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    Plenarprotokoll 12/180 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe im Süden und Westen Indiens . . . . . . . . . . . . 15533A Erweiterung der Tagesordnung 15533 B Zur Geschäftsordnung Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15533 B Ottmar Schreiner SPD 15534 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 15535 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 15536 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15536D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 15537 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15538A, 15561 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15540 C Rudolf Dreßler SPD 15541 D, 15566 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15543 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 15545 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 15547A, 15554 B Gerd Andres SPD 15547 B Rudolf Dreßler SPD . . . . 15548C, 15556 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . 15549D, 15567 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 15550 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 15551 D Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . . 15553 A Regina Kolbe SPD 15554 D Volker Kauder CDU/CSU 15556B Barbara Weiler SPD 15556B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15556 C Siegfried Hornung CDU/CSU 15557 A Gerd Andres SPD 15557 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 15558B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 15559D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15561C, 15566 D Uwe Lambinus SPD 15565 D Dr.Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15565 D Günther Heyenn SPD . . . . 15567A, 15569B Dr. Dieter Thomae F.D.P 15569B, C Namentliche Abstimmung . . . . . . . 15569 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . 15572A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksachen 12/5145, 12/5614, 12/5789, 12/5809, 12/5804) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 15570B, 15583A Gudrun Schaich-Walch SPD 15573 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 15575B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15576D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 15577 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 15580 B Heinrich Seesing CDU/CSU 15583 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15584 A Siegmar Mosdorf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15584 D Josef Vosen SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15585 B Vizepräsident Helmuth Becker 15585 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/5774) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung (Drucksache 12/4425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksache 12/5777) Joachim Hörster CDU/CSU 15586 C Hans Gottfried Bernrath SPD 15589 A Wolfgang Lüder F.D.P. 15590A Jürgen Koppelin F.D.P. 15590C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15591 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15592 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 15593 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 15593 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15595 B Peter Conradi SPD 15596 A Nächste Sitzung 15597 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15599* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/ 5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe CDU/CSU 15600* C Wolfgang Lüder F D P 15600* C Claus Jäger CDU/CSU 15600* D Birgit Homburger F D P 15601* A Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU . . . 15601* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siefried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Emstek) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/ 5263, 12/5798) 15602* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15602* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 15603* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15533 180. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 10. 93* Blunck (Uetersen), SPD 1. 10. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 10. 93* Wilfried Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 1. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 1. 10. 93* Büchner (Speyer), Peter SPD 1. 10. 93 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. von Bülow, Andreas SPD 1. 10. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 10. 93 Peter Harry Caspers-Merk, Marion SPD 1. 10. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 1. 10. 93 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 1. 10. 93 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 1. 10. 93 Duve, Freimut SPD 1. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 10. 93 Esters, Helmut SPD 1. 10. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 1. 10. 93 Liste Fischer, (Unna), Leni CDU/CSU 1. 10. 93* Formanski, Norbert SPD 1. 10. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 1. 10. 93 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 1. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 1. 10. 93 Geiger, Michaela CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Gries, Ekkehard F.D.P. 1. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 1. 10. 93 Haschke CDU/CSU 1.10.93 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 1. 10. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1. 10. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 1. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 1. 10. 93* Huonker, Gunter SPD 1. 10. 93 Jaunich, Horst SPD 1. 10. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 1. 10. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 1. 10. 93* Kampeter, Steffen CDU/CSU 1. 10. 93 Kastning, Ernst SPD 1. 10. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 1. 10. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Klejdzinski, SPD 1. 10. 93 Karl-Heinz Kolbe, Manfred CDU/CSU 1. 10. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 1. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 1. 10. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Leonhard-Schmid, SPD 1. 10. 93 Elke Lühr, Uwe F.D.P. 1. 10. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 1. 10. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 1. 10. 93* Marx, Dorle SPD 1. 10. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 10. 93 Mattischeck, Heide SPD 1. 10. 93 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 1. 10. 93 Dorothea Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 1. 10. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 1. 10. 93* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1. 10. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 10. 93* Müller (Düsseldorf), SPD 1. 10. 93 Michael Müller (Schweinfurt), SPD 1. 10. 93 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 1. 10. 93 Hans-Werner Neumann (Bramsche), SPD 1. 10. 93 Volker Oostergetelo, Jan SPD 1. 10. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 1. 10. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 1. 10. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 10. 93 Pfuhl, Albert SPD 1. 10. 93* Poß, Joachim SPD 1. 10. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 10. 93* Rappe (Hildesheim), SPD 1. 10. 93 Hermann Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93* Reimann, Manfred SPD 1. 10. 93* von Renesse, Margot SPD 1. 10. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 1. 10. 93 Reuter, Bernd SPD 1. 10. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 1. 10. 93 Rixe, Günter SPD 1. 10. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 1. 10. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 10. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 1. 10. 93* Schluckebier, Günther SPD 1. 10. 93* Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 1. 10. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 1. 10. 93 Schuster, Hans Paul F.D.P. 1. 10. 93 Hermann Dr. Schuster, R. Werner SPD 1. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 1. 10. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 10. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 1. 10. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 10. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 1. 10. 93* Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 10. 93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 1. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 1. 10. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1. 10. 93 Walz, Ingrid F.D.P. 1. 10. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 1. 10. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 1. 10. 93 Welt, Jochen SPD 1. 10. 93 Dr. Weng (Gerungen), F.D.P. 1. 10. 93 Wolfgang Wetzel, Kersten CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1. 10. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 1. 10. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 1. 10. 93 Wohlleben, Verena SPD 1. 10. 93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 1. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 10. 93* Zurheide, Burkhard F.D.P. 1. 10. 93 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich bedaure sehr, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen geregelt werden soll - ohne daß sichergestellt wird, ob die Abtreibungen rechtswidrig sind oder nicht. Ich halte es in diesem Zusammenhang grundsätzlich für außerordentlich problematisch, hier bereits über die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen zu beschließen, noch bevor eine endgültige Neuregelung des § 218 beraten, geschweige denn beschlossen ist. Da ich die Finanzierung der Pflege nicht gefährden möchte, werde ich - trotz erheblicher Bedenken zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt - dieser Vorlage zustimmen. Ich behalte mir jedoch vor, auf parlamentarischem Wege doch noch dagegen vorzugehen, sollte die künftige Regelung des § 218 nicht den Grundsätzen des Lebensschutzes entsprechen. Wolfgang Lüder (F.D.P.): Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen. Ein Gesetzentwurf, der nur Regelungen für Arbeiter und Angestellte betrifft, uns Abgeordnete, Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre und alle Beamten ausklammert, ist unausgewogen und unvollständig. Es besteht die Gefahr, daß trotz aller politischen Bemühungen, eine Regelung für diesen Personenkreis in einem weiteren Gesetz nachzuliefern, das Gesetzgebungsverfahren so nicht zu Ende geführt wird oder die Probleme ungleichgewichtig gelöst werden. Dieses Verfahren wird meinem Anspruch an soziale Gerechtigkeit und meiner politischen Verantwortung nicht gerecht. Deswegen lehne ich diesen Gesetzentwurf ab. Claus Jäger (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Entgeltfortzahlungsgesetz, den ich im Grunde bejahe, kann ich mit Rücksicht auf die Lohnfortzahlungen bei Abtreibungen nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB meine Zustimmung nicht geben. Zwar entspricht § 2 Abs. 2 des Gesetzes in der Beschlußempfehlung der Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber mit einer Zustimmung zu diesem Paragraphen übernimmt das Parlament politische Mitverantwortung für eine Regelung, die ich auch für die Übergangszeit für in hohem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15601* Maß bedenklich halte. Nach dieser — vorläufigen — Fristenlösung können ungeborene Kinder ohne schwerwiegende Notlage der schwangeren Frau straffrei getötet werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, derartige Tötungen durch Lohnfortzahlung zu unterstützen. Das kann ich nicht mittragen. Mit Rücksicht auf den von mir überwiegend bejahten Inhalt des Gesetzes werde ich mich der Stimme enthalten. Birgit Homburger (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes erkläre ich: Bei der Entscheidung der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung handelt es sich um eine ordnungspolitisch falsche Entscheidung, die auf dem Rücken zukünftiger Generationen ausgetragen wird und zu einem unnötigen Generationenkonflikt führen wird. Das heute zu beratende Entgeltfortzahlungsgesetz soll die Kompensation der Kosten sicherstellen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen werden, daß sie die Hälfte der Kosten der Pflegeversicherung für ihre Arbeitnehmer übernehmen sollen. Diese Kompensation war die entscheidende Bedingung der F.D.P., einem umlagefinanzierten Pflegemodell überhaupt zuzustimmen. Es wurde in der F.D.P. mit großer Mehrheit festgestellt, daß die Kompensation verläßlich und stabil sein muß. Sie sollte darüber hinaus verfassungsrechtlich, allgemeinrechtlich und tarifvertragsrechtlich bestandssicher sein. Ich stelle mich ausdrücklich hinter diese Bedingungen. Das heute hier vorliegende Entgeltfortzahlungsgesetz erfüllt diese Bedingungen nicht. Es wird dazu führen, daß die Arbeitgeber zumindest mit einem Teil und — nach meiner Einschätzung — in kurzer Zeit sogar mit dem vollen hälftigen Anteil der Beiträge zur Pflegeversicherung belastet werden. Damit wird die Wirtschaft mit enormen Kosten belastet und erleidet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Weitere Einsparungen und ein Arbeitsplatzabbau werden die Folge sein, was eine Katastrophe für die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet. Hätte das vorgelegte Entgeltfortzahlungsgesetz die von der F.D.P. aufgestellten Bedingungen aus meiner Sicht erfüllt, hätte ich ihm — aber in der Folge nicht der Einführung der Pflegeversicherung — zugestimmt. Da die Kriterien nicht erfüllt sind, sehe ich mich nicht in der Lage, diesem Entgeltfortzahlungsgesetz zuzustimmen, da es eine andere falsche Entscheidung nicht verbessert. Ich füge die Frage an, warum eigentlich solche Klimmzüge gemacht werden, um die Arbeitgeber berechtigterweise nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Warum wird nicht einfach ehrlich gesagt, daß jeder sein Pflegerisiko selbst absichern soll? Wenn man dann an einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung festhalten möchte, sollte man den Menschen ehrlicherweise sagen, daß sie das vollständig selbst bezahlen müssen, d. h. daß sie statt 0,5 % bzw. später 0,85 % Versicherungsbeitrag 1 % bzw. später 1,7 % bezahlen sollen. Denn letztlich bedeutet die Kompensation nichts anderes, als daß jeder — richtigerweise — die Kosten für die eigene Absicherung des Pflegerisikos selber tragen soll. Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): 1. In Deutschland müssen zu viele Menschen, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Der Gedanke, den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten zu können, ist für viele eine seelische Last. Zudem schlägt die Sozialhilfe für Pflegebedürftige bei Städten und Gemeinden hoch zu Buche. Derzeit wenden sie pro Jahr netto 6 Milliarden DM für diesen Zweck auf. Dies belastet diese öffentlichen Haushalte über das erträgliche Maß hinaus. Aus diesen Gründen ist es notwendig, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Dem Ziel, eine Pflegeversicherung einzuführen, stimme ich daher ausdrücklich zu. 2. Das Problem liegt in der Ausgestaltung. Die Argumente sprechen hier für eine privatrechtliche Versicherungslösung, bei der ein Kapitalstock gebildet wird, so wie es die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfohlen haben. Diese Lösung entspricht dem Leitbild vom freien selbstverantwortlichen Bürger, dem sich die Unionsparteien verpflichtet fühlen. In programmatischen Erklärungen berufen sich CDU und CSU immer wieder auf diese Grundposition. In ihrer Vorlage zur Pflegeversicherung, die auf einer Sozialversicherungslösung aufbaut, haben sie sich dagegen ohne zwingende Gründe für einen kollektivistischen Ansatz entschieden. Es ist nicht gut, anders zu reden als zu handeln. Mit dem Pflegegesetz werden sich die Unionsparteien in einem entscheidenden Punkt selbst untreu. Der vorgelegte Gesetzentwurf weist auch andere schwere Mängel auf: — Er sieht eine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit nicht vor. Dadurch werden die Kosten in eine kaum überschaubare Höhe getrieben. — Es ist keine finanzielle Vorsorge dafür getroffen worden, daß die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen künftig weit höher sein wird als heute. Mit Recht verweisen die Versicherungsmathematiker auf die Tatsache, daß ein soziales Angebot die Nachfrage dynamisch steigen läßt. — Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit weder die Erfahrungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht worden sind, noch die Entwicklung, die es nach der Verabschiedung des Schwerbehinderten-Gesetzes 1974 gegeben hat. Dieses Gesetz hat die Zahl der Schwerbehinderten vervierfacht. — Ebenso blieben Erfahrungswerte, die mit der Pflegeversicherung bereits in anderen Ländern gemacht worden sind, unberücksichtigt. Es hätte nahegelegen, auf die Niederlande zu sehen. Dort ist es bei der Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung zu einer Kostenexplosion gekommen. Deshalb ist dort inzwischen eine hohe Selbstbeteiligung aus Haushaltsund Vermögenseinkommen des Pflegebedürftigen als Kostenbremse eingeführt worden. 