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ID1218511200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 Inhalt: Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages am 9. November 1993 15951 A Bestimmung des Abgeordneten Hans Peter Schmitz (Baesweiler) als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 15951 B Erweiterung der Tagesordnung 15951 B Absetzung des Punktes 14 b von der Tagesordnung 15951 D Begrüßung der ungarisch- deutschen Parlamentariergruppe der Nationalversammlung der Republik Ungarn 15979 B Zur Geschäftsordnung: Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 15951D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15953 A Dr. Helmut Haussmann F D P 15954 B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 15954 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15955A Tagesordnungspunkt 4: a) Vereinbarte Debatte: HIV-Infektionsgefährdung durch Blutprodukte b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Else Ackermann, Ulrich Adam, Anneliese Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gisela Babel, Anke Eymer, Hans A. Engelhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: HIV-Infektionsgefährdung durch Blut und Blutprodukte (Drucksache 12/6035) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Kirschner, Karl Hermann Haack (Extertal), Dr. Hans-Hinrich Knaape, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/5975) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Kirschner, Karl Hermann Haack (Extertal), Dr. Hans-Hinrich Knaape, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission (Drucksache 12/5974) Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 15956B Klaus Kirschner SPD 15959A Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 15959B, 15978D, 15980B Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . 15959D, 15969C Dr. Bruno Menzel F D P 15961 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 15964 C Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15966C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 15968B Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . 15974 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 15974D, 15982 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) frak- tionslos 15975 C Wolfgang Zöller CDU/CSU 15976 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 Gudrun Schaich-Walch SPD 15977 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 15979C Horst Seehofer CDU/CSU 15980 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Gerd Andres, Konrad Gilges, Gerlinde Hämmerle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation ausländischer Jugendlicher im Bildungs- und Ausbildungssektor und ihre Integrationschancen in unserer Gesellschaft (Drucksachen 12/2858, 12/4986) Doris Odendahl SPD 15983 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 15984 B Doris Odendahl SPD 15985 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 15985 D Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D P 15986 C Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 15988 B Siegfried Vergin SPD 15989 C Margot von Renesse SPD 15989 D Maria Eichhorn CDU/CSU 15991 B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 15992 B Tagesordnungspunkt 6: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/ 3163) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Namensrechts von Ehe, Familie und Kindern (Namensrechtsreformgesetz) (Drucksachen 12/617, 12/5982) Joachim Gres CDU/CSU 15993 C Margot von Renesse SPD 15996 C Burkhard Zurheide F.D.P 15998 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) frak- tionslos 15998 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16000 B Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 16001 B Dr. Marliese Dobberthien SPD 16002 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16003 B Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . . 16004 B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/5962 vom 22. Oktober 1993 — Verantwortung des iranischen Geheimdienstministers Fallahian für die Morde an iranischen Oppositionellen; Verbesserung der Beziehungen zum Iran nach Aufhebung der Morddrohungen gegen Salman Rushdie MdlAnfr 17 Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 16005 D ZusFr Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16006A ZusFr Norbert Gansel SPD 16006 D ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 16007B Gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung einer Diskriminierung von Behinderten durch Reiseveranstalter MdlAnfr 19 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 16007 B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 16007 D ZusFr Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 16008B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 16008 C Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zur Ausgliederung der DB-Fährlinie „Vogelfluglinie Puttgarden" aus dem DB-Bereich; Dienstleistungsüberlassungsverträge für die Beschäftigten durch die Deutsche Fährgesellschaft Ostsee MdlAnfr 46, 47 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 16008D, 16009 D ZusFr Antje-Marie Steen SPD . . . . 16009A, D Schwierigkeiten beim Bau der zweiten Kieler Kanalbrücke durch Beteiligung ausländischer Subunternehmen MdlAnfr 49 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV 16010A ZusFr Norbert Gansel SPD 16010B ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD 16010D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 16010D Verhalten des Bundespost- und des Bundesverkehrsministers gegenüber dem Verkehrsminister von Taiwan anläßlich dessen Besuchs in Deutschland MdlAnfr 50 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 16011B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 16011C ZusFr Jan Oostergetelo SPD 16012A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 III Schließung von Postämtern im Zuge der Postreform; Rücknahme von Schließungsplänen aufgrund der Proteste von Kommunen und Bevölkerung MdlAnfr 52, 53 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 16012C ZusFr Gernot Erler SPD 16012D ZusFr Wieland Sorge SPD 16013 D ZusFr Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 16014A ZusFr Susanne Kastner SPD 16014 B ZusFr Walter Kolbow SPD 16014 D ZusFr Volker Kauder CDU/CSU 16015B ZusFr Jochen Feilcke CDU/CSU . . . 16015C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Äußerung des Bundeskanzlers fiber den „kollektiven Freizeitpark Bundesrepublik Deutschland" im Hinblick auf drohende Arbeitslosigkeit in den Regionen MainRhön/Schweinfurt, Thüringen/Zella Mehlis, Leipzig Dr. Uwe Jens SPD 16015D Michael Glos CDU/CSU 16016D Hermann Rind F.D.P. 16018B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16019B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 16020 B Ottmar Schreiner SPD 16021 D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 16023A Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 16024 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 16025B Iris Gleicke SPD 16026 C Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 16027C Susanne Kastner SPD 16028 D Volker Kauder CDU/CSU 16029 D Erich G. Fritz CDU/CSU 16031A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD (Erklärung nach § 32 GO) 16032B Volker Kauder CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 16032C Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verf ah-ren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGAndG 1993) (Drucksache 12/5919) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Europäischen Gemeinschaften fiber die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 12/4468) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber den Beitritt der Griechischen Republik zur Westeuropäischen Union und fiber die assoziierte Mitgliedschaft der Republik Island, des Königreichs Norwegen und der Republik Türkei in der Westeuropäischen Union (Drucksache 12/5439) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 (Drucksache 12/5830) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verschollenheitsgesetzes (Drucksache 12/5832) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen) (Drucksache 12/5838) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Juni 1992 zur Revision des Übereinkommens fiber die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts (Drucksache 12/5839) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1989 fiber den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen fiber die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (Drucksache 12/5841) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksache 12/5896) j) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ersetzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes durch ein Altschuldenübernahme-Gesetz (Drucksache 12/5677) k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Privatisierungskriminalität (Drucksache 12/5734) 1) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dietmar Schütz, Carl Ewen, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Geschwindigkeitsbeschränkungen in Nationalparks im Bereich der Nordsee (Drucksache 12/5807) 16032 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 12/5985) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Dr. Hans de With, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung der Konkursordnung (Drucksache 12/5995) 16034 A Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Fahnenbergplatz 4 in Freiburg/Br. (Drucksachen 12/5292, 12/5818) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Gendarmerie-Kaserne in MannheimSchönau (Drucksachen 12/5291, 12/5819) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 123 zu Petitionen (Drucksache 12/5921) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 124 zu Petitionen (Drucksache 12/5922) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 125 zu Petitionen (Drucksache 12/5923) 16034 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Adolf Ostertag, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Europäischen Wirtschaftsausschusses (Europa-Wirtschaftsausschuß-Gesetz) (Drucksache 12/4620) Adolf Ostertag SPD 16035 A Peter Keller CDU/CSU 16036C Dr. Gisela Babel F.D.P. 16037 D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 16038 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umsetzung der flankierenden Maßnahmen der EG-Agrarreform in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/4362, 12/5076) Joachim Tappe SPD 16039B Ulrich Junghanns CDU/CSU 16040 C Günther Bredehorn F.D P 16042 C Ernst Kastning SPD . . . . 16043C, 16048 B Jan Oostergetelo SPD 16043 C Ulrich Heinrich F D P 16044 A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 16044 D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 16046A Horst Sielaff SPD 16046 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 16047 D Günther Bredehorn F D P 16048B Georg Gallus F D P 16048 D Albert Deß CDU/CSU 16049A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (. . . StrÄndG) (Drucksache 12/4825) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 V Heidrun Alm-Merk, Ministerin des Landes Niedersachsen 16051 B Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 16053 B Siegfried Vergin SPD . . . 16054A, 16058 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16054 C Jörg van Essen F D P 16055 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16055 D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 16056 C Jörg van Essen F.D.P 16057 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16057 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 117 zu Petitionen (Luft/BodenSchießplatz Wittstock) (Drucksache 12/5735) Rosemarie Priebus CDU/CSU 16059A Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 16061 B Uwe Lühr F D P 16062 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 16063 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16064 A Rosemarie Priebus CDU/CSU 16064 B Dr. Hans Otto Bräutigam, Minister des Lan- des Brandenburg 16065 A Michaela Geiger, Parl. Staatssekretärin BMVg 16066 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Hanna Wolf, Erika Simm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umgestaltung des Zivildienstes und Änderung der Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer (Drucksache 12/3735 [neu]) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Dr. Klaus-Dieter Feige, Ingrid Köppe, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes (Drucksache 12/5767) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksache 12/6033) Dr. Konrad Elmer SPD 16067 D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16069 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 16070B Claudia Nolte CDU/CSU 16071 A Uwe Lühr F D P 16072B Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 16073 C Jürgen Koppelin F.D.P. 16074 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Beteiligung der Betroffenen am Konzept zum Erhalt industrieller Kerne (Drucksachen 12/4429, 12/5283) Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 16075 B Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 16076D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 16077D Manfred Hampel SPD 16078D Jürgen Türk F.D.P. 16080A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 16080 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen in Brasilien (Drucksachen 12/4455, 12/5244) Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 16081 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16082 B Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU 16083 D Freimut Duve SPD 16085 A Arno Schmidt (Dresden) F.D.P. . . . . 