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    Plenarprotokoll 12/181 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Asienkonzept der Bundesregierung; Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt; weitere aktuelle Fragen) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15607 B Hans Martin Bury SPD 15608 A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15608B Jürgen Koppelin F.D.P. 15608B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15608B Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 15608 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15608 C Jürgen Koppelin F.D.P. 15608D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15609 A Dietmar Schütz SPD 15609 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15609B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15609 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15609C Dietmar Schütz SPD 15609 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15609D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15610A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 15610B Peter Conradi SPD 15610B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 15610B Horst Sielaff SPD 15610 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15610D Dr. Gerald Thalheim SPD 15610D Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611A Rudolf Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 15611B Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611B Karl-Heinz Schröter SPD 15611B Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611B Horst Sielaff SPD 15611 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 15611C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen der Bundesregierung aus dem Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993 — Az. 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92 — in bezug auf die Entwicklung der Europäischen Union Dr. Helmut Haussmann F D P 15612A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 15612D Peter Kittelmann CDU/CSU 15614 A Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 15615B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15615D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 15616C Burkhard Zurheide F.D.P. 15618B Günter Verheugen SPD 15619 C Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 15620 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15621 C Dr. Norbert Wieczorek SPD 15623 B Wilfried Seibel CDU/CSU 15624 C Ottmar Schreiner SPD 15625 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 15626D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15627 C Michael Stübgen CDU/CSU 15627 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/5904 vom 15. Oktober 1993 — Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs von Frauen mit geringem Einkommen durch die Krankenkasse MdlAnfr 34 Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 15628 D ZusFr Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 15629 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 15629 C Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB durch Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen MdlAnfr 35 Claus Jager CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 15629 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 15630A ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/ CSU 15630 C Äußerungen der Bundesministerin für Familie und Senioren über die wiederholte Erneuerung von Rathausvorplätzen durch Kommunen MdlAnfr 36 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 15630C ZusFr Horst Jaunich SPD 15631 A Besserstellung der Zivildienstleistenden im Vergleich zu Wehrpflichtigen beim Verpflegungszuschuß; Anteil der nicht an einer Gemeinschaftsverpflegung teilnehmenden Zivildienstleistenden MdlAnfr 3 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . . 15631D ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 15632 B Hilfen des Bundes an die Kommunen für die Bereitstellung ausreichender Kindergartenplätze ab 1996 MdlAnfr 4 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ . 15633 B ZusFr Horst Jaunich SPD 15633 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 15633 D ZusFr Uta Würfel F D P 15634 A ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . 15634 B Aufschub der Abschiebung von Flüchtlingen aus kroatischen Kriegsgebieten in die Heimat MdlAnfr 11 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 15635 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 15635 B ZusFr Rudolf Bindig SPD 15635 C Benachteiligung Homosexueller bei Gesetzesvorhaben MdlAnfr 15 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 15635 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 15636A Anmietung einer aus ehemaligem alliiertem Wohnungsbestand stammenden Villa in Dahlem durch den Präsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin; Umbau und Renovierungskosten; Miete MdlAnfr 16, 17 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 15636B, D ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . 15636C, 15637 A Beendigung der Verantwortung der Treuhandanstalt für privatisierte Betriebe; Rücknahmepflicht der Treuhandanstalt bei Betrug MdlAnfr 20 Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF . 15637 C ZusFr Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 15637 C Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften, insbesondere in Bayern; Beteiligung der Bundesregierung an der Finanzierung MdlAnfr 21, 22 Ludwig Stiegler SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 15638A, C ZusFr Ludwig Stiegler SPD 15638B, C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 III Schaffung von Sonderwirtschaftsgebieten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 26 Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15639A ZusFr Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 15639 C Nächste Sitzung 15639D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15641* A Anlage 2 Kritik der beiden großen deutschen Kirchen am Entwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes, vor allem mit Blick auf Art. 140 GG MdlAnfr 1 — Drs 12/5904 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 15641* C Anlage 3 Anzahl der Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die diese Leistung länger als 570 Tage beanspruchen MdlAnfr 2 — Drs 12/5904 — Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 15642* A Anlage 4 Ansiedlung des ITER-Projekts am Standort des früheren Kernkraftwerks Lubmin vor Entsorgung der Atomruine; geschätzter Innovations- und Infrastrukturschub MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/5904 — Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 15642* A Anlage 5 Inhalt des Entwurfs einer EUROPOL-Konvention und der Analyse über die Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf die europäische polizeiliche Zusammenarbeit MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/5904 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 15642* D Anlage 6 Rechtsnachfolger der früheren Räte der Kreise hinsichtlich der Ansprüche aus sogenannten Kreispachtverträgen MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5904 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 15643* B Anlage 7 Umsetzung der EG-Richtlinie über eine Offenlegungspflicht bei Beteiligungen an Aktiengesellschaften ab 10 v. H. MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/5904 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 15644* B Anlage 8 Frauenförderung in der Privatwirtschaft MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/5904 — Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15644' C Anlage 9 Intervention gegen die Einführung neuer Zolltarife für Wollprodukte aus der EG durch Südkorea MdlAnfr 25 — Drs 12/5904 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15645* B Anlage 10 Außenpolitisches Kalkül für die weiteren Rüstungsexporte nach Taiwan MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/5904 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 15645* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 15607 181. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 20. 10. 93 Becker (Nienberge), SPD 20. 10. 93 Helmuth Berger, Hans SPD 20. 10. 93 Bernrath, Hans Gottfried SPD 20. 10. 93 Dr. Blunk (Lübeck), F.D.P. 20. 10. 93 Michaela Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 20. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 20. 10. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 20. 10. 93** Gansel, Norbert SPD 20. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 20. 10. 93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 20. 10. 93 Habermann, SPD 20.10.93 Frank-Michael Dr. Holtz, Uwe SPD 20. 10. 93** Horn, Erwin SPD 20. 10. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 20. 10. 93 Günther Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 20. 10. 93 Karl-Hans Lattmann, Herbert CDU/CSU 20. 10. 93 Matschie, Christoph SPD 20. 10. 93** Dr. Matterne, Dietmar SPD 20. 10. 93 Meißner, Herbert SPD 20. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20. 