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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Inhalt: Absetzung des Punktes 1 — Befragung der Bundesregierung — sowie des Punktes 9c von der Tagesordnung . . . 14357 A, B, 14386B Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Doris Odendahl 14386 B Abwicklung der Tagesordnung 14386 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/5268 vom 25. Juni 1993 — Notwendigkeit der seuchenrechtlichen Maßnahmen der EG-Kommission in bezug auf Maul- und Klauenseuche gegenüber Ostblockstaaten, insbesondere Polen MdlAnfr 2, 3 Georg Gallus F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . 14357D, 14358A ZusFr Georg Gallus F.D.P. . 14357D, 14358 A Anzahl der im Zuge der geplanten Verkleinerung der Bundeswehr frühpensionierten Soldaten; Kosten MdlAnfr 4 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 14358 C ZusFr Hans Wallow SPD 14358 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 14359 B Schutz von Embryonen aus Abtreibungen; Verhinderung von Experimenten mit Embryonen MdlAnfr 7, 8 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 14359D, 14360B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 14360A, C Abkommen der EG mit der Tschechischen Republik, Bulgarien und Rumänien über die Niederlassungsfreiheit für Ärzte MdlAnfr 18 Claus Jäger CDU/CSU Antw StSekr Baldur Wagner BMG . . 14360 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 14361 B Neuverhandlungen mit den Ländern angesichts der Infragestellung der Ergebnisse der Kohlerunde 1991 MdlAnfr 43 Jutta Müller (Völklingen) SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362 D ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 14362 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14362 C ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14362 C Auswirkungen der US-Strafzölle auf Stahlimporte auf die deutsche Stahlindustrie; Verhinderung weiterer protektionistischer Maßnahmen der USA MdlAnfr 41, 42 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362D, 14363 C ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . 14363 A, D, ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14363B, D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 12/3480, 12/3481, 12/5289) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Jürgen Schmieder, Martin Göttsching und weiterer Abgeordneter: Bundesverkehrswegeplan 1992 zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Graf, Hermann Rappe (Hildesheim), Dietmar Schütz und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 213 Lastrup/Niedersachsen in den Bundesverkehrswegeplan 1992 als Vordringlicher Bedarf zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ersatzlose Streichung der Projekte A 100 AD Tempelhof-Treptow und A 113 Treptow-Schönefeld aus dem Bundesverkehrswegeplan '92 zu dem Antrag der Abgeordneten Michael von Schmude, Dietrich Austermann, Hans-Werner Müller (Wadern) und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 208 Ratzeburg/Schleswig-Holstein in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992 zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Rücknahme des von der Bundesregierung vorgelegten Bundesverkehrswegeplans sowie des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rücknahme des ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplans 1992 — Wende in der Verkehrspolitik zu dem Antrag der Abgeordneten Adolf Ostertag, Ursula Burchardt, Gerd Andres und weiterer Abgeordneter: Kein Weiterbau der A 44 („Dü-Bo-Do") (Drucksachen 12/2777, 12/3192, 12/3351, 12/3486, 12/3561, 12/3562, 12/3627, 12/5289) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksache 12/2560) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Roland Kohn, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksachen 12/3500, 12/5314) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz) (Drucksachen 12/4328, 12/5284) Renate Blank CDU/CSU 14365 B Volkmar Kretkowski SPD 14368A Horst Friedrich F.D.P. 14371 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 14372 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14374 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 14376B Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . 14377 C Siegrun Klemmer SPD 14379D Roland Kohn F D P. 14381A Dr. Margrit Wetzel SPD 14381 D Klaus Hasenfratz SPD 14382 A Georg Brunnhuber CDU/CSU 14383 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 14385 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Kürzungspläne der Bundesregierung im Sozialbereich im Hinblick auf die Empfehlungen des Europäischen Rates zum sozialen Schutz der Bürger Ottmar Schreiner SPD 14388D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 14390A Dr. Gisela Babel F.D.P. . . . . . . . . . 14391 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 14391D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . • . . . . . . . . . 14393 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14394 A Regina Kolbe SPD 14395 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 III Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 14396 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14398A Konrad Gilges SPD 14399A Heinz Schemken CDU/CSU 14400 A Gerd Andres SPD 14401 C Karl Josef Laumann CDU/CSU 14402 D Erich G. Fritz CDU/CSU 14404 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Glotz, Dr. Uwe Jens, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzentrationserscheinungen bei elektronischen Medien (Drucksachen 12/3306, 12/4622 [neu]) Dr. Peter Glotz SPD 14405 B Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 14407 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 14409D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 14411 B Dr. Uwe Jens SPD 14412A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 14413D Nächste Sitzung 14414 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14415* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3) Marion Caspers-Merk SPD . . . . . . . 14415* C Karl Diller SPD 14415* D Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 14415* D, 14416* A Ralf Walter (Cochem) SPD 14415* D Gerlinde Hämmerle SPD . . . . . . . . 14416* A Lisa Peters F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14416* B Renate Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 14416* B Günter Verheugen SPD . . . . . . . . . 14416 * B Heide Mattischeck SPD 14416* B Bodo Seidenthal SPD 14416* D Wieland Sorge SPD 14417* A Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 14417* A Lydia Westrich SPD 14417* B Hermann Wimmer (Neuötting) SPD . . . 14417* C Dr. Hans de With SPD 14417* D Anlage 3 Umsetzung und Kontrolle des Rauchverbots in Bundesbahn und Reichsbahn MdlAnfr 1 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 14417* D Anlage 4 Schließung von Poststellen in den Kreisen Lörrach und Waldshut MdlAnfr 5 — Drs 12/5268 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 14418* A Anlage 5 Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern mit Hilfe des im April 1993 verabschiedeten Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes; Feststellung schwerwiegender Grundgesetzverletzungen durch das Bundessozialgericht bei Nichtberücksichtigung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/5268 — Dr. Else Ackermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14418* C Anlage 6 Beseitigung der Benachteiligung geschiedener Frauen von wiederverheirateten Landwirten bei Eintritt in das Rentenalter im Zuge der Neuregelung der agrarsozialen Sicherung MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5268 — Maria Eichhorn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . 14419 * B Anlage 7 Verbot für Raucherentwöhnungsmittel ohne nachgewiesene Wirksamkeit MdlAnfr 15 — Drs 12/5268 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419' C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Anlage 8 Ärztliche Verordnung neuer Arzneimittel mit positiver Wirkung, insbesondere des Migränemittels „Imigran", trotz des hohen Preises MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/5268 — Hermann Haack (Extertal) SPD SchrAntw- PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419* D Anlage 9 Beschränkung der Alkoholwerbung, insbesondere zum Schutz der Jugendlichen MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/5268 — Werner Ringkamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14420* B Anlage 10 Kriterien des Bundesministeriums für Gesundheit für die Beurteilung der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung alternativer Therapien im Hinblick auf die Beihilfefähigkeit MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/5268 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . . 14420* D Anlage 11 Voraussetzungen für den Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit; Zahl der Doppelstaatsangehörigkeiten MdlAnfr 37 — Drs 12/5268 — Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* B Anlage 12 Reaktivierung der gegenwärtig im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten 46 Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer MdlAnfr 38 — Drs 12/5268 — Hans Wallow SPD SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* D Anlage 13 Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans im Hinblick auf die innere Sicherheit MdlAnfr 39 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14422* A Anlage 14 Finanztransfers der EG für die neuen Bundesländer seit 1991 MdlAnfr 40 — Drs 12/5268 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 14422* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14357 167. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 30. 6. 93* Bindig, Rudolf SPD 30. 6. 93* Blunck (Uetersen), SPD 30. 6. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 6. 93* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 30. 6. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 30. 6. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 6. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 30. 6. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 30. 6. 93* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 30. 6. 93* Formanski, Norbert SPD 30. 6. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 30. 6. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 30. 6. 93 Johannes Henn, Bernd PDS/LL 30. 6. 93 Hilsberg, Stephan SPD 30. 6. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 30. 6. 93* Kittelmann, Peter CDU/CSU 30. 6. 93* Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 30. 6. 93 Leidinger, Robert SPD 30. 6. 93 Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 30. 6. 93 Marten, Günter CDU/CSU 30. 6. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 30. 6. 93* Müller (Wadern), CDU/CSU 30. 6. 93 Hans-Werner Odendahl, Doris SPD 30. 6. 93 Ostertag, Adolf SPD 30. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 30. 6. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 30. 6. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 30. 6. 93* Reimann, Manfred SPD 30. 6. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 30. 6. 93 Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 30. 6. 93 Roth, Wolfgang SPD 30. 6. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 6. 93** Helmut Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. Schmidt CDU/CSU 30. 6. 93 (Halsbrücke), Joachim Dr. Soell, Hartmut SPD 30. 6. 93* Steiner, Heinz-Alfred SPD 30. 6. 93* Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 30. 6. 93 Wolfgang Strube, Hans-Gerd CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 30. 6. 93* Cornelia Tietjen, Günther SPD 30. 6. 93 Weiermann, Wolfgang SPD 30. 6. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 30. 6. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 30. 6. 93 Zapf, Uta SPD 30. 6. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 30. 6. 93 ' Zurheide, Burkhard F.D.P. 30. 6. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3) Marion Caspers-Merk (SPD): Dem o. g. Gesetz hat die Fraktion der SPD nicht zugestimmt, weil mit ihm die Chance auf einen Neuanfang und eine Trendwende in der Verkehrspolitik verpaßt wurde. Anstatt zur Entlastung vieler Bürgerinnen und Bürger, die in engen und überlasteten Ortslagen täglich von Lärm und Schadstoffemissionen einer wachsenden Verkehrsflut geplagt werden, durch den vorrangigen Bau von Ortsumgehungen beizutragen, setzt das Gesetz seine Schwerpunkte auf extrem teure und zum Teil außerordentlich umstrittene Autobahnprojekte. Der Versuch der SPD-Fraktion, im Rahmen der zweiten Lesung diese Fehlentwicklung zu korrigieren, scheiterte an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Die im Gesetz namentlich genannten Ortsumgehungen werden vor diesem Hintergrund kaum im Geltungszeitraum des Gesetzes realisiert werden können. Dies betrifft auch die Projekte mit den laufenden Nummern 121 und 134 des Gesetzes, also die Verlegung der B 3 bei Weil/Otterbach und die Ortsumgehung Wyhlen im Zuge der B 34. Beide Projekte kann ich aus den oben schon genannten allgemeinen Gründen aus meiner Kenntnis der Verkehrssituation in den beiden Kommunen nur unterstützen. Hätte es die Möglichkeit einer Einzelabstimmung zu konkreten Projekten gegeben, hätte ich mich deshalb für diese beiden Maßnahmen ausgesprochen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der nicht möglichen Differenzierung habe aber auch ich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt. Karl Diller, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Ralf Walter (Cochem) (alle SPD): Abweichend vom mehrheitlich festgelegten Votum unserer Fraktion geben wir zu Protokoll: Die vom Verkehrsausschuß gebilligte Aufnahme der Lückenschlüsse im Fernstraßennetz in Rheinland-Pfalz (A 1, A 60, B 50 neu) in die Stufe „Vordringlicher 14416* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Bedarf" halten wir für sachgerecht. Sie wird deshalb von uns mitgetragen. Gerlinde Hämmerle (SPD): Hiermit erkläre ich meine Zustimmung zu folgenden Vorhaben im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes — B 3/Ortsumgehung Wolfartsweier — B 10/Nordtangente Karlsruhe (Westteil — L 605) — B 3/Ortsumgehung Weingarten — B 3/Ortsumgehung Baden-Oos — B 3/Ortsumgehung Sinzheim. Begründung: Diese Maßnahmen sind dringend notwendig zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Verkehrslärm, Abgasen und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Maßnahmen zur Erweiterung des Autobahnnetzes — insbesondere in den alten Bundesländern — werden von mir abgelehnt. Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Zur zweiten und dritten Lesung des Bundesverkehrswegeplans im Deutschen Bundestag am 30. Juni 1993 erkläre ich: In Anbetracht der außerordentlich hohen infrastrukturellen Bedeutung der Bundesautobahnen A 60 und A 1 für den Standort Eifel werde ich dem Votum meiner Fraktion in dieser Frage nicht folgen. Ich stimme für die lückenlose Fertigstellung beider Objekte und die Einstufung „Vordringlicher Bedarf". Lisa Peters (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. stimme ich zu. Im Bereich des Landes Niedersachsen ist die A 26, beginnend an der Ortsumgehung in Stade (Landkreis Stade) über Horneburg, Buxtehude, Rübke bis zur A 7 (Hansestadt Hamburg) in den „vordringlichen Bedarf" höhergestuft worden. Die Planung soll vierspurig vollzogen werden, der Ausbau aber nur zweispurig erfolgen. Ich weise darauf hin, daß der Bau der A 26 vierspurig erfolgen muß, da das vorhandene Straßennetz schon heute stark überlastet ist. Die Gesamtstudie des Landes Niedersachsen — die alle Verkehrsbereiche (u. a.) untersucht hat — kommt zu dem Schluß, daß sowohl der vierspurige Ausbau der A 26 als auch der weitere Ausbau des ÖPNV zwischen Stade und Hamburg dringend erforderlich ist. Renate Schmidt (Nürnberg), Günter Verheugen, Heide Mattischeck (alle SPD): Wir stimmen in 3. Lesung des Schienenwegeausbaugesetzes der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 12/5314 — nicht zu, weil wir in einem konkreten Punkt (ABS/NBS Nürnberg-Erfurt) eine abweichende Meinung vertreten. Wir sind der Auffassung, daß das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt) nicht ausreichend durchdacht und die Alternativen nicht hinreichend untersucht sind. Wir haben schwere ökologische, ökonomische