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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/180 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe im Süden und Westen Indiens . . . . . . . . . . . . 15533A Erweiterung der Tagesordnung 15533 B Zur Geschäftsordnung Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15533 B Ottmar Schreiner SPD 15534 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 15535 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 15536 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15536D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 15537 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15538A, 15561 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 15540 C Rudolf Dreßler SPD 15541 D, 15566 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 15543 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 15545 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 15547A, 15554 B Gerd Andres SPD 15547 B Rudolf Dreßler SPD . . . . 15548C, 15556 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . 15549D, 15567 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 15550 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 15551 D Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . . 15553 A Regina Kolbe SPD 15554 D Volker Kauder CDU/CSU 15556B Barbara Weiler SPD 15556B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15556 C Siegfried Hornung CDU/CSU 15557 A Gerd Andres SPD 15557 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 15558B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 15559D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 15561C, 15566 D Uwe Lambinus SPD 15565 D Dr.Ilja Seifert PDS/Linke Liste 15565 D Günther Heyenn SPD . . . . 15567A, 15569B Dr. Dieter Thomae F.D.P 15569B, C Namentliche Abstimmung . . . . . . . 15569 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . 15572A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksachen 12/5145, 12/5614, 12/5789, 12/5809, 12/5804) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 15570B, 15583A Gudrun Schaich-Walch SPD 15573 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 15575B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15576D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 15577 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 15580 B Heinrich Seesing CDU/CSU 15583 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 15584 A Siegmar Mosdorf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15584 D Josef Vosen SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15585 B Vizepräsident Helmuth Becker 15585 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/5774) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung (Drucksache 12/4425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksache 12/5777) Joachim Hörster CDU/CSU 15586 C Hans Gottfried Bernrath SPD 15589 A Wolfgang Lüder F.D.P. 15590A Jürgen Koppelin F.D.P. 15590C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 15591 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15592 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 15593 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 15593 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 15595 B Peter Conradi SPD 15596 A Nächste Sitzung 15597 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15599* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/ 5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe CDU/CSU 15600* C Wolfgang Lüder F D P 15600* C Claus Jäger CDU/CSU 15600* D Birgit Homburger F D P 15601* A Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU . . . 15601* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siefried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Emstek) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/ 5263, 12/5798) 15602* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15602* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 15603* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15533 180. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 10. 93* Blunck (Uetersen), SPD 1. 10. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 10. 93* Wilfried Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 1. 10. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 1. 10. 93* Büchner (Speyer), Peter SPD 1. 10. 93 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. von Bülow, Andreas SPD 1. 10. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 10. 93 Peter Harry Caspers-Merk, Marion SPD 1. 10. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 1. 10. 93 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 1. 10. 93 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 1. 10. 93 Duve, Freimut SPD 1. 10. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 10. 93 Esters, Helmut SPD 1. 10. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 1. 10. 93 Liste Fischer, (Unna), Leni CDU/CSU 1. 10. 93* Formanski, Norbert SPD 1. 10. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 1. 10. 93 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 1. 10. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 1. 10. 93 Geiger, Michaela CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 1. 10. 93 Wolfgang Gries, Ekkehard F.D.P. 1. 10. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 1. 10. 93 Haschke CDU/CSU 1.10.93 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 1. 10. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1. 10. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 1. 10. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 1. 10. 93* Huonker, Gunter SPD 1. 10. 93 Jaunich, Horst SPD 1. 10. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 1. 10. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 1. 10. 93* Kampeter, Steffen CDU/CSU 1. 10. 93 Kastning, Ernst SPD 1. 10. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 1. 10. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Klejdzinski, SPD 1. 10. 93 Karl-Heinz Kolbe, Manfred CDU/CSU 1. 10. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 1. 10. 