10. 93* Niggemeier, Horst SPD 20. 10. 93 Poß, Joachim SPD 20. 10. 93 Raidel, Hans CDU/CSU 20. 10. 93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 20. 10. 93* Ringkamp, Werner CDU/CSU 20. 10. 93 Rixe, Günter SPD 20. 10. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20. 10. 93 Ingrid Rühe, Volker CDU/CSU 20. 10. 93 Schuster, Hans F.D.P. 20. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 20. 10. 93 Christian Sehn, Marita F.D.P. 20. 10. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 20. 10. 93* Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 20. 10. 93 Cornelia Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 20. 10. 93 Vosen, Josef SPD 20. 10. 93 Weis (Stendal), Reinhard SPD 20. 10. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Frage 1): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der beiden großen deutschen Kirchen am Entwurf der Bundesregierung zum Arbeitszeitrechtsgesetz vor allem mit Blick auf den Artikel 140 des Grundgesetzes, und ist die Bundesregierung bereit, den Wünschen der Kirchen zu entsprechen? Die Bundesregierung hat die Kritik der beiden großen deutschen Kirchen am Entwurf des Arbeitszeitrechtsgesetzes, die sie in ihrer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht haben, mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen und eingehend geprüft. Sie hält die Kritik jedoch letztlich nicht für gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere für den Hauptvorwurf, der Gesetzentwurf ermögliche in Zukunft Sonn- und Feiertagsarbeit aus wirtschaftlichen Gründen. Nach dem Gesetzentwurf soll der Sonntag weiterhin der Ruhe und Erholung dienen. Das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen wird im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen beibehalten. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sollen nach den bisherigen Grundsätzen zulässig bleiben. Sie werden der technischen Entwicklung der letzten 100 Jahre angepaßt und in 16 Ausnahmetatbeständen zusammengefaßt. Um Arbeitsverfahren zu ermöglichen, die aus Gründen, die im Arbeitsverfahren selbst liegen, einen ununterbrochenen Fortgang des Verfahrens erfordern, werden die Aufsichtsbehörden der Länder ermächtigt, industrielle Sonn- und Feiertagsarbeit zu genehmigen. Dies gilt für Arbeiten, die aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zur Sicherung der Beschäftigung vor. So hat die Aufsichtsbehörde Sonn- und Feiertagsarbeit zu genehmigen, wenn nachweisbar die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland wegen längerer Betriebszeiten oder anderer Arbeitsbedingungen im Ausland unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann. Durch diese Regelungen wird es nicht, wie von den beiden großen deutschen Kirchen befürchtet, zu einem Dammbruch bei der Sonn- und Feiertagsarbeit kommen. Die Ausnahmen können nur im Einzelfall durch die Aufsichtsbehörden zugelassen werden; die gesetzlichen Voraussetzungen sind trotz der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe so restriktiv wie möglich. 15642* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 12/5904 Frage 2): Wie viele Bezieher von Arbeitslosenhilfe beanspruchen diese Leistung länger als 570 Tage? Die Arbeitslosenhilfe wird gegenwärtig ohne zeitliche Befristung gewährt. Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosenhilfe wird statistisch nicht erfaßt. Der Bundesregierung ist deshalb nicht bekannt, wie viele Arbeitslose die Arbeitslosenhilfe gegenwärtig bereits länger als 570 Tage beziehen. Eine Sonderauswertung der vorhandenen statistischen Unterlagen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) hat ergeben, daß im April 1993 insgesamt etwa 175 000 Arbeitslose Arbeitslosenhilfe im Anschluß an das Arbeitslosengeld länger als 21 Monate bezogen haben. Eine entsprechende Zahl für Bezieher von sog. originärer Arbeitslosenhilfe liegt nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 7 und 8): Welchen Sinn machen nach Ansicht der Bundesregierung Überlegungen des Bundesministers für Forschung und Technologie am Standort des früheren Kernkraftwerkes Lubmin bei Greifswald das ITER-Projekt ansiedeln zu wollen, solange eine Entsorgung der Atomruine der alten Reaktoren noch völlig ungeklärt ist? Welche zeitlichen und finanziellen Dimensionen kann nach Ansicht der Bundesregierung der erhoffte Innovations- und Infrastrukturschub durch die angestrebte Anlage haben, angesichts der Tatsache, daß es sich dabei um ein sehr langfristiges Projekt handelt (mit einer Nutzungsreife der umstrittenen