Plenarprotokoll 12/167
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
167. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
Inhalt:
Absetzung des Punktes 1 — Befragung der Bundesregierung — sowie des Punktes 9c von der Tagesordnung . . . 14357 A, B, 14386B
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Doris Odendahl 14386 B
Abwicklung der Tagesordnung 14386 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
— Drucksache 12/5268 vom 25. Juni 1993 —
Notwendigkeit der seuchenrechtlichen Maßnahmen der EG-Kommission in bezug auf Maul- und Klauenseuche gegenüber Ostblockstaaten, insbesondere Polen
MdlAnfr 2, 3
Georg Gallus F.D.P.
Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . 14357D,
14358A
ZusFr Georg Gallus F.D.P. . 14357D, 14358 A
Anzahl der im Zuge der geplanten Verkleinerung der Bundeswehr frühpensionierten Soldaten; Kosten
MdlAnfr 4
Hans Wallow SPD
Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 14358 C
ZusFr Hans Wallow SPD 14358 D
ZusFr Horst Kubatschka SPD 14359 B
Schutz von Embryonen aus Abtreibungen; Verhinderung von Experimenten mit Embryonen
MdlAnfr 7, 8
Hubert Hüppe CDU/CSU
Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 14359D, 14360B
ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 14360A, C
Abkommen der EG mit der Tschechischen Republik, Bulgarien und Rumänien über die Niederlassungsfreiheit für Ärzte
MdlAnfr 18
Claus Jäger CDU/CSU
Antw StSekr Baldur Wagner BMG . . 14360 D
ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 14361 B
Neuverhandlungen mit den Ländern angesichts der Infragestellung der Ergebnisse der Kohlerunde 1991
MdlAnfr 43
Jutta Müller (Völklingen) SPD
Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362 D
ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 14362 A
ZusFr Horst Kubatschka SPD 14362 C
ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14362 C
Auswirkungen der US-Strafzölle auf Stahlimporte auf die deutsche Stahlindustrie; Verhinderung weiterer protektionistischer Maßnahmen der USA
MdlAnfr 41, 42
Erich G. Fritz CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362D,
14363 C
ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . 14363 A, D,
ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14363B, D
II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
Tagesordnungspunkt 3:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 12/3480, 12/3481, 12/5289)
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr
zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Jürgen Schmieder, Martin Göttsching und weiterer Abgeordneter: Bundesverkehrswegeplan 1992
zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Graf, Hermann Rappe (Hildesheim), Dietmar Schütz und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 213 Lastrup/Niedersachsen in den Bundesverkehrswegeplan 1992 als Vordringlicher Bedarf
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ersatzlose Streichung der Projekte A 100 AD Tempelhof-Treptow und A 113 Treptow-Schönefeld aus dem Bundesverkehrswegeplan '92
zu dem Antrag der Abgeordneten Michael von Schmude, Dietrich Austermann, Hans-Werner Müller (Wadern) und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 208 Ratzeburg/Schleswig-Holstein in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Rücknahme des von der Bundesregierung vorgelegten Bundesverkehrswegeplans sowie des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rücknahme des ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplans 1992 — Wende in der Verkehrspolitik
zu dem Antrag der Abgeordneten Adolf Ostertag, Ursula Burchardt, Gerd Andres und weiterer Abgeordneter: Kein Weiterbau der A 44 („Dü-Bo-Do") (Drucksachen 12/2777, 12/3192, 12/3351, 12/3486, 12/3561, 12/3562, 12/3627, 12/5289)
b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksache 12/2560)
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Roland Kohn, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksachen 12/3500, 12/5314)
c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz) (Drucksachen 12/4328, 12/5284)
Renate Blank CDU/CSU 14365 B
Volkmar Kretkowski SPD 14368A
Horst Friedrich F.D.P. 14371 A
Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 14372 D
Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14374 C
Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 14376B
Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . 14377 C
Siegrun Klemmer SPD 14379D
Roland Kohn F D P. 14381A
Dr. Margrit Wetzel SPD 14381 D
Klaus Hasenfratz SPD 14382 A
Georg Brunnhuber CDU/CSU 14383 C
Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 14385 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Kürzungspläne der Bundesregierung im Sozialbereich im Hinblick auf die Empfehlungen des Europäischen Rates zum sozialen Schutz der Bürger
Ottmar Schreiner SPD 14388D
Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 14390A
Dr. Gisela Babel F.D.P. . . . . . . . . . 14391 A
Petra Bläss PDS/Linke Liste 14391D
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . • . . . . . . . . . 14393 A
Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14394 A
Regina Kolbe SPD 14395 C
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 III
Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 14396 D
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14398A
Konrad Gilges SPD 14399A
Heinz Schemken CDU/CSU 14400 A
Gerd Andres SPD 14401 C
Karl Josef Laumann CDU/CSU 14402 D
Erich G. Fritz CDU/CSU 14404 A
Tagesordnungspunkt 4:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Glotz, Dr. Uwe Jens, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzentrationserscheinungen bei elektronischen Medien (Drucksachen 12/3306, 12/4622 [neu])
Dr. Peter Glotz SPD 14405 B
Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 14407 A
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 14409D
Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 14411 B
Dr. Uwe Jens SPD 14412A
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 14413D
Nächste Sitzung 14414 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14415* A Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3)
Marion Caspers-Merk SPD . . . . . . . 14415* C Karl Diller SPD 14415* D Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 14415* D, 14416* A Ralf Walter (Cochem) SPD 14415* D Gerlinde Hämmerle SPD . . . . . . . . 14416* A Lisa Peters F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14416* B Renate Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 14416* B Günter Verheugen SPD . . . . . . . . . 14416 * B
Heide Mattischeck SPD 14416* B
Bodo Seidenthal SPD 14416* D