15602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 4. Es besteht Übereinstimmung, daß die Wirtschaft durch die Einführung einer Pflegeversicherung nicht weiter belastet werden darf. Die Konkretisierung dieser Vorgabe in dem zur Entscheidung vorgelegten Entwurf ist besser als die vorausgegangenen Ansätze. Wegen der zu erwartenden Dynamik bei den Pflegeaufwendungen ist aber abzusehen, daß auf Dauer eine Belastung der Unternehmen erwartet werden muß. Dies ist das Gegenteil dessen, was wirtschaftliche Vernunft gebietet: Wenn die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig werden soll, müssen die Personalzusatzkosten gesenkt werden. Steigen diese Kosten wegen der Pflegeversicherung weiter, muß mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Dafür möchte ich keine Mitverantwortung tragen. 5. Nach wie vor steht der vorgelegte Gesetzentwurf unter erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. 6. Stünde die Gesetzesvorlage zur Entgeltfortzahlung für sich, so könnte ich ihr ohne Bedenken zustimmen. Da sie aber Teil eines politischen Gesamtpakts zur Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung ist, die ich ablehnen muß, werde ich mich zu diesem ersten Teil des vorgelegten Gesetzgebungswerks der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. FriedrichAdolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl H. Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siegfried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Ernsteck) (alle CSU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5798) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Rede am heutigen Tage nachdrücklich für die Bundesregierung unterstrichen, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen die noch vom Gesetzgeber zu treffende Regelung nicht vorwegnimmt. Vielmehr soll lediglich damit der in der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 getroffenen Übergangsregelung entsprochen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Pflegeversicherung wollen wir nicht gefährden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wird die unseriöse Behauptung aufgestellt, die Erfahrungen mit dem im Juli 1990 verabschiedeten Gentechnikgesetz drängten zu seiner Novellierung. Der heutige „Erkenntnisstand" gebiete es, das Gentechnikgesetz von „sachlich nicht erforderlichen" und damit „unverhältnismäßigen Beschränkungen" zu befreien. Eckpunkte dieser „Befreiung" sind nach dem Willen der Gentechnikbranche, dem die Bundesregierung eilfertig gefolgt ist, die Aufnahme der wirtschaftlichen Förderung in den Gesetzeszweck, die Verkürzung der Genehmigungs- und Anmeldefristen, die Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei gewerblichen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und die Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Wir lehnen die geplante Novellierung vollständig ab. Das immer wieder von der Industrie in großen Kampagnen vorgetragene Argument der zu restriktiven bundesrepublikanischen Gesetzgebung ist, wie ein Vergleich mit den US-amerikanischen Vorschriften zeigt, falsch. Immer noch ist nachdrücklich daran zu erinnern, daß die Risikopotentiale der Gentechnologie keineswegs geklärt sind. Die Sicherheitsphilosophie des Gentechnikgesetzes, das den „gentechnischen Fallout" nicht ausschließen kann, wird durch die jetzt vorliegende Novellierung weiter durchlöchert. Die behauptete Unfallfreiheit im Bereich der gentechnischen Forschung und Anwendung gehört in die Märchenstunde. Die Krebsfälle am Institut Pasteur und die Ursachen der Erkrankungen nach Einnahme des gentechnisch hergestellten Schlafmittels Tryptophan sind bis heute nicht aufgeklärt. Wir wissen heute, daß es oft Generationen dauert, bis Schäden einer neuen naturwissenschaftlichen Methode oder von Produkten erkannt und in ihren Zusammenhängen beschrieben werden können. Das Ozonloch, der dem Exodus zustrebende Wald, die Erfahrungen mit Dioxin und DDT, aber auch die Folgen eines atomaren Fallouts belegen dies. Es ist daher fahrlässig, die Anfangsschwierigkeiten in der Anwendung und Erprobung des Gesetzes zum Anlaß einer Novellierung zu nehmen. Diese Anfangsschwierigkeiten waren angesichts der komplexen Materie vorauszusehen. Die verstärkte Betonung der wirtschaftlichen Förderung der Gentechnik ist in Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sehen. All das liegt ganz auf der Linie der „Planungsbeschleuniger" und einer geheimhaltungssüchtigen, verknöcherten Verwaltung. Bislang ist es aber einer informierten und kritischen Öffentlichkeit zu verdanken, daß in Genehmigungsverfahren auf Gefahren und Risiken hingewiesen wurde. Beispiele aus den Genehmigungsverfahren belegen allerdings auch ein tendenzielles Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15603* Versagen der Genehmigungsbehörden durch ihr Zusammenspiel mit den Antragstellern. So wurde im Erörterungstermin um die Genehmigung der gentechnischen Herstellung des Pharmaproteins TNF durch die BASF AG die Forderung nach einer Kosten-Nutzen-Analyse durch die Einwenderin seitens der Genehmigungsbehörde rechtswidrig mit der Bemerkung abgebügelt, eine Kosten-Nutzen-Analyse gehöre nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen. Auch das Unfallrisiko wurde in dem genannten Verfahren nicht durch ein Worst-case-Szenario vollständig geprüft. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Sie belegen sehr nachdrücklich zweierlei, nämlich erstens, wie notwendig die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, und zweitens: es muß im Bereich der Genehmigungsbehörden etwas passieren. Es kann und darf nicht sein, daß die Genehmigungsbehörden zusammen mit den Betreibern eine Partei bilden. Die Genehmigungsbehörden müssen zu mehr Neutralität und Unabhängigkeit angehalten werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung darf nicht partiell abgeschafft, son-dem muß durch Hinzunahme des Instruments der Verbandsklage gestärkt werden. Lassen Sie mich noch etwas zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sagen. Die Auswirkungen von Freisetzungen auf Patienten und Patientinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen, die Arten- und Sortenvielfalt und das Ökosystem sind nach wie vor ungeklärt. Es besteht die Gefahr, daß Lebensgemeinschaften durch gentechnisch veränderte Organismen in ihrer Zusammensetzung und Dynamik verändert werden und damit auch ihre Wechselwirkungen mit den unbelebten Teilen der Umgebung. Solche Prozesse verlaufen vermutlich schleichend und werden deshalb erst wahrgenommen, wenn sie weit fortgeschritten sind. Die Auswertung der Freisetzungsversuche — bis Anfang 1992 waren es über 600 in den OECD-Ländern — erfolgte bislang nicht unter Risiko-, sondern ausschließlich unter Nutzenaspekten. Nur: Die Gentechnologie ist genau wie die Atomtechnologie keine fehlerfreundliche Technologie. Fehler sind nicht rückholbar. Ich bin weder für mich selbst noch für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, die nicht mitentscheiden können, bereit, die ungeklärten Risiken der Gentechnologie durch einfaches „Weiter so" noch weiter auszuweiten. Es darf bei einer Novellierung des Gentechnikgesetzes nur um Begrenzungen, also Verstärkung des Schutzgedankens gehen. Dies bedeutet: Die Förderung der wirtschaftlichen und technischen Nutzung der Gentechnik muß als Gesetzeszweck gestrichen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf alleiniger Zweck eines Gentechnikgesetzes sein. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen sind so lange abzulehnen, bis ihre ökologische Unbedenklichkeit, und zwar auf lange Zeit gesehen, nachgewiesen ist. Gentechnisch veränderte Organismen und Nukleinsäuren müssen in den gentechnischen Anlagen inaktiviert werden, da sonst die Gefahr der Freisetzung besteht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muß für alle gewerblichen gentechnischen Anlagen, desgleichen für Forschungsanlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 garantiert sein. Nur eine transparente und öffentliche Handhabung gewährleistet sowohl Kontrolle als auch Vertrauen zu dieser Technologie. Transparenz bedeutet: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung und Technikfolgenabschätzung, 2. Akteneinsicht nach den Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie, 3. die Einrichtung eines Registers, in dem Informationen über die gentechnischen Anlagen und Arbeiten, einschließlich sicherheitsrelevanter Informationen gesammelt werden, 4. Einführung der Verbandsklage in das Gentechnikgesetz, 5. Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt werden, 6. Einrichtung eines Beirates, der die Gentechnologie kontinuierlich einer umfassenden Bewertung unterzieht. Ein letztes, und damit will ich schließen: Wenn die Forschung von Gentechnologie durch öffentliche Gelder gefördert wird, so muß dies einhergehen mit der parallelen Förderung von Sicherheitsforschung. Deutscher Naturschutzring und Ökoinstitut haben es griffig formuliert: Mindestens 1 DM für die begleitende Sicherheitsforschung bei 10 DM für die gentechnische Forschung. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz — LSpG) 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 3. Gesetz über besondere Maßgaben für die Anwendung des Parteiengesetzes 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes 5. Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG) 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes 7. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha 8. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 9. Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 15604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 10. Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (2. Verjährungsgesetz) 11. Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes 12. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 13. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz — FÖJG) 14. Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) 15. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG) Zu dem unter Nr. 4 aufgeführten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Zweite Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Das Gesetz enthält Regelungen zum Verwaltungsverfahren, die vom Landeswahlleiter zu berücksichtigen sind. Es bedarf daher gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 1993 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner zu den unter den Nummern 12 bis 15 genannten Gesetzen folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes" an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen der EG-Agrarpolitik sowie der Gesellschaft im ländlichen Raum anzupassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß sich der Begriff „Agrarstruktur" nicht nur auf die speziellen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beziehen darf, sondern auch die Dörfer als Standort einer leistungsfähigen Landwirtschaft und die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft außerhalb der Produktion von Agrarerzeugnissen mit einbeziehen muß. Der Bundesrat setzt sich daher dafür ein, daß der Aufgabenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe erweitert und ein neuer Förderungsgrundsatz „Markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung" in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen wird. Er bedauert jedoch, daß die Maßnahme „Dorferneuerung" nicht auch expressis verbis in das Gesetz aufgenommen wurde, und fordert die Bundesregierung auf, diesem Anliegen alsbald zu entsprechen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe den unterschiedlichen Struktur- und Umweltbedingungen in den ländlichen Räumen Rechnung tragen muß. Die Länder müssen ausreichend Spielraum haben, die notwendigen Schwerpunkte selbst zu setzen. Der Bundesrat geht davon aus, daß durch die Aufnahme des neuen Fördertatbestandes in die Gemeinschaftsaufgabe keine einseitige Kürzung der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen erfolgt. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist wegen der grundlegenden Bedeutung der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine Förderung derartiger Maßnahmen nach wie vor unverzichtbar. Entschließung zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres: Beim Bürger wächst die ökologische Sensibilität und die Bereitschaft, aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Besonders Jugendliche sind hierbei motiviert und engagiert. Die bisherigen Modellversuche zum freiwilligen ökologischen Jahr zeigen, daß die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Plätze um ein Vielfaches übersteigt. Der Bundesrat hätte es deshalb begrüßt, wenn die Bundesregierung bereit gewesen wäre, die Träger und Einsatzstellen aus zu erhöhenden Mitteln des Bundesjugendplanes zu fördern. Der Bundesrat kritisiert ausdrücklich diese ablehnende Haltung. Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, eine ausreichende, auf Dauer angelegte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung des freiwilligen ökologischen Jahres einzugehen. Entschließung zum Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz): 1. Auch wenn der Bundesrat zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt, kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Länder von ihrer Forderung im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Bahnreform abrücken, daß der Bund Eigentümer des gesamten Schienenwegenetzes der Bundeseisenbahnen bleibt und damit weiterhin für die Finanzierung des Neu- und Ausbaus, der Ersatzinvestitionen sowie der Instandsetzung und Unterhaltung des Schienennetzes verantwortlich ist. Das Gesetz berührt dagegen ausschließlich den Bau und den Ausbau von Fernverkehrsstrecken, erstreckt sich also nicht auf den künftig zu regionalisierenden Schienenpersonennahverkehr. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluß vom 7. 5. 1993 zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Bahnreform (BR-Drucksache 130/93 und 131/93 (Beschluß)). 2. Die Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken der Deutschen Bahnen mit internationalen Verkehrsflughäfen entspricht den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Länder und des Bundes. Der Bundesrat hält für vordringlich, daß die Infrastrukturmaßnahmen zur Verknüpfung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Hannover, Leipzig/Halle, Köln/Bonn, München und Stuttgart einschließlich des geplanten Flughafens BerlinBrandenburg-International mit dem Schienennetz des Fernverkehrs so bald als möglich realisiert werden. Dies entspricht auch den Vorstellungen, die die Länder in bezug auf die künftige Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes haben, die im Zuge der Bahnreform nötig wird (Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes). Die Bedeutung der künftigen Schienenwegeinfrastruktur für die Lagegunst der Länder verlangt die intensive Begleitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege durch die Länder. In Analogie zum Verfahren bei der Aufstellung des Bundesfernstraßenbedarfsplans ist nach Auffassung des Bundesrates die Beteiligung der Länder sicherzustellen. Entschließung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG): Die international arbeitende Organisierte Kriminalität muß durch geeignete Maßnahmen wirksamer als bisher bekämpft werden. Geld und illegale Gewinne sind die Triebfedern der Organisierten Kriminalität. Deshalb muß bei diesen in erster Linie angesetzt werden, um der Forderung, daß Verbrechen sich künftig nicht mehr lohnen dürfen, zu entsprechen. Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kann dabei nur ein erster Schritt in diese Richtung sein. Weitere Schritte müssen umgehend folgen Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend Gesetzentwürfe vorzulegen, die 1. eine Ersatzpflicht der Bankinstitute etc. begründen, wenn diese (fahrlässig) ihrer Mitteilungspflicht bei Verdachtsfällen nicht nachkommen, 2. den Straftatbestand der Geldwäsche auch auf die fahrlässige Begehensweise erstrecken, 3. die ausländischen Filialen deutscher Banken in gleicher Weise wie die im Inland ansässigen Institute in die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen einbeziehen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15605* 4. die Beweislast bei schweren Fällen der Organisierten Kriminalität umkehren, um die Beschlagnahme und Einziehung von den Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die vermutlich durch diese Straftat erlangt worden sind oder dazu verwendet werden sollen (Verfahren „ad rem"). Hier ist es Sache des Eigentümers, die gegen ihn sprechende Vermutung zu widerlegen. 5. es den Finanzbehörden ermöglichen, durch Organisierte Kriminalität erlangte Gewinne schon vor rechtskräftiger Verurteilung zu erfassen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/5460 Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/5662 Nr. 3.32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Lassen Sie mich zum Abschluß noch eine Bemerkung machen: Auf Grund der Novelle des Gentechnikgesetzes sind wir mit einer Regelung der Genomanalyse nicht vorangekommen. Wir müssen es schon als Täuschung empfinden, wenn hier versucht wird, eine Genomanalyse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinterrücks über die Arbeitsschutzgesetzgebung zu legalisieren.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste — Zuruf von der F.D.P.: Das hat mit Gentechnik nichts zu tun!)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile dem Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, das Wort.

