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    Plenarprotokoll 12/175 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 175. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Stand der Verhandlungen in der Uruguay-Runde (GATT); erster Bericht der Bundesregierung zur Lage der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland (Erster Altenbericht); weitere aktuelle Fragen) Dr. Günther Rexrodt, Bundesminister BMWi 15075 D Dr. Uwe Jens SPD 15076B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 15076B Siegfried Hornung CDU/CSU 15076D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . 15077 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 15077 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 15077B Klaus Beckmann F.D.P. 15077D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 15077D Jan Oostergetelo SPD 15078A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 15078A Dieter Heistermann SPD 15078 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 15078B Ursula Männle CDU/CSU 15078D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 15078D Christel Hanewinckel SPD 15079 B Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 15079B Ortrun Schätzle CDU/CSU . . . . . . 15079 D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 15079D Arne Fuhrmann SPD 15080 A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS . . . . . . . . . . . . . . . . 15080B Uta Würfel F D P. 15080 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 15080 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . 15081 A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 15081B Peter Conradi SPD 15081 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 15081 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 15082A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 15082 A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 15082B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 15082 C Horst Kubatschka SPD 15082 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 15082 D Norbert Gansel SPD 15083 A Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 15083 B Rudolf Dreßler SPD 15083B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 15083 C Dr. Konrad Elmer SPD . . . . . . . . . 15084 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 15084 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/5692 vom 17. September 1993 — Mittel im Bundeshaushalt 1994 für die Verlegung des Sitzes von Parlament und Regierung nach Berlin MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/5692 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 15084B, 15085 A ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . 15084C, 15085 B ZusFr Peter Conradi SPD 15084 D Anwendung der EG-Trinkwasserrichtlinie auch bei der Produktion von Gemüsekonserven MdlAnfr 6, 7 — Drs 12/5692 — Susanne Kastner SPD Antwort PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 15085D, 15086 B ZusFr Susanne Kastner SPD 15085D, 15086C ZusFr Horst Kubatschka SPD 15086A, 15086 D Ausbildung von Jugendlichen ohne Schulabschluß, insbesondere in den neuen Bundesländern MdlAnfr 8, 9 — Drs 12/5692 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 15087A, D ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 15087 B Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter in Bundesbehörden; Einschätzung des Sicherheitsrisikos MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/5692 — Dr. Christoph Schnittler F.D.P. Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI . . . . . . . . . . . . . . . 15088A, C ZusFr Dr. Christoph Schnittler F.D.P. 15088B, D ZusFr Freimut Duve SPD 15089A VBL-Problematik im Zusammenhang mit Wirtschaftsbeteiligungen der öffentlichen Hand MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5692 — Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 15089 B ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 15089 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. . . . . . 15090C Verbot der Verwendung der Reichskriegsflagge als Ersatz-Nazi-Symbol durch rechtsextremistische Gruppierungen MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/5692 — Freimut Duve SPD Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 15090D, 15091A ZusFr Freimut Duve SPD . . 