und verkehrstechnische Bedenken vor allem gegen diese Trassenführung, gegen die Konzentrierung von Güterverkehren auf einer Trasse. Deshalb und weil aus der Bürgerschaft, aus den meisten Gemeinden und Städten entlang der geplanten Trasse und von interessierten Verbänden und Initiativen ebenfalls ganz erhebliche Bedenken geäußert werden, lehnen wir das Projekt in dieser Form ab. Auch die Durchsetzung der Planung mit Hilfe des Beschleunigungsgesetzes und der noch zu befürchtenden Investitionsmaßnahmegesetze trägt nicht dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Wir plädieren für eine Dezentralisierung der zusätzlichen Verkehre auf vorhandene Strecken, die ausgebaut und verbessert werden müssen. Entsprechende Anträge auf Ausbaustrecken sind in dem von der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Drucksache 12/2560) enthalten. Auch angesichts der Finanzsituation des Bundes sollten ökonomisch, ökologisch und verkehrstechnisch so umstrittene Großprojekte zurückgestellt werden zugunsten kurzfristig machbarer, bezahlbarer und schnell wirksamer Verbesserung. Da in der 2. Lesung der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, in dem das umstrittene Projekt nicht vorgesehen war, abgelehnt worden ist, müßten wir in der 3. Lesung einem Gesetz zustimmen, das ein für uns unvertretbares Schienenprojekt enthält. Dazu sehen wir uns nicht in der Lage. Allein aus diesem Grund, nämlich der Ablehnung der Trasse Nürnberg-Erfurt, können wir in der 3. Lesung dem Schienenwegeausbaugesetz nicht zustimmen. Bodo Seidenthal (SPD): Im Bewußtsein der verkehrspolitischen Notwendigkeiten vor Ort stimmen wir als Abgeordnete der Region Braunschweig den in der Drucksache 12/5289 vom 28. Juni 1993 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (16. Ausschuß) — auf den Seiten 6-9 aufgeführten Projekten 11, 14, 15, 26, 35, 44 und 45 zu. Wir sind der Auffassung, daß die Verkehrsinfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und Voraussetzung für die gute Erreichbarkeit der zentralen Orte mit ihrem vielfältigen Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtung ist. Deshalb ist eine Fortführung der „A 39" nach Nordosten als Anbindung an die deutschen Ostseehäfen für die Region Braunschweig sowie die anliegenden Gebietskörperschaften erforderlich. Zur innerörtlichen Entlastung, städtebaulichen Verbesserung und zum Abbau der Immissionen sind künftig weitere Ortsumgehungen dringend erforderlich; sie sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verminderung von innerörtlichen Umweltbeeinträchtigungen gebaut werden. Unterstützt wird diese Einschätzung von den betroffenen Städten und Gemeinden. Deshalb stimmen wir den vorgenannten Projekten zu. Soweit unser Abstimmungsverhalten in der 2. Lesung. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14417* In der 3. Lesung werden wir den Bundesverkehrswegeplan aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Wieland Sorge (SPD): Ich trete ein für den Bau der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und der A 81/ErfurtSchweinfurt und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 172, 173 und 174 des Ausschußberichtes). Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja. Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD): Ich stimme dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu. Die vorhandene Bundesstraße B 12 ist seit langer Zeit völlig überlastet. Die Verkehrsdichte stellt für die Anwohner der Bundesstraße — vor allem im Zuge der Ortsdurchfahrt — eine nicht mehr zumutbare Belästigung dar. Auch für die Verkehrsteilnehmer — darunter viele Arbeitnehmer — sind die Zeitverluste, die sich aus der Überlastung ergeben, unerträglich. Die weit fortgeschrittenen Planungen für den Ausbau der A 94 in dem fraglichen Bereich sollten deshalb so schnell wie möglich verwirklicht werden. Ich befürchte, daß eine Neuplanung mit veränderter Trassenführung zu einer weiteren Verzögerung, aber nicht zu einer substantiell geringeren Inanspruchnahme der Landschaft führen würde. Lydia Westrich (SPD): Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr für die B 10 in Rheinland-Pfalz sieht vor, daß das Projekt vom weiteren Bedarf in den vordringlichen Bedarf vorrückt. Ich begrüße dies sehr, da offensichtlich die Dringlichkeit des Ausbaus erkannt worden ist. Gerade in Rheinland-Pfalz, das aufgrund seiner ländlichen Struktur sowieso benachteiligt ist und unter der Last der Konversionsproblematik noch weiter gebeutelt wird, müssen vernünftige Verkehrswege gewährleistet sein. Der öffentliche Personennahverkehr ist gerade bei uns keine Alternative, da es an allen Ecken und Enden mit den Anbindungen hapert. Die Westpfalz ist die Region mit der höchsten Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz. Der Ausbau der B 10 führt zu einer besseren Erschließung für Industrieansiedlungen.und dient nicht zuletzt unseren vielen Pendlern, die aus der Westpfalz teilweise bis nach Ludwigshafen täglich zur Arbeit fahren müssen. Der vierspurige Ausbau der B 10 auf dem Teilstück Annweiler-Landau ist ein unverzichtbarer Bestandteil der verkehrsmäßigen Anbindung unserer Region an den südwestdeutschen Raum und dient der wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Zu bedauern ist allerdings auch, daß das Teilstück der B 10 Hinterweidenthal-Wilgartswiesen nicht auch in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde, denn die Bundesstraße ist für die Region Pirmasens/ Zweibrücken die wichtigste Verbindung Richtung Süden. Vor diesem Hintergrund kann ich dem Änderungsantrag meiner Fraktion, der lediglich vorsieht, daß die B 10 im weiteren Bedarf belassen wird, aus den genannten Gründen nicht zustimmen, sondern stimme für die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Hermann Wimmer (Neuötting) (SPD): Entgegen dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 12/5315, Bezug auf die Nr. 125 im Änderungsantrag I. [Bayern] im Bericht des Verkehrsausschusses, Drucksache 12/5289, Seite 70) stimme ich dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu. Nach den langjährigen Verzögerungen bei den Planungen und dem bereits erreichten Stand des Ausbaues muß es darum gehen, nun zügig zu einer Verwirklichung der dringend nötigen Straßenverbindung München-Passau zu kommen. Im Interesse der vielen Menschen, die täglich die hoffnungslos überlastete alte B 12 benutzen müssen, und vieler Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk im südostbayerischen Raum ist jetzt rasch die weitere Umsetzung der Planung und der Ausbau voranzutreiben. Auch das seit der Öffnung der Grenzen nach Osten stark anwachsende zusätzliche Verkehrsaufkommen spricht für einen schnellen Ausbau der Strecke. Selbstverständlich ist der Ausbau so umwelt- und landschaftsschonend wie möglich durchzuführen. Dr. Hans de With (SPD): Ich trete ein für den Bau der A 73/Landesgrenze Thüringen/Bayern (Suhl)-Coburg-Untersiemau und der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 123. Seite 61 und Ziffer 172. Seite 67 des Ausschußberichts). Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 1): Wie bereiten sich die Deutschen Bahnen auf die Umsetzung eines Rauchverbots in allen Seitengängen und Vorräumen aller Wagen, so wie es die Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Benutzung von Personen- und Gepäckwagen im Internationalen-Eisenbahn-Verband (UIC) noch in diesem Jahr vorsieht, vor, und wie wird dieses Rauchverbot kontrolliert? Die Deutschen Bahnen haben bereits, wie in der Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Knittel vom 14418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 6. Mai 1993 angesprochen, Lösungen hierfür vorgesehen. Um im internationalen Reiseverkehr bei den in dem Internationalen Eisenbahn-Verband zusammengeschlossenen Eisenbahnen eine einheitliche Regelung sicherzustellen, erarbeitet ein UIC-Ausschuß derzeit Richtlinien für eine entsprechende Umsetzung des Beschlusses des Internationalen Eisenbahn-Verbandes, der ein Rauchverbot in den Seitengängen und Vorräumen der Reisezugwagen des internationalen Verkehrs vorsieht. Die deutschen Bahnen werden die diesen Richtlinien entsprechenden Maßnahmen für ihren Bereich unverzüglich realisieren, sobald diese vorliegen. Das Zugbegleitpersonal wird die Aufgabe haben, auf die Einhaltung des Rauchverbotes zu achten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 5): Welche Poststellen sollen in den Landkreisen Lörrach und Waldshut in Zukunft geschlossen werden, nachdem bislang nur allgemein von einer Ausdünnung von Poststellen im ländlichen Raum dieser Region gesprochen wurde? Nach Auskunft der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST werden in den Landkreisen Lörrach und Waldshut die Poststellen II — Klüssaberg 6 (Ortsteil Ettikon) mit Ablauf des 31. Dezember 1993 und — Klettgau 4 (Ortsteil Weisweil) mit Ablauf des 31. August 1993 geschlossen. Seit einiger Zeit wird dort die wöchentliche Mindestgrundarbeitszeit von 5,5 Std./Woche unterschritten. Die Schließung der Poststellen erfolgt anläßlich des Ausscheidens der Posthalter. Grundlage hierfür ist der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1981, der nach wie vor gültig ist. Die dort festgelegten Organisationsvorschriften für die Aufhebung von Amtsstellen sind in den genannten Fällen eingehalten. Im Rahmen eines bundesweiten Betriebsversuchs wird die Deutsche Bundespost POSTDIENST bis 1994 zusätzlich zur bestehenden Vertriebsstruktur ca. 500 „Postagenturen" einrichten. Geplant ist für diese Agentur das Angebot standardisierter Postdienst-, Postbank- und Telekomprodukte. Unter dem Dach privatbetriebener Verkaufsstellen, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel, in Schreibwarengeschäften oder an Tankstellen, werden in etwa die gleichen Dienstleistungen wie in Poststellen, allerdings mit wesentlich längeren Öffnungszeiten, angeboten werden können. Für die Landkreise Lörrach und Waldshut sind im Rahmen des anstehenden Betriebsversuches „Postagenturen" bereits Gespräche mit möglichen Agenturnehmern in — Aftersteg (im Bereich des PA Todtnau) — Hüsingen (im Bereich des PA Steinen) und — Buch (im Bereich des PA Albbruck) aufgenommen worden. Als frühester Zeitpunkt der Einrichtung solcher Agenturen kann der 1. August 1993 genannt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Else Ackermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 11 und 12): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß drei Wochen nach Verabschiedung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes (Rü-ErgG, Drucksache 12/4810 vom 27. April 1993) der Parlamentarische Staatssekretär des zuständigen Bundesministeriums zu der Erkenntnis kommt, daß eines der mit diesem Gesetz verfolgten Ziele, nämlich die wesentliche Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern, selbst bis zum Juni 1994 nicht eingehalten werden kann, obwohl das zuständige Bundesministerium nicht nur den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch die Verabschiedung dieses Gesetzes den Abbau von inzwischen mehreren Hunderttausend aufgestauten Rentenbearbeitungsanträgen bis Jahresende in Aussicht gestellt hat, sondern auch alle Rentenversicherte in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr erreicht haben, aufgefordert hat, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen? In welcher Weise sind das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ihrer Pflicht zur Aufsicht gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, insbesondere auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsaufsicht, vor dem Hintergrund der Tatsache nachgekommen, daß vom Bundessozialgericht in der Verfahrensweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sogar schwerwiegende Grundgesetzverletzungen festgestellt werden mußten, die beispielsweise darin gesehen werden, daß auch die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen keine Berücksichtigung findet, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, daß solche Verfahrensweisen für die Zukunft ausgeschlossen werden? Zu Frage 11: Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt verlautbart, daß jeder der rd. 600 000 im Jahre 1992 in den neuen Bundesländern gestellten Rentenanträge bis Ende des Jahres 1993 abschließend bearbeitet sein wird. Sie hat auch nicht alle Rentenversicherten in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr vollendet haben, aufgefordert, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen. Das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz enthält nach Auffassung der Bundesregierung und der Rentenversicherungsträger die aufgrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen notwendig gewordenen Regelungen für eine Beschleunigung des Rentenverfahrens. Es ist daher davon auszugehen, daß dieses Gesetz schon in den nächsten Monaten dazu führen wird, daß der Antragsberg nach und nach abgebaut wird, d. h., daß Monat für Monat mehr Anträge beschieden werden als neue zugehen. Die Bundesregierung rechnet aufgrund der Angaben der Rentenversicherungsträger damit, daß bis zur Jahresmitte 1994 der derzeitige Antragsberg abgearbeitet sein wird und daß sich bis dahin die Arbeitssituation bei den Trägern wieder normalisiert. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14419* Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundessozialgerichts bekannt, wonach eine Verfahrensweise verfassungswidrig sein soll, nach der einem Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen keine aufschiebende Wirkung beigemessen wird. Sie kann sich eine solche Entscheidung auch kaum vorstellen, da es Rechtsbereiche — wie z. B. den Bereich des Abgabenrechts — gibt, in denen Rechtsmittel grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Soweit Sie die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Januar und 23. März 1993 im Auge haben sollten, nach denen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache an ehemalige Angehörige der Intelligenz eine Rente ggf. auch in Höhe von mehr als 2 010 DM monatlich zu zahlen ist, ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihren Verpflichtungen aus diesen Urteilen unverzüglich nachgekommen ist und weiter nachkommt. Sie zahlt die Differenzbeträge zu den am 1. Juli 1990 zustehenden Beträgen solange aus, bis die Regelung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes, mit der für diese Personengruppe ein neuer vorläufiger Höchstbetrag von 2 700 DM/Monat festgesetzt wurde, in Kraft tritt und damit — ggf. auch rückwirkend — berücksichtigt werden kann. Damit war und ist ein Anlaß für aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 13 und 14): Wie gestaltet sich derzeit die soziale Absicherung der geschiedenen Ehefrau eines Landwirts, wenn sie in das Rentenalter eintritt und der Landwirt wieder verheiratet ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei einer Neuregelung der agrarsozialen Sicherung eventuelle Benachteiligungen der geschiedenen Ehefrau zu beseitigen? Zu Frage 13: Im Falle der Scheidung werden für die ausgleichsberechtigte Ehefrau eines Landwirts Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet (Quasi-Splitting). Dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit in der Altershilfe für Landwirte erworbenen Anwartschaften auf der Basis des Ledigenaltersgeldes zugrunde gelegt. Der sich hieraus ergebende Betrag wird entsprechend der Anpassung der Rentenleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert. Ob der Landwirt wieder geheiratet hat, hat auf die Alterssicherung seiner früheren Ehefrau keinen Einfluß. Zu Frage 14: Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer Reform der agrarsozialen Sicherung die soziale Sicherung der Bäuerin insgesamt zu verbessern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Bäuerin ebenso wie der Landwirt grundsätzlich in der Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig werden. Durch den Aufbau einer eigenständigen Sicherung der Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer tritt die praktische Bedeutung eines — weiterhin notwendigen — Versorgungsausgleichs zurück. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 15): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die therapeutisch-effektive Wirksamkeit freiverkäuflicher Raucherentwöhnungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland, und beabsichtigt sie, entsprechend dem Vorgehen der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, Mittel, für deren tatsächliche Wirksamkeit es keinen Beweis gibt, vom Markt zu nehmen? Die in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt befindlichen, zugelassenen Raucherentwöhnungsmittel, die Nikotin enthalten und zur Anwendung als Kaugummi oder Pflaster bestimmt sind, unterstehen uneingeschränkt der Verschreibungspflicht und sind somit nicht freiverkäuflich. Es befinden sich allerdings mehrere fiktiv zugelassene freiverkäufliche Raucherentwöhnungsmittel auf dem Markt. Die Beurteilung ihrer Wirksamkeit erfolgt im Rahmen der Aufbereitung und ist noch nicht abgeschlossen. Über den Fortbestand der Zulassungen wird im Rahmen des Nachzulassungsverfahrens zu entscheiden sein. Hierbei ist auch die Beurteilung des therapeutischen Nutzens — ebenso wie bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA — von entscheidender Bedeutung. Zur Zeit gibt es im Hinblick auf den Markt in der Bundesrepublik Deutschland keine Erkenntnisse, die einen Widerruf bestehender Zulassungen erforderlich machen oder ermöglichten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 12/5268 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an niedergelassene Ärzte — unter Bezugnahme auf das Gesundheitsstrukturgesetz und die Arzneimittelbudgetierung — das in seiner Wirkung als positiv beschriebene Migränemittel „Imigran" aufgrund seines hohen Preises nicht zu verordnen? Welche Möglichkeiten — ggf. durch eine Sonderregelung im SGB V — sieht die Bundesregierung, um innovative Arzneimittel, die Patienten einen starken therapeutischen Nutzen bringen, für die Therapie am Menschen zugänglich zu machen? 14420* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Die im Gesundheits-Strukturgesetz getroffenen Regelungen für den Arzneimittelbereich stehen einer Verordnung neuer, innovativer Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht entgegen. So ist in der Regelung zum Arzneimittelbudget ausdrücklich vorgesehen, daß in den Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Anpassung des Budgets neben den bestehenden Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelbereich auch die Innovationen zu berücksichtigen sind (§ 84 Abs. 1 SGB V). Die seit Inkrafttreten des Gesundheits-Strukturgesetzes erreichten Einsparungen der Krankenkassen infolge einer wirtschaftlicheren Verordnungsweise der Ärzte haben die von der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bereits in den Jahren 1988 und 1989 vertretene Auffassung bestätigt, daß die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beeinträchtigung der Qualität der Versorgung der Versicherten gesenkt werden können. Die Regelungen des Gesundheits-Strukturgesetzes, insbesondere zum Arzneimittelbudget, leisten somit einen wesentlichen Beitrag, um die Finanzierbarkeit des medizinischen Fortschritts im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch künftig zu gewährleisten. Für die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, das Arzneimittelbudget aufzustocken, um die Verordnung eines neu in Verkehr gebrachten Migränemittels zu ermöglichen, gibt es insoweit keine Grundlage. Die KV Hessen weist jedoch zu Recht auf die außerordentlich hohen Therapiekosten des Migränemittels „Imigran" der Fa. Glaxo hin. Der ungewöhnlich hohe Preis dieses Mittels hat auch in anderen Ländern zu massiver Kritik an der Preissetzung des Herstellers geführt. Insbesondere wird die Frage gestellt, wie Patienten und Krankenversicherungen vor einer finanziellen Überforderung durch das Ausnutzen einer Monopolsituation seitens des Herstellers geschützt werden können. Im Rahmen des geltenden Rechts hat die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen sicherzustellen, daß bei der Verordnung dieses Mittels das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wird; d. h. es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verordnung des Mittels als medizinisch angezeigt anzusehen ist. Die Fachdiskussion über die medizinische Indikation des Mittels ist noch nicht abgeschlossen. Ferner sind die Erfahrungen auszuwerten, die sich bei der bisherigen Anwendung des Mittels, insbesondere im Hinblick auf den therapeutischen Nutzen und das Auftreten unerwünschter Wirkungen, ergeben haben. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 19 und 20): Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, analog zu den bestehenden gesetzlichen und freien Beschränkungen der Nikotinwerbung mit der Alkoholindustrie zu ähnlichen Übereinkommen zu gelangen, wenn ja, welche? Bestehen Planungen, im Rahmen der Prävention vor den Gefahren des Alkohols weitere Einschränkungen der Werbung, insbesondere soweit sie Jugendliche erreicht, zu vereinbaren? Zu Frage 19: Bereits seit Juni 1976 gelten Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke, die die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Hersteller und Importeure von alkoholischen Getränken vereinbart haben. Diesen Vereinbarungen liegt die erklärte Absicht zugrunde, Werbung zu unterbinden, die geeignet ist, mißbräuchlichen und aus diesem Grunde unerwünschten Alkoholgenuß zu fördern. Damit soll den potentiellen Gefahren für die Gesundheit, die durch den Mißbrauch von alkoholischen Getränken hervorgerufen werden können, vorgebeugt werden. Zu Frage 20: Die geltenden Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke enthalten Bestimmungen, die verhindern sollen, daß Werbung als Ansprache Jugendlicher mißverstanden werden kann, da auch insoweit Mißbräuche der Werbung, denen mit den bestehenden Selbstbeschränkungsvereinbarungen nicht wirksam begegnet werden könnte, nicht zu verzeichnen sind, bestehen keine Planungen der Bundesregierung zu weiteren Einschränkungen der Werbung für alkoholische Getränke. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/5268 Fragen 21 und 22): Wie wird im Bundesministerium für Gesundheit der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung überprüft, damit diese Klausel als Entscheidungskriterium z. B. für die Beihilfevorschrift verwandt werden kann, da für den Ausschluß von bestimmten Methoden von der Beihilfefähigkeit „der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung das maßgebliche Kriterium ist", und welche Überlegungen waren ausschlaggebend, die Hämatogene Oxydationstherapie (HOT) als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren? Welche Überlegungen waren ausschlaggebend, Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage z. B. Elektroakupunktur nach Voll, elektronische Systemdiagnostik, BFD-Medikamententest, Decoderdermographie, Mora-Therapie als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren, und welche Sachverständigen wurden hierzu vom Bundesministerium für Gesundheit herangezogen? Zu Frage 21: Der Bundesminister des Innern kann gem. § 6 Abs. 2 der Beihilfevorschriften wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden von der Beihilfefähigkeit ausschließen. Er fragt hierzu in der Regel den Bundesminister für Gesundheit, der seinerseits den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer bzw. die für die jeweilige Frage zuständige medizinische Fachgesellschaft um eine gutachterliche Stellungnahme bittet, denn die wissenschaftliche Bewertung eines Verfahrens kann nur von Wissenschaftlern selbst auf der Grundlage von deren Kenntnissen beurteilt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14421* Bei der Hämatogenen Oxydationstherapie nach Dr. Wehrli — Versetzen des Venenblutes mit Sauerstoff und anschließende intramuskuläre Einspritzung — handelt es sich nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 21. Mai 1990 um kein wissenschaftlich allgemein anerkanntes Behandlungsverfahren. Nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sehen auch auf dem Gebiet der Angiologie Erfahrene keine Indikation für diese Methode, da ein Wirksamkeitsnachweis nicht geführt werden konnte. Zu Frage 22: Nach Stellungnahme des Ausschusses für Untersuchungs- und Heilmethoden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, handelt es sich bei der