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    Plenarprotokoll 12/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Inhalt: Absetzung des Punktes 1 — Befragung der Bundesregierung — sowie des Punktes 9c von der Tagesordnung . . . 14357 A, B, 14386B Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Doris Odendahl 14386 B Abwicklung der Tagesordnung 14386 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/5268 vom 25. Juni 1993 — Notwendigkeit der seuchenrechtlichen Maßnahmen der EG-Kommission in bezug auf Maul- und Klauenseuche gegenüber Ostblockstaaten, insbesondere Polen MdlAnfr 2, 3 Georg Gallus F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . 14357D, 14358A ZusFr Georg Gallus F.D.P. . 14357D, 14358 A Anzahl der im Zuge der geplanten Verkleinerung der Bundeswehr frühpensionierten Soldaten; Kosten MdlAnfr 4 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 14358 C ZusFr Hans Wallow SPD 14358 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 14359 B Schutz von Embryonen aus Abtreibungen; Verhinderung von Experimenten mit Embryonen MdlAnfr 7, 8 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 14359D, 14360B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 14360A, C Abkommen der EG mit der Tschechischen Republik, Bulgarien und Rumänien über die Niederlassungsfreiheit für Ärzte MdlAnfr 18 Claus Jäger CDU/CSU Antw StSekr Baldur Wagner BMG . . 14360 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 14361 B Neuverhandlungen mit den Ländern angesichts der Infragestellung der Ergebnisse der Kohlerunde 1991 MdlAnfr 43 Jutta Müller (Völklingen) SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362 D ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 14362 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14362 C ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14362 C Auswirkungen der US-Strafzölle auf Stahlimporte auf die deutsche Stahlindustrie; Verhinderung weiterer protektionistischer Maßnahmen der USA MdlAnfr 41, 42 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362D, 14363 C ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . 14363 A, D, ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14363B, D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 12/3480, 12/3481, 12/5289) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Jürgen Schmieder, Martin Göttsching und weiterer Abgeordneter: Bundesverkehrswegeplan 1992 zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Graf, Hermann Rappe (Hildesheim), Dietmar Schütz und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 213 Lastrup/Niedersachsen in den Bundesverkehrswegeplan 1992 als Vordringlicher Bedarf zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ersatzlose Streichung der Projekte A 100 AD Tempelhof-Treptow und A 113 Treptow-Schönefeld aus dem Bundesverkehrswegeplan '92 zu dem Antrag der Abgeordneten Michael von Schmude, Dietrich Austermann, Hans-Werner Müller (Wadern) und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 208 Ratzeburg/Schleswig-Holstein in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992 zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Rücknahme des von der Bundesregierung vorgelegten Bundesverkehrswegeplans sowie des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rücknahme des ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplans 1992 — Wende in der Verkehrspolitik zu dem Antrag der Abgeordneten Adolf Ostertag, Ursula Burchardt, Gerd Andres und weiterer Abgeordneter: Kein Weiterbau der A 44 („Dü-Bo-Do") (Drucksachen 12/2777, 12/3192, 12/3351, 12/3486, 12/3561, 12/3562, 12/3627, 12/5289) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksache 12/2560) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Roland Kohn, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksachen 12/3500, 12/5314) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz) (Drucksachen 12/4328, 12/5284) Renate Blank CDU/CSU 14365 B Volkmar Kretkowski SPD 14368A Horst Friedrich F.D.P. 14371 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 14372 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14374 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 14376B Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . 14377 C Siegrun Klemmer SPD 14379D Roland Kohn F D P. 14381A Dr. Margrit Wetzel SPD 14381 D Klaus Hasenfratz SPD 14382 A Georg Brunnhuber CDU/CSU 14383 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 14385 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Kürzungspläne der Bundesregierung im Sozialbereich im Hinblick auf die Empfehlungen des Europäischen Rates zum sozialen Schutz der Bürger Ottmar Schreiner SPD 14388D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 14390A Dr. Gisela Babel F.D.P. . . . . . . . . . 14391 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 14391D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . • . . . . . . . . . 14393 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14394 A Regina Kolbe SPD 14395 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 III Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 14396 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14398A Konrad Gilges SPD 14399A Heinz Schemken CDU/CSU 14400 A Gerd Andres SPD 14401 C Karl Josef Laumann CDU/CSU 14402 D Erich G. Fritz CDU/CSU 14404 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Glotz, Dr. Uwe Jens, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzentrationserscheinungen bei elektronischen Medien (Drucksachen 12/3306, 12/4622 [neu]) Dr. Peter Glotz SPD 14405 B Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 14407 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 14409D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 14411 B Dr. Uwe Jens SPD 14412A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 14413D Nächste Sitzung 14414 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14415* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3) Marion Caspers-Merk SPD . . . . . . . 14415* C Karl Diller SPD 14415* D Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 14415* D, 14416* A Ralf Walter (Cochem) SPD 14415* D Gerlinde Hämmerle SPD . . . . . . . . 14416* A Lisa Peters F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14416* B Renate Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 14416* B Günter Verheugen SPD . . . . . . . . . 14416 * B Heide Mattischeck SPD 14416* B Bodo Seidenthal SPD 14416* D Wieland Sorge SPD 14417* A Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 14417* A Lydia Westrich SPD 14417* B Hermann Wimmer (Neuötting) SPD . . . 14417* C Dr. Hans de With SPD 14417* D Anlage 3 Umsetzung und Kontrolle des Rauchverbots in Bundesbahn und Reichsbahn MdlAnfr 1 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 14417* D Anlage 4 Schließung von Poststellen in den Kreisen Lörrach und Waldshut MdlAnfr 5 — Drs 12/5268 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 14418* A Anlage 5 Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern mit Hilfe des im April 1993 verabschiedeten Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes; Feststellung schwerwiegender Grundgesetzverletzungen durch das Bundessozialgericht bei Nichtberücksichtigung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/5268 — Dr. Else Ackermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14418* C Anlage 6 Beseitigung der Benachteiligung geschiedener Frauen von wiederverheirateten Landwirten bei Eintritt in das Rentenalter im Zuge der Neuregelung der agrarsozialen Sicherung MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5268 — Maria Eichhorn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . 14419 * B Anlage 7 Verbot für Raucherentwöhnungsmittel ohne nachgewiesene Wirksamkeit MdlAnfr 15 — Drs 12/5268 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419' C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Anlage 8 Ärztliche Verordnung neuer Arzneimittel mit positiver Wirkung, insbesondere des Migränemittels „Imigran", trotz des hohen Preises MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/5268 — Hermann Haack (Extertal) SPD SchrAntw- PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419* D Anlage 9 Beschränkung der Alkoholwerbung, insbesondere zum Schutz der Jugendlichen MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/5268 — Werner Ringkamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14420* B Anlage 10 Kriterien des Bundesministeriums für Gesundheit für die Beurteilung der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung alternativer Therapien im Hinblick auf die Beihilfefähigkeit MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/5268 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . . 14420* D Anlage 11 Voraussetzungen für den Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit; Zahl der Doppelstaatsangehörigkeiten MdlAnfr 37 — Drs 12/5268 — Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* B Anlage 12 Reaktivierung der gegenwärtig im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten 46 Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer MdlAnfr 38 — Drs 12/5268 — Hans Wallow SPD SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* D Anlage 13 Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans im Hinblick auf die innere Sicherheit MdlAnfr 39 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14422* A Anlage 14 Finanztransfers der EG für die neuen Bundesländer seit 1991 MdlAnfr 40 — Drs 12/5268 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 14422* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14357 167. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 30. 6. 93* Bindig, Rudolf SPD 30. 6. 93* Blunck (Uetersen), SPD 30. 6. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 6. 93* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 30. 6. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 30. 6. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 6. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 30. 6. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 30. 6. 93* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 30. 6. 93* Formanski, Norbert SPD 30. 6. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 30. 6. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 30. 6. 93 Johannes Henn, Bernd PDS/LL 30. 6. 93 Hilsberg, Stephan SPD 30. 6. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 30. 6. 93* Kittelmann, Peter CDU/CSU 30. 6. 93* Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 30. 6. 93 Leidinger, Robert SPD 30. 6. 93 Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 30. 6. 93 Marten, Günter CDU/CSU 30. 6. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 30. 6. 93* Müller (Wadern), CDU/CSU 30. 6. 93 Hans-Werner Odendahl, Doris SPD 30. 6. 93 Ostertag, Adolf SPD 30. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 30. 6. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 30. 6. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 30. 6. 93* Reimann, Manfred SPD 30. 6. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 30. 6. 93 Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 30. 6. 93 Roth, Wolfgang SPD 30. 6. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 6. 93** Helmut Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. Schmidt CDU/CSU 30. 6. 93 (Halsbrücke), Joachim Dr. Soell, Hartmut SPD 30. 6. 93* Steiner, Heinz-Alfred SPD 30. 6. 93* Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 30. 6. 93 Wolfgang Strube, Hans-Gerd CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 30. 6. 93* Cornelia Tietjen, Günther SPD 30. 6. 93 Weiermann, Wolfgang SPD 30. 6. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 30. 6. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 30. 6. 93 Zapf, Uta SPD 30. 6. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 30. 6. 93 ' Zurheide, Burkhard F.D.P. 30. 6. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3) Marion Caspers-Merk (SPD): Dem o. g. Gesetz hat die Fraktion der SPD nicht zugestimmt, weil mit ihm die Chance auf einen Neuanfang und eine Trendwende in der Verkehrspolitik verpaßt wurde. Anstatt zur Entlastung vieler Bürgerinnen und Bürger, die in engen und überlasteten Ortslagen täglich von Lärm und Schadstoffemissionen einer wachsenden Verkehrsflut geplagt werden, durch den vorrangigen Bau von Ortsumgehungen beizutragen, setzt das Gesetz seine Schwerpunkte auf extrem teure und zum Teil außerordentlich umstrittene Autobahnprojekte. Der Versuch der SPD-Fraktion, im Rahmen der zweiten Lesung diese Fehlentwicklung zu korrigieren, scheiterte an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Die im Gesetz namentlich genannten Ortsumgehungen werden vor diesem Hintergrund kaum im Geltungszeitraum des Gesetzes realisiert werden können. Dies betrifft auch die Projekte mit den laufenden Nummern 121 und 134 des Gesetzes, also die Verlegung der B 3 bei Weil/Otterbach und die Ortsumgehung Wyhlen im Zuge der B 34. Beide Projekte kann ich aus den oben schon genannten allgemeinen Gründen aus meiner Kenntnis der Verkehrssituation in den beiden Kommunen nur unterstützen. Hätte es die Möglichkeit einer Einzelabstimmung zu konkreten Projekten gegeben, hätte ich mich deshalb für diese beiden Maßnahmen ausgesprochen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der nicht möglichen Differenzierung habe aber auch ich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt. Karl Diller, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Ralf Walter (Cochem) (alle SPD): Abweichend vom mehrheitlich festgelegten Votum unserer Fraktion geben wir zu Protokoll: Die vom Verkehrsausschuß gebilligte Aufnahme der Lückenschlüsse im Fernstraßennetz in Rheinland-Pfalz (A 1, A 60, B 50 neu) in die Stufe „Vordringlicher 14416* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Bedarf" halten wir für sachgerecht. Sie wird deshalb von uns mitgetragen. Gerlinde Hämmerle (SPD): Hiermit erkläre ich meine Zustimmung zu folgenden Vorhaben im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes — B 3/Ortsumgehung Wolfartsweier — B 10/Nordtangente Karlsruhe (Westteil — L 605) — B 3/Ortsumgehung Weingarten — B 3/Ortsumgehung Baden-Oos — B 3/Ortsumgehung Sinzheim. Begründung: Diese Maßnahmen sind dringend notwendig zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Verkehrslärm, Abgasen und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Maßnahmen zur Erweiterung des Autobahnnetzes — insbesondere in den alten Bundesländern — werden von mir abgelehnt. Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Zur zweiten und dritten Lesung des Bundesverkehrswegeplans im Deutschen Bundestag am 30. Juni 1993 erkläre ich: In Anbetracht der außerordentlich hohen infrastrukturellen Bedeutung der Bundesautobahnen A 60 und A 1 für den Standort Eifel werde ich dem Votum meiner Fraktion in dieser Frage nicht folgen. Ich stimme für die lückenlose Fertigstellung beider Objekte und die Einstufung „Vordringlicher Bedarf". Lisa Peters (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. stimme ich zu. Im Bereich des Landes Niedersachsen ist die A 26, beginnend an der Ortsumgehung in Stade (Landkreis Stade) über Horneburg, Buxtehude, Rübke bis zur A 7 (Hansestadt Hamburg) in den „vordringlichen Bedarf" höhergestuft worden. Die Planung soll vierspurig vollzogen werden, der Ausbau aber nur zweispurig erfolgen. Ich weise darauf hin, daß der Bau der A 26 vierspurig erfolgen muß, da das vorhandene Straßennetz schon heute stark überlastet ist. Die Gesamtstudie des Landes Niedersachsen — die alle Verkehrsbereiche (u. a.) untersucht hat — kommt zu dem Schluß, daß sowohl der vierspurige Ausbau der A 26 als auch der weitere Ausbau des ÖPNV zwischen Stade und Hamburg dringend erforderlich ist. Renate Schmidt (Nürnberg), Günter Verheugen, Heide Mattischeck (alle SPD): Wir stimmen in 3. Lesung des Schienenwegeausbaugesetzes der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 12/5314 — nicht zu, weil wir in einem konkreten Punkt (ABS/NBS Nürnberg-Erfurt) eine abweichende Meinung vertreten. Wir sind der Auffassung, daß das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt) nicht ausreichend durchdacht und die Alternativen nicht hinreichend untersucht sind. Wir haben schwere ökologische, ökonomische und verkehrstechnische Bedenken vor allem gegen diese Trassenführung, gegen die Konzentrierung von Güterverkehren auf einer Trasse. Deshalb und weil aus der Bürgerschaft, aus den meisten Gemeinden und Städten entlang der geplanten Trasse und von interessierten Verbänden und Initiativen ebenfalls ganz erhebliche Bedenken geäußert werden, lehnen wir das Projekt in dieser Form ab. Auch die Durchsetzung der Planung mit Hilfe des Beschleunigungsgesetzes und der noch zu befürchtenden Investitionsmaßnahmegesetze trägt nicht dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Wir plädieren für eine Dezentralisierung der zusätzlichen Verkehre auf vorhandene Strecken, die ausgebaut und verbessert werden müssen. Entsprechende Anträge auf Ausbaustrecken sind in dem von der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Drucksache 12/2560) enthalten. Auch angesichts der Finanzsituation des Bundes sollten ökonomisch, ökologisch und verkehrstechnisch so umstrittene Großprojekte zurückgestellt werden zugunsten kurzfristig machbarer, bezahlbarer und schnell wirksamer Verbesserung. Da in der 2. Lesung der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, in dem das umstrittene Projekt nicht vorgesehen war, abgelehnt worden ist, müßten wir in der 3. Lesung einem Gesetz zustimmen, das ein für uns unvertretbares Schienenprojekt enthält. Dazu sehen wir uns nicht in der Lage. Allein aus diesem Grund, nämlich der Ablehnung der Trasse Nürnberg-Erfurt, können wir in der 3. Lesung dem Schienenwegeausbaugesetz nicht zustimmen. Bodo Seidenthal (SPD): Im Bewußtsein der verkehrspolitischen Notwendigkeiten vor Ort stimmen wir als Abgeordnete der Region Braunschweig den in der Drucksache 12/5289 vom 28. Juni 1993 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (16. Ausschuß) — auf den Seiten 6-9 aufgeführten Projekten 11, 14, 15, 26, 35, 44 und 45 zu. Wir sind der Auffassung, daß die Verkehrsinfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und Voraussetzung für die gute Erreichbarkeit der zentralen Orte mit ihrem vielfältigen Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtung ist. Deshalb ist eine Fortführung der „A 39" nach Nordosten als Anbindung an die deutschen Ostseehäfen für die Region Braunschweig sowie die anliegenden Gebietskörperschaften erforderlich. Zur innerörtlichen Entlastung, städtebaulichen Verbesserung und zum Abbau der Immissionen sind künftig weitere Ortsumgehungen dringend erforderlich; sie sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verminderung von innerörtlichen Umweltbeeinträchtigungen gebaut werden. Unterstützt wird diese Einschätzung von den betroffenen Städten und Gemeinden. Deshalb stimmen wir den vorgenannten Projekten zu. Soweit unser Abstimmungsverhalten in der 2. Lesung. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14417* In der 3. Lesung werden wir den Bundesverkehrswegeplan aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Wieland Sorge (SPD): Ich trete ein für den Bau der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und der A 81/ErfurtSchweinfurt und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 172, 173 und 174 des Ausschußberichtes). Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja. Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD): Ich stimme dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu. Die vorhandene Bundesstraße B 12 ist seit langer Zeit völlig überlastet. Die Verkehrsdichte stellt für die Anwohner der Bundesstraße — vor allem im Zuge der Ortsdurchfahrt — eine nicht mehr zumutbare Belästigung dar. Auch für die Verkehrsteilnehmer — darunter viele Arbeitnehmer — sind die Zeitverluste, die sich aus der Überlastung ergeben, unerträglich. Die weit fortgeschrittenen Planungen für den Ausbau der A 94 in dem fraglichen Bereich sollten deshalb so schnell wie möglich verwirklicht werden. Ich befürchte, daß eine Neuplanung mit veränderter Trassenführung zu einer weiteren Verzögerung, aber nicht zu einer substantiell geringeren Inanspruchnahme der Landschaft führen würde. Lydia Westrich (SPD): Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr für die B 10 in Rheinland-Pfalz sieht vor, daß das Projekt vom weiteren Bedarf in den vordringlichen Bedarf vorrückt. Ich begrüße dies sehr, da offensichtlich die Dringlichkeit des Ausbaus erkannt worden ist. Gerade in Rheinland-Pfalz, das aufgrund seiner ländlichen Struktur sowieso benachteiligt ist und unter der Last der Konversionsproblematik noch weiter gebeutelt wird, müssen vernünftige Verkehrswege gewährleistet sein. Der öffentliche Personennahverkehr ist gerade bei uns keine Alternative, da es an allen Ecken und Enden mit den Anbindungen hapert. Die Westpfalz ist die Region mit der höchsten Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz. Der Ausbau der B 10 führt zu einer besseren Erschließung für Industrieansiedlungen.und dient nicht zuletzt unseren vielen Pendlern, die aus der Westpfalz teilweise bis nach Ludwigshafen täglich zur Arbeit fahren müssen. Der vierspurige Ausbau der B 10 auf dem Teilstück Annweiler-Landau ist ein unverzichtbarer Bestandteil der verkehrsmäßigen Anbindung unserer Region an den südwestdeutschen Raum und dient der wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Zu bedauern ist allerdings auch, daß das Teilstück der B 10 Hinterweidenthal-Wilgartswiesen nicht auch in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde, denn die Bundesstraße ist für die Region Pirmasens/ Zweibrücken die wichtigste Verbindung Richtung Süden. Vor diesem Hintergrund kann ich dem Änderungsantrag meiner Fraktion, der lediglich vorsieht, daß die B 10 im weiteren Bedarf belassen wird, aus den genannten Gründen nicht zustimmen, sondern stimme für die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Hermann Wimmer (Neuötting) (SPD): Entgegen dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 12/5315, Bezug auf die Nr. 125 im Änderungsantrag I. [Bayern] im Bericht des Verkehrsausschusses, Drucksache 12/5289, Seite 70) stimme ich dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu. Nach den langjährigen Verzögerungen bei den Planungen und dem bereits erreichten Stand des Ausbaues muß es darum gehen, nun zügig zu einer Verwirklichung der dringend nötigen Straßenverbindung München-Passau zu kommen. Im Interesse der vielen Menschen, die täglich die hoffnungslos überlastete alte B 12 benutzen müssen, und vieler Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk im südostbayerischen Raum ist jetzt rasch die weitere Umsetzung der Planung und der Ausbau voranzutreiben. Auch das seit der Öffnung der Grenzen nach Osten stark anwachsende zusätzliche Verkehrsaufkommen spricht für einen schnellen Ausbau der Strecke. Selbstverständlich ist der Ausbau so umwelt- und landschaftsschonend wie möglich durchzuführen. Dr. Hans de With (SPD): Ich trete ein für den Bau der A 73/Landesgrenze Thüringen/Bayern (Suhl)-Coburg-Untersiemau und der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 123. Seite 61 und Ziffer 172. Seite 67 des Ausschußberichts). Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 1): Wie bereiten sich die Deutschen Bahnen auf die Umsetzung eines Rauchverbots in allen Seitengängen und Vorräumen aller Wagen, so wie es die Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Benutzung von Personen- und Gepäckwagen im Internationalen-Eisenbahn-Verband (UIC) noch in diesem Jahr vorsieht, vor, und wie wird dieses Rauchverbot kontrolliert? Die Deutschen Bahnen haben bereits, wie in der Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Knittel vom 14418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 6. Mai 1993 angesprochen, Lösungen hierfür vorgesehen. Um im internationalen Reiseverkehr bei den in dem Internationalen Eisenbahn-Verband zusammengeschlossenen Eisenbahnen eine einheitliche Regelung sicherzustellen, erarbeitet ein UIC-Ausschuß derzeit Richtlinien für eine entsprechende Umsetzung des Beschlusses des Internationalen Eisenbahn-Verbandes, der ein Rauchverbot in den Seitengängen und Vorräumen der Reisezugwagen des internationalen Verkehrs vorsieht. Die deutschen Bahnen werden die diesen Richtlinien entsprechenden Maßnahmen für ihren Bereich unverzüglich realisieren, sobald diese vorliegen. Das Zugbegleitpersonal wird die Aufgabe haben, auf die Einhaltung des Rauchverbotes zu achten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 5): Welche Poststellen sollen in den Landkreisen Lörrach und Waldshut in Zukunft geschlossen werden, nachdem bislang nur allgemein von einer Ausdünnung von Poststellen im ländlichen Raum dieser Region gesprochen wurde? Nach Auskunft der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST werden in den Landkreisen Lörrach und Waldshut die Poststellen II — Klüssaberg 6 (Ortsteil Ettikon) mit Ablauf des 31. Dezember 1993 und — Klettgau 4 (Ortsteil Weisweil) mit Ablauf des 31. August 1993 geschlossen. Seit einiger Zeit wird dort die wöchentliche Mindestgrundarbeitszeit von 5,5 Std./Woche unterschritten. Die Schließung der Poststellen erfolgt anläßlich des Ausscheidens der Posthalter. Grundlage hierfür ist der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1981, der nach wie vor gültig ist. Die dort festgelegten Organisationsvorschriften für die Aufhebung von Amtsstellen sind in den genannten Fällen eingehalten. Im Rahmen eines bundesweiten Betriebsversuchs wird die Deutsche Bundespost POSTDIENST bis 1994 zusätzlich zur bestehenden Vertriebsstruktur ca. 500 „Postagenturen" einrichten. Geplant ist für diese Agentur das Angebot standardisierter Postdienst-, Postbank- und Telekomprodukte. Unter dem Dach privatbetriebener Verkaufsstellen, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel, in Schreibwarengeschäften oder an Tankstellen, werden in etwa die gleichen Dienstleistungen wie in Poststellen, allerdings mit wesentlich längeren Öffnungszeiten, angeboten werden können. Für die Landkreise Lörrach und Waldshut sind im Rahmen des anstehenden Betriebsversuches „Postagenturen" bereits Gespräche mit möglichen Agenturnehmern in — Aftersteg (im