93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 1. 10. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 10. 93* Dr. Leonhard-Schmid, SPD 1. 10. 93 Elke Lühr, Uwe F.D.P. 1. 10. 93 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 1. 10. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 1. 10. 93* Marx, Dorle SPD 1. 10. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 10. 93 Mattischeck, Heide SPD 1. 10. 93 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 1. 10. 93 Dorothea Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 1. 10. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 1. 10. 93* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 1. 10. 93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1. 10. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 10. 93* Müller (Düsseldorf), SPD 1. 10. 93 Michael Müller (Schweinfurt), SPD 1. 10. 93 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 1. 10. 93 Hans-Werner Neumann (Bramsche), SPD 1. 10. 93 Volker Oostergetelo, Jan SPD 1. 10. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 1. 10. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 1. 10. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 10. 93 Pfuhl, Albert SPD 1. 10. 93* Poß, Joachim SPD 1. 10. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 10. 93* Rappe (Hildesheim), SPD 1. 10. 93 Hermann Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93* Reimann, Manfred SPD 1. 10. 93* von Renesse, Margot SPD 1. 10. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 1. 10. 93 Reuter, Bernd SPD 1. 10. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 1. 10. 93 Rixe, Günter SPD 1. 10. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 1. 10. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 10. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 1. 10. 93* Schluckebier, Günther SPD 1. 10. 93* Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 1. 10. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 1. 10. 93 Schuster, Hans Paul F.D.P. 1. 10. 93 Hermann Dr. Schuster, R. Werner SPD 1. 10. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 1. 10. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 10. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 1. 10. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 10. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 1. 10. 93* Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 10. 93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 1. 10. 93 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 1. 10. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1. 10. 93 Walz, Ingrid F.D.P. 1. 10. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 1. 10. 93 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 1. 10. 93 Welt, Jochen SPD 1. 10. 93 Dr. Weng (Gerungen), F.D.P. 1. 10. 93 Wolfgang Wetzel, Kersten CDU/CSU 1. 10. 93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1. 10. 93 Wilz, Bernd CDU/CSU 1. 10. 93 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 1. 10. 93 Wohlleben, Verena SPD 1. 10. 93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 1. 10. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 10. 93* Zurheide, Burkhard F.D.P. 1. 10. 93 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5805) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich bedaure sehr, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen geregelt werden soll - ohne daß sichergestellt wird, ob die Abtreibungen rechtswidrig sind oder nicht. Ich halte es in diesem Zusammenhang grundsätzlich für außerordentlich problematisch, hier bereits über die Lohnfortzahlung nach Abtreibungen zu beschließen, noch bevor eine endgültige Neuregelung des § 218 beraten, geschweige denn beschlossen ist. Da ich die Finanzierung der Pflege nicht gefährden möchte, werde ich - trotz erheblicher Bedenken zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt - dieser Vorlage zustimmen. Ich behalte mir jedoch vor, auf parlamentarischem Wege doch noch dagegen vorzugehen, sollte die künftige Regelung des § 218 nicht den Grundsätzen des Lebensschutzes entsprechen. Wolfgang Lüder (F.D.P.): Ich werde dem Gesetz nicht zustimmen. Ein Gesetzentwurf, der nur Regelungen für Arbeiter und Angestellte betrifft, uns Abgeordnete, Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre und alle Beamten ausklammert, ist unausgewogen und unvollständig. Es besteht die Gefahr, daß trotz aller politischen Bemühungen, eine Regelung für diesen Personenkreis in einem weiteren Gesetz nachzuliefern, das Gesetzgebungsverfahren so nicht zu Ende geführt wird oder die Probleme ungleichgewichtig gelöst werden. Dieses Verfahren wird meinem Anspruch an soziale Gerechtigkeit und meiner politischen Verantwortung nicht gerecht. Deswegen lehne ich diesen Gesetzentwurf ab. Claus Jäger (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Entgeltfortzahlungsgesetz, den ich im Grunde bejahe, kann ich mit Rücksicht auf die Lohnfortzahlungen bei Abtreibungen nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung zu § 218 StGB meine Zustimmung nicht geben. Zwar entspricht § 2 Abs. 2 des Gesetzes in der Beschlußempfehlung der Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber mit einer Zustimmung zu diesem Paragraphen übernimmt das Parlament politische Mitverantwortung für eine Regelung, die ich auch für die Übergangszeit für in hohem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15601* Maß bedenklich halte. Nach dieser — vorläufigen — Fristenlösung können ungeborene Kinder ohne schwerwiegende Notlage der schwangeren Frau straffrei getötet werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, derartige Tötungen durch Lohnfortzahlung zu unterstützen. Das kann ich nicht mittragen. Mit Rücksicht auf den von mir überwiegend bejahten Inhalt des Gesetzes werde ich mich der Stimme enthalten. Birgit Homburger (F.D.P.): Zu meinem Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes erkläre ich: Bei der Entscheidung der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung handelt es sich um eine ordnungspolitisch falsche Entscheidung, die auf dem Rücken zukünftiger