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    Plenarprotokoll 12/165 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) . 14135A Erweiterung der Tagesordnung 14135A Absetzung des Punktes 2c von der Tagesordnung 14135B Nachträgliche Überweisungen von Gesetzesentwürfen und eines Antrages an Ausschüsse 14135B Begrüßung des Vorsitzenden des Präsidiums der albanischen Volksversammlung und seiner Delegation 14153 D Begrüßung von Teilnehmern der Jahresversammlung der Atlantic Association of Young Political Leaders 14165 B Begrüßung einer Delegation des tunesischen Nationalparlamentes 14167 A Tagesordnungspunkt 1: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1993 (Drucksachen 12/4257, 12/4258) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Meinolf Michels, Richard Bayha, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Johann Paintner, Lisa Peters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. 2. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1992 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/2727, 12/2728, 12/2038, 12/2039, 12/3745) Jochen Borchert, Bundesminister BML 14136B, 14165B Horst Sielaff SPD 14138A Bartholomäus Kalb CDU/CSU 14141 A, 14162B Ernst Kastning SPD . . . . 14141B, 14146C Egon Susset CDU/CSU . . . . 14142A, 14152B Jan Oostergetelo SPD 14142C Horst Sielaff SPD 14144A, 14165 D Günther Bredehorn F D P 14145D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . . 14147 A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 14148 C Georg Gallus F D P 14149A Ulrich Heinrich F D P 14150D Ingrid Matthäus-Maier SPD 14151 D Meinolf Michels CDU/CSU 14152 C Rudolf Müller (Schweinfurt) SPD . . . 14154A, 14157A Bartholomäus Kalb CDU/CSU 14156B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . 14157C, 14160D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 14169D Jan Oostergetelo SPD 14160C Albert DeB CDU/CSU 14161A Dr. Gerald Thalheim SPD 14162 A Hinrich Kuessner SPD 14162 C Ulrich Junghanns CDU/CSU 14164A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Tagesordnungspunkt 2: Abrüstungsdebatte a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Verheugen, Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksachen 12/3099, 12/5116) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, Helmut Becker (Nienberge), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortige Einstellung aller Atomwaffentests (Drucksachen 12/2845, 12/5115) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beseitigung der französischen HADES-Atomraketen (Drucksachen 12/1212, 12/5210) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Abrüstung taktischer Atomwaffen (Drucksachen 12/1213, 12/5212) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Initiative zur nuklearen Abrüstung (Drucksachen 12/1443, 12/5213) Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 14167 A Katrin Fuchs (Verl) SPD 14170A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 14174 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 14176A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14177D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 14179 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 14182B Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksachen 12/4889, 12/4991) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (Drucksache 12/4611) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Vera Wollenberger, Dr. Klaus-Dieter Feige, Ingrid Köppe, weiteren Abgeordneten und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsrechts (Drucksache 12/4348) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (Drucksachen 12/4297, 12/5182, 12/5183, 12/5184, 12/5185, 12/5186) Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . 14184 D Ulrike Mascher SPD 14185 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D P 14186D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 14187 C Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14188B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 14189A Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verf ah-ren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 44, 69b StGB (Drucksache 12/5053) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec (Drucksache 12/5090) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 12/5192) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 III 25. Januar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 12/5193) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 12/5194) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 12/5195) g) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 12/4869) h) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1993 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksache 12/4242) i) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments (Drucksache 12/4733) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung TOP 16) j) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/5230) 14189 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha (Drucksachen 12/4469, 12/5118) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 (Drucksachen 12/4134, 12/5122) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste (Drucksachen 12/3317 Nr. 2.6, 12/3328, 12/5123) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerbeauftragte (Drucksachen 12/1357, 12/4366) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Diplomatische Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den neuen Staaten in Ost- und Südosteuropa (Drucksachen 12/2233, 12/5117) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/4746, 12/5159) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/4745, 12/5160) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhunderteinundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen 12/4677, 12/5161) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/ Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/Baden-Württemberg (Drucksachen 12/3227, 12/5119) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 107 zu Petitionen (Drucksache 12/5149) k) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 108 zu Petitionen (Drucksache 12/5150) 14190D Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde — Drucksache 12/5188 vom 18. Juni 1993 — Diffamierung Taiwans durch die „EinChina-Politik" MdlAnfr 22 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StM'in Ursula Seiler-Albring AA . 14193A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 14193A ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 14193 C ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 14193 D Ausladung des Dalai Lama aus dem offiziellen Programm der UN-Weltmenschenrechtskonferenz in Wien auf Intervention und Druck Chinas MdlAnfr 23 Dr. Klaus Kübler SPD Antw StM'in Ursula Seiler-Albring AA . 14193D ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 14194A ZusFr Otto Schily SPD 14194B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 14194 C ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 14194D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 14194 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 14195A Anerkennung der Eroberungs- und Vertreibungspolitik der Kroaten und Serben mit der Aufteilung Bosnien-Herzegowinas zu Lasten des moslemischen Bevölkerungsteils MdlAnfr 24 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw StM'in Ursula Seiler-Albring AA . 14195 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 14195 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 14195D Verkauf der Deutschen Seereederei an die Hamburger Rahe/Schües-Gruppe angesichts der Zweifel an der Bonität des Investors MdlAnfr 30, 31 Dr. Christine Lucyga SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 14196B, 14198D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 14196D, 14199A ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . 14197A, 14199D ZusFr Iris Gleicke SPD . . . . 14197B, 14199C ZusFr Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14197C, 14200B ZusFr Manfred Hampel SPD 14197D, 14200A ZusFr Otto Schily SPD . . . 14198A, 14200B ZusFr Hinrich Kuessner SPD 14198B ZusFr Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD . 14198C ZusFr Renate Rennebach SPD 14198C Beurteilung des Beitrags der Bundeswehr zum sogenannten airdropping über Ostbosnien MdlAnfr 1 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 14200 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 14200 D Erlaß der Sommersmogverordnung zur Ermöglichung der Sperrung stark ozonbelasteter Regionen für den Autoverkehr MdlAnfr 2, 3 Joachim Tappe SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 14201B, 14202B ZusFr Joachim Tappe SPD . 14201C, 14202 B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . . 14201 D ZusFr Michael Müller (Düsseldorf) SPD , 14202A Wettbewerbssituation der deutschen feinkeramischen Industrie gegenüber Wettbewerbern aus den ehemaligen Staatshandelsländern Mittel- und Osteuropas MdlAnfr 9 Ludwig Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14202 D ZusFr Ludwig Stiegler SPD 14203 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 14203 C ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 14203D ZusFr Renate Schmidt (Nürnberg) SPD 14204 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Fehlentwicklungen bei der Verpackungsverordnung: Duales System Deutschland Marion Caspers-Merk SPD 14204 B Ulrich Klinkert CDU/CSU 14205 B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 14206B Petra Bläss PDS/Linke Liste 14207 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14208A Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 14209B Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 14211B Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU . 14212C Birgit Homburger F D P 14213 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 V Susanne Kastner SPD 14214 C Elke Wülfing CDU/CSU 14215 C Dr. Liesel Hartenstein SPD 14216 C Steffen Kampeter CDU/CSU 14217 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 14218D Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz) (Drucksachen 12/4902, 12/5081, 12/5191) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/4907, 12/5228) Karl Josef Laumann CDU/CSU 14220 B Günther Heyenn SPD 14221 C Paul K. Friedhoff F D P. 14223 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 14223 D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14224B Horst Günther, Parl. Staatssektretär BMA 14225 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 14225D Tagesordnungspunkt 6: Entwicklungspolitische Debatte a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Karl-Heinz Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Entfaltung der privaten unternehmerischen Initiative in der „Dritten Welt" (Drucksachen 12/1356, 12/4098) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Strukturanpassung in den Entwicklungsländern (Drucksachen 12/2786, 12/4618) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Drucksachen 12/3824, 12/4786) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mühlheim), Dr. Winfried Pinger, Jürgen Augustinowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ingrid Walz, Ulrich Irmer, Dr. Gisela Babel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern (Drucksache 12/4553) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Rudolf Bindig, Peter W. Reuschenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Repatriierung und Reintegration von Flüchtlingen (Drucksache 12/4662) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Schulte (Hameln), Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gesetzesvorlagen (Drucksache 12/4350) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung von Frauen in Entwicklungsländern (Drucksache 12/5229) Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 14227 D Dr. Ingomar Hauchler SPD 14229 C Ingrid Walz F D P 14233 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 14235 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14237 A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 14237 B Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 14239A, 14243A Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 14239B Dr. Ingomar Hauchler SPD 14239 D Verena Wohlleben SPD 14242B Ulrich Schmalz CDU/CSU 14244 B Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 14246B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 14247 B Andreas Schmidt (Mühlheim) CDU/CSU 14248 D Dr. R. Werner Schuster SPD 14250B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 14251 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 14252 A Erika Reinhardt CDU/CSU 14252 C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 12. Juni 1992 über Klimaänderungen (Drucksachen 12/4489, 12/5093, 12/5107) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt (Drucksachen 12/4473, 12/5112) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Follow-Up der UNCED-Konferenz Umwelt und Entwicklung (Drucksachen 12/3739, 12/5092) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartensein, Dr. Klaus Kübler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Klaus Kübler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umsetzung der Empfehlung der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" durch die Bundesregierung (Drucksachen 12/4527, 12/5094) Trudi Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . 14254 D Monika Ganseforth SPD 14256A Marita Sehn F.D.P. 14258A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14260A Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 14261 A Ulrike Mehl SPD 14262 C Klaus Harries CDU/CSU 14263 D Dr. Klaus Kübler SPD 14264 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 14265C Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen verfassungsgemäßen und sozial gerechten Familienlastenausgleich (Drucksache 12/4128) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Habermann, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien (Drucksache 12/4653) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen gerechten Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern zur Sicherung des Anspruchs unserer Kinder auf einen Kindergartenplatz ab 1996 (Drucksache 12/4127) Michael Habermann SPD 14267B Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 14269 C Margot von Renesse SPD 14270B Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . 14271 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 14272 D Wilfried Seibel CDU/CSU 14274 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14275A Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . 14275C Dr. Gisela Babel F.D.P. 14275D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 14276D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 14277 D Hildegard Wester SPD 14279A Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU 14280D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften betreffen: (Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetz) (Drucksache 12/4532) Hans-Eberhard Urbaniak SPD 14282B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 14283D, 14285D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 14284 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 14285 A Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 VII Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksache 12/4994) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes (III): Verbesserung der Situation von Opfern beruflicher Verfolgung und Verwaltungsunrecht im Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (Drucksache 12/5219) 14286A Nächste Sitzung 14286 C Berichtigung 14286 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14287* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 der 161. Sitzung vom 27. Mai 1993 (Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn) Ulrich Irmer F.D.P. 14287* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (a — Zweites SEDUnrechtsbereinigungsgesetz, b — Antrag: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDRRegimes (III): Verbesserung der Situation von Opfern beruflicher Verfolgung und Verwaltungsunrecht im Zweiten SEDUnrechtsbereinigungsgesetz) Dr. Michael Luther CDU/CSU 14289* A Hans-Joachim Hacker SPD 14290* B Jörg van Essen F.D.P. 14291* C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 14292* C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14293' C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 14293* D Anlage 4 Beeinträchtigung des Verlagswesens und der Nutzung von Büchern durch die Einführung neuer Posttarife für Büchersendungen MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/5188 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 14294* B Anlage 5 Zwischenergebnisse über den auf Rügen laufenden Test von Elektrofahrzeugen MdlAnfr 6 — Drs 12/5188 — Korst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 14294' D Anlage 6 Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) im Jahresgutachten 1993 auf Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 1 % BSP bei Neudefinition der Zugehörigkeit zu Entwicklungsländern (Osteuropa einbezogen) MdlAnfr 7 — Drs 12/5188 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 14295* B Anlage 7 Forderung der Sowjetunion auf Unumkehrbarkeit der Enteignungen in der DDR zwischen 1945 und 1949 in dem Entwurf einer völkerrechtlichen Regelung vom August 1990 MdlAnfr 8 — Drs 12/5188 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 14295* D Anlage 8 Abschaffung der Werkvertragsregelungen für ausländische Baufirmen angesichts der Wettbewerbsverzerrungen zulasten der deutschen Bauwirtschaft MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/5188 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 14296* C Anlage 9 Kündigung und Änderung der Werkvertragsabkommen MdlAnfr 12 — Drs 12/5188 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 14296* D VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Anlage 10 Auswirkungen der EG-Richtlinie zur Arbeitszeit auf die Sonntagsarbeit im produzierenden Gewerbe anderer EG-Staaten, z. B. die Textilindustrie; Durchsetzung und Kontrolle der Einhaltung dieser Richtlinie MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/5188 — Karl-Josef Laumann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 14297* A Anlage 11 Gesetzliche Regelung des ArbeitnehmerDatenschutzes; Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Fortbildung und Umschulung von Arbeitslosen MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/5188 — Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 14297* D Anlage 12 Arbeitsüberlastung der Rentenversicherungsträger in den neuen Bundesländern; Einstellung der Abschlagszahlungen seit dem 1. April 1993 MdlAnfr 17 — Drs 12/5188 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 14298* D Anlage 13 Konsequenzen aus den EG-Ministerratstagungen und der Anhörung des Verkehrsausschusses zum Thema "Tankerunfälle ... " für die Verbesserung der Schiffssicherheit MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/5188 — Dr. Margrit Wetzel SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 14299* A Anlage 14 Aufnahme des Weiterbaus der B 14 von Wirmenden nach Backnang in den laufenden Fünfjahresplan MdlAnfr 20 — Drs 12/5188 — Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 14299* D Anlage 15 Rüge des bayerischen Rechnungshofs an den zu hohen Kosten und der fehlenden Nutzen-Kosten-Untersuchung für den geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 21 — Drs 12/5188 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 14300* A Anlage 16 Tätigkeit der antiislamischen und antitürkischen Vereinigung „Christliche Mitte" mit Postfachadresse in Lippstadt MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/5188 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14300* B Anlage 17 Erfüllung der Verpflichtung zur Unterhaltung ihrer Bereitschaftspolizei durch die Bundesländer im Hinblick auf die innere Sicherheit MdlAnfr 27 — Drs 12/5188 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14300* C Anlage 18 Einsatz geeigneter Arbeitsloser zur Beseitigung des Engpasses bei den Kataster- und Grundbuchämtern sowie bei den Vermessungsbüros in den neuen Bundesländern; Einnahmeausfall der Treuhandanstalt durch die verzögerte Bearbeitung von Grundstücks-Kaufverträgen MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/5188 — Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 14301* B Anlage 19 Privatisierung des Betriebs „Mein Haus" in Werder bei Neuruppin (Fertighäuser/ Mehrzweckgebäude); Beteiligung des Landes Brandenburg an den Sanierungskosten MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/5188 — Rosemarie Priebus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 14301* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 IX Anlage 20 Umsetzung und Kontrolle der EG-Agrarreform in den einzelnen EG-Staaten MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/5188 — Peter Bleser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Helmut Scholz BML 14302* B Anlage 21 Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes zur Erleichterung der Zulassung selektiv wirkender Pflanzenschutzmittel für Spezialkulturen im Rahmen der europäischen Harmonisierung MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/5188 — Gudrun Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Helmut Scholz BML 14302* D Anlage 22 Verbraucherunschädliche Bekämpfung der Salmonellenseuche bei Geflügel mit dem Impfstoff Zoosaloral H MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/5188 — Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Helmut Scholz BML 14303* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14135 165. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Berichtigung 162. Sitzung, Seite 13 858 D, vorletzte Zeile: Statt „Detlev von Larcher" ist „Dr. Ingomar Hauchler" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 23. 6. 93 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 23. 6. 93 Blunck (Uetersen) SPD 23. 6. 93 ' Lieselott Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 23. 6. 93 Peter Harry Ehrbar, Udo CDU/CSU 23. 6. 93 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/Linke 23. 6. 93 Liste Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 23. 6. 93 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 23. 6. 93 Fuchs (Köln), Anke SPD 23. 6. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 23. 6. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 23. 6. 93 Johannes Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 23. 6. 93** Haungs, Rainer CDU/CSU 23. 6. 93 Hörster, Joachim CDU/CSU 23. 6. 93 Ibrügger, Lothar SPD 23. 6. 93** Jaunich, Horst SPD 23. 6. 93 Klose, Hans-Ulrich SPD 23. 6. 93 Kolbow, Walter SPD 23. 6. 93 Koschnick, Hans SPD 23. 6. 93 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 23. 6. 93 Elke Leutheusser- F.D.P. 23. 6. 93 Schnarrenberger, Sabine Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 23. 6. 93 Marten, Günter CDU/CSU 23. 6. 93 Matschie, Christoph SPD 23. 6. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 6. 93 Dr. Möller, Franz CDU/CSU 23. 6. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 23. 6. 93* Niedenthal, Erhard CDU/CSU 23. 6. 93 Nolte, Claudia CDU/CSU 23. 6. 93 Odendahl, Doris SPD 23. 6. 93 Oesinghaus, Günther SPD 23. 6. 93 Opel, Manfred SPD 23. 6. 93 Dr. Penner, Wilfried SPD 23. 6. 93 Pfuhl, Albert SPD 23. 6. 93 Pofalla, Ronald CDU/CSU 23. 6. 93 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 23. 6. 93 Erich Dr. Rose, Klaus CDU/CSU 23. 6. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 23. 6. 93 Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 23. 6. 93 von Schmude, Michael CDU/CSU 23. 6. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 23. 6. 93* Stachowa, Angela PDS/Linke 23. 6. 93 Liste Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Steiner, Heinz-Alfred SPD 23. 6. 93 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 23. 6. 93 Tietjen, Günther SPD 23. 6. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 23. 6. 93 Verheugen, Günter SPD 23. 6. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 23. 6. 93 Karsten D. Welt, Jochen SPD 23. 6. 93 Dr. Wernitz, Axel SPD 23. 6. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 23. 6. 93 Zapf, Uta SPD 23. 6. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 23. 6. 93 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 der 161. Sitzung vom 27. Mai 1993e) (Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südost- europa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn) Ulrich Irmer (F.D.P.): Die heutige Debatte gibt noch einmal Gelegenheit, Bilanz zu ziehen über das politische Werk der Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarn, eines der Kernstücke dieser Legislaturperiode. Wir erkennen an, daß Teil dieses Versöhnungswerks auch und gerade die Heimatvertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten sind. So hat der Deutsche Ostdienst Info Nr. 30 vom 4. September 1991 der Auffassung zugestimmt, daß „angesichts des modernen Aneinanderrückens der Menschen und Kulturen ein historischer Ausgleich und ein enges Zusammenwirken im Wiederaufbau mit unseren östlichen Nachbarn ... eine unabdingbare historische Aufgabe" ist. Dabei wurden „zähe Verhandlungen um einen dauerhaften und glaubwürdigen Ausgleich im abgewogenen Geben und Nehmen" gefordert. Diese, so kann heute abschließend gesagt werden, haben unter großem Engagement aller Beteiligten stattgefunden und zu akzeptablen Ergebnissen geführt. Sowohl die Rechte der Heimatvertriebenen als auch die der deutschen Minderheiten spielten bei den Verhandlungen und ihren Ergebnissen, soweit es irgend möglich war, eine maßgebende Rolle. *) Seite 13820 B und Anlage 4 14288* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Viele, die sich nicht mehr ständig an die Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges erinnern, und alle, die danach aufgewachsen sind, sehen heute die ethnischen Säuberungen und Greueltaten an Unschuldigen anderswo auf dem Kontinent. Sie können daran ermessen, welches Leiden die Heimatvertriebenen nach einem von Deutschen angezettelten Krieg erlitten, aber auch, welchen Friedensbeitrag sie durch ihren Verzicht auf Revanche und ihre Aufbauleistungen erbracht haben. Die Rolle der deutschen Minderheiten, die in Vergessenheit und Entwurzelung zu versinken drohten, ist der Öffentlichkeit dank der Wende in Europa wieder präsent geworden. Leider muß jedoch auch festgestellt werden, daß einige maßgebliche Kreise gerade unter den Vertriebenenfunktionären bis zuletzt Sperrfeuer und Breitseiten gegen die Verträge über gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit abgefeuert haben. Es handelt sich hier um die Ewiggestrigen, von denen es leider auch einige in der nachwachsenden Generation gibt. Dem großen Koalitionspartner ist dabei zu konzedieren, daß er seinen politischen Weg niemals von diesen Kreisen hat entscheidend steuern lassen, sondern sich stets bemüht hat, die Vertriebenen in das Aussöhnungswerk mit einzubinden. Es ist zu hoffen, daß nunmehr die Schatten der Vergangenheit endgültig verschwinden und ein neues, zukunftsgerichtetes Europa entsteht, in dem jeder Mensch und jede Minderheit sich in ihren Rechten und in konstruktiver Vielfalt wiederfinden. Für die deutschen Minderheiten in Ost-, Mittelost-und Südosteuropa haben sich vernünftige, realistische und vor allen Dingen ausbaubare Regelungen finden lassen. Wir hatten geglaubt, damit auch so etwas wie ein Beispiel für andere Länder setzen zu können. Die Nachricht sollte sein: „Bewahrt eure ethnische Identität, euer kulturelles Erbe, eure Zusammengehörigkeit und eure Würde". All dies fanden wir richtig und nachahmenswert. Vor allem aber, „seid loyal zu dem Staat, dem ihr nunmehr seit Jahrzehnten angehört". Die schrecklichen Ereignisse in Südosteuropa zeigen, daß die Menschheit mit der politischen Atomisierung des Kontinents, mit der Anarchisierung unter dem Motto des Selbstbestimmungsrechts keinen Schritt weiter kommt. Im früheren Jugoslawien, dessen Abbild Bosnien-Herzegowina ist, haben sich die Völker und ethnischen Gruppen über Jahrhunderte hinweg beieinander und durcheinander angesiedelt. Die eine Hälfte des Dorfes ist serbisch, die andere kroatisch, der eine Nachbar ist Muslim, der andere Christ. Wenn man ethnische Säuberungen als brutale Verbrechen gegen die Menschlichkeit anprangert, dann sind diese Völker zum Zusammenleben verurteilt. Eine allseits akzeptable Formel für ethnisch definierte Nationalstaaten muß bei solchen Voraussetzungen erst noch gefunden werden. Sollte es zu einem Abklingen der Kriegshandlungen kommen und darüber hinaus eine Ausdehnung des Konfliktes vermieden werden, so dürfte es Jahrzehnte dauern, bis die Menschen den Weg der Aussöhnung gehen können, den Deutschland, seine Heimatvertriebenen und die deutschen Minderheiten beschritten haben. Vor zwei Wochen, am 15. Mai dieses Jahres, habe ich auf der NeiBebrücke zwischen Görlitz und dem Stadtteil, der heute Zgorzelec heißt, gestanden und das bunte Treiben in beiden Richtungen betrachtet. In Sichtweite befand sich die Wilhelminische Ruhmeshalle, heute ein polnisches Kulturhaus. Die berühmten Parkanlagen des Fürsten Pückler im benachbarten Muskau liegen teils auf deutscher, teils auf polnischer Seite. Eine Besichtigung sind sie allemal wert. Die Außen- und Kulturpolitiker der F.D.P.