15090D, 15091 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 15091 D ZusFr Gernot Erler SPD 15092B ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 15092 B ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 15092 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Lehrstellensituation in Deutschland Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 15093A Stephan Hilsberg SPD 15094 B Dirk Hansen F.D.P. 15095 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 15096B Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15097 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 15098B Doris Odendahl SPD 15099 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 15101A Maria Eichhorn CDU/CSU 15102B Eckart Kuhlwein SPD 15103 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 15104 C Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 15105B Dr. Peter Eckardt SPD . . . . . . . . 15106 B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 15107B Nächste Sitzung 15108 D Berichtigungen . . . . . . . . . . . . 15108 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15109* A Anlage 2 Eigentumsrechtliche Ansprüche der 1953 im Zuge der „Aktion Rose" verhafteten Hotel- und Pensionsbesitzer an der Ostseeküste der ehemaligen DDR MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/5692 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 15109* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 III Anlage 3 Zusammenarbeit der Kultusministerien mit der Bundeswehr in der verteidigungspolitischen Bildungsarbeit MdlAnfr 5 — Drs 12/5692 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 15111* A Anlage 4 Anstieg der Zahl der Ablehnungsbescheide zu Aussiedlungsanträgen Deutscher aus Polen MdlAnfr 10 — Drs 12/5692 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMi 15112* D Anlage 5 Streichung der Kostenerstattung für bestimmte Zivildienststellen; Versetzungswelle bei den Zivildienstleistenden MdlAnfr 30 — Drs 12/5692 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSin Cornelia Yzer BMFJ . . 15113* B Anlage 6 Ableistung des Zivildienstes im Ausland seit 1988 MdlAnfr 31 — Drs 12/5692 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSin Cornelia Yzer BMFJ . . 15113* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 15075 175. Sitzung Bonn, den 22. September 1993 Beginn: 13.01 Uhr
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    Berichtigungen 171. Sitzung, Seite 14683 B, Zeile 4: Statt „Walter Schell" ist „Manfred Schell" zu lesen. 173. Sitzung, Seite 14866 B, Zeilen 13 und 14: Statt „um 160 %" und „um 137 %" ist „auf 160 % " und „auf 137 %" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 22. 9. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 22. 9. 93 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 22. 9. 93 Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 22. 9. 93 Wolfgang Büchler (Hof), Hans SPD 22. 9. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 22. 9. 93 Peter Harry Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 22. 9. 93 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 22. 9. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 22. 9. 93 Jaunich, Horst SPD 22. 9. 93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 22. 9. 93 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 22. 9. 93 Leidinger, Robert SPD 22. 9. 93 Marx, Dorle SPD 22. 9. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 22. 9. 93 Gerhard Nolting, Günther F.D.P. 22. 9. 93 Friedrich Paintner, Johann F.D.P. 22. 9. 93 Pfuhl, Albert SPD 22. 9. 93 Rappe (Hildesheim), SPD 22. 9. 93 Hermann Rixe, Günter SPD 22. 9. 93 Schily, Otto SPD 22. 9. 93 Schloten, Dieter SPD 22. 9. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 22. 9. 93 Dr. Schuster, Werner SPD 22. 9. 93 Dr. Semper, Sigrid F.D.P. 22. 9. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 22. 9. 93* Dr. von Teichman, F.D.P. 22. 9. 93 Cornelia Weis (Stendal), Reinhard SPD 22. 9. 93 Zapf, Uta SPD 22. 9. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/5692 Fragen 1 und 2): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Ablauf der „Aktion Rose", mit der im Frühjahr 1953 an der DDR-Ostseeküste ca. 440 Hotel- und Pensionsbesitzer verhaftet wurden, und welche eigentumsrechtlichen Folgen hatte diese Aktion für die Betroffenen? Haben Betroffene dieser Aktion, die in die Bundesrepublik Deutschland flüchteten, andere eigentumsrechtliche Ansprüche als diejenigen, die in der DDR verblieben, und wie können beide Gruppen heute wieder an ihr ehemaliges Eigentum gelangen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 1: Auf der Parteikonferenz im Spätsommer 1952 hatte die SED beschlossen, daß planmäßig mit dem Aufbau des Sozialismus begonnen werden sollte. So wie die Landwirtschaft sollten auch die anderen Wirtschaftsbereiche auf sozialistische Produktionsweise umgestellt werden. Für die überwiegend von Familienbetrieben bestimmte Fremdenverkehrswirtschaft an der Ostseeküste bedeutete dies, daß zunächst Hotels, Pensionen und Gaststätten in Volkseigentum zu überführen waren. Über die zu diesem Zwecke in der Zeit vom 10. Februar bis 9. März 1953 durchgeführte Aktion „Rose" gibt es einen Abschlußbericht der Generalstaatsanwaltschaft der DDR vom 2. Mai 1953, den ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Aus diesem Bericht ergibt sich, daß 711 Betriebe durchsucht wurden, um Beweise für Wirtschaftsvergehen zu finden, die sodann unter dem Deckmantel der Durchführung ordnungsgemäßer Wirtschaftsstrafverfahren die Einziehung von Hotels und Pensionen ermöglichten. Angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen die Unternehmen geführt werden mußten und der teilweise grotesken Kleinlichkeit, mit der Polizei und Staatsanwaltschaft vorgingen, verlief diese Phase der Aktion „erfolgreich": In etwa 85 % der Fälle wurden Ermittlungsverfahren (insgesamt 527) eingeleitet, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß sich 219 Verfahren erübrigten, weil die Betroffenen in die Bundesrepublik Deutschland fliehen konnten. Insgesamt wurden 621 Objekte mit einem Einheitswert von 30 Mio. DM beschlagnahmt (440 Hotels, 181 Wirtschaftsbetriebe, Gaststätten, Wohnhäuser und Grundstücke). Hinzu kam noch Bargeld in Höhe von 1 645 000 DM. Schmuck und Wertsachen in Höhe von 300 000 DM sowie Kraftfahrzeuge, Fischerboote etc. Für die folgenden Strafverfahren waren besondere Strafkammern beim Kreisgericht Bützow gebildet und personell so besetzt worden, daß das Ziel der Aktion nicht gefährdet werden konnte. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Angeklagten wurde verurteilt und mehr oder weniger hart bestraft. Im Falle des Schuldspruchs wurden gegen die Betroffenen hohe Freiheitsstrafen verhängt und deren gesamtes Vermögen nach § 1 Abs. 1 Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (WStVO) eingezogen. Im Eigentum Dritter stehende Hotel- und Pensionsbetriebe wurden als Tatmittel gemäß § 16 Abs. 1 WStVO eingezogen. Rechtsträger der in Volkseigentum überführten Grundstücke und Unternehmen wurden in vielen Fällen der FDGB, der so die notwendigen Kapazitäten bekam, um den Binnentourismus zentral organisieren zu können. Offenbar in dem Bemühen, die krisenhafte Entwicklung im Sommer 1953 in den Griff zu bekommen, hat der Ministerrat der DDR am 11. Juni 1953 beschlossen, die Möglichkeit der Überprüfung der „Rose-Urteile" zu eröffnen. Viele der Betroffenen wurden begnadigt und die beschlagnahmten Vermögenswerte teilweise zurückgegeben. 15110* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 In anderen Fällen konnten die wieder eingesetzten Eigentümer ihre Betriebe nicht selbst bewirtschaften, sondern mußten sie an den FDGB verpachten, so daß dieser seine gesellschaftliche Aufgabe in diesem Bereich weiter erfüllen konnte. Später hat der FDGB viele der Rechtsträgerobjekte durch Tausch und eine große Anzahl der angepachteten Häuser durch Kauf erworben. Der Kauf kam zwangsläufig dadurch zustande, daß die vom FDGB diktierten Pachtverträge und Preise dem Eigentümer oder Verpächter neben den Instandhaltungskosten auch die Finanzierung aller Baumaßnahmen auferlegten. Deren Kosten überstiegen in der Regel die Pachteinnahmen um ein Vielfaches, so daß sich die Eigentümer früher oder später genötigt sahen, der drohenden Überschuldung durch Verkauf zu begegnen. Zu Frage 2: Eigentumsrechtliche Rückübertragungsansprüche an Vermögenswerten, die durch die „Aktion