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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/190 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Klaus Röhl 16403 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/5774, 12/6090, 12/6091) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksachen 12/4425, 12/5777, 12/6090) Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 16403C, 16407 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 16404 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 16406 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16407 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16408 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . 16409B Inge Wettig-Danielmeier SPD 16409 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16411 C Peter Conradi SPD 16411D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16412C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16413 A Peter Conradi (Erklärung nach § 31 GO) 16413 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz) (Drucksache 12/4756) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerd Poppe, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Gruppe II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Fraktionen (Fraktionsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/5788, 12/6067) Joachim Hörster CDU/CSU 16415A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 16416A Dr. Uwe Küster SPD 16416D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16418B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 16419A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16419D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16420 B Dr. Uwe Küster SPD 16420D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/5927) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/1630) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (. . . Strafrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 12/1739, 12/6092) Dr. Hans de With SPD 16422 A Dr. Hedda Meseke CDU/CSU 16423A Jörg van Essen F.D.P. 16424 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 16425 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16426 C Dr. Günther Müller CDU/CSU (zur GO) . 16427 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 16427 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16427 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen (Sachenrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/5992) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16428 C Hans-Joachim Hacker SPD 16429 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 16430 C Uwe Lühr F D P 16431 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 16431D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16433 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16434 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 16434 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Konsequenzen aus der jüngsten Steuerschätzung für die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16435 D Dieter Pützhofen CDU/CSU 16437 A Joachim Poß SPD 16437 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 16438D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 16440A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16441D Peter Harald Rauen CDU/CSU 16442D Ludwig Eich SPD 16443 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 16444 D Nächste Sitzung 16446 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16447* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With SPD, Horst Kubatschka SPD, Uwe Lambinus SPD 16448* A Ingrid Matthäus-Maier SPD 16448* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16448* C Dorle Marx SPD 16449* A Friedhelm Julius Beucher SPD 16449* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) 16449 C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 16449* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 16403 190. Sitzung Bonn, den 12. November 1993 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 12. 11. 93 Andres, Gerd SPD 12. 11. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 12. 11. 93 Berger, Hans SPD 12. 11. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 12. 11. 93 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 12. 11. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 11. 93 Catenhusen, SPD 12. 11.93 Wolf-Michael Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 12. 11. 93 Dieter-Julius Ehrbar, Udo CDU/CSU 12. 11. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 12. 11. 93 Ferner, Elke SPD 12. 11. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 12. 11. 93 Formanski, Norbert SPD 12. 11. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 11. 93 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 11. 93 Fuchs (Veil), Katrin SPD 12. 11. 93 Gallus, Georg F.D.P. 12. 11. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 11. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 11. 93 Johannes Gratz, Claus-Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Großmann, Achim SPD 12. 11. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 12. 11. 93 Grüner, Martin F.D.P. 12. 11. 93 Habermann, SPD 12. 11.93 Frank-Michael Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 11. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 11. 93 Heyenn, Günther SPD 12. 11. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 11. 93 Jaunich, Horst SPD 12. 11. 93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 12. 11. 93 Keller, Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 12. 11. 93 Kirschner, Klaus SPD 12. 11. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 11. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 11. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 12. 11. 93 Leidinger, Robert SPD 12. 11. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 12. 11. 93 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 12. 11. 93 Marienfeld, Claire CDU/CSU 12. 11. 93 Matschie, Christoph SPD 12. 11. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 11. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 11. 93 Oostergetelo, Jan SPD 12. 11. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Opel, Manfred SPD 12. 11. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 12. 11. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 11. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 12. 11. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 11. 93 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 12. 11. 93 Reimann, Manfred SPD 12. 11. 93 Rennebach, Renate SPD 12. 11. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 11. 93 Rixe, Günter SPD 12. 11. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 12. 11. 93 Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 12. 11. 93 Schanz, Dieter SPD 12. 11. 93 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 12. 11. 93 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 12. 11. 93 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 12. 