(Zuruf von der F.D.P.: Herr Minister, leisten Sie Aufklärung!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kaum jemand plädiert in diesen Tagen nicht für Deregulierung und Entbürokratisierung. Diese Novelle des Gentechnikgesetzes ist ein Prüfstein dafür, wie ernst man es dann nimmt, wenn Deregulierung und Entbürokratisierung Realität werden. Dort, wo dies ohne Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit der Gentechnik möglich ist, sind wir für einen konsequenten Abbau der Bürokratie.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deshalb werden wir hier im Deutschen Bundestag, aber auch im Bundesrat an diesem Konzept der Novelle des Gentechnikgesetzes festhalten.

    (Heinrich Seesing [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Das sind wir unserer Wissenschaft und unserer Wirtschaft, aber auch den Beschäftigten in den Forschungslabors und Industriebetrieben schuldig.
    Meine Damen und Herren, wenn man ständig auf Kongressen unterwegs ist, auf denen heute noch nicht beherrschbare Krankheiten behandelt werden, wenn man die Hoffnungen der Menschen mitverfolgen kann, die diese in die Gentechnik setzen, wenn man sieht, welche Erfolge der Gentechnik im Bereich der Medizin den Menschen auch schon zugute kommen, dann ist es — so denke ich, Frau Kollegin Höll — auch eine ethische Verpflichtung, daß wir die Möglichkeiten der Gentechnik nutzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie weisen mit Recht darauf hin, daß es heute schon insgesamt über 250 Arzneimittel gibt, die mit gentechnischen Methoden gewonnen werden. Aber das ist nicht — so wie Sie es darstellen — der Beleg dafür, daß es beim Vollzug dieses Gesetzes keine Schwierigkeiten gibt. Denn die meisten dieser gentechnisch hergestellten Arzneimittel sind nicht in Deutschland erforscht worden und werden auch in Deutschland nicht produziert. Das ist das Problem.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Aber doch nicht wegen des Gesetzes!)