Wieland Sorge SPD 14417* A
Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 14417* A
Lydia Westrich SPD 14417* B
Hermann Wimmer (Neuötting) SPD . . . 14417* C
Dr. Hans de With SPD 14417* D
Anlage 3
Umsetzung und Kontrolle des Rauchverbots in Bundesbahn und Reichsbahn
MdlAnfr 1 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Manfred Carstens
BMV 14417* D
Anlage 4
Schließung von Poststellen in den Kreisen Lörrach und Waldshut
MdlAnfr 5 — Drs 12/5268 — Marion Caspers-Merk SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 14418* A
Anlage 5
Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern mit Hilfe des im April 1993 verabschiedeten Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes; Feststellung schwerwiegender Grundgesetzverletzungen durch das Bundessozialgericht bei Nichtberücksichtigung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/5268 — Dr. Else Ackermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14418* C
Anlage 6
Beseitigung der Benachteiligung geschiedener Frauen von wiederverheirateten Landwirten bei Eintritt in das Rentenalter im Zuge der Neuregelung der agrarsozialen Sicherung
MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5268 — Maria Eichhorn CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . 14419 * B
Anlage 7
Verbot für Raucherentwöhnungsmittel ohne nachgewiesene Wirksamkeit
MdlAnfr 15 — Drs 12/5268 — Antje-Marie Steen SPD
SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419' C
IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
Anlage 8
Ärztliche Verordnung neuer Arzneimittel mit positiver Wirkung, insbesondere des Migränemittels „Imigran", trotz des hohen Preises
MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/5268 — Hermann Haack (Extertal) SPD
SchrAntw- PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419* D
Anlage 9
Beschränkung der Alkoholwerbung, insbesondere zum Schutz der Jugendlichen
MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/5268 — Werner Ringkamp CDU/CSU
SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14420* B
Anlage 10
Kriterien des Bundesministeriums für Gesundheit für die Beurteilung der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung alternativer Therapien im Hinblick auf die Beihilfefähigkeit
MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/5268 — Uta Würfel F.D.P.
SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . . 14420* D
Anlage 11
Voraussetzungen für den Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit; Zahl der Doppelstaatsangehörigkeiten
MdlAnfr 37 — Drs 12/5268 —
Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* B
Anlage 12
Reaktivierung der gegenwärtig im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten 46 Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer
MdlAnfr 38 — Drs 12/5268 — Hans Wallow SPD
SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* D
Anlage 13
Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans im Hinblick auf die innere Sicherheit
MdlAnfr 39 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14422* A
Anlage 14
Finanztransfers der EG für die neuen Bundesländer seit 1991
MdlAnfr 40 — Drs 12/5268 — Benno Zierer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 14422* C
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14357
167. Sitzung
Bonn, den 30. Juni 1993
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Antretter, Robert SPD 30. 6. 93*
Bindig, Rudolf SPD 30. 6. 93*
Blunck (Uetersen), SPD 30. 6. 93*
Lieselott
Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 6. 93*
Wilfried
Büchler (Hof), Hans SPD 30. 6. 93*
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 30. 6. 93*
Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 6. 93
Peter Harry
Ehrbar, Udo CDU/CSU 30. 6. 93
Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 30. 6. 93
Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 30. 6. 93*
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 30. 6. 93*
Formanski, Norbert SPD 30. 6. 93
Fuchs (Verl), Katrin SPD 30. 6. 93
Gerster (Mainz), CDU/CSU 30. 6. 93
Johannes
Henn, Bernd PDS/LL 30. 6. 93
Hilsberg, Stephan SPD 30. 6. 93
Dr. Holtz, Uwe SPD 30. 6. 93*
Kittelmann, Peter CDU/CSU 30. 6. 93*
Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 30. 6. 93
Leidinger, Robert SPD 30. 6. 93
Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 30. 6. 93
Marten, Günter CDU/CSU 30. 6. 93*
Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 6. 93
Dr. Müller, Günther CDU/CSU 30. 6. 93*
Müller (Wadern), CDU/CSU 30. 6. 93
Hans-Werner
Odendahl, Doris SPD 30. 6. 93
Ostertag, Adolf SPD 30. 6. 93
Pfuhl, Albert SPD 30. 6. 93
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 30. 6. 93*
Reddemann, Gerhard CDU/CSU 30. 6. 93*
Reimann, Manfred SPD 30. 6. 93*
Reuschenbach, Peter W. SPD 30. 6. 93
Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 30. 6. 93
Roth, Wolfgang SPD 30. 6. 93
Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 6. 93**
Helmut
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30. 6. 93
Dr. Schmidt CDU/CSU 30. 6. 93
(Halsbrücke), Joachim
Dr. Soell, Hartmut SPD 30. 6. 93*
Steiner, Heinz-Alfred SPD 30. 6. 93*
Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 30. 6. 93
Wolfgang
Strube, Hans-Gerd CDU/CSU 30. 6. 93
Dr. von Teichman, F.D.P. 30. 6. 93*
Cornelia
Tietjen, Günther SPD 30. 6. 93
Weiermann, Wolfgang SPD 30. 6. 93
Dr. Wernitz, Axel SPD 30. 6. 93
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 30. 6. 93
Zapf, Uta SPD 30. 6. 93
Zierer, Benno CDU/CSU 30. 6. 93 '
Zurheide, Burkhard F.D.P. 30. 6. 93
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf
eines Vierten Gesetzes zur Änderung
des Fernstraßenausbaugesetzes,
Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a.
(Tagesordnungspunkt 3)
Marion Caspers-Merk (SPD): Dem o. g. Gesetz hat
die Fraktion der SPD nicht zugestimmt, weil mit ihm die Chance auf einen Neuanfang und eine Trendwende in der Verkehrspolitik verpaßt wurde. Anstatt zur Entlastung vieler Bürgerinnen und Bürger, die in engen und überlasteten Ortslagen täglich von Lärm und Schadstoffemissionen einer wachsenden Verkehrsflut geplagt werden, durch den vorrangigen Bau von Ortsumgehungen beizutragen, setzt das Gesetz seine Schwerpunkte auf extrem teure und zum Teil außerordentlich umstrittene Autobahnprojekte. Der Versuch der SPD-Fraktion, im Rahmen der zweiten Lesung diese Fehlentwicklung zu korrigieren, scheiterte an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Die im Gesetz namentlich genannten Ortsumgehungen werden vor diesem Hintergrund kaum im Geltungszeitraum des Gesetzes realisiert werden können.
