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ID1218014300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/180 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe im Süden und Westen Indiens . . . . . . . . . . . . 15533A Erweiterung der Tagesordnung 15533 B Zur Geschäftsordnung Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15533 B Ottmar Schreiner SPD 15534 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 15535 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 15536 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15536D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 15537 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15538A, 15561 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15540 C Rudolf Dreßler SPD 15541 D, 15566 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15543 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 15545 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 15547A, 15554 B Gerd Andres SPD 15547 B Rudolf Dreßler SPD . . . . 15548C, 15556 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . 15549D, 15567 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 15550 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 15551 D Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . . 15553 A Regina Kolbe SPD 15554 D Volker Kauder CDU/CSU 15556B Barbara Weiler SPD 15556B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15556 C Siegfried Hornung CDU/CSU 15557 A Gerd Andres SPD 15557 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 15558B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 15559D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15561C, 15566 D Uwe Lambinus SPD 15565 D Dr.Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15565 D Günther Heyenn SPD . . . . 15567A, 15569B Dr. Dieter Thomae F.D.P 15569B, C Namentliche Abstimmung . . . . . . . 15569 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . 15572A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksachen 12/5145, 12/5614, 12/5789, 12/5809, 12/5804) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 15570B, 15583A Gudrun Schaich-Walch SPD 15573 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 15575B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15576D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 15577 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 15580 B Heinrich Seesing CDU/CSU 15583 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15584 A Siegmar Mosdorf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15584 D Josef Vosen SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15585 B Vizepräsident Helmuth Becker 15585 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/5774) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung (Drucksache 12/4425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksache 12/5777) Joachim Hörster CDU/CSU 15586 C Hans Gottfried Bernrath SPD 15589 A Wolfgang Lüder F.D.P. 15590A Jürgen Koppelin F.D.P. 15590C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15591 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15592 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 15593 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 15593 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15595 B Peter Conradi SPD 15596 A Nächste Sitzung 15597 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15599* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/ 5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe CDU/CSU 15600* C Wolfgang Lüder F D P 15600* C Claus Jäger CDU/CSU 15600* D Birgit Homburger F D P 15601* A Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU . . . 15601* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siefried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Emstek) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/ 5263, 12/5798) 15602* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15602* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 15603* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15533 180. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 10. 93* Blunck (Uetersen), SPD 1. 10. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 10. 93* Wilfried Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 1. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 1. 10. 93* Büchner (Speyer), Peter SPD 1. 10. 93 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. von Bülow, Andreas SPD 1. 10. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 10. 93 Peter Harry Caspers-Merk, Marion SPD 1. 10. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 1. 10. 93 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 1. 10. 93 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 1. 10. 93 Duve, Freimut SPD 1. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 10. 93 Esters, Helmut SPD 1. 10. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 1. 10. 93 Liste Fischer, (Unna), Leni CDU/CSU 1. 10. 93* Formanski, Norbert SPD 1. 10. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 1. 10. 93 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 1. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 1. 10. 93 Geiger, Michaela CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Gries, Ekkehard F.D.P. 1. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 1. 10. 93 Haschke CDU/CSU 1.10.93 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 1. 10. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1. 10. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 1. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 1. 10. 93* Huonker, Gunter SPD 1. 10. 93 Jaunich, Horst SPD 1. 10. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 1. 10. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 1. 10. 93* Kampeter, Steffen CDU/CSU 1. 10. 93 Kastning, Ernst SPD 1. 10. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 1. 10. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Klejdzinski, SPD 1. 10. 93 Karl-Heinz Kolbe, Manfred CDU/CSU 1. 10. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 1. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 1. 10. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Leonhard-Schmid, SPD 1. 10. 93 Elke Lühr, Uwe F.D.P. 1. 10. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 1. 10. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 1. 10. 93* Marx, Dorle SPD 1. 10. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 10. 93 Mattischeck, Heide SPD 1. 10. 93 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 1. 10. 93 Dorothea Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 1. 10. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 1. 10. 93* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1. 10. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 10. 93* Müller (Düsseldorf), SPD 1. 10. 93 Michael Müller (Schweinfurt), SPD 1. 10. 93 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 1. 10. 93 Hans-Werner Neumann (Bramsche), SPD 1. 10. 93 Volker Oostergetelo, Jan SPD 1. 10. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 1. 10. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 1. 10. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 10. 93 Pfuhl, Albert SPD 1. 10. 93* Poß, Joachim SPD 1. 10. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 10. 93* Rappe (Hildesheim), SPD 1. 10. 93 Hermann Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93* Reimann, Manfred SPD 1. 10. 93* von Renesse, Margot SPD 1. 10. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 1. 10. 93 Reuter, Bernd SPD 1. 10. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 1. 10. 93 Rixe, Günter SPD 1. 10. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 1. 10. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 10. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 1. 10. 93* Schluckebier, Günther SPD 1. 10. 93* Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 1. 10. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 1. 10. 93 Schuster, Hans Paul F.D.P. 1. 10. 93 Hermann Dr. Schuster, R. Werner SPD 1. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 1. 10. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 10. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 1. 10. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 10. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 1. 10. 93* Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 10. 93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 1. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 1. 10. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1. 10. 93 Walz, Ingrid F.D.P. 1. 10. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 1. 10. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 1. 10. 93 Welt, Jochen SPD 1. 10. 93 Dr. Weng (Gerungen), F.D.P. 1. 10. 93 Wolfgang Wetzel, Kersten CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1. 10. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 1. 10. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 1. 10. 93 Wohlleben, Verena SPD 1. 10. 93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 1. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 10. 93* Zurheide, Burkhard F.D.P. 1. 10. 93 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich bedaure sehr, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen geregelt werden soll - ohne daß sichergestellt wird, ob die Abtreibungen rechtswidrig sind oder nicht. Ich halte es in diesem Zusammenhang grundsätzlich für außerordentlich problematisch, hier bereits über die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen zu beschließen, noch bevor eine endgültige Neuregelung des § 218 beraten, geschweige denn beschlossen ist. Da ich die Finanzierung der Pflege nicht gefährden möchte, werde ich - trotz erheblicher Bedenken zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt - dieser Vorlage zustimmen. Ich behalte mir jedoch vor, auf parlamentarischem Wege doch noch dagegen vorzugehen, sollte die künftige Regelung des § 218 nicht den Grundsätzen des Lebensschutzes entsprechen. Wolfgang Lüder (F.D.P.): Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen. Ein Gesetzentwurf, der nur Regelungen für Arbeiter und Angestellte betrifft, uns Abgeordnete, Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre und alle Beamten ausklammert, ist unausgewogen und unvollständig. Es besteht die Gefahr, daß trotz aller politischen Bemühungen, eine Regelung für diesen Personenkreis in einem weiteren Gesetz nachzuliefern, das Gesetzgebungsverfahren so nicht zu Ende geführt wird oder die Probleme ungleichgewichtig gelöst werden. Dieses Verfahren wird meinem Anspruch an soziale Gerechtigkeit und meiner politischen Verantwortung nicht gerecht. Deswegen lehne ich diesen Gesetzentwurf ab. Claus Jäger (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Entgeltfortzahlungsgesetz, den ich im Grunde bejahe, kann ich mit Rücksicht auf die Lohnfortzahlungen bei Abtreibungen nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB meine Zustimmung nicht geben. Zwar entspricht § 2 Abs. 2 des Gesetzes in der Beschlußempfehlung der Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber mit einer Zustimmung zu diesem Paragraphen übernimmt das Parlament politische Mitverantwortung für eine Regelung, die ich auch für die Übergangszeit für in hohem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15601* Maß bedenklich halte. Nach dieser — vorläufigen — Fristenlösung können ungeborene Kinder ohne schwerwiegende Notlage der schwangeren Frau straffrei getötet werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, derartige Tötungen durch Lohnfortzahlung zu unterstützen. Das kann ich nicht mittragen. Mit Rücksicht auf den von mir überwiegend bejahten Inhalt des Gesetzes werde ich mich der Stimme enthalten. Birgit Homburger (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes erkläre ich: Bei der Entscheidung der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung handelt es sich um eine ordnungspolitisch falsche Entscheidung, die auf dem Rücken zukünftiger Generationen ausgetragen wird und zu einem unnötigen Generationenkonflikt führen wird. Das heute zu beratende Entgeltfortzahlungsgesetz soll die Kompensation der Kosten sicherstellen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen werden, daß sie die Hälfte der Kosten der Pflegeversicherung für ihre Arbeitnehmer übernehmen sollen. Diese Kompensation war die entscheidende Bedingung der F.D.P., einem umlagefinanzierten Pflegemodell überhaupt zuzustimmen. Es wurde in der F.D.P. mit großer Mehrheit festgestellt, daß die Kompensation verläßlich und stabil sein muß. Sie sollte darüber hinaus verfassungsrechtlich, allgemeinrechtlich und tarifvertragsrechtlich bestandssicher sein. Ich stelle mich ausdrücklich hinter diese Bedingungen. Das heute hier vorliegende Entgeltfortzahlungsgesetz erfüllt diese Bedingungen nicht. Es wird dazu führen, daß die Arbeitgeber zumindest mit einem Teil und — nach meiner Einschätzung — in kurzer Zeit sogar mit dem vollen hälftigen Anteil der Beiträge zur Pflegeversicherung belastet werden. Damit wird die Wirtschaft mit enormen Kosten belastet und erleidet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Weitere Einsparungen und ein Arbeitsplatzabbau werden die Folge sein, was eine Katastrophe für die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet. Hätte das vorgelegte Entgeltfortzahlungsgesetz die von der F.D.P. aufgestellten Bedingungen aus meiner Sicht erfüllt, hätte ich ihm — aber in der Folge nicht der Einführung der Pflegeversicherung — zugestimmt. Da die Kriterien nicht erfüllt sind, sehe ich mich nicht in der Lage, diesem Entgeltfortzahlungsgesetz zuzustimmen, da es eine andere falsche Entscheidung nicht verbessert. Ich füge die Frage an, warum eigentlich solche Klimmzüge gemacht werden, um die Arbeitgeber berechtigterweise nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Warum wird nicht einfach ehrlich gesagt, daß jeder sein Pflegerisiko selbst absichern soll? Wenn man dann an einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung festhalten möchte, sollte man den Menschen ehrlicherweise sagen, daß sie das vollständig selbst bezahlen müssen, d. h. daß sie statt 0,5 % bzw. später 0,85 % Versicherungsbeitrag 1 % bzw. später 1,7 % bezahlen sollen. Denn letztlich bedeutet die Kompensation nichts anderes, als daß jeder — richtigerweise — die Kosten für die eigene Absicherung des Pflegerisikos selber tragen soll. Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): 1. In Deutschland müssen zu viele Menschen, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Der Gedanke, den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten zu können, ist für viele eine seelische Last. Zudem schlägt die Sozialhilfe für Pflegebedürftige bei Städten und Gemeinden hoch zu Buche. Derzeit wenden sie pro Jahr netto 6 Milliarden DM für diesen Zweck auf. Dies belastet diese öffentlichen Haushalte über das erträgliche Maß hinaus. Aus diesen Gründen ist es notwendig, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Dem Ziel, eine Pflegeversicherung einzuführen, stimme ich daher ausdrücklich zu. 2. Das Problem liegt in der Ausgestaltung. Die Argumente sprechen hier für eine privatrechtliche Versicherungslösung, bei der ein Kapitalstock gebildet wird, so wie es die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfohlen haben. Diese Lösung entspricht dem Leitbild vom freien selbstverantwortlichen Bürger, dem sich die Unionsparteien verpflichtet fühlen. In programmatischen Erklärungen berufen sich CDU und CSU immer wieder auf diese Grundposition. In ihrer Vorlage zur Pflegeversicherung, die auf einer Sozialversicherungslösung aufbaut, haben sie sich dagegen ohne zwingende Gründe für einen kollektivistischen Ansatz entschieden. Es ist nicht gut, anders zu reden als zu handeln. Mit dem Pflegegesetz werden sich die Unionsparteien in einem entscheidenden Punkt selbst untreu. Der vorgelegte Gesetzentwurf weist auch andere schwere Mängel auf: — Er sieht eine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit nicht vor. Dadurch werden die Kosten in eine kaum überschaubare Höhe getrieben. — Es ist keine finanzielle Vorsorge dafür getroffen worden, daß die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen künftig weit höher sein wird als heute. Mit Recht verweisen die Versicherungsmathematiker auf die Tatsache, daß ein soziales Angebot die Nachfrage dynamisch steigen läßt. — Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit weder die Erfahrungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht worden sind, noch die Entwicklung, die es nach der Verabschiedung des Schwerbehinderten-Gesetzes 1974 gegeben hat. Dieses Gesetz hat die Zahl der Schwerbehinderten vervierfacht. — Ebenso blieben Erfahrungswerte, die mit der Pflegeversicherung bereits in anderen Ländern gemacht worden sind, unberücksichtigt. Es hätte nahegelegen, auf die Niederlande zu sehen. Dort ist es bei der Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung zu einer Kostenexplosion gekommen. Deshalb ist dort inzwischen eine hohe Selbstbeteiligung aus Haushaltsund Vermögenseinkommen des Pflegebedürftigen als Kostenbremse eingeführt worden. 15602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 4. Es besteht Übereinstimmung, daß die Wirtschaft durch die Einführung einer Pflegeversicherung nicht weiter belastet werden darf. Die Konkretisierung dieser Vorgabe in dem zur Entscheidung vorgelegten Entwurf ist besser als die vorausgegangenen Ansätze. Wegen der zu erwartenden Dynamik bei den Pflegeaufwendungen ist aber abzusehen, daß auf Dauer eine Belastung der Unternehmen erwartet werden muß. Dies ist das Gegenteil dessen, was wirtschaftliche Vernunft gebietet: Wenn die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig werden soll, müssen die Personalzusatzkosten gesenkt werden. Steigen diese Kosten wegen der Pflegeversicherung weiter, muß mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Dafür möchte ich keine Mitverantwortung tragen. 5. Nach wie vor steht der vorgelegte Gesetzentwurf unter erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. 6. Stünde die Gesetzesvorlage zur Entgeltfortzahlung für sich, so könnte ich ihr ohne Bedenken zustimmen. Da sie aber Teil eines politischen Gesamtpakts zur Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung ist, die ich ablehnen muß, werde ich mich zu diesem ersten Teil des vorgelegten Gesetzgebungswerks der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. FriedrichAdolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl H. Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siegfried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Ernsteck) (alle CSU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5798) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Rede am heutigen Tage nachdrücklich für die Bundesregierung unterstrichen, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen die noch vom Gesetzgeber zu treffende Regelung nicht vorwegnimmt. Vielmehr soll lediglich damit der in der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 getroffenen Übergangsregelung entsprochen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Pflegeversicherung wollen wir nicht gefährden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wird die unseriöse Behauptung aufgestellt, die Erfahrungen mit dem im Juli 1990 verabschiedeten Gentechnikgesetz drängten zu seiner Novellierung. Der heutige „Erkenntnisstand" gebiete es, das Gentechnikgesetz von „sachlich nicht erforderlichen" und damit „unverhältnismäßigen Beschränkungen" zu befreien. Eckpunkte dieser „Befreiung" sind nach dem Willen der Gentechnikbranche, dem die Bundesregierung eilfertig gefolgt ist, die Aufnahme der wirtschaftlichen Förderung in den Gesetzeszweck, die Verkürzung der Genehmigungs- und Anmeldefristen, die Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei gewerblichen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und die Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Wir lehnen die geplante Novellierung vollständig ab. Das immer wieder von der Industrie in großen Kampagnen vorgetragene Argument der zu restriktiven bundesrepublikanischen Gesetzgebung ist, wie ein Vergleich mit den US-amerikanischen Vorschriften zeigt, falsch. Immer noch ist nachdrücklich daran zu erinnern, daß die Risikopotentiale der Gentechnologie keineswegs geklärt sind. Die Sicherheitsphilosophie des Gentechnikgesetzes, das den „gentechnischen Fallout" nicht ausschließen kann, wird durch die jetzt vorliegende Novellierung weiter durchlöchert. Die behauptete Unfallfreiheit im Bereich der gentechnischen Forschung und Anwendung gehört in die Märchenstunde. Die Krebsfälle am Institut Pasteur und die Ursachen der Erkrankungen nach Einnahme des gentechnisch hergestellten Schlafmittels Tryptophan sind bis heute nicht aufgeklärt. Wir wissen heute, daß es oft Generationen dauert, bis Schäden einer neuen naturwissenschaftlichen Methode oder von Produkten erkannt und in ihren Zusammenhängen beschrieben werden können. Das Ozonloch, der dem Exodus zustrebende Wald, die Erfahrungen mit Dioxin und DDT, aber auch die Folgen eines atomaren Fallouts belegen dies. Es ist daher fahrlässig, die Anfangsschwierigkeiten in der Anwendung und Erprobung des Gesetzes zum Anlaß einer Novellierung zu nehmen. Diese Anfangsschwierigkeiten waren angesichts der komplexen