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    Plenarprotokoll 12/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16103A Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz) (Drucksachen 12/4328, 12/5284, 12/5763, 12/5983) 16103 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Else Ackermann, Ulrich Adam, Anneliese Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gisela Babel, Anke Eymer, Hans A. Engelhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: HIV-Infektionsgefährdung durch Blut und Blutprodukte b) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Kirschner, Karl Hermann Haack (Extertal), Dr. Hans-Hinrich Knaape, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 12/6035, 12/5975, 12/6048) 16103D Tagesordnungspunkt 14: Vereinbarte Debatte zur Entwicklungspolitik a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Anneliese Augustin, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ingrid Walz, Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunk (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Vorrang für Eigenverantwortung, Privatinitiative und Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip in der Entwicklungspolitik durch Ausbau und Intensivierung der gesellschaftspolitischen Zusammenarbeit (Drucksache 12/5987) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Hans-Günther Toetemeyer, Brigitte Adler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/5960) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. Ingomar Hauchler, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauerhafte Wirtschaftsentwicklung in den Entwicklungsländern (Drucksache 12/5563) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die demokratische, ökologische und entwicklungspolitische Gestaltung der Vergabe von Hermes-Bürgschaften (Drucksache 12/5949) Ulrich Schmalz CDU/CSU 16104 D Dr. Ingomar Hauchler SPD . . 16106B, 16118B Ingrid Walz F D P 16109 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 16112B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16114B Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 16115D, 16118C Christoph Matschie SPD 16117 D Anneliese Augustin CDU/CSU 16119A Brigitte Adler SPD 16119D Karin Jeltsch CDU/CSU 16121 B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 16122C Karin Jeltsch CDU/CSU 16123 B Helmut Schäfer (Mainz) F.D.P. . . . . 16123 D Hans-Günther Toetemeyer SPD 16124A Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 16125D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 16126B Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 16127B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 16128 C Zusatztagesordnungspunkt 9: a) Vereinbarte Debatte zur Energiepolitik b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Haltung der Bundesregierung zu den „Energiekonsensgesprächen" (Drucksachen 12/5383, 12/5964) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 16129D Gerhard Schröder, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen 16132A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 16135 B Bernd Henn PDS/Linke Liste 16138B Hans-Ulrich Klose SPD 16140A Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 16142B, 16146 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 16143 C Hans-Ulrich Klose SPD 16144A Ingrid Matthäus-Maier SPD 16146A Volker Jung (Düsseldorf) SPD 16146 C Joseph Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 16147D Klaus Beckmann F.D.P. 16151A Volker Jung (Düsseldorf) SPD 16152 C Heinrich Seesing CDU/CSU 16154 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin: Rundfunkneuordnungsgesetz (Drucksache 12/5825) . . 16156C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 25. November 1992 in Kopenhagen beschlossenen Änderung und den am 25. November 1992 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 fiber Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksache 12/5977) 16156D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Verhältnis der Bundesregierung zur iranischen Regierung angesichts deren behaupteter Verantwortung für den Anschlag auf vier Iraner in Berlin Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16157B Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 16158B Freimut Duve SPD 16159A Ulrich Irmer F.D.P. 16160A Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 16161B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 16164 A Uta Zapf SPD 16165A Wolfgang Lüder F.D.P. 16166A Heinrich Lummer CDU/CSU 16167 A Markus Meckel SPD 16168A Karl Lamers CDU/CSU 16169A Christoph Matschie SPD 16170B Nächste Sitzung 16171A Berichtigung 16171 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16173*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 9 (Haltung der Bundesregierung zu den „Energiekonsensgesprächen") Dr. Hermann Scheer SPD 16174* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Rundfunkneuordnungsgesetz) Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekre- tär BMI 16175* A Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 16175* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 III Anke Fuchs (Köln) SPD 16176* D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 16178* B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16178* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetz zur Änderung und zu Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen) Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 16179* D Klaus Harries CDU/CSU 16180* D Monika Ganseforth SPD 16181* B Dr. Jürgen Starnick F.D P 16182* B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16183* B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 16184* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 16103 186. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1993 Beginn: 8.30 Uhr
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    Berichtigung 185. Sitzung, Seite 16025A, Zeilen 19 bis 24: Der gedruckte Redetext Es gibt aber kein solches Gesetz; das will Ihnen das Standortpapier dieser Bundesregierung sagen. In dem Standortpapier bilden im übrigen liberale Ideen einen sehr wichtigen Beitrag; auch das hat Ihnen der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung dargelegt. ist wie folgt neu zu fassen: Es gibt aber kein solches Gesetz. Das will Ihnen das Standortpapier dieser Bundesregierung sagen, in dem im übrigen liberale Ideen einen sehr wichtigen Beitrag darstellen. Das hat Ihnen auch der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung dargelegt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 10. 93 Barbe, Angelika SPD 29. 10. 93 Bartsch, Holger SPD 29. 10. 93 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 29. 10. 93 Becker (Nienberge), SPD 29. 10. 93 Helmuth Bernrath, Hans Gottfried SPD 29. 10. 93 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 29. 10. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 29. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 29. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 29. 10. 93 ' Büchner (Speyer), Peter SPD 29. 10. 93 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 29. 10. 93 Hartmut Catenhusen, SPD 29.10.93 Wolf-Michael Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Eckardt, Peter SPD 29. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 29. 10. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 29. 10. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 29. 10. 93 Klaus Friedhoff, Paul K. F.D.P. 29. 10. 93 Gansel, Norbert SPD 29. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 29. 10. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 29. 10. 93 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 29. 10. 93 Götz, Peter CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 29. 10. 93 Großmann, Achim SPD 29. 10. 93 Günther (Plauen), F.D.P. 29. 10. 93 Joachim Haack (Extertal), SPD 29. 10. 93 Karl-Hermann Habermann, SPD 29.10.93 Frank-Michael Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 29. 10. 93 Hauser CDU/CSU 29.10.93 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 29. 10. 93 Heyenn, Günther SPD 29. 10. 93 Hollerith, Josef CDU/CSU 29. 10. 93 Kleinert (Hannover), F.D.P. 29. 10. 93 Detlef Köppe, Ingrid BÜNDNIS 29. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 29. 10. 93 Koltzsch, Rolf SPD 29. 10. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 29. 10. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 29. 10. 93 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 29. 10. 93 Karl-Hans Lambinus, Uwe SPD 29. 10. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bi; einschließlich Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 29. 10. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 29. 10. 93 * Männle, Ursula CDU/CSU 29. 10. 93 Mascher, Ulrike SPD 29. 10. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 29. 10. 93 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 29. 10. 93 Reinhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 29. 10. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 29. 10. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 29. 10. 93 Mosdorf, Siegmar SPD 29. 10. 93 Müller (Pleisweiler), SPD 29. 10. 93 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 29. 10. 93 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 29. 10. 93 Niggemeier, Horst SPD 29. 10. 93 Nitsch, Johannes CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 29. 10. 93 Ostertag, Adolf SPD 29. 10. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 29. 10. 93 Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 29. 10. 93 Rappe (Hildesheim), SPD 29. 10. 93 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 29. 10. 93 Regenspurger, Otto CDU/CSU 29. 10. 93 Reimann, Manfred SPD 29. 10. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 29. 10. 93 Rixe, Günter SPD 29. 10. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 29. 10. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 29. 10. 93 Ingrid Rühe, Volker CDU/CSU 29. 10. 93 Schaich-Walch, Gudrun SPD 29. 10. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 10. 93 Schell, Manfred CDU/CSU 29. 10. 93 Schily, Otto SPD 29. 10. 93 Dr. Schmidt CDU/CSU 29. 10. 93 (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 29. 10. 93 Andreas Schütz, Dietmar SPD 29. 10. 93 Schuster, Hans F.D.P. 29. 10. 93 Schwanitz, Rolf SPD 29. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 29. 10. 93 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 29. 10. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 29. 10. 93 Seiters, Rudolf CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Semper, Sigrid F.D.P. 29. 10. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 29. 10. 93 Steen, Antje-Marie SPD 29. 10. 93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 29. 10. 93 Wolfgang Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 29. 10. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 29. 10. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 29. 10. 93 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 29. 10. 93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 29. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 29. 10. 93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 29. 10. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 29. 10. 93 Wallow, Hans SPD 29. 10. 93 Walter (Cochem), Ralf SPD 29. 10. 93 Weis (Stendal), Reinhard SPD 29. 10. 93 Welt, Jochen SPD 29. 10. 93 Wester, Hildegard SPD 29. 10. 93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 29. 10. 93 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 29. 10. 93 Wissmann, Matthias CDU/CSU 29. 10. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 29. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 29. 10. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatzpunkt 9a und b (Haltung der Bundesregierung zu den „Energiekonsensgesprächen") Dr. Hermann Scheer (SPD): Ich habe mich außerhalb des Redner-Kontingents meiner Fraktion gemeldet, weil ich einen anderen politischen Standpunkt zu den Konsensgesprächen habe als diejenigen, die daran teilgenommen haben. Das Ansinnen eines Enegiekonsenses kann nur zu einer Quadratur alter Kreise führen, Konsensbemühungen lenken fast zwangsläufig von der Frage ab, die die eigentlich entscheidende ist: dem energiewirtschaftlichen Strukturwandel, den wir in Kenntnis der eklatanten Umweltgefahren aus herkömmlichen Energieträgern vollziehen müssen. Dieser Strukturwandel kann nur - und muß - in die Richtung einer schrittweisen, aber konsequent und zügig zu vollziehenden Ablösung durch die unerschöpflichen und erneuerbaren Energien gehen - mit Hilfe des Brükkenschlags der Einsparung herkömmlicher Energien. Eine andere Alternative gibt es nicht - aus Ressourcengründen und vor allem aus Umweltgründen. Schon mit Energiesparinitiativen - in deren Zentrum die Kraft-Wärme-Kopplung steht - stellt sich die Notwendigkeit des Strukturwandels der Energieversorgung von zentralisierten zu dezentralisierten Angebots- und damit Unternehmensstrukturen. Erst recht stellt sich diese Notwendigkeit bei der Nutzung der erneuerbaren Energien, die sich ökonomisch nur dezentral nutzen lassen und damit zwangsläufig zu einer neuen Energiewirtschaftsstruktur mit neuen Unternehmensformen und neuen Unternehmen führen - also zu neuen wirtschaftlichen Fragen der Energieversorgung. Wer immer die Alternativen in die jetzigen Strukturen hineinpressen will, der erschwert ihre Einführung oder macht diese sogar unmöglich. Damit bin ich bei dem Nervensystem der Struktur der Energiekonsensbemühungen. Auf energiewirtschaftlicher Seite war allein die gegenwärtig dominierende Energiewirtschaft repräsentiert. Der Kernkraftanbieter Siemens war vertreten und die Vertreter der großen Energieversorgungsunternehmen. Warum nicht z. B. die Produzenten von Windkraftanlagen, die eine der ganz wenigen industriellen Wachstumsbranchen der Gegenwart darstellen und die in den letzten fünf Jahren wesentlich mehr neue Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland bereitstellten als es die Kernkraft in diesem Zeitraum noch tun konnte? Warum waren nicht Vertreter der Stadtwerke dabei, die weit über unsere Grenzen bewährt und bekannt sind für ihre Vorreiterrolle für praktische Alternativkonzepte? In keiner Verfassung steht geschrieben, daß die jetzigen wirtschaftlichen Träger der Energieversorgung auch die künftigen sein müssen. Solange die politische Erwartung nach einer ökologischen Umorientierung des Energiesystems fast ausschließlich auf die jetzige Energiewirtschaft ausgerichtet wird, macht sie sich von dem Teil der Wirtschaft abhängig, der auf Grund seiner getätigten Investitionen in überkommene Energieträger und auf Grund seiner zentralisierten Strukturen das geringste Interesse von allen - in Wirtschaft und Gesellschaft - an dieser Umorientierung hat. Es ist kein Wunder, daß bei dieser einseitigen Kompetenzzuweisung an die Energiewirtschaft deren Hauptanliegen in den Vordergrund von Konsensgesprächen rückt: ihre Investitionen zu sichern und ihre Produktionslinien zu verlängern, auch wenn es schon für die Gesellschaft bessere Alternativen gibt. Daß die Energiewirtschaft so denkt, ist folgerichtig. Aber die Politik darf dieses nicht zum Hauptkriterium machen - ob für die Kernenergie oder die fossilen Energieträger. Dies muß zu einer Lähmung des überfälligen Strukturwandels führen - zu Lasten der Gesellschaft und der Zukunft des Industriestandorts Deutschland. Unsere neuen Industrien - und damit Arbeitsplätze - liegen bei den Technologien zur Energieeinsparung und Nutzung der erneuerbaren Energien, den damit verbundenen Importreduzierungen für Primärenergie und Entlastung der Zahlungsbilanz. Die vielgelobte Enquete-Kommission hat herausgearbeitet, daß auf 0,1 % der Landfläche der Welt das dreifache des Weltenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden kann und dies technisch wie ökonomisch möglich ist. Wo bleiben die wirklichen großen Anstrengungen, dies Potential zu nutzen, Anstrengungen, die wirklich der Erkenntnis Rechnung tragen, daß wir uns im Wettlauf mit der Zeit befinden? Was soll die Diskussion über die Zukunftsoption Kernenergie, wenn uns die erneuerbaren Energien - unerschöpflich, unfall- und abfallfrei - eine vom Potential her unlimitierte Alternative offerieren? Zu sehr stand die Auseinandersetzung über Kernkraft und Kohle im Vordergrund - zwei alte Energieträger - und drängte die zentrale ökologische und industrielle neue Zukunftsoption der erneuerbaren Energien an den Rand. Deutscher Bundestag -- 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 16175* Auch das Mißverhätnis zwischen Förderung von erneuerbaren Energien einerseits und Kohlesubvention andererseits — gegenwärtig ein Verhältnis von 1 : 50 — ist nicht aufrechterhaltbar. Meine Partei hat sich um eine Aufbesserung dieses Mißverhältnisses bemüht — aber gemessen an den Problemen und Chancen, in viel zu bescheidenem Ausmaß. Die politischen Maßnahmen für erneuerbare Energien müssen auch in der Mittelzuweisung Vorrang haben — Vorrang vor Kernenergie und Kohle. So wie ich vor Beginn der Konsensgespräche meine Bedenken dagegen äußerte, so begrüße ich deren Beendigung. Sie entpolitisieren die politischste Frage der Gegenwart und Zukunft und verkleben vorhandene Strukturen gegenüber neuen. Wir brauchen einen produktiven Energiestreit, der die wirklichen Konflikte, Interessen und Alternativen transparent macht und die demokratische Öffentlichkeit mobilisieren hilft zu einer neuen Zukunftsgestaltung. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Rundfunkneuordnungsgesetz) Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Rundfunkneuordnungsgesetz enthält eine der Rechtsgrundlagen für ein medienpolitisch herausragendes Ereignis: die Verwirklichung eines bundesweiten Hörfunks, auch als nationaler Hörfunk bekannt, zu dem der Bund maßgeblich beiträgt, indem er den Deutschlandfunk und den RIAS Berlin in die von den Ländern zu errichtende Körperschaft mit dem Namen „Deutschlandradio" einbringt. Lassen Sie mich kurz auf die Vorgeschichte des bundesweiten Hörfunks eingehen. Der Deutschlandfunk als Rundfunkanstalt des Bundesrechts und der RIAS Berlin als Gründung der seinerzeitigen Besatzungsmacht USA haben in der Zeit vor der Wiedervereinigung Deutschlands inländischen Rundfunk betrieben und damit dem verfassungsrechtlichen Ziel, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, entsprochen. Sie hatten die besondere Funktion, Brücke und Verbindungsglied zu den Menschen im anderen Teil Deutschlands zu sein, und haben viel dazu beigetragen, den Weg aus der Teilung heraus hin zur staatlichen Einheit zu bereiten. Für diese über Jahrzehnte sehr erfolgreiche Arbeit möchte ich an dieser Stelle im Namen der Bundesregierung allen ehemaligen und jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nochmals meinen Dank aussprechen. Mit dem Vollzug der Einheit sollten aber die inländischen Programmaufträge nicht mehr unverändert fortgeführt werden: Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich Bund und Länder darauf verständigen, die Anstalten in eine gebührenfinanzierte Ländereinrichtung für bundesweiten Hörfunk zu überführen, und am 17. Juni 1993 konnte der HörfunkÜberleitungsstaatsvertrag unterzeichnet werden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf regelt die durch den Gesetzgeber zu vollziehenden Konsequenzen aus dem Abschluß dieses Staatsvertrages. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Staatsvertrag ist das Kernstück des Rundfunkneuordnungsgesetzes, während die weiteren Vorschriften die notwendigen rechtstechnischen Maßnahmen enthalten, die zur Errichtung des bundesweiten Hörfunks erforderlich sind. Ich möchte darauf verzichten, den Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag in allen Einzelheiten darzustellen. Doch soviel sei gesagt: Durch diesen Staatsvertrag leistet die Bundesregierung dem Deutschlandradio erhebliche Starthilfen durch die Freistellung von Altlasten, die Bereitstellung von Grundstücken, Gebäuden und technischer Ausstattung, die Beteiligung an der Orchester-Gesellschaft für die vorhandenen Klangkörper sowie die Übernahme von Beschäftigten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin zur Deutschen Welle. Damit wird dem künftigen Deutschlandradio der notwendige sächliche und personelle Bestand gewährt, um seine Tätigkeit aufnehmen zu können. Aus dem Gebührenaufkommen für den bundesweiten Hörfunk enthält der Bund als Ausgleich für die einzubringenden Werte und Leistungen eine Zahlung in Höhe von 155 Millionen DM. In der Vergangenheit hat es Diskussionen gegeben, ob denn in Anbetracht der vielfältigen Programmangebote der Landesrundfunkanstalten und der finanziellen Situation der Anstalten die Errichtung eines nationalen Hörfunks überhaupt sinnvoll ist. Dazu möchte ich folgendes sagen: Die Bundesregierung geht davon aus, daß nach der wirtschaftlichen und politischen Einigung Deutschlands der innere geistige Prozeß des Zusammenwachsens durch nationale Informations- und Kulturprogramme wesentlich gefördert werden kann. Eine nationale Stimme ist mehr als die Zusammenfassung von vielen regionalen Stimmen. Diese nationale Stimme muß natürlich auch gehört werden können, so daß ich an dieser Stelle nochmals an die zuständigen Länder appellieren möchte, dem Deutschlandradio terrestrische Frequenzen im UKW-Bereich zuzuweisen, damit möglichst bald eine flächendeckende terrestrische Verbreitung der beiden Programme im gesamten Bundesgebiet in guter Qualität möglich ist. Das neue Deutschlandradio soll bereits am 1. Januar 1994 mit seinen Programmen auf Sendung gehen. Dies bedeutet, daß die Ratifizierungsverfahren auch bei allen Bundesländern noch in diesem Jahr abgeschlossen sein müssen. Ich bitte Sie deshalb, der Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse zuzustimmen und mit dafür Sorge zu tragen, den Entwurf zügig zu beraten. Dr. Joseph-Theodor Blank (CDU/CSU): Nach drei Jahren zum Teil quälender Diskussion um die Errichtung eines Nationalen Hörfunks und zwei Jahre nach dem grundlegenden Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland beraten wir heute in erster Lesung den Gesetzentwurf über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin. 16176* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 Für meine Fraktion bin ich von Anfang an den Verhandlungen zur Errichtung eines Deutschlandradios beteiligt gewesen und begleite als Mitglied des Gründungsausschusses die Arbeit bis in diese Tage. Ich weiß daher, wie kompliziert es war, zunächst zwischen 16 Bundesländern mit unterschiedlichen medienpolitischen Vorstellungen und dann zwischen den Ländern und dem Bund zu dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zu kommen. Und dennoch sage ich: Die jahrelangen Diskussionen um den Nationalen Hörfunk hat der Medienpolitik in Deutschland kein Glanzlicht aufgesetzt. Im Interesse der Gebührenzahler, die seit dem 1. Januar 1992 monatlich 0,75 DM für einen Nationalen Hörfunk zahlen, den es bis heute nicht gibt und den die Menschen deshalb nicht hören können, und im Interesse der Beschäftigten von DLF, RIAS und DS Kultur hätten die Entscheidungen eher fallen müssen und auch können. Am Bund, und das habe ich bereits in der Debatte zur Neugestaltung der deutschen Rundfunklandschaft am 6. November vergangenen Jahres hier gesagt, hat es nicht gelegen, daß wir erst heute in erster Lesung über die Errichtung des Nationalen Hörfunks beraten. Aber ich will keine alten Geschichten aufwärmen, denn die Zeit drängt. Das Ratifizierungsverfahren muß spätestens mit der Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 1993 beendet sein, wenn das Gesetz noch in diesem Jahre verkündet werden soll. Und es muß noch in diesem Jahr verkündet werden, wenn der Sendebetrieb wie vereinbart am 1. Januar 1994 aufgenommen werden soll. Nach meiner Kenntnis sind die Ratifizierungsverfahren in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Schwierigkeiten in der Sache gibt es insbesondere noch in drei Bundesländern. Ich appelliere mit Nachdruck an die dort Verantwortlichen, ihre Bedenken zurückzustellen und den lang und mühsam ausgehandelten Staatsvertrag zu ratifizieren. Eine zweite Erwartung meiner Fraktion an die Bundesländer füge ich hinzu: Um den Programmauftrag des Nationalen Hörfunks erfüllen zu können, nämlich die Einheit Deutschlands in der Vielfalt seiner Länder, Regionen und Kommunen darzustellen, sich mit den konkreten Lebensverhältnissen im gesamten Deutschland zu beschäftigen, muß das Deutschlandradio überall in der Bundesrepublik Deutschland auch hörbar gemacht werden. Und hierfür ist es wichtig, daß eine gute Frequenzversorgung durch die Länder sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang gibt es einige zurückhaltende Protokollerklärungen namentlich von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg. Meine Fraktion hofft dennoch, daß in diesen wie auch in anderen Ländern die Bereitschaft wächst, eine vernünftige Frequenzversorgung für dieses aus unserer Sicht wichtige publizistische Instrument des Nationalen Hörfunks zur Verfügung zu stellen. Es geht schließlich bei dem Nationalen Hörfunk um nichts Geringes. Es geht nämlich mit diesem Deutschlandradio auch um einen Beitrag zur