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    Plenarprotokoll 12/181 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Asienkonzept der Bundesregierung; Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt; weitere aktuelle Fragen) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15607 B Hans Martin Bury SPD 15608 A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15608B Jürgen Koppelin F.D.P. 15608B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15608B Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 15608 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15608 C Jürgen Koppelin F.D.P. 15608D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15609 A Dietmar Schütz SPD 15609 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15609B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15609 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15609C Dietmar Schütz SPD 15609 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15609D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15610A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15610B Peter Conradi SPD 15610B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 15610B Horst Sielaff SPD 15610 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15610D Dr. Gerald Thalheim SPD 15610D Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611A Rudolf Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 15611B Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611B Karl-Heinz Schröter SPD 15611B Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611B Horst Sielaff SPD 15611 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen der Bundesregierung aus dem Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993 — Az. 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92 — in bezug auf die Entwicklung der Europäischen Union Dr. Helmut Haussmann F D P 15612A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 15612D Peter Kittelmann CDU/CSU 15614 A Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 15615B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15615D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15616C Burkhard Zurheide F.D.P. 15618B Günter Verheugen SPD 15619 C Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 15620 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15621 C Dr. Norbert Wieczorek SPD 15623 B Wilfried Seibel CDU/CSU 15624 C Ottmar Schreiner SPD 15625 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 15626D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15627 C Michael Stübgen CDU/CSU 15627 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/5904 vom 15. Oktober 1993 — Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs von Frauen mit geringem Einkommen durch die Krankenkasse MdlAnfr 34 Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 15628 D ZusFr Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 15629 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 15629 C Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB durch Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen MdlAnfr 35 Claus Jager CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 15629 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 15630A ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/ CSU 15630 C Äußerungen der Bundesministerin für Familie und Senioren über die wiederholte Erneuerung von Rathausvorplätzen durch Kommunen MdlAnfr 36 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 15630C ZusFr Horst Jaunich SPD 15631 A Besserstellung der Zivildienstleistenden im Vergleich zu Wehrpflichtigen beim Verpflegungszuschuß; Anteil der nicht an einer Gemeinschaftsverpflegung teilnehmenden Zivildienstleistenden MdlAnfr 3 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . . 15631D ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 15632 B Hilfen des Bundes an die Kommunen für die Bereitstellung ausreichender Kindergartenplätze ab 1996 MdlAnfr 4 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . 15633 B ZusFr Horst Jaunich SPD 15633 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 15633 D ZusFr Uta Würfel F D P 15634 A ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . 15634 B Aufschub der Abschiebung von Flüchtlingen aus kroatischen Kriegsgebieten in die Heimat MdlAnfr 11 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 15635 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 15635 B ZusFr Rudolf Bindig SPD 15635 C Benachteiligung Homosexueller bei Gesetzesvorhaben MdlAnfr 15 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 15635 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 15636A Anmietung einer aus ehemaligem alliiertem Wohnungsbestand stammenden Villa in Dahlem durch den Präsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin; Umbau und Renovierungskosten; Miete MdlAnfr 16, 17 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 15636B, D ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . 15636C, 15637 A Beendigung der Verantwortung der Treuhandanstalt für privatisierte Betriebe; Rücknahmepflicht der Treuhandanstalt bei Betrug MdlAnfr 20 Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF . 15637 C ZusFr Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 15637 C Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften, insbesondere in Bayern; Beteiligung der Bundesregierung an der Finanzierung MdlAnfr 21, 22 Ludwig Stiegler SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 15638A, C ZusFr Ludwig Stiegler SPD 15638B, C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 III Schaffung von Sonderwirtschaftsgebieten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 26 Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15639A ZusFr Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 15639 C Nächste Sitzung 15639D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15641* A Anlage 2 Kritik der beiden großen deutschen Kirchen am Entwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes, vor allem mit Blick auf Art. 140 GG MdlAnfr 1 — Drs 12/5904 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 15641* C Anlage 3 Anzahl der Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die diese Leistung länger als 570 Tage beanspruchen MdlAnfr 2 — Drs 12/5904 — Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 15642* A Anlage 4 Ansiedlung des ITER-Projekts am Standort des früheren Kernkraftwerks Lubmin vor Entsorgung der Atomruine; geschätzter Innovations- und Infrastrukturschub MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/5904 — Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 15642* A Anlage 5 Inhalt des Entwurfs einer EUROPOL-Konvention und der Analyse über die Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf die europäische polizeiliche Zusammenarbeit MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/5904 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 15642* D Anlage 6 Rechtsnachfolger der früheren Räte der Kreise hinsichtlich der Ansprüche aus sogenannten Kreispachtverträgen MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5904 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 15643* B Anlage 7 Umsetzung der EG-Richtlinie über eine Offenlegungspflicht bei Beteiligungen an Aktiengesellschaften ab 10 v. H. MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/5904 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 15644* B Anlage 8 Frauenförderung in der Privatwirtschaft MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/5904 — Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15644' C Anlage 9 Intervention gegen die Einführung neuer Zolltarife für Wollprodukte aus der EG durch Südkorea MdlAnfr 25 — Drs 12/5904 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15645* B Anlage 10 Außenpolitisches Kalkül für die weiteren Rüstungsexporte nach Taiwan MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/5904 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15645* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 15607 181. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 20. 10. 93 Becker (Nienberge), SPD 20. 10. 93 Helmuth Berger, Hans SPD 20. 10. 93 Bernrath, Hans Gottfried SPD 20. 10. 93 Dr. Blunk (Lübeck), F.D.P. 20. 10. 93 Michaela Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 20. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 20. 10. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 20. 10. 93** Gansel, Norbert SPD 20. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 20. 10. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 20. 10. 93 Habermann, SPD 20.10.93 Frank-Michael Dr. Holtz, Uwe SPD 20. 