Elektro-Akupunktur z. B. nach Voll um eine bisher wissenschaftlich nicht ausreichend begründete Diagnostik- und Therapiemethode. Bei der Ganzheitsbehandlung auf bioelektrischheilmagnetischer Grundlage handelt es sich nach Mitteilung der deutschen Gesellschaft für Innere Medizin nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode. Der BFD-Medikamententest und die Decoderdermographie stellen nach Aussage eines Experten von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinikum Großhadern, zwei äußerst spekulative Verfahren aus dem paramedizinischen Bereich dar. Sie sind mit naturwissenschaftlich kaum nachvollziehbaren physikalischen, physiologischen und pathogenetischen Vorstellungen verknüpft. In der Monographie „Außenseitermethoden in der Medizin", herausgegeben von Irmgard Oepen und Otto Prokop, 1986, wird die BFD charakterisiert als ein Verfahren, bei dem der Hautwiderstand an vielen Stellen des Körpers gemessen wird. Eine spezielle Organdiagnostik, wie sie durch die BFD-Tests propagiert wird, ist dem dort veröffentlichten Artikel zufolge nicht möglich, auch nicht eine mit dem gleichen Verfahren meistens praktizierte Medikamenten-Testung. Die Mora-Therapie, eine physikalische Therapie mit elektromagnetischen Schwingungen wurde nicht aufgrund einer vom Bundesministerium für Gesundheit abgegebenen Stellungnahme, sondern aufgrund einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. August 1990 ausgeschlossen, da es sich hierbei nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode handelt. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 37): Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen konnte bisher in Deutschland neben der deutschen auch eine zweite Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) erworben werden, und wie viele solcher Doppelstaatsangehörigkeiten (aufgegliedert nach Staaten) gibt es zur Zeit? Mehrstaatigkeit kann eine Vielzahl von Gründen haben. Die meisten Fälle einer doppelten Staatsangehörigkeit entstehen durch Geburt, wenn die Eltern des Kindes unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Einbürgerungen aufgrund von Anspruchstatbeständen, die die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht voraussetzen (für Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, für NS-Verfolgte, denen aus politischen oder rassischen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen oder vorenthalten worden war, für nichteheliche Kinder deutscher Väter) dürfen gleichfalls in vielen Fällen Mehrstaatigkeit verursachen. Ermessenseinbürgerungen gemäß der allgemeinen Vorschrift des § 8 RuStAG können nach den (das Ermessen konkretisierenden) Einbürgerungsrichtlinien regelmäßig nur dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen, wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweislich nicht oder nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich ist, wobei wirtschaftliche Nachteile ausdrücklich als regelmäßig zumutbar anzusehen sind, während z. B. bei politischen Flüchtlingen die Forderung der Entlassung eine unzumutbare Härte darstellen kann. Entsprechendes gilt gem. § 87 des Ausländergesetzes für Einbürgerungen nach § 85 des Ausländergesetzes (für junge Ausländer der zweiten und dritten Generation) und nach § 86 des Ausländergesetzes (für sich schon seit 15 Jahren rechtmäßig hier aufhaltende Ausländer). Im Jahr 1991 (Jahr der neuesten verfügbaren Einbürgerungsstatistik) wurden 114 335 Anspruchseinbürgerungen und 27 295 Ermessenseinbürgerungen (von letzteren 6 700 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) vorgenommen. Die Zahl der Doppelstaater ist — wie in meiner Antwort vom 8. März 1993 auf eine schriftliche Frage (Drucksache 12/4557 Nr. 30) ausgeführt — nicht bekannt und ließe sich auch nur unter Berücksichtigung erheblicher Unwägbarkeiten eingrenzen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 38): Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlich mögliche Reaktivierung der gegenwärtig 46 im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer? Sie gehen zutreffend davon aus, daß eine Wiederverwendung ehemaliger Bundesbeamter, die sich im einstweiligen Ruhestand befinden, rechtlich durchaus möglich ist. Die Bundesregierung würde es auch begrüßen, wenn diese früheren Beamten in der öffentlichen Verwaltung der neuen Länder Verwendung finden könnten. 14422* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Es ist allerdings nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit der im einstweiligen Ruhestand befindlichen Beamten für den Dienst in der ostdeutschen Verwaltung; es muß auch konkret der Wunsch z. B. einer Behörde im Bereich der neuen Bundesländer zur. Reaktivierung eines solchen Beamten bestehen. Die Bundesregierung kann auf derartige Entscheidungen, die mit dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden müssen, keinen Einfluß ausüben. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 39): Wie steht die Bundesregierung zu einem Verbot der kommunistischen PKK, und welche weiteren Maßnahmen halt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die innere Sicherheit Deutschlands für notwendig? Die Bundesregierung hat zum Stand von Verbotsüberlegungen in bezug auf Vereinigungen — auch auf parlamentarische Anfragen hin — wegen der damit verbundenen möglichen negativen Auswirkungen nie öffentlich Stellung genommen: Die zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern beraten gegenwärtig über eine Verschärfung der Bekämpfungsmaßnahmen; die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon plädiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den gewalttätigen Aktionen gegen türkische Einrichtungen am 24. Juni 1993 für eine tatnahe und effektive strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung der Täter durch die Strafverfolgungsbehörden und -gerichte in den Ländern. Der Bundesinnenminister hat bei den Innenministern der Länder auch angeregt, in bezug auf Personen, die an den Aktionen beteiligt waren, beschränkte und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Ausländergesetz zu prüfen und zu ergreifen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 40): Hält die Bundesregierung die Berechnung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes, Bernhard Friedmann, für zutreffend, nach der die EG gemäß ihren allgemeinen Kriterien im Zeitraum 1991 bis 1993 insgesamt rund 50 Mrd. DM als Finanztransfers für die neuen Bundesländer bereitstellen müßte, während sie tatsächlich nur rund 2 Mrd. DM im genannten Zeitraum zur Verfügung stellt? Die Äußerungen des Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs Dr. Bernhard Friedmann beziehen sich auf den Zeitraum 1993-1999 und nicht auf den Zeitraum 1991-1993. Den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) stehen für den Zeitraum 1991-1993 Strukturfondsmittel von insgesamt 6 Milliarden DM zur Verfügung. Der Europäische Rat in Edinburgh hat im Dezember 1992 beschlossen, daß die neuen Bundesländer und Ost-Berlin ab 1. Januar 1994 zu den sog. Ziel-1Regionen (Regionen mit Entwicklungsrückstand) gehören und daß sie in gleicher Weise wie die anderen Regionen dieses Typs behandelt werden. Der Europäische Rat hat gleichzeitig für alle Ziel-1-Regionen von 1993 bis 1999 rd. 108,6 Milliarden ECU festgelegt und davon rd. 70 Milliarden ECU für Griechenland, Irland, Portugal und Spanien vorgesehen. Die Mittel sollen nach objektiven Kriterien verteilt und in transparenten Verfahren angemessen gewichtet werden: nationaler Wohlstand, regionaler Wohlstand, Bevölkerung der begünstigten Regionen und das relative Ausmaß der strukturellen Probleme einschließlich der Arbeitslosigkeit, sowie — bei entsprechenden Zielen — die Erfordernisse der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen mit allem Nachdruck für eine volle Gleichbehandlung der neuen Bundesländer und Ost-Berlins einsetzen; dies muß sich in dem diesen Regionen zufließenden Betrag niederschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Uwe Jens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Präsenz hier im Saal sehe, erinnere ich mich an das Buch von Neil Postmann „Wir amüsieren uns zu Tode".