Vollendung der Einheit unseres Landes. In den letzten Jahrzehnten haben Deutschlandfunk und RIAS Berlin den Menschen in Ost und West geholfen, die Auswirkungen der Teilung Deutschlands leichter ertragen zu können. Den Weg aus der Teilung heraus hin zur Einheit haben die beiden Sender mitgestaltet und mitbereitet. Durch die Überführung in die Zuständigkeit der Länder werden sie auch künftig einen wichtigen Beitrag zum Prozeß des geistigen Zusammenwachsens Deutschlands zu leisten haben. Und es gibt auch genügend Frequenzen in Deutschland, wenn die vielfach bestehenden Doppelversorgungen abgebaut werden und wenn auch die ARD im Rahmen ihrer finanziellen Existenzsicherung ihre über 50 Hörfunkprogramme deutlich reduziert. Durch den Staatsvertrag leistet der Bund dem Deutschlandradio eine erhebliche Starthilfe in sächlicher und personeller Hinsicht. Die bis in diese Tage hinein geäußerte Kritik, das neue Deutschlandradio sei kein Beispiel für eine schlanke, wirtschaftliche und effiziente Struktur, haben wir sehr wohl gehört, und ich will auch gar nicht dagegen anargumentieren. Ich bitte die Kritiker nur zu bedenken, daß es nicht leicht war, Regelungen zu finden, die den personellen Überhang aus drei Rundfunkanstalten sozial verträglich lösen helfen. Das jetzt vorliegende Ergebnis erscheint mir unter Abwägung aller Gesichtspunkte vertretbar. Ich hoffe allerdings auch, daß die im Errichtungsstaatsvertrag vorgesehene Rückführung der Zahl der Mitarbeiter in den nächsten drei Jahren tatsächlich durchgeführt wird. Es war auch nicht einfach, für die sogenannten Klangkörper, also die Orchester und Chöre, eine vernünftige und angemessene Lösung zu finden. Zu regeln war das künftige Schicksal des RIAS-Tanzorchesters und des RIAS-Kammerchors mit insgesamt 57 Musikern, des Rundfunkchores Berlin und des Rundfunk-Symphonieorchesters Berlin, die zur Zeit beim ZDF mit insgesamt 194 Musikern „geparkt" sind, sowie des Radio-Symphonieorchesters Berlin mit 120 Musikern. Da es das erklärte Ziel der Länder war, das Deutschlandradio möglichst von der finanziellen Belastung für fünf Klangkörper freizuhalten, haben wir uns schließlich auf eine GmbH-Lösung verständigt, nach der die Körperschaft 40 % und der Bund 35 % der Gesamtlast trägt. Allerdings wird der Bund zum Jahresende 1999 aus der GmbH ausscheiden. Es geht jetzt darum, in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages und dann hier im Plenum eine möglichst zügige Beratung sicherzustellen, damit das Rundfunkneuordnungsgesetz in Kürze verabschiedet werden kann. Um diese zügige Beratung bitte ich alle Fraktionen dieses Hauses. Anke Fuchs (Köln) (SPD): Am 17. Juni 1993 haben die Ministerpräsidenten zwei Staatsverträge zum bundesweiten Hörfunk unterschrieben und hierdurch die formalen Voraussetzungen für das „Deutschlandradio" geschaffen. Damit hat eine Entwicklung vorläufig ihren Abschluß gefunden, die bereits 1991 im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland in Aussicht gestellt wurde. Das „Deutschlandradio" ist endlich in greifbare Nähe gerückt. Der vorliegende Gesetzentwurf eines Rundfunkneuordnungsgesetzes ist ein entscheidender Schritt zur Zusammenführung von Deutschlandfunk, RIAS und DS-Kultur zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft unter dem Dach von ARD wund ZDF. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 16177* Die SPD hat die Gründung des „Deutschlandradios" stets mit Nachdruck befürwortet. Denn sie schafft endlich Sicherheit für die Beschäftigten der drei Anstalten und entwickelt vor allem aber eine Struktur, die es erlaubt, mit dem nationalen Hörfunk einen neuen Faktor in der Meinungsbildung der Bundesrepublik zu schaffen. Der nationale Hörfunk „Deutschlandradio" wird die Radiolandschaft bereichern. Drei Jahre nach der deutschen Einheit scheint sich die Kluft zwischen Ost und West vertieft zu haben. Nicht zu Unrecht wird von einer „inneren Mauer" gesprochen, die sich bedrükkenderweise zwischen manchen Menschen in Ost-und Westdeutschland aufgebaut hat. Zwei neue Hörfunkprogramme mit den Schwerpunkten Information und Kultur, in die langjährige Erfahrungen mit dem deutsch-deutschen Dialog eingebracht werden, bieten Chancen, das Zusammenwachsen zu erleichtern, das Verständnis für einander zu vertiefen, die Vielfalt der Regionen deutschlandweit darzustellen sowie mit integrierenden Programmen ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit zu vermitteln. Die Gebührenfinanzierung und die daraus resultierende Freiheit vom Zwang zur Werbung gibt die Chance, beispielhaft vorzuführen, was öffentlichrechtlicher Rundfunk leisten kann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Eckpfeiler der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sein gesetzlicher Auftrag, Programmvielfalt zu gewährleisten — auch für Minderheiten — und damit umfassende Meinungsbildungsfreiheit zu ermöglichen, ist unverzichtbar. Die Öffnung des Rundfunkmarktes für kommerziellen Rundfunk hat weder einen Zuwachs an Programmvielfalt noch an neuen Programmideen bewirkt. Der geäußerte Stolz auf die „Entwortung" des Programms spricht Bände. Kommerzielle Programmgestaltung muß flexibel auf Akzeptanzentwicklungen reagieren, weil Werbezeiten zu verkaufen sind. Die Auswüchse des aggressiven Wettbewerbs auf dem Medienmarkt, die gewalt- und sexbetonten Programmattraktionen sind uns nur zu gut bekannt. Grundversorgung dagegen, die zur allgemeinen Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur beitragen soll, kann nur der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk sichern, der bei der Programmgestaltung nicht ausschließlich auf hohe Einschaltquoten schielen muß. In einer Zeit, in der der medienpolitische Trend in Richtung Kommerzialisierung geht, vom Bundeskanzler und Herrn Schäuble zum Angriff auf ARD und ZDF geblasen und von der Union sogar die Rundfunkgebühr in Frage gestellt und damit die Axt an die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelegt wird, ist die Etablierung eines neuen nationalen Hörfunks besonders wichtig. Allerdings scheint mir auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Union und der F.D.P., allmählich die Erkenntnis zu reifen, daß die Durchsetzung des kommerziellen Funks und Fernsehens in Deutschland, für die Sie jahrelang die Werbetrommel gerührt haben und für die Sie verantwortlich sind, zu Erscheinungen und Auswüchsen geführt hat, die Sie heute beklagen. Ich nenne hier beispielhaft nur die abstoßenden und gefährlichen Entwicklungen beim sogenannten Reality-TV. Sie beginnen zu ahnen, daß der Niedergang des deutschen Rundfunks nicht nur von Ihnen verursacht wurde, sondern Sie auch öffentlich dafür haftbar gemacht werden. Deswegen ist es gut und richtig, daß „Deutschlandradio" auf öffentlich-rechtlicher Grundlage arbeiten soll. Kein kommerzieller Sender mit seiner Fixierung auf die Einschaltquoten könnte sich der Aufgabe stellen, den Hörern zwei werbefreie Programme mit den Schwerpunkten Information und Kultur zu liefern. Kein kommerzieller Sender könnte dem Anspruch gerecht werden, wie das „Deutschlandradio", zwischen Ost- und Westdeutschland ein Kommunikationsforum zu bilden. Ich sehe daher in der Etablierung des „Deutschlandradios" erneut einen überzeugenden Nachweis für die Existenzberechtigung, ja, für die Unverzichtbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die es während der langen Verhandlungszeit aus dem Weg zu räumen galt. Der Weg dorthin war dornig. Beim heftigen Tauziehen zwischen Bund und Ländern stand das Projekt, wie wir alle wissen, auf der Kippe. Den erfolgreichen Bemühungen von Rudolf Scharping und dem damaligen Bundesinnenminister Seiters ist es zu verdanken, daß das Projekt „Deutschlandradio" nicht gescheitert ist. Dafür gebührt beiden Dank und Anerkennung. Aber dennoch bleibt festzustellen, daß wertvolle Zeit verlorenging, in der der nationale Hörfunk den schwierigen Prozeß des Zusammenwachsens von Ost und West hätte begleiten können. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von RIAS, Deutschlandfunk und DS Kultur, um deren Existenz es schließlich ging, wurde zudem eine überlange Hängepartie zugemutet. Dem Deutschen Bundestag liegt nun der Überleitungsstaatsvertrag vor, in dem die Überleitung der beiden bisherigen Bundesrundfunkanstalten Deutschlandfunk und RIAS Berlin in die Zuständigkeit der Länder geregelt wird. Ohne den Ausschußberatungen vorgreifen zu wollen, scheint mir die jetzt gefundene Lösung ein guter Kompromiß zu sein, dessen Einzelregelungen wir in den Ausschußberatungen sorgfältig zu prüfen haben werden. Soweit ich dies zur Zeit überblicken kann, verläuft das Ratifizierungsverfahren weitgehend reibungslos. Im Saarland, in Hessen, Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ist es bereits abgeschlossen. Werben müssen wir noch in Sachsen. Wer „Deutschlandradio" jetzt verhindern will, muß sich über die Konsequenzen im klaren sein. Ein vorläufiges Aus für das „Deutschlandradio" würde bedeuten: — Die wichtige Chance zur Beschleunigung des Integrationsprozesses wäre erneut verpasst, — die Ungewißheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde fortdauern, — der Gebührenstaatsvertrag müßte aufgeschnürt werden, da nicht einzusehen wäre, daß der Gebührenzahler weiterhin für einen Sender zu zahlen hat, den er nicht hören kann und 16178' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 — der Bund müßte weiterhin für die Kosten von Deutschlandfunk und RIAS Berlin aufkommen. Hierbei geht es allein in diesem Jahr um einen Betrag von 241 Millionen DM — kein Pappenstiel in der heutigen Zeit, meine Damen und Herren! Ich darf Sie ernsthaft fragen, meine Damen und Herren: Wer will das und wem ist damit gedient? Da zum Nachteil der wichtigen „Deutschlandradio„ zugedachten Integrationsfunktion bereits wertvolle Zeit vertan worden ist, appelliere ich an die übrigen Bundesländer und an uns, den Deutschen Bundestag, die Ratifikation zügig voranzutreiben, damit wie geplant zum 1. Januar 1994 „Deutschlandradio" auf Sendung gehen kann. Eine weitere Verzögerung ist weder den Gebührenzahlern, die ja bereits seit Anfang 1992 monatlich 75 Pf an Gebühren für „Deutschlandradio" zahlen, noch den Beschäftigten von Deutschlandfunk, RIAS und DS Kultur, die fast drei Jahre in Ungewißheit über ihre berufliche Zukunft schwebten, zuzumuten. An die Länder richte ich zudem die Bitte, rechtzeitig die notwendigen Frequenzen zur Verfügung zu stellen, um den flächendeckenden Empfang auch wirklich zu sichern. Lassen Sie mich zum Abschluß Johannes Rau zitieren, der gesagt hat: „Atherwellen haben in der Zeit der Trennung das Trennende überwunden. Sie sollen nun mit dazu beitragen, daß die Vereinigung gelingt". Wir Sozialdemokraten stimmen der Überweisung an die vorgeschlagenen Ausschüsse in diesem Sinne gerne zu. Lassen Sie uns zügig beraten! Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.): „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende", mit diesen Worten möchte ich den heute behandelten Entwurf eines Rundfunkneuordnungsgesetzes überschreiben. Mit diesem Gesetzentwurf wird der Bund seiner Verantwortung für den nationalen Hörfunk und seine Mitarbeiter gerecht. Nicht verhehlen möchte ich aber, daß aus unserer Sicht die konkrete Ausgestaltung des Überleitungsstaatsvertrages und erst recht die des Errichtungsstaatsvertrages für uns kein Grund zum Jubeln sind. Beide Staatsverträge enthalten Regelungen, die wir Liberalen allenfalls zähneknirschend akzeptieren können. Mit dem heute hier behandelten Überleitungsstaatsvertrag übernimmt der Bund finanzielle Lasten, die aus der Sache und im Hinblick auf seine Haushaltslage eigentlich kaum verantwortet werden können. Wer kann mir zum Beispiel erläutern, weshalb ARD und ZDF dem Bund lediglich 155 Millionen Mark erstatten müssen, obwohl sie von den Gebührenzahlern für den nationalen Hörfunk bisher mehr als eine halbe Milliarde Mark einkassiert haben? Obwohl es im Gebührenstaatsvertrag eine klare Zweckbindung für den nationalen Hörfunk gibt, haben ARD und ZDF diese Gebühren entgegen öffentlichen Bekundungen offenbar für eigene Zwecke „verbraten" . Wir werden prüfen, ob dies rechtswidrig ist und gegebenenfalls welche Folgerungen zu ziehen sind. Sachlich gerechtfertigt ist es ebensowenig, daß der Bund auch noch verpflichtet wurde, das wertvolle RIAS-Sendegebäude in Berlin praktisch zu verschenken und das Deutschlandfunk-Gelände in Köln bis Mitte 1996 mietzinsfrei zu überlassen. Angesichts dieser finanziellen Übervorteilung kann ich gegenüber den Ländern den Vorwurf der Erpressung wirklich nur mühsam unterdrücken. Es ist schon ein ausgewachsener Ochsenfrosch, den der Bund mit diesem Staatsvertrag zu schlucken hat. Wenn wir heute trotzdem unsere Zustimmung signalisieren, so tun wir dies in der Erkenntnis, daß jede weitere Verzögerung das Projekt „Deutschlandradio" zwangsläufig zum Scheitern verurteilen würde. Auf den Ländern liegt jetzt eine besondere Verantwortung für den neuen Sender, der einen wichtigen Beitrag für die Vollendung der inneren Einheit leisten soll. Wir wissen, daß der von den Ministerpräsidenten ausgehandelte Errichtungsstaatsvertrag noch längst nicht über den Berg ist. So hatte erst kürzlich eine Konferenz der CDU-Fraktionsvorsitzenden aus Bund und Ländern unter Beteiligung des Bundeskanzlers den Beschluß gefaßt, das ganze Projekt um ein halbes Jahr zu verschieben. Ich hoffe, daß dies jetzt vom Tisch ist. Aber auch bei zahlreichen Landtagsfraktionen von F.D.P. und SPD werden sehr kritische Fragen gestellt. Ich kann dies gut verstehen, frage mich aber, warum einige der Kollegen in den Landtagen diese Fragen nicht schon viel früher an ihre Ministerpräsidenten gestellt und diese zu einem vernünftigeren Staatsvertrag gedrängt haben. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben rechtzeitig und nachdrücklich auf die schwerwiegenden Mängel des Errichtungsstaatsvertrages hingewiesen. So ist etwa die geplante Zusammensetzung der Gremien wegen ihrer zu großen Staatsnähe möglicherweise verfassungswidrig. Die Frequenzversorgung des Deutschlandradios ist zu schwachbrüstig und erschwert es dem Sender, seinen Integrationsauftrag erfüllen zu können. Seine institutionelle Abhängigkeit von ARD und ZDF behindert die redaktionelle Eigenständigkeit und gefährdet das journalistische Profil des neuen Senders. Genauso klar muß aber sein: Nachdem durch die Uneinigkeit der Ministerpräsidenten dieses Projekt jahrelang verschleppt wurde, gibt es jetzt keinen Weg mehr zurück. Wer es versäumt, in den verbleibenden Wochen dieses Jahres die rechtlichen Grundlagen für das neue Deutschlandradio zu schaffen, verhindert seine Existenz auf Dauer. Deshalb appelliere ich an alle Landtage, jetzt ebenso wie der Bundestag ihrer Verantwortung für das Deutschlandradio gerecht zu werden und die Ratifizierung nicht länger zu verzögern. Setzen wir unsere Hoffnung in die Mitarbeiter des neuen Senders, daß es ihnen gelingen möge, trotz der nachteiligen Rahmenbedingungen einen guten Hörfunk zu machen. Wir brauchen einen qualitätsvollen Informations- und Kultursender. Ich wünsche dem Deutschlandradio für die Zukunft viel Erfolg! Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht dem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 16179* Nationalen Hörfunk grundsätzlich positiv gegenüber, handelt es sich doch um den bislang einzigen Versuch, auf staatsvertraglicher Ebene die Integration zwischen Rundfunkmachern, Hörern und Programmtraditionen aus beiden Teilen Deutschlands zu realisieren. Hauptaufgabe des Nationalen Hörfunks ist auf lange Sicht die innerdeutsche Integration. Die Fortführung wesentlicher Elemente von Deutschlandfunk und RIAS gewährleisten Kontinuität und Identifikation für alle Deutschen, die beiderseits der Mauer seit langen Jahren ihre Medienheimat in diesen Sendern hatten. Einbezogen wird aber auch der Deutschlandsender Kultur, der als einzige Medien-Neugründung aus der Zeit der Wende die Wiedervereinigung überlebt hat. Durch die Integration seines Konzeptes in das Deutschlandradio kann die in der DDR gewachsene Kulturtradition bewahrt und allen Deutschen zugänglich gemacht werden. Eine andere wichtige Aufgabe wird das Deutschlandradio bei der europäischen Integration haben, vor allem nach Osten hin. Die Schwerpunktsetzung Information und Kultur für die beiden Programme entspricht dem besonderen Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Spagat zwischen Anspruch und Vermarktung wird vermieden. Die föderale Struktur des Nationalen Hörfunks wirkt nationalistischen Trends entgegen. Sie vermeidet die problematische Regierungsnähe der ehemaligen Bundesrundfunkanstalten und des Staatsrundfunks der DDR. Mit der Einrichtung eines Hörfunkrates unter Beteiligung gesellschaftlicher Kräfte wird eine alte Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zumindest teilweise erfüllt. Daß die Neuordnung des Nationalen Hörfunks erst jetzt, drei Jahre nach dem Einigungsvertrag, vollzogen werden soll, ist ein Armutszeugnis für die verantwortlichen Politiker. Sollten die Verträge noch in letzter Minute scheitern, hätte das für alle Anstalten juristisch wie ökonomisch irreparable Folgen, insbesondere aber für DS Kultur. Dieser steht gegenwärtig in der treuhänderischen Verwaltung durch ARD und ZDF, die theoretisch am 31. März 1994 ausläuft. Für die 186 Mitarbeiter des DS Kultur mit ihren Zeitverträgen bedeutete dies im Gegensatz zu den Mitarbeitern von Deutschlandfunk und RIAS unwiderruflich das Aus. Das widerspräche dem Geist des Einigungsvertrages, der die Überführung der ostdeutschen Sender in die gesamtdeutsche Medienlandschaft angestrebt hat. Ein weiteres Problem sind fehlende Überleitungsregelungen für den Sendestart. Intendant und Hörfunkdirektoren können erst nach Inkrafttreten der Staatsverträge, nach der Wahl der Gremien und ihrer eigenen Wahl, ihre Arbeit aufnehmen, also wahrscheinlich erst Mitte 1994. Bis zur Gründung des Deutschlandradios agiert ein Gründungsausschuß, der nur zu Empfehlungen befugt ist und dem im übrigen kaum ostdeutsche Interessenvertreter angehören. Das ist insbesondere bezüglich der Entscheidungen über Programmbestandteile, Verantwortlichkeiten und Frequenzen problematisch. Dadurch droht schon heute die Zusammenführung der Programme von RIAS und DS Kultur zum Aufteilungskampf zu entarten, in welchem der RIAS die weitaus besseren Karten hat. Die vorgesehene Aufteilung der Sendezeit — vormittags Unterhaltung von RIAS, nachmittags Kultur von Deutschlandsender — scheint vernünftig. Aber wenn beispielsweise statt des durchdachten morgendlichen DS-Klassik-Programms der RIAS die Musik mittels Zufallsgenerator auswählen will, dann ist das einfach Kulturbarbarei. Neben der Bewahrung wesentlicher Programmteile ist auch der Erhalt des Hörspiel- und MusikproduktionsStandortes Nalepastraße wünschenswert. Ernsthaften Anlaß zur Sorge um die angestrebte Staatsferne bietet die soeben bekanntgegebene Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Unter den acht Mitgliedern ist nicht ein Ostdeutscher, statt dessen bleibt der übliche schwarz-rote Proporz gewahrt. Der Hörfunküberleitungsvertrag, über den der Deutsche Bundestag zu beschließen hat, ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Errichtungsvertrages und damit für das Deutschlandradio. Da wir darauf aus den zu Beginn genannten Gründen nicht verzichten wollen, wird BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trotz aller Bedenken dem vorliegenden Gesetz zustimmen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetz zur Änderung und zu Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen) Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen zunächst dafür, daß Sie alle die heutige Vorlage so zügig auf die Tagesordnung gesetzt haben. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Vertragsgesetzes sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung der im November 1992 in Kopenhagen beschlossenen zweiten Änderung des Montrealer Protokolls geschaffen werden. Die Tatsache, daß das Montrealer Protokoll innerhalb der ersten vier Jahr nach seinem Inkrafttreten bereits zweimal verschärft worden ist, belegt sehr eindrucksvoll, mit welcher Dynamik sich die internationalen Anstrengungen zum Schutz der Ozonschicht jetzt fortentwikkeln. Diese Fortentwicklung war auch dringend erforderlich. Denn wir wissen jetzt, daß wir es nicht nur mit dem jährlich wiederkehrenden Ozonloch über der Antarktis zu tun haben, sondern daß die Ozonschicht weltweit rascher abgenommen hat, als man es anhand von Modellrechnungen erwartete. Es wird noch jedem in Erinnerung sein, daß wir Anfang der letzten beiden Jahre in unseren Breiten über mehrere Wochen hinweg eine überdurchschnittliche Ausdünnung der Ozonschicht feststellen konnten. Wahrscheinlich haben wir es nur den günstigeren meteorologischen Bedingungen auf der Nordhalbkugel der Erde zu verdanken, daß sich bisher über Europa und Nord- 16180* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 amerika kein Ozonloch ähnlich dem über dem Südpol gebildet hat. In Kopenhagen haben die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls zum einen beschlossen, die Ausstiegsfristen bei den bereits geregelten Stoffen zu verkürzen, und zum anderen haben sie weitere ozon-schichtschädigende Stoffe in die Regelungen des Protokolls einbezogen. Produktion und Verbrauch von FCKW, Tetrachlorkohlenstoff und 1,1,1-Trichlorethan müssen nun weltweit zum 1. Januar 1996 eingestellt werden, Produktion und Verbrauch der Halone bereits zum 1. Januar 1994. Anläßlich der Ratstagung der EG-Umweltminister im Dezember 1992 sind diese Fristen bei FCKW und Tetrachlorkohlenstoff für den Bereich der Gemeinschaft nochmals um ein Jahr auf den 1. Januar 1995 vorgezogen worden. Aus deutscher Sicht läßt sich deshalb mit einer gewissen Befriedigung feststellen, daß unsere Nachbarn in der EG nun weitgehend die Ausstiegsfristen übernommen haben, die in unserer nationalen FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom Mai 1991 festgelegt worden sind. Selbst diese Fristen werden aber in der Bundesrepublik Deutschland noch unterboten werden. Nachdem die FCKW-Verwendung hier im Jahr 1992 bereits um 80 % gegenüber 1986 zurückgegangen ist, wird sie auf Grund freiwilliger Selbstverpflichtungen der noch verliebenen FCKW-Verwender bis Ende 1993 weitgehend eingestellt sein. Letzte Nischen-Anwendungen sollten spätestens bis Mitte 1994 entfallen. Das gleiche gilt für die deutsche FCKW-Produktion. Bei dem zweiten Teil der Kopenhagener Beschlüsse geht es um die künftige Beschränkung bisher noch nicht geregelter ozonschichtschädigender Stoffe. Als wichtigste Stoffgruppe sind hier die teilhalogenierten FCKW oder auch H-FCKW zu nennen. Für diese Stoffgruppe sieht das Montrealer Protokoll nun eine mengenmäßige Beschränkung des Verbrauchs in der Zeit von 1996 bis 2003 vor und danach eine stufenweise Verringerung des Verbrauchs bis auf Null im Jahr 2030. Diese Regelung ist sehr unbefriedigend, wenn man bedenkt, daß die Verwendung des wichtigsten H-FCKW R 22 im Rahmen der deutschen FCKW-Halon-Verbots-Verordnung spätestens ab dem Jahr 2000 untersagt ist. Die Bundesregierung wird sich deshalb bei den Verhandlungen zur Umsetzung der Kopenhagener Beschlüsse durch die EG dafür einsetzen, daß der Ausstiegsfahrplan für H-FCKW wesentlich verkürzt wird und auch früher beginnt. Außerdem kann aus Sicht der Bundesregierung die in Kopenhagen beschlossene Obergrenze des H-FCKW-Verbrauchs problemlos weiter abgesenkt werden. Der kürzlich von der EG-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Änderung der geltenden Verordnung über ozonschichtschädigende Stoffe bietet hierfür eine gute Diskussionsgrundlage. Dieser Vorschlag sieht u. a. eine vollständige Reduktion des Verbrauchs bei H-FCKW bis zum Jahre 2015 vor. Darüber hinaus sollen erstmals in der Gemeinschaft in bestimmten Bereichen ab dem 1. 1. 1995 H-FCKW nicht eingesetzt werden dürfen. Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der EG-Kommission, stellt er doch unter Beweis, daß die Gemeinschaft als Ganzes nach wie vor im Rahmen der internationalen Vertragsgemeinschaft eine fortschrittliche Position beim Verzicht auf ozonabbauende Stoffe leisten kann. Ich bin zuversichtlich, daß bei den noch ausstehenden Beratungen auf Gemeinschaftsebene dem Kommissionsvorschlag weitgehend gefolgt werden wird und daß die Verordnung rechtzeitig zum 1. Januar 1994 in Kraft treten kann. Damit wären die Änderungen des Montrealer Protokolls materiell auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Das Montrealer Protokoll ist in seiner ursprünglichen Fassung von 119 Staaten ratifiziert worden; die 1990 in London beschlossene erste Änderung des Montrealer Protokolls wurde bereits von 63 Staaten ratifiziert. Die im November 1992 in Kopenhagen beschlossene zweite Änderung des Montrealer Protokolls soll am 1. Januar 1994 völkerrechtlich in Kraft treten, vorausgesetzt, daß bis dahin 20 Staaten ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf eines Vertragsgesetzes soll sichergestellt werden, daß die Bundesrepublik Deutschland diese für den weltweiten Schutz der Ozonschicht wichtige Frist einhält. Ich appelliere abschließend dringlich: helfen Sie durch zügige Beratung in den Ausschüssen, daß der Bundesrat das Gesetz noch in diesem Jahr abschließend behandeln kann. Es muß Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Klaus Harries (CDU/CSU): Erstens. Die meteorologische Kommission der Vereinten Nationen hat in ihren Analysen eine weitere Abnahme des stratosphärischen Ozons festgestellt. Dabei sind allerdings die Ozonwerte in der Nordhemisphäre längst nicht so schlecht und so niedrig wie im antarktischen Bereich. Insofern sind die Werte nicht vergleichbar. Die Niedrigozonwerte in der Nordatmosphäre sind unter Umständen auch auf andere Ursachen nach den Feststellungen der Vereinten Nationen zurückzuführen. Trotzdem besteht für FCKW und andere gefährliche Stoffe produzierende Staaten Handlungsbedarf. Die Ursachen des Ozonlochs müssen beseitigt werden. Wir können aber auch feststellen, daß konsequent und regelmäßig und mit großer Hartnäckigkeit und Beständigkeit gehandelt wird. Ich weiß, daß an dieser Stelle immer wieder der Einwand kommt, es werde zu spät und zu langsam gehandelt. Es darf aber nicht übersehen werden, daß wir nicht alleine zu beschließen haben, sondern weltweite Abstimmungsregel-werke müssen einvernehmlich gefunden werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist bekanntlich mit großem Erfolg Vorreiter in der Einstellung des FCKW-Gebrauchs. Zweitens. Die Konferenz in Kopenhagen hat Ende 1992 wichtige Ergänzungen zum Montrealer Abkommen der Vereinten Nationen beschlossen. Ich nenne sie: Erstens wurden neue Stoffe, nämlich teilhalogenierte FCKW, dann Fluorbromkohlenwasserstoffe und Methyibromit in die Regelungen einbezogen. Deutscher Bundestaa — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 16181* Zweitens. Die Kontrolle für teilhalogenierte FCKW-Stoffe darf bis zum Jahre 2003 bestimmte Mengen nicht überschreiten. Eine Kontrolle für diese Maßnahme ist festgelegt. Drittens. Produktion und Verbrauch von teilhalogenierten Fluorbromkohlenwasserstoff ist zum 1. Januar 1996 einzustellen. Schließlich ist viertens Methylbromit ab 1. Januar 1995 auf dem Niveau von 1991 einzufrieren. Drittens. Der Bundesrat hat empfohlen, das Änderungsgesetz von Kopenhagen aus dem Jahre 1992 zu ratifizieren. Gleichzeitig hat der Bundesrat darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung für eine Verkürzung der genannten Verbots- und Ausstiegsfristen einsetzen möge. Dies hat die Bundesregierung mit Erfolg getan. Viertens. Innerhalb der EG wird in diesen Tagen eine EG-Verordnung mit folgenden Bestimmungen vorbereitet, die die EG-Staaten zum schnellen Handeln verpflichten wird: Das in Kopenhagen beschlossene Ausstiegsdatum 1996 bei vollhalogenierten FCKW ist für die EG-Mitgliedstaaten verbindlich auf das Jahr 1995 vorgezogen. Auch die teilhalogenierten FCKW werden auf Drängen der Bundesregierung erheblich stringenter geregelt werden. Das Ausstiegsjahr soll um 15 Jahre von 2030 auf das Jahr 2015 vorgezogen werden. Die in Kopenhagen beschlossene Änderung des Montrealer Protokolls kann zum 1. Januar 1994 in Kraft treten. 20 Staaten müssen ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegen. Wir setzen durch eine Ratifizierung heute ein sichtbares Zeichen, daß Deutschland zu diesen Staaten gehört. Monika Ganseforth (SPD): Der Fortschritt ist eine Schnecke. Was ich Ihnen von der Regierungsseite vorwerfe, ist, daß Sie immer versuchen, den Eindruck zu erwecken, es ginge mit Siebenmeilenstiefeln voran beim Ausstieg aus der Herstellung und Anwendung ozonzerstörender Stoffe. Sie erwecken den Eindruck, als wären wir schon viel weiter, wenn sich alle so „mustergültig" wie die Bundesrepublik verhielten. Wie sieht das aber tatsächlich aus? Seit langer Zeit ist die extreme Gefährlichkeit der ozonzerstörenden FCKW bekannt. Es gibt Lander, die bereits 1980 das Verbot von FCKW in Spraydosen ausgesprochen haben. Nicht die Bundesrepublik hat die Vorreiterrolle gespielt. Sie hat auf freiwillige Selbstverpflichtung mit der Industrie gesetzt. Wie ist das Ergebnis? Im letzten Jahr betrug die Produktion von FCKW in Deutschland immer noch 59 000 t. Damit hat die Produktion innerhalb von sechs Jahren gerade um 50 % abgenommen. Das ist eine erschreckende Zahl. Der Verkauf ist zwar um 80 % von 71 000 t auf 15 000 t zurückgegangen, aber der Export liegt noch bei 44 000 t gegenüber 55 000 t 1986 — ein Rückgang um nur 20 %. Das ist einer Presseerklärung des Ministeriums vom Juli dieses Jahres zu entnehmen. In der Presseerklärung heißt es aber dann: „Der rasche FCKW-Ausstieg konnte vor allem über freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Bundesumweltminister erreicht werden. " Das ist doch nicht seriös! Die Zerstörung der schützenden Ozonschicht geht weiter und die Anreicherung von Chlor in der Atmosphäre schreitet fort, wenn auch weniger rasant als vor einigen Jahren. Wie sieht es nun mit den in Kopenhagen vereinbarten Änderungen des Montrealer Protokolls aus? Die teilhalogenierten H-FCKW, etwas flapsig, aber durchaus zutreffend „FCKW-light" genannt, sollen erst im Jahre 2030 verboten werden. Bis zum Jahr 2004 dürfen sie ungehindert verwendet werden. Danach werden sie stufenweise reduziert. Nach dieser fatalen Fehlentscheidung ist mit einer Produktion von rund 10 Millionen Tonnen H-FCKW in den nächsten 20 Jahren zu rechnen. Der Ausstieg aus den „harten" FCKW wird damit teilweise wieder zunichte gemacht. Ebenfalls haarsträubend ist die Entscheidung, das Insektenbekämpfungsmittel Methylbromid nicht sofort zu verbieten, sondern dessen Verwendung ab 1995 auf dem Stand von 1991 einzufrieren. Die gleiche Menge Methylbromid schädigt die Ozonschicht 150 mal mehr als das ohnehin schon äußerst aggressive FCKW. Die vergleichsweise kleinen Mengen tragen jetzt schon mit 10 % zur Zerstörung der Ozonschicht bei. Methylbromid ist im übrigen in den Niederlanden nicht etwa wegen seiner Ozonschädlichkeit, sondern wegen seiner extremen Giftigkeit schon lange verboten. Hier gibt es wahrlich Ersatzstoffe genug. Eine unselige Allianz von Chemielobby auf seiten der Industrieländer und uneinsichtigen Fruchtexporteuren aus der Dritten Welt und Südeuropa hat es erreicht, daß dieses Teufelszeug unserer Erde weiterhin großen Schaden zufügen kann. Völlig unbefriedigend ist auch die Ausstattung des Hilfsfonds für die Dritte Welt zur Einführung weniger ozonschädlicher Technologien. 1994 gibt es mit 113 Millionen Dollar nur denselben Betrag wie bereits 1992. Danach wird er geringfügig erhöht. Dabei wäre eine drastische Erhöhung angezeigt. Die neu ausgehandelte Gesamtsumme entspricht etwa 1 % der jährlichen Rüstungsausgaben der Bundesrepublik und ist lächerlich wenig, wenn man bedenkt, um welche existenziellen Fragen es hier geht. Die westlichen Industriestaaten und insbesondere die Bundesregierung sollten sich daran erinnern, daß wir, die Reichen dieser Welt, die Schäden an der Ozonschicht auf dem Gewissen haben. Es wäre nunmehr das Mindeste, der Dritten Welt angemessen zu helfen, damit sie sich umweltfreundlich entwickeln kann. Immerhin wurde der Versuch einiger Industrieländer verhindert, daß der Fonds der UNEP entzogen wird und über die Weltbank abgewickelt wird. Wer dort das Sagen hat und welche Kriterien im Vordergrund stehen, wissen wir. Daß die Verteilung der Mittel durch paritätisch von Entwicklungsländern und Industrieländern gesetzten Gremien läuft, ist wichtig. Nach Abschluß der Kopenhagener Vereinbarungen vor einem Jahr hat Umweltminister Töpfer diese als „grundsätzlich positiv" bewertet. Inzwischen hat er sich endlich auch einer realisitischen Einschätzung angenähert. Das zeigen die Vereinbarungen mit den 16182* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 Umweltministern aus Liechtenstein, der Schweiz und Österreich sowie der Versuch einer Verbesserung auf der kommenden Ratstagung im Dezember dieses Jahres. Ein großer Irrweg ist der massive Einstieg in die Produktion und Anwendung des Ersatzstoffes FKW oder R 134 a. Er enthält zwar kein Chlor, ist jedoch ein äußerst wirksames Treibhausgas mit einer atmosphärischen Lebensdauer von 15 bis 16 Jahren. R 134 a heizt die Erde 3 200 mal mehr auf als die gleiche Menge CO2! Die geplante Weltproduktion von 150 000 bis 250 000 t pro Jahr wird dem Weltklima so einheizen, wie die gesamte Co2-Emission eines Industriestaates von der Größe der alten Bundesrepublik. Hauptanwendungsbereich von R 134 a soll der Einsatz als Kältemittel, insbesondere in Haushaltskühlgeräten sein. Überdies ist der genaue atmosphärische Abbauweg von R 134 a noch nicht bekannt. Aller Wahrscheinlichkeit nach entstehen hochtoxische Substanzen. Dabei gibt es längst umweltfreundliche Alternativen. Erinnern wir uns an die Entwicklung des Ökokühlschranks. Propan-Butan hat sich als guter Ersatzstoff herausgestellt. Aber auch auf anderen Gebieten gibt es bereits völlig unproblematische Alternativen. Dabei geht es auch um die Zukunftschancen unserer Industrie und um innovative Arbeitsplätze. Große Probleme bestehen auch bei der Entsorgung der Unmengen ozonzerstörenden Chemikalien, die in Geräten gespeichert sind. Schätzungen sagen, daß in Deutschland noch 140 000 Tonnen FCKW und 10 000 Tonnen Halone als Kältemittel in Gefriertruhen, als Schäummittel in Isolierstoffen und als Brandschutzchemikalien in Feuerlöschern stecken. Ohne Anreize zur Rückgabe wird nur ein kleiner Teil davon entsorgt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu müssen dringend national und international folgende Probleme gelöst werden: Eine wirksame Kontrolle der Reduktionsmengen, der endgültige Ausstieg aus der Produktion und Anwendung von FCKW, der Ausstieg aus allen weiteren ozonzerstörenden Chlorverbindungen, das Verbot des Insektenbekämpfungsmittels Methylbromid, keine Verwendung problematischer Ersatzstoffe wie R 134 a. Es geht nicht nur um den Austausch Stoff gegen Stoff, sondern auch um andere bessere Lösungen und Verfahren. Auch wenn die in Kopenhagen beschlossenen Änderungen zum Montrealer Protokoll absolut unzureichend sind, ist es sinnvoll, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Aber wir erwarten von der Regierung, daß sie endlich angemessen auf die Gefahr der Ozonzerstörung reagiert. Dr. Jürgen Stamick (F.D.P.): Uns liegt der Entwurf eines Gesetzes vor, der das Ziel hat, den Verbraucher und die Produktion ozonschichtschädigender halogenierter Kohlenwasserstoffe schneller einzuschränken, als das im Montrealer Protokoll und in den in London gefaßten Beschlüssen vorgesehen war. Zudem werden in dieses Protokoll eine Reihe von Verbindungen aufgenommen, die bisher als weniger ozonschicht-schädigend galten, vor allen Dingen die Fluor-BromKohlenwasserstoffe sowie Methylbromid. Die Fraktion der F.D.P. begrüßt diesen Entwurf des Gesetzes ebenso wie die anderen Fraktionen des Bundestages und sieht sich in der Pflicht, dazu beizutragen, daß dieses Gesetz schnellstmöglich in Kraft tritt. Das wesentliche Ergebnis der Konferenz in Kopenhagen war, den endgültigen Zeitpunkt für den schrittweisen, weltweiten Ausstieg aus Produktion und Verbrauch der im Montrealer Protokoll geregelten ozonschädigenden Fluor-Kohlenwasserstoffe von 1999/ 2000, wie es bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz in London beschlossen wurde, nunmehr auf Ende 1995 vorzuziehen. Dieses Ergebnis läßt nunmehr berechtigterweise die Hoffnung aufkommen, daß wir weltweit das Problem des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht in den Griff bekommen. Immerhin war schon zum Zeitpunkt der Kopenhagener Konferenz der weltweite FCKW-Einsatz um zirka 40 % — national sogar um über 60 % — reduziert. Dennoch besteht kein Grund zum Jubeln, wenn man bedenkt, daß die gestern bereits emittierten FluorKohlenwasserstoffe ihre schädigende Wirkung in der Stratosphäre erst in den zehn Jahren entfalten werden, aber wir heute schon nicht nur auf der Südhalbkugel sondern auch auf der Nordhalbkugel, die bisher als wenig gefährdet angesehen wurde, eine Verminderung der stratosphärischen Ozonmenge verzeichnen müssen. Will man diese Entwicklung wirklich zum Stillstand bringen, so sind nach Auffassung der F.D.P. weitere Maßnahmen erforderlich: Erstens. Das Verbot von FCKW ab 1996 bleibt zu einem erheblichen Teil unwirksam, wenn Länder wie China, Indien und Süd-Korea wegen Übergangsregelungen noch bis zum Jahre 2006 FCKWs produzieren und verwenden dürfen. Diese Übergangsregelung muß drastisch verkürzt werden, denn der gewaltige Kühlgerätebedarf in der asiatischen Region läßt dort eher einen Anstieg als eine Abnahme der ozonschädigenden FCKWs befürchten, wenn er mit veralteter FCKW-Technik gedeckt wird. Zweitens. Der schrittweise Ausstieg bis 2030 aus den heute als Ersatzstoffe verwendeten teilhalogenierten H-FCKWs ist zu lang. Diese lange Frist bewirkt