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    Plenarprotokoll 12/180 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe im Süden und Westen Indiens . . . . . . . . . . . . 15533A Erweiterung der Tagesordnung 15533 B Zur Geschäftsordnung Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15533 B Ottmar Schreiner SPD 15534 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 15535 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 15536 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15536D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 15537 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15538A, 15561 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15540 C Rudolf Dreßler SPD 15541 D, 15566 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15543 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 15545 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 15547A, 15554 B Gerd Andres SPD 15547 B Rudolf Dreßler SPD . . . . 15548C, 15556 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . 15549D, 15567 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 15550 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 15551 D Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . . 15553 A Regina Kolbe SPD 15554 D Volker Kauder CDU/CSU 15556B Barbara Weiler SPD 15556B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15556 C Siegfried Hornung CDU/CSU 15557 A Gerd Andres SPD 15557 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 15558B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 15559D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15561C, 15566 D Uwe Lambinus SPD 15565 D Dr.Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15565 D Günther Heyenn SPD . . . . 15567A, 15569B Dr. Dieter Thomae F.D.P 15569B, C Namentliche Abstimmung . . . . . . . 15569 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . 15572A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksachen 12/5145, 12/5614, 12/5789, 12/5809, 12/5804) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 15570B, 15583A Gudrun Schaich-Walch SPD 15573 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 15575B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15576D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 15577 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 15580 B Heinrich Seesing CDU/CSU 15583 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15584 A Siegmar Mosdorf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15584 D Josef Vosen SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15585 B Vizepräsident Helmuth Becker 15585 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/5774) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung (Drucksache 12/4425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksache 12/5777) Joachim Hörster CDU/CSU 15586 C Hans Gottfried Bernrath SPD 15589 A Wolfgang Lüder F.D.P. 15590A Jürgen Koppelin F.D.P. 15590C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15591 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15592 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 15593 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 15593 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15595 B Peter Conradi SPD 15596 A Nächste Sitzung 15597 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15599* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/ 5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe CDU/CSU 15600* C Wolfgang Lüder F D P 15600* C Claus Jäger CDU/CSU 15600* D Birgit Homburger F D P 15601* A Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU . . . 15601* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siefried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Emstek) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/ 5263, 12/5798) 15602* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15602* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 15603* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15533 180. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 10. 93* Blunck (Uetersen), SPD 1. 10. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 10. 93* Wilfried Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 1. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 1. 10. 93* Büchner (Speyer), Peter SPD 1. 10. 93 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. von Bülow, Andreas SPD 1. 10. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 10. 93 Peter Harry Caspers-Merk, Marion SPD 1. 10. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 1. 10. 93 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 1. 10. 93 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 1. 10. 93 Duve, Freimut SPD 1. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 10. 93 Esters, Helmut SPD 1. 10. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 1. 10. 93 Liste Fischer, (Unna), Leni CDU/CSU 1. 10. 93* Formanski, Norbert SPD 1. 10. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 1. 10. 93 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 1. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 1. 10. 93 Geiger, Michaela CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Gries, Ekkehard F.D.P. 1. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 1. 10. 93 Haschke CDU/CSU 1.10.93 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 1. 10. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1. 10. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 1. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 1. 10. 93* Huonker, Gunter SPD 1. 10. 93 Jaunich, Horst SPD 1. 10. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 1. 10. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 1. 10. 93* Kampeter, Steffen CDU/CSU 1. 10. 93 Kastning, Ernst SPD 1. 10. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 1. 10. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Klejdzinski, SPD 1. 10. 93 Karl-Heinz Kolbe, Manfred CDU/CSU 1. 10. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 1. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 1. 10. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Leonhard-Schmid, SPD 1. 10. 93 Elke Lühr, Uwe F.D.P. 1. 10. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 1. 10. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 1. 10. 93* Marx, Dorle SPD 1. 10. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 10. 93 Mattischeck, Heide SPD 1. 10. 93 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 1. 10. 93 Dorothea Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 1. 10. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 1. 10. 93* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1. 10. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 10. 93* Müller (Düsseldorf), SPD 1. 10. 93 Michael Müller (Schweinfurt), SPD 1. 10. 93 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 1. 10. 93 Hans-Werner Neumann (Bramsche), SPD 1. 10. 93 Volker Oostergetelo, Jan SPD 1. 10. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 1. 10. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 1. 10. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 10. 93 Pfuhl, Albert SPD 1. 10. 93* Poß, Joachim SPD 1. 10. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 10. 93* Rappe (Hildesheim), SPD 1. 10. 93 Hermann Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93* Reimann, Manfred SPD 1. 10. 93* von Renesse, Margot SPD 1. 10. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 1. 10. 93 Reuter, Bernd SPD 1. 10. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 1. 10. 93 Rixe, Günter SPD 1. 10. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 1. 10. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 10. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 1. 10. 93* Schluckebier, Günther SPD 1. 10. 93* Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 1. 10. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 1. 10. 93 Schuster, Hans Paul F.D.P. 1. 10. 93 Hermann Dr. Schuster, R. Werner SPD 1. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 1. 10. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 10. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 1. 10. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 10. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 1. 10. 93* Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 10. 93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 1. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 1. 10. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1. 10. 93 Walz, Ingrid F.D.P. 1. 10. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 1. 10. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 1. 10. 93 Welt, Jochen SPD 1. 10. 93 Dr. Weng (Gerungen), F.D.P. 1. 10. 93 Wolfgang Wetzel, Kersten CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1. 10. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 1. 10. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 1. 10. 93 Wohlleben, Verena SPD 1. 10. 93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 1. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 10. 93* Zurheide, Burkhard F.D.P. 1. 10. 93 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich bedaure sehr, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen geregelt werden soll - ohne daß sichergestellt wird, ob die Abtreibungen rechtswidrig sind oder nicht. Ich halte es in diesem Zusammenhang grundsätzlich für außerordentlich problematisch, hier bereits über die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen zu beschließen, noch bevor eine endgültige Neuregelung des § 218 beraten, geschweige denn beschlossen ist. Da ich die Finanzierung der Pflege nicht gefährden möchte, werde ich - trotz erheblicher Bedenken zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt - dieser Vorlage zustimmen. Ich behalte mir jedoch vor, auf parlamentarischem Wege doch noch dagegen vorzugehen, sollte die künftige Regelung des § 218 nicht den Grundsätzen des Lebensschutzes entsprechen. Wolfgang Lüder (F.D.P.): Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen. Ein Gesetzentwurf, der nur Regelungen für Arbeiter und Angestellte betrifft, uns Abgeordnete, Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre und alle Beamten ausklammert, ist unausgewogen und unvollständig. Es besteht die Gefahr, daß trotz aller politischen Bemühungen, eine Regelung für diesen Personenkreis in einem weiteren Gesetz nachzuliefern, das Gesetzgebungsverfahren so nicht zu Ende geführt wird oder die Probleme ungleichgewichtig gelöst werden. Dieses Verfahren wird meinem Anspruch an soziale Gerechtigkeit und meiner politischen Verantwortung nicht gerecht. Deswegen lehne ich diesen Gesetzentwurf ab. Claus Jäger (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Entgeltfortzahlungsgesetz, den ich im Grunde bejahe, kann ich mit Rücksicht auf die Lohnfortzahlungen bei Abtreibungen nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB meine Zustimmung nicht geben. Zwar entspricht § 2 Abs. 2 des Gesetzes in der Beschlußempfehlung der Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber mit einer Zustimmung zu diesem Paragraphen übernimmt das Parlament politische Mitverantwortung für eine Regelung, die ich auch für die Übergangszeit für in hohem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15601* Maß bedenklich halte. Nach dieser — vorläufigen — Fristenlösung können ungeborene Kinder ohne schwerwiegende Notlage der schwangeren Frau straffrei getötet werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, derartige Tötungen durch Lohnfortzahlung zu unterstützen. Das kann ich nicht mittragen. Mit Rücksicht auf den von mir überwiegend bejahten Inhalt des Gesetzes werde ich mich