10. 93** Horn, Erwin SPD 20. 10. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 20. 10. 93 Günther Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 20. 10. 93 Karl-Hans Lattmann, Herbert CDU/CSU 20. 10. 93 Matschie, Christoph SPD 20. 10. 93** Dr. Matterne, Dietmar SPD 20. 10. 93 Meißner, Herbert SPD 20. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20. 10. 93* Niggemeier, Horst SPD 20. 10. 93 Poß, Joachim SPD 20. 10. 93 Raidel, Hans CDU/CSU 20. 10. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 20. 10. 93* Ringkamp, Werner CDU/CSU 20. 10. 93 Rixe, Günter SPD 20. 10. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20. 10. 93 Ingrid Rühe, Volker CDU/CSU 20. 10. 93 Schuster, Hans F.D.P. 20. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 20. 10. 93 Christian Sehn, Marita F.D.P. 20. 10. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 20. 10. 93* Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 20. 10. 93 Cornelia Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 20. 10. 93 Vosen, Josef SPD 20. 10. 93 Weis (Stendal), Reinhard SPD 20. 10. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Frage 1): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der beiden großen deutschen Kirchen am Entwurf der Bundesregierung zum Arbeitszeitrechtsgesetz vor allem mit Blick auf den Artikel 140 des Grundgesetzes, und ist die Bundesregierung bereit, den Wünschen der Kirchen zu entsprechen? Die Bundesregierung hat die Kritik der beiden großen deutschen Kirchen am Entwurf des Arbeitszeitrechtsgesetzes, die sie in ihrer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht haben, mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen und eingehend geprüft. Sie hält die Kritik jedoch letztlich nicht für gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere für den Hauptvorwurf, der Gesetzentwurf ermögliche in Zukunft Sonn- und Feiertagsarbeit aus wirtschaftlichen Gründen. Nach dem Gesetzentwurf soll der Sonntag weiterhin der Ruhe und Erholung dienen. Das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen wird im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen beibehalten. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sollen nach den bisherigen Grundsätzen zulässig bleiben. Sie werden der technischen Entwicklung der letzten 100 Jahre angepaßt und in 16 Ausnahmetatbeständen zusammengefaßt. Um Arbeitsverfahren zu ermöglichen, die aus Gründen, die im Arbeitsverfahren selbst liegen, einen ununterbrochenen Fortgang des Verfahrens erfordern, werden die Aufsichtsbehörden der Länder ermächtigt, industrielle Sonn- und Feiertagsarbeit zu genehmigen. Dies gilt für Arbeiten, die aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zur Sicherung der Beschäftigung vor. So hat die Aufsichtsbehörde Sonn- und Feiertagsarbeit zu genehmigen, wenn nachweisbar die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland wegen längerer Betriebszeiten oder anderer Arbeitsbedingungen im Ausland unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann. Durch diese Regelungen wird es nicht, wie von den beiden großen deutschen Kirchen befürchtet, zu einem Dammbruch bei der Sonn- und Feiertagsarbeit kommen. Die Ausnahmen können nur im Einzelfall durch die Aufsichtsbehörden zugelassen werden; die gesetzlichen Voraussetzungen sind trotz der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe so restriktiv wie möglich. 15642* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 12/5904 Frage 2): Wie viele Bezieher von Arbeitslosenhilfe beanspruchen diese Leistung länger als 570 Tage? Die Arbeitslosenhilfe wird gegenwärtig ohne zeitliche Befristung gewährt. Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosenhilfe wird statistisch nicht erfaßt. Der Bundesregierung ist deshalb nicht bekannt, wie viele Arbeitslose die Arbeitslosenhilfe gegenwärtig bereits länger als 570 Tage beziehen. Eine Sonderauswertung der vorhandenen statistischen Unterlagen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) hat ergeben, daß im April 1993 insgesamt etwa 175 000 Arbeitslose Arbeitslosenhilfe im Anschluß an das Arbeitslosengeld länger als 21 Monate bezogen haben. Eine entsprechende Zahl für Bezieher von sog. originärer Arbeitslosenhilfe liegt nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 7 und 8): Welchen Sinn machen nach Ansicht der Bundesregierung Überlegungen des Bundesministers für Forschung und Technologie am Standort des früheren Kernkraftwerkes Lubmin bei Greifswald das ITER-Projekt ansiedeln zu wollen, solange eine Entsorgung der Atomruine der alten Reaktoren noch völlig ungeklärt ist? Welche zeitlichen und finanziellen Dimensionen kann nach Ansicht der Bundesregierung der erhoffte Innovations- und Infrastrukturschub durch die angestrebte Anlage haben, angesichts der Tatsache, daß es sich dabei um ein sehr langfristiges Projekt handelt (mit einer Nutzungsreife der umstrittenen Fusionstechnologie wird in frühestens 50 Jahren gerechnet), bei dem nach Ansicht des Bundesministers für Forschung und Technologie ohnehin nicht vor 1988 erste konkrete Entscheidungen über eine Ansiedlung zu erwarten sind? Zu Frage 7: Die Kernfusion, um die es bei ITER geht, ist eine wichtige langfristige Option für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Energieversorgung. Die Errichtung einer ITER-Experimentieranlage in der Nähe des früheren Kernkraftwerks am Standort Lubmin stünde in keinem Gegensatz zu den Abbauarbeiten an diesem Kernkraftwerk, da sich die beiden Vorhaben weder behindern, noch daraus Gefahren entstehen. Zu Frage 8: Das BMFT unterstützt bereits den Ausbau des Wissenschaftsstandortes Greifswald durch institutionelle und Projektförderung in Höhe von insgesamt 11 Millionen DM in 1993. Davon erhält das Institut für Niedertemperatur-Plasmaphysik rund 4 Millionen DM, die Universität Greifswald rund 6 Millionen DM und das Technologie- und Gründerzentrum rund 1 Million DM. Einen großen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Aufschwung könnte die Region Greifswald dann erfahren, wenn es gelingt, dort einen Fusionsforschungsstandort aufzubauen. Ziel ist es, Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kernfusion in Greifswald anzusiedeln. Die Basis dafür könnte durch die Gründung eines Instituts oder Teilinstituts für Kernfusion durch die Max-Planck-Gesellschaft geschaffen werden, worüber bereits Gespräche geführt werden. Der Aufbau dieser Forschungskapazität sollte so angelegt sein, daß der Standort Greifswald auch dann Bestand hat, wenn Deutschland mit seiner Bewerbung um ITER nicht erfolgreich ist. Mit dem Aufbau von Greifswald im Bereich der Kernfusion wird eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, die Chancen der Bewerbung um den ITER-Standort zu erhöhen. Die Entscheidung über den ITER-Standort soll 1998 erfolgen. Anschließend wird mit dem Bau begonnen, wobei mit einer Bauzeit von ca. 10 Jahren zu rechnen ist. ITER hat nach derzeitiger Planung ein Auftragsvolumen in Höhe von mehreren Milliarden DM und wird im Endausbau etwa 1 500-2 000 Mitarbeiter beschäftigen. Würde die Entscheidung zugunsten eines ITER-Standortes in Greifswald fallen, so würde dies einen nachhaltigen wirtschaftlichen Impuls für die Region in einem von heute aus gesehen überschaubaren Zeitraum bedeuten. Die Perspektive für die Region würde neben der Forschungseinrichtung selbst auch die Weiterentwicklung der zugehörigen Infrastruktur (Verkehrswege, Datenverbindungen, Wohnungen, Schulen, Energieversorgung usw.) umfassen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/5904 Fragen 9 und 10): Welchen Inhalt hat der erste Entwurf einer EUROPOL-Konvention, dessen Vorlage die TREVI-Ad-hoc-Arbeitsgruppe EUROPOL für Ende Juni 1993 angekündigt hatte, und ist die Bundesregierung bereit, der Fragestellerin oder dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages diesen Entwurf zugänglich zu machen? Welchen Inhalt hat die im Juni 1993 von den TREVI-Ministern in Auftrag gegebene Analyse über die Auswirkungen der zur Zeit erarbeiteten EG-Datenschutzrichtlinie auf die europäische polizeiliche Zusammenarbeit, und ist die Bundesregierung bereit, der Fragestellerin oder dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages diese Ausarbeitung — im Falle späterer Fertigstellung sodann ohne weiteres Ersuchen — zugänglich zu machen? Zu Frage 9: Die seinerzeitige britische Präsidentschaft der TREVI-ad hoc-Arbeitsgruppe EUROPOL hat gegen Ende Juni 1993 einen ersten Rohentwurf einer EUROPOL-Konvention vorgelegt. Diese erste und in allen wesentlichen Punkten noch rudimentäre Entwurfsfassung dient als Grundlage der