Fusionstechnologie wird in frühestens 50 Jahren gerechnet), bei dem nach Ansicht des Bundesministers für Forschung und Technologie ohnehin nicht vor 1988 erste konkrete Entscheidungen über eine Ansiedlung zu erwarten sind? Zu Frage 7: Die Kernfusion, um die es bei ITER geht, ist eine wichtige langfristige Option für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Energieversorgung. Die Errichtung einer ITER-Experimentieranlage in der Nähe des früheren Kernkraftwerks am Standort Lubmin stünde in keinem Gegensatz zu den Abbauarbeiten an diesem Kernkraftwerk, da sich die beiden Vorhaben weder behindern, noch daraus Gefahren entstehen. Zu Frage 8: Das BMFT unterstützt bereits den Ausbau des Wissenschaftsstandortes Greifswald durch institutionelle und Projektförderung in Höhe von insgesamt 11 Millionen DM in 1993. Davon erhält das Institut für Niedertemperatur-Plasmaphysik rund 4 Millionen DM, die Universität Greifswald rund 6 Millionen DM und das Technologie- und Gründerzentrum rund 1 Million DM. Einen großen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Aufschwung könnte die Region Greifswald dann erfahren, wenn es gelingt, dort einen Fusionsforschungsstandort aufzubauen. Ziel ist es, Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kernfusion in Greifswald anzusiedeln. Die Basis dafür könnte durch die Gründung eines Instituts oder Teilinstituts für Kernfusion durch die Max-Planck-Gesellschaft geschaffen werden, worüber bereits Gespräche geführt werden. Der Aufbau dieser Forschungskapazität sollte so angelegt sein, daß der Standort Greifswald auch dann Bestand hat, wenn Deutschland mit seiner Bewerbung um ITER nicht erfolgreich ist. Mit dem Aufbau von Greifswald im Bereich der Kernfusion wird eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, die Chancen der Bewerbung um den ITER-Standort zu erhöhen. Die Entscheidung über den ITER-Standort soll 1998 erfolgen. Anschließend wird mit dem Bau begonnen, wobei mit einer Bauzeit von ca. 10 Jahren zu rechnen ist. ITER hat nach derzeitiger Planung ein Auftragsvolumen in Höhe von mehreren Milliarden DM und wird im Endausbau etwa 1 500-2 000 Mitarbeiter beschäftigen. Würde die Entscheidung zugunsten eines ITER-Standortes in Greifswald fallen, so würde dies einen nachhaltigen wirtschaftlichen Impuls für die Region in einem von heute aus gesehen überschaubaren Zeitraum bedeuten. Die Perspektive für die Region würde neben der Forschungseinrichtung selbst auch die Weiterentwicklung der zugehörigen Infrastruktur (Verkehrswege, Datenverbindungen, Wohnungen, Schulen, Energieversorgung usw.) umfassen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/5904 Fragen 9 und 10): Welchen Inhalt hat der erste Entwurf einer EUROPOL-Konvention, dessen Vorlage die TREVI-Ad-hoc-Arbeitsgruppe EUROPOL für Ende Juni 1993 angekündigt hatte, und ist die Bundesregierung bereit, der Fragestellerin oder dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages diesen Entwurf zugänglich zu machen? Welchen Inhalt hat die im Juni 1993 von den TREVI-Ministern in Auftrag gegebene Analyse über die Auswirkungen der zur Zeit erarbeiteten EG-Datenschutzrichtlinie auf die europäische polizeiliche Zusammenarbeit, und ist die Bundesregierung bereit, der Fragestellerin oder dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages diese Ausarbeitung — im Falle späterer Fertigstellung sodann ohne weiteres Ersuchen — zugänglich zu machen? Zu Frage 9: Die seinerzeitige britische Präsidentschaft der TREVI-ad hoc-Arbeitsgruppe EUROPOL hat gegen Ende Juni 1993 einen ersten Rohentwurf einer EUROPOL-Konvention vorgelegt. Diese erste und in allen wesentlichen Punkten noch rudimentäre Entwurfsfassung dient als Grundlage der Beratungen in der Arbeitsgruppe. Sie enthält vorläufige Regelungsvorschläge zu den Bereichen Errichtung, Ziele und Aufgaben von EUROPOL, die Rolle der nationalen Behör- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 15643* den, die mit EUROPOL in Kontakt treten, Datenschutz, die Rechtsnatur von EUROPOL, Personal- und Leitungsfragen, Haushaltsfragen, Verantwortlichkeitsfestlegungen, Erweiterungsmöglichkeiten und Schlußbestimmungen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Konventionsentwurf in weiten Teilen noch änderungs- und erweiterungsbedürftig ist und daß hierzu noch eine Reihe von fachlichen Vorüberlegungen anzustellen sind. Dies gilt insbesondere für Fragen der Systemarchitektur von EUROPOL und damit zusammenhängend des Datenschutzes. Diese Vorarbeiten sind im Gange. Die Bundesregierung hält es deshalb im