Rose" entzogen wurden, bestehen nach Maßgabe des Vermögensgesetzes. Insoweit sind vom Tatsächlichen her vier verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden: Die erste Fallgruppe betrifft diejenigen Eigentümer, die der „Aktion Rose" dadurch zuvorgekommen sind, daß sie sich den gegen sie eingeleiteten Strafverfahren durch Flucht in den Westen entzogen haben. Ihr Vermögen wurde gemäß § 1 der Vermögenssicherungsverordnung vom 17. Juli 1952 entschädigungslos enteignet. Diese Enteignungen werden heute nach § 1 Abs. 1 Buchst. a des Vermögensgesetzes rückgängig gemacht. Die zweite Fallgruppe betrifft diejenigen Eigentümer, deren Vermögen im Rahmen der „Aktion Rose" durch Strafurteil eingezogen wurde. Sie haben heute Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes, für deren Durchsetzung ein zweistufiges Verfahren vorgesehen ist: In der ersten Stufe wird das Strafurteil, mit dem seinerzeit die Vermögenseinziehung ausgesprochen wurde, aufgehoben. Dieses Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes bzw. seinen Vorläuferbestimmungen. Nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils werden dann in der zweiten Stufe im Verfahren nach dem Vermögensgesetz die eingezogenen Vermögenswerte zurückübertragen. Irgendwelche Unterschiede je nachdem, ob der Betroffene in der DDR geblieben oder später in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet oder übergesiedelt ist, gibt es hier nicht. Die dritte Fallgruppe betrifft diejenigen Eigentümer, deren Vermögen im Rahmen der „Aktion Rose" durch Strafurteil eingezogen wurde, denen aber später im Gnadenwege die Möglichkeit eingeräumt wurde, es auf der Grundlage von Pacht- oder Nutzungsverträgen wieder zu bewirtschaften. Restitutionsrechtlich werden diese Fälle ebenso wie die zweite Fallgruppe behandelt. Denn die Möglichkeit, den früher eigenen Betrieb nach der Enteignung auf der Basis schuldrechtlicher Nutzungsverträge weiterzuführen, ändert ja nichts daran, daß die Enteignung als solche wirksam geblieben ist. Sie wird deshalb nach § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes rückgängig gemacht, nachdem zunächst das Strafurteil aufgehoben worden ist. Die vierte Fallgruppe betrifft diejenigen Eigentümer, deren Vermögen im Rahmen der „Aktion Rose" durch Strafurteil eingezogen worden ist, die es dann später aber im Gnadenwege von der DDR selbst zurückbekommen haben. Hier besteht für einen Restitutionsanspruch, der an die „Aktion Rose" als solche anknüpft, naturgemäß kein Raum. Denn die durch die betreffenden Strafurteile ausgesprochenen Enteignungen sind ja bereits durch die DDR selbst wieder rückgängig gemacht worden. Restitutionsrechtlich geht es hier um einen ganz anderen Sachverhalt, nämlich um den später erneut eingetretenen Verlust des Eigentums durch Verzicht oder Veräußerung aufgrund wirtschaftlichen Zwangs. Solche Vermögensverluste können nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes rückgängig gemacht werden, wobei auch hier wiederum kein Unterschied im Hinblick darauf besteht, ob der Betroffene seinen Wohnsitz in der DDR beibehalten oder ihn später in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. § 1 Abs. 2 VermG setzt voraus, daß bebaute Grundstücke oder Gebäude aufgrund nicht kostendeckender Mieten und infolgedessen eingetretener oder unmittelbar bevorstehender Überschuldung durch Enteignung, Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden. Die Vorschrift ist auch bei der Rückübertragung von Unternehmen wie z. B. Hotel- oder Pensionsbetrieben anwendbar. Sie erfaßt auch die sog. „Veräußerungen zum Nulltarif", bei denen ein wirtschaftlicher Gegenwert nicht erzielt wurde, weil der vereinbarte Kaufpreis vollständig mit bestehenden Aufbaukrediten verrechnet wurde. Notwendig ist in diesen Fällen aber, daß der Vermögensverlust ursächlich auf den bestehenden ökonomischen Zwang zurückzuführen ist. Das ist dann der Fall, wenn sich die weitere Innehaltung der Eigentümerposition bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung als Zuschußgeschäft in dem Sinne dargestellt hat, daß die aus der Bewirtschaftung der Immobilie zu erzielenden Mieterträge hinter den notwendigen Unterhaltungskosten zurückblieben und diese Kosten nach Abzug der Erträge im Laufe der Zeit obendrein eine Höhe erreicht hatten, die den Zeitwert der Immobilie überstiegen bzw. unmittelbar und konkret zu übersteigen drohten. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, muß von den Vermögensämtern im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß das Vermögensgesetz zur restitutionsrechtlichen Rückabwicklung der „Aktion Rose" für alle in Betracht kommenden Fallgruppen die adäquaten Lösungen bereitstellt, ohne daß es im Ergebnis einen Unterschied macht, ob es sich bei den Betroffenen um ehemalige Bürger der DDR oder um Bürger der früheren Bundesrepublik Deutschland handelt. Soweit die einschlägigen Bestimmungen unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen vorsehen, ist dies allein auf die voneinander verschiedenen Ausgangssachverhalte zurückzuführen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 15111* Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5692 Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Kultusministerien der Bundesländer und der Bundeswehr im Bereich der verteidigungspolitischen Bildungsarbeit? 1. Allgemeines a. Einem direkten Zusammenwirken des Bundesministeriums der Verteidigung mit den Kultusministern der Länder auf dem Gebiet der verteidigungspolitischen Unterrichtung an Schulen steht entgegen, daß nach der Kompetenzaufteilung unserer Verfassung Fragen der Schul- und Bildungspolitik den Ländern vorbehalten sind. Aus diesem Grund kann sich die Bundeswehr in diesem Bereich nur auf Anregungen und Empfehlungen gegenüber den einzelnen Kultusministerien beschränken. Der Bundesminister der Verteidigung ist allerdings bestrebt, gerade gegenüber der Kultusministerkonferenz stärkere Initiativen zu entwickeln, um den verfassungsrechtlichen Auftrag der Streitkräfte den jungen Menschen bereits in der entscheidenden Ausbildungs- udn Erziehungsphase des Schulbesuchs nahezubringen. b. Die Zusammenarbeit zwischen den Kultusministerien der Bundesländer und der Bundeswehr im Bereich der verteidigungspolitischen Bildungsarbeit stellt sich daher im wesentlichen als Kooperation der den Kultusministern nachgeordneten Bildungseinrichtungen der Länder (Schulen/Hochschulen/Landeszentralen für Politische Bildung) mit den Jugendoffizieren/-unteroffizieren und Stabsoffizieren für Öffentlichkeitsarbeit dar. c. Verteidigungspolitische Bildungsarbeit der Bundeswehr ist ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Diese Arbeit ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 verfassungsrechtlich zulässig und geboten. Ihre Aufgabe — und damit auch Auftrag der verteidigungspolitischen Bildungsarbeit — ist es, in der Bevölkerung das Verständnis für Grundlagen und Ziele deutscher Sicherheitspolitik zu fördern und zu festigen. Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit für die Truppe ist der Erlaß „Richtlinien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr". Zielpersonen bzw. -gruppen sind insbesondere Lehrer, Bildungsinstitutionen und in politischer Informations- und Bildungsarbeit tätige Verbände, Organisationen und Gruppen. d. Bildungseinrichtungen auf Länderseite in diesem Bereich sind — weiterführende Schulen (Bereich der Schüler), — Lehrer-/Ausbilderseminare an Akademien und Stiftungen (Bereich Lehrer/Ausbilder), — Universitäten, — Landeszentralen für Politische Bildung. e. Personal/Einrichtungen auf seiten der Bundeswehr, die verteidigungspolitische Bildungsarbeit leisten, sind — 104 hauptamtliche Jugendoffiziere, ca. 700 nebenamtliche Jugendoffiziere und -unteroffiziere, die ihre Mitarbeit anbieten, wenn sicherheitspolitische Informationen oder Kontakte zur Bundeswehr gewünscht werden (Aufgabenbeschreibung: siehe Anlage 2), — 24 Stabsoffiziere für Öffentlichkeitsarbeit in den Wehrbereichen, die vor allem für die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Schulbehörden sowie allen Bildungseinrichtungen zuständig sind (Aufgabenbeschreibung: siehe Anlage 2); f. Bildungseinrichtungen im überregionalen Bereich — Streitkräfteamt, — Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, — Zentrum Innere Führung, — Führungsakademie der Bundeswehr, — Universitäten der Bundeswehr. Diesen Bildungseinrichtungen sind spezielle Zielgruppen zugeordnet (Einzelheiten: siehe Anlage 3). Außerdem arbeiten auch Kommandobehörden und Truppenteile in ihrem regionalen Umfeld mit Bildungseinrichtungen der Länder (schwerpunktmäßig mit den Landeszentralen für Politische Bildung) zusammen. 2. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der verteidigungspolitischen Bildung im einzelnen a. Bundeswehr — Schulbehörden/Schulklassen (1) Die Arbeit der Jugendoffiziere in Schulen ist in den alten Bundesländern durch Erlasse der Kultusminister geregelt. Sie ermöglichen im Zusammenwirken mit den Lehrern grundsätzlich einen Zugang zu Veranstaltungen mit Schülern. Die Erarbeitung von Erlassen der Kultusbehörden über die Tätigkeit der Jugendoffiziere an Schulen in den neuen Bundesländern ist unterschiedlich weit gediehen. Der Bundesminister der Verteidigung geht davon aus, daß hier demnächst dieselben Möglichkeiten wie im Westen eröffnet werden können. Schon jetzt sind in den neuen Bundesländern die Kontakte zu Schulen ausgedehnt und die Zusammenarbeit mit Behörden weiter verbessert worden. (2) Insgesamt gilt für den Bereich der Jugendoffiziere, daß sich der schon 1991 festgestellte Rückgang der Gesamtzahl der Jugendoffiziereinsätze 1992 fortgesetzt hat (Einsätze 1991: 10 307; Einsätze 1992: 8 187). Dies ist vor allem eine Folge der Auflösung von Verbänden und — damit verbunden — einer verminderten Anzahl nebenamtlicher Jugendoffiziere. Der Rückgang wäre nur durch Verdoppelung der Zahl der nebenamtlichen Jugendoffiziere in den zukünftig verbleibenden Verbänden umzukehren. Eine derartige Belastung der Verbände würde die Truppe jedoch überfordern und ist daher nicht realistisch. Die Kommandeure und Einheitsführer sind daher gehalten, nicht in ihrem Engagement nachzulassen, Aufgaben, Fähigkeiten und Leistungen der Truppe in der Öffentlichkeit darzustellen. In der Zukunftsstruktur der Streitkräfte kommt es darauf an, eine angemessene Zahl hauptamtlicher Jugendoffiziere beizubehalten. Die Anzahl sollte sich insbesondere an der Bevölkerungszahl und -dichte sowie der Zahl zu betreuender Schulen orientieren. 15112* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 (3) Die Zahl der Veranstaltungen mit Schülergruppen ist gegenüber dem Vorjahr insgesamt deutlich angestiegen (plus 40 %). Dies ist vor allem auf vermehrte Einsätze der hauptamtlichen Jugendoffiziere an Schulen in den neuen Bundesländern zurückzuführen. (4) Aufgrund regionaler Unterschiede im Bundesgebiet ist eine allgemeine Aussage über die Zusammenarbeit mit den Schulen dennoch nicht möglich. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern ist immer dort problemlos, wo der Jugendoffizier sich persönlich vorstellen konnte und Zutritt zur Klasse erhalten hat. In wenigen Fällen wurde das schriftliche Angebot des Jugendoffiziers mit der Begründung abgewiesen, daß es nach dem Ende des „Kalten Krieges" nicht mehr nötig sei, sich mit Fragen der Landesverteidigung und Friedenssicherung zu befassen. Lehrer, die mit dem Jugendoffizier Kontakt aufnehmen, sind entweder mit der Bundeswehr bereits vertraut oder haben auf einem Seminar erste, gute Erfahrungen mit ihr gemacht. Dennoch bleibt der kontinuierliche Kontakt des Jugendoffiziers zu „seinen Schulen" die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg seiner Arbeit. Nur wer die Zusammenarbeit mit den Schulen pflegt und dort vor allem persönlich bekannt ist, wird auch angenommen. Die angestrebte Verwendungsdauer der Jugendoffiziere von drei Jahren trägt dieser Erkenntnis Rechnung. (5) Der Sonderbericht „Die Bundeswehr im Schulunterricht" im Rahmen der Untersuchung „Jugendliche und Bundeswehr 1993" des SINUS-Instituts vom Juli 1993 (Anlage 4) stellt allgemein fest, daß die Bundeswehr an den Schulen in Westdeutschland immer seltener Unterrichtsthema ist. Mitte der achtziger Jahre wurde noch etwa jeder zweite Schüler (in der Regel durch den Lehrer) über die Bundeswehr unterrichtet, 1993 war es nur noch etwa jeder dritte Schüler. Dabei gibt es zwischen den verschiedenen Schultypen nur geringfügige Unterschiede. (6) In Ostdeutschland ist die Entwicklung gegenläufig. 