Dies betrifft auch die Projekte mit den laufenden Nummern 121 und 134 des Gesetzes, also die Verlegung der B 3 bei Weil/Otterbach und die Ortsumgehung Wyhlen im Zuge der B 34. Beide Projekte kann ich aus den oben schon genannten allgemeinen Gründen aus meiner Kenntnis der Verkehrssituation in den beiden Kommunen nur unterstützen. Hätte es die Möglichkeit einer Einzelabstimmung zu konkreten Projekten gegeben, hätte ich mich deshalb für diese beiden Maßnahmen ausgesprochen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der nicht möglichen Differenzierung habe aber auch ich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt.
Karl Diller, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Ralf Walter (Cochem) (alle SPD): Abweichend vom mehrheitlich festgelegten Votum unserer Fraktion geben wir zu Protokoll:
Die vom Verkehrsausschuß gebilligte Aufnahme der Lückenschlüsse im Fernstraßennetz in Rheinland-Pfalz (A 1, A 60, B 50 neu) in die Stufe „Vordringlicher
14416* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
Bedarf" halten wir für sachgerecht. Sie wird deshalb von uns mitgetragen.
Gerlinde Hämmerle (SPD): Hiermit erkläre ich
meine Zustimmung zu folgenden Vorhaben im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes
— B 3/Ortsumgehung Wolfartsweier
— B 10/Nordtangente Karlsruhe (Westteil — L 605)
— B 3/Ortsumgehung Weingarten
— B 3/Ortsumgehung Baden-Oos
— B 3/Ortsumgehung Sinzheim.
Begründung: Diese Maßnahmen sind dringend notwendig zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Verkehrslärm, Abgasen und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Maßnahmen zur Erweiterung des Autobahnnetzes
— insbesondere in den alten Bundesländern — werden von mir abgelehnt.
Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Zur zweiten und
dritten Lesung des Bundesverkehrswegeplans im Deutschen Bundestag am 30. Juni 1993 erkläre ich: In Anbetracht der außerordentlich hohen infrastrukturellen Bedeutung der Bundesautobahnen A 60 und A 1 für den Standort Eifel werde ich dem Votum meiner Fraktion in dieser Frage nicht folgen.
Ich stimme für die lückenlose Fertigstellung beider Objekte und die Einstufung „Vordringlicher Bedarf".
Lisa Peters (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. stimme ich zu.
Im Bereich des Landes Niedersachsen ist die A 26, beginnend an der Ortsumgehung in Stade (Landkreis Stade) über Horneburg, Buxtehude, Rübke bis zur A 7 (Hansestadt Hamburg) in den „vordringlichen Bedarf" höhergestuft worden. Die Planung soll vierspurig vollzogen werden, der Ausbau aber nur zweispurig erfolgen. Ich weise darauf hin, daß der Bau der A 26 vierspurig erfolgen muß, da das vorhandene Straßennetz schon heute stark überlastet ist. Die Gesamtstudie des Landes Niedersachsen — die alle Verkehrsbereiche (u. a.) untersucht hat — kommt zu dem Schluß, daß sowohl der vierspurige Ausbau der A 26 als auch der weitere Ausbau des ÖPNV zwischen Stade und Hamburg dringend erforderlich ist.
Renate Schmidt (Nürnberg), Günter Verheugen,
Heide Mattischeck (alle SPD): Wir stimmen in 3. Lesung des Schienenwegeausbaugesetzes der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 12/5314 — nicht zu, weil wir in einem konkreten Punkt (ABS/NBS Nürnberg-Erfurt) eine abweichende Meinung vertreten.
Wir sind der Auffassung, daß das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt) nicht ausreichend durchdacht und die Alternativen nicht hinreichend untersucht sind. Wir haben schwere ökologische, ökonomische und verkehrstechnische Bedenken vor allem gegen diese Trassenführung, gegen die Konzentrierung von Güterverkehren auf
einer Trasse. Deshalb und weil aus der Bürgerschaft, aus den meisten Gemeinden und Städten entlang der geplanten Trasse und von interessierten Verbänden und Initiativen ebenfalls ganz erhebliche Bedenken geäußert werden, lehnen wir das Projekt in dieser Form ab. Auch die Durchsetzung der Planung mit Hilfe des Beschleunigungsgesetzes und der noch zu befürchtenden Investitionsmaßnahmegesetze trägt nicht dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Wir plädieren für eine Dezentralisierung der zusätzlichen Verkehre auf vorhandene Strecken, die ausgebaut und verbessert werden müssen. Entsprechende Anträge auf Ausbaustrecken sind in dem von der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Drucksache 12/2560) enthalten. Auch angesichts der Finanzsituation des Bundes sollten ökonomisch, ökologisch und verkehrstechnisch so umstrittene Großprojekte zurückgestellt werden zugunsten kurzfristig machbarer, bezahlbarer und schnell wirksamer Verbesserung.
Da in der 2. Lesung der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, in dem das umstrittene Projekt nicht vorgesehen war, abgelehnt worden ist, müßten wir in der 3. Lesung einem Gesetz zustimmen, das ein für uns unvertretbares Schienenprojekt enthält. Dazu sehen wir uns nicht in der Lage.
Allein aus diesem Grund, nämlich der Ablehnung der Trasse Nürnberg-Erfurt, können wir in der 3. Lesung dem Schienenwegeausbaugesetz nicht zustimmen.
