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ID1216111500

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 27. Mai 1993

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    Plenarprotokoll 12/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten HeinzAdolf Hörsken als ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß für den ausscheidenden Abgeordneten Bernhard Jagoda 13711A Erweiterung der Tagesordnung 13711 B Absetzung des Punktes 13 a von der Tagesordnung 13711 C Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 13711 C Ausschluß des Abgeordneten Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) aus der Fraktion der CDU/CSU 13711D Begrüßung des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 13727 A Bekanntgabe der Zurückziehung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/4952 (Tagesordnungspunkt 8a) 13806 C Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms) (Drucksachen 12/4401, 12/ 4748) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Drucksache 12/4750) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber die Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksache 12/4751) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den neuen Ländern (Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost) (Drucksachen 12/4752, 12/4801) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Eine neue Wirtschafts- und Sozialpolitik — Alternativen zum „Solidarpakt" der Bundesregierung (Drucksachen 12/4671, 12/4801) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Heranziehung der westdeutschen Unternehmen zur Finanzierung des Solidarpakts (Drucksachen 12/4493, 12/4868) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 wurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 (Nachtragshaushaltsgesetz 1993) (Drucksachen 12/4400, 12/4744, 12/ 4800) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz) (Drucksachen 12/4158, 12/4487, 12/5016, 12/ 5037) Michael Glos CDU/CSU 13713A Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 13716D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 13722 A Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . . 13723 C Ernst Waltemathe SPD 13725 C Anke Fuchs (Köln) SPD 13726C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 13727 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13730B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 13732D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 13734 A Udo Haschke (Jena) CDU/CSU . . . 13739D Rudolf Dreßler SPD 13740 A Michael Glos CDU/CSU . . 13741B, 13742B Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 13746 C Hans Eichel, Ministerpräsident des Landes Hessen 13749B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 13752C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 13753 C Dr. Uwe Jens SPD 13755A Ernst Hinsken CDU/CSU 13755 D Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/ CSU 13756A Joachim Poß SPD 13758 A Hermann Rind F D P. 13760 A Gunnar Uldall CDU/CSU 13760 D Hans H. Gattermann F.D.P. 13762 B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 13763 D Dr. Gerhard Stoltenberg CDU/CSU . . . 13764D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13766D Dr. Günther Krause (Börgerende) CDU/ CSU 13768A Hinrich Kuessner SPD 13769 C Georg Gallus F D P 13770 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 13773 A Achim Großmann SPD 13774 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 13774 D Dr. Klaus Rose CDU/CSU 13775D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13777 C Gunnar Uldall CDU/CSU 13779A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 13781 A Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 13783 B Horst Jaunich SPD 13784 B Wolfgang Weiermann SPD 13785 A Ortwin Lowack fraktionslos 13786A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13787 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . 13788D Klaus-Dieter Kühbacher, Minister des Landes Brandenburg 13790 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 13791A Johannes Nitsch CDU/CSU 13793 B Peter Conradi SPD (zur GO) 13795 B Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 13796 A Dr. Werner Hoyer F.D.P. (zur GO) . . . . 13796B Namentliche Abstimmungen 13796D, 13804 A Ergebnisse . . . . . . . . . 13796D, 13804A Tagesordnungspunkt 13: Überweisungen im vereinfachten Verfahren b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zustimmung zur Änderung des Direktwahlakts (Drucksache 12/4985) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Hans-Günther Toetemeyer, Rudolf Purps, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stockbildung bei Kulturförderfonds (Drucksache 12/4556) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Brigitte Adler, Ernst Kastning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entschädigung von Besitzern ehemaliger „Kreispachtbetriebe" (Drucksache 12/4574) e) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1992 — Einzelplan 20 — (Drucksache 12/4844) 13800D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 III Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (TOP 13) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz) (Drucksache 12/4989) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz) (Drucksache 12/5014) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/5015) i) Erste Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz) (Drucksache 12/5025) 13801 A Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Drucksachen 12/4762, 12/5026, 12/5027) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Angela Stachowa, Dr. Dietmar Keller und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Erhalt kultureller Substanz im Zusammenhang mit der Verlagerung von Bundesbehörden in die neuen Bundesländer (Drucksachen 12/3236, 12/4573) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die europäische TelekommunikationsgeräteIndustrie Situation, Chancen und Risiken, Aktionsvorschläge (Drucksachen 12/4131 Nr. 3.19, 12/4858) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen und anderen einzelstaatlichen Genehmigungen zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich der Einrichtung einer einheitlichen Gemeinschaftstelekommunikationslizenz und der Einsetzung eines Gemeinschaftstelekommunikationsausschusses (CTC) (Drucksachen 12/3449 Nr. 2.15, 12/4862) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung spezifischer Maßnahmen für die auf den Kanarischen Inseln ansässigen Fischer von Kopffüßern (Drucksachen 12/4555 Nr. 2.12, 12/4863) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 616 31 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit (Drucksachen 12/4732, 12/4954) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 2/93 (Drucksache 12/4865) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Erste Verordnung zur Änderung der Konzernabschlußbefreiungsverordnung (Drucksachen 12/ 4765, 12/4927) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 101 zu Petitionen (Drucksache 12/ 4916) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 103 zu Petitionen (Drucksache 12/ 4918) Horst Sielaff SPD 13802 D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (TOP 14) k) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (Drucksache 12/4992) 13804 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, F.D.P. und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltmenschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen 1993 in Wien (Drucksache 12/5024) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 8: b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hanna Wolf, Brigitte Adler, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen — Weltkonferenz über Menschenrechte im Juni 1993 (Drucksache 12/4953) Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 13806 C Rudolf Bindig SPD 13808B Ingrid Walz F D P 13810A Angela Stachowa PDS/Linke Liste . 13811B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13812B Freimut Duve SPD 13813 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 13814 A Freimut Duve SPD 13814 D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 13815D Hanna Wolf SPD 13817 B Gerhart Rudolf Baum F.D.P Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Doris Odendahl, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 12/4347) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Else Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dirk Hansen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/4763, 12/5021, 12/5022, 12/5023) 13819C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Helmut Rode (Wietzen), Wolfgang Ehlers, Andreas Schmidt (Mühlheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Wolfgang Lüder und der Fraktion der F.D.P. Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn (Drucksachen 12/2311, 12/4988) Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 13821A, C Freimut Duve SPD (zur GO) 13821B Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 12/ 4518, 12/5011) Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz) (Drucksachen 12/ 4810, 12/5017, 12/5018) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu dem Antrag der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Erarbeitung eines neuen Rentengesetzes zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksachen 12/2519, 12/2567, 12/2663, 12/ 5017) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 V Volker Kauder CDU/CSU 13822 A Günther Heyenn SPD . . . . 13823B, 13829 C Dr. Bruno Menzel F D P 13825 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 13825 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13826D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 13827 B Dr. Bruno Menzel F D P 13827 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . 13828D Dr. Helga Otto SPD (Erklärung nach § 31 GO) 13829D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 13830C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 13831B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 13831 D Nächste Sitzung .13832 D Berichtigung 13832D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13833' A Anlage 2 Erklärungen nach .