Materie vorauszusehen. Die verstärkte Betonung der wirtschaftlichen Förderung der Gentechnik ist in Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sehen. All das liegt ganz auf der Linie der „Planungsbeschleuniger" und einer geheimhaltungssüchtigen, verknöcherten Verwaltung. Bislang ist es aber einer informierten und kritischen Öffentlichkeit zu verdanken, daß in Genehmigungsverfahren auf Gefahren und Risiken hingewiesen wurde. Beispiele aus den Genehmigungsverfahren belegen allerdings auch ein tendenzielles Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15603* Versagen der Genehmigungsbehörden durch ihr Zusammenspiel mit den Antragstellern. So wurde im Erörterungstermin um die Genehmigung der gentechnischen Herstellung des Pharmaproteins TNF durch die BASF AG die Forderung nach einer Kosten-Nutzen-Analyse durch die Einwenderin seitens der Genehmigungsbehörde rechtswidrig mit der Bemerkung abgebügelt, eine Kosten-Nutzen-Analyse gehöre nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen. Auch das Unfallrisiko wurde in dem genannten Verfahren nicht durch ein Worst-case-Szenario vollständig geprüft. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Sie belegen sehr nachdrücklich zweierlei, nämlich erstens, wie notwendig die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, und zweitens: es muß im Bereich der Genehmigungsbehörden etwas passieren. Es kann und darf nicht sein, daß die Genehmigungsbehörden zusammen mit den Betreibern eine Partei bilden. Die Genehmigungsbehörden müssen zu mehr Neutralität und Unabhängigkeit angehalten werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung darf nicht partiell abgeschafft, son-dem muß durch Hinzunahme des Instruments der Verbandsklage gestärkt werden. Lassen Sie mich noch etwas zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sagen. Die Auswirkungen von Freisetzungen auf Patienten und Patientinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen, die Arten- und Sortenvielfalt und das Ökosystem sind nach wie vor ungeklärt. Es besteht die Gefahr, daß Lebensgemeinschaften durch gentechnisch veränderte Organismen in ihrer Zusammensetzung und Dynamik verändert werden und damit auch ihre Wechselwirkungen mit den unbelebten Teilen der Umgebung. Solche Prozesse verlaufen vermutlich schleichend und werden deshalb erst wahrgenommen, wenn sie weit fortgeschritten sind. Die Auswertung der Freisetzungsversuche — bis Anfang 1992 waren es über 600 in den OECD-Ländern — erfolgte bislang nicht unter Risiko-, sondern ausschließlich unter Nutzenaspekten. Nur: Die Gentechnologie ist genau wie die Atomtechnologie keine fehlerfreundliche Technologie. Fehler sind nicht rückholbar. Ich bin weder für mich selbst noch für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, die nicht mitentscheiden können, bereit, die ungeklärten Risiken der Gentechnologie durch einfaches „Weiter so" noch weiter auszuweiten. Es darf bei einer Novellierung des Gentechnikgesetzes nur um Begrenzungen, also Verstärkung des Schutzgedankens gehen. Dies bedeutet: Die Förderung der wirtschaftlichen und technischen Nutzung der Gentechnik muß als Gesetzeszweck gestrichen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf alleiniger Zweck eines Gentechnikgesetzes sein. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen sind so lange abzulehnen, bis ihre ökologische Unbedenklichkeit, und zwar auf lange Zeit gesehen, nachgewiesen ist. Gentechnisch veränderte Organismen und Nukleinsäuren müssen in den gentechnischen Anlagen inaktiviert werden, da sonst die Gefahr der Freisetzung besteht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muß für alle gewerblichen gentechnischen Anlagen, desgleichen für Forschungsanlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 garantiert sein. Nur eine transparente und öffentliche Handhabung gewährleistet sowohl Kontrolle als auch Vertrauen zu dieser Technologie. Transparenz bedeutet: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung und Technikfolgenabschätzung, 2. Akteneinsicht nach den Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie, 3. die Einrichtung eines Registers, in dem Informationen über die gentechnischen Anlagen und Arbeiten, einschließlich sicherheitsrelevanter Informationen gesammelt werden, 4. Einführung der Verbandsklage in das Gentechnikgesetz, 5. Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt werden, 6. Einrichtung eines Beirates, der die Gentechnologie kontinuierlich einer umfassenden Bewertung unterzieht. Ein letztes, und damit will ich schließen: Wenn die Forschung von Gentechnologie durch öffentliche Gelder gefördert wird, so muß dies einhergehen mit der parallelen Förderung von Sicherheitsforschung. Deutscher Naturschutzring und Ökoinstitut haben es griffig formuliert: Mindestens 1 DM für die begleitende Sicherheitsforschung bei 10 DM für die gentechnische Forschung. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz — LSpG) 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 3. Gesetz über besondere Maßgaben für die Anwendung des Parteiengesetzes 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes 5. Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG) 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes 7. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha 8. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 9. Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 15604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 10. Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (2. Verjährungsgesetz) 11. Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes 12. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 13. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz — FÖJG) 14. Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) 15. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG) Zu dem unter Nr. 4 aufgeführten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Zweite Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Das Gesetz enthält Regelungen zum Verwaltungsverfahren, die vom Landeswahlleiter zu berücksichtigen sind. Es bedarf daher gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 1993 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner zu den unter den Nummern 12 bis 15 genannten Gesetzen folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes" an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen der EG-Agrarpolitik sowie der Gesellschaft im ländlichen Raum anzupassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß sich der Begriff „Agrarstruktur" nicht nur auf die speziellen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beziehen darf, sondern auch die Dörfer als Standort einer leistungsfähigen Landwirtschaft und die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft außerhalb der Produktion von Agrarerzeugnissen mit einbeziehen muß. Der Bundesrat setzt sich daher dafür ein, daß der Aufgabenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe erweitert und ein neuer Förderungsgrundsatz „Markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung" in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen wird. Er bedauert jedoch, daß die Maßnahme „Dorferneuerung" nicht auch expressis verbis in das Gesetz aufgenommen wurde, und fordert die Bundesregierung auf, diesem Anliegen alsbald zu entsprechen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe den unterschiedlichen Struktur- und Umweltbedingungen in den ländlichen Räumen Rechnung tragen muß. Die Länder müssen ausreichend Spielraum haben, die notwendigen Schwerpunkte selbst zu setzen. Der Bundesrat geht davon aus, daß durch die Aufnahme des neuen Fördertatbestandes in die Gemeinschaftsaufgabe keine einseitige Kürzung der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen erfolgt. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist wegen der grundlegenden Bedeutung der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine Förderung derartiger Maßnahmen nach wie vor unverzichtbar. Entschließung zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres: Beim Bürger wächst die ökologische Sensibilität und die Bereitschaft, aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Besonders Jugendliche sind hierbei motiviert und engagiert. Die bisherigen Modellversuche zum freiwilligen ökologischen Jahr zeigen, daß die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Plätze um ein Vielfaches übersteigt. Der Bundesrat hätte es deshalb begrüßt, wenn die Bundesregierung bereit gewesen wäre, die Träger und Einsatzstellen aus zu erhöhenden Mitteln des Bundesjugendplanes zu fördern. Der Bundesrat kritisiert ausdrücklich diese ablehnende Haltung. Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, eine ausreichende, auf Dauer angelegte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung des freiwilligen ökologischen Jahres einzugehen. Entschließung zum Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz): 1. Auch wenn der Bundesrat zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt, kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Länder von ihrer Forderung im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Bahnreform abrücken, daß der Bund Eigentümer des gesamten Schienenwegenetzes der Bundeseisenbahnen bleibt und damit weiterhin für die Finanzierung des Neu- und Ausbaus, der Ersatzinvestitionen sowie der Instandsetzung und Unterhaltung des Schienennetzes verantwortlich ist. Das Gesetz berührt dagegen ausschließlich den Bau und den Ausbau von Fernverkehrsstrecken, erstreckt sich also nicht auf den künftig zu regionalisierenden Schienenpersonennahverkehr. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluß vom 7. 5. 1993 zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Bahnreform (BR-Drucksache 130/93 und 131/93 (Beschluß)). 2. Die Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken der Deutschen Bahnen mit internationalen Verkehrsflughäfen entspricht den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Länder und des Bundes. Der Bundesrat hält für vordringlich, daß die Infrastrukturmaßnahmen zur Verknüpfung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Hannover, Leipzig/Halle, Köln/Bonn, München und Stuttgart einschließlich des geplanten Flughafens BerlinBrandenburg-International mit dem Schienennetz des Fernverkehrs so bald als möglich realisiert werden. Dies entspricht auch den Vorstellungen, die die Länder in bezug auf die künftige Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes haben, die im Zuge der Bahnreform nötig wird (Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes). Die Bedeutung der künftigen Schienenwegeinfrastruktur für die Lagegunst der Länder verlangt die intensive Begleitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege durch die Länder. In Analogie zum Verfahren bei der Aufstellung des Bundesfernstraßenbedarfsplans ist nach Auffassung des Bundesrates die Beteiligung der Länder sicherzustellen. Entschließung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG): Die international arbeitende Organisierte Kriminalität muß durch geeignete Maßnahmen wirksamer als bisher bekämpft werden. Geld und illegale Gewinne sind die Triebfedern der Organisierten Kriminalität. Deshalb muß bei diesen in erster Linie angesetzt werden, um der Forderung, daß Verbrechen sich künftig nicht mehr lohnen dürfen, zu entsprechen. Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kann dabei nur ein erster Schritt in diese Richtung sein. Weitere Schritte müssen umgehend folgen Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend Gesetzentwürfe vorzulegen, die 1. eine Ersatzpflicht der Bankinstitute etc. begründen, wenn diese (fahrlässig) ihrer Mitteilungspflicht bei Verdachtsfällen nicht nachkommen, 2. den Straftatbestand der Geldwäsche auch auf die fahrlässige Begehensweise erstrecken, 3. die ausländischen Filialen deutscher Banken in gleicher Weise wie die im Inland ansässigen Institute in die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen einbeziehen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15605* 4. die Beweislast bei schweren Fällen der Organisierten Kriminalität umkehren, um die Beschlagnahme und Einziehung von den Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die vermutlich durch diese Straftat erlangt worden sind oder dazu verwendet werden sollen (Verfahren „ad rem"). Hier ist es Sache des Eigentümers, die gegen ihn sprechende Vermutung zu widerlegen. 5. es den Finanzbehörden ermöglichen, durch Organisierte Kriminalität erlangte Gewinne schon vor rechtskräftiger Verurteilung zu erfassen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/5460 Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/5662 Nr. 3.32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Worterteilung vornehme, gebe ich Ihnen das von den Schriftführern und Schriftführerinnen ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes, den Drucksachen 12/5798, 12/5263, 12/5616, 12/5760 und 12/5773, bekannt.



    Vizepräsident Hans Klein
    493 Kolleginnen und Kollegen haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 287 gestimmt, mit Nein 191; 15 haben sich der Stimme enthalten.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 489; davon:
    ja: 286
    nein: 188
    enthalten: 15
    Ja
    CDU/CSU
    Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich
    Dr. Altherr, Walter Franz Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter
    Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard
    Belle, Meinrad
    Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk
    Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate
    Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter
    Dr. Blüm, Norbert Dr. Böhmer, Maria Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich
    Bohlsen, Wilfried Breuer, Paul
    Brudlewsky, Monika Buwitt, Dankward
    Carstens (Emstek), Manfred Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud
    Deb, Albert
    Diemers, Renate Dörflinger, Werner Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer
    Erler (Waldbrunn), Wolfgang Eylmann, Horst
    Eymer, Anke
    Falk, Ilse
    Feilcke, Jochen
    Dr. Fell, Karl I I.
    Fischer (Hamburg), Dirk Fockenberg, Winfried Frankenhauser, Herbert
    Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G.