Bodo Seidenthal (SPD): Im Bewußtsein der verkehrspolitischen Notwendigkeiten vor Ort stimmen wir als Abgeordnete der Region Braunschweig den in der Drucksache 12/5289 vom 28. Juni 1993 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (16. Ausschuß) — auf den Seiten 6-9 aufgeführten Projekten 11, 14, 15, 26, 35, 44 und 45 zu.
Wir sind der Auffassung, daß die Verkehrsinfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und Voraussetzung für die gute Erreichbarkeit der zentralen Orte mit ihrem vielfältigen Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtung ist.
Deshalb ist eine Fortführung der „A 39" nach Nordosten als Anbindung an die deutschen Ostseehäfen für die Region Braunschweig sowie die anliegenden Gebietskörperschaften erforderlich.
Zur innerörtlichen Entlastung, städtebaulichen Verbesserung und zum Abbau der Immissionen sind künftig weitere Ortsumgehungen dringend erforderlich; sie sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verminderung von innerörtlichen Umweltbeeinträchtigungen gebaut werden. Unterstützt wird diese Einschätzung von den betroffenen Städten und Gemeinden.
Deshalb stimmen wir den vorgenannten Projekten zu.
Soweit unser Abstimmungsverhalten in der 2. Lesung.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14417*
In der 3. Lesung werden wir den Bundesverkehrswegeplan aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen.
Wieland Sorge (SPD): Ich trete ein für den Bau der
A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und der A 81/ErfurtSchweinfurt und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 172, 173 und 174 des Ausschußberichtes).
Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja.
Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD): Ich stimme dem Bau
der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu.
Die vorhandene Bundesstraße B 12 ist seit langer Zeit völlig überlastet. Die Verkehrsdichte stellt für die Anwohner der Bundesstraße — vor allem im Zuge der Ortsdurchfahrt — eine nicht mehr zumutbare Belästigung dar. Auch für die Verkehrsteilnehmer — darunter viele Arbeitnehmer — sind die Zeitverluste, die sich aus der Überlastung ergeben, unerträglich. Die weit fortgeschrittenen Planungen für den Ausbau der A 94 in dem fraglichen Bereich sollten deshalb so schnell wie möglich verwirklicht werden. Ich befürchte, daß eine Neuplanung mit veränderter Trassenführung zu einer weiteren Verzögerung, aber nicht zu einer substantiell geringeren Inanspruchnahme der Landschaft führen würde.
Lydia Westrich (SPD): Die Beschlußempfehlung des
Ausschusses für Verkehr für die B 10 in Rheinland-Pfalz sieht vor, daß das Projekt vom weiteren Bedarf in den vordringlichen Bedarf vorrückt. Ich begrüße dies sehr, da offensichtlich die Dringlichkeit des Ausbaus erkannt worden ist.
Gerade in Rheinland-Pfalz, das aufgrund seiner ländlichen Struktur sowieso benachteiligt ist und unter der Last der Konversionsproblematik noch weiter gebeutelt wird, müssen vernünftige Verkehrswege gewährleistet sein. Der öffentliche Personennahverkehr ist gerade bei uns keine Alternative, da es an allen Ecken und Enden mit den Anbindungen hapert.
Die Westpfalz ist die Region mit der höchsten Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz. Der Ausbau der B 10 führt zu einer besseren Erschließung für Industrieansiedlungen.und dient nicht zuletzt unseren vielen Pendlern, die aus der Westpfalz teilweise bis nach Ludwigshafen täglich zur Arbeit fahren müssen.
Der vierspurige Ausbau der B 10 auf dem Teilstück Annweiler-Landau ist ein unverzichtbarer Bestandteil der verkehrsmäßigen Anbindung unserer Region an den südwestdeutschen Raum und dient der wirtschaftlichen Weiterentwicklung.
Zu bedauern ist allerdings auch, daß das Teilstück der B 10 Hinterweidenthal-Wilgartswiesen nicht auch in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde,
denn die Bundesstraße ist für die Region Pirmasens/ Zweibrücken die wichtigste Verbindung Richtung Süden.
Vor diesem Hintergrund kann ich dem Änderungsantrag meiner Fraktion, der lediglich vorsieht, daß die B 10 im weiteren Bedarf belassen wird, aus den genannten Gründen nicht zustimmen, sondern stimme für die Beschlußempfehlung des Ausschusses.
Hermann Wimmer (Neuötting) (SPD): Entgegen
dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 12/5315, Bezug auf die Nr. 125 im Änderungsantrag I. [Bayern] im Bericht des Verkehrsausschusses, Drucksache 12/5289, Seite 70) stimme ich dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu.
Nach den langjährigen Verzögerungen bei den Planungen und dem bereits erreichten Stand des Ausbaues muß es darum gehen, nun zügig zu einer Verwirklichung der dringend nötigen Straßenverbindung München-Passau zu kommen. Im Interesse der vielen Menschen, die täglich die hoffnungslos überlastete alte B 12 benutzen müssen, und vieler Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk im südostbayerischen Raum ist jetzt rasch die weitere Umsetzung der Planung und der Ausbau voranzutreiben. Auch das seit der Öffnung der Grenzen nach Osten stark anwachsende zusätzliche Verkehrsaufkommen spricht für einen schnellen Ausbau der Strecke. Selbstverständlich ist der Ausbau so umwelt- und landschaftsschonend wie möglich durchzuführen.
Dr. Hans de With (SPD): Ich trete ein für den Bau der
A 73/Landesgrenze Thüringen/Bayern (Suhl)-Coburg-Untersiemau und der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 123. Seite 61 und Ziffer 172. Seite 67 des Ausschußberichts).
Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 1):
Wie bereiten sich die Deutschen Bahnen auf die Umsetzung eines Rauchverbots in allen Seitengängen und Vorräumen aller Wagen, so wie es die Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Benutzung von Personen- und Gepäckwagen im Internationalen-Eisenbahn-Verband (UIC) noch in diesem Jahr vorsieht, vor, und wie wird dieses Rauchverbot kontrolliert?
