Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß, man zieht sich den Vorwurf zu, man könne Debatte nicht aushalten. Ich möchte nur zwei kurze Bemerkungen machen.
Erstens. Herr Kollege Schäuble, Sie haben mir die interessante Erfahrung verschafft, daß man über ein Vier-Augen-Gespräch öffentlich berichten kann und daß man dann auch noch Falsches berichtet, schlicht Falsches.
Daß das so ist, Herr Kollege Schäuble, will ich Ihnen mit einem zweiten Hinweis kurz verdeutlichen. Sie haben etwas über die Fähigkeit von Beamten gesagt und werden sich die Frage dann in Ihrem eigenen Bereich im Zusammenhang mit dem Problem Sozialhilfe und Pflegeversicherung stellen müssen. Nach dem Regierungsentwurf zum Pflegegesetz soll bei häuslicher Pflege eine Hilfe von 1 200 DM im Monat zur Verfügung stehen.
Nach dem geltenden Recht bekommt ein Mensch aus der Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege 997 DM
und aus Leistungen der Krankenkasse nach dem V. Buch des Sozialgesetzbuchs einen Beitrag von 200 DM. Das sind 1 197 DM.
Ich empfehle Ihnen, mit Fakten — ob sie aus Gesprächen mit dem Bundeskanzler kommen oder ob sie in Gesetzen nachlesbar sind — etwas vorsichtiger umzugehen.