16086B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16087 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 16087 D Nächste Sitzung 16089 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16091' A Anlage 2 Vorlage des Entwurfs eines Kostenrechtsänderungsgesetzes; Anhebung der Sachverständigen-Entschädigung VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 MdlAnfr 18 — Drs 12/5962 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 16091* C Anlage 3 Abzug von US-Streitkräften aus Mannheim MdlAnfr 20 — Drs 12/5962 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 16091* D Anlage 4 Verbrennung von PCP-verseuchten Munitionskisten der US-Streitkräfte auf der USMülldeponie Harderbühl MdlAnfr 21 — Drs 12/5962 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 16092* A Anlage 5 Streichung von ca. 170 Stellen für deutsche Zivilbeschäftigte im US-Hospital Landstuhl und Besetzung dieser Stellen mit amerikanischen Kräften MdlAnfr 22, 23 — Drs 12/5962 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 16092' A Anlage 6 Klärung der Altlastensituation auf den rund 241 rheinland-pfälzischen militärischen Liegenschaften; Verantwortung des Bundes für deren Beseitigung MdlAnfr 24 — Drs 12/5962 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 16092* C Anlage 7 Vertrag der Treuhandanstalt mit der Thyssen Handel Berlin; Frage der Gewinnbeteiligung MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/5962 — Manfred Hampel SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 16093* C Anlage 8 Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen MdlAnfr 27 — Drs 12/5962 — Martin Göttsching CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16093' D Anlage 9 Nutzung der Erdwärme; Erhöhung des Anteils regenerativer Energiequellen; finanzielle Förderung weiterer GeothermieHeizwerke MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/5962 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16094* B Anlage 10 Begleichung der Kosten für humanitäre Hilfsmaßnahmen der Bundeswehr im Ausland aus dem Verteidigungshaushalt MdlAnfr 30 — Drs 12/5962 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16094* D Anlage 11 Kosten des Bundeswehreinsatzes in Somalia bis voraussichtlich April 1994 im Vergleich zu den Kosten der humanitären Hilfe für das ehemalige Jugoslawien MdlAnfr 31 — Drs 12/5962 —Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16095' A Anlage 12 Einführung des EDV-Programms WEBIS II bei den Kreiswehrersatzämtern; Auswirkungen der Auflösung von Kreiswehrersatzämtern in Bayern auf das Amt in Weiden MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/5962 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16095' C Anlage 13 Sonderregelung für die zivile Mitnutzung des Militärflugplatzes Laage-Kronskamp MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/5962 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16096* B Anlage 14 Schadensersatzansprüche von fluglärmgeschädigten Bürgern MdlAnfr 36 — Drs 12/5962 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16097* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 VII Anlage 15 Benachteiligung der Inselbewohner durch das Gesundheits-Reformgesetz hinsichtlich der Fahrkosten zur Konsultation von Fachärzten MdlAnfr 40, 41 — Drs 12/5962 — Karl Hermann Haack (Extertal) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16097* B Anlage 16 Interpretation der Aussage der Bundesregierung über die Verkürzung der Krankenhausverweildauer alter Menschen bei angemessener Behandlung MdlAnfr 42 — Drs 12/5962 — Christa Lörcher SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16098* A Anlage 17 Übernahme der Kosten nicht zugelassener Arzneimittel durch Krankenkassen MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/5962 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16098* B Anlage 18 Ergebnis der Fleisch-Untersuchung in deutschen Lebensmittelläden MdlAnfr 45 — Drs 12/5962 — Lieselott Blunck (Uetersen) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16098* D Anlage 19 Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven MdlAnfr 48 — Drs 12/5962 — Dietmar Schütz SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 16099* A Anlage 20 Schließung von Postämtern und Poststellen in den Landkreisen Ammerland und Friesland; Stellenreduzierungen MdlAnfr 51 — Drs 12/5962 — Dietmar Schütz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 16099* B Anlage 21 Reaktion der Bundesregierung auf Beschwerden über die Schließung von Postämtern und Poststellen in den alten Bundesländern MdlAnfr 54 — Drs 12/5962 — Martin Göttsching CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 16099* C Anlage 22 Aufrechterhaltung des deutschen Generalkonsulats in Edmonton/Kanada MdlAnfr 55 — Drs 12/5962 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16099* D Anlage 23 Aussagen der ehemaligen britischen Premierministerin, Lady Margret Thatcher, bezüglich der Notwendigkeit einer Klärung der deutschen Grenzfragen mit den östlichen Nachbarn MdlAnfr 56 — Drs 12/5962 — Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16100* A Anlage 24 Politische Situation in Burundi nach dem Militärputsch; Unterstützung der demokratischen Kräfte MdlAnfr 57 — Drs 12/5962 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16100* B Anlage 25 Aufnahme von Slowenien in den NATOKooperationsrat MdlAnfr 58 — Drs 12/5962 —Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16100*D Anlage 26 Reaktionen des Iran zum Anschlag auf den norwegischen Verleger Salman Rushdies MdlAnfr 59 — Drs 12/5962 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 16101' A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 15951 185. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Barbe, Angelika SPD 28. 10. 93 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 28. 10. 93 Becker (Nienberge), SPD 28. 10. 93 Helmuth Bernrath, Hans Gottfried SPD 28. 10. 93 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 28. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 28. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 28. 10. 93 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 28. 10. 93 Hartmut Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 28. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 28. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 28. 10. 93 Friedhoff, Paul F.D.P. 28. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 28. 10. 93 Götz, Peter CDU/CSU 28. 10. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 28. 10. 93 Habermann, SPD 28. 10. 93 Frank-Michael Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 28. 10. 93 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 28. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 28. 10. 93 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 28. 10. 93 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 28. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 28. 10. 93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 28. 10. 93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 28. 10. 93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 28. 10. 93 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 28. 10. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 28. 10. 93 Müller (Düsseldorf) SPD 28. 10. 93 Michael Müller (Pleisweiler), SPD 28. 10. 93 Albrecht Niggemeier, Horst SPD 28. 10. 93 Nitsch, Johannes CDU/CSU 28. 10. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 28. 10. 93 Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 28. 10. 93 Rixe, Günter SPD 28. 10. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 28. 10. 93 Ingrid Schell, Manfred CDU/CSU 28. 10. 93 Schütz, Dietmar SPD 28. 10. 93 Schuster, Hans F.D.P. 28. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 28. 10. 93 Christian Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Sperling, Dietrich SPD 28. 10. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 28. 10. 93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 28. 10. 93 Wolfgang Verheugen, Günter SPD 28. 10. 93 Welt, Jochen SPD 28. 10. 93 Wester, Hildegard SPD 28. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 28. 10. 93 ' * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 18): Bis wann ist mit der Einbringung eines Regierungsentwurfs für ein Kostenrechtsänderungsgesetz zu rechnen, und wird in dem Entwurf auch die dringend notwendige Anhebung der Sachverständigenentschädigung enthalten sein? Die Arbeiten an dem Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes im Bundesministerium der Justiz sind abgeschlossen. Er soll in Kürze dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Der Entwurf enthält auch Vorschläge für Änderungen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Die Stundensätze für die Sachverständigenentschädigung sollen von bisher 40 bis 70 DM auf 50 bis 100 DM angehoben werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5962 Frage 20): Treffen Meldungen zu, wonach die US-Streitkräfte Soldaten aus dem Standort Mannheim abziehen und Kasernen freigeben wollen? Nach der letzten von den amerikanischen Streitkräften veröffentlichten Freigabeliste (Stand: 22. Oktober 1993) sind in Mannheim in naher Zukunft keine Liegenschaftsfreigaben vorgesehen. Nach Angaben der Amerikanischen Botschaft wird zwar die 3. Brigade der 1. Panzerdivision bis September 1994 aus Mannheim abgezogen, an eine Freigabe von Kasernen wird jedoch nicht gedacht. Die freiwerdenden Gebäude sollen von derzeit außerhalb stationierten Einheiten wieder belegt werden. 16092* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 21): Treffen Presseberichte zu, nach denen entgegen der schriftlichen Mitteilung des Bundesministers der Finanzen auf der US-Mülldeponie Harderbühl in der Oberpfalz auf Anordnung der US-Army in Grafenwöhr tausende PCP-verseuchte Munitionskisten verbrannt wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die örtliche Bevölkerung vor den von dieser dioxinverseuchten Altlast ausgehenden Gesundheitsgefährdungen zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen? Die US-Streitkräfte haben am 25. Oktober 1993 bestätigt, daß weder auf der Mülldeponie „Vorderer Haderbühl" noch auf anderen Standorten des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr PCP-belastete Munitionskisten verbrannt worden sind. Insofern stellt sich die Frage nach weiteren Maßnahmen der Bundesregierung nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/5962 Fragen 22 und 23): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im US-Hospital Landstuhl rund 170 Stellen von deutschen Zivilbeschäftigten gestrichen wurden, obwohl weiterhin nachweislich ein Bedarf an zivilen Arbeitskräften besteht, und daß dieser Bedarf zu Lasten des Arbeitsmarktes in der Westpfalz sukzessive mit US-amerikanischen Zivilbeschäftigten nunmehr für die gleiche Tätigkeit, mit den gleichen Stellenbeschreibungen und identischem Anforderungsprofil, allerdings mit anderen Stellennummern gedeckt wird, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang auf dem Hintergrund der Vereinbarungen und des Geistes der Vereinbarungen, die mit den Alliierten getroffen sind? Sind der Bundesregierung ähnliche Vorgänge in anderen Dienststellen der alliierten Streitkräfte bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese und ähnliche Verschiebungen zu Lasten der deutschen Zivilbeschäftigten zu unternehmen? Zu Frage 22: Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach der Umstrukturierung der US-Armee, die bis September 1994 durchgeführt werden soll, die Zahl der Stellen für örtliche Arbeitnehmer im General Hospital Landstuhl von 170 auf 181 erhöht werden soll. Aufgrund dieser Informationen kann davon ausgegangen werden, daß sich für die dort beschäftigten örtlichen Arbeitnehmer keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Die Bundesregierung hat demgemäß keinen Anlaß anzunehmen, daß der Bedarf an zivilen Arbeitnehmern im US-Hospital Landstuhl zu Lasten des Arbeitsmarktes in der Westpfalz sukzessive mit US-amerikanischen Zivilbeschäftigten für die gleiche Tätigkeit, mit den gleichen Stellenbeschreibungen und identischem Anforderungsprofil, allerdings mit anderen Stellennummern, gedeckt werden soll. Zu Frage 23: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich in den letzten Jahren das Verhältnis zwischen örtlichen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern mit der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Entsendestaates zu Lasten der örtlichen Arbeitnehmer verschoben hat, wenn man von unwesentlichen Änderungen, die es im Einzelfall geben mag, absieht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 24): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um zu einer raschen Klärung der Altlastensituation auf den rund 241 rheinland-pfälzischen militärischen Liegenschaften zu gelangen, die freigegeben worden sind, bzw. zur Freigabe anstehen, und wie bewertet die Bundesregierung ein Rechtsgutachten des Landes Rheinland-Pfalz, das den Bundesbehörden eine „uneingeschränkte Zustandsverantwortlichkeit" bei der Erforschung und Beseitigung von Umweltverseuchungen auf geräumten militärischen Liegenschaften zuweist? Soweit militärisch genutzte Liegenschaften noch nicht freigegeben worden sind, sind die Streitkräfte für deren Zustand verantwortlich. Sie sind nach den getroffenen völkerrechtlichen Vereinbarungen verpflichtet, bei der Benutzung der Liegenschaften das deutsche Recht zu achten. Hierzu zählt auch die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen. Die für den Vollzug der Umweltgesetze zuständigen Landesbehörden können auch auf den von den Streitkräften genutzten Liegenschaften tätig werden. Erforderlichenfalls vermitteln ihnen die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung den Zutritt. Die Landesbehörden haben davon in der Vergangenheit in großem Umfang Gebrauch gemacht. Probleme in diesem Zusammenhang gab und gibt es nicht. Auf den freigegebenen Liegenschaften können die zuständigen Landesbehörden im Benehmen mit den Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben treffen. Auch hier gibt es keine Probleme. Die Bundesvermögensverwaltung arbeitet hier eng und vertrauensvoll mit den zuständigen Landesdienststellen zusammen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Rechtsgutachten gehe ich davon aus, Sie meinen das von Prof. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 16093* Kloepfer, Trier, im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Rheinland-Pfalz erstellte Gutachten vom Dezember 1992 mit Ergänzung vom Februar 1993, „Sanierung militärischer Altlasten". Ein anderes Rechtsgutachten des Landes Rheinland-Pfalz ist der Bundesregierung zu dieser Frage nicht bekannt. In dem 78 Seiten umfassenden Gutachten hat Prof. Kloepfer die rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers Bund zur Durchführung und Kostenübernahme der erforderlichen Gefahrerforschungs- und Sanierungsmaßnahmen untersucht. Des weiteren nimmt er zur Frage der Zulässigkeit von Verwaltungszwangsmaßnahmen der Landesbehörden gegenüber dem Bund für den hypothetischen Fall Stellung, daß der Bund seinen Verpflichtungen zur Gefahrenbeseitigung im Zusammenhang mit militärischen Altlasten nicht nachkäme. Das Gutachten bestätigt zur Frage der Zustandsverantwortlichkeit des Bundes für die ihm gehörenden Liegenschaften die hierzu vertretene Rechtsauffassung des Bundes in eindrucksvoller Weise. Ich darf in diesem Zusammenhang aus der Zusammenfassung des Gutachtens (Seite 68 ff.) zitieren: Der Bund kommt als Zustandsverantwortlicher aufgrund des Eigentumes an den Liegenschaften in Betracht. Diese Verantwortlichkeit ist nicht durch eigentumsrechtliche Gesichtspunkte eingeschränkt. Der Umfang der den Bund treffenden, aus seiner Zustandsverantwortlichkeit folgenden Verantwortlichkeit ist auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr beschränkt. Gefahrerforschung kann erst dann verlangt werden, wenn objektiv eine Gefahr besteht. Eine rechtliche Pflicht des Bundes zur systematischen Untersuchung aller Liegenschaften besteht daher nicht. Das Land hat die Kosten der systematischen Untersuchung der Grundstücke zu tragen, ausgenommen, es bestätigt sich das Bestehen einer Gefahr. Genau dies hat der Bund zu diesen Fragen immer wieder betont. Dort also, wo von bundeseigenen Liegenschaften eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im polizeirechtlichen Sinne ausgeht, kommt der Bund seinen Verpflichtungen als Grundstückseigentümer zur Gefahrenbeseitigung in vollem Umfang nach. Der Bund ist hier zu behandeln wie jeder andere Grundstückseigentümer. Seine diesbezüglichen Verpflichtungen hat er auch nie in Frage gestellt. Die systematische und flächendeckende Untersuchung von militärisch genutzten Grundstücken auf evtl. Altlasten hat der Bund stets abgelehnt. Eine solche Verpflichtung besteht für ihn nicht. Solche Untersuchungen wären für den Bund weder technisch machbar noch finanzierbar. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Hampel (SPD) (Drucksache 12/5962 Fragen 25 und 26): Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen war die Treuhandanstalt ermächtigt (vgl. Pressemitteilung der Treuhandanstalt vom 15. Oktober 1993), mit der Thyssen Handel Berlin einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Ziel der Abwicklung abzuschließen? Auf welcher gesetzlichen Ermächtigung beruht die Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung, insbesondere einer Gewinnbeteiligung von 25 %? Zu Frage 25: Der ehemalige „volkseigene Binnen- und Außenhandelsbetrieb Metallurgiehandel" wurde am 21. Juni 1990 in die Metallurgiehandel GmbH umgewandelt. Die THA wurde damit gem. § 1 Abs. 4 des Treuhandgesetzes Inhaberin der Anteile der Metallurgiehandel GmbH. Da die Metallurgiehandel GmbH in bestimmten Teilen auch als Außenhandelsbetrieb tätig war, waren die bis zur Aufhebung des Außenhandels- und Valutamonopols am 1. Juli 1990 noch bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gem. Art. 24 Einigungsvertrag auf Weisung und unter Aufsicht des Bundesministers der Finanzen abzuwickeln. Die Treuhandanstalt konnte im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens Abwicklungsaufgaben auch geeigneten Dritten im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages übertragen. Hierzu bedurfte es der Zustimmung des BMF. Zu Frage 26: Aufgrund ihrer Stellung als Eigentümerin kann die Treuhandanstalt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verträge mit Dritten abschließen. Hierbei finden die entsprechenden gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Die Treuhandanstalt hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren. Im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens kann deshalb die Treuhandanstalt auch Verträge mit Gewinnbeteiligung abschließen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Martin Göttsching (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5962 Frage 27): 16094* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen herzustellen, nachdem die betroffene Regelung im Einigungsvertrag zu einer unterschiedlichen Zuordnung der Steine- und Erden-Bodenschätze in den alten und neuen Bundesländern geführt hat und in diesem Zusammenhang bei der zur Zeit geltenden Regelung für bergfreie Bodenschätze die Grundeigentümer im Osten Deutschlands schlechtergestellt werden als die im Westen Deutschlands und somit durch die Festlegung unterschiedlicher Bestimmungen im Bergrecht der neuen Bundesländer gegen das Gebot der Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen wird? Die unterschiedliche Regelung stellt keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 des Grundgesetzes dar. Sie ist gerechtfertigt durch die besondere Situation in den neuen Bundesländern und die außerordentliche volkswirtschaftliche Bedeutung der genannten Rohstoffe als Produktionsgrundlage der ostdeutschen Bauwirtschaft und damit für den Aufschwung Ost insgesamt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in dem kürzlich ergangenen Grundsatzurteil vom 24. Juni 1993 ausdrücklich bestätigt. Im Interesse des schnellen Aufbaus der neuen Bundesländer und erfolgreicher Investitionen sollte die bestehende Regelung im Einigungsvertrag nicht geändert werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/5962 Fragen 28 und 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung von Erdwärme in der Zukunft, und um wieviel Prozent könnte der Anteil regenerativer Energiequellen durch eine verstärkte Nutzung der Erdwärme bis zum Jahre 2005 erhöht werden? Ist die Bundesregierung bereit, weitere Geothermie-Heizwerke finanziell zu fördern? Zu Frage 28: Die geothermische Energie in Tiefenwässern (hydrothermale Energie) ist eine standortgebundene erneuerbare Energiequelle von lokaler und regionaler Bedeutung. In Deutschland ist sie auf Grund der geologischen Voraussetzungen auf das Norddeutsche Becken, den Oberrheingraben und das süddeutsche Molassebecken konzentriert. Die bisherige Nutzung hydrothermaler Wässer mit einer Leistung von ca. 30 MW verteilt sich zu ca. 2/3 auf Mecklenburg-Vorpommern und 1/3 auf Süddeutschland und dient der Wohnraumheizung und der Warmwasserversorgung, auch in Heilbädern. Nach Meinung von Experten existiert in Deutschland ein technisches Potential von ca. 300 MW. Unter Berücksichtigung auch der wirtschaftlichen Aspekte geht PROGNOS jedoch nur von einer Verdopplung der gegenwärtigen Geothermienutzung bis 2005 aus. Damit läßt sich der heutige Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch von 2 % nicht meßbar steigern. Die Gründe dafür liegen in den hohen Kosten für die Bohrungen, in Norddeutschland zusätzlich für die Beherrschung der Salzlast der Schichtwässer. Wenn die derzeitigen verhältnismäßig niedrigen Preise der Konkurrenzenergieträger Heizöl und Erdgas anhalten, ist deshalb für die Geothermie mittelfristig keine Wirtschaftlichkeit zu erwarten. Zu Frage 29: Die Bundesregierung ist insbesondere wegen der ökologischen Vorteile der Geothermie an einer möglichst weitgehenden Nutzung der vorhandenen hydrothermalen Vorkommen in Deutschland interessiert, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die Bundesregierung unterstützt den Erhalt des Know-hows in den vorhandenen geothermischen Anlagen und die weitere Verbesserung der Technik, wie z. B. durch die Mitfinanzierung des Pilotprojekts NeustadtGlewe in den neuen Bundesländern (voraussichtliche geothermische Leistung 6,5 MWth, BMFT-Förderung 5,1 Mio. DM). Darüber hinaus prüft die Bundesregierung gegenwärtig unter den Bedingungen der knappen Haushaltsmittel, ob sie notwendige Sanierungen an vorhandenen geothermischen Heizzentralen und ggf. ein neues Forschungsprojekt unterstützen kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/ 5962 Frage 30): Wird die Bundesregierung, nachdem sie im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Haushaltsentwurf 1994, Einzelplan 14, Titel 547 01) 250 Mio. DM für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen humanitären Hilfsmaßnahmen eingestellt hat, die Kosten für solche Maßnahmen diesem Titel entnehmen oder werden auch künftig Forderungen zur Erstattung von Leistungen der Bundeswehr im humanitären Bereich an das Auswärtige Amt gerichtet, dessen Titel für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe (Einzelplan 05, Titel 686 12) sich für das Jahr 1994 nach derzeitigem Stand auf 85 Mio. DM belaufen wird? Bei Kapitel 1403 Titel 547 01 sind nur die internationalen Hilfsmaßnahmen der Bundeswehr veranschlagt, die auf Anforderung der VN, WEU und der NATO auf Beschluß der Bundesregierung durchgeführt werden und die im Haushalt 1993 noch im Einzelplan 60 veranschlagt waren. Dies sind zur Zeit die Einsätze in Somalia, Kambodscha, im Irak und in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 16095* Bosnien-Herzegowina sowie der Einsatz zur Überwachung des Adriaembargos. Kosten für andere Hilfsmaßnahmen der Bundeswehr werden bei diesem neu eingerichteten Titel nicht verbucht. Bei den sonstigen humanitären Hilfmaßnahmen, z. B. auf Beschluß der Bundesregierung oder auf Initiative des Auswärtigen Amtes, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren: Bei humanitären Maßnahmen, die im Einzelplan 05 Titel 686 12 veranschlagt sind, werden auch weiterhin Erstattungen der im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung angefallenen Kosten gefordert werden, wie z. B. für Lebensmittelspenden, Einsatz von Material und Personal in Erdbebengebieten und dergleichen. Soweit für Hilfsmaßnahmen Mittel im Einzelplan 05 nicht zur Verfügung stehen, kann das Bundesministerium der Verteidigung wie bisher auch künftig nach einem entsprechenden Beschluß der Bundesregierung im Einzelfall Hilfe unter Verzicht auf Kostenerstattung leisten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 31): Wie hoch sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Kosten für den Bundeswehreinsatz in Somalia von Beginn an bis zum voraussichtlichen Ende im April 1994, und wie hoch sind die Kosten für die humanitäre Hilfe in den einzelnen Ländern des ehemaligen Jugoslawien für den gleichen Zeitraum? 1. Die Kostenermittlung für Somalia und das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens bezieht sich auf von der Bundesregierung geleistete Unterstützungen bis Ende 1993. Darüber hinausgehende Kostenschätzungen in das Jahr 1994 hinein sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 2. Vor Beginn der UNOSOM II-Mission entstanden für humanitäre Bundeswehreinsätze in Somalia im Rahmen der sogenannten „Hungerhilfe" — das waren Hilfsflüge der Luftwaffe von Mombasa/ Kenia nach Somalia zur Nahrungsmittelversorgung — Kosten von insgesamt DM 34,1 Millionen für den Zeitraum Juni 1992 bis März 1993. 