Beratungen in der Arbeitsgruppe. Sie enthält vorläufige Regelungsvorschläge zu den Bereichen Errichtung, Ziele und Aufgaben von EUROPOL, die Rolle der nationalen Behör- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 15643* den, die mit EUROPOL in Kontakt treten, Datenschutz, die Rechtsnatur von EUROPOL, Personal- und Leitungsfragen, Haushaltsfragen, Verantwortlichkeitsfestlegungen, Erweiterungsmöglichkeiten und Schlußbestimmungen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Konventionsentwurf in weiten Teilen noch änderungs- und erweiterungsbedürftig ist und daß hierzu noch eine Reihe von fachlichen Vorüberlegungen anzustellen sind. Dies gilt insbesondere für Fragen der Systemarchitektur von EUROPOL und damit zusammenhängend des Datenschutzes. Diese Vorarbeiten sind im Gange. Die Bundesregierung hält es deshalb im gegenwärtigen Stadium der Beratungen noch nicht für sinnvoll, den Entwurf dem Deutschen Bundestag oder der Fragestellerin zuzuleiten. Eine umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beteiligung des Parlaments ist vorgesehen, sobald die Beratungen zu entsprechenden Ergebnissen geführt haben. Zu Frage 10: Auf ihrem TREVI-Ministertreffen am 2. Juni 1993 in Kopenhagen haben die Minister die TREVI-AG III mit der Prüfung der Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf den Polizeibereich beauftragt. Bisher hat lediglich eine vorbereitende Sitzung in eingeschränktem Kreis stattgefunden. Das Thema soll in der Sitzung der TREVI-AG III am 18./19. Oktober 1993 beraten werden. Die Bundesregierung ist bereit, das Parlament über Ergebnisse der weiteren Beratungen zu unterrichten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Fragen 13 und 14): Wer ist Rechtsnachfolger der früheren Räte der Kreise hinsichtlich der Ansprüche aus sogenannten Kreispachtverträgen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den bereits seit Jahren andauernden und für viele Betroffene unzumutbaren Schwebezustand hinsichtlich der Rechtsnachfolge endlich einer Lösung zuzuführen? Die Bundesregierung hat bereits wiederholt — zuletzt in ihrer Antwort vom 9. Dezember 1992 auf die Schriftliche Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Thalheim (BT-Drs. 12/3990) — ausführlich erläutert, warum Bund, Länder und Kreise nicht für die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen aufzukommen haben. 1. Eine pauschale Haftungsübernahme kommt weder für die Bundesrepublik Deutschland noch für die neuen Bundesländer in Betracht. Sie sind nicht als Gesamtrechtsnachfolger der mit dem 3. Oktober 1990 ersatzlos weggefallenen DDR anzusehen. 2. Auch aus den Artikeln 21 ff. Einigungsvertrag, die den Übergang des Verwaltungs- und des Finanzvermögens regeln, ergibt sich keine Verpflichtung für Bund und Länder. a) Die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen gehören nicht zum passiven Verwaltungsvermögen. Dies erfaßt nur solche Vermögenswerte, die unmittelbar Zwecken der Verwaltung dienen und zwar sowohl durch ihre Gebrauchsmöglichkeit als auch durch ihre Zweckbestimmung. Diese Voraussetzungen erfüllen die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen nicht, da die verpachteten Grundstücke nicht unmittelbar Verwaltungszwecken, sondern landwirtschaftlichen Zwecken dienten. Traditionell wird der Begriff des Verwaltungsvermögens aus dem Recht der öffentlichen Sachen hergeleitet. Damit werden diejenigen Vermögensgegenstände angesprochen, welche den Zwecken der Verwaltung unmittelbar, d. h. durch ihren Gebrauch als solchen, zu dienen bestimmt sind. Schadenersatzansprüche des Eigentümers und Verpächters des Bodens aus vom Kreis als Pächter und Weiterverpächter abgeschlossenen Pachtverträgen weisen keinerlei Beziehung mehr zum traditionellen Verwaltungsvermögensbegriff auf: Der Vermögensgegenstand, an den allein Schadenersatzansprüche als „Passivseite" geknüpft werden könnten, ist das verpachtete Grundstück, das lediglich landwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Einschaltung der Räte der Kreise als Zwischenpächter war lediglich eine Hilfskonstruktion um eine einheitliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherzustellen. Nach den ideologischen Vorstellungen der damaligen Machthaber sollten alle unmittelbaren Beziehungen zwischen Eigentümer und Bewirtschafter des Bodens aufgehoben werden, da diese noch an „quasi-feudale" Strukturen erinnern könnten. b) Auch Artikel 22 Einigungsvertrag, der das Finanzvermögen regelt, ist für die hier interessierenden Ansprüche nicht einschlägig. Zum Finanzvermögen gehören die Vermögenswerte, die der öffentlichen Verwaltung lediglich mittelbar durch ihren Kapitalwert dienen und deren Erträge zur Finanzierung des Verwaltungsaufwands nutzbar gemacht werden. Die Schadenersatzansprüche aus Verletzung der Kreispachtverträge stellen eine Haftung für fehlerhaftes Verwaltungshandeln der Räte der Kreise dar und beziehen sich nicht auf das wirtschaftlichen Zwecken dienende Vermögen der ehemaligen DDR. 3. Eine Einstandspflicht für die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen besteht auch für die Landkreise in den neuen Bundesländern nicht. Sie sind weder mit den früheren Räten der Kreise identisch, noch liegt ein Fall einer Gesamtrechts- oder Funktionsnachfolge vor. Die fehlende Identität folgt bereits aus der den Räten der Kreise zugewiesenen Rechtsstellung 15644' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 sowie der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben und Funktionen, die sich von denen der jetzigen Landkreise wesentlich unterscheiden. Die Räte der Kreise waren nachgeordnete Staatsverwaltungseinheiten der DDR, die im Rahmen des „demokratischen Zentralismus" eine völlig andere Aufgabe erfüllten als die heutigen Landkreise. Auch der Gedanke der Funktionsnachfolge kann für die genannten Ansprüche nicht fruchtbar gemacht werden. Die Rechtsfigur der Funktionsnachfolge ist nur eine Hilfskonstruktion, für die dann kein Raum mehr ist, wenn bereits eine gesetzliche Regelung vorliegt. Mit den Artikeln 21 ff. EV wird jedoch abschließend bestimmt, wer für die Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR einzustehen hat. Diese Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde — zumindest was die Rechtsnachfolge der heutigen Landkreise betrifft — vom Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 4 U 76/92) und vom OLG Rostock (Az.: 1 U 192/92) bestätigt. Um den Betroffenen Gewißheit über die Rechtslage zu verschaffen, soll im Rahmen des Zweiten SEDUnrechtsbereinigungsgesetzes, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet, eine Klarstellung in dem oben dargestellten Sinne herbeigeführt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 18 und 19): Trifft es zu, daß eine EG-Richtlinie bereits seit 1991 für Beteiligungen an Aktiengesellschaften eine Offenlegungspflicht ab 10 % Beteiligung vorsieht? Und trifft es zu, daß diese Regelung in das bundesdeutsche Aktienrecht hätte aufgenommen werden müssen, dies bis heute nicht geschehen ist und dadurch weiterhin bundesdeutsches Aktienrecht angewandt wird, das eine Offenlegung nur bei Beteiligungen von über 20 % vorschreibt? Zu Frage 18: Die Richtlinie 88/627/EWG des Rates vom 12. Dezember 1988 über die bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft zu veröffentlichenden Informationen (Amtsblatt EG Nr. L 348 vom 17. Dezember 1988, S. 62 — Transparenz-Richtlinie) sieht eine Melde- und Veröffentlichungspflicht einer wesentlichen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft bereits dann vor, wenn der Meldepflichtige durch Erwerb oder Veräußerung 10 % der Stimmrechte an einer Aktiengesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Die Meldepflicht besteht nach der Transparenz-Richtlinie allerdings nur für solche Aktiengesellschaften, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften haben und deren Aktien zur amtlichen Notierung an der Börse in einem dieser Staaten zugelassen sind. Zu Frage 19: Die Bundesregierung will die Vorgaben der Transparenz-Richtlinie in einem Paket zusammen mit anderen Regelungen im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes umsetzen, das u. a. auch die Insider-Richtlinie vom 13. November 1989 in deutsches Recht transformieren soll. Hierbei ist nicht an eine Veränderung der bestehenden aktienrechtlichen Meldepflichten (vgl. §.§. 