Protokoll:
12160

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 12

  • date_rangeSitzungsnummer: 160

  • date_rangeDatum: 26. Mai 1993

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:53 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/160 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufhebung des Verbots öffentlicher Versammlungen im Regierungsviertel während der Debatte über das Asylrecht (Drucksache 12/4529) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13499B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 13500 B Dr. Peter Struck SPD 13500 D Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 13501B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 13502A Tagesordnungspunkt 1: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18) (Drucksache 12/4152) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch, Johannes Gerster (Mainz), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 24) (Drucksachen 12/2112, 12/4984, 12/4995) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/4450, 12/4984, 12/4996) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Drucksache 12/4451) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen der Sozialhilfe an Ausländer (Drucksachen 12/3686 [neu], 12/5008, 12/5010) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechte von Niederlassungsberechtigten, Einwanderinnen und Einwanderern (Drucksache 12/1714 [neu]) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Flüchtlingsgesetz) (Drucksachen 12/2089, 12/4984) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BOND- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 NIS 90/DIE GRÜNEN: Das Asylrecht ist unverzichtbar zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unantastbares Grundrecht auf Asyl und die jüngsten ausländerfeindlichen Ausschreitungen (Drucksachen 12/3235, 12/1216, 12/4984) Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 13503D Hans-Ulrich Klose SPD 13507 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 13510D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 13514A, 13520C, 13569 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13517B, 13584 D Freimut Duve SPD 13520 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 13520C Dr. Jürgen Schmude SPD 13521C, 13531B Dr. Jürgen Schmude SPD 13525 C Michael Glos CDU/CSU 13527B, 13536 C Jörg van Essen F.D.P. 13530 B Dr. Hans de With SPD 13531 A Erwin Marschewski CDU/CSU 13532B, 13569D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 13534 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 13536 D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 13537 D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13539C Peter Hintze CDU/CSU 13540D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13541A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13542D, 13550B Eckart Kuhlwein SPD 13543 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 13545C, 13553 B Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste 13546 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13547 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 13548 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 13549 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13549C, 13615D Dr. Hans de With SPD 13551 A Wolfgang Lüder F.D.P. 13552 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 13553 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 13554 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 13555A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13556 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13557 A Otto Schily SPD 13557 A Norbert Geis CDU/CSU 13557 B Gernot Erler SPD 13559 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 13561 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 13562 A Dr. Alfred Dregger CDU/CSU 13562 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 13565 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13565 C Renate Schmidt (Nürnberg) SPD 13566C, 13584B Ulrich Irmer F.D.P. 13569D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 13570D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13572A, 13597D Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 13572 D Dieter Wiefelspütz SPD 13574 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin MMJ 1357 6 A Ernst Waltemathe SPD 13577 B Dr. Volker Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 13579A Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU 13579B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 13580D Joachim Clemens CDU/CSU 13582A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13582D, 13588C, 13622D Horst Peter (Kassel) SPD 13583 B Franz Heinrich Krey CDU/CSU 13583 C Wolfgang Lüder F.D.P. 13586 C Michael Stübgen CDU/CSU 13587 C Peter W. Reuschenbach SPD 13588 D Ursula Schmidt (Aachen) SPD 13590 A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 13590D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 13591A Christel Hanewinckel SPD 13592 C Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 13593 D Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. 13595 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 13596D Ortwin Lowack fraktionslos 13599 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13600 D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 13602 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 13603B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13604A Dieter Maaß (Herne) SPD 13604 D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 13605C Ludwig Stiegler SPD 13606 C Adolf Ostertag SPD 13607 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 III Wolfgang Ehlers CDU/CSU 13608C Brigitte Schulte (Hameln) SPD 13609 B Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 13610B Dr. Günther Müller CDU/CSU 13611 B Otto Schily SPD 13611D, 13616B Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 13612D Dr. Walter Hitschler F.D.P. 13613 D Gunter Weißgerber SPD 13614 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 13615A, 13616C Margitta Terborg SPD 13616C Horst Peter (Kassel) SPD 13617B Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 13618B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 13619B Hans Gottfried Bernrath SPD 13621 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste 13624 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. 13625A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13626D Ergebnisse 13628C, 13629 B, C, 13630C Nächste Sitzung 13630 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 13631 * (Die zu Protokoll gegebenen Redetexte, Erklärungen zur Abstimmung und die Listen der Namentlichen Abstimmungen werden in einem Nachtrag zu diesem Plenarprotokoll abgedruckt.) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13499 160. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Werden in einem Nachtrag zu diesem Plenarprotokoll abgedruckt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13631* Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Gerster (Mainz), CDU/CSU 26. 5. 93 Johannes Dr. Matterne, Dietmar SPD 26. 5. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 26. 5. 93 Liste Neumann (Bramsche), SPD 26. 5. 93 Volker Oesinghaus, Günther SPD 26. 5. 93 Rappe (Hildesheim), SPD 26. 5. 93 Hermann Nachtrag zum Plenarprotokoll 12/160 Deutscher Nachtrag zum Stenographischen Bericht 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Inhalt: Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Ingrid Becker-Inglau SPD 13633* A Rudolf Bindig SPD 13633 * C Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 13635* A Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 13635* C Hans Martin Bury SPD 13636* B Georg Brunnhuber CDU/CSU 13636* D Dr. Marliese Dobberthien SPD 13638* A Dr. Konrad Elmer SPD 13639* C Gerlinde Hämmerle SPD 13640* D Dr. Uwe Holtz SPD 13641* C Renate Jäger SPD 13643* B Karin Jeltsch CDU/CSU 13644 * B Dr. Uwe Jens SPD 13645* A Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 13645* D Heide Mattischeck SPD 13646* C Markus Meckel SPD 13647* A Ulrike Mehl SPD 13648* A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13649* C Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU 13650* A Peter Paterna SPD 13651* A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 13653* C Bernd Reuter SPD 13654* C Heinz Rother CDU/CSU 13655 * D Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 13656 * D Ortrun Schätzle CDU/CSU 13657* C Regina Schmidt-Zadel SPD 13658* B Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 13659* A Dr. R. Werner Schuster SPD 13660* A Horst Sielaff SPD 13661* A Bärbel Sothmann CDU/CSU 13661* D Uta Titze-Stecher SPD 13662* D Wolfgang Weiermann SPD 13663* C Matthias Weisheit SPD 13664* B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD 13666* B Jochen Welt SPD 13666* D Berthold Wittich SPD 13668* C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber die in den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 aufgeführten Vorlagen (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Robert Antretter SPD 13669* B Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 13669 * D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. 13670* B Dr. Eberhard Brecht SPD 13671 * A Peter Conradi SPD 13671* D Carl Ewen SPD 13672* C Horst Eylmann CDU/CSU 13673* A Katrin Fuchs (Verl), Dr. Dietrich Sperling und weitere Abgeordnete der Fraktion der SPD 13673* C Günter Graf SPD 13676* D Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 13677* C Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 13679* A Stephan Hilsberg SPD 13679* D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 13690* B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Birgit Homburger F.D.P. 13681 * B Ilse Janz SPD 13682* B Horst Jaunich SPD 13682* D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 13683* B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. 13683* C Walter Kolbow, Susanne Kastner, Verena Wohlleben SPD 13684 * A Jürgen Koppelin F.D.P. 13684 * D Hans Koschnick SPD 13685* D Dr. Klaus Kübler SPD 13686* B Hinrich Kuessner SPD 13686* D Editha Limbach CDU/CSU 13687* A Heinrich Lummer CDU/CSU 13687 * B Michael Müller (Düsseldorf) SPD 13687 * D Margot von Renesse SPD 13688* A Peter W. Reuschenbach SPD 13688* C Dr. Hermann Scheer SPD 13689* B Siegfried Scheffler SPD 13690* A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 13691 * A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 13691 * C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. 13692* B Dr. Rudolf Schöfberger, Hans Büttner (Ingolstadt) und weitere Abgeordnete der Fraktion der SPD 13693* A Antje-Marie Steen SPD 13694 * C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 13695* A Joachim Tappe SPD 13695* A Dr. Cornelia von Teichman F.D.P. 13695* C Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 13696* A Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 13696* C Hans Wallow SPD 13697* A Dr. Konstanze Wegner SPD 13697 * B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 13697* D Hanna Wolf SPD 13698* C Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18) (Drucksachen 12/4152, 12/4984 Nr. 1) 13699* Anlage 5 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 12/5019) 13702* Anlage 6 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/4450, 12/4984, 12/4996) 13705* Anlage 7 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Drucksachen 12/4451, 12/5008 Nr. 1) 13708* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13633* Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Ingrid Becker-Inglau (SPD): Wir haben heute eine Entscheidung zu treffen, die weit über das Maß der Entscheidungen, die wir Abgeordneten in unserer alltäglichen Parlamentsarbeit zu treffen haben, hinausgeht. Das 1949 im Grundgesetz in Artikel 16 Abs. 2 ohne Zusätze festgelegte Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ist damals aus den noch frischen Erfahrungen der Menschen, die das Dritte Reich erlebt haben, formuliert worden. Ich möchte, daß dieses Grundrecht für politisch Verfolgte nicht angetastet wird. Im vergangenen Jahr haben wir nach langen und zähen Diskussionen ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verabschiedet; diesem habe ich auch zugestimmt. Seit April 1993 ist es in Kraft. Eine Erfahrung mit dem Gesetz ist nicht abgewartet worden. Ebenso ist ein lange nötiges und auf die realistische Situation bei uns ausgerichtetes Einwanderungsgesetz von den Sozialdemokraten gefordert, aber von der Bundesregierung nicht realisiert, auch für die Zukunft nicht geplant. Ebenso hätte ich erwartet, daß bei einer Neuregelung des Asylrechts wenigstens der Mißbrauch des bisherigen Asylrechts durch die Kommunen im Falle der Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge geregelt worden wäre. Diese notwendigen finanziellen Regelungen für die Kommunen fehlen. Die Bewältigung der Unterbringung, d. h. Versorgung mit Wohnung, Lebensunterhalt und Arbeit, verbleibt weiterhin ohne besondere Unterstützung bei den Kommunen. Das bedeutet, daß die Hoffnungen der Städte und Kommunen sehenden Auges nicht erfüllt werden. Das neue Asylrecht wird in meinen Augen keinen abhalten, der sich vorgenommen hat, in die Bundesrepublik zu fliehen. Er wird den Weg in die Illegalität suchen und damit die nicht ausgereifte Drittstaatenregelung aushebeln. Nur demjenigen, der wirklich politisches Asyl sucht, wird der Weg in die Bundesrepublik erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Ich frage, wer wird in einem Land, aus dem er wegen Verfolgung geflohen ist und nun zurückgeschoben wird, die Chance haben, seine Verfolgung von dort aus nachzuweisen. Ich prophezeie Ihnen, kaum einer, um nicht zu sagen: niemand. Ich lehne den Asylkompromiß ab, weil ich das Asylrecht für politisch Verfolgte in Art. 16a für eine Formulierung halte, die ich durch die folgenden Sätze b, c, d in ihrer Wesensart wieder aufgehoben sehe, und weil ich die notwendig zu lösenden Probleme der zunehmenden Zuwanderung nicht gelöst sehe. Anlagen zum Stenographischen Bericht Rudolf Bindig (SPD): Unser Grundgesetz sieht vor, daß „Politisch Verfolgte" Asylrecht genießen. Dies bedeutet zugleich, daß denjenigen, welche aus Gründen der Armut oder wirtschaftlicher Erwartungen kommen, kein „Asylrecht" zusteht. Die zu lösende politische Aufgabe besteht darin, in einem effektiven rechtsstaatlichen Verfahren Entscheidungen darüber zu fällen, wer zu der einen und wer zu der anderen Gruppe gehört. Diese Aufgabe wahrzunehmen und dafür die rechtlichen, finanziellen und politischen Voraussetzungen zu schaffen ist in erster Linie Aufgabe des Bundesgesetzgebers, der Bundesregierung und hier speziell des Bundesinnenministers. Es ist festzustellen, daß die Bundesregierung dieser von ihr wahrzunehmenden Aufgabe viele Jahre lang nicht im möglichen Umfang nachgekommen ist. Statt das Verfahren zwar rechtsstaatlich, aber effektiv zu gestalten, haben die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im Bundestag zugelassen, daß ein an Umständlichkeit und Kompliziertheit kaum zu überbietendes Verfahren zwischen Ausländeramt und Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu durchlaufen war, wobei die Akten nicht nur von verschiedenen Sachbearbeitern bearbeitet wurden, sondern auch mit langen Transportwegen verschickt werden mußten. Insbesondere das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, für welches die Bundesregierung zuständig ist, war lange Zeit mit Personal und Sachmitteln vollkommen unzureichend ausgestattet. Mit einfacher Mehrheit — ohne Grundgesetzänderung — hätten die Regierungsparteien schon lange dieses Verfahren verändern und straffen können, wie es erst in der jüngsten Zeit geschehen ist. Die Bundestagsmehrheit und die Bundesregierung haben jedoch geradezu eine Rechtssetzungsverweigerung und Rechtsanwendungsverweigerung betrieben, statt ein effektives, rechtsstaatliches Entscheidungsverfahren zu schaffen. Diese Misere im Verfahrensbereich hat immer neue Probleme geschaffen, da durch die langwierigen und schleppenden Verfahren auch in unbegründeten Fällen langfristige Aufenthaltsmöglichkeiten bestanden, ohne daß mit baldiger Entscheidung und gegebenenfalls Ablehnung des Antrags zu rechnen war. Dies — und weitere günstige Regelungen — hat wiederum Wirtschaftsflüchtlinge geradezu angelockt, was die Zahl der unerledigten Anträge weiter nach oben getrieben hat. Das Verwaltungsproblem hat so zum Teil das Zugangsproblem der großen Zahl selbst mitgeschaffen. Die Nichtschaffung und Nichtausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, zügige Entscheidungen und gegebenenfalls anschließende Rechtsverfahren abzuwickeln, hat, verstärkt durch die Entwicklung nach dem Fall der Mauer, zu dem Berg von über 400 000 unerledigten Anträgen geführt. Aus der langen Verschleppung von Entscheidungen und der Tatsache, daß damit letztlich Nichtasylberechtigte die Möglichkeit hatten, sich zum Teil jahrelang in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten, ist die „Mißbrauchsdiskussion" entstanden. 13634* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Diese erfuhr dadurch Verstärkung, daß wiederum durch Nichtausschöpfung möglicher identitätsvergleichender Möglichkeiten einige Asylbewerber Mehrfachleistungen erhielten. Sicherlich ist der Versuch der Betroffenen, sich so Vorteile zu verschaffen, Mißbrauch; aber der eigentliche Skandal besteht darin, daß der Innenminister und die Mehrheitsparteien im Bundestag diesen Mißbrauch so lange zugelassen haben, obwohl sie ihn — ohne Grundgesetzänderung — hätten abschaffen können. Aus einer Mischung von Unvermögen und bewußtem Schleifenlassen hat die Bundesregierung das Asylproblem immer weiter wachsen lassen. Dabei hat sicherlich auch die parteipolitisch-strategische Absicht mitgespielt, dieses Thema als innenpolitisches und parteipolitisches Kampfmittel einzusetzen, da bekannt war und ist, daß Sozialdemokraten, welche in ihrer Geschichte selbst das Schicksal politischer Verfolgung und Unterdrückung haben erleiden müssen, sensibel auf Einschränkung oder Abschaffung des Schutzrechtes für politisch Verfolgte reagieren. Mit der Nichtschaffung von wirksamen Auswahl- und Entscheidungsverfahren ließ sich wegen der so immer größer werdenden Zahl der „Mißbrauchsfälle" der Unmut in Teilen der Bevölkerung so weit steigern, daß schließlich von diesen nur noch in der Grundgesetzänderung mit weitgehender Einschränkung des von den Konservativen ungeliebten „Grundrechts auf Asyl" eine Lösung der Asylproblematik, d. h. einer wirksamen Begrenzungsregelung, gesehen wurde. Der Bund konnte sich das Treibenlassen des Asylproblems auch deshalb leisten, weil er zwar für die Schaffung neuer Regelungen und Verfahren rechtlich zuständig war, aber die Nichtwahrnehmung seiner Aufgaben von ihm finanziell nicht zu tragen war, da die Kosten der Unterbringung und für Sozialhilfeleistungen von den Ländern und vor allem den Kreisen und Gemeinden aufzubringen waren. Der Bund hat den Städten und Gemeinden jahrelang enorme finanzielle Opfer abverlangt, ohne selbst an der entscheidenden Stelle, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die notwendige finanzielle und vor allem personelle Ausstattung zu schaffen. Durch die Nichtschaffung eines Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge wurden aus Kostenverteilungsgründen zudem Hunderttausende von Bürgerkriegsflüchtlingen in das Asylverfahren geradezu hineingedrängt. Auch dadurch wurden die Zugangszahlen für Asylbewerber künstlich nach oben getrieben. Eine Bereitschaft zur Änderung der Strategie des Treibenlassens trat erst ein, als sich abzeichnete, daß das politische Kalkül, der SPD die Asylmisere anzulasten, nicht in erwarteter Weise aufging, sondern daß sich diese Praxis durch Erstarken des Rechtsradikalismus und der Republikaner gegen die CDU/CSU selbst zu richten begann. Nach dem Machtverlust der alleinigen Mehrheit in. Baden-Württemberg war plötzlich in kurzer Zeit ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz möglich, welches, Jahre vorher geschaffen und umgesetzt, das „Asylproblem" in den bekannten Ausmaßen gar nicht hätte entstehen lassen. Jetzt erst wurden jahrelange Versäumnisse der Ausstattung mit Personal und Sachmitteln beim Bundesamt nachgeholt, so daß im April 1993 erstmals seit Jahren wieder mehr Fälle entschieden werden konnten, als es Zugänge gab. Effektive und schnelle Entscheidungen haben zudem umgekehrt wie schleppende Behandlungen, die zu einem Anlockeffekt führen, eine Verstärkungswirkung auf einen Rückgang der Bewerberzahlen. Insbesondere Schlepperorganisationen wird der Boden entzogen, wenn sich herumspricht, daß Flüchtlinge bei unbegründeten Fällen durch schnelle Entscheidungen im Verwaltungs- und gegebenenfalls im Rechtsverfahren bald wieder ausreisen müssen. Da es andere Wege einer wirksamen Begrenzungsregelung gegeben hätte und hat als durch eine Grundgesetzänderung, welche auch für wirklich politisch Verfolgte die Gefahr eines nicht ausreichenden Schutzes beinhaltet, werde ich dieser Form der Grundgesetzänderung nicht zustimmen. Die Gefahr eines Abbaues von Schutzrechten für wirklich Verfolgte liegt vor allem darin, daß jetzt mit einfacher Mehrheit die Zahl der angeblichen Nichtverfolgerstaaten durch einfachgesetzliche Möglichkeiten auch auf Problemländer ausgedehnt werden kann. Die Diskussion um die Aufnahme Rumäniens, Indiens und der Türkei zeigt, in welche Richtung die Demontage des hohen Rechtsgutes „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" laufen kann. Eine Grundgesetzänderung, welche eine Angleichung des Rechtsstandards auf hohem Niveau auf europäischer Ebene erlauben und erleichtern würde, könnte zu einer besseren Lastenverteilung des Flüchtlingsproblems in Europa beitragen, eine solche Grundgesetzänderung wäre vertretbar und würde von mir mitgetragen. Gänzlich unakzeptabel ist die vorgesehene Regelung des § 34 a (Rechtsschutz im Asylverfahren), wonach zum ersten Mal in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte Gerichten ein Eingreifen vor Vollzug einer Verwaltungsentscheidung untersagt werden soll. Dies ist mit Artikel 20 GG nicht vereinbar. Wenn die Mehrheit der Koalitionsfraktionen des Bundestages bereit ist, einer offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzesregelung im Bundestag die Zustimmung zu geben, macht dieses deutlich, wie weit die Hemmschwellen gegen die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips bei CDU/CSU und in der F.D.P. in der Asylfrage bereits abgebaut sind. Selbst wenn ziemlich sicher ist, daß diese Norm vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird und so — hoffentlich — Betroffenen keinen Schaden zufügen wird, macht dieser Fall der bewußten Verabschiedung einer verfassungswidrigen Regelung deutlich, wie schwer ein Abbau des hohen Rechtsschutzstandards im Asylbereich durch einschränkende Grundgesetzänderungen wiegen kann. Die Alternative für mich wäre gewesen und bleibt, den hohen Standard des Schutzes wirklich politisch Verfolgter beizubehalten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, effektiv und rechtsstaatlich zu entscheiden, wem Asylrecht und gegebenenfalls ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht und wem nicht. Dies schließt in Fällen von Nichtberechtigung die wirksame Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ein. Die Notwendigkeit, Regelungen im Asylbereich zu treffen, darf den Blick zudem nicht verstellen, daß die eigentliche politische Aufgabe darin besteht, die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13635* Gründe zu bekämpfen, weshalb Menschen ihre Heimat als politisch Verfolgte oder als Armutsflüchtlinge oder wegen wirtschaftlicher Hoffnungslosigkeit verlassen oder verlassen müssen. Dieser Aufgabe gilt es, sich verstärkt zuzuwenden. Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD): Die Glaubwürdigkeit der Politik — und damit das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in Politiker/Politikerinnen — bemißt sich nicht nach der Anzahl der verabschiedeten Gesetze, nicht nach dem opportunistischen Draufspringen und Hinterherlaufen der vermeintlichen Mehrheitsmeinung. Die Glaubwürdigkeit bemißt sich auch nicht an der Fähigkeit, populistisch andere Probleme — wie die Finanzierung der deutschen Einheit, Wohnungsnot, steigende Kriminalität — oder eigene Verfehlungen, z. B. Wahllügen, zu verdrängen und auf die bei uns um Asyl bittenden Menschen zu reduzieren, sie zu den eigentlichen Sündenböcken abzustempeln. Herr Schäuble ist ein Meister darin, aber auch andere aus den Regierungsparteien stehen ihm nur wenig nach. Das gipfelt in der Diffamierungskampagne gegen meine Partei: „Jeder Asylant — ein SPD-Asylant", so tönte Herr Rühe. Und all dies nur, weil Sozialdemokraten nun einmal nicht so leichtfertig das Grundgesetz ändern wollten. Die Verfassung ändern Sozialdemokraten nicht so en passant, nicht ohne zu wissen „wie" und nicht ohne zumindest den Versuch zu unternehmen, die Auswirkungen in ihrer ganzen Tragweite abzuschätzen. Allerdings sind auch Sozialdemokraten nicht gefeit gegen die ständigen Anwürfe der Straße. Nicht zuletzt die entsetzlichen Wahlerfolge der extremistischen Parteien, aber auch die klammheimliche Freude der Biedermänner beim Zusehen der Gewalttaten Jugendlicher hat zu der Überlegung geführt, ob nicht doch eine Änderung des Grundgesetzes die Exzesse beenden hilft. Ich will nicht mißverstanden werden: Ich sehe die Not der Kommunen; ich sehe die Wut der Alleinerziehenden, wenn sie keine Wohnung bezahlen kann und hört, wieviel Geld für die Hotelunterbringung eines Asylbewerbers aufgebracht wird. Ich sehe auch die Not der Armutsflüchtlinge, die hier für sich und ihre Familien ein besseres Leben erhoffen. Ich erkenne die Unsinnigkeit, die darin besteht, daß hier in der Bundesrepublik jemandem ein Geldbetrag in Form von Sozialhilfe gezahlt wird, von dem in seinem Heimatland mindestens 10 Menschen überleben könnten. Mit Recht erwarten die Menschen von uns Taten! Aber Taten können nicht sich darin beschränken, nach dem Strohhalm Grundgesetz-Änderung zu greifen, ohne die eigentlichen Ursachen der Migration zumindest anzugehen. Und Taten dürfen sich auch nicht darin erschöpfen, nur Symbole vor sich herzutragen — die Menschen müssen die Taten in ihrem täglichen Leben erkennen. Meine Überzeugung ist, die Menschen in der Bundesrepublik werden spätestens in einem halben Jahr erfahren, daß der Zustrom an Fremden nicht begrenzt wird. Sie werden die Zunahme der illegalen Einwanderer, die Zunahme an Kriminalität wahrnehmen. Ich glaube, die Probleme der Bürger und Bürgerinnen werden nicht abnehmen, im Gegenteil, sie werden zunehmen. Ich würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte. Die Menschen werden den Parteien wegen ihrer Unaufrichtigkeit die Politikfähigkeit absprechen. Dagegen hilft nur Ehrlichkeit. Und ehrlich ist es, den Menschen zu sagen: Wir können den Zustrom nicht begrenzen; wir können nur versuchen zu kanalisieren. Und das wird mit dieser Grundgesetz-Änderung eher erschwert denn erleichtert. Sofortige Behördenkontakte sind ein minimales Hemmnis, sofort in die Kriminalität abzuwandern. Die Grundgesetz-Änderung läßt uns die Menschen abschieben, und sie werden illegal wieder hereinkommen. Aber unterhalb der Verfassungsänderung können wir eine Menge mehr tun. Dazu bin ich bereit und werde selbst für unpopuläre Maßnahmen meinen Kopf hinhalten. Diese Änderung des Grundgesetzes kann ich allerdings nicht mittragen. Dr. Ulrich Böhme (Unna) (SPD): „Die Würde des Menschen ist unantastbar" , dieses Grundrecht steht in unserer Verfassung an erster Stelle. Uns allen wird damit die Verpflichtung auferlegt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Eine Änderung des Grundgesetzes, die weder das individuelle Grundrecht auf Asyl noch die Rechtswegegarantie ausreichend beachtet, ist deshalb mit meinem demokratischen und christlichen Weltbild nicht vereinbar. Illegale Einwanderung mit Hilfe von kriminellen Schlepperorganisationen, welche den ohnehin armen Flüchtlingen noch den letzten Rest ihrer Habe rauben, lehne ich entschieden ab. Diesen Kriminellen, die aus dem Elend der Menschen noch Nutzen ziehen, muß das Handwerk gelegt werden. Ich möchte auch nicht, daß der soziale Frieden durch unerträglich hohe Einwanderung gefährdet wird, aber: Dies alles hat nichts mit dem Menschenrecht auf Schutz von Leib und Leben jedes einzelnen zu tun, wie dies in Artikel 3 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist. Demnach darf niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt", also diskriminiert, verfolgt oder — wie in vielen Ländern dieser Welt noch immer — sogar getötet werden. Dies betrifft auch die große Gruppe der Bürgerkriegsflüchtlinge, die besonders rasche und unbürokratische Hilfe brauchen. Würden nicht auch wir alles daran setzen, ein Land zu verlassen, in dem Armut, Hunger, Krankheit und Tod herrschen? Ist es überhaupt möglich, in einem solchen Land noch ein menschenwürdiges Leben zu 13636* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 führen? Dies möchte ich vor allem denjenigen zu bedenken geben, die gegen die sogenannten „Wirtschaftsflüchtlinge" meinen ins Feld ziehen zu müssen. Dies möchte ich diejenigen fragen, die sich noch nie die Mühe gemacht haben, sich in einen Gefolterten, in eine vergewaltigte Frau, in ein verwundetes Kind hineinzuversetzen. Und dies möchte ich denjenigen in unserer Republik ins Gesicht schreien, die im Faschismus geistigen Rückhalt suchen, die Brandsätze gegen hilflose Menschen werfen, die Ausländer zusammenschlagen und die einem neuen Nationalismus das Wort reden. All diejenigen in unser Land zu holen, die Schmerz, Unterdrückung und Elend erfahren müssen, ist keine Lösung. Ich fordere deshalb die Regierungsparteien auf, sich mehr in der Entwicklungspolitik zu engagieren, sich stärker für den Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft in den Ländern der Dritten und Vierten Welt einzusetzen, also die Gründe für Flucht und Vertreibung zu beseitigen. Für diejenigen Männer und Frauen, die sich bis in unser Land durchschlagen konnten, fordere ich einesteils eine rasche Entscheidung darüber, ob sie nach geltendem Recht Asyl erhalten können oder nicht; für die anerkannten Asylbewerber fordere ich Maßnahmen zur raschen Integration und eine politische Öffentlichkeitsarbeit, die dem faschistischen Slogan „Deutschland den Deutschen" unmißverständlich Artikel 1 Abs. 3 GG entgegenhält, der sagt: „Das Deutsche Volk bekennt sich (...) zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." Zu diesen unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten gehört auch das Recht auf Asyl, das Recht auf Schutz vor Verfolgung, Folter und Mord. Aus dieser Überzeugung heraus lehne ich die beabsichtigte Änderung des Asylrechts in der vorliegenden Form ab. Hans Martin Bury (SPD): Unsere Demokratie wird nicht bedroht durch sogenannte Scheinasylanten, sondern durch Scheinpolitiker, die Placebos fertigen, Beruhigungsmittel, die sie mit dem Namen Grundgesetzänderung unter die Bevölkerung streuen wie Sand in die Augen. Dabei brauchen wir alles andere als Beruhigung. Unruhe müßte sich ausbreiten unter Demokraten angesichts der Politik des Scheins. Weltweit sind Menschen auf der Flucht und ein Teil von ihnen kommt hierher und erinnert uns an unsere Verantwortung. Wir haben zum Aufbau unseres Wohlstandes die Fundamente des Lebens anderer Völker und kommender Generationen als Steinbruch mißbraucht. Die Menschen ahnen längst, daß die Politik des „Weiter so" in die Sackgasse führt. Die geistig-moralische Wende rückwärts, die nur noch Werte übrigließ, die sich in konvertibler Währung messen lassen, ist am Ende. Entweder wir finden einen gesellschaftlichen Konsens wieder, der Solidarität als Grundvoraussetzung für Gemeinschaft beinhaltet, oder die Debatte über die Frage, wer in dieser Gesellschaft leben darf, ist ohnehin sinnlos. Es ist ohne Zweifel berechtigt, sogar notwendig, daß ein Staat auch regelt, wen er aufnimmt. Zuwanderungspolitik ist also angesichts weltweiter Wanderungsbewegungen unabdingbar. Doch eine ehrliche Zuwanderungspolitik vermeidet die Mehrheit dieses Hauses. Statt dessen wird denjenigen, über deren Aufnahme es in der Bevölkerung keine Auseinandersetzung gibt, erschwert, zum Teil faktisch unmöglich gemacht, in Deutschland Schutz vor ihren Mördern und Folterern zu bekommen. Obwohl angeblich weitere Zuwanderung nicht zu verkraften ist, sollen aber andere noch siebzig Jahre lang in die Bundesrepublik kommen können, nur weil ihre Vorfahren einmal deutsche Vorfahren hatten. Der heute debattierte Kompromiß ist der Gipfel der Verlogenheit in einer an Lügen nicht gerade armen Zeit. Und wenn der Bundesminister des Innern von einem Zeichen internationaler Solidarität spricht, wenn er einen Kontrakt über die Abschiebung von Menschen abschließt, markiert dies die Perversion des Denkens. Diese Bundesregierung fördert oder duldet stillschweigend die Exporteure des Todes und mißbraucht dann die Opfer für eine Militarisierung der Politik und eine Abschottung unseres Landes. Im ehemaligen Jugoslawien morden alle Kriegsparteien mit deutschen Maschinenpistolen, und die Bundesregierung tut nichts, um Lieferwege und Verantwortung zu klären. Im Gegenteil, sie nährt durch Nichtstun und Verschweigen den Verdacht, mit den Waffenhändlern unter einer Decke zu stecken. Wenn wir dazu beitragen wollen, Fluchtursachen zu mindern, dann müssen wir z. B. dafür sorgen, daß die Mörder und Verfolger keine Waffen mehr von uns bekommen. Den SPD-Antrag, ein Rüstungsexportverbot im Grundgesetz zu verankern, haben CDU/CSU und FDP aber abgelehnt. Wenn wir dazu beitragen wollen, Fluchtursachen zu mindern, dann müssen wir z. B. dafür sorgen, daß Menschen in ihren Ländern eine Perspektive haben. Den SPD-Antrag, die Entwicklungshilfemittel kontinuierlich zu erhöhen, haben CDU/CSU und FDP aber abgelehnt. Unsere Initiativen für eine andere Umwelt-, insbesondere Energiepolitik, die Umweltkatastrophen vermeidet, lehnen sie ab. Machen wir uns keine Illusionen. Die Menschen, die sich von Politik abwenden, gewinnen wir nur mit Politik zurück. Nicht mit halbherzigem, herzlosem Ersatz für unterlassenes Handeln. Dieser Kompromiß bringt vielleicht manche über die nächste Wahlhürde. Aber ihr Sieg wäre ein Verlust an Zukunftschancen für uns alle. Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Unsere ganze Debatte zur Änderung des Art. 16 hat schon etwas Gespenstisches, wenn man die Fakten betrachtet. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 1363* Nach der Überflutung unseres Landes mit Zuwanderern im Jahr 1992 haben wir jetzt schon wieder Monatsquoten von 36 000 im Januar, 38 000 im Februar und in März/April je 43 000 — macht zusammen 161 324 — erreicht. Es ist das gute Recht von Parteien, Interessenverbänden und einzelnen Abgeordneten und Bürgern, differenziert oder pauschal gegen die Reform des Asylrechts zu protestieren; auch der Einsatz von Polemik als Mittel der politischen Auseinandersetzung ist sicherlich im Vorfeld erlaubt. Aber nun ist der Zeitpunkt gekommen, endlich eine Entscheidung zu treffen, die dazu geeignet ist, das lange verschleppte Problem zu lösen. Unsere Bürger haben kein Verständnis für weitere Verzögerungen. Zu viel Zeit ist bereits ins Land gegangen, ohne daß etwas Substantielles bewegt wurde. Insgesamt zehn Novellen zur Beschleunigung der Asylverfahren wurden seit 1978 beschlossen, und dennoch sind die Asylbewerberzahlen ständig gestiegen. Wir haben uns diese Entwicklung selber zuzuschreiben: In keinem anderen Land wird das Kriterium des politischen Asyls so weit ausgelegt und so liberal gehandhabt wie bei uns. In keinem unserer Nachbarländer ist ein vergleichbarer Standard der finanziellen Leistungen an Asylbewerber zu beobachten. Kein anderes Land macht sich in derartig evidenter Weise attraktiv für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge aus aller Welt. Unsere europäischen Nachbarstaaten, die ebenso wie wir die Genfer Flüchtlingskonventionen übernommen haben, gewähren politisch Verfolgten auch Asyl. Sie stehen mit Erfolg und ohne in den Geruch der Fremdenfeindlichkeit zu geraten, auf dem Standpunkt, daß die Gewährung des Asylrechts doch nur dann geboten ist, wenn der Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig ist und nicht nur unterstützungsbedürftig oder einfach besser leben will. Was jetzt als Ausländerfeindlichkeit bezeichnet wird, ist Ausdruck des Unbehagens über den jahrelangen Mißbrauch des Asylrechts. Es ist das Mißfallen über großzügige Alimentation aus Steuergeldern von Scheinasylanten, deren Auftreten besonders in kleineren Gemeinden sicherlich auch Unverständnis über deren Andersartigkeit, Ärger über die völlig verfehlte Abschiebungspraxis, die sich hinter scheinhumanitären Argumenten versteckt, und auch Furcht wegen der hohen Kriminalitätsrate. Aber solange den Ursachen nicht Rechnung getragen wird, besteht auch keine Chance auf eine Besserung der Stimmung und auf mehr Verständnis in der Bevölkerung. Fremdenfeindlichkeit kann auch herbeigeredet werden. Man soll sich nicht einbilden, daß die Bevölkerung eine multikulturelle Gesellschaft will. Jedes Volk, auch in einer größer werdenden europäischen Gemeinschaft, will noch seine eigene Identität erkennen können. Wir werden es auf Dauer auch nicht durchhalten, beim Asylrecht einen europäischen Sonderweg zu gehen — schon gar nicht gegen den Willen unserer Bevölkerung. Die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, richten sich nicht gegen politisch Verfolgte. Da wir ja wollen, daß politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden, frage ich mich: Wer will eigentlich ernsthaft Einwände erheben, daß eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen sein muß, wenn auf Grund völkerrechtlicher Verträge ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und dieser die Genfer Flüchtlingskonvention beachtet? . Und wo sind ernsthafte Argumente dagegen, daß unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention in einem verkürzten und vereinfachten Verfahren beschieden wird, wer aus einem verfolgungsfreien Herkunftsland oder aus einem sicheren Drittstaat kommt oder aus einem Land, in dem er in einem rechtsstaatlichen Verfahren und nach den Maßstäben der Genfer Flüchtlingskonvention bereits als Asylbewerber abgelehnt worden ist? Ich kann solche Argumente nicht finden. Ich halte es nicht für vertretbar, wenn auf die Dauer Politik gegen den erkennbaren Willen der Mehrheit unserer Bevölkerung gemacht wird. Die Gegner der Grundgesetzänderung sollten sich in ihren Wahlkreisen einmal genauer oder ehrlicher umschauen. Die Belastungen durch die Hunderttausende von Asylbewerbern sind in den Kommunen gewaltig. Ich erhalte seit Monaten Briefe von Gemeinderäten und Bürgermeistern, die wahrlich nicht alle der CDU angehören, mit Klagen über Unterbringungs- und Ordnungsprobleme und auch mit Hinweisen auf die Stimmung in der Bevölkerung gegenüber den Asylbewerbern. Behaupten Sie nicht, daß man sich seit dem Asylkompromiß im Lande beruhigt habe. Im Vertrauen darauf, daß der Bundestag eine schnelle und greifende Lösung verabschiedet, war es tatsächlich etwas stiller geworden. Aber das ist nur als Abwarten zu werten. Bei einer Ablehnung der Vorschläge wird die Ungeduld und der Verdruß in der Bevölkerung doppelt ausbrechen und der Ärger über das Unvermögen des Parlaments, zu brauchbaren Lösungen zu gelangen, die dem Wohlergehen der Bevölkerung dienen sollen, auf uns alle zurückschlagen. Wer sich aus den bürgerlichen Parteien gegen die Grundgesetzänderung und die Begleitgesetze stemmt, der verstößt in meinen Augen gegen seinen Auftrag als Abgeordneter — nämlich im Sinne und zum Wohle der Wähler zu handeln. Die Wählermeinung ist bei diesem Thema eindeutig, das belegen alle Umfragen und die Stimmen der kommunalen Verwaltungen in den Wahlkreisen. Diejenigen, die gegen die vorgegebene Lösung sind, haben keine Kenntnis von Bürgermeinung und Stimmungslage im Lande. Sie laufen vielmehr Gefahr, daß die Antihaltung gegen Asylbewerber weiter bedrohliche Formen annehmen wird und sich generell gegen Ausländer richtet. Wer davon die Nutznießer sind, braucht wohl nicht weiter erörtert zu werden. Aber noch ein Gedanke: Spekulationen hin, Prognosen her — die längerfristigen Tendenzen sind erkennbar. Die heutigen Versäumnisse werden einen hohen Preis haben; unsere Nachfahren werden ihn begleichen müssen. Die Hypotheken, die wir unseren Kindern und nachfolgenden Generationen hinterlassen, sind mit Händen zu greifen, Hypotheken wie ethnische und soziale Spannungen, das Hauptcharakteristikum der vielbesungenen Multikultur auf dichtbesiedeltem Raum. Deshalb ist unverzichtbar, daß die Grundgesetzänderung sowie die damit zusammenhängenden weiteren Änderungen des Ausländer- und 13638* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Asylverfahrensrechts sowie das Asylbewerberleistungsgesetz so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden. Dr. Marliese Dobberthien (SPD): Weltweit sind mehr als 18 Millionen Menschen auf der Flucht. Von ihnen erreichen 5 % die westeuropäischen Länder und nur 2 % bis 2,5 % die Bundesrepublik Deutschland. Die Menschen fliehen vor Hunger, Terror, Folter, Krieg und Bürgerkrieg, vor Verfolgung und Vergewaltigung, vor Not, Elend und Aussichtslosigkeit. In hundert Ländern dieser Welt wird gefoltert, in 26 Ländern verschwinden Menschen spurlos, in 45 Ländern gibt es Hinrichtungen ohne Prozesse; in 33 Ländern werden Todesurteile vollstreckt, berichtet amnesty international. Zwischen der Verletzung von Menschenrechten und großen Flüchtlingsbewegungen besteht ein enger Zusammenhang. Das war vor hundert Jahren nicht anders als heute. Wer in seinen/ihren elementaren Grundrechten verletzt wird, wer Verfolgung, Diskriminierung, Unterdrückung und Not nicht mehr erträgt, verläßt sein/ihr Land, wenn sich nur eine Gelegenheit bietet. Wer sein/ihr Heimatland verläßt, trifft eine schwere Entscheidung. Denn wer geht, verliert auch seinen/ihren Kulturkreis, die Kommunikation in der eigenen Sprache, Freunde, Verwandte und muß sich einlassen auf das Unbekannte, Ferne, oft Feindliche. Die Erfahrungen in der Fremde sind nicht immer erfreulich. Die Sprache ist verräterisch. Im Mittelalter war die Wanderung in die Fremde gleichbedeutend mit der Wanderung ins Elend. Kaum jemand geht gern oder freudig in die Fremde. Die Zustände in der eigenen Heimat müssen schon unerträglich sein, bevor man/frau sich zu einem solchen Schritt entschließt. Glaubensverfolgung und Existenznot waren die wichtigsten Auswanderungsmotive der Siedler des „wilden Westens". Menschenrechtsverletzungen und wirtschaftliche Not sind auch heute zentrale Motive, der eigenen Heimat den Rükken zu kehren. Die Not muß schon gewaltig sein, wenn selbst die Bilder von brennenden Asylbewerberheimen und ermordeten Opfern die Wanderungsbewegung nicht abschwächen. Auch die furchterregenden Bilder von irregeleiteten, fanatisierten und gewalttätigen Jugendlichen schrecken die Elenden und Verzweifelten nicht ab, Aufnahme in unserem Land zu erbitten. In unserem Land aber heißt es, „das Boot ist voll". Auch die anderen westeuropäischen Länder beklagen lautstark ein „Zuviel". Die Klage übertüncht die Tatsache, daß Europa keinesfalls die Masse aller Flüchtlinge und Arbeitsimmigranten aufgenommen hat. Rund 20 Millionen Ausländer/Ausländerinnen leben derzeit in Europa. Doch nur ein Drittel von ihnen stammt aus den Entwicklungsländern. Aufnahme in Westeuropa haben nur eine Million Flüchtlinge gefunden. Die Mehrzahl der Flüchtlinge ist dort geblieben, wo sie entstanden sind: in der dritten Welt. 4 Millionen blieben in Asien, 4,9 Millionen in Nahost und 4,8 Millionen in Afrika. Nach Angaben des UNHCR hat das bitterarme Malavi fünfmal mehr Flüchtlinge aufgenommen als die reiche Bundesrepublik Deutschland und das arme Pakistan gewährte gar 20mal mehr Menschen Schutz als die Bundesrepublik Deutschland, trotz geringerer Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft. Bei Vergleichen Flüchtlinge pro Kopf der Bevölkerung erreicht die Bundesrepublik einen wenig schmeichelhaften 13. Platz, weit abgeschlagen hinter Hungerleiderländern wie Sudan, Malaysia, Malavi, Honduras (laut Globale Trends 1991, S. 101f.). Zweifelsohne ist der Versorgungsstandard der Flüchtlinge in den Armutsländern zwangsläufig dürftiger als bei uns. Jene Auswüchse an Haß, Diskriminierung und Gewalt, die Asylbewerbern hierzulande entgegengebracht werden, sind jedoch viel beschämender als jene ärmliche Versorgung dort. Beschämend vor allem in einem Land, das erschütternde Flüchtlingsschicksale aus der Zeit der eigenen Geschichte nur allzugut kennt. Diese historische Erfahrung darf niemals vergessen werden! In unserer Verfassung steht, daß die Würde des Menschen unantastbar ist. Nirgends aber steht, daß dieser Satz nur für die deutschen Menschen gilt. Dieselben, die heute davon träumen, daß Deutschland wieder eine „wichtigere Rolle" in der Welt einnehmen möge, dieselben, die eine „neue Verantwortung" wünschen, könnten diese statt durch Militäreinsätze viel besser durch eine kluge, neue, humane Flüchtlingspolitik beweisen. Denn während für Wirtschafts- und Währungsfragen ein hoher Grad der Organisiertheit in der internationalen Politik besteht, ist die Migration und Fluchtursachenbekämpfung bis heute so gut wie kein Thema der internationalen Diplomatie und Koordination geworden. Sie wird meist Hilfsorganisationen überlassen, ist aber nicht Gegenstand internationaler oder zumindest EG-weiter Konferenzen. Dabei hat sich gegenüber den globalen Migrationsströmen die nationale Abschottungspolitik bisher als wenig wirksam erwiesen. Darum bezweifle ich, ob der Weg, den die Bundesrepublik Deutschland heute einschlagen will, das erwünschte Ergebnis bringen wird. Wer kann denn ernsthaft prognostizieren, daß die Flüchtlingsströme künftig abebben werden? Im Gegenteil: viele erwarten zusätzliche Flüchtlingsströme aus den zerfallenden früheren Ostblockstaaten, wenn die Wucht von überwunden geglaubten nationalistischen Konflikten den Bruder/die Schwester zum Feind werden läßt. Wer glaubt denn, daß all diese Menschen geduldig in ihrer Heimat ausharren, bis eine Kugel auch sie und ihre Kinder erwischt? Wer glaubt denn ernsthaft, daß die vielen Schlepper die Liquidation ihrer Firmen beantragen, nur weil die legale Einreise in unser Land für den Flüchtling erschwert wird? Werden nicht vielmehr die Schlepper nunmehr die Gebühren erhöhen? Wird nicht der illegale Grenzübertritt über die grüne Grenze im Osten Hochkonjunktur bekommen? Denn wer dann zu uns gekommen ist, braucht nur sechs Monate sich verborgen zu halten und seinen Fluchtweg zu verschweigen. Danach kann er/sie als sogenannter „Altfall" nicht mehr in sein/ihr Einreiseland abgeschoben werden. Die Bereitschaft, von unseren Freunden zu lernen, ist nicht sehr entwickelt. Die USA, die nur handverlesen Einwanderer hineinlassen, die mit hohen und breiten Zäunen vor den elenden und armseligen Nachbarn aus dem Süden abschotten konnten, ken- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13639* nen gewaltige Zahlen illegaler Zuwanderer. Jüngst sind gar zwei designierte Ministerinnen darüber gestürzt, der Beschäftigung dieser Illegalen Vorschub geleistet zu haben. Darum frage ich, woher denn die Zuversicht stammt, daß eine solche Entwicklung bei uns nicht eintreten würde? Ich komme aus Hamburg, wo in Massenunterkünften auch Flüchtlinge leben, die zum neunten Mal dort eingewiesen wurden, trotz vertraglicher Rücknahmeverpflichtung ihres Herkunftslandes. Ihnen wird schon nach geltendem Gesetz kein Bleiberecht eingeräumt, und sie werden zügig abgeschoben. Trotzdem kommen sie wieder und wieder, bis sie vielleicht einen Job finden, ein paar Sprachbrocken beherrschen und halbwegs leidlich Fuß fassen können — allemal besser als in ihrer Heimat, die ihnen weder Arbeit noch Brot, weder Menschenrecht noch Perspektiven gewähren. Und wer von diesen Elenden legal nicht mehr einreisen darf, wird es illegal versuchen. Wer vom Staat nicht mehr alimentiert wird, wer kein Obdach findet und keine Hygiene, wird sich auf andere Weise Unterkunft und Brot beschaffen müssen. Ich fürchte, mit der geplanten Abschottungspolitik beginnen wir die Augen vor dem Problem des Verschiebebahnhofs von der Legalität zu der Illegalität zu verschließen. Und wir verdecken unsere eigene Ratlosigkeit. Und ich befürchte, es werden in der Bevölkerung Illusionen über die vorgebliche Wirksamkeit der Maßnahmen erzeugt. Was sagen wir aber, wenn die Flüchtlingsströme weiter anwachsen? Was werden wir dann tun? Werden die Ostgrenzen geschlossen, werden elektronische Überwachungsanlagen und Metallzäune errichtet? Dabei waren wir doch eigentlich stolz auf unser europäisches Haus, das wir gerade bauen, und auf seine offenen Grenzen. Soll alles keinen Bestand mehr haben, nur weil es zweifelsohne vorhandene Probleme gibt? Und so frage ich: wie konnte es überhaupt dazu kommen, daß 500 000 sogenannte Altfälle sich über Jahre aufsummierten? Wieso konnten Miethaie sich mit dem Flüchtlingselend und zu Lasten des Steuerzahlers goldene Wasserhähne verdienen? Warum mußten Asylbewerber immer wieder in jenen Stadtteilen untergebracht werden, die selber genug Sozialprobleme hatten? Ich kann es nachvollziehen, daß die Integrationskraft von Eltern und Schulen erschöpft ist, wenn in manchen Grundschulen 70 % der Kinder ausländischer Herkunft sind. Verhehlen möchte ich auch nicht, daß unsere Aufnahmekapazitäten nicht unbegrenzt sind. Aber Abschottung, Ausgrenzung, die Errichtung neuer äußerer oder innerer Mauern darf nicht die Antwort sein. Was mehr denn je erforderlich ist, ist eine internationale Migrationspolitik, welche die Bewegung von Menschenströmen regeln könnte. Dazu gehört auch, daß der Aufklärung entstammende Verständnis der politischen Verfolgung von der staatlichen Repression zu modernisieren. Zum Beispiel muß auch die patriarchalische Unterdrückung und Verfolgung auf Grund von Geschlecht endlich als Fluchtgrund anerkannt werden und nicht nur die staatliche Repression. Die Idee, schlüssige Gesamtkonzepte zu entwikkeln, gewinnt international an Auftrieb. Die Schweiz und Schweden legten Konzepte vor, ebenso die Niederlande. Statt so etwas wie die „Festung Europa" durch Abschottung zu bauen, sollten wir allen klugen Sach- und Fachverstand zusammenführen, um ein humanes und sozialverträgliches Konzept einer Flüchtlings- und Migrationspolitik zu entwickeln inclusive der Fluchtursachenbekämpfung. Wer heute die Verfassung ändert, dem/der sei bewußt, daß es voraussichtlich nie wieder eine Zweidrittelmehrheit für die Wiederherstellung des alten Artikels 16 gibt. Wer heute die Rechtswegegarantie der Verfassung mit einem § 34 a wesentlich einschränkt, nimmt die Präzedenzwirkung und damit die grundlegenden Veränderungen des Rechtstaates in Kauf. Wir brauchen Konzepte und Perspektiven, nicht Abschottung und keinesfalls den asylrechtlichen Overkill. Dr. Konrad Elmer (SPD): Daß es in den 80iger Jahren in der DDR wachsende Oppositionsbewegungen gab, lag nicht zuletzt auch daran, daß wir wußten: das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, daß wir nach einigen Jahren Gefängnis nach Westdeutschland abgeschoben und dort ein sicheres Zuhause finden werden. Das hat uns zusammen mit anderen Umständen den Mut gegeben, im Frühherbst 1989 auf die Straße zu gehen bzw. im Untergrund die sozialdemokratische Partei in der DDR zu gründen. Denn entweder würden wir die Wende schaffen oder, nach zeitlich begrenzter Haft, gesicherte Aufnahme in der Bundesrepublik finden. Auch wenn diese Realität auf anderer Grundlage als dem Asylrecht basierte, gilt mutatis mutandis ein ähnlicher Zusammenhang für die Oppositionellen in Diktaturen rund um die Welt. Wer weiß, daß es im Ernstfall für ihn einen Staat gibt, in dem er gesicherte Zuflucht findet, der kann mutiger agieren. Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist nicht nur die gebotene Beachtung eines Menschenrechts, sondern zugleich ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Unterstützung der Demokratisierung in vielen Staaten der Welt. Weil ich möchte, daß es dabei bleibt, werde ich gegen diesen Asylkompromiß stimmen. Ich betone, „diesen" Asylkompromiß. Auch ich bin um der politisch Verfolgten willen bereit, die Armutsflüchtlinge zurückzuschicken, auch ich bin bereit, im Rahmen eines burden sharings einen Teil der Arbeit des Unterscheidens beider Fluchtmotive im Asylverfahren an unsere Nachbarstaaten, entsprechend ihrem Aufnahmevermögen, zu delegieren. Ich bin aber nicht bereit — wie jetzt vorgesehen — von vornherein und ohne die Möglichkeit richterlichen Einspruchs für besonders gefährdete Personen, alle Flüchtlinge, sofern wir ihren Fluchtweg wissen, aus Deutschland zu verweisen. Denn es kann einen im allgemeinen sicheren Drittstaat geben, der dennoch für einen konkreten Flüchtling unsicher ist, weil dort z. B. besonders freundschaftliche Beziehungen zum Verfolgerstaat bestehen. Ein Flüchtling, der das vor einem deutschen Verwaltungsgericht belegen kann, muß bei uns ins Asylverfahren kommen können. Wir Ostdeutschen haben 40 Jahre lang erlebt, was es heißt, in einem Land ohne Einspruchsmöglichkeiten bei unabhängigen Gerichten leben zu müssen. Wir haben in der Wendezeit nicht so vieles riskiert, um nun 13640* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 die Unfehlbarkeit von Beamten in einem lebensgefährlichen Bereich einzuführen. Freilich, ich nehme zur Kenntnis, daß die meisten meiner ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen das offenbar nur allzu schnell vergessen haben. Als Mitglied in der Gemeinsamen Verfassungskommission meine ich, daß wir die Einklagbarkeit unserer Grundrechte wegen Art. 1 in Verbindung mit der Ewigkeitsklausel Art. 79,3 nicht an fremde Staaten delegieren dürfen, da diese dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und der Kontrolle unseres Verfassungsgerichts entzogen sind. Unsere Grundrechte könnten allenfalls durch eine entsprechende Verfassung der Europäischen Union im Hegel'schen Sinne „aufgehoben" werden. Wenn man es dennoch tut, dürfte zumindestens der Delegierungsakt, die Feststellung eines sicheren Drittstaates, nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit, also nur mit Zustimmung von Teilen der Opposition möglich sein. Zwar ist unsere Beteiligung im Moment durch die Mehrheit im Bundesrat gesichert, aber das kann sich ändern, und dann könnte die einfache Mehrheit — welcher Regierung auch immer — diese Feststellung weiterer sicherer Drittstaaten ohne Rücksicht auf gegenteilige Argumente der Opposition beschließen. Auch dies ein Grund, warum ich hier Bedenken habe. Weiterhin halte ich die Größe der Belastung, die in diesem Zusammenhang auf unsere östlichen Nachbarn zukommt, für unverantwortlich. Man stelle sich vor, nach der Wende wäre die Einheit Deutschlands nicht vollzogen worden und die neuen Bundesländer befänden sich in der Lage der Polen: nämlich aus eigenen Kräften einen demokratischen Rechtsstaat aufbauen zu müssen, mit den alten Juristen und nur wenig neuen, die für so vieles andere gebraucht werden. Wo ständen wir heute, und was würde es bedeuten, eine solche Last aufgebürdet zu bekommen! Ich befürchte, dies wäre unser Ende gewesen. Der frühere polnische Ministerpräsident Rakowski sagte vor wenigen Tagen nach Abschluß des Abkommens über die Rückführung von Asylbewerbern aus der Bundesrepublik nach Polen: „In Polen wird kritisiert, daß Deutschland seine Probleme auf Kosten Dritter lösen will. Leider müssen wir uns damit abfinden, weil die Deutschen sehr viel stärker sind .. . Deutschland läuft Gefahr, als ein wirtschaftlich und politisch starkes Land betrachtet zu werden, das anfängt, den anderen Ländern seine Gesetze aufzuzwingen. Das wird antideutsche Gefühle wecken, von denen bisher nichts mehr zu spüren war." Polen hat für die Bewältigung seiner Asylverfahren z. Z. 36 Bedienstete, darunter 4 Entscheider, die jährlich etwa 500 Verfahren bearbeiten. Noch in diesem Jahr sollen nun zehntausend Flüchtlinge nach Polen zurückgeschickt werden, und wenn dann im nächsten Jahr auch diese Begrenzung noch entfällt, weiß ich nicht, wer das mit gutem Gewissen verantworten will. Ich kann mir nur denken, in den Verhandlungen wurde rücksichtslos ausgenutzt, daß Polen Mitglied der Europäischen Gemeinschaft werden möchte. Bei solchen Zahlen sind m. E. kaum geprüfte, schnelle Abschiebungen gar nicht auszuschließen. Stattdessen sollten wir für eine längere Übergangszeit von 5 bis 10 Jahren weiterhin einen Teil an Flüchtlingen aus diesen Ländern bei uns ins Asylverfahren nehmen. So würde zugleich dem berechtigten Vorwurf, daß kein Flüchtling mehr auf ehrliche Weise politisches Asyl in Deutschland finden könne, entgegengewirkt. Ich habe zu DDR-Zeiten den Wehrdienst verweigert, weil ich den gewaltsamen Tod von Menschen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Schon deshalb werde ich heute nicht einem Gesetz zustimmen, welches das Asylverfahren so regelt, daß möglicherweise einzelne politisch Verfolgte über Kettenabschiebungen zurück in die Hände ihrer Häscher befördert werden, weil unseren Verwaltungsgerichten, trotz überzeugender Hinweise der Betroffenen, verfassungsrechtlich die Hände gebunden sind. Ich kann es nicht, weil jeder Mensch einen unendlichen Wert hat, der nicht gegen anderes „verrechnet" werden kann, auch nicht, falls es zu keiner Neuregelung kommt, gegen eine Bedrohung von rechts. Es muß und wird nach einer Ablehnung zu anderen Regelungen kommen, die dem Kompromiß weithin folgen könnten, nur daß ein Teil dieser Asylverfahren auch weiterhin in Deutschland stattfinden müßten. Auch ich bin zur Veränderung des Asylrechts bereit. Aber nicht zur Inkraftsetzung eines Verfahrens, das, wenn auch nur in begrenzten Fällen, zum Töten von Menschen führen kann, die bei uns Schutz vor Todesängsten suchten. Wenn der jetzige Kompromiß Gesetz wird, wird Deutschland für politische Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat mehr sein. Statt dessen hätten wir in Sachen Asyl den europäischen Schäbigkeitswettbewerb gewonnen. Warum müssen wir Deutschen nur immer von einem Extrem ins andere fallen? Kombinieren wir die vorgesehene Asyl-Wirklichkeit mit dem jüdischen Staat des Jahres 33. Jesus von Nazareth wäre seinen Häschern noch einmal entkommen, über Syrien, die Türkei, Bulgarien, Rumänien und Polen nach Deutschland gelangt. Es gäbe Indizien, daß Polen als sicherer Drittstaat den Juden Jesus auf Grund neuer positiver polnisch-jüdischer Beziehungen wie eine „heiße Kartoffel" ohne Verfahren weiter nach Rumänien schicke, weil Polen wiederum Rumänien zum sicheren Drittstaat erklärt habe. Die Rumänen würden ihn nach Bulgarien abschieben. Von dort käme er in die Türkei, von dort nach Syrien, und die Syrier würden sich mit seiner Auslieferung einen Verhandlungsvorteil am Golan erkaufen. So wäre für den Flüchtling Jesus die ganze Flucht nur ein verlängerter Weg zum römischen Galgen gewesen. Wollen Sie wirklich für ein ähnliches Szenario verantwortlich zeichnen nach dem nur zu bekannten Schema: „Es ist besser, wenn da vielleicht einmal ein politischer Flüchtling durch Kettenabschiebung sterbe, als daß das ganze Volk verderbe" (vgl. Joh. 11,50). Ich kann und will das nicht, sondern fordere einen besseren Kompromiß. Gerlinde Hämmerle (SPD): Niemand, der heute am Rednerpult des Deutschen Bundestages spricht, und niemand, der seine Stimme abgibt, hat sich seine Entscheidung leicht gemacht. Viele haben sich, wie ich, in schweren Gewissensnöten befunden und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13641* haben sich monatelang in schwierigen Diskussionen intensiv und verantwortlich mit allen Details befaßt. Für mich handelt es sich heute um eine der vielleicht ganz wenigen Gewissensentscheidungen, die mir in meinem politischen Leben abverlangt werden. Nach Abwägen aller Gesichtspunkte habe ich mich entschieden, dem Kompromiß zuzustimmen. Denn mein Gewissen sagt mir, daß der Schutz politisch Verfolgter nur dann möglich ist, wenn der innere Friede gewahrt ist. Ist dieses nicht der Fall, dann kann das Parlament beschließen, was es will; die Bevölkerung wird es nicht mehr akzeptieren. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung will eine Regelung der Zuwanderung, dies müssen wir berücksichtigen. Die Lage spitzt sich dramatisch zu. Viele unserer Gemeinden sind nicht mehr in der Lage, die Zuwanderer unterzubringen. Beschlüsse, niemanden mehr aufzunehmen, werden gefaßt, nicht aus Bösartigkeit, sondern aus blanker Not. Natürlich wollen die Bürger und ihre Stadt- und Gemeinderäte den politisch Verfolgten helfen — aber sie können es oft nicht mehr. Die Zuwanderung muß geregelt werden, und die politisch Verantwortlichen müssen den Mut dazu haben. Ein Kompromiß ist normalerweise der kleinste gemeinsame Nenner, und jeder muß nachgeben. Niemals kann eine Seite dabei ihre Maximalforderungen durchsetzen, so auch nicht die SPD. Wir täten gut daran, uns diese einfache Tatsache gelegentlich vor Augen zu halten. Natürlich habe ich Bedenken bei der vorgesehenen Regelung des § 34 a Abs. 2. Aber es war nichts anderes erreichbar. Ich stimme dennoch zu, weil die SPD-Fraktion ihren eigenen Antrag dazu in namentlicher Abstimmung nicht durchsetzen konnte und weil ich sicher bin, daß der mögliche Weg zum Verfassungsgericht die Betroffenen vor Schaden bewahrt. Ob dieser Weg praktikabel ist, wird sich zeigen. Ist er es nicht, wird das Parlament eine Änderung vornehmen müssen. Die Drittstaatenregelung halte ich für vertretbar, da sie einen ersten Schritt auf dem Weg zur europäischen Regelung darstellt, die ich nach wie vor für richtig halte. Für mich heißt das Schutz vor Verfolgung in einem sicheren Lind, das die Menschenrechte und Genfer Flüchtlingskonvention anerkennt. Mein politischer und beruflicher Hintergrund — 25 Jahre Berufsschullehrerin und stellvertretende Schulleiterin einer beruflichen Schule mit bis zu 60 % ausländischen Jugendlichen, — mehrere Klassen im Berufsvorbereitungsjahr für ausländische Jugendliche, darunter viele Mädchen aus Eritrea, die schreckliche Fluchtschicksale hinter sich hatten, — die zentrale Aufnahmestelle in meiner Heimatstadt Karlsruhe, wo ich 15 Jahre im Stadtrat und 5 Jahre davon Fraktionsvorsitzende war, — Stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, die sich wie die anderen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sehr intensiv mit Ausländerfragen befaßt, bringt mich zu Vorstellungen über die Regelung der Zuwanderung, die ich kurz darstellen will: — Bekämpfung der Fluchtursachen, — europäische Lösung über Quoten, — ein gut durchdachtes Einwanderungsgesetz, — doppelte Staatsangehörigkeit, — Erleichterung der Einbürgerung, — verstärkte Integrationsbemühungen, — Ausländerwahlrecht Ich bin davon überzeugt, daß jeder Zuwanderer, der zu uns kommt, für seine Entscheidung einen subjektiv wichtigen Grund hat. Die wenigsten Menschen verlassen ihre Heimat leichtfertig, um mit ihren Familien in der Welt herumzuwandern. Dies ist unbestreitbar. Aber die Anerkennungsquoten, die sehr gering sind, müssen uns doch dazu veranlassen, darüber nachzudenken, ob der subjektive Fluchtgrund des einzelnen der objektive Anerkennungsgrund für den Staat sein kann, der dann das Bleiben ermöglichen muß. Not, Elend, Hunger und Kriege werden immer wieder Menschen aus ihrer Heimat vertreiben. Immer wieder werden sie Schutz und eine neue Lebensperspektive in anderen Ländern suchen. So auch bei uns. Deshalb ist es so wichtig, daß der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" erhalten bleibt. Erhalten bleibt aber auch die Verpflichtung, in verstärktem Maße dazu beizutragen, daß die genannten Fluchtgründe vermindert und einmal ganz beseitigt werden. Dr. Uwe Holtz (SPD): Das Asylthema stellt uns vor ein Dilemma: Einerseits müssen und wollen wir aus moralischer Überzeugung und historischer Verantwortung den in Artikel 16 des Grundgesetzes verankerten Asylrechtsanspruch für politisch Verfolgte bewahren, andererseits erkennen wir angesichts steigender Zuwanderer- und Asylbewerberzahlen, sich erschöpfender Unterbringungsmöglichkeiten, sinkender Akzeptanz in der Bevölkerung und einer von dieser Bundesregierung wesentlich mitzuverantwortenden prekärer werdenden sozialen und wirtschaftlichen Lage im vereinigten Deutschland, daß die bisherige Asylpraxis — und auch die für Aussiedler — nicht wie bisher weitergeführt werden kann. Westdeutschland hat zwischen 1988 und 1991 zusätzlich 3,6 Millionen Menschen unterschiedlichster Herkunft aufgenommen. Die Asylbewerberzahlen haben sich explosionsartig entwickelt: 1987 waren es 57 000, 1988 103 000, 1989 121 000, 1990 193 000, 1991 256 000, und 1992 waren es 438 191. Zur Erinnerung: Nach den mir vorliegenden Zahlen der 256 000 Asylantragsteller im Jahre 1991 wurden 6,9 % als Asylbewerber anerkannt, ca. 8 % stellten einen Folgeantrag, ca. 17 % wurden geduldet, 34 % hatten ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d. h. über 50 % aller abgelehnten Asylantragsteller hatten ein Bleiberecht oder wurden von uns geduldet, ca. 15 % reisten wieder aus, ca. 6 %wurden abgeschoben, bei ca. 18 % war der Verbleib ungeklärt. Offensichtlich berufen sich Zehntausende zu Unrecht auf unser großzügiges Asylrecht. Sie riskieren damit eine Beschädigung des Asylrechts für wirk- 13642 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 lich politisch Verfolgte und die Solidarität mit ihnen. Im Maastrichter Vertragswerk werden die Asylpolitik und die Einwanderungspolitik als „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse" bezeichnet, und in einer Erklärung zur Asylfrage ist die Aufforderung enthalten, „eine gemeinsame Aktion zur Harmonisierung" der Asylpolitik zu beschließen. Nach meinem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, daß sich auch nur ein Land der Europäischen Gemeinschaft der äußerst großzügigen, liberalen, ja zum Mißbrauch einladenden Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland anschließen wird. Deshalb: Wer eine gemeinsame Asylpolitik in Europa will — und dies will ich, auch aus Gründen einer gerechten Verteilung der damit verbundenen Probleme —, der muß zu einer Regelung bereit sein, die unter dem hohen Standard des Grundgesetzes liegt, aber zumindest als Grundlage die Genfer Flüchtlingskonvention haben wird. Allein 1992 betrug die Gesamtzuwanderung nach Deutschland (Asylbewerber, Aussiedler, Angehörige anderer EG-Staaten, Ausländer im Rahmen der Familienzusammenführung und von Werkverträgen, Illegale, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien) ca. 1,5 Millionen Menschen. Legt man eine geschätzte Zahl der Fortzüge von rund 500 000 (1991: 497 476) zugrunde, so summiert sich der positive Wanderungssaldo auf rund 1 Million Zuwanderer. In einer solchen Situation bin ich der Auffassung, daß die Zuwanderung insgesamt gesteuert und begrenzt werden muß. Die Asylfrage stellt dabei nur ein Teilproblem, wenn auch ein wichtiges, dar. Die Asyldiskussion im vereinten Deutschland findet unter schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen statt. Das trübt bei manchen den Blick für die politischen Wirklichkeiten und Notwendigkeiten. Existenzangst und sozialer Neid machen auch anfällig für fremdenfeindliche Kopfverdreher und Volksverführer. Flüchtlinge dürfen nicht zu Sündenböcken für eine auf wichtigen Feldern verfehlte Politik — insbesondere Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot — gemacht werden. Es sind nicht die Flüchtlinge, die Menschen hier arbeitslos machen, es ist eine falsche Politik. Das Asylproblem ist kompliziert, weil seine Ursachen komplex sind. Schwierige Probleme kann man aber nicht mit simplen Antworten lösen. Wer das vorgibt zu können, der ist entweder ein Tor, oder er lügt und führt Böses im Schilde. Es gibt keine Patentlösungen, deshalb tun sich viele von uns mit dem vorliegenden Asylkompromiß schwer. Eine Zustimmung zum vorliegenden Änderungskompromiß von Artikel 16 des Grundgesetzes fällt u. a. deshalb schwer, weil sich die Union in eine der ernsten Sache nicht angemessene und bis heute andauernde Entscheidungsunwilligkeit hineingebissen hat. Weder beim Aussiedlerzuzug noch bei der Erleichterung der Staatsangehörigkeit oder bei Integrationserleichterungen insgesamt war wirkliches Entgegenkommen zu erkennen. Auch die Möglichkeit von Rechtsmitteln in extremen Ausnahmefällen gegen die stante pede erfolgende Abschiebung von Asylbewerbern aus sicher erscheinenden Drittstaaten scheitert an der ideologischen Festgefahrenheit der Union. Zu restriktiv ist die Regierung auch in anderen Bereichen, z. B. der Bekämpfung von Fluchtursachen. Für viele ist das Wort „Asyl" lediglich der Einlaß aus einer armen in eine bessere Welt. Die Armutsprobleme der Welt lassen sich nicht über das Asylrecht bei uns lösen. Deshalb muß die Bundesrepublik und müssen die reichen Industrieländer endlich gegenüber den Entwicklungsländern, Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sinnvolle Beiträge zur Bekämpfung der Fluchtursachen leisten. Asyl und Entwicklung sind oft zwei Seiten einer Medaille. Asylpolitik hat Weltmaßstab. Sie kann nicht einfach von den Ursachen von Flucht abgekoppelt werden. Man hat aber den Eindruck, als ob die Bundesregierung gerade dies wollte, um nicht in eine größere außen- und entwicklungspolitische Verantwortung genommen zu werden. Die Asyldebatte wird von ihr so geführt, als sei Asylpolitik primär Asylrechtspolitik und damit ein mit innen- und rechtspolitischen Mitteln zu lösendes Problem. Das aber ist der Kardinalfehler der deutschen Asylpolitik: ihre Ursachenblindheit. Die Zuwanderungsproblematik kann nur gelöst werden, wenn sie in eine Politik der Fluchtursachenbekämpfung eingebunden ist, die auf die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung in den Fluchtländern selbst zielt. Als Entwicklungspolitiker war ich enttäuscht, daß die Regierungsfraktionen den von mir mitinitiierten und mitgestalteten SPD-Antrag zur „Bekämpfung von Fluchtursachen" abgelehnt haben. Wir haben darin unter anderem eine präventive Entwicklungspolitik, die auf eine nachhaltige, menschenwürdige Entwicklung ausgerichtet ist, eine aktivere Friedenspolitik durch Verbot von Rüstungsexporten außerhalb der NATO, eine konsequentere Menschenrechtspolitik, eine international koordinierte Weltordnungspolitik, einen fairen Nord-Süd-Ausgleich und eine massive Erhöhung der Entwicklungshilfe gefordert. Für mich stellt es ein grobes Mißverhältnis dar, wenn für Asylbewerber in der Bundesrepublik rund 35 Milliarden DM ausgegeben werden, jedoch für Beiträge zur Beseitigung von Not und Armut in mehr als 100 Entwicklungsländern nur 12 Milliarden. Die Regierungsfraktionen haben diesen Antrag, der auch zu einer neuen wirtschaftlichen und sozialen Entspannungspolitik zwischen Arm und Reich aufruft, am 14. Januar dieses Jahres im Bundestag abgelehnt. Diese Ablehnung macht deutlich, daß zwischen den auch in der heutigen Debatte anklingenden Bekenntnissen zu einer besseren Fluchtursachenpolitik und den Taten auf Regierungsseite eine weite Kluft besteht. Offensichtlich gibt es kein weitreichendes Gesamtkonzept. Auch deshalb wird einem die Zustimmung zur Asylrechtsänderung so schwer gemacht. Die meisten Asylbewerber kommen nicht aus Lust und Laune nach Deutschland oder Europa, sondern weil Krieg und Verfolgung, Hunger und Not, Perspektivlosigkeit und Existenzangst sie aus ihren Ländern treiben, oft verstärkt durch die trügerische Hoffnung, im goldenen Westen ein freies, gesichertes und würdiges Leben führen zu können. Viele Asylbewerber Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13643* wissen nichts von den wachsenden Problemen hier — die ja auch, gemessen an den Problemen vieler Herkunftsländer, noch eher bescheiden sind. Man sollte sich darüber im klaren sein: Eine andere Gesetzeslage wird die Situation nur relativ, im Sinne besserer Kontrolle verändern. Der Migrationsdruck wird bleiben. Deshalb dürfen letztlich nicht die Flüchtlinge hier, sondern müssen die Fluchtursachen vor Ort, d. h. in Osteuropa und den Entwicklungsländern, bekämpft werden. Meine Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen. Auf Grund der Diskussionen in meinem Wahlkreis, der Entscheidung des SPD-Bundesparteitags vom November vergangenen Jahres, vieler Zuschriften sowohl in Pro- als auch in Contra-Richtung, der öffentlich geführten Debatte, der Diskussionen im Bundestag und in der SPD-Fraktion selbst sowie eigener Überzeugungen komme ich nach quälenden Überlegungen zu folgendem Ergebnis: Den auf Drucksache 12/4450 vorliegenden Änderungen zum Asylverfahrensgesetz werde ich nicht zustimmen, insbesondere wegen der bedenklichen Abschiebungsmöglichkeiten in sogenannte sichere Drittstaaten und wegen der sehr problematischen Gleichstellung von z. B. dem Europaratsstaat Ungarn und dem in einem fragilen Übergangsstadium zur Demokratie befindlichen Ghana, die beide unter der Rubrik „Sichere Herkunftsstaaten" firmieren. Der Grundgesetzänderung, die eine einschränkende Ergänzung des Asylrechts bedeutet, werde ich schweren Herzens und trotz der zuvor formulierten Bedenken meine Zustimmung nicht versagen, und zwar vor allem aus folgenden Gründen: Wir können in Deutschland nicht alle Verfolgten und Hungernden der Welt aufnehmen. Die Armutsdimension dieser Welt würde selbst ein reiches Land wie (ie Bundesrepublik zermalmen und wohl auch das Asylrecht insgesamt gefährden. Am Ende stünde vermutlich die Zerstörung der Demokratie — die ja vom Wohl und Wehe ihrer Wählerinnen und Wähler abhängt. Eine Änderung des bisher geltenden Asylrechts muß auch aus Gründen einer europäischen Lastenverteilung erfolgen. Es muß zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht und einer gemeinsamen Asylpolitik kommen. Das neue Asylrecht kann nur einen Einstieg in eine umfassendere Zuwanderungsregelung bedeuten. Renate Jäger (SPD): Natürlich ist es für viele SPD-Mitglieder schwer, dem Asylkompromiß zuzustimmen, weil sie als Mitglieder einer auf die soziale Komponente orientierten Partei dem Schutz der Schwachen und damit der Verfolgten einen besonderen Wert beimessen. Die Regelung, die die Väter des Grundgesetzes zum Asyl erarbeitet hatten, ist als eine unmittelbare Reaktion auf die schlimmen Erfahrungen in der NS-Zeit zu sehen, und sie wurde als eine der liberalsten Asylrechtsregelungen in Europa ausgestaltet. Auch in der Praxis hatte sich diese Regelung über viele Jahre hinweg bewährt. Doch der Wegfall von Mauern und Stacheldraht und der Zusammenbruch der diktatorischen unfreien Systeme bewirkten grandiose Veränderungen auf unserem Kontinent. Diese brachten uns die Einheit mit all ihren Umstrukturierungsproblemen für die neuen Länder und mit so manchen, sich wahrscheinlich noch verstärkenden wohlstandsbeschränkenden Auswirkungen auf die alten Länder. Und in dieser für Deutschland so schwierigen Wirklichkeit stieg die Zuwanderung so rapide an, daß man von einer sprunghaft entstandenen neuen Qualität sprechen muß. Eine neue Qualität erfordert einen anderen Umgang mit der jeweiligen Erscheinung — dies lehren uns die Erfahrungen der Geschichte. So ist auch eine andere Herangehensweise an die Regelung des Zuwanderungsproblems notwendig. Natürlich wäre es für mich einfacher und bequemer, weniger quälend gewesen, am uneingeschränkten Asylgrundrecht festzuhalten. Angesichts der neuen Realitäten in Europa und in den Krisenregionen der Welt erweist sich dieses Grundrecht jedoch als änderungsbedürftig. Daher kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, seine inhaltliche Konkretisierung abzulehnen. Zweifelsohne ist der heute zu beschließende Kompromiß nicht die bestmögliche und gerechteste Lösung. Ich mache mir auch keine Illusion darüber, daß eine deutsche Asylrechtsregelung die Flüchtlingsbewegungen in der Welt aufhalten könnte. Globale Probleme können immer nur über Teillösungen schrittweise angegangen werden. Und eine solche kann dieser Kompromiß nur sein. Aber in einem bin ich mir sicher: Wenn der Zustrom von Zuwanderern nach Deutschland ungebremst anhält, besteht Gefahr für die Stabilität des Landes. Es besteht Gefahr für die Demokratie. Wenn vorerst Verwaltungen und Gerichte so überlastet sind, daß wirklich Verfolgten nicht geholfen werden kann, ist das Grundrecht auf Asyl wesentlich eingeschränkt. Bei Weiterentwicklung dieses Zuwanderungsprozesses könnte auch dieser eine Qualitätsveränderung im System hervorbringen, die nicht nur das Asylrecht gänzlich beseitigt, sondern die Rechtsstaatlichkeit generell in Frage stellt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist dabei für mich wichtig: Der Flüchtlingsstrom nach Europa, der zu zwei Dritteln nach Deutschland kommt, bürdet Deutschland auch die meisten Lasten auf. Die Fluchtursache ist jedoch eine Folge des Armutsgefälles in der Welt, des Armutsgefälles zwischen Nord und Süd genauso wie zwischen West und Ost. Dieses ist historisch gesehen, vielfach von den einstigen Kolonialländern mit zu verantworten. Auch die heutigen Industriestaaten Europas wurden und werden ihrer Verantwortung für eine gleichberechtigte Partnerschaft mit den armen Ländern der Welt in verschiedener Hinsicht nicht gerecht. Deshalb sollten auch unter ihrer Verantwortung die Lasten gemeinschaftlich getragen werden. Die lange erhobene Forderung nach einer europäischen Zuwanderungspolitik ist daher mehr als legitim. Nur ist die Situation so, daß die anderen Länder bisher keinerlei Notwendigkeit sahen, freiwillig Verteilungslasten zu übernehmen. Selbst wenn die Drittstaatenregelung für meine Begriffe noch Unzuläng- 13644* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 lichkeiten aufweist, so stellt sie einen Schritt für europäische Regelungen dar, die praktisch von den Interessen unseres Landes her — sagen wir es klar — erzwungen werden. Ich finde dies richtig, weil dies zur gerechteren Verteilung von Verantwortlichkeiten und Belastungen führt und weil in einer jeden Völkergemeinschaft jedes Land seine berechtigten Interessen muß äußern und vertreten können. Der Vertrag mit Polen könnte als eine Art Mustervertrag mit Pilotwirkung Vorbild für Abkommen mit anderen Ländern wie z. B. der Tschechischen und Slowakischen Republik, Ungarn, Österreich oder der Schweiz werden. Das Besondere an ihm sind nicht nur die Hilfen an diese Länder, sondern auch die Übernahmeverpflichtungen von Asylbewerbern durch Deutschland, die das Argument, keiner könne mehr in Deutschland Asyl finden, schon von daher hinreichend entkräften. Deutschland hat nach wie vor das Individualrecht auf Asyl. Die Einschränkung bedeutet, daß Asylsuchende nicht mehr selbst festlegen können, in welchem Land ihnen Schutz gewährt wird. In den jetzt festgelegten sicheren Drittstaaten gelten die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Gestern wurde ich gefragt, ob die SPD, wenn sie diesem Kompromiß mehrheitlich zustimmt, weiter nach rechts gerückt wäre. Man hätte auch fragen können, ob Deutschland durch diesen Kompromiß, wenn wir ihn denn beschließen, weiter nach rechts rückt. Dazu sage ich: durch diesen Beschluß trifft ganz sicher beides nicht zu. Niemand käme auf die Idee, die anderen europäischen Länder, die in ihren Verfassungen kein Grundrecht auf Asyl verankert haben, stünden weiter rechts als Deutschland. Abschließend möchte ich bemerken, daß wir sicher darin sein sollten, daß der heute vorgelegte Kompromiß im Laufe der Zeit Nachbesserungen erforderlich machen wird. Halten wir uns offen für notwendige Veränderungen, die den Verfolgten besseren Schutz gewähren, die die Armut in der Welt vermindern und die Fluchtursachen bekämpfen helfen. Karin Jeltsch (CDU/CSU): Viele Argumente wurden im Laufe dieser Debatte und der langwierigen Beratungen um die Neuregelung des Asylrechts ausgetauscht, mit Zahlen wurde hantiert. Lassen Sie mich als Entwicklungspolitikerin das Augenmerk auf einige Aspekte lenken, die in der Diskussion meiner Meinung nach zu wenig Beachtung fanden. Allein im Monat April 1993 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über 43 000 Asylbewerber registriert. An der Spitze der Herkunftsländer steht Rumänien mit über 12 500 Asylsuchenden. Auf die Staaten Ost- und Südosteuropas entfielen im letzten Monat über 73 % aller Asylbewerber. Sicher, hinter diesen Zahlen verbergen sich menschliche Einzelschicksale. Der Grund für die Flucht liegt in der großen Mehrheit der Fälle in der Suche nach besseren wirtschaftlichen Lebensbedingungen. Die verständlichen Motive derer, die aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik kommen möchten, weil sie sich dort ein besseres Schicksal erhoffen, sind jedoch zum Problem für unser Asylrecht geworden. Dieses Asylrecht, das allein den politisch Verfolgten Schutz und Sicherheit gewähren sollte, wurde zu einem Instrument unkontrollierter Zuwanderung. Die hohe Zahl der Asylbewerber, die die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht erfüllen, geht zu Lasten der politisch Verfolgten. Das Asylrecht ist ein Recht zum Schutz vor politischer Verfolgung, es kann kein Recht zur Beseitigung sozialer Notlagen sein. Die wirtschaftlichen Probleme der Welt können nicht in der Bundesrepublik gelöst werden. Der Ansatzpunkt für eine Lösung der Flüchtlingsproblematik muß deshalb langfristig in der Entwicklung von Lebensperspektiven in den Heimatländern derer liegen, die heute ihr Lebensglück bei uns suchen. Mit einer vernünftigen Politik der Fluchtursachenbekämpfung vor Ort kann zu einer Verringerung des Asylbewerberdrucks bei uns beigetragen werden. Konkret bedeutet dies: Unterstützung der gesellschaftlichen und ökonomischen Reformprozesse in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie in den Entwicklungsländern des Südens durch Wirtschaftshilfe und Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit. Denn Menschen flüchten nicht von dort, wo Wirtschaftsordnungen Raum für Eigeninitiative lassen, wo Rechtssicherheit herrscht, wo die Menschen an politischen Prozessen beteiligt werden, wo Menschenrechte geachtet werden. Die große Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge, die das Asylrecht zum Mittel der Einwanderung von Hunderttausenden machen, erzeugen bei der Bevölkerung eine ablehnende Haltung gegenüber allen Ausländern. Sie bringen auch diejenigen in Mißkredit, für die das Asylrecht geschaffen wurde: die wirklich politisch Verfolgten. Die große Mehrheit der Bürger unseres Landes sagt „ja " zum Asylrecht für politisch Verfolgte, aber „nein" zum Mißbrauch des Asylrechts. Wir müssen in der Bevölkerung das Bewußtsein dafür wachhalten, daß in vielen Ländern der Welt gefoltert wird, daß politische Gefangene ohne Gerichtsverfahren in Kerkern verschwinden, daß Angehörige von Minderheiten wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Für Menschen, die auf Grund krasser Formen von Menschenrechtsverletzungen aus blanker Angst um ihr Leben aus ihrer Heimat flüchten, darf und wird das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden. Bei den Entwürfen, die heute zur Abstimmung anstehen, geht es um die Verhinderung von Asylmißbrauch, nicht um die Einschränkung des politischen Rechts auf Asyl. Es geht um Verfahrensfragen und es geht darum, Spielraum zu schaffen für Menschen, die wirklich in Not und Bedrängnis sind und unseres Schutzes bedürfen. Das ist die kurzfristige Lösung des Problems, die längerfristig durch Ursachenbekämpfung flankiert sein muß. Meine Damen und Herren, weil die Probleme jetzt drängen und wir jetzt handeln müssen, appelliere ich an Sie: Verweigern Sie sich der Lösung nicht, zu der es in der akuten Situation keine wirkliche Alternative gibt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13645* Dr. Uwe Jens (SPD): Ich gehe davon aus, es ging Ihnen allen so: Es gab nur wenige Gesetzesentscheidungen, die mich persönlich so stark bewegt und belastet haben wie die heutige Abstimmung über das Asylrecht, den Art. 16 GG. Es gab aber auch nur wenige Entscheidungen, die von den Bürgerinnen und Bürgern so differenziert beurteilt wurden wie die anstehende Entscheidung des Deutschen Bundestages. Schließlich geht es heute nicht nur um irgendein Gesetz, das bei anderen Mehrheitsverhältnissen schnell geändert werden könnte. Es geht auch nicht um einen beliebigen Paragraphen; es geht um ein Grundrecht, das unsere Verfassungsväter in ihrem Wesensgehalt als unantastbar bewertet haben. Selten ist eine Abstimmung auch deshalb für mich so zu einer Gewissensfrage geworden wie diese. Ich stelle mir manchmal vor, daß dieses Rest-Asylrecht, das geschaffen werden soll, in ganz Europa gelten könnte. Mein Onkel, der 1935 Deutschland verlassen hat, weil er jüdischen Glaubens war, wäre unter diesen Bedingungen nicht aus Deutschland herausgekommen. Die Rechtsprechung in den Niederlanden weist zum Teil aus, daß selbst dort 1936 politische Verfolgung in Deutschland noch nicht anerkannt wurde. 1943 wurde mein Onkel, der in den Niederlanden Asyl bekommen hatte, doch noch von den nationalsozialistischen Schergen abgeholt und in Auschwitz ermordet. Die Freiheit, die unser Land ausgezeichnet hat, stirbt scheibchenweise; sie wird nicht von heute auf morgen durch einen Glockenschlag vom Kirchturm abgeschafft. Aber dieses Land unserer Väter wird durch die heutige Entscheidung wohl ein anderes werden. Die Gewalt eskaliert, und die Toleranz geht immer mehr verloren. Die innenpolitische Entwicklung scheint in eine falsche Richtung zu driften. Die Behauptung, Bonn sei „gleich Weimar" , ist falsch. Aber die Parallelen werden häufiger, und das politische Fehlverhalten der Verantwortlichen ist manchmal unübersehbar. Mit der sog. Drittstaatenregelung wird aus meiner Sicht de facto, nicht de jure das Recht für politisch Verfolgte, Asyl zu beantragen, in unserem Lande abgeschafft. Selbstverständlich erkenne ich, daß es zur Zeit in den Ländern um uns herum keine politische Verfolgung gibt. Aber die Verhältnisse können sich ändern. Und sie ändern sich auch in der Bundesrepublik Deutschland. Grundrechte dürfen nach meiner Meinung aber nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen, nur weil es die jeweiligen politischen, sozialen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern. Es gibt und gab weniger einschneidende Maßnahmen. Die wirksame Verminderung des Problemes wäre aus meiner Sicht auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich gewesen. Die Abschiebung des Problems auf die Städte und Gemeinden durch die Bundesregierung wurde in einigen Ortsteilen zur unerträglichen Belastung. Als Ausweg wäre für mich das „niederländische Modell" ein effektiver Weg gewesen; aber dafür hätte die Bundesregierung die Verantwortung übernehmen müssen. In den Niederlanden ist das Problem jedenfalls ohne öffentlichen Streit zwischen den großen Parteien auf anständige Art und nicht zu Lasten der Flüchtlinge nachweisbar deutlich vermindert worden. Mit der Aussetzung der Verwaltungsgerichtsordnung gem. § 34a Abs. 2 hat die CDU den Rubikon für mich endgültig überschritten und das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Wer nachweisen kann, daß er nicht aus einem Drittstaat kommt, in den man ihn zurückschicken will, hat nicht die Möglichkeit, gegen diesen hoheitlichen Akt vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Die Möglichkeit einer Klage vom Ausland vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Farce. Dennoch wird die Neuerung, die von der CDU/CSU mit Brachialgewalt und aus meiner Sicht mit jeder Raffinesse durchgesetzt wurde, das Problem kaum verändern, geschweige denn lösen. Die Armutsflüchtlinge werden jetzt entweder nicht mehr Asyl beantragen, oder sie verschweigen, woher sie kommen. Sie werden durch unser neues Recht gewissermaßen zum Lügen gezwungen. Da unsere Grenze nicht durch einen „eisernen Vorhang" wieder geschlossen werden kann, werden die Armutsflüchtlinge zum Teil ohne jede Verwaltungskontrolle auf den schwarzen Arbeitsmarkt gedrängt, um sich dort für einen Niedrigstlohn wie in den Vereinigten Staaten zu verdingen. Aus diesen und vielen anderen Gründen kann ich persönlich nicht der Änderung des Asylrechts und der Einfügung des Art. 16a ins Grundgesetz zustimmen. Manchmal kann man sich des Gefühls nicht erwehren, daß wir uns zu einem Nationalstaat zurückentwickeln, und bestimmte politische Kräfte in dieser Republik wollen das auch. Dieser Weg muß jedoch in die Irre führen. Deutschland ist in die Europäische Gemeinschaft fest integriert, und die deutsche Wirtschaft ist ein Teil der Weltwirtschaft geworden. Wer diese Entwicklung bejaht und unterstützt, hätte die Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft und ein Einwanderungsgesetz befürworten müssen. Aber selbst diese kleinsten Schritte in die richtige Richtung stehen heute nicht auf der Tagesordnung. Der konservative Rückschritt, der mit der Abschaffung des liberalen Asylrechts aus meiner Sicht verbunden ist, führt in die falsche Richtung. Er wird unserem Land langfristig mehr Schaden zufügen als kurzfristig Nutzen bringen. Das Problem des zunehmenden Rechtsradikalismus wird auf diese Weise nicht gelöst, sondern neuen Auftrieb bekommen. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): Unser Land kann es sich nicht länger leisten, daß jährlich eine halbe Million Menschen aus wirtschaftlichen Gründen Aufnahme bei uns sucht — bei allem menschlichen Verständnis für das Schicksal der betroffenen Menschen. Es ist deshalb höchste Zeit, daß wir heute gesetzliche Maßnahmen gegen den massenhaften Mißbrauch des Asylrechts ergreifen und daß wir dem schrankenlosen Zutritt hunderttausender Wirtschaftsasylanten in unser Land einen Riegel vorschieben. Der dramatisch voranschreitende Mißbrauch führt nicht nur zu einer Radikalisierung weiter Bevölkerungskreise. Er gefährdet auch die politische Stabilität Deutschlands, das in der ganzen Welt das großzügigste und liberalste Asylgesetz hat — ein Gesetz, das in einer Zeit verabschiedet worden ist, zu der niemand die heutige Situation in Europa und in der Welt voraussehen konnte. 13646* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Alle bisherigen Maßnahmen zur Einschränkung des hunderttausendfachen Asylmißbrauchs haben nicht zu einer Erleichterung der Situation geführt. Im Gegenteil — wenn wir das Asylgesetz jetzt nicht ändern oder ergänzen, müssen wir befürchten, daß bald eine Entwicklung eintritt, die wir nicht mehr im Griff haben, eine Entwicklung, welche die Existenz unseres Staates gefährdet. Diejenigen, die einer unbegrenzten Aufnahme von Asylbewerbern das Wort reden, müssen wissen, daß wir damit nicht die Probleme lösen, die es in den Entwicklungsländern und nun nach dem Umbruch in Europa auch in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion gibt. Das Wirtschaftschaos und die ethnischen Probleme in diesen Ländern schließen vielmehr eine künftige massenhafte Wanderungsbewegung in die Industrieländer der Europäischen Gemeinschaft nicht aus. Um so wichtiger ist es deshalb, daß wir jetzt handeln, bevor es zu spät ist. Das erwarten die Bürger von uns, und die Bürger haben auch ein Recht darauf, daß wir Politiker handeln und die notwendigen Entscheidungen treffen. Und absolut notwendig ist die Änderung des Grundgesetzes, damit der ungebremste Zustrom von Wirtschaftsasylanten unterbunden wird. Der Asylkompromiß eröffnet uns die Perspektive, die Problematik der ungezügelten Zuwanderung in den Griff zu bekommen. Und gleichzeitig stellt er sicher, daß die wirklich Verfolgten auch künftig Schutz bei uns finden, daß tatsächlich politisch Verfolgte auch in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Asyl haben und daß nur unbegründete Asylbegehren abgelehnt werden. Ein Vergleich der Asylbewerberzahlen in der Europäischen Gemeinschaft zeigt deutlich eine einseitige Lastenverteilung. Während in Großbritannien, Frankreich und Italien relativ wenige Asylbewerber Aufnahme finden, trägt Deutschland mit zuletzt ca. 440 000 Asylbewerbern im Jahre 1992 bei einer Anerkennungsquote von 4,3 % die Hauptlast. 70 % aller nach Europa kommenden Asylbewerber begehren Zutritt nach Deutschland. Wir müssen deshalb dringend zu einer Harmonisierung unseres Asylrechts mit dem Recht der übrigen europäischen Länder kommen. Nur eine gemeinsame europäische Regelung garantiert eine gerechte Aufteilung der Lasten. Gleichzeitig müssen wir die gezielte Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern verstärken. Wir müssen — gemeinsam mit den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, mit Japan und den USA — alle Anstrengungen unternehmen, Armut und ineffektive Wirtschaftsstrukturen in den Ländern zu bekämpfen, aus denen die Asylbewerber kommen. Als Abgeordnete haben wir für das Wohl unseres Landes zu sorgen. Wir haben gegenüber unserem Land und seinen Menschen eine besondere Verantwortung, die uns verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk abzuhalten. Ich werde deshalb der Änderung des Grundgesetzes zustimmen in dem Bewußtsein, daß auch nach der Änderung des Grundgesetzes dort weiterhin der Satz steht: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Das heißt: Auch nach dieser Grundgesetzänderung kann all denen Asyl gewährt werden, die tatsächlich politisch verfolgt sind. Der Mißbrauch des Gesetzes aber muß endlich aufhören. Heide Mattischeck (SPD): Asylrechtsdiskussionen sind nicht neu. Besonders die CSU hat das Thema Asyl bereits in den Landtagswahlkämpfen der Jahre 1982, 1986 und 1990 instrumentalisiert, um Ängste zu schüren und Vorurteile zu wecken oder zu verstärken. Nach Ende der Wahlkämpfe verschwand das Thema dann regelmäßig wieder in der Schublade. Anders seit 1991: Die Diskussion wird seitdem ununterbrochen angeheizt. Die Wortwahl ist verräterisch und menschenverachtend: Begriffe wie „Asylantenflut" , „Flüchtlingsschwemme" , „Asylmißbrauch" , „Überfremdung", „Ausländerkriminalität" und „Durchrassung" haben mit dazu beigetragen, ein Klima der Wut und des Hasses zu erzeugen. Ein Klima, in dem gewalttätige Übergriffe und Mordanschläge gegen und an Ausländerinnen und Ausländern zu einer schrecklichen Realität in unserem Lande wurden. Eine zweite Ursache für die Gewalttätigkeit in der Bundesrepublik, die ich in dieser Form nicht mehr für möglich gehalten hätte, liegt in den Auswirkungen der „geistig-moralischen Wendepolitik" seit 1982. Diese Politik der sozialen Kälte hat zu einer rigorosen Umverteilung von unten nach oben, zu massivem Sozialabbau, zu Wohnungsnot, zu Arbeitslosigkeit, zu Ausgrenzung statt Solidarität gegenüber Schwächeren geführt. Zuwanderung muß immer auch gesellschaftlich akzeptiert sein, das ist unbestritten. Es besteht durchaus Handlungsbedarf: Denn seit 1989 ist der Zuwanderungsdruck insbesondere aus Osteuropa in unser Land ganz erheblich gestiegen. Hinzu kommt eine große Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Eine Änderung des Art. 16 löst kein einziges dieser Probleme und schafft kein geeignetes Instrumentarium zur Lenkung von Einwanderung. Die beabsichtigte Grundgesetzänderung ist eine Politik der Abwehr und der Abschottung. Von Politikerinnen und Politikern wird zu Recht erwartet, daß sie reale Entwicklungen zur Kenntnis nehmen und daraus zukunftsorientierte Politik gestalten. Diese Bedingungen erfüllt die Aushöhlung des Art. 16 nicht! Richtig wäre es gewesen, für eine humane Zuwanderungspolitik einen möglichst breiten Konsens auch in der Bevölkerung herzustellen, anstatt Angst und Abwehr zu erzeugen. Die Lichterketten, an denen sich Hunderttausende von Menschen in unserem Land beteiligt haben, sind für mich ein hoffnungsvolles Zeichen gewesen. Für die Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik muß ein Gesamtkonzept im europäischen Rahmen gefunden werden. Daraus entstehende Belastungen dürfen aber nicht ausschließlich von der geographischen Lage einzelner Länder abhängig sein. Unter europäischer Regelung verstehe ich insbesondere nicht, daß wir uns mit einem Ring sicherer Drittstaaten umgeben. Denn damit bürden wir wesentlich ärmeren Staaten wie Polen und der Tschechischen Republik Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13647* diejenigen Lasten auf, die wir meinen nicht mehr tragen zu können. Ein Gesamtkonzept für Zuwanderung muß politisch Verfolgten ohne Einschränkung Zuflucht geben. Es muß Bürgerkriegsflüchtlingen für die Dauer der Fluchtursache Aufenthalt gewähren. Es muß sozial und ökonomisch begründeten weltweiten Wanderungsbewegungen gerecht werden. Unverzichtbare Eckpfeiler dazu sind eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, verstärkte Entwicklungshilfe, keine Waffenexporte, ein Einwanderungsgesetz, die Neuregelung des Staatsangehörigenrechts und der Staatsbürgerschaft und das kommunale Ausländerwahlrecht. Das Asylrecht bleibt zwar mit der geplanten Änderung formal erhalten. Faktisch jedoch wird es abgeschafft, weil seine Inanspruchnahme weitgehend verhindert wird. Illegale Zuwanderung mit all ihren Folgen wird das Ergebnis sein. Ich lehne deshalb die vorliegenden Gesetzentwürfe sowie die Grundgesetzänderung ab. Markus Meckel (SPD): Endlich, sagt man im Land, endlich einigen sich die Parteien, um den Zustrom von Ausländern nach Deutschland zu begrenzen und zu steuern! Nicht wenige sagen auch: um das Ausländerproblem zu lösen. Ich halte letztere Formulierung zwar für falsch, denn es werden sich immer Menschen auf den Weg machen, wenn sie bei sich zu Hause politisch verfolgt sind oder eben auch einfach nur keine Perspektive mehr sehen. Doch klar ist: Wir müssen etwas tun. Wir wollen, daß wirklich politisch Verfolgte bei uns Zuflucht finden können, doch können wir nicht alle aufnehmen, denen es zu Hause schlecht geht. So ist das Wichtigste, das wir leisten müssen, diese Unterscheidungsfindung zu vereinfachen: Wer ist politisch verfolgt — und wir wissen, daß das nur eine kleine Minderheit ist von denen, die zu uns kommen — und wer will bei uns einfach besser leben, was für die meisten nun einfach nicht geht? Deshalb müssen sie nach schneller Entscheidung konsequent abgeschoben werden. Wie das alles zu machen ist, darüber ist den letzten Jahren viel gestritten worden — und es wurde von den Verantwortlichen in Bund und manchen Ländern viel versäumt, was schon längst zu machen war. Alle hoffen nun auf eine Grundgesetzänderung, durch die das Problem gelöst oder zumindest weitgehend entlastet wird. Genau das aber muß ich angesichts dieses Kompromisses grundlegend bezweifeln. Gewiß, die Westeuropäer haben uns mit dem Problem der Zuwanderung bisher schmählich alleingelassen. Was wir brauchen, ist aber ein gemeinsames Herangehen aller europäischen Staaten an dieses zumindest europäische Problem und eine entsprechende europäische Lastenverteilung. Eine nationale Lösung kann es nicht geben. Deshalb ist es gut, wenn jetzt durch das Abkommen mit Polen und — wie geplant — ein entsprechendes mit den Tschechen Regelungen in Angriff genommen werden, die auch unsere östlichen Nachbarn in die Pflicht nehmen. Wir müssen mit ihnen und den Westeuropäern gemeinsam das Problem der Wanderungsbewegung von Ost nach West in Angriff nehmen — und gerade den Polen und Tschechen bei der Lösung der Probleme, die das für sie bedeutet, helfen. Das könnte ein Einstieg in künftige multilaterale Abkommen sein, die hinführen zu europäischen Quotierungen, die den übergroßen Stau von Flüchtlingen in Deutschland abbauen. Insbesondere aber brauchen wir eine große gemeinsame Kraftanstrengung aller westeuropäischen Staaten, um mitzuhelfen, daß die Menschen in ihren Herkunftsländern wieder eine Perspektive haben können. Doch was ist das Problem an der hier heute in Aussicht genommenen Regelung? Unsere östlichen Nachbarn haben in dem schwierigen Transformationsprozeß, in dem sie sich nach dem Zusammenbrechen des Kommunismus befinden, große Schwierigkeiten, mit den großen Flüchtlingsströmen fertig zu werden. Es fehlen weitgehend sowohl die administrativen wie justiziellen Möglichkeiten, die nun mit großer Anstrengung aufgebaut und entwickelt werden müssen. Dazu kommt eine labile innenpolitische Situation, die leicht durch nationalistische Strömungen ins Wanken kommen kann, woran wir als unmittelbare westliche Nachbarn gewiß kein Interesse haben können. Polen hat im letzten Jahr 560 Anträge für einen Flüchtlingsstatus bearbeitet, die Tschechische Republik 2 000. Über Polen aber kamen 1992 schätzungsweise 100 000 Menschen nach Deutschland. Selbst wenn mit deutscher Hilfe sehr schnell Administrationen und Unterkünfte aufgebaut werden und eine entsprechende Asylgesetzgebung verabschiedet wird, wird es Jahre dauern, bis für zehn- oder gar hunderttausende Flüchtlinge solche Möglichkeiten geschaffen werden können, wie sie von der Genfer Flüchtlingskonvention gefordert werden. In Aussicht genommene Übergangsregelungen sind aber so unverbindlich und vage, daß sie die deutsche Politik in Zukunft vor sehr problematische Alternativen stellen werden. Wenn wir in Deutschland eine spürbare Entlastung haben wollen, müßten wir möglichst schnell möglichst viele der — ich bleibe bei Polen und den Zahlen von 1992 — 100 000 über Polen Gekommenen dorthin zurückschicken, wobei sie von dort entweder selbst heimkehren oder abgeschoben werden, falls sie nicht dort einen Asylantrag stellen. Keiner kann heute wissen, wie viele von ihnen was tun werden. Nun gehört es zur Definition eines sicheren Drittstaates, daß in diesem Land die Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch praktiziert werden kann und wird („in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist" GG neu Art. 16a [2]). Polen und die anderen östlichen Nachbarn werden dazu bei so hohen Flüchtlingszahlen jedoch sobald nicht in der Lage sein. Schieben wir aber trotzdem — entsprechend unserem innenpolitischen Druck — mehr Flüchtlinge dorthin zurück, als sie verkraften können, entsteht eine doppelte Gefahr: Zum einen, davon sprach ich schon, könnte es zu einer gefährlichen Instabilisierung der innenpolitischen Lage in diesen Ländern kommen, zum anderen widerspräche es unserem Grundgesetz auch in der veränderten Fassung, und durch eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde die ganze Regelung außer 13648* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Kraft gesetzt (am Rückschub der Flüchtlinge nach Polen und in die Tschechische Republik liegt ja der ganze erhoffte Effekt). Will man diese Gefahren vermeiden und schiebt nur in dem verantwortbaren Maße in diese Länder zurück, wie sie die Möglichkeiten dafür geschaffen haben, wird es in Deutschland kaum eine Entlastung geben. Das heißt, der vorliegende Kompromiß ist eine auf Hoffnung gebaute Scheinlösung, die unseren Problemen vor Ort nicht hilft. Heute will, wie ich glaube, die Mehrheit der Bevölkerung eine Einigung der Parteien auf eine Rechtsänderung, die die Probleme wirklich lösen hilft und die oft ungeheuren Belastungen vor Ort mindert. Ich kann die erwartete und erhoffte Problemlösung oder zumindest Problemminderung in dem vorliegenden Kompromiß nicht sehen und ihm deshalb nicht zustimmen. Ich befürchte sehr, daß die heutige Entscheidung in Verkennung der Lage zwar heute begrüßt wird, sie aber schon nach wenigen Monaten in ganz Deutschland, besonders aber im Osten Deutschlands, zu großen Enttäuschungen führen wird. Die Menschen werden sich getäuscht vorkommen, was die Politikverdrossenheit nur verstärkt und die Demokratie schwächt. Ulrike Mehl (SPD): Die Diskussion über die Änderung des Grundgesetzes in Sachen Asyl ist lang und facettenreich. Ich habe mich manchmal gefragt, was hier eigentlich tatsächlich diskutiert wird. Geht es darum, ein Problem zu lösen oder wenigstens abzumildern, oder geht es um eine politische Kraftprobe? Tatsache ist, daß die CDU/CSU im Bundestag in den 21/2 Jahren, die ich diesem Hause angehöre, nichts anderes getan hat, als eine Änderung im Grundgesetz zu fordern, und dies, obwohl sie weiß, daß diese Änderung keinesfalls den gewünschten Effekt der Zuwanderungsverminderung bringen wird. Alle Vorschläge, die tatsächlich die Kommunen entlasten können, z. B. eine massive Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, kamen von der SPD. Ich glaube, daß die Entscheidung, die heute getroffen werden soll, nicht mehr viel mit den eigentlichen Inhalten des Zuwanderungsproblemes zu tun hat. Vielmehr hat insbesondere die CDU/CSU ein öffentliches Diskussionsfeuer entfacht, das sie selbst nicht mehr zu bändigen weiß, und jetzt geht es nur noch darum, dieses Thema vom Tisch zu kriegen. Daß vor diesem irrationalen Hintergrund inzwischen viele um den Bestand unserer Demokratie fürchten, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich achte ihre Motive, wenn sie sich heute für ein Ja entscheiden. Für mich ist bei einer solchen Entscheidung aber grundlegend wichtig, ob sie geeignet ist, das anstehende Problem zu lösen oder wenigstens in dieser Richtung deutlich zu wirken. Wenn ich mich dazu entschließe, mir bisher wichtige Positionen aufzugeben, weil die Menschen in den Kommunen hier eine Lösung wollen, dann kann ich doch nur etwas zur Entscheidung anbieten, was die Kommunen und damit die Menschen vor Ort entlastet. Genau dies sehe ich bei der heute zu entscheidenden Grundgesetzänderung nicht. Die Kommunen werden morgen, nächsten Monat und auch in einigen Monaten nichts von Entlastung spüren. Im Gegenteil, die Belastungen werden zunehmen, und damit wird auch der Unmut in der Bevölkerung weiter wachsen. Während wir monatelang über eine von der CDU/CSU gewollte Grundgesetzänderung diskutierten, verging kostbare Zeit, Behörden und Vorschriften für Verfahren leistungsfähiger zu gestalten. Ursachen für die enorm emotionale Asyldiskussion in der Öffentlichkeit sind doch im wesentlichen folgende: — Wir haben seit etlichen Jahren einen drastischen Wohnungsmangel. — Unser Wohlstandssystem hat seine ökologischen, wahrscheinlich auch ökonomischen Grenzen erreicht, was durch die deutsche Einheit verschärft wurde. Jetzt muß Wohlstand abgebaut werden. Dies allein ist schon Sprengstoff genug. — Der Abstand zwischen Arm und Reich hat sich in den vergangenen zehn Jahren dramatisch verschärft, wir sind eine Zwei-Drittel-Gesellschaft geworden. — Der Ostblock ist, was ja alle gewünscht haben, zusammengebrochen, und in der Folge sind unsere Ostgrenzen relativ offen. Besondere Bitterkeit in die Diskussion hat die Tatsache hineingebracht, daß die Kommunen für einen großen Teil der Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern aufkommen müssen, und dies in einer Zeit, in der immer mehr kostenträchtige Aufgaben den Kommunen aufgeladen werden. Es geht in der politischen und öffentlichen Diskussion längst nicht mehr darum, daß ein wesentlicher Engpass die Wohnungsnot ist und wir klären müssen, wie dies abzustellen ist, ob wirklich zu viele Asylbewerber im Lande sind und wie wir ihre Begehren nach Asyl schnell überprüfen können. Die Bundesregierung hat sich nicht bemüßigt gefühlt, die Kommunen durch entsprechende Verfahren zu entlasten, sondern sie wollte als einziges Ziel das Grundgesetz ändern und die SPD in die Knie zwingen. Dabei weiß sie genau, daß diese Änderung den Zuwanderungsdrang aus armen Ländern nicht vermindern wird, weil kein Asylbewerber, der sich im Inland meldet, gezwungen werden kann zu sagen, woher er kommt. Er kann also auch nicht abgeschoben werden und ist somit im Verfahren und von Kommunen unterzubringen. Sie weiß genau, daß ein großes Problem in der Dauer der Verfahren liegt. Es ist durchaus normal, daß ein Asylbewerber erst nach einem Jahr zur ersten Anhörung geladen wird. Sie weiß genau, daß der Zustrom aus dem Osten nicht zu stoppen ist, sondern die Menschen wahrscheinlich in großer Zahl in die Illegalität marschieren und damit das Problem auf die Polizei verschoben wird. Warum hat sich die Bundesregierung nicht bemüßigt gefühlt, eigene Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung zu entwickeln und sich endlich mal mit dem Problem der Schlepperorganisationen auseinan- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13649* derzusetzen, statt seelenruhig zu warten, bis es an der Basis kocht? Die SPD muß sich allerdings fragen lassen, warum sie den Bundesparteitagsbeschluß, nämlich wirklich ein Gesetzespaket mit Doppelstaatsangehörigkeit und Option auf ein Zuwanderungsgesetz, unter dem Druck der Verhandlungen nicht durchsetzen konnte. Stattdessen stehen wir heute vor einem vermeintlichen Paket, das eigentlich keines ist, das versucht, unsere Probleme auf Länder mit noch wackeligen Demokratien, nämlich Polen und die Tschechische Republik, abzuwälzen, das unsere Kommunen nicht im notwendigen Maß entlasten wird, das noch nicht einmal die Frage der Finanzierung von Kriegsflüchtlingen klärt. Stattdessen wird im ehemaligen Jugoslawien mißhandelten und vergewaltigten Frauen erklärt, ihre Situation sei kein Grund für Asyl, und desertierte Soldaten werden zurückgeschickt, obwohl man sich ausmalen kann, was denen blüht, und man sich eigentlich über jeden, der nicht mehr mitschießen will, freuen müßte. Wir öffnen die Grenzen mit Freude Richtung Westen, weil wir davon profitieren, im Osten dürfen dagegen nun die Polen und Tschechen versuchen, ihre Grenzen abzuschotten. Wenn dann ein politisch verfolgter Russe seinen Verfolgern in die Hände fällt, weil in Polen die Uhren noch etwas anders gehen, tut uns das dann zwar leid, im Ergebnis hat der Betroffene aber Pech gehabt. Während wir uns hier jahrelang darüber streiten, ob die Flüchtlinge menschenwürdig untergebracht sind, fragt keiner mehr danach, ob dies in Polen der Fall sein wird. Ich weiß, daß wir auf unserem Boden nicht die Probleme dieser Welt lösen können. Ich weiß auch, daß die Bereitschaft unserer Bevölkerung diesen Trend mitzumachen begrenzt ist. Das muß und will ich ernst nehmen. Aber ebenso muß ich den Menschen auch klarmachen, daß diese Änderung im Grundgesetz genausowenig die Migrationsbewegung der Welt aufhalten wird. Ich halte das Grundgesetz durchaus nicht in allen Punkten für unantastbar. Wenn eine GrundgesetzÄnderung Probleme lösen könnte, wäre ich bereit, darüber zu reden. Aber in diesem Fall versuchen die reichen Westeuropäer ihre ureigensten Probleme, statt sie zu lösen, in Richtung Osten weiterzuschieben. Sollen doch die die Mauern bauen, und im übrigen wollen die ja auch mal irgendwann in die EG. Ich habe die große Befürchtung, daß unsere Kommunen auch weiterhin unverändert vor den alten Problemen, wie der Unterbringung ausländischer Mitbürger, stehen werden und die Bevölkerung erkennen muß, daß hier lediglich ein riesiger politischer Machtkampf sein Ende gefunden hat. Wie sich dann der Unmut der Bürgerinnen und Bürger ausdrücken wird, ist wohl nicht kalkulierbar. Ich werde dieser Grundgesetzänderung nicht zustimmen. Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Mit einer größeren Gruppe von SPD-Abgeordneten lehne ich den „ Asylkompromiß " ab, „weil er die Gefahr in sich birgt, daß tatsächlich politisch verfolgte Menschen in Zukunft keinen Schutz mehr bei uns finden werden". Die auch von mir unterzeichnete „Erklärung zur Abstimmung über die Änderung des Artikels 16 Grundgesetz" will ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber auf zwei verfassungsrechtliche Aspekte hinweisen, die in der bisherigen Diskussion nur unzureichend beachtet worden sind. Vielfach wird angenommen, die Drittstaatenregelung des vorgesehenen Art. 16 a Abs. 2 GG gelte nicht ohne weiteres für diejenigen Asylbewerber, die per Schiff oder Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, jedenfalls dann nicht, wenn der Reiseweg nicht festgestellt werden kann. Diese Auffassung hält nach meiner Überzeugung einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Denn Schiffe und Flugzeuge sind nach geltendem Völkerrecht Teil des Territoriums des Flaggenstaates, was sich unmittelbar auf die Feststellung der Strafgewalt auf Schiffen oder in Flugzeugen nach internationalem Strafrecht auswirkt. Deshalb kommt ein Asylbewerber, der auf einem Schiff mit polnischer Flagge oder in einem russischem Flugzeug einreist, unmittelbar über Polen bzw. über Rußland in die Bundesrepublik, ohne daß es der Feststellung des Reiseweges bedürfte. Die behauptete Lücke im neuen „Asylrecht" gibt es also in Wahrheit nicht. Dieses ist wasserdicht. Mit meinem zweiten Hinweis beziehe ich mich auf die Auseinandersetzung um die Verfassungsmäßigkeit des vorgesehenen Paragraph 34a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes. Zutreffend hat mein Fraktionskollege Dr. Hans-Jochen Vogel bei verschiedenen Gelegenheiten und zuletzt in einer gemäß Paragraph 31 der Geschäftsordnung abgegebenen Erklärung darauf hingewiesen, daß die vorgesehene Regelung verfassungswidrig ist. Auch nach meiner Überzeugung ist es mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar, den Gerichten die vorläufige Aussetzung von Verwaltungsakten, die im Falle ihres Vollzugs in zentrale Rechtsgüter eines Menschen eingreifen, ausnahmslos, also auch dann zu verbieten, wenn die Abschiebung offensichtlich rechtswidrig ist, weil der Betreffende entgegen der Feststellung der Verwaltungsbehörde nachweisbar nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist oder weil ihm im konkreten Fall ausnahmsweise im Drittstaat oder in einem Staate, in den er weiter abgeschoben werden kann, politische Verfolgung, insbesondere Folter oder eine sonstige unmenschliche Behandlung, droht. Alle Versuche der SPD-Verhandlungsführer, in Gesprächen mit dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Schäuble und zuletzt auch mit Bundeskanzler Dr. Kohl eine Änderung des Paragraph 34 a Abs. 2 zu erreichen, blieben ergebnislos. Für die verfassungsrechtliche Beurteilung dieses Vorganges scheint mir bedeutsam, daß diesem Konflikt eine diametral entgegengesetzte Auslegung des vorgesehenen Grundgesetzartikels 16a Abs. 2 Satz 3 zugrunde liegt. Dieser lautet: „In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden" . Die SPD versteht 13650* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 diesen Satz so, daß er nur erlaubt, daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden, keineswegs aber gebietet, daß solche Maßnahmen nicht im Einzelfall von den Gerichten ausgesetzt werden können. Im Gegensatz dazu hat Dr. Schäuble unter Überreichung eines gutachtlichen Vermerks gegenüber dem SPD-Fraktionsvorsitzenden HansUlrich Klose die Auffassung vertreten, die einfachrechtliche Norm des Paragraphen 34 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz werde durch den neuen Artikel 16 a Abs. 2 Satz 3 GG abgedeckt. Damit steht fest, daß der vorgesehene Artikel 16 a GG in einem zentralen Punkt von der Regierungskoalition einerseits und der SPD-Fraktion andererseits völlig unterschiedlich verstanden wird. Die scheinbare Einigung über den Wortlaut des neuen Grundgesetzartikels ändert also nichts daran, daß über dessen Inhalt ausweislich des vorliegenden Schriftwechsels ein offener Dissens besteht. Einer Grundgesetzänderung, über deren Inhalt die beiden größten Bundestagsfraktionen in einem entscheidenden Punkt uneinig sind kann ich nicht zustimmen. Alfons Müller (Wesseling) (CDU/CSU): Um es gleich vorweg deutlich zu machen: Ich werde heute für die Ergänzung des Grundgesetzes stimmen. Nach meiner Erfahrung — besonders als langjähriger Bürgermeister der Stadt Wesseling — kann es nicht länger bei der bisherigen Praxis bleiben, wonach in immer größerer Zahl Asylbewerber unberechtigt und unkontrolliert in unser Land strömen. Als langjähriger ausländerpolitischer Sprecher der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, CDA, von 1980 bis 1990, habe ich mich immer wieder für eine rationale und ethisch verantwortbare Asylpolitik eingesetzt. Die unter meiner Leitung verfaßten Diskussionspapiere, ausländerpolitischen Leitsätze und Vorschläge zur Änderung des Ausländerrechts machen das ebenso deutlich wie meine Reden im Deutschen Bundestag. In den vergangenen 12 Jahren war sicherlich die Diskussion der Flüchtlingsprobleme und die Flüchtlingspolitik auf Bundes- und Landesebene oft zu sehr von kurzfristigen Reaktionen auf einzelne Probleme und Entwicklungen geprägt. Viele von uns haben lange Zeit geglaubt, man könne mit Einzelmaßnahmen dem schwierigen Problem der Asyl- und Flüchtlingspolitik gerecht werden. Das hat sich leider als ein Trugschluß erwiesen. Auch ich habe über Jahre hinweg geglaubt, wir würden ohne Grundgesetzänderung den Zustrom sozial verantwortlich steuern können. Spätestens jedoch seit dem Zerfall des Kommunismus ist die Zahl der nicht begründeten Asylsuchenden so sprunghaft angestiegen, daß selbst unser Land, das mit Recht als eines der reichsten und leistungsstarken Industrieländer gilt, mehr und mehr überfordert wird. In der oft emotional geführten Debatte wird gern übersehen, daß wir neben den fast 500 000 Asylbewerbern weitere hunderttausende Übersiedler aus den ehemaligen Ostblockländern Jahr für Jahr aufnehmen. Hinzu kommt, daß Deutschland bislang die meisten Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aufgenommen hat und weiter aufnimmt. Im Vergleich zu den anderen Nachbarländern haben wir am meisten geholfen. Ich habe immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß jeder Mensch auf der Welt, der im Sinne von Art. 16 GG aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wird und Gefahr für Leib und Leben zu befürchten hat, bei uns in Deutschland Schutz und Unterkunft finden muß. Dieses Grundrecht bleibt auch nach der heute zu beschließenden Grundgesetzänderung erhalten. Wir können aber nicht länger das ganze Elend dieser Welt, vor allem Armut und materielle Not, bei uns in Deutschland lösen. Wenn über 90 % aller asylsuchenden Menschen, ohne verfolgt zu sein, zu uns kommen, da sie bei uns eine bessere Lebensperspektive sehen, so ist das zwar menschlich verständlich, überfordert jedoch total unsere wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten. Gerade weil wir das Asylrecht in seinem Kern erhalten wollen, müssen wir eine Überforderung unserer Hilfsmöglichkeiten unbedingt vermeiden. Es kann auch nicht richtig sein, daß Menschen in großer Zahl ihre Heimat verlassen müssen, um anderswo und außerhalb ihres Kulturkreises besser leben zu können. Unsere Aufgabe muß es sein, die Fluchtursachen zu beseitigen helfen. Mit aller Konsequenz müssen wir uns darum bemühen, — die Achtung der Menschenrechte in allen Ländern der Welt zu fördern, — zur Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen beizutragen, — mitzuhelfen, durch gezielte Entwicklungspolitik Armut und materielle Not zu überwinden. Deutschland hat auf Grund seiner Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus das liberalste Asylrecht der ganzen Welt. Es kann aber nicht länger sein, daß 70 % aller Flüchtlinge Aufnahme bei uns suchen und bislang auch finden. Kriminelle Schlepperbanden beuten oft schamlos die Not der armen Flüchtlinge aus und bringen die Menschen in unverantwortlicher Weise in unser Land. Die Folge ist, daß die hoffnungslos überforderten Kommunen gar nicht mehr in der Lage sind, die betroffenen Menschen menschenwürdig unterzubringen. Ich schäme mich für die Verhältnisse in manchen Notunterkünften. Das ist oft unmenschlich und hat mit unseren christlich-sozialen Grundsätzen nichts mehr zu tun. Es muß ganz besonders Aufgabe der Unionsparteien mit ihrer Bindung an das christliche Verständnis vom Menschen sein, durch eine rationale und ethische verantwortbare Flüchtlingspolitik die in den vergangenen Jahren aufgetretenen scheinbaren Widersprüche zwischen ethischen Grundsätzen und christlicher Nächstenliebe einerseits sowie praktisch-politischen Erfordernissen andererseits zu überwinden. Jede andere Politik läßt nicht nur die Probleme ungelöst und führt zu einer Spaltung unserer Gesellschaft, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13651* sondern trägt auch zu einer weiteren Aushöhlung christlicher Wertvorstellungen im Bewußtsein der Bevölkerung und damit zu einer Verschärfung der Sinn- und Wertkrise in unserer Gesellschaft bei. Ich stehe uneingeschränkt zum Asylkompromiß und gebe den heute zu beschließenden Gesetzen meine Zustimmung. Peter Paterna (SPD): Der Parteienkompromiß der SPD mit den Koalitionsfraktionen vom 6. Dezember 1992, für uns ergänzt durch den Parteiratsbeschluß vom 14. Dezember, ließ grundlegende Veränderungen in den letzten 5 Monaten weder vor Einbringung der Gesetze noch in den Einzelberatungen zu. Auch die Sachverständigen konnten in den Anhörungen mit ihren Einwänden und Anregungen keinen prägenden Einfluß auf die Gesetzgebung mehr nehmen. Ich habe großen Respekt davor, mit welcher Gründlichkeit und Hartnäckigkeit unsere Verhandlungsführer in der Zwischenzeit gearbeitet haben. Die wesentlichen Gründe für meine Ablehnung liegen aber nicht in den Details, die heute zur Beschlußfassung anstehen, sondern bereits im „Parteienkompromiß" von Anfang Dezember und seiner Vorgeschichte. CDU und CSU haben nachweisbar die Asylproblematik angeheizt und demagogisch verkürzt. Am entlarvendsten ist für mich das Zitat des früheren CDU-Landesvorsitzenden von Niedersachsen, Stock, der an einem Wahlabend sagte: „Das Thema Asyl hat uns gutgetan." Auch die „SPD-Asylanten" des damaligen CDU-Generalsekretärs Rühe sind noch in Erinnerung. Auch mit Begriffen wie „Asyl-Tourismus", „Scheinasylanten", „multikriminelle Gesellschaft" und ähnlichen Formulierungen ist in der Bevölkerung das Klima aufgeheizt und geistig vergiftet worden. Die Wortwahl hat einen Eindruck erzeugt, als bräche eine existenzbedrohende Naturkatastrophe über uns herein. Gleichzeitig führte die CDU/CSU eine Debatte um den Art. 16 GG, in der sie den Eindruck erweckte, sie verfüge über Patentrezepte, wie wirksame Dämme gegen diese Naturkatastrophe gebaut werden könnten, wenn nur die SPD zu einer Grundgesetzänderung bereit wäre. Für mich besonders ärgerlich ist, daß sich die SPD diese Debatte in dieser Form hat aufzwingen lassen, statt alles daranzusetzen, die Demagogie dieser Kampagne zu entlarven. Statt dessen haben wir uns in eine abstrakte Diskussion über die Frage verwickeln lassen, ob wir bereit wären, Art. 16 GG zu ändern oder nicht, ohne daß über viele Monate die Koalition in der Lage gewesen wäre, überhaupt einen konkreten Änderungsvorschlag zu präsentieren. Wer immer welchen Teil der Verantwortung für wachsende Ausländerfeindlichkeit in unserem Land zu tragen hat: Für mich sind am erschreckendsten nicht die wenigen tausend potentiellen Täter, die aktiv zu Mord und Mordversuch bereit sind. Viel erschreckender ist, daß diese potentiellen Mörder sich als Erfüllungsgehilfen einer dumpfen Ausländerfeindlichkeit in wachsenden Teilen der Bevölkerung betrachten können, die diese Exzesse zwar verurteilt, unseren demokratischen Rechtsstaat aber für zu schlapp hält, mit diesem als Existenzbedrohung empfundenen Problem fertig zu werden, und für rechtsradikale Angriffe auf „das System" empfänglich wird. In dieser psychologischen Situation wären die Parteien zwar schlecht beraten gewesen, die Sorgen und Ängste der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen und das Problem zu verniedlichen. Niemand kann eine ständig wachsende Zuwanderung unbegrenzt einfach hinnehmen und verantworten. Es wäre aber erforderlich gewesen und ist weiterhin erforderlich, die Problembeschreibung zu versachlichen sowie die Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen nüchtern zu definieren. Dazu gehören folgende Tatsachen: — Deutschland hätte die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Menschenrechtskonvention und anderer völkerrechtlich bindender Verträge auch dann zu beachten, wenn es ein Grundrecht auf Asyl bei uns gar nicht gäbe. — Jeder Versuch, den Großteil der nach Deutschland strebenden Flüchtlinge bereits an den Grenzen aufzuhalten, ist unrealistisch (offene Grenzen in der EG; 1 100 km „grüne Grenze" mit Polen und der Tschechischen Republik). — Wer seine Gesundheit und sein Leben und das seiner Kinder nicht durch politische Verfolgung, sondern aus wirtschaftlicher Not bedroht sieht und deshalb seine Heimat verläßt, handelt nicht unmoralisch und verwerflich. — Wer über das Asylrecht einen Aufenthalt in Deutschland zu erreichen versucht, tut dies auch deshalb, weil ihm anders als in anderen Ländern legale Alternativen nicht angeboten werden. — Nicht jeder, dem im Verwaltungsverfahren die Anerkennung als Asylbewerber verweigert wird, hält sich anschließend rechtswidrig und mißbräuchlich in Deutschland auf. Die geringe Anerkennungsquote, mit der Stimmung gemacht wird, wäre um ein Mehrfaches derjenigen zu ergänzen, die sich auf Grund anschließender Gerichtsbeschlüsse und insbesondere eines Bleiberechts aus diversen anderen Gründen legal bei uns aufhalten. — Wer mit Zuwanderungszahlen politischen Handlungsdruck erzeugt, sollte fair genug sein, auch die Abwanderungszahlen von Ausländern zu nennen. — Wer die Problematik der stark wachsenden Zahlen der Asylbewerber insbesondere auf dem Hintergrund mangelnden preiswerten Wohnraums, hoher Arbeitslosigkeit und knapper Sozialhilfemittel betrachtet, muß Abstand davon nehmen, allein eine Reform des Asylrechts zum Allheilmittel zu erklären. Gefordert wäre vielmehr eine umfassende Kriegsfolgen-Schlußgesetzgebung einschließlich der Revision eines völlig überholten Artikels 116 GG, ein zeitgemäßes Einbürgerungs- und Zuwanderungsrecht. — Eine objektive Grenze dafür, wann „das Boot voll" ist, gibt es nicht. Sie liegt in der subjektiven sozialen Befindlichkeit der Einheimischen: Für viele Menschen in den neuen Bundesländern war ein Ausländeranteil von 1 % schon zu hoch. — Es muß immer wieder bewußt gemacht werden, daß ständig 500 Millionen Menschen auf der Welt mit steigender Tendenz auf der Flucht sind, weil 13652* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 ihre Existenz bedroht ist, und daß dazu mindestens 15 bis 20 Millionen Menschen gehören, die nach der Definition des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen politische Flüchtlinge sind. Die Frage an Deutschland kann deshalb nicht sein, ob wir überhaupt Flüchtlinge aufzunehmen bereit sind, sondern wieviele es unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung sein müssen und in der jeweiligen ökonomischen Lage sein können. Es geht also nicht um alles oder nichts, sondern um ein vertretbares Maß. — Wer die Kosten der Zuwanderung addiert, müßte fairerweise die Einnahmen gegenüberstellen: Nach Untersuchungen auch konservativer Wirtschaftsinstitute unter dem Strich eine positive Bilanz für die deutsche Volkswirtschaft. — Es sollte auch der unterschwellige Eindruck vermieden werden, als hätten die flüchtenden Menschen im Grunde selbst schuld. Von vielfältigen anderen Ursachen abgesehen, kann uns die Tatsache nicht erspart bleiben, daß viele Fluchtursachen insbesondere in der sogenannten Dritten Welt von den Industrienationen mit zu verantworten sind. Jedenfalls muß das Bewußtsein dafür gestärkt werden, daß es in unserem wohlverstandenen Eigeninteresse liegt, nicht allen Einfallsreichtum darauf zu konzentrieren, Flüchtlingsströme an unseren Grenzen abzuwehren, sondern die Ursachen an den Quellen zu bekämpfen. Auch dies kann nicht zum Nulltarif zu haben sein, sondern fordert Opfer, für deren Bereitschaft die Politik das notwendige Verständnis zu vermitteln hat. — Außerdem ist immer wieder dafür zu werben, daß man wesentliche Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates nicht aus Opportunitätsgründen aufgeben darf, weil nach einem ersten Mal erfahrungsgemäß die Hemmschwelle für einen zweiten und dritten Fall herabgesetzt wird, so daß ein Erosionsprozeß in Gang gesetzt wird, der später auch diejenigen treffen kann, die sich zunächst einen Vorteil erhofften. Wer diese Tatsachen nicht einer breiten Bevölkerungsmehrheit bewußt macht, hat keine Chance, akzeptable Lösungen zu finden. Der wird vielmehr von einem als ungenügend empfundenen Eindämmungsversuch zum nächsten getrieben werden. Und solange die CDU/CSU glaubt, mit der Emotionalisierung gegen Ausländer parteitaktische Vorteile zu erringen, kann er noch so willfährige Kompromisse schließen — er wird der nächsten Diffamierung nicht entgehen. Am verheerendsten ist, daß das Ausländer- und Asylrecht zum Blitzableiter gemacht wird, um von viel wichtigeren und grundlegenden Fragen abzulenken: In den Menschen wächst die Angst um die Zukunft aus Unsicherheit. — Viele haben konkrete Sorgen wegen wachsender Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Einsamkeit und mangelhafter Versorgung im Alter. — Bindungen an familiäre und soziale Milieus lösen sich auf. — Wenn der wirtschaftliche Wohlstand stagniert oder sogar sinkt, schwindet die Hoffnung der Benachteiligten auf Besserung und wächst die Sorge der Privilegierten und Erfolgreichen um den sicher geglaubten Besitzstand. — Die sozialen Sicherungssysteme werden brüchig, die Produktivität wächst schneller als die Absatzmärkte, die Kannibalisierungseffekte im Wettbewerb der priviligierten Industriestaaten untereinander nehmen zu, Billiglohnländer mit industriellem Know-how gibt es jetzt nicht nur in Fernost, sondern auch in der Nachbarschaft insbesondere Deutschlands. Das sind einige der wahren Gründe, die bei vielen zu Panikreaktionen gegenüber Ausländern führen. Es gibt viele tiefgreifende Ursachen für berechtigte Besorgnisse unserer Bürgerinnen und Bürger: — Die immer offensichtlicher werdende Konzeptlosigkeit für eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung und die daraus resultierende Angst vor unbeherrschbar wachsender Weltbevölkerung mit wachsenden Verteilungskämpfen und Flüchtlingsströmen. — Dazu die wachsende Ahnung, daß wir mit unserer Art des Wirtschaftens als Grundlage unseres Reichtums die Lebensgrundlagen auf der Erde nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch bei uns zerstören. — Dazu noch vor unserer westeuropäischen Haustür nicht mehr das simple Erklärungsmuster der Blocksysteme, sondern zusammenbrechende Volkswirtschaften mit lange aufgestauten und jetzt explodierenden ethnischen und religiösen Konflikten und die Ahnung, daß Somalia, Berg-Karabach und Jugoslawien keine einzelnen rasch vorübergehenden Betriebsunfälle sind, sondern Vorboten eines wachsenden Chaos, das unsere Stabilitätsinseln bedroht .. . Es gibt also wahrlich genug Grund, sich Sorgen zu machen, Angst zu haben. Nur allzu verständlich, daß unsere Bevölkerung nach Konzepten, Orientierung, Lösungskompetenz in der Politik verlangt. Nur allzu verständlich, wenn sie sich enttäuscht von einer unfähigen Regierung und einem scheinbar alternativlosen Mitwursteln der Opposition abwendet. Aber wer glaubt, mit einer Zustimmung zu diesem Asylkompromiß neue, positive Signale zu setzen, die Wende zum Besseren einzuleiten, die „Politikverdrossenheit" abzubauen, täuscht sich und die Öffentlichkeit, verschafft sich mal wieder eine kurze Atempause, um anschließend den Niedergang noch zu beschleunigen. Ich habe Verständnis für die Bevölkerung, die Handlungsfähigkeit bewiesen sehen möchte. Aber wenn die Einigung auf einen Kompromiß zum Selbstzweck wird und die tatsächlichen Inhalte kaum noch eine Rolle spielen, geht es an die Substanz unseres Politikverständnisses. Dann wursteln wir von Scheinlösung zu Scheinlösung, vernebeln die eigentlichen Konfliktursachen, lenken das Interesse statt auf neue Konzepte auf alte Sündenböcke. Und dabei demontieren wir um einer medienwirksamen Verschnaufpause Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13653* willen die Grundlage unseres Staates, nämlich die Prinzipien unserer Verfassung: — Das Rechtsstaatsprinzip, nach dem alles Verwaltungshandeln von unabhängigen Gerichten überprüfbar ist, wird aus Opportunitätsgründen für bestimmte Fallgruppen außer Kraft gesetzt, ohne den Mut zu haben, diese Demontage offenzulegen und Art. 19 Abs. 4 GG zu ändern. — Gegen die Bestimmung, nach der ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt nicht angetastet werden darf, wird verstoßen, ohne den Mut zu haben, Art. 19 Abs. 2 GG zu ändern. — Da bastelt man unter selbst erzeugtem Einigungsdruck einen Art. 16a GG, der unabhängig vom inhaltlichen Standpunkt nach Auffassung aller Verfassungsrechtler eine Mißgeburt ist. — Da läuft man zumindest Gefahr, bei der Umsetzung dieses sogenannten Asylkompromisses gegen Art. 1 und 2 unserer Verfassung zu verstoßen. (Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Art. 1 Abs. 2 GG: „Das deutsche Volk bekennt sich darin zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. " Art. 2 Abs. 2 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.") So gesehen ist die Beschlußlage zum Asylrecht am heutigen Tag kein einmaliger Vorgang, sondern hat Methode: Erst wird ein objektives Problem von den Konservativen auf Stammtischniveau vereinfacht und gleichzeitig aus parteipolitischem Egoismus in der Bedeutung übertrieben, dann eine Scheinlösung propagiert und die SPD mit öffentlichem Druck zur angeblich alternativlosen Mittäterschaft verleitet. Und wir lassen uns in immer kürzeren Abständen darauf ein, dem Publikum Regierungs- und Handlungsfähigkeit nach konservativem Strickmuster vorzugaukeln. — Früher der Radikalenerlaß, die Antiterrorgesetzgebung, — kürzlich die Unterstützung im Golfkrieg, die Scheinlösungen gegen Kriegswaffenexporte, — heute die Demontage des Asylrechts ohne konstruktive Alternativen, — morgen die Bundeswehr als bewaffneter Friedensschaffer ohne Konzept für die Behandlung mindestens 20 weiterer vergleichbarer akuter Krisenherde, — übermorgen der große Lauschangriff als angeblich wirksame Waffe gegen das organisierte Verbrechen... Gegen diese Methode, durch immer neue Gesetzgebung Handlungsdefizite der Regierung zu vertuschen, durch immer neue Scheinlösungen von den eigentlichen Ursachen und der Notwendigkeit für neue Konzepte abzulenken und den Regierten unangenehme Wahrheiten zu ersparen und dabei aus Opportunitätsgründen Verfassungsgrundsätze zu demontieren — gegen eine solche Entwicklung ist nach meiner Überzeugung spätestens ab heute im Parlament grundsätzlicher Widerstand geboten. Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Von mehreren Rednern der SPD ist heute mehrfach hervorgehoben worden, daß man es sich nicht leicht gemacht hätte. Wenn man die Zerstrittenheit in der SPD sieht, so ist das in der Tat richtig. Aber umgekehrt ist es nicht zulässig, aus der großen Einigkeit der Haltung der Union den Schluß zu ziehen, wir hätten es uns leichtgemacht. Auch bei uns hat es Debatten gegeben, z. B. über die Frage, ob es notwendig und sinnvoll ist, das individuelle Grundrecht auf Asyl durch eine institutionelle Garantie zu ersetzen. Ich nehme für meine Kollegen und mich jedenfalls in Anspruch, daß wir es uns sehr wohl schwergemacht haben. Manchmal habe ich im übrigen während der Debatte heute den Eindruck gehabt, daß einige Vertreter der Opposition es sich zu leicht machen. Es ist nämlich relativ leicht, hohe moralische Ziele gesinnungsethisch zu vertreten, denen keiner im Prinzip widersprechen möchte. Wie schön wäre es, wenn wir alle Probleme dieser Welt auf unsere Schultern laden könnten! Aber unseren Kräften sind Grenzen gesetzt. Diese Einsicht ist oft viel schwerer. Noch schwerer ist die Beantwortung der Frage, wie all die Menschen, die zu uns kommen wollen, hier Arbeit und Wohnung bekommen sollen und wie wir mit ihnen ein friedliches Zusammenleben gestalten. Wie sollen angesichts der großen Probleme in unserem Land auf Dauer die Sozialleistungen finanziert werden? Die Anerkennung der Wahrheit unserer begrenzten Kräfte ist die Vorausetzung jeden ethisch verantwortlichen Handelns. Es ist moralisch wenig überzeugend, die Forderung nach uneingeschänkt offenen Grenzen zu erheben — ohne zu sagen, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Moral muß sich in der Wirklichkeit bewähren. Ihr Kollege Wartenberg hat dazu in der Debatte vom 4. März 1993 zutreffend ausgeführt: Der universelle individualrechtliche Anspruch sollte die Bundesrepublik Deutschland deutlich von der Vergangenheit abheben. Auf der anderen Seite ist dieser universelle Anspruch immer eingegrenzt worden. Würde der Anspruch eingelöst, würde das Asylrecht nicht mehr funktionieren .. . Unser Verfassungsartikel hat letzten Endes immer mehr versprochen, als er halten konnte. Was wir heute beschließen, ist nicht die Abschaffung, sondern die legitime Einschränkung eines Grundrechtes. Eines der Hauptargumente von Teilen der Opposition gegen den Asylkompromiß besteht in der „Drittstaatenregelung". Sie mache es, so lautet das Argument, de facto unmöglich, das Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen, da die Bundesrepublik von sicheren Drittstaaten umgeben ist. In Wahrheit aber ist diese Regelung nur ein Versuch, die anderen Staaten Europas mit in die Verantwortung bei der Bewältigung der Wanderungsbewegung einzubinden. Die Wirksamkeit dieser Regelung, das hat der Kollege Wartenberg ebenfalls gezeigt, wird schon dadurch begrenzt, daß der Staat, der einen Asylbewerber 13654* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 abgibt, dem Aufnahmestaat nachweisen muß, daß er zuständig ist. Schon deshalb wird es keine Abschottung geben. Im übrigen verweise ich auf die Rede des Kollegen de With vom Vormittag, der sich mit den entsprechenden kritischen Anmerkungen des Kollegen Hirsch eindrucksvoll auseinandergesetzt hat. Im übrigen hat es die Opposition versäumt, den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen vom 7. Mai 1993 gerecht zu würdigen. Er ist Beweis dafür, daß wir die Zuwanderungsprobleme nicht auf dem Rücken der Nachbarn austragen wollen, sondern eine faire europäische Lastenteilung anstreben. Im einzelnen sind vier Punkte hervorzuheben: Erstens. Die Bundesrepublik Deutschland wird keine Personen rücküberstellen, die vor dem Inkrafttreten des neuen deutschen Asylrechts über Polen nach Deutschland gelangt sind. Zweitens. Im Jahre 1993 wird die Zahl der zurückzuführenden Personen auf 10 000 begrenzt. Drittens. Deutschland hat sich verpflichtet, bei außergewöhnlichen Ereignissen, die zu einem sprunghaften oder massiven Zustrom von Zuwanderern auf das Gebiet der Republik Polen führen, bestimmten Gruppen dieser Personen die Einreise zu gestatten. Viertens. Deutschland gewährt der Republik Polen in erheblichem Umfang finanzielle Leistungen zum Aufbau von Einrichtungen zur Aufnahme und zum Aufenthalt von Flüchtlingen und Asylbewerbern, zur Sicherung der polnischen Grenze sowie zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen. In den Jahren 1993 und 1994 wird Deutschland der Republik Polen eine Finanzhilfe von insgesamt 120 Millionen DM gewähren. Diese Vereinbarung ist in Polen mehrheitlich als faire Vereinbarung angesehen worden. Die auflagenstärkste polnische Tageszeitung „gazeta wyborcza" hat etwa geschrieben: Die deutsche Hilfe gibt uns die Chance, dieses Problem auf eine zivilisierte Art und Weise zu lösen. In Polen hat man erkannt, daß die Annäherung an Europa auch Pflichten und Lasten mit sich bringt. Daß die Bewältigung dieser Aufgabe unsere Sensibilität und Hilfsbereitschaft in besonderer Weise erfordert, ist klar. Bundesminister Seiters ist dafür zu danken, daß die Bundesregierung dies erkannt und entsprechend gehandelt hat. Auch aus meiner Tätigkeit in der Deutsch-Polnischen Gesellschaft heraus möchte ich uns alle ermutigen, auch in Zukunft unsere Augen vor den Schwierigkeiten in Polen nicht zu verschließen und die demokratische Stabilität unseres Nachbarlandes als hohes Gut in unserem ureigenen Interesse anzuerkennen. In der „Zeit" hat Martin Klinst die deutsch-polnische Übereinkunft als modellhaft gewürdigt: Der Vertrag zeigt vorbildlich, wie künftig eine europäische Lastenverteilung aussehen könnte. Was wir also heute tun, das verdient nicht die aufgeregten Aktivitäten von Gruppen vom Vormittag. Es gibt keinen Putsch gegen das Grundgesetz, es gibt keine Rechtfertigung für sogenannten „Widerstand". Heute morgen sind meine beiden Mitarbeiterinnen mit Gewalt daran gehindert worden, unser Büro zu erreichen. Wer glaubwürdig für offene Grenzen eintritt, darf anderen nicht den Weg versperren. Mit Nötigung und Gewalt läßt sich die Menschenwürde nicht verteidigen. Ich will damit nicht die Mehrheit der Demonstranten ihre idealistischen Beweggründe absprechen. Ich achte ihr Engagement für Asylbewerber. Aber ich erwarte von ihnen, daß sie auch meine Gründe respektieren, die mich dazu bringen, dem Asylkompromiß zuzustimmen. Bernd Reuter (SPD): Als ehemaliger Bürgermeister und Stadtrat sowie als Vorsitzender eines Unterbezirks meiner Partei kenne ich die immensen Probleme sehr genau, die durch die große Zahl der Asylbewerber bisher entstanden sind und noch entstehen werden. Ich weiß um die fast unerträglichen Zustände in vielen Städten und Gemeinden, die unter der ungerechten Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen zu leiden haben. Und ich weiß um den sozialen Sprengstoff, den der enorme Anstieg der Zuwanderung in sich birgt; fällt er doch zeitlich zusammen mit einer wirtschaftlichen Rezession und einer enormen Finanzbelastung der öffentlichen Haushalte durch die Vereinigung unseres Landes. Ich bin keinesfalls der Ansicht, daß im Ausländerrecht und in der Asylfrage alles so bleiben sollte wie bisher. Aber nach wie vor halte ich eine Grundgesetzänderung für den falschen Weg. Ich kann dem heute zur Debatte stehenden Gesetz nicht zustimmen: Zunächst aus historischen Gründen: Die Erfahrungen, die Deutsche während des nationalsozialistischen Unrechtssystems in der Emigration machten, führten dazu, daß sie nach ihrer Rückkehr fest dazu entschlossen waren, künftig den politisch Verfolgten wenigstens in Deutschland einen gesicherten Rechtsstatus zu verschaffen. Um diesen zu sichern, hatten wir uns in der Vergangenheit auf verschiedene Beschleunigungsgesetze verständigt; zuletzt im Oktober 1991 einigten wir uns mit der Regierungskoalition auf einen Kompromiß zur Beschleunigung der Asylverfahren. Im Februar 1992 wurde diese Vorlage als Gesetz verabschiedet. Viele Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellten dabei ihre Bedenken gegen dieses Gesetz zurück, weil sie glaubten damit eine Grundgesetzänderung verhindern zu können. Die Strategie der CDU/CSU zielte jedoch von Anfang an auf eine solche Grundgesetzänderung ab. Ich erinnere mich noch deutlich daran, daß die Union unmittelbar nach der am 10. Oktober 1991 getroffenen Vereinbarung erneut die Änderung des Artikels 16 unseres Grundgesetzes verlangte, ohne die Auswirkung des neuen Gesetzes abzuwarten. Anstatt den Mißbrauch nachhaltig zu bekämpfen und die vorhandenen gesetzlichen Instrumentarien sinnvoll anzuwenden, soll nun ein Grundrecht faktisch abgeschafft werden. Unser Grundgesetz wird zum Steinbruch! Niemand käme doch auf die Idee, wegen einer Zunahme der Zahl von Eigentumsdelik- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13655* ten, anstatt den Diebstahl zu bekämpfen, das Eigentum abzuschaffen. Bei der Sachverständigenanhörung am 24. März 1993 wurde vom Vertreter des UNHCR anschaulich dargestellt, daß sich Verstöße gegen das „Refoulement-Verbot" nicht mit Sicherheit vermeiden lassen. Für den wirklich politisch Verfolgten bedeutet die Drittstaatenregelung Deutschlands eine Abschottung unseres Landes. Die reiche Bundesrepublik Deutschland wälzt mit der Drittstaatenregelung ihre Probleme auf wirtschaftlich wesentlich schwächere Staaten ab. Deren Einverständnis wurde durch solch fragwürdige Regelungen wie die 100 000 Werkverträge mit Polen erkauft. Diese Werkverträge sind ein Einfallstor für die illegale Beschäftigung am Bau und bedeuten schlicht „Ausbeutung". Sie gefährden Arbeitsplätze von zahlreichen Bauhandwerkern und schüren Ausländerfeindlichkeit auf den Baustellen. Höchst bedenklich erscheint mir auch die Aufstellung einer Liste von verfolgungsfreien Staaten. Es ist bekannt, daß in diesen Staaten zum Teil sehr instabile politische Verhältnisse herrschen, die jederzeit wieder kippen können mit der Folge, daß dann aus politischen Gründen Menschen erneut verfolgt werden. Hierbei ist auch zu beachten, daß solche Veränderungen der Menschenrechtssituation in diesen Ländern meistens nur mit Verzögerung festgestellt werden können. Warum soviel Aufwand um eine Grundgesetzänderung? Ehrlicher wäre es doch gewesen, das Asylrecht ganz abzuschaffen, anstatt eines zu erhalten, auf das sich kaum noch jemand berufen kann. Ein weiteres Argument gegen die Grundgesetzänderung ist in meinen Augen eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen. Die Probleme, die Kommunen, Kreise und Länder angesichts der stark gestiegenen Einwanderung haben, werden jedoch durch die Aushöhlung des Asylrechtes nicht beseitigt sein. Will man keine Mauern um Deutschland bauen, werden noch mehr Menschen als bisher illegal zu uns kommen oder in die Illegalität abtauchen — das haben auch die Experten bei den Anhörungen bestätigt. Wie ist es um unsere Glaubwürdigkeit bestellt, wenn sich herausstellt, daß die Grundgesetzänderung an den faktischen Einwanderungszahlen nichts ändert? Glaubwürdigkeit steht aber insbesondere für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf dem Spiel: Das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, widerspricht nach meiner Sicht in wesentlichen Punkten den Beschlüssen des Sonderparteitags vom November 1992, nicht zu reden von den davor jahrelang gemachten Versprechungen namhafter Sozialdemokraten. Die Grundgesetzänderung sollte laut Parteitagsbeschluß begleitet werden von einer Anhebung der öffentlichen entwicklungspolitischen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland, von weiteren Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit und vor allem von einem europäisch abgestimmten Einwanderungsrecht sowie von einer Ausweitung des Rechts auf Einbürgerung und der Möglichkeit der Doppelstaatsangehörigkeit zur besseren gesellschaftlichen Integration der dauerhaft bei uns lebenden Ausländer. Außerdem sollten auch frauenspezifische Verfolgungsgründe und Verfolgung wegen sexueller Orientierung als Fluchtgründe anerkannt werden. Auch wenn wir heute gleichzeitig über zwei weitere Gesetzesvorlagen in Verbindung mit der Grundgesetzänderung abstimmen: von einer Paketlösung kann wohl kaum die Rede sein. Andererseits mache ich mir keine Illusionen über ein Einwanderungsgesetz. Jegliche Kontingentierung bedeutet, eine Auswahl vornehmen. Ein Einwanderungsrecht würde aber offiziell der Tatsache Rechnung tragen, daß wir es mit einem globalen Migrationsproblem zu tun haben, das wir dringend lösen müssen. Erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort zur Art und Weise, wie die Diskussion, die zur heutigen Gesetzesvorlage geführt hat, verlaufen ist. Die Union hat mit ihrer jahrelangen Ausschlachtung des Themas Asylrecht für Wahlkampfzwecke, mit der Diffamierung der SPD und mit ihrer in der Öffentlichkeit weitgehend populistischen, vereinfachenden Argumentationsweise — ändern wir nur schnell das Grundgesetz, so sind alle Probleme gelöst — zur Schürung der Ausländerfeindlichkeit beigetragen. Nötig wäre statt dessen eine breite Aufklärungskampagne gewesen, die die Bürgerinnen und Bürger sachlich über die gesamte Asyl- und Ausländerproblematik informiert hätte. Gehen Sie doch einmal nach draußen und fragen Sie nach dem konkreten Inhalt der Grundgesetzänderung und der hierdurch erhofften Wirkung. Ich bin sicher, das Ergebnis wäre verheerend. Wie die Diskussion um das Asylrecht in der Öffentlichkeit geführt wurde ist für mich mindestens so erschrekkend wie die Tatsache selbst, daß heute ein Grundrecht faktisch abgeschafft werden soll. Heinz Rother (CDU/CSU): Ich glaube, zunächst einmal für alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses feststellen zu dürfen, daß wir uns in dem Grundanliegen alle einig sind, nämlich politisch Verfolgten auch künftig Asyl in Deutschland zu gewähren. Freilich wird dies in Zukunft nicht mehr in der gleichen Weise geschehen können wie in der Vergangenheit. Die allzu großzügige Handhabung des Asylrechts hat leider dazu geführt, daß der Mißbrauch dieses Rechts in so eklatanter Weise angeschwollen ist, daß wir gezwungen sind zu handeln, wenn wir nicht durch den weiterhin massenhaften Mißbrauch die Akzeptanz dieses Grundrechts selbst in Gefahr bringen wollen. Wenn von 555 000 Asylbewerbern in der Europäischen Gemeinschaft im vergangenen Jahr allein 438 000, das sind 80 Prozent, nach Deutschland kommen, so beweist dies einmal mehr, daß in unserem Asylrecht einiges schief läuft. Meine Damen und Herren, wer in diesen Tagen mit offenen Augen durch das Land fährt und mit den Leuten spricht, der findet mittlerweile kaum noch Verständnis dafür, daß die Politik nicht in der Lage ist, dieses Problem zu lösen. Auch dies macht einen Teil der Politikverdrossenheit aus in diesem Land. Deshalb müssen wir auf alle Fälle in der Lage sein, dieses Problem hier und heute zu lösen. Zweitens möchte ich auch betonen, daß es hier nicht um die Ausländer bzw. Gastarbeiter geht, die bereits 13656* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten und deren Fleiß auch zu unserem Wohlstand mit beigetragen hat. Diese Bevölkerungsgruppe führt überhaupt nicht zu den Problemen, mit denen wir es momentan zu tun haben, wird dadurch aber leider ebenfalls in Mißkredit gebracht. Daß das ganze Thema Asylmißbrauch die Menschen so bewegt, liegt im übrigen nicht daran, wie Teile der Opposition immer glauben machen möchten, daß dies künstlich von einigen Politikern und Medien hochgespielt wird, sondern die Menschen erleben unmittelbar die Folgen vor Ort, z. B. in den Gemeinden, wie die dort Verantwortlichen immer weniger in der Lage sind, der Probleme Herr zu werden. Jede Gesellschaft hat ihre Integrationsgrenze, und ich glaube, daß diese mittlerweile bei uns erreicht ist. Alles was darüber hinaus geht, ist auch von den sozialen Folgen her nicht mehr verantwortbar. Wir können weder den ausländischen Mitbürgern, die hier leben, auf Dauer ein soziales Randdasein zumuten, noch den deutschen Mitbürgern die Auswirkungen dieses Randdaseins, wie z. B. die steigende Kriminalität. Hier sind wir dabei, unsere bis jetzt so stabile Gesellschaft zu überfordern und instabil zu machen. Diese Stabilität ist ohnehin auch ohne diese immense Zahl von Asylbewerbern bedroht. Wir haben mittlerweile in Deutschland rund 800 000 Obdachlose, die in unzureichender Weise in Heimen oder in anderen Notunterkünften untergebracht sind. Die Zahl der registrierten Sozialhilfeempfänger hat 1992 die 4,5-Millionen-Grenze überschritten. Die Zahl der Arbeitslosen in Ost und West liegt bei über 3 Millionen. Dazu kommen jetzt noch drastische Arbeitsplatzreduzierungen insbesondere in den bislang als krisenfest angesehenen Unternehmen. Hinzu kommen die Probleme der Wohnungsnot, steigende Kriminalität sowie der Staatsverschuldung. Die Bürger erwarten nun zu Recht von uns, daß wir diese Probleme anpacken und lösen und nicht durch einen unkontrollierten Zuzug von Wirtschaftsflüchtlingen noch verschärfen. Im übrigen: Je mehr Probleme dieser Art wir im eigenen Land haben, desto weniger werden wir in der Lage sein, den wirklich Bedürftigen in den Entwicklungsländern zu helfen. Deshalb müssen wir uns in Deutschland auf das Notwendige beschränken, und d. h., daß wir nur noch den durch politische Verfolgung an Leib und Leben bedrohten Menschen hier Zuflucht gewähren können. Genau dieses Ziel soll mit dem vorliegenden Kompromiß erreicht werden. Wir können vor allem nicht, wie dies zum Teil versucht wird, mit unserem Asylrecht die Hungersnöte dieser Welt beheben. In der Praxis sieht es doch so aus, daß sich ohnehin nur die finanziell Bessergestellten die Reise nach Deutschland leisten können, ganz zu schweigen von den zum Teil enormen Summen, die für Menschenschlepper bezahlt werden müssen. Ich finde es eine absolute Ungerechtigkeit und eine inhumane Politik, die sozusagen dann die Überlebenschance von solchen finanziellen Möglichkeiten abhängig macht, während die Ärmsten der Armen verhungern müssen, weil sie das Geld für die Überfahrt oder die Schlepper nicht aufbringen können. Für das Geld, welches man hier für ein von vornherein aussichtsloses Asylverfahren verwendet, könnte man vor Ort eine Vielzahl von Menschenleben retten. Dies ist um ein Vielfaches humaner, als über den Asylweg sozusagen eine Sozialauswahl zu treffen. Deshalb muß unsere Überlebenshilfe auch vor Ort ansetzen. Und wir werden nicht umhinkönnen, wenn wir weiterhin ein einigermaßen friedliches Zusammenleben der reichen und der armen Lander sichern wollen, unsere Unterstützung für die Entwicklungsländer in den nächsten Jahren erheblich zu steigern. Dies alles kann aber eben nicht durch unser Asylrecht erreicht werden, sondern hier müssen andere Konzepte entwickelt und erarbeitet werden. Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch betonen, daß uns auch ein sogenanntes Einwanderungsgesetz hier nicht weiterbringen wird, weil sich erstens auch hier die Frage stellt, wer bestimmt, wer kommen darf und wer draußen bleiben muß, weil auch jetzt schon abzusehen ist, daß die Nachfrage unsere Möglichkeiten um ein Vielfaches übersteigen wird. Zweitens werden wir auch ohne Einwanderungsgesetz in den nächsten Jahren gezwungen sein, auf Grund der Aussiedlerquote von 220 000 pro Jahr der Familienzusammenführung von bereits seit längerer Zeit hier lebenden Ausländern in Höhe von etwa nochmals 200 000 bis 250 000 sowie der Aufnahme von wirklich politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen weit über eine halbe Million Menschen pro Jahr aufzunehmen und in die Gesellschaft zu integrieren. In Anbetracht dieser Herausforderungen glaube ich, daß durch den vorliegenden Entwurf das richtige Signal ausgesandt wird, nämlich auch in Zukunft den wirklich politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, aber die sogenannten Armutsflüchtlinge davon abzuhalten, sich von den Schleppern auf diesen falschen Weg bringen und ausbeuten zu lassen. Ich werde deshalb der vorgesehenen Änderung zustimmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Roland Sauer (Stuttgart) (CDU/CSU): Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Diesem Grundsatz fühlte sich die Politik der Kriegs- und Nachkriegszeit in Deutschland besonders verpflichtet. Zu viele Deutsche hatten am eigenen Leib erfahren müssen, was es bedeutet, politisch verfolgt zu werden. Gerade aus diesem Grund schrieben die Väter des Grundgesetzes das Recht auf Asyl in den Grundrechtskatalog unserer Verfassung. Die nun geplante Änderung des Artikels 16 Grundgesetz verkennt diese politische Tradition keineswegs. Im Lichte der Gegenwart wird heute allerdings deutlich, daß die Realität die Grundsätze der Vergangenheit eingeholt, ja geradezu überrannt hat: Die Zahl der Asylsuchenden stieg in den letzten Jahren in unkontrollierbare Höhen. Waren es 1991 noch 256 000 Antragsteller, so stieg die Zahl 1992 auf 438 000 an. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben wir fast den Stand des gesamten Jahres '89 erreicht. Bis Ende 1993 müssen wir also mit einer halben Million Asylbewerber rechnen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13657* Dieser gewaltigen Summe steht jedoch eine Anerkennungsquote von nur 7 Prozent gegenüber. Die Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien sind bereits eingerechnet. Alle anderen Antragsteller kommen der wirtschaftlichen Vorteile wegen. Sie sind Wirtschaftsflüchtlinge und mißbrauchen den Artikel 16 Grundgesetz. Die Kosten für diesen Mißbrauch tragen nicht nur der Bund und die Länder, sondern vor allem die Menschen, die wirklich verfolgt werden: Für sie fehlen die dringend nötigen Unterbringungsmöglichkeiten. Die Versorgung mit dem Notwendigsten ist für Kommunen und Gemeinden zur finanziellen Zerreißprobe geworden. Damit muß endlich Schluß sein! Viele Bundesbürger nehmen es nicht länger hin, daß Turnhallen oder andere öffentliche Gebäude dauerhaft von Asylbewerbern blockiert werden. Kein Kommunalpolitiker vermag doch zu erklären, welcher politischen Verfolgung Rumänen oder Polen heute noch ausgesetzt sind. Sie stehen aber an der Spitze des Zuwanderungsstroms. Die Geduld der Bevölkerung ist erschöpft. Es wird jetzt von uns erwartet, endlich die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um der Lage Herr zu werden. Wer bei der Bewältigung dieses Problems nicht mitzieht, der entflammt nicht nur den sozialen Unmut der Bevölkerung, sondern riskiert, daß er sich zu einem Flächenbrand ausweitet. Den Krawallmachern von rechts müssen wir dabei energisch entgegentreten. Demokratie und private Gewalt lassen sich nicht miteinander vereinbaren. Wer mit Wut und Haß auf die Straße geht, um sich dort auszutoben, dem sind offenbar die Argumente ausgegegangen. Dies gilt auch für die Störenfriede am heutigen Tag. Dem Druck der Straße wird sich die Politik nicht beugen, egal von welcher Seite er kommt. Der Weg zu dem jetzt gefundenen Kompromiß war lange Zeit vom Widerstand der SPD geprägt. Mit dem Verfahrens-Beschleunigungsgesetz allein konnten die Flüchtlingswellen aber nicht gestoppt werden. Dies bestätigten uns vor allem die Ministerpräsidenten der SPD-geführten Länder. Die gerichtlichen Verfahren zogen sich immer wieder in die Länge. Es erscheint mir durchaus angebracht, in diesen Fällen von einem Rechtsmißbrauch zu sprechen. Sinn und Zweck der Klagen ist es doch längst nur noch, den Aufenthalt in der Bundesrepublik hinauszuzögern. Die Erfahrungen zeigen deutlich: Nur wenn wir an dieser Stelle den Hebel ansetzen, bringen wir die notwendige Kraft auf, um das Problem in den Griff zu bekommen: Unbegründete Anträge müssen schnell vom Tisch, der Antragsteller muß unverzüglich zurückgewiesen werden können! Unsere europäischen Nachbarn haben diesen Schritt bereits getan. Sie haben längst die Genfer Flüchtlingskonvention zur Grundlage ihrer Anerkennungsentscheidung gemacht. Unser Anschluß an dieses System ist überfällig! Deutschland ist mit nahezu 80 Prozent der Asylbewerber in ganz Europa das Auffangbecken des Kontinents. Kein anderes Land hat zudem so viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus den Balkangebieten auf genommen wie die Bundesrepublik. Wir dürfen in dieser Debatte aber nicht aus den Augen verlieren, daß die Flüchtlingsbewegung nur ein Symptom des Problems ist. Die Krankheit selbst muß in den Ländern kuriert werden, aus denen die Flüchtlinge kommen. Ich halte daher eine Entwicklungspolitik für sinnvoll, die den Menschen Mut macht, für den Aufbau des eigenen Landes zu arbeiten. Wer in seiner Heimat eine Zukunft erblickt, der braucht nicht aus ihr zu fliehen. Als infam empfinde ich es geradezu, wenn angesichts des gefundenen Kompromisses noch immer einige Leute meinen, das Grundrecht auf Asyl würde völlig abgeschafft. Davon kann keine Rede sein. Jeder Asylbewerber, der eindeutig nachweisen kann, daß ihm im eigenen Land Gefahren für Leib und Leben drohen, wird auch künftig in der Bundesrepublik Asyl finden. Die Erweiterung des Artikels 16 Grundgesetz gibt den Behörden erstmals klare Aufnahmekriterien an die Hand. Ein „institutioneller Anspruch" auf Asyl besteht weiterhin. Ortrun Schätzle (CDU/CSU): Trotz wirtschaftlicher Rezession und gefährdeter Arbeitsplätze hält sich die Asylfrage seit Monaten zäh auf dem ersten Platz der Themenliste, die die Sorgen der Bevölkerung in Westdeutschland ausweist. Trotz langjähriger guter Erfahrungen im Zusammenleben mit Ausländern verlangt die Bevölkerung die Drosselung des Asylantenzustroms. „In der Asylfrage muß endlich politisch gehandelt werden" ist Fazit jeden Bürgergesprächs. In der Asylfrage wird heute gehandelt. Ohne das Kernstück, das Grundrecht auf Asyl, anzutasten, werden neue Zuwanderungskriterien erstellt, Asylverfahrensfragen, Leistungen und Pflichten für Asylbewerber neu geregelt. Der vorliegende Entwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes soll darauf abzielen, durch Absenkung der Unterhaltsleistungen und durch Beschränkungen der gesundheitlichen Leistungen auf das Lebensnotwendige keine Anreize zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Ich verkenne die Ursachen der Armutswanderungen keineswegs. Doch ist unser Land nicht in der Lage, ungebremste Menschenströme aufzunehmen. Jeder Gemeindebesuch in meinem Wahlkreis bestätigte mir, daß die Kommunen an die Grenzen ihrer finanziellen und tatsächlichen Aufnahme- und Versorgungskapazität gestoßen sind. Die neue Flut von Algeriern aus Frankreich nach Südbaden fördert darüber hinaus Sorge um Überfremdung und Angst vor zunehmender Kleinkriminalität. Der Gesetzentwurf verfolgt eine zweite Stoßrichtung: die Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung. Sie soll den skrupellos arbeitenden Schlepperorganisationen den Nährboden entziehen. Die erpreßte Schleuserprämie von bis zu 30 000 DM fördert Verschuldung und Verelendung bis in die Familien hinein. Die Geschleusten werden zu Begleit- 13658* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 und Folgekriminalität, vor allem in den Bereichen Rauschgift, Zigaretten- und Waffenschmuggel, oder Prostitution gezwungen, wie wir in der Anhörung erfahren haben. Die Unterstützung von Asylbewerbern im Anerkennungsverfahren soll zukünftig nicht mehr nach dem BSHG erfolgen, da für Asylbewerber die Zielrichtung der Sozialhilfe entfällt. Die Herausnahme der Asylanten aus dem BSHG bedeutet keine Stigmatisierung; die Qualität eines angemessenen und menschenwürdigen Lebensunterhaltes bleibt durch das eigene Leistungsgesetz erhalten. Die Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung soll ebenfalls die Anreizwirkung der Barleistungen verringern, sowohl für die Asylbewerber als auch für die Schlepperbanden und diejenigen, die von und durch Asylanten ganz gute und satte Geschäfte machen. Die Rangfolge von Sachleistungen, Wertgutscheinen und nur ausnahmsweisen Geldleistungen abzuwägen und umzusetzen obliegt dem Leistungsträger vor Ort. Neben der zentralen muß auch die dezentrale und individuelle Versorgung, vorrangig im ländlichen Raum, gewährleistet sein. Das Leistungsgesetz beschränkt die Leistungen auf 12 Monate des durch Asylantrag bedingten Aufenthalts der Asylbewerber. Dauert der Aufenthalt z. B. durch ein längeres Asylverfahren an, wird das BSHG ganz und ohne weitere Einschränkungen angewandt. Die 12-Monats-Begrenzung war ein Kompromiß, den unsere Fraktion eingegangen ist. Leider wird die Leistungskürzung durch die zwölfmonatige Begrenzung aufgeweicht. Dennoch trägt unsere Fraktion diesen Kompromiß mit, so wie wir manchen Kompromiß eingegangen sind, um unseren Kolleginnen und Kollegen der SPD die Zustimmung zu diesem Gesetz zu ermöglichen. Dabei spreche ich die Hoffnung aus, daß die Zustimmung, die der Gesetzentwurf im Ausschuß von seiten der SPD erfahren hat, sich heute bei der Endabstimmung wiederholt. Ein letzter Gedanke ist mir noch wichtig: Die im Gesetzentwurf aufgenommene Verpflichtung zur Arbeit ist keine Zwangsarbeit, sie ist auch keine unannehmbare Zumutung! Das gilt meiner Meinung nach sowohl für die häuslichen Arbeiten innerhalb der Wohnunterkunft wie für Arbeitsgelegenheiten außer Haus. Es wird viel Einsatz, Geduld und Verständnis nötig sein, vor Ort Anleitung und Beratung dazu zu vermitteln, doch ist es den zuständigen Stellen unbenommen, geeignete Mittel und Wege dafür zu finden. Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt den von der Bevölkerung erwarteten, neuen Rahmen von Rechten und Pflichten der Asylbewerber. Es garantiert ein menschenwürdiges Leben. Es sollte daher die Zustimmung des gesamten Bundestages erhalten. Ich bitte Sie alle, den Gesetzentwurf anzunehmen. Regina Schmidt-Zadel (SPD): Wer die Diskussion im Vorfeld der heutigen abschließenden Beratung des sogenannten Asyl-Kompromisses noch einmal betrachtet; wer dann den langen, schwierigen, nicht immer gradlinigen Weg bis zum vorliegenden Gesetzentwurf zurückverfolgt; wer sich die leidenschaftlichen Debatten bei den Bürgerinnen und Bürgern, zwischen den Parteien und vor allem in meiner Partei selbst ins Gedächtnis ruft; kurz, wer sich dies alles noch einmal vergegenwärtigt, der kann den Eindruck gewinnen, als gelte es, sich heute für oder gegen den „Stein der Weisen" zu entscheiden, so als sei die Stimme für eine Änderung des Grundgesetzes gleichsam Garant für die innere Stabilität der Bundesrepublik, die Stimme gegen eine Änderung von Artikel 16 aber die Kapitulation vor der vielzitierten „Asylantenflut" . Meine Damen und Herren, derart verkürzt stellt sich die Debatte um den Asyl-Kompromiß heute dar. Und es sind nicht gerade die Befürworter des vorliegenden Antrags, die sich um eine differenziertere Sicht der Dinge bemühen. Im Gegenteil, von ihnen wird der Eindruck oft noch verstärkt, als stünde die Politik in einer Sackgasse, mit dem Rücken zur Wand, und nur die Grundgesetzänderung garantiere den Ausweg. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in der Asylfrage in einer Sackgasse stecken, dann nur deshalb, weil wir uns selbst dort hineinmanövriert haben, weil von Beginn der Debatte an der Weg zur Aushöhlung des Asyl-Grundrechtes vorgezeichnet wurde und andere Wege zum Ziel nur halbherzig oder gar nicht ernsthaft geprüft wurden. Es ist letztlich die Fixierung auf diesen einen Weg und die beängstigende Eigendynamik bei seiner Verfolgung die mich erschrecken. So einfach darf man sich den Umgang mit einem Grundrecht nicht machen. Neben der Art und Weise, wie dieser Asyl-Kompromiß letztlich zustande gekommen ist, kann auch dessen Inhalt nicht überzeugen. Es ist doch nicht zu vertreten, vor allem den ärmeren östlichen Nachbarn, namentlich Polen und der Tschechischen Republik, alle Lasten der Armutswanderung aufzubürden. Genau dieses Ziel verfolgt aber die sogenannte Drittstaatenregelung. Die Bundesrepublik reicht ihr Zuwanderungsproblem an ihre Nachbarstaaten weiter und begeht damit gleich Rechtsverstöße: 1. Nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Bundesrepublik verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung vorliegen. Dies wird durch den geplanten Artikel 16a Abs. 1 aber verhindert. Damit wird dann 2. auch gegen Artikel 3 des Übereinkommens von Dublin verstoßen, in dem sich die Mitgliedstaaten verpflichten, gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention j eden Asylantrag zu prüfen, den ein Ausländer an den Grenzen oder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates stellt. Und 3. verstößt die geplante Grundgesetzänderung gegen Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz, da bei Zurückweisung an der Grenze trotz Berufung auf Asyl keine effektiven Rechtschutzmöglichkeiten gewährleistet sind. Im übrigen sollte sich jeder darüber im klaren sein, daß das Parlament mit der Zustimmung zur Grundgesetzänderung zumindest bei der Drittstaatenregelung jede zukünftige Regelung vom Belieben der jeweiligen Regierungsmehrheit abhängig macht. So sieht § 26 Abs. 3 des geplanten Asylverfahrensgesetzes vor, daß die Bundesregierung per Rechtsverordnung ohne Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13659 * Zustimmung des Bundesrates bestimmt, „daß ein in Anlage I bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Drittstaat gilt, wenn . " Ähnliches gilt auch für die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsländer". Hier wird im geplanten Artikel 16a Abs. 3 noch nicht einmal Vorsorge dafür getroffen, daß Staaten von dieser Liste gestrichen werden, wenn dort politische Verfolgung einsetzt. Ohnehin scheint mir diese Liste der sicheren Herkunftsländer das Bedenklichste an den geplanten Änderungen überhaupt zu sein. Länder wie Bulgarien, Rumänien oder Ghana, aus denen viele Asylbewerber kommen, können nicht pauschal als verfolgungsfrei bezeichnet werden. Ich warte auf den Tag, an dem die Türkei auf dieser Liste auftaucht und die ersten politisch verfolgten türkischen Sozialdemokraten an der Grenze zurückgewiesen werden. Kolleginnen und Kollegen, das Recht auf Asyl ist im Blick auf unsere jüngste Vergangenheit nicht ohne Grund ein politisches Grundrecht. Die uns heute vorliegenden Änderungspläne lassen von diesem Grundrecht nicht viel mehr übrig als eine Hülle ohne Inhalt. Das Asylrecht wird beschränkt auf Menschen aus wenigen Ländern, die nur noch auf ganz wenigen Wegen bei uns Schutz vor Verfolgung suchen können. Solchen Plänen kann ich meine Zustimmung nicht geben. Ich möchte an Sie appellieren, dies ebenfalls nicht zu tun. Wolfgang Schulhoff (CDU/CSU): Die parlamentarischen Beratungen zur Neuregelung des Asylrechts betreffen einen sehr sensiblen Bereich, so daß eine nüchterne und ehrliche Betrachtung der Gesamtproblematik überlagert wird durch starke emotionale Hemmnisse. Niemand kann und darf unsere Vergangenheit vergessen und das damit verbundene millionenfache Elend der Menschen, die aus Deutschland vertrieben, vergeblich ihr Leben in andere Länder retten wollten und letztlich vor verschlossenen Türen standen. Auch darf nicht vergessen werden, daß sich hinter den Begriffen „Asylant" oder „Wirtschaftsflüchtling" auch heute noch viele leidvolle Einzelschicksale verbergen. Trotzdem dürfen uns diese Eindrücke nicht dazu verführen, vor der gesamten Tragweite des Problems die Augen zu verschließen. Gesinnungsethik ist gut, kann einen selbst aber schuldig werden lassen, wenn verantwortliches Handeln unabdingbar gefordert ist. Wie ist denn die Situation? Erstens. Nach den neuesten, heute schon mehrfach genannten Zahlen haben allein im April 1993 mehr als 43 000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt und es ist in diesem Jahr damit zu rechnen, daß erstmals die Grenze von einer halben Million Asylbewerbern deutlich überschritten wird. Die Anerkennungsquote des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge betrug dabei zuletzt 1,6 %. Das heißt: Nach den Erkenntnissen des Bundesamtes liegt die Quote derer, die das Asylrecht unberechtigt für sich in Anspruch nehmen, bei 98 %! Das zeigt: Hunger und Elend allein machen den Flüchtling nicht zu einem politisch Verfolgten. Das Asylrecht darf aber nur diesem Verfolgten zustehen, denn Art. 16 Grundgesetz ist nicht das geeignete Instrument, um den Auswirkungen des Nord-SüdKonflikts zu begegnen. Zweitens. Zunehmend besser organisierte und technisch besser ausgerüstete Schlepperbanden umwerben Hunderttausende in ihrer Heimat, entwurzeln sie, um sie in das letztlich chancenlose Asylverfahren zu treiben. Der SPD Oberbürgermeister von Pforzheim, Dr. Becker, beziffert die Kosten für das Asylproblem in Deutschland mit 35 Milliarden DM. Wenn die Zahl vielleicht auch zu hoch angesetzt sein sollte, so handelt es sich doch unstreitig um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Ein Bruchteil dieser Mittel — eingesetzt in den Herkunftsländern — würde den Menschen in ihrer Heimat wieder eine Zukunft geben, indem dort ihre Lebensbedingungen wieder erträglicher würden. Die beste Asylpolitik ist eine auf die Bedürfnisse der Individuen in den Herkunftsländern abgestellte Entwicklungspolitik. Drittens. Der Mißbrauch des Asylrechts führt dazu, daß der wirklich politisch Verfolgte unter den Folgen des Massenzustroms zu leiden hat. Eine humane Unterbringung wird immer schwieriger, gar eine Integration unmöglich. Um gerade der Humanität wieder Geltung zu verschaffen, ist die Drosselung des Asylbewerberzustroms unumgänglich, so daß derjenige, der sich für eine Neuregelung ausspricht, sich den Vorwurf der Inhumanität nicht gefallen zu lassen braucht. Eher umgekehrt sind die Ausführungen derjenigen, die alles so belassen wollen, wie es ist, von kaum zu beschreibender Ignoranz — offensichtlich zu weit entfernt von den wirklichen Problemen! Sich in diesen Chor der Rührseligkeit einzureihen, anstatt zu handeln, ist für einen Politiker natürlich einfacher und bequemer: Man erspart sich eine differenzierte Abwägung und die nicht einfache Auseinandersetzung mit seiner persönlich-moralischen Instanz, denn schließlich verschließt man mit der neuen Regelung vielen Menschen das Tor zum vermeintlichen Paradies. Der zwischen den Parteien erzielte Asylkompromiß stellt einen tragfähigen Konsens dar, wenn er auch zahlreiche Schwächen aufweist: Meines Erachtens wäre es ehrlicher gewesen, sich vom subjektiven Recht auf Asyl nicht nur der Sache, sondern auch der Formulierung nach zu trennen und das subjektive Recht in ein vom Staat garantiertes objektives Recht umzuwandeln. Dies hätte die Möglichkeit ergeben, den Kreis der Antragsberechtigten sehr weit zu fassen und eine Verfahrensverkürzung einzuführen, ohne jedoch auf eine Einzelfallprüfung verzichten zu müssen — eine saubere, sachgerechte Lösung. Der jetzt vorliegende Entwurf stellt demnach nur die zweitbeste Lösung dar und kann, wie es der Konstanzer Jurist Kay Hailbronner ausdrückte, nur als „Drahtseilakt in der Zirkuskuppel" bezeichnet werden. Trotz dieser Bedenken stimme ich ihm aber dennoch zu, wenn auch die Verabschiedung dieser 13660* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Grundgesetzänderung erst der Auftakt für weitere Maßnahmen zur Lösung der Asyl- und Einwanderungsproblematik sein darf. Heute aber geht es darum — und wir kommen nicht daran vorbei —, das Asylrecht um der Verfolgten willen schnellstens zu ändern. Der vorliegende Entwurf ist — zumindest vom Ansatz her — geeignet, die unselige Situation zu entschärfen, wobei es für mich wichtig bleibt festzuhalten, daß auch weiterhin der Grundsatz gilt: Politisch Verfolgte genießen Asyl in Deutschland! Dr. R. Werner Schuster (SPD): Warum tun wir das Falsche und unterlassen das Notwendige? Bitte stellen Sie sich einmal vor, sie würden krank werden — ich hoffe dies natürlich nicht. Sie würden deswegen dann Ihren vertrauten Hausarzt aufsuchen. Dieser würde Ihnen eine Arznei verschreiben. Nach einiger Zeit müßten Sie feststellen, daß dieses Medikament praktisch unwirksam ist, jedoch mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden ist. Sie wären zu recht entrüstet und würden den Hausarzt wechseln. Dieses Bild beschreibt exakt die heutige Situation. Alle Insider wissen, daß mit dem vorgelegten Asylkompromiß zum Artikel 16a das zugrundeliegende Problem der weltweiten Flüchtlingsströme allenfalls marginal beeinflußt wird. Selbst Innenminister Seiters geht davon aus, daß auch nach Inkrafttreten dieser Grundgesetzänderung im Jahre 1994 der Zuwanderungsdruck unverändert bei ca. 500 000 Menschen bleiben wird. Wie ein Kaninchen auf die Schlange haben große Teile dieses Bundestages — auch der SPD — auf die Änderungen des Artikels 16 gestarrt. Viel Personalaufwand wurde in Detailregelungen investiert und dabei das Denken in Alternativen vernachlässigt. Doch der Zorn der enttäuschten Bürgerinnen und Bürger wird folgen, weil ihre Erwartungen, daß nach dem 1. Juli 1993 in den Kommunen alles sofort anders, besser und einfacher wird, vorhersehbar nicht erfüllbar ist. Die eigentliche Not unserer Bürgermeister und Landräte vor Ort wird nicht gelindert. Trotzdem wird die Grundgesetzänderung mit ZweiDrittel-Mehrheit heute wahrscheinlich beschlossen werden, damit endlich „Handlungsfähigkeit" quer durch die Parteien und Fraktionen in Bonn demonstriert wird. Dem „Volk aufs Maul schauen" und Bürgernähe praktizieren liegt gefährlich nahe bei populistischem Aktionismus. Es lohnt sich, sich bewußt zu werden, daß bereits in der Bibel das „Hosianna" und das „Kreuziget ihn" dicht beieinander liegen. Nicht umsonst haben daher unsere Verfassungsväter (und Mütter) im Artikel 38 den unabhängigen Abgeordneten postuliert und nicht ein Rätesystem. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Auch ich halte es weder für denkbar, noch für wünschenswert, daß die Bundesrepublik der Zufluchtsort aller „Mühseligen und Beladenen" dieser Erde werden kann. Ich halte es allerdings für die Pflicht von uns Bundestagsabgeordneten, alle möglichen Maßnahmen diesbezüglich auf ihre Wirkungen und Nebenwirkungen hin abzuklopfen und dann zu vergleichen. Das wäre Professionalität, welche in den zwei Jahren, in denen ich dem Bundestag angehöre, so eklatant zu kurz gekommen ist. Dabei gibt es eine Vielzahl von sinnvollen Maßnahmen, welche — parallel vorangetrieben — sehr wohl den Kommunen vieles erleichtern könnten. Da ist das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz von uns mit großen Erwartungen vor einem knappen Jahr, im Juni 1992, vollmundig verabschiedet worden und erst jetzt seit April voll in Kraft. Trotz unverzeihlicher Reibungsverluste bei der Umsetzung zwischen Bund und Ländern scheint es jetzt zum ersten Mal zu greifen. Doch an dem Ergebnis sind wir, die Autoren, offensichtlich gar nicht mehr interessiert, zu stark betört von den Sirenenklängen einer Grundgesetzänderung. Fast ein Drittel der Asylbewerber sind immer noch Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie werden auch in Zukunft von den Kommunen — was bleibt ihnen auch anderes übrig — wegen des Fehlens eines notwendigen B-Status mit Finanzierungsregelung in das zeitaufwendige Asylverfahren abgeschoben werden. Eine einvernehmliche Finanzierungsregelung wurde bislang verhindert, und doch werden Bund und Länder im Endeffekt bezahlen müssen. Auf eine sinnvolle Maßnahme wird vorerst verzichtet. Die Retuschierung eines Grundrechtes ist halt einfacher. In den Ländern bestehen nach wie vor erhebliche Organisationsdefizite (auch bei mir in Hessen) bei der Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zwischen den zuständigen Kommunal- und Sozialministerien. Wirkliche Kooperation über Ressortgrenzen hinweg könnte zu erheblicher Entlastung bei den Kommunen führen, aber es ist einfacher ein Grundrecht zu retuschieren als Verwaltungsstrukturen zu hinterfragen. Selbst in den betroffenen Kommunen tut man sich mit einem professionellen Flüchtlingsmanagement schwer, obwohl es inzwischen vielerorts positive Beispiele hierfür gibt. 7 000 DM kostet allein die Unterbringung eines Asylbewerbers pro Jahr — ein gefundenes Fressen für Wohnungsspekulanten. Die Alternative, als Kreis zusammen mit den Kommunen hier selbst initiativ zu werden und den Spekulationsgewinn in Form von notwendiger Sozialbetreuung zu reinvestieren, ist immer noch die Ausnahme — leider auch in meinem eigenen Heimatkreis. Das Zusammenführen von Ethnien in den Unterkünften, was die Verständigung und die Konfliktlösungen erheblich erleichtern würde, ist ebenfalls immer noch die Ausnahme, der Ruf nach Bonn um so einfacher. Wir sind uns einig, wir brauchen ein Zuwanderungsgesetz, um die Migration zu steuern, doch Verwertbares liegt zur Zeit nicht vor, von einer europäischen Harmonisierung ganz zu schweigen. Die Beamten waren zu sehr mit dem Fetisch Artikel 16a beschäftigt. Immer noch 7 % der Asylbewerber kommen aus dem NATO-Partnerland Türkei, und wir statten die Türkei weiterhin mit Rüstungsgegenständen aus, so als ob da kein innerer Zusammenhang bestehen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13661* würde. Doch ein Grundrecht zu retuschieren ist halt einfacher als konsequente Rüstungsexportkontrolle. Es gibt unter den Asylbewerbern inzwischen auch Menschen, die bereit wären, unter gewissen Voraussetzungen zurückzukehren. Das dürften deutlich mehr als 5, wenn nicht gar 10 % sein. Hier gibt es Ansätze von Repatriierungsprogrammen, doch diese laufen unkoordiniert, vom Ressortegoismus geprägt, nebeneinander ab. Die Einrichtung eines Flüchtlingskabinetts als Koordinationsgremium scheint schwieriger als die Retuschierung eines Grundrechtes. Bekämpfung der Fluchtursachen: Diese Forderung finden Sie in den Programmen aller Parteien. Doch eine nachhaltige, kohärente Entwicklungspolitik ist in allen Fraktionen ein Fremdwort. Entwicklungspolitik spielt keine ernsthafte Rolle — im Jargon der Bundesliga heißt das Platz 18! Für Ärzte gilt der Eid des Hippokrates „Nil nocere" (unter gar keinen Umständen schaden). Dies habe ich mir auch für meine politische Tätigkeit vorgenommen. Ich kann daher dem heutigen Asylkompromiß nicht zustimmen. Alle Befürworter aber müssen sich bewußt sein, daß sie in einigen Jahren nicht geltend machen können „denn sie wußten nicht, was sie tun"! Horst Sielaff (SPD): Die Asylproblematik ist lange Zeit verharmlost und die schwindende Akzeptanz des Grundrechts bei weiten Teilen der Bevölkerung unterschätzt worden. Zu lange haben wir insbesondere die Kommunalpolitiker mit den vielfältigen Problemen der Zuwanderung vor Ort allein gelassen. Damit haben wir zugelassen, daß Asylsuchende und Armutsflüchtlinge zum Sündenbock verfehlter Politik gemacht wurden. Eine verfehlte Wohnungspolitik, die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaues und der Abbau von Arbeitsplätzen verschärften Aggressionen gegen Asylsuchende. Ich bin überzeugt, die gesamte Problematik der Zuwanderung in unserem Land wird durch die Änderung des Asylrechts in keiner Weise gelöst. Es könnte sich die Verärgerung gegen uns Politiker und die Aggressivität gegen zu uns kommende Ausländer sogar noch verstärken, wenn der erhoffte Effekt, die Zuwanderung massiv zu reduzieren, nicht eintritt. Leider sind auch bisher gemeinsam beschlossene Maßnahmen wie die Beschleunigung der Asylverfahren, die Abarbeitung der sogenannten „Altfälle" in Zirndorf und die Einrichtung von Sammelunterkünften zur Unterbringung bis zur Asylentscheidung nicht entschlossen umgesetzt worden. Bevor diese beschlossenen Maßnahmen überhaupt greifen konnten, wurde schon an neuen Gesetzesänderungen des Asylrechts gebastelt. Kommunalpolitiker, die noch vor wenigen Monaten darum baten, sich für das Bleiben von abgewiesenen Asylbewerbern aus Sri Lanka oder Äthiopien einzusetzen, fordern heute die Änderung des Asylrechtes. Egal, was ihr beschließt, beschließt nur etwas, damit die Menschen den Eindruck haben, es geschieht etwas — dies ist weit verbreitete Meinung und drückt die Hilflosigkeit vieler Verantwortlicher aus. Viele argumentieren: „Hilfen vor Ort, in den Armutsländern sind besser" und „die Bundesrepublik Deutschland kann nicht alle Probleme der Armut im eigenen Lande lösen". Das ist sicherlich richtig, aber vermehrte Anstrengungen, um die Armutswanderung einzuschränken, werden kaum unternommen. Nach wie vor gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den Industriestaaten, die die von der UNO einmütig beschlossene Steigerung der Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes nicht erfüllt hat. Die geplante Grundgesetzänderung in der vorliegenden Form halte ich für das falsche Instrument zur Lösung der Zuwanderungsproblematik. Nur durch ein Gesamtpaket, das die Zuwanderung insgesamt — mit vereinbarten Quoten und einvernehmlichen Kriterien — steuert, und mit verstärkten sichtbaren Hilfen in den Armutsländern selbst kann das Problem einigermaßen wirksam und ethisch verantwortlich gelöst werden. Die Mehrheit des Hauses ist nicht einmal bereit, die von der SPD-Fraktion beantragte Änderung des § 34 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes und des § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung zu beschließen. Damit ist die automatische Zurückweisung von Flüchtlingen, die über einen sogenannten Drittstaat nach Deutschland kommen, gegeben. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird außer Kraft gesetzt. Es ist zu befürchten, daß damit die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesänderung selbst in Frage gestellt wird. Das Problem der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge wird weiterhin auf die Kommunen abgeschoben. Die Warnungen des UN-Flüchtlingskommissars und die Bedenken vieler anerkannter Verwaltungsrichter zu dieser Gesetzesänderung können nicht einfach übergangen werden. Es ist bedauerlich, daß die vielen Bedenken und Einwände beim ExpertenHearing des Deutschen Bundestages zur Asylrechtsänderung kaum berücksichtigt wurden. Ich werde deshalb der Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes, des Asylrechts, in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Bärbel Sothmann (CDU/CSU): In Deutschland leben zur Zeit rund 600 000 Asylbewerber, insgesamt rund 1,5 Millionen Flüchtlinge mit oder ohne Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. 60 Prozent aller Asylbewerber, die in Europa Aufnahme suchen, kommen nach Deutschland und hatten bisher Anspruch auf umfangreiche Sozialleistungen. Der Asylmißbrauch ist entsprechend hoch. Die Zahl der Ausländer, die unsere Zuzugsbeschränkungen unter Berufung auf ihre politische Verfolgung umgehen, steigt ständig an. Allein im letzten Jahr waren es über 400 000 Fälle. In der Regel können rund 90 Prozent aller Asylanträge mangels Voraussetzungen nicht anerkannt werden. Dieser Zustand ist unhaltbar. Er belastet unsere Städte und Gemeinden, unseren Wohnungs- und Arbeitsmarkt, unseren sozialen Frieden. Unser Sozialsystem wird bei weiterhin ungehinderter Zuwande- 13662* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 rung nicht mehr finanzierbar sein. Das von verschiedenen Seiten geforderte Einwanderungsgesetz würde die Probleme nicht lösen. Deutschland ist kein Einwanderungsland. Wir können nicht alle Notleidenden dieser Welt in der Bundesrepublik aufnehmen. Wer nicht politisch verfolgt wird, muß wissen, daß er in Deutschland keine Chance auf ein Bleiberecht hat. Der von CDU/ CSU, F.D.P. und SPD ausgehandelte Asylkompromiß muß deshalb heute im Bundestag verabschiedet werden. Damit wird unser Asylrecht endlich „europafähig". Es ermöglicht zukünftig eine gerechtere Verteilung des Asylbewerberzustroms auf alle EG-Mitgliedstaaten und kommt allen Betroffenen zugute, den politisch Verfolgten, unseren Städten und Gemeinden und den Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen. Ausschlaggebend für mich ist, daß das individuelle Grundrecht auf politisches Asyl durch den Asylkompromiß weitgehend erhalten bleibt, der Asylmißbrauch jedoch gleichzeitig erheblich eingeschränkt werden kann. In Artikel 16a des Grundgesetzes wird weiterhin garantiert: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Durch die Einführung einer Länderliste wird eine rasche Unterscheidung zwischen politisch Verfolgten und Armutsflüchtlingen ermöglicht. Den wirklich politisch Verfolgten kann dadurch besserer Schutz und eine bessere Zukunftsperspektive in Deutschland geboten werden. Asylbewerber, die aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat oder Drittstaat — beispielsweise aus Polen — einreisen, können dagegen bereits an der Grenze zurückgewiesen bzw. abgeschoben werden. Die Sorge, daß auch politisch Verfolgte aufgrund der Länderlisten an unseren Grenzen abgewiesen werden könnten, ist nach meiner Überzeugung unbegründet. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist sehr sorgfältig nach einem umfangreichen Kriterienkatalog vorgenommen worden, der u. a. die Höhe der Anerkennungsquote, die allgemeine politische Lage, die Achtung der Menschenrechte, die Stabilität und die Bereitschaft des Herkunftslandes umfaßt, unabhängigen internationalen Organisationen zur Überwachung der Menschenrechtslage den Zutritt zu seinem Gebiet zu gewähren. Das kürzlich geschlossene Abkommen mit Polen über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswirkungen von Wanderungsbewegungen ist im Zusammenhang mit der Drittstaatenregelung beispielgebend für die Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Lösung. Sollte die SPD den Asylkompromiß mehrheitlich wegen der Drittstaatenregelung ablehnen, würde er damit praktisch wirkungslos. Damit öffnet sie dem Rechtsextremismus Tür und Tor. Dies wird katastrophale Auswirkungen für uns alle haben, und das nicht nur bis zur nächsten Bundestagswahl. Das neue Asylrecht dagegen wird die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger bald spürbar entlasten. Den Städten und Gemeinden bereitet vor allem die Frage der Unterbringung die größten Probleme, denn ständig werden ihnen neue Asylbewerber zugewiesen. Die freiwerdenden Asylunterkünfte und das Verwaltungs- und Betreuungspersonal können künftig besser für die Aufnahme und Betreuung wirklich Hilfsbedürftiger, wie z. B. den Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, genutzt werden. Durch die Neuregelung der Sozialleistungen an Asylbewerber, die demnächst vorrangig als Sachleistungen erfolgen sollen, werden die Kommunen zusätzlich bis zu zwei Milliarden DM jährlich einsparen können. Die gekürzten Sozialleistungen sind für die Asylbewerber nach meiner Auffassung für eine vorübergehende Zeit — die Zeit, in der der Asylantrag geprüft wird — zumutbar und werden ihnen auch weiterhin ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Kürzung von Sozialleistungen, die Straffung und Beschleunigung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren kommt auch den Armutsflüchtlingen zugute. Das bisherige, oft jahrelange Warten auf den Abschluß eines Asylverfahrens brachte diese Flüchtlinge bei uns bisher nur in eine noch größere Perspektivlosigkeit. Auch den Schlepperbanden wird damit endlich der Nährboden weitgehend entzogen. Weltweit sind über 17 Millionen Flüchtlinge unterwegs. Unser neues Asylrecht wird uns nur kurze Zeit entlasten, wenn wir nicht auch das Problem der Armutswanderung unverzüglich angehen. Vor allem gilt es, die wirtschaftlichen Fluchtursachen vor Ort, z. B. in Rumänien, Bulgarien, im ehemaligen Jugoslawien und in den Entwicklungsländern, zu bekämpfen. Wenn es gelingt, potentiellen Auswanderern eine wirtschaftliche Existenz in ihren Heimatländern zu ermöglichen, leisten wir zugleich Aufbauhilfe für diese Staaten. Die durch die Reform des Asylrechts freiwerdenden Finanzmittel — nach jüngsten Schätzungen rund sieben bis zehn Milliarden DM jährlich — sollten nach meiner Überzeugung grundsätzlich für diese Aufbauhilfe zur Verfügung gestellt werden. Uta Titze-Stecher (SPD): Ich möchte heute, und zwar bewußt im Rahmen der Debatte um eine Änderung des Grundrechtes auf Asyl, auf Probleme einer ethnischen und kulturellen Minderheit aufmerksam machen, die größte Schwierigkeiten mit der Inanspruchnahme des Asylrechtes hatte, hat und, sofern der Asylkompromiß beschlossen wird, in verstärktem Maße in Zukunft haben wird: Ich spreche hier für die Zigeuner, wie sie sich seit einiger Zeit wieder selbstbewußt nennen. Dieses staatenlose Volk hat keine Lobby, hat nur einige wenige Fürsprecher, letztere sicher nur in Spurenelementen im parlamentarischen Raum vorhanden. Erschwerend kommen hinzu diverse Vorurteile und irrationale Ängste — nicht nur in den Köpfen und Bäuchen der Bevölkerung, sondern auch in uns selbst als deren Vertreter. Zugegeben, es gab und gibt sicher Erfahrungen (ich erinnere an die schwierige, alle Seiten belastende Situation auf den Containerschiffen im Hamburger Hafen), die Ängste und Aggressionen scheinbar rechtfertigen. Aber wir wissen doch alle, daß da, wo Menschen, noch dazu solche verschiedenster Herkunft, Sprache und Kultur, in drangvoller Enge und ohne Perspektive miteinander auszukommen gezwungen sind, Konflikte an der Tagesordnung sind. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13663* Auch die vielfach unterstellte oder meinethalben sogar zu beobachtende Unfähigkeit und/oder Unwilligkeit zur Anpassung an unsere Art, zu leben und zu arbeiten, darf nicht der Maßstab dafür sein, die Anliegen einer Volksgruppe pauschal abzulehnen und die Menschen selbst als unerwünscht zu betrachten und zu behandeln. Genau das aber geschieht zur Zeit im Umgang mit Zigeunern, speziell mit Roma, und mit deren Asylanträgen — obwohl die Betroffenen größtenteils aus dem Kriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawien geflüchtet sind. Erlauben Sie mir aus aktuellem Anlaß zwei Bemerkungen, um mein Engagement gerade für diese ethnische Minderheit zu begründen: 1. Die Benachteiligung der Roma (Zigeuner aus dem südosteuropäischen Raum), die im letzten Jahrhundert ihren Anfang nahm, erreichte mit der Besetzung Jugoslawiens durch die Nazis im Jahre 1941 ihren Höhepunkt: Roma (aber auch Sinti) wurden deportiert, in Konzentrations- und Arbeitslager verschleppt, für Zwangsarbeit eingesetzt, zwangssterilisiert, ermordet; Roma waren, zusammen mit Juden, die ersten Opfer bei Geisel-Erschießungen. Insgesamt fielen dem Naziterror rund eine halbe Million Zigeuner zum Opfer. Bis heute aber lehnt die Bundesregierung jede Wiedergutmachung für die aus Jugoslawien hierher geflüchteten Roma ab. Ich denke, hier müssen wir unsere Hausaufgaben schleunigst nachholen, in Anerkennung der besonderen Verantwortung des deutschen Volkes gegenüber den Roma und Sinti, die den Holocaust überlebt haben. 2. Ich komme aus Dachau, der Stadt, die die Bürde trägt, Ort des ersten von Hitler errichteten KZ's zu sein. Daher auch mein Mut, Sie mit dem aktuellen Problem in Dachau zu konfrontieren: In der evangelischen Versöhnungskirche, auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte, haben seit Mitte Mai rund 40 Zigeuner (Roma) Zuflucht gefunden vor der drohenden Abschiebung in die Kriegsgebiete des ehemaligen Jugoslawien und nach Mazedonien, wo ethnische Verfolgung bis hin zu Massakern stattfindet — allerdings nicht in den Augen der Bundesregierung. Ausgelöst durch den Hungerstreik der Schriftstellerin Anita Geigges für die Anliegen der Roma, haben sich diese selbst nach Dachau aufgemacht, um öffentlich zu demonstrieren und zu informieren. Die Dachauer Aktion ist Teil einer europaweiten Aktion des Roma National Congress (RNC). Eine der Auftaktveranstaltungen des Evangelischen Kirchentages wird auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau in Anwesenheit von höchster politischer Prominenz stattfinden. Dabei sollen die Zigeuner Gelegenheit erhalten, ihre Situation und ihre Forderungen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Ich für meinen Teil habe das heutige Forum dazu ausgewählt, Sie um Verständnis und Hilfe für die berechtigten Anliegen dieser von allen Seiten verfolgten und unterdrückten ethnischen Minderheit zu bitten. Insbesondere bitte ich Sie um Unterstützung folgender Forderungen: a) Anerkennung der Zigeuner als ethnische und kulturelle Minderheit vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung des deutschen Volkes gegenüber den Überlebenden des Holocaust, b) Gewährung eines gesicherten Bleiberechtes für Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien im Rahmen einer einmaligen humanitären Aktion, c) Einstellung der Finanzierung der für Roma errichteten Unterkünfte in den Ghettos osteuropäischer Staaten, solange deren politische Strukturen instabil sind; statt dessen Förderung der kulturellen Eigenständigkeit der Zigeuner, d) Behandlung der Roma-Flüchtlinge entsprechend der Genfer Konvention von 1956 und Ausstellung von Flüchtlingspässen für sie, e) konkrete Umsetzung der bisherigen europäischen Resolutionen und Empfehlungen durch besondere Maßnahmen für Zigeuner, f) Unterzeichnung der Resolution 65 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 5. März 1992 mit dem Titel „Schutz der Roma" — angesichts der demnächst in Wien stattfindenden Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen von höchster Dringlichkeit! —, g) keine Vergabe von deutscher Hilfe an Staaten, die ständig Menschenrechtsverletzungen an Roma begehen; statt dessen Unterstützung von Maßnahmen zur Stabilisierung demokratischer Strukturen. Wolfgang Weiermann (SPD): Der Gesetzentwurf zur Änderung des Asylrechts soll unter die Diskussion einen Schlußstrich ziehen, auf welche Art und Weise das enorme Problem der Zuwanderung zu regulieren ist. In unser Land kommen einerseits Menschen, die in ihren Herkunftsländern politisch verfolgt werden, zum anderen Menschen, die versuchen, der Hungersnot zu entrinnen, und wiederum andere, die vor den Kriegswirren in ihrer Heimat zu uns flüchten. Das Verfahrensbeschleunigungsgesetz, das seit dem 1. April 1993 gilt, droht zu scheitern, wenn die Verfahrenswege nicht deutlich verkürzt werden. Z. B. in Nordrhein-Westfalen müssen durchschnittlich sechs Wochen in den landeseigenen Unterkünften Plätze für die Asylbewerber bereitgehalten werden, deren Anträge als offensichtlich unbegründet eingestuft sind und die auf die definitive Entscheidung warten. Es kommen mehr Menschen als erwartet — etwa 37 % plus kamen bereits im ersten Quartal 1993. Die vorhandenen Plätze sind relativ schnell belegt, und es muß ad hoc eine Verteilung der Asyl-Bewerber auf die Kommunen vorgenommen werden. Ohne ein neues Asylgesetz ist ein Fiasko nicht zu verhindern. Die Anerkennungsquote für Bewerber aus Rumänien liegt bei 0,5 %, oder anders ausgedrückt: 7 500 der 7 559 Menschen können nicht anerkannt werden, obwohl sie in langwierigen Verfahren verbleiben. Wenn die Landespolitik angesichts sinkender Steuereinnahmen Einschnitte in dreistelliger Millionenhöhe trotz guten Willens nicht vermeiden kann, aber gleichzeitig Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe für den Bau von Übergangsheimen für Asylbewerber zu bestreiten hat, dann weiß ich nicht, wie 13664* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 man diese Diskrepanzen den Bürgern verantwortlich erklären kann. Es ist für uns aber leider nicht möglich, alle diese Menschen bei uns aufzunehmen. (In unseren Ballungsgebieten, Städten und Gemeinden, fehlt der Platz. Wir bringen sie bereits in Turnhallen, Schulen, usw. unter.) Unstreitig ist — und so steht es in unserer Verfassung, und so soll es auch bleiben —: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Aber dieses Recht darf kein Tor für eine allgemeine Zuwanderung derjenigen sein, die nicht politisch verfolgt werden. Für mich ist vorrangig, daß der grundsätzlich verbriefte Anspruch auf Asyl erhalten bleibt. Er muß aber begrenzt werden gegen zwar verständliche, aber für uns nicht erfüllbare Wünsche, vor Not und Elend in ein wohlhabenderes Land zu flüchten. Das heißt, für mich besteht das Ziel der Neuregelung darin, den politisch Verfolgten die Möglichkeit zu geben, ihnen zu helfen, ihren grundgesetzlichen Anspruch auf Asyl schnell und wirksam geltend zu machen. Deshalb ist es andererseits notwendig, den Anteil der zahlreichen Zuwanderer, die nicht politisch verfolgt werden, sondern aus z. B. wirtschaftlicher Not zu uns kommen, zu begrenzen und ihnen darüber hinaus Hilfe in ihren Heimatländern zu geben, eine Ursachenbekämpfung vor Ort vorzunehmen und Entwicklungshilfe zu veranlassen, die diesen Namen auch verdient. Es muß uns klar sein, daß eine Neuregelung des Asylrechts die Ursachen für die Zuwanderung allein nicht beseitigt. Nach Abwägung aller Umstände kann und will ich nicht verhehlen, daß es mir nicht leichtgefallen ist mit meiner Entscheidung, diesen Asyl-Kompromiß mitzutragen. Mir ist bewußt, daß die Grundgesetzänderung kein Allheilmittel ist. Eine Lösung der vielfältigen Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung wäre aber ohne sie völlig ausgeschlossen. Matthias Weisheit (SPD): Eine ständig steigende Zahl zuwanderungswilliger Menschen aus Staaten, die nicht der EG angehören, stellt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vor große Probleme. Unter besonderem Druck stehen die Kommunen, und die Forderungen an den Gesetzgeber, tätig zu werden, bestehen zu Recht. Vor der Gesetzgebung sollte allerdings eine gründliche Analyse der Ursachen dieser modernen Völkerwanderung stehen, es sollte Klarheit geschaffen werden, welche Ziele die Gesetzesänderung verfolgt, und es muß der Bevölkerung gegenüber wahrhaftig argumentiert werden, was erreichbar ist und was nicht. Die vor allem von Politikern der Koalition in den letzten beiden Jahren in die Öffentlichkeit getragenen Schlagworte wie „Asylantenflut", „massenhafter Asylmißbrauch" usw., haben verhindert, daß eine angemessene Diskussion der Problematik überhaupt stattfinden konnte. Statt sich zunächst mit den Gründen für die zunehmende Zahl von Asylanträgen auseinanderzusetzen und im Wortsinne radikale — an die Wurzel gehende — Lösungen zu überlegen, wurde von ihnen und zahlreichen Massenmedien jede Gelegenheit genützt, das geltende Asylrecht zu diskreditieren und die Zielrichtung der zu schaffenden Gesetze auf die faktische Abschaffung dieses Grundrechtes hin zu verengen. Seit die ersten Gastarbeiter angeworben wurden, ist die Bundesrepublik aus eigenem Willen, aus wirtschaftlicher, inzwischen auch demographischer Notwendigkeit ein Zuwanderungsland. Was bis heute fehlt und was auch im vorliegenden Gesetzespaket nicht vorliegt, ist eine gesetzliche Regelung der legalen Zuwanderung für Menschen aus Staaten, die nicht der EG angehören. Sei es ideologische Verblendung oder Angst vor dem Verlust deutschnationalen Wählerpotentials bei Teilen der Union, sie verhindert diese notwendige Gesetzgebung. Folgerichtig ist das Asylrecht die einzige Möglichkeit, legal in die Bundesrepublik zu gelangen, auch wenn die Antragsteller ausschließlich in die Bundesrepublik kommen wollen, um zu arbeiten und Geld zu verdienen. Ein Gesetz mit jährlicher Quotierung der Zuwanderung nach wirtschaftlicher Notwendigkeit und sozialer Verträglichkeit und dem Ausschluß legaler Zuwanderung nach einem abgelehnten Asylantrag wäre notwendig und konsequent; aber es ließe die Simplifizierung der Zuwanderung zur sogenannten Asylproblematik nicht zu und darf wohl deshalb nicht Gegenstand der heutigen Beratung sein. Ich behaupte nicht, daß mit einer solchen gesetzlichen Regelung allein das Zuwanderungsproblem zu lösen sei. Darüber hinaus ist es unabdingbar, in den Ländern, aus denen die Zuwanderungswilligen kommen, großzügige Hilfe zu leisten, damit sich die wirtschaftliche Lage so verbessert, daß das Auswandern in eine ungewisse Zukunft für die Menschen die schlechtere Alternative darstellt. Die zweistelligen Millionenbeträge, die Polen vertragsgemäß und vermutlich auch der Tschechischen Republik zur Verfügung gestellt werden, um Asylverfahren durchführen zu können und Grenzbefestigungen zu bauen, wären sinnvoller in wirtschaftlicher Aufbauhilfe angelegt. Die Haushaltsdaten des Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit lassen auch nicht hoffen, daß der Ursachenbekämpfung vor Ort höchste Priorität eingeräumt wird, statt dessen schickt sich diese Regierung an, durch unbegrenzte Militäreinsätze in aller Welt die humane Rolle deutscher Politik zu demonstrieren. Auch die finanziellen Mittel für diese Militarisierung der deutschen Außenpolitik könnten sinnvoller zur Behebung der Wanderungsursachen eingesetzt werden. Das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens, das seit 1. Juli 1992 das alte Asylverfahrensgesetz schrittweise ablöste und seit 1. April 1993 in vollem Umfang in Kraft ist, dient dem Ziel, in wenigen Wochen festzustellen, wer tatsächlich schutzbedürftig ist und wer nicht. Keine Frage, jahrelange Verfahren sind weder für die betroffenen Asylbewerber noch für die Kommunen, die sie unterbringen müssen, auf Dauer erträglich. Aber diesem Gesetz wurde überhaupt keine Chance gegeben, wirksam zu werden: Bis heute, zwei Monate nach voller vorgesehener Gültig- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13665* keit, sind noch nicht alle genehmigten Stellen besetzt. Ich will nicht von Sabotage reden, aber die Tatsache, daß lange bevor das Gesetz überhaupt wirken konnte, bereits daran gearbeitet wurde, Artikel 16 Abs. 2 zu verändern, stimmt doch sehr nachdenklich. Der Anstieg der Asylbewerberzahlen, der angeblich die Wirkungslosigkeit dieses Gesetzes beweist, bevor es überhaupt wirken konnte, hat auch damit zu tun, daß Hundertausende von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien im Asylverfahren landeten, obwohl sie gar nichts darin verloren hätten. Erst jetzt kommt eine Regelung zustande, die Bürgerkriegsflüchtlinge vom Asylverfahren befreit. Eine Regelung, der ich zustimme, wenngleich ihre Wirksamkeit in Frage gestellt bleibt, solange die Kommunen mit den Kosten alleine gelassen werden. Eine EG-Regelung zur gerechten Lastenverteilung bei Asylbewerbern und Flüchtlingen ist überfällig und eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes nur eine konsequente Weiterentwicklung der europäischen Einigung. Ihr könnte ich ebenfalls zustimmen. Sie, ein Zuwanderungsgesetz, wirtschaftliche Hilfe vor Ort, die konsequente Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens und die Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren, genügten meiner festen Überzeugung nach, die Belastungen, die durch Artikel 16 Abs. 2 entstehen, auf ein gesellschaftlich akzeptables Maß zu beschränken. Worüber aber stimmen wir heute ab? Über einen neu formulierten Grundgesetzartikel, der vorgibt, politisch Verfolgte genießen in der Bundesrepublik Asylrecht. Durch Gesetz festzulegende sichere Drittstaaten, die die Bundesrepublik umzingeln, und sogenannte verfolgungsfreie Staaten werden es einem wirklich Schutzbedürftigen sehr schwer machen, in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch ein Asylverfahren zu bekommen. Wer die Bundesrepublik auf dem Landweg erreicht, hat nur eine Chance auf ein Verfahren, wenn er seinen Reiseweg geschickt verschleiert. An diesem Grundprinzip ändern auch die zahlenmäßigen Einschränkungen des mit Polen ausgehandelten Vertrags nichts; denn Verträge sind von Regierungen kündbar! Unsere polnischen und tschechischen Nachbarn, die sich in einer äußerst labilen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Phase befinden, weil sie, wie die Menschen in den neuen Bundesländern, aber ohne massive Unterstützung aus der alten Bundesrepublik, das Chaos aus dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems überwinden müssen, ihnen muten wir per Grundgesetzänderung zu, was unsere seit Jahrzehnten eingespielte Verwaltung und Justiz scheinbar nicht zu schaffen in der Lage ist: Asylverfahren in angemessener Zeit rechtsstaatlich durchzuführen. Zwei Nachbarländern, deren Menschen in großer Zahl legal als Werkarbeitnehmer oder Saisonarbeiter zu niedrigen Löhnen in der Bundesrepublik arbeiten und sich, wie wir wissen, illegal von gewissenlosen Unternehmern oder Zuhältern ausbeuten lassen, weil die wirtschaftliche Situation in ihren Ländern trostlos erscheint, diesen Staaten übertragen wir einen großen Teil der Last, die wir zu bewältigen uns außerstande sehen! Mit der Einbeziehung Polens und der Tschechischen Republik in die Drittstaatenregelung machen wir uns der Destabilisierung dieser beiden Staaten schuldig! — Ich weiß, wovon ich rede, mit Menschen beider Nationen verbinden mich seit vielen Jahren freundschaftliche Kontakte, und beide Länder kenne ich fernab der regierungsamtlichen geschonten Wirklichkeit. Die Festlegung verfolgungsfreier Staaten per Gesetz des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gehört zu den fragwürdigsten Vorhaben dieser Grundgesetzänderung überhaupt. Es gehört schon ein ungeheures Maß nationaler Überheblichkeit dazu, per Gesetz festlegen zu wollen, in welchen anderen Staaten dieser Welt die Menschenrechte so zur alltäglichen politischen Praxis gehören, daß Verfolgung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Wie schnell ist der bundesdeutsche Gesetzgeber überdies wohl in der Lage, etwa auf einen Militärputsch zu reagieren und ein auf der Liste befindliches Land wieder zu streichen? Nimmt man nur die Staaten zur Grundlage, aus denen keine Asylbewerber kommen oder in denen ein Umsturz der Verhältnisse kaum zu erwarten ist, dann bewirkt eine solche gesetzliche Liste nichts außer Problemen in der Außenpolitik, und sie ist völlig überflüssig! — Einen Sinn ergibt sie im Zusammenhang mit der Asylgesetzgebung doch wohl erst dann, wenn man Staaten in die Gesetzesliste aufnimmt, aus denen zahlreiche Asylbewerber kommen. Die Erfinder dieser Regelung manövrieren die Bundesrepublik in eine schwierige außenpolitische Lage, wenn die gesetzlich zu beschließende Liste verfolgungsfreier Staaten tatsächlich Wirkung auf die Zahl der Asylanträge erzielen soll. Und sonst wäre sie ja sinnlos. Wie lange wird sich etwa die Türkei die Diskriminierung gefallen lassen, nicht auf dieser Liste zu stehen? Ich habe die Erinnerung an die verharmlosenden Ausführungen des damaligen CDU-Spitzenpolitikers Bruno Heck nicht verdrängt, die er über die Zustände im Stadion von Santiago de Chile machte, in dem nach dem Militärputsch Tausende AllendeAnhänger zusammengepfercht waren. Ist die Ahnung so unrealistisch, daß mit dieser Grundgesetzänderung die Voraussetzung dazu geschaffen werden soll, die ganze Welt zur verfolgungsfreien Region zu erklären? — Mit Ausnahme der wenigen noch kommunistischen Staaten, versteht sich. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch überlegenswert, ob eine deutsche Außenpolitik, die bei ihren Partnern auf die Einhaltung der Menschenrechte drängt und finanzielle Zusagen an tatsächlich überprüfbare und stattfindende Verbesserungen knüpft, nicht auch ein geeignetes Mittel wäre, die Zahl der Asylbewerber zu senken! Aber wer die Berichte über den jüngsten Besuch des Bundeskanzlers studiert hat, kann kaum Hoffnung in eine solche qualitative Veränderung hegen. Welche Auswirkungen werden die Grundgesetzänderung und die Begleitgesetze in der Bundesrepublik selbst haben? Die Zahl derer, die einen Asylantrag stellen können und deren Antrag in der Bundesrepublik bearbeitet wird, d. h. der Menschen die weiterhin vorläufig untergebracht und versorgt werden müssen, wird sinken, ebenso die Zahl derer, die ein Bleiberecht erhalten, die Kommunen werden voraussichtlich Ent- 13666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 lastung erfahren. Der Preis ist auf dem eingeschlagenen Weg die faktische Aufgabe des Grundrechts auf Asyl und ein weiteres Stück Aufgabe der Rechtswegegarantie. Die Gefahren der Destabilisierung unserer östlichen Nachbarstaaten und des bewußten Obersehens von Menschenrechtsverletzungen durch gesetzlich festgelegte Nichtverfolgerstaaten kommen hinzu. Dieser Preis ist zu hoch. Das Gesamtproblem der Zuwanderung wird mit diesem Gesetzespaket nicht angepackt, sondern nur auf die eine andere Ebene verschoben. Die Anziehungskraft der Bundesrepublik Deutschland auf Menschen, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil versprechen, wird weiter bestehen. Sie haben zum großen Teil' bisher das Asylrecht als Eintrittskarte benutzt, weil es eine andere Möglichkeit nicht gab. Der Zugang über das Asylrecht wird zwar eingeschränkt, eine legale Zuwanderung jedoch nicht ermöglicht, obwohl sie unbestritten notwendig ist und die Asylproblematik hätte entschärfen können. Die Konsequenz wird sein, daß die Zahl der illegalen Einwanderer steigt, mit allen gesellschaftspolitischen Folgewirkungen wie Lohndumping, Slums, steigende Kriminalität und erneuter massiver Belastung der Kommunen. Die Erleichterung wird von sehr kurzer Dauer sein. Die Menschen in der Bundesrepublik, die eine Entschärfung des Zuwanderungsproblems insgesamt erwarten — und diese Erwartung ist durch die unzulässige Verengung auf den Begriff Asyl fahrlässig geweckt worden —, werden sich einmal mehr von der Politik getäuscht und enttäuscht sehen. Der Gesetzgeber begibt sich überdies erneut in die Gefahr, bei der Drittstaatenregelung in der vorliegenden Form vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst zu werden. Deshalb und weil dieses Gesetzespaket weder geeignet ist, die Zuwanderungsproblematik angemessen zu regeln, noch die Ursachen der Wanderungsbewegungen aus Verfolgung oder Armut heraus zu bekämpfen, noch dem im ersten Satz manifestierten Anspruch „politisch Verfolgte genießen Asyl" entspricht, stimme ich gegen diese Gesetze. Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Im Angesicht der Wirklichkeit für hunderte Millionen Flüchtlinge unserer Erde greifen die vorgesehenen Änderungen des Artikels 16 des Grundgesetzes ins Leere. Das Internationale Rote Kreuz schätzt die Zahl der Menschen, die bis zum Ende dieses Jahrzehnts vor Kriegen und Hunger aus ihrer Heimat fliehen werden, auf eine Milliarde. Die weltweite Migration kann durch nationale Innenpolitik kaum bewältigt werden. Erst eine Konzeption von Politik, die — international abgestimmt — die Fluchtursachen wirksam bekämpft und Wanderungsbewegungen rational zu steuern beginnt, hat eine Aussicht, die globale Wirklichkeit zu gestalten. Solange aber der Norden wenig bereit ist, zum Beispiel durch eine radikale Kurskorrektur in der Entwicklungspolitik, die Lebensperspektiven des Südens zu verbessern, bleiben die wachsenden sozialökonomischen Gegensätze der einen Erde eine ständige Quelle der Migration. Die Dynamik der Wanderungsbewegungen prallt auf die Statik der Nationalstaaten. Ist ihre letzte Antwort die der Abschottung, dann zwingen sie sich und ihre Nachbarländer zu Grenzregimen, die der Logik eines Kontinents der offenen Grenzen widersprechen. Das innenpolitisch berechtigte Motiv, der Asylkompromiß könne die Gefahr nationalistischer Bestrebungen im eigenen Land eindämmen, blendet seine außenpolitische Wirkung aus: der Nationalismus in anderen Ländern kann durch ihn befördert werden. Weil die osteuropäischen Staaten auf mittlere Sicht noch ungefestigt sein werden, müßte Westeuropas Interesse darauf gerichtet sein, ihre Stabilitätspotentiale zu stärken. Wenn diese aber, als „Cordon sanitaire" genutzt, ihrerseits einen „silbernen Vorhang" jeweils weiter östlich verhängen, dann ist zu fürchten, daß nationalistische Spannungen zunehmen werden. Trotzdem könnten die im Asylkompromiß vorgesehenen Restriktionen noch hingenommen werden, wären sie eingebunden in ein Konzept, das die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland rational regelte und den Zugewanderten erweiterte Chancen für die soziale und demokratische Teilhabe an ihrer neuen Gesellschaft gäbe. Statt dessen wird an der Fiktion festgehalten, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Statt dessen bleibt das ethnische Vorverständnis im wesentlichen erhalten, das der deutschen Staatsbürgerschaft anhaftet. Daher kann der Asylkompromiß meine Zustimmung nicht finden. Eine Logik der Abschottung nach innen und nach außen mag für den illusionären Moment den Blick auf die Wirklichkeit verstellen. Der Solidargemeinschaft aller Menschen wäre es jedoch angemessener, gäbe es den Versuch einer gemeinsamen Antwort und nicht die des für sich operierenden Nationalstaates. Immanuel Kant sagt uns in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden" : Es ist das „Recht des Fremdlings", „seiner Ankunft auf dem Boden eines anderen wegen, von diesem nicht feindselig behandelt zu werden, ... vermöge des Rechts des gemeinschaftlichen Besitzes der Oberfläche der Erde, auf der, als Kugelfläche, (die Menschen) sich nicht ins Unendliche zerstreuen können, sondern endlich sich doch nebeneinander dulden müssen, ursprünglich aber niemand an einem Ort der Erde zu sein mehr Recht hat, als der andere." (Immanuel Kant, Werke, Bd. 9 (1970), S. 211, 214) Jochen Welt (SPD): Noch nie in meinem politischen Leben bin ich mit so viel Ängsten, Sorgen und auch politischem Druck konfrontiert worden wie in der hinter uns liegenden Diskussion um die Änderung des Art. 16. Noch nie habe ich so viele Zuschriften, Anrufe, Unterstützung und auch Bedrohung erhalten wie im Rahmen dieser Auseinandersetzung. Bis heute stapeln sich die Briefe und Karten der Befürworter und Gegner des Asylkompromisses. Eine schwere Entscheidung, aber angesichts der zunehmenden Probleme in den Gemeinden eben eine notwendige Entscheidung. Angesichts eskalierender Wohnungsnot, angesichts von Zukunftsängsten, angesichts sich selbst organisierender Bürgerwehren in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13667* den Stadtteilen ist eine Steuerung und Begrenzung des Zuzugs in die Bundesrepublik dringend geboten. Es wäre verantwortungslos, wenn in der gegenwärtigen Situation die Lage und die Hilferufe von Städten und Gemeinden schlichtweg ignoriert und der ausgehandelte Kompromiß wieder zerredet würde. Respekt habe ich vor den Kritikern des Asylkompromisses, die aus humanitären und rechtsstaatlichen Überlegungen ihre Bedenken vortragen, aber nach wie vor dafür eintreten, die Zuwanderung über den Weg des Asyls zu steuern oder zu begrenzen. Verständnislos stehe ich den Fundamentalisten gegenüber, für die weder das bereits beschlossene Asylbeschleunigungsgesetz noch andere Begrenzungsvorschläge, noch die jetzt anstehende Grundgesetzänderung in Frage kommt. Eine solche Haltung ist leichtfertig und gleicht der Mentalität von Lemmingen, die sich selber — und vor allen Dingen andere — sehenden Auges in das Chaos und in den Abgrund stürzen. Der Zustrom von Asylbewerbern würde nach deren Haltung erst dann begrenzt, wenn Wirtschaft und Gesellschaft instabil wären, wenn ausländerfeindliche Exzesse sich weiterhin in Gewalt zuspitzen und wenn dann die Zuwanderung von Menschen in die Bundesrepublik für diese nicht mehr attraktiv oder gar höchst gefährlich wäre. Nein, das ist keine Horrorvision, steigende Asylbewerberzahlen, über 500 000 pro Jahr hinaus, sind absehbar. Das ist nicht mehr in den Gemeinden steuerbar, das gefährdet den sozialen 'Frieden, das macht den gewalttätigen Mob des Rechtsradikalismus zu den Handelnden und uns zu Zuschauern. Ich will nicht, daß von diesem rechtsradikalen Mob die Asyl- und Zuwanderungspolitik in diesem Lande gestaltet wird. Ich will Zuwanderung nach sozialen und humanen Gesichtspunkten, mit Grenzen und Steuerungsmöglichkeiten. Ich will Zuwanderung, die für das Land, die Menschen und für die wirklich Verfolgten verantwortbar ist. Aber ich will genauso entschlossen, daß dieser Regierung endlich die Möglichkeit genommen wird, sich mit den durch sie selbst verschuldeten Problemen der Wohnungsnot, der Verslummung von Stadtteilen, der Arbeitslosigkeit und der zunehmenden Armut in der Bevölkerung hinter den Asylsuchenden zu verstecken. Nicht die Asylsuchenden nehmen unseren Bürgerinnen und Bürgern die Wohnung weg; die leben in Containern, Wohnwagen, Turnhallen, Sammelunterkünften. Nicht die Asylsuchenden besetzen die nicht vorhandenen Arbeitsplätze. Dafür ist diese Regierung verantwortlich — Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit, das ist das Ergebnis verfehlter Politik dieser Regierung. Diese wird sich nach dieser Grundgesetzänderung nicht mehr herausreden können, die nach wie vor, vielleicht illegal, zu uns kommenden Flüchtlinge seien alles „SPD-Asylanten". Sündenbock-Diskussion zählt nicht mehr. Im übrigen war und ist diese Schuldzuweisung gegenüber den Sozialdemokraten unhaltbar. Diese Regierung hätte mit einfacher Mehrheit von Christdemokraten und Freidemokraten bei den sich abzeichnenden Steigerungen bei den Asylbewerbern zum Ende der 80er Jahre eine Asylbeschleunigung beschließen können. Sie hat es nicht getan. Erst die Sozialdemokraten haben in der ersten Asylrunde bei Bundeskanzler Helmut Kohl ihre Vorstellungen zur Verfahrensbeschleunigung durchgesetzt. Schon jetzt wird die Wirksamkeit dieses erst vor einigen Wochen in Kraft getretenen Gesetzes deutlich. Die Zentralstellen melden zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte, daß sie die Asylfälle nicht auf Halde produzieren, sondern abarbeiten können. Das ist keine Entwarnung, weil das Beschleunigungsgesetz lediglich auf der Grundlage von 300- bis 400 000 Bewerbern Beschleunigung bringt. Es zeigt allerdings, daß mit früherem Handeln die bislang aufgelaufenen 500 000 Altfälle, eine Unzahl von menschlichen Schicksalen, Anlaß für Streit, Unfrieden und Angst in der Bevölkerung hätten vermieden werden können. Diese Regierung hat nicht gehandelt, entweder weil sie das Problem falsch eingeschätzt hat oder, und das ist noch schlimmer, weil sie unter dem Grauschleier der emotionalisierten Asyldebatte ihre Untätigkeiten in der Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik zudecken wollte. Wir werden nach der Grundgesetzänderung die Regierung an ihren gesetzlichen Möglichkeiten messen. Grenzsicherung tut not — 6 Beamte auf dem 45-km-Grenzabschnitt bei Seif-Hennersdorf verhindern nicht den illegalen Flüchtlingszustrom. Zu erwartende Zunahme der Illegalität, am Beispiel der Vereinigten Staaten handfest zu belegen, muß wirksam bekämpft werden. Für das fehlende Handeln auf diesen Feldern gab es bislang und gibt es erst recht nach einer Grundgesetzänderung keine Entschuldigung mehr. Ich nehme die Argumente derjenigen sehr ernst, die Sorge darum haben, daß trotz des verbrieften Grundrechtsartikels ein Individualanspruch auf Asyl durch die praktische Ausformulierung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes nicht umgesetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob es um den Schutz vor Verfolgung für die Betroffenen oder um einen asylpolitischen Vorzugsstatus für Deutschland geht. Geht es mir um den Schutz vor Verfolgung, dann muß ich akzeptieren, daß auch diejenigen, die über Drittstaaten, wie Österreich, Frankreich, Holland, aber auch Polen zu uns kommen, vor politischer Verfolgung sicher sind — und nur dieses garantiert unser Grundgesetz. Über den Anspruch auf ein optimales Asyl, mit den im Vergleich zu anderen Staaten besseren Lebensbedingungen, sagt das Grundgesetz nichts. Von daher ist die europäische Lastenverteilung in der Flüchtlingsfrage eine dringend notwendige Aufgabe, die mit dem vorgelegten Asylkompromiß insbesondere dann gefunden wird, wenn bilaterale Vereinbarungen in Polen auch mit der Tschechei in die Tat umgesetzt werden, wenn insbesondere auch die bislang bestehenden Vereinbarungen mit Österreich und der Schweiz bezüglich der Rückführungsfristen modifiziert werden können. Im übrigen überzeugt mich der Hinweis darauf, daß man nur mit dem U-Boot oder mit dem Fallschirm in die Bundesrepublik als Asylsuchender kommen kann, nicht. Nach wir vor und wie bisher werden 80 bis 90 % der Asylsuchenden in die Bundesrepublik einwandern, ohne sich an den Grenzen zu melden, ohne ihren Reiseweg anzugeben. Und diese Menschen werden 13668' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 nach wie vor einen Anspruch auf ein verkürztes, aber rechtsstaatliches Asylverfahren haben. Es ist gleichsam eine Illusion, den Eindruck zu vermittlen, daß wir mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung drastisch reduzierte Asylbewerberzahlen hätten. Diesen Eindruck zu erwecken wäre fahrlässig. Die Menschen auf der Wanderung werden nach wir vor ihr Glück in der Bundesrepublik suchen und in das beschleunigte Asylverfahren oder in die Illegalität gehen. Der entscheidende Vorteil ist, daß wir mit den jetzt vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen auf solche Entwicklungen schneller reagieren, steuern und auch besser abschieben können. Ein weiterer Schwerpunkt der Asylverfahrensänderung interessiert mich als Bürgermeister einer Ruhrgebietsstadt ganz besonders. Es ist die Situation der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Durch die Neuformulierung des § 32a Ausländergesetz wird nun für diese Flüchtlinge ein eigener Status mit einer befristeten Aufenthaltsbefugnis geschaffen. Das Herausnehmen dieser Menschen aus dem Asylverfahren ist zu begrüßen. Nicht zufrieden sein kann ich allerdings mit der Tatsache, daß der Bund und damit die jetzige Koalition nicht bereit waren, eine verbindliche Übernahme von 50 % der entstehenden Kosten mit in das Gesetz aufzunehmen. Es kann nicht Sinn einer kooperativen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden sein, wenn der Bund beschließt, die Länder regeln und die Gemeinden bezahlen. Ich fordere deshalb die Übernahme gesamtstaatlicher Verantwortung in vollkommener Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag und fordere eine konkrete Beteiligung und eine finanzielle Anteilnahme des Bundes. An diesem Punkt ist der vorliegende Entwurf ergänzungsbedürftig. Ebenso muß klargestellt sein, welche Flüchtlinge unter den sogenannten B-Status fallen sollen. Es reicht nicht aus, eine Stichtagsregelung alleine im Blick auf den Krieg im ehemaligen Jugoslawien festzulegen. Zum Thema Bürgerkriegsflüchtlinge gibt es noch Klärungsbedarf. Insbesondere gehören dazu — ein abgestimmtes Leistungsrecht — eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge nach einem einheitlichen Gesamtverteilungsschlüssel sowie — die zügige Regelung der Beteiligung des Bundes an allen entstehenden Kosten. Die Dringlichkeit der Lösung dieser Fragen muß an dieser Stelle gerade unter Berücksichtigung der aktuellen Lage auf dem Balkan ganz klar betont werden. Wie schon öfter gefordert, sind auch hier von Seiten des Bundes bisher keinerlei verbindliche Aktivitäten erfolgt. Auch wenn immer noch sehr viele Bürger tatkräftig bei der Betreuung der Flüchtlinge helfen, dürfen sie und die Städte und Gemeinden nicht länger auf den unplanbaren finanziellen Verpflichtungen sitzenbleiben. Gerade aber an diesem Bereich wird sich auch zeigen, inwieweit die jetzt zu treffenden Beschlüsse nicht nur realisierbar sind, sondern eine spürbare Entlastung für die betroffenen Kommunen und Gemeinden bringen. Scheitert der Versuch, durch eine gesetzliche Neuregelung eine Gesamtverantwortung des Bundes, der Länder und der Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen zu garantieren, bleibt die jetzt zu treffende Lösung im Bereich des Asylrechts ein Einzelfall. Werden nicht in absehbarer Zeit die von den Sozialdemokraten eingebrachten Elemente eines „Gesamtpaketes Zuwanderung", mit einer großzügigen Einbürgerungsregelung und doppelter Staatsangehörigkeit, mit einem Einwanderungsgesetz, beschlossen, müssen wir als Politiker uns den Vorwurf gefallen lassen, in einem der Kernbereiche der politischen Aktualität versagt zu haben. Hier sind der Bund und die jetzige Regierungskoalition in besonderem Maße gefordert. Berthold Wittich (SPD): Mord und Totschlag in allen Regionen; Molotow-Cocktails gegen Frauen, Kinder und alte Menschen; Pflastersteine gegen Polizisten und Brandsätze gegen Asylbewerberheime — das gibt es wieder in Deutschland! Die geplante Änderung des Artikels 16 ist das falsche Signal auf diesen Anschlag gegen Humanität und Menschenwürde. Alle Menschen guten Willens sind jetzt in die Pflicht genommen, ein breites Bündnis gegen den Fremdenhaß zu organisieren und unsere ausländischen Bürgerinnen und Bürger vor gewalttätigen Ausschreitungen zu schützen. Absage an die Terroristen und Solidarität mit den Schwachen — das ist das Gebot der Stunde und die überzeugende Antwort der Demokraten auf diesen Akt der Barberei. Ja, wir dürfen nicht vergessen: Der fanatische Haß der Nazis gegen Juden, Ausländer, politische Gegner sowie Männer und Frauen der Kirchen führte direkt in den Zweiten Weltkrieg, in den Kessel von Stalingrad und in die Hölle von Auschwitz! Und gerade die deutsche Sozialdemokratie hat allen Grund, sich derer zu erinnern, die ohne Asyl im Ausland dem Zugriff der Geheimen Staatspolizei nicht entkommen wären, derer zu gedenken, die an den Grenzen zu unseren Nachbarn auf verschlossene Türen stießen und deswegen den Weg in die Folter- und Gaskammern der Nazis antreten mußten. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus diesen leidvollen Erfahrungen der Verfolgten die Konsequenz gezogen und das Asylrecht in der Verfassung verankert. Während damals diese Entscheidung von der breiten Zustimmung aller politischen Gruppierungen getragen wurde, haben sich die Parteien, die das „C" im Namen tragen, inzwischen von diesem Konsens verabschiedet — nicht zuletzt mit dem Ziel, aus diesem hochsensiblen Thema politisches Kapital zu schlagen. Daß Sie, meine Damen und Herren der Union, mit Ihren Kampfvokabeln „Asylantenstrom", „Asylantenflut", „SPD-Asylanten", „durchrasste Gesellschaft" bedenkenlos die Klaviatur der Demogagie gespielt, Emotionen geschürt und das Klima unserer Gesellschaft vergiftet haben, ist und bleibt ein beispielloser Skandal. Weil ich in meine Entscheidung das Wirken jener einbeziehe, die für die Ideale der deutschen Arbeiterbewegung gestritten, gelitten und ihr Leben geopfert Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13669* haben, verweigere ich diesem Gesetzentwurf meine Zustimmung. Ich sage nein, weil die Drittstaaten-Regelung rechtsstaatlich bedenklich ist und unser Land abschottet, weil sie den Anspruch auf Rechtsschutz verweigert und tatsächlich Verfolgte abschiebt, weil sie unseren ärmsten Nachbarn im Osten, Polen und der Tschechischen Republik, unsere Probleme aufbürdet, Ländern also, die zu den ersten Opfern des von Hitler entfesselten Angriffskrieges gehörten. Ich sage nein, weil durch die Regelungen des sogenannten Asylkompromisses das Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, daß Flüchtlinge, deren Leben existentiell bedroht ist, an ihre Henker und Folterknechte ausgeliefert werden. Ich sage nein, weil dieser Gesetzentwurf keine Chance eröffnet, die Fluchtbewegungen durch ein Einwanderungsgesetz zu steuern und die Zahl der Flüchtlinge durch Einwanderungsquoten zu begrenzen. Abschließend noch eine kritische Anmerkung: Wir dürfen nicht den fatalen Eindruck erwecken, daß die Problematik der Flüchtlingsströme eine juristische Frage sei, die durch die Änderung des Artikels 16 gelöst werden könnte. Solange Menschen hungern, verhungern, obdachlos sind, Menschenrechte mit Stiefeln zertreten werden, so lange werden Frauen und Männer nach dem Strohhalm greifen und sich auf die Flucht begeben. Ja, wir stehen in der Pflicht, die Fluchtursachen in den Ländern der Dritten Welt zu bekämpfen. Was tun wir konkret? Obwohl tagtäglich 40 000 Kinder den Hungertod sterben, weigern wir uns, die Entwicklungshilfe-Leistungen von 0,4 Prozent auf 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben. Das ist fürwahr kein Beitrag zur Gerechtigkeit und zur Solidarität mit den „Mühseligen und Beladenen" dieser Welt! Das Asylrecht ist ein Mahnmal der Erinnerung an die Verfolgung, Folterung und Ermordung von Deutschen während der Nazizeit. Dieses Asylrecht hat in vier Jahrzehnten über hunderttausend Flüchtlingen Schutz gewährt und zehntausende vor Folter bewahrt. Deshalb sollte die Substanz dieses Menschenrechtes auch im Zuge einer notwendigen Reform nicht zur Disposition stehen — im Interesse derer, die ohne Heimat und in Not sind, um der Menschen willen, die gequält, vertrieben und verfolgt werden. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimung über die in den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 aufgeführten Vorlagen (Änderung des Grundgesetzes — Artikel 16 und 18 — u. a.) Robert Antretter (SPD): Ich stimme der Gesetzesänderung in der Sicherheit zu, daß damit das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolge erhalten bleibt und daß es mit den geplanten Maßnahmen möglich sein wird, angemessener auf die Situation der unterschiedlichen Kategorien von Flüchtlingen zu reagieren. Ich stimme der Gesetzesänderung zu, damit wir — wie die katholischen Bischöfe es in ihrer Erklärung zur Flüchtlings- und Asylproblematik vom 25. 9. 1992 formuliert haben — „nicht mehr beschämt Zeuge sein müssen, wie es an vielen Orten in unserem Land zu Gewalttätigkeiten kommt gegen Menschen, die als Flüchtlinge bei uns Schutz und Hilfe suchen". Den katholischen Bischöfen und der evangelischen Kirche ist zu danken für klare Aussagen dazu, daß sich „am Menschen vergreift, wer Flüchtlingen, Ausländern und Fremden Gewalt antut, und daß sich mitschuldig macht, wer nachsichtig oder gar beifällig zusieht". Ich stimme dem Gesetzentwurf in dem Bewußtsein zu, daß die wachsende Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden bei vielen Menschen Unsicherheit und Ängste auslöst und daß gleichzeitig die verantwortlichen Kommunalpolitiker und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialen Einrichtungen sich vor nahezu unlösbare Probleme gestellt sehen, Flüchtlinge und Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen. Ich stimme dem Kompromiß auch deshalb zu, weil ich damit die Hoffnung verbinde, daß Bundestag und Bundesregierung nunmehr ernsthafte Anstrengungen unternehmen, um die Ursachen der Flucht in den Herkunftsländern zu beheben. Dazu gehören eine gerechtere Weltwirtschaftspolitik, die Einhaltung der Menschenrechte, der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossene Minderheitenschutz und eine konsequente Armutsbekämpfung. Dazu gehört aber auch abgestimmtes Handeln der Europäischen Gemeinschaft und der übrigen europäischen Länder. Die für den europäischen Einigungsprozeß unumgängliche Solidarität ist hier vor eine ernste Bewährungsprobe gestellt. In unserem Land gibt es seit Jahren gute Erfahrungen für das Zusammenwirken von Ausländern und Deutschen, in bestimmten Industriezweigen, im Dienstleistungsbereich, in Kirchen und Gewerkschaften ebenso wie in Vereinen und bei zahlreichen Bürgerinitiativen. Die Menschen wissen am besten, daß das Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen und Mentalitäten ebensoviel Spannungen und Enttäuschungen wie Freude und Bereicherung mit sich bringt. Allen, die an der Bewältigung dieser Aufgabe mitarbeiten, schulden wir unseren Dank, weil sie einen unverzichtbaren Friedensdienst leisten. Ich möchte Ihnen diesen Dank heute aussprechen. Ich wünsche mir, daß in der Folge dieser Grundgesetzänderung Haß und Gewalt gegen ausländische Bürgerinnen und Bürger der Vergangenheit angehören werden und die Zukunft geprägt wird von solidarischem und verständnisvollem Umgang mit denen, die bei uns Schutz suchen. Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU): Die heute zu beschließenden Änderungen des Asylrechts sind ein Thema, das den Deutschen Bundestag schon lange Zeit beschäftigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine Änderung des Asylrechts bereits seit 13670 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 vielen Jahren. Durch die fortwährende Verweigerungspolitik der SPD war es jedoch bis heute nicht möglich, die dringend notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Asylrechtsmißbrauches zu beschließen. Durch diese Verweigerungshaltung wurde Deutschland großer politischer Schaden zugefügt. Die Gesetzentwürfe von CDU/CSU, F.D.P. und SPD zur Neuregelung des Asylrechts basieren auf dem sogenannten Asylkompromiß vom 6. Dezember 1992. Ein Kompromiß zeichnet sich bekanntlich dadurch aus, daß alle beteiligten Seiten Abstriche von ihren Ausgangspositionen machen müssen, um schließlich zu einem Resultat zu gelangen. Die Gesetzentwürfe sind sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, enthalten aber wegen der Verweigerungspolitik der SPD und auch von Teilen der F.D.P. nicht alle Maßnahmen, die aus meiner Sicht nötig wären, um dem Asylmißbrauch konsequent zu begegnen. Über die genannten Gesetzentwürfe hinaus wären folgende Maßnahmen erforderlich gewesen: 1. Eine Umwandlung des bisherigen Individualgrundrechts auf Asyl in eine institutionelle Garantie. Die Einrichtung Asyl verbliebe dabei unter dem Schutz der Verfassung, weil Deutschland nach wie vor im Rahmen seiner Möglichkeiten politisch Verfolgten Asyl gewähren will. Die Garantie wäre dann jedoch auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angewiesen. Individuelle Rechte bestünden nicht mehr auf Grund der Verfassung, sondern nach Maßgabe des Gesetzes. 2. Verbesserte Möglichkeiten zur konsequenten Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber. 3. Kürzungen der Leistungen an Asylbewerber mit dem Ziel, wirtschaftliche Anreize zur Beantragung von Asyl in Deutschland zu verhindern. Der Erfolg der vorgesehenen Reform hängt in erheblichem Maße davon ab, daß abgelehnte Asylbewerber von den zuständigen Bundesländern auch konsequent und unverzüglich abgeschoben werden. Bei der Diskussion eines Maßnahmenkataloges zur Verhinderung des Mißbrauches des Asylrechts in Deutschland muß deutlich darauf hingewiesen werden, daß der Beseitigung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern große Bedeutung beizumessen ist. Trotz der erheblichen Anstrengungen, die Deutschland in dieser Hinsicht bereits unternimmt, halte ich eine weitere Verstärkung unserer Bemühungen auf diesem Gebiet für notwendig. Obwohl ich wegen des Fehlens der genannten Punkte Zweifel habe, daß die derzeitigen Mißstände im Zusammenhang mit dem Asylrecht befriedigend beseitigt werden können, stimme ich den Gesetzentwürfen dennoch zu, weil ich sie für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Lösung des Asylmißbrauchs halte. Nachbesserungen im Sinne dieser Erklärung halte ich jedoch für zwingend erforderlich. Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Ich stimme aus folgenden Überlegungen gegen eine Änderung des Asylrechts: „Politisch Verfolgte genießen Asyl" — die Umsetzung dieses Grundrechtes erfordert eine schnelle und zuverlässige Trennung der berechtigten von den unberechtigten Asylbewerbern. Wenn der Staat dieser Anforderung nicht gerecht werden kann, darf die Lösung nicht darin bestehen, fast allen Bewerbern den Zugang zu verweigern. Angesichts der zahlreichen Konfliktsituationen und der großen Diskrepanz zwischen Arm und Reich auf dieser Welt wird die Änderung des Grundgesetzes nicht den Zuwanderungsdruck von unserem Land nehmen. Die dann einsetzende Wut und Enttäuschung wird die fremdenfeindliche und demokratiekritische Stimmung in der deutschen Bevölkerung noch erheblich verstärken. Es fehlt ein Einwanderungsgesetz, das dem Aufnahmeland die Kontrolle über die Zuwanderung und auch den Zuwanderern klare Richtlinien an die Hand gäbe. Es fehlt eine überzeugende Regelung der Einbürgerung für bei uns lebende Ausländer. Es fehlt ein Flüchtlingsgesetz, das ebenfalls Druck von der Asylfrage nehmen könnte. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist erst seit wenigen Wochen in Kraft. Es zeigt positive Wirkung, ohne daß das Grundgesetz geändert werden mußte. Mit der Änderung des Grundgesetzes ist keine Lösung der Altfälle verbunden. Die neuen Regelungen zwingen die Menschen, ihre Reiseroute zu verheimlichen, damit sie überhaupt die Chance auf ein angemessenes Verfahren erhalten. Das kann nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein. Eine bi- und multilaterale, nachhaltige und effektivere Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern steht noch aus. Mit 0,34 % des BSP ist Deutschland noch weit entfernt von den versprochenen 0,7 %. Reintegrationshilfen werden zu- Recht zögerlich vergeben, denn Fachleute beurteilen die Erfolgsaussichten eher skeptisch. Mit der Drittstaatenregelung lädt Deutschland den neuen Demokratien politische Lasten auf, die wir selber nicht mehr tragen können und wollen. Trotz materieller Hilfe aus Deutschland werden diese Staaten überfordert und der Gefahr einer politischen Destabilisierung ausgesetzt. Deutschland spielt diesen Ländern gegenüber seine mit ihrer Hilfe neu gewonnene Stärke in egoistischer und unverantwortlicher Weise aus. Wir werden die Konsequenzen in Form internationaler Irritationen zu spüren bekommen. Durch das Abwälzen der Lasten auf die Länder im Osten außerhalb der EG erzeugen wir zudem nicht den notwendigen Druck auf unsere westlichen Partner, mit denen wir nach einer gerechten europäischen Lösung suchen müssen. Im Gegenteil, mit der Drittstaatenklausel verstellt nun Deutschland seinerseits eine gerechte, europäische Lösung: Enthält das Grundgesetz erst einmal den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13671* Grundsatz, daß kein Asylrecht genießt, wer über einen sicheren Drittstaat einreist, wird sich für eine ungünstigere Veränderung möglicherweise keine Zweidrittelmehrheit finden lassen. Zu einer umfassenden Information über die Asylbewerberfrage gehört es auch, daß regelmäßig die Zahl der Ausländer veröffentlicht wird, die Deutschland auch ohne Änderung des Grundgesetzes verlassen. Dr. Eberhard Brecht (SPD): Wie die meisten anderen der heute abgegebenen persönlichen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten zur Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes trägt auch meine Äußerung einen entschuldigenden Charakter, wird doch das mit dem demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland verbundene, bislang sehr großzügig gehandhabte Asylrecht mit spürbaren Begrenzungen versehen. Der Preis für eine vermutlich bescheiden ausfallende Begrenzung der Armutswanderung aus dem Süden und Osten ist nicht gering. Wenn ich einer Änderung des Grundgesetz-Artikels 16 zum Asylrecht dennoch zustimme, so aus der Sorge heraus, daß die Grundlagen des demokratischen Gemeinwohls neben anderen destabilisierenden Tendenzen auch durch eine ständig anwachsende Zuwanderung gefährdet werden. Einerseits sind die öffentlichen Haushalte derart verschuldet, daß unser Land bei gleichzeitig sinkender Wirtschaftskraft eine Netto-Zuwanderung von ca. einer Million Menschen pro Jahr einschließlich der mehr als 400 000 Asylbewerber dauerhaft nicht verkraften kann. Zum anderen zeigen die weiter steigenden Zahlen von Asylbewerbern bei gleichzeitig sinkenden Anerkennungsquoten, daß das gegenwärtige Asylrecht nicht paßgerecht zu einer solchen Migration ist, die vorwiegend durch Armut oder andere wirtschaftliche Ursachen und nicht durch politische Verfolgung begründet ist. Damit steht das Asylrecht in der Gefahr, angesichts sozialer Ängste bei vielen Menschen mehr und mehr an Akzeptanz zu verlieren. So wurde eine Neuregelung des Asylrechts erforderlich, die einerseits das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte unangetastet läßt, gleichzeitig aber die de-facto-Inanspruchnahme dieses Rechtes für Armutsflüchtlinge deutlich einschränkt. Dem gefundenen, mit Mängeln behafteten Asylkompromiß stimme ich nur deshalb zu, weil eine realitätstüchtigere europäische Lösung nicht in Sicht ist. Auch die vom UNHCR und anderen Organisationen angebotenen Alternativen oder Hilfsangebote würden aus meiner Sicht nur zu marginalen Veränderungen der derzeitigen Situation beitragen. Meine Bedenken richten sich vor allem gegen den Paragraphen 34 a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes, dessen Rechtmäßigkeit mit der neuen Formulierung in Artikel 16a Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes begründet wird. Diese Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes wird dazu führen, daß der Rechtsschutz abgewiesener Flüchtlinge mangelhaft bis ungenügend wird. Es ist zwar richtig, daß von der Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegen eine bevorstehende Abschiebung vermutlich exzessiv und damit auch vielfach unbegründet Gebrauch gemacht würde, stände dieses rechtliche Instrument zur Verfügung. Dennoch kann sich ein Rechtsstaat einen derartigen Verlust an Rechtsschutz für den einzelnen nicht leisten; damit wird sowohl der Asylbewerber als auch der Richter einem nicht vertretbaren Automatismus unterworfen. Die verbleibende Möglichkeit eines Antrages auf einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht ist eine nicht akzeptabel hohe Hürde für den Asylbewerber. Somit steht er in der Gefahr, aus dem vermeintlich sicheren Drittstaat im Schnellverfahren ebenfalls abgeschoben zu werden. Wie andere Abgeordnete auch denke ich, daß gerade wegen des Paragraphen 34 a das Asylverfahrensgesetz einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht so nicht standhalten wird. So kann ich diesem Gesetz meine Zustimmung dann nicht geben, wenn die Mehrheit des Bundestages den Änderungsantrag zum Asylverfahrensgesetz der SPD-Bundestagsfraktion abweist. Gleichzeitig verwahre ich mich aber auch ausdrücklich gegen die in der Öffentlichkeit verbreiteten Unterstellungen gegenüber den Befürwortern einer Neuregelung des grundgesetzlich garantierten Asylrechts: Ich jedenfalls treffe meine heutige Entscheidung nicht unter dem Druck des rechtsradikalen Terrors in Deutschland. Ich fände es vielmehr bedrükkend, wenn wir Vertreter der Legislative unsere Entscheidungen vorwiegend als Antithesen zu demokratiefeindlichen Positionen verstehen würden. Damit würde die Bundesrepublik den Rechtsradikalen jenen Gefallen tun, den sie der RAF mit einigem Erfolg verweigerte. Ich treffe meine heutige Entscheidung auch nicht, weil ich an einer Wohlstandsmauer zwischen den reicheren Industriestaaten und dem armen Süden und Osten mitbauen will. Wir Europäer tragen eine Mitschuld nicht dadurch ab, daß wir die Sekundärwirkungen der Verelendung durch hunderttausendfache Aufnahme von Armutsflüchtlingen zu heilen suchen, sondern indem wir ernsthaftere Bemühungen anstellen, das wirtschaftliche Nord-Süd-Gefälle abzubauen. Für dieses Ziel und für den Schutz der natürlichen Umwelt werden wir unseren Anspruch auf Wohlstand spürbar vermindern müssen. Ein solcher Wertewandel steht in unserem Land erst in seinen Anfängen. Wir werden ihn nicht befördern durch die Provokation von Abwehrmechanismen. Peter Conradi (SPD): Lange, wahrscheinlich zu lange, habe ich mich gegen eine Änderung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" gewehrt. Dieser Artikel ist für mich eine große Errungenschaft unserer Verfassung. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und der Öffnung des „Eisernen Vorhangs" haben sich die Zahlen der Asylbewerber vervielfacht. Die Gemeinden sind bis an den Rand des Zumutbaren belastet. Die bisherigen Änderungen des Asylverfahrensrechts drohen das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte auszuhöhlen. Diese Änderungen sind nicht im vollen Maß wirksam geworden, weil die Bundesregierung und einige Landesregierungen die Vereinbarungen am 10. Oktober 1991 zur Beschleunigung des Asylverfahrens nicht umgesetzt, sondern sabotiert haben. 13672* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Eine skrupellose Kampagne der CDU/CSU und der ihr nahestehenden Presse haben das politische Klima in unserem Land vergiftet. Auch viele Anhänger der SPD glauben inzwischen, daß nur eine Änderung des Asylrechts die Zuwanderung nach Deutschland einschränken kann. Ich fürchte, daß eine weitere Zunahme der Zuwanderung den rechtsextremen Parteien weiteren Zulauf bringt. Allmählich ist in mir die Einsicht gewachsen, daß wir das Asylrecht für politisch Verfolgte im Grundgesetz nur bewahren können, wenn wir es praktikabel machen. Deshalb habe ich mich im Herbst 1992 im Grundsatz für eine Änderung von Art. 16 Abs. 2 GG ausgesprochen. Ich werde den nun vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes jedoch nur zum Teil zustimmen. Ich stimme den folgenden Änderungen des Grundgesetzes zu: — Ausländer aus verfolgungsfreien Herkunftsstaaten sollen nicht mehr als verfolgt gelten, es sei denn, sie tragen Tatsachen vor, aus denen sich ergibt, daß sie entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt werden (Art. 16a Abs. 3 GG). Durch diese Änderung werden Asylsuchende aus Staaten, in denen es keine politische Verfolgung gibt, in der Regel nicht mehr zum Asylverfahren zugelassen. — Das GG erlaubt Verträge mit anderen Staaten über die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen (Art. 16a Abs. 5 GG). Ich werde Art. 16a Abs. 2 GG nicht zustimmen. Flüchtlinge — auch aus Verfolgerstaaten — sollen allein mit der Begründung, sie seien über ein sicheres Drittland nach Deutschland gekommen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Diese Änderung verletzt nach meinem Verfassungsverständnis das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte in seinem Wesensgehalt. Ich werde § 34 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz nicht zustimmen. Den Verwaltungsgerichten soll untersagt werden, die Abschiebung in einen sicheren Drittstaat auszusetzen. Dies ist nach meinem Verfassungsverständnis nicht mit der Rechtsweggarantie von Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar. Ich werde dem Asylverfahrensgesetz in allen anderen Teilen zustimmen, ausgenommen die Regelungen, die sich auf Art. 16a Abs. 2 GG beziehen (siehe oben). Ich werde dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen. Soweit mein Abstimmungsverhalten in der 2. Lesung. In der 3. Lesung werde ich, sofern nicht getrennt über die einzelnen Absätze von Art. 16a GG abgestimmt wird, den GG-Änderungen und dem Asylverfahrensgesetz nicht zustimmen, dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen. Ich respektiere die Entscheidungen meiner Abgeordneten-Kolleginnen und -Kollegen, die sich anders entscheiden werden. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG: Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Carl Ewen (SPD): Wenn ich den Vorschlägen zur Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung des Asylrechts mit allen Nebengesetzen nicht zustimme, dann nicht deshalb, weil ich die Bedrängnisse unserer Kommunen wegen der unendlichen Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Umsiedlern und Zuwanderern gering erachte. Ganz im Gegenteil, ich kenne die Probleme in unseren örtlichen Gemeinschaften, ich weiß um die wachsende Verbitterung unserer Bürgerinnen und Bürger über die Tatsache, daß wir alle in Bund und Ländern keine Vorsorge zur rechten Zeit getroffen haben, um auf den rapiden Zugang von ausländischen Schutzsuchenden sachgerecht zu reagieren, sachgerecht im Sinne einer schnellen Entscheidung über Asylanträge, über die Verkürzung des Rechtsweges, auch über zeitbegrenzte Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften, nicht zuletzt über eine bessere personelle Ausstattung der Bundesdienststellen wie Zirndorf sowie der Verwaltungsgerichte. Kurz zusammengefaßt: Es wäre unredlich, die Schwierigkeiten in unseren Städten und Gemeinden zu negieren. Doch gerade weil ich diese Schwierigkeiten nicht verniedliche, sage ich, daß weder die vorgesehene Grundgesetzänderung (mit den Folgegesetzen) noch der vorgesehene Vertrag mit der polnischen Republik eine für die Bevölkerung wirklich spürbare Änderung bringt. Die Zuwanderung, die legalen wie illegalen Versuche beim Grenzübertritt, formale oder sachlich begründete Asylansprüche, auch der Zufluß von Bürgerkriegsflüchtlingen werden nicht wirklich geringer werden. Die Zahlen Obhutsuchender werden sich nicht wesentlich reduzieren; das ist auch die Auffassung des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Gerster. Das bedeutet, daß sich eine Grundgesetzänderung zu Artikel 16 GG sehr bald als Scheinlösung herausstellen wird. Die Enttäuschung unserer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser vorgesehenen Entscheidung ist damit vorprogrammiert. Die Quittung werden wir alle erhalten! Die Erwartung, daß die angestrebte Lösung einen Einstieg in eine insgesamt begrüßenswerte europäische Lösung bringt, wird sich ebenfalls nach meiner Meinung als Selbsttäuschung erweisen. Und für diesen für mich erkennbaren Irrweg sollen wir einen für den Menschenrechtskatalog unseres Grundgesetzes konstitutiven Pfeiler, „den Schutz der politisch Verfolgten", bis zur Unkenntlichkeit verändern; verändern, nachdem wir bis zum Zusammenbruch des kommunistischen Staatensystems gerade den im Kern unveränderbaren Grundwertebestand als freiheitliche Antwort ins Feld führen konnten, in eine Auseinandersetzung, in der wir bei den Nachbarn Vertrauen für das andere Deutschland gewannen. Ich bitte aber auch deshalb um Verständnis für mein Abstimmungsverhalten, weil ich mich erinnere, daß viele Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft — darunter viele Sozialdemokraten — nach 1933 darunter leiden mußten, daß es eben damals nicht überall im nichtfaschistischen Ausland möglich war, Schutz zu finden. Besonders schlimm war das für unsere jüdischen Mitbürger. Ihnen verweigerte man im westlichen Ausland trotz der weltweit bekannten Verfolgung in Nazi-Deutschland die schützende Auf- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13673* nahme. Nur in beschämend kleiner Zahl wurden sie diesseits und jenseits des Atlantiks aufgenommen. Dies alles zusammengenommen läßt meine Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung zu Artikel 16 und den Folgegesetzen nicht zu. Horst Eylmann (CDU/CSU): Die Neuregelung des Asylrechts in Art. 16 a GG ist bedenklich. Grundrechte sollen dem einfachen Gesetzgeber einen Rahmen vorgeben, den er detailliert auszufüllen hat. In der Neufassung des Artikels 16 a GG beschränkt sich aber die Verfassung nicht auf das Grundsätzliche, sondern regelt das materielle Asylrecht selbst im einzelnen. Damit wird das Asylrecht zementiert. Dies werden wir noch unter Schmerzen erfahren, denn ich bin einigermaßen sicher, daß sich in den nächsten Jahren Änderungen der jetzt in Artikel 16a GG enthaltenen Regelungen als notwendig herausstellen werden. Es wäre besser gewesen, das Asyl zu einer institutionellen Garantie umzuwandeln und ihre nähere Ausgestaltung dem einfachen Gesetzgeber vorzubehalten. Die Neuregelung insgesamt wäre dann in sich stimmiger und würde auch jegliche verfassungsrechtliche Risiken vermeiden. Wenn kein anderer Staat der Welt Asylbewerbern einen verfassungsmäßig garantierten Individualanspruch auf Asyl einräumt und dies auch weder die UN-Menschrechtsdeklaration noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch die Genfer Flüchtlingskonvention gebieten, hätte es auch nicht von Verantwortungslosigkeit gegenüber der eigenen Geschichte und erst recht nicht von Ausländerfeindlichkeit gezeugt, die rechtliche Qualifizierung des Asyls als Individualrecht zur Disposition zu stellen. Nun wissen wir, woran das auch von Innenminister Seiters verfolgte Ziel gescheitert ist. Die SPD hat sich über ein Jahrzehnt hartnäckig geweigert, überhaupt einer Änderung des Grundgesetzes näherzutreten. Diese Verweigerungshaltung ist ein um so schwerwiegenderes politisches Versäumnis, als es an warnenden sozialdemokratischen Stimmen nicht gefehlt hat. Als 1980 die Zahl der Asylbewerber auf 100 000 anstieg, sagte Zeitler, damals Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: Heute stehen wir vor der Frage, ob das damals gefundene Konzept — er meinte das Asyl als individuelles Grundrecht in Art. 16 GG — noch trägt, ob es der politischen Vernunft, der ökonomischen Möglichkeit, der humanitären Verantwortung gerecht wird oder nicht vielmehr die gegenteiligen als die gewollten und ihm zugedachten Wirkungen erzeugt ... Die derzeit auf dem politischen Markt gehandelten Versuche, mit Hilfskonstruktionen auf Verwaltungsebene die Konsequenzen des geltenden Verfassungs- und Gesetzesrechts zu unterlaufen, sind rechtlich kaum haltbar, die künstliche Erzeugung von Abschreckungseffekten gegenüber Ausländern durch gezielte Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen sind im Ergebnis untauglich und nach den Maßstäben der von unserem Land in Anspruch genommenen Rechtskultur unwürdig. Zwölf Jahre hat die deutsche Sozialdemokratie nach diesen Worten eines ihrer angesehensten Köpfe gebraucht, um sich zu einer Verfassungsänderung zu bequemen. Aber auch jetzt ist sie noch auf halbem Wege stehengeblieben, indem sie darauf bestand, das Asyl müsse ein individuelles Grundrecht bleiben. Für die oben skizzierten Unstimmigkeiten und Risiken, die mit der jetzigen Kompromißregelung verbunden sind, trägt sie somit die alleinige Verantwortung. Trotz dieser Bedenken gegen die Neuregelung des Asylrechts stimme ich den vorliegenden Gesetzesentwürfen zu. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande erwarten von uns, daß wir nicht länger reden und streiten, sondern handeln. Dies tun wir mit der Verabschiedung der heutigen Gesetze. Wir schaffen das politische Asyl nicht ab, wir modifizieren es so, daß die Zuwanderung auf ein für die Deutschen tolerables Maß begrenzt werden kann. Wir handeln damit nach Maßgabe der politischen Vernunft und der humanitären Verantwortung, von der Zeitler gesprochen hat. Wer sich verweigert, mag in der Gewißheit der eigenen hohen Moral sein Genügen finden; seiner politischen Verantwortung wird er nicht gerecht. Katrin Fuchs (Verl), Dr. Dietrich Sperling, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Andreas von Bülow, Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Hans Martin Bury, Wolf-Michael Catenhusen, Peter Conradi, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Gernot Erler, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Iris Gleicke, Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Günther Heyenn, Reinhold Hiller (Lübeck), Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Uwe Lambinus, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Albrecht Müller (Pleisweiler), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Manfred Opel, Adolf Ostertag, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Günter Rixe, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Rudolf Schöfberger, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Margitta Terborg, Uta Titze-Stecher, Ernst Waltemathe, Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Hildegard Wester, Lydia Westrich, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Norbert Wieczorek, 13674* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Berthold Wittich, Hanna Wolf, Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel (alle SPD): Wir, die Unterzeichner, lehnen den „Asylkompromiß" ab, weil er die Gefahr in sich birgt, daß tatsächlich politisch verfolgte Menschen in Zukunft keinen Schutz mehr bei uns finden werden. Der Asylkompromiß wird nicht dazu führen, die Wanderungsbewegungen der Welt zu stoppen. Wer glaubt, mit einer Zustimmung zu dem Asylkompromiß neue positive Signale zu setzen, die Politikverdrossenheit abzubauen, täuscht sich und die Öffentlichkeit, verschafft sich nur eine kurze Atempause. 1. In der Bevölkerung unseres Landes gibt es Verunsicherung und Angst, hervorgerufen durch einen tiefen Konjunktureinbruch, durch Strukturkrisen ganzer Wirtschaftszweige und damit verbundene Massenarbeitslosigkeit. Die Bundesregierung hat nichts getan, um die Wohnungsnot zu verringern. Obendrein leben wir in einer grundsätzlich veränderten außenpolitischen Situation, in der die überkommenen Denkmuster versagen. In dieser Lage empfinden die Menschen in Deutschland die massenhafte Zuwanderung — vor allem aus den bisherigen Ostblockländern — als zusätzliche Bedrohung der eigenen Lebensgrundlagen und als Überforderung ihrer Solidarität. Die CDU/CSU hat versucht, von ihrem Versagen in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Wohnungspolitik in einer nur politisch-taktisch gemeinten Debatte um den Asylmißbrauch abzulenken. Sie hat mit der Debatte um die GG-Änderung nur unerfüllbare Hoffnungen geweckt und damit Politikverdrossenheit verstärkt. Handeln ist nötig — nicht nur in der Asylrechtsproblematik, sondern in allen Bereichen der Zuwanderung und insbesondere bei der Bekämpfung von Wirtschaftskrise und Wohnungsnot. Die Komplexität dieser Probleme verlangt gemeinsames Handeln der politischen Kräfte. Das war der Grund, weshalb sich die SPD auf ihrem Parteitag dazu durchgerungen hat, zusammen mit den Regierungsparteien nach einer Konsenslösung zu suchen, die es ermöglicht, die Zuwanderung insgesamt zu regeln, ohne das individuelle Grundrecht auf politisches Asyl anzutasten. Es hätte die Chance bestanden, ein Konzept zu entwickeln, wie mit Migration insgesamt umgegangen werden kann, wie wir auf die Fluchtursachen zu reagieren haben, wie wir den Rahmen für Armutsflüchtlinge abstecken und wie wir Flüchtlinge aus Bürgerkriegsregionen aufnehmen können. Wir wollten ein Gesamtkonzept, das differenziert auf die verschiedenen Fluchtgründe antwortet. Darüber hinaus wollten wir für diejenigen Ausländer und Ausländerinnen, die schon lange bei uns leben, ein Zeichen der Weltoffenheit und Integrationswilligkeit setzen: mit der Erleichterung der Einbürgerung, mit doppelter Staatsangehörigkeit und dem Recht, sich an Kommunalwahlen zu beteiligen. Wir wollten außerdem das auf Abstammung beruhende, überholte deutsche Staatsbürgerschaftsrecht durch das international längst übliche auf Geburt im Lande beruhende Staatsbürgerschaftsrecht ergänzen. Statt dessen hat eine Verengung der Debatte auf eine Verfassungsänderung stattgefunden. Erforderlich wäre gewesen und ist es weiterhin, die Problembeschreibung zu versachlichen sowie die Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen nüchtern zu definieren. Dazu gehört: - Deutschland hätte die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Menschenrechtskonvention und anderer völkerrechtlich bindender Verträge auch dann zu beachten, wenn es ein Grundrecht auf Asyl bei uns gar nicht gäbe. - Jeder Versuch, den Großteil der nach Deutschland strebenden Flüchtlinge bereits an den Grenzen aufzuhalten, ist unrealistisch. - Wer seine Gesundheit und sein Leben und das seiner Kinder nicht durch politische Verfolgung, sondern aus wirtschaftlicher Not bedroht sieht und deshalb seine Heimat verläßt, handelt nicht unmoralisch und verwerflich. - Wer aus Zuwanderungszahlen politischen Handlungsdruck ableitet, sollte auch die Abwanderungszahlen von Ausländern zur Kenntnis nehmen. - Auf der Welt sind 500 Millionen Menschen mit steigender Tendenz auf der Flucht, weil ihre Existenz bedroht ist, und dazu gehören mindestens 15 bis 20 Millionen Menschen, die nach der Definition des Flüchtlingskommisars der Vereinten Nationen politische Flüchtlinge sind. Die Frage an Deutschland kann deshalb nicht sein, ob wir überhaupt Flüchtlinge aufzunehmen bereit sind, sondern wie viele es unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung sein müssen und in der jeweiligen ökonomischen Lage sein können. Es geht also nicht um alles oder nichts, sondern um ein vertretbares Maß. - Wer die Kosten der Zuwanderung addiert, müßte fairerweise die Einnahmen gegenüberstellen: Nach Untersuchungen auch konservativer Wirtschaftsinstitute ergibt sich unter dem Strich eine positive Bilanz für die deutsche Volkswirtschaft. - Die Hemmschwelle für Verfassungsänderungen sollte nicht gesenkt werden, weil der Preisgabe eines Grundrechts (Asyl) die Einschränkung eines Rechtsstaatsprinzips (Rechtswegegarantie) auf dem Fuße folgt. Wenn man wesentliche Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates aus Opportunitätsgründen aufgibt, setzt man Erosionsprozesse in Gang, die später auch diejenigen treffen können, die sich zunächst einen Vorteil erhofften. 2. Nach den Verhandlungen stehen wir vor dem sogenannten Asylkompromiß, der das Asylrecht faktisch umkehrt zum Recht auf Abschiebung und Abschottung. Waren bisher die Fluchtgründe das ausschlaggebende Aufnahmekriterium, so werden es in Zukunft die Fluchtwege sein. Dem Wortlaut nach bleibt es zwar beim individuell gewährten Grundrecht auf Asyl, also beim moralischen Erbe aus schlimmer Zeit, der Erinnerung daran, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13675 daß Zehntausende von Deutschen damals häufig nur im Asyl überleben konnten, weil ihnen in der Heimat ein Mörderregime nachstellte. Betrachtet man allerdings die Ergänzungen des Artikels 16, wird deutlich, daß die Geltendmachung des nach wie vor „bestehenden" individuellen Grundrechts ausgeschlossen ist, wenn der Verfolgte in „Gebietskontakt" mit einem als „sicher" definierten Drittstaat geriet. Nur die Einreise nach Deutschland ohne „Gebietskontakt mit einem anderen Land" läßt eine Verwaltungszuständigkeit in Deutschland für das Grundrecht bestehen. Flüchtlinge, die über einen der deutschen Nachbarstaaten eingereist sind und sofort wieder abgeschoben werden sollen, dürfen zwar noch ein Gericht anrufen, aber: Das neue Asylrecht formuliert ausdrücklich, daß das Gericht den Flüchtlingen nicht helfen darf. Die Abschiebung wird nämlich „unabhängig von einem eingelegten Rechtsmittel vollzogen" (neuer Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz), und eine Eilentscheidung gegen die Abschiebung wird den Verwaltungsgerichten ausdrücklich untersagt (neuer Paragraph 34a Absatz 2 Asylverfahrensgesetz). Das heißt: nicht einmal in besonderen Gefahrenlagen darf ein Asylsuchender in Deutschland das Verwaltungsgericht anrufen, er wird abgeschoben und kann sich allenfalls von einem Drittstaat aus an deutsche Gerichte wenden. Diese Regelung läßt ihm nur die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht. Daß diese Regelung dort keinen Bestand haben wird, geben selbst Befürworter des Asylkompromisses zu. Der Mangel an Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zeigt sich darin, daß es auf diese Weise zum größten Ersatzverwaltungsgericht erster Instanz der Nation degradiert wird. Dies dürfte bei der enormen Belastung dieses Gerichtes und der Notwendigkeit zügiger Klärung vieler verfassungsrechtlicher Fragen höchster Brisanz ein untragbarer Zustand sein. 3. Der neue Artikel 16a Abs. 3 sieht vor, daß durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Listen verfolgungsfreier Staaten festgelegt werden sollen. Ist dieser Artikel mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet — hierfür werden die Sozialdemokraten benötigt —, kann durch einfache Mehrheit, für die Sozialdemokraten nicht gebraucht werden, bestimmt werden, auf welche Länder dieser GG-Artikel Anwendung findet. Wer will ausschließen, daß die Regierung nicht nach außenpolitischen Opportunitäten entscheidet, welches Land als verfolgungsfrei zu gelten hat? Schon heute wird zum Beispiel Indien von den Unionsfraktionen als verfolgungsfreier Staat gehandelt, obwohl bekannt ist, daß es dort 25 000 politische Gefangene gibt, Hunderte von Personen als „Verschwundene" gelten. In einem Bericht des US-Repräsentantenhauses heißt es, daß „die Armee und paramilitärische Polizeikräfte für bedeutende Verletzungen von Menschenrechten verantwortlich" seien. Nach unserer Auffassung kann nur die Prüfung jedes Einzelschicksals gewährleisten, daß es bei der Beurteilung eines Asylbegehrens eine sichere Entscheidungsgrundlage gibt. 4. Die Notwendigkeit einer geordneten Zuwanderungspolitik wurde auch mit der Situation in den Kommunen begründet. Nach dem jetzigen Verfahrensstand werden die Zustände für die Städte und Gemeinden allerdings kaum verbessert. Es kann nicht hingenommen werden, daß die Kommunen mangels einer Neuregelung weiterhin für die Kosten für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aufkommen müssen und sich nicht anders zu helfen wissen, als diese Menschen in das dafür nicht vorgesehene Asylverfahren zu drängen. Nach amtlichen Schätzungen befinden sich in der Bundesrepublik ungefähr 700 000 Asylbewerber, aber auch eine sehr hohe Zahl von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen. Während die Kommunen bei den Asylbewerbern in erheblichem Umfang ihre Kosten erstattet bekommen, fehlt eine entsprechende Regelung für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge völlig. Werden die Kommunen weiterhin gezwungen, diese Menschen zum puren Selbstschutz in Asylverfahren abzuschieben, wird das Asylverfahren völlig überlastet und zweckentfremdet. Das Gerangel zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kostenübernahme darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen, hierdurch würden nur Verschiebebahnhöfe für Menschen geschaffen. 5. Zur Zeit erreicht uns die größte Zahl von Asylbewerbern aus Rumänien und Bulgarien. Neue Fluchtbewegungen aus Rußland und der Ukraine sind zu befürchten, die ihren Weg durch Polen nehmen werden. Bei aller Gutwilligkeit der polnischen Regierung und Gesellschaft sagen uns Kenner der innenpolitischen Verhältnisse dieses Landes, daß Polen heute nicht und noch lange nicht in der Lage sei, Zehntausende oder gar Hunderttausende von Asylverfahren bewältigen zu können. Es fehlt an Beamten, Richtern, an Verwaltungsstrukturen, an Erfahrung. Polen unternimmt große Anstrengungen, um seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Es ist Teil unserer Verantwortung, dies nicht mit zusätzlichen Problemen zu belasten. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unerträglich, daß die wirtschaftliche „Großmacht" Deutschland Probleme, mit denen sie nicht fertigzuwerden meint, auf ein schwächeres Land abwälzt. Vergleichbares gilt für die Tschechische Republik, mit der ein Vertrag ähnlich wie der deutsch-polnische vorgesehen ist. Er wird erzwingen, daß die Tschechische Republik ihre Grenzverhältnisse zur Slowakei neu ordnen muß. Und diese wiederum muß es mit Ungarn tun. Sie alle werden ihre Anrainerstaaten als sichere Drittstaaten definieren und damit Kettenabschiebungen möglich machen. Derart entsteht zwangsläufig eine neue Ostgrenze Europas. Über sie entscheidet nicht etwa die Gemeinschaft der europäischen Länder, sondern das deutsche Asylrecht. Erste Opfer sind mehrere osteuropäische Staaten, in denen politische Besucher aus Bonn gerne über europäische Perspektiven reden: so die Baltischen Republiken, Belarus, die Ukraine und Rußland. Diese Wiederaufrichtung von Zäunen hinter dem Glacis der zentraleuropäischen Wohlstandsregion, von einigen Kommentatoren bereits mit einer Renaissance des Eisernen Vorhangs verglichen, wird aber 13676* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 vor allem negative ökonomische Folgen für ganz Osteuropa haben. Wir als Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft heben in Westeuropa die Grenzen auf, weil wir die wirtschaftliche Bedeutung des freien Verkehrs von Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen erkannt haben. Unseren osteuropäischen Nachbarn handeln wir aber Vereinbarungen ab, die sie zur Betonierung eines gestaffelten Grenzsystems gegen Wanderungen aus Osten und Süden zwingt. Diese Regelungen bergen obendrein die Gefahr, daß tatsächlich politisch Verfolgte in die Hände ihrer Verfolger abgeschoben werden. Denn beim „ Kettenabschub " von Flüchtlingen können die besonderen Beziehungen von Transitländern oder Besonderheiten der örtlichen Asylpraxis zum Verhängnis werden. Beispielsweise erkennt Ungarn bis heute im Zuge einer anerkannten Ausnahmeregel keine Flüchtlinge aus außereuropäischen Ländern an. Ein verfolgter Iraker zum Beispiel, dessen Fluchtweg über Budapest und Wien nach Deutschland ging, könnte ohne weiteres zum Opfer des Systems sicherer Drittstaaten werden, ohne daß eines der beteiligten Lander gegen seine internationalen Verpflichtungen verstößt. Gegen solche Gefahren hilft nur eine Handhabung der Drittstaaten-Regel, bei der ein Flüchtling solche besonderen Gefährdungsumstände vortragen kann und eine richterliche Überprüfung der Abschiebung ermöglicht wird. Solange genau diese Möglichkeit in dem vorliegenden Gesetzespaket nicht enthalten ist, bleibt der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ein nicht eingehaltenes Versprechen. 6. Keine Grundgesetzänderung wird bewirken, daß die tatsächlich stattfindende Völkerwanderung auf Erden einen Bogen um Deutschland machen wird. Diejenigen Menschen, die — aus welchen Gründen auch immer — bei uns Zuflucht suchen, werden durch die Änderungen im Verfassungstext und deren Begleitgesetze nicht am Kommen gehindert, sondern lediglich in die Illegalität gedrängt. Es werden etwa die gleichen Zuwandererzahlen bleiben. Allerdings ist vermehrte Kriminalität zu erwarten. Und dann brauchen wir mehr Polizei, verschärfte Kontrollen, verstärkte Obdachlosenfürsorge und den Bau von Abschiebegefängnissen. Die Folge wird verschärfte Fremden- und Ausländerfeindlichkeit sein, und der Rechtsstaat wird wieder einmal Schaden nehmen. 7. Noch immer beutet der industriell entwickelte Westen viele jener Länder und Bevölkerungen aus, von denen die Völkerwanderung des 20. Jahrhunderts ausgeht. Wir tragen die Mitschuld an den Wirtschafts-, Öko- und Kriegskatastrophen, denen viele entfliehen wollen. Es ist westliche Handelspolitik, die vielen Ländern den wirtschaftlichen Leistungsaustausch mit Europa und Amerika versperrt. Der Westen saugt Teile seines Wohlstandes aus dem ärmeren Süden und Osten, und die Menschen folgen den Wohlstandsgütern, die ihren Ländern in die industrialisierte Welt abgezogen werden. Wie reagieren wir? Wir andern das Grundgesetz — aber nicht die Wirklichkeit, deren Mißstände doch die Begründung für die Änderung des Verfassungstextes sind. Wir erwecken den Schein von „Handlungsfähigkeit" und täuschen die Wähler über den rein „symbolischen" Charakter unseres Tuns. Wir sind überzeugt davon, daß die Zuwanderung mittel- und langfristig nur einzudämmen ist, wenn den von Hunger und Elend bedrohten Menschen mit unserer Hilfe ermöglicht wird, dort, wo sie wohnen, auf Dauer ein menschenwürdiges Leben aufzubauen. Konkrete Schritte zur Bekämpfung von Fluchtursachen sieht der sog. Asylkompromiß allerdings nicht vor, unser Anspruch schrumpfte zu einem unverbindlichen „Prüfauftrag". Wir wollen, daß Deutschland seine „neue Verantwortung" wahrnimmt, indem es dort, wo Not und Schrecken herrschen, mit relativ geringen Mitteln hilft, statt dann, wenn die Verzweiflung in Kriege ausbricht, kurzfristig Millionen und Milliarden zu mobilisieren — für militärisches Einschreiten. 8. Artikel 1 Grundgesetz lautet: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Diesem Anspruch wird der Asylkompromiß nicht gerecht. Günter Graf (SPD): Ich erkläre ausdrücklich, daß ich der heute zur Debatte stehenden Änderung des Asylrechtes, wenn auch mit erheblichen Bedenken bezüglich der Regelungen des 34 a Asylverfahrensgesetzes, zustimmen werde. Ich tue dieses vor dem Hintergrund meiner Erfahrung als Kommunalpolitiker, der Tag für Tag hautnah die Probleme erlebt, die sich daraus ergeben, daß verstärkt Asylbewerber, De-facto-Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge und Aussiedler durch die Kommunen untergebracht werden müssen. Diese Belastungen der Kommunen sind vielfach nicht mehr zu bewältigen, so daß es mir notwendig erscheint, Regelungen zu treffen, die zumindest in Teilbereichen dahin gehend wirken, daß wir steuernd in den Prozeß der Zuwanderung eingreifen können. In der heute beabsichtigten Änderung des Asylrechts sehe ich in einem ersten Schritt eine Möglichkeit. Aber auch meine persönlichen Erfahrungen, die ich anläßlich meiner Besuche an den Grenzen zu Polen, der Tschechei, den Niederlanden und nach Belgien sowie auf den Flughäfen in Frankfurt, Hamburg und Bremen und nicht zuletzt bei meinem Besuch beim Bundesamt in Zirndorf und durch meine Teilnahme an Verhandlungen der Verwaltungsgerichte gewonnen habe, haben mich davon überzeugt, daß es notwendig ist, Steuerungsinstrumente einzuführen. Dieses nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß der ganz überwiegende Teil der bei uns um Asyl nachsuchenden Menschen aus Armut zu uns kommt und somit im Grunde nicht als Asylberechtigte. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13677* Ich denke, es kann nicht sein, daß die Bundesrepublik Deutschland in ihrer besonderen geographischen Lage das Land ist, das allein die Probleme dieser Welt, die unbestreitbar, insbesondere in den osteuropäischen Staaten und in der Dritten Welt vorhanden sind, lösen kann. Hier sind weitaus größere Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Gemeinschaft, der Vereinigten Staaten aber auch Japans vonnöten, um der Armut auf dieser Welt wirksamer zu begegnen, als dies bisher geschehen ist. Dieses bedeutet für mich eine Abkehr von nationaler Entwicklungshilfepolitik, die im Grunde genommen in der Vergangenheit fast ausnahmslos nationalen Interessen gedient hat. Vielmehr muß es darauf ankommen, daß den Menschen aus den Armutsländern eine Überlebenschance in ihren Heimatstaaten verschafft wird. Dieses bedeutet, daß Entwicklungspolitik gebündelt durchgeführt werden muß, um den Menschen diese Chance langfristig zu geben. Wenn die Neuregelung des Asylrechtes ihre Wirkung nicht verfehlen soll, dann ist es aber zwingend notwendig, daß sich die Bundesregierung verstärkt der Probleme im Bereich der Grenzüberwachung annimmt. Ich weiß um die Schwierigkeiten, die sich aus personellen Engpässen, aber auch aus finanziellen Gründen ergeben; auch will ich keine neue Mauer. Vor diesem Hintergrund wiederhole ich, was ich in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert habe: Es muß, wenn wir es mit den Problemen ernst meinen, und zwar ernst meinen als Europäer, zu gemeinsamen Lösungen mit unseren Nachbarstaaten kommen. Dieses heißt auch, daß wir im Bereich der Grenzen gemeinsame Dienststellen mit unseren Nachbarstaaten errichten müssen, um die auf beiden Seiten vorherrschenden personellen und finanziellen Probleme günstiger zu gestalten, indem die Dienststellen paritätisch mit deutschen Kräften und Kräften der jeweiligen Nachbarstaaten besetzt sind. Dieses wird auch zur Folge haben, daß die vielen rechtlichen Probleme, die sich aus der Zusammenarbeit im Grenzbereich ergeben, wesentlich einfacher und letztlich wirksamer gelöst werden können. Abschließend möchte ich anmerken, daß ich mich mit meiner Frau in den letzten Jahren sehr intensiv um die Unterbringung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bemüht habe und auch künftig bemühen werde. Wenn ich dem heutigen Asylkompromiß zustimme, dann tue ich dies auch vor dem Hintergrund, um diejenigen in unserem Land zu schützen, die einen tatsächlichen Asylgrund für sich in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen. Diesen Schutz werden wir auf Dauer nicht gewähren können, wenn die ungesteuerte Zuwanderung weiterhin in drastischer Höhe erfolgt. Dieses wird letztlich dazu führen, daß wir den inneren und sozialen Frieden in unserem Lande nicht gewährleisten können, was letztlich zur Folge haben wird, daß selbst die, die wir auf Grund politischer Verfolgung schützen wollen, nicht mehr geschützt werden können. Dies ist meine Motivation zur Zustimmung dieses Asylkompromisses. Dabei bin ich mir im Klaren darüber, daß dieser Asylkompromiß nicht ausreichen wird, um die Zuwanderung künftig zu unterbinden. Hier ist mehr notwendig, wie ich bereits eingangs bemerkt habe. Ich bedauere ausdrücklich, daß viele Aussagen einiger Kolleginnen und Kollegen insbesondere der Unionsfraktion dazu geführt haben, daß die Menschen in unserem Lande glauben gemacht wurden, mit einer Änderung des Asylrechts seien die Probleme gelöst. Dieses war unverantwortlich und sollte bei den weiteren notwendigen Beratungen zur Lösung der Zuwanderungsprobleme von allen mehr bedacht werden, um unserer Demokratie nicht weiteren Schaden zuzufügen. Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): Die im neuen Art. 16a GG endlich vorgenommene Einschränkung des Asylrechtes ist längst überfällig. Es war ein langer, quälender Prozeß: Die CDU/CSU-Fraktion ist seit 1990 geschlossen für die Änderung. Die F.D.P. war seit 1992 nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereit, die Änderung mitzumachen. Erst am heutigen Tag ist endlich, endlich auch die für eine Grundgesetzänderung unerläßliche Mehrheit in der SPD-Fraktion, zwar ziemlich wacklig, aber immerhin gegeben. Ein ebenfalls wie ich direkt gewählter SPD-Kollege aus NordrheinWestfalen klagte mir gegenüber, daß es die Listenabgeordneten in der SPD-Fraktion seien, die immer noch nicht wahrnehmen wollten, welche Zustände inzwischen in unseren Städten und Gemeinden durch den ungehemmten Zuzug von Asylbewerbern herrschten. Ein direkt gewählter Abgeordneter sucht an jedem Wochenende und regelmäßig in den sitzungsfreien Wochen den Kontakt zum Bürger in seinem Wahlkreis, ja er muß dies tun, um seine Direktwahl zu rechtfertigen. Der Listenabgeordnete verläßt sich vor allem nur auf die parteiinternen Gremien, die ihn schon wieder auf einem sicheren Listenplatz für die nächste Wahl in den Bundestag nominieren werden. Und dann sind parteiinterne Opportunitätsüberlegungen wichtiger, als das umzusetzen, was er vom Bürger zu hören bekommt. In meinem Wahlkreis Neckar/Zaber mit ca. 40 kleineren Ortschaften, dessen größte die 35 000 Einwohner zählende Stadt Bietigheim/Bissingen ist, höre ich landauf landab seit Jahren, ob wir „da oben" in Bonn blind oder taub seien. Warum wir nicht wahrnehmen könnten, welche Folgen die totale Ohnmacht aller staatlichen Organe gegenüber dem ungehemmten Zuzug habe. Die zornigen Bürger in meinem Wahlkreis haben uns inzwischen alle in einen Topf geworfen und haben uns alle unisono für unfähig erklärt. Das mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit wollte niemand akzeptieren. Von Mehrheiten, die die Regierung bilden, erwartet der Bürger, daß sie das, was sie wollen auch durchsetzen. Wir ändern heute nicht nur das Asylverfahrensrecht, das uns zukünftig erlaubt, in völlig unbegründeten Asylbewerberfällen sofort abzuschieben, wir ändern auch die gesetzlichen Leistungsansprüche für Asylbewerber. Wir klammern sie aus der allgemeinen Sozialhilferegelung aus und sehen in einem eigenen Leistungsgesetz gekürzte pauschale Regelsätze vor. Außerdem führen wir den Vorrang der Sachleistung 13678* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 vor der finanziellen Leistung ein, eine Regelung, die ich für besonders wichtig halte. Damit hat der Bundesgesetzgeber die unabdingbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, daß Lander und Gemeinden nun endlich handeln und durchgreifen können. Ich habe bei meinen Ganztagsbesuchen in den Gemeinden meines Wahlkreises, bei den Besuchen in Betrieben, bei Verwaltungen, in Gesprächsrunden, ja so gut wie immer und überall zu hören bekommen, daß die kommunale Ebene sich vom Bundesgesetzgeber mit den Problemen des völlig ungehinderten Zuzugs von Asylbewerbern im Stich gelassen fühlt. Wir alle wissen, wie sprunghaft dieser Strom nach dem Fall der Mauer angestiegen ist, und wir alle wissen auch, daß die Dynamik dieses Anstiegs ungebrochen zur weiteren Verdoppelung und Verdreifachung der jährlichen Zuzugsrate führen würde, wenn jetzt nicht endlich durchgreifend gehandelt wird. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem heutigen Tag seine Verpflichtung endlich erfüllt. Ich gestehe gerne ein, wie erleichtert ich bin, endlich meinen Kommunalpolitikern gegenüber sagen zu können, daß das, wofür ich mich hier in Bonn seit Jahren mit Nachdruck einsetze, endlich eine Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Die seelische Zerreißprobe war für viele CDU/CSU-Kollegen, ebenso wie für mich, fast unerträglich geworden. Ich hoffe, die Bürger nehmen jetzt auch deutlich wahr, wer hier und heute in ihrem Sinne gehandelt und abgestimmt hat und damit seiner Verantwortung gerecht geworden ist. Sie sollten aber auch wahrnehmen, wer hier und heute immer noch dagegen stimmt und damit zum Ausdruck bringt, daß er es für zumutbar hält, wenn die Zuzugszahlen in den nächsten Jahren ins Unermeßliche steigen. Für mich ist die. Änderung der Sozialhilferegelung für Asylbewerber genauso wichtig wie das neue Verfahrensrecht. Die verbrecherischen Schlepperorganisationen haben nichts anderes vor, als sich an den Wirtschaftsflüchtlingen zu bereichern. Sie schleusen jetzt sogar schon ohne Anzahlungen Scheinasylanten nach Deutschland ein, weil sie es mit der Bedingung verbinden, ihnen die gezahlten Sozialhilfeleistungen zum größten Teil abzuknöpfen. Das ausgezahlte Geld landet also gar nicht in den Händen der Asylanten, sondern finanziert das Schlepperunwesen. Wer also wirklich nur wegen persönlicher politischer Verfolgung und der Bedrohung seines Lebens nach Deutschland kommt, der ist auch zufrieden, wenn er hier bis zur Anerkennung seines Asylgrundes nur Sachleistungen und ein geringes Taschengeld erhält. Ich möchte hier ausdrücklich meinen Landtagskollegen und Oberbürgermeister von Bietigheim, Manfred List, lobend erwähnen, der im Vorgriff auf das neue Leistungsgesetz für Asylbewerber auch jetzt schon in seiner Stadt die Leistungen für Asylbewerber auf Sachleistungen umgestellt hat. Dies ist nach geltendem Sozialhilferecht schon möglich. Nach künftigem Asylbewerberleistungsgesetz wird es sogar notwendig sein. Ich appeliere hier und heute an alle Gemeinden in Deutschland, dringlichst und sofort diese Umstellung vorzunehmen. Sie wird schneller wirken, als die Verfahrenskürzungen mit dem Zweck der schnelleren Abschiebung. Natürlich ist auch schon in unseren Lokalzeitungen die Leserbriefschlacht um diese Umstellung auf Sachleistungen entbrannt. Die Kommunalpolitker werden unter Dauerbeschuß gesetzt, wie unmenschlich sie seien, kein Geld mehr auszubezahlen und nur „Deutsche Hausmannskost" anzubieten. Ich erkläre hier ausdrücklich, daß ich es für einen Mißbrauch des Gastrechtes in Deutschland halte, wenn Asybewerber aus Zorn darüber, daß sie keine finanziellen Leistungen mehr erhalten, die Essensrationen zu Boden werfen und spektakuläre Protestveranstaltungen durchführen. Bei meinen Ganztagsbesuchen in den Gemeinden lege ich großen Wert darauf, jedesmal auch persönlich mindestens eines der örtlichen Asylbewerberheime zu besuchen. In Gesprächen mit den Asylbewerbern selbst wurde die Idee geboren, daß diejenigen bevorzugt auf ihre Asybewerberberechtigung überprüft und schneller abgeschoben werden sollten, die durch Randale, durch extreme Unordentlichkeit, durch Prostitution in den Asylheimen, durch Straftaten auffällig werden und damit ein schlechtes Bild auf alle Asylbewerber werfen. In meinem Schriftverkehr mit den Landesinnenministern in Baden Württemberg (früher CDU jetzt SPD) konnte immer noch nicht geklärt werden, ob schnelle Verfahren und Abschiebungen bei besonders auffälligen Asylbewerbern durchgeführt werden. Ich hoffe, daß auch die heute getroffene Grundgesetzänderung einen erneuten Anstoß in diese Richtung geben wird. Natürlich mache auch ich mir keineswegs die Illusion, mit der heutigen Grundgesetzänderung werde schon in wenigen Wochen alles ganz anders sein, und die Zahl der hier anwesenden Asylbewerber werde nach der Sommerpause etwa nur ein Drittel des heutigen Standes betragen. Leider, ich betone: leider, wird die Umsetzung der getroffenen Neuregelung Zeit beanspruchen. Aber dabei wird auch deutlich werden, welche Landesregierungen mit der erf orderlichen Mischung aus politischer Entschlossenheit und organisatorischem Geschick schnell zu Lösungen imstande sind und welche dabei übermäßig lange brauchen. Die Gemeinden sollten von sich aus darauf drängen, daß landesweit die Abschiebeverfahren endlich organisatorisch effizient geregelt werden. Es ist ein Witz, wenn wie heute immer noch in meinem Wahlkreis üblich, endgültig abgelehnte Asylbewerber einzeln von Polizisten begleitet bis zum Flughafen nach Frankfurt oder Düsseldorf gebracht werden. Wenn sie, wie von ihren Rechtsanwälten empfohlen, dort Randale machen, müssen sie sogar wieder zurückgeführt werden. Bei 45 000 Neuzugängen monatlich hat eine sichtbare Einschränkung des Problems zur Voraussetzung, daß die Abschiebung schneller und straffer organisiert wird. Unmittelbare Verantwortung tragen allerdings ab heute die Gemeinden dafür, daß sie die Leistungen von Geld auf Sachleistungen umstellen. Ich bin jetzt seit zwölf Jahren in diesem Bundestag, aber solch einen organisierten und fanatisierten Massenauflauf, wie ich ihn unmittelbar vor meinen Bürofenstern sehe, habe ich noch nie erlebt. Fanatisierte Massen skandieren „Schlachtparolen" vor der Tür, die Hälfte der Mitarbeiter ist nicht bis zum Büro Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13679* vorgedrungen. Sie haben telefoniert und erklärt, sie wagen es nicht, gegen den Widerstand der Demonstranten hierher zu kommen, weil sie beobachtet haben, wie Kollegen mit Steinwürfen am Weitergehen gehindert wurden. Unser Rechtsstaat muß eine wehrhafte Demokratie sein und bleiben, sonst wird er von den Chaoten zerstört. Ich danke den Polizisten, die uns hier schützen und damit nicht nur den Entscheidungsprozeß im Parlament, sondern den Fortbestand der rechtsstaatlichen Demokratie überhaupt garantieren. Die Ereignisse von heute werden mich zusätzlich veranlassen, mich jetzt mit noch größerem Nachdruck auch für die Verbesserung unserer inneren Sicherheit einzusetzen. Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD): Die Zuwanderung und die daraus entstehenden Probleme werden von vielen verantwortlich gemacht für alle anderen sozialen Spannungen und gesellschaftlichen Defizite. Dabei wissen wir, daß in erster Linie der seit zehn Jahren stattfindende Sozialabbau durch die Bundesregierung verantwortlich ist für eine breite Verunsicherung in der Bevölkerung. So hat die Bundesregierung vor zehn Jahren den sozialen Wohnungsbau faktisch eingestellt. Ebenso hat sie es versäumt, die andauernde Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Damit trägt sie im wesentlichen die Verantwortung für persönliche Verunsicherung und vermeintliche oder tatsächliche Angst vor einem sozialen Abstieg breiter Schichten unserer Bevölkerung. In der unsozialen Politik liegt eine entscheidende Ursache für Ausländerfeindlichkeit. Ausländerfeindlichkeit ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Diffusse Ablehnung, diskriminierende und rassistische Sprache und Übergriffe bis hin zu Steinen, Brandsätzen, Messerstichen oder Tötungsdelikten bilden eine gefährliche Spirale. Dieser Spirale der Gewalt ist nicht nur mit Appellen und Worten entgegenzutreten. Wir fordern Polizeiführung und Justiz auf, die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen mit aller Härte anzuwenden, die rechten Gewalttäter mit Entschiedenheit zu verfolgen und abzuurteilen. Hier sind nicht neue Gesetze notwendig, sondern die entschlossene Anwendung der vorhandenen. Die Problemlösung liegt nicht in der Änderung des Art. 16 GG, sondern in der Bewältigung des Zuwanderungsdruckes. Die Zuwanderung in die wirtschaftlichen Zentren Mitteleuropas ist Teil weltweiter Wanderungsbewegungen, deren Ursachen Armut, Krieg, Unterdrükkung und ökologische Katastrophen sowie individuelle Verfolgung sind. Auch hier ist die Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden, da sie die von den Vereinten Nationen geforderten 0,7 % des Bruttosozialproduktes für unterentwickelte Länder bei weitem nicht erreicht. Dabei ist sie bereits vor vielen Jahren zum Beispiel von der Nord-Süd-Kommission unter Leitung Willy Brandts auch auf den notwendigen Ausgleich zwischen armen und reichen Völkern hingewiesen worden. Die Entwicklungshilfe muß langfristig auf 2 % des Bruttosozialprodukts erhöht werden. Die Zuwanderung hat Größenordnungen erreicht, die Bürgerinnen und Bürgern emotional nur noch schwierig verkraftbar erscheinen. Bund, Länder und Gemeinden sind bei einer jährlichen Zuwanderung von rund 1 Million Menschen, zu denen außer den Asylbewerbern auch Aussiedlerinnen und Aussiedler, Familienzusammenführung, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Illegale gehören, an den Grenzen ihrer Unterbringungsmöglichkeiten angekommen. Doch das bereits verabschiedete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wird von der Bundesregierung nur unzureichend umgesetzt. Ich fordere daher ein umfassendes gesetzliches Konzept für die Asyl- und Zuwanderungspolitik: Dabei muß das Individualrecht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland für politisch Verfolgte unangetastet bleiben. Vom Anerkennungsverfahren sollen nur die Menschen ausgenommen werden, die das vorläufige Bleiberecht mißbrauchen, indem sie zum Beispiel mutwillig falsche Angaben machen oder die Feststellung der Identität verhindern oder mutwillig erschweren, oder die wegen Straftaten rechtskräftigt verurteilt worden sind. Die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV GG muß erhalten bleiben; abgelehnte Anträge müssen zumindest in einer Instanz richterlich überprüft werden können. Bis zum Abschluß des Verfahrens sollen die Asylbewerberinnen in der Bundesrepublik Deutschland bleiben dürfen. Ein eigener befristeter Status für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes muß gesetzlich im Rahmen internationaler Vereinbarungen eingeführt werden. Neben dem Recht auf politisches Asyl setzen wir uns dafür ein, daß ein Zuwanderungsrecht geschaffen wird. Durch Quoten und Länderlisten für Zuwanderinnen und Zuwanderer sollte die Zuwanderung gesteuert werden. Die Einbürgerung muß erleichtert werden. Doppelstaatsbürgschaften müssen ermöglicht werden. Die bestehenden Mißstände bei der gegenwärtigen Rechtslage müssen beseitigt werden. Gegen Schlepperorganisationen, die gewerbsmäßig die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland organisieren, muß mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, auch strafrechtlich vorgegangen und müssen die Strafandrohungen verschärft werden. Auf europäischer Ebene müssen einheitliche Grundsätze zur Anerkennung politischer Flüchtlinge geschaffen werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die europäische Menschenrechtskonvention müssen einheitlich angewendet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf unterhöhlt das Grundrecht auf Asyl. Dabei erfüllt er kaum Voraussetzungen, um die aufgezeigten Probleme zu lösen. Ich kann ihm daher nicht zustimmen. Stephan Hilsberg (SPD): Ich habe dem vorgelegten Gesetzentwurf über die Grundgesetzänderung in Artikel 16 sowie dem Asylkompromiß als Ganzem zugestimmt. 13680* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Ich folge damit der Notwendigkeit, etwas zu tun, angesichts der stetig steigenden Asylbewerberzahlen, die in diesem Jahr die 400 000 erreichen, von denen erfahrungsgemäß nur knapp 5 bis 10 % politisch verfolgt sind, und der öffentlichen Lage in den Kommunen, Kreisen und Ländern, die diese große Zahl an Asylbewerbern nicht mehr verkraften können. Doch wegen der Blockadetaktik der Unionsparteien, die sich lediglich am Art. 16 GG schadlos halten wollten, ohne das Problem der Zuwanderung und der Ausländer in Deutschland in seiner Gänze zu erfassen, geschweige denn zu lösen, ist es ein Trugschluß, anzunehmen, der heute hier verabschiedete Asylkompromiß sei eine echte Lösung in der Sache. Binnen kurzem wird deutlich werden, daß neue Verhandlungen notwendig sind, weil 1. die Zahl der Asylbewerber nicht wesentlich gesunken ist, 2. Verfassungsbeschwerden zunehmen, 3. die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer unzulänglich ist, 4. die beschämende Ausländerfeindlichkeit in Deutschland anhält. Nötig sind neben einer vernünftigen Regelung des Asylbewerberverfahrens ein Einwanderungsgesetz mit Quotierung, Doppelstaatsbürgerschaft für Ausländer und das Ausländerwahlrecht. Im Augenblick scheint die Lösung dieser Aufgaben in weite Ferne gerückt. Aber noch in dieser Legislaturperiode wird allgemein klar sein, daß der Problemdruck nicht geschwunden ist und wieder Handlungsbedarf besteht. Dann wird es darauf ankommen, die Chancen zu einer echten fortschrittlichen Ausländer- und Integrationspolitik zu nutzen für die Wahrung der Würde aller Menschen, den inneren Frieden und eine realistische Einwanderungsquote von Ausländern in unserem Land. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Ich möchte meine prinzipielle Ablehnung der Änderung des Grundrechtes auf Asyl hiermit noch durch Rückblick auf deutsche Geschichte begründen. „Seit ich über die Grenze bin, habe ich frischen Lebensmut, " schrieb der noch nicht einmal 22jährige Georg Büchner, Verfasser der frühkommunistischen Flugschrift „Der Hessische Landbote" am 9. März 1835 an seine Eltern, nachdem es ihm gelungen war, der Verfolgung durch Behörden des Großherzogtums Hessen zu entgehen. Büchner hatte in Darmstadt die „beständige geheime Angst vor Verhaftung und sonstigen Verfolgungen" dauernd „gepeinigt". Er rettete sich durch die Flucht nach Straßburg. Allein zwischen März und Dezember 1835 erreichte ein Dutzend hessischer Flüchtlinge diese Stadt, die für viele von ihnen eine Zwischenstation auf dem Weg in die Schweiz war. Im September 1836 erhielt Büchner die Aufenthaltserlaubnis für den Kanton Zürich, und zwar ausdrücklich „in seiner Eigenschaft als politischer Flüchtling". Im Oktober 1836 verließ er den offensichtlich „sicheren Drittstaat" Frankreich, und es gelang ihm, in die Schweiz einzureisen und in Zürich sein Asylverfahren voranzubringen. Im November 1836 erhielt er unter Auflagen eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate. Vier Monate später, am 19. Februar 1837, verstarb der noch nicht einmal 24jährige Georg Büchner an den Folgen einer Typhuserkrankung. Verbürgt ist, daß ihn bis in sein Todesdelirium die Ängste eines Flüchtlings verfolgten. Eine Augenzeugin seines Todeskampfes berichtete, eine „Phantasie, die oft wiederkehrte, war die, daß er wähnte, ausgeliefert zu werden". „Der Planet ohne Visum" — so heißt ein Kapitel in Leo Trotzkis Autobiographie „Mein Leben". Auf der Flucht vor Stalins Schergen wurde er um den Erdball bis nach Mexiko getrieben. Erstes Exil fand er 1929 in der Türkei. Kaum dort angekommen, erlangte er Kenntnis von einer Rede des sozialdemokratischen Reichstagspräsidenten Löbe, der im Reichstag am 6. Februar 1929 unter lebhaftem Beifall ausgeführt hatte: „Vielleicht kommen wir sogar dazu, Herrn Trotzki das freiheitliche Asyl zu geben. " Trotzki wandte sich an das deutsche Konsulat in Konstantinopel und bat um ein Visum und teilte dieses dem Sozialdemokraten Löbe mit. — Und wartete. Ein Versuch des sozialdemokratischen Rechtsanwalts Dr. Rosenfeld, aus eigener Initiative die Verhandlungen über Trotzkis Einreiseerlaubnis zu führen, stieß auf Widerstand. Trotzki wurde gefragt, ob er bereit sei, sich während seines Aufenthaltes in Deutschland Beschränkungen zu unterwerfen. Er bejahte. Wenige Tage später erreichte ihn eine zweite Anfrage. Jetzt wurde angefragt, ob er bereit sei, nur zum Zwecke einer Kur einzureisen. Trotzki bejahte wieder. Aus Kreisen der Reichsregierung unter dem SPD-Kanzler Hermann Müller wurde über die Presse verbreitet, Trotzki sei nicht so krank, um der Hilfe der deutschen Ärzte und der Bäder zu bedürfen. Trotzki erklärte seine Bereitschaft, sich der Untersuchung einer beliebigen Ärztekommission zu unterwerfen und Deutschland nach Beendigung seiner Kur unverzüglich zu verlassen. Auf dieses Telegramm erhielt er keine Antwort. Am 12. April 1929 wurde Leo Trotzki die Nachricht zugestellt, daß die sozialdemokratisch geführte Reichsregierung sein Gesuch um die Einreiseerlaubnis ablehnend beantwortet habe. In einer Mischung aus Galgenhumor und Zynismus telegraphierte er dem Sozialdemokraten Paul Löbe: „Ich bedauere, daß mir die Möglichkeit versagt worden ist, die Vorzüge des demokratischen Asylrechts praktisch zu studieren." Trotzkis Flucht endete bekanntlich am 20. August 1940 mit seiner Ermordung im mexikanischen Exil. Der Philosoph und Schriftsteller Walter Benjamin war 1933 aus Nazi-Deutschland nach Paris geflohen. Als Linker und als Jude war er einer doppelten Verfolgung durch die deutschen Faschisten ausgesetzt. 1939 in Frankreich interniert, war es seinem Freund Max Horkheimer gelungen, ihm ein Visum für Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13681* die Vereinigten Staaten zu beschaffen. 1940 floh Benjamin aus Paris vor den deutschen Truppen. Er konnte „nichts mitnehmen als seine Gasmaske und seine Toilettensachen". Mit letzter Kraft erreichte der herzkranke Benjamin am 25. September 1940 mit einer Gruppe von Flüchtlingen den französisch-spanischen Grenzort Port-Bou. Er wollte über Spanien einen der großen Atlantikhäfen erreichen. Da den Flüchtlingen das französische Ausreisevisum fehlte, wurden sie von den spanischen Grenzbehörden zurückgewiesen. Für Benjamin gab es nur noch die schreckliche Alternative Gestapo oder KZ. Am 26. September 1940 beging Walter Benjamin Selbstmord. Sein Grab ist nicht auffindbar. Ich hege die Befürchtung, daß mit der heute zu erwartenden Änderung des Asylrechts eine Entwicklung eingeleitet wird, die ein Verfolgter vor über sechzig Jahren so beschrieben hat: Das Asylrecht verwandelte sich zuerst in ein Aufenthaltsrecht unter einem Ausnahmezustand, dann in das Recht auf eine ärztliche Behandlung und schließlich in das Recht auf den Friedhof. Das bedeutete aber, daß ich erst als Leiche die Vorzüge der Demokratie in vollem Umfang schätzen gelernt haben würde. So Leo Trotzki. Die Erinnerung an das Schicksal Georg Büchners, Walter Benjamins und Leo Trotzkis — um nur drei aus der ansonsten namenlosen Schar der Flüchtlinge und Verfolgten aller Zeiten herauszugreifen — läßt aus meiner Sicht keinen Raum für eine Zustimmung zu der heute zu erwartenden faktischen Abschaffung des Asylrechts zu. Ich werde deshalb mit Nein stimmen. Birgit Homburger (F.D.P.): Der Tag war heute erst wenige Stunden alt, da wußte man schon, daß die Demonstrationen gegen eine Änderung des Grundgesetzes nicht friedlich verlaufen. Diejenigen, die Abgeordnete und andere Passanten tätlich angegriffen haben, die Farbbeutel geworfen haben oder maskiert plötzlich vor Fahrzeugen des Bundestages auf die Straße liefen, haben damit alle diejenigen, die aus Überzeugung zu einer friedlichen Demonstration hierher kommen wollten, diskreditiert. Ich verstehe nicht, warum diejenigen Demonstranten, die friedliche Absichten hatten, nicht auf Grund der Vorkommnisse sofort die Demonstration verlassen haben, sondern einer Minderheit von Gewalttätern auch noch eine Kulisse gebildet haben. Die Gewalttäter haben mit .ihrem Vorgehen auch den Asylbewerbern in unserem Lande geschadet. Diejenigen, die gewalttätig wurden, sind heute in Bonn nicht erschienen, um für die Aufrechterhaltung eines Grundrechts zu demonstrieren, sondern um die Demokratie anzugreifen. Sie haben nichts mit denen zu tun, die aus innerer Überzeugung gegen die Änderung des Grundgesetzes sind. Ich möchte nun kurz mein Abstimmungsverhalten erläutern. Ich bin auch weiterhin für die volle Aufrechterhaltung des Grundrechts auf politisches Asyl. Denn nicht das Grundrecht selbst ist das Problem, sondern sein Mißbrauch. Der Mißbrauch des Asylrechts durch Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, muß gestoppt werden. Einige der einfachgesetzlichen Maßnahmen, die heute zur Abstimmung im Deutschen Bundestag vorliegen, tragen zur Erreichung dieses Ziels erheblich bei. So wird z. B. durch die Einführung des Grundsatzes „Vorrang für Sachleistungen" vor Sozialhilfezahlungen erreicht, daß Menschen, die bei uns politisches Asyl beantragen, um Sozialhilfe zu bekommen, um damit wiederum ganze Familien in ihren Heimatländern zu finanzieren, keinen Anreiz mehr dafür haben. Ich stimme der Drucksache 12/4450 Art. 2 und 3, allerdings ohne Art. 1 und 4 zu. In der getrennten Abstimmung zu Art. 1 hat Nr. 19 meine Zustimmung erhalten. Im Ergebnis stimme ich der Drucksache 12/4450 insgesamt zu, ohne die Umsetzung der Grundgesetzänderung in einfachgesetzliche Maßnahmen mitzutragen. Im Gegensatz zu Herrn Schäuble bin ich allerdings der Meinung, daß nicht alle einfachgesetzlichen Maßnahmen wirklich ergriffen worden sind. Er hat heute morgen im Plenum Zahlen vorgetragen, die eindeutig belegen, daß Deutschland ein ausländerfreundliches Land ist, daß bei uns Ausländer seit Jahren in großer Zahl friedlich leben, und die belegen, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist. Da wir dies wissen, wäre es dringend erforderlich gewesen, im Zuge dieser Beratungen auch ein Einwanderungsgesetz zu schaffen und dieses mit dem Asylrecht zu koppeln. So ist es meines Erachtens notwendig festzulegen, daß diejenigen, die einen Antrag auf politisches Asyl bei uns stellen und als unbegründet abgelehnt werden, zukünftig keine Möglichkeit mehr haben, einen Antrag auf Einwanderung zu stellen. Bei denen, die wirklich aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, wird dies sicherlich zu der Überlegung führen, ob sie durch unberechtigte Beantragung von Asyl sich die Möglichkeit der legalen Einreise in die Bundesrepublik ein für allemal verbauen wollen. Ich kann auf Grund meiner festen inneren Überzeugung jedoch einer Änderung des Grundgesetzes nicht zustimmen. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: 1. Ich weiß, daß eine Entscheidung über die Eindämmung des Asylmißbrauchs und die Zuwanderung in unserem Land wichtig ist für den inneren Frieden. Wir wären aber durch einfachgesetzliche Maßnahmen längst handlungsfähig gewesen. Eine Grundgesetzänderung kommt für mich jedoch nur in Frage, wenn alle einfachgesetzlichen Möglichkeiten wirklich ausgeschöpft wurden. Dies ist nach meiner Auffassung — wie oben dargelegt — nicht passiert. Ich bin auch weiterhin der Überzeugung, daß eine Lösung des Problems ohne Grundgesetzänderung möglich gewesen wäre, wenn man sich wirklich in letzter Konsequenz darum bemüht hätte. 2. Die heute beschlossenen Maßnahmen werden hoffentlich bald erste Wirkung zeigen. Die größte Lenkungswirkung haben dabei nach meiner Überzeugung aber die einfachgesetzlichen Maßnahmen. Ich teile nicht die Hoffnung, daß wir es schaffen, den Schlepperorganisationen mit der Grundgesetzänderung das Handwerk zu legen. Das Problem ist die 13682* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 illegale Einreise in die Bundesrepublik. Diese wird es auch zukünftig, auch mit Schlepperorganisationen, geben. Es gibt im Rahmen der sogenannten sicheren Drittländer auch genügend Schlupflöcher, so daß die Folge ist, daß zukünftig illegal eingereiste Asylbewerber weiterhin ein verkürztes Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erwarten sich vom Inkrafttreten der Grundgesetzänderung die sofortige Lösung des Problems. Ich fürchte, daß sich diese Erwartungshaltung nicht erfüllen wird. Die Enttäuschung wird dann groß sein. 3. Mit der Festlegung von Länderlisten für „sichere Drittstaaten" und .,,sichere Herkunftsländer" werden wir zukünftig eine „permanente Asyldiskussion" erhalten. Es zeigt sich schon heute, daß die Einschätzung einzelner Länder sehr unterschiedlich ist. Diese Diskussionen werden zu einer unnötigen Verunsicherung der Bevölkerung führen. Wir alle haben uns intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Heute muß jeder von uns die Entscheidung treffen, die er verantworten kann. Ich will eine Lösung für den Asylmißbrauch. Die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger ist riesig. Meine Entscheidung hinsichtlich der Grundgesetzänderung hat mich sehr viel Mut und innere Überwindung gekostet. Aber ich habe mich letztlich dafür entschieden, meiner Überzeugung zu folgen. Ich weiß, daß nicht alle von Ihnen diese Entscheidung nachvollziehen können. Ich persönlich verstehe all diejenigen, die sich anders entschieden haben. Auch sie haben eine nachvollziehbare Argumentation. Ich bitte aber darum, daß die Entscheidung derjenigen, die der Grundgesetzänderung nicht zustimmen können, wenigstens toleriert wird. Ilse Janz (SPD): Nicht erst seit heute wende ich mich gegen eine Änderung des Grundrechts auf Asyl. Politische, familiäre Gründe, aber auch historische Erfahrungen haben mich während meiner langen politischen Tätigkeit gelehrt, sorgsam mit dem Abbau von Grundrechten umzugehen. Durch meine langjährige kommunalpolitische Arbeit weiß ich sehr wohl von den Schwierigkeiten in den Gemeinden, Städten, Ländern, die den Zustrom von Menschen kaum verkraften können. Meines Erachtens hat hier die Politik, insbesondere auch die Bundesregierung versagt. Viel zu spät ist über eine schnelle Bearbeitung der Asylanträge, über die Verkürzung des Rechtsweges, über verstärkte Personalausstattung der Gerichte und des Bundesamtes in Zirndorf bzw. der jeweils zuständigen Landesämter diskutiert und entschieden worden. Nun ist seit einiger Zeit das 1992 beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens in Kraft, das die Beschleunigung der Asyl- und Gerichtsverfahren sowie die Entlastung der Gemeinden vorsieht. Aber anstatt zu prüfen, wie sich die Situation nun entwickelt, sollen Fakten durch Änderungen des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes geschaffen werden. Damit wird der Bevölkerung meines Erachtens vorgegaukelt, daß diese Änderungen zu Lösungen führen. Ich bin fest davon überzeugt, daß der Zustrom von Asylsuchenden sich dadurch nicht reduzieren wird, und wir in der Politik werden über kurz oder lang gefragt werden, was wir tun wollen, um tatsächlich eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Aber dann haben wir bereits elementare Grundrechte zerstört. Nicht mit meiner Stimme! Meine Kritik an der Änderung des Art. 16 GG richtet sich insbesondere dagegen, daß ein Mensch, der sich bei uns auf ein Grundrecht beruft, nun völlig rechtlos gestellt ist. Daher bekommt für mich in diesem Zusammenhang der Begriff „sicherer Drittstaat" eine besondere Bedeutung, ebenso der Vertrag mit Polen, der für mich mehr unter finanziellen Gesichtspunkten zu sehen ist. Nehme ich einmal an, es gelingt einem Asylsuchenden die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über das sogenannte sichere Drittland Polen. Der Mensch hat zwar nun nach den vorgelegten Änderungen die Möglichkeit, sich auf Abs. 1 des Art. 16a GG zu beziehen, und kann das Gericht anrufen; aber der gleiche Artikel sagt auch in Abs. 2, Satz 3 — und dies ist in Verbindung mit § 34 a Asylverfahrensgesetz zu betrachten —, „daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden". Dies ist die faktische Abschaffung der Rechtswegegarantie. Was nützt es dem Asylsuchenden, wenn er nach Abschiebung durch das Gericht Recht bekäme? Dies kann ich mit meinem Gewissen und Verständnis vom Grundrecht nicht vereinbaren. Deshalb stimme ich der Änderung von Art. 16 GG sowie den Folgegesetzen nicht zu. Horst Jaunich (SPD): Der beabsichtigten Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes und dem Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften kann und werde ich nicht zustimmen. Ich befürchte, daß mit diesen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird. Ich gehe davon aus, daß von großen Teilen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland diese Entscheidung als eine Befriedung der Zuwanderungsproblematik verstanden wird, die so nicht eintreten kann und wird, da die wahren Ursachen für die Armutsbewegungen von Ost nach West und von Süd nach Nord nicht aufgehoben werden. Anstelle einer zweifelsfrei eintretenden Abschottung für Armutsflüchtlinge wird, da der Fluchtgrund nicht beseitigt wird, eine verstärkte illegale Einwanderung eintreten. Zu einer nachhaltigen Einebnung des Wohlstandsgefälles in der Welt scheint offensichtlich unser Land genausowenig wie die übrigen Industriestaaten bereit zu sein. Ich war und bin mir voll bewußt, daß der Art. 16 Abs. 2 unseres Grundgesetzes nur jenen Schutz verheißt, die politische Verfolgung in ihren Herkunftsländern erleiden müssen. Ich habe daher in den mehr als 20 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag allen Gesetzen zur Verfahrensbeschleunigung des Asylrechtes zugestimmt; insbesondere auch dem Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksache Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13683* 12/2062 vom 5. Juni 1992), dessen volle Auswirkungen erst jetzt einzutreten beginnen. Ich war und bin bereit, denen, die sich im Anerkennungsverfahren über ihren Asylantrag befinden, Einschränkungen zuzumuten. Ich werde daher dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber zustimmen. Zu kurzen, aber rechtsstaatlichen Verfahren und zu Einschränkungen von Leistungen an Asylbewerber sage ich ja. Zu Regelungen, die nicht mehr gewährleisten, daß alle, die politisch verfolgt werden, auch sichere Zuflucht bei uns oder in anderen Staaten finden, sage ich nein. Als jemand, der auch kommunalpolitische Verantwortung trägt, weiß ich von den nicht unerheblichen Problemen mit der Unterbringung der vielen Zuwanderer, die wir zur Zeit zu registrieren haben. Gleichwohl ist für mich die Entscheidung, die Grundgesetzänderung und das Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften abzulehnen, eine Gewissensentscheidung, die mir angesichts angedrohter Gewaltmaßnahmen gegen die Befürworter dieser Regelungen nicht leicht fällt. Meine Entscheidung beruht nicht auf Angst vor diesem Druck, zumal der Druck zur Änderung des Asylrechts, der auch auf mir seit langem lastet, unverkennbar ist. Ich bezeuge den Kolleginnen und Kollegen, die nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente zu einer anderen Entscheidung gelangt sind als ich, meinen Respekt. Für meine Entscheidung erhoffe ich eine gleiche Haltung. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Eine Diskussion der Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde durch die Mehrheit des Parlaments systematisch blockiert. Im Plenum und in den Ausschüssen durften sie zwar auf der Tagesordnung erscheinen, reden darüber wollte die Mehrheit nicht. Die Entwürfe erleiden damit dasselbe Schicksal wie alle praktischen und humanen Vorschläge zur Entlastung des Asylrechts, der Verwaltungen und der Kommunen: die Mehrheit will sie nicht, sie will Ausgrenzung und Abschiebung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und AusländerInnen. Die Entwürfe enthalten eine Vielzahl positiver Forderungen, alte Forderungen der Immigrantenorganisationen, der Flüchtlings- und Asylinitiativen und von Menschenrechtsorganisationen zum Niederlassungs- und Staatsbürgerrecht, zum sozialen und politischen Status der Betroffenen. All dem stimmen wir zu. Nicht vergessen werden darf jedoch, daß in den Gesetzen Quoten und Kontingente für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge festgelegt sind. Ausdrücklich wurde damit damals auf die ausländerfeindliche und rassistische Stimmung und den Willen zur Begrenzung der Zuwanderung reagiert. Von BÜNDNIS 90 wurde damit ein wesentlicher Eckpfeiler der herrschenden Diskussion zur Grundlage der eigenen Politik gemacht, dankbar und demagogisch aufgegriffen von denjenigen Medien und Mehrheitsvertretern, die sich davon eine Schwächung des Widerstandes gegen ihre Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik versprachen. Mit Quoten und Kontingenten wurde nicht nur ein illusionärer Weg zur Durchsetzung humaner Forderungen gesucht, zerstört wurde damit auch ein bis dahin geltender Konsens in der Asyl- und Flüchtlingsbewegung. Deshalb werden die Mitglieder meiner Gruppe mit Enthaltung stimmen. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Mein Abstimmungsverhalten beruht auf den folgenden Erwägungen. Erstens: Im Sommer 1992 wurde ich — in vielen Gesprächen mit Bürgern meines Wahlkreises — von der Notwendigkeit des Handelns und der Dringlichkeit einer Lösung in der Frage des Asylmißbrauches in unserem Lande überzeugt. Zweitens: In Schreiben an den Parteivorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden der F.D.P. zur Klausurtagung meiner Fraktion Anfang September 1992 habe ich daraufhin zum unverzüglichen Handeln aufgefordert. Drittens: Gerade als Liberaler sehe ich mit Sorge, daß der Mißbrauch des Asylrechtes, der sich in der mitunter 5 % äußerst geringen Anerkennungsquote der Asylbewerber ausdrückt, zu einer Aushöhlung des Asylrechts führt. Es muß aber auch zukünftig möglich sein, daß wirklich politisch Verfolgte Asyl genießen. Viertens: Es gibt kein Wunschlandasyl. Entscheidend ist, daß ein Asylbewerber Freiheit vor politischer Verfolgung genießt. Wirtschaftliche Beweggründe, etwa eine bessere Versorgung in Deutschland, können keine Berücksichtigung finden. Fünftens: Seit Sommer letzten Jahres sind die Asylbewerberzahlen erneut sprunghaft angestiegen. Wenn das Parlament — nach den nur unzureichend greifenden Regelungen des am 1. Juli 1992 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes — jetzt nicht überzeugend handelt, könnte eine ernsthafte Staatskrise entstehen, unsere Demokratie von den Rändern her in Gefahr geraten. Sechstens: In langwierigen Verhandlungen ist ein nach meiner Überzeugung hinreichend wirksamer Kompromißvorschlag zur Änderung des Asylrechts erarbeitet worden. Dabei ist, nicht zuletzt durch die zögerliche Haltung und Führungslosigkeit der SPD in dieser Frage, unnötig viel Zeit verloren worden. Siebtens: An der Diskussion der letzten Monate und Wochen hat mich auch irritiert, daß angesichts einer nicht zu bewältigenden Zahl von Asylbewerbern, die aktuell in unser Land strömen, viele weniger die Frage umtrieb, wie dieses Problem zu lösen sei, als vielmehr die Frage, es könnten zukünftig zu wenige Asylbewerber unser Land erreichen. Die Lösung des Problems Asylmißbrauch ist und bleibt Aufgabe aller Verantwortlichen in unserem Lande. Eine Unterscheidung in „Schlechte", die angeblich das Asylrecht „aushöhlen" oder „abschaf- 13684* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 fen" wollen und „Gute", die es vermeintlich verteidigen, wird der Sache nicht gerecht. Ich werde mich in den Abstimmungen für die im Asylkompromiß vorgeschlagene Änderung des Asylrechtes aussprechen. Walter Kolbow, Susanne Kastner, Verena Wohlleben (SPD): Wir stimmen dem „Asylkompromiß" nach vielen Gesprächen mit der Bürgerschaft in unseren Wahlkreisen und in unserer Partei zu. Unsere Abwägungsentscheidung wird maßgeblich davon getragen, daß nur eine Änderung des bisherigen Artikels 16 GG die ungesteuerte und unbegrenzte Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen aus aller Welt künftig besser steuern und begrenzen kann. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur politischen und sozialen Stabilität unseres Landes. Es ist unseriös, wenn der Kompromiß mit einer Abschaffung des Asylrechts gleichgesetzt wird. Auch wenn er nicht in allen Punkten zufriedenstellen kann, ist zu erwarten, daß in den praktischen Auswirkungen eine Asyl- und Flüchtlingspolitik erreicht wird, die das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte schützt und in dem erforderlichen Umfang die Zuwanderung steuert und begrenzt. Das künftige Asylrecht soll es möglich machen, Asylsuchende, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland gekommen sind, zur weiteren Prüfung des Asylantrages und gegebenenfalls zur Aufnahme in den Drittstaat zurückzuschikken. Wir halten dies für notwendig und richtig. Es darf nicht dabei bleiben, daß die Bundesrepublik Deutschland rechtlich an die Entscheidung des Asylsuchenden gebunden ist, Zuflucht und Schutz nur hier, nicht aber in einem anderen Aufnahmeland zu suchen. Schon jetzt sind es im EG-Bereich etwa zwei Drittel der Zuwanderer mit Asylbegehren, die sich für Deutschland entscheiden. Hier wird es künftig darauf ankommen, unverzüglich eine Verteilung nach Quoten auf die EG-Länder festzulegen. Das Zuwanderungsproblem darf nicht allein der Bundesrepublik Deutschland überlassen bleiben. Mit dem Asylkompromiß findet der Einstieg in ein europäisches Asylrecht statt. Für uns bedeutet die Rücksendung von Asylbewerbern in einen sicheren Drittstaat keinen Ausschluß vom Asylrecht. In allen sicheren Drittstaaten gibt es Asylverfahren, die dem europäischen Standard entsprechen. Keiner von ihnen darf selbst überlastet werden. Deshalb geht es nicht um wechselseitiges Zuschieben, sondern um Lastenverteilung. Für uns zeigt das mit Polen geschlossene Abkommen, wie sich eine praktische Regelung sinnvoll vollziehen kann. Weit mehr als 50 Prozent aller Asylbewerber kommen über die „Grüne Grenze" und tauchen demgemäß im Inland auf. Kann deren Weg über ein Drittland nicht festgestellt werden, so haben diese das sogenannte summarische Klageverfahren für sich und dazu das erforderliche Bleiberecht. Kommen sie aus einem sicheren Herkunftsland — das sind z. B. Bulgarien und Rumänien in einer Anerkennungsquote von rund 1 Prozent oder weniger —, so wird vermutet, daß sie keine Asylgründe haben. Da die Vermutung, aus einem sicheren Herkunftsland zu kommen, für jeden Asylbewerber und für jede Asylbewerberin aber eine widerlegliche Vermutung ist, können sie mit dem Widerspruch gegen diese Vermutung ebenso das erwähnte summarische Verfahren mit dem sicheren Bleiberecht durchlaufen. Schließlich erhalten alle sogenannten Bürgerkriegsflüchtlinge den Bürgerkriegsstatus mit ähnlichen Rechten wie die Asylsuchenden und der Möglichkeit, doch noch— unter bestimmten Umstanden —ins Asylverfahren zu gehen. Für den Asylbewerber wird so ein sicheres Netz geknüpft. Für den Bürgerkriegsflüchtling wird ein sicherer Aufenthalt gewährt. Wer aber unter Ausnutzung dieser Möglichkeiten bei uns einwandern will, muß in Zukunft damit rechnen, weit schneller als bisher abgeschoben zu werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die Initiativen der SPD für eine doppelte Staatsbürgerschaft ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, für eine gesetzlich geregelte Zuwanderung und für ein Ausländerwahlrecht weitergeführt werden. Ebenso notwendig wird es nach der Einigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Finanzierung des Aufenthaltes von Kontingentflüchtlingen sein, sich über eine Finanzierung des Aufenthaltes von Bürgerkriegsflüchtlingen zu verständigen. Damit muß erreicht werden, daß man diese ohnehin vom Schicksal schwer geprüften Menschen nicht in das Asylverfahren zu drängen braucht. Wir wissen, daß es die Menschen in unserem Land nicht mehr begreifen, daß bei ihnen an allen Ecken und Enden massiv gespart wird, aber für Wirtschaftsflüchtlinge Millionen- und Milliardenbeträge zur Verfügung stehen müssen. Wir werden alle unsere Kraft daran setzen, daß nach der Verabschiedung des Asylkompromisses die brennenden Probleme für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zügig angepackt werden: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Einführung der Pflegeversicherung, Begrenzung der Staatsverschuldung und Sicherung der öffentlichen Finanzen, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, innere Sicherheit und Verbrechensbekämpfung, bezahlbarer Wohnraum für alle, Familienlastenausgleich und einheitliches Kindergeld, die Zukunft des Alters, Bildung und Weiterqualifizierung sowie Klimaschutz. Jürgen Koppelin (F.D.P.): Für eine Notwendigkeit zur Änderung des Asylrechts im Grundgesetz besteht kein Anlaß. Die Aussicht auf Asylgewährung war bisher in Deutschland nicht größer als in den anderen EG-Staaten. Die Änderung des Art. 16 GG wird von mir als der falsche Weg angesehen, dem Mißbrauch des Asylrechts zu begegnen. Nur scheinbar bleibt das Asylrecht bestehen. In Wirklichkeit soll unser Verfassungsrecht auf Asyl ausgehöhlt werden. Im übrigen ist die Änderung des Asylrechts keine Antwort auf die Wanderungsbewegungen, die es seit Jahren von Ost nach West gibt und vermutlich in den kommenden Jahren noch verstärkt geben wird. Deutschland war vor allem durch seine soziale Absicherung sowie das vorläufige Bleiberecht bevorzugte Anlaufstelle für Asylsuchende. Änderungen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13685* hierzu bedürfen jedoch nicht der Änderung des Grundgesetzes. Notwendig bleibt für mich eine gemeinsame Einwanderungspolitik der EG und ein deutsches Einwanderungsgesetz. Damit könnte einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylrechts durch Wirtschaftsflüchtlinge entgegengewirkt werden. Ich teile die Meinung der schleswig-holsteinischen F.D.P.-Landtagsfraktion, die vorgeschlagen hat, daß ein Einwanderungsgesetz folgende Elemente enthalten muß: — Es werden jährliche Einwanderungsquoten festgelegt. Ihre Zahl orientiert sich an wirtschaftlichen, insbesondere arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen sowie an sozialpolitischen Erwägungen (z. B. Wohnungsmarktproblematik) . — Es wird eine strikte Ausschlußregelung geschaffen. Jene Ausländer, die bereits einmal (ohne Erfolg) ein Asylverfahren durchlaufen haben, oder jene, die versuchen, illegal in die Bundesrepublik zu gelangen, werden dauerhaft aus einem möglichen Einwanderungsverfahren ausgeschlossen. Für Asylanträge von Einwanderern gilt die widerlegliche Vermutung, daß sie offensichtlich unbegründet sind. — Der Einwanderungswillige hat sein Einwanderungsverfahren grundsätzlich von seinem Heimatland aus zu betreiben. Ein Einwanderungsgesetz ist notwendiger als eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz, denn die Änderung des Asylrechts im Grundgesetz wird nach meiner Auffassung kaum das Ziel erreichen, den Asylmißbrauch zu verhindern. Trotz der Änderung des Asylrechts werden wir auch weiter die Flüchtlinge aufnehmen müssen, die nicht politisch verfolgt sind, sondern um Leben und Gesundheit fürchten müssen. Auch wenn hier zukünftig auf ein Asylverfahren verzichtet wird, so ist nicht klar geregelt, wer für die Kosten der Bürgerkriegsflüchtlinge aufkommt. Richtig war und ist eine Beschleunigung der Asylverfahren durchzuführen. Hier zeigen sich auch erste Erfolge. Wird wirklich mit der Drittstaatenregelung die Zahl der Asylbewerbungen reduziert? Für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird nun das Verfahren kompliziert, in dem nach dem Reiseweg gefragt werden muß. Das heißt in der Praxis, wer seinen Reiseweg nennt, kann sofort abgeschoben werden, wer jedoch seinen Reiseweg verschweigt oder nicht weiß, der kann für die Dauer des Asylverfahrens bleiben. Es können auch nicht die Bedenken entkräftet werden, die RA Hubert Heinhold in der von der Zentralen Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge herausgegebenen Schriftenreihe Nr. 53 dargelegt hat: „Die wahrhaft Schutzbedürftigen werden aus dem deutschen Asylrecht gedrängt. Die raffinierten, zahlungskräftigen ,Asylbetrüger' haben die gleichen, wenn nicht bessere Chancen als zuvor, eine Vielzahl von Menschen wird in die Illegalität gedrängt werden. Es wird sich im Bundesgebiet ein Sumpf von illegalen Einwanderern bilden, der, ausgebeutet von skrupellosen einzelnen, eine Subkultur entwickeln wird, die den verstärkten Einsatz kriminalistischer und polizeilicher Maßnahmen fordert. Diese Subkultur wird sowohl den sozialen Frieden (billige illegale Arbeitskräfte) gefährden, eine Intensivierung polizeilicher Taktiken erfordern und ein kriminogenes Umfeld befördern (Lebenserhalt durch kriminelle Aktivitäten wie Rauschgifthandel, Waffenschmuggel etc.). Vorurteile gegen Ausländer werden so nur bekräftigt." Besonders durch die CDU/CSU ist der Eindruck erweckt worden, eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz würde zu einem erheblichen Stopp der Asylanträge führen. Mit dieser Diskussion um unser Asylrecht ist für eine wirkliche Reduzierung der Asylbewerber kein Beitrag geleistet worden, sondern allein aus parteipolitischem Kalkül mit Blick auf die Wahlen wurde argumentiert. Nun sind die Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes so groß, auch durch die gemeinsamen Beratungen des Asylkompromisses durch CDU/CSU, SPD und F.D.P., daß eine Ablehnung zu einem irreparablen innenpolitischen Schaden führen würde. Ich habe mich daher entschlossen, trotz erheblicher Bedenken, einer Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen, auch wenn die Rede des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Dr. Wolfgang Schäuble mir meine Entscheidung nicht gerade leicht gemacht hat. Die FAZ hat am 22. Mai 1993 die Situation, in der die Abgeordneten entscheiden sollen, treffend beschrieben: „Wahrscheinlich haben die Skeptiker recht, die bezweifeln, daß die Grundgesetzänderung und die Folgeregelungen zu dem gewünschten Ergebnis führen. Trotzdem wäre es kläglich, wenn der Asylkompromiß keine Mehrheit im Bundestag bekäme. Es wäre eine Blamage des Parteienstaates. Das Vertrauen des Publikums würde nachhaltig gestört, daß der vom Grundgesetz geordnete demokratische Staat fähig sei, in angemessener Zeit (sie war lange genug) in Ordnung zu bringen, was in einer für die Nation erträglichen Weise in Ordnung gebracht werden muß." Es bleibt meine Befürchtung, daß durch den Parteienkompromiß Hoffnungen geweckt werden, die nicht verwirklicht werden können. Hans Koschnick (SPD): Wenn ich den Vorschlägen zur Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung des Asylrechtes mit allen Nebengesetzen nicht zustimme, dann nicht deshalb, weil ich die Bedrängnisse unserer Kommunen wegen der unendlichen Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Umsiedlern und Zuwanderern gering erachte. Ganz im Gegenteil, ich kenne die Probleme in unseren örtlichen Gemeinschaften, ich weiß um die wachsende Verbitterung unserer Bürgerinnen und Bürger über die Tatsache, daß wir alle in Bund und Ländern zur rechten Zeit keine Vorsorge getroffen haben, um auf den rapiden Zugang von ausländischen Schutzsuchenden sachgerecht zu reagieren, sachgerecht im Sinne einer schnellen Entscheidung über Asylanträge, über die Verkürzung des Rechtsweges, auch über zeitbegrenzte 13686* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften, nicht zuletzt über eine bessere personelle Ausstattung der Bundesdienststellen wie Zirndorf sowie der Verwaltungsgerichte. Kurz zusammengefaßt: Es wäre unredlich, die Schwierigkeiten in unseren Städten und Gemeinden zu negieren! Doch gerade weil ich diese Schwierigkeiten nicht verniedliche, sage ich, daß weder die vorgesehene Grundgesetzänderung (mit den Folgegesetzen) noch der vorgesehene Vertrag mit der polnischen Republik eine für die Bevölkerung wirklich spürbare Änderung bringt. Nicht die Zuwanderung, nicht die legalen wie illegalen Versuche beim Grenzübertritt, nicht formale oder sachlich begründete Asylansprüche, auch nicht der Zufluß von Bürgerkriegsflüchtlingen werden wirklich geringer werden. Die Zahlen Obhutsuchender werden sich nicht wesentlich reduzieren; das ist auch die Auffassung des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Gerster. Das bedeutet, daß sich eine Grundgesetzänderung zu Artikel 16 GG sehr bald als Scheinlösung herausstellen wird. Die Enttäuschung unserer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser vorgesehenen Entscheidung ist damit vorprogrammiert. Die Quittung werden wir alle erhalten! Die Erwartung, daß die angestrebte Lösung einen Einstieg in eine insgesamt begrüßenswerte europäische Lösung bringt, wird sich ebenfalls nach meiner Meinung als Selbsttäuschung erweisen. Und für diesen für mich erkennbaren Irrweg sollen wir einen für den Menschenrechtskatalog unseres Grundgesetzes konstitutiven Pfeiler, „den Schutz der politisch Verfolgten" , bis zur Unkenntlichkeit verändern; verändern, nachdem wir bis zum Zusammenbruch des kommunistischen Staatensystems gerade den im Kern unveränderbaren Grundwertebestand als freiheitliche Antwort ins Feld führen konnten, in eine Auseinandersetzung, in der wir bei den Nachbarn in Europa Vertrauen, Vertrauen für das andere Deutschland gewannen. Ich bitte aber auch um Verständnis für mein Abstimmungsverhalten, denn die eigene Familie und Freunde haben nach 1933 auch darunter leiden müssen, daß es eben damals nicht überall im nichtfaschistischen Ausland möglich war, Schutz zu finden. Besonders schlimm war das für unsere jüdischen Mitbürger. Ihnen verweigerte man im westlichen Ausland trotz der weltweit bekannten Verfolgung in Nazi-Deutschland die schützende Aufnahme. Nur in beschämend kleiner Zahl wurden sie diesseits und jenseits des Atlantiks aufgenommen. Dies alles zusammengenommen, läßt meine Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung zu Artikel 16 und den Folgegesetzen nicht zu. Dr. Klaus Kübler (SPD): Ich kann in dieser Frage nicht gegen die große Mehrheit der Bevölkerung, die große Mehrheit der SPD-Wählerinnen und -Wähler und die große Mehrheit der SPD-Mitglieder in meinem Wahlkreis entscheiden, wenn ich heute als gewählter Abgeordneter über den Asylkompromiß abzustimmen habe. Wichtig ist dabei für mich auch, daß die Bürger spüren, daß jetzt Entscheidungen getroffen werden. Nur so kann neues Vertrauen in die Politik geschaffen werden. Es gibt sicher immer noch strittige Punkte in dem Kompromiß. Die eine oder andere Neuregelung könnte ich mir auch anders vorstellen. So kann ich die Besorgnis vieler Menschen, insbesondere zur sogenannten „Drittstaatenproblematik", gut nachempfinden. Ich habe mich dazu schon zu lange mit der Menschenrechtssituation vor allem in Ländern Afrikas und Asiens beschäftigt. Ich denke, hier ist eine möglichst konstruktive und rechtsstaatliche Handhabung notwendig und möglich. Aber ein Kompromiß setzt beiderseitige Zugeständnisse voraus. Wie alle anderen habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich denke aber, daß das Asylrecht den heutigen Realitäten entsprechen muß, um es für politische Flüchtlinge wirklich bewahren zu können. Darüber hinaus muß aber endlich auch ein Einwanderungsgesetz geschaffen werden, um Zuwanderung steuern zu können. Und es ist vor allem dringend notwendig, daß die Fluchtursachen für die massiven Flüchtlingsbewegungen, wesentlich mehr, als in der Vergangenheit geschehen, bekämpft werden. Im Verlauf der sicherlich notwendigen langen und intensiven Diskussion sind rechtsextreme Gewalt und rechtsextremes Gedankengut aufgekommen. Dieser gefährlichen Entwicklung muß der politische und soziale Nährboden entzogen werden. Wir müssen uns jetzt nach Beendigung der Asylrechtsdiskussion wieder den drängenden Problemen der Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise, des Aufbaus in den neuen Ländern und der Gestaltung der sozialen Einheit zuwenden. Nur so können wir Ausländerfeindlichkeit und Politikverdrossenheit wirksam an ihren Wurzeln bekämpfen. Hinrich Kuessner (SPD): Als Politiker aus Ostdeutschland fällt es mir schwer, Gesetzen zuzustimmen, die den freien Zugang nach Deutschland einschränken. Ein für mich wichtiges politisches Ziel nach der Öffnung der Mauer 1989 war es, den freien Zugang zu verbessern und nicht einzuschränken. Ich bedaure, daß ich zur Kenntnis nehmen muß, daß dies nicht durchzusetzen ist. Es zeigt, daß wir in der Politik noch viel machen müssen, um das friedliche Miteinander in Europa und in der Welt zu ermöglichen. Das gemeinsame Haus Europa ist noch eine Vision und keine Realität. Die Änderung des Grundgesetzartikels 16 veranlaßt mich, über die politischen Möglichkeiten für eine Verbesserung der Verhältnisse in Osteuropa und in der Dritten Welt nachzudenken. In Deutschland müssen wir uns darüber klar werden, daß wir auf einen Teil unseres Wohlstandes zugunsten dieser Länder verzichten müssen. Nur so werden wir künftig Flüchtlingsströme verhindern können. Es kann uns nicht nur um politisch Verfolgte gehen, auch Armutsflüchtlinge haben ein Recht auf Leben. Ich stimme der Grundgesetzänderung zu, weil ich im politischen Umfeld in Deutschland keinen anderen machbaren politischen Weg sehe. Eine weitere Radikalisierung in Deutschland gefährdet unseren Weg in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13687* die Demokratie, den wir im Osten gerade begonnen haben. Ich hoffe, daß wir mit dieser Änderung politisch Verfolgte schützen. Wenn dies sich in der Praxis nicht so zeigt, müssen wir uns erneut mit diesem Thema befassen. Bedenken habe ich bei dem § 34 a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes, dessen Rechtmäßigkeit mit der neuen Formulierung in Artikel 16 a Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes begründet wird. Dieser Paragraph wird nach meinem Eindruck einer Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtes nicht standhalten. Ich unterstütze darum den Änderungsantrag meiner Fraktion. Editha Limbach (CDU/CSU): Asylrecht für politisch Verfolgte als Individualrecht ist für mich ein hohes Verfassungsgut. Weil der Art. 16 Grundgesetz aber im Laufe der Jahre immer stärker zu einem Zuwanderungsinstrument für Flüchtlinge aus anderen Notgründen als denen der politischen Verfolgung geworden ist, halte ich eine Ergänzung des Grundgesetzes für erforderlich. Der heute zur Abstimmung gestellte Antrag zur Änderung des Grundgesetzes entspricht nicht in allen Punkten meinen Vorstellungen, insbesondere weil ich die Gefahr sehe, daß in Zukunft der Fluchtweg für die Anerkennung als politischer Flüchtling wichtiger werden könnte als die Fluchtgründe selbst. Aber ohne Ergänzung des Grundgesetzes besteht die Gefahr, daß das Asylrecht nicht auf Dauer gesichert werden kann. Deshalb werde ich trotz meiner Bedenken zustimmen. Heinrich Lummer (CDU/CSU): Dem vorliegenden Kompromiß in der Asylfrage werde ich zustimmen, weil er eine notwendige Verbesserung darstellt, die nicht gefährdet werden darf. Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung, der Erleichterungen bringen wird, aber keine Lösung des Problems. Der Kompromiß hat nämlich gravierende Mängel, die mir die Zustimmung schwer machen. Als Beispiele sind dabei zu nennen: 1. Der Kompromiß orientiert mehr an dem, was machbar erschien, als an dem, was einer Lösung dient. Wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wurde der kleinste gemeinsame Nenner zum Ziel. Und das, nachdem jahrelang überhaupt nichts geschah. Jahrelang ist der erkennbare Wille der Mehrheit der Deutschen, das Asylrecht endlich einzuschränken, übergangen worden. Unterdessen stiegen die Asylbewerberzahlen immer schneller an. Hier zeigte sich eine Unfähigkeit der Politik, das Richtige rechtzeitig zu tun, die leider mit dem unzureichenden Asylkompromiß fortgesetzt wird. Und täuschen wir uns nicht, es ist diese Handlungsunfähigkeit der Politik, die für die anwachsende Politikverdrossenheit in unserem Gemeinwesen sorgt. 2. Verfassungen sind keine Dienstanweisungen für mittlere Beamte. Die inzwischen überall auftauchende Sucht, Detailbestimmungen in der Verfassung festzuschreiben, macht die Politik unbeweglich gegenüber neuen Entwicklungen. Im Falle neuer Herausforderungen und der Notwendigkeit weiterer Änderungen bedarf es dann abermals einer Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestags. Damit bleibt das deutsche Asylrecht auch in Zukunft einzigartig in seiner Schwerfälligkeit. Kein anderer Staat hat sich in seiner Gesetzgebung freiwillig so eingeengt. Bei dem nunmehr formulierten Kompromiß handelt es sich um einen Minimalkonsens, der dem einfachen Gesetzgeber keine Möglichkeit zu schnellen und flexiblen Lösungen in der Zukunft gibt. Wir verlassen uns, trotz eines möglichen erheblichen Migrationsdrucks aus verschiedenen Teilen der Welt, auf das Prinzip Hoffnung. Die Mitwirkung der Bundesländer bei der Ausgestaltung, z. B. der Länderliste, erhöht die Inflexibilität der neuen Asylgesetzgebung. 3. Die Aufnahme von Asylbewerbern ist eine gemeinsame europäische Aufgabe. Die Lasten müssen angemessen verteilt werden, und deshalb ist eine europäische Harmonisierung des Asylrechts erforderlich. Eine solche Notwendigkeit der Harmonisierung in der Gemeinschaft ergibt sich auch bei Fortfall der Binnengrenzen. In einem künftigen Europa muß ein einheitliches Asylrecht herrschen. Nach Lage der Dinge kann als Basis für eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa nur die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage kommen. Der jetzige Kompromiß, der das individuelle Asylrecht bewahrt, geht über die Genfer Konvention hinaus und ist insofern als Basis für eine Harmonisierung ungeeignet. Die fehlende Europafähigkeit der vorliegenden Regelung bleibt und wird einer Problemlösung weiterhin im Wege stehen. So bleibt das Fazit: Der Asylkompromiß ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Schritte werden folgen müssen. Michael Müller (Düsseldorf) (SPD): Ich habe mir meine Entscheidung über die von CDU/CSU, F.D.P. und SPD ausgehandelten Vorschläge zur Änderung des Asylrechts nicht einfach gemacht, denn die Bewertung läßt sich nicht in den Schablonen von schwarz oder weiß vornehmen. Es ist sehr bedauerlich, daß die öffentliche Debatte in großen Teilen sehr undifferenziert geführt wird. Insbesondere die in den letzten Jahren veränderte Dimension der Wanderungsbewegungen durch die zunehmende Armut in den Entwicklungsländern und den Zusammenbruch Osteuropas ist bis heute in ihren realen Konsequenzen nicht hinreichend verarbeitet worden. Ich bin nach reiflicher Überlegung zu der Entscheidung gekommen, den „Asylkompromiß" abzulehnen. Ich habe persönlich lange Jahre mit und für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger gearbeitet, dies hat mich persönlich und auch politisch geprägt. Ich sehe in dem Vorschlag keinen hinreichenden Weg, dem Gebot der Humanität und dem Schutz verfolgter Menschen ausreichend Rechnung zu tragen. Dabei will ich ausdrücklich hervorheben, daß Behauptungen, es sei ein Asylverhinderungsgesetz, nicht richtig sind. Auch weiterhin wird es in Deutschland politisches Asyl geben. Ich verkenne nicht, daß es stichhaltige Argumente für die Gesetzesänderung gibt. Ich stelle dies nicht in Frage. Auch hat die SPD in den Verhandlungen wichtige Verbesserungen erreicht und drohende Ver- 13688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 schlechterungen verhindert. Dies wird in der öffentlichen Debatte leider kaum zur Kenntnis genommen. Mir ist bewußt, daß eine Ablehnung der Asylrechtsänderung den Bürgerinnen und Bürgern viel abverlangt. Integration ist sehr viel schwieriger als Abschottung. Deshalb ist es auch bedauerlich, daß viele Kritiker der Änderungsvorschläge keine Antworten auf die drängenden sozialen Probleme geben und mehr über Integration geredet wird, statt sie aktiv zu betreiben. Die Diskussion wird auf beiden Seiten häufig nicht ehrlich geführt. Dennoch lehne ich die Gesetzesänderungen ab. Ich sehe darin keine geeignete Grundlage, die Zuwanderung in einer humanen und sozialverträglichen Weise zu gestalten. Doch gerade wir Deutschen haben eine besondere historische Pflicht zu Toleranz, Friedfertigkeit und Mitmenschlichkeit ebenso wie zu einem fairen und partnerschaftlichen Umgang mit den Menschen anderer Völker. Margot von Renesse (SPD): Daß wir eine Neuregelung des Asylrechts — einschließlich seines verfassungsrechtlichen Fundaments in Art. 16 GG — brauchen, ist für mich unbestreitbar. Das geltende Asylrecht hat sich zu einem nicht steuerbaren Instrument von Einwanderung entwickelt, das auch dann Bleiberechte nach sich zieht, wenn es gar nicht um Zuflucht vor politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung geht. Das entspricht nicht der Zielsetzung des Grundrechts auf Asyl und schadet seiner Verankerung im Rechtsbewußtsein. Die heute vorliegende Neuregelung wäre nur dann ein Angriff auf das Asylrecht, wenn sie zur Folge hätte, daß Verfolgte ihren Peinigern wieder ausgeliefert werden könnten. Diese Gefahr sehe ich nicht. Ich sehe sie insbesondere auch nicht durch die Vorschrift des § 34 a im Asylverfahrensgesetz nähergerückt, wo den Gerichten die einstweilige Aussetzung „der Abschiebung in den sicheren Drittstaat" verwehrt ist. Zwar weiß ich, daß die Koalition allen Ernstes damit einen ganzen Zweig von Verwaltungshandeln außerhalb jeder effektiven gerichtlichen Kontrolle stellen will. Das dahinter lauernde Mißtrauen gegen die Verwaltungsgerichte empört mich; der daraus folgende Anschlag auf ein Strukturelement des Rechtsstaats macht mich fassungslos. Aber ich sehe nicht, daß diesem Anschlag mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz Erfolg beschieden sein wird. Was wir Sozialdemokraten deutlich ins Gesetz schreiben wollten — selbstbewußte Verwaltungsgerichte werden es sich nehmen: die Kompetenz nämlich, in den wahrscheinlich nur wenigen Fällen, in denen „der sichere Drittstaat" dem Asylbewerber erkennbar keine Sicherheit gewährleistet, die Zurückschiebung durch Beschluß auszusetzen. Meine — familienrichterlichen — Erfahrungen mit dem § 620c ZPO lehren mich, daß Gerichte ihre Kontrollaufgaben ernster nehmen, als es der Gesetzgeber manchmal erlauben möchte. Dafür finden sie auch die notwendigen Argumentationen, um das Gesetz, das bekanntlich „klüger" ist als der Gesetzgeber, so auszulegen, daß die Dritte Gewalt ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen kann. Für die Auslegung von § 34 a des Asylverfahrensgesetzes wird vor allem die Schwerkraft der erhalten gebliebenen Grundrechte auf Asyl (Art. 16a Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) die verfassungskonforme Lockerung, zumindest bei eklatant rechtswidrigem Verwaltungshandeln, erzwingen. So sehe ich die Asylbewerber, denen die Abschiebung ins Ungewisse drohen sollte, keineswegs schutz- und rechtlos. Nicht erst das Verfassungsgericht, sondern souveräne Verwaltungsgerichte werden ihnen und der Verfassung zu ihrem Recht verhelfen, wenn es nötig ist. Im Vertrauen auf die verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des Gesetzes durch die Gerichte kann ich dem Asylkompromiß auch mit dem § 34 a des Asylverfahrensgesetzes zustimmen. Peter W. Reuschenbach (SPD): In diesen Tagen stehen zwei junge Menschen vor Gericht — angeklagt des Mordes an drei türkischen Frauen in Mölln. Sie sind vollverantwortliche Tatverdächtige, aber zugleich auch Opfer. Opfer einer beispiellosen, jahrelangen Agitations-Kampagne gegen Ausländer und Asylsuchende. „Durchrassung unserer Gesellschaft", „Überfremdung durch Ausländer", „Wohlstandsparasiten" und das „volle, jederzeit vom Untergang bedrohte Boot, in dem wir sitzen" — das waren schäbige Höhepunkte einer Mobilisierung von Aggressionen, die dann auch Vollstrecker fanden. Und über 400 000 durch Untätigkeit verursachte unerledigte Asylverfahren sind benutzt worden, um Bedrohung ganz besonders plastisch und gefährlich an die Wand zu malen. Auf diesem düsteren Boden ist auch die Aushöhlung und weitgehende Aufhebung des Asylrechtes erwachsen, die heute beschlossen werden soll. Am Anfang standen die Forderung und das Versprechen, Städte und Gemeinden bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu entlasten und zu unterstützen. Nichts davon findet sich in den vorliegenden Gesetzentwürfen oder in der politischen Praxis. Auch künftig werden die Kommunen aus eigener Kasse den Lebensunterhalt von Bürgerkriegsflüchtlingen zu zahlen haben und sie deshalb unnötigerweise in die Asylverfahren drängen. Auch künftig wird den Kommunen nur ein Teil ihrer Aufwendungen für den Bau von Wohnheimen erstattet und selbst darauf warten sie oft ein Jahr und länger. Nichts wird am Planungs- und Baurecht geändert, obwohl zahlreiche Gerichtsurteile den Städten den Bau von Flüchtlings-Wohnheimen mal in Wohngebieten, mal in Gewerbegebieten, dann in Grünflächen untersagt haben. Von dem Versprechen „Hilfe den Kommunen" ist wenig übriggeblieben. Es ist Doppelzüngigkeit, im Satz 1 der heute zu beschließenden Grundgesetzänderung den Asylschutz für politisch Verfolgte erneut zu postulieren, im Satz 2 es dagegen einem beträchtlichen Teil von ihnen zu verwehren, auch nur einen Prüfungsantrag zu stellen, und sie sofort auszuweisen. Deutschland wird künftig ein Zwei-Klassen-Asylrecht haben: Wer sich das Flugzeug oder den Hochseedampfer leisten kann, darf einen Antrag stellen, wer dagegen auf dem billigeren Landweg an unsere Tür klopft, bleibt von vornherein davon ausgeschlossen. Absurd: Entschei- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13689* dend wird der Weg, die Verfolgung bleibt unbeachtet. Es ist egoistisch, rücksichtslos und auch unchristlich, Lasten, die Deutschland nicht tragen zu können glaubt, unseren Nachbarländern, vor allem den deutlich ärmeren, aufzubürden. „Nehmt Geld und seht zu, wie Ihr mit den geflohenen Menschen fertig werdet" — das ist das Motto, nach dem insbesondere mit Polen und der Tschechei umgegangen wird. Warum soll diesen Ländern nicht billig sein, was Deutschland recht ist? Auch sie werden früher oder später gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn die Grenzen für Flüchtlinge dichtmachen, so wie es mit unseren Grenzen heute vermutlich geschieht. Land nach Land — wie Dominosteine, die nacheinander fallen. Und am Ende Rumänien und Bulgarien gegenüber der Türkei. Dann mag beispielsweise der verfolgte Kurde sehen, wo er bleibt. Deutschland weist einen teuflischen Weg. Der UN-Flüchtlingskommissar in Deutschland hat ja leider recht mit dem Hinweis, daß die deutsche Regelung das gesamte europäische System des Flüchtlingsschutzes zum Einsturz bringt. Ich hoffe sehr, daß dem Bundesverfassungsgericht bald Gelegenheit gegeben wird, diese GrundgesetzAmputation zu überprüfen. Ich kann mich nicht damit abfinden, daß die scheußliche und verbal von allen hier im Haus bekämpfte Parole „Deutschland den Deutschen" sich auf dem heute zur Entscheidung stehenden Weg auf Dauer durchsetzt. Der heutige Tag ist für mich einer der bittersten Tage in den 20 Jahren Parlamentszugehörigkeit. Dr. Hermann Scheer (SPD): Der zur Abstimmung stehenden Änderung des Grundgesetzes zum Artikel 16 werde ich nicht zustimmen. Im Gegensatz dazu stimme ich jedoch dem anschließend zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber und dem Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften — einschließlich des Änderungsantrages der SPD-Bundestagsfraktion zu § 34 a — zu. Die Gründe meiner reiflich überlegten Ablehnung der vorliegenden Verfassungsänderung sind folgende: Es war und ist auch aus meiner Sicht zwingend notwendig, die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Asyl auf tatsächlich politisch Verfolgte zu beschränken. Aber erstmals in der Verfassungsgeschichte wird eine Verfassung geändert, ohne daß die geltende Gesetzgebung tatsächlich ausgeschöpft oder die auch im Rahmen der bisherigen Verfassung bestehenden weiteren Gesetzgebungsmöglichkeiten in vollem Umfang versucht wurden. Das bisher geltende Grundgesetz hat nicht vorgeschrieben, daß jeder Asylbewerber einen Anspruch auf ein mehrstufiges gerichtliches Anerkennungsverfahren hat. Es hat nicht verboten, kriminell gewordene Bewerber oder solche, die die Angabe ihrer Identität und damit die Prüfbarkeit ihrer Motive verweigern, aus dem Verfahren auszuschließen — und auch nicht, die zuständigen Behörden mit dem erforderlichen Personal auszustatten, was bis jetzt noch nicht erfolgt ist, und kommerzielle Schlepper strafrechtlich zu verfolgen. Ich habe mich dennoch in den letzten Jahren nie grundsätzlich gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, wenn eine tatsächliche Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten im Rahmen des bisherigen Verfassungstextes nicht zur Lösung des Problems ausreichen sollte. Unter diesen Umständen hätte ich auch einer Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz zugestimmt, wonach Näheres durch ein Gesetz zu regeln sei. Doch die jetzt anstehende Änderung entstellt die Verfassung, indem sie für unterschiedliche Fälle sogar die Einzelheiten festlegt, wie sie so nur in Ausführungsgesetze passen. Aus vier verständlichen Worten des bisherigen Grundgesetzes werden 265 schwer verständliche. Die neue Verfassung erweckt so den Eindruck — besonders im Verhältnis zu den anderen Grundrechtsartikeln — einer Republik in solch panischer Angst vor Flüchtlingen, daß sogar in der Verfassung unterschiedlichste Ein- und Ausreisedetails geregelt sind. Ein Gesetz kann ständig geändert werden, wenn es sich als korrekturbedürftig erweist. Aber was ist, wenn sich die neue Verfassung als unpraktikabel erweist? In kaum noch nachvollziehbaren Schachtelsätzen wird eine hochkomplizierte Verfassungsvorschrift gemeißelt, die kaum noch positiv korrigierbar ist und uns demnächst von einem Rechtsdilemma in das nächste mit uferlosen Verstrickungen treibt, die größer werden können als die bisherigen, ohne daß wir uns davon lösen können. Einer dieser Punkte ist die politisch hochproblematische Regelung, die sogenannten Nicht-Verfolgerstaaten jeweils per Gesetz festzulegen. Ahnen wir nicht, was es außenpolitisch bedeutet, wenn wir uns durch Gesetzgebungsverfahren zum öffentlichen gesetzgebenden Richter über die innere Ordnung potentiell jeden Landes machen? Die Bundesrepublik Deutschland hat keineswegs die alleinige, aber eine wesentliche Mitverantwortung für die soziale Lage in der Welt. Ich teile die Auffassung, daß mit jeder Mark, die wir hier für sozial motivierte Flüchtlinge ausgeben, einer vielfachen Zahl von Menschen in Entwicklungsländern geholfen werden kann und dort das Geld besser verwendet wäre. Es ist ein Mißverständnis, für einige hunderttausend Immigranten viermal mehr Geld auszugeben als für die gesamte Entwicklungshilfe. Aber dieses Argument können nur diejenigen in Anspruch nehmen, die für eine Erhöhung der Entwicklungshilfe sind — und nicht diejenigen, die sich dem verweigern oder gar die Entwicklungshilfe senken, an der weiteren hemmungslosen Ausplünderung der Dritten Welt mitwirken und damit dazu beitragen, daß Flüchtlingsströme anwachsen, und die statt an einer neuen Entwicklungspolitik lieber am Aufbau neuer Luft- und Seerüstungen gegen die armen Regionen der Welt mitwirken. Mit diesen — die demnächst erneut von ihren falschen Schwerpunkten und ihrer politischen Inkompetenz durch weitere Forderungen nach Verschärfung des Grundgesetzes ablenken werden — kann ich keine gemeinsame Änderung eines so problematisch formulierten Grundgesetzes vornehmen. 13690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Gleichwohl habe ich Verständnis für diejenigen Kollegen meiner eigenen Partei, die in der zugespitzten Lage, die sich auf die Änderung des Grundgesetzes fixiert hat, jetzt der vorliegenden Änderung zustimmen. Siegfried Scheffler (SPD): Wenn wir heute hier im Bonner Wasserwerk unter besonderen äußeren Bedingungen das Pro und Contra einer Grundgesetzänderung diskutieren, so möchte auch ich mich nicht hinter einer wahrscheinlichen Mehrheit von Befürwortern verstecken, sondern Ihnen offen meine Gründe für die Zustimmung einer Gesetzesänderung vortragen. Dabei möchte ich vorausschicken, daß es für mich am heutigen Tag in meiner bisherigen parlamentarischen Arbeit die schwierigste Entscheidung zu einem Gesetz sein wird. Einem Gesetz, daß nach Aussagen auch von Mitgliedern meiner Fraktion nicht geklärte rechtliche Bedenken enthält. Es ist auch deshalb für mich nicht leicht, einem Gesetz zuzustimmen, das nach Öffnung der Mauer und Beseitigung des eisernen Vorhanges die Aufnahme von Menschen in unser vereintes Deutschland regulieren und sicher langfristig reduzieren wird. Was sind nun diese Gründe, die mich veranlassen, trotz rechtlicher, politischer und auch persönlicher nicht restlos beseitigter Zweifel diesem Gesetz meine Zustimmung nicht zu versagen? 1. Seit Monaten streiten sich die Parteien um den richtigen Weg in der Asyl- und Zuwanderungspolitik. Aber nicht nur in den Parteien wird heftig um eine Lösung gestritten, auch die Bevölkerung wirkt indirekt an der geplanten Asylrechtsänderung mit. Dabei gibt es den einen Teil, der trotz steigender Zuwanderung die geplante Asylrechtsänderung ablehnt. Sie fordern uns Abgeordnete, insbesondere die der SPD auf, keinesfalls an der Neuregelung des Grundgesetzes mitzuwirken. Ein anderer großer Teil der Bevölkerung dagegen wirft uns mangelnde Entschlossenheit bei der Bewältigung der objektiv veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vor. Sie werfen auch hier wieder der SPD vor, sich nicht konsequent genug gegen den Mißbrauch des Asylrechts und damit den Schutz der tatsächlich politisch Verfolgten einzusetzen. In unzähligen persönlichen Gesprächen mit meiner Parteibasis im Wahlkreis, mit den Arbeiterinnen und Arbeitern der Unternehmen, den Arbeitgebern, den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, den Mitgliedern der Arbeiterwohlfahrt, den vielen Rentnerinnen und Rentnern und nicht zuletzt der Gesprächspartner auf der Straße haben sie mich als Abgeordneten ihres Wahlkreises immer wieder aufgefordert: „Ihr in Bonn, entscheidet endlich über eine Neuregelung der Asylproblematik! " Ist das etwa dem Druck der Straße nachgeben? Ich sage nein. Wir sind als Abgeordnete verpflichtet, Verunsicherungen und berechtigte Ängste und Sorgen um die eigenen Lebensgrundlagen ernst zu nehmen, um sie hier in Bonn einer Lösung zuzuführen. Es sind schon lange keine Stammtischparolen oder von mir nur vorgetäuschte Gewissenskonflikte; es sind reale Existenznöte unserer Bürger über den Arbeitsplatz, über die Wohnungsnot, über die steigende Kriminalität und innere Sicherheit und nicht zuletzt über nicht mehr bezahlbare Sozialleistungen. Auch wir von der SPD werden die sozialen Verwerfungen in unserem Land durch die verfehlte Politik dieser Regierung bei einem Regierungswechsel 1994 nicht kurzfristig lösen können. Deshalb müssen wir uns der Überforderung der Bevölkerung stellen. 2. Die Bewältigung der Belastungen in den Städten und Gemeinden ist auch deshalb so schwierig, weil der ganz überwiegende Teil der bei uns um Asyl nachsuchenden Menschen aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland einwandert. Ich verurteile das nicht, haben doch gerade aus diesem Grund viele Familien in der damaligen DDR ihre Heimat verlassen; denn nicht alle wurden politisch verfolgt. Aber kann die Bundesrepublik Deutschland in einem zukünftig vereinten Europa alle aus wirtschaftlicher Not zu uns kommenden Flüchtlinge alleine aufnehmen? Und ist es nicht falsch, wenn 90% aller Asylbewerber, die nach dem geltendem Recht keine anerkannten Asylanten werden können, die freie Wahl nutzen dürfen, in welchem Land Europas sie Asyl erhalten, und sie deshalb ihr Asyl zu fast 65 % nur hier in Deutschland durchsetzen? Vor diesem Hintergrund müssen wir mit dem erzielten Kompromiß leben, können aber nicht zufrieden sein. Deshalb müssen zukünftig mehr als bisher unsere westlichen Nachbarstaaten in eine europäische Zuwanderung einbezogen und notfalls eine europäische Harmonisierung durchgesetzt werden, dies auf der Grundlage von GFK und MERK, auch selbstverständlich unter Einbeziehung der östlichen und südöstlichen Nachbarstaaten. Durchgesetzt werden muß in diesem Zusammenhang aber auch eine Abkehr von der bisherigen nationalen und internationalen Entwicklungspolitik. Diese in der Vergangenheit ausnahmslos auf nationale Interessen ausgerichtete Politik hat unbestritten zu den grundlegenden Fluchtursachen beigetragen. Hier sollte auch zukünftig die Politik ansetzen, um den von Hunger und Elend bedrohten Menschen in ihren Heimatländern auf Dauer ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen. 3. Als Bestandteil der heutigen Debatte ist auch über das Asylbewerberleistungsgesetz abzustimmen. Wie bei der zuvor genannten Problematik konnte auch hier, in für die SPD wesentlichen Fragen, ein Kompromiß erzielt werden. Bei diesem Sachverhalt waren die Fragen der Bevölkerung nach den sozialen Leistungen an Asylbewerber gegenüber denen für die sozial Schwächsten im eigenen Land immer drängender. So stand insbesondere die Reduzierung der bisherigen Leistungen im Vordergrund der Bemühungen. Es ist zu begrüßen, daß sowohl eine deutliche Absenkung der bisherigen Geldzuwendungen erfolgen soll und daß bei Aufenthalten in zentralen Anlaufstellen oder Gemeinschaftsunterkünften zukünftig Sachleistungen gewährt werden, was auch außerhalb der genannten Unterkunft vorrangig gilt. Richtig ist in diesem Zusammenhang, daß Asylbewerber, über deren Antrag nach zwölf Monaten nicht entschieden wurde, entsprechende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Lassen Sie mich abschließend auf einen grundsätzlich enttäuschenden Tatbestand hinweisen, die Tatsa- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13691* che, daß durch eine heutige Grundgesetzänderung eine kurzfristige Lösung aller genannten Probleme nicht erfolgen wird. Hier werfe ich den Unionsparteien durch ihre flachen Diskussionen vor, bei den Menschen in unserem Land Hoffnungen geweckt zu haben, die so nicht erfüllbar sind. Dieses ist unverantwortlich und sollte bei den weiteren Beratungen zur Lösung der Zuwanderungsprobleme dringendst beachtet werden. Politisch Verfolgte erhalten Asyl. Auch nach der Grundgesetzänderung wird dieser Anspruch Bestand haben, nicht nur dem Wortlaut nach. Ich denke aber, es kann nicht sein, daß die Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihrer besonderen geographischen Lage das Land ist, daß die Asyl- und Zuwanderungsprobleme zu zwei Dritteln für Europa lösen muß. Der erreichte Kompromiß ist nicht restlos befriedigend, aber er ist ein Einstieg bei der Lösung des Problems. Deshalb stimme ich der Grundgesetzänderung zu. Schmalz-Jacobsen (F.D.P.): Als Mitglied des Deutschen Bundestages, nur meinem Gewissen verpflichtet, kann ich dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur Neuregelung des Asylrechts im Grundgesetz nicht zustimmen. Das Asylrecht ist seit 1949 eine Zierde, ein Qualitätsmerkmal unserer bundesdeutschen Verfassung, das einzige Grundrecht mit einer altruistischen Zielrichtung. Es ist ein kostbares Gut, zu kostbar, als daß es verdient hätte, durch Formelkompromisse seiner Würde entkleidet zu werden. Wir geben damit viel aus der Hand, ohne etwas dafür zu gewinnen. Wir brauchen auch weiterhin ein Asylrecht, das diesen Namen verdient, das Substanz besitzt und nicht bloße Fassade ist, hinter der faktisch kaum noch etwas zu finden ist. Gleichzeitig brauchen wir eine deutliche Verfahrensbeschleunigung und auch Maßnahmen, die das bewußte Unterlaufen des Asylrechts einschränken können. Deshalb finden die in diese Richtung zielenden Begleitgesetze, auch das Leistungsgesetz, meine Zustimmung. Auch den Art. 2 und 3 der Drucksache Nr.12/4450 stimme ich zu. Der Asylweg muß wieder für tatsächlich politisch Verfolgte — und ausschließlich für sie — reserviert sein. Aber er muß ihnen auch tatsächlich noch offenstehen! Geschlossene Tore sind kein sinnvolles Rezept gegen den Migrationsdruck. Die scheinbare Erfolgsmeldung „Weniger Asylbewerber! " wäre zu teuer erkauft. Die neue Schlagzeile könnte bald lauten: „Mehr illegale Zuwanderer!" mit der Folge, daß die Enttäuschung über die politisch Handelnden und auch die Ablehnung von Fremden in unserer Gesellschaft zunehmen dürften. Auf Dauer werden wir an einem ergänzenden Zuwanderungs(begrenzungs)gesetz nicht vorbeikommen, das über das Mittel der Quotierung einer gewissen Zahl von Einwanderern die Chance gibt, legal nach Deutschland zu kommen. Unsere Gesellschaft wird in Zukunft nicht zuletzt auch auf eine sehr behutsam dosierte Zuwanderung angewiesen sein, um die Folgen des Rückgangs der eigenen Bevölkerung abzumildern. Fast auf den Tag genau vor 44 Jahren ist das Grundgesetz verkündet worden. Zu einem Zeitpunkt, als Millionen von Menschen durch den Zweiten Weltkrieg zu Flüchtlingen geworden waren, hat Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat die Worte gefunden, die bis zum heutigen Tag und über ihn hinaus nichts von ihrem Wert verloren haben: Die Asylrechtgewährung ist immer eine Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, dann muß man riskieren, sich gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben. Das ist eine Seite davon, und darin liegt vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes. Das sollten wir auch im Jahr 1993 beherzigen — es muß uns auch weiterhin Verpflichtung und Vision bleiben. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Ich stimme der Änderung des Grundgesetzes in der zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Form zu, empfinde dabei aber eine außerordentliche Gewissensnot, denn bei der Neuregelung des Asylrechts stehen mehrere Rechtsgüter im Widerstreit, die nach meiner Überzeugung bei gutem politischen Willen und bei rechtzeitiger politischer Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg zu einer positiven Lösung hätten geführt werden können. Ich will selbstkritisch zugestehen, daß die SPD in Bund und Ländern und auch ich selbst durch eine zögerliche (aber am Rechtsfrieden orientierte) Haltung einiges dazu beigetragen haben. Immer wieder waren wir der Meinung (und ich bin es in wesentlichen Teilen auch heute noch), daß unterhalb einer Verfassungsänderung ein großer Teil der Zuwanderungsprobleme beherrschbar sein müßte. Das mit den Koalitionsparteien gemeinsam erarbeitete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das schon seit 1.7.1992 in Kraft ist, hat diese Hoffnungen untermauert. Ich bin in diesem Zusammenhang stolz darauf, daß meine Freunde und ich sehr ernsthaft bemüht sind, die Grundüberzeugungen unserer Verfassung zu achten und nicht bei jeder neuen Lage populistisch über Bord zu kippen. Ich verurteile in diesem Zusammenhang zutiefst die Politik und das Handeln der Bundesregierung, die durch mehrjähriges weitgehendes Nichtstun erheblich dazu beigetragen hat, den jetztigen Druck entstehen zu lassen und damit die politische Brisanz zu verschärfen. Auch eine europäische Lösung ist nicht aktiv eingeleitet worden. Die SPD hat zwar einen Sonderparteitag gebraucht, um ihre Linie festzulegen („Flüchtlingen helfen, Zuwanderung steuern, Kommunen entlasten"), aber auf Regierungsseite war von konzeptionellen Lösungen lange nichts zu spüren. Nicht zuletzt durch die immerwährende Behauptung der CDU/CSU, nur durch eine Änderung/Ergänzung des Art. 16 Grundgesetz würde „die Lösung" der Probleme erreicht werden, hat die öffentliche Diskussion unnötig angeheizt. Die Vereinfacher und Heuchler haben zu lange die Szene beherrscht (auch in den Medien). Viele ernstzunehmende Stimmen, zum Beispiel der Rat der Evangelischen Kirche, die Deutsche Katholische Bischofskonferenz, der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und amnesty international, warnen vor derart weitgehenden Schritten. Dennoch 13692* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 kann niemand an der tatsächlichen Verschärfung der Situation in jeder deutschen Stadt vorbeisehen. Der Mißbrauch des Asylrechts findet hunderttausendfach statt. Die Zuzugszahlen von Asylantragstellern und von deutschstämmigen Aussiedlern schaffen massive Probleme am Wohungsmarkt, in der sozialen Situation der Menschen und in der Finanz- und Organisationskraft der Gemeinden. Die aufgeheizte Stimmung unter den Mitbürgern gefährdet auch das Zusammenleben mit den schon lange hier wohnenden Ausländern. Nur eine wirksame Begrenzung und Steuerung des Zuzugs kann die Substanz des Asylrechts und ein einigermaßen friedliches Zusammenleben retten. Diese Überzeugung hat mich schließlich zum Einlenken in meiner Haltung gebracht. Ich hoffe, daß die jetzigen Asylrechtsänderungen dazu einen Beitrag leisten. Zugleich warne ich davor zu glauben, daß damit alle Probleme im Griff seien. Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Änderung des Asylverfahrensrechts, die die Rechtsstaatlichkeit stark einschränkt. Ich begrüße die Beschränkungen der Leistungen an die Asylbewerber, weil dadurch der unnötige finanzielle Anreiz entfällt. Es bleibt Handlungsbedarf vor allem auf Regierungsseite, die nun mit dem von ihr durchgesetzten Instrumentarium beweisen muß, daß ihre vollmundigen Behauptungen wenigstens zum Teil einen realen Hintergrund hatten. Bei den von der SPD noch geplanten weiteren Aktivitäten werden die Bürgerkriegs-Flüchtlinge, das besondere Schicksal von Kinder-Flüchtlingen, die europäischen Lösungen eine besondere Rolle spielen. Dafür werde ich mich in Zukunft besonders einsetzen. Dr. Christoph Schnittler (F.D.P.) Mit der Aufnahme des Grundrechtes auf Asyl ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben die Väter des Grundgesetzes zum damaligen Zeitpunkt eine weise Entscheidung getroffen: Sie haben demonstriert, daß Deutschland mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit gebrochen und sich seiner historischen Schuld gestellt hat. Zugleich war die mit dem Asylgrundrecht übernommene Pflicht zwar weitreichend, aber erfüllbar. Mit dem Zusammenbruch des kommunistischen Weltsystems und dem Wegfall des Eisernen Vorhangs hat sich diese Situation grundlegend geändert: In das wohlhabende Deutschland ist eine unaufhörlich wachsende Flut von Asylbewerbern eingeströmt, die mit Ausnahme eines geringen Bruchteils nicht politisch verfolgt waren, sondern aus vorwiegend wirtschaftlichen Gründen kamen. Damit wurde nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt und ad absurdum geführt. Die Bereitschaft des deutschen Volkes, Menschen aus aller Herren Länder aufzunehmen und mit hohen Kosten zu versorgen, wurde überfordert. Damit war zugleich ein gefährlicher Nährboden für rechtsradikale Bewegungen und Gewalttaten entstanden, die es bisher in diesem Umfang auch nicht annähernd gab. Spätestens zum Zeitpunkt der deutschen Einheit hätten die Politiker handeln müssen, d. h. das deutsche Asylrecht so ändern müssen, daß sein massenhafter Mißbrauch nicht länger möglich ist. Daß sie dazu nicht die Kraft fanden, zeigt einen fatalen Mangel an Konsensfähigkeit und hat damit wesentlich zur Politikverdrossenheit im Lande beigetragen. Die Hauptschuld daran trägt ohne Zweifel die SPD, die auf Grund ihrer festgefahrenen ideologischen Positionen nur schwer zu rationalem politischen Handeln fähig ist. Der vorliegende mühsam ausgehandelte Asylkompromiß stellt ein kompliziertes und teilweise heterogenes Geflecht von Rechtsvorschriften dar, um den massenhaften Asylmißbrauch einzudämmen. Ich stimme ihm zu, weil jede weitere Verzögerung unserem Volk nicht zugemutet werden kann und absehbare Schwierigkeiten und Konflikte befürchten läßt. Ich erkläre jedoch zugleich, daß dieser Kompromiß schwerwiegende Mängel aufweist: 1. Der zusätzlich eingefügte Artikel 16a ist ein Fremdkörper in unserem Grundgesetz. Er paßt sowohl durch seine Länge als durch die Spezifik seiner Formulierung nicht zu der knappen und einfachen Sprache des Grundgesetzes. 2. Die Festlegung von sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten per Gesetz ist, wie sich bereits im Vorfeld zur Genüge gezeigt hat, eine Quelle außen- und innenpolitischer Meinungsverschiedenheiten, deren Austragung sowohl unserer Demokratie als auch unserem Ansehen in der Welt schaden wird. 3. Die politische Situation an vielen Punkten dieser Welt ist heute wesentlich instabiler als zu Zeiten des Kalten Krieges. Plötzliche Veränderungen sind daher zu befürchten, die auch den Asylanten- und Flüchtlingsstrom nach Deutschland qualitativ und quantitativ drastisch beeinflussen können. Die vorliegende Neufassung des Asylrechts ist keineswegs so einfach und flexibel, daß in Zukunft angemessene und rasche Reaktionen möglich sein werden. 4. Während auf der einen Seite der Schutz vor politischer Verfolgung als Individualgrundrecht aufrecht erhalten wird, ist es in Zukunft wirklich politisch Verfolgten nur noch schwer möglich, überhaupt nach Deutschland einzureisen. Die Ehrlichkeit deutscher Politik wird dadurch für viele Menschen im In- und Ausland in Frage gestellt. Ehrlicher und politisch vernünftiger wäre es angesichts dieser Umstände gewesen, das Asylrecht nicht länger als Individualgrundrecht im Grundgesetz zu verankern. Damit wäre der Weg frei für eine Ausgestaltung, die sowohl unseren Pflichten im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention nachzukommen gestattet als auch die Deutschen in der gegenwärtig schwierigen nationalen Situation wirtschafltich, sozial und psychologisch nicht überfordert. Zudem erfordert Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13693* das Asylproblem ohnehin eine einheitliche europäische Rechtsgrundlage. Solidarität mit Bedrängten und Verfolgten soll für uns Deutsche auch weiterhin eine vornehme Pflicht bleiben. Aber in einer Demokratie gelingt das auf Dauer nur, wenn sich die Menschen dieser Pflicht freiwillig unterziehen und sie ihnen nicht verordnet wird. Für diejenigen am Ende der sozialen Leiter gilt das ganz besonders; deutsche Politiker sollten für ihre Nöte und Ängste niemals die notwendige Sensibilität verlieren. Und schließlich, deutsche Politik sollte vor allem darauf gerichtet sein, die Ursachen des Flüchtlingselends am Entstehungsort zu bekämpfen. Dies ist der einzige Weg, das Leben für viele erträglicher zu gestalten. Denn trotz der ständig steigenden Asylbewerberzahlen: Es könnte immer nur ein winziger Bruchteil der Notleidenden dieser Welt sein, denen wir in Deutschland helfen können. Dr. Rudolf Schöfberger, Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka, Uwe Lambinus, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Dr. Martin Pfaff, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm , Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ludwig Stiegler, Uta Titze-Stecher (alle SPD): Wir stimmen bei den Abstimmungen über den „Asylkompromiß" wie zahlreiche andere Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unter Berufung auf unser Gewissen mit Nein und geben hierzu folgende Erklärung ab: Das Menschenrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ist wesentlicher Bestandteil humanistischer und christlicher Tradition sowie Ausdruck unantastbarer Menschenwürde. In Deutschland ist das Grundrecht des Art. 16 GG zudem ein Verfassungspostulat, das auf den bitteren Erfahrungen unter der Gewaltherrschaft der Nazis gründet. Deshalb hat dieses Grundrecht für uns einen besonderen Wert. Auch künftig sollen in Deutschland fremde Menschen, die wegen ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen und politischen Anschauungen oder ihres Geschlechtes mit akuter Gefahr für Leib und Leben politisch verfolgt werden, ungeschmälert Zuflucht und Schutz finden. Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte wird aber auch von Hunderttausenden von Menschen, die aus verständlichen Gründen wie Hunger und Not, Armut und Elend, Arbeitslosigkeit und Ausbeutung, Krieg und Bürgerkrieg oder einfach auf der Suche nach einem besseren Leben aus ihrer Heimat fliehen, als einzige Einwanderungschance benutzt. Diese Menschen verdienen in aller Regel andere solidarische Hilfen, aber das Grundrecht auf Asyl ist für sie weder vorgesehen noch geeignet. Wir verstehen die durch diesen Flüchtlingsstrom verursachten Gefühle und Bedenken, die Sorgen, ja den Mißmut vieler unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Humanitäre Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen rechtfertigt andererseits keine Mißachtung berechtigter Bürgerinteressen. Wir erfahren die mit dem Zustrom ausländischer Menschen verbundenen kommunalen und innenpolitischen Probleme täglich am eigenen Leib. Manifeste Ausländerfeindlichkeit und drohende Radikalisierung machen auch uns große Sorgen. Insgesamt sehen wir die mit dieser Zuwanderung einhergehenden Gefahren für das soziale Zusammenleben, für Rechtsstaat, Rechtssicherheit und Demokratie in Deutschland. Deshalb sind auch wir grundsätzlich bereit, der massenhaften Zuwanderung entgegenzutreten, human, sozial und rechtsstaatlich, aber auch effektiv. Offene Tore für alle Bedrängten dieser Welt kann es nicht geben. Aber wir sind überzeugt: Die Aushöhlung eines wertvollen Grundrechts, einige höchst problematische Verfahrenseingriffe und der Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen sind angesichts der Größe der Probleme für deren Lösung auch unter dem Gesichtspunkt der Effektivität völlig ungeeignet. Bei Fortdauern aller sonstigen beklagenswerten Mängel deutscher Politik wird sich über Jahr und Tag herausstellen, daß auch dieser „Asylkompromiß" nur eine vorübergehende Beruhigungspille fürs Volk war, aber den Flüchtlingsstrom nicht eingedämmt hat. Solchen verfassungsrechtlich höchst bedenklichen, dann aber auch noch uneffektiven Gesetzen können wir beim besten Willen nicht zustimmen. Aber auch die bloße idealistische Verteidigung eines Grundrechts, wie sie uns viele achtbare Mitbürgerinnen und Mitbürger in mannigfaltigen Botschaften abverlangt haben, ist angesichts der aufgestauten Probleme jedenfalls für uns Sozialdemokraten zwar eine wichtige, aber noch lange keine hinreichende Politik. Ein Grundrecht kann auch so lange hochgehalten werden, bis es von der hereinbrechenden Realität zertrümmert wird. Je mehr nicht politisch Verfolgte Asyl beanspruchen, desto geringer wird die Chance für tatsächlich politisch Verfolgte, rasch und verläßlich Asyl zu erhalten. Wir erstreben als engagierte Sozialdemokraten eine Politik, die nicht Flüchtlinge, sondern weltweit Fluchtursachen bekämpft. Dazu gehört zunächst eine neue Weltflüchtlingspolitik aller Industrienationen, langfristig aber eine grundlegend andere Friedens-, Weltwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Dazu gehören Eindämmung der Bevölkerungsexplosion, Umsteuern von Geldströmen aus Militärhaushalten und Rüstungswirtschaft in globale Humanprogramme und Sozialsysteme, fairer Welthandel ohne schamlose Ausbeutung der Dritten Welt, internationale wie nationale Verbote von Waffenlieferungen, effektive internationale Solidarität gegen menschenverachtende Diktaturen und völkermordende Kriegstreiber, ein massives Einwirken auf „Partner" wie die Türkei, die uns jährlich mit Zehntausenden von (kurdischen) Flüchtlingen versorgen, international abgestimmte Siedlungsprogramme, für Deutschland nicht zuletzt eine Politik, die erwünschte, maßvoll begrenzte und gesteuerte Zuwanderung nebst Einbürgerung ermöglicht. Das gelingt sicher nicht von heute auf morgen und in einem Wurf. Aber leider waren zu einer solchen neuen Politik die Regierenden der reichen Nationen, insbesondere auch die der Bundesrepublik Deutschland, bisher nicht einmal ansatzweise willens oder 13694* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 fähig. Wenn weiterhin nicht mehr geschieht als ein „Asylkompromiß", rücken wir unausweichlich vor die Alternative, mit Millionenheeren anströmender Armen teilen zu lernen oder, für Sozialdemokraten wie Christen unannehmbar, sich einzumauern und auf Flüchtlingsströme zu schießen. Im einzelnen lehnen wir den „Asylkompromiß" aus folgenden Gründen ab: 1. Weil er jeglichen auch noch so geringen Fortschritt in Richtung dieser neuen Politik vermissen läßt und insbesondere keinerlei Ansätze zur Verwirklichung der auf dem SPD-Bundesparteitag als Junktim beschlossenen weitreichenden sozialdemokratischen Forderungen (Zuwanderungsgesetz, erleichterte Einbürgerung) aufweist. 2. Weil er zwar die Fassade eines Grundrechts in der Verfassung stehen läßt, aber den Wesensgehalt dieses Grundrechts aushöhlt und eine anschließende durch einfache Gesetze ermöglichte Praxis den völligen Abbruch des Grundrechts befürchten läßt. 3. Weil das Grundrecht scheinbar bestehen bleibt, aber die Flüchtlinge per Definition „abgeschafft" werden. 4. Weil künftig nicht mehr eine tatsächliche oder auch nur behauptete politische Verfolgung, sondern ein bestimmter Anreiseweg die Chance eines Asylverfahrens eröffnet oder aber, da Deutschland von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist, in den allermeisten Fällen versperrt. Damit entsteht das erste geografisch konditionierte „Grundrecht" der deutschen Verfassungsgeschichte. 5. Weil der „Asylkompromiß" tatsächlich politisch Verfolgte ohne jedes Verfahren zurückweisen läßt, aber geschickten Asylbetrügern das Tor sogar noch weiter öffnet: Ein tatsächlich politisch Verfolgter, dem die Folter buchstäblich im Gesicht steht, der aber über einen sicheren Drittstaat einreist und aufrichtigerweise seinen Asylantrag an der Grenze stellt, wird ohne jedes Verfahren und ohne jedes Rechtsmittel abgewiesen, während ein nicht politisch Verfolgter mit einem großzügig gewährten deutschen Visum oder nach Einreise über die grüne Grenze, der seinen Asylantrag erst nach langem Aufenthalt stellt, aber den Einreiseweg beharrlich verschweigt, ein Verfahren bekommt und nach negativem Ausgang auch noch geduldet werden muß. Schlepper werden das neue Asylrecht eher und besser zu nutzen wissen als überforderte Vollzugsbeamte. 6. Weil der „Asylkompromiß" den für einen Rechtsstaat ehernen Grundsatz der Rechtsweggarantie an wesentlichen Stellen aufgibt, was aber vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Wir teilen die Meinung Stoibers nicht, daß man Verfassungswidrigkeit ruhig einmal testen solle. 7. Weil der „Asylkompromiß" das europaweite Flüchtlingsproblem prinzipiell nicht in Solidarität mit anderen europäischen Staaten zu lösen sucht, sondern die Flüchtlingsströme auf ohnehin überforderte Nachbarn wie Polen und die Tschechische Republik aboder zurücklenkt. Nach reiflicher Güterabwägung und sorgfältiger Gewissensprüfung können wir dem „Asylkompromiß " nicht zustimmen. Antje-Marie Steen (SPD): Hiermit gebe ich folgende Erklärung zur Abstimmung über die Drucksache Nr. 12/4984 ab: Ich stimme dem Gesetzentwurf nicht zu, da ich eine mit der Änderung der Grundgesetzartikel 16 und 18 einhergehende Einschränkung des Asylanspruchs nicht akzeptieren kann. Eine verfassungsgemäße Überprüfung der Fluchtgründe, die Bedingung zur Gewährung des Asylanspruchs sind, ist auf dem Rechtsweg nur schwer erreichbar und führt zur sofortigen Abweisung. Durch die sog. Drittstaatenlösung und die Änderung der Begleitgesetze werden die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Asyl in nicht hinnehmbarer Weise eingeengt. Es enttäuscht mich tief, daß entgegen der Zusicherung aller Parteien des Bundestages, das individuelle Recht auf Asyl nicht anzutasten, nun doch eine so weitgehende Restriktion erfolgt. Ebenfalls lehne ich die Änderungen der Begleitgesetze ab, da auch durch sie nach meiner Einschätzung ein politisch falsches Signal gesetzt wird. Auf das weltweite Flüchtlingsproblem, dessen Fluchtursachen und die ökonomischen und sozialen Bedingungen in den Fluchtländern wird durch die Bundesrepublik in Zukunft mit Abschiebung und geschlossenen Grenzen reagiert. Voraussetzung für auch nur eine ansatzweise Lösung der Flüchtlingsproblematik wären Regelungen durch eine kontrollierte Einwanderung, die Anerkennung von Doppelstaatsbürgerschaften, ein Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge sowie eine deutliche Erhöhung der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsmittel für die Fluchtländer. Sehr schnell werden Bürger und Bürgerinnen bemerken, daß mit der heutigen Änderung der vorliegenden Gesetze keine spürbare Entlastung beim Zuzug Asylsuchender erfolgt. Sie werden darauf mit noch mehr Parteien- und Politikverdrossenheit reagieren wie auch die Bürger und Bürgerinnen der sog. Drittstaaten, sollen doch sie die Folgen und Auswirkungen unserer Abschiebeverfahren bewältigen. Eine Weiterschiebung der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer wird die Folge sein, ohne Rücksicht auf ihre Fluchtursachen. Mir ist die angespannte Situation in den Kommunen und die Konfliktlage der dort politisch Verantwortlichen durchaus gegenwärtig, und ich weiß um den Regelungsbedarf, dem ich mich auch nicht verschließen will. Allerdings scheint mir die bestehende Rechtslage als ausreichend, um durch soziale, ökonomische und sicherheitspolitische Maßnahmen die Akzeptanz für ein tolerantes Miteinander zu erhöhen. Asyl ist kein Gnadenbeweis, es ist durch unsere Verfassung zu einem Grundrecht erklärt, zu einem Recht auf Schutz vor Verfolgung unter Wahrung der Menschenwürde. Aus dieser Erkenntnis heraus und im Wissen um den Anlaß, der die Verfasser und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13695* Verfasserinnen unseres Grundgesetzes für ein Festschreiben eines individuellen Asylanspruchs bewegte, fühle ich mich verpflichtet, auch zukünftig für den Bestand dieses Grundrechtes einzutreten. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Ich stimme dem Asylverfahrensgesetz mit Bedenken zu. Die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes ist eine notwendige Entscheidung, um das Grundrecht auf politisches Asyl zu erhalten. Auch die Notwendigkeit zur Änderung der Verfahren ist einleuchtend. Meine Bedenken richten sich gegen den Ausschluß des Gerichtsverfahrens bei Asylbewerbern aus Drittstaaten. Ich setze dabei auf die strikte Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Nicht der Fluchtweg, sondern der Fluchtgrund muß ausschlaggebend bleiben. Joachim Tappe (SPD): In den letzten Wochen und Monaten habe ich eine Vielzahl von Briefen von Einzelpersonen, gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden erhalten, in denen ich, je nach persönlicher Betroffenheit und politischer oder religiöser Überzeugung der Absender, aufgefordert werde, für oder gegen die Grundgesetzänderung zum bestehenden Asylrecht zu stimmen. In allen Schreiben wird — je nach Standort — die große Sorge über die unübersehbaren Folgen der Beibehaltung oder der Änderung der bestehenden Rechtslage artikuliert. Auch meine nicht zählbaren Gespräche und Veranstaltungen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises zu dem Problem weisen ein gleichermaßen sehr uneinheitliches Bild aus. Die aufgezeigten, aus der jeweiligen Situation verständlichen und nachvollziehbaren Argumente haben meinen eigenen Abwägungsprozeß nicht erleichtern können, im Gegenteil, mich in einen nur schwer durchzuhaltenden Entscheidungskonflikt gebracht. Ich bekenne freimütig und mache auch heute am Tag der parlamentarischen Entscheidung keinen Hehl daraus, daß ich die zur Beschlußfassung anstehende Grundgesetzänderung, vor allem aber wesentliche Teile der Begleitgesetze rechtlich und politisch für problematisch und in ihrer Wirksamkeit für fraglich halte. Meine persönlichen Begegnungen und Beobachtungen in Ländern der sogenannten Dritten Welt belegen darüber hinaus unzweifelhaft, daß eine wesentliche Ursache für die derzeitige „Völkerwanderung", die uns im globalen Maßstab gesehen nur peripher erreicht, das bestehende Ungleichgewicht ist, an dessen Entstehen wir in vielfältiger Weise maßgeblichen Anteil haben. Aus meiner kommunalpolitischen Tätigkeit kenne ich aber auch die großen Probleme, die die Städte und Gemeinden haben, menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten und soziale Betreuung in ausreichenden Größenordnungen zur Verfügung zu stellen. Deshalb sehe ich ebenso die Notwendigkeit, den gegenwärtig hohen Ausländerzuzug in unser Land begrenzen zu müssen, auch um die gegenwärtig nur gering vorhandene Integrations- und Opferbereitschaft nicht weiter absinken zu lassen, während gleichzeitig das Angstpotential und die Gewaltbereitschaft in Teilen der Bevölkerung wächst. Ich stimme deshalb dem zwischen den großen Parteien ausgehandelten Asylkompromiß zu, auch in der Hoffnung, daß die praktischen Erfahrungen mit dem neuen Recht, soweit sie den unserer demokratischen Grundordnung zugrundeliegenden Prinzipien von Menschenwürde, Humanität und Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen sollten, zu den dann notwendigen Korrekturen führen werden. Dr. Cornelia von Teichman (F.D.P.): Ich begrüße es, daß nach einer sehr langen Debatte in der Asylrechtsregelung nun einige Fortschritte erzielt worden sind. Dies gilt zum Beispiel für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen, die Neuregelung der sozialen Leistungen an Flüchtlinge und Asylbewerber und die richterliche Überprüfung asylrechtlicher Verwaltungsentscheidungen. Das Asylrecht muß meiner Überzeugung nach im Kern erhalten bleiben; die vorliegende Gesetzesänderung ist jedoch keine bloße Änderung mehr, sondern bedeutet faktisch die Abschaffung des Art. 16 GG und damit eines Grundrechts. Eine solche Entscheidung kann ich nicht mittragen. Wenn zukünftig nur noch derjenige in unserem Lande politisches Asyl erlangen kann, der im Direktflug oder auf illegale Weise kommt, wenn politische Flüchtlinge direkt an der Grenze abgewiesen werden sollen, weil man sich auf sogenannte Länderlisten beruft, dann verstößt dies gegen unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention. — Außenpolitisch halte ich Länderlisten für höchst problematisch. Sinnvoll sind diese Länderlisten ohnehin nur, wenn sie EG-weit einheitlich gestaltet werden. Dies ist jedoch in absehbarer Zeit nicht realistisch. Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff ist um so weniger zu rechtfertigen, als die bestehenden Gesetze bisher noch gar nicht konsequent angewendet worden sind, etwa bei der Rückführung endgültig abgelehnter Asylbewerber oder bei der Durchsetzung des sogenannten Asylbeschleunigungsgesetzes. An die Stelle entschlossenen Handelns der Exekutive tritt dann der Griff nach dem Grundgesetz — wie es ja bei uns leider ohnehin politische Mode geworden ist, auf jede neue Herausforderung mit dem Ruf nach neuen Gesetzen zu reagieren. Besonders fatal finde ich, daß durch die neuen Bestimmungen bei den Menschen in unserem Lande Hoffnungen geweckt werden, die sich letztlich als trügerisch erweisen werden. Durch bloßes Paragraphenwerk ändert sich nichts, und das wird den Bürgern nicht lange verborgen bleiben. Ich fürchte, daß das Resultat nicht weniger, sondern mehr Politikverdrossenheit sein wird. Der hier vorliegende Lösungsversuch kann langfristig keinen Bestand haben. Bei der langen Diskussion um die Neuregelung des Asylrechts ist eine große 13696* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Chance vertan worden. Was wir wirklich brauchen, ist 1. ein europäisches Einwanderungsgesetz, 2. eine europäische Flüchtlingsregelung und 3. eine europäische Asylregelung. Hier muß versucht werden, EGweit einen Konsens zu finden und dann dem evtl. entgegenstehendes nationales Recht entsprechend anzupassen. Dr. Hans-Jochen Vogel (SPD): Zu Beginn dieses Jahres habe ich der Einbringung der sogenannten Asylrechtsvorlagen nicht zugestimmt, — weil danach Polen und die Tschechische Republik zu sicheren Drittstaaten erklärt werden sollten, obwohl anders als im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft keine Verträge vorlagen, die den Interessen der Asylbewerber entsprechen, aber auch die im Interesse dieser Nachbarstaaten erforderlichen Vorkehrungen treffen und den Ansprüchen gerecht werden, die die Bundesrepublik ihrerseits an ihre westlichen Nachbarn stellt; und — weil den Gerichten in einer Bestimmung, die als § 34 a Abs. 2 in das Asylverfahrensgesetz eingefügt Werden soll, jegliches Eingreifen verboten wird, wenn die Abschiebungsverfügung mit der Feststellung begründet wird, der Bewerber habe die Bundesrepublik über einen sicheren Drittstaat erreicht. Der erste Hinderungsgrund ist inzwischen durch ein breits paraphiertes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen sowie dadurch ausgeräumt, daß der Tschechischen Republik ein Bleichlautendes Vertragsangebot gemacht worden ist. Der Vertrag und das Vertragsangebot entsprechen den bereits genannten Kriterien, auf die sich übrigens auch die deutsche Sozialdemokratie auf ihrem Sonderparteitag im Herbst 1992 verständigt hat. Der zweite Hinderungsgrund besteht hingegen fort. Mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG ist es unvereinbar, den Gerichten die vorläufige Aussetzung von Verwaltungsakten, die im Falle ihres Vollzugs in zentrale Rechtsgüter eines Menschen eingreifen, ausnahmslos, also auch dann zu verbieten, wenn die Abschiebung offensichtlich rechtswidrig ist, weil der Betreffende entgegen der Feststellung der Verwaltungsbehörde nachweisbar nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist oder weil ihm im konkreten Fall ausnahmsweise im Drittstaat oder in einem Staat, in den er weiter abgeschoben werden kann, politische Verfolgung, insbesondere Folter oder eine sonstige unmenschliche Behandlung droht. Damit wird erstmals ein bestimmtes Rechtsgebiet der schützenden richterlichen Einwirkung vor dem Vollzug einschneidender Maßnahmen vollständig entzogen und ein gefährlicher Berufungsfall geschaffen. Die in Rede stehende Vorschrift eines § 34 a Abs. 2 ist daher verfassungswidrig. Die Verfassungswidrigkeit ist keine zwangsläufige Folge der vorgeschlagenen Verfassungsänderung. Sie — vor allem die Bestimmung des neuen Art. 16 a Abs. 2 Satz 3 — erlaubt nämlich nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur, daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden, nicht aber, daß solche Maßnahmen nicht im Einzelfall von den Gerichten ausgesetzt werden können. Sie zwingt deshalb keineswegs zu der vorliegenden Fassung des § 34 a Abs. 2. Vielmehr könnte § 34 a Abs. 2 auch so formuliert werden, daß er den Anforderungen des Art. 20 GG entspricht. Der dazu von der SPD-Fraktion eingebrachte Abänderungsantrag gibt dafür ein Beispiel. Der Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip wurzelt demnach nicht in der Verfassungsänderung, sondern im Entwurf des einfachrechtlichen Änderungsgesetzes. Auch mit Rücksicht auf Erfordernisse, die einer politischen Gemeinschaft immanent sind, habe ich deshalb unter Zurückstellung fortbestehender Bedenken gegen einzelne Details der Verfassungsänderung zugestimmt. Ich habe jedoch die Bestimmung des § 34 a und — da sie entgegen dem Antrag der SPD-Fraktion nicht geändert worden ist — den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften in der Schlußabstimmung insgesamt abgelehnt. Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Im April 1987 hatte ich zusammen mit Frau Editha Limbach, Christoph Böhr, Alfons Müller und Werner Schreiber ein Diskussionspapier vorgelegt: „Christlich-soziale Positionen für eine rationale und ethisch verantwortbare Asylpolitik" . In diesem Papier stand als Leitsatz: „Die Beseitigung der Fluchtursachen ist langfristig die einzige befriedigende Lösung von Fluchtproblemen. " In diesem Papier war aber nicht nur von Menschenrechtspolitik, Beiträgen zur Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen und entwicklungspolitischen Beiträgen zur Überwindung von Armut und materieller Not die Rede (der Deutsche Bundestag hat am 27. Januar 1989 einen Antrag „Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen" und am 14. Januar 1993 einen Antrag „Entwicklungspolitische Maßnahmen zur Minderung der Asyl- und Flüchtlingsprobleme" auf Vorlagen der Koalitionsparteien beschlossen), sondern auch von der Flüchtlingsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wurde als ein Grundsatz postuliert: „Jeder Flüchtling ist ein Mensch. Unabhängig von den Motiven seiner Flucht, seiner Rechtsstellung und der Dauer seines Aufenthaltes bei uns hat er Anspruch auf menschenwürdige Behandlung." Das gilt für mich heute wie damals. Was sich seit damals aber grundlegend geändert hat, ist der Zusammenbruch des Kommunismus und damit von Mauer, Stacheldraht und Eisernem Vorhang. Anstelle der Süd-Nord-Wanderung hat eine starke, vom Wirtschaftsgefälle herrührende Ost-WestWanderung eingesetzt. Die nun auf fast eine halbe Million angewachsenen Zahlen führen dazu, daß Handeln von der Politik verlangt wird. Ohne Verfassungsergänzung ist dieses aber nicht möglich. Insofern stimme ich der Verfassungsänderung zu und erhoffe mir insbesondere darauf aufbauende europäische Regelungen auf der Grundlage der Genfer Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13697* Flüchtlingskonvention. Ich möchte aber ausdrücklich zu Protokoll geben, daß meine Zustimmung verbunden ist mit der Forderung, Fluchtursachenbekämpfung zu verstärken, bei der Schlichtung von Kriegen und Bürgerkriegen zu helfen, dafür zu sorgen, daß es Sicherheitszonen in Konfliktgebieten gibt, die Entwicklungspolitik zu intensivieren (was nicht nur von der Quantität, sondern auch und vor allem von der Qualität der Maßnahmen abhängt) und schließlich, wie in dieser Debatte vielfach bekundet, das Grundrecht auf Asyl im ursprünglichen Sinngehalt wiederherzustellen und europaweit zu praktizieren. Hans Wallow (SPD): Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten de facto eine Einwanderungsgesellschaft. Die jetzige Asyldebatte mit ihren Gesetzesänderungen in der Folge ist ein Konkurs der konservativen politischen Kräfte, die bisher jede dieser Wirklichkeit entsprechende Einwanderungspolitik verhindert haben. Vor allem die Unionsparteien waren blind gegenüber den Notwendigkeiten einer Gesamtkonzeption, die eine geregelte Zuwanderung ermöglicht. Deshalb ist der Artikel 16 Grundgesetz zu einem Zuwanderungsparagraphen geworden, über den die Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Deutschland kommen: politisch Verfolgte in gleicher Weise wie Armuts- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Verknüpfung des Artikels 16 mit dem auf deutsche Lebensbedingungen zugeschnittenen Sozialhilferecht hat zu einer immer geringer werdenden Akzeptanz des humanen Grundrechts in der Bevölkerung geführt: Das Institut des Asylrechts ist aber die Akzeptanz einer Ausnahme, das durch die geregelte Inanspruchnahme als Einwanderungsparagraph zerstört wird. Meine Stimmabgabe erfolgt in der Absicht und Hoffnung, daß die in dem Asylkompromiß der Regierungsparteien und der SPD geschlossene Vereinbarung über die Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes durchgesetzt wird. Nur die geregelte Einwanderung kann die gefährliche Diskussion um das Asylrecht entlasten und den Rechtsradikalen den Boden entziehen. Ohne die Ergänzung durch ein wirklichkeitsnahes Einwanderungsgesetz bleiben die jetzt verabschiedeten Gesetzesänderungen Scheinlösungen, die die Glaubwürdigkeit des Parlaments erschüttern werden. Dr. Konstanze Wegner (SPD): Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind von einer tiefgehenden Widersprüchlichkeit gekennzeichnet: einerseits soll politisch Verfolgten weiterhin Asyl gewährt werden, andererseits wird durch die restriktiven Beschränkungen für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Drittstaaten und angeblich verfolgungsfreien Staaten das individuelle Grundrecht auf Asyl drastisch eingeschränkt und die Rechtswegegarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ausgehöhlt. Es ist ferner außerordentlich unbefriedigend, daß der sogenannte Parteienkompromiß vom 6. Dezember 1992, auf dem die vorliegenden Gesetzentwürfe beruhen, nichts Substantielles zur überfälligen Neuordnung des Staatsbürgerrechts und zur Schaffung eines modernen Einwanderungsgesetzes enthält. Unakzeptabel ist auch, daß die im Asylkompromiß der Parteien vorgesehene Regelung der Kosten für die Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs nicht stattgefunden hat, was dazu führt, daß die Kommunen in ihrer Zwangslage diese Bürgerkriegsflüchtlinge ins Asylverfahren schicken, in das sie gar nicht gehören. Ich bin überzeugt, daß eine Behebung der bestehenden zahlreichen verfahrensrechtlichen Mängel in Bund, Land und Gemeinde — wie z. B. die Verkürzung der Verfahren, eine entsprechende personelle Ausstattung des Bundesamtes in Zirndorf, Abkommen mit den Herkunftsländern über die Rücknahme derjenigen Flüchtlinge, die kein Bleiberecht erhalten, Bau von Sammelunterkünften, Sachleistungen während des Aufenthalts in diesen Unterkünften, Aufteilung der Kosten für die Bürgerkriegsflüchtlinge zwischen Bund, Land und Gemeinde — dazu beitragen würde, das Flüchtlingsproblem sozial verträglicher zu gestalten. Mit den tiefgreifenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen der vorliegenden Entwürfe verabschiedet sich die Bundesrepublik inhaltlich — nicht formal — von einer der besten Traditionen ihrer Geschichte, dank derer sie in den vergangenen Jahrzehnten Tausenden Schutz vor Tod und Verfolgung geboten hat. Die Ursachen der Flüchtlingsproblematik liegen im Armutsgefälle zwischen den Staaten, in Bürgerkriegen, Ausbeutung und politischer Unterdrückung. Die vorliegenden Gesetzentwürfe tragen zur Verringerung dieser Problematik nichts bei, sie werden aber mit Sicherheit zu einem Anstieg der illegalen Einwanderung führen. Aus den dargelegten Gründen kann ich ihnen nicht zustimmen. Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD): 1. Dem Wortlaut nach bleibt es beim heute zu verabschiedenden Asylpaket zwar beim individuell garantierten Grundrecht auf Asyl. Betrachtet man aber die vorgesehenen Ergänzungen des Artikels 16, so wird ersichtlich, daß die Geltendmachung des individuellen Grundrechtes faktisch ausgeschlossen ist. Die Regelung, bei der sogenannte „sichere Drittstaaten", unabhängig von der Wirklichkeit in diesen Staaten, per Gesetz der Bundesrepublik entschieden werden können — Beispiel Polen und die Tschechische Republik — macht es einem Menschen, der wirklich politisch verfolgt ist, faktisch unmöglich, in der Bundesrepublik politisches Asyl zu erhalten. Flüchtlinge, die über einen der deutschen Nachbarstaaten eingereist sind und sofort wieder abgeschoben werden sollen, dürfen zwar noch ein Gericht anrufen, aber das neue Asylrecht formuliert ausdrücklich, daß das Gericht den Flüchtlingen nicht helfen darf. Die Abschiebung wird nämlich „unabhängig von einem eingelegten Rechtsmittel vollzogen", und ein Eingreifen wird den Verwaltungsgerichten ausdrücklich untersagt. Ich werde deshalb den geplanten Veränderungen des Artikels 16 GG ebenso wie dem Asylverfahrensgesetz nicht zustimmen. Es bleibt auch zu fragen, warum erst nach einer Verfassungsänderung eine Flughafenregelung einge- 13698* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 führt wird. Seit Monaten hätte die Chance bestanden, auf dem Frankfurter Flughafen eine Erstaufnahmeeinrichtung von Zirndorf zu verwirklichen, so daß Asylentscheidungen so zügig durchgeführt werden könnten, daß innerhalb kürzester Zeit Asylbewerber mit unbegründetem Antrag die Bundesrepublik über den Flughafen wieder verlassen müßten. Diese Regelung wäre ohne jede Verfassungsänderung möglich gewesen. 2. Die vorgesehene Verfassungsänderung wird nicht nur eine zentrale Norm unseres Grundgesetzes auflösen, sie wird auch gleichzeitig die Zuwanderung nach Deutschland nicht im angekündigten Umfang einschränken. So weist bereits heute der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Gerster, darauf hin, daß „trotz der infolge der Asylrechtsreform zu erwartenden Einschränkung des Asylmißbrauchs das Niveau der Zuwanderung nach Deutschland auf absehbare Zeit deutlich über dem — im übrigen überhaupt noch nicht exakt definierten — Zuwanderungsbedarf (Schätzungen: 300 000-400 000 p. a.) der Bundesrepublik liegen wird". Das heißt aber, daß die Hoffnungen, die die Menschen in Deutschland mit der neuen Asylregelung verbinden, nicht eingelöst werden. Die nächste Enttäuschung über „die Politik" ist damit programmiert. Auch hierzu will ich meine Hand nicht reichen. 3. Ich trete für eine Begrenzung der Zuwanderung, die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, ein. Dazu hatte die SPD die Formulierung eines Gesetzes zur Regulierung der • Zuwanderung gefordert. Dieses Gesetz ist in den Asylabsprachen nicht verwirklicht worden. Weil mit der einseitigen Festlegung von Polen und der Tschechischen Republik zu „sicheren Drittstaaten" diese Länder deutlich belastet werden, hatte man in den Asylabsprachen aber die Regelung der „Werkverträge" mit osteuropäischen Ländern festgeschrieben. Die Absprache hätte genau umgekehrt lauten müssen: Die Werkvertragsregelung, die eine Quelle für Haß und Ungerechtigkeit zwischen deutschen Arbeitnehmern und den osteuropäischen Werkvertragsarbeitnehmern in Deutschland ist, hätte beendet werden müssen — entgegen den polnischen Wünschen — zugunsten eines Gesetzes, das mit Quoten die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen reguliert. Statt dessen hätte man in der Frage der „sicheren Drittstaaten" den Wünschen Polens entgegenkommen müssen. Die Bundesregierung hält aus ideologischen Gründen an der Einwanderung nur für deutschstämmige Aussiedler fest und will deshalb mit allen Mitteln ein Gesetz, das die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen reguliert, verhindern. Ein Gesetz, das die Zuwanderung regulierte, würde die Zuwanderung zu den Bedingungen der deutschen Sozialversicherung und des geltenden deutschen Rechts sicherstellen und wäre damit für den sozialen Frieden in Deutschland die einzig akzeptable Regelung. 4. Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen hängt unter anderem mit dem wirtschaftlichen Gefälle zwischen Deutschland und den ost- und mitteleuropäischen Ländern zusammen. Anreize, die aus den deutschen Sozialleistungen für die Zuwanderung von Asylbewerbern kommen, sollten daher im notwendigen Umfang abgebaut werden. Ich werde deshalb dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen. 5. In der jetzigen Asylregelung ist kein ausreichendes Element der Integration der seit Jahren hier lebenden Menschen anderer Nationalität enthalten. Eine Begrenzung der Zuwanderung muß aber immer mit derartigen Integrationsansätzen der hier Lebenden verbunden sein. Notwendig sind daher Regelungen für die schnellere Einbürgerung auch durch die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft und die Verwirklichung des kommunalen Wahlrechtes für die hier langjährig lebenden Ausländer und Ausländerinnen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zum inneren Frieden in der Bundesrepublik. 6. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben meine Zweifel nicht zerstreut, sondern verstärkt. Aus Opportunismus gegen meine eigene Überzeugung in einer derartigen Grundsatzfrage zu stimmen würde meiner ganzen Grundeinstellung widersprechen. Meine Stärke ist meine Überzeugung. Ich werde sie nicht aufgeben. Ich werde deshalb der Veränderung des Grundgesetzes in Artikel 16 in der vorgesehenen Asylübereinkunft nicht zustimmen. Hanna Wolf (SPD): Nach meiner Überzeugung kann es nicht Ausdruck der wiedererlangten Souveränität und Normalität der Bundesrepublik Deutschland sein, daß wir ein wesentliches Element gerade des Grundgesetzes ändern, das mit dazu beigetragen hat, daß wir heute wieder voll in die Völkergemeinschaft aufgenommen sind. Der Bestand des Asylrechts und der Rechtswegegarantie dürfen nicht dem Anschein eines Zweifels ausgesetzt werden. Einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, von der ich überzeugt bin, daß sie ihr Ziel nicht erreicht — nämlich die Eindämmung der unberechtigten Inanspruchnahme des ansonsten verbrieften Asylrechts —, halte ich für unsere Demokratie für politisch gefährlich. Es werden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können. Die vorgesehene Änderung des Asylrechts wird auch deshalb ihr Ziel verfehlen, weil kein ergänzendes Einwanderungsgesetz vorgesehen ist, das einen geregelten Zuzug nach Deutschland ermöglichen würde. Es besteht darüber hinaus auch kein Konzept, die Fluchtursachen in den Ursprungsländern zu bekämpfen, da die Bundesregierung nicht zugunsten von Menschenrechten auf kurzfristige Handels- und Außenwirtschaftsvorteile verzichten will. Die Bundesregierung hat im Asylverfahren die Belange von asylsuchenden Frauen bisher immer noch nicht umgesetzt, obwohl sie schon am 31. Oktober 1990 in einem ausführlichen und einstimmigen Bundestagsbeschluß dazu aufgefordert wurde. Deshalb habe ich kein Vertrauen darin, daß die Regierung mit ihrer einfachen Mehrheit im Bundestag Asylverfahrensgesetze beschließen wird, die die besondere Lage von verfolgten Frauen berücksichtigen werden. Der heute vorgeschlagenen Änderung des Asylrechts kann ich deshalb nicht zustimmen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13699* Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18) — Drucksachen 12/4152, 12/4984 Nr. 1, vgl. Seite 13628C — Abgegebene Stimmen 654; davon ja: 521 nein: 132 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Franz Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günther Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl Deß, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald Dr. Pohler, Hermann 13700* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Andres, Gerd Antretter, Robert Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Bock, Thea Börnsen (Ritterhude), Arne Dr. Brecht, Eberhard Büchner (Speyer), Peter Caspers-Merk, Marion Diller, Karl Duve, Freimut Ebert, Eike Dr. Ehmke (Bonn), Horst Esters, Helmut Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Dr. Hartenstein, Liesel Hasenfratz, Klaus Dr. Hauchler, Ingomar Heistermann, Dieter Hilsberg, Stephan Dr. Holtz, Uwe Huonker, Gunter Ibrügger, Lothar Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Jung (Düsseldorf), Volker Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastner, Susanne Kastning, Ernst Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Dr. Kübler, Klaus Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Klaus Dr. Lucyga, Christine Maaß (Herne), Dieter Matthäus-Maier, Ingrid Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Mosdorf, Siegmar Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Oostergetelo, Jan Dr. Otto, Helga Dr. Penner, Willfried Pfuhl, Albert Dr. Pick, Eckhart Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Reschke, Otto Roth, Wolfgang Schanz, Dieter Scheffler, Siegfried Schily, Otto Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Schöler, Walter Schröter, Karl-Heinz Schütz, Dietmar Schulte (Hameln), Brigitte Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Singer, Johannes Dr. Soell, Hartmut Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Steiner, Heinz-Alfred Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Tietjen, Günther Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Dr. Vogel, Hans-Jochen Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Wartenberg (Berlin), Gerd Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weißgerber, Gunter Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Weyel, Gudrun Wieczorek (Duisburg), Helmut Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wohlleben, Verena F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Beckmann, Klaus Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hitschler, Walter Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner limer, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13701* Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich L. Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Möllemann, Jürgen W. Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner Fraktionslos Dr. Krause (Bonese), Rudolf Lowack, Ortwin Nein SPD Adler, Brigitte Becker-Inglau, Ingrid Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf Blunck (Uetersen), Lieselott Dr. Böhme (Unna), Ulrich Brandt-Elsweier, Anni Büchler (Hof), Hans Dr. von Billow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Bulmahn, Edelgard Burchardt, Ursula Bury, Hans Martin Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Diederich (Berlin), Nils Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Dr. Eckardt, Peter Dr. Elmer, Konrad Ewen, Carl Ferner, Elke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gilges, Konrad Gleicke, Iris Habermann, Frank-Michael Hanewinckel, Christel Heyenn, Günther Hiller (Lübeck), Reinhold Horn, Erwin Janz, Ilse Dr. Janzen, Ulrich Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Dr. Leonhard-Schmid, Elke Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Meckel, Markus Mehl, Ulrike Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Dr. Niehuis, Edith Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Opel, Manfred Ostertag, Adolf Paterna, Peter Peter (Kassel), Horst Dr. Pfaff, Martin Rennebach, Renate Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Schaich-Walch, Gudrun Dr. Scheer, Hermann Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt-Zadel, Regina Dr. Schöfberger, Rudolf Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Dr. Schuster, Werner Schwanhold, Ernst Sielaff, Horst Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Stiegler, Ludwig Terborg, Margitta Titze-Stecher, Uta Voigt (Frankfurt), Karsten D. Waltemathe, Ernst Dr. Wegner, Konstanze Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wittich, Berthold Wolf, Hanna Zapf, Uta Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Baum, Gerhart Rudolf Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Dr. Hirsch, Burkhard Homburger, Birgit Lüder, Wolfgang Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. von Teichman, Cornelia PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Henn, Bernd Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Enthalten SPD Eich, Ludwig 13702* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Anlage 5 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/5019, vgl. Seite 13629A — Abgegebene Stimmen 655; davon ja: 233 nein: 391 enthalten: 31 Ja SPD Adler, Brigitte Andres, Gerd Antretter, Robert Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Becker-Inglau, Ingrid Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf Blunck (Uetersen), Lieselott Bock, Thea Dr. Böhme (Unna), Ulrich Börnsen (Ritterhude), Arne Brandt-Elsweier, Anni Dr. Brecht, Eberhard Büchler (Hof), Hans Büchner (Speyer), Peter Dr. von Bülow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Bulmahn, Edelgard Burchardt, Ursula Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Duve, Freimut Ebert, Eike Dr. Eckardt, Peter Eich, Ludwig Dr. Elmer, Konrad Erler, Gernot Esters, Helmut Ewen, Carl Ferner, Elke Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Gilges, Konrad Gleicke, Iris Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Habermann, Frank-Michael Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Hanewinckel, Christel Dr. Hartenstein, Liesel Hasenfratz, Klaus Dr. Hauchler, Ingomar Heistermann, Dieter Heyenn, Günther Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan Dr. Holtz, Uwe Horn, Erwin Huonker, Gunter Ibrügger, Lothar Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Dr. Janzen, Ulrich Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Jung (Düsseldorf), Volker, Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastner, Susanne Kastning, Ernst Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Klappert, Marianne Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klemmer, Siegrun Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Kubatschka, Horst Dr. Kübler, Klaus Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Dr. Leonhard-Schmid, Elke Lohmann (Witten), Klaus Dr. Lucyga, Christine Maaß (Herne), Dieter Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Matthäus-Maier, Ingrid Mattischeck, Heide Meckel, Markus Mehl, Ulrike Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Mosdorf, Siegmar Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Völklingen), Jutta Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niehuis, Edith Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Oostergetelo, Jan Opel, Manfred Ostertag, Adolf Dr. Otto, Helga Paterna, Peter Dr. Penner, Willfried Peter (Kassel), Horst Dr. Pfaff, Martin Dr. Pick, Eckhart Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Rennebach, Renate Reschke, Otto Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Roth, Wolfgang Schaich-Walch, Gudrun Schanz, Dieter Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Willy Schily, Otto Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Dr. Schöfberger, Rudolf Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schütz, Dietmar Schulte (Hameln), Brigitte Dr. Schuster, Werner Schwanhold, Ernst Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Sielaff, Horst Singer, Johannes Dr. Soell, Hartmut Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Steiner, Heinz-Alfred Stiegler, Ludwig Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Terborg, Margitta Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Tietjen, Günther Titze-Stecher, Uta Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Dr. Vogel, Hans-Jochen Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Wartenberg (Berlin), Gerd Dr. Wegner, Konstanze Weiermann, Wolfgang Weiler, Barbara Weis (Stendal), Reinhard Weisheit, Matthias Weißgerber, Gunter Weisskirchen (Wiesloch), Gert Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Wester, Hildegard Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Weyel, Gudrun Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek (Duisburg), Helmut Wieczorek-Zeul, Heidemarie Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13703* Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wittich, Berthold Wohlleben, Verena Ingeburg Wolf, Hanna Zapf, Uta Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Baum, Gerhart Rudolf Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Dr. Hirsch, Burkhard Lüder, Wolfgang PDS/Linke Liste Dr. Heuer, Uwe-Jens Nein CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl Deß, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula-Maria Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dorothea Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald Dr. Pohler, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard 13704* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Koschnick, Hans F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Beckmann, Klaus Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hitschler, Walter Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Inner, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Möllemann, Jürgen W. Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid Dr. Sohns, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Krause (Bonese), Rudolf Lowack, Ortwin Enthalten SPD Bury, Hans Martin Dr. Ehmke (Bonn), Horst Janz, Ilse Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Waltemathe, Ernst F.D.P. Homburger, Birgit Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. von Teichman, Cornelia PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Henn, Bernd Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13705* Anlage 6 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 12/4450, 12/4984, 12/4996, vgl. Seite 13629 — Abgegebene Stimmen 655; davon ja: 496 nein: 158 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl Deß, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Erik Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula-Maria Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dorothea Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Ham-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald Dr. Pohler, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter 13706* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz-Xaver Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner H. Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang • Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Andres, Gerd Antretter, Robert Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Börnsen (Ritterhude), Arne Büchler (Hof), Hans Büchner (Speyer), Peter Caspers-Merk, Marion Ebert, Eike Dr. Ehmke (Bonn), Horst Esters, Helmut Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Hasenfratz, Klaus Heistermann, Dieter Hilsberg, Stephan Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Jung (Düsseldorf), Volker Kastner, Susanne Kemper, Hans-Peter Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Dr. Kübler, Klaus Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Klaus Maaß (Herne), Dieter Matthäus-Maier, Ingrid Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Mosdorf, Siegmar Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Zittau), Christian Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Oostergetelo, Jan Dr. Otto, Helga Dr. Penner, Wilfried Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Roth, Wolfgang Schanz, Dieter Scheffler, Siegfried Willy Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Schröter, Karl-Heinz Schulte (Hameln), Brigitte Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Singer, Johannes Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Steiner, Heinz-Alfred Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Dr. Thalheim, Gerald Tietjen, Günther Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Wartenberg (Berlin), Gerd Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weißgerber, Gunter Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Weyel, Gudrun Wieczorek (Duisburg), Helmut Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wohlleben, Verena Ingeburg F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Beckmann, Klaus Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hitschler, Walter Homburger, Birgit Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Irmer, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich Leonhard Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Möllemann, Jürgen W. Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13707* Dr. Semper, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner Fraktionslos Lowack, Ortwin Dr. Krause (Bonese), Rudolf Nein SPD Adler, Brigitte Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Becker-Inglau, Ingrid Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf Blunck (Uetersen), Lieselott Bock, Thea Dr. Böhme (Unna), Ulrich Brandt-Elsweier, Anni Dr. Brecht, Eberhard Dr. von Bülow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Bulmahn, Edelgard Burchardt, Ursula Bury, Hans Martin Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Duve, Freimut Dr. Eckardt, Peter Dr. Elmer, Konrad Erler, Gernot Ewen, Carl Ferner, Elke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gilges, Konrad Gleicke, Iris Habermann, Frank-Michael Hanewinckel, Christel Dr. Hartenstein, Liesel Dr. Hauchler, Ingomar Heyenn, Günther Hiller (Lübeck), Reinhold Dr. Holtz, Uwe Horn, Erwin Huonker, Gunter Ibrügger, Lothar Janz, Ilse Dr. Janzen, Ulrich Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastning, Ernst Kirschner, Klaus Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Dr. Leonhard-Schmid, Elke Dr. Lucyga, Christine Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Meckel, Markus Mehl, Ulrike Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niehuis, Edith Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Opel, Manfred Ostertag, Adolf Paterna, Peter Peter (Kassel), Horst Dr. Pfaff, Martin Dr. Pick, Eckhart Rennebach, Renate Reschke, Otto Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Schaich-Walch, Gudrun Dr. Scheer, Hermann Schily, Otto Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Dr. Schöfberger, Rudolf Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schütz, Dietmar Dr. Schuster, R. Werner Schwanhold, Ernst Sielaff, Horst Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Soell, Hartmut Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Stiegler, Ludwig Terborg, Margitta Thierse, Wolfgang Titze-Stecher, Uta Dr. Vogel, Hans-Jochen Voigt (Frankfurt), Karsten D. Waltemathe, Ernst Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Dr. Wegner, Konstanze Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wittich, Berthold Wolf, Hanna Zapf, Uta Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Baum, Gerhart Rudolf Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Dr. Hirsch, Burkhard Lüder, Wolfgang Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. von Teichman, Cornelia PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Heim, Bernd Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Enthalten SPD Eich, Ludwig 13708* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Anlage 7 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber — Drucksachen 12/4451, 12/5008 Nr. 1, vgl. Seite 13630C — Abgegebene Stimmen 651; davon ja: 540 nein: 98 enthalten: 13 Ja CDU/CSU Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter Harry Clemens, Joachim Dehnel, Wolfgang Dempwolf, Gertrud Deres, Karl DeB, Albert Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dr. Dregger, Alfred Echternach, Jürgen Ehlers, Wolfgang Ehrbar, Udo Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eylmann, Horst Eymer, Anke Falk, Ilse Dr. Faltlhauser, Kurt Feilcke, Jochen Dr. Fell, Karl Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G. Fuchtel, Hans-Joachim Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Dr. von Geldern, Wolfgang Gibtner, Horst Glos, Michael Dr. Göhner, Reinhard Göttsching, Martin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gres, Joachim Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang Grotz, Claus-Peter Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev Harries, Klaus Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred Dr. Hellwig, Renate Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim Dr. Hoffacker, Paul Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hüppe, Hubert Jäger, Claus Jaffke, Susanne Dr. Jahn (Münster), Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin Dr. Jobst, Dionys Dr.-Ing. Jork, Rainer Dr. Jüttner, Egon Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker Keller, Peter Kiechle, Ignaz Kittelmann, Peter Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf Dr. Krause (Börgerende), Günther Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehne, Klaus-Heiner Dr. Lehr, Ursula-Maria Lenzer, Christian Limbach, Editha Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Louven, Julius Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula Magin, Theo Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Marten, Günter Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst Dr. Merkel, Angela Dr. Meseke, Hedda Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard Michalk, Maria Michels, Meinolf Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz Molnar, Thomas Dr. Müller, Günther Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Niedenthal, Erhard Nitsch, Johannes Nolte, Claudia Dr. Olderog, Rolf Ost, Friedhelm Oswald, Eduard Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pflüger, Friedbert Pofalla, Ronald Dr. Polder, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter Rahardt-Vahldieck, Susanne Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 13709* Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Bertold Reinhardt, Erika Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Roitzsch (Quickborn), Ingrid Romer, Franz Dr. Rose, Klaus Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker Dr. Rüttgers, Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Schätzle, Ortrun Dr. Schäuble, Wolfgang Scharrenbroich, Heribert Schartz (Trier), Günther Schemken, Heinz Scheu, Gerhard Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler), Hans Peter von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, Andreas Graf von Schönburg- Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer, Reinhard Dr. Schreiber, Harald Schulhoff, Wolfgang Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens Schwarz, Stefan Dr. Schwarz-Schilling, Christian Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst Seesing, Heinrich Seibel, Wilfried Seiters, Rudolf Sikora, Jürgen Skowron, Werner Sothmann, Bärbel Spilker, Karl-Heinz Spranger, Carl-Dieter Dr. Sprung, Rudolf Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang Stockhausen, Karl Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Voigt (Northeim), Hans-Peter Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen Dr. Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten Wiechatzek, Gabriele Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg), Simon Wohlrabe, Jürgen Wonneberger, Michael Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang SPD Andres, Gerd Antretter, Robert Bartsch, Holger Becker (Nienberge), Helmuth Becker-Inglau, Ingrid Berger, Hans Bernrath, Hans Gottfried Blunck (Uetersen), Lieselott Börnsen (Ritterhude), Arne Dr. Brecht, Eberhard Büchler (Hof), Hans Büchner (Speyer), Peter Dr. von Bülow, Andreas Büttner (Ingolstadt), Hans Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Dr. Diederich (Berlin), Nils Diller, Karl Ebert, Eike Dr. Ehmke (Bonn), Horst Esters, Helmut Fischer (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Homburg), Lothar Formanski, Norbert Fuchs (Köln), Anke Ganseforth, Monika Gansel, Norbert Dr. Gautier, Fritz Dr. Glotz, Peter Graf, Günter Großmann, Achim Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hämmerle, Gerlinde Hampel, Manfred Eugen Dr. Hartenstein, Liesel Hasenfratz, Klaus Heistermann, Dieter Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan Huonker, Gunter Iwersen, Gabriele Jäger, Renate Jaunich, Horst Dr. Jens, Uwe Jung (Düsseldorf), Volker Jungmann (Wittmoldt), Horst Kastner, Susanne Kastning, Ernst Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Dr. Klejdzinski, Karl-Heinz Klose, Hans-Ulrich Dr. sc. Knaape, Hans-Hinrich Körper, Fritz Rudolf Kolbe, Regina Kolbow, Walter Koltzsch, Rolf Kretkowski, Volkmar Kuessner, Hinrich Dr. Küster, Uwe Kuhlwein, Eckart Lambinus, Uwe Leidinger, Robert Lennartz, Klaus Lohmann (Witten), Klaus Dr. Lucyga, Christine Maaß (Herne), Dieter Matthäus-Maier, Ingrid Meckel, Markus Mehl, Ulrike Meißner, Herbert Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef Mosdorf, Siegmar Müller (Schweinfurt), Rudolf Müller (Zittau), Christian Neumann (Gotha), Gerhard Dr. Niese, Rolf Niggemeier, Horst Oostergetelo, Jan Opel, Manfred Dr. Otto, Helga Dr. Penner, Wilfried Dr. Pfaff, Martin Poß, Joachim Purps, Rudolf Rappe (Hildesheim), Hermann Reimann, Manfred von Renesse, Margot Reschke, Otto Roth, Wolfgang Schaich-Walch, Gudrun Schanz, Dieter Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Willy Schloten, Dieter Schluckebier, Günter Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Nürnberg), Renate Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen Dr. Schnell, Emil Dr. Schöfberger, Rudolf Schröter, Karl-Heinz Schütz, Dietmar Schulte (Hameln), Brigitte Dr. Schuster, Werner Schwanitz, Rolf Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa Dr. Soell, Hartmut Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Steiner, Heinz-Alfred Dr. Struck, Peter Tappe, Joachim Dr. Thalheim, Gerald Thierse, Wolfgang Tietjen, Günther Toetemeyer, Hans-Günther Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter Dr. Vogel, Hans-Jochen Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Wagner, Hans Georg Wallow, Hans Walter (Cochem), Ralf Walther (Zierenberg), Rudi Wartenberg (Berlin), Gerd Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weißgerber, Gunter Welt, Hans-Joachim Dr. Wernitz, Axel Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Weyel, Gudrun Wieczorek (Duisburg), Helmut Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wiefelspütz, Dieter Wimmer (Neuötting), Hermann Dr. de With, Hans Wohlleben, Verena Ingeburg Dr. Zöpel, Christoph F.D.P. Albowitz, Ina Dr. Babel, Gisela Baum, Gerhart Rudolf Beckmann, Klaus Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg Dr. Feldmann, Olaf Friedhoff, Paul Friedrich, Horst Funke, Rainer Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret Gallus, Georg Ganschow, Jörg Gattermann, Hans H. Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grünbeck, Josef Grüner, Martin Günther (Plauen), Joachim 13710* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 160. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1993 Dr. Guttmacher, Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter Hansen, Dirk Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich Dr. Hirsch, Burkhard Dr. Hitschler, Walter Homburger, Birgit Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Irmer, Ulrich Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland Dr. Kolb, Heinrich Leonhard Koppelin, Jürgen Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lüder, Wolfgang Lühr, Uwe Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang Nolting, Günther Friedrich Dr. Ortleb, Rainer Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa Dr. Pohl, Eva Richter (Bremerhaven), Manfred Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus Schäfer (Mainz), Helmut Schmalz-Jacobsen, Cornelia Schmidt (Dresden), Arno Dr. Schmieder, Jürgen Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita Seiler-Albring, Ursula Dr. Semper, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Starnick, Jürgen Dr. von Teichman, Cornelia Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Timm, Jürgen Türk, Jürgen Walz, Ingrid Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang Wolfgramm (Göttingen), Torsten Würfel, Uta Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner Fraktionslos Lowack, Ortwin Dr. Krause (Bonese), Rudolf Nein SPD Beucher, Friedhelm Julius Bock, Thea Dr. Böhme (Unna), Ulrich Brandt-Elsweier, Anni Burchardt, Ursula Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dr. Dobberthien, Marliese Dreßler, Rudolf Dr. Eckardt, Peter Eich, Ludwig Dr. Elmer, Konrad Erler, Gernot Ewen, Carl Ferner, Elke Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Gilges, Konrad Gleicke, Iris Habermann, Frank-Michael Hanewinckel, Christel Heyenn, Günther Horn, Erwin Ibrügger, Lothar Janz, Ilse Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Koschnick, Hans Kubatschka, Horst Dr. Kübler, Klaus Lange, Brigitte von Larcher, Detlev Dr. Leonhard-Schmid, Elke Marx, Dorle Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Dr. Meyer (Ulm), Jürgen Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Pleisweiler), Albrecht Müller (Völklingen), Jutta Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Ostertag, Adolf Paterna, Peter Peter (Kassel), Horst Dr. Pick, Eckhart Rennebach, Renate Reuschenbach, Peter W. Reuter, Bernd Rixe, Günter Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt-Zadel, Regina Schöler, Walter Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Schwanhold, Ernst Sielaff, Horst Simm, Erika Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Sperling, Dietrich Steen, Antje-Marie Stiegler, Ludwig Terborg, Margitta Titze-Stecher, Uta Waltemathe, Ernst Dr. Wegner, Konstanze Weiler, Barbara Weisheit, Matthias Weisskirchen (Wiesloch), Gert Wester, Hildegard Dr. Wetzel, Margrit Dr. Wieczorek, Norbert Wittich, Berthold Zapf, Uta PDS/Linke Liste Bläss, Petra Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fischer, Ursula Dr. Fuchs, Ruth Dr. Gysi, Gregor Henn, Bernd Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara Jelpke, Ulla Dr. Keller, Dietmar Lederer, Andrea Philipp, Ingeborg Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz Dr. Seifert, Ilja Stachowa, Angela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Feige, Klaus-Dieter Köppe, Ingrid Poppe, Gerd Schenk, Christina Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera Fraktionslos Dr. Briefs, Ulrich Enthalten SPD Adler, Brigitte Bachmaier, Hermann Barbe, Angelika Bindig, Rudolf Bulmahn, Edelgard Bury, Hans Martin Duve, Freimut Dr. Hauchler, Ingomar Dr. Holtz, Uwe Dr. Janzen, Ulrich Dr. Niehuis, Edith Schily, Otto Wolf, Hanna
Gesamtes Protokol
Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216000000
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige Tagesordnung um den Zusatzpunkt 1 zu erweitern:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufhebung des Verbots öffentlicher Versammlungen im Regierungsviertel während der Debatte über das Asylrecht
— Drucksache 12/4529 —
Der Antrag soll in einer 5-Minuten-Runde beraten werden. Sind Sie damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Köppe.

Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216000100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit NATO-
Draht-Gittern und 4 000 Polizisten wird heute dafür gesorgt, daß Demonstranten aus dem Regierungsviertel ferngehalten werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie alle haben das sicherlich bei Ihrer Herfahrt zum Parlament bemerkt. Die Demonstranten sind hierher gekommen, um gegen die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl zu demonstrieren.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Sie wollen das Parlament lahmlegen und sind gegen die Demokratie!)

Unsere Bundestagsgruppe möchte, daß diese Demonstrationen nahe am Parlament stattfinden können.

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Am besten hier drin im Saal!)

Gerechtfertigt wird dieses Polizeiaufgebot mit dem Bannmeilengesetz. § 3 des Bannmeilengesetzes bietet allerdings die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen. Mit unserem Antrag wollen wir gemäß § 3 des Bannmeilengesetzes den Bundesminister des Innern auffordern, von seiner Befugnis Gebrauch zu machen
und das Verbot von öffentlichen Versammlungen innerhalb des Bannkreises für den heutigen Tag auszusetzen.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Billiger geht es wohl nicht?)

Es ist — das betone ich — die Nutzung einer gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, die wir beantragen. Wir wissen allerdings, daß in der Vergangenheit davon bisher nie Gebrauch gemacht wurde. Daher stellt sich natürlich auch die Frage, wofür es diesen § 3 im Bannmeilengesetz überhaupt gibt.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Schämen Sie sich nicht?)

— Nein, ich schäme mich überhaupt nicht.

(Unruhe bei der CDU/CSU)

Außerdem sieht unser Antrag vor, dem Polizeipräsidenten von Bonn die Befugnis einer flexiblen räumlichen Eingrenzung des Bannkreises je nach seiner Lagebeurteilung zu übertragen. Sollte es also konkrete Hinweise auf Gewalttätigkeiten oder Behinderungen von Abgeordneten geben,

(Lachen und anhaltende Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P. — Abg. Peter Bleser [CDU/CSU], der von Demonstranten tätlich angegriffen und mit Farbbeuteln bespritzt worden ist, betritt den Saal — Große Empörung bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

hat der Polizeipräsident — —

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216000200
Einen Augenblick! — Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, jetzt trotzdem zuzuhören. Hinweise auf Gewalttätigkeit sind in der Tat da. Das rechtfertigt die Notwendigkeit der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich bitte Sie, fortzufahren.

Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216000300
Wenn es also solche Hinweise gibt, hat der Polizeipräsident noch immer die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

(Lachen bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dafür brauchen wir nicht die Bannmeilenregelung.



Ingrid Köppe
Im übrigen — das wissen Sie vielleicht selbst — war es gerade der Polizeipräsident von Bonn, der darauf hingewiesen hat, daß er ohnehin alle nötigen Befugnisse hat und daß die Bannmeilenvorschriften seine Arbeit „nicht fördern, sondern behindern" . So der Polizeipräsident von Bonn.
Ich sage dies vor allem an jene Abgeordneten gerichtet, die sich um ihre Sicherheit ängstigen, aber auch an die Abgeordneten, die uns unterstellen wollen, wir seien Befürworter von Gewalttätigkeiten — nur, weil wir eine Aufhebung der Bannmeile fordern, so wie sie im Gesetz vorgesehen ist. Vielmehr müssen sich diese Abgeordneten fragen lassen, ob nicht gerade die polizeiliche Sicherung der Bannmeile auch provozierend wirken kann,

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Schuld ist immer die Polizei! Das ist unglaublich!)

und zwar auf diejenigen, die hier demonstrieren wollen.
Es gibt also zusammengefaßt drei Möglichkeiten:
Erstens. Wir belassen alles so, wie es jetzt ist, und führen unsere Beratungen zur Abschaffung des Grundrechts auf Asyl heute in einem Wasserwerk durch, das mehr einer Festung als einem Parlament gleicht.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste — Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Wer ist denn schuld daran?)

Zweitens. Wir veranlassen, daß der Bannkreis heute verkleinert wird.
Drittens. Wir setzen für den heutigen Tag die Bannmeile außer Kraft.
Unsere Bundestagsgruppe möchte, daß der Draht und die Gitter jetzt abgebaut werden und der Polizeieinsatz entschieden reduziert wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Dr. Franz Möller [CDU/CSU]: Bannmeile für Frau Köppe!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216000400
Als nächster spricht der Kollege Dr. Rüttgers.

Dr. Jürgen Rüttgers (CDU):
Rede ID: ID1216000500
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war bekannt, daß wir diese kurze Debatte zu Beginn des heutigen Tages führen würden. Als ich mir überlegt habe, was ich dazu sagen soll, habe ich mir folgenden Satz aufgeschrieben: Ich hoffe sehr, daß der heutige Tag friedlich verläuft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider muß man sieben Minuten nach 9 Uhr schon feststellen, daß diese Hoffnung zerstoben ist. Für viele Kollegen ist es zur Zeit noch nicht möglich, den Bundestag zu betreten. Der Kollege Bleser ist tätlich angegriffen worden. In dieser Situation, Frau Kollegin Köppe, stellen Sie sich hier hin und sagen: Wir müssen das Verbot von öffentlichen Versammlungen innerhalb des Bannkreises aufheben, die Polizei muß weg.
Ja, wer ist denn eigentlich schuld, daß diese Situation eingetreten ist? Sind etwa wir, die wir hier unser Recht als Abgeordnete wahrnehmen, schuld daran? Wer ist denn schuld daran, daß hier diese Zustände herrschen?

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich will es ganz vorsichtig sagen: Das, was Sie hier vorgetragen haben, Frau Kollegin Köppe, ist jedenfalls sträflich naiv.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Recht, als Parlament frei zusammenzutreten und in Rede und Gegenrede sowie nach freier Entscheidung Gesetze zu beschließen, ist das Rechtsgut, das das Bannmeilengesetz schützt. Mit ihrem Antrag will das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bannmeile aufheben. Die Logik, die hinter diesem Antrag steckt, ist verräterisch. Damit der Rechtsverstoß nicht eintritt, soll die Rechtslage geändert werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Das heißt doch in Konsequenz: Recht wird beliebig. Das aber darf nicht sein!

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Jeder in Deutschland kann im Rahmen der Gesetze demonstrieren. Aber er darf dabei das Parlament, die Volksvertretung, nicht bei seiner Arbeit behindern.

(Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Die Bannmeile — vielleicht muß man das noch einmal sagen — ist kein vordemokratisches Relikt, im Gegenteil: Sie ist historisch entstanden, um die demokratischen Institutionen vor denen zu schützen, die die Demokratie bekämpft haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Bannmeile garantiert die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Sie sichert die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten. Wer dies heute aufgeben will, muß wissen, wem er damit Tür und Tor öffnet. Der Demokratie, der Freiheit und der Handlungsfähigkeit der Volksvertretung nutzt er jedenfalls nicht.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216000600
Als nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Struck.

Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1216000700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine große Chance als Deutscher Bundestag: dann nämlich, wenn wir die Debatte über die wichtige Neuregelung des Asylrechts im Wege eines gegenseitigen Verstehens, eines Aufeinanderzugehens unter Respektierung der unterschiedlichen Ansichten durchführen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es wichtig ist — ich sage das in bezug auf die Reaktionen, die wir im Hause auf die Rede der Kollegin Köppe



Dr. Peter Struck
hatten, ob man ihr inhaltlich zustimmt oder nicht; auch wir werden ihr inhaltlich nicht zustimmen —, zu sagen: Auch sie hat das Recht, ihre Meinung hier vorzutragen, und wir sollten das alle respektieren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle einfügen, daß jetzt der denkbar ungeeignetste Zeitpunkt ist, darüber zu diskutieren, ob man eine Bannmeile braucht oder nicht. Ich bin schon der Auffassung, daß wir darüber einmal diskutieren müssen; aber jetzt ist der ungeeignetste Zeitpunkt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Peter, du warst schon mal besser!)

Meine Damen und Herren, wir sollten heute bitte eines bedenken: Die Demonstranten, die versuchen, unsere Entscheidung zu beeinflussen, draußen vor der Tür oder überall im Lande,

(Zuruf von der CDU/CSU: Chaoten sind das!)

sind nicht Chaoten

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Moment, bitte! —, sondern vielfach Menschen, die Sorge haben, daß der Bundestag eine aus ihrer Sicht falsche Entscheidung trifft.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir haben eine eigene Verantwortung, und ich bin nicht bereit, wenn solche Vorfälle, wie wir sie zu beklagen haben, festgestellt werden müssen, ein pauschales Verdammungsurteil über die Demonstranten in Deutschland zu fällen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

Das heißt aber für uns Sozialdemokraten, meine Damen und Herren, daß wir von dieser Stelle noch einmal an alle die, die demonstrieren wollen, apppellieren, das friedlich zu tun, die Meinung Andersdenkender zu respektieren, auch die Meinung andersdenkender Bundestagsabgeordneter.
Ich möchte an dieser Stelle zum Abschluß sagen: Ich danke schon jetzt den Polizeibeamten und den vielen Sicherheitskräften, die heute dafür sorgen, daß eine ordnungsgemäße Debatte durchgeführt werden kann, sehr herzlich.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216000800
Das Wort hat nun der Abgeordnete Richter.

Manfred Richter (FDP):
Rede ID: ID1216000900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Struck, natürlich hat Frau Köppe das Recht, hier ihre Meinung vorzutragen, und damit sie dieses Recht
wahrnehmen kann, stehen draußen Polizeibeamte in einem wirklich schwierigen Einsatz,

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Polizeibeamte, die für uns, die für den Parlamentarismus in diesem Land, die für die Demokratie ihre Knochen hinhalten müssen. Wir sollten ihnen dafür danken.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen friedlichen Demonstranten und Chaoten, und niemand sagt, daß alle, die demonstrieren, Chaoten sind; das wäre grundfalsch. Aber es sind eben auch Chaoten darunter; es sind Leute darunter, die unsere Demokratie zerstören wollen, und wir werden uns dagegen zu wehren wissen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

An diesem Tag treffen wir eine Entscheidung von einer großen Tragweite, eine Entscheidung, die in weiten Kreisen unserer Öffentlichkeit als lange fällig erwartet wird. Wie immer die Entscheidung jedes einzelnen Abgeordneten sein wird — ich respektiere jede Meinung —, wir müssen sicherstellen, daß diese Meinung hier auch zum Tragen kommt. Wir müssen sicherstellen, daß der Souverän, dieses Parlament, handlungsfähig bleibt, und dem dient die Bannmeile, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Keiner von uns hat sich seine Entscheidung leichtgemacht. Und, meine Damen und Herren: Es muß dabei bleiben, daß es die freie, individuelle Entscheidung eines jeden Abgeordneten ist, die sich nicht einem Druck, einem physischen Druck unterwerfen darf; denn das wollen wir nicht tun: Wir wollen uns nicht dem Druck der Straße unterwerfen, wir wollen uns nicht davonmachen unter dem Druck der Straße, sondern wir wollen zu unserer Verantwortung stehen und heute entscheiden.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob es ein großes Maß an Naivität ist, das Frau Köppe hier zum Ausdruck brachte, oder ob etwas ganz anderes dahintersteht. Ich persönlich empfinde es als bedrückend, daß wir unter einem so massiven Polizeischutz zusammentreten müssen, aber ich bin froh, daß es ihn gibt.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich finde auch, daß es kein gutes Zeichen für den Zustand unserer Demokratie ist, wenn Abgeordnete, aber auch Mitarbeiter von Abgeordneten physisch bedroht, bedrängt, in eine schwierige persönliche Lage gebracht werden, wie viele von Ihnen das heute morgen erlebt haben.
Wir werden — ich will das an dieser Stelle deutlich sagen — dem Druck der Straße nicht weichen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)




Manfred Richter (Bremerhaven)

Wir wollen heute eine Debatte führen, die unserer Bevölkerung klarmacht, mit welcher Ernsthaftigkeit wir uns diesem schwierigen Problem in der Vergangenheit gewidmet haben, und dann wollen wir entscheiden. Dieses Parlament muß handlungsfähig bleiben. Deswegen bleibt es auch beim Bannkreis.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216001000
Als nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Gysi.

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216001100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es nicht gut, wenn in dieser Diskussion verschiedene Rechtsinstitute miteinander vermischt werden. Niemand hat die Aufhebung des Straftatbestands gefordert, der „Nötigungen von Mitgliedern eines Verfassungsorgans" lautet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Niemand hat die Aufhebung des Straftatbestandes der Körperverletzung, Sachbeschädigung und ähnliches gefordert. Worum es hier geht, ist, ob gestattet wird oder nicht gestattet wird, daß eine friedliche Versammlung unter freiem Himmel innerhalb der Bannmeile stattfindet.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste — Lachen bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Herr Gysi, das ist unter Ihrem intellektuellen Niveau!)

Alle anderen Bestimmungen einschließlich des Rechts, gegen bestimmte Straftaten, wenn sie denn begangen werden oder wenn versucht wird, sie zu begehen, vorzugehen, bleiben davon völlig unberührt.
Nein, Sie vermischen das absichtlich, weil Sie die Bannmeile nämlich geschaffen haben, um sich bei Ihren Entscheidungen hier die Bürgerinnen und Bürger vom Halse zu halten.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Pfeifen des Abg. Klaus Bühler [Bruchsal] [CDU/ CSU])

Das, glaube ich, ist ein falscher Ansatz.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216001200
Einen Augenblick!
— Gepfiffen wird hier im Saal nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)


Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216001300
Es ist immer die Frage, wo Chaos anfängt.

(Unruhe)

— Versuchen Sie doch, noch einen Moment lang zuzuhören.

(Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Experte für Bannmeile!)

Die Bannmeile ist doch ein Sonderschutz, den sich eine bestimmte Gruppe von Menschen nimmt und anderen, die ebenfalls in Auseinandersetzungen mit Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungen zu treffen haben, keineswegs zubilligt.
Sie haben heute gesagt, Sie wollen nicht zulassen, daß Sie dem Druck der Straße weichen müssen. Ich darf daran erinnern, daß Sie gerade auch mit der Straße immer dann argumentieren, wenn es um die Abschaffung des Asylrechts geht, und Sie dort durchaus bereit sind, sich dem Druck der Straße zu beugen. Ich darf Sie daran erinnern, daß z. B. gerade nach den Brandanschlägen auf das Asylheim in Rostock-Lichtenhagen als Argument gesagt wurde, jetzt muß das Asylrecht ganz schnell geändert werden. Dies ist es, was man unter „dem Druck der Straße weichen" verstehen könnte.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Wer vermischt denn hier Argumente? — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Geschichtsfälschung! — Unruhe)

Ich sage Ihnen: Die Bannmeile ist eine unzulässige Einschränkung des Demonstrationsrechts. Das bedeutet überhaupt nicht, daß diejenigen, die für ihre Aufhebung plädieren, etwa damit einverstanden wären, daß Straftaten begangen werden.
Einem Wunsch von Herrn Rüttgers will ich mich ausdrücklich anschließen: Auch ich habe den großen Wunsch an alle Demonstrantinnen und Demonstranten und auch an die Polizistinnen und Polizisten, daß alles, was heute stattfindet, friedlich und gewaltfrei verläuft. Aber dazu muß man es auch erlauben und nicht einschränken oder verbieten; denn damit provoziert man geradezu Gewalt.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216001400
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für den Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 12/4529? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Der Antrag ist gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS/ Linke Liste bei einer Enthaltung abgelehnt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 auf:
1. — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18)

— Drucksache 12/4152 — (Erste Beratung 134. Sitzung)

— Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch, Johannes Gerster (Mainz), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 24)
— Drucksache 12/2112 —(Erste Beratung 89. Sitzung)

a) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 12/4984 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann Erwin Marschewski
Gerd Wartenberg (Berlin)

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)




Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 12/4995 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Rudolf Purps Karl Deres
Ina Albowitz
2. Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 12/4450 — (Erste Beratung 143. Sitzung)

a) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 12/4984 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann Erwin Marschewski
Gerd Wartenberg (Berlin)

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 12/4996 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Karl Deres Ina Albowitz
Rudolf Purps
3. — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber
-- Drucksache 12/4451 — (Erste Beratung 143. Sitzung)

— Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen der Sozialhilfe an Ausländer
— Drucksache 12/3686 (neu) — (Erste Beratung 121. Sitzung)
a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie und Senioren (13. Ausschuß)

— Drucksache 12/5008 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Norbert Eimer (Fürth) Brigitte Lange
Ursula Männle
b) Berichte des Haushaltausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksachen 12/5009, 12/5010 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Konstanze Wegner Irmgard Karwatzki
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

4. a) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechte von Niederlassungsberechtigten, Einwanderinnen und Einwanderern
— Drucksache 12/1714 (neu) — (Erste Beratung 79. Sitzung)
— Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Flüchtlingsgesetz)

— Drucksache 12/2089 — (Erste Beratung 79. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 12/4984 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann Erwin Marschewski
Gerd Wartenberg (Berlin) Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß)

zu dem Antrag des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Das Asylrecht ist unverzichtbar
zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Unantastbares Grundrecht auf Asyl und die jüngsten ausländerfeindlichen Ausschreitungen
— Drucksachen 12/3235, 12/1216, 12/4984 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann
Erwin Marschewski
Gerd Wartenberg (Berlin)

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Bevor ich die Aussprache eröffne, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Ablauf der Beratungen.
Interfraktionell sind für die gemeinsame Aussprache zehn Stunden vereinbart. Danach folgen die Abstimmungen. Ich weise darauf hin, daß vier Abstimmungen namentlich durchgeführt werden.
Vereinbart ist weiterhin, daß Redebeiträge auch zu Protokoll gegeben werden können. Das Wort zur Abgabe von Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung soll erst nach Durchführung aller Abstimmungen erteilt werden. Auch Erklärungen zur Abstimmung können selbstverständlich schriftlich abgegeben werden.
Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? — Das ist der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache. Als erster beginnt Herr Dr. Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID1216001500
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kurze Vorlauf vor dieser Beratung hat schon gezeigt, daß die Debatte, die wir heute zu führen, und die



Dr. Wolfgang Schäuble
Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, zum einen von einer ganz ungewöhnlichen Vorgeschichte, zum anderen von Umständen begleitet sind, die ebenso ungewöhnlich wie hoffentlich einmalig bleiben.
Wir, die Verantwortlichen in Bund und Ländern, haben seit mehr als anderthalb Jahrzehnten um eine verantwortbare Steuerung für Zuwanderung gerungen. Nach langen, qualvollen Beratungen, Diskussionen, Auseinandersetzungen, Versuchen, gemeinsame Wege zu finden, sind wir heute an dem Punkt angelangt, abschließend beraten und entscheiden zu können.
Zugleich muß ein großes Polizeiaufgebot — ich hoffe, daß es wirklich einmalig ist, daß wir ein solch großes Polizeiaufgebot brauchen — die Integrität unserer parlamentarischen Beratungen und Entscheidungen sicherstellen. Wen könnte das nicht bedrükken?
Deswegen ist mein erstes Wort an dieser Stelle ein Dank an die Polizeibeamten und die Sicherheitskräfte,

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

die heute einen schweren Dienst tun müssen, die provoziert werden und sich nicht provozieren lassen dürfen und die nicht nur uns, sondern auch den freiheitlichen Rechtsstaat schützen.
Mein zweites Wort ist eine Mahnung zur Besonnenheit und zur Verantwortung, eine Mahnung an alle: innerhalb dieses Saales und außerhalb unseres Parlaments.
Ich möchte am Beginn dieser Debatte gerne die Erklärung unseres Bundespräsidenten zitieren, der Anfang dieser Woche erklärt hat:
Im Laufe der Woche berät der Deutsche Bundestag über das Asylrecht. Wir dürfen alle davon ausgehen, daß dies in tiefem Bewußtsein der leidvollen Erfahrungen geschieht, die uns unsere eigene Geschichte über die elementare Bedeutung des Rechtes auf Asyl lehrt. Ein Zeichen dafür sind die ernsten Auseinandersetzungen der vergangenen Monate zu diesem Thema. Jetzt stehen die Entscheidungen dort an, wo sie nach unserer Verfassung hingehören: im Bundestag und im Bundesrat. Eindringlich
— so der Bundespräsident —
bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die Beratungen und Beschlüsse dieser Verfassungsorgane mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Besonnenheit zu begleiten. Jeder Versuch, Bundestag oder Bundesrat von außen mit rechtswidrigen Mitteln unter Druck zu setzen oder gar Gewalt auszuüben, wäre nur ein Anschlag auf unsere Verfassung, er würde keinem Asylbewerber nützen und am Ende vor allem den Ausländern und denen schaden, die auf Achtung und Schutz ihrer Menschenwürde unter uns angewiesen sind.
Ich denke, wir alle sollten uns diese Ermahnung unseres Staatsoberhauptes zu eigen machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zu der Besonnenheit, zu der wir verpflichtet sind, gehört, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch ein verantwortlicher Umgang mit der Wahrheit, gerade in dieser Debatte und heute. Wer hier in diesem Saal oder außerhalb sagt, Gegenstand der Debatte sei die Abschaffung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland, der sagt nicht die Wahrheit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nachdem die Diskussionen so lange geführt worden sind, muß man vermuten, daß jemand dann gegen besseres Wissen nicht die Wahrheit sagt.
Die Entscheidung, die wir zu treffen haben, ist wichtig für den inneren Frieden in unserem Land, für das friedliche, gute Miteinander von deutschen und ausländischen Mitbürgern und für unsere Fähigkeit, auch in Zukunft Verfolgten Schutz, Zuflucht, Aufnahme zu bieten. Es leben in der Bundesrepublik Deutschland 6,5 Millionen Ausländer. Sie leben ganz überwiegend — das muß auch so bleiben oder höchstens noch besser werden — friedlich und freundlich mitten unter uns. Es wird auch nach der Entscheidung des heutigen Tages keine Abschottung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ausländischen Mitbürgern, solchen, die zu uns kommen wollen und zu uns kommen werden, geben.
Es werden in den nächsten Jahren — völlig unabhängig von dem, was wir entscheiden — 200 000 bis 250 000 zusätzliche ausländische Mitbürger jedes Jahr allein im Wege des Familiennachzugs auf Grund bestehender Regelungen unseres Ausländerrechtes zu uns kommen. Wir haben in den letzten Jahren über 300 000 Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsgebiet im ehemaligen Jugoslawien in Deutschland aufgenommen, mehr als jedes andere europäische Land. Wir haben uns im Bewußtsein unserer Verpflichtung gegenüber denjenigen unserer Landsleute, die durch Diktatur und Krieg in diesem Jahrhundert mehr zu leiden hatten als die meisten von uns, verabredet, daß wir auch in Zukunft Aussiedler, die zu uns kommen wollen, in einer Größenordnung wie in den letzten Jahren, zwischen 200 000 und 230 000 Jahr für Jahr, aufnehmen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Gerlinde Hämmerle [SPD])

Wer vor diesem Hintergrund davon redet, die Bundesrepublik Deutschland solle abgeschottet werden, redet gegen besseres Wissen. Er sagt nicht die Wahrheit; er redet falsch Zeugnis.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vor diesem Hintergrund können wir der Tatsache nicht ausweichen, daß im vergangenen Jahr zusätzlich 440 000 Menschen unter Berufung auf das Recht auf Asyl zu uns nach Deutschland gekommen sind, von denen die allermeisten nicht tatsächlich politisch verfolgt sind. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen müssen wir der Tatsache ins Auge sehen, daß Monat für Monat in diesem Jahr 1993 50 000 unter Berufung auf das Recht auf Asyl, obwohl sie ganz überwiegend nicht politisch verfolgt sind, Aufnahme in 'der Bundesrepublik Deutschland suchen und für einen zu langen Zeitraum finden.



Dr. Wolfgang Schäuble
Wir wissen aus den anderthalb Jahrzehnten, in denen wir um dieses Problem und mit diesem Problem ringen, daß es ohne eine Ergänzung unseres Grundgesetzes eine zureichende Steuerungsmöglichkeit nicht gibt. Wir, die Verantwortlichen von Bund und Ländern, haben in diesen anderthalb Jahrzehnten alles versucht, was ohne Änderung des Grundgesetzes möglich war.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Widerspruch bei der SPD)

— Liebe Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, unglücklicherweise tragen Ihre Parteifreunde in einem Großteil der Bundesländer derzeit Verantwortung. Reden Sie einmal mit denen! Wir haben die Asylgesetze, die Asylverfahrensgesetze, ein dutzendmal geändert, Verfahren beschleunigt, Arbeitsverbote eingeführt und wieder abgeschafft — es hat am Ende alles nicht genützt, und es reicht schon gar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne eine Änderung des Grundgesetzes, seit der Eiserne Vorhang weggefallen ist und Europa und Deutschland nicht mehr teilt.

(Freimut Duve [SPD]: Das ist aber nicht seit eineinhalb Jahrzehnten! — Weitere Zurufe von der SPD)

— Nein, aber in anderthalb Jahrzehnten — — Ich könnte Ihnen, Herr Duve, Erklärungen der früheren Bundesregierung, Beschlußfassungen der Regierung Schmidt hier vorlesen. Auch Sie kennen sie. Es lohnt sich doch nicht!
Wir, die CDU/CSU und die F.D.P., die Koalition, haben immer gesagt — und zwar schon vor dem Wegfall des Eisernen Vorhangs, als wir noch gar nicht zu hoffen gewagt haben, daß 1989 so Glückliches in Deutschland und Europa stattfinden werde —, daß mit der Abschaffung der Binnengrenzen in Europa eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa zwingend notwendig werden wird, die ebenfalls nicht ohne eine Grundgesetzänderung möglich ist. Auch dieses haben wir schon Mitte der 80er Jahre gewußt und gesagt. Offene Grenzen in Europa ohne Kontrollen erzwingen eine gemeinsame Asyl- und Zuwanderungspolitik in der Europäischen Gemeinschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Anders ist auch an dem Tatbestand nichts zu ändern, daß bis zum heutigen Tag zwei Drittel aller Asylbewerber, die nach Europa kommen, in die Bundesrepublik Deutschland kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Grund dafür, rechtlich jedenfalls, liegt ganz einfach darin — damit sind wir beim Kern unserer Beratung und Entscheidung —, daß unser Grundgesetz in Art. 16 seiner noch geltenden Fassung einen weiterreichenden Schutz für politisch Verfolgte bietet als die Genfer Flüchtlingskonvention, deren Mitglied wir wie alle anderen zivilisierten Staaten dieser Erde sind.
Wenn nur ein einziges Land, die Bundesrepublik Deutschland, in seiner verfassungsrechtlichen Schutzgewähr über die Schutzgewähr der Genfer Konvention hinausgeht — es gibt keine zweite Verfassung auf dieser Erde, die dies tut —, dann braucht man sich hinterher nicht zu wundern, wenn zwei Drittel aller Asylbewerber in Europa nach Deutschland kommen. Das ist der Grund, warum ohne eine Grundgesetzänderung dieses nicht zu erreichen ist. Wer die Singularisierung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen will, der muß unseren grundrechtlichen Schutz für politisch Verfolgte an das Niveau der Schutzgewähr der internationalen Staatengemeinschaft, wie es in der Genfer Konvention seinen Ausdruck findet, anpassen. Nichts anderes ist der Gegenstand der heutigen Beratung und Entscheidung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wer dies als Abschaffung des Schutzes für Verfolgte bezeichnet, der behauptet, daß der Rest der zivilisierten Staaten dieser Erde politisch Verfolgte nicht schützt. Dazu haben wir Deutsche am Ende dieses Jahrhunderts nun wirklich keinen Grund. Ich denke, daß auch in der Asylpolitik am deutschen Wesen die Welt nicht genesen sollte; vielmehr sollten wir uns vielleicht etwas mehr vergewissern, was andere im Schutz für Verfolgte weltweit für richtig, notwendig, angemessen und vertretbar halten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Nur so können wir Mißbrauch bekämpfen, den es in einem zu großen Umfang gibt. Nur so, verehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir im übrigen den kriminellen Organisationen, die Schlepperbanden heißen und die Menschenhandel betreiben, die Geschäftsgrundlage entziehen, indem wir die besondere verfassungsrechtliche Situation in Deutschland an den europäischen und weltweiten Standard anpassen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie Beifall der Abg. Gerlinde Hämmerle [SPD])

Ich habe schon gesagt, und ich wiederhole es: Dies alles bedeutet nicht, daß wir die Bundesrepublik Deutschland gegenüber irgendjemandem abschotten. Auch das sich einigende Europa schottet sich nicht ab. Wir verlagern mit der Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, unsere Probleme auch nicht auf unsere Nachbarn in Europa. Auch dies ist nicht wahr. Es werden auch in Zukunft, nach der Änderung oder Ergänzung des Art. 16 unseres Grundgesetzes, noch genügend Verfolgte und Nichtverfolgte in die Bundesrepublik Deutschland kommen.

(Zurufe von der SPD)

Wir wollen mit unserer Regelung, mit der wir uns anpassen an das Niveau der Schutzgewähr aller anderen zivilisierten Staaten, insbesondere der europäischen Staaten, ja nichts anderes als eine faire Lastenverteilung in Europa erreichen, die wir aber erst erreichen können, wenn wir eben nicht mehr Schutz gewähren als alle anderen.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann wäre das zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen geschlossene Abkommen der letzte Beweis, daß wir unsere Nachbarn, die weiter östlich gelegen sind, gerade nicht mit den Problemen alleine lassen wollen.



Dr. Wolfgang Schäuble
In diesem Abkommen sichern wir unseren polnischen Nachbarn nicht nur Hilfe bei der Bewältigung der Probleme zu, sondern wir sichern auch ausdrücklich zu, daß, wenn Polen morgen — so wie heute Deutschland — mit zu vielen Asylbewerbern überfordert sein sollte, wir einen Teil dieser Flüchtlinge oder Asylbewerber aus Polen in Deutschland weiterhin aufnehmen wollen, weil wir auch Polen mit den Problemen nicht alleine lassen wollen. Nur, auch wir Deutschen dürfen uns mit den Problemen mitten in Europa nicht alleine lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Eine faire Lastenverteilung im europäischen Zusammenhang ist eine notwendige Voraussetzung dafür, daß wir auch eine europäische Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit in der Ursachenbekämpfung dieser Flucht- und Wanderungsbewegungen erreichen.
Sie haben es mir lange nicht geglaubt, aber wenn Sie sich heute in der südlichen Oberrheinebene mit Ausländer- oder Polizeibehörden unterhalten, dann wissen Sie, daß diese ganz überwiegend damit beschäftigt sind, daß Hunderte von sogenannten Asylbewerbern aus Algerien Woche für Woche über die französisch-deutsche Grenze nach Deutschland kommen und nicht zurückgeschoben werden können — obwohl Frankreich sie selbstverständlich zurücknehmen könnte —, weil unser Grundgesetz uns daran hindert. Das ist doch ein Mißbrauch in der europäischen Situation, den wir ändern müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wenn wir Ursachen besser bekämpfen wollen, können wir das nur in europäischer Gemeinsamkeit tun. Niemand macht sich eine Illusion darüber, daß bei den dramatischen Ungleichgewichten zwischen Ost und West in Europa und Süd und Nord auf dieser einen Erde die globalen Verteilungskämpfe dramatischer werden und daß in diesen Wanderungsbewegungen ein Risiko innen- wie außenpolitisch für die Stabilität der freiheitlichen Demokratien Europas liegt. Wir sollten mehr als bisher unsere Anstrengungen darauf konzentrieren.
Nur, um in anderen Ländern Not und Elend besser zu bekämpfen, brauchen wir neben europäischer Zusammenarbeit auch die Erhaltung der Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit unserer Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, wir müssen die innere Stabilität unseres freiheitlichen Rechtsstaats bewahren.
Unsere Verantwortung gebietet eben, nicht nur nach vielleicht edlen Motiven und hehren Zielen zu fragen, sondern auch die Folgen unseres Tuns und unseres Unterlassens zu bedenken. So müssen wir vorausschauend handeln und erkennbaren Gefährdungen rechtzeitig begegnen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ob wir heute noch rechtzeitig sind, ist die Frage. Es ist eher zu spät als zu früh.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

In der gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Aufnahme von Flüchtlingen und zum Asylrecht vom 26. November vergangenen Jahres heißt es: „Die Unsicherheit nimmt zu. Dies ist der Nährboden, auf dem Aggression und Protest wachsen und Fremde oft zum Sündenbock gemacht werden." Wenn dies so ist, dann müssen wir diesen Nährboden bekämpfen, indem wir dieser Verunsicherung entgegenwirken.
Wir schulden unseren Bürgern, wenn wir die Freiheit stabil halten wollen, eine Ordnung, die das friedliche Zusammenleben der Menschen sicherstellt. Nur wenn wir unseren Bürgern das Gefühl geben und bewahren, daß dieser freiheitliche Rechtsstaat in der Lage ist, eine solche Ordnung des Zusammenlebens zu garantieren, schaffen wir die notwendigen und unverzichtbaren Grundlagen für Toleranz und für entspanntes Miteinander von Deutschen und Ausländern in diesem Land. Nur wenn wir die Zuwanderung nach Deutschland besser steuern und begrenzen können, als es bisher möglich ist, sichern wir auch für die Zukunft ein friedliches und freundliches Miteinander von deutschen und ausländischen Mitbürgern.
Der frühere Bundeskanzler Willy Brandt hat in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 — so lange ist das her: mehr als 20 Jahre — davon gesprochen, daß es notwendig geworden ist, daß wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten.
Ihr früherer Fraktionsvorsitzender Herbert Wehner hat am 15. Februar 1982 in einer Sitzung des SPD-Parteivorstands gesagt:
Wenn wir uns weiterhin einer Steuerung des Asylproblems versagen, dann werden wir eines Tages von den Wählern, auch unseren eigenen, weggefegt, dann werden wir zu Prügelknaben gemacht werden. Ich sage euch: Wir sind am Ende mit schuldig, wenn faschistische Organisationen aktiv werden. Es ist nicht genug, vor Ausländerfeindlichkeit zu warnen; wir müssen die Ursachen angehen, weil uns sonst die Bevölkerung die Absicht, den Willen und die Kraft abspricht, das Problem in den Griff zu bekommen.
Sie hätten vielleicht früher auf Ihre früheren Vorsitzenden von Partei und Fraktion hören sollen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, es ist heute nicht der Tag zum Nachkarten.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

— Wenn Sie sich in einer so schwierigen Debatte, in der Sie sich auch miteinander und untereinander schwertun, an Worte Ihrer früheren Partei- und Fraktionsvorsitzenden erinnern lassen, so hoffe ich, daß dies auch für Ihre eigene Entscheidungsfindung ein hilfreicher Beitrag ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie in der Lage wären, in der die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion — mich selbst ein-



Dr. Wolfgang Schäuble
geschlossen — sind, also über mehr als eineinhalb Jahrzehnte gewarnt, gebeten, gemahnt, gedrängt, gerungen hätten und bis zum heutigen Tag immer wieder an Ihrem Widerstand gescheitert wären, dann könnten Sie verstehen, welches Maß an Selbstdisziplin und Zurückhaltung für uns heute erforderlich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie das Entsetzliche, was sich außerhalb dieses Hauses zur Stunde vollzieht,

(Zurufe von der SPD: Was denn?)

und den Schaden, der für das friedliche Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgern in den letzten Jahren eingetreten ist, weil man unseren Mahnungen und Warnungen und Forderungen lange nicht gefolgt ist, bedenken, sollten wir uns schnell darauf konzentrieren.

(Regina Schmidt-Zadel [SPD]: Wollen Sie uns zur Ablehnung zwingen?)

— Nein, ich möchte Sie einladen, die Debatte und die Entscheidung mit dem notwendigen Ernst und mit der notwendigen Verantwortung zu führen.

(Beifall von der CDU/CSU)

Ich möchte insbesondere diejenigen, die das, was heute zur Entscheidung ansteht, ablehnen wollen, bitten, so viel Respekt vor der Meinung der Andersdenkenden auch in der Debatte aufzubringen, wie wir sie vor Ihrer anderen Meinung immer aufgebracht haben und auch in dieser heutigen Debatte aufbringen werden.

(Lachen bei der SPD)

Wir haben intensive Gespräche zwischen den Verantwortlichen der Fraktionen geführt, und vor allem die Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuß dieses Hauses haben in den zurückliegenden Wochen und Monaten intensive Beratungen geführt, für die ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen bedanken möchte.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Ich sage noch einmal: Wir sollten diese Debatte in Respekt auch vor den Argumenten des jeweils Andersdenkenden führen. Aber das gilt auch für diejenigen, die seit langem überzeugt sind, daß ohne eine Änderung des Grundgesetzes der innere Frieden in diesem Lande nicht zu bewahren ist. Wenn wir im gegenseitigen Respekt und im Bewußtsein um unsere Verantwortung diese Debatte heute führen und entscheiden, dann dienen wir dem inneren Frieden, dann dienen wir dem friedlichen Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgern, dann dienen wir unserem freiheitlichen Rechtsstaat. Darum möchte ich Sie bitten. Tun wir unsere Pflicht!

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216001600
Als nächster spricht der Abgeordnete Hans-Ulrich Klose.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1216001700
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema wird
uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen, denn die Ursachen für die anhaltende Fluchtbewegung von Ost nach West und von Süd nach Nord verschwinden nicht von heute auf morgen. Es wird lange dauern, bis sich in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion stabile rechtsstaatliche und demokratische Strukturen bilden. Das enorme Wohlstandsgefälle wird sich gewiß nicht in wenigen Jahren einebnen lassen. Die Welt ist geteilt in arm und reich. Europa bleibt geteilt durch eine Wohlstandsgrenze. Sie verläuft an der Ostgrenze der Bundesrepublik Deutschland.
Wir eignen uns schlecht als Grenzland in einem faktisch weiterhin geteilten Europa, denn wir, die Deutschen, im Zentrum Europas lebend, durchlaufen zur Zeit selber eine Phase der Instabilität. Wir sind wieder ein Land, ein Volk. Aber dieses Volk lebt in unterschiedlichen Wirklichkeiten. Heute wissen wir: Es wird länger dauern, bis zusammengewachsen ist, was zusammengehört, eine Generation mindestens; und das trotz des massiven Finanztransfers von West nach Ost in Höhe von 150 Milliarden Mark pro Jahr und mehr.
Wenn es aber schon in Deutschland so lange dauern wird, bis die innerdeutsche Wohlstandsgrenze verschwindet, um wieviel länger wird es in Europa dauern, da doch die Hilfe von Westeuropa und Osteuropa und, um auch dies zu sagen, die des reichen Nordens für den armen Süden bei weitem geringer ist als die Hilfe von Deutschland (West) allein für Deutschland (Ost).
Wir alle wissen es und müssen es gerade heute aussprechen: Das Problem der Zuwanderung wird uns weiter beschäftigen, und zwar massiv. Nach einer Umfrage der Europäischen Gemeinschaft wollen in den nächsten Jahren rund 20 Millionen Osteuropäer sicherlich oder wahrscheinlich nach Westeuropa auswandern. Wie viele im Süden auf gepackten Koffern sitzen, wissen wir nicht.
Wenn es so ist und wenn es so bliebe, daß rund 70 % aller Zuwanderer aus Osteuropa in die Bundesrepublik Deutschland kommen, dann gewinnt man ein Gefühl für die wirkliche Dimension des Problems. Es ist nicht lösbar, es ist nur steuerbar. Aber wie? Die Wanderung einfach geschehen lassen, das geht nicht. Die Mauer und die mit Stacheldraht und Minen gesicherten Grenzen will niemand wiederaufrichten. Was wir tun müssen, ist klar: Wir müssen unseren Nachbarn im Osten Europas beim Aufbau demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen helfen; mit „wir" meine ich die Deutschen, die Westeuropäer, die Amerikaner, die Japaner. Weit über 50 % aller Hilfe für Ost- und Südosteuropa ist bisher aus Deutschland gekommen. Ich beklage das nicht, sage aber: Die anderen müssen mehr tun.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir alle müssen mehr tun, um dem Süden zu helfen, damit er Anschluß gewinnt an die Entwicklung in der sogenannten Ersten Welt. Fluchtursachen bekämpfen! Das ist das Thema.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)




Hans-Ulrich Klose
Gefragt sind nicht Bekenntnisse, sondern Handlungen. Darüber, was im einzelnen zu tun ist, haben uns die Entwicklungspolitiker wiederholt informiert. Wir sollten auf sie hören.

(Beifall bei der SPD)

Ich will hinzufügen, daß das Thema „Flucht und Fluchtursachen„ natürlich auch eine militärische Seite hat. Die hohe Zahl von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen beweist es. Darüber zu reden, würde Sinn machen, denn dann ginge es um Hilfe und nicht um die den Außenminister so sehr bedrückende Frage des außenpolitischen Gewichts der Bundesrepublik Deutschland, um das Mitreden und das Dabeisein-Dürfen.

(Beifall bei der SPD)

Über Hilfe für Menschen wäre mit Sozialdemokraten allemal zu reden; Prestigeprobleme — auch außenpolitische — interessieren uns weniger.

(Beifall bei der SPD)

„Hilfe für Menschen" kann nicht bedeuten, daß wir alle, die in Not sind, bei uns aufnehmen. Das schaffen wir nicht; das überfordert uns tatsächlich und emotional.
Dabei lege ich übrigens auf folgende Feststellung Wert: Etwa 70 % der Bevölkerung — eher mehr — wollen, daß wir unser Asylrecht ändern. Diese 70 % als zumindest tendenziell ausländerfeindlich einzustufen halte ich für absolut falsch. Ich bestreite den Wahrheitsgehalt solcher Behauptungen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir Deutschen leben schon seit vielen Jahren mit vielen Menschen aus anderen Ländern und Kontinenten zusammen — zumeist friedlich und freundlich. Wir sprechen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Und das ist keine Redewendung; wir meinen es so.
Dennoch gibt es bei vielen Menschen eine zunehmende Angst vor Überforderung und Wohlstandsverlusten durch die massenhafte mißbräuchliche Inanspruchnahme des Asylrechts. Und wer wollte bestreiten, daß es die gibt?

(Zuruf von der F.D.P.: Sehr richtig!)

Die Menschen hier wollen, daß wir dies und die ungebremste Zuwanderung stoppen. Sie wollen ganz überwiegend aber auch, daß wir das Asylrecht für wirklich politisch Verfolgte sichern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Der Asylkompromiß, auf den wir uns im Dezember vergangenen Jahres geeinigt haben und den wir heute gesetzgeberisch in zweiter und dritter Lesung umsetzen, versucht, das zu leisten.
Drei Teile sind zu unterscheiden: der geänderte Art. 16, jetzt 16a des Grundgesetzes, die verfahrensrechtlichen Begleitgesetze und das Asylbewerberleistungsgesetz.
Meinerseits einige Anmerkungen zu dem neuen Art. 16 a der unter verfassungsästhetischen Gesichtspunkten nicht eben ein Meisterwerk geworden ist.

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

Aber das war für uns auch nicht entscheidend. Entscheidend ist, daß der Abs. 1 noch immer lautet:
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Damit ist das Asylrecht als Individualrecht erhalten, was niemand in seiner Bedeutung unterschätzen sollte. Daraus folgt nämlich, daß wir politisch Verfolgten das individuelle Asylrecht sichern müssen, entweder bei uns oder bei anderen, mit denen wir in Asylfragen zusammenarbeiten.
Sichere Herkunftsländer und sichere Drittstaaten können nicht beliebig benannt werden. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Verfassungsgericht kann nachprüfen, ob diese Kriterien erfüllt sind.
Die Staaten der Europäischen Gemeinschaft gehören dazu. Dort werden die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention akzeptiert und angewendet. Gleiches gilt jedenfalls für Polen, die Tschechische Republik, Österreich, die Schweiz und die skandinavischen Länder. Alle diese Staaten sind heute nach übereinstimmender Beurteilung sichere Drittstaaten. In allen wird das Asylrecht für politisch Verfolgte gewährleistet. Es gibt geordnete Verfahren und vergleichbare Standards.
Es ist deshalb angemessen, wenn im Verhältnis zu diesen Staaten nach dem Stellvertreterprinzip verfahren wird. Geprüft, bejaht oder abgelehnt wird das Asylrecht in dem Schengen- oder Drittstaat, den der Asylbewerber zuerst erreicht. Ein Asylrecht und, vorgeschaltet, ein Recht auf ein Verfahren in einem Land ihrer Wahl gibt es aber für Asylbewerber nicht. Das ist die entscheidende Einschränkung gegenüber der bisherigen Regelung. Diese Einschränkung muß sein, weil sich sonst nichts ändert, da andernfalls weiterhin bei allen, die in die Bundesrepublik Deutschland kommen, hier geprüft und hier entschieden werden muß. Das widerspräche der Systematik von Schengen und Dublin. Dies widerspräche, um dies ebenfalls zu sagen, auch der Beschlußlage meiner Partei, die die Drittstaatenregelung durch Beschluß des Bonner Parteitags im November 1992 ausdrücklich akzeptiert hat.
Sie wissen, meine Damen und Herren, und haben es mit Sorge und mit Häme begleitet: Nicht wenige Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hatten schon mit diesem Bonner Parteitagsbeschluß ihre Schwierigkeiten.

(Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Selber schuld!)

Manch einer hat deswegen die Partei verlassen, manch einer nach vielen Jahren der Mitgliedschaft. Darüber mit einem Achselzucken zur Tagesordnung überzugehen ist meine Sache nicht,

(Beifall bei der SPD)




Hans-Ulrich Klose
zumal da ich für die Motive derer, die für die Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung plädieren, sehr wohl Verständnis habe.
Der alte Art. 16 ist doch nicht zufällig in unser Grundgesetz geraten. Dafür gab und gibt es gute historische und politisch-moralische Gründe. Ich nehme diese Gründe ernst, ich verstehe sie und respektiere sie. Noch vor zwei Jahren habe ich ähnlich argumentiert wie jene knapp hundert Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, die dem Asylkompromiß heute nicht zustimmen werden.
Ich bitte aber auch um Respekt für die anderen, für die Mehrheit der Fraktion, die wie ich angesichts der tatsächlichen Entwicklung ihre Position geändert haben und heute für eine Änderung des Grundgesetzes stimmen werden. Auch wir wollen das Asylrecht für politisch Verfolgte erhalten.

(Beifall des Abg. Dieter Wiefelspütz [SPD])

Wir fürchten aber, daß es am Ende in der Massenhaftigkeit der Zuwanderung verlorengeht, weil es wegen Überlastung und Überforderung weder rechtlich noch tatsächlich gewährleistet werden kann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

438 191 Asylbewerber waren es im vergangenen Jahr, allein in Hamburg 20 460. Das sind etwa so viele, wie im vergangenen Jahr in Großbritannien Aufnahme gefunden haben — woraufhin dort das Asylrecht verschärft wurde. 161 324 kamen in den ersten vier Monaten dieses Jahres, davon 7 861 nach Hamburg, das ich nur beispielhaft für andere Kommunen nenne. Wir alle wissen, daß die Kommunen es nicht mehr schaffen. Es gibt keine Wohnungen mehr, keine leerstehenden Häuser, keine Hotel- oder Heimplätze. Auf Schiffen wohnen die Menschen auf engstem Raum und in Containerdörfern, für die es inzwischen kaum noch geeignete und erschlossene Flächen gibt.
Von den finanziellen Belastungen, die mit diesem Zustrom verbunden sind, will ich nicht reden. Von den Folgen aber muß geredet werden, die das alles für die eigene Bevölkerung hat. Wer z. B. in Hamburg in einem Stadtteil mit hohem Asylbewerberanteil lebt, der spürt die Auswirkung sehr direkt und sehr konkret. Die Menschen dort sind nicht etwa ausländerfeindlich, aber ihre Lebensverhältnisse verschlechtern sich oft in bedrückender Weise; sie fühlen sich bedroht, persönlich und sozial.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es wäre nicht richtig, das alles zu leugnen. Es ist gefährlich, einfach untätig zuzusehen, wie sich die Verhältnisse entwickeln. Es gefährdet am Ende — das ist meine sehr konkrete Angst — die Stabilität unserer Demokratie,

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

zumal da die Versuchung, mit diesen Problemen und
den damit verbundenen Ängsten und Sorgen politisch
Schindluder zu treiben, groß ist. Den demokratischen
Parteien — das wissen wir inzwischen, wie ich hoffe — nützt das nicht, nur den Rattenfängern von rechts. Deren Geschäft sollten wir aber wahrlich nicht betreiben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes werden wir mehrheitlich zustimmen. Die Zustimmung ist uns durch die zur Umsetzung der sogenannten Drittstaatenregelung notwendige Vereinbarung mit Polen möglich gemacht worden. Wir haben das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung nicht zum Junktim erklärt, aber doch von Anfang an deutlich gemacht, daß ohne eine solche Vereinbarung mit unserer mehrheitlichen Zustimmung nicht zu rechnen sei. Die Bundesregierung hat das ernst genommen und die Verhandlungen mit Polen unverzüglich begonnen und zu einem auch aus unserer Sicht guten Ergebnis geführt. Das ist ein großer und wichtiger Schritt; denn erstens wollten wir nicht den Eindruck entstehen lassen, wir, die Deutschen, würden unsere Probleme zu Lasten unseres östlichen Nachbarn lösen. Zweitens wollten wir mit einer Vereinbarung mit Polen einen Einstieg schaffen in das von uns angestrebte europäische Verteilungs- und Lastenverteilungsverfahren.
Wir brauchen eine solche europäische Lösung. Wir wußten und wissen aber, daß wir sie ohne Änderung unserer Rechtslage nicht bekommen. Die Vereinbarung mit Polen hat, wenn Sie so wollen, Pilotfunktion. Weitere Vereinbarungen, bilateral und multilateral, müssen folgen, vor allem mit der Tschechischen Republik, mit der Slowakischen Republik und mit Ungarn.
Ich möchte übrigens die Gelegenheit nutzen, nicht nur der Bundesregierung zu bestätigen, daß sie im Falle Polen fair verhandelt hat, sondern auch ganz ausdrücklich der polnischen Regierung für ihr außerordentliches Verständnis für unsere deutschen Probleme zu danken und für die Bereitschaft, mit uns bei der Lösung dieser Probleme zusammenzuarbeiten.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich bin übrigens nach einem Besuch in Prag und Bratislava sicher, daß wir auch mit den dortigen Regierungen zu Vereinbarungen gelangen können, wenngleich sich dort wegen der erst kürzlich erfolgten Teilung des Landes zusätzliche Schwierigkeiten ergeben. Immerhin, die Bereitschaft, mit uns bei der Lösung des Zuwanderungsproblems zusammenzuarbeiten, ist auch dort vorhanden. Das Verhandlungsangebot gegenüber der Tschechischen Republik liegt vor. Es erscheint uns fair.
Meine Damen und Herren, es gibt, wie Sie wissen, einen Punkt, der uns die Zustimmung zu den asylrechtlichen Begleitgesetzen sehr schwer macht. Ich rede von dem vielzitierten § 34a Abs. 2, der es den Verwaltungsgerichten verbietet, Asylbewerbern, die in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden sollen, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Wir haben darüber lange geredet und verhandelt, leider ohne Ergebnis. Dabei sehe ich sehr wohl, daß die



Hans-Ulrich Klose
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die Wirksamkeit der gesamten Drittstaatenregelung in Frage stellen könnte. Sie muß beschränkt sein — ist es auch nach unseren Vorstellungen — auf ganz besondere Ausnahmefälle.
Die Möglichkeit gänzlich auszuschließen und die Betroffenen allein auf das Bundesverfassungsgericht als erste und einzige Instanz zu verweisen ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, um es milde zu formulieren.

(Beifall bei der SPD)

Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sollten das noch einmal bedenken; denn das Risiko, vom Verfassungsgericht alsbald korrigiert zu werden, erscheint mir beträchtlich.
Auf ein ungelöstes Problem möchte ich Sie aufmerksam machen. Wir haben uns in dem Asylkompromiß vom Dezember vergangenen Jahres darauf geeinigt, einen besonderen Status für Bürgerkriegsflüchtlinge zu schaffen. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind keine Asylbewerber. Sie werden aber immer noch künstlich in das Asylverfahren hineingedrückt, weil sonst die finanziellen Lasten allein bei den Kommunen hängenbleiben.

(Beifall bei der SPD)

Das genau wollten wir ändern. Wir schaffen es aber nicht, solange die Frage der Finanzierung nicht gelöst ist.
Ich sehe bisher leider weder beim Bund noch bei den Ländern die Bereitschaft, sich über diese Frage zu verständigen. Bei den Solidarpaktverhandlungen hat man das Problem — wie soll ich sagen? — vergessen, und jetzt fühlt sich keiner angesprochen. Das ist nicht in Ordnung; denn ganz abgesehen davon, daß wir die Kommunen nicht einfach hängenlassen können, auf diese Art und Weise wird ein Teil des Asylkompromisses unterlaufen.

(Beifall bei der SPD)

Die Asylbewerberzahlen werden künstlich aufgebläht; es entstehen zusätzliche Verfahren, die die Durchführung der notwendigen Verfahren für wirkliche Asylbewerber verzögern. Der Beschleunigungseffekt verpufft.
Der Bund ist angesprochen, und die Länder sind angesprochen. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, werden auf das Thema beharrlich und immer wieder zurückkommen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zwei Anmerkungen zum Schluß. Die erste: Es wird immer wieder bezweifelt, ob die Neuregelung des Asylrechts wirklich etwas bringt. Meine Antwort: Ja, sie bringt etwas. Ich könnte aber keine Zahlen nennen, hielte es auch für unverantwortlich, dies zu tun, zumal die eigentliche Wirkung der Neuregelung nicht in den neuen gesetzlichen Möglichkeiten liegt, die freilich nicht geringzuschätzen sind, sondern in dem dadurch angestoßenen Prozeß einer Europäisierung des Problems. Die unmittelbare, sofort wirksame Entlastung wird eher gering sein. Mittel- und längerfristig wird die Entlastung aber spürbar eintreten.
Eines muß aber klar sein: Eine Lösung des Asylproblems in dem Sinne, daß künftig keine Menschen mehr kommen, gibt es nicht.

(Zustimmung bei der SPD)

Das haben wir immer gesagt, hier im Plenum und auf der Straße. Wir wiederholen es heute. Wir können das Problem nicht lösen, wir können es nur begrenzen und damit beherrschbar machen.
Nun die zweite und letzte Anmerkung: Ich bin gestern nach den Beratungen und nach der Abstimmung in der eigenen Fraktion gefragt worden, ob ich froh und zufrieden mit dem Ergebnis sei. Ich habe diese Frage nicht beantworten können, kann es auch heute nicht. Wie könnte ich froh sein über eine Entscheidung, bei der mein inneres Abstimmungsverhältnis ähnlich gespalten ist wie das der Fraktion? Vielleicht sind die inneren Mehrheitsverhältnisse etwas günstiger.
Aber das will ich sagen: Froh und ungeteilt glücklich ist bei uns niemand mit der zu treffenden Entscheidung. Bei uns allen bleiben Zweifel, mehr oder weniger stark, aber doch unüberhörbar. Darauf wollte ich im bewußten Gegensatz zu jenen hinweisen, die hier und draußen auf der Straße, immer ganz genau und sicher wissen, was richtig und moralisch ist.

(Lebhafter Beifall bei der SPD — Beifall bei der F.D.P.)

Zufrieden? Na schön, unzufrieden bin ich nicht.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es war ein langer Weg seit jener Debatte vom April 1992, als wir schon einmal nahe beieinander schienen, bis heute. Heute schaffen wir es, hoffe ich, ein Stück notwendiger Veränderung oder Anpassung an veränderte Wirklichkeiten. Daß dies möglich ist, sollte beachtet werden.
Denen, die die schwierige Arbeit in Verhandlungsrunden, Arbeitsgruppen und Ausschüssen geleistet haben, gilt jedenfalls Dank und Anerkennung. Ich nenne als ein Beispiel aus meiner Fraktion den Kollegen Gerd Wartenberg. Was er in den letzten Monaten geleistet hat, werden wir nicht vergessen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216001800
Es spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Hermann Solms.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1216001900
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in einer Situation außergewöhnlicher politischer Herausforderungen. Damit meine ich nicht in erster Linie die ungewöhnlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Debatte heute stattfinden muß. Aber zum friedlichen Charakter der Demonstranten, die diese Rahmenbedingungen schaffen, will ich doch etwas sagen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1216002000




Dr. Hermann Otto Solms
„Dies ist keine friedliche Demonstration. Wir werden den Zugang, auch mit Gewaltanwendung, verhindern. " Da stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit derjenigen, die diese Demonstranten mit ihren unterstützenden Reden, auch hier, begleiten.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Franz Möller [CDU/ CSU]: Frau Köppe!)

Ich glaube, daß wir uns in der bedeutsamsten Woche dieser Legislaturperiode befinden. Einige der sehr zentralen Probleme dieser Legislaturperiode sind heute und in dieser Woche zu entscheiden: zunächst natürlich die Entscheidung zur Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes und damit zur zukünftigen Ausgestaltung unseres Asylrechts.
Zweitens steht aber auch die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an und eine Neubestimmung der Frage, welche öffentlichen Lasten von den öffentlichen Händen und den Sozialversicherungssystemen noch getragen und finanziert werden können. Darüber werden wir morgen befinden.
Darüber hinaus ist die Frage einer Einführung einer Pflegeversicherung zu entscheiden, die ja mit der vorher angeführten Frage in direktem Zusammenhang steht. Können wir uns weitere soziale Sicherungssysteme leisten, obwohl wir in allen anderen Bereichen, wie jeder weiß, zurückfahren müssen? Ich will für die F.D.P. gleich im voraus ganz eindeutig sagen: Wir brauchen eine Pflegeversicherung, um die bedürftigen Menschen abzusichern, aber wir können sie nur im Rahmen des finanziell und volkswirtschaftlich Verantwortlichen auf den Weg bringen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Nicht zuletzt blicken wir auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts am Freitag zum § 218, die von vielen Menschen, insbesondere von vielen Frauen mit großen Erwartungen, auch mit Befürchtungen verbunden wird.
Ich glaube, wir sollten uns bewußt sein, wie wichtig diese Woche für uns alle ist: für das Parlament und für die demokratischen Parteien. Wir alle sind uns der großen Verantwortung bewußt, die wir mit den Entscheidungen in diesen zentralen Fragen übernehmen. Schon zu lange haben unsere Bürger auf uns warten müssen; weitere Verzögerungen werden sie nicht hinnehmen. Das wird sich sonst bei den Wahlen zeigen.
Die Entscheidung darüber, wie wir die Asylrechtsgarantie in unserem Grundgesetz sichern und gleichzeitig den Asylmißbrauch bekämpfen können, bewegt nicht nur die gesamte Bevölkerung, sondern strahlt weit über die Grenzen unseres Landes hinaus. Unsere heutige Debatte stellt trotz bekannter Thematik eine historische Zäsur dar.

(Unruhe)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216002100
Herr Dr. Solms, darf ich einen Augenblick um Unterbrechung bitten? Der Geräuschpegel ist kaum zumutbar. Diejenigen, die den Saal verlassen möchten, mögen das bitte unmittelbar tun, damit die Ruhe im Saal herrscht, die nötig ist, damit der Redner gehört werden kann.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1216002200
Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik wird die Regelung des Asylrechts im Grundgesetz direkt geändert, und zwar in dem besonders sensiblen Bereich der Grundrechte. Wir hatten gewissenhaft zu prüfen und haben gewissenhaft geprüft, ob die Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes zwingend geboten ist. Die Aufnahme der Asylrechtsgarantie in unser Grundgesetz ist unlösbar mit unserer Geschichte und unserer historischen Identität verbunden. Unzählige Menschen mußten im Dritten Reich ihre Heimat verlassen und Zuflucht in fremden Ländern suchen. Nicht immer waren es gute Erfahrungen, die die Menschen auf ihrer Flucht vor Diktatur und Unrecht auch an den Grenzen durchaus gefestigter westlicher Demokratien machen mußten.
Die Verfasser des Grundgesetzes waren 1949 auch auf Grund dieser Erfahrungen von dem Leitmotiv bewegt, nach den schrecklichen Jahren der Gewaltherrschaft, nach Krieg und Zerstörung, auf deutschem Boden einen rechtsstaatlichen Neuanfang zu ermöglichen. Dazu gehörte auch der verfassungsrechtlich garantierte Schutz vor politischer Verfolgung. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" — das war der schlichte, prägnante Satz, der sich schließlich in Art. 16 des Grundgesetzes niederschlug. Besser kann man es eigentlich auch nicht formulieren. Niemand konnte sich in jener Zeit jedoch die Situation ausmalen, wie wir sie heute bei der Asylgewährung im wiedervereinigten Deutschland vorfinden.
Der Parlamentarische Rat hat bei seinen Beratungen zur Formulierung des Grundgesetzes durchaus Überlegungen angestellt, ob Deutschland, das damals in Schutt und Asche lag, überhaupt imstande sein würde, politisches Asyl zu gewähren. Das ist den Protokollen zu entnehmen. Das zeigt uns, daß dem Parlamentarischen Rat 1949 bei der Formulierung des Art. 16 eine gänzlich andere Situation vor dem geistigen Auge stand, als sie sich uns heute darstellt. Die heutige Situation war 1949 nicht vorhersehbar. Sie war eigentlich auch nicht vorstellbar. Und schon gar nicht vorhersehbar war, was Gerichte und Verwaltungen aus diesem eindeutig formulierten Verfassungsgebot in den Jahren danach gemacht haben.

(Zustimmung bei der F.D.P. und der CDU/ CSU)

Welch ein Verfahrensgestrüpp, welch eine komplizierte Verästelung der Rechtsprechung, welch ein Wust von Verfahrensregeln dem Gebot, politisch Verfolgte genießen Asylrecht, aufgepfropft wurden, hat sich dann später erst gezeigt und zu einer Handlungsunfähigkeit der staatlichen Organe geführt.
Ich habe schon einmal an dieser Stelle gesagt, in typisch deutschem Drang nach perfekter Regelung und größter Einzelfallgerechtigkeit laufen wir Gefahr, das Asylrecht, das wir eigentlich schützen wollen, selbst zu gefährden.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Dr. Hermann Otto Solms
Die fast 440 000 Asylbewerber im vergangenen Jahr und die bereits 161 000 Flüchtlinge, die in den ersten vier Monaten dieses Jahres Zuflucht bei uns gesucht haben, zwingen uns, die geänderten Rahmenbedingungen nun endlich zur Kenntnis zu nehmen. Sie zwingen uns, Verfahren zu entwickeln, die uns in die Lage versetzen, der faktischen Aussetzung des Asylrechts, wie sie heute besteht, zu begegnen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Ich verrate kein Geheimnis: Gerade wir Liberalen haben uns sehr schwergetan, überhaupt einer Änderung der Verfassung in diesem sensiblen Bereich näherzutreten.
Wir sind immer davon ausgegangen, daß die Grundrechte so, wie sie im Grundgesetz formuliert sind, nicht angetastet werden sollten. Aber auch die F.D.P. als Rechtsstaatspartei muß nun nach einem tiefgreifenden und bewegenden Diskussionsprozeß erkennen, daß wir uns nicht verschließen dürfen, diese Verfassungsbestimmung so zu ändern, daß der eigentliche Sinngehalt des Art. 16 wieder erfüllt werden kann.

(Beifall bei der F.D.P.)

Es war — zugegebenermaßen wie in den anderen Parteien auch — ein mühseliges, manchmal nahezu quälendes Ringen um die richtige Lösung. Dieser Prozeß war aber dennoch notwendig und richtig, und er dauert in Wirklichkeit ja noch an.
Bei den Abstimmungen heute abend wird es auch Mitglieder meiner Fraktion geben, die dem fraktionsübergreifenden Kompromiß, der unserer Debatte zugrunde liegt, letztlich nach ihrer eigenen freien Entscheidung und Bewertung nicht zustimmen können. Diese Entscheidung respektieren wir, wie wir auch eine solche Entscheidung anderer Mitglieder des Hauses respektieren.
Andererseits schulden wir auch gerade denjenigen besonderen Respekt, die sehr eingehend und mit großer Ernsthaftigkeit und Gewissenhaftigkeit ihre Position überprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, daß wir uns einer Neuformulierung der Verfassung nicht verschließen dürfen;

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

denn diese haben die Überprüfung nicht weniger gewissenhaft vorgenommen als die anderen, die zu der anderen Entscheidung gekommen sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

90 % der Bevölkerung erwarten von uns eine Änderung des Grundgesetzes. Ein Scheitern an dieser Stelle hätte dramatische Auswirkungen. Das Vertrauen in die Politik würde dadurch tiefgreifend gestört. Das Vertrauen in die demokratischen Parteien nähme zunehmend Schaden. Nicht nur die demokratischen Parteien, das ganze demokratische System würde ins Wanken geraten. Das ist meine Vermutung. Die Folgen wären unabsehbar. Auch dieser Verantwortung, meine Damen und Herren, müssen wir uns stellen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich sage noch einmal mit Nachdruck zu denen, die dem Asylkompromiß nicht zustimmen wollen: Wer sich jetzt einer Lösung verweigert, muß wissen, daß dies bei der deutschen Bevölkerung, jedenfalls bei der weit überwiegenden Mehrheit, keinerlei Verständnis findet. Der muß wissen, daß er damit das Asylrecht für politisch Verfolgte eher in Gefahr bringt, obwohl er es eigentlich gerade besonders schützen will. Gerade weil wir das Asylrecht sichern wollen, sind wir bereit, die notwendigen Änderungen zu beschließen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir tun das aus Verantwortung für die politisch Verfolgten. Wir tun es aus Verantwortung für die Sicherung des Rechtsstaates. Wir tun es aus Verantwortung für die Stabilität der demokratischen Ordnung. Wir tun es nicht zuletzt aus Verantwortung für ein Zusammenwachsen in Europa.
Die da sagen, wir würden den Stammtischparolen nachgeben, machen es sich gar sehr leicht. Wir unterwerfen uns weder dem Druck der Stammtische, noch lassen wir uns vom Druck der Straße, wie wir ihn heute hier um das Parlament herum erleben, beeinflussen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nein, wir handeln wohlüberlegt und so, wie wir es nach dem sehr ernsthaften Diskussionsprozeß und nach Abwägung aller Argumente für richtig halten.
Ich sage hier nach ernsthafter Prüfung mit allem Nachdruck: Ich kann die Entscheidung vor meinem Gewissen verantworten. Wir alle, die wir diesem Beschluß zustimmen, können diese Entscheidung vor unserem Gewissen verantworten, und dazu sind wir nach der Verfassung aufgerufen.
Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder gesagt: Wir wollen ein europäisches Asylrecht schaffen, an dem alle Länder mit gleichen Rechten und Pflichten teilnehmen können. Wenn Europa auf Dauer Bestand haben will, können wir die Lasten nicht so ungleich verteilt lassen, wie sie heute verteilt sind. Es muß in Europa zu einer gerechteren Lastenverteilung kommen. Wer tatsächlich in seiner Heimat politische Verfolgung befürchten muß, soll weiterhin auf Zuflucht hoffen können. Allerdings kann er nicht die freie Wahl haben, in welchem Land er diese Zuflucht erhält.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auf Dauer kann Deutschland nicht allein die Hauptlast der Flüchtlingsbewegung tragen. Das würde alle unsere Mittel und Ressourcen, das würde unsere Städte und Gemeinden, das würde schließlich auch unsere Bevölkerung überfordern. Mit der sogenannten Drittstaatenregelung nehmen wir daher auch unsere Nachbarn in die Pflicht. Das muß man ganz offen sagen. Wir laden damit aber unsere Probleme nicht bei den Nachbarn ab. Wer das so sieht, hätte den Sinn dieser Vereinbarung nicht richtig verstanden.
Die Drittstaatenregelung soll eine gerechtere Lastenverteilung in Europa möglich machen. In der Übergangszeit müssen wir diesem Ziel durch bilate-



Dr. Hermann Otto Solms
rale Vereinbarungen mit denjenigen Nachbarländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, entsprechen. Sie sollten sich am Vorbild der deutsch-polnischen Übereinkunft orientieren, die allgemein als sehr gelungen beurteilt wird.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Durch sie erhält Polen im übrigen technische, organisatorische und finanzielle Hilfen, um auch seinen Teil leisten zu können. Diese Hilfen werden mit dazu beitragen, daß die tatsächliche Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in Polen gesichert wird.
Aber eines sage ich für die F.D.P. ganz ausdrücklich: Wir wollen diese Nachbarländer nicht als Pufferzone gegen Zuwanderung für Deutschland mißbrauchen. Im Gegenteil: Wir sehen darin ein Element der Annäherung dieser Staaten an die Europäische Gemeinschaft, einen wichtigen Schritt zur Europäischen Gemeinschaft. Mit der Beteiligung von Polen und der Tschechischen Republik binden wir diese Lander enger an Europa mit dem Ziel, das Tor zur Vollmitgliedschaft ein Stück weiter aufzumachen.

(Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Polen war schon immer Teil Europas!)

Meine Damen und Herren, auch die heutige, bedeutsame Änderung unseres Asylrechts wird entgegen mancher Äußerung von interessierter Seite nicht dazu führen, daß um Deutschland in Zukunft von allen, die Zuflucht suchen, ein großer Bogen gemacht wird oder gemacht werden muß. Wir können zwar davon ausgehen, daß sich die gegenwärtigen Zahlen deutlich verringern werden. Wir sollten allerdings nicht den Eindruck erwecken, als wäre das Problem des Asylmißbrauchs mit dieser Entscheidung völlig gelöst.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Darüber hinaus fordert der Asylkompromiß vom letzten Jahr die Bundesregierung zu Recht auf, die Möglichkeit einer geregelten Zuwanderung auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene zu prüfen und mit den Mitgliedstaaten entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Dieser Frage hat sich die Bundesregierung aus Sicht der F.D.P. nach dieser Entscheidung baldmöglichst anzunehmen.
Deutschland wird auch in Zukunft ein starker Magnet bleiben. Das ist doch völlig klar. Wer etwas anderes erwartet, betrachtet die Situation eher naiv. Deutschland ist einerseits für die wirklich Asylsuchenden ein Magnet, zum anderen aber auch für solche, die Armut, Elend, Verfolgung und Bürgerkriegswirren in ihrer Heimat entkommen wollen. Allein 1992 waren nach UNO-Angaben weltweit 18 Millionen Menschen auf der Flucht. Viele Menschen haben von Geburt an kaum eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben. Das müssen wir wissen, und das ist mit ein Teil unserer Verantwortung.
Wenn es uns, d. h. allen Industrieländern, nicht endlich gelingt, daß diese Menschen in ihren Heimatländern bessere Lebenschancen erhalten, werden wir dem Wanderungsdruck auf Dauer auch durch noch so gute Gesetze nicht standhalten können. Wir dürfen
uns nicht der Selbsttäuschung hingeben, daß das Problem der globalen Wanderung mit dem heutigen Gesetzentwurf erledigt wäre. Ganz im Gegenteil: Die Verantwortung steigt. Deshalb werden wir auf Dauer auch um eine Regelung der Zuwanderung nicht herumkommen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließen mit einem dringenden Appell an die Bundesländer. Es besteht kein Zweifel, daß das gesamte neue Regelungswerk leerlaufen wird, wenn die Bundesländer nicht auch einen Teil zum Gelingen beitragen.

