Rede:
ID1216601400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Kollegin: 1
    6. Angelika: 1
    7. Barbe.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/166 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14325 B Absetzung der Punkte 14 und 15 von der Tagesordnung 14325B, 14347 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag (Tätigkeitsbericht 1992) (Drucksache 12/4961) Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 14305 B Lisa Seuster SPD 14307 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. 14308 D Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 14310C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14311C Martin Göttsching CDU/CSU 14313A Angelika Barbe SPD 14314B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 14316A Gertrud Dempwolf CDU/CSU 14317 A Jutta Müller (Völklingen) SPD 14318C Wolfgang Dehnel CDU/CSU 14320 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 106 zu Petitionen (Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) (Drucksache 12/5050) Martin Göttsching CDU/CSU 14321 B Horst Peter (Kassel) SPD 14322 C Birgit Homburger F.D.P. 14324 A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 14324 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14324 C Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II (Drucksache 12/5248) Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 14325B Otto Schily SPD 14326B, 14334 C Walter Kolbow SPD 14326 C Günter Verheugen SPD 14328 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 14330 C Dr. Werner Hoyer F.D.P. 14333 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14333 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 14334 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 14335 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14337 C Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD (gemäß § 27 GO) 14338D Volker Rühe CDU/CSU (gemäß § 27 GO) 14339B Ulrich Irmer F.D.P. (gemäß § 27 GO) 14339D Ortwin Lowack fraktionslos 14340B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1990) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1990) (Drucksachen 12/2561, 12/3250, 12/5171) Wilfried Bohlsen CDU/CSU 14341 A Uta Titze-Stecher SPD 14343 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 14345 A Karl Diller SPD 14346 C Nächste Sitzung 14347 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14349* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Sammelübersicht 106 zu Petitionen) (Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) Birgit Homburger F.D.P. 14349* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Wilfried Bohlsen CDU/CSU 14350* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Karl Deres CDU/CSU 14351* D Thea Bock SPD 14353* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 14353 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14305 166. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1993 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 24. 6. 93 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 24. 6. 93 Wilfried Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24. 6. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 24. 6. 93 Dr. Enkelmann, PDS/LL 24. 6. 93 Dagmar Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 24. 6. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 24. 6. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 24. 6. 93 Genscher, F.D.P. 24. 6. 93 Hans-Dietrich Gerster (Mainz), CDU/CSU 24. 6. 93 Johannes Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 24. 6. 93 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 24. 6. 93 Huonker, Gunter SPD 24. 6. 93 Dr. Klejdzinski, SPD 24. 6. 93 Karl-Heinz Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 24. 6. 93 Volkmar Koschnick, Hans SPD 24. 6. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 24. 6. 93 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 24. 6. 93 Elke LeutheusserSchnarrenberger, F.D.P. 24. 6. 93 Sabine Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 24. 6. 93 Matschie, Christoph SPD 24. 6. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 24. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 24. 6. 93* Nolte, Claudia CDU/CSU 24. 6. 93 Odendahl, Doris SPD 24. 6. 93 Oesinghaus, Günther SPD 24. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 24. 6. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 24. 6. 93 Reuschenbach, SPD 24. 6. 93 Peter W. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 24. 6. 93 Schaich-Walch, SPD 24. 6. 93 Gudrun Scheffler, Siegfried SPD 24. 6. 93 Willy Schluckebier, Günther SPD 24. 6. 93 von Schmude, CDU/CSU 24. 6. 93 Michael Dr. Soell, Hartmut SPD 24. 6. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 24. 6. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 24. 6. 93 Tietjen, Günther SPD 24. 6. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 24. 6. 93 Vosen, Josef SPD 24. 6. 93 Welt, Jochen SPD 24. 6. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 24. 6. 93 Wieczorek-Zeul, SPD 24. 6. 93 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 24. 6. 93 Zapf, Uta SPD 24. 6. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Sammelübersicht 106 zu Petitionen) (Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)*) Birgit Homburger (F.D.P.): Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei Personen pakistanischer Staatsangehörigkeit, die Mitglied der sog. Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft sind. Sie reisten im August 1990 in die Bundesrepublik ein und beantragten wegen ihrer Zugehörigkeit zur Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft Asyl. Die Petenten berufen sich darauf, daß in Pakistan für diese Glaubensgemeinschaft eine Gruppenverfolgung vorliegt, da allein auf Grund gruppenspezifischer Merkmale eine Verfolgung zu befürchten sei. In der Tat enthält das Pakistanische Strafgesetzbuch für Ahmadis Vorschriften, die es ihnen verbietet, ihre Führer mit islamischen Titeln anzusprechen und sich selbst als Muslime zu bezeichnen oder ihren Glauben zu predigen. Darüber hinaus führte Pakistan im Jahre 1986 einen weiteren Artikel in seinem Strafgesetzbuch ein, wonach jede Beleidigung des Propheten Mohammed unter Strafe *) Vgl. Seite 14324B 14350* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 gestellt wird. Die zwingende Rechtsfolge dieser Vorschrift ist die Todesstrafe. Bei weiterer Auslegung dieser Norm ist jede Behauptung, Mohammed sei nicht der letzte Prophet gewesen, ein Verstoß gegen diese Norm des Pakistanischen Strafgesetzbuches. Nach den vorliegenden Berichten des Innenministeriums und des Auswärtigen Amtes sind Verurteilungen wegen dieser Strafrechtsnorm in Pakistan bislang, was das Verbot für Ahmadis, sich als Moslems zu bezeichnen bzw. bestimmte Titel zu führen, angeht, nur sehr vereinzelt und individuell erfolgt, Verurteilungen auf Grund des Artikels der zur Todesstrafe bei Beleidigung des Propheten führt, sind bislang gar nicht bekannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile in mehreren Leitentscheidungen eine Gruppenverfolgung der Ahmadiyyas in Pakistan verneint. Wir haben uns die Entscheidung im Petitionsausschuß nicht einfach gemacht. Denn auch der Petitionsausschuß verkennt nicht, daß die Lage in Pakistan für die Ahmadis zumindest nicht ungefährdet ist. Daher bedarf es nach meiner Auffassung auch weiterhin einer sorgfältigen Beobachtung der Entwicklung der Situation dieser Glaubensgruppe durch das Auswärtige Amt, das dies — oft gemeinsam mit Botschaften der anderen europäischen Länder — intensiv verfolgt. Daher plädiert der Petitionsausschuß dafür, im Einzelfall zu entscheiden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte die Antragssteller zunächst als Asylberechtigte anerkannt, da es von einer Gruppenverfolgung ausgegangen war. Doch selbst das Bundesamt schreibt in seiner Begründung: „Die Antragsteller vermochten zwar ... nicht zu überzeugen, daß sie in der Vergangenheit persönlich einer individuellen asylerheblichen Verfolgung ausgesetzt waren." Wegen der unterschiedlichen Entscheidungen hinsichtlich der Asylberechtigung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft hat der Bundesbeauftragte gegen den Anerkennungsbescheid geklagt. Mit der Petition wird begehrt, daß der Bundestag auf den Bundesbeauftragten dahingehend einwirke, daß er diese Klage fallenlasse und eine letztinstanzliche Entscheidung nicht herbeiführt. Auf Grund der genannten Argumente sieht der Petitionsausschuß keinen Grund, hier einzugreifen. Ich habe auch Vertrauen in die zuständigen Organe, daß sie die Fälle sorgfältig prüfen und verantwortungsbewußt entscheiden. Eine letzte Bemerkung zur Aufgabe des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten. Seine Aufgabe besteht darin, Fälle, die erstinstanzlich uneinheitlich entschieden wurden, einer einheitlichen Rechtsprechung zuzuführen. Eine solche einheitliche Behandlung von Personen mit demselben Hintergrund ist wünschenswert. Es wäre aus meiner Sicht dann aber auch sinnvoll, wenn der Bundesbeauftragte aus Gründen dieser Einheitlichkeit nicht nur gegen Fälle Klage erhebt, die angenommen wurden, sondern auch gegen Fälle, die abgelehnt wurden. Ich empfehle für die F.D.P.-Fraktion, die Beschlußempfehlung des Petitionsausschuss es anzunehmen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede des Abgeordneten Wilfried Bohlsen*) zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Wilfried Bohlsen (CDU/CSU): Ich darf mal einige Beispiele aus meinem eigenen Bereich als Berichterstatter nennen: Herstellung ausländischer Banknoten bei der Bundesdruckerei. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß die Bundesdruckerei von 1980 bis 1990 Aufträge zur Herstellung ausländischer Banknoten zu nicht kostendekkenden Preisen entgegengenommen hatte, um freie Kapazitäten zu nutzen. In diesem Fall hat sich der Rechnungsprüfungsausschuß der Kritik des Bundesrechnungshofes nicht angeschlossen. Auf den ersten Blick mag der Vorwurf des Rechnungshofs berechtigt sein. Wer als Privatunternehmer nicht kostendeckende Aufträge entgegennimmt, der kann sicherlich mittelfristig sein Geschäft schließen. In diesem Fall haben wir detaillierter geprüft und haben gefragt, was wäre, wenn die Bundesdruckerei die Aufträge nicht entgegengenommen und ihre Druckkapazitäten stattdessen völlig ungenutzt hätte stehenlassen. Und wir haben festgestellt: Dann wäre der Verlust noch größer gewesen. Durch die Entgegennahme der Aufträge hat die Bundesdruckerei wenigstens ihre variablen Kosten und einen Teil der Fixkosten abgedeckt. Sie hat Deckungsbeiträge erwirtschaftet. Insofern konnten wir die Bemerkung nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen. Jahresabschluß 1990 der Deutschen Bundespost. Der Bundesrechnungshof hat als rechtswidrig beanstandet, daß die Postunternehmen in ihrer Bilanz ihre Vermögenspositionen mit einem zu geringen Wert angesetzt hatten. Er hatte vermutet, daß die Postunternehmen die buchmäßig entstandenen Verluste in Höhe von 10 Milliarden DM aus dem allgemeinen Bundeshaushalt ersetzt erhalten wollten. Wir konnten auch diese Bemerkung nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen. Wir haben den Fall genau untersucht und festgestellt, daß sich die Postunternehmen bei ihrer Bewertung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts bewegt haben. Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertansätze waren rechtmäßig und nicht rechtswidrig gewesen. Zeitgerechte Einleitung der Zurruhesetzung von dienstunfähig erkrankten Beamten. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß Postdienst und Telekom die dauerhaft erkrankten ') Vgl. Seite 14342B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14351* Beamten nicht rechtzeitig auf ihre Dienstfähigkeit untersuchten. Der Rechnungsprüfungsausschuß hatte sich der Kritik des Bundesrechnungshofes nicht in vollem Umfang angeschlossen. Er hat die Auffassung vertreten, daß das Zurruhesetzungsverfahren nach den gesetzlich vorgesehenen drei Monaten nicht eingeleitet werden muß. Aber er hat gleichzeitig die Meinung vertreten, daß die Behörde verpflichtet ist, eine Entscheidung zu treffen, aus der ersichtlich wird, daß sie von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht hat. Der Bundesminister wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß die Generaldirektion Postdienst und Telekom künftig die Einhaltung der beamtenrechtlichen Zeitvorgaben zur Feststellung der Dienstunfähigkeit sicherstellen. Arbeitsplatzvergütung für Postbedienstete bei einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß das Unternehmen Postdienst den Bediensteten aus den alten Bundesländern, die in die neuen Bundesländer abgeordnet werden, eine überhöhte Aufwandsentschädigung zahlen. Der Rechnungsprüfungsausschuß war der Auffassung, daß die Sondervergünstigungen, die sich die Bediensteten des Postdienstes bewilligen, nicht gerechtfertigt sind. Wir haben dies damit begründet, daß die Bediensteten der anderen Postunternehmen Postbank und Telekom keine Sondervergütungen erhalten. Postversorgung im Landbereich. Der Bundesrechnungshof hatte die Ansicht vertreten, daß im Landbereich 3 027 kleinere Postämter geschlossen werden könnten. In diesem Fall ist der Rechnungsprüfungsausschuß der Auffassung vom Bundesrechnungshof nicht gefolgt. Wir sehen die flächendeckende Versorgung mit Postleistungen als eine wichtige staatliche Aufgabe an. Eine ersatzlose Schließung von Postämtern wurde abgelehnt. Schließungen werden nur dann hingenommen, wenn ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt werden kann. Vernichtung von Postwertzeichen in den neuen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß der Postdienst bei der Vernichtung von Briefmarken keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, so daß die bis Ende 1991 gültigen Postwertzeichen wieder in den Verkehr gebracht werden konnten. Dadurch waren Einnahmenausfälle in Millionenhöhe entstanden. Der Postdienst hatte die Beanstandungen anerkannt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat die eingeleiteten Maßnahmen begrüßt und den Minister aufgefordert, die Sicherheitsvorkehrungen bei der Vernichtung von Postwertzeichen durch intensivere Fachaufsicht zu verbessern. Prüfung der Organisation und Personalausstattung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation. Der Bundesrechnungshof hatte die personelle Überbesetzung des Ministeriums nach der Neuorganisation beanstandet; er hatte vorgeschlagen, 52 Stellen einzusparen. Der Rechnungsprüfungsausschuß wie auch der Haushaltsausschuß haben sich eingehend mit der Personalsituation befaßt und daraufhin 40 Stellen beim Bundesministerium gestrichen. Personaleinsatz der Deutschen Bundespost Postdienst in den neuen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof hatte den Personaleinsatz bei den Postämtern in den neuen Bundesländern überprüft und dabei vielfältige Mängel festgestellt. Es wurden Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Inzwischen hat der Postdienst neue Regelungen erlassen, die einen strafferen Personaleinsatz zum Gegenstand haben. Dabei konnten 11 800 Arbeitskräfte im Jahre 1992 eingespart werden. Bundespost-Betriebskrankenkasse. Der Rechnungsprüfungsausschuß hatte die Bundespost-Betriebskrankenkasse aufgefordert, diejenigen Bezirksverwaltungen aufzulösen, die satzungsmäßig nicht vorgesehen sind. Die Betriebskrankenkassen haben darauf reagiert und nicht nur die satzungsmäßige, sondern eine erheblich größere Rationalisierung durchgeführt, als zunächst gefordert war. Dabei kam es zu erheblichen Einsparungen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden*) zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Karl Deres (CDU/CSU): I. Auch in diesem Jahr sind wir Parlamentarier wieder aufgefordert, zu prüfen, ob die Regierung die Steuergelder der Bürger überwiegend sachgemäß verwendet hat. Unsere Beanstandungen betreffen relativ wenige Einzelfälle, gemessen am gesamten Verwaltungshandeln. Jeder weiß, daß bei einem Haushaltsvolumen von fast 400 Millarden DM immer wieder Fehlentscheidungen vorkommen, daß immer wieder Geld unnötigerweise ausgegeben wird. Aber verstehen Sie diese Aussage nicht falsch, denn sie ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten und schon gar nicht eine Absolution für kommende Sünden. In der heutigen Zeit, die durch sehr knappe Haushaltsmittel gekennzeichnet ist und in der wir der Bevölkerung zahlreiche Opfer zumuten, muß das *) Vgl. Seite 14342D 14352* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 Parlament erwarten, daß die Verwaltung bei allen Entscheidungen den Grundsatz äußerster Sparsamkeit beachtet. Als Abgeordnete haben wir unseren Bürgern gegenüber die Verpflichtung, unnachsichtig alle Fälle von Geldverschwendung aufzudecken. Immer wieder stellen wir fest, daß sich fremder Leute Geld leichter ausgeben läßt als eigenes. Vor allem Ressorts, die über umfangreiche Haushaltsmittel verfügen, neigen schnell dazu, Geld für unnötige Zwecke zu verwenden. Wer Geld verschwendet, wer grob fahrlässig handelt, der wird vom Ausschuß zur Rechenschaft gezogen. In vielen Fällen haben wir darauf bestanden, daß die erforderlichen Regreßverfahren, ja daß sogar Strafverfahren eingeleitet werden. II. Lassen Sie mich ein paar Worte zur Bedeutung der Haushaltskontrolle sagen. Das Haushaltsrecht und das daraus abgeleitete Haushaltskontrollrecht ist ein besonders bedeutsames Parlamentsrecht. Die drei großen Aufgabenbereiche des Parlamentes sind 1. die Gesetzgebung, 2. die Haushaltsmittelbewilligung und 3., damit in Zusammenhang stehend, die Haushaltsmittelkontrolle. Gesetzgebung und Haushaltsmittelbewilligung als wichtige Parlamentsaufgaben sind jedem Bürger bekannt. Die Haushaltsmittelkontrolle, der dritte große wichtige Bereich, gerät oft unter die Räder heißer Informationen, schon deshalb, weil wir zum Teil Vergessenheit bewältigen, die umfangreiche Arbeit im Stillen leisten und zu sehr Zurückhaltung in der sog. „Verkaufspolitik" geübt haben. Deshalb haben wir jetzt das zweite Mal in der fast 45jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Pressekonferenz abgehalten und starken Widerhall im Fernsehen, beim Rundfunk und bei den Zeitungen gefunden. Der Bürger hat Anspruch auf diese Informationen. Ebenfalls das zweite Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zusammen mit den Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses in schlichter Buchform herausgegeben. Die Schrift soll dazu beitragen, daß künftig vergleichbare Fehler vermieden werden. III. Finanzkontrolle besteht nicht nur darin zu prüfen, ob die Regierung in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, sie besteht auch darin, vorbeugend tätig zu werden. Rechnungsprüfungsausschuß und Haushaltsausschuß versuchen darauf zu achten, daß unvernünftige Maßnahmen von vornherein unterbleiben. Sehr oft beauftragen wir deshalb den Bundesrechnungshof mit der Prüfung, ob die von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen sinnvoll sind. Nur mal ein Beispiel in diesem Zusammenhang: Gästehaus Petersberg. Sie wissen alle: Die Kosten für dieses Bauprojekt sind unerwartet stark gestiegen. Wir haben festgestellt: Ursächlich dafür waren zum größten Teil Änderungswünsche, die während der Bauphase immer wieder gestellt worden sind. Konsequenz: Wir haben die Regierung verpflichtet, bei allen künftigen Bauvorhaben so detailliert vorzuplanen, daß Änderungswünsche nicht mehr notwendig sind. Die Bundesbaudirektion ist nicht mehr berechtigt, von sich aus irgendeinen kostenwirksamen Änderungswunsch zu erfüllen. Wenn eine Änderung wirklich unabdinbar erforderlich sein sollte, so muß der Haushaltsausschuß eingeschaltet werden, der dann die Kostenfrage stellt und beurteilt, ob in diesem Fall ausnahmsweise der Änderungswunsch vertretbar ist. IV. Gestatten Sie mir, einen weiteren Gedanken zur Geldverschwendung im öffentlichen Sektor vorzutragen. Jede Verwaltung ist dadurch charakterisiert, daß sie dazu neigt, mehr Geld als notwendig auszugeben. Ich will das begründen: Jeder Mensch strebt danach, seinen persönlichen Nutzen zu maximieren. Jeder Mensch will soviel Ansehen wie möglich erlangen. In der privaten Wirtschaft besteht die Nutzenmaximierung darin, daß ein Unternehmen soviel Umsatz und vor allem soviel Gewinn wie möglich erzielt. Wer viel Gewinn erzielt, genießt das beste Ansehen, hat die besten Chancen, im Wettbewerbskampf zu überleben. Dem Bereich der Privatwirtschaft ist es daher wesensimmanent, soviel wie möglich einzusparen, so effektiv wie möglich zu arbeiten, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wem das nicht gelingt, der muß aus dem Wettbewerbskampf ausscheiden. Die Bediensteten des öffentlichen Bereichs streben ebenfalls nach privater Nutzenmaximierung. Auch sie wollen so angesehen wie möglich sein mit Hilfe anderer Leute Geld, der Steuergroschen der Bürger. Nur die Kriterien sind andere. Angesehen ist, wer einen großen Aufgabenbereich hat, wer über viele Mitarbeiter verfügt. Also besteht wesensimmanent die Gefahr, den eigenen Bereich zu vergrößern. Man fordert Mitarbeiter an, die man gar nicht benötigt, nur um angesehen zu sein. All dies führt zu erheblichen zusätzlichen Kosten. Dem öffentlichen Sektor ist es daher wesensimmanent, mehr Geld auszugeben als notwendig. Wir müssen runter vom System der immanenten Geldverschwendung. Ich will das an weiteren Beispielen erläutern: 1. Dezemberfieber. Sie alle wissen: Je mehr man in diesem Jahr an Geld ausgibt, um so mehr bekommt man in nächsten Jahr. Dieser Mechanismus verursacht das sogenannte Dezemberfieber: Anschaffung von Gegenständen, die eigentlich nicht unbedingt benötigt werden. 2. Staatliche Subventionszahlungen mit automatischem Verlustausgleich. Jedes Wirtschaftssubjekt arbeitet unter der Prämisse der „privaten Nutzenmaximierung" . Bei Unternehmen, deren Verluste durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden, ist die Gewinnerzielung nicht mehr primäres Unternehmensziel. Die private Nutzenmaximierung besteht hier in der Regel darin, den Umfang der staatlichen Zuschüsse zu maximieren! Und das ist sehr bedenklich! Das führt dazu, daß wir in vielen Fällen unnötige Auszahlungen in Milliardenhöhe leisten. 3. Besoldungsmäßige Eingruppierung nach der Anzahl der Mitarbeiter. In weiten Bereichen der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14353* öffentlichen Verwaltung hängt die Eingruppierung des Dienstpostens eines Vorgesetzten davon ab, wie viele Mitarbeiter er hat. Folglich wird der betreffende Vorgesetzte in erster Linie darauf achten, weitere Mitarbeiter zu bekommen, um selbst besoldungsmäßig zu steigen. Je breiter der Kegel an der Grundlinie, um so höher gerät der Bau der Pyramide. Ausgabensteigerung ist vorprogrammiert! 4. Die institutionalisierten Mangel kosten sehr viel Geld. Diese Mängel kann der Rechnungsprüfungsausschuß nicht von sich aus beseitigen. Der Ausschuß kann immer nur einschreiten, wenn Geld „rechtswidrig" verschwendet wird. Parlament und Regierung sollten gemeinsam versuchen, künftig die systemimmanenten Mängel zu beseitigen. V. In vielen Sitzungstagen und vielen Sitzungsstunden hat der Rechnungsprüfungsausschuß die Grundlagen für die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses in der vorliegenden BT-Drucksache 12/5171 erarbeitet. Wenn hierauf die Entlastung nach einer kurzen Aussprache von einer Stunde erfolgen kann, so möchte ich doch bemerken, daß darin eine lange und intensive Arbeit steckt. Hervorheben möchte ich die gute Arbeitsatmosphäre in unsrem Ausschuß. Das liegt nicht nur an der persönlichen Wertschätzung, die wir untereinander haben. Dies beruht auch auf der gemeinsamen Einsicht, daß die Finanzkontrolle die Aufgabe des gesamten Parlamentes gegenüber der Regierung ist. Kollege Bohlsen, der Jahresberichterstatter des Rechnungsprüfungsausschusses, hat vorhin herausgestellt, wie detailiert wir prüfen. Das ist richtig, das kann ich nur bestätigen. Wenn wir gleichwohl über 90 % der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs „zustimmend" zur Kenntnis genommen haben, so ist das ein überzeugender Beweis für die Qualität der Arbeit des Bundesrechnungshofs. Nachdrücklich möchte ich deshalb dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs, der diesmal wohl das letzte Mal in seiner Eigenschaft als Präsident bei uns hier im Plenum ist, Herrn Dr. Zavelberg, ganz herzlich für die wertvolle Arbeit danken, die er im letzten Jahrzehnt für das Parlament geleistet hat. Ich darf betonen, daß Dr. Zavelberg ein Präsident ist, der seine Aufgaben nicht nur als Beruf ausgeübt hat. Jeder, der ihn kennt, weiß, daß bei ihm der Beruf gleichzeitig Hobby und Lebensaufgabe ist. Wir bedauern daher sehr, ihn in seiner Eigenschaft als Präsident zu verlieren. Zugleich bedanke ich mich nochmals ganz herzlich und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Bundesrechnungshofs, die es uns ermöglicht haben, unsere Kontrollarbeit so effektiv auszuüben. In meinem Dank eingeschlossen sind die Mitarbeiter des Sekretariats, die den Ausschuß in unauffälliger, aber sehr effektiver Weise unterstützt haben. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses bitte auch ich darum, der Bundesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 1990 zu erteilen, unter — wie wir im Ausschuß sagen — „zustimmender Kenntnisnahme" der Erläuterungen, die wir hier im Plenum vorgetragen haben. Thea Bock (SPD): Ein Thema läßt die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses schier verzweifeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen ich sage nur das Stichwort: Einsatz der Informationstechnik. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß sich in den letzten Jahren immer wieder mit erheblichen Mängeln beim Einsatz der neuen Informationstechniken in den verschiedenen Bundesverwaltungen beschäftigen mußte und selbst nachdem eine „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung" (KBSt) eingerichtet worden ist, die Abhilfe schaffen sollte, hat sich die Situation kaum verbessert. Ziel der Koordinierungsstelle soll sein, Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen und darauf zu achten, daß die neuen Informationstechniken in der Bundesverwaltung optimal und wirtschaftlich eingesetzt werden. Der Haushaltsausschuß hat deshalb den Bundesrechnungshof gebeten, einen Bericht über die Koordination der KBSt zu erstellen. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt: — daß bedeutende Bereiche der IT-Technik der KBSt entzogen sind — daß die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in IT-Rahmenkonzepten überwiegend unzulänglich sind, — daß Sicherheitskonzepte und Risikoanalysen teilweise ganz fehlen, — daß keine ressortübergreifenden IT-Beschaffungen unter Federführung der KBSt durchgeführt werden. Bei den Beratungen wurde uns erzählt, daß der Bundesfinanzminister keinerlei Gelder bewillige, wenn die KBSt die entsprechenden Ausgaben nicht für sinnvoll angesehen hat. Auf diese Weise würden die knappen Finanzmittel nur für sinnvolle Aufgaben verwandt. Erst auf Nachfragen wurde zugegeben, daß das Verteidigungsministerium überhaupt nicht mit der KBSt zusammenarbeitet, daß das Verteidigungsministerium auch nicht bereit ist, seine IT-Rahmenkonzepte dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Der Ausschuß hat kritisiert, daß noch nicht alle Ministerien die KBSt in Anspruch nehmen. Der Finanzminister wurde aufgefordert, Haushaltsmittel für IT-Technik nur noch dann bereitzustellen, wenn die KBSt den Einsatz der IT-Technik ausdrücklich befürwortet hat. Die Ministerien wurden aufgefordert, stärker als bisher zu einer gemeinsamen Beschaffung von IT-Technik überzugehen, um auf diese Weise Preisvorteile beim Einkauf zu erzielen. Wir erwarten, daß der Beschluß des RPA zu weiteren Verbesserungen führt. Wir fordern das Verteidigungsministerium auf, die Blockade aufzugeben und mit der KBSt zusammenzuarbeiten. Wie wichtig das ist, zeigt folgendes Beispiel, mit dem der RPA sich dieses Jahr beschäftigen mußte: Der Bundesrechnungshof hat bei einer Vielzahl von Einzelprüfungen im Bundesministerium der Verteidigung im Bereich der Informationsverarbeitung gravierende Sicherheitsmängel festgestellt. Auch nach 14354* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 der Einrichtung eines „Sonderbeauftragtren für IT-Sicherheit in Rechenzentren der Bundeswehr und Wehrtechnischen Rechenzentren" bestehen nach wie vor erhebliche Mängel im Sicherheitsbereich. Die theoretisch möglichen Gefahren dürfen sich keinesfalls realisieren. Auf den Katastrophenfall ist niemand vorbereitet. Im Laufe der Behandlung dieses Themas weist der Rechnungshof daraufhin, daß bei fast allen Bundesbehörden vergleichbar schwerwiegende Sicherheitsmängel bestehen. Der Verteidigungsminister ist vom Ausschuß aufgefordert worden, schnellstens die bestehenden Mängel zu beseitigen und über das Veranlaßte und dessen Ergebnis dem Ausschuß bis zum 1. September 1994 zu berichten. Wir halten es für außerordentlich wichtig, daß der Bundesrechnungshof in diesem Bereich sehr kritisch weiter prüft, denn die folgenden Beispiele zeigen, daß in Zusammenarbeit mit dem RPA Erfolge erzielt werden konnten: Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung keinen Gesamtüberblick über die eingesetzten Datenverarbeitungsgeräte hatte. Planung und Koordinierung waren mit Mängeln behaftet, so daß unnötige Sach- und Personalkosten entstanden. Außerdem sei die Wartung der IT-Geräte nicht sachgerecht erfolgt. Ein Wartungskonzept habe gefehlt, die Wartungsverträge seien nicht hinreichend überwacht worden. Der Bundesminister hat die Beanstandung anerkannt. Abhilfemaßnahmen wurden eingeleitet. Der Bundesrechnungshof hatte darauf hingewiesen, daß die Bundesbahn bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsgeräten häufig nicht überprüft, ob Miete oder Kauf wirtschaftlicher ist. In den untersuchten Fällen entstanden in der Vergangenheit vermeidbare Kosten in Höhe von 2 Millionen DM. Die Deutsche Bundesbahn hat die Feststellung anerkannt. Gemietete Geräte hat sie zum Zeitwert gekauft. Der Ausschuß hatte beanstandet, daß die Bundesdruckerei eine Datenverarbeitungsanlage ohne ausreichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung betrieb. Er hatte die Bundesdruckerei verpflichtet, eine Personalneubemessung durchzuführen und das Datenverarbeitungsprojekt den Vorgaben des Ausschusses entsprechend umzugestalten. Die Bundesdruckerei ist den Auflagen nachgekommen. Dadurch können kurzfristig 187 Stellen eingespart werden. Der Ausschuß hatte beanstandet, daß die Bundesanstalt für Güterfernverkehr die Möglichkeiten der Datenverarbeitung nur unzureichend nutzt. Trotz vorhandener Anlagen hatte sie weiterhin mit hohem Personalbestand auf manueller Basis gearbeitet. Der Ausschuß hat die Anstalt verpflichtet, die Möglichkeiten der Datenverarbeitungsanlage zu nutzen und die daraus resultierenden Personaleinsparungen vorzunehmen. Die Bundesanstalt hat die Auflagen erfüllt. 250 Personalstellen können eingespart werden. Ich spreche dieses Thema ausdrücklich in dieser Debatte an, damit nicht nur auf Druck des Rechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses gehandelt wird, sondern die verschiedenen Bundesverwaltungen von sich aus die Wirtschaftlichkeit ihrer Informationstechnik überprüfen und die Koordinierungsstelle ihre Aufgaben intensiver wahrnimmt. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 658. Sitzung am 18. Juni 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1991 über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino 2. Gesetz zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 3. Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 4. Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz — TAufhG) 5. Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) 6. Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) 7. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft 8. Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz — Rü-ErgG) 9. Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (16. BAföGÄndG) 10. Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz — MTAG) Zu den unter den Nummern 6 bis 10 genannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zu Nr. 6: Der Bundesrat verzichtet auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988. Er geht dabei davon aus, daß das Abkommen der ggf. notwendigen Weiterentwicklung der Einschränkung der Strafverfolgung des Anbaus, des Erwerbs und des Besitzes einer geringen Mengen Drogen zum Eigenverbrauch nicht entgegensteht. Nach Auffassung des Bundesrates bietet Artikel 3 Abs. 2 i. V. m. der von der Bundesregierung beabsichtigten Interpretationserklärung dafür ausreichenden Handlungsspielraum. Zu Nr. 7: Der Bundesrat stellt fest, daß die Bundesregierung in der EG die Fortführung des 3 %igen Mehrwertsteuerausgleichs von 1993 bis 1995 im Umfang von insgesamt 4,3 Mrd. DM durchgesetzt, im Bundeshaushalt jedoch nur Mittel in Höhe von ca. 2,8 Mrd. DM eingestellt bzw. eingeplant hat. Demzufolge ist den Ländern, ohne daß ihre Zustimmung vorlag, vom Bund ein Finanzierungsanteil von 1,5 Mrd. DM zugedacht worden. Die Länder haben jedoch bereits anläßlich der Mitfinanzierung des soziostrukturellen Einkommensausgleichs im Haushaltsjahr 1992 wiederholt und nachdrücklich darauf hingewiesen, daß sie sich an einer erneuten Finanzierung aus Landesmitteln ab 1993 nicht beteiligen werden. Deutscher Bundestag - 12 Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14355* Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß es sich beim währungsbedingten Einkommensausgleich um eine Bundesaufgabe handelt, die entsprechend den grundsätzlichen Regelungen der Finanzverfassung in vollem Umfang durch den Bund zu finanzieren ist. Im übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, daß die EG-Agrarreform und der EG-Binnenmarkt eine Neuorientierung der Förderpolitik zwingend notwendig machen. Eine breit gestreute Förderung nach dem „Gießkannenprinzip" ist angesichts der finanziellen Not der öffentlichen Haushalte nicht mehr zu verantworten. Nach Auffassung des Bundesrates sollten der „Soziostrukturelle Einkommensausgleich" und die Anpassungshilfen letztmalig 1993 ausgezahlt werden. Die künftige Förderung muß sich (unter Berücksichtigung der sehr angespannten Haushaltslage) an folgenden Grundsätzen ausrichten: — Unterstützung und Stärkung einer Landwirtschaft, die sich an den Erfordernissen des Marktes und der Umwelt ausrichtet, — Umsetzung der flankierenden Maßnahmen, — Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten der EG, — soziale Flankierung des Strukturwandels, — Weiterentwicklung und Förderung der ländlichen Räume und Dörfer. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in diesem Sinne die Agrarstruktur- und Sozialpolitik weiter zu entwickeln und zur Finanzierung der Maßnahmen ab 1994 die im Bundeshaushalt eingestellten Mittel für eine nach diesen Grundsätzen ausgestattete Regelung zu verwenden. Zu Nr. 8: Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung enthaltenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Bearbeitungsverfahrens und zur Verbesserung bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen. Unabhängig davon weist der Bundesrat schon jetzt darauf hin, daß sich auf der Grundlage des Gutachtens, das die neuen Länder und Berlin zu diesem Gesetz in Auftrag gegeben haben, und den Schlußfolgerungen daraus weitere Änderungsvorschläge ergeben können. Die Rentenversicherungsträger haben bei der Umsetzung des § 307a Abs. 8 SGB VI im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten, daß die Neufassung dieser Vorschrift für Rentnerinnen und Rentner nicht zu Problemen führt und auch in angemessener Zeit eine Überprüfung der Umwertungsbescheide auch von Amts wegen erfolgt. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, behält sich der Bundesrat vor, dann auch die in der bisher geltenden Fassung des § 307 a Abs. 8 SGB VI vorgesehene Überprüfung der Renten von Amts wegen erneut einzufordern. Zu Nr. 9: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bericht, der dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor Auslaufen der Studienabschlußförderung im Herbst 1996 abzugeben ist, auch dem Bundesrat zuzuleiten. Zu Nr. 10: Die Verlängerung der MTA-Ausbildung wird — abgesehen von einer jedenfalls vorübergehenden Reduzierung der Ausbildungsplätze — für die Schulträger nicht unerhebliche Organisationsprobleme und Kostenmehrungen zur Folge haben. Der Bundesrat bittet deshalb das Bundesministerium für Gesundheit, beim Erlaß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§ 8 MTAG) besonders darauf zu achten, daß die praktische Ausbildung in vollziehbarer Weise gestaltet wird. Im übrigen bittet der Bundesrat, daß bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Heilberufe, welche Ausbildungsdauer und/oder -inhalte berühren, von vornherein bereits zusammen mit dem Gesetzentwurf der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt wird. Die Notwendigkeit hierfür hat sich gerade in letzter Zeit z. B. bei den Entwürfen zur Neuregelung des Rechts der Masseure und Krankengymnasten sowie der Diätassistenten gezeigt. Nur auf diese Weise ist den Ländern eine sachgerechte Beurteilung und Behandlung des jeweiligen Regelungsvorhabens möglich. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/3774 Drucksache 12/4330 Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/210 Nrn. 94, 96, 99, 102
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Göttsching


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur guter Brauch, sondern das gute Recht dieses Parlaments, auf der Grundlage seiner Geschäftsordnung über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses zu debattieren. Dieser Tätigkeitsbericht macht nicht nur die umfangreiche Arbeit der Ausschußmitglieder deutlich — die Arbeit, die sie ja neben ihrer hauptamtlichen Funktion in den klassischen ressortorientierten Ausschüssen in diesem Hause wahrzunehmen haben —, er zeigt auch, wie vielschichtig die Sorgen und Nöte vieler Bürgerinnen und Bürger sind, die sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden.
    Im Hinblick darauf, daß unsere Arbeit mehr oder weniger unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindet, da wir ja nicht die großen und entscheidenden nationalen Fragen unseres Landes diskutieren und entscheiden, sondern uns nur ganz einfach und bescheiden mit den kleinen und großen Dingen der Hilfesuchenden, also der einzelnen Bürger unseres Landes befassen und für diese Einzelfälle gute Lösungen suchen, begrüßen wir es, daß wir wenigstens heute in den Blickpunkt des Parlaments und auch der Öffentlichkeit gerückt werden.
    Der vorliegende Bericht aus dem Jahr 1992 macht, wie das die anderen Kollegen schon angedeutet haben, die Steigerung der Eingaben, die aus den neuen Ländern hinzugekommen sind, besonders deutlich. Ursache für diese Entwicklung ist in erster Linie die besondere Betroffenheit der in den neuen Ländern lebenden Menschen durch die im Zusammenhang mit der deutschen Einigung stehenden Veränderungen und die sich daraus ergebenden sozialen, wirtschaftlichen und auch rechtlichen Probleme.
    Ein Beispiel aus dem Bereich der Neuberechnung der Bestandsrenten aus den neuen Bundesländern. Eine Petentin aus Brandenburg, die bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte einen Antrag auf Witwenrente und auf Vorschuß gestellt hatte, bekam trotz mehrfacher Rückfragen nach Ablauf eines Jahres weder einen Rentenbescheid noch eine sonstige Mitteilung. Erst nachdem sich die Petentin hilfesuchend an uns, den Petitionsausschuß, gewandt und dieser das aufsichtsführende Bundesversicherungsamt eingeschaltet hatte, bewilligte die Bundesversicherungsanstalt rückwirkend einen Vorschuß mit einer Nachzahlung von rund 10 000 DM, so daß dem Anliegen der Petentin damit zunächst entsprochen werden konnte.
    Der Ausschuß hat sich daher in einschlägigen Fällen nachdrücklich dafür eingesetzt, daß durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen eine beschleunigte Bearbeitung möglich wird. Dieser Aufforderung hat die Bundesregierung inzwischen Rechnung getragen.
    Zahlreiche Eingaben betrafen auch Fragen der zukünftigen Ausgestaltung von Wiedergutmachungsansprüchen von Opfern des Nationalsozialismus in den neuen Ländern, denen nach dem Recht der damaligen DDR sogenannte Ehrenpensionen in Höhe von 1 700 bzw. 1 400 Mark der Deutschen Notenbank, so die DDR-Währung, zustanden, die nach dem Einigungsvertrag in dieser Höhe auch in D-Mark weitergezahlt wurden.
    Nach den Beratungen hierzu hatte man sich im Ergebnis auf eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Leistungen an Verfolgte des Nationalsozialismus in den neuen und den alten Bundesländern verständigt und die Höhe der künftig als Entschädigungsrenten zu zahlenden Ehrenpensionen bei gleichzeitiger Dynamisierung dieser Leistung an Berechtigte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR generell auf 1 400 DM festgelegt. Gleichzeitig wurde die Neubewilligung einer Entschädigungsrente für solche Personen vorgesehen, denen eine Ehrenpension in der DDR aus rechtsstaatswidrigen Gründen versagt oder entzogen worden war. Außerdem wurde eine Ausschlußregelung für solche Personen eingeführt, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht haben. Damit werden Nutznießer des Regimes künftig von den Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen.
    Eine andere Gruppe von Eingaben befaßte sich damit, daß ehemalige Richter und Staatsanwälte, die in sogenannten Unrechtsurteilen zu DDR-Zeiten mitgewirkt haben, strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden konnten, weil die Verjährungsfristen für die von ihnen begangenen Straftaten bereits abgelaufen waren. Der Petitionsausschuß ist an dieser Stelle sehr aktiv gewesen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Gero Pfennig, der dies für die Situation der Bürger der neuen Bundesländer hier deutlich artikuliert hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Eingaben war 1992 schließlich auf massive Versäumnisse im Telekommunikationsbereich der ehemaligen DDR zurückzuführen, wobei zahlreiche Privatpersonen, insbesondere auch neugegründete Unternehmen aus den neuen Bundesländern, um Unterstützung bei der Einrichtung von Telefonanschlüssen baten.
    Ein Beispiel aus dem Bereich Telekom ist zu erwähnen, das, obwohl in der Zwischenzeit gütlich beigelegt, dennoch viel Unverständnis und Ärger hervorrief. Ein Rentnerehepaar, seit vielen Jahren im Besitz eines Telefonanschlusses, hatte monatlich ca. 45 DM als Gebühren zu bezahlen, und auf einmal war eine Fernmelderechnung in Höhe von 900 DM entstanden. Auf seine Beschwerde bei der Telekom hat dieses Rentnerehepaar die lapidare Antwort erhalten, daß eine Erstattung mangels fehlerhafter Feststellung und Berechnung der Gebühren nicht in Betracht komme. Erst nach Einschaltung des Petitionsausschusses war die Telekom zu einer Kulanzregelung und zur Erstattung des beanstandeten Betrages bereit.
    Das ist zwar ein Einzelfall gewesen, den ich gerade in Sachen Telekom sagte, aber es gibt eine nicht geringe Zahl weiterer Fälle, die eine ähnliche Problematik anschneiden, noch dazu, wo ich mich auf das Jahr 1992 beziehe und viele aktuelle, medienwirksame Berichte, die gerade in den letzten Tagen in dieses oder in jenes Haus flattern, nicht berücksichtigt habe. Es wird Aufgabe der Deutschen Bundespost und



    Martin Göttsching
    der Telekom sein, geeignete technische Maßnahmen zur Fehlerermittlung zu entwickeln, um Überforderungen der Telefonkunden künftig zu vermeiden. Eine ganze Reihe von Petitionsverfahren sind in dieser Sache noch anhängig.
    Zweierlei wollte ich deutlich machen: Zum ersten, daß es bei der Arbeit im Petitionsausschuß in der Regel quer durch die Fraktionen auf die praktische Arbeit, auf die sachgerechte Lösung der Einzelfälle ankommt. Dabei ist festzustellen, daß die Zusammenarbeit im Ausschuß, aber auch die Zusammenarbeit mit den Ministerien und den obersten Bundesbehörden im allgemeinen reibungslos erfolgt. Das schließt nicht aus, daß bei dieser Zusammenarbeit auch Probleme auftreten. Sicher ist es auch nicht in allen Einzelfällen so gut gelaufen, wie wir es uns im Ausschuß gewünscht hätten.
    Dennoch möchte ich diese Aussprache benutzen, der Bundesverwaltung und den Ministerien für die in aller Regel bereitwillige und auch für die Petenten hilfreiche Arbeit zu danken. In diesen Dank möchte ich auch und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsbüros einschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Ein zweites zeigt der Bericht ganz deutlich, daß nämlich der Petitionsausschuß mit seiner Arbeit nicht nur eine wichtige Aufgabe der Verwaltungs- und Gesetzeskontrolle erfüllt, sondern daß er vor allem auch ein wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Bürger ist. Diese Brückenfunktion des Petitionsausschusses als unmittelbarer Ansprechpartner des Bürgers wird — wie die Entwicklung der Zahl der Eingaben zeigt — in zunehmendem Maße auch von den Bürgerinnen und Bürgern so gesehen und genutzt. In diesem Sinne ist die Arbeit des Ausschusses nicht zuletzt auch in besonderer Weise geeignet, einen Beitrag zur Stärkung des Ansehens und des Vertrauens der Bürger in das Parlament zu leisten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat die Kollegin Angelika Barbe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Angelika Barbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte den Mitarbeitern des Petitionsausschusses und des Petitionsausschußbüros für ihre Arbeit herzlich danken, zumal es in einem Fall bei mir sogar ein Mißverständnis gab und ich den Mitarbeitern eine Schuld anlastete, die sie gar nicht hatten. Ich ging davon aus, daß sie den Petenten nicht verstanden hatten und deshalb das Votum anders ausfiel, als ich entschieden hätte. Es ist nun einmal so, daß auch sie sich an die ungerechte Gesetzeslage halten müssen und dann natürlich dementsprechend begründen müssen. Insofern sei es öffentlich gesagt, daß ich diese Arbeit sehr schätze und nicht nur zur Kenntnis nehme.
    Bürger wenden sich an uns, weil sie Ungerechtigkeit erleben. Die demokratische Gesellschaft kann
    Ungerechtigkeit sicher nicht abschaffen; aber sie darf sie nicht hinnehmen. Sie muß die Möglichkeit garantieren, gegen Ungerechtigkeit zu protestieren und ihre Ursachen politisch zu bekämpfen.
    Im Petitionsausschuß erlebe ich mehr als in anderen Ausschüssen — deshalb mein Dank an Herrn Pfennig —, daß auch Kollegen und Kolleginnen der Koalition den Standpunkt derer einnehmen, die Ungerechtigkeit erfahren und empfinden, also die Perspektive der Opfer. Wir geben denen, die Ungerechtigkeit erfuhren, erst einmal Gehör, auch wenn die eine oder andere Klage ungerechtfertigt sein kann, und wir beschäftigen uns eingehend damit.
    Zahlreiche Eingaben aus den neuen Bundesländern erreichten uns, in denen befürchtet wurde, daß ehemalige Richter und Staatsanwälte, die an Unrechtsurteilen während des SED-Regimes beteiligt waren, heute strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten, wenn Verjährungsfristen für die von ihnen begangenen Straftaten bereits abgelaufen sind. Hier konnte der Petitionsausschuß gegen die damalige Rechtsauffassung des BMJ darauf einwirken, daß ein Gesetz eingebracht wird, das diese Verjährungsfrist ruhen läßt. Der Bundesrat brachte dieses Gesetz ebenfalls ein, und wir verabschiedeten es im Januar.
    Die offenen Vermögensfragen in den neuen Bundesländern bereiten nicht nur Verdruß, sondern sind, von vielen Sachverständigen bestätigt, eine der Hauptursachen für den verschleppten sogenannten Aufschwung Ost. Viele Mieter und Nutzer von Westgrundstücken brachten und bringen ihre Ängste und Sorgen in ihren Petitionen vor den Ausschuß. Immer wieder bestätigt sich damit, daß das von der CDU/ CSU-F.D.P.-Koalition durchgesetzte Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung" weit mehr zu existentiellen Sorgen und Ängsten führt, als es Positives bewirkt hat.
    Die bestehende Rechtslage führt leider zu größerer Wohnungsnot, zu gesteigerten Mietpreisen in Ballungsgebieten und zu Obdachlosigkeit, für die sich eine reiche Bundesrepublik eigentlich schämen muß. Am Wochenende findet in Berlin die „Nacht der Wohnungslosen" statt. Es reicht dann natürlich nicht, wenn die Bauministerin noch kurz vor der Veranstaltung die Schuld den Ländern und Kommunen in die Schuhe schiebt, nur um damit die zehnjährige falsche Wohnungspolitik zu verdecken. Obdachlose brauchen zuerst einmal Wohnungen und dann soziale Betreuung, nicht umgekehrt, Frau Schwaetzer.
    Wenn wir schon das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung" als das seit drei Jahren vorherrschende Prinzip anerkennen, ist es erst recht unverständlich, wenn es bei den enteigneten Mauergrundstücken erst jahrelange Querelen zwischen den Betroffenen und der Bundesregierung um die Rückgabe gibt. Der Bau der Mauer war völkerrechtswidrig; wir wissen es alle. Er verstieß gegen den Berlin-Status der Vier Mächte. Was geschah damals? Häuser wurden abgerissen, Grundstücke planiert. Bewohner wurden ausgesiedelt; Entschädigungen gab es häufig wenig oder gar nicht. Die Enteignung erfolgte auf Grund des Verteidigungsgesetzes der DDR, das aber in Berlin ungültig war. Es waren keine korrekten Enteignungen, wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger behauptete.



    Angelika Barbe
    Nach dem Grenzgesetz der DDR, das ja auch nicht gerade sehr demokratie- und eigentumsfreundlich war, war die Rückgabe der Grundstücke vorgesehen, falls der Enteignungsgrund wegfiele.

    (Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

    Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich in dieser Frage eindeutig für die Rückgabe entschieden. Ich bitte darum, daß Sie von der F.D.P. diese Entscheidung noch einmal prüfen und überdenken.
    Eine große Ungerechtigkeit besteht nach wie vor beim ersten Unrechtsbereinigungsgesetz. Wir erinnern uns an die nach Sibirien verschleppten Frauen, an das Schicksal der Eva Stege — das war eine Petition, die ich bearbeitet habe —, für die sich viele Künstler, Bürger aus den neuen Bundesländern eingesetzt haben. Sie sagten: Es kann doch nicht sein, daß diese Frauen, besonders die, die verschleppt und vergewaltigt worden sind, noch immer nicht berücksichtigt wurden.

    (Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

    Eva Stege erzählte, wie es ihr nach der Wende in der DDR ergangen ist. Ich lese Ihnen einmal eine kurze Passage vor:
    Männer durften ja von ihrer Soldatenzeit reden. Sie durften von Gefangenschaft reden. Das gehörte eben zu einem Mann, daß er Soldat war. Und ich erinnere mich an ein Erlebnis, da saßen so zwei, drei Männer zusammen, auch ein Gewerkschafts- oder Parteifunktionär, und die Männer erzählten, wie schrecklich sie gelitten haben in Sibirien, bis ich dann sagte: Na ja, ich war auch in Sibirien. Eigentlich sehr schüchtern sagte ich das. Und da sagte dieser Funktionär: Die Freunde haben niemanden nach Sibirien gebracht, der nichts verbrochen hat. Das stand fest. Wer in Sibirien war als Zivilist, mußte ein Nazi gewesen sein oder zumindestens Verbrechen begangen haben. Und mit diesem Makel habe ich dann 40 Jahre hier gelebt.
    Ich muß sagen, wir können dankbar sein, daß diese Frau noch heute den Mut hat, sich aufzulehnen und zu sagen: Dieses Unrecht muß irgendwann einmal ein Stückchen wiedergutgemacht werden.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zur Arbeitsverwaltung in den neuen Bundesländern gäbe es sehr viel zu sagen. Zur Besetzung der Arbeitsämter sage ich heute nichts. Da gibt es eine Petition von mir, die ich an die Bundesanstalt nach Nürnberg geschickt habe, mit der Bitte, doch noch einmal die Überprüfung der Leute, die dort sitzen, vorzunehmen. Denn noch immer gibt es Bürgerinnen und Bürger, die zu uns kommen und unter vier Augen sagen: Den und den habe ich vorher in höherer Funktion erlebt, und weil heute diese Leute wieder in höheren Funktionen im Arbeitsamt sitzen, kriege ich keine Arbeit. — Dieses Problem sollten wir nicht vergessen.
    Heute häufen sich Beschwerden, bei denen es um die Förderung geht. Da fallen Stellen weg, wenn es
    sich um die Bereiche Frauen, Jugend, Soziales, Umwelt und Kultur handelt. Ich appelliere noch einmal an Sie, meine Kolleginnen und Kollegen: Geben Sie den Weg frei für eine Arbeitsmarktabgabe! Wenn ich bei uns zu Hause erkläre, daß wir als Abgeordnete, daß Selbständige und Minister keinen Beitrag in die Arbeitslosenversicherung zahlen, dann stoße ich häufig auf Unverständnis. Ich sage Ihnen: Mit 4,5 Milliarden DM, die wir in einem Jahr zusätzlich zur Verfügung hätten, könnten wir sehr viel auf dem zweiten Arbeitsmarkt fördern.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Bearbeitungsdauer von Rentenanträgen hat uns sehr lange beschäftigt. Wir sind an dieser Stelle parteiübergreifend tätig geworden, und dafür danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen. Aber diese Beschwerden häufen sich noch immer. Ich war gestern mit einer Besuchergruppe im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung. Nach wie vor klagen die Bürgerinnen und Bürger darüber, daß es anderthalb bis zwei Jahre dauert, bis die Rentenanträge bearbeitet werden, daß sie — gegen das Gesetz — keine Vorschußleistungen bekommen und einfach nicht wissen, wie sie überleben sollen, denn sie sind auf dieses geringe monatliche Einkommen angewiesen.
    Die Ungerechtigkeiten im Rentenrecht betreffen auch etwas Strukturelles, und zwar vor allem die Frauen. Wir erinnern uns an das Bundesverfassungsgerichtsurteil vor einem Jahr, das Trümmerfrauenurteil. Auf unsere mehrmalige Nachfrage, wie es nun mit der Umsetzung des Urteils durch die Bundesregierung steht, daß Kindererziehungszeiten auch im Rentenrecht mitbeachtet werden, erhielten wir die Auskunft, ja, man würde es in Zukunft berücksichtigen. Auf meine gestrige Nachfrage bekam ich die Auskunft: Still ruht der See; tun Sie doch etwas, machen Sie politisch Druck! Auch hier fordere ich meine Kolleginnen und Kollegen auf, tätig zu werden und die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen.
    Wie sah es mit den Eingaben in der Verfassungskommission aus? Konrad Weiß hat darauf hingewiesen, und auch für mich ist es ein Ärgernis, wenn die Forderung von über 140 000 Zuschriften, der Tierschutz gehöre in die Verfassung, nicht erfüllt, sondern einfach ad acta gelegt wird. Die Abstimmung in der letzten Woche war wirklich ein trauriges Kapitel in der Geschichte der Verfassungskommission. Dazu gehört auch der Art. 6. Wir Frauen wissen, wovon wir reden, wenn wir bedauern, daß Kindererziehungsleistungen, Pflegeleistungen wieder nichts gelten sollen. Ich denke, hier sind Chancen vertan worden, ostdeutsche Impulse aufzunehmen und das Selbstbewußtsein zu stärken.
    Ich möchte nicht — jetzt kommt ein makabrer Witz —, daß Bürger über das Parlament oder die Bundesregierung dann nur noch sagen: Besteht unsere Regierung aus Wissenschaftlern oder aus Politikern? Natürlich aus Politikern; denn Wissenschaftler machen ihre Experimente mit weißen Mäusen.
    Damit es nicht dazu kommt, daß die Bevölkerung uns nicht mehr ernst nimmt, bitte ich Sie, tätig zu werden. Wir haben im Ausschuß erlebt, daß manches Mal durch Recht Ungerechtigkeit erzeugt wird. Des-



    Angelika Barbe
    halb dürfen wir politisch Verantwortlichen Ungerechtigkeiten nicht aus Bequemlichkeit als Schicksal hinnehmen, sondern müssen auf die Zeichen von Zivilcourage hören, die in allen Petitionen zum Ausdruck kommen. Sich in eigenen Angelegenheiten zu wehren, sich für die Abschaffung von Mißständen einzusetzen, diese erste Bürgerpflicht des Sicheinmischens wird von unseren Bürgern wahrgenommen. Unsere Aufgabe besteht jetzt darin zu handeln.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)