§ 31 GO zur Abstimmung über das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (Tagesordnungspunkt 5) Jürgen Koppelin F.D.P. 13833* B Thomas Molnar, Dr. Klaus Mildner und weitere Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU 13833* C Klaus Kirschner SPD 13833* C Hans Martin Bury SPD 13834* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 13834* B Doris Odendahl SPD 13834* D Dirk Hansen F.D.P. 13835* D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMWi 13836* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn) Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 13836* D Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . . . 13838* B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 13838* D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) Theo Magin CDU/CSU 13840* A Elke Ferner SPD . . . . . . . . . . . 13840* D Ekkehard Gries F.D.P. 13842* C Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über das Gesetz der Rentenüberleitung (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Else Ackermann, Susanne Jaffke und weitere Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU 13843* B Regina Kolbe SPD 13843* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 13711 161. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 159. Sitzung, Seite 13468 D, achte Zeile von unten: statt „ 18 Millionen" ist „ 14,5 Millionen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 27. 5. 93 Sabine Daubertshäuser, Klaus SPD 27. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 27. 5. 93 Johannes Kretkowski, Volkmar SPD 27. 5. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 27. 5. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 27. 5. 93 Liste Neumann (Bramsche), SPD 27. 5. 93 Volker Oesinghaus, Günther SPD 27. 5. 93 Reschke, Otto SPD 27. 5. 93 Welt, Jochen SPD 27. 5. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 27. 5. 93 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (Tagesordnungspunkt 5) Jürgen Koppelin (F.D.P.): Die Kosten der deutschen Einheit gerecht auf alle Schultern zu verteilen ist ein dringend zu lösendes Problem. Die Aufteilung der Kosten auf den Bund und die Länder, wie er im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms erfolgen soll, ist ein erster Schritt in dieser Richtung und findet meine Zustimmung. Einwände von mir richten sich jedoch gegen die vorgesehenen Einsparungen für Grund- und Zivildienstleistende. So sollen Kürzungen beim Verpflegungsgeld für die Tage vorgenommen werden, an denen Wehrpflichtige von der Gemeinschaftsverpflegung befreit sind, und das Entlassungsgeld soll von 2 500 DM auf 1 800 DM reduziert werden. Diese Einsparungen stehen im krassen Widerspruch zu dem, was in den Verhandlungen des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder sowie der Partei- und Fraktionsvorsitzenden vereinbart worden ist, und zwar, zur Finanzierung des Föderalen Konsolidierungsprogramms auf Einschnitte in das soziale Netz zu verzichten. Da diese Vereinbarung anscheinend für Grundwehr- und Zivildienstleistende nicht gilt, stellen die in diesem Bereich vorgenommenen Kürzungen im sozialen Bereich für diese Gruppe eine ungerechtfertigte Benachteiligung und übergroße Härte dar. Die Finanzierung des Föderalen Konsolidierungsprogramms einseitig zu Lasten einer einzelnen Gruppe, die zudem durch die Art ihrer Tätigkeit schon überproportional belastet ist, ist so nicht vertretbar. Anlagen zum Stenographischen Bericht Thomas Molnar, Dr. Klaus Mildner, Rolf Rau, Dr. Ing. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger (alle CDU/ CSU): Hiermit erklären wir, daß der Artikel 20 des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) nicht unsere Zustimmung finden kann. Eine Änderung der HOAI kann nicht Gegenstand des o. g. Gesetzes sein, da es zu keiner Kosteneinsparung im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfs führt. Ganz im Gegenteil, die Festlegungen des Artikel 20 des FKPG werden zu einer erheblichen Erhöhung der Baukosten führen. Als Ingenieure bzw. Architekten sind wir der Meinung, daß geistige, gestalterische und wissenschaftliche Leistungen nicht in der im Artikel 20 aufgezeigten Weise beurteilt werden können. Wir möchten darauf hinweisen, daß eine entsprechende Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hinsichtlich des Artikels 20 im o. g. Gesetzentwurf nicht berücksichtigt worden ist. Klaus Kirschner (SPD): Dem heute in 3. Lesung zur Abstimmung stehenden FKP-Gesetz, Drucksache 12/4748, stimme ich nicht zu. Die Bedingung der SPD zur Zustimmung zu diesem Gesetz, die nach schwierigen Verhandlungen zustandekam, war, daß es die ursprünglich von der Bundesregierung geplanten unsozialen Kürzungen u. a. bei den Leistungen nach dem AFG nicht geben wird. Diese Vereinbarung wird nun offensichtlich von der Bundesregierung aufgekündigt. Nach einer Meldung von AP vom 25. Mai 1993 hat Bundesfinanzminister Waigel erklärt, „er werde erneut alle Sparvorschläge auf die Tagesordnung setzen, die bei der Diskussion über das Föderale Konsolidierungsprogramm abgelehnt worden waren. Dabei handelt es sich u. a. um eine Kürzung der Bezüge der Arbeitslosen, Kurzarbeiter und Umschüler". Auch wenn diese unsozialen Kürzungen nun außerhalb des FKP-Gesetzes in einem eigenständigen Gesetzesverfahren erfolgen sollen und formal damit argumentiert wird, daß dies mit dem FKP-Gesetz nichts zu tun habe und damit die Vereinbarung eingehalten werde, ist dies für mich ein politischer Wortbruch des gemeinsam ausgehandelten Kompromisses. Ziel des FKP-Gesetzes soll es sein, die wirtschaftliche und soziale Einheit zu gestalten und finanziell abzusichern. Diese Zielsetzung unterstütze ich voll. Wenn jedoch nun für die von der Bundesregierung zu verantwortende maßlose Verschuldenspolitik die Arbeitslosen mit Kürzungen herhalten sollen — d. h. ausgerechnet die gesellschaftlichen Gruppen, die der Solidarität der Gesellschaft besonders bedürfen —, wird durch ein solches Verhalten die soziale Gerechtigkeit mit Füßen getreten. Dem FKP-Gesetz kann ich deshalb nicht zustimmen. 13834* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 Hans Martin Bury (SPD): Bei dem vorliegenden FKPG handelt es sich ebensowenig um ein Konsolidierungsprogramm wie um einen Solidarpakt. Das Gesetz ist bestenfalls ein Zeichen der Soldiarität von Länderministerpräsidenten untereinander. Der Bundesminister der Finanzen hat sich bei der an seiner Karriereplanung orientierten Verhandlungsführung ebenso verrechnet wie bei Bundeshaushalt und mittelfristiger Finanzplanung. Die Folge ist eine dramatische Verschuldung des Bundes. Die Chance, spürbare Einsparungen durchzusetzen und die sozial unausgewogene Finanzierung zu korrigieren, wurde verspielt. Abgesehen von dem psychologisch positiven Signal der Einigung sind die Effekte des sogenannten FKP haushalts-, finanz-, wirtschafts- und sozialpolitisch negativ. Zudem werden die Handlungsspielräume in Zukunft in unverantwortlicher Weise weiter eingeschränkt. Erforderlich wäre m. E. ein konsequenter Abbau von Strukturerhaltungssubventionen, die aktive Förderung des Strukturwandels, Abbau und Umstrukturierung von Steuervergünstigungen, beispielsweise bei der Wohnungsbauförderung, eine systemgerechte Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik, eine Finanzpolitik, die durch eine Internalisierung externer Kosten die Steuerungsfunktion des Preises stärkt und damit z. B. ökologisch sinnvolle Entwicklungen auch ohne oder mit geringem Förderungsbedarf induziert. Keiner dieser Anforderungen wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Ich werde dem sogenannten Föderalen Konsolidierungsprogramm deshalb nicht zustimmen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): An einem Tag, an dem mit dem föderalen Konsolidierungsprogramm erhebliche Einsparungen getroffen werden mußten und an dem die Prognosen im Hinblick auf Steuereinnahmen und Staatsausgaben nicht gerade rosig ausgefallen sind, beschleicht einen — bei aller Freude, eine gute und sinnvolle Maßnahme im Bildungsbereich verlängern zu können — die berechtigte Sorge, ob die Verlängerung eines Leistungsgesetzes in die harte finanzpolitische Realität unserer Zeit paßt. Ich kann die Frage deshalb stellen, weil sie positiv zu beantworten ist: Die Studienabschlußforderung spart erheblich mehr Mittel ein, als sie kostet. Ich möchte dies an drei Punkten aufzeigen: Erstens. An der hohen Erfolgsquote. Eine Erhebung des Hochschulinformationssystems zur Studienabschlußförderung vom Sommer 1992 hat erbracht, daß 83,8% der Studierenden, die im Bewilligungszeitraum 1991/92 Studienabschlußförderung erhalten haben und deren Förderung im Befragungszeitpunkt bereits angelaufen war, das Studium während der Dauer der Abschlußförderung erfolgreich beendet haben. Von denjenigen, deren Förderung zum Zeitpunkt der Befragung noch lief, schätzte nur ein Viertel die Chance, das Studium in der Förderungszeit erfolgreich abzuschließen, als sehr schlecht oder schlecht ein. Zweitens. Am Beschleunigungseffekt. Der größte Teil der nach § 15 Abs. 3 a BAföG Geförderten konnte schneller zum Abschluß kommen als der Durchschnitt der Studierenden. Dies ergibt sich daraus, daß Absolventen mit Abschlußförderung in verschiedenen Studienbereichen jünger als die übrigen Absolventen waren (in den Rechtswissenschaften über 7 Monate). 