3. Für die Operation UNOSOM II von Mai 1993 bis Ende 1993 fallen der Bundesregierung insgesamt Kosten in Höhe von voraussichtlich DM 362,4 Millionen an. Hierin sind enthalten: — Kosten für die Einsätze der Bundeswehr 229,6 Millionen DM — Soforthilfe 79,0 Millionen DM — Deutscher Anteil an der EG-Hilfe 53,8 Millionen DM 4. Im ehemaligen Jugoslawien unterstützt die Bundeswehr im Rahmen humanitärer Einsätze folgende Maßnahmen: — Ost-Bosnien (Abwürfe von Medikamenten und Nahrungsmitteln aus Flugzeugen der Luftwaffe; sogenannte „AIRDROP"), — Sarajevo (Hilfsflüge). Für humanitäre Hilfe im früheren Jugoslawien werden bis Ende 1993 Kosten in Höhe von voraussichtlich DM 480,1 Millionen entstehen. Hierin sind enthalten: — Kosten für die Einsätze der Bundeswehr 42,1 Millionen DM — Soforthilfe (ab Juli 1991) 153,0 Millionen DM — Deutscher Anteil an der EG-Hilfe (ab Juli 1991) 285,0 Millionen DM Diese Aufstellung berücksichtigt nicht die Kosten für die Embargoüberwachung und die AWACSEinsätze. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5962 Fragen 32 und 33): In welchen Kreiswehrersatzämtern beabsichtigt die Bundesregierung das neue EDV-Programm WEBIS II einzuführen, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit? Treffen Gerüchte zu, daß ca. 30 bis 35 Kreiswehrersatzämter aufgelöst werden sollen mit dem Ziel, daß in Bayern nur mehr ein Amt pro Regierungsbezirk bestehen bleibt, und welche Auswirkungen hat dies auf das Kreiswehrersatzamt Weiden? Zu Frage 32: Es ist beabsichtigt, alle Kreiswehrersatzämter mit dem Datenverarbeitungsverfahren WEWIS II (Wehrersatz-Informationssystem) auszustatten. Mit der Einführung von WEWIS II werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: — Aufbau eines Datenverbundes mit der Truppe — Reduzierung der manuellen Tätigkeiten in den Kreiswehrersatzämtern (z. B. Aktenführung, Archivierung, Statistiken, Botengänge) — Datenverarbeitungsunterstützung aller bisher noch nicht mit Datenverarbeitung ausgerüsteten Fach- und Sachgebiete der Kreiswehrersatzämter — Wesentliche Verbesserung der statistischen Auswertungen für Planungs- und Führungsaufgaben im Bundesministerium der Verteidigung 16096* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 — Einsparung von Sachausgaben (z. B. Wegfall von Formularbevorratungen, Wegfall der Aufbereitung von Datenverarbeitungslisten, Einsparung von Büromaterial) — Qualitative Verbesserung der Arbeitsergebnisse in den Kreiswehrersatzämtern Die durch WEWIS II bedingten Änderungen, Optimierungen und der Wegfall von Arbeitsabläufen schaffen die Rahmenbedingungen für eine Neuorganisation der Kreiswehrersatzämter. Dadurch werden die Arbeitsabläufe beschleunigt, die Arbeitsergebnisse zeitnaher verfügbar, die Arbeit selbst effektiver gestaltet, so daß bundesweit Rationalisierungsergebnisse erreicht werden. Diese können allerdings erst nach Abschluß der Einführung von WEWIS II konkretisiert werden. Zu Frage 33: Eine im Bundesministerium der Verteidigung eingesetzte unabhängige Arbeitsgruppe untersucht derzeit, ob die heutigen Strukturen der Wehrverwaltung noch den Anforderungen entsprechen. In diesem Zusammenhang wird auch die Wehrersatzorganisation insgesamt überprüft. Der Bericht der Arbeitsgruppe muß, nachdem er vorgelegt ist, eingehend analysiert und bewertet werden. Er dient der Vorbereitung einer Entscheidung des Ministeriums. Zur Zeit sind Aussagen über die künftige Anzahl der Kreiswehrersatzämter nicht möglich. Inwieweit das Kreiswehrersatzamt Weiden von einer möglichen Neuorganisation betroffen sein könnte, kann im Moment ebenfalls nicht gesagt werden. Derzeit gibt es jedenfalls seitens der Wehrbereichsverwaltung VI und seitens des Ministeriums keine Überlegungen zur Auflösung des Kreiswehrersatzamtes Weiden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/5962 Fragen 34 und 35): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine bedarfsgerechte zivile Mitnutzung des Militärflugplatzes Laage-Kronskamp ein unverzichtbares Muß für die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommems ist, und welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um hier zu einer an den praktischen Notwendigkeiten der Region Rostock/Güstrow ausgerichteten Konsenslösung zu kommen? Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Sonderregelung hinsichtlich der zivilen Mitnutzung des Flugplatzes LaageKronskamp einzusetzen, um die immer noch nicht gelösten Probleme für den zivilen Wochenendbetrieb und den Nachtflugpostverkehr endlich einer befriedigenden Lösung zuzuführen? Zu Frage 34: Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine zivile Mitnutzung des militärischen Flugplatzes Laage eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Stadt Rostock hat. Deshalb hat der Bundesminister der Verteidigung bereits im Frühjahr 1991 einer zivilen Mitnutzung des Flugplatzes Laage zugestimmt. Im Januar 1992 wurde mit dem zivilen Betreiber, der Laage-Kronskamp GmbH, ein Mitbenutzungsvertrag abgeschlossen, der zivilen Flugverkehr während der veröffentlichten militärischen Betriebs- und Öffnungszeiten des Platzes ermöglicht. Diese Öffnungszeiten sind derzeit wie folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und: 13.30 bis 22.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich hat der Bundesminister der Verteidigung auf Antrag des Bundesministers für Post und Telekommunikation für eine Übergangszeit bis Ende 1996 unter Hintanstellung rechtlicher Bedenken folgende nächtliche Flugbewegungen für Nachtflugpostflüge der Deutschen Bundespost-Postdienst für den Flugplatz Laage genehmigt: Montag bis Freitag: Start um ca. 23.00 Uhr Dienstag bis Samstag: Landung um ca. 02.45 Uhr Zu Frage 35: Der Bundesminister der Verteidigung hat unter Hintanstellung rechtlicher Bedenken dem Antrag des Bundesministers für Post- und Telekommunikation zugestimmt, zwei nächtliche Flugbewegungen für Nachtluftpostflüge außerhalb der veröffentlichten Öffnungs- und Betriebszeiten des Flugplatzes Laage zuzulassen. Mit dieser Lösung kann aus Sicht der Bundesregierung eine geordnete Postversorgung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt werden. Einer erweiterten zeitlichen Nutzung des Flugplatzes für zivilen Flugverkehr — insbesondere am Wochenende — stehen rechtliche Gründe entgegen. Nach den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen Soldaten nur im Rahmen des verfassungsmäßigen Auftrages der Streitkräfte eingesetzt werden. Der Einsatz von militärischem Flugsicherungspersonal zur Abwicklung von ausschließlich privatem und kommerziellem Flugverkehr außerhalb der für militärische Belange notwendigen und veröffentlichten Betriebs- und Öffnungszeiten verbietet sich damit. Das Bundesministerium der Verteidigung überprüft jedoch gegenwärtig nochmals, ob es rechtlich vertretbar und unter Berücksichtigung militärischer Belange durchführbar ist, mit Hilfe von Zivilpersonal zivilen Flugverkehr außerhalb der derzeit veröffentlichten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 16097* Betriebs- und Öffnungszeiten des Flugplatzes dennoch zu ermöglichen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 36): Wie bewertet die Bundesregierung eine Reihe von verlorenen Prozessen des Bundes in Sachen Fluglärm-Entschädigung, und mit welchen rationalen Argumenten erklärt die Bundesregierung die anhaltend ungeklärte Situation der Schadensersatzansprüche von fluglärmgeschädigten Bürgern? Mit der Entscheidung vom 30. Januar 1986 hat der Bundesgerichtshof dem Anrainer eines militärischen Flugplatzes dem Grunde nach eine Entschädigung wegen der Wertminderung seines Wohngrundstückes durch Fluglärm zugesprochen. Auf Grund dieser Entscheidung hat sich die Bundesregierung entschlossen, alle Eigentümer von Wohngebäuden an Strahlflugplätzen der Streitkräfte mit vergleichbarer und bis zu einer um 4,5 Dezibel (A) geringeren Lärmbelastung auf Antrag zu entschädigen. Die Grenze einer so festgelegten Entschädigungszone liegt bei einem Äquivalenten (d. h. täglichen, durchschnittlichen) Dauerschallpegel von 77 Dezibel (A), zuzüglich mindestens 20 Spitzenschallpegeln von 100 Dezibel (A) pro Tag. Die Kosten für diese Entschädigungsleistungen an den rund 30 Militärflugplätzen werden auf ca. 80 Millionen DM veranschlagt. Mit einer weiteren Entscheidung vom 25. März 1993 stellt der Bundesgerichtshof dem Grunde nach fest, daß auch einem Eigentümer, dessen Wohngrundstück weiter entfernt liegt und deshalb einer geringeren Lärmbelastung ausgesetzt ist, eine Entschädigung zustehen kann. Die Auswirkungen dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes für die Bundesrepublik Deutschland und die Träger der Verkehrsflughäfen werden z. Z. von der Bundesregierung überprüft. Mit einem Ergebnis ist nicht vor Jahresende zu rechnen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 12/5962 Fragen 40 und 41): Wie bewertet die Bundesregierung Klagen, daß die Inselbewohner durch die Regelung des Gesundheitsreformgesetzes — nach der Fahrtkosten zu ambulanten Fachärzten weitgehend selbst getragen werden müssen (§ 60 SGB V) — durch die Insellage übermäßig belastet werden — trotz geltender Härtefall- und Überforderungsregelung? Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diese einseitige Belastung der Inselbewohner, die nicht auf jeder Insel die entsprechenden Fachärzte aufsuchen können und dies zumeist während ihrer Arbeitszeit tun müssen, zu mildern? Zu Frage 40: Durch das Gesundheitsreformgesetz 1989 wurde in § 60 SGB V die Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkassen geregelt. Die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden danach grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 wurde in § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V eine Neuregelung geschaffen, nach der die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus übernommen werden, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Im übrigen gewährleisten die geltenden Härtefallregelungen des § 61 und § 62 SGB V, daß die Belastung aller Versicherten — also auch der Inselbewohner — mit Fahrkosten in sozial vertretbaren Grenzen gehalten wird. Versicherte, deren Einnahmen zum Lebensunterhalt eine bestimmte Grenze unterschreiten, sind von Fahrkosten vollständig befreit. Die Einkommensgrenze für die vollständige Befreiung liegt z. B. bei einem Ehepaar mit zwei Kindern in 1993 in den alten Bundesländern bei 2 782,— DM monatlich. Wer die Einkommensgrenze für die vollständige Befreiung überschreitet, hat Belastungen aus allen berücksichtigungsfähigen Zuzahlungen — auch Fahrkosten — bis zu maximal 2 Prozent bzw. bei höher Verdienenden bis zu maximal 4 Prozent seiner Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu tragen. Daher werden Inselbewohner nicht stärker belastet als alle anderen Versicherten, die größere Anfahrtswege zu Fachärzten oder zum Krankenhaus haben. Zu Frage 41: Unter Bezugnahme auf meine Ausführungen zur Frage 6 halte ich eine Ausnahmeregelung zu Gunsten der Inselbewohner für nicht gerechtfertigt. Denn durch eine Befreiung von den Fahrkosten über die geltenden Härtefallregelungen hinaus würden die Inselbewohner im Verhältnis zu allen übrigen vergleichbaren Versicherten — z. B. in ländlichen Gebieten — einseitig begünstigt. Wie bereits in meiner Antwort auf die schriftlichen Fragen der Abgeordneten Iwersen im Dezember 1991 kann ich eine Änderung der dargelegten Rechtslage auch weiterhin nicht in Aussicht stellen. Im übrigen weise ich — wie in meiner früheren Antwort — nochmals darauf hin, daß nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigungen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, die auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geteilt wird, die ärztliche Versorgung auf den Nordseeinseln gewährleistet ist. Die Tatsache, daß nicht immer ein entsprechender Facharzt in unmittelbarer Nähe zu erreichen ist, gilt auch für andere, z. B. ländliche, Gebiete der Bundesrepublik. 16098* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Christa Lörcher (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 42): Was hat die Bundesregierung zu der Aussage (vgl. Sozialpolitische Umschau Nr. 448/1993 vom 4. Oktober 1993, S. 2) veranlaßt, daß viele betagte Patienten — schätzungsweise bis zu 40 % der sogenannten Pflegefälle — der Krankenhausaufenthalt deutlich verkürzt werden könnte, wenn sie eine angemessene Behandlung erhielten? Einige wesentliche Ergebnisse des Ersten Altenberichts der Bundesregierung sind in der Sozialpolitischen Umschau veröffentlicht worden, unter anderem folgende Feststellungen: Etwa 40 Prozent aller Pflegetage in den Krankenhäusern entfallen auf über 65jährige Patienten. Ein Fünftel dieser Altersgruppe wird zumindest einmal im Jahr stationär aufgenommen. Die durchschnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern liegt mit 25 Tagen und mehr überproportional hoch. Dabei könnte für viele betagte Patienten — schätzungsweise für bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegefälle — der Krankenhausaufenthalt deutlich verkürzt werden, wenn sie eine angemessene Behandlung erhielten. Grundlage war der Bericht der Sachverständigenkommission (s. S. 129, 13) zur Erstellung des Ersten Altenberichts der Bundesregierung. Die Sachverständigenkommission hat dazu u. a. ausgeführt: Viele der in Akutkrankenhäusern liegenden Betagten könnten bei aktivierend-rehabilitativer Behandlung wieder schnell entlassen werden. Ein Teil der in Pflegeheimen Untergebrachten wäre nicht dort, wenn ihnen aktivierende Pflege/ Rehabilitation rechtzeitig und angemessen zu teil geworden wäre. Die Bundesregierung stimmt mit der Sachverständigenkommission darin überein, daß durch aktivierende Pflege und Rehabilitation ein Teil der älteren Kranken schneller aus den Akutkrankenhäusern entlassen werden kann (s. S. 61 des Altenberichts). Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/5962 Fragen 43 und 44): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, daß Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel nicht zugelassener oder für bestimmte Indikationen nicht zugelassener, u. a. der Firma Rentschler, übernommen haben, obwohl weder die leistungs- noch arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt waren? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über aktuelle Recherchen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung zu der in Frage 43 gestellten Problematik, und wie trägt die Bundesregierung dafür Sorge, daß zu Unrecht erstattete Beträge von Pharmafirmen, Ärzten, Krankenhäusern und im Rahmen der Haftung nach § 12 Abs. 3 SGB V von den Verantwortlichen der Krankenkassen an die Solidargemeinschaft wieder zurückfließen? Der Bundesregierung ist aus Presseveröffentlichungen bekannt, daß das Arzneimittel Fiblaferon der Firma Rentschler von Ärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung für Anwendungsgebiete verordnet worden sein soll, für die es nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen ist. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, ob es sich hierbei um Verordnungen im Rahmen der klinischen Erprobung gehandelt hat mit der Folge, daß die Verordnungen nicht zu Lasten der Krankenkassen hätten erfolgen dürfen, oder ob dieses Mittel in austherapierten Einzelfällen angewendet worden ist, in denen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch nicht zugelassene Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Deshalb hat sie nach dem ersten Bekanntwerden der Vorgänge die Spitzenverbände der Krankenkassen hierzu um Stellungnahme gebeten. Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, werde ich Sie über das Ergebnis und das weitere Verfahren unterrichten. Sollte sich der Verdacht einer ungerechtfertigten Kostenübernahme durch die Krankenkassen bestätigen, wäre es Aufgabe der Krankenkassen, über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung entsprechende Regressverfahren gegen die betreffenden Vertragsärzte einzuleiten. Die zuständigen Aufsichtsbehörden können auf das Einleiten dieser Verfahren hinwirken. Eine Haftung des Geschäftsführers nach § 12 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V könnte nur in Betracht kommen, wenn ihm bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen, daß die Krankenkasse Leistungen erbringt, für die keine Rechtsgrundlage besteht. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 45): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der skandalösen Ergebnisse von Fleischuntersuchungen in deutschen Lebensmittelläden ergriffen, um einerseits im Interesse der Landwirtschaft den guten Ruf deutscher Fleischwaren zu wahren bzw. wiederherzustellen und andererseits, um die Verbraucher und Verbraucherinnen vor kriminellen Machenschaften und dem Verzehr gesundheitlich bedenklicher Fleischwaren zu schützen? Die Bundesregierung stellt fest, daß in dem geltenden Fleisch-, Geflügelfleisch- und Lebensmittelhygienerecht ausreichende und klare Regelungen getroffen sind, um den Schutz des Verbrauchers sicherzustellen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 16099* Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in jüngster Zeit angeprangerten Mißstände in erster Linie auf kriminelle Machenschaften, also auf vorsätzliche und fahrlässige Rechtsverstöße zurückzuführen sind. Diese kriminellen Praktiken müssen durch strikte Kontrolle und drastische Strafen unterbunden werden. Die für die Überwachung zuständigen Bundesländer sind auf einer Sitzung des die Überwachung koordinierenden Ausschusses für Fleischhygiene der Bundesländer am 6. Oktober 1993 gebeten worden, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Rechtsvorschriften durchzusetzen. In einem Gespräch am 27. Oktober 1993 des Bundesministeriums für Gesundheit mit allen betroffenen Wirtschaftsverbänden werden flankierend hierzu Maßnahmen zur Vermeidung von Mißständen im Rahmen der Sorgfaltspflicht der Betriebe erörtert. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Dietmar Schütz (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 48): Wie ist der Planungsstand der Ausbaumaßnahmen auf der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven, und innerhalb welchen Zeitraumes ist deren vollständige Elektrifizierung vorgesehen? Ausbau und Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Wilhelmshaven—Oldenburg sind im „Vordringlichen Bedarf" des Schienenwegeausbaugesetzes berücksichtigt worden, vorbehaltlich der Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit durch Zuschüsse Dritter. Die Finanzierung muß in Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Niedersachsen geklärt werden. Der Haltung des Landes Niedersachsen kommt in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zu. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Dietmar Schütz (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 51): Welche Postämter und Poststellen (Postvertriebsfilialen) der Deutschen Bundespost POSTDIENST sind im Rahmen der Neustrukturierung der POSTDIENSTE in den Landkreisen Ammerland und Friesland von Steilenreduzierung und Schließung betroffen? Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST beabsichtigt, im Rahmen der Anwendung ihrer Organisationsvorgaben, die auf dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages zur Postversorgung von 1981 beruhen, folgende Postämter bzw. Poststellen in den Landkreisen Ammerland und Friesland zu schließen: Landkreis Ammerland: Die Poststellen II Apen 4 (Nordloh) und Wiefelstede 4 (Bokel) Landkreis Friesland: Die Poststellen II Varel 9, Varel 12, Bockhorn 3 (Steinhausen), Bockhorn 5 (Bockhornerfeld), Wangerland 4 (Waddewarden), Zetel 3 (Astederfeld) und Zetel 6 (Schweinebrück). Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Martin Göttsching (CDU/CSU) (Drucksache 12/5962 Frage 54): Hält die Bundesregierung mannigfaltige Anfragen und Beschwerden bezüglich der Schließung von Poststellen und Postämtern in den alten Bundesländern für berechtigt, und wie reagiert sie ggf. darauf? Von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Landtage, aus dem kommunalen Bereich sowie von Bürgern sind im Bundesministerium für Post und Telekommunikation zahlreiche Schreiben eingegangen, in denen zwar Kritik an Schließungen von Postämtern und Poststellen, vielfach jedoch auch Verständnis für die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Sachzwänge geäußert wird. Da diese Maßnahmen nach den Vorgaben des Postverfassungsgesetzes in die unternehmerische Zuständigkeit der Deutschen Bundespost POSTDIENST fallen, wird bei Beschwerden an den Bundesminister für Post und Telekommunikation eine Stellungnahme der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST zur Darstellung der konkreten Gründe, die zu der jeweiligen Schließung führen, angefordert. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/5962 Frage 55): Welche Perspektive hat das Auswärtige Amt für das Generalkonsulat in Edmonton, der Hauptstadt Albertas/Kanada und darf, angesichts der großen Anzahl Deutschstämmiger, die mit ca. 15 % der Bevölkerung die zweitgrößte ethnische Gruppe darstellen, damit gerechnet werden, daß das Generalkonsulat in jedem Fall erhalten bleibt? 16100* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 Das Generalkonsulat Edmonton soll zum Herbst 1994 geschlossen werden. Dies geschieht im Rahmen der Straffung und Umstrukturierung unseres Netzes der Auslandsvertretung. Die Einrichtung von insgesamt 30 neuen Vertretungen im Gefolge der deutschen Einheit und des Umbruchs in Mittel-, Ost- und Südeuropa hat die Personal- und Stellenstruktur des Auswärtigen Dienstes enormen Belastungen ausgesetzt. Hinzu kommt, daß das Auswärtige Amt auf Grund der Haushaltslage allein von 1993-1995 etwa 320 Personalstellen ersatzlos verlieren wird. Das Auswärtige Amt ist daher gezwungen, das bestehende Netz der Auslandsvertretungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Es sieht sich nicht in der Lage, von der auch für Kanada geplanten Umstrukturierung unserer Präsenz abzugehen. Mit Schließung des Generalkonsulats Edmonton wird die Provinz Alberta dem Generalkonsulat Vancouver zugeordnet. Gleichzeitig soll der Amtsbezirk des Honorarkonsuls in Calgary auf die gesamte Provinz Alberta ausgedehnt werden. Damit bleiben unsere Präsenz in der Provinz Alberta und die Betreuung der dort lebenden Deutschen und Deutschstämmigen gewährleistet. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Helmut Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5962 Frage 56): Kann die Bundesregierung die Aussage der ehemaligen britischen Premierministerin, Lady Margret Thatcher, im Vorabdruck ihrer Memoiren in der Zeitschrift „DER SPIEGEL" (Nr. 42/1993, S. 178) „Die Regierung der Bundesrepublik wurde von uns gezwungen, die Grenzfrage mit ihren östlichen Nachbarn zu klären" bestätigen, und stehen hierzu nicht ihre Aussagen, insbesondere die des ehemaligen Bundesministers des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, im Widerspruch, die Bundesregierung habe „aus freier Entscheidung" bezüglich der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie gehandelt? Die Bundesregierung hat ihren eigenen Aussagen in dieser Frage nichts hinzuzufügen. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 57): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation in Burundi nach dem Militärputsch, und welche Möglichkeiten und Maßnahmen sieht die Bundesregierung, die demokratischen Kräfte in Burundi zu unterstützen? Der versuchte Staatsstreich in Burundi durch einzelne Militärs der Tutsi-Minderheit unter Beteiligung des Hutus und Ex-Innenministers Ngeze bedeutet einen schweren Rückschlag für die demokratische Entwicklung des Landes und darüber hinaus für die Demokratisierungsbestrebungen in ganz Schwarz-Afrika. Bundesaußenminister Dr. Klaus Kinkel hat am 21. Oktober 1993 erklärt, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, mit einem neuen Militärregime in Burundi zusammenzuarbeiten. Sie hat an alle politischen Kräfte in Burundi appelliert, die verfassungsmäßige demokratische Ordnung wiederherzustellen. Um die demokratischen Kräfte in Burundi zu unterstützen, lehnt die Bundesregierung in Abstimmung mit ihren europäischen Partnern und den USA jede Zusammenarbeit mit militärischen Machthabern in Burundi ab und verlangt die Wiedereinsetzung der rechtmäßigen Regierung. Das Putsch-Regime hat am 24. Oktober 1993 unter dem Druck des Widerstands aus dem Offizierskorps, aus dem westlichen Ausland und aus der burundischen Bevölkerung erklärt, daß es die Macht an die demokratisch gewählte Regierung von Premierministerin Kinigi „zurückgeben" werde. Der Putschversuch hat das Land in Chaos gestürzt und ethnische Massaker ausgelöst. Es kommt jetzt darauf an, daß die rechtmäßige Regierung schnellstmöglich wieder ihre Arbeit aufnimmt, die führenden Hutu-Politiker die Bevölkerung zur Versöhnung anhalten, damit dem Töten und Brandschatzen im Landesinnern Einhalt geboten wird. Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und den USA Initiativen der OAE und der VN und der Nachbarstaaten Burundis für politische Lösungen der Krise. Die Bundesregierung wird durch humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Versorgung der 250 000 burundischen Flüchtlinge in Ruanda beitragen. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5962 Frage 58): Wie steht die Bundesregierung zu einer Aufnahme der Republik Slowenien in den NATO-Kooperationsrat? Die Bundesregierung ist dafür offen, die mit dem Nordatlantischen Kooperationsrat begründete Sicherheitspartnerschaft von Vancouver bis Wladiwostok über den Kreis der NATO-Mitglieder und der ehemaligen Warschauer Pakt-Staaten bzw. der in jenem Gebiet neu entstandenen Staaten hinaus zu erweitern. Dies würde eine Aufnahme Sloweniens in den Nordatlantischen Kooperationsrat einschließen. Für Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1993 16101* die nähere Zukunft wäre auch ein Beobachterstatus Sloweniens, wie im Fall Finnlands, denkbar. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/5962 Frage 59): Sind der Bundesregierung Reaktionen der iranischen Regierung wegen des Anschlags auf den norwegischen Verleger Salman Rushdies bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der iranischen Regierung? Die iranische Regierung hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Stellungnahme zum Anschlag auf den norwegischen Verleger abgegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/5989 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, an den Ausschuß für Frauen und Jugend sowie an den Ausschuß für Familie und Senioren. Besteht darüber Einverständnis? — Dies ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
    — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts

    (Familiennamensrechtsgesetz — FamNamRG)

    — Drucksache 12/3163 — (Erste Beratung 113. Sitzung)

    — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Namensrechts von Ehe, Familie und Kindern

    (Namensrechtsreformgesetz) — Drucksache 12/617 — (Erste Beratung 31. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des
    Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 12/5982 —
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Joachim Gres Dr. Eckhart Pick
    Burkhard Zurheide
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. — Dagegen erhebt sich ganz offensichtlich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Joachim Gres das Wort.


Rede von Joachim Gres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Familiennamensrecht geht heute ein langer Gesetzgebungsprozeß zu Ende. Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß der Gesetzgeber von 1976 — das war damals die sozialliberale Koalition aus SPD und F.D.P. — mit der damaligen Namensrechtsregelung gegen die Verfassung verstoßen hatte. Ehepartner konnten sich seit dem Jahre 1976 zwar frei entscheiden, ob sie als Ehenamen den Namen des Mannes oder den der Frau führen wollten. Konnten sie sich aber vor dem Standesbeamten nicht einigen, wurde der Name des Mannes als Ehename eingetragen.
Diese gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1976 verstieß nach dem Urteil des Bundesverfasssungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz und war damit nichtig. Eine gesetzliche Neuregelung des Familiennamensrechts wurde damit zwingend notwendig, wenn die vom Verfassungsgericht vorgesehene Interimslösung nicht zu einer Dauerlösung werden sollte.
Bei der notwendigen Erarbeitung der von der Bundesregierung und von den Koalitionsfraktionen jetzt vorgeschlagenen Lösung galt es, das Spannungsfeld zwischen verschiedenen Grundsätzen und Prinzipien zu beachten. Da war einmal der Gleichheitsgrundsatz und auch das mit dem Namen verbundene Persönlichkeitsrecht der einzelnen Ehepartner zu wahren. Andererseits ging es um den Schutz von Ehe und Familie, aber auch um grundsätzliche staatliche Ordnungsprinzipien.
Die von den anderen Seiten dieses Hauses vorgeschlagenen vermeintlich einfachen Lösungen haben sich, wie so oft, bei näherem Hinsehen als nicht tauglich erwiesen. Das gilt zunächst einmal für den