Generationen ausgetragen wird und zu einem unnötigen Generationenkonflikt führen wird. Das heute zu beratende Entgeltfortzahlungsgesetz soll die Kompensation der Kosten sicherstellen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen werden, daß sie die Hälfte der Kosten der Pflegeversicherung für ihre Arbeitnehmer übernehmen sollen. Diese Kompensation war die entscheidende Bedingung der F.D.P., einem umlagefinanzierten Pflegemodell überhaupt zuzustimmen. Es wurde in der F.D.P. mit großer Mehrheit festgestellt, daß die Kompensation verläßlich und stabil sein muß. Sie sollte darüber hinaus verfassungsrechtlich, allgemeinrechtlich und tarifvertragsrechtlich bestandssicher sein. Ich stelle mich ausdrücklich hinter diese Bedingungen. Das heute hier vorliegende Entgeltfortzahlungsgesetz erfüllt diese Bedingungen nicht. Es wird dazu führen, daß die Arbeitgeber zumindest mit einem Teil und — nach meiner Einschätzung — in kurzer Zeit sogar mit dem vollen hälftigen Anteil der Beiträge zur Pflegeversicherung belastet werden. Damit wird die Wirtschaft mit enormen Kosten belastet und erleidet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Weitere Einsparungen und ein Arbeitsplatzabbau werden die Folge sein, was eine Katastrophe für die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet. Hätte das vorgelegte Entgeltfortzahlungsgesetz die von der F.D.P. aufgestellten Bedingungen aus meiner Sicht erfüllt, hätte ich ihm — aber in der Folge nicht der Einführung der Pflegeversicherung — zugestimmt. Da die Kriterien nicht erfüllt sind, sehe ich mich nicht in der Lage, diesem Entgeltfortzahlungsgesetz zuzustimmen, da es eine andere falsche Entscheidung nicht verbessert. Ich füge die Frage an, warum eigentlich solche Klimmzüge gemacht werden, um die Arbeitgeber berechtigterweise nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Warum wird nicht einfach ehrlich gesagt, daß jeder sein Pflegerisiko selbst absichern soll? Wenn man dann an einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung festhalten möchte, sollte man den Menschen ehrlicherweise sagen, daß sie das vollständig selbst bezahlen müssen, d. h. daß sie statt 0,5 % bzw. später 0,85 % Versicherungsbeitrag 1 % bzw. später 1,7 % bezahlen sollen. Denn letztlich bedeutet die Kompensation nichts anderes, als daß jeder — richtigerweise — die Kosten für die eigene Absicherung des Pflegerisikos selber tragen soll. Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU): 1. In Deutschland müssen zu viele Menschen, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Der Gedanke, den Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten zu können, ist für viele eine seelische Last. Zudem schlägt die Sozialhilfe für Pflegebedürftige bei Städten und Gemeinden hoch zu Buche. Derzeit wenden sie pro Jahr netto 6 Milliarden DM für diesen Zweck auf. Dies belastet diese öffentlichen Haushalte über das erträgliche Maß hinaus. Aus diesen Gründen ist es notwendig, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Dem Ziel, eine Pflegeversicherung einzuführen, stimme ich daher ausdrücklich zu. 2. Das Problem liegt in der Ausgestaltung. Die Argumente sprechen hier für eine privatrechtliche Versicherungslösung, bei der ein Kapitalstock gebildet wird, so wie es die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfohlen haben. Diese Lösung entspricht dem Leitbild vom freien selbstverantwortlichen Bürger, dem sich die Unionsparteien verpflichtet fühlen. In programmatischen Erklärungen berufen sich CDU und CSU immer wieder auf diese Grundposition. In ihrer Vorlage zur Pflegeversicherung, die auf einer Sozialversicherungslösung aufbaut, haben sie sich dagegen ohne zwingende Gründe für einen kollektivistischen Ansatz entschieden. Es ist nicht gut, anders zu reden als zu handeln. Mit dem Pflegegesetz werden sich die Unionsparteien in einem entscheidenden Punkt selbst untreu. Der vorgelegte Gesetzentwurf weist auch andere schwere Mängel auf: — Er sieht eine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit nicht vor. Dadurch werden die Kosten in eine kaum überschaubare Höhe getrieben. — Es ist keine finanzielle Vorsorge dafür getroffen worden, daß die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen künftig weit höher sein wird als heute. Mit Recht verweisen die Versicherungsmathematiker auf die Tatsache, daß ein soziales Angebot die Nachfrage dynamisch steigen läßt. — Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit weder die Erfahrungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht worden sind, noch die Entwicklung, die es nach der Verabschiedung des Schwerbehinderten-Gesetzes 1974 gegeben hat. Dieses Gesetz hat die Zahl der Schwerbehinderten vervierfacht. — Ebenso blieben Erfahrungswerte, die mit der Pflegeversicherung bereits in anderen Ländern gemacht worden sind, unberücksichtigt. Es hätte nahegelegen, auf die Niederlande zu sehen. Dort ist es bei der Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung zu einer Kostenexplosion gekommen. Deshalb ist dort inzwischen eine hohe Selbstbeteiligung aus Haushaltsund Vermögenseinkommen des Pflegebedürftigen als Kostenbremse eingeführt worden. 15602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 4. Es besteht Übereinstimmung, daß die Wirtschaft durch die Einführung einer Pflegeversicherung nicht weiter belastet werden darf. Die Konkretisierung dieser Vorgabe in dem zur Entscheidung vorgelegten Entwurf ist besser als die vorausgegangenen Ansätze. Wegen der zu erwartenden Dynamik bei den Pflegeaufwendungen ist aber abzusehen, daß auf Dauer eine Belastung der Unternehmen erwartet werden muß. Dies ist das Gegenteil dessen, was wirtschaftliche Vernunft gebietet: Wenn die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig werden soll, müssen die Personalzusatzkosten gesenkt werden. Steigen diese Kosten wegen der Pflegeversicherung weiter, muß mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Dafür möchte ich keine Mitverantwortung tragen. 5. Nach wie vor steht der vorgelegte Gesetzentwurf unter erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. 