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    Plenarprotokoll 12/160 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufhebung des Verbots öffentlicher Versammlungen im Regierungsviertel während der Debatte über das Asylrecht (Drucksache 12/4529) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13499B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 13500 B Dr. Peter Struck SPD 13500 D Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 13501B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 13502A Tagesordnungspunkt 1: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18) (Drucksache 12/4152) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch, Johannes Gerster (Mainz), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 24) (Drucksachen 12/2112, 12/4984, 12/4995) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/4450, 12/4984, 12/4996) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Drucksache 12/4451) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen der Sozialhilfe an Ausländer (Drucksachen 12/3686 [neu], 12/5008, 12/5010) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechte von Niederlassungsberechtigten, Einwanderinnen und Einwanderern (Drucksache 12/1714 [neu]) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Flüchtlingsgesetz) (Drucksachen 12/2089, 12/4984) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BOND- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 NIS 90/DIE GRÜNEN: Das Asylrecht ist unverzichtbar zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unantastbares Grundrecht auf Asyl und die jüngsten ausländerfeindlichen Ausschreitungen (Drucksachen 12/3235, 12/1216, 12/4984) Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 13503D Hans-Ulrich Klose SPD 13507 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 13510D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 13514A, 13520C, 13569 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13517B, 13584 D Freimut Duve SPD 13520 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 13520C Dr. Jürgen Schmude SPD 13521C, 13531B Dr. Jürgen Schmude SPD 13525 C Michael Glos CDU/CSU 13527B, 13536 C Jörg van Essen F.D.P. 13530 B Dr. Hans de With SPD 13531 A Erwin Marschewski CDU/CSU 13532B, 13569D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 13534 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 13536 D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 13537 D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13539C Peter Hintze CDU/CSU 13540D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13541A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13542D, 13550B Eckart Kuhlwein SPD 13543 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13545C, 13553 B Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste 13546 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13547 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 13548 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 13549 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13549C, 13615D Dr. Hans de With SPD 13551 A Wolfgang Lüder F.D.P. 13552 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 13553 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 13554 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 13555A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13556 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13557 A Otto Schily SPD 13557 A Norbert Geis CDU/CSU 13557 B Gernot Erler SPD 13559 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 13561 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 13562 A Dr. Alfred Dregger CDU/CSU 13562 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 13565 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13565 C Renate Schmidt (Nürnberg) SPD 13566C, 13584B Ulrich Irmer F.D.P. 13569D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13570D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13572A, 13597D Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 13572 D Dieter Wiefelspütz SPD 13574 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin MMJ 1357 6 A Ernst Waltemathe SPD 13577 B Dr. Volker Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 13579A Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU 13579B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 13580D Joachim Clemens CDU/CSU 13582A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13582D, 13588C, 13622D Horst Peter (Kassel) SPD 13583 B Franz Heinrich Krey CDU/CSU 13583 C Wolfgang Lüder F.D.P. 13586 C Michael Stübgen CDU/CSU 13587 C Peter W. Reuschenbach SPD 13588 D Ursula Schmidt (Aachen) SPD 13590 A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 13590D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 13591A Christel Hanewinckel SPD 13592 C Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 13593 D Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. 13595 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 13596D Ortwin Lowack fraktionslos 13599 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13600 D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 13602 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 13603B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13604A Dieter Maaß (Herne) SPD 13604 D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 13605C Ludwig Stiegler SPD 13606 C Adolf Ostertag SPD 13607 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 III Wolfgang Ehlers CDU/CSU 13608C Brigitte Schulte (Hameln) SPD 13609 B Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 13610B Dr. Günther Müller CDU/CSU 13611 B Otto Schily SPD 13611D, 13616B Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 13612D Dr. Walter Hitschler F.D.P. 13613 D Gunter Weißgerber SPD 13614 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 13615A, 13616C Margitta Terborg SPD 13616C Horst Peter (Kassel) SPD 13617B Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 13618B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 13619B Hans Gottfried Bernrath SPD 13621 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste 13624 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. 13625A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13626D Ergebnisse 13628C, 13629 B, C, 13630C Nächste Sitzung 13630 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 13631 * (Die zu Protokoll gegebenen Redetexte, Erklärungen zur Abstimmung und die Listen der Namentlichen Abstimmungen werden in einem Nachtrag zu diesem Plenarprotokoll abgedruckt.) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13499 160. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Werden in einem Nachtrag zu diesem Plenarprotokoll abgedruckt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13631* Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Gerster (Mainz), CDU/CSU 26. 5. 93 Johannes Dr. Matterne, Dietmar SPD 26. 5. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 26. 5. 93 Liste Neumann (Bramsche), SPD 26. 5. 93 Volker Oesinghaus, Günther SPD 26. 5. 93 Rappe (Hildesheim), SPD 26. 5. 93 Hermann Nachtrag zum Plenarprotokoll 12/160 Deutscher Nachtrag zum Stenographischen Bericht 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Inhalt: Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Ingrid Becker-Inglau SPD 13633* A Rudolf Bindig SPD 13633 * C Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 13635* A Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 13635* C Hans Martin Bury SPD 13636* B Georg Brunnhuber CDU/CSU 13636* D Dr. Marliese Dobberthien SPD 13638* A Dr. Konrad Elmer SPD 13639* C Gerlinde Hämmerle SPD 13640* D Dr. Uwe Holtz SPD 13641* C Renate Jäger SPD 13643* B Karin Jeltsch CDU/CSU 13644 * B Dr. Uwe Jens SPD 13645* A Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 13645* D Heide Mattischeck SPD 13646* C Markus Meckel SPD 13647* A Ulrike Mehl SPD 13648* A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13649* C Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU 13650* A Peter Paterna SPD 13651* A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 13653* C Bernd Reuter SPD 13654* C Heinz Rother CDU/CSU 13655 * D Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 13656 * D Ortrun Schätzle CDU/CSU 13657* C Regina Schmidt-Zadel SPD 13658* B Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 13659* A Dr. R. Werner Schuster SPD 13660* A Horst Sielaff SPD 13661* A Bärbel Sothmann CDU/CSU 13661* D Uta Titze-Stecher SPD 13662* D Wolfgang Weiermann SPD 13663* C Matthias Weisheit SPD 13664* B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD 13666* B Jochen Welt SPD 13666* D Berthold Wittich SPD 13668* C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber die in den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 aufgeführten Vorlagen (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Robert Antretter SPD 13669* B Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 13669 * D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. 13670* B Dr. Eberhard Brecht SPD 13671 * A Peter Conradi SPD 13671* D Carl Ewen SPD 13672* C Horst Eylmann CDU/CSU 13673* A Katrin Fuchs (Verl), Dr. Dietrich Sperling und weitere Abgeordnete der Fraktion der SPD 13673* C Günter Graf SPD 13676* D Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 13677* C Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 13679* A Stephan Hilsberg SPD 13679* D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 13690* B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Birgit Homburger F.D.P. 13681 * B Ilse Janz SPD 13682* B Horst Jaunich SPD 13682* D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 13683* B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. 13683* C Walter Kolbow, Susanne Kastner, Verena Wohlleben SPD 13684 * A Jürgen Koppelin F.D.P. 13684 * D Hans Koschnick SPD 13685* D Dr. Klaus Kübler SPD 13686* B Hinrich Kuessner SPD 13686* D Editha Limbach CDU/CSU 13687* A Heinrich Lummer CDU/CSU 13687 * B Michael Müller (Düsseldorf) SPD 13687 * D Margot von Renesse SPD 13688* A Peter W. Reuschenbach SPD 13688* C Dr. Hermann Scheer SPD 13689* B Siegfried Scheffler SPD 13690* A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 13691 * A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 13691 * C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. 13692* B Dr. Rudolf Schöfberger, Hans Büttner (Ingolstadt) und weitere Abgeordnete der Fraktion der SPD 13693* A Antje-Marie Steen SPD 13694 * C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 13695* A Joachim Tappe SPD 13695* A Dr. Cornelia von Teichman F.D.P. 13695* C Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 13696* A Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 13696* C Hans Wallow SPD 13697* A Dr. Konstanze Wegner SPD 13697 * B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 13697* D Hanna Wolf SPD 13698* C Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18) (Drucksachen 12/4152, 12/4984 Nr. 1) 13699* Anlage 5 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 12/5019) 13702* Anlage 6 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/4450, 12/4984, 12/4996) 13705* Anlage 7 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Drucksachen 12/4451, 12/5008 Nr. 1) 13708* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13633* Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Ingrid Becker-Inglau (SPD): Wir haben heute eine Entscheidung zu treffen, die weit über das Maß der Entscheidungen, die wir Abgeordneten in unserer alltäglichen Parlamentsarbeit zu treffen haben, hinausgeht. Das 1949 im Grundgesetz in Artikel 16 Abs. 2 ohne Zusätze festgelegte Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ist damals aus den noch frischen Erfahrungen der Menschen, die das Dritte Reich erlebt haben, formuliert worden. Ich möchte, daß dieses Grundrecht für politisch Verfolgte nicht angetastet wird. Im vergangenen Jahr haben wir nach langen und zähen Diskussionen ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verabschiedet; diesem habe ich auch zugestimmt. Seit April 1993 ist es in Kraft. Eine Erfahrung mit dem Gesetz ist nicht abgewartet worden. Ebenso ist ein lange nötiges und auf die realistische Situation bei uns ausgerichtetes Einwanderungsgesetz von den Sozialdemokraten gefordert, aber von der Bundesregierung nicht realisiert, auch für die Zukunft nicht geplant. Ebenso hätte ich erwartet, daß bei einer Neuregelung des Asylrechts wenigstens der Mißbrauch des bisherigen Asylrechts durch die Kommunen im Falle der Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge geregelt worden wäre. Diese notwendigen finanziellen Regelungen für die Kommunen fehlen. Die Bewältigung der Unterbringung, d. h. Versorgung mit Wohnung, Lebensunterhalt und Arbeit, verbleibt weiterhin ohne besondere Unterstützung bei den Kommunen. Das bedeutet, daß die Hoffnungen der Städte und Kommunen sehenden Auges nicht erfüllt werden. Das neue Asylrecht wird in meinen Augen keinen abhalten, der sich vorgenommen hat, in die Bundesrepublik zu fliehen. Er wird den Weg in die Illegalität suchen und damit die nicht ausgereifte Drittstaatenregelung aushebeln. Nur demjenigen, der wirklich politisches Asyl sucht, wird der Weg in die Bundesrepublik erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Ich frage, wer wird in einem Land, aus dem er wegen Verfolgung geflohen ist und nun zurückgeschoben wird, die Chance haben, seine Verfolgung von dort aus nachzuweisen. Ich prophezeie Ihnen, kaum einer, um nicht zu sagen: niemand. Ich lehne den Asylkompromiß ab, weil ich das Asylrecht für politisch Verfolgte in Art. 16a für eine Formulierung halte, die ich durch die folgenden Sätze b, c, d in ihrer Wesensart wieder aufgehoben sehe, und weil ich die notwendig zu lösenden Probleme der zunehmenden Zuwanderung nicht gelöst sehe. Anlagen zum Stenographischen Bericht Rudolf Bindig (SPD): Unser Grundgesetz sieht vor, daß „Politisch Verfolgte" Asylrecht genießen. Dies bedeutet zugleich, daß denjenigen, welche aus Gründen der Armut oder wirtschaftlicher Erwartungen kommen, kein „Asylrecht" zusteht. Die zu lösende politische Aufgabe besteht darin, in einem effektiven rechtsstaatlichen Verfahren Entscheidungen darüber zu fällen, wer zu der einen und wer zu der anderen Gruppe gehört. Diese Aufgabe wahrzunehmen und dafür die rechtlichen, finanziellen und politischen Voraussetzungen zu schaffen ist in erster Linie Aufgabe des Bundesgesetzgebers, der Bundesregierung und hier speziell des Bundesinnenministers. Es ist festzustellen, daß die Bundesregierung dieser von ihr wahrzunehmenden Aufgabe viele Jahre lang nicht im möglichen Umfang nachgekommen ist. Statt das Verfahren zwar rechtsstaatlich, aber effektiv zu gestalten, haben die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im Bundestag zugelassen, daß ein an Umständlichkeit und Kompliziertheit kaum zu überbietendes Verfahren zwischen Ausländeramt und Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu durchlaufen war, wobei die Akten nicht nur von verschiedenen Sachbearbeitern bearbeitet wurden, sondern auch mit langen Transportwegen verschickt werden mußten. Insbesondere das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, für welches die Bundesregierung zuständig ist, war lange Zeit mit Personal und Sachmitteln vollkommen unzureichend ausgestattet. Mit einfacher Mehrheit — ohne Grundgesetzänderung — hätten die Regierungsparteien schon lange dieses Verfahren verändern und straffen können, wie es erst in der jüngsten Zeit geschehen ist. Die Bundestagsmehrheit und die Bundesregierung haben jedoch geradezu eine Rechtssetzungsverweigerung und Rechtsanwendungsverweigerung betrieben, statt ein effektives, rechtsstaatliches Entscheidungsverfahren zu schaffen. Diese Misere im Verfahrensbereich hat immer neue Probleme geschaffen, da durch die langwierigen und schleppenden Verfahren auch in unbegründeten Fällen langfristige Aufenthaltsmöglichkeiten bestanden, ohne daß mit baldiger Entscheidung und gegebenenfalls Ablehnung des Antrags zu rechnen war. Dies — und weitere günstige Regelungen — hat wiederum Wirtschaftsflüchtlinge geradezu angelockt, was die Zahl der unerledigten Anträge weiter nach oben getrieben hat. Das Verwaltungsproblem hat so zum Teil das Zugangsproblem der großen Zahl selbst mitgeschaffen. Die Nichtschaffung und Nichtausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, zügige Entscheidungen und gegebenenfalls anschließende Rechtsverfahren abzuwickeln, hat, verstärkt durch die Entwicklung nach dem Fall der Mauer, zu dem Berg von über 400 000 unerledigten Anträgen geführt. Aus der langen Verschleppung von Entscheidungen und der Tatsache, daß damit letztlich Nichtasylberechtigte die Möglichkeit hatten, sich zum Teil jahrelang in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten, ist die „Mißbrauchsdiskussion" entstanden. 13634* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Diese erfuhr dadurch Verstärkung, daß wiederum durch Nichtausschöpfung möglicher identitätsvergleichender Möglichkeiten einige Asylbewerber Mehrfachleistungen erhielten. Sicherlich ist der Versuch der Betroffenen, sich so Vorteile zu verschaffen, Mißbrauch; aber der eigentliche Skandal besteht darin, daß der Innenminister und die Mehrheitsparteien im Bundestag diesen Mißbrauch so lange zugelassen haben, obwohl sie ihn — ohne Grundgesetzänderung — hätten abschaffen können. Aus einer Mischung von Unvermögen und bewußtem Schleifenlassen hat die Bundesregierung das Asylproblem immer weiter wachsen lassen. Dabei hat sicherlich auch die parteipolitisch-strategische Absicht mitgespielt, dieses Thema als innenpolitisches und parteipolitisches Kampfmittel einzusetzen, da bekannt war und ist, daß Sozialdemokraten, welche in ihrer Geschichte selbst das Schicksal politischer Verfolgung und Unterdrückung haben erleiden müssen, sensibel auf Einschränkung oder Abschaffung des Schutzrechtes für politisch Verfolgte reagieren. Mit der Nichtschaffung von wirksamen Auswahl- und Entscheidungsverfahren ließ sich wegen der so immer größer werdenden Zahl der „Mißbrauchsfälle" der Unmut in Teilen der Bevölkerung so weit steigern, daß schließlich von diesen nur noch in der Grundgesetzänderung mit weitgehender Einschränkung des von den Konservativen ungeliebten „Grundrechts auf Asyl" eine Lösung der Asylproblematik, d. h. einer wirksamen Begrenzungsregelung, gesehen wurde. Der Bund konnte sich das Treibenlassen des Asylproblems auch deshalb leisten, weil er zwar für die Schaffung neuer Regelungen und Verfahren rechtlich zuständig war, aber die Nichtwahrnehmung seiner Aufgaben von ihm finanziell nicht zu tragen war, da die Kosten der Unterbringung und für Sozialhilfeleistungen von den Ländern und vor allem den Kreisen und Gemeinden aufzubringen waren. Der Bund hat den Städten und Gemeinden jahrelang enorme finanzielle Opfer abverlangt, ohne selbst an der entscheidenden Stelle, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die notwendige finanzielle und vor allem personelle Ausstattung zu schaffen. Durch die Nichtschaffung eines Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge wurden aus Kostenverteilungsgründen zudem Hunderttausende von Bürgerkriegsflüchtlingen in das Asylverfahren geradezu hineingedrängt. Auch dadurch wurden die Zugangszahlen für Asylbewerber künstlich nach oben getrieben. Eine Bereitschaft zur Änderung der Strategie des Treibenlassens trat erst ein, als sich abzeichnete, daß das politische Kalkül, der SPD die Asylmisere anzulasten, nicht in erwarteter Weise aufging, sondern daß sich diese Praxis durch Erstarken des Rechtsradikalismus und der Republikaner gegen die CDU/CSU selbst zu richten begann. Nach dem Machtverlust der alleinigen Mehrheit in. Baden-Württemberg war plötzlich in kurzer Zeit ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz möglich, welches, Jahre vorher geschaffen und umgesetzt, das „Asylproblem" in den bekannten Ausmaßen gar nicht hätte entstehen lassen. Jetzt erst wurden jahrelange Versäumnisse der Ausstattung mit Personal und Sachmitteln beim Bundesamt nachgeholt, so daß im April 1993 erstmals seit Jahren wieder mehr Fälle entschieden werden konnten, als es Zugänge gab. Effektive und schnelle Entscheidungen haben zudem umgekehrt wie schleppende Behandlungen, die zu einem Anlockeffekt führen, eine Verstärkungswirkung auf einen Rückgang der Bewerberzahlen. Insbesondere Schlepperorganisationen wird der Boden entzogen, wenn sich herumspricht, daß Flüchtlinge bei unbegründeten Fällen durch schnelle Entscheidungen im Verwaltungs- und gegebenenfalls im Rechtsverfahren bald wieder ausreisen müssen. Da es andere Wege einer wirksamen Begrenzungsregelung gegeben hätte und hat als durch eine Grundgesetzänderung, welche auch für wirklich politisch Verfolgte die Gefahr eines nicht ausreichenden Schutzes beinhaltet, werde ich dieser Form der Grundgesetzänderung nicht zustimmen. Die Gefahr eines Abbaues von Schutzrechten für wirklich Verfolgte liegt vor allem darin, daß jetzt mit einfacher Mehrheit die Zahl der angeblichen Nichtverfolgerstaaten durch einfachgesetzliche Möglichkeiten auch auf Problemländer ausgedehnt werden kann. Die Diskussion um die Aufnahme Rumäniens, Indiens und der Türkei zeigt, in welche Richtung die Demontage des hohen Rechtsgutes „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" laufen kann. Eine Grundgesetzänderung, welche eine Angleichung des Rechtsstandards auf hohem Niveau auf europäischer Ebene erlauben und erleichtern würde, könnte zu einer besseren Lastenverteilung des Flüchtlingsproblems in Europa beitragen, eine solche Grundgesetzänderung wäre vertretbar und würde von mir mitgetragen. Gänzlich unakzeptabel ist die vorgesehene Regelung des § 34 a (Rechtsschutz im Asylverfahren), wonach zum ersten Mal in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte Gerichten ein Eingreifen vor Vollzug einer Verwaltungsentscheidung untersagt werden soll. Dies ist mit Artikel 20 GG nicht vereinbar. Wenn die Mehrheit der Koalitionsfraktionen des Bundestages bereit ist, einer offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzesregelung im Bundestag die Zustimmung zu geben, macht dieses deutlich, wie weit die Hemmschwellen gegen die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips bei CDU/CSU und in der F.D.P. in der Asylfrage bereits abgebaut sind. Selbst wenn ziemlich sicher ist, daß diese Norm vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird und so — hoffentlich — Betroffenen keinen Schaden zufügen wird, macht dieser Fall der bewußten Verabschiedung einer verfassungswidrigen Regelung deutlich, wie schwer ein Abbau des hohen Rechtsschutzstandards im Asylbereich durch einschränkende Grundgesetzänderungen wiegen kann. Die Alternative für mich wäre gewesen und bleibt, den hohen Standard des Schutzes wirklich politisch Verfolgter beizubehalten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, effektiv und rechtsstaatlich zu entscheiden, wem Asylrecht und gegebenenfalls ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht und wem nicht. Dies schließt in Fällen von Nichtberechtigung die wirksame Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ein. Die Notwendigkeit, Regelungen im Asylbereich zu treffen, darf den Blick zudem nicht verstellen, daß die eigentliche politische Aufgabe darin besteht, die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13635* Gründe zu bekämpfen, weshalb Menschen ihre Heimat als politisch Verfolgte oder als Armutsflüchtlinge oder wegen wirtschaftlicher Hoffnungslosigkeit verlassen oder verlassen müssen. Dieser Aufgabe gilt es, sich verstärkt zuzuwenden. Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD): Die Glaubwürdigkeit der Politik — und damit das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in Politiker/Politikerinnen — bemißt sich nicht nach der Anzahl der verabschiedeten Gesetze, nicht nach dem opportunistischen Draufspringen und Hinterherlaufen der vermeintlichen Mehrheitsmeinung. Die Glaubwürdigkeit bemißt sich auch nicht an der Fähigkeit, populistisch andere Probleme — wie die Finanzierung der deutschen Einheit, Wohnungsnot, steigende Kriminalität — oder eigene Verfehlungen, z. B. Wahllügen, zu verdrängen und auf die bei uns um Asyl bittenden Menschen zu reduzieren, sie zu den eigentlichen Sündenböcken abzustempeln. Herr Schäuble ist ein Meister darin, aber auch andere aus den Regierungsparteien stehen ihm nur wenig nach. Das gipfelt in der Diffamierungskampagne gegen meine Partei: „Jeder Asylant — ein SPD-Asylant", so tönte Herr Rühe. Und all dies nur, weil Sozialdemokraten nun einmal nicht so leichtfertig das Grundgesetz ändern wollten. Die Verfassung ändern Sozialdemokraten nicht so en passant, nicht ohne zu wissen „wie" und nicht ohne zumindest den Versuch zu unternehmen, die Auswirkungen in ihrer ganzen Tragweite abzuschätzen. Allerdings sind auch Sozialdemokraten nicht gefeit gegen die ständigen Anwürfe der Straße. Nicht zuletzt die entsetzlichen Wahlerfolge der extremistischen Parteien, aber auch die klammheimliche Freude der Biedermänner beim Zusehen der Gewalttaten Jugendlicher hat zu der Überlegung geführt, ob nicht doch eine Änderung des Grundgesetzes die Exzesse beenden hilft. Ich will nicht mißverstanden werden: Ich sehe die Not der Kommunen; ich sehe die Wut der Alleinerziehenden, wenn sie keine Wohnung bezahlen kann und hört, wieviel Geld für die Hotelunterbringung eines Asylbewerbers aufgebracht wird. Ich sehe auch die Not der Armutsflüchtlinge, die hier für sich und ihre Familien ein besseres Leben erhoffen. Ich erkenne die Unsinnigkeit, die darin besteht, daß hier in der Bundesrepublik jemandem ein Geldbetrag in Form von Sozialhilfe gezahlt wird, von dem in seinem Heimatland mindestens 10 Menschen überleben könnten. Mit Recht erwarten die Menschen von uns Taten! Aber Taten können nicht sich darin beschränken, nach dem Strohhalm Grundgesetz-Änderung zu greifen, ohne die eigentlichen Ursachen der Migration zumindest anzugehen. Und Taten dürfen sich auch nicht darin erschöpfen, nur Symbole vor sich herzutragen — die Menschen müssen die Taten in ihrem täglichen Leben erkennen. Meine Überzeugung ist, die Menschen in der Bundesrepublik werden spätestens in einem halben Jahr erfahren, daß der Zustrom an Fremden nicht begrenzt wird. Sie werden die Zunahme der illegalen Einwanderer, die Zunahme an Kriminalität wahrnehmen. Ich glaube, die Probleme der Bürger und Bürgerinnen werden nicht abnehmen, im Gegenteil, sie werden zunehmen. Ich würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte. Die Menschen werden den Parteien wegen ihrer Unaufrichtigkeit die Politikfähigkeit absprechen. Dagegen hilft nur Ehrlichkeit. Und ehrlich ist es, den Menschen zu sagen: Wir können den Zustrom nicht begrenzen; wir können nur versuchen zu kanalisieren. Und das wird mit dieser Grundgesetz-Änderung eher erschwert denn erleichtert. Sofortige Behördenkontakte sind ein minimales Hemmnis, sofort in die Kriminalität abzuwandern. Die Grundgesetz-Änderung läßt uns die Menschen abschieben, und sie werden illegal wieder hereinkommen. Aber unterhalb der Verfassungsänderung können wir eine Menge mehr tun. Dazu bin ich bereit und werde selbst für unpopuläre Maßnahmen meinen Kopf hinhalten. Diese Änderung des Grundgesetzes kann ich allerdings nicht mittragen. Dr. Ulrich Böhme (Unna) (SPD): „Die Würde des Menschen ist unantastbar" , dieses Grundrecht steht in unserer Verfassung an erster Stelle. Uns allen wird damit die Verpflichtung auferlegt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Eine Änderung des Grundgesetzes, die weder das individuelle Grundrecht auf Asyl noch die Rechtswegegarantie ausreichend beachtet, ist deshalb mit meinem demokratischen und christlichen Weltbild nicht vereinbar. Illegale Einwanderung mit Hilfe von kriminellen Schlepperorganisationen, welche den ohnehin armen Flüchtlingen noch den letzten Rest ihrer Habe rauben, lehne ich entschieden ab. Diesen Kriminellen, die aus dem Elend der Menschen noch Nutzen ziehen, muß das Handwerk gelegt werden. Ich möchte auch nicht, daß der soziale Frieden durch unerträglich hohe Einwanderung gefährdet wird, aber: Dies alles hat nichts mit dem Menschenrecht auf Schutz von Leib und Leben jedes einzelnen zu tun, wie dies in Artikel 3 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist. Demnach darf niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt", also diskriminiert, verfolgt oder — wie in vielen Ländern dieser Welt noch immer — sogar getötet werden. Dies betrifft auch die große Gruppe der Bürgerkriegsflüchtlinge, die besonders rasche und unbürokratische Hilfe brauchen. Würden nicht auch wir alles daran setzen, ein Land zu verlassen, in dem Armut, Hunger, Krankheit und Tod herrschen? Ist es überhaupt möglich, in einem solchen Land noch ein menschenwürdiges Leben zu 13636* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 führen? Dies möchte ich vor allem denjenigen zu bedenken geben, die gegen die sogenannten „Wirtschaftsflüchtlinge" meinen ins Feld ziehen zu müssen. Dies möchte ich diejenigen fragen, die sich noch nie die Mühe gemacht haben, sich in einen Gefolterten, in eine vergewaltigte Frau, in ein verwundetes Kind hineinzuversetzen. Und dies möchte ich denjenigen in unserer Republik ins Gesicht schreien, die im Faschismus geistigen Rückhalt suchen, die Brandsätze gegen hilflose Menschen werfen, die Ausländer zusammenschlagen und die einem neuen Nationalismus das Wort reden. All diejenigen in unser Land zu holen, die Schmerz, Unterdrückung und Elend erfahren müssen, ist keine Lösung. Ich fordere deshalb die Regierungsparteien auf, sich mehr in der Entwicklungspolitik zu engagieren, sich stärker für den Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft in den Ländern der Dritten und Vierten Welt einzusetzen, also die Gründe für Flucht und Vertreibung zu beseitigen. Für diejenigen Männer und Frauen, die sich bis in unser Land durchschlagen konnten, fordere ich einesteils eine rasche Entscheidung darüber, ob sie nach geltendem Recht Asyl erhalten können oder nicht; für die anerkannten Asylbewerber fordere ich Maßnahmen zur raschen Integration und eine politische Öffentlichkeitsarbeit, die dem faschistischen Slogan „Deutschland den Deutschen" unmißverständlich Artikel 1 Abs. 3 GG entgegenhält, der sagt: „Das Deutsche Volk bekennt sich (...) zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." Zu diesen unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten gehört auch das Recht auf Asyl, das Recht auf Schutz vor Verfolgung, Folter und Mord. Aus dieser Überzeugung heraus lehne ich die beabsichtigte Änderung des Asylrechts in der vorliegenden Form ab. Hans Martin Bury (SPD): Unsere Demokratie wird nicht bedroht durch sogenannte Scheinasylanten, sondern durch Scheinpolitiker, die Placebos fertigen, Beruhigungsmittel, die sie mit dem Namen Grundgesetzänderung unter die Bevölkerung streuen wie Sand in die Augen. Dabei brauchen wir alles andere als Beruhigung. Unruhe müßte sich ausbreiten unter Demokraten angesichts der Politik des Scheins. Weltweit sind Menschen auf der Flucht und ein Teil von ihnen kommt hierher und erinnert uns an unsere Verantwortung. Wir haben zum Aufbau unseres Wohlstandes die Fundamente des Lebens anderer Völker und kommender Generationen als Steinbruch mißbraucht. Die Menschen ahnen längst, daß die Politik des „Weiter so" in die Sackgasse führt. Die geistig-moralische Wende rückwärts, die nur noch Werte übrigließ, die sich in konvertibler Währung messen lassen, ist am Ende. Entweder wir finden einen gesellschaftlichen Konsens wieder, der Solidarität als Grundvoraussetzung für Gemeinschaft beinhaltet, oder die Debatte über die Frage, wer in dieser Gesellschaft leben darf, ist ohnehin sinnlos. Es ist ohne Zweifel berechtigt, sogar notwendig, daß ein Staat auch regelt, wen er aufnimmt. Zuwanderungspolitik ist also angesichts weltweiter Wanderungsbewegungen unabdingbar. Doch eine ehrliche Zuwanderungspolitik vermeidet die Mehrheit dieses Hauses. Statt dessen wird denjenigen, über deren Aufnahme es in der Bevölkerung keine Auseinandersetzung gibt, erschwert, zum Teil faktisch unmöglich gemacht, in Deutschland Schutz vor ihren Mördern und Folterern zu bekommen. Obwohl angeblich weitere Zuwanderung nicht zu verkraften ist, sollen aber andere noch siebzig Jahre lang in die Bundesrepublik kommen können, nur weil ihre Vorfahren einmal deutsche Vorfahren hatten. Der heute debattierte Kompromiß ist der Gipfel der Verlogenheit in einer an Lügen nicht gerade armen Zeit. Und wenn der Bundesminister des Innern von einem Zeichen internationaler Solidarität spricht, wenn er einen Kontrakt über die Abschiebung von Menschen abschließt, markiert dies die Perversion des Denkens. Diese Bundesregierung fördert oder duldet stillschweigend die Exporteure des Todes und mißbraucht dann die Opfer für eine Militarisierung der Politik und eine Abschottung unseres Landes. Im ehemaligen Jugoslawien morden alle Kriegsparteien mit deutschen Maschinenpistolen, und die Bundesregierung tut nichts, um Lieferwege und Verantwortung zu klären. Im Gegenteil, sie nährt durch Nichtstun und Verschweigen den Verdacht, mit den Waffenhändlern unter einer Decke zu stecken. Wenn wir dazu beitragen wollen, Fluchtursachen zu mindern, dann müssen wir z. B. dafür sorgen, daß die Mörder und Verfolger keine Waffen mehr von uns bekommen. Den SPD-Antrag, ein Rüstungsexportverbot im Grundgesetz zu verankern, haben CDU/CSU und FDP aber abgelehnt. Wenn wir dazu beitragen wollen, Fluchtursachen zu mindern, dann müssen wir z. B. dafür sorgen, daß Menschen in ihren Ländern eine Perspektive haben. Den SPD-Antrag, die Entwicklungshilfemittel kontinuierlich zu erhöhen, haben CDU/CSU und FDP aber abgelehnt. Unsere Initiativen für eine andere Umwelt-, insbesondere Energiepolitik, die Umweltkatastrophen vermeidet, lehnen sie ab. Machen wir uns keine Illusionen. Die Menschen, die sich von Politik abwenden, gewinnen wir nur mit Politik zurück. Nicht mit halbherzigem, herzlosem Ersatz für unterlassenes Handeln. Dieser Kompromiß bringt vielleicht manche über die nächste Wahlhürde. Aber ihr Sieg wäre ein Verlust an Zukunftschancen für uns alle. Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Unsere ganze Debatte zur Änderung des Art. 16 hat schon etwas Gespenstisches, wenn man die Fakten betrachtet. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 1363* Nach der Überflutung unseres Landes mit Zuwanderern im Jahr 1992 haben wir jetzt schon wieder Monatsquoten von 36 000 im Januar, 38 000 im Februar und in März/April je 43 000 — macht zusammen 161 324 — erreicht. Es ist das gute Recht von Parteien, Interessenverbänden und einzelnen Abgeordneten und Bürgern, differenziert oder pauschal gegen die Reform des Asylrechts zu protestieren; auch der Einsatz von Polemik als Mittel der politischen Auseinandersetzung ist sicherlich im Vorfeld erlaubt. Aber nun ist der Zeitpunkt gekommen, endlich eine Entscheidung zu treffen, die dazu geeignet ist, das lange verschleppte Problem zu lösen. Unsere Bürger haben kein Verständnis für weitere Verzögerungen. Zu viel Zeit ist bereits ins Land gegangen, ohne daß etwas Substantielles bewegt wurde. Insgesamt zehn Novellen zur Beschleunigung der Asylverfahren wurden seit 1978 beschlossen, und dennoch sind die Asylbewerberzahlen ständig gestiegen. Wir haben uns diese Entwicklung selber zuzuschreiben: In keinem anderen Land wird das Kriterium des politischen Asyls so weit ausgelegt und so liberal gehandhabt wie bei uns. In keinem unserer Nachbarländer ist ein vergleichbarer Standard der finanziellen Leistungen an Asylbewerber zu beobachten. Kein anderes Land macht sich in derartig evidenter Weise attraktiv für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge aus aller Welt. Unsere europäischen Nachbarstaaten, die ebenso wie wir die Genfer Flüchtlingskonventionen übernommen haben, gewähren politisch Verfolgten auch Asyl. Sie stehen mit Erfolg und ohne in den Geruch der Fremdenfeindlichkeit zu geraten, auf dem Standpunkt, daß die Gewährung des Asylrechts doch nur dann geboten ist, wenn der Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig ist und nicht nur unterstützungsbedürftig oder einfach besser leben will. Was jetzt als Ausländerfeindlichkeit bezeichnet wird, ist Ausdruck des Unbehagens über den jahrelangen Mißbrauch des Asylrechts. Es ist das Mißfallen über großzügige Alimentation aus Steuergeldern von Scheinasylanten, deren Auftreten besonders in kleineren Gemeinden sicherlich auch Unverständnis über deren Andersartigkeit, Ärger über die völlig verfehlte Abschiebungspraxis, die sich hinter scheinhumanitären Argumenten versteckt, und auch Furcht wegen der hohen Kriminalitätsrate. Aber solange den Ursachen nicht Rechnung getragen wird, besteht auch keine Chance auf eine Besserung der Stimmung und auf mehr Verständnis in der Bevölkerung. Fremdenfeindlichkeit kann auch herbeigeredet werden. Man soll sich nicht einbilden, daß die Bevölkerung eine multikulturelle Gesellschaft will. Jedes Volk, auch in einer größer werdenden europäischen Gemeinschaft, will noch seine eigene Identität erkennen können. Wir werden es auf Dauer auch nicht durchhalten, beim Asylrecht einen europäischen Sonderweg zu gehen — schon gar nicht gegen den Willen unserer Bevölkerung. Die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, richten sich nicht gegen politisch Verfolgte. Da wir ja wollen, daß politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden, frage ich mich: Wer will eigentlich ernsthaft Einwände erheben, daß eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen sein muß, wenn auf Grund völkerrechtlicher Verträge ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und dieser die Genfer Flüchtlingskonvention beachtet? . Und wo sind ernsthafte Argumente dagegen, daß unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention in einem verkürzten und vereinfachten Verfahren beschieden wird, wer aus einem verfolgungsfreien Herkunftsland oder aus einem sicheren Drittstaat kommt oder aus einem Land, in dem er in einem rechtsstaatlichen Verfahren und nach den Maßstäben der Genfer Flüchtlingskonvention bereits als Asylbewerber abgelehnt worden ist? Ich kann solche Argumente nicht finden. Ich halte es nicht für vertretbar, wenn auf die Dauer Politik gegen den erkennbaren Willen der Mehrheit unserer Bevölkerung gemacht wird. Die Gegner der Grundgesetzänderung sollten sich in ihren Wahlkreisen einmal genauer oder ehrlicher umschauen. Die Belastungen durch die Hunderttausende von Asylbewerbern sind in den Kommunen gewaltig. Ich erhalte seit Monaten Briefe von Gemeinderäten und Bürgermeistern, die wahrlich nicht alle der CDU angehören, mit Klagen über Unterbringungs- und Ordnungsprobleme und auch mit Hinweisen auf die Stimmung in der Bevölkerung gegenüber den Asylbewerbern. Behaupten Sie nicht, daß man sich seit dem Asylkompromiß im Lande beruhigt habe. Im Vertrauen darauf, daß der Bundestag eine schnelle und greifende Lösung verabschiedet, war es tatsächlich etwas stiller geworden. Aber das ist nur als Abwarten zu werten. Bei einer Ablehnung der Vorschläge wird die Ungeduld und der Verdruß in der Bevölkerung doppelt ausbrechen und der Ärger über das Unvermögen des Parlaments, zu brauchbaren Lösungen zu gelangen, die dem Wohlergehen der Bevölkerung dienen sollen, auf uns alle zurückschlagen. Wer sich aus den bürgerlichen Parteien gegen die Grundgesetzänderung und die Begleitgesetze stemmt, der verstößt in meinen Augen gegen seinen Auftrag als Abgeordneter — nämlich im Sinne und zum Wohle der Wähler zu handeln. Die Wählermeinung ist bei diesem Thema eindeutig, das belegen alle Umfragen und die Stimmen der kommunalen Verwaltungen in den Wahlkreisen. Diejenigen, die gegen die vorgegebene Lösung sind, haben keine Kenntnis von Bürgermeinung und Stimmungslage im Lande. Sie laufen vielmehr Gefahr, daß die Antihaltung gegen Asylbewerber weiter bedrohliche Formen annehmen wird und sich generell gegen Ausländer richtet. Wer davon die Nutznießer sind, braucht wohl nicht weiter erörtert zu werden. Aber noch ein Gedanke: Spekulationen hin, Prognosen her — die längerfristigen Tendenzen sind erkennbar. Die heutigen Versäumnisse werden einen hohen Preis haben; unsere Nachfahren werden ihn begleichen müssen. Die Hypotheken, die wir unseren Kindern und nachfolgenden Generationen hinterlassen, sind mit Händen zu greifen, Hypotheken wie ethnische und soziale Spannungen, das Hauptcharakteristikum der vielbesungenen Multikultur auf dichtbesiedeltem Raum. Deshalb ist unverzichtbar, daß die Grundgesetzänderung sowie die damit zusammenhängenden weiteren Änderungen des Ausländer- und 13638* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Asylverfahrensrechts sowie das Asylbewerberleistungsgesetz so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden. Dr. Marliese Dobberthien (SPD): Weltweit sind mehr als 18 Millionen Menschen auf der Flucht. Von ihnen erreichen 5 % die westeuropäischen Länder und nur 2 % bis 2,5 % die Bundesrepublik Deutschland. Die Menschen fliehen vor Hunger, Terror, Folter, Krieg und Bürgerkrieg, vor Verfolgung und Vergewaltigung, vor Not, Elend und Aussichtslosigkeit. In hundert Ländern dieser Welt wird gefoltert, in 26 Ländern verschwinden Menschen spurlos, in 45 Ländern gibt es Hinrichtungen ohne Prozesse; in 33 Ländern werden Todesurteile vollstreckt, berichtet amnesty international. Zwischen der Verletzung von Menschenrechten und großen Flüchtlingsbewegungen besteht ein enger Zusammenhang. Das war vor hundert Jahren nicht anders als heute. Wer in seinen/ihren elementaren Grundrechten verletzt wird, wer Verfolgung, Diskriminierung, Unterdrückung und Not nicht mehr erträgt, verläßt sein/ihr Land, wenn sich nur eine Gelegenheit bietet. Wer sein/ihr Heimatland verläßt, trifft eine schwere Entscheidung. Denn wer geht, verliert auch seinen/ihren Kulturkreis, die Kommunikation in der eigenen Sprache, Freunde, Verwandte und muß sich einlassen auf das Unbekannte, Ferne, oft Feindliche. Die Erfahrungen in der Fremde sind nicht immer erfreulich. Die Sprache ist verräterisch. Im Mittelalter war die Wanderung in die Fremde gleichbedeutend mit der Wanderung ins Elend. Kaum jemand geht gern oder freudig in die Fremde. Die Zustände in der eigenen Heimat müssen schon unerträglich sein, bevor man/frau sich zu einem solchen Schritt entschließt. Glaubensverfolgung und Existenznot waren die wichtigsten Auswanderungsmotive der Siedler des „wilden Westens". Menschenrechtsverletzungen und wirtschaftliche Not sind auch heute zentrale Motive, der eigenen Heimat den Rükken zu kehren. Die Not muß schon gewaltig sein, wenn selbst die Bilder von brennenden Asylbewerberheimen und ermordeten Opfern die Wanderungsbewegung nicht abschwächen. Auch die furchterregenden Bilder von irregeleiteten, fanatisierten und gewalttätigen Jugendlichen schrecken die Elenden und Verzweifelten nicht ab, Aufnahme in unserem Land zu erbitten. In unserem Land aber heißt es, „das Boot ist voll". Auch die anderen westeuropäischen Länder beklagen lautstark ein „Zuviel". Die Klage übertüncht die Tatsache, daß Europa keinesfalls die Masse aller Flüchtlinge und Arbeitsimmigranten aufgenommen hat. Rund 20 Millionen Ausländer/Ausländerinnen leben derzeit in Europa. Doch nur ein Drittel von ihnen stammt aus den Entwicklungsländern. Aufnahme in Westeuropa haben nur eine Million Flüchtlinge gefunden. Die Mehrzahl der Flüchtlinge ist dort geblieben, wo sie entstanden sind: in der dritten Welt. 4 Millionen blieben in Asien, 4,9 Millionen in Nahost und 4,8 Millionen in Afrika. Nach Angaben des UNHCR hat das bitterarme Malavi fünfmal mehr Flüchtlinge aufgenommen als die reiche Bundesrepublik Deutschland und das arme Pakistan gewährte gar 20mal mehr Menschen Schutz als die Bundesrepublik Deutschland, trotz geringerer Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft. Bei Vergleichen Flüchtlinge pro Kopf der Bevölkerung erreicht die Bundesrepublik einen wenig schmeichelhaften 13. Platz, weit abgeschlagen hinter Hungerleiderländern wie Sudan, Malaysia, Malavi, Honduras (laut Globale Trends 1991, S. 101f.). Zweifelsohne ist der Versorgungsstandard der Flüchtlinge in den Armutsländern zwangsläufig dürftiger als bei uns. Jene Auswüchse an Haß, Diskriminierung und Gewalt, die Asylbewerbern hierzulande entgegengebracht werden, sind jedoch viel beschämender als jene ärmliche Versorgung dort. Beschämend vor allem in einem Land, das erschütternde Flüchtlingsschicksale aus der Zeit der eigenen Geschichte nur allzugut kennt. Diese historische Erfahrung darf niemals vergessen werden! In unserer Verfassung steht, daß die Würde des Menschen unantastbar ist. Nirgends aber steht, daß dieser Satz nur für die deutschen Menschen gilt. Dieselben, die heute davon träumen, daß Deutschland wieder eine „wichtigere Rolle" in der Welt einnehmen möge, dieselben, die eine „neue Verantwortung" wünschen, könnten diese statt durch Militäreinsätze viel besser durch eine kluge, neue, humane Flüchtlingspolitik beweisen. Denn während für Wirtschafts- und Währungsfragen ein hoher Grad der Organisiertheit in der internationalen Politik besteht, ist die Migration und Fluchtursachenbekämpfung bis heute so gut wie kein Thema der internationalen Diplomatie und Koordination geworden. Sie wird meist Hilfsorganisationen überlassen, ist aber nicht Gegenstand internationaler oder zumindest EG-weiter Konferenzen. Dabei hat sich gegenüber den globalen Migrationsströmen die nationale Abschottungspolitik bisher als wenig wirksam erwiesen. Darum bezweifle ich, ob der Weg, den die Bundesrepublik Deutschland heute einschlagen will, das erwünschte Ergebnis bringen wird. Wer kann denn ernsthaft prognostizieren, daß die Flüchtlingsströme künftig abebben werden? Im Gegenteil: viele erwarten zusätzliche Flüchtlingsströme aus den zerfallenden früheren Ostblockstaaten, wenn die Wucht von überwunden geglaubten nationalistischen Konflikten den Bruder/die Schwester zum Feind werden läßt. Wer glaubt denn, daß all diese Menschen geduldig in ihrer Heimat ausharren, bis eine Kugel auch sie und ihre Kinder erwischt? Wer glaubt denn ernsthaft, daß die vielen Schlepper die Liquidation ihrer Firmen beantragen, nur weil die legale Einreise in unser Land für den Flüchtling erschwert wird? Werden nicht vielmehr die Schlepper nunmehr die Gebühren erhöhen? Wird nicht der illegale Grenzübertritt über die grüne Grenze im Osten Hochkonjunktur bekommen? Denn wer dann zu uns gekommen ist, braucht nur sechs Monate sich verborgen zu halten und seinen Fluchtweg zu verschweigen. Danach kann er/sie als sogenannter „Altfall" nicht mehr in sein/ihr Einreiseland abgeschoben werden. Die Bereitschaft, von unseren Freunden zu lernen, ist nicht sehr entwickelt. Die USA, die nur handverlesen Einwanderer hineinlassen, die mit hohen und breiten Zäunen vor den elenden und armseligen Nachbarn aus dem Süden abschotten konnten, ken- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13639* nen gewaltige Zahlen illegaler Zuwanderer. Jüngst sind gar zwei designierte Ministerinnen darüber gestürzt, der Beschäftigung dieser Illegalen Vorschub geleistet zu haben. Darum frage ich, woher denn die Zuversicht stammt, daß eine solche Entwicklung bei uns nicht eintreten würde? Ich komme aus Hamburg, wo in Massenunterkünften auch Flüchtlinge leben, die zum neunten Mal dort eingewiesen wurden, trotz vertraglicher Rücknahmeverpflichtung ihres Herkunftslandes. Ihnen wird schon nach geltendem Gesetz kein Bleiberecht eingeräumt, und sie werden zügig abgeschoben. Trotzdem kommen sie wieder und wieder, bis sie vielleicht einen Job finden, ein paar Sprachbrocken beherrschen und halbwegs leidlich Fuß fassen können — allemal besser als in ihrer Heimat, die ihnen weder Arbeit noch Brot, weder Menschenrecht noch Perspektiven gewähren. Und wer von diesen Elenden legal nicht mehr einreisen darf, wird es illegal versuchen. Wer vom Staat nicht mehr alimentiert wird, wer kein Obdach findet und keine Hygiene, wird sich auf andere Weise Unterkunft und Brot beschaffen müssen. Ich fürchte, mit der geplanten Abschottungspolitik beginnen wir die Augen vor dem Problem des Verschiebebahnhofs von der Legalität zu der Illegalität zu verschließen. Und wir verdecken unsere eigene Ratlosigkeit. Und ich befürchte, es werden in der Bevölkerung Illusionen über die vorgebliche Wirksamkeit der Maßnahmen erzeugt. Was sagen wir aber, wenn die Flüchtlingsströme weiter anwachsen? Was werden wir dann tun? Werden die Ostgrenzen geschlossen, werden elektronische Überwachungsanlagen und Metallzäune errichtet? Dabei waren wir doch eigentlich stolz auf unser europäisches Haus, das wir gerade bauen, und auf seine offenen Grenzen. Soll alles keinen Bestand mehr haben, nur weil es zweifelsohne vorhandene Probleme gibt? Und so frage ich: wie konnte es überhaupt dazu kommen, daß 500 000 sogenannte Altfälle sich über Jahre aufsummierten? Wieso konnten Miethaie sich mit dem Flüchtlingselend und zu Lasten des Steuerzahlers goldene Wasserhähne verdienen? Warum mußten Asylbewerber immer wieder in jenen Stadtteilen untergebracht werden, die selber genug Sozialprobleme hatten? Ich kann es nachvollziehen, daß die Integrationskraft von Eltern und Schulen erschöpft ist, wenn in manchen Grundschulen 70 % der Kinder ausländischer Herkunft sind. Verhehlen möchte ich auch nicht, daß unsere Aufnahmekapazitäten nicht unbegrenzt sind. Aber Abschottung, Ausgrenzung, die Errichtung neuer äußerer oder innerer Mauern darf nicht die Antwort sein. Was mehr denn je erforderlich ist, ist eine internationale Migrationspolitik, welche die Bewegung von Menschenströmen regeln könnte. Dazu gehört auch, daß der Aufklärung entstammende Verständnis der politischen Verfolgung von der staatlichen Repression zu modernisieren. Zum Beispiel muß auch die patriarchalische Unterdrückung und Verfolgung auf Grund von Geschlecht endlich als Fluchtgrund anerkannt werden und nicht nur die staatliche Repression. Die Idee, schlüssige Gesamtkonzepte zu entwikkeln, gewinnt international an Auftrieb. Die Schweiz und Schweden legten Konzepte vor, ebenso die Niederlande. Statt so etwas wie die „Festung Europa" durch Abschottung zu bauen, sollten wir allen klugen Sach- und Fachverstand zusammenführen, um ein humanes und sozialverträgliches Konzept einer Flüchtlings- und Migrationspolitik zu entwickeln inclusive der Fluchtursachenbekämpfung. Wer heute die Verfassung ändert, dem/der sei bewußt, daß es voraussichtlich nie wieder eine Zweidrittelmehrheit für die Wiederherstellung des alten Artikels 16 gibt. Wer heute die Rechtswegegarantie der Verfassung mit einem § 34 a wesentlich einschränkt, nimmt die Präzedenzwirkung und damit die grundlegenden Veränderungen des Rechtstaates in Kauf. Wir brauchen Konzepte und Perspektiven, nicht Abschottung und keinesfalls den asylrechtlichen Overkill. Dr. Konrad Elmer (SPD): Daß es in den 80iger Jahren in der DDR wachsende Oppositionsbewegungen gab, lag nicht zuletzt auch daran, daß wir wußten: das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, daß wir nach einigen Jahren Gefängnis nach Westdeutschland abgeschoben und dort ein sicheres Zuhause finden werden. Das hat uns zusammen mit anderen Umständen den Mut gegeben, im Frühherbst 1989 auf die Straße zu gehen bzw. im Untergrund die sozialdemokratische Partei in der DDR zu gründen. Denn entweder würden wir die Wende schaffen oder, nach zeitlich begrenzter Haft, gesicherte Aufnahme in der Bundesrepublik finden. Auch wenn diese Realität auf anderer Grundlage als dem Asylrecht basierte, gilt mutatis mutandis ein ähnlicher Zusammenhang für die Oppositionellen in Diktaturen rund um die Welt. Wer weiß, daß es im Ernstfall für ihn einen Staat gibt, in dem er gesicherte Zuflucht findet, der kann mutiger agieren. Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist nicht nur die gebotene Beachtung eines Menschenrechts, sondern zugleich ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Unterstützung der Demokratisierung in vielen Staaten der Welt. Weil ich möchte, daß es dabei bleibt, werde ich gegen diesen Asylkompromiß stimmen. Ich betone, „diesen" Asylkompromiß. Auch ich bin um der politisch Verfolgten willen bereit, die Armutsflüchtlinge zurückzuschicken, auch ich bin bereit, im Rahmen eines burden sharings einen Teil der Arbeit des Unterscheidens beider Fluchtmotive im Asylverfahren an unsere Nachbarstaaten, entsprechend ihrem Aufnahmevermögen, zu delegieren. Ich bin aber nicht bereit — wie jetzt vorgesehen — von vornherein und ohne die Möglichkeit richterlichen Einspruchs für besonders gefährdete Personen, alle Flüchtlinge, sofern wir ihren Fluchtweg wissen, aus Deutschland zu verweisen. Denn es kann einen im allgemeinen sicheren Drittstaat geben, der dennoch für einen konkreten Flüchtling unsicher ist, weil dort z. B. besonders freundschaftliche Beziehungen zum Verfolgerstaat bestehen. Ein Flüchtling, der das vor einem deutschen Verwaltungsgericht belegen kann, muß bei uns ins Asylverfahren kommen können. Wir Ostdeutschen haben 40 Jahre lang erlebt, was es heißt, in einem Land ohne Einspruchsmöglichkeiten bei unabhängigen Gerichten leben zu müssen. Wir haben in der Wendezeit nicht so vieles riskiert, um nun 13640* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 die Unfehlbarkeit von Beamten in einem lebensgefährlichen Bereich einzuführen. Freilich, ich nehme zur Kenntnis, daß die meisten meiner ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen das offenbar nur allzu schnell vergessen haben. Als Mitglied in der Gemeinsamen Verfassungskommission meine ich, daß wir die Einklagbarkeit unserer Grundrechte wegen Art. 1 in Verbindung mit der Ewigkeitsklausel Art. 79,3 nicht an fremde Staaten delegieren dürfen, da diese dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und der Kontrolle unseres Verfassungsgerichts entzogen sind. Unsere Grundrechte könnten allenfalls durch eine entsprechende Verfassung der Europäischen Union im Hegel'schen Sinne „aufgehoben" werden. Wenn man es dennoch tut, dürfte zumindestens der Delegierungsakt, die Feststellung eines sicheren Drittstaates, nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit, also nur mit Zustimmung von Teilen der Opposition möglich sein. Zwar ist unsere Beteiligung im Moment durch die Mehrheit im Bundesrat gesichert, aber das kann sich ändern, und dann könnte die einfache Mehrheit — welcher Regierung auch immer — diese Feststellung weiterer sicherer Drittstaaten ohne Rücksicht auf gegenteilige Argumente der Opposition beschließen. Auch dies ein Grund, warum ich hier Bedenken habe. Weiterhin halte ich die Größe der Belastung, die in diesem Zusammenhang auf unsere östlichen Nachbarn zukommt, für unverantwortlich. Man stelle sich vor, nach der Wende wäre die Einheit Deutschlands nicht vollzogen worden und die neuen Bundesländer befänden sich in der Lage der Polen: nämlich aus eigenen Kräften einen demokratischen Rechtsstaat aufbauen zu müssen, mit den alten Juristen und nur wenig neuen, die für so vieles andere gebraucht werden. Wo ständen wir heute, und was würde es bedeuten, eine solche Last aufgebürdet zu bekommen! Ich befürchte, dies wäre unser Ende gewesen. Der frühere polnische Ministerpräsident Rakowski sagte vor wenigen Tagen nach Abschluß des Abkommens über die Rückführung von Asylbewerbern aus der Bundesrepublik nach Polen: „In Polen wird kritisiert, daß Deutschland seine Probleme auf Kosten Dritter lösen will. Leider müssen wir uns damit abfinden, weil die Deutschen sehr viel stärker sind .. . Deutschland läuft Gefahr, als ein wirtschaftlich und politisch starkes Land betrachtet zu werden, das anfängt, den anderen Ländern seine Gesetze aufzuzwingen. Das wird antideutsche Gefühle wecken, von denen bisher nichts mehr zu spüren war." Polen hat für die Bewältigung seiner Asylverfahren z. Z. 36 Bedienstete, darunter 4 Entscheider, die jährlich etwa 500 Verfahren bearbeiten. Noch in diesem Jahr sollen nun zehntausend Flüchtlinge nach Polen zurückgeschickt werden, und wenn dann im nächsten Jahr auch diese Begrenzung noch entfällt, weiß ich nicht, wer das mit gutem Gewissen verantworten will. Ich kann mir nur denken, in den Verhandlungen wurde rücksichtslos ausgenutzt, daß Polen Mitglied der Europäischen Gemeinschaft werden möchte. Bei solchen Zahlen sind m. E. kaum geprüfte, schnelle Abschiebungen gar nicht auszuschließen. Stattdessen sollten wir für eine längere Übergangszeit von 5 bis 10 Jahren weiterhin einen Teil an Flüchtlingen aus diesen Ländern bei uns ins Asylverfahren nehmen. So würde zugleich dem berechtigten Vorwurf, daß kein Flüchtling mehr auf ehrliche Weise politisches Asyl in Deutschland finden könne, entgegengewirkt. Ich habe zu DDR-Zeiten den Wehrdienst verweigert, weil ich den gewaltsamen Tod von Menschen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Schon deshalb werde ich heute nicht einem Gesetz zustimmen, welches das Asylverfahren so regelt, daß möglicherweise einzelne politisch Verfolgte über Kettenabschiebungen zurück in die Hände ihrer Häscher befördert werden, weil unseren Verwaltungsgerichten, trotz überzeugender Hinweise der Betroffenen, verfassungsrechtlich die Hände gebunden sind. Ich kann es nicht, weil jeder Mensch einen unendlichen Wert hat, der nicht gegen anderes „verrechnet" werden kann, auch nicht, falls es zu keiner Neuregelung kommt, gegen eine Bedrohung von rechts. Es muß und wird nach einer Ablehnung zu anderen Regelungen kommen, die dem Kompromiß weithin folgen könnten, nur daß ein Teil dieser Asylverfahren auch weiterhin in Deutschland stattfinden müßten. Auch ich bin zur Veränderung des Asylrechts bereit. Aber nicht zur Inkraftsetzung eines Verfahrens, das, wenn auch nur in begrenzten Fällen, zum Töten von Menschen führen kann, die bei uns Schutz vor Todesängsten suchten. Wenn der jetzige Kompromiß Gesetz wird, wird Deutschland für politische Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat mehr sein. Statt dessen hätten wir in Sachen Asyl den europäischen Schäbigkeitswettbewerb gewonnen. Warum müssen wir Deutschen nur immer von einem Extrem ins andere fallen? Kombinieren wir die vorgesehene Asyl-Wirklichkeit mit dem jüdischen Staat des Jahres 33. Jesus von Nazareth wäre seinen Häschern noch einmal entkommen, über Syrien, die Türkei, Bulgarien, Rumänien und Polen nach Deutschland gelangt. Es gäbe Indizien, daß Polen als sicherer Drittstaat den Juden Jesus auf Grund neuer positiver polnisch-jüdischer Beziehungen wie eine „heiße Kartoffel" ohne Verfahren weiter nach Rumänien schicke, weil Polen wiederum Rumänien zum sicheren Drittstaat erklärt habe. Die Rumänen würden ihn nach Bulgarien abschieben. Von dort käme er in die Türkei, von dort nach Syrien, und die Syrier würden sich mit seiner Auslieferung einen Verhandlungsvorteil am Golan erkaufen. So wäre für den Flüchtling Jesus die ganze Flucht nur ein verlängerter Weg zum römischen Galgen gewesen. Wollen Sie wirklich für ein ähnliches Szenario verantwortlich zeichnen nach dem nur zu bekannten Schema: „Es ist besser, wenn da vielleicht einmal ein politischer Flüchtling durch Kettenabschiebung sterbe, als daß das ganze Volk verderbe" (vgl. Joh. 11,50). Ich kann und will das nicht, sondern fordere einen besseren Kompromiß. Gerlinde Hämmerle (SPD): Niemand, der heute am Rednerpult des Deutschen Bundestages spricht, und niemand, der seine Stimme abgibt, hat sich seine Entscheidung leicht gemacht. Viele haben sich, wie ich, in schweren Gewissensnöten befunden und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13641* haben sich monatelang in schwierigen Diskussionen intensiv und verantwortlich mit allen Details befaßt. Für mich handelt es sich heute um eine der vielleicht ganz wenigen Gewissensentscheidungen, die mir in meinem politischen Leben abverlangt werden. Nach Abwägen aller Gesichtspunkte habe ich mich entschieden, dem Kompromiß zuzustimmen. Denn mein Gewissen sagt mir, daß der Schutz politisch Verfolgter nur dann möglich ist, wenn der innere Friede gewahrt ist. Ist dieses nicht der Fall, dann kann das Parlament beschließen, was es will; die Bevölkerung wird es nicht mehr akzeptieren. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung will eine Regelung der Zuwanderung, dies müssen wir berücksichtigen. Die Lage spitzt sich dramatisch zu. Viele unserer Gemeinden sind nicht mehr in der Lage, die Zuwanderer unterzubringen. Beschlüsse, niemanden mehr aufzunehmen, werden gefaßt, nicht aus Bösartigkeit, sondern aus blanker Not. Natürlich wollen die Bürger und ihre Stadt- und Gemeinderäte den politisch Verfolgten helfen — aber sie können es oft nicht mehr. Die Zuwanderung muß geregelt werden, und die politisch Verantwortlichen müssen den Mut dazu haben. Ein Kompromiß ist normalerweise der kleinste gemeinsame Nenner, und jeder muß nachgeben. Niemals kann eine Seite dabei ihre Maximalforderungen durchsetzen, so auch nicht die SPD. Wir täten gut daran, uns diese einfache Tatsache gelegentlich vor Augen zu halten. Natürlich habe ich Bedenken bei der vorgesehenen Regelung des § 34 a Abs. 2. Aber es war nichts anderes erreichbar. Ich stimme dennoch zu, weil die SPD-Fraktion ihren eigenen Antrag dazu in namentlicher Abstimmung nicht durchsetzen konnte und weil ich sicher bin, daß der mögliche Weg zum Verfassungsgericht die Betroffenen vor Schaden bewahrt. Ob dieser Weg praktikabel ist, wird sich zeigen. Ist er es nicht, wird das Parlament eine Änderung vornehmen müssen. Die Drittstaatenregelung halte ich für vertretbar, da sie einen ersten Schritt auf dem Weg zur europäischen Regelung darstellt, die ich nach wie vor für richtig halte. Für mich heißt das Schutz vor Verfolgung in einem sicheren Lind, das die Menschenrechte und Genfer Flüchtlingskonvention anerkennt. Mein politischer und beruflicher Hintergrund — 25 Jahre Berufsschullehrerin und stellvertretende Schulleiterin einer beruflichen Schule mit bis zu 60 % ausländischen Jugendlichen, — mehrere Klassen im Berufsvorbereitungsjahr für ausländische Jugendliche, darunter viele Mädchen aus Eritrea, die schreckliche Fluchtschicksale hinter sich hatten, — die zentrale Aufnahmestelle in meiner Heimatstadt Karlsruhe, wo ich 15 Jahre im Stadtrat und 5 Jahre davon Fraktionsvorsitzende war, — Stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, die sich wie die anderen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sehr intensiv mit Ausländerfragen befaßt, bringt mich zu Vorstellungen über die Regelung der Zuwanderung, die ich kurz darstellen will: — Bekämpfung der Fluchtursachen, — europäische Lösung über Quoten, — ein gut durchdachtes Einwanderungsgesetz, — doppelte Staatsangehörigkeit, — Erleichterung der Einbürgerung, — verstärkte Integrationsbemühungen, — Ausländerwahlrecht Ich bin davon überzeugt, daß jeder Zuwanderer, der zu uns kommt, für seine Entscheidung einen subjektiv wichtigen Grund hat. Die wenigsten Menschen verlassen ihre Heimat leichtfertig, um mit ihren Familien in der Welt herumzuwandern. Dies ist unbestreitbar. Aber die Anerkennungsquoten, die sehr gering sind, müssen uns doch dazu veranlassen, darüber nachzudenken, ob der subjektive Fluchtgrund des einzelnen der objektive Anerkennungsgrund für den Staat sein kann, der dann das Bleiben ermöglichen muß. Not, Elend, Hunger und Kriege werden immer wieder Menschen aus ihrer Heimat vertreiben. Immer wieder werden sie Schutz und eine neue Lebensperspektive in anderen Ländern suchen. So auch bei uns. Deshalb ist es so wichtig, daß der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" erhalten bleibt. Erhalten bleibt aber auch die Verpflichtung, in verstärktem Maße dazu beizutragen, daß die genannten Fluchtgründe vermindert und einmal ganz beseitigt werden. Dr. Uwe Holtz (SPD): Das Asylthema stellt uns vor ein Dilemma: Einerseits müssen und wollen wir aus moralischer Überzeugung und historischer Verantwortung den in Artikel 16 des Grundgesetzes verankerten Asylrechtsanspruch für politisch Verfolgte bewahren, andererseits erkennen wir angesichts steigender Zuwanderer- und Asylbewerberzahlen, sich erschöpfender Unterbringungsmöglichkeiten, sinkender Akzeptanz in der Bevölkerung und einer von dieser Bundesregierung wesentlich mitzuverantwortenden prekärer werdenden sozialen und wirtschaftlichen Lage im vereinigten Deutschland, daß die bisherige Asylpraxis — und auch die für Aussiedler — nicht wie bisher weitergeführt werden kann. Westdeutschland hat zwischen 1988 und 1991 zusätzlich 3,6 Millionen Menschen unterschiedlichster Herkunft aufgenommen. Die Asylbewerberzahlen haben sich explosionsartig entwickelt: 1987 waren es 57 000, 1988 103 000, 1989 121 000, 1990 193 000, 1991 256 000, und 1992 waren es 438 191. Zur Erinnerung: Nach den mir vorliegenden Zahlen der 256 000 Asylantragsteller im Jahre 1991 wurden 6,9 % als Asylbewerber anerkannt, ca. 8 % stellten einen Folgeantrag, ca. 17 % wurden geduldet, 34 % hatten ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d. h. über 50 % aller abgelehnten Asylantragsteller hatten ein Bleiberecht oder wurden von uns geduldet, ca. 15 % reisten wieder aus, ca. 6 %wurden abgeschoben, bei ca. 18 % war der Verbleib ungeklärt. Offensichtlich berufen sich Zehntausende zu Unrecht auf unser großzügiges Asylrecht. Sie riskieren damit eine Beschädigung des Asylrechts für wirk- 13642 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 lich politisch Verfolgte und die Solidarität mit ihnen. Im Maastrichter Vertragswerk werden die Asylpolitik und die Einwanderungspolitik als „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse" bezeichnet, und in einer Erklärung zur Asylfrage ist die Aufforderung enthalten, „eine gemeinsame Aktion zur Harmonisierung" der Asylpolitik zu beschließen. Nach meinem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, daß sich auch nur ein Land der Europäischen Gemeinschaft der äußerst großzügigen, liberalen, ja zum Mißbrauch einladenden Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland anschließen wird. Deshalb: Wer eine gemeinsame Asylpolitik in Europa will — und dies will ich, auch aus Gründen einer gerechten Verteilung der damit verbundenen Probleme —, der muß zu einer Regelung bereit sein, die unter dem hohen Standard des Grundgesetzes liegt, aber zumindest als Grundlage die Genfer Flüchtlingskonvention haben wird. Allein 1992 betrug die Gesamtzuwanderung nach Deutschland (Asylbewerber, Aussiedler, Angehörige anderer EG-Staaten, Ausländer im Rahmen der Familienzusammenführung und von Werkverträgen, Illegale, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien) ca. 1,5 Millionen Menschen. Legt man eine geschätzte Zahl der Fortzüge von rund 500 000 (1991: 497 476) zugrunde, so summiert sich der positive Wanderungssaldo auf rund 1 Million Zuwanderer. In einer solchen Situation bin ich der Auffassung, daß die Zuwanderung insgesamt gesteuert und begrenzt werden muß. Die Asylfrage stellt dabei nur ein Teilproblem, wenn auch ein wichtiges, dar. Die Asyldiskussion im vereinten Deutschland findet unter schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen statt. Das trübt bei manchen den Blick für die politischen Wirklichkeiten und Notwendigkeiten. Existenzangst und sozialer Neid machen auch anfällig für fremdenfeindliche Kopfverdreher und Volksverführer. Flüchtlinge dürfen nicht zu Sündenböcken für eine auf wichtigen Feldern verfehlte Politik — insbesondere Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot — gemacht werden. Es sind nicht die Flüchtlinge, die Menschen hier arbeitslos machen, es ist eine falsche Politik. Das Asylproblem ist kompliziert, weil seine Ursachen komplex sind. Schwierige Probleme kann man aber nicht mit simplen Antworten lösen. Wer das vorgibt zu können, der ist entweder ein Tor, oder er lügt und führt Böses im Schilde. Es gibt keine Patentlösungen, deshalb tun sich viele von uns mit dem vorliegenden Asylkompromiß schwer. Eine Zustimmung zum vorliegenden Änderungskompromiß von Artikel 16 des Grundgesetzes fällt u. a. deshalb schwer, weil sich die Union in eine der ernsten Sache nicht angemessene und bis heute andauernde Entscheidungsunwilligkeit hineingebissen hat. Weder beim Aussiedlerzuzug noch bei der Erleichterung der Staatsangehörigkeit oder bei Integrationserleichterungen insgesamt war wirkliches Entgegenkommen zu erkennen. Auch die Möglichkeit von Rechtsmitteln in extremen Ausnahmefällen gegen die stante pede erfolgende Abschiebung von Asylbewerbern aus sicher erscheinenden Drittstaaten scheitert an der ideologischen Festgefahrenheit der Union. Zu restriktiv ist die Regierung auch in anderen Bereichen, z. B. der Bekämpfung von Fluchtursachen. Für viele ist das Wort „Asyl" lediglich der Einlaß aus einer armen in eine bessere Welt. Die Armutsprobleme der Welt lassen sich nicht über das Asylrecht bei uns lösen. Deshalb muß die Bundesrepublik und müssen die reichen Industrieländer endlich gegenüber den Entwicklungsländern, Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sinnvolle Beiträge zur Bekämpfung der Fluchtursachen leisten. Asyl und Entwicklung sind oft zwei Seiten einer Medaille. Asylpolitik hat Weltmaßstab. Sie kann nicht einfach von den Ursachen von Flucht abgekoppelt werden. Man hat aber den Eindruck, als ob die Bundesregierung gerade dies wollte, um nicht in eine größere außen- und entwicklungspolitische Verantwortung genommen zu werden. Die Asyldebatte wird von ihr so geführt, als sei Asylpolitik primär Asylrechtspolitik und damit ein mit innen- und rechtspolitischen Mitteln zu lösendes Problem. Das aber ist der Kardinalfehler der deutschen Asylpolitik: ihre Ursachenblindheit. Die Zuwanderungsproblematik kann nur gelöst werden, wenn sie in eine Politik der Fluchtursachenbekämpfung eingebunden ist, die auf die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung in den Fluchtländern selbst zielt. Als Entwicklungspolitiker war ich enttäuscht, daß die Regierungsfraktionen den von mir mitinitiierten und mitgestalteten SPD-Antrag zur „Bekämpfung von Fluchtursachen" abgelehnt haben. Wir haben darin unter anderem eine präventive Entwicklungspolitik, die auf eine nachhaltige, menschenwürdige Entwicklung ausgerichtet ist, eine aktivere Friedenspolitik durch Verbot von Rüstungsexporten außerhalb der NATO, eine konsequentere Menschenrechtspolitik, eine international koordinierte Weltordnungspolitik, einen fairen Nord-Süd-Ausgleich und eine massive Erhöhung der Entwicklungshilfe gefordert. Für mich stellt es ein grobes Mißverhältnis dar, wenn für Asylbewerber in der Bundesrepublik rund 35 Milliarden DM ausgegeben werden, jedoch für Beiträge zur Beseitigung von Not und Armut in mehr als 100 Entwicklungsländern nur 12 Milliarden. Die Regierungsfraktionen haben diesen Antrag, der auch zu einer neuen wirtschaftlichen und sozialen Entspannungspolitik zwischen Arm und Reich aufruft, am 14. Januar dieses Jahres im Bundestag abgelehnt. Diese Ablehnung macht deutlich, daß zwischen den auch in der heutigen Debatte anklingenden Bekenntnissen zu einer besseren Fluchtursachenpolitik und den Taten auf Regierungsseite eine weite Kluft besteht. Offensichtlich gibt es kein weitreichendes Gesamtkonzept. Auch deshalb wird einem die Zustimmung zur Asylrechtsänderung so schwer gemacht. Die meisten Asylbewerber kommen nicht aus Lust und Laune nach Deutschland oder Europa, sondern weil Krieg und Verfolgung, Hunger und Not, Perspektivlosigkeit und Existenzangst sie aus ihren Ländern treiben, oft verstärkt durch die trügerische Hoffnung, im goldenen Westen ein freies, gesichertes und würdiges Leben führen zu können. Viele Asylbewerber Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13643* wissen nichts von den wachsenden Problemen hier — die ja auch, gemessen an den Problemen vieler Herkunftsländer, noch eher bescheiden sind. Man sollte sich darüber im klaren sein: Eine andere Gesetzeslage wird die Situation nur relativ, im Sinne besserer Kontrolle verändern. Der Migrationsdruck wird bleiben. Deshalb dürfen letztlich nicht die Flüchtlinge hier, sondern müssen die Fluchtursachen vor Ort, d. h. in Osteuropa und den Entwicklungsländern, bekämpft werden. Meine Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen. Auf Grund der Diskussionen in meinem Wahlkreis, der Entscheidung des SPD-Bundesparteitags vom November vergangenen Jahres, vieler Zuschriften sowohl in Pro- als auch in Contra-Richtung, der öffentlich geführten Debatte, der Diskussionen im Bundestag und in der SPD-Fraktion selbst sowie eigener Überzeugungen komme ich nach quälenden Überlegungen zu folgendem Ergebnis: Den auf Drucksache 12/4450 vorliegenden Änderungen zum Asylverfahrensgesetz werde ich nicht zustimmen, insbesondere wegen der bedenklichen Abschiebungsmöglichkeiten in sogenannte sichere Drittstaaten und wegen der sehr problematischen Gleichstellung von z. B. dem Europaratsstaat Ungarn und dem in einem fragilen Übergangsstadium zur Demokratie befindlichen Ghana, die beide unter der Rubrik „Sichere Herkunftsstaaten" firmieren. Der Grundgesetzänderung, die eine einschränkende Ergänzung des Asylrechts bedeutet, werde ich schweren Herzens und trotz der zuvor formulierten Bedenken meine Zustimmung nicht versagen, und zwar vor allem aus folgenden Gründen: Wir können in Deutschland nicht alle Verfolgten und Hungernden der Welt aufnehmen. Die Armutsdimension dieser Welt würde selbst ein reiches Land wie (ie Bundesrepublik zermalmen und wohl auch das Asylrecht insgesamt gefährden. Am Ende stünde vermutlich die Zerstörung der Demokratie — die ja vom Wohl und Wehe ihrer Wählerinnen und Wähler abhängt. Eine Änderung des bisher geltenden Asylrechts muß auch aus Gründen einer europäischen Lastenverteilung erfolgen. Es muß zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht und einer gemeinsamen Asylpolitik kommen. Das neue Asylrecht kann nur einen Einstieg in eine umfassendere Zuwanderungsregelung bedeuten. Renate Jäger (SPD): Natürlich ist es für viele SPD-Mitglieder schwer, dem Asylkompromiß zuzustimmen, weil sie als Mitglieder einer auf die soziale Komponente orientierten Partei dem Schutz der Schwachen und damit der Verfolgten einen besonderen Wert beimessen. Die Regelung, die die Väter des Grundgesetzes zum Asyl erarbeitet hatten, ist als eine unmittelbare Reaktion auf die schlimmen Erfahrungen in der NS-Zeit zu sehen, und sie wurde als eine der liberalsten Asylrechtsregelungen in Europa ausgestaltet. Auch in der Praxis hatte sich diese Regelung über viele Jahre hinweg bewährt. Doch der Wegfall von Mauern und Stacheldraht und der Zusammenbruch der diktatorischen unfreien Systeme bewirkten grandiose Veränderungen auf unserem Kontinent. Diese brachten uns die Einheit mit all ihren Umstrukturierungsproblemen für die neuen Länder und mit so manchen, sich wahrscheinlich noch verstärkenden wohlstandsbeschränkenden Auswirkungen auf die alten Länder. Und in dieser für Deutschland so schwierigen Wirklichkeit stieg die Zuwanderung so rapide an, daß man von einer sprunghaft entstandenen neuen Qualität sprechen muß. Eine neue Qualität erfordert einen anderen Umgang mit der jeweiligen Erscheinung — dies lehren uns die Erfahrungen der Geschichte. So ist auch eine andere Herangehensweise an die Regelung des Zuwanderungsproblems notwendig. Natürlich wäre es für mich einfacher und bequemer, weniger quälend gewesen, am uneingeschränkten Asylgrundrecht festzuhalten. Angesichts der neuen Realitäten in Europa und in den Krisenregionen der Welt erweist sich dieses Grundrecht jedoch als änderungsbedürftig. Daher kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, seine inhaltliche Konkretisierung abzulehnen. Zweifelsohne ist der heute zu beschließende Kompromiß nicht die bestmögliche und gerechteste Lösung. Ich mache mir auch keine Illusion darüber, daß eine deutsche Asylrechtsregelung die Flüchtlingsbewegungen in der Welt aufhalten könnte. Globale Probleme können immer nur über Teillösungen schrittweise angegangen werden. Und eine solche kann dieser Kompromiß nur sein. Aber in einem bin ich mir sicher: Wenn der Zustrom von Zuwanderern nach Deutschland ungebremst anhält, besteht Gefahr für die Stabilität des Landes. Es besteht Gefahr für die Demokratie. Wenn vorerst Verwaltungen und Gerichte so überlastet sind, daß wirklich Verfolgten nicht geholfen werden kann, ist das Grundrecht auf Asyl wesentlich eingeschränkt. Bei Weiterentwicklung dieses Zuwanderungsprozesses könnte auch dieser eine Qualitätsveränderung im System hervorbringen, die nicht nur das Asylrecht gänzlich beseitigt, sondern die Rechtsstaatlichkeit generell in Frage stellt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist dabei für mich wichtig: Der Flüchtlingsstrom nach Europa, der zu zwei Dritteln nach Deutschland kommt, bürdet Deutschland auch die meisten Lasten auf. Die Fluchtursache ist jedoch eine Folge des Armutsgefälles in der Welt, des Armutsgefälles zwischen Nord und Süd genauso wie zwischen West und Ost. Dieses ist historisch gesehen, vielfach von den einstigen Kolonialländern mit zu verantworten. Auch die heutigen Industriestaaten Europas wurden und werden ihrer Verantwortung für eine gleichberechtigte Partnerschaft mit den armen Ländern der Welt in verschiedener Hinsicht nicht gerecht. Deshalb sollten auch unter ihrer Verantwortung die Lasten gemeinschaftlich getragen werden. Die lange erhobene Forderung nach einer europäischen Zuwanderungspolitik ist daher mehr als legitim. Nur ist die Situation so, daß die anderen Länder bisher keinerlei Notwendigkeit sahen, freiwillig Verteilungslasten zu übernehmen. Selbst wenn die Drittstaatenregelung für meine Begriffe noch Unzuläng- 13644* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 lichkeiten aufweist, so stellt sie einen Schritt für europäische Regelungen dar, die praktisch von den Interessen unseres Landes her — sagen wir es klar — erzwungen werden. Ich finde dies richtig, weil dies zur gerechteren Verteilung von Verantwortlichkeiten und Belastungen führt und weil in einer jeden Völkergemeinschaft jedes Land seine berechtigten Interessen muß äußern und vertreten können. Der Vertrag mit Polen könnte als eine Art Mustervertrag mit Pilotwirkung Vorbild für Abkommen mit anderen Ländern wie z. B. der Tschechischen und Slowakischen Republik, Ungarn, Österreich oder der Schweiz werden. Das Besondere an ihm sind nicht nur die Hilfen an diese Länder, sondern auch die Übernahmeverpflichtungen von Asylbewerbern durch Deutschland, die das Argument, keiner könne mehr in Deutschland Asyl finden, schon von daher hinreichend entkräften. Deutschland hat nach wie vor das Individualrecht auf Asyl. Die Einschränkung bedeutet, daß Asylsuchende nicht mehr selbst festlegen können, in welchem Land ihnen Schutz gewährt wird. In den jetzt festgelegten sicheren Drittstaaten gelten die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Gestern wurde ich gefragt, ob die SPD, wenn sie diesem Kompromiß mehrheitlich zustimmt, weiter nach rechts gerückt wäre. Man hätte auch fragen können, ob Deutschland durch diesen Kompromiß, wenn wir ihn denn beschließen, weiter nach rechts rückt. Dazu sage ich: durch diesen Beschluß trifft ganz sicher beides nicht zu. Niemand käme auf die Idee, die anderen europäischen Länder, die in ihren Verfassungen kein Grundrecht auf Asyl verankert haben, stünden weiter rechts als Deutschland. Abschließend möchte ich bemerken, daß wir sicher darin sein sollten, daß der heute vorgelegte Kompromiß im Laufe der Zeit Nachbesserungen erforderlich machen wird. Halten wir uns offen für notwendige Veränderungen, die den Verfolgten besseren Schutz gewähren, die die Armut in der Welt vermindern und die Fluchtursachen bekämpfen helfen. Karin Jeltsch (CDU/CSU): Viele Argumente wurden im Laufe dieser Debatte und der langwierigen Beratungen um die Neuregelung des Asylrechts ausgetauscht, mit Zahlen wurde hantiert. Lassen Sie mich als Entwicklungspolitikerin das Augenmerk auf einige Aspekte lenken, die in der Diskussion meiner Meinung nach zu wenig Beachtung fanden. Allein im Monat April 1993 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über 43 000 Asylbewerber registriert. An der Spitze der Herkunftsländer steht Rumänien mit über 12 500 Asylsuchenden. Auf die Staaten Ost- und Südosteuropas entfielen im letzten Monat über 73 % aller Asylbewerber. Sicher, hinter diesen Zahlen verbergen sich menschliche Einzelschicksale. Der Grund für die Flucht liegt in der großen Mehrheit der Fälle in der Suche nach besseren wirtschaftlichen Lebensbedingungen. Die verständlichen Motive derer, die aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik kommen möchten, weil sie sich dort ein besseres Schicksal erhoffen, sind jedoch zum Problem für unser Asylrecht geworden. Dieses Asylrecht, das allein den politisch Verfolgten Schutz und Sicherheit gewähren sollte, wurde zu einem Instrument unkontrollierter Zuwanderung. Die hohe Zahl der Asylbewerber, die die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht erfüllen, geht zu Lasten der politisch Verfolgten. Das Asylrecht ist ein Recht zum Schutz vor politischer Verfolgung, es kann kein Recht zur Beseitigung sozialer Notlagen sein. Die wirtschaftlichen Probleme der Welt können nicht in der Bundesrepublik gelöst werden. Der Ansatzpunkt für eine Lösung der Flüchtlingsproblematik muß deshalb langfristig in der Entwicklung von Lebensperspektiven in den Heimatländern derer liegen, die heute ihr Lebensglück bei uns suchen. Mit einer vernünftigen Politik der Fluchtursachenbekämpfung vor Ort kann zu einer Verringerung des Asylbewerberdrucks bei uns beigetragen werden. Konkret bedeutet dies: Unterstützung der gesellschaftlichen und ökonomischen Reformprozesse in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie in den Entwicklungsländern des Südens durch Wirtschaftshilfe und Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit. Denn Menschen flüchten nicht von dort, wo Wirtschaftsordnungen Raum für Eigeninitiative lassen, wo Rechtssicherheit herrscht, wo die Menschen an politischen Prozessen beteiligt werden, wo Menschenrechte geachtet werden. Die große Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge, die das Asylrecht zum Mittel der Einwanderung von Hunderttausenden machen, erzeugen bei der Bevölkerung eine ablehnende Haltung gegenüber allen Ausländern. Sie bringen auch diejenigen in Mißkredit, für die das Asylrecht geschaffen wurde: die wirklich politisch Verfolgten. Die große Mehrheit der Bürger unseres Landes sagt „ja " zum Asylrecht für politisch Verfolgte, aber „nein" zum Mißbrauch des Asylrechts. Wir müssen in der Bevölkerung das Bewußtsein dafür wachhalten, daß in vielen Ländern der Welt gefoltert wird, daß politische Gefangene ohne Gerichtsverfahren in Kerkern verschwinden, daß Angehörige von Minderheiten wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Für Menschen, die auf Grund krasser Formen von Menschenrechtsverletzungen aus blanker Angst um ihr Leben aus ihrer Heimat flüchten, darf und wird das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden. Bei den Entwürfen, die heute zur Abstimmung anstehen, geht es um die Verhinderung von Asylmißbrauch, nicht um die Einschränkung des politischen Rechts auf Asyl. Es geht um Verfahrensfragen und es geht darum, Spielraum zu schaffen für Menschen, die wirklich in Not und Bedrängnis sind und unseres Schutzes bedürfen. Das ist die kurzfristige Lösung des Problems, die längerfristig durch Ursachenbekämpfung flankiert sein muß. Meine Damen und Herren, weil die Probleme jetzt drängen und wir jetzt handeln müssen, appelliere ich an Sie: Verweigern Sie sich der Lösung nicht, zu der es in der akuten Situation keine wirkliche Alternative gibt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13645* Dr. Uwe Jens (SPD): Ich gehe davon aus, es ging Ihnen allen so: Es gab nur wenige Gesetzesentscheidungen, die mich persönlich so stark bewegt und belastet haben wie die heutige Abstimmung über das Asylrecht, den Art. 16 GG. Es gab aber auch nur wenige Entscheidungen, die von den Bürgerinnen und Bürgern so differenziert beurteilt wurden wie die anstehende Entscheidung des Deutschen Bundestages. Schließlich geht es heute nicht nur um irgendein Gesetz, das bei anderen Mehrheitsverhältnissen schnell geändert werden könnte. Es geht auch nicht um einen beliebigen Paragraphen; es geht um ein Grundrecht, das unsere Verfassungsväter in ihrem Wesensgehalt als unantastbar bewertet haben. Selten ist eine Abstimmung auch deshalb für mich so zu einer Gewissensfrage geworden wie diese. Ich stelle mir manchmal vor, daß dieses Rest-Asylrecht, das geschaffen werden soll, in ganz Europa gelten könnte. Mein Onkel, der 1935 Deutschland verlassen hat, weil er jüdischen Glaubens war, wäre unter diesen Bedingungen nicht aus Deutschland herausgekommen. Die Rechtsprechung in den Niederlanden weist zum Teil aus, daß selbst dort 1936 politische Verfolgung in Deutschland noch nicht anerkannt wurde. 1943 wurde mein Onkel, der in den Niederlanden Asyl bekommen hatte, doch noch von den nationalsozialistischen Schergen abgeholt und in Auschwitz ermordet. Die Freiheit, die unser Land ausgezeichnet hat, stirbt scheibchenweise; sie wird nicht von heute auf morgen durch einen Glockenschlag vom Kirchturm abgeschafft. Aber dieses Land unserer Väter wird durch die heutige Entscheidung wohl ein anderes werden. Die Gewalt eskaliert, und die Toleranz geht immer mehr verloren. Die innenpolitische Entwicklung scheint in eine falsche Richtung zu driften. Die Behauptung, Bonn sei „gleich Weimar" , ist falsch. Aber die Parallelen werden häufiger, und das politische Fehlverhalten der Verantwortlichen ist manchmal unübersehbar. Mit der sog. Drittstaatenregelung wird aus meiner Sicht de facto, nicht de jure das Recht für politisch Verfolgte, Asyl zu beantragen, in unserem Lande abgeschafft. Selbstverständlich erkenne ich, daß es zur Zeit in den Ländern um uns herum keine politische Verfolgung gibt. Aber die Verhältnisse können sich ändern. Und sie ändern sich auch in der Bundesrepublik Deutschland. Grundrechte dürfen nach meiner Meinung aber nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen, nur weil es die jeweiligen politischen, sozialen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern. Es gibt und gab weniger einschneidende Maßnahmen. Die wirksame Verminderung des Problemes wäre aus meiner Sicht auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich gewesen. Die Abschiebung des Problems auf die Städte und Gemeinden durch die Bundesregierung wurde in einigen Ortsteilen zur unerträglichen Belastung. Als Ausweg wäre für mich das „niederländische Modell" ein effektiver Weg gewesen; aber dafür hätte die Bundesregierung die Verantwortung übernehmen müssen. In den Niederlanden ist das Problem jedenfalls ohne öffentlichen Streit zwischen den großen Parteien auf anständige Art und nicht zu Lasten der Flüchtlinge nachweisbar deutlich vermindert worden. Mit der Aussetzung der Verwaltungsgerichtsordnung gem. § 34a Abs. 2 hat die CDU den Rubikon für mich endgültig überschritten und das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Wer nachweisen kann, daß er nicht aus einem Drittstaat kommt, in den man ihn zurückschicken will, hat nicht die Möglichkeit, gegen diesen hoheitlichen Akt vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Die Möglichkeit einer Klage vom Ausland vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Farce. Dennoch wird die Neuerung, die von der CDU/CSU mit Brachialgewalt und aus meiner Sicht mit jeder Raffinesse durchgesetzt wurde, das Problem kaum verändern, geschweige denn lösen. Die Armutsflüchtlinge werden jetzt entweder nicht mehr Asyl beantragen, oder sie verschweigen, woher sie kommen. Sie werden durch unser neues Recht gewissermaßen zum Lügen gezwungen. Da unsere Grenze nicht durch einen „eisernen Vorhang" wieder geschlossen werden kann, werden die Armutsflüchtlinge zum Teil ohne jede Verwaltungskontrolle auf den schwarzen Arbeitsmarkt gedrängt, um sich dort für einen Niedrigstlohn wie in den Vereinigten Staaten zu verdingen. Aus diesen und vielen anderen Gründen kann ich persönlich nicht der Änderung des Asylrechts und der Einfügung des Art. 16a ins Grundgesetz zustimmen. Manchmal kann man sich des Gefühls nicht erwehren, daß wir uns zu einem Nationalstaat zurückentwickeln, und bestimmte politische Kräfte in dieser Republik wollen das auch. Dieser Weg muß jedoch in die Irre führen. Deutschland ist in die Europäische Gemeinschaft fest integriert, und die deutsche Wirtschaft ist ein Teil der Weltwirtschaft geworden. Wer diese Entwicklung bejaht und unterstützt, hätte die Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft und ein Einwanderungsgesetz befürworten müssen. Aber selbst diese kleinsten Schritte in die richtige Richtung stehen heute nicht auf der Tagesordnung. Der konservative Rückschritt, der mit der Abschaffung des liberalen Asylrechts aus meiner Sicht verbunden ist, führt in die falsche Richtung. Er wird unserem Land langfristig mehr Schaden zufügen als kurzfristig Nutzen bringen. Das Problem des zunehmenden Rechtsradikalismus wird auf diese Weise nicht gelöst, sondern neuen Auftrieb bekommen. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): Unser Land kann es sich nicht länger leisten, daß jährlich eine halbe Million Menschen aus wirtschaftlichen Gründen Aufnahme bei uns sucht — bei allem menschlichen Verständnis für das Schicksal der betroffenen Menschen. Es ist deshalb höchste Zeit, daß wir heute gesetzliche Maßnahmen gegen den massenhaften Mißbrauch des Asylrechts ergreifen und daß wir dem schrankenlosen Zutritt hunderttausender Wirtschaftsasylanten in unser Land einen Riegel vorschieben. Der dramatisch voranschreitende Mißbrauch führt nicht nur zu einer Radikalisierung weiter Bevölkerungskreise. Er gefährdet auch die politische Stabilität Deutschlands, das in der ganzen Welt das großzügigste und liberalste Asylgesetz hat — ein Gesetz, das in einer Zeit verabschiedet worden ist, zu der niemand die heutige Situation in Europa und in der Welt voraussehen konnte. 13646* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Alle bisherigen Maßnahmen zur Einschränkung des hunderttausendfachen Asylmißbrauchs haben nicht zu einer Erleichterung der Situation geführt. Im Gegenteil — wenn wir das Asylgesetz jetzt nicht ändern oder ergänzen, müssen wir befürchten, daß bald eine Entwicklung eintritt, die wir nicht mehr im Griff haben, eine Entwicklung, welche die Existenz unseres Staates gefährdet. Diejenigen, die einer unbegrenzten Aufnahme von Asylbewerbern das Wort reden, müssen wissen, daß wir damit nicht die Probleme lösen, die es in den Entwicklungsländern und nun nach dem Umbruch in Europa auch in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion gibt. Das Wirtschaftschaos und die ethnischen Probleme in diesen Ländern schließen vielmehr eine künftige massenhafte Wanderungsbewegung in die Industrieländer der Europäischen Gemeinschaft nicht aus. Um so wichtiger ist es deshalb, daß wir jetzt handeln, bevor es zu spät ist. Das erwarten die Bürger von uns, und die Bürger haben auch ein Recht darauf, daß wir Politiker handeln und die notwendigen Entscheidungen treffen. Und absolut notwendig ist die Änderung des Grundgesetzes, damit der ungebremste Zustrom von Wirtschaftsasylanten unterbunden wird. Der Asylkompromiß eröffnet uns die Perspektive, die Problematik der ungezügelten Zuwanderung in den Griff zu bekommen. Und gleichzeitig stellt er sicher, daß die wirklich Verfolgten auch künftig Schutz bei uns finden, daß tatsächlich politisch Verfolgte auch in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Asyl haben und daß nur unbegründete Asylbegehren abgelehnt werden. Ein Vergleich der Asylbewerberzahlen in der Europäischen Gemeinschaft zeigt deutlich eine einseitige Lastenverteilung. Während in Großbritannien, Frankreich und Italien relativ wenige Asylbewerber Aufnahme finden, trägt Deutschland mit zuletzt ca. 440 000 Asylbewerbern im Jahre 1992 bei einer Anerkennungsquote von 4,3 % die Hauptlast. 70 % aller nach Europa kommenden Asylbewerber begehren Zutritt nach Deutschland. Wir müssen deshalb dringend zu einer Harmonisierung unseres Asylrechts mit dem Recht der übrigen europäischen Länder kommen. Nur eine gemeinsame europäische Regelung garantiert eine gerechte Aufteilung der Lasten. Gleichzeitig müssen wir die gezielte Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern verstärken. Wir müssen — gemeinsam mit den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, mit Japan und den USA — alle Anstrengungen unternehmen, Armut und ineffektive Wirtschaftsstrukturen in den Ländern zu bekämpfen, aus denen die Asylbewerber kommen. Als Abgeordnete haben wir für das Wohl unseres Landes zu sorgen. Wir haben gegenüber unserem Land und seinen Menschen eine besondere Verantwortung, die uns verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk abzuhalten. Ich werde deshalb der Änderung des Grundgesetzes zustimmen in dem Bewußtsein, daß auch nach der Änderung des Grundgesetzes dort weiterhin der Satz steht: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Das heißt: Auch nach dieser Grundgesetzänderung kann all denen Asyl gewährt werden, die tatsächlich politisch verfolgt sind. Der Mißbrauch des Gesetzes aber muß endlich aufhören. Heide Mattischeck (SPD): Asylrechtsdiskussionen sind nicht neu. Besonders die CSU hat das Thema Asyl bereits in den Landtagswahlkämpfen der Jahre 1982, 1986 und 1990 instrumentalisiert, um Ängste zu schüren und Vorurteile zu wecken oder zu verstärken. Nach Ende der Wahlkämpfe verschwand das Thema dann regelmäßig wieder in der Schublade. Anders seit 1991: Die Diskussion wird seitdem ununterbrochen angeheizt. Die Wortwahl ist verräterisch und menschenverachtend: Begriffe wie „Asylantenflut" , „Flüchtlingsschwemme" , „Asylmißbrauch" , „Überfremdung", „Ausländerkriminalität" und „Durchrassung" haben mit dazu beigetragen, ein Klima der Wut und des Hasses zu erzeugen. Ein Klima, in dem gewalttätige Übergriffe und Mordanschläge gegen und an Ausländerinnen und Ausländern zu einer schrecklichen Realität in unserem Lande wurden. Eine zweite Ursache für die Gewalttätigkeit in der Bundesrepublik, die ich in dieser Form nicht mehr für möglich gehalten hätte, liegt in den Auswirkungen der „geistig-moralischen Wendepolitik" seit 1982. Diese Politik der sozialen Kälte hat zu einer rigorosen Umverteilung von unten nach oben, zu massivem Sozialabbau, zu Wohnungsnot, zu Arbeitslosigkeit, zu Ausgrenzung statt Solidarität gegenüber Schwächeren geführt. Zuwanderung muß immer auch gesellschaftlich akzeptiert sein, das ist unbestritten. Es besteht durchaus Handlungsbedarf: Denn seit 1989 ist der Zuwanderungsdruck insbesondere aus Osteuropa in unser Land ganz erheblich gestiegen. Hinzu kommt eine große Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Eine Änderung des Art. 16 löst kein einziges dieser Probleme und schafft kein geeignetes Instrumentarium zur Lenkung von Einwanderung. Die beabsichtigte Grundgesetzänderung ist eine Politik der Abwehr und der Abschottung. Von Politikerinnen und Politikern wird zu Recht erwartet, daß sie reale Entwicklungen zur Kenntnis nehmen und daraus zukunftsorientierte Politik gestalten. Diese Bedingungen erfüllt die Aushöhlung des Art. 16 nicht! Richtig wäre es gewesen, für eine humane Zuwanderungspolitik einen möglichst breiten Konsens auch in der Bevölkerung herzustellen, anstatt Angst und Abwehr zu erzeugen. Die Lichterketten, an denen sich Hunderttausende von Menschen in unserem Land beteiligt haben, sind für mich ein hoffnungsvolles Zeichen gewesen. Für die Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik muß ein Gesamtkonzept im europäischen Rahmen gefunden werden. Daraus entstehende Belastungen dürfen aber nicht ausschließlich von der geographischen Lage einzelner Länder abhängig sein. Unter europäischer Regelung verstehe ich insbesondere nicht, daß wir uns mit einem Ring sicherer Drittstaaten umgeben. Denn damit bürden wir wesentlich ärmeren Staaten wie Polen und der Tschechischen Republik Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13647* diejenigen Lasten auf, die wir meinen nicht mehr tragen zu können. Ein Gesamtkonzept für Zuwanderung muß politisch Verfolgten ohne Einschränkung Zuflucht geben. Es muß Bürgerkriegsflüchtlingen für die Dauer der Fluchtursache Aufenthalt gewähren. Es muß sozial und ökonomisch begründeten weltweiten Wanderungsbewegungen gerecht werden. Unverzichtbare Eckpfeiler dazu sind eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, verstärkte Entwicklungshilfe, keine Waffenexporte, ein Einwanderungsgesetz, die Neuregelung des Staatsangehörigenrechts und der Staatsbürgerschaft und das kommunale Ausländerwahlrecht. Das Asylrecht bleibt zwar mit der geplanten Änderung formal erhalten. Faktisch jedoch wird es abgeschafft, weil seine Inanspruchnahme weitgehend verhindert wird. Illegale Zuwanderung mit all ihren Folgen wird das Ergebnis sein. Ich lehne deshalb die vorliegenden Gesetzentwürfe sowie die Grundgesetzänderung ab. Markus Meckel (SPD): Endlich, sagt man im Land, endlich einigen sich die Parteien, um den Zustrom von Ausländern nach Deutschland zu begrenzen und zu steuern! Nicht wenige sagen auch: um das Ausländerproblem zu lösen. Ich halte letztere Formulierung zwar für falsch, denn es werden sich immer Menschen auf den Weg machen, wenn sie bei sich zu Hause politisch verfolgt sind oder eben auch einfach nur keine Perspektive mehr sehen. Doch klar ist: Wir müssen etwas tun. Wir wollen, daß wirklich politisch Verfolgte bei uns Zuflucht finden können, doch können wir nicht alle aufnehmen, denen es zu Hause schlecht geht. So ist das Wichtigste, das wir leisten müssen, diese Unterscheidungsfindung zu vereinfachen: Wer ist politisch verfolgt — und wir wissen, daß das nur eine kleine Minderheit ist von denen, die zu uns kommen — und wer will bei uns einfach besser leben, was für die meisten nun einfach nicht geht? Deshalb müssen sie nach schneller Entscheidung konsequent abgeschoben werden. Wie das alles zu machen ist, darüber ist den letzten Jahren viel gestritten worden — und es wurde von den Verantwortlichen in Bund und manchen Ländern viel versäumt, was schon längst zu machen war. Alle hoffen nun auf eine Grundgesetzänderung, durch die das Problem gelöst oder zumindest weitgehend entlastet wird. Genau das aber muß ich angesichts dieses Kompromisses grundlegend bezweifeln. Gewiß, die Westeuropäer haben uns mit dem Problem der Zuwanderung bisher schmählich alleingelassen. Was wir brauchen, ist aber ein gemeinsames Herangehen aller europäischen Staaten an dieses zumindest europäische Problem und eine entsprechende europäische Lastenverteilung. Eine nationale Lösung kann es nicht geben. Deshalb ist es gut, wenn jetzt durch das Abkommen mit Polen und — wie geplant — ein entsprechendes mit den Tschechen Regelungen in Angriff genommen werden, die auch unsere östlichen Nachbarn in die Pflicht nehmen. Wir müssen mit ihnen und den Westeuropäern gemeinsam das Problem der Wanderungsbewegung von Ost nach West in Angriff nehmen — und gerade den Polen und Tschechen bei der Lösung der Probleme, die das für sie bedeutet, helfen. Das könnte ein Einstieg in künftige multilaterale Abkommen sein, die hinführen zu europäischen Quotierungen, die den übergroßen Stau von Flüchtlingen in Deutschland abbauen. Insbesondere aber brauchen wir eine große gemeinsame Kraftanstrengung aller westeuropäischen Staaten, um mitzuhelfen, daß die Menschen in ihren Herkunftsländern wieder eine Perspektive haben können. Doch was ist das Problem an der hier heute in Aussicht genommenen Regelung? Unsere östlichen Nachbarn haben in dem schwierigen Transformationsprozeß, in dem sie sich nach dem Zusammenbrechen des Kommunismus befinden, große Schwierigkeiten, mit den großen Flüchtlingsströmen fertig zu werden. Es fehlen weitgehend sowohl die administrativen wie justiziellen Möglichkeiten, die nun mit großer Anstrengung aufgebaut und entwickelt werden müssen. Dazu kommt eine labile innenpolitische Situation, die leicht durch nationalistische Strömungen ins Wanken kommen kann, woran wir als unmittelbare westliche Nachbarn gewiß kein Interesse haben können. Polen hat im letzten Jahr 560 Anträge für einen Flüchtlingsstatus bearbeitet, die Tschechische Republik 2 000. Über Polen aber kamen 1992 schätzungsweise 100 000 Menschen nach Deutschland. Selbst wenn mit deutscher Hilfe sehr schnell Administrationen und Unterkünfte aufgebaut werden und eine entsprechende Asylgesetzgebung verabschiedet wird, wird es Jahre dauern, bis für zehn- oder gar hunderttausende Flüchtlinge solche Möglichkeiten geschaffen werden können, wie sie von der Genfer Flüchtlingskonvention gefordert werden. In Aussicht genommene Übergangsregelungen sind aber so unverbindlich und vage, daß sie die deutsche Politik in Zukunft vor sehr problematische Alternativen stellen werden. Wenn wir in Deutschland eine spürbare Entlastung haben wollen, müßten wir möglichst schnell möglichst viele der — ich bleibe bei Polen und den Zahlen von 1992 — 100 000 über Polen Gekommenen dorthin zurückschicken, wobei sie von dort entweder selbst heimkehren oder abgeschoben werden, falls sie nicht dort einen Asylantrag stellen. Keiner kann heute wissen, wie viele von ihnen was tun werden. Nun gehört es zur Definition eines sicheren Drittstaates, daß in diesem Land die Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch praktiziert werden kann und wird („in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist" GG neu Art. 16a [2]). Polen und die anderen östlichen Nachbarn werden dazu bei so hohen Flüchtlingszahlen jedoch sobald nicht in der Lage sein. Schieben wir aber trotzdem — entsprechend unserem innenpolitischen Druck — mehr Flüchtlinge dorthin zurück, als sie verkraften können, entsteht eine doppelte Gefahr: Zum einen, davon sprach ich schon, könnte es zu einer gefährlichen Instabilisierung der innenpolitischen Lage in diesen Ländern kommen, zum anderen widerspräche es unserem Grundgesetz auch in der veränderten Fassung, und durch eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde die ganze Regelung außer 13648* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Kraft gesetzt (am Rückschub der Flüchtlinge nach Polen und in die Tschechische Republik liegt ja der ganze erhoffte Effekt). Will man diese Gefahren vermeiden und schiebt nur in dem verantwortbaren Maße in diese Länder zurück, wie sie die Möglichkeiten dafür geschaffen haben, wird es in Deutschland kaum eine Entlastung geben. Das heißt, der vorliegende Kompromiß ist eine auf Hoffnung gebaute Scheinlösung, die unseren Problemen vor Ort nicht hilft. Heute will, wie ich glaube, die Mehrheit der Bevölkerung eine Einigung der Parteien auf eine Rechtsänderung, die die Probleme wirklich lösen hilft und die oft ungeheuren Belastungen vor Ort mindert. Ich kann die erwartete und erhoffte Problemlösung oder zumindest Problemminderung in dem vorliegenden Kompromiß nicht sehen und ihm deshalb nicht zustimmen. Ich befürchte sehr, daß die heutige Entscheidung in Verkennung der Lage zwar heute begrüßt wird, sie aber schon nach wenigen Monaten in ganz Deutschland, besonders aber im Osten Deutschlands, zu großen Enttäuschungen führen wird. Die Menschen werden sich getäuscht vorkommen, was die Politikverdrossenheit nur verstärkt und die Demokratie schwächt. Ulrike Mehl (SPD): Die Diskussion über die Änderung des Grundgesetzes in Sachen Asyl ist lang und facettenreich. Ich habe mich manchmal gefragt, was hier eigentlich tatsächlich diskutiert wird. Geht es darum, ein Problem zu lösen oder wenigstens abzumildern, oder geht es um eine politische Kraftprobe? Tatsache ist, daß die CDU/CSU im Bundestag in den 21/2 Jahren, die ich diesem Hause angehöre, nichts anderes getan hat, als eine Änderung im Grundgesetz zu fordern, und dies, obwohl sie weiß, daß diese Änderung keinesfalls den gewünschten Effekt der Zuwanderungsverminderung bringen wird. Alle Vorschläge, die tatsächlich die Kommunen entlasten können, z. B. eine massive Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, kamen von der SPD. Ich glaube, daß die Entscheidung, die heute getroffen werden soll, nicht mehr viel mit den eigentlichen Inhalten des Zuwanderungsproblemes zu tun hat. Vielmehr hat insbesondere die CDU/CSU ein öffentliches Diskussionsfeuer entfacht, das sie selbst nicht mehr zu bändigen weiß, und jetzt geht es nur noch darum, dieses Thema vom Tisch zu kriegen. Daß vor diesem irrationalen Hintergrund inzwischen viele um den Bestand unserer Demokratie fürchten, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich achte ihre Motive, wenn sie sich heute für ein Ja entscheiden. Für mich ist bei einer solchen Entscheidung aber grundlegend wichtig, ob sie geeignet ist, das anstehende Problem zu lösen oder wenigstens in dieser Richtung deutlich zu wirken. Wenn ich mich dazu entschließe, mir bisher wichtige Positionen aufzugeben, weil die Menschen in den Kommunen hier eine Lösung wollen, dann kann ich doch nur etwas zur Entscheidung anbieten, was die Kommunen und damit die Menschen vor Ort entlastet. Genau dies sehe ich bei der heute zu entscheidenden Grundgesetzänderung nicht. Die Kommunen werden morgen, nächsten Monat und auch in einigen Monaten nichts von Entlastung spüren. Im Gegenteil, die Belastungen werden zunehmen, und damit wird auch der Unmut in der Bevölkerung weiter wachsen. Während wir monatelang über eine von der CDU/CSU gewollte Grundgesetzänderung diskutierten, verging kostbare Zeit, Behörden und Vorschriften für Verfahren leistungsfähiger zu gestalten. Ursachen für die enorm emotionale Asyldiskussion in der Öffentlichkeit sind doch im wesentlichen folgende: — Wir haben seit etlichen Jahren einen drastischen Wohnungsmangel. — Unser Wohlstandssystem hat seine ökologischen, wahrscheinlich auch ökonomischen Grenzen erreicht, was durch die deutsche Einheit verschärft wurde. Jetzt muß Wohlstand abgebaut werden. Dies allein ist schon Sprengstoff genug. — Der Abstand zwischen Arm und Reich hat sich in den vergangenen zehn Jahren dramatisch verschärft, wir sind eine Zwei-Drittel-Gesellschaft geworden. — Der Ostblock ist, was ja alle gewünscht haben, zusammengebrochen, und in der Folge sind unsere Ostgrenzen relativ offen. Besondere Bitterkeit in die Diskussion hat die Tatsache hineingebracht, daß die Kommunen für einen großen Teil der Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern aufkommen müssen, und dies in einer Zeit, in der immer mehr kostenträchtige Aufgaben den Kommunen aufgeladen werden. Es geht in der politischen und öffentlichen Diskussion längst nicht mehr darum, daß ein wesentlicher Engpass die Wohnungsnot ist und wir klären müssen, wie dies abzustellen ist, ob wirklich zu viele Asylbewerber im Lande sind und wie wir ihre Begehren nach Asyl schnell überprüfen können. Die Bundesregierung hat sich nicht bemüßigt gefühlt, die Kommunen durch entsprechende Verfahren zu entlasten, sondern sie wollte als einziges Ziel das Grundgesetz ändern und die SPD in die Knie zwingen. Dabei weiß sie genau, daß diese Änderung den Zuwanderungsdrang aus armen Ländern nicht vermindern wird, weil kein Asylbewerber, der sich im Inland meldet, gezwungen werden kann zu sagen, woher er kommt. Er kann also auch nicht abgeschoben werden und ist somit im Verfahren und von Kommunen unterzubringen. Sie weiß genau, daß ein großes Problem in der Dauer der Verfahren liegt. Es ist durchaus normal, daß ein Asylbewerber erst nach einem Jahr zur ersten Anhörung geladen wird. Sie weiß genau, daß der Zustrom aus dem Osten nicht zu stoppen ist, sondern die Menschen wahrscheinlich in großer Zahl in die Illegalität marschieren und damit das Problem auf die Polizei verschoben wird. Warum hat sich die Bundesregierung nicht bemüßigt gefühlt, eigene Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung zu entwickeln und sich endlich mal mit dem Problem der Schlepperorganisationen auseinan- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13649* derzusetzen, statt seelenruhig zu warten, bis es an der Basis kocht? Die SPD muß sich allerdings fragen lassen, warum sie den Bundesparteitagsbeschluß, nämlich wirklich ein Gesetzespaket mit Doppelstaatsangehörigkeit und Option auf ein Zuwanderungsgesetz, unter dem Druck der Verhandlungen nicht durchsetzen konnte. Stattdessen stehen wir heute vor einem vermeintlichen Paket, das eigentlich keines ist, das versucht, unsere Probleme auf Länder mit noch wackeligen Demokratien, nämlich Polen und die Tschechische Republik, abzuwälzen, das unsere Kommunen nicht im notwendigen Maß entlasten wird, das noch nicht einmal die Frage der Finanzierung von Kriegsflüchtlingen klärt. Stattdessen wird im ehemaligen Jugoslawien mißhandelten und vergewaltigten Frauen erklärt, ihre Situation sei kein Grund für Asyl, und desertierte Soldaten werden zurückgeschickt, obwohl man sich ausmalen kann, was denen blüht, und man sich eigentlich über jeden, der nicht mehr mitschießen will, freuen müßte. Wir öffnen die Grenzen mit Freude Richtung Westen, weil wir davon profitieren, im Osten dürfen dagegen nun die Polen und Tschechen versuchen, ihre Grenzen abzuschotten. Wenn dann ein politisch verfolgter Russe seinen Verfolgern in die Hände fällt, weil in Polen die Uhren noch etwas anders gehen, tut uns das dann zwar leid, im Ergebnis hat der Betroffene aber Pech gehabt. Während wir uns hier jahrelang darüber streiten, ob die Flüchtlinge menschenwürdig untergebracht sind, fragt keiner mehr danach, ob dies in Polen der Fall sein wird. Ich weiß, daß wir auf unserem Boden nicht die Probleme dieser Welt lösen können. Ich weiß auch, daß die Bereitschaft unserer Bevölkerung diesen Trend mitzumachen begrenzt ist. Das muß und will ich ernst nehmen. Aber ebenso muß ich den Menschen auch klarmachen, daß diese Änderung im Grundgesetz genausowenig die Migrationsbewegung der Welt aufhalten wird. Ich halte das Grundgesetz durchaus nicht in allen Punkten für unantastbar. Wenn eine GrundgesetzÄnderung Probleme lösen könnte, wäre ich bereit, darüber zu reden. Aber in diesem Fall versuchen die reichen Westeuropäer ihre ureigensten Probleme, statt sie zu lösen, in Richtung Osten weiterzuschieben. Sollen doch die die Mauern bauen, und im übrigen wollen die ja auch mal irgendwann in die EG. Ich habe die große Befürchtung, daß unsere Kommunen auch weiterhin unverändert vor den alten Problemen, wie der Unterbringung ausländischer Mitbürger, stehen werden und die Bevölkerung erkennen muß, daß hier lediglich ein riesiger politischer Machtkampf sein Ende gefunden hat. Wie sich dann der Unmut der Bürgerinnen und Bürger ausdrücken wird, ist wohl nicht kalkulierbar. Ich werde dieser Grundgesetzänderung nicht zustimmen. Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Mit einer größeren Gruppe von SPD-Abgeordneten lehne ich den „ Asylkompromiß " ab, „weil er die Gefahr in sich birgt, daß tatsächlich politisch verfolgte Menschen in Zukunft keinen Schutz mehr bei uns finden werden". Die auch von mir unterzeichnete „Erklärung zur Abstimmung über die Änderung des Artikels 16 Grundgesetz" will ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber auf zwei verfassungsrechtliche Aspekte hinweisen, die in der bisherigen Diskussion nur unzureichend beachtet worden sind. Vielfach wird angenommen, die Drittstaatenregelung des vorgesehenen Art. 16 a Abs. 2 GG gelte nicht ohne weiteres für diejenigen Asylbewerber, die per Schiff oder Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, jedenfalls dann nicht, wenn der Reiseweg nicht festgestellt werden kann. Diese Auffassung hält nach meiner Überzeugung einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Denn Schiffe und Flugzeuge sind nach geltendem Völkerrecht Teil des Territoriums des Flaggenstaates, was sich unmittelbar auf die Feststellung der Strafgewalt auf Schiffen oder in Flugzeugen nach internationalem Strafrecht auswirkt. Deshalb kommt ein Asylbewerber, der auf einem Schiff mit polnischer Flagge oder in einem russischem Flugzeug einreist, unmittelbar über Polen bzw. über Rußland in die Bundesrepublik, ohne daß es der Feststellung des Reiseweges bedürfte. Die behauptete Lücke im neuen „Asylrecht" gibt es also in Wahrheit nicht. Dieses ist wasserdicht. Mit meinem zweiten Hinweis beziehe ich mich auf die Auseinandersetzung um die Verfassungsmäßigkeit des vorgesehenen Paragraph 34a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes. Zutreffend hat mein Fraktionskollege Dr. Hans-Jochen Vogel bei verschiedenen Gelegenheiten und zuletzt in einer gemäß Paragraph 31 der Geschäftsordnung abgegebenen Erklärung darauf hingewiesen, daß die vorgesehene Regelung verfassungswidrig ist. Auch nach meiner Überzeugung ist es mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar, den Gerichten die vorläufige Aussetzung von Verwaltungsakten, die im Falle ihres Vollzugs in zentrale Rechtsgüter eines Menschen eingreifen, ausnahmslos, also auch dann zu verbieten, wenn die Abschiebung offensichtlich rechtswidrig ist, weil der Betreffende entgegen der Feststellung der Verwaltungsbehörde nachweisbar nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist oder weil ihm im konkreten Fall ausnahmsweise im Drittstaat oder in einem Staate, in den er weiter abgeschoben werden kann, politische Verfolgung, insbesondere Folter oder eine sonstige unmenschliche Behandlung, droht. Alle Versuche der SPD-Verhandlungsführer, in Gesprächen mit dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Schäuble und zuletzt auch mit Bundeskanzler Dr. Kohl eine Änderung des Paragraph 34 a Abs. 2 zu erreichen, blieben ergebnislos. Für die verfassungsrechtliche Beurteilung dieses Vorganges scheint mir bedeutsam, daß diesem Konflikt eine diametral entgegengesetzte Auslegung des vorgesehenen Grundgesetzartikels 16a Abs. 2 Satz 3 zugrunde liegt. Dieser lautet: „In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden" . Die SPD versteht 13650* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 diesen Satz so, daß er nur erlaubt, daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden, keineswegs aber gebietet, daß solche Maßnahmen nicht im Einzelfall von den Gerichten ausgesetzt werden können. Im Gegensatz dazu hat Dr. Schäuble unter Überreichung eines gutachtlichen Vermerks gegenüber dem SPD-Fraktionsvorsitzenden HansUlrich Klose die Auffassung vertreten, die einfachrechtliche Norm des Paragraphen 34 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz werde durch den neuen Artikel 16 a Abs. 2 Satz 3 GG abgedeckt. Damit steht fest, daß der vorgesehene Artikel 16 a GG in einem zentralen Punkt von der Regierungskoalition einerseits und der SPD-Fraktion andererseits völlig unterschiedlich verstanden wird. Die scheinbare Einigung über den Wortlaut des neuen Grundgesetzartikels ändert also nichts daran, daß über dessen Inhalt ausweislich des vorliegenden Schriftwechsels ein offener Dissens besteht. Einer Grundgesetzänderung, über deren Inhalt die beiden größten Bundestagsfraktionen in einem entscheidenden Punkt uneinig sind kann ich nicht zustimmen. Alfons Müller (Wesseling) (CDU/CSU): Um es gleich vorweg deutlich zu machen: Ich werde heute für die Ergänzung des Grundgesetzes stimmen. Nach meiner Erfahrung — besonders als langjähriger Bürgermeister der Stadt Wesseling — kann es nicht länger bei der bisherigen Praxis bleiben, wonach in immer größerer Zahl Asylbewerber unberechtigt und unkontrolliert in unser Land strömen. Als langjähriger ausländerpolitischer Sprecher der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, CDA, von 1980 bis 1990, habe ich mich immer wieder für eine rationale und ethisch verantwortbare Asylpolitik eingesetzt. Die unter meiner Leitung verfaßten Diskussionspapiere, ausländerpolitischen Leitsätze und Vorschläge zur Änderung des Ausländerrechts machen das ebenso deutlich wie meine Reden im Deutschen Bundestag. In den vergangenen 12 Jahren war sicherlich die Diskussion der Flüchtlingsprobleme und die Flüchtlingspolitik auf Bundes- und Landesebene oft zu sehr von kurzfristigen Reaktionen auf einzelne Probleme und Entwicklungen geprägt. Viele von uns haben lange Zeit geglaubt, man könne mit Einzelmaßnahmen dem schwierigen Problem der Asyl- und Flüchtlingspolitik gerecht werden. Das hat sich leider als ein Trugschluß erwiesen. Auch ich habe über Jahre hinweg geglaubt, wir würden ohne Grundgesetzänderung den Zustrom sozial verantwortlich steuern können. Spätestens jedoch seit dem Zerfall des Kommunismus ist die Zahl der nicht begründeten Asylsuchenden so sprunghaft angestiegen, daß selbst unser Land, das mit Recht als eines der reichsten und leistungsstarken Industrieländer gilt, mehr und mehr überfordert wird. In der oft emotional geführten Debatte wird gern übersehen, daß wir neben den fast 500 000 Asylbewerbern weitere hunderttausende Übersiedler aus den ehemaligen Ostblockländern Jahr für Jahr aufnehmen. Hinzu kommt, daß Deutschland bislang die meisten Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aufgenommen hat und weiter aufnimmt. Im Vergleich zu den anderen Nachbarländern haben wir am meisten geholfen. Ich habe immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß jeder Mensch auf der Welt, der im Sinne von Art. 16 GG aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wird und Gefahr für Leib und Leben zu befürchten hat, bei uns in Deutschland Schutz und Unterkunft finden muß. Dieses Grundrecht bleibt auch nach der heute zu beschließenden Grundgesetzänderung erhalten. Wir können aber nicht länger das ganze Elend dieser Welt, vor allem Armut und materielle Not, bei uns in Deutschland lösen. Wenn über 90 % aller asylsuchenden Menschen, ohne verfolgt zu sein, zu uns kommen, da sie bei uns eine bessere Lebensperspektive sehen, so ist das zwar menschlich verständlich, überfordert jedoch total unsere wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten. Gerade weil wir das Asylrecht in seinem Kern erhalten wollen, müssen wir eine Überforderung unserer Hilfsmöglichkeiten unbedingt vermeiden. Es kann auch nicht richtig sein, daß Menschen in großer Zahl ihre Heimat verlassen müssen, um anderswo und außerhalb ihres Kulturkreises besser leben zu können. Unsere Aufgabe muß es sein, die Fluchtursachen zu beseitigen helfen. Mit aller Konsequenz müssen wir uns darum bemühen, — die Achtung der Menschenrechte in allen Ländern der Welt zu fördern, — zur Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen beizutragen, — mitzuhelfen, durch gezielte Entwicklungspolitik Armut und materielle Not zu überwinden. Deutschland hat auf Grund seiner Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus das liberalste Asylrecht der ganzen Welt. Es kann aber nicht länger sein, daß 70 % aller Flüchtlinge Aufnahme bei uns suchen und bislang auch finden. Kriminelle Schlepperbanden beuten oft schamlos die Not der armen Flüchtlinge aus und bringen die Menschen in unverantwortlicher Weise in unser Land. Die Folge ist, daß die hoffnungslos überforderten Kommunen gar nicht mehr in der Lage sind, die betroffenen Menschen menschenwürdig unterzubringen. Ich schäme mich für die Verhältnisse in manchen Notunterkünften. Das ist oft unmenschlich und hat mit unseren christlich-sozialen Grundsätzen nichts mehr zu tun. Es muß ganz besonders Aufgabe der Unionsparteien mit ihrer Bindung an das christliche Verständnis vom Menschen sein, durch eine rationale und ethische verantwortbare Flüchtlingspolitik die in den vergangenen Jahren aufgetretenen scheinbaren Widersprüche zwischen ethischen Grundsätzen und christlicher Nächstenliebe einerseits sowie praktisch-politischen Erfordernissen andererseits zu überwinden. Jede andere Politik läßt nicht nur die Probleme ungelöst und führt zu einer Spaltung unserer Gesellschaft, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13651* sondern trägt auch zu einer weiteren Aushöhlung christlicher Wertvorstellungen im Bewußtsein der Bevölkerung und damit zu einer Verschärfung der Sinn- und Wertkrise in unserer Gesellschaft bei. Ich stehe uneingeschränkt zum Asylkompromiß und gebe den heute zu beschließenden Gesetzen meine Zustimmung. Peter Paterna (SPD): Der Parteienkompromiß der SPD mit den Koalitionsfraktionen vom 6. Dezember 1992, für uns ergänzt durch den Parteiratsbeschluß vom 14. Dezember, ließ grundlegende Veränderungen in den letzten 5 Monaten weder vor Einbringung der Gesetze noch in den Einzelberatungen zu. Auch die Sachverständigen konnten in den Anhörungen mit ihren Einwänden und Anregungen keinen prägenden Einfluß auf die Gesetzgebung mehr nehmen. Ich habe großen Respekt davor, mit welcher Gründlichkeit und Hartnäckigkeit unsere Verhandlungsführer in der Zwischenzeit gearbeitet haben. Die wesentlichen Gründe für meine Ablehnung liegen aber nicht in den Details, die heute zur Beschlußfassung anstehen, sondern bereits im „Parteienkompromiß" von Anfang Dezember und seiner Vorgeschichte. CDU und CSU haben nachweisbar die Asylproblematik angeheizt und demagogisch verkürzt. Am entlarvendsten ist für mich das Zitat des früheren CDU-Landesvorsitzenden von Niedersachsen, Stock, der an einem Wahlabend sagte: „Das Thema Asyl hat uns gutgetan." Auch die „SPD-Asylanten" des damaligen CDU-Generalsekretärs Rühe sind noch in Erinnerung. Auch mit Begriffen wie „Asyl-Tourismus", „Scheinasylanten", „multikriminelle Gesellschaft" und ähnlichen Formulierungen ist in der Bevölkerung das Klima aufgeheizt und geistig vergiftet worden. Die Wortwahl hat einen Eindruck erzeugt, als bräche eine existenzbedrohende Naturkatastrophe über uns herein. Gleichzeitig führte die CDU/CSU eine Debatte um den Art. 16 GG, in der sie den Eindruck erweckte, sie verfüge über Patentrezepte, wie wirksame Dämme gegen diese Naturkatastrophe gebaut werden könnten, wenn nur die SPD zu einer Grundgesetzänderung bereit wäre. Für mich besonders ärgerlich ist, daß sich die SPD diese Debatte in dieser Form hat aufzwingen lassen, statt alles daranzusetzen, die Demagogie dieser Kampagne zu entlarven. Statt dessen haben wir uns in eine abstrakte Diskussion über die Frage verwickeln lassen, ob wir bereit wären, Art. 16 GG zu ändern oder nicht, ohne daß über viele Monate die Koalition in der Lage gewesen wäre, überhaupt einen konkreten Änderungsvorschlag zu präsentieren. Wer immer welchen Teil der Verantwortung für wachsende Ausländerfeindlichkeit in unserem Land zu tragen hat: Für mich sind am erschreckendsten nicht die wenigen tausend potentiellen Täter, die aktiv zu Mord und Mordversuch bereit sind. Viel erschreckender ist, daß diese potentiellen Mörder sich als Erfüllungsgehilfen einer dumpfen Ausländerfeindlichkeit in wachsenden Teilen der Bevölkerung betrachten können, die diese Exzesse zwar verurteilt, unseren demokratischen Rechtsstaat aber für zu schlapp hält, mit diesem als Existenzbedrohung empfundenen Problem fertig zu werden, und für rechtsradikale Angriffe auf „das System" empfänglich wird. In dieser psychologischen Situation wären die Parteien zwar schlecht beraten gewesen, die Sorgen und Ängste der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen und das Problem zu verniedlichen. Niemand kann eine ständig wachsende Zuwanderung unbegrenzt einfach hinnehmen und verantworten. Es wäre aber erforderlich gewesen und ist weiterhin erforderlich, die Problembeschreibung zu versachlichen sowie die Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen nüchtern zu definieren. Dazu gehören folgende Tatsachen: — Deutschland hätte die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Menschenrechtskonvention und anderer völkerrechtlich bindender Verträge auch dann zu beachten, wenn es ein Grundrecht auf Asyl bei uns gar nicht gäbe. — Jeder Versuch, den Großteil der nach Deutschland strebenden Flüchtlinge bereits an den Grenzen aufzuhalten, ist unrealistisch (offene Grenzen in der EG; 1 100 km „grüne Grenze" mit Polen und der Tschechischen Republik). — Wer seine Gesundheit und sein Leben und das seiner Kinder nicht durch politische Verfolgung, sondern aus wirtschaftlicher Not bedroht sieht und deshalb seine Heimat verläßt, handelt nicht unmoralisch und verwerflich. — Wer über das Asylrecht einen Aufenthalt in Deutschland zu erreichen versucht, tut dies auch deshalb, weil ihm anders als in anderen Ländern legale Alternativen nicht angeboten werden. — Nicht jeder, dem im Verwaltungsverfahren die Anerkennung als Asylbewerber verweigert wird, hält sich anschließend rechtswidrig und mißbräuchlich in Deutschland auf. Die geringe Anerkennungsquote, mit der Stimmung gemacht wird, wäre um ein Mehrfaches derjenigen zu ergänzen, die sich auf Grund anschließender Gerichtsbeschlüsse und insbesondere eines Bleiberechts aus diversen anderen Gründen legal bei uns aufhalten. — Wer mit Zuwanderungszahlen politischen Handlungsdruck erzeugt, sollte fair genug sein, auch die Abwanderungszahlen von Ausländern zu nennen. — Wer die Problematik der stark wachsenden Zahlen der Asylbewerber insbesondere auf dem Hintergrund mangelnden preiswerten Wohnraums, hoher Arbeitslosigkeit und knapper Sozialhilfemittel betrachtet, muß Abstand davon nehmen, allein eine Reform des Asylrechts zum Allheilmittel zu erklären. Gefordert wäre vielmehr eine umfassende Kriegsfolgen-Schlußgesetzgebung einschließlich der Revision eines völlig überholten Artikels 116 GG, ein zeitgemäßes Einbürgerungs- und Zuwanderungsrecht. — Eine objektive Grenze dafür, wann „das Boot voll" ist, gibt es nicht. Sie liegt in der subjektiven sozialen Befindlichkeit der Einheimischen: Für viele Menschen in den neuen Bundesländern war ein Ausländeranteil von 1 % schon zu hoch. — Es muß immer wieder bewußt gemacht werden, daß ständig 500 Millionen Menschen auf der Welt mit steigender Tendenz auf der Flucht sind, weil 13652* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 ihre Existenz bedroht ist, und daß dazu mindestens 15 bis 20 Millionen Menschen gehören, die nach der Definition des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen politische Flüchtlinge sind. Die Frage an Deutschland kann deshalb nicht sein, ob wir überhaupt Flüchtlinge aufzunehmen bereit sind, sondern wieviele es unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung sein müssen und in der jeweiligen ökonomischen Lage sein können. Es geht also nicht um alles oder nichts, sondern um ein vertretbares Maß. — Wer die Kosten der Zuwanderung addiert, müßte fairerweise die Einnahmen gegenüberstellen: Nach Untersuchungen auch konservativer Wirtschaftsinstitute unter dem Strich eine positive Bilanz für die deutsche Volkswirtschaft. — Es sollte auch der unterschwellige Eindruck vermieden werden, als hätten die flüchtenden Menschen im Grunde selbst schuld. Von vielfältigen anderen Ursachen abgesehen, kann uns die Tatsache nicht erspart bleiben, daß viele Fluchtursachen insbesondere in der sogenannten Dritten Welt von den Industrienationen mit zu verantworten sind. Jedenfalls muß das Bewußtsein dafür gestärkt werden, daß es in unserem wohlverstandenen Eigeninteresse liegt, nicht allen Einfallsreichtum darauf zu konzentrieren, Flüchtlingsströme an unseren Grenzen abzuwehren, sondern die Ursachen an den Quellen zu bekämpfen. Auch dies kann nicht zum Nulltarif zu haben sein, sondern fordert Opfer, für deren Bereitschaft die Politik das notwendige Verständnis zu vermitteln hat. — Außerdem ist immer wieder dafür zu werben, daß man wesentliche Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates nicht aus Opportunitätsgründen aufgeben darf, weil nach einem ersten Mal erfahrungsgemäß die Hemmschwelle für einen zweiten und dritten Fall herabgesetzt wird, so daß ein Erosionsprozeß in Gang gesetzt wird, der später auch diejenigen treffen kann, die sich zunächst einen Vorteil erhofften. Wer diese Tatsachen nicht einer breiten Bevölkerungsmehrheit bewußt macht, hat keine Chance, akzeptable Lösungen zu finden. Der wird vielmehr von einem als ungenügend empfundenen Eindämmungsversuch zum nächsten getrieben werden. Und solange die CDU/CSU glaubt, mit der Emotionalisierung gegen Ausländer parteitaktische Vorteile zu erringen, kann er noch so willfährige Kompromisse schließen — er wird der nächsten Diffamierung nicht entgehen. Am verheerendsten ist, daß das Ausländer- und Asylrecht zum Blitzableiter gemacht wird, um von viel wichtigeren und grundlegenden Fragen abzulenken: In den Menschen wächst die Angst um die Zukunft aus Unsicherheit. — Viele haben konkrete Sorgen wegen wachsender Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Einsamkeit und mangelhafter Versorgung im Alter. — Bindungen an familiäre und soziale Milieus lösen sich auf. — Wenn der wirtschaftliche Wohlstand stagniert oder sogar sinkt, schwindet die Hoffnung der Benachteiligten auf Besserung und wächst die Sorge der Privilegierten und Erfolgreichen um den sicher geglaubten Besitzstand. — Die sozialen Sicherungssysteme werden brüchig, die Produktivität wächst schneller als die Absatzmärkte, die Kannibalisierungseffekte im Wettbewerb der priviligierten Industriestaaten untereinander nehmen zu, Billiglohnländer mit industriellem Know-how gibt es jetzt nicht nur in Fernost, sondern auch in der Nachbarschaft insbesondere Deutschlands. Das sind einige der wahren Gründe, die bei vielen zu Panikreaktionen gegenüber Ausländern führen. Es gibt viele tiefgreifende Ursachen für berechtigte Besorgnisse unserer Bürgerinnen und Bürger: — Die immer offensichtlicher werdende Konzeptlosigkeit für eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung und die daraus resultierende Angst vor unbeherrschbar wachsender Weltbevölkerung mit wachsenden Verteilungskämpfen und Flüchtlingsströmen. — Dazu die wachsende Ahnung, daß wir mit unserer Art des Wirtschaftens als Grundlage unseres Reichtums die Lebensgrundlagen auf der Erde nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch bei uns zerstören. — Dazu noch vor unserer westeuropäischen Haustür nicht mehr das simple Erklärungsmuster der Blocksysteme, sondern zusammenbrechende Volkswirtschaften mit lange aufgestauten und jetzt explodierenden ethnischen und religiösen Konflikten und die Ahnung, daß Somalia, Berg-Karabach und Jugoslawien keine einzelnen rasch vorübergehenden Betriebsunfälle sind, sondern Vorboten eines wachsenden Chaos, das unsere Stabilitätsinseln bedroht .. . Es gibt also wahrlich genug Grund, sich Sorgen zu machen, Angst zu haben. Nur allzu verständlich, daß unsere Bevölkerung nach Konzepten, Orientierung, Lösungskompetenz in der Politik verlangt. Nur allzu verständlich, wenn sie sich enttäuscht von einer unfähigen Regierung und einem scheinbar alternativlosen Mitwursteln der Opposition abwendet. Aber wer glaubt, mit einer Zustimmung zu diesem Asylkompromiß neue, positive Signale zu setzen, die Wende zum Besseren einzuleiten, die „Politikverdrossenheit" abzubauen, täuscht sich und die Öffentlichkeit, verschafft sich mal wieder eine kurze Atempause, um anschließend den Niedergang noch zu beschleunigen. Ich habe Verständnis für die Bevölkerung, die Handlungsfähigkeit bewiesen sehen möchte. Aber wenn die Einigung auf einen Kompromiß zum Selbstzweck wird und die tatsächlichen Inhalte kaum noch eine Rolle spielen, geht es an die Substanz unseres Politikverständnisses. Dann wursteln wir von Scheinlösung zu Scheinlösung, vernebeln die eigentlichen Konfliktursachen, lenken das Interesse statt auf neue Konzepte auf alte Sündenböcke. Und dabei demontieren wir um einer medienwirksamen Verschnaufpause Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13653* willen die Grundlage unseres Staates, nämlich die Prinzipien unserer Verfassung: — Das Rechtsstaatsprinzip, nach dem alles Verwaltungshandeln von unabhängigen Gerichten überprüfbar ist, wird aus Opportunitätsgründen für bestimmte Fallgruppen außer Kraft gesetzt, ohne den Mut zu haben, diese Demontage offenzulegen und Art. 19 Abs. 4 GG zu ändern. — Gegen die Bestimmung, nach der ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt nicht angetastet werden darf, wird verstoßen, ohne den Mut zu haben, Art. 19 Abs. 2 GG zu ändern. — Da bastelt man unter selbst erzeugtem Einigungsdruck einen Art. 16a GG, der unabhängig vom inhaltlichen Standpunkt nach Auffassung aller Verfassungsrechtler eine Mißgeburt ist. — Da läuft man zumindest Gefahr, bei der Umsetzung dieses sogenannten Asylkompromisses gegen Art. 1 und 2 unserer Verfassung zu verstoßen. (Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Art. 1 Abs. 2 GG: „Das deutsche Volk bekennt sich darin zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. " Art. 2 Abs. 2 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.") So gesehen ist die Beschlußlage zum Asylrecht am heutigen Tag kein einmaliger Vorgang, sondern hat Methode: Erst wird ein objektives Problem von den Konservativen auf Stammtischniveau vereinfacht und gleichzeitig aus parteipolitischem Egoismus in der Bedeutung übertrieben, dann eine Scheinlösung propagiert und die SPD mit öffentlichem Druck zur angeblich alternativlosen Mittäterschaft verleitet. Und wir lassen uns in immer kürzeren Abständen darauf ein, dem Publikum Regierungs- und Handlungsfähigkeit nach konservativem Strickmuster vorzugaukeln. — Früher der Radikalenerlaß, die Antiterrorgesetzgebung, — kürzlich die Unterstützung im Golfkrieg, die Scheinlösungen gegen Kriegswaffenexporte, — heute die Demontage des Asylrechts ohne konstruktive Alternativen, — morgen die Bundeswehr als bewaffneter Friedensschaffer ohne Konzept für die Behandlung mindestens 20 weiterer vergleichbarer akuter Krisenherde, — übermorgen der große Lauschangriff als angeblich wirksame Waffe gegen das organisierte Verbrechen... Gegen diese Methode, durch immer neue Gesetzgebung Handlungsdefizite der Regierung zu vertuschen, durch immer neue Scheinlösungen von den eigentlichen Ursachen und der Notwendigkeit für neue Konzepte abzulenken und den Regierten unangenehme Wahrheiten zu ersparen und dabei aus Opportunitätsgründen Verfassungsgrundsätze zu demontieren — gegen eine solche Entwicklung ist nach meiner Überzeugung spätestens ab heute im Parlament grundsätzlicher Widerstand geboten. Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Von mehreren Rednern der SPD ist heute mehrfach hervorgehoben worden, daß man es sich nicht leicht gemacht hätte. Wenn man die Zerstrittenheit in der SPD sieht, so ist das in der Tat richtig. Aber umgekehrt ist es nicht zulässig, aus der großen Einigkeit der Haltung der Union den Schluß zu ziehen, wir hätten es uns leichtgemacht. Auch bei uns hat es Debatten gegeben, z. B. über die Frage, ob es notwendig und sinnvoll ist, das individuelle Grundrecht auf Asyl durch eine institutionelle Garantie zu ersetzen. Ich nehme für meine Kollegen und mich jedenfalls in Anspruch, daß wir es uns sehr wohl schwergemacht haben. Manchmal habe ich im übrigen während der Debatte heute den Eindruck gehabt, daß einige Vertreter der Opposition es sich zu leicht machen. Es ist nämlich relativ leicht, hohe moralische Ziele gesinnungsethisch zu vertreten, denen keiner im Prinzip widersprechen möchte. Wie schön wäre es, wenn wir alle Probleme dieser Welt auf unsere Schultern laden könnten! Aber unseren Kräften sind Grenzen gesetzt. Diese Einsicht ist oft viel schwerer. Noch schwerer ist die Beantwortung der Frage, wie all die Menschen, die zu uns kommen wollen, hier Arbeit und Wohnung bekommen sollen und wie wir mit ihnen ein friedliches Zusammenleben gestalten. Wie sollen angesichts der großen Probleme in unserem Land auf Dauer die Sozialleistungen finanziert werden? Die Anerkennung der Wahrheit unserer begrenzten Kräfte ist die Vorausetzung jeden ethisch verantwortlichen Handelns. Es ist moralisch wenig überzeugend, die Forderung nach uneingeschänkt offenen Grenzen zu erheben — ohne zu sagen, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Moral muß sich in der Wirklichkeit bewähren. Ihr Kollege Wartenberg hat dazu in der Debatte vom 4. März 1993 zutreffend ausgeführt: Der universelle individualrechtliche Anspruch sollte die Bundesrepublik Deutschland deutlich von der Vergangenheit abheben. Auf der anderen Seite ist dieser universelle Anspruch immer eingegrenzt worden. Würde der Anspruch eingelöst, würde das Asylrecht nicht mehr funktionieren .. . Unser Verfassungsartikel hat letzten Endes immer mehr versprochen, als er halten konnte. Was wir heute beschließen, ist nicht die Abschaffung, sondern die legitime Einschränkung eines Grundrechtes. Eines der Hauptargumente von Teilen der Opposition gegen den Asylkompromiß besteht in der „Drittstaatenregelung". Sie mache es, so lautet das Argument, de facto unmöglich, das Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen, da die Bundesrepublik von sicheren Drittstaaten umgeben ist. In Wahrheit aber ist diese Regelung nur ein Versuch, die anderen Staaten Europas mit in die Verantwortung bei der Bewältigung der Wanderungsbewegung einzubinden. Die Wirksamkeit dieser Regelung, das hat der Kollege Wartenberg ebenfalls gezeigt, wird schon dadurch begrenzt, daß der Staat, der einen Asylbewerber 13654* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 abgibt, dem Aufnahmestaat nachweisen muß, daß er zuständig ist. Schon deshalb wird es keine Abschottung geben. Im übrigen verweise ich auf die Rede des Kollegen de With vom Vormittag, der sich mit den entsprechenden kritischen Anmerkungen des Kollegen Hirsch eindrucksvoll auseinandergesetzt hat. Im übrigen hat es die Opposition versäumt, den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen vom 7. Mai 1993 gerecht zu würdigen. Er ist Beweis dafür, daß wir die Zuwanderungsprobleme nicht auf dem Rücken der Nachbarn austragen wollen, sondern eine faire europäische Lastenteilung anstreben. Im einzelnen sind vier Punkte hervorzuheben: Erstens. Die Bundesrepublik Deutschland wird keine Personen rücküberstellen, die vor dem Inkrafttreten des neuen deutschen Asylrechts über Polen nach Deutschland gelangt sind. Zweitens. Im Jahre 1993 wird die Zahl der zurückzuführenden Personen auf 10 000 begrenzt. Drittens. Deutschland hat sich verpflichtet, bei außergewöhnlichen Ereignissen, die zu einem sprunghaften oder massiven Zustrom von Zuwanderern auf das Gebiet der Republik Polen führen, bestimmten Gruppen dieser Personen die Einreise zu gestatten. Viertens. Deutschland gewährt der Republik Polen in erheblichem Umfang finanzielle Leistungen zum Aufbau von Einrichtungen zur Aufnahme und zum Aufenthalt von Flüchtlingen und Asylbewerbern, zur Sicherung der polnischen Grenze sowie zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen. In den Jahren 1993 und 1994 wird Deutschland der Republik Polen eine Finanzhilfe von insgesamt 120 Millionen DM gewähren. Diese Vereinbarung ist in Polen mehrheitlich als faire Vereinbarung angesehen worden. Die auflagenstärkste polnische Tageszeitung „gazeta wyborcza" hat etwa geschrieben: Die deutsche Hilfe gibt uns die Chance, dieses Problem auf eine zivilisierte Art und Weise zu lösen. In Polen hat man erkannt, daß die Annäherung an Europa auch Pflichten und Lasten mit sich bringt. Daß die Bewältigung dieser Aufgabe unsere Sensibilität und Hilfsbereitschaft in besonderer Weise erfordert, ist klar. Bundesminister Seiters ist dafür zu danken, daß die Bundesregierung dies erkannt und entsprechend gehandelt hat. Auch aus meiner Tätigkeit in der Deutsch-Polnischen Gesellschaft heraus möchte ich uns alle ermutigen, auch in Zukunft unsere Augen vor den Schwierigkeiten in Polen nicht zu verschließen und die demokratische Stabilität unseres Nachbarlandes als hohes Gut in unserem ureigenen Interesse anzuerkennen. In der „Zeit" hat Martin Klinst die deutsch-polnische Übereinkunft als modellhaft gewürdigt: Der Vertrag zeigt vorbildlich, wie künftig eine europäische Lastenverteilung aussehen könnte. Was wir also heute tun, das verdient nicht die aufgeregten Aktivitäten von Gruppen vom Vormittag. Es gibt keinen Putsch gegen das Grundgesetz, es gibt keine Rechtfertigung für sogenannten „Widerstand". Heute morgen sind meine beiden Mitarbeiterinnen mit Gewalt daran gehindert worden, unser Büro zu erreichen. Wer glaubwürdig für offene Grenzen eintritt, darf anderen nicht den Weg versperren. Mit Nötigung und Gewalt läßt sich die Menschenwürde nicht verteidigen. Ich will damit nicht die Mehrheit der Demonstranten ihre idealistischen Beweggründe absprechen. Ich achte ihr Engagement für Asylbewerber. Aber ich erwarte von ihnen, daß sie auch meine Gründe respektieren, die mich dazu bringen, dem Asylkompromiß zuzustimmen. Bernd Reuter (SPD): Als ehemaliger Bürgermeister und Stadtrat sowie als Vorsitzender eines Unterbezirks meiner Partei kenne ich die immensen Probleme sehr genau, die durch die große Zahl der Asylbewerber bisher entstanden sind und noch entstehen werden. Ich weiß um die fast unerträglichen Zustände in vielen Städten und Gemeinden, die unter der ungerechten Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen zu leiden haben. Und ich weiß um den sozialen Sprengstoff, den der enorme Anstieg der Zuwanderung in sich birgt; fällt er doch zeitlich zusammen mit einer wirtschaftlichen Rezession und einer enormen Finanzbelastung der öffentlichen Haushalte durch die Vereinigung unseres Landes. Ich bin keinesfalls der Ansicht, daß im Ausländerrecht und in der Asylfrage alles so bleiben sollte wie bisher. Aber nach wie vor halte ich eine Grundgesetzänderung für den falschen Weg. Ich kann dem heute zur Debatte stehenden Gesetz nicht zustimmen: Zunächst aus historischen Gründen: Die Erfahrungen, die Deutsche während des nationalsozialistischen Unrechtssystems in der Emigration machten, führten dazu, daß sie nach ihrer Rückkehr fest dazu entschlossen waren, künftig den politisch Verfolgten wenigstens in Deutschland einen gesicherten Rechtsstatus zu verschaffen. Um diesen zu sichern, hatten wir uns in der Vergangenheit auf verschiedene Beschleunigungsgesetze verständigt; zuletzt im Oktober 1991 einigten wir uns mit der Regierungskoalition auf einen Kompromiß zur Beschleunigung der Asylverfahren. Im Februar 1992 wurde diese Vorlage als Gesetz verabschiedet. Viele Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellten dabei ihre Bedenken gegen dieses Gesetz zurück, weil sie glaubten damit eine Grundgesetzänderung verhindern zu können. Die Strategie der CDU/CSU zielte jedoch von Anfang an auf eine solche Grundgesetzänderung ab. Ich erinnere mich noch deutlich daran, daß die Union unmittelbar nach der am 10. Oktober 1991 getroffenen Vereinbarung erneut die Änderung des Artikels 16 unseres Grundgesetzes verlangte, ohne die Auswirkung des neuen Gesetzes abzuwarten. Anstatt den Mißbrauch nachhaltig zu bekämpfen und die vorhandenen gesetzlichen Instrumentarien sinnvoll anzuwenden, soll nun ein Grundrecht faktisch abgeschafft werden. Unser Grundgesetz wird zum Steinbruch! Niemand käme doch auf die Idee, wegen einer Zunahme der Zahl von Eigentumsdelik- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13655* ten, anstatt den Diebstahl zu bekämpfen, das Eigentum abzuschaffen. Bei der Sachverständigenanhörung am 24. März 1993 wurde vom Vertreter des UNHCR anschaulich dargestellt, daß sich Verstöße gegen das „Refoulement-Verbot" nicht mit Sicherheit vermeiden lassen. Für den wirklich politisch Verfolgten bedeutet die Drittstaatenregelung Deutschlands eine Abschottung unseres Landes. Die reiche Bundesrepublik Deutschland wälzt mit der Drittstaatenregelung ihre Probleme auf wirtschaftlich wesentlich schwächere Staaten ab. Deren Einverständnis wurde durch solch fragwürdige Regelungen wie die 100 000 Werkverträge mit Polen erkauft. Diese Werkverträge sind ein Einfallstor für die illegale Beschäftigung am Bau und bedeuten schlicht „Ausbeutung". Sie gefährden Arbeitsplätze von zahlreichen Bauhandwerkern und schüren Ausländerfeindlichkeit auf den Baustellen. Höchst bedenklich erscheint mir auch die Aufstellung einer Liste von verfolgungsfreien Staaten. Es ist bekannt, daß in diesen Staaten zum Teil sehr instabile politische Verhältnisse herrschen, die jederzeit wieder kippen können mit der Folge, daß dann aus politischen Gründen Menschen erneut verfolgt werden. Hierbei ist auch zu beachten, daß solche Veränderungen der Menschenrechtssituation in diesen Ländern meistens nur mit Verzögerung festgestellt werden können. Warum soviel Aufwand um eine Grundgesetzänderung? Ehrlicher wäre es doch gewesen, das Asylrecht ganz abzuschaffen, anstatt eines zu erhalten, auf das sich kaum noch jemand berufen kann. Ein weiteres Argument gegen die Grundgesetzänderung ist in meinen Augen eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen. Die Probleme, die Kommunen, Kreise und Länder angesichts der stark gestiegenen Einwanderung haben, werden jedoch durch die Aushöhlung des Asylrechtes nicht beseitigt sein. Will man keine Mauern um Deutschland bauen, werden noch mehr Menschen als bisher illegal zu uns kommen oder in die Illegalität abtauchen — das haben auch die Experten bei den Anhörungen bestätigt. Wie ist es um unsere Glaubwürdigkeit bestellt, wenn sich herausstellt, daß die Grundgesetzänderung an den faktischen Einwanderungszahlen nichts ändert? Glaubwürdigkeit steht aber insbesondere für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf dem Spiel: Das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, widerspricht nach meiner Sicht in wesentlichen Punkten den Beschlüssen des Sonderparteitags vom November 1992, nicht zu reden von den davor jahrelang gemachten Versprechungen namhafter Sozialdemokraten. Die Grundgesetzänderung sollte laut Parteitagsbeschluß begleitet werden von einer Anhebung der öffentlichen entwicklungspolitischen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland, von weiteren Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit und vor allem von einem europäisch abgestimmten Einwanderungsrecht sowie von einer Ausweitung des Rechts auf Einbürgerung und der Möglichkeit der Doppelstaatsangehörigkeit zur besseren gesellschaftlichen Integration der dauerhaft bei uns lebenden Ausländer. Außerdem sollten auch frauenspezifische Verfolgungsgründe und Verfolgung wegen sexueller Orientierung als Fluchtgründe anerkannt werden. Auch wenn wir heute gleichzeitig über zwei weitere Gesetzesvorlagen in Verbindung mit der Grundgesetzänderung abstimmen: von einer Paketlösung kann wohl kaum die Rede sein. Andererseits mache ich mir keine Illusionen über ein Einwanderungsgesetz. Jegliche Kontingentierung bedeutet, eine Auswahl vornehmen. Ein Einwanderungsrecht würde aber offiziell der Tatsache Rechnung tragen, daß wir es mit einem globalen Migrationsproblem zu tun haben, das wir dringend lösen müssen. Erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort zur Art und Weise, wie die Diskussion, die zur heutigen Gesetzesvorlage geführt hat, verlaufen ist. Die Union hat mit ihrer jahrelangen Ausschlachtung des Themas Asylrecht für Wahlkampfzwecke, mit der Diffamierung der SPD und mit ihrer in der Öffentlichkeit weitgehend populistischen, vereinfachenden Argumentationsweise — ändern wir nur schnell das Grundgesetz, so sind alle Probleme gelöst — zur Schürung der Ausländerfeindlichkeit beigetragen. Nötig wäre statt dessen eine breite Aufklärungskampagne gewesen, die die Bürgerinnen und Bürger sachlich über die gesamte Asyl- und Ausländerproblematik informiert hätte. Gehen Sie doch einmal nach draußen und fragen Sie nach dem konkreten Inhalt der Grundgesetzänderung und der hierdurch erhofften Wirkung. Ich bin sicher, das Ergebnis wäre verheerend. Wie die Diskussion um das Asylrecht in der Öffentlichkeit geführt wurde ist für mich mindestens so erschrekkend wie die Tatsache selbst, daß heute ein Grundrecht faktisch abgeschafft werden soll. Heinz Rother (CDU/CSU): Ich glaube, zunächst einmal für alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses feststellen zu dürfen, daß wir uns in dem Grundanliegen alle einig sind, nämlich politisch Verfolgten auch künftig Asyl in Deutschland zu gewähren. Freilich wird dies in Zukunft nicht mehr in der gleichen Weise geschehen können wie in der Vergangenheit. Die allzu großzügige Handhabung des Asylrechts hat leider dazu geführt, daß der Mißbrauch dieses Rechts in so eklatanter Weise angeschwollen ist, daß wir gezwungen sind zu handeln, wenn wir nicht durch den weiterhin massenhaften Mißbrauch die Akzeptanz dieses Grundrechts selbst in Gefahr bringen wollen. Wenn von 555 000 Asylbewerbern in der Europäischen Gemeinschaft im vergangenen Jahr allein 438 000, das sind 80 Prozent, nach Deutschland kommen, so beweist dies einmal mehr, daß in unserem Asylrecht einiges schief läuft. Meine Damen und Herren, wer in diesen Tagen mit offenen Augen durch das Land fährt und mit den Leuten spricht, der findet mittlerweile kaum noch Verständnis dafür, daß die Politik nicht in der Lage ist, dieses Problem zu lösen. Auch dies macht einen Teil der Politikverdrossenheit aus in diesem Land. Deshalb müssen wir auf alle Fälle in der Lage sein, dieses Problem hier und heute zu lösen. Zweitens möchte ich auch betonen, daß es hier nicht um die Ausländer bzw. Gastarbeiter geht, die bereits 13656* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten und deren Fleiß auch zu unserem Wohlstand mit beigetragen hat. Diese Bevölkerungsgruppe führt überhaupt nicht zu den Problemen, mit denen wir es momentan zu tun haben, wird dadurch aber leider ebenfalls in Mißkredit gebracht. Daß das ganze Thema Asylmißbrauch die Menschen so bewegt, liegt im übrigen nicht daran, wie Teile der Opposition immer glauben machen möchten, daß dies künstlich von einigen Politikern und Medien hochgespielt wird, sondern die Menschen erleben unmittelbar die Folgen vor Ort, z. B. in den Gemeinden, wie die dort Verantwortlichen immer weniger in der Lage sind, der Probleme Herr zu werden. Jede Gesellschaft hat ihre Integrationsgrenze, und ich glaube, daß diese mittlerweile bei uns erreicht ist. Alles was darüber hinaus geht, ist auch von den sozialen Folgen her nicht mehr verantwortbar. Wir können weder den ausländischen Mitbürgern, die hier leben, auf Dauer ein soziales Randdasein zumuten, noch den deutschen Mitbürgern die Auswirkungen dieses Randdaseins, wie z. B. die steigende Kriminalität. Hier sind wir dabei, unsere bis jetzt so stabile Gesellschaft zu überfordern und instabil zu machen. Diese Stabilität ist ohnehin auch ohne diese immense Zahl von Asylbewerbern bedroht. Wir haben mittlerweile in Deutschland rund 800 000 Obdachlose, die in unzureichender Weise in Heimen oder in anderen Notunterkünften untergebracht sind. Die Zahl der registrierten Sozialhilfeempfänger hat 1992 die 4,5-Millionen-Grenze überschritten. Die Zahl der Arbeitslosen in Ost und West liegt bei über 3 Millionen. Dazu kommen jetzt noch drastische Arbeitsplatzreduzierungen insbesondere in den bislang als krisenfest angesehenen Unternehmen. Hinzu kommen die Probleme der Wohnungsnot, steigende Kriminalität sowie der Staatsverschuldung. Die Bürger erwarten nun zu Recht von uns, daß wir diese Probleme anpacken und lösen und nicht durch einen unkontrollierten Zuzug von Wirtschaftsflüchtlingen noch verschärfen. Im übrigen: Je mehr Probleme dieser Art wir im eigenen Land haben, desto weniger werden wir in der Lage sein, den wirklich Bedürftigen in den Entwicklungsländern zu helfen. Deshalb müssen wir uns in Deutschland auf das Notwendige beschränken, und d. h., daß wir nur noch den durch politische Verfolgung an Leib und Leben bedrohten Menschen hier Zuflucht gewähren können. Genau dieses Ziel soll mit dem vorliegenden Kompromiß erreicht werden. Wir können vor allem nicht, wie dies zum Teil versucht wird, mit unserem Asylrecht die Hungersnöte dieser Welt beheben. In der Praxis sieht es doch so aus, daß sich ohnehin nur die finanziell Bessergestellten die Reise nach Deutschland leisten können, ganz zu schweigen von den zum Teil enormen Summen, die für Menschenschlepper bezahlt werden müssen. Ich finde es eine absolute Ungerechtigkeit und eine inhumane Politik, die sozusagen dann die Überlebenschance von solchen finanziellen Möglichkeiten abhängig macht, während die Ärmsten der Armen verhungern müssen, weil sie das Geld für die Überfahrt oder die Schlepper nicht aufbringen können. Für das Geld, welches man hier für ein von vornherein aussichtsloses Asylverfahren verwendet, könnte man vor Ort eine Vielzahl von Menschenleben retten. Dies ist um ein Vielfaches humaner, als über den Asylweg sozusagen eine Sozialauswahl zu treffen. Deshalb muß unsere Überlebenshilfe auch vor Ort ansetzen. Und wir werden nicht umhinkönnen, wenn wir weiterhin ein einigermaßen friedliches Zusammenleben der reichen und der armen Lander sichern wollen, unsere Unterstützung für die Entwicklungsländer in den nächsten Jahren erheblich zu steigern. Dies alles kann aber eben nicht durch unser Asylrecht erreicht werden, sondern hier müssen andere Konzepte entwickelt und erarbeitet werden. Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch betonen, daß uns auch ein sogenanntes Einwanderungsgesetz hier nicht weiterbringen wird, weil sich erstens auch hier die Frage stellt, wer bestimmt, wer kommen darf und wer draußen bleiben muß, weil auch jetzt schon abzusehen ist, daß die Nachfrage unsere Möglichkeiten um ein Vielfaches übersteigen wird. Zweitens werden wir auch ohne Einwanderungsgesetz in den nächsten Jahren gezwungen sein, auf Grund der Aussiedlerquote von 220 000 pro Jahr der Familienzusammenführung von bereits seit längerer Zeit hier lebenden Ausländern in Höhe von etwa nochmals 200 000 bis 250 000 sowie der Aufnahme von wirklich politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen weit über eine halbe Million Menschen pro Jahr aufzunehmen und in die Gesellschaft zu integrieren. In Anbetracht dieser Herausforderungen glaube ich, daß durch den vorliegenden Entwurf das richtige Signal ausgesandt wird, nämlich auch in Zukunft den wirklich politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, aber die sogenannten Armutsflüchtlinge davon abzuhalten, sich von den Schleppern auf diesen falschen Weg bringen und ausbeuten zu lassen. Ich werde deshalb der vorgesehenen Änderung zustimmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Roland Sauer (Stuttgart) (CDU/CSU): Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Diesem Grundsatz fühlte sich die Politik der Kriegs- und Nachkriegszeit in Deutschland besonders verpflichtet. Zu viele Deutsche hatten am eigenen Leib erfahren müssen, was es bedeutet, politisch verfolgt zu werden. Gerade aus diesem Grund schrieben die Väter des Grundgesetzes das Recht auf Asyl in den Grundrechtskatalog unserer Verfassung. Die nun geplante Änderung des Artikels 16 Grundgesetz verkennt diese politische Tradition keineswegs. Im Lichte der Gegenwart wird heute allerdings deutlich, daß die Realität die Grundsätze der Vergangenheit eingeholt, ja geradezu überrannt hat: Die Zahl der Asylsuchenden stieg in den letzten Jahren in unkontrollierbare Höhen. Waren es 1991 noch 256 000 Antragsteller, so stieg die Zahl 1992 auf 438 000 an. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben wir fast den Stand des gesamten Jahres '89 erreicht. Bis Ende 1993 müssen wir also mit einer halben Million Asylbewerber rechnen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13657* Dieser gewaltigen Summe steht jedoch eine Anerkennungsquote von nur 7 Prozent gegenüber. Die Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien sind bereits eingerechnet. Alle anderen Antragsteller kommen der wirtschaftlichen Vorteile wegen. Sie sind Wirtschaftsflüchtlinge und mißbrauchen den Artikel 16 Grundgesetz. Die Kosten für diesen Mißbrauch tragen nicht nur der Bund und die Länder, sondern vor allem die Menschen, die wirklich verfolgt werden: Für sie fehlen die dringend nötigen Unterbringungsmöglichkeiten. Die Versorgung mit dem Notwendigsten ist für Kommunen und Gemeinden zur finanziellen Zerreißprobe geworden. Damit muß endlich Schluß sein! Viele Bundesbürger nehmen es nicht länger hin, daß Turnhallen oder andere öffentliche Gebäude dauerhaft von Asylbewerbern blockiert werden. Kein Kommunalpolitiker vermag doch zu erklären, welcher politischen Verfolgung Rumänen oder Polen heute noch ausgesetzt sind. Sie stehen aber an der Spitze des Zuwanderungsstroms. Die Geduld der Bevölkerung ist erschöpft. Es wird jetzt von uns erwartet, endlich die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um der Lage Herr zu werden. Wer bei der Bewältigung dieses Problems nicht mitzieht, der entflammt nicht nur den sozialen Unmut der Bevölkerung, sondern riskiert, daß er sich zu einem Flächenbrand ausweitet. Den Krawallmachern von rechts müssen wir dabei energisch entgegentreten. Demokratie und private Gewalt lassen sich nicht miteinander vereinbaren. Wer mit Wut und Haß auf die Straße geht, um sich dort auszutoben, dem sind offenbar die Argumente ausgegegangen. Dies gilt auch für die Störenfriede am heutigen Tag. Dem Druck der Straße wird sich die Politik nicht beugen, egal von welcher Seite er kommt. Der Weg zu dem jetzt gefundenen Kompromiß war lange Zeit vom Widerstand der SPD geprägt. Mit dem Verfahrens-Beschleunigungsgesetz allein konnten die Flüchtlingswellen aber nicht gestoppt werden. Dies bestätigten uns vor allem die Ministerpräsidenten der SPD-geführten Länder. Die gerichtlichen Verfahren zogen sich immer wieder in die Länge. Es erscheint mir durchaus angebracht, in diesen Fällen von einem Rechtsmißbrauch zu sprechen. Sinn und Zweck der Klagen ist es doch längst nur noch, den Aufenthalt in der Bundesrepublik hinauszuzögern. Die Erfahrungen zeigen deutlich: Nur wenn wir an dieser Stelle den Hebel ansetzen, bringen wir die notwendige Kraft auf, um das Problem in den Griff zu bekommen: Unbegründete Anträge müssen schnell vom Tisch, der Antragsteller muß unverzüglich zurückgewiesen werden können! Unsere europäischen Nachbarn haben diesen Schritt bereits getan. Sie haben längst die Genfer Flüchtlingskonvention zur Grundlage ihrer Anerkennungsentscheidung gemacht. Unser Anschluß an dieses System ist überfällig! Deutschland ist mit nahezu 80 Prozent der Asylbewerber in ganz Europa das Auffangbecken des Kontinents. Kein anderes Land hat zudem so viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus den Balkangebieten auf genommen wie die Bundesrepublik. Wir dürfen in dieser Debatte aber nicht aus den Augen verlieren, daß die Flüchtlingsbewegung nur ein Symptom des Problems ist. Die Krankheit selbst muß in den Ländern kuriert werden, aus denen die Flüchtlinge kommen. Ich halte daher eine Entwicklungspolitik für sinnvoll, die den Menschen Mut macht, für den Aufbau des eigenen Landes zu arbeiten. Wer in seiner Heimat eine Zukunft erblickt, der braucht nicht aus ihr zu fliehen. Als infam empfinde ich es geradezu, wenn angesichts des gefundenen Kompromisses noch immer einige Leute meinen, das Grundrecht auf Asyl würde völlig abgeschafft. Davon kann keine Rede sein. Jeder Asylbewerber, der eindeutig nachweisen kann, daß ihm im eigenen Land Gefahren für Leib und Leben drohen, wird auch künftig in der Bundesrepublik Asyl finden. Die Erweiterung des Artikels 16 Grundgesetz gibt den Behörden erstmals klare Aufnahmekriterien an die Hand. Ein „institutioneller Anspruch" auf Asyl besteht weiterhin. Ortrun Schätzle (CDU/CSU): Trotz wirtschaftlicher Rezession und gefährdeter Arbeitsplätze hält sich die Asylfrage seit Monaten zäh auf dem ersten Platz der Themenliste, die die Sorgen der Bevölkerung in Westdeutschland ausweist. Trotz langjähriger guter Erfahrungen im Zusammenleben mit Ausländern verlangt die Bevölkerung die Drosselung des Asylantenzustroms. „In der Asylfrage muß endlich politisch gehandelt werden" ist Fazit jeden Bürgergesprächs. In der Asylfrage wird heute gehandelt. Ohne das Kernstück, das Grundrecht auf Asyl, anzutasten, werden neue Zuwanderungskriterien erstellt, Asylverfahrensfragen, Leistungen und Pflichten für Asylbewerber neu geregelt. Der vorliegende Entwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes soll darauf abzielen, durch Absenkung der Unterhaltsleistungen und durch Beschränkungen der gesundheitlichen Leistungen auf das Lebensnotwendige keine Anreize zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Ich verkenne die Ursachen der Armutswanderungen keineswegs. Doch ist unser Land nicht in der Lage, ungebremste Menschenströme aufzunehmen. Jeder Gemeindebesuch in meinem Wahlkreis bestätigte mir, daß die Kommunen an die Grenzen ihrer finanziellen und tatsächlichen Aufnahme- und Versorgungskapazität gestoßen sind. Die neue Flut von Algeriern aus Frankreich nach Südbaden fördert darüber hinaus Sorge um Überfremdung und Angst vor zunehmender Kleinkriminalität. Der Gesetzentwurf verfolgt eine zweite Stoßrichtung: die Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung. Sie soll den skrupellos arbeitenden Schlepperorganisationen den Nährboden entziehen. Die erpreßte Schleuserprämie von bis zu 30 000 DM fördert Verschuldung und Verelendung bis in die Familien hinein. Die Geschleusten werden zu Begleit- 13658* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 und Folgekriminalität, vor allem in den Bereichen Rauschgift, Zigaretten- und Waffenschmuggel, oder Prostitution gezwungen, wie wir in der Anhörung erfahren haben. Die Unterstützung von Asylbewerbern im Anerkennungsverfahren soll zukünftig nicht mehr nach dem BSHG erfolgen, da für Asylbewerber die Zielrichtung der Sozialhilfe entfällt. Die Herausnahme der Asylanten aus dem BSHG bedeutet keine Stigmatisierung; die Qualität eines angemessenen und menschenwürdigen Lebensunterhaltes bleibt durch das eigene Leistungsgesetz erhalten. Die Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung soll ebenfalls die Anreizwirkung der Barleistungen verringern, sowohl für die Asylbewerber als auch für die Schlepperbanden und diejenigen, die von und durch Asylanten ganz gute und satte Geschäfte machen. Die Rangfolge von Sachleistungen, Wertgutscheinen und nur ausnahmsweisen Geldleistungen abzuwägen und umzusetzen obliegt dem Leistungsträger vor Ort. Neben der zentralen muß auch die dezentrale und individuelle Versorgung, vorrangig im ländlichen Raum, gewährleistet sein. Das Leistungsgesetz beschränkt die Leistungen auf 12 Monate des durch Asylantrag bedingten Aufenthalts der Asylbewerber. Dauert der Aufenthalt z. B. durch ein längeres Asylverfahren an, wird das BSHG ganz und ohne weitere Einschränkungen angewandt. Die 12-Monats-Begrenzung war ein Kompromiß, den unsere Fraktion eingegangen ist. Leider wird die Leistungskürzung durch die zwölfmonatige Begrenzung aufgeweicht. Dennoch trägt unsere Fraktion diesen Kompromiß mit, so wie wir manchen Kompromiß eingegangen sind, um unseren Kolleginnen und Kollegen der SPD die Zustimmung zu diesem Gesetz zu ermöglichen. Dabei spreche ich die Hoffnung aus, daß die Zustimmung, die der Gesetzentwurf im Ausschuß von seiten der SPD erfahren hat, sich heute bei der Endabstimmung wiederholt. Ein letzter Gedanke ist mir noch wichtig: Die im Gesetzentwurf aufgenommene Verpflichtung zur Arbeit ist keine Zwangsarbeit, sie ist auch keine unannehmbare Zumutung! Das gilt meiner Meinung nach sowohl für die häuslichen Arbeiten innerhalb der Wohnunterkunft wie für Arbeitsgelegenheiten außer Haus. Es wird viel Einsatz, Geduld und Verständnis nötig sein, vor Ort Anleitung und Beratung dazu zu vermitteln, doch ist es den zuständigen Stellen unbenommen, geeignete Mittel und Wege dafür zu finden. Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt den von der Bevölkerung erwarteten, neuen Rahmen von Rechten und Pflichten der Asylbewerber. Es garantiert ein menschenwürdiges Leben. Es sollte daher die Zustimmung des gesamten Bundestages erhalten. Ich bitte Sie alle, den Gesetzentwurf anzunehmen. Regina Schmidt-Zadel (SPD): Wer die Diskussion im Vorfeld der heutigen abschließenden Beratung des sogenannten Asyl-Kompromisses noch einmal betrachtet; wer dann den langen, schwierigen, nicht immer gradlinigen Weg bis zum vorliegenden Gesetzentwurf zurückverfolgt; wer sich die leidenschaftlichen Debatten bei den Bürgerinnen und Bürgern, zwischen den Parteien und vor allem in meiner Partei selbst ins Gedächtnis ruft; kurz, wer sich dies alles noch einmal vergegenwärtigt, der kann den Eindruck gewinnen, als gelte es, sich heute für oder gegen den „Stein der Weisen" zu entscheiden, so als sei die Stimme für eine Änderung des Grundgesetzes gleichsam Garant für die innere Stabilität der Bundesrepublik, die Stimme gegen eine Änderung von Artikel 16 aber die Kapitulation vor der vielzitierten „Asylantenflut" . Meine Damen und Herren, derart verkürzt stellt sich die Debatte um den Asyl-Kompromiß heute dar. Und es sind nicht gerade die Befürworter des vorliegenden Antrags, die sich um eine differenziertere Sicht der Dinge bemühen. Im Gegenteil, von ihnen wird der Eindruck oft noch verstärkt, als stünde die Politik in einer Sackgasse, mit dem Rücken zur Wand, und nur die Grundgesetzänderung garantiere den Ausweg. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in der Asylfrage in einer Sackgasse stecken, dann nur deshalb, weil wir uns selbst dort hineinmanövriert haben, weil von Beginn der Debatte an der Weg zur Aushöhlung des Asyl-Grundrechtes vorgezeichnet wurde und andere Wege zum Ziel nur halbherzig oder gar nicht ernsthaft geprüft wurden. Es ist letztlich die Fixierung auf diesen einen Weg und die beängstigende Eigendynamik bei seiner Verfolgung die mich erschrecken. So einfach darf man sich den Umgang mit einem Grundrecht nicht machen. Neben der Art und Weise, wie dieser Asyl-Kompromiß letztlich zustande gekommen ist, kann auch dessen Inhalt nicht überzeugen. Es ist doch nicht zu vertreten, vor allem den ärmeren östlichen Nachbarn, namentlich Polen und der Tschechischen Republik, alle Lasten der Armutswanderung aufzubürden. Genau dieses Ziel verfolgt aber die sogenannte Drittstaatenregelung. Die Bundesrepublik reicht ihr Zuwanderungsproblem an ihre Nachbarstaaten weiter und begeht damit gleich Rechtsverstöße: 1. Nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Bundesrepublik verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung vorliegen. Dies wird durch den geplanten Artikel 16a Abs. 1 aber verhindert. Damit wird dann 2. auch gegen Artikel 3 des Übereinkommens von Dublin verstoßen, in dem sich die Mitgliedstaaten verpflichten, gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention j eden Asylantrag zu prüfen, den ein Ausländer an den Grenzen oder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates stellt. Und 3. verstößt die geplante Grundgesetzänderung gegen Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz, da bei Zurückweisung an der Grenze trotz Berufung auf Asyl keine effektiven Rechtschutzmöglichkeiten gewährleistet sind. Im übrigen sollte sich jeder darüber im klaren sein, daß das Parlament mit der Zustimmung zur Grundgesetzänderung zumindest bei der Drittstaatenregelung jede zukünftige Regelung vom Belieben der jeweiligen Regierungsmehrheit abhängig macht. So sieht § 26 Abs. 3 des geplanten Asylverfahrensgesetzes vor, daß die Bundesregierung per Rechtsverordnung ohne Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13659 * Zustimmung des Bundesrates bestimmt, „daß ein in Anlage I bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Drittstaat gilt, wenn . " Ähnliches gilt auch für die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsländer". Hier wird im geplanten Artikel 16a Abs. 3 noch nicht einmal Vorsorge dafür getroffen, daß Staaten von dieser Liste gestrichen werden, wenn dort politische Verfolgung einsetzt. Ohnehin scheint mir diese Liste der sicheren Herkunftsländer das Bedenklichste an den geplanten Änderungen überhaupt zu sein. Länder wie Bulgarien, Rumänien oder Ghana, aus denen viele Asylbewerber kommen, können nicht pauschal als verfolgungsfrei bezeichnet werden. Ich warte auf den Tag, an dem die Türkei auf dieser Liste auftaucht und die ersten politisch verfolgten türkischen Sozialdemokraten an der Grenze zurückgewiesen werden. Kolleginnen und Kollegen, das Recht auf Asyl ist im Blick auf unsere jüngste Vergangenheit nicht ohne Grund ein politisches Grundrecht. Die uns heute vorliegenden Änderungspläne lassen von diesem Grundrecht nicht viel mehr übrig als eine Hülle ohne Inhalt. Das Asylrecht wird beschränkt auf Menschen aus wenigen Ländern, die nur noch auf ganz wenigen Wegen bei uns Schutz vor Verfolgung suchen können. Solchen Plänen kann ich meine Zustimmung nicht geben. Ich möchte an Sie appellieren, dies ebenfalls nicht zu tun. Wolfgang Schulhoff (CDU/CSU): Die parlamentarischen Beratungen zur Neuregelung des Asylrechts betreffen einen sehr sensiblen Bereich, so daß eine nüchterne und ehrliche Betrachtung der Gesamtproblematik überlagert wird durch starke emotionale Hemmnisse. Niemand kann und darf unsere Vergangenheit vergessen und das damit verbundene millionenfache Elend der Menschen, die aus Deutschland vertrieben, vergeblich ihr Leben in andere Länder retten wollten und letztlich vor verschlossenen Türen standen. Auch darf nicht vergessen werden, daß sich hinter den Begriffen „Asylant" oder „Wirtschaftsflüchtling" auch heute noch viele leidvolle Einzelschicksale verbergen. Trotzdem dürfen uns diese Eindrücke nicht dazu verführen, vor der gesamten Tragweite des Problems die Augen zu verschließen. Gesinnungsethik ist gut, kann einen selbst aber schuldig werden lassen, wenn verantwortliches Handeln unabdingbar gefordert ist. Wie ist denn die Situation? Erstens. Nach den neuesten, heute schon mehrfach genannten Zahlen haben allein im April 1993 mehr als 43 000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt und es ist in diesem Jahr damit zu rechnen, daß erstmals die Grenze von einer halben Million Asylbewerbern deutlich überschritten wird. Die Anerkennungsquote des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge betrug dabei zuletzt 1,6 %. Das heißt: Nach den Erkenntnissen des Bundesamtes liegt die Quote derer, die das Asylrecht unberechtigt für sich in Anspruch nehmen, bei 98 %! Das zeigt: Hunger und Elend allein machen den Flüchtling nicht zu einem politisch Verfolgten. Das Asylrecht darf aber nur diesem Verfolgten zustehen, denn Art. 16 Grundgesetz ist nicht das geeignete Instrument, um den Auswirkungen des Nord-SüdKonflikts zu begegnen. Zweitens. Zunehmend besser organisierte und technisch besser ausgerüstete Schlepperbanden umwerben Hunderttausende in ihrer Heimat, entwurzeln sie, um sie in das letztlich chancenlose Asylverfahren zu treiben. Der SPD Oberbürgermeister von Pforzheim, Dr. Becker, beziffert die Kosten für das Asylproblem in Deutschland mit 35 Milliarden DM. Wenn die Zahl vielleicht auch zu hoch angesetzt sein sollte, so handelt es sich doch unstreitig um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Ein Bruchteil dieser Mittel — eingesetzt in den Herkunftsländern — würde den Menschen in ihrer Heimat wieder eine Zukunft geben, indem dort ihre Lebensbedingungen wieder erträglicher würden. Die beste Asylpolitik ist eine auf die Bedürfnisse der Individuen in den Herkunftsländern abgestellte Entwicklungspolitik. Drittens. Der Mißbrauch des Asylrechts führt dazu, daß der wirklich politisch Verfolgte unter den Folgen des Massenzustroms zu leiden hat. Eine humane Unterbringung wird immer schwieriger, gar eine Integration unmöglich. Um gerade der Humanität wieder Geltung zu verschaffen, ist die Drosselung des Asylbewerberzustroms unumgänglich, so daß derjenige, der sich für eine Neuregelung ausspricht, sich den Vorwurf der Inhumanität nicht gefallen zu lassen braucht. Eher umgekehrt sind die Ausführungen derjenigen, die alles so belassen wollen, wie es ist, von kaum zu beschreibender Ignoranz — offensichtlich zu weit entfernt von den wirklichen Problemen! Sich in diesen Chor der Rührseligkeit einzureihen, anstatt zu handeln, ist für einen Politiker natürlich einfacher und bequemer: Man erspart sich eine differenzierte Abwägung und die nicht einfache Auseinandersetzung mit seiner persönlich-moralischen Instanz, denn schließlich verschließt man mit der neuen Regelung vielen Menschen das Tor zum vermeintlichen Paradies. Der zwischen den Parteien erzielte Asylkompromiß stellt einen tragfähigen Konsens dar, wenn er auch zahlreiche Schwächen aufweist: Meines Erachtens wäre es ehrlicher gewesen, sich vom subjektiven Recht auf Asyl nicht nur der Sache, sondern auch der Formulierung nach zu trennen und das subjektive Recht in ein vom Staat garantiertes objektives Recht umzuwandeln. Dies hätte die Möglichkeit ergeben, den Kreis der Antragsberechtigten sehr weit zu fassen und eine Verfahrensverkürzung einzuführen, ohne jedoch auf eine Einzelfallprüfung verzichten zu müssen — eine saubere, sachgerechte Lösung. Der jetzt vorliegende Entwurf stellt demnach nur die zweitbeste Lösung dar und kann, wie es der Konstanzer Jurist Kay Hailbronner ausdrückte, nur als „Drahtseilakt in der Zirkuskuppel" bezeichnet werden. Trotz dieser Bedenken stimme ich ihm aber dennoch zu, wenn auch die Verabschiedung dieser 13660* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Grundgesetzänderung erst der Auftakt für weitere Maßnahmen zur Lösung der Asyl- und Einwanderungsproblematik sein darf. Heute aber geht es darum — und wir kommen nicht daran vorbei —, das Asylrecht um der Verfolgten willen schnellstens zu ändern. Der vorliegende Entwurf ist — zumindest vom Ansatz her — geeignet, die unselige Situation zu entschärfen, wobei es für mich wichtig bleibt festzuhalten, daß auch weiterhin der Grundsatz gilt: Politisch Verfolgte genießen Asyl in Deutschland! Dr. R. Werner Schuster (SPD): Warum tun wir das Falsche und unterlassen das Notwendige? Bitte stellen Sie sich einmal vor, sie würden krank werden — ich hoffe dies natürlich nicht. Sie würden deswegen dann Ihren vertrauten Hausarzt aufsuchen. Dieser würde Ihnen eine Arznei verschreiben. Nach einiger Zeit müßten Sie feststellen, daß dieses Medikament praktisch unwirksam ist, jedoch mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden ist. Sie wären zu recht entrüstet und würden den Hausarzt wechseln. Dieses Bild beschreibt exakt die heutige Situation. Alle Insider wissen, daß mit dem vorgelegten Asylkompromiß zum Artikel 16a das zugrundeliegende Problem der weltweiten Flüchtlingsströme allenfalls marginal beeinflußt wird. Selbst Innenminister Seiters geht davon aus, daß auch nach Inkrafttreten dieser Grundgesetzänderung im Jahre 1994 der Zuwanderungsdruck unverändert bei ca. 500 000 Menschen bleiben wird. Wie ein Kaninchen auf die Schlange haben große Teile dieses Bundestages — auch der SPD — auf die Änderungen des Artikels 16 gestarrt. Viel Personalaufwand wurde in Detailregelungen investiert und dabei das Denken in Alternativen vernachlässigt. Doch der Zorn der enttäuschten Bürgerinnen und Bürger wird folgen, weil ihre Erwartungen, daß nach dem 1. Juli 1993 in den Kommunen alles sofort anders, besser und einfacher wird, vorhersehbar nicht erfüllbar ist. Die eigentliche Not unserer Bürgermeister und Landräte vor Ort wird nicht gelindert. Trotzdem wird die Grundgesetzänderung mit ZweiDrittel-Mehrheit heute wahrscheinlich beschlossen werden, damit endlich „Handlungsfähigkeit" quer durch die Parteien und Fraktionen in Bonn demonstriert wird. Dem „Volk aufs Maul schauen" und Bürgernähe praktizieren liegt gefährlich nahe bei populistischem Aktionismus. Es lohnt sich, sich bewußt zu werden, daß bereits in der Bibel das „Hosianna" und das „Kreuziget ihn" dicht beieinander liegen. Nicht umsonst haben daher unsere Verfassungsväter (und Mütter) im Artikel 38 den unabhängigen Abgeordneten postuliert und nicht ein Rätesystem. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Auch ich halte es weder für denkbar, noch für wünschenswert, daß die Bundesrepublik der Zufluchtsort aller „Mühseligen und Beladenen" dieser Erde werden kann. Ich halte es allerdings für die Pflicht von uns Bundestagsabgeordneten, alle möglichen Maßnahmen diesbezüglich auf ihre Wirkungen und Nebenwirkungen hin abzuklopfen und dann zu vergleichen. Das wäre Professionalität, welche in den zwei Jahren, in denen ich dem Bundestag angehöre, so eklatant zu kurz gekommen ist. Dabei gibt es eine Vielzahl von sinnvollen Maßnahmen, welche — parallel vorangetrieben — sehr wohl den Kommunen vieles erleichtern könnten. Da ist das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz von uns mit großen Erwartungen vor einem knappen Jahr, im Juni 1992, vollmundig verabschiedet worden und erst jetzt seit April voll in Kraft. Trotz unverzeihlicher Reibungsverluste bei der Umsetzung zwischen Bund und Ländern scheint es jetzt zum ersten Mal zu greifen. Doch an dem Ergebnis sind wir, die Autoren, offensichtlich gar nicht mehr interessiert, zu stark betört von den Sirenenklängen einer Grundgesetzänderung. Fast ein Drittel der Asylbewerber sind immer noch Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie werden auch in Zukunft von den Kommunen — was bleibt ihnen auch anderes übrig — wegen des Fehlens eines notwendigen B-Status mit Finanzierungsregelung in das zeitaufwendige Asylverfahren abgeschoben werden. Eine einvernehmliche Finanzierungsregelung wurde bislang verhindert, und doch werden Bund und Länder im Endeffekt bezahlen müssen. Auf eine sinnvolle Maßnahme wird vorerst verzichtet. Die Retuschierung eines Grundrechtes ist halt einfacher. In den Ländern bestehen nach wie vor erhebliche Organisationsdefizite (auch bei mir in Hessen) bei der Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zwischen den zuständigen Kommunal- und Sozialministerien. Wirkliche Kooperation über Ressortgrenzen hinweg könnte zu erheblicher Entlastung bei den Kommunen führen, aber es ist einfacher ein Grundrecht zu retuschieren als Verwaltungsstrukturen zu hinterfragen. Selbst in den betroffenen Kommunen tut man sich mit einem professionellen Flüchtlingsmanagement schwer, obwohl es inzwischen vielerorts positive Beispiele hierfür gibt. 7 000 DM kostet allein die Unterbringung eines Asylbewerbers pro Jahr — ein gefundenes Fressen für Wohnungsspekulanten. Die Alternative, als Kreis zusammen mit den Kommunen hier selbst initiativ zu werden und den Spekulationsgewinn in Form von notwendiger Sozialbetreuung zu reinvestieren, ist immer noch die Ausnahme — leider auch in meinem eigenen Heimatkreis. Das Zusammenführen von Ethnien in den Unterkünften, was die Verständigung und die Konfliktlösungen erheblich erleichtern würde, ist ebenfalls immer noch die Ausnahme, der Ruf nach Bonn um so einfacher. Wir sind uns einig, wir brauchen ein Zuwanderungsgesetz, um die Migration zu steuern, doch Verwertbares liegt zur Zeit nicht vor, von einer europäischen Harmonisierung ganz zu schweigen. Die Beamten waren zu sehr mit dem Fetisch Artikel 16a beschäftigt. Immer noch 7 % der Asylbewerber kommen aus dem NATO-Partnerland Türkei, und wir statten die Türkei weiterhin mit Rüstungsgegenständen aus, so als ob da kein innerer Zusammenhang bestehen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13661* würde. Doch ein Grundrecht zu retuschieren ist halt einfacher als konsequente Rüstungsexportkontrolle. Es gibt unter den Asylbewerbern inzwischen auch Menschen, die bereit wären, unter gewissen Voraussetzungen zurückzukehren. Das dürften deutlich mehr als 5, wenn nicht gar 10 % sein. Hier gibt es Ansätze von Repatriierungsprogrammen, doch diese laufen unkoordiniert, vom Ressortegoismus geprägt, nebeneinander ab. Die Einrichtung eines Flüchtlingskabinetts als Koordinationsgremium scheint schwieriger als die Retuschierung eines Grundrechtes. Bekämpfung der Fluchtursachen: Diese Forderung finden Sie in den Programmen aller Parteien. Doch eine nachhaltige, kohärente Entwicklungspolitik ist in allen Fraktionen ein Fremdwort. Entwicklungspolitik spielt keine ernsthafte Rolle — im Jargon der Bundesliga heißt das Platz 18! Für Ärzte gilt der Eid des Hippokrates „Nil nocere" (unter gar keinen Umständen schaden). Dies habe ich mir auch für meine politische Tätigkeit vorgenommen. Ich kann daher dem heutigen Asylkompromiß nicht zustimmen. Alle Befürworter aber müssen sich bewußt sein, daß sie in einigen Jahren nicht geltend machen können „denn sie wußten nicht, was sie tun"! Horst Sielaff (SPD): Die Asylproblematik ist lange Zeit verharmlost und die schwindende Akzeptanz des Grundrechts bei weiten Teilen der Bevölkerung unterschätzt worden. Zu lange haben wir insbesondere die Kommunalpolitiker mit den vielfältigen Problemen der Zuwanderung vor Ort allein gelassen. Damit haben wir zugelassen, daß Asylsuchende und Armutsflüchtlinge zum Sündenbock verfehlter Politik gemacht wurden. Eine verfehlte Wohnungspolitik, die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaues und der Abbau von Arbeitsplätzen verschärften Aggressionen gegen Asylsuchende. Ich bin überzeugt, die gesamte Problematik der Zuwanderung in unserem Land wird durch die Änderung des Asylrechts in keiner Weise gelöst. Es könnte sich die Verärgerung gegen uns Politiker und die Aggressivität gegen zu uns kommende Ausländer sogar noch verstärken, wenn der erhoffte Effekt, die Zuwanderung massiv zu reduzieren, nicht eintritt. Leider sind auch bisher gemeinsam beschlossene Maßnahmen wie die Beschleunigung der Asylverfahren, die Abarbeitung der sogenannten „Altfälle" in Zirndorf und die Einrichtung von Sammelunterkünften zur Unterbringung bis zur Asylentscheidung nicht entschlossen umgesetzt worden. Bevor diese beschlossenen Maßnahmen überhaupt greifen konnten, wurde schon an neuen Gesetzesänderungen des Asylrechts gebastelt. Kommunalpolitiker, die noch vor wenigen Monaten darum baten, sich für das Bleiben von abgewiesenen Asylbewerbern aus Sri Lanka oder Äthiopien einzusetzen, fordern heute die Änderung des Asylrechtes. Egal, was ihr beschließt, beschließt nur etwas, damit die Menschen den Eindruck haben, es geschieht etwas — dies ist weit verbreitete Meinung und drückt die Hilflosigkeit vieler Verantwortlicher aus. Viele argumentieren: „Hilfen vor Ort, in den Armutsländern sind besser" und „die Bundesrepublik Deutschland kann nicht alle Probleme der Armut im eigenen Lande lösen". Das ist sicherlich richtig, aber vermehrte Anstrengungen, um die Armutswanderung einzuschränken, werden kaum unternommen. Nach wie vor gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den Industriestaaten, die die von der UNO einmütig beschlossene Steigerung der Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes nicht erfüllt hat. Die geplante Grundgesetzänderung in der vorliegenden Form halte ich für das falsche Instrument zur Lösung der Zuwanderungsproblematik. Nur durch ein Gesamtpaket, das die Zuwanderung insgesamt — mit vereinbarten Quoten und einvernehmlichen Kriterien — steuert, und mit verstärkten sichtbaren Hilfen in den Armutsländern selbst kann das Problem einigermaßen wirksam und ethisch verantwortlich gelöst werden. Die Mehrheit des Hauses ist nicht einmal bereit, die von der SPD-Fraktion beantragte Änderung des § 34 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes und des § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung zu beschließen. Damit ist die automatische Zurückweisung von Flüchtlingen, die über einen sogenannten Drittstaat nach Deutschland kommen, gegeben. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird außer Kraft gesetzt. Es ist zu befürchten, daß damit die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesänderung selbst in Frage gestellt wird. Das Problem der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge wird weiterhin auf die Kommunen abgeschoben. Die Warnungen des UN-Flüchtlingskommissars und die Bedenken vieler anerkannter Verwaltungsrichter zu dieser Gesetzesänderung können nicht einfach übergangen werden. Es ist bedauerlich, daß die vielen Bedenken und Einwände beim ExpertenHearing des Deutschen Bundestages zur Asylrechtsänderung kaum berücksichtigt wurden. Ich werde deshalb der Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes, des Asylrechts, in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Bärbel Sothmann (CDU/CSU): In Deutschland leben zur Zeit rund 600 000 Asylbewerber, insgesamt rund 1,5 Millionen Flüchtlinge mit oder ohne Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. 60 Prozent aller Asylbewerber, die in Europa Aufnahme suchen, kommen nach Deutschland und hatten bisher Anspruch auf umfangreiche Sozialleistungen. Der Asylmißbrauch ist entsprechend hoch. Die Zahl der Ausländer, die unsere Zuzugsbeschränkungen unter Berufung auf ihre politische Verfolgung umgehen, steigt ständig an. Allein im letzten Jahr waren es über 400 000 Fälle. In der Regel können rund 90 Prozent aller Asylanträge mangels Voraussetzungen nicht anerkannt werden. Dieser Zustand ist unhaltbar. Er belastet unsere Städte und Gemeinden, unseren Wohnungs- und Arbeitsmarkt, unseren sozialen Frieden. Unser Sozialsystem wird bei weiterhin ungehinderter Zuwande- 13662* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 rung nicht mehr finanzierbar sein. Das von verschiedenen Seiten geforderte Einwanderungsgesetz würde die Probleme nicht lösen. Deutschland ist kein Einwanderungsland. Wir können nicht alle Notleidenden dieser Welt in der Bundesrepublik aufnehmen. Wer nicht politisch verfolgt wird, muß wissen, daß er in Deutschland keine Chance auf ein Bleiberecht hat. Der von CDU/ CSU, F.D.P. und SPD ausgehandelte Asylkompromiß muß deshalb heute im Bundestag verabschiedet werden. Damit wird unser Asylrecht endlich „europafähig". Es ermöglicht zukünftig eine gerechtere Verteilung des Asylbewerberzustroms auf alle EG-Mitgliedstaaten und kommt allen Betroffenen zugute, den politisch Verfolgten, unseren Städten und Gemeinden und den Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen. Ausschlaggebend für mich ist, daß das individuelle Grundrecht auf politisches Asyl durch den Asylkompromiß weitgehend erhalten bleibt, der Asylmißbrauch jedoch gleichzeitig erheblich eingeschränkt werden kann. In Artikel 16a des Grundgesetzes wird weiterhin garantiert: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Durch die Einführung einer Länderliste wird eine rasche Unterscheidung zwischen politisch Verfolgten und Armutsflüchtlingen ermöglicht. Den wirklich politisch Verfolgten kann dadurch besserer Schutz und eine bessere Zukunftsperspektive in Deutschland geboten werden. Asylbewerber, die aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat oder Drittstaat — beispielsweise aus Polen — einreisen, können dagegen bereits an der Grenze zurückgewiesen bzw. abgeschoben werden. Die Sorge, daß auch politisch Verfolgte aufgrund der Länderlisten an unseren Grenzen abgewiesen werden könnten, ist nach meiner Überzeugung unbegründet. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist sehr sorgfältig nach einem umfangreichen Kriterienkatalog vorgenommen worden, der u. a. die Höhe der Anerkennungsquote, die allgemeine politische Lage, die Achtung der Menschenrechte, die Stabilität und die Bereitschaft des Herkunftslandes umfaßt, unabhängigen internationalen Organisationen zur Überwachung der Menschenrechtslage den Zutritt zu seinem Gebiet zu gewähren. Das kürzlich geschlossene Abkommen mit Polen über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswirkungen von Wanderungsbewegungen ist im Zusammenhang mit der Drittstaatenregelung beispielgebend für die Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Lösung. Sollte die SPD den Asylkompromiß mehrheitlich wegen der Drittstaatenregelung ablehnen, würde er damit praktisch wirkungslos. Damit öffnet sie dem Rechtsextremismus Tür und Tor. Dies wird katastrophale Auswirkungen für uns alle haben, und das nicht nur bis zur nächsten Bundestagswahl. Das neue Asylrecht dagegen wird die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger bald spürbar entlasten. Den Städten und Gemeinden bereitet vor allem die Frage der Unterbringung die größten Probleme, denn ständig werden ihnen neue Asylbewerber zugewiesen. Die freiwerdenden Asylunterkünfte und das Verwaltungs- und Betreuungspersonal können künftig besser für die Aufnahme und Betreuung wirklich Hilfsbedürftiger, wie z. B. den Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, genutzt werden. Durch die Neuregelung der Sozialleistungen an Asylbewerber, die demnächst vorrangig als Sachleistungen erfolgen sollen, werden die Kommunen zusätzlich bis zu zwei Milliarden DM jährlich einsparen können. Die gekürzten Sozialleistungen sind für die Asylbewerber nach meiner Auffassung für eine vorübergehende Zeit — die Zeit, in der der Asylantrag geprüft wird — zumutbar und werden ihnen auch weiterhin ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Kürzung von Sozialleistungen, die Straffung und Beschleunigung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren kommt auch den Armutsflüchtlingen zugute. Das bisherige, oft jahrelange Warten auf den Abschluß eines Asylverfahrens brachte diese Flüchtlinge bei uns bisher nur in eine noch größere Perspektivlosigkeit. Auch den Schlepperbanden wird damit endlich der Nährboden weitgehend entzogen. Weltweit sind über 17 Millionen Flüchtlinge unterwegs. Unser neues Asylrecht wird uns nur kurze Zeit entlasten, wenn wir nicht auch das Problem der Armutswanderung unverzüglich angehen. Vor allem gilt es, die wirtschaftlichen Fluchtursachen vor Ort, z. B. in Rumänien, Bulgarien, im ehemaligen Jugoslawien und in den Entwicklungsländern, zu bekämpfen. Wenn es gelingt, potentiellen Auswanderern eine wirtschaftliche Existenz in ihren Heimatländern zu ermöglichen, leisten wir zugleich Aufbauhilfe für diese Staaten. Die durch die Reform des Asylrechts freiwerdenden Finanzmittel — nach jüngsten Schätzungen rund sieben bis zehn Milliarden DM jährlich — sollten nach meiner Überzeugung grundsätzlich für diese Aufbauhilfe zur Verfügung gestellt werden. Uta Titze-Stecher (SPD): Ich möchte heute, und zwar bewußt im Rahmen der Debatte um eine Änderung des Grundrechtes auf Asyl, auf Probleme einer ethnischen und kulturellen Minderheit aufmerksam machen, die größte Schwierigkeiten mit der Inanspruchnahme des Asylrechtes hatte, hat und, sofern der Asylkompromiß beschlossen wird, in verstärktem Maße in Zukunft haben wird: Ich spreche hier für die Zigeuner, wie sie sich seit einiger Zeit wieder selbstbewußt nennen. Dieses staatenlose Volk hat keine Lobby, hat nur einige wenige Fürsprecher, letztere sicher nur in Spurenelementen im parlamentarischen Raum vorhanden. Erschwerend kommen hinzu diverse Vorurteile und irrationale Ängste — nicht nur in den Köpfen und Bäuchen der Bevölkerung, sondern auch in uns selbst als deren Vertreter. Zugegeben, es gab und gibt sicher Erfahrungen (ich erinnere an die schwierige, alle Seiten belastende Situation auf den Containerschiffen im Hamburger Hafen), die Ängste und Aggressionen scheinbar rechtfertigen. Aber wir wissen doch alle, daß da, wo Menschen, noch dazu solche verschiedenster Herkunft, Sprache und Kultur, in drangvoller Enge und ohne Perspektive miteinander auszukommen gezwungen sind, Konflikte an der Tagesordnung sind. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13663* Auch die vielfach unterstellte oder meinethalben sogar zu beobachtende Unfähigkeit und/oder Unwilligkeit zur Anpassung an unsere Art, zu leben und zu arbeiten, darf nicht der Maßstab dafür sein, die Anliegen einer Volksgruppe pauschal abzulehnen und die Menschen selbst als unerwünscht zu betrachten und zu behandeln. Genau das aber geschieht zur Zeit im Umgang mit Zigeunern, speziell mit Roma, und mit deren Asylanträgen — obwohl die Betroffenen größtenteils aus dem Kriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawien geflüchtet sind. Erlauben Sie mir aus aktuellem Anlaß zwei Bemerkungen, um mein Engagement gerade für diese ethnische Minderheit zu begründen: 1. Die Benachteiligung der Roma (Zigeuner aus dem südosteuropäischen Raum), die im letzten Jahrhundert ihren Anfang nahm, erreichte mit der Besetzung Jugoslawiens durch die Nazis im Jahre 1941 ihren Höhepunkt: Roma (aber auch Sinti) wurden deportiert, in Konzentrations- und Arbeitslager verschleppt, für Zwangsarbeit eingesetzt, zwangssterilisiert, ermordet; Roma waren, zusammen mit Juden, die ersten Opfer bei Geisel-Erschießungen. Insgesamt fielen dem Naziterror rund eine halbe Million Zigeuner zum Opfer. Bis heute aber lehnt die Bundesregierung jede Wiedergutmachung für die aus Jugoslawien hierher geflüchteten Roma ab. Ich denke, hier müssen wir unsere Hausaufgaben schleunigst nachholen, in Anerkennung der besonderen Verantwortung des deutschen Volkes gegenüber den Roma und Sinti, die den Holocaust überlebt haben. 2. Ich komme aus Dachau, der Stadt, die die Bürde trägt, Ort des ersten von Hitler errichteten KZ's zu sein. Daher auch mein Mut, Sie mit dem aktuellen Problem in Dachau zu konfrontieren: In der evangelischen Versöhnungskirche, auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte, haben seit Mitte Mai rund 40 Zigeuner (Roma) Zuflucht gefunden vor der drohenden Abschiebung in die Kriegsgebiete des ehemaligen Jugoslawien und nach Mazedonien, wo ethnische Verfolgung bis hin zu Massakern stattfindet — allerdings nicht in den Augen der Bundesregierung. Ausgelöst durch den Hungerstreik der Schriftstellerin Anita Geigges für die Anliegen der Roma, haben sich diese selbst nach Dachau aufgemacht, um öffentlich zu demonstrieren und zu informieren. Die Dachauer Aktion ist Teil einer europaweiten Aktion des Roma National Congress (RNC). Eine der Auftaktveranstaltungen des Evangelischen Kirchentages wird auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau in Anwesenheit von höchster politischer Prominenz stattfinden. Dabei sollen die Zigeuner Gelegenheit erhalten, ihre Situation und ihre Forderungen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Ich für meinen Teil habe das heutige Forum dazu ausgewählt, Sie um Verständnis und Hilfe für die berechtigten Anliegen dieser von allen Seiten verfolgten und unterdrückten ethnischen Minderheit zu bitten. Insbesondere bitte ich Sie um Unterstützung folgender Forderungen: a) Anerkennung der Zigeuner als ethnische und kulturelle Minderheit vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung des deutschen Volkes gegenüber den Überlebenden des Holocaust, b) Gewährung eines gesicherten Bleiberechtes für Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien im Rahmen einer einmaligen humanitären Aktion, c) Einstellung der Finanzierung der für Roma errichteten Unterkünfte in den Ghettos osteuropäischer Staaten, solange deren politische Strukturen instabil sind; statt dessen Förderung der kulturellen Eigenständigkeit der Zigeuner, d) Behandlung der Roma-Flüchtlinge entsprechend der Genfer Konvention von 1956 und Ausstellung von Flüchtlingspässen für sie, e) konkrete Umsetzung der bisherigen europäischen Resolutionen und Empfehlungen durch besondere Maßnahmen für Zigeuner, f) Unterzeichnung der Resolution 65 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 5. März 1992 mit dem Titel „Schutz der Roma" — angesichts der demnächst in Wien stattfindenden Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen von höchster Dringlichkeit! —, g) keine Vergabe von deutscher Hilfe an Staaten, die ständig Menschenrechtsverletzungen an Roma begehen; statt dessen Unterstützung von Maßnahmen zur Stabilisierung demokratischer Strukturen. Wolfgang Weiermann (SPD): Der Gesetzentwurf zur Änderung des Asylrechts soll unter die Diskussion einen Schlußstrich ziehen, auf welche Art und Weise das enorme Problem der Zuwanderung zu regulieren ist. In unser Land kommen einerseits Menschen, die in ihren Herkunftsländern politisch verfolgt werden, zum anderen Menschen, die versuchen, der Hungersnot zu entrinnen, und wiederum andere, die vor den Kriegswirren in ihrer Heimat zu uns flüchten. Das Verfahrensbeschleunigungsgesetz, das seit dem 1. April 1993 gilt, droht zu scheitern, wenn die Verfahrenswege nicht deutlich verkürzt werden. Z. B. in Nordrhein-Westfalen müssen durchschnittlich sechs Wochen in den landeseigenen Unterkünften Plätze für die Asylbewerber bereitgehalten werden, deren Anträge als offensichtlich unbegründet eingestuft sind und die auf die definitive Entscheidung warten. Es kommen mehr Menschen als erwartet — etwa 37 % plus kamen bereits im ersten Quartal 1993. Die vorhandenen Plätze sind relativ schnell belegt, und es muß ad hoc eine Verteilung der Asyl-Bewerber auf die Kommunen vorgenommen werden. Ohne ein neues Asylgesetz ist ein Fiasko nicht zu verhindern. Die Anerkennungsquote für Bewerber aus Rumänien liegt bei 0,5 %, oder anders ausgedrückt: 7 500 der 7 559 Menschen können nicht anerkannt werden, obwohl sie in langwierigen Verfahren verbleiben. Wenn die Landespolitik angesichts sinkender Steuereinnahmen Einschnitte in dreistelliger Millionenhöhe trotz guten Willens nicht vermeiden kann, aber gleichzeitig Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe für den Bau von Übergangsheimen für Asylbewerber zu bestreiten hat, dann weiß ich nicht, wie 13664* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 man diese Diskrepanzen den Bürgern verantwortlich erklären kann. Es ist für uns aber leider nicht möglich, alle diese Menschen bei uns aufzunehmen. (In unseren Ballungsgebieten, Städten und Gemeinden, fehlt der Platz. Wir bringen sie bereits in Turnhallen, Schulen, usw. unter.) Unstreitig ist — und so steht es in unserer Verfassung, und so soll es auch bleiben —: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Aber dieses Recht darf kein Tor für eine allgemeine Zuwanderung derjenigen sein, die nicht politisch verfolgt werden. Für mich ist vorrangig, daß der grundsätzlich verbriefte Anspruch auf Asyl erhalten bleibt. Er muß aber begrenzt werden gegen zwar verständliche, aber für uns nicht erfüllbare Wünsche, vor Not und Elend in ein wohlhabenderes Land zu flüchten. Das heißt, für mich besteht das Ziel der Neuregelung darin, den politisch Verfolgten die Möglichkeit zu geben, ihnen zu helfen, ihren grundgesetzlichen Anspruch auf Asyl schnell und wirksam geltend zu machen. Deshalb ist es andererseits notwendig, den Anteil der zahlreichen Zuwanderer, die nicht politisch verfolgt werden, sondern aus z. B. wirtschaftlicher Not zu uns kommen, zu begrenzen und ihnen darüber hinaus Hilfe in ihren Heimatländern zu geben, eine Ursachenbekämpfung vor Ort vorzunehmen und Entwicklungshilfe zu veranlassen, die diesen Namen auch verdient. Es muß uns klar sein, daß eine Neuregelung des Asylrechts die Ursachen für die Zuwanderung allein nicht beseitigt. Nach Abwägung aller Umstände kann und will ich nicht verhehlen, daß es mir nicht leichtgefallen ist mit meiner Entscheidung, diesen Asyl-Kompromiß mitzutragen. Mir ist bewußt, daß die Grundgesetzänderung kein Allheilmittel ist. Eine Lösung der vielfältigen Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung wäre aber ohne sie völlig ausgeschlossen. Matthias Weisheit (SPD): Eine ständig steigende Zahl zuwanderungswilliger Menschen aus Staaten, die nicht der EG angehören, stellt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vor große Probleme. Unter besonderem Druck stehen die Kommunen, und die Forderungen an den Gesetzgeber, tätig zu werden, bestehen zu Recht. Vor der Gesetzgebung sollte allerdings eine gründliche Analyse der Ursachen dieser modernen Völkerwanderung stehen, es sollte Klarheit geschaffen werden, welche Ziele die Gesetzesänderung verfolgt, und es muß der Bevölkerung gegenüber wahrhaftig argumentiert werden, was erreichbar ist und was nicht. Die vor allem von Politikern der Koalition in den letzten beiden Jahren in die Öffentlichkeit getragenen Schlagworte wie „Asylantenflut", „massenhafter Asylmißbrauch" usw., haben verhindert, daß eine angemessene Diskussion der Problematik überhaupt stattfinden konnte. Statt sich zunächst mit den Gründen für die zunehmende Zahl von Asylanträgen auseinanderzusetzen und im Wortsinne radikale — an die Wurzel gehende — Lösungen zu überlegen, wurde von ihnen und zahlreichen Massenmedien jede Gelegenheit genützt, das geltende Asylrecht zu diskreditieren und die Zielrichtung der zu schaffenden Gesetze auf die faktische Abschaffung dieses Grundrechtes hin zu verengen. Seit die ersten Gastarbeiter angeworben wurden, ist die Bundesrepublik aus eigenem Willen, aus wirtschaftlicher, inzwischen auch demographischer Notwendigkeit ein Zuwanderungsland. Was bis heute fehlt und was auch im vorliegenden Gesetzespaket nicht vorliegt, ist eine gesetzliche Regelung der legalen Zuwanderung für Menschen aus Staaten, die nicht der EG angehören. Sei es ideologische Verblendung oder Angst vor dem Verlust deutschnationalen Wählerpotentials bei Teilen der Union, sie verhindert diese notwendige Gesetzgebung. Folgerichtig ist das Asylrecht die einzige Möglichkeit, legal in die Bundesrepublik zu gelangen, auch wenn die Antragsteller ausschließlich in die Bundesrepublik kommen wollen, um zu arbeiten und Geld zu verdienen. Ein Gesetz mit jährlicher Quotierung der Zuwanderung nach wirtschaftlicher Notwendigkeit und sozialer Verträglichkeit und dem Ausschluß legaler Zuwanderung nach einem abgelehnten Asylantrag wäre notwendig und konsequent; aber es ließe die Simplifizierung der Zuwanderung zur sogenannten Asylproblematik nicht zu und darf wohl deshalb nicht Gegenstand der heutigen Beratung sein. Ich behaupte nicht, daß mit einer solchen gesetzlichen Regelung allein das Zuwanderungsproblem zu lösen sei. Darüber hinaus ist es unabdingbar, in den Ländern, aus denen die Zuwanderungswilligen kommen, großzügige Hilfe zu leisten, damit sich die wirtschaftliche Lage so verbessert, daß das Auswandern in eine ungewisse Zukunft für die Menschen die schlechtere Alternative darstellt. Die zweistelligen Millionenbeträge, die Polen vertragsgemäß und vermutlich auch der Tschechischen Republik zur Verfügung gestellt werden, um Asylverfahren durchführen zu können und Grenzbefestigungen zu bauen, wären sinnvoller in wirtschaftlicher Aufbauhilfe angelegt. Die Haushaltsdaten des Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit lassen auch nicht hoffen, daß der Ursachenbekämpfung vor Ort höchste Priorität eingeräumt wird, statt dessen schickt sich diese Regierung an, durch unbegrenzte Militäreinsätze in aller Welt die humane Rolle deutscher Politik zu demonstrieren. Auch die finanziellen Mittel für diese Militarisierung der deutschen Außenpolitik könnten sinnvoller zur Behebung der Wanderungsursachen eingesetzt werden. Das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens, das seit 1. Juli 1992 das alte Asylverfahrensgesetz schrittweise ablöste und seit 1. April 1993 in vollem Umfang in Kraft ist, dient dem Ziel, in wenigen Wochen festzustellen, wer tatsächlich schutzbedürftig ist und wer nicht. Keine Frage, jahrelange Verfahren sind weder für die betroffenen Asylbewerber noch für die Kommunen, die sie unterbringen müssen, auf Dauer erträglich. Aber diesem Gesetz wurde überhaupt keine Chance gegeben, wirksam zu werden: Bis heute, zwei Monate nach voller vorgesehener Gültig- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13665* keit, sind noch nicht alle genehmigten Stellen besetzt. Ich will nicht von Sabotage reden, aber die Tatsache, daß lange bevor das Gesetz überhaupt wirken konnte, bereits daran gearbeitet wurde, Artikel 16 Abs. 2 zu verändern, stimmt doch sehr nachdenklich. Der Anstieg der Asylbewerberzahlen, der angeblich die Wirkungslosigkeit dieses Gesetzes beweist, bevor es überhaupt wirken konnte, hat auch damit zu tun, daß Hundertausende von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien im Asylverfahren landeten, obwohl sie gar nichts darin verloren hätten. Erst jetzt kommt eine Regelung zustande, die Bürgerkriegsflüchtlinge vom Asylverfahren befreit. Eine Regelung, der ich zustimme, wenngleich ihre Wirksamkeit in Frage gestellt bleibt, solange die Kommunen mit den Kosten alleine gelassen werden. Eine EG-Regelung zur gerechten Lastenverteilung bei Asylbewerbern und Flüchtlingen ist überfällig und eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes nur eine konsequente Weiterentwicklung der europäischen Einigung. Ihr könnte ich ebenfalls zustimmen. Sie, ein Zuwanderungsgesetz, wirtschaftliche Hilfe vor Ort, die konsequente Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens und die Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren, genügten meiner festen Überzeugung nach, die Belastungen, die durch Artikel 16 Abs. 2 entstehen, auf ein gesellschaftlich akzeptables Maß zu beschränken. Worüber aber stimmen wir heute ab? Über einen neu formulierten Grundgesetzartikel, der vorgibt, politisch Verfolgte genießen in der Bundesrepublik Asylrecht. Durch Gesetz festzulegende sichere Drittstaaten, die die Bundesrepublik umzingeln, und sogenannte verfolgungsfreie Staaten werden es einem wirklich Schutzbedürftigen sehr schwer machen, in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch ein Asylverfahren zu bekommen. Wer die Bundesrepublik auf dem Landweg erreicht, hat nur eine Chance auf ein Verfahren, wenn er seinen Reiseweg geschickt verschleiert. An diesem Grundprinzip ändern auch die zahlenmäßigen Einschränkungen des mit Polen ausgehandelten Vertrags nichts; denn Verträge sind von Regierungen kündbar! Unsere polnischen und tschechischen Nachbarn, die sich in einer äußerst labilen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Phase befinden, weil sie, wie die Menschen in den neuen Bundesländern, aber ohne massive Unterstützung aus der alten Bundesrepublik, das Chaos aus dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems überwinden müssen, ihnen muten wir per Grundgesetzänderung zu, was unsere seit Jahrzehnten eingespielte Verwaltung und Justiz scheinbar nicht zu schaffen in der Lage ist: Asylverfahren in angemessener Zeit rechtsstaatlich durchzuführen. Zwei Nachbarländern, deren Menschen in großer Zahl legal als Werkarbeitnehmer oder Saisonarbeiter zu niedrigen Löhnen in der Bundesrepublik arbeiten und sich, wie wir wissen, illegal von gewissenlosen Unternehmern oder Zuhältern ausbeuten lassen, weil die wirtschaftliche Situation in ihren Ländern trostlos erscheint, diesen Staaten übertragen wir einen großen Teil der Last, die wir zu bewältigen uns außerstande sehen! Mit der Einbeziehung Polens und der Tschechischen Republik in die Drittstaatenregelung machen wir uns der Destabilisierung dieser beiden Staaten schuldig! — Ich weiß, wovon ich rede, mit Menschen beider Nationen verbinden mich seit vielen Jahren freundschaftliche Kontakte, und beide Länder kenne ich fernab der regierungsamtlichen geschonten Wirklichkeit. Die Festlegung verfolgungsfreier Staaten per Gesetz des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gehört zu den fragwürdigsten Vorhaben dieser Grundgesetzänderung überhaupt. Es gehört schon ein ungeheures Maß nationaler Überheblichkeit dazu, per Gesetz festlegen zu wollen, in welchen anderen Staaten dieser Welt die Menschenrechte so zur alltäglichen politischen Praxis gehören, daß Verfolgung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Wie schnell ist der bundesdeutsche Gesetzgeber überdies wohl in der Lage, etwa auf einen Militärputsch zu reagieren und ein auf der Liste befindliches Land wieder zu streichen? Nimmt man nur die Staaten zur Grundlage, aus denen keine Asylbewerber kommen oder in denen ein Umsturz der Verhältnisse kaum zu erwarten ist, dann bewirkt eine solche gesetzliche Liste nichts außer Problemen in der Außenpolitik, und sie ist völlig überflüssig! — Einen Sinn ergibt sie im Zusammenhang mit der Asylgesetzgebung doch wohl erst dann, wenn man Staaten in die Gesetzesliste aufnimmt, aus denen zahlreiche Asylbewerber kommen. Die Erfinder dieser Regelung manövrieren die Bundesrepublik in eine schwierige außenpolitische Lage, wenn die gesetzlich zu beschließende Liste verfolgungsfreier Staaten tatsächlich Wirkung auf die Zahl der Asylanträge erzielen soll. Und sonst wäre sie ja sinnlos. Wie lange wird sich etwa die Türkei die Diskriminierung gefallen lassen, nicht auf dieser Liste zu stehen? Ich habe die Erinnerung an die verharmlosenden Ausführungen des damaligen CDU-Spitzenpolitikers Bruno Heck nicht verdrängt, die er über die Zustände im Stadion von Santiago de Chile machte, in dem nach dem Militärputsch Tausende AllendeAnhänger zusammengepfercht waren. Ist die Ahnung so unrealistisch, daß mit dieser Grundgesetzänderung die Voraussetzung dazu geschaffen werden soll, die ganze Welt zur verfolgungsfreien Region zu erklären? — Mit Ausnahme der wenigen noch kommunistischen Staaten, versteht sich. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch überlegenswert, ob eine deutsche Außenpolitik, die bei ihren Partnern auf die Einhaltung der Menschenrechte drängt und finanzielle Zusagen an tatsächlich überprüfbare und stattfindende Verbesserungen knüpft, nicht auch ein geeignetes Mittel wäre, die Zahl der Asylbewerber zu senken! Aber wer die Berichte über den jüngsten Besuch des Bundeskanzlers studiert hat, kann kaum Hoffnung in eine solche qualitative Veränderung hegen. Welche Auswirkungen werden die Grundgesetzänderung und die Begleitgesetze in der Bundesrepublik selbst haben? Die Zahl derer, die einen Asylantrag stellen können und deren Antrag in der Bundesrepublik bearbeitet wird, d. h. der Menschen die weiterhin vorläufig untergebracht und versorgt werden müssen, wird sinken, ebenso die Zahl derer, die ein Bleiberecht erhalten, die Kommunen werden voraussichtlich Ent- 13666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 lastung erfahren. Der Preis ist auf dem eingeschlagenen Weg die faktische Aufgabe des Grundrechts auf Asyl und ein weiteres Stück Aufgabe der Rechtswegegarantie. Die Gefahren der Destabilisierung unserer östlichen Nachbarstaaten und des bewußten Obersehens von Menschenrechtsverletzungen durch gesetzlich festgelegte Nichtverfolgerstaaten kommen hinzu. Dieser Preis ist zu hoch. Das Gesamtproblem der Zuwanderung wird mit diesem Gesetzespaket nicht angepackt, sondern nur auf die eine andere Ebene verschoben. Die Anziehungskraft der Bundesrepublik Deutschland auf Menschen, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil versprechen, wird weiter bestehen. Sie haben zum großen Teil' bisher das Asylrecht als Eintrittskarte benutzt, weil es eine andere Möglichkeit nicht gab. Der Zugang über das Asylrecht wird zwar eingeschränkt, eine legale Zuwanderung jedoch nicht ermöglicht, obwohl sie unbestritten notwendig ist und die Asylproblematik hätte entschärfen können. Die Konsequenz wird sein, daß die Zahl der illegalen Einwanderer steigt, mit allen gesellschaftspolitischen Folgewirkungen wie Lohndumping, Slums, steigende Kriminalität und erneuter massiver Belastung der Kommunen. Die Erleichterung wird von sehr kurzer Dauer sein. Die Menschen in der Bundesrepublik, die eine Entschärfung des Zuwanderungsproblems insgesamt erwarten — und diese Erwartung ist durch die unzulässige Verengung auf den Begriff Asyl fahrlässig geweckt worden —, werden sich einmal mehr von der Politik getäuscht und enttäuscht sehen. Der Gesetzgeber begibt sich überdies erneut in die Gefahr, bei der Drittstaatenregelung in der vorliegenden Form vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst zu werden. Deshalb und weil dieses Gesetzespaket weder geeignet ist, die Zuwanderungsproblematik angemessen zu regeln, noch die Ursachen der Wanderungsbewegungen aus Verfolgung oder Armut heraus zu bekämpfen, noch dem im ersten Satz manifestierten Anspruch „politisch Verfolgte genießen Asyl" entspricht, stimme ich gegen diese Gesetze. Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Im Angesicht der Wirklichkeit für hunderte Millionen Flüchtlinge unserer Erde greifen die vorgesehenen Änderungen des Artikels 16 des Grundgesetzes ins Leere. Das Internationale Rote Kreuz schätzt die Zahl der Menschen, die bis zum Ende dieses Jahrzehnts vor Kriegen und Hunger aus ihrer Heimat fliehen werden, auf eine Milliarde. Die weltweite Migration kann durch nationale Innenpolitik kaum bewältigt werden. Erst eine Konzeption von Politik, die — international abgestimmt — die Fluchtursachen wirksam bekämpft und Wanderungsbewegungen rational zu steuern beginnt, hat eine Aussicht, die globale Wirklichkeit zu gestalten. Solange aber der Norden wenig bereit ist, zum Beispiel durch eine radikale Kurskorrektur in der Entwicklungspolitik, die Lebensperspektiven des Südens zu verbessern, bleiben die wachsenden sozialökonomischen Gegensätze der einen Erde eine ständige Quelle der Migration. Die Dynamik der Wanderungsbewegungen prallt auf die Statik der Nationalstaaten. Ist ihre letzte Antwort die der Abschottung, dann zwingen sie sich und ihre Nachbarländer zu Grenzregimen, die der Logik eines Kontinents der offenen Grenzen widersprechen. Das innenpolitisch berechtigte Motiv, der Asylkompromiß könne die Gefahr nationalistischer Bestrebungen im eigenen Land eindämmen, blendet seine außenpolitische Wirkung aus: der Nationalismus in anderen Ländern kann durch ihn befördert werden. Weil die osteuropäischen Staaten auf mittlere Sicht noch ungefestigt sein werden, müßte Westeuropas Interesse darauf gerichtet sein, ihre Stabilitätspotentiale zu stärken. Wenn diese aber, als „Cordon sanitaire" genutzt, ihrerseits einen „silbernen Vorhang" jeweils weiter östlich verhängen, dann ist zu fürchten, daß nationalistische Spannungen zunehmen werden. Trotzdem könnten die im Asylkompromiß vorgesehenen Restriktionen noch hingenommen werden, wären sie eingebunden in ein Konzept, das die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland rational regelte und den Zugewanderten erweiterte Chancen für die soziale und demokratische Teilhabe an ihrer neuen Gesellschaft gäbe. Statt dessen wird an der Fiktion festgehalten, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Statt dessen bleibt das ethnische Vorverständnis im wesentlichen erhalten, das der deutschen Staatsbürgerschaft anhaftet. Daher kann der Asylkompromiß meine Zustimmung nicht finden. Eine Logik der Abschottung nach innen und nach außen mag für den illusionären Moment den Blick auf die Wirklichkeit verstellen. Der Solidargemeinschaft aller Menschen wäre es jedoch angemessener, gäbe es den Versuch einer gemeinsamen Antwort und nicht die des für sich operierenden Nationalstaates. Immanuel Kant sagt uns in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden" : Es ist das „Recht des Fremdlings", „seiner Ankunft auf dem Boden eines anderen wegen, von diesem nicht feindselig behandelt zu werden, ... vermöge des Rechts des gemeinschaftlichen Besitzes der Oberfläche der Erde, auf der, als Kugelfläche, (die Menschen) sich nicht ins Unendliche zerstreuen können, sondern endlich sich doch nebeneinander dulden müssen, ursprünglich aber niemand an einem Ort der Erde zu sein mehr Recht hat, als der andere." (Immanuel Kant, Werke, Bd. 9 (1970), S. 211, 214) Jochen Welt (SPD): Noch nie in meinem politischen Leben bin ich mit so viel Ängsten, Sorgen und auch politischem Druck konfrontiert worden wie in der hinter uns liegenden Diskussion um die Änderung des Art. 16. Noch nie habe ich so viele Zuschriften, Anrufe, Unterstützung und auch Bedrohung erhalten wie im Rahmen dieser Auseinandersetzung. Bis heute stapeln sich die Briefe und Karten der Befürworter und Gegner des Asylkompromisses. Eine schwere Entscheidung, aber angesichts der zunehmenden Probleme in den Gemeinden eben eine notwendige Entscheidung. Angesichts eskalierender Wohnungsnot, angesichts von Zukunftsängsten, angesichts sich selbst organisierender Bürgerwehren in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13667* den Stadtteilen ist eine Steuerung und Begrenzung des Zuzugs in die Bundesrepublik dringend geboten. Es wäre verantwortungslos, wenn in der gegenwärtigen Situation die Lage und die Hilferufe von Städten und Gemeinden schlichtweg ignoriert und der ausgehandelte Kompromiß wieder zerredet würde. Respekt habe ich vor den Kritikern des Asylkompromisses, die aus humanitären und rechtsstaatlichen Überlegungen ihre Bedenken vortragen, aber nach wie vor dafür eintreten, die Zuwanderung über den Weg des Asyls zu steuern oder zu begrenzen. Verständnislos stehe ich den Fundamentalisten gegenüber, für die weder das bereits beschlossene Asylbeschleunigungsgesetz noch andere Begrenzungsvorschläge, noch die jetzt anstehende Grundgesetzänderung in Frage kommt. Eine solche Haltung ist leichtfertig und gleicht der Mentalität von Lemmingen, die sich selber — und vor allen Dingen andere — sehenden Auges in das Chaos und in den Abgrund stürzen. Der Zustrom von Asylbewerbern würde nach deren Haltung erst dann begrenzt, wenn Wirtschaft und Gesellschaft instabil wären, wenn ausländerfeindliche Exzesse sich weiterhin in Gewalt zuspitzen und wenn dann die Zuwanderung von Menschen in die Bundesrepublik für diese nicht mehr attraktiv oder gar höchst gefährlich wäre. Nein, das ist keine Horrorvision, steigende Asylbewerberzahlen, über 500 000 pro Jahr hinaus, sind absehbar. Das ist nicht mehr in den Gemeinden steuerbar, das gefährdet den sozialen 'Frieden, das macht den gewalttätigen Mob des Rechtsradikalismus zu den Handelnden und uns zu Zuschauern. Ich will nicht, daß von diesem rechtsradikalen Mob die Asyl- und Zuwanderungspolitik in diesem Lande gestaltet wird. Ich will Zuwanderung nach sozialen und humanen Gesichtspunkten, mit Grenzen und Steuerungsmöglichkeiten. Ich will Zuwanderung, die für das Land, die Menschen und für die wirklich Verfolgten verantwortbar ist. Aber ich will genauso entschlossen, daß dieser Regierung endlich die Möglichkeit genommen wird, sich mit den durch sie selbst verschuldeten Problemen der Wohnungsnot, der Verslummung von Stadtteilen, der Arbeitslosigkeit und der zunehmenden Armut in der Bevölkerung hinter den Asylsuchenden zu verstecken. Nicht die Asylsuchenden nehmen unseren Bürgerinnen und Bürgern die Wohnung weg; die leben in Containern, Wohnwagen, Turnhallen, Sammelunterkünften. Nicht die Asylsuchenden besetzen die nicht vorhandenen Arbeitsplätze. Dafür ist diese Regierung verantwortlich — Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit, das ist das Ergebnis verfehlter Politik dieser Regierung. Diese wird sich nach dieser Grundgesetzänderung nicht mehr herausreden können, die nach wie vor, vielleicht illegal, zu uns kommenden Flüchtlinge seien alles „SPD-Asylanten". Sündenbock-Diskussion zählt nicht mehr. Im übrigen war und ist diese Schuldzuweisung gegenüber den Sozialdemokraten unhaltbar. Diese Regierung hätte mit einfacher Mehrheit von Christdemokraten und Freidemokraten bei den sich abzeichnenden Steigerungen bei den Asylbewerbern zum Ende der 80er Jahre eine Asylbeschleunigung beschließen können. Sie hat es nicht getan. Erst die Sozialdemokraten haben in der ersten Asylrunde bei Bundeskanzler Helmut Kohl ihre Vorstellungen zur Verfahrensbeschleunigung durchgesetzt. Schon jetzt wird die Wirksamkeit dieses erst vor einigen Wochen in Kraft getretenen Gesetzes deutlich. Die Zentralstellen melden zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte, daß sie die Asylfälle nicht auf Halde produzieren, sondern abarbeiten können. Das ist keine Entwarnung, weil das Beschleunigungsgesetz lediglich auf der Grundlage von 300- bis 400 000 Bewerbern Beschleunigung bringt. Es zeigt allerdings, daß mit früherem Handeln die bislang aufgelaufenen 500 000 Altfälle, eine Unzahl von menschlichen Schicksalen, Anlaß für Streit, Unfrieden und Angst in der Bevölkerung hätten vermieden werden können. Diese Regierung hat nicht gehandelt, entweder weil sie das Problem falsch eingeschätzt hat oder, und das ist noch schlimmer, weil sie unter dem Grauschleier der emotionalisierten Asyldebatte ihre Untätigkeiten in der Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik zudecken wollte. Wir werden nach der Grundgesetzänderung die Regierung an ihren gesetzlichen Möglichkeiten messen. Grenzsicherung tut not — 6 Beamte auf dem 45-km-Grenzabschnitt bei Seif-Hennersdorf verhindern nicht den illegalen Flüchtlingszustrom. Zu erwartende Zunahme der Illegalität, am Beispiel der Vereinigten Staaten handfest zu belegen, muß wirksam bekämpft werden. Für das fehlende Handeln auf diesen Feldern gab es bislang und gibt es erst recht nach einer Grundgesetzänderung keine Entschuldigung mehr. Ich nehme die Argumente derjenigen sehr ernst, die Sorge darum haben, daß trotz des verbrieften Grundrechtsartikels ein Individualanspruch auf Asyl durch die praktische Ausformulierung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes nicht umgesetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob es um den Schutz vor Verfolgung für die Betroffenen oder um einen asylpolitischen Vorzugsstatus für Deutschland geht. Geht es mir um den Schutz vor Verfolgung, dann muß ich akzeptieren, daß auch diejenigen, die über Drittstaaten, wie Österreich, Frankreich, Holland, aber auch Polen zu uns kommen, vor politischer Verfolgung sicher sind — und nur dieses garantiert unser Grundgesetz. Über den Anspruch auf ein optimales Asyl, mit den im Vergleich zu anderen Staaten besseren Lebensbedingungen, sagt das Grundgesetz nichts. Von daher ist die europäische Lastenverteilung in der Flüchtlingsfrage eine dringend notwendige Aufgabe, die mit dem vorgelegten Asylkompromiß insbesondere dann gefunden wird, wenn bilaterale Vereinbarungen in Polen auch mit der Tschechei in die Tat umgesetzt werden, wenn insbesondere auch die bislang bestehenden Vereinbarungen mit Österreich und der Schweiz bezüglich der Rückführungsfristen modifiziert werden können. Im übrigen überzeugt mich der Hinweis darauf, daß man nur mit dem U-Boot oder mit dem Fallschirm in die Bundesrepublik als Asylsuchender kommen kann, nicht. Nach wir vor und wie bisher werden 80 bis 90 % der Asylsuchenden in die Bundesrepublik einwandern, ohne sich an den Grenzen zu melden, ohne ihren Reiseweg anzugeben. Und diese Menschen werden 13668' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 nach wie vor einen Anspruch auf ein verkürztes, aber rechtsstaatliches Asylverfahren haben. Es ist gleichsam eine Illusion, den Eindruck zu vermittlen, daß wir mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung drastisch reduzierte Asylbewerberzahlen hätten. Diesen Eindruck zu erwecken wäre fahrlässig. Die Menschen auf der Wanderung werden nach wir vor ihr Glück in der Bundesrepublik suchen und in das beschleunigte Asylverfahren oder in die Illegalität gehen. Der entscheidende Vorteil ist, daß wir mit den jetzt vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen auf solche Entwicklungen schneller reagieren, steuern und auch besser abschieben können. Ein weiterer Schwerpunkt der Asylverfahrensänderung interessiert mich als Bürgermeister einer Ruhrgebietsstadt ganz besonders. Es ist die Situation der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Durch die Neuformulierung des § 32a Ausländergesetz wird nun für diese Flüchtlinge ein eigener Status mit einer befristeten Aufenthaltsbefugnis geschaffen. Das Herausnehmen dieser Menschen aus dem Asylverfahren ist zu begrüßen. Nicht zufrieden sein kann ich allerdings mit der Tatsache, daß der Bund und damit die jetzige Koalition nicht bereit waren, eine verbindliche Übernahme von 50 % der entstehenden Kosten mit in das Gesetz aufzunehmen. Es kann nicht Sinn einer kooperativen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden sein, wenn der Bund beschließt, die Länder regeln und die Gemeinden bezahlen. Ich fordere deshalb die Übernahme gesamtstaatlicher Verantwortung in vollkommener Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag und fordere eine konkrete Beteiligung und eine finanzielle Anteilnahme des Bundes. An diesem Punkt ist der vorliegende Entwurf ergänzungsbedürftig. Ebenso muß klargestellt sein, welche Flüchtlinge unter den sogenannten B-Status fallen sollen. Es reicht nicht aus, eine Stichtagsregelung alleine im Blick auf den Krieg im ehemaligen Jugoslawien festzulegen. Zum Thema Bürgerkriegsflüchtlinge gibt es noch Klärungsbedarf. Insbesondere gehören dazu — ein abgestimmtes Leistungsrecht — eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge nach einem einheitlichen Gesamtverteilungsschlüssel sowie — die zügige Regelung der Beteiligung des Bundes an allen entstehenden Kosten. Die Dringlichkeit der Lösung dieser Fragen muß an dieser Stelle gerade unter Berücksichtigung der aktuellen Lage auf dem Balkan ganz klar betont werden. Wie schon öfter gefordert, sind auch hier von Seiten des Bundes bisher keinerlei verbindliche Aktivitäten erfolgt. Auch wenn immer noch sehr viele Bürger tatkräftig bei der Betreuung der Flüchtlinge helfen, dürfen sie und die Städte und Gemeinden nicht länger auf den unplanbaren finanziellen Verpflichtungen sitzenbleiben. Gerade aber an diesem Bereich wird sich auch zeigen, inwieweit die jetzt zu treffenden Beschlüsse nicht nur realisierbar sind, sondern eine spürbare Entlastung für die betroffenen Kommunen und Gemeinden bringen. Scheitert der Versuch, durch eine gesetzliche Neuregelung eine Gesamtverantwortung des Bundes, der Länder und der Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen zu garantieren, bleibt die jetzt zu treffende Lösung im Bereich des Asylrechts ein Einzelfall. Werden nicht in absehbarer Zeit die von den Sozialdemokraten eingebrachten Elemente eines „Gesamtpaketes Zuwanderung", mit einer großzügigen Einbürgerungsregelung und doppelter Staatsangehörigkeit, mit einem Einwanderungsgesetz, beschlossen, müssen wir als Politiker uns den Vorwurf gefallen lassen, in einem der Kernbereiche der politischen Aktualität versagt zu haben. Hier sind der Bund und die jetzige Regierungskoalition in besonderem Maße gefordert. Berthold Wittich (SPD): Mord und Totschlag in allen Regionen; Molotow-Cocktails gegen Frauen, Kinder und alte Menschen; Pflastersteine gegen Polizisten und Brandsätze gegen Asylbewerberheime — das gibt es wieder in Deutschland! Die geplante Änderung des Artikels 16 ist das falsche Signal auf diesen Anschlag gegen Humanität und Menschenwürde. Alle Menschen guten Willens sind jetzt in die Pflicht genommen, ein breites Bündnis gegen den Fremdenhaß zu organisieren und unsere ausländischen Bürgerinnen und Bürger vor gewalttätigen Ausschreitungen zu schützen. Absage an die Terroristen und Solidarität mit den Schwachen — das ist das Gebot der Stunde und die überzeugende Antwort der Demokraten auf diesen Akt der Barberei. Ja, wir dürfen nicht vergessen: Der fanatische Haß der Nazis gegen Juden, Ausländer, politische Gegner sowie Männer und Frauen der Kirchen führte direkt in den Zweiten Weltkrieg, in den Kessel von Stalingrad und in die Hölle von Auschwitz! Und gerade die deutsche Sozialdemokratie hat allen Grund, sich derer zu erinnern, die ohne Asyl im Ausland dem Zugriff der Geheimen Staatspolizei nicht entkommen wären, derer zu gedenken, die an den Grenzen zu unseren Nachbarn auf verschlossene Türen stießen und deswegen den Weg in die Folter- und Gaskammern der Nazis antreten mußten. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus diesen leidvollen Erfahrungen der Verfolgten die Konsequenz gezogen und das Asylrecht in der Verfassung verankert. Während damals diese Entscheidung von der breiten Zustimmung aller politischen Gruppierungen getragen wurde, haben sich die Parteien, die das „C" im Namen tragen, inzwischen von diesem Konsens verabschiedet — nicht zuletzt mit dem Ziel, aus diesem hochsensiblen Thema politisches Kapital zu schlagen. Daß Sie, meine Damen und Herren der Union, mit Ihren Kampfvokabeln „Asylantenstrom", „Asylantenflut", „SPD-Asylanten", „durchrasste Gesellschaft" bedenkenlos die Klaviatur der Demogagie gespielt, Emotionen geschürt und das Klima unserer Gesellschaft vergiftet haben, ist und bleibt ein beispielloser Skandal. Weil ich in meine Entscheidung das Wirken jener einbeziehe, die für die Ideale der deutschen Arbeiterbewegung gestritten, gelitten und ihr Leben geopfert Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13669* haben, verweigere ich diesem Gesetzentwurf meine Zustimmung. Ich sage nein, weil die Drittstaaten-Regelung rechtsstaatlich bedenklich ist und unser Land abschottet, weil sie den Anspruch auf Rechtsschutz verweigert und tatsächlich Verfolgte abschiebt, weil sie unseren ärmsten Nachbarn im Osten, Polen und der Tschechischen Republik, unsere Probleme aufbürdet, Ländern also, die zu den ersten Opfern des von Hitler entfesselten Angriffskrieges gehörten. Ich sage nein, weil durch die Regelungen des sogenannten Asylkompromisses das Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, daß Flüchtlinge, deren Leben existentiell bedroht ist, an ihre Henker und Folterknechte ausgeliefert werden. Ich sage nein, weil dieser Gesetzentwurf keine Chance eröffnet, die Fluchtbewegungen durch ein Einwanderungsgesetz zu steuern und die Zahl der Flüchtlinge durch Einwanderungsquoten zu begrenzen. Abschließend noch eine kritische Anmerkung: Wir dürfen nicht den fatalen Eindruck erwecken, daß die Problematik der Flüchtlingsströme eine juristische Frage sei, die durch die Änderung des Artikels 16 gelöst werden könnte. Solange Menschen hungern, verhungern, obdachlos sind, Menschenrechte mit Stiefeln zertreten werden, so lange werden Frauen und Männer nach dem Strohhalm greifen und sich auf die Flucht begeben. Ja, wir stehen in der Pflicht, die Fluchtursachen in den Ländern der Dritten Welt zu bekämpfen. Was tun wir konkret? Obwohl tagtäglich 40 000 Kinder den Hungertod sterben, weigern wir uns, die Entwicklungshilfe-Leistungen von 0,4 Prozent auf 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben. Das ist fürwahr kein Beitrag zur Gerechtigkeit und zur Solidarität mit den „Mühseligen und Beladenen" dieser Welt! Das Asylrecht ist ein Mahnmal der Erinnerung an die Verfolgung, Folterung und Ermordung von Deutschen während der Nazizeit. Dieses Asylrecht hat in vier Jahrzehnten über hunderttausend Flüchtlingen Schutz gewährt und zehntausende vor Folter bewahrt. Deshalb sollte die Substanz dieses Menschenrechtes auch im Zuge einer notwendigen Reform nicht zur Disposition stehen — im Interesse derer, die ohne Heimat und in Not sind, um der Menschen willen, die gequält, vertrieben und verfolgt werden. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimung über die in den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 aufgeführten Vorlagen (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Robert Antretter (SPD): Ich stimme der Gesetzesänderung in der Sicherheit zu, daß damit das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolge erhalten bleibt und daß es mit den geplanten Maßnahmen möglich sein wird, angemessener auf die Situation der unterschiedlichen Kategorien von Flüchtlingen zu reagieren. Ich stimme der Gesetzesänderung zu, damit wir — wie die katholischen Bischöfe es in ihrer Erklärung zur Flüchtlings- und Asylproblematik vom 25. 9. 1992 formuliert haben — „nicht mehr beschämt Zeuge sein müssen, wie es an vielen Orten in unserem Land zu Gewalttätigkeiten kommt gegen Menschen, die als Flüchtlinge bei uns Schutz und Hilfe suchen". Den katholischen Bischöfen und der evangelischen Kirche ist zu danken für klare Aussagen dazu, daß sich „am Menschen vergreift, wer Flüchtlingen, Ausländern und Fremden Gewalt antut, und daß sich mitschuldig macht, wer nachsichtig oder gar beifällig zusieht". Ich stimme dem Gesetzentwurf in dem Bewußtsein zu, daß die wachsende Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden bei vielen Menschen Unsicherheit und Ängste auslöst und daß gleichzeitig die verantwortlichen Kommunalpolitiker und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialen Einrichtungen sich vor nahezu unlösbare Probleme gestellt sehen, Flüchtlinge und Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen. Ich stimme dem Kompromiß auch deshalb zu, weil ich damit die Hoffnung verbinde, daß Bundestag und Bundesregierung nunmehr ernsthafte Anstrengungen unternehmen, um die Ursachen der Flucht in den Herkunftsländern zu beheben. Dazu gehören eine gerechtere Weltwirtschaftspolitik, die Einhaltung der Menschenrechte, der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossene Minderheitenschutz und eine konsequente Armutsbekämpfung. Dazu gehört aber auch abgestimmtes Handeln der Europäischen Gemeinschaft und der übrigen europäischen Länder. Die für den europäischen Einigungsprozeß unumgängliche Solidarität ist hier vor eine ernste Bewährungsprobe gestellt. In unserem Land gibt es seit Jahren gute Erfahrungen für das Zusammenwirken von Ausländern und Deutschen, in bestimmten Industriezweigen, im Dienstleistungsbereich, in Kirchen und Gewerkschaften ebenso wie in Vereinen und bei zahlreichen Bürgerinitiativen. Die Menschen wissen am besten, daß das Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen und Mentalitäten ebensoviel Spannungen und Enttäuschungen wie Freude und Bereicherung mit sich bringt. Allen, die an der Bewältigung dieser Aufgabe mitarbeiten, schulden wir unseren Dank, weil sie einen unverzichtbaren Friedensdienst leisten. Ich möchte Ihnen diesen Dank heute aussprechen. Ich wünsche mir, daß in der Folge dieser Grundgesetzänderung Haß und Gewalt gegen ausländische Bürgerinnen und Bürger der Vergangenheit angehören werden und die Zukunft geprägt wird von solidarischem und verständnisvollem Umgang mit denen, die bei uns Schutz suchen. Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU): Die heute zu beschließenden Änderungen des Asylrechts sind ein Thema, das den Deutschen Bundestag schon lange Zeit beschäftigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine Änderung des Asylrechts bereits seit 13670 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 vielen Jahren. Durch die fortwährende Verweigerungspolitik der SPD war es jedoch bis heute nicht möglich, die dringend notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Asylrechtsmißbrauches zu beschließen. Durch diese Verweigerungshaltung wurde Deutschland großer politischer Schaden zugefügt. Die Gesetzentwürfe von CDU/CSU, F.D.P. und SPD zur Neuregelung des Asylrechts basieren auf dem sogenannten Asylkompromiß vom 6. Dezember 1992. Ein Kompromiß zeichnet sich bekanntlich dadurch aus, daß alle beteiligten Seiten Abstriche von ihren Ausgangspositionen machen müssen, um schließlich zu einem Resultat zu gelangen. Die Gesetzentwürfe sind sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, enthalten aber wegen der Verweigerungspolitik der SPD und auch von Teilen der F.D.P. nicht alle Maßnahmen, die aus meiner Sicht nötig wären, um dem Asylmißbrauch konsequent zu begegnen. Über die genannten Gesetzentwürfe hinaus wären folgende Maßnahmen erforderlich gewesen: 1. Eine Umwandlung des bisherigen Individualgrundrechts auf Asyl in eine institutionelle Garantie. Die Einrichtung Asyl verbliebe dabei unter dem Schutz der Verfassung, weil Deutschland nach wie vor im Rahmen seiner Möglichkeiten politisch Verfolgten Asyl gewähren will. Die Garantie wäre dann jedoch auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angewiesen. Individuelle Rechte bestünden nicht mehr auf Grund der Verfassung, sondern nach Maßgabe des Gesetzes. 2. Verbesserte Möglichkeiten zur konsequenten Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber. 3. Kürzungen der Leistungen an Asylbewerber mit dem Ziel, wirtschaftliche Anreize zur Beantragung von Asyl in Deutschland zu verhindern. Der Erfolg der vorgesehenen Reform hängt in erheblichem Maße davon ab, daß abgelehnte Asylbewerber von den zuständigen Bundesländern auch konsequent und unverzüglich abgeschoben werden. Bei der Diskussion eines Maßnahmenkataloges zur Verhinderung des Mißbrauches des Asylrechts in Deutschland muß deutlich darauf hingewiesen werden, daß der Beseitigung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern große Bedeutung beizumessen ist. Trotz der erheblichen Anstrengungen, die Deutschland in dieser Hinsicht bereits unternimmt, halte ich eine weitere Verstärkung unserer Bemühungen auf diesem Gebiet für notwendig. Obwohl ich wegen des Fehlens der genannten Punkte Zweifel habe, daß die derzeitigen Mißstände im Zusammenhang mit dem Asylrecht befriedigend beseitigt werden können, stimme ich den Gesetzentwürfen dennoch zu, weil ich sie für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Lösung des Asylmißbrauchs halte. Nachbesserungen im Sinne dieser Erklärung halte ich jedoch für zwingend erforderlich. Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Ich stimme aus folgenden Überlegungen gegen eine Änderung des Asylrechts: „Politisch Verfolgte genießen Asyl" — die Umsetzung dieses Grundrechtes erfordert eine schnelle und zuverlässige Trennung der berechtigten von den unberechtigten Asylbewerbern. Wenn der Staat dieser Anforderung nicht gerecht werden kann, darf die Lösung nicht darin bestehen, fast allen Bewerbern den Zugang zu verweigern. Angesichts der zahlreichen Konfliktsituationen und der großen Diskrepanz zwischen Arm und Reich auf dieser Welt wird die Änderung des Grundgesetzes nicht den Zuwanderungsdruck von unserem Land nehmen. Die dann einsetzende Wut und Enttäuschung wird die fremdenfeindliche und demokratiekritische Stimmung in der deutschen Bevölkerung noch erheblich verstärken. Es fehlt ein Einwanderungsgesetz, das dem Aufnahmeland die Kontrolle über die Zuwanderung und auch den Zuwanderern klare Richtlinien an die Hand gäbe. Es fehlt eine überzeugende Regelung der Einbürgerung für bei uns lebende Ausländer. Es fehlt ein Flüchtlingsgesetz, das ebenfalls Druck von der Asylfrage nehmen könnte. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist erst seit wenigen Wochen in Kraft. Es zeigt positive Wirkung, ohne daß das Grundgesetz geändert werden mußte. Mit der Änderung des Grundgesetzes ist keine Lösung der Altfälle verbunden. Die neuen Regelungen zwingen die Menschen, ihre Reiseroute zu verheimlichen, damit sie überhaupt die Chance auf ein angemessenes Verfahren erhalten. Das kann nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein. Eine bi- und multilaterale, nachhaltige und effektivere Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern steht noch aus. Mit 0,34 % des BSP ist Deutschland noch weit entfernt von den versprochenen 0,7 %. Reintegrationshilfen werden zu- Recht zögerlich vergeben, denn Fachleute beurteilen die Erfolgsaussichten eher skeptisch. Mit der Drittstaatenregelung lädt Deutschland den neuen Demokratien politische Lasten auf, die wir selber nicht mehr tragen können und wollen. Trotz materieller Hilfe aus Deutschland werden diese Staaten überfordert und der Gefahr einer politischen Destabilisierung ausgesetzt. Deutschland spielt diesen Ländern gegenüber seine mit ihrer Hilfe neu gewonnene Stärke in egoistischer und unverantwortlicher Weise aus. Wir werden die Konsequenzen in Form internationaler Irritationen zu spüren bekommen. Durch das Abwälzen der Lasten auf die Länder im Osten außerhalb der EG erzeugen wir zudem nicht den notwendigen Druck auf unsere westlichen Partner, mit denen wir nach einer gerechten europäischen Lösung suchen müssen. Im Gegenteil, mit der Drittstaatenklausel verstellt nun Deutschland seinerseits eine gerechte, europäische Lösung: Enthält das Grundgesetz erst einmal den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13671* Grundsatz, daß kein Asylrecht genießt, wer über einen sicheren Drittstaat einreist, wird sich für eine ungünstigere Veränderung möglicherweise keine Zweidrittelmehrheit finden lassen. Zu einer umfassenden Information über die Asylbewerberfrage gehört es auch, daß regelmäßig die Zahl der Ausländer veröffentlicht wird, die Deutschland auch ohne Änderung des Grundgesetzes verlassen. Dr. Eberhard Brecht (SPD): Wie die meisten anderen der heute abgegebenen persönlichen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten zur Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes trägt auch meine Äußerung einen entschuldigenden Charakter, wird doch das mit dem demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland verbundene, bislang sehr großzügig gehandhabte Asylrecht mit spürbaren Begrenzungen versehen. Der Preis für eine vermutlich bescheiden ausfallende Begrenzung der Armutswanderung aus dem Süden und Osten ist nicht gering. Wenn ich einer Änderung des Grundgesetz-Artikels 16 zum Asylrecht dennoch zustimme, so aus der Sorge heraus, daß die Grundlagen des demokratischen Gemeinwohls neben anderen destabilisierenden Tendenzen auch durch eine ständig anwachsende Zuwanderung gefährdet werden. Einerseits sind die öffentlichen Haushalte derart verschuldet, daß unser Land bei gleichzeitig sinkender Wirtschaftskraft eine Netto-Zuwanderung von ca. einer Million Menschen pro Jahr einschließlich der mehr als 400 000 Asylbewerber dauerhaft nicht verkraften kann. Zum anderen zeigen die weiter steigenden Zahlen von Asylbewerbern bei gleichzeitig sinkenden Anerkennungsquoten, daß das gegenwärtige Asylrecht nicht paßgerecht zu einer solchen Migration ist, die vorwiegend durch Armut oder andere wirtschaftliche Ursachen und nicht durch politische Verfolgung begründet ist. Damit steht das Asylrecht in der Gefahr, angesichts sozialer Ängste bei vielen Menschen mehr und mehr an Akzeptanz zu verlieren. So wurde eine Neuregelung des Asylrechts erforderlich, die einerseits das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte unangetastet läßt, gleichzeitig aber die de-facto-Inanspruchnahme dieses Rechtes für Armutsflüchtlinge deutlich einschränkt. Dem gefundenen, mit Mängeln behafteten Asylkompromiß stimme ich nur deshalb zu, weil eine realitätstüchtigere europäische Lösung nicht in Sicht ist. Auch die vom UNHCR und anderen Organisationen angebotenen Alternativen oder Hilfsangebote würden aus meiner Sicht nur zu marginalen Veränderungen der derzeitigen Situation beitragen. Meine Bedenken richten sich vor allem gegen den Paragraphen 34 a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes, dessen Rechtmäßigkeit mit der neuen Formulierung in Artikel 16a Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes begründet wird. Diese Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes wird dazu führen, daß der Rechtsschutz abgewiesener Flüchtlinge mangelhaft bis ungenügend wird. Es ist zwar richtig, daß von der Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegen eine bevorstehende Abschiebung vermutlich exzessiv und damit auch vielfach unbegründet Gebrauch gemacht würde, stände dieses rechtliche Instrument zur Verfügung. Dennoch kann sich ein Rechtsstaat einen derartigen Verlust an Rechtsschutz für den einzelnen nicht leisten; damit wird sowohl der Asylbewerber als auch der Richter einem nicht vertretbaren Automatismus unterworfen. Die verbleibende Möglichkeit eines Antrages auf einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht ist eine nicht akzeptabel hohe Hürde für den Asylbewerber. Somit steht er in der Gefahr, aus dem vermeintlich sicheren Drittstaat im Schnellverfahren ebenfalls abgeschoben zu werden. Wie andere Abgeordnete auch denke ich, daß gerade wegen des Paragraphen 34 a das Asylverfahrensgesetz einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht so nicht standhalten wird. So kann ich diesem Gesetz meine Zustimmung dann nicht geben, wenn die Mehrheit des Bundestages den Änderungsantrag zum Asylverfahrensgesetz der SPD-Bundestagsfraktion abweist. Gleichzeitig verwahre ich mich aber auch ausdrücklich gegen die in der Öffentlichkeit verbreiteten Unterstellungen gegenüber den Befürwortern einer Neuregelung des grundgesetzlich garantierten Asylrechts: Ich jedenfalls treffe meine heutige Entscheidung nicht unter dem Druck des rechtsradikalen Terrors in Deutschland. Ich fände es vielmehr bedrükkend, wenn wir Vertreter der Legislative unsere Entscheidungen vorwiegend als Antithesen zu demokratiefeindlichen Positionen verstehen würden. Damit würde die Bundesrepublik den Rechtsradikalen jenen Gefallen tun, den sie der RAF mit einigem Erfolg verweigerte. Ich treffe meine heutige Entscheidung auch nicht, weil ich an einer Wohlstandsmauer zwischen den reicheren Industriestaaten und dem armen Süden und Osten mitbauen will. Wir Europäer tragen eine Mitschuld nicht dadurch ab, daß wir die Sekundärwirkungen der Verelendung durch hunderttausendfache Aufnahme von Armutsflüchtlingen zu heilen suchen, sondern indem wir ernsthaftere Bemühungen anstellen, das wirtschaftliche Nord-Süd-Gefälle abzubauen. Für dieses Ziel und für den Schutz der natürlichen Umwelt werden wir unseren Anspruch auf Wohlstand spürbar vermindern müssen. Ein solcher Wertewandel steht in unserem Land erst in seinen Anfängen. Wir werden ihn nicht befördern durch die Provokation von Abwehrmechanismen. Peter Conradi (SPD): Lange, wahrscheinlich zu lange, habe ich mich gegen eine Änderung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" gewehrt. Dieser Artikel ist für mich eine große Errungenschaft unserer Verfassung. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und der Öffnung des „Eisernen Vorhangs" haben sich die Zahlen der Asylbewerber vervielfacht. Die Gemeinden sind bis an den Rand des Zumutbaren belastet. Die bisherigen Änderungen des Asylverfahrensrechts drohen das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte auszuhöhlen. Diese Änderungen sind nicht im vollen Maß wirksam geworden, weil die Bundesregierung und einige Landesregierungen die Vereinbarungen am 10. Oktober 1991 zur Beschleunigung des Asylverfahrens nicht umgesetzt, sondern sabotiert haben. 13672* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Eine skrupellose Kampagne der CDU/CSU und der ihr nahestehenden Presse haben das politische Klima in unserem Land vergiftet. Auch viele Anhänger der SPD glauben inzwischen, daß nur eine Änderung des Asylrechts die Zuwanderung nach Deutschland einschränken kann. Ich fürchte, daß eine weitere Zunahme der Zuwanderung den rechtsextremen Parteien weiteren Zulauf bringt. Allmählich ist in mir die Einsicht gewachsen, daß wir das Asylrecht für politisch Verfolgte im Grundgesetz nur bewahren können, wenn wir es praktikabel machen. Deshalb habe ich mich im Herbst 1992 im Grundsatz für eine Änderung von Art. 16 Abs. 2 GG ausgesprochen. Ich werde den nun vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes jedoch nur zum Teil zustimmen. Ich stimme den folgenden Änderungen des Grundgesetzes zu: — Ausländer aus verfolgungsfreien Herkunftsstaaten sollen nicht mehr als verfolgt gelten, es sei denn, sie tragen Tatsachen vor, aus denen sich ergibt, daß sie entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt werden (Art. 16a Abs. 3 GG). Durch diese Änderung werden Asylsuchende aus Staaten, in denen es keine politische Verfolgung gibt, in der Regel nicht mehr zum Asylverfahren zugelassen. — Das GG erlaubt Verträge mit anderen Staaten über die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen (Art. 16a Abs. 5 GG). Ich werde Art. 16a Abs. 2 GG nicht zustimmen. Flüchtlinge — auch aus Verfolgerstaaten — sollen allein mit der Begründung, sie seien über ein sicheres Drittland nach Deutschland gekommen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Diese Änderung verletzt nach meinem Verfassungsverständnis das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte in seinem Wesensgehalt. Ich werde § 34 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz nicht zustimmen. Den Verwaltungsgerichten soll untersagt werden, die Abschiebung in einen sicheren Drittstaat auszusetzen. Dies ist nach meinem Verfassungsverständnis nicht mit der Rechtsweggarantie von Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar. Ich werde dem Asylverfahrensgesetz in allen anderen Teilen zustimmen, ausgenommen die Regelungen, die sich auf Art. 16a Abs. 2 GG beziehen (siehe oben). Ich werde dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen. Soweit mein Abstimmungsverhalten in der 2. Lesung. In der 3. Lesung werde ich, sofern nicht getrennt über die einzelnen Absätze von Art. 16a GG abgestimmt wird, den GG-Änderungen und dem Asylverfahrensgesetz nicht zustimmen, dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen. Ich respektiere die Entscheidungen meiner Abgeordneten-Kolleginnen und -Kollegen, die sich anders entscheiden werden. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG: Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Carl Ewen (SPD): Wenn ich den Vorschlägen zur Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung des Asylrechts mit allen Nebengesetzen nicht zustimme, dann nicht deshalb, weil ich die Bedrängnisse unserer Kommunen wegen der unendlichen Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Umsiedlern und Zuwanderern gering erachte. Ganz im Gegenteil, ich kenne die Probleme in unseren örtlichen Gemeinschaften, ich weiß um die wachsende Verbitterung unserer Bürgerinnen und Bürger über die Tatsache, daß wir alle in Bund und Ländern keine Vorsorge zur rechten Zeit getroffen haben, um auf den rapiden Zugang von ausländischen Schutzsuchenden sachgerecht zu reagieren, sachgerecht im Sinne einer schnellen Entscheidung über Asylanträge, über die Verkürzung des Rechtsweges, auch über zeitbegrenzte Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften, nicht zuletzt über eine bessere personelle Ausstattung der Bundesdienststellen wie Zirndorf sowie der Verwaltungsgerichte. Kurz zusammengefaßt: Es wäre unredlich, die Schwierigkeiten in unseren Städten und Gemeinden zu negieren. Doch gerade weil ich diese Schwierigkeiten nicht verniedliche, sage ich, daß weder die vorgesehene Grundgesetzänderung (mit den Folgegesetzen) noch der vorgesehene Vertrag mit der polnischen Republik eine für die Bevölkerung wirklich spürbare Änderung bringt. Die Zuwanderung, die legalen wie illegalen Versuche beim Grenzübertritt, formale oder sachlich begründete Asylansprüche, auch der Zufluß von Bürgerkriegsflüchtlingen werden nicht wirklich geringer werden. Die Zahlen Obhutsuchender werden sich nicht wesentlich reduzieren; das ist auch die Auffassung des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Gerster. Das bedeutet, daß sich eine Grundgesetzänderung zu Artikel 16 GG sehr bald als Scheinlösung herausstellen wird. Die Enttäuschung unserer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser vorgesehenen Entscheidung ist damit vorprogrammiert. Die Quittung werden wir alle erhalten! Die Erwartung, daß die angestrebte Lösung einen Einstieg in eine insgesamt begrüßenswerte europäische Lösung bringt, wird sich ebenfalls nach meiner Meinung als Selbsttäuschung erweisen. Und für diesen für mich erkennbaren Irrweg sollen wir einen für den Menschenrechtskatalog unseres Grundgesetzes konstitutiven Pfeiler, „den Schutz der politisch Verfolgten", bis zur Unkenntlichkeit verändern; verändern, nachdem wir bis zum Zusammenbruch des kommunistischen Staatensystems gerade den im Kern unveränderbaren Grundwertebestand als freiheitliche Antwort ins Feld führen konnten, in eine Auseinandersetzung, in der wir bei den Nachbarn Vertrauen für das andere Deutschland gewannen. Ich bitte aber auch deshalb um Verständnis für mein Abstimmungsverhalten, weil ich mich erinnere, daß viele Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft — darunter viele Sozialdemokraten — nach 1933 darunter leiden mußten, daß es eben damals nicht überall im nichtfaschistischen Ausland möglich war, Schutz zu finden. Besonders schlimm war das für unsere jüdischen Mitbürger. Ihnen verweigerte man im westlichen Ausland trotz der weltweit bekannten Verfolgung in Nazi-Deutschland die schützende Auf- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13673* nahme. Nur in beschämend kleiner Zahl wurden sie diesseits und jenseits des Atlantiks aufgenommen. Dies alles zusammengenommen läßt meine Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung zu Artikel 16 und den Folgegesetzen nicht zu. Horst Eylmann (CDU/CSU): Die Neuregelung des Asylrechts in Art. 16 a GG ist bedenklich. Grundrechte sollen dem einfachen Gesetzgeber einen Rahmen vorgeben, den er detailliert auszufüllen hat. In der Neufassung des Artikels 16 a GG beschränkt sich aber die Verfassung nicht auf das Grundsätzliche, sondern regelt das materielle Asylrecht selbst im einzelnen. Damit wird das Asylrecht zementiert. Dies werden wir noch unter Schmerzen erfahren, denn ich bin einigermaßen sicher, daß sich in den nächsten Jahren Änderungen der jetzt in Artikel 16a GG enthaltenen Regelungen als notwendig herausstellen werden. Es wäre besser gewesen, das Asyl zu einer institutionellen Garantie umzuwandeln und ihre nähere Ausgestaltung dem einfachen Gesetzgeber vorzubehalten. Die Neuregelung insgesamt wäre dann in sich stimmiger und würde auch jegliche verfassungsrechtliche Risiken vermeiden. Wenn kein anderer Staat der Welt Asylbewerbern einen verfassungsmäßig garantierten Individualanspruch auf Asyl einräumt und dies auch weder die UN-Menschrechtsdeklaration noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch die Genfer Flüchtlingskonvention gebieten, hätte es auch nicht von Verantwortungslosigkeit gegenüber der eigenen Geschichte und erst recht nicht von Ausländerfeindlichkeit gezeugt, die rechtliche Qualifizierung des Asyls als Individualrecht zur Disposition zu stellen. Nun wissen wir, woran das auch von Innenminister Seiters verfolgte Ziel gescheitert ist. Die SPD hat sich über ein Jahrzehnt hartnäckig geweigert, überhaupt einer Änderung des Grundgesetzes näherzutreten. Diese Verweigerungshaltung ist ein um so schwerwiegenderes politisches Versäumnis, als es an warnenden sozialdemokratischen Stimmen nicht gefehlt hat. Als 1980 die Zahl der Asylbewerber auf 100 000 anstieg, sagte Zeitler, damals Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: Heute stehen wir vor der Frage, ob das damals gefundene Konzept — er meinte das Asyl als individuelles Grundrecht in Art. 16 GG — noch trägt, ob es der politischen Vernunft, der ökonomischen Möglichkeit, der humanitären Verantwortung gerecht wird oder nicht vielmehr die gegenteiligen als die gewollten und ihm zugedachten Wirkungen erzeugt ... Die derzeit auf dem politischen Markt gehandelten Versuche, mit Hilfskonstruktionen auf Verwaltungsebene die Konsequenzen des geltenden Verfassungs- und Gesetzesrechts zu unterlaufen, sind rechtlich kaum haltbar, die künstliche Erzeugung von Abschreckungseffekten gegenüber Ausländern durch gezielte Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen sind im Ergebnis untauglich und nach den Maßstäben der von unserem Land in Anspruch genommenen Rechtskultur unwürdig. Zwölf Jahre hat die deutsche Sozialdemokratie nach diesen Worten eines ihrer angesehensten Köpfe gebraucht, um sich zu einer Verfassungsänderung zu bequemen. Aber auch jetzt ist sie noch auf halbem Wege stehengeblieben, indem sie darauf bestand, das Asyl müsse ein individuelles Grundrecht bleiben. Für die oben skizzierten Unstimmigkeiten und Risiken, die mit der jetzigen Kompromißregelung verbunden sind, trägt sie somit die alleinige Verantwortung. Trotz dieser Bedenken gegen die Neuregelung des Asylrechts stimme ich den vorliegenden Gesetzesentwürfen zu. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande erwarten von uns, daß wir nicht länger reden und streiten, sondern handeln. Dies tun wir mit der Verabschiedung der heutigen Gesetze. Wir schaffen das politische Asyl nicht ab, wir modifizieren es so, daß die Zuwanderung auf ein für die Deutschen tolerables Maß begrenzt werden kann. Wir handeln damit nach Maßgabe der politischen Vernunft und der humanitären Verantwortung, von der Zeitler gesprochen hat. Wer sich verweigert, mag in der Gewißheit der eigenen hohen Moral sein Genügen finden; seiner politischen Verantwortung wird er nicht gerecht. Katrin Fuchs (Verl), Dr. Dietrich Sperling, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Andreas von Bülow, Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Hans Martin Bury, Wolf-Michael Catenhusen, Peter Conradi, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Gernot Erler, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Iris Gleicke, Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Günther Heyenn, Reinhold Hiller (Lübeck), Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Uwe Lambinus, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Albrecht Müller (Pleisweiler), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Manfred Opel, Adolf Ostertag, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Günter Rixe, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Rudolf Schöfberger, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Margitta Terborg, Uta Titze-Stecher, Ernst Waltemathe, Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Hildegard Wester, Lydia Westrich, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Norbert Wieczorek, 13674* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Berthold Wittich, Hanna Wolf, Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel (alle SPD): Wir, die Unterzeichner, lehnen den „Asylkompromiß" ab, weil er die Gefahr in sich birgt, daß tatsächlich politisch verfolgte Menschen in Zukunft keinen Schutz mehr bei uns finden werden. Der Asylkompromiß wird nicht dazu führen, die Wanderungsbewegungen der Welt zu stoppen. Wer glaubt, mit einer Zustimmung zu dem Asylkompromiß neue positive Signale zu setzen, die Politikverdrossenheit abzubauen, täuscht sich und die Öffentlichkeit, verschafft sich nur eine kurze Atempause. 1. In der Bevölkerung unseres Landes gibt es Verunsicherung und Angst, hervorgerufen durch einen tiefen Konjunktureinbruch, durch Strukturkrisen ganzer Wirtschaftszweige und damit verbundene Massenarbeitslosigkeit. Die Bundesregierung hat nichts getan, um die Wohnungsnot zu verringern. Obendrein leben wir in einer grundsätzlich veränderten außenpolitischen Situation, in der die überkommenen Denkmuster versagen. In dieser Lage empfinden die Menschen in Deutschland die massenhafte Zuwanderung — vor allem aus den bisherigen Ostblockländern — als zusätzliche Bedrohung der eigenen Lebensgrundlagen und als Überforderung ihrer Solidarität. Die CDU/CSU hat versucht, von ihrem Versagen in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Wohnungspolitik in einer nur politisch-taktisch gemeinten Debatte um den Asylmißbrauch abzulenken. Sie hat mit der Debatte um die GG-Änderung nur unerfüllbare Hoffnungen geweckt und damit Politikverdrossenheit verstärkt. Handeln ist nötig — nicht nur in der Asylrechtsproblematik, sondern in allen Bereichen der Zuwanderung und insbesondere bei der Bekämpfung von Wirtschaftskrise und Wohnungsnot. Die Komplexität dieser Probleme verlangt gemeinsames Handeln der politischen Kräfte. Das war der Grund, weshalb sich die SPD auf ihrem Parteitag dazu durchgerungen hat, zusammen mit den Regierungsparteien nach einer Konsenslösung zu suchen, die es ermöglicht, die Zuwanderung insgesamt zu regeln, ohne das individuelle Grundrecht auf politisches Asyl anzutasten. Es hätte die Chance bestanden, ein Konzept zu entwickeln, wie mit Migration insgesamt umgegangen werden kann, wie wir auf die Fluchtursachen zu reagieren haben, wie wir den Rahmen für Armutsflüchtlinge abstecken und wie wir Flüchtlinge aus Bürgerkriegsregionen aufnehmen können. Wir wollten ein Gesamtkonzept, das differenziert auf die verschiedenen Fluchtgründe antwortet. Darüber hinaus wollten wir für diejenigen Ausländer und Ausländerinnen, die schon lange bei uns leben, ein Zeichen der Weltoffenheit und Integrationswilligkeit setzen: mit der Erleichterung der Einbürgerung, mit doppelter Staatsangehörigkeit und dem Recht, sich an Kommunalwahlen zu beteiligen. Wir wollten außerdem das auf Abstammung beruhende, überholte deutsche Staatsbürgerschaftsrecht durch das international längst übliche auf Geburt im Lande beruhende Staatsbürgerschaftsrecht ergänzen. Statt dessen hat eine Verengung der Debatte auf eine Verfassungsänderung stattgefunden. Erforderlich wäre gewesen und ist es weiterhin, die Problembeschreibung zu versachlichen sowie die Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen nüchtern zu definieren. Dazu gehört: - Deutschland hätte die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Menschenrechtskonvention und anderer völkerrechtlich bindender Verträge auch dann zu beachten, wenn es ein Grundrecht auf Asyl bei uns gar nicht gäbe. - Jeder Versuch, den Großteil der nach Deutschland strebenden Flüchtlinge bereits an den Grenzen aufzuhalten, ist unrealistisch. - Wer seine Gesundheit und sein Leben und das seiner Kinder nicht durch politische Verfolgung, sondern aus wirtschaftlicher Not bedroht sieht und deshalb seine Heimat verläßt, handelt nicht unmoralisch und verwerflich. - Wer aus Zuwanderungszahlen politischen Handlungsdruck ableitet, sollte auch die Abwanderungszahlen von Ausländern zur Kenntnis nehmen. - Auf der Welt sind 500 Millionen Menschen mit steigender Tendenz auf der Flucht, weil ihre Existenz bedroht ist, und dazu gehören mindestens 15 bis 20 Millionen Menschen, die nach der Definition des Flüchtlingskommisars der Vereinten Nationen politische Flüchtlinge sind. Die Frage an Deutschland kann deshalb nicht sein, ob wir überhaupt Flüchtlinge aufzunehmen bereit sind, sondern wie viele es unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung sein müssen und in der jeweiligen ökonomischen Lage sein können. Es geht also nicht um alles oder nichts, sondern um ein vertretbares Maß. - Wer die Kosten der Zuwanderung addiert, müßte fairerweise die Einnahmen gegenüberstellen: Nach Untersuchungen auch konservativer Wirtschaftsinstitute ergibt sich unter dem Strich eine positive Bilanz für die deutsche Volkswirtschaft. - Die Hemmschwelle für Verfassungsänderungen sollte nicht gesenkt werden, weil der Preisgabe eines Grundrechts (Asyl) die Einschränkung eines Rechtsstaatsprinzips (Rechtswegegarantie) auf dem Fuße folgt. Wenn man wesentliche Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates aus Opportunitätsgründen aufgibt, setzt man Erosionsprozesse in Gang, die später auch diejenigen treffen können, die sich zunächst einen Vorteil erhofften. 2. Nach den Verhandlungen stehen wir vor dem sogenannten Asylkompromiß, der das Asylrecht faktisch umkehrt zum Recht auf Abschiebung und Abschottung. Waren bisher die Fluchtgründe das ausschlaggebende Aufnahmekriterium, so werden es in Zukunft die Fluchtwege sein. Dem Wortlaut nach bleibt es zwar beim individuell gewährten Grundrecht auf Asyl, also beim moralischen Erbe aus schlimmer Zeit, der Erinnerung daran, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13675 daß Zehntausende von Deutschen damals häufig nur im Asyl überleben konnten, weil ihnen in der Heimat ein Mörderregime nachstellte. Betrachtet man allerdings die Ergänzungen des Artikels 16, wird deutlich, daß die Geltendmachung des nach wie vor „bestehenden" individuellen Grundrechts ausgeschlossen ist, wenn der Verfolgte in „Gebietskontakt" mit einem als „sicher" definierten Drittstaat geriet. Nur die Einreise nach Deutschland ohne „Gebietskontakt mit einem anderen Land" läßt eine Verwaltungszuständigkeit in Deutschland für das Grundrecht bestehen. Flüchtlinge, die über einen der deutschen Nachbarstaaten eingereist sind und sofort wieder abgeschoben werden sollen, dürfen zwar noch ein Gericht anrufen, aber: Das neue Asylrecht formuliert ausdrücklich, daß das Gericht den Flüchtlingen nicht helfen darf. Die Abschiebung wird nämlich „unabhängig von einem eingelegten Rechtsmittel vollzogen" (neuer Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz), und eine Eilentscheidung gegen die Abschiebung wird den Verwaltungsgerichten ausdrücklich untersagt (neuer Paragraph 34a Absatz 2 Asylverfahrensgesetz). Das heißt: nicht einmal in besonderen Gefahrenlagen darf ein Asylsuchender in Deutschland das Verwaltungsgericht anrufen, er wird abgeschoben und kann sich allenfalls von einem Drittstaat aus an deutsche Gerichte wenden. Diese Regelung läßt ihm nur die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht. Daß diese Regelung dort keinen Bestand haben wird, geben selbst Befürworter des Asylkompromisses zu. Der Mangel an Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zeigt sich darin, daß es auf diese Weise zum größten Ersatzverwaltungsgericht erster Instanz der Nation degradiert wird. Dies dürfte bei der enormen Belastung dieses Gerichtes und der Notwendigkeit zügiger Klärung vieler verfassungsrechtlicher Fragen höchster Brisanz ein untragbarer Zustand sein. 3. Der neue Artikel 16a Abs. 3 sieht vor, daß durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Listen verfolgungsfreier Staaten festgelegt werden sollen. Ist dieser Artikel mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet — hierfür werden die Sozialdemokraten benötigt —, kann durch einfache Mehrheit, für die Sozialdemokraten nicht gebraucht werden, bestimmt werden, auf welche Länder dieser GG-Artikel Anwendung findet. Wer will ausschließen, daß die Regierung nicht nach außenpolitischen Opportunitäten entscheidet, welches Land als verfolgungsfrei zu gelten hat? Schon heute wird zum Beispiel Indien von den Unionsfraktionen als verfolgungsfreier Staat gehandelt, obwohl bekannt ist, daß es dort 25 000 politische Gefangene gibt, Hunderte von Personen als „Verschwundene" gelten. In einem Bericht des US-Repräsentantenhauses heißt es, daß „die Armee und paramilitärische Polizeikräfte für bedeutende Verletzungen von Menschenrechten verantwortlich" seien. Nach unserer Auffassung kann nur die Prüfung jedes Einzelschicksals gewährleisten, daß es bei der Beurteilung eines Asylbegehrens eine sichere Entscheidungsgrundlage gibt. 4. Die Notwendigkeit einer geordneten Zuwanderungspolitik wurde auch mit der Situation in den Kommunen begründet. Nach dem jetzigen Verfahrensstand werden die Zustände für die Städte und Gemeinden allerdings kaum verbessert. Es kann nicht hingenommen werden, daß die Kommunen mangels einer Neuregelung weiterhin für die Kosten für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aufkommen müssen und sich nicht anders zu helfen wissen, als diese Menschen in das dafür nicht vorgesehene Asylverfahren zu drängen. Nach amtlichen Schätzungen befinden sich in der Bundesrepublik ungefähr 700 000 Asylbewerber, aber auch eine sehr hohe Zahl von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen. Während die Kommunen bei den Asylbewerbern in erheblichem Umfang ihre Kosten erstattet bekommen, fehlt eine entsprechende Regelung für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge völlig. Werden die Kommunen weiterhin gezwungen, diese Menschen zum puren Selbstschutz in Asylverfahren abzuschieben, wird das Asylverfahren völlig überlastet und zweckentfremdet. Das Gerangel zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kostenübernahme darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen, hierdurch würden nur Verschiebebahnhöfe für Menschen geschaffen. 5. Zur Zeit erreicht uns die größte Zahl von Asylbewerbern aus Rumänien und Bulgarien. Neue Fluchtbewegungen aus Rußland und der Ukraine sind zu befürchten, die ihren Weg durch Polen nehmen werden. Bei aller Gutwilligkeit der polnischen Regierung und Gesellschaft sagen uns Kenner der innenpolitischen Verhältnisse dieses Landes, daß Polen heute nicht und noch lange nicht in der Lage sei, Zehntausende oder gar Hunderttausende von Asylverfahren bewältigen zu können. Es fehlt an Beamten, Richtern, an Verwaltungsstrukturen, an Erfahrung. Polen unternimmt große Anstrengungen, um seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Es ist Teil unserer Verantwortung, dies nicht mit zusätzlichen Problemen zu belasten. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unerträglich, daß die wirtschaftliche „Großmacht" Deutschland Probleme, mit denen sie nicht fertigzuwerden meint, auf ein schwächeres Land abwälzt. Vergleichbares gilt für die Tschechische Republik, mit der ein Vertrag ähnlich wie der deutsch-polnische vorgesehen ist. Er wird erzwingen, daß die Tschechische Republik ihre Grenzverhältnisse zur Slowakei neu ordnen muß. Und diese wiederum muß es mit Ungarn tun. Sie alle werden ihre Anrainerstaaten als sichere Drittstaaten definieren und damit Kettenabschiebungen möglich machen. Derart entsteht zwangsläufig eine neue Ostgrenze Europas. Über sie entscheidet nicht etwa die Gemeinschaft der europäischen Länder, sondern das deutsche Asylrecht. Erste Opfer sind mehrere osteuropäische Staaten, in denen politische Besucher aus Bonn gerne über europäische Perspektiven reden: so die Baltischen Republiken, Belarus, die Ukraine und Rußland. Diese Wiederaufrichtung von Zäunen hinter dem Glacis der zentraleuropäischen Wohlstandsregion, von einigen Kommentatoren bereits mit einer Renaissance des Eisernen Vorhangs verglichen, wird aber 13676* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 vor allem negative ökonomische Folgen für ganz Osteuropa haben. Wir als Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft heben in Westeuropa die Grenzen auf, weil wir die wirtschaftliche Bedeutung des freien Verkehrs von Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen erkannt haben. Unseren osteuropäischen Nachbarn handeln wir aber Vereinbarungen ab, die sie zur Betonierung eines gestaffelten Grenzsystems gegen Wanderungen aus Osten und Süden zwingt. Diese Regelungen bergen obendrein die Gefahr, daß tatsächlich politisch Verfolgte in die Hände ihrer Verfolger abgeschoben werden. Denn beim „ Kettenabschub " von Flüchtlingen können die besonderen Beziehungen von Transitländern oder Besonderheiten der örtlichen Asylpraxis zum Verhängnis werden. Beispielsweise erkennt Ungarn bis heute im Zuge einer anerkannten Ausnahmeregel keine Flüchtlinge aus außereuropäischen Ländern an. Ein verfolgter Iraker zum Beispiel, dessen Fluchtweg über Budapest und Wien nach Deutschland ging, könnte ohne weiteres zum Opfer des Systems sicherer Drittstaaten werden, ohne daß eines der beteiligten Lander gegen seine internationalen Verpflichtungen verstößt. Gegen solche Gefahren hilft nur eine Handhabung der Drittstaaten-Regel, bei der ein Flüchtling solche besonderen Gefährdungsumstände vortragen kann und eine richterliche Überprüfung der Abschiebung ermöglicht wird. Solange genau diese Möglichkeit in dem vorliegenden Gesetzespaket nicht enthalten ist, bleibt der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ein nicht eingehaltenes Versprechen. 