(Dr. Alfred Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Es darf nicht dazu kommen, daß das Bundesamt und seine Außenstellen die Anerkennungsverfahren zwar schnell durchführen, daß aber die Verfahren der Länder weiterhin unvertretbar lange Zeit beanspruchen. Das würde im übrigen zu einer großen Enttäuschung bei der Bevölkerung führen.
Ich fordere daher alle Verantwortlichen in den Bundesländern auf, ihren Beitrag zu leisten und dieser Verantwortung auch tatsächlich gerecht zu werden;

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

denn wie im Bund, so stehen die demokratischen Parteien auch in den Ländern und Gemeinden in der Verantwortung. Es ist also auch wieder unsere gemeinsame Verantwortung.
Unsere Geschichte zeigt uns, daß es den extremen Kräften am linken wie am rechten Flügel — Herr Klose, die extremen Kräfte sind eben auch heute nicht nur am rechten Flügel zu finden —

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

häufig gelingt, die Defizite der Politik, die Handlungsunfähigkeit der demokratischen Parteien zum eigenen Vorteil auszunutzen. Beim Einsatz demagogischer Parolen waren uns die extremen Kräfte immer überlegen. Dem müssen wir uns deshalb gemeinsam entgegenstellen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir müssen dies tim durch die Überzeugungskraft unserer Argumente, durch Handlungsbereitschaft und durch klare und verläßliche Entscheidungen, die wir hier zu treffen haben. Die demokratischen Grundwerte können wir nur gemeinsam verteidigen. Sonst werden wir sie nicht bewahren können. Auch diesem Ziel dient unsere heutige Entscheidung, nämlich uns zurückzubesinnen auf die Grundwerte unserer demokratischen Ordnung und gemeinsam dafür zu kämpfen, daß wir diese erhalten können.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216002300
Als nächster spricht der Abgeordnete Dr. Gregor Gysi.




Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216002400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Veränderungen, die die Behandlung des sogenannten Asylproblems schon jetzt in der politischen Landschaft der Bundesrepublik bewirkt hat, sind gewaltig und deprimierend. Die populistische Instrumentalisierung von tatsächlichen sozialen Problemen und Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen, die Instrumentalisierung von Vorurteilen und latentem Rassismus zur Durchsetzung einer neuen Asylpolitik hat die politische Auseinandersetzung um Zukunftsfragen auf eine durch und durch irrationale Basis gestellt. Außer Kraft gesetzt wurden die Maßstäbe der Menschlichkeit und der Vernunft.
Die Bundesrepublik ist zweifellos eine führende Wirtschaftsmacht. Aber sie ist beteiligt — und darüber wird hier so gut wie überhaupt nicht geredet — an der Ausbeutung der sogenannten Dritten Welt. Es gibt keinen Widerstand dieser Bundesregierung dagegen, daß die Märkte für die sogenannte Dritte Welt nicht geöffnet werden; dagegen, daß den Ländern dieser Welt keine stabilen Rohstoffaufkaufpreise garantiert werden; dagegen, daß mit Kaffee-, Kakao- und Bananenpreisen in einer Art und Weise umgegangen wird, die diese Länder immer wieder in größte existentielle und soziale Schwierigkeiten stürzen müssen. Nein, die Bundesrepublik macht mit. Sie lebt zum Teil davon.
Ist es nicht aber wenigstens moralisch höchst fragwürdig, vorn Elend und Hunger in der sogenannten Dritten Welt zu profitieren und gleichzeitig Mauern gegen die Flüchtlinge aus ihr hochzuziehen, gegen Flüchtlinge, die versuchen, diesem Elend und diesem Hunger zu entkommen?

(Zurufe von der CDU/CSU)

Gab es nicht gerade nach Wegfall des Ost-WestKonflikts große Chancen, an das solidarische Bewußtsein von Menschen zu appellieren, sie auf die wirklichen Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht, vorzubereiten, zu einem Umdenken beizutragen? Diese Chancen blieben ungenutzt.
So wie im Rahmen der Vereinigung den Westdeutschen täglich erklärt wird, was die Ostdeutschen sie kosten, um Entsolidarisierung zu erreichen, so wurde den Menschen Angst gemacht vor Ausländerinnen und Ausländern, vor Flüchtlingen und insbesondere vor Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, und nachdem diese Angst erzeugt ist, begründet man seine Entscheidungen mit dieser Angst.
Auch ich nehme Ängste ernst. Aber es gab reale Möglichkeiten, sie abzubauen. Sie alle wissen, daß die Zuwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren abnehmen. Aber eine solche Tatsache hätte zur Durchsetzung einer veränderten Asylpolitik nicht getaugt, und deshalb wird sie verheimlicht, deshalb werden nur die Zahlen über steigende Asylbewerbungen bekanntgegeben. Natürlich sagen Sie nicht, wie viele von denen ab- oder zurückgeschoben werden, wie viele Ausländerinnen und Ausländer jährlich die Bundesrepublik verlassen, nämlich fast eine halbe Million. Wie in der DDR-Propaganda werden unangenehme Zahlen verschwiegen und nur jene betont, die die eigene Politik rechtfertigen sollen.
Sprache ist verräterisch. Es waren Politikerinnen und Politiker, die die Begriffe von Scheinasylanten, von Flüchtlingsströmen, von Wirtschaftsflüchtlingen, vom Asylmißbrauch, von asylfreien Zonen, von Durchmischung und Durchrassung und das schlimme Wort vom Staatsnotstand in die Debatte brachten, und solche Worte zeigen Wirkung.
All jene, die in der beschriebenen Art und Weise die Asyldebatte führten und führen, haben an rassistischen und ausländerfeindlichen Pogromen als intellektuelle Urheber ihren Anteil.

(Zurufe von der CDU/CSU: Pfui!)

Sie können für sich in Anspruch nehmen, das Klima in der Bundesrepublik verändert zu haben, aber in welch schlimmer Art und Weise!
Nun sind wir in einer Situation, in der wir einen neuen Schub von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit befürchten müssen, und zwar dann, wenn sich herausstellen wird, daß die rechtlichen Veränderungen, die hier heute beschlossen werden sollen, die Probleme, die dahinterliegen, nicht einmal im Ansatz lösen können.
Statt Asylbewerberinnen und -bewerbern mit geordneten rechtlichen Verfahren werden wir eine Vielzahl illegaler Flüchtlinge bekommen. Sie, Herr Klose, haben darauf hingewiesen, daß Menschen in ein Asylverfahren gezwungen wurden, in das sie gar nicht hineinpaßten, nämlich die Bürgerkriegsflüchtlinge. Das ist wahr, und jetzt wird dasselbe passieren, daß Flüchtlinge in die Illegalität getrieben werden, weil es kein geordnetes rechtliches Verfahren mehr gibt.
Das wird Auswirkungen zeigen. Diese Flüchtlinge werden nämlich noch rechtloser sein. Sie werden durch die Bereitschaft, zu fast jedem Lohn zu arbeiten, noch stärker auf den Arbeitsmarkt drücken. Sie werden Opfer von Kriminalität werden, ohne die Chance zu haben, auch nur Anzeige zu erstatten, weil sie dann ihren illegalen Aufenthalt bekanntgeben müßten. Sie werden auch überdurchschnittlich selbst zur Kriminalität neigen — aus sozialer Not, aus Isoliertheit. Solche Erscheinungen schüren Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, und das wissen Sie auch.
Aus der Erfahrung der DDR ergibt sich eine weitere Lehre, die zwingender Natur ist. Ich will das hier so deutlich formulieren: Wer Mauern an den Grenzen errichtet, egal, ob sie aus Infrarotstrahlen oder aus Beton bestehen, der wird auch die Bereitschaft zum Schießen aufbringen müssen, damit solche Mauern einen Sinn machen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Das sagen ausgerechnet Sie! — Mauerschütze!)

Sie werden es noch erleben: Wer heute der faktischen Abschaffung des Asylrechts zustimmt, muß wissen, daß er Mitverantwortung trägt, wenn eines Tages an den Grenzen auf Flüchtlinge geschossen wird.

(Unruhe bei der CDU/CSU — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Schlimm, der Mauerschütze! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Das ist eine Beleidigung!)




Dr. Gregor Gysi
Mit der Abschaffung des Artikels 16 wird auch Geschichte auf eigenwillige Art und Weise aufgearbeitet. Es war die Lehre aus der Zeit des Naziregimes, die zur Einführung dieses Artikels führte. Millionen Menschen, die aus Deutschland flüchten wollten, insbesondere Juden, hätten gerettet werden können, wenn es in anderen Staaten ein individuelles Recht auf Asyl gegeben hätte. Es ist bekannt, wie viele Staaten sich damals gegen Flüchtlinge verweigerten. Es ist bekannt, daß Staaten während des Faschismus Flüchtlinge nur nach Gutdünken aufnahmen, nach eigenen politischen und ökonomischen Interessen. Deshalb haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes beschlossen, politisch Verfolgten einen Anspruch auf Asyl zu gewähren und es nicht in das Belieben des Staates zu stellen, ob er Asyl gewährt oder nicht.
Während des Kalten Krieges wurde Art. 16 im Rahmen der Ost-West-Auseinandersetzungen instrumentalisiert. Jeder und jede, die aus einem Ostblockstaat kam, galt als politisch verfolgt und genoß Asyl. Damals stimmten Bundesverfassungsgericht und offizielle Politik überein, daß Art. 16 des Grundgesetzes im Hinblick auf die sich sozialistisch nennenden Staaten möglichst weit interpretiert werden muß. Aber diesen Zweck hatte Art. 16 des Grundgesetzes 1989 erfüllt. Seitdem wird deshalb mit allen Mitteln gegen ihn gearbeitet. Er dient nicht mehr zur Auseinandersetzung im Ost-West-Konflikt. Er könnte jetzt seiner wirklich humanitären Intention gerecht werden, und genau das soll nicht geschehen.

(Freimut Duve [SPD]: Unglaublich!)

Es war die Bundesrepublik, auch die SPD, die meines Erachtens zu Recht die DDR immer dafür kritisiert hat, diese verletze die allgemeine Deklaration der Menschenrechte dadurch, daß sie nicht jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht einräume, jeden Staat, d. h. auch den eigenen, zu verlassen.

(Zuruf von der SPD: Verlassen!)

Aber was ist ein solches Menschenrecht wert, wenn sich andere Staaten geschlossen weigern, Menschen aufzunehmen?

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Quatsch! —HansUlrich Klose [SPD]: Unsinn! — Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Eigentlich sind Sie zu intelligent, um so einen Quatsch zu erzählen!)

Zeigt sich so, daß die offizielle Propaganda der DDR zumindest in dem Punkt recht hatte, daß sie der Bundesrepublik vorwarf, auf diesem Recht nur als Instrument gegen die DDR zu bestehen, nicht aber es wirklich weltweit durchsetzen zu wollen?

(Freimut Duve [SPD]: Pfui! Dieses Argument ist unglaublich! — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Irre, so etwas!)

Die Menschheit steht heute vor existentiellen Herausforderungen. Noch nie gab es einen so ungezügelten Ressourcenabbau,

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Noch nie ist hier ein solcher Quatsch gesprochen worden!)

noch nie eine so weit verbreitete Naturvernichtung.
Noch nie hat die Menschheit über die Art und Weise,
wie sie produziert, wie sie Waffen herstellt und
anwendet, die Grundlagen ihrer eigenen Existenz so gefährdet wie heute. Das Wohlstandsgefälle zwischen der sogenannten Ersten und der sogenannten Dritten Welt wird täglich größer. Die Ausmaße von Hunger und Elend auf dieser Welt lassen sich kaum noch erfassen, geschweige denn beschreiben. Fast alle wissen, daß wir anders produzieren und anders konsumieren müssen, daß wir andere Beziehungen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit benötigen, damit die Menschheit überhaupt überleben kann.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Die SEDMenschlichkeit, die ist das Vorbild, Herr Gysi!)

Nicht erst seit heute warnt der Club of Rome vor den Entwicklungen, die sich leider völlig ungehemmt fortsetzen.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Das trieft ja vor Falschheit und Unerträglichkeit, was dieser Mensch hier erzählt!)

Auf diese riesigen Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht, reagieren die führenden Industriestaaten mit zwei Antworten: Einsatz des Militärs und Abschottung. Es ist völlig klar, daß diese Antworten nicht einmal zu einer Verschnaufpause führen werden. Die Existenzbedrohungen für die Menschheit werden zunehmen.
Indem den Menschen vorgegaukelt wird, daß über eine juristische und eine Infrarot-Mauer das Flüchtlingsproblem von ihnen ferngehalten werden kann, berauben wir uns der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten, zur Lösung dieser Probleme beizutragen, und gefährden damit langfristig die Existenz unserer eigenen Bevölkerung. Also nicht nur aus humanistischen Gründen, nicht nur aus Gründen der Solidarität, sondern durchaus auch aus egoistischen, aus existentiellen Gründen wäre eine gänzlich andere Politik angezeigt als die der Militarisierung und Abschottung.
Militarisierung bedeutet, täglich mehr Waffen und damit Krieg und Bürgerkrieg in die Welt zu exportieren,

(Clemens Schwalbe [CDU/CSU]: Das hat die SED in Afrika vorgemacht! Das hat sie unter Entwicklungshilfe verstanden!)

um dann den Flüchtlingen den Weg zu versperren und deutsche Soldaten hinterherzuschicken. Wer solche Politik betreibt, verändert sich auch selbst.
Ich meine, daß ein Blick in die Bibel genügt, um deutlich werden zu lassen,

(Lachen bei der CDU/CSU)

— wann haben Sie denn das letztemal hineingesehen? —

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Gestern!)

daß die Christlich Demokratische und die ChristlichSoziale Union künftig wenigstens auf den Begriff „ christlich" verzichten sollten.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Ein Kommunist macht alles, selbst das! — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Der Scheinheilige geht zum Teufel! Das steht auch drin!)




Dr. Gregor Gysi
Gott sagte zu Moses — Sie können das im 3. Buch Moses, Kap. 19, nachlesen —:
Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Gysi und die Bibel! Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Es steht auch drin: Du sollst kein falsches Zeugnis geben!)

Er soll unter euch wohnen wie ein Einheimischer, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.
Schauen Sie sich einmal an, was Jesus über den Umgang mit Fremden gesagt hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein Mißbrauch der Bibel!)

Laut dem Evangelium von Matthäus, Kap. 25, wies er bekanntlich auf die Kriterien hin, die vor dem Weltgericht gelten werden.

(Hans Raidel [CDU/CSU]: Pharisäer! — Unruhe bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Weitere Zurufe)

— Frau Präsidentin, ich bitte, mir das von der Redezeit abzusetzen.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216002500
Der Redner bittet um Ruhe. Aber er mutet uns auch eine Menge zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)


Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216002600
Es ist mir neu, Frau Präsidentin, daß die Bibel im Deutschen Bundestag eine Zumutung ist.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Fünftes Gebot: Du sollst nicht lügen! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Es kommt immer darauf an, wer es sagt!)

Er hat auf die Kriterien des Weltgerichts hingewiesen, und er hat gesagt:
Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.
Als Gerechte sieht er nur jene an, die Hungrigen zu essen, Durstigen zu trinken geben und Fremde aufnehmen. Aber Sie erklären heute, daß Sie nichts von alledem vorhaben. Im Gegenteil, Hungernde sollen in ihr Elend zurückgeschickt, politisch Verfolgte an den Grenzen abgewiesen werden.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Eine reine Witzfigur, der Mann! — Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das ist keine Witzfigur! Der spinnt!)

Auch die F.D.P. hat sich verändert. Es gab Zeiten, als sie Tabuthemen aufgriff, sich hinter Minderheiten in dieser Gesellschaft stellte — in dem Wissen, keinesfalls populär zu handeln. Ich erinnere daran, daß es von allen Parteien zuerst die F.D.P. war, die sich für die Integration und Gleichstellung von Menschen einsetzte, die eine andere als die heterosexuelle Orientierung hatten. Inzwischen ist dies fast Allgemeingut geworden. Damals aber mußte die F.D.P. gegen den Strom schwimmen; und sie tat es. Genau das macht Liberalismus aus: der Kampf um Toleranz, der Mut, sich für Minderheiten einzusetzen, ihre Rechte hochzuhalten, wenn die Mehrheit dabei ist, diese Minderheiten zu unterdrücken oder geringzuschätzen. Gerade eine liberale Partei hätte deshalb für die Erhaltung des Asylrechts auch gegen eine Mehrheit kämpfen müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Unerträglich!)

Es ist gerade für Deutschland unerträglich, wenn es keinen parteipolitisch organisierten Liberalismus mehr gibt.

(Zurufe von der F.D.P.: Unerhört! — Schwachsinn! )

In dieser Logik liegt dann auch, daß dem großen Lauschangriff und anderen Dingen zugestimmt wird. Das ist dann eben das Ende des parteipolitisch organisierten Liberalismus.
Am schwersten mit der Zustimmung zur faktischen Abschaffung des Asylrechts hat es sich sicherlich die SPD gemacht. Letztlich aber wurde eine Mehrheit organisiert, die ausreichen wird; dies ist entscheidend. Es widerspricht jedoch der Tradition der Sozialdemokratie, zumindest so, wie ich sie verstehe. Da gibt es doch wohl unzweifelhaft auch sehr viele positive Elemente, die man auch dann anerkennen muß, wenn man selbst kein Sozialdemokrat ist. Zu dieser Tradition gehört ein gewisser Internationalismus. Zu dieser Tradition gehört, sich für sozial Schwache und Benachteiligte einzusetzen. Zu dieser Tradition gehört aber nicht Nationalismus, nicht Abschottung, nicht Einschränkung von Grundrechten, nicht die Zustimmung zu einer Veränderung der Verfaßtheit der Bundesrepublik Deutschland in militaristischer und national-egoistischer Hinsicht, wie dies gegenwärtig geschieht.
Wer so mit seiner eigenen Tradition bricht, handelt meines Erachtens nicht nur politisch schädlich, sondern verliert auch Profil, wird unkenntlich. Es gibt Situationen, in denen dieses Profil wichtiger ist als die Zahl von Wählerstimmen. Im übrigen glaube ich nicht, daß Prinzipienlosigkeit dazu führt, daß man Wählerstimmen gewinnt.
Indem hier heute dafür gesorgt wird, daß das politische Programm der Republikaner zum Asylrecht aus dem Jahre 1990 nicht nur verwirklicht, sondern übererfüllt wird, wird ihnen zugleich in die Hände gespielt; denn die Wähler wählen lieber das Original als ein schwaches Duplikat.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das sieht man an Ihnen! Das ist wahr!)

Ich weiß, daß das keinesfalls für alle Mitglieder der SPD gilt. Es gilt jedoch für eine Mehrheit, und die Minderheit muß sich dem stellen.

(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Großzügig!)

Wenn ich mir den Kompromiß einmal genau ansehe, muß ich der CDU/CSU zugute halten, daß sie wenigstens deutlich gesagt hat, was sie wollte, näm-



Dr. Gregor Gysi
lich daß es einen individuellen Anspruch auf Asyl nicht mehr gibt. Was Sie letztlich erreicht haben — abgesehen von einer schlappen Bestimmung zu Bürgerkriegsflüchtlingen —, ist eine Täuschung. In Abs. 1 wird ein Recht statuiert, das in den nächsten Absätzen wieder aufgehoben wird, indem Sie sagen: Jeder, der über eine Landgrenze zu uns kommen will, bekommt keinen Zutritt. Das heißt, daß er sein Recht aus Abs. 1 überhaupt nicht wahrnehmen kann. Ich sage Ihnen: Dann gehe ich lieber offen mit solchen Dingen um, als daß lediglich eine Täuschung formuliert wird, ganz abgesehen davon, daß es grundgesetzlich höchst bedenklich ist, in Abs. 1 ein Recht zu statuieren, das in den nächsten Absätzen wieder aufgehoben wird.
Wer mit Länderlisten operiert, macht sie zum Gegenstand von Außen- und Außenwirtschaftspolitik. Schon fordert die Türkei, in die Liste aufgenommen zu werden. Welche Bundesregierung wird bereit sein, gute Beziehungen zu einem Staat zu gefährden, indem sie diesen Staat von der Liste der Nichtverfolgerstaaten streicht, wenn es dort zu politischen Verfolgungen kommt? Wird es dann nicht eine Güterabwägung, eine sogenannte politische Schadensberechnung und -begrenzung geben?
Ich appelliere an die wirklichen Christen, an die liberalen und sozialen Demokraten unter Ihnen:

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Davon verstehen Sie nichts, Herr Gysi! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Zählen Sie sich auch dazu?)

Sagen Sie nein zur Abschaffung des Asylrechts! Sagen Sie nein zur Liquidierung einer der wichtigsten Konsequenzen aus dem mörderischen Naziregime! Verweigern Sie sich der Abschaffung eines Grundrechts und einer Täuschung,

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Das lassen Sie mal unsere Sache sein!)

die da lautet: Fremder, du wirst politisch verfolgt; deshalb hast du Anspruch auf Asyl; wir haben dir aber fast alle Wege zu uns versperrt.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216002700
Als nächster spricht der Abgeordnete Konrad Weiß.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt wird's wahrscheinlich auch nicht viel besser!)


Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216002800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilt entschieden jeden Versuch, mit Gewalt gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages vorzugehen und diese Debatte zu beeinflussen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

Sie alle wissen, daß die Abgeordneten unserer Fraktion

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Auf Sie wird gehört!)

aus der Tradition des friedlichen Herbstes kommen.
Wenn, wie soeben mitgeteilt wurde, unser Kollege Wolfgang Ullmann sowie andere aus anderen Fraktionen tätlich angegriffen und verletzt worden sind, so ist das eine Schande.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P. — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Bannmeile aufheben! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Köppe!)

— Wir wollten die Bannmeile nicht für die Gewalttäter aufheben, sondern für die große Anzahl von friedlichen Demonstranten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert aus diesem Hause die gewalttätigen und gewaltbereiten Demonstranten auf, sich aus dem Staub zu machen und in den Kindergarten zu gehen, wo sie hingehören.

(Unruhe bei der CDU/CSU — Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Lassen Sie unsere Kindergärten in Ruhe! — Zuruf von der CDU/CSU: Sollen die Kinder malträtiert werden?)

Sie schaden der Sache nur, für die sie sich einzusetzen meinen. Mit ihrer egoistischen Gewaltsamkeit schaden sie den Flüchtlingen und Verfolgten, für die sie sich einzusetzen meinen. In ihrer bodenlosen Dummheit machen sie gemeinsame Sache mit den Rechtsradikalen.

(Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Das war alles vorher bekannt! — Zuruf von der SPD: Ja, das hättet ihr vorher wissen können!)

Die heutige Debatte, meine Damen und Herren, steht unter mehrfachem Zwang. Da ist zuerst der unübersehbare Zwang des Faktischen, den auch wir nicht leugnen. Die Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Deutschland Zuflucht vor Verfolgung und Not suchen, sind zweifellos für unsere Gesellschaft eine gewaltige Herausforderung. Aber anders als diejenigen, die in der totalen Abschottung Deutschlands das Heil suchen, ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, daß die Deutschen sehr wohl in der Lage sein sollten und könnten, eine menschliche und solidarische Lösung zu finden.
Der gegenwärtige völlig unbefriedigende Zustand ist das Ergebnis einer unentschlossenen und ratlosen Politik, einer Politik, die schändlich versagt hat. Obwohl der Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern absehbar war, obwohl erkennbar war, daß die Verwaltungen überfordert und die vorhandenen Aufnahmekapazitäten bald erschöpft sein würden, wurden die Kommunen und Länder von der Bundesregierung im Stich gelassen. Die Probleme stauten sich an, bis gehandelt werden mußte, wie gut oder wie schlecht auch immer. Aus dieser Zwangslage schien nur ein Rundumschlag befreien zu können, der Rundumschlag des Asylkompromisses nämlich. Anstatt alles daranzusetzen, das Asylrecht zu bewahren und zu gewährleisten, soll es nun so weit eingeschränkt werden, daß das einer Abschaffung gleichkommt.
Davon — dies ist ein weiterer Zwang, unter dem hier und heute gehandelt wird — verspricht sich manch



Konrad Weiß (Berlin)

einer das Wohlwollen der Wählerinnen und Wähler und das Überleben seiner Partei. Das ist nicht nur verantwortungslos, das wirkt verheerend auf die politische Kultur unseres Landes. Was soll aus Deutschland werden, wenn ein Grundrecht, ein Menschenrecht so leichtfertig für eine Wahl in die Waagschale geworfen wird? Dabei ist die Stimmung gegen das Asylrecht doch erst das Ergebnis der Handlungsunwilligkeit der Politik, verquickt mit einer Desinformationskampagne sondergleichen. Verfolgten und Armen Hilfe und Zuflucht zu verwehren ist gotteslästerlich, Herr Schäuble, nicht das stärkende Gebet von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die zudem Verfassungstreue üben.
Mit übelsten Methoden, die ich mit Schnitzlers „Schwarzem Kanal" ausgestorben glaubte, wurde über Monate hin Stimmung gegen das Asylrecht gemacht. Erinnert sei an das unsägliche Schreiben des damaligen Generalsekretärs der CDU, Volker Rühe, an die CDU-Ortsverbände.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

In manchen Zeitungen, selbst in öffentlich-rechtlichen Medien, setzte sich das fort. Anstatt aufzuklären, wurde agitiert. Nun scheinen selbst jene, die den Popanz errichtet haben, an ihn zu glauben. Wenn wir das widerstandslos hinnehmen, wird unserer Demokratie unheilbar Schaden zugefügt. Die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihre Entscheidung für das Asylrecht jedenfalls nicht von Wählerstimmen oder vom Parteienheil abhängig gemacht; sie stehen treu und unerschütterlich zum Grundgesetz.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Das ist aber neu!)

Gerade für Ostdeutsche, die ihr Leben lang unter der Mauer gelitten und gegen sie aufbegehrt haben, ist die Vorstellung unerträglich, daß nun eine neue Mauer um Deutschland errichtet werden soll, eine Mauer aus Gesetzen und Abkommen, eine Mauer des Wohlstands und des kalten Egoismus. Dabei bin ich fest überzeugt, daß nach wie vor eine Mehrheit der Deutschen bereit ist, Verfolgten und Flüchtlingen zu helfen, und daß diese Mehrheit der Menschlichkeit den Vorrang vor der bequemen, hartherzigen Abschottung gibt.
Viele sind allerdings unsicher geworden durch das anhaltende Sperrfeuer gegen das Asylrecht. Doch wenn man mit den Bürgerinnen und Bürgern spricht, wenn man sie über Zusammenhänge und Hintergründe informiert, zeigen sie Verständnis für die Not von Flüchtlingen und Asylbewerbern und setzen sich entschieden für sie ein, auch in Ostdeutschland. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Ich begrüße ausdrücklich die couragierte Entscheidung des Landes Brandenburg, sich im Bundesrat der Stimme zu enthalten, und danke den Freunden von der brandenburgischen BÜNDNIS-Fraktion, die dafür den Koalitionsvorbehalt geltend gemacht hat. Vor allem aber danke ich den Frauen und Männern, den Bürgerinitiativen und Gruppen überall im Lande, die unseren Kampf für die Erhaltung des Asylrechts in den vergangenen Monaten und Wochen und bis zum heutigen Tage gewaltfrei unterstützt und mitgetragen
haben. Durch Briefe und Aufrufe, in vielen gewaltfreien Aktionen, vor allem aber durch tätige Mitmenschlichkeit im Dienste an Asylbewerbern und Flüchtlingen haben sie gezeigt, daß sie das Grundrecht auf Asyl auch weiterhin im deutschen Grundgesetz wissen wollen und daß sie bereit sind, persönlich für Verfolgte einzustehen.
Sollte es heute tatsächlich zur Abschaffung des Art. 16 Abs. 2 kommen, so werden diese Frauen und Männer als mündige Bürgerinnen und Bürger künftig von ihrem Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 unseres Grundgesetzes Gebrauch machen und Verfolgten Zuflucht dort bieten, wo der Staat sie verwehrt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Zum Gesetzesbruch aufrufen! Immer weiter!)

Ich weiß von vielen, die ihre Bereitschaft dazu erklärt haben, und ich ermutige alle dazu; denn Hilfe für Verfolgte und Bedrängte ist nicht nur eine Menschenpflicht, sondern auch eine christliche Tugend. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als werteorientierte Partei wird auch in Zukunft ohne Wenn und Aber am Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." festhalten und, sollte das Grundgesetz heute in der beabsichtigten Weise geschändet werden,

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Unglaublich, Herr Weiß! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

für seine Wiederherstellung eintreten.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem Menschen das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Die Genfer Flüchtlingskonvention geht weiter und gesteht Flüchtlingen Rechte gegenüber den Staaten zu. Aber sie räumt keinen Rechtsschutz zur Überprüfung von Verwaltungshandlungen des Staates ein. Dieses Recht gewährt der Art. 16 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Seine Perspektive ist die des Individuums, nicht die des Staates.
Diese neue Sicht, dieser großartige Fortschritt im europäischen Rechtssystem, ist erlitten und erstritten worden von denen, die als Flüchtlinge Rettung gesucht hatten vor deutschem Egoismus und Nationalismus.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Nein!)

Sie alle würden wir verraten, wenn wir die Verstümmelung des Art. 16 Abs. 2 dulden würden.
Thomas Mann und Albert Einstein, Bertold Brecht und Marlene Dietrich, Friedrich Wolf und Kurt Tucholsky, Anna Seghers und Willy Brandt, die Reichstagsabgeordneten Siegfried Aufhäuser und Georg Bernhard, Friedrich Dessauer und Rudolf Hilferding, Ludwig Quidde und Ernst Reuter, Johannes Schauff und Luise Schiffgens, Joseph Wirth und Clara Zetkin sowie noch viele andere Asylanten, ihnen allen sind wir bei der heutigen Entscheidung verpflichtet.
Es geht hier und heute um mehr als um die Novellierung eines Verfassungssatzes; es geht um die Grundfesten dieses Staates, um die Grundwerte und



Konrad Weiß (Berlin)

urn die selbstauferlegten Pflichten des wiedervereinigten Deutschland.

(Zuruf von der CDU/CSU: Geschichtsklitterung!)

Es ist zu befürchten, daß der Bresche im Grundgesetz, die heute geschlagen werden soll, bald andere folgen werden. Schon wird versucht, aus der Bundeswehr eine Wehrmacht und aus Tarifpartnern Tariffeinde zu machen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Die Restauration kriecht aus hundert Grüften. Unsere Demokratie ist in Gefahr.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Nur feste Deutschland verleumden!)

Im Deutschen Bundestag sitzt der erste Abgeordnete der Republikaner; vergessen Sie es nicht.

(Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Nein, der dritte!)

Wir dürfen es nicht zulassen, daß den dumpfen Wahn der Nationalisten, ihrem Gebrüll und ihrer Gewalt Grundwerte unserer Demokratie geopfert werden. Deutschland hat nur in der Gemeinschaft der Völker eine Zukunft, nicht außerhalb.
Meine Damen und Herren, das Asylrecht ist Menschenrecht. Eine notwendige europäische Harmonisierung des Asylrechts muß dieses Menschenrecht zum Maßstab nehmen. Die beabsichtigte Änderung des Grundgesetzes und die Folgegesetze werden an den tatsächlichen Problemen nichts ändern.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Am GRÜNEN Wesen soll die Welt genesen!)

Auch weiterhin werden Menschen versuchen, der Verfolgung, den Kriegen und Bürgerkriegen, der Armut und Not zu entfliehen und in unserem reichen Land eine Überlebenschance zu finden. Wer das Beispiel anderer europäischer Staaten zeigt, wird die illegale Zuwanderung zunehmen. Menschen, die heute noch als Asylbewerber wenigstens eine Zeitlang geduldet werden, werden morgen im Untergrund dahinvegetieren — in einer nicht mehr kontrollierbaren Grauzone von illegaler Arbeit und Kriminalität. Damit sind schwerwiegende soziale Konflikte vorprogrammiert, mit denen verglichen die heutige Situation als harmlos erscheinen wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich intensiv um konstruktive Lösungen bemüht und eine Reihe von Gesetzentwürfen in den Bundestag eingebracht, die heute ebenfalls beraten werden. Wir haben ein Niederlassungsgesetz vorgeschlagen, das den in Deutschland seit längerem wohnenden Ausländern einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung sichern soll. Sechseinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die in Deutschland leben und arbeiten, die seit Jahrzehnten hier wohnen oder gar hier geboren sind, werden die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Sie sind Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse.
Außerdem hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Flüchtlingsgesetz und ein Einwanderungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Ziel unseres Flüchtlingsgesetzes ist es, die Rechtsstellung von Flüchtlingen
gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu sichern und eine gesamteuropäische Flüchtlingspolitik vorzubereiten. Unser Einwanderungsgesetz will der Tatsache Rechnung tragen, daß Deutschland de facto ein Einwanderungsland ist und bleiben wird.
Mit unseren Gesetzen wollten wir die Voraussetzungen für eine geregelte, von Bund und Ländern verantwortlich gestaltete Zuwanderungspolitik schaffen. Ich bedauere, daß unser alternatives Konzept weder in den Ausschüssen noch hier im Plenum ernsthaft bedacht und diskutiert worden ist, sondern daß sich statt dessen eine Mehrheit ausschließlich mit Abwehrstrategien und Asylverhinderungskonzepten befaßt hat.
Das Ergebnis, der Asylkompromiß, ist niederschmetternd und unwürdig. Der neue Art. 16a, aus dem Kompromißkauderwelsch ins Deutsche übersetzt, lautet: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, aber nicht in Deutschland. Entgegen der Vorschrift des Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes, die besagt, daß ein Grundrecht in seinem Wesen nicht angetastet werden darf, tastet er das Grundrecht auf Asyl nicht nur an, er ruiniert es in seinem Wesen. Zugleich wird die Rechtsweggarantie außer Kraft gesetzt. Mehrere Verfassungsrechtler und Rechtspraktiker haben bei den vorangegangenen Anhörungen eindringlich gerade vor dieser Beschneidung des Grundgesetzes gewarnt.
Ebenso gab es ernsthafte und nachdrückliche Zweifel, ob das Konzept sicherer Drittstaaten überhaupt verfassungskonform sei. Nach diesem Konzept kann sich nicht auf die Verheißung von Satz 1, den Schutz vor politischer Verfolgung, berufen, wer aus einem als sicher geltenden Drittstaat einreist. Nach der Theorie der Asylkompromißler sind das alle Nachbarstaaten Deutschlands.
Weil Theorie und Praxis nicht so recht übereinstimmten, wurden die Emissäre des Innenministers ausgesandt, Außenpolitik zu machen. Mit sanfter Gewalt wurde den Polen ein Vertrag aufgedrängt. Die kosmetische Operation kostet den deutschen Steuerzahler 100 Millionen DM.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht einmal Zahlen kann er lesen!)

Aber es half nichts; Theorie und Praxis wurden nicht stimmig. Denn Polen war 1992 lediglich in der Lage, 564 Verfolgten Asyl zu gewähren. In der Tschechischen Republik waren es ganze 100.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Das eigene Land beschimpfen, das kann der Mann!)

Der Optimismus, dies mit deutschem Geld ändern zu können, grenzt an Torheit. Die Leidtragenden werden Flüchtlinge und Verfolgte sein, die weder bei den Deutschen noch bei unseren Nachbarn Sicherheit finden werden. Polen und die Tschechische Republik werden auf Dauer gezwungen sein, ihre Ostgrenze in einer Weise abzuschotten, die einen schweren Rückschlag für die junge demokratische Kultur und die Menschenrechte in diesen Ländern bedeutet. Durch die Abschiebeprämien, die Deutschland zahlt, wird es zu Spannungen zwischen der einheimischen sozial



Konrad Weiß (Berlin)

schwachen Bevölkerung und den durch die deutschen Millionen bevorzugten Zuwanderern kommen. Auf diese Weise exportieren wir Rostock und Mölln zu den Polen und Tschechen. Diese Politik ist zynisch und würdelos.
Ebenso fragwürdig ist der Versuch, das Asylverfahren durch ein Konzept sogenannter verfolgungsfreier Länder zu beschleunigen. Ich frage mich: Wäre aus der Bonner Perspektive auch die DDR ein verfolgungsfreier Staat gewesen? Vermutlich ja;

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)

denn zu den Herkunftsländern, die nach Auffassung der Bundesregiening frei von Verfolgung sind, zählen Rumänien, Bulgarien, Ghana und Indien. Berichte von amnesty international und vom amerikanischen Kongreß belegen etwas ganz anderes, nämlich daß ganze Volksgruppen in diesen Ländern verfolgt und die Menschenrechte keineswegs gesichert sind.
Das Konzept der verfolgungsfreien Staaten steht auf tönernen Füßen und gefährdet Menschenleben. Wie werden Sie, die heute ja sagen, reagieren, wenn die ersten Nachrichten vom Tod eines Verfolgten, den Sie zurückgeschickt haben, Sie erreichen werden?
Die weltweiten Fluchtbewegungen werden anhalten. Die Ursachen sind vielfältig. Ob wir es wollen oder nicht, ob wir Gesetze machen oder nicht, auch künftig werden Menschen bei uns Zuflucht vor Verfolgung und Krieg, Hunger und Elend suchen.
Unser Bestreben sollte es sein, möglichst vielen in unserem Land ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und zugleich konsequent und entschieden die Fluchtursachen zu bekämpfen. Ich bitte Sie eindringlich, meine Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, folgen Sie den inneren Zweifeln, von denen der Kollege Klose sprach. Hören Sie auf Ihr Gewissen und sagen Sie nein zum untauglichen und undemokratischen Asylkompromiß.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216002900
Das Wort zu einer Zwischenbemerkung hat der Abg. Freimut Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1216003000
Herr Kollege Gysi, ich habe während Ihrer Rede einen sehr lauten Zwischenruf gemacht. Ich möchte ihn erläutern.
Sie haben in Ihrer Rede, wenn ich es richtig verstanden habe, gesagt, daß bis zum Ende der DDR der Art. 16 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein politisches Instrument gewesen sei, sozusagen zur Manipulation und zur politischen Propaganda. Das ist ganz und gar falsch. Ich halte es für ein sehr untaugliches Argument, um es sehr sanft zu sagen.
Es ist Ihnen vielleicht nicht bekannt, daß in den 40 Jahren des Art. 16 bis zum Fall der Mauer wesentlich mehr Menschen aus allen Diktaturen der Welt, von weither und von sehr nah, hierher kamen und daß die Mehrheit unserer Bevölkerung und die Mehrheit der politischen Parteien aus der Lage heraus im
Grundsatz akzeptiert hat, daß Menschen aus jenen Diktaturen einen Anspruch auf das Asylrecht nach Art. 16 hatten, Das war keine politische Propaganda, sondern es entsprach der Wirklichkeit, unter der wir alle, auch Sie, gelebt haben.

(Beifall bei der SPD, bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216003100
Zur Entgegnung erteile ich Herrn Gysi das Wort.

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216003200
Herr Kollege Duve, ich habe gesagt, daß es von der DDR-Propaganda immer als ein politisches Instrument bezeichnet worden ist.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Mit der Sie ja nichts zu tun haben!)

Und ich habe gesagt, daß wir ihr nachträglich nicht dadurch recht geben dürfen, daß genau mit dem Wegfall des Ost-West-Konflikts dieses Instrument beseitigt wird. Das ist das, was ich kritisieren wollte.

(Zuruf: Das werden wir im Protokoll nachlesen!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216003300
Als nächster spricht der Bundesminister des Innern, Herr Seiters.

Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1216003400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach jahrelangen quälenden— nicht nur für Sie quälenden, auch für uns quälenden — Debatten trifft der Deutsche Bundestag heute eine Entscheidung von elementarer Bedeutung für den inneren Frieden in unserem Lande. Wenn dieses Parlament die Verfassung ändert, damit politisch Verfolgte schnell anerkannt werden und die Asylbewerber, die sich zu Unrecht auf Asyl berufen, rasch in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, dann entspricht dieser Beschluß dem Willen der deutschen Bevölkerung. Er ist überfällig, wird seit langem erwartet und erhofft von unseren Städten und Gemeinden

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

und von unseren Mitbürgern, die die gegenwärtige Situation der illegalen Zuwanderung nach Deutschland als besorgniserregend und beängstigend empfinden. Ein Scheitern der Verfassungsänderung wäre katastrophal für die Demokratie in unserem Lande, für die Handlungsfähigkeit des Staates und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker und in dieses Parlament.

(Beifall bei der CDU/CSU)

1980 — bei einem Asylbewerberzugang von 108 000 Personen — war es ein SPD-Mitglied, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Zeitler, der als einer der ersten für die Änderung der Verfassung plädierte, um die Steuerungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland in den Flüchtlingsfragen wieder zu erlangen.
Die Entwicklung nach 1980 hat seine Prognose, mit einfachgesetzlichen Regelungen sei das Asylbewerberproblem auf Dauer nicht zu bewältigen, voll und



Bundesminister Rudolf Seiters
eindrucksvoll bestätigt. Jedes Jahr sind die Zahlen gestiegen. Seit dem Herbst 1991, als sich die SPD in dem Parteiengespräch beim Bundeskanzler noch einer Änderung des Grundgesetzes strikt verweigerte, sind bis heute rund 700 000 neue Asylbewerber nach Deutschland gekommen — bei einer Anerkennungsquote zwischen 3 und 5 %. Über 200 000 waren es allein seit dem Asylkompromiß vom 6. Dezember.
Wir haben alles unternommen, um gegenzusteuern. Aber bei der geltenden Rechts- und Verfassungslage können weder die Verwaltungen des Bundes und der Länder noch die Gerichte mit diesem immer stärker anschwellenden Zustrom fertigwerden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie können damit nicht fertigwerden, obwohl wir in einer gewaltigen Kraftanstrengung die Zahl der Mitarbeiter in Zirndorf von 1 176 im Herbst 1991 innerhalb von anderthalb Jahren verdreifacht haben, und zwar bis heute — einschließlich der schriftlichen Einstellungszusagen — auf fast 4 000. Sie werden mir keine Behörde nennen können, in der ein solch dramatischer Anstieg der Zahl der Mitarbeiter bei solchen Problematiken möglich gewesen ist. Sie können damit nicht fertigwerden, obwohl in den beiden vergangenen Monaten beim Bundesamt jeweils weit über 40 000 Entscheidungen ergangen sind. Das sind absolute Rekordzahlen.
Wie diese Leistung des Bundes einzuschätzen ist, wird am besten dadurch deutlich, daß von den zugesagten 500 Einzelentscheidern der Länder am 1. April 1993 erst 298 ihren Dienst angetreten haben und bis heute noch nicht alle zugesagten Aufnahmeeinrichtungen der Länder errichtet wurden.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Hört! Hört! — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Typisch!)

Ich will das nur einmal sagen, weil vorhin während der Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, des Kollegen Schäuble, Zwischenrufe gemacht wurden, in denen unterstellt wurde, wir hätten nicht versucht, auf der Grundlage des geltenden Rechts alles zu unternehmen, um mit den Problemen fertig zu werden. An den Bund kann sich dieser Vorwurf nicht richten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das heißt: Vor diesen Zahlen gibt es kein Ausweichen. Wir brauchen die Grundgesetzänderung. Wir brauchen die Drittstaatenregelung, die ein Kernstück des Asylkompromisses darstellt. An dieser Drittstaatenregelung darf und kann nicht gerüttelt werden.
Ich darf daran erinnern, daß die Union und der Bundesinnenminister für die Änderung der Verfassung eine sogenannte institutionelle Garantie vorgeschlagen hatten. Dies war bei der SPD nicht durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund haben wir damals im Wege des Kompromisses jedoch ausdrücklich vereinbart, daß sich derjenige, der aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland kommt, nicht auf das Asylrecht berufen kann und daß die schnelle Abschiebung nicht behindert werden darf.
Wir waren uns am 6. Dezember einig — übrigens auch im Januar, als wir mit Frau Däubler-Gmelin, mit Herrn Schmude und anderen über weitere Fragen gesprochen haben, Herr Kollege Klose —, daß ein Ausschluß des vorläufigen Rechtsschutzes im Inland verfassungsrechtlich zulässig und gewollt ist, weil im Hinblick auf die vereinbarten Elemente für die Festlegung eines Staates als sicherer Drittstaat schwere, nicht wiedergutzumachende und nicht hinnehmbare Nachteile für den Asylbewerber nicht entstehen können,

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

sonst würden wir solche Staaten gar nicht auf die Liste der sicheren Drittstaaten setzen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216003500
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Schmude zuzulassen?

Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1216003600
Ja.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216003700
Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID1216003800
Herr Bundesminister Seiters, können Sie bestätigen, daß wir Sozialdemokraten von vornherein den Folgerungen widersprochen haben, die Sie im Asylverfahrensgesetz aus Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz gezogen haben, d. h. daß das von vornherein ein Streitpunkt war?

Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1216003900
Ich kann bestätigen, daß wir in den 50 Stunden vor dem 6. Dezember lange, lange und immer wieder über diese Fragen gesprochen haben. Das Ergebnis war: Ausschluß des gerichtlichen Rechtsschutzes vom Inland her bei Asylbewerbern, die aus sicheren Drittstaaten gekommen sind. Das ist die Wahrheit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es droht nicht eine Abschiebung eines möglicherweise politisch Verfolgten in den Herkunfts- und angeblichen Verfolgerstaat, sondern es geht — ich will es noch einmal sagen — um die Überstellung des Ausländers in einen vom Gesetz qualifizierten Drittstaat, wobei Voraussetzung für diese Qualifikation ist, daß dort die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies ist eine absolut rechtsstaatliche Regelung. Wir dürfen sie nicht abwerten und erst recht nicht diffamieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Durch die vereinbarten verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Aufnahme eines Landes in die Liste der sicheren Drittstaaten ist gewährleistet, daß dem Ausländer in dem sicheren Drittstaat keine Gefahr politischer Verfolgung, keine Gefahr der Abschiebung in einen Verfolgerstaat entgegen den Vorschriften der Genfer Konvention, keine Gefahr der Folter oder der unmenschlichen Behandlung und keine Gefahr der Abschiebung entgegen den Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention droht.
Ich muß ganz ehrlich sagen, auch nachdem ich mir Ihren Antrag angeschaut habe, Herr Kollege Klose:



Bundesminister Rudolf Setters
Sie sprechen von einem Schlupfloch, ich spreche von einem Dammbruch, der entstehen würde, wenn alle Asylbewerber künftig mit der einfachen Behauptung, die Prüfung durch die Behörde des Bundesamtes sei nicht rechtmäßig erfolgt, den einstweiligen Rechtsschutz in Deutschland in Anspruch nehmen könnten. Das ist kein Schlupfloch, das ist ein Dammbruch. Wir kennen die Mißbrauchstatbestände zur Genüge.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich finde es auch nicht ganz fair, wenn jetzt aus den Reihen derjenigen, die seinerzeit die Schaffung einer institutionellen Garantie abgelehnt haben und denen wir mit dem gefundenen Kompromiß entgegengekommen sind, nunmehr die Verfassungsmäßigkeit des § 34 a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes in Frage gestellt wird.
Wer die Drittstaatenregelung wieder aufschnüren will, trifft den Asylkompromiß in seinem Kern. Die Gerichte würden zusätzlich belastet, alle Asylbewerber könnten das Gericht anrufen, es würden weitere Engpässe auftreten. Der Asylbewerber aus dem sicheren Drittland müßte in der für die richterliche Entscheidung benötigten Zeit untergebracht werden bzw. er hätte die Möglichkeit unterzutauchen.
Die von uns gefundene Lösung ist nach unserer Überzeugung verfassungsgemäß, für eine effektive Lösung zwingend notwendig und darf unter keinen Umständen durchlöchert werden, wenn wir nicht dem Mißbrauch erneut Tür und Tor öffnen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der F.D.P.)

Wir haben oft darüber gesprochen und diskutiert — auch in den Runden —, daß die schnellste Verwaltungsentscheidung letzten Endes wirkungslos ist, wenn auch in Fällen, in denen sich der Ausländer nicht auf das Asylrecht berufen kann, die Aufenthaltsbeendigung durch die Anrufung der Gerichte hinausgezögert wird. Hier liegt ein entscheidender Schlüssel für die Milderung des Problems.
Ich will mich auch mit dem völlig abwegigen Vorwurf auseinandersetzen, in Deutschland würde es künftig keine fairen Asylverfahren mehr geben, es gebe keine Chance mehr für politisch Verfolgte und zigtausende von Asylbewerbern würden plötzlich auf einen Schlag des Landes verwiesen. Ich kann wirklich nur sagen: Das ist eine völlig absurde und abwegige Vorstellung.
Wenn ein — so die „Hannoversche Allgemeine Zeitung" — unmöglicher Minister wie der unsägliche niedersächsische Bundesratsminister Trittin behauptet,

(Zuruf von der CDU/CSU: In der Tat!)

das Asylrecht werde weggeputscht, dann weise ich dies als eine verleumderische Unverschämtheit zurück.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. HansUlrich Klose [SPD])

Gestatten Sie mir aber die Zusatzbemerkung: Ich
äußere auch meine Verwunderung darüber, daß ein
solcher unsäglicher Minister sich in einem Landeskabinett unter sozialdemokratischer Führung tummeln darf

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das ist der Punkt!)

und unter Führung eines sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der SPD: Wie lange tummelte sich Herr Krause bei Ihnen?)

Ich finde das unerträglich.

(Weiterer Zuruf von der SPD: Nicht mit zweierlei Maß messen, Herr Minister!)

Wir werden auch künftig den politisch Verfolgten Zuflucht und Heimstatt in der Bundesrepublik Deutschland gewähren. Wir werden auch künftig in großem Umfang den Bürgerkriegsflüchtlingen helfen. Es wird auch künftig viele, viele Asylverfahren in Deutschland geben. Meine Besorgnis geht in eine ganz andere Richtung, und ich mache keinen Hehl aus meiner Meinung: Nach meinem subjektiven Empfinden mußte ich in den letzten Wochen massiv darum kämpfen, daß die Effektivität dieses Gesetzentwurfes nicht immer weiter in Frage gestellt wurde. Ich habe schon beklagt, daß die einfache, unkomplizierte, praktikable und handhabbare Regelung einer institutionellen Garantie nicht hat durchgesetzt werden können.
Ich bedauere, daß wichtige Länder wie Ungarn oder Slowakei wegen der Haltung der Opposition nicht auf die Liste der sicheren Drittstaaten gesetzt werden konnten, obwohl am 6. Dezember die CSFR als sicherer Drittstaat vereinbart wurde und die Slowakei aus dieser CSFR hervorgegangen ist und obwohl Budapest eine Drehscheibe der illegalen Zuwanderung bildet.

(Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Linke Arroganz!)

Ich halte es für einen schweren Nachteil, daß wichtige andere Länder, bei denen die Anerkennungsquote 0,0 % beträgt — etwa Indien —, nicht auf die Liste der sicheren Herkunftsländer gesetzt wurden. Aus Indien sind im vergangenen Jahr rund 6 000 Asylbewerber nach Deutschland gekommen.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das liegt am Außenministerium, diesmal nicht an der SPD!)

Die Flughafenregelung ist sehr kompliziert geworden. Das gilt auch für die Fristen in gerichtlichen Verfahren. Wir konnten die Einschränkung des Prüfungsumfangs bereits beim Verwaltungsverfahren nicht erreichen und durchsetzen, ebensowenig die Einreiseverweigerung wegen Vortäuschung einer falschen Identität bereits an der Grenze oder eine Öffnungsklausel in Europa, wie sie insbesondere im Anhörungsverfahren mehrfach angemahnt wurde. Das heißt, die Koalition hat viele Zugeständnisse machen müssen, die mich auch mit Sorge erfüllen. Eine weitere Verwässerung darf es nicht geben, wenn wir nicht die Zielsetzung dieses Gesetzes in Frage stellen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Bundesminister Rudolf Setters
Ich begrüße, Herr Kollege Klose — damit helfen Sie uns allen —, Ihren Appell an die Länder, mitzuarbeiten. Schwarzer-Peter-Spiele helfen uns ohnehin auch bei der Umsetzung nicht weiter. Hier sind alle gefragt. Es wird großer Anstrengungen bedürfen, um dieses Gesetz effektiv umzusetzen. Das gilt für den Bund, das gilt für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das gilt für die Länder, die Ausländerbehörden und die Justiz gleichermaßen.
Ich nehme für uns in Anspruch, daß wir von der Koalition alle Voraussetzungen geschaffen haben, daß auch die SPD der Grundgesetzänderung zustimmen kann. Wir haben alles geregelt, was am 6. Dezember vereinbart wurde. Wir haben eine Sonderregelung für die Bürgerkriegsflüchtlinge. Wir haben eine Regelung für die Altfälle. Die Aussiedlerfrage ist einvernehmlich geregelt. Soeben haben wir uns auf der Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder in Potsdam einvernehmlich über eine humanitäre Lösung für die Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR verständigt.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Ich habe mit der Republik Polen einen Vertrag unterzeichnet, der von allen Seiten als fair und als Modellösung für eine europäische Lastenteilung verstanden und gewürdigt worden ist. Ich habe dabei mit Rücksicht auf unsere polnischen Nachbarn eine Regelung in Kauf genommen, die die Abschieberegelung erst im Jahre 1994 in vollem Umfang zur Geltung bringt.
Ich bin natürlich froh über das Ergebnis in der SPD-Bundestagsfraktion, aber ich möchte gerne eine Frage an diejenigen in der SPD stellen, die gegen die Verfassungsänderung votieren wollen. Nachdem es die Sozialdemokraten waren, die jedenfalls praktisch — ich muß es so verstehen — ein Junktim zwischen dem Polenvertrag und der Verabschiedung der Asylgesetze hergestellt haben. Es gibt viele Erklärungen, vor der zweiten und dritten Lesung müsse der Vertrag unterzeichnet sein, sonst komme eine Zustimmung für die SPD nicht in Frage.

(Zuruf von der SPD: Mehrzahl!)

Ich frage: Sollte ich bei einem Scheitern der Asylgesetze nach Warschau fahren und erklären, dies ist ein guter Vertrag, er dient den deutsch-polnischen Beziehungen, er hat Modellcharakter für eine europäische Lastenteilung bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung sowie der Lösung bzw. der Milderung des Asylproblems, wir haben ihn beide in diesem Geiste unterzeichnet, nehmen Sie ihn bitte zurück, er wird nicht mehr gebraucht?
Wir würden uns in der Welt lächerlich machen und gegenüber unseren polnischen Nachbarn völlig unglaubwürdig werden. Ich bitte auch dies bei der Abstimmung zu bedenken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Eberhard Brecht [SPD]: Das ist eines Innenministers nicht würdig!)

Ich will den deutsch-polnischen Vertrag vor dem Deutschen Bundestag in wenigen Sätzen erläutern und gleichzeitig — wie auch von der Opposition
gewünscht — eine Erklärung zu den Verhandlungen mit der Tschechischen Republik abgeben.
Die Gespräche mit der Republik Polen haben wir am 7. Mai mit der Unterzeichnung des Abkommens abgeschlossen. Mit diesem Abkommen haben Polen und Deutschland eine Vereinbarung getroffen, die den Deutschen und den polnischen Interessen gleichermaßen Rechnung trägt. Die Bundesrepublik Deutschland und Polen — das ist auch meine persönliche feste Überzeugung — nehmen damit ihre gemeinsame europäische Verantwortung wahr, um die durch die Migrationsbewegungen entstehenden Belastungen zu mildern.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich die Erklärung des polnischen Präsidenten begrüßen, der öffentlich gesagt hat:
Wir akzeptieren die Beweggründe Bonns; wir sagen: Deutschland hat recht, so kann es nicht weitergehen. Unsere Grenze darf nicht mehr so durchlässig sein für Menschen, die in Deutschland das Asylrecht mißbrauchen. Diese Herausforderung müssen wir bewältigen.
Herr Kollege Weiß, ich glaube mehr dem polnischen Präsidenten als Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sollten sich sehr zurückhalten mit Äußerungen dieser Art, die Sie hier im Deutschen Bundestag gemacht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich greife auch den Dank auf, Herr Kollege Klose, den Sie an die polnische Regierung gerichtet haben. Ich kann nur sagen: Die Gespräche, die wir geführt haben, mein polnischer Amtskollege Milczanowski und ich, sind im Laufe dieser Wochen und Monate in einem Geist und in einer Partnerschaft geführt worden, auch mit einer Rücksichtnahme auf die unterschiedlichen Positionen, daß ich an dieser Stelle die feste Überzeugung äußere, daß wir auch bei der Umsetzung des Abkommens so konstruktiv und freundschaftlich zusammenarbeiten wie schon bei der Erarbeitung des Vertrages.
Wir wollen den Polen mit der Finanzhilfe insbesondere in drei Bereichen helfen: Schaffung einer Flüchtlings- und Asylinfrastruktur, Verstärkung des Grenzschutzes der Republik Polen, Verstärkung des Schutzes der öffentlichen Ordnung.
Die Republik Polen bekennt sich zu ihren Verpflichtungen aus dem Schengener Rücknahmeübereinkommen von 1991. Dies wird insbesondere auch dadurch deutlich, daß die Asylbewerber bis zu einer Frist von sechs Monaten nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland rücküberstellt werden können. Die Republik Polen wird im Jahre 1993 bis zu 10 000 Asylbewerber zurücknehmen, die nach dem Inkrafttreten des neuen deutschen Asylrechts über Polen nach Deutschland gelangt sind. Die Personen, die direkt an der Grenze zurückgewiesen werden, werden dabei nicht mitgerechnet.
Da es erklärtes Ziel der Verhandlungen war, eine Überforderung der Republik Polen durch die Rücknahmeverpflichtung zu vermeiden, sieht das Abkom-



Bundesminister Rudolf Seiters
men außerdem vor, daß die Bundesrepublik Deutschland bei außergewöhnlichen Ereignissen, die zu einem sprunghaften oder massiven Zustrom von Zuwanderern auf das Gebiet der Republik Polen führen, bestimmten Gruppen dieser Personen die Einreise gestattet. Ich wiederhole allerdings, daß durch die zahlenmäßigen Beschränkungen die Drittstaatenregelung in bezug auf Polen in diesem Jahr nur eingeschränkt zum Tragen kommen kann. Dies war aber von allen Seiten des Hauses gewünscht und gefordert.
Nach Abschluß der Parteienvereinbarung zur Asylrechtsänderung vom 6. Dezember 1992 hat die Bundesregierung auch mit der damaligen Regierung der ČSFR unverzüglich Gespräche aufgenommen, schon vorher, aber ich beziehe mich jetzt einmal auf dieses Datum. Ziel dieser Gespräche ist, mit der nunmehr Tschechischen Republik ebenso wie mit der Republik Polen hinsichtlich der Auswirkungen des deutschen Asylrechts im bilateralen Verhältnis der beiden Nachbarstaaten zu einem fairen Ausgleich der Interessen zu gelangen.

(SFR in die Staaten Tschechische Republik und Slowakei hat den Fortgang der Verhandlungen und damit den Abschluß eines Rücknahmeübereinkommens sowie ergänzender Vereinbarungen über finanzielle und administrative Hilfen entsprechend unserer Vereinbarung vom 6. Dezember verzögert. Die Gespräche wurden auf verschiedenen Ebenen geführt. Die Eckpunkte unseres Angebotes sind: Erstens. Die Verpflichtung der Tschechischen Republik zur Rückübernahme von Ausländern, die über die tschechisch-deutsche Grenze in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne die notwendigen Einreisevoraussetzungen zu erfüllen. Inhaltlich soll sich dieses Rücknahmeübereinkommen nach den mit der Republik Polen ausgehandelten Abmachungen ausrichten. Zweitens. Abschluß eines Zusammenarbeitsvertrages entsprechend dem Lastenverteilungsabkommen mit der Republik Polen. Die Bundesregierung ist also bereit, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten, wie es Grundlage des Rücknahmeübereinkommens oder des Zusammenarbeitsvertrages mit der Republik Polen war. Die Bundesrepublik stellt ihre Bereitschaft in Aussicht, sich an den Kosten zu beteiligen, die der Regierung der Tschechischen Republik für den Ausbau von Institutionen zur Durchführung von Asylverfahren entstehen. Weiter kann der Regierung der Tschechischen Republik bei der Ausstattung mit Transportund Kommunikationsmitteln sowie bei der technischen Ausrüstung und auf organisatorischem und finanziellem Gebiet Unterstützung geleistet werden, um unkontrollierten Wanderungsbewegungen entgegenzuwirken. Schließlich soll der tschechischen Seite angeboten werden, eine Regelung für den Fall zu treffen, daß außergewöhnliche Ereignisse zu einem sprunghaften oder massiven Zustrom von Flüchtlingen oder illegalen Zuwanderern auf das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik führen. Drittens. Grundlage der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik ist, daß in die Tschechische Republik zurückgeschobene oder rücküberführte Ausländer dort die Möglichkeit erhalten, ein Asylverfahren zu durchlaufen. Die Genfer Flüchtlingskonvention verlangt von den beigetretenen Staaten die Durchführung eines Asylverfahrens. Das Asylverfahren in der Tschechischen Republik ist in einem Flüchtlingsgesetz geregelt. Die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist darin sichergestellt. Bei Rückschiebungen wird der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen Nachdem in der vergangenen Woche die Gespräche mit der Tschechischen Republik hier in Bonn entscheidende Fortschritte gebracht haben, hoffe ich, daß wir auch den deutsch-tschechischen Vertrag in den nächsten Wochen unterzeichnen können. Wir bemühen uns darüber hinaus, meine Damen und Herren, die Übernahmeabkommen mit Österreich und der Schweiz den neuen Entwicklungen anzupassen. In den Verhandlungen mit der Schweiz konnte am 26. März 1993 zu den wesentlichen Regelungspunkten eines neuen bilateralen Rückübernahmeabkommens bereits Einvernehmen erzielt werden. Die Unterschriftsreife ist zwischenzeitlich hergestellt. Der genaue Zeitpunkt der Unterzeichnung wird in Kürze mit der Schweiz abgestimmt. Auch mit Österreich sind mehrere Gespräche geführt worden. Gegenwärtig ist Österreich zur Anpassung des bestehenden bilateralen Abkommens noch nicht bereit. (Jörg van Essen [F.D.P.]: Ein starkes Stück!)

Ich denke aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Österreich, das sich auf den Weg zur Europäischen Gemeinschaft macht, wird sich im Asylrecht Regelungen nach europäischem Standard nicht verweigern können. Das werden wir mit aller Deutlichkeit und hoffentlich auch mit Unterstützung der Opposition unseren österreichischen Freunden verdeutlichen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Ziel der neuen Asylgesetze ist es, die Zahl der unberechtigten Asylanträge auf Dauer wesentlich zu verringern. Durch schnelle Verfahren und schnelle Rückführungen in sichere Dritt- und Herkunftsstaaten soll deutlich gemacht werden, daß mit einem Asylantrag nicht mehr — quasi automatisch — ein längerer Aufenthalt in der Bundesrepublik zu erreichen ist. Wie schnell uns das gelingt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab.
Große Bedeutung kommt der Grenzkontrolle und der Grenzüberwachung zu. Wir werden in Abstimmung mit unseren östlichen Nachbarn an unseren



Bundesminister Rudolf Seiters
östlichen und südöstlichen Grenzen das Personal verstärken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn auf der Grundlage des polnisch-deutschen Abkommens auch die Polen ihre Grenzsicherungsmaßnahmen im Sinne der Erklärung von 33 Staaten in Budapest, daß sich die illegale Zuwanderung zu einer Bedrohung für die Stabilität und die innere Sicherheit in Europa auswächst, verstärken, können wir dies, so denke ich, nur gemeinsam begrüßen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir drängen auf weitere Rücknahmeübereinkommen. Wir wollen mit anderen Hauptherkunftsländern ähnliche Übereinkommen schließen wie mit Rumänien, wonach für die Abschiebung ausreicht, die Zugehörigkeit zu diesem Staat glaubhaft zu machen.
Die Länder müssen eine konsequente Aufenthaltsbeendigung sicherstellen. Die Innenministerkonferenz in Potsdam hat vor zehn Tagen, meinem Vorschlag folgend, eine Arbeitsgruppe „Rückführung" eingesetzt, an der sich auch der Bund beteiligt. Diese Arbeitsgruppe soll alle mit der Vorbereitung und Durchführung der Rückführung von Ausländern im Zusammenhang stehenden Fragen prüfen und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.
Ich appelliere an die Bundesländer, die Vereinbarung des Asylkompromisses vom 6. Dezember umzusetzen, wonach zur Durchführung insbesondere der beschleunigten Asylverfahren die Länder die personellen, die sächlichen und die organisatorischen Voraussetzungen schaffen sollen. Das muß gelten für die Zahl der Richter, für das Personal, für die Räumlichkeiten und auch für die Abschiebehaftplätze. Ich sage das auch deshalb, weil nach hier vorliegenden Erkenntnissen die Länder ihre Gerichte und Ausländer- bzw. Abschiebebehörden vielfach noch nicht sachgerecht ausgestattet haben. Ich denke, auch hier sollten wir aus gemeinsamer Verantwortung die notwendigen Maßnahmen treffen und die Länder auffordern, das Nötige zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich bitte Sie, die vorliegenden Gesetze heute mit den erforderlichen Mehrheiten zu beschließen. Ich bitte den Bundesrat, seine Beratungen zügig durchzuführen, damit diese Gesetze dann endlich am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten können.
Mit dem nach wie vor gewährten Schutz für politisch Verfolgte bleibt Deutschland ein ausländerfreundliches Land, das seinen Beitrag zur humanitären Hilfe leistet. Wie jeder andere Staat muß aber auch Deutschland Zuwanderung steuern und begrenzen können. Wer sich die Handlungsfähigkeit bei der Steuerung von Zuwanderung bewahrt, hat auch mehr Spielraum für die notwendige Hilfe vor Ort und die Aufnahme von Menschen, die von Krieg und Bürgerkrieg betroffen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich plädiere bei allem Verständnis für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen — ich habe das vor diesem Hause oft gesagt —, eindringlich dafür, daß der Deutsche Bundestag die richtigen Prioritäten setzt: nicht in erster Linie für Asylbewerber aus wirtschaftlichen Gründen, sondern für politisch Verfolgte und für Flüchtlinge und Bürgerkriegsflüchtlinge in existentieller Not und Bedrängnis. Auch dieser Priorität gilt die heutige Abstimmung. Sie ist elementar für die Zukunft unseres Landes.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/ CSU und Beifall bei der F.D.P.)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216004000
Meine Damen und Herren, ich möchte nunmehr dem Abgeordneten Dr. Jürgen Schmude das Wort erteilen.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID1216004100
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den heute anstehenden Entscheidungen setzen wir uns in den Stand, die Zuwanderung zu gestalten und den Strom der Aufnahmesuchenden zu steuern. Das ist viel, aber das ist kein Ende des Asyls auf deutschem Boden.
Wir dürfen es nicht dabei lassen, daß Flüchtlinge selbst und mit rechtlich bindender Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland entscheiden, daß sie nur hier und nirgends sonst Asyl zu bekommen haben.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die europäische Lastenverteilung bei der Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge ist mit Recht von allen Seiten seit langem gefordert worden. Sie ist nur möglich, wenn Schutzbedürftige nicht in jedem Fall ihren Asylanspruch hier durchsetzen können, sondern wenn man sie an andere Staaten verweisen darf, die ebenfalls Asyl gewähren. Eine solche Neuregelung ist nun einmal nicht ohne Grundgesetzänderung zulässig.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Aus gutem Grund sind die Vorwürfe im Laufe der Beratungen und der Sachverständigenanhörungen leiser geworden, das Asylgrundrecht werde im neuen Art. 16a Abs. 1 nur formal erhalten. Mehr und mehr hat sich die richtige Einsicht durchgesetzt, daß dieses Grundrecht in seiner Wirkung auf die folgenden Vorschriften des Grundgesetzes und auf die des Verfahrensrechts ausstrahlt. Es setzt Maßstäbe, es begründet Erfordernisse auch für diejenigen Fälle, in denen Asyl künftig auf Grund des Asylverfahrensgesetzes gewährt werden wird.
Herr Gysi, ich hätte mich gefreut, wenn Sie diese Rechtstatsachen zur Kenntnis genommen hätten, statt uns hier eine abwegige und abenteuerliche Rechtskonstruktion vorzuführen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Noch schlimmer empfand ich es bei Herrn Weiß, der leider nicht im Saal ist. Er hat auf Grund völliger Verkennung der Rechtslage hier eine Widerstandsrede gehalten, nach der er sich nicht wundern muß, wenn die Gewaltbereitschaft, die er zu Beginn seiner



Dr. Jürgen Schmude
Rede beklagt hat, bei anderen Leuten durch solches Gerede gesteigert wird.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich sprach vom Asyl, das auch künftig auf Grund des Asylverfahrensgesetzes in vielen Fällen gewährt werden wird. Viele Menschen werden solches Asyl erhalten, obwohl sie über sogenannte sichere Drittstaaten in die Bundesrepublik eingereist sind.
Hinsichtlich solcher Drittstaaten, in denen die Anwendung der Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt sein muß, erlaubt der neue Art. 16 a Abs. 2 nach einer entsprechenden Einreise die Zurückverweisung in den Drittstaat. Daß das kein bloßes Abweisungs- und Abschottungssystem ist, zeigt das mit Polen geschlossene Abkommen in den Vereinbarungen über die Übernahme von Flüchtlingen durch Deutschland bzw. über den Verzicht auf die Zurückverweisung nach Polen.
Wir haben zustimmend eine entsprechende Erklärung des Bundesinnenministers zur Tschechischen Republik gehört, und, Herr Seiters, wenn Sie weiterreichende Klärungen, z. B. hinsichtlich Ungarns erreicht haben, kommen Sie wieder. Wir sind mit dabei, die Anlage zu ergänzen, aber mit Klärung, nicht zuvor. Letzteres können Sie nicht erwarten.

(Beifall bei der SPD)

Das künftig im Grundgesetz vorgesehene Verfahren gegenüber sicheren Drittstaaten setzt freilich voraus, daß dort Zuflucht und Schutz für diejenigen gewährleistet sind, die sie wirklich brauchen. Herr Schäuble, es ist eine neue Lage, daß wir von Staaten umgeben sind, in denen auf Grund entsprechender Absprachen und auf Grund ihrer inneren Verhältnisse Zuflucht und Schutz gewährleistet sind. Von dieser Lage können Sie für die vergangenen 15 Jahre, auf die Sie so selbstzufrieden zurückblicken, nicht ausgehen.

(Beifall bei der SPD)

Es war ja schön, daß Sie uns belehrt haben, daß Sie schon anderthalb Jahrzehnte recht gehabt haben. Herr Klose hat eindrucksvoll klargemacht, daß wir solche Selbstsicherheit und Selbstzufriedenheit auch heute nicht haben.

(Beifall bei der SPD)

Das zeigt, sehr geehrte Damen und Herren, es trennt uns Sozialdemokraten von den Konservativen noch vieles beim Asylrecht, und das bleibt auch so.

(Beifall bei der SPD)

Menschen müssen also Zuflucht in den Drittstaaten finden können, und erforderlichenfalls muß die Bundesrepublik Deutschland durch besondere Hilfen und auch durch die Übernahme von Zuwanderern dazu beitragen, daß diese Gewährleistung funktioniert. Notfalls muß der entsprechende Staat in dem gesetzlich ja vorgesehenen Verfahren sogar aus der Liste der sicheren Drittstaaten herausgenommen werden. Fehlt es nämlich am sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2, ist eine Rücksendung verfassungsrechtlich unzulässig. Der Flüchtling kann sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar auf
das Asylgrundrecht berufen. Das Bundesverfassungsgericht kann ihm dabei helfen, indem es die Verfassungswidrigkeit der Einstufung eines anderen Staates als eines sicheren Drittstaates feststellt. Das können wir uns nicht wünschen, aber möglich ist das.
Freilich, hinsichtlich der vorgesehenen Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat beanstanden wir, daß durch das heute vorliegende Asylverfahrensgesetz in seinem § 34 a der Rechtsschutz in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beschränkt werden soll. Dabei braucht es ja gar keine Diskussion darüber zu geben, daß das Asylverfahren selbstverständlich im Drittstaat und nicht hier erfolgen soll. Klar ist, daß für das deutsche Verfahren regelmäßig die Feststellung einer Einreise über einen sicheren Drittstaat genügt, ohne daß ein reguläres Asylverfahren erforderlich ist.
Aber der Bescheid über die Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat kann falsch sein. Er kann dem Art. 16a Abs. 2 widersprechen und dadurch den Antragsteller gefährden und schädigen. Das ist der Fall, wenn der Ausländer gar nicht über diesen oder einen anderen sicheren Drittstaat eingereist ist und infolge falscher Zuordnung gleichwohl dorthin zurückkehren soll.
Erst recht ist es der Fall, wenn der Ausländer begründeten Anlaß zu der Sorge hat, daß er vom Drittstaat die sofortige Weiterschiebung in seinen Heimat- und Verfolgerstaat zu erwarten hat. Einzelne Beispiele kennen wir ja auch aus EG-Staaten.
Dann liegen, meine Damen und Herren, offensichtliche und krasse Fehlentscheidungen vor. Auch die Abgeordneten der Regierungskoalition haben in den Ausschußberatungen eingeräumt, daß es zu solchen Fehlentscheidungen kommen kann. Aber einen angemessenen, nämlich vorläufigen Rechtsschutz für die Betroffenen verweigern sie trotzdem vollständig. Sie schaffen ihn ab. Den Verwaltungsgerichten soll ausdrücklich die einstweilige Anordnung verboten werden, auch wenn sie das Unrecht mit Händen greifen können.
Der Art. 16a Abs. 2 deckt diese Beseitigung des Rechtsschutzes nicht. Nach ihm kann die Abschiebung unabhängig von einem Rechtsbehelf vollzogen werden. Daß das auch unabhängig von einer gerichtlichen Entscheidung, die man deshalb gleich verbietet, geschehen soll, steht da nicht.
Die Abgeordneten der Regierungskoalition räumten in den Ausschußberatungen ein, daß vorläufiger Rechtsschutz erforderlich werden kann. Für diesen Fall verweisen sie auf das Bundesverfassungsgericht. Dorthin könne sich der Antragsteller mit dem Begehren einer einstweiligen Anordnung wenden. Dieser Ausweg über den Gang zum Bundesverfassungsgericht ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

Wer das Geständnis der rechtsstaatswidrigen Abschaffung des Rechtsschutzes ablegen will, der muß es so machen. Er macht das Bundesverfassungsgericht zum Ersatzverwaltungsgericht, belastet es mit den Aufgaben anderer Gerichte und zwingt es geradezu,



Dr. Jürgen Schmude
die betreffende Regelung bei erster Gelegenheit zu korrigieren.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

Ein weiteres Mal, meine Damen und Herren, soll so ein politischer Fehler in Gesetzesform gegossen und zur Berichtigung dem Bundesverfassungsgericht zugespielt werden.
Dieser Eingriff wird gewiß erfolgen. Er wird das Ansehen des Gesetzgebers beschädigen, der sehenden Auges diese Korrektur provoziert.

(Walter Kolbow [SPD]: Sehr wahr!)

Das einzig gute daran wird sein, daß so die verfehlte Regelung im Ergebnis nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen kann.
Übrigens bitte ich Sie sehr eindringlich, auch Sie, Herr Bundesinnenminister, den Antrag, den die SPD dazu eingebracht hat und für den ich hier spreche, zu lesen, statt über ihn zu reden, ohne ihn zu kennen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist ja ein drucktechnisches Versehen, um dessen Verhinderung ich mich vergeblich bemüht habe, daß der letzte Satz auf dieser roten Seite weiterhin unterstrichen ist. Aber es hilft Ihnen vielleicht, zu erkennen, was wir wirklich wollen, statt uns vorzuhalten, wir würden hier Bleiberechte und Zeitschinderei ermöglichen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich sagte, den Flüchtlingen wird vom Bundesverfassungsgericht geholfen werden, und zwar gegen das, was hier beschlossen wird. Weil das gewährleistet erscheint, ist es vertretbar, die dringend gebotene Gesamtregelung an diesem Punkt nicht scheitern zu lassen. Sie wird, wenn unser Antrag abgelehnt werden sollte, schließlich doch in der Form in Kraft sein, die wir ihr durch eine gerichtlich angeordnete Nachbesserung zu geben haben. Wir können dem Gesetzgeber diese Blamage — und den schwerwiegenden sachlichen Fehlgriff — heute ersparen. Der SPD-Antrag bietet die Möglichkeit dazu.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal, zu prüfen, ob Sie ihm nicht doch zustimmen möchten.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216004200
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Michael Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID1216004300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen heute vor der in den Augen der meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wichtigsten und weitreichendsten Beschlußfassung des Deutschen Bundestages, die in dieser Legislaturperiode zu treffen ist.
Als erstes muß ich mich bei den Polizeibeamten bedanken, daß es mir überhaupt möglich war, hierherzukommen. Bereits früh um 6 Uhr gab es die ersten Angriffe. Was ich besonders bedauerlich finde, ist, daß inzwischen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hierherkommen wollten und teilweise durchgekommen sind, den Angriffen dieser Chaoten ebenfalls ausgesetzt waren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Die Erwartungen an den Bundesgesetzgeber in bezug auf die heutige Lösung sind seit langem klar und eindeutig. Dem millionenfachen Mißbrauch unseres Asylrechts muß ein deutliches Ende gesetzt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es war bis zur heutigen Beschlußfassung ein langer und steiniger Weg, den die CSU als erste aufgezeigt hat und den lange Zeit nur die Union gegen viele Anfeindungen gegangen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres waren es erneut 161 324 Asylbewerber. Hochgerechnet wären dies im Jahr 1993 650 000 Zuwanderer, die wir zu erwarten hätten, wenn wir nicht handeln. Nur der allergeringste Teil dieser Asylbewerber wird in seinen Heimatländern tatsächlich aus politischen, religiösen und ethnischen Gründen verfolgt, wie die niedrige Anerkennungsquote von unter 5 % sichtbar belegt. Das bestehende Asylrecht wird aus wirtschaftlichen Gründen als Instrument einer unkontrollierten Zuwanderung mißbraucht — wenigstens versucht man, ein Bleiberecht für möglichst lange Zeit zu erlangen.
Wie ein starker Magnet auf kleine Metallsplitter wirkt dabei das bisherige individuelle Grundrecht auf Asyl in unserem Grundgesetz, mit einer absoluten Rechtsweggarantie und einem daraus resultierenden Bleiberecht. Die lange Verfahrensdauer und die auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hohen Sozialleistungen machten Deutschland zu einem gelobten Land. Dieser gewaltige Mißbrauch schadet den wirklich politisch Verfolgten und widerspricht völlig dem Sinn des Asylrechts.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Damals, 1949, als die Väter und die wenigen Mütter des Grundgesetzes nach langen und tiefgebenden Diskussionen aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte dieses weltweit einmalige Grundrecht schufen, konnten sie in keiner Weise voraussehen und abschätzen, welche Folgen hieraus 30 oder 40 Jahre später auch durch eine andere Rechtsprechung entstehen würden. Dafür war das Asylgrundrecht nie gedacht.
Deutschland nimmt seit Jahren zwei Drittel aller Asylbewerber auf, die sich in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft melden. Die Bundesrepublik muß dabei bislang auch Bewerber aufnehmen, deren Anträge von anderen Staaten der EG bereits abgelehnt worden sind. In den zurückliegenden Jahren ist deshalb Deutschland quasi zu einem Reserveasylland in Europa geworden — ein untragbarer und unhaltbarer Zustand.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Belastung durch Hunderttausende von nichtverfolgten Asylbewerbern ist außerordentlich hoch und hat in den zurückliegenden Jahren mehr und



Michael Glos
mehr auch den einzelnen Bürger betroffen. Für unsere Bevölkerung ist die Schmerzgrenze schon seit langem überschritten. Die Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber durch Staaten und Kommunen sind ausgeschöpft. Weitere Belastungen sind unzumutbar.
Die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Kassen in Milliardenhöhe sind angesichts der wenigen wirklich echten Asylbewerber in dieser Höhe dem deutschen Steuerzahler nicht länger zumutbar.
Die Schätzungen des Oberbürgermeisters Becker aus Pforzheim, die bereits letztes Jahr veröffentlicht waren, beliefen sich auf 35 Milliarden DM. Dabei handelt es sich um Kosten, die die Wirtschaftsflüchtlinge dem deutschen Steuerzahler letztendlich verursachen.
Deswegen muß der Asylmißbrauch dringend bekämpft werden. Die Bewältigung des Asylmißbrauchs bindet auch immer mehr qualifiziertes Verwaltungspersonal, das dadurch für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht.
Deutschland ist zum Einfallstor für die Zuwanderung nach Westeuropa geworden. Eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik der europäischen Staaten ließ sich infolge der einzigartigen deutschen Asylregelung bisher nicht verwirklichen. Warnungen vor dieser Entwicklung und konkrete gesetzgeberische Vorschläge von CDU und CSU wurden, wie ich meine, viel zu lange in den Wind geschlagen.
Insbesondere meine Partei, die CSU, hat schon seit Jahren eine Grundgesetzänderung für unumgänglich gehalten und diese immer wieder angemahnt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich erinnere hier an meinen Vorgänger im Amt des Landesgruppenvorsitzenden, Dr. Wolfgang Bötsch, der vehement an dieser Stelle dafür eingetreten ist.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Großartig! — Beifall bei der CDU/CSU)

Ich erinnere auch daran, welche Vorwürfe gerade die CSU immer wieder einstecken mußte. Besonders betroffen war hiervon der damalige Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und heutige bayerische Innenminister Edmund Stoiber. Über ihn sind geradezu Schmutzkübel ausgegossen worden, weil er als erster für eine Änderung des Grundgesetzes mit eingetreten ist.

(Zurufe von der CDU/CSU: Ministerpräsident! Jetzt wird er Ministerpräsident!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erst die Probleme in den Kommunen haben die Sozialdemokraten, wie ich meine, sensibilisiert, hier tätig zu werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nein, Meinungsumfragen!)

Ich möchte ganz kurz aus einem Brief vorlesen, den der Münchener Oberbürgermeister Kronawitter

(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ein guter Mann!)

erst in diesen Tagen an die Kolleginnen und Kollegen, an seine „lieben Genossinnen und Genossen", geschrieben hat. Er schreibt:
Jeden, der nur theoretisierend für die weitere Öffnung unserer Grenzen zugunsten von Wirtschaftsflüchtlingen ist, darf ich herzlich nach München einladen, damit er sich selbst vor Ort ein Bild über die Probleme bei der Unterbringung von Asylbewerbern machen kann.
Er schreibt weiter:
Unsere Leute können nicht mehr begreifen, — damit meint er die Münchener Bürger —
daß bei ihnen an allen Ecken und Enden massiv gespart wird, aber für Wirtschaftsflüchtlinge Millionenbeträge zur Verfügung stehen müssen.
Soweit Herr Kronawitter.

(Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: Wo ist der Beifall von der SPD?)

Ich freue mich, daß Sie ihn vorhin einen guten Mann genannt haben; ich hätte erwartet, daß es zumindest bei Teilen Ihrer Fraktion Beifall für das gibt, was Herr Kronawitter geschrieben hat.

(Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Es kommt darauf an, wie es vorgelesen wird, Herr Glos!)

— Ich habe möglichst neutral vorgelesen, verehrte Frau Kollegin Schmidt. Es waren die Worte von Kronawitter; es waren also keine Veröffentlichungen des „Bayernkurier" oder irgend etwas, was Herr Schmude ein konservatives Machwerk nennen würde.
Mittlerweile ist Gott sei Dank ein Kompromiß gefunden worden, über den wir heute abzustimmen haben. Politisch Verfolgte genießen auch in Zukunft Asylrecht, und zwar weiterhin auf der Grundlage eines individuellen Grundrechts. Viele in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten hier eine institutionelle Garantie lieber gesehen; aber wir haben diesen Kompromiß mitgetragen.
Wer aus der EG oder aus einem sicheren Staat einreist, wird sich künftig allerdings nicht mehr auf dieses Asylrecht berufen können. Darüber ist heute schon ausführlich debattiert worden. Wir halten unsere Nachbarländer für Rechtsstaaten, die in der Lage sind, dieses Problem rechtsstaatlich zu lösen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

und können deswegen darauf verzichten, deren Entscheidungen noch einmal zu überprüfen oder in Frage zu stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Genfer Flüchtlingskonvention kennt kein Asylrecht auf Deutschland. Hüten wir uns also vor der Überheblichkeit, anderen Demokratien in Europa mindere Rechtsstaatlichkeit zu unterstellen.
Bei Asylbewerbern, die künftig aus einem verfolgungsfreien Herkunftsland kommen, wird vermutet, daß die Anträge offensichtlich unbegründet sind. Sie müssen sofort wieder ausreisen. Gleiches gilt für alle



Michael Glos
anderen Fälle, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten.
Ich gehe davon aus, daß allein das Wissen um die neue Regelung in Deutschland viele potentielle Asylbewerber von vornherein von einer Antragstellung abhalten wird, da sie zu keinem Bleiberecht mehr führen wird. Wir vermiesen damit den Schleppern und Menschenhändlern das Geschäft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD])

Deswegen wäre es auch falsch gewesen — darüber wurde vorhin noch einmal debattiert —, Forderungen aus der SPD auf großzügige Ausnahmen bei der Abschiebung nachzugeben. Das Ziel wäre, wie ich meine, unverantwortlich verwässert worden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die zunehmende Unterbringung in zentralen Sammelunterkünften ermöglicht zudem eine rasche Bearbeitung der Anträge vor Ort und sichert eine rasch durchsetzbare Wiederausreise. Das sind im übrigen Forderungen, die von der CDU/CSU lange immer wieder gestellt worden sind.
Verringert wird auch die Attraktivität der Sozialleistungen, die nunmehr auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche beschränkt werden. Auch das hat gerade die CSU über viele Jahre gefordert und dafür viele wütende Proteste geerntet.
An die Stelle von bisherigen Bargeldleistungen treten Sachleistungen. Mit Sachleistungen sind die Schlepper allerdings nicht zu bezahlen, und deswegen wird das vielen nicht recht sein.
Deutschland ist kein Einwanderungsland und kann als dichtbesiedeltes Gebiet auch kein Einwanderungsland werden. Die Aufnahmekapazität unseres Landes und unserer Bevölkerung darf nicht überfordert werden. Wer dies tut, fördert Fremdenfeindlichkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Schon allein wegen des Familiennachzugs von Ausländern und wegen des noch in den nächsten Jahren anhaltenden Zustroms von deutschstämmigen Aussiedlern aus Osteuropa besteht auch unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsmarkts und der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung für eine zusätzliche Einwanderung von Ausländern weder Spielraum noch Bedarf. Wir sind der Überzeugung, daß Einwanderungspolitik kein Mittel ist, um die Probleme von Hunger, Elend und Armut in der Welt zu mildern oder gar zu lösen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb auch weiterhin auf Einwanderung gerichtete Gesetze konsequent ablehnen.
Die Ursachen der Wanderungsbewegungen liegen in den unterschiedlichen Lebensverhältnissen. Reichtum und Wohlstand sind nicht mehr durch den Eisernen Vorhang von krasser Armut getrennt. Wir müssen uns bemühen, das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen Ost und West schrittweise abzubauen. Das können die Deutschen nicht alleine, dazu bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller Europäer. Nur durch konsequente und sozial verpflichtende Marktwirtschaft läßt sich den Menschen eine dauerhafte
Lebensperspektive in ihrer Heimat geben. Zu helfen, dies aufzubauen, muß unser Ziel sein.
Deutschland ist weder ein ausländerfeindliches Land noch will es das in Zukunft in einem zusammenwachsenden Europa werden. Im Gegenteil, wir wollen ein ausländerfreundliches Land bleiben. Seit vielen Jahren leben bei uns ausländische Mitbürger. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Wirtschaft, für unseren Staat und für die Gesellschaft. Deswegen müssen wir aufpassen, daß dieses Zusammenleben nicht dadurch gestört wird, daß die Einwanderung unkontrolliert wird, daß sie zu groß wird, daß sie zu Mißbräuchen führt und daß sie dadurch Fremdenfeindlichkeit in Deutschland auslöst.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216004400
Herr Abgeordneter Glos, der Abgeordnete Schily wollte Sie gerne etwas fragen. Ich weiß nicht, ob Sie es beantworten wollen.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID1216004500
Es ist in dieser Geschichte so viel hinterfragt worden; es geht heute nicht mehr um Fragen, sondern um Antworten. Diese Antworten werden gegeben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben deshalb immer aufs schärfste alle Gewalttaten gegen Ausländer und Asylsuchende verurteilt. Ausländer haben wie jeder andere Bürger in Deutschland vollen Anspruch auf unseren Schutz. Wer ausländerfeindlichen Strömungen entgegenwirken will, muß eine von der Bevölkerung akzeptierte Asylpolitik betreiben. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen die Gewißheit und das Zutrauen haben, daß die Asylverfahren zügig und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen abgewickelt werden. Die Bürger wollen sicher sein, daß Deutschland nicht hilflos Wanderungsströmen ausgeliefert ist. Die längst überfällige und notwendige Grundgesetzänderung, die wir heute beschließen, schafft die notwendigen Grundlagen, um den Mißbrauch wirksam einzudämmen. Zugleich wird damit — darum muß es uns heute auch gehen — das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats und vor allen Dingen auch in die Handlungsfähigkeit der Parteien in der parlamentarischen Demokratie wiederhergestellt und gefestigt.
Ich hoffe, daß dies auch dazu führt, daß die radikalen Parteien, die nicht zuletzt aus diesem Grund soviel Zulauf hatten, sich wieder entsprechend zurückentwickeln. Ich beobachte mit großem Interesse, in welchen Vierteln mit welchen Wahlergebnissen in der Vergangenheit gerade radikale Parteien besonderen Zulauf hatten. Es ist vorhin hämisch und in Richtung gegen uns von den Konservativen gesprochen worden. Die Konservativsten in diesen Sachen sind traditionelle sozialdemokratische Wähler. Was Sie zu hören bekommen, wenn Sie mit denen über dieses Problem debattieren,

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Sprechen Sie so oft mit denen? Das ist ja interessant!)




Michael Glos
ist weit von dem entfernt, was diskutiert wird, wenn die von Ihnen so apostrophierten Konservativen diese Diskussion miteinander führen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Otto Schily [SPD])

Uns wäre es lieber gewesen, Herr Schily, es wäre schneller gelöst und geregelt worden. Unser Land hat diesen Zustrom nicht zuletzt deswegen, wie ich meine, länger ertragen müssen, weil quälende Diskussionsprozesse in der SPD schnelle Regelungen verhindert haben. Die Vorschläge lagen lange genug auf dem Tisch.
Trotzdem ist, wie ich meine, heute ein guter Tag, weil das Ansehen unseres Rechtsstaats wieder gefestigt wird, weil eine drohende schwere Staats- und Verfassungskrise gebannt wird. Deswegen hoffe ich heute auf große Zustimmung.
Ich möchte ganz zuletzt auch an die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung appellieren, die laut Pressemeldungen eine Zustimmung ablehnen will: Sie muß auch an ihr Amt denken, an das, was sie vertritt.
So möchte ich Frau Schmalz-Jacobsen ebenso wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, die noch Bedenken haben, herzlich bitten, diesem Gesetz zuzustimmen.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216004600
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Jörg van Essen.

Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1216004700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Machen wir uns nichts vor: Seit dem Asylkompromiß am 6. Dezember 1992 ist erneut viel Zeit vergangen. So unerfreulich der Zeitverzug ist, er hat eines deutlich gemacht: Die Steigerung der Asylbewerberzahlen im ersten Vierteljahr 1993 um erneut 30 % zeigt in aller Klarheit, wie dringend reagiert werden muß. Wir brauchen für eine bessere Steuerung die Teilung in die nicht oder weniger Schutzbedürftigen und dazu eine Änderung des Grundgesetzes.
Ich habe von keinem einzigen Kritiker der Drittstaatenlösung einen rechtlich fundierten Widerspruch zu meiner Feststellung in der ersten Lesung gehört, daß es zwar ein Menschenrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung und unmenschlicher Behandlung, aber kein Recht auf diesen Schutz im Wunschland, ein Asylrecht à la carte, gibt.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Die Benennung der sicheren Drittstaaten ist fair und nach sorgfältiger Prüfung der Situation in den jeweiligen Ländern erfolgt. Auch Polen und die Tschechische Republik gehören zu diesen Staaten. Weder ein polnischer noch ein tschechischer Staatsangehöriger ist im Jahre 1992 anerkannt worden; auch sämtliche verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind ablehnend gewesen. Das zeigt, daß es sich um stabile Demokratien handelt.
Von den seit August 1992 in Polen vom Amt für Flüchtlingsanerkennung durchgeführten 350 Verfahren sind bis Ende 1992 immerhin 70 Flüchtlinge, damit ein Fünftel, positiv beschieden worden. Man kann in Polen Asyl bekommen.
In der Tschechischen Republik hat die Vertreterin des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge gegenüber der deutschen Botschaft erklärt, daß auf Grund der dort geltenden Gesetze ein effektiver Schutz vor Verstößen gegen das Refoulement-Verbot bestehe.
Die Drittstaatenlösung kann ihre volle Wirkung nur entfalten, wenn Rücknahmeabkommen bestehen. Auch hier ist ein Weg der Fairneß eingeschlagen worden. Die Bundesrepublik hat sich nicht auf die für sie recht günstige Rechtsposition zurückgezogen, die ihr das Abkommen zwischen den Schengener Staaten und Polen gewährt. Sie beteiligt sich mit einem namhaften Betrag und mit administrativer Hilfe an dem weiteren Aufbau der Flüchtlingsverwaltung in Polen und bei dem Ausbau der Grenzkontrollen in diesem Land. Sie läßt Polen auch im übrigen nicht allein. Im Falle einer Überlastung des Nachbarn haben wir uns zur Übernahme von Flüchtlingskontingenten verpflichtet.
Eine gerechte Lastenverteilung dieser Art wäre auch mit unseren Nachbarn in der EG zu wünschen. Es muß schnell eine Wiederholung dieses fairen Abkommens im spiegelbildlichen Sinne mit der Tschechischen Republik geben.
Ich bedaure in diesem Zusammenhang sehr, daß sich die Kolleginnen und Kollegen aus der SPD nicht bereitgefunden haben, auch die Slowakische Republik zu einem sicheren Drittstaat zu erklären. Die unterschiedliche Behandlung wird die Teilung der ehemaligen CSFR beschleunigen und die Abgrenzung zwischen beiden ehemaligen Landesteilen verstärken. Das können wir nicht wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Während mit dem sicheren Drittstaat Schweiz ebenfalls in kurzer Zeit ein Rücknahmeabkommen zu erwarten ist, ist in Österreich — der Innenminister hat es schon gesagt — eine solche Bereitschaft nicht erkennbar. Dies — das sage ich mit aller Deutlichkeit — ist nicht hinnehmbar.

(Beifall des Abg. Dr. Werner Hoyer [F.D.P.])

Die Österreichische Politik ist denkbar schlecht beraten, wenn sie glaubt, mit einer Regelung bis zum Beitritt in die Europäische Gemeinschaft warten zu können. Ein Land, das egoistisch ausschließlich seinen eigenen Interessen nachgeht, ist zu einem Beitritt in eine Gemeinschaft nicht fähig.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Die Kollegen aus der SPD haben bis zum Schluß eine Anrufung des Verwaltungsgerichts für die nach ihren eigenen Angaben äußerst seltenen Fälle zu erreichen versucht — sie werden es in der heutigen Abstimmung wieder versuchen —, denen die Rechtswidrigkeit der Abschiebung geradezu auf die Stirn geschrieben ist. Ich halte diesen Weg nachdrücklich



Jörg van Essen
für falsch und auch nicht für notwendig. Wir würden für ganz wenige Fälle ein kleines Loch öffnen, das sich schnell zum Dammbruch entwickeln würde. Jeder halbwegs versierte Anwalt würde mit möglichst kompliziertem Sachvortrag den Weg zum Verwaltungsgericht suchen, um eine Abschiebung zu verzögern. Wir würden die Verwaltungsgerichte blockieren und jeden Lösungsansatz zunichte machen. Völlig unterschlagen, insbesondere in den Medien, wird dabei, daß in diesen seltenen Ausnahmefällen selbstverständlich der Weg zum Bundesverfassungsgericht geebnet ist.
Der Asylbewerber, dem durch einen grob rechtswidrigen Verwaltungsakt Schaden an elementaren Rechten zugefügt wird, hat damit eine faire Chance, noch in der Bundesrepublik Recht zu erhalten. Der Verfassung ist Genüge getan, Herr Kollege Schmude.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216004800
Herr Abgeordneter van Essen, ich habe Meldungen von zwei Abgeordneten, die eine Zwischenfrage stellen wollen. — Zunächst der Abgeordnete de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1216004900
Herr Kollege van Essen, glauben Sie, daß es gut ist — wie Sie selbst sagen —, daß das Verfassungsgericht in diesem Fall quasi als Verwaltungsgericht tätig wird? Hielten Sie es nicht für besser, gleich zu sagen: Dann sollen eben die normalen Richter arbeiten?

Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1216005000
Ich denke, es geht im wesentlichen darum, daß einem Asylbewerber Schaden an Leib und Leben drohen könnte. Das ist ja auch der Bereich, den Sie selbst angesprochen haben, wo Sie den Schutz für notwendig erachtet haben. Leib und Leben sind insbesondere in den ersten Bestimmungen des Grundgesetzes geschützt.

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Die Frage ist nicht beantwortet!)

Deshalb ist gerade das Bundesverfassungsgericht aufgerufen, in diesen wenigen Fällen für den Schutz der Grundrechte zu sorgen.

(Zuruf von der SPD: Sehr ausweichend!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216005100
Herr Dr. Schmude bitte.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID1216005200
Herr van Essen, können Sie mir vielleicht hier ein einziges anderes Gesetz nennen, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben und wobei sie die Betroffenen darauf verwiesen haben, sich gegen die falsche Anwendung des Gesetzes gleich an das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu wenden? Kennen Sie ein solches Gesetz?

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Sie können doch vom Ausland aus klagen! Das ist der Punkt!)


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1216005300
Herr Kollege Schmude, auch Sie wissen aus den Verhandlungen, daß jeder sein Recht aus dem Ausland einklagen kann.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wir schicken diese Menschen in Staaten, in denen sie sicher sind. Der Begriff „sichere Drittstaaten" besagt ja, daß in diesen Staaten die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention angewandt werden. Von daher ist ein Rechtsschutz in den Staaten, in die wir die Menschen schieben, sichergestellt.

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: So ist es! — Beifall bei der CDU/CSU)

Im Bereich der sicheren Herkunftsländer sind mit Gambia und Ghana auch außereuropäische Staaten in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Dies ist sowohl durch die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Ländern wie nach Berichten über die Menschenrechtslage und über die Menschenrechtspraxis vor Ort gerechtfertigt. Wir sind nicht der Versuchung erlegen, die Welt in Gut und Böse einzuteilen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird sich auch in Zukunft nach den Gegebenheiten vor Ort, nach der Zahl der Asylbewerber aus dem jeweiligen Land und — ich füge auch das hinzu — deren Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland — das Thema Kriminalität ist hier ein Punkt — richten.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. sowie bei der CDU/CSU)

Die gefundenen Lösungen sind nicht der Königsweg aus den Problemen des Nord-Süd-Gefälles und der daraus resultierenden Wanderung — das ist heute schon mehrfach gesagt worden; wir sollten sehr darauf achten, nicht diesen Eindruck zu erwecken —, aber sie sind ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Wir werden auch in Zukunft auf neue Entwicklungen zu reagieren haben.
Die Landungen von zwei Charterflugzeugen in Frankfurt am Main und in Berlin-Schönefeld machen dies überdeutlich. Es freut mich sehr, daß uns auch noch während der Gesetzesberatungen in einem entscheidenden Punkt eine Nachbesserung, eine Reaktion auf neues Verhalten gelungen ist.
Mein Kollege Hans-Joachim Otto und ich haben uns als Verhandlungsführer der F.D.P. von Anfang an für eine besondere Flughafenregelung eingesetzt. Niemand wird dieser Lösung vorwerfen können, sie sei eine einseitige Regelung zu Lasten von Flüchtlingen. Sie gilt nämlich in besonderer Weise für diejenigen, die während des Fluges ihrer Identitätspapiere verlustig gegangen sind. Diese Papiere müssen nach den strikt beachteten internationalen Regeln bei der Ausreise auf dem Luftwege vorgelegt worden und damit vorhanden gewesen sein. Durch nichts macht ein Flüchtling deutlicher, daß er mangels Erfolgsaussichten nicht mit einer Anerkennung als politisch Verfolgter rechnet und nur die auf die Ablehnung folgende Abschiebung behindern will, als durch ein solches Vernichten oder Verstecken der Identitätspapiere.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Trotzdem wird er ebenso fair behandelt wie Einreisende aus sicheren Herkunftsstaaten. Verzögerungen bei den Behörden und bei den Gerichten gehen nicht zu Lasten des Flüchtlings. Ihm ist auch Gelegenheit zu geben, mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl Verbindung aufzunehmen, so daß er auch nicht schutzlos ist.



Jörg van Essen
Von Flüchtlingshilfeorganisationen wird immer wieder der Eindruck zu erwecken versucht, es handele sich bei nahezu allen hier ankommenden Flüchtlingen um Opfer politischer Verfolgung. Dies ist falsch. Aber wenn man Asylbewerberunterkünfte aufsucht, wird man auch auf Fälle von schwerem menschlichem Schicksal treffen. Ich habe deshalb Respekt vor denen, die sich friedlich für diese Menschen engagieren und ihnen in vielfältiger Weise dafür Hilfe zukommen lassen. Ich danke ihnen an dieser Stelle ausdrücklich.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

Aber wir in der Politik stehen in einer Gesamtverantwortung. Diese Gesamtverantwortung macht überdeutlich, daß man die Probleme in den Hauptherkunftsländern nicht dadurch löst, daß man die Zahlungskräftigen, die die kriminellen Schlepperbanden bezahlen können, in unserem Land aufnimmt.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Eine Verbesserung der Hilfe für die Herkunftsländer ist schon deshalb notwendig, weil nur so die Wanderungsbewegungen auf Dauer wirksam vermindert werden können. Hier steht die Bundesrepublik bisher sehr allein.
70 % — ich wiederhole: 70 % — der Aufbauhilfe für die neuen Demokratien in Ost- und Südosteuropa werden von der Bundesrepublik geleistet, obwohl wir mit dem Wiederaufbau in den neuen Bundesländern sehr belastet sind.
Unsere wohlhabenden Nachbarn sind nicht betroffen und deshalb weniger an der Beseitigung der Fluchtursachen interessiert. Dies muß dringend geändert werden. Auch diesem Zweck dienen die neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben es uns insgesamt bei den Änderungen des Grundgesetzes und der einfachen Gesetze nicht leichtgemacht. Die Beratungen waren bestimmt von dem Respekt vor dem notwendigen Schutz der politisch Verfolgten einerseits und dem Bestreben, offensichtlichem Mißbrauch besser begegnen zu können, andererseits.
Ich habe in meiner Rede an vielen Stellen ganz bewußt den Begriff „fair" verwandt. Wir haben auch als Verhandlungsführer fair miteinander gerungen. Ich danke den Kollegen aus der CDU/CSU und aus der SPD dafür, daß wir konstruktiv miteinander arbeiten konnten. Wer sich um eine gerechte Beurteilung dessen bemüht, was wir ihm heute zur Abstimmung vorlegen, wird erkennen, daß wir dem Anspruch der Fairneß auch bei den gesetzlichen Regelungen gerecht geworden sind.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216005400
Ich erteile nunmehr dem Abgeordneten Erwin Marschewski das Wort.

Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1216005500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde Zeit, daß wir heute eine Änderung des Grundrechts auf Asyl
beschließen; denn die Asylbewerberzahlen sind beträchtlich gestiegen, nämlich von 10 000 in den siebziger Jahren über 100 000 in 1980 auf fast 450 000 im letzten Jahr. Dazu ist die Anerkennungsquote gefallen, nämlich von 12 % im Jahre 1980 auf 1,9 % im April dieses Jahres.
Diese Zahlen belegen überdeutlich: Die überwältigende Mehrheit der Asylbewerber hat den Zutritt in unser Land unter mißbräuchlicher Berufung auf das geltende Asylrecht erlangt, allein im vergangenen Jahr mehr Menschen, als Bonn Einwohner hat, mehr, als unsere Kommunen mit Wohnraum versorgen können, und mehr, als die Sozialhilfe-Etats verkraften, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Trotz dieser eindeutigen Entwicklung fände diese Debatte heute nicht statt, hätten nicht CDU und CSU seit Jahren auf die sich zuspitzende Situation hingewiesen und eine Änderung der Rechtslage gefordert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Heute, meine Damen und Herren, sind wir soweit: Das Beharren der Union gegen manche Strömung des Zeitgeistes auf einer für richtig erkannten Position, ihre kontinuierliche Überzeugungsarbeit wider Polemik und verfälschende Darstellungen tragen Früchte. Die Novellierung des Asylrechts wird heute in diesem Hause beschlossen werden, zum Vorteil der wirklich politisch Verfolgten, zum Vorteil der hier lebenden Ausländer und zum Vorteil von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, für die wir einen besonderen Status vorsehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir würden das Ziel einer Änderung des Asylgrundrechts auch heute nicht erreichen, wenn nicht die Mehrheit der SPD ihre Zustimmung zum Asylrecht angekündigt und beschlossen hätte.
Ich stelle hier noch einmal fest: Der einfache Gesetzgeber, CDU/CSU und F.D.P., hatte keine Möglichkeit, den Verfassungsmißbrauch zu verhindern. Nicht diese Regierung und die von ihr gemachte Politik haben deswegen versagt. Wir hatten einfach nicht die Chance, das Grundgesetz zu ändern, weil Sie bisher Ihre Zustimmung nicht gegeben haben

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf der Abg. Anke Fuchs [Köln] [SPD])

— das entspricht den Tatsachen — und weil Sie sich bisher gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen hatten, Frau Kollegin Fuchs.
Heute stehen wir vor einer anderen Situation. Nach dem Parteienkompromiß vom 6. Dezember können wir in zweiter und dritter Lesung die Änderung der Asylgesetze beraten. Wir haben zwischen den stark divergierenden Auffassungen einen Kompromiß erzielt, der am individuellen Grundrecht, am Asyl, festhält, aber realistische Möglichkeiten eröffnet, Mißbrauch entgegenzuwirken. Es ist ein Kompromiß, der unzählige Verhandlungsrunden erfordert und an die an den Verhandlungen Beteiligten auch entsprechende physische Anforderungen gestellt hat. Deswe-



Erwin Marschewski
gen darf ich mich ganz herzlich bei allen Kollegen von der SPD, F.D.P. und CSU bedanken.
Aber lassen Sie mich einen besonderen Dank einem Kollegen sagen, der heute nicht hier dabeisein kann. Ich meine unseren erkrankten Freund Johannes Gerster.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich bedanke mich bei ihm, und ich wünsche ihm in unser aller Namen von ganzem Herzen alles Gute, gute Besserung!

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Es liegt bei jeder Form eines Kompromisses auf der Hand, daß er nicht alle Seiten voll befriedigt. Dessen bewußt, möchte ich hier nur auf einen Vorwurf eingehen, der in besonderem Maße unberechtigt ist: die Behauptung, die Regelung sei unchristlich.
Gegenüber solchen Protesten stelle ich nochmals klar: Die Reform des Asylrechts dient gerade dem Schutz der tatsächlich politisch Verfolgten, d. h., dem Schutz von Menschen, die in ihren Heimatländern aus politischen Gründen daran gehindert werden, die allein den Menschen von Gott gegebene Freiheit zu gebrauchen. Es geht darum, Menschen Asyl zu gewähren, deren Leben dadurch bedroht ist, daß sie entsprechend ihrer Überzeugung handeln und sich äußern.
Vielleicht ist der erwähnte Vorwurf — leider oftmals in Unkenntnis des tatsächlich Beschlossenen abgegeben — für Gutgläubige entschuldbar, aber nur für Gutgläubige; denn ich räume ein, daß die komplizierten Vorschriften des Völkerrechts, des Verfassungsrechts, des Ausländerrechtes sicherlich außergewöhnliche Anforderungen an das Gesamtverständnis stellen.
Deswegen stelle ich noch einmal klar: Die Genfer Konvention und die Europäische Menschenrechtskonvention, also völkerrechtliche Übereinkommen, sind und bleiben für die Bundesrepublik Deutschland geltendes bindendes Recht.
Wie hoch wir diese beiden internationalen Abkommen einschätzen, ersehen Sie daraus, daß wir beide Abkommen jetzt ausdrücklich im Grundgesetz erwähnen. Wir halten uns an die Genfer Konvention, an die Vereinbarungen zum Menschenrecht auf europäischer Ebene.
Aber das hindert uns nicht daran, das Asylrecht zu novellieren. Kernpunkt der Novellierung — das ist vorhin gesagt worden — sind eben die sicheren Herkunftsstaaten und die sicheren Drittstaaten.
Wer würde heute diesen einfachen Satz „Politisch Verfolgte genießen Asyl" noch so auslegen, daß jemand, der sich darauf beruft, hier einreisen kann, daß er jahrelang hierbleiben kann, daß selbst dann eine umfassende Prüfung erforderlich ist, wenn überhaupt keine Anhaltspunkte für irgendeine politische Verfolgung vorliegen? Deswegen brauchen wir das neue Asylrecht. Wir haben die Drittstaatenregelung gemacht, weil wir das subjektive Grundrecht letzten Endes beibehalten wollten. Deswegen haben wir
auch die Regelung mit den sicheren Herkunftsländern getroffen.
Richtig ist, meine Damen und Herren, daß jedem Verfolgten Schutz gewährt werden muß, aber nicht notwendigerweise in Deutschland — das ist vorhin schon gesagt worden —, sondern auch in den demokratischen Anrainerstaaten, in Frankreich, in Polen, in der Tschechischen Republik, in Österreich oder in der Schweiz. Deswegen können wir dem neuerlichen Anliegen von SPD-Abgeordneten, Ausnahmen von der Drittstaatenregelung zuzulassen, wenn jemand bloß behauptet, politisch gefährdet zu sein, nicht zustimmen. Es gäbe niemanden, der dann nicht mißbräuchlich zu seinen Gunsten angäbe, daß dies gerade für ihn zuträfe. Die Drittstaatenregelung — allein Konsequenz der Akzeptanz des subjektiven Grundrechts — würde ins Leere gehen. Ich sage Ihnen: dies alles ohne Grund. Die Gerichte würden zusätzlich belastet, die Asylbewerber würden wieder auftauchen oder untertauchen können, und dem Mißbrauch würde Tür und Tor geöffnet.
Ein Wort zu Polen: Es war behauptet worden, daß wir mit der Drittstaatenregelung namentlich Polen überfordern wollten. Daß dies nicht der Fall ist, haben wir bewiesen. Das am 7. Mai geschlossene Abkommen hat, so meine ich, Modellcharakter. Ich darf mich an dieser Stelle ganz besonders beim Bundesinnenminister herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der F.D.P.)

Herr Seiters, Sie haben für unser Land Gutes getan, und Sie haben für das Verhältnis Deutschlands zu Polen Gutes getan.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir sind bereit — Minister Seiters hat es gesagt —, ein entsprechendes Abkommen auch mit der Tschechischen Republik zu schließen, dies ebenfalls nach den Zielen, die der polnische Präsident Walesa wie folgt formuliert hat:
Wir wollen nicht zulassen, daß Deutschland durch ein Überangebot von Flüchtlingen destabilisiert wird. Wir müssen Deutschland vor Wirrwarr schützen.
Aber er hat weiter gesagt:
Wir dürfen auch nicht zulassen, daß Polen destabilisiert wird.
Meine Damen und Herren, das ist ein ernstes Wort, auch an die Damen und Herren, die vielleicht dieser Regelung noch nicht ihre Zustimmung geben. Wir wollen mit Polen zusammenarbeiten. Wir wollen die jungen Demokratien des Ostens unterstützen, und diesem Zweck dienen diese Abkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Gesamtpaket zur Regelung des Asylrechts findet sich insbesondere ein wichtiger Punkt, über den wir lange diskutiert haben, die Flughafenregelung. Es war eine schwierige Frage, aber wir waren einfach gezwungen, diese Regelung einzuführen, weil wir bedauerlicherweise über Schlepper verstärkten Zustrom von Asylbewerbern auf dem Luftwege zu verzeichnen haben. Daher ist es wichtig, hier eine Rege-



Erwin Marschewski
lung gefunden zu haben, die es uns ermöglicht, vor der Einreise über Asylanträge zu entscheiden und vor allen Dingen ein Untertauchen von Leuten, die politisch nicht verfolgt sind, auszuschließen.
Diesem Zweck dient schließlich auch das neue Asylbewerber-Leistungsgesetz. Ich meine, wir können und dürfen nicht zulassen, daß deutsche Sozialhilfegelder weiterhin auch dafür verwendet werden, die verbrecherischen Machenschaften von Menschenschmugglern zu finanzieren, was leider derzeit geschieht.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es glaubt doch niemand, daß die 30 000 DM, die die chinesische Mafia den Leuten abpreßt, allein daraus bezahlt werden, daß die Menschen zu Hause ihre Habseligkeiten verkaufen. Diese Banden werden leider auch über Sozialhilfe bezahlt. Wer dies alles weiß, der kann, so meine ich, dem vorliegenden Asylpaket seine Zustimmung nicht verweigern. Wer heute ja sagt, der folgt dem, was der Souverän, was die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zum übergroßen Teil wollen, der folgt dem, was die tatsächliche Lage von uns allen erfordert und was verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Denn keinem politisch Verfolgten droht die Gefahr, in einen Staat abgeschoben zu werden, in dem ihm politische Verfolgung droht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Schlußwort soll denen gelten, die zum Asylkompromiß immer noch nein sagen. Ich appelliere an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Unser Volk verlangt eine praktikable Antwort zur Lösung des Asylproblems.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es kann Diskussionen und Fragen — manche sagen auch: rein akademische Diskussionen und Fragen — nicht mehr ertragen; sonst wird es sich uns verweigern. Und wie sieht dann die Alternative aus? Wenn Geschichte überhaupt lehren kann, dann sagen uns die 20er Jahre und der Beginn der 30er Jahre: Weimar ist gescheitert, weil sich Demokraten nicht einigen konnten. Wir müssen uns bewähren, indem wir zeigen, daß wir zu Problemlösungen fähig sind.
Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216005600
Ich erteile nunmehr dem Abgeordneten Gerd Wartenberg das Wort.

Gerd Wartenberg (SPD):
Rede ID: ID1216005700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab eine Bitte an die CDU/CSU-Fraktion: Herr Schäuble und auch der Kollege Marschewski haben soeben noch einmal darauf hingewiesen, daß die CDU/CSU das AsylProblem schon vor Jahren gesehen und die richtigen Instrumente angeboten habe.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist so!)

— Meine Damen und Herren, auch Sie waren keine Hellseher und konnten das Jahr 1989 mit der Öffnung der Grenzen zum Ostblock nicht voraussehen.

(Beifall bei der SPD — Norbert Geis [CDU/ CSU]: Denken Sie an Wehner!)

Sie haben niemals darauf reagiert. Die von der CDU/ CSU 1991 vorgeschlagene Verfassungsänderung, die heute auf Grund des neuen Kompromisses für erledigt erklärt wird, ist nur eine Verfassungsänderung in bezug auf Westeuropa, nämlich in bezug auf die Staaten des Schengener Abkommens. Dies war noch vor anderthalb Jahren Ihr einziger Lösungsversuch.

(Beifall bei der SPD)

Wir hätten diesen Kompromiß mit all seinen Schwierigkeiten und diese Art der Verfassungsänderung weder von Ihrer Seite noch von unserer Seite jemals in Angriff genommen, hätte sich nicht die historische Veränderung des Jahres 1989 vollzogen und hätten wir nicht den Zustrom von europäischen Flüchtlingen, die zu 80 % aus Osteuropa kommen. Das ist die entscheidende Änderung. Damit sind viele Prognosen, viele Einschätzungen — auch die der Sozialdemokraten — durch eine neue Wirklichkeit über den Haufen geworfen worden. Das ist die historische Wahrheit.

(Beifall bei der SPD)

Entscheidungen und Regelungen über die Begrenzung der ungesteuerten Zuwanderung sind schwierig und niemals widerspruchsfrei. Jede neue Regelung muß in ihren humanitären und ethischen Ansprüchen und an ihrer möglichen und notwendigen Wirksamkeit zur Begrenzung der ungesteuerten Zuwanderung gemessen werden. Dieser Widerspruch ist meistens nicht voll aufzulösen. Weil das so ist und weil das auch bei diesem Kompromiß so ist, dem ich zustimme, weil ich ihn für notwendig halte, obwohl er Widersprüchlichkeiten enthält und man in bestimmten Bereichen Fragezeichen setzen muß, gehöre ich nicht zu denjenigen, die meinen, man könne sich jetzt, da das Werk getan ist, auf die Schulter klopfen.
Im Gegenteil! Meine Unsicherheit — bezogen auf das globale Problem, vor dem wir stehen — ist nach wie vor groß. Wenn man sich unter rechtlichen, humanitären, weltweiten Aspekten sehr intensiv mit dieser Materie beschäftigt, kommt man sich schon ein bißchen wie Don Quichotte, der gegen die Windmühlenflügel kämpft, vor. Warum? Weil ein globales Problem, das uns wahrscheinlich auf Jahrzehnte begleiten wird, von einem demokratischen Rechtsstaat mit seinen Regularien immer nur in Teilaspekten gelöst werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen ein Appell an die Öffentlichkeit: Keiner darf erwarten, daß dieses globale Problem in einem offenen Europa mit rechtsstaatlichen Instrumentarien so gelöst wird, wie mancher sich das vorstellt. Viele hoffen, die Zuwanderung insgesamt müsse doch so drastisch begrenzbar sein, daß alle Probleme zu lösen sind. Das wird nicht so sein. Deswegen stimmt auch die Kritik nicht, die von Herrn Weiß vom BÜNDNIS 90 oder von Herrn Gysi vorgetragen worden ist, wonach dieses Land das Asylrecht aufgegeben hat und hier



Gerd Wartenberg (Berlin)

keine Verfolgten mehr Zuflucht finden können. Das ist dummes Zeug!

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wenn wir uns des mühsamen und so schwierigen Versuchs unterzogen haben, uns den wirklichen Problemen unserer Gesellschaft zu stellen, der Überlastung der Städte und Gemeinden, den Schwierigkeiten der Integration, der Ängste und der Sorgen der Menschen unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen bei gleichzeitig großer Zuwanderung, dann ist das nicht ein Eingehen auf das, was man „Druck der Straße" nennt. Wenn man Ängste und Sorgen von Bürgern in einer schwierigen Zeit und die begrenzte Handlungsfähigkeit des Staates diffamiert, indem man einfach von einem unzulässigen „Druck der Straße" spricht, dann wird man in einer Demokratie den Sorgen und Nöten vieler Menschen niemals gerecht werden können.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, ich weiß, daß es in meiner Fraktion viele Kritiker dieses Kompromisses gibt. Von diesen weiß ich aber auch, daß sie sich quälend der Realität gestellt haben und daß sie in quälenden Prozessen Verfassungsänderungsvorschläge erarbeitet haben, um dem Anspruch an Ethik und Wirksamkeit gerecht zu werden.
Es gibt aber leider auch Kritiker — da muß ich noch einmal Herrn Weiß und Herrn Gysi ansprechen —, die das Thema auf eine so abstrakte Ebene heben, daß man die Wirklichkeit nicht mehr sehen muß.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Auch dies ist eine Form von Selbstbetrug, die in einer Gesellschaft gefährlich ist. Wer die Wirklichkeit mit der Überlastung und den Schwierigkeiten unserer Gemeinden ausblendet, wird auch niemals politisch überzeugend handeln können.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, es wird behauptet, dieses Land sei kleinlich und bösartig in der Diskussion und bei dem Versuch, Regelungsmechanismen zur Steuerung der Zuwanderung zu finden. Dieses Land — das sage ich mit Stolz — ist ein Land, das zum Teil gewollt, zum Teil ungewollt — wegen seiner geographischen Lage — wie kein anderes Industrieland Menschen aufnimmt und sich trotz der sich daraus ergebenden Belastung redlich bemüht, sie unterzubringen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wer die Schwierigkeiten unserer Gemeinden und ihrer vielen Bediensteten, aber auch der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen sieht, mit diesem Problem umzugehen, der weiß, was wir manchmal in unserem Lande von der politischen Ebene her einzelnen Menschen zumuten, weil wir bis jetzt keine Instrumentarien gefunden haben, die wirksam genug sind, dieses Problem auf eine andere Ebene zu heben und dort zu lösen. Wenn man das nicht anerkennt und das nicht sieht, dann ist dies Doppelmoral. Ich bitte, dafür Verständnis zu haben, daß solche Menschen, die mit den Problemen direkt konfrontiert werden, häufig anders reagieren als solche, die weit weg von der Materie und von diesem Problem sind.

(Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Da haben wir leider zu viele!)

Dieses Land nimmt Menschen auf, und zwar nicht nur unter dem Dach unseres sehr weiten Asylrechts, sondern es nimmt auch sehr bewußt Bürgerkriegsflüchtlinge auf. Ich habe mir gestern noch einmal die Statistik des UNHCR angesehen. Danach hat kein Land so viele Bürgerkriegsflüchtlinge außerhalb des Asylrechts aufgenommen wie die Bundesrepublik Deutschland — 240 000.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Man kann schon etwas bitter werden — auch gegenüber unseren europäischen Nachbarn —, daß es auf der Konferenz in Lissabon im letzten Jahr unmöglich war, eine Regelung der Europäischen Gemeinschaft zur Aufnahme von bosnischen Flüchtlingen zu finden.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Aber wenn das so ist, dann kann man dieses Problem nicht ausweichend behandeln, wie das insbesondere einige von den Gruppen gemacht haben, die sagen, erst einmal müsse eine europäische Lösung her. Eine europäische Lösung kann leider — das muß man auch ein wenig resignativ feststellen — nur dann erfolgen, wenn auch von den überlasteten Staaten — die Bundesrepublik Deutschland ist einer dieser Staaten — Druck auf andere ausgeübt wird.

(Beifall bei der SPD)

Nur so wird in absehbarer Zeit eine europäische Lastenverteilung zu erreichen sein.
Ich weiß: Für viele ist es ganz besonders schwierig, in den Prozeß der Lastenverteilung unsere östlichen Nachbarn einzubeziehen. Ja, das ist ein ernstes Problem. Gleichwohl sind wir in die Verhandlungen und Diskussionen nicht einfach nach dem Motto gegangen: Wir wollen den anderen unsere Last aufbürden. Der Vertrag, der mit Polen geschlossen worden ist, ist beispielhaft. Er ist der einzige Vertrag dieser Art in der Welt, der ein echtes burden-sharing beinhaltet.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Gewiß haben wir das nicht nur aus Altruismus gemacht, sondern auch deswegen, weil wir in einer Notlage sind. Das heißt, wir haben das gezwungenermaßen gemacht, um uns zu entlasten, aber auch um den Polen zu helfen. Ich glaube, das ist nicht verwerflich in einer Situation, in der ein Land innenpolitisch erhebliche Probleme hat und es auf Dauer nicht zulassen kann, daß andere Lander, welche auch immer, sagen: Wir machen so lange nichts, wie die Bundesrepublik Deutschland uns die Probleme abnimmt. Dann muß es erlaubt sein, auch das deut-



Gerd Wartenberg (Berlin)

sche innenpolitische Interesse zu formulieren. Das ist nicht illegitim.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dieses Interesse — so wird unterstellt — gehe voll zu Lasten von Verfolgten. Das stimmt nicht. Die Drittstaatenregelung, gegen die sich die Aggressivität am stärksten entlädt, ist vom Ansatz her nichts Neues. Wir haben in den alten Asylgesetzen seit über zehn Jahren immer eine Drittstaatenregelung gehabt. Wir haben — erstaunlicherweise — Gerichtsurteile, daß Afghanen, die in Pakistan waren, zurückkehren mußten, weil Pakistan als sicherer Drittstaat für Afghanen anerkannt wurde. Das haben unsere höchsten Gerichte gesagt. Allerdings hatte diese Drittstaatenregelung unter der uneingeschränkten Verfassungsformulierung des alten Art. 16 Abs. 2 GG nur eine sehr begrenzte Wirksamkeit. Deswegen mußte neben der individuellen Prüfung der Verfolgungstatbestände ein Mechanismus geschaffen werden, der a priori — angelehnt an die anderen westeuropäischen Staaten — bestimmte Länder zu sicheren Drittstaaten erklärt und uns die Möglichkeit gibt, wenn sichergestellt ist, daß dort um Asyl nachgesucht werden kann und ein Asylverfahren durchgeführt wird, die Menschen dorthin zurückzuschicken. Das ist hart. Aber es ist unter dem Aspekt der europäischen Verteilung unumgänglich. Darauf haben sich alle westeuropäischen Staaten schon lange eingelassen. Nebenbei gesagt: Im letzten Jahr haben sechs europäische Staaten Drittstaatenregelungen eingeführt, die sehr hart sind. Auf Grund der Notwendigkeit, andere Länder in den Problembereich der Flüchtlingsbewegungen einzubeziehen, gibt es keine andere Möglichkeit. Gleichwohl ist gesichert, daß politisch Verfolgte hier auch weiterhin Aufnahme finden können.
Die Bürgerkriegsregelung, die wir geschaffen haben, ist mehr als ein Goodwill. Es ist die ausdrückliche Feststellung, daß dieses Land, obwohl es stark belastet ist und auch weiterhin stark belastet sein wird, Bürgerkriegsflüchtlingen neben den Asylsuchenden eine hohe Priorität einräumt. Auch das ist eine Sache, die uns mit Stolz erfüllen sollte. Andere Staaten machen das nicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Drittstaatenregelung hat einen Fehler — darauf haben die Kollegen Klose und Schmude hingewiesen —, der nicht allein ein Schönheitsfehler ist. Der totale Ausschluß des Tätigwerdens eines Gerichts durch einfachgesetzliche Regelung ist nicht zu vertreten. Ich bitte Sie noch einmal darüber nachzudenken, wie kontraproduktiv diese Regelung sein kann. Jeder weiß: Das Verfassungsgericht kann es aus eigenem Interesse nicht zulassen, die einzige Instanz zu sein, bei der Verfahren geführt werden, d. h. de facto so etwas wie ein Verwaltungsgericht zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn das so ist, bedeutet das: Wenn die ersten Fälle bei Gericht anhängig werden, wird die Abschiebung erst einmal ausgesetzt werden. Wir haben dies bei anderen asylrechtlichen Maßnahmen erlebt. Die
Behörden werden dann nicht mehr abschieben. Deswegen ist die Regelung des § 34 a Abs. 2 kontraproduktiv.
Lassen Sie uns die Regelung, die Kollege Schmude vorgeschlagen hat, heute beschließen. Sie werden sich sonst wundern, welche Probleme wir in den nächsten anderhalb Jahren haben werden, bis das Verfassungsgericht entschieden hat. Ich kann alle nur davor warnen. Wir haben den § 34 a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes nicht aus Jux und Dollerei problematisiert, sondern weil wir unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit und der Wirksamkeit einen Weg finden müssen, der auch funktioniert. Ich glaube, wir vertun die Chance, wenn wir in diesem Punkt jetzt nicht eine Revision im Sinne des SPD-Vorschlags vornehmen.
Recht herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216005800
Zu einer Kurzintervention möchte ich dem Abgeordneten Michael Glos das Wort erteilen.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID1216005900
Durch Telefonanrufe weiß ich, daß in der Parlamentsberichterstattung, die zur Stunde im ZDF läuft, mein Beitrag am Schluß falsch dargestellt und kommentiert worden ist. Ich habe nicht die Forderung nach Abberufung

(Unruhe — Glocke des Präsidenten)

der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung erhoben, falls sie dem Asylkompromiß nicht zustimmt, sondern ich habe an die Ausländerbeauftragte wie an andere Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen appelliert, dem Asylkompromiß zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216006000
Nunmehr hat der Abgeordnete Detlef Kleinert das Wort.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID1216006100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Viele Vorredner, gerade eben in sehr eindrucksvoller Weise Herr Kollege Wartenberg, haben auf die rechtlichen Schwierigkeiten hingewiesen, in denen wir uns befinden und denen wir heute mit einer ganz besonderen Kraftanstrengung zu entkommen versuchen, nämlich mit einer Grundgesetzänderung aus einem sehr bedeutenden, sehr umfassenden, aber immer noch einzelnen Anlaß. Ich habe da so meine Zweifel.
Wir haben uns vor Jahren schon darüber unterhalten, ob man das, was hier in den Folgegesetzen heute zu verabschieden beabsichtigt ist, mit Recht und guten Gründen, auch ohne eine Grundgesetzänderung hätte verabschieden können. Nach jüngsten Vorkommnissen im Zusammenhang mit der AWACS-Auseinandersetzung neige ich wieder sehr viel mehr dazu, zu sagen: Selbst wenn nur Zweifel bestehen, ob einfachgesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, sollte man lieber hier handeln und das Grundgesetz ändern, als erst einmal einfachgesetzlich



Detlef Kleinert (Hannover)

tätig zu werden und die Sache dann dem Verfassungsgericht zuzuschieben.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist des Hauses nicht würdig.
Darum bin ich dankbar dafür, daß wir diesen klaren Weg gehen. Ob er aber wirklich zu dem führt, was wir wollen, nämlich zu der reinlichen Trennung derjenigen, die die Mütter und Väter, wie es neuerdings so schön heißt, des Grundgesetzes gemeint haben, als sie gesagt haben: „Politisch Verfolgte genießen Asyl" , da bin ich mir sehr unsicher.