1991, im ersten Erhebungsjahr, lag die Quote noch bei 20 %, inzwischen haben 38 % der befragten 16-18jährigen in den neuen Bundesländern im Schulunterricht etwas über die Bundeswehr erfahren — deutlich mehr als im Westen. In etwa jeder achten Schule bzw. Klasse wurden die Schüler auch durch einen Offizier über die Bundeswehr informiert. Dennoch muß die Bundeswehr ihre Anstrengungen auch in den neuen Bundesländern weiter verstärken, um die verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung in Verteidigungsfragen schon bei den Schülern ins Bewußtsein zu rufen. b. Lehrer-/Ausbilderinformationen (1) Insgesamt wurden 1992 knapp 800 Veranstaltungen mit etwa 10 600 Teilnehmern für Lehrer und Ausbilder durchgeführt. In den Weiterbildungsangeboten der Bundeswehr für Pädagogen werden besonders über Lehrerseminare wichtige Multiplikatoren gewonnen. (2) In den neuen Bundesländern besteht ein großer Nachholbedarf an Weiterbildung, so daß Pädagogen die Angebote zu sicherheitspolitischen Seminaren annehmen, um sich ein Basiswissen zur Thematik Sozial- und Gesellschaftskunde oder Politik zu erarbeiten. Seminare mit Pädagogen aus Ost und West sind über den unmittelbaren Nutzen für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr hinaus geeignet, Gemeinsamkeiten zu entdecken und zu fördern, aber auch schulische Hilfestellung zu leisten. c. Hochschulen Die Resonanz der Hochschulen in den alten und neuen Bundesländern auf das Angebot der Jugendoffiziere ist aus Sicht der Bundeswehr unbefriedigend. In Einzelfällen bestehen jedoch Kontakte zu Dozenten, der „Arbeitsgemeinschaft studierender Reservisten " und anderen interessierten Studentengruppen. Sofern Veranstaltungen durchgeführt werden, finden diese allerdings positive Resonanz und verlaufen auf hohem Niveau. d. Landeszentralen für Politische Bildung Im Rahmen der politischen Bildungsarbeit in der Truppe arbeiten eine Vielzahl von Verbänden und Einheiten sowie das Zentrum Innere Führung in Koblenz in den alten Bundesländern seit Jahrzehnten mit den jeweiligen Landeszentralen für Politische Bildung zusammen. Diese sind in der Regel allerdings jedoch nicht den Kultusministerien der Länder, sondern den Staatskanzleien zugeordnet. Die Zusammenarbeit ist aufgrund der jeweiligen personellen und finanziellen Ausstattung der Landeszentralen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sie erstreckt sich insbesondere auf den gegenseitigen Austausch von Ausbildungs- und Informationsmaterialien und die organisatorische und personelle Unterstützung von Seminarveranstaltungen der Truppe durch die Landeszentralen. Insgesamt kann in diesem Bereich die Zusammenarbeit als für beide Seiten nützlich bezeichnet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/5692 Frage 10): Was sind die Gründe für die ungewöhnlich hohe Zahl der Ablehnungsbescheide zu Aussiedlungsanträgen Deutscher aus dem polnischen Machtbereich, so daß z. B. in der Zeit vom 1. Januar 1993 bis 31. Mai 1993 15 536 Anträge abgelehnt und nur 459 Anträge neu gestellt wurden? Nach § 4 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes sind deutsche Volkszugehörige aus Aussiedlungsgebieten außerhalb der ehemaligen UdSSR Spätaussiedler, wenn sie am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlagen. Der Prozeß der Demokratisierung in Polen und die Politik der Bundesregierung, wie sie sich zum Beispiel in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1993 niedergeschlagen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1993 15113* hat, haben zu einer Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Lage der deutschen Volkszugehörigen in Polen geführt. Dementsprechend sind die Antragsteller immer weniger in der Lage, die als Voraussetzung für eine Anerkennung als Spätaussiedler erforderliche Benachteiligung glaubhaft zu machen. Diese Voraussetzungen werden insbesondere von den Ländern geprüft, die dieses Recht durchzuführen haben. Unabhängig von der Aufnahme als Spätaussiedler erhielten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1993 17 153 Deutsche in der Republik Polen einen Staatsangehörigkeitsausweis, der sie als deutsche Staatsangehörige dazu berechtigt, jederzeit nach Deutschland einzureisen, in Deutschland ihren Wohnsitz zu wählen und einer Arbeit nachzugehen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen abgelehnten Anträgen und Neuanträgen besteht