6. Keine Grundgesetzänderung wird bewirken, daß die tatsächlich stattfindende Völkerwanderung auf Erden einen Bogen um Deutschland machen wird. Diejenigen Menschen, die — aus welchen Gründen auch immer — bei uns Zuflucht suchen, werden durch die Änderungen im Verfassungstext und deren Begleitgesetze nicht am Kommen gehindert, sondern lediglich in die Illegalität gedrängt. Es werden etwa die gleichen Zuwandererzahlen bleiben. Allerdings ist vermehrte Kriminalität zu erwarten. Und dann brauchen wir mehr Polizei, verschärfte Kontrollen, verstärkte Obdachlosenfürsorge und den Bau von Abschiebegefängnissen. Die Folge wird verschärfte Fremden- und Ausländerfeindlichkeit sein, und der Rechtsstaat wird wieder einmal Schaden nehmen. 7. Noch immer beutet der industriell entwickelte Westen viele jener Länder und Bevölkerungen aus, von denen die Völkerwanderung des 20. Jahrhunderts ausgeht. Wir tragen die Mitschuld an den Wirtschafts-, Öko- und Kriegskatastrophen, denen viele entfliehen wollen. Es ist westliche Handelspolitik, die vielen Ländern den wirtschaftlichen Leistungsaustausch mit Europa und Amerika versperrt. Der Westen saugt Teile seines Wohlstandes aus dem ärmeren Süden und Osten, und die Menschen folgen den Wohlstandsgütern, die ihren Ländern in die industrialisierte Welt abgezogen werden. Wie reagieren wir? Wir andern das Grundgesetz — aber nicht die Wirklichkeit, deren Mißstände doch die Begründung für die Änderung des Verfassungstextes sind. Wir erwecken den Schein von „Handlungsfähigkeit" und täuschen die Wähler über den rein „symbolischen" Charakter unseres Tuns. Wir sind überzeugt davon, daß die Zuwanderung mittel- und langfristig nur einzudämmen ist, wenn den von Hunger und Elend bedrohten Menschen mit unserer Hilfe ermöglicht wird, dort, wo sie wohnen, auf Dauer ein menschenwürdiges Leben aufzubauen. Konkrete Schritte zur Bekämpfung von Fluchtursachen sieht der sog. Asylkompromiß allerdings nicht vor, unser Anspruch schrumpfte zu einem unverbindlichen „Prüfauftrag". Wir wollen, daß Deutschland seine „neue Verantwortung" wahrnimmt, indem es dort, wo Not und Schrecken herrschen, mit relativ geringen Mitteln hilft, statt dann, wenn die Verzweiflung in Kriege ausbricht, kurzfristig Millionen und Milliarden zu mobilisieren — für militärisches Einschreiten. 8. Artikel 1 Grundgesetz lautet: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Diesem Anspruch wird der Asylkompromiß nicht gerecht. Günter Graf (SPD): Ich erkläre ausdrücklich, daß ich der heute zur Debatte stehenden Änderung des Asylrechtes, wenn auch mit erheblichen Bedenken bezüglich der Regelungen des 34 a Asylverfahrensgesetzes, zustimmen werde. Ich tue dieses vor dem Hintergrund meiner Erfahrung als Kommunalpolitiker, der Tag für Tag hautnah die Probleme erlebt, die sich daraus ergeben, daß verstärkt Asylbewerber, De-facto-Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge und Aussiedler durch die Kommunen untergebracht werden müssen. Diese Belastungen der Kommunen sind vielfach nicht mehr zu bewältigen, so daß es mir notwendig erscheint, Regelungen zu treffen, die zumindest in Teilbereichen dahin gehend wirken, daß wir steuernd in den Prozeß der Zuwanderung eingreifen können. In der heute beabsichtigten Änderung des Asylrechts sehe ich in einem ersten Schritt eine Möglichkeit. Aber auch meine persönlichen Erfahrungen, die ich anläßlich meiner Besuche an den Grenzen zu Polen, der Tschechei, den Niederlanden und nach Belgien sowie auf den Flughäfen in Frankfurt, Hamburg und Bremen und nicht zuletzt bei meinem Besuch beim Bundesamt in Zirndorf und durch meine Teilnahme an Verhandlungen der Verwaltungsgerichte gewonnen habe, haben mich davon überzeugt, daß es notwendig ist, Steuerungsinstrumente einzuführen. Dieses nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß der ganz überwiegende Teil der bei uns um Asyl nachsuchenden Menschen aus Armut zu uns kommt und somit im Grunde nicht als Asylberechtigte. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13677* Ich denke, es kann nicht sein, daß die Bundesrepublik Deutschland in ihrer besonderen geographischen Lage das Land ist, das allein die Probleme dieser Welt, die unbestreitbar, insbesondere in den osteuropäischen Staaten und in der Dritten Welt vorhanden sind, lösen kann. Hier sind weitaus größere Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Gemeinschaft, der Vereinigten Staaten aber auch Japans vonnöten, um der Armut auf dieser Welt wirksamer zu begegnen, als dies bisher geschehen ist. Dieses bedeutet für mich eine Abkehr von nationaler Entwicklungshilfepolitik, die im Grunde genommen in der Vergangenheit fast ausnahmslos nationalen Interessen gedient hat. Vielmehr muß es darauf ankommen, daß den Menschen aus den Armutsländern eine Überlebenschance in ihren Heimatstaaten verschafft wird. Dieses bedeutet, daß Entwicklungspolitik gebündelt durchgeführt werden muß, um den Menschen diese Chance langfristig zu geben. Wenn die Neuregelung des Asylrechtes ihre Wirkung nicht verfehlen soll, dann ist es aber zwingend notwendig, daß sich die Bundesregierung verstärkt der Probleme im Bereich der Grenzüberwachung annimmt. Ich weiß um die Schwierigkeiten, die sich aus personellen Engpässen, aber auch aus finanziellen Gründen ergeben; auch will ich keine neue Mauer. Vor diesem Hintergrund wiederhole ich, was ich in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert habe: Es muß, wenn wir es mit den Problemen ernst meinen, und zwar ernst meinen als Europäer, zu gemeinsamen Lösungen mit unseren Nachbarstaaten kommen. Dieses heißt auch, daß wir im Bereich der Grenzen gemeinsame Dienststellen mit unseren Nachbarstaaten errichten müssen, um die auf beiden Seiten vorherrschenden personellen und finanziellen Probleme günstiger zu gestalten, indem die Dienststellen paritätisch mit deutschen Kräften und Kräften der jeweiligen Nachbarstaaten besetzt sind. Dieses wird auch zur Folge haben, daß die vielen rechtlichen Probleme, die sich aus der Zusammenarbeit im Grenzbereich ergeben, wesentlich einfacher und letztlich wirksamer gelöst werden können. Abschließend möchte ich anmerken, daß ich mich mit meiner Frau in den letzten Jahren sehr intensiv um die Unterbringung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bemüht habe und auch künftig bemühen werde. Wenn ich dem heutigen Asylkompromiß zustimme, dann tue ich dies auch vor dem Hintergrund, um diejenigen in unserem Land zu schützen, die einen tatsächlichen Asylgrund für sich in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen. Diesen Schutz werden wir auf Dauer nicht gewähren können, wenn die ungesteuerte Zuwanderung weiterhin in drastischer Höhe erfolgt. Dieses wird letztlich dazu führen, daß wir den inneren und sozialen Frieden in unserem Lande nicht gewährleisten können, was letztlich zur Folge haben wird, daß selbst die, die wir auf Grund politischer Verfolgung schützen wollen, nicht mehr geschützt werden können. Dies ist meine Motivation zur Zustimmung dieses Asylkompromisses. Dabei bin ich mir im Klaren darüber, daß dieser Asylkompromiß nicht ausreichen wird, um die Zuwanderung künftig zu unterbinden. Hier ist mehr notwendig, wie ich bereits eingangs bemerkt habe. Ich bedauere ausdrücklich, daß viele Aussagen einiger Kolleginnen und Kollegen insbesondere der Unionsfraktion dazu geführt haben, daß die Menschen in unserem Lande glauben gemacht wurden, mit einer Änderung des Asylrechts seien die Probleme gelöst. Dieses war unverantwortlich und sollte bei den weiteren notwendigen Beratungen zur Lösung der Zuwanderungsprobleme von allen mehr bedacht werden, um unserer Demokratie nicht weiteren Schaden zuzufügen. Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): Die im neuen Art. 16a GG endlich vorgenommene Einschränkung des Asylrechtes ist längst überfällig. Es war ein langer, quälender Prozeß: Die CDU/CSU-Fraktion ist seit 1990 geschlossen für die Änderung. Die F.D.P. war seit 1992 nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereit, die Änderung mitzumachen. Erst am heutigen Tag ist endlich, endlich auch die für eine Grundgesetzänderung unerläßliche Mehrheit in der SPD-Fraktion, zwar ziemlich wacklig, aber immerhin gegeben. Ein ebenfalls wie ich direkt gewählter SPD-Kollege aus NordrheinWestfalen klagte mir gegenüber, daß es die Listenabgeordneten in der SPD-Fraktion seien, die immer noch nicht wahrnehmen wollten, welche Zustände inzwischen in unseren Städten und Gemeinden durch den ungehemmten Zuzug von Asylbewerbern herrschten. Ein direkt gewählter Abgeordneter sucht an jedem Wochenende und regelmäßig in den sitzungsfreien Wochen den Kontakt zum Bürger in seinem Wahlkreis, ja er muß dies tun, um seine Direktwahl zu rechtfertigen. Der Listenabgeordnete verläßt sich vor allem nur auf die parteiinternen Gremien, die ihn schon wieder auf einem sicheren Listenplatz für die nächste Wahl in den Bundestag nominieren werden. Und dann sind parteiinterne Opportunitätsüberlegungen wichtiger, als das umzusetzen, was er vom Bürger zu hören bekommt. In meinem Wahlkreis Neckar/Zaber mit ca. 40 kleineren Ortschaften, dessen größte die 35 000 Einwohner zählende Stadt Bietigheim/Bissingen ist, höre ich landauf landab seit Jahren, ob wir „da oben" in Bonn blind oder taub seien. Warum wir nicht wahrnehmen könnten, welche Folgen die totale Ohnmacht aller staatlichen Organe gegenüber dem ungehemmten Zuzug habe. Die zornigen Bürger in meinem Wahlkreis haben uns inzwischen alle in einen Topf geworfen und haben uns alle unisono für unfähig erklärt. Das mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit wollte niemand akzeptieren. Von Mehrheiten, die die Regierung bilden, erwartet der Bürger, daß sie das, was sie wollen auch durchsetzen. Wir ändern heute nicht nur das Asylverfahrensrecht, das uns zukünftig erlaubt, in völlig unbegründeten Asylbewerberfällen sofort abzuschieben, wir ändern auch die gesetzlichen Leistungsansprüche für Asylbewerber. Wir klammern sie aus der allgemeinen Sozialhilferegelung aus und sehen in einem eigenen Leistungsgesetz gekürzte pauschale Regelsätze vor. Außerdem führen wir den Vorrang der Sachleistung 13678* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 vor der finanziellen Leistung ein, eine Regelung, die ich für besonders wichtig halte. Damit hat der Bundesgesetzgeber die unabdingbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, daß Lander und Gemeinden nun endlich handeln und durchgreifen können. Ich habe bei meinen Ganztagsbesuchen in den Gemeinden meines Wahlkreises, bei den Besuchen in Betrieben, bei Verwaltungen, in Gesprächsrunden, ja so gut wie immer und überall zu hören bekommen, daß die kommunale Ebene sich vom Bundesgesetzgeber mit den Problemen des völlig ungehinderten Zuzugs von Asylbewerbern im Stich gelassen fühlt. Wir alle wissen, wie sprunghaft dieser Strom nach dem Fall der Mauer angestiegen ist, und wir alle wissen auch, daß die Dynamik dieses Anstiegs ungebrochen zur weiteren Verdoppelung und Verdreifachung der jährlichen Zuzugsrate führen würde, wenn jetzt nicht endlich durchgreifend gehandelt wird. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem heutigen Tag seine Verpflichtung endlich erfüllt. Ich gestehe gerne ein, wie erleichtert ich bin, endlich meinen Kommunalpolitikern gegenüber sagen zu können, daß das, wofür ich mich hier in Bonn seit Jahren mit Nachdruck einsetze, endlich eine Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Die seelische Zerreißprobe war für viele CDU/CSU-Kollegen, ebenso wie für mich, fast unerträglich geworden. Ich hoffe, die Bürger nehmen jetzt auch deutlich wahr, wer hier und heute in ihrem Sinne gehandelt und abgestimmt hat und damit seiner Verantwortung gerecht geworden ist. Sie sollten aber auch wahrnehmen, wer hier und heute immer noch dagegen stimmt und damit zum Ausdruck bringt, daß er es für zumutbar hält, wenn die Zuzugszahlen in den nächsten Jahren ins Unermeßliche steigen. Für mich ist die. Änderung der Sozialhilferegelung für Asylbewerber genauso wichtig wie das neue Verfahrensrecht. Die verbrecherischen Schlepperorganisationen haben nichts anderes vor, als sich an den Wirtschaftsflüchtlingen zu bereichern. Sie schleusen jetzt sogar schon ohne Anzahlungen Scheinasylanten nach Deutschland ein, weil sie es mit der Bedingung verbinden, ihnen die gezahlten Sozialhilfeleistungen zum größten Teil abzuknöpfen. Das ausgezahlte Geld landet also gar nicht in den Händen der Asylanten, sondern finanziert das Schlepperunwesen. Wer also wirklich nur wegen persönlicher politischer Verfolgung und der Bedrohung seines Lebens nach Deutschland kommt, der ist auch zufrieden, wenn er hier bis zur Anerkennung seines Asylgrundes nur Sachleistungen und ein geringes Taschengeld erhält. Ich möchte hier ausdrücklich meinen Landtagskollegen und Oberbürgermeister von Bietigheim, Manfred List, lobend erwähnen, der im Vorgriff auf das neue Leistungsgesetz für Asylbewerber auch jetzt schon in seiner Stadt die Leistungen für Asylbewerber auf Sachleistungen umgestellt hat. Dies ist nach geltendem Sozialhilferecht schon möglich. Nach künftigem Asylbewerberleistungsgesetz wird es sogar notwendig sein. Ich appeliere hier und heute an alle Gemeinden in Deutschland, dringlichst und sofort diese Umstellung vorzunehmen. Sie wird schneller wirken, als die Verfahrenskürzungen mit dem Zweck der schnelleren Abschiebung. Natürlich ist auch schon in unseren Lokalzeitungen die Leserbriefschlacht um diese Umstellung auf Sachleistungen entbrannt. Die Kommunalpolitker werden unter Dauerbeschuß gesetzt, wie unmenschlich sie seien, kein Geld mehr auszubezahlen und nur „Deutsche Hausmannskost" anzubieten. Ich erkläre hier ausdrücklich, daß ich es für einen Mißbrauch des Gastrechtes in Deutschland halte, wenn Asybewerber aus Zorn darüber, daß sie keine finanziellen Leistungen mehr erhalten, die Essensrationen zu Boden werfen und spektakuläre Protestveranstaltungen durchführen. Bei meinen Ganztagsbesuchen in den Gemeinden lege ich großen Wert darauf, jedesmal auch persönlich mindestens eines der örtlichen Asylbewerberheime zu besuchen. In Gesprächen mit den Asylbewerbern selbst wurde die Idee geboren, daß diejenigen bevorzugt auf ihre Asybewerberberechtigung überprüft und schneller abgeschoben werden sollten, die durch Randale, durch extreme Unordentlichkeit, durch Prostitution in den Asylheimen, durch Straftaten auffällig werden und damit ein schlechtes Bild auf alle Asylbewerber werfen. In meinem Schriftverkehr mit den Landesinnenministern in Baden Württemberg (früher CDU jetzt SPD) konnte immer noch nicht geklärt werden, ob schnelle Verfahren und Abschiebungen bei besonders auffälligen Asylbewerbern durchgeführt werden. Ich hoffe, daß auch die heute getroffene Grundgesetzänderung einen erneuten Anstoß in diese Richtung geben wird. Natürlich mache auch ich mir keineswegs die Illusion, mit der heutigen Grundgesetzänderung werde schon in wenigen Wochen alles ganz anders sein, und die Zahl der hier anwesenden Asylbewerber werde nach der Sommerpause etwa nur ein Drittel des heutigen Standes betragen. Leider, ich betone: leider, wird die Umsetzung der getroffenen Neuregelung Zeit beanspruchen. Aber dabei wird auch deutlich werden, welche Landesregierungen mit der erf orderlichen Mischung aus politischer Entschlossenheit und organisatorischem Geschick schnell zu Lösungen imstande sind und welche dabei übermäßig lange brauchen. Die Gemeinden sollten von sich aus darauf drängen, daß landesweit die Abschiebeverfahren endlich organisatorisch effizient geregelt werden. Es ist ein Witz, wenn wie heute immer noch in meinem Wahlkreis üblich, endgültig abgelehnte Asylbewerber einzeln von Polizisten begleitet bis zum Flughafen nach Frankfurt oder Düsseldorf gebracht werden. Wenn sie, wie von ihren Rechtsanwälten empfohlen, dort Randale machen, müssen sie sogar wieder zurückgeführt werden. Bei 45 000 Neuzugängen monatlich hat eine sichtbare Einschränkung des Problems zur Voraussetzung, daß die Abschiebung schneller und straffer organisiert wird. Unmittelbare Verantwortung tragen allerdings ab heute die Gemeinden dafür, daß sie die Leistungen von Geld auf Sachleistungen umstellen. Ich bin jetzt seit zwölf Jahren in diesem Bundestag, aber solch einen organisierten und fanatisierten Massenauflauf, wie ich ihn unmittelbar vor meinen Bürofenstern sehe, habe ich noch nie erlebt. Fanatisierte Massen skandieren „Schlachtparolen" vor der Tür, die Hälfte der Mitarbeiter ist nicht bis zum Büro Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13679* vorgedrungen. Sie haben telefoniert und erklärt, sie wagen es nicht, gegen den Widerstand der Demonstranten hierher zu kommen, weil sie beobachtet haben, wie Kollegen mit Steinwürfen am Weitergehen gehindert wurden. Unser Rechtsstaat muß eine wehrhafte Demokratie sein und bleiben, sonst wird er von den Chaoten zerstört. Ich danke den Polizisten, die uns hier schützen und damit nicht nur den Entscheidungsprozeß im Parlament, sondern den Fortbestand der rechtsstaatlichen Demokratie überhaupt garantieren. Die Ereignisse von heute werden mich zusätzlich veranlassen, mich jetzt mit noch größerem Nachdruck auch für die Verbesserung unserer inneren Sicherheit einzusetzen. Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD): Die Zuwanderung und die daraus entstehenden Probleme werden von vielen verantwortlich gemacht für alle anderen sozialen Spannungen und gesellschaftlichen Defizite. Dabei wissen wir, daß in erster Linie der seit zehn Jahren stattfindende Sozialabbau durch die Bundesregierung verantwortlich ist für eine breite Verunsicherung in der Bevölkerung. So hat die Bundesregierung vor zehn Jahren den sozialen Wohnungsbau faktisch eingestellt. Ebenso hat sie es versäumt, die andauernde Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Damit trägt sie im wesentlichen die Verantwortung für persönliche Verunsicherung und vermeintliche oder tatsächliche Angst vor einem sozialen Abstieg breiter Schichten unserer Bevölkerung. In der unsozialen Politik liegt eine entscheidende Ursache für Ausländerfeindlichkeit. Ausländerfeindlichkeit ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Diffusse Ablehnung, diskriminierende und rassistische Sprache und Übergriffe bis hin zu Steinen, Brandsätzen, Messerstichen oder Tötungsdelikten bilden eine gefährliche Spirale. Dieser Spirale der Gewalt ist nicht nur mit Appellen und Worten entgegenzutreten. Wir fordern Polizeiführung und Justiz auf, die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen mit aller Härte anzuwenden, die rechten Gewalttäter mit Entschiedenheit zu verfolgen und abzuurteilen. Hier sind nicht neue Gesetze notwendig, sondern die entschlossene Anwendung der vorhandenen. Die Problemlösung liegt nicht in der Änderung des Art. 16 GG, sondern in der Bewältigung des Zuwanderungsdruckes. Die Zuwanderung in die wirtschaftlichen Zentren Mitteleuropas ist Teil weltweiter Wanderungsbewegungen, deren Ursachen Armut, Krieg, Unterdrükkung und ökologische Katastrophen sowie individuelle Verfolgung sind. Auch hier ist die Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden, da sie die von den Vereinten Nationen geforderten 0,7 % des Bruttosozialproduktes für unterentwickelte Länder bei weitem nicht erreicht. Dabei ist sie bereits vor vielen Jahren zum Beispiel von der Nord-Süd-Kommission unter Leitung Willy Brandts auch auf den notwendigen Ausgleich zwischen armen und reichen Völkern hingewiesen worden. Die Entwicklungshilfe muß langfristig auf 2 % des Bruttosozialprodukts erhöht werden. Die Zuwanderung hat Größenordnungen erreicht, die Bürgerinnen und Bürgern emotional nur noch schwierig verkraftbar erscheinen. Bund, Länder und Gemeinden sind bei einer jährlichen Zuwanderung von rund 1 Million Menschen, zu denen außer den Asylbewerbern auch Aussiedlerinnen und Aussiedler, Familienzusammenführung, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Illegale gehören, an den Grenzen ihrer Unterbringungsmöglichkeiten angekommen. Doch das bereits verabschiedete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wird von der Bundesregierung nur unzureichend umgesetzt. Ich fordere daher ein umfassendes gesetzliches Konzept für die Asyl- und Zuwanderungspolitik: Dabei muß das Individualrecht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland für politisch Verfolgte unangetastet bleiben. Vom Anerkennungsverfahren sollen nur die Menschen ausgenommen werden, die das vorläufige Bleiberecht mißbrauchen, indem sie zum Beispiel mutwillig falsche Angaben machen oder die Feststellung der Identität verhindern oder mutwillig erschweren, oder die wegen Straftaten rechtskräftigt verurteilt worden sind. Die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV GG muß erhalten bleiben; abgelehnte Anträge müssen zumindest in einer Instanz richterlich überprüft werden können. Bis zum Abschluß des Verfahrens sollen die Asylbewerberinnen in der Bundesrepublik Deutschland bleiben dürfen. Ein eigener befristeter Status für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes muß gesetzlich im Rahmen internationaler Vereinbarungen eingeführt werden. Neben dem Recht auf politisches Asyl setzen wir uns dafür ein, daß ein Zuwanderungsrecht geschaffen wird. Durch Quoten und Länderlisten für Zuwanderinnen und Zuwanderer sollte die Zuwanderung gesteuert werden. Die Einbürgerung muß erleichtert werden. Doppelstaatsbürgschaften müssen ermöglicht werden. Die bestehenden Mißstände bei der gegenwärtigen Rechtslage müssen beseitigt werden. Gegen Schlepperorganisationen, die gewerbsmäßig die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland organisieren, muß mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, auch strafrechtlich vorgegangen und müssen die Strafandrohungen verschärft werden. Auf europäischer Ebene müssen einheitliche Grundsätze zur Anerkennung politischer Flüchtlinge geschaffen werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die europäische Menschenrechtskonvention müssen einheitlich angewendet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf unterhöhlt das Grundrecht auf Asyl. Dabei erfüllt er kaum Voraussetzungen, um die aufgezeigten Probleme zu lösen. Ich kann ihm daher nicht zustimmen. Stephan Hilsberg (SPD): Ich habe dem vorgelegten Gesetzentwurf über die Grundgesetzänderung in Artikel 16 sowie dem Asylkompromiß als Ganzem zugestimmt. 13680* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Ich folge damit der Notwendigkeit, etwas zu tun, angesichts der stetig steigenden Asylbewerberzahlen, die in diesem Jahr die 400 000 erreichen, von denen erfahrungsgemäß nur knapp 5 bis 10 % politisch verfolgt sind, und der öffentlichen Lage in den Kommunen, Kreisen und Ländern, die diese große Zahl an Asylbewerbern nicht mehr verkraften können. Doch wegen der Blockadetaktik der Unionsparteien, die sich lediglich am Art. 16 GG schadlos halten wollten, ohne das Problem der Zuwanderung und der Ausländer in Deutschland in seiner Gänze zu erfassen, geschweige denn zu lösen, ist es ein Trugschluß, anzunehmen, der heute hier verabschiedete Asylkompromiß sei eine echte Lösung in der Sache. Binnen kurzem wird deutlich werden, daß neue Verhandlungen notwendig sind, weil 1. die Zahl der Asylbewerber nicht wesentlich gesunken ist, 2. Verfassungsbeschwerden zunehmen, 3. die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer unzulänglich ist, 4. die beschämende Ausländerfeindlichkeit in Deutschland anhält. Nötig sind neben einer vernünftigen Regelung des Asylbewerberverfahrens ein Einwanderungsgesetz mit Quotierung, Doppelstaatsbürgerschaft für Ausländer und das Ausländerwahlrecht. Im Augenblick scheint die Lösung dieser Aufgaben in weite Ferne gerückt. Aber noch in dieser Legislaturperiode wird allgemein klar sein, daß der Problemdruck nicht geschwunden ist und wieder Handlungsbedarf besteht. Dann wird es darauf ankommen, die Chancen zu einer echten fortschrittlichen Ausländer- und Integrationspolitik zu nutzen für die Wahrung der Würde aller Menschen, den inneren Frieden und eine realistische Einwanderungsquote von Ausländern in unserem Land. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Ich möchte meine prinzipielle Ablehnung der Änderung des Grundrechtes auf Asyl hiermit noch durch Rückblick auf deutsche Geschichte begründen. „Seit ich über die Grenze bin, habe ich frischen Lebensmut, " schrieb der noch nicht einmal 22jährige Georg Büchner, Verfasser der frühkommunistischen Flugschrift „Der Hessische Landbote" am 9. März 1835 an seine Eltern, nachdem es ihm gelungen war, der Verfolgung durch Behörden des Großherzogtums Hessen zu entgehen. Büchner hatte in Darmstadt die „beständige geheime Angst vor Verhaftung und sonstigen Verfolgungen" dauernd „gepeinigt". Er rettete sich durch die Flucht nach Straßburg. Allein zwischen März und Dezember 1835 erreichte ein Dutzend hessischer Flüchtlinge diese Stadt, die für viele von ihnen eine Zwischenstation auf dem Weg in die Schweiz war. Im September 1836 erhielt Büchner die Aufenthaltserlaubnis für den Kanton Zürich, und zwar ausdrücklich „in seiner Eigenschaft als politischer Flüchtling". Im Oktober 1836 verließ er den offensichtlich „sicheren Drittstaat" Frankreich, und es gelang ihm, in die Schweiz einzureisen und in Zürich sein Asylverfahren voranzubringen. Im November 1836 erhielt er unter Auflagen eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate. Vier Monate später, am 19. Februar 1837, verstarb der noch nicht einmal 24jährige Georg Büchner an den Folgen einer Typhuserkrankung. Verbürgt ist, daß ihn bis in sein Todesdelirium die Ängste eines Flüchtlings verfolgten. Eine Augenzeugin seines Todeskampfes berichtete, eine „Phantasie, die oft wiederkehrte, war die, daß er wähnte, ausgeliefert zu werden". „Der Planet ohne Visum" — so heißt ein Kapitel in Leo Trotzkis Autobiographie „Mein Leben". Auf der Flucht vor Stalins Schergen wurde er um den Erdball bis nach Mexiko getrieben. Erstes Exil fand er 1929 in der Türkei. Kaum dort angekommen, erlangte er Kenntnis von einer Rede des sozialdemokratischen Reichstagspräsidenten Löbe, der im Reichstag am 6. Februar 1929 unter lebhaftem Beifall ausgeführt hatte: „Vielleicht kommen wir sogar dazu, Herrn Trotzki das freiheitliche Asyl zu geben. " Trotzki wandte sich an das deutsche Konsulat in Konstantinopel und bat um ein Visum und teilte dieses dem Sozialdemokraten Löbe mit. — Und wartete. Ein Versuch des sozialdemokratischen Rechtsanwalts Dr. Rosenfeld, aus eigener Initiative die Verhandlungen über Trotzkis Einreiseerlaubnis zu führen, stieß auf Widerstand. Trotzki wurde gefragt, ob er bereit sei, sich während seines Aufenthaltes in Deutschland Beschränkungen zu unterwerfen. Er bejahte. Wenige Tage später erreichte ihn eine zweite Anfrage. Jetzt wurde angefragt, ob er bereit sei, nur zum Zwecke einer Kur einzureisen. Trotzki bejahte wieder. Aus Kreisen der Reichsregierung unter dem SPD-Kanzler Hermann Müller wurde über die Presse verbreitet, Trotzki sei nicht so krank, um der Hilfe der deutschen Ärzte und der Bäder zu bedürfen. Trotzki erklärte seine Bereitschaft, sich der Untersuchung einer beliebigen Ärztekommission zu unterwerfen und Deutschland nach Beendigung seiner Kur unverzüglich zu verlassen. Auf dieses Telegramm erhielt er keine Antwort. Am 12. April 1929 wurde Leo Trotzki die Nachricht zugestellt, daß die sozialdemokratisch geführte Reichsregierung sein Gesuch um die Einreiseerlaubnis ablehnend beantwortet habe. In einer Mischung aus Galgenhumor und Zynismus telegraphierte er dem Sozialdemokraten Paul Löbe: „Ich bedauere, daß mir die Möglichkeit versagt worden ist, die Vorzüge des demokratischen Asylrechts praktisch zu studieren." Trotzkis Flucht endete bekanntlich am 20. August 1940 mit seiner Ermordung im mexikanischen Exil. Der Philosoph und Schriftsteller Walter Benjamin war 1933 aus Nazi-Deutschland nach Paris geflohen. Als Linker und als Jude war er einer doppelten Verfolgung durch die deutschen Faschisten ausgesetzt. 1939 in Frankreich interniert, war es seinem Freund Max Horkheimer gelungen, ihm ein Visum für Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13681* die Vereinigten Staaten zu beschaffen. 1940 floh Benjamin aus Paris vor den deutschen Truppen. Er konnte „nichts mitnehmen als seine Gasmaske und seine Toilettensachen". Mit letzter Kraft erreichte der herzkranke Benjamin am 25. September 1940 mit einer Gruppe von Flüchtlingen den französisch-spanischen Grenzort Port-Bou. Er wollte über Spanien einen der großen Atlantikhäfen erreichen. Da den Flüchtlingen das französische Ausreisevisum fehlte, wurden sie von den spanischen Grenzbehörden zurückgewiesen. Für Benjamin gab es nur noch die schreckliche Alternative Gestapo oder KZ. Am 26. September 1940 beging Walter Benjamin Selbstmord. Sein Grab ist nicht auffindbar. Ich hege die Befürchtung, daß mit der heute zu erwartenden Änderung des Asylrechts eine Entwicklung eingeleitet wird, die ein Verfolgter vor über sechzig Jahren so beschrieben hat: Das Asylrecht verwandelte sich zuerst in ein Aufenthaltsrecht unter einem Ausnahmezustand, dann in das Recht auf eine ärztliche Behandlung und schließlich in das Recht auf den Friedhof. Das bedeutete aber, daß ich erst als Leiche die Vorzüge der Demokratie in vollem Umfang schätzen gelernt haben würde. So Leo Trotzki. Die Erinnerung an das Schicksal Georg Büchners, Walter Benjamins und Leo Trotzkis — um nur drei aus der ansonsten namenlosen Schar der Flüchtlinge und Verfolgten aller Zeiten herauszugreifen — läßt aus meiner Sicht keinen Raum für eine Zustimmung zu der heute zu erwartenden faktischen Abschaffung des Asylrechts zu. Ich werde deshalb mit Nein stimmen. Birgit Homburger (F.D.P.): Der Tag war heute erst wenige Stunden alt, da wußte man schon, daß die Demonstrationen gegen eine Änderung des Grundgesetzes nicht friedlich verlaufen. Diejenigen, die Abgeordnete und andere Passanten tätlich angegriffen haben, die Farbbeutel geworfen haben oder maskiert plötzlich vor Fahrzeugen des Bundestages auf die Straße liefen, haben damit alle diejenigen, die aus Überzeugung zu einer friedlichen Demonstration hierher kommen wollten, diskreditiert. Ich verstehe nicht, warum diejenigen Demonstranten, die friedliche Absichten hatten, nicht auf Grund der Vorkommnisse sofort die Demonstration verlassen haben, sondern einer Minderheit von Gewalttätern auch noch eine Kulisse gebildet haben. Die Gewalttäter haben mit .ihrem Vorgehen auch den Asylbewerbern in unserem Lande geschadet. Diejenigen, die gewalttätig wurden, sind heute in Bonn nicht erschienen, um für die Aufrechterhaltung eines Grundrechts zu demonstrieren, sondern um die Demokratie anzugreifen. Sie haben nichts mit denen zu tun, die aus innerer Überzeugung gegen die Änderung des Grundgesetzes sind. Ich möchte nun kurz mein Abstimmungsverhalten erläutern. Ich bin auch weiterhin für die volle Aufrechterhaltung des Grundrechts auf politisches Asyl. Denn nicht das Grundrecht selbst ist das Problem, sondern sein Mißbrauch. Der Mißbrauch des Asylrechts durch Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, muß gestoppt werden. Einige der einfachgesetzlichen Maßnahmen, die heute zur Abstimmung im Deutschen Bundestag vorliegen, tragen zur Erreichung dieses Ziels erheblich bei. So wird z. B. durch die Einführung des Grundsatzes „Vorrang für Sachleistungen" vor Sozialhilfezahlungen erreicht, daß Menschen, die bei uns politisches Asyl beantragen, um Sozialhilfe zu bekommen, um damit wiederum ganze Familien in ihren Heimatländern zu finanzieren, keinen Anreiz mehr dafür haben. Ich stimme der Drucksache 12/4450 Art. 2 und 3, allerdings ohne Art. 1 und 4 zu. In der getrennten Abstimmung zu Art. 1 hat Nr. 19 meine Zustimmung erhalten. Im Ergebnis stimme ich der Drucksache 12/4450 insgesamt zu, ohne die Umsetzung der Grundgesetzänderung in einfachgesetzliche Maßnahmen mitzutragen. Im Gegensatz zu Herrn Schäuble bin ich allerdings der Meinung, daß nicht alle einfachgesetzlichen Maßnahmen wirklich ergriffen worden sind. Er hat heute morgen im Plenum Zahlen vorgetragen, die eindeutig belegen, daß Deutschland ein ausländerfreundliches Land ist, daß bei uns Ausländer seit Jahren in großer Zahl friedlich leben, und die belegen, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist. Da wir dies wissen, wäre es dringend erforderlich gewesen, im Zuge dieser Beratungen auch ein Einwanderungsgesetz zu schaffen und dieses mit dem Asylrecht zu koppeln. So ist es meines Erachtens notwendig festzulegen, daß diejenigen, die einen Antrag auf politisches Asyl bei uns stellen und als unbegründet abgelehnt werden, zukünftig keine Möglichkeit mehr haben, einen Antrag auf Einwanderung zu stellen. Bei denen, die wirklich aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, wird dies sicherlich zu der Überlegung führen, ob sie durch unberechtigte Beantragung von Asyl sich die Möglichkeit der legalen Einreise in die Bundesrepublik ein für allemal verbauen wollen. Ich kann auf Grund meiner festen inneren Überzeugung jedoch einer Änderung des Grundgesetzes nicht zustimmen. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: 1. Ich weiß, daß eine Entscheidung über die Eindämmung des Asylmißbrauchs und die Zuwanderung in unserem Land wichtig ist für den inneren Frieden. Wir wären aber durch einfachgesetzliche Maßnahmen längst handlungsfähig gewesen. Eine Grundgesetzänderung kommt für mich jedoch nur in Frage, wenn alle einfachgesetzlichen Möglichkeiten wirklich ausgeschöpft wurden. Dies ist nach meiner Auffassung — wie oben dargelegt — nicht passiert. Ich bin auch weiterhin der Überzeugung, daß eine Lösung des Problems ohne Grundgesetzänderung möglich gewesen wäre, wenn man sich wirklich in letzter Konsequenz darum bemüht hätte. 2. Die heute beschlossenen Maßnahmen werden hoffentlich bald erste Wirkung zeigen. Die größte Lenkungswirkung haben dabei nach meiner Überzeugung aber die einfachgesetzlichen Maßnahmen. Ich teile nicht die Hoffnung, daß wir es schaffen, den Schlepperorganisationen mit der Grundgesetzänderung das Handwerk zu legen. Das Problem ist die 13682* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 illegale Einreise in die Bundesrepublik. Diese wird es auch zukünftig, auch mit Schlepperorganisationen, geben. Es gibt im Rahmen der sogenannten sicheren Drittländer auch genügend Schlupflöcher, so daß die Folge ist, daß zukünftig illegal eingereiste Asylbewerber weiterhin ein verkürztes Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erwarten sich vom Inkrafttreten der Grundgesetzänderung die sofortige Lösung des Problems. Ich fürchte, daß sich diese Erwartungshaltung nicht erfüllen wird. Die Enttäuschung wird dann groß sein. 3. Mit der Festlegung von Länderlisten für „sichere Drittstaaten" und .,,sichere Herkunftsländer" werden wir zukünftig eine „permanente Asyldiskussion" erhalten. Es zeigt sich schon heute, daß die Einschätzung einzelner Länder sehr unterschiedlich ist. Diese Diskussionen werden zu einer unnötigen Verunsicherung der Bevölkerung führen. Wir alle haben uns intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Heute muß jeder von uns die Entscheidung treffen, die er verantworten kann. Ich will eine Lösung für den Asylmißbrauch. Die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger ist riesig. Meine Entscheidung hinsichtlich der Grundgesetzänderung hat mich sehr viel Mut und innere Überwindung gekostet. Aber ich habe mich letztlich dafür entschieden, meiner Überzeugung zu folgen. Ich weiß, daß nicht alle von Ihnen diese Entscheidung nachvollziehen können. Ich persönlich verstehe all diejenigen, die sich anders entschieden haben. Auch sie haben eine nachvollziehbare Argumentation. Ich bitte aber darum, daß die Entscheidung derjenigen, die der Grundgesetzänderung nicht zustimmen können, wenigstens toleriert wird. Ilse Janz (SPD): Nicht erst seit heute wende ich mich gegen eine Änderung des Grundrechts auf Asyl. Politische, familiäre Gründe, aber auch historische Erfahrungen haben mich während meiner langen politischen Tätigkeit gelehrt, sorgsam mit dem Abbau von Grundrechten umzugehen. Durch meine langjährige kommunalpolitische Arbeit weiß ich sehr wohl von den Schwierigkeiten in den Gemeinden, Städten, Ländern, die den Zustrom von Menschen kaum verkraften können. Meines Erachtens hat hier die Politik, insbesondere auch die Bundesregierung versagt. Viel zu spät ist über eine schnelle Bearbeitung der Asylanträge, über die Verkürzung des Rechtsweges, über verstärkte Personalausstattung der Gerichte und des Bundesamtes in Zirndorf bzw. der jeweils zuständigen Landesämter diskutiert und entschieden worden. Nun ist seit einiger Zeit das 1992 beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens in Kraft, das die Beschleunigung der Asyl- und Gerichtsverfahren sowie die Entlastung der Gemeinden vorsieht. Aber anstatt zu prüfen, wie sich die Situation nun entwickelt, sollen Fakten durch Änderungen des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes geschaffen werden. Damit wird der Bevölkerung meines Erachtens vorgegaukelt, daß diese Änderungen zu Lösungen führen. Ich bin fest davon überzeugt, daß der Zustrom von Asylsuchenden sich dadurch nicht reduzieren wird, und wir in der Politik werden über kurz oder lang gefragt werden, was wir tun wollen, um tatsächlich eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Aber dann haben wir bereits elementare Grundrechte zerstört. Nicht mit meiner Stimme! Meine Kritik an der Änderung des Art. 16 GG richtet sich insbesondere dagegen, daß ein Mensch, der sich bei uns auf ein Grundrecht beruft, nun völlig rechtlos gestellt ist. Daher bekommt für mich in diesem Zusammenhang der Begriff „sicherer Drittstaat" eine besondere Bedeutung, ebenso der Vertrag mit Polen, der für mich mehr unter finanziellen Gesichtspunkten zu sehen ist. Nehme ich einmal an, es gelingt einem Asylsuchenden die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über das sogenannte sichere Drittland Polen. Der Mensch hat zwar nun nach den vorgelegten Änderungen die Möglichkeit, sich auf Abs. 1 des Art. 16a GG zu beziehen, und kann das Gericht anrufen; aber der gleiche Artikel sagt auch in Abs. 2, Satz 3 — und dies ist in Verbindung mit § 34 a Asylverfahrensgesetz zu betrachten —, „daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden". Dies ist die faktische Abschaffung der Rechtswegegarantie. Was nützt es dem Asylsuchenden, wenn er nach Abschiebung durch das Gericht Recht bekäme? Dies kann ich mit meinem Gewissen und Verständnis vom Grundrecht nicht vereinbaren. Deshalb stimme ich der Änderung von Art. 16 GG sowie den Folgegesetzen nicht zu. Horst Jaunich (SPD): Der beabsichtigten Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes und dem Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften kann und werde ich nicht zustimmen. Ich befürchte, daß mit diesen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird. Ich gehe davon aus, daß von großen Teilen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland diese Entscheidung als eine Befriedung der Zuwanderungsproblematik verstanden wird, die so nicht eintreten kann und wird, da die wahren Ursachen für die Armutsbewegungen von Ost nach West und von Süd nach Nord nicht aufgehoben werden. Anstelle einer zweifelsfrei eintretenden Abschottung für Armutsflüchtlinge wird, da der Fluchtgrund nicht beseitigt wird, eine verstärkte illegale Einwanderung eintreten. Zu einer nachhaltigen Einebnung des Wohlstandsgefälles in der Welt scheint offensichtlich unser Land genausowenig wie die übrigen Industriestaaten bereit zu sein. Ich war und bin mir voll bewußt, daß der Art. 16 Abs. 2 unseres Grundgesetzes nur jenen Schutz verheißt, die politische Verfolgung in ihren Herkunftsländern erleiden müssen. Ich habe daher in den mehr als 20 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag allen Gesetzen zur Verfahrensbeschleunigung des Asylrechtes zugestimmt; insbesondere auch dem Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksache Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13683* 12/2062 vom 5. Juni 1992), dessen volle Auswirkungen erst jetzt einzutreten beginnen. Ich war und bin bereit, denen, die sich im Anerkennungsverfahren über ihren Asylantrag befinden, Einschränkungen zuzumuten. Ich werde daher dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber zustimmen. Zu kurzen, aber rechtsstaatlichen Verfahren und zu Einschränkungen von Leistungen an Asylbewerber sage ich ja. Zu Regelungen, die nicht mehr gewährleisten, daß alle, die politisch verfolgt werden, auch sichere Zuflucht bei uns oder in anderen Staaten finden, sage ich nein. Als jemand, der auch kommunalpolitische Verantwortung trägt, weiß ich von den nicht unerheblichen Problemen mit der Unterbringung der vielen Zuwanderer, die wir zur Zeit zu registrieren haben. Gleichwohl ist für mich die Entscheidung, die Grundgesetzänderung und das Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften abzulehnen, eine Gewissensentscheidung, die mir angesichts angedrohter Gewaltmaßnahmen gegen die Befürworter dieser Regelungen nicht leicht fällt. Meine Entscheidung beruht nicht auf Angst vor diesem Druck, zumal der Druck zur Änderung des Asylrechts, der auch auf mir seit langem lastet, unverkennbar ist. Ich bezeuge den Kolleginnen und Kollegen, die nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente zu einer anderen Entscheidung gelangt sind als ich, meinen Respekt. Für meine Entscheidung erhoffe ich eine gleiche Haltung. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Eine Diskussion der Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde durch die Mehrheit des Parlaments systematisch blockiert. Im Plenum und in den Ausschüssen durften sie zwar auf der Tagesordnung erscheinen, reden darüber wollte die Mehrheit nicht. Die Entwürfe erleiden damit dasselbe Schicksal wie alle praktischen und humanen Vorschläge zur Entlastung des Asylrechts, der Verwaltungen und der Kommunen: die Mehrheit will sie nicht, sie will Ausgrenzung und Abschiebung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und AusländerInnen. Die Entwürfe enthalten eine Vielzahl positiver Forderungen, alte Forderungen der Immigrantenorganisationen, der Flüchtlings- und Asylinitiativen und von Menschenrechtsorganisationen zum Niederlassungs- und Staatsbürgerrecht, zum sozialen und politischen Status der Betroffenen. All dem stimmen wir zu. Nicht vergessen werden darf jedoch, daß in den Gesetzen Quoten und Kontingente für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge festgelegt sind. Ausdrücklich wurde damit damals auf die ausländerfeindliche und rassistische Stimmung und den Willen zur Begrenzung der Zuwanderung reagiert. Von BÜNDNIS 90 wurde damit ein wesentlicher Eckpfeiler der herrschenden Diskussion zur Grundlage der eigenen Politik gemacht, dankbar und demagogisch aufgegriffen von denjenigen Medien und Mehrheitsvertretern, die sich davon eine Schwächung des Widerstandes gegen ihre Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik versprachen. Mit Quoten und Kontingenten wurde nicht nur ein illusionärer Weg zur Durchsetzung humaner Forderungen gesucht, zerstört wurde damit auch ein bis dahin geltender Konsens in der Asyl- und Flüchtlingsbewegung. Deshalb werden die Mitglieder meiner Gruppe mit Enthaltung stimmen. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Mein Abstimmungsverhalten beruht auf den folgenden Erwägungen. Erstens: Im Sommer 1992 wurde ich — in vielen Gesprächen mit Bürgern meines Wahlkreises — von der Notwendigkeit des Handelns und der Dringlichkeit einer Lösung in der Frage des Asylmißbrauches in unserem Lande überzeugt. Zweitens: In Schreiben an den Parteivorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden der F.D.P. zur Klausurtagung meiner Fraktion Anfang September 1992 habe ich daraufhin zum unverzüglichen Handeln aufgefordert. Drittens: Gerade als Liberaler sehe ich mit Sorge, daß der Mißbrauch des Asylrechtes, der sich in der mitunter 5 % äußerst geringen Anerkennungsquote der Asylbewerber ausdrückt, zu einer Aushöhlung des Asylrechts führt. Es muß aber auch zukünftig möglich sein, daß wirklich politisch Verfolgte Asyl genießen. Viertens: Es gibt kein Wunschlandasyl. Entscheidend ist, daß ein Asylbewerber Freiheit vor politischer Verfolgung genießt. Wirtschaftliche Beweggründe, etwa eine bessere Versorgung in Deutschland, können keine Berücksichtigung finden. Fünftens: Seit Sommer letzten Jahres sind die Asylbewerberzahlen erneut sprunghaft angestiegen. Wenn das Parlament — nach den nur unzureichend greifenden Regelungen des am 1. Juli 1992 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes — jetzt nicht überzeugend handelt, könnte eine ernsthafte Staatskrise entstehen, unsere Demokratie von den Rändern her in Gefahr geraten. Sechstens: In langwierigen Verhandlungen ist ein nach meiner Überzeugung hinreichend wirksamer Kompromißvorschlag zur Änderung des Asylrechts erarbeitet worden. Dabei ist, nicht zuletzt durch die zögerliche Haltung und Führungslosigkeit der SPD in dieser Frage, unnötig viel Zeit verloren worden. Siebtens: An der Diskussion der letzten Monate und Wochen hat mich auch irritiert, daß angesichts einer nicht zu bewältigenden Zahl von Asylbewerbern, die aktuell in unser Land strömen, viele weniger die Frage umtrieb, wie dieses Problem zu lösen sei, als vielmehr die Frage, es könnten zukünftig zu wenige Asylbewerber unser Land erreichen. Die Lösung des Problems Asylmißbrauch ist und bleibt Aufgabe aller Verantwortlichen in unserem Lande. Eine Unterscheidung in „Schlechte", die angeblich das Asylrecht „aushöhlen" oder „abschaf- 13684* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 fen" wollen und „Gute", die es vermeintlich verteidigen, wird der Sache nicht gerecht. Ich werde mich in den Abstimmungen für die im Asylkompromiß vorgeschlagene Änderung des Asylrechtes aussprechen. Walter Kolbow, Susanne Kastner, Verena Wohlleben (SPD): Wir stimmen dem „Asylkompromiß" nach vielen Gesprächen mit der Bürgerschaft in unseren Wahlkreisen und in unserer Partei zu. Unsere Abwägungsentscheidung wird maßgeblich davon getragen, daß nur eine Änderung des bisherigen Artikels 16 GG die ungesteuerte und unbegrenzte Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen aus aller Welt künftig besser steuern und begrenzen kann. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur politischen und sozialen Stabilität unseres Landes. Es ist unseriös, wenn der Kompromiß mit einer Abschaffung des Asylrechts gleichgesetzt wird. Auch wenn er nicht in allen Punkten zufriedenstellen kann, ist zu erwarten, daß in den praktischen Auswirkungen eine Asyl- und Flüchtlingspolitik erreicht wird, die das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte schützt und in dem erforderlichen Umfang die Zuwanderung steuert und begrenzt. Das künftige Asylrecht soll es möglich machen, Asylsuchende, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland gekommen sind, zur weiteren Prüfung des Asylantrages und gegebenenfalls zur Aufnahme in den Drittstaat zurückzuschikken. Wir halten dies für notwendig und richtig. Es darf nicht dabei bleiben, daß die Bundesrepublik Deutschland rechtlich an die Entscheidung des Asylsuchenden gebunden ist, Zuflucht und Schutz nur hier, nicht aber in einem anderen Aufnahmeland zu suchen. Schon jetzt sind es im EG-Bereich etwa zwei Drittel der Zuwanderer mit Asylbegehren, die sich für Deutschland entscheiden. Hier wird es künftig darauf ankommen, unverzüglich eine Verteilung nach Quoten auf die EG-Länder festzulegen. Das Zuwanderungsproblem darf nicht allein der Bundesrepublik Deutschland überlassen bleiben. Mit dem Asylkompromiß findet der Einstieg in ein europäisches Asylrecht statt. Für uns bedeutet die Rücksendung von Asylbewerbern in einen sicheren Drittstaat keinen Ausschluß vom Asylrecht. In allen sicheren Drittstaaten gibt es Asylverfahren, die dem europäischen Standard entsprechen. Keiner von ihnen darf selbst überlastet werden. Deshalb geht es nicht um wechselseitiges Zuschieben, sondern um Lastenverteilung. Für uns zeigt das mit Polen geschlossene Abkommen, wie sich eine praktische Regelung sinnvoll vollziehen kann. Weit mehr als 50 Prozent aller Asylbewerber kommen über die „Grüne Grenze" und tauchen demgemäß im Inland auf. Kann deren Weg über ein Drittland nicht festgestellt werden, so haben diese das sogenannte summarische Klageverfahren für sich und dazu das erforderliche Bleiberecht. Kommen sie aus einem sicheren Herkunftsland — das sind z. B. Bulgarien und Rumänien in einer Anerkennungsquote von rund 1 Prozent oder weniger —, so wird vermutet, daß sie keine Asylgründe haben. Da die Vermutung, aus einem sicheren Herkunftsland zu kommen, für jeden Asylbewerber und für jede Asylbewerberin aber eine widerlegliche Vermutung ist, können sie mit dem Widerspruch gegen diese Vermutung ebenso das erwähnte summarische Verfahren mit dem sicheren Bleiberecht durchlaufen. Schließlich erhalten alle sogenannten Bürgerkriegsflüchtlinge den Bürgerkriegsstatus mit ähnlichen Rechten wie die Asylsuchenden und der Möglichkeit, doch noch— unter bestimmten Umstanden —ins Asylverfahren zu gehen. Für den Asylbewerber wird so ein sicheres Netz geknüpft. Für den Bürgerkriegsflüchtling wird ein sicherer Aufenthalt gewährt. Wer aber unter Ausnutzung dieser Möglichkeiten bei uns einwandern will, muß in Zukunft damit rechnen, weit schneller als bisher abgeschoben zu werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die Initiativen der SPD für eine doppelte Staatsbürgerschaft ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, für eine gesetzlich geregelte Zuwanderung und für ein Ausländerwahlrecht weitergeführt werden. Ebenso notwendig wird es nach der Einigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Finanzierung des Aufenthaltes von Kontingentflüchtlingen sein, sich über eine Finanzierung des Aufenthaltes von Bürgerkriegsflüchtlingen zu verständigen. Damit muß erreicht werden, daß man diese ohnehin vom Schicksal schwer geprüften Menschen nicht in das Asylverfahren zu drängen braucht. Wir wissen, daß es die Menschen in unserem Land nicht mehr begreifen, daß bei ihnen an allen Ecken und Enden massiv gespart wird, aber für Wirtschaftsflüchtlinge Millionen- und Milliardenbeträge zur Verfügung stehen müssen. Wir werden alle unsere Kraft daran setzen, daß nach der Verabschiedung des Asylkompromisses die brennenden Probleme für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zügig angepackt werden: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Einführung der Pflegeversicherung, Begrenzung der Staatsverschuldung und Sicherung der öffentlichen Finanzen, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, innere Sicherheit und Verbrechensbekämpfung, bezahlbarer Wohnraum für alle, Familienlastenausgleich und einheitliches Kindergeld, die Zukunft des Alters, Bildung und Weiterqualifizierung sowie Klimaschutz. Jürgen Koppelin (F.D.P.): Für eine Notwendigkeit zur Änderung des Asylrechts im Grundgesetz besteht kein Anlaß. Die Aussicht auf Asylgewährung war bisher in Deutschland nicht größer als in den anderen EG-Staaten. Die Änderung des Art. 16 GG wird von mir als der falsche Weg angesehen, dem Mißbrauch des Asylrechts zu begegnen. Nur scheinbar bleibt das Asylrecht bestehen. In Wirklichkeit soll unser Verfassungsrecht auf Asyl ausgehöhlt werden. Im übrigen ist die Änderung des Asylrechts keine Antwort auf die Wanderungsbewegungen, die es seit Jahren von Ost nach West gibt und vermutlich in den kommenden Jahren noch verstärkt geben wird. Deutschland war vor allem durch seine soziale Absicherung sowie das vorläufige Bleiberecht bevorzugte Anlaufstelle für Asylsuchende. Änderungen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13685* hierzu bedürfen jedoch nicht der Änderung des Grundgesetzes. Notwendig bleibt für mich eine gemeinsame Einwanderungspolitik der EG und ein deutsches Einwanderungsgesetz. Damit könnte einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylrechts durch Wirtschaftsflüchtlinge entgegengewirkt werden. Ich teile die Meinung der schleswig-holsteinischen F.D.P.