20, 21 Aktiengesetz) gedacht, nach der Unternehmen Beteiligungen an einer Aktiengesellschaft von 25 % der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen haben. Vielmehr soll die Transparenz- Richtlinie innerhalb des neuen Wertpapierhandelsgesetzes, das den Artikel 1 des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes bilden soll, umgesetzt werden. Dies ist deshalb sinnvoll, weil die TransparenzRichtlinie nur die an der Börse amtlich notierten Aktiengesellschaften betrifft, also insofern enger gefaßt ist als die nach §§ 20, 21 Aktiengesetz bestehenden Pflichten, die bei jeder Aktiengesellschaft zu beachten sind. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, den Entwurf des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes im November zu verabschieden, damit die parlamentarischen Beratungen bis Mitte 1994 abgeschlossen werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 23 und 24): Nachdem im Gleichberechtigungsgesetz der Bundesministerin für Frauen und Jugend keine Regelungen zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft enthalten sind, frage ich die Bundesregierung, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Bundesminister für Wirtschaft frauenfördernd auf die Privatwirtschaft einwirken wird? Ist die Bundesregierung bereit, wirtschaftsfördernde Aktivitäten mit Anreizen oder Auflagen zu verbinden (Bevorzugung der Mittelvergabe oder höhere Mittel) für die Betriebe, die Frauenförderpläne vorlegen oder andere frauenfördernde Maßnahmen ergriffen haben? Zu Frage 23: Mit dem vom Bundesministerium für Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz soll die Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung erweitert und gesetzlich festgeschrieben werden. Grundsätzlich hält das Bundesministerium für Wirtschaft eine gezielte Frauenförderung auch in der privaten Wirtschaft für notwendig. Schon allein aus verfassungsrechtlichen und wirtschaftspolitischen Gründen kann die private Wirtschaft jedoch nicht in gleicher Weise zu einer Frauenförderung verpflichtet werden wie der öffentliche Dienst. Auch wäre es falsch, mit Quoten und Subventionen Frauenförderungspolitik betreiben zu wollen. Die private Wirtschaft kann nur in eigener Verantwortung entscheiden, inwieweit sie frauen- und familienfreundliche Maßnahmen durchführt. Es ist aber zu erwarten, daß von den Regelungen zur Frauenförde- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 15645* rung in der Bundesverwaltung eine Signalwirkung auf die private Wirtschaft ausgehen wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat in der Vergangenheit wiederholt an die private Wirtschaft appelliert, den vom Gesetzgeber geschaffenen Gestaltungsspielraum auszuschöpfen und beispielsweise ein größeres Angebot an flexiblen Arbeitsplätzen bereitzustellen. Ebenso wichtig ist die gleichberechtigte Einbeziehung der Frauen in die betriebliche Weiterbildung, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot. Das Bundesministerium für Wirtschaft wird auch in Zukunft an der Gestaltung von Rahmenbedingungen mitwirken, die Frauen und Männern eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben erlaubt. Zu Frage 24: Eine Verknüpfung wirtschaftsfördernder Aktivitäten mit Anreizen oder Auflagen zur Frauenförderung ist aus Sicht der Bundesregierung abzulehnen. Wirtschaftsfördernde Maßnahmen müssen grundsätzlich geschlechtsneutral sein und sich gleichermaßen an Frauen und Männer richten. Eine Instrumentalisierung der Wirtschaftsförderung zugunsten bestimmter Politikbereiche, in diesem Fall zugunsten der Frauenförderung, birgt zudem die Gefahr der Forderung nach ähnlichen Präferenzen aus anderen Bereichen. Hinzu kommt, daß frauenfördernde Auflagen beispielsweise bei der öffentlichen Auftragsvergabe in hohem Maße die Vergleichbarkeit der Angebote erschweren würden. Auch dürften derartige Auflagen gegen das EG-Vergaberecht verstoßen, wonach alleinige Kriterien für den Zuschlag entweder der niedrigste Preis oder das wirtschaftlichste Angebot sein dürfen. Daneben ergeben sich gravierende Bedenken aus dem nationalen Vergaberecht insofern, als die dort garantierte Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter gefährdet wird. Im übrigen wären solche Auflagen mit einem Übermaß an Bürokratie verbunden und sind mit den Bestrebungen der Bundesregierung zur Deregulierung nicht zu vereinbaren. Der Aufwand, der sowohl bei der öffentlichen Verwaltung als auch bei den Unternehmen entstehen würde, ist nicht zu vertreten. Wirtschaftsförderung muß praktikabel und handhabbar sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Frage 25): Trifft es zu, daß das Land Südkorea neue Zollbarrieren gegenüber Produkten aus Wolle aus der Europäischen Gemeinschaft errichten will, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die Zollschranken nicht eingeführt werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen prüft die Regierung der Republik Korea einen Antrag der koreanischen Hersteller von Wollgeweben, den derzeit gültigen Zollsatz für Wollgewebe von 9 % auf 28 % zu erhöhen. Korea hat die Zölle für Wollgewebe nicht im GATT gebunden. Eine Erhöhung der Zollsätze würde daher nicht gegen GATT-Recht verstoßen. Die Bundesregierung hält indes eine solche Maßnahme für nicht vereinbar mit den Zielen der internationalen Zoll- und Handelspolitik, speziell nicht mit der ,,stand-still"-Verpflichtung der Erklärung von Punta del Este, die einer der Grundlagen der Marktzugangsverhandlungen der Uruguay-Runde ist und die auch von Südkorea akzeptiert wurde. Diese Auffassung hat die Bundesregierung in einer Intervention gegenüber den zuständigen koreanischen Regierungsstellen bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, im Rahmen der EG und in den laufenden GATT-Verhandlungen der UruguayRunde, Korea zu einem Verzicht auf die Zollerhöhung zu bewegen. Ein weiteres Ziel dieser Verhandlungen wird es sein, die koreanische Regierung zur vertraglichen Bindung möglichst vieler Zollsätze auf möglichst niedrigem Niveau im GATT zu bewegen. Bindung bedeutet, daß die Zölle einer GATT-Vertragspartei von ihr über den gebundenen Satz nur dann erhöht werden dürfen, wenn zuvor Verhandlungen mit den von der Zollerhöhung betroffenen anderen GATT-Vertragsparteien geführt worden sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 27 und 28): Welches außenpolitische Kalkül hat die Bundesregierung dazu bewogen, neue Exporte für den weiten Bereich der „sonstigen Rüstungsgüter" (i. S. von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste/Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) nach Taiwan zu genehmigen, und wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung diese Exporte mit der Bundessicherheitsratsentscheidung vom 28. Januar 1993 („keine Lieferung von Kriegsgerät an Taiwan") und einer berechenbaren, verantwortungsvollen Rüstungsexport-Kontrollpolitik in Einklang bringen? Wie vereinbart die Bundesregierung die Einstufung Taiwans auf der „Länderliste H" mit der Lieferung von Rüstungsgütern, durch welche der Aufbau der Rüstungsindustrie der Inselrepublik massiv unterstützt werden könnte? Zu Frage 27: Anträge zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Taiwan unterliegen wie auch sonstige Exportvorhaben einer genauen Einzelfallprüfung, die nach den exportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung von 1982 erfolgt. Dabei ist bedeutsam, um welches Rüstungsgut es sich im jeweiligen Fall handelt, ferner, ob Anzeichen für interne Unruhen oder bewaffnete Auseinandersetzungen erkennbar sind, die einer Lieferung entgegenstehen könnten. 15646* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Der Unterschied zwischen Kriegswaffen, die nur bei Vorliegen eines „vitalen Interesses" genehmigt werden können, und sonstigen Rüstungsgütern, deren Ausfuhr möglich ist, sofern nicht bestimmte Versagungsgründe vorliegen, ist dabei zu beachten. Zu Frage 28: Der Aufnahme bestimmter Länder auf der Länderliste H liegen verschiedene Überlegungen zugrunde, so z. B. Bestrebungen der jeweiligen Länder im ABC-Waffen- oder Raketenbereich. Daneben spielen auch allgemeine sicherheitspolitische oder regionsspezifische Gründe eine Rolle. Die Liste H stellt keine Embargoliste dar; Rüstungsexporte, die auch für diese Länder gestellt werden, werden entsprechend den exportpolitischen Grundsätzen nach Einzelfallprüfung entschieden. Die Lieferungen aus Deutschland haben entgegen Ihrer Behauptung den Aufbau einer taiwanesischen Rüstungsgüterindustrie nicht massiv unterstützt. Die Bundesregierung wird ihre zurückhaltende Genehmigungspolitik auch zukünftig fortsetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Theodor Waigel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wieczorek-Zeul, selbstverständlich wird die Bundesregierung ihre Zusage einhalten. Wir haben das heute im Kabinett besprochen.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Und auch dann beschlossen?)