Joachim Gres
scheinbar einfachen, aber, wie ich meine, pseudoliberalistischen Ansatz, es doch einfach den Ehepartnern völlig freizustellen, wie sie in der Ehe heißen wollen; also Beibehaltung des Geburtsnamens in der Ehe oder Beibehaltung des zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namens in der Ehe oder beliebige Bildung von Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner, auch wenn diese Namen aus Zweit- oder Drittehen stammen. Dies alles freiweg nach dem Motto von Goethe: Gefühl ist alles, Name ist Schall und Rauch.
Das alles würde in kurzer Zeit, in den nächsten Generationen, zu einem völligen Namenswirrwarr mit allen ordnungspolitischen Konsequenzen führen und ohne Not die in Deutschland traditionell vorgesehene Außendokumentation einer Ehe aufheben.
Der grundsätzliche konzeptionelle Fehler dieses Lösungsansatzes zeigt sich aber insbesondere bei dem. Problem der Namensgebung für Kinder, die aus diesen Ehen hervorgehen. Durch die überwiegende Bildung von Doppelnamen würden komplizierte Namensfindungsprozeduren notwendig, bei denen im Extremfall durch das Los ermittelt werden müßte, aus welchen Namensbestandteilen sich der Name des Kindes schließlich zusammensetzen soll, wenn man drei- oder viergliedrige Geburtsnamen verhindern will.
Abgesehen von dem unwürdigen Verfahren, daß über den Namen eines Kindes das Los geworfen wird, wäre dies der Abgesang auf die identitätsstiftende Namenskontinuität innerhalb der einzelnen Familien. Kinder der nächsten Generationen müßten genealogische Handbücher bemühen, um überhaupt noch feststellen zu können, mit wem sie verwandt sind.
Dieser Lösungsweg war und ist aus unserer Sicht nicht gangbar. Dieser Weg wäre eine Sackgasse, an deren Ende einerseits der völlig beliebige Name und andererseits die digitalisierte persönliche Kennziffer stehen würde, die allein es den Behörden dann noch erlauben würde, die Identität der Bürgerinnen und Bürger verläßlich festzustellen. Es sage keiner, daß dies Schwarzmalerei ist. In Schweden hat genau diese Entwicklung stattgefunden, und in Schweden bemüht man sich, davon wieder wegzukommen.
Der andere scheinbar einfache Lösungsansatz wäre, Ehepartnern, die sich auf keinen gemeinsamen Ehenamen einigen können, in Form eines Ehehindernisses schlicht die Eheschließung zu verweigern, da es mit der Haltbarkeit einer Ehe wohl nicht sehr weit her sein kann, wenn sich die Ehepartner zu Beginn der Ehe noch nicht einmal auf einen Ehenamen oder auf einen Familiennamen für ihre Kinder einigen können, so daß deswegen diese Ehe von vornherein erst gar nicht geschlossen werden soll. Einen Gesetzesvorschlag, der diesen Gedanken aufgreift, hat z. B. das sozialdemokratisch geführte Land Hamburg im Bundesrat eingebracht.
Die Einführung eines absoluten Ehehindernisses wäre aber, eben gerade wegen des besonderen Schutzes der Ehe und der Familie in der Verfassung, wohl doch bedenklich. Auch die Grundargumentation wegen des zu schützenden Persönlichkeitsrechtes ist nicht unbedingt zwingend. Es ist durchaus denkbar, daß Menschen, die über viele Jahre in der Gesellschaft oder im Beruf aufgetreten sind, sich dort einen Namen gemacht haben und sich erst spät zu einer Ehe entschließen, sich doch sehr schwer damit tun, ihren Namen zugunsten des anderen Ehepartners aufzugeben. Hier ist ein Stück Persönlichkeitsrecht und Namensidentität im Spiel, das von der Rechtsordnung nicht ohne weiteres unberücksichtigt bleiben sollte, zumal sich die individuellen Lebensentwürfe der heutigen Generationen in den letzten Jahrzehnten von dem traditionellen Rollenverständnis von Frau und Mann doch entfernt haben. Auch diesen Lösungsansatz hat die Koalition für den heute vorliegenden Gesetzentwurf daher nicht aufgegriffen.
Statt dessen sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Vorschläge der Koalitionsfraktionen ein Konzept vor, das einerseits an der bewährten und in der Bevölkerung verankerten Rechtstradition der Namenskontinuität festhält, andererseits aber dem Gleichheitsgedanken und dem Persönlichkeitsrecht — und der Name eines Menschen gehört zum Persönlichkeitsrecht — Rechnung trägt.
Das Konzept der Gesetzesvorlage vereinfacht schließlich die einzuhaltenden Verfahren ganz erheblich, nimmt Abstand von Detailperfektionismus und uferlosen Namenskombinationsmöglichkeiten, die auf lange Sicht zu erheblichen administrativen und auch familiären Problemen führen würden.
Lassen Sie mich zusammengefaßt kurz die wichtigsten Grundsätze der heute von uns zu treffenden Regelung des Familiennamensrechts skizzieren.
Erstens. Der Regierungsentwurf und der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen halten zunächst einmal als Regelfall an dem einheitlichen Familiennamen fest. Der Regelfall soll sein, daß die Ehepartner vor dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau als gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Ehename ist dann der Familienname auch für die Kinder, die aus der Ehe hervorgehen. Diese grundsätzliche Regelung entspricht einer alten Rechtstradition in Deutschland. Sie wird von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert und auch praktiziert. Hiervon abzugehen besteht kein Anlaß.
Demgegenüber will der Gesetzentwurf der SPD als Regelfall festschreiben, daß die Ehepartner in der Ehe ihre Geburtsnamen beibehalten und nur auf besonderen Antrag hin einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen können. Diese Umdrehung des RegelAusnahme-Verhältnisses halten wir für falsch. Es soll dabei bleiben, daß in der Regel die Ehepartner ihre Eheschließung auch nach außen durch einen einheitlichen Namen dokumentieren.

(Zuruf von der SPD: Konservativ!)

Nur in den Fällen, in denen sich die Ehepartner — möglicherweise aus gutem Grund — nun partout nicht auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen können, sollen die Ehepartner in der Ehe ihren bisherigen Namen beibehalten können.

(Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [F.D.P.]: Sehr gut!)




Joachim Gres
Diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, sie verletzt weder das Gleichberechtigungsgebot noch das Verfassungsgebot des besonderen Schutzes von Ehe und Familie.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [F.D.P.]: Der einzige Vorteil dieses Gesetzes!)