der Stimme enthalten. Birgit Homburger (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes erkläre ich: Bei der Entscheidung der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung handelt es sich um eine ordnungspolitisch falsche Entscheidung, die auf dem Rücken zukünftiger Generationen ausgetragen wird und zu einem unnötigen Generationenkonflikt führen wird. Das heute zu beratende Entgeltfortzahlungsgesetz soll die Kompensation der Kosten sicherstellen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen werden, daß sie die Hälfte der Kosten der Pflegeversicherung für ihre Arbeitnehmer übernehmen sollen. Diese Kompensation war die entscheidende Bedingung der F.D.P., einem umlagefinanzierten Pflegemodell überhaupt zuzustimmen. Es wurde in der F.D.P. mit großer Mehrheit festgestellt, daß die Kompensation verläßlich und stabil sein muß. Sie sollte darüber hinaus verfassungsrechtlich, allgemeinrechtlich und tarifvertragsrechtlich bestandssicher sein. Ich stelle mich ausdrücklich hinter diese Bedingungen. Das heute hier vorliegende Entgeltfortzahlungsgesetz erfüllt diese Bedingungen nicht. Es wird dazu führen, daß die Arbeitgeber zumindest mit einem Teil und — nach meiner Einschätzung — in kurzer Zeit sogar mit dem vollen hälftigen Anteil der Beiträge zur Pflegeversicherung belastet werden. Damit wird die Wirtschaft mit enormen Kosten belastet und erleidet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Weitere Einsparungen und ein Arbeitsplatzabbau werden die Folge sein, was eine Katastrophe für die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet. Hätte das vorgelegte Entgeltfortzahlungsgesetz die von der F.D.P. aufgestellten Bedingungen aus meiner Sicht erfüllt, hätte ich ihm — aber in der Folge nicht der Einführung der Pflegeversicherung — zugestimmt. Da die Kriterien nicht erfüllt sind, sehe ich mich nicht in der Lage, diesem Entgeltfortzahlungsgesetz zuzustimmen, da es eine andere falsche Entscheidung nicht verbessert. Ich füge die Frage an, warum eigentlich solche Klimmzüge gemacht werden, um die Arbeitgeber berechtigterweise nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Warum wird nicht einfach ehrlich gesagt, daß jeder sein Pflegerisiko selbst absichern soll? Wenn man dann an einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung festhalten möchte, sollte man den Menschen ehrlicherweise sagen, daß sie das vollständig selbst bezahlen müssen, d. h. daß sie statt 0,5 % bzw. später 0,85 % Versicherungsbeitrag 1 % bzw. später 1,7 % bezahlen sollen. Denn letztlich bedeutet die Kompensation nichts anderes, als daß jeder — richtigerweise — die Kosten für die eigene Absicherung des Pflegerisikos selber tragen soll. Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): 1. In Deutschland müssen zu viele Menschen, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Der Gedanke, den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten zu können, ist für viele eine seelische Last. Zudem schlägt die Sozialhilfe für Pflegebedürftige bei Städten und Gemeinden hoch zu Buche. Derzeit wenden sie pro Jahr netto 6 Milliarden DM für diesen Zweck auf. Dies belastet diese öffentlichen Haushalte über das erträgliche Maß hinaus. Aus diesen Gründen ist es notwendig, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Dem Ziel, eine Pflegeversicherung einzuführen, stimme ich daher ausdrücklich zu. 2. Das Problem liegt in der Ausgestaltung. Die Argumente sprechen hier für eine privatrechtliche Versicherungslösung, bei der ein Kapitalstock gebildet wird, so wie es die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfohlen haben. Diese Lösung entspricht dem Leitbild vom freien selbstverantwortlichen Bürger, dem sich die Unionsparteien verpflichtet fühlen. In programmatischen Erklärungen berufen sich CDU und CSU immer wieder auf diese Grundposition. In ihrer Vorlage zur Pflegeversicherung, die auf einer Sozialversicherungslösung aufbaut, haben sie sich dagegen ohne zwingende Gründe für einen kollektivistischen Ansatz entschieden. Es ist nicht gut, anders zu reden als zu handeln. Mit dem Pflegegesetz werden sich die Unionsparteien in einem entscheidenden Punkt selbst untreu. Der vorgelegte Gesetzentwurf weist auch andere schwere Mängel auf: — Er sieht eine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit nicht vor. Dadurch werden die Kosten in eine kaum überschaubare Höhe getrieben. — Es ist keine finanzielle Vorsorge dafür getroffen worden, daß die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen künftig weit höher sein wird als heute. Mit Recht verweisen die Versicherungsmathematiker auf die Tatsache, daß ein soziales Angebot die Nachfrage dynamisch steigen läßt. — Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit weder die Erfahrungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht worden sind, noch die Entwicklung, die es nach der Verabschiedung des Schwerbehinderten-Gesetzes 1974 gegeben hat. Dieses Gesetz hat die Zahl der Schwerbehinderten vervierfacht. — Ebenso blieben Erfahrungswerte, die mit der Pflegeversicherung bereits in anderen Ländern gemacht worden sind, unberücksichtigt. Es hätte nahegelegen, auf die Niederlande zu sehen. Dort ist es bei der Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung zu einer Kostenexplosion gekommen. Deshalb ist dort inzwischen eine hohe Selbstbeteiligung aus Haushaltsund Vermögenseinkommen des Pflegebedürftigen als Kostenbremse eingeführt worden. 15602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 4. Es besteht Übereinstimmung, daß die Wirtschaft durch die Einführung einer Pflegeversicherung nicht weiter belastet werden darf. Die Konkretisierung dieser Vorgabe in dem zur Entscheidung vorgelegten Entwurf ist besser als die vorausgegangenen Ansätze. Wegen der zu erwartenden Dynamik bei den Pflegeaufwendungen ist aber abzusehen, daß auf Dauer eine Belastung der Unternehmen erwartet werden muß. Dies ist das Gegenteil dessen, was wirtschaftliche Vernunft gebietet: Wenn die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig werden soll, müssen die Personalzusatzkosten gesenkt werden. Steigen diese Kosten wegen der Pflegeversicherung weiter, muß mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Dafür möchte ich keine Mitverantwortung tragen. 5. Nach wie vor steht der vorgelegte Gesetzentwurf unter erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. 6. Stünde die Gesetzesvorlage zur Entgeltfortzahlung für sich, so könnte ich ihr ohne Bedenken zustimmen. Da sie aber Teil eines politischen Gesamtpakts zur Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung ist, die ich ablehnen muß, werde ich mich zu diesem ersten Teil des vorgelegten Gesetzgebungswerks der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. FriedrichAdolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl H. Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siegfried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Ernsteck) (alle CSU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5798) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Rede am heutigen Tage nachdrücklich für die Bundesregierung unterstrichen, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen die noch vom Gesetzgeber zu treffende Regelung nicht vorwegnimmt. Vielmehr soll lediglich damit der in der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 getroffenen Übergangsregelung entsprochen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Pflegeversicherung wollen wir nicht gefährden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wird die unseriöse Behauptung aufgestellt, die Erfahrungen mit dem im Juli 1990 verabschiedeten Gentechnikgesetz drängten zu seiner Novellierung. Der heutige „Erkenntnisstand" gebiete es, das Gentechnikgesetz von „sachlich nicht erforderlichen" und damit „unverhältnismäßigen Beschränkungen" zu befreien. Eckpunkte dieser „Befreiung" sind nach dem Willen der Gentechnikbranche, dem die Bundesregierung eilfertig gefolgt ist, die Aufnahme der wirtschaftlichen Förderung in den Gesetzeszweck, die Verkürzung der Genehmigungs- und Anmeldefristen, die Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei gewerblichen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und die Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Wir lehnen die geplante Novellierung vollständig ab. Das immer wieder von der Industrie in großen Kampagnen vorgetragene Argument der zu restriktiven bundesrepublikanischen Gesetzgebung ist, wie ein Vergleich mit den US-amerikanischen Vorschriften zeigt, falsch. Immer noch ist nachdrücklich daran zu erinnern, daß die Risikopotentiale der Gentechnologie keineswegs geklärt sind. Die Sicherheitsphilosophie des Gentechnikgesetzes, das den „gentechnischen Fallout" nicht ausschließen kann, wird durch die jetzt vorliegende Novellierung weiter durchlöchert. Die behauptete Unfallfreiheit im Bereich der gentechnischen Forschung und Anwendung gehört in die Märchenstunde. Die Krebsfälle am Institut Pasteur und die Ursachen der Erkrankungen nach Einnahme des gentechnisch hergestellten Schlafmittels Tryptophan sind bis heute nicht aufgeklärt. Wir wissen heute, daß es oft Generationen dauert, bis Schäden einer neuen naturwissenschaftlichen Methode oder von Produkten erkannt und in ihren Zusammenhängen beschrieben werden können. Das Ozonloch, der dem Exodus zustrebende Wald, die Erfahrungen mit Dioxin und DDT, aber auch die Folgen eines atomaren Fallouts belegen dies. Es ist daher fahrlässig, die Anfangsschwierigkeiten in der Anwendung und Erprobung des Gesetzes zum Anlaß einer Novellierung zu nehmen. Diese Anfangsschwierigkeiten waren angesichts der komplexen Materie vorauszusehen. Die verstärkte Betonung der wirtschaftlichen Förderung der Gentechnik ist in Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sehen. All das liegt ganz auf der Linie der „Planungsbeschleuniger" und einer geheimhaltungssüchtigen, verknöcherten Verwaltung. Bislang ist es aber einer informierten und kritischen Öffentlichkeit zu verdanken, daß in Genehmigungsverfahren auf Gefahren und Risiken hingewiesen wurde. Beispiele aus den Genehmigungsverfahren belegen allerdings auch ein tendenzielles Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15603* Versagen der Genehmigungsbehörden durch ihr Zusammenspiel mit den Antragstellern. So wurde im Erörterungstermin um die Genehmigung der gentechnischen Herstellung des Pharmaproteins TNF durch die BASF AG die Forderung nach einer Kosten-Nutzen-Analyse durch die Einwenderin seitens der Genehmigungsbehörde rechtswidrig mit der Bemerkung abgebügelt, eine Kosten-Nutzen-Analyse gehöre nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen. Auch das Unfallrisiko wurde in dem genannten Verfahren nicht durch ein Worst-case-Szenario vollständig geprüft. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Sie belegen sehr nachdrücklich zweierlei, nämlich erstens, wie notwendig die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, und zweitens: es muß im Bereich der Genehmigungsbehörden etwas passieren. Es kann und darf nicht sein, daß die Genehmigungsbehörden zusammen mit den Betreibern eine Partei bilden. Die Genehmigungsbehörden müssen zu mehr Neutralität und Unabhängigkeit angehalten werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung darf nicht partiell abgeschafft, son-dem muß durch Hinzunahme des Instruments der Verbandsklage gestärkt werden. Lassen Sie mich noch etwas zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sagen. Die Auswirkungen von Freisetzungen auf Patienten und Patientinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen, die Arten- und Sortenvielfalt und das Ökosystem sind nach wie vor ungeklärt. Es besteht die Gefahr, daß Lebensgemeinschaften durch gentechnisch veränderte Organismen in ihrer Zusammensetzung und Dynamik verändert werden und damit auch ihre Wechselwirkungen mit den unbelebten Teilen der Umgebung. Solche Prozesse verlaufen vermutlich schleichend und werden deshalb erst wahrgenommen, wenn sie weit fortgeschritten sind. Die Auswertung der Freisetzungsversuche — bis Anfang 1992 waren es über 600 in den OECD-Ländern — erfolgte bislang nicht unter Risiko-, sondern ausschließlich unter Nutzenaspekten. Nur: Die Gentechnologie ist genau wie die Atomtechnologie keine fehlerfreundliche Technologie. Fehler sind nicht rückholbar. Ich bin weder für mich selbst noch für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, die nicht mitentscheiden können, bereit, die ungeklärten Risiken der Gentechnologie durch einfaches „Weiter so" noch weiter auszuweiten. Es darf bei einer Novellierung des Gentechnikgesetzes nur um Begrenzungen, also Verstärkung des Schutzgedankens gehen. Dies bedeutet: Die Förderung der wirtschaftlichen und technischen Nutzung der Gentechnik muß als Gesetzeszweck gestrichen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf alleiniger Zweck eines Gentechnikgesetzes sein. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen sind so lange abzulehnen, bis ihre ökologische Unbedenklichkeit, und zwar auf lange Zeit gesehen, nachgewiesen ist. Gentechnisch veränderte Organismen und Nukleinsäuren müssen in den gentechnischen Anlagen inaktiviert werden, da sonst die Gefahr der Freisetzung besteht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muß für alle gewerblichen gentechnischen Anlagen, desgleichen für Forschungsanlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 garantiert sein. Nur eine transparente und öffentliche Handhabung gewährleistet sowohl Kontrolle als auch Vertrauen zu dieser Technologie. Transparenz bedeutet: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung und Technikfolgenabschätzung, 2. Akteneinsicht nach den Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie, 3. die Einrichtung eines Registers, in dem Informationen über die gentechnischen Anlagen und Arbeiten, einschließlich sicherheitsrelevanter Informationen gesammelt werden, 4. Einführung der Verbandsklage in das Gentechnikgesetz, 5. Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt werden, 6. Einrichtung eines Beirates, der die Gentechnologie kontinuierlich einer umfassenden Bewertung unterzieht. Ein letztes, und damit will ich schließen: Wenn die Forschung von Gentechnologie durch öffentliche Gelder gefördert wird, so muß dies einhergehen mit der parallelen Förderung von Sicherheitsforschung. Deutscher Naturschutzring und Ökoinstitut haben es griffig formuliert: Mindestens 1 DM für die begleitende Sicherheitsforschung bei 10 DM für die gentechnische Forschung. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz — LSpG) 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 3. Gesetz über besondere Maßgaben für die Anwendung des Parteiengesetzes 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes 5. Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG) 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes 7. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha 8. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 9. Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 15604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 10. Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (2. Verjährungsgesetz) 11. Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes 12. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 13. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz — FÖJG) 14. Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) 15. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG) Zu dem unter Nr. 4 aufgeführten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Zweite Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Das Gesetz enthält Regelungen zum Verwaltungsverfahren, die vom Landeswahlleiter zu berücksichtigen sind. Es bedarf daher gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 1993 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner zu den unter den Nummern 12 bis 15 genannten Gesetzen folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes" an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen der EG-Agrarpolitik sowie der Gesellschaft im ländlichen Raum anzupassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß sich der Begriff „Agrarstruktur" nicht nur auf die speziellen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beziehen darf, sondern auch die Dörfer als Standort einer leistungsfähigen Landwirtschaft und die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft außerhalb der Produktion von Agrarerzeugnissen mit einbeziehen muß. Der Bundesrat setzt sich daher dafür ein, daß der Aufgabenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe erweitert und ein neuer Förderungsgrundsatz „Markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung" in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen wird. Er bedauert jedoch, daß die Maßnahme „Dorferneuerung" nicht auch expressis verbis in das Gesetz aufgenommen wurde, und fordert die Bundesregierung auf, diesem Anliegen alsbald zu entsprechen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe den unterschiedlichen Struktur- und Umweltbedingungen in den ländlichen Räumen Rechnung tragen muß. Die Länder müssen ausreichend Spielraum haben, die notwendigen Schwerpunkte selbst zu setzen. Der Bundesrat geht davon aus, daß durch die Aufnahme des neuen Fördertatbestandes in die Gemeinschaftsaufgabe keine einseitige Kürzung der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen erfolgt. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist wegen der grundlegenden Bedeutung der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine Förderung derartiger Maßnahmen nach wie vor unverzichtbar. Entschließung zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres: Beim Bürger wächst die ökologische Sensibilität und die Bereitschaft, aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Besonders Jugendliche sind hierbei motiviert und engagiert. Die bisherigen Modellversuche zum freiwilligen ökologischen Jahr zeigen, daß die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Plätze um ein Vielfaches übersteigt. Der Bundesrat hätte es deshalb begrüßt, wenn die Bundesregierung bereit gewesen wäre, die Träger und Einsatzstellen aus zu erhöhenden Mitteln des Bundesjugendplanes zu fördern. Der Bundesrat kritisiert ausdrücklich diese ablehnende Haltung. Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, eine ausreichende, auf Dauer angelegte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung des freiwilligen ökologischen Jahres einzugehen. Entschließung zum Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz): 1. Auch wenn der Bundesrat zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt, kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Länder von ihrer Forderung im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Bahnreform abrücken, daß der Bund Eigentümer des gesamten Schienenwegenetzes der Bundeseisenbahnen bleibt und damit weiterhin für die Finanzierung des Neu- und Ausbaus, der Ersatzinvestitionen sowie der Instandsetzung und Unterhaltung des Schienennetzes verantwortlich ist. Das Gesetz berührt dagegen ausschließlich den Bau und den Ausbau von Fernverkehrsstrecken, erstreckt sich also nicht auf den künftig zu regionalisierenden Schienenpersonennahverkehr. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluß vom 7. 5. 1993 zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Bahnreform (BR-Drucksache 130/93 und 131/93 (Beschluß)). 2. Die Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken der Deutschen Bahnen mit internationalen Verkehrsflughäfen entspricht den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Länder und des Bundes. Der Bundesrat hält für vordringlich, daß die Infrastrukturmaßnahmen zur Verknüpfung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Hannover, Leipzig/Halle, Köln/Bonn, München und Stuttgart einschließlich des geplanten Flughafens BerlinBrandenburg-International mit dem Schienennetz des Fernverkehrs so bald als möglich realisiert werden. Dies entspricht auch den Vorstellungen, die die Länder in bezug auf die künftige Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes haben, die im Zuge der Bahnreform nötig wird (Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes). Die Bedeutung der künftigen Schienenwegeinfrastruktur für die Lagegunst der Länder verlangt die intensive Begleitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege durch die Länder. In Analogie zum Verfahren bei der Aufstellung des Bundesfernstraßenbedarfsplans ist nach Auffassung des Bundesrates die Beteiligung der Länder sicherzustellen. Entschließung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG): Die international arbeitende Organisierte Kriminalität muß durch geeignete Maßnahmen wirksamer als bisher bekämpft werden. Geld und illegale Gewinne sind die Triebfedern der Organisierten Kriminalität. Deshalb muß bei diesen in erster Linie angesetzt werden, um der Forderung, daß Verbrechen sich künftig nicht mehr lohnen dürfen, zu entsprechen. Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kann dabei nur ein erster Schritt in diese Richtung sein. Weitere Schritte müssen umgehend folgen Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend Gesetzentwürfe vorzulegen, die 1. eine Ersatzpflicht der Bankinstitute etc. begründen, wenn diese (fahrlässig) ihrer Mitteilungspflicht bei Verdachtsfällen nicht nachkommen, 2. den Straftatbestand der Geldwäsche auch auf die fahrlässige Begehensweise erstrecken, 3. die ausländischen Filialen deutscher Banken in gleicher Weise wie die im Inland ansässigen Institute in die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen einbeziehen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15605* 4. die Beweislast bei schweren Fällen der Organisierten Kriminalität umkehren, um die Beschlagnahme und Einziehung von den Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die vermutlich durch diese Straftat erlangt worden sind oder dazu verwendet werden sollen (Verfahren „ad rem"). Hier ist es Sache des Eigentümers, die gegen ihn sprechende Vermutung zu widerlegen. 5. es den Finanzbehörden ermöglichen, durch Organisierte Kriminalität erlangte Gewinne schon vor rechtskräftiger Verurteilung zu erfassen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/5460 Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/5662 Nr. 3.32
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    Rede von Josef Vosen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Ich hätte mich dieser Erklärung anschließen können; das habe ich aber bewußt nicht getan, weil ich einen weiteren Punkt habe, weshalb ich mich anders verhalten möchte, und zwar ist das der Produktionsbereich bei der Sicherheitsstufe S 1. Ich bin der Meinung — die auch viele Kollegen im Beratungsverfahren mit vertreten haben —, daß hier keine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu erwarten ist — so sagt es die EG-Richtlinie — und daß daher eine Genehmigung auch für Produktionsanlagen nicht erforderlich ist, sondern daß es ausreicht, eine Anmeldung vorzunehmen, nicht eine Anzeige — das ist auch ein Unterschied zum Gesetzentwurf —, und daß wir von daher nicht nur im Bereich der Lehre, sondern auch im Bereich der Produktion Erleichterungen schaffen sollten.
    Es ist auch für alle — ich will das ganz klar sagen —, die die Sicherheit hoch einstufen, so denke ich, verantwortbar, den S-1-Bereich so zu handhaben.
    Deswegen werde ich sowohl dem Änderungsantrag der SPD als auch dem Gesetzentwurf der Koalition nicht zustimmen. Ich werde mich in beiden Fällen der Stimme enthalten.


Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir sind damit am Ende der Debatte und der Erklärungen.
Ich möchte noch auf zwei Punkte aufmerksam machen. Der Kollege Wolf-Michael Catenhusen hat von „Tricksereien" gesprochen. Das ist ein unparlamentarischer Ausdruck. Man kann dafür sicher eine bessere Wendung finden, auch in Anbetracht derjenigen, die uns zuhören oder zusehen.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Schande über ihn!)

Das gleiche gilt für den Kollegen Dr. Briefs, der davon gesprochen hat, daß jemand einen Popanz aufbaut. Auch das kann man in diesem Haus vielleicht etwas anders und parlamentarischer darlegen.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes auf den Drucksachen 12/5145 und 12/5789. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/5810 vor, über den wir zuerst abstimmen.
Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Bei einer Reihe von Gegenstimmen und Enthaltungen ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ist dieser Gesetzentwurf in der Ausschußfassung gegen Stimmen aus der SPD-Fraktion, der Gruppe PDS/ Linke Liste und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Stimmenthaltungen aus der SPD-Fraktion in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. — Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Dieser Gesetzentwurf ist in dritter Beratung bei Gegenstimmen aus der Fraktion der SPD, bei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD und gegen die Stimmen der Gruppe PDS/Linke Liste und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Der Ausschuß für Gesundheit empfiehlt auf Drucksache 12/5789 weiterhin, den inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 12/5614 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Debatte von heute morgen sind während der Rede unseres Kollegen Arbeitsministers Dr. Norbert Blüm eine Reihe von Zwischenrufen gefallen. Der Kollege