    Sie können versichert sein, wir werden bereits am 25. Oktober beim ECOFIN eine Protokollerklärung abgeben, wo wir die Partner unterrichten. Dieses Verfahren ist so besprochen. Wir werden sofort danach die Vorsitzende des Europaausschusses, Frau Kollegin Hellwig, davon unterrichten.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Im Deutschen Bundestag haben wir gesagt: an die Präsidentin des Deutschen Bundestages!)

    — Das werden wir selbstverständlich tun. Ich bitte wirklich um Entschuldigung, daß ich da zunächst die Vorsitzende des Ausschusses genannt habe. Aber wir werden das ganz konsequent einhalten. Sie können sich darauf verlassen. Wir sind uns der Wichtigkeit auch der Unterstützung des Bundestages und des entsprechenden Ausschusses sehr wohl bewußt.
    Ich möchte auch zum Ausdruck bringen, Herr Kollege Verheugen, daß dies in der Tat eine große Gemeinschaftsleistung der demokratischen Parteien gewesen ist, und daß es sehr schwer gewesen wäre, einen so großen, wichtigen, umstrittenen, auch Emotionen freisetzenden Vertrag durchzusetzen, wenn eine der großen demokratischen Parteien nicht bereitgewesen wäre mitzuwirken. Insofern weiß ich auch zu würdigen, was es bedeutet, daß die Opposition sich hier der Versuchung enthalten hat, eine andere Stimmung aufzunehmen.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Vielleicht lernen Sie daraus!)