keinen hinreichenden Druck auf den Einsatz wirklich ozonunschädlicher Ersatzstoffe. Die Europäische Gemeinschaft sollte deshalb für sich selbst wesentlich kürzere Ausstiegsfristen erwirken. Drittens. Den Entwicklungsländern muß bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Montrealer Protokoll verstärkt finanziell geholfen werden. Die dritte Vertragsstaaten-Konferenz des Montrealer Protokolls hat bereits im Juni 1990 in London einen Finanzierungsmechanismus, den sogenannten „Interim Multilateralen Fonds ", eingerichtet, der in den ersten drei Jahren ein Finanzvolumen von insgesamt 240 Millionen Dollar erbrachte, wovon die Bundesrepublik einen Anteil von zirka 11 % trägt. Die Bundesrepublik sollte sich nicht nur bereit erklären, den Fonds für die Jahre 1994 bis 1996 fortzuführen sondern ihn auch zu erhöhen, um den Entwicklungsländern den Zugang zu modernen FCKW-freien Technologien zu erleichtern. Die Industriestaaten können so ihrer besonderen Verantwortung für das Ozonproblem nachkommen, ohne daß sie wirtschaftliche Einbußen erleiden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 16183* Sosehr auf der einen Seite Forderungen nach einem schnelleren Verzicht auf alle ozonschichtschädigenden Stoffe berechtigt sind, so unberechtigt ist in unseren Breiten die Panikmache vor Gesundheitsschäden durch zunehmende UV-Strahlung. Selbst wenn die Ozonschicht zum Nordpol hin um 50 % reduziert wäre, so bleibt ihre Filterwirkung in unseren Breiten weit größer als sie in südlichen Breiten ohne Ozonreduktion ist. Ein Entwicklungshelfer, der verdienstvoller Weise heute in einem tropischen oder subtropischen Land tätig ist, oder ein Bundeswehrsoldat, der in Somalia seinen Dienst verrichtet, unterliegt heute bereits einer UV-Strahleneinwirkung, wie wir sie bei einem 50%igen Ozonabbau in unseren Breiten nicht erreichen würden. Die Hautkrebsgefahr lauert nicht in dem Abbau der Ozonschicht sondern in unserer gedankenlosen Auffassung, körperliche Bräune, die wir uns während eines Urlaubs im Süden zulegen, würde unserer Gesundheit dienen. Hierüber tut Aufklärung not. Wenn ich hierauf hinweise, so ist das keine Verharmlosung sondern nur eine Forderung nach einer richtigen Darstellung der Problemlage. Die Besorgnis, die ausgesprochen werden muß, ist die, daß wir auf lange Sicht unsere natürlichen Lebensgrundlagen in Form von stabilen Ökosystemen gefährden, weil z. B. Meeres-Mikroorganismen empfindlich auf Veränderungen der UV-Intensität reagieren. Da es unsere Pflicht ist, unseren nachfolgenden Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und sie in ihren Entwicklungschancen nicht zu beschneiden, sollten wir heute unsere Kraft dareinlegen, das Problem des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht weltweit zu lösen. Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist schon fast zur traurigen Routine geworden, daß wir hier im Bundestag die Meldungen über ein alljährliches Rekord-Ozonloch zur Kenntnis nehmen müssen. So meldete auch dieses Jahr die internationale Forschungs-Community pünktlich zum Beginn des Polarwinters wieder einmal einen — und diesmal auch für die Forscher — überraschend hohen Ozon-Rückgang über den Polen. Doch damit nicht genug: Es hat sich darüber hinaus erwiesen, daß das zunehmende Löchrigwerden des Ozonmantels unseres Planeten ein sich selbst verstärkender Effekt ist. Denn über der Antarktis wurden dieses Jahr auch Rekord-Minus-Temperaturen gemessen, die vom Loch in der Ozonschicht herrühren und dadurch gleichzeitig den Abbau des Ozons beschleunigen. Damit sind auch mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht einmal Ende und Höhepunkt dieser katastrophalen Entwicklung erreicht: Denn immer noch befinden sich Millionen Tonnen FCKWs und Halone im Umlauf, und allen beachtenswerten Entwicklungen im internationalen Umweltrecht zum Trotz ist in weiten Teilen der Welt weder mit einem Produktionsnoch mit einem Verwendungsstop zu rechnen. Davon kann noch nicht einmal auf EG-Ebene die Rede sein, von einer geordneten Entsorgung von Altanwendungen wie Kühlschränken ganz zu schweigen, die auch hierzulande noch nicht hundertprozentig sichergestellt ist. Natürlich unterstützt auch das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über Änderungen und Anpassung des Montrealer Protokolls. Das kann dann aber noch längst nicht alles gewesen sein! Denn feststeht, daß nicht nur verbesserte internationale Verträge geschlossen werden, sondern auch, daß die Länder der Zweiten und Dritten Welt durch Technologietransfer dazu in die Lage versetzt werden müssen, sich von der FCKW- und Halonen-Verwendung zu trennen. Hier ist die Bundesregierung gefordert, endlich konkrete Schritte zu ergreifen und z. B. fortgeschrittene Kühltechnik — ohne FCKWs, ohne Halone, aber auch ohne das Mega-Treibhausgas R 134 a — Entwicklungsländern zu fairen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Aber davon ist genauso wenig zu spüren wie von der immer wieder verprochenen Erhöhung der Entwicklungshilfe. Gerade dabei zeigt sich ganz deutlich die Janusköpfigkeit der Politik der Bundesregierung: In Rio wurde vom Gespann Kohl/Töpfer vollmundig das baldige Erreichen des lange vereinbarten 0,7-%- Zieles als Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt angekündigt. Fakt ist jedoch, daß die Entwicklungshilfe in diesem Jahr in absoluten und relativen Zahlen zurückgegangen ist, obwohl der Süden den Norden schon lange subventioniert: Seit vielen Jahren zahlt der arme Süden dem reichen Norden Entwicklungshilfe, indem er an Zinsen und Tilgungen mehr an den Norden überweist, als er von dort an Entwicklungshilfe, Direktinvestitionen oder Kapitalhilfe bekommt. Wie das Statistische Bundesamt herausgefunden hat, ist der Bundesrepublik zudem durch den Verfall der Rohstoffpreise im Vergleich zu 1980 ein Handelsvorteil gegenüber den Entwicklungsländern von insgesamt 30,9 Milliarden jährlich entstanden. Das entspricht dem Vierfachen der Bonner Entwicklungshilfe und machte für jeden Bundesbürger eine Ersparnis allein bei der Einfuhr von 260 DM pro Jahr aus! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt deswegen auch, daß Nicht-Regierungs-Organisationen wie Germanwatch, WEED (World Economy, Environment and Development), Greenpeace, der Bund für Umwelt-und Naturschutz oder der Naturschutzbund nicht müde werden, auf die Zusammenhänge von fairem Welthandel, nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz hinzuweisen. Leider ist das der Bundesregierung noch längst nicht klar. Solange sich daran nichts ändert, werden wir auch in den nächsten Jahren — jeweils pünktlich zu Beginn des Polarwinters — wieder und wieder Meldungen über Rekord-Ozonlöcher zur Kenntnis nehmen müssen. Bald wird sich dann aber der gnadenlose Egoismus der Industrieländer gegen sie selbst wenden; denn schon längst ist das Ozonloch kein Phänomen mehr, das auf die Polregionen begrenzt ist. Auch in unseren Breiten verdünnt sich die Ozonschicht, und bei einer Lebenszeit von FCKWs und Halonen von etwa 60 bis 120 Jahren erübrigt sich bald jeglicher Aktivismus. Es ist dann schlicht zu spät. 16184* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Oktober 1993 Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Änderungen bei Vorlagen aus der Mitte des Bundestages: Der Antrag Stärkung der Zusammenarbeit mit Asien, Drucksache 12/5959, wurde nachträglich unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, Wilfried Bohlsen und Gabriele Wiechatzek. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/4302 Drucksache 12/4572 Drucksache 12/4843 Drucksache 12/4846 Drucksache 12/5374 Drucksache 12/5432 Drucksache 12/5489 Drucksache 12/5526 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8492 Drucksache 12/46 Drucksache 12/52 Drucksache 12/128 Drucksache 12/369 Drucksache 12/705 Drucksache 12/946 Drucksache 12/1018 Drucksache 12/1246 Drucksache 12/1252 Drucksache 12/1786 Drucksache 12/1922 Drucksache 12/1923 Drucksache 12/2023 Drucksache 12/2025 Drucksache 12/4056 Drucksache 12/4187 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/4371 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/4629 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/4833 Nr. 2.18 und Drucksache 12/5190 (Berichtigung) Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5358 Nr. 20 Drucksache 12/5749 Nr. 3.8 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.19 Drucksache 12/5281 Nr. 3.3
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    Rede von Konrad Weiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Anträgen zur Entwicklungspolitik, die heute zur Diskussion stehen, ist bei durchaus unterschiedlichen Ansätzen das Bemühen gemeinsam, die Entwicklungszusammenarbeit effizienter zu gestalten und zu wirksamen Veränderungen in den Entwicklungsländern beizutragen.
    Zugleich werden in allen Anträgen — unser eigener eingeschlossen — aber auch die Grenzen sichtbar, an denen solche radikalen Veränderungen scheitern müssen. Es ist das egoistische, ungerechte System der Weltwirtschaft, das die reichen Länder immer reicher und die armen immer ärmer macht.
    Im SPD-Antrag „Dauerhafte Wirtschaftsentwicklung in den Entwicklungsländern" wird das Dilemma der Entwicklungspolitiker besonders deutlich. Er betont die kulturelle Autonomie der Empfängerländer und ihren Anspruch auf eine eigenständige Entwicklung. Völlig zu Recht warnt er davor, das ausschließlich auf Wachstum orientierte Wirtschaftsmodell der Industrieländer zu übertragen. Doch die sich anschließenden Feststellungen und Forderungen bieten keinen Freiraum für eine derartige eigenständige Entwicklung, sondern setzen auf marktwirtschaftliche Modelle europäischer Prägung. Der Antrag ist darin durchaus symptomatisch. Einerseits warnen wir vor unserem eigenen praktizierten Wirtschaftsmodell, andererseits fehlt uns der Mut zur Alternative.
    Auch jenseits des gescheiterten sozialistischen Experiments gab und gibt es genügend Gegenentwürfe. Ich denke an die klugen Grundsätze der katholischen Soziallehre, an die kühne Vision des Zweiten Vatikanischen Konzils, an die Mahnung des Club of Rome und an die weitsichtigen Impulse des konziliaren Prozesses. Wir wissen doch nicht erst seit heute, daß unser Planet untergehen müßte, wenn unser Lebensstandard, unser Wohlstand, unser Verbrauch an Energie und Ressourcen überall auf der Erde Maßstab wäre. Aber natürlich haben wir nicht das Recht, anderen das, was wir haben, zu verweigern. Hier bleibt ein unauflösbarer Widerspruch. Der Anspruch, der im Gesetzentwurf der SPD formuliert ist, nämlich das Bevölkerungswachstum in Einklang mit den globalen Ressourcen zu bringen, ignoriert diesen Widerspruch.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Das ist ein zu simples und unbrauchbares Rezept. Damit leistet die SPD der zwar verbreiteten und populären, aber falschen Auffassung Vorschub, daß das Bevölkerungswachstum die Ursache von Armut und Hunger sei. Dieser Zusammenhang besteht in vielen Ländern so nicht. Vielmehr ist das Bevölkerungswachstum eine Konsequenz dieser Armut. Hier wird ein komplexer Zusammenhang unzulässig vereinfacht. Eine Landreform würde in vielen Ländern den notwendigen Beitrag zur effizienteren Nutzung der Ressourcen leisten.
    Es ist mittlerweile doch eine Binsenweisheit, daß nur 20 % der Erdbevölkerung, zu denen wir gehören, 80 % der Vorräte an Energie und Rohstoffen verbrauchen. Wir, die Industrieländer, sind am Zuge. Wir müssen den Verbrauch reduzieren, das Wachstum beschränken und auf Wohlstand dort, wo er zur Sünde wird, verzichten. Die Entwicklungsländer haben noch ein großes Aufholpotential, bevor wir uns über sie und ihren Ressourcenverbrauch echauffieren dürfen.
    Wenn wir wirklich einen sinnvollen Beitrag für eine Weltordnung leisten wollen, in der es sich nicht einige wenige auf dem Rücken vieler wohl sein lassen, müssen wir über strukturelle Änderungen der Weltwirtschaft und unseren eigenen Anteil daran nachdenken.
    Scheitert beispielsweise die Uruguay-Runde durch das Festhalten der Industrieländer am Agrarprotektionismus und an veralteten Industriezweigen, so müßten die ehemaligen Ostblockländer und viele Entwicklungsländer die größten Wohlfahrtsverluste hinnehmen.
    Die Studie der Weltbank und der OECD belegt, daß diese Länder bereit wären, ihre Schutzmauern weitgehend zu beseitigen, und daß sie während der vergangenen Jahre erhebliche Anstrengungen zur Öffnung ihrer Märkte unternommen haben. Ihre marktwirtschaftliche Entwicklung jedoch, die wir ja wünschen, wird durch die gegenwärtigen Bedingungen im Welthandel gefährdet und durch den erheblichen protektionistischen Druck gestört.