6. Stünde die Gesetzesvorlage zur Entgeltfortzahlung für sich, so könnte ich ihr ohne Bedenken zustimmen. Da sie aber Teil eines politischen Gesamtpakts zur Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflegeversicherung ist, die ich ablehnen muß, werde ich mich zu diesem ersten Teil des vorgelegten Gesetzgebungswerks der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Dr. Franz Möller, Norbert Geis, Dr. Paul Hoffacker, Dr. KlausDieter Uelhoff, Alfons Müller (Wesseling), Peter Keller, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. FriedrichAdolf Jahn (Münster), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Sigrun Löwisch, Heinrich Seesing, Franz Romer, Volker Kauder, Meinolf Michels, Dr. Wolf Bauer, Ferdi Tillmann, Karl-Josef Laumann, Heinrich Lummer, Werner Ringkamp, Otto Regenspurger, Dr. Karl H. Fell, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Dr. Hermann Schwörer, Dr. Erich Riedl (München), Siegfried Hornung, Dr. Dionys Jobst, Ernst Hinsken, Wilhelm Rawe, Claudia Nolte, Klaus Reichenbach, Rudolf Meinl, Gerhard Scheu, Egon Susset, Werner Dörflinger, Hans-Gerd Strube, Manfred Carstens (Ernsteck) (alle CSU/CSU) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vorgelegten Entwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes (Drucksachen 12/5263, 12/5798) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Rede am heutigen Tage nachdrücklich für die Bundesregierung unterstrichen, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen die noch vom Gesetzgeber zu treffende Regelung nicht vorwegnimmt. Vielmehr soll lediglich damit der in der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 getroffenen Übergangsregelung entsprochen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Die Einführung einer Pflegeversicherung wollen wir nicht gefährden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wird die unseriöse Behauptung aufgestellt, die Erfahrungen mit dem im Juli 1990 verabschiedeten Gentechnikgesetz drängten zu seiner Novellierung. Der heutige „Erkenntnisstand" gebiete es, das Gentechnikgesetz von „sachlich nicht erforderlichen" und damit „unverhältnismäßigen Beschränkungen" zu befreien. Eckpunkte dieser „Befreiung" sind nach dem Willen der Gentechnikbranche, dem die Bundesregierung eilfertig gefolgt ist, die Aufnahme der wirtschaftlichen Förderung in den Gesetzeszweck, die Verkürzung der Genehmigungs- und Anmeldefristen, die Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei gewerblichen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und die Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Wir lehnen die geplante Novellierung vollständig ab. Das immer wieder von der Industrie in großen Kampagnen vorgetragene Argument der zu restriktiven bundesrepublikanischen Gesetzgebung ist, wie ein Vergleich mit den US-amerikanischen Vorschriften zeigt, falsch. Immer noch ist nachdrücklich daran zu erinnern, daß die Risikopotentiale der Gentechnologie keineswegs geklärt sind. Die Sicherheitsphilosophie des Gentechnikgesetzes, das den „gentechnischen Fallout" nicht ausschließen kann, wird durch die jetzt vorliegende Novellierung weiter durchlöchert. Die behauptete Unfallfreiheit im Bereich der gentechnischen Forschung und Anwendung gehört in die Märchenstunde. Die Krebsfälle am Institut Pasteur und die Ursachen der Erkrankungen nach Einnahme des gentechnisch hergestellten Schlafmittels Tryptophan sind bis heute nicht aufgeklärt. Wir wissen heute, daß es oft Generationen dauert, bis Schäden einer neuen naturwissenschaftlichen Methode oder von Produkten erkannt und in ihren Zusammenhängen beschrieben werden können. Das Ozonloch, der dem Exodus zustrebende Wald, die Erfahrungen mit Dioxin und DDT, aber auch die Folgen eines atomaren Fallouts belegen dies. Es ist daher fahrlässig, die Anfangsschwierigkeiten in der Anwendung und Erprobung des Gesetzes zum Anlaß einer Novellierung zu nehmen. Diese Anfangsschwierigkeiten waren angesichts der komplexen Materie vorauszusehen. Die verstärkte Betonung der wirtschaftlichen Förderung der Gentechnik ist in Zusammenhang mit der ebenfalls vorgesehenen Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sehen. All das liegt ganz auf der Linie der „Planungsbeschleuniger" und einer geheimhaltungssüchtigen, verknöcherten Verwaltung. Bislang ist es aber einer informierten und kritischen Öffentlichkeit zu verdanken, daß in Genehmigungsverfahren auf Gefahren und Risiken hingewiesen wurde. Beispiele aus den Genehmigungsverfahren belegen allerdings auch ein tendenzielles Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15603* Versagen der Genehmigungsbehörden durch ihr Zusammenspiel mit den Antragstellern. So wurde im Erörterungstermin um die Genehmigung der gentechnischen Herstellung des Pharmaproteins TNF durch die BASF AG die Forderung nach einer Kosten-Nutzen-Analyse durch die Einwenderin seitens der Genehmigungsbehörde rechtswidrig mit der Bemerkung abgebügelt, eine Kosten-Nutzen-Analyse gehöre nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen. Auch das Unfallrisiko wurde in dem genannten Verfahren nicht durch ein Worst-case-Szenario vollständig geprüft. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Sie belegen sehr nachdrücklich zweierlei, nämlich erstens, wie notwendig die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, und zweitens: es muß im Bereich der Genehmigungsbehörden etwas passieren. Es kann und darf nicht sein, daß die Genehmigungsbehörden zusammen mit den Betreibern eine Partei bilden. Die Genehmigungsbehörden müssen zu mehr Neutralität und Unabhängigkeit angehalten werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung darf nicht partiell abgeschafft, son-dem muß durch Hinzunahme des Instruments der Verbandsklage gestärkt werden. Lassen Sie mich noch etwas zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Erleichterung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sagen. Die Auswirkungen von Freisetzungen auf Patienten und Patientinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen, die Arten- und Sortenvielfalt und das Ökosystem sind nach wie vor ungeklärt. Es besteht die Gefahr, daß Lebensgemeinschaften durch gentechnisch veränderte