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    Plenarprotokoll 12/190 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Klaus Röhl 16403 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/5774, 12/6090, 12/6091) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksachen 12/4425, 12/5777, 12/6090) Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 16403C, 16407 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 16404 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 16406 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16407 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16408 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . 16409B Inge Wettig-Danielmeier SPD 16409 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16411 C Peter Conradi SPD 16411D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16412C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16413 A Peter Conradi (Erklärung nach § 31 GO) 16413 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz) (Drucksache 12/4756) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerd Poppe, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Gruppe II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Fraktionen (Fraktionsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/5788, 12/6067) Joachim Hörster CDU/CSU 16415A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 16416A Dr. Uwe Küster SPD 16416D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16418B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 16419A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16419D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16420 B Dr. Uwe Küster SPD 16420D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/5927) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/1630) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (. . . Strafrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 12/1739, 12/6092) Dr. Hans de With SPD 16422 A Dr. Hedda Meseke CDU/CSU 16423A Jörg van Essen F.D.P. 16424 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 16425 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16426 C Dr. Günther Müller CDU/CSU (zur GO) . 16427 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 16427 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16427 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen (Sachenrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/5992) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16428 C Hans-Joachim Hacker SPD 16429 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 16430 C Uwe Lühr F D P 16431 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 16431D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16433 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16434 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 16434 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Konsequenzen aus der jüngsten Steuerschätzung für die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16435 D Dieter Pützhofen CDU/CSU 16437 A Joachim Poß SPD 16437 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 16438D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 16440A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16441D Peter Harald Rauen CDU/CSU 16442D Ludwig Eich SPD 16443 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 16444 D Nächste Sitzung 16446 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16447* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With SPD, Horst Kubatschka SPD, Uwe Lambinus SPD 16448* A Ingrid Matthäus-Maier SPD 16448* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16448* C Dorle Marx SPD 16449* A Friedhelm Julius Beucher SPD 16449* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) 16449 C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 16449* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 16403 190. Sitzung Bonn, den 12. November 1993 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 12. 11. 93 Andres, Gerd SPD 12. 11. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 12. 11. 93 Berger, Hans SPD 12. 11. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 12. 11. 93 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 12. 11. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 11. 93 Catenhusen, SPD 12. 11.93 Wolf-Michael Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 12. 11. 93 Dieter-Julius Ehrbar, Udo CDU/CSU 12. 11. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 12. 11. 93 Ferner, Elke SPD 12. 11. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 12. 11. 93 Formanski, Norbert SPD 12. 11. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 11. 93 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 11. 93 Fuchs (Veil), Katrin SPD 12. 11. 93 Gallus, Georg F.D.P. 12. 11. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 11. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 11. 93 Johannes Gratz, Claus-Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Großmann, Achim SPD 12. 11. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 12. 11. 93 Grüner, Martin F.D.P. 12. 11. 93 Habermann, SPD 12. 11.93 Frank-Michael Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 11. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 11. 93 Heyenn, Günther SPD 12. 11. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 11. 93 Jaunich, Horst SPD 12. 11. 93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 12. 11. 93 Keller, Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 12. 11. 93 Kirschner, Klaus SPD 12. 11. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 11. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 11. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 12. 11. 93 Leidinger, Robert SPD 12. 11. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 12. 11. 93 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 12. 11. 93 Marienfeld, Claire CDU/CSU 12. 11. 93 Matschie, Christoph SPD 12. 11. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 11. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 11. 93 Oostergetelo, Jan SPD 12. 11. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Opel, Manfred SPD 12. 11. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 12. 11. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 11. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 12. 11. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 11. 