Bereich des PA Todtnau) — Hüsingen (im Bereich des PA Steinen) und — Buch (im Bereich des PA Albbruck) aufgenommen worden. Als frühester Zeitpunkt der Einrichtung solcher Agenturen kann der 1. August 1993 genannt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Else Ackermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 11 und 12): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß drei Wochen nach Verabschiedung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes (Rü-ErgG, Drucksache 12/4810 vom 27. April 1993) der Parlamentarische Staatssekretär des zuständigen Bundesministeriums zu der Erkenntnis kommt, daß eines der mit diesem Gesetz verfolgten Ziele, nämlich die wesentliche Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern, selbst bis zum Juni 1994 nicht eingehalten werden kann, obwohl das zuständige Bundesministerium nicht nur den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch die Verabschiedung dieses Gesetzes den Abbau von inzwischen mehreren Hunderttausend aufgestauten Rentenbearbeitungsanträgen bis Jahresende in Aussicht gestellt hat, sondern auch alle Rentenversicherte in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr erreicht haben, aufgefordert hat, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen? In welcher Weise sind das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ihrer Pflicht zur Aufsicht gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, insbesondere auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsaufsicht, vor dem Hintergrund der Tatsache nachgekommen, daß vom Bundessozialgericht in der Verfahrensweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sogar schwerwiegende Grundgesetzverletzungen festgestellt werden mußten, die beispielsweise darin gesehen werden, daß auch die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen keine Berücksichtigung findet, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, daß solche Verfahrensweisen für die Zukunft ausgeschlossen werden? Zu Frage 11: Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt verlautbart, daß jeder der rd. 600 000 im Jahre 1992 in den neuen Bundesländern gestellten Rentenanträge bis Ende des Jahres 1993 abschließend bearbeitet sein wird. Sie hat auch nicht alle Rentenversicherten in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr vollendet haben, aufgefordert, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen. Das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz enthält nach Auffassung der Bundesregierung und der Rentenversicherungsträger die aufgrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen notwendig gewordenen Regelungen für eine Beschleunigung des Rentenverfahrens. Es ist daher davon auszugehen, daß dieses Gesetz schon in den nächsten Monaten dazu führen wird, daß der Antragsberg nach und nach abgebaut wird, d. h., daß Monat für Monat mehr Anträge beschieden werden als neue zugehen. Die Bundesregierung rechnet aufgrund der Angaben der Rentenversicherungsträger damit, daß bis zur Jahresmitte 1994 der derzeitige Antragsberg abgearbeitet sein wird und daß sich bis dahin die Arbeitssituation bei den Trägern wieder normalisiert. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14419* Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundessozialgerichts bekannt, wonach eine Verfahrensweise verfassungswidrig sein soll, nach der einem Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen keine aufschiebende Wirkung beigemessen wird. Sie kann sich eine solche Entscheidung auch kaum vorstellen, da es Rechtsbereiche — wie z. B. den Bereich des Abgabenrechts — gibt, in denen Rechtsmittel grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Soweit Sie die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Januar und 23. März 1993 im Auge haben sollten, nach denen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache an ehemalige Angehörige der Intelligenz eine Rente ggf. auch in Höhe von mehr als 2 010 DM monatlich zu zahlen ist, ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihren Verpflichtungen aus diesen Urteilen unverzüglich nachgekommen ist und weiter nachkommt. Sie zahlt die Differenzbeträge zu den am 1. Juli 1990 zustehenden Beträgen solange aus, bis die Regelung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes, mit der für diese Personengruppe ein neuer vorläufiger Höchstbetrag von 2 700 DM/Monat festgesetzt wurde, in Kraft tritt und damit — ggf. auch rückwirkend — berücksichtigt werden kann. Damit war und ist ein Anlaß für aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 13 und 14): Wie gestaltet sich derzeit die soziale Absicherung der geschiedenen Ehefrau eines Landwirts, wenn sie in das Rentenalter eintritt und der Landwirt wieder verheiratet ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei einer Neuregelung der agrarsozialen Sicherung eventuelle Benachteiligungen der geschiedenen Ehefrau zu beseitigen? Zu Frage 13: Im Falle der Scheidung werden für die ausgleichsberechtigte Ehefrau eines Landwirts Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet (Quasi-Splitting). Dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit in der Altershilfe für Landwirte erworbenen Anwartschaften auf der Basis des Ledigenaltersgeldes zugrunde gelegt. Der sich hieraus ergebende Betrag wird entsprechend der Anpassung der Rentenleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert. Ob der Landwirt wieder geheiratet hat, hat auf die Alterssicherung seiner früheren Ehefrau keinen Einfluß. Zu Frage 14: Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer Reform der agrarsozialen Sicherung die soziale Sicherung der Bäuerin insgesamt zu verbessern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Bäuerin ebenso wie der Landwirt grundsätzlich in der Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig werden. Durch den Aufbau einer eigenständigen Sicherung der Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer tritt die praktische Bedeutung eines — weiterhin notwendigen — Versorgungsausgleichs zurück. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 15): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die therapeutisch-effektive Wirksamkeit freiverkäuflicher Raucherentwöhnungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland, und beabsichtigt sie, entsprechend dem Vorgehen der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, Mittel, für deren tatsächliche Wirksamkeit es keinen Beweis gibt, vom Markt zu nehmen? Die in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt befindlichen, zugelassenen Raucherentwöhnungsmittel, die Nikotin enthalten und zur Anwendung als Kaugummi oder Pflaster bestimmt sind, unterstehen uneingeschränkt der Verschreibungspflicht und sind somit nicht freiverkäuflich. Es befinden sich allerdings mehrere fiktiv zugelassene freiverkäufliche Raucherentwöhnungsmittel auf dem Markt. Die Beurteilung ihrer Wirksamkeit erfolgt im Rahmen der Aufbereitung und ist noch nicht abgeschlossen. Über den Fortbestand der Zulassungen wird im Rahmen des Nachzulassungsverfahrens zu entscheiden sein. Hierbei ist auch die Beurteilung des therapeutischen Nutzens — ebenso wie bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA — von entscheidender Bedeutung. Zur Zeit gibt es im Hinblick auf den Markt in der Bundesrepublik Deutschland keine Erkenntnisse, die einen Widerruf bestehender Zulassungen erforderlich machen oder ermöglichten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 12/5268 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an niedergelassene Ärzte — unter Bezugnahme auf das Gesundheitsstrukturgesetz und die Arzneimittelbudgetierung — das in seiner Wirkung als positiv beschriebene Migränemittel „Imigran" aufgrund seines hohen Preises nicht zu verordnen? Welche Möglichkeiten — ggf. durch eine Sonderregelung im SGB V — sieht die Bundesregierung, um innovative Arzneimittel, die Patienten einen starken therapeutischen Nutzen bringen, für die Therapie am Menschen zugänglich zu machen? 14420* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Die im Gesundheits-Strukturgesetz getroffenen Regelungen für den Arzneimittelbereich stehen einer Verordnung neuer, innovativer Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht entgegen. So ist in der Regelung zum Arzneimittelbudget ausdrücklich vorgesehen, daß in den Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Anpassung des Budgets neben den bestehenden Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelbereich auch die Innovationen zu berücksichtigen sind (§ 84 Abs. 1 SGB V). Die seit Inkrafttreten des Gesundheits-Strukturgesetzes erreichten Einsparungen der Krankenkassen infolge einer wirtschaftlicheren Verordnungsweise der Ärzte haben die von der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bereits in den Jahren 1988 und 1989 vertretene Auffassung bestätigt, daß die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beeinträchtigung der Qualität der Versorgung der Versicherten gesenkt werden können. Die Regelungen des Gesundheits-Strukturgesetzes, insbesondere zum Arzneimittelbudget, leisten somit einen wesentlichen Beitrag, um die Finanzierbarkeit des medizinischen Fortschritts im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch künftig zu gewährleisten. Für die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, das Arzneimittelbudget aufzustocken, um die Verordnung eines neu in Verkehr gebrachten Migränemittels zu ermöglichen, gibt es insoweit keine Grundlage. Die KV Hessen weist jedoch zu Recht auf die außerordentlich hohen Therapiekosten des Migränemittels „Imigran" der Fa. Glaxo hin. Der ungewöhnlich hohe Preis dieses Mittels hat auch in anderen Ländern zu massiver Kritik an der Preissetzung des Herstellers geführt. Insbesondere wird die Frage gestellt, wie Patienten und Krankenversicherungen vor einer finanziellen Überforderung durch das Ausnutzen einer Monopolsituation seitens des Herstellers geschützt werden können. Im Rahmen des geltenden Rechts hat die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen sicherzustellen, daß bei der Verordnung dieses Mittels das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wird; d. h. es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verordnung des Mittels als medizinisch angezeigt anzusehen ist. Die Fachdiskussion über die medizinische Indikation des Mittels ist noch nicht abgeschlossen. Ferner sind die Erfahrungen auszuwerten, die sich bei der bisherigen Anwendung des Mittels, insbesondere im Hinblick auf den therapeutischen Nutzen und das Auftreten unerwünschter Wirkungen, ergeben haben. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 19 und 20): Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, analog zu den bestehenden gesetzlichen und freien Beschränkungen der Nikotinwerbung mit der Alkoholindustrie zu ähnlichen Übereinkommen zu gelangen, wenn ja, welche? Bestehen Planungen, im Rahmen der Prävention vor den Gefahren des Alkohols weitere Einschränkungen der Werbung, insbesondere soweit sie Jugendliche erreicht, zu vereinbaren? Zu Frage 19: Bereits seit Juni 1976 gelten Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke, die die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Hersteller und Importeure von alkoholischen Getränken vereinbart haben. Diesen Vereinbarungen liegt die erklärte Absicht zugrunde, Werbung zu unterbinden, die geeignet ist, mißbräuchlichen und aus diesem Grunde unerwünschten Alkoholgenuß zu fördern. Damit soll den potentiellen Gefahren für die Gesundheit, die durch den Mißbrauch von alkoholischen Getränken hervorgerufen werden können, vorgebeugt werden. Zu Frage 20: Die geltenden Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke enthalten Bestimmungen, die verhindern sollen, daß Werbung als Ansprache Jugendlicher mißverstanden werden kann, da auch insoweit Mißbräuche der Werbung, denen mit den bestehenden Selbstbeschränkungsvereinbarungen nicht wirksam begegnet werden könnte, nicht zu verzeichnen sind, bestehen keine Planungen der Bundesregierung zu weiteren Einschränkungen der Werbung für alkoholische Getränke. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/5268 Fragen 21 und 22): Wie wird im Bundesministerium für Gesundheit der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung überprüft, damit diese Klausel als Entscheidungskriterium z. B. für die Beihilfevorschrift verwandt werden kann, da für den Ausschluß von bestimmten Methoden von der Beihilfefähigkeit „der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung das maßgebliche Kriterium ist", und welche Überlegungen waren ausschlaggebend, die Hämatogene Oxydationstherapie (HOT) als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren? Welche Überlegungen waren ausschlaggebend, Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage z. B. Elektroakupunktur nach Voll, elektronische Systemdiagnostik, BFD-Medikamententest, Decoderdermographie, Mora-Therapie als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren, und welche Sachverständigen wurden hierzu vom Bundesministerium für Gesundheit herangezogen? Zu Frage 21: Der Bundesminister des Innern kann gem. § 6 Abs. 2 der Beihilfevorschriften wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden von der Beihilfefähigkeit ausschließen. Er fragt hierzu in der Regel den Bundesminister für Gesundheit, der seinerseits den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer bzw. die für die jeweilige Frage zuständige medizinische Fachgesellschaft um eine gutachterliche Stellungnahme bittet, denn die wissenschaftliche Bewertung eines Verfahrens kann nur von Wissenschaftlern selbst auf der Grundlage von deren Kenntnissen beurteilt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14421* Bei der Hämatogenen Oxydationstherapie nach Dr. Wehrli — Versetzen des Venenblutes mit Sauerstoff und anschließende intramuskuläre Einspritzung — handelt es sich nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 21. Mai 1990 um kein wissenschaftlich allgemein anerkanntes Behandlungsverfahren. Nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sehen auch auf dem Gebiet der Angiologie Erfahrene keine Indikation für diese Methode, da ein Wirksamkeitsnachweis nicht geführt werden konnte. Zu Frage 22: Nach Stellungnahme des Ausschusses für Untersuchungs- und Heilmethoden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, handelt es sich bei der Elektro-Akupunktur z. B. nach Voll um eine bisher wissenschaftlich nicht ausreichend begründete Diagnostik- und Therapiemethode. Bei der Ganzheitsbehandlung auf bioelektrischheilmagnetischer Grundlage handelt es sich nach Mitteilung der deutschen Gesellschaft für Innere Medizin nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode. Der BFD-Medikamententest und die Decoderdermographie stellen nach Aussage eines Experten von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinikum Großhadern, zwei äußerst spekulative Verfahren aus dem paramedizinischen Bereich dar. Sie sind mit naturwissenschaftlich kaum nachvollziehbaren physikalischen, physiologischen und pathogenetischen Vorstellungen verknüpft. In der Monographie „Außenseitermethoden in der Medizin", herausgegeben von Irmgard Oepen und Otto Prokop, 1986, wird die BFD charakterisiert als ein Verfahren, bei dem der Hautwiderstand an vielen Stellen des Körpers gemessen wird. Eine spezielle Organdiagnostik, wie sie durch die BFD-Tests propagiert wird, ist dem dort veröffentlichten Artikel zufolge nicht möglich, auch nicht eine mit dem gleichen Verfahren meistens praktizierte Medikamenten-Testung. Die Mora-Therapie, eine physikalische Therapie mit elektromagnetischen Schwingungen wurde nicht aufgrund einer vom Bundesministerium für Gesundheit abgegebenen Stellungnahme, sondern aufgrund einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. August 1990 ausgeschlossen, da es sich hierbei nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode handelt. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 37): Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen konnte bisher in Deutschland neben der deutschen auch eine zweite Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) erworben werden, und wie viele solcher Doppelstaatsangehörigkeiten (aufgegliedert nach Staaten) gibt es zur Zeit? Mehrstaatigkeit kann eine Vielzahl von Gründen haben. Die meisten Fälle einer doppelten Staatsangehörigkeit entstehen durch Geburt, wenn die Eltern des Kindes unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Einbürgerungen aufgrund von Anspruchstatbeständen, die die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht voraussetzen (für Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, für NS-Verfolgte, denen aus politischen oder rassischen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen oder vorenthalten worden war, für nichteheliche Kinder deutscher Väter) dürfen gleichfalls in vielen Fällen Mehrstaatigkeit verursachen. Ermessenseinbürgerungen gemäß der allgemeinen Vorschrift des § 8 RuStAG können nach den (das Ermessen konkretisierenden) Einbürgerungsrichtlinien regelmäßig nur dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen, wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweislich nicht oder nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich ist, wobei wirtschaftliche Nachteile ausdrücklich als regelmäßig zumutbar anzusehen sind, während z. B. bei politischen Flüchtlingen die Forderung der Entlassung eine unzumutbare Härte darstellen kann. Entsprechendes gilt gem. § 87 des Ausländergesetzes für Einbürgerungen nach § 85 des Ausländergesetzes (für junge Ausländer der zweiten und dritten Generation) und nach § 86 des Ausländergesetzes (für sich schon seit 15 Jahren rechtmäßig hier aufhaltende Ausländer). Im Jahr 1991 (Jahr der neuesten verfügbaren Einbürgerungsstatistik) wurden 114 335 Anspruchseinbürgerungen und 27 295 Ermessenseinbürgerungen (von letzteren 6 700 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) vorgenommen. Die Zahl der Doppelstaater ist — wie in meiner Antwort vom 8. März 1993 auf eine schriftliche Frage (Drucksache 12/4557 Nr. 30) ausgeführt — nicht bekannt und ließe sich auch nur unter Berücksichtigung erheblicher Unwägbarkeiten eingrenzen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 38): Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlich mögliche Reaktivierung der gegenwärtig 46 im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer? Sie gehen zutreffend davon aus, daß eine Wiederverwendung ehemaliger Bundesbeamter, die sich im einstweiligen Ruhestand befinden, rechtlich durchaus möglich ist. Die Bundesregierung würde es auch begrüßen, wenn diese früheren Beamten in der öffentlichen Verwaltung der neuen Länder Verwendung finden könnten. 14422* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Es ist allerdings nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit der im einstweiligen Ruhestand befindlichen Beamten für den Dienst in der ostdeutschen Verwaltung; es muß auch konkret der Wunsch z. B. einer Behörde im Bereich der neuen Bundesländer zur. Reaktivierung eines solchen Beamten bestehen. Die Bundesregierung kann auf derartige Entscheidungen, die mit dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden müssen, keinen Einfluß ausüben. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 39): Wie steht die Bundesregierung zu einem Verbot der kommunistischen PKK, und welche weiteren Maßnahmen halt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die innere Sicherheit Deutschlands für notwendig? Die Bundesregierung hat zum Stand von Verbotsüberlegungen in bezug auf Vereinigungen — auch auf parlamentarische Anfragen hin — wegen der damit verbundenen möglichen negativen Auswirkungen nie öffentlich Stellung genommen: Die zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern beraten gegenwärtig über eine Verschärfung der Bekämpfungsmaßnahmen; die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon plädiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den gewalttätigen Aktionen gegen türkische Einrichtungen am 24. Juni 1993 für eine tatnahe und effektive strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung der Täter durch die Strafverfolgungsbehörden und -gerichte in den Ländern. Der Bundesinnenminister hat bei den Innenministern der Länder auch angeregt, in bezug auf Personen, die an den Aktionen beteiligt waren, beschränkte und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Ausländergesetz zu prüfen und zu ergreifen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 40): Hält die Bundesregierung die Berechnung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes, Bernhard Friedmann, für zutreffend, nach der die EG gemäß ihren allgemeinen Kriterien im Zeitraum 1991 bis 1993 insgesamt rund 50 Mrd. DM als Finanztransfers für die neuen Bundesländer bereitstellen müßte, während sie tatsächlich nur rund 2 Mrd. DM im genannten Zeitraum zur Verfügung stellt? Die Äußerungen des Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs Dr. Bernhard Friedmann beziehen sich auf den Zeitraum 1993-1999 und nicht auf den Zeitraum 1991-1993. Den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) stehen für den Zeitraum 1991-1993 Strukturfondsmittel von insgesamt 6 Milliarden DM zur Verfügung. Der Europäische Rat in Edinburgh hat im Dezember 1992 beschlossen, daß die neuen Bundesländer und Ost-Berlin ab 1. Januar 1994 zu den sog. Ziel-1Regionen (Regionen mit Entwicklungsrückstand) gehören und daß sie in gleicher Weise wie die anderen Regionen dieses Typs behandelt werden. Der Europäische Rat hat gleichzeitig für alle Ziel-1-Regionen von 1993 bis 1999 rd. 108,6 Milliarden ECU festgelegt und davon rd. 70 Milliarden ECU für Griechenland, Irland, Portugal und Spanien vorgesehen. Die Mittel sollen nach objektiven Kriterien verteilt und in transparenten Verfahren angemessen gewichtet werden: nationaler Wohlstand, regionaler Wohlstand, Bevölkerung der begünstigten Regionen und das relative Ausmaß der strukturellen Probleme einschließlich der Arbeitslosigkeit, sowie — bei entsprechenden Zielen — die Erfordernisse der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen mit allem Nachdruck für eine volle Gleichbehandlung der neuen Bundesländer und Ost-Berlins einsetzen; dies muß sich in dem diesen Regionen zufließenden Betrag niederschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Joseph-Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte bietet Gelegenheit, über das Problem der zunehmenden Konzentration der elektronischen Medien in unserem Land hier im Bundestag einmal aus länderübergreifender Sicht zu diskutieren.
    Um es vorweg zu sagen: Die jüngste Diskussion insbesondere um die Lizenzerteilung an das Deutsche Sportfernsehen zeigt überdeutlich: Eine expandierende, international tätige multimediale Meinungsmacht kann nicht effektiv von einer Rundfunkaufsicht kontrolliert werden, die dem Souveränitätsverständnis des Postkutschenzeitalters verhaftet ist.
    Dieses Kernproblem unserer Aufsichtsstrukturen wird auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion deutlich, die den Anlaß für die heutige Debatte gibt: Die entscheidende Kompetenz für den Rundfunk und damit auch für die Gewährleistung publizistischen Wettbewerbs unter den Medienunternehmen liegt bei den Ländern — Herr Kollege Glotz, Sie haben es schon gesagt — und nicht beim Bund. Die Bundeskompetenz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Wirtschaftsmacht in Art. 74 Nr. 16 unseres Grundgesetzes läßt ein Medienkartellsonderrecht des Bundes nicht zu. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe haben wir zur Kenntnis zu nehmen.
    Das kann, darf und soll aber nicht heißen, daß die Politik zur Untätigkeit verurteilt ist — im Gegenteil: Die grundlegende Bedeutung der Rundfunkfreiheit für einen demokratischen Staat beinhaltet auch den Regelungsauftrag, zur Sicherung der Meinungsviel-fait eine positive Ordnung zu schaffen, die sicherstellt, daß der Rundfunk einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht ausgeliefert wird. Nur — und unter diesem Vorbehalt steht die heutige Debatte — obliegt dieser Regelungsauftrag primär den Landesgesetzgebern, die gerade auch durch die Institutionsgarantie des Art. 5 GG verpflichtet sind, gemeinsam eine effiziente Rundfunkaufsicht zu etablieren.
    Doch zunächst zum Tatbestand: Wir haben heute in Deutschland einige wenige große Multis im Medienbereich. Zu den TV-Oligopolisten zählen vor allem die Konzerne von Bertelsmann, Kirch, Springer und Holtzbrinck. So bestimmt Bertelsmann nicht nur bei „RTL" und „VOX", sondern auch bei „RTL 2" und „Premiere".
    Ich nehme jetzt ganz bewußt als Beispiel für eine — wie ich finde — bedenkliche Medienkonzentration den Kirch-Konzern gerade deshalb, weil meiner Partei nicht selten — wie ich finde, völlig zu Unrecht — vorgeworfen wird, wir seien auf diesem Auge blind.
    Die Kirch-Gruppe hält Anteile an insgesamt fünf TV-Stationen. Zur Senderfamilie zählen nicht nur „SAT 1"-43%—, „DSF" — 24,5 % — und „Premiere Pay-TV" — 25,9 % —, sondern zudem, wenn auch formell — Herr Kollege Glotz, Sie haben es angesprochen — dem Junior Thomas zugeordnet, „Pro 7" mit 48 % und der „Kabelkanal" mit 45 %.
    Neben diese starke horizontale Konzentration tritt eine erhebliche vertikale Medienverflechtung. Die Kirch-Gruppe verfügt heute über alle Verwertungsstufen im Film- und Fernsehbereich: Herstellung, Vertrieb, Senderechte, Synchronisation, Verleih, Video, Merchandising und TV-Kanäle. Alles ist im Haus Kirch möglich — und nicht nur dort: Als Rechteinhaber von 5 000 Spielfilmen und 50 000 Stunden Fernsehprogramm beliefert Kirch mit Ausnahme des Spartenkanals „n-tv" sämtliche deutschen TV-Stationen mit Spielfilmen und Serien.
    Brisant wird diese Meinungsmacht durch die 35prozentige Beteiligung Kirchs am Springer-Verlag, der seinerseits weitere 20 % an „SAT 1" hält. Diese „Cross-ownership" von elektronischen und Printmedien in den Händen der Kirch-Gruppe ermöglichte etwa über die gemeinsame Rechte-Verwertungsgesellschaft ISPR München den Erwerb der FußballBundesliga-Verwertungsrechte für den Zeitraum 1992 bis 1997 für 700 Millionen Mark. Das heißt auf gut deutsch, damit bestimmt allein Kirch künftig, wer Bundesligafußball senden darf.
    Daß diese Medienmacht auch Meinungsmacht ist, dürfte auch dem weniger sensiblen Zeitgenossen klar sein.