(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [F.D.P.])

Ich hätte eine noch klarere Regelung bevorzugt, wobei ich übrigens keinen Zweifel daran lassen möchte: Für mich wäre die klarste Regelung die, daß die Bürger in unserem Lande so wie die große Mehrheit der hier im Hause Anwesenden sich einfach so benehmen, wie man sich benimmt, daß man nämlich gastfrei ist, daß man freundlich zu Fremden ist, daß man sie gerne in seinem Hause aufnimmt — insonderheit dann, wenn sie verfolgt sind — und daß man das tut ohne ins einzelne gehende gesetzliche Vorschriften.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Das würde ich mir wünschen, ohne Rechtsprechung, ohne detaillierte Gesetze, mit denen wir uns — das fürchte ich jedenfalls — schon wieder in die Irre schicken. Wir alle haben doch diese normale Einstellung und können uns darauf verlassen.
Ich glaube, daß wir den anderen, den formalen Weg heute gehen müssen. Wir gehen ihn aus Überzeugung. Ich habe eben gesagt, was besser wäre: diejenigen, die wir meinen, hier mit offenen Armen aufzunehmen, und alle, die wir nicht meinen, höflich, aber leider bestimmt, weil die Welt so ist und weil wir — in den Ralationen der Welt — ein sehr kleines Land sind, wieder nach Hause zu schicken.
Diese Veranstaltung heute ist benutzt worden, um einen, ich will nicht gerade sagen, sehr ernsthaften, aber immerhin einen Angriff auf unsere Entscheidungsfreiheit zu unternehmen — interessanterweise durch Leute, die von sich sagen, wir sollten hier nicht dem Druck der Straße weichen, aber ihrem Druck. Das ist sehr interessant.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Es mag mir nicht einleuchten, daß Menschenwürde anderer einen Teil Verzicht auf Menschenwürde bedeutet. Das kann doch wohl in sich keinen Sinn geben.
Es mag mir überhaupt, um zur Praxis zu kommen, nicht einleuchten, daß der Flüchtlingsrat Niedersachsen, gemeinnützig, ein eingetragener Verein, den Kollegen Rappe mit einem angeblich von ihm verfaßten Brief zitiert, in dem es u. a. heißt: Wir sind alle überfordert, wir Sozialdemokraten sind betroffen, normale deutsche Jugendliche sind verunsichert und sehen sich in ihrer Not zu unschönen Szenen gegen verarmte Flüchtlinge gezwungen. Das geschieht nicht immer ganz demokratisch. Einige Ausländer hatten
Pech und wurden dabei verbrannt. Unterschrift: Hermann Rappe.
Das ist ja nicht das Schlimmste an dieser Veröffentlichung, sondern die Einleitung lautet:
In Hildesheim wurden Handzettel in Briefkästen gesteckt, die den Briefkopf der SPD und die Unterschrift des SPD-Bundestagsabgeordneten Hermann Rappe tragen. Rappe ist Befürworter einer Asylrechtsänderung und gilt innerhalb der SPD auch in anderen Fragen als rechter Hardliner.
Wir dokumentieren das offenkundig gefälschte Schreiben — ein ähnliches ist bereits zu Lörrach aufgetaucht — und sind gespannt, ob es Nachahmer findet.
Die Herausforderung zur Hetze, zur Gemeinheit, zur Verdummung — das ist es, was wir nicht mit niedersächsischer Staatsknete in diesen Kreisen gefördert wünschen.

(Lebhafter Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle bekenne ich, daß ich nach vielen Jahren des Zögerns in diesen Tagen sehr ernsthaft darüber nachgedacht habe, ob meine Partei nicht in Hamburg recht getan hat, als sie die Abkoppelung der Kirchen vom Staat durch Beseitigung der Kirchensteuer wollte.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es ist nun einmal feststellbar, daß zu Revolutionen in diesem Lande besonders fest besoldete Persönlichkeiten neigen, und dazu möchte ich nicht beitragen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216006200
Das Wort hat nunmehr die Abgeordnete Ulla Jelpke.

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216006300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erfahre gerade, daß sechs Polizeibeamte im Büro von Dagmar Enkelmann und in meinem Büro waren, um dort ein Transparent „Asylrecht verteidigen! " abzunehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

— — Daß Sie an dieser Stelle klatschen, zeigt nur, welche demokratische Gesinnung Sie haben. Das macht das sehr deutlich.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das müssen Sie als Kommunistin uns sagen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich verlange jedenfalls von der Präsidentin dazu eine Erklärung; denn noch ist es doch wohl so, daß Abgeordnete zumindest anwesend sein müssen, wenn Polizeibeamte in ihr Büro eindringen.
Meine Damen und Herren, heute siegt die Gewalt der Straße, und die Grundrechte verlieren.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Es muß daran erinnert werden, daß die Beschleunigung, die das Projekt „Abschaffung des Grundrechts
auf Asyl" phasenweise erfahren hat, explizit mit



Ulla Jelpke
neofaschistischem und rassistischem Terror auf der Straße begründet worden ist. Als Zugabe wurde jeweils eine unglaubliche Hetze in den Medien gegeben. Ich zitiere aus der „Hamburger Morgenpost":
Man kann es nicht leugnen, Roma sind eine ernsthafte Plage.
In der „Badischen Zeitung" heißt es: Roma sind die reinste Seuche. Die „Kölner Rundschau" schreibt:
Wer sich absolut nicht anzupassen vermag, muß das Land verlassen, und zwar so schnell wie möglich.

(Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl!) — „Jawohl" höre ich hier.

Und jetzt ein Zitat des nordrhein-westfälischen Sozialministers. Er erklärte im Sommer 1992:
Die Ausländerfeindlichkeit ist eindeutig durch das Fehlverhalten einiger Ausländergruppen verursacht worden, die das Klima vergiftet haben. Es handelt sich dabei um Sinti und Roma.
Diese und andere Schlagworte wurden mehr und mehr zu Brandsätzen, Baseballschlägern und Stiefeltritten — und nur wenige hier haben sich geweigert, auf der Woge dieser Stimmung zur beschleunigten parlamentarischen Hinrichtung des Asylrechts zu surfen.
Es ist kein Appell des Bundeskanzlers vor dem Presserat an die journalistische Ethik bekanntgeworden, um die Privatsphäre und Unverletzbarkeit der Ausländer und Ausländerinnen zu schützen. Dort redet er erst jetzt und nur für die Ehre seinesgleichen.
Die Furcht vor rassistischen Ausschreitungen zwingt doch niemanden, die Opfer zu Tätern zu machen, und Pro Asyl fragt ja zu Recht, ob wir in einem Land leben möchten, in dem das „Gesetz der Straße" gilt. Heute stimmt jedenfalls eine Mehrheit dafür.

(Gerhard O. Pfeffermann [CDU/CSU]: Das ist doch unglaublich, was Sie da verzapfen!)

So etwas entsteht nicht von heute auf morgen. Welche Verhältnisse hatten wir eigentlich bisher im Bereich der Asylpolitik, daß jetzt der Größenwahn an den Grenzen aufrüsten kann? Und warum wird genau das von einer Mehrheit hierzulande als Politik der Vernunft gegenüber Flucht- und Migrationsbewegungen vor der eigenen Haustür begriffen?
Aus der wachsenden Zahl von Asylbewerberinnen und -bewerbern wurde nicht auf wachsende soziale und politische Probleme geschlossen, die eine tiefgreifende Änderung vor allem der Außen- und der Entwicklungspolitik zur Folge haben müßten; geschlossen wurde auf wachsenden Mißbrauch unseres angeblich zu liberalen Asylrechts. Und die Geschichte des Asylverfahrensgesetzes ist die Geschichte der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl, des Ausbaus seiner abschreckenden und diskriminierenden Elemente wie Sammellager, mal Arbeitsverbot, mal Arbeitspflicht, Einschränkung der Freizügigkeit, Sozialhilfe als Sachleistungen, Einführung der Visumspflicht.
Auch die neuen, großzügigen Einbürgerungs- und Bleiberechtsregelungen waren leere Versprechungen.
Ich erinnere an die unzähligen Anregungen und Anträge auch hier im Hause, den Bundesbeauftragten abzuschaffen, der mit seinen Zigtausenden von Einsprüchen die Verfahren verschleppt und behindert. Ich erinnere an die Forderungen, einen Sonderstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge zu schaffen, damit diese nicht ins Asylverfahren gedrängt werden müssen. Ich erinnere an die dringenden Bitten des Hohen Flüchtlingskommissars, endlich die Genfer Flüchtlingskonvention und die dort enthaltene Flüchtlingsdefinition wieder ins Asylverfahrensgesetz aufzunehmen. Nichts davon wurde aufgegriffen.
Diese Geschichte hat auch die Opposition verschlissen. Ohne die SPD wäre heute eine Änderung des Grundrechts auf Asyl nicht möglich. Und die Niederlage der parteiinternen Opposition hat keineswegs am Dienstag stattgefunden, sondern die Etappe hat begonnen mit dem Festklopfen der Eckpunkte der neuen Gesetze in halbkonspirativen Kanzlerrunden und Spitzengesprächen. Dazu hat die SPD-Opposition viel zu lange geschwiegen.
Heute werden Sie eine Bürgerkriegsflüchtlingsregelung verabschieden, die elementaren Beschlüssen des Exekutivkomitees des UNHCR widerspricht. Im Falle von massenhaften Fluchtbewegungen soll nämlich den Flüchtlingen ohne Rücksicht auf ihre individuelle Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Konvention ein Mindestschutz gewährt werden. Sie werden dagegen eine Regelung verabschieden, nach der Bund und Länder über den Kriegs- oder Bürgerkriegszustand in bestimmten Gebieten übereinstimmend entscheiden müssen; danach müssen Bund und Länder auch übereinstimmend über Kontingente entscheiden.
So legitimiert und kontingentiert müssen die Flüchtlinge dann auch noch darauf verzichten, einen Asylantrag zu stellen. Gerade die auch in Ihrer Definition eigentlich politisch Verfolgten verlieren damit ihren Anspruch auf Abschiebeschutz bei Beendigung der Kriegs- oder Bürgerkriegsregelung.
Sie opfern heute internationale humanitäre Normen der Ermächtigung für Bund und Länder über die Entscheidung, wo denn schon Krieg oder noch Krise herrscht. Nichts wird einfacher sein, als die Humanität im Bermudadreieck von politischen Überzeugungen, diplomatischen Erwägungen und dem Zwang zur Einstimmigkeit zwischen allen Bundesländern und dem Bund verschwinden zu lassen.
Das Gezerre um Übereinstimmung in Sachen ehemalige Werkvertragsarbeitnehmer der DDR bestätigt diese Befürchtungen. Der jetzt in Baden-Württemberg aufgehobene Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Kroatien und der Umgang mit den noch geduldeten kurdischen Flüchtlingen zeigen dies ebenfalls.
Die auch von diesem Hause aus gezielt abgesenkte Toleranzschwelle der Deutschen wurde dargestellt als sachliche Grenze der Belastbarkeit. In kaum verhüllter Arbeitsteilung mit Rechtsradikalen wurde der



Ulla Jelpke
Umgang mit Schwächeren aller sozialer, sozialstaatlicher und humanitärer Phrasen entkleidet.

(Gerhard O. Pfeffermann [CDU/CSU]: Das ist doch eine Unverschämtheit! Die produziert eine Unverschämtheit nach der anderen!)

Das Prinzip wenden Sie auch nach außen an.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216006400
Herr Abgeordneter Pfeffermann, ich bitte Sie, ruhig zu bleiben.

(Erneuter Zuruf des Abg. Gerhard O. Pfeffermann [CDU/CSU])

— Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, ruhig zu bleiben. — Fahren Sie fort, Frau Abgeordnete.

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216006500
Ich nenne die Verträge mit Rumänien, mit Polen, die Verhandlungen mit der Tschechischen Republik und anderen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es ist sehr schlimm, was die hier sagt!)

Mit der Drohung, 40 000 Menschen zurückgeschoben zu bekommen, und der Wiedereinführung der Visumpflicht für polnische Bürgerinnen und Bürger wurde die Zustimmung der polnischen Regierung zu dem neuen Abkommen befördert. 120 Millionen Mark gibt es, nicht für den Aufbau der polnischen Gesellschaft, sondern für ein bißchen Asylbürokratie und sehr viel Technik zur Aufrüstung an den polnischen Grenzen. Letzteres muß auch noch zum großen Teil in der Bundesrepublik eingekauft werden.

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Was haben Sie denn dagegen?)

Es war die Drohung mit weiterer sozialer und politischer Destabilisierung, die die Nachbarstaaten in das deutsche Flüchtlingsabwehrsystem und zur Kollaboration gezwungen hat.
Unbekümmert setzt sich die Bundesregierung darüber hinweg, daß ein Großteil der Grenzschwierigkeiten zwischen den neuen Staaten im Osten durch die hier gewollte Asylpolitik verursacht wird. Die Außenpolitik, die der Innenminister macht, macht Flüchtlings- und Ausländerfeindlichkeit zum Exportschlager made in Germany. Und wenn in Ungarn die Sondereinheiten des Militärs Kopfprämien für aufgegriffene Flüchtlinge erhalten, liegt die Verantwortung dafür letzten Endes hier.
Jeder halse seinem Hinterland oder Vorhof seine Probleme auf, damit das gemeinsame Haus der Reichen sauber bleibe. — Das ist der Kern der europäischen Lastenteilung, die vom deutschen Innenminister als neue Solidarität gepriesen wird. Diese westeuropäische Komplizenschaft gegen Süden und Osten besiegeln Sie mit der Zustimmung zu den Asylgesetzen.
Die Mittel dazu sind Drittstaatenregelung und Listen sicherer Herkunftsländer. Unterlaufen werden die Genfer Flüchtlingskonvention und andere internationale Abkommen. Ermächtigt wird die Bundesregierung zur Lösung der grenzüberschreitenden sozialen Fragen mit Polizei und paramilitärischem Grenzregime. Von der Bundesrepublik geht ein System von Kettenabschiebungen aus. Mögliche Asylbewerber
und Asylbewerberinnen können ohne ordentliches Verfahren von Land zu Land geschoben werden, unter Umständen bis in ihr Herkunftsland.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216006600
Frau Abgeordnete, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Ihre Redezeit abgelaufen ist.

(Hans-Gerd Strube [CDU/CSU]: Es wird Zeit! Abtreten! — Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Die Vorlesezeit!)


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216006700
Darf ich noch einen letzten Satz sagen:

(Hans-Gerd Strube [CDU/CSU]: Auch nicht einen Satz mehr!)

Demokratische Politik wurde durch Populismus ersetzt. Wir lehnen dieses Gesetz ab.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste — Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das ist nicht überraschend!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216006800
Ich erteile der Abgeordneten Frau Ingrid Köppe das Wort.

(Helmut Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Die ist ja hier im Ernteeinsatz-Look!)


Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216006900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Stunden sind hier in der Debatte mehrmals Übergriffe auf Abgeordnete erwähnt worden.

(Manfred Richter [Bremerhaven] [F.D.P.]: Auch auf Mitarbeiter!)

— Auch auf Mitarbeiter. Es ist selbstverständlich, daß solche Gewalt nicht dem Anliegen der Demonstration dient. Andererseits denke ich — —

(Helmut Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Bei Ihrem Aussehen werden Sie auch nicht angegriffen! — Dr. Jürgen Schmude [SPD]: Was ist das für eine Unverschämtheit, Herr Präsident! Das Aussehen der Kollegin wird hier in Zweifel gezogen und herabgemacht! Das kann ja wohl nicht wahr sein!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216007000
Ich habe das nicht richtig verstanden. Wenn es so gesagt worden ist, möchte ich es in aller Schärfe zurückweisen. Ich behalte mir vor, einen Ordnungsruf zu erteilen.
Frau Abgeordnete, fahren Sie fort.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216007100
Andererseits, denke ich, hätte man solche Gewalttätigkeiten vermeiden können, indem man sich über die Demonstrationen, die ja angekündigt waren, langfristig Gedanken gemacht hätte, wenn man das Regierungsviertel nicht zu einer Festung ausgebaut hätte,



Ingrid Köppe
sondern die friedliche Demonstration in der Nähe des Parlaments hätte stattfinden lassen.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Was ist denn das Thema!)

Nun aber zum Thema. Es ist gar nicht lange her, da haben wir erlebt, wie alljährlich Zigtausende Menschen aus der DDR weggegangen sind. Einige scheinen das schon vergessen zu haben; deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das waren Deutsche, keine Asylsuchenden!)

— Ja, es waren Deutsche.

(Vorsitz: Vizepräsident Helmuth Becker)

Viele aus meinem Freundeskreis sind damals „rübergegangen" — so nannte man das —; und es waren jedes Mal sehr lange überlegte und in vielen Nächten diskutierte Entscheidungen mit harten Konsequenzen. Jedes Mal hat es bedeutet, die vertraute Umgebung zu verlassen, sich von Freunden zu trennen. Es bedeutete aber auch Angst vor dem neuen Leben.

(Clemens Schwalbe [CDU/CSU]: Was hat das mit Asyl zu tun?)

Für die, die in der DDR blieben, war es jedes Mal schmerzlich, zu spüren, wie sich der Freundeskreis verringerte, weil so viele ausreisten.
Andererseits gab es tatsächlich etliche Gründe, der DDR auf Nimmerwiedersehen den Rücken zu kehren. Diejenigen, die „rübergingen", waren in den meisten Fällen tatsächlich nicht politisch verfolgt. Viele, sehr viele gingen, weil sie endlich besser leben wollten. Sie wollten richtiges Geld sehen für richtige Arbeit, Geld, von dem man sich etwas leisten konnte. Sie wollten endlich nicht mehr tagelang nach allen möglichen Waren, die sie sich kaufen wollten, durch die Stadt laufen oder stundenlang vor Geschäften Schlange stehen.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das ist eine Verhöhnung der Flüchtlinge! Die haben ihr Leben riskiert, damit sie besser einkaufen können? Sie spinnen ja!)

Es sind tatsächlich etliche gegangen, weil sie einen besseren Wohlstand wollten.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Erzählen Sie doch keine Märchen!)

Sie wollten, daß es ihren Kindern einmal besser geht. Viele, die aus der DDR in die Bundesrepublik ausreisten, waren Wirtschaftsflüchtlinge.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das ist doch legitim!)

Im September 1989 verteidigte Kanzler Kohl alle diese Wirtschaftsflüchtlinge aus der DDR. Er sagte:
.Ich habe etwas dagegen, daß hier bei uns in der Bundesrepublik der eine oder andere sagt: Die kommen ja nur aus wirtschaftlichen Gründen. Ja, die private Wohlfahrt, eine Verbesserung des eigenen Wohlstandes gehören auch zu den Menschenrechten.
So Kanzler Kohl im Jahre 1989.
Dieses Menschenrecht ist für Bürger und Bürgerinnen, die aus anderen Ländern in die Bundesrepublik kommen, bereits während der letzten Jahre immer weiter eingeschränkt worden. Und jetzt, im Jahre 1993, soll auch das Menschenrecht auf Asyl faktisch abgeschafft und sollen auch die politisch, rassisch und ethnisch Verfolgten mit einer Festungsmauer gehindert werden, in Deutschland Zuflucht zu suchen.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das Menschenrecht auf Wohlstand ist der größte Quatsch, den ich je gehört habe!)

Wir haben in der DDR sehr intensiv erlebt, wie es ist, hinter einer Mauer zu leben. Wir haben 1989 die Freude gespürt, als die Mauer endlich abgerissen wurde. Jetzt, im dritten Jahr nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, erleben wir allerdings, daß eine neue Mauer ein Stückchen weiter östlich aufgebaut wird. Mit Überwachungsanlagen, Bewegungsmeldern, Infrarotgeräten und Bundesgrenzschutz soll verhindert werden, daß Wirtschaftsflüchtlinge zu uns kommen. Wir, die wir früher zu den Ärmeren gehörten, finden uns plötzlich unter Reichen wieder, die versuchen, sich abzuschotten.
Meine eigene Vergangenheit ist mir zu nahe, als daß ich jetzt plötzlich eine solche Politik befürworten könnte. Deswegen lehne ich eine Änderung des Art. 16 ab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Jochen Feilcke [CDU/ CSU]: Das war eine tolle Logik!)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216007200
Meine Damen und Herren! Ich erteile jetzt unserem Kollegen Peter Hintze das Wort.

Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1216007300
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege Wartenberg von der SPD hat soeben in der Debatte der CDU/CSU vorgehalten, sie habe 1989 die deutsche Einheit nicht vorausgesehen. Ich glaube, Herr Wartenberg hat etwas verwechselt.

(Zuruf von der SPD: Sie haben nicht zugehört!)

Die Wahrheit ist doch wohl, daß die SPD den Gedanken der deutschen Einheit aufgegeben hatte. Wir hingegen haben nicht nur daran festgehalten, sondern wir haben sie auch mit herbeigeführt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Aber, Herr Generalsekretär!)

— Bleiben Sie entspannt, Frau Schmidt. — Dazu paßt auch das, was Frau Kollegin Köppe soeben sagte. Menschen, die in Deutschland an der Mauer erschossen wurden, als Wirtschaftsflüchtlinge zu bezeichnen, finde ich unerträglich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. — Manfred Reimann [SPD]: Jeder blamiert sich, so gut er kann!)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216007400
Herr Kollege Hintze, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Köppe?




Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1216007500
Gerne.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216007600
Bitte, Frau Köppe.

Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216007700
Herr Kollege, muß ich denn nun in Zukunft daran zweifeln, daß Sie in der Lage sind, zuzuhören?

(Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gehört, daß ich so etwas nicht behauptet habe.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Sie haben nur von den Wirtschaftsflüchtlingen gesprochen!)

— Vielleicht lassen Sie mich doch einmal ausreden.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Auch wenn Sie Stuß reden? Sie haben nur von den Wirtschaftsflüchtlingen gesprochen!)

— Ich habe von denjenigen gesprochen, die aus der DDR ausgereist sind. Sehr, sehr viele haben die DDR tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, weil sie einen besseren Lebensstandard haben wollten.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Von den anderen haben Sie nicht geredet! Alle anderen haben Sie verschwiegen!)

Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, und sind Sie auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich als Bürgerin der DDR natürlich weiß, daß es auch politisch Verfolgte gegeben hat?

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das haben Sie mit keinem Satz in Ihrer Rede gesagt!)

— Ich habe gesagt, daß die meisten, die ausgereist sind, Wirtschaftsflüchtlinge waren.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Aber nicht in Ihrer Rede!)

— Sie hätten zuhören müssen. Vielleicht sollten Sie in Zukunft nicht immer dazwischenschreien, sondern einfach einmal zuhören. Dann werden Sie das auch hören.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1216007800
Ich möchte die Frage beantworten, Frau Kollegin Köppe. Mich hatte beschwert, daß Sie die Tatsache des kommunistischen Zwangsregimes in der DDR auf die Problematik der Wirtschaftsflüchtlinge, wie Sie sie nennen, in Ihrer Rede reduzieren wollten. Das fand ich unvollständig, und deswegen habe ich das hier auch so angesprochen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Daß die kommunistische Planwirtschaft auch ökonomisch zusammengebrochen ist, wollte ich damit nicht in Frage stellen.
Ich möchte noch einen Einwand von Herrn Wartenberg aufgreifen. Er hat uns hier vorgehalten, die früheren Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes seien aus seiner heutigen Sicht unzureichend. Er hat das triumphierend in den Raum gerufen. Ich muß ihm darauf antworten: Selbst das, was Sie heute aus richtiger Erkenntnis nach langjähriger Diskussion für unzureichend halten, wollten Sie von der SPD damals nicht einmal mittragen. Das ist die Wahrheit. Deutschland wäre viel erspart geblieben, wenn wir diese heutige Debatte und Beschlußfassung schon früher gehabt hätten, nicht aber erst nach diesem langen und qualvollen Diskussionsprozeß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn es um die Erhaltung eines wichtigen Grundrechts geht, dann, finde ich, sind wir es unserem Grundgesetz schuldig, uns in unserer Beratung, aber auch der deutschen Öffentlichkeit deutlich zu machen, daß das Menschenrecht auf Zuflucht für politisch Verfolgte von uns heute mit unserer Beschlußfassung um kein Jota gekürzt wird.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

— Wer gegen die Drittstaatenregelung polemisiert oder hier lacht, der unterstellt ja, daß bei unseren Nachbarn in Frankreich oder in Polen Asylbewerber nicht vor politischer Verfolgung sicher seien. Diese Beleidigung unserer Nachbarstaaten brauchen wir nicht hinzunehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Was die Mütter und Väter des Grundgesetzes angeht: Sie hatten die Nazischrecken in guter Erinnerung, und sie haben das Schutzrecht geschaffen; aber sie haben nie daran gedacht, daß dieses Schutzrecht eines Tages ein Nutzrecht für kriminelle Schlepperbanden würde, die mit Hilfe des Asylrechts ihre Geschäfte machen. Sie würden heute an unserer Seite stehen, wenn wir das Recht wieder zu dem machen, als was es gedacht ist, nämlich einem Schutzrecht für Menschen, die woanders vor Verfolgung nicht sicher sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Was sagt denn der Innenminister zu dieser harten Kritik?)

Die Bürger, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wissen in ihrer Mehrzahl recht gut, was die Politik leisten kann und was nicht. Sie erwarten nicht, daß ein Problem von der Größenordnung der Asylfrage im Handumdrehen gelöst wird, und sie sind sich auch darüber im klaren, daß dieses Problem nicht morgen nach unserer Beschlußfassung verschwunden ist.
Aber wir wissen auch, daß die Bürger zu Recht erwarten — und dafür treten wir ein —, daß wir das, was in unserer Kraft steht, unternehmen und daß wir eine Mißbrauchsbegrenzung, wie sie in unserer Hand liegt, tatsächlich vornehmen und sie nicht jahrelang unterlassen. Das ist nämlich der Grund für die Politikverdrossenheit, mit der wir uns auseinandersetzen.
Es hat genug Politiker gegeben, die den Bürgern weismachen wollten, das Problem sei gar nicht real, es sei nur herbeigeredet oder, wie Herr Trittin in London sich äußerte, das Produkt von politischen Kampagnen der CDU/CSU und von Teilen der SPD; hören Sie mir zu! Bezeichnenderweise haben uns die anwesenden



Peter Hintze
Engländer vor diesen Tiraden in Schutz genommen; aber ich warte bis heute vergeblich auf eine Entschuldigung des zuständigen Ministerpräsidenten, der sonst in diesen Tagen sehr viele Worte für sehr viele Fragen findet. Ich finde, auf diese Entschuldigung hätten wir ein Recht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Entlassung des Ministers? — Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: Er hat die Stimmführerschaft im Bundesrat; eine Schande!)

Vor dem Hintergrund der schrecklichen Erfahrungen, die Menschen in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft machen mußten, haben wir allen Anlaß — und das haben heute viele angesprochen —, das Asylrecht als Menschenrecht sorgsam zu bewahren. Es sorgsam zu bewahren bedeutet aber auch, dieses Rechtsgut vor Mißbrauch zu schützen.
Sorgsam bewahren heißt nicht tatenlos sein. Es sorgsam zu bewahren heißt nicht nur, auf Prinzipien zu pochen, sondern auch darauf zu schauen, wie diese Prinzipien im gelebten Recht verwirklicht und genutzt werden können. Tatenlosigkeit in der Frage des Asylrechts ist kein Ausweis hoher ethischer Gesinnung.

(Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Schon wieder eine Kritik!)

Gefahren drohen einem Grundrecht vor allem auch dann, wenn es durch fortwährenden Mißbrauch seinen eigentlichen Charakter verliert, wenn es ausgehöhlt wird, wenn es seinen Sinn verliert und im Bewußtsein der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger, ad absurdum geführt ist. Genau das ist der Fall. Das empört die Menschen im Lande, und es empört sie zu Recht.
Auch die Randalierer und Chaoten vor dem Regierungsviertel wissen das natürlich. Ihre Attacke gilt der freiheitlichen und repräsentativen Demokratie, den Regeln des friedlichen Interessenausgleichs, dem Wesen der Demokratie selbst. Sie demonstrieren nicht für den Schutz irgendeines Rechtes, sondern sie demonstrieren und kämpfen gegen die parlamentarische Demokratie. Davon werden wir uns nicht bedrängen und nicht erpressen lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dieter Wiefelspütz [SPD]: Können Sie nicht mal eine vernünftige Rede halten, die dem Thema angemessen ist?)

— Dem Thema ist es angemessen; es ist dem Thema seit vielen Jahren angemessen. Nur, Sie haben sich diesem Thema und der dahinterstehenden Wirklichkeit seit Jahren verweigert. Sie haben es so weit kommen lassen, wie es heute ist, so daß wir jetzt in dieser mühsamen Weise zum Ergebnis kommen müssen. Das haben Sie sich zuzurechnen.

(Widerspruch bei der SPD — Zuruf der Abg. Ingrid Matthäus-Maier [SPD])

Es kann nicht darum gehen, diejenigen, die zu Unrecht Asyl beantragen, an den Pranger zu stellen.
Wir wenden uns entschieden gegen jede pauschale Verunglimpfung der Asylbewerber.

(Horst Kubatschka [SPD]: Dann tun Sie doch endlich etwas dagegen!)

Im Gegensatz zu der von Ihnen ständig wiederholten Behauptung beteiligen wir uns nicht an dieser Verunglimpfung.
Es ist verständlich, daß Menschen ihre Heimat verlassen, wenn ihnen berichtet wird, daß es ihnen woanders besser geht und daß es bei uns — im Unterschied zu allen Flüchtlings- und Asylregelungen auf der Welt — einen Schlüssel gibt, der ihnen die Tür dazu aufschließt, nämlich das deutsche Asylrecht. Niemand hat das Recht, mit Hetzparolen gegen diese Menschen vorzugehen. Wer unseren Abscheu verdient, das sind die Schlepper, die Schlepperbanden, und ebenso die gewalttätigen Menschen in unserem Lande, die auf Fremde einschlagen und gegen sie vorgehen. Dies darf uns aber nicht davon abhalten, das, was wir in diesem Bereich als sachlich richtig und notwendig erkennen, auch zu tun.
Wir können in Deutschland nicht die Probleme der ganzen Welt lösen. Um so mehr müssen wir weltweit unter den Industriestaaten, die dazu in der Lage sind, eine Bewegung dafür schaffen, die Ursachen der Wanderungs- und Flüchtlingsbewegungen von Grund auf anzugehen, Hunger, Elend und Krankheiten vor Ort bekämpfen zu helfen und Ländern, deren wirtschaftliche Entwicklung gefährdet ist, bei dieser Entwicklung entsprechende Unterstützung zu geben.
Wir geben heute viele Milliarden für die Durchführung von Asylverfahren aus, von denen weit über 90 % mit der Ablehnung enden. Ist es nicht viel sinnvoller, dieses Geld in den Herkunftsländern bei den Menschen einzusetzen, um dort zu helfen? Dort kommt es viel mehr Menschen zugute.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die rechtliche Regelung ist das eine, die Überwindung der Fluchtursachen ist das zweite.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216007900
Herr Kollege Hintze, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Hirsch?

Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1216008000
Bitte.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216008100
Bitte, Kollege Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1216008200
Herr Kollege Hintze, ich habe soeben mit Freude Ihre Bemerkung gehört, daß es sinnvoller sei, diese Milliarden in den Herkunftsländern der Flüchtlinge einzusetzen. Darf ich damit rechnen, daß Sie bei der kommenden Haushaltsberatung entsprechende Anträge stellen werden?

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., bei der SPD und der PDS/Linke Liste)





Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1216008300
Diese Frage ist nicht neu, Herr Kollege Hirsch.

(Lachen bei der SPD — Günter Verheugen [SPD]: Leider, leider!)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216008400
Meine Damen und Herren, wir müssen dem Kollegen Hintze jetzt die Chance geben, die Frage zu beantworten. Bitte, Herr Kollege.

Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1216008500
Hier dürfen wir nicht in einen künstlichen Gegensatz verfallen. Ich habe Ihre Frage auch nicht so verstanden. Das eine ist — das tun wir heute — daß wir das Grundgesetz wieder in den Stand versetzen, den auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes gemeint haben,

(Widerspruch bei der SPD)

und den Mißbrauch des Asylrechts unterbinden. Das zweite ist, daß wir in Zukunft all unsere Kraft darauf richten, daß den Ländern, deren wirtschaftliche Lage ein Grund für solche Wanderungsbewegungen ist, geholfen wird.
Aber eines ist in Ihrer Frage unzutreffend, und deswegen war das Gejohle und Gehöhne von der SPD wie so oft verfrüht. Die Bundesrepublik Deutschland ist das Land in Europa, das für die Hilfe etwa in Osteuropa mehr getan hat als alle anderen westeuropäischen Länder zusammen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir brauchen uns an dieser Stelle überhaupt keine Vorhaltungen machen zu lassen.

(Zuruf von der SPD: Deine Rede sei: Ja, ja; nein, nein! — Eckart Kuhlwein [SPD]: Was darüber ist, ist von Übel!)

— Auf diesen geistlosen Zwischenruf muß ich sagen:

(Eckart Kuhlwein [SPD]: Das steht auch im Lutherischen Katechismus! Den sollten Sie doch kennen!)

— Aber man sollte Luther immer richtig zitieren.
Es ist eine Tatsache, daß wir mehr geben und mehr tun als die anderen zusammen. Diese Lastenverteilung kann auf Dauer nicht stimmen. Vielmehr muß es die Bemühung aller westlichen Staaten sein, diese Aufgabe zu lösen. Heute beseitigen wir den Mißbrauch. Morgen werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, daß auch in den wirtschaftlich schwächeren Ländern die Entwicklung weiter positiv vorangeht.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216008600
Der nächste Redner ist unser Kollege Eckart Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1216008700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hintze, vom Generalsekretär einer christlichen Partei hätte ich etwas mehr intellektuelle Redlichkeit erwartet.

(Beifall bei der SPD — Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Kennen wir die von euch?)

Aber so sind Sie eben. Ich kann es verstehen. Sie wollen mit solchen Reden Ihren Arbeitsplatz im Konrad-Adenauer-Haus sichern.

(Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: Geht es noch primitiver?)

Nun zum Thema. Ich spreche im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion, die im vergangenen Dezember den zwischen der CDU/ CSU, der F.D.P. und der SPD ausgehandelten Asylkompromiß abgelehnt haben und die heute nach Abschluß der Ausschußberatungen feststellen müssen, daß ihre Befürchtungen berechtigt gewesen sind.
Die heute zur Abstimmung stehenden Änderungen des Grundgesetzes und die darauf fußenden Änderungen des Asylverfahrens berühren das individuelle Grundrecht auf politisches Asyl in seinem Wesensgehalt. Sie verfehlen gleichzeitig das Versprechen des Kompromisses vom 6. Dezember 1992, daß der Schutz tatsächlich politisch Verfolgter gewährleistet werden müsse. Sie geben herzlich wenig für die damals proklamierte These her, daß Deutschland ein weltoffenes, tolerantes Land sei und daß das auch so bleiben solle.
Meine Partei hat auf ihrem Bonner Parteitag am 16. November vergangenen Jahres unter der Überschrift „Flüchtlingen helfen, Zuwanderung steuern, Gemeinden entlasten" ein Paket von gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen beschlossen, das wir denen entgegensetzen wollten, die mit verantwortungsloser Agitation Ausländerfeindlichkeit geschürt und damit den gesellschaftlichen und politischen Konsens über ein weltoffenes und tolerantes Deutschland beschädigt hatten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dieses Paket sah ausdrücklich auch die Möglichkeiten von Änderungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz vor — allerdings in einer strikt begrenzten Formulierung.
Viele Delegierte haben dem auf dem damaligen Parteitag schweren Herzens zugestimmt, weil sie das Gesamtkonzept wollten. Sie gingen davon aus, daß unsere Fraktion im Bundestag ihre Sperrminorität bei einer Änderung des Grundgesetzes dafür nutzen könnte, auch die übrigen Bestandteile des Pakets umzusetzen. Dies ist offenbar nicht gelungen.
Wir beschließen heute nicht über die generelle Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft, die der SPD-Parteitag verlangt hat. Wir beschließen heute nicht über die Bekämpfung der Fluchtursachen, z. B. durch eine schrittweise Erhöhung der öffentlichen entwicklungspolitischen Leistungen auf 0,7 % des Bruttosozialprodukts, die nicht nur von der SPD gefordert wird.
Herr Kollege Hintze, zu Ihrer Aufklärung: Bei den Haushaltsberatungen im vergangenen November ist



Eckart Kuhlwein
ein Antrag meiner Fraktion, der das ausdrücklich vorsah, von der Regierungskoalition abgelehnt worden,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

obwohl Ihre eigene Nachwuchsorganisation inzwischen ähnliche Forderungen erhoben hat.

(Peter Hintze [CDU/CSU]: Wenn Sie sich immer an die Junge Union halten, dann ist es gut!)

Wir beschließen heute nicht über eine Neuverteilung der Kosten für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen, mit der die Haushalte — vor allem die der Gemeinden — entlastet werden könnten, damit sie Bürgerkriegsflüchtlinge nicht mehr ins Asylverfahren schieben. Wir beschließen nicht über ein europäisch abgestimmtes Einwanderungsrecht, wie es der SPD-Parteitag wollte; und wir haben dafür auch bei den Maastricht-Verträgen keine Perspektive bekommen. Wir beschließen auch nicht über die Aufnahme des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention ins Grundgesetz, die nicht nur von der SPD, sondern auch von vielen Flüchtlingsorganisationen gewollt wurde.
Was wir dagegen beschließen sollen, ist der Versuch, das Asylrecht des Grundgesetzes künftig weitgehend leerlaufen zu lassen. Die Bundesrepublik ist danach durch Gesetz von sogenannten sicheren Drittstaaten umgeben. Das sind Staaten, in denen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt sein soll. Wer als Asylbewerber über solche Staaten zu uns kommt, der hat bereits dort Sicherheit vor Verfolgung gefunden — so sagt jedenfalls der Gesetzentwurf —, egal, wie lange er sich dort aufgehalten hat.
Wer an der Grenze erwischt wird, kann zurückgewiesen werden. Wer sich im Inland meldet, soll ohne viel Federlesen abgeschoben werden können. Damit wir ganz sichergehen, daß es sich bei diesen sicheren Drittstaaten auch um solche handelt, schließen wir Regierungsabkommen ab. Auf Polen ist schon hingewiesen worden; mit der Tschechischen Republik soll eines folgen. Ob der Mindestabschiebeschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention dort tatsächlich gewährleistet ist, entzieht sich unserer Kenntnis, darf aber am heutigen Tage noch bezweifelt werden — und das, ohne den Polen und den Tschechen zu nahe treten zu wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die Koalition will trotzdem verbieten, daß Verwaltungsgerichte im Einzelfall bei Vorliegen gewichtiger Gründe und einer konkreten Gefährdung des Asylbewerbers die Abschiebung in den vielleicht gar nicht so sicheren Drittstaat durch einstweilige Anordnung verhindern können. Damit wird — das haben wir heute auch schon gehört — nach Auffassung vieler Experten das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verletzt, mit vielleicht lebensgefährlichen Folgen für einzelne Asylbewerber.
Die Kettenabschiebung gerade von politisch Verfolgten in ihr Heimatland dürfte nicht außerhalb jeder historischen Erfahrung liegen. Jürgen Schmude hat darauf hingewiesen, daß es so etwas auch im EG-Bereich gegeben hat.
Einer, der uns viele Bedenken gegen die Neuregelung ins Stammbuch geschrieben hat, ist der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, Walter Koisser. Ich wundere mich manchmal, wie eine Bundesregierung, die eilfertig jedem UNO-Hinweis auf denkbare Bundeswehreinsätze in der weiten Welt nachgeht, sich über gravierende Einwände der Vereinten Nationen hinwegsetzt, wenn es um die Behandlung von Flüchtlingen geht.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Walter Koisser hat die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention als materielle Grundlage für die Gewährung von Asyl angemahnt, auch wegen der als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina, die z. B. wegen ihrer Volkszugehörigkeit von Freischärlern mißhandelt und vertrieben worden sind. Walter Koisser hat die Möglichkeit einer widerlegbaren Vermutung bei Einreise aus sicheren Drittländern und Voraussetzungen für das Konzept „sicheres Drittland" gefordert, die durch ein einfaches Regierungsabkommen nicht erfüllt werden können. Koisser hat schließlich auf Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention hingewiesen, nach dem jede Abschiebung oder Zurückweisung in ein anderes Land ohne Anhörung des Asylgesuchs auch dann unzulässig ist, wenn in diesem Land die Weiterschiebung in einen Verfolgerstaat drohen könnte.
Gerade die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem bisher beispielhaften Asylrecht und ihrer erklärten Bereitschaft, zusätzliche internationale Verpflichtungen zu übernehmen, sollte den völkerrechtlichen Konsens, der bisher bestanden hat, nicht beschädigen. Koisser hat am 11. März gewarnt:
Alles deutet darauf hin, daß die östlichen Nachbarstaaten nun ihrerseits bei der Drittlandregelung in Zugzwang geraten. Es droht so ein Domino-Effekt, der die gegenwärtige internationale Praxis und Struktur des Flüchtlingsschutzes in Frage stellt.
Das Asylrecht des Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Es ist eine Konsequenz aus der deutschen Geschichte und Bestandteil der politischen Kultur im Deutschland der Nachkriegszeit. Wer es aufgeben oder relativieren will, um andere Rechtsgüter zu schützen, muß den Beweis dafür antreten, daß der Schritt wirksam ist. Mir ist bewußt, daß die Zuwanderung von jährlich mehreren Hunderttausenden — dazu gehören übrigens nicht nur Asylbewerber, sondern auch Spätaussiedler und Bürgerkriegsflüchtlinge; manche mengen das ja gern zusammen — für die Gesellschaft und für viele einzelne nur sehr schwer verkraftbar erscheint. Dies gilt besonders für Zeiten großer Wohnungsnot und hoher Arbeitslosigkeit, an denen diese Bundesregierung ja nicht ganz unbeteiligt gewesen ist.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])




Eckart Kuhlwein
Viele, die hier sitzen, sehen deshalb das Rechtsgut des sozialen Friedens und des demokratischen Konsenses in Gefahr. Sie erhoffen sich von einer Asylrechtsänderung den Abbau gesellschaftlicher Spannungen und Konflikte. Denen, die so argumentieren, kann ich meinen Respekt nicht versagen. Aber ich bitte sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Änderung des Grundgesetzes wirklich jenes Maß an verbesserter Steuerung der Zuwanderung bringt, das sie anstreben und das diesen Einschnitt in die Verfassung vielleicht rechtfertigen könnte.
Nach den Maßstäben der UNO gibt es gegenwärtig mehr als 15 Millionen Flüchtlinge, die internationale Grenzen überschritten haben, die meisten davon in Ländern der Dritten Welt. Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks ist auch Westeuropa unter Wanderungsdruck gekommen. Wenn wir keine geregelten Verfahren für die Aufnahme, z. B. auch über ein Zuwanderungsgesetz, finden, werden Hunderttausende zu uns kommen. Die Möglichkeit, die Festung Europa mit Mauer und Stacheldraht zu umgeben, scheidet nach unseren eigenen geschichtlichen Erfahrungen wohl aus. Ich unterstelle niemandem, daß er das will. Aber ich verlange eine ehrliche Analyse gerade von denjenigen, die genau wissen, daß die Exportnation Deutschland auf offene Grenzen angewiesen ist, und von denjenigen, die ständig den freien Verkehr von Kapital, Gütern und Dienstleistungen predigen und die sich deshalb nicht wundern sollen, wenn in den anderen Teilen der Welt auch der freie Verkehr von Menschen Richtung Industrieländer ausprobiert wird.
Flucht hat viele Ursachen. Längst nicht alle sind vom Asylversprechen des Grundgesetzes abgedeckt. Auch wir wollen das Ayslrecht den politisch Verfolgten vorbehalten. Aber wenn es uns nicht wenigstens mittelfristig gelingt, Fluchtursachen in Osteuropa und in der Dritten Welt wirksamer als bisher zu bekämpfen, werden wir uns einer Völkerwanderung aus Not und Elend gegenübersehen, wie sie die Geschichte noch nicht erlebt hat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Diese Armutswanderung hat bereits begonnen. Deutschland wird einen Teil davon aufnehmen müssen. Der Club of Rome hat 1991 empfohlen, „die Bevölkerung der reichen Länder darauf vorzubereiten, diese Tatsache zu akzeptieren" . Ich weiß, daß das sehr viel schwerer ist als der Streit um Grundgesetzartikel und Verfahrensparagraphen; aber wir sollten den Mut haben, damit anzufangen.
Ich komme zum letzten Satz. Die Frage, ob wir mit der Neufassung des Asylrechts das Risiko eingehen, politisch Verfolgte ihren Verfolgern auszuliefern, ist für viele Abgeordnete eine Gewissensfrage. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, für die ich hier spreche, wollen von der Freiheit ihres Gewissens Gebrauch machen, die ihnen im Grundgesetz verbürgt ist.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das tun die anderen auch!)

Wir stimmen mit Nein.

(Anhaltender Beifall bei der SPD, der PDS/ Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Helmuth Becker Ich erteile jetzt das Wort unserem Kollegen Dr. Burkhard Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1216008800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche gleichzeitig für meinen Kollegen Gerhart Baum.
Wir haben bei der Einbringung der Gesetzentwürfe erklärt, daß wir ihnen trotz der Fortschritte für Bürgerkriegsflüchtlinge und beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zustimmen können. Entgegen unserer Hoffnung haben weder die Beratungen noch die eindringlichen Ratschläge vieler Sachverständiger in der Anhörung wesentliche Verbesserungen erbracht.
Die Entwürfe widersprechen humanitären Grundsätzen. Sie sind mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Genfer Konvention nicht vereinbar.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie verstoßen gegen bisher tragende Grundsätze unserer Verfassung.
Wir erkennen die große Not unserer Gemeinden. Wir verstehen auch, daß die Aufnahmebereitschaft unserer Bevölkerung begrenzt ist. Es ist auch richtig, daß der Zustrom von Flüchtlingen insbesondere aus Osteuropa zu gemeinsamen europäischen Lösungen zwingt, die unsere westlichen Nachbarn bisher verweigern. Aber was reden wir eigentlich von gemeinsamen europäischen Lösungen, wenn unser Koalitionspartner noch nicht einmal bereit ist, den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention in unser Asylgesetz aufzunehmen! Das geht nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Flüchtlingskommissar Koisser für seine Arbeit.
Der erhabene Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" gehört zum Kernbestand unserer Verfassung. Er bleibt formal erhalten; in Wirklichkeit wird er fast völlig beseitigt.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man wissen will, ob ein Gesetz hinnehmbar ist, dann darf man sich nicht an den Umgehungsmöglichkeiten, den möglichen Schlupflöchern orientieren, man muß vielmehr prüfen, wie der Gesetzgeber ein Problem tatsächlich regeln möchte. Durch die vorgesehene gesetzliche Regelung werden die Grenzen der Bundesrepublik für diejenigen fast vollständig geschlossen, die sich auf das Asylrecht berufen. Wer mit dem Flugzeug kommt, wird im Flughafen in einem wirklich nachlesenswerten Verfahren abgefertigt.



Dr. Burkhard Hirsch
Jeder Flüchtling, der über irgendein Nachbarland einreisen will oder aus irgendeinem Nachbarland heimlich unsere Grenze überquert hat, kann in Zukunft ohne jede Anhörung aus der Bundesrepublik dorthin zurückgeschickt werden. Es ist egal, ob er in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder nicht;

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Stimmt doch nicht!)

es ist egal, ob ihm in seiner Heimat eine unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe droht; es ist egal, ob das Transitland, dem wir den Flüchtling zuschieben, die Genfer Konvention nach denselben Grundsätzen auslegt und handhabt wir wir; es ist egal, ob das Transitland nach seiner Asylpraxis den Flüchtling seinerseits weiterschieben wird oder nicht. Vor der Abschiebung aus der Bundesrepublik wird dem Flüchtling jeder noch so minimale Rechtsschutz verweigert. Er hat nur dann eine minimale Chance, wenn er seine Reisepapiere vernichtet oder wenn er rechtliche Besonderheiten unseres Nachbarn Österreich ausnutzt oder, noch besser, wenn er sich vor der deutschen Küste mit einem Boot aussetzen läßt. Und genau das wird geschehen.
Wir haben nach der Genfer Flüchtlingskonvention die eigene Verpflichtung, einem Flüchtling in der Bundesrepublik rechtliches Gehör und Rechtsschutz zu gewähren. Wir verletzen unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen, wenn wir diese versprochene eigene Leistung einfach durch ein innerstaatliches Gesetz unseren Nachbarn zuschieben, ihnen sozusagen die Flüchtlingslast zumuten, die wir selbst nicht mehr tragen wollen.
Wir verändern damit auch die Rechtslage des Flüchtlings, solange es keine inhaltliche Harmonisierung des Asylrechtes mit unseren Nachbarn gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ein Flüchtling, der sich bei uns meldet, vertraut sich uns und unserer Rechtsordnung an und nicht irgendeinem anderen Staat. Wir haben uns verpflichtet, ihm zu helfen, und nicht, darauf zu vertrauen, daß unser Nachbar ihm helfen wird.
Es kann auf Dauer nicht verborgen bleiben, daß diese Gesetze das verfassungsrechtliche Asylrecht nur um den Preis seiner praktischen Bedeutungslosigkeit erhalten. Sie führen politisch nicht zu einer Lastenteilung, sondern dazu, daß unsere Nachbarn ihrerseits ihre Grenzen ebenfalls gegen Flüchtlinge abschotten. Ob wir wollen oder nicht, wir bekämpfen auf diese Weise nicht die Fluchtursachen, sondern wir wehren Flüchtlinge ab. Wir verändern damit im Bewußtsein vieler Mitbürger die freiheitliche Substanz unseres Staates, deretwegen sie sich ihm in besonderer Weise verbunden fühlen.
Handlungsfähigkeit beweisen heißt für diese Bürger eben nicht, Flüchtlinge einfach abzuwehren, sondern heißt, eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik zu erreichen, die zu einer wirklichen Bekämpfung der Fluchtursachen und zu einer wirklichen Lastenverteilung führt. Dafür ist hier nichts — nicht einmal etwas in Ansätzen — zu erkennen.
Darum lehnen wir sowohl die vorgeschlagene Verfassungsänderung wie auch das darauf aufbauende Gesetz ab.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD sowie bei der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216008900
Frau Ingeborg Philipp, Sie haben jetzt das Wort. Bitte sehr.

Ingeborg Philipp (PDS):
Rede ID: ID1216009000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Unsere Sünden bestehen nicht so sehr in dem, was wir getan haben, sondern was wir unterlassen haben zu tun." Diese Worte schrieb der langjährige Vorsitzende des Forschungsrats der DDR, Max Steenbeck auf, als er über sein Leben nachdachte. Er wußte, daß Erinnern und Vorausdenken ein Leben erst substantiell wertvoll machen.
Er beschrieb zwei wichtige Situationen, die ich heute mitteilen möchte. Die erste war folgende: Sie waren als junges Ehepaar nach Berlin gefahren, um eine Stehlampe einzukaufen, an einem Tag, der als „Kristallnacht" eine ganz schlimme Berühmtheit erlangte. Sie erfuhren durch Freunde, was geschehen war, sind noch einmal in die Stadt gefahren und haben das Bild der Verwüstung mit Schrecken und Angst erblickt.
Sie haben am nächsten Tag die Überraschung erlebt, daß trotz der Zerstörung der jüdische Ladenbesitzer kam und die Lampe auslieferte. Sie haben angsterfüllte Augen gesehen, die sie zeitlebens in ihrer Erinnerung bewahrt haben.
Die zweite Episode ist einige Jahre später gewesen. Steenbeck war Kriegsgefangener geworden und befand sich in einem sowjetischen Kriegsgefangenenlager. Da er von der Wehrpflicht zurückgestellt war, schrieb er die Formeln weiter, die er bei Siemens entwickelt hatte. Das ist sowjetischen Soldaten aufgefallen, und sie haben das weitergemeldet. Er ist deshalb nach Moskau gekommen und hat dort an der Entwicklung der Atombombe erfolgreich mitgearbeitet.
Was ist erreicht worden? Es ist ein Gleichgewicht des Schreckens erreicht worden, das aber die Menschheit überhaupt nicht weitergebracht hat, das nur Entsetzen ausgelöst hat. Erinnern und Vorausdenken heißt leben.
„Unsere Sünden bestehen nicht so sehr in dem, was wir getan haben, sondern was wir unterlassen haben zu tun. " Das klingt ganz ähnlich wie in der Bibel: „Was ihr nicht getan habt den Ärmsten unter diesen meinen Brüdern, das habt ihr mir nicht getan." Daran müssen wir heute denken. Es ist nämlich ein schwerwiegender Schritt, der heute gegangen wird.
Dieses 20. Jahrhundert wird in der Geschichtsschreibung der Menschheit mit vielschichtigen Angstträumen beschrieben werden müssen. Wir haben keine Kultur des christlichen Abendlandes entwickelt.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Ihr nicht, nein!)




Ingeborg Philipp
— Auch hier, nicht nur wir. — Wir haben keine Kultur der Menschenliebe zustande gebracht.
Wir sind in einer Zivilisation steckengeblieben, die uns zunehmend unfähig macht, auf unsere Gefühle zu achten, Mitleid und Barmherzigkeit zu emfpinden. Das macht das Zusammenleben von uns allen sachlich und gefühlskalt. Es könnte warmherzig und wohltuend für uns alle werden, wenn wir endlich auf das hören würden, was Bertha von Suttner sagte. Sie rief verzweifelt aus: „Habt doch endlich den Mut zur Liebe!"
Dieser Mut bedeutet ein Zurückstellen egoistischer Wünsche, das Denken für das Wohl aller, auch das gewollte Beschreiten des unteren Weges. Dieser ist nicht leicht, aber er führt in einen Erfahrungsbereich menschlichen Zusammenlebens hinein, der Egoisten immer verschlossen bleiben wird. Es lohnt sich, ihn zu gehen.
Nicht äußerer Wohlstand, sondern inneres Wohlbefinden für uns alle sollte unser Ziel sein. Wir brauchen eine Vision, die das Wohlbefinden aller Menschen weltweit in den Blick nimmt. Nicht eigene Vorteile, sondern das Wohl aller muß mit großer Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit angestrebt werden. Die eine Menschheit dieser Erde, die gerne auf ihrem Planeten lebt, darf nicht Utopie bleiben, über die politisch nicht gesprochen werden darf; sie muß Realität werden durch eine zielstrebige und harte Arbeit.
Nicht Ängste vor millionenfachem Mißbrauch des Asylrechts, sondern millionenfache Freude durch ein großzügig gewährtes Asylrecht muß Ziel praktischer Politik werden. Erst dann erfüllen wir unsere Aufgabe in diesem Bundestag.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216009100
Jetzt hat der Kollege Gerd Poppe das Wort.

Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216009200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich den Menschenrechtsfragen und einigen außenpolitischen Problemen zuwenden, die in der heutigen Debatte aufgeworfen werden.
Ich beginne mit dem Begriff der sicheren Herkunftsländer. Einerseits wird in der Beschlußempfehlung des Innenausschusses die jeweilige Menschenrechtssituation als Hauptkriterium der Einordnung als sicheres Herkunftsland benannt, andererseits wird den schwerwiegenden Bedenken von Menschenrechtsorganisationen hinsichtlich der Einbeziehung bestimmter Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsländer in keiner Weise Rechnung getragen.
Amnesty International, Helsinki Watch und andere Organisationen, aber auch der jährliche Menschenrechtsbericht des US-State Department konstatieren beispielsweise Menschenrechtsverletzungen in Rumänien und Bulgarien. Diese bestehen vor allem in der Diskriminierung nationaler und ethnischer Minderheiten. Dem steht der erklärte Wille dieser Staaten entgegen, die Menschenrechte zu sichern und demokratische Verhältnisse zu entwickeln. Maßgebend können aber nicht die Absichtserklärungen von
Regierungen sein, sondern einzig und allein die tatsächliche Lage der Betroffenen, genauer gesagt: des betroffenen Individuums.
Insbesondere gilt dies für die Situation in Ghana, wo noch im Februar dieses Jahres durch Senat und Repräsentantenhaus die USA schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurden. Allein ihre Auflistung würde meine Redezeit um ein Vielfaches übersteigen.
Zwar wird in der Begründung des Innenausschusses vorgeschlagen, dem Unterausschuß „Menschenrechte und humanitäre Hilfe" die Aufgabe zu erteilen, die notwendigen Hinweise zur Einordnung zu geben. Andererseits hat der Unterausschuß einen solchen Auftrag bisher nicht erhalten. Die Liste der Anlage 2 zu § 29a wurde ohne ihn aufgestellt. Ich wage die Prognose, daß im Unterausschuß die Einordnung Ghanas als sicheres Herkunftsland gegenwärtig nicht mehrheitsfähig wäre.
Erst recht gilt dies für den Versuch der CDU/ CSU-Fraktion, Indien auf die Liste zu setzen. Zwar bleibt uns erspart, heute darüber zu befinden. Falls das Gesamtpaket aber verabschiedet wird, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis Indien, aber auch andere wegen Mißachtung der Menschenrechte kritisierte Staaten, wie z. B. die Türkei, auf der Liste erscheinen.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)

Es wird mehrere nach unterschiedlichsten Kriterien zusammengetragene Wunschlisten geben — eine, die sich aus innenpolitischen Erwägungen auf den zur gegebenen Zeit vorhandenen Einwanderungs- oder Asylbewerberdruck bezieht, eine andere, die auf Grund der jeweiligen außenpolitischen Konstellation oder auch nur aus rein wirtschaftlichen Interessen zusammengetragen wird, bestenfalls eine weitere, die die Empfehlung der UN-Menschenrechtskommission oder von Menschenrechtsorganisationen zur Kenntnis nimmt. Die Verfechter der jeweiligen Kriterien werden sich in eine Dauerfehde begeben.
Hinzu kommt, daß die politisch und wirtschaftlich instabile Lage zahlreicher in Frage kommender Staaten permanent zur Neubestimmung der Listen zwingen wird. Auf die Trägheit von Verwaltungen und Ämtern, die sie hindert, prompt auf Veränderungen zu reagieren, sei nur am Rande verwiesen. Die Handhabung derartiger Listen wird sich bald als undurchführbar erweisen. Ohnehin ist das Sortieren von Staaten erster, zweiter und dritter Klasse außenpolitisch gesehen sehr problematisch. Es wird von diesen als anmaßend empfunden und wird auf die Außenbeziehungen nur belastend wirken.
Meine Damen und Herren, ich sehe das Hauptproblem vor allem darin, daß es bis heute keine in sich konsistente Politik der Bundesregierung gibt, die den großen weltpolitischen Veränderungen der letzten vier Jahre Rechnung trägt, in der sich eine aufeinander abgestimmte Innen- und Außenpolitik gleichermaßen auf die Menschenrechte bezieht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)




Gerd Poppe
Wenn nun die Kategorisierung sicherer Herkunftsländer schon praktisch unlösbare Probleme schafft, so ist die Auflistung der sogenannten sicheren Drittstaaten geradezu widersinnig. Sie konterkariert alle Versuche einer Öffnung Europas, indem der Abbau innerwesteuropäischer Grenzen mit neuer Abschottung im Osten zusammenfällt. Da nützen bilaterale Verträge mit Polen, der Tschechischen Republik und möglicherweise weiteren Staaten nur wenig.
Die Festlegung sicherer Drittstaaten markiert die Außengrenzen der zukünftigen Festung Europa. Nach dem heutigen Vorschlag wären dies u. a. die polnischen Ostgrenzen und die tschechisch-slowakische Grenze.Wer es kann, möge versuchen, sich einen hohen tschechisch-slowakischen Grenzzaun vorzustellen und in Beziehung zu setzen zu unserer noch vor wenigen Monaten geäußerten Vorstellung vom Erhalt der Tschechoslowakei.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dieser Zaun wird nach bilateralen Gesprächen mit der Slowakei oder mit Ungarn möglicherweise woanders gebaut, was im Prinzip aber nichts an den Problemen ändert.
Erinnern Sie sich doch einmal, meine Damen und Herren, an jene denkwürdigen Tage im Jahre 1989, als Ungarn von sich aus für DDR-Flüchtlinge die Grenzen nach Österreich öffnete. Was haben wir den Ungarn zu verdanken, und wie armselig fällt nun — fast vier Jahre später — unsere Antwort ihnen und den anderen mittel- und osteuropäischen Völkern gegenüber aus!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Alle diese Länder befinden sich in tiefgreifenden Reformprozessen. Wenn diese gelingen sollen, brauchen sie außer ihrem Reformwillen vor allem Verständnis und Hilfsbereitschaft aus dem Westen. Am allerwenigsten können sie in der gegenwärtigen Phase damit umgehen, daß wir ihnen einen erheblichen Teil unserer Probleme aufladen.
Die reformorientierten Politiker in diesen Ländern geraten nun unter mehrfachen Druck: zum einen durch den nur um sein eigenes Wohl besorgten Westen, zum anderen durch nationalistische und reformfeindliche Kräfte in ihren Ländern, schließlich noch durch den sozial ins Hintertreffen geratenen Teil der Bevölkerung.
Die vorgesehene bundesdeutsche Asylregelung trägt mit dazu bei, daß die Luft für Demokraten und Reformer in Ost- und Ostmitteleuropa immer dünner wird. Statt ihre Öffnung zu unterstützen, ihre eigenen außen- und sicherheitspolitischen, regionalen und europäischen Möglichkeiten zu berücksichtigen und als konstruktiven Bestandteil gesamteuropäischer Politik zu verstehen, zwingen wir sie dazu, sich abzuschotten, die Grenzen zu ihren Nachbarn, mit denen sie gerade erst einen freien Austausch begonnen haben, zu schließen, entgegen ihren eigenen Intentionen, Visazwang einzuführen wie auch eigene nationale Minderheiten in den Nachbarstaaten in Schwierigkeiten zu bringen.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216009300
Herr Kollege Poppe, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Pflüger?

Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216009400
Bitte.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216009500
Bitte, Kollege Pflüger.

Dr. Friedbert Pflüger (CDU):
Rede ID: ID1216009600
Herr Kollege Poppe, wir arbeiten ja beide für Polen und sind uns darin einig, daß wir alles tun wollen, um die Demokratie in Polen stabil zu halten. Würden Sie mir aber nicht darin zustimmen, daß die wirklich überwältigende Mehrzahl der Meinungsäußerungen, die wir in letzter Zeit zu dem Kompromiß, zu der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen aus Polen gehört haben, vor allen Dingen die Kommentare in den Zeitungen doch überwiegend positiv sind und daß z. B. die auflagenstärkste polnische Zeitung, die „Gazeta Wyborcza", schrieb: die deutsche Hilfe gibt uns die Chance, das Flüchtlingsproblem auf eine zivilisierte Art und Weise zu lösen? Möchten Sie ferner nicht zur Kenntnis nehmen und sollten wir nicht auch würdigen, daß in dieser Vereinbarung klar festgelegt worden ist, daß sich Deutschland verpflichtet, bei außergewöhnlichen Ereignissen, die zu einem sprunghaften und massiven Zustrom von Zuwanderern auf das Gebiet Polens führen, bestimmten Gruppen die Einreise zu gewähren,

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Eine lange Intervention! — Weitere Zurufe von der SPD)

und können Sie mir bestätigen, daß wir in diesem Jahr eine Überlastquote vereinbart haben?

Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216009700
Ich weiß nicht, ob ich auf jedes Detail Ihrer Fragestellung antworten kann, aber eines ist mir wichtig: Wir haben die Gelegenheit wahrgenommen, uns an Ort und Stelle, d. h. in Polen, selber zu informieren. Wir haben mit unserer Bundestagsgruppe eine Reise unternommen, in deren Verlauf wir den polnischen Präsidenten, den polnischen Außenminister Skubiszewski und andere Politiker gesprochen haben. Wir haben die innenpolitischen Konflikte zwischen den verschiedenen Parteien dort zur Kenntnis genommen. Darunter sind einige stark national geprägte Parteien, die sich inzwischen auf Gaullismus und Thatcherismus berufen und denen z. B. überhaupt nichts an einer Europäischen Union liegt. Der polnische Außenminister gehört zu dem anderen Teil. Er sagte: Wir wollen die Grenzen zu unseren östlichen Nachbarn nicht verschließen, wir wollen Verträge mit Weißrußland, mit der Ukraine, wir wollen vor allen Dingen multilaterale Verträge unter Einbeziehung der Visegrád-Staaten. Wir stehen nach wie vor zu diesem Konzept. Was jetzt ausgehandelt wurde, läuft den Vorstellungen des polnischen Außenministers entgegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich komme zurück auf die Situation der Osteuropäer und Ostmitteleuropäer: Wir meinen, daß die Bundesrepublik Deutschland durch die zu erwartende Entscheidung auf dem Wege ist, eine einmalige historische Chance zu verspielen, die ihr nach dem Ende der Blockkonfrontation zuge-



Gerd Poppe
fallen ist, nämlich die Chance und Verpflichtung, als politisch und wirtschaftlich mächtiger und relativ stabiler mitteleuropäischer Staat ausgleichend und integrierend zu handeln. Die Entwicklung auf dem Balkan und in Teilen der ehemaligen Sowjetunion zeigt, was droht, wenn diese Chance vertan wird.
Länderlisten und Begleitgesetze sind die durchaus logische Konsequenz aus der vorgesehen Grundgesetzänderung. Ebenso logisch folgt daraus für uns, daß wir das heute zur Debatte stehende Gesamtpaket ablehnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Methode der Bundesregierung — ich hielte es für eine Trauerspiel, wenn sich ihr eine verfassungsändernde Mehrheit dieses Hauses anschlösse —, sich den Herausforderungen der Zeit mit Abschottung und Geldzahlungen zu entziehen, entspricht durch und durch dem Status-quo-Denken aus einer längst überwunden geglaubten Zeit. In solch gänzlich uninspiriertem und kontraproduktivem Handeln ist nicht der kleinste Funken einer Idee für die Gestaltung des ersehnten neuen Europa zu erkennen.
Die mit dem Ende der Blockkonfrontation verbundenen Hoffnungen der Menschen im Süden und Osten auf eine friedlichere und gerechtere Welt haben sich nicht erfüllt. Der reiche Teil Europas hat auf die Herausforderungen unserer Zeit bisher die falschen Antworten gegeben: Abschottung statt Öffnung, Relativierung und faktische Abschaffung statt Durchsetzung und Erweiterung von Menschenrechten.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist und bleibt die Wahrung der Menschenrechte von essentieller Bedeutung. Jede unserer Aussagen zur gemeinsamen Gestaltung zukünftiger deutscher Politik, sofern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an ihr nach dem Willen der Wähler maßgeblicher als im Moment beteiligt sein sollte, wird daran zu messen sein, in welchem Umfang sich die heute zu befürchtende Fehlentscheidung rückgängig machen läßt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216009800
Nächster Redner ist unser Kollege Wolfgang Zeitlmann.

Wolfgang Zeitlmann (CSU):
Rede ID: ID1216009900
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zwei aktuelle Bemerkungen vorausschicken.
Heute vormittag fiel mir erstens auf, daß alle diejenigen, die die heutigen Gesetzesvorhaben kritisieren, einen Vorschlag schuldig geblieben sind, wie sie denn ihrerseits mit dem Strom der Zugänge nach Deutschland umgehen wollen. Sie sollten konkrete Vorschläge dazu machen, wie das Problem gelöst werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als zweites fiel mir auf, daß die Bundesratsbank insbesondere im Laufe des Vormittags mehr einer
Zuschauertribüne mit Besuchergruppen geglichen hat als der Vertretung der Länder.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216010000
Herr Kollege Zeitlmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ullmann?

Wolfgang Zeitlmann (CSU):
Rede ID: ID1216010100
Herr Kollege Ullmann, bitte.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216010200
Bitte, Herr Ullmann.

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216010300
Herr Kollege, Sie haben nach Alternativen gefragt. Kann ich davon ausgehen, daß Sie sich Kenntnis über die Entwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Flüchtlingsgesetz und zum Einwanderungs- und Niederlassungsgesetz sowie über unseren Gesetzentwurf zur Staatsbürgerschaft verschafft haben?

Wolfgang Zeitlmann (CSU):
Rede ID: ID1216010400
Herr Kollege Ullmann, bei einem Zuwachs der Bevölkerungszahl von derzeit knapp 1 Million pro Jahr — wenn wir alle Zugänge zusammenrechnen — kann man sich nicht hinstellen und sich darauf berufen — wie Sie das tun —, daß man Vorschläge gemacht hätte, die noch eine weitere Liberalisierung bedeuten, eine Erleichterung des Zugangs. Herr Kollege Ullmann, ich kenne Ihre Texte sehr genau.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Ausschußberatungen und in vielen zusätzlichen Gesprächen haben sich alle Beteiligten bemüht, den im Kompromiß vorgezeichneten Weg so sachgerecht, effizient und human wie möglich in Gesetzesform zu gießen. Ich möchte zwei Regelungen hervorheben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Hauptschwierigkeit, der Abschiebung nicht asylberechtigter Ausländer, stehen.
Erstens. Ein Asylverfahren im Transitbereich der Flughäfen wird bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten oder solchen ohne oder mit gefälschtem Paß die sofortige Rückführung ermöglichen, wenn sie kein Asylrecht genießen.
Zweitens. Die nachhaltigste Kritik richtet sich gegen die sofortige Abschiebung in einen sicheren Drittstaat. Sichere Drittstaaten sind neben Österreich, der Schweiz, der Tschechischen Republik und Polen, mit denen uns eine Landgrenze verbindet, auch die nordischen Staaten Finnland, Norwegen und Schweden. Besteht eine Rücknahmeverpflichtung, so kann ein Asylbewerber ohne Prüfung der Asylgründe und ohne gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Abschiebung in diese Länder zurückgeschickt werden. Die Kritik gegen diese Regelung greift nicht durch.
Erstens gilt als sicherer Drittstaat nur ein Land, das die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention beachtet, das also niemand in ein Verfolgerland abschiebt oder der Folter oder Todesstrafe ausliefert. Da die Aufnahme einer größeren Zahl von Asylbewerbern und die



Wolfgang Zeitlmann
Durchführung des Asylverfahrens für Polen eine grobe Belastung darstellt, wurden in dem kürzlich abgeschlossenen Abkommen Hilfen vereinbart und Vorkehrungen gegen eine Überforderung getroffen. Ein vergleichbares Abkommen streben wir mit der Tschechischen Republik an, die nach derzeitiger Lage jedoch sehr viel weniger belastet sein wird, da kein Rückübernahmeabkommen besteht.
Zweitens ist für die Abschiebung in den sicheren Drittstaat die Einreise über dieses Land Voraussetzung. Diese Feststellung treffen die Behörden. Können sie den Nachweis nicht führen, bleibt der Asylbewerber in Deutschland. Da auch der Nachbarstaat einen Nachweis für seine Aufnahmepflicht verlangt, ist das Risiko einer unrichtigen Entscheidung minimal. Dennoch die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle zu schaffen, ist wegen des damit verbundenen Personalbedarfs und der zeitlichen Verzögerung nicht zu rechtfertigen.
Der neue Art. 16a Abs. 2 Satz 3 schließt deshalb den vorläufigen Rechtsschutz in diesen Fällen aus. Das ist verfassungsrechtlich zulässig und kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216010500
Herr Kollege Zeitlmann, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Hirsch?

Wolfgang Zeitlmann (CSU):
Rede ID: ID1216010600
Bitte schön, Herr Dr. Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1216010700
Herr Kollege Zeitlmann, wenn Sie darauf hinweisen, daß es sich bei den sogenannten sicheren Drittstaaten um Länder handeln muß, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gezeichnet haben, müssen Sie dabei nicht berücksichtigen, daß trotzdem die Auslegungskriterien, was denn unter diese Konvention fällt, in den einzelnen Ländern außerordentlich weit voneinander abweichen? Sie wissen z. B., daß die Franzosen einen großen Teil der tamilischen Flüchtlinge akzeptieren und wir nicht. Bei anderen Gruppen ist es umgekehrt. Somit übertragen wir in der Tat unsere eigenen Beurteilungskriterien, zu denen wir uns verpflichtet haben, sozusagen auf andere Staaten, ob sie ihnen folgen wollen oder nicht. Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob wir die Entscheidung selber treffen oder ob wir sie einem anderen Staat überlassen.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Kein Vertrauen zur Demokratie!)


Wolfgang Zeitlmann (CSU):
Rede ID: ID1216010800
Herr Dr. Hirsch, hier gehen die Meinungen auseinander. Wir sind der Auffassung, die Philosophie der Drittstaatenregelung geht davon aus, daß diese Staaten, in die wir ohne Verfahren zurückschicken, das Refoulementverbot achten und niemanden einer Gefahr aussetzen.
Herr Dr. Hirsch, wenn ich eingangs gesagt habe, daß ich bei denen, die ich heute gehört habe und die sich gegen die heutigen Regelungen wenden, vermißt habe, daß sie konkrete Vorschläge darüber machen,
wie sie es regeln wollen, dann habe ich insbesondere an Sie gedacht. Das zur Klarstellung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Asylproblem läßt sich nicht allein mit der Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes bewältigen. Viele Asylbewerber kommen in Wirklichkeit aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Wir müssen deshalb auch weiterhin unseren Beitrag zur Bekämpfung der Fluchtursachen leisten. Mit den dafür aufgewandten Geldern helfen wir mit sehr viel größerer Wahrscheinlichkeit den wirklich Bedürftigen und nicht nur denjenigen, die die Reise, oft sogar den Flug und den Schlepper bezahlen können.
Mitverantwortlich für den massenhaften Asylmißbrauch sind die Straftaten namentlich des professionellen Schlepperunwesens. Nach Schätzungen werden etwa 60 % aller Asylbewerber eingeschleust und müssen dafür hohe Summen bezahlen. Die Strafverfolgungsbehörden sind dabei zunehmend mit gut organisierten, konspirativ vorgehenden Schlepperringen konfrontiert. Es ist deshalb erforderlich, daß den Strafverfolgungsbehörden auch für diesen Bereich das Instrumentarium zur Verfügung gestellt wird, das zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besteht.

(Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

Nicht hinnehmen können wir auch die illegale Zuwanderung über unsere östliche Grenze. Es ist daher zu begrüßen, daß der Bundesgrenzschutz die Möglichkeit des Einsatzes der Wärmebild- und Radartechnik an den Grenzen prüft. Die Möglichkeiten, durch technische Nachtsichthilfsmittel die Wirksamkeit der Kontrollen zu verbessern, müssen genutzt werden. Auch muß die Anziehungskraft des Bundesgrenzschutzes für den polizeilichen Nachwuchs erhöht werden. Eine viel zu große Zahl von Stellen ist derzeit unbesetzt.
Ein schnelleres und weniger aufwendiges Asylverfahren bringt wenig, wenn abgelehnte Asylbewerber anschließend nicht Deutschland auch wieder verlassen. Diese im Verantwortungsbereich der Länder liegende Frage muß organisatorisch zweckmäßig und wirtschaftlich günstig gelöst werden. Die dazu von der Innenministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe muß schnellstmöglich zu Ergebnissen kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den heute zu verabschiedenden Gesetzestexten regeln wir unser Asylrecht grundlegend neu. Wie bei jeder Neuregelung ist nicht auszuschließen, daß sich Lükken und Unzulänglichkeiten im Verfahren herausstellen, die uns zwingen nachzubessern. Auch eine Veränderung der Wanderungsströme oder Fortschritte im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Asylrechts werden möglicherweise Änderungen erforderlich machen. Wir können deshalb heute leider nicht sagen, das Problem sei abschließend geregelt. Eine ganz wesentliche Verbesserung können wir jedoch meines Erachtens erwarten.



Wolfgang Zeitlmann
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216010900
Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt unserem Kollegen Dr. Hans de With das Wort.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1216011000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Verhandlungen über eine künftige Neuordnung des Asylrechts waren und konnten unsere Kernforderungen nur die folgenden sein:
erstens, daß der wirklich Asylberechtigte nach wie vor in einem rechtsstaatlichen Verfahren herausgefunden werden kann und damit nicht in die Verfolgung zurückgeschickt wird, wobei offenkundig ist, daß niemand das Recht hat — das sage ich im Hinblick auf Herrn Hirsch —, daß sich das bei uns abspielen muß; wichtig ist, daß er nicht in die Verfolgung oder in die Folter zurückgeführt wird und daß er ein Verfahren in einem sicheren Drittstaat bekommt;

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

zweitens, daß die bisherige faktische Einwanderung über den Art. 16 gebremst und gesteuert wird;
drittens, daß das Asylverfahren weiter beschleunigt wird;
viertens, daß wirtschaftliche Anreize, zu uns zu kommen, abgebaut werden.
Die Umsetzung dieser Forderungen hat zu einem schwierigen und langdauernden Diskussions- und Entscheidungsprozeß geführt. Kein Wunder, es steckte der Teufel nicht nur im Detail. Es mußte dabei auf vielerlei berechtigte Einwände eingegangen und der Dialog mit vielen Menschen und Gruppierungen geführt werden, deren Sorgen wir, wir Sozialdemokraten jedenfalls, sehr ernst genommen haben. Schließlich hat auch das umfängliche Anhörungsverfahren Gegensätzliches und Nachdenkliches in großer Anzahl gebracht. Wir haben versucht, das unterzubringen.
Es wußte schon Voltaire, daß wir nicht in der schönsten aller denkbaren Welten leben. Unsere Welt hat sich seit 1949 gravierend verändert. Insbesondere seit drei Jahren bewegen uns Flüchtlingsströme bisher nicht gekannten Ausmaßes. Damit hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch Regelungen anzupassen, die damals in Erinnerung an die Emigration in der Nazizeit Errungenschaften darstellten und auch heute noch sind: den für jederman einklagbaren Rechtsanspruch auf Asylgewährung und die ebenso einmalige wie großzügige Rechtswegegarantie.
Gerade bei diesen Grundrechten haben wir Abstriche machen müssen, Abstriche, die uns weh tun und weh getan haben, die aber auch nötig sind, es sei denn, wir wollten uns zeihen lassen, das Nötige und auch Machbare nicht machbar gemacht zu haben. Die Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger verstünde uns nicht mehr, handelten wir nicht endlich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Dem dient die Einführung erstens der rascheren Trennung zwischen Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern; zweitens des Prinzips der sicheren Drittstaaten, wonach grundsätzlich derjenige Staat das Asylverfahren durchführen muß, in den der Asylbewerber eingereist ist, wenn dort ein rechtsstaatliches Verfahren wie etwa bei uns gewährleistet ist — es muß gewährleistet sein! —; drittens des Prinzips der sicheren Herkunftsländer, wonach vermutet wird, daß Verfolgung in dem sicheren Herkunftsstaat nicht droht, es sei denn, diese Vermutung wird durch schlüssige Gegenbehauptungen erschüttert; viertens verkürzte Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur weiteren Aufenthaltsbegrenzung und fünftens von Leistungsbeschränkungen bei den notwendigen staatlichen Hilfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Kuriose auch an dieser Debatte ist nun, daß die einen sagen, was ihr macht, bringt ja überhaupt nichts, und die anderen sagen, was ihr tut, macht die Bundesrepublik zu einer Festung und führt zu keinem Asylverfahren mehr.
Keine der beiden Behauptungen kann wohl zutreffen; wahrscheinlich liegt die Wahrheit in der Mitte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege Hirsch, ich war etwas enttäuscht über Ihre sehr pauschale Darstellung, die begann: egal, ob dieses geschieht, egal, ob jenes geschieht. Sie wissen genausogut wie ich, daß etwas mehr als 90 % aller Asylbewerber bei uns im Inland auftauchen und sich melden, nicht an der Grenze. Wenn sie bei der zukünftigen Regelung aus einem sicheren Drittstaat kommen und wir nicht wissen, durch welchen Staat sie zu uns gekommen sind, erhalten sie ein Verfahren, auch ein Gerichtsverfahren. Genauso ist es; sie werden eben nicht einfach zurückgeschickt. Wenn klar ist, aus welchem Drittstaat sie kommen, können sie zurückgeschickt werden.
Wir Sozialdemokraten meinen: In den wenigen zweifelhaften Fällen, auf die Sie zurückgekommen sind, muß der Rechtsweg durch das Verwaltungsgericht gesichert werden. Deswegen unser Antrag, den wir in zweiter Lesung stellen.

(Beifall bei der SPD)

Selbst wenn dies nicht Gesetz wird, sage ich immer noch: Letzter Rettungsanker ist nach dem geltenden Recht das Verfassungsgericht. Wir halten es zwar nicht für gut, daß das Bundesverfassungsgericht quasi als Verwaltungsgericht denaturiert wird,

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Es ist doch ein Gericht!)

aber wir gehen davon aus, daß das Bundesverfassungsgericht schon die erforderlichen Maßnahmen treffen wird, wenn das hundertste Verfahren bei ihm gelandet ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216011100
Herr Kollege Dr. de With, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lüder?




Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1216011200
Bitte schön, Herr Kollege Lüder.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216011300
Bitte, Kollege Lüder.

Wolfgang Lüder (FDP):
Rede ID: ID1216011400
Herr Kollege de With, wegen der Klarheit der Debatte frage ich Sie: Wie wird Ihr Abstimmungsverhalten sein, falls der Antrag zu § 34 a, auf den Sie sich eben maßgeblich gestützt haben, abgelehnt wird?

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1216011500
Ich werde dem gleichwohl zustimmen, weil nicht nur nach der Rechtsprechung, sondern auch nach dem, was alle Parteien in den Verhandlungen übereinstimmend notifiziert haben, immer noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann und dieses sofort das Verfahren anhalten wird — mit der Folge, daß es einen Abschiebungsstopp gibt, wenn Gefahr für Leib oder Leben droht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der F.D.P.)

Die Beratungen haben, wie Sie wissen, ihre Zeit gedauert. Die neuen Regelungen sind in der Tat zum Teil recht kompliziert ausgefallen. Nur: Wir konnten dabei erreichen, daß erstens keinem Asylbewerber im abgekürzten Verfahren eine mögliche positive Entscheidung durch Fristablauf genommen und er damit rechtlos gestellt wird; daß zweitens die erwähnte Vermutensregelung bei sicheren Herkunftsländern durch den Asylbewerber dann durchbrochen wird, wenn er stichhaltige Gegengründe — eben daß er entgegen der Vermutung verfolgt wird — geltend machen kann; daß drittens die sogenannte Polenregelung schon vorliegt und nicht in den Sternen steht und eben nicht zu Lasten der Asylbewerber und der Polen erfolgt ist, sondern — darauf ist schon hingewiesen worden — beispielhaft für Europa ein erstes wirkliches burden-sharing bringt;

(Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU]: Ein ganz wichtiges Argument!)

und daß viertens die Erklärung der Bundesregierung für den abzuschließenden Vertrag mit der Tschechischen Republik dem entspricht — manche sagen: spiegelbildlich —, was mit dem Polenvertrag ausgehandelt wurde, wobei anzumerken ist, daß bis zum Inkraftsetzen des Vertrages eben keiner einfach zurückgeschickt werden kann, weil die Rücknahmeverpflichtung ja noch nicht besteht.
In diesem Zusammenhang sind in der Öffentlichkeit und auch hier zwei Verfahren umstritten: die Flughafenregelung und der Ausschluß des Abschiebestopps beim drohenden Abschieben in einen sicheren Drittstaat.
Es ist richig, daß eine Flughafenregelung bei der Parteivereinbarung vom 6. Dezember letzten Jahres nicht vorgesehen war. Sie war ganz einfach deswegen nicht vorgesehen, weil wir Sozialdemokraten uns dagegen mit Nachdruck gewehrt haben; denn diese Regelung enthielt Bestimmungen, die für uns überhaupt nicht akzeptabel waren. Die jetzige Flughafenregelung enthält dagegen solche rechtsstaatlichen Mängel nicht mehr. Sie ist dringend geboten, da inzwischen Schlepper — wir wissen das — mehr und mehr dazu übergehen, die Einreise aus sicheren
Herkunftsländern per Flugzeug über die Flughäfen zu organisieren.
Was wird in Zukunft am Flughafen geschehen? Herr Hirsch hat das ja so drohend an die Wand gemalt. Wenn jemand bei der Paßkontrolle sagt, er bitte um Asyl, wird ihm das Passieren der Paßschleuse und damit die Einreise verweigert, aber nur dann, wenn er aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder keine Papiere oder unvollständige Papiere vorweist. Alle anderen Asylbewerber können einreisen. Dem so aufgehaltenen Asylbewerber ist unverzüglich rechtliches Gehör zu gewähren und unverzüglich Gelegenheit zu geben, sich Rechtsrat zu holen. Ihm ist die Einreise zu gewähren, wenn — und jetzt zähle ich auf — eine Unterbringungsmöglichkeit auf dem Flughafen, z. B. wegen Überfüllung, nicht möglich ist, das Bundesamt nicht binnen zwei Tagen über den Asylantrag entschieden hat, das Verwaltungsgericht nicht binnen 14 Tagen eine Entscheidung gefällt hat, das Bundesamt mitteilt, daß es nicht kurzfristig entscheiden kann, oder dem Asylantrag stattgegeben wird. In allen diesen Fällen kann er herein.
Solange der Schwebezustand anhält, kann der Asylbewerber überall hinreisen, . nur nicht nach Deutschland. Und: Jedem stehen die Möglichkeit der Rechtsberatung sowie ein rechtsstaatliches Verwaltungs- und ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren zu, wenn auch — das gebe ich zu — in verkürzter Form. Kann das alles nicht gewährt werden, wird der Bewerber — wie gesagt — nicht zurückgeschickt; er kann einreisen.
Natürlich kann man über ein so verkürztes Verfahren die Nase rümpfen. Aber ein langes, umständliches Verfahren dient weder dem wirklich Verfolgten noch dem Wirtschaftsflüchtling.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich füge hinzu: Es stößt auf Unverständnis bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, auf die wir ja wohl auch noch Rücksicht zu nehmen haben.

(Beifall bei der SPD — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das ist aber keine neue Erkenntnis!)

Nicht zu unserer Befriedigung geregelt ist — das haben wir bereits gehört — die Frage des Abschiebestopps bei der Drittstaatenregelung. Hier darf noch hinzugefügt werden: Die Altfälle fallen darunter übrigens überhaupt nicht. Und ich sage es noch einmal, weil es immer wieder mißverstanden wird: Jeder neue Fall kann nach wie vor zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden, das die rechtswidrige Abschiebung — wenn es sich auch nur um wenige Fälle handeln wird — jederzeit stoppen kann.

(Zuruf des Abg. Peter W. Reuschenbach [SPD])

— Ja, Herr Reuschenbach, so ist es.

(Peter W. Reuschenbach [SPD]: Na, dann viel Vergnügen!)

Dazu gibt es einen Präzedenzfall auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April dieses Jahres.



Dr. Hans de With
Daß jedoch jedweder Abschiebestopp durch die normalen Verwaltungsgerichte ausgeschlossen werden soll — ich sage es noch einmal —, erscheint weder durch den neuen Art. 16 a des Grundgesetzes gedeckt, noch besteht Grund zu der Annahme, daß das Bundesverfassungsgericht das einfach hinnehmen wird. Deswegen unser Änderungsantrag, dem ich zu folgen bitte.
Es gab und gibt — ich komme zum Schluß — bei der Bewältigung der Asylproblematik verständlicherweise viele Emotionen. Das geht ja auch ans Herz. Und keineswegs hat der gespannt wartende Bürger immer die zutreffenden Informationen erhalten. Und natürlich handelt es sich um einen mühsam in stundenlangen Sitzungen erworbenen Kompromiß, und er kam auch etwas spät. Aber immerhin: Am 1. Juli tritt zum erstenmal eine wirklich tiefgreifende, jedoch, wie ich meine, tragbare Änderung des Asylrechts in Kraft mit der Möglichkeit, daß eine echte Besserung eintritt. Gleichzeitig wurde ein Anstoß in und für Europa gegeben. Ich füge hinzu: Wenn schon Maastricht, wenn schon europäische Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet, dann hoffentlich bald mehr Zusammenarbeit auch im humanen oder humanitären Bereich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bei aller Abwägung: Wir konnten nicht länger warten. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216011600
Ich erteile jetzt zunächst unserem Kollegen Dr. Burkhard Hirsch zu einer Intervention nach § 27 Abs. 2 das Wort.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1216011700
Herr Präsident, ich melde mich nur, weil ich gezielt angesprochen worden bin.
Herr Kollege de With, ob Sie es nun wahrhaben wollen oder nicht, es ist ja tatsächlich so, daß jemand, der aus irgend einem unserer Nachbarländer kommt, ohne jedes weitere Verfahren, ohne Rechtsschutz dorthin zurückgeschickt werden kann, ganz egal, aus welchem Grund er in die Bundesrepublik gekommen ist. Wenn Sie sagen, er kriegt ja ein Verfahren, wenn wir nicht wissen, aus welchem Land er kommt, dann sage ich Ihnen: Genau das ist die Anwaltsschläue, ein Schlupfloch zu suchen, das heißt nämlich, demjenigen, der ein Verfahren haben will, zu raten: Du mußt deine Reisepapiere vernichten, dann geht es dir etwas besser. — Das ist kein Rechtssystem, dem man folgen kann.
Und, Herr Zeitlmann, wie sind die Alternativen? Erstens Beschleunigung des Verfahrens, wie wir das mit dem letzten Gesetz gemacht haben — es werden heute mehr Entscheidungen in Zirndorf getroffen, als Flüchtlinge kommen —; zweitens Vereinbarungen über eine inhaltliche Gemeinsamkeit der Asylrechte, die zu einer gegenseitigen Anerkennung der Entscheidungen führen; drittens eine Regelung, wie der Flüchtlingskommissar sie vorschlägt, nämlich dem Flüchtling die Gelegenheit geben, eine gegen ihn
sprechende Vermutung zu widerlegen. Dann hätten Sie ein System, von dem man wohl annehmen muß, daß es der Verfassung und der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht und einigermaßen akzeptabel ist.
Daß Sie es nicht haben wollen, steht auf einem anderen Blatt.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216011800
Ich erteile jetzt unserem Kollegen Dieter-Julius Cronenberg das Wort.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216011900
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen, daß die Debatte im Bundestag — auf Ausnahmen komme ich noch zu sprechen — in Inhalt, Ton und Form der Bedeutung des Themas entspricht und mit der nötigen Sachlichkeit geführt wird, was der gerade geführte Dialog bewiesen hat.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dabei denke ich aber nicht — und das ist die Ausnahme — an die Ausführungen der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke. Ich möchte in diesem Zusammenhang folgendes feststellen:
Wenn Frau Jelpke die Mehrheit des Hauses in die Nähe von Rechtsradikalen rückt, sie sozusagen der Kumpanei mit den Rechtsradikalen bezichtigt, dann halte ich das — und ich sage das mit allem Ernst — für eine unverschämte Flegelei.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Da sie weiß, daß sie die Unwahrheit spricht, wird es ihr ja nicht schwerfallen, sich zu entschuldigen und das zurückzunehmen.

(Zuruf von der F.D.P.: Das schafft die nie!)

Im übrigen möchte ich die Abgeordnete Jelpke daran erinnern, daß wir uns gewisse sinnvolle Regelungen gegeben haben. In denen wurde festgelegt, daß Plakate, Transparente, Aufkleber außerhalb der Büros des Bundestages nichts zu suchen haben. Ich wäre froh, wenn auch Sie, meine Damen der PDS, sich danach richten würden.
So ruhig und sachlich alles in allem die Debatte im Hause verläuft, so schlimm sind die Vorgänge auf der Straße vor und zum Teil sogar in der Bannmeile. Das ist, so meine ich, ein unakzeptabler Angriff auf unsere Entscheidungsfreiheit.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Den Chaoten, die sich dort austoben, geht es nicht um das Recht, auch nicht um das Asylrecht, sondern um die Mißachtung des Rechts und die Zerstörung unserer demokratischen Ordnung.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Ich meine dabei — damit kein Mißverständnis entsteht — nicht jenen friedvollen Teil der Demonstranten.



Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg)

Meine Damen und Herren, welche Ironie liegt in den gedruckten Postkarten, die ich erhielt, in denen es heißt: Möchten Sie in einem Land leben, wo das Gesetz der Straße gilt? Die Absender dieser Karten und die, die da draußen solchen Unsinn praktizieren, diktieren in Wahrheit das Gesetz der Straße. Aber niemand sollte sich davon beeindrucken lassen.

(Zuruf des Abg. Peter W. Reuschenbach [SPD])

— Niemand sollte sich beeindrucken lassen, Kollege Reuschenbach, auch nicht von jenen realitätsfernen und möglicherweise blauäugigen Utopisten, die einen Gottesdienst mißbrauchen, die glauben, den Herrgott für sich und ihre Meinung gepachtet zu haben.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte mir in aller Form verbitten, daß dort so verfahren wird. Wenn diese Gottesdiener glauben, für mich beten zu müssen, dann sollen sie das tun, aber an den dafür bestimmten Orten,

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

sollen aber nicht böswilligen Chaoten einen Schutzschild liefern.
Kolleginnen und Kollegen, gleich, wie Sie sich entscheiden werden, ich weiß, daß viele es sich verdammt schwer- und nicht leichtgemacht haben. Das trifft ganz bestimmt auch auf die Kollegin Frau Schmalz-Jacobsen zu. Deswegen war es nötig und richtig, daß Michael Glos in einer Intervention festgestellt hat, seine Bemerkung an die Frau Kollegin Schmalz-Jacobsen sei ein allgemeiner Appell, den Vorlagen zuzustimmen, und habe keinen Zusammenhang mit dem Amt der Ausländerbeauftragten.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU — Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Das könnte man aber schon machen!)

Das ist um so richtiger und notwendiger, als die Ausländerbeauftragte nicht für die Asylbewerber zuständig ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde den Vorlagen zustimmen, und zwar nach reiflicher Überlegung. Auch mir ist das nicht leichtgefallen. Aber ich wünsche mir, nein, ich bin sicher, daß anschließend alle, die bei der Änderung des Grundgesetzes mit Ja, und alle, die mit Nein gestimmt haben, sich für das dann geänderte Grundgesetz so engagiert einsetzen, wie es bisher der Fall war. Dafür möchte ich mich bedanken.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216012000
Unsere Frau Kollegin Dr. Ursula Fischer erhält jetzt das Wort

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Dann kann sie das von Frau Jelpke ja richtigstellen!)


Dr. Ursula Fischer (PDS/LL):
Rede ID: ID1216012100
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Durch das griechische Wort „ásylon" wurde in der Antike ein Zufluchtsort für Verfolgte bezeichnet, eine Stätte, die dem Menschen Schutz gewährte. Die im Bundestag und in
der Bundesrepublik seit über einem Jahr stattfindende Debatte zum Asylrecht offenbart, wie weit sich dieses Land von humanistischen Idealen entfernt hat. Die faktische Abschaffung von Art. 16 — der Verzicht auf das einklagbare individuelle Recht auf Asyl — soll das sogenannte Asylproblem auf dem verhängnisvollen Weg der Definition lösen: Zwar soll es das Asylrecht weiterhin geben, nicht aber die Flüchtlinge, die es in Anspruch nehmen könnten.
Mich als entwicklungspolitische Sprecherin der PDS/Linke Liste beunruhigt am meisten, daß die Debatte fast ausschließlich unter innenpolitischen und marktwirtschaftlichen Überlegungen geführt wird.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Waren Sie schon einmal im Ausschuß?)

Schlagworte wie Beschleunigung des Asylverfahrens, staatlich regulierte Einwanderungspolitik, Quotenregelung, Abschiebung von Asylbewerbern, Mißbrauch des Asylrechts und andere belegen das unmißverständlich. Die globale Sicht und unsere solidarische Haltung bleiben gänzlich auf der Strecke. Wohlstandsegoismus, Gleichgültigkeit gegenüber in Not Lebenden in der sogenannten Dritten Welt, staatlich geschürter Rassismus bestimmen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, leider oft die Sichtweise in diesem Haus.
Meine Damen und Herren, ich bin natürlich für die Beibehaltung des Grundrechts, das politisch Verfolgten in Deutschland Asyl gewährt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch!)

Die Bundesrepublik kann und darf ihre Verantwortung angesichts der heutigen Welt aber nicht darauf beschränken, denn: erstens sind heute unvergleichlich mehr Menschen existentiell durch Unterentwicklung und Hunger bedroht als durch politische Verfolgung. Über eine Milliarde Menschen werden durch Massenhunger und Not verfolgt. Einigen wenigen gelingt die Flucht zu uns. Wir verweigern ihnen hier den Schutz, da sie ja nicht politisch verfolgt sind, sondern „nur" durch die Not hierher getrieben worden sind.
Zweitens bleibt unverständlich, daß sich CDU/CSU, F.D.P. und SPD in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf ausschließlich auf die Rechtslage, die Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse beschränken, um feststellen zu können, ob — ich zitiere — „eine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet" .
Warum blendet man gerade die wirtschaftlichen und insbesondere die weltwirtschaftlichen Verhältnisse aus, die dazu führen, daß Menschen millionenfach unmenschlich behandelt, erniedrigt und bestraft werden? Sie haben kaum eine Chance, aus dieser schier ausweglosen Lage herauszukommen.

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Das ist Entwicklungspolitik, Frau Kollegin, nicht aber Asylpolitik!)

Obwohl sie nicht politisch Verfolgte im klassischen Sinne sind, kann nicht bestritten werden, daß es gesellschaftliche und politische Verhältnisse im Süden, vor allem aber im Norden — also auch in Deutsch-



Dr. Ursula Fischer
land — sind, die sie ins Abseits bzw. auf den Fluchtweg gedrängt haben.
Meine Damen und Herren, die heute anstehende Grundgesetzänderung läuft darauf hinaus, die „Festung Europa", insbesondere aber den vermeintlichen „Festsaal Deutschland", so auszubauen, daß Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisenländern nicht mehr aufgenommen werden müssen und daß somit der erreichte wirtschaftliche Wohlstand mit diesen Menschen nicht geteilt werden muß.
Hören Sie mit dem Mißbrauch Ihrer ökonomischen und politischen Macht auf, und der sogenannte Mißbrauch des Asylrechts wird aufhören; denn die Asylbewerber werden ihr Leben dann in ihren Heimatländern selbst gestalten wollen und es im übrigen auch können, wenn man sie läßt.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216012200
Frau Kollegin Fischer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kleinert?

Dr. Ursula Fischer (PDS/LL):
Rede ID: ID1216012300
Aber natürlich.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216012400
Bitte, Kollege Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID1216012500
Frau Kollegin, beruhen Ihre Ausführungen auf Ihren humanitären Erfahrungen in der früheren DDR, oder ist es das erklärte Ziel der verbliebenen links versprengten Gruppen, in diesem Staat durch unkontrollierbare Zustände für Unruhe zu sorgen, um dann in der selbsterzeugten Trübnis im Trüben fischen zu können?

(Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Dr. Ursula Fischer (PDS/LL):
Rede ID: ID1216012600
Sehr geehrter Herr Kollege Kleinert, ich bedanke mich nachdrücklich für diese Frage, die Sie mir gestellt haben. Ich vermute allerdings, daß dies nicht ein Angriff auf meine Persönlichkeit gewesen ist, sondern ein sehr allgemeiner Angriff auf meine Partei.
Sie kennen mein Leben, das ich in der DDR geführt habe, nicht. Ich bin aber eine der wenigen hier im Haus, die z. B. in der Dritten Welt gearbeitet haben, und zwar zwei Jahre als Kinderärztin.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Und im Widerstand in die SED eingetreten sind!)

— Wie bitte? Bitte stellen Sie sich doch an das Mikrophon, und stellen Sie mir die nächste Zwischenfrage. Zuerst will ich aber Herrn Kleinert seine Frage beantworten. Ich beantworte hier gern alle Fragen.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kleinert, ich finde das ziemlich unverschämt. Ich sage Ihnen nur eines: Es wäre mir in der Wende sehr leicht gewesen — und man hätte sehr viel Verständnis dafür gehabt —, wenn ich damals z. B. Sprecherin des Neuen Forums oder einer anderen Organisation geworden wäre. Dies wäre mir sehr
leicht möglich gewesen. Ich habe es mir aber nicht so leicht gemacht.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Und sind in die PDS eingetreten! Richtig! Das war schwieriger! — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: 1972 ist sie in die SED eingetreten!)

Deswegen sage ich Ihnen auch folgendes: Ich habe in der DDR Erfahrungen gemacht, die Sie leider nicht machen konnten. Deshalb vielleicht habe ich besonders viel Verständnis für Asylbewerber sowie für die ganze Problematik Asyl und Flüchtlinge. Vielleicht nehmen Sie das hier zur Kenntnis.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Nein! — Heiterkeit bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich setze meine Ausführungen fort. Drittens. Welche menschenrechtlichen Motive rechtfertigen die Begründung der drei Fraktionen, daß politisch Verfolgten weiterhin Schutz und Zuflucht gewährt wird — was ich nachdrücklich unterstütze —, während Ausländern, die — ich zitiere — „aus wirtschaftlichen und anderen nicht durchgreifenden Gründen" nach Deutschland kommen, dieser Schutz verweigert wird?
Es ist bezeichnend, meine Damen und Herren, daß man hierzulande im Falle von politischer Verfolgung anderswo sofort hellhörig wird und die Einhaltung der Menschenrechte einfordert. Wenn aber das Leben von Zighundertmillionen von Erdenbürgern durch Hunger, durch den Entzug des elementarsten Menschenrechts bedroht ist, wird diese Schutzfunktion in Frage gestellt. Für diese Doppelmoral habe ich keinerlei Verständnis.
Besonders weh tut mir das Verhalten einiger Abgeordneter der SPD. Offensichtlich können oder wollen sie sich nicht der parteiinternen Debatte entziehen, die Heribert Prantl gestern in der „Süddeutschen Zeitung" sehr treffend als einen „Fall für das Lehrbuch der Parteipsychiatrie" charakterisiert hat. Das einschlägige Kapitel, so nochmals die „Süddeutsche Zeitung", trägt den Titel: „Wie man alles hergibt und nichts dafür erhält".
Solange politisch Verfolgte Asyl genießen, jenen aber, die durch eine verfehlte Wirtschaftspolitik in äußerste Not geraten sind und Zuflucht bei uns suchen, das Bleibe- und Schutzrecht vorenthalten wird, bleibt für mich diese Asyldebatte ohnehin eine Farce und die Grundgesetzänderung ein verhängnisvoller Schritt der Abschottung. Das erscheint mir weder sozial oder human noch entwicklungs- und sicherheitspolitisch vertretbar.
Meine Damen und Herren, ich lehne wie die PDS/ Linke Liste die vorliegenden Anträge zur Änderung des Grundgesetzes ab.

(Zuruf von der CDU/CSU: Welche Überraschung!)

Ich fordere besonders die Abgeordneten von der SPD
auf, sich dieser Ablehnung anzuschließen. Ich



Dr. Ursula Fischer
bedanke mich hier nachdrücklich für die sehr sachlichen Feststellungen des Kollegen Hirsch.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216012700
Nächster Redner ist unser Kollege Dr. Wolfgang Ullmann.

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216012800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat es abgelehnt, Ausrichter der großen Menschenrechtskonferenz in diesem Sommer zu werden.

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Sie wissen auch, warum, Herr Kollege!)

Was uns jetzt passiert ist, war zu erwarten. Die Sache der Menschenrechte holt uns ein, und wir sind in einer Menschenrechtsdebatte in der zugespitztesten Form, denn es geht heute um das Menschenrecht der Flüchtlinge. Es geht um das Menschenrecht dessen, der auf die Solidarität aller Menschen in den verschiedensten Ländern der Erde angewiesen ist. Es geht um das Menschenrecht dessen, der so lange hilflos ist, wie ihm nicht von allen geholfen wird.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind für ihn keine Hilfe. Sie sind kein Beitrag zur Ausgestaltung unseres deutschen Rechtes im Sinne von Art. 14 der Menschenrechtscharta der UN. Sie sind kein Beitrag zur Formulierung eines europäischen Asylrechtes; denn nichts steht in ihnen über das Verhältnis des individuellen Asylrechtes zur Flüchtlingsdefinition der Genfer Konvention. Darum sind sie auch kein Beitrag zur Anwendung der europäischen Menschenrechtskonvention auf unsere ganz neue Situation offener Grenzen und weltweiter Migrationen.
Im Gegenteil, diese Gesetze sind ein hochbedenklicher Präzedenzfall der Aushöhlung eines Grundrechtes durch Blockade seiner Anwendung. Sie sind verfassungswidriges Verfassungsrecht, Vermischung von Verfassungsrecht und einfacher Gesetzgebung, ja sie vermischen einfache Gesetzgebung und Ausführungsbestimmungen.
Sie sind vor allem — und das ist mir das Entscheidende — kein Beitrag zur Lösung der wirklichen Probleme unter Bedingungen, wo in den Abschiebehaftanstalten, wie alle Welt weiß, unmenschliche Zustände herrschen, wo Selbstmordgefahr und Selbstverstümmelung an der Tagesordnung sind, wo an der ostsächsischen Grenze Chinesen aufgegriffen werden und wo im Kreis Zittau unter solchen Bedingungen schierer Willkür natürlich die Kriminalitätsrate um fast 300 % gewachsen ist.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Wollen Sie das abschaffen und Kirchensteuer dafür einsetzen, oder wie?)

Was in aller Welt, meine Damen und Herren, soll es da helfen, die letzten Barrieren der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtswegegarantie auch noch zu beseitigen? Die Willkür kann nur noch größer werden.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Ihre erste Rede, die Sie geklaut haben, war besser; die war etwas sachlicher!)

Was habe ich an pathetischen Sprüchen in der Gemeinsamen Verfassungskommission dazu hören müssen: Um dem Staat seine Grenzen zu zeigen, ihn davor zu bewahren, sich selbst zu überheben, sich absolut zu setzen, darum müsse ihm so etwas wie Transzendenz, eine Chiffre des Absoluten und was nicht alles gegenübergesetzt werden.
Aber was tun Sie jetzt? Gerade dort, wo das Grundgesetz wegen unseres gemeinsamen Bekenntnisses zu unveräußerlichen Menschenrechten eine Grenze zieht, wo es ein unveräußerliches individuelles Grundrecht auf Asyl festlegt, da hindert keine Transzendenz, keine Chiffre, kein Absolutum daran, diese Grenze nicht zu respektieren, das Asylrecht in ein Abschieberecht zu degradieren, ja zu pervertieren. Nichts hat Sie daran gehindert. Ja, Kollege Schäuble hat sich sogar in die Reihe der Amateurtheologen begeben

(Heiterkeit — Zuruf von der CDU/CSU: Das hat Herr Gysi auch schon getan!)

und gemeint feststellen zu müssen, daß diejenigen, die einen Gottesdienst halten, Gotteslästerung begehen. Ich wollte zu diesem Gottesdienst gehen, bin allerdings mit Gewalt daran gehindert worden.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Aber nicht von uns!)

Ich bin befremdet, daß Veranstalter dieses Gottesdienstes immer noch festgenommen sind.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Die Rede haben Sie ihnen geklaut, das merkt man!)

Ich möchte diejenigen, die hier Amateurtheologie betreiben, daran erinnern, daß die Tradition, auf die sie sich berufen, nicht danach fragt, wer wann wo in welche Kirche gegangen ist, sondern danach, was er einem der Geringsten seiner Brüder oder Schwestern getan hat. Es ist die Tradition dessen, der gesagt hat: Ich war ein Fremdling, und ihr habt mich aufgenommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

Deswegen, meine Damen und Herren, wird auf dem Evangelischen Kirchentag in München darüber zu reden sein,

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Etwas spät!)

was es denn für Christen bedeutet, daß es in unserem Land jetzt Gesetze gibt, sogar einen Teil der Verfassung, der diesem Grundprinzip christlicher Ethik radikal und diametral widerspricht. Darüber werden wir reden; übrigens in der Zuversicht, daß wir diese Gesetze in Kürze alle neu schreiben müssen. Sie werden von denjenigen geschrieben werden, die von der Sache wirklich etwas verstehen, von Ausländerbeauftragten, von Ausländern selbst,

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Und von Pastor Ullmann, der die Verfassung abschaffen will!)

von Vertretern internationaler Menschenrechtsorganisationen und nicht von den Leuten, die bloß einen Parteikompromiß basteln wollen.




Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216012900
Herr Kollege Ullmann, es gibt noch zwei Wünsche für Fragen. Wollen Sie die noch erfüllen?

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216013000
Ja.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216013100
Bitte, Herr Kollege.

Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten (CDU):
Rede ID: ID1216013200
Herr Ullmann, stimmen Sie mit mir wenigstens darin überein, daß die Umstellung der Hilfe von Geld- auf Sachmittel, Naturalien, mit der Bibel übereinstimmt?

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216013300
Das stimmt meines Erachtens überhaupt nicht mit ihr überein, weil der Übergang von Geld- zu Sachleistungen etwas Degradierendes und Diskriminierendes hat.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216013400
Eine Zwischenfrage unseres Kollegen Otto Schily noch. Bitte.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1216013500
Herr Kollege Ullmann, ich will jetzt nicht den Vorwurf von Ihnen auf mich ziehen, Amateurtheologe zu sein. Aber glauben Sie nicht, daß der Religionsstifter, von dem Sie eben gesprochen haben, dafür plädiert hat, daß wir Barmherzigkeit aus uns heraus und nicht durch ein einklagbares Recht üben?

(Lachen bei der CDU/CSU)


Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216013600
Das ist sicherlich richtig, weil Jesus nicht an unseren Debatten teilgenommen hat.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Lieber Herr Schily, daß wir ein einklagbares Individualrecht haben, ist eine unter den jetzigen gesellschaftlichen Bedingungen notwendige Konsequenz seiner Botschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei der PDS/Linke Liste)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216013700
Nächster Redner ist jetzt unser Kollege Norbert Geis.

Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1216013800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion steht nicht im Verdacht, sie würde bei jeder Gelegenheit versuchen, wenn es in die politische Landschaft paßt, das Grundgesetz zu ändern.

(Widerspruch bei der SPD)

Wir bekommen in der Verfassungskommission sogar den gegenteiligen Vorwurf. Aber in der Frage des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes haben wir schon lange die Forderung aufgestellt, daß das Grundgesetz geändert werden muß, weil wir diese Normierung für eine Fehlkonstruktion halten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie ist deshalb eine Fehlkonstruktion, weil über das
Asylrecht, das Grundrecht auf Asyl, das angesichts der
Verfassungen aller Länder einmalig ist, diejenigen zu
uns hereinkommen können, die sich auf dieses Recht überhaupt nicht berufen können. Das heißt, diese grundgesetzliche Norm ist Anlaß für einen massenhaften Mißbrauch unserer Verfassung. Diesen massenhaften Mißbrauch unserer Verfassung dürfen wir im Interesse der Verfassung nicht länger hinnehmen. Jeder Staat, jede Regierung, jedes Parlament macht sich am Schluß selbst des Verfassungsbruchs schuldig, wenn es nicht bereit ist, dort, wo pausenlos Mißbrauch getrieben wird, Einhalt zu gebieten. Deshalb müssen wir das Grundgesetz ändern.
Wir kennen doch die Zahlen. Wir wissen, daß monatlich 40 000 Asylbewerber in unser Land strömen —jedesmal eine Stadt mittlerer Größe — und bei uns Bleiberecht haben wollen, Unterkunft suchen. Es braucht gar keine großen mathematischen Kenntnisse, um zu wissen und zu erkennen, daß dies irgendwann zur Katastrophe, zu einer Überfremdung unserer eigenen Bevölkerung führen muß.

(Peter W. Reuschenbach [SPD]: Und Durchrassung auch!)

— Dieses Wort habe ich nicht gebraucht. — Ich wiederhole: zur Überfremdung unserer eigenen Bevölkerung.

(Peter W. Reuschenbach [SPD]: Auf der gleichen Linie der Diffamierung!)

— Lieber Herr, seien Sie nicht so aufgeregt und hören Sie erst einmal zu! Ich weise dies entschieden zurück.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Ordnungsruf, Herr Präsident! — Weitere Zurufe des Abg. Peter W. Reuschenbach [SPD])

Es ist doch einfach eine Frage der Vernunft, zu erkennen, daß dies, wenn dies so weitergeht, wenn wir keine Änderung herbeiführen, natürlich — —

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216013900
Herr Kollege Reuschenbach, ich bitte jetzt wirklich um Ruhe!
Bitte, Herr Kollege Geis.

Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1216014000
Es ist doch überhaupt nicht zu verkennen, daß es dann, wenn es so weitergeht — daraus brauchen wir doch überhaupt keine große Szene zu machen, jeder kann sich das an den fünf Fingern abzählen —, wenn wir nicht den Riegel vorschieben, natürlich zu einer Überfremdung unserer Bevölkerung führen wird. Kein Volk wird eine Überfremdung ohne Konflikt hinnehmen, es kann es gar nicht hinnehmen. Warum nicht? Deshalb nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil jedes Volk seine eigene Art zu leben und das Recht darauf hat. Das ist ein Naturrecht jedes Volkes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieses Miteinander-vertraut-Sein gerät — wenn wir ständig, wo auch immer, fremden Menschen begegnen — doch in Gefahr; das müssen wir doch erkennen. Deshalb hat unsere Bevölkerung doch Furcht.
Es ist doch klar, warum unsere Bevölkerung Angst hat. Unsere Bevölkerung hat Angst, daß sie eines Tages nicht mehr in dem Deutschland lebt, in dem sie gern leben will. Jedes Volk muß aber doch das Recht haben, in dem Land zu leben, in dem es gern leben



Norbert Geis
will. Deswegen haben wir das Selbstbestimmungsrecht. Was ist denn daran verkehrt? Wie können wir unserem Volk daraus einen Vorwurf machen?
Es wird uns vorgeworfen, wir seien ausländerfeindlich.

(Zuruf von der SPD: Haben Sie eigentlich Maastricht zugestimmt?)

— Lassen Sie es mich in Ruhe ausführen.
Uns wird Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen. Wir haben gerade eine schmerzliche Trennung über 40 Jahre hinter uns.

(Zuruf von der SPD: Oh Gott, Sie leiden ja!)

Man muß uns zubilligen, daß wir nach dem schwierigen Prozeß der Einigung erst einmal zu unserer eigenen Indentität finden können. Dies mag durchaus auch dafür ein Motiv in unserer Bevölkerung sein, daß wir natürlich erst einmal zusammenfinden müssen, bevor wir die tägliche Aufgabe der Integration von vielen neuen Bevölkerungsgruppen aus allen Himmelsrichtungen auf uns nehmen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige sagen, dies alles sei nicht von so großer Bedeutung, weil wir doch auf eine multikulturelle Gesellschaft zustreben würden. Jede Kultur kann sich aber nur in einer Gemeinsamkeit entwickeln. Wo Menschen gemeinsam miteinander leben, wo sie sich austauschen und wo sie Miteinander-vertraut-Sein ausbilden können, entsteht Kultur. Wenn dies aber elementar gestört wird — nicht durch Minderheiten, sondern durch eine wirklich elementare Überfremdung, die durch einen ständig neuen und nicht endenden Zustrom von Asylbewerbern tatsächlich zu befürchten ist —, dann werden wir überhaupt keine Kultur entwickeln können, dann kann kein Volk eine Kultur entwickeln. Deswegen ist dieses Gerede von der multikulturellen Gesellschaft wirklichkeitsfremd.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige sagen, Volk, Staat, eigene Kultur seien Vorstellungen aus dem letzten Jahrhundert. Man marschiere auf eine große Weltordnung zu, mit einer gemeinsamen großen Kultur, womöglich noch mit einer großen Weltregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist irreal. Die Menschen werden sich immer voneinander unterscheiden. Sie werden in ihrer Unterscheidung immer versuchen, dennoch in Gemeinschaften miteinander zu leben und in Volksgemeinschaften zueinander zu finden, ihre Identität zu finden sowie ihr Selbstbestimmungsrecht geltend zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Ausfluß und eine Forderung des Selbstbestimmungsrechtes, daß wir uns darüber Gedanken machen, wie wir Art. 16 Grundgesetz so aufbauen und so konstruieren, daß nicht eine Überfremdung unserer eigenen Bevölkerung tatsächlich Platz greift.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216014100
Herr Kollege Geis, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ullmann?

Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1216014200
Ich lasse keine Zwischenfrage zu.

(Lachen bei der SPD)

Herr Ullmann, Sie wissen, daß ich Zwischenfragen pausenlos zulasse, in dieser Frage aber nicht. Lassen Sie mich in aller Ruhe meine Ausführungen machen.

(Zurufe von der SPD)

— Ich will Herrn Ullmann überhaupt nicht übersehen.
Sie haben vorhin vorgetragen, daß es natürlich eine Christenpflicht ist,

(Zuruf von der SPD: Das Wort nehmen Sie noch in den Mund?)

dem Gast Gastrecht zu gewähren und den Fremden aufzunehmen. Ich will nicht verschweigen, daß eine Spannung zwischen dieser Christenpflicht auf der einen Seite und dem Versuch auf der anderen Seite entsteht, das Asylgrundrecht so zu ändern, daß wir es handhaben und mit den anderen Völkern gleichgestellt werden können.
Ich will das gar nicht verschweigen. Aber was wollen wir denn mit der Änderung des Grundgesetzes erreichen, nicht nur wir, die CDU/CSU, sondern auch der Großteil der SPD? Wir wollen erreichen, daß wir Stabilität und Frieden im eigenen Land auch in Zukunft gewährleisten können. Deswegen ändern wir doch das Grundgesetz. Wir ändern es doch nicht, um uns gegen Fremde abzuschotten, sondern weil für uns Stabilität und Friede in unserem eigenen Land ein hoher Wert sind, und das ist ebenfalls ein christlicher Wert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In dieser Abwägung, meine ich, sollten wir uns nicht so sehr auf eine Gesinnungsethik verlassen, die in der Wirklichkeit keinen Boden unter den Füßen bekommt. Ich glaube also, daß diese Spannung wohl da ist; aber ich glaube nicht, daß der, der heute abend für eine Änderung des Grundgesetzes stimmt, sich gegen elementare christliche Grundregeln verhält.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Zuruf von der SPD: Scheinheilig!)

Noch ein letztes: Wir haben natürlich die Aufgabe, die Flüchtlingsströme und die Ursache der Flüchtlingsströme an ihren Quellen zu bekämpfen. Aber wir können dies nicht — darauf weise ich ebenfalls hin — als Deutsche allein tun, sondern wir können es nur im Zusammenhang mit allen europäischen Ländern oder den westlichen Industriestaaten tun. Die Entwicklungshilfe ist eine zentrale Aufgabe unserer Politik, aber nicht nur unserer Politik, sondern der Politik der ganzen freien Welt. Es ist richtig: Die Menschen kommen zu uns, weil sie nicht das tägliche Brot zum Leben haben. Wir müssen etwas dafür tun, daß wir diesen Menschen die Not nehmen. Auch dies ist nicht allein unsere Aufgabe, sondern Aufgabe der gesamten freien Welt.
Wir müssen natürlich auch etwas unternehmen, um die Unterdrückung in den verschiedenen Ländern zu beseitigen, aber doch niemals durch eine kriegerische Intervention, wie das gesagt wird, sondern durch den



Norbert Gets
Versuch — vielleicht ist das eine vornehmliche Aufgabe unserer Außenpolitik —, dabei mitzuhelfen, daß in diesen Ländern Verfassungen entstehen, in denen das Recht des einzelnen auf Leben und auf Würde gewahrt bleibt. Das ist eine vornehmliche Aufgabe unserer Politik. Der verschreiben wir uns doch schon seit 40 Jahren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns von dem Gedanken freimachen, daß wir die Not der Welt bei uns lösen können.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Wir können die Not der Welt nicht hier in Deutschland lösen. Aber Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG verlangt dies, strenggenommen, von uns. Dies war eine großartige, noble Geste der Väter und Mütter unserer Verfassung; wir wollen es nicht verschweigen. Es war ein großartiges Versprechen, das diese Männer und Frauen damals abgegeben haben. Aber dieses Versprechen können wir in dieser Form nicht einhalten, kein Volk auf der Welt kann es einhalten. Deswegen müssen wir eine praktikable Lösung finden, und wir sind auf dem besten Weg dazu.
Allen, die dabei mitgeholfen haben, vor allen Dingen auch den Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die vielleicht einen weiteren Weg als wir gegangen sind, danke ich, daß wir heute hoffentlich zu einer Änderung dieses Mißstandes kommen; denn es ist ein Mißstand und nichts anderes.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216014300
Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist unser Kollege Gernot Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1216014400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag mit einem Dank beginnen. Es gibt in Deutschland viele Tausend Menschen, die beruflich in kommunalen Einrichtungen oder Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, der AWO, der Caritas und anderen Einrichtungen oder ehrenamtlich in Asylhelferkreisen oder Bürgerinitiativen als engagierte Anwälte oder als einzelne Bürger Flüchtlingen, die in unser Land kommen, helfen. Sie haben einen schweren Beruf. Sie opfern ihre Freizeit. Sie helfen uneigennützig. Sie lassen sich auf das Einzelschicksal ein. All diese Frauen und Männer, die das tun, sind Botschafter eines nicht fremdenfeindlichen Deutschland. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich Dank und Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der SPD)

Ich tue dies im Namen einer Minderheit in diesem Haus von knapp 100 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion und einigen anderen Kolleginnen und Kollegen, die für sich ebenso wie die eben angesprochenen Helfer eine klare Priorität gesetzt haben. Wir sind entschlossen, die schweren Lasten zu mindern, die für unsere Gesellschaft durch massenhafte Zuwanderung entstehen. Wir sind aber davon überzeugt, daß es noch wichtiger ist zu verhindern, daß ein Flüchtling, der bei uns Zuflucht vor politischer Verfolgung sucht, weder hier noch anderswo Schutz findet.
Daß diejenigen, die ihre Prioritäten beim Flüchtlingsproblem so setzen, sich heute in der Minderheit befinden, hat zahlreiche Gründe. Hierzu gehören eine von vielen Bürgern der Bundesrepublik als bedrohlich empfundene wirtschaftliche Entwicklung, eine wachsende Arbeitslosigkeit und der von der Bundesregierung zu verantwortende Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Vor allem aber ist es die öffentliche Diskussion, die bewußt und aus politischen Gründen — und mit verhängnisvollen Folgen — auf eine Einschränkung des Asylrechts konzentriert worden ist.
Parallel dazu sind lange Zeit verfahrenstechnische Verbesserungen und Vereinfachungen unzureichend umgesetzt, ja teilweise fahrlässig oder sogar bewußt blockiert worden.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Erwin Marschewski [CDU/ CSU]: Nennen Sie ein Beispiel, Herr Kollege!)

Der öffentliche Konsens über die Beibehaltung eines liberalen Asylrechts mußte vor diesem Hintergrund Schaden nehmen.
Wenn heute hier eine Minderheit der zur Debatte stehenden Einschränkung des Asylrechts nicht zustimmen kann, dann gibt es dafür schwerwiegende rechtliche und politische Gründe. Die vorgeschlagene Regelung läuft darauf hinaus, daß künftig in Deutschland ein formell aufrechterhaltenes Grundrecht auf Asyl nur noch in besonders gelagerten Fällen wahrgenommen werden kann.
Da alle Nachbarländer zu sicheren Drittstaaten erklärt werden, gilt jemand, der auf dem Landweg nach Deutschland kommt, per definitionem nicht mehr als politisch Verfolgter im Sinne des Grundgesetzes. Wer dagegen mit einem gültigen Visum einreist oder sich für eine ausreichende Zeit illegal verbirgt — bei einer Einreise über Polen z. B. für sechs Monate —, erhält eine Chance zum Zugang zum deutschen Asylverfahren.
Schon diese Sortierung läßt erkennen: Tatsächlich politisch Verfolgte, die selten über das Privileg eines Visums verfügen oder zu illegalen Aktionen bereit sind, werden es in Zukunft besonders schwer haben, in das deutsche Asylverfahren auch nur einen Zugang zu erhalten.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bereits diese Folge des Asylkompromisses ist schwer erträglich.
Schwerer aber noch wiegt, daß Flüchtlinge, die über einen Nachbarstaat nach Deutschland kommen, keine Chance haben sollen, im Einzelfall eine Gefährdung vorzutragen, die sich aus ihrem Rückschub in das „sichere Drittland" ergibt, und daß nicht einmal Gerichte das Recht haben sollen, die Abschiebung dieser Flüchtlinge aufzuhalten. Hier entsteht nachweislich die Gefahr, daß tatsächlich politisch Ver-



Gernot Erler
folgte letztlich ihren Verfolgern ausgeliefert werden.
Diese Gefahr läßt sich an den mit Polen vereinbarten Regelungen belegen. In der Polnischen Republik werden große und anerkennenswerte Anstrengungen unternommen, um die Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuhalten. Aber unser Nachbarland ist bisher auf die Bearbeitung einer größeren Zahl von Asylanträgen in keiner Weise vorbereitet.
Das polnische „Amt für Migration und Flüchtlingswesen" beschäftigt bisher 36 Mitarbeiter, davon vier Entscheider.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das müssen wir aber nicht verantworten; das müssen die Polen schon regeln!)

Bisher mußte man nie mehr als 1 500 Flüchtlinge unterbringen. Nach dem Regierungsabkommen vom 7. Mai 1993 kann die Bundesrepublik noch in diesem Jahr bis zu 10 000 Personen nach Polen zurückschieben, und ab dem nächsten Jahr gibt es dann keine Obergrenze.
Es ist völlig klar, daß ein Land, das mitten in einer äußerst komplizierten gesellschaftlichen Transformation steckt, das unter einer Zahl von 2,5 Millionen Arbeitslosen und an vier Millionen fehlenden Wohnungen leidet, gar nicht anders kann, als seinerseits den größten Teil der Flüchtlinge weiterzuschieben. Entsprechende Rücknahmeverträge hat Warschau bereits mit der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik sowie mit der Ukraine ausgehandelt; Gespräche laufen mit Ungarn, Bulgarien und Rumänien. Warum sollte Polen auch nicht dem deutschen Beispiel folgen und seine Lasten durch eine „Sichere-Drittstaaten-Konzeption" mindern?
So entsteht aber ein Kettenschub von Flüchtlingen, bei dem ein tatsächlich politisch Verfolgter unversehens in den Händen seiner Verfolger landen kann; denn immer wieder gibt es — auch der Kollege Schmude hat darauf hingewiesen — besondere Beziehungen eines solchen Transitlandes zum Herkunftsland oder Besonderheiten der örtlichen Asylpraxis, die dem Flüchtling dann zum Verhängnis werden können.
Beispielsweise erkennt Ungarn bis heute im Zuge einer anerkannten Ausnahmeregel keine Flüchtlinge aus außereuropäischen Ländern an. Ein verfolgter Iraker zum Beispiel, dessen Fluchtweg über Budapest und Prag nach Deutschland ging, könnte ohne weiteres zum Opfer des Systems sicherer Drittstaaten werden, ohne daß eines der beteiligten Länder gegen seine internationalen Verpflichtungen verstieße.
Gegen solche Gefahren hilft nur eine Handhabung der Drittstaatenregelung, bei der ein Flüchtling solche besonderen Gefährdungsumstände vortragen kann und eine richterliche Überprüfung der Abschiebung ermöglicht wird.
Solange genau diese Möglichkeit in dem vorliegenden Gesetzespaket nicht enthalten ist, bleibt der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ein nicht eingehaltenes Versprechen. Ohne nicht wenigstens die Annahme des vorliegenden Änderungsantrages
der SPD werden die heutigen Beschlüsse das Asylrecht in Deutschland partiell abschaffen, und dazu werden wir unsere Hand nicht reichen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere ernsthafte Sorge betrifft die politischen Folgen der deutschen Asylrechtsänderung durch die mit ihnen verbundenen bilateralen Abkommen, von denen bisher nur das mit der Republik Polen auf dem Tisch liegt. Es geht dabei um das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit der bisherige deutsche Lasten auf unsere östlichen Nachbarn verlagert werden sollen.
Zwar ist vorgesehen, daß Bonn mit 120 Millionen DM Warschau unterstützt — eine interessante Zahl, wenn man sie zu den 35 Milliarden DM in Beziehung setzt, die bei uns angeblich die Jahreskosten zur Bewältigung der Zuwanderung ausmachen

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Machen Sie eigentlich deutsche Politik oder polnische? Sie sind im Deutschen Bundestag! — Dr. Walter Franz Altherr [CDU/CSU]: Nicht angeblich!)