Vizepräsident Helmuth Becker
Ottmar Schreiner hat Herrn Minister Blüm als „größten Heuchler der Republik" bezeichnet. Ich erteilte ihm dafür einen Ordnungsruf. Herr Kollege Schreiner hat in einer zweiten Zwischenbemerkung den Kollegen Blüm „Heuchler und Pharisäer" genannt. Ich erteile ihm dafür einen weiteren Ordnungsruf.
Der Kollege Uwe Lambinus hat einen Zwischenruf „Volksbelügner" gemacht und sich dafür ausdrücklich entschuldigt.
Frau Kollegin Regina Kolbe hat dem Minister Blüm vorgeworfen: „Sie lügen ja schon wieder! " Sie erhält dafür einen Ordnungsruf.
Schließlich geht es um den Kollegen Erich Fritz, der bei einer Rede des Kollegen Schreiner „Oberschreier" dazwischengerufen hat. Auch dafür erhält er einen Ordnungsruf.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Nein, Herr Präsident! Das ist ausschließlich die Wahrheit!)

Ich bitte bei all dem, was wir hier tun, immer ein bißchen daran zu denken, daß wir zwar in der Sache streiten wollen, aber doch niemanden persönlich beleidigen wollen.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aber Wahrheit muß Wahrheit bleiben, Herr Präsident!)