    — Wir lernen ständig, und auch Sie sind vom Lernen nicht frei.
    Was nun den Parlamentsvorbehalt anbelangt, habe ich bereits am 2. Dezember 1992 im Deutschen Bundestag und auch zuvor immer wieder in der Öffentlichkeit erklärt, daß ohne die Rückendeckung des Parlaments keine deutsche Regierung eine so gewichtige Entscheidung würde treffen können,

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    und daß jede Regierung sich dieser Unterstützung versehen muß, bevor sie einen so wichtigen, gravierenden Schritt vollzieht.



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    Übrigens, Herr Kollege Verheugen, wir haben uns in der CSU die Diskussion darüber nicht einfach gemacht. Ich glaube, wir gehören sicher zu den Parteien, die wie kaum eine andere dies auch kontrovers auf einem Kongreß, auf einem Parteitag diskutiert hat. Aber viel mehr kann man nicht verlangen, als daß der Kurs, der meine, mit etwa 90 % auf einem Parteitag sehr klar und sehr deutlich bestätigt worden ist.
    Wir bekennen uns, Herr Kollege Verheugen, zu einem Europa der Nationen. Das, was hier genannt wurde, scheint mir genau die richtige Balance zu sein, in der wir stehen. Mehr als ein Staatenverbund, aber sicher kein Bundesstaat.
    Wir müssen auch sehr darauf achten, wie die Identität anderer europäischer Länder ist. Jeder fühlt sich anders. Der Franzose hat seine Identität als Franzose, der Engländer als Englander. Und selbstverständlich haben auch wir unsere Identität als Deutsche in Europa. Das scheint mir der richtige Weg zu sein, um hier die richtige Balance zu finden.
    Was den Artikel 23 (neu) des Grundgesetzes, Frau Kollegin Hellwig, anbelangt, verdient er sicherlich keinen Schönheitspreis in der Systematik des Grundgesetzes. Aber er war die unumgängliche Voraussetzung dafür — und ich stehe voll dazu —, auch die Akzeptanz zu bekommen. Wir können hier nicht über die Länder hinweggehen, wenn wir ein Europa der Subsidiarität wollen. Wenn wir ein föderalistisches Europa wollen, dann müssen wir uns auch dem manchmal unbequemen Weg der Länder stellen und ihre Mitwirkung akzeptieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Darum schließe ich mich Ihrer Kritik in dem Fall ausdrücklich nicht an.
    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Wegmarke für unsere Europapolitik. Wichtig war die rechtzeitige Ratifizierung und Hinterlegung des Vertrages vor dem Europäischen Gipfel. Aber noch wichtiger waren die zusätzlichen Klarstellungen und Bestätigungen in der Urteilsbegründung, die den Vertrag von Maastricht verfassungsrechtlich untermauern.
    Was ist uns nicht alles vorgeworfen worden! Wir würden die Deutsche Mark verschenken. Wir würden einem Weichwährungsverband beitreten. Wir würden uns — ohne Rückversicherung — einem vertraglichen Automatismus unterwerfen. Wir würden den Zentralismus fördern und ohne Not auf nationale Souveränität verzichten.
    Von all dem kann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Rede mehr sein. Der Vertragsabschluß war gewissenhaft und gründlich vorbereitet worden. Wir haben in Maastricht nichts verschenkt, sondern eine Stabilitätsgemeinschaft gegründet, die uns und unseren Nachbarn große Vorteile bringt.
    Ich möchte ausdrücklich das unterstützen, was der Kollege Kinkel gesagt hat: Wir müssen in der nächsten Zeit immer wieder jedem klar machen, was Europa
    bedeutet. Die meisten Menschen verkonsumieren das, was erreicht wurde