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Aber hier amüsieren wir uns nicht so arg! — Dr. Peter Glotz [SPD]: Ich habe mich schon schlechter amüsiert, Herr Kollege; auch in diesem Hause!)

    — Bisher war es ja recht friedlich.
    Seit dem dritten Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Jahre 1981 können neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk private Hörfunk- und Fernsehsendungen gemacht werden. Versprochen haben wir uns davon — wenigstens ich mir —, wenn auch aus unterschiedlichen Interessen, lebendigen Wettbewerb im Rundfunk, also im Hörfunk und im Fernsehen, ein breites, farbiges Programm und eine Förderung der Meinungsvielfalt.
    Befürchtet hatten wir Sozialdemokraten schon damals eine gewisse Verflachung der Programme und täglich mehr Sex und Crime. Trotzdem ging es damals um mehr Wettbewerb im Rundfunk, nicht zuletzt, um der Konzentration entgegenzuwirken, die im Pressebereich schon damals ein bedenkliches Ausmaß erreicht hatte.
    Wie sieht es heute, nach gut zehn Jahren bundesdeutschen Privatfernsehens, aus? Was bei uns gesehen, gehört und gelesen wird, bestimmen im wesentlichen — ich sage: im wesentlichen; nicht ausschließlich — zwei Konzerne, die den bundesdeutschen Medienmarkt beherrschen, die Kirch-Gruppe und die Bertelsmann AG, wobei es mir schwerfällt, beide in einem Atemzug zu nennen. Beide beteiligen sich gegenseitig im Zeitschriften-, Zeitungs- und Buchmarkt. Was aus dem Hause Bertelsmann publiziert wird, erfüllt noch die Forderung nach Meinungsvielfalt, wenigstens eher als der Konkurrent. Bedenklich ist, daß der Bertelsmann-Konzern 37,5 % aller Anteile an deutschen Privatsendern hält. Da wird zweifellos viel Macht und Einfluß ausgeübt. Ich finde, darüber muß diskutiert werden.
    Leo Kirch hingegen, der sich selbst bescheiden Filmhändler nennt, hat seinen wirtschaftlichen und verlegerischen Einfluß in einer Weise ausgebreitet, daß die Zeit hier nicht ausreicht, um seine vielfältigen Aktivitäten vorzustellen: Zulieferer und Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen, im Filmgeschäft
    als Produzent und Vermarkter tätig, Verflechtung mit ausländischen Fernsehveranstaltern und dergleichen mehr. Ich empfehle Ihnen, die Einzelheiten in der Antwort der Bundesregierung vom 24. März auf unsere Große Anfrage zu Konzentrationserscheinungen bei den elektronischen Medien nachzulesen.
    Trotz des beschriebenen Ausmaßes an wirtschaftlicher Machtkonzentration will die Bundesregierung nach diesen Aussagen nicht tätig werden. Sie fühlt sich nicht zuständig. Statt dessen will sie auch in Zukunft die Entwicklung im Rundfunk „mit großer Aufmerksamkeit beobachten"

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Ist auch gut so!)

    und ihrer Verantwortung für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit entsprechen. Ich glaube, das reicht nicht aus. Wir müssen mehr tun, wie auch Sie angedeutet haben.
    Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren trotz wiederholter Mahnung seitens der Monopolkommission seine Aufgabe als Hüter des Wettbewerbs, wie ich finde, nicht ernstgenommen, wie so häufig. Auch das Bundeskartellamt hätte mehr tun können, wenngleich ich genau sehe, daß die gesetzlichen Bestimmungen natürlich limitiert sind.
    Wir meinen, es bleibt keine Zeit mehr, abzuwarten und zuzuschauen. Die Konzentration bei den elektronischen Medien in der Bundesrepublik Deutschland ist inzwischen so weit fortgeschritten, daß Wettbewerbsverzerrungen schwerlich rückgängig zu machen sind, Entflechtungen kaum noch möglich sind.
    Doch das ist nicht alles. Die Zukunft wird uns auf dem europäischen und dem internationalen Medienmarkt noch andere Probleme bescheren: Direktempfang über Satellit und international wirkende Medienkolosse halten sich nicht an deutsche Lizenzauflagen. Mit der wachsenden Kommerzialisierung von Hörfunk und Fernsehen geht der eigentliche Sinn, geht die Zielsetzung verloren, daß das Betreiben von Rundfunk in erster Linie eine öffentliche Aufgabe ist und damit auch der Allgemeinheit verpflichtet sein sollte.
    Die EG-Kommission war ja nicht ganz untätig. Sie hat Ende letzten Jahres ein Grünbuch über Pluralismus und Medienkonzentration im Binnenmarkt vorgelegt. Für das Frühjahr 1994 plant sie in diesem Zusammenhang eine Anhörung zu dem Problem. Wir sollten uns ernsthaft überlegen, ob eine gemeinschaftliche Aktion auf EG-Ebene nicht ein zusätzlicher Weg sein kann, das Problem in den Griff zu bekommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch Bundeskanzler Kohl scheint den Konflikt zwischen der verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung von öffentlichem Rundfunk und dem sich zunehmend unkontrolliert entwickelnden privatwirtschaftlichen Rundfunkmarkt erkannt zu haben. Im Rundfunksender „Hundert 6" verkündete er um die Jahreswende, er wolle eine Grundsatzdebatte über die elektronischen Medien in Gang setzen; eine Diskussion über die Medienordnung sei überfällig.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Da hat er recht gehabt!)




    Dr. Uwe Jens
    Aber bisher ist dies die erste danach. Ich glaube, auch der Kanzler sollte sich ein bißchen mehr um dieses Problem kümmern. Es darf nicht verniedlicht und verschwiegen werden. Das tun wir heute auch nicht.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Wir kümmern uns!)

    — Wir haben das alles in Gang gesetzt, falls Sie das vergessen haben sollten. Es ist unsere Große Anfrage, über die wir heute diskutieren.

    (Dr. Joseph-Theodor Blank [CDU/CSU]: Manchmal macht ihr auch Gutes!)

    Ich will auch nicht verschweigen, daß es vielleicht noch Schlimmeres zu verhüten gilt. Wer weiß, was noch alles auf uns zukommt? Bisher war es so, daß Daimler-Benz noch nicht Anspruch auf eine Tageszeitung oder auf einen Fernsehsender erhoben hat. Aber ganz unmöglich ist das natürlich nicht. In Italien beherrscht Fiat die einflußreichen Tageszeitungen, und zwar mit einer hundertprozentigen Beteiligung an „La Stampa" und mit indirekter Mehrheitsbeteiligung an „Corriere della Sera". Das ist eine Entwicklung, die mir Sorgen macht. Ich will nicht unbedingt auf Hugenberg verweisen; aber diese Verhältnisse können wir nicht wollen. Dagegen müssen wir antreten.