Das sollten wir uns für die weiteren Debatten, die wir hier führen, auch merken.
Ich rufe nunmehr die Zusatzpunkte 3 bis 5 der Tagesordnung auf:
ZP3 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
— Drucksache 12/5774 —
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung
Rechtsausschuß Finanzausschuß Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
ZP4 Beratung der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten
Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung
— Drucksache 12/4425 —Überweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung Rechtsausschuß
Finanzausschuß
Haushaltsausschuß
ZP5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung
— Drucksache 12/5777 —
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung
Rechtsausschuß Finanzausschuß Haushaltsausschuß
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die gemeinsame Aussprache eine Stunde vorgesehen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch und bitte, damit wir mit der Debatte beginnen können, die Kolleginnen und Kollegen in der Mitte des Saales, Platz zu nehmen.
Wir beginnen mit der Aussprache. Als erstem Redner erteile ich unserem Kollegen Joachim Hörster das Wort.

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    Rede von Joachim Hörster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten mit den eben aufgeführten Tagesordnungspunkten heute in erster Lesung im Kern über ein Gesetz über die Neuregelung der Parteienfinanzierung. Anlaß für die Neuregelung der Parteienfinanzierung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. April 1992, das wichtige Regelungen der derzeit gültigen Parteienfinanzierung, insbesondere die über den Sockelbetrag, über den Chancenausgleich sowie über die Wahlkampfkostenerstattung, als mit der Verfassung für nicht vereinbar erklärt hat. Darüber hinaus wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden neu zu regeln.
    Der Bundespräsident hat unverzüglich nach diesem Urteil eine Kommission unabhängiger Sachverständiger gemäß § 18 Parteienfinanzierungsgesetz einberufen, die sich am 3. September 1992 konstituiert hat. Der Bericht dieser Kommission wurde am 19. Februar 1993 veröffentlicht. Die Empfehlungen der Kommission — es gibt ein Mehrheits- und ein Minderheitsvotum — sollen hilfreich sein, können dem Gesetzgeber die Aufgabe jedoch nicht abnehmen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst zu bewerten, eigene Schlüsse daraus zu ziehen und sich auch im Gesetzgebungsverfahren des Rates weiterer Sachverständiger zu versichern.
    Daher legen wir größten Wert darauf, daß auch dieses Gesetzgebungsverfahren von einer öffentlichen Anhörung des Parlamentes begleitet wird und daß damit auch in der Öffentlichkeit transparent gemacht wird, was die Neuregelung der Parteienfinanzierung in Mark und Pfennig bedeutet und welche zentrale Rolle ihr in der Verfassungwirklichkeit zukommt. Dies ist auch deswegen geboten, weil selbst der Wohlmeinende, der sich nicht an der allgemein üblich gewordenen oberflächlichen, teilweise auch dümmlichen Parteienkritik beteiligt, Schwierigkeiten hat, die wiederholten Änderungen des Parteienfinanzierungsgesetzes nachzuvollziehen.
    Daß eine direkte staatliche Finanzierung der Parteien im Hinblick auf deren besonderen Verfassungsauftrag nach Art. 21 des Grundgesetzes eine öffentli-