Zweitens. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht ferner vor, daß zum gemeinsamen Ehenamen nur der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau gewählt werden kann und damit als Familienname auf die Kinder, die aus der Ehe hervorgehen, übertragen wird. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nimmt damit die vorgesehene Regelung des Regierungsentwurfs nicht auf, daß auch ein in einer Erstehe angenommener Name eines Ehepartners auf eine zweite oder dritte Ehe als Ehe- oder Familienname übertragen werden kann.

(Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [F.D.P.]: Das muß ja auch nicht sein!)

Eine derartige Übertragung von erheirateten Namen auf Zweit- oder Drittehen verträgt sich nach unserem Verständnis nicht mit dem Sinn der Ehe und würde nur die Gefühle des vormaligen Ehepartners bzw. dessen Familienangehöriger verletzen.

(Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

Eine Notwendigkeit hierzu ergibt sich nicht. Das Ergebnis der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuß war ganz eindeutig: Die weit überwiegende Mehrheit der Gutachter hat die Tradierung erheirateter Namen auf Zweit- oder Drittehen abgelehnt. Es scheint mir auch kaum eine vernünftige Begründung dafür zu geben, daß sich die Ehepartner in einer Zweit- oder Drittehe einen Familiennamen geben wollen, der aus einer früheren Ehe eines der Ehepartner mit einer dritten Person stammt.
In der öffentlichen Diskussion ist den Koalitionsfraktionen unterstellt worden, daß sie mit dieser Abweichung vom Regierungsentwurf insbesondere Träger von adligen Namen schützen wollen. Eine solche Unterstellung ist ganz unsinnig. Soweit diese Unterstellung aus den Reihen der SPD kommt, kann ich nur vermuten, daß sich die Träger adliger Namen mit Erfolg an die SPD-Fraktion gewandt haben. Denn genau diese Regelung, die die Koalitionsfraktionen heute dem Parlament zur Beschlußfassung vorschlagen, steht auch in dem ursprünglichen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht. Wir sollten in dieser Frage, so meine ich, den Mut haben, einheitlich votieren zu können, weil damit offenbar fraktionsübergreifend ein vernünftiger Vorschlag gemacht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Drittens. Der ursprüngliche Regierungsentwurf und der Entwurf der SPD sehen als vermeintlich vermittelnde Lösung zwischen Ehepartnern, die sich nicht auf den Namen der Frau oder den Namen des Mannes als gemeinsamen Ehenamen einigen können, die Bildung von Doppelnamen als Ehe- und Familiennamen vor. Diese Idee hat bei erster Betrachtung durchaus etwas Bestechendes, weil der Doppelname „Müller-Schmidt" bei einer Ehe zwischen Herrn Müller und Frau Schmidt nach außen die Tatsache der Eheschließung dokumentiert und auch Kinder mit diesem Doppelnamen ihre Abstammung von den beiden Ehepartnern nach außen verdeutlichen.
Bei näherem Hinsehen hat aber die Zulassung von Doppelnamen als Ehenamen ganz erhebliche Nachteile, die nach wenigen Generationen das Namensgefüge in Deutschland grundlegend ändern würden, da sich Doppelnamen als Ehenamen eben automatisch auf die Kinder übertragen würden. Die Probleme entstehen dann, wenn Träger von Doppelnamen später heiraten und sich zur Vermeidung von drei- oder viergliedrigen Namen jeweils erst auf die Einzelnamensbestandteile für sich und für die Kinder verständigen müssen.

(Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [F.D.P.]: Das sind Sorgen!)

Nach wenigen Generationen hätten die so wie in einem Puzzle zusammengesetzten Namen alle Elemente des Beliebigen.
Auf die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten bei der Ehe von Trägern von Doppelnamen ist in der Presse, auch in der Fachpresse zur Genüge hingewiesen worden. Teilweise sind die bis zu 160 Kombinationsmöglichkeiten und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen als „chaotisch" und „geradezu lachhaft umständlich" dargestellt worden.
Deshalb haben sich die vom Rechtsausschuß angehörten Sachverständigen nach Abwägung aller Argumente mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, Doppelnamen aus ordnungspolitischen Gründen nicht zur Regel werden zu lassen, zumal sich die gern als Beleg für die Sinnhaftigkeit von Doppelnamen als Regelnamen herangezogenen Beispiele aus dem Ausland bei näherer Betrachtung als nicht stichhaltig herausgestellt haben.
Es bleibt daher bei dem Geburtsnamen des Mannes oder dem der Frau als Möglichkeit für den gemeinsamen Familiennamen. Wenn einer der Ehepartner dabei mit seinem Geburtsnamen nicht zum Zuge kommt, kann er seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen anfügen oder voranstellen. Dies wird in fast allen Fällen dem Persönlichkeitsrecht der Ehepartner Rechnung tragen und ausreichend sein, um ihre Identität auch in der Ehe zu wahren.
Viertens. Die Tauglichkeit des neuen Ehenamensrechts beweist sich aber insbesondere bei der Frage, welchen Namen die Kinder aus einer Ehe tragen sollen, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen gewählt haben. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Gesetzentwurf der SPD sehen vor, daß dann, wenn sich die Eltern nicht haben einigen können, der Geburtsname des Kindes zwingend aus den Bestandteilen der Namen beider Eltern zusammengesetzt werden soll, wobei die Reihenfolge der Namensbestandteile und die zu berücksichtigenden einzelnen Namensteile von Trägern von Doppel- bzw. Dreifachnamen gegebenenfalls mehrfach durch das Los zu ermitteln wären.
Derartige Lotteriespiele würden nach unserer Meinung die Kindeswürde verletzen. Wir stimmen diesem



Joachim Gres
Vorschlag nicht zu. Die Koalitionsfraktionen sind nicht bereit, diesen Vorschlag als Dauerlösung in das Gesetz zu schreiben. In der Regel dürften Ehen, bei denen sich die Ehepartner noch nicht einmal auf den Geburtsnamen des Kindes einigen können, schon halbwegs gescheitert sein. In dieser Situation z. B. per Zufall einem Kind den Namen eines Ehepartners zuzuwürfeln, der gerade den anderen Ehepartner und das gemeinsame Kind verlassen hat, ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Die Koalitionsfraktionen sehen daher vor, daß in diesen Fällen das Namensbestimmungsrecht von dem Vormundschaftsrichter auf einen Elternteil übertragen werden kann, nachdem zuvor der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Ehepartnern vor dem Richter gescheitert ist. Diese Lösung ist sachgerecht, sie entspricht der langjährigen Regelung bei der Nichteinigung der Ehepartner auf den Vornamen des Kindes und wird ebenfalls von der überwiegenden Mehrheit der angehörten Sachverständigen befürwortet.
Fünftens sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, daß sich die Ehepartner innerhalb von fünf Jahren nach der Eheschließung entschließen können, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen, wenn sie sich hierfür zu Beginn der Ehe nicht gleich haben entscheiden können. Damit wird den Ehepartnern insbesondere für den Fall, daß Kinder aus der Ehe hervorgehen, die Gelegenheit gegeben, im Interesse dieser Kinder noch einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Allerdings sollte eine derartige Wahlmöglichkeit nicht innerhalb eines beliebigen Zeitraums nach der Eheschließung eingeräumt werden. Wir meinen, daß hierfür eine Befristung notwendig und ein Zeitraum von fünf Jahren ausreichend und geboten ist. Wer sich innerhalb von fünf Jahren nicht dazu entschlossen hat, einen gemeinsamen Ehe- und Familiennamen zu führen, wird dies später auch nicht tun und gegebenenfalls später nur aus sachfremden Erwägungen auf den Gedanken kommen, möglicherweise den gemeinsamen Ehenamen noch zu ändern.
Sechstens. Schließlich ist uns vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben worden, auch für heute bestehende Altehen Anpassungsregelungen vorzusehen, damit auch Ehepartner aus früher geschlossenen Ehen innerhalb einer kurz bemessenen Übergangsfrist von den Modifizierungsmöglichkeiten des Gesetzes Gebrauch machen können. Dies sieht der Gesetzentwurf vor. Allerdings stellen wir durch den Koalitionsgesetzentwurf sicher, daß eine Änderung des Ehenamens in einer bestehenden Altehe keine automatische Auswirkung auf die heute in der Regel längst volljährigen Kinder aus diesen Ehen hat. Kinder, die älter als 14 Jahre, aber noch nicht volljährig sind, müssen sich einer Namensänderung ausdrücklich anschließen.
Meine Damen und Herren, insgesamt enthält der Gesetzentwurf in der jetzt vorgeschlagenen Fassung eine Namensrechtsregelung, die auf der einen Seite die deutsche Rechtstradition des gemeinsamen Ehenamens aufgreift, ein Namenschaos durch die Bildung von Doppel-, Dreifach- oder Vierfachnamen vermeidet, unwürdige Lotteriespiele bei der Bestimmung des
Kindesnamens verhindert und schließlich in liberaler Form den Ehepartnern, die sich auf keinen gemeinsamen Ehe- oder Familiennamen einigen können, das Recht einräumt, in der Ehe ihre Geburtsnamen fortzuführen.
Insgesamt bieten wir mit der jetzt erarbeiteten gesetzlichen Regelung eine praktikable, liberale und im Rechtsbewußtsein der Bevölkerung verankerte Lösung an, die Detailperfektionismus vermeidet und die Ehe und die aus ihr hervorgehenden Kinder als identitätsstiftende Lebensgemeinschaft nach außen zu dokumentieren offenläßt.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich kann nur hoffen, daß die Stenographen mitbekommen haben, an welcher Stelle unsere Kollegin Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink fröhlichen Beifall gespendet hat.
    Ich erteile unserer Kollegin Margot von Renesse das Wort.