— ja, dann geben Sie es ja zu —, aber auch eine großzügigere Unterstützung würde nichts daran ändern, daß Polen und Tschechen auf Sicht keine Alternative dazu haben, als ihre Ost- und Südostgrenzen undurchlässiger zu machen.
Der polnische Europaminister Bielecki hat resignierend festgestellt, wenn denn der Preis für eine offene Westgrenze eine geschlossene Ostgrenze sei, dann müsse man ihn eben zahlen.
Schon hat man die Einladungsvorschriften für Besucher aus dem Osten verschärft. Mit deutscher Hilfe wird man die Sicherung der Staatsgrenzen Polens technisch verbessern. Auf diese Weise entsteht zwangsläufig eine neue Ostgrenze Europas. Über sie entscheidet nicht etwa die Gemeinschaft der europäischen Länder, sondern das deutsche Asylrecht.
Erste Opfer sind mehrere osteuropäische Staaten, in denen politische Besucher aus Bonn gerne über europäische Perspektiven reden, so die baltischen Staaten, Belarus, die Ukraine, Rußland, aber auch Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei wird diese neue Ostgrenze Europas sogar mitten zwischen Tschechen und Slowaken verlaufen.
Diese Wiederaufrichtung von Zäunen hinter dem Glacis der zentraleuropäischen Wohlstandsregion, vor der Festung Europa, von einigen Kommentatoren bereits mit einer Renaissance des Eisernen Vorhangs verglichen, wird aber vor allen Dingen katastrophale ökonomische Folgen für ganz Osteuropa haben.
Wir als Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft haben in Westeuropa die Grenzen aufgemacht, weil wir die wirtschaftliche Bedeutung des freien Verkehrs von Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen erkannt haben. Unseren osteuropäischen Nachbarn handeln wir aber Vereinbarungen ab, die sie zur Betonierung eines gestaffelten Grenzsystems gegen Wanderungen aus Osten und Süden zwingt.



Gernot Erler
Deswegen hat die polnische Seite immer um Gewährung von Zeit gebeten, wenn es um ihre Hilfe bei dem deutschen Flüchtlingsproblem ging. Die deutschen Unterhändler waren stark genug, sich über diese Bitten hinwegzusetzen. Ab 1. Juli soll schon der massenweise Rückschub über die polnischen Grenzen beginnen. Die Bundesregierung versichert, daß das gleiche Ziel mit Prag bald erreicht wird.
Von einer Rücksichtnahme auf die Auswirkungen dieser deutschen Entlastung, die zu massiv und ruckartig kommt, auf die Zukunftschancen des Wirtschaftslebens bei unseren Nachbarn im Osten kann keine Rede sein. Die Langzeitkosten dieser Rücksichtslosigkeit können erheblich sein, für Deutschland und für ganz Europa.
Ich komme zusammenfassend zum Schluß. Das sind die beiden Hauptgründe, daß heute über 100 Abgeordnete den vorgeschlagenen Asylrechtsänderungen nicht zustimmen können: Sie entziehen tatsächlich verfolgten politischen Flüchtlingen in einer nicht abschätzbaren Zahl von Einzelfällen den Schutz, und sie behindern den Chancenausgleich zwischen dem Westen und dem Osten dieses Kontinents.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Eine Chance vertan!)

Wir werden hier heute in der Minderheit bleiben. Aber wir gehen nicht ohne Hoffnung aus dieser Debatte. Wir setzen darauf, daß dieses Haus die Kraft haben wird, Korrekturen an dem jetzt eingeschlagenen Weg zu beschließen, wenn sich zeigt, daß wir die humanitären Risiken und die politischen Schadenswirkungen des neuen deutschen Asylrechts richtig erkannt und beschrieben haben.
Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1216014500
Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt unserem Kollegen Manfred Richter das Wort.

Manfred Richter (FDP):
Rede ID: ID1216014600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ziel, das wir mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzespaket verfolgen, läßt sich mit zwei Punkten beschreiben. Erstens. Die Lasten in Europa durch Zuwanderer, die sich zu Unrecht auf politisches Asyl berufen, sollen gleichmäßiger verteilt werden. Es kann nicht dabei bleiben, daß Deutschland die übergroße Zahl an Asylbewerbern aufnimmt. Zweitens. Gleichzeitig soll gesichert bleiben, daß diejenigen, die tatsächlich politisch verfolgt werden, auch weiterhin in Deutschland Asyl finden können. Machen wir uns nichts vor: Nur wenn wir das erste Problem lösen, wird das zweite Ziel erreichbar sein.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Besonders dort, wo die Belastungen übergroß werden, droht die generelle Akzeptanz für ein vernünftiges Miteinander von Deutschen und Ausländern verlorenzugehen. Jeder frage einmal insbesondere in den Kommunen bei den Verantwortlichen nach.
Was ist denn der eigentliche Schutzzweck des Asylartikels im Grundgesetz? Doch wohl nicht, ungehinderten Zugang für alle Ausländer zu erreichen.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

Schutzzweck ist auch nicht, jedem, der zu uns kommen will, ein auf Dauer ausgerichtetes und rechtlich abgesichertes Aufenthalts- oder Bleiberecht zu gewähren. Schutzzweck ist, und zwar ausschließlich, der Schutz vor politischer Verfolgung.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wenn aber ein Bewerber aus einem anderen sicheren Drittland bei uns um Asyl nachsucht, dann hat er bereits woanders Schutz vor Verfolgung gefunden. Meine Damen und Herren, wer aus anderen Gründen als politischer Verfolgung zu uns kommen will, hat im Asylverfahren nichts zu suchen.
Bei der gesamten, notwendigerweise kontroversen Diskussion ist allerdings besorgniserregend, daß wir es in zunehmendem Maße mit einer Polarisierung der politischen Auseinandersetzung zu tun haben. Auch bei der heutigen Änderung des Asylrechts geht es eben nicht darum, was der Staat vorrangig zu gewährleisten hat — Freiheit oder Sicherheit —; Freiheit und Sicherheit sind eng miteinander verknüpft.
Unsere demokratische Grundordnung ist auf Ausgleich angelegt. Deshalb kann auch bei der Änderung des Asylrechts nicht in der Polarisierung — hier Freiheit, da Sicherheit — die Lösung liegen. Beides muß zugleich gesichert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

Die überlegene Lebenskraft unseres demokratischen Systems gegenüber totalitären Systemen liegt, wie Werner Maihofer sagte, in seiner Ausgleichs- und Erneuerungsfähigkeit. Wir dürfen und wir werden deswegen nicht hinnehmen, daß sich in unserer Gesellschaft unkontrollierbare Zentrifugalkräfte freisetzen. Das ist unser eigentlicher demokratischer Auftrag in einem liberalen Rechtsstaat.

(Vorsitz: Vizepräsident Hans Klein)

Meine Damen und Herren, mit der heutigen Änderung des Asylrechts bleibt das Recht auf politisches Asyl erhalten. Es geht aber kein Weg daran vorbei, daß wir es auf den engen Anwendungsbereich der wirklich politisch Verfolgten beschränken und vor allem praktizierbar machen müssen. Es geht nicht, wie hier mehrfach der Eindruck erweckt wurde, um Abschottung.

(Beifall des Abg. Jochen Feilcke [CDU/ CSU])

Es geht nicht darum, die Bundesrepublik Deutschland mit einer Mauer zu umgeben. Es geht ausschließlich um ein geordnetes Verfahren, mit dem eine gerechtere Lastenverteilung der Wanderungsbewegungen nach Europa und in Europa erreicht werden soll. Wir denken dabei auch an diejenigen, die mit falschen



Manfred Richter (Bremerhaven)

Versprechungen zu uns gelockt und geschleppt werden.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei der Abg. Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD])

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Paradies auf Erden, in dem eine wundersame Mehrung des Wohlstands stattfindet. Wir können ganz gewiß nicht alle Probleme der Welt allein lösen. Aber gerade deshalb müssen wir eine europäische Lösung anstreben, und für diese europäische Lösung schaffen wir heute die Voraussetzungen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216014700
Frau Kollegin Petra Bläss, Sie haben das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1216014800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehr als 10 Millionen Frauen sind in dieser Stunde weltweit auf der Flucht. Sie fliehen vor dem Verhungern, vor Krieg, Folter und Mord, vor Gewalt in der eigenen Familie oder der des Mannes. Die meisten von ihnen fliehen mit ihren Kindern, für die sie allein sorgen und verantwortlich sind. Die Umstände ihrer Flucht sind oft grausam. Die wenigsten von ihnen gelangen nach Westeuropa. Die allermeisten leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern in den benachbarten armen Staaten des Trikont. Die, die asylsuchend in die reichen Länder der sogenannten Ersten Welt gelangen, werden in Ermangelung einer nachweisbaren politischen Verfolgung abgewiesen.
In der von den Regierenden sorgfältig geplanten und hektisch inszenierten Diskussion über die sogenannte Asylantenschwemme, die drohende „ Durchrassung " oder das „überfüllte Boot" ist die Tatsache, daß vor allem Frauen von einer Grundgesetzänderung und den Asylbegleitgesetzen betroffen sind, bisher unter den Tisch gefallen. Über drei Viertel aller Flüchtlinge sind Frauen. In wie vielen der in Listen erfaßten sogenannten sicheren Drittstaaten und der Nichtverfolgerstaaten werden sie wegen ihres Geschlechts diskriminiert oder verfolgt? Spielte dieses Kriterium bei der Festlegung dieser Länder überhaupt eine Rolle? Wohl kaum. Dieses Problem wird in unserer Männergesellschaft wohlweislich negiert.
Ich frage deshalb Sie, die mit Listen von Verfolger- und Nichtverfolgerstaaten Einwanderungsquoten und mehr oder weniger rechtsstaatlichen Anhörungsverfahren ihr schlechtes Gewissen wegen der Abschaffung des Asylrechts zu verdrängen suchen: Würden Sie einer von marodierendem Militär vergewaltigten Peruanerin raten, auf die Beseitigung der Fluchtursache Krieg in einer sehr fernen Zukunft zu warten? Würden Sie einer im Nichtverfolgerstaat Mexiko lesbisch lebenden Frau, der wegen ihrer sexuellen Orientierung eine Haftstrafe oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik droht, empfehlen, sie solle darauf vertrauen, daß irgendwann einmal alle Lebensformen gleichberechtigt vor Diskriminierung oder Verfolgung geschützt werden? Mit welchem Recht verwehren Sie Frauen, denen allein wegen ihres Geschlechts eine Verfolgung widerfährt, das Menschenrecht auf Asyl?
Die Einführung des Art. 16a des Grundgesetzes ist keine Ergänzung des Asylrechts, sondern seine endgültige Abschaffung. Es ist bezeichnend für die gegenwärtige politische Situation in der Bundesrepublik, daß CDU/CSU und Teile der SPD darum wetteifern, wer das effektivere Konzept zur Eindämmung der Asylantenströme, zur möglichst kurzfristigen und konzentrierten Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und zu ihrer schnellstmöglichen Abschiebung besitzt? War noch vor einem Jahr der Art. 16 ein Stück sozialdemokratischer Identität, so wird jetzt behauptet, ein weiterer Rechtsruck der Gesellschaft könne nur dann aufgehalten werden, wenn die Forderungen der Rechtsextremisten nach Einschränkung bzw. Abschaffung des Asylrechts vorauseilend zu den eigenen gemacht werden.
Für problematisch halte ich auch die Idee eines Einwanderungsgesetzes, mit dem dann rechtsstaatlich zwischen erwünschten — also „guten" — und unerwünschten — also „schlechten" — Ausländerinnen und Ausländern je nach wirtschaftlicher Notwendigkeit unterschieden werden kann. Solche Ansätze zur Einteilung von Flüchtlingen nach ökonomischen und politischen Kriterien ist im Kern nicht weniger rassistisch als die offene Propagierung der Festung Europa. Auch hier sind die Opfer schutzlose Menschen, insbesondere Frauen.
Vor allem meine Abgeordneten-Kolleginnen möchte ich bitten: Sehen Sie der weltweiten Verfolgung von Frauen nicht tatenlos zu. Machen sie nicht gemeinsame Sache mit den Männergesellschaften, in denen Würde und Leben von Frauen nichts gelten. Sorgen Sie durch Ihr heutiges Nein zur Grundgesetzänderung auch dafür, daß verfolgte Frauen in der Bundesrepublik künftig Aufnahme finden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216014900
Herr Kollege Dr. Alfred Dregger, ich erteile Ihnen das Wort.

Dr. Alfred Dregger (CDU):
Rede ID: ID1216015000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei der Entscheidung, die wir heute abend zu treffen haben? Nach meinem Dafürhalten geht es darum, einen schweren Fehler und ein großes Versagen in der Vergangenheit zu korrigieren. Voll wiedergutzumachen ist es ohnehin nicht. Ich bin der Meinung, es ist ein schwerer Fehler und ein schlimmes Versagen gewesen, daß es dem Deutschen Bundestag in anderthalb Jahrzehnten nicht gelungen ist, ein vernünftiges Asylrecht zu beschließen, das für unser Volk akzeptabel ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Akzeptabel ist es, wenn es die tatsächlich politisch Verfolgten schützt — bei uns oder anderswo. Es ist ja nicht so — diesen Eindruck kann man manchmal in den Debatten bekommen —, daß die Bundesrepublik Deutschland der einzige Rechtsstaat wäre, der Asyl gewähren könnte oder müßte.



Dr. Alfred Dregger
Ferner: Das Asylrecht darf unseren Bestrebungen und Hilfsmaßnahmen für Osteuropa und die Dritte Welt nicht entgegenwirken, sondern sollte sie eher fördern. Ich werde zum Schluß meiner Rede noch darauf eingehen.
Schließlich: Das neue Asylrecht sollte den jetzigen Massenmißbrauch des deutschen Asylrechts, wenn es ihn schon nicht beendet, doch wesentlich eindämmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich habe den Eindruck, daß mit dem Asylkompromiß, den die Fraktions- und Parteiführungen uns vorgelegt haben, diese Ziele erreichbar sind. Deshalb möchte ich Sie alle bitten, dem zuzustimmen. Diese Bitte richte ich insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die ja schon zu verantworten haben, daß diese Neuregelung erst heute verabschiedet werden kann, weil sie sich allzu lange dieser Aufgabe entzogen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dieter Wiefelspütz [SPD]: Wie lange sind Sie eigentlich schon an der Regierung?)

Meine Damen und Herren, in einem Augenblick, in dem der Konsens gefragt ist, sage ich das ungern, aber ich spreche dies aus, weil unsere Bürger und Bürgerinnen draußen im Lande gar nicht mehr bereit sind, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fraktionen des Deutschen Bundestages wahrzunehmen.

(Widerspruch bei der SPD)

Das ist deshalb schlimm, weil dies zu Vertrauensverlust führt, zu Resignation, zur Abwendung von der Politik,

(Freimut Duve [SPD]: Machen Sie mal Ihr Profil klar!)

womit die Radikalen eine Chance erhalten, die sie sonst nicht haben würden.
Die Herausforderung ist also groß. Wenn Koalition und Opposition — das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit zwingt uns zusammen — nicht umgehend Abhilfe schaffen, dann wird das Asylproblem zu einer tiefen Entfremdung und zu einer Vertrauenskrise zwischen unserem Volk und seinen demokratischen Parteien führen.
Meine Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen diese Vertrauenskrise zu analysieren versucht. Ich habe in meinem Wahlkreis mit vielen Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere auch mit Bürgermeistern gesprochen. Was ich gehört habe, mag nicht in jedem Fall einer Nachprüfung standhalten, aber — ich konnte selbst nicht alles überprüfen — was unsere Bürger und Wähler denken, ist in jedem Falle wichtig und wert, hier vor dem Forum der Nation erörtert zu werden.
Mein Eindruck ist, daß sich das Versagen in der Asylpolitik auf das politische Bewußtsein unserer Mitbürger verheerend ausgewirkt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um die Dinge vor der deutschen Öffentlichkeit
zurechtzurücken, will ich gleich zu Beginn sagen:
Jeder Staat — auch ein so weltoffener Staat wie der
unsrige — ist zuerst für seine eigenen Bürger da und erst dann für den Rest der Welt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Viele unserer Bürgerinnen und Bürger zweifeln inzwischen daran, daß wir in Bonn diese bare Selbstverständlichkeit beherzigen und danach handeln. Das ist schlimm. Unsere Mitbürger fragen — teilweise mit Anzeichen tiefer Resignation und stiller Verzweiflung —, ob denn die hochmögenden Politiker in Land und Bund das alles nicht wissen, was geschieht, die Unglaublichkeiten und Provokationen, von denen Polizisten und Mitarbeiter von Asylbehörden und Sozialämtern in ihrem Bekanntenkreis erzählen.
Die Einzelinformationen führen zu dem weitverbreiteten Gefühl, Fremde, die zu über 90 % das Wort Asyl als täuschenden Vorwand nutzen, um nach Deutschland zu kommen, würden hier besser behandelt als deutsche Staatsbürger. Auch dieses Gefühl ist schlimm. Wir müssen dem energisch entgegenwirken.
Hätte der Deutsche Bundestag den Massenmißbrauch des Asylrechts rechtzeitig beendet, dann wäre dieses Gefühl gar nicht erst entstanden. Wenn die große Mehrheit der Asylbewerber tatsächlich aus politisch Verfolgten bestünde, dann würde ihre Not spürbarer sein. Dann würden sich einige von ihnen wahrscheinlich nicht so provozierend verhalten, wie es zur Zeit der Fall ist. Darm würde so gut wie kein Mitbürger — davon bin ich überzeugt — den Asylbewerbern mit Abneigung begegnen, sondern im Gegenteil mit Mitgefühl und Achtung.
Meine Damen und Herren, ich erinnere an die Zeit — Sie werden sich auch erinnern —, als die ersten Vietnamflüchtlinge von den deutschen Ländern aufgenommen wurden. Ihnen ist mit tiefem Mitgefühl begegnet worden, weil ihre Not offensichtlich war. Denn sie waren Not und Tod entronnen.
Aber heute, wenn Jahr für Jahr Hunderttausende Asylbewerber in unser Land kommen, ohne politischer Gefahr unterworfen zu sein

(Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Doch in Not!)

und im allgemeinen in einer guten Verfassung, dann ist das etwas völlig anderes und führt auch zu völlig anderen Reaktionen, als es damals bei den Vietnamflüchtlingen der Fall war.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, auch andere Völker würden nicht ertragen, was zur Zeit dem deutschen Volk zugemutet wird.

(Zuruf von der SPD: Vor allem, was Sie uns zumuten!)

Die Asylbewerberzahlen bei uns steigen wie eine Rakete in den Himmel. 1992 waren es 438 191. Das ist die Einwohnerzahl von vier Großstädten. In diesem Jahr werden es voraussichtlich 30 % mehr sein. Das veranlaßt mich zu der Zwischenfrage: Wo sollen sie eigentlich bleiben? Deutschland kann doch nicht zum Jedermannsland werden. Während bei uns die Asylbewerberzahlen permanent steigen, werden sie in



Dr. Alfred Dregger
den anderen europäischen Ländern zurückgeführt: in Großbritannien z. B. von nur 44 000 in 1991 auf 21 000 in 1992. Ich frage mich, was sich die Blockierer einer Neuregelung eigentlich denken, um ihr Verhalten rechtfertigen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Was wir Abgeordneten in abstrakten Zahlen zur Kenntnis nehmen, erleben viele unserer Mitbürger hautnah. Dabei mag hin und wieder der Neid eine Rolle spielen. Das beginnt bei der Krankenfürsorge: Für Asylbewerber ist sie nach den Regeln des Sozialhilferechts absolut kostenlos. Es geht weiter über die Wohnungsunterbringung, an der manche deutschen Vermieter auf Kosten der Gemeinden — mit Verlaub — ein Schweinegeld verdienen.

(Zuruf von der SPD: Deutsche Vermieter! Keine Ausländer!)

Das setzt sich in der Kindergartenbelegung fort: Asylsuchende Frauen mit viel Zeit bringen ihre Kinder zu Lasten von berufstätigen deutschen Müttern unter. Es endet bei der Kriminalität. Gerade letzteres zeitigt natürlich Reaktionen.
Daß sich manche Asylbewerber bei uns unangepaßt, anmaßend, in Einzelfällen auch kriminell verhalten, steht im Gegegensatz zu allem, was der Durchschnittsdeutsche über das Verhalten in einem Gastland gelernt hat und daher glaubt erwarten zu können. Daß auch mehrfache Straftaten und damit ein eklatanter Verstoß gegen das von einem Gast zu erwartende Verhalten häufig nicht zu sofortiger Ausweisung führen, ist für viele unserer Mitbürger unbegreiflich.
Ein Zweites kommt hinzu. Unsere Mitbürger sind empört, wenn sie von manchen Politikern und Medien der Ausländerfeindlichkeit verdächtigt werden, während sie doch lediglich versuchen, sich aus ihren handgreiflichen Erfahrungen ein Urteil zu bilden. Das verstört und verletzt die Menschen. Manchmal entsteht bei ihnen sogar der Verdacht, daß das undifferenziert ausgesprochene Wort „Ausländerfeindlichkeit" von der Politik als Kampfbegriff zur Ruhigstellung des eigenen Volkes verwendet wird. Ich kann nur warnen, meine Damen und Herren. Es wäre besser, wenn wir zugeben würden: Nicht das deutsche Volk hat in der Asylfrage versagt, sondern die deutsche Politik hat in der Asylfrage versagt,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

weil sie nicht in der Lage war, mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit ein vernünftiges Asylrecht zu beschließen. Ich nehme an, daß Sie mir nicht widersprechen werden, wenn ich sage:

(Rudolf Bindig [SPD]: Gucken Sie mal den Innenminister an!)

Das deutsche Volk ist nicht ausländerfeindlich. Das Gegenteil ist richtig. Wer als Ausländer hier lebt und arbeitet, wird von der ganz großen Mehrheit der Deutschen akzeptiert. Das gilt selbstverständlich auch für solche Ausländer, die tatsächlich politisch verfolgt wurden, und es gilt ebenso für die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien, von denen wir mehr aufgenommen haben als alle anderen zusammengenommen.
Für viele Mitbürger wird unter diesen Umständen der Slogan der SPD, sie sei die Schutzmacht der kleinen Leute, unglaubwürdig, ja absurd.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Mitbürger wären schon zufrieden — das gilt insbesondere für solche mit geringem Einkommen, die die Asylbewerber natürlich auch als Konkurrenten um eine Wohnung und später um einen Arbeitsplatz empfinden —, wenn sie von der SPD wenigstens eine ähnliche Aufgeschlossenheit erwarten könnten, wie diese sie allen anderen Gruppen entgegenbringt.
Meine Damen und Herren, auch der hohe Finanzaufwand für ständig steigende Asylbewerberzahlen erweckt Anstoß. In einer Zeit großer Staatsverschuldung erscheint es vielen unserer Mitbürger als nicht vertretbar, die Staatsausgaben zu erhöhen, nur um eine in der Welt einmalige, inzwischen von den meisten als verfehlt erkannte Rechtskonstruktion wie das deutsche Asylrecht aufrechtzuerhalten. Man mag das unterschiedlich bewerten. Unbestreitbar ist jedoch, daß wir für die Finanzierung des Massenmißbrauchs unseres Asylrechts mehr Geld ausgeben als für die gesamte öffentliche Entwicklungshilfe. Meine Damen und Herren, das ist das Gegenteil von Vernunft und Humanität.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Wir helfen damit weder den Armen in der Dritten Welt noch ihren Ländern. Im Gegenteil, wir schaden ihnen massiv, indem wir ihnen die aktivsten Kräfte entziehen. Die Asylbewerber, die zu uns kommen, könnten viel für den Aufbau ihrer Länder tun. Sie sind im besten Alter. Sie gehören bestimmt nicht zu den Ärmsten, sonst hätten sie die Reise und irgendwelche Gebühren von Schlepperbanden nicht bezahlen können. Sie sind nach allem, was wir wissen, eher besser ausgebildet als der Durchschnitt der Bevölkerung in ihrer Heimat.

(Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Das gilt auch für die Aussiedler!)

Diese Leute locken wir nun, wenngleich nicht vorsätzlich, durch unser Asylrecht zu uns, wo sie hohe Kosten verursachen und ihre Zeit völlig unproduktiv verschwenden. Ich wiederhole: Das ist das Gegenteil von Humanität und Vernunft. Es ist ideologisch motivierter Unsinn,

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unsinn, der jeden ärgert, dem unsere Zusammenarbeit mit der Dritten Welt wirklich am Herzen liegt. Und nicht nur das. Der jetzige staatlich geduldete Massenmißbrauch des Asylrechts führt dazu, daß Achtung und Loyalität gegenüber unserem Staat immer mehr beschädigt werden. Seien wir uns klar darüber: Man kann Politiker nicht mögen, die die Angst und Sorge der eigenen Menschen vor dieser Entwicklung ignorieren oder mißachten.
Dieses ärgerliche Verdrängen eines realen Problems in Kombination mit der unablässigen Selbstherabsetzung und Selbstbeschuldigung des deutschen



Dr. Alfred Dregger
Volkes durch einige Publizisten und Politiker hat — davon bin ich überzeugt — den Republikanern genutzt. Es mag ja den einen oder anderen mit Schadenfreude erfüllen, wenn das Versagen in der Asylpolitik zu Stimmeneinbrüchen bei den großen Parteien führt. Aber nicht nur diese, sondern auch unsere stabile Demokratie sind dann gefährdet. Eines steht doch außer Frage: Die großen Parteien, die in unserer jungen Demokratie die bisherigen Kanzler gestellt haben, tragen doch nicht nur für sich selbst Verantwortung, sondern für das Ganze, für unseren Staat.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216015100
Herr Dr. Dregger, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Blunck?

Dr. Alfred Dregger (CDU):
Rede ID: ID1216015200
Bitte.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1216015300
Aus tiefer Betroffenheit heraus, Herr Dregger, möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht mit mir der Meinung sind, daß auch eine solche Rede mit den Inhalten, wie Sie sie halten, den rechtsextremistischen Parteien nutzt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste] — Widerspruch bei der CDU/CSU)


Dr. Alfred Dregger (CDU):
Rede ID: ID1216015400
Meine Dame, die Wahrheit zu sagen und für unsere Mitbürger und die eigenen Wähler einzutreten ist unsere vornehmste Pflicht. Wenn wir das tun, haben die Republikaner keine Chance.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU sowie Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Wegen der besonderen Verantwortung der großen Parteien für unseren Staat und die Stabilität unserer Demokratie möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD bitten:

(Dr. Karl-Heinz Klejdzinski [SPD]: Erst beschimpfen Sie uns, jetzt bitten Sie!)

Betrachten Sie sich in dieser Frage doch nicht als Schulmeister des deutschen Volkes, sondern als seine Vertreter. Ignorieren Sie nicht seinen Mehrheitswillen in dieser wichtigen Frage, der doch durchaus vernünftig ist und nichts Unangemessenes verlangt.
Meine Damen und Herren, diesmal ist nicht Mut zu unpopulären Maßnahmen, sondern Mut zu populären Maßnahmen gefordert. Es gibt Leute, die bei so etwas mißtrauisch werden — ich nicht. Denn unser Volk ist weder dumm noch in unangemessener Weise egoistisch, in diesen Fragen schon gar nicht. Es ist daher gewiß nicht unsere Aufgabe, seinen Willen zu mißachten.

(Zuruf von der SPD: Sie spalten!)

Die Verantwortung tragen jedenfalls wir, niemand sonst. Wir, die gewählten Vertreter des deutschen Volkes, dürfen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in dieser wichtigen Frage nicht enttäuschen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU sowie Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216015500
Das Wort hat der Kollege Dr. Klaus-Dieter Feige.

Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216015600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Politiker — eben gerade wieder Herr Dregger — haben sich in den letzten Tagen hinter dem vorgeblichen Wunsch der Wählerinnen und Wähler versteckt, die angeblich alle die heute vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen und Grundgesetzänderungen verlangen.
Besonders bemerkenswert war in den letzten Tagen aber die Äußerung eines Kollegen der SPD, von Herrn Struck, der mit diesem Wählervotum drohend die letzten Abweichler in den eigenen Reihen zur Zustimmung zum sogenannten Asylkompromiß zwingen wollte.

(Zuruf von der SPD: Sie lügen!)

Offenbar sind ihm nicht mehr allzu viele auf den Leim gegangen.

(Weitere Zurufe von der SPD)

— Ich habe das so deutlich im Fernsehen gehört. — Aber ich glaube, daß gerade das Umkippen des Abgeordneten Vogel für die SPD symptomatisch erscheint, und zwar für einen zunehmenden Opportunismus in dieser Partei.

(Zuruf von der CDU/CSU: Vogel-StraußPolitik!)

Angesichts derartigen massiven erpresserischen innerparteilichen Drucks werden Sie — das garantiere ich Ihnen — nicht nur Mitglieder, sondern auch Wählerinnen und Wähler verlieren. Die Mehrheit der SPD-Fraktion sollte den Flügel ihrer Partei, dem sie angehören, in „Meteorologische Partei Deutschlands " umbenennen;

(Zuruf von der CDU/CSU: Oder VogelStrauß-Politiker!)

denn mehr, als Sie es gegenwärtig tun, kann man sich nicht nach dem Wind drehen. Und die Eigenschaft „sozial" sollten diejenigen, die heute diesem Paket zustimmen, nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.
Die SPD hat die nächste Bundestagswahl aber nicht etwa gestern in ihrer Fraktionssitzung verloren, sondern sie hat sich bereits beerdigt, als ihr der ehemalige Vorsitzende Engholm den Petersberger Strick um den Hals gelegt hat.

(Unruhe bei der SPD)

Dabei hätten Sie eine wunderbare Chance gehabt, sich mit dem Vorsitzenden auch gleich des konservativen Zopfes in der eigenen Politik zu entledigen. Nur, so, wie sich die SPD jetzt gibt, werden sie die Wählerinnen und Wähler von der CDU nicht mehr unterscheiden können. Dann können sie — und da gebe ich Herrn Dregger völlig recht — auch gleich das Original wählen.
Mein Wahlkreis liegt in der Nähe der Stadt Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Mir sind leider noch zu sehr die Tage und besonders die Nächte im August vergangenen Jahres im Stadtteil Lichtenhagen mit



Dr. Klaus-Dieter Feige
den abscheulichen Gewalttaten gegen die dort Hilfe suchenden Ausländer in Erinnerung.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216015700
Herr Kollege Feige, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Klejdzinski?

Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216015800
Nein. Ich möchte heute auch einmal etwas sagen können, auch zur SPD.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich war entsetzt über den Beifall einiger hundert Bewohner des Rostocker Stadtteils, aber es sind genau die Argumente dieser randalierenden und beifallklatschenden Minderheiten, die Sie heute verwenden, um ein Gesetz zu verabschieden, das die gesamte deutsche Geschichte auf den Kopf stellt. Und für mich ist es kein Zufall, daß genau an dem Tag, an dem dieses Gesetzespaket verabschiedet werden soll, der erste Republikaner im Deutschen Bundestag sprechen wird.

(Freimut Duve [SPD]: Da hat die SPD auch schuld?)

— Nein, er ist eindeutig aus den Reihen der Christdemokraten hervorgegangen.
Sie verwenden die gleichen dummen Argumente, die die Geschäftsbesitzer verwenden, die etwa in Rostock oder anderswo Besen gegen die Sinti und Roma in die Schaufenster hängen. Genau mit diesen machen Sie hier heute in großer Koalition gemeinsame Sache.
Herr Dregger, Sie hätten genau hinhören müssen, was Ihre Wählerinnen und Wähler zumindest in den neuen Bundesländern — die haben Sie ja mitgewählt — wirklich wollen. Da ruft keiner nach einer Änderung des Grundgesetzes, weil er sich an Leib und Leben bedroht fühlt. Wenn Sie wirklich hinhören würden, was die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sucht, dann würden Sie feststellen, daß ihre Sorge mehr der Unfähigkeit der verantwortlichen Politiker gilt, die wirtschaftlichen und sozialen Fragen in der Bundesrepublik selbst zu lösen. Es ist die Angst, daß diejenigen, denen sie bei den letzten Wahlen die Regierungsgewalt in die Hände gelegt haben, dieses Land noch tiefer in den Sumpf des Einigungsvertrages hineinreiten und daß es sie mitreißt.
Mein besonderes Mitgefühl gehört an diesem schwarzen Mittwoch den vielen sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in unserem Land. In vielen Ländern, die Sie auf Ihrer Liste der angeblich verfolgungsfreien Drittstaaten haben, sind elternlose Kinder Tag für Tag Opfer von Gewalt. In manchem angeblich sicheren Drittland sind diese unmündigen Opfer von Armut, die auch durch die Bundesrepublik mitverschuldet ist, als schwächste Glieder der Gesellschaft — auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen — grundsätzlich Tag für Tag an Leib und Leben bedroht. Auch diese Kinder fallen genau unter diese Grundgesetzänderung.
Alle, die heute diesen unsäglichen Gesetzen zustimmen werden, machen sich am weiteren Elend
jedes zurückgewiesenen minderjährigen Flüchtlings schuldig.
Von der CDU/CSU-Koalition hätte ich nichts anderes erwartet. Meinen Respekt haben Kollegen wie Frau Schmalz-Jacobsen, Herr Hirsch, Herr Baum und andere von der F.D.P., die das genauso sehen wie wir. Aber angesichts dieser SPD habe ich heute wirklich jede Hoffnung verloren, daß die Mehrheit bei ihr — die Minderheit mag die Hoffnung vielleicht nicht aufgeben — in diesem Lande wirklich etwas ändern will, vielleicht abgesehen von der Verteilung der Machtpositionen in diesem Land.
Sie werden mit der heutigen Änderung des Grundgesetzes in diesem Land Wind säen, aber einen Sturm des Widerstandes gegen den Demokratieabbau ernten.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

Ich glaube, man kann an diesem Grundgesetz viel ändern, aber Art. 16 auf keinen Fall.
Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216015900
Ich erteile der Kollegin Renate Schmidt das Wort.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216016000
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Herr Dr. Feige, ich möchte hier für uns alle mit aller Entschiedenheit erklären: In unserer Fraktion ist niemand erpreßt worden, weder opportunistisch noch sonst irgendwie,

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU])

sondern wir haben alle in unserer Verantwortung als frei gewählte Abgeordnete versucht, die Entscheidung zu treffen, die wir für richtig halten.
Für viele von uns war das ein schwieriger Diskussionprozeß. Ich kritisiere niemanden, der zu einer anderen Entscheidung kommt als ich selbst, und ich spreche Ihnen das Recht ab, uns in dieser Art und Weise hier herunterzumachen. Das werden wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Die Wahrheit tut weh, nicht?)

Denn in dieser Debatte sollten wir den Versuch unternehmen, eine Kontroverse, die allen politischen Parteien, allen demokratischen Parteien zum Schaden gereichte und, was schlimmer ist, über die unsere Demokratie Schaden zu nehmen drohte und die unsere Gesellschaft spaltete, so zu beenden, daß sie zur Befriedung beiträgt.
Dies wird — und das ist mein Wunsch und mein Appell an alle Kollegen und Kolleginnen — nicht mit Rechthaberei, nicht mit gegenseitigen Schuldzuweisungen, Herr Dr. Dregger, nicht mit dem Schüren von Ängsten gehen können und vor allen Dingen nicht damit, daß wir je nach Standpunkt, den wir vertreten,



Renate Schmidt (Nürnberg)

unseren jeweiligen Anhängern nach dem Munde reden.

(Beifall bei der SPD)

Und, Herr Dr. Dregger, Sie haben gerade genau das getan. Sie haben hier einen vorhandenen Teil der Wirklichkeit geschildert und damit Emotionen geschürt, statt zur Aufklärung beizutragen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist das, was wir nicht länger tun dürfen.

(Dr. Alfred Dregger [CDU/CSU]: Die Wahrheit hat eben wehgetan! — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine einfache Logik!)

Ich sehe schon den nächsten Punkt, der jetzt hier an die Wand gemalt wird: die Länge der Zeit, die diese Entscheidung gebraucht hat. Und jetzt sind die Sozialdemokraten daran schuld!

(Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl! — Wer denn sonst?)

Sie werden damit nicht durchkommen. Wenn Sie
glauben, daß Sie Ihr Süppchen wieder mit diesem
Thema kochen können, werden Sie damit scheitern.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Nicht wieder, schon lange!)

Das wird nicht mehr gehen.
Ich sage Ihnen: Es waren andere Verhältnisse seit 1990, es waren andere Zahlen seit 1990. Wir haben einfach zur Kenntnis zu nehmen, daß auch manche von uns seit Jahren und nicht erst, Herr Dr. Feige, seit Petersberg, gewußt haben, daß Sie das mit den bisherigen Regelungen nicht weiter tun können.

(Dr. Alfred Dregger [CDU/CSU]: Wie war das mit Herrn Wehner?)

— Herr Dr. Dregger, wenn wir über Zeit und Dauer von Entscheidungen und Dauer von Handeln reden, sollten wir auch mal darüber reden, wie lange es gedauert hat, bis Sie den ersten Kompromiß, den wir miteinander vereinbart haben, in die Tat umgesetzt haben: Erst seit 1. April dieses Jahres.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Das ist in den SPD-regierten Ländern verhindert worden!)

Da richten sich — das will ich in aller Deutlichkeit sagen — die Vorwürfe nicht nur an diejenigen, die auf der . Regierungsbank jetzt in unzureichender Zahl sitzen, sondern auch an die, die hier auf der Bundesratsbank überhaupt nicht sitzen, auch an diejenigen,

(Beifall bei der SPD)

die meiner Partei angehören, weil ich glaube, wenn wir jetzt nicht endlich ehrlich miteinander umgehen, wird aus dieser ganzen Sache nichts werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es geht und ging bei unserem Streit um mögliche Wege zur Linderung des Flüchtlingsproblems nicht an erster Stelle um juristische Fragen, und es geht nicht um abstrakte Zahlen, sondern es geht um konkrete Menschen, um ihre Ängste und Hoffnungen und um
unsere Antworten darauf. Es geht, und das sollten wir nie vergessen, um politisch verfolgte, von Folter bedrohte und entwürdigte Menschen, die nach Europa kommen und hier Zuflucht suchen. Ich weiß, ein nur geringer Prozentsatz!

(Zuruf von der CDU/CSU: 4 %!)

— Ich weiß es ja, aber es sind konkrete Menschen, die in dieser Situation sind.
Ich hätte mir gewünscht, und ich hoffe, ich höre es noch, daß der Herr Bundeskanzler anläßlich seines Besuches in der Türkei deutlichere Worte und öffentliche Worte gefunden hätte gegen Folter und Verletzung von Menschenrechten.

(Beifall bei der SPD)

Denn wo Menschenrechte verletzt werden, dürfen wir nicht auch noch Waffen liefern. Auch dieses unser opportunistisches Verhalten trägt zu den Fluchtursachen bei, und auch dadurch werden wir mitschuldig.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, es geht auch um Menschen, die vor Armut und Hunger flüchten. Sie sind zwar nicht politisch verfolgt, aber diejenigen, die diese Menschen als „Wirtschaftsflüchtlinge" bezeichnen, frage ich, was sie denn eigentlich täten — und ob wir denn diese Phantasie verloren haben —, wenn sie in Kosovo lebten, drei Kinder hätten und nicht wüßten, was sie diesen Kindern am nächsten Tag zu essen geben sollen und was sie an allen nächsten Tagen den Kindern zu essen geben sollten. Ich würde mein Bündel schnüren und dorthin gehen, wo meine Kinder überleben können.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß das, und dennoch weiß ich genausogut, daß diese vor Armut und Not flüchtenden Menschen nicht alle zu uns kommen können. Für uns, für viele von uns war es ein schmerzlicher Prozeß, lernen zu müssen, daß wir in unserer Solidarität Prioritäten setzen müssen, wenn sie nicht zu einer leeren Worthülse verkommen soll. Für viele von uns war und ist es ein schmerzlicher Prozeß, lernen zu müssen, daß wir unser Mitleid mit diesen unseren nächsten Menschen sortieren müssen, wenn wir aus unserem Mitgefühl konkretes Helfen machen wollen, daß ein uneingeschränktes Hilfsangebot an alle, wie es unsere Verfassung derzeit bietet, zur Hilfe für niemanden zu verkommen droht.
Es geht schließlich auch, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, um Menschen, die, von skrupellosen Geschäftemachern verführt, das wenige, was sie haben, verkaufen, ihre Heimat verlassen, mit dem Versprechen einer angeblich goldenen Zukunft zu uns gelockt werden, dann aber in überfüllten Asylbewerberunterkünften und in der Folge nicht selten in Kriminalität enden. Und, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, es geht um Menschen, die hier bei uns selbst in bedrängten Verhältnissen leben und all dem ausgesetzt sind, Mitbürger und Mitbürgerinnen, die Urteile und Vorurteile, berechtigte und unberechtigte Ängste haben, deren Kinder in Hauptschulklassen mit acht bis zehn Nationalitäten gehen, die in der



Renate Schmidt (Nürnberg)

Schlange der Wohnungsuchenden nicht nach vorn rücken, deren Hoffnungslosigkeit, Frust und Zorn immer größer werden. Es geht um Bürgermeister und Landräte, die nicht mehr ein noch aus wissen, weil sie überall zum Sparen gezwungen sind

(Zuruf von der CDU/CSU: Die sind damit belastet!)

und gleichzeitig immer größere Beträge für die Unterbringung von Flüchtlingen aufbringen müssen.
Natürlich sind nicht die Asylsuchenden an Wohnungsnot und Spekulantentum schuld, nicht an Schulproblemen, nicht an Arbeitslosigkeit, nicht an Leistungskürzungen. Daran ist eine verfehlte Regierungspolitik schuld und sonst gar nichts.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Gerd Poppe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber genauso richtig ist, daß die immer enger gewordenen finanziellen Spielräume der Städte durch die große Zahl der Zufluchtsuchenden weiter beschnitten werden.
Meine sehr geehrten Herren und Damen, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, all dies — und nicht nur ein Teil davon — gehört zur Realität. Das sind unterschiedliche Realitäten und unterschiedliche Wahrnehmungen davon. Alle sind ein Teil der Wahrheit, und keiner ist die ganze Wahrheit.
Wenn wir diese Debatte als Chance zur Befriedung begreifen und sie nutzen wollen, müssen wir diejenigen, die unseren Standpunkt teilen, mit den von ihnen nicht erkannten oder nicht akzeptierten Realitäten konfrontieren. Wir müssen gemeinsam sowohl gegen wohlfeile Sprüche an Stammtischen als auch gegen moralisch überhöhte, aber dennoch unwahre Panikmache antreten. Das müssen wir gemeinsam tun und nicht immer nur den einen Teil übernehmen.

(Beifall bei der SPD)

Und wir müssen die Wahrheit sagen. Die Wahrheit ist, daß dieser aus der Not der großen Flüchtlingszahlen geborene Asylkompromiß nicht die Lösung des Flüchtlingsproblems ist; denn diese Patentlösung gibt es nicht.

(Beifall des Abg. Freimut Duve [SPD])

Es stimmt eben weder „Keiner kommt mehr rein" noch „Nichts wird sich ändern".
Kollege Hirsch, wenn ich Ihnen glauben würde — ich glaube Ihnen eigentlich meistens —, wenn ich das so sehen würde, wie Sie es sehen, könnte ich diesem Kompromiß nicht zustimmen. Sie haben das hier vereinfacht dargestellt. Es stimmt eben nicht, daß wir Menschen in ihre Herkunftsländer, wo sie Folter und Tod ausgesetzt sind, zurückschieben, sondern in einen sicheren Drittstaat. Wenn er das nicht gewährleisten kann, dann ist er kein sicherer Drittstaat mehr. Dies ist für mich das Kriterium der Zustimmung, und nichts anderes.

(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

Zur Wahrheit gehört, daß Zufluchtsuchende nach wie vor zu uns kommen werden. Dennoch wird sich etwas ändern, weil dieser Asylkompromiß nach dem Schengener Abkommen ein zweiter Schritt zu einer
europäischen Regelung des Flüchtlingsproblems ist. Freilich wird sich weniger ändern, als manchem lieb ist und als andere befürchten, die jetzt gegen diesen Kompromiß demonstrieren.
Ich sage dazu noch einmal in aller Deutlichkeit: Wer für Menschenrechte und Flüchtlinge demonstriert, muß das gewaltfrei tun. Das, was sich in der Nähe unseres Hauses abspielt, spottet jeder Beschreibung und kann so nicht hingenommen werden.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, nein, die Bundesrepublik wird kein anderer Staat. Nein, dadurch wird nicht die Wende rückwärts eingeleitet. Nein, dadurch wird nicht Deutschland als Weltmacht eingeleitet, wie es absurd in manchen Demonstrationsaufrufen heißt.
Ich fürchte, mit einer solchen Agitation werden kaum weniger irrationale Ängste geschürt wie durch jene unsäglichen Entgleisungen von Sprachextremisten, die von „Wirtschaftsschmarotzern" oder „durchrasster Gesellschaft" sprechen.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, ich warne auch davor, in deutscher Überheblichkeit unsere bisherigen Regelungen für die einzig möglichen, einzig humanen, einzig demokratischen und damit zu den allein richtigen zu erklären. Unsere europäischen Nachbarn, die ja vielleicht auch ein bißchen demokratische Erfahrung haben, die allesamt auch vernünftige Regeln und geordnete Verfahren haben,

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber Sie stellen sie in Frage!)

die eher dem heute zu verabschiedenden Asylbeschluß ähneln, verwahren sich zu Recht gegen eine solche Abqualifizierung ihres Umgangs mit Flüchtlingen.

(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

Wir dürfen in Europa nicht stehenbleiben. Es müssen weitere Schritte folgen. Wir brauchen eine moderne, vernünftige Zuwanderungspolitik. Dazu ist es notwendig, ideologische Scheuklappen abzulegen und bei der Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik nicht destruktiv zu mauern, sondern konstruktiv zu bauen. Ich sage das besonders an die Adresse des Kollegen Stoiber.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Aber doch nicht hier und heute!)

— Ich kann Ihnen ja einmal sagen, was er so alles in der letzten Zeit gesagt hat.

(Beifall bei der SPD — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Der will Ministerpräsident werden!)

Erstens. Das Thema der Flüchtlingspolitik muß endlich an die erste Stelle der Tagesordnung in der Europäischen Gemeinschaft gesetzt werden. Wir haben eine Lastenteilung mit unseren osteuropäischen Nachbarn vereinbart. Jetzt muß endlich auch mit unseren reicheren westeuropäischen Nachbarn



Renate Schmidt (Nürnberg)

eine solidarische Lastenverteilung erreicht werden. So kann es nicht weitergehen.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Wir brauchen ein Zuwanderungsgesetz, das sowohl die Interessen der Zuwanderungswilligen und ihrer Herkunftsländer berücksichtigt als auch unsere Situation und unsere Interessen.
Drittens. Wir brauchen die Möglichkeit von Doppelstaatsbürgerschaften. Sie sind überfällig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sie wären ein versöhnliches Zeichen — nicht nur den vielen in der Ausländer- und Flüchtlingsarbeit Engagierten gegenüber, sondern vor allem auch gegenüber den seit langen bei uns lebenden Ausländern. Ich hoffe, daß das, was der Herr Bundeskanzler für möglich hält, jetzt endlich auch in die Tat umgesetzt wird.

(Beifall bei der SPD)

Viertens. Wir brauchen ein Staatsbürgerschaftsrecht, das vor allem nicht auf das Abstammungs-, sondern auf das Geburtsland Deutschland abstellt.

(Beifall des Abg. Freimut Duve [SPD])

Dieses wäre ein wichtiger Beitrag zur Integration der hier lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Fünftens. Das kommunale Wahlrecht für alle hier länger lebenden Ausländer und Ausländerinnen ist ebenfalls überfällig.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, bisher haben Sie, die CDU und insbesondere die CSU, die objektive Unmöglichkeit, das Problem der Zuwanderung gänzlich zu lösen, der SPD in die Schuhe schieben können. Das werden Sie nach dem heutigen Tag nicht mehr schaffen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es ist sehr viel Zeit verlorengegangen!)

Wir werden, meine Damen und Herren von der Union, wie in anderen demokratischen Ländern auch gemeinsam versuchen müssen, das Lösbare zu lösen und das nicht Lösbare zu lindern und zu erklären, und wir werden lernen müssen, damit zu leben. Es muß Schluß sein, mit der Not und den Ängsten von Menschen Politik gegen den politischen Gegner machen zu wollen und zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir dazu imstande sind, ist dieser Asylkompromiß mehr als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Zuwanderungspolitik und kann zu einem Ausgangspunkt auf dem Weg zu einer neuen politischen Streitkultur werden. Dies würde unserem Land, seinen Bürgerinnen und Bürgern, unserer Demokratie nur nützen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216016100
Meine Damen und Herren, zunächst darf ich sagen, daß alle Redner, die noch auf der Liste stehen, selbstverständlich ihre Reden auch zu Protokoll geben können.
Zweitens kann ich sagen, daß diese Debatte einen völlig normalen Verlauf nimmt — ganz im Gegenteil zu dem, was sich diejenigen, die sie verhindern wollten, gewünscht haben.
Drittens. Zu dem normalen Verlauf gehört auch, daß es gelegentlich Schärfen gibt. Eine solche Schärfe gab es heute, als Kollege Gysi formulierte:
Wer Mauern an den Grenzen errichtet, egal, ob sie aus Infrarotstrahlen oder aus Beton bestehen, der wird auch die Bereitschaft zum Schießen aufbringen müssen, damit solche Mauern einen Sinn machen, und Sie werden es noch erleben: Wer heute der faktischen Abschaffung des Asylrechts zustimmt, muß wissen, daß er Mitverantwortung trägt, wenn eines Tages an den Grenzen auf Flüchtlinge geschossen wird.
Auf diese beiden Feststellungen hat Herr Kollege Marschewski den Zwischenruf „Mauerschütze" gemacht. Nun sind die Feststellungen von großer Schärfe gewesen; der Zwischenruf, Herr Kollege Marschewski, zielte dann aber auf eine Person. Sie kennen meine Abneigung gegen Ordnungsrufe. Ich habe in meiner Amtszeit erst einen einzigen erteilt, und das auch nur, weil der Kollege unbedingt darauf bestand, diese Beleidigung geäußert zu haben.

(Heiterkeit)

Herr Kollege Marschewski — vorausgesetzt, daß Kollege Gysi das annimmt —, ich frage Sie: Sind Sie bereit, das zurückzunehmen, sich zu entschuldigen, ein entsprechendes Wort zu dem Kollegen Gysi zu sagen?

Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1216016200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Gysi, ich habe das, was ich da gesagt habe, nicht in bezug auf Sie persönlich gemeint. Ich habe dies allgemein auf das DDR-Regime bezogen, und diese Damen und Herren waren nun wirklich Mauerschützen.

(Zuruf von der SPD: Vorsicht!)


(Abg. Dr. Gregor Gysi [PDS/Linke Liste] begibt sich zu einem Saalmikrofon)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216016300
Verzeihung, Herr Kollege Gysi, bitte jetzt keinen Debattenbeitrag, sondern nur eine Reaktion!

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216016400
Es war eine persönliche Ansprache dabei, irgend etwas mit „Du Mauerschütze". Insofern mußte ich das auf mich beziehen. Wenn Sie das jetzt richtigstellen und sagen, daß Sie mich nicht gemeint haben, nehme ich das zur Kenntnis, und damit ist das für mich erledigt. Was den Rest betrifft, so können wir später mal darüber streiten.

(Beifall bei der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216016500
Ich erteile dem Kollegen Ulrich Irmer das Wort.

Ulrich Irmer (FDP):
Rede ID: ID1216016600
Vielen Dank, Herr Präsident! Daß ausgerechnet die Kollegen Marschewski und



Ulrich Irmer
Gysi sich duzen sollten, würde mich äußerst verblüffen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216016700
Herr Kollege Irmer, ich glaube, da hat sich Kollege Gysi verlesen. Es steht „Sie" drin, wenn ich das richtig sehe.

(Dr. Gregor Gysi [PDS/Linke Liste]: Jetzt will ich es ganz korrekt machen! Es steht da schlimm: „Der Mauerschütze", und das muß ich schon persönlich nehmen! Wenn Sie sagen, es sollte mir nicht gelten, ist es damit erledigt!)


Ulrich Irmer (FDP):
Rede ID: ID1216016800
Wie dem auch sei, wir haben eben erlebt: Der bayerische Wahlkampf wirft seine Schatten voraus. Damit wollte ich nicht die Kollegin Schmidt oder auch den Kollegen Stoiber als Schatten bezeichnen. Dazu sind beide viel zu putzmunter.
Meine Damen und Herren, die Kollegin Schmidt hat in vielem recht. Sie hat vor allem darin recht, daß wir jetzt nach der sehr sachlichen Debatte hier im Hause, von Ausnahmen abgesehen, von der hochemotionalen Art von Auseinandersetzungen, wie wir sie in den letzten Jahren in Parteiversammlungen und an Stammtischen erlebt haben, wegkommen sollten. Es ist an der Zeit — und ich glaube, der heutige Tag mit der Verabschiedung der neuen Gesetzgebung gibt dazu eine gute Chance —, endlich zu einem sachlichen Ton zurückzukehren und mit Vorurteilen und Legenden, die sich eingeschlichen haben, aufzuräumen.
Ein Vorurteil: Alle Wirtschaftsflüchtlinge seien Schmarotzer. Ich nehme es niemandem übel, der seine Familie zu Hause nicht mehr ernähren kann, wenn er in ein anderes Land geht, wo er sich eher eine wirtschaftliche Zukunft verspricht als zu Hause. Millionen Deutsche haben das im Laufe von Jahrhunderten getan. Wir sollten nicht diese Leute verächtlich machen, sollten aber klar sagen, daß wir nicht alle Mühseligen und Beladenen dieser Welt aufnehmen können.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Zweite Legende: Unser bisheriges Asylrecht sei das großherzigste und großzügigste, das es auf der weiten Welt gebe. Das kann schon deshalb nicht richtig sein, weil die Zahl der anerkannten Asylbewerber immer wesentlich niedriger gewesen ist als die Zahl derjenigen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention hierbleiben durften, ohne politisch anerkannt zu werden. Insofern trifft die Behauptung, unser Asylrecht in der Ausprägung durch die Verfahrensgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei das beste und großherzigste der Welt gewesen, nicht zu.
Ich möchte jetzt auch etwas sagen, was manchen schmerzt. Ich halte es nicht für gut, jetzt zu sagen, die späte Lösung, die wir jetzt finden, sei darauf zurückzuführen, daß sich die Parteien hier und meine eigene vernünftigen Lösungen bisher versagt hätten. Es wäre mindestens bis 1990 ohne Grundgesetzänderung
möglich gewesen, durch Beschleunigung der Verfahren zu vernünftigen Lösungen zu kommen.

(Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

Ich bitte darum, auch hier keine neuen Legenden in die Welt zu setzen, sondern damit aufzuhören.
Ein weiteres Mißverständnis, eine weitere Legende: Die Bürger bei uns in Deutschland, die die bisherigen Mißverhältnisse und Mißstände nicht länger zu akzeptieren bereit sind, seien samt und sonders ausländerfeindlich. Auch dies ist nicht wahr. Die Millionen Menschen, die mit Lichtern in den Händen auf die Straße gegangen sind, um für die Ausländer und für die Toleranz zu demonstrieren, haben dies, glaube ich, sehr eindrucksvoll gezeigt.

(Beifall bei der F.D.P.)

Eine weitere Legende: Wir drohten einer Überfremdung anheimzufallen. Meine Damen und Herren, das deutsche Volk hat im Laufe seiner Geschichte derart viel ausländische, fremdländische Einflüsse absorbiert, verarbeitet, verkraftet — meistens nicht zu seinem Nachteil —, daß ich weit und breit keine Gefahr der Überfremdung sehe. Manchmal wundert es mich, daß dies Leute sagen, die sich sonst soviel auf die Kraft und die Stärke der eigenen Kultur und der Eigenart zugute halten. Ich meine, wer soviel Angst vor Überfremdung hat, hat kein Vertrauen in seine eigene Kultur und die eigene Kraft seiner Wesensart und der Wesensart des eigenen Volks. Auch damit sollten wir Schluß machen.
Eine weitere Legende: Wir würden das Asylrecht abschaffen. Dies stimmt nicht. Ich stimme dem Kollegen Hirsch hier ausdrücklich nicht zu.
Zum Schluß: Wir sollten der Legende entgegentreten, als ob diejenigen, die sich gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderungen aussprechen, die einzig wahren Menschenfreunde seien, diejenigen aber, die für diese Gesetze sind, die herzlosen Opportunisten seien. So ist es doch nicht.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Jeder hier im Haus wird sich seine Entscheidung nicht leichtgemacht haben oder noch in der Zukunft nicht leichtmachen. Ich gestehe jedem zu, der gegen diese Gesetze stimmt, daß er eine sehr ernsthafte Gewissensentscheidung getroffen hat. Ich nehme aber auch für mich und die anderen, die zustimmen, in Anspruch, daß wir in Sorge um die Flüchtlinge, aber auch in Sorge um den Frieden in unserem Land eine Gewissensentscheidung getroffen haben.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216016900
Frau Kollegin Dr. Dagmar Enkelmann, Sie haben das Wort.

Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216017000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß sehr wohl, daß ich hier im Hohen Hause und nicht auf einem Tribunal bin. Dennoch: Ich klage die Bundesregierung an, Fremdenhaß und Ausländerfeindlichkeit zu schüren. Ich klage die Bundesregierung der



Dr. Dagmar Enkelmann
geistigen Vergewaltigung vor allem junger Menschen an.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das darf doch wohl nicht wahr sein!)

Um von sozialen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, fehlenden Lehrstellen und Perspektivlosigkeit abzulenken, werden Ausländerinnen und Ausländer zu Sündenböcken der Nation abgestempelt. Gebetsmühlenartig werden immer wieder die gleichen Vorurteile bemüht: Ausländer nehmen Deutschen die Arbeit weg, sie belegen den ohnehin knappen Wohnraum, Ausländer klauen, vergewaltigen deutsche Mädchen usw., usf. Von hier ist es dann nicht weit bis zur Behauptung, daß Deutsche etwas Besonderes, eben die Auserwählten seien, wogegen Ausländer als minderwertig verachtet werden — Herrenmenschenideologie aus längst bewältigt geglaubten Zeiten.
Ich spreche nicht von organisierten Rechtsradikalen, ich spreche nicht von den Herren Geis und Dregger, die hier ein Lehrstück für Fremdenfeindlichkeit geliefert haben,

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist unverschämt!)

sondern ich spreche von meinen Erlebnissen u. a. mit ganz normalen Schülerinnen und Schülern normaler zehnter Klassen ganz normaler Schulen im Land Brandenburg. Ich verurteile nicht die Schüler. Sie geben nur das wieder, was sie von verantwortungslosen Politikerinnen und Politikern,

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Dazu gehören Sie!)

„Bild"-Zeitung, „Super-Illu" tagtäglich lesen und hören können. Besonders erschreckend ist für mich aber die Tatsache, daß bei vielen Jugendlichen die Vorurteile bereits so tief sitzen und sie für dem entgegenstehende Tatsachen kaum zugänglich sind. Genau das meine ich mit geistiger Vergewaltigung Jugendlicher. Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung. Die Realität nämlich — das wissen Sie sehr genau — ist anders.
Arbeitslosigkeit gab es im Osten bereits, als noch nicht ein Asylbewerber dort war. Im Kreis Bernau, Land Brandenburg, z. B. wurde bisher kein einziger Arbeitsplatz vom Arbeitsamt an Asylberechtigte vergeben. Hier werden die äußerst restriktiven Vorgaben — zuerst müssen Deutsche und andere EG-Angehörige ein Angebot abgelehnt haben — auch künftig angesichts der katastrophalen Lage auf dem Arbeitsmarkt die Vermittlung von Asylberechtigten stark beschränken. Ausländerinnen und Ausländer erledigen außerdem die Drecksarbeit, zu denen kaum ein Deutscher bereit ist.
Sieht man sich wirklich einmal an, unter welchen Bedingungen Asylbewerberinnen und -bewerber in manchen Kommunen leben müssen, zusammengepfercht in Turnhallen und überfüllten Massenunterkünften oder in Zeltlagern ohne ausreichende sanitäre Voraussetzungen, dann möchte wohl kaum einer von uns mit ihnen tauschen. Vielerorts verdienen sich gar private Betreiber von Unterkünften eine goldene
Nase, während die Kommunen nicht wissen, wie sie die Kosten aufbringen sollen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Eben nicht reinlassen!)

Die real vorhandenen, im Osten drastisch zunehmenden Probleme mit Obdachlosigkeit und Wohnungsnot aber sind hausgemacht und Folge einer verfehlten Wohnungspolitik der Bundesregierung, die die Kommunen auszubaden haben.
Entgegen landläufigen Vermutungen liegt die Kriminalitätsrate bei Ausländerinnen und Ausländern nicht höher als bei Deutschen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Dort, wo man sich tiefgründiger mit den gängigen Vorurteilen gegen Flüchtlinge auseinandersetzt, erlebt man überall Oberflächlichkeit und Hilflosigkeit. Viel zu wenig wird aber von seiten der Bundesregierung getan, um die Bedingungen für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Und genau das ist der Knackpunkt, daß die Kommunen von der Bundesregierung im Stich gelassen werden. Genau hier erwarten die Bürgerinnen und Bürger ein deutliches Zeichen und deutliche Hilfe.
Das Gegenteil passiert. Eindeutig erschwerend wirken sich hier z. B. Massenunterkünfte in kleinen Gemeinden oder die Tatsache aus, daß viele Heime nur Zwischenstationen sind. Die restriktive Kontingentierung auf der Länderebene verhindert teilweise die Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien und wirkt sich nachteilig auf deren soziale Integration aus.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Wissen Sie überhaupt, wovon Sie reden?)

— Ich habe mich in der Kommune umgesehen. Das würde ich auch Ihnen raten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wo haben Sie denn Ihren Wahlkreis?)

Drastisch verschärft werden die Probleme in den nächsten Monaten auch durch das Auslaufen zahlreicher ABM-Projekte, deren Arbeitsaufgabe in der sozialen Betreuung und Integration von Flüchtlingen bestand. Im Aussiedlerheim in Ahrensfelde, Land Brandenburg, z. B. sollen u. a. die Stellen von drei Sozialpädagogen mit Sprachkenntnissen, einer Krankenschwester und zwei Kindergärtnerinnen wegfallen. Damit können 260 sogenannte Kontingentflüchtlinge nicht mehr wie bisher betreut werden.
Nein, meine Damen und Herren, was heute not tut, ist nicht eine Gesetzesänderung mit der heißen Nadel, die ohnehin die Zuwanderung nicht einschränken wird. So jedenfalls war es gestern in „West 3" vom Kollegen Zeitlmann und vom Kollegen Wiefelspütz von der SPD einmütig bestätigt worden. Die Kommunen, die zweifelsohne vor Problemen stehen, brauchen wirksame finanzielle und personelle Hilfe für eine tatsächliche soziale Integration von Flüchtlingen. Die Bundesregierung muß endlich, statt über Pressezensur zu debattieren, ihrer Pflicht zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Information der Menschen über Gründe für weltweite Migration, über die



Dr. Dagmar Enkelmann
Lebensbedingungen von Flüchtlingen in deren Heimatländern und über ihr Leben in der Bundesrepublik nachkommen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216017100
Als nächste hat das Wort die Kollegin Vera Wollenberger.

Vera Wollenberger (CDU):
Rede ID: ID1216017200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte zählt keineswegs zu den Sternstunden dieses Parlaments. Das hat nicht nur mit den Belagerungsbedingungen zu tun, unter denen wir heute beraten, und das hat nicht nur mit den Tönen zu tun, die streckenweise in diesem Plenum angeschlagen wurden. Nein, wir führen eine verfehlte Debatte zur falschen Zeit.
Nach der Vereinigung hätte sich das deutsche Volk, wie es die Mütter und Väter des Grundgesetzes vorgeschlagen hatten, eine neue Verfassung geben sollen. Es hätte, wie bei der Erarbeitung des Grundgesetzes, nach den Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur die Lehre aus dem Zusammenbruch der Ost-WestKonfrontation in einer Erweiterung und Fortentwicklung demokratischer Grundrechte verarbeitet werden müssen. Statt dessen wird immer neue Flickarbeit am Grundgesetz geleistet, die einer Zerstückelung näherkommt als einer Erneuerung.
Merkwürdigerweise gehen die fortgesetzten Grundgesetzänderungsanträge von der Regierungskoalition aus, die noch vor drei Jahren erklärt hat, am Grundgesetz gebe es nichts zu rütteln. Die Befürworter einer neuen Verfassung verteidigen heute das Grundgesetz gegen seine Aushöhlung. Allein diese Tatsache beweist, daß sich das Land nicht in einer guten Verfassung befindet. Das ist die Wahrheit, die Herr Schäuble heute beschworen hat.
Wahr ist, daß niemand weiß, ob der sogenannte Asylkompromiß nur ein einziges Problem lösen wird. Deshalb hätte es zum verantwortungsvollen Umgang mit der Wahrheit, der heute beschworen wurde, gehört, in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck zu erwecken, der Asylkompromiß könnte das Flüchtlingsproblem auch nur in einigermaßen erträgliche Bahnen lenken. Was heute beschlossen werden soll, kann niemals wirklich umgesetzt werden. Dazu fehlt es schon an den elementarsten Voraussetzungen der Exekutive. Es hat bestenfalls — oder besser gesagt: schlimmstenfalls — eine abschreckende Wirkung.
Herr Klose hat vorhin richtig betont, daß uns das Zuwanderungsproblem in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Das ist wahr. Herr Klose irrt aber, wenn er hinzufügt, daß die wirksamste Bekämpfung der Fluchtursachen darin bestünde, daß der arme Süden Anschluß an den reichen Norden finden müßte. Meiner Kollegin Köppe wurde heute Naivität vorgeworfen, als sie den Vorschlag machte, zur Minderung der Spannung zwischen den Demonstranten und dem Parlament die Bannmeile aufzuheben.
Was soll man aber von einem Politiker sagen, der angesichts der ökologischen und sozialen Verwüstungen in der Welt, die vor allem durch das ungehemmte Wohlstandswachstum in den Industriegesellschaften hervorgerufen wurden, ausgerechnet den Anschluß an ein gesellschaftliches Auslaufmodell fordert? Zum verantwortlichen Umgang mit der Wahrheit gehört es, endlich zu sagen, daß nach dem Zusammenbruch des Realsozialismus auch die unkittbaren Risse in der Marktwirtschaftsgesellschaft sichtbar geworden sind.
40 Jahre lang hatte der Westen Angst, daß die Osteuropäer mit ihren Panzern kommen. Jetzt drohen sie, Westeuropa mit ihren Koffern zu erobern. Deutschland, das mit wenigen hunderttausend Flüchtlingen schon sichtbar überfordert ist, wird den Ansturm von Millionen nicht verkraften können, es sei denn, die Deutschen und die Westeuropäer lernten es, ihr Besitzstandsdenken aufzugeben, und sie wagten es, sich einzugestehen, daß ihre scheinbar erfolgreiche, im Ost-West-Vergleich sogar siegreiche Gesellschaft nicht in der Lage ist, die auf uns zuwandernden Probleme zu lösen. Dies könnte nur geschehen, wenn man eine grundlegende Neustrukturierung der Gesellschaft wagte. Leider läßt die heutige Debatte wenig Hoffnung auf den notwendigen Umdenkungsprozeß zu.
Ich lehne deshalb und aus den Gründen, die meine Kollegen schon angeführt haben, diesen Asylkompromiß ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216017300
Das Wort hat der Kollege Klaus-Heiner Lehne.

Klaus-Heiner Lehne (CDU):
Rede ID: ID1216017400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute in zweiter und dritter Lesung mit der Novellierung des Asylrechtes und einer damit verbundenen Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes, der bisher ein absolutes Grundrecht auf Asyl statuiert hat. Wir tun dies vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die Entwicklung der Asylbewerberzahlen in den letzten Jahren in einem dramatischen Umfang zugenommen hat, der geeignet gewesen ist, den sozialen Frieden in unserem Land zu bedrohen.
Noch im Jahre 1982 gab es ca. 37 000 Asylbewerber, im Jahre 1989 bereits ca. 121 000, im Jahre 1990 ca. 198 000, im Jahre 1991 ca. 256 000 und im Jahre 1992 ca. 440 000. Die dramatische Entwicklung in diesem Jahr läßt befürchten, daß die Zahl der Asylbewerber dann, wenn unsererseits nichts getan wird, in diesem Jahr noch bis auf 600 000 steigen könnte. In unseren Städten und Gemeinden führt dies zu unerträglichen Zuständen. Containerlager entstehen, Schulhöfe werden zweckentfremdet, Turnhallen belegt, und eine gewaltige Antragslawine rollt über unsere völlig überforderte Bürokratie und die Gerichte hinweg.
Das Ergebnis sind zunehmende Fremdenfeindlichkeit, Wahlerfolge für rechtsradikale Parteien wie die Republikaner, Partei- und Politikverdrossenheit und immense Kosten, zuletzt geschätzt auf ca. 14 Milliarden DM per annum. Diese eskalierende Entwicklung hat die Bundesrepublik Deutschland über viele Jahre



Klaus-Heiner Lehne
hingenommen, obwohl nachweislich nur ein minimaler Prozentsatz der Asylbewerberanträge gerechtfertigt gewesen ist und es sich bei der Masse der Asylbewerber um reine Wirtschaftsflüchtlinge handelt. Mit Fug und Recht muß deshalb festgestellt werden, daß der massenhafte Mißbrauch des Asylrechtes über lange Zeit von diesem Staat trotz einer damit einhergehenden erheblichen Schädigung hingenommen wurde. Verbunden damit war auch eine inhaltliche Abwertung des eigentlichen Asylrechtes für wirklich politisch Verfolgte, was mit gutem Grund von den Vätern unserer Verfassung in das Grundgesetz aufgenommen wurde.
Die wirklich politisch Verfolgten sind heute zwangsläufig in einer Situation, in der sie von unserer Gesellschaft zunächst einmal als Wirtschaftsflüchtlinge angesehen werden. Die Situation ist inzwischen so dramatisch geworden, daß eigentlich niemand mehr, der Verantwortung trägt, die Augen vor den Realitäten weiterhin verschließen kann und Handeln unbedingt erforderlich ist.
Aus diesem Grunde begrüße ich den hier vorgeschlagenen Asylkompromiß. Er gibt die Möglichkeit, endlich wirksam zwischen politisch Verfolgten und Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden

(Dr. Walter Franz Altherr [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

und den Mißbrauch des Asylrechts als Einwanderungsrecht zu beenden.
Ich begrüße es außerordentlich, daß auch die SPD — zumindest zu großen Teilen — und deren politische Führung endlich zu dem Ergebnis gekommen sind, das heute hier auf dem Tisch liegt, und einer Lösung dieses Problems nicht länger im Wege stehen.
Es gibt jedoch einen großen Wermutstropfen. Wir hätten das ganze Problem unter Vermeidung eines großen Teils der Probleme, die später entstanden sind, viel früher lösen können. Bereits auf dem Bundesparteitag 1989 in Bremen hat meine Partei, die CDU, die Notwendigkeit einer Änderung des Grundgesetzes zur Vermeidung des Asylrechtsmißbrauchs und zur Sicherung des Rechts auf politisches Asyl festgestellt. Entsprechende politische Initiativen meiner Fraktion sind seitdem von der politischen Opposition, deren Zustimmung für eine Änderung des Grundgesetzes bekanntermaßen erforderlich ist, abgeblockt worden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nachdem die Situation im Laufe der Zeit — die Zahlen habe ich genannt — immer unerträglicher wurde und mit einer weiteren Verschärfung der Entwicklung zu rechnen war, sah sich meine Fraktion deshalb genötigt, Anfang 1992 im Alleingang mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Parlament vorstellig zu werden. Auch dieser Gesetzentwurf ist trotz der dramatischen Entwicklung von der Opposition zunächst einmal pauschal verworfen worden. Es bedurfte noch vieler weiterer Monate, einer weiteren Verschärfung der Situation, mehrerer SPD-Bundesparteitage, zähester Verhandlungen und — ich sage auch dies ganz deutlich — des Drucks
zahlreicher SPD-Bürgermeister, die die praktischen Probleme vor Ort zu ertragen hatten, um ein Umdenken der Opposition zu bewirken.
Ich begrüße dies ausdrücklich, muß jedoch an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir hätten dies alles, wenn man uns gefolgt wäre, sehr viel früher haben können und damit einen großen Teil der problematischen Entwicklung, die unser Land in den letzten Jahren belastet hat, vermeiden können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es hätte nicht so weit kommen müssen, wie es jetzt gekommen ist. Wenn man nicht lange Zeit die Augen vor den Realitäten verschlossen hätte und Vernunft statt Ideologie hätte walten lassen, wäre unserem Land nicht nur eine übergroße Zuwanderung, sondern auch manche Zerreißprobe erspart geblieben.
Ich denke bei diesem neuen Asylrecht gerade auch an das Schicksal vieler, die als Wirtschaftsflüchtlinge zu uns kommen. Ihre Illusion ist von Schleppern, Kriminellen mißbraucht worden. Sie sind die eigentlichen Opfer dieser Entwicklung, die wir über Jahre hinweg geduldet haben. Im Glauben an ein besseres Leben in unserem Lande sind sie von mafiaähnlichen Schlepperorganisationen dazu verführt worden, die ungewisse Reise in unser Land anzutreten. Hier kommen sie in eine Situation, die weder für sie noch für die Bürger unseres Landes als besonders angenehm betrachtet werden kann.
Dabei ist für den größten Teil von ihnen der Aufenthalt in der Bundesrepublik nur vorübergehend. Sie werden unser Land nach Ablehnung ihres Asylantrags in der Regel wieder verlassen müssen. Gewonnen haben sie damit nichts, aber verloren alles. Ich begrüße es deshalb auch, daß insbesondere diesen verbrecherischen Schlepperorganisationen das Handwerk gelegt werden soll.
Es hat in den letzten Tagen und Wochen noch einzelne Diskussionen über bestimmte Teile des Asylkompromisses gegeben. So wurde von Teilen der SPD verlangt, die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes für Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten wieder aufzunehmen. Ich glaube, es wäre ein schwerwiegender Fehler, wenn wir dies täten. Dieser Asylkompromiß ist, so wie er gefunden wurde, ein taugliches Instrument, um die Flüchtlingsströme nach Deutschland wirksam zu kontrollieren. Es könnte uns nichts Schlimmeres passieren, als einen Asylkompromiß zu verabschieden, von dem unsere Bevölkerung glaubt, er könne das Problem lösen, der es im Ergebnis aber nicht tut.
Würden wir in dieser wesentlichen Frage des einstweiligen Rechtsschutzes eine Öffnungsklausel einbauen, so hätte dies zur Konsequenz, daß wir nicht nur eine Hintertür, sondern regelrecht ein Scheunentor schaffen würden, durch das der Mißbrauch schlagartig wieder möglich würde.

(Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: Sehr wahr!)

So würde der Konsens zum Nonsens und die ohnehin angeschlagene Glaubwürdigkeit der Politik in unserem Lande weiter substantiell getroffen. Deshalb muß auf solche Regelungsinstrumente verzichtet und das



Klaus-Heiner Lehne
in sich schlüssige System dieses Asylkompromisses durchgehalten werden.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216017500
Als nächstem erteile ich unserem Kollegen Dieter Wiefelspütz das Wort.

Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1216017600
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte mit den heutigen Entscheidungen versucht der Bundestag, eine langerwartete Antwort auf drängende Fragen im Bereich von Asyl und Zuwanderung zu geben.
Ich will an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, daß ich mich über das Selbstbewußtsein — oder soll ich sagen: die Selbstherrlichkeit? — mancher Kollegen und Diskussionsteilnehmer wundere, die schon immer gewußt haben, wie man das zu machen hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir wissen doch im Grunde alle: Wir haben ein säkulares Ereignis, ein Jahrhundertereignis, mit dem Niedergang des realen Sozialismus in Osteuropa, mit der Aufhebung der Teilung Europas, mit der Aufhebung der Teilung Deutschlands.
Die großen sozialen, politischen, kulturellen und ethnischen Widersprüche in den Regionen Osteuropas und Südosteuropas haben zu Wanderungsbewegungen geführt, seitdem die eiserne Klammer, der eiserne Deckel des realen Sozialismus nicht mehr auf diesen Regionen lastet. Diese Wanderungsbewegungen kennen wir seit zwei, drei Jahren. Sie werden möglicherweise weiter anwachsen. Wir werden die Probleme weiterhin haben.
Nun, wer glaubt, schon in den 80er Jahren Grund für Verfassungsänderungen gehabt zu haben, weiß meines Erachtens nicht, wovon er redet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

Alle Fachleute — da will ich Herrn Irmer ausdrücklich recht geben, der das hier betont hat — wissen, daß dies alles mit einer konsequenten Beschleunigung bis zum Jahre 1989 zu machen gewesen wäre.
Wir haben heute eine andere Lage; das sollten wir ehrlich bekennen. Wir müssen allerdings dieser gewandelten Lage Rechnung tragen und versuchen, auf diese durchgreifend gewandelte Lage auch Antworten zu finden.
Wir ändern heute ein Grundrecht, indem wir es spürbar einschränken. Auch hier gebietet es die Ehrlichkeit, daß wir das deutlich sagen und nicht so tun, als würde die Welt nach diesem Tag die gleiche sein.
Die Kompromißstruktur des Gesetzespaketes, das wir heute beschließen wollen, ist leicht zu erkennen. Die Widersprüche und Unvollkommenheiten, auch das Halbherzige sind unschwer auszumachen. Gleichwohl ist nach meiner Überzeugung dieses Gesetzeswerk ein unverzichtbarer, ein dringend notwendiger Schritt, um ein Handlungsinstrumentarium zu schaffen, mit dem die Zuwanderung nach Deutschland besser gesteuert, ich will hier auch deutlich sagen: mit dem die Zuwanderung spürbar verringert werden kann.
Das Grundgesetz hat in unserem Land mit Recht einen besonderen Rang. Ein Grundrecht zu ändern darf niemanden gleichgültig lassen. Ich will hier deutlich sagen: Ich bin stolz darauf, Mitglied einer Fraktion, Mitglied einer Partei zu sein, die sich das verdammt schwermacht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dies ist Ausdruck einer Rechtsgesinnung, die die Grundlage unserer Bundesrepublik ist. Ich frage mich, welches Rechtsbewußtsein diejenigen haben, die lokker vom Hocker bereit sind, ein Grundrecht beiseite zu räumen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Wer will das denn?)

Ich denke, es ehrt jeden, der sich die Entscheidung schwermacht, und es ehrt jeden, dem sie Gewissensqualen bereitet.
Ich habe einen großen Respekt vor dem, der nach langer Diskussion sagt: Ich kann einer Grundgesetzänderung im Bereich des Art. 16 meine Stimme nicht geben. Das ist nicht meine Auffassung, aber der Respekt gebührt den Kollegen und Kolleginnen, die das so sehen.
Wegen tiefgreifend veränderter Verhältnisse muß nach meiner Überzeugung unser Asyl- und Flüchtlingsrecht geändert werden.
Ich will hier allerdings nochmals darauf hinweisen — ich habe das mehrfach getan —, daß nicht die 25 000 Menschen, die jährlich als nachweislich politisch Verfolgte anerkannt werden, ein Problem in Deutschland darstellen könnten. Wir könnten in unserem Lande eher mehr politisch Verfolgten Schutz und Zuflucht gewähren.
Nein, nicht die politisch Verfolgten sind das Problem, sondern es ist die urgesteuerte, gegenwärtig zahlenmäßig zu große Zuwanderung nach Deutschland. Das Grundrecht auf Asyl wird inzwischen hunderttausendfach als Einwanderungsrecht oder Einreiserecht nach Deutschland genutzt. Dies wird auf Dauer nicht zu halten sein.
Über den Inhalt und die Wirkungsweise des Grundrechts auf Asyl herrscht vielfach Unkenntnis. Die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit man in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt werden kann, sind durchaus streng, sehr streng. Sie sind so streng wie in Frankreich, in den Niederlanden oder in Dänemark. Wir anerkennen nur 20 000 oder 25 000 politisch Verfolgte im Jahr, obwohl fast 500 000 Menschen kommen.
Unser Grundrecht auf Asyl verspricht aber einen völlig schrankenlosen Zutritt zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Allein und nicht mehr als das Stichwort Asyl genügt, um den Zutritt, ein Bleiberecht bis zur ersten Gerichtsentscheidung und eine notwendige Alimentation beanspruchen zu können.
Im Klartext und mit schonungsloser Ehrlichkeit: Dieses gutgemeinte Versprechen der Verfassung kön-



Dieter Wiefelspütz
nen und wollen wir nicht einlösen angesichts fundamental veränderter Verhältnisse in Europa und in der Welt. Vor allem, weil unsere Verfassung nicht mehr versprechen darf, als wir halten können oder halten wollen, weil insbesondere das Grundgesetz glaubwürdig bleiben muß, muß das Grundrecht auf Asyl verändert werden. Der Feind des Guten ist das lediglich Gutgemeinte.
Ich will hier darauf aufmerksam machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß wir den Stellenwert der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht geringschätzen sollten. Auch dies ist gelegentlich hier heute schon erwähnt worden. Diese beiden Konventionen schützen mehr Menschen als das Grundrecht auf Asyl. Das wird vielfach verkannt. Diese beiden Konventionen sind nach meiner festen Überzeugung der Kern des europäischen Flüchtlingsrechts der Gegenwart und der Zukunft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.])

Dies ist ausbaufähig und muß ausgebaut werden. Wir müssen die Bundesregierung auffordern, dazu beizutragen, daß daraus mehr Inhalt wird, mehr Verfahrensgarantie. Wir brauchen eine Stärkung der europäischen Gerichtsbarkeit, damit solche Dinge wie in Italien nicht sanktionslos geschehen können, damit wir Sicherheit in der Rechtsanwendung haben. Da gibt es einiges zu tun. Bitte lassen Sie uns diese Konventionen nicht unterschätzen. Sie bleiben unverändert, sie sind das Rückgrat unseres europäischen Flüchtlingsrechts.
Ich denke, der Asylkompromiß in seiner nicht zu übersehenden Widersprüchlichkeit eröffnet durchaus Perspektiven. Seitdem wir diesen Asylkompromiß in Deutschland diskutieren, sind unsere Nachbarn im Osten bereit, mit uns über das zu reden, was heute, morgen und in der Zukunft geschehen könnte. Die ersten Schritte sind eingeleitet. Wir sollten nicht klüger sein als die polnische Regierung, wenn es um die Bewertung des deutsch-polnischen Vertrages geht. Ich denke, das ist ein fairer Vertrag. Er ist ausgewogen, er ist ein Modell für weitere Verabredungen, die getroffen werden müssen. Er ist ein wichtiger Anfang.
Wir stecken — und das ist das Widersprüchliche unserer Politik — immer noch in der Phase, die sich folgendermaßen kennzeichnen läßt: Wir versuchen, auf eine große internationale Herausforderung — denn das ist diese Wanderungsbewegung — immer noch mit völlig unvollkommenen nationalen Mitteln zu reagieren. Das wird bestenfalls zu Teilerfolgen führen. Deswegen müssen wir die europäische Karte viel, viel stärker in den Vordergrund spielen.
Es wird nicht möglich sein, zu erträglichen Bedingungen mit dieser Wanderungsbewegung human, vernünftig und zukunftsweisend umzugehen, wenn es nicht gelingt, die Europäische Gemeinschaft dazu zu bringen, daß endlich mehr Solidarität, mehr gemeinsame Konzeption im Zusammenhang mit den Wanderungsbewegungen in Europa Geltung und Anwendung finden. Es gibt da eine Reihe von Möglichkeiten: Wir brauchen eine europäische Flüchtlingskonvention. Wir brauchen eine verbesserte europäische Gerichtsbarkeit in diesem Bereich. Wir brauchen dringend Zuwanderungsquoten, damit eine gerechte, faire Lastenverteilung im reichen europäischen Westen sichergestellt werden kann.
Lassen Sie mich hier einmal einen Gedanken anführen. Wenn es richtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß die Roma vielleicht gar nicht in Rumänien oder in Jugoslawien, sondern in ganz Europa zu Hause sind, müßten wir uns dann nicht einmal überlegen — ich habe da noch keine perfekten Antworten, wie könnte ich —, einen europäischen Status für diese Menschen zu schaffen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wäre es nicht einen Versuch wert, einmal darüber nachzudenken, ob das gelingen kann?
Ich will deutlich sagen, daß wir, die SPD-Fraktion, uns in dem Kompromiß nur zu einem Teil wiedererkennen. Ich denke, es ist ein besonders großer Mangel, daß wir zuwenig für die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer tun.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Da gibt es viele, viele Möglichkeiten. Wir sind nicht auf der Höhe unserer Möglichkeiten. Eines der Stichworte heißt: Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Sogar der Bundeskanzler scheint inzwischen ja in eine vernünftige Richtung auf die Reise gegangen zu sein. Wir begrüßen das. Das sollte man durchaus prüfen. Wir haben Gesetzentwürfe dazu vorgelegt. Dazu gehört auch das kommunale Ausländerwahlrecht für alle Ausländer, nicht nur für die EG-Ausländer.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216017700
Herr Kollege Wiefelspütz, Sie sind schon ein gutes Stück über Ihre Redezeit.

Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1216017800
Ja, ich komme zum Schluß, obwohl uns alle das Thema sehr bewegt.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216017900
Ja, aber das wird dem Kollegen Waltemathe von der Redezeit abgezogen.

Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1216018000
Ich will dem Kollegen Waltemathe keine Redezeit wegnehmen, weil er eine wichtige Rede zu halten hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam den Versuch unternehmen, mit dem uns alle sehr bewegenden Problem der Zuwanderung und des Asyls verantwortungsbewußt umzugehen,

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Trotzdem müssen wir heute abstimmen!)

und zwar verantwortungsbewußter, als es in der Vergangenheit der Fall war. Der Asylkompromiß ist, wie ich finde, eine geeignete und durchaus solide Grundlage; er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)





Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216018100
Ich erteile der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das Wort.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1216018200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir ringen um einen Weg, unseren humanitären Vorstellungen, politisch Verfolgten, Menschen in Hunger und Not zu helfen, nachzukommen. Wir tun dies auch in der heutigen Debatte, und zwar sehr sachlich und, so meine ich, auch verantwortungsbewußt.
Wir sollten die Gelegenheit nutzen, mögliche Ängste und Unsicherheiten der Bürgerinnen und Bürger mit dieser Debatte abbauen zu helfen. Dazu gehört auch ein verantwortungsbewußter Umgang mit unserer Sprache, mit Begriffen wie — sie sind heute auch schon gefallen — „Wirtschaftsschmarotzer", „Mißbrauchsasylanten". Es wird das drohende Bild einer Überfremdung in Deutschland, das ja nicht zutrifft, gemalt. Wir sind eine pluralistische Gesellschaft in einer repräsentativen Demokratie, und wir sind stolz darauf.

(Beifall bei der F.D.P.)

Wir waren uns bei den langen Beratungen über den Kompromiß trotz unterschiedlicher Ausgangsvorstellungen darüber einig, daß angesichts der ständig wachsenden Zahl der Asylbewerber eine Änderung des bisherigen Asylrechts notwendig ist. An dieser Situation hat sich auch nach dem 6. Dezember letzten Jahres nichts geändert. Dies zeigt ein Blick auf die monatliche Asylstatistik. Aber ein Versagen deutscher Politik in den letzten 15 Jahren liegt nicht vor. Ich glaube, auch gegenseitige Schuldzuweisungen führen nicht zu mehr Akzeptanz hinsichtlich der Regelungen, über die wir jetzt beraten.

(Beifall bei der F.D.P.)

Ich stehe zu dem am 6. Dezember geschlossenen Kompromiß, auch wenn mir — ich habe nie ein Hehl daraus gemacht — die Zustimmung zu einzelnen Punkten der Gesetzentwürfe nicht leichtgefallen ist. Aber es liegt im Wesen eines Kompromisses, daß jede Seite Zugeständnisse macht und auch Abstriche von ihren bisherigen Positionen hinnehmen muß. Ich sage dies im Hinblick auf die Regelung über die sicheren Drittstaaten und den damit verbundenen Ausschluß des vorläufigen Rechtsschutzes im Inland.
Ich habe Verständnis für diejenigen, die sich mit der Zustimmung schwertun, und ich respektiere ihr Ringen um eine faire, tragbare Regelung. Dennoch: Der Kompromiß verdient in seiner Gesamtheit Zustimmung. Ich bitte die Andersdenkenden, dies auch zu respektieren.
Der Bürger erwartet vom Parlament zu Recht Entscheidungen und Regelungen, die eine schnellere und effektivere Durchführung der Asylverfahren gewährleisten. Es wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar, den Kompromiß als Gesamtpaket an Bedenken gegen einzelne Punkte scheitern zu lassen, um so mehr, als dann auch wieder das gefährdet würde, was aus meiner Sicht und auch nach Auffassung der meisten Beteiligten des Parteienkompromisses bewahrt werden muß, nämlich das Grundrecht des politisch Verfolgten auf Asyl, das wir aus
tiefster Überzeugung wollen — auch in Erinnerung an unsere Geschichte — und dessen Einschränkungen wir nun mittragen. Wir reden hier aber nicht über eine Abschaffung des Grundrechts auf Asyl für politisch Verfolgte.
Die Forderung, Verfahren schnell abzuschließen, gilt in besonderer Weise bei Asylbewerbern, deren Antrag offensichtlich unbegründet ist. Eine gesteigerte Mitwirkungspflicht des Asylsuchenden ist nicht nur zumutbar, sondern auch gerecht, geht es doch darum, daß der Ausländer ein Recht in Anspruch nehmen will. Dem entspricht die Pflicht, die Voraussetzungen dieses Anspruches darzulegen und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten am Verfahren mitzuwirken.

(Beifall bei der F.D.P.)

Lassen Sie mich noch einige Worte zu den Vorschriften über das gerichtliche Verfahren sagen, die heute hier noch nicht besonders im Mittelpunkt der Debatte standen: Die ursprünglichen Vorschläge sind teilweise auf massive Ablehnung — insbesondere in der Expertenanhörung — gestoßen. Wir haben die Kritik sehr ernst genommen und die Entwürfe während des Gesetzgebungsverfahrens in einer Reihe von Punkten geändert. Aber bei allem Verständnis für die besonders auch von Richtern vorgetragene Kritik an den Änderungen der prozessualen Vorschriften: Bei rein kosmetischen Korrekturen im Prozeßrecht konnte es nicht bleiben. 4,2 Monate durchschnittliche Verfahrensdauer für die Erledigung von Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes sind nicht akzeptabel. Unverzichtbar ist deshalb vor allem der verstärkte Einzelrichtereinsatz, der nach unseren Erkenntnissen in aller Regel auch zu einer schnelleren Erledigung von Verfahren beiträgt. In Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes soll die Kammerentscheidung der Ausnahmefall werden.
Weiter werden die gerichtsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß gerichtliche Asylverfahren ortsnah durchgeführt und von Richtern entschieden werden, die zumindest überwiegend mit diesen Sachen befaßt sind. Auch der Asylbewerber wird stärker in die Pflicht genommen. Die sehr hohen Prüfungsanforderungen an das Gericht sollen auf der Grundlage des hier zur Beratung stehenden Art. 16 a GG auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.
Mit dem Rechtsbehelf gewonnene zusätzliche vier Monate Bleiberecht sind ein verständlicher — allerdings nicht schützenswerter — Anreiz, von ihm auch in offensichtlich unbegründeten Fällen Gebrauch zu machen. Wenn es gelingt, diese Zeit erheblich zu verkürzen, was ich hoffe, verlieren auch die entsprechenden Anträge an Attraktivität, und dann kann die Zahl der Verfahren und die Belastung der Gerichte spürbar vermindert werden.
Die Durchführung der neuen Gesetze wird erhebliche Anstrengungen von Bund und Ländern, gerade was das gerichtliche Verfahren angeht, erfordern. Es kann nicht richtig sein, im Verfahrensrecht immer wieder die Frage zu stellen: Wie weit kann der Gesetzgeber bei dem durch die Verfassung vorgegebenen Rahmen noch gehen, wenn sich bei Gericht — aus welchen Gründen auch immer — die Akten



Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
stapeln? Hier müssen gerade von den Ländern die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Besonders gefordert — ich sage das hier ganz bewußt — sind auch die Richterinnen und Richter, die die neuen Bestimmungen anwenden müssen, auch wenn sie derzeit mit ihnen nicht in vollem Umfang einverstanden sind; denn sie tragen eine ganz besondere Verantwortung. Ich glaube, wir haben eine gute Chance, damit zu einer Verkürzung und Vereinfachung der Asylverfahren zu gelangen und dahin zu kommen, daß den politisch Verfolgten auch tatsächlich Asyl in Deutschland gewährt werden kann.
Lassen Sie mich zum Schluß noch sagen: Eine Neuregelung des Asylrechts allein wird die generelle Zuwanderungsproblematik nicht beseitigen. Das ist hier schon mehrmals angesprochen worden.
Die vielfältigen Probleme im Zusammenhang mit der weltweiten Flüchtlingsbewegung — ca. 17 Millionen Menschen sind auf der Wanderung von ihrem Heimatland in ein anderes, und zusätzlich sind über 20 Millionen Menschen in ihrem Heimatland auf der Flucht — lassen sich nicht allein mit den Mitteln des Asylrechts lösen. Deshalb nützt es auf Dauer wenig, wenn wir die tatsächlich vorhandene Zuwanderungsproblematik auf die Frage des Asylrechts reduzieren und uns durch immer neue Gesetzesänderungen in diesem Bereich zu schützen versuchen.
Wir brauchen vielmehr ein umfassendes Konzept der Zuwanderungssteuerung und -begrenzung. Ich teile die Auffassung des Herrn Wiefelspütz voll, daß das in eine gemeinsame europäische Regelung eingebunden sein muß. Dazu gehört auch die Bekämpfung der Fluchtursachen durch gezielte Hilfen in den Herkunftsländern. All das können wir allein nicht leisten.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Die Parteienvereinbarung vom 6. Dezember des vergangenen Jahres erwähnt auch diesen Punkt und weist in diese Richtung. Es gilt nun, nach Beratung und Verabschiedung des Asylpakets auch diese Dinge zügig in Angriff zu nehmen und nicht auf die lange Bank zu schieben.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216018300
Das Wort hat unser Kollege Ernst Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID1216018400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist Deutschland inzwischen wirklich schon in so schlechter Verfassung, daß wir dieselbe in ihren Grundrechten abändern oder gar abschaffen müssen? Haben uns die Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates 1949 in Zeiten größter Not wirklich ein Grundgesetz vorgeschlagen, das in seinen wesentlichen Festlegungen nicht mehr haltbar ist?
Das, meine Damen und Herren, sind weder rhetorische noch gar polemisch gemeinte Fragestellungen, sondern das ist mein Ausdruck der Besorgnis, daß wir
versucht sein könnten, einem dubiosen Zeitgeist zu folgen und aus angeblich zwingenden sachlichen Gründen verfassungsrechtlich garantierte Grundregeln über Bord zu werfen:

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

heute das individuelle Schutzrecht für politisch Verfolgte, morgen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wer weiß, was danach kommt. In der alten Bundesrepublik, also im westlichen Teil unseres Landes, wurden diejenigen als Verfassungsfeinde tituliert, die nicht zu den Werten unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung standen, zu der ja wohl in erster Linie die in den Art. 1 bis 20 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechte gehören.
Im damaligen innenpolitischen Kampf um Mehrheiten wurde beschworen, die Bundesrepublik Deutschland habe die beste Verfassung, die es jemals auf deutschem Boden gegeben habe.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Heute aber wird suggeriert: Wer die Verfassung nicht ändern will, der gefährdet Konsens und Mehrheiten.
Vielleicht müssen wir ja die Worte vom alten Kaiser Wilhelm neu interpretieren:
Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche.
Für die gilt dann: Die Würde der Menschen ist unantastbar, für andere nur noch ein ganz kleines bißchen. Wer in der Asyldebatte dem Zeitgeist folgt, der will in Wahrheit eine andere Republik, und das ist eine schlechtere.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muß wohl so gewesen sein, daß die Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates noch in der frischen Erinnerung an den Mißbrauch von Idealen, an Unterdrückung, Verfolgung, Entrechtung, staatlichen Mord und Krieg standen und daraus die Konsequenz zogen, Vorsorge für ein starkes, demokratisches und grundwertorientiertes Grundgesetz zu treffen. Dieses Grundgesetz war nicht nur für Schönwetterlagen gedacht. Seine Bewährungsprobe hat es jetzt zu bestehen, in einer Zeit des Umbruchs der Welt — und auch der Werteordnung. Probleme, die wir heute haben, müssen deshalb im Geiste der freiheitlichen Demokratie und unter Wahrung des Grundgesetzes gelöst werden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, im Herbst vergangenen Jahres hat hier in diesem Saal eine Debatte des Bundestages über das Schicksal von Walter Benjamin stattgefunden, der sich am 26. September 1940 im französisch-spanischen Grenzort Port Bou das Leben genommen hatte, als es für ihn keine Aussicht gab, aus dem unsicher gewordenen Drittland eine sichere Zuflucht vor der Naziverfolgung zu finden. Für andere Verfolgte konnte es manchmal lebensrettend sein, gefälschte Papiere zu haben, um aus dem Land herauszukommen und in ein anderes hineinzukom-



Ernst Waltemathe
men. Es mag ja sein — und das ist kein Vorwurf, weil es auch kein Vorzug derjenigen ist, bei denen es anders ist —, daß es nur noch wenige Abgeordnete gibt, die persönlich wissen, was Verfolgung wirklich bedeutet. Jedenfalls hätten in den 40er Jahren mehr Menschen in Europa gerettet werden können, wenn europäische und außereuropäische Staaten nicht bürokratisch und hartherzig gewesen wären.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Und, meine Damen und Herren: Die, die entkommen konnten, sind wie auch ich nach wie vor dankbar dafür, daß es in sehr vielen Zufluchtsländern namenlose Heldinnen und Helden gab, die unter Eingehung eigener Gefahr fremdes Menschenleben vor dem Zugriff staatlich befohlener Folterer und Mörder gerettet haben.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU])

Menschlichkeit verlangt nach Zivilcourage und nicht nach feigem Egoismus.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vor diesen Hintergründen ist unser Asylrecht zu sehen. Die vier schlichten Worte „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" bedeuten auch, daß politisch nicht Verfolgte keinen individuellen Anspruch auf Asylgewährung haben. Das heißt, wir haben die politische Pflicht, Gesetze für diejenigen zu machen, die nicht politisch Verfolgte im Sinne des Asylrechts sind.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Da es an solchen Gesetzen mangelt oder gemangelt hat, ist den Zuwanderern doch nicht der Vorwurf zu machen, daß sie „Asyl" rufen, um vorläufig aufgenommen zu werden. Der Vorwurf richtet sich gegen uns, wenn ein Grundrecht massenhaft mißbraucht werden kann. Die Konsequenz von Mißbrauch kann aber gerade nicht heißen, dann das ganze Grundrecht abzuschaffen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Dabei, meine Damen und Herren, bezweifelt niemand, daß wir zu hohe Zuwandererzahlen haben und daß davon viele Menschen sich eben nicht auf politische Verfolgung berufen können.
Die Parteien sollen an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. In Wahrheit haben sie mehr zur Vernebelung der Begriffe beigetragen als zur Problemlösung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So wird betont, die wirklich politisch Verfolgten sollen nach wie vor einen individuellen Anspruch auf Asylrecht behalten. Lediglich die CSU hat von einer sogenannten institutionellen Garantie gesprochen. Wie aber haben die anderen Parteien in den letzten anderthalb Jahren reagiert?

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID1216018500
„Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." oder: „Das Nähere regeln die Bundesgesetze." Die SPD lehnte das ab. Aber statt dessen wurde am 10. Oktober 1991 eine Novelle zum Asylverfahrensgesetz vereinbart, die im Juni 1992 fast einmütig verabschiedet wurde, deren Inkrafttreten aber gar nicht erst abgewartet worden ist.
Zweitens. Schon im Anschluß an den Kompromiß vom 10. Oktober 1991 forderte die CDU/CSU, es sollten Länderlisten sogenannter sicherer Drittstaaten eingeführt werden. „Undenkbar", sagte u. a. auch die SPD. Ich habe allerdings heute morgen im Deutschlandfunk auch Herrn Kinkel als damaligen Justizminister im O-Ton gehört.
Drittens. Die SPD bot an, das Staatsangehörigkeitsrecht neu zu regeln, für deutschstämmige Aussiedler eine Gesetzesregelung mit Zuzugsbeschränkung zu vereinbaren und ein Kriegsflüchtlingsrecht zu schaffen. Mit diesen Vorstellungen hat sie sich aber nur teilweise durchgesetzt. Alle, die die jetzige Grundgesetzänderung mittragen wollen, sind verpflichtet, darzulegen, was sich eigentlich an den Zuwanderungszahlen konkret ändern wird und welche Ausrede sie bringen werden, wenn das zahlenmäßig nicht allzuviel ist. Denn noch einmal kann man ja das Grundgesetz in diesem Punkt nicht ändern, wenn man die Regelungen heute praktisch abschafft.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diejenigen aber, die — wie ich — diese Grundgesetzänderung nicht mittragen, sondern hoffen, daß sie hier keine Zweidrittelmehrheit bekommt, sind nicht etwa Boykotteure, die die Probleme nicht sehen wollen. Wenn das zusammenwachsende EG-Europa — das sage ich nun wirklich für mich — mit einem Grundrecht auf Gewährung von Asyl für Verfolgte zusammenhängende Regelungen als übergeordnetes Recht schafft, mag der bisherige Art. 16 Abs. 2 Satz 2 um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Auch ich bin nicht dafür, daß jemand einen Anspruch geltend machen kann, für den rechtskräftig in einem Schengen-Dublin-Staat festgestellt wurde, er sei gar kein Verfolgter. Dies läßt sich regeln, ohne gleich das Grundgesetz in diesem Teil abzuschaffen.

(Zustimmung bei der SPD — Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Wer schafft es denn ab?)

Ich hätte auch keine Probleme damit, Asylbewerbern für den kurzen Zeitraum der Prüfung, der behördlichen Bescheidung und der richterlichen Überprüfung Brot, Bett und Bad, also Naturalleistungen, zu gewähren — wie dies die Niederländer mit einem härteren Zuwanderungsrecht tun, die aber trotzdem einen Zuwanderungssaldo von 60 000 haben —, allerdings mit einer Frist für die Verwaltungsentscheidung von bis zu zwei Monaten und einem weiteren Monat für die richterliche Überprüfung.
Es ist für mich aber unerträglich, wenn nach dem Mehrheitswillen künftig erst gar nicht geprüft wird, ob jemand Verfolgter ist, sondern nur, von wo er eingereist ist oder aus welchem sicheren Herkunftsland er



Ernst Waltemathe
stammt. Daß Deutschland sich anmaßt, sozusagen von Verfassungs wegen festzulegen, welche Staaten dieser Erde sicher und verfolgungsfrei sind, ist etwas Abenteuerliches. Im Falle Chile hätte die deutsche Diplomatie bereits 1973/74 behauptet, Deutschland brauche keine Verfolgten von dort aufzunehmen, da sie entweder nicht verfolgt seien oder durch Flucht in eine Botschaft bereits ein sicheres Drittland gefunden hätten. Allerdings blieb die deutsche Botschaft zunächst geschlossen.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216018600
Herr Kollege Waltemathe — —

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID1216018700
Ich komme zu meinem letzten Satz.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216018800
Aber vor dem letzten Satz würde der Herr Kollege Köhler Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID1216018900
Selbstverständlich beantworte ich die Zwischenfrage.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID1216019000
Herr Kollege Waltemathe, nur im Interesse der historischen Wahrheit — Sie wissen, wie sehr ich sonst Ihre Auffassungen schätze —: Sie können sich doch noch erinnern, daß im Januar und im Februar 1974 die deutsche Residenz in Santiago de Chile bis unter das Dach mit Asilados gefüllt war?

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID1216019100
Herr Köhler, schönen Dank. — Ich habe gesagt: Zunächst einmal war die deutsche Botschaft geschlossen. Die schwedische und die niederländische Botschaft und auch andere Botschaften waren geöffnet. Alle, die sich dort aufhielten, befanden sich völkerrechtlich gesehen in einem sicheren Drittland. Wir hätten gar keinen aufzunehmen brauchen. Nur darauf wollte ich hinweisen.
Ich bin ein Mensch, der keiner Religionsgemeinschaft angehört, aber Respekt vor dem Glauben anderer hat. Als Nichtreligiöser kann ich nicht beurteilen, ob diejenigen, die Verfolgung leiden, selig sind. Was ich aber definitiv weiß, ist, daß Verfolgte unseres Schutzes und unseres Beistands bedürfen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die hier zur Abstimmung gestellte Grundgesetzänderung ist ein Rückschritt in eine gewisse Rechtlosigkeit wirklich politisch verfolgter Menschen. Dafür ist meine Stimme allerdings nicht zu haben.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.] und Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste])


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216019200
Frau Kollegin Erika Steinbach-Hermann, Sie haben das Wort.

Erika Steinbach-Hermann (Plos):
Rede ID: ID1216019300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute haben wir eine Entscheidung zu treffen, die für die Zukunft unseres demokratischen Vaterlandes von schicksalhafter Bedeutung ist; denn mit dem heutigen Tage müssen wir beweisen, daß sich unsere Demokratie in Krisensituationen bewähren kann. Wir Abgeordneten sind gefordert, durch Entscheidungswillen und durch Entscheidungsfähigkeit die unerträglichen Zustände im Schatten des Asylrechts zu begrenzen und den Mißbrauch dieses Grundrechts einzudämmen. Schaffen wir das nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann gnade diesem Lande Gott. Und ich wähle mit Bedacht diese Worte; denn ich bin davon überzeugt, dann wird es schrecklich werden.
Am vergangenen Sonntag hatte das Grundgesetz seinen 44. Geburtstag. Ein Blick zurück in die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzeswerkes muß auch diejenigen nachdenklich machen, die sich bisher immer noch nicht dazu entschließen können, einer Verdeutlichung des Art. 16 zuzustimmen.
Wie sah es denn im Mai 1949 in diesem Lande tatsächlich aus? Die sozialen und die wirtschaftlichen Bedingungen waren düster, und die Zukunftsperspektiven waren ausgesprochen ungewiß. Ganze Städte lagen zu diesem Zeitpunkt noch in Schutt und Asche, und nur Unkraut hat in diesem Frühlingsmonat 1949 die Narben des Krieges gnädig verdeckt. Not, meine Damen und Herren, gab es landauf, landab in Deutschland in Hülle und Fülle. Die Menschen im Lande waren ausgemergelt von Kriegs- und von Hungerjahren.
All das müssen wir uns heute in Erinnerung rufen, wenn wir über diesen Artikel entscheiden; denn genau unter diesen Rahmenbedingungen formulierten und manifestierten die Schöpfer des Verfassungswerkes ethische und juristische Normen als Grundlage für einen menschlicheren Staat als den, der zuvor bestanden hatte.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" — so heißt es in Art. 16 Abs. 2. Und die bittere Erfahrung, daß Menschen, die unter der nationalsozialistischen Diktatur hier im Lande um Leib und Leben gebracht wurden, weil sie woanders häufig keine Zuflucht finden konnten, schlug sich in diesem Grundrecht nieder. An Armutswanderer und an Wirtschaftsflüchtlinge war mit Sicherheit damals nicht gedacht, ja, daran konnte überhaupt nicht gedacht sein, denn Armut und Elend gab es in Deutschland von Nord bis Süd, von Ost bis West.
Mit dem wachsenden Wohlstand Deutschlands stieg die Zahl derer, die sich unter dem Vorwand der Asylbedürftigkeit den Weg hierher erschlichen haben, von Jahr zu Jahr dramatischer an. Und all diejenigen, die trotz der erschreckenden Entwicklung auch heute immer noch Zweifel daran haben, ob das Grundgesetz in dieser Frage geändert werden dürfe, mögen sich doch selbst einmal folgende Fragen vorlegen:
Erstens. Ist denn die Verfassungsinterpretation des Art. 16 von den Verfassungsvätern und -müttern so überhaupt vorausgesehen und auch gewollt gewesen?
Zweitens. Würde der Parlamentarische Rat vor dem Hintergrund der heutigen Situation eine Formulierung wie die vorliegende so — genau so und nicht



Erika Steinbach-Hermann
anders — wieder beschließen und in die Verfassung aufnehmen?
Als dritte Frage legen Sie sich bitte vor: Hätten die Väter und Mütter des Grundgesetzes gewollt, daß Art. 16 GG als Umgehungstor für unsere gesetzlichen Zuwanderungsbeschränkungen mißbraucht wird?
Ich sage Ihnen, alle drei Fragen sind mit Nein zu beantworten. Die dramatisch wachsenden Wanderungsströme nach Deutschland unter dem Vorwand der Asylbedürftigkeit bringen unseren Landfrieden mehr und mehr in Gefahr. Die Ängste und die Aggressionen nehmen zu, und unser friedliches Zusammenleben mit Ausländern wird Stück um Stück unterhöhlt.
Wir als Volksvertreter tragen eine ganz besondere Verantwortung dafür, die Ursachen zu beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

80 % aller in Europa Asyl Suchenden kommen nach Deutschland. Das hat wirtschaftliche Gründe. Unsere Leistungen sind einfach die üppigsten, und das entfaltet magnetische Anziehungskraft. Deshalb ist es folgerichtig, auch hier einzuschneiden.
Glücklicherweise sind wir nicht das einzige Land auf dieser Erde, das sich Menschenrechtsnormen verpflichtet fühlt und sich durch Verträge entsprechend gebunden hat. Auch in anderen Ländern werden Asylbewerber menschenwürdig behandelt, und deshalb ist mir die Diskussion um sichere Drittstaaten — irgend jemand nannte Belgien — oder sichere Herkunftsstaaten — Indien z. B. wird in Zweifel gestellt — völlig unverständlich. Sie ist schlicht überheblich — anders kann ich es nicht empfinden—, oder sie ist ein Vorwand für die Entscheidungsverweigerung.
Meine Damen und Herren, keiner, dem die Zukunft und das Wohl Deutschlands am Herzen liegen, kann es verantworten, unser Land und unsere Bürger in dieser Frage noch länger völlig unzumutbar zu überfordern. Wir dürfen auch nicht länger machtlos zusehen, wie kriminelle Schlepper und Schlepperbanden an wirtschaftlicher Not anderer fürstlich verdienen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dem ist nur mit einer Gesetzesänderung der Nährboden zu entziehen. CDU und CSU wollen das seit langem.
Wir müssen unser Asylrecht wieder handhabbar machen;

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

denn nur so ist es in seiner Substanz überhaupt zu erhalten. Seien Sie sich, meine Damen und Herren, bitte dessen ganz genau und sorgfältig bewußt.
Ich begrüße ausdrücklich, daß die SPD-Fraktion in ihrer Mehrheit endlich — endlich — bereit ist, den Schritt in die richtige Richtung mit uns zu gehen. Allerdings — und das ist ein Gebot der Wahrhaftigkeit, das muß ich leider hinzufügen —: Hätten Sie sich schon früher dazu entschließen können, unserem Land — —

(Unruhe im Saal — Glocke des Präsidenten)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216019400
Frau Kollegin, darf ich Sie eine Sekunde unterbrechen. — Meine Damen und Herren, es gibt eine Form der Unruhe — ich habe das schon oft gesagt —, die den Redner unter Umständen sogar beflügelt. Aber es gibt auch eine Form der Unruhe, die Desinteresse zeigt und aus unzähligen kleinen Gesprächen besteht; der drohen wir im Augenblick zum Opfer zu fallen. Ich bitte Sie, der Rednerin Aufmerksamkeit zu schenken.
Bitte, fahren Sie fort.

Erika Steinbach-Hermann (Plos):
Rede ID: ID1216019500
Hätten Sie sich, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, schon früher dazu entschließen können, unserem Lande wäre manches Bittere erspart geblieben.
Und eines ist für mich wie auch für viele Bürger bedrückend, zu sehen: Nicht wenige Kollegen des Hauses kümmern sich sehr engagiert und ganz rührend um das Wohlergehen anderer Länder und Menschen anderer Länder im Zusammenhang mit der Asylfrage. Das Wohl des eigenen Landes, das Wohl der eigenen Bürger aber wird von ihnen kalten Herzens ignoriert.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich sage Ihnen: Das wird ungute Früchte tragen! Wer so denkt und wer so handelt, der vergißt, daß nur ein im Inneren stabiles Deutschland auch Hilfe nach außen leisten kann.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Die Wahrheit wollen die nicht hören!)

Wer Deutschland vor politischen Verwerfungen ungeahnten Ausmaßes bewahren will, der muß bereit sein, sich in dieser Frage unabdingbar erforderlichen Lösungen nicht zu verschließen.
Ich appelliere an alle, die sich noch nicht entscheiden konnten — nein, ich appelliere nicht, ich beschwöre alle —: Stimmen Sie dem Asylkompromiß zu! Wir stehen an einem dramatischen Scheideweg für unser demokratisches Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1216019600
Das Wort hat der Kollege Dr. Uwe-Jens Heuer.

Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS):
Rede ID: ID1216019700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es nicht gut für die Atmosphäre dieses Hauses, die heute mehrfach beschworen wurde, daß meine Vorrednerin ihre Rede mit den Worten begonnen hat: Gnade uns Gott, wenn eine andere Ansicht hier heute durchkommt als die meine. — Das, finde ich, ist keine demokratische Position.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)

Ebenfalls finde ich nicht gut, daß sie am Schluß gesagt
hat, diejenigen, die anderer Ansicht sind als sie,
seien kalten Herzens und nicht bereit, deutsche



Dr. Uwe-Jens Heuer
Interessen zu vertreten. Ich finde es schlimm, wenn hier so mit der Minderheit umgegangen wird.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Sie müssen genauer zuhören!)

— Ich habe genau zugehört. Sie aber machen Zwischenrufe, ohne genau zuzuhören.
Ich möchte an das anknüpfen, was die Frau Justizministerin zum verantwortungsbewußten Umgang mit der Sprache gesagt hat. Ich finde folgendes nicht gut. Heute früh ist mehrmals von der „Straße" die Rede gewesen. Herr Dregger hat gesagt, das „Volk" denke so und so. Es ist die Straße auf der einen der Polizei auf der anderen Seite gegenübergestellt worden. Ich meine, auch die friedlichen Demonstranten von heute früh gehören zum Volk, genauso wie das Publikum von Herrn Dregger.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Wo leben Sie denn! Sie wissen nicht, wovon die Rede ist!)

Wir sollten den friedlichen Demonstranten, die für das Grundgesetz demonstriert haben, und den friedlichen Polizisten danken. Das wäre nach meiner Meinung eine richtige Position.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Ich trage meine Meinung vor; Sie schreien Ihre Meinung. Sie haben viel Redezeit; lassen Sie auch mich ein bißchen reden!

(Dr. Walter Franz Altherr [CDU/CSU]: Es kommt eh nichts heraus, wenn Sie reden!)


(V o r sitz : Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg)

Zur Frage der Verfassung und der Haltung zum Recht. Hier ist heute gesagt worden, es gehe nicht in erster Linie um juristische Fragen. Herr Kleinert hat in seiner unnachahmlichen Art gesagt, es sei sehr gut, wenn alle Menschen gastfrei seien, denn dann brauchten wir keine rechtlichen Regeln. Das war vielleicht doch nicht ganz ernst gemeint oder nicht ganz ernst zu nehmen. Wir brauchen schon rechtliche Regeln und müssen uns über unsere Verfassung Gedanken machen.
Es ist eine ernste Frage, ob man das Grundgesetz in einer so prinzipiellen Frage heute ändert. Hier ist schon mehrmals gesagt worden, daß das Asylrecht des Art. 16 die Konkretisierung der Achtung der Menschenwürde war. Es war die Entscheidung eines relativ armen, vom Kriege ausgebluteten Landes gegen das egoistische Interesse. Wenn die Mehrheit heute für den neuen Art. 16a stimmt, wäre dies die Entscheidung eines reichen Landes far Egoismus und gegen solidarische Hilfe für die Verfolgten in der Welt.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Was haben Sie für dieses reiche Land getan?)

Ich glaube, die meisten hier wissen, daß das Grundrecht auf Asyl heute in seiner Substanz aufgehoben wird. Das ist von einigen gesagt worden, und alle wissen es. Manche sagen ja auch, sie seien sowieso
immer dafür gewesen. Es ist etwas sehr Ernstes, wenn ein Grundrecht in dieser Weise beseitigt wird.
Hier ist viel über die „sicheren Drittstaaten" gesprochen worden. Es ist gesagt worden, wir beleidigen gleichsam ein Land, wenn dieses Problem aufgeworfen wird. Herr Hintze hat gesagt, das sei eine Beleidigung für unsere Nachbarstaaten. Andere haben gesagt, das seien doch alles Rechtsstaaten, und man kränke sie.
Dann wurde auf den hervorragenden Vertrag mit Polen hingewiesen. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung", von der man durchaus sagen kann, daß sie irgendwo im rechten Spektrum beheimatet ist, hieß es am 10. Mai 1993 über dieses Abkommen unter der Überschrift, es sei gut für Deutschland, schlecht für Polen:
Viele Polen fürchten jedoch, ihr Land könne von einem Transitland in nicht allzu ferner Zukunft zum Zielland für Flüchtlinge aus aller Welt werden. Für diesen Fall ist Polen völlig unzureichend gerüstet.
Es wird also etwas vorgespiegelt. Polen kommt in eine schwierige Situation und das hat mit der Charakterisierung als Rechtsstaat nichts zu tun. Ich meine, von seiten der Bundesregierung ist auf Polen Druck ausgeübt worden. Das wird hinter vorgehaltener Hand von sehr vielen gesagt. Es ist also kein fairer Vertrag. Es ist ein Vertrag, in dem ein Land zu etwas gebracht wurde, was seinen Interessen widerspricht; aber es mußte sich dem beugen. Man sollte das ehrlicherweise zugeben.
In der Anhörung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses sind sehr harte Worte über die mangelnde juristische Qualität dieses Asylkompromisses gefallen. Herr Badura sagte, der Kompromiß sei jetzt endgültig zum Gegenstand der Verfassungstheorie geworden. Nach Heilbronner handelt es sich nicht um Verfassungsrecht, sondern um Gesetzesrecht. Herr Schlinck sprach sogar von Verordnungsrecht, Schmidt-Jortzig von einer rechtlichen Tageskladde.
Was wir hier machen, ist im Grund die Beseitigung eines Grundrechts. Es wäre ehrlicher gewesen, das zu sagen. Es ist nicht gesagt worden.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Wir wissen doch, daß Sie spinnen!)

Ich glaube, das sagen zu können. Wir sollten innehalten und noch einmal überlegen. Hier ist sehr vieles gesagt worden, was alles noch danach geschehen soll, welche Maßnahmen im folgenden ergriffen werden müssen, um die wirklichen Probleme dieser Welt zu lösen.
Ich finde es schlimm, daß keine einzige dieser Maßnahmen hier vorher zur Diskussion gestellt worden ist. Ich wiederhole: keine einzige dieser Maßnahmen. Es kommt nur dieser Schritt. Das halte ich für das eigentlich schwerwiegende Problem unserer Debatte.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Wir müssen endlich etwas tun!)




Dr. Uwe-Jens Heuer
Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216019800
Ich erteile dem Abgeordneten Joachim Clemens das Wort.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Der stellt alles richtig!)


Joachim Clemens (CDU):
Rede ID: ID1216019900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Helier, Sie haben sich soeben beschwert, die PDS sei zu schlecht mit der Redezeit weggekommen. Ich habe mich gerade informiert. Sie hatten schon um zwölf Minuten überzogen. Addiert man Ihre fünf Minuten, so ergibt sich eine Überziehung von 17 Minuten.

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Viel zuviel!)

Wir sind also ausgesprochen minderheitenfreundlich — um Ihnen das einmal vorweg zu sagen.
In der heutigen Asylrechtsdebatte ist von einer Vielzahl von Rednern sehr facettenreich die dringende Notwendigkeit einer Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes herausgestellt worden. Ich kann das nur wiederholen und darf erneut auf zwei Zahlen hinweisen, weil immer wieder gesagt worden ist, wir würden das Asylrecht abschaffen.
Wir haben im Jahr 1992 die Rekordzahl von knapp 450 000 Asylbewerbern bei einer Anerkennungsquote von 4,3 % gehabt. Wir haben in den ersten vier Monaten dieses Jahres allein schon über 160 000 Asylbewerber bei einer Anerkennungsquote von 1,9%.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das nimmt überhaupt schon niemand mehr wahr!)

Wie kann man sich denn nun hinstellen und sagen, hier werde das Asylrecht abgeschafft? Ich kann nur feststellen, daß das Asylrecht massenhaft — auch wenn vielen dieser Ausdruck mißfällt — mißbraucht worden ist. An dieser Situation kommen wir nicht vorbei.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch in einem reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland — ich bin jetzt ein bißchen vorsichtiger, weil ich weiß, daß wir den Wiederaufbau Ost bewältigen müssen und damit einige Probleme haben; das wissen wir alle; aber diese Probleme haben wir im übrigen gemeinsam — ist die Aufnahmekapazität natürlich beschränkt. Insofern kann man die Augen nicht davor verschließen, daß hier eine große, breite Mehrheit — 90 % unserer Bevölkerung — eine erhebliche Eindämmung der Asylbewerberzahlen will.
Eines verstehe ich bei der PDS und auch bei Frau Köppe nicht. Frau Köppe hat hier heute mehrfach beschworen, wir wichen dem Druck der Straße. Wenn aber 90 % der Bevölkerung für eine Änderung sind, dann kann man wirklich nicht davon reden, daß man dem Druck der Straße gewichen sei. Das ist für mich ein eigenartiges Demokratieverständnis. Den Druck der Straße haben wir heute morgen erlebt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich empfinde es für mich wirklich nicht als sehr gut, daß ich mich durch fremde Gärten und über Böschungen hinauf in die Bannmeilenzone hereinstehlen mußte. Ich muß Ihnen ganz offen sagen; ich empfand das als meiner nicht unbedingt würdig. Aber wir haben es geschafft, und dann waren wir glücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Freimut Duve [SPD]: „Wer zu spät kommt ..."!)

— Nein, das hat mit dem Spruch „Wer zu spät kommt ... " nichts zu tun. Ich war sehr früh unterwegs. Das erwähne ich nur nebenbei.
Herr Weiß, ich würde jetzt ganz gern noch einmal Frau Köppe ansprechen, weil sie heute so sehr dafür eingetreten ist, die Bannmeile aufzuheben. Wissen Sie: Wenn man den Druck der Straße auf der anderen Seite beschwört, dann muß ich Ihrer Kollegin folgendes vorhalten. Sie ist vorhin aus dem Bundestag zu einer Podiumsdiskussion gegangen. Dort hat sie gesagt, sie komme aus dem Bundestag. Dann hat sie erklärt, der Bundestag nehme diese ganze Demonstration nicht zur Kenntnis. Weiter hat sie gesagt: Das dürft ihr euch nicht gefallen lassen.

(Michael von Schmude [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich! Unerhört!)

Wenn das eine Abgeordnete tut, dann frage ich mich erneut: Wo bleibt das Demokratieverständnis? Ich finde das unmöglich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216020000
Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage zuzulassen?

Joachim Clemens (CDU):
Rede ID: ID1216020100
Ja.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216020200
Herr Abgeordneter Weiß, Sie haben die Möglichkeit zu fragen.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216020300
Vielen Dank. Herr Kollege, haben Sie aber auch die Worte von Frau Köppe wahrgenommen, als sie gesagt hat, daß sie ganz eindeutig — ebenso wie das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt — die Gewalt verurteilt

(Lachen bei der CDU/CSU — Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Das waren doch Krokodilstränen! — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Gesagt hat sie das!)

und ausschließlich für gewaltfreie Aktionen einsteht?

Joachim Clemens (CDU):
Rede ID: ID1216020400
Herr Weiß, wissen Sie, ich kann über diese Frage nur lachen.

(Zurufe von der SPD — Zuruf von der PDS/ Linke Liste: So witzig ist das aber nicht!)

Erst heizt man die Demonstranten an, und dann sagt man: Wir sind aber gegen Gewalt. Das paßt doch nicht. Das ist genau das, was wir nicht wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216020500
Herr Abgeordneter Weiß möchte noch eine Zusatzfrage stellen. ich glaube, wir nehmen die zuerst; danach kommt der Herr Abgeordnete Peter. Ich habe die Uhr angehalten, Herr Abgeordneter Clemens. Sie brauchen keine Sorge zu haben. — Herr Abgeordneter Weiß.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216020600
Herr Kollege, sind Sie auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß von den vielen tausend Demonstranten, die heute hier rund um die Bannmeile ihrer Meinung Ausdruck geben, so wie es ihr Grundrecht ist, dies nur wenige hundert, vielleicht 300 oder 400, mit Gewalt getan haben?

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das reicht!)


Joachim Clemens (CDU):
Rede ID: ID1216020700
Herr Weiß, ich muß Ihnen sagen: Ich habe ganz bestimmt nichts gegen Demonstrationen; ich befürworte sie. Aber wenn die Zugangsstraßen hermetisch abgeriegelt werden, wenn Demonstranten hinter den Abgeordneten hergelaufen sind, um Löcher zu finden, durch die sie noch hätten durchschlüpfen können, dann werden Sie mir, bitte, nicht sagen wollen: Das war eine ganz friedliche Demonstration! Ich glaube, darauf können wir uns einigen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216020800
Nun spricht der Abgeordnete Peter (Kassel).

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Nicht zu viele Fragen! Dadurch geht die Rede kaputt!)


Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID1216020900
Herr Kollege Clemens, sind Sie bereit, meine Erfahrung von heute vormittag zur Kenntnis zu nehmen, daß unter denjenigen, die das Gespräch mit Abgeordneten gesucht haben, keine gewaltbereiten Teilnehmer waren

(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Warum sind dann unsere Mitarbeiterinnen zu Boden gegangen?)

und daß im Ergebnis — damit hier im Saal auch etwas Positives gesagt wird — auf den Hinweis der Demonstranten, sie seien friedlich,

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216021000
Herr Abgeordneter, bitte verwechseln Sie die Frage nicht mit einer Kurzintervention.

Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID1216021100
— die dort stationierte Polizei ihre Helme abgelegt und danebengelegt hat und die Situation völlig spannungsfrei war?

Joachim Clemens (CDU):
Rede ID: ID1216021200
Herr Peter, ich nehme das zur Kenntnis; aber Sie waschen damit die Handlungsweise von Frau Köppe nicht rein.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216021300
Ich lasse jetzt noch die Frage des Abgeordneten Krey — Herr Clemens, wenn Sie sie beantworten wollen —, dann aber keine Fragen mehr zu, damit nicht am Schluß die Zeit für die Beantwortung länger ist als Ihre Gesamtredezeit. — Herr Abgeordneter Krey.