11. 93 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 12. 11. 93 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 11. 93 Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen SPD 12. 11. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 12. 11. 93 Schröter, Gisela SPD 12. 11. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 12. 11. 93 Schuster, Hans F.D.P. 12. 11. 93 Schwanhold, Ernst SPD 12. 11. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 11. 93 Christian Seidenthal, Bodo SPD 12. 11. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 12. 11. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 12. 11. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 12. 11. 93 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 11. 93 Tillmann, Ferdi CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Verheugen, Günter SPD 12. 11. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 12. 11. 93 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 12. 11. 93 Vosen, Josef SPD 12. 11. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Weißgerber, Gunter SPD 12. 11. 93 Welt, Jochen SPD 12. 11. 93 Dr. Wieczorek CDU/CSU 12. 11. 93 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 12. 11.93 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 11. 93 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 12. 11. 93 Zurheide, Burkhard F.D.P. 12. 11. 93 16448* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With, Horst Kubatschka, Uwe Lambinus (alle SPD): Nach § 18 Absatz 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme" . Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmenzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerfGE 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne „Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sockelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen können wir dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl wir die übrigen neuen Bestimmungen akzeptieren können. Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Ich habe gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, über das wir heute abstimmen, schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Die Degressionsregelung, die für die ersten fünf Millionen Wählerstimmen einen höheren Betrag vorsieht als für die folgenden, kommt der Regelung des bisherigen § 18 Parteiengesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, sehr nahe. Ich halte das Risiko für zu hoch, daß das Bundesverfassungsgericht die vorgesehene Degression verwirft. Meine Erfahrung aus den letzten zehn Jahren, in denen ich ebenfalls verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelungen in der Parteienfinanzierung nicht zugestimmt habe, die dann auch tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurden, veranlaßt mich auch jetzt, den verfassungsrechtlichen Bedenken großes Gewicht beizumessen. Erschwerend kommt hinzu, daß diese verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelung auch noch extremistische Parteien wie z. B. die Republikaner besonders begünstigt. Bei so schweren rechtlichen und staatspolitischen Bedenken sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerGR 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne ,, Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen kann ich dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl ich die übrigen Bestimmungen akzeptieren kann. Dorle Marx (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294 f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Weiterhin muß erwartet werden, daß mit dieser Regelung der jährliche Förderungshöchstbetrag von 230 Millionen DM pro Partei, ab dem eine Kappung erfolgt, von den großen Parteien im Regelfall immer erreicht werden wird. Dieser Höchstförderungsbetrag könnte sich somit als eine Art Garantieeinnahme der Parteien erweisen. Auch dies dürfte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügen. Diese Regelung wird somit all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Grünen kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Friedhelm Julius Beucher (SPD): Ich lehne das neue Parteienfinanzierungsgesetz ab, weil a) es auch rechtsextremen Parteien zusätzliche Einnahmen aus der Staatskasse verschafft, b) ich verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine abgestufte Bezuschussung von Wählerstimmen habe und c) die beabsichtigte Spendenregelung für Berufsverbände auch getarnte Parteispenden ermöglicht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): Dem Parteienfinanzierungsgesetz, das heute zur Verabschiedung steht, kann ich nicht zustimmen. Ich verkenne nicht die intensiven Bemühungen von Parteivertretern um eine Lösung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Gerade deshalb aber kann ich die im Gesetzentwurf vorgesehene „Degressionsregelung" bei der Wahlkampfkostenerstattung nicht akzeptieren. Sie stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und es wäre verheerend, wenn sich die Parteien nach der Verabschiedung erneut der Gefahr aussetzten, vom Bundesverfassungsgericht einer gravierenden Fehlentscheidung beschuldigt zu werden. In der Abwägung zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit, die Parteienfinanzierung möglichst bald auf eine solide und akzeptable Grundlage zu stellen, und dem möglichen Risiko, wiederum ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, komme ich zu dem Ergebnis, daß Letzteres für unsere Demokratie und das Ansehen der politischen Parteien die schwerer wiegenden Folgen hätte. Darüber hinaus halte ich es für unerträglich, mit einer Regelung, die die kleineren Parteien überproportional begünstigt, sich zugleich zum Steigbügelhalter für politische Gruppierungen am äußersten rechten Rand zu machen, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen wollen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 662. Sitzung am 5. November 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern 16450* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz — PlVereinfG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5532 Drucksache 12/5537 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4971 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4406 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/4972 Drucksache 12/4973 Drucksache 12/5175 EG-Ausschuß Drucksache 12/4979 Drucksache 12/5462 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 12/5749 Nr. 3.6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5358 Nr. 5 Drucksache 12/5662 Nrn. 3.6--3.14 Drucksache 12/5749 Nr. 3.7 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/5190 Nr. 2.11 Drucksache 12/5662 Nr. 3.29 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5662 Nr. 3.30 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.21 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/5662 Nm. 3.33, 3.34 Drucksache 12/5749 Nr. 3.57
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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster spricht der Kollege Gerd Wartenberg.