    Es gibt etwa 250 Arzneimittel, die mit gentechnischen Methoden gewonnen werden. Ich nenne gerade vor dem Hintergrund aktueller Probleme die



    Bundesminister Horst Seehofer
    Herstellung des rekombinanten Faktors VIII zur Behandlung von Blutern, der die potentiellen Restrisiken einer HIV-Infektion durch Blut bzw. Blutprodukte beseitigt. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz wichtige Frage. Bei der herkömmlichen Übertragung von Blutprodukten wird immer ein Restrisiko der Infektion bleiben. Durch ein gentechnisch hergestelltes Blutprodukt können wir dieses Restrisiko gewissermaßen eliminieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich nenne weiter die Entwicklung des Medikaments EPO, durch das vielen chronisch nierenkranken Patienten langwierige und risikoreiche Bluttransfusionen erspart geblieben sind. Ich erwähne das als TPA bekanntgewordene Medikament, das bei der Therapie des akuten Herzinfarkts zur Auflösung von Gefäßverstopfung verwendet wird und bereits viele Herzinfarktpatienten in Deutschland vor schweren Komplikationen oder sogar dem Tod bewahrt hat.
    Zu dieser Liste gehört auch die Herstellung von Humaninsulin mit dem Vorteil, daß dieses Insulin für viele Patienten verträglicher und wirksamer ist als das herkömmliche.
    Dies alles wäre ohne die Gentechnik nicht möglich gewesen. Ohne Gentechnik wüßten wir heute auch über viele Krankheitsmechanismen weit weniger. Das gilt z. B. für die Alzheimer Krankheit, für Diabetes, Krebs und Aids.
    Auch auf die somatische Gentherapie werden große Hoffnungen gesetzt. Zwar sind derzeit die Erfahrungen noch begrenzt, aber wir gehen davon aus, daß die somatische Gentherapie die Chance einer wirklich kausalen Therapie von schweren Krankheiten in sich birgt. Das heißt, es besteht damit die Chance auf eine wirkliche Heilung von Krankheiten, die heute noch nicht beherrscht werden.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Das ist wohl wahr!)