    Joachim Hörster
    che Aufgabe ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1958 festgestellt. Es ging damals allerdings davon aus, daß eine Steuerbegünstigung von Spenden deswegen unzulässig sei, weil die Folgen wegen der unterschiedlichen Steuersätze für die Spender ungleich wären.
    Acht Jahre später — die wenigsten in diesem Hause werden sich daran erinnern — erklärte dasselbe Gericht die Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt für die gesamte politische Tätigkeit für nichtig; nur die Wahlkampfkostenerstattung sollte zulässig sein. Resultat dieses Urteils war die Verabschiedung des Parteienfinanzierungsgesetzes von 1967, in dem insbesondere die Wahlkampfkostenerstattung, die das Bundesverfassungsgericht zuvor für zulässig gehalten hatte, geregelt wurde. Die Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch waren später nochmals Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Streites. Das Quorum für die Wahlkampfkostenerstattung wurde von 2,5 auf 0,5 % abgesenkt.
    Anfang der 80er Jahre ergab sich erneut die Notwendigkeit einer umfassenden Diskussion und Neuregelung der Parteienfinanzierung, weil wegen der sattsam bekannten sogenannten Parteispendenaffäre eine weitere Verunsicherung über das eingetreten war, was überhaupt im Bereich der Finanzierung der Parteien rechtlich zulässig war. Es wurde eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die einen umfassenden Bericht vorlegte, und zwar am 18. April 1983. Dieser Bericht hat auch in seinen grundsätzlichen Ausführungen heute noch Gültigkeit.
    Damals war die breite Mehrheit im Bundestag der Ansicht, daß die Vorschläge der Kommission eine ausgewogene Regelung darstellen, die für lange Zeit Bestand haben könnte. Der Bundestag änderte in Anlehnung an die Vorschläge der Kommission das Parteiengesetz und Art. 21 des Grundgesetzes. Die Wahlkampfkostenerstattung als unmittelbare staatliche Leistung wurde auf 5 DM je Wahlberechtigten festgesetzt und zusätzlich der Chancenausgleich eingeführt. Zwei Jahre später hielt das Bundesverfassungsgericht die neue Regelung für nicht ausreichend und forderte zusätzlich einen Sockelbetrag zur Wahlkampfkostenerstattung für die Parteien, die über 2 % der Zweitstimmen erreichen. Ferner forderte es eine Korrektur des Chancenausgleiches.
    Der Bundestag nahm die erforderlichen Änderungen vor; jedoch war auch dieser Neuregelung kein langfristiger Erfolg beschieden. Auf Klage der GRÜNEN entschied das Bundesverfassungsgericht im April des letzten Jahres, daß dieser Sockelbetrag, der Chancenausgleich und die Wahlkampfkostenerstattung durch Bund und Länder, alle eingeführt durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, verfassungswidrig seien.
    Zugleich wurde eine absolute Obergrenze für Leistungen an Parteien in Höhe von insgesamt 230 Millionen DM jährlich ermittelt — dies nach den Maßstäben des Jahres 1992, was nach unserem Willen auch 1994 gelten soll.
    Auf die Änderungen der mittelbaren Parteienfinanzierung im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte — es wäre interessant, auch sie hier vorzutragen — will ich im Detail nicht eingehen. Deutlich machen will ich aber, daß die ständigen Änderungen des Parteienfinanzierungsrechtes durch das Bundesverfassungsgericht unsere Aufgabe, die wir als Gesetzgeber haben, außerordentlich erschweren. Wir können nicht umhin, festzustellen, daß es angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zumindest sehr schwierig geworden ist, Regelungen vorzuschlagen, bei denen man sicher sein kann, daß sie der jeweiligen Bewertung des verfassungsmäßig Gebotenen durch das Verfassungsgericht Rechnung tragen. Dennoch habe ich die Hoffnung, daß mit Hilfe dieses sorgfältig vorbereiteten Gesetzentwurfes und im Zuge seiner Bewertung durch die Anhörung im Innenausschuß eine Regelung gefunden werden kann, die länger Bestand hat als ihre Vorgängerregelungen.

    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Hoffen wir es! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Dies ist auch dringend geboten, da es im Interesse unseres politischen Gemeinwesens liegt, daß die politischen Parteien nicht dauernd durch diese ständigen Veränderungen dem Verdacht ausgesetzt werden, sie würden sich auf unseriöse oder gar verfassungswidrige Weise finanzieren. Genau das Gegenteil ist der Fall, trotz der Fehler und Mängel, die immer wieder vorkommen, wenn Menschen handeln, wie man an der ständigen Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nachvollziehen kann.
    In einer Demokratie — die wir alle doch wollen —, braucht man Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich engagieren:

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    im Gemeinderat, im Kreistag und im Landtag, im Bundestag — schlicht auf allen Ebenen. Wer sollte sozusagen dieses Personal gewinnen und es den Wählerinnen und Wählern präsentieren, wenn es die politischen Parteien nicht gäbe?

    (Dr. Franz Möller [CDU/CSU]: Sehr richtig! Sehr richtig!)

    Sollen dann die Berufsverbände, die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften oder gar dieser nicht definierbare Bund der Steuerzahler die Vorschläge unterbreiten?

    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Der Bund der Steuerzahler, das ist sehr gut! — Peter Conradi [SPD]: Die Journalisten!)

    Gerade wer im Interesse einer funktionierenden Demokratie verhindern will, daß sich mächtige Berufs- und Wirtschaftsverbände den Staat unter den Nagel reißen, kommt zu dem Ergebnis, daß politische Parteien nicht nur um der Diskussion und der Suche nach dem besten Weg willen oder wegen des nur zwischen Parteien erzielbaren demokratischen Grundkonsenses unverzichtbar sind, sondern vor allem deswegen, weil sie durch ihre politische Arbeit ein breites Personalangebot für die Wählerinnen und Wähler, aber auch für die demokratischen Institutionen organisieren.

    (Wolfgang Lüder [F.D.P.]: Sehr richtig!)




