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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Inhalt: Absetzung des Punktes 1 — Befragung der Bundesregierung — sowie des Punktes 9c von der Tagesordnung . . . 14357 A, B, 14386B Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Doris Odendahl 14386 B Abwicklung der Tagesordnung 14386 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/5268 vom 25. Juni 1993 — Notwendigkeit der seuchenrechtlichen Maßnahmen der EG-Kommission in bezug auf Maul- und Klauenseuche gegenüber Ostblockstaaten, insbesondere Polen MdlAnfr 2, 3 Georg Gallus F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . 14357D, 14358A ZusFr Georg Gallus F.D.P. . 14357D, 14358 A Anzahl der im Zuge der geplanten Verkleinerung der Bundeswehr frühpensionierten Soldaten; Kosten MdlAnfr 4 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 14358 C ZusFr Hans Wallow SPD 14358 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 14359 B Schutz von Embryonen aus Abtreibungen; Verhinderung von Experimenten mit Embryonen MdlAnfr 7, 8 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 14359D, 14360B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 14360A, C Abkommen der EG mit der Tschechischen Republik, Bulgarien und Rumänien über die Niederlassungsfreiheit für Ärzte MdlAnfr 18 Claus Jäger CDU/CSU Antw StSekr Baldur Wagner BMG . . 14360 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 14361 B Neuverhandlungen mit den Ländern angesichts der Infragestellung der Ergebnisse der Kohlerunde 1991 MdlAnfr 43 Jutta Müller (Völklingen) SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362 D ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 14362 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14362 C ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14362 C Auswirkungen der US-Strafzölle auf Stahlimporte auf die deutsche Stahlindustrie; Verhinderung weiterer protektionistischer Maßnahmen der USA MdlAnfr 41, 42 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14362D, 14363 C ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . 14363 A, D, ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . 14363B, D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 12/3480, 12/3481, 12/5289) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Jürgen Schmieder, Martin Göttsching und weiterer Abgeordneter: Bundesverkehrswegeplan 1992 zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Graf, Hermann Rappe (Hildesheim), Dietmar Schütz und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 213 Lastrup/Niedersachsen in den Bundesverkehrswegeplan 1992 als Vordringlicher Bedarf zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ersatzlose Streichung der Projekte A 100 AD Tempelhof-Treptow und A 113 Treptow-Schönefeld aus dem Bundesverkehrswegeplan '92 zu dem Antrag der Abgeordneten Michael von Schmude, Dietrich Austermann, Hans-Werner Müller (Wadern) und weiterer Abgeordneter: Aufnahme des Baus der Ortsumgehung B 208 Ratzeburg/Schleswig-Holstein in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992 zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Rücknahme des von der Bundesregierung vorgelegten Bundesverkehrswegeplans sowie des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rücknahme des ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplans 1992 — Wende in der Verkehrspolitik zu dem Antrag der Abgeordneten Adolf Ostertag, Ursula Burchardt, Gerd Andres und weiterer Abgeordneter: Kein Weiterbau der A 44 („Dü-Bo-Do") (Drucksachen 12/2777, 12/3192, 12/3351, 12/3486, 12/3561, 12/3562, 12/3627, 12/5289) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksache 12/2560) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Roland Kohn, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) (Drucksachen 12/3500, 12/5314) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz) (Drucksachen 12/4328, 12/5284) Renate Blank CDU/CSU 14365 B Volkmar Kretkowski SPD 14368A Horst Friedrich F.D.P. 14371 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 14372 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14374 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 14376B Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . 14377 C Siegrun Klemmer SPD 14379D Roland Kohn F D P. 14381A Dr. Margrit Wetzel SPD 14381 D Klaus Hasenfratz SPD 14382 A Georg Brunnhuber CDU/CSU 14383 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 14385 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Kürzungspläne der Bundesregierung im Sozialbereich im Hinblick auf die Empfehlungen des Europäischen Rates zum sozialen Schutz der Bürger Ottmar Schreiner SPD 14388D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 14390A Dr. Gisela Babel F.D.P. . . . . . . . . . 14391 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 14391D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . • . . . . . . . . . 14393 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14394 A Regina Kolbe SPD 14395 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 III Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 14396 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14398A Konrad Gilges SPD 14399A Heinz Schemken CDU/CSU 14400 A Gerd Andres SPD 14401 C Karl Josef Laumann CDU/CSU 14402 D Erich G. Fritz CDU/CSU 14404 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Glotz, Dr. Uwe Jens, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzentrationserscheinungen bei elektronischen Medien (Drucksachen 12/3306, 12/4622 [neu]) Dr. Peter Glotz SPD 14405 B Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 14407 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 14409D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 14411 B Dr. Uwe Jens SPD 14412A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 14413D Nächste Sitzung 14414 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14415* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3) Marion Caspers-Merk SPD . . . . . . . 14415* C Karl Diller SPD 14415* D Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 14415* D, 14416* A Ralf Walter (Cochem) SPD 14415* D Gerlinde Hämmerle SPD . . . . . . . . 14416* A Lisa Peters F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14416* B Renate Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 14416* B Günter Verheugen SPD . . . . . . . . . 14416 * B Heide Mattischeck SPD 14416* B Bodo Seidenthal SPD 14416* D Wieland Sorge SPD 14417* A Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 14417* A Lydia Westrich SPD 14417* B Hermann Wimmer (Neuötting) SPD . . . 14417* C Dr. Hans de With SPD 14417* D Anlage 3 Umsetzung und Kontrolle des Rauchverbots in Bundesbahn und Reichsbahn MdlAnfr 1 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 14417* D Anlage 4 Schließung von Poststellen in den Kreisen Lörrach und Waldshut MdlAnfr 5 — Drs 12/5268 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 14418* A Anlage 5 Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern mit Hilfe des im April 1993 verabschiedeten Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes; Feststellung schwerwiegender Grundgesetzverletzungen durch das Bundessozialgericht bei Nichtberücksichtigung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/5268 — Dr. Else Ackermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14418* C Anlage 6 Beseitigung der Benachteiligung geschiedener Frauen von wiederverheirateten Landwirten bei Eintritt in das Rentenalter im Zuge der Neuregelung der agrarsozialen Sicherung MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5268 — Maria Eichhorn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . 14419 * B Anlage 7 Verbot für Raucherentwöhnungsmittel ohne nachgewiesene Wirksamkeit MdlAnfr 15 — Drs 12/5268 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419' C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Anlage 8 Ärztliche Verordnung neuer Arzneimittel mit positiver Wirkung, insbesondere des Migränemittels „Imigran", trotz des hohen Preises MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/5268 — Hermann Haack (Extertal) SPD SchrAntw- PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14419* D Anlage 9 Beschränkung der Alkoholwerbung, insbesondere zum Schutz der Jugendlichen MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/5268 — Werner Ringkamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14420* B Anlage 10 Kriterien des Bundesministeriums für Gesundheit für die Beurteilung der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung alternativer Therapien im Hinblick auf die Beihilfefähigkeit MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/5268 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . . 14420* D Anlage 11 Voraussetzungen für den Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit; Zahl der Doppelstaatsangehörigkeiten MdlAnfr 37 — Drs 12/5268 — Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* B Anlage 12 Reaktivierung der gegenwärtig im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten 46 Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer MdlAnfr 38 — Drs 12/5268 — Hans Wallow SPD SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14421* D Anlage 13 Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans im Hinblick auf die innere Sicherheit MdlAnfr 39 — Drs 12/5268 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 14422* A Anlage 14 Finanztransfers der EG für die neuen Bundesländer seit 1991 MdlAnfr 40 — Drs 12/5268 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 14422* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14357 167. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 30. 6. 93* Bindig, Rudolf SPD 30. 6. 93* Blunck (Uetersen), SPD 30. 6. 93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 6. 93* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 30. 6. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 30. 6. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 6. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 30. 6. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 30. 6. 93* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 30. 6. 93* Formanski, Norbert SPD 30. 6. 93 Fuchs (Verl), Katrin SPD 30. 6. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 30. 6. 93 Johannes Henn, Bernd PDS/LL 30. 6. 93 Hilsberg, Stephan SPD 30. 6. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 30. 6. 93* Kittelmann, Peter CDU/CSU 30. 6. 93* Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 30. 6. 93 Leidinger, Robert SPD 30. 6. 93 Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 30. 6. 93 Marten, Günter CDU/CSU 30. 6. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 30. 6. 93* Müller (Wadern), CDU/CSU 30. 6. 93 Hans-Werner Odendahl, Doris SPD 30. 6. 93 Ostertag, Adolf SPD 30. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 30. 6. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 30. 6. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 30. 6. 93* Reimann, Manfred SPD 30. 6. 93* Reuschenbach, Peter W. SPD 30. 6. 93 Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 30. 6. 93 Roth, Wolfgang SPD 30. 6. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 6. 93** Helmut Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. Schmidt CDU/CSU 30. 6. 93 (Halsbrücke), Joachim Dr. Soell, Hartmut SPD 30. 6. 93* Steiner, Heinz-Alfred SPD 30. 6. 93* Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 30. 6. 93 Wolfgang Strube, Hans-Gerd CDU/CSU 30. 6. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 30. 6. 93* Cornelia Tietjen, Günther SPD 30. 6. 93 Weiermann, Wolfgang SPD 30. 6. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 30. 6. 93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 30. 6. 93 Zapf, Uta SPD 30. 6. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 30. 6. 93 ' Zurheide, Burkhard F.D.P. 30. 6. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetz u. a. (Tagesordnungspunkt 3) Marion Caspers-Merk (SPD): Dem o. g. Gesetz hat die Fraktion der SPD nicht zugestimmt, weil mit ihm die Chance auf einen Neuanfang und eine Trendwende in der Verkehrspolitik verpaßt wurde. Anstatt zur Entlastung vieler Bürgerinnen und Bürger, die in engen und überlasteten Ortslagen täglich von Lärm und Schadstoffemissionen einer wachsenden Verkehrsflut geplagt werden, durch den vorrangigen Bau von Ortsumgehungen beizutragen, setzt das Gesetz seine Schwerpunkte auf extrem teure und zum Teil außerordentlich umstrittene Autobahnprojekte. Der Versuch der SPD-Fraktion, im Rahmen der zweiten Lesung diese Fehlentwicklung zu korrigieren, scheiterte an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Die im Gesetz namentlich genannten Ortsumgehungen werden vor diesem Hintergrund kaum im Geltungszeitraum des Gesetzes realisiert werden können. Dies betrifft auch die Projekte mit den laufenden Nummern 121 und 134 des Gesetzes, also die Verlegung der B 3 bei Weil/Otterbach und die Ortsumgehung Wyhlen im Zuge der B 34. Beide Projekte kann ich aus den oben schon genannten allgemeinen Gründen aus meiner Kenntnis der Verkehrssituation in den beiden Kommunen nur unterstützen. Hätte es die Möglichkeit einer Einzelabstimmung zu konkreten Projekten gegeben, hätte ich mich deshalb für diese beiden Maßnahmen ausgesprochen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der nicht möglichen Differenzierung habe aber auch ich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt. Karl Diller, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Ralf Walter (Cochem) (alle SPD): Abweichend vom mehrheitlich festgelegten Votum unserer Fraktion geben wir zu Protokoll: Die vom Verkehrsausschuß gebilligte Aufnahme der Lückenschlüsse im Fernstraßennetz in Rheinland-Pfalz (A 1, A 60, B 50 neu) in die Stufe „Vordringlicher 14416* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Bedarf" halten wir für sachgerecht. Sie wird deshalb von uns mitgetragen. Gerlinde Hämmerle (SPD): Hiermit erkläre ich meine Zustimmung zu folgenden Vorhaben im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes — B 3/Ortsumgehung Wolfartsweier — B 10/Nordtangente Karlsruhe (Westteil — L 605) — B 3/Ortsumgehung Weingarten — B 3/Ortsumgehung Baden-Oos — B 3/Ortsumgehung Sinzheim. Begründung: Diese Maßnahmen sind dringend notwendig zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Verkehrslärm, Abgasen und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Maßnahmen zur Erweiterung des Autobahnnetzes — insbesondere in den alten Bundesländern — werden von mir abgelehnt. Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Zur zweiten und dritten Lesung des Bundesverkehrswegeplans im Deutschen Bundestag am 30. Juni 1993 erkläre ich: In Anbetracht der außerordentlich hohen infrastrukturellen Bedeutung der Bundesautobahnen A 60 und A 1 für den Standort Eifel werde ich dem Votum meiner Fraktion in dieser Frage nicht folgen. Ich stimme für die lückenlose Fertigstellung beider Objekte und die Einstufung „Vordringlicher Bedarf". Lisa Peters (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. stimme ich zu. Im Bereich des Landes Niedersachsen ist die A 26, beginnend an der Ortsumgehung in Stade (Landkreis Stade) über Horneburg, Buxtehude, Rübke bis zur A 7 (Hansestadt Hamburg) in den „vordringlichen Bedarf" höhergestuft worden. Die Planung soll vierspurig vollzogen werden, der Ausbau aber nur zweispurig erfolgen. Ich weise darauf hin, daß der Bau der A 26 vierspurig erfolgen muß, da das vorhandene Straßennetz schon heute stark überlastet ist. Die Gesamtstudie des Landes Niedersachsen — die alle Verkehrsbereiche (u. a.) untersucht hat — kommt zu dem Schluß, daß sowohl der vierspurige Ausbau der A 26 als auch der weitere Ausbau des ÖPNV zwischen Stade und Hamburg dringend erforderlich ist. Renate Schmidt (Nürnberg), Günter Verheugen, Heide Mattischeck (alle SPD): Wir stimmen in 3. Lesung des Schienenwegeausbaugesetzes der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 12/5314 — nicht zu, weil wir in einem konkreten Punkt (ABS/NBS Nürnberg-Erfurt) eine abweichende Meinung vertreten. Wir sind der Auffassung, daß das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt) nicht ausreichend durchdacht und die Alternativen nicht hinreichend untersucht sind. Wir haben schwere ökologische, ökonomische und verkehrstechnische Bedenken vor allem gegen diese Trassenführung, gegen die Konzentrierung von Güterverkehren auf einer Trasse. Deshalb und weil aus der Bürgerschaft, aus den meisten Gemeinden und Städten entlang der geplanten Trasse und von interessierten Verbänden und Initiativen ebenfalls ganz erhebliche Bedenken geäußert werden, lehnen wir das Projekt in dieser Form ab. Auch die Durchsetzung der Planung mit Hilfe des Beschleunigungsgesetzes und der noch zu befürchtenden Investitionsmaßnahmegesetze trägt nicht dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Wir plädieren für eine Dezentralisierung der zusätzlichen Verkehre auf vorhandene Strecken, die ausgebaut und verbessert werden müssen. Entsprechende Anträge auf Ausbaustrecken sind in dem von der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (Drucksache 12/2560) enthalten. Auch angesichts der Finanzsituation des Bundes sollten ökonomisch, ökologisch und verkehrstechnisch so umstrittene Großprojekte zurückgestellt werden zugunsten kurzfristig machbarer, bezahlbarer und schnell wirksamer Verbesserung. Da in der 2. Lesung der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, in dem das umstrittene Projekt nicht vorgesehen war, abgelehnt worden ist, müßten wir in der 3. Lesung einem Gesetz zustimmen, das ein für uns unvertretbares Schienenprojekt enthält. Dazu sehen wir uns nicht in der Lage. Allein aus diesem Grund, nämlich der Ablehnung der Trasse Nürnberg-Erfurt, können wir in der 3. Lesung dem Schienenwegeausbaugesetz nicht zustimmen. Bodo Seidenthal (SPD): Im Bewußtsein der verkehrspolitischen Notwendigkeiten vor Ort stimmen wir als Abgeordnete der Region Braunschweig den in der Drucksache 12/5289 vom 28. Juni 1993 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (16. Ausschuß) — auf den Seiten 6-9 aufgeführten Projekten 11, 14, 15, 26, 35, 44 und 45 zu. Wir sind der Auffassung, daß die Verkehrsinfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und Voraussetzung für die gute Erreichbarkeit der zentralen Orte mit ihrem vielfältigen Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtung ist. Deshalb ist eine Fortführung der „A 39" nach Nordosten als Anbindung an die deutschen Ostseehäfen für die Region Braunschweig sowie die anliegenden Gebietskörperschaften erforderlich. Zur innerörtlichen Entlastung, städtebaulichen Verbesserung und zum Abbau der Immissionen sind künftig weitere Ortsumgehungen dringend erforderlich; sie sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verminderung von innerörtlichen Umweltbeeinträchtigungen gebaut werden. Unterstützt wird diese Einschätzung von den betroffenen Städten und Gemeinden. Deshalb stimmen wir den vorgenannten Projekten zu. Soweit unser Abstimmungsverhalten in der 2. Lesung. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14417* In der 3. Lesung werden wir den Bundesverkehrswegeplan aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Wieland Sorge (SPD): Ich trete ein für den Bau der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und der A 81/ErfurtSchweinfurt und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 172, 173 und 174 des Ausschußberichtes). Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja. Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD): Ich stimme dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu. Die vorhandene Bundesstraße B 12 ist seit langer Zeit völlig überlastet. Die Verkehrsdichte stellt für die Anwohner der Bundesstraße — vor allem im Zuge der Ortsdurchfahrt — eine nicht mehr zumutbare Belästigung dar. Auch für die Verkehrsteilnehmer — darunter viele Arbeitnehmer — sind die Zeitverluste, die sich aus der Überlastung ergeben, unerträglich. Die weit fortgeschrittenen Planungen für den Ausbau der A 94 in dem fraglichen Bereich sollten deshalb so schnell wie möglich verwirklicht werden. Ich befürchte, daß eine Neuplanung mit veränderter Trassenführung zu einer weiteren Verzögerung, aber nicht zu einer substantiell geringeren Inanspruchnahme der Landschaft führen würde. Lydia Westrich (SPD): Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr für die B 10 in Rheinland-Pfalz sieht vor, daß das Projekt vom weiteren Bedarf in den vordringlichen Bedarf vorrückt. Ich begrüße dies sehr, da offensichtlich die Dringlichkeit des Ausbaus erkannt worden ist. Gerade in Rheinland-Pfalz, das aufgrund seiner ländlichen Struktur sowieso benachteiligt ist und unter der Last der Konversionsproblematik noch weiter gebeutelt wird, müssen vernünftige Verkehrswege gewährleistet sein. Der öffentliche Personennahverkehr ist gerade bei uns keine Alternative, da es an allen Ecken und Enden mit den Anbindungen hapert. Die Westpfalz ist die Region mit der höchsten Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz. Der Ausbau der B 10 führt zu einer besseren Erschließung für Industrieansiedlungen.und dient nicht zuletzt unseren vielen Pendlern, die aus der Westpfalz teilweise bis nach Ludwigshafen täglich zur Arbeit fahren müssen. Der vierspurige Ausbau der B 10 auf dem Teilstück Annweiler-Landau ist ein unverzichtbarer Bestandteil der verkehrsmäßigen Anbindung unserer Region an den südwestdeutschen Raum und dient der wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Zu bedauern ist allerdings auch, daß das Teilstück der B 10 Hinterweidenthal-Wilgartswiesen nicht auch in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde, denn die Bundesstraße ist für die Region Pirmasens/ Zweibrücken die wichtigste Verbindung Richtung Süden. Vor diesem Hintergrund kann ich dem Änderungsantrag meiner Fraktion, der lediglich vorsieht, daß die B 10 im weiteren Bedarf belassen wird, aus den genannten Gründen nicht zustimmen, sondern stimme für die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Hermann Wimmer (Neuötting) (SPD): Entgegen dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 12/5315, Bezug auf die Nr. 125 im Änderungsantrag I. [Bayern] im Bericht des Verkehrsausschusses, Drucksache 12/5289, Seite 70) stimme ich dem Bau der A 94 München-Simbach-Pocking in der Ausschußfassung zu. Nach den langjährigen Verzögerungen bei den Planungen und dem bereits erreichten Stand des Ausbaues muß es darum gehen, nun zügig zu einer Verwirklichung der dringend nötigen Straßenverbindung München-Passau zu kommen. Im Interesse der vielen Menschen, die täglich die hoffnungslos überlastete alte B 12 benutzen müssen, und vieler Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk im südostbayerischen Raum ist jetzt rasch die weitere Umsetzung der Planung und der Ausbau voranzutreiben. Auch das seit der Öffnung der Grenzen nach Osten stark anwachsende zusätzliche Verkehrsaufkommen spricht für einen schnellen Ausbau der Strecke. Selbstverständlich ist der Ausbau so umwelt- und landschaftsschonend wie möglich durchzuführen. Dr. Hans de With (SPD): Ich trete ein für den Bau der A 73/Landesgrenze Thüringen/Bayern (Suhl)-Coburg-Untersiemau und der A 73/Erfurt (A 4)-Coburg und wende mich gegen die Streichung dieser Projekte (vgl. Ziffer 123. Seite 61 und Ziffer 172. Seite 67 des Ausschußberichts). Deshalb stimme ich der Ausschußempfehlung insoweit zu, votiere bei dieser soweit möglich im übrigen jedoch mit Nein, um die weiteren Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu stützen, und stimme bei der abschließenden Abstimmung mit Ja. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 1): Wie bereiten sich die Deutschen Bahnen auf die Umsetzung eines Rauchverbots in allen Seitengängen und Vorräumen aller Wagen, so wie es die Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Benutzung von Personen- und Gepäckwagen im Internationalen-Eisenbahn-Verband (UIC) noch in diesem Jahr vorsieht, vor, und wie wird dieses Rauchverbot kontrolliert? Die Deutschen Bahnen haben bereits, wie in der Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Knittel vom 14418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 6. Mai 1993 angesprochen, Lösungen hierfür vorgesehen. Um im internationalen Reiseverkehr bei den in dem Internationalen Eisenbahn-Verband zusammengeschlossenen Eisenbahnen eine einheitliche Regelung sicherzustellen, erarbeitet ein UIC-Ausschuß derzeit Richtlinien für eine entsprechende Umsetzung des Beschlusses des Internationalen Eisenbahn-Verbandes, der ein Rauchverbot in den Seitengängen und Vorräumen der Reisezugwagen des internationalen Verkehrs vorsieht. Die deutschen Bahnen werden die diesen Richtlinien entsprechenden Maßnahmen für ihren Bereich unverzüglich realisieren, sobald diese vorliegen. Das Zugbegleitpersonal wird die Aufgabe haben, auf die Einhaltung des Rauchverbotes zu achten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 5): Welche Poststellen sollen in den Landkreisen Lörrach und Waldshut in Zukunft geschlossen werden, nachdem bislang nur allgemein von einer Ausdünnung von Poststellen im ländlichen Raum dieser Region gesprochen wurde? Nach Auskunft der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST werden in den Landkreisen Lörrach und Waldshut die Poststellen II — Klüssaberg 6 (Ortsteil Ettikon) mit Ablauf des 31. Dezember 1993 und — Klettgau 4 (Ortsteil Weisweil) mit Ablauf des 31. August 1993 geschlossen. Seit einiger Zeit wird dort die wöchentliche Mindestgrundarbeitszeit von 5,5 Std./Woche unterschritten. Die Schließung der Poststellen erfolgt anläßlich des Ausscheidens der Posthalter. Grundlage hierfür ist der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1981, der nach wie vor gültig ist. Die dort festgelegten Organisationsvorschriften für die Aufhebung von Amtsstellen sind in den genannten Fällen eingehalten. Im Rahmen eines bundesweiten Betriebsversuchs wird die Deutsche Bundespost POSTDIENST bis 1994 zusätzlich zur bestehenden Vertriebsstruktur ca. 500 „Postagenturen" einrichten. Geplant ist für diese Agentur das Angebot standardisierter Postdienst-, Postbank- und Telekomprodukte. Unter dem Dach privatbetriebener Verkaufsstellen, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel, in Schreibwarengeschäften oder an Tankstellen, werden in etwa die gleichen Dienstleistungen wie in Poststellen, allerdings mit wesentlich längeren Öffnungszeiten, angeboten werden können. Für die Landkreise Lörrach und Waldshut sind im Rahmen des anstehenden Betriebsversuches „Postagenturen" bereits Gespräche mit möglichen Agenturnehmern in — Aftersteg (im Bereich des PA Todtnau) — Hüsingen (im Bereich des PA Steinen) und — Buch (im Bereich des PA Albbruck) aufgenommen worden. Als frühester Zeitpunkt der Einrichtung solcher Agenturen kann der 1. August 1993 genannt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Else Ackermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 11 und 12): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß drei Wochen nach Verabschiedung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes (Rü-ErgG, Drucksache 12/4810 vom 27. April 1993) der Parlamentarische Staatssekretär des zuständigen Bundesministeriums zu der Erkenntnis kommt, daß eines der mit diesem Gesetz verfolgten Ziele, nämlich die wesentliche Verkürzung der Rentenbearbeitungszeit in den neuen Bundesländern, selbst bis zum Juni 1994 nicht eingehalten werden kann, obwohl das zuständige Bundesministerium nicht nur den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch die Verabschiedung dieses Gesetzes den Abbau von inzwischen mehreren Hunderttausend aufgestauten Rentenbearbeitungsanträgen bis Jahresende in Aussicht gestellt hat, sondern auch alle Rentenversicherte in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr erreicht haben, aufgefordert hat, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen? In welcher Weise sind das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ihrer Pflicht zur Aufsicht gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, insbesondere auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsaufsicht, vor dem Hintergrund der Tatsache nachgekommen, daß vom Bundessozialgericht in der Verfahrensweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sogar schwerwiegende Grundgesetzverletzungen festgestellt werden mußten, die beispielsweise darin gesehen werden, daß auch die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen keine Berücksichtigung findet, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, daß solche Verfahrensweisen für die Zukunft ausgeschlossen werden? Zu Frage 11: Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt verlautbart, daß jeder der rd. 600 000 im Jahre 1992 in den neuen Bundesländern gestellten Rentenanträge bis Ende des Jahres 1993 abschließend bearbeitet sein wird. Sie hat auch nicht alle Rentenversicherten in den neuen Bundesländern, die das 59. Lebensjahr vollendet haben, aufgefordert, ihre Rentenberechnung vornehmen zu lassen. Das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz enthält nach Auffassung der Bundesregierung und der Rentenversicherungsträger die aufgrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen notwendig gewordenen Regelungen für eine Beschleunigung des Rentenverfahrens. Es ist daher davon auszugehen, daß dieses Gesetz schon in den nächsten Monaten dazu führen wird, daß der Antragsberg nach und nach abgebaut wird, d. h., daß Monat für Monat mehr Anträge beschieden werden als neue zugehen. Die Bundesregierung rechnet aufgrund der Angaben der Rentenversicherungsträger damit, daß bis zur Jahresmitte 1994 der derzeitige Antragsberg abgearbeitet sein wird und daß sich bis dahin die Arbeitssituation bei den Trägern wieder normalisiert. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14419* Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundessozialgerichts bekannt, wonach eine Verfahrensweise verfassungswidrig sein soll, nach der einem Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen keine aufschiebende Wirkung beigemessen wird. Sie kann sich eine solche Entscheidung auch kaum vorstellen, da es Rechtsbereiche — wie z. B. den Bereich des Abgabenrechts — gibt, in denen Rechtsmittel grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Soweit Sie die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Januar und 23. März 1993 im Auge haben sollten, nach denen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache an ehemalige Angehörige der Intelligenz eine Rente ggf. auch in Höhe von mehr als 2 010 DM monatlich zu zahlen ist, ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihren Verpflichtungen aus diesen Urteilen unverzüglich nachgekommen ist und weiter nachkommt. Sie zahlt die Differenzbeträge zu den am 1. Juli 1990 zustehenden Beträgen solange aus, bis die Regelung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes, mit der für diese Personengruppe ein neuer vorläufiger Höchstbetrag von 2 700 DM/Monat festgesetzt wurde, in Kraft tritt und damit — ggf. auch rückwirkend — berücksichtigt werden kann. Damit war und ist ein Anlaß für aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 13 und 14): Wie gestaltet sich derzeit die soziale Absicherung der geschiedenen Ehefrau eines Landwirts, wenn sie in das Rentenalter eintritt und der Landwirt wieder verheiratet ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei einer Neuregelung der agrarsozialen Sicherung eventuelle Benachteiligungen der geschiedenen Ehefrau zu beseitigen? Zu Frage 13: Im Falle der Scheidung werden für die ausgleichsberechtigte Ehefrau eines Landwirts Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet (Quasi-Splitting). Dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit in der Altershilfe für Landwirte erworbenen Anwartschaften auf der Basis des Ledigenaltersgeldes zugrunde gelegt. Der sich hieraus ergebende Betrag wird entsprechend der Anpassung der Rentenleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert. Ob der Landwirt wieder geheiratet hat, hat auf die Alterssicherung seiner früheren Ehefrau keinen Einfluß. Zu Frage 14: Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer Reform der agrarsozialen Sicherung die soziale Sicherung der Bäuerin insgesamt zu verbessern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Bäuerin ebenso wie der Landwirt grundsätzlich in der Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig werden. Durch den Aufbau einer eigenständigen Sicherung der Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer tritt die praktische Bedeutung eines — weiterhin notwendigen — Versorgungsausgleichs zurück. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 15): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die therapeutisch-effektive Wirksamkeit freiverkäuflicher Raucherentwöhnungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland, und beabsichtigt sie, entsprechend dem Vorgehen der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, Mittel, für deren tatsächliche Wirksamkeit es keinen Beweis gibt, vom Markt zu nehmen? Die in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt befindlichen, zugelassenen Raucherentwöhnungsmittel, die Nikotin enthalten und zur Anwendung als Kaugummi oder Pflaster bestimmt sind, unterstehen uneingeschränkt der Verschreibungspflicht und sind somit nicht freiverkäuflich. Es befinden sich allerdings mehrere fiktiv zugelassene freiverkäufliche Raucherentwöhnungsmittel auf dem Markt. Die Beurteilung ihrer Wirksamkeit erfolgt im Rahmen der Aufbereitung und ist noch nicht abgeschlossen. Über den Fortbestand der Zulassungen wird im Rahmen des Nachzulassungsverfahrens zu entscheiden sein. Hierbei ist auch die Beurteilung des therapeutischen Nutzens — ebenso wie bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA — von entscheidender Bedeutung. Zur Zeit gibt es im Hinblick auf den Markt in der Bundesrepublik Deutschland keine Erkenntnisse, die einen Widerruf bestehender Zulassungen erforderlich machen oder ermöglichten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 12/5268 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an niedergelassene Ärzte — unter Bezugnahme auf das Gesundheitsstrukturgesetz und die Arzneimittelbudgetierung — das in seiner Wirkung als positiv beschriebene Migränemittel „Imigran" aufgrund seines hohen Preises nicht zu verordnen? Welche Möglichkeiten — ggf. durch eine Sonderregelung im SGB V — sieht die Bundesregierung, um innovative Arzneimittel, die Patienten einen starken therapeutischen Nutzen bringen, für die Therapie am Menschen zugänglich zu machen? 14420* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Die im Gesundheits-Strukturgesetz getroffenen Regelungen für den Arzneimittelbereich stehen einer Verordnung neuer, innovativer Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht entgegen. So ist in der Regelung zum Arzneimittelbudget ausdrücklich vorgesehen, daß in den Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Anpassung des Budgets neben den bestehenden Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelbereich auch die Innovationen zu berücksichtigen sind (§ 84 Abs. 1 SGB V). Die seit Inkrafttreten des Gesundheits-Strukturgesetzes erreichten Einsparungen der Krankenkassen infolge einer wirtschaftlicheren Verordnungsweise der Ärzte haben die von der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bereits in den Jahren 1988 und 1989 vertretene Auffassung bestätigt, daß die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beeinträchtigung der Qualität der Versorgung der Versicherten gesenkt werden können. Die Regelungen des Gesundheits-Strukturgesetzes, insbesondere zum Arzneimittelbudget, leisten somit einen wesentlichen Beitrag, um die Finanzierbarkeit des medizinischen Fortschritts im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch künftig zu gewährleisten. Für die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, das Arzneimittelbudget aufzustocken, um die Verordnung eines neu in Verkehr gebrachten Migränemittels zu ermöglichen, gibt es insoweit keine Grundlage. Die KV Hessen weist jedoch zu Recht auf die außerordentlich hohen Therapiekosten des Migränemittels „Imigran" der Fa. Glaxo hin. Der ungewöhnlich hohe Preis dieses Mittels hat auch in anderen Ländern zu massiver Kritik an der Preissetzung des Herstellers geführt. Insbesondere wird die Frage gestellt, wie Patienten und Krankenversicherungen vor einer finanziellen Überforderung durch das Ausnutzen einer Monopolsituation seitens des Herstellers geschützt werden können. Im Rahmen des geltenden Rechts hat die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen sicherzustellen, daß bei der Verordnung dieses Mittels das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wird; d. h. es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verordnung des Mittels als medizinisch angezeigt anzusehen ist. Die Fachdiskussion über die medizinische Indikation des Mittels ist noch nicht abgeschlossen. Ferner sind die Erfahrungen auszuwerten, die sich bei der bisherigen Anwendung des Mittels, insbesondere im Hinblick auf den therapeutischen Nutzen und das Auftreten unerwünschter Wirkungen, ergeben haben. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Fragen 19 und 20): Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, analog zu den bestehenden gesetzlichen und freien Beschränkungen der Nikotinwerbung mit der Alkoholindustrie zu ähnlichen Übereinkommen zu gelangen, wenn ja, welche? Bestehen Planungen, im Rahmen der Prävention vor den Gefahren des Alkohols weitere Einschränkungen der Werbung, insbesondere soweit sie Jugendliche erreicht, zu vereinbaren? Zu Frage 19: Bereits seit Juni 1976 gelten Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke, die die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Hersteller und Importeure von alkoholischen Getränken vereinbart haben. Diesen Vereinbarungen liegt die erklärte Absicht zugrunde, Werbung zu unterbinden, die geeignet ist, mißbräuchlichen und aus diesem Grunde unerwünschten Alkoholgenuß zu fördern. Damit soll den potentiellen Gefahren für die Gesundheit, die durch den Mißbrauch von alkoholischen Getränken hervorgerufen werden können, vorgebeugt werden. Zu Frage 20: Die geltenden Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke enthalten Bestimmungen, die verhindern sollen, daß Werbung als Ansprache Jugendlicher mißverstanden werden kann, da auch insoweit Mißbräuche der Werbung, denen mit den bestehenden Selbstbeschränkungsvereinbarungen nicht wirksam begegnet werden könnte, nicht zu verzeichnen sind, bestehen keine Planungen der Bundesregierung zu weiteren Einschränkungen der Werbung für alkoholische Getränke. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/5268 Fragen 21 und 22): Wie wird im Bundesministerium für Gesundheit der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung überprüft, damit diese Klausel als Entscheidungskriterium z. B. für die Beihilfevorschrift verwandt werden kann, da für den Ausschluß von bestimmten Methoden von der Beihilfefähigkeit „der Stand der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung das maßgebliche Kriterium ist", und welche Überlegungen waren ausschlaggebend, die Hämatogene Oxydationstherapie (HOT) als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren? Welche Überlegungen waren ausschlaggebend, Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage z. B. Elektroakupunktur nach Voll, elektronische Systemdiagnostik, BFD-Medikamententest, Decoderdermographie, Mora-Therapie als nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt zu qualifizieren, und welche Sachverständigen wurden hierzu vom Bundesministerium für Gesundheit herangezogen? Zu Frage 21: Der Bundesminister des Innern kann gem. § 6 Abs. 2 der Beihilfevorschriften wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden von der Beihilfefähigkeit ausschließen. Er fragt hierzu in der Regel den Bundesminister für Gesundheit, der seinerseits den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer bzw. die für die jeweilige Frage zuständige medizinische Fachgesellschaft um eine gutachterliche Stellungnahme bittet, denn die wissenschaftliche Bewertung eines Verfahrens kann nur von Wissenschaftlern selbst auf der Grundlage von deren Kenntnissen beurteilt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 14421* Bei der Hämatogenen Oxydationstherapie nach Dr. Wehrli — Versetzen des Venenblutes mit Sauerstoff und anschließende intramuskuläre Einspritzung — handelt es sich nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 21. Mai 1990 um kein wissenschaftlich allgemein anerkanntes Behandlungsverfahren. Nach Mitteilung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sehen auch auf dem Gebiet der Angiologie Erfahrene keine Indikation für diese Methode, da ein Wirksamkeitsnachweis nicht geführt werden konnte. Zu Frage 22: Nach Stellungnahme des Ausschusses für Untersuchungs- und Heilmethoden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, handelt es sich bei der Elektro-Akupunktur z. B. nach Voll um eine bisher wissenschaftlich nicht ausreichend begründete Diagnostik- und Therapiemethode. Bei der Ganzheitsbehandlung auf bioelektrischheilmagnetischer Grundlage handelt es sich nach Mitteilung der deutschen Gesellschaft für Innere Medizin nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode. Der BFD-Medikamententest und die Decoderdermographie stellen nach Aussage eines Experten von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinikum Großhadern, zwei äußerst spekulative Verfahren aus dem paramedizinischen Bereich dar. Sie sind mit naturwissenschaftlich kaum nachvollziehbaren physikalischen, physiologischen und pathogenetischen Vorstellungen verknüpft. In der Monographie „Außenseitermethoden in der Medizin", herausgegeben von Irmgard Oepen und Otto Prokop, 1986, wird die BFD charakterisiert als ein Verfahren, bei dem der Hautwiderstand an vielen Stellen des Körpers gemessen wird. Eine spezielle Organdiagnostik, wie sie durch die BFD-Tests propagiert wird, ist dem dort veröffentlichten Artikel zufolge nicht möglich, auch nicht eine mit dem gleichen Verfahren meistens praktizierte Medikamenten-Testung. Die Mora-Therapie, eine physikalische Therapie mit elektromagnetischen Schwingungen wurde nicht aufgrund einer vom Bundesministerium für Gesundheit abgegebenen Stellungnahme, sondern aufgrund einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. August 1990 ausgeschlossen, da es sich hierbei nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode handelt. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 37): Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen konnte bisher in Deutschland neben der deutschen auch eine zweite Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) erworben werden, und wie viele solcher Doppelstaatsangehörigkeiten (aufgegliedert nach Staaten) gibt es zur Zeit? Mehrstaatigkeit kann eine Vielzahl von Gründen haben. Die meisten Fälle einer doppelten Staatsangehörigkeit entstehen durch Geburt, wenn die Eltern des Kindes unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Einbürgerungen aufgrund von Anspruchstatbeständen, die die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht voraussetzen (für Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, für NS-Verfolgte, denen aus politischen oder rassischen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen oder vorenthalten worden war, für nichteheliche Kinder deutscher Väter) dürfen gleichfalls in vielen Fällen Mehrstaatigkeit verursachen. Ermessenseinbürgerungen gemäß der allgemeinen Vorschrift des § 8 RuStAG können nach den (das Ermessen konkretisierenden) Einbürgerungsrichtlinien regelmäßig nur dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen, wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweislich nicht oder nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich ist, wobei wirtschaftliche Nachteile ausdrücklich als regelmäßig zumutbar anzusehen sind, während z. B. bei politischen Flüchtlingen die Forderung der Entlassung eine unzumutbare Härte darstellen kann. Entsprechendes gilt gem. § 87 des Ausländergesetzes für Einbürgerungen nach § 85 des Ausländergesetzes (für junge Ausländer der zweiten und dritten Generation) und nach § 86 des Ausländergesetzes (für sich schon seit 15 Jahren rechtmäßig hier aufhaltende Ausländer). Im Jahr 1991 (Jahr der neuesten verfügbaren Einbürgerungsstatistik) wurden 114 335 Anspruchseinbürgerungen und 27 295 Ermessenseinbürgerungen (von letzteren 6 700 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) vorgenommen. Die Zahl der Doppelstaater ist — wie in meiner Antwort vom 8. März 1993 auf eine schriftliche Frage (Drucksache 12/4557 Nr. 30) ausgeführt — nicht bekannt und ließe sich auch nur unter Berücksichtigung erheblicher Unwägbarkeiten eingrenzen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/5268 Frage 38): Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlich mögliche Reaktivierung der gegenwärtig 46 im einstweiligen Ruhestand befindlichen qualifizierten Bundesbeamten für Aufbau- und Ausbildungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer? Sie gehen zutreffend davon aus, daß eine Wiederverwendung ehemaliger Bundesbeamter, die sich im einstweiligen Ruhestand befinden, rechtlich durchaus möglich ist. Die Bundesregierung würde es auch begrüßen, wenn diese früheren Beamten in der öffentlichen Verwaltung der neuen Länder Verwendung finden könnten. 14422* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1993 Es ist allerdings nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit der im einstweiligen Ruhestand befindlichen Beamten für den Dienst in der ostdeutschen Verwaltung; es muß auch konkret der Wunsch z. B. einer Behörde im Bereich der neuen Bundesländer zur. Reaktivierung eines solchen Beamten bestehen. Die Bundesregierung kann auf derartige Entscheidungen, die mit dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden müssen, keinen Einfluß ausüben. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 39): Wie steht die Bundesregierung zu einem Verbot der kommunistischen PKK, und welche weiteren Maßnahmen halt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die innere Sicherheit Deutschlands für notwendig? Die Bundesregierung hat zum Stand von Verbotsüberlegungen in bezug auf Vereinigungen — auch auf parlamentarische Anfragen hin — wegen der damit verbundenen möglichen negativen Auswirkungen nie öffentlich Stellung genommen: Die zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern beraten gegenwärtig über eine Verschärfung der Bekämpfungsmaßnahmen; die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon plädiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den gewalttätigen Aktionen gegen türkische Einrichtungen am 24. Juni 1993 für eine tatnahe und effektive strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung der Täter durch die Strafverfolgungsbehörden und -gerichte in den Ländern. Der Bundesinnenminister hat bei den Innenministern der Länder auch angeregt, in bezug auf Personen, die an den Aktionen beteiligt waren, beschränkte und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Ausländergesetz zu prüfen und zu ergreifen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/5268 Frage 40): Hält die Bundesregierung die Berechnung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes, Bernhard Friedmann, für zutreffend, nach der die EG gemäß ihren allgemeinen Kriterien im Zeitraum 1991 bis 1993 insgesamt rund 50 Mrd. DM als Finanztransfers für die neuen Bundesländer bereitstellen müßte, während sie tatsächlich nur rund 2 Mrd. DM im genannten Zeitraum zur Verfügung stellt? Die Äußerungen des Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs Dr. Bernhard Friedmann beziehen sich auf den Zeitraum 1993-1999 und nicht auf den Zeitraum 1991-1993. Den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) stehen für den Zeitraum 1991-1993 Strukturfondsmittel von insgesamt 6 Milliarden DM zur Verfügung. Der Europäische Rat in Edinburgh hat im Dezember 1992 beschlossen, daß die neuen Bundesländer und Ost-Berlin ab 1. Januar 1994 zu den sog. Ziel-1Regionen (Regionen mit Entwicklungsrückstand) gehören und daß sie in gleicher Weise wie die anderen Regionen dieses Typs behandelt werden. Der Europäische Rat hat gleichzeitig für alle Ziel-1-Regionen von 1993 bis 1999 rd. 108,6 Milliarden ECU festgelegt und davon rd. 70 Milliarden ECU für Griechenland, Irland, Portugal und Spanien vorgesehen. Die Mittel sollen nach objektiven Kriterien verteilt und in transparenten Verfahren angemessen gewichtet werden: nationaler Wohlstand, regionaler Wohlstand, Bevölkerung der begünstigten Regionen und das relative Ausmaß der strukturellen Probleme einschließlich der Arbeitslosigkeit, sowie — bei entsprechenden Zielen — die Erfordernisse der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen mit allem Nachdruck für eine volle Gleichbehandlung der neuen Bundesländer und Ost-Berlins einsetzen; dies muß sich in dem diesen Regionen zufließenden Betrag niederschlagen.
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    Rede von Matthias Wissmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, wir nehmen den Lärmschutz bei der Schiene wie bei der Straße mehr als ernst.
    Ich sage aber ebenso deutlich: Ich habe in der vergangenen Woche in meinem Wahlkreis eine Lärmschutzwand sozusagen eingeweiht. Veranschlagt waren 4 Millionen DM. Nach der Fertigstellung betrugen die Kosten 6,5 Millionen DM. Ich finde zwar, daß der Bau dringend notwendig war, so wie er auch in anderen Fällen bei Schienen und Straßen notwendig ist. Aber ich frage mich auch: Sind wir inzwischen in Deutschland nicht dabei, aus mancher Lärmschutzwand ein Kunstwerk zu machen?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Machen wir damit nicht etwas, was wir uns letztlich gar nicht mehr leisten können?