gegenwärtigen Stadium der Beratungen noch nicht für sinnvoll, den Entwurf dem Deutschen Bundestag oder der Fragestellerin zuzuleiten. Eine umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beteiligung des Parlaments ist vorgesehen, sobald die Beratungen zu entsprechenden Ergebnissen geführt haben. Zu Frage 10: Auf ihrem TREVI-Ministertreffen am 2. Juni 1993 in Kopenhagen haben die Minister die TREVI-AG III mit der Prüfung der Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf den Polizeibereich beauftragt. Bisher hat lediglich eine vorbereitende Sitzung in eingeschränktem Kreis stattgefunden. Das Thema soll in der Sitzung der TREVI-AG III am 18./19. Oktober 1993 beraten werden. Die Bundesregierung ist bereit, das Parlament über Ergebnisse der weiteren Beratungen zu unterrichten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Fragen 13 und 14): Wer ist Rechtsnachfolger der früheren Räte der Kreise hinsichtlich der Ansprüche aus sogenannten Kreispachtverträgen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den bereits seit Jahren andauernden und für viele Betroffene unzumutbaren Schwebezustand hinsichtlich der Rechtsnachfolge endlich einer Lösung zuzuführen? Die Bundesregierung hat bereits wiederholt — zuletzt in ihrer Antwort vom 9. Dezember 1992 auf die Schriftliche Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Thalheim (BT-Drs. 12/3990) — ausführlich erläutert, warum Bund, Länder und Kreise nicht für die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen aufzukommen haben. 1. Eine pauschale Haftungsübernahme kommt weder für die Bundesrepublik Deutschland noch für die neuen Bundesländer in Betracht. Sie sind nicht als Gesamtrechtsnachfolger der mit dem 3. Oktober 1990 ersatzlos weggefallenen DDR anzusehen. 2. Auch aus den Artikeln 21 ff. Einigungsvertrag, die den Übergang des Verwaltungs- und des Finanzvermögens regeln, ergibt sich keine Verpflichtung für Bund und Länder. a) Die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen gehören nicht zum passiven Verwaltungsvermögen. Dies erfaßt nur solche Vermögenswerte, die unmittelbar Zwecken der Verwaltung dienen und zwar sowohl durch ihre Gebrauchsmöglichkeit als auch durch ihre Zweckbestimmung. Diese Voraussetzungen erfüllen die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen nicht, da die verpachteten Grundstücke nicht unmittelbar Verwaltungszwecken, sondern landwirtschaftlichen Zwecken dienten. Traditionell wird der Begriff des Verwaltungsvermögens aus dem Recht der öffentlichen Sachen hergeleitet. Damit werden diejenigen Vermögensgegenstände angesprochen, welche den Zwecken der Verwaltung unmittelbar, d. h. durch ihren Gebrauch als solchen, zu dienen bestimmt sind. Schadenersatzansprüche des Eigentümers und Verpächters des Bodens aus vom Kreis als Pächter und Weiterverpächter abgeschlossenen Pachtverträgen weisen keinerlei Beziehung mehr zum traditionellen Verwaltungsvermögensbegriff auf: Der Vermögensgegenstand, an den allein Schadenersatzansprüche als „Passivseite" geknüpft werden könnten, ist das verpachtete Grundstück, das lediglich landwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Einschaltung der Räte der Kreise als Zwischenpächter war lediglich eine Hilfskonstruktion um eine einheitliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherzustellen. Nach den ideologischen Vorstellungen der damaligen Machthaber sollten alle unmittelbaren Beziehungen zwischen Eigentümer und Bewirtschafter des Bodens aufgehoben werden, da diese noch an „quasi-feudale" Strukturen erinnern könnten. b) Auch Artikel 22 Einigungsvertrag, der das Finanzvermögen regelt, ist für die hier interessierenden Ansprüche nicht einschlägig. Zum Finanzvermögen gehören die Vermögenswerte, die der öffentlichen Verwaltung lediglich mittelbar durch ihren Kapitalwert dienen und deren Erträge zur Finanzierung des Verwaltungsaufwands nutzbar gemacht werden. Die Schadenersatzansprüche aus Verletzung der Kreispachtverträge stellen eine Haftung für fehlerhaftes Verwaltungshandeln der Räte der Kreise dar und beziehen sich nicht auf das wirtschaftlichen Zwecken dienende Vermögen der ehemaligen DDR. 3. Eine Einstandspflicht für die Ansprüche aus den Kreispachtverträgen besteht auch für die Landkreise in den neuen Bundesländern nicht. Sie sind weder mit den früheren Räten der Kreise identisch, noch liegt ein Fall einer Gesamtrechts- oder Funktionsnachfolge vor. Die fehlende Identität folgt bereits aus der den Räten der Kreise zugewiesenen Rechtsstellung 15644' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 