93 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 12. 11. 93 Reimann, Manfred SPD 12. 11. 93 Rennebach, Renate SPD 12. 11. 93 Reuschenbach, Peter W. 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Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmenzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerfGE 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne „Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sockelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen können wir dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl wir die übrigen neuen Bestimmungen akzeptieren können. Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Ich habe gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, über das wir heute abstimmen, schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Die Degressionsregelung, die für die ersten fünf Millionen Wählerstimmen einen höheren Betrag vorsieht als für die folgenden, kommt der Regelung des bisherigen § 18 Parteiengesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, sehr nahe. Ich halte das Risiko für zu hoch, daß das Bundesverfassungsgericht die vorgesehene Degression verwirft. Meine Erfahrung aus den letzten zehn Jahren, in denen ich ebenfalls verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelungen in der Parteienfinanzierung nicht zugestimmt habe, die dann auch tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurden, veranlaßt mich auch jetzt, den verfassungsrechtlichen Bedenken großes Gewicht beizumessen. Erschwerend kommt hinzu, daß diese verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelung auch noch extremistische Parteien wie z. B. die Republikaner besonders begünstigt. Bei so schweren rechtlichen und staatspolitischen Bedenken sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerGR 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne ,, Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen kann ich dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl ich die übrigen Bestimmungen akzeptieren kann. Dorle Marx (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294 f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Weiterhin muß erwartet werden, daß mit dieser Regelung der jährliche Förderungshöchstbetrag von 230 Millionen DM pro Partei, ab dem eine Kappung erfolgt, von den großen Parteien im Regelfall immer erreicht werden wird. Dieser Höchstförderungsbetrag könnte sich somit als eine Art Garantieeinnahme der Parteien erweisen. Auch dies dürfte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügen. Diese Regelung wird somit all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Grünen kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Friedhelm Julius Beucher (SPD): Ich lehne das neue Parteienfinanzierungsgesetz ab, weil a) es auch rechtsextremen Parteien zusätzliche Einnahmen aus der Staatskasse verschafft, b) ich verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine abgestufte Bezuschussung von Wählerstimmen habe und c) die beabsichtigte Spendenregelung für Berufsverbände auch getarnte Parteispenden ermöglicht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): Dem Parteienfinanzierungsgesetz, das heute zur Verabschiedung steht, kann ich nicht zustimmen. Ich verkenne nicht die intensiven Bemühungen von Parteivertretern um eine Lösung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Gerade deshalb aber kann ich die im Gesetzentwurf vorgesehene „Degressionsregelung" bei der Wahlkampfkostenerstattung nicht akzeptieren. Sie stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und es wäre verheerend, wenn sich die Parteien nach der Verabschiedung erneut der Gefahr aussetzten, vom Bundesverfassungsgericht einer gravierenden Fehlentscheidung beschuldigt zu werden. In der Abwägung zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit, die Parteienfinanzierung möglichst bald auf eine solide und akzeptable Grundlage zu stellen, und dem möglichen Risiko, wiederum ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, komme ich zu dem Ergebnis, daß Letzteres für unsere Demokratie und das Ansehen der politischen Parteien die schwerer wiegenden Folgen hätte. Darüber hinaus halte ich es für unerträglich, mit einer Regelung, die die kleineren Parteien überproportional begünstigt, sich zugleich zum Steigbügelhalter für politische Gruppierungen am äußersten rechten Rand zu machen, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen wollen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 662. Sitzung am 5. November 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern 16450* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz — PlVereinfG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5532 Drucksache 12/5537 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4971 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4406 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/4972 Drucksache 12/4973 Drucksache 12/5175 EG-Ausschuß Drucksache 12/4979 Drucksache 12/5462 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 12/5749 Nr. 3.6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5358 Nr. 5 Drucksache 12/5662 Nrn. 3.6--3.14 Drucksache 12/5749 Nr. 3.7 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/5190 Nr. 2.11 Drucksache 12/5662 Nr. 3.29 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5662 Nr. 3.30 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.21 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/5662 Nm. 3.33, 3.34 Drucksache 12/5749 Nr. 3.57
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    Rede von Peter Conradi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin gleich fertig. — Nun wissen wir alle, daß das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Parteienfinanzierung in den letzten 40 Jahren mehrmals abrupt geändert hat; in diesem Zusammenhang von Schlangenlinien zu reden wäre höflich. Aber es ist nicht auszuschließen, daß das hohe Gericht nun bei seiner neuen Rechtsprechung bleibt. Wenn es das tut, ist die Gefahr nicht auszuschließen, daß der heute vorliegende Gesetzentwurf in Karlsruhe scheitert.
    Unsere Oberen haben uns mahnend gesagt, sie hätten das alles so besprochen und vereinbart. Es ist natürlich schön, wenn unsere Oberen miteinander reden. Aber ich kann nicht sehen, daß Gespräche zwischen Parteivorsitzenden oder Parteischatzmeisterinnen die parlamentarische Beratung eines Gesetzentwurfs ersetzen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Aber vorbereiten!)