    Konrad WeiB (Berlin)

    Sonderinteressen, die nur kurzfristig Arbeitsplätze sichern, langfristig aber zur Fehlallokation führen und den notwendigen Strukturwandel verhindern, sollten endlich zugunsten von Entscheidungen aufgegeben werden, die der Wohlfahrt aller dienen.
    In Zeiten der Rezession aber treten entwicklungsund umweltpolitische Interessen noch weiter in den Hintergrund. Daß dadurch letztlich auch die eigene Existenzgrundlage zerstört wird, wird verdrängt. Der Vorschlag im Gesetzentwurf der SPD zu einer Regelprüfung der Entwicklungsverträglichkeitist ein interessanter Ansatz für eine neue entwicklungspolitische Verantwortlichkeit.
    Der vorliegende Antrag unserer Gruppe zur Vergabe von Hermes-Bürgschaften greift ein schwieriges und brisantes Thema auf. Diese Bürgschaften standen in der Vergangenheit oftmals im Widerspruch zu entwicklungs- und umweltpolitischen Interessen.
    So wurden Hermes-Bürgschaften für Rüstungsgeschäfte mit der Türkei, mit Algerien, Rumänien, Mexiko und dem Iran gegeben. Noch weniger wurden Menschenrechtskriterien berücksichtigt. Selbst im Falle Südafrika haben Bundesregierungen in der Vergangenheit Entscheidungen ohne Rücksicht auf dessen Apartheidpolitik getroffen. Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden Exporte nach Südafrika im Volumen von 15,7 Milliarden DM abgesichert.
    Ein anderes schlimmes Beispiel. Im Mai 1992 wurde vom Haushaltsausschuß die Verbürgung eines Kraftwerkes für den Iran — ausgerechnet für den Iran — in Höhe von 864 Millionen DM zustimmend zur Kenntnis genommen.
    Die Liste jener Projekte, die weder entwicklungspolitisch noch umweltpolitisch sinnvoll waren, ist erschreckend lang. Die gegenwärtige Praxis überfrachtet das Instrument der Hermes-Bürgschaften und belastet den Haushalt der Empfängerländer ebenso wie den Bundeshaushalt.
    Auf Grund der akuten Zahlungsprobleme vieler Länder haben sich die Hermes-Bürgschaften mehr und mehr zu einem Verschuldungsinstrument entwikkelt. Für zahlreiche Länder des Südens ist die Verschuldung aus Hermes-verbürgten Geschäften inzwischen beträchtlich höher als aus der Entwicklungszusammenarbeit.
    Andererseits hat die Bundesregierung Deckungen übernommen, die im Widerspruch zur Bundeshaushaltsordnung stehen, die vorschreibt, daß Bürgschaften nicht übernommen werden dürfen, wenn der Bundeshaushalt vorhersehbar belastet wird.
    Das kumulierte kassenmäßige Defizit der Exportkreditversicherung hatte im September 1993 nach Angaben der Bundesregierung 14 Milliarden DM erreicht.
    Das alles macht deutlich, daß bei der Vergabe der Hermes-Bürgschaften ausschließlich deutsche Exportinteressen berücksichtigt werden. Das Instrument wird zur Exportsubvention mißbraucht und dem eigentlichen Zweck entfremdet.
    Der damalige Bundeswirtschaftsminister Möllemann hat dann auch am 23. September 1992 vor unserem Ausschuß, dem Ausschuß für wirtschaftliche
    Zusammenarbeit, folgerichtig erklärt, daß die Bundesregierung an einer entwicklungspolitischen Konditionierung nicht interessiert sei.
    Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht das ganz und gar anders. Gerade weil wir in den Hermes-Bürgschaften ein brauchbares Instrument sehen, durch das der Handel mit den Entwicklungsländern erleichtert und gefördert werden könnte, halten wir eine Konditionierung für erforderlich. Dazu gehört die Beachtung der Menschenrechtssituation ebenso wie die Berücksichtigung von umweltpolitischen und entwicklungspolitischen Kriterien.
    Wir fordern ferner Transparenz im Vergabeprozeß. Die Vergabe von Hermes-Bürgschaften bedarf endlich einer gesetzlichen Grundlage. Bisher ist es Praxis, in den jährlichen Haushaltsgesetzen lediglich eine Obergrenze für das insgesamt ausstehende Bürgschaftsvolumen verbindlich festzulegen. Art, Umfang und Voraussetzungen für die Übernahme der Ausfuhrgewährleistung aber sind nicht gesetzlich geregelt.
    Die Kontrolle wird zwar durch den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgenommen, aber eine regelmäßige Unterrichtung der Öffentlichkeit findet nicht statt.
    Nach unseren Vorstellungen soll künftig die Bundesregierung einmal jährlich dem Deutschen Bundestag ausführlich Rechenschaft geben. Am Entscheidungsprozeß im interministeriellen Vergabeausschuß sollen künftig das Bundesumweltministerium sowie relevante Nichtregierungsorganisationen beteiligt werden. Das entspräche unserer gemeinsamen Forderung, Entwicklungspolitik endlich als Querschnittsaufgabe zu begreifen.
    Ich danke Ihnen.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nunmehr dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, das Wort. Herr Minister, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entwicklungspolitik befindet sich in einer neuen Epoche. Das Ende der militärischen Bedrohung und ideologischen Konfrontation durch den früheren Ostblock hat auch die Welt der Entwicklungsländer verändert. Freiheit und Demokratie und eine Wirtschaftsverfassung, die sich am Markt orientiert und die Privatinitiative in den Vordergrund stellt, haben sich als allen anderen Modellen und Alternativen überlegen erwiesen. Die sozialistischen Irrwege gingen allesamt ausschließlich zu Lasten der Menschen, indem sie ihnen die persönliche Freiheit nahmen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Hermann Rind [F.D.P.])