    Joachim Hörster
    Parteien erarbeiten Ziele und Programme und bieten dadurch politische Alternativen.
    Gerade die Lehren der Weimarer Demokratie und ihres Untergangs haben den Parlamentarischen Rat 1949 veranlaßt, durch einen besonderen Parteienartikel, den Art. 21 des Grundgesetzes, die Notwendigkeit der Parteien im geschriebenen Verfassungsrecht unzweideutig festzuhalten und sie als Sicherung gegen Gefährdungen der Demokratie mit der besonderen Aufgabe, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, zu betrauen. Diese integrierende Funktion der Parteien ist bislang von niemandem direkt in Frage gestellt worden. Natürlich bedeutet dies auch Einfluß. Nur, dieser Einfluß war und ist von Verfassungs wegen gewollt.
    In einer Entscheidung vom 5. April 1952 — in der Anfangsphase der Bundesrepublik, als das Desaster der Weimarer Republik und des Dritten Reiches allen noch gegenwärtig war — hat das Bundesverfassungsgericht zur Auslegung des Art. 21 des Grundgesetzes folgendes ausgeführt:
    Der Zweck dieser Bestimmung ist, die in der Weimarer Verfassung zwischen der politischen Wirklichkeit und dem geschriebenen Verfassungsrecht bestehenden Spannungen zu beheben. Dadurch ist von Bundes wegen der moderne demokratische Parteienstaat legalisiert; die Parteien sind in die Verfassung eingebaut. Ein solcher Einbau enthält die Anerkennung, daß die Parteien nicht nur politisch und soziologisch, sondern auch rechtlich relevante Organisationen sind.

    (Dr. Franz Möller [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Sie sind zu integrierenden Bestandteilen des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens geworden.
    Dieser Definition des Bundesverfassungsgerichtes ist nichts hinzuzufügen. Sie ist auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Parteien trotz der derzeit anhaltenden Kritik an bestimmten Erscheinungsformen nicht zurückzunehmen oder abzuschwächen.
    Es kann gar kein Zweifel daran bestehen, daß bestimmte Erscheinungsformen in der Praxis politischer Parteien der Korrektur oder auch der Reform bedürfen. Dies ist ein immerwährender Vorgang. Niemand kann die Augen davor verschließen, daß gelegentlich auch durch Parteien oder Parteimitglieder mögliche Einflußnahmen den Ruch der Mißbräuchlichkeit haben. Dennoch: Nichts an den Erfahrungen, die die Deutschen in der Bundesrepublik mit ihren Parteien gemacht haben, gibt Anlaß dazu, in der zur Zeit üblichen herabsetzenden, ätzenden Weise über Parteien und Politik herzuziehen und das ganze System in Zweifel zu ziehen oder es doch zumindest verächtlich zu machen. Dieses System hat dazu beigetragen, daß die Bundesrepublik einer der wohlhabendsten, der liberalsten, der sozialsten Staaten in der Welt überhaupt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Parteienaversion in Deutschland ist kein Phänomen des Jahres 1993. Es hat sie schon früher gegeben, und sie läßt im wesentlichen drei Verhaltensweisen erkennen:
    Zunächst gibt es da die privatisierende Politikabstinenz, die sozusagen vom Erker des Wohnzimmers aus beobachtet, wie sich die Politiker im Gelände tummeln und sich die Hände schmutzig machen. Dies entspricht der früher weit verbreiteten großbürgerlichen Überzeugung, daß Politik ein schmutziges Geschäft sei, an dem sich intelligente und anständige Leute nicht beteiligen.
    Eine weitere Verhaltensweise ist die Vorstellung, man könne Demokratie von der Basis ohne politische Parteien praktizieren. Das mag in kleineren Gemeinden vielleicht noch möglich sein, aber Landkreise, Länder oder gar einen Industriestaat wie die Bundesrepublik Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern kann man nicht basisdemokratisch regieren.
    Die dritte Verhaltensweise ist wohl die schlimmste und gefährlichste, nämlich der Glaube, daß das Volk vor allem jemanden brauche, der ihm sagt, wo es langgeht. Danach wäre es eigentlich nur konsequent, auf Parlament und politische Parteien, da störend, überhaupt zu verzichten. In der Weimarer Republik wurde das Parlament von den Rechtsradikalen als Schwatzbude diffamiert. Die alten Geister rühren sich wieder. Die Darstellungen in der Boulevardpresse, die das Parlament und die Parlamentarier fast regelmäßig verächtlich machen und das Bild der demokratischen Institutionen einseitig verzeichnen,

    (Peter Conradi [SPD]: So ist es!)

    wecken böse Erinnerungen an eine Medienarbeit, die unter dem Begriff Hugenberg historisch belegt ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wenn sich dieses öffentliche Klima noch länger fortsetzt, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich Bürger abwenden und die rote und braune Brühe wieder hochkocht.
    Wir müssen für unsere Demokratie auch weiterhin die Voraussetzung erhalten, daß die Parteien in der Lage sind, unterschiedliche Interessen zu bündeln und auf das Gemeinwohl auszurichten, daß die Parteien in der Lage sind, die Droh- und Störpotentiale, mit denen machtvolle Verbände politische Entscheidungen erzwingen wollen, in Schach und Proportionen zu halten. Die Parteien müssen weiterhin in der Lage bleiben, die mit den weltweiten politischen Veränderungen und der inneren Einheit Deutschlands natürlicherweise verbundenen Spannungen auszuhalten und die damit einhergehenden schweren Konflikte zu überwinden und auch auszusöhnen.
    Diese Aufgabe können die Parteien nur erfüllen, wenn sie Unabhängigkeit von wichtigen wirtschaftlichen Interessen bewahren können, was wiederum nur über eine klar — auch unter Inanspruchnahme öffentlicher Mittel — geregelte Finanzierung erreicht



    Joachim Hörster
    werden kann. Deswegen ist dieses Gesetz notwendig, und deswegen dient es dem Ganzen.

    (Beifall bei bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)