Organismen in ihrer Zusammensetzung und Dynamik verändert werden und damit auch ihre Wechselwirkungen mit den unbelebten Teilen der Umgebung. Solche Prozesse verlaufen vermutlich schleichend und werden deshalb erst wahrgenommen, wenn sie weit fortgeschritten sind. Die Auswertung der Freisetzungsversuche — bis Anfang 1992 waren es über 600 in den OECD-Ländern — erfolgte bislang nicht unter Risiko-, sondern ausschließlich unter Nutzenaspekten. Nur: Die Gentechnologie ist genau wie die Atomtechnologie keine fehlerfreundliche Technologie. Fehler sind nicht rückholbar. Ich bin weder für mich selbst noch für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, die nicht mitentscheiden können, bereit, die ungeklärten Risiken der Gentechnologie durch einfaches „Weiter so" noch weiter auszuweiten. Es darf bei einer Novellierung des Gentechnikgesetzes nur um Begrenzungen, also Verstärkung des Schutzgedankens gehen. Dies bedeutet: Die Förderung der wirtschaftlichen und technischen Nutzung der Gentechnik muß als Gesetzeszweck gestrichen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt darf alleiniger Zweck eines Gentechnikgesetzes sein. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen sind so lange abzulehnen, bis ihre ökologische Unbedenklichkeit, und zwar auf lange Zeit gesehen, nachgewiesen ist. Gentechnisch veränderte Organismen und Nukleinsäuren müssen in den gentechnischen Anlagen inaktiviert werden, da sonst die Gefahr der Freisetzung besteht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muß für alle gewerblichen gentechnischen Anlagen, desgleichen für Forschungsanlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 garantiert sein. Nur eine transparente und öffentliche Handhabung gewährleistet sowohl Kontrolle als auch Vertrauen zu dieser Technologie. Transparenz bedeutet: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung und Technikfolgenabschätzung, 2. Akteneinsicht nach den Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie, 3. die Einrichtung eines Registers, in dem Informationen über die gentechnischen Anlagen und Arbeiten, einschließlich sicherheitsrelevanter Informationen gesammelt werden, 4. Einführung der Verbandsklage in das Gentechnikgesetz, 5. Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt werden, 6. Einrichtung eines Beirates, der die Gentechnologie kontinuierlich einer umfassenden Bewertung unterzieht. Ein letztes, und damit will ich schließen: Wenn die Forschung von Gentechnologie durch öffentliche Gelder gefördert wird, so muß dies einhergehen mit der parallelen Förderung von Sicherheitsforschung. Deutscher Naturschutzring und Ökoinstitut haben es griffig formuliert: Mindestens 1 DM für die begleitende Sicherheitsforschung bei 10 DM für die gentechnische Forschung. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz — LSpG) 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 3. Gesetz über besondere Maßgaben für die Anwendung des Parteiengesetzes 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes 5. Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG) 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes 7. Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha 8. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 9. Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 15604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 10. Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (2. Verjährungsgesetz) 11. Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes 12. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 13. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderungsgesetz — FÖJG) 14. Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) 15. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG) Zu dem unter Nr. 4 aufgeführten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: Der Bundesrat ist der Ansicht, daß das Zweite Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Das Gesetz enthält Regelungen zum Verwaltungsverfahren, die vom Landeswahlleiter zu berücksichtigen sind. Es bedarf daher gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat in seiner 660. Sitzung am 24. September 1993 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 1993 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner zu den unter den Nummern 12 bis 15 genannten Gesetzen folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes" an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen der EG-Agrarpolitik sowie der Gesellschaft im ländlichen Raum anzupassen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß sich der Begriff „Agrarstruktur" nicht nur auf die speziellen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beziehen darf, sondern auch die Dörfer als Standort einer leistungsfähigen Landwirtschaft und die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft außerhalb der Produktion von Agrarerzeugnissen mit einbeziehen muß. Der Bundesrat setzt sich daher dafür ein, daß der Aufgabenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe erweitert und ein neuer Förderungsgrundsatz „Markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung" in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen wird. Er bedauert jedoch, daß die Maßnahme „Dorferneuerung" nicht auch expressis verbis in das Gesetz aufgenommen wurde, und fordert die Bundesregierung auf, diesem Anliegen alsbald zu entsprechen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe den unterschiedlichen Struktur- und Umweltbedingungen in den ländlichen Räumen Rechnung tragen muß. Die Länder müssen ausreichend Spielraum haben, die notwendigen Schwerpunkte selbst zu setzen. Der Bundesrat geht davon aus, daß durch die Aufnahme des neuen Fördertatbestandes in die Gemeinschaftsaufgabe keine einseitige Kürzung der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen erfolgt. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist wegen der grundlegenden Bedeutung der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine Förderung derartiger Maßnahmen nach wie vor unverzichtbar. Entschließung zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres: Beim Bürger wächst die ökologische Sensibilität und die Bereitschaft, aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Besonders Jugendliche sind hierbei motiviert und engagiert. Die bisherigen Modellversuche zum freiwilligen ökologischen Jahr zeigen, daß die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Plätze um ein Vielfaches übersteigt. Der Bundesrat hätte es deshalb begrüßt, wenn die Bundesregierung bereit gewesen wäre, die Träger und Einsatzstellen aus zu erhöhenden Mitteln des Bundesjugendplanes zu fördern. Der Bundesrat kritisiert ausdrücklich diese ablehnende Haltung. Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, eine ausreichende, auf Dauer angelegte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung des freiwilligen ökologischen Jahres einzugehen. Entschließung zum Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz): 1. Auch wenn der Bundesrat zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt, kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Länder von ihrer Forderung im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Bahnreform abrücken, daß der Bund Eigentümer des gesamten Schienenwegenetzes der Bundeseisenbahnen bleibt und damit weiterhin für die Finanzierung des Neu- und Ausbaus, der Ersatzinvestitionen sowie der Instandsetzung und Unterhaltung des Schienennetzes verantwortlich ist. Das Gesetz berührt dagegen ausschließlich den Bau und den Ausbau von Fernverkehrsstrecken, erstreckt sich also nicht auf den künftig zu regionalisierenden Schienenpersonennahverkehr. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluß vom 7. 5. 1993 zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Bahnreform (BR-Drucksache 130/93 und 131/93 (Beschluß)). 2. Die Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken der Deutschen Bahnen mit internationalen Verkehrsflughäfen entspricht den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Länder und des Bundes. Der Bundesrat hält für vordringlich, daß die Infrastrukturmaßnahmen zur Verknüpfung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Hannover, Leipzig/Halle, Köln/Bonn, München und Stuttgart einschließlich des geplanten Flughafens BerlinBrandenburg-International mit dem Schienennetz des Fernverkehrs so bald als möglich realisiert werden. Dies entspricht auch den Vorstellungen, die die Länder in bezug auf die künftige Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes haben, die im Zuge der Bahnreform nötig wird (Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes). Die Bedeutung der künftigen Schienenwegeinfrastruktur für die Lagegunst der Länder verlangt die intensive Begleitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege durch die Länder. In Analogie zum Verfahren bei der Aufstellung des Bundesfernstraßenbedarfsplans ist nach Auffassung des Bundesrates die Beteiligung der Länder sicherzustellen. Entschließung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz — GWG): Die international arbeitende Organisierte Kriminalität muß durch geeignete Maßnahmen wirksamer als bisher bekämpft werden. Geld und illegale Gewinne sind die Triebfedern der Organisierten Kriminalität. Deshalb muß bei diesen in erster Linie angesetzt werden, um der Forderung, daß Verbrechen sich künftig nicht mehr lohnen dürfen, zu entsprechen. Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kann dabei nur ein erster Schritt in diese Richtung sein. Weitere Schritte müssen umgehend folgen Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend Gesetzentwürfe vorzulegen, die 1. eine Ersatzpflicht der Bankinstitute etc. begründen, wenn diese (fahrlässig) ihrer Mitteilungspflicht bei Verdachtsfällen nicht nachkommen, 2. den Straftatbestand der Geldwäsche auch auf die fahrlässige Begehensweise erstrecken, 3. die ausländischen Filialen deutscher Banken in gleicher Weise wie die im Inland ansässigen Institute in die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen einbeziehen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1993 15605* 4. die Beweislast bei schweren Fällen der Organisierten Kriminalität umkehren, um die Beschlagnahme und Einziehung von den Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die vermutlich durch diese Straftat erlangt worden sind oder dazu verwendet werden sollen (Verfahren „ad rem"). Hier ist es Sache des Eigentümers, die gegen ihn sprechende Vermutung zu widerlegen. 5. es den Finanzbehörden ermöglichen, durch Organisierte Kriminalität erlangte Gewinne schon vor rechtskräftiger Verurteilung zu erfassen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 12/5460 Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/5662 Nr. 3.32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gisela Babel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Hörsken, es ist völlig richtig, daß Sie sich hier für die Gewerkschaften äußern. Ich billige Ihnen das auch zu. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß es die dritte Veranstaltung gewesen ist: die Berliner Anhörung zum SPDEntwurf, die Anhörung zum Koalitionsentwurf und jetzt eine weitere Anhörung. Bei dem Thema „Umbau des Sozialstaates", welches eigentlich der Grundtenor war, gab es doch im Grunde überhaupt kein Verständnis.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Abbau des Sozialstaates!)

    Das ist eigentlich das, was ich besonders empfunden habe, nämlich daß in dieser Frage keine Bewegung festzustellen ist, obwohl sich die Wirtschaftslage entscheidend verschlechtert hat.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächste hat die Kollegin Petra Bläss das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das heute zur Beschlußfassung vorliegende Gesetz zur Entgeltfortzahlung ist ein Musterbeispiel dafür, wie der Parlamentarismus von den Mehrheitsfraktionen zur Schimäre gemacht wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    In Windeseile ist hier ein Gesetz durch die Ausschüsse gepeitscht worden, von dem nicht einmal die antragstellenden Vertreterinnen und Vertreter von CDU/ CSU und F.D.P. im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung so genau wußten, welches nun seine endgültige Zielbestimmung sein sollte.