    (Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Sehr richtig!)

    Die Strukturen einiger Medienkonzerne zeigen deutlich, daß derzeit die Meinungsvielfalt im Bereich der elektronischen Medien zumindest gefährdet ist.
    Diese Feststellung bedeutet nun allerdings nicht, wie die SPD-Fraktion in ihrer Großen Anfrage zu suggerieren versucht, daß jegliche Marktmechanismen der Rundfunkfreiheit abträglich wären. Grundsätzlich läßt sich Meinungsfreiheit ohne Freiheit zum wirtschaftlichen Wettbewerb nicht erhalten, und das gilt auch umgekehrt. „Der freie Wettbewerb wirtschaftlich gesunder Medienunternehmen ist Voraussetzung für die dauerhafte Sicherung der Meinungspluralität" — diese Feststellung der Bundesregierung wird von der CDU/CSU-Fraktion uneingeschränkt geteilt.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

    Es erstaunt mich schon etwas, Herr Kollege Otto — Sie werden sicherlich gleich etwas dazu sagen —, wenn Sie als Liberaler mit viel Vehemenz das Modell „One man — one show" propagieren. Auf den ersten Blick scheint es so, als ließe sich mit dieser Formel das Problem der Medienkonzentration leicht lösen, mit einem Schlag etwa wie weiland der gordische Knoten. Ich befürchte vielmehr, Herr Kollege Otto, daß das Ergebnis eines solchen Prinzips wäre, daß der Wettbewerb durch eine nicht mehr verhältnismäßige staatliche Reglementierung ersetzt würde.
    Abgesehen davon, daß ich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken habe, ob es gerechtfertigt wäre, derart weitgehend in die eben auch grundrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit einzugreifen, halte ich das ja durchaus richtige Ziel, eine übermäßige Medienkonzentration zu verhindern, auch praktisch für mit dieser Formel nicht erreichbar. Wenn sich