sowie der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben und Funktionen, die sich von denen der jetzigen Landkreise wesentlich unterscheiden. Die Räte der Kreise waren nachgeordnete Staatsverwaltungseinheiten der DDR, die im Rahmen des „demokratischen Zentralismus" eine völlig andere Aufgabe erfüllten als die heutigen Landkreise. Auch der Gedanke der Funktionsnachfolge kann für die genannten Ansprüche nicht fruchtbar gemacht werden. Die Rechtsfigur der Funktionsnachfolge ist nur eine Hilfskonstruktion, für die dann kein Raum mehr ist, wenn bereits eine gesetzliche Regelung vorliegt. Mit den Artikeln 21 ff. EV wird jedoch abschließend bestimmt, wer für die Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR einzustehen hat. Diese Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde — zumindest was die Rechtsnachfolge der heutigen Landkreise betrifft — vom Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 4 U 76/92) und vom OLG Rostock (Az.: 1 U 192/92) bestätigt. Um den Betroffenen Gewißheit über die Rechtslage zu verschaffen, soll im Rahmen des Zweiten SEDUnrechtsbereinigungsgesetzes, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet, eine Klarstellung in dem oben dargestellten Sinne herbeigeführt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 18 und 19): Trifft es zu, daß eine EG-Richtlinie bereits seit 1991 für Beteiligungen an Aktiengesellschaften eine Offenlegungspflicht ab 10 % Beteiligung vorsieht? Und trifft es zu, daß diese Regelung in das bundesdeutsche Aktienrecht hätte aufgenommen werden müssen, dies bis heute nicht geschehen ist und dadurch weiterhin bundesdeutsches Aktienrecht angewandt wird, das eine Offenlegung nur bei Beteiligungen von über 20 % vorschreibt? Zu Frage 18: Die Richtlinie 88/627/EWG des Rates vom 12. Dezember 1988 über die bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft zu veröffentlichenden Informationen (Amtsblatt EG Nr. L 348 vom 17. Dezember 1988, S. 62 — Transparenz-Richtlinie) sieht eine Melde- und Veröffentlichungspflicht einer wesentlichen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft bereits dann vor, wenn der Meldepflichtige durch Erwerb oder Veräußerung 10 % der Stimmrechte an einer Aktiengesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Die Meldepflicht besteht nach der Transparenz-Richtlinie allerdings nur für solche Aktiengesellschaften, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften haben und deren Aktien zur amtlichen Notierung an der Börse in einem dieser Staaten zugelassen sind. Zu Frage 19: Die Bundesregierung will die Vorgaben der Transparenz-Richtlinie in einem Paket zusammen mit anderen Regelungen im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes umsetzen, das u. a. auch die Insider-Richtlinie vom 13. November 1989 in deutsches Recht transformieren soll. Hierbei ist nicht an eine Veränderung der bestehenden aktienrechtlichen Meldepflichten (vgl. §.§. 20, 21 Aktiengesetz) gedacht, nach der Unternehmen Beteiligungen an einer Aktiengesellschaft von 25 % der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen haben. Vielmehr soll die Transparenz- Richtlinie innerhalb des neuen Wertpapierhandelsgesetzes, das den Artikel 1 des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes bilden soll, umgesetzt werden. Dies ist deshalb sinnvoll, weil die TransparenzRichtlinie nur die an der Börse amtlich notierten Aktiengesellschaften betrifft, also insofern enger gefaßt ist als die nach §§ 20, 21 Aktiengesetz bestehenden Pflichten, die bei jeder Aktiengesellschaft zu beachten sind. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, den Entwurf des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes im November zu verabschieden, damit die parlamentarischen Beratungen bis Mitte 1994 abgeschlossen werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 23 und 24): Nachdem im Gleichberechtigungsgesetz der Bundesministerin für Frauen und Jugend keine Regelungen zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft enthalten sind, frage ich die Bundesregierung, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Bundesminister für Wirtschaft frauenfördernd auf die Privatwirtschaft einwirken wird? Ist die Bundesregierung bereit, wirtschaftsfördernde Aktivitäten mit Anreizen oder Auflagen zu verbinden (Bevorzugung der Mittelvergabe oder höhere Mittel) für die Betriebe, die Frauenförderpläne vorlegen oder andere frauenfördernde Maßnahmen ergriffen haben? Zu Frage 23: Mit dem vom Bundesministerium für Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz soll die Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung erweitert und gesetzlich festgeschrieben werden. Grundsätzlich hält das Bundesministerium für Wirtschaft eine gezielte Frauenförderung auch in der privaten Wirtschaft für notwendig. Schon allein aus verfassungsrechtlichen und wirtschaftspolitischen Gründen kann die private Wirtschaft jedoch nicht in gleicher Weise zu einer Frauenförderung verpflichtet werden wie der öffentliche Dienst. Auch wäre es falsch, mit Quoten und Subventionen Frauenförderungspolitik betreiben zu wollen. Die private Wirtschaft kann nur in eigener Verantwortung entscheiden, inwieweit sie frauen- und familienfreundliche Maßnahmen durchführt. Es ist aber zu erwarten, daß von den Regelungen zur Frauenförde- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 15645* rung in der Bundesverwaltung eine Signalwirkung auf die private Wirtschaft ausgehen wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat in der Vergangenheit wiederholt an die private Wirtschaft appelliert, den vom Gesetzgeber geschaffenen Gestaltungsspielraum auszuschöpfen und beispielsweise ein größeres Angebot an flexiblen Arbeitsplätzen bereitzustellen. Ebenso wichtig ist die gleichberechtigte Einbeziehung der Frauen in die betriebliche Weiterbildung, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot. Das Bundesministerium für Wirtschaft wird auch in Zukunft an der Gestaltung von Rahmenbedingungen mitwirken, die Frauen und Männern eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben erlaubt. Zu Frage 24: Eine Verknüpfung wirtschaftsfördernder Aktivitäten mit Anreizen oder Auflagen zur Frauenförderung ist aus Sicht der Bundesregierung abzulehnen. Wirtschaftsfördernde Maßnahmen müssen grundsätzlich geschlechtsneutral sein und sich gleichermaßen an Frauen und Männer richten. Eine Instrumentalisierung der Wirtschaftsförderung zugunsten bestimmter Politikbereiche, in diesem Fall zugunsten der Frauenförderung, birgt zudem die Gefahr der Forderung nach ähnlichen Präferenzen aus anderen Bereichen. Hinzu kommt, daß frauenfördernde Auflagen beispielsweise bei der öffentlichen Auftragsvergabe in hohem Maße die Vergleichbarkeit der Angebote erschweren würden. Auch dürften derartige Auflagen gegen das EG-Vergaberecht verstoßen, wonach alleinige Kriterien für den Zuschlag entweder der niedrigste Preis oder das wirtschaftlichste Angebot sein dürfen. Daneben ergeben sich gravierende Bedenken aus dem nationalen Vergaberecht insofern, als die dort garantierte Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter gefährdet wird. Im übrigen wären solche Auflagen mit einem Übermaß an Bürokratie verbunden und sind mit den Bestrebungen der Bundesregierung zur Deregulierung nicht zu vereinbaren. Der Aufwand, der sowohl bei der öffentlichen Verwaltung als auch bei den Unternehmen entstehen würde, ist nicht zu vertreten. Wirtschaftsförderung muß praktikabel und handhabbar sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5904 Frage 25): Trifft es zu, daß das Land Südkorea neue Zollbarrieren gegenüber Produkten aus Wolle aus der Europäischen Gemeinschaft errichten will, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die Zollschranken nicht eingeführt werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen prüft die Regierung der Republik Korea einen Antrag der koreanischen Hersteller von Wollgeweben, den derzeit gültigen Zollsatz für Wollgewebe von 9 % auf 28 % zu erhöhen. Korea hat die Zölle für Wollgewebe nicht im GATT gebunden. Eine Erhöhung der Zollsätze würde daher nicht gegen GATT-Recht verstoßen. Die Bundesregierung hält indes eine solche Maßnahme für nicht vereinbar mit den Zielen der internationalen Zoll- und Handelspolitik, speziell nicht mit der ,,stand-still"-Verpflichtung der Erklärung von Punta del Este, die einer der Grundlagen der Marktzugangsverhandlungen der Uruguay-Runde ist und die auch von Südkorea akzeptiert wurde. Diese Auffassung hat die Bundesregierung in einer Intervention gegenüber den zuständigen koreanischen Regierungsstellen bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, im Rahmen der EG und in den laufenden GATT-Verhandlungen der UruguayRunde, Korea zu einem Verzicht auf die Zollerhöhung zu bewegen. Ein weiteres Ziel dieser Verhandlungen wird es sein, die koreanische Regierung zur vertraglichen Bindung möglichst vieler Zollsätze auf möglichst niedrigem Niveau im GATT zu bewegen. Bindung bedeutet, daß die Zölle einer GATT-Vertragspartei von ihr über den gebundenen Satz nur dann erhöht werden