    (Zustimmung bei der SPD — Zuruf von der SPD: Der Versuch war untauglich!)

    Blamabel war dann auch die abschließende Beratung. Jedenfalls konnten Sie nicht erklären, warum in letzter Minute Änderungen der Änderungen auf dem Tisch lagen. Ihr Rettungsanker: Die Regierungsbürokratie übernahm die Arbeit und gab die gewünschte Aufklärung. Sie ließ keinen Zweifel daran zu, daß das heute vorliegende Gesetz nur noch den einen Sinn hat, die Arbeitgeber durch Lohnkürzungen zu entlasten. Damit hat sich binnen Wochenfrist die Zielbestimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes grundlegend geändert.
    In der ersten Fassung ging es noch darum, mit der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall vor allem einen Beitrag zur entschlossenen Bekämpfung des angeblichen Mißbrauchs durch die abhängig Beschäftigten zu leisten. Durch die Karenztage sollten gleichzeitig die Arbeitgeberbeiträge für ein solidarisch finanziertes Pflegegesetz kompensiert werden. Dazu hatten wir eine umfängliche Sachverständigenanhörung mit viel Zündstoff und Kontroversen. Insbesondere über den leidigen MiBbrauchsvorwurf wurde heftig gestritten, und die Arbeitgeber blieben jeden Beweis für ihre Blaumacher- und KrankfeiertageTheorie schuldig. Das war ein etwas peinlicher Auftritt nach dieser miesen Diffamierungskampagne.

    (Detlef von Larcher [SPD]: Sehr wahr!)

    Alles in allem war dies jedenfalls eine Riesenpleite für den Regierungsentwurf. Durch die Bank lehnten die angehörten Expertinnen und Experten die vorgeschlagene Regelung ab. Ganz unterschiedliche Motive spielten dabei eine Rolle. Die Gewerkschaften, aber auch die meisten Verbände wandten sich gegen ein Finanzierungsmodell, das einseitig die abhängig Beschäftigten belastet und zudem in ihre tariflichen Rechte eingreift. Den Arbeitgebern waren die Angebote der Regierung hingegen nicht üppig genug. Sie plädierten schon bei dieser Anhörung dafür, das Einkommen im Krankheitsfall während der ersten zwei Wochen auf 80 % zu senken.
    Die Regierungsfraktionen reagierten prompt und legten Änderungsanträge zum Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Damit sind die Karenztage vom Tisch. Wir haben es jetzt mit der Feiertagslösung zu tun. Danach sollen den abhängig Beschäftigten an zehn gesetzlichen Feiertagen die Bezüge um 20 % gekürzt werden. Der verringerte Entgeltanspruch gilt auch, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem dieser Feiertage arbeiten müssen und zum Ausgleich dafür an einem anderen Arbeitstag frei bekommen. Die Bundesregierung läßt den Beschäftigten die Wahl. Wenn sie keine Lohneinbuße wollen, können sie auch auf zwei Urlaubstage verzichten. Dies müssen sie dann zu Beginn des Kalenderjahres erklären. So weit, so schlecht.
    Aber was bitte ist nun eigentlich die Zielbestimmung dieser Kürzungsmaßnahme? Die Bekämpfung des Mißbrauchs im Krankheitsfall kann es ja nun nicht mehr sein, denn um Kranke geht es überhaupt nicht mehr. Es geht, worum es in dieser Diskussion von Beginn an ging, um Geschenke für Unternehmer und neue Lasten für die abhängig Beschäftigten.
    Die Sprachregelung der CDU im Ausschuß war denn auch eindeutig, Mißbrauchsbekämpfung entfalle bei der jetzigen Regelung. Es gehe allein um die Entlastung der Wirtschaft. Ein Regierungsbeamter griff korrigierend ein, indem er erklärte, es gehe auch um Eindämmung des Mißbrauchs. Dies regele der veränderte § 5 des Gesetzentwurfs, wonach zwar generell erst ab dem dritten Krankheitstag Attestpflicht bestehe, dem Arbeitgeber aber das Recht zukomme, schon am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.
    Gemessen am ersten Entwurf bedeutet meiner Auffassung nach diese Regelung eine völlige Kehrtwende. Wieso sie nun dennoch ausreichen soll, um Mißbrauch zu bekämpfen — falls es ihn gibt, und ich habe schon in der letzten Debatte angedeutet, daß ich das nach wie vor bezweifle —, müssen diejenigen erklären, die hier die pauschale Diffamierungskampagne gegen kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders gefördert haben.



    Petra Blass
    In Wahrheit ging es doch darum, ein Klima dafür zu schaffen, jetzt ein Gesetz durchzupowern, das in die unternehmerfreundliche Landschaft paßt und einseitig den Arbeitgebern zugute kommt, weil sie weit über das hinaus entlastet würden, was sie zur Finanzierung der Pflege aufzubringen hätten.