    (Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Wer hat das denn veranlaßt?)

    Auch diese Fragen müssen erlaubt sein. Also meine klare Antwort: Lärmschutz an Schiene wie an Straße wird auch in Zukunft verstärkt notwendig sein; aber mit den nur im bescheidenem Maß vorhandenen Mitteln muß klug umgegangen werden. Das ist wichtig in einer Zeit knapper Finanzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, es ist in der Debatte zu Recht gesagt worden, daß die Schiene Vorrang verdient. Ich glaube, es fällt keinem, in keiner Partei ein Zacken aus der Krone, wenn er feststellt, daß in den letzten 40 Jahren Bahn und Schiene sträflich vernachlässigt worden sind. Wir müssen daraus konsequenzen ziehen. Günther Krause hat nicht zuletzt deswegen das Konzept der Bahnreform auf den Weg gebracht, das es nun politisch durchzusetzen gilt.
    Der Anteil der Schiene am Personenverkehr liegt bei nur 6 %. Der Anteil der Bahn am Güterverkehr ist seit 1960 drastisch gesunken. Ich werde alles tun, um durch Investitionen wie auch durch das Vorantreiben der Bahnreform die Schiene zu stärken. Dabei sind wir auf Kooperation angewiesen. Daß da Kooperationsgeist besteht, war heute im Verkehrsausschuß sichtbar. Ebenso klar ist, daß wir aus unseren Worten zur Bahnreform bald Taten werden lassen. Denn nur eine beweglichere, von der Behördenstruktur befreite, attraktivere Konzeption der Bahn wird auf Dauer genügend Verkehr von der Straße wegziehen.



    Bundesminister Matthias Wissmann
    Ich habe in den letzten Tagen oft erklärt, warum wir die Mineralölsteuer erhöhen, um die Entschuldung von Bundes- und Reichsbahn möglich zu machen.

    (Klaus Daubertshäuser [SPD]: Schlimm genug!)

    Ich habe z. B. gestern in Rostock vor dem KfzGewerbe gesagt: Wer jetzt den Straßenverkehr teurer macht, auch um Verkehrsinvestitionen in die Schiene zu begünstigen, der nützt nicht nur der Bahn, sondern der nützt langfristig auch dem Straßenverkehr. Denn nur wenn vom Verkehrszuwachs mehr auf die Schiene geht, gibt es auf Dauer überhaupt die Chance, einen durchgängigen Stau von Nord nach Süd und von West nach Ost zu vermeiden. Insofern gehört beides zusammen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deswegen ist es gut, daß das Schienenwegeausbaugesetz, das wir gemeinsam verabschieden wollen, endlich eine formelle Gleichstellung des Schienenwegeausbaus und -neubaus mit dem Aus- und Neubau der Straßen bringt.
    Wir werden ferner alles tun, um bei der Reduzierung von CO2-Emissionen voranzukommen. Unser Maßnahmenkatalog reicht von Vorgaben zur Schadstoffreduzierung des Straßengüterverkehrs über den Einsatz von Informationstechnologien und Verkehrsvernetzung bis hin zur eben erwähnten Bahnreform, die erhebliche neue Marktanteile für die Bahn ermöglicht und damit helfen soll, die hohe Frequentierung der Straße abzubauen.
    Klar aber ist auch: Die Schwerpunktsetzung zugunsten von Bahn und Schiene kann nicht den völligen Verzicht auf Straßenbau bedeuten. Der Straßenbau der Zukunft wird allerdings mehr auf qualitative denn auf quantitative Verbesserungen setzen. Es geht mir um den Ausbau vorhandener Verkehrswege und die Entlastung von Städten und Dörfern. Es geht um die Lebensqualität vieler Menschen. Wir leisten damit nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in ganz Deutschland.
    Ich halte in der verkehrspolitischen Diskussion nichts von einem künstlichen Gegensatz zwischen Natur und Mensch. Ich glaube, daß wir durch vernetztes Denken und Handeln — durch ganzheitliche Sicht — viel stärker als bisher die Interessen lärmgeplagter und im Stau steckender Menschen mit einer Konzeption, die die Natur schont, verbinden müssen.
    Auch und gerade deshalb stärken wir im Bundesverkehrswegeplan die Schiene. Wir alle sehen aber inzwischen ein, daß die Bahn das Auto in weiten Bereichen nicht völlig ersetzen kann.

    (Beifall des Abg. Horst Friedrich [F.D.P.])

    Der Vorteil der Bahn im Güterverkehr liegt im Transport größerer Mengen über größere Entfernungen. Er liegt im Schienenpersonenverkehr in der Bewältigung der großen Verkehrsprobleme der Ballungsräume.

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr wohl!)

    Diesen Vorteil wollen wir auch in Zukunft für die
    Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit
    der deutschen Wirtschaft und der Mobilität unserer Mitbürger nutzen.
    Klar ist aber auch, und wir haben darüber im Verkehrsausschuß eingehender diskutiert: Wir brauchen eine stärkere Vernetzung und Verknüpfung der Verkehrssysteme, einen Ausbau der Schnittstellen, wie es der Kollege Daubertshäuser heute im Ausschuß — in diesem Punkt in Übereinstimmung mit Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen — genannt hat. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie spielt für dieses verknüpfte Denken und Handeln eine große Rolle. Dies wird uns auch von Verkehrswissenschaftlern anempfohlen. Berücksichtigen wir allein, wie viele Leerfahrten wir beim Güterverkehr haben.
    Wenn wir moderne Kommunikationstechnologien stärker nutzen, dann werden wir zu einer wesentlichen Reduzierung der Leerfahrten und damit zu einer besseren Nutzung unseres Verkehrsnetzes kommen. Wir veranschlagen dafür in den nächsten Jahren 4 Milliarden DM.
    In diesem Zusammenhang — das sage ich ganz deutlich — kann Verkehrsvermeidung mit intelligenten Strategien für keinen denkenden Menschen ein Tabu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren. Den Bundesverkehrswegeplan und die Gesetze, die ihn ausgestalten, haben wir gemeinsam erfolgreich ausgearbeitet. Jetzt gilt es, ebenso einig die Finanzierung der geplanten Verkehrsprojekte zur Sicherung der Zukunft Deutschlands zu erreichen.
    Die Ziele des Bundesverkehrswegeplans sind angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hoch gesteckt. Er weist immerhin ein Investitionsvolumen von über 450 Milliarden DM bis zum Jahr 2012 auf. Für den Neu- und Ausbau sind nur rund 240 Milliarden DM eingeplant; der überwiegende Teil ist für die Substanzerhaltung und die Erneuerung vorgesehen. Es kann also mitnichten von einem Zubetonieren der Republik gesprochen werden.

    (Horst Friedrich [F.D.P.]: Aber nur, wenn man die Zahlen richtig liest!)

    Meine Damen und Herren, um diese für den Wirtschaftsstandort Bundesrepublik Deutschland so wichtigen Investitionen in die Infrastruktur zeitgerecht vornehmen zu können, müßten eigentlich aus der zweiten Planungshälfte des Bundesverkehrswegeplans rund 50 Milliarden DM in die erste Hälfte vorgezogen werden. Wir haben also in den kommenden zehn Jahren einen erheblichen zusätzlichen Mittelbedarf. Ich brauche daher — ich bitte darum — Ihre Unterstützung, um die zweifelsohne vorhandene Unterfinanzierung — ich habe das von Anfang an deutlich angesprochen — auch durch eine Mobilisierung privaten Kapitals stärker als bisher ausgleichen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Elke Ferner [SPD]: Da hat Ihr Kollege aber etwas ganz anderes erzählt!)




    Bundesminister Matthias Wissmann
    Nur wenn uns dies gelingt, werden wir die Konzeptionen des Bundesverkehrswegeplans zeitgerecht ausführen können.

    (Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Das ist doch eine Täuschung!)

    Ich glaube, daß dabei der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind. Frankreich hat in den vergangenen 30 Jahren rund 5 800 km Autobahn mit Hilfe von Konzessionsgesellschaften gebaut. Derzeit entlasten diese Gesellschaften den französischen Staatshaushalt jährlich um rund 5 Milliarden DM. Auch Teilabschnitte auf der Strecke Wien-Budapest werden gegenwärtig mit privaten Mitteln verwirklicht.
    Wir sollten internationale Erfahrungen mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Daß das für Sie kein Dogma ist, wo es konkret wird,

    (Roland Kohn [F.D.P.]: Saarland!)

    das ersehe ich daraus, daß Sozialdemokraten überall dort, wo sie in Landesregierungen beteiligt sind, den sechs Konzessionsprojekten, also privat finanzierten Projekten, die wir jetzt auf den Weg bringen, zustimmen, weil sie den gesunden Menschenverstand walten lassen.
    Meine Damen und Herren, lassen wir die akademischen Diskussionen doch beiseite! Schauen wir uns statt dessen die konkrete Praxis an! Dann werden die Unterschiede relativ klein. Denn es geht uns doch wohl gemeinsam darum, sinnvolle Verkehrsprojekte durchzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Für ein sinnvolles Konzept brauchen wir auch europäische Rahmenbedingungen. Ich bin froh, daß es gelungen ist, im Verkehrsministerrat in Luxemburg einige der Ziele, die wir seit langem angestrebt haben, zu verwirklichen. Das ist keine Ideallösung, aber ein großer Fortschritt.
    Endlich können wir mit der Lkw-Vignette — wenn auch noch mit einem zunächst bescheidenen Betrag, der aber später angehoben werden kann — dafür sorgen, daß dem ausländischen Lkw auf deutschem Boden Wegekosten angelastet werden, so wie umgekehrt deutsche Laster auf ausländischem Boden schon lange zur Zahlung entsprechender Gebühren veranlaßt werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Endlich kommen wir nun zu einer stufenweisen Fiskalharmonisierung und damit zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Fuhrunternehmen, was übrigens nicht zu einer Verbesserung der Situation der Fuhrunternehmen gegenüber der Bahn, aber sehr wohl zu einer Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen deutscher Fuhrunternehmen im Vergeich mit ihren internationalen Konkurrenten führt. Mein Freund Manfred Rommel sagt immer: Sie können gegen alle argumentieren, nur nicht gegen Adam Riese.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie es einmal durchrechnen, dann stellen Sie fest, daß mitnichten die Rede davon sein kann, daß das Ergebnis von Luxemburg die Position der Fuhrunternehmen gegen-
    über der Bahn verbessert. Das hat auch Heinz Dürr ausdrücklich und öffentlich gesagt. Aber es kann sehr wohl davon die Rede sein, daß endlich die groben Benachteiligungen der deutschen Fuhrunternehmen gegenüber ihren europäischen Nachbarn Schritt für Schritt abgebaut werden. Das muß unser gemeinsames Ziel sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf zur Planungsvereinfachung zu. Wir können es uns nicht länger erlauben, daß wir für dieselben Projekte vom ersten Entwurf bis zur Durchführung 20 bis 25 Jahre brauchen, für die die Franzosen 7 oder 8 Jahre brauchen. Wir können es uns nicht erlauben, z. B. bei der A 7 zwischen Nesselwang und Füssen, daß Verwaltungsgerichtsverfahren den Bau der fehlenden 17 Kilometer blockieren und Menschen in Dörfern und Städten über Jahre belastet werden, weil aus dem Rechtsstaat inzwischen ein Rechtsmittelstaat geworden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir müssen dieses ändern, ohne die Umwelt zu beeinträchtigen, ohne die Bürgerbeteiligung zu gefährden, schlicht im Interesse einer knapperen und unbürokratischeren Verfahrens- und Bauweise.
    Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesverkehrswegeplan ist die Grundlage für die verkehrspolitischen Entscheidungen der nächsten Jahre, aber er bedarf natürlich immer wieder der konkreten Anpassung und Ausfüllung. Ich wünsche mir, daß wir bei allen Unterschieden über viele Einzelheiten der Verkehrspolitik zumindest einige der großen Projekte gemeinsam voranbringen. Mein Eindruck aus dem Verkehrsausschuß heute morgen war, daß bei allem, was gelegentlich öffentlich gesagt wird, die Bereitschaft dazu groß ist. Ich baue auf Ihre Bereitschaft, große Projekte, wie etwa die Bahnreform, gemeinsam durchzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt das Wort unserer Frau Kollegin Siegrun Klemmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Siegrun Klemmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesverkehrswegeplan ist heute in der letzten Stunde schon unter verkehrspolitischen und aus finanziellen Gesichtspunkten betrachtet worden.
    Der ökologische Ansatz, der meine Herangehensweise bestimmt, wird häufig leider nur — und ich möchte den Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitikern damit nicht zu nahe treten — als schmückendes Beiwerk betrachtet. Aber auf lange Sicht wird er der wichtigere Ansatz bleiben.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Spitzt sich die Umweltkatastrophe nämlich erst zu, müssen alle anderen Erwägungen, ob finanzieller, verkehrstechnischer oder welcher Art auch immer, untergeordnet werden. Unseren Handlungsspiel-



    Siegrun Klemmer
    rauen, unsere Gestaltungs- und damit auch unsere Politikfähigkeit erhalten wir nur, wenn wir schon heute dem ökologischen Gesichtspunkt Vorrang einräumen, bevor uns die Entwicklung eines Tages dazu zwingt.

    (Beifall bei der SPD)

    Aus ökologischer Sicht führt das, was die Bundesregierung heute vorlegt, in ein katastrophales Desaster.

    (Beifall bei der SPD)

    Der kardinale Fehler liegt in dem Konzept, das auf Maßnahmen zur Reduktion von Straßen- und Luftverkehr verzichtet. Entsprechend ist das Szenario: statt der heute 36,5 Millionen PKW eine Erhöhung auf 45,5 Millionen bis zum Jahre 2010, gar ein 95%iger Zuwachs des Güterverkehrs. Wir sehen: Wer Straßen sät, erntet Verkehr.
    Das ist eine Bankrotterklärung für das Ziel der CO2-Minderung um 25 %. Der geschätzte Kollege Umweltminister Töpfer mußte diese Bankrotterklärung für sein Ministerium vor einigen Wochen eingestehen. Sollte die Prognose über die Zunahme des Fahrzeugbestandes eintreten, wird sich der CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2005 um 40 bis 50 % erhöhen. Durch die Straßenbaumaßnahmen wird erfahrungsgemäß besonders der Privatverkehr stimuliert.
    Was den Gütertransport angeht, so werden schon heute, wie die Zeitschrift „Fairkehr" errechnete, im Verlauf der Produktion eines z. B. in Stuttgart abgepackten 150-Gramm-Erdbeerjoghurts 7 695 Kilometer Transportweg zurückgelegt, fast alle per Brummi, fast alle auf der Autobahn. Die Folgen daraus tauchen in jährlichen, schon ritualisiert anmutenden Katastrophenmeldungen auf. Da wird zur Urlaubszeit im Waldschadensbericht an das Waldsterben erinnert. Der Bericht würde noch schlimmer ausfallen, wenn in ihm all die bereits baumlosen Flächen auftauchen würden, die im Smog kahlgestorben sind. Oder denken Sie an die Berichte über das Bodenozon mit den Warnungen, zu bestimmten Zeiten möglichst nicht vor die Tür zu gehen, genauso wie den Warnungen, sich im Sonnenbad nicht zu lange der durch das Ozonloch dringenden UV-Strahlung auszusetzen.
    Ich finde, die größte Gefahr liegt darin, daß wir uns an diese Meldungen offensichtlich schon gewöhnt haben. Die Politik muß die Menschen wachrütteln und die fatale Entwicklung an ihren Ursachen bekämpfen. Das Auto ist eine dieser Ursachen; am Ausstoß des Waldkillers Nummer eins, der Stickoxide, ist es zu 55 % und der Klimagefahr CO2 ist es zu über 20 % beteiligt.
    Die Politik der Bundesregierung wird zu einer Erhöhung dieser Emissionen führen. Dies hat auch die Vertreter der Umweltgruppen „Robin Wood" und des „Bundes für Umwelt und Naturschutz" gerade in den letzten Tagen dazu veranlaßt, aus dem sogenannten „Grünen Runden Tisch" auszusteigen. Ich will dem Kollegen von Geldern, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der gleichzeitig der Präsident der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" und Initiator des „Grünen Runden Tisches" ist, nicht unterstellen, daß er selbst hinter der konzeptionslosen Politik steht und die Umweltschützer als Alibi und zur Selbstdarstellung mißbrauchen will. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen aus dem Umweltbereich, Sie müssen doch zugeben, daß sich auch Ihr bester Wille bisher nicht im geringsten gegen die verhängnisvolle Mut- und Einfallslosigkeit der Regierung und der Mehrheit Ihrer Fraktionen durchsetzen konnte.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, Umweltgüter wie Wald, Ozonschicht und die Luft zum Atmen sind überlebensnotwendig, und nichts rechtfertigt die Opferung dieser Güter auf dem Altar der Mobilität. Liebe Frau Kollegin Blank, der Mobilität, deren hohes Lied Sie vorhin gesungen haben, muß endlich der Heiligenschein genommen werden. Wir müssen ihn entzaubern, auch wenn ihn verschiedene Industriezweige beständig aufzupolieren versuchen. Mobilität ist kein Wert an sich. Gerade das Auto ist als Mobilitätsmittel immer weniger geeignet; es verdient seinen Namen kaum mehr. Statt Mobilität zu garantieren, wird aus dem Fahrzeug ein Steh- und Stauzeug. Ich glaube, Sie alle als Benutzer von Autos werden mir darin zustimmen können. Doch ohne entsprechende Politik werden die Menschen trotz Dauerstaus nicht vom Auto in die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen, denn das Problem des verkehrten Verkehrs ist nicht zuletzt eine Frage falschen Bewußtseins. In Deutschland wird die typische Fußgängerentfernung von bis zu zwei Kilometern in 40 % aller Fälle mit dem Auto zurückgelegt, bei der Fahrraddistanz von sechs Kilometern ist das Auto mit 60 % bereits das meistbenutzte Verkehrsmittel. Die Hälfte aller zurückgelegten Wegstrecken bei uns ist kürzer als diese sechs Kilometer.
    Aber auch verkehrspolitisches Bewußtsein will geschaffen und geweckt werden. Einzelaspekte einer verkehrspolitischen Wende sind bekannt. Sie müssen sich nur den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag ansehen. Besonders der Vorrang der Schiene ist zu gewährleisten und nicht nur durch Zahlenspiele vorzutäuschen. Die Konzentration des Fernstraßenausbaugesetzes auf Großprojekte muß einer Bevorzugung von Ortsumgehungen weichen. Der auf 20 Jahre angelegte Planungszeitraum ist auf fünf Jahre zu kürzen. Vor allem müssen die externen Kosten der einzelnen Verkehrsmittel ihren Verursachern angelastet werden, also die Kosten, für die heute die Gesamtheit der Steuerzahler aufzukommen hat. Die externen sozialen Kosten allein des Autoverkehrs betragen nach einer äußerst vorsichtigen Schätzung mindestens 50 Milliarden jährlich; wahrscheinlich sind es weit mehr. Sie setzen sich aus den Kosten der Luftverschmutzung, der Wertminderung durch Lärm und vor allem den Unfallfolgekosten zusammen. Meine Kolleginnen und Kollegen, heute sind die Schäden gar nicht mehr bezifferbar, die durch die Verminderung von Tier- und Pflanzenarten sowie Biotopen, Wildverluste aller Art und Gewässerbeeinträchtigungen entstehen.
    Herr Minister, wenn Sie in Ihrem Beitrag auch das Wort Verkehrsvermeidung benutzt haben, so denke ich, wollen Sie etwas damit verschleiern, denn tatsächlich ist die Lösung der verursachten Probleme nur



    Siegrun Klemmer
    in der Verkehrsvermeidung und nicht in Verkehrslenkung, Abgasminderung, Elektroautos, sparsamerem Kraftstoffverbrauch oder was auch immer zu sehen.
    Am Anfang eines Plans, der diesen Namen tatsächlich verdient, muß die Forderung stehen, den Verkehr so zu strukturieren, daß das Ziel der CO2-Minderung tatsächlich erreicht wird. Die Politik der Bundesregierung führt in die entgegengesetzte Richtung: in den Dauerstau und in den ökologischen und das heißt dann auch — das interessiert Sie ja vielleicht — in den ökonomischen Abgrund. Herr Minister, ich als Ökologin muß leider sagen: In dieser Hinsicht betätigen Sie sich ähnlich wie Ihr Vorgänger: noch als Geisterfahrer.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)