dürfen, wenn zuvor Verhandlungen mit den von der Zollerhöhung betroffenen anderen GATT-Vertragsparteien geführt worden sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/5904 Fragen 27 und 28): Welches außenpolitische Kalkül hat die Bundesregierung dazu bewogen, neue Exporte für den weiten Bereich der „sonstigen Rüstungsgüter" (i. S. von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste/Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) nach Taiwan zu genehmigen, und wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung diese Exporte mit der Bundessicherheitsratsentscheidung vom 28. Januar 1993 („keine Lieferung von Kriegsgerät an Taiwan") und einer berechenbaren, verantwortungsvollen Rüstungsexport-Kontrollpolitik in Einklang bringen? Wie vereinbart die Bundesregierung die Einstufung Taiwans auf der „Länderliste H" mit der Lieferung von Rüstungsgütern, durch welche der Aufbau der Rüstungsindustrie der Inselrepublik massiv unterstützt werden könnte? Zu Frage 27: Anträge zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Taiwan unterliegen wie auch sonstige Exportvorhaben einer genauen Einzelfallprüfung, die nach den exportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung von 1982 erfolgt. Dabei ist bedeutsam, um welches Rüstungsgut es sich im jeweiligen Fall handelt, ferner, ob Anzeichen für interne Unruhen oder bewaffnete Auseinandersetzungen erkennbar sind, die einer Lieferung entgegenstehen könnten. 15646* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1993 Der Unterschied zwischen Kriegswaffen, die nur bei Vorliegen eines „vitalen Interesses" genehmigt werden können, und sonstigen Rüstungsgütern, deren Ausfuhr möglich ist, sofern nicht bestimmte Versagungsgründe vorliegen, ist dabei zu beachten. Zu Frage 28: Der Aufnahme bestimmter Länder auf der Länderliste H liegen verschiedene Überlegungen zugrunde, so z. B. Bestrebungen der jeweiligen Länder im ABC-Waffen- oder Raketenbereich. Daneben spielen auch allgemeine sicherheitspolitische oder regionsspezifische Gründe eine Rolle. Die Liste H stellt keine Embargoliste dar; Rüstungsexporte, die auch für diese Länder gestellt werden, werden entsprechend den exportpolitischen Grundsätzen nach Einzelfallprüfung entschieden. Die Lieferungen aus Deutschland haben entgegen Ihrer Behauptung den Aufbau einer taiwanesischen Rüstungsgüterindustrie nicht massiv unterstützt. Die Bundesregierung wird ihre zurückhaltende Genehmigungspolitik auch zukünftig fortsetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Schütz, bitte.


Rede von Dietmar Schütz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe noch eine Zusatzfrage, Herr Minister Töpfer. Das Informationszugangsgesetz soll eigentlich auch eine öffentliche Kontrolle von Verwaltungshandeln beinhalten. Neben dem Akteneinsichtsrecht, das die skandinavischen Länder und die USA haben, ist auch wichtig, daß das Verwaltungshandeln beim Entstehen im Dialog kontrolliert wird. Welche Zugangsmöglichkeiten gibt es im laufenden Verwaltungsverfahren — ich denke insbesondere an die Planfeststellungsverfahren —, Informationsdefizite, die man selber hat, auch durch Zugang zu Akten abzubauen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Klaus Töpfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Schütz, Sie sprechen einen ganz zentralen Punkt dieses Gesetzentwurfes an, die Frage nämlich, ob wir



    Bundesminister Dr. Klaus Töpfer
    den Ausschluß von Informationen bei laufenden Verfahren vornehmen können. Ich muß dabei natürlich auch darauf hinweisen, daß wir im deutschen Recht eine außerordentlich ausdifferenzierte Regelung haben, also jetzt schon weitgehende Beteiligungsrechte für Bürger, die unmittelbar beteiligt sind, haben.
    Ich möchte eines nicht: daß wir dieses System durch einen voraussetzungslosen Informationsanspruch nichtverfahrensbeteiligter Dritter ausgehebelt sehen. Die unmittelbar Verfahrensbeteiligten dürfen nicht benachteiligt werden. Das steht hinter unserem Vorschlag in diesem Gesetzentwurf.
    Auch hier muß ich wieder das aufgreifen, was ich eben gesagt habe. Wir stehen in unmittelbaren Diskussionen mit den Bundesländern. Auch hier bin ich sehr daran interessiert, zu erfahren, ob das die Bundesländer anders sehen. Ich meine jedenfalls, daß die EG-Richtlinie den Informationszugang bei den sogenannten Vorverfahren ausschließt und der Gesetzentwurf mit dem Ausschluß von „laufenden Verfahren" deshalb durchaus auf der Basis der EG-Richtlinie liegt. Wir sind hier für die Diskussion mit den Bundesländern offen.