61,2 % der Geförderten, die zum Abschluß gekommen sind, erklärten, daß sie das Studium ohne die Abschlußförderung später beendet oder abgebrochen hätten. Von den Studierenden, deren Förderung im Befragungszeitraum noch lief, erklärten 75,6 %, daß sie ohne die Abschlußförderung das Studium abbrechen müßten oder später beenden würden. Drittens. An der Dauer der Inanspruchnahme. Die im Rahmen der Studienabschlußförderung bewilligte Förderungsdauer und die tatsächlich in Anspruch genommene Förderungsdauer sind bei weitem niedriger als die zulässige Förderungsdauer von maximal 12 Monaten. Bei der in Anspruch genommenen Dauer beträgt sie im Durchschnitt an der Universität 7,1 Monate, an der Fachhochschule 5,9. Diese Angaben belegen eindrucksvoll, daß die Prüfungsstellen die bis zum Studienabschluß benötigte Zeit sehr genau ermitteln und dieses Förderungsinstrument von den Ämtern für Ausbildungsförderung verantwortungsvoll gehandhabt wird. Die Bewilligung wird nur für die tatsächlich benötigte Zeit vorgenommen, um Probleme bei der Rückforderung zu vermeiden. Der Einsparungseffekt liegt also darin, daß die Studienabschlußförderung Erwerbstätigkeit in der Examensphase vermeidet und den Studierenden einen Anreiz bietet, sich vor Ablauf der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zu melden. Auf diese Weise wird ein frühzeitiger Studienabschluß gefördert und ermöglicht. Der Vorteil gegenüber verlängerten Studienphasen mit zusätzlichen Kosten, zusätzlicher Überfüllung der Hochschulen, höheren Abbrecherquoten und fehlenden Einnahmen an Steuern und Abgaben ist unverkennbar. Viele Wege führen nach Rom. Der beste Weg in diesem Bereich wäre der der Studienzeitverkürzung. Um die Absicht zu unterstreichen, diesen Weg konsequent zu gehen, wollen wir die Verlängerung der Studienabschlußförderung befristen. Doris Odendahl (SPD): Bei der heutigen Debatte zur Verabschiedung des 16. BAFöG-Änderungsgesetzes kann ich nur noch einmal bekräftigen, was ich schon bei der Einbringung der Gesetzentwürfe der SPD und der Regierungskoalition sagte. Nun haben Sie ja in letzter Minute die Verlängerung der Studienabschlußförderung auf den Weg gebracht. Mehr von uns geschoben als selbst gewollt und mehr schlecht als recht. Mehr schlecht deshalb, weil Sie sich nicht zu einer klaren Haltung und damit zu einer unbefristeten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 13835* Verlängerung der Studenabschlußförderung durchringen konnten, obwohl Ihnen alle, die etwas davon verstehen, dazu geraten haben. Die SPD hält an ihrem Anliegen fest, die Studienbedingungen für die Studierenden zu verbessern, weil hier der Schlüssel für die Verkürzung der Studienzeiten liegt. Für Studierende, die innerhalb der in der Förderungshöchstdauerverordnung vorgesehenen Frist zur Abschlußprüfung zugelassen worden sind und die voraussichtlich die Ausbildung innerhalb des nächsten Jahres abschließen können, ist 1990 die Studienabschlußförderung befristet eingeführt worden. Sie hat sich bewährt. Wir wollten eine unbefristete Verlängerung. Dies war jedoch mit den Koalitionsfraktionen nicht zu machen. Die SPD-Fraktion wird den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vorziehen und auch dem Koalitionsentwurf zustimmen, der lediglich eine dreijährige Verlängerung vorsieht. Allerdings stimmen wir auch der Begründung im Koalitionsentwurf nicht zu. In den Ausschußberatungen haben wir bekräftigt, daß eine Befristung der Gesetzesbestimmung nicht als Druckmittel zu Lasten der Studierenden verwendet werden darf und daß es sich nicht um ein Instrument zur Verkürzung der langen Fachstudienzeiten handelt. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Studienbedingungen und von für Studenten wie Hochschulen verbindlichen Studienplänen. Die Hochschul-Informations-System GmbH hat im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft die Wirksamkeit dieses 1990 befristet eingeführten Förderungsinstruments durch Befragung von Studierenden im Sommersemester 1992 untersucht. Dieser Auftrag ging auf einen Antrag der SPD zurück. Aus dem Vorwurf des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Veröffentlichung dieser Untersuchung ist zustimmend zu zitieren: „Die vorliegende Studie belegt eindrucksvoll, daß sich die Studienabschlußförderung als Instrument mit einer hohen Erfolgsquote, einem Beschleunigungseffekt im Hinblick auf die Studiendauer und mit weit niedrigeren Kosten als ursprünglich angenommen in hohem Maße bewährt hat. " Ich freue mich sehr, hier einmal sagen zu können: Wo Professor Dr. Ortleb recht hat, hat er recht! Diese überaus positive Einschätzung wird offenbar auch von den Ländern geteilt, die im „Eckwertepapier" der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des „Bildungsgipfels" im übrigen die Forderung der SPD-Fraktion stützen: „Nach Auffassung der Länder können die Studienzeiten bis 1996 nicht so weit reduziert werden, daß bereits dann auf die Studienabschlußförderung verzichtet werden kann", heißt es in diesem Papier. Die SPD-Fraktion hat hieran anknüpfend im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft einen Antrag zu einer Entschließung zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs eingebracht, dem alle Fraktionen zugestimmt haben: Die Bundesregierung wird danach aufgefordert, dem Bundestag rechtzeitig vor Auslaufen der nun bis Herbst 1996 befristeten Studienabschlußförderung einen Bericht vorzulegen, auf dessen Grundlage vor dem Hintergrund derzeit geplanter Strukturreformen an Hochschulen über eine weitere Verlängerung entschieden werden kann. Die SPD-Fraktion hält die Studienabschlußförderung nicht nur für ein wirksames, kostengünstiges Förderungsinstrument, sie rechnet auch damit, daß sich die voraussichtlichen Ausgaben im Rahmen des BAFöG-Plafonds im Einzelplan 31 des Bundeshaushalts 1993 bewegen, auch nachdem dieser durch den Nachtragshaushalt abgesenkt wurde. Dabei geht es um eine Summe zwischen 10 und 15 Millionen DM. Wir lehnen deshalb eine außerhalb des BAFöG- Ansatzes zu erwirtschaftende globale Minderausgabe im Einzelplan 31 ab, wie sie im Haushaltsausschuß auf Antrag von F.D.P. und CDU/CSU beschlossen wurde. Eine derartige „Strafaktion" zu Lasten der übrigen Haushaltsansätze des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, die ohnehin vom Bundesfinanzministerium im Haushaltsvollzug gekürzt wurden, lehnen wir ab. Weiter lehnen wir ein „Junktim" mit der Überprüfung und gegegebenenfalls Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge zum Herbst 1994 ab. Die vom Bundesfinanzminister unerbittlich verfolgte Hinausschiebung der Anpassung ohne Überprüfung der Preis- und Einkommensentwicklung würde die soziale Sicherung insbesondere der Studierenden in den neuen Ländern dramatisch gefährden. Die Studierenden würden gezwungen, während des Studiums verstärkt zu arbeiten. Dies würde mit Sicherheit zu längeren Studienzeiten führen. Da das BAFÖG als Sozialleistungsgesetz Studierenden aus einkommensschwächeren Familien dient, hätte ein Verzicht auf die Anpassung im Herbst 1994 einen empfindlichen Rückschritt bei der Verwirklichung unseres Ziels der Chancengleichheit zur Folge. Ich möchte Sie deshalb, nachdem wir heute nach langen Verhandlungen dem Föderalen Konsolidierungsprogramm zugestimmt haben nachdrücklich davor warnen, bei der BAFöG-Anpassung dadurch wortbrüchig zu werden, daß Sie nun nach Abstimmung des FKP- Papiers an der 1994 gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung herumfummeln. Die Zeiten werden gewiß schwieriger, sie sind jedoch mit Einschränkungen bei der Bildung und Ausbildung der jungen Generation nicht zu bewältigen. Zwischen Sparen — bei überflüssigen Ausgaben und Vergünstigungen — und Kaputtsparen bei Sozialleistungsgesetzen und bei der Zukunftsinvestition Bildung liegt ein himmelweiter Unterschied! Dirk Hansen (F.D.P.): Da die Studienabschlußförderung nachweislich eines der wenigen wirksamen Instrumente zur Verkürzung der Studienzeiten darstellt, spricht sich die F.D.P.-Bundestagsfraktion ausdrücklich für eine Weiterführung dieser Förderung bis 1996 aus. Eine unbefristete Verlängerung der Studienabschlußförderung, wie es die SPD fordert, ist abzulehnen, da bei den aktuellen Diskussionen, das Studium an den Hochschulen neu zu strukturieren und insbesondere die Studienzeiten zu verkürzen, es geradezu kontraproduktiv wäre, diese Maßnahme zu stoppen oder unbefristet zu verlängern. Hinter der Befristung bis zum 30. September 1993 stand die Absicht, nach angemessener Zeit zu prüfen, ob die Studienabschlußförderung ein geeignetes Mit- 13836* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 tel sei, die Studienzeiten zu verkürzen. Daß dies sinnvoll war, zeigt die im Sommer 1992 vom Hochschul-Informations-Systems (HIS Hannover) durchgeführte Studie, wonach 83,8 % derjenigen, die nach § 15 BAföG-Förderung erhalten haben, ihren Abschluß schneller als der Durchschnitt aller Studenten erreicht haben. 61 % der Geförderten erklärten, daß sie ohne diese Abschlußförderung ihr Studium später beendet oder gar abgebrochen hätten. Für die Studienabschlußförderung nach BAföG werden für 1993 Gesamtkosten von 25 Millionen DM veranschlagt, für 1994 und 1995 jeweils 80 Millionen für 1996 60 Millionen DM. Auf den Bund entfallen davon im laufenden Jahr 15 Millionen, 1994-1995 je 55 Millionen und im Folgejahr 40 Millionen DM, der verbleibende Betrag wird von den Ländern getragen. Zum Ärger der SPD — und wohl nicht nur zu ihrem — hat sich der liberale Bundesbildungsminister mit der befristeten Verlängerung der Studienabschlußförderung bis 1996 durchgesetzt. Im Sinne der Gestaltung von liberaler Bildungspolitik werden wir Bildungsminister Rainer Ortleb auch weiterhin konsequent unterstützen. Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Die Bundesregierung begrüßt die im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehene befristete Fortführung der Studienabschlußförderung. Ich freue mich besonders darüber, daß alle Fraktionen wie die 1. Lesung und die Ausschußberatungen gezeigt haben, in großer Einmütigkeit die Verlängerung der Studienabschlußförderung befürworten und daß trotz der angespannten finanzwirtschaftlichen Situation die Finanzierung gesichert werden konnte. Im Hinblick auf den Gesetzentwurf der SPD sowie im Hinblick auf die Beratungen in den Ausschüssen sehe ich mich veranlaßt, nochmals die Ausgangssituation bei Einführung der Studienabschlußförderung zum Herbst 1990 in Erinnerung zu rufen. Auf Grund der hohen tatsächlichen Fachstudienzeiten in den alten Bundesländern endete die Förderung nach dem BAföG für viele Studierende gerade zu Beginn der Examensphase, so daß sie ausgerechnet während des Examens auf eine erhöhte Erwerbstätigkeit neben dem Studium angewiesen waren, wodurch sich der Studienabschluß weiter verzögerte. In dieser Situation wurde die Studienabschlußförderung für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren eingeführt, weil man zum damaligen Zeitpunkt noch davon ausging, daß die Maßnahmen zur Verkürzung der tatsächlichen Studienzeiten bis Herbst 1993 greifen würden. Wir alle wissen, daß sich diese Erwartung so nicht bestätigt hat. Eine Verkürzung der durchschnittlichen Fachstudienzeiten konnte bisher nicht erreicht werden, wenn auch ein Stillstand des Anstiegs bzw. zum Teil sogar ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Fachstudiendauer festzustellen ist. Es wäre aber verfrüht, bereits von einer Trendwende zu sprechen. Für diesen Zustand sind hauptsächlich vielfache objektive Studienbedingungen ursächlich, weniger mangelnde Leistungsbereitschaft der Studierenden. Die Studienabschlußförderung war von vornherein nur als Übergangsregelung für einen befristeten Zeitraum angelegt. Es wäre geradezu ein Eingeständnis der Hilflosigkeit, wollte man sie jetzt unbefristet verlängern, wie der Gesetzentwurf der SPD dies — wenn auch unter dem Deckmantel der regelmäßigen Überprüfung im Rahmen der Berichtspflicht nach § 35 BAföG — vorsieht. Angesichts der gegenwärtigen Studiensituation an den Hochschulen ist die Studienabschlußförderung noch unverzichtbar. Ich bin jedoch zuversichtlich, daß es gelingt, die Dauer der Studienzeiten wieder auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen. Ich sehe mich in meinem Optimismus durch vielfältige Anstrengungen in den Ländern und an den Hochschulen — gerade auch aus jüngster Zeit — bestätigt. Der Umstrukturierungsprozeß an den Hochschulen wird, dessen sind wir uns alle bewußt, mit z. T. schmerzhaften Ein- schnitten verbunden sein. Die Studienabschlußförderung kann dieser Phase dazu beitragen, Härten zu mildern. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn) Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Es war der Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den von ihr gemeinsam mit der F.D.P.-Fraktion im Bundestag eingebrachten Antrag über die Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn im Bundestag vor den diesjährigen traditionellen Pfingsttreffen der Heimatvertriebenen zu debattieren und zu verabschieden. Viele Menschen in unserem Land sind zutiefest erschüttert angesichts der Massenvertreibung Hunderttausender von Menschen aus ihrer Heimat in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, dem Sandschalk, der Wojwodina und Kosova. Besonders bei unseren heimatvertriebenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern werden angesichts der grauenhaften Bilder des Schreckens, die wir täglich in den Medien sehen müssen, eigene traumatische Erinnerungen an das erlittene Vertreibungsschicksal wieder wach. Gerade die nachwachsende Generation in Deutschland kann sicher angesichts der Vertreibungsgreuel im ehemaligen Jugoslawien heute besser nachvollziehen, welch hartes Schicksal Millionen von Deutschen zum Ende und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erleiden mußten. Es ist unsere eigene Betroffenheit angesichts des Vertreibungsgrauens im ehemaligen Jugosla- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 13837* wien, die uns mehr Verständnis und Respekt vor den Gefühlen und Empfindungen deutscher Heimatvertriebener finden läßt, Respekt vor allem vor ihrer in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen durch den Verzicht auf Rache und Vergeltung zum Ausdruck kommenden Geisteshaltung, die den Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt durchbrochen hat. Eine Geisteshaltung, die Golo Mann einmal als „reinsten Humanismus bitter gepeinigter Menschen" bezeichnet hat. Ein Humanismus, den wir heute im ehemaligen Jugoslawien dringend bräuchten. Wenn einmal im ehemaligen Jugoslawien die Waffen schweigen und die Folgen von Krieg, Völkermord und Vertreibung aufgearbeitet werden müssen, wird man von dort auch auf Deutschland und seine östlichen Nachbarn schauen, wie diese das während und nach dem Zweiten Weltkrieg gegenseitig zugefügte Unrecht aufzuarbeiten und ein neues Miteinander versucht haben. Diese Aufarbeitung ist auch heute noch schwer, wenngleich entscheidende Weichen für eine Neugestaltung unserer Beziehungen zu unseren östlichen Nachbarn gestellt wurden. Aber auch jetzt noch müssen Trümmer aus der Vergangenheit auf dem Weg in die Zukunft weggeräumt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit diesem Antrag die Politik von Bundeskanzler Helmut Kohl unterstützen, der in seiner Regierungserklärung vom 30. Januar 1993 erklärt hat, die Heimatvertriebenen sollten in das „Werk der Versöhnung" einbezogen werden. Sie verdienen, so der Bundeskanzler, „unseren besonderen Dank und auch unsere Solidarität. Die Bundesregierung", so der Bundeskanzler weiter, „wird ihnen und ihren Organisationen ein fairer und verständnisvoller Gesprächspartner bleiben." Die deutschen Heimatvertriebenen haben ihr Schicksal nie nur auf sich allein bezogen gesehen, sondern es immer auch als Mahnung verstanden, endlich eine europäische Friedensordnung zu schaffen, in der Menschen wegen ihrer nationalen, ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit nicht mehr unterdrückt oder vertrieben werden. Kann denn eine Losung aktueller sein als das diesjährige Leitwort des Sudetendeutschen Tages jetzt zu Pfingsten in Nürnberg, das lautet: „Vertreibungen ächten — Heimatrecht achten!"? Es waren gerade auch die Heimatvertriebenen, die am nachdrücklichsten die Forderung nach einem europäischen Volksgruppen- und Minderheitenrecht vertreten und dazu wertvolle konzeptionelle Vorstellungen entwickelt haben. Niemand kann und will mehr bestreiten, daß für eine dauerhafte Verständigung und gute Nachbarschaft zwischen den Deutschen und ihren östlichen Nachbarn den deutschen Heimatvertriebenen, aber auch den in ihrer angestammten Heimat verbliebenen Deutschen, eine entscheidende Bedeutung zukommt. Gerade sie sind dazu berufen, als Mittler und Fürsprechef eine Brücke zwischen uns und unseren Nachbarn zu bauen und Botschafter der Verständigung und Aussöhnung zu sein. Dies wird auch bei unseren östlichen Nachbarn selbst zunehmend so gesehen. Ein lebendiger Dialog zwischen den deutschen Heimatvertriebenen und den heute in ihrer Heimat lebenden Menschen, aber auch mit den politischen und gesellschaftlichen Verantwortlichen dort hat begonnen. Es ist gut, wenn die Bundesregierung diesen Prozeß aktiv fördert. Ich möchte in diesem Zusammenhang die vermittelnde Rolle von Bundesaußenminister Kinkel und der Bayerischen Staatsregierung im Hinblick auf den notwendigen und unverzichtbaren Dialog zwischen den gewählten Repräsentanten der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Sudetendeutschen und der politischen Führung der Tschechischen Republik würdigen. Wie offen dieser Dialog inzwischen ist, hat eine in Prag stattgefundene mehrstündige Diskussion der renommierten Prager Wochenzeitung „Respekt" deutlich gemacht, die vom Tschechischen Fernsehen ausgestrahlt wurde und in der das Bundesvorstandsmitglied der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Bernd Posselt, mit bedeutenden politischen Persönlichkeiten der Tschechischen Republik, wie dem ehemaligen Außenminister Dienstbier, dem ehemaligen tschechischen Premierminister Pithart, dem stellvertretenden tschechischen Außenminister Vondra und dem Chefberater von Premierminister Klaus, Dolezal, als auch mit unserem früheren Bundestagskollegen der GRÜNEN, Milan Horacek, offen diskutieren konnte. Ich empfehle jedem, der meint, die Erörterung von Anliegen der Sudetendeutschen seien für das deutsch-tschechische Verhältnis hinderlich, sich diese Fernsehdiskussion einmal anzusehen, und er wird überrascht sein über die Offenheit unserer tschechischen Nachbarn gegenüber der sudetendeutschen Problematik. Auch im deutsch-polnischen Verhältnis können wir viele Entkrampfungen feststellen. Gerade im Hinblick auf das sehr sensible Thema der in Polen lebenden Deutschen. Wir sollten der polnischen Ministerpräsidentin Hanna Suchocka für ihre Rede vom 15. März 1993 in Oppeln herzlich dankbar sein. Diese Rede stellt eine Wegweisung vor allem an die polnische Gesellschaft dar. Ministerpräsidentin Suchocka versichert dort, daß der polnische Staat „entschlossen die innerhalb seiner Grenzen lebenden nationalen Minderheiten vor Diskriminierung und Schikanen schützen" wird, „sei es von seiten der Mitbürger oder der öffentlichen Institutionen". Bemerkenswert ist auch die Forderung von Frau Suchocka an die polnische Bevölkerung, daß Toleranz der Bevölkerungsmehrheit gegenüber nationalen Minderheiten allein nicht ausreicht und die Fähigkeit, sich für Minderheiten zu öffnen, eine Bereicherung für den modernen Staat darstellt. Nicht unerwähnt in einer solchen Debatte dürfen auch die Impulse bleiben, die das vor der Verabschiedung stehende ungarische Minderheitengesetz für den innerstaatlichen Minderheitenschutz in Europa setzt. Mit der Verabschiedung des Koalitionsantrages zur Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden Deutschen in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn rufen wir die Deutschen aus dem Osten und die noch im Osten lebenden Deutschen auf, sich weiter aktiv in diese Politik einzubringen, wobei die mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn geschlossenen Verträge nicht Schlußpunkt, sondern Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Beziehungen sind. Viele Vertriebene haben dies längst erkannt und arbeiten auf 13838* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 kulturellem, sozialem und politischem Gebiet aktiv in ihrer Heimat zum Wohle aller dort lebenden Menschen. Schon jetzt sind beispielhafte Aktivitäten von gemeinsamen Ausstellungen, Seminaren, Restaurationsbemühungen von Kulturdenkmälern, Konzerten, Dichterlesungen, Historikertagungen nicht mehr zählbar. Trotz dieser positiven Bilanz sollten wir uns aber bewußt sein, daß es nach wie vor Heimatvertriebene gibt, die mit Skepsis und Reserviertheit der Politik des vereinten Deutschlands gegenüber seinen östlichen Nachbarn begegnen. Wir sollten auch sie nicht ausgrenzen, sondern nicht aufhören, auch bei ihnen für die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft zu werben. Auch die Skeptiker unter den Vertriebenen verdienen unsere Überzeugungsbemühungen. Wir sollten ihnen nicht weniger Dialogbereitschaft entgegenbringen als anderen Gruppen in unserem Staat, die anderen Politikbereichen skeptisch und ablehnend gegenüberstehen. Ich selbst weiß, wie schwer der Dialog mit einem Teil unserer heimatvertriebenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist, aber ich habe bei ihnen immer mehr Bereitschaft