-Landtagsfraktion, die vorgeschlagen hat, daß ein Einwanderungsgesetz folgende Elemente enthalten muß: — Es werden jährliche Einwanderungsquoten festgelegt. Ihre Zahl orientiert sich an wirtschaftlichen, insbesondere arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen sowie an sozialpolitischen Erwägungen (z. B. Wohnungsmarktproblematik) . — Es wird eine strikte Ausschlußregelung geschaffen. Jene Ausländer, die bereits einmal (ohne Erfolg) ein Asylverfahren durchlaufen haben, oder jene, die versuchen, illegal in die Bundesrepublik zu gelangen, werden dauerhaft aus einem möglichen Einwanderungsverfahren ausgeschlossen. Für Asylanträge von Einwanderern gilt die widerlegliche Vermutung, daß sie offensichtlich unbegründet sind. — Der Einwanderungswillige hat sein Einwanderungsverfahren grundsätzlich von seinem Heimatland aus zu betreiben. Ein Einwanderungsgesetz ist notwendiger als eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz, denn die Änderung des Asylrechts im Grundgesetz wird nach meiner Auffassung kaum das Ziel erreichen, den Asylmißbrauch zu verhindern. Trotz der Änderung des Asylrechts werden wir auch weiter die Flüchtlinge aufnehmen müssen, die nicht politisch verfolgt sind, sondern um Leben und Gesundheit fürchten müssen. Auch wenn hier zukünftig auf ein Asylverfahren verzichtet wird, so ist nicht klar geregelt, wer für die Kosten der Bürgerkriegsflüchtlinge aufkommt. Richtig war und ist eine Beschleunigung der Asylverfahren durchzuführen. Hier zeigen sich auch erste Erfolge. Wird wirklich mit der Drittstaatenregelung die Zahl der Asylbewerbungen reduziert? Für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird nun das Verfahren kompliziert, in dem nach dem Reiseweg gefragt werden muß. Das heißt in der Praxis, wer seinen Reiseweg nennt, kann sofort abgeschoben werden, wer jedoch seinen Reiseweg verschweigt oder nicht weiß, der kann für die Dauer des Asylverfahrens bleiben. Es können auch nicht die Bedenken entkräftet werden, die RA Hubert Heinhold in der von der Zentralen Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge herausgegebenen Schriftenreihe Nr. 53 dargelegt hat: „Die wahrhaft Schutzbedürftigen werden aus dem deutschen Asylrecht gedrängt. Die raffinierten, zahlungskräftigen ,Asylbetrüger' haben die gleichen, wenn nicht bessere Chancen als zuvor, eine Vielzahl von Menschen wird in die Illegalität gedrängt werden. Es wird sich im Bundesgebiet ein Sumpf von illegalen Einwanderern bilden, der, ausgebeutet von skrupellosen einzelnen, eine Subkultur entwickeln wird, die den verstärkten Einsatz kriminalistischer und polizeilicher Maßnahmen fordert. Diese Subkultur wird sowohl den sozialen Frieden (billige illegale Arbeitskräfte) gefährden, eine Intensivierung polizeilicher Taktiken erfordern und ein kriminogenes Umfeld befördern (Lebenserhalt durch kriminelle Aktivitäten wie Rauschgifthandel, Waffenschmuggel etc.). Vorurteile gegen Ausländer werden so nur bekräftigt." Besonders durch die CDU/CSU ist der Eindruck erweckt worden, eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz würde zu einem erheblichen Stopp der Asylanträge führen. Mit dieser Diskussion um unser Asylrecht ist für eine wirkliche Reduzierung der Asylbewerber kein Beitrag geleistet worden, sondern allein aus parteipolitischem Kalkül mit Blick auf die Wahlen wurde argumentiert. Nun sind die Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes so groß, auch durch die gemeinsamen Beratungen des Asylkompromisses durch CDU/CSU, SPD und F.D.P., daß eine Ablehnung zu einem irreparablen innenpolitischen Schaden führen würde. Ich habe mich daher entschlossen, trotz erheblicher Bedenken, einer Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen, auch wenn die Rede des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Dr. Wolfgang Schäuble mir meine Entscheidung nicht gerade leicht gemacht hat. Die FAZ hat am 22. Mai 1993 die Situation, in der die Abgeordneten entscheiden sollen, treffend beschrieben: „Wahrscheinlich haben die Skeptiker recht, die bezweifeln, daß die Grundgesetzänderung und die Folgeregelungen zu dem gewünschten Ergebnis führen. Trotzdem wäre es kläglich, wenn der Asylkompromiß keine Mehrheit im Bundestag bekäme. Es wäre eine Blamage des Parteienstaates. Das Vertrauen des Publikums würde nachhaltig gestört, daß der vom Grundgesetz geordnete demokratische Staat fähig sei, in angemessener Zeit (sie war lange genug) in Ordnung zu bringen, was in einer für die Nation erträglichen Weise in Ordnung gebracht werden muß." Es bleibt meine Befürchtung, daß durch den Parteienkompromiß Hoffnungen geweckt werden, die nicht verwirklicht werden können. Hans Koschnick (SPD): Wenn ich den Vorschlägen zur Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung des Asylrechtes mit allen Nebengesetzen nicht zustimme, dann nicht deshalb, weil ich die Bedrängnisse unserer Kommunen wegen der unendlichen Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Umsiedlern und Zuwanderern gering erachte. Ganz im Gegenteil, ich kenne die Probleme in unseren örtlichen Gemeinschaften, ich weiß um die wachsende Verbitterung unserer Bürgerinnen und Bürger über die Tatsache, daß wir alle in Bund und Ländern zur rechten Zeit keine Vorsorge getroffen haben, um auf den rapiden Zugang von ausländischen Schutzsuchenden sachgerecht zu reagieren, sachgerecht im Sinne einer schnellen Entscheidung über Asylanträge, über die Verkürzung des Rechtsweges, auch über zeitbegrenzte 13686* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften, nicht zuletzt über eine bessere personelle Ausstattung der Bundesdienststellen wie Zirndorf sowie der Verwaltungsgerichte. Kurz zusammengefaßt: Es wäre unredlich, die Schwierigkeiten in unseren Städten und Gemeinden zu negieren! Doch gerade weil ich diese Schwierigkeiten nicht verniedliche, sage ich, daß weder die vorgesehene Grundgesetzänderung (mit den Folgegesetzen) noch der vorgesehene Vertrag mit der polnischen Republik eine für die Bevölkerung wirklich spürbare Änderung bringt. Nicht die Zuwanderung, nicht die legalen wie illegalen Versuche beim Grenzübertritt, nicht formale oder sachlich begründete Asylansprüche, auch nicht der Zufluß von Bürgerkriegsflüchtlingen werden wirklich geringer werden. Die Zahlen Obhutsuchender werden sich nicht wesentlich reduzieren; das ist auch die Auffassung des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Gerster. Das bedeutet, daß sich eine Grundgesetzänderung zu Artikel 16 GG sehr bald als Scheinlösung herausstellen wird. Die Enttäuschung unserer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser vorgesehenen Entscheidung ist damit vorprogrammiert. Die Quittung werden wir alle erhalten! Die Erwartung, daß die angestrebte Lösung einen Einstieg in eine insgesamt begrüßenswerte europäische Lösung bringt, wird sich ebenfalls nach meiner Meinung als Selbsttäuschung erweisen. Und für diesen für mich erkennbaren Irrweg sollen wir einen für den Menschenrechtskatalog unseres Grundgesetzes konstitutiven Pfeiler, „den Schutz der politisch Verfolgten" , bis zur Unkenntlichkeit verändern; verändern, nachdem wir bis zum Zusammenbruch des kommunistischen Staatensystems gerade den im Kern unveränderbaren Grundwertebestand als freiheitliche Antwort ins Feld führen konnten, in eine Auseinandersetzung, in der wir bei den Nachbarn in Europa Vertrauen, Vertrauen für das andere Deutschland gewannen. Ich bitte aber auch um Verständnis für mein Abstimmungsverhalten, denn die eigene Familie und Freunde haben nach 1933 auch darunter leiden müssen, daß es eben damals nicht überall im nichtfaschistischen Ausland möglich war, Schutz zu finden. Besonders schlimm war das für unsere jüdischen Mitbürger. Ihnen verweigerte man im westlichen Ausland trotz der weltweit bekannten Verfolgung in Nazi-Deutschland die schützende Aufnahme. Nur in beschämend kleiner Zahl wurden sie diesseits und jenseits des Atlantiks aufgenommen. Dies alles zusammengenommen, läßt meine Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung zu Artikel 16 und den Folgegesetzen nicht zu. Dr. Klaus Kübler (SPD): Ich kann in dieser Frage nicht gegen die große Mehrheit der Bevölkerung, die große Mehrheit der SPD-Wählerinnen und -Wähler und die große Mehrheit der SPD-Mitglieder in meinem Wahlkreis entscheiden, wenn ich heute als gewählter Abgeordneter über den Asylkompromiß abzustimmen habe. Wichtig ist dabei für mich auch, daß die Bürger spüren, daß jetzt Entscheidungen getroffen werden. Nur so kann neues Vertrauen in die Politik geschaffen werden. Es gibt sicher immer noch strittige Punkte in dem Kompromiß. Die eine oder andere Neuregelung könnte ich mir auch anders vorstellen. So kann ich die Besorgnis vieler Menschen, insbesondere zur sogenannten „Drittstaatenproblematik", gut nachempfinden. Ich habe mich dazu schon zu lange mit der Menschenrechtssituation vor allem in Ländern Afrikas und Asiens beschäftigt. Ich denke, hier ist eine möglichst konstruktive und rechtsstaatliche Handhabung notwendig und möglich. Aber ein Kompromiß setzt beiderseitige Zugeständnisse voraus. Wie alle anderen habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich denke aber, daß das Asylrecht den heutigen Realitäten entsprechen muß, um es für politische Flüchtlinge wirklich bewahren zu können. Darüber hinaus muß aber endlich auch ein Einwanderungsgesetz geschaffen werden, um Zuwanderung steuern zu können. Und es ist vor allem dringend notwendig, daß die Fluchtursachen für die massiven Flüchtlingsbewegungen, wesentlich mehr, als in der Vergangenheit geschehen, bekämpft werden. Im Verlauf der sicherlich notwendigen langen und intensiven Diskussion sind rechtsextreme Gewalt und rechtsextremes Gedankengut aufgekommen. Dieser gefährlichen Entwicklung muß der politische und soziale Nährboden entzogen werden. Wir müssen uns jetzt nach Beendigung der Asylrechtsdiskussion wieder den drängenden Problemen der Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise, des Aufbaus in den neuen Ländern und der Gestaltung der sozialen Einheit zuwenden. Nur so können wir Ausländerfeindlichkeit und Politikverdrossenheit wirksam an ihren Wurzeln bekämpfen. Hinrich Kuessner (SPD): Als Politiker aus Ostdeutschland fällt es mir schwer, Gesetzen zuzustimmen, die den freien Zugang nach Deutschland einschränken. Ein für mich wichtiges politisches Ziel nach der Öffnung der Mauer 1989 war es, den freien Zugang zu verbessern und nicht einzuschränken. Ich bedaure, daß ich zur Kenntnis nehmen muß, daß dies nicht durchzusetzen ist. Es zeigt, daß wir in der Politik noch viel machen müssen, um das friedliche Miteinander in Europa und in der Welt zu ermöglichen. Das gemeinsame Haus Europa ist noch eine Vision und keine Realität. Die Änderung des Grundgesetzartikels 16 veranlaßt mich, über die politischen Möglichkeiten für eine Verbesserung der Verhältnisse in Osteuropa und in der Dritten Welt nachzudenken. In Deutschland müssen wir uns darüber klar werden, daß wir auf einen Teil unseres Wohlstandes zugunsten dieser Länder verzichten müssen. Nur so werden wir künftig Flüchtlingsströme verhindern können. Es kann uns nicht nur um politisch Verfolgte gehen, auch Armutsflüchtlinge haben ein Recht auf Leben. Ich stimme der Grundgesetzänderung zu, weil ich im politischen Umfeld in Deutschland keinen anderen machbaren politischen Weg sehe. Eine weitere Radikalisierung in Deutschland gefährdet unseren Weg in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13687* die Demokratie, den wir im Osten gerade begonnen haben. Ich hoffe, daß wir mit dieser Änderung politisch Verfolgte schützen. Wenn dies sich in der Praxis nicht so zeigt, müssen wir uns erneut mit diesem Thema befassen. Bedenken habe ich bei dem § 34 a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes, dessen Rechtmäßigkeit mit der neuen Formulierung in Artikel 16 a Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes begründet wird. Dieser Paragraph wird nach meinem Eindruck einer Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtes nicht standhalten. Ich unterstütze darum den Änderungsantrag meiner Fraktion. Editha Limbach (CDU/CSU): Asylrecht für politisch Verfolgte als Individualrecht ist für mich ein hohes Verfassungsgut. Weil der Art. 16 Grundgesetz aber im Laufe der Jahre immer stärker zu einem Zuwanderungsinstrument für Flüchtlinge aus anderen Notgründen als denen der politischen Verfolgung geworden ist, halte ich eine Ergänzung des Grundgesetzes für erforderlich. Der heute zur Abstimmung gestellte Antrag zur Änderung des Grundgesetzes entspricht nicht in allen Punkten meinen Vorstellungen, insbesondere weil ich die Gefahr sehe, daß in Zukunft der Fluchtweg für die Anerkennung als politischer Flüchtling wichtiger werden könnte als die Fluchtgründe selbst. Aber ohne Ergänzung des Grundgesetzes besteht die Gefahr, daß das Asylrecht nicht auf Dauer gesichert werden kann. Deshalb werde ich trotz meiner Bedenken zustimmen. Heinrich Lummer (CDU/CSU): Dem vorliegenden Kompromiß in der Asylfrage werde ich zustimmen, weil er eine notwendige Verbesserung darstellt, die nicht gefährdet werden darf. Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung, der Erleichterungen bringen wird, aber keine Lösung des Problems. Der Kompromiß hat nämlich gravierende Mängel, die mir die Zustimmung schwer machen. Als Beispiele sind dabei zu nennen: 1. Der Kompromiß orientiert mehr an dem, was machbar erschien, als an dem, was einer Lösung dient. Wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wurde der kleinste gemeinsame Nenner zum Ziel. Und das, nachdem jahrelang überhaupt nichts geschah. Jahrelang ist der erkennbare Wille der Mehrheit der Deutschen, das Asylrecht endlich einzuschränken, übergangen worden. Unterdessen stiegen die Asylbewerberzahlen immer schneller an. Hier zeigte sich eine Unfähigkeit der Politik, das Richtige rechtzeitig zu tun, die leider mit dem unzureichenden Asylkompromiß fortgesetzt wird. Und täuschen wir uns nicht, es ist diese Handlungsunfähigkeit der Politik, die für die anwachsende Politikverdrossenheit in unserem Gemeinwesen sorgt. 2. Verfassungen sind keine Dienstanweisungen für mittlere Beamte. Die inzwischen überall auftauchende Sucht, Detailbestimmungen in der Verfassung festzuschreiben, macht die Politik unbeweglich gegenüber neuen Entwicklungen. Im Falle neuer Herausforderungen und der Notwendigkeit weiterer Änderungen bedarf es dann abermals einer Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestags. Damit bleibt das deutsche Asylrecht auch in Zukunft einzigartig in seiner Schwerfälligkeit. Kein anderer Staat hat sich in seiner Gesetzgebung freiwillig so eingeengt. Bei dem nunmehr formulierten Kompromiß handelt es sich um einen Minimalkonsens, der dem einfachen Gesetzgeber keine Möglichkeit zu schnellen und flexiblen Lösungen in der Zukunft gibt. Wir verlassen uns, trotz eines möglichen erheblichen Migrationsdrucks aus verschiedenen Teilen der Welt, auf das Prinzip Hoffnung. Die Mitwirkung der Bundesländer bei der Ausgestaltung, z. B. der Länderliste, erhöht die Inflexibilität der neuen Asylgesetzgebung. 3. Die Aufnahme von Asylbewerbern ist eine gemeinsame europäische Aufgabe. Die Lasten müssen angemessen verteilt werden, und deshalb ist eine europäische Harmonisierung des Asylrechts erforderlich. Eine solche Notwendigkeit der Harmonisierung in der Gemeinschaft ergibt sich auch bei Fortfall der Binnengrenzen. In einem künftigen Europa muß ein einheitliches Asylrecht herrschen. Nach Lage der Dinge kann als Basis für eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa nur die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage kommen. Der jetzige Kompromiß, der das individuelle Asylrecht bewahrt, geht über die Genfer Konvention hinaus und ist insofern als Basis für eine Harmonisierung ungeeignet. Die fehlende Europafähigkeit der vorliegenden Regelung bleibt und wird einer Problemlösung weiterhin im Wege stehen. So bleibt das Fazit: Der Asylkompromiß ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Schritte werden folgen müssen. Michael Müller (Düsseldorf) (SPD): Ich habe mir meine Entscheidung über die von CDU/CSU, F.D.P. und SPD ausgehandelten Vorschläge zur Änderung des Asylrechts nicht einfach gemacht, denn die Bewertung läßt sich nicht in den Schablonen von schwarz oder weiß vornehmen. Es ist sehr bedauerlich, daß die öffentliche Debatte in großen Teilen sehr undifferenziert geführt wird. Insbesondere die in den letzten Jahren veränderte Dimension der Wanderungsbewegungen durch die zunehmende Armut in den Entwicklungsländern und den Zusammenbruch Osteuropas ist bis heute in ihren realen Konsequenzen nicht hinreichend verarbeitet worden. Ich bin nach reiflicher Überlegung zu der Entscheidung gekommen, den „Asylkompromiß" abzulehnen. Ich habe persönlich lange Jahre mit und für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger gearbeitet, dies hat mich persönlich und auch politisch geprägt. Ich sehe in dem Vorschlag keinen hinreichenden Weg, dem Gebot der Humanität und dem Schutz verfolgter Menschen ausreichend Rechnung zu tragen. Dabei will ich ausdrücklich hervorheben, daß Behauptungen, es sei ein Asylverhinderungsgesetz, nicht richtig sind. Auch weiterhin wird es in Deutschland politisches Asyl geben. Ich verkenne nicht, daß es stichhaltige Argumente für die Gesetzesänderung gibt. Ich stelle dies nicht in Frage. Auch hat die SPD in den Verhandlungen wichtige Verbesserungen erreicht und drohende Ver- 13688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 schlechterungen verhindert. Dies wird in der öffentlichen Debatte leider kaum zur Kenntnis genommen. Mir ist bewußt, daß eine Ablehnung der Asylrechtsänderung den Bürgerinnen und Bürgern viel abverlangt. Integration ist sehr viel schwieriger als Abschottung. Deshalb ist es auch bedauerlich, daß viele Kritiker der Änderungsvorschläge keine Antworten auf die drängenden sozialen Probleme geben und mehr über Integration geredet wird, statt sie aktiv zu betreiben. Die Diskussion wird auf beiden Seiten häufig nicht ehrlich geführt. Dennoch lehne ich die Gesetzesänderungen ab. Ich sehe darin keine geeignete Grundlage, die Zuwanderung in einer humanen und sozialverträglichen Weise zu gestalten. Doch gerade wir Deutschen haben eine besondere historische Pflicht zu Toleranz, Friedfertigkeit und Mitmenschlichkeit ebenso wie zu einem fairen und partnerschaftlichen Umgang mit den Menschen anderer Völker. Margot von Renesse (SPD): Daß wir eine Neuregelung des Asylrechts — einschließlich seines verfassungsrechtlichen Fundaments in Art. 16 GG — brauchen, ist für mich unbestreitbar. Das geltende Asylrecht hat sich zu einem nicht steuerbaren Instrument von Einwanderung entwickelt, das auch dann Bleiberechte nach sich zieht, wenn es gar nicht um Zuflucht vor politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung geht. Das entspricht nicht der Zielsetzung des Grundrechts auf Asyl und schadet seiner Verankerung im Rechtsbewußtsein. Die heute vorliegende Neuregelung wäre nur dann ein Angriff auf das Asylrecht, wenn sie zur Folge hätte, daß Verfolgte ihren Peinigern wieder ausgeliefert werden könnten. Diese Gefahr sehe ich nicht. Ich sehe sie insbesondere auch nicht durch die Vorschrift des § 34 a im Asylverfahrensgesetz nähergerückt, wo den Gerichten die einstweilige Aussetzung „der Abschiebung in den sicheren Drittstaat" verwehrt ist. Zwar weiß ich, daß die Koalition allen Ernstes damit einen ganzen Zweig von Verwaltungshandeln außerhalb jeder effektiven gerichtlichen Kontrolle stellen will. Das dahinter lauernde Mißtrauen gegen die Verwaltungsgerichte empört mich; der daraus folgende Anschlag auf ein Strukturelement des Rechtsstaats macht mich fassungslos. Aber ich sehe nicht, daß diesem Anschlag mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz Erfolg beschieden sein wird. Was wir Sozialdemokraten deutlich ins Gesetz schreiben wollten — selbstbewußte Verwaltungsgerichte werden es sich nehmen: die Kompetenz nämlich, in den wahrscheinlich nur wenigen Fällen, in denen „der sichere Drittstaat" dem Asylbewerber erkennbar keine Sicherheit gewährleistet, die Zurückschiebung durch Beschluß auszusetzen. Meine — familienrichterlichen — Erfahrungen mit dem § 620c ZPO lehren mich, daß Gerichte ihre Kontrollaufgaben ernster nehmen, als es der Gesetzgeber manchmal erlauben möchte. Dafür finden sie auch die notwendigen Argumentationen, um das Gesetz, das bekanntlich „klüger" ist als der Gesetzgeber, so auszulegen, daß die Dritte Gewalt ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen kann. Für die Auslegung von § 34 a des Asylverfahrensgesetzes wird vor allem die Schwerkraft der erhalten gebliebenen Grundrechte auf Asyl (Art. 16a Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) die verfassungskonforme Lockerung, zumindest bei eklatant rechtswidrigem Verwaltungshandeln, erzwingen. So sehe ich die Asylbewerber, denen die Abschiebung ins Ungewisse drohen sollte, keineswegs schutz- und rechtlos. Nicht erst das Verfassungsgericht, sondern souveräne Verwaltungsgerichte werden ihnen und der Verfassung zu ihrem Recht verhelfen, wenn es nötig ist. Im Vertrauen auf die verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des Gesetzes durch die Gerichte kann ich dem Asylkompromiß auch mit dem § 34 a des Asylverfahrensgesetzes zustimmen. Peter W. Reuschenbach (SPD): In diesen Tagen stehen zwei junge Menschen vor Gericht — angeklagt des Mordes an drei türkischen Frauen in Mölln. Sie sind vollverantwortliche Tatverdächtige, aber zugleich auch Opfer. Opfer einer beispiellosen, jahrelangen Agitations-Kampagne gegen Ausländer und Asylsuchende. „Durchrassung unserer Gesellschaft", „Überfremdung durch Ausländer", „Wohlstandsparasiten" und das „volle, jederzeit vom Untergang bedrohte Boot, in dem wir sitzen" — das waren schäbige Höhepunkte einer Mobilisierung von Aggressionen, die dann auch Vollstrecker fanden. Und über 400 000 durch Untätigkeit verursachte unerledigte Asylverfahren sind benutzt worden, um Bedrohung ganz besonders plastisch und gefährlich an die Wand zu malen. Auf diesem düsteren Boden ist auch die Aushöhlung und weitgehende Aufhebung des Asylrechtes erwachsen, die heute beschlossen werden soll. Am Anfang standen die Forderung und das Versprechen, Städte und Gemeinden bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu entlasten und zu unterstützen. Nichts davon findet sich in den vorliegenden Gesetzentwürfen oder in der politischen Praxis. Auch künftig werden die Kommunen aus eigener Kasse den Lebensunterhalt von Bürgerkriegsflüchtlingen zu zahlen haben und sie deshalb unnötigerweise in die Asylverfahren drängen. Auch künftig wird den Kommunen nur ein Teil ihrer Aufwendungen für den Bau von Wohnheimen erstattet und selbst darauf warten sie oft ein Jahr und länger. Nichts wird am Planungs- und Baurecht geändert, obwohl zahlreiche Gerichtsurteile den Städten den Bau von Flüchtlings-Wohnheimen mal in Wohngebieten, mal in Gewerbegebieten, dann in Grünflächen untersagt haben. Von dem Versprechen „Hilfe den Kommunen" ist wenig übriggeblieben. Es ist Doppelzüngigkeit, im Satz 1 der heute zu beschließenden Grundgesetzänderung den Asylschutz für politisch Verfolgte erneut zu postulieren, im Satz 2 es dagegen einem beträchtlichen Teil von ihnen zu verwehren, auch nur einen Prüfungsantrag zu stellen, und sie sofort auszuweisen. Deutschland wird künftig ein Zwei-Klassen-Asylrecht haben: Wer sich das Flugzeug oder den Hochseedampfer leisten kann, darf einen Antrag stellen, wer dagegen auf dem billigeren Landweg an unsere Tür klopft, bleibt von vornherein davon ausgeschlossen. Absurd: Entschei- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13689* dend wird der Weg, die Verfolgung bleibt unbeachtet. Es ist egoistisch, rücksichtslos und auch unchristlich, Lasten, die Deutschland nicht tragen zu können glaubt, unseren Nachbarländern, vor allem den deutlich ärmeren, aufzubürden. „Nehmt Geld und seht zu, wie Ihr mit den geflohenen Menschen fertig werdet" — das ist das Motto, nach dem insbesondere mit Polen und der Tschechei umgegangen wird. Warum soll diesen Ländern nicht billig sein, was Deutschland recht ist? Auch sie werden früher oder später gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn die Grenzen für Flüchtlinge dichtmachen, so wie es mit unseren Grenzen heute vermutlich geschieht. Land nach Land — wie Dominosteine, die nacheinander fallen. Und am Ende Rumänien und Bulgarien gegenüber der Türkei. Dann mag beispielsweise der verfolgte Kurde sehen, wo er bleibt. Deutschland weist einen teuflischen Weg. Der UN-Flüchtlingskommissar in Deutschland hat ja leider recht mit dem Hinweis, daß die deutsche Regelung das gesamte europäische System des Flüchtlingsschutzes zum Einsturz bringt. Ich hoffe sehr, daß dem Bundesverfassungsgericht bald Gelegenheit gegeben wird, diese GrundgesetzAmputation zu überprüfen. Ich kann mich nicht damit abfinden, daß die scheußliche und verbal von allen hier im Haus bekämpfte Parole „Deutschland den Deutschen" sich auf dem heute zur Entscheidung stehenden Weg auf Dauer durchsetzt. Der heutige Tag ist für mich einer der bittersten Tage in den 20 Jahren Parlamentszugehörigkeit. Dr. Hermann Scheer (SPD): Der zur Abstimmung stehenden Änderung des Grundgesetzes zum Artikel 16 werde ich nicht zustimmen. Im Gegensatz dazu stimme ich jedoch dem anschließend zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber und dem Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften — einschließlich des Änderungsantrages der SPD-Bundestagsfraktion zu § 34 a — zu. Die Gründe meiner reiflich überlegten Ablehnung der vorliegenden Verfassungsänderung sind folgende: Es war und ist auch aus meiner Sicht zwingend notwendig, die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Asyl auf tatsächlich politisch Verfolgte zu beschränken. Aber erstmals in der Verfassungsgeschichte wird eine Verfassung geändert, ohne daß die geltende Gesetzgebung tatsächlich ausgeschöpft oder die auch im Rahmen der bisherigen Verfassung bestehenden weiteren Gesetzgebungsmöglichkeiten in vollem Umfang versucht wurden. Das bisher geltende Grundgesetz hat nicht vorgeschrieben, daß jeder Asylbewerber einen Anspruch auf ein mehrstufiges gerichtliches Anerkennungsverfahren hat. Es hat nicht verboten, kriminell gewordene Bewerber oder solche, die die Angabe ihrer Identität und damit die Prüfbarkeit ihrer Motive verweigern, aus dem Verfahren auszuschließen — und auch nicht, die zuständigen Behörden mit dem erforderlichen Personal auszustatten, was bis jetzt noch nicht erfolgt ist, und kommerzielle Schlepper strafrechtlich zu verfolgen. Ich habe mich dennoch in den letzten Jahren nie grundsätzlich gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, wenn eine tatsächliche Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten im Rahmen des bisherigen Verfassungstextes nicht zur Lösung des Problems ausreichen sollte. Unter diesen Umständen hätte ich auch einer Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz zugestimmt, wonach Näheres durch ein Gesetz zu regeln sei. Doch die jetzt anstehende Änderung entstellt die Verfassung, indem sie für unterschiedliche Fälle sogar die Einzelheiten festlegt, wie sie so nur in Ausführungsgesetze passen. Aus vier verständlichen Worten des bisherigen Grundgesetzes werden 265 schwer verständliche. Die neue Verfassung erweckt so den Eindruck — besonders im Verhältnis zu den anderen Grundrechtsartikeln — einer Republik in solch panischer Angst vor Flüchtlingen, daß sogar in der Verfassung unterschiedlichste Ein- und Ausreisedetails geregelt sind. Ein Gesetz kann ständig geändert werden, wenn es sich als korrekturbedürftig erweist. Aber was ist, wenn sich die neue Verfassung als unpraktikabel erweist? In kaum noch nachvollziehbaren Schachtelsätzen wird eine hochkomplizierte Verfassungsvorschrift gemeißelt, die kaum noch positiv korrigierbar ist und uns demnächst von einem Rechtsdilemma in das nächste mit uferlosen Verstrickungen treibt, die größer werden können als die bisherigen, ohne daß wir uns davon lösen können. Einer dieser Punkte ist die politisch hochproblematische Regelung, die sogenannten Nicht-Verfolgerstaaten jeweils per Gesetz festzulegen. Ahnen wir nicht, was es außenpolitisch bedeutet, wenn wir uns durch Gesetzgebungsverfahren zum öffentlichen gesetzgebenden Richter über die innere Ordnung potentiell jeden Landes machen? Die Bundesrepublik Deutschland hat keineswegs die alleinige, aber eine wesentliche Mitverantwortung für die soziale Lage in der Welt. Ich teile die Auffassung, daß mit jeder Mark, die wir hier für sozial motivierte Flüchtlinge ausgeben, einer vielfachen Zahl von Menschen in Entwicklungsländern geholfen werden kann und dort das Geld besser verwendet wäre. Es ist ein Mißverständnis, für einige hunderttausend Immigranten viermal mehr Geld auszugeben als für die gesamte Entwicklungshilfe. Aber dieses Argument können nur diejenigen in Anspruch nehmen, die für eine Erhöhung der Entwicklungshilfe sind — und nicht diejenigen, die sich dem verweigern oder gar die Entwicklungshilfe senken, an der weiteren hemmungslosen Ausplünderung der Dritten Welt mitwirken und damit dazu beitragen, daß Flüchtlingsströme anwachsen, und die statt an einer neuen Entwicklungspolitik lieber am Aufbau neuer Luft- und Seerüstungen gegen die armen Regionen der Welt mitwirken. Mit diesen — die demnächst erneut von ihren falschen Schwerpunkten und ihrer politischen Inkompetenz durch weitere Forderungen nach Verschärfung des Grundgesetzes ablenken werden — kann ich keine gemeinsame Änderung eines so problematisch formulierten Grundgesetzes vornehmen. 13690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Gleichwohl habe ich Verständnis für diejenigen Kollegen meiner eigenen Partei, die in der zugespitzten Lage, die sich auf die Änderung des Grundgesetzes fixiert hat, jetzt der vorliegenden Änderung zustimmen. Siegfried Scheffler (SPD): Wenn wir heute hier im Bonner Wasserwerk unter besonderen äußeren Bedingungen das Pro und Contra einer Grundgesetzänderung diskutieren, so möchte auch ich mich nicht hinter einer wahrscheinlichen Mehrheit von Befürwortern verstecken, sondern Ihnen offen meine Gründe für die Zustimmung einer Gesetzesänderung vortragen. Dabei möchte ich vorausschicken, daß es für mich am heutigen Tag in meiner bisherigen parlamentarischen Arbeit die schwierigste Entscheidung zu einem Gesetz sein wird. Einem Gesetz, daß nach Aussagen auch von Mitgliedern meiner Fraktion nicht geklärte rechtliche Bedenken enthält. Es ist auch deshalb für mich nicht leicht, einem Gesetz zuzustimmen, das nach Öffnung der Mauer und Beseitigung des eisernen Vorhanges die Aufnahme von Menschen in unser vereintes Deutschland regulieren und sicher langfristig reduzieren wird. Was sind nun diese Gründe, die mich veranlassen, trotz rechtlicher, politischer und auch persönlicher nicht restlos beseitigter Zweifel diesem Gesetz meine Zustimmung nicht zu versagen? 1. Seit Monaten streiten sich die Parteien um den richtigen Weg in der Asyl- und Zuwanderungspolitik. Aber nicht nur in den Parteien wird heftig um eine Lösung gestritten, auch die Bevölkerung wirkt indirekt an der geplanten Asylrechtsänderung mit. Dabei gibt es den einen Teil, der trotz steigender Zuwanderung die geplante Asylrechtsänderung ablehnt. Sie fordern uns Abgeordnete, insbesondere die der SPD auf, keinesfalls an der Neuregelung des Grundgesetzes mitzuwirken. Ein anderer großer Teil der Bevölkerung dagegen wirft uns mangelnde Entschlossenheit bei der Bewältigung der objektiv veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vor. Sie werfen auch hier wieder der SPD vor, sich nicht konsequent genug gegen den Mißbrauch des Asylrechts und damit den Schutz der tatsächlich politisch Verfolgten einzusetzen. In unzähligen persönlichen Gesprächen mit meiner Parteibasis im Wahlkreis, mit den Arbeiterinnen und Arbeitern der Unternehmen, den Arbeitgebern, den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, den Mitgliedern der Arbeiterwohlfahrt, den vielen Rentnerinnen und Rentnern und nicht zuletzt der Gesprächspartner auf der Straße haben sie mich als Abgeordneten ihres Wahlkreises immer wieder aufgefordert: „Ihr in Bonn, entscheidet endlich über eine Neuregelung der Asylproblematik! " Ist das etwa dem Druck der Straße nachgeben? Ich sage nein. Wir sind als Abgeordnete verpflichtet, Verunsicherungen und berechtigte Ängste und Sorgen um die eigenen Lebensgrundlagen ernst zu nehmen, um sie hier in Bonn einer Lösung zuzuführen. Es sind schon lange keine Stammtischparolen oder von mir nur vorgetäuschte Gewissenskonflikte; es sind reale Existenznöte unserer Bürger über den Arbeitsplatz, über die Wohnungsnot, über die steigende Kriminalität und innere Sicherheit und nicht zuletzt über nicht mehr bezahlbare Sozialleistungen. Auch wir von der SPD werden die sozialen Verwerfungen in unserem Land durch die verfehlte Politik dieser Regierung bei einem Regierungswechsel 1994 nicht kurzfristig lösen können. Deshalb müssen wir uns der Überforderung der Bevölkerung stellen. 2. Die Bewältigung der Belastungen in den Städten und Gemeinden ist auch deshalb so schwierig, weil der ganz überwiegende Teil der bei uns um Asyl nachsuchenden Menschen aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland einwandert. Ich verurteile das nicht, haben doch gerade aus diesem Grund viele Familien in der damaligen DDR ihre Heimat verlassen; denn nicht alle wurden politisch verfolgt. Aber kann die Bundesrepublik Deutschland in einem zukünftig vereinten Europa alle aus wirtschaftlicher Not zu uns kommenden Flüchtlinge alleine aufnehmen? Und ist es nicht falsch, wenn 90% aller Asylbewerber, die nach dem geltendem Recht keine anerkannten Asylanten werden können, die freie Wahl nutzen dürfen, in welchem Land Europas sie Asyl erhalten, und sie deshalb ihr Asyl zu fast 65 % nur hier in Deutschland durchsetzen? Vor diesem Hintergrund müssen wir mit dem erzielten Kompromiß leben, können aber nicht zufrieden sein. Deshalb müssen zukünftig mehr als bisher unsere westlichen Nachbarstaaten in eine europäische Zuwanderung einbezogen und notfalls eine europäische Harmonisierung durchgesetzt werden, dies auf der Grundlage von GFK und MERK, auch selbstverständlich unter Einbeziehung der östlichen und südöstlichen Nachbarstaaten. Durchgesetzt werden muß in diesem Zusammenhang aber auch eine Abkehr von der bisherigen nationalen und internationalen Entwicklungspolitik. Diese in der Vergangenheit ausnahmslos auf nationale Interessen ausgerichtete Politik hat unbestritten zu den grundlegenden Fluchtursachen beigetragen. Hier sollte auch zukünftig die Politik ansetzen, um den von Hunger und Elend bedrohten Menschen in ihren Heimatländern auf Dauer ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen. 3. Als Bestandteil der heutigen Debatte ist auch über das Asylbewerberleistungsgesetz abzustimmen. Wie bei der zuvor genannten Problematik konnte auch hier, in für die SPD wesentlichen Fragen, ein Kompromiß erzielt werden. Bei diesem Sachverhalt waren die Fragen der Bevölkerung nach den sozialen Leistungen an Asylbewerber gegenüber denen für die sozial Schwächsten im eigenen Land immer drängender. So stand insbesondere die Reduzierung der bisherigen Leistungen im Vordergrund der Bemühungen. Es ist zu begrüßen, daß sowohl eine deutliche Absenkung der bisherigen Geldzuwendungen erfolgen soll und daß bei Aufenthalten in zentralen Anlaufstellen oder Gemeinschaftsunterkünften zukünftig Sachleistungen gewährt werden, was auch außerhalb der genannten Unterkunft vorrangig gilt. Richtig ist in diesem Zusammenhang, daß Asylbewerber, über deren Antrag nach zwölf Monaten nicht entschieden wurde, entsprechende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Lassen Sie mich abschließend auf einen grundsätzlich enttäuschenden Tatbestand hinweisen, die Tatsa- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13691* che, daß durch eine heutige Grundgesetzänderung eine kurzfristige Lösung aller genannten Probleme nicht erfolgen wird. Hier werfe ich den Unionsparteien durch ihre flachen Diskussionen vor, bei den Menschen in unserem Land Hoffnungen geweckt zu haben, die so nicht erfüllbar sind. Dieses ist unverantwortlich und sollte bei den weiteren Beratungen zur Lösung der Zuwanderungsprobleme dringendst beachtet werden. Politisch Verfolgte erhalten Asyl. Auch nach der Grundgesetzänderung wird dieser Anspruch Bestand haben, nicht nur dem Wortlaut nach. Ich denke aber, es kann nicht sein, daß die Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihrer besonderen geographischen Lage das Land ist, daß die Asyl- und Zuwanderungsprobleme zu zwei Dritteln für Europa lösen muß. Der erreichte Kompromiß ist nicht restlos befriedigend, aber er ist ein Einstieg bei der Lösung des Problems. Deshalb stimme ich der Grundgesetzänderung zu. Schmalz-Jacobsen (F.D.P.): Als Mitglied des Deutschen Bundestages, nur meinem Gewissen verpflichtet, kann ich dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur Neuregelung des Asylrechts im Grundgesetz nicht zustimmen. Das Asylrecht ist seit 1949 eine Zierde, ein Qualitätsmerkmal unserer bundesdeutschen Verfassung, das einzige Grundrecht mit einer altruistischen Zielrichtung. Es ist ein kostbares Gut, zu kostbar, als daß es verdient hätte, durch Formelkompromisse seiner Würde entkleidet zu werden. Wir geben damit viel aus der Hand, ohne etwas dafür zu gewinnen. Wir brauchen auch weiterhin ein Asylrecht, das diesen Namen verdient, das Substanz besitzt und nicht bloße Fassade ist, hinter der faktisch kaum noch etwas zu finden ist. Gleichzeitig brauchen wir eine deutliche Verfahrensbeschleunigung und auch Maßnahmen, die das bewußte Unterlaufen des Asylrechts einschränken können. Deshalb finden die in diese Richtung zielenden Begleitgesetze, auch das Leistungsgesetz, meine Zustimmung. Auch den Art. 2 und 3 der Drucksache Nr.12/4450 stimme ich zu. Der Asylweg muß wieder für tatsächlich politisch Verfolgte — und ausschließlich für sie — reserviert sein. Aber er muß ihnen auch tatsächlich noch offenstehen! Geschlossene Tore sind kein sinnvolles Rezept gegen den Migrationsdruck. Die scheinbare Erfolgsmeldung „Weniger Asylbewerber! " wäre zu teuer erkauft. Die neue Schlagzeile könnte bald lauten: „Mehr illegale Zuwanderer!" mit der Folge, daß die Enttäuschung über die politisch Handelnden und auch die Ablehnung von Fremden in unserer Gesellschaft zunehmen dürften. Auf Dauer werden wir an einem ergänzenden Zuwanderungs(begrenzungs)gesetz nicht vorbeikommen, das über das Mittel der Quotierung einer gewissen Zahl von Einwanderern die Chance gibt, legal nach Deutschland zu kommen. Unsere Gesellschaft wird in Zukunft nicht zuletzt auch auf eine sehr behutsam dosierte Zuwanderung angewiesen sein, um die Folgen des Rückgangs der eigenen Bevölkerung abzumildern. Fast auf den Tag genau vor 44 Jahren ist das Grundgesetz verkündet worden. Zu einem Zeitpunkt, als Millionen von Menschen durch den Zweiten Weltkrieg zu Flüchtlingen geworden waren, hat Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat die Worte gefunden, die bis zum heutigen Tag und über ihn hinaus nichts von ihrem Wert verloren haben: Die Asylrechtgewährung ist immer eine Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, dann muß man riskieren, sich gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben. Das ist eine Seite davon, und darin liegt vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes. Das sollten wir auch im Jahr 1993 beherzigen — es muß uns auch weiterhin Verpflichtung und Vision bleiben. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Ich stimme der Änderung des Grundgesetzes in der zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Form zu, empfinde dabei aber eine außerordentliche Gewissensnot, denn bei der Neuregelung des Asylrechts stehen mehrere Rechtsgüter im Widerstreit, die nach meiner Überzeugung bei gutem politischen Willen und bei rechtzeitiger politischer Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg zu einer positiven Lösung hätten geführt werden können. Ich will selbstkritisch zugestehen, daß die SPD in Bund und Ländern und auch ich selbst durch eine zögerliche (aber am Rechtsfrieden orientierte) Haltung einiges dazu beigetragen haben. Immer wieder waren wir der Meinung (und ich bin es in wesentlichen Teilen auch heute noch), daß unterhalb einer Verfassungsänderung ein großer Teil der Zuwanderungsprobleme beherrschbar sein müßte. Das mit den Koalitionsparteien gemeinsam erarbeitete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das schon seit 1.7.1992 in Kraft ist, hat diese Hoffnungen untermauert. Ich bin in diesem Zusammenhang stolz darauf, daß meine Freunde und ich sehr ernsthaft bemüht sind, die Grundüberzeugungen unserer Verfassung zu achten und nicht bei jeder neuen Lage populistisch über Bord zu kippen. Ich verurteile in diesem Zusammenhang zutiefst die Politik und das Handeln der Bundesregierung, die durch mehrjähriges weitgehendes Nichtstun erheblich dazu beigetragen hat, den jetztigen Druck entstehen zu lassen und damit die politische Brisanz zu verschärfen. Auch eine europäische Lösung ist nicht aktiv eingeleitet worden. Die SPD hat zwar einen Sonderparteitag gebraucht, um ihre Linie festzulegen („Flüchtlingen helfen, Zuwanderung steuern, Kommunen entlasten"), aber auf Regierungsseite war von konzeptionellen Lösungen lange nichts zu spüren. Nicht zuletzt durch die immerwährende Behauptung der CDU/CSU, nur durch eine Änderung/Ergänzung des Art. 16 Grundgesetz würde „die Lösung" der Probleme erreicht werden, hat die öffentliche Diskussion unnötig angeheizt. Die Vereinfacher und Heuchler haben zu lange die Szene beherrscht (auch in den Medien). Viele ernstzunehmende Stimmen, zum Beispiel der Rat der Evangelischen Kirche, die Deutsche Katholische Bischofskonferenz, der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und amnesty international, warnen vor derart weitgehenden Schritten. Dennoch 13692* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 kann niemand an der tatsächlichen Verschärfung der Situation in jeder deutschen Stadt vorbeisehen. Der Mißbrauch des Asylrechts findet hunderttausendfach statt. Die Zuzugszahlen von Asylantragstellern und von deutschstämmigen Aussiedlern schaffen massive Probleme am Wohungsmarkt, in der sozialen Situation der Menschen und in der Finanz- und Organisationskraft der Gemeinden. Die aufgeheizte Stimmung unter den Mitbürgern gefährdet auch das Zusammenleben mit den schon lange hier wohnenden Ausländern. Nur eine wirksame Begrenzung und Steuerung des Zuzugs kann die Substanz des Asylrechts und ein einigermaßen friedliches Zusammenleben retten. Diese Überzeugung hat mich schließlich zum Einlenken in meiner Haltung gebracht. Ich hoffe, daß die jetzigen Asylrechtsänderungen dazu einen Beitrag leisten. Zugleich warne ich davor zu glauben, daß damit alle Probleme im Griff seien. Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Änderung des Asylverfahrensrechts, die die Rechtsstaatlichkeit stark einschränkt. Ich begrüße die Beschränkungen der Leistungen an die Asylbewerber, weil dadurch der unnötige finanzielle Anreiz entfällt. Es bleibt Handlungsbedarf vor allem auf Regierungsseite, die nun mit dem von ihr durchgesetzten Instrumentarium beweisen muß, daß ihre vollmundigen Behauptungen wenigstens zum Teil einen realen Hintergrund hatten. Bei den von der SPD noch geplanten weiteren Aktivitäten werden die Bürgerkriegs-Flüchtlinge, das besondere Schicksal von Kinder-Flüchtlingen, die europäischen Lösungen eine besondere Rolle spielen. Dafür werde ich mich in Zukunft besonders einsetzen. Dr. Christoph Schnittler (F.D.P.) Mit der Aufnahme des Grundrechtes auf Asyl ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben die Väter des Grundgesetzes zum damaligen Zeitpunkt eine weise Entscheidung getroffen: Sie haben demonstriert, daß Deutschland mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit gebrochen und sich seiner historischen Schuld gestellt hat. Zugleich war die mit dem Asylgrundrecht übernommene Pflicht zwar weitreichend, aber erfüllbar. Mit dem Zusammenbruch des kommunistischen Weltsystems und dem Wegfall des Eisernen Vorhangs hat sich diese Situation grundlegend geändert: In das wohlhabende Deutschland ist eine unaufhörlich wachsende Flut von Asylbewerbern eingeströmt, die mit Ausnahme eines geringen Bruchteils nicht politisch verfolgt waren, sondern aus vorwiegend wirtschaftlichen Gründen kamen. Damit wurde nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt und ad absurdum geführt. Die Bereitschaft des deutschen Volkes, Menschen aus aller Herren Länder aufzunehmen und mit hohen Kosten zu versorgen, wurde überfordert. Damit war zugleich ein gefährlicher Nährboden für rechtsradikale Bewegungen und Gewalttaten entstanden, die es bisher in diesem Umfang auch nicht annähernd gab. Spätestens zum Zeitpunkt der deutschen Einheit hätten die Politiker handeln müssen, d. h. das deutsche Asylrecht so ändern müssen, daß sein massenhafter Mißbrauch nicht länger möglich ist. Daß sie dazu nicht die Kraft fanden, zeigt einen fatalen Mangel an Konsensfähigkeit und hat damit wesentlich zur Politikverdrossenheit im Lande beigetragen. Die Hauptschuld daran trägt ohne Zweifel die SPD, die auf Grund ihrer festgefahrenen ideologischen Positionen nur schwer zu rationalem politischen Handeln fähig ist. Der vorliegende mühsam ausgehandelte Asylkompromiß stellt ein kompliziertes und teilweise heterogenes Geflecht von Rechtsvorschriften dar, um den massenhaften Asylmißbrauch einzudämmen. Ich stimme ihm zu, weil jede weitere Verzögerung unserem Volk nicht zugemutet werden kann und absehbare Schwierigkeiten und Konflikte befürchten läßt. Ich erkläre jedoch zugleich, daß dieser Kompromiß schwerwiegende Mängel aufweist: 1. Der zusätzlich eingefügte Artikel 16a ist ein Fremdkörper in unserem Grundgesetz. Er paßt sowohl durch seine Länge als durch die Spezifik seiner Formulierung nicht zu der knappen und einfachen Sprache des Grundgesetzes. 2. Die Festlegung von sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten per Gesetz ist, wie sich bereits im Vorfeld zur Genüge gezeigt hat, eine Quelle außen- und innenpolitischer Meinungsverschiedenheiten, deren Austragung sowohl unserer Demokratie als auch unserem Ansehen in der Welt schaden wird. 3. Die politische Situation an vielen Punkten dieser Welt ist heute wesentlich instabiler als zu Zeiten des Kalten Krieges. Plötzliche Veränderungen sind daher zu befürchten, die auch den Asylanten- und Flüchtlingsstrom nach Deutschland qualitativ und quantitativ drastisch beeinflussen können. Die vorliegende Neufassung des Asylrechts ist keineswegs so einfach und flexibel, daß in Zukunft angemessene und rasche Reaktionen möglich sein werden. 4. Während auf der einen Seite der Schutz vor politischer Verfolgung als Individualgrundrecht aufrecht erhalten wird, ist es in Zukunft wirklich politisch Verfolgten nur noch schwer möglich, überhaupt nach Deutschland einzureisen. Die Ehrlichkeit deutscher Politik wird dadurch für viele Menschen im In- und Ausland in Frage gestellt. Ehrlicher und politisch vernünftiger wäre es angesichts dieser Umstände gewesen, das Asylrecht nicht länger als Individualgrundrecht im Grundgesetz zu verankern. Damit wäre der Weg frei für eine Ausgestaltung, die sowohl unseren Pflichten im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention nachzukommen gestattet als auch die Deutschen in der gegenwärtig schwierigen nationalen Situation wirtschafltich, sozial und psychologisch nicht überfordert. Zudem erfordert Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13693* das Asylproblem ohnehin eine einheitliche europäische Rechtsgrundlage. Solidarität mit Bedrängten und Verfolgten soll für uns Deutsche auch weiterhin eine vornehme Pflicht bleiben. Aber in einer Demokratie gelingt das auf Dauer nur, wenn sich die Menschen dieser Pflicht freiwillig unterziehen und sie ihnen nicht verordnet wird. Für diejenigen am Ende der sozialen Leiter gilt das ganz besonders; deutsche Politiker sollten für ihre Nöte und Ängste niemals die notwendige Sensibilität verlieren. Und schließlich, deutsche Politik sollte vor allem darauf gerichtet sein, die Ursachen des Flüchtlingselends am Entstehungsort zu bekämpfen. Dies ist der einzige Weg, das Leben für viele erträglicher zu gestalten. Denn trotz der ständig steigenden Asylbewerberzahlen: Es könnte immer nur ein winziger Bruchteil der Notleidenden dieser Welt sein, denen wir in Deutschland helfen können. Dr. Rudolf Schöfberger, Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka, Uwe Lambinus, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Dr. Martin Pfaff, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm , Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ludwig Stiegler, Uta Titze-Stecher (alle SPD): Wir stimmen bei den Abstimmungen über den „Asylkompromiß" wie zahlreiche andere Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unter Berufung auf unser Gewissen mit Nein und geben hierzu folgende Erklärung ab: Das Menschenrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ist wesentlicher Bestandteil humanistischer und christlicher Tradition sowie Ausdruck unantastbarer Menschenwürde. In Deutschland ist das Grundrecht des Art. 16 GG zudem ein Verfassungspostulat, das auf den bitteren Erfahrungen unter der Gewaltherrschaft der Nazis gründet. Deshalb hat dieses Grundrecht für uns einen besonderen Wert. Auch künftig sollen in Deutschland fremde Menschen, die wegen ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen und politischen Anschauungen oder ihres Geschlechtes mit akuter Gefahr für Leib und Leben politisch verfolgt werden, ungeschmälert Zuflucht und Schutz finden. Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte wird aber auch von Hunderttausenden von Menschen, die aus verständlichen Gründen wie Hunger und Not, Armut und Elend, Arbeitslosigkeit und Ausbeutung, Krieg und Bürgerkrieg oder einfach auf der Suche nach einem besseren Leben aus ihrer Heimat fliehen, als einzige Einwanderungschance benutzt. Diese Menschen verdienen in aller Regel andere solidarische Hilfen, aber das Grundrecht auf Asyl ist für sie weder vorgesehen noch geeignet. Wir verstehen die durch diesen Flüchtlingsstrom verursachten Gefühle und Bedenken, die Sorgen, ja den Mißmut vieler unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Humanitäre Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen rechtfertigt andererseits keine Mißachtung berechtigter Bürgerinteressen. Wir erfahren die mit dem Zustrom ausländischer Menschen verbundenen kommunalen und innenpolitischen Probleme täglich am eigenen Leib. Manifeste Ausländerfeindlichkeit und drohende Radikalisierung machen auch uns große Sorgen. Insgesamt sehen wir die mit dieser Zuwanderung einhergehenden Gefahren für das soziale Zusammenleben, für Rechtsstaat, Rechtssicherheit und Demokratie in Deutschland. Deshalb sind auch wir grundsätzlich bereit, der massenhaften Zuwanderung entgegenzutreten, human, sozial und rechtsstaatlich, aber auch effektiv. Offene Tore für alle Bedrängten dieser Welt kann es nicht geben. Aber wir sind überzeugt: Die Aushöhlung eines wertvollen Grundrechts, einige höchst problematische Verfahrenseingriffe und der Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen sind angesichts der Größe der Probleme für deren Lösung auch unter dem Gesichtspunkt der Effektivität völlig ungeeignet. Bei Fortdauern aller sonstigen beklagenswerten Mängel deutscher Politik wird sich über Jahr und Tag herausstellen, daß auch dieser „Asylkompromiß" nur eine vorübergehende Beruhigungspille fürs Volk war, aber den Flüchtlingsstrom nicht eingedämmt hat. Solchen verfassungsrechtlich höchst bedenklichen, dann aber auch noch uneffektiven Gesetzen können wir beim besten Willen nicht zustimmen. Aber auch die bloße idealistische Verteidigung eines Grundrechts, wie sie uns viele achtbare Mitbürgerinnen und Mitbürger in mannigfaltigen Botschaften abverlangt haben, ist angesichts der aufgestauten Probleme jedenfalls für uns Sozialdemokraten zwar eine wichtige, aber noch lange keine hinreichende Politik. Ein Grundrecht kann auch so lange hochgehalten werden, bis es von der hereinbrechenden Realität zertrümmert wird. Je mehr nicht politisch Verfolgte Asyl beanspruchen, desto geringer wird die Chance für tatsächlich politisch Verfolgte, rasch und verläßlich Asyl zu erhalten. Wir erstreben als engagierte Sozialdemokraten eine Politik, die nicht Flüchtlinge, sondern weltweit Fluchtursachen bekämpft. Dazu gehört zunächst eine neue Weltflüchtlingspolitik aller Industrienationen, langfristig aber eine grundlegend andere Friedens-, Weltwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Dazu gehören Eindämmung der Bevölkerungsexplosion, Umsteuern von Geldströmen aus Militärhaushalten und Rüstungswirtschaft in globale Humanprogramme und Sozialsysteme, fairer Welthandel ohne schamlose Ausbeutung der Dritten Welt, internationale wie nationale Verbote von Waffenlieferungen, effektive internationale Solidarität gegen menschenverachtende Diktaturen und völkermordende Kriegstreiber, ein massives Einwirken auf „Partner" wie die Türkei, die uns jährlich mit Zehntausenden von (kurdischen) Flüchtlingen versorgen, international abgestimmte Siedlungsprogramme, für Deutschland nicht zuletzt eine Politik, die erwünschte, maßvoll begrenzte und gesteuerte Zuwanderung nebst Einbürgerung ermöglicht. Das gelingt sicher nicht von heute auf morgen und in einem Wurf. Aber leider waren zu einer solchen neuen Politik die Regierenden der reichen Nationen, insbesondere auch die der Bundesrepublik Deutschland, bisher nicht einmal ansatzweise willens oder 13694* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 fähig. Wenn weiterhin nicht mehr geschieht als ein „Asylkompromiß", rücken wir unausweichlich vor die Alternative, mit Millionenheeren anströmender Armen teilen zu lernen oder, für Sozialdemokraten wie Christen unannehmbar, sich einzumauern und auf Flüchtlingsströme zu schießen. Im einzelnen lehnen wir den „Asylkompromiß" aus folgenden Gründen ab: 1. Weil er jeglichen auch noch so geringen Fortschritt in Richtung dieser neuen Politik vermissen läßt und insbesondere keinerlei Ansätze zur Verwirklichung der auf dem SPD-Bundesparteitag als Junktim beschlossenen weitreichenden sozialdemokratischen Forderungen (Zuwanderungsgesetz, erleichterte Einbürgerung) aufweist. 2. Weil er zwar die Fassade eines Grundrechts in der Verfassung stehen läßt, aber den Wesensgehalt dieses Grundrechts aushöhlt und eine anschließende durch einfache Gesetze ermöglichte Praxis den völligen Abbruch des Grundrechts befürchten läßt. 3. Weil das Grundrecht scheinbar bestehen bleibt, aber die Flüchtlinge per Definition „abgeschafft" werden. 4. Weil künftig nicht mehr eine tatsächliche oder auch nur behauptete politische Verfolgung, sondern ein bestimmter Anreiseweg die Chance eines Asylverfahrens eröffnet oder aber, da Deutschland von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist, in den allermeisten Fällen versperrt. Damit entsteht das erste geografisch konditionierte „Grundrecht" der deutschen Verfassungsgeschichte. 