    Diese Chancen müssen wir nutzen. Das sind wir den Menschen schuldig. Deshalb gilt für die Bundesregierung und die Koalition nach wie vor als oberstes Ziel: Wir müssen auf der einen Seite die Risiken vermeiden — das ist durch das Embryonenschutzgesetz geschehen —, aber auf der anderen Seite die Chancen nutzen.
    Meine Damen und Herren, ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an Vorträge, die ich noch vor zehn Jahren bei Wirtschaftsbeiräten zu dem Thema gehalten habe, ob die Mikroelektronik und der Roboter Arbeitsplätze gefährden. Damals haben wir eine neue Technologie mit ihren Risiken überbetont. Während wir in der Bundesrepublik Deutschland über diese Risiken diskutiert haben, haben andere diese Technologie erforscht und dann produziert. Wir importieren heute das, was andere produzieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. — Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Wir haben leider nur diskutiert!)

    Das darf uns in der Gentechnik nicht passieren. Ich betone, wie alle Vorredner der Koalition, noch einmal, daß der Schutz von Mensch und Umwelt beim
    Umgang mit der Gentechnik oberstes Ziel der Bundesregierung bleibt. Die Vorschriften, die wir erlassen haben, um dieses Ziel zu erreichen — auch dieses Gentechnikgesetz dient diesem Ziel —, enthalten aber eine ganze Reihe von Regelungen, die nach neuem Erkenntnisstand nicht notwendig sind, um den Umgang mit der Gentechnik sicher zu machen.
    Das ist schon seit der vom Bundestag im Frühjahr 1992 durchgeführten Anhörung unbestritten. Eine weitere Anhörung im Juni 1993 hat dies bestätigt.
    Das Gentechnikrecht kann also entbürokratisiert werden. Wenn wir das Gentechnikrecht entbürokratisieren können, dann müssen wir es auch tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Gentechnik ist eine wichtige Schlüsseltechnologie. Ihre Entwicklung darf durch administrative Hemmnisse nur insoweit eingeschränkt werden, als dies zum Schutz von Mensch und Umwelt geboten ist. Dort aber, wo der Schutzzweck es nicht erfordert, sollten wir auf staatliche Eingriffe verzichten.
    Leider erlaubt uns der vom EG-Recht gesetzte Rahmen nicht alle möglichen und auch gebotenen Änderungen. Wo aber das EG-Recht nicht entgegensteht, da muß unser Gentechnikrecht entrümpelt werden. Das ist das Ziel der vorliegenden Novelle, ohne den Schutzzweck des Gesetzes zu verletzen.
    Die Novelle sieht folgendes vor:
    Erstens. Der Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes wird zielgenauer gefaßt. Insbesondere reine Transportvorgänge werden ausgegliedert.
    Zweitens. Das Genehmigungsverfahren in den niedrigen Sicherheitsstufen wird in ein Anmeldeverfahren umgewandelt.
    Drittens. Genehmigungs- und Anmeldefristen werden verkürzt.
    Viertens. Die Öffentlichkeitsbeteiligung — das halte ich für besonders wichtig — wird zum einen bei Anmelde- und Genehmigungsverfahren auf die wirklich notwendigen Fälle beschränkt, zum anderen wird sie dort, wo sie zu kompliziert ist, maßgeblich vereinfacht, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit dadurch zu verhindern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Damit setzen wir — da bin ich ganz anderer Aufassung als Sie, Frau Schaich-Walch — zugleich ein Signal, mit dem wir die Akzeptanz der Gentechnik in der Bundesrepublik Deutschland verbessern und unsere Wissenschaft und Industrie zu neuen Anstrengungen in Forschung und Anwendung ermuntern wollen.
    Das war bei der ersten Lesung im Juni noch alles etwas anders. Damals traf unser Konzept noch auf breite Zustimmung, auch bei der Opposition.

    (Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Sie sind ja auch nicht an die Frist herangegangen!)

    Ich habe die Redebeiträge von Herrn Catenhusen und von Frau Dr. Otto sowie auch die besonders ermunternden Zwischenrufe vom Kollegen Vosen noch im Ohr. Was, meine Damen und Herren von der SPD, ist
    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den i. Oktober 1993 15579
    Bundesminister Horst Seehofer
    eigentlich seit Juni geschehen? Was ist eigentlich in Sie gefahren?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hamburg für die SPD!)

    Nachdem Sie ja eine Enthaltung angekündigt haben, lasse ich in meiner Rede vieles weg, was mir aufgeschrieben wurde. Trotzdem muß ich Ihnen sagen: Wenn wir Ihren Anträgen folgten, die Sie uns letzte Woche im Ausschuß präsentiert haben, würde sich das Ausmaß der Entbürokratisierung im Gentechnikgesetz der Null-Linie nähern.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Einfach Unsinn, Herr Seehofer! Das ist unter Ihrem Niveau!)

    Sachlich durch nichts gerechtfertigte bürokratische Hemmnisse würden bestehen bleiben. Das beabsichtigte positive Signal für die Gentechnik würde ins Gegenteil verkehrt.
    Ich stelle einfach einmal die Frage: Was spricht eigentlich dagegen, in der Sicherheitsstufe 1, bei der per gesetzliche Definition keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht, von dem heute noch notwendigen Anmeldeverfahren in ein reines Anzeige- oder Registrierungsverfahren umzusteigen, was für die Forschung und für die Produktion den Vorteil hätte, sofort mit den Arbeiten beginnen zu können, ohne daß lange Fristen eingehalten oder Kommissionen beteiligt werden müssen?

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Das steht doch nicht einmal in Ihrem Gesetz!)

    Ich bin der Meinung, daß, wenn es das EG-Recht erlaubte, die Sicherheitsstufe 1 in dieses Gesetz überhaupt nicht hineingehörte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie wollen dies jetzt mit Ihren Änderungsanträgen gegenüber unserem Entwurf verbösern.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Unsinn!)

    Meine Damen und Herren, man muß sich, was die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, auch einmal in der Praxis umsehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig! — Vorsitz: Vizepräsident Helmuth Becker)

    Es gibt trotz aller emotionalen Widerstände und oft auch Unkenntnis immer noch tapfere Unternehmen, die sich einem Freisetzungsverfahren unterziehen. Ich habe ein Unternehmen besucht und ohne Zweifel bei allen Fachleuten registrieren können, daß die Erörterungstermine im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keinen neuen Erkenntnisgewinn für diejenigen Behörden bringen, die über die Anmeldung oder Genehmigung zu entscheiden haben. Diese Erörterungstermine werden vielmehr durch Anreise aus der ganzen Bundesrepublik Deutschland von Menschen, die ansonsten nicht in der Lage sind, ein Bügeleisen zu reparieren, dazu benutzt, bei der Gentechnik die Menschen in der Öffentlichkeit zu verunsichern, indem Fundamentalisten gegen die Gentechnikrechte insgesamt losziehen. Das führt nicht zu einer Erhöhung der Akzeptanz, sondern das zerstört
    uns die Akzeptanz in der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deshalb sagen wir ja zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Aber die Öffentlichkeitsbeteiligung muß so gestaltet werden, daß sie Genehmigungsverfahren nicht zertrümmert und daß die Unternehmen, die ein solches Verfahren jemals durchgeführt haben, nicht zu uns sagen: Das haben wir einmal gemacht, aber zum zweitenmal machen wir das in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr.
    Da sind von seriösen Leuten Millionenbeträge und viel persönlicher Kraftaufwand eingesetzt worden. Mir haben sowohl die Beschäftigten in diesen Betrieben wie die Unternehmer selbst gesagt: Das halten wir psychisch, materiell und von der Kostenbelastung her ein zweites Mal nicht mehr aus. Das zweite Mal wird dies außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
    Das müssen Sie sich immer vor Augen halten, wenn Sie Ihre Vorschläge, die sich gewissermaßen noch in der Nullrunde der Entbürokratisierung befinden, wirklich ernsthaft aufrechterhalten wollen. Ich finde, wir machen uns in der Öffentlichkeit lächerlich, wenn wir ein gewaltiges Gesetzgebungsverfahren in die Wege leiten und am Schluß ein Gesetz verabschieden, das das Etikett Entbürokratisierung im Grunde nicht verdient. Wenn wir das tun, dann müssen wir auch die Kraft haben, wirklich zu deregulieren und wirklich zu entbürokratisieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal betonen: Dies ist ein erster Schritt zur Vereinfachung des Gentechnikrechts. Weitere Schritte müssen auch nach meiner Überzeugung folgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir werden, Herr Kollege Laermann, an der Änderung der Verordnungen ganz, ganz zügig arbeiten. Wir wirken auch seit vielen Monaten in der EG darauf hin, daß das EG-Recht unter den heutigen Erkenntnissen verändert wird.

    (Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Endlich!)

    Wir weisen auch immer wieder darauf hin, daß es nicht angeht, daß in der EG Richtlinien einheitlich beschlossen werden und nur ein Teil der Staaten diese so vollziehen, wie wir das in der Bundesrepublik Deutschland tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage: Das ist ein erster wichtiger Schritt, und wir werden weitere folgen lassen; insbesondere was die Verordnungen betrifft, sind wir voll dabei. Dieser erste wichtige Schritt verbessert deutlich die Arbeitsbedingungen zur Gentechnik in Wissenschaft und Industrie. Deshalb ist es für die Gentechniker in Forschung und Industrie jetzt an der Zeit, die Klagemauer zu verlassen. Wir haben ihre Beschwerden gehört, wir haben sie ernst genommen, und wir haben schnell, in wenigen Monaten, die erforderlichen Maßnahmen getroffen.



    Bundesminister Horst Seehofer
    Mehr ist zur Zeit nicht möglich. In dem jetzt geschaffenen Rahmen müssen und können sich Wissenschaft und Industrie bewähren. Ich zitiere: „Man kann eine Wirtschaft auch kaputtjammern. Ich warne hier vor deutscher Gründlichkeit." Das ist eine Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Siemens AG, und sie gilt auch für die Gentechnik.
    Deshalb gehen das Signal und die Forderung an Wirtschaft und Forschung. Sie stehen jetzt hinsichtlich der Grundlagenforschung, der Vermarktung von Forschungsergebnissen sowie der Herstellung entsprechender Produkte in der Pflicht, dieses Gesetz zu nutzen. Das ist die ureigenste Aufgabe von Wirtschaft und Forschung.
    Die Politik entscheidet nicht über die Aufnahme von Forschungsarbeiten, die Einstellung qualifzierter Mitarbeiter, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Die Politik entscheidet auch nicht über den Aufbau von technischen Anlagen und Produktionsstätten oder über die Entwicklung innovativer Produkte. Die Politik sorgt für die nötigen Rahmenbedingungen. Mit der Verabschiedung der Novelle des Gentechnikgesetzes, Herr Kollege Thomae, verbessern wir diese Rahmenbedingungen. Das ist nicht nur eine Absichtserklärung, nicht nur ein Soll, sondern wir tun es auch. Jetzt müssen Wirtschaft und Forschung diese Chancen ergreifen.
    Ich appelliere an die SPD-geführten Bundesländer, diese Novelle im Bundesrat mit zu befördern und nicht zu verhindern.
    Ich betone noch einmal, was für mich als Gesundheitsminister mit das Wichtigste ist. Wenn ich an den letzten internationalen Aids-Kongreß in Berlin denke, wenn ich jenen Menschen gegenübersitze, die heute noch mit dem sicheren Tode rechnen müssen und die auf die Forschungsergebnisse der Gentherapie und der Gentechnik hoffen, dann sage ich: Wir dürfen nicht durch überzogene Regulierungen und Bürokratisierungen diesen Menschen jede Hoffnung nehmen, weil in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Hinsicht nichts mehr stattfinden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deshalb sage ich Ihnen, Herr Kollege Catenhusen, Frau Schaich-Walch und insbesondere Herr Vosen: Helfen Sie mit, daß der Bundesrat, in dem Sie die Mehrheit haben, dieses Gesetz pünktlich verabschiedet, damit es am 1. Januar 1994 der Wirtschaft, der Forschung und letztlich dann auch den Menschen zugute kommt!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)