    Ich habe als Abgeordneter schon viele Kröten geschluckt. Aber ich will keinem Gesetz zustimmen, dessen verfassungsrechtliche Zweifel die parlamentarische Beratung nicht ausgeräumt hat. Diese Zweifel können meine Oberen mir nicht abnehmen.
    Ich gebe diese Erklärung auch im Namen meiner Kollegen Norbert Gansel, Siegfried Vergin, Hermann Bachmaier, Arne Fuhrmann, Robert Antretter, Detlev von Larcher, Werner Schuster und Hans Martin Bury ab.


Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich teile mit: Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung haben zu Protokoll gegeben: die Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann, Reinhold Hiller, Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lilo Blunck, Uwe Lambinus, Verena Wohlleben, Horst Kubatschka, Dr. Hans de With, Hans Büttner und Dorle Marx *).

(Dr. Albert Probst [CDU/CSU]: Mehr sind es nicht von denen? — Jochen Feilcke [CDU/ CSU]: Die dürfen dann auch nicht kassieren!)

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes, Drucksachen 12/5774 und 12/6090 Nr. 1.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 12/6139 vor, über den wir zuerst abstimmen.
Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangt zu Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstaben bb bis ff ihres Änderungsantrags getrennte Abstimmung. Wer stimmt für die genannten Punkte des Änderungsantrags? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Punkte sind mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Wer stimmt für die übrigen Punkte des Änderungsantrags? — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die
*) Anlage 2 und 3
übrigen Punkte sind mit großer Mehrheit bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung — mit den Änderungen, die der Berichterstatter zu Art. 8 vorgetragen hat — zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Gegenstimmen aus der SPD und der PDS/Linke Liste sowie bei mehreren Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist bei Gegenstimmen aus der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste und drei Enthaltungen mehrheitlich angenommen worden.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Ihr wollt doch die Degression nur wegen der F.D.P. und der CSU! Die REPs unterstützen, nur weil ihr was abkriegt!)

Unter Nr. 2 seiner Beschlußempfehlung auf der Drucksache 12/6090 empfiehlt der Innenausschuß, die Unterrichtung durch den Bundespräsidenten auf der Drucksache 12/4425 zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist bei einer Enthaltung angenommen.
Unter Nr. 3 empfiehlt der Innenausschuß, den Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 12/5777 abzulehnen.
Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Beschlußempfehlung ist bei zwei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
— Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz)

— Drucksache 12/4756 — (Erste Beratung 155. Sitzung)

— Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerd Poppe, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Fraktionen (Fraktionsfinanzierungsgesetz)
— Drucksache 12/5788 — (Erste Beratung 179. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

— Drucksache 12/6067 —



Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
Berichterstattung:
Abgeordnete Joachim Hörster Dr. Uwe Küster
Torsten Wolfgramm (Göttingen)