Die Deutschen Bahnen haben bereits, wie in der Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Knittel vom
14418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
6. Mai 1993 angesprochen, Lösungen hierfür vorgesehen. Um im internationalen Reiseverkehr bei den in dem Internationalen Eisenbahn-Verband zusammengeschlossenen Eisenbahnen eine einheitliche Regelung sicherzustellen, erarbeitet ein UIC-Ausschuß derzeit Richtlinien für eine entsprechende Umsetzung des Beschlusses des Internationalen Eisenbahn-Verbandes, der ein Rauchverbot in den Seitengängen und Vorräumen der Reisezugwagen des internationalen Verkehrs vorsieht. Die deutschen Bahnen werden die diesen Richtlinien entsprechenden Maßnahmen für ihren Bereich unverzüglich realisieren, sobald diese vorliegen.
Das Zugbegleitpersonal wird die Aufgabe haben, auf die Einhaltung des Rauchverbotes zu achten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 5):
Welche Poststellen sollen in den Landkreisen Lörrach und Waldshut in Zukunft geschlossen werden, nachdem bislang nur allgemein von einer Ausdünnung von Poststellen im ländlichen Raum dieser Region gesprochen wurde?
Nach Auskunft der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST werden in den Landkreisen Lörrach und Waldshut die Poststellen II
— Klüssaberg 6 (Ortsteil Ettikon) mit Ablauf des 31. Dezember 1993 und
— Klettgau 4 (Ortsteil Weisweil) mit Ablauf des 31. August 1993 geschlossen.
Seit einiger Zeit wird dort die wöchentliche Mindestgrundarbeitszeit von 5,5 Std./Woche unterschritten. Die Schließung der Poststellen erfolgt anläßlich des Ausscheidens der Posthalter.
Grundlage hierfür ist der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1981, der nach wie vor gültig ist. Die dort festgelegten Organisationsvorschriften für die Aufhebung von Amtsstellen sind in den genannten Fällen eingehalten.
Im Rahmen eines bundesweiten Betriebsversuchs wird die Deutsche Bundespost POSTDIENST bis 1994 zusätzlich zur bestehenden Vertriebsstruktur ca. 500 „Postagenturen" einrichten. Geplant ist für diese Agentur das Angebot standardisierter Postdienst-, Postbank- und Telekomprodukte. Unter dem Dach privatbetriebener Verkaufsstellen, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel, in Schreibwarengeschäften oder an Tankstellen, werden in etwa die gleichen Dienstleistungen wie in Poststellen, allerdings mit wesentlich längeren Öffnungszeiten, angeboten werden können.
Für die Landkreise Lörrach und Waldshut sind im Rahmen des anstehenden Betriebsversuches „Postagenturen" bereits Gespräche mit möglichen Agenturnehmern in
— Aftersteg (im Bereich des PA Todtnau)
— Hüsingen (im Bereich des PA Steinen) und
— Buch (im Bereich des PA Albbruck)
aufgenommen worden. Als frühester Zeitpunkt der Einrichtung solcher Agenturen kann der 1. August 1993 genannt werden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Else Ackermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 11 und 12):
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß drei Wochen nach Verabschiedung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes (Rü-ErgG, Drucksache 12/4810 vom 27. April 1993) der Parlamentarische Staatssekretär des zuständigen Bundesministeriums zu der Erkenntnis kommt, daß eines der mit diesem Gesetz verfolgten Ziele, nämlich die wesentliche Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern, selbst bis zum Juni 1994 nicht eingehalten werden kann, obwohl das zuständige Bundesministerium nicht nur den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch die Verabschiedung dieses Gesetzes den Abbau von inzwischen mehreren Hunderttausend aufgestauten Rentenbearbeitungsanträgen bis Jahresende in Aussicht gestellt hat, sondern auch alle Rentenversicherte in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr erreicht haben, aufgefordert hat, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen?
In welcher Weise sind das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ihrer Pflicht zur Aufsicht gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, insbesondere auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsaufsicht, vor dem Hintergrund der Tatsache nachgekommen, daß vom Bundessozialgericht in der Verfahrensweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sogar schwerwiegende Grundgesetzverletzungen festgestellt werden mußten, die beispielsweise darin gesehen werden, daß auch die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen keine Berücksichtigung findet, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, daß solche Verfahrensweisen für die Zukunft ausgeschlossen werden?
Zu Frage 11:
Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt verlautbart, daß jeder der rd. 600 000 im Jahre 1992 in den neuen Bundesländern gestellten Rentenanträge bis Ende des Jahres 1993 abschließend bearbeitet sein wird. Sie hat auch nicht alle Rentenversicherten in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr vollendet haben, aufgefordert, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen.
Das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz enthält nach Auffassung der Bundesregierung und der Rentenversicherungsträger die aufgrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen notwendig gewordenen Regelungen für eine Beschleunigung des Rentenverfahrens. Es ist daher davon auszugehen, daß dieses Gesetz schon in den nächsten Monaten dazu führen wird, daß der Antragsberg nach und nach abgebaut wird, d. h., daß Monat für Monat mehr Anträge beschieden werden als neue zugehen. Die Bundesregierung rechnet aufgrund der Angaben der Rentenversicherungsträger damit, daß bis zur Jahresmitte 1994 der derzeitige Antragsberg abgearbeitet sein wird und daß sich bis dahin die Arbeitssituation bei den Trägern wieder normalisiert.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14419*
Zu Frage 12:
Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundessozialgerichts bekannt, wonach eine Verfahrensweise verfassungswidrig sein soll, nach der einem Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen keine aufschiebende Wirkung beigemessen wird. Sie kann sich eine solche Entscheidung auch kaum vorstellen, da es Rechtsbereiche — wie z. B. den Bereich des Abgabenrechts — gibt, in denen Rechtsmittel grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben.
Soweit Sie die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Januar und 23. März 1993 im Auge haben sollten, nach denen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache an ehemalige Angehörige der Intelligenz eine Rente ggf. auch in Höhe von mehr als 2 010 DM monatlich zu zahlen ist, ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihren Verpflichtungen aus diesen Urteilen unverzüglich nachgekommen ist und weiter nachkommt. Sie zahlt die Differenzbeträge zu den am 1. Juli 1990 zustehenden Beträgen solange aus, bis die Regelung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes, mit der für diese Personengruppe ein neuer vorläufiger Höchstbetrag von 2 700 DM/Monat festgesetzt wurde, in Kraft tritt und damit — ggf. auch rückwirkend — berücksichtigt werden kann.
Damit war und ist ein Anlaß für aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht gegeben.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 13 und 14):
Wie gestaltet sich derzeit die soziale Absicherung der geschiedenen Ehefrau eines Landwirts, wenn sie in das Rentenalter eintritt und der Landwirt wieder verheiratet ist?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei einer Neuregelung der agrarsozialen Sicherung eventuelle Benachteiligungen der geschiedenen Ehefrau zu beseitigen?
Zu Frage 13:
Im Falle der Scheidung werden für die ausgleichsberechtigte Ehefrau eines Landwirts Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet (Quasi-Splitting). Dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit in der Altershilfe für Landwirte erworbenen Anwartschaften auf der Basis des Ledigenaltersgeldes zugrunde gelegt. Der sich hieraus ergebende Betrag wird entsprechend der Anpassung der Rentenleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert.
Ob der Landwirt wieder geheiratet hat, hat auf die Alterssicherung seiner früheren Ehefrau keinen Einfluß.
Zu Frage 14:
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer Reform der agrarsozialen Sicherung die soziale
Sicherung der Bäuerin insgesamt zu verbessern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Bäuerin ebenso wie der Landwirt grundsätzlich in der Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig werden.
Durch den Aufbau einer eigenständigen Sicherung der Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer tritt die praktische Bedeutung eines — weiterhin notwendigen — Versorgungsausgleichs zurück.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 15):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die therapeutisch-effektive Wirksamkeit freiverkäuflicher Raucherentwöhnungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland, und beabsichtigt sie, entsprechend dem Vorgehen der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, Mittel, für deren tatsächliche Wirksamkeit es keinen Beweis gibt, vom Markt zu nehmen?
Die in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt befindlichen, zugelassenen Raucherentwöhnungsmittel, die Nikotin enthalten und zur Anwendung als Kaugummi oder Pflaster bestimmt sind, unterstehen uneingeschränkt der Verschreibungspflicht und sind somit nicht freiverkäuflich.
Es befinden sich allerdings mehrere fiktiv zugelassene freiverkäufliche Raucherentwöhnungsmittel auf dem Markt. Die Beurteilung ihrer Wirksamkeit erfolgt im Rahmen der Aufbereitung und ist noch nicht abgeschlossen. Über den Fortbestand der Zulassungen wird im Rahmen des Nachzulassungsverfahrens zu entscheiden sein. Hierbei ist auch die Beurteilung des therapeutischen Nutzens — ebenso wie bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA — von entscheidender Bedeutung.
Zur Zeit gibt es im Hinblick auf den Markt in der Bundesrepublik Deutschland keine Erkenntnisse, die einen Widerruf bestehender Zulassungen erforderlich machen oder ermöglichten.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 12/5268 Fragen 16 und 17):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an niedergelassene Ärzte — unter Bezugnahme auf das Gesundheitsstrukturgesetz und die Arzneimittelbudgetierung — das in seiner Wirkung als positiv beschriebene Migränemittel „Imigran" aufgrund seines hohen Preises nicht zu verordnen?
Welche Möglichkeiten — ggf. durch eine Sonderregelung im SGB V — sieht die Bundesregierung, um innovative Arzneimittel, die Patienten einen starken therapeutischen Nutzen bringen, für die Therapie am Menschen zugänglich zu machen?
14420* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
Die im Gesundheits-Strukturgesetz getroffenen Regelungen für den Arzneimittelbereich stehen einer Verordnung neuer, innovativer Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht entgegen. So ist in der Regelung zum Arzneimittelbudget ausdrücklich vorgesehen, daß in den Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Anpassung des Budgets neben den bestehenden Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelbereich auch die Innovationen zu berücksichtigen sind (§ 84 Abs. 1 SGB V). Die seit Inkrafttreten des Gesundheits-Strukturgesetzes erreichten Einsparungen der Krankenkassen infolge einer wirtschaftlicheren Verordnungsweise der Ärzte haben die von der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bereits in den Jahren 1988 und 1989 vertretene Auffassung bestätigt, daß die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beeinträchtigung der Qualität der Versorgung der Versicherten gesenkt werden können. Die Regelungen des Gesundheits-Strukturgesetzes, insbesondere zum Arzneimittelbudget, leisten somit einen wesentlichen Beitrag, um die Finanzierbarkeit des medizinischen Fortschritts im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch künftig zu gewährleisten. Für die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, das Arzneimittelbudget aufzustocken, um die Verordnung eines neu in Verkehr gebrachten Migränemittels zu ermöglichen, gibt es insoweit keine Grundlage.
Die KV Hessen weist jedoch zu Recht auf die außerordentlich hohen Therapiekosten des Migränemittels „Imigran" der Fa. Glaxo hin. Der ungewöhnlich hohe Preis dieses Mittels hat auch in anderen Ländern zu massiver Kritik an der Preissetzung des Herstellers geführt. Insbesondere wird die Frage gestellt, wie Patienten und Krankenversicherungen vor einer finanziellen Überforderung durch das Ausnutzen einer Monopolsituation seitens des Herstellers geschützt werden können.
Im Rahmen des geltenden Rechts hat die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen sicherzustellen, daß bei der Verordnung dieses Mittels das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wird; d. h. es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verordnung des Mittels als medizinisch angezeigt anzusehen ist. Die Fachdiskussion über die medizinische Indikation des Mittels ist noch nicht abgeschlossen. Ferner sind die Erfahrungen auszuwerten, die sich bei der bisherigen Anwendung des Mittels, insbesondere im Hinblick auf den therapeutischen Nutzen und das Auftreten unerwünschter Wirkungen, ergeben haben.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 19 und 20):
Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, analog zu den bestehenden gesetzlichen und freien Beschränkungen der Nikotinwerbung mit der Alkoholindustrie zu ähnlichen Übereinkommen zu gelangen, wenn ja, welche?
Bestehen Planungen, im Rahmen der Prävention vor den Gefahren des Alkohols weitere Einschränkungen der Werbung, insbesondere soweit sie Jugendliche erreicht, zu vereinbaren?
Zu Frage 19:
Bereits seit Juni 1976 gelten Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke, die die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Hersteller und Importeure von alkoholischen Getränken vereinbart haben. Diesen Vereinbarungen liegt die erklärte Absicht zugrunde, Werbung zu unterbinden, die geeignet ist, mißbräuchlichen und aus diesem Grunde unerwünschten Alkoholgenuß zu fördern. Damit soll den potentiellen Gefahren für die Gesundheit, die durch den Mißbrauch von alkoholischen Getränken hervorgerufen werden können, vorgebeugt werden.
Zu Frage 20:
Die geltenden Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke enthalten Bestimmungen, die verhindern sollen, daß Werbung als Ansprache Jugendlicher mißverstanden werden kann, da auch insoweit Mißbräuche der Werbung, denen mit den bestehenden Selbstbeschränkungsvereinbarungen nicht wirksam begegnet werden könnte, nicht zu verzeichnen sind, bestehen keine Planungen der Bundesregierung zu weiteren Einschränkungen der Werbung für alkoholische Getränke.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/5268 Fragen 21 und 22):
Wie wird im Bundesministerium für Gesundheit der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung überprüft, damit diese Klausel als Entscheidungskriterium z. B. für die Beihilfevorschrift verwandt werden kann, da für den Ausschluß von bestimmten Methoden von der Beihilfefähigkeit „der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung das maßgebliche Kriterium ist", und welche Überlegungen waren ausschlaggebend, die Hämatogene Oxydationstherapie (HOT) als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren?
Welche Überlegungen waren ausschlaggebend, Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage z. B. Elektroakupunktur nach Voll, elektronische Systemdiagnostik, BFD-Medikamententest, Decoderdermographie, Mora-Therapie als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren, und welche Sachverständigen wurden hierzu vom Bundesministerium für Gesundheit herangezogen?
Zu Frage 21:
Der Bundesminister des Innern kann gem. § 6 Abs. 2 der Beihilfevorschriften wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden von der Beihilfefähigkeit ausschließen. Er fragt hierzu in der Regel den Bundesminister für Gesundheit, der seinerseits den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer bzw. die für die jeweilige Frage zuständige medizinische Fachgesellschaft um eine gutachterliche Stellungnahme bittet, denn die wissenschaftliche Bewertung eines Verfahrens kann nur von Wissenschaftlern selbst auf der Grundlage von deren Kenntnissen beurteilt werden.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14421*
Bei der Hämatogenen Oxydationstherapie nach Dr. Wehrli — Versetzen des Venenblutes mit Sauerstoff und anschließende intramuskuläre Einspritzung — handelt es sich nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 21. Mai 1990 um kein wissenschaftlich allgemein anerkanntes Behandlungsverfahren. Nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sehen auch auf dem Gebiet der Angiologie Erfahrene keine Indikation für diese Methode, da ein Wirksamkeitsnachweis nicht geführt werden konnte.
Zu Frage 22:
Nach Stellungnahme des Ausschusses für Untersuchungs- und Heilmethoden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, handelt es sich bei der Elektro-Akupunktur z. B. nach Voll um eine bisher wissenschaftlich nicht ausreichend begründete Diagnostik- und Therapiemethode.
Bei der Ganzheitsbehandlung auf bioelektrischheilmagnetischer Grundlage handelt es sich nach Mitteilung der deutschen Gesellschaft für Innere Medizin nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode.
Der BFD-Medikamententest und die Decoderdermographie stellen nach Aussage eines Experten von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinikum Großhadern, zwei äußerst spekulative Verfahren aus dem paramedizinischen Bereich dar. Sie sind mit naturwissenschaftlich kaum nachvollziehbaren physikalischen, physiologischen und pathogenetischen Vorstellungen verknüpft. In der Monographie „Außenseitermethoden in der Medizin", herausgegeben von Irmgard Oepen und Otto Prokop, 1986, wird die BFD charakterisiert als ein Verfahren, bei dem der Hautwiderstand an vielen Stellen des Körpers gemessen wird. Eine spezielle Organdiagnostik, wie sie durch die BFD-Tests propagiert wird, ist dem dort veröffentlichten Artikel zufolge nicht möglich, auch nicht eine mit dem gleichen Verfahren meistens praktizierte Medikamenten-Testung.
Die Mora-Therapie, eine physikalische Therapie mit elektromagnetischen Schwingungen wurde nicht aufgrund einer vom Bundesministerium für Gesundheit abgegebenen Stellungnahme, sondern aufgrund einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. August 1990 ausgeschlossen, da es sich hierbei nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode handelt.
Anlage 11
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 37):
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen konnte bisher in Deutschland neben der deutschen auch eine zweite Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) erworben werden, und wie viele solcher Doppelstaatsangehörigkeiten (aufgegliedert nach Staaten) gibt es zur Zeit?
Mehrstaatigkeit kann eine Vielzahl von Gründen haben.
Die meisten Fälle einer doppelten Staatsangehörigkeit entstehen durch Geburt, wenn die Eltern des Kindes unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen.
Einbürgerungen aufgrund von Anspruchstatbeständen, die die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht voraussetzen (für Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, für NS-Verfolgte, denen aus politischen oder rassischen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen oder vorenthalten worden war, für nichteheliche Kinder deutscher Väter) dürfen gleichfalls in vielen Fällen Mehrstaatigkeit verursachen.
Ermessenseinbürgerungen gemäß der allgemeinen Vorschrift des § 8 RuStAG können nach den (das Ermessen konkretisierenden) Einbürgerungsrichtlinien regelmäßig nur dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen, wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweislich nicht oder nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich ist, wobei wirtschaftliche Nachteile ausdrücklich als regelmäßig zumutbar anzusehen sind, während z. B. bei politischen Flüchtlingen die Forderung der Entlassung eine unzumutbare Härte darstellen kann.
Entsprechendes gilt gem. § 87 des Ausländergesetzes für Einbürgerungen nach § 85 des Ausländergesetzes (für junge Ausländer der zweiten und dritten Generation) und nach § 86 des Ausländergesetzes (für sich schon seit 15 Jahren rechtmäßig hier aufhaltende Ausländer).
Im Jahr 1991 (Jahr der neuesten verfügbaren Einbürgerungsstatistik) wurden 114 335 Anspruchseinbürgerungen und 27 295 Ermessenseinbürgerungen (von letzteren 6 700 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) vorgenommen.
Die Zahl der Doppelstaater ist — wie in meiner Antwort vom 8. März 1993 auf eine schriftliche Frage (Drucksache 12/4557 Nr. 30) ausgeführt — nicht bekannt und ließe sich auch nur unter Berücksichtigung erheblicher Unwägbarkeiten eingrenzen.
Anlage 12
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 38):
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlich mögliche Reaktivierung der gegenwärtig 46 im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer?
Sie gehen zutreffend davon aus, daß eine Wiederverwendung ehemaliger Bundesbeamter, die sich im einstweiligen Ruhestand befinden, rechtlich durchaus möglich ist. Die Bundesregierung würde es auch begrüßen, wenn diese früheren Beamten in der öffentlichen Verwaltung der neuen Länder Verwendung finden könnten.
14422* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993
Es ist allerdings nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit der im einstweiligen Ruhestand befindlichen Beamten für den Dienst in der ostdeutschen Verwaltung; es muß auch konkret der Wunsch z. B. einer Behörde im Bereich der neuen Bundesländer zur. Reaktivierung eines solchen Beamten bestehen.
Die Bundesregierung kann auf derartige Entscheidungen, die mit dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden müssen, keinen Einfluß ausüben.
Anlage 13
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 39):
Wie steht die Bundesregierung zu einem Verbot der kommunistischen PKK, und welche weiteren Maßnahmen halt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die innere Sicherheit Deutschlands für notwendig?
Die Bundesregierung hat zum Stand von Verbotsüberlegungen in bezug auf Vereinigungen — auch auf parlamentarische Anfragen hin — wegen der damit verbundenen möglichen negativen Auswirkungen nie öffentlich Stellung genommen:
Die zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern beraten gegenwärtig über eine Verschärfung der Bekämpfungsmaßnahmen; die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig davon plädiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den gewalttätigen Aktionen gegen türkische Einrichtungen am 24. Juni 1993 für eine tatnahe und effektive strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung der Täter durch die Strafverfolgungsbehörden und -gerichte in den Ländern.
Der Bundesinnenminister hat bei den Innenministern der Länder auch angeregt, in bezug auf Personen, die an den Aktionen beteiligt waren, beschränkte und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Ausländergesetz zu prüfen und zu ergreifen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 40):
Hält die Bundesregierung die Berechnung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes, Bernhard Friedmann, für zutreffend, nach der die EG gemäß ihren allgemeinen Kriterien im Zeitraum 1991 bis 1993 insgesamt rund 50 Mrd. DM als Finanztransfers für die neuen Bundesländer bereitstellen müßte, während sie tatsächlich nur rund 2 Mrd. DM im genannten Zeitraum zur Verfügung stellt?
Die Äußerungen des Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs Dr. Bernhard Friedmann beziehen sich auf den Zeitraum 1993-1999 und nicht auf den Zeitraum 1991-1993. Den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) stehen für den Zeitraum 1991-1993 Strukturfondsmittel von insgesamt 6 Milliarden DM zur Verfügung.
Der Europäische Rat in Edinburgh hat im Dezember 1992 beschlossen, daß die neuen Bundesländer und Ost-Berlin ab 1. Januar 1994 zu den sog. Ziel-1Regionen (Regionen mit Entwicklungsrückstand) gehören und daß sie in gleicher Weise wie die anderen Regionen dieses Typs behandelt werden. Der Europäische Rat hat gleichzeitig für alle Ziel-1-Regionen von 1993 bis 1999 rd. 108,6 Milliarden ECU festgelegt und davon rd. 70 Milliarden ECU für Griechenland, Irland, Portugal und Spanien vorgesehen.
Die Mittel sollen nach objektiven Kriterien verteilt und in transparenten Verfahren angemessen gewichtet werden: nationaler Wohlstand, regionaler Wohlstand, Bevölkerung der begünstigten Regionen und das relative Ausmaß der strukturellen Probleme einschließlich der Arbeitslosigkeit, sowie — bei entsprechenden Zielen — die Erfordernisse der Entwicklung des ländlichen Raums.
Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen mit allem Nachdruck für eine volle Gleichbehandlung der neuen Bundesländer und Ost-Berlins einsetzen; dies muß sich in dem diesen Regionen zufließenden Betrag niederschlagen.