    Dr. Joseph-Theodor Blank
    Medienunternehmen nämlich mit bis zu 100 % an einem TV-Programm engagieren, dafür aber keine Mehrfachbeteiligungen eingehen dürfen, sind damit Schachtelbeteiligungen und verdeckte Treuhandschaften doch keineswegs ausgeschlossen. Zudem muß man sich die Frage stellen, und man muß sie wohl auch beantworten: Ist es eigentlich wünschenswert, daß etwa ein Zeitungsverleger zu 100 % einen lokalen Hörfunksender beherrscht? Ich möchte das in meinem Wahlkreis jedenfalls nicht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD — Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Ich auch nicht! Da habe ich keine Probleme!)

    — Sie auch nicht, gut.
    Was wir brauchen, ist, denke ich, eine effiziente Ordnungspolitik, die Wettbewerb nicht verhindert, sondern — im Gegenteil — ermöglicht und gewährt. Dabei — dies wird in der aktuellen Diskussion meines Erachtens viel zu sehr vernachlässigt — müssen die technischen Dimensionen der neuen Medien berücksichtigt werden. Wenn mit digitalen Übertragungsverfahren über einen herkömmlichen Fernsehkanal künftig mindestens vier Fernsehprogramme transportiert werden können und sich damit die Kapazität verfügbarer Kanäle vervielfacht, sind jedenfalls die technischen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Wettbewerb zwischen den Programmanbietern geschaffen. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, daß sich die Zahl privater Rundfunkveranstalter beliebig vermehren wird. So haben jedenfalls private TV-Vollprogrammanbieter mit steigenden Kosten zu rechnen, da sie weiter kräftig in ihre Programme investieren müssen, wenn sie sich am Markt behaupten wollen. Daher wird es die bis zum Jahre 2000 prognostizierte Werbenachfrage wahrscheinlich nur vier Programmen ermöglichen, langfristig die Rentabilitätsschwelle zu überwinden.

    (Dr. Peter Glotz [SPD]: Vollprogrammen!)

    — Ich spreche jetzt von Vollprogrammen. Sie sehen das ja an der aktuellen Diskussion über „Vox". Demgegenüber wird — Herr Kollege Glotz, Sie haben schon darauf hingewiesen; auch darin stimme ich mit Ihnen überein — die Bedeutung der Spartenprogramme wachsen. Zielgruppenbezogene Spartenprogramme, die sich weniger durch Werbung als vielmehr durch Abonnements der Empfänger — sogenantes Pay-TV — finanzieren, werden, wie ich zu behaupten wage, die neue Generation der Fernseh- und Hörfunkprogramme prägen.
    Diese damit technisch mögliche Außenpluralität gilt es ordnungspolitisch abzusichern. Sinnvoll erscheint mit ein abgestuftes Instrumentarium, das auf jeder Konzentrationsebene den Rahmen absteckt und eine effiziente Kontrolle ermöglicht. Ich möchte in dieser Debatte fünf Vorschläge für eine solche denkbare Konzentrationskontrolle machen, um anschließend die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb der Fraktionen, aber auch zwischen den Fraktionen darüber zu diskutieren.
    Der erste Vorschlag bezieht sich auf die horizontale Konzentration. Der horizontalen Konzentration soll derzeit insbesondere § 21 des Rundfunkstaatsvertrages entgegenwirken, der die Beteiligung an bundesweiten Fernsehsendern begrenzt. Diese Vorschrift besteht derzeit ihre erste Nagelprobe. So ist insbesondere fraglich, ob die Lizenzerteilung an das „Deutsche Sportfernsehen" mit der Obergrenze von zwei TV-Programmen eines Veranstalters, von denen nur eines ein Vollprogramm sein darf, vereinbar ist. Auch spricht einiges dafür, daß der Einfluß der Kirch-Gruppe bei „SAT 1" die nach § 21 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag zulässige 50 %-Beteiligungsgrenze überschreitet. Es bleibt zunächst einmal abzuwarten, inwieweit diese Bestimmungen im konkreten Fall greifen. Ich halte es daher aus heutiger Sicht verfrüht, schon an dieser Stelle einer Verschärfung des Rundfunkstaatsvertrages das Wort zu reden.
    Mein zweiter Vorschlag ist, über die vertikale und diagonale Konzentration nachzudenken. Im Bereich der vertikalen und diagonalen Konzentration haben wir, wie ich finde, derzeit ein Regelungsdefizit. Angesichts des großen Potentials multimedialen Machtmißbrauchs halte ich Regelungen, die die Beteiligung von TV-Veranstaltern an Produktionsfirmen, am Handel mit Film- und Sportrechten sowie an Presseverlagen begrenzen, für wünschenswert.

    (Beifall bei der SPD)

    In den USA gibt es ja — es wurde schon darauf hingewiesen — bereits solche Vorschriften, und man wird den Vereinigten Staaten kaum vorwerfen können, sie wollten die Wettbewerbsregeln außer Kraft setzen.
    Der Vorschlag, eine „Cross-ownership" dadurch zu begrenzen, daß man die Erteilung von Rundfunklizenzen kartellrechtlich wie einen Unternehmenszusammenschluß behandelt, läßt sich allerdings schwer mit der Systematik unseres Kartellrechts vereinbaren. Folgte man diesem Vorschlag, entstünde möglicherweise ein Mediensonderrecht, das dann aber eben auch am Fehlen einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes scheitern müßte.
    Ich will eine dritte Überlegung im Hinblick auf die Frequenzvergabe anstellen. Die Rundfunkübertragung via Satellit und Kanal wird künftig zunehmende Bedeutung gewinnen. Deswegen, Herr Kollege Glotz, habe ich vorhin in einem Zwischenruf deutlich gemacht: Die Entscheidung, die wir Anfang der 80er Jahre mit der Aufbrechung des öffentlich-rechtlichen Meinungsmonopols getroffen haben, halte ich auch heute noch für richtig und würde ich auch heute noch so treffen. Das ändert nichts daran, daß man möglichen Exzessen — sei es im Zuge von Reality-TV oder was Gewalt- und Sexdarstellungen im privaten Bereich angeht — entweder mit dem vorhandenen Instrumentarium begegnen muß oder daß man, wenn das vorhandene Instrumentarium nicht ausreicht — das wird ja bei uns im Hause auch diskutiert —, darüber nachdenken muß, ob der Gesetzgeber hier nicht gefordert ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Ich denke, daß die öffentliche Diskussion, die wir über diese Frage geführt haben, z. B. dazu geführt hat, daß von den drei RTL-Reality-TV-Sendungen zwei bereits aus dem Programm genommen worden sind



    Dr. Joseph-Theodor Blank
    und daß, wenn ich das richtig sehe, seit dem 1. Juli auch die üblichen Soft-Pornos, wenn man sie so bezeichnen soll, samstags abend bei „RTL" jedenfalls nicht mehr ausgestrahlt werden. In diesen Tagen war auch zu lesen — das war hilfreich und wichtig —, daß sich die Werbung treibende Wirtschaft sehr wohl Gedanken darüber gemacht hat, ob sie mit ihren Produkten im Umfeld solcher Sendungen werben sollte.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos] — Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Das ist wahrscheinlich der stärkste Druck, der auf diese Sender ausgeübt werden kann und dem sie sich am ehesten beugen werden, weil es dabei um „Bares" geht.
    Zurück zur Frequenzvergabe: Obwohl künftig die Rundfunkübertragung via Satellit und Kanal, wie ich schon sagte, zunehmende Bedeutung gewinnen wird, bleiben insbesondere Vollprogramme auf die Nutzung terrestrischer Netze angewiesen, wenn sie die Rentabilitätsschwelle überschreiten wollen. Die gegenwärtig hohe Marktkonzentration bei den bundesweit verbreiteten TV-Vollprogrammen könnte durch eine länderübergreifende Koordination bei der Frequenzvergabe an weitere Programmanbieter gemindert werden.
    Mein vierter Vorschlag betrifft die Aufsichtsstrukturen. Ich finde, die Aufsichtsstrukturen müssen dringend verbessert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das jüngste Debakel um die Lizenzerteilung an das „Deutsche Sportfernsehen", bei der eine Landesmedienanstalt gegen die andere klagt und bei der, wie ich finde, aufsichtsfremde Kriterien wie etwa Standortpolitik eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, darf sich nicht wiederholen. Die jetzige föderale Konstruktion der Privatfunkkontrolle ist nach meiner Ansicht kaum geeignet, Veranstalter bundesweit verbreiteter TV-Programme wirksam zu überwachen.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Wohl wahr!)

    Angesichts der rundfunkrechtlichen Kompetenz der Länder sehe ich derzeit nur eine Möglichkeit, das Strukturdefizit der Medienaufsicht abzubauen: Die Länder müssen — gegebenenfalls durch eine länderstaatsvertragliche Regelung— eine bundesweit tätige Aufsichtsbehörde einrichten, die jedenfalls für bundesweit tätige Veranstalter zuständig wäre.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es richtig!)

    Ein erster Schritt könnte vielleicht bereits eine förmliche Institutionalisierung der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten sein.
    Ein letztes Stichwort, das ich in die Debatte und in unsere zukünftigen Überlegungen einbringen möchte, ist die Offenlegung von Beteiligungen. Für eine effektive Rundfunkkontrolle ist schließlich eine Pflicht der Rundfunkveranstalter zur Offenlegung ihrer Besitzverhältnisse unabdingbar. Die Länder sollten eine solche Regelung schnellstens schaffen. Ein derart peinliches Vorgehen wie die Fragebogenaktion
    der Landesmedienanstalten im vergangenen Jahr bliebe uns dann künftig erspart. Eine solche Offenlegungspflicht ist im Sinne einer weitgehenden Transparenz der Konzentrationsprozesse unerläßlich.
    Ich möchte all diejenigen, die in diesem Hause mit Medienpolitik zu tun haben, bitten, einmal gemeinsam über diese fünf Punkte nachzudenken. Ich finde, sie könnten den Weg hin zu einer Verbesserung des ordnungspolitischen Rahmens für den Wettbewerb auf dem Medienmarkt aufzeigen. Sie zeigen im übrigen auch, daß die Medienpolitik auch de lege ferenda noch über einige Möglichkeiten verfügt, publizistische Vielfalt zu sichern.
    Für völlig überzogen jedenfalls halte ich — lassen Sie mich damit schließen — die Befürchtungen des ARD-Vorsitzenden Plog, Deutschland entwickele sich zu einer Bananenrepublik, in der sich Medienkonzerne fern jeder demokratischen Kontrolle entfalten könnten. Meine Fraktion, die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Landtage sind sich der hier heute erörterten Problematik bewußt und werden die notwendigen Schritte unternehmen, um Meinungsvielfalt in den elektronischen Medien mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu sichern.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie dem Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Hans-Joachim Otto.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Otto


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Leeres Haus!

    (Dr. Ulrich Briefs [fraktionslos]: Hohes leeres Haus!)

    — Hohes leeres Haus! Darin kann ich mich mit Ihnen noch einverstanden erklären.

    (Dr. Joseph-Theodor Blank [CDU/CSU]: Wobei ich bei Herrn Briefs Bedenken hätte!)

    Wir sind uns jedenfalls im Ausgangspunkt sehr einig: Der Rundfunkfreiheit in Art. 5 unseres Grundgesetzes kommt eine herausragende Bedeutung für das gesamte öffentliche, politische und verfassungsrechtliche Leben unseres Landes zu. Es ist nicht nur ein zwingendes Verfassungsgebot, sondern unser gemeinsamer politischer Wille, für eine Rundfunkordnung zu sorgen, in der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt nicht durch Konzentration und Verflechtungen der Programmanbieter gefährdet werden.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Darüber, ob wir im deutschen Medienmarkt bereits jetzt eine Konzentration feststellen müssen, die die Meinungsvielfalt akut gefährdet, läßt sich trefflich streiten. In dieser Analyse ist sich offenkundig auch die SPD nicht einig. Herr Kollege Dr. Glotz, während etwa Sie und die Bundestagsfraktion immer wieder vor den großen Gefahren für unsere Demokratie durch die Medienkonzentration warnen, hat Ministerpräsident Rau, bekanntlich ebenfalls Ihrer Partei zugehörig, erst kürzlich „Verständnis für eine gewisse Kon-



    Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

    zentration von wirtschaftlicher Medienmacht" geäußert.

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr interessant!)

    Ohne finanzstarke Medienkonzerne, so Rau, seien große Fernsehprojekte nicht mehr finanzierbar und die europäische Medienwirtschaft im internationalen Wettbewerb chancenlos.
    Meine Damen und Herren, nach meiner Einschätzung gibt weit stärker als der momentane Zustand die sich abzeichnende Entwicklung Anlaß zu Sorge und erhöhter Wachsamkeit; denn es sind stets die gleichen Namen, die uns auf der nationalen und auf der europäischen Ebene immer wieder begegnen.
    Manche dieser wenigen Spieler im deutschen und europäischen Medienmarkt sind zudem untereinander — dies gibt besonderen Anlaß zur Sorge — kapitalmäßig oder zumindest interessenmäßig verflochten. Diese Verflechtungstendenzen bestehen nicht nur auf horizontaler Ebene, also zwischen den Programmanbietern, sondern auch zunehmend diagonal, also zwischen Verlagen und Rundfunkveranstaltern, und nicht zuletzt vertikal, also zwischen Veranstaltern und Programmzulieferern. Gerade diese vertikalen Verflechtungen sind besonders problematisch, weil sie durch ausdrückliche oder faktische Bindungen beim Rechteerwerb zwangsläufig Einfluß auf das Programm ausüben.
    Meine Damen und Herren, brauchen wir neue Gesetze, um diesen beunruhigenden Tendenzen entgegenwirken zu können? Ich teile die Skepsis der Bundesregierung, ob die Wettbewerbspolitik hierfür einen erfolgversprechenden Ansatz bietet. Das allgemeine Wettbewerbsrecht — darin sind wir uns einig, Herr Kollege Dr. Glotz — wird den Besonderheiten des Medienmarktes kaum gerecht.

    (Dr. Uwe Jens [SPD]: Wir haben ja jetzt schon Ausnahmen!)

    Andererseits aber unterliegt ein komplettes Sonderkartellrecht für den Medienbereich ernstzunehmenden verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Bedenken. Herr Kollege Dr. Glotz, wir müssen uns sorgfältig darüber unterhalten, ob das, was Sie eben angedacht haben, durchsetzbar ist.
    Keine Zweifel aber habe ich an einem aktuellen Handlungsbedarf auf der Länderebene. Hier bin ich mir auch mit meinen medienpolitischen Kollegen sämtlicher F.D.P.-Landtagsfraktionen einig. Ich möchte daher unsere Forderungen wie folgt kurz zusammenfassen.
    Erstens. Nicht erst die jüngsten Beispiele, „DSF" und „Vox", haben anschaulich bewiesen, daß sich einzelne Landesmedienanstalten von Standortinteressen beeinflussen lassen; darüber besteht hier im Hause Einigkeit. Es ist ein Unding, daß einzelne Landesmedienanstalten für die Lizenzierung und Überwachung auch solcher Programme zuständig sind, die bundesweit ausgestrahlt werden.
    Für solche bundesweit verbreiteten Programme fordern wir deshalb — Herr Kollege Dr. Blank, auch mit Ihnen besteht da Übereinstimmung — die Gründung einer einheitlichen Medienanstalt der deutschen Lander. Hiervon versprechen wir uns nicht nur mehr Objektivität, sondern vor allen Dingen auch bundeseinheitlich faire, gleiche Wettbewerbsbedingungen.

    (Dr. Joseph-Theodor Blank [CDU/CSU]: Die sind dringend erforderlich!)

    Zweitens. Wir brauchen den „gläsernen Fernsehveranstalter". Auch hier sehe ich in diesem Hause Einigkeit. Wir wollen also die volle, unter Umständen sanktionsbewehrte Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen, Verflechtungen und anderen wesentlichen dauerhaften Bindungen; denn Rundfunkfreiheit, so stellt die Bundesregierung zutreffend fest, bedeutet nicht das Recht, unerkannt an der Bildung der öffentlichen Meinung mitzuwirken — eine gute Formulierung.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Vielmehr könnte eine höhere Transparenz der publizistischen Einflüsse und Interessen die öffentliche Meinungsbildung objektivieren. Zu diesem Zweck benötigt die künftig zu gründende Medienanstalt oder benötigen die jetzigen Landesmedienanstalten erweiterte Befugnisse, z. B. das volle Recht auf Einsicht in alle vertraglichen und geschäftlichen Unterlagen — natürlich mit dem Gebot der Verschwiegenheit — und das Recht, von den Verantwortlichen notfalls auch die Abgabe eidesstattlicher Erklärungen verlangen zu können.
    Drittens. Meine Damen und Herren, wir streben eine grundlegende Reform des vielzitierten § 21 des Rundfunkstaatsvertrages an. Die bisherige Beschränkung für jeden Veranstalter auf einen maximalen Anteil von 49,9 % pro Sender schafft geradezu einen Anreiz zur Verschachtelung der Beteiligungen und zur Verflechtung der Medienkonzerne und provoziert damit die Einschaltung von Strohmännern.
    Herr Kollege Blank, natürlich gibt es immer Mißbrauch. Diese gesetzliche Regelung aber provoziert ihn geradezu. Deswegen sind wir der Auffassung, daß das Prinzip „One man — one show" in der Tat eines ist, das weiterverfolgt werden muß. Dieses Prinzip besagt, daß sich jeder Veranstalter nur noch an einem Programm, dafür aber zu 100 % beteiligen kann.
    Herr Kollege Dr. Blank, dieses Prinzip entspricht dem bedeutenden Einfluß, den Fernsehvollprogramme nun einmal auf die Meinungsbildung ausüben. Deswegen habe ich gerade als Liberaler überhaupt kein Problem, einen solchen Grundsatz zu verfechten. Ich halte ihn für wesentlich liberaler als die bisherige 49,9 %-Regelung, die ich als einen faulen Kompromiß betrachte.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Darüber hinaus müssen endlich auch vertikale Wettbewerbsbeeinträchtigungen etwa in Form umfangreicher Programmzulieferungen ein wichtiges Kriterium bei der Lizenzvergabe und -überwachung werden. Fernsehsender dürfen nicht zu reinen Abspielstationen öffentlichkeitsscheuer Filmhändler werden.
    Viertens. Last but not least würde auch die Privatisierung des ZDF durch Ausgabe von Volksaktien zu



    Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

    einer spürbaren Belebung des privaten Fernsehmarktes führen. Ich bin ja ein netter Mensch: Das ZDF veranstaltet heute, ein paar hundert Meter weiter, sein Sommerfest, und ich möchte den Teilnehmern nicht die gute Laune verderben.

    (Dr. Joseph-Theodor Blank [CDU/CSU]: Vielleicht dürfen Sie dann nicht mehr hin! — Zuruf von der F.D.P.: Sehr rücksichtsvoll!)

    — Das ist sehr rücksichtsvoll; ich werde es deshalb hier nicht vertiefen.

    (Dr. Josef-Theodor Blank [CDU/CSU]: Ich nehme Sie mit! Ich bin dort besser gelitten!)

    — Gut.
    Abschließend noch ein Wort zu Europa. Da gerade die Medien typischerweise grenzüberschreitend sind, drohen rein nationale Regelungen leerzulaufen. Auch wer wie ich ein Gegner der EG-Regelungswut ist, sollte anerkennen, daß gerade im Medienbereich europaeinheitliche Wettbewerbsregelungen zum unverzichtbaren Harmonisierungskem gehören.
    Hier unterscheidet sich meine Auffassung übrigens von der unseres Bundeswirtschaftsministers Rexrodt, der kürzlich eine EG-Wettbewerbsharmonisierung als „eindeutig zuviel des Guten" abgelehnt hat. Gerade an diesem Beispiel, meine Damen und Herren, sehen Sie übrigens, daß bei der Frage der Medienkonzentration nicht nur Harmonisierungen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, sondern gelegentlich durchaus auch innerhalb unserer Parteien erforderlich sind.

    (Beifall des Abg. Dr. Peter Glotz [SPD])

    — Dies betrifft uns alle, Herr Kollege Dr. Glotz, auf Länder- und auf Bundesebene.
    Ich begrüße es deshalb, daß wir in der heutigen Debatte wenigstens eine erste kurze Gelegenheit hatten, unsere Bewertungen und Forderungen auszutauschen. Gerade weil Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages alle Landtage durchlaufen müssen, ist die Bereitschaft zum Kompromiß und zum Konsens in diesem Bereich absolut erforderlich.
    Ich signalisiere Ihnen, meine Damen und Herren, auch im Namen meiner F.D.P.-Kollegen aus den Länderparlamenten, daß wir zu sinnvollen Änderungen gesprächsbereit und konzessionsbereit sind. Es ist Zeit zum Handeln. Wir sollten diese Aufgabe jetzt anpacken. Auch der Bundestag muß sich dieser Verantwortung bewußt sein.
    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])