Rede von Gerd Wartenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Parteienfinanzierung ist für uns alle nicht leicht neu zu gestalten gewesen. Einerseits — darauf hat der Kollege Hirsch schon hingewiesen — eine öffentliche Diskussion in einem Klima, das modisch Parteienverdrossenheit genannt wird, und andererseits die Eckwerte, die uns das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, dazu die unterschiedlichen Interessen und Strukturen der jeweiligen Parteien — das alles sind Probleme, die es zu bedenken gilt, wenn man das gesetzlich normieren und unter einen Hut bringen will.
Gleichwohl muß man am Anfang sagen, daß die Parteienfinanzierung in ihrer Umstrittenheit und die Tatsache, daß diese Frage in den letzten Jahren immer umstrittener wurde, auch etwas mit den in früheren Jahren beschlossenen Gesetzen zu tun hat, die nach zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes nicht unserer Verfassungslage entsprachen.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Wobei unklar war, was die Verfassungslage ist, weil das im Zickzack hinund hergeht!)

— Gut, ich gestehe zu — ich glaube, das kann auch das Parlament mit Selbstbewußtsein sagen —, daß, insbesondere was die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden angeht, das Bundesverfassungsgericht mal hü und dann wieder hott gesagt hat. Es ist in einer



Gerd Wartenberg (Berlin)

Entscheidung sogar weit über das hinausgegangen, was das Parlament und die Parteien jemals bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit gefordert haben, um es dann wieder völlig zu reduzieren. Das heißt, nicht nur im Bereich der Parteien, sondern auch im Bereich des Verfassungsgerichtes hat es offensichtlich erhebliche Unsicherheiten gegeben, wie man die Parteienfinanzierung kodifizieren sollte, welche Eckwerte man gemäß unserer Verfassung festlegen muß.
Gleichwohl muß man darauf hinweisen, daß die Fragen, unter denen eine Parteienfinanzierung jeweils diskutiert werden muß, bisher unzureichend gelöst worden waren. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht neue Grundsätze aufgestellt. Der wesentlichste Punkt dieser neuen Grundsätze ist wohl der, daß die Parteien nicht mehr nur als Wahlvorbereitungsvereine gelten, sondern daß sie einen sehr viel stärkeren gesellschaftlichen Auftrag im Prozeß demokratischer Willensbildung und staatlicher Entscheidungsfindung haben. Das heißt, nicht mehr nur das Abstellen auf die Wahlkampfkostenerstattung ist vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden, sondern trotz der Staatsfreiheit ist die Möglichkeit begründet worden, daß die Parteien hinsichtlich des gesamten Spektrums ihrer verfassungsrechtlich vorausgesetzten Aufgaben auch gefördert werden können, wenn dies zur Funktionsfähigkeit der Parteien begründbar ist.
Meine Damen und Herren, in diesem Kompromiß — und Kompromisse zwischen verschiedenen Parteien mit verschiedenen Interessen führen nicht unbedingt immer zur Wahrheitsfindung; das wissen wir aus vielen Bereichen — sind einige Bereiche enthalten, die den sozialdemokratischen Vorstellungen nicht entgegenkommen. Das muß man sehr offen sagen, und wir möchten diese Punkte auch ansprechen. Gleichwohl hat dieser Gesetzentwurf einige Elemente, die positiv hervorzuheben sind.
Erstens. Wenn man die drei Aspekte Chancengleichheit, Sicherung der Funktionsfähigkeit der Parteien und auch Wahrung des gesellschaftlichen Charakters der Parteien nimmt, dann ist dies — zumindest unter dem Aspekt, daß diesmal eine feste Gesamtsumme im Parteienfinanzierungsgesetz vorgesehen worden ist, unter der alle Zuwendungsmöglichkeiten subsumiert werden, und daß diese Gesamtsumme nicht überschritten werden darf — für die Transparenz, aber auch für das finanzielle Verhalten der Parteien von großer Bedeutung. Für die Transparenz insofern, als jeder in dieser Gesellschaft weiß, wieviel insgesamt etwa für die Parteien zur Verfügung steht und welche verschiedenen Mechanismen der Parteienfinanzierung innerhalb dieser Obergrenze zum Zuge kommen.
Der zweite positive Punkt ist, daß das Problem der Großspenden weitestgehend gelöst ist. Bisher war eines der großen Probleme,

