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    Plenarprotokoll 12/180 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe im Süden und Westen Indiens . . . . . . . . . . . . 15533A Erweiterung der Tagesordnung 15533 B Zur Geschäftsordnung Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15533 B Ottmar Schreiner SPD 15534 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 15535 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 15536 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15536D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 15537 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15538A, 15561 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15540 C Rudolf Dreßler SPD 15541 D, 15566 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15543 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 15545 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 15547A, 15554 B Gerd Andres SPD 15547 B Rudolf Dreßler SPD . . . . 15548C, 15556 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . 15549D, 15567 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 15550 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 15551 D Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . . 15553 A Regina Kolbe SPD 15554 D Volker Kauder CDU/CSU 15556B Barbara Weiler SPD 15556B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15556 C Siegfried Hornung CDU/CSU 15557 A Gerd Andres SPD 15557 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 15558B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 15559D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15561C, 15566 D Uwe Lambinus SPD 15565 D Dr.Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15565 D Günther Heyenn SPD . . . . 15567A, 15569B Dr. Dieter Thomae F.D.P 15569B, C Namentliche Abstimmung . . . . . . . 15569 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . 15572A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksachen 12/5145, 12/5614, 12/5789, 12/5809, 12/5804) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 15570B, 15583A Gudrun Schaich-Walch SPD 15573 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 15575B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15576D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 15577 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 15580 B Heinrich Seesing CDU/CSU 15583 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15584 A Siegmar Mosdorf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15584 D Josef Vosen SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15585 B Vizepräsident Helmuth Becker 15585 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/5774) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung (Drucksache 12/4425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksache 12/5777) Joachim Hörster CDU/CSU 15586 C Hans Gottfried Bernrath SPD 15589 A Wolfgang Lüder F.D.P. 15590A Jürgen Koppelin F.D.P. 15590C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15591 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15592 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 15593 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 15593 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15595 B Peter Conradi SPD 15596 A Nächste Sitzung 15597 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15599* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/ 5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe CDU/CSU 15600* C Wolfgang Lüder F D P 15600* C Claus Jäger CDU/CSU 15600* D Birgit Homburger F D P 15601* A Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU . . . 15601* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siefried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Emstek) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/ 5263, 12/5798) 15602* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15602* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 15603* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15533 180. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 10. 93* Blunck (Uetersen), SPD 1. 10. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 10. 93* Wilfried Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 1. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 1. 10. 93* Büchner (Speyer), Peter SPD 1. 10. 93 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. von Bülow, Andreas SPD 1. 10. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 10. 93 Peter Harry Caspers-Merk, Marion SPD 1. 10. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 1. 10. 93 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 1. 10. 93 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 1. 10. 93 Duve, Freimut SPD 1. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 10. 93 Esters, Helmut SPD 1. 10. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 1. 10. 93 Liste Fischer, (Unna), Leni CDU/CSU 1. 10. 93* Formanski, Norbert SPD 1. 10. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 1. 10. 93 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 1. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 1. 10. 93 Geiger, Michaela CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Gries, Ekkehard F.D.P. 1. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 1. 10. 93 Haschke CDU/CSU 1.10.93 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 1. 10. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1. 10. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 1. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 1. 10. 93* Huonker, Gunter SPD 1. 10. 93 Jaunich, Horst SPD 1. 10. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 1. 10. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 1. 10. 93* Kampeter, Steffen CDU/CSU 1. 10. 93 Kastning, Ernst SPD 1. 10. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 1. 10. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Klejdzinski, SPD 1. 10. 93 Karl-Heinz Kolbe, Manfred CDU/CSU 1. 10. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 1. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 1. 10. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Leonhard-Schmid, SPD 1. 10. 93 Elke Lühr, Uwe F.D.P. 1. 10. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 1. 10. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 1. 10. 93* Marx, Dorle SPD 1. 10. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 10. 93 Mattischeck, Heide SPD 1. 10. 93 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 1. 10. 93 Dorothea Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 1. 10. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 1. 10. 93* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1. 10. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 10. 93* Müller (Düsseldorf), SPD 1. 10. 93 Michael Müller (Schweinfurt), SPD 1. 10. 93 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 1. 10. 93 Hans-Werner Neumann (Bramsche), SPD 1. 10. 93 Volker Oostergetelo, Jan SPD 1. 10. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 1. 10. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 1. 10. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 10. 93 Pfuhl, Albert SPD 1. 10. 93* Poß, Joachim SPD 1. 10. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 10. 93* Rappe (Hildesheim), SPD 1. 10. 93 Hermann Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93* Reimann, Manfred SPD 1. 10. 93* von Renesse, Margot SPD 1. 10. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 1. 10. 93 Reuter, Bernd SPD 1. 10. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 1. 10. 93 Rixe, Günter SPD 1. 10. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 1. 10. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 10. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 1. 10. 93* Schluckebier, Günther SPD 1. 10. 93* Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 1. 10. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 1. 10. 93 Schuster, Hans Paul F.D.P. 1. 10. 93 Hermann Dr. Schuster, R. Werner SPD 1. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 1. 10. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 10. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 1. 10. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 10. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 1. 10. 93* Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 10. 93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 1. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 1. 10. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1. 10. 93 Walz, Ingrid F.D.P. 1. 10. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 1. 10. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 1. 10. 93 Welt, Jochen SPD 1. 10. 93 Dr. Weng (Gerungen), F.D.P. 1. 10. 93 Wolfgang Wetzel, Kersten CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1. 10. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 1. 10. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 1. 10. 93 Wohlleben, Verena SPD 1. 10. 93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 1. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 10. 93* Zurheide, Burkhard F.D.P. 1. 10. 93 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich bedaure sehr, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen geregelt werden soll - ohne daß sichergestellt wird, ob die Abtreibungen rechtswidrig sind oder nicht. Ich halte es in diesem Zusammenhang grundsätzlich für außerordentlich problematisch, hier bereits über die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen zu beschließen, noch bevor eine endgültige Neuregelung des § 218 beraten, geschweige denn beschlossen ist. Da ich die Finanzierung der Pflege nicht gefährden möchte, werde ich - trotz erheblicher Bedenken zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt - dieser Vorlage zustimmen. Ich behalte mir jedoch vor, auf parlamentarischem Wege doch noch dagegen vorzugehen, sollte die künftige Regelung des § 218 nicht den Grundsätzen des Lebensschutzes entsprechen. Wolfgang Lüder (F.D.P.): Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen. Ein Gesetzentwurf, der nur Regelungen für Arbeiter und Angestellte betrifft, uns Abgeordnete, Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre und alle Beamten ausklammert, ist unausgewogen und unvollständig. Es besteht die Gefahr, daß trotz aller politischen Bemühungen, eine Regelung für diesen Personenkreis in einem weiteren Gesetz nachzuliefern, das Gesetzgebungsverfahren so nicht zu Ende geführt wird oder die Probleme ungleichgewichtig gelöst werden. Dieses Verfahren wird meinem Anspruch an soziale Gerechtigkeit und meiner politischen Verantwortung nicht gerecht. Deswegen lehne ich diesen Gesetzentwurf ab. Claus Jäger (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Entgeltfortzahlungsgesetz, den ich im Grunde bejahe, kann ich mit Rücksicht auf die Lohnfortzahlungen bei Abtreibungen nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB meine Zustimmung nicht geben. Zwar entspricht § 2 Abs. 2 des Gesetzes in der Beschlußempfehlung der Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber mit einer Zustimmung zu diesem Paragraphen übernimmt das Parlament politische Mitverantwortung für eine Regelung, die ich auch für die Übergangszeit für in hohem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15601* Maß bedenklich halte. Nach dieser — vorläufigen — Fristenlösung können ungeborene Kinder ohne schwerwiegende Notlage der schwangeren Frau straffrei getötet werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, derartige Tötungen durch Lohnfortzahlung zu unterstützen. Das kann ich nicht mittragen. Mit Rücksicht auf den von mir überwiegend bejahten Inhalt des Gesetzes werde ich mich der Stimme enthalten. Birgit Homburger (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes erkläre ich: Bei der Entscheidung der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung handelt es sich um eine ordnungspolitisch falsche Entscheidung, die auf dem Rücken zukünftiger Generationen ausgetragen wird und zu einem unnötigen Generationenkonflikt führen wird. Das heute zu beratende Entgeltfortzahlungsgesetz soll die Kompensation der Kosten sicherstellen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen werden, daß sie die Hälfte der Kosten der Pflegeversicherung für ihre Arbeitnehmer übernehmen sollen. Diese Kompensation war die entscheidende Bedingung der F.D.P., einem umlagefinanzierten Pflegemodell überhaupt zuzustimmen. Es wurde in der F.D.P. mit großer Mehrheit festgestellt, daß die Kompensation verläßlich und stabil sein muß. Sie sollte darüber hinaus verfassungsrechtlich, allgemeinrechtlich und tarifvertragsrechtlich bestandssicher sein. Ich stelle mich ausdrücklich hinter diese Bedingungen. Das heute hier vorliegende Entgeltfortzahlungsgesetz erfüllt diese Bedingungen nicht. Es wird dazu führen, daß die Arbeitgeber zumindest mit einem Teil und — nach meiner Einschätzung — in kurzer Zeit sogar mit dem vollen hälftigen Anteil der Beiträge zur Pflegeversicherung belastet werden. Damit wird die Wirtschaft mit enormen Kosten belastet und erleidet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Weitere Einsparungen und ein Arbeitsplatzabbau werden die Folge sein, was eine Katastrophe für die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet. Hätte das vorgelegte Entgeltfortzahlungsgesetz die von der F.D.P. aufgestellten Bedingungen aus meiner Sicht erfüllt, hätte ich ihm — aber in der Folge nicht der Einführung der Pflegeversicherung — zugestimmt. Da die Kriterien nicht erfüllt sind, sehe ich mich nicht in der Lage, diesem Entgeltfortzahlungsgesetz zuzustimmen, da es eine andere falsche Entscheidung nicht verbessert. Ich füge die Frage an, warum eigentlich solche Klimmzüge gemacht werden, um die Arbeitgeber berechtigterweise nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Warum wird nicht einfach ehrlich gesagt, daß jeder sein Pflegerisiko selbst absichern soll? Wenn man dann an einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung festhalten möchte, sollte man den Menschen ehrlicherweise sagen, daß sie das vollständig selbst bezahlen müssen, d. h. daß sie statt 0,5 % bzw. später 0,85 % Versicherungsbeitrag 1 % bzw. später 1,7 % bezahlen sollen. Denn letztlich bedeutet die Kompensation nichts anderes, als daß jeder — richtigerweise — die Kosten für die eigene Absicherung des Pflegerisikos selber tragen soll. Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): 1. In Deutschland müssen zu viele Menschen, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Der Gedanke, den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten zu können, ist für viele eine seelische Last. Zudem schlägt die Sozialhilfe für Pflegebedürftige bei Städten und Gemeinden hoch zu Buche. Derzeit wenden sie pro Jahr netto 6 Milliarden DM für diesen Zweck auf. Dies belastet diese öffentlichen Haushalte über das erträgliche Maß hinaus. Aus diesen Gründen ist es notwendig, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Dem Ziel, eine Pflegeversicherung einzuführen, stimme ich daher ausdrücklich zu. 2. Das Problem liegt in der Ausgestaltung. Die Argumente sprechen hier für eine privatrechtliche Versicherungslösung, bei der ein Kapitalstock gebildet wird, so wie es die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfohlen haben. Diese Lösung entspricht dem Leitbild vom freien selbstverantwortlichen Bürger, dem sich die Unionsparteien verpflichtet fühlen. In programmatischen Erklärungen berufen sich CDU und CSU immer wieder auf diese Grundposition. In ihrer Vorlage zur Pflegeversicherung, die auf einer Sozialversicherungslösung aufbaut, haben sie sich dagegen ohne zwingende Gründe für einen kollektivistischen Ansatz entschieden. Es ist nicht gut, anders zu reden als zu handeln. Mit dem Pflegegesetz werden sich die Unionsparteien in einem entscheidenden Punkt selbst untreu. Der vorgelegte Gesetzentwurf weist auch andere schwere Mängel auf: — Er sieht eine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit nicht vor. Dadurch werden die Kosten in eine kaum überschaubare Höhe getrieben. — Es ist keine finanzielle Vorsorge dafür getroffen worden, daß die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen künftig weit höher sein wird als heute. Mit Recht verweisen die Versicherungsmathematiker auf die Tatsache, daß ein soziales Angebot die Nachfrage dynamisch steigen läßt. — Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit weder die Erfahrungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht worden sind, noch die Entwicklung, die es nach der Verabschiedung des Schwerbehinderten-Gesetzes 1974 gegeben hat. Dieses Gesetz hat die Zahl der Schwerbehinderten vervierfacht. — Ebenso blieben Erfahrungswerte, die mit der Pflegeversicherung bereits in anderen Ländern gemacht worden sind, unberücksichtigt. Es hätte nahegelegen, auf die Niederlande zu sehen. Dort ist es bei der Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung zu einer Kostenexplosion gekommen. Deshalb ist dort inzwischen eine hohe Selbstbeteiligung aus Haushaltsund Vermögenseinkommen des Pflegebedürftigen als Kostenbremse eingeführt worden. 15602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 4. Es besteht Übereinstimmung, daß die Wirtschaft durch die Einführung einer Pflegeversicherung nicht weiter belastet werden darf. Die Konkretisierung dieser Vorgabe in dem zur Entscheidung vorgelegten Entwurf ist besser als die vorausgegangenen Ansätze. Wegen der zu erwartenden Dynamik bei den Pflegeaufwendungen ist aber abzusehen, daß auf Dauer eine Belastung der Unternehmen erwartet werden muß. Dies ist das Gegenteil dessen, was wirtschaftliche Vernunft gebietet: Wenn die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig werden soll, müssen die Personalzusatzkosten gesenkt werden. Steigen diese Kosten wegen der Pflegeversicherung weiter, muß mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Dafür möchte ich keine Mitverantwortung tragen. 5. Nach wie vor steht der vorgelegte Gesetzentwurf unter erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. 6. Stünde die Gesetzesvorlage zur Entgeltfortzahlung für sich, so könnte ich ihr ohne Bedenken zustimmen. Da sie aber Teil eines politischen Gesamtpakts zur Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung ist, die ich ablehnen muß, werde ich mich zu diesem ersten Teil des vorgelegten Gesetzgebungswerks der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. FriedrichAdolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl H. Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siegfried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Ernsteck) (alle CSU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5798) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Rede am heutigen Tage nachdrücklich für die Bundesregierung unterstrichen, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen die noch vom Gesetzgeber zu treffende Regelung nicht vorwegnimmt. Vielmehr soll lediglich damit der in der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 getroffenen Übergangsregelung entsprochen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Pflegeversicherung wollen wir nicht gefährden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wird die unseriöse Behauptung aufgestellt, die Erfahrungen mit dem im Juli 1990 verabschiedeten Gentechnikgesetz drängten zu seiner Novellierung. Der heutige „Erkenntnisstand" gebiete es, das Gentechnikgesetz von „sachlich nicht erforderlichen" und damit „unverhältnismäßigen Beschränkungen" zu befreien. Eckpunkte dieser „Befreiung" sind nach dem Willen der Gentechnikbranche, dem die Bundesregierung eilfertig gefolgt ist, die Aufnahme der wirtschaftlichen Förderung in den Gesetzeszweck, die Verkürzung der Genehmigungs- und Anmeldefristen, die Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei gewerblichen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und die Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Wir lehnen die geplante Novellierung vollständig ab. Das immer wieder von der Industrie in großen Kampagnen vorgetragene Argument der zu restriktiven bundesrepublikanischen Gesetzgebung ist, wie ein Vergleich mit den US-amerikanischen Vorschriften zeigt, falsch. Immer noch ist nachdrücklich daran zu erinnern, daß die Risikopotentiale der Gentechnologie keineswegs geklärt sind. Die Sicherheitsphilosophie des Gentechnikgesetzes, das den „gentechnischen Fallout" nicht ausschließen kann, wird durch die jetzt vorliegende Novellierung weiter durchlöchert. Die behauptete Unfallfreiheit im Bereich der gentechnischen Forschung und Anwendung gehört in die Märchenstunde. Die Krebsfälle am Institut Pasteur und die Ursachen der Erkrankungen nach Einnahme des gentechnisch hergestellten Schlafmittels Tryptophan sind bis heute nicht aufgeklärt. Wir wissen heute, daß es oft Generationen dauert, bis Schäden einer neuen naturwissenschaftlichen Methode oder von Produkten erkannt und in ihren Zusammenhängen beschrieben werden können. Das Ozonloch, der dem Exodus zustrebende Wald, die Erfahrungen mit Dioxin und DDT, aber auch die Folgen eines atomaren Fallouts belegen dies. Es ist daher fahrlässig, die Anfangsschwierigkeiten in der Anwendung und Erprobung des Gesetzes zum Anlaß einer Novellierung zu nehmen. Diese Anfangsschwierigkeiten waren angesichts der komplexen Materie vorauszusehen. Die verstärkte Betonung der wirtschaftlichen Förderung der Gentechnik ist in Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sehen. All das liegt ganz auf der Linie der „Planungsbeschleuniger" und einer geheimhaltungssüchtigen, verknöcherten Verwaltung. Bislang ist es aber einer informierten und kritischen Öffentlichkeit zu verdanken, daß in Genehmigungsverfahren auf Gefahren und Risiken hingewiesen wurde. Beispiele aus den Genehmigungsverfahren belegen allerdings auch ein tendenzielles Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15603* Versagen der Genehmigungsbehörden durch ihr Zusammenspiel mit den Antragstellern. So wurde im Erörterungstermin um die Genehmigung der gentechnischen Herstellung des Pharmaproteins TNF durch die BASF AG die Forderung nach einer Kosten-Nutzen-Analyse durch die Einwenderin seitens der Genehmigungsbehörde rechtswidrig mit der Bemerkung abgebügelt, eine Kosten-Nutzen-Analyse gehöre nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen. Auch das Unfallrisiko wurde in dem genannten Verfahren nicht durch ein Worst-case-Szenario vollständig geprüft. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Sie belegen sehr nachdrücklich zweierlei, nämlich erstens, wie notwendig die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, und zweitens: es muß im Bereich der Genehmigungsbehörden etwas passieren. Es kann und darf nicht sein, daß die Genehmigungsbehörden zusammen mit den Betreibern eine Partei bilden. Die Genehmigungsbehörden müssen zu mehr Neutralität und Unabhängigkeit angehalten werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung darf nicht partiell abgeschafft, son-dem muß durch Hinzunahme des Instruments der Verbandsklage gestärkt werden. Lassen Sie mich noch etwas zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sagen. Die Auswirkungen von Freisetzungen auf Patienten und Patientinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen, die Arten- und Sortenvielfalt und das Ökosystem sind nach wie vor ungeklärt. Es besteht die Gefahr, daß Lebensgemeinschaften durch gentechnisch veränderte Organismen in ihrer Zusammensetzung und Dynamik verändert werden und damit auch ihre Wechselwirkungen mit den unbelebten Teilen der Umgebung. Solche Prozesse verlaufen vermutlich schleichend und werden deshalb erst wahrgenommen, wenn sie weit fortgeschritten sind. Die Auswertung der Freisetzungsversuche — bis Anfang 1992 waren es über 600 in den OECD-Ländern — erfolgte bislang nicht unter Risiko-, sondern ausschließlich unter Nutzenaspekten. Nur: Die Gentechnologie ist genau wie die Atomtechnologie keine fehlerfreundliche Technologie. Fehler sind nicht rückholbar. Ich bin weder für mich selbst noch für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, die nicht mitentscheiden können, bereit, die ungeklärten Risiken der Gentechnologie durch einfaches „Weiter so" noch weiter auszuweiten. Es darf bei einer Novellierung des Gentechnikgesetzes nur um Begrenzungen, also Verstärkung des Schutzgedankens gehen. Dies bedeutet: Die Förderung der wirtschaftlichen und technischen Nutzung der Gentechnik muß als Gesetzeszweck gestrichen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf alleiniger Zweck eines Gentechnikgesetzes sein. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen sind so lange abzulehnen, bis ihre ökologische Unbedenklichkeit, und zwar auf lange Zeit gesehen, nachgewiesen ist. Gentechnisch veränderte Organismen und Nukleinsäuren müssen in den gentechnischen Anlagen inaktiviert werden, da sonst die Gefahr der Freisetzung besteht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muß für alle gewerblichen gentechnischen Anlagen, desgleichen für Forschungsanlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 garantiert sein. Nur eine transparente und öffentliche Handhabung gewährleistet sowohl Kontrolle als auch Vertrauen zu dieser Technologie. Transparenz bedeutet: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung und Technikfolgenabschätzung, 2. Akteneinsicht nach den Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie, 3. die Einrichtung eines Registers, in dem Informationen über die gentechnischen Anlagen und Arbeiten, einschließlich sicherheitsrelevanter Informationen gesammelt werden, 4. Einführung der Verbandsklage in das Gentechnikgesetz, 5. Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt werden, 6. Einrichtung eines Beirates, der die Gentechnologie kontinuierlich einer umfassenden Bewertung unterzieht. Ein letztes, und damit will ich schließen: Wenn die Forschung von Gentechnologie durch öffentliche Gelder gefördert wird, so muß dies einhergehen mit der parallelen Förderung von Sicherheitsforschung. Deutscher Naturschutzring und Ökoinstitut haben es griffig formuliert: Mindestens 1 DM für die begleitende Sicherheitsforschung bei 10 DM für die gentechnische Forschung. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz — LSpG) 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 3. Gesetz über besondere Maßgaben für die Anwendung des Parteiengesetzes 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes 5. Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG) 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes 7. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha 8. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 9. Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 15604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 10. Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (2. Verjährungsgesetz) 11. Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes 12. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 13. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz — FÖJG) 14. Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) 15. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG) Zu dem unter Nr. 4 aufgeführten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Zweite Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Das Gesetz enthält Regelungen zum Verwaltungsverfahren, die vom Landeswahlleiter zu berücksichtigen sind. Es bedarf daher gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 1993 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner zu den unter den Nummern 12 bis 15 genannten Gesetzen folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes" an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen der EG-Agrarpolitik sowie der Gesellschaft im ländlichen Raum anzupassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß sich der Begriff „Agrarstruktur" nicht nur auf die speziellen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beziehen darf, sondern auch die Dörfer als Standort einer leistungsfähigen Landwirtschaft und die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft außerhalb der Produktion von Agrarerzeugnissen mit einbeziehen muß. Der Bundesrat setzt sich daher dafür ein, daß der Aufgabenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe erweitert und ein neuer Förderungsgrundsatz „Markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung" in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen wird. Er bedauert jedoch, daß die Maßnahme „Dorferneuerung" nicht auch expressis verbis in das Gesetz aufgenommen wurde, und fordert die Bundesregierung auf, diesem Anliegen alsbald zu entsprechen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe den unterschiedlichen Struktur- und Umweltbedingungen in den ländlichen Räumen Rechnung tragen muß. Die Länder müssen ausreichend Spielraum haben, die notwendigen Schwerpunkte selbst zu setzen. Der Bundesrat geht davon aus, daß durch die Aufnahme des neuen Fördertatbestandes in die Gemeinschaftsaufgabe keine einseitige Kürzung der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen erfolgt. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist wegen der grundlegenden Bedeutung der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine Förderung derartiger Maßnahmen nach wie vor unverzichtbar. Entschließung zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres: Beim Bürger wächst die ökologische Sensibilität und die Bereitschaft, aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Besonders Jugendliche sind hierbei motiviert und engagiert. Die bisherigen Modellversuche zum freiwilligen ökologischen Jahr zeigen, daß die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Plätze um ein Vielfaches übersteigt. Der Bundesrat hätte es deshalb begrüßt, wenn die Bundesregierung bereit gewesen wäre, die Träger und Einsatzstellen aus zu erhöhenden Mitteln des Bundesjugendplanes zu fördern. Der Bundesrat kritisiert ausdrücklich diese ablehnende Haltung. Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, eine ausreichende, auf Dauer angelegte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung des freiwilligen ökologischen Jahres einzugehen. Entschließung zum Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz): 1. Auch wenn der Bundesrat zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt, kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Länder von ihrer Forderung im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Bahnreform abrücken, daß der Bund Eigentümer des gesamten Schienenwegenetzes der Bundeseisenbahnen bleibt und damit weiterhin für die Finanzierung des Neu- und Ausbaus, der Ersatzinvestitionen sowie der Instandsetzung und Unterhaltung des Schienennetzes verantwortlich ist. Das Gesetz berührt dagegen ausschließlich den Bau und den Ausbau von Fernverkehrsstrecken, erstreckt sich also nicht auf den künftig zu regionalisierenden Schienenpersonennahverkehr. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluß vom 7. 5. 1993 zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Bahnreform (BR-Drucksache 130/93 und 131/93 (Beschluß)). 2. Die Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken der Deutschen Bahnen mit internationalen Verkehrsflughäfen entspricht den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Länder und des Bundes. Der Bundesrat hält für vordringlich, daß die Infrastrukturmaßnahmen zur Verknüpfung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Hannover, Leipzig/Halle, Köln/Bonn, München und Stuttgart einschließlich des geplanten Flughafens BerlinBrandenburg-International mit dem Schienennetz des Fernverkehrs so bald als möglich realisiert werden. Dies entspricht auch den Vorstellungen, die die Länder in bezug auf die künftige Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes haben, die im Zuge der Bahnreform nötig wird (Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes). Die Bedeutung der künftigen Schienenwegeinfrastruktur für die Lagegunst der Länder verlangt die intensive Begleitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege durch die Länder. In Analogie zum Verfahren bei der Aufstellung des Bundesfernstraßenbedarfsplans ist nach Auffassung des Bundesrates die Beteiligung der Länder sicherzustellen. Entschließung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG): Die international arbeitende Organisierte Kriminalität muß durch geeignete Maßnahmen wirksamer als bisher bekämpft werden. Geld und illegale Gewinne sind die Triebfedern der Organisierten Kriminalität. Deshalb muß bei diesen in erster Linie angesetzt werden, um der Forderung, daß Verbrechen sich künftig nicht mehr lohnen dürfen, zu entsprechen. Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kann dabei nur ein erster Schritt in diese Richtung sein. Weitere Schritte müssen umgehend folgen Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend Gesetzentwürfe vorzulegen, die 1. eine Ersatzpflicht der Bankinstitute etc. begründen, wenn diese (fahrlässig) ihrer Mitteilungspflicht bei Verdachtsfällen nicht nachkommen, 2. den Straftatbestand der Geldwäsche auch auf die fahrlässige Begehensweise erstrecken, 3. die ausländischen Filialen deutscher Banken in gleicher Weise wie die im Inland ansässigen Institute in die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen einbeziehen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15605* 4. die Beweislast bei schweren Fällen der Organisierten Kriminalität umkehren, um die Beschlagnahme und Einziehung von den Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die vermutlich durch diese Straftat erlangt worden sind oder dazu verwendet werden sollen (Verfahren „ad rem"). Hier ist es Sache des Eigentümers, die gegen ihn sprechende Vermutung zu widerlegen. 5. es den Finanzbehörden ermöglichen, durch Organisierte Kriminalität erlangte Gewinne schon vor rechtskräftiger Verurteilung zu erfassen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/5460 Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/5662 Nr. 3.32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte nicht.

    (Gerd Andres [SPD]: Ich schenke Ihnen anschließend einen schönen Artikel! Den können Sie sich aufhängen! — Abg. Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD] zeigt die Bundestagsdrucksache zum Entgeltfortzahlungsgesetz)

    Wenn Sie doch heute morgen die Güte gehabt hätten, in Ihren Erklärungen endlich einmal das bestgehütete Geheimnis der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu lüften, Herr Kollege Dreßler und Herr Kollege Andres — aber der Kollege Heyenn hat noch Gelegenheit dazu —, wie Sie kompensieren wollen,

    (Zurufe von der SPD: Überhaupt nicht!)

    und zwar auf Mark und Pfennig! Sie haben jetzt noch die Gelegenheit dazu.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie haben gesagt, Sie wollten es. Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Haben Sie Bohnen in den Ohren? — Abg. Rudolf Dreßler [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Jetzt wird im Zusammenhang abgerechnet, Kollege Dreßler. Sie haben noch eine ganze Menge Fragen zu beantworten.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß! " werden hier große Solidaritätsbekenntnisse ausgesprochen. Aber es ist nichts dahinter, alles ist heiße Luft — Worte, Worte, Worte! Wir handeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es ist allgemein bekannt, daß wir die Selbstbeteiligung bei der Lohnfortzahlung vorgeschlagen hatten. Wir wollten das System damit steuern. Wir sind dann auf Ihr Argument getroffen — mit großem Nachdruck und eindrucksvoll vorgetragen —: Kompensation ja, aber doch nicht von den Kranken. Die Kranken bezahlen dann die Pflegeversicherung. Jetzt gehen wir auf Ihren Einwand ein, jetzt sollen es alle bezahlen, und trotzdem wollen Sie nicht. Mit anderen Worten: Sie wollen überhaupt nichts, Sie wollen das ganze Projekt gefährden. Habe ich Sie heute morgen richtig verstanden?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Anhaltende Zurufe von der SPD)

    — Ich komm ja darauf noch zurück.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Sie sind der größte Heuchler der Republik!)

    — Ja, das tut weh, Kollege Schreiner, Sie mit Ihren eigenen großen Sprüchen zu konfrontieren. Herr Schreiner heute morgen zur Kompensation: „Die große Kompensation-Nullnummer".

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Heuchler! Pharisäer!)

    Auch Modelle unter Einbeziehung von Feiertagen sind lange diskutiert worden. Gut, es gibt mehrere Möglichkeiten, gehen wir sie einmal durch: Zwei Feiertage zu streichen wäre eine Möglichkeit gewesen. Nur brauchen wir dafür die Zustimmung von 16 Ländern. Ich gehe nicht mit dem Kollektekorb durch die Länderparlamente und warte, bis das letzte Land den letzten der beiden Feiertage geopfert hat. Dann werden schon einige Pflegebedürftige gestorben sein. So lange wird jetzt nicht mehr gewartet. Jetzt wird nach 20 Jahren gehandelt. Schon die Debatte hier ist zu lang, viel zu lang.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dann gab es die Möglichkeit, an zwei Feiertagen die Löhne ganz zu streichen. Damit hätten wir die Feiertage materiell entwertet, wir hätten in die Feiertagsstruktur eingegriffen. Also liegt doch eine kleine Lohnreduzierung nahe, der die Arbeitnehmer ausweichen können, indem sie dafür Urlaub nehmen. Zwei Tage Urlaub — aber die SPD weigert sich, in einem Land mit der höchsten Anzahl Urlaubstage, in einem Land mit der geringsten Jahresarbeitszeit die-



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    ses Solidaritätsopfer für die Ärmsten im Lande zu erbringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wohin seid Ihr eigentlich gekommen? Ein solches Opfer bei einem solchen Urlaubsstandard muß zu bringen sein.

    (Pfui-Rufe von der SPD)

    Selbst wenn alle Arbeitnehmer zwei Tage Urlaub nehmen, haben sie noch mehr Urlaub als in allen anderen Ländern Europas. Und da reiten Sie auf dem hohen Roß von „Heuchler" herum! Sie wollen den Pflegebedürftigen nicht helfen. Das muß man Ihnen heute morgen sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nun hat der Kollege Dreßler, den ich, wie jedermann weiß, schätze, heute morgen gesagt, die hälftige Zahlung der Beiträge sei ein zentraler Grundsatz der Sozialversicherung. Richtig!

    (Uwe Lambinus [SPD]: Volksbelügner! — Gegenruf des Abg. Manfred Richter [Bremerhaven] [F.D.P.]: So geht es nicht, Herr Lambinus! — Weiterer Zuruf von der F.D.P.: Abmahnung!)

    — Also, die Sozialdemokraten pfeifen auf dem letzten Loch. Sie müssen schon zu Beleidigungen greifen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Noch einmal: Die hälftige Beitragszahlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist ein zentraler Grundsatz. Richtig.

    (Regina Kolbe [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! Sie lügen ja schon wieder!)

    Ein noch wichtigerer Grundsatz ist, daß die Sozialversicherung mit ihren Beiträgen die Arbeitsplätze nicht runiert. Denn wenn ein Arbeitsplatz verlorengeht, zahlt weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer die Hälfte. Da zahlt überhaupt niemand. Null können Sie nämlich nicht hälften.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Insofern muß ein zentraler Grundsatz der Sozialversicherung sein, daß sie ihre Quelle nicht verstopft. Ihre Quelle ist die Arbeit.
    Wenn wir kompensieren — ich habe das allerdings schon einmal gesagt, aber ich sage es noch einmal —, dann kompensieren wir doch nicht zur finanziellen Entlastung der privaten Haushalte der Arbeitgeber. Es geht um eine Entlastung der Wirtschaft. Es geht darum, keine zusätzlichen Lohnkosten entstehen zu lassen. Das ist doch auch im Interesse der Arbeitnehmer. Arbeitsplätze erhalten ist doch im Interesse der Arbeitnehmer. Damit wird doch der Grundsatz „halbe-halbe" nicht außer Kraft gesetzt.
    Nennen Sie mir einmal ein Beispiel — vielleicht fällt Ihnen eines ein —, wo die Sozialdemokraten eine neue soziale Leistung durch Einschränkung an anderer Stelle finanzieren wollten. Mir fällt kein Beispiel ein. Für Sie heißt sozialer Fortschritt offenbar immer nur: mehr, mehr, mehr! Damit haben schon einmal die Turmbauer in Babel schlechte Erfahrungen gemacht. Dann läßt sich der Sozialstaat überhaupt nicht mehr ausbauen. Wenn er nicht bezahlbar ist, läßt er sich nicht mehr ausbauen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Insofern fängt die soziale Gerechtigkeit nicht erst bei der Ausgabenseite an, sie fängt schon bei der Einnahmeseite an.
    Egal, was Sie für ein System konstruieren, bezahlt wird es immer von denjenigen, die Arbeit haben.

    (Zurufe von der SPD)

    — Warum denn die Aufregung, Frau Kolbe? Ich komme kaum durch. Also versuchen wir es noch einmal beide ganz ruhig.

    (Zurufe von der SPD)

    — Frau Kolbe, soll ich es Ihnen noch einmal sagen? Natürlich werden auch Beamte, Minister und Abgeordnete in die Regelung einbezogen, zwar nicht bei der Lohnfortzahlung, also nicht in diesem Gesetz, sondern in einem anderen Gesetz. Wer, nachdem es heute morgen dreimal gesagt wurde, etwas anderes behauptet, der hört entweder nicht zu oder spricht wider besseres Wissen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Die wollen nicht hören!)

    Meine Damen und Herren, deshalb noch einmal die Frage: Was steht in diesem Gesetz außer dem, was heute morgen so bestritten wurde? Die Lohnfortzahlung wird neu geregelt. Heute morgen ist ganz aus der Debatte geraten, daß in diesem Gesetz endlich die Lohnfortzahlung in den neuen Bundesländern gesetzlich abgesichert wird. Diese ist nämlich bis heute noch gar nicht abgesichert.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dies ist ein sozialer Fortschritt für 6,7 Millionen Arbeitnehmer, der heute morgen von der SPD noch nicht einmal zur Kenntnis genommen wurde. Es ist an der Zeit, daß wir die noch immer bestehenden Unterschiede in der Lohnfortzahlung zwischen Arbeitern und Angestellten beseitigen.

    (Zuruf von der SPD: Habe ich doch gesagt! Zuhören, Norbert!)

    Dieses Gesetz beseitigt diese Unterschiede, sowohl was den Beginn der Lohnfortzahlung anbelangt als auch was die Lohnfortzahlung während einer Kur und bei chronisch Kranken anbelangt. Hier werden bis zum heutigen Tage — das wissen viele gar nicht — Arbeiter und Angestellte unterschiedlich behandelt. Ist das kein sozialer Fortschritt, wenn wir das jetzt ändern, daß die geringfügig Bezahlten einbezogen werden, die Heimarbeiter, die kurzfristig Beschäftigten und daß Arbeiter und Angestellte bei Arbeitsunfähigkeitsmeldungen gleichgestellt werden? Die Regelung der Lohnfortzahlung beim Schwangerschaftsabbruch nimmt die noch zu treffenden gesetzlichen Regelungen nicht vorweg. Die Regelung entspricht lediglich dem jetzigen Rechtszustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ist keine Vorwegnahme der endgültigen Regelung.
    Meine Damen und Herren, bei dem Streit um die Kompensation gerät aus dem Blick, für was wir die ganze Anstrengung unternehmen. Deshalb möchte



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    ich die Gelegenheit nutzen; es ist die beste. Frau Babel hat verdienstvollerweise schon einen Teil zur Mängelliste an unserem Gesetz — so hat es Herr Dreßler überschrieben — vorgetragen, die gestern der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. Er kommt auf acht Mängel. Jetzt gehen wir doch einmal einen nach dem anderen durch.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Tolles Pamphlet!)

    Erster Mangel: der versicherte Personenkreis. Die SPD rügt, daß unser Grundsatz „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung" eine soziale Pflegeversicherung einerseits und Privatversicherung andererseits zur Konsequenz hat. Sie setzt ihren Vorschlag einer Volksversicherung dagegen. Ich stelle fest: Volksversicherung ist verfassungswidrig. Die trägt unsere Verfassung nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: So ist es!)

    Also halten wir zum ersten Mangel aus der Mängelliste fest: 0:1.
    Zweiter Mangel: Die SPD rügt die im Koalitionsentwurf vorgesehene Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5 400 DM. Sie will die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Wenn allerdings die Pflegeversicherung — auch nach dem Willen der SPD — unter das Dach der Krankenversicherung kommt, gibt es eigentlich keinen logischen Grund dafür, mit einer anderen Beitragsbemessungsgrenze zu arbeiten, zumal der Beitragseinzug dann nur noch komplizierter würde. Mangel Nr. 2: 0:2.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dritter Mangel: Die SPD behauptet, die Leistungen des Koalitionsentwurfs seien nicht dynamisiert. § 26 unseres Entwurfes ist überschrieben mit „Dynamisierung". Also eine Falschaussage: 0:3.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Vierter Mangel: Die SPD behauptet, es fielen 465 000 Pflegebedürftige, die heute bereits Leistungen erhielten, aus dem Koalitionsentwurf heraus.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das ist die tollste Behauptung!)

    Das ist das, was Frau Babel schon attackiert hat. Ich sage es noch einmal: 915 000 Menschen erhalten erstmals Versicherungsleistungen. 465 000 erheblich Pflegebedürftige haben bisher keine Versicherungsleistungen erhalten, 450 000 Menschen in stationärer Pflege haben bisher nichts erhalten. 460 000 Schwerpflegebedürftige, die bislang 400 DM erhalten haben, erhalten jetzt 800 DM. Die Schwerstpflegebedürftigen, die bisher 400 DM erhalten haben, erhalten jetzt 1 200 DM. Die einen bekommen 400 DM mehr. Die andern bekommen 800 DM mehr. Fast eine Million Menschen erhalten zum erstenmal Leistungen.
    Trotz dieser Tatsachen stellt sich Herr Dreßler mit seiner Mängelliste hin und will uns hier ein Manko bescheinigen. Ich sage: 0 :4. Das Tor müßte eigentlich doppelt gezählt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich zähle es aber nur einmal.
    Mangel Nr. 5: Die SPD beklagt, daß das Pflegegeld für Schwerstpflegebedürftige mit 1 200 DM monatlich nur 3 DM über den Leistungen der Sozialhilfe liegt. Sie verschweigt dabei, daß wir für diesen Kreis Sachleistungen bis 2 100 DM bezahlen und daß zu den
    1 200 DM noch 500 DM Sozialversicherungsbeiträge kommen, die die Pflegeversicherung bezahlt.
    Heute erhalten 80 000 Personen das Höchstpflegegeld der Sozialhilfe. Nach unserem Entwurf werden es 190 000 Personen sein, und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung. Das ist doch der eigentliche Fortschritt gegenüber der Sozialhilfe.

    (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: 0 : 5!)

    Ich sage doch nicht, daß die Sozialhilfe in ihren Leistungen schlechter wäre. Der eigentliche Fortschritt aber ist, daß keine Bedürftigkeitsprüfung stattfindet. Das ist der eigentliche Fortschritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wenn ich richtig gezählt habe, dann steht es jetzt 0:5.
    Mangel Nr. 6: Ich hoffe, ich habe noch so viel Zeit, die ganzen Mängel vorzutragen. Die SPD behauptet, die Leistungen für die stationäre Pflege mit 2 000 DM seien zu niedrig. Dabei muß man allerdings hinzufügen, daß das für das Jahr 1991 gilt. 1993 wären es schon 2 300 DM. 1996 wären es wahrscheinlich
    2 600 DM. Des weiteren kommt hinzu: Wir wollen, daß die Ersparnisse der Kommunen auch für die Investitionen eingesetzt werden, so daß auf diese Weise auch Pflegesätze gemindert werden.
    Ich fasse zusammen: Die Behauptung stimmt nicht. Es steht 0:6.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mangel Nr. 7: Die SPD behauptet, der Koalitionsentwurf führe nicht zu den angegebenen Einsparungen bei der Sozialhilfe. Nach unseren Berechnungen, bestätigt von den Ländern — dabei sind die SPDLänder der Einladung nicht gefolgt —, ergibt sich eine Ersparnis von 7 bis 8 Milliarden DM bei der Sozialhilfe.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Das Spiel ist längst abgepfiffen!)

    Somit steht es jetzt 0 :7.
    Der achte Mangel liegt bei der Investitionsfinanzierung. Im Grunde will hier die SPD nur die pflegebedingten Investitionen finanzieren. Kann mir einmal jemand sagen, wie das mit der Verpflegung aussieht?

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das Waschbekken!)

    Ist die Verpflegung pflegebedingt, oder ist sie nicht pflegebedingt? Dabei will die SPD 1,8 Milliarden DM einsetzen. Der Höhepunkt von allem ist, daß die SPD weniger Geld hat als wir, aber mehr bezahlen will.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ja, die SPD! So sind sie!)




    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    Dafür müßte ich fast drei Tore zählen. Aber ich zähle auch hier nur eines. Also steht es 0:8.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Lieber Kollege Dreßler, Sie sollten einmal die Mannschaft auswechseln. Sie haben keine Stürmer vorne zum Tore-schießen, und sie haben keine Verteidiger hinten, um Tore abzuwehren. Scheinbar haben Sie keinen Tormann.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    0:8 haben Sie verloren, sagen aber, unser Gesetz sei schlecht. 0:8, das ist schon ein Hallenfußballergebnis.

    (Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Die gehen in die Bezirksliga! — Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zurufe von der SPD)

    Sagen Sie ja nicht, es habe am Ball gelegen. Es liegt daran, daß Sie kein ordentliches Gesetz haben.
    Deshalb — das ist mein letztes Wort; aber ich mußte heute manches klarrücken —: Hört auf mit der Rechthaberei! Denkt daran, um wen eigentlich die ganze Debatte geht. Hört auf mit dieser Rechthaberei. Schlagt die Tür nicht zu!
    Ich habe meinen Ohren heute morgen gar nicht getraut, als der Kollege Dreßler die Katze aus dem Sack gelassen und gesagt hat: Selbst wenn dieses Lohngesetz nicht vorhanden wäre, würde das Gesetz abgelehnt. Habe ich also richtig gehört: Ihr wollt eigentlich gar nicht?

    (Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.: Genau das ist es! — So ist es! — Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Detlev von Larcher [SPD]: Da haben Sie nur die Hälfte gehört! Sie hören nur das, was Sie hören wollen!)

    Wenn das so ist — dabei habe ich bis jetzt immer unterstellt und die Hoffnung nicht aufgegeben, es gehe nicht um Rechthaberei —, dann werde ich allerdings, wenn Ihr wirklich nicht wollt, von Kiel bis Konstanz und von Frankfurt an der Oder bis nach Aachen ziehen und die große Sozialdemokratische Partei als die große Pflegeverweigerungspartei in ganz Deutschland auf allen Marktplätzen darstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Gerd Andres [SPD]: Norbert, übernimm dich nicht!)

    Ich will noch etwas hinzufügen: Laßt die Tassen im Schrank, und schlagt die Tür nicht zu. Sagt hier nicht ein letztes Nein; denn wer sich diesem Projekt verweigert — das sage ich an alle Seiten, auch an mich —, der treibt eine kostenlose Wahlwerbung für die Partei der Nichtwähler. Gewinner wird es dabei nicht geben. Es wird nur der Überdruß in der Bevölkerung wachsen, daß die Parlamente drängende Probleme in Streit und Rechthaberei untergehen lassen.
    Auch ich kann nicht mit dem Kopf durch die Wand. Auch ich weiß noch schönere Lösungen. Ich weiß ein Traumschiff und eine Pflegeversicherung auf dem Traumschiff. Ich weiß märchenhafte Vorstellungen. In der Politik kommt es aber auf Fortschritt Schritt für Schritt an.
    Wer aus Rechthaberei, aus kleinlichem Parteiengezänk mit Blick auf Wahlurnen dieses Projekt verweigert, versündigt sich an den Hilflosesten, an denen, die auf Hilfe angewiesen sind.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/ CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, die namentliche Abstimmung wird wohl nicht vor 12 Uhr stattfinden können. Ich habe noch zwei Begehren auf Kurzinterventionen und einen Redebeitrag mit zehn Minuten auf der Liste. Bevor ich den ersten Redner zu seiner Kurzintervention aufrufe, muß ich versuchen, etwas in Ordnung zu bringen.
Unser Kollege Uwe Lambinus hat an einer sehr hitzigen Stelle der Rede des Bundesarbeitsministers einen Zwischenruf gemacht, der unzulässig ist und im Normalfall eine Rüge verdiente.

(Konrad Gilges [SPD]: Was hat er denn gesagt? — Heiterkeit)

— Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie das lächerlich finden, wenn der Präsident versucht, eine Sache ohne Ordnungsruf fair in Ordnung zu bringen, dann tun Sie mir leid.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Lambinus, ich würde es vorziehen, wenn Sie sich dazu erklären würden und der Minister darauf reagieren kann. Sind Sie bereit, ein Wort der Entschuldigung zu sagen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Lambinus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, ich nehme den Ausdruck mit Bedauern zurück. Aber ich möchte Sie doch bitten, ein bißchen mehr bei der Wahrheit zu bleiben.

    (Heiterkeit — Zuruf von der CDU/CSU: Das reicht nicht!)