-Bundestagsfraktion haben sich mit RoB und Reiter nach Niederschlesien begeben, um fernab vom Bonner Politbetrieb ein Zeichen politischer Präsenz zu setzen und den östlichen Nachbarn die Hand zu reichen. Namhafte Kulturschaffende sind mit uns gereist. Wir konnten feststellen, daß sich dort im Grenzbereich schon viel mehr tut, als man hier sieht oder wahrhaben will. So hat Prof. Wolf-Dieter Ludwig, geboren in Liegnitz, Schlesien, aufgewachsen in Allenstein, Ostpreußen, jahrelang Regisseur an deutschen und westeuropäischen Bühnen, Mozart- und Karajan-Experte, seit 1991 als Intendant des Musiktheaters der Stadt Görlitz das Projekt EUROPERA aufgebaut. Hierzu gehört ein multinationales Jugendorchester mit polnischer und tschechischer Beteiligung. Seine Qualitäten im Kammermusikbereich konnten wir in einer Live-Aufführung genießen. Ort der Veranstaltung war die Oberlausitzer Bibliothek, in der bibliophile Kostbarkeiten aus polnisch-sächsischer Geschichte den Besucher in den Bann ziehen. Prof. Ludwig plant ein ebenso kühnes wie finanzierbares Projekt, nämlich ein deutsch-polnisches Kulturzentrum, symbolhaft als Neißebrücke konzipiert. Falls es gelingt, hierfür Mittel aus dem sogenannten Jumbo-Kredit lockerzumachen, sollte über eine Unterstützung durch den Bundesminister des Innern gesprochen werden. Eines ist uns bei der Veranstaltung allerdings auch klar geworden: bei den Menschen beiderseits der Grenze gibt es noch mehr Vorbehalte auf der einen Seite, verborgene Angst auf der anderen Seite abzubauen, als der Besucher zunächst wahrnimmt. Schon das Angebot von Deutschunterricht an die polnische Bevölkerung in Schlesien muß behutsam und in einer Weise erfolgen, die keinerlei Befürchtungen aufkommen läßt. Eine Wahrnehmung und Unterstützung der deutschen Minderheit muß in ein Umfeld eingebettet werden, das die Hoffnung auf Hilfe und Zugang zu Europa für alle Bürger Polens einschließt. Die Zukunft der europäischen Union nach Maastricht, die Europaverträge mit unseren östlichen Nachbarn sind nur der formale Teil der Herausforderung, die vor uns liegt: Europa muß mit dem Herzen aufgebaut werden; dann werden, wie der polnische Botschafter es einmal treffend gesagt hat, „die Steine in Breslau auch Deutsch sprechen und sehr viel auf Deutsch zu berichten" haben. Ich füge hinzu: diese Steine sprechen Deutsch und Polnisch, Polnisch und Deutsch, und sie werden in Zukunft noch viel Gutes berichten. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14289* Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (a — Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, b — Antrag: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes [III]: Verbesserung der Situation von Opfern beruflicher Verfolgung und Verwaltungsunrecht im Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) Dr. Michael Luther (CDU/CSU): Noch nie habe ich ein Gesetz im Vorfeld einer ersten Lesung so oft in die Hand genommen und wieder beiseite gelegt, wie dieses heute zu diskutierende Gesetz. Wie soll man 40 Jahre DDR-Diktatur fassen, wo zur Machterhaltung politische Verfolgung und Behördenwillkür eingesetzt wurden? Gesetze gab es in der DDR, aber es gab keinen Rechtsstaat. Die DDR war ein Gesetzesstaat, der das Recht instrumentalisierte, um die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse voranzutreiben und den Sozialismus zu fördern. Die sozialistische Gesetzlichkeit war lediglich auf die Interessen der Arbeiterklasse und auf die diese Klasse führende marxistisch-leninistische Partei ausgerichtet. Die Gesetze waren damit im Grunde nur ein Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände. Wenn wir die Gesetze und Verwaltungsentscheidungen formell anwenden, dann müßten wir heute feststellen, daß ein Großteil der Verwaltungsentscheidungen der DDR formalem Rechtsstaatsverständnis genügt. Dieser Gedankengang ist schon aberwitzig. Aber prüfen wir uns selbst. Sind wir nicht ständig in der Versuchung, DDR-Gesetze unter heutigen rechtsstaatlichen Bedingungen zu werten und letztendlich deren Fortführung und Überführung in heutige rechtsstaatliche Normen zu betreiben? Ich glaube, das dürfen wir nicht tun. Bezeichnen wir anders herum das Normengefüge der DDR generell als Unrecht, dann müssen wir eigentlich alles revidieren. Diese Gesamtrevision von 40 Jahren DDR können wir jedoch nicht leisten. Deshalb ist es, glaube ich, richtiger, wenn wir uns auf den zeitlichen Standort 3. Oktober 1990 begeben und das vorhandene Bild, das sich in den neuen Ländern zeigt, auf Rechtsstaatlichkeit prüfen. Wir können letztendlich nur fragen, ob die zur politischen Verfolgung dienende Maßnahme oder der Willkürakt heute noch meßbar ist. Und wir müssen fragen, was für den Betroffenen heute getan werden kann. Im strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz war diese Meßzahl der Zeitraum der Inhaftierung. Dafür kann eine Entschädigung geleistet werden. Und auf die Frage, was für den Betroffenen heute getan werden kann, verweisen wir in diesem Gesetz auf die Hinterbliebenen- und Beschädigtenversorgung. Aber auch dieses strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ist nicht vollständig. Es wird der Tatbestand der strafrechtlichen Verfolgung im beruflichen Rehabilitierungsgesetz wieder aufgegriffen, denn die berufliche Benachteiligung unter sozialistischen Bedingungen hat eine in vielen Fällen wesentliche, noch heute vorhandene Nachwirkung. Auch das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz greift auf das berufliche zurück. Die offensichtliche verwaltungsrechtliche Willkürmaßnahme kann aufgehoben werden. Im speziellen Fall der Enteignungen geschieht dies bereits durch das Vermögensgesetz. Letztlich sind jedoch die damit in Folge stehenden eingeschränkten Lebenschancen die auch heute noch nachwirkenden Probleme. Deshalb kommt dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz eine zentrale Bedeutung zu. Die Betroffenen müssen in der heute, Gott sei Dank vorhandenen Freiheit, feststellen, wie schwierig es ist, im Lebensumfeld der sozialen Marktwirtschaft zurechtzukommen. Sie müssen feststellen, was ihnen an Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, Berufserfahrung usw. vorenthalten wurde. Zwei Beispiele: Wie fühlt sich der Betroffene, der nicht Recht studieren durfte gegenüber einem Rechtsanwalt — Marke DDR-konform —? Wie fühlt der Betroffene, wenn er zusehen muß, wie der ehemalige SED-Mann, ansonsten zu DDR-Zeiten recht liberal, heute Professor wird oder bleibt, weil er die besseren fachlichen Voraussetzungen mit sich bringt, und er sich selbst heute in der Arbeitslosigkeit wiederfindet, weil der sein Studium abbrechen mußte, weil er zur Promotion nicht zugelassen wurde, weil er von der Hochschule geflogen ist mit halbfertigen Ausbildungsabschlüssen? Wissen, Bildung und Berufserfahrung sind notwendig für den Aufbau in den neuen Ländern. Viele Opfer von DDR-staatlicher Willkür konnten das in der Vergangenheit nicht sammeln. Sie stehen deshalb außen vor, und das ist das Schlimmste. Deshalb müssen wir ihnen in ihrer heutigen Situation helfen, wobei ganz klar gesagt werden muß, Leben ist nicht wiederholbar. Wie helfen wir? Bei den Rentnern ist es am einfachsten. Hier können Rentenbezüge so gefaßt werden, als hätten sie den Akt von Berufsverbot nicht erlitten. Auch bei den Jüngeren kann man leichter helfen. Wer noch jung ist, soll lernen können. Das ist für diesen Personenkreis die beste Hilfe. Aber wie ist es mit den Älteren, die noch nicht Rentner sind. Auf die müssen wir unser besonderes Augenmerk richten. Wir müssen sie unterstützen, und dies nicht nur dann, wenn sie Sozialhilfeempfänger sind. Hier müssen wir uns noch etwas einfallen lassen. Wie wäre es z. B., wenn wir für diesen Personenkreis ein Altersübergangsgeld ermöglichen oder sie vorrangig in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen übernehmen? Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gehört aber auch das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Ich bin froh, daß die Zwangsausgesiedelten jetzt endlich zu ihrem Recht kommen. Drei Anmerkungen habe ich zu diesem Gesetz, die zu diskutieren sind: 1. Warum formuliert § 1 „mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar" und in „ihren Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirkend" anstatt den Wortlaut des Einigungsvertrages Artikel 19 schlicht „mit rechts- 14290* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 staatlichen Grundsätzen unvereinbar" zu verwenden? 2. Zum Thema Mauergrundstücke. Wollen wir allen Ernstes behaupten, daß die Enteignungen im Zusammenhang mit dem Mauerbau heute rechtens sind? Die Mauer war ein Symbol für die Teilung Deutschlands und für die Machterhaltung einer Diktatur. Die Mauer war kein antifaschistischer Schutzwall gegen die imperalistischen Aggressoren, sondern eine Gefängnismauer zur Einsperrung des eigenen Volkes. Es gibt das Entschädigungsargument. Ja, wer wurde entschädigt? Die, die rechtzeitig in den Westen geflohen sind, sind enteignet worden und bekommen ihr Eigentum zurück. Die, die dageblieben sind, die Ossis wurden entschädigt. Die Friedhöfe der Berliner Kirchengemeinden Sophien und St. Hedwig wurden entschädigt. 3 000 DM Jahresrate! Und zu DDR-Zeiten wurde die Entschädigung noch nicht einmal vollständig gezahlt. Warum wollen wir diese Ungerechtigkeit manifestieren? 3. Einen guten Ansatzpunkt sehe ich in der Verwendung des Begriffes — die Entziehung eines Vermögenswertes —. In der Begründung des Gesetzes wird dazu ausgeführt: „Durch diese weite Auslegung wird gewährleistet, daß eine Entziehung auch in den Fällen vorliegt, in denen der Eigentümer resignierend dem Druck weicht und seine Vermögenswerte überträgt. " Und weiter: „Soll z. B. das Grundstück eines Zwangsausgesiedelten nach dem Verteidigungsgesetz enteignet werden und beugte sich der Betroffene dem Unabänderlichen und verkaufte vor der zwangsweisen Inanspruchnahme, so wäre es nicht gerechtfertigt, hier keine Entziehung annehmen zu wollen." Wissen Sie, wie das Volk formuliert: „Warum muß ich heute Mieter in meinem Vaterhaus sein, welches mit Entschädigung enteignet wurde, wo jedoch der Enteignungszweck nie eingetreten ist. " „ Wozu bin ich denn auf die Straße gegangen?". Ich kann es dem Mann nicht erklären. Ich kann es dem Otto-Normal-Rechtsstaats-Benutzer nicht erklären. Wir müssen gerade in diesen Fragen nicht mehr versuchen wollen nachzufragen, was denn das DDR-Justizministerium mit dieser und jener Regel gemeint haben könnte, und als Krönung deren Auslegung zum Bestandteil unserer heutigen Rechtsliteratur zu machen und noch zu perfektionieren. Wir müssen ganz einfach akzeptieren: DDR-Gesetze und Verwaltungsentscheidungen dienten letztendlich immer zum Machterhalt und sie wurden auch zu diesem Zweck willkürlich produziert und angewendet. Wir müssen zum Maßstab unseres Wertens das heutige Bild heranziehen, welches wir heute in den neuen Bundesländern aufnehmen. Wir müssen das reparieren, was zu reparieren geht. Wir müssen das lindern, was nicht zu reparieren geht, und wir müssen den Betroffenen in ihrer heutigen Situation helfen. Wir können Gerechtigkeit nicht schaffen, aber den Opfern helfen, das können wir. Hans-Joachim Hacker (SPD): Vor einer Woche hat der Deutsche Bundestag an die Ereignisse vor 40 Jahren in der damaligen DDR erinnert. Den heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf müssen wir in das Bild der jüngsten Geschichte unseres Volkes einordnen. Daraus erwächst für den Gesetzgeber die Verpflichtung, mit dem 2. Unrechtsbereinigungsgesetz Regelungen zu treffen, die für viele Betroffene zu einer späten Rehabilitierung führen. Um so mehr sind an das zu verabschiedende Gesetz hohe Ansprüche zu stellen, da nach dem Willen der Bundesregierung dieses Gesetz den Schlußpunkt bei der juristischen Aufarbeitung von DDR-Unrecht und der Rehabilitierung der Opfer und Benachteiligten setzen soll. Wir alle wissen: Die Erwartungen, die an die Rehabilitierung von Verwaltungsunrecht und beruflicher Benachteiligung gestellt werden, sind hoch. Zu vielfältig waren die rechtsstaatswidrigen Methoden der Einflußnahme und des Zwanges, mit denen DDR-Organe Lebenswege und Lebenschancen von Bürgerinnen und Bürgern kreuzten, in tausenden Fällen durchkreuzten. Aus Anlaß des Gedenktages am 17. Juni haben sich Politiker aus allen Parteien für einen Prozeß der Aussöhnung in Deutschland ausgesprochen. Ich unterstütze dieses Ziel, das eine wesentliche Bedingung für das Zusammenwachsen in Deutschland ist, nachdrücklich. Um so wichtiger ist es jedoch, daß wir jetzt endlich gesetzliche Regelungen zur Beseitigung noch wirkender Benachteiligungen aus Verwaltungsunrecht und beruflicher Benachteiligung beschließen. Dieses hätte schon früher geschehen müssen. Die Bundesregierung ist zu zögerlich an die Lösung dieser Aufgabe herangegangen. Wir müssen auch die Frage stellen: Ist der Kurs richtig, den die Bundesregierung und die Koalition im Bundestag steuern, nämlich die Möglichkeiten für eine Restitution von Eigentum zu erweitern — bis hin zur partiellen Infragestellung der Bodenreformentscheidungen —, gleichzeitig jedoch mit erheblichem Zeitverzug und am Ende in einem bescheidenen Rahmen den Menschen einen Ausgleich zu gewähren, die Schäden an der Gesundheit und in der beruflichen Entwicklung davongetragen haben? Ich meine, hier werden — wie bereits bei anderen Gesetzgebungsakten — die Prioritäten falsch gesetzt. Die Kürze der Redezeit gebietet, nur auf die gravierendsten Probleme einzugehen, die die SPD-Bundestagsfraktion für die erste Lesung des Gesetzentwurfes sieht. Als Anspruchsvoraussetzung nennt der Entwurf der Bundesregierung unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Bedingungen, die es den Berechtigten schwer machen zu prüfen, ob ihnen Rechte zustehen. Ich nenne einige davon: — „schlechthin Unvereinbarkeit mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates", — „die Folgen müssen noch unmittelbar und unzumutbar fortwirken", — „die Maßnahmen müssen der politischen Verfolgung gedient haben". Wer die DDR-Bedingungen erlebt hat, weiß, wie kompliziert die Zuordnung der unterschiedlichen Schädigungstypen unter die im Gesetzentwurf enthaltenen Definitionen ist. Wir sollten vermeiden, daß Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14291* erst die Gerichte den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den Willen des Gesetzgebers interpretieren müssen. Eine konkrete Bestimmung der berechtigten Fallgruppen ist ganz wichtig, da es sich — wie bereits ausgeführt —, um das letzte Rehabilitierungsgesetz handelt, das die Bundesregierung vorlegen will. Ein weiteres Problem: Im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ist ein Ausschluß sämtlicher Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen vorgesehen. Nach den Erkenntnissen aus dem KokoAusschuß wird dieser absoluten Aussage keine Fraktion und Gruppe zustimmen können, da die Anwendung steuerrechtlicher Regelungen in nicht wenigen Fällen Enteignungscharakter trug und die bekanntgewordenen Umstände der Anwendung des DDR-Steuerrechts auf systematisch betriebene gravierende Repressalien schließen lassen. Endlich löst die Bundesregierung die Zusagen gegenüber den Zwangsausgesiedelten ein und will ihnen das durch den DDR-Staat geraubte Vermögen wiedergeben. Hier stellen sich einige Fragen, auf die der Gesetzentwurf keine Antwort gibt: Es ist die Rede von Zwangsaussiedelungen im Grenzgebiet. Es gab auch derartige Fälle im Inneren der DDR. Weiter verdrängt die Bundesregierung das Problem der Lösung der Rückgabeforderungen der früheren Eigentümer von Mauergrundstücken, obwohl von Vertretern aller Parteien seit langem auf dieses Problem hingewiesen wird. Dazu hat die Bundesjustizministerin dem Rechtsausschuß im März 1993 einen Bericht zugesagt, auf den der Rechtsausschuß bis heute wartet. Ich werfe an dieser Stelle die Frage auf: Ist es Absicht der Bundesregierung, die Zwangsausgesiedelten in die Vermögensabgabe einzubeziehen? Das kann wohl nicht ernsthaft beabsichtigt sein! Ein weiterer Punkt: Für die berufliche Rehabilitierung ist keine Regelung vorgesehen, nach der Betroffene, denen aus sogenannten politisch-ideologischen Gründen der Zugang zum Abitur oder Studium versagt geblieben ist, als Anspruchsberechtigte nach dem Gesetz gelten. In einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung war deren Einbeziehung dagegen vorgesehen. Die SPD-Bundestagsfraktion schließt sich der Kritik des Bundesrates an der vorgesehenen Tragung der Mehraufwendungen im Rentenbereich aus allgemeinen Mitteln der Rentenversicherung an und unterstützt die Forderung des Bundesrates auf Änderung der vorgesehenen Kostenteilung zwischen dem Bund (15 %) und den Ländern (85 %). Das dem 2. Unrechtsbereinigungsgesetz zugrunde liegende Unrecht ist im weitesten Sinne eine Kriegsfolgelast bzw. Folge der Nachkriegsentwicklung in der SBZ/DDR, für die der Gesamtstaat eintreten muß. Der Termin des Inkrafttretens, der 1. Juli 1994, und die von der Bundesregierung beabsichtigte Leistungsgewährung erst ab 1995 werden bei den Betroffenen auf Ablehnung stoßen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine kurzfristige Inkraftsetzung des Gesetzes. Das hätte insbesondere Bedeutung für die Gruppe der Zwangsausgesiedelten. Insofern kann auch die in der Stellungnahme der Bundesregierung vorgetragene Argumentation des Bestehens eines Moratoriums für die Leistungsgesetze bis 1995 nicht überzeugen. Die Diskussion zum Gesetzentwurf hat gezeigt, daß die Ausschüsse noch sehr viel Arbeit werden leisten müssen. Für die SPD-Fraktion kündige ich an, daß wir ein Anhörungsverfahren fordern werden, wobei wir für die Anhörung in einem der neuen Länder plädieren. Jörg van Essen (F.D.P.): Das vorliegende Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist eine notwendige und gebotene Ergänzung des Ersten SEDUnrechtsbereinigungsgesetzes vom 29. Oktober 1992. Während das Erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz sich mit den dringlichsten Fällen der Wiedergutmachung befaßt — Wiedergutmachung für die Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen —, sieht das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz die Schaffung von Rehabilitierungsmöglichkeiten für Opfer sowohl der politischen Verfolgung im beruflichen Bereich als auch für die Opfer von Verwaltungsunrecht vor. Es soll nun denjenigen geholfen werden, die von Berufsverbot und rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidungen des SED-Staates betroffen wurden. Die Freiheit des einzelnen zu schützen und Unrechtsmaßnahmen, wo immer möglich, zu revidieren war stets Primat der liberalen Politik. Darum unterstütze ich die Zielsetzung dieses Gesetzes mit Nachdruck. Unter anderem werden von diesem Gesetz Wissenschaftler erfaßt, die sich in der Lehre nicht an die SED-Doktrin gehalten haben und deshalb mit Berufsverbot belegt wurden. Weiterhin gehören zur Gruppe der zu Entschädigenden auch Studenten, die wegen ihrer politischen Meinung zwangsexmatrikuliert wurden, sowie Inhaftierte, die nach ihrer Entlassung beruflich benachteiligt wurden. Diese Beispiele könnten beliebig fortgesetzt werden, denn die Maßnahmen des SED-Unrechtsregimes waren mannigfaltig. Diese Gesetzesvorlage knüpft an die Regelungen des Rehabilitierungsgesetzes der ehemaligen DDR an. Es enthielt auch Vorschriften zur beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitation. Es konnte aber nach dem 3. Oktober 1990 nicht als Bundesrecht übernommen werden. Zu Recht bestand und besteht bei den Betroffenen immer noch eine Hoffnung, daß der Bundesgesetzgeber sich dieses Problems annimmt, denn bisher besteht keine Möglichkeit für sie, ihr erlittenes Unrecht ausgleichen zu können. Sowohl das Rechtsstaatsgebot als auch das Sozialstaatsgebot erfordern die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Ausgleichsleistungen. An unserem guten Willen zum Ausgleich erlittener Schäden fehlt es nicht. Aber uns sind die Hände durch die allgemeine Finanzlage gebunden. Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz kann deshalb nur die gravierenden Fälle erfassen. Auch ist es der Bundesrepublik nicht möglich, einen vollen Schadensersatz zu zahlen. Aber ich denke, daß allein eine Anerkennung des den Betroffenen widerfahrenen 14292* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Unrechts helfen kann. Das begangene Unrecht kann ohnehin nicht bereinigt oder wiedergutgemacht werden. Das Leid der Betroffenen kann höchstens gemildert werden. Eine finanzielle Entschädigung ist dabei nicht immer die einzig mögliche Form der Wiedergutmachung. Wichtig ist, daß die Betroffenen merken, daß sie nicht allein gelassen werden, daß die Bundesrepublik im Gegensatz zur ehemaligen DDR den Bürger als frei verantwortliches Individuum sieht und schützt. Die Gesetzesvorlage teilt sich in zwei große Abschnitte: Der erste Artikel enthält das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Danach werden hoheitliche Maßnahmen der DDR aufgehoben, die grundsätzlich mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bundesrepublik nicht im Einklang stehen. Ausgangspunkt für diese Regelung ist Artikel 19 des Einigungsvertrages, wonach die verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der ehemaligen DDR grundsätzlich Bestandskraft haben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht nun das Zweite SEDUnrechtsbereinigungsgesetz. Eine Aufhebung im Rahmen dieses Entwurfes ist allerdings nur dann möglich, wenn der Betroffene gesundheitliche, vermögensrechtliche oder berufliche Nachteile durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörden der DDR erfahren hat. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitation ist möglich, wenn der Betroffene durch die damalige Maßnahme noch heute schwer und unzumutbar beeinträchtigt wird. Diese Einschränkung ist schon Gegenstand heftiger Kritik gewesen. Aber seien wir ehrlich: Der Amtsermittlungsgrundsatz, der dem Verwaltungsverfahren zugrunde liegt, erfordert ein arbeitsintensives Vorgehen der Behörden. In Anbetracht der Tatsache, daß die Umstände der meisten Fälle schwer zu durchschauen, viele Unterlagen nicht vorhanden sind und auch oftmals nur ein subjektiver Bericht maßgeblich sein wird, erscheint es sachgerecht, nur die schwersten Fälle zu entschädigen. Art und Weise der Folgeansprüche bestimmen sich dann nach anderen Gesetzen. So wird eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Leistungen ausgeglichen, die nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes gezahlt werden. Bei rechtswidrigen Eingriffen in Vermögenswerte des Betroffenen ist nach Aufhebung der Maßnahme das Vermögensgesetz einschlägig. Wurde jemand durch die Verwaltungsentscheidung beruflich beeinträchtigt, so kann er nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz Entschädigung verlangen. Die Zwangsaussiedlung wird in diesem Abschnitt des Gesetzes gesondert geregelt. Sie wird aufgehoben und als mit den tragenden Grundsätzen der Bundesrepublik, insbesondere mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG unvereinbar klassifiziert; eine wichtige und notwendige Regelung. Der zweite Artikel der Gesetzesvorlage beinhaltet die berufliche Rehabilitation. Danach sollen diejenigen Ausgleichsleistungen erhalten, die berufliche Nachteile durch die politische Verfolgung des SEDRegimes erlitten haben. Die Nachteile in der Rentenversicherung werden ausgeglichen. Auch wird es den Betroffenen ermöglicht, durch bevorzugte Förderung Fortbildungen, Umschulungen oder Ausbildungen nachzuholen. Daneben gibt es Ausgleichsleistungen auch für die verfolgungsbedingte Bedürftigkeit. Während der letzten 40 Jahre hat es auf dem Gebiet der DDR systematische Rechtsverletzungen gegeben. Die zahlreichen Opfer der realsozialistischen Willkürherrschaft haben für das ihnen widerfahrene Unrecht und zugefügte Leid ein Recht auf Wiedergutmachung. Die Arbeit an diesem Gesetzentwurf ist nicht leicht gewesen. 40 Jahre Behördenwillkür mußten erfaßt werden. Dann mußte das Gesetz in das Geflecht der anderen Rehabilitierungsgesetze integriert und den Personen, die bisher nach keinem dieser Gesetze einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen hatten, die Möglichkeit einer Inanspruchnahme eingeräumt werden. Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein guter Kompromiß, ein weiterer Baustein bei der Bewältigung der jüngsten deutschen Geschichte. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Der dem Bundestag nunmehr von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines zweiten Unrechtsbereinigungsgesetzes hat mich zunächst verwundert, nämlich in seiner gegenüber dem ersten Unrechtsbereinigungsgesetz weitgehend veränderten Diktion. Während im ersten Unrechtsbereinigungsgesetz der Begriff des Unrechts ausschließlich als Kampfbegriff des fortgesetzten Kalten Krieges gebraucht wurde, findet er nun im Entwurf eines zweiten Unrechtsbereinigungsgesetzes eher eine bereits im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erprobte und auf den Rechtsphilosophen Radbruch zurückgehende dogmatische Begründung. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes waren nur bestimmte rechtliche Regelungen des Dritten Reiches schlichtweg nichtiges Unrecht, während dem überwiegenden Teil des Rechts des Dritten Reiches der Rechtscharakter und damit die Bestandskraft nicht abgesprochen wurde. Diese Rechtsauffassung will die Bundesregierung nun auch auf verwaltungsrechtliche Entscheidungen des Staates der DDR anwenden: Die überwiegende Mehrzahl dieser Entscheidungen soll bestandskräftig bleiben, selbst wenn sie nach bundesdeutschen Rechtsvorstellungen rechtsstaatlich bedenklich sind. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung bedeutet eine nicht unerhebliche Einschränkung gegenüber der Formulierung in Art. 19 des Einigungsvertrages, wonach Verwaltungsakte der DDR bereits dann rehabilitiert werden können, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Vertrages unvereinbar sind. Fragwürdig sind dabei die Motive der abstrakten Einschränkungen der Rehabilitierungsvoraussetzungen: Da heute immer noch Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern straf- und verwaltungsrechtlich für ihr Engagement und ihre berufliche Tätigkeit in der DDR verfolgt werden, obwohl doch auch ihnen oder gerade ihnen die neue Rechtsauffassung der Bundesregierung zugute kommen müßte, kann ich nur vermuten, daß hier eine Rechtsauffassung nur für fiskalische Vorteile instrumentalisiert wird, aber für die Bundesregierung weiter keine Bedeutung hat. Die Bundesre- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14293 gierung kann ihre Auffassung allenfalls damit rechtfertigen, daß die Regelung in Art. 19EV eine Kann-Bestimmung ist. Bedenklich ist aber die gewählte abstrakte und unbestimmte Begrifflichkeit: Sie ist gegenüber den konkret formulierten Voraussetzungen einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung nach dem Rehabilitierungsgsetz der Volkskammer auf jeden Fall ein Rückschritt. Mit der abstrakten Formulierung wird man nicht nur nicht die offenbar befürchtete Antragsflut einschränken können; man provoziert vielmehr auch eine Flut von Prozessen, in denen den Gerichten so vom Gesetzgeber eine Aufgabe aufgebürdet wird, die eigentlich der Gesetzgeber erfüllen müßte: nämlich die konkrete Bestimmung der Voraussetzungen für eine Rehabilitierung. Die Gerichte müßten noch ein anderes Problem bewältigen: wie in der Begründung zu dem Gesetzentwurf angesprochen, müßten sie Normalität von Benachteiligungen im DDR-Alltag von den besonders krassen, den außerodentlichen Fällen unterscheiden, bei ihrer Entscheidung die Verhältnisse der DDR untersuchen und berücksichtigen. Ich halte es deshalb für erforderlich, die Fälle einer Rehabilitierung bereits im Gesetz konkret, etwa durch einen Katalog von Fallgestaltungen zu regeln und dabei die Verhältnisse in der DDR zu berücksichtigen. Gerade so lassen sich krasse, untragbare und damit rehabilitierungswürdige Fälle der Benachteiligung am Maßstab dieser Verhältnisse für die Beteiligten verbindlich und bestimmbar herausheben. Dieser Maßstab sollte auch bei der Bestimmung der zu entschädigenden Folgen wirksam sein. Dabei sind aber — gerade bei den Überlegungen zu einer beruflichen Rehabilitierung — die schwerwiegenden sozialen und finanziellen Konsequenzen und Schäden der deutschen Einheit, wie sie zu Lasten der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer durchgeführt wurde, zu berücksichtigen. Die Regelungen der Volkskammer zur beruflichen Rehabilitierung mit der Intention etwa einer bevorzugten Behandlung bei einer Ausbildung und im Beruf würden nun angesichts der allgemeinen Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern und auch der allgemeinen Dequalifizierung auf eine Privilegierung der Betroffenen gegenüber der Mehrheit der vom sozialen Abstieg betroffenen oder bedrohten Bürgerinnen und Bürger hinauslaufen. Angesichts der allgemeinen Verfolgung von Bürgerinnen und Bürger der DDR und deren Entfernung aus beruflichen Positionen würde eine solche Privilegierung sogar darauf hinauslaufen, die einen Privilegierten durch die anderen zu ersetzen. Dies kann aber nicht Sinn einer Rehabilitierungsregelung sein. Ich kann den Kritikern des Gesetzentwurfes auch nicht dahingehend Recht geben, daß eine Verbindung von beruflicher Benachteiligung und dem Motiv der politischen Verfolgung aufgelockert werden sollte. Gerade dieses Kriterium der politischen Verfolgung dient zur Unterscheidung von einer in jedem Staat durchgeführten, immer wieder auch ungerechten Auslese von Menschen in Ausbildung und Beruf. Es kann nicht angehen, daß die Rehabilitierung auch hier wieder zu einer indirekten Bevorzugung bestimmter Personenkreise dient. Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Keinen Satz werden Sie jetzt von mir zum Inhalt des Gesetzentwurfes zu hören bekommen. Auch auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will ich nicht eingehen. Denn ich brauche die knappe zur Verfügung stehende Redezeit, um das Verfahren zu rügen, für das zweite Unrechtsbereinigungsgesetz eine Halbstundendebatte am Rande der Tagesordnung vorzusehen. Ein Gesetz, das zu den wichtigsten Aufgaben dieser Legislaturperiode gehört, zur Erfüllung eines Auftrages, zu dem Art. 17 des Einigungsvertrages verpflichtet — ein solches Gesetz derart zu behandeln, das kann ich mir nur erklären aus einem mangelnden Bewußtsein davon, daß wir es hier mit dem Herzstück eines Kriegsfolgenlastenausgleichs zu tun haben. Offenbar ist es noch immer nicht klar, daß die Folgen einer bedingungslosen Kapitulation, einer rechtswirksamen internationalen Verurteilung der deutschen Regierung in krassester Weise ungleich verteilt worden sind. Die Marginalisierung dieser mit der deutschen Vereinigung aktualisierten Gerechtigkeitsforderung beleidigt und schädigt nicht nur die betroffenen Opfergruppen, sondern kommt der ganzen Gesellschaft teuer zu stehen. Was nützt es, angesichts immer größerer Lasten des Gemeinwesens Opfersinn und Bereitschaft zum Teilen zu predigen, wenn die obersten Verfassungsorgane ständig mit Beispielen der Entsolidarisierung und der Nichtachtung von Unrechtsopfern vorangehen? Wenn wir schon die Marginalisierung zentraler Verantwortungen so weit treiben wie im Falle dieses Gesetzentwurfes, wäre es dann nicht am einfachsten, ganz ohne Aussprache zu überweisen? Aber will das Parlament seine Selbstentmündigung wirklich so weit treiben? Rainer Funke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Bei der Aufarbeitung der DDRVergangenheit hat die Wiedergutmachung, die Bereinigung von SED-Unrecht, herausragende Bedeutung. Wir alle sind verpflichtet, den Menschen zu helfen, die unter dem SED-Regime am schwersten gelitten haben: den Opfern politischer Verfolgung; ihnen muß Gerechtigkeit widerfahren. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die bis heute andauernden Folgen krassesten Unrechts abzumildern. Dadurch kann zwar nicht allen Erwartungen entsprochen werden, gleichwohl wird es gelingen, in einer Vielzahl von Fällen effektiv zu helfen und den Opfern einen spürbaren Ausgleich ihres Verfolgungsschicksals zu verschaffen. Mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ist der erste, wichtigste Schritt in diese Richtung bereits getan. Das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, das wir heute beraten, setzt diesen Weg konsequent fort, indem es für eine verwaltungsrechtliche und eine berufliche Rehabilitierung sorgt. 14294* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sollen hoheitliche Maßnahmen der ehemaligen DDR aufgehoben werden, wenn sie mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar sind, zu einem Eingriff in Gesundheit, Vermögen oder in das berufliche Fortkommen geführt haben und ihre Folgen noch schwer und unzumutbar fortwirken. Der Rehabilitierung von Zwangsausgesiedelten soll ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden: Im Gesetz wird ausdrücklich festgelegt, daß die Zwangsaussiedlungen mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar waren. Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz sollen Opfer politischer Verfolgung Ausgleichsleistungen erhalten, wenn sie verfolgungsbedingt in ihrem Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis erheblich benachteiligt worden sind. Kern des Vorhabens ist dabei ein pauschalisierter Ausgleich verfolgungsbedingter Nachteile in der Rentenversicherung. Darüber hinaus sind Hilfe zur Selbsthilfe durch bevorzugte Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie Unterstützungsleistungen für besonders Bedürftige vorgesehen. Die Bundesregierung hat den Gesamtkomplex Rehabilitierung intensiv mit den Ländern beraten. Dies war unumgänglich, hat indes einige Zeit in Anspruch genommen. Umso wichtiger ist es jetzt, daß die parlamentarische Beratung dieses wichtigen Gesetzgebungsvorhabens zügig vorankommt. Die außerordentliche Arbeitsbelastung in den Ausschüssen, gerade auch im Rechtsausschuß und im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, ist mir bekannt. Ich hoffe trotzdem, daß wir rasch mit den Beratungen beginnen und das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz —zum Wohle der Betroffenen—möglichst bald in diesem Hause verabschieden können. Die Kritik der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem heute gestellten Antrag teile ich nicht. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist ein gelungener Kompromiß zwischen dem nach dem Sozialstaatsprinzip Gebotenen und dem nach der derzeitigen Haushaltslage Möglichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/5188 Fragen 4 und 5): Hat die Bundesregierung bei der Einführung neuer Posttarife für Büchersendungen bedacht, daß es bisher aus guten Gründen überzeugende Politik gewesen ist, im Interesse von Literatur, dem Verlagswesen und der Nutzung von Büchern von besonderen Belastungen abzusehen? Sieht die Bundesregierung, daß die neuen postalischen Regelungen das Verlagswesen generell, Verkauf und Versand von Büchern wesentlich und, wie ich fürchte, unzumutbar beeinträchtigen? Zu Frage 4: Seit der Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens im Jahre 1989 nimmt das Bundesministerium für Post und Telekommunikation vornehmlich politische und hoheitlich/regulierende Aufgaben wahr. Die unternehmerischen und betrieblichen Aufgaben obliegen dagegen den drei Unternehmen. Dazu gehört auch die Preisbildung für ihre Produkte. Die vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundespost POSTDIENST beschlossenen Leistungsentgelte im Briefdienst werden nach dem Postverfassungsgesetz dem Bundesminister für Post und Telekommunikation zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung für die Entgeltfestsetzung für das Konzept „Brief 2000", das auch die von Ihnen angesprochenen „Büchersendungen" betrifft, hat der BMPT im Herbst letzten Jahres erteilt. Es muß aber deutlich gesagt werden, daß die Genehmigung nur dann versagt werden kann, wenn ein Beschluß des Aufsichtsrates im Interesse der Bundesrepublik Deutschland nicht verantwortet werden kann oder wenn er gegen bestehende Rechtsvorschriften verstößt. Zu Frage 5: Nach dem Postverfassungsgesetz ist die Deutsche Bundespost POSTDIENST verpflichtet, ihre Aufwendungen durch ihre Erträge zu decken. Die Einnahmen aus der Sendungsart „Büchersendung" decken seit ihrer Einführung bei weitem nicht die durch die Bearbeitung entstehenden Kosten. Mit dem Gesamtkonzept „Brief 2000" will und muß die Deutsche Bundespost POSTDIENST ihr Kosten-und Leistungsgefüge verbessern und die Qualität im Logistiknetz erhöhen, denn nur so kann sie auf Dauer konkurrenzfähig bleiben. Es kann von daher nicht Aufgabe des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST sein, auf Dauer kulturpolitische Vorgaben und Funktionen zu erfüllen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/5188 Frage 6): Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung bisher über den auf Rügen laufenden Test von Elektrofahrzeugen vor, und wie beurteilt sie diese Zwischenergebnisse? Bei den Elektrofahrzeugen, die im Alltagsbetrieb auf der Insel Rügen im Rahmen des vom BMFT geförderten Projekts erprobt werden sollen, handelt es sich um Elektrofahrzeuge der neuesten Generation, die weder am Markt erhältlich sind, noch in Serie produziert werden. Es sind Prototypfahrzeuge, die mit im Labor bzw. in Kleinfertigung hergestellten Hochenergiebatterien (Natrium/Schwefel, Nickel/Cadmium, Natrium/Nickelchlorid), mit neuesten Prototypantriebsmotoren und modernsten Antriebsmanagementsystemen ausgerüstet sind. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14295* Anfänglich hatten die beteiligten Firmen angenommen, daß die Fahrversuche unmittelbar nach dem Zusammenbau beginnen könnten. Deshalb ging die ursprüngliche Planung davon aus, daß von den insgesamt 60 vorgesehenen Fahrzeugen am Ende des 2. Quartals 1993 51 im Einsatz sein würden. Tatsächlich aber erwies sich die Systemintegration zu einer eigenen und schwierigen Forschungsaufgabe. Die Systemintegration dieser neuartigen Komponenten und Subsysteme hat bei allen Fahrzeugherstellern (Mercedes Benz, VW, Opel, BMW) zu Zeitverzögerung bei der Bereitstellung der Elektrofahrzeuge für den Einsatz auf Rügen geführt. Außerdem haben sich gravierende Schwierigkeiten bei Bau und Lieferung der Hochleistungsbatterien ergeben. Dies ist insbesondere auch auf die im Rahmen des „ Rügenversuchs " durchgeführten Sicherheitsuntersuchungen der Hochleistungsbatterien zurückzuführen. So mußte z. B. ein Batterietyp, obwohl schon auf der Insel im Einsatz, auf Grund der Sicherheitsuntersuchungen zunächst zurückgezogen werden. Dieser Typ wird zur Zeit weiterentwickelt und kommt sehr wahrscheinlich nicht vor Herbst d. J. wieder zum Einsatz. Der Feldversuch „Rügen" hat offengelegt, daß die Entwicklung von Elektrofahrzeugen der nächsten Generation alles andere als trivial ist und welche Schwierigkeiten bei der Entwicklung tatsächlich noch bestehen. Wegen des wesentlich größer gewordenen Forschungsgehaltes des Projektes auf Grund der aufgezeigten Schwierigkeiten sind bis Mitte Juni 1993 16 Elektrofahrzeuge der neuesten Generation nach Rügen geliefert worden, davon sind 11 im täglichen Einsatz. Der Versuchsbetrieb bringt es mit sich, daß an einigen Fahrzeugen zwischen den Versuchsfahrten Veränderungen, Umbauten und Messungen vorgenommen werden. Die dadurch entstehenden Liegezeiten sind zur Gewinnung technischer Kenntnisse und Erfahrungen unumgänglich. Aus den technischen Vorbereitungen für den Fahrversuch auf Rügen ist für die deutsche Automobil- und Batterie-Industrie eine Forschungsaufgabe entstanden, die anfangs, ohne praktische Versuche, nicht zu erkennen war. Der Rügenversuch ist gleichermaßen Prüfstein für den Reifegrad der neuen Technologien und Motor für intensive Entwicklungsanstrengungen geworden. Der heute in der Industrie entstandene Kenntnisstand ist nicht mehr zu vergleichen mit den Ausgangsannahmen vor Start des Projektes. „Rügen" läuft auf vollen Touren, aber die eigentliche Forschungsarbeit findet „vor Rügen" in den Labors der Firmen statt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/5188 Frage 7): Wie bewertet die Bundesregierung den im Jahresgutachten 1993 des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) der Bundesregierung unterbreiteten Vorschlag einer Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 1 % BSP bei Neudefinition der Zugehörigkeit zu Entwicklungsländern unter Einbeziehung Osteuropas, und wird sie — wie in dem Jahresgutachten vorgeschlagen — neue Programme zur Sensibilisierung der Bürger für globale Umweltprobleme initiieren? Auf Grund der angespannten Haushaltslage erscheint eine Anhebung des Anteils der staatlichen Entwicklungshilfe auf 0,7 % des Bruttosozialprodukts in absehbarer Zeit unrealistisch. Das gleiche gilt für eine Steigerung auf 1 %, selbst wenn die laufenden Beratungen im Rahmen des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD über eine Neudefinition der DAC-Liste der Entwicklungsländer zu dem Ergebnis führen sollten, daß über die bereits in die Liste aufgenommenen 5 zentralasiatischen Republiken der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hinaus weitere Staaten als Entwicklungsländer anerkannt werden. Angesichts des vergleichsweise hohen Pro-Kopf-Einkommens und sonstiger bei der Definition von Entwicklungsländern zugrundegelegter Kriterien wird eine generelle Einbeziehung osteuropäischer Staaten in die Entwicklungsländerliste nicht erwogen. Im übrigen hat die Mehrheit der osteuropäischen Staaten eine Aufnahme in die DAC-Entwicklungsländerliste auch nicht beantragt. Die Bundesregierung leistet erhebliche finanzielle Hilfe für die Staaten Mittel- und Osteuropas bei deren Umbau staatlicher Strukturen, insbesondere auch