    Selbst wenn jetzt in der Beschlußempfehlung des Ausschusses, über die hier heute abgestimmt werden soll, wieder von Kompensation der Arbeitgeberanteile bei den Beiträgen zur Pflegesicherung die Rede ist, glaube ich nicht, daß das die wirkliche Zielbestimmung des neuformulierten Entgeltfortzahlungsgesetzes ist.
    Ich halte es für keinen Zufall, daß dieses Gesetz in aller Eile durchgezogen wird, nicht aber gemeinsam mit Ihrem Pflegegesetz, zu dessen Finanzierung es angeblich erdacht war, zur Verhandlung ansteht. Ich habe den Verdacht, daß die Kürzung des Feiertagsentgelts ganz bewußt vom Pflegegesetz abgekoppelt wurde. Mein Verdacht rührt vor allem daher, daß inzwischen namhafte Vertreter der Regierungsparteien längst ein ganz anderes Finanzierungsmodell für die Pflege propagieren. Nach ihrer Auffassung sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Pflege von vornherein allein bezahlen, das sei viel ehrlicher.
    Da muß ich den Herren ausnahmsweise einmal zustimmen. Ihrer Logik vom notwendigen Umbau des Sozialstaats entspricht es, wenn künftig die Absicherung sozialer Risiken von den Betroffenen allein getragen wird. Das Pflegegesetz sollte dafür der Einstieg sein; zunächst etwas kaschiert über Kompensation der Arbeitgeberbeiträge, nun ganz offen. Da die endgültige Fassung des Pflegegesetzes hier nicht vorliegt, geschweige denn mitverhandelt wird, bin ich mir nicht sicher, ob Sie nicht, wie auch der Kollege Louven, ebenfalls Gefallen an dem Lösungsvorschlag von Herrn Biedenkopf finden. Und meine Frage ist: Was wird, wenn das Pflegegesetz platzen sollte? Gilt dann das Entgeltfortzahlungsgesetz eigenständig?
    Deshalb noch einmal die Frage: Welchen Handlungsbedarf gibt es jetzt für ein Entgeltfortzahlungsgesetz, das über notwendige Anpassung an die Rechtsprechung oder den Einigungsvertrag hinausgeht? Ich sage, es gibt keinen anderen politischen Grund als den, die Unternehmer zu entlasten und den abhängig Beschäftigten Lohnkürzungen zu verordnen. Die ungerechte Verteilung des Einkommens in der Bundesrepublik wird damit weiter vertieft.
    Dazu trägt im übrigen auch bei, daß entgegen Ihrem ersten Vorschlag nicht einmal alle Einkommensbezieherinnen und -bezieher von den Kürzungen des Feiertagsentgelts betroffen sein sollen. Ursprünglich wollten Sie Beamte, Abgeordnete, Soldaten und Richter dadurch beteiligen, daß ihnen der Erholungsurlaub um zwei Arbeitstage gekürzt wird. Mit einem weiteren Änderungsantrag haben Sie sich von diesem Vorhaben mit dem vagen Hinweis, daß dazu eine Regelung im Pflegegesetz vorgesehen ist, wieder verabschiedet.
    Ich will gar nicht darüber spekulieren, ob Sie ein besonderes Interesse haben, gerade die genannten Gruppen nicht zu verprellen. Klar ist nur, so auch die Auffassung von Expertinnen und Experten: Die für diese Gruppen vorgesehene Regelung ginge nicht ohne Zustimmung des Bundesrates, und das würde ein Durchpauken des Entgeltfortzahlungsgesetzes behindern.
    Zum Abschluß noch etwas zum heiklen Punkt der Verfassungsmäßigkeit Ihres neuen Modells, zu der Frage, ob es sich bei der vorgeschlagenen Feiertagsregelung um einen Eingriff in die Tarifautonomie und damit um eine Verletzung der Koalitionsfreiheit handelt. Die Gewerkschaften sind der Auffassung, daß dem so ist, und kündigen an, daß sie sich dagegen mit all den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen werden. Ich habe keinen Grund, ihre Auffassung anzuzweifeln.
    Wichtiger ist mir aber in diesem Zusammenhang die dazu im Ausschuß geführte Diskussion. Dort wurde von dem Vertreter der Bundesregierung sinngemäß gesagt, daß die Tarifautonomie nicht schrankenlos gelte, sondern dort ihre Beschränkung erfahre, wo es um übergeordnete Gesichtspunkte gehe, etwa um die Finanzierung des Sozialsystems. Dazu könne man einen anderen Verfassungsgrundsatz heranziehen, nämlich das Sozialstaatsprinzip.
    Diese Argumentation ist wirklich schizophren. Mit den Kompensationsvorschlägen für den Arbeitgeberanteil beim Pflegegesetz hebeln Sie gerade das verfassungsrechtlich garantierte Sozialstaatsprinzip aus, um es dann wieder hervorzuzerren, um die Einhaltung eines weiteren Verfassungsgrundsatzes wegzudiskutieren.
    Meine Damen und Herren, die PDS/Linke Liste wird gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz stimmen.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)