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Das war für uns kein Problem!)

daß Spenden bis zu einer Höhe von 120 000 DM steuerlich geltend gemacht werden konnten. Dies ist drastisch auf 12 000 DM bzw. bei einer einzelnen Person auf 6 000 DM heruntergesetzt worden. Nun
wissen wir, daß das Bundesverfassungsgericht, wenn man das Urteil genau auslegt, selbst diesen Satz wohl für zu hoch halten würde. Ich meine aber, daß dieser Satz unter zwei Gesichtspunkten akzeptabel ist.
Erstens. Wenn man davon ausgeht, daß das Bundesverfassungsgericht die Einflußspende zu Recht aushebeln wollte — die Möglichkeit nämlich, daß sich jemand, der 80 000, 90 000 oder vielleicht auch 50 000 DM spendet, damit einen relativ hohen Einfluß in einer Partei erkauft, dies aber nicht steuerlich gefördert werden darf —, dann ist das mit der Herabsetzung dieses Betrages auf 6 000 DM bzw. bei einem Ehepaar auf 12 000 DM meines Erachtens gewährleistet. Denn jeder weiß: Durch eine Spende von 6 000 DM innerhalb eines Jahres wird man bei den Etats, die selbst kleinere Parteien haben, wohl kaum Einfluß auf eine Partei nehmen können. Dies halte ich für eine realistische Größe, wenn man davon ausgeht, wie die Lage vorher war.
Der zweite Punkt ist, daß wir heute in den Beitragstabellen aller Parteien Beitragssätze für einen Teil der Mitglieder haben, die, auf ein Jahr summiert, diesen Betrag zum Teil überschreiten. Es ist eigentlich nicht einzusehen, daß das, was in einer Beitragstabelle als ordentlicher Mitgliedsbeitrag vorgesehen ist, nicht steuerlich begünstigt werden kann.

(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Richtig!)

Insofern denke ich, daß diese Regelung, obwohl sie nicht voll dem Verfassungsgerichtsurteil entspricht, doch der Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft und der Parteien entspricht, daß gleichzeitig aber die steuerlich begünstigte Groß- oder Einflußspende eliminiert worden ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu zwei sehr kritischen Punkten kommen. Es geht einmal um die Degression, d. h., daß die ersten 5 Millionen Stimmen, aufsummiert in einem Wahljahr, mit 1,30 DM subventioniert werden und nicht, wie alle anderen Stimmen, mit 1 DM. Dies muß unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes bewertet werden. Es ist eigentlich nicht einzusehen, daß ein Teil der Wählerstimmen 1,30 DM wert sein soll, ein anderer Teil der Wählerstimmen 1 DM. Das ist prinzipiell unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes fast absurd.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Es ist nicht absurd! Im übrigen hätte meine Partei keiner absurden Lösung zugestimmt!)

Der zweite Punkt ist, daß diese degressive Wahlkampfkostenerstattung an Hand der Wählerstimmen eine Problematik beinhaltet, die verfassungsrechtlich von vielen mit großen Fragezeichen versehen wurde. Es hat allerdings auch Sachverständige gegeben, die gesagt haben, es gebe hier keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Gleichwohl knüpft sie, obwohl erfolgsorientiert an Stimmen gebunden, letzten Endes an den alten Sockelbetrag an. Damit ist der Gleichheitsgrundsatz meines Erachtens verletzt.

(Jürgen Timm [F.D.P.]: Es gibt überhaupt keine Gleichheit!)

Es geht hier nicht darum, die kleinen Parteien zu benachteiligen, denn alle sollen; ob klein oder groß, die 1 DM Erstattung bekommen. Es geht darum, daß



Gerd Wartenberg (Berlin)

es nicht zulässig ist, ein bestimmtes Stimmenpotential höher zu subventionieren als das übrige.

(Jürgen Timm [F.D.P.]: Das ist doch nur, weil es keine Gleichheit gibt!)

Hinzu kommt, daß eine Ungleichbehandlung dazu führt, daß politische Parteien, die im Spektrum der kleinen Parteien liegen — rechtsradikale oder auch andere Parteien —, überproportional gefördert werden.

(Jürgen Timm [F.D.P.]: Das ist doch gar nicht wahr!)

— Dies kann man im Bereich Republikaner und bei anderen nachweisen.

(Abg. Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr von Wartenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage.