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    Plenarprotokoll 12/166 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14325 B Absetzung der Punkte 14 und 15 von der Tagesordnung 14325B, 14347 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag (Tätigkeitsbericht 1992) (Drucksache 12/4961) Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 14305 B Lisa Seuster SPD 14307 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. 14308 D Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 14310C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14311C Martin Göttsching CDU/CSU 14313A Angelika Barbe SPD 14314B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 14316A Gertrud Dempwolf CDU/CSU 14317 A Jutta Müller (Völklingen) SPD 14318C Wolfgang Dehnel CDU/CSU 14320 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 106 zu Petitionen (Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) (Drucksache 12/5050) Martin Göttsching CDU/CSU 14321 B Horst Peter (Kassel) SPD 14322 C Birgit Homburger F.D.P. 14324 A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 14324 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14324 C Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II (Drucksache 12/5248) Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 14325B Otto Schily SPD 14326B, 14334 C Walter Kolbow SPD 14326 C Günter Verheugen SPD 14328 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 14330 C Dr. Werner Hoyer F.D.P. 14333 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14333 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 14334 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 14335 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14337 C Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD (gemäß § 27 GO) 14338D Volker Rühe CDU/CSU (gemäß § 27 GO) 14339B Ulrich Irmer F.D.P. (gemäß § 27 GO) 14339D Ortwin Lowack fraktionslos 14340B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1990) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1990) (Drucksachen 12/2561, 12/3250, 12/5171) Wilfried Bohlsen CDU/CSU 14341 A Uta Titze-Stecher SPD 14343 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 14345 A Karl Diller SPD 14346 C Nächste Sitzung 14347 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14349* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Sammelübersicht 106 zu Petitionen) (Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) Birgit Homburger F.D.P. 14349* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Wilfried Bohlsen CDU/CSU 14350* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Karl Deres CDU/CSU 14351* D Thea Bock SPD 14353* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 14353 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14305 166. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 24. 6. 93 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 24. 6. 93 Wilfried Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24. 6. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 24. 6. 93 Dr. Enkelmann, PDS/LL 24. 6. 93 Dagmar Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 24. 6. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 24. 6. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 24. 6. 93 Genscher, F.D.P. 24. 6. 93 Hans-Dietrich Gerster (Mainz), CDU/CSU 24. 6. 93 Johannes Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 24. 6. 93 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 24. 6. 93 Huonker, Gunter SPD 24. 6. 93 Dr. Klejdzinski, SPD 24. 6. 93 Karl-Heinz Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 24. 6. 93 Volkmar Koschnick, Hans SPD 24. 6. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 24. 6. 93 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 24. 6. 93 Elke LeutheusserSchnarrenberger, F.D.P. 24. 6. 93 Sabine Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 24. 6. 93 Matschie, Christoph SPD 24. 6. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 24. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 24. 6. 93* Nolte, Claudia CDU/CSU 24. 6. 93 Odendahl, Doris SPD 24. 6. 93 Oesinghaus, Günther SPD 24. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 24. 6. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 24. 6. 93 Reuschenbach, SPD 24. 6. 93 Peter W. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 24. 6. 93 Schaich-Walch, SPD 24. 6. 93 Gudrun Scheffler, Siegfried SPD 24. 6. 93 Willy Schluckebier, Günther SPD 24. 6. 93 von Schmude, CDU/CSU 24. 6. 93 Michael Dr. Soell, Hartmut SPD 24. 6. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 24. 6. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 24. 6. 93 Tietjen, Günther SPD 24. 6. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 24. 6. 93 Vosen, Josef SPD 24. 6. 93 Welt, Jochen SPD 24. 6. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 24. 6. 93 Wieczorek-Zeul, SPD 24. 6. 93 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 24. 6. 93 Zapf, Uta SPD 24. 6. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Sammelübersicht 106 zu Petitionen) (Anerkennung ausländischer Flüchtlinge)*) Birgit Homburger (F.D.P.): Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei Personen pakistanischer Staatsangehörigkeit, die Mitglied der sog. Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft sind. Sie reisten im August 1990 in die Bundesrepublik ein und beantragten wegen ihrer Zugehörigkeit zur Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft Asyl. Die Petenten berufen sich darauf, daß in Pakistan für diese Glaubensgemeinschaft eine Gruppenverfolgung vorliegt, da allein auf Grund gruppenspezifischer Merkmale eine Verfolgung zu befürchten sei. In der Tat enthält das Pakistanische Strafgesetzbuch für Ahmadis Vorschriften, die es ihnen verbietet, ihre Führer mit islamischen Titeln anzusprechen und sich selbst als Muslime zu bezeichnen oder ihren Glauben zu predigen. Darüber hinaus führte Pakistan im Jahre 1986 einen weiteren Artikel in seinem Strafgesetzbuch ein, wonach jede Beleidigung des Propheten Mohammed unter Strafe *) Vgl. Seite 14324B 14350* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 gestellt wird. Die zwingende Rechtsfolge dieser Vorschrift ist die Todesstrafe. Bei weiterer Auslegung dieser Norm ist jede Behauptung, Mohammed sei nicht der letzte Prophet gewesen, ein Verstoß gegen diese Norm des Pakistanischen Strafgesetzbuches. Nach den vorliegenden Berichten des Innenministeriums und des Auswärtigen Amtes sind Verurteilungen wegen dieser Strafrechtsnorm in Pakistan bislang, was das Verbot für Ahmadis, sich als Moslems zu bezeichnen bzw. bestimmte Titel zu führen, angeht, nur sehr vereinzelt und individuell erfolgt, Verurteilungen auf Grund des Artikels der zur Todesstrafe bei Beleidigung des Propheten führt, sind bislang gar nicht bekannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile in mehreren Leitentscheidungen eine Gruppenverfolgung der Ahmadiyyas in Pakistan verneint. Wir haben uns die Entscheidung im Petitionsausschuß nicht einfach gemacht. Denn auch der Petitionsausschuß verkennt nicht, daß die Lage in Pakistan für die Ahmadis zumindest nicht ungefährdet ist. Daher bedarf es nach meiner Auffassung auch weiterhin einer sorgfältigen Beobachtung der Entwicklung der Situation dieser Glaubensgruppe durch das Auswärtige Amt, das dies — oft gemeinsam mit Botschaften der anderen europäischen Länder — intensiv verfolgt. Daher plädiert der Petitionsausschuß dafür, im Einzelfall zu entscheiden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte die Antragssteller zunächst als Asylberechtigte anerkannt, da es von einer Gruppenverfolgung ausgegangen war. Doch selbst das Bundesamt schreibt in seiner Begründung: „Die Antragsteller vermochten zwar ... nicht zu überzeugen, daß sie in der Vergangenheit persönlich einer individuellen asylerheblichen Verfolgung ausgesetzt waren." Wegen der unterschiedlichen Entscheidungen hinsichtlich der Asylberechtigung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft hat der Bundesbeauftragte gegen den Anerkennungsbescheid geklagt. Mit der Petition wird begehrt, daß der Bundestag auf den Bundesbeauftragten dahingehend einwirke, daß er diese Klage fallenlasse und eine letztinstanzliche Entscheidung nicht herbeiführt. Auf Grund der genannten Argumente sieht der Petitionsausschuß keinen Grund, hier einzugreifen. Ich habe auch Vertrauen in die zuständigen Organe, daß sie die Fälle sorgfältig prüfen und verantwortungsbewußt entscheiden. Eine letzte Bemerkung zur Aufgabe des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten. Seine Aufgabe besteht darin, Fälle, die erstinstanzlich uneinheitlich entschieden wurden, einer einheitlichen Rechtsprechung zuzuführen. Eine solche einheitliche Behandlung von Personen mit demselben Hintergrund ist wünschenswert. Es wäre aus meiner Sicht dann aber auch sinnvoll, wenn der Bundesbeauftragte aus Gründen dieser Einheitlichkeit nicht nur gegen Fälle Klage erhebt, die angenommen wurden, sondern auch gegen Fälle, die abgelehnt wurden. Ich empfehle für die F.D.P.-Fraktion, die Beschlußempfehlung des Petitionsausschuss es anzunehmen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede des Abgeordneten Wilfried Bohlsen*) zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Wilfried Bohlsen (CDU/CSU): Ich darf mal einige Beispiele aus meinem eigenen Bereich als Berichterstatter nennen: Herstellung ausländischer Banknoten bei der Bundesdruckerei. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß die Bundesdruckerei von 1980 bis 1990 Aufträge zur Herstellung ausländischer Banknoten zu nicht kostendekkenden Preisen entgegengenommen hatte, um freie Kapazitäten zu nutzen. In diesem Fall hat sich der Rechnungsprüfungsausschuß der Kritik des Bundesrechnungshofes nicht angeschlossen. Auf den ersten Blick mag der Vorwurf des Rechnungshofs berechtigt sein. Wer als Privatunternehmer nicht kostendeckende Aufträge entgegennimmt, der kann sicherlich mittelfristig sein Geschäft schließen. In diesem Fall haben wir detaillierter geprüft und haben gefragt, was wäre, wenn die Bundesdruckerei die Aufträge nicht entgegengenommen und ihre Druckkapazitäten stattdessen völlig ungenutzt hätte stehenlassen. Und wir haben festgestellt: Dann wäre der Verlust noch größer gewesen. Durch die Entgegennahme der Aufträge hat die Bundesdruckerei wenigstens ihre variablen Kosten und einen Teil der Fixkosten abgedeckt. Sie hat Deckungsbeiträge erwirtschaftet. Insofern konnten wir die Bemerkung nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen. Jahresabschluß 1990 der Deutschen Bundespost. Der Bundesrechnungshof hat als rechtswidrig beanstandet, daß die Postunternehmen in ihrer Bilanz ihre Vermögenspositionen mit einem zu geringen Wert angesetzt hatten. Er hatte vermutet, daß die Postunternehmen die buchmäßig entstandenen Verluste in Höhe von 10 Milliarden DM aus dem allgemeinen Bundeshaushalt ersetzt erhalten wollten. Wir konnten auch diese Bemerkung nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen. Wir haben den Fall genau untersucht und festgestellt, daß sich die Postunternehmen bei ihrer Bewertung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts bewegt haben. Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertansätze waren rechtmäßig und nicht rechtswidrig gewesen. Zeitgerechte Einleitung der Zurruhesetzung von dienstunfähig erkrankten Beamten. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß Postdienst und Telekom die dauerhaft erkrankten ') Vgl. Seite 14342B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14351* Beamten nicht rechtzeitig auf ihre Dienstfähigkeit untersuchten. Der Rechnungsprüfungsausschuß hatte sich der Kritik des Bundesrechnungshofes nicht in vollem Umfang angeschlossen. Er hat die Auffassung vertreten, daß das Zurruhesetzungsverfahren nach den gesetzlich vorgesehenen drei Monaten nicht eingeleitet werden muß. Aber er hat gleichzeitig die Meinung vertreten, daß die Behörde verpflichtet ist, eine Entscheidung zu treffen, aus der ersichtlich wird, daß sie von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht hat. Der Bundesminister wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß die Generaldirektion Postdienst und Telekom künftig die Einhaltung der beamtenrechtlichen Zeitvorgaben zur Feststellung der Dienstunfähigkeit sicherstellen. Arbeitsplatzvergütung für Postbedienstete bei einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß das Unternehmen Postdienst den Bediensteten aus den alten Bundesländern, die in die neuen Bundesländer abgeordnet werden, eine überhöhte Aufwandsentschädigung zahlen. Der Rechnungsprüfungsausschuß war der Auffassung, daß die Sondervergünstigungen, die sich die Bediensteten des Postdienstes bewilligen, nicht gerechtfertigt sind. Wir haben dies damit begründet, daß die Bediensteten der anderen Postunternehmen Postbank und Telekom keine Sondervergütungen erhalten. Postversorgung im Landbereich. Der Bundesrechnungshof hatte die Ansicht vertreten, daß im Landbereich 3 027 kleinere Postämter geschlossen werden könnten. In diesem Fall ist der Rechnungsprüfungsausschuß der Auffassung vom Bundesrechnungshof nicht gefolgt. Wir sehen die flächendeckende Versorgung mit Postleistungen als eine wichtige staatliche Aufgabe an. Eine ersatzlose Schließung von Postämtern wurde abgelehnt. Schließungen werden nur dann hingenommen, wenn ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt werden kann. Vernichtung von Postwertzeichen in den neuen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß der Postdienst bei der Vernichtung von Briefmarken keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, so daß die bis Ende 1991 gültigen Postwertzeichen wieder in den Verkehr gebracht werden konnten. Dadurch waren Einnahmenausfälle in Millionenhöhe entstanden. Der Postdienst hatte die Beanstandungen anerkannt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat die eingeleiteten Maßnahmen begrüßt und den Minister aufgefordert, die Sicherheitsvorkehrungen bei der Vernichtung von Postwertzeichen durch intensivere Fachaufsicht zu verbessern. Prüfung der Organisation und Personalausstattung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation. Der Bundesrechnungshof hatte die personelle Überbesetzung des Ministeriums nach der Neuorganisation beanstandet; er hatte vorgeschlagen, 52 Stellen einzusparen. Der Rechnungsprüfungsausschuß wie auch der Haushaltsausschuß haben sich eingehend mit der Personalsituation befaßt und daraufhin 40 Stellen beim Bundesministerium gestrichen. Personaleinsatz der Deutschen Bundespost Postdienst in den neuen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof hatte den Personaleinsatz bei den Postämtern in den neuen Bundesländern überprüft und dabei vielfältige Mängel festgestellt. Es wurden Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Inzwischen hat der Postdienst neue Regelungen erlassen, die einen strafferen Personaleinsatz zum Gegenstand haben. Dabei konnten 11 800 Arbeitskräfte im Jahre 1992 eingespart werden. Bundespost-Betriebskrankenkasse. Der Rechnungsprüfungsausschuß hatte die Bundespost-Betriebskrankenkasse aufgefordert, diejenigen Bezirksverwaltungen aufzulösen, die satzungsmäßig nicht vorgesehen sind. Die Betriebskrankenkassen haben darauf reagiert und nicht nur die satzungsmäßige, sondern eine erheblich größere Rationalisierung durchgeführt, als zunächst gefordert war. Dabei kam es zu erheblichen Einsparungen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden*) zu Tagesordnungspunkt 13 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — Jahresrechnung 1990 — und Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1992 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung des Bundes 1990) Karl Deres (CDU/CSU): I. Auch in diesem Jahr sind wir Parlamentarier wieder aufgefordert, zu prüfen, ob die Regierung die Steuergelder der Bürger überwiegend sachgemäß verwendet hat. Unsere Beanstandungen betreffen relativ wenige Einzelfälle, gemessen am gesamten Verwaltungshandeln. Jeder weiß, daß bei einem Haushaltsvolumen von fast 400 Millarden DM immer wieder Fehlentscheidungen vorkommen, daß immer wieder Geld unnötigerweise ausgegeben wird. Aber verstehen Sie diese Aussage nicht falsch, denn sie ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten und schon gar nicht eine Absolution für kommende Sünden. In der heutigen Zeit, die durch sehr knappe Haushaltsmittel gekennzeichnet ist und in der wir der Bevölkerung zahlreiche Opfer zumuten, muß das *) Vgl. Seite 14342D 14352* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 Parlament erwarten, daß die Verwaltung bei allen Entscheidungen den Grundsatz äußerster Sparsamkeit beachtet. Als Abgeordnete haben wir unseren Bürgern gegenüber die Verpflichtung, unnachsichtig alle Fälle von Geldverschwendung aufzudecken. Immer wieder stellen wir fest, daß sich fremder Leute Geld leichter ausgeben läßt als eigenes. Vor allem Ressorts, die über umfangreiche Haushaltsmittel verfügen, neigen schnell dazu, Geld für unnötige Zwecke zu verwenden. Wer Geld verschwendet, wer grob fahrlässig handelt, der wird vom Ausschuß zur Rechenschaft gezogen. In vielen Fällen haben wir darauf bestanden, daß die erforderlichen Regreßverfahren, ja daß sogar Strafverfahren eingeleitet werden. II. Lassen Sie mich ein paar Worte zur Bedeutung der Haushaltskontrolle sagen. Das Haushaltsrecht und das daraus abgeleitete Haushaltskontrollrecht ist ein besonders bedeutsames Parlamentsrecht. Die drei großen Aufgabenbereiche des Parlamentes sind 1. die Gesetzgebung, 2. die Haushaltsmittelbewilligung und 3., damit in Zusammenhang stehend, die Haushaltsmittelkontrolle. Gesetzgebung und Haushaltsmittelbewilligung als wichtige Parlamentsaufgaben sind jedem Bürger bekannt. Die Haushaltsmittelkontrolle, der dritte große wichtige Bereich, gerät oft unter die Räder heißer Informationen, schon deshalb, weil wir zum Teil Vergessenheit bewältigen, die umfangreiche Arbeit im Stillen leisten und zu sehr Zurückhaltung in der sog. „Verkaufspolitik" geübt haben. Deshalb haben wir jetzt das zweite Mal in der fast 45jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Pressekonferenz abgehalten und starken Widerhall im Fernsehen, beim Rundfunk und bei den Zeitungen gefunden. Der Bürger hat Anspruch auf diese Informationen. Ebenfalls das zweite Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zusammen mit den Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses in schlichter Buchform herausgegeben. Die Schrift soll dazu beitragen, daß künftig vergleichbare Fehler vermieden werden. III. Finanzkontrolle besteht nicht nur darin zu prüfen, ob die Regierung in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, sie besteht auch darin, vorbeugend tätig zu werden. Rechnungsprüfungsausschuß und Haushaltsausschuß versuchen darauf zu achten, daß unvernünftige Maßnahmen von vornherein unterbleiben. Sehr oft beauftragen wir deshalb den Bundesrechnungshof mit der Prüfung, ob die von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen sinnvoll sind. Nur mal ein Beispiel in diesem Zusammenhang: Gästehaus Petersberg. Sie wissen alle: Die Kosten für dieses Bauprojekt sind unerwartet stark gestiegen. Wir haben festgestellt: Ursächlich dafür waren zum größten Teil Änderungswünsche, die während der Bauphase immer wieder gestellt worden sind. Konsequenz: Wir haben die Regierung verpflichtet, bei allen künftigen Bauvorhaben so detailliert vorzuplanen, daß Änderungswünsche nicht mehr notwendig sind. Die Bundesbaudirektion ist nicht mehr berechtigt, von sich aus irgendeinen kostenwirksamen Änderungswunsch zu erfüllen. Wenn eine Änderung wirklich unabdinbar erforderlich sein sollte, so muß der Haushaltsausschuß eingeschaltet werden, der dann die Kostenfrage stellt und beurteilt, ob in diesem Fall ausnahmsweise der Änderungswunsch vertretbar ist. IV. Gestatten Sie mir, einen weiteren Gedanken zur Geldverschwendung im öffentlichen Sektor vorzutragen. Jede Verwaltung ist dadurch charakterisiert, daß sie dazu neigt, mehr Geld als notwendig auszugeben. Ich will das begründen: Jeder Mensch strebt danach, seinen persönlichen Nutzen zu maximieren. Jeder Mensch will soviel Ansehen wie möglich erlangen. In der privaten Wirtschaft besteht die Nutzenmaximierung darin, daß ein Unternehmen soviel Umsatz und vor allem soviel Gewinn wie möglich erzielt. Wer viel Gewinn erzielt, genießt das beste Ansehen, hat die besten Chancen, im Wettbewerbskampf zu überleben. Dem Bereich der Privatwirtschaft ist es daher wesensimmanent, soviel wie möglich einzusparen, so effektiv wie möglich zu arbeiten, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wem das nicht gelingt, der muß aus dem Wettbewerbskampf ausscheiden. Die Bediensteten des öffentlichen Bereichs streben ebenfalls nach privater Nutzenmaximierung. Auch sie wollen so angesehen wie möglich sein mit Hilfe anderer Leute Geld, der Steuergroschen der Bürger. Nur die Kriterien sind andere. Angesehen ist, wer einen großen Aufgabenbereich hat, wer über viele Mitarbeiter verfügt. Also besteht wesensimmanent die Gefahr, den eigenen Bereich zu vergrößern. Man fordert Mitarbeiter an, die man gar nicht benötigt, nur um angesehen zu sein. All dies führt zu erheblichen zusätzlichen Kosten. Dem öffentlichen Sektor ist es daher wesensimmanent, mehr Geld auszugeben als notwendig. Wir müssen runter vom System der immanenten Geldverschwendung. Ich will das an weiteren Beispielen erläutern: 1. Dezemberfieber. Sie alle wissen: Je mehr man in diesem Jahr an Geld ausgibt, um so mehr bekommt man in nächsten Jahr. Dieser Mechanismus verursacht das sogenannte Dezemberfieber: Anschaffung von Gegenständen, die eigentlich nicht unbedingt benötigt werden. 2. Staatliche Subventionszahlungen mit automatischem Verlustausgleich. Jedes Wirtschaftssubjekt arbeitet unter der Prämisse der „privaten Nutzenmaximierung" . Bei Unternehmen, deren Verluste durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden, ist die Gewinnerzielung nicht mehr primäres Unternehmensziel. Die private Nutzenmaximierung besteht hier in der Regel darin, den Umfang der staatlichen Zuschüsse zu maximieren! Und das ist sehr bedenklich! Das führt dazu, daß wir in vielen Fällen unnötige Auszahlungen in Milliardenhöhe leisten. 3. Besoldungsmäßige Eingruppierung nach der Anzahl der Mitarbeiter. In weiten Bereichen der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14353* öffentlichen Verwaltung hängt die Eingruppierung des Dienstpostens eines Vorgesetzten davon ab, wie viele Mitarbeiter er hat. Folglich wird der betreffende Vorgesetzte in erster Linie darauf achten, weitere Mitarbeiter zu bekommen, um selbst besoldungsmäßig zu steigen. Je breiter der Kegel an der Grundlinie, um so höher gerät der Bau der Pyramide. Ausgabensteigerung ist vorprogrammiert! 4. Die institutionalisierten Mangel kosten sehr viel Geld. Diese Mängel kann der Rechnungsprüfungsausschuß nicht von sich aus beseitigen. Der Ausschuß kann immer nur einschreiten, wenn Geld „rechtswidrig" verschwendet wird. Parlament und Regierung sollten gemeinsam versuchen, künftig die systemimmanenten Mängel zu beseitigen. V. In vielen Sitzungstagen und vielen Sitzungsstunden hat der Rechnungsprüfungsausschuß die Grundlagen für die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses in der vorliegenden BT-Drucksache 12/5171 erarbeitet. Wenn hierauf die Entlastung nach einer kurzen Aussprache von einer Stunde erfolgen kann, so möchte ich doch bemerken, daß darin eine lange und intensive Arbeit steckt. Hervorheben möchte ich die gute Arbeitsatmosphäre in unsrem Ausschuß. Das liegt nicht nur an der persönlichen Wertschätzung, die wir untereinander haben. Dies beruht auch auf der gemeinsamen Einsicht, daß die Finanzkontrolle die Aufgabe des gesamten Parlamentes gegenüber der Regierung ist. Kollege Bohlsen, der Jahresberichterstatter des Rechnungsprüfungsausschusses, hat vorhin herausgestellt, wie detailiert wir prüfen. Das ist richtig, das kann ich nur bestätigen. Wenn wir gleichwohl über 90 % der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs „zustimmend" zur Kenntnis genommen haben, so ist das ein überzeugender Beweis für die Qualität der Arbeit des Bundesrechnungshofs. Nachdrücklich möchte ich deshalb dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs, der diesmal wohl das letzte Mal in seiner Eigenschaft als Präsident bei uns hier im Plenum ist, Herrn Dr. Zavelberg, ganz herzlich für die wertvolle Arbeit danken, die er im letzten Jahrzehnt für das Parlament geleistet hat. Ich darf betonen, daß Dr. Zavelberg ein Präsident ist, der seine Aufgaben nicht nur als Beruf ausgeübt hat. Jeder, der ihn kennt, weiß, daß bei ihm der Beruf gleichzeitig Hobby und Lebensaufgabe ist. Wir bedauern daher sehr, ihn in seiner Eigenschaft als Präsident zu verlieren. Zugleich bedanke ich mich nochmals ganz herzlich und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Bundesrechnungshofs, die es uns ermöglicht haben, unsere Kontrollarbeit so effektiv auszuüben. In meinem Dank eingeschlossen sind die Mitarbeiter des Sekretariats, die den Ausschuß in unauffälliger, aber sehr effektiver Weise unterstützt haben. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses bitte auch ich darum, der Bundesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 1990 zu erteilen, unter — wie wir im Ausschuß sagen — „zustimmender Kenntnisnahme" der Erläuterungen, die wir hier im Plenum vorgetragen haben. Thea Bock (SPD): Ein Thema läßt die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses schier verzweifeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen ich sage nur das Stichwort: Einsatz der Informationstechnik. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß sich in den letzten Jahren immer wieder mit erheblichen Mängeln beim Einsatz der neuen Informationstechniken in den verschiedenen Bundesverwaltungen beschäftigen mußte und selbst nachdem eine „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung" (KBSt) eingerichtet worden ist, die Abhilfe schaffen sollte, hat sich die Situation kaum verbessert. Ziel der Koordinierungsstelle soll sein, Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen und darauf zu achten, daß die neuen Informationstechniken in der Bundesverwaltung optimal und wirtschaftlich eingesetzt werden. Der Haushaltsausschuß hat deshalb den Bundesrechnungshof gebeten, einen Bericht über die Koordination der KBSt zu erstellen. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt: — daß bedeutende Bereiche der IT-Technik der KBSt entzogen sind — daß die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in IT-Rahmenkonzepten überwiegend unzulänglich sind, — daß Sicherheitskonzepte und Risikoanalysen teilweise ganz fehlen, — daß keine ressortübergreifenden IT-Beschaffungen unter Federführung der KBSt durchgeführt werden. Bei den Beratungen wurde uns erzählt, daß der Bundesfinanzminister keinerlei Gelder bewillige, wenn die KBSt die entsprechenden Ausgaben nicht für sinnvoll angesehen hat. Auf diese Weise würden die knappen Finanzmittel nur für sinnvolle Aufgaben verwandt. Erst auf Nachfragen wurde zugegeben, daß das Verteidigungsministerium überhaupt nicht mit der KBSt zusammenarbeitet, daß das Verteidigungsministerium auch nicht bereit ist, seine IT-Rahmenkonzepte dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Der Ausschuß hat kritisiert, daß noch nicht alle Ministerien die KBSt in Anspruch nehmen. Der Finanzminister wurde aufgefordert, Haushaltsmittel für IT-Technik nur noch dann bereitzustellen, wenn die KBSt den Einsatz der IT-Technik ausdrücklich befürwortet hat. Die Ministerien wurden aufgefordert, stärker als bisher zu einer gemeinsamen Beschaffung von IT-Technik überzugehen, um auf diese Weise Preisvorteile beim Einkauf zu erzielen. Wir erwarten, daß der Beschluß des RPA zu weiteren Verbesserungen führt. Wir fordern das Verteidigungsministerium auf, die Blockade aufzugeben und mit der KBSt zusammenzuarbeiten. Wie wichtig das ist, zeigt folgendes Beispiel, mit dem der RPA sich dieses Jahr beschäftigen mußte: Der Bundesrechnungshof hat bei einer Vielzahl von Einzelprüfungen im Bundesministerium der Verteidigung im Bereich der Informationsverarbeitung gravierende Sicherheitsmängel festgestellt. Auch nach 14354* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 der Einrichtung eines „Sonderbeauftragtren für IT-Sicherheit in Rechenzentren der Bundeswehr und Wehrtechnischen Rechenzentren" bestehen nach wie vor erhebliche Mängel im Sicherheitsbereich. Die theoretisch möglichen Gefahren dürfen sich keinesfalls realisieren. Auf den Katastrophenfall ist niemand vorbereitet. Im Laufe der Behandlung dieses Themas weist der Rechnungshof daraufhin, daß bei fast allen Bundesbehörden vergleichbar schwerwiegende Sicherheitsmängel bestehen. Der Verteidigungsminister ist vom Ausschuß aufgefordert worden, schnellstens die bestehenden Mängel zu beseitigen und über das Veranlaßte und dessen Ergebnis dem Ausschuß bis zum 1. September 1994 zu berichten. Wir halten es für außerordentlich wichtig, daß der Bundesrechnungshof in diesem Bereich sehr kritisch weiter prüft, denn die folgenden Beispiele zeigen, daß in Zusammenarbeit mit dem RPA Erfolge erzielt werden konnten: Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung keinen Gesamtüberblick über die eingesetzten Datenverarbeitungsgeräte hatte. Planung und Koordinierung waren mit Mängeln behaftet, so daß unnötige Sach- und Personalkosten entstanden. Außerdem sei die Wartung der IT-Geräte nicht sachgerecht erfolgt. Ein Wartungskonzept habe gefehlt, die Wartungsverträge seien nicht hinreichend überwacht worden. Der Bundesminister hat die Beanstandung anerkannt. Abhilfemaßnahmen wurden eingeleitet. Der Bundesrechnungshof hatte darauf hingewiesen, daß die Bundesbahn bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsgeräten häufig nicht überprüft, ob Miete oder Kauf wirtschaftlicher ist. In den untersuchten Fällen entstanden in der Vergangenheit vermeidbare Kosten in Höhe von 2 Millionen DM. Die Deutsche Bundesbahn hat die Feststellung anerkannt. Gemietete Geräte hat sie zum Zeitwert gekauft. Der Ausschuß hatte beanstandet, daß die Bundesdruckerei eine Datenverarbeitungsanlage ohne ausreichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung betrieb. Er hatte die Bundesdruckerei verpflichtet, eine Personalneubemessung durchzuführen und das Datenverarbeitungsprojekt den Vorgaben des Ausschusses entsprechend umzugestalten. Die Bundesdruckerei ist den Auflagen nachgekommen. Dadurch können kurzfristig 187 Stellen eingespart werden. Der Ausschuß hatte beanstandet, daß die Bundesanstalt für Güterfernverkehr die Möglichkeiten der Datenverarbeitung nur unzureichend nutzt. Trotz vorhandener Anlagen hatte sie weiterhin mit hohem Personalbestand auf manueller Basis gearbeitet. Der Ausschuß hat die Anstalt verpflichtet, die Möglichkeiten der Datenverarbeitungsanlage zu nutzen und die daraus resultierenden Personaleinsparungen vorzunehmen. Die Bundesanstalt hat die Auflagen erfüllt. 250 Personalstellen können eingespart werden. Ich spreche dieses Thema ausdrücklich in dieser Debatte an, damit nicht nur auf Druck des Rechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses gehandelt wird, sondern die verschiedenen Bundesverwaltungen von sich aus die Wirtschaftlichkeit ihrer Informationstechnik überprüfen und die Koordinierungsstelle ihre Aufgaben intensiver wahrnimmt. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 658. Sitzung am 18. Juni 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1. Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1991 über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino 2. Gesetz zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 3. Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 4. Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz — TAufhG) 5. Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) 6. Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) 7. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft 8. Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz — Rü-ErgG) 9. Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (16. BAföGÄndG) 10. Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz — MTAG) Zu den unter den Nummern 6 bis 10 genannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zu Nr. 6: Der Bundesrat verzichtet auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988. Er geht dabei davon aus, daß das Abkommen der ggf. notwendigen Weiterentwicklung der Einschränkung der Strafverfolgung des Anbaus, des Erwerbs und des Besitzes einer geringen Mengen Drogen zum Eigenverbrauch nicht entgegensteht. Nach Auffassung des Bundesrates bietet Artikel 3 Abs. 2 i. V. m. der von der Bundesregierung beabsichtigten Interpretationserklärung dafür ausreichenden Handlungsspielraum. Zu Nr. 7: Der Bundesrat stellt fest, daß die Bundesregierung in der EG die Fortführung des 3 %igen Mehrwertsteuerausgleichs von 1993 bis 1995 im Umfang von insgesamt 4,3 Mrd. DM durchgesetzt, im Bundeshaushalt jedoch nur Mittel in Höhe von ca. 2,8 Mrd. DM eingestellt bzw. eingeplant hat. Demzufolge ist den Ländern, ohne daß ihre Zustimmung vorlag, vom Bund ein Finanzierungsanteil von 1,5 Mrd. DM zugedacht worden. Die Länder haben jedoch bereits anläßlich der Mitfinanzierung des soziostrukturellen Einkommensausgleichs im Haushaltsjahr 1992 wiederholt und nachdrücklich darauf hingewiesen, daß sie sich an einer erneuten Finanzierung aus Landesmitteln ab 1993 nicht beteiligen werden. Deutscher Bundestag - 12 Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1993 14355* Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß es sich beim währungsbedingten Einkommensausgleich um eine Bundesaufgabe handelt, die entsprechend den grundsätzlichen Regelungen der Finanzverfassung in vollem Umfang durch den Bund zu finanzieren ist. Im übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, daß die EG-Agrarreform und der EG-Binnenmarkt eine Neuorientierung der Förderpolitik zwingend notwendig machen. Eine breit gestreute Förderung nach dem „Gießkannenprinzip" ist angesichts der finanziellen Not der öffentlichen Haushalte nicht mehr zu verantworten. Nach Auffassung des Bundesrates sollten der „Soziostrukturelle Einkommensausgleich" und die Anpassungshilfen letztmalig 1993 ausgezahlt werden. Die künftige Förderung muß sich (unter Berücksichtigung der sehr angespannten Haushaltslage) an folgenden Grundsätzen ausrichten: — Unterstützung und Stärkung einer Landwirtschaft, die sich an den Erfordernissen des Marktes und der Umwelt ausrichtet, — Umsetzung der flankierenden Maßnahmen, — Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten der EG, — soziale Flankierung des Strukturwandels, — Weiterentwicklung und Förderung der ländlichen Räume und Dörfer. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in diesem Sinne die Agrarstruktur- und Sozialpolitik weiter zu entwickeln und zur Finanzierung der Maßnahmen ab 1994 die im Bundeshaushalt eingestellten Mittel für eine nach diesen Grundsätzen ausgestattete Regelung zu verwenden. Zu Nr. 8: Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung enthaltenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Bearbeitungsverfahrens und zur Verbesserung bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen. Unabhängig davon weist der Bundesrat schon jetzt darauf hin, daß sich auf der Grundlage des Gutachtens, das die neuen Länder und Berlin zu diesem Gesetz in Auftrag gegeben haben, und den Schlußfolgerungen daraus weitere Änderungsvorschläge ergeben können. Die Rentenversicherungsträger haben bei der Umsetzung des § 307a Abs. 8 SGB VI im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten, daß die Neufassung dieser Vorschrift für Rentnerinnen und Rentner nicht zu Problemen führt und auch in angemessener Zeit eine Überprüfung der Umwertungsbescheide auch von Amts wegen erfolgt. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, behält sich der Bundesrat vor, dann auch die in der bisher geltenden Fassung des § 307 a Abs. 8 SGB VI vorgesehene Überprüfung der Renten von Amts wegen erneut einzufordern. Zu Nr. 9: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bericht, der dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor Auslaufen der Studienabschlußförderung im Herbst 1996 abzugeben ist, auch dem Bundesrat zuzuleiten. Zu Nr. 10: Die Verlängerung der MTA-Ausbildung wird — abgesehen von einer jedenfalls vorübergehenden Reduzierung der Ausbildungsplätze — für die Schulträger nicht unerhebliche Organisationsprobleme und Kostenmehrungen zur Folge haben. Der Bundesrat bittet deshalb das Bundesministerium für Gesundheit, beim Erlaß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§ 8 MTAG) besonders darauf zu achten, daß die praktische Ausbildung in vollziehbarer Weise gestaltet wird. Im übrigen bittet der Bundesrat, daß bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Heilberufe, welche Ausbildungsdauer und/oder -inhalte berühren, von vornherein bereits zusammen mit dem Gesetzentwurf der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt wird. Die Notwendigkeit hierfür hat sich gerade in letzter Zeit z. B. bei den Entwürfen zur Neuregelung des Rechts der Masseure und Krankengymnasten sowie der Diätassistenten gezeigt. Nur auf diese Weise ist den Ländern eine sachgerechte Beurteilung und Behandlung des jeweiligen Regelungsvorhabens möglich. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/3774 Drucksache 12/4330 Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/210 Nrn. 94, 96, 99, 102
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Lisa Seuster, Sie haben das Wort.


Rede von Lisa Seuster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Pfennig als Vorsitzender hat schon deutlich gemacht, daß der Petitionsausschuß auch im letzten Jahr sehr fleißig war. Das konnten wir aber nur sein, weil wir eine gute Vorarbeit durch das Ausschußbüro erfahren haben; deshalb auch mein Dank im Namen der Fraktion an das Ausschußbüro, dessen Mitglieder hier teilweise anwesend sind.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich möchte mich in meinem Part hier heute morgen den sozialen Fragen zuwenden. Im letzten Jahr war ein Anteil von 26 % der eingegangenen Petitionen speziell für den Bereich Arbeit und Sozialordnung bestimmt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 41,2 %. Dies erklärt sich durch die vielen Petitionen aus den neuen Bundesländern. Die Umgestaltungen bzw. Neuregelungen im sozialen System haben vielfach zu Bearbeitungsfehlern, aber auch zu Ungerechtigkeiten geführt. Meine Kollegin Frau Barbe wird auf diese Petitionen gleich noch eingehen.
Ein erheblicher Teil der Petitionen, die das Bundeshaus erreichen, erreichen nicht unbedingt auch den Ausschuß; denn im Vorfeld wird manches schon
abgeklärt, was dann im Ausschuß nicht mehr behandelt werden muß. Ein solches Beispiel möchte ich aus meinem Wahlkreis nennen.
Da eine alleinerziehende Mutter für ihre dreijährige Tochter keinen Platz in einer Tagesstätte bekommen konnte, bekam sie vom Jugendamt der Stadt entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Tagesmutter vermittelt. Die anfallenden Kosten wurden ihr bis auf eine sogenannte häusliche Ersparnis erstattet. Die Wohngeldstelle andererseits berechnete diese Ersparnis der Petentin wiederum als Einkommen. Darin sah die Petentin zu Recht eine Ungerechtigkeit und eine Benachteiligung gegenüber denjenigen, die für ihre Kinder einen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen haben, ohne eventuelle Wohngeldkürzungen hinnehmen zu müssen.
Als der Widerspruch eines Rechtsanwaltes bei der Stadt ohne Erfolg blieb, wandte sich die Petentin an den Petitionsausschuß. Die eingeholte Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums ergab, daß die Berechnungs- und auch die Argumentationsweise der Stadt falsch war. Mittlerweile ist das Anliegen der Petentin durch die Stadt positiv entschieden worden; denn sie konnte diese Beweislage vorzeigen. Es wurden auch weitere ähnlich gelagerte Fälle überprüft und entsprechend neu bewertet. Man sieht, wenn man hartnäckig genug ist, dann kann sich nicht nur für einen selbst etwas Positives ergeben, sondern durchaus auch für einen größeren Personenkreis.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schwieriger ist die Situation der ehemaligen deutschen Geiseln im Irak. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland hatten sie buchstäblich ihre Existenzgrundlage verloren. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß für die wirtschaftlichen Verluste nach wie vor der Irak als Verursacher haftbar gemacht werden muß. Für die Eingliederung der ehemaligen Geiseln bei uns aber sollte durchaus eine Hilfe, z. B. in Form eines Fonds, geleistet werden. Als Beispiel wurden dazu Regelungen in Frankreich und Großbritannien angeführt, wo es solche Fondslösungen bereits gibt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ein weiteres Beispiel erwähnen. Wir haben gestern hier im Bundestag das Opferentschädigungsgesetz verabschiedet, wonach jetzt auch — zu Recht — Ausländer, denen in der Bundesrepublik Schaden zugefügt wird, Anspruch auf finanzielle Hilfe haben. Diesen Anspruch haben Deutsche, die im Ausland Opfer von Gewalttaten werden, nicht.
Daß in diesem Bereich noch ein Regelungsbedarf besteht, zeigt auch die Petition eines jungen Mannes, die jetzt erst anhängig ist; ich denke, Frau Dempwolf kennt diesen Fall recht gut. Dieser junge Mann ist 1991 als Tourist in Amsterdam Opfer einer Gewalttat geworden. Er ist seitdem hochgradig querschnittsgelähmt. Die voraussichtlich niedrige Entschädigung aus den Niederlanden wird den Leistungen unseres Entschädigungsgesetzes nicht entsprechen. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß da noch eine Lücke klafft und daß wir im Opferentschädigungsge-



Lisa Seuster
setz auch für diesen Personenkreis eine Lösung finden müssen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erfolgreich konnten bereits die Petitionen von Aussiedlern entschieden werden, die durch die Stichtagsregelung im Aussiedlerrecht betroffen waren. Für sie wurde mehrfach eine Altfall- und Schlußregelung gefordert. Da sie bereits vor dem Stichtag in die Bundesrepublik eingereist waren, konnten sie weder das nun notwendige Aufnahmeverfahren vom Heimatland aus einleiten, noch wurden sie wie früher Eingereiste als Vertriebene anerkannt. Der Petitionsausschuß übergab die Petition dem Innenminister zur Erwägung. Seit August 1992 existiert eine Altfallregelung für diesen betroffenen Personenkreis — ein Erfolg des Petitionsausschusses.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Positiv entschieden wurde auch die Pflegepauschale im Rahmen der Beihilfeverordnung. Den Eltern behinderter Kinder wurde diese Pflegepauschale von 400 DM monatlich nicht gezahlt, sobald die Kinder tagsüber in einer für sie geeigneten Einrichtung untergebracht waren. Das Bundesinnenministerium begründete die Leistungsvorbehalte damit, daß eine ständige häusliche Pflege nicht gegeben sei. Zu Recht empfanden die Eltern diese Begründung als lebensfremd. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren, aus eigener Erfahrung oder vielleicht aus dem Umfeld weiß, wieviel Arbeit, welche Fürsorge ein behindertes Kind täglich benötigt, kann nachvollziehen, daß solch eine Begründung bei den Eltern nur auf Unverständnis stoßen konnte und daß diese sich weiter bemühten, eine Änderung zu erreichen. Diese Bestrebungen hatten auch Erfolg. Seit Januar 1992 wird die Pflegepauschale auch in ihren Fällen gezahlt.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch im Familienbereich bleiben. Die rentenrechtliche Nichtanerkennung von Kindererziehungszeiten zusätzlich zu gleichzeitigen Beitragszahlungen in die Rentenversicherung wurde in mehreren Petitionen als ungerecht kritisiert. Dieser Kritik schließt sich die SPD-Bundestagsfraktion an. Wir fordern seit langem eine additive Anrechnung von Beitragsleistungen.

(Uta Würfel [F.D.P.]: Wir auch!)

— Ich weiß. Der Ausschuß überwies diese Petition der Regierung als Material mit der Maßgabe, bei einer Neuregelung die bisherige Berechnungsweise zu überprüfen. Ich hoffe, daß auch hier der Petitionsausschuß eine neue Denkweise angestoßen hat.

(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

Während meiner Mitgliedschaft im Petitionsausschuß habe ich immer wieder erfahren, daß dieser Ausschuß ein Seismograph der politischen Stimmung in unserem Land ist. Die momentane politische Situation ist geprägt durch die Sorge um die Aktivitäten rechtsradikaler Kräfte, die — wie wir alle wissen — selbst vor Morden nicht zurückschrecken. Es werden zahlreiche Diskussionen darüber geführt, wie es zu diesen Entwicklungen kommen konnte, wo Fehler gemacht wurden, wie es gelingen konnte, rechtsradikales Gedankengut salonfähig zu machen.
Ich habe mir in diesem Zusammenhang noch einmal Petitionen von zahlreichen Petenten aus den Jahren 1987 bis 1989 angesehen. Sie forderten schon damals Verbote der FAP, der NF, der DVU und der NPD. Schon damals gab es zahlreiche Gewalttaten rechtsradikaler Kräfte gegenüber Ausländern, ja sogar Todesopfer waren zu beklagen. Diese Übergriffe, insbesondere die der FAP, waren jedoch für den damaligen Innenminister kein Grund, ein Verbot auszusprechen.
Eine Einsicht in die alten Petitionsakten beweist, daß der Petitionsausschuß seine Aufgabe damals sehr ernstgenommen hat, daß er sich mehrfach mit diesem Thema beschäftigte. Der Ausschuß forderte mehrmals zusätzliche Stellungnahmen aus dem Innenministerium an. Diese Stellungnahmen waren jedoch unergiebig. Besonders jetzt, bei der Nachbetrachtung, fällt auf, daß das Ministerium beinahe wortgleiche Stellungnahmen abgab, ganz gleich, für welche der eben genannten Parteien in den Petitionen ein Verbot gefordert wurde,

(Zuruf von der SPD: Die hatten das im Computer!)

und dies, obwohl sich die Petitionsverfahren über einen Zeitraum von mehreren Jahren, nämlich von 1987 bis 1991, hinzogen.
Mühe hat man sich in dieser Hinsicht dem Ausschuß gegenüber nicht gegeben. Es wurden Textbausteine wiederholt, die sinngemäß lauteten, der Verfassungsschutz beobachte die Szene, die Wahlergebnisse seien unbedeutend, so daß eine Gefahr nicht gegeben sei; ein Verbot scheine schon deshalb nicht sinnvoll; statt dessen sollte die politische Auseinandersetzung mit diesen Gruppierungen erfolgen.
Die Innenminister und auch die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen waren schon damals anderer Meinung. Sie forderten ein Verbot rechtsradikaler Parteien. Sie vertraten damit dieselbe Auffassung wie der Petitionsausschuß. Auch der Ausschuß sprach sich 1989 einstimmig dafür aus, den Innenminister aufzufordern, ein Verbot der FAP und anderer neonazistischer Vereinigungen erneut in Erwägung zu ziehen. Wie sich heute zeigt, hat der Ausschuß mit seiner damaligen Einschätzung richtig gelegen. Er hat seine Aufgabe, Seismograph der politischen Lage in Deutschland zu sein, erfüllt.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS/Linke Liste — Zuruf von der SPD: Die Regierung aber nicht!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Günther Nolting, Sie haben das Wort.