    Fuchtel, Hans-Joachim
    Ganz (St. Wendel), Johannes Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert
    Gerster (Mainz), Johannes Gibtner, Horst
    Glos, Michael
    Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter
    Grochtmann, Elisabeth Grotz, Claus-Peter
    Dr. Grünewald, Joachim
    Günther (Duisburg), Horst Harries, Klaus
    Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer
    Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach),
    Hansgeorg
    Heise, Manfred
    Dr. Hellwig, Renate
    Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst
    Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Hollerith, Josef
    Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert
    Jaffke, Susanne
    Dr. Jahn (Münster),
    Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin
    Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer
    Dr. Jüttner, Egon
    Jung (Limburg), Michael Dr. Kahl, Harald
    Kalb, Bartholomäus Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker
    Keller, Peter
    Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich
    Köhler (Hainspitz),
    Hans-Ulrich
    Dr. Köhler (Wolfsburg),
    Volkmar
    Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kraus, Rudolf
    Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf
    Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Lamers, Karl
    Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut
    Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Limbach, Editha
    Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard
    Dr. Lippold (Offenbach),
    Klaus W.
    Dr. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid),
    Wolfgang
    Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Männle, Ursula Magin, Theo
    Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin
    Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin
    Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf
    Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard
    Michalk, Maria
    Michels, Meinolf Dr. Möller, Franz
    Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert
    Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard
    Nitsch, Johannes Nolte, Claudia
    Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm
    Oswald, Eduard
    Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich
    Pfeifer, Anton
    Pofalla, Ronald
    Dr. Pohler, Hermann Priebus, Rosemarie Pützhofen, Dieter Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf
    Rawe, Wilhelm Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert
    Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus
    Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden),
    Hannelore
    Romer, Franz
    Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz
    Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker
    Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun
    Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schell, Manfred
    Schemken, Heinz Scheu, Gerhard
    Schmalz, Ulrich
    Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian
    Dr.-Ing. Schmidt (Halsbrücke), Joachim
    Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler),
    Hans Peter
    Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg-Glauchau, Joachim
    Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard
    Schulhoff, Wolfgang
    Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan
    Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst
    Seesing, Heinrich Seiters, Rudolf
    Sikora, Jürgen
    Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf
    Steinbach-Hermann, Erika Dr. Frhr. von Stetten,
    Wolfgang
    Stockhausen, Karl Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Susset, Egon
    Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus
    Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar
    Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Duren), Wolfgang
    Dr. Voigt (Northeim),
    Hans-Peter
    Dr. Waffenschmidt, Horst Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen
    Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wiechatzek, Gabriele
    Dr. Wieczorek (Auerbach),
    Bertram
    Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd
    Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias
    Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg),
    Simon
    Wonneberger, Michael Wülfing, Elke
    Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia
    Zeitlmann, Wolfgang Zöller, Wolfgang
    F.D.P.
    Albowitz, Ina
    Dr. Babel, Gisela
    Baum, Gerhart Rudolf Bredehorn, Günther Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg
    Friedrich, Horst
    Funke, Rainer
    Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret
    Gallus, Georg
    Genscher, Hans-Dietrich Günther (Plauen), Joachim Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk
    Dr. Hoyer, Werner Irmer, Ulrich
    Kleinert (Hannover), Detlef Dr. Kolb, Heinrich L.
    Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Leutheusser-Schnarrenberger,
    Sabine
    Lühr, Uwe
    Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer
    Peters, Lisa
    Dr. Pohl, Eva
    Richter (Bremerhaven), Manfred



    Vizepräsident Hans Klein Rind, Hermann
    Dr. Röhl, Klaus
    Schäfer (Mainz), Helmut Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Dr. Schwaetzer, Irmgard Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid
    Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen
    Dr. Thomae, Dieter
    Timm, Jürgen
    Wolfgramm (Göttingen), Torsten
    Würfel, Uta
    Nein
    CDU/CSU
    Büttner (Schönebeck), Hartmut
    Doss, Hansjörgen
    Lattmann, Herbert
    Rauen, Peter Harald
    Schulz (Leipzig), Gerhard Seibel, Wilfried
    SPD
    Andres, Gerd
    Bachmaier, Hermann
    Barbe, Angelika
    Bartsch, Holger
    Becker (Nienberge), Helmuth Becker-Inglau, Ingrid Bernrath, Hans Gottfried Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf
    Bock, Thea
    Dr. Böhme (Unna), Ulrich Börnsen (Ritterhude), Arne Brandt-Elsweier, Anni
    Dr. Brecht, Eberhard
    Büttner (Ingolstadt), Hans Burchardt, Ursula
    Bury, Hans Martin Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter
    Dr. Däubler-Gmelin, Herta Daubertshäuser, Klaus
    Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl
    Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf
    Ebert, Eike
    Dr. Eckardt, Peter
    Dr. Ehmke (Bonn), Horst Eich, Ludwig
    Dr. Elmer, Konrad
    Erler, Gernot
    Ewen, Carl
    Ferner, Elke
    Fischer (Homburg), Lothar Fuchs (Vert), Katrin Fuhrmann, Arne
    Ganseforth, Monika
    Gansel, Norbert
    Dr. Gautier, Fritz
    Gilges, Konrad
    Gleicke, Iris
    Großmann, Achim
    Haack (Extertal), Karl-Hermann
    Habermann, Michael Hämmerle, Gerlinde
    Hampel, Manfred Hanewinckel, Christel
    Dr. Hartenstein, Liesel
    Hasenfratz, Klaus Heistermann, Dieter
    Heyenn, Günther Hilsberg, Stephan Horn, Erwin
    Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Janz, Ilse
    Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Körper, Fritz Rudolf
    Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Kuessner, Hinrich Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte
    von Larcher, Detlev
    Lennartz, Klaus Lörcher, Christa Dr. Lucyga, Christine
    Maaß (Herne), Dieter Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Matthäus-Maier, Ingrid Meckel, Markus
    Mehl, Ulrike Meißner, Herbert
    Dr. Mertens (Bottrop),
    Franz-Josef
    Mosdorf, Siegmar
    Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niehuis, Edith
    Dr. Niese, Rolf Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter
    Opel, Manfred Ostertag, Adolf Dr. Otto, Helga Palis, Kurt
    Paterna, Peter
    Dr. Penner, Willfried
    Peter (Kassel), Horst
    Dr. Pick, Eckhart Rennebach, Renate
    Reschke, Otto Schaich-Walch, Gudrun Scheffler, Siegfried Willy Schily, Otto
    Schloten, Dieter Schmidbauer (Nürnberg), Horst
    Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt-Zadel, Regina
    Dr. Schmude, Jürgen
    Dr. Schnell, Emil Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schütz, Dietmar
    Schulte (Hameln), Brigitte Schwanhold, Ernst Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo
    Seuster, Lisa Sielaff, Horst Simm, Erika
    Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid
    Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland
    Steen, Antje-Marie
    Steiner, Heinz-Alfred
    Stiegler, Ludwig
    Tappe, Joachim
    Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried
    Dr. Vogel, Hans-Jochen
    Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef
    Wallow, Hans
    Walter (Cochem), Ralf Dr. Wegner, Konstanze Weiermann, Wolfgang Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weißgerber, Gunter
    Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard
    Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge
    Dr. Wetzel, Margrit Weyel, Gudrun
    Wieczorek (Duisburg), Helmut Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wiefelspütz, Dieter
    Dr. de With, Hans Wittich, Berthold Wohlleben, Verena Wolf, Hanna
    Zapf, Uta
    F.D.P.
    Grüner, Martin
    Heinrich, Ulrich Homburger, Birgit Lüder, Wolfgang Sehn, Manila
    PDS/Linke Liste
    Bläss, Petra
    Dr. Enkelmann, Dagmar
    Dr. Fuchs, Ruth
    Dr. Heuer, Uwe-Jens
    Dr. Höll, Barbara
    Jelpke, Ulla
    Dr. Keller, Dietmar
    Lederer, Andrea Dr. Modrow, flans Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt),
    Fritz
    Dr. Seifert, Ilja
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid
    Poppe, Gerd
    Schenk, Christina
    Schulz (Berlin), Werner Weiß (Berlin), Konrad
    Fraktionslos
    Dr. Briefs, Ulrich
    Enthalten
    CDU/CSU
    Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev
    Jäger, Claus
    Dr. Vondran, Ruprecht
    F.D.P.
    Beckmann, Klaus
    Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Eimer (Fürth), Norbert Friedhoff, Paul K.
    Ganschow, Jörg
    Dr. Guttmacher, Karlheinz
    Dr. Hoth, Sigrid Koppelin, Jürgen Schüßler, Gerhard Türk, Jürgen
    Zywietz, Werner
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wollenberger, Vera
    Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wir fahren in unserer Aussprache fort. Ich erteile der Kollegin Gudrun Schaich-Walch das Wort.


Rede von Gudrun Schaich-Walch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit das Gentechnikgesetz besteht, ist es beständiger Kritik unterworfen. Ich denke, wir müssen uns die Frage stellen, ob es wirlich so schlecht ist, wie immer behauptet wird, und ob es tatsächlich das Gesetz ist, das Innovationen, wirtschaftliche Entwicklung oder sogar Entwicklung im therapeutischen Bereich behindert. Es ist auch die Frage zu stellen, ob dieses Gesetz die Technikfeindlichkeit in unserem Land angeblich begünstigt und ob es die Ursache aller Probleme ist, die bei der Umsetzung dieses Gesetzes entstanden sind.
Ich bin der Überzeugung, diese Fragen hätten ehrlich beantwortet werden müssen, bevor das Gesetz über Entbürokratisierung und EG-Anpassung hinausgehend wesentlich geändert wird. Eine sachliche und



Gudrun Schaich-Walch
ausgewogene Gegenüberstellung der legitimen Interessen von Technik, Forschung und Industrie, aber auch der Bedenken jener, die der Gentechnik kritisch gegenüberstehen oder sie ängstlich begleiten, hätte stattfinden müssen. Diese Aufgabe ist meiner Meinung nach von der Bundesregierung nicht geleistet worden. Zumindest läßt sich eine derartige Ausgewogenheit bei der Novellierung des Gesetzes nicht finden.

(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Sehr richtig! )

Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, haben die Chance zur Versachlichung der Diskussion um die Regulierung der Gentechnik nicht wahrgenommen. Sie haben auch nicht den Mut gehabt oder sich nicht die Zeit genommen, die Ergebnisse des Gutachtens des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik, das umfangreiches Material über Gentechnikregelungen in anderen wesentlichen und wichtigen Industrieländern wie USA und Japan vorgestellt hat, in die Debatte um die Novellierung einzubringen.
Sie haben meiner Meinung nach eine einseitige Diskussion in Richtung Deregulierung geführt, und damit werden Sie den notwendigen gesellschaftlichen Konsens für eine positive Entwicklung der Gentechnik in der Zukunft nicht herbeiführen können. Im Gegenteil: Sie verfestigen bestehende Positionen. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Politik wirklich berechtigt ist, wenn man alle vorhandenen Fakten berücksichtigt.
Das Gentechnikgesetz ist Mitte 1990 in Kraft getreten. Allen damals Beteiligten war, denke ich, klar, daß es nur ein Einstieg in die Regulierung sein könnte und daß Veränderungen notwendig würden. Ein immer wiederkehrender Kritikpunkt ist die Dauer der Genehmigungsverfahren. Diese Kritik, denke ich, ist aber im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß das Know-how, das notwendig war, um dieses Gesetz reibungslos in Kraft treten zu lassen und umzusetzen, in den Ländern nicht vorhanden war. Man muß aber davon ausgehen, auch wenn man die Anhörung berücksichtigt, die wir durchgeführt haben, daß diese Probleme weitestgehend bereinigt sind und im allgemeinen die Fristen jetzt eingehalten werden. Das heißt für mich, daß diese Schwierigkeiten weitestgehend überwunden sind.
Allerdings — damit kein Mißverständnis aufkommt —: Auch die SPD-Fraktion hält die Beseitigung unnötiger Hemmnisse für dringend erforderlich. Deshalb haben wir entsprechende Anträge eingebracht und tragen Vorschläge im Gesetzentwurf mit, die wir für eine sinnvolle Straffung halten.
Erstens. Wir schlagen wie der Bundesrat eine Verkürzung der Genehmigungsfrist für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 zu Forschungszwekken bei bereits eingestuften, vergleichbaren gentechnischen Arbeiten vor. Die von der Bundesregierung geplante Verkürzung auf einen Monat halten wir allerdings für unrealistisch, wie sich auch in den Gesprächen mit den Ländern ergeben hat.
Zweitens. Zur Zeit kann die Verzögerung der Verfahren zu einem großen Teil mit der unumgänglichen Beteiligung der ZKBS begründet werden. Daher soll nach unseren Vorstellungen in der Sicherheitsstufe 1 die ZKBS nicht mehr beteiligt werden, und sie soll aus dem Verfahren in der Sicherheitsstufe 2 herausgehalten werden, wenn vergleichbare Arbeiten vorliegen. Im Gegensatz zur Bundesregierung sind wir jedoch der Meinung, daß eine bundeseinheitliche Handhabung gegeben sein sollte und infolge dessen das Bundesgesundheitsamt über die Vergleichbarkeit entscheidet.
Drittens. Weiterhin schlagen wir zur Straffung vor, daß inhaltlich zusammenhängende gentechnische Arbeiten zu einem Projekt zusammengefaßt und im Anmelde- und Genehmigungsverfahren gemeinsam behandelt werden. Für die Einstufung soll die Arbeit mit der jeweils höchsten Sicherheitsstufe ausschlaggebend sein. Wir glauben, daß das etwas ist, was gerade der Praxis der Wissenschaft ganz besonders entgegenkommt.
Aber nun zu der anderen Seite, zu der Seite der Bürger und Bürgerinnen. Wir sind der festen Überzeugung, die Straffung des Verfahrens muß mit einem Mehr an Transparenz kombiniert sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn die vorhandenen Sorgen und Ängste oder auch Wissensdefizite der Menschen bezüglich der Gentechnik und ihrer Folgen lassen sich nicht beseitigen, indem man die Öffentlichkeit ausschließt.

(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: So ist es! — Dr. Hans-Peter Voigt [Northeim] [CDU/ CSU]: Wer schließt das denn aus? — Gegenruf des Abg. Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Sie kennen den Gesetzentwurf nicht!)

— Sie, Herr Dr. Voigt.
Der Zweck des Gesetzes, nämlich der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und sonstiger Umwelt, darf von dem Ziel der Förderung von Forschung und Wirtschaft nicht überlagert werden. Der Gedanke der vorsorgenden Gefahrenabwehr darf unserer Meinung nach nicht konterkariert werden.
Es ist ein Beitrag zur Vertrauensbildung, daß die Verfahren transparent gemacht werden. Wir schlagen dazu ein bundesweites, jedermann zugängliches Register vor, das alle Angaben über angemeldete und genehmigte Arbeiten von der Sicherheitsstufe 2 aufwärts beinhaltet.
Wenn man Vertrauen in neue Technik schaffen will, ist es völlig kontraproduktiv, daß in den Ausschußberatungen von seiten der CDU/CSU ein weiterer Abbau der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen worden ist. Die Regelung, bei Freisetzungsverfahren nur noch schriftliche Einwendungen zu ermöglichen, die dann schriftlich beantwortet werden, kommt meiner Meinung nach einer nahezu gänzlichen Aussperrung der Öffentlichkeit gleich.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Ulrich Briefs [fraktionslos])




Gudrun Schaich-Walch
Hier möchte ich Sie mit den Worten des Kommissariats der deutschen Bischöfe noch einmal eindringlich davor warnen, „der notwendigen Akzeptanz der Gentechnik in der breiten Bevölkerung durch eine Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung entgegenzuwirken".
Wir von der SPD sehen durchaus die Probleme, die auftreten, und wir sehen auch die hohen Kosten, die verursacht werden, besonders im Bereich der Freisetzung. Sie hätten mit uns auch darüber reden können, wie man derartige Verfahren modifziert. Wir wären sicher mit Ihnen einer Meinung gewesen, daß es nicht sein kann, daß wenn zehnmal die gleiche Kartoffelsorte an verschiedenen Plätzen erprobt werden soll, dazu immer eine entsprechende öffentliche Anhörung gehört. Diesen Weg wollten Sie aber nicht gehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei dieser Novellierung geht es der SPD nicht darum, der Wirtschaft oder der Forschung Steine in den Weg zu legen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber de facto so!)

sondern Sicherheit und Transparenz mit zu gewährleisten. Es gilt, die Gentechnologie zum Wohle der Bevölkerung zu ermöglichen. Das heißt für uns neben Erleichterungen für Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft, Entscheidungswege transparent zu machen und die Öffentlichkeitsbeteiligung beizubehalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn Mißtrauen in der Bevölkerung wird sich langfristig negativ auf die Gentechnik selbst und auf ihre Produkte auswirken. Entsprechende leidvolle Erfahrungen sind in den USA und in England gemacht worden. Es ist schade, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, daß Sie diese internationalen Erfahrungen nicht angemessen bewertet haben, sondern einen einseitig ausgerichteten Novellierungsvorschlag unterbreiten.
Weil dieses so ist, können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, obwohl er, was Forschung und Wirtschaft betrifft, unserer Meinung nach in die richtige Richtung geht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber der nahezu totale Ausschluß der Öffentlichkeit stößt bei uns auf absolute Ablehnung, und daher enthalten wir uns der Stimme.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Unser Kollege Professor Dr. Karl-Hans Laermann hat das Wort.