im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit — vor allem im Rahmen der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung — darum bemüht, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Verhaltensänderungen im Sinne einer weltweiten Umweltpartnerschaft herbeizuführen, den ökologischen Generationenvertrag zu verdeutlichen und zu einem verantwortlichen Umgang mit den Ressourcen der Industriegesellschaft aufzurufen. Die Sensibilisierung der Bürger für globale Umweltthemen wird auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungsarbeit der Bundesregierung sein. Daneben wird die Bevölkerung kontinuierlich über den Fortgang der nationalen und internationalen Beratungen im Hinblick auf den Follow-up-Prozeß zur UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung informiert. Im Bereich der Forschung sollen über einen verstärkten Transfer von Forschungsergebnissen und ihre gezielte Aufbereitung die sachgemäße Information der Öffentlichkeit verbessert werden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die beiden für den Beirat zuständigen Minister bereits eine ausführliche Bewertung des Gutachtens durch die Bundesregierung angekündigt haben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/5188 Frage 8): 14296' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Aus welcher Passage des Entwurfs für eine abschließende völkerrechtliche Regelung in bezug auf Deutschland der damaligen Sowjetunion vom 17. August 1990 hat die Bundesregierung den Schluß gezogen, daß die alte Sowjetunion nicht nur auf einer Anerkennung der Legitimität von Enteignungen von 1945 bis 1949 bestand, sondern darüber hinaus eine Unumkehrbarkeit dieser Enteignungen verlangte (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 25. September 1991)? Der Entwurf vom 17. August 1990 muß im Kontext der von der damaligen Sowjetunion eingenommenen Haltung in den Verhandlungen und den sie begleitenden bilateralen Gesprächen gesehen werden, die zum Abschluß des „Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" führten. Diese Haltung ging stets dahin, daß die Legitimität aller unter ihrer Besatzungshoheit in den Jahren zwischen 1945 und 1949 getroffenen Maßnahmen nicht mehr zur Disposition gestellt werden dürften und unumkehrbar seien. In den Sowjetischen Verlautbarungen stehen die Begriffe „Legitimität" und „Unumkehrbarkeit" in einem untrennbaren, auf die Enteignungen als solche bezogenen Zusammenhang: Wer die Enteignung faktisch umkehrt (d. h. in dem Sinne rückgängig macht, daß er dem Alteigentümer sein früheres Eigentum allein aus dem Grunde zurücküberträgt, weil er seinerzeit enteignet worden ist), der leugnet damit logisch zwingend auch die rechtliche Legitimität dieser Enteignung. Dagegen hat sich die Sowjetunion verwahrt. Mit der später im Gefolge der Enteignungen entstandenen Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und deren Unumkehrbarkeit im Sinne einer Festschreibung für alle Zukunft hat dies nicht das geringste zu tun. Der Sowjetunion war selbstverständlich bewußt, daß die DDR im Zuge der sich anbahnenden Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion auf dem Weg zur deutschen Einheit in eine marktwirtschaftlich orientierte und privatrechtlich strukturierte Eigentumsordnung hineinsteuerte, in der auch die Veräußerung des ehemaligen Volkseigentums möglich sein würde. Dem hat sich die Sowjetunion in der Tat nicht widersetzt, aber das ist auch ein völlig anderes Thema. Ich darf in diesem Zusammenhang abschließend auf den jüngst ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 1993 — 1 BvR 1885/92 — (veröffentlicht in ZOV 1993, S. 180) hinweisen, in dem sich das Gericht erneut mit der hier zu erörternden Thematik auseinandergesetzt hat. Das Gericht hat nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage an der im Bodenreform-Urteil enthaltenen rechtlichen Würdigung festgehalten und dazu ausgeführt: „Die dem Urteil vom 23. April 1991 zugrunde liegende mündliche Verhandlung hat ergeben, daß es der Sowjetunion im Ganzen darauf ankam, die unter ihrer Oberhoheit als Besatzungsmacht durchgeführten Maßnahmen, die ihren rechts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Vorstellungen entsprachen, nicht nachträglich zur Disposition des besiegten Deutschlands zu stellen". Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/5188 Fragen 10 und 11) Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Wettbewerbsverzerrung durch ausländische Firmen zu Lasten inländischer Baufirmen durch das nachweislich maßlose Überziehen vereinbarter Werkvertragskontingente und durch Lohnzahlung unter Tarif aufzuheben? Gedenkt die Bundesregierung, die Werkvertragsregelungen abzuschaffen und durch befristete Arbeitsverträge zu inländischen Arbeitsbedingungen zu ersetzen? Zu Fragen 10 und 11: Die Bundesregierung hat unverzüglich nach Bekanntwerden der Überziehung der Werkvertragskontingente einen Zulassungsstopp für neue Werkvertragsarbeitnehmer aus Polen, der Tschechei, der Slowakei sowie Rumänien veranlaßt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet, die sicherstellen sollen, daß illegale Praktiken, die im Gefolge der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern aufgetreten sind (Lohndumping, Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Arbeitnehmerüberlassung), wirksam bekämpft und die Arbeitserlaubnisse für Werkvertragsarbeitnehmer auch zahlenmäßig zurückgeführt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Werkvertragsvereinbarungen abzuschaffen und durch befristete Arbeitsverträge mit inländischen Arbeitgebern zu hiesigen Arbeitsbedingungen zu ersetzen. Diese Vereinbarungen sehen ohnehin die Zahlung deutscher Tariflöhne vor. Insbesondere außenpolitische, arbeitsmarktpolitische und EG-rechtliche Überlegungen sprechen gegen eine Abschaffung von Werkverträgen und eine unmittelbare Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern bei deutschen Arbeitgebern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/5188 Frage 12): Wie ist der Stand der Beratungen der Bundesregierung über die Kündigung und Änderung der Werkvertragsabkommen, und bis wann kann damit gerechnet werden, daß der durch die Werkvertragsabkommen verursachte Verdrängungswettbewerb zu Lasten inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beendet sein wird? Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, daß sie aus außenwirtschafts-, handels- und entwicklungspolitischen Gründen an dem Instrument der Werkverträge festhält. Sie ist aber der Auffassung, daß Mißstände und illegale Praktiken bekämpft werden müssen. Es wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Mißbräuche und illegale Praktiken sind letztlich nicht auf die Tätigkeit von Werkvertragsarbeitnehmern zurückzuführen. Dies haben die bundesweiten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14297* Schwerpunktprüfungen der Bundesanstalt für Arbeit in den letzten Monaten deutlich gezeigt. Im übrigen prüft das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit der Bauwirtschaft z. Zt. einen Vorschlag der Bauverbände, nach dem im Wege der Auszahlung des örtsüblichen Lohnes (Tariflohnes) durch den deutschen Auftraggeber direkt an den ausländischen Werkvertragsarbeitnehmer sichergestellt werden soll, daß der ausländische Arbeitnehmer auch den tariflichen Lohn erhält. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) (Drucksache 12/5188 Fragen 13 und 14): Vor dem Hintergrund, daß die Arbeitsminister der EG sich auf eine EG-Richtlinie zur Arbeitszeit verständigt haben, in der es heißt, jeder EG-Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden, die grundsätzlich den Sonntag einzuschließen hat, frage ich die Bundesregierung, welche Auswirkungen hat diese Richtlinie auf die Sonntagsarbeit im produzierenden Gewerbe in den anderen EG-Staaten, insbesondere in der Textilindustrie, und durch wen wird das Einhalten dieser Richtlinie kontrolliert und durchgesetzt? Wie erfolgt die Kontrolle zur Einhaltung und Durchsetzung dieser Richtlinie, und inwieweit wird der Deutsche Bundestag bei einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes durch diese Richtlinie eingeschränkt? Zu Frage 13: Am 1. Juni 1993 hat der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EG den Gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienvorschlag Arbeitszeitgestaltung beschlossen (Deutschland hat unter Vorbehalt zugestimmt) . In Artikel 5 des Richtlinienvorschlags ist vorgesehen, daß die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, „um sicherzustellen, daß jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden gemäß Artikel 3 gewährt wird" (Absatz 1). Die 35stündige Mindestruhezeit gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Richtlinienvorschlags schließt grundsätzlich den Sonntag ein (Artikel 5 Abs. 2). Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände dies rechtfertigen, kann eine Mindestruhezeit von 24 Stunden gewählt werden (Artikel 5 Abs. 3). Zu den Regelungen der wöchentlichen Ruhezeit des Artikels 5 des Richtlinienvorschlags wird in den Erwägungsgründen ausgeführt: „Bei der wöchentlichen Ruhezeit muß der Unterschiedlichkeit der kulturellen, ethnischen, religiösen und anderen Faktoren hinreichend Rechnung getragen werden, die in den Mitgliedstaaten ausschlaggebend sind. Insbesondere fällt es in den Zuständigkeitsbereich eines jeden Mitgliedstaats, letztlich darüber zu befinden, ob und in welchem Maße der Sonntag in die wöchentliche Ruhezeit einzubeziehen ist." Gleichwohl sind die Mitgliedstaaten nach deutscher Auffassung gehalten, der Empfehlung des Artikels 5 Abs. 2 des Richtlinienvorschlags so weit wie möglich zu folgen. Sie können aber auch von dieser Empfehlung abweichen, wenn sachliche Gründe dies ihres Erachtens erfordern. Ob und inwieweit diese Richtlinien-Empfehlung zur Ruhezeit an Sonntagen in den anderen EG-Staaten Auswirkungen auf das produzierende Gewerbe, insbesondere die Textilindustrie, haben wird, läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Nach der endgültigen Verabschiedung des Richtlinienvorschlags haben die Mitgliedstaaten 3 Jahre Zeit, die Richtlinienbestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Hierbei haben sie Regelungen zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu treffen. Im übrigen ist es den Mitgliedstaaten überlassen, für eine angemessene Kontrolle und Überwachung der Richtlinienbestimmungen Sorge zu tragen. Die Kontrolle darüber, ob die Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt ist, erfolgt auf der Grundlage der in Artikel 18 des Richtlinienvorschlags genannten Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten teilen danach der Kommission den Wortlaut der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, durch die die Mindeststandards der Richtlinie erfüllt werden. Ist die Kommission der Auffassung, daß ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht nachgekommen ist, kann sie den Europäischen Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren anrufen. Zu Frage 14: In der Bundesrepublik Deutschland sollen die Bestimmungen des Richtlinienvorschlags „Arbeitszeitgestaltung" durch den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, daß die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden zu überwachen ist. Dies sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter. Im Richtlinienentwurf werden Mindestvorschriften zur Arbeitszeitgestaltung festgelegt, die grundsätzlich nicht über das geltende Recht hinausgehen. Weitergehende Vorschriften sind lediglich zur Nachtarbeit und zum Mindesturlaub (4 Wochen) vorgesehen. Selbstverständlich kann der Deutsche Bundestag über die in der Richtlinie festgelegten Mindeststandards hinausgehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 12/5188 Fragen 15 und 16): 14298' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Aus welchen Gründen war die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf mit Regelungen über den Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen, obwohl bereits Mitte der 80er Jahre die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander sowie der Deutsche Bundestag entsprechende Regelungen angesichts der völlig unbefriedigend geregelten Rechtslage forderten, und wie ist das Fehlen einer sachgerechten Lösung in Einklang zu bringen mit mehrfachen Äußerungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, wonach auch die Bundesregierung ein Regelungsbedürfnis sehe? Wie beurteilt die Bundesregierung den im 14. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz kritisierten Umstand, daß Maßnahmenträger bei der Fortbildung und Umschulung von Arbeitslosen unzulässige ,, Sozial-Dossiers" mit diskriminierenden Ausführungen und in die Persönlichkeit von Arbeitslosen eingreifende psychologische Bewertungen erstellten und an das jeweilige Arbeitsamt weitergeleitet haben, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Einhaltung bestehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Vertragsgestaltung zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Maßnahmenträgern berücksichtigt werden? Zu Frage 15: Arbeitnehmer sind bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten durch den Arbeitgeber durch das in der Verfassung garantierte Recht auf Persönlichkeitsschutz und dessen Auslegung für das Arbeitsverhältnis durch die Rechtsprechung, durch die Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie durch die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der Personalvertretungsgesetze über die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats in ihrem Kern geschützt. Der kollektive Arbeitnehmerdatenschutz ist in wesentlichen Grundzügen bereits heute durch einschlägige Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gesetzlich geregelt, vergleichbare gesetzliche Regelungen fehlen im Bereich des individuellen Arbeitnehmerdatenschutzes. Eine systemkonforme bereichsspezifische Sonderregelung für Arbeitnehmerdaten ist nur auf der — auch gesellschaftlich akzeptierten — Grundlage eines allgemeinen Datenschutzrechtes erreichbar. Da das Bundesdatenschutzgesetz vom 27. Dezember 1977 insbesondere Ende der 80er Jahre grundlegend überarbeitet wurde und diese Novellierung zur heutigen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 führte, war eine zeitgleiche Bearbeitung einer auf dem Bundesdatenschutzgesetz aufbauenden bereichsspezifischen Sonderregelung nicht angezeigt. Nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes konnten die Arbeiten zur Schaffung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes nicht wie ursprünglich geplant unverzüglich aufgenommen werden, weil eine Fülle einigungsbedingter Gesetzgebungsvorhaben es erforderlich machte, zeitlich gestaffelt vorzugehen. Die Bundesregierung erarbeitet jedoch derzeit den entsprechenden Referentenentwurf. Zu Frage 16 Die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz in seinem 14. Tätigkeitsbericht wiedergegebenen Zitate stammen aus Abschlußberichten eines einzigen Weiterbildungsträgers. Die Berichte wurden im vergangenen Jahr ausnahmslos vernichtet. Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit hat zu dem Vorgang bereits im letzten Jahr eingehend Stellung genommen. Abschlußberichte von Weiterbildungsträgern sind im Interesse einer effektiven beruflichen Weiterbildungsförderung und einer raschen beruflichen Wiedereingliederung notwendig. Bundesregierung und Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit teilen jedoch die vom Bundesbeauftragten für Datenschutz vertretene Auffassung, daß sich der Inhalt von notwendigen Abschlußberichten deshalb auf Ausführungen zum Maßnahmeerfolg sowie auf die mit der Arbeitsvermittlung zusammenhängenden Fragen beschränken muß. Abwertende oder gar diskriminierende Äußerungen sind daher nicht zu verwenden und zu speichern. Über diese Grundsätze ist bereits in einer Besprechung, an der im Januar 1990 Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften der Berufsförderungs- und Berufsbildungswerke, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung teilnahmen, Einigkeit im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen hergestellt worden. Im Bereich der beruflichen Rehabilitation wird bereits in die Kostensatzvereinbarung der Bundesanstalt für Arbeit mit dem Träger eine Klausel aufgenommen, wonach die Einrichtung die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet. Es wird von uns angestrebt, daß eine entsprechende datenschutzrechtliche Generalklausel generell in Verträge zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und Weiterbildungsträgern aufgenommen wird. Halten die Einrichtungen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einzelfall nicht ein, ist für derartige Vorstöße primär die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundesland zuständig, in dem sich die Einrichtung befindet. Bei konfessionellen Trägern ist es die kirchliche Aufsichtsbehörde. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/5188 Frage 17): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach die Rentenversicherungsträger in den neuen Bundesländern seit dem 1. April 1993 an entsprechende Antragsteller keine Abschlagszahlungen mehr vornehmen, sondern diese — mit dem Argument der Arbeitsüberlastung — direkt an die Sozialämter verweisen, und — wenn diese Informationen zuträfen — was würde die Bundesregierung hiergegen unternehmen? Die Bundesregierung kann derartige Informationen — auch nach Einholung von Auskünften der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger — nicht bestätigen. Soweit Ihnen entsprechende Einzelfälle bekannt sind, ist die Bundesregierung gerne bereit, diesen Fällen — unter Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörden — nachzugehen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14299 Denn eine solche Praxis wäre mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Die Rentenversicherungsträger sind gemäß § 42 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet, auf Antrag des Berechtigten Vorschüsse zu zahlen, wenn feststeht, daß ein Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach besteht und zur Feststellung der Höhe des Anspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Dies setzt allerdings voraus, daß die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenleistung auch tatsächlich dem Grunde nach feststehen. Bei Anträgen auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten muß daher z. B. auch die entsprechende Minderung der Erwerbsfähigkeit feststehen. Das kann in den neuen Bundesländern nicht anders gehandhabt werden als in den alten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) (Drucksache 12/5188 Fragen 18 und 19): Welche schiffahrtspolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der letzten EG-Ministerrats-tagungen in Verbindung mit den eindeutigen Handlungsaufträgen, die sich aus der Anhörung des Verkehrsausschusses vom 28. Mai 1993 zum Thema „Tankerunfälle, Schiffs- und Küstensicherheit" ergeben haben? Welche konkreten Vorschläge zur Verbesserung der schifffahrts- und schiffssicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in die IMO — (Internationale Maritime Organization) — Ratssitzung am 14. und 15. Juni 1993 eingebracht und durchgesetzt? Zu Frage 18: Die vom Bundeskabinett am 13. Januar 1993 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe „Tankersicherheit" wird in ihrem Abschlußbericht das Ergebnis der Sachverständigenanhörung vor dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages vom 28. Mai 1993 sowie die vom Verkehrsministerrat am 7./8. Juni 1993 verabschiedete Entschließung über eine gemeinsame Politik im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr berücksichtigen und dem Kabinett vorschlagen, über die am 17. Februar 1993 im Kabinett bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus weitere zu treffen. Desweiteren wird sich die Bundesregierung im Rahmen der auch von ihr initiierten Beratungen in der IMO, der EG und im Rahmen der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle von 1982 dafür einsetzen, daß die vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungsstandes der Tankerbesatzungen, Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften und die Intensivierung der Kontrollen in den Häfen schnellstens verbindlich eingeführt werden. Auch der dem Bundesrat vorliegende Entwurf der 6. MARPOL-Änderungsverordnung ist ein Beitrag zur Verbesserung der Meeresumwelt. Darin schreibt das Bundesverkehrsministerium mit Wirkung vom 6. Juli 1993 unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung durch Schiffe die Doppelhüllenbauweise für Tankerneubauten und die Begrenzung der Lebensdauer vorhandener Tanker auf 25 bzw. 30 Jahre vor. Zu Frage 19: Die Bundesregierung hat in der IMO eine Reihe von schiffssicherheitspolitischen Initiativen eingebracht, die größtenteils bereits bei der Sitzung des Schiffssicherheitsausschusses Ende Mai 1993 die Unterstützung der übrigen Mitgliedstaaten gefunden und zu greifbaren Ergebnissen geführt haben. Der IMO-Rat hat auf seiner letzten Sitzung am 14./15. Juni 1993 folgendes beschlossen: — Erarbeitung von Regeln zum Einrichten verbindlicher küstenferner Wege für bestimmte Schiffsklassen mit bestimmten schädlichen Stoffen als Massengut (Tanker) in Verbindung mit der Einrichtung verbindlicher Meldepflichten und landgestützter Überwachungssysteme. Der Rat hat sich für eine schnelle Umsetzung ausgesprochen. — Änderung des SOLAS-Übereinkommens, um die Zeit zwischen der Verabschiedung und dem Inkraftsetzen von Änderungen erheblich zu verkürzen. In außergewöhnlich dringlichen Fällen soll ein beschleunigtes Inkraftsetzungsverfahren eingeführt werden, durch das Änderungen bereits nach 6 statt bisher 12 Monaten als angenommen gelten, sofern die notwendige Anzahl von Vertragsstaaten nicht widersprochen hat. — Einen kurzen Zeitplan für die notwendige Weiterentwicklung des Übereinkommens von 1978 über die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und für den Wachdienst von Seeleuten bis zu der Revisionskonferenz im Juli 1995. — Auf deutschen Vorschlag hin gemeinsame Sondersitzung des Schiffssicherheitsausschusses und des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt während der IMO-Vollversammiung im Oktober 1993; hier sollen die künftigen Schwerpunkte der Schiffssicherheits- und Umweltschutzpolitik der IMO festgelegt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 12/5188 Frage 20): Aus welchem Grund ist der Weiterbau der B 14 von Winnenden nach Backnang im neuen Fünfjahresplan nicht mehr enthalten, obgleich er im Fünfjahresplan 1985 bis 1990 vorgesehen war, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — und gegebenenfalls welche —, dieses Projekt noch in den nunmehr anlaufenden Fünfjahresplan aufzunehmen? Im Vorspann des 5-Jahresplanes, der ja ein Bauprogramm darstellt, steht ausdrücklich und in der Ausschußdrucksache 430 des Verkehrsausschusses nachlesbar, daß die Auswahl der Maßnahmen dem jetzigen Planungsstand entspricht. Dies ist so auch mit der Koalitionsregierung des Landes Baden-Württemberg abgestimmt. Änderungen sind entsprechend dem Planungsfortschritt möglich. Das bedeutet, daß bei Planungsverzögerungen andere Maßnahmen des Bedarfsplanes, die nicht im 5-Jahresplan enthalten sind, im Austausch in den aktuellen Plan aufgenommen 14300* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 werden können. Dies entspricht dem Vorgehen auch in den vergangenen 5-Jahresplänen. Das bedeutet im Hinblick auf die B 14 OU Winnenden — Backnang, daß dieser 5-Jahresplan einem früheren Baubeginn nicht entgegensteht, wenn die Baureife erzielt werden kann. Es liegt also in der Hand der Region, wann sich der tägliche Engpaß auf der B 14 ändert. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/5188 Frage 21): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs an den Bayerischen Landtag, den Senat und die Staatskanzlei, in dem die zu hohen Kosten für den geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen gerügt werden und die fehlende Kosten-Nutzen-Analyse für dieses Projekt angemahnt wird? Die Bundesregierung hat sich zum Thema Kosten-Nutzen-Analyse bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kubatschka, Antretter und weiteren Abgeordneten der SPD-Fraktion betreffend „Weiterer Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen" geäußert. Ich verweise hierzu auf die Antwort in der Bundestagsdrucksache 12/4351, insbesondere zu den Fragen 16 und 19. Der Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes wendet sich nicht an die Bundesregierung, sondern an den Bayerischen Landtag, den Senat und die Staatskanzlei, denen zunächst Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben werden muß. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/5188 Fragen 25 und 26): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit einer Vereinigung namens „Christliche Mitte", die ihre Adresse mit Postfach 21 68 in 59531 Lippstadt angibt, die per Postwurfsendung eine „Bürgerbefragung: Wollen Sie ein islamisches Deutschland?" veranstaltet und dabei volksverhetzende Parolen verbreitet, in denen die Rede ist von einer drohenden „Islamisierung Deutschlands", islamischen „Weltherrschaft", von islamischen Plänen zur Ausrottung aller Christen sowie von Mord und Vertreibung gegen Christen in der Türkei, und die sich gegen den Bau von „politischen Moscheen und Islamzentren" in Deutschland wendet? Wie bewertet die Bundesregierung die beschriebene Tätigkeit der Vereinigung „Christliche Mitte" in einer Zeit, in der türkische und andere Mitbewohner islamischen Glaubens in Deutschland um ihr Leben fürchten müssen, und welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung wahrnehmen, um antiislamischen und antitürkischen Volksverhetzungen dieser Art entgegenzutreten? Zu Frage 25: (C Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vor. Zu Frage 26: Der Bundeskanzler und der Bundesminister des Innern haben in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Juni 1993 zum wiederholten Male deutlich gemacht, daß die Bundesregierung abwertenden Äußerungen gegenüber Ausländern oder gar ausländerfeindlichen Tendenzen, wo immer sie sich zeigen mögen, mit Nachdruck entgegentritt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/5188 Frage 27): Wie erfüllen die einzelnen Bundesländer (bitte einzeln aufschlüsseln) ihre Verpflichtung, ihre Bereitschaftspolizeien in einer bestimmten Größe zu unterhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Bundesländer mit Blick auf die innere Sicherheit? Der Bund hat mit allen Bundesländern Verwaltungsabkommen über deren Bereitschaftspolizei abgeschlossen. Grundlagen für die Personalstärken sind hiernach sowohl — das Sicherheitsbedürfnis unter Berücksichtigung der länderübergreifenden Katastrophenhilfe, des (r inneren Notstandes und des Verteidigungsfalles als auch — der Nachwuchsbedarf für die Polizei des Landes. Die Vertragspartner kommen ihren Verpflichtungen grundsätzlich in enger Kooperation nach. Schwankungen bei den Personalstärken sind dem System immanent, weil der Nachwuchsbedarf für die Polizei in den Ländern naturgemäß keine feste Größe ist. Die Bereitschaftspolizei in den neuen Bundesländern befindet sich zudem noch in der Aufbauphase. Die volle Einsatzfähigkeit der Beamten wird hier erst nach Abschluß von intensiven Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erreicht werden können. Bundesweit soll die Bereitschaftspolizei eine Personalstärke von 32 701 Beamten erreichen. Die gegenwärtige IstStärke beträgt 29 568 Beamte, was einem Personalminus von 9,6 % gleich 3 133 Beamte entspricht. Auf die einzelnen Bundesländer bezogen, ergibt sich gegenwärtig folgende Situation: Baden-Württemberg -8,8 % = 301 Bayern -3,4 % = 176 Berlin -3,4 % = 47 Brandenburg -52,0 % = 491 Bremen -17,9% = 120 Hamburg -3,0 % = 29 Hessen -9,2 % = 296 Mecklenburg-Vorpommern -30,4 % = 324 Niedersachsen -13,9 % = 384 Nordrhein-Westfalen -10,4 % = 573 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14301* Rheinland-Pfalz -8,4 % = 187 Saarland -54,1 % = 299 Sachsen +12,5 % = 239 Sachsen-Anhalt +3,5 % = 36 Schleswig-Holstein -13,1 % = 135 Thüringen -5,2% = 46 Der Bund steht gegenwärtig mit Ländern, in denen sich die Gesamtstruktur der Polizei verändert, in engem Kontakt, um die Verwaltungsabkommen vertragsgemäß anzupassen. Zur ständigen Aufgabenerfüllung der Bereitschaftspolizei gehört in allen Bundesländern insbesondere die Unterstützung der Schutz- und Kriminalpolizei zur Bewältigung von polizeilichen Großlagen; hierbei stellen sich die Länder auch gegenseitig Einsatzeinheiten zur Verfügung. In vielen Einsatzlagen leistet der Bundesgrenzschutz mit seinen Verbänden verstärkt Hilfe. Darüber hinaus unterstützt die Bereitschaftspolizei die Polizeibehörden (den polizeilichen Einzeldienst) bei der Bewältigung des quantitativ und qualitativ ständig steigenden Kriminalitätsgeschehens und erhöht somit die Polizeipräsenz. Dieses System hat sich ausgezeichnet bewährt. Der Bund wird auch künftig seinen Verpflichtungen zur Ausstattung der Einheiten mit moderner, praxisgerechter Polizeitechnik nachkommen und in diesem Sinne gemeinsam mit den Ländern einen Beitrag zur Bekämpfung der wachsenden Gewalt leisten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 12/5188 Fragen 28 und 29): Wie viele Arbeitslose in Deutschland eignen sich zur Beschäftigung, um den vom Finanzchef der Treuhandanstalt, Herrn Hornef, am 16. Juni 1993 in der Sitzung des Ausschusses Treuhandanstalt des Deutschen Bundestages erklärten Engpaß bei den Kataster- und Grundbuchämtern sowie bei den Vermessungsbüros in den neuen Ländern bei der Bearbeitung der in großem Umfang von der Treuhandanstalt bisher verkauften Grundstücke schnellstmöglich zu beseitigen? Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Einnahmeausfall der Treuhandanstalt, der durch die in der vorangehenden Frage erwähnte verzögerte Bearbeitung von Grundstücks-Kaufverträgen in den neuen Ländern entsteht? Zu Frage 28: Die quantitativ unzureichende Personalausstattung bei den Kataster- und Grundbuchämtern sowie bei den Vermessungsämtern in den neuen Bundesländern ist in der Tat ein gewichtiges Investitionshemmnis. Das gilt nicht nur für den Verantwortungsbereich der Treuhandanstalt, sondern für den gesamten Grundstücksmarkt in den neuen Bundesländern. Eine personelle Verstärkung der Dienststellen trüge sicherlich zum Abbau dieses Hemmnisses bei. Die hierfür zuständigen Länder und Gemeinden sind, wie ich weiß, im Rahmen ihrer Möglichkeiten um Abhilfe bemüht. Inwieweit die Probleme z. B. durch Personalumsetzung oder durch Neueinstellung bislang Arbeitsloser bewältigt werden können, entzieht sich meiner Beurteilung. Es ist mir zu meinem Bedauern auch nicht möglich, anzugeben, wie viele derzeit Arbeitslose sich für derartige Tätigkeiten eignen: Die verfügbaren Arbeitslosenstatistiken sind insoweit nicht aussagekräftig genug, da diese insoweit keine — subjektiven — Eignungselemente der Arbeitslosen enthalten. Beobachtungen der Treuhandanstalt deuten aber darauf hin, daß einschlägig qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden ist. Zu Frage 29: Eine verzögerte Bearbeitung der Grundstücks-Kaufverträge führt unmittelbar nicht zu Einnahmeausfällen, sondern lediglich zu zeitlichen Verschiebungen. Da die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt überwiegend im Auftrag und auf Rechnung der Treuhand-Unternehmen deren nichtbetriebsnotwendige Grundstücke veräußert, gehen die Verzögerungen zu Lasten dieser Unternehmen, nicht der Treuhandanstalt selbst. Mittelbar kann sich die Verzögerung allerdings in zweifacher Weise auswirken: Einmal in Form eines Zinsverlustes, der dem Verkäufer durch den späteren Zahlungseingang erwächst, zum anderen dadurch, daß die Treuhandanstalt manchen Unternehmen Liquiditätshilfen gewähren muß, die bei früherem Eingang des Kaufpreises entbehrlich wären. Berechnungen über mögliche finanzielle Wirkungen der Verzögerungen gibt es nicht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Rosemarie Priebus (CDU/CSU) (Drucksache 12/5188 Fragen 32 und 33): Trifft es zu, daß die Treuhandanstalt den Betrieb „Mein Haus" in Werder bei Neuruppin (Fertighäuser/Mehrzweckgebäude) in die Liquidation geführt hat, obwohl ausreichend Aufträge für eine Weiterführung des Betriebes (161 Mitarbeiter) vorlagen, und daß dem Vorschlag des Betriebsrates, den Betrieb mit vorhandenen Verträgen bis zur endgültigen Privatisierung/ Sanierung/Stillegung weiterzuführen, nicht zugestimmt wurde? Was hat die Treuhandanstalt unternommen, um die Landesregierung Brandenburg zur Hälfte an den Kosten des Sanierungskonzeptes zu beteiligen, wie dies in einem Gutachten der Treuhandanstalt gefordert wurde? Zu Frage 32: Die Treuhandanstalt hat Mitte 1992 entschieden, die „Baufa AG" im Wege der Liquidation abzuwikkeln. Die Produktionsstätte „Mein Haus" in ein Betriebsteil der „Baufa AG". Zu Beginn der Liquidation wurde mit Unterstützng des Aufsichtsrates der „Baufa AG" beschlossen, die Privatisierungsbemühungen für den Betriebsteil „Mein Haus" bis Mitte 1993 intensiv fortzuführen. 14302 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 Zu diesem Zeitpunkt waren Lohnaufträge für Fremdfirmen bis zum 31. März 1993 vorhanden. Bei einer Analyse zu Beginn der Liquidation hat sich herausgestellt, daß bei der Ausführung dieser Aufträge ein Verlust in Höhe von 3 Mio. DM entstanden wäre. Deshalb wurde nur rund die Hälfte der Aufträge angenommen. Hierdurch ist der „Baufa AG i. L." nur noch ein Verlust in Höhe von etwa 1,5 Mio. DM entstanden. Die Ausführung weiterer verlustträchtiger Aufträge hätte die vorgesehene Privatisierung unmöglich gemacht und die Liquidationsgesellschaft untragbaren Gewährleistungsverpflichtungen ausgesetzt. Zu Frage 33: Parallel zu den Privatisierungsverhandlungen wurde ein Gutachten über die Sanierungsfähigkeit von „Mein Haus" in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Sanierung betragen laut Gutachten bis zu 17 Mio. DM. Dieses Konzept wurde im Grundsatz auch mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg besprochen. Der Aufsichtsrat hat sich aber gegen dieses Sanierungskonzept entschieden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren der hohe Finanzbedarf, die schlechte Auftragslage und das Fehlen eines geeigneten Managements. Die Ausssage, daß das Gutachten den Vorschlag macht, Brandenburg solle sich mit 50 % an den Sanierungskosten beteiligen, trifft nach Auskunft der THA nicht zu. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helmut Scholz auf die Fragen des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) (Drucksache 12/5188 Fragen 34 und 35): Ist der Bundesregierung bekannt, wie die EG-Mitgliedstaaten die EG-Agrarreform speziell bei der Erfassung der Flächen und bei der Gewährung von Prämien umsetzen? Wie wird die Umsetzung der EG-Agrarreform in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten kontrolliert? Zu Frage 34 und 35: Bei der Umsetzung der EG-Agrarreform sind alle Mitgliedstaaten an zwingende EG-rechtliche Vorgaben gebunden. Außerdem sind EG-einheitliche Kontrollvorschriften erlassen, die mit Sanktionen verbunden sind. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die anderen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EG-Agrarreform sowie deren Kontrolle auf durchaus vergleichbare Weise wie in der Bundesrepublik Deutschland vorgegangen. So bei der Erfassung der Flächen und der Gewährung von Prämien — Jeder Betriebsinhaber in der Gemeinschaft kann grundsätzlich nur dann die vollen Ausgleichszahlungen und Prämien erhalten, wenn er einen Beihilfeantrag „Flächen" bei der für ihn zuständigen Stelle rechtzeitig eingereicht hatte. — Für 1993 waren die Mitgliedstaaten ermächtigt, den Zeitraum für die Antragstellung bis zum 15. Mai zu begrenzen. Davon haben, soweit ersichtlich, alle mit Ausnahme von Portugal Gebrauch gemacht, das für die Herbst-/Winterkulturen den 15. April als Schlußtermin festgelegt hat. — Jeder Beihilfeantrag „Flächen" muß Angaben enthalten, die die Identifizierung der landwirtschaftlich genutzten Betriebs-Parzelle, ihre Lage, Größe und Nutzung ermöglicht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß zur Sicherstellung dieser zentralen Anspruchsvoraussetzungen alle Mitgliedstaaten Vordrucke zum Flächen- und Nutzungsnachweis entwickelt haben, die für den Antrag zu verwenden sind. In diesen Nachweisen erhält jede Betriebs-Parzelle eine eigene Ordnungsnummer. Sie wird der entsprechenden KatasterParzelle unter Angabe ihrer Nutzung zugeordnet. In Mitgliedstaaten ohne Liegenschaftskataster erfolgt die Zuordnung zu anderen amtlichen Unterlagen. Wenn auch diese fehlen, muß der Antragsteller die Zuordnung in bestimmten geografischen Karten selbst vornehmen und diese vorlegen. Auch bei der Kontrolle der Durchführung der EGAgrarreform haben die Mitgliedstaaten einheitlich wie folgt vorzugehen, um sicherzustellen, daß die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfen und Prämien eingehalten wurden: — Alle Beihilfeanträge durchlaufen eine Verwaltungskontrolle insbesondere hinsichtlich der gemeldeten Parzellen und Tiere, um eine ungerechtfertigte doppelte Beihilfegewährung für dasselbe Kalenderjahr zu vermeiden. — Die Kontrollen vor Ort, die grundsätzlich unangekündigt durchzuführen sind, erstrecken sich auf signifikante Stichprobenkontrollen der eingereichten Anträge und sind EG-einheitlich auf grundsätzlich 5 % der Beihilfeanträge „Flächen" sowie 10 % der Beihilfeanträge „Tiere" festgesetzt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helmut Scholz auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun Weyel (SPD) (Drucksache 12/5188 Fragen 36 und 37): Hat die Bundesregierung die Absicht, in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes vorzulegen, um im Rahmen der europäischen Harmonisierung die Zulassung selektiv wirkender Pflanzenschutzmittel für Spezialkulturen zu erleichtern? Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung für eine Einigung über die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG)? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1993 14303* Zu Frage 36: In den vergangenen Jahren haben sich aufgrund der schärferen Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes von 1986 und Verschärfungen in anderen Rechtsbereichen das Spektrum der zur Verfügung stehenden Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln um etwa ein Drittel und die Zahl der Pflanzenschutzmittel auf etwa die Hälfte verringert. Vorwiegend sind es die außerordentlich hohen Entwicklungskosten eines neuen Pflanzenschutzmittels, die die Pflanzenschutzmittelindustrie veranlassen, keinen Antrag auf Zulassung oder Anwendung für Kulturen zu stellen, die vergleichsweise einen geringen Anbauumfang haben. Für alle Pflanzenschutzmittel sind im Rahmen der Zulassung die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Dies gilt auch für selektiv wirkende, nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel. Zulassungserleichterungen für solche Mittel sind nicht möglich. Mit der Richtlinie 91/414/EWG vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind die Grundvoraussetzungen für den Abbau von Wettbewerbsnachteilen durch unterschiedliche Pflanzenschutzmittelzulassungen in den EG-Mitgliedstaaten unter Wahrung des jetzigen Schutzniveaus des deutschen Pflanzenschutzgesetzes geschaffen worden. Es gilt jetzt, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Eine hierzu erforderliche Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes ist derzeit in Vorbereitung. Dabei ist vorgesehen, daß der Anwendungsbereich eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag — amtlicher oder wissenschaftlicher Einrichtungen im Agrarbereich, — landwirtschaftlicher Berufsverbände oder — professioneller Benutzer auf nicht durch die Zulassung abgedeckte Anwendungsbereiche ausgedehnt werden kann. Dies soll auch gegen den Willen des Zulassungsinhabers geschehen können. Eine derange Regelung bietet eine Chance zur Bewältigung von Problemen mit Lückenindikationen und geht über die Möglichkeiten des derzeitigen Pflanzenschutzrechts hinaus. Zu Frage 37: Die Bundesregierung begrüßt, daß nun endlich der lang erwartete Vorschlag der Kommission für Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG vorliegt. Sie wird eine alsbaldige Verabschiedung dieser Regelung auf EG-Ebene unterstützen. Das BML wird deshalb diesen Vorschlag mit den Ressorts zügig beraten. Die Länder werden über die Beratungen im Bundesrat beteiligt. Eine Anhörung der Verbände ist vorgesehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helmut Scholz auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/5188 Fragen 38 und 39): Trifft es zu, daß der Entwurf einer Salmonellen-Verordnung durch die Bundesregierung, mit dem das von den Impfstoffwerken Dessau-Tornau in Sachsen-Anhalt hergestellte Zoosaloral H im Geflügelzuchtbereich zwangsweise zur Anwendung gebracht werden soll, um zu garantieren, daß nur noch salmonellenfreie Tiere in die Massentierhaltung kommen, Ende 1993 in Kraft treten soll? Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß die Salmonellenseuche mit dem Impfstoff Zoosaloral H umfassend und verbraucherunschädlich eingedämmt werden kann? Zu Frage 38: Die Bundesregierung erwägt derzeit in Abstimmung mit den Bundesländern, ob für bestimmte Geflügelhaltungsformen — neben anderen geeigneten Maßnahmen — durch eine Verordnung die Impfung obligatorisch gemacht werden soll, um den Infektionsdruck zu vermindern. Zu Frage 39: Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Impfung mit Zoosaloral H gegen die beiden im Vordergrund stehenden Salmonellatypen — Salmonella typhimurium und Salmonella enteritidis — ein Schutz erreicht werden kann. Neben dem Impfstoffeinsatz müssen aber strenge Hygienemaßnahmen im Bestand ergriffen werden. Dies haben umfangreiche Untersuchungen in der ehemaligen DDR belegt. Seit dem 30. September 1992 ist der Impfstoff bundesweit zugelassen und somit auch in den alten Bundesländern einsetzbar. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Impfstoff im großen Umfange angewendet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Wenn die Uhr angehalten wird.


Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Zeit ist gestoppt. — Bitte sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gisela Babel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Kollegin Schenk, nur um sicher zu sein, daß ich Sie richtig verstanden habe: Wenn es sich um einen dieser hochverdienenden Ehemänner mit einer Frau handelt, die zu Hause bleibt, in welcher Höhe würden Sie dieser Frau einen Unterhaltsanspruch einräumen: in Höhe des Sozialhilfesatzes oder in Höhe der Hälfte des Einkommens ihres Mannes?