nicht. In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1993 wurden Anträge auf Anerkennung als Spätaussiedler aus der Republik Polen für 14 650 Personen abgelehnt. Während dieses Zeitraumes stellten 5 712 Personen aus der Republik Polen Anträge auf Aufnahme als Spätaussiedler. Die hohe Zahl der Erledigungen hat ihren Grund in Antragsüberhängen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1993. So gingen z. B. im Jahre 1992 Anträge für 28 684 Personen aus der Republik Polen im Bundesverwaltungsamt ein. Auch die abnehmende Zahl der Neuanträge ist darauf zurückzuführen, daß den deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen dort die Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufnahmebescheides bekannt sind und ein Teil ohne Aufnahmebescheid über die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Deutschland ausreisen kann. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/5692 Frage 30): Wie soll die Zuordnung, Abgrenzung und Überprüfung der Zivildienststellen, für die die Kostenerstattung gestrichen wird, von den übrigen erfolgen, und wie soll die am 1. April 1994 anstehende Versetzungswelle von Zivildienstleistenden abgewickelt werden? Für die Zuordnung von Zivildienststellen, die im Rahmen des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms der Bundesregierung in einem ihrem wirtschaftlichen Nutzen aus der Beschäftigung von Zivildienstleistenden angemessenen Umfang zur Kostenbeteiligung herangezogen werden sollen, ist die finanzielle Belastbarkeit bzw. die Möglichkeit der Refinanzierung durch Weitergabe der Belastung an die Kostenträger wesentliches Kriterium. Durch Rechtsverordnung sind die Bereiche zu konkretisieren, die dementsprechend von dieser Belastung ausgenommen werden sollen. Die danach ggf. erforderlichen Überprüfungen und Eingruppierungen der anerkannten Zivildienstplätze wird das Bundesamt für den Zivildienst vornehmen. Bei Beschäftigungsstellen, deren Zivildienstplätze unterschiedlich zu bewerten sind, wird eine platzbezogene Zuordnung erfolgen. Erst nach Abschluß der Abstimmung mit den Beteiligten über die Ausgestaltung der Rechtsverordnung lassen sich Aussagen darüber treffen, inwieweit ggf. mit der Versetzung von Zivildienstleistenden zu rechnen sein wird und welche Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang voraussichtlich entstehen werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5692 Frage 31): Wie viele Zivildienstleistende haben in den Jahren 1988 bis 1993 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) ihren Zivildienst ganz oder teilweise im Ausland geleistet, und unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Zivildienst im Ausland zu leisten? Nach § 14b des Zivildienstgesetzes können sich Zivildienstpflichtige zur Ableistung eines Dienstes im Ausland verpflichten, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will. Dieser Auslandsdienst muß mindestens zwei Monate länger dauern als der Zivildienst, in der Regel also insgesamt 17 Monate. Er kann nur bei einem vom Bundesministerium für Frauen und Jugend anerkannten Träger absolviert werden, und zwar unentgeltlich. Wer einen solchen Dienst geleistet hat, wird nicht mehr zum Zivildienst herangezogen. 1988 haben 51 1989 69 1990 80 1991 85 1992 108 1993 bis August 76 Zivildienstpflichtige diesen Auslandsdienst geleistet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Gernot Erler.


Rede von Dr. h.c. Gernot Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, könnten Sie den Mitgliedern des Hohen Hauses einmal erklären, wie es kommt, daß eine ganze Reihe von Bundesländern auch öffentlich erklärt hat, daß sie das Zeigen der Reichskriegsflagge verboten haben, und können Sie bestätigen, daß dies in der Regel nur ein Hinweis darauf ist, daß das Zeigen der Reichskriegsflagge eine Störung der öffentlichen Ordnung in diesen Bundesländern darstellt?
Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach den mir vorliegenden Berichten haben die Bundesländer den Mißbrauch der Reichskriegsflagge durch Extremisten — wie das eben schon angesprochen wurde — verboten, untersagt. Ich habe diese Maßnahmen gegen den Mißbrauch der Reichskriegsflagge hier ausdrücklich begrüßt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Wolfgang Lüder.