zum Dialog, zur Toleranz und zum Zuhören gefunden als bei manch anderem Teil unserer Bürgerschaft, den wir, wie etwa jetzt, von der Notwendigkeit der Asylrechtsänderung überzeugen müssen. Als wir die für viele Vertriebenen schmerzlichen Verträge mit Polen und der Tschechischen Republik hier debattiert und darüber abgestimmt haben, haben wir jedenfalls kein solches Szenario wie bei der gestrigen Debatte und Abstimmung über die Asylrechtsänderung erleben müssen. Es ist unsere Politik, die Vertriebenen nicht auszugrenzen, sondern sie miteinzubeziehen, sie nicht zu disziplinieren, sondern sie zu überzeugen. Wir wollen mit ihnen gemeinsam im Bewußtsein einer jahrhundertelangen wechselvollen und über lange Perioden fruchtbaren gemeinsamen Geschichte die Beziehungen zu unseren Nachbarn im Osten und Südosten Europas vergangenheitsbewußt und zukunftsorientiert gestalten und alle Chancen für eine dauerhafte Verständigung und gute Nachbarschaft nutzen. Gerade in den Heimatgebieten der Vertriebenen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa, die wichtige europäische Brücken- und Begegnungslandschaften sind, kann ein Modell für ein europäisches Zusammenleben verschiedener Volksgruppen und ihrer Kulturen entwickelt werden durch die Besinnung auf historische Gemeinsamkeiten, die Achtung und die Toleranz gegenüber der Identität und Sprache des anderen und durch den umfassenden Schutz der Volksgruppen- und Minderheitenrechte. Angela Stachowa (PDS/Linke Liste): Der vorliegende Antrag und die dazugehörige Beschlußempfehlung beinhalten schon in ihrem Titel einen Gedanken, dem ich bedenkenlos und sofort zustimmen kann: alle Chancen für eine Politik der dauerhaften Verständigung und guten Nachbarschaft zu nutzen. Dies sollte generell ein Grundprinzip dieses größer gewordenen, geeinten Deutschlands sein, das in Europa und der Welt heute auch eine größere und verantwortungsvollere Rolle spielen muß. Weniger Verständnis habe ich allerdings, was die sehr ausführlichen Aussagen zu den Vertriebenen betrifft. Sie sind mir zu einseitig. Sicher nicht alle Vertriebene und Aussiedler, aber gerade bestimmte führende Vertreter des so großzügig geförderten Bundes der Vertriebenen haben uns in der Vergangenheit nicht selten mit Aussagen betroffen gemacht, die eindeutig in Richtung Revidieren von Grenzen, wie der Oder-NeißeGrenze, und Rückgewinnung deutscher Ostgebiete gingen. Mit guter Nachbarschaft hat dies wohl wenig zu tun. Wohin willkürliche Veränderungen des status quo führen, das zeigen uns die blutigen Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien. Der Zusammenbruch der ehemaligen sozialistischen Länder und die Versuche, eine bürgerliche Demokratie zu installieren, haben — wie die Entwicklungen in Osteuropa uns lehren — nicht automatisch zu Verständigung innerhalb und zwischen diesen Ländern geführt. Auch gute Nachbarschaft will gelernt sein. Nationalitätenstreit und Minderheitenprobleme haben eher zugenommen. Von einem „geeinten Europa . . ., in dem Völker ohne Furcht und Zwang leben können" , wie im Antrag formuliert, sind wir in Anbetracht der Probleme in Osteuropa, aber nicht nur dort, noch weit entfernt. Ich glaube Wunschdenken und reale Lage stimmen hier nicht überein. Ich stimme allerdings mit der Feststellung überein, daß Minderheiten einen gewichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Völkern leisten können und müssen. Nur darf dies keine Einbahnstraße sein: Eine Brücke zwischen uns und unseren Nachbarn muß immer von beiden Seiten begehbar sein. Es geht nicht an, daß einerseits ständig Forderungen erhoben werden, wie der andere mit den Deutschen in seinem Land umzugehen hat, wenn hier nicht Äquivalentes geboten wird. Dazu zähle ich beispielsweise die Verankerung von Minderheitenrechten in den Verfassungen der jeweiligen Staaten. Die Erkenntnis, daß Europa aus dem kulturellen Reichtum und der Fülle der Traditionen und Eigenarten seiner Länder und Regionen lebt, erfordert auch in der Praxis Achtung und Toleranz zwischen den Völkern und den Minderheiten, gegenseitige Unterstützung und aktive Mitwirkung der Regierungen. Das sollte der Geist sein, der in der Zukunft die internationalen Beziehungen bestimmt. Der Deutsche Bundestag muß dazu seinen Beitrag mehr denn je leisten. Ursula Seiler-Albring, (Staatsministerin beim Bun- desminister des Auswärtigen): Für die Bundesregierung möchte ich die volle Zustimmung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag zum Ausdruck bringen. Ich begrüße insbesondere auch, daß die SPD im Auswärtigen Ausschuß (und hier im Plenum) dem Antrag ihre Unterstützung nicht versagt hat. Die Fragen, um die es geht, brauchen einen breiten Konsens — in unserem Lande wie in der Öffentlichkeit der jungen östlichen Demokratien. Wichtig ist insbesondere die Perspektive der europäischen Einigung, auf die der Antrag der Koalitionsfraktionen zielt. Nationalitätenkonflikte haben unseren Kontinent in der ersten Hälfte des Jahrhunderts verwüstet. Wir müssen verhindern, daß diese Konflikte nach dem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 13839* Ende des Kalten Krieges wieder aufleben und das zerstören, was wir seit dem Zweiten Weltkrieg in Europa aufgebaut haben. Dazu müssen und wollen auch wir Deutschen erneut unseren Beitrag leisten. Kriegs- und Nachkriegsereignisse haben uns auf vielfältige und zumeist tragische Weise mit unseren östlichen Nachbarn verknüpft. Die Art, wie wir mit den historischen Folgen der Vertreibung und mit den deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa umgehen, könnte modellhaft für viele unserer Nachbarvölker sein. Nur zu oft wird übersehen, daß auch sie nach den Weltkriegen ähnliche Schicksale mit Gebietsabtretungen und Vertreibungen erleiden mußten. In der Politik der Bundesregierung gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas nimmt die Sorge um die dort lebenden deutschen Minderheiten einen zentralen Platz ein. Wir haben nach der Vereinigung Deutschlands mit einigen dieser Staaten Nachbarschaftsverträge geschlossen. Damit haben wir eine solide rechtliche Grundlage für die Existenz und Förderung der deutschen Minderheiten geschaffen. Die Bundesregierung steht mit Vertretern der deutschen Minderheiten in engem Kontakt und sucht die Abstimmung mit den Regierungen der betreffenden Länder. Dies geschieht durch die Vertretungen des Bundes im Ausland, aber auch durch direkte Regierungskontakte. Ziel unserer Politik ist die Erhaltung der Identität der in Mittel- und Osteuropa lebenden Deutschen und ihr loyales, konfliktfreies Zusammenleben mit ihren jeweiligen Mitbürgern. Ich würdige ausdrücklich die Rolle, die die Landsmannschaften hierbei in der Vergangenheit gespielt haben. Sie haben sich dafür eingesetzt, daß die Kultur in früher deutschen und jetzt polnischen oder russischen Gebieten oder in traditionellen Siedlungsgebieten deutscher Minderheiten weiter gepflegt wurde. Sie haben in großem Maße und mit beträchtlicher finanzieller Unterstützung der Bundesregierung dazu beigetragen, daß sich zum Beispiel in Polen seit der politischen Wende schnell ein organisiertes Verbandsleben unter den Deutschen entwickeln konnte. Heute, nachdem sich die Rahmenbedingungen entscheidend verbessert haben, treffen sie auf zunehmendes Verständnis für ihr Interesse an der Bewahrung ihrer Geschichte und ihres kulturellen Erbes. Zur Wiederherstellung der kulturellen Identität der deutschen Minderheiten stellt die Bundesregierung auch finanzielle Mittel für die Erhaltung deutscher Kulturdenkmäler zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit ein sehr wirksames Instrument zur Bewahrung deutschen Kulturgutes in Polen geworden. Schon in den ersten anderthalb Jahren seit Bestehen dieser Stiftung konnten erhebliche Mittel für die Erhaltung von Zeugnissen deutscher Kultur, etwa in Schlesien oder in Danzig, bereitgestellt werden. Für alle Aktivitäten, die wir von Deutschland aus entfalten, gilt: Wir können dies nur in ständigem Zusammenwirken und in voller Transparenz gegenüber der Regierung der jeweiligen Staaten tun. In diesem Sinne hat das Auswärtige Amt das Gespräch mit der polnischen Regierung vertieft. Auch mit Ungarn und Rumänien läuft die Zusammenarbeit vertrauensvoll. Bestimmendes Element bei der Politik der Bundesregierung gegenüber der Tschechischen Republik und der Slowakei ist die enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der dort lebenden deutschen Minderheiten und tschechischen sowie slowakischen Regierungsstellen. Zum Abbau des tief verwurzelten Mißtrauens bedarf es aber auch eines intensiven Dialogs zwischen den Vertriebenen und der tschechischen Seite. Die Bundesregierung fördert diesen Dialog. So ist es nach dem Besuch von Außenminister Kinkel in Prag und auf seine Initiative hin zu einem ersten Meinungsaustausch zwischen einem Vertreter der tschechischen Regierung und der Sudetendeutschen Landsmannschaft gekommen. Mit den Regierungen Rußlands, der Ukraine, Kasachstans und Kirgisistans finden im Rahmen der jeweiligen gemeinsamen Regierungskommission regelmäßige Abstimmungsgespräche statt. An diesen Gesprächen sind auch die Vertreter der deutschen Minderheiten beteiligt. Insbesondere im Verhältnis zu Rußland kommt es entscheidend darauf an, durch Offenheit und Transparenz in der Verhandlungsführung und bei der Durchführung von Maßnahmen Vertrauen aufzubauen. Zentrales Gesprächsthema mit diesen Ländern ist deren wirtschaftliche Stabilisierung. Die Rußlanddeutschen werden sich auf Dauer nur dann zum Bleiben in ihren Heimatländern entscheiden, wenn sie dort eine stabile und sichere Zukunft für sich und ihre Familien sehen. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Entwicklung dieser Länder hin zu Demokratie, Rechtsstaat und Marktwirtschaft. Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß die Unterstützung für die deutschen Minderheiten im Einklang steht mit den Reformbemühungen in den neuen Demokratien. Die deutsche Reformunterstützung für diese Staaten und die Hilfen für die deutschen Minderheiten ergänzen sich insoweit. Die deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler können entscheidend an der Schaffung einer Atmosphäre des Vertrauens mitwirken. Sie sollten sich nachdrücklich zu den vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung festgelegten Prinzipien bekennen, die ihren Niederschlag im Zwei-plus-Vier-Vertragswerk und den bilateralen Vereinbarungen mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn gefunden haben. Unsere Partner in Mittel- und Osteuropa sind heute demokratisch gewählte Regierungen, die überwiegend einer Zusammenarbeit mit uns offen gegenüberstehen. Wir erkennen an, daß sie dies vielfach gegen den Widerstand oder die Kritik neonationaler Kreise jeder Couleur tun, die in vielen Staaten Mittelost- und Osteuropas heute das politische Meinungsbild stark mitprägen. Die Bundesregierung baut darauf, daß die deutschen Minderheiten in die so oft zitierte Brückenfunktion zwischen Deutschland und den jeweiligen Staa- 13840* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 ten, in denen sie leben, hineinwachsen. Alle, die hierzu beitragen können, sollten sich ihrer historischen Aufgabe bewußt sein. Die Bundesregierung wird das in ihren Kräften Stehende dazu beitragen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) Theo Magin (CDU/CSU): Jeder der einmal in den neuen Bundesländern war, kennt den gewaltigen Nachholbedarf bei der kommunalen Infrastruktur, beim kommunalen Straßenbau und beim ÖPNV. Der daraus entstandene Finanzierungsbedarf wurde bisher mit Mitteln des GVFG aber auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel aus dem Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" gedeckt. Dadurch ist in den vergangenen Jahren einiges erreicht worden. Das Auslaufen dieses zeitlich und volumenmäßig begrenzten Programms führt trotz der allgemeinen Aufstockung der GVFG-Mittel für die neuen Bundesländer in der Summe zu einer erheblichen Reduzierung. Demnach würden an GVFG-Hilfen als Investitionsmittel in den neuen Bundesländern in den Jahren 1993 bis 1995 gegenüber dem Jahre 1992 jährlich 1,4 Milliarden DM weniger zur Verfügung stehen. Mit den etwas mehr als 1,5 Milliarden DM in den Jahren 1993 bis 1995 kann aber der dringend notwendige Aufbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern sicher nicht geschafft werden. Das Ziel, das Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" für einige weitere Jahre fortzusetzen, war nicht erreichbar. Nur deshalb haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GVFG eingebracht. Er sieht eine auf die Jahre 1993 und 1994 befristete Umschichtung von jeweils 990 Millionen DM von den alten auf die neuen Bundesländer vor, um die benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht über eine Änderung des Aufteilungsschlüssels West/Ost im GVFG von derzeit 75,8 % zu 24,2 % auf 60 % zu 40 %. Auf diese Weise werden zusätzliche Mittel für die Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt bis der Solidarpakt seine volle Wirkung entfaltet. Zu den Finanzhilfen des GVFG treten ja ab 1995 die Hilfen des Investitionsförderungsgesetzes „Aufbau Ost" mit jährlich 6,6 Milliarden DM hinzu. Der Entwurf enthält ergänzend die Reduzierung der Komplementärfinanzierung auf 10 %. Angesichts der schwierigen Haushaltssituation der Kommunen in den neuen Bundesländern ist eine Zuwendung in Höhe bis zu 90 % angebracht. Das dient der Sicherung der Finanzierung, die eine Voraussetzung ist, damit die Investitionen angegangen werden können. Der Gesetzentwurf berührt natürlich empfindlich auch die alten Bundesländer, wenn jährlich 990 Millionen DM in den Jahren 1993 und 1994 weniger als von ihnen eingeplant zur Verfügung stehen. Gesteckte Ziele lassen sich dann in dem vorgesehenen Zeitraum nicht mehr erreichen. Das gilt für den kommunalen Straßenbau aber auch für Fahrzeugbestellungen und auch für U- und S-Bahn-Vorhaben in den Ballungsräumen, die mit Sicherheit in der Finanzierung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden müssen. Das bedeutet ein Opfer. Aber trotz der vorgesehenen Umschichtung werden die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel in den alten Bundesländern nicht geringer sein als im Jahre 1992. Die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen in den alten Bundesländern dürfen in ihrer Bedeutung nicht verkannt werden. Bei allem Verständnis für die Sorgen in den alten Bundesländern dürfte aber unstreitig sein, daß ihre kommunalen Straßen und ihr ÖPNV in einem deutlich besseren Zustand ist als in den neuen Ländern. In den neuen Ländern geht es darum, zunächst einmal eine zeitgemäße Grundausstattung bei der Verkehrsinfrastruktur aufzubauen. In Abwägung all dieser Gegebenheiten haben wir uns dafür entschieden, diesen Gesetzentwurf zur Änderung des GVFG einzubringen. Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes heute im Bundestag und auch danach im Bundesrat ist ein Prüfstein dafür, ob wir über das Beschwören und Einfordern von Solidarität hinaus in der Lage sind, solidarisch zu handeln. Der Herausforderung, vor die uns die Aufgabe einheitliche Lebensverhältnisse in der ganzen Bundesrepublik zu schaffen stellt, werden wir nur angemessen begegnen können, wenn wir fähig sind, in außergewöhnlichen Zeiten auch ungewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist, daß das Gesetz bald vorliegt, damit der Aufbau der kommunalen Infrastruktur in den neuen Bundesländern nicht ins Stocken gerät, sondern kontinuierlich fortgeführt werden kann. Weil hier auch der alte Grundsatz gilt: „Wer schnell hilft, hilft doppelt", können wir auch dem. Gesetzentwurf der SPD-Kollegen, erst im Jahre 1994 mit der Umschichtung der Mittel zu beginnen, nicht zustimmen. Ich plädiere für eine zügige Verabschiedung des Gesetzes, weil der Aufbau der neuen Bundesländer weiter vorankommen muß. Ich appelliere insbesondere an die Lander, die dem Vorhaben bisher entgegengebrachte Zurückhaltung aufzugeben und die Zustimmung nicht von der Erfüllung finanzieller Gegenforderungen abhängig zu machen. Selbstverständlich muß die Haushaltssperre über 1 Milliarde DM sofort nach Verabschiedung des Gesetzes aufgehoben werden. Solidarität erweist sich nicht im Reden, sondern im Handeln. In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. Elke Ferner (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Umschichtung von jährlich 1 Milliarde DM für die Jahre 1993 und 1994 aus den Mitteln des GVFG der alten Bundesländer in die neuen Bundesländer vor. Genauer betrachtet ist er eine Mogelpackung und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 13841* ein Show-Antrag. Der Hintergrund, vor dem wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beraten, ist ein wenig gespenstisch. Der Ex-Verkehrsminister, der förmlich aus dem Kabinett heraus getragen werden mußte, hat sich dafür stark gemacht, der Noch-Finanzminister, der sich lieber nach Bayern abgesetzt hätte, es aber nicht durfte, schreibt in einem Brief: „Durch die Solidarpaktklausur ist die finanzielle Ausstattung der neuen Bundesländer und ihrer Kommunen mit Wirkung ab 1993 wesentlich verstärkt worden. Dadurch sind die Gemeinden in die Lage versetzt, den nach geltender Gesetzeslage erwarteten Eigenanteil für Verkehrsinvestitionen aufzubringen. Ich halte es daher nicht mehr für erforderlich, die Überlegungen zu einer Änderung des GVFG weiter zu verfolgen". Eine Fraktion, deren verkehrspolitischer Sprecher Spitzenkandidat in Hamburg werden mußte, bringt einen Gesetzentwurf ein, den Kollegen in ihren Wahlkreisen in den alten Ländern am liebsten verschweigen würden. Der F.D.P.-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg steht zuerst auf der Namensleiste des Gesetzentwurfs drauf, verkündet dann in Mannheim, er werde auf eine Rücknahme dieser Maßnahme drängen, läßt sich von der Namensleiste streichen und stimmt dann im Verkehrsausschuß der Vorlage zu. Diese GVFG-Änderung ist kurzsichtig. Kurzsichtig, weil die nach der Erhöhung der GVFG-Mittel von 1992 bis 1995 von den Gemeinden und Ländern gerade entwickelten Programme schon wieder Makulatur sind. Kurzsichtig, weil durch die Reduzierung der Komplementärrnittel das Gesamtinvestitionsvolumen reduziert wird. Und es ist kurzsichtig, weil Sie von der Koalition den Finanzabfluß für 1993 auch nicht garantieren können. Es bestreitet niemand, daß die neuen Länder einen gewaltigen Nachholbedarf an Infrastrukturinvestitionen haben. Es ist richtig, nicht nur über Hilfe für die neuen Länder zu reden, sondern sie auch zu praktizieren. So wird es beim FKPG gemacht. So kann es auch beim GVFG gemacht werden. Wir sind nicht dagegen, befristet Mittel aus dem GVFG umzuschichten. Aber mit der Brechstange geht es nicht. Das GVFG braucht vor allem Kontinuität, die Finanzierung von kommunalen Verkehrsprojekten braucht Zeit und damit langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Sperrvermerke und kurzfristige Gesetzesänderungen sind da das reinste Gift. Wenn wir jetzt, Mitte des Jahres 1993, ein Gesetz verabschieden, das für das ganze Jahr 1993 gelten soll und dem der Bundesrat auch noch zustimmen soll, ein Gesetz, für das es wahrscheinlich noch ein Vermittlungsverfahren geben wird, wer sagt denn, daß die zusätzlichen Mittel überhaupt abgerufen werden können? Und wie sollen dann in der Eile die Projekte für 1994 geplant werden? Im Programm für die Projektförderung des BMV für die neuen Länder sind jedenfalls die zusätzlichen Mittel noch nicht berücksichtigt. Die Koalition hat zwar im Ausschuß betont, daß die nicht verausgabten Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden sollen, aber Sollen ist nicht Müssen, und der Finanzminister wird Ihnen da mit Sicherheit einen Strich durch die Rechnung machen. Das schlimmste Ergebnis dieser Transaktion könnte somit sein, daß weder die alten noch die neuen Länder über diese dringend benötigten Investitionsmittel verfügen könnten. Wenn dieser gut gemeinte, aber leider wenig durchdachte Gesetzentwurf dazu führt, daß Ausgabereste im Haushaltschaos des Finanzministers versinken, möchte ich in Ihrer Haut nicht stecken. Sie schreiben ja die Zweifel selbst in Ihren Gesetzentwurf hinein. Nein, wenn es Sinn machen soll, dann muß diese Umschichtung in den Jahren 1994 und 1995 geschehen. Wir sind dazu bereit, wohlwissend, daß die alten Länder darüber auch nicht begeistert sind. Wir schlagen hier einen Kompromiß vor, der für alle tragbar und sinnvoll ist. Ähnliches gilt für die von Ihnen vorgeschlagene Änderung der Komplementärfinanzierung. Die Reduzierung der Komplementärfinanzierung in den neuen Bundesländern wird zwar das sonst mögliche Investitionsvolumen reduzieren, sie ist aber dazu geeignet, die Haushalte der Länder und Kommunen zu entlasten. Ich weiß allerdings nicht, ob die undifferenzierte Herabsetzung der Komplementärfinanzierung für die neuen Lander eher nach dem Rasenmäherprinzip oder eher nach dem Gießkannenprinzip funktioniert. Gleich hohe Fördersätze für Vorhaben des ÖPNV und des Kommunalen Straßenbaus halten wir für kontraproduktiv. Es könnte dazu führen, daß die Mittel, die von den alten Ländern in die neuen Länder transferiert werden, auch vom ÖPNV in den Straßenbau wandern. Das kann niemand ernsthaft wollen! Wir brauchen eine Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs. Nach der GVFG-Änderung durch den Steuerkompromiß 1992 haben viele Länder die zusätzlichen Mittel ausschließlich für den ÖPNV verwenden wollen. Wenn wir dem ÖPNV in den alten Ländern diese Mittel entziehen, so sollten wir wenigstens dafür sorgen, daß die Umschichtungsmittel wieder in den ÖPNV fließen. Nicht einmal diese Einsicht haben Sie bewiesen. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es in schönstem Politiker-Deutsch: „Die — vorübergehende — Reduzierung der Mittelansätze für die Altländer, die nicht ohne Auswirkung auf Programmplanung und Programmablauf bleiben kann, ist angesichts der Haushaltslage des Bundes unvermeidbar." Über die Haushaltslage des Bundes, die die Regierungskoalition zu verantworten hat, will ich gar nicht reden, aber was sind denn nun die Auswirkungen für die Altländer? Erstens. Mit dem Gesetzentwurf konterkarieren Sie den Steuerkompromiß von 1992, indem Sie das, was Sie mit allen Bundesländern bis 1995 an zusätzlichen Mitteln vereinbart haben, bei den alten Bundesländern mal eben um 20 % reduzieren. Das zeigt einmal mehr, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen ihr Wort nicht halten. In mühsamen Verhandlungen, an die wir uns alle gut erinnern, wurde ein Paket geschnürt, das Sie jetzt ohne Not wieder aufmachen wollen. 13842* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 Ich bin sicher, die Bundesländer werden darauf zu reagieren wissen. Der Finanzausschuß des Bundesrates hat in der vergangenen Woche bereits einen entsprechenden Beschluß gefaßt. Mit Ihrer Methode „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" kann man keine langfristige und konzeptionelle Verkehrspolitik machen. Diese wäre aber dringend erforderlich. Zweitens. Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen, die im Vertrauen auf die Mittel bis 1995 Projekte zur Finanzierung aus dem GVFG vorbereitet haben, haben jetzt das Nachsehen. Hamburg zum Beispiel wird mit 24 Millionen DM jährlich weniger auskommen müssen. Aber da Sie, Herr Fischer, nicht in die Verlegenheit kommen werden, nach der Wahl in Hamburg auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen, ist Ihnen das egal. Wenn die GVFG-Mittel nach 1995 wieder auf den alten Stand zurückgeführt werden sollen, heißt dies, sinnvolle und dringliche Projekte des ÖPNV werden nicht mehr realisiert werden können. Drittens. Natürlich hat der Bund auch eine Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur in den Gemeinden. Und wenn wir hier über gleiche Lebensverhältnisse reden, dann muß doch auch gesagt werden, daß es auch in den alten Ländern einen Nachholbedarf an Öffentlichem Nahverkehr gibt. In den alten Ländern müssen eben die Fehler einer jahrzehntelangen Autopolitik mühsam ausgebügelt werden. So undifferenziert, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, und so, wie Sie von der Koalition das Verfahren betreiben, geht es nicht. Das wird weder den neuen noch den alten Ländern in irgendeiner Weise gerecht. Wir sollten uns schon genau überlegen, was wir brauchen und was wir wollen. Ob eine Umschichtung zugunsten der neuen Länder innerhalb des GVFG angesichts der durch den Solidarpakt vereinbarten Mitteltransfers in die neuen Länder überhaupt nötig ist, hat zumindest der Bundesfinanzminister schon im April bezweifelt. Aber wenn wir diese begrenzte Umschichtung im GVFG machen wollen, dann müssen doch wohl einige Bedingungen erfüllt sein. Erstens. Die Umschichtung kann in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Ein Minimum an Sicherheit über die zur Verfügung stehenden Mittel muß schon sein. Zweitens. Die Mittel aus der Umschichtung sollten dann wirklich überwiegend für Maßnahmen des ÖPNV eingesetzt werden. Ebendies ist der Inhalt unseres Änderungsantrages. Drittens — und als zusätzliche längerfristige Perspektive —: Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, was heutzutage nur heißen kann, Förderung des ÖPNV, muß über das Jahr 1995 hinaus auf dem jetzigen Niveau gehalten werden, und zwar auch unabhängig von der Frage der Bahnreform und der Regionalisierung. Die Koalition hat einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuß abgelehnt. Deshalb hat die SPD-Fraktion zur heutigen Debatte einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Umschichtung der Mittel in Höhe von je 1 Milliarde DM jährlich für die Jahre 1994 und 1995 zugunsten der neuen Länder mit einem stärkeren Schwerpunkt für den ÖPNV zum Ziel hat. Nur so hat in unseren Augen eine Umschichtung überhaupt Sinn. Und nutzen Sie bitte die Chance, Ihren überflüssigen und im Sinne einer ökologisch orientierten Verkehrspolitik falschen Gesetzentwurf zu einem kleinen Zeichen zugunsten des ÖPNV zu korrigieren, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ekkehard Gries (F.D.P.): Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist seit jeher umstritten. Es ist ein Beispiel für die Mischfinanzierung. Das heißt im Klartext, der Bund fördert Dinge, für die er überhaupt nicht zuständig ist. Die Erhöhung der Ansätze in 1992 um 3 Milliarden DM jährlich kam nur auf starken Druck der Länder, man kann schon sagen Erpressung im Zusammenhang mit dem Steueränderungsgesetz zustande. Aber als Verkehrspolitiker muß ich feststellen, daß hier der Verkehrsbereich ausnahmsweise wirklich profitiert hat. Die Erhöhung der Ansätze ist bis 1995 befristet. Wir brauchen uns über die Fortführung zur Zeit nicht zu streiten. Diese Frage wird im Zusammenhang mit der Bahnreform entschieden werden. Eine verkehrspolitische Bemerkung vorab: Das GVFG fördert den kommunalen Straßenbau, der trotz aller Euphorie über die umweltfreundliche Schiene unverzichtbar ist. Denn auch Straßen sind nötig, um einen vernünftigen Öffentlichen Personennahverkehr — ÖPNV — anzubieten. Der Schienenpersonennahverkehr — SPNV — ist gerade in den Ballungsgebieten wichtig; doch ohne Busse wäre ein flächendeckendes Angebot nicht darzustellen. Wir haben die Verantwortung für die Aufteilung der Finanzmittel auf die Länder übertragen. Ich hoffe, daß diese sich der Bedeutung aller Verkehrsträger bewußt sind. Auch der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist wieder umstritten. Er zieht die Konsequenz aus einer Automatik, die nach der deutschen Einheit zumindest von den neuen Bundesländern nicht richtig gesehen wurde. Im Osten würde sich nach dem Auslaufen der Mittel aus dem Programm „Aufschwung Ost" ein großes Finanzloch auftun. Die Mittel für die neuen Länder werden dieses Jahr schlicht halbiert, falls wir nicht die Notbremse ziehen. Die F.D.P. und unser Koalitionspartner wollen hier korrigierend eingreifen. Natürlich wäre eine Aufstockung um die bisherigen 1,8 Milliarden DM wie beim Programm „Aufschwung Ost" optimal. Dies ist aber nicht zu finanzieren. Deshalb müssen wir durch Umschichtung Prioritäten setzen. Wir wollen mit 1 Milliarde DM die neuen Länder in die Lage versetzen, den Nachholbedarf abzudecken, einen Bedarf, der nach 40 Jahren Sozialismus riesig ist. Es wird in diesen Tagen soviel von Solidarität geredet. Gestern beim Thema Asyl, heute morgen beim Föderalen Konsolidierungsprogramm. Unser Antrag bietet die Chance, konkret Solidarität mit den Menschen in den neuen Ländern zu beweisen. Ich sehe auch die Probleme, die bei den alten Bundesländern entstehen. Die entsprechenden Briefe haben wir ja alle bekommen. Ich meine aber, daß Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 13843* diese Probleme überschaubar sind. Natürlich sind Investitionen im Vertrauen auf die Höhe der Mittel getätigt worden. Und es ist kein Ruhmesblatt für die Politik insgesamt, wenn wir diese Grundlagen kippen. Die Koalition hat sich aber bereits im Herbst letzten Jahres auf die Umschichtung verständigt. Durch die Sperre des Haushaltausschusses mußte jedem seit Anfang dieses Jahres endgültig klar sein, daß wir gewillt sind, die Prioritäten anders zu setzen. Die F.D.P. gibt dem Aufbau im Osten Vorrang. Deswegen erhöhen wir die Grenze für die Bundesförderung bis an die Grenze, die unsere Verfassung noch erlaubt. Natürlich bedeutet das, daß weniger Projekte gefördert werden. Aber diese Projekte werden dann wenigstens auch gebaut. Was nützt uns ein Festhalten an der alten Regelung, wie es die SPD fordert, wenn dadurch wegen fehlender Landesmittel noch weniger Projekte umgesetzt werden. Der Antrag der Koalition ist unbequem, aber notwendig. Ich bitte die Kollegen des Bundestages, ihm im Interesse der neuen Bundesländer zuzustimmen. Ich appelliere an die Mehrheit der alten Länder im Bundesrat über alle Parteigrenzen hinweg, bei der Beratung dieses Gesetz in der Länderkammer die Eigeninteressen zurückzustellen und unseren gesamtstaatlich sinnvollen Vorschlag zu übernehmen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über das Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Else Ackermann, Susanne Jaffke, Rosemarie Priebus und Michael Wonneberger (alle CDU/CSU): Das zur Abstimmung anstehende Gesetz hat Auswirkungen auf das Leben hunderttausender Rentner und Bürger im rentennahen Alter in den neuen Bundesländern. Es enthält eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Dennoch werden wir aus grundsätzlichen Erwägungen diesem Gesetz nicht zustimmen. Im Rahmen der Möglichkeit, die uns § 31 unserer Geschäftsordnung gibt, möchten wir dies begründen. Zahlreiche Betroffene und ihre Vertretungen haben sich in den letzten Wochen und Tagen an uns gewandt und ihre Einwände vorgebracht. Dabei wurden wir auch darauf aufmerksam gemacht, daß das erste Rentenüberleitungsgesetz im Juni 1991 ohne ausreichende Diskussion und Anhörung der Betroffenen gegen die Bedenken namhafter Sachverständiger unter Zeitdruck verabschiedet worden ist. Heute geht es uns ähnlich. Unsere Bedenken gründen sich auf zwei Erkenntnisse: Erstens werden die in bestimmten Zusatzversorgungssystemen erworbenen Ansprüche und Anwartschaften nicht — wie es im Gesetzestext heißt — überführt, sondern gekürzt bzw. abgeschmolzen und damit de facto gestrichen. Die jetzt zwangsläufig bestehende Ungleichheit in der Rentenversorgung zwischen alten und neuen Bundesländern wird also in absehbarer Zeit nicht beseitigt, sondern vielmehr auf Dauer festgeschrieben. Es entsteht eine soziale Nivellierung, die nicht gewollt sein kann. Zweitens ist das Gesetz noch immer nicht von Elementen des Strafrechts befreit. Dem deutschen Rentenrecht war bisher jede Vermengung von Rentenanspruch mit sozialem oder politischem Wohlverhalten fremd. Es war neutral. Selbst Verurteilungen zu hohen Freiheitsstrafen hatten und haben keine Rückwirkung auf bereits erworbene Rentenansprüche. Wir teilen durchaus den Standpunkt, daß Privilegien der DDR-Nomenklatura nicht fortwirken dürfen. Aber nach wie vor ist es nicht erkennbar, von welchen Kriterien bzw. Überlegungen die Festlegung der „Systemnähe" ganzer Personen- und Berufsgruppen abhängig gemacht worden ist. Der Grundsatz "je höher das Gehalt, um so größer die Systemnähe" verkennt die tatsächliche Führungsstruktur der DDR. Die im Gesetz enthaltene differenzierte Abstufung von Entgeltpunkten geschieht in ausschließlicher Abhängigkeit vom früher bezogenen Gehalt und bleibt daher in seiner Konsequenz eine Festschreibung des von uns abgelehnten politischen Strafrechts. Neue mathematische Formeln andern daran nichts. An die Stelle der Pauschalierung und Typisierung müssen Einzelfallprüfungen treten, die sich an den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Grundsätzen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie an den Festlegungen des III. Korbes der Helsinki-Konferenz zu orientieren haben. Von diesen Grundsätzen läßt sich auch das Bundessozialgericht leiten. Wo das Strafrecht versagen muß, wie der Ausgang des Honecker-Prozesses zeigt, dessen Kosten wir alle zu tragen haben, wo das Zivilrecht selbst unter schamloser Ausnutzung früherer Machtpositionen erworbenes Eigentum schützt, erweist sich das Rentenrecht ganz offensichtlich als das ungeeignetste Mittel der Unrechtsbereinigung. Daher stimmen wir gegen das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz. Regina Kolbe (SPD): Ich stimme dem Kompromißergebnis zum Rü-ErgG zu, weil es zum Teil notwendigen Verfahrensbeschleunigungen dient. Auch bringt es in einigen Punkten Verbesserungen, die ich hier aber nicht ansprechen möchte. Vorwegschicken möchte ich — und dieses betone ich ausdrücklich —, daß es nicht mein Interesse ist, bestimmten systemnahen Personen zu ihren Rentenanwartschaften zu verhelfen, die sie zum Teil auf Grund eines sehr hohen, ungerechtfertigten Verdienstes erworben haben. Ich habe grundsätzliche Bedenken, gerade nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, ob das Rentenüberleitungsgesetz bzw. die jetzige Ergänzung nicht in eklatanter Weise gegen das verfassungsrechtlich ebenfalls verankerte Verbot der Kollektivbestrafung verstößt und das Sozialrecht als Strafrecht mißbraucht wird. 13844* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1993 Auch die Bundesregierung spricht in einer Antwort auf die Frage meines Kollegen Rudolf Bindig über die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Mitglieder der lettischen Waffen-SS davon, daß, falls Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, diese „im konkreten Einzelfall auch nachgewiesen werden" müßten. Hier wird meines Erachtens mit zweierlei Maß gemessen, denn in dem uns zur Verabschiedung vorliegenden Entwurf gelten weiterhin pauschale Kürzungen. Die konkrete Einzelfallprüfung findet nicht statt. Damit wird das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verletzt. Ich finde es auch problematisch, daß allein auf Grund einer ehrenamtlichen Berufungs- oder Wahlfunktion im Staatsapparat oder in einer Partei Rentenkürzungen erfolgen, obwohl durch diese ehrenamtlichen Wahlfunktionen in der Regel keine erhöhten Einkünfte und damit auch keine erhöhten Rentenanwartschaften erworben wurden. Die Instrumentalisierung des Rentenrechts zum Strafrecht führt zu Ungerechtigkeiten, die ich so nicht akzeptieren kann. Ich weiß, daß wir im Gesetzgebungsverfahren bei der Vielschichtigkeit und Komplexität der Probleme nicht jeden Einzelfall berücksichtigen können. Aber es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, daß wir uns mit dem Thema beschäftigt haben. Ich möchte nicht warten, bis das Verfassungsgericht uns den Auftrag dazu erteilt.
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    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächster spricht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Joachim Günther.


Rede von Joachim Günther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung ist sich der herausragenden Bedeutung der Wohnungspolitik für das Zusammenwachsen Deutschlands und den Aufschwung Ost bewußt. Sie trägt dem mit den wohnungspolitischen Akzenten des Föderalen Konsolidierungsprogramms Rechnung. Mit seinen wohnungspolitischen Elementen ist die Integration der ostdeutschen Wohnungswirtschaft in die Soziale Marktwirtschaft in entscheidenden Punkten vorangekommen und auf eine tragfähige ökonomische Grundlage gestellt worden.
Ich möchte gerade als Bürger der neuen Länder an dieser Stelle allen Verantwortlichen dafür danken, daß diese Leistungen für das Wohnungswesen und die Lebensbedingungen in den neuen Ländern möglich waren.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

Mit der Lösung der Altschuldenfrage wurde ein ganz zentrales Investitionshemmnis beseitigt.

(Achim Großmann [SPD]: Zwei Jahre zu spät!)

Die nach langem Ringen gefundene Regelung verbessert nachhaltig die Investitionsmöglichkeiten der Genossenschaften, der kommunalen Unternehmen und der privaten Vermieter. Dies war notwendig.

(Achim Großmann [SPD]: Überfällig!)

Die Wohnungswirtschaft ist im Einigungsvertrag im Vergleich zu anderen Bereichen in mancher Hinsicht wie ein ungeliebtes Kind behandelt worden. Hier konnten wir bei den harten Verhandlungen im Rahmen des Solidarpakts den notwendigen Ausgleich erreichen.
Im Mittelpunkt steht die unternehmensbezogene Kappung der Altschulden bei 150 DM pro Quadratmeter Wohnfläche zum 1. Juli 1995. Durch diese Kappungsregelung wird gewährleistet, daß diejenigen Wohnungsunternehmen besonders stark entlastet werden, die bisher unter einer überdurchschnittlich hohen Verschuldung litten. Dies sind insbesondere die Unternehmen, die einen neuen Bestand an Plattenbauten hatten.
Mir ist dabei besonders wichtig, daß über die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen hinaus die Einbeziehung der privaten Vermieter gelungen ist. Sie mußten in Zeiten der DDR die notwendigen Sanierungsmaßnahmen über Kredite finanzieren, hatten kaum Mieteinnahmen und können aus Gleichbehandlungsgründen von der Altschuldenentlastung deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Gerade privates Kapital ist völlig unverzichtbar, wenn angesichts des immensen Sanierungsbedarfs der qualitative Standard der Wohnungen in einem überschaubaren Zeitraum angehoben werden soll. Deshalb gilt im Altschuldenhilfegesetz für die genossenschaftlichen und die kommunalen Wohnungsunternehmen die Auflage, bis Ende 2003 15 % ihres Wohnungsbestandes zu privatisieren bzw. zu verkaufen.
Dies erleichtert den Übergang zu einem funktionsfähigen Wohnungsmarkt in den neuen Bundesländern, schafft finanzielle Spielräume für die Unternehmen und Kommunen und treibt auch die Wohneigentumsbildung in Mieterhand voran.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Vorrang der Privatisierung für Mieter ist ja auch im Gesetz verankert. Wir entsprechen somit dem vielfach geäußerten Wunsch von Mietern kommunaler und Mietern genossenschaftlicher Wohnungen.
Vielfach ist Unverständnis darüber geäußert worden, daß die Privatisierungsauflagen auch für die Genossenschaften gelten.

(Achim Großmann [SPD]: Sehr wahr!)

Aber die Genossenschaften werden durch das Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz gegenüber den Oberfinanzdirektionen und vor allem gegenüber den Kommunen rechtlich erheblich besser gestellt, als es bisher der Fall war. Sie bekommen den ihnen zustehenden Grund und Boden jetzt in der Regel direkt von den Oberfinanzdirektionen zugesprochen und nicht sozusagen als Gnadenakt von den Kommunen zugeteilt.
Gleichzeitig ist es uns mit dem Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz gelungen, eine bürokratische Hürde niederzureißen, fällt doch für alle etwa 700 Wohnungsgenossenschaften ein Schritt weg, nämlich die Fassung, Abstimmung und notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrags mit der Kommune.
Es darf auch nicht übersehen werden, daß auch für die Genossenschaften die Privatisierung eines Teils ihrer Bestände eine reelle Chance darstellt, die Liquiditätssituation und damit die Investitionsmöglichkeiten für den verbleibenden Wohnungsbestand entscheidend zu verbessern. Privatisierung ist keine fixe Idee, sondern eine notwendige Voraussetzung für eine wirtschaftliche Gesundung der Unternehmen.

(Zuruf von der F.D.P.: Richtig!)

Nur dann werden sie leistungsfähig, und das im Interesse der Mieter, der Unternehmen und der Kommunen.



Parl. Staatssekretär Joachim Günther
die Bundesregierung ist mit dem Föderalen Konsolidierungsprogramm keineswegs nur auf Geldverteilung und Privatisierung fixiert. Ein Teil der zu entschuldenden Bestände wird mit Belegungsbindungen versehen und somit zu Sozialwohnungen im eigentlichen Sinn. Dies ist übereinstimmende Auffassung von Bund und Ländern. Damit können auch jene Haushalte mit Wohnraum versorgt werden, die auf dem freien Markt nicht zum Zuge kommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Günther, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Großmann?