5. Weil der „Asylkompromiß" tatsächlich politisch Verfolgte ohne jedes Verfahren zurückweisen läßt, aber geschickten Asylbetrügern das Tor sogar noch weiter öffnet: Ein tatsächlich politisch Verfolgter, dem die Folter buchstäblich im Gesicht steht, der aber über einen sicheren Drittstaat einreist und aufrichtigerweise seinen Asylantrag an der Grenze stellt, wird ohne jedes Verfahren und ohne jedes Rechtsmittel abgewiesen, während ein nicht politisch Verfolgter mit einem großzügig gewährten deutschen Visum oder nach Einreise über die grüne Grenze, der seinen Asylantrag erst nach langem Aufenthalt stellt, aber den Einreiseweg beharrlich verschweigt, ein Verfahren bekommt und nach negativem Ausgang auch noch geduldet werden muß. Schlepper werden das neue Asylrecht eher und besser zu nutzen wissen als überforderte Vollzugsbeamte. 6. Weil der „Asylkompromiß" den für einen Rechtsstaat ehernen Grundsatz der Rechtsweggarantie an wesentlichen Stellen aufgibt, was aber vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Wir teilen die Meinung Stoibers nicht, daß man Verfassungswidrigkeit ruhig einmal testen solle. 7. Weil der „Asylkompromiß" das europaweite Flüchtlingsproblem prinzipiell nicht in Solidarität mit anderen europäischen Staaten zu lösen sucht, sondern die Flüchtlingsströme auf ohnehin überforderte Nachbarn wie Polen und die Tschechische Republik aboder zurücklenkt. Nach reiflicher Güterabwägung und sorgfältiger Gewissensprüfung können wir dem „Asylkompromiß " nicht zustimmen. Antje-Marie Steen (SPD): Hiermit gebe ich folgende Erklärung zur Abstimmung über die Drucksache Nr. 12/4984 ab: Ich stimme dem Gesetzentwurf nicht zu, da ich eine mit der Änderung der Grundgesetzartikel 16 und 18 einhergehende Einschränkung des Asylanspruchs nicht akzeptieren kann. Eine verfassungsgemäße Überprüfung der Fluchtgründe, die Bedingung zur Gewährung des Asylanspruchs sind, ist auf dem Rechtsweg nur schwer erreichbar und führt zur sofortigen Abweisung. Durch die sog. Drittstaatenlösung und die Änderung der Begleitgesetze werden die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Asyl in nicht hinnehmbarer Weise eingeengt. Es enttäuscht mich tief, daß entgegen der Zusicherung aller Parteien des Bundestages, das individuelle Recht auf Asyl nicht anzutasten, nun doch eine so weitgehende Restriktion erfolgt. Ebenfalls lehne ich die Änderungen der Begleitgesetze ab, da auch durch sie nach meiner Einschätzung ein politisch falsches Signal gesetzt wird. Auf das weltweite Flüchtlingsproblem, dessen Fluchtursachen und die ökonomischen und sozialen Bedingungen in den Fluchtländern wird durch die Bundesrepublik in Zukunft mit Abschiebung und geschlossenen Grenzen reagiert. Voraussetzung für auch nur eine ansatzweise Lösung der Flüchtlingsproblematik wären Regelungen durch eine kontrollierte Einwanderung, die Anerkennung von Doppelstaatsbürgerschaften, ein Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge sowie eine deutliche Erhöhung der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsmittel für die Fluchtländer. Sehr schnell werden Bürger und Bürgerinnen bemerken, daß mit der heutigen Änderung der vorliegenden Gesetze keine spürbare Entlastung beim Zuzug Asylsuchender erfolgt. Sie werden darauf mit noch mehr Parteien- und Politikverdrossenheit reagieren wie auch die Bürger und Bürgerinnen der sog. Drittstaaten, sollen doch sie die Folgen und Auswirkungen unserer Abschiebeverfahren bewältigen. Eine Weiterschiebung der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer wird die Folge sein, ohne Rücksicht auf ihre Fluchtursachen. Mir ist die angespannte Situation in den Kommunen und die Konfliktlage der dort politisch Verantwortlichen durchaus gegenwärtig, und ich weiß um den Regelungsbedarf, dem ich mich auch nicht verschließen will. Allerdings scheint mir die bestehende Rechtslage als ausreichend, um durch soziale, ökonomische und sicherheitspolitische Maßnahmen die Akzeptanz für ein tolerantes Miteinander zu erhöhen. Asyl ist kein Gnadenbeweis, es ist durch unsere Verfassung zu einem Grundrecht erklärt, zu einem Recht auf Schutz vor Verfolgung unter Wahrung der Menschenwürde. Aus dieser Erkenntnis heraus und im Wissen um den Anlaß, der die Verfasser und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13695* Verfasserinnen unseres Grundgesetzes für ein Festschreiben eines individuellen Asylanspruchs bewegte, fühle ich mich verpflichtet, auch zukünftig für den Bestand dieses Grundrechtes einzutreten. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Ich stimme dem Asylverfahrensgesetz mit Bedenken zu. Die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes ist eine notwendige Entscheidung, um das Grundrecht auf politisches Asyl zu erhalten. Auch die Notwendigkeit zur Änderung der Verfahren ist einleuchtend. Meine Bedenken richten sich gegen den Ausschluß des Gerichtsverfahrens bei Asylbewerbern aus Drittstaaten. Ich setze dabei auf die strikte Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Nicht der Fluchtweg, sondern der Fluchtgrund muß ausschlaggebend bleiben. Joachim Tappe (SPD): In den letzten Wochen und Monaten habe ich eine Vielzahl von Briefen von Einzelpersonen, gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden erhalten, in denen ich, je nach persönlicher Betroffenheit und politischer oder religiöser Überzeugung der Absender, aufgefordert werde, für oder gegen die Grundgesetzänderung zum bestehenden Asylrecht zu stimmen. In allen Schreiben wird — je nach Standort — die große Sorge über die unübersehbaren Folgen der Beibehaltung oder der Änderung der bestehenden Rechtslage artikuliert. Auch meine nicht zählbaren Gespräche und Veranstaltungen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises zu dem Problem weisen ein gleichermaßen sehr uneinheitliches Bild aus. Die aufgezeigten, aus der jeweiligen Situation verständlichen und nachvollziehbaren Argumente haben meinen eigenen Abwägungsprozeß nicht erleichtern können, im Gegenteil, mich in einen nur schwer durchzuhaltenden Entscheidungskonflikt gebracht. Ich bekenne freimütig und mache auch heute am Tag der parlamentarischen Entscheidung keinen Hehl daraus, daß ich die zur Beschlußfassung anstehende Grundgesetzänderung, vor allem aber wesentliche Teile der Begleitgesetze rechtlich und politisch für problematisch und in ihrer Wirksamkeit für fraglich halte. Meine persönlichen Begegnungen und Beobachtungen in Ländern der sogenannten Dritten Welt belegen darüber hinaus unzweifelhaft, daß eine wesentliche Ursache für die derzeitige „Völkerwanderung", die uns im globalen Maßstab gesehen nur peripher erreicht, das bestehende Ungleichgewicht ist, an dessen Entstehen wir in vielfältiger Weise maßgeblichen Anteil haben. Aus meiner kommunalpolitischen Tätigkeit kenne ich aber auch die großen Probleme, die die Städte und Gemeinden haben, menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten und soziale Betreuung in ausreichenden Größenordnungen zur Verfügung zu stellen. Deshalb sehe ich ebenso die Notwendigkeit, den gegenwärtig hohen Ausländerzuzug in unser Land begrenzen zu müssen, auch um die gegenwärtig nur gering vorhandene Integrations- und Opferbereitschaft nicht weiter absinken zu lassen, während gleichzeitig das Angstpotential und die Gewaltbereitschaft in Teilen der Bevölkerung wächst. Ich stimme deshalb dem zwischen den großen Parteien ausgehandelten Asylkompromiß zu, auch in der Hoffnung, daß die praktischen Erfahrungen mit dem neuen Recht, soweit sie den unserer demokratischen Grundordnung zugrundeliegenden Prinzipien von Menschenwürde, Humanität und Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen sollten, zu den dann notwendigen Korrekturen führen werden. Dr. Cornelia von Teichman (F.D.P.): Ich begrüße es, daß nach einer sehr langen Debatte in der Asylrechtsregelung nun einige Fortschritte erzielt worden sind. Dies gilt zum Beispiel für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen, die Neuregelung der sozialen Leistungen an Flüchtlinge und Asylbewerber und die richterliche Überprüfung asylrechtlicher Verwaltungsentscheidungen. Das Asylrecht muß meiner Überzeugung nach im Kern erhalten bleiben; die vorliegende Gesetzesänderung ist jedoch keine bloße Änderung mehr, sondern bedeutet faktisch die Abschaffung des Art. 16 GG und damit eines Grundrechts. Eine solche Entscheidung kann ich nicht mittragen. Wenn zukünftig nur noch derjenige in unserem Lande politisches Asyl erlangen kann, der im Direktflug oder auf illegale Weise kommt, wenn politische Flüchtlinge direkt an der Grenze abgewiesen werden sollen, weil man sich auf sogenannte Länderlisten beruft, dann verstößt dies gegen unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention. — Außenpolitisch halte ich Länderlisten für höchst problematisch. Sinnvoll sind diese Länderlisten ohnehin nur, wenn sie EG-weit einheitlich gestaltet werden. Dies ist jedoch in absehbarer Zeit nicht realistisch. Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff ist um so weniger zu rechtfertigen, als die bestehenden Gesetze bisher noch gar nicht konsequent angewendet worden sind, etwa bei der Rückführung endgültig abgelehnter Asylbewerber oder bei der Durchsetzung des sogenannten Asylbeschleunigungsgesetzes. An die Stelle entschlossenen Handelns der Exekutive tritt dann der Griff nach dem Grundgesetz — wie es ja bei uns leider ohnehin politische Mode geworden ist, auf jede neue Herausforderung mit dem Ruf nach neuen Gesetzen zu reagieren. Besonders fatal finde ich, daß durch die neuen Bestimmungen bei den Menschen in unserem Lande Hoffnungen geweckt werden, die sich letztlich als trügerisch erweisen werden. Durch bloßes Paragraphenwerk ändert sich nichts, und das wird den Bürgern nicht lange verborgen bleiben. Ich fürchte, daß das Resultat nicht weniger, sondern mehr Politikverdrossenheit sein wird. Der hier vorliegende Lösungsversuch kann langfristig keinen Bestand haben. Bei der langen Diskussion um die Neuregelung des Asylrechts ist eine große 13696* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Chance vertan worden. Was wir wirklich brauchen, ist 1. ein europäisches Einwanderungsgesetz, 2. eine europäische Flüchtlingsregelung und 3. eine europäische Asylregelung. Hier muß versucht werden, EGweit einen Konsens zu finden und dann dem evtl. entgegenstehendes nationales Recht entsprechend anzupassen. Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD): Zu Beginn dieses Jahres habe ich der Einbringung der sogenannten Asylrechtsvorlagen nicht zugestimmt, — weil danach Polen und die Tschechische Republik zu sicheren Drittstaaten erklärt werden sollten, obwohl anders als im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft keine Verträge vorlagen, die den Interessen der Asylbewerber entsprechen, aber auch die im Interesse dieser Nachbarstaaten erforderlichen Vorkehrungen treffen und den Ansprüchen gerecht werden, die die Bundesrepublik ihrerseits an ihre westlichen Nachbarn stellt; und — weil den Gerichten in einer Bestimmung, die als § 34 a Abs. 2 in das Asylverfahrensgesetz eingefügt Werden soll, jegliches Eingreifen verboten wird, wenn die Abschiebungsverfügung mit der Feststellung begründet wird, der Bewerber habe die Bundesrepublik über einen sicheren Drittstaat erreicht. Der erste Hinderungsgrund ist inzwischen durch ein breits paraphiertes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen sowie dadurch ausgeräumt, daß der Tschechischen Republik ein Bleichlautendes Vertragsangebot gemacht worden ist. Der Vertrag und das Vertragsangebot entsprechen den bereits genannten Kriterien, auf die sich übrigens auch die deutsche Sozialdemokratie auf ihrem Sonderparteitag im Herbst 1992 verständigt hat. Der zweite Hinderungsgrund besteht hingegen fort. Mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG ist es unvereinbar, den Gerichten die vorläufige Aussetzung von Verwaltungsakten, die im Falle ihres Vollzugs in zentrale Rechtsgüter eines Menschen eingreifen, ausnahmslos, also auch dann zu verbieten, wenn die Abschiebung offensichtlich rechtswidrig ist, weil der Betreffende entgegen der Feststellung der Verwaltungsbehörde nachweisbar nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist oder weil ihm im konkreten Fall ausnahmsweise im Drittstaat oder in einem Staat, in den er weiter abgeschoben werden kann, politische Verfolgung, insbesondere Folter oder eine sonstige unmenschliche Behandlung droht. Damit wird erstmals ein bestimmtes Rechtsgebiet der schützenden richterlichen Einwirkung vor dem Vollzug einschneidender Maßnahmen vollständig entzogen und ein gefährlicher Berufungsfall geschaffen. Die in Rede stehende Vorschrift eines § 34 a Abs. 2 ist daher verfassungswidrig. Die Verfassungswidrigkeit ist keine zwangsläufige Folge der vorgeschlagenen Verfassungsänderung. Sie — vor allem die Bestimmung des neuen Art. 16 a Abs. 2 Satz 3 — erlaubt nämlich nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur, daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden, nicht aber, daß solche Maßnahmen nicht im Einzelfall von den Gerichten ausgesetzt werden können. Sie zwingt deshalb keineswegs zu der vorliegenden Fassung des § 34 a Abs. 2. Vielmehr könnte § 34 a Abs. 2 auch so formuliert werden, daß er den Anforderungen des Art. 20 GG entspricht. Der dazu von der SPD-Fraktion eingebrachte Abänderungsantrag gibt dafür ein Beispiel. Der Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip wurzelt demnach nicht in der Verfassungsänderung, sondern im Entwurf des einfachrechtlichen Änderungsgesetzes. Auch mit Rücksicht auf Erfordernisse, die einer politischen Gemeinschaft immanent sind, habe ich deshalb unter Zurückstellung fortbestehender Bedenken gegen einzelne Details der Verfassungsänderung zugestimmt. Ich habe jedoch die Bestimmung des § 34 a und — da sie entgegen dem Antrag der SPD-Fraktion nicht geändert worden ist — den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften in der Schlußabstimmung insgesamt abgelehnt. Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Im April 1987 hatte ich zusammen mit Frau Editha Limbach, Christoph Böhr, Alfons Müller und Werner Schreiber ein Diskussionspapier vorgelegt: „Christlich-soziale Positionen für eine rationale und ethisch verantwortbare Asylpolitik" . In diesem Papier stand als Leitsatz: „Die Beseitigung der Fluchtursachen ist langfristig die einzige befriedigende Lösung von Fluchtproblemen. " In diesem Papier war aber nicht nur von Menschenrechtspolitik, Beiträgen zur Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen und entwicklungspolitischen Beiträgen zur Überwindung von Armut und materieller Not die Rede (der Deutsche Bundestag hat am 27. Januar 1989 einen Antrag „Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen" und am 14. Januar 1993 einen Antrag „Entwicklungspolitische Maßnahmen zur Minderung der Asyl- und Flüchtlingsprobleme" auf Vorlagen der Koalitionsparteien beschlossen), sondern auch von der Flüchtlingsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wurde als ein Grundsatz postuliert: „Jeder Flüchtling ist ein Mensch. Unabhängig von den Motiven seiner Flucht, seiner Rechtsstellung und der Dauer seines Aufenthaltes bei uns hat er Anspruch auf menschenwürdige Behandlung." Das gilt für mich heute wie damals. Was sich seit damals aber grundlegend geändert hat, ist der Zusammenbruch des Kommunismus und damit von Mauer, Stacheldraht und Eisernem Vorhang. Anstelle der Süd-Nord-Wanderung hat eine starke, vom Wirtschaftsgefälle herrührende Ost-WestWanderung eingesetzt. Die nun auf fast eine halbe Million angewachsenen Zahlen führen dazu, daß Handeln von der Politik verlangt wird. Ohne Verfassungsergänzung ist dieses aber nicht möglich. Insofern stimme ich der Verfassungsänderung zu und erhoffe mir insbesondere darauf aufbauende europäische Regelungen auf der Grundlage der Genfer Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13697* Flüchtlingskonvention. Ich möchte aber ausdrücklich zu Protokoll geben, daß meine Zustimmung verbunden ist mit der Forderung, Fluchtursachenbekämpfung zu verstärken, bei der Schlichtung von Kriegen und Bürgerkriegen zu helfen, dafür zu sorgen, daß es Sicherheitszonen in Konfliktgebieten gibt, die Entwicklungspolitik zu intensivieren (was nicht nur von der Quantität, sondern auch und vor allem von der Qualität der Maßnahmen abhängt) und schließlich, wie in dieser Debatte vielfach bekundet, das Grundrecht auf Asyl im ursprünglichen Sinngehalt wiederherzustellen und europaweit zu praktizieren. Hans Wallow (SPD): Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten de facto eine Einwanderungsgesellschaft. Die jetzige Asyldebatte mit ihren Gesetzesänderungen in der Folge ist ein Konkurs der konservativen politischen Kräfte, die bisher jede dieser Wirklichkeit entsprechende Einwanderungspolitik verhindert haben. Vor allem die Unionsparteien waren blind gegenüber den Notwendigkeiten einer Gesamtkonzeption, die eine geregelte Zuwanderung ermöglicht. Deshalb ist der Artikel 16 Grundgesetz zu einem Zuwanderungsparagraphen geworden, über den die Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Deutschland kommen: politisch Verfolgte in gleicher Weise wie Armuts- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Verknüpfung des Artikels 16 mit dem auf deutsche Lebensbedingungen zugeschnittenen Sozialhilferecht hat zu einer immer geringer werdenden Akzeptanz des humanen Grundrechts in der Bevölkerung geführt: Das Institut des Asylrechts ist aber die Akzeptanz einer Ausnahme, das durch die geregelte Inanspruchnahme als Einwanderungsparagraph zerstört wird. Meine Stimmabgabe erfolgt in der Absicht und Hoffnung, daß die in dem Asylkompromiß der Regierungsparteien und der SPD geschlossene Vereinbarung über die Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes durchgesetzt wird. Nur die geregelte Einwanderung kann die gefährliche Diskussion um das Asylrecht entlasten und den Rechtsradikalen den Boden entziehen. Ohne die Ergänzung durch ein wirklichkeitsnahes Einwanderungsgesetz bleiben die jetzt verabschiedeten Gesetzesänderungen Scheinlösungen, die die Glaubwürdigkeit des Parlaments erschüttern werden. Dr. Konstanze Wegner (SPD): Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind von einer tiefgehenden Widersprüchlichkeit gekennzeichnet: einerseits soll politisch Verfolgten weiterhin Asyl gewährt werden, andererseits wird durch die restriktiven Beschränkungen für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Drittstaaten und angeblich verfolgungsfreien Staaten das individuelle Grundrecht auf Asyl drastisch eingeschränkt und die Rechtswegegarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ausgehöhlt. Es ist ferner außerordentlich unbefriedigend, daß der sogenannte Parteienkompromiß vom 6. Dezember 1992, auf dem die vorliegenden Gesetzentwürfe beruhen, nichts Substantielles zur überfälligen Neuordnung des Staatsbürgerrechts und zur Schaffung eines modernen Einwanderungsgesetzes enthält. Unakzeptabel ist auch, daß die im Asylkompromiß der Parteien vorgesehene Regelung der Kosten für die Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs nicht stattgefunden hat, was dazu führt, daß die Kommunen in ihrer Zwangslage diese Bürgerkriegsflüchtlinge ins Asylverfahren schicken, in das sie gar nicht gehören. Ich bin überzeugt, daß eine Behebung der bestehenden zahlreichen verfahrensrechtlichen Mängel in Bund, Land und Gemeinde — wie z. B. die Verkürzung der Verfahren, eine entsprechende personelle Ausstattung des Bundesamtes in Zirndorf, Abkommen mit den Herkunftsländern über die Rücknahme derjenigen Flüchtlinge, die kein Bleiberecht erhalten, Bau von Sammelunterkünften, Sachleistungen während des Aufenthalts in diesen Unterkünften, Aufteilung der Kosten für die Bürgerkriegsflüchtlinge zwischen Bund, Land und Gemeinde — dazu beitragen würde, das Flüchtlingsproblem sozial verträglicher zu gestalten. Mit den tiefgreifenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen der vorliegenden Entwürfe verabschiedet sich die Bundesrepublik inhaltlich — nicht formal — von einer der besten Traditionen ihrer Geschichte, dank derer sie in den vergangenen Jahrzehnten Tausenden Schutz vor Tod und Verfolgung geboten hat. Die Ursachen der Flüchtlingsproblematik liegen im Armutsgefälle zwischen den Staaten, in Bürgerkriegen, Ausbeutung und politischer Unterdrückung. Die vorliegenden Gesetzentwürfe tragen zur Verringerung dieser Problematik nichts bei, sie werden aber mit Sicherheit zu einem Anstieg der illegalen Einwanderung führen. Aus den dargelegten Gründen kann ich ihnen nicht zustimmen. Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD): 1. Dem Wortlaut nach bleibt es beim heute zu verabschiedenden Asylpaket zwar beim individuell garantierten Grundrecht auf Asyl. Betrachtet man aber die vorgesehenen Ergänzungen des Artikels 16, so wird ersichtlich, daß die Geltendmachung des individuellen Grundrechtes faktisch ausgeschlossen ist. Die Regelung, bei der sogenannte „sichere Drittstaaten", unabhängig von der Wirklichkeit in diesen Staaten, per Gesetz der Bundesrepublik entschieden werden können — Beispiel Polen und die Tschechische Republik — macht es einem Menschen, der wirklich politisch verfolgt ist, faktisch unmöglich, in der Bundesrepublik politisches Asyl zu erhalten. Flüchtlinge, die über einen der deutschen Nachbarstaaten eingereist sind und sofort wieder abgeschoben werden sollen, dürfen zwar noch ein Gericht anrufen, aber das neue Asylrecht formuliert ausdrücklich, daß das Gericht den Flüchtlingen nicht helfen darf. Die Abschiebung wird nämlich „unabhängig von einem eingelegten Rechtsmittel vollzogen", und ein Eingreifen wird den Verwaltungsgerichten ausdrücklich untersagt. Ich werde deshalb den geplanten Veränderungen des Artikels 16 GG ebenso wie dem Asylverfahrensgesetz nicht zustimmen. Es bleibt auch zu fragen, warum erst nach einer Verfassungsänderung eine Flughafenregelung einge- 13698* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 führt wird. Seit Monaten hätte die Chance bestanden, auf dem Frankfurter Flughafen eine Erstaufnahmeeinrichtung von Zirndorf zu verwirklichen, so daß Asylentscheidungen so zügig durchgeführt werden könnten, daß innerhalb kürzester Zeit Asylbewerber mit unbegründetem Antrag die Bundesrepublik über den Flughafen wieder verlassen müßten. Diese Regelung wäre ohne jede Verfassungsänderung möglich gewesen. 2. Die vorgesehene Verfassungsänderung wird nicht nur eine zentrale Norm unseres Grundgesetzes auflösen, sie wird auch gleichzeitig die Zuwanderung nach Deutschland nicht im angekündigten Umfang einschränken. So weist bereits heute der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Gerster, darauf hin, daß „trotz der infolge der Asylrechtsreform zu erwartenden Einschränkung des Asylmißbrauchs das Niveau der Zuwanderung nach Deutschland auf absehbare Zeit deutlich über dem — im übrigen überhaupt noch nicht exakt definierten — Zuwanderungsbedarf (Schätzungen: 300 000-400 000 p. a.) der Bundesrepublik liegen wird". Das heißt aber, daß die Hoffnungen, die die Menschen in Deutschland mit der neuen Asylregelung verbinden, nicht eingelöst werden. Die nächste Enttäuschung über „die Politik" ist damit programmiert. Auch hierzu will ich meine Hand nicht reichen. 3. Ich trete für eine Begrenzung der Zuwanderung, die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, ein. Dazu hatte die SPD die Formulierung eines Gesetzes zur Regulierung der • Zuwanderung gefordert. Dieses Gesetz ist in den Asylabsprachen nicht verwirklicht worden. Weil mit der einseitigen Festlegung von Polen und der Tschechischen Republik zu „sicheren Drittstaaten" diese Länder deutlich belastet werden, hatte man in den Asylabsprachen aber die Regelung der „Werkverträge" mit osteuropäischen Ländern festgeschrieben. Die Absprache hätte genau umgekehrt lauten müssen: Die Werkvertragsregelung, die eine Quelle für Haß und Ungerechtigkeit zwischen deutschen Arbeitnehmern und den osteuropäischen Werkvertragsarbeitnehmern in Deutschland ist, hätte beendet werden müssen — entgegen den polnischen Wünschen — zugunsten eines Gesetzes, das mit Quoten die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen reguliert. Statt dessen hätte man in der Frage der „sicheren Drittstaaten" den Wünschen Polens entgegenkommen müssen. Die Bundesregierung hält aus ideologischen Gründen an der Einwanderung nur für deutschstämmige Aussiedler fest und will deshalb mit allen Mitteln ein Gesetz, das die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen reguliert, verhindern. Ein Gesetz, das die Zuwanderung regulierte, würde die Zuwanderung zu den Bedingungen der deutschen Sozialversicherung und des geltenden deutschen Rechts sicherstellen und wäre damit für den sozialen Frieden in Deutschland die einzig akzeptable Regelung. 4. Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen hängt unter anderem mit dem wirtschaftlichen Gefälle zwischen Deutschland und den ost- und mitteleuropäischen Ländern zusammen. Anreize, die aus den deutschen Sozialleistungen für die Zuwanderung von Asylbewerbern kommen, sollten daher im notwendigen Umfang abgebaut werden. Ich werde deshalb dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen. 5. In der jetzigen Asylregelung ist kein ausreichendes Element der Integration der seit Jahren hier lebenden Menschen anderer Nationalität enthalten. Eine Begrenzung der Zuwanderung muß aber immer mit derartigen Integrationsansätzen der hier Lebenden verbunden sein. Notwendig sind daher Regelungen für die schnellere Einbürgerung auch durch die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft und die Verwirklichung des kommunalen Wahlrechtes für die hier langjährig lebenden Ausländer und Ausländerinnen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zum inneren Frieden in der Bundesrepublik. 6. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben meine Zweifel nicht zerstreut, sondern verstärkt. Aus Opportunismus gegen meine eigene Überzeugung in einer derartigen Grundsatzfrage zu stimmen würde meiner ganzen Grundeinstellung widersprechen. Meine Stärke ist meine Überzeugung. Ich werde sie nicht aufgeben. Ich werde deshalb der Veränderung des Grundgesetzes in Artikel 16 in der vorgesehenen Asylübereinkunft nicht zustimmen. Hanna Wolf (SPD): Nach meiner Überzeugung kann es nicht Ausdruck der wiedererlangten Souveränität und Normalität der Bundesrepublik Deutschland sein, daß wir ein wesentliches Element gerade des Grundgesetzes ändern, das mit dazu beigetragen hat, daß wir heute wieder voll in die Völkergemeinschaft aufgenommen sind. Der Bestand des Asylrechts und der Rechtswegegarantie dürfen nicht dem Anschein eines Zweifels ausgesetzt werden. Einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, von der ich überzeugt bin, daß sie ihr Ziel nicht erreicht — nämlich die Eindämmung der unberechtigten Inanspruchnahme des ansonsten verbrieften Asylrechts —, halte ich für unsere Demokratie für politisch gefährlich. Es werden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können. Die vorgesehene Änderung des Asylrechts wird auch deshalb ihr Ziel verfehlen, weil kein ergänzendes Einwanderungsgesetz vorgesehen ist, das einen geregelten Zuzug nach Deutschland ermöglichen würde. Es besteht darüber hinaus auch kein Konzept, die Fluchtursachen in den Ursprungsländern zu bekämpfen, da die Bundesregierung nicht zugunsten von Menschenrechten auf kurzfristige Handels- und Außenwirtschaftsvorteile verzichten will. Die Bundesregierung hat im Asylverfahren die Belange von asylsuchenden Frauen bisher immer noch nicht umgesetzt, obwohl sie schon am 31. Oktober 1990 in einem ausführlichen und einstimmigen Bundestagsbeschluß dazu aufgefordert wurde. Deshalb habe ich kein Vertrauen darin, daß die Regierung mit ihrer einfachen Mehrheit im Bundestag Asylverfahrensgesetze beschließen wird, die die besondere Lage von verfolgten Frauen berücksichtigen werden. Der heute vorgeschlagenen Änderung des Asylrechts kann ich deshalb nicht zustimmen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13699* Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18) — Drucksachen 12/4152, 12/4984 Nr. 1, vgl. Seite 13628C — Abgegebene Stimmen 654; davon ja: 521 nein: 132 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Franz Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günther Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl Deß, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald Dr. Pohler, Hermann 13700* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Andres, Gerd Antretter, Robert Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Bock, Thea Börnsen (Ritterhude), Arne Dr. Brecht, Eberhard Büchner (Speyer), Peter Caspers-Merk, Marion Diller, Karl Duve, Freimut Ebert, Eike Dr. Ehmke (Bonn), Horst Esters, Helmut Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Dr. Hartenstein, Liesel Hasenfratz, Klaus Dr. Hauchler, Ingomar Heistermann, Dieter Hilsberg, Stephan Dr. Holtz, Uwe Huonker, Gunter Ibrügger, Lothar Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Jung (Düsseldorf), Volker Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastner, Susanne Kastning, Ernst Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Dr. Kübler, Klaus Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Klaus Dr. Lucyga, Christine Maaß (Herne), Dieter Matthäus-Maier, Ingrid Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Mosdorf, Siegmar Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Oostergetelo, Jan Dr. Otto, Helga Dr. Penner, Willfried Pfuhl, Albert Dr. Pick, Eckhart Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Reschke, Otto Roth, Wolfgang Schanz, Dieter Scheffler, Siegfried Schily, Otto Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Schöler, Walter Schröter, Karl-Heinz Schütz, Dietmar Schulte (Hameln), Brigitte Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Singer, Johannes Dr. Soell, Hartmut Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Steiner, Heinz-Alfred Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Tietjen, Günther Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Dr. Vogel, Hans-Jochen Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Wartenberg (Berlin), Gerd Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weißgerber, Gunter Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Weyel, Gudrun Wieczorek (Duisburg), Helmut Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wohlleben, Verena F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Beckmann, Klaus Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hitschler, Walter Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner limer, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13701* Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich L. Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Möllemann, Jürgen W. Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner Fraktionslos Dr. Krause (Bonese), Rudolf Lowack, Ortwin Nein SPD Adler, Brigitte Becker-Inglau, Ingrid Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf Blunck (Uetersen), Lieselott Dr. Böhme (Unna), Ulrich Brandt-Elsweier, Anni Büchler (Hof), Hans Dr. von Billow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Bulmahn, Edelgard Burchardt, Ursula Bury, Hans Martin Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Diederich (Berlin), Nils Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Dr. Eckardt, Peter Dr. Elmer, Konrad Ewen, Carl Ferner, Elke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gilges, Konrad Gleicke, Iris Habermann, Frank-Michael Hanewinckel, Christel Heyenn, Günther Hiller (Lübeck), Reinhold Horn, Erwin Janz, Ilse Dr. Janzen, Ulrich Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Dr. Leonhard-Schmid, Elke Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Meckel, Markus Mehl, Ulrike Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Dr. Niehuis, Edith Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Opel, Manfred Ostertag, Adolf Paterna, Peter Peter (Kassel), Horst Dr. Pfaff, Martin Rennebach, Renate Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Schaich-Walch, Gudrun Dr. Scheer, Hermann Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt-Zadel, Regina Dr. Schöfberger, Rudolf Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Dr. Schuster, Werner Schwanhold, Ernst Sielaff, Horst Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Stiegler, Ludwig Terborg, Margitta Titze-Stecher, Uta Voigt (Frankfurt), Karsten D. Waltemathe, Ernst Dr. Wegner, Konstanze Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wittich, Berthold Wolf, Hanna Zapf, Uta Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Baum, Gerhart Rudolf Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Dr. Hirsch, Burkhard Homburger, Birgit Lüder, Wolfgang Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. von Teichman, Cornelia PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Henn, Bernd Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Enthalten SPD Eich, Ludwig 13702* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Anlage 5 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/5019, vgl. Seite 13629A — Abgegebene Stimmen 655; davon ja: 233 nein: 391 enthalten: 31 Ja SPD Adler, Brigitte Andres, Gerd Antretter, Robert Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Becker-Inglau, Ingrid Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf Blunck (Uetersen), Lieselott Bock, Thea Dr. Böhme (Unna), Ulrich Börnsen (Ritterhude), Arne Brandt-Elsweier, Anni Dr. Brecht, Eberhard Büchler (Hof), Hans Büchner (Speyer), Peter Dr. von Bülow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Bulmahn, Edelgard Burchardt, Ursula Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Duve, Freimut Ebert, Eike Dr. Eckardt, Peter Eich, Ludwig Dr. Elmer, Konrad Erler, Gernot Esters, Helmut Ewen, Carl Ferner, Elke Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Gilges, Konrad Gleicke, Iris Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Habermann, Frank-Michael Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Hanewinckel, Christel Dr. Hartenstein, Liesel Hasenfratz, Klaus Dr. Hauchler, Ingomar Heistermann, Dieter Heyenn, Günther Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan Dr. Holtz, Uwe Horn, Erwin Huonker, Gunter Ibrügger, Lothar Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Dr. Janzen, Ulrich Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Jung (Düsseldorf), Volker, Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastner, Susanne Kastning, Ernst Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Klappert, Marianne Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klemmer, Siegrun Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Kubatschka, Horst Dr. Kübler, Klaus Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Dr. Leonhard-Schmid, Elke Lohmann (Witten), Klaus Dr. Lucyga, Christine Maaß (Herne), Dieter Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Matthäus-Maier, Ingrid Mattischeck, Heide Meckel, Markus Mehl, Ulrike Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Mosdorf, Siegmar Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Völklingen), Jutta Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niehuis, Edith Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Oostergetelo, Jan Opel, Manfred Ostertag, Adolf Dr. Otto, Helga Paterna, Peter Dr. Penner, Willfried Peter (Kassel), Horst Dr. Pfaff, Martin Dr. Pick, Eckhart Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Rennebach, Renate Reschke, Otto Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Roth, Wolfgang Schaich-Walch, Gudrun Schanz, Dieter Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Willy Schily, Otto Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Dr. Schöfberger, Rudolf Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schütz, Dietmar Schulte (Hameln), Brigitte Dr. Schuster, Werner Schwanhold, Ernst Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Sielaff, Horst Singer, Johannes Dr. Soell, Hartmut Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Steiner, Heinz-Alfred Stiegler, Ludwig Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Terborg, Margitta Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Tietjen, Günther Titze-Stecher, Uta Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Dr. Vogel, Hans-Jochen Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Wartenberg (Berlin), Gerd Dr. Wegner, Konstanze Weiermann, Wolfgang Weiler, Barbara Weis (Stendal), Reinhard Weisheit, Matthias Weißgerber, Gunter Weisskirchen (Wiesloch), Gert Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Wester, Hildegard Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Weyel, Gudrun Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek (Duisburg), Helmut Wieczorek-Zeul, Heidemarie Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13703* Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wittich, Berthold Wohlleben, Verena Ingeburg Wolf, Hanna Zapf, Uta Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Baum, Gerhart Rudolf Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Dr. Hirsch, Burkhard Lüder, Wolfgang PDS/Linke Liste Dr. Heuer, Uwe-Jens Nein CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl Deß, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula-Maria Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dorothea Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald Dr. Pohler, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard 13704* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Koschnick, Hans F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Beckmann, Klaus Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hitschler, Walter Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Inner, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Möllemann, Jürgen W. Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid Dr. Sohns, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Krause (Bonese), Rudolf Lowack, Ortwin Enthalten SPD Bury, Hans Martin Dr. Ehmke (Bonn), Horst Janz, Ilse Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Waltemathe, Ernst F.D.P. Homburger, Birgit Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. von Teichman, Cornelia PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Henn, Bernd Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13705* Anlage 6 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 12/4450, 12/4984, 12/4996, vgl. Seite 13629 — Abgegebene Stimmen 655; davon ja: 496 nein: 158 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl Deß, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Erik Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula-Maria Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dorothea Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Ham-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald Dr. Pohler, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter 13706* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz-Xaver Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang • Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Andres, Gerd Antretter, Robert Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Börnsen (Ritterhude), Arne Büchler (Hof), Hans Büchner (Speyer), Peter Caspers-Merk, Marion Ebert, Eike Dr. Ehmke (Bonn), Horst Esters, Helmut Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Hasenfratz, Klaus Heistermann, Dieter Hilsberg, Stephan Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Jung (Düsseldorf), Volker Kastner, Susanne Kemper, Hans-Peter Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Dr. Kübler, Klaus Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Klaus Maaß (Herne), Dieter Matthäus-Maier, Ingrid Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Mosdorf, Siegmar Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Zittau), Christian Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Oostergetelo, Jan Dr. Otto, Helga Dr. Penner, Wilfried Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Roth, Wolfgang Schanz, Dieter Scheffler, Siegfried Willy Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Schröter, Karl-Heinz Schulte (Hameln), Brigitte Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Singer, Johannes Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Steiner, Heinz-Alfred Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Dr. Thalheim, Gerald Tietjen, Günther Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Wartenberg (Berlin), Gerd Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weißgerber, Gunter Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Weyel, Gudrun Wieczorek (Duisburg), Helmut Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wohlleben, Verena Ingeburg F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Beckmann, Klaus Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hitschler, Walter Homburger, Birgit Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Irmer, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich Leonhard Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Möllemann, Jürgen W. Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13707* Dr. Semper, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner Fraktionslos Lowack, Ortwin Dr. Krause (Bonese), Rudolf Nein SPD Adler, Brigitte Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Becker-Inglau, Ingrid Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf Blunck (Uetersen), Lieselott Bock, Thea Dr. Böhme (Unna), Ulrich Brandt-Elsweier, Anni Dr. Brecht, Eberhard Dr. von Bülow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Bulmahn, Edelgard Burchardt, Ursula Bury, Hans Martin Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Duve, Freimut Dr. Eckardt, Peter Dr. Elmer, Konrad Erler, Gernot Ewen, Carl Ferner, Elke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gilges, Konrad Gleicke, Iris Habermann, Frank-Michael Hanewinckel, Christel Dr. Hartenstein, Liesel Dr. Hauchler, Ingomar Heyenn, Günther Hiller (Lübeck), Reinhold Dr. Holtz, Uwe Horn, Erwin Huonker, Gunter Ibrügger, Lothar Janz, Ilse Dr. Janzen, Ulrich Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastning, Ernst Kirschner, Klaus Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Dr. Leonhard-Schmid, Elke Dr. Lucyga, Christine Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Meckel, Markus Mehl, Ulrike Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niehuis, Edith Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Opel, Manfred Ostertag, Adolf Paterna, Peter Peter (Kassel), Horst Dr. Pfaff, Martin Dr. Pick, Eckhart Rennebach, Renate Reschke, Otto Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Schaich-Walch, Gudrun Dr. Scheer, Hermann Schily, Otto Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Dr. Schöfberger, Rudolf Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schütz, Dietmar Dr. Schuster, R. Werner Schwanhold, Ernst Sielaff, Horst Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Soell, Hartmut Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Stiegler, Ludwig Terborg, Margitta Thierse, Wolfgang Titze-Stecher, Uta Dr. Vogel, Hans-Jochen Voigt (Frankfurt), Karsten D. Waltemathe, Ernst Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Dr. Wegner, Konstanze Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wittich, Berthold Wolf, Hanna Zapf, Uta Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Baum, Gerhart Rudolf Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Dr. Hirsch, Burkhard Lüder, Wolfgang Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. von Teichman, Cornelia PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Heim, Bernd Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Enthalten SPD Eich, Ludwig 13708* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Anlage 7 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber — Drucksachen 12/4451, 12/5008 Nr. 1, vgl. Seite 13630C — Abgegebene Stimmen 651; davon ja: 540 nein: 98 enthalten: 13 Ja CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl DeB, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula-Maria Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Pofalla, Ronald Dr. Polder, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter Rahardt-Vahldieck, Susanne Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13709* Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Andres, Gerd Antretter, Robert Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Becker-Inglau, Ingrid Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Blunck (Uetersen), Lieselott Börnsen (Ritterhude), Arne Dr. Brecht, Eberhard Büchler (Hof), Hans Büchner (Speyer), Peter Dr. von Bülow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl Ebert, Eike Dr. Ehmke (Bonn), Horst Esters, Helmut Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Ganseforth, Monika Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Dr. Hartenstein, Liesel Hasenfratz, Klaus Heistermann, Dieter Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan Huonker, Gunter Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Jung (Düsseldorf), Volker Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastner, Susanne Kastning, Ernst Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Klaus Dr. Lucyga, Christine Maaß (Herne), Dieter Matthäus-Maier, Ingrid Meckel, Markus Mehl, Ulrike Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Mosdorf, Siegmar Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Oostergetelo, Jan Opel, Manfred Dr. Otto, Helga Dr. Penner, Wilfried Dr. Pfaff, Martin Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Reschke, Otto Roth, Wolfgang Schaich-Walch, Gudrun Schanz, Dieter Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Willy Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Dr. Schöfberger, Rudolf Schröter, Karl-Heinz Schütz, Dietmar Schulte (Hameln), Brigitte Dr. Schuster, Werner Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Dr. Soell, Hartmut Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Steiner, Heinz-Alfred Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Tietjen, Günther Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Dr. Vogel, Hans-Jochen Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Wartenberg (Berlin), Gerd Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weißgerber, Gunter Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Weyel, Gudrun Wieczorek (Duisburg), Helmut Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wohlleben, Verena Ingeburg Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Baum, Gerhart Rudolf Beckmann, Klaus Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim 13710* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hirsch, Burkhard Dr. Hitschler, Walter Homburger, Birgit Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Irmer, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich Leonhard Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lüder, Wolfgang Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmalz-Jacobsen, Cornelia Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Dr. von Teichman, Cornelia Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner Fraktionslos Lowack, Ortwin Dr. Krause (Bonese), Rudolf Nein SPD Beucher, Friedhelm Julius Bock, Thea Dr. Böhme (Unna), Ulrich Brandt-Elsweier, Anni Burchardt, Ursula Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Dr. Eckardt, Peter Eich, Ludwig Dr. Elmer, Konrad Erler, Gernot Ewen, Carl Ferner, Elke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Gilges, Konrad Gleicke, Iris Habermann, Frank-Michael Hanewinckel, Christel Heyenn, Günther Horn, Erwin Ibrügger, Lothar Janz, Ilse Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Dr. Kübler, Klaus Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Dr. Leonhard-Schmid, Elke Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Ostertag, Adolf Paterna, Peter Peter (Kassel), Horst Dr. Pick, Eckhart Rennebach, Renate Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt-Zadel, Regina Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schwanhold, Ernst Sielaff, Horst Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Stiegler, Ludwig Terborg, Margitta Titze-Stecher, Uta Waltemathe, Ernst Dr. Wegner, Konstanze Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard Dr. Wetzel, Margrit Dr. Wieczorek, Norbert Wittich, Berthold Zapf, Uta PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Henn, Bernd Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Enthalten SPD Adler, Brigitte Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Bindig, Rudolf Bulmahn, Edelgard Bury, Hans Martin Duve, Freimut Dr. Hauchler, Ingomar Dr. Holtz, Uwe Dr. Janzen, Ulrich Dr. Niehuis, Edith Schily, Otto Wolf, Hanna
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Jörg van Essen.


Rede von Jörg van Essen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Machen wir uns nichts vor: Seit dem Asylkompromiß am 6. Dezember 1992 ist erneut viel Zeit vergangen. So unerfreulich der Zeitverzug ist, er hat eines deutlich gemacht: Die Steigerung der Asylbewerberzahlen im ersten Vierteljahr 1993 um erneut 30 % zeigt in aller Klarheit, wie dringend reagiert werden muß. Wir brauchen für eine bessere Steuerung die Teilung in die nicht oder weniger Schutzbedürftigen und dazu eine Änderung des Grundgesetzes.
Ich habe von keinem einzigen Kritiker der Drittstaatenlösung einen rechtlich fundierten Widerspruch zu meiner Feststellung in der ersten Lesung gehört, daß es zwar ein Menschenrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung und unmenschlicher Behandlung, aber kein Recht auf diesen Schutz im Wunschland, ein Asylrecht à la carte, gibt.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Die Benennung der sicheren Drittstaaten ist fair und nach sorgfältiger Prüfung der Situation in den jeweiligen Ländern erfolgt. Auch Polen und die Tschechische Republik gehören zu diesen Staaten. Weder ein polnischer noch ein tschechischer Staatsangehöriger ist im Jahre 1992 anerkannt worden; auch sämtliche verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind ablehnend gewesen. Das zeigt, daß es sich um stabile Demokratien handelt.
Von den seit August 1992 in Polen vom Amt für Flüchtlingsanerkennung durchgeführten 350 Verfahren sind bis Ende 1992 immerhin 70 Flüchtlinge, damit ein Fünftel, positiv beschieden worden. Man kann in Polen Asyl bekommen.
In der Tschechischen Republik hat die Vertreterin des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge gegenüber der deutschen Botschaft erklärt, daß auf Grund der dort geltenden Gesetze ein effektiver Schutz vor Verstößen gegen das Refoulement-Verbot bestehe.
Die Drittstaatenlösung kann ihre volle Wirkung nur entfalten, wenn Rücknahmeabkommen bestehen. Auch hier ist ein Weg der Fairneß eingeschlagen worden. Die Bundesrepublik hat sich nicht auf die für sie recht günstige Rechtsposition zurückgezogen, die ihr das Abkommen zwischen den Schengener Staaten und Polen gewährt. Sie beteiligt sich mit einem namhaften Betrag und mit administrativer Hilfe an dem weiteren Aufbau der Flüchtlingsverwaltung in Polen und bei dem Ausbau der Grenzkontrollen in diesem Land. Sie läßt Polen auch im übrigen nicht allein. Im Falle einer Überlastung des Nachbarn haben wir uns zur Übernahme von Flüchtlingskontingenten verpflichtet.
Eine gerechte Lastenverteilung dieser Art wäre auch mit unseren Nachbarn in der EG zu wünschen. Es muß schnell eine Wiederholung dieses fairen Abkommens im spiegelbildlichen Sinne mit der Tschechischen Republik geben.
Ich bedaure in diesem Zusammenhang sehr, daß sich die Kolleginnen und Kollegen aus der SPD nicht bereitgefunden haben, auch die Slowakische Republik zu einem sicheren Drittstaat zu erklären. Die unterschiedliche Behandlung wird die Teilung der ehemaligen CSFR beschleunigen und die Abgrenzung zwischen beiden ehemaligen Landesteilen verstärken. Das können wir nicht wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Während mit dem sicheren Drittstaat Schweiz ebenfalls in kurzer Zeit ein Rücknahmeabkommen zu erwarten ist, ist in Österreich — der Innenminister hat es schon gesagt — eine solche Bereitschaft nicht erkennbar. Dies — das sage ich mit aller Deutlichkeit — ist nicht hinnehmbar.

(Beifall des Abg. Dr. Werner Hoyer [F.D.P.])

Die Österreichische Politik ist denkbar schlecht beraten, wenn sie glaubt, mit einer Regelung bis zum Beitritt in die Europäische Gemeinschaft warten zu können. Ein Land, das egoistisch ausschließlich seinen eigenen Interessen nachgeht, ist zu einem Beitritt in eine Gemeinschaft nicht fähig.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Die Kollegen aus der SPD haben bis zum Schluß eine Anrufung des Verwaltungsgerichts für die nach ihren eigenen Angaben äußerst seltenen Fälle zu erreichen versucht — sie werden es in der heutigen Abstimmung wieder versuchen —, denen die Rechtswidrigkeit der Abschiebung geradezu auf die Stirn geschrieben ist. Ich halte diesen Weg nachdrücklich



Jörg van Essen
für falsch und auch nicht für notwendig. Wir würden für ganz wenige Fälle ein kleines Loch öffnen, das sich schnell zum Dammbruch entwickeln würde. Jeder halbwegs versierte Anwalt würde mit möglichst kompliziertem Sachvortrag den Weg zum Verwaltungsgericht suchen, um eine Abschiebung zu verzögern. Wir würden die Verwaltungsgerichte blockieren und jeden Lösungsansatz zunichte machen. Völlig unterschlagen, insbesondere in den Medien, wird dabei, daß in diesen seltenen Ausnahmefällen selbstverständlich der Weg zum Bundesverfassungsgericht geebnet ist.
Der Asylbewerber, dem durch einen grob rechtswidrigen Verwaltungsakt Schaden an elementaren Rechten zugefügt wird, hat damit eine faire Chance, noch in der Bundesrepublik Recht zu erhalten. Der Verfassung ist Genüge getan, Herr Kollege Schmude.

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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter van Essen, ich habe Meldungen von zwei Abgeordneten, die eine Zwischenfrage stellen wollen. — Zunächst der Abgeordnete de With.