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    und beschäftigen sich nur mit den kritischen Punkten, anstatt nüchtern zu realisieren, was in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Gott sei Dank für Deutschland möglich ist. Während wir in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts nur zu den Verlierern der Geschichte gehört haben, können wir uns heute nach den friedlichen, großartigen Ereignissen in Europa und in Deutschland zu den Gewinnern der Geschichte zählen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, die scharfen Kriterien, die wir durchgesetzt haben — niedrige Defizite und Schulden, geringe Inflationsraten und Zinsen —, sind vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt worden. Es ist ganz klar: Es kann und wird keine Aufweichung dieser Bedingungen geben. Es kann auch niemand gezwungen werden, dem Vertragsbündnis anzugehören, wenn konstitutive Elemente der Gemeinschaft, insbesondere die Stabilität, nicht gewährleistet sind.
    Auch was die Terminfestlegung anbelangt, ist in dem Urteil das Richtige gesagt worden. Grundsätzlich gilt: Keine Hochzeit ohne Braut, egal welcher Termin vorher beim Standesamt oder bei der Kirche angemeldet wurde. Und die Braut heißt in diesem Fall Stabilität, die zuerst da sein muß, bevor die europäischen Länder zur Wirtschafts- und Währungsunion zusammenfinden.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Sie haben aber einen anderen Vertrag unterschrieben! — Dr. Norbert Wieczorek [SPD]: Der Kanzler hat unterschrieben!)

    — Der Kanzler hat nicht unterschrieben, sondern der Bundesaußenminister und ich haben unterschrieben.

    (Günter Verheugen [SPD]: Aber einen anderen Vertrag als den, den Sie gerade beschrieben haben!)

    — Was soll das denn? Es gilt der, den wir damals unterschrieben haben. Das ist doch gar keine Frage. Wir haben übrigens — das weiß ich auch vom Kanzler aus vielen Vorbesprechungen — immer klargemacht: Ohne die Kriterien gibt es für uns keinen Vertrag.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, der Vorrang der Konvergenz stellt die Bedeutung der Terminvereinbarung nicht in Frage. Natürlich wollen wir, wenn irgend möglich, die vereinbarten Zieldaten erreichen. Darauf hat der Kollege Haussmann bereits hingewiesen. Und vor allen Dingen: Wir werden nach unserer Finanzplanung schon 1996 diese mitformulierten Bedingungen erfüllen.
    Wir werden übrigens unseren Konvergenzbericht, den wir 1991 als eines der ersten Mitgliedsländer vorgelegt haben, gemeinsam mit unseren französischen Freunden noch einmal modifiziert vorlegen. Deutschland und Frankreich — im Herzen Europas — ziehen bei der entscheidenden Frage der finanziellen



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    und wirtschaftlichen Übereinstimmung an einem Strang und natürlich auch in eine Richtung.
    Es war auch richtig, bereits für den 1. Januar 1994 den Beginn der zweiten Stufe der Währungsunion zu vereinbaren. Striktes Überwachungsverfahren, zunehmende Unabhängigkeit der Zentralbanken, keine Notenbankfinanzierung von Staatshaushalten, all dies ist für uns und für ganz Europa nur ein Vorteil.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Der Vertrag von Maastricht ist eine Chance für Deutschland und seine Nachbarn. Er begründet ein historisch völlig neues Modell des Zusammenlebens souveräner Staaten und Völker. Er ist mehr als ein reines Zweckbündnis, eine Freihandelszone oder eine Wirtschaftskooperation. Europa ist aber auch kein Bundesstaat, kein zentralistisches Gebilde, keine Gefährdung des Föderalismus in Deutschland und kein Widerspruch zum grundlegenden Gedanken der Subsidiarität und Eigenständigkeit.
    Europa ist vielmehr die Idee, zum allgemeinen Nutzen, in einem dauerhaften Bündnis die größten Vorteile und die stärkste Freundschaft für die Menschen zu gewinnen, die zusammen auf einem Kontinent leben, der über viele Jahrhunderte von einem Übermaß kriegerischer Auseinandersetzungen erschüttert wurde. Einen Bund der Völker von Portugal bis Polen, von Norwegen bis Griechenland zu schmieden, der nicht auf Gewalt, sondern auf der gemeinsamen Überzeugung beruht, in Eintracht, durch Austausch von Wissen und Waren, Frieden und Wohlstand über die Jahrhunderte zu bewahren, ist unser Ziel.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Dr. Norbert Wieczorek.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Wieczorek


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Verfassungsgerichtes zum Maastricht-Vertrag ist aus meiner Sicht ein gutes und kluges Urteil. Es ist ein Urteil, das die Zukunft für eine weitere Integration Europas nicht verbaut, das aber auf der anderen Seite Schluß macht mit der Vorstellung, die weitere Integration Europas sei allein Sache der Regierung. Es stellt eindeutig die Rechte der Parlamente, d. h. für uns Bundestag und Bundesrat, in den Vordergrund. Deswegen halte ich es auch für unverzichtbar, daß wir vor dem Sondergipfel noch eine Debatte haben; denn sonst entsteht wieder der Eindruck, das Verfassungsgericht habe geurteilt und wir würden uns nicht darum kümmern. Das kann uns allen nicht dienen.
    Es war — und dazu möchte ich mehr reden — der Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion, der unter besonderer öffentlicher Kritik stand. Diese Kritik war zum Teil sehr ungerecht, weil sie uns unterstellt hat, wir hätten hier leichtfertig und oberflächlich beraten. Das Verfassungsgericht hat diese Kritik zu Recht zurückgewiesen.
    Der sogenannte Parlamentsvorbehalt — und als jemand, der ihn von Anfang an mitformuliert hat, darf
    ich das sagen — ist ein wesentliches Element für das Urteil des Verfassungsgerichts gewesen. Es hat sich damit gezeigt, daß unsere Überlegung, der Ratifikation zuzustimmen, aber bei der Ratifikation deutlich auf unsere Bedingungen hinzuweisen, tragfähig und juristisch wirksam ist, auch gegenüber den Partnerländern, Herr Kinkel.
    Ich möchte noch eine Bemerkung dazu machen. Es war ja nicht so, als sei das ganz selbstverständlich gewesen.

    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Bei uns schon!)