    Es muß auf alle Fälle verhindert werden, daß branchenfremdes Kapital in den Medienbereich fließt — aus der Industrie, von Sekten oder etwa gewaschenes Drogengeld.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Darin sind wir uns einig!)

    Das fordert z. B. auch Axel Zerdick, Professor für Ökonomie und Massenkommunikation an der FU Berlin, ein Fachkenner der Materie, den wir uns vielleicht auch einmal anhören sollten.
    Es muß also — darüber sind wir uns wohl einig — eine größtmögliche Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse verlangt werden. Nur so kann ausgeschlossen werden, daß über Investmentgesellschaften anonymes Kapital in die privaten Sender fließt.
    Sinn der Sache kann es aber auch nicht sein, daß die Landesmedienanstalten angeblich zunehmend dazu neigen, Investmentgesellschaften als Anteilseigner von Lizenzbewerbern zu akzeptieren. Dann schon lieber, wie ich meine, Verlegerkapital. Ich will den Landesmedienanstalten nichts Böses unterstellen. Sie haben zuwenig Kontrollbefugnisse, um Informationen in geschäftlichen Unterlagen zu überprüfen und komplizierte wirtschaftliche Verflechtungen und Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Das ist offenkundig!)

    Die wirtschaftliche Machtzusammenballung von und zwischen Medien ist der Dreh- und Angelpunkt dafür, daß die publizistische Meinungsvielfalt in Gefahr geraten ist. Es erzähle mir niemand, durch Kapitalverflechtungen zwischen den Medien finde keine gegenseitige Einflußnahme statt. Das Gegenteil ist der Fall. Ich sehe die Gefahr, daß bei fortschreitender Konzentration Informationen und Meinungen unterdrückt und gleichgeschaltet werden. Das
    schränkt die öffentliche Diskussion ein, und das verhindert auch, die Medien kritisch unter die Lupe zu nehmen.
    Nur ökonomischer Wettbewerb und weitgehende wirtschaftliche Selbständigkeit der einzelnen Medienbereiche können zur Vielfalt und Meinungsfreiheit beitragen, und das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie.
    Darum halte ich es für notwendig, — erstens — im Falle der Beteiligung von Verlagsunternehmen am privaten Rundfunk die Grundsätze des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anzuwenden. Marktbeherrschenden Verlagsunternehmen ist der Zugang zum Rundfunkmarkt dann zu untersagen, wenn das Verbreitungsgebiet der Zeitung und der Sendebereich der Rundfunkstation zusammenfallen oder sich überschneiden.
    Zweitens. Im Fall von intermedialen Zusammenschlüssen — das heißt, ein Verlag will selbständig ein Rundfunkprogramm ausstrahlen — soll der Erwerb einer Sendelizenz seitens des Verlages wie ein Zusammenschlußtatbestand im Rahmen der Fusionskontrolle durch das GWB zu behandeln sein. Dies muß also durch gesetzliche Fiktion bestimmt werden. Die Monopolkommission kommt zu dem Ergebnis, daß das verfassungsrechtlich nicht bedenklich ist.
    Drittens soll eine mögliche Lizenzvergabe durch die Landesmedienanstalten zunächst dem Bundeskartellamt angezeigt werden und erst nach einer dortigen Beurteilung erfolgen.
    Es ist höchste Zeit, daß der Bund seine Kompetenzen im Wirtschaftsrecht wahrnimmt, daß er unter Umständen auch neue schafft, und darüber wollen wir diskutieren. Wo das vorhandene Instrumentarium des GWB nicht ausreicht, müssen neue Regelungen geschaffen werden. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Rundfunkwesens steht dem nicht entgegen; denn hier geht es um die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht, die allerdings nicht unerheblich auf die Meinungsmacht im Rundfunkwesen bei Hörfunk und Fernsehen ausstrahlt.
    Ich verstehe die heutige Debatte als Beginn einer grundlegenden Auseinandersetzung, die schon lange fällig ist und der sich keine Partei verschließen darf.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es spricht nun der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich für die Bundesregierung noch einige kurze und mehr allgemeine Bemerkungen machen.
    Die Medien sind unstreitig ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, und sie beinhalten große Chancen in der Form der erweiterten Übertragungsmöglichkeiten und auch durch die Ausweitung der terrestrischen Frequenzen einerseits und in den



    Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
    neuen Techniken mittels Kabel und Satellit andererseits.
    Gemäß ihrer herausragenden Bedeutung tragen die Medien aber auch eine besondere Verantwortung. Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, müssen zunächst der Wettbewerb zwischen den Medien und die publizistische Meinungsvielfalt gesichert werden.
    Die Bundesregierung hat in der heute hier zu debattierenden Großen Anfrage festgestellt, daß bei konsequenter Anwendung die vorhandenen gesetzlichen Instrumente ausreichend sind, um mögliche Fehlentwicklungen bei elektronischen Medien, insbesondere im Fernsehbereich, zu beherrschen und ihnen zu begegnen.
    Diese Feststellung hat auch die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten in ihrer Stellungnahme zur Großen Anfrage getroffen. Nicht zuletzt hat dies Ministerpräsident Rau anläßlich eines Medienforums in Köln selbst klargestellt.
    Die Bundesregierung ihrerseits wird weiterhin wachsam bleiben und die Entwicklung sorgfältig beobachten. Aber es ist natürlich zunächst Sache der für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder, der möglichen Bedrohung der Meinungsvielfalt im Rundfunk zu begegnen.
    Ich begrüße es deshalb, daß sich die Landesmedienanstalten stärker zusammengeschlossen haben, um ihre Ansprüche und Bedenken wirksam durchsetzen zu können. Das wird leider aber nicht konsequent durchgehalten; denn einseitige Standortinteressen von Ländern und die verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen bei den Lizenzerteilungen für private Fernsehanbieter entfalten natürlich auch hier ihre Wirkung.
    Die Bundesregierung muß daher auch weiterhin die Entwicklung der elektronischen Medien mit sehr großer Aufmerksamkeit verfolgen. Wenn und soweit erforderlich, wird sie dem Verfassungsgebot von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Rahmen ihrer medienpolitischen Gesamtverantwortung und ihrer Gesetzgebungskompetenz Geltung verschaffen.
    Im Hinblick auf das weiter wachsende nationale und internationale Programmangebot — es wird schon von bis zu 200 Programmen gesprochen — sollten wir realistischerweise auch den europäischen Raum immer stärker in die Überlegungen einbeziehen, um eventuell falschen Tendenzen im Rahmen der medienpolitischen Gesamtverantwortung begegnen zu können. Dies gilt zum Beispiel auch für die aktuelle Diskussion über das von der EG-Kommission im Dezember 1992 verabschiedete Grünbuch mit dem Titel „Pluralismus und Medienkonzentration im Binnenmarkt — Bewertung einer Gemeinschaftsaktion" .
    Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage gibt die Bundesregierung also die gewünschte detaillierte Auskunft und zeigt zugleich, welch geschärftes Bewußtsein sie gegenüber dem Mediengeschehen hat; ganz im Sinne, wie ich hoffe, der Fragesteller.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)