Zu dem interfraktionellen Gesetzentwurf liegen zwei Änderungsanträge der Gruppe PDS/Linke Liste vor.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster spricht der Kollege Joachim Hörster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Joachim Hörster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, die wegen des Gegenstandes kurz als Fraktionsgesetz bezeichnet wird. Dieser Gesetzentwurf regelt in einem eigenen Abschnitt des Abgeordnetengesetzes die Rechtsstellung der Fraktionen des Deutschen Bundestages, wobei ich gleich, weil eine entsprechende Anmerkung mit Sicherheit kommen wird, darauf hinweisen will, daß das, was die Gruppen im Deutschen Bundestag betrifft, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ohnehin beachtet wird und insoweit nicht ausdrücklich erwähnt zu werden braucht.
    Der Gesetzentwurf begründet die Rechtsfähigkeit der Fraktionen sowie ihre Passiv- und Aktivlegitimation bei Rechtsstreitigkeiten ausdrücklich. Die Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen aus dem Bundeshaushalt erhalten neben dem Haushaltsgesetz eine eigene selbständige Grundlage.
    Die sich aus anderen Gesetzen ergebenden Verpflichtungen bzw. die bereits geübte Praxis bei der Verwendung und Kontrolle der den Fraktionen zur Verfügung gestellten Mittel werden auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt. Danach werden allgemein verbindliche Regeln durch den Ältestenrat für die Haushalts- und Wirtschaftsführung, die Buchführung und die Rechnungslegung erlassen.
    Die Rechnungslegung ist systematisch zu gliedern, so daß die Einnahmen und Ausgaben der Fraktionen auch untereinander vergleichbar bleiben.
    Darüber hinaus werden die Rechnungen der Fraktionen gesondert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hin geprüft. Sie müssen zur Vorlage an den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages durch einen Abschlußprüfer testiert werden. Schließlich prüft der Bundesrechnungshof die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Auch das war bisher schon Übung im Deutschen Bundestag.
    Auf diese wesentlichen Strukturmerkmale hatte ich bereits bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs hingewiesen.
    Die Beratungen zum Fraktionsgesetz wurden ja, wie zur Zeit üblich und Mode, in der Öffentlichkeit mit Halbwahrheiten, Verdrehungen und mißgünstigen Bemerkungen begleitet. Da war von Wachstumsraten wie im Schlaraffenland die Rede; es wurde behauptet, die Fraktionszuschüsse sollten künftig wie die Diäten steigen. Es wurde behauptet, daß Funktionszulagen
    gleich in einem Aufwasch mit legalisiert werden sollten, als handele es sich um etwas Illegales, obwohl hierzu im Fraktionsgesetz gar nichts Neues steht.
    Dies dürfen wir so nicht stehenlassen. Wenn wir die Aufgaben, die in einem demokratischen Rechtsstaat zu erfüllen sind, meistern wollen, brauchen wir ein starkes und handlungsfähiges Parlament. Es darf nicht wieder so weit kommen, daß zahlreiche partikulare Interessen eine Willensbildung in entscheidenden Fragen verhindern. Ich möchte mich hier ausdrücklich an das anschließen, was Frau Kollegin Wettig-Danielmeier vorhin gesagt hat, als es um das Parteienfinanzierungsgesetz ging.
    Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sind ein unverzichtbares Instrument, die politische und organisatorische Handlungsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Man kann nicht Politikverdrossenheit beklagen und zugleich verhindern wollen, daß die Parteien und auch die Fraktionen als diejenigen Organe anerkannt werden, die politische Strömungen aufgreifen, diskutieren, artikulieren und mehrheitsfähig machen.
    Wir haben in den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf einige Änderungen vorgenommen, um die gesetzgeberischen Ziele zu verdeutlichen oder Mißverständnisse bei der Auslegung des Gesetzes zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Ausräumung des Mißverständnisses, Fraktionen seien Teil der Verwaltungsorganisation des Staates oder entsprechend den Behörden der Exekutive oder der Justiz zu behandeln. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind zwar in die Staatsorganisation eingebunden, aber ausschließlich im Bereich der Parlamentsorganisation. Fraktionen sind dem Parlamentsrecht unterworfen. Sie sind selbständige politische Gliederungen und Rechtseinheiten des Bundestages.
    Daher gehört es zu ihren selbstverständlichen Aufgaben, die Öffentlichkeit über die Willensbildung innerhalb der Fraktionen und des Parlaments zu unterrichten, um das parlamentarische Geschehen durchschaubar zu gestalten, die Akzeptanz parlamentarischer Entscheidungen zu fördern oder die offengebliebenen Entscheidungsprobleme zu benennen. Es geht also gerade bei dieser Öffentlichkeitsarbeit um die Transparenz, die allenthalben für politische Entscheidungen eingefordert wird.
    Zu dieser Aufgabe gehört sowohl die Information der Fraktion und ihrer Gremien über die politischen Vorgaben und Leistungen der Fraktion selber wie auch die ihrer Mitglieder. Dazu gehört auch die Information der Fraktionsmitglieder an die Öffentlichkeit über ihre eigene Arbeit in der Fraktion oder über die Arbeit ihrer Fraktion und der zuständigen Fraktionsgremien.
    Daher sind für mich solche Vorwürfe wie „Wachstumsraten wie im Schlaraffenland" oder „ein Leben im Parteienspeck" völlig unverständlich, weil sie mit der Sache gar nichts zu tun haben und völlig am Inhalt dieses Fraktionsgesetzes vorbeigehen.
    Die Spitze der Kritik hat, wie nicht anders zu erwarten, wieder einmal ein Professor der Verwaltungshochschule in Speyer übernommen, dem ich in aller Klarheit und Deutlichkeit vorhalten muß, daß er



    Joachim Hörster
    völlig unwissenschaftlich arbeitet und dieses Fraktionsgesetz noch nicht einmal gelesen hat;

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    denn das, was ich heute in der Presse an Äußerungen von ihm nachlesen kann, nämlich daß dadurch künftig eine Parteienfinanzierung stattfinde, daß mit Broschüren, Postwurfsendungen und Zeitungsanzeigen um die Gunst der Wähler geworben werden könne, und ähnliches mehr, ist weder mit der Praxis der Fraktionen noch mit dem vereinbar, was wir in der Begründung des Fraktionsgesetzes zum Ausdruck gebracht haben. Wir schreiben nichts anderes fest als die Übung, die bisher bestanden hat.