    Ich darf mit Verlaub sagen: Ich habe mich über manche Haltung des BMF gefreut. Über manche Stellungnahme des Auswärtigen Amtes in den Ausschüssen möchte ich hier an dieser Stelle lieber nichts mehr sagen. Das, was vorgetragen wurde, war nicht so selbstverständlich, Herr Kinkel, um das einmal deutlich zu sagen, angefangen von der Formulierung zum Art. 88 GG bis hin zum Parlamentsvorbehalt und seiner Annahme.

    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Das Ergebnis zählt!)

    Das ist auch eine Wahrheit, damit das einmal klar ist.

    (Zurufe von der SPD)

    Diese rechtliche Verbindlichkeit ist aber nicht nur aus der Geschichte der Ratifikation notwendig, sondern auch deshalb, weil es inzwischen Versuche gegeben hat, den Inhalt des Maastrichter Vertrages gerade zu diesem Punkt umzuinterpretieren. Es ist jetzt eindeutig klar, daß wir Deutsche, selbst wenn ein künftiger Bundestag oder eine künftige Bundesregierung aus politischen Opportunitätsgründen dies wollten, keiner losen Interpretation der Konvergenzkriterien zustimmen dürfen und daß die wiederholt im Ausland andiskutierten Überlegungen, das Europäische Währungsinstitut zu einer Quasi-Zentralbank zu machen, an der Realität und am Text des MaastrichtVertrages scheitern müssen. Dies ist hilfreich nicht nur für die weitere Arbeit mit dem Vertrag, sondern auch hilfreich für die gegenwärtige währungspolitische Situation.
    In der Realität der Wirtschaftsentwicklung und der Marktentwicklung seit Maastricht hat sich gezeigt, daß das Maastricht-Konzept, politische Integration über währungspolitische Integration voranzutreiben, nicht hält. Die doppelte Asymmetrie des Vertrages zwischen Wirtschafts- und Währungsunion und politischer Union einerseits, aber auch zwischen der Währungs- und der Wirtschaftsunion, trägt in der wirtschaftlichen und politischen Realität offensichtlich nicht. Wir haben vielmehr erlebt, daß auf Grund der unterschiedlichen ökonomischen Entwicklung in den Volkswirtschaften der EG-Länder und der unterschiedlichen strukturellen Ausgangsbedingungen sogar das bisher bewährte EWS faktisch suspendiert werden mußte. Die Situation in der Bundesrepublik verlangt eine andere Zinspolitik als die in Frankreich, Spanien, Italien oder Großbritannien.

    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Noch!)




    Dr. Norbert Wieczorek
    — Nicht nur noch, sondern noch eine ganze Weile, wie Sie sehr gut wissen, Herr Kollege Haussmann. Die französische Politik wackelt ja zur Zeit an dieser Stelle, wie Sie wissen, und dies wird auch noch seine Auswirkungen haben.
    Die Konvergenz der finanz- und währungspolitischen Daten kann nämlich nur erfolgreich sein, wenn auch die realwirtschaftlichen Daten Beschäftigung und Wachstum diese untermauern.

    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Das ist richtig!)

    Diese Aufgabe zu lösen, ist die eigentliche Integrationsaufgabe für die nächsten Jahre.

    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Sehr gut!)

    Hierbei kann eine engere währungspolitische Zusammenarbeit durch eine Wiederbelebung der Grundideen des EWS helfen. Aber auch hier muß Realitätssinn wieder die Oberhand gewinnen. Das, was zur Zeit an Reform noch diskutiert wird, scheint mir wenig tragfähig zu sein.
    Das Urteil hat diese Tatsachen anerkannt. Es weist zu Recht darauf hin, daß Inhalte wichtiger sind als Zeitabsprachen. Unsere Aufgabe wird es jetzt sein, uns der zentralen Aufgabe der Wiederbelebung der Wirtschaften der EG-Länder zuzuwenden. Dies wird die Aufgabe für den Sondergipfel sein. Darüber hinaus wird die Frage sein, wie denn tatsächlich reale Konvergenz erreicht wird. Ich habe darauf hingewiesen, Herr Kollege Haussmann: Genau deshalb wird dann manches Konvergenzkriterium in dem Zeitraum, der im Vertrag steht, gar nicht erfüllbar sein, es sei denn, Sie stellen die statistische Erfüllung der Konvergenzkriterien, wie sie in dem Vertrag stehen und die finanzwirtschaftlich sind, über das Konvergenzkriterium realwirtschaftliche Entwicklung.

    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Nein, nein!)

    Mit anderen Worten — so, wie ich es, zwar nicht in diesem, aber im alten Hause immer gesagt habe —: Die fiskalischen und die währungspolitischen Bedingungen des Vertrages haben einen deflationären Touch. Wer in dieser Situation z. B. Frankreich oder Großbritannien den Vorwurf machen würde, sie hätten die 3-%-Grenze überschritten — was sie ja tun —, und sagt, sie sollten das nicht tun, kann zwar auf die Kriterien verweisen, wird aber ein weiteres Absinken der europäischen Konjunktur mitbewirken. Genau hier ist doch die Asymmetrie, die ich vorhin angesprochen habe, sich in währungspolitische — —

    (Dr. Renate Hellwig [CDU/CSU]: Ich denke, Sie haben diese Philosophie überwunden!)

    — Aber Frau Hellwig, es tut mir schrecklich leid: Da müssen Sie das mit dem britischen Schatzkanzler und mit Herrn Alphandéry und anderen besprechen. Die wissen schon, was sie machen.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Renate Schmidt)

    Ich möchte nur den Satz zu Ende führen, weil das rote Licht leuchtet. Dies ist doch genau die Bruchstelle im Vertrag, die ich vorhin angeführt habe: daß es eine strikt ausgeführte Formulierung zur Währungsunion im Vertrag gibt, aber eine sehr dürftige Formulierung
    zur Wirtschaftsunion. Genau dies müssen wir lösen. Aber nur wenn die Wirtschaft läuft, werden wir die Währungsunion überhaupt zustimmungsfähig machen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Kein Wort zu Frankfurt!)

    — Für Frankfurt bin ich schon länger als Sie, Herr Haussmann. Da wußten Sie noch nicht, wo das ist.