    Der politische Umbruch hat auch den Entwicklungsländern neue Impulse gegeben. Weltweit erkennen wir Reformbemühungen, die sich von zentralisti-



    Bundesminister Carl-Dieter Spranger
    schen, planwirtschaftlichen Strukturen abwenden und nach tragfähigen neuen Wegen suchen.
    Es ist das Verdienst dieser Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen, darauf schnell und umfassend reagiert zu haben. Vordringlicher Ansatzpunkt ist die Umformung von politischen und gesellschaftlichen Systemen. Wir wollen erreichen, daß die Menschen selbst mitentscheiden, daß sie sich selbst helfen

    (Beifall der Abg. Ingrid Walz [F.D.P.])

    und selbst Verantwortung mit übernehmen können. Staatliche Eliten, die nur ihre Machtabsicherung und Bereicherung im Auge haben und den Entfaltungswillen der Bevölkerung unterdrücken, sind nicht unsere Partner.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Entwicklungsprozesse sind nur dann nachhaltig, wenn sie von der Mehrheit getragen sind

    (Ingrid Walz [F.D.P.]: Richtig!)

    und wenn sich die Bevölkerung, die wir mit unserer Zusammenarbeit erreichen wollen, mit den Maßnahmen identifiziert und selbst aktiv wird.
    Entwicklungspolitik umfaßt daher nicht mehr nur die wirtschaftliche und soziale Entwicklung; sie hat eine politische Dimension, die heute mehr denn je in den Vordergrund tritt. Niemand kann mehr die Augen davor verschließen, daß die politischen Rahmenbedingungen ausschlaggebend für den Erfolg von Entwicklungsvorhaben sind.
    Ich möchte noch einmal mit aller Deutlichkeit betonen: Entwicklungszusammenarbeit allein kann die Welt nicht verändern. Entwicklung kann nicht von außen gemacht werden.

    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Aber von außen verhindert werden!)

    Wir können nur unterstützend wirken. Entscheidend ist aber der politische Wille der Partnerregierungen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, daß die Partnerregierungen ihre Eigenverantwortung erkennen und wahrnehmen. Entwicklungspartnerschaft kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn beide Seiten ihren Beitrag leisten und über Mittel und Wege Übereinstimmung besteht.
    Die Bundesregierung hat mit ihrer entwicklungspolitischen Konzeption die notwendigen Konsequenzen frühzeitig gezogen. Gerade im Hinblick auf die politische Dimension von Entwicklung zeigt sich, daß die von unseren entwicklungspolitischen Kriterien umrissenen Bereiche an der richtigen Stelle ansetzen. Die Forderungen nach Teilhabe der Bevölkerung an politischen Entscheidungen, nach marktwirtschaftlichen Reformen, nach einer verantwortlichen Regierungsführung beschreiben die unerläßlichen Voraussetzungen für Entwicklung.
    Auch den meisten Partnerländern ist ja in der Zwischenzeit klar: Der erfolgreichere Ansatz heißt
    Entwicklung statt Rüstung, Bildung statt Bevormundung, Beteiligung statt Unterdrückung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sehen, daß die Aussagen Ihres Antrages zu einer „dauerhaften Wirtschaftsentwicklung in den Entwicklungsländern" bei der Regierung und den Koalitionsfraktionen schon längst Allgemeingut sind.

    (Lachen bei der SPD)

    Zusammen mit unseren Partnerländern arbeiten wir daran, die Rahmenbedingungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu verbessern.

    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Reichlich spät! — Ulrich Schmalz [CDU/CSU]: Das Leben bestraft!)

    Diesen konstruktiven Ansatz in unserer Konzeption möchte ich noch einmal herausstellen. Es geht uns nicht darum, Hürden für die Partnerländer zu errichten. Wir wollen ihnen vielmehr durch unmittelbare Unterstützung von Demokratisierungsprozessen und Reformen Anreize geben.
    Deswegen sind Vorhaben der Dezentralisierung, der kommunalen Selbstverwaltung, der Rechtsberatung, der Verwaltungsreform, des Menschenrechtsschutzes und der Demobilisierung inzwischen weltweit fester Bestandteil auch der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.

    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Mit 0,3 %!)

    Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit Nichtregierungsorganisationen, insbesondere den Kirchen und politischen Stiftungen, die sich schon lange erfolgreich auf dem Gebiet der Demokratisierung einsetzen.
    Auf der Herbsttagung der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds und bei meinen jüngsten Gesprächen auch mit Kollegen aus der Europäischen Gemeinschaft wurde mir erneut bestätigt, daß unsere entwicklungspolitische Konzeption auf breite Zustimmung stößt und der internationalen Diskussion neue Impulse vermittelt hat.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Der vorliegende Antrag zur Eigenverantwortung, Privatinitiative und Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip enthält Vorschläge, denen die Bundesregierung nicht nur überwiegend zustimmt, sondern die die Bundesregierung überwiegend bereits beherzigt und praktiziert.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Lachen bei der SPD)

    Ich möchte jedoch deutlich machen, daß wir bei aller Unterstützung des Subsidiaritätsprinzips den Staat nicht aus seiner Verantwortung entlassen dürfen.

    (Dr. Uwe Holtz [SPD]: Richtig!)

    Dies gilt zum einen für unsere Partnerregierungen. Die erforderlichen umfassenden Reformen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nehmen in erster Linie die Regierungen in die Pflicht. Es gilt aber auch für uns. So wertvoll der Beitrag der Nichtregierungsorganisationen bei der Begleitung der gesellschaftlichen



    Bundesminister Carl-Dieter Spranger
    Umbruchprozesse ist, so wichtig ist es aber auch, daß sich die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit ihren spezifischen Einflußmöglichkeiten auf die Partnerregierungen verstärkt der politischen Entwicklung annimmt.

    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Wir brauchen auch dort einen Staat im Staat!)

    — So pauschal würde ich es nicht sagen, Herr Schuster. Aber wir brauchen einen Staat, der handlungsfähig ist und auf den wir Einfluß nehmen können und der im Hinblick auf die Einflüsse auch etwas umzusetzen in der Lage ist.

    (Dr. Ingomar Hauchler [SPD]: Nachtwächterstaat!)

    Wir tun das bereits in großem Maße. Ich möchte nur drei Beispiele aus etwa 50 Vorhaben dieser Art nennen. Mit der VN-Wirtschaftskommission für Afrika fördern wir die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen an umweltpolitischen Entscheidungen, in Niger wird mit Hilfe deutscher Berater das Verfassungs- und Verwaltungsrecht reformiert, und in Äthiopien unterstützen wir den Aufbau einer regionalen Verwaltung.

    (Hans-Günther Totemeyer [SPD]: Sehr gut!)

    Das Anliegen der SPD, der Entwicklungspolitik zu größerer Bedeutung zu verhelfen, ist durchaus anerkennenswert. Herr Professor Hauchler, den Stellenwert der Entwicklungspolitik verbessern ist eine wichtige Aufgabe. Dem kann man nur zustimmen. Ich bin insofern für diese Unterstützung dankbar. Auch was den Inhalt, die Schwerpunkte und die Rahmenbedingungen anlangt, gibt es zweifelsohne viel Übereinstimmung. Diesen Stellenwert der Entwicklungspolitik aber mit Hilfe eines Gesetzes zu erreichen, halte ich für etwas illusorisch und auf jeden Fall für den falschen Weg.
    Um auf Frau Fischer zu kommen: Ich habe das Gefühl, daß die von Ihnen geforderte Zustimmung eine zusätzliche Belastung des Gesetzgebungsvorhabens ist. Wir wollen aber sicherlich in aller Offenheit diskutieren und beraten.

    (Dr. Ingomar Hauchler [SPD]: Lassen Sie sich nicht beschweren!)

    — Es beschwert mich nicht, Herr Professor Hauchler.
    In allen Industrieländern spricht man von Deregulierung, Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Die Bundesregierung führt ein umfangreiches Programm der Entrümpelung von Gesetzesvorschriften durch; wie schwer es ist, da Erfolge zu erzielen, wissen wir alle. Auch dies ist aber ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Jetzt will man neue, überflüssige und verbürokratisierende Gesetze. Das kann nicht der richtige Weg sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auch die Begründungen können jemanden, der sich ernsthaft mit Entwicklungspolitik beschäftigt, nicht überzeugen. Die Entwicklungspolitik hat durch das Haushaltsgesetz und durch zahlreiche völkerrechtliche Vereinbarungen sehr wohl eine rechtliche Grundlage. Es macht keinen Sinn, das noch enger zu fassen. Die Flexibilität des Regierungshandelns ist ganz entscheidend; ich stimme Frau Walz ganz ausdrücklich zu. Daß wir diese Flexibilität auch sinnvoll nutzen, haben wir durch schnelle und sinnvolle Reaktionen in bezug auf Osteuropa gezeigt. Auch andere aktuelle Fälle, wie Burundi, Haiti, Togo, Zaire, Sambia oder Vietnam zeigen, daß wir schnell und wirksam mit den eingespielten Verfahren und Instrumenten reagieren können. Ich möchte hier Frau Kollegin Walz in ihrer Analyse ausdrücklich zustimmen.
    Außerdem würden wir einen künstlichen Gegensatz zwischen Regierungspolitik und Opposition konstruieren. Es war doch unser gemeinsames Anliegen — das war auch ein großer Vorteil —, daß deutsche Entwicklungspolitik in den Grundlinien immer auf einen breiten Konsens zwischen den Parteien fußte. Ich habe einen solchen breiten Konsens vielen Passagen der Rede vom Kollegen Hauchler entnehmen können.
    Im übrigen: Die Verankerung der Entwicklungspolitik in unserer Gesellschaft sollte etwas an den Umfrageergebnissen und auch an dem hohen Spendenaufkommen der deutschen Bevölkerung zugunsten der Entwicklungsländer gemessen werden.