Franz Heinrich Krey (CDU):
Rede ID: ID1216021400
Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß vielfache Versuche — nicht nur von Abgeordneten, sondern auch von friedlichen Passanten, die des Weges kamen — mit dem Ziel, in einen vernünftigen Dialog mit den Demonstranten zu kommen, gescheitert sind und daß im Gegenteil beim Auftauchen eines Menschen, der so aussah, wie ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete aussehen könnte, der Ruf erscholl: „Ein Abgeordneter! " , und daß es dann drauf oder hinterher ging?

Joachim Clemens (CDU):
Rede ID: ID1216021500
Ich nehme das alles zur Kenntnis. Das bestätigt nur meine Meinung dazu. Ich habe heute noch einiges mehr erlebt; das war wirklich alles andere als fein, und es war unser aller nicht würdig.
Nun lassen Sie mich in dieser Diskussion fortfahren. Es ist etwas schwierig; die meisten Argumente sind ausgetauscht, aber eines will ich dennoch sagen, auch zu Frau Schmidt. Liebe Frau Schmidt, bei allem Wohlwollen: Sie haben sich vorhin bei der für meine Begriffe ausgezeichneten Rede von Alfred Dregger, der hier einiges aufgearbeitet hat — und das muß gestattet sein; auch wenn das sicherlich nicht Ihren Zuspruch findet — beschwert und haben dargelegt, die SPD habe nie gefehlt.

(Renate Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Genau das habe ich nicht gesagt!)

Ich will Ihnen sagen: Ich sitze seit vielen Jahren im Innenausschuß, und ich möchte behaupten, daß wir seit etwa vier Jahren, wenn es nach den Kollegen der CDU/CSU im Innenausschuß und der großen Zahl der Kollegen in der Fraktion gegangen wäre, eine Änderung des Grundrechtes hätten. Wir haben es nicht bekommen können. Warum? Weil Sie nicht mitgespielt haben.
Wir wollen uns doch bitte nichts vormachen: Die letzte Regelung des Asylverfahrensrechts, bei der Sie zugesagt haben, Sie wollten in den Ländern genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, haben die Länder nicht eingehalten. Das war der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Sie haben behauptet, innerhalb von sechs Wochen könnten Asylbewerberverfahren durchgeführt werden. Auch das war nicht möglich, und das wußte man vorher. Es war eigentlich ein Entgegenkommen der CDU/CSU an Sie, daß man solange gewartet hat.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: So ist es!)

Das mag uns jetzt als Fehler angelastet werden; aber Sie waren es, die es verzögert haben.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist die Wahrheit!)

Der Wahrheit die Ehre! Das muß man einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich wollte — ich habe nur noch zwei Minuten — ein Argument vorbringen, bei dem Sie mir zustimmen werden — da bin ich ziemlich sicher —: Wir müssen dafür sorgen, daß die Grundgesetzänderung jetzt beschlossen wird, und dann müssen wir dafür sorgen,



Joachim Clemens
daß der gefundene Kompromiß letzten Endes das bewirkt, was wir erwarten, nämlich in der Tat die Asylbewerberzahlen herunterzufahren. Dazu ist es logischerweise notwendig, daß wir uns auch um die Durchsetzung kümmern. Ich erinnere an die Grenze im Osten und Südosten; das ist zu Polen und der Tschechischen Volksrepublik.

(Eckart Kuhlwein [SPD]: Die gibt es nicht mehr! — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Der „Tschechischen Republik" ! )

— Der Tschechischen Volksrepublik. Ich sage das so. — Wir haben in diesem Bereich große Probleme, die Grenze zu sichern. Wir haben so große Probleme, weil, gestützt durch Schlepperunwesen, hier eine Unmenge von illegal Einreisenden in das Landesinnere kommen. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir können die Drittstaatenregelung letzten Endes nur dann zu dem bringen, was sie sein soll, wenn es uns gelingt, diese illegal die Grenze Übertretenden beim Grenzübertritt aufzugreifen, um sie dann zurückzuüberstellen. Wenn wir das nicht machen und sie schon im Landesinnern sind, ist es problematisch; dann ist der Nachweis nicht mehr zu führen. Sie alle wissen, da gibt es erheblichen Mißbrauch. Oft hat man dann keine Pässe mehr. Das bedeutet letzten Endes, daß man die Drittstaatenregelung nicht durchsetzen kann.
Der letzte Satz. Deswegen möchte ich dafür werben
— der Finanzminister ist nicht da —, den Bundesgrenzschutz erheblich besser zu besolden.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig! Sehr wahr! Sehr nötig!)

Wir brauchen weitaus mehr Personalverstärkung. Mit Blick auf den Bundesinnenminister muß ich sagen: Er hat hier schon einiges getan. Wir müssen aber noch viel mehr tun. Sonst ist unser Asylbeschluß heute leider nicht das, was wir uns von ihm erhoffen.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216021600
Zu einer Kurzintervention erteile ich der Abgeordneten Frau Renate Schmidt das Wort.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216021700
Kollege Clemens, ich weiß, es ist bei stundenlangen Diskussionen manchmal ein bißchen schwierig, immer konzentriert zuzuhören. Ich könnte jetzt nicht referieren, was Sie eigentlich gesagt haben.

(Erwin Marschweski [CDU/CSU]: Sie sind doch noch jung! Sie müssen doch noch ein gutes Gedächtnis haben!)

— Ich bin bereits Großmutter, Kollege Marschewski, und so jung nicht mehr. — Insoweit würde ich Ihnen, Kollege Clemens, zugestehen, daß Sie nicht gehört haben, was ich gesagt habe.
Ich habe vorhin gesagt, daß es zu lange gedauert hat und daß das auch an uns in der SPD lag, daß es aber nicht 15 Jahre zu lange gedauert hat, sondern daß seit 1990 andere Verhältnisse eingekehrt sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe weiterhin gesagt, daß das, was lange gedauert hat, nicht nur ein Teil unseres Verschuldens ist, sondern auch ein Teil des Verschuldens dieser Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsparteien.
Ich habe dann — ich habe dies zum ersten Kompromiß wörtlich gesagt; das können Sie im Protokoll nachlesen — darauf hingewiesen, daß das wiederum nicht nur an der Bundesregierung lag, sondern auch an dieser Bank — auf der niemand saß —, und habe eine Handbewegung zu Herrn Weiß gemacht. Für diese Äußerung habe ich, Herr Kollege Clemens, sogar noch von Teilen Ihrer Fraktion Beifall bekommen. Vielleicht sollte man ein bißchen zuhören.
Etwas ist mir bei Ihrer Rede allerdings aufgefallen, Herr Kollege Clemens. Dies betrifft genau das, was wir versuchen sollten künftig zu vermeiden. Wir sollten, auch wenn wir wichtige Inhalte wählen, vielleicht ein bißchen auf unsere Sprache achten. Ein Ausdruck wie der Ihre, daß es darum gehe, „Asylbewerberzahlen herunterzufahren", wird dem Thema, bei dem es sich nämlich um Menschen handelt, nicht gerecht.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Bartholomäus Kalb [CDU/ CSU]: Haben Sie auch bei Ihrem Parteitag auf die Sprache geachtet?)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216021800
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Freimut Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1216021900
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich glaube, wir sollten heute abend in zwei Punkten wirklich einig bleiben.
Der erste ist: Bonn muß auch weiterhin ein Ort für Demonstrationen sein können. Wir werden es immer begrüßen, wenn viele Menschen nach Bonn kommen, um uns ihre Meinung kundzutun.

(Beifall bei der Abgeordneten der SPD)

Der zweite Punkt ist: Niemals mehr in Deutschland dürfen Abgeordnete am Betreten eines Parlaments in irgendeiner Form gehindert werden.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. — Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Ist heute geschehen!)

Wir müssen auch bitten, daß die Organisatoren der Demonstrationen diese Frage untereinander noch einmal sehr, sehr ernsthaft diskutieren. In Deutschland müssen Abgeordnete und ihre Mitarbeiter zu ihrer Arbeit gehen können, ohne daß irgendeine Gruppe, auch nicht der Staat, sie daran hindert.

(Beifall der Abgeordneten Gerlinde Hämmerle [SPD] — Erwin Marschewski [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

Das ist die Voraussetzung. Unsere ungehinderte Arbeit ist das Zentrum unseres verfassungsrechtlichen Auftrags.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Liebe Kollegen, es gibt wohl kein Thema, bei dem es leichter ist, auf die Ungerechtigkeit der Verhältnisse und zugleich auf die Hilflosigkeit der Handelnden



Freimut Duve
hinzuweisen, wie bei dem Thema Einwanderung und Weltwanderung. Es gibt nur wenige Themen, bei denen es leichter fällt, die Eindeutigkeit der eigenen Haltung und die Zweideutigkeit der Handelnden herauszustellen; denn die wirkliche Tragödie unserer Welt ist die Täuschung, es gebe dabei einen Weg, der von globaler Vernunft bestimmt sein wird. Daneben gibt es dann die bittere Erkenntnis, es gibt — Wartenberg hat das heute sehr trefflich gesagt — keine wirkliche Lösung, die mit dem globalen Anspruch unserer Humanität in Einklang steht, wenn Millionen Menschen auf Dauer ihre Heimat verlassen wollen oder müssen.
Die Bilder von der Armut der Welt und die Bilder vom Reichtum bei uns stecken uns im Kopf, auch uns allen, die wir hier sitzen. Kein Asylrecht der Welt kann diese tiefe Ungerechtigkeit in Gerechtigkeit verwandeln. Wir haben auch hier im Haus oft über ein Wort von Günter Gaus — ich muß daran erinnern, daß es von Günter Gaus ist und nicht vom Bundeskanzler — diskutiert, über das Wort von „der Gnade der späten Geburt" . Auch die Menschen, die heute demonstrieren, auch uns selbst ist schmerzlich bewußt, daß wir alle jetzt in dieser Weltlage in der Gnade des besseren Geburtsorts leben. Das konnte und kann der Art. 16 in unserer Verfassung nie und nimmer ausgleichen. Das kann überhaupt kein Rechtssystem ausgleichen. Wenn jemand daran leidet, dann muß man es, glaube ich, sehr ernst nehmen.
Die Deutschen haben nach Terrordiktatur und Krieg zum erstenmal — ähnlich wie die Franzosen nach ihrer Revolution und die Amerikaner — einen visionären Auftrag der Aufklärung in ihr Grundgesetz übernommen: die Chance für alle Bürger der Welt, einen Rechtsanspruch anzumelden, in das Land zu kommen und in das Asylverfahren.
Es ist von der Leuchtkraft dieses Artikels als der Freiheitsstatue, Herr Hirsch, unserer Verfassung gesprochen worden. Vielleicht haben wir es alle in den 40 Jahren zu wenig beachtet. Wir sollten heute daran erinnern: Das Leuchtzeichen stand in diesen 40 Jahren nie am offenen Meer, sondern am geschlossenen Vorhang aus Eisen. In Wahrheit war der Art. 16 vierzig Jahre lang ein so stark leuchtendes Zeichen, weil wir alle — ich meine auch mich — oft zornig, oft verzweifelt wußten: Stalin und seine Nachfolger werden schon dafür sorgen, daß als politischer Flüchtling kaum jemand die kahlen Landschaften zwischen Wandlitz und Wladiwostok verlassen konnte. Welche Sensation, als Solschenizyn sein erstes Asylobdach bei Heinrich Böll in der Eifel gefunden hatte! Ich erinnere mich noch sehr genau.
Die universale Ethik des Art. 16 war immer schon der geographischen und politischen Wirklichkeit unseres Landes unterworfen; immer schon, all die 40 Jahre. Und wir hatten oft nur allzu gern diese Wahrheit weggeguckt. Die Mauer hatte Deutschland künstlich zur geopolitischen Halbinsel gemacht. Wer sich zum moralischen Richter unserer asylrechtlichen Zukunft macht, der muß auch unsere eigene Vergangenheit genau betrachten.

(Beifall bei der SPD)

Es war richtig, langfristig auf die Erfolge der Ostpolitik und des Helsinki-Prozesses zu bauen. Es wäre falsch gewesen, den Art. 16, d. h. die Asylgewährung, zum obersten Prinzip, damals etwa bei dem Austausch von Botschaften in Osteuropa, zu machen. Das haben wir nicht getan. Wir haben an diesen Botschaften Dinge akzeptiert, die mit dem Art. 16 nicht in Einklang zu bringen sind — in Moskau, in Budapest und in Warschau —, nämlich den Polizisten unmittelbar an der Tür. Aber es war richtig. Genau darum gibt es eine wirkliche Zäsur mit dem Fall der Mauer. Darum ist es falsch, was Dregger und Schäuble heute gesagt haben: „Wir haben schon seit 15 Jahren ...". Nein, diese neue Lage ist mit dem Fall der Mauer, dem Fall des Eisernen Vorhangs, entstanden.
Es war davor, nicht nur, was die Zahlen anbelangt, sondern auch, was die Nutzung des Artikels als Einwanderungschance anbelangt, eine in der Qualität andere Situation. Ich warne Sie davor, diese 15 Jahre sozusagen zu einem neuen Mythos zu machen. Das haben ja nicht alle Redner der Union gemacht, aber einige. Tun Sie das nicht; lassen Sie das!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Wir wollen nie wieder erleben, daß eine der Parteien mit dem Asylrecht und den vermeintlichen Versäumnissen der jeweils anderen Wahlkampf macht. Das wollen wir nicht noch einmal erleben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Das hat Lothar Späth — ich muß das hier sagen —im Jahre 1978 in Baden-Württemberg getan. Das war falsch. Damals ging es um die Eritreer in Baden-Württemberg. Es handelte sich um eine bestimmte Zahl. Die meisten sind jetzt nach Eritrea zurückgegangen; sie haben ein unabhängiges Land. Sie sind nicht mehr in Baden-Württemberg. Aber damals waren diese Eritreer der Anlaß für Lothar Späth, sie im Wahlkampf als Thema zu benutzen. Wir wollen es in diesem Land nicht mehr haben, Menschen, die nicht selber wählen können, für Wahlkampfvorteile zu benutzen. Ich hoffe sehr, daß der heutige Tag wenigstens dieses Signal in die Bundesrepublik Deutschland sendet, vor allem für das nächste Wahljahr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Für demokratische Parteien dürfen die Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, nie wieder Material für Wahlkämpfe sein.
Jeder hier im Saal weiß tief im Innern — das wissen auch die Demonstranten; das wissen auch die Kommentatoren —: Der Art. 16 ohne Ergänzung ließe unserem Land nur die Chance — ich glaube, daß sie besteht; ich halte sie nur für falsch —, nach streng rechtsstaatlichen Regeln ein immer härter werdender Abschiebestaat zu werden. Auch wenn wir sozusagen den Anlockcharakter des Art. 16 unverändert behalten, kann man mit einem rechtsstaatlichen Verfahren sehr viel machen, sehr viel beschleunigen. Aber wir werden ein Abschiebestaat. Unsere Gesellschaft hält das massenhafte Abschieben nicht aus. Das ist der Grund, warum ich mich für diese Ergänzung einsetze.



Freimut Duve
Jetzt wird der Versuch unternommen, eine Abweisevereinbarung mit Osteuropa zustande zu bringen, die uns in dem Zwang zur Begrenzung weiterhilft, ein Versuch, der mich wie viele meiner Kollegen frösteln macht — ich sage das ganz deutlich —, so wie mich aber auch die in diesem Jahr entstandene Lage Europas frösteln macht. Dieses Europa hat gerade den Versuch des Völkermords in Bosnien an der einzigen europäischen muslimischen Minderheit geschehen lassen. Aus dieser Situation heraus werden sicher noch sehr viele sogenannte Bürgerkriegseinwanderer kommen.
Ich stimme also mit großem Trennungsschmerz zu; aber ich bin zutiefst überzeugt, daß wir auf den Orkan des Wandels, in dem sich Europa nach dem Fall der Mauer befindet, reagieren müssen. Osteuropa hat nur eine Chance, wenn Westeuropa in diesem Orkan Anker bleibt und nicht selber zum Treibsand wird.

(Beifall bei der SPD)

Diese Gefahr ist bei der Rezession, in der wir sind, und bei den vielen anderen Grundfragen nicht von der Hand zu weisen.
Die Väter des Grundgesetzes haben mit diesem Art. 16 eine aus dem Leid und dem Terror geborene Vision in die Verfassung geschrieben. Sie war auf gerechte Weise so wohl nie einlösbar.
Die Entscheidung heute wird keine neue Vision schaffen. Aber meine Partei und ich könnten an ihr nicht mitwirken, wenn von hier nicht neue Perspektiven, vielleicht auch visionäre Perspektiven, für unsere eigene zivile und liberale Zukunft ausgingen. Die einzelnen Punkte solcher Perspektiven hat mein Kollege Wiefelspütz hier genannt. Darum kann ich es mir schenken, sie noch einmal aufzunehmen.
Ich möchte mich darauf konzentrieren: Wir müssen für Bürgerkriegsflüchtlinge offen bleiben.

(Beifall des Abg. Dieter Wiefelspütz [SPD])

Das ist in diesem Kompromiß angelegt; denn der Vertreibungsterror wird eines der Mittel der Politik in manchen Regionen Osteuropas werden.
Ich stimme also der Änderung des Artikels aus sehr grundsätzlichen Überlegungen zu. Ich habe es mir wahrlich nicht leicht gemacht und habe darüber — viele meiner Freunde wissen das — sehr lange nachgedacht und mich dazu geäußert.
Ich werde den Kompromiß zur Rechtsschutzgarantie nicht mittragen können. In der Einzelabstimmung werde ich die gesetzliche Fixierung sicherer Herkunftsländer aus außenpolitischen Gründen ablehnen. Ich denke, es muß für diese Feststellung andere Formen geben können als eine gesetzliche Fixierung.
Mein wichtigstes Motiv, mein eigener Kompromiß dabei ist: Die Furcht vor den Millionen, die angeblich morgen kommen — beide Seiten arbeiten manchmal mit dieser Millionenzahl —, darf den Frieden mit jenen, die hier sind, die zum Teil seit Jahrzehnten bei uns sind, nicht beschädigen, nicht zerstören. Das ist mein oberstes Motiv.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.])

Die Angst der Menschen nichtdeutscher Herkunft in unserem Lande vor dem rechten Terror muß von uns allen sehr, sehr ernst genommen werden. Diese Angst hat inzwischen viele der 6 Millionen Menschen, die bei uns leben, erfaßt. Deutschland kann nicht leben, wenn in Deutschland keine Ausländer leben können. Die Demokratie der Deutschen kann nicht leben, wenn in ihr und mit ihr keine Ausländer mehr leben können. Das ist das Motiv, warum ich für die Ergänzung stimme.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.])


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216022000
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Wolfgang Lüder.

Wolfgang Lüder (FDP):
Rede ID: ID1216022100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Fraktionsvorsitzender hat heute morgen dargelegt, daß es in unserer Fraktion einige Kollegen gibt, die den Verfassungsänderungen nicht zustimmen werden.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Weil Ihnen die Wähler nicht so wichtig sind!)

Ich begründe für einige dieser Kollegen diese Position.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. " — Dieser schlichte Satz der Verfassung wird hier tangiert. Dieser Satz wird historisch in einer Weise in Frage gestellt, die ich nicht verifizieren kann. Es wird gesagt, die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten nicht daran gedacht, daß es Massen von Flüchtlingen, Massen von Asylbewerbern geben könnte. Wer nachliest, was im Parlamentarischen Rat gesagt worden ist, wird das Gegenteil feststellen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben heute die Sorge — ich nehme die Zahlen des Innenministeriums —, daß bis zu 20 Millionen Europäer möglicherweise bereit sind, auf die Flucht in den Westen Europas zu gehen. Als das Grundgesetz geschaffen wurde, hatte man noch in Erinnerung, daß bis 1943 30 Millionen Europäer auf der Flucht vor Verfolgung, auf der Suche nach Asyl, nach einem neuen Unterkommen, nach einer neuen Heimat waren. Das waren nicht alles politisch Verfolgte, aber diese 30 Millionen Flüchtlinge haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes veranlaßt, den schlichten Satz zu schreiben: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. "

(Beifall des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.] und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist mit Sicherheit falsch!)

Heute wie damals gab es die große Sorge vor diesem Problem.
Mein zweiter Gedanke. Ich bin als Liberaler großgeworden mit dem Gedanken, den mir Thomas Dehler und andere gesagt haben: Eher lasse ich 99 Schuldige laufen, als das ich einen Unschuldigen inhaftiere. Auf das Asylrecht angewendet heißt dies: Eher prüfe



Wolfgang Lüder
ich 99 unberechtigte Asylanträge, als daß ich einen ohne Prüfung zurücklaufen lasse.

(Beifall des Abg. Burkhard Hirsch [F.D.P.] und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Ich weiß um die Ernsthaftigkeit der Bemühungen, und ich respektiere die Kolleginnen und Kollegen, die in SPD, CDU/CSU und F.D.P. den Kompromiß gesucht haben. Ich sehe jedoch die Gefahr, daß die Freiheitsfackel des Grundgesetzes, zu der wir Art. 16 erklärt haben, zwar nicht erlöschen, aber so eingemauert wird, daß sie niemandem mehr Wegweisung geben kann. Wir legen einen „Cordon asylaire" um die Bundesrepublik, und niemand mehr kann dieses Recht in Anspruch nehmen, wenn er legal zu uns kommen will. Wir zwingen Asylbewerber in die Illegalität, wenn wir ihre Gründe rechtlich prüfen wollen. Dieses Verfahren vermag ich nicht mitzumachen.

(Beifall des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.] sowie bei Abgeordneten der SPD, der PDS/ Linke Liste und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Walter Koisser, der Vertreter des UN-Flüchtlingskommissars in Deutschland, hat nachdrücklich auf die Probleme, Sorgen und Aufgaben der Vereinten Nationen aufmerksam gemacht. Er hat morgen zu seinem Abschiedsempfang eingeladen und wird Abschied von Deutschland nehmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Walter Koisser für sein vorbildliches Engagement bis zum heutigen Interview in der „Süddeutschen Zeitung " herzlich zu danken.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn alle Vertreter der Vereinten Nationen ihr Engagement für die Vereinten Nationen mit so viel Herzblut für verfolgte Menschen erfüllen würden wie dieser Vertreter der Vereinten Nationen, dann stünde es besser um die Welt.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Meine Damen und Herren, ein letzter Gedanke: Ich kann nicht verschweigen, daß ich die Asylrechtsdebatte heute auch unter dem Gesichtspunkt sehe, daß demnächst ein weiteres Grundrecht zur Debatte stehen wird, nämlich das auf Privatheit in der Wohnung. Wir sind auf dem Wege, Grundrechte zu hinterfragen — ich will das ganz vorsichtig sagen —, d. h. zu fragen, ob wir sie einhalten können, wenn es eine Gefahr gibt. Nein, Grundrechte müssen der Gefahr widerstehen.

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Aber wir haben auch eine Pflicht gegenüber unseren Bürgern!)

Deswegen widerstehe ich der Verfassungsänderung hier.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. sowie bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216022200
Ich erteile nunmehr dem Abgeordneten Michael Stübgen das Wort.

Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1216022300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lüder, ich achte Sie als Kollegen im Innenausschuß, und ich achte auch Ihr Wort, weil es für meine Meinungsbildung wichtig ist. Aber gerade deshalb erlaube ich mir, meine Haltung darzustellen.
Ich glaube, Ihre Argumentation bezüglich des neuen Art. 16a des Grundgesetzes ist falsch. Es wird auch zukünftig in Art. 16 a stehen: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. "

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr! — Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das hat der Kollege übersehen!)

Alles, was in den nachfolgenden Sätzen steht, ist lediglich eine Konkretisierung der Definition: Was ist eigentlich Asylrecht, und was ist ein politisch, rassisch und religiös Verfolgter? An keiner einzigen Stelle der darauffolgenden Sätze gibt es eine materielle Einschränkung des Asylrechtes, sondern es gibt lediglich eine verfahrensrechtliche Konkretisierung.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr gut gesagt!)

Das ist für mich sehr wichtig. Sonst würde ich nicht zustimmen. Ich glaube, Sie haben da einen falschen Ansatz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte auch zu diesem späten Zeitpunkt der Debatte noch einmal versuchen, Sinn und Zweck dieser Änderungen, die wir heute beschließen wollen, deutlich hervorzuheben. Die zur Debatte stehenden Rechtsänderungen verfolgen dem Grunde nach einen einzigen Zweck: die Wiedereinrichtung des am Verfolgerstatus orientierten materiellen Asylrechts, den umfassenden Schutz der tatsächlich Verfolgten in der Bundesrepublik Deutschland. Denn wenn, wie wir es schon häufig gehört haben, eine Anerkennungsquote von lediglich 4 % vorhanden ist, dann kann doch niemand mehr sagen, daß die Verfahrensweise unserer Asylrechtsbestimmung richtig ist.
Die ungeheuren Zuwanderungsströme hauptsächlich aus dem osteuropäischen Teil der Erde stellen uns vor große Probleme, deren Ursachen vielfältig und keineswegs leicht zu beheben sind. Der Einwanderungsdruck auf Europa, der derzeit schon bei 1 Million legaler Einwanderer und nochmals geschätzt 1 Million illegaler Einwanderer jährlich liegt — möglicherweise sind es 2 Millionen, weil man sich bei den Schätzungen nicht auf feste Daten berufen kann —, steigt weiter.
Zum allergrößten Teil handelt es sich bei diesen Einwanderern — dies wurde von den Gegnern der Asylrechtsänderung nicht ausreichend auseinandergehalten — eben nicht um Asylbewerber, nicht um politisch, rassisch und religiös Verfolgte, sondern um Einwanderer.
Ein wirklicher Schutz der Verfolgten dieser Erde umfaßt nicht nur deren Unterbringung und Verpflegung, sondern auch deren Integration in unserer Gesellschaft. Da haben wir doch zur Zeit die allergröß-



Michael Stübgen
ten Probleme. Diese Integration der wirklich Verfolgten kann derzeit von den damit betrauten Kommunen auf Grund der hohen Anzahl der Wirtschaftsflüchtlinge — der Einwanderer, sage ich besser — nicht mehr geleistet werden. Bürger und Kommunalpolitiker, gleich welcher Partei sie angehören, haben keinerlei Verständnis dafür, daß in den letzten Jahren einerseits die Zahl der Asylbewerber ständig gestiegen ist, andererseits die Anerkennungsquote ständig gesunken ist und wir in Bonn bisher nicht in der Lage waren, die Belastungen, die durch die große Zahl von Asylbewerbern mit offensichtlich unbegründeten Anträgen entstehen, wirksam einzuschränken.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Wobei das hier ein bißchen einseitig formuliert ist!)

Ich meine, wir müssen als Bundespolitiker auch selbstkritisch feststellen, daß die in Deutschland entbrannte Diskussion zum Asylrecht in der Bevölkerung zu einer diffusen Vermischung der verschiedenen Begrifflichkeiten dieses Problemkreises geführt hat und wir bis heute nicht in der Lage waren, die Vermischung dieser verschiedenen Begrifflichkeiten deutlich zu machen. In einigen Redebeiträgen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste ist wieder massiv versucht worden, mit der Vernebelung der differenzierten Begrifflichkeit in diesem Bereich eigentlich Demagogik zu betreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist gesagt worden, es gehe heute um die Defacto-Abschaffung des Asylrechtes. Dazu muß ich sagen: Entweder sind die, die das gesagt haben, strohdumm, oder sie wollen wirklich bloß Demagogik betreiben.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Beides ist schlimm!)

Wenn Sie sich wirklich durchgelesen haben, was wir heute beschließen wollen, können Sie deutlich sehen, daß wir uns mit den Änderungen peinlich genau einerseits an die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention und andererseits an die der Europäischen Menschenrechtskonvention halten und daß wir in einigen Teilen einen höheren Rechtsschutz für Asylbewerber gewähren, als es die Genfer Flüchtlingskonvention eigentlich vorschreibt. Ich finde das auch richtig, und wir wollen es so beschließen.
Wenn Sie aber Ihre Behauptung aufrechterhalten, wir würden mit diesen Regelungen, die sich an den internationalen Kriterien orientieren, das Asylrecht abschaffen, müssen Sie gleichzeitig auch sagen, daß nach Ihrer Überzeugung der UNHCR, die gesamte UNO und alle Rechtsstaaten dieser Welt außer Deutschland kein materielles Asylrecht gewähren. Das sollten Sie dann auch deutlich tun, damit andere Leute mitbekommen, wie Sie eigentlich denken. Das ist auch eine Art von Nationalismus; ich würde sagen: linksgestrickter Nationalismus. Nationalismus hat Deutschland noch nie etwas gebracht.
Im Gegenteil meine ich, daß die unerträglich lange Verschleppung eines Lösungsansatzes, der seit Jahren nötig ist und wie wir ihn heute beschließen werden, die Reihen der Rechtsradikalen prächtig
gefüllt hat. Dies hat bei vielen Bürgern den Eindruck erweckt, die Staatsmacht sei unfähig, Probleme zu lösen. Wie wir alle wissen, führt eine echte oder vermeintliche Ohnmacht des Staates zu erhöhter Bereitschaft, Selbstjustiz zu üben, wie wir es in den letzten Monaten im Bereich der Kriminalität von Deutschen, meistens jugendlichen, gegenüber Ausländer erleben mußten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216022400
Herr Abgeordneter Stübgen, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weiß zuzulassen?

Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1216022500
Ja, wenn Sie die Uhr anhalten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216022600
Das habe ich schon getan.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216022700
Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß außer dem BÜNDNIS 90 und der von Ihnen zitierten PDS zahlreiche Verfassungsrechtler und Rechtspraktiker bei den Anhörungen, die wir zu diesen Gesetzentwürfen im Deutschen Bundestag durchgeführt haben, genau mit denselben Argumenten, wie wir sie heute vorgetragen haben, argumentiert haben und das sich unsere Argumentation durchaus auf verfassungsrechtlichem Boden bewegt und nicht nur etwas mit Dummheit zu tun hat, wie Sie unterstellt haben?

Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1216022800
Ich habe das durchaus in der Anhörung zur Kenntnis genommen, Herr Kollege Weiß. Aber bitte verfolgen Sie meine Argumentation. Ich habe gesagt und begründet: Alles , was wir heute an Grundgesetzergänzungen beschließen wollen, orientiert sich peinlich genau an den internationalen Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

(Ludwig Stiegler [SPD]: Der UNHCR sagt etwas anderes!)

Wenn Sie sagen, daß wir mit dieser Orientierung und Annäherung an diese beiden Konventionen das Asylrecht faktisch aufheben würden, unterstellen Sie, daß alle Rechtsstaaten auf dieser Welt, die sich dieser Genfer Konvention angeschlossen haben, eben kein Asylrecht gewähren. Gegen diese Unterstellung werde ich mich entschieden zur Wehr setzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216022900
Sind Sie auch bereit, eine Frage des Abgeordneten Reuschenbach zu beantworten?

Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1216023000
Ja.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID1216023100
Herr Kollege, wenn das alles so toll ist und voll den Flüchtlingskonventionen der verschiedenen Art entspricht, können Sie mir dann erklären, wieso der deutsche Vertreter des UNO-Flüchtlingssekretariats ein vernichtendes Urteil über das, was heute beschlossen wird, abgegeben und hinzugefügt hat: „Das ist der Anfang des Zusammenbruchs der europäischen Flüchtlingskonvention"?




Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1216023200
Ich muß Ihnen gestehen, daß ich diese Stellungnahme nicht kenne. Ich habe mich an den Text der Genfer Flüchtlingskonvention, an dem Heftchen, das vom Bundesanzeiger herausgegeben worden ist, und an Kommentaren dazu orientiert. Wenn ich diese Stellungnahme gelesen hätte, könnte ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage geben.
Ich möchte allerdings weiterreden. Dann werden Sie merken, daß ich keineswegs alles so toll und fein finde, was wir heute machen. Ganz im Gegenteil: Es geht auch uns Unionschristen so, daß wir nicht locker vom Hocker irgend etwas beschließen und sagen: Das alles ist richtig. Auch wir haben wirklich unsere Probleme damit. Aber ich will Ihnen sagen, warum wir glauben, daß wir so vorgehen müssen.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe orientieren sich peinlich genau an international anerkannten Richtlinien, u. a. an dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und an der Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Dies sind auch die Grundlagen des Asylrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Einige meiner Vorredner haben auf die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Asyllösung hingewiesen. Dies möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Kein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ist in der Lage, die durch den großen Zuwanderungsstrom entstehenden Probleme alleine zu lösen. Daher ist die Harmonisierung des europäischen Asylrechts unabdingbar. Dies wiederum bedeutet für die Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit einer Angleichung an internationale Standards.
Die hierzu vorgetragenen Bedenken sind grundlos. Niemand in diesem Hause wird unseren europäischen Nachbarn wirklich unterstellen, daß sie tatsächlich Verfolgten keinen Schutz gewähren. Ich meine die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft, die EFTA-Länder und auch — das Vertrauen habe ich allerdings — die Länder des ehemaligen Ostblocks Polen und die Tschechische Republik.
Bisher war es der Bundesrepublik nicht möglich, internationale Vereinbarungen zum Asylrecht uneingeschränkt umzusetzen. Erinnert sei hier nur an das Schengener Abkommen, wonach Asylbewerber, die über ein sicheres Drittland einreisen, in dieses zurückgeschickt werden können. Der bisherige Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes verhinderte eine solche Vorgehensweise in Deutschland. Dies behindert eine gerechte Verteilung der Asylbewerber auf alle westeuropäischen Staaten. Ich sehe gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention keinen Grund, warum ein Asylbewerber, der sich bereits in einem verfolgungssicheren Staat befindet, nicht auch in diesem um Asyl bitten soll, solange gewährleistet ist, daß in diesem Staat die Grundlagen der Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt sind.
Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention besagt, daß
keiner der vertragschließenden Staaten einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen wird, in denen sein Leben oder seine Freiheit
wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
Genau dieses Gebot wird in Art. 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, wie wir ihn heute beschließen, beachtet.
Ausdrücklich ist nochmals darauf hinzuweisen, daß als Drittstaaten nur solche Länder in Frage kommen, die als absolut verfolgungssicher gelten. Ich möchte darüber hinaus daran erinnern, daß das Ziel eines Asylantrages immer die Sicherheit vor der Verfolgung im Heimatland ist und nicht dem Grunde nach die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation beinhaltet.
Darüber hinaus begrüße ich die Verkürzung der Verfahren für diejenigen Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen und keine Tatsachen oder Beweismittel vortragen, die eine Verfolgung wahrscheinlich erscheinen lassen. An der Verfolgungssicherheit der Staaten, die in Anlage II zu § 29 a des Asylverfahrensgesetzes genannt sind, bestehen keine Zweifel. Auch hierbei handelt es sich nicht um eine materiell-rechtliche Einschränkung des Grundrechtes auf Asyl, sondern lediglich um eine verfahrensrechtliche, bloß antizipierte Tatsachenwürdigung.
Selbstverständlich — das ist wichtig in Zukunft — gilt es, die Situation in diesen von uns als verfolgungsfreie Herkunftsländer eingestuften Staaten aufmerksam zu beobachten, um schnell reagieren zu können, wenn dort Situationen auftreten, die es eben nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, sie als verfolgungsfrei zu klassifizieren. Ich möchte darauf hinweisen, daß auch hier eine gesamteuropäische Lösung anzustreben ist.
Um die vorliegenden gesetzlichen Grundlagen in die Tat umzusetzen, werden insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die Außengrenzen haben, einen hohen personellen und finanziellen Aufwand betreiben müssen. Hierbei denke ich nicht nur an Maßnahmen innerhalb der EG, sondern auch an die sicheren Drittstaaten, insbesondere die ehemaligen Ostblockstaaten, die ohne unsere Hilfe eine Rücknahme der durch ihr Land gereisten Flüchtlinge nicht garantieren können. Dies haben die erst kürzlich erfolgten Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen gezeigt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216023300
Herr Abgeordneter, ich muß Sie an die Bedeutung des roten Lichtes erinnern.

Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1216023400
Ja, ich sehe das schon die ganze Zeit. Ich bin gleich fertig.

(Heiterkeit)

Folgende Gedanken möchte ich noch formulieren, weil das heute noch nicht ausgeführt worden ist: Die in den Maastrichter Verträgen vorgegebene Asylrechtsharmonisierung kommt einer Verpflichtung der gesamten EG-Staaten gleich, die Nachbarländer, die als Nichtverfolgerstaaten eingestuft werden, finanziell zu unterstützen. Wir haben heute schon einige



Michael Stübgen
Male gehört, daß in der Osteuropahilfe Deutschland allein 70 % der Gesamthilfe ausgibt. Wenn sich hier in Zukunft nichts ändert — denn die Herausforderung der Immigration ist eine europäische Herausforderung —, wird natürlich nichts zu erreichen sein.
Es wird Aufgabe der Bundesregierung und auch unseres Parlamentes sein, die EG-Mitgliedstaaten in diesem Bereich an ihre Pflicht zu erinnern. Nur wenn wir in den Ländern, aus denen jetzt die Flüchtlingsströme kommen, die politische und wirtschaftliche Situation mit unserer Hilfe stabilisieren können, werden wir den Flüchtlingsstrom eindämmen könne. Nur das kann eine Lösung der jetzigen Problematik sein.
Ich bedanke mich für die Geduld des Präsidenten und für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216023500
Das Wort hat nunmehr die Frau Abgeordnete Ulla Schmidt (Aachen).

Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216023600
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich nach fast neunstündiger Debatte einen Punkt ansprechen, der nicht nur heute, sondern leider auch in den Beratungen über den Asylkompromiß und die Gesetze, die wir heute beschließen, zu kurz gekommen ist.
Wir alle wissen, daß in allen Regionen der Erde schwere Menschenrechtsverletzungen an Frauen begangen werden. Frauen erleben politische Verfolgung vielfach anders, zum Teil auch schwerer als Männer. Oft sind sie Opfer von Vergewaltigungen und sexuell gefärbten Foltermethoden. Für sie gelten vielfach andere Normen, nur weil sie Frauen sind. So werden, wie Sie wissen, in islamischen Ländern angebliche Ehebrecherinnen nicht nur ausgepeitscht und gesteinigt, sondern auch mit Todesstrafe bedroht.
Frauen gelten immer als menschliche Kriegsbeute. Das jüngste und widerlichste Beispiel, über das auch oft in diesem Parlament diskutiert wurde, ist die systematische Vergewaltigung moslemischer Frauen im ehemaligen Jugoslawien, die wir alle nur hilflos zur Kenntnis nehmen.
Um so bedauerlicher ist es, daß im jetzigen Asylverfahrensgesetz die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 1990 nicht umgesetzt wurde. Damals wurde in diesem Parlament einstimmig beschlossen, daß in das Asylverfahrensgesetz eine ausdrückliche Klarstellung aufgenommen werden soll, wonach auch wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Frauen Asyl genießen.
In zahlreichen Eingaben von Frauenorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften, der Humanistischen Union und Amnesty International sowie Kirchen — sie alle haben sie auch erhalten — ist gefordert worden, geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe in die Gesetzgebung aufzunehmen. Dies ist nicht geschehen, obwohl diese Forderung in diesem Parlament eine breite Unterstützung hat. Sie hat die Unterstützung von Frauen aller Bundestagsfraktionen.
Der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums hat hierzu im Innenausschuß lediglich folgende Erklärung abgegeben — ich zitiere —:
Der Bundesminister des Innern erklärt, daß nach seiner Auffassung geschlechtsspezifische Verfolgungen dann Ausdruck von politischer Verfolgung sind, wenn sie vom Staat veranlaßt werden oder in dem Staat zurechenbarerweise als Mittel politischer Unterdrückung erfolgen, etwa im Rahmen einer auf das äußerste zu verurteilenden völkerrechtswidrigen, absolut inhumanen sogenannten ethnischen Säuberung. Der Bundesminister des Innern hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über seine Rechtsauffassung unterrichtet.
Ich begrüße diese Protokollnotiz als einen ersten Schritt. Damit läßt sich immerhin eine Sensibilisierung derjenigen erreichen, die über Asylanträge zu entscheiden haben. Aber Rechtssicherheit für alle betroffenen Frauen läßt sich auf diesem Wege nicht herstellen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Fraktion wird daher nach Abschluß des hier zur Debatte stehenden Asylverfahrensgesetzes in Kürze dieses Anliegen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren wieder aufgreifen. Ich hoffe dabei auf Ihre Zustimmung und auf die breite Unterstützung, die wir zumindest in den Diskussionen vorher hatten, aber auch auf die Einhaltung eines Beschlusses, den dieser Deutsche Bundestag schon einmal gefaßt hat.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des Abg. Erwin Marschewski [CDU/CSU])


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216023700
Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Grafen von Schönburg-Glauchau das Wort.

Graf Joachim von Schönburg-Glauchau (CDU):
Rede ID: ID1216023800
Pane President! Kohanie Kolege! Moja matka, moja ukohana matka, biela polka. Ich darf auf deutsch fortfahren: Meine Mutter war Polin, meine Großmütter haben die urdeutschen Namen Kotek und Kurinski gehabt. Folglich bin ich der Ausländerfeindlichkeit nicht nur deswegen nicht verdächtig, sondern auch deshalb, weil ich die meiste Zeit meines Lebens selber Fremder oder Ausländer war.
Ich bin darüber hinaus von Kindesbeinen an notgedrungen Spezialist für Aufenthaltsgenehmigungen, Dauervisa und Arbeitsgenehmigungen geworden, für alles, was in diesem Bereich stattfindet. Ich möchte — wenn auch ohne Mandat — mit dem Gefühl der Verantwortung für diesen Menschenkreis sagen: Wir müssen das Asylrecht retten. Wir werden es nur retten, wenn wir es ergänzen.

(Beifall des Abg. Jochen Feilcke [CDU/ CSU] )




Joachim Graf von Schönburg-Glauchau
Liebe Kollegen, wir können lange darüber debattieren. Aber glauben Sie mir meine Erfahrung: Die Fehlasylanten, die Scheinasylanten dürfen nicht die Amtsstuben und die Herzen unserer Mitbürger verstopfen, die die ganzen Jahre über rührend bereit waren, Flüchtlinge, DPs, Vertriebene und Verfolgte aufzunehmen. Ich sehe die Gefahr, daß die unechten Asylanten die Herzen für die echten verstopfen. Ich bitte Sie daher, den Kompromiß, auch wenn er Menschenwerk ist, auch wenn er seine Schwäche haben wird, als einen richtigen Schritt auf dem richtigen Weg zu unterstützen.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216023900
Ich erteile nunmehr der Bundesministerin für Familie und Senioren, Frau Hannelore Rönsch, das Wort.

Hannelore Rönsch (CDU):
Rede ID: ID1216024000
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren heute über die Fragen der Grundrechte auf Zuwanderung, auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland. Wir berühren damit einen zentralen Nerv unseres politischen Selbstverständnisses und unserer demokratischen Grundordnung.
Ich denke, das gilt auch für die Art und Weise der Behandlung der zu uns kommenden Menschen und ihrer Versorgung. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz haben wir hierauf eine angemessene und, wie ich glaube, auch eine gerechte Antwort gefunden. Sie unterscheidet sich in ihrem gedanklichen Ansatz wie in der Form ihrer Leistungsgewährung deutlich von der Sozialhilfe. Sozialhilfe ist — lassen Sie mich die Begründung aus dem Jahre 1961 zitieren — „Ausfallbürge für die Fälle sozialer Notlage".
Sozialhilfe knüpft also grundsätzlich an einen vorher erreichten, den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Lebensstandard an. Ebenso eindeutig besteht das maßgebende Ziel der Sozialhilfe in der Eingliederung des Hilfeempfängers in die Gemeinschaft. Das gilt bei allem Wandel für die Sozialhilfe auch heute noch, ja ich möchte sagen: gerade heute ganz besonders.
Das trifft jedoch nicht auf die Menschen zu, die aus ganz anderen Lebensverhältnissen kommen und die aus öffentlichen Mitteln versorgt werden, damit sie überhaupt und nur für eine kurze Zeit hierbleiben können. Lassen Sie es mich etwas grundsätzlicher sagen. Der Versuch, Menschen, die aus ganz anderen Lebensumständen kommen und in aller Regel in Kürze auch wieder dorthin zurückkehren werden, zu einer gesellschaftlichen Eingliederung hier zu motivieren, würde ihnen nur zum Nachteil gereichen. Denn nach der Rückkehr in ihre Heimat fiele ihnen eine Reintegration in ihr kulturelles und ihr soziales Umfeld sicher viel schwerer. Ich glaube, daß wir ihnen damit keinen Gefallen tun würden.
Ich halte es darüber hinaus für ausgesprochen inhuman, Leistungen in einer Höhe und in einer Form zu erbringen, die es erlauben, die Forderungen von Schlepperorganisationen abzustottern. Mit falschen
Versprechungen und hohem Gewinn bringen Schlepper weit mehr als die Hälfte aller illegal Einreisenden in die Bundesrepublik Deutschland. Auf Grund der bisher gezahlten Sozialleistungen gelten dann die eingeschleusten Menschen sehr oft als kreditwürdig. Wir wollen jetzt mit der Neuregelung auch — aber nicht allein aus diesem Grunde haben wir die Änderung vorgenommen — den üblen Praktiken dieses international organisierten Verbrechertums so weit wie möglich einen Riegel vorschieben.
Eine weitere in den vergangenen Wochen diskutierte Frage ist die nach dem Respekt vor der Würde auch der Menschen, die zu Unrecht unter Berufung auf das Asylrecht nach Deutschland kommen. Entgegen manchem Gerede sehe ich in den vorgesehenen Maßnahmen und Leistungen eindeutig keinen Verstoß gegen die Menschenwürde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Menschenwürde hat meiner Auffassung nach erstens zum Inhalt, daß Ausländer in der Zeit, in der sie sich hier aufhalten können, eine ausreichende Existenzgrundlage haben, zweitens, daß eine solche Existenzsicherung in gerechter Weise zwischen den unterschiedlichen Gruppen von Ausländern differenziert, und drittens, daß die Leistungen in einem einfachen, aber auch in einem durchaus durchschaubaren Verfahren gewährt werden.
Dem entsprechen die Lösungen, die im Entwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes enthalten sind. Das Leistungsrecht für Asylbewerber und geduldete Ausländer wird förmlich aus dem Bundessozialhilfegesetz herausgelöst. Die jeweilige Leistungsberechtigung knüpft an dem jeweiligen eindeutigen ausländerrechtlichen Status an.
Das vorrangige Leistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz ist — anders, als wir es in der Sozialhilfe geregelt haben — die unmittelbare Sachleistung. Hierzu erfolgt eine pauschalierte und generelle Bemessung der Bedarfe zur Deckung des Grundbedürfnisses. Auch hierin hebt sich dieses Gesetz von dem viel differenzierteren und dem Individualprinzip verpflichteten Leistungsgesetz der Sozialhilfe ab. Für die Bezahlung notwendiger Dinge des täglichen Lebens wird den Asylbewerbern ein Barbetrag zur Verfügung gestellt. Ich sage, es ist ein bescheidener Barbetrag. Nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann von dem Sachleistungsprinzip abgewichen werden. Auch wenn dies nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht, kann damit dennoch den notwendigen Erfordernissen vor Ort Rechnung getragen werden.
Selbstverständlich werden alle medizinischen Hilfen geleistet: bei Krankheit, bei Schwangerschaft, bei Geburten. Niemand soll im Fall einer akuten Erkrankung oder bei Schmerzen ärztliche Versorgung vermissen müssen.
Schließlich sind Asylbewerber verpflichtet, während der Dauer des Verfahrens ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Eine Aufwandsentschädigung von 2 DM je Stunde soll dann gewährt werden.



Bundesministerin Hannelore Rönsch
Verfügen Asylbewerber über ein Einkommen und Vermögen, so ist dieses zuerst aufzubrauchen. Das war bisher auch nicht klar; wir haben es jetzt geregelt. Die Kosten für die Sachleistungen in den Einrichtungen sind durch feste Pauschalsätze oder Pauschalrahmensätze vom Asylbewerber, der dazu in der Lage ist, zu erstatten.
Zuständig für die Durchführung des Gesetzes sind die Lander. Auch tragen sie wie bisher weitgehend die Kosten dafür. Sie können in einem vereinfachten Verfahren die zuständigen Behörden und die Kostenträger im Lande bestimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch einmal die Kernpunkte dieses neuen Gesetzes aufgelistet, und ich bin überzeugt, daß sich dieses Gesetz als ein praktikables Instrument erweisen wird. Es enthält — ich glaube, das ist ebenso wichtig — Lösungen, die von den Betroffenen, aber auch von unserer Bevölkerung akzeptiert werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir mußten allerdings auf Wunsch der Opposition noch einen § 1 a einfügen und haben einen Kompromiß gefunden, der mir — das gestehe ich offen ein — heute noch etwas Kopfzerbrechen bereitet. Danach sollen Asylbewerber, wenn das Verfahren nach zwölf Monaten noch nicht unanfechtbar entschieden ist, und geduldete Ausländer, die den Grund der Duldung nicht selbst zu vertreten haben, zwar leistungsberechtigt nach dem Gesetz bleiben; Höhe und Form der Leistung sowie das weitere Verfahren sollen sich dann jedoch aus entsprechenden Anwendungen des Bundessozialhilfegesetzes ergeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden hier ganz genau verfolgen müssen, wie das Gesetz insgesamt durchgeführt wird und wie sich die jetzt vorgeschlagenen Lösungen entwickeln und sich dann auch für die Betroffenen auswirken.
Selbstverständlich ist die Regelung nach § 1 a in diese kritische Überprüfung mit eingeschlossen. Ich denke, daß wir gerade an dieser Stelle besonders aufpassen müssen, daß sich nachher keine Fehlentwicklungen einstellen. Ich wünsche es nicht, halte es aber durchaus für möglich, daß wir uns gerade bei dieser Regelung in absehbarer Zeit noch einmal treffen und darüber neu verhandeln müssen.
Viel wird davon abhängen, daß das Ausländer- und Asylrecht in der neuen Fassung wie auch das Asylbewerberleistungsgesetz strikt angewandt werden. Ich fordere auch von dieser Stelle alle, die nachher für die Umsetzung zuständig sind, auf, dieses Gesetz, wie es in der Praxis jetzt schon möglich wäre, dann, wenn es beschlossen ist, umgehend umzusetzen, damit wir zu den Möglichkeiten und Ergebnissen kommen, die wir uns von diesem Gesetz versprechen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Hier stehen die Länder und die Kommunen in der Verantwortung, damit die bisher von Deutschland ausgehende Sogwirkung auf Asylbewerber ohne politische, rassische oder religiöse Verfolgung vermindert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich von dieser Stelle aus auch noch einmal an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages appellieren, dem interfraktionellen Kompromiß zu Asyl und Zuwanderung, aber auch dem Asylbewerberleistungsgesetz zuzustimmen. Ein Scheitern dieses Kompromisses wäre sicherlich nicht zu verantworten; es wäre nicht zu verantworten für die unmittelbar Betroffenen, und es wäre nicht zu verantworten für die Bürger unseres Landes.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216024100
Nunmehr spricht die Abgeordnete Frau Christel Hanewinckel.

Christel Hanewinckel (SPD):
Rede ID: ID1216024200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Flüchtllinge, Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, müssen etwas zum Leben haben. In Deutschland gilt der Grundsatz, daß das nach dem Bundessozialhilfegesetz zu geschehen hat. In § 1 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes ist formuliert: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht."
Im November 1992 hatte die Koalition einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Kürzung des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetz um 25 % vorsah. Meine Kollegin Brigitte Lange hat schon damals auf die grundsätzliche Problematik hingewiesen, daß eine generelle Kürzung des Regelsatzes für Asylbewerber dem Individualisierungsgebot des Bundessozialhilfegesetzes widerspricht.
Das Parlament ist heute dabei, eine Neuregelung zu verabschieden, die außerhalb des Bundessozialhilfegesetzes in einem eigenständigen Gesetz Leistungen für Asylbewerber regeln soll. Das ist im Parteienkompromiß vom 6. Dezember 1992 so vorgesehen. Außerdem ist in diesem Kompromiß festgeschrieben, daß eine deutliche Absenkung der bisherigen Leistungen erfolgt, daß bei Aufenthalten in zentralen Anlaufstellen oder Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich Sachleistungen zu gewähren sind und daß bei Aufenthalten in zentralen Anlaufstellen — sprich: Gemeinschaftsunterkünften — ein Vorrang für Sachleistungen gilt. Nach einer positiven Entscheidung im Verwaltungsverfahren oder einer positiven Entscheidung über ein Bleiberecht werden Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt.
Der Gesetzentwurf, der von der Koalition vorgelegt wurde, ging an vielen Stellen über den soeben zitierten Kompromiß hinaus. Verhandlungen waren nötig. Sie waren schwierig und problematisch; problematisch deshalb, weil die Koalition weder von sozialpolitischen Aspekten noch von den Art. 3 und Art. 1 des Grundgesetzes ausging. Sie wollte das Leistungsgesetz als Instrument einer Politik der Begrenzung und Steuerung von Zuwanderung durch Abschreckung benutzen. Sie hatte außerdem die Absicht, dem Mißbrauch entgegenzusteuern, und hat dabei übersehen, daß sie die Flüchtlinge bestrafen wollte, statt die zu strafen bzw. zu stellen, die für den Mißbrauch verantwortlich sind, nämlich die Schlepperorganisationen.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war es nach drei Verhandlungsrunden nicht möglich, den Gesetzent-



Christel Hanewinckel
wurf in erster Lesung am 3. März 1993 mit einzubringen. Die SPD war der Meinung, daß Menschen in diesem Land unter unseren Bedingungen das zum Leben Unerläßliche benötigen, unabhängig davon, welcher Hautfarbe oder welchen Geschlechts sie sind, welcher Nationalität oder welcher Gesellschaft sie angehören.
Die Beschränkung auf deutlich abgesenkte Leistungssätze ist sozialpolitisch nur dann vertretbar, wenn der Zeitraum des Leistungsbezuges begrenzt ist und die generelle Gewährung von Sachleistungen nur für zentrale Aufnahmestellen gilt.
Inzwischen haben die Verhandlungen erhebliche Verbesserungen dieses Gesetzes gebracht. Die SPD hat erreicht, daß der Zeitraum, in dem Asylbewerber abgesenkte Leistungen erhalten, auf zwölf Monate begrenzt ist. Die Koalition wollte die gekürzten Leistungen unbegrenzt lassen und alle schon jetzt in der Bundesrepublik lebenden Asylbewerber auf die abgesenkten Sätze verweisen. Durch die Begrenzung des Leistungszeitraums auf zwölf Monate ist auch eine Altfallregelung getroffen, die vorher nicht vorgesehen war.
Außerdem hatte die Koalition vor, Asylbewerber, deren Verfahren nach über zwölf Monaten negativ entschieden wird und die danach Rechtsmittel einlegen, ab diesem Zeitpunkt mit abgesenkten Leistungen zu bestrafen. Es war einige Mühe notwendig, der Koalition klarzumachen, daß das Beschreiten des Rechtsweges in diesem Lande noch Gültigkeit hat und nicht mit geminderten Leistungen bestraft werden kann.
Wir haben weiterhin erreicht, daß Geduldete nach Abschluß ihres Verfahrens nicht weitere sechs Monate abgesenkte Leistungen bekommen, sondern sofort in den Geltungsbereich des BSHG gelangen, daß Geld- und Sachleistungen nicht unter das zum Leben Unerläßliche gekürzt werden — der Trend in der CDU war, auf 50 % des Regelsatzes zu kürzen — und daß der Leistungszeitraum auf 12 Monate begrenzt worden ist.
Es ist weiterhin die Beibehaltung der sogenannten Härtefallklausel, eine teilweise Öffnung des Sachleistungsprinzips für dezentrale Unterkünfte und eine Sollvorschrift für persönliche Auszahlung der Geldbeträge erreicht worden. Die beiden zuletzt genannten Punkte sind Vorschriften, die vor allen Dingen für die Praktikabilität dieses Gesetzes sprechen.
Die Veränderung und damit die deutliche Verbesserung dieses Gesetzes hat es für die Mehrheit der SPD-Fraktion zustimmungsfähig gemacht. Für den anderen Teil der SPD-Fraktion ist dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig, und zwar zum einen deshalb, weil andere notwendige Nachbesserungen von der Koalitaion abgelehnt wurden.
Zum Beispiel können in § 3 die Leistungen im Krankheitsfall so nicht akzeptiert werden. Asylbewerber können nach dem jetztigen Text von bestimmten Behandlungen ausgenommen sein.
In § 4 ist nicht akzeptabel, daß Asylbewerber zu Arbeiten verpflichtet werden und, wenn sie ablehnen,
Sanktionen im Bereich der Barleistungen erdulden müssen.
Es ist auch nicht hinzunehmen, daß es in § 10 keine Regelung gibt — ein neuer Abs. 1 wäre da notwendig gewesen —, die sicherstellt, daß Beratung für Asylbewerber und Ausländer finanziert wird. Die Inanspruchnahme entsprechender Hilfen setzt eben nicht nur eine Information z. B. über Weiterwanderungsprogramme, sondern auch Beratung zur Entscheidungshilfe voraus. Mit diesem Gesetz wird diese Beratung nicht mehr finanziert.
Zu allen vier Punkten gab es Änderungsvorschläge der SPD, die die Koalition abgelehnt hat.
Für einen Teil meiner Kolleginnen und Kollegen gilt zum anderen die grundsätzliche Ablehnung dieses Leistungsgesetzes, und zwar deshalb, weil sie sich an Art. 1 des Grundgesetzes gebunden fühlen, der uns an die Unantastbarkeit der Würde des Menschen bindet, und weil mit der Ausgliederung des Leistungsgesetzes für Asylbewerber aus dem BSHG dieses Gesetz dem Obersatz des Sozialhilferechts nicht mehr verpflichtet ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)

Ich zitiere diesen Satz noch einmal. Er lautet:
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Sorge dieses Teils der SPD-Fraktion ist, daß der in Teilen der Bevölkerung herrschende Eindruck, Asylbewerber kämen nur wegen unseres Geldes, durch diese Gesetzesvorlage bestätigt wird.
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird erstmals ein Leistungsniveau zur Sicherung des Lebensunterhalts unterhalb des BSHG festgeschrieben. Damit werden erstmals seit der Einführung des BSHG ordnungs- und polizeirechtliche Überlegungen wieder zu bestimmenden Elementen sozialrechtlichen Handelns. Es ist nicht gerechtfertigt, die soziale Grundsicherung des BSHG zu einem Instrument der Ausländer- und Asylpolitik zu machen und sie damit faktisch auszuhöhlen.
Aus all diesen zuletzt genannten Gründen wird es einem großen Teil der SPD-Fraktion nicht möglich sein, diesem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich gehöre auch zu diesem Teil der Bundestagsfraktion, der dem Asylkompromiß und auch diesem Gesetz nicht zustimmen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216024300
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Herbert Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID1216024400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser humaner, auf Menschlichkeit und Menschenrecht ausgerichteter Rechtsstaat hat unter anderem zum Inhalt, daß jeder Mensch, der sich vorübergehend oder dauernd auf seinem Territorium befindet, sein Existenzminimum,



Herbert Werner (Ulm)

also das, was er absolut notwendig zum Überleben braucht, vom Staat gewährleistet erhält.
Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Asylbewerber. Nach annähernd 440 000 Neubewerbern im vergangenen Jahr werden es in diesem Jahr voraussichtlich ebenso viele sein, und für diesen Personenkreis haben Länder und Gemeinden 1992 annähernd 9 Milliarden DM ausgegeben.
Dieser Kostendruck und die Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Bewerber haben ja die Gemeinden dazu gebracht, von uns, dem Gesetzgeber, energisch die Reduzierung der Kosten und die Verbesserung der Möglichkeiten der Unterbringung zu verlangen.
Es nimmt eigentlich nicht wunder, daß in den letzten Monaten vermehrt SPD-Kommunalpolitiker im Gegensatz zu ihrer Parteiführung, meine Damen und Herren, gefordert haben, daß wir auch in diesem Bereich Veränderungen durchführen.
Mit diesem Asylbewerberleistungsgesetz, das heute vorliegt, wird in der Tat der Kreis der Asylbewerber im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bereich des BSHG herausgenommen. Dies ist meines Erachtens aber auch richtig so und vertretbar.
Wenn wir soeben gehört haben, Frau Hanewinckel, daß damit angeblich der Asylbewerber unter das vergleichbare Lebensniveau des BSHG-Beziehers abfalle, wenn wir soeben von Ihnen gehört haben, daß damit die Würde des Menschen tangiert würde, dann muß ich Ihnen sagen, da kann ich Ihnen in diesen beiden Punkten absolut nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Denn es ist zweifelsohne so, meine Damen und Herren, daß der deutsche Sozialhilfeempfänger eine Fülle von Leistungen zunächst einmal nicht automatisch erhält, die der Asylbewerber als gleichsam selbstverständlich vom ersten Tag seines Aufenthaltes an hier zur Verfügung gestellt bekommt.
Es ist andererseits auch, glaube ich, wohl einsichtig: Wenn wir davon ausgehen können, daß in Anbetracht der Beschleunigung der Verfahren die Asylbewerber durchschnittlich einen insgesamt kürzeren Zeitraum hier verweilen werden, daß die große Mehrzahl der Asylbewerber zunächst einmal hierherkommt und nachher einen ablehnenden Bescheid erhält, daß diese also in Anbetracht dieses kurzen Zeitraums hier am sozio-kulturellen Leben auch gar nicht teilnehmen, gar nicht teilnehmen können — wegen der Sprachbarrieren und anderen Hindernissen —, dann läßt sich auch eine geringfügige Absenkung der Leistungssätze durchaus rechtfertigen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Deswegen ist diese Absenkung, verehrte Kollegin Hanewinckel, nichts, was zu Lasten der Menschenwürde dieser betroffenen Asylbewerber geht.

(Zuruf von der PDS/Linke Liste: Doch!)

Wir haben in allen Diskussionen und Ausschußberatungen eine sachbezogene Behandlung des Gegenstandes in den Mittelpunkt gestellt, eben gerade weil wir wissen, daß hinter einem jeden einzelnen Antrag ein menschliches Schicksal mit all seinem Elend, mit aller Hilflosigkeit, Ohnmacht und Entwürdigung stehen kann.
Aber wir wissen eben auch, daß in Anbetracht der zahlreichen mißbräuchlichen Antragstellungen ein hohes Maß an mißbräuchlicher Inanspruchnahme und Erlangung von Leistungen nach dem bisherigen BSHG-Recht durch Asylbewerber stattgefunden hat. Ich mache dies nicht den Bewerbern persönlich zum Vorwurf, sondern richte an uns, den Gesetzgeber, einfach die Frage, ob dies denn so automatisch auch in Zukunft sein muß.
Wir haben gehört, daß wir in den Ausschußberatungen den Zeitraum der Leistungsgewährung auf zwölf Monate ausgeweitet haben. Es ist richtig, Frau Hanewinckel, daß Sie darauf hingewiesen haben, dies sei absolut notwendig. Wir sind hier entgegengekommen, weil wir sagten: Wenigstens bis zu dem Zeitpunkt, bis innerhalb wenigstens der ersten zwölf Monate unanfechtbar entschieden ist, wollen wir mitgehen, aber nicht darüber hinaus.
Ich gebe zu, es wäre uns das liebste gewesen, wenn für den ganzen Prüfungszeitraum, für die ganze Verfahrensdauer dieses Asylbewerberleistungsgesetz Geltung bekommen hätte. Aber wir haben mitgemacht, weil wir davon ausgehen müssen, daß jetzt endlich auch die Länder aktiv mitwirken, so daß innerhalb von zwölf Monaten dem Asylbewerber ein unanfechtbarer Bescheid zugestellt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wissen auch, daß wir, wenn wir vorrangig auf das Sachleistungsprinzip umstellen, dem Asylbewerber natürlich manche Belastung zumuten müssen. Aber wir glauben, wenn man einmal die Situation mit der im Herkunftsland der Mehrzahl der Bewerber vergleicht, ist es zumutbar, zu Beginn in einem Aufnahmelager und danach in einer Sammelunterkunft untergebracht zu werden. Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, Frau Hanewinckel, daß wir Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme anbieten wollen. Ich füge hinzu: Wir sind uns auch der Tatsache bewußt, daß der nächste Schritt eigentlich auf EG-Ebene folgen muß, nämlich EG-weit den Herkunftsländern dieser Asylbewerber in größerem Umfang Infrastrukturförderungsprogramme anzubieten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, wenn wir die Situation in den Gemeinden betrachten, müssen wir durchaus auch auf die Frage eingehen: Können wir in jedem Fall das Sachleistungsprinzip durchstehen? Wir sehen die vielfältigen Schwierigkeiten in den Gemeinden, und wir haben deswegen gesagt: Jawohl, dort, wo notwendig, werden Wertgutscheine ausgestellt, und zwar beim Haushaltsvorstand bis zu einer Größenordnung von 360 DM. Dieser Wertgutschein sollte aber zunächst einmal die Ausnahme sein. Wir gingen, nicht zuletzt auf Grund der gründlichen Darstellung seitens unserer Regierung, sogar so weit zu sagen, daß dort, wo es in einer kleinen Ortschaft absolut nicht möglich



Herbert Werner (Ulm)

ist, Wertgutscheine umzusetzen, an den Mann — an den Kaufmann, an die Kauffrau — zu bringen, im Ausnahmefall sogar eine geldliche Leistung daraus werden kann. Wenn Sie den Wert der Wertgutscheine und der von Frau Minister bereits angesprochenen Bargeldleistung dazunehmen, werden Sie feststellen, daß wir im Vergleich zum BSHG-Satz von 510 DM in diesem fahr die Summe beim Haushaltsvorstand um 18 % und bei einem Kind um 14 % absenken. Da macht mir niemand vor, daß diese Menschen damit unter das Existenzminimum fallen; denn sie bekommen alle zusätzlich zu diesen Leistungen Wohnung, Heizung und Hausrat zur Verfügung gestellt.

(Zuruf von der CDU/CSU : Ganz richtig! — Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es komme mir also bitte niemand und sage, daß sie deswegen hier darben und untergehen müssen, meine Damen und Herren.
Wir haben im Gesetz sogar zusätzlich die Möglichkeit vorgesehen, daß Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann. Allerdings — das ist doch auch nur recht und billig — sehen wir für diesen Fall vor, daß nach Abzug eines geringfügigen Betrages für den Eigenbehalt in entsprechender Weise die in der Sammelunterkunft anfallenden Kosten, angefangen beim Nahrungsanteil bis hin zu den Sachleistungen, eben vom Verdienst bezahlt werden müssen. Denn es kann natürlich nicht so sein, daß der Asylbewerber nebenher eine Arbeitstätigkeit aufnimmt und daneben die Sachleistungen — Unterkunft und Heizung usw. — gratis gestellt bekommt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Weil dies so ist, meine Damen und Herren, brauchen wir uns den Schuh nicht anzuziehen, den Sie uns immer anziehen möchten, indem Sie sagen, wir gingen mit den Asylbewerbern unbarmherzig und herzlos um. Auch wenn dieser Vorwurf aus kirchlichen Kreisen kommen sollte, ist er genauso falsch, wie wenn Sie ihn erheben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich, daß wir diese acht bis neun Milliarden DM jetzt nicht plötzlich den Gemeinden abnehmen können. Wir wissen, daß die Einsparungen in einer Größenordnung von 2 bis maximal 2,5 Milliarden DM, die sich für die Länder und die Gemeinden ergeben werden, vergleichsweise gering sind und hinter den Erwartungen, die auch viele von uns ursprünglich hatten, zurückzubleiben. Aber es ist dies ein wichtiger erster Anfang. Es ist wichtig, daß die Gemeinden erkennen, daß wir ihre Nöte sehen. Allerdings ist es genauso wichtig, daß die Gemeinden jetzt aktiv und zielstrebig dieses Gesetz anwenden und umsetzen, damit die teilweise schwierigen Unterbringungssituationen beseitigt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Ich komme zum Schluß. Das, was wir soeben aus den Worten der verehrten Kollegin Hanewinckel gehört haben, stimmt mich eigentlich traurig;

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

denn wir hatten in den Ausschußberatungen eine recht offene, eine recht faire, wenn auch harte Diskussion. In den Ausschußberatungen haben wir seitens der Unionsparteien und seitens der F.D.P. wiederholt Ihnen, meine Damen und Herren, nachgegeben und sind Ihnen entgegengekommen, um eine möglichst breite Basis zu finden.

(Norbert Eimer [Fürth] [F.D.P.]: Genauso war es!)

Leider haben Sie gerade dort, wo wir Ihnen vor dem Hintergrund der Allparteienabsprache vom Dezember entgegengekommen waren, fast Punkt für Punkt für den Rückzug angetreten.

(Widerspruch bei der SPD)

Dies meine Damen und Herren, stimmt uns traurig.
Ganz unverständlich ist das, was Sie, verehrte Kollegin, zum Schluß anführten. Sie wiesen nämlich darauf hin, daß die große Mehrzahl von Ihnen im zuständigen Fachausschuß nur mit dem Hinweis zugestimmt hat, hier im Plenum ablehnen zu wollen. Dies ist eine Schizophrenie, die ich nicht mehr verstehen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, dieses Ihr Verhalten ist ein erneuter Beitrag Ihrerseits zur Parteienverdrossenheit in diesem Staat. Deswegen appelliere ich an Sie: Stimmen Sie uns doch noch in letzter Stunde zu!

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216024500
Nunmehr hat der Abgeordnete Norbert Eimer das Wort.

Norbert Eimer (FDP):
Rede ID: ID1216024600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein Abgeordneter der F.D.P. empfindet das, was wir heute tun müssen, als sehr angenehm, und den Kollegen von den anderen Parteien geht es ja ganz offensichtlich nicht anders. Aber angesichts von ca. 17 Millionen Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und ca. 500 Millionen Hungerflüchtlingen auf der Welt muß man erkennen, daß selbst alle reichen Staaten des Westens nicht die Kapazität haben, nicht in der Lage sind, alle Flüchtlinge aufzunehmen.
Auch wir sind dazu nicht in der Lage, nehmen wir doch jetzt bereits 70 % der Flüchtlinge in der Europäischen Gemeinschaft bei uns auf. Wir sind auch gar nicht in der Lage, für 400 000 bis 500 000 Personen pro Jahr allein die Wohnungen zu bauen; und es werden täglich mehr Bewerber.
Meine Kollegen, der Unterschied zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik, wie er von Max Weber formuliert wurde, läßt sich am Beispiel Asyl sehr gut darstellen. Sich für Verfolgte und für Hungerflüchtlinge einzusetzen ist die eine Seite. Wer könnte dagegen sein?



Norbert Eimer (Fürth)

Die Verantwortung für die Eingliederung zu übernehmen und von den Bürgern dafür Opfer zu verlangen, das ist die andere Seite. Wir reden vom Teilen unseres Reichtums, von mehr Entwicklungshilfe, von Auslandsinvestitionen und vom Schuldenerlaß. Wenn es ernst wird, wenn uns z. B. Arbeitsplätze in der Dritten Welt Konkurrenz machen — etwa im Stahlbereich oder in der Textilindustrie —, dann wird ebenso heftig demonstriert und debattiert wie heute.
Moral ist nicht etwas Abstraktes. Die Folgen von moralischen Entscheidungen müssen auch in ihrer moralischen Tragweite gesehen werden.
Die heute von uns zu beschließenden Maßnahmen gliedern sich in zwei Bereiche: zum einen in den administrativen Teil und zum zweiten in den Leistungsteil, über den ich vor allem sprechen möchte.
Faktum ist, daß die Mehrzahl derer, die zu uns kommen, nicht asylberechtigt sind. 1992 lag die Anerkennungsquote bei 4,3 %. Die Einreise erfolgt über Schlepperorganisationen, obwohl die Asylbewerber mit Abschiebung rechnen müssen. Bei uns sind die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz für die meisten Asylbewerber so hoch, daß auch ein begrenzter Aufenthalt in Deutschland lukrativ ist, und zwar so lukrativ, daß sogar zusätzlich Zahlungen an Schlepperorganisationen möglich sind. Alle administrativen Maßnahmen, meine Kollegen, werden nicht helfen, also auch nicht die Grundgesetzänderung und das Verfahrensrecht nicht, wenn nicht der materielle Anreiz für nicht Berechtigte abgebaut wird, und dazu soll dieses Gesetz dienen.
So ist — erstens — vorgesehen, an Asylbewerber nicht Sozialhilfe zu zahlen, sondern einen niedrigeren Betrag nach diesem Gesetz. Der Sozialhilfesatz enthält einen sogenannten soziokulturellen Anteil, der an Asylbewerber nicht gezahlt werden muß. Die soziale Eingliederung soll nämlich erst dann erfolgen, wenn die betreffenen Personen auch in Deutschland eine Bleibeberechtigung haben.
Zweitens. Wir wollen in erster Linie Sachleistungen an Asylbewerber geben, also nicht mehr Geldleistungen, weil damit das verfügbare Geld in den Händen der Asylbewerber geringer und das Geschäft für Schlepperorganisationen unattraktiver wird.
Dieses Gesetz — drittens — vor, daß die niedrigen Leistungen nur solange gewährt werden, bis die erste positive Anerkennung vorliegt. Das heißt, jeder Asylbewerber wird ein Interesse daran haben, daß dieses Verfahren möglichst zügig abläuft und nicht durch Verfahrenstricks verlängert wird. Wenn die Bundesregierung gegen einen positiven Entscheid klagt, so geht das nicht zum Schaden und Nachteil des Asylbewerbers.
Leider hat die SPD im Rahmen der Beratungen einen Änderungsantrag eingebracht und auch durchgesetzt, den wir für kontraproduktiv und schlecht halten. So soll die Leistung nach diesem Gesetz in der Höhe maximal auf ein Jahr begrenzt werden. Das bedeutet, daß derjenige, der den ersten negativen Entscheid bekommt, ein Interesse hat, das Verfahren so lange hinauszuzögern, bis er nach diesem Gesetz
auf die Höhe der Sozialhilfe kommt, und das halten wir für kontraproduktiv.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir hätten weniger Probleme mit diesem Gesetz gehabt, wenn auch hier eine Mißbrauchsregelung vorgesehen wäre. Das hat die SPD nicht mitgemacht.
Bei den Verhandlungen sind am ursprünglichen Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen worden, die sich zum Teil auch mit der SPD ergeben haben.
Unerfreulich ist für mich aber, daß sich die SPD in unserem Ausschuß nicht an die Abmachungen gehalten hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In mühsamen Beratungen zu diesem Gesetz sind wir Kompromisse eingegangen, die in dieser Form dann von der Koalition eingebracht worden sind. Die SPD brachte entgegen den Absprachen weitere Änderungsanträge ein, und ich frage mich: Was wäre passiert, wenn wir uns auch so verhalten hätten?

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Das ist das Ende von Kompromissen im Parlament. Ich hoffe — und die Reden der Mehrzahl der SPD-Abgeordneten haben es mir gezeigt —, daß man wohl wieder zu dem üblichen Verfahren zurückkommen wird und daß in Zukunft solche Absprachen wohl besser halten können als in der Vergangenheit.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216024700
Es spricht nunmehr die Abgeordnete Frau Dr. Barbara Höll.

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1216024800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Grundgesetzänderung schaffen Sie praktisch das Grundrecht auf Asyl ab und lassen den Flüchtling wieder zum Objekt des Staates werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie wissen, daß Sie Quatsch reden!)

Was bleibt, ist nur ein restriktives Gnadenrecht für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU): Entweder sind

Sie böse, oder Sie können nicht lesen, und
beides ist für das Parlament ungeeignet!)
Bei der Aufstellung dieses neuen Feindbildes geht es wie immer darum, den Feind zu entmenschlichen und zu entrechtlichen.
Regierung, Koalition und leider auch die Mehrheit der SPD benutzen die Not von Frauen, Männern und Kindern, die aus verschiedensten Gründen aus ihrer Heimat flüchten müssen, um Rechts- und Sozialstaatlichkeit in Deutschland abzubauen, ob bewußt oder unbewußt. Sie haben Unwissenheit und insbesondere soziale Ängste eines Teils der deutschen Bevölkerung gegen den angeblichen Feind Asylbewerber kanalisiert und mißbraucht, um von den Fehlern Ihrer Politik und der bewußten massiven Umverteilung des gesell-



Dr. Barbara Höll
schaftlichen Reichtums von unten nach oben abzulenken. Sie scheuen sich auch nicht, trotz Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention gegen fast alle ihre Artikel zu verstoßen.
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz soll eine deutliche Absenkung der bisherigen Leistungen erfolgen. Es geht um eine fragliche Einsparung von 2 Milliarden DM pro Jahr. Morgen wird dann mit dem Föderalen Konsolidierungsprogramm u. a. über die Senkung der Spitzensteuersätze beschlossen werden, den gut Betuchten dieses Landes ab 1994 ein Steuergeschenk von über 7,8 Milliarden DM pro Jahr zu machen. Für die angebliche Ersparnis von 2 Milliarden DM, die selbst nach Einschätzung von u. a. kommunalen Vertretern und der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden durch Sachleistungsprinzip und Wertgutscheine einen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand verursacht, sind Sie, meine Damen und Herren, bereit, grundgesetzwidrig zu handeln.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.", Art. 1 des Grundgesetzes, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.", Art. 3 des Grundgesetzes.
Art. 1, 2 und 3 können oder trauen Sie sich noch nicht zu ändern. Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, müssen Sie also verschiedene Gesetze für verschiedene Menschen machen. Entgegen Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes unterteilen Sie die Menschen nach Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft. Das ist Rassismus.
Das Asylbewerberleistungsgesetz grenzt eine Gruppe von Menschen aus der allgemeinen sozialrechtlichen Versorgung des Bundessozialhilfegesetzes, das geschaffen wurde, um entehrende Armut zu verhindern und allen Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, aus; im übrigen jetzt eine Gruppe, andere werden folgen, und dann trifft es Deutsche. Die Leistungen werden wesentlich gemindert und nur als Sachleistungen ausgegeben, die medizinische Versorgung wird gesundheitsgefährdend unterboten, jegliche minimale Besitzstandswahrung z. B. an ererbten Schmuckstücken und Mindestgeldbeträgen wie bei deutschen Sozialhilfeempfängern werden aufgehoben. Das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft der Asylbewerberinnen ist trotz Nachfrage ausdrücklich nicht geregelt. Die besondere Situation von Flüchtlingen, die Verarbeitung der Flucht, werden einfach ignoriert.
Mögen auch Politikerinnen und Politiker dieses Hauses am 8. November 1992 in Berlin unter dem Thema „Die Würde des Menschen ist unantastbar" demonstriert haben, mit Ihrer heutigen Ja-Stimme überführen Sie sich selbst der Heuchelei.
Das Asylbewerberleistungsgesetz soll die wirtschaftlichen Anreize, nach Deutschland zu kommen, mindern und verlagert nur ein Problem — das der Schlepper — auf die Gutscheinwäscherei, so die Einschätzung der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten.
Über internationale Organisationen wie Weltbank und IWF zwingen Sie ganze Länderregionen der Welt
zu Sozialabbau und ökonomischem Ausverkauf und werfen den verarmten Menschen vor, daß sie Elend, Hunger und Tod zu entfliehen versuchen. Das deutsche Kapital ist an der beispiellosen Ausplünderung der Länder der Dritten Welt beteiligt, und Politiker kriminalisieren dann in treuer Gefolgschaft die betroffenen Menschen, die einen individuellen Ausweg suchen, als Wirtschaftsflüchtlinge oder Scheinasylanten.
In Ihrer Liste der sicheren „Herkunftsländer", in denen es also a priori keine politische Verfolgung gibt, haben Sie z. B. Polen und Rumänien aufgenommen. Doch haben Sie sich jemals Gedanken darüber gemacht, was eine Abschiebung auch in sogenannte sichere Drittländer für Menschen bedeutet, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, weil sie lesbisch oder schwul sind? Auch und gerade in den „sicheren" Herkunftsstaaten, wie Polen oder Rumänien, werden Lesben und Schwule gesetzlich verfolgt und ins Gefängnis geworfen.
Dazu ein Beispiel: In einer kleinen rumänischen Stadt in der Nähe von Timisoara wurden Ende Januar dieses Jahres zwei Männer verhaftet, weil sie in einer homosexuellen Beziehung zusammenlebten. Die offizielle Zeitung der rumänischen Polizei „Tim-Polis" bezeichnete dies als „Gefahr für die Gesellschaft". Beiden droht eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren. Amnesty International berichtete, daß beide in der Polizeihaft mißhandelt und gefoltert wurden. Dies nur ein Beispiel aus Europa.
Zu der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Familie und Senioren heißt es dann:
Das Recht auf Asyl müsse aber für diejenigen voll wirksam bleiben, die verfolgt würden und deshalb des Schutzes bedürften.
Das ist menschenverachtender Zynismus.
Ich möchte mit einem Zitat eines Verfolgten schließen:
Das Asylrecht verwandelte sich zuerst in ein Aufenthaltsrecht unter einem Ausnahmezustand, dann in das Recht auf eine ärztliche Behandlung und schließlich in das Recht auf den Friedhof. Das bedeutete aber, daß ich erst als Leiche die Vorzüge der Demokratie in vollem Umfang schätzen gelernt haben würde.
So Leo Trotzki nach seinem vergeblichen Versuch, 1929 in Deutschland unter der sozialdemokratischen Regierung Asyl zu erhalten.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216024900
Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Frau Vera Wollenberger das Wort.

Vera Wollenberger (CDU):
Rede ID: ID1216025000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Kürzung von Sozialhilfeleistungen an Flüchtlinge soll Abschreckungspolitik gemacht werden. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. im März 1993 einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber in den Bundestag eingebracht, mit dem Leistungen der Sozialhilfe für Asylsu-



Vera Wollenberger
chende geändert werden sollen. Während bisher die Sozialhilfe für Asylsuchende durch das Bundessozialhilfegesetz geregelt war, wird nun für diesen Personenkreis ein eigenes Gesetz geschaffen. Darin ist eine deutliche Absenkung der bisherigen Leistungen für Asylsuchende vorgesehen.
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht", so § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes. Dieser Auftrag wird jedoch durch die Sozialhilfepraxis tagtäglich in Frage gestellt. So reicht beispielsweise die Höhe der Regelsätze nicht aus, um die materielle und die kulturelle Existenzsicherung zu gewährleisten. Auch das unerträgliche Verfahren der Bedürftigkeitsprüfung ist mit dem Anspruch, die Würde der Betroffenen zu schützen, unvereinbar.
Ausgehend von diesem völlig unzureichenden Status quo sollen nun weitere Abstriche bei den Leistungen der Sozialhilfe gemacht werden. Nicht zufällig wird gerade bei den Asylsuchenden massiv der Rotstift angesetzt.
Durch die stufenweise Rücknahme von Sozialleistungen, so auch mit der von der Bundesregierung vorgelegten Novellierung des Gesetzes über Leistungen der Sozialhilfe an Flüchtlinge und Asylsuchende, wird die angestrebte Gleichstellung der Flüchtlinge gefährdet. Den Asylsuchenden soll u. a. die Sozialhilfe um den Betrag pauschal gekürzt werden, der die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll. Auf diese Weise werden Asylsuchende noch mehr ghettoisiert und den Augen der Öffentlichkeit entzogen.
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die Menschen in Not einen Anspruch haben, Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln helfen können. Sozialhilfe soll dem Hilfeempfänger die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Ich finde es sehr bezeichnend, daß die Regierungskoalition, wenn von solchen Sachen die Rede ist, nicht zuhört. Damit demonstrieren Sie, was Sie von der Würde der Asylsuchenden halten.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Sind sie denn Asylsuchende?)

Mit dem Sinn der Sozialhilfe wird in Art. 1 des Grundgesetzes angeknüpft. Er ist Orientierungsmaßstab für die Sozialhilfe. Der Standard des Menschenwürdigen darf nicht unterschritten werden. Bei der Gewährung von Sozialhilfe ist jeweils vom aktuellen Bedarf auszugehen, unabhängig von den Gründen, die zu diesem geführt haben.
In der Begründung des Gesetzentwurfes tauchen Argumente auf, die in ähnlicher Form seit Jahren angeführt werden: Zum Beispiel sollen durch die Leistungskürzung Kosten in Höhe von etwa 2 Milliarden DM eingespart werden können. Mit der Neustrukturierung der Sozialhilfe entfalle ein Anreiz für andere Ausländer, nach Deutschland zu kommen, weil die Attraktivität der Geldleistungen entfalle. Solche Kürzungen seien angemessen, weil der Aufenthalt von Asylbewerbern nur übergangsweise sei.
Integrative Leistungen, die der Regelsatz für Deutsche enthalte, seien für Asylsuchende nicht erforderlich. So gebe es etwa keinen Bedarf an Bildung.
Schon heute wird die Sozialhilfe für Asylsuchende oftmals bis zu 20 % gekürzt, weil ein sogenannter geringerer Ernährungsbedarf angenommen wird oder weil die Regelsätze der Sozialhilfe um den Anteil für kulturelle und kommunikative Zwecke herabgesetzt werden ganz nach dem Motto: Ausländer brauchen nicht so viel wie Deutsche. Darüber hinaus kursieren Vorschläge, die Sozialhilfe an Asylbewerber prinzipiell nur noch in Form von Sachleistungen auszugeben; dies ist besonders demütigend.
Die Regierungskoalition und Teile der SPD scheinen der fatalen Ansicht zu sein, die Menschenwürde von Asylbewerbern sei weniger schutzwürdig als die der deutschen Bürger. Dies steht im offenen Widerspruch zum Grundgesetz, der Unantastbarkeit und folglich der Unteilbarkeit der Menschenwürde.
Nach Auffassung der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN läßt sich dieser Grundsatz mit den in der Novellierung vorgesehenen Maßnahmen nicht vereinbaren. Die Bundesregierung beabsichtigt darin erhebliche Kürzungen der Sozialleistungen und gravierende Einschränkungen der medizinischen Versorgung. Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt eine eklatante Verschlechterung der medizinischen Versorgung einer großen Gruppe von Asylsuchenden innerhalb des ersten Halbjahres ihres Aufenthaltes in Deutschland dar.
In bezug auf die medizinische Versorgung gibt es viele kritische Punkte der Ärzte. Hier einige Beispiele von der Gruppe „Asyl" der Pax Christi: Die medizinische Leistungslegende im Asylbewerberleistungsgesetz orientiert sich nicht an der gebotenen Notwendigkeit, Kranken im Einzelfall die wie den Deutschen zugestandene Hilfe zur Gesundung zu gewähren. Sie macht diese Hilfe vielmehr von der vermuteten Aufenthaltsdauer des Kranken in Deutschland und von dem Ziel abhängig, den Kommunen soviel wie möglich Kosten zu ersparen. Asylsuchenden wird eine medizinische Versorgung auf niedrigstem Niveau zugemutet, möglicherweise in der Nähe des Leistungsstandards ihrer Herkunftsländer.
Die medizinischen Leistungen erstrecken sich in diesem Zeitraum nur noch auf akute Erkrankungen und akute Schmerzzustände. Die bei weitem größere Anzahl nichtakuter, jedoch die Lebensqualität stark einschränkender Erkrankungen bleibt unversorgt. Die freie Arztwahl ist für Asylsuchende im ersten Halbjahr abgeschafft. Damit wird die freie Berufsausübung eingeschränkt. Ärzte werden durch das Gesetz in den Konflikt gebracht, ihr Wissen und Können selektiv einzusetzen und ihrem Gelöbnis untreu zu werden, bei der Ausübung ihres Berufes keinen Unterschied zu machen, weder nach Religion, Nationalität oder Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Das Gesetz hat diskriminierenden Charakter, verletzt die Würde von Menschen und ihren im Grundgesetz verankerten Anspruch auf körperliche Unversehrtheit.
Darüber hinaus gibt es viele Kritikpunkte von DGB, Pro Asyl und von vielen anderen sozialen Organisa-



Vera Wollenberger
tionen und Wohlfahrtsverbänden. Dazu einige von diesen Kritikpunkten:
Erstens. Die Herausnahme des Bereichs der Sozialleistungen für Asylbewerber aus dem Bundessozialhilfegesetz zerstört die Einheit des Sozialhilferechts, das eine der großen Errungenschaften unseres sozialen Staates ist.
Zweitens. Er eröffnet die Möglichkeit, weitere Gruppen der Bevölkerung aus der einheitlichen Grundsicherung und menschlichen Existenz auszuschließen.
Drittens. Er schafft verschiedene Klassen von Menschen, obwohl die Würde des Menschen unteilbar ist.
Viertens. Asylbewerber haben das gleiche Recht auf ein Existenzminimum, das sich an den Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik und nicht an denen in den Herkunftsländern mißt.
Fünftens. Art. 5 des Grundgesetzes garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der generelle Vorrang von Sachleistungen und Wertgutscheinen verträgt sich nicht mit einem Mindestmaß einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung.
Sechstens. Eine Gemeinschaftsverpflegung, die nicht auf die kulturellen Essensgewohnheiten von Menschen Rücksicht nimmt und nehmen kann, oder auch die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln birgt gesundheitliche und psychische Gefahren. Für Frauen und Mütter bedeutet sie überdies einen Aufgabenverlust, was zu seelischen Schäden führen kann und ihre Isolation erhöht.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216025100
Frau Wollenberger, es tut mir schrecklich leid: Ich muß Sie daran erinnern, daß Sie Ihre Zeit überschritten haben. Ich habe bis jetzt ganz großzügig darüber hinweggesehen.

Vera Wollenberger (CDU):
Rede ID: ID1216025200
Wenn die PDS die ihr zugeteilte Redezeit um zwölf Minuten überschreitet, dann darf ich meine Rede vielleicht noch zu Ende bringen. Ich brauche noch eine halbe Minute.
Siebentens. Auch Wertgutscheine schränken die persönliche Dispositionsfähigkeit übermäßig ein. Sie nehmen den Flüchtlingen die Möglichkeit, preisvergleichend und preiswert einzukaufen. Sie diskriminieren Menschen und machen sie über die Hautfarbe hinaus zu Objekten der Fremdenfeindlichkeit, wenn die umständliche Einlösung an der Kasse Warteschlangen auslöst, so daß der Unmut von Kassiererinnen und Kunden geweckt wird.
Insgesamt wird durch dieses Gesetz der Asylsuchende als Mensch zweiter Klasse definiert, der hauptsächlich des Geldes wegen in die Bundesrepublik kommt, den Sozialstaat ausnimmt und die Bundesrepublik wirtschaftlich überfordert. Einer Kürzung der Leistung für Asylsuchende wird die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen. Mit großer Skepsis beurteilen wir auch die Bestrebungen, Sachleistungen den Vorrang vor Finanzleistungen zu
geben. Deshalb fordere ich im besonderen die Sozialdemokraten auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216025300
Ich erteile nunmehr dem Abgeordneten Ortwin Lowack das Wort.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1216025400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag! Meine Damen und Herren! Ich werde im Endergebnis dem hier vorgelegten Kompromiß in der Unionsfassung zustimmen, obwohl er schwerwiegende Mängel aufweist und neue Probleme schaffen wird, denen gegenüber Wackersdorf möglicherweise nur ein Kinderspiel war. Eine Kostprobe hat der Deutsche Bundestag heute früh erlebt.
Auch ich habe das Problem gehabt, sowohl als nicht erkannter Abgeordneter als auch erst recht als erkannter in den Deutschen Bundestag zu kommen. Dabei war für mich bemerkenswert, daß meine Identifizierung durch einen Chinesen und nicht durch einen Deutschen erfolgte. Es gibt also hier eine internationale Zusammenarbeit.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Dieser Grundsatz in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist und bleibt richtig. Es wäre fatal, wenn der Eindruck erweckt würde, daß sich dies ändern sollte. Die Versäumnisse der Vergangenheit mögen diesen Eindruck fördern. Aber das Problem ist, daß sich die alte Politik als unfähig erwiesen hat, den Asylmißbrauch zu stoppen, d. h. diejenigen herauszulösen und zu bestrafen, die aus dieser Regelung ein mieses Geschäft und eine Ausbeutung der öffentlichen Kassen gemacht haben, zum Nachteil des Standorts Deutschland, über den wir dann morgen debattieren wollen.
Auch die nunmehr nach langem Parteienstreit — und zwar nicht nur, wie hier suggeriert wurde, zwischen Koalition und Opposition, sondern lange Zeit ja auch innerhalb der Koalition — vorgelegte Regelung ist in vielen Punkten nur Kosmetik. Mit der Drittstaaten-Regelung ist sie im übrigen nicht ohne Zynismus und vor allem nicht ohne Unmenschlichkeit gegenüber den wirklichen Asylanten, was vor dem Hintergrund der Balkanpolitik der Bundesregierung und der Europäischen Gemeinschaft leider nichts anderes als Verachtung, Entsetzen und schon Sarkasmus verdient. Das Problem ist, daß Sie hier keine koordinierte Politik, auch nicht der deutschen Außenpolitik und der deutschen Innenpolitik, betreiben.
Der ganze Zynismus, die menschliche Unfähigkeit dieser Politik zeigen sich daran — meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können das nicht aussparen in dieser Zeit —, daß die Verfolgten, die Gefolterten, die Vergewaltigten, die Vertriebenen, die Beraubten, diejenigen in Bosnien, deren Habe man zerschossen, verbrannt, ausgeplündert hat, jetzt sogar beschimpft werden, wenn sie sich auf ihr Recht zu leben, ihr Recht, Geraubtes zurückzuverlangen, ihr Recht, nicht bestialisch behandelt zu werden, ihre Hoffnung auf Europa und seine Grundwerte berufen.



Ortwin Lowack
Sie sollen die Perspektive von Reservaten oder Konzentrationslagern haben, wie es Senator Biden vor 14 Tagen in einem Antrag an den amerikanischen Außenminister dargestellt hat.
Der Feige neigt zur Grausamkeit, weil er seine Feigheit nicht eingestehen und den starken Mann spielen will. Dies ist die Haltung der Bundesregierung heute.
Auch die bisherige Haltung gegenüber den 95 %, 96 % Asylbetrügern oder Asylverführten erinnert an das Billigen von Straftaten, ihr Herunterspielen und manchmal sogar ihre Verteidigung, weil man selbst unfähig ist, die Probleme in den Griff zu bekommen. Wenn die Bevölkerung dann zu Recht verärgert ist, was ja nun mit ideologischer Fremdenfeindlichkeit überhaupt nichts zu tun hat, reagiert die Politik zunächst mit zynischer Selbstgerechtigkeit, indem sie auf den Büttel einer hochstilisierten angeblichen Fremdenfeindlichkeit in Deutschland einschlägt. Erst muß die Angst um den Machtverlust kommen, bevor Bewegung in das Verfahren gerät.
Es ist in meinen Augen natürlich lächerlich, wenn Wolfgang Schäuble hier Geschichtsklitterung betreibt, indem er sagt, man habe in der Vergangenheit alles versucht, die Probleme ohne Grundgesetzänderung zu lösen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Er weiß ganz genau, daß das nicht geschehen ist. Die Tatsache, daß er das zweimal wiederholt hat, ist bei ihm ein klassischer Hinweis darauf.
Da hat der Kollege Detlef Kleinert, der gesagt hat, es gehe um Probleme, denen wir zu entkommen versuchten, schon eher recht. Aber spiegelt das nicht gerade das Drama der alten Politik in Deutschland wider, daß man statt aktiv, rechtzeitig und glaubwürdig zu handeln, nur noch aus der Reaktion, auf Druck hin und dann auch noch unzureichend und unglaubwürdig handelt?
Ich bleibe dabei: Ohne die Schaffung eines Straftatbestandes des Asylbetrugs wird es uns nicht gelingen, Menschen davon abzuhalten, ihr Land unsinnigerweise zu verlassen, sich und ihre Familie ungeheuren Strapazen auszusetzen und andere mit hineinzureißen, oft genug ihre wirtschaftliche und mentale Existenz völlig aufs Spiel zu setzen, um hier auf Kosten der Leistungskraft und der Wirtschaftskraft anderer zu leben. Es wird nicht gelingen, völlig falsche Hoffnungen rechtzeitig zu bekämpfen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor allem müßten wir uns alle eigentlich darüber einig sein, daß das Schlepperunwesen bekämpft werden muß, und zwar mit allen Mitteln des Rechtsstaates. Für mich sind das Verbrecher, die falsch begründete Hoffnungen in schändlichster Weise ausnutzen, menschliche Existenzen zerstören und das Elend oft lebenslanger Entwurzelung billigend hinnehmen. Gerade dies könnte aber nur im Rahmen einer Regelung des Asylbetrugs mit einem besonderen Strafrahmen als Verbrechen geahndet werden. Warum soll die Mindeststrafe nicht bei fünf Jahren liegen, damit deutlich ist, daß wir diesen Banden von Staats wegen nicht auch noch in irgendeiner Weise zutragen? Der vorliegende Entwurf enthält hierzu sträflicherweise nichts.
Darüber hinaus ist ein Mangel des vorliegenden Regelungskonglomerats, daß auch in Zukunft Asylbewerber völlig unzureichend einer sozialen Kontrolle, Erfassung und Arbeitsbetreuung unterworfen sind. Das Ergebnis kennen wir. Es zeigt sich in der uns gerade vorgelegten Kriminalstatistik. Vor allem der Anteil junger erwachsener Asylbewerber an Straftaten in Deutschland ist erschreckend hoch. Bitte lesen Sie sich die letzte Statistik durch: Bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden liegt der Anteil der Straftaten von Ausländern heute bei 43 %; einen großen Anteil daran haben die Asylbewerber.
Hier zeigt sich, daß das Einbauen einer sozialen Kontrolle im Augenblick tatsächlich noch nicht stattgefunden hat. Ein Staat, der hiervor die Augen verschließt, versündigt sich nicht nur an den Betroffenen, er stellt auch den Rechtsstaat in Frage. Er wird selber Verursacher von Straffälligkeit und Verwahrlosung.
Die Sorge in unserer Bevölkerung wird bleiben. Sie glaubt, es geht heute hier nur um Augenwischerei. Es fehlt das Vertrauen. Es fehlen glaubhafte Vorbilder. Es fehlt der glaubhafte Appell, gemeinsam Probleme in Deutschland als eine große gemeinschaftliche Aufgabe zu lösen.
Die heutige Debatte kann deshalb nur Anfang einer weit umfassenderen Regelung sein. Sonst heißt es in Zukunft nicht, wir hätten italienische Zustände — Italien ist auf dem besten Weg, in einer unglaublichen Kraftanstrengung seine internen Probleme zu lösen —, sondern es würde in Zukunft von deutschen Zuständen gesprochen werden, wenn es um das Versagen des Rechtsstaats, Prinzipienlosigkeit und politische Unfähigkeit geht.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216025500
Nunmehr erteile ich dem Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs das Wort.

(Unruhe)

— Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen außerordentlich verbunden, wenn Sie auch jetzt mit der nötigen Ruhe, ich sage nicht: dies ertragen, sondern zuhören würden.

Dr. Ulrich Briefs (PDS/LL):
Rede ID: ID1216025600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist fürwahr kein Ruhmestag dieses Parlaments. Ein Grundrecht, das Recht auf Asyl als persönliches, individuelles Menschenrecht, wird in der wiedervereinigten Bundesrepublik heute beseitigt.
Es wird beseitigt trotz der ungeheuren historischen Schuld Deutschlands, trotz der Tatsache, daß ein Großteil der politischen Klasse Deutschlands und der beginnenden Bundesrepublik nur überleben konnte, weil NS-Verfolgte in Ost und West, in Nord und Süd Asyl erhalten haben.
Es wird beseitigt, obwohl die Bundesrepublik als führendes westliches Industrieland maßgeblich an der



Dr. Ulrich Briefs
offenen und verdeckten Ausplünderung vieler armer Länder, aus denen immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber zu uns kommen, beteiligt ist.
Es wird beseitigt, obwohl dieses Land durchaus in der Lage ist, Flüchtlinge in großer Zahl aus dem Süden und aus dem Osten aufzunehmen.
Die viel kleineren und dichter besiedelten Niederlande jedenfalls sind bereit, in einem Zeitraum von weiteren 30 Jahren fünf Millionen zusätzlicher Menschen, vor allem Flüchtlinge und Emigranten, aufzunehmen. Auf die wiedervereinigte Bundesrepublik übertragen, hieße das, wir könnten und müßten noch über 20 Millionen Flüchtlinge und Einwanderer aufnehmen.
Gerade gegenüber Flüchtlingen aus Jugoslawien stehen wir in der Pflicht. Schließlich haben Deutschland und die Deutschen im Zweiten Weltkrieg den kroatischen Faschisten die Blaupausen auch für ihre heutigen Verbrechen geliefert. Auch die furchtbaren ethnischen Säuberungen der Serben stehen irgendwie in der Tradition des Ungeistes deutschnationalen Völkermordes.
Aber nicht nur die moralische Qualität dieses Staates und dieser Gesellschaft steht auf dem Spiel. Mit der Beseitigung des Asylrechts soll vielmehr auch die über fast vier Jahrzehnte im Westen Deutschlands praktizierte Öffnung zu einer westeuropäisch liberalen zivilgesellschaftlichen Praxis und Tradition beseitigt werden.
Die Asylrechtsbeseitigung sät neue Gewalt. Sie wird zur Illegalisierung und Kriminalisierung von Einwanderern und Asylflüchtlingen führen. Der Staat wird inmitten der Gesellschaft einen bisher nicht gekannten Verfolgungs- und Repressionsapparat aufbauen müssen. Das ist aber nur ein Teil der Gefahren.

(Unruhe)

— Ich, weiß, das paßt Ihnen auf der rechten Seite nicht in den Kram.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Wir hören überhaupt nicht zu!)

— Sie hören sehr genau zu, Herr von Stetten. Das zeigen Ihre unqualifizierten Zwischenrufe.

(Dr. Theodor Waigel [CDU/CSU]: Haben Sie eigentlich schon einmal frei gesprochen?)

Hinzu kommt: Deutschland und der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung kennt nicht jene Einstellung des Leben-und-Lebenlassens, die z. B. in den Niederlanden und Frankreich gegenüber illegalen Einwanderern praktiziert wird.
Mit der Asylrechtsbeseitigung werden die Weichen für neue Pogrome gestellt. Deutsche Spießer, Gesetzes- und Ordnungsfanatiker und leider auch die Behörden werden Jagd auf illegale Einwanderer machen, wie jüngst in Köln im Falle der Roma Nidar Pampurova geschehen. Wie in Rostock, Hoyerswerda, Quedlinburg und an vielen anderen Orten, vor allem im Osten, werden deutsche Bürgerinnen und Bürger Beifall klatschen, wenn Kinder, Frauen und Männer, die aus Not in dieses Land geflüchtet sind, angegriffen, verstümmelt, verletzt, getötet werden.
Die phantasielosen Bürokraten, die meinen, mit der Grundrechtsbeseitigung und den Asylbegleitgesetzen das Problem der Zuwanderung zu lösen, sind offensichtlich unfähig zu sehen, daß sie womöglich eine Lawine lostreten, die letzten Endes auch sie unter einer neuen mächtigen Welle von Nationalismus, Rassismus und Faschismus begraben wird. Die Chaoten, die wirklichen Chaoten,

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Am Rednerpult! — Zuruf von der CDU/CSU: Haben wir heute erlebt!)

diejenigen, die die Stabilität dieser Gesellschaft — was immer das sein mag — beseitigen wollen, die Inhumanität in jede Pore des gesellschaftlichen Lebens bringen wollen, sitzen hier auf der rechten Seite des Hauses. Es sind die aktiven, engagierten Betreiber des sogenannten Asylkompromisses.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Herr Präsident, ist das zulässig? Sie sind gerade als Chaot bezeichnet worden!)

Hoffnungen muß man angesichts dieser Gefahren insbesondere auf die Kirchen und auf das Kirchenasyl setzen, auf diejenigen, die Fluchtburgen und Schutz für illegale Flüchtlinge zu organisieren bereit sind, auf den bürger- und zivilrechtlichen aktiven und tätigen Widerstand in der Zukunft. Dazu gehört — das sage ich in aller Klarheit und Offenheit — auch der weitaus überwiegende Teil der Demonstranten, die hier heute gegen die Asylrechtsbeseitigung demonstrieren.
Noch einmal: Diese Grundrechtsbeseitigung bedeutet den Anfang vom Ende der bei weitem noch nicht vollendeten Entwicklung hin zu einer offenen, liberalen, von sozialem Verständnis für die Not der Mitmenschen geprägten Gesellschaft. Sie ist ein bewußter Schlag rechter Kräfte, die zunehmend, wie der Fall Krause (Bonese) — er wird nach mir sprechen — zeigt,

(Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Er spricht als dein Hausarzt? — Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Aber in seiner Eigenschaft als Arzt!)

nach rechtsaußen ausfransen.

(Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Sie fransen nach innen aus!)

Sie ist ein Schlag gegen die multikulturelle Gesellschaft, gegen das Einwanderungsland Deutschland, und das, obwohl wir längst in einer multikulturellen Gesellschaft und in einem Einwanderungsland leben und auch in Zukunft leben werden. Es ist vor diesem Hintergrund außerordentlich zu bedauern, daß die SPD, die politisch nur im Exil und gestützt auf das in zahlreichen Ländern gewährte Asyl überleben konnte, an diesem Punkt nicht entschieden und geschlossen Widerstand geleistet hat. Ohne sie würde es diese Grundrechtsbeseitigung mit ihren absehbaren chaotischen Folgen nicht geben. Sie hätte statt dessen die Vision einer offenen Gesellschaft, die z. B. mindestens in dem Maße für Flüchtlinge offen ist wie etwa Schweden, entwickeln sollen. Sie hätte ein Paket aus potenzierter Hilfe für die armen Länder der Dritten Welt — die geringe deutsche Entwicklungshilfe ist ein Skandal —, sie hätte ein Paket aus konsequenter



Dr. Ulrich Briefs
Menschenrechtspolitik, z. B. gegenüber der Türkei, aus der viele politisch Verfolgte zu uns fliehen, sie hätte ein Paket aus umfangreicher humanitärer Hilfe in internationalen Konfliktfällen und insbesondere ein Paket aus der Gewährleistung eines druckfreien, würdigen, sozial abgesicherten Lebens für Flüchtlinge und eines entsprechenden Zusammenlebens mit den Flüchtlingen in diesem Land schnüren und dafür politisch werben sollen.
Ich denke, die SPD ist in ihrer Mehrheit dabei, eine große Chance zu vergeben. Das Stammtischgemurre deutscher Spießer hätte sie getrost in Kauf nehmen sollen. Die Stimmen des umfangreichen rechten Sumpfes in diesem Lande erhält die Sozialdemokratie eh nie. Wer solchen Stimmen und Stimmungen nachgeht und nachgibt, verzichtet auf eine vorwärtsweisende politische Führungs- und Prägungsrolle.
Die Auseinandersetzungen in der Fraktion und in der Partei und die starke Gegenfraktion in der SPD-Fraktion lassen mich jedoch hoffen --das sage ich ganz offen —, daß es in Zukunft gelingt, die beängstigende Rechtsentwicklung in diesem Land aufzuhalten und zu stoppen.
Gegen eine hinreichende Minderheit — auch wenn sie lange eine Minderheit bleibt — können solch einschneidende Veränderungen, wie sie die Rechte und die extreme Rechte in diesem Hause demnächst offenbar systematisch gewährleisten wollen, nicht durchgesetzt werden. Das ist u. a. die Lehre aus der Anti-AKW-Bewegung und aus dem sogenannten Energiekonsens. Ich denke, insofern haben wir in dieser Debatte sehr viele, sehr klare und sehr begründete Befürchtungen zu äußern, aber es gibt auch Punkte, bei denen wir für den weiteren Widerstand und für die weitere Entwicklung durchaus Hoffnung haben können.
Herr Präsident, ich danke Ihnen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1216025700
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich bitten, den Geräuschpegel ein wenig zu senken, damit wenigstens diejenigen, die zuhören wollen, die Möglichkeit dazu haben.

(Zurufe von der CDU/CSU: Will ja keiner!)

Der Abgeordnete Dr. Rudolf Krause hat das Wort.

(Eine große Zahl von SPD-Abgeordneten 'verläßt den Saal — Zuruf von der SPD: Neonazis raus aus dem Parlament! — Weitere Zurufe von der SPD: Pfui!)


Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1216025800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich an das halten, was Herr Schäuble hier gesagt hat: verantwortlicher Umgang mit der Wahrheit.

(Zurufe von der SPD)

— Hören Sie mich erst einmal an, bevor Sie Vorverurteilungen aussprechen!
Diejenigen, die sich im letzten halben Jahr an mich gewandt haben, haben im Prinzip das ausgesprochen, was — ich muß das um der Wahrheit willen sagen — Herr Dr. Dregger, Herr Dr. Schäuble und auch der Herr Innenminister hier gesagt haben. Ich bleibe bei der Wahrheit. Soweit mir bekannt ist, denkt die überwiegende Mehrheit unseres deutschen Volkes so.
Es ist heute sehr viel von Rechten gesprochen worden. Ich möchte deshalb, obwohl das zum Teil auch schon gesagt worden ist, von Pflichten sprechen. Ein einklagbares Recht ist für einen anderen immer eine einklagbare Pflicht. Wenn sich ein Leistungsberechtigter aussuchen darf, wer für ihn zahlungspflichtig ist, dann kann das doch wohl nicht wahr sein. Das kann doch wohl nicht Recht bleiben.
Ich freue mich auch über die ehrlichen Zahlen, die Sie, Herr Klose, genannt haben. Ich weiß, daß das sehr mutig ist und daß Sie deswegen auch diffamiert werden.
Wenn ich in einem Satz zusammenfassen darf, was heute an Positivem gesagt wurde, dann ist es dies: gleiche Rechte und gleiche Pflichten auch in der Asylfrage in ganz Europa. Da ich bisher weniger die Menschen in der Partei der Republikaner als vielmehr das Programm dieser Partei kenne, muß ich sagen: Hier besteht eine Übereinstimmung zwischen gleichen Rechten und gleichen Pflichten in Europa.
Ich möchte noch weitergehen: Wenn wir einen Leistungskatalog mit absolut gleichen Sachleistungen — egal in welchem Land Europas — hätten, dann wäre der Drang, nach Deutschland zu kommen, nicht so groß. Viele, die französisch sprechen, würden dann lieber in Frankreich sein. Diejenigen, die aus englischsprachigen Ländern kommen, wären lieber in England. Man darf natürlich nicht klatschen, wenn es ein politisch Gleichgesinnter ist, der das falsche Parteibuch hat. Ich habe Verständnis dafür, obwohl auch das zum verantwortlichen Umgang mit der Wahrheit gehört.
Herr Gysi ist nicht anwesend. Er hat eine Tatsachenbehauptung aufgestellt. Er hat gesagt, daß das, was im Asylbewerberleistungsgesetz stehe, mit dem Programm der Republikaner übereinstimme. Wer sich davon überzeugen will, ob diese seine Behauptung stimmt, der muß es lesen. Aber ich muß ihm bescheinigen: Er hat es sehr genau gelesen, es stimmt.
Ich habe mich auch über das gefreut, was der Kollege de With gesagt hat: Die Welt hat sich verändert. Die Regelungen müssen dem angepaßt werden. — Ja, ich gebe als freier Abgeordneter dem recht, der Rechtes gesagt hat, egal wo er sitzt. Ich zitiere: wenn schon Maastricht, dann Zusammenarbeit nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern auch auf humanitärem Gebiet. — Wir brauchen eine Gleichbehandlung auch hinsichtlich der Pflichten. Welcher Maßstab gewählt wird — ob das Bruttosozialprodukt oder die Einwohnerzahl —, ist im einzelnen verhandelbar. Aber es kommt darauf an, daß gleiche Rechte und Pflichten bestehen. Dann wird die Politik auch wieder so glaubwürdig, daß wir eine Wahlbeteiligung von 80 oder 90 % haben.
Lassen Sie mich bitte mit drei Sätzen von Herrn Dr. Dregger, dem ich voll zustimme — das werden Sie ja nicht anders erwartet haben —, schließen: Nicht das deutsche Volk, sondern die deutsche Politik hat in der Asylfrage versagt. — Ich bekräftige, daß nach allen meßbaren Ergebnissen das deutsche Volk eines der



Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese)

ausländerfreundlichsten Völker der Welt ist, denn sonst würde es nicht soviel spenden, sonst würde es nicht so viele Opfer bringen, und sonst hätte auch nicht eine so breite Zustimmung in dieser Frage bestanden. Wieviel Auswanderung und Einwanderung kann man verkraften? — Als Naturwissenschaftler möchte ich mich auf eine Zahl festlegen. Ich glaube, daß innerhalb einer Generation eine Emigration und Immigration von 5 % assimilierbar, verkraftbar ist. Dazu werde ich auch stehen: 5 % in einer Generation — nicht in einem Jahr — sind verkraftbar.
Der Volksvertreter, wie ich ihn verstehe, ist nicht der Schulmeister seiner Wähler, sondern ihr Vertreter. Chef und Souverän ist das Volk. Wir haben nur das zu machen, was unsere Wähler von uns verlangen.
Noch eine letzte Bemerkung, wobei ich wieder zitiere:
Die Wahrheit zu sagen und für unsere Mitbürger einzutreten ist unsere vornehmste Pflicht.

(V o r s i t z : Vizepräsidentin Renate Schmidt)

Meine Damen und Herren, ich werde mich als Einzelkämpfer daran halten. Sie werden mir verzeihen,
wenn ich sage: Ich hoffe, daß sich ab 1994 eine hier
sitzende Fraktion auch an diesen Satz halten wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zuruf von der SPD: Heil!) — Das war unpassend.


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216025900
Als nächste hat unsere Kollegin Frau Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast das Wort.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD):
Rede ID: ID1216026000
Ich will meinem Vorredner nicht zuviel Beachtung schenken, aber ich finde es traurig und beschämend, daß in dieses Parlament der Bazillus der Republikaner hineingetragen worden ist.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Beitrag richtet sich vor allem an die Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und an die vielen, die mit hohem persönlichen Engagement jegliche Änderung unseres Asylrechts ablehnen. Seit ich Mitglied des Bundestages bin, habe ich mit vielen von ihnen diskutiert und mich lange mit ihnen einig gewußt in der historisch begründeten Überzeugung, daß unser Art. 16 die allein gültige Anwort auf die großen Wanderungsbewegungen auf dieser Welt sei.
Ich habe Abschied nehmen müssen von einer Illusion. Die neue Migration ist verständlich, sie ist legitim, sie ist Ausdruck der großen Ungerechtigkeiten im Gefälle zwischen Nord und Süd, zwischen West und Ost. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie ist eben nicht mehr allein mit dem Begriff der politischen Verfolgung zu fassen. Wer sich das nicht eingesteht, wird bei dem Versuch, den Menschen heute eine schlüssige Lösung des Problems anzubieten, alsbald scheitern.
Ich habe im zurückliegenden Jahr erleben müssen, wie mir in Gesprächen etwa mit Anwohnern der überfüllten zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Schleswig-Holstein meine eigenen, bislang als richtig empfundenen Argumente schal im Mund wurden.
Ich habe auch heute noch großes Verständnis für alle, die von ihrer alten Position keinen Deut abrükken, aber mir fehlt da die echte und schlüssige Alternative, die Antwort auf die Frage, wie wir sonst die Zuwanderung steuern sollen. Nein sagen mag eine Haltung sein, es ist aber keine Gestaltung von Politik.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Union, haben keinen Anlaß zur Genugtuung über die langen und zermürbenden Diskussionen, die vor allem in meiner Partei vorausgegangen sind. Sie haben schon gar keinen Grund zur Selbstgerechtigkeit.
Sie haben ein sehr vielschichtiges Problem, nämlich die gegenwärtige Migration unzulässig lange auf das Pro und Kontra zum Art. 16 verengt. Sie haben durch eine sozial ungerechte Politik und sträfliche Vernachlässigung des Wohnungsbaus gesellschaftlichen Sprengsatz gelegt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wen meinen Sie, die SPD-Länder?)

Viele von Ihnen haben Emotionen geschürt. Ich
bedauere sehr, daß etwa der Kollege Dregger heute
diese unselige Tradition wieder hat aufleben lassen.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Was hat er denn gemacht?)

- Das hat er getan.
Ich sage dennoch, sowie die Dinge liegen: Es reicht heute nicht, die Bekämpfung der Fluchtursachen anzumahnen, und es reicht leider auch nicht, die Wohnungsnot anzuprangern. Das ist richtig und wichtig, aber die Mißstände sind heute da. Selbst bei einer sofortigen gründlichen Kehrtwende in der Wohnungs- wie in der Entwicklungspolitik, die ich absolut für dringend halte, werden wir den Wettlauf mit der Zeit nicht bestehen können.
Deswegen richte ich auch einen Appell an die Gegner der Gesetzesänderungen: Nehmen Sie und nehmen wir Abschied von der Vorstellung, wir Deutsche allein könnten in Europa ein humanes Asylverfahren gewährleisten. Es ist ein Zeichen von Hochmut. Niemand und nichts gibt uns das Recht auf den Alleinvertretungsanspruch bei der Wahrung von Menschenrechten. Hören Sie bitte auf, den Befürwortern der Grundgesetzänderung vorzuhalten, sie hätten sich dem Geschrei der Rechtsextremen gebeugt.

(Beifall des Abg. Dieter Wiefelspütz [SPD])

Die vielen Bürgermeister, die Kommunalpolitiker, die Sozialdezernenten, die die jetzige Lage für untragbar hielten, sind keine rechtsgerichteten Schreihälse.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Sie verdienen unser Verständnis, und sie verdienen auch unsere Solidarität.



Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir heute beschließen, ist nicht das Ende. Es ist nur das Ende einer Etappe. Wir werden uns sehr bald daranmachen müssen, mehr für ein fortschrittliches und humanes Gesamtkonzept der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik, für europäisch einheitliche Standards, für wirklich wirksame Hilfen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge, für konsequente Menschenrechtspolitik, für die erleichterte Einbürgerung und für die doppelte Staatsbürgerschaft zu tun.
In all diesen Bereichen, meine Damen und Herren von der Koalition, müssen Sie gehörig umdenken und sehr viel nachholen.

(Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: Sie auch!)

Tun Sie es bitte bald!

(Beifall bei der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216026100
Als nächster spricht der Kollege Dr. Wolfgang von Stetten.

Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten (CDU):
Rede ID: ID1216026200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen!
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das schreibt Art. 1 des Grundgesetzes fest. Damit schützt das deutsche Grundgesetz nicht nur die Würde der Deutschen, sondern aller in Deutschland Lebenden; auch der Asylbewerber. Weil aber durch den massenhaften Mißbrauch die Gefahr bestand, daß die Würde sowohl der Asylsuchenden als auch der Bürger unseres Landes nicht mehr gewährleistet wird, mußte dringend Abhilfe geschaffen werden. Wir tun das heute.
Wir hätten uns bei rechtzeitiger Einsicht der Mehrheit dieses Hauses viel Unheil ersparen können. Der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit wäre vermieden worden. Dieser Vorwurf ist übrigens absurd.
In kein Land der Erde sind in den letzten Jahren so viele Menschen freiwillig hineingeströmt wie zu uns nach Deutschland — doch wohl kaum wegen der angeblichen Ausländerfeindlichkeit. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Millionen sind gekommen, weil sie nirgends auf der Welt so großzügig empfangen und versorgt werden wie bei uns in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist die Tatsache, unabhängig von einzelnen Auswüchsen einiger irrer und wirrer Jugendlicher und Verblendeter.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist nicht unwürdig und erst recht nicht unchristlich, mit Naturalien statt mit Geld versorgt zu werden. Wer aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen verfolgt wird, ist dankbar, das rettende Ufer der Bundesrepublik Deutschland erreicht zu haben, und wird auch für ein warmes und trockenes Dach, großzügiges Essen und Trinken und dazu ein Taschengeld in einer Größenordnung dankbar sein, von dem in seinem Herkunftsland eine ganze Familie leben muß.
Wer das als unwürdig bezeichnet, verhöhnt Millionen und Abermillionen in Armut und Hunger lebender Menschen auf der ganzen Welt. Zusätzlich wird er,
wenn er anerkannt ist oder arbeitet, alle Rechte in Deutschland erhalten.
Ich warne auch davor, daß sogenannte selbsternannte Asylexperten mit solchen Parolen in die Asylantenheime gehen. Sie sind dann für Unruhen bei der Einführung von Naturalverpflegung mit all den daraus resultierenden Folgen verantwortlich. Gerade nämlich die Naturalverpflegung ist ein wirksames Mittel gegen Asylmißbrauch, weil mit Würstchen und Brot keine kriminellen Schlepperbanden bezahlt werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn der Geist des alten Art. 16 Abs. 2 Satz 2 beschworen wird, muß auch an die Zeit von 1948/49 gedacht werden. Damals war nicht im entferntesten an Mißbrauch zu denken. Wer hätte schon den Weg in das zerbombte, von 12 Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen übervölkerte Deutschland gewählt, wenn nicht aus dringenden Gründen politischer Verfolgung?
Die Zeiten haben sich geändert, Gott sei Dank. Aus dem Trümmerhaufen wurde ein blühendes Land mit der gesteigerten Begehrlichkeit als Aufenthalts- und Wohnort. Was früher, in den fünfziger Jahren, das Zauberwort California war, wurde durch das Wort Schlaraffia-Deutschland abgelöst. Dem Mißbrauch war Tür und Tor geöffnet, mit all den begleitenden Auswirkungen.
Die notwendige Änderung des Grundgesetzes kommt spät, aber nicht zu spät. Damit wird der Mißbrauch zum Teil unterbunden, um weiterhin wirklich politisches Asyl gewähren zu können.

(Konrad Weiß [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ein Träumer!)

— Wir werden sehen, was wir damit machen können. Sie werden auch sehen, daß wir damit Erfolg haben. Wenn wir das heute so verabschieden, hat sich die Demokratie trotz erheblicher Schwierigkeiten, ich möchte sagen: mehr links von mir und trotz Sand im Getriebe bewährt, und die Abgeordneten haben sich verantwortungsvoll verhalten und ihre Pflicht getan.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216026300
Nun spricht der Kollege Dieter Maaß.

Dieter Maaß (SPD):
Rede ID: ID1216026400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um sein Ja oder Nein zum vorliegenden Antrag auf Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes zu begründen, hat jeder Abgeordnete seine guten und wichtigen Argumente. Die eingenommenen Positionen entsprechen den unterschiedlichen Wahrnehmungen und Beziehungen zum Problem ungeregelter Zuwanderung in unser Land. Dieses Problem sieht der Verfassungsjurist und Völkerrechtler sicher anders als der Außen- oder Innenpolitiker. Doch es gibt auch die Erkenntnisse und Erfahrungen derer, die auf kommunaler Ebene mit den sozialen Auswirkungen der Zuwanderung zu tun haben.



Dieter Maaß (Herne)

Ich habe leider nicht die Redezeit, um die Verhältnisse in meiner Heimatstadt Herne näher zu beschreiben, die auch für andere Städte in unseren Bundesländern zutreffen. In einer finanzschwachen Ruhrgebietsstadt mit fast 180 000 Einwohnern, etwa 3 300 auf jedem Quadratkilometer, mit einer Arbeitslosenquote von 13,9 %, einem Ausländeranteil von über 11 % werden die Probleme immer größer. Die Asylbewerber sind in zwei, bald drei großen Containerdörfern, drei Wohnschiffen auf dem Rhein-Herne-Kanal und vielen kleinen Asylbewerberunterkünften sowie einer in der Innenstadt gelegenen Abschiebehaftanstalt untergebracht.
Die Vorbehalte in der Bevölkerung gegen jegliche Art von Zuwanderung nehmen ständig zu, vor allem bei denen, die durch ihre Arbeitsleistung die Kosten hierfür zu tragen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Darunter befinden sich viele lange bei uns lebende und arbeitende Ausländer. Schon deshalb hat dies in der Regel nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun.
Als Betriebsratsvorsitzender eines metallverarbeitenden Betriebes kenne ich ein wenig die Stimmung von Industriearbeitern. Viele von ihnen müssen um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze fürchten. Sie erwarten von mir, daß ich dem vorliegenden Kompromiß zustimme, was ich auch tun werde.
Die Grundgesetzänderung ist eine notwendige Voraussetzung, um die Zuwanderung in unser Land sozial verträglich zu regeln, damit die Toleranz der Menschen hier erhalten bleibt. Wer glaubt, daß in unserem Land alljährlich eine Million Menschen Aufnahme finden können bei steigender Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot, wer meint, unser soziales Netz hielte das aus, der irrt. Jetzt sollen sogar die Kranken die Pflegeversicherung finanzieren. Schon jetzt wird dieses Netz von der amtierenden Bundesregierung immer grober geknüpft, immer mehr Bürgerinnen und Bürger fallen durch seine Maschen, die Armut nimmt zu.
Vor diesem Hintergrund kann es keine Perspektive für Menschen sein, die ihr Land überwiegend aus Not und Armut verlassen, bei uns in Containern untergebracht zu werden. Die meist jungen Frauen und Männer sind jahrelang arbeitslos oder sind in ungesicherten Arbeitsverhältnissen zu Niedriglohnbedingungen beschäftigt. Wie können sie unter solchen Verhältnissen unseren Staat, seine demokratischen Strukturen, seine Rechts- und Sozialordnung begreifen und akzeptieren? Auch aus dieser Sicht müssen wir die Zuwanderung steuern.
Wir müssen darüber hinaus endlich Maßnahmen einleiten, um die Fluchtursachen zu beseitigen. Die Projekte, die das Land Nordrhein-Westfalen mit mehreren Ländern, z. B. Rumänien, Nordirak, Belorußland, begonnen hat, könnten beispielgebend sein.
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten stimmen heute nicht einheitlich ab. Die ernsthaften Gründe hierfür wurden bereits genannt bzw. werden noch genannt. Ich stimme den vorliegenden Anträgen zur Änderung von Art. 16 des Grundgesetzes zu. In seinem Inhalt besteht er alle Vergleiche mit den Bestimmungen anderer Staaten mit langen demokratischen Traditionen. Auch nach der Zustimmung zum vorliegenden Kompromiß genießen politisch Verfolgte uneingeschränktes Recht auf Asyl.

(Beifall bei der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216026500
Als nächster hat der Kollege Hans-Joachim Fuchtel das Wort.

Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1216026600
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht wenigen geht der gefundene Kompromiß eigentlich nicht weit genug. Trotzdem werden wir von der Union heute zustimmen, und zwar geschlossen zustimmen. Dies unterscheidet uns eben von der SPD: Während Sie weiterhin streiten, sind wir uns einig. Da zeigt sich, wer regierungsfähig ist und wer auch weiterhin in die Opposition gehört.

(Beifall bei der CDU/CSU — Uwe Lambinus [SPD]: Traurig, traurig!)

Mein zweiter Punkt betrifft die amtierende Frau Präsidentin, die sich im Augenblick leider nicht wehren kann; aber ich habe sie nicht da oben hingesetzt. Wenn heute gesagt wird, seit 1990 habe sich die Situation geändert, möchte ich dem entgegenhalten: Wenn Herbert Wehner dies hören würde, würde er sich im Grabe umdrehen, denn er hat schon 1972 gesagt, daß etwas geschehen muß. Nur: Sie wollen das nicht wahrhaben, weil Sie im Bummelzug gefahren sind, anstatt mit uns in den Schnellzug einzusteigen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD — Uwe Lambinus [SPD]: Der in die falsche Richtung fährt! Es kommt nicht auf die Geschwindigkeit an, sondern auf die Richtung!)

Ich möchte mich jetzt an diejenigen wenden, die sich mit einer Zustimmung so schwertun, und nochmals an sie appellieren, doch zuzustimmen. Nicht wenige, die sich hier zu Wort gemeldet haben, sind ansonsten diejenigen, die es ganz besonders mit dem kleinen Mann haben. Ich frage Sie ganz einfach: Wie erklären Sie es eigentlich diesem sogenannten kleinen Mann, daß, während dieser ein Leben lang hart gearbeitet hat und mit seiner Rente gerade über die Runden kommt, andere hierherkommen und soviel erhalten, daß sie davon sogar Schlepperorganisationen bezahlen können?

(Uwe Lambinus [SPD]: Das ist übel, was Sie da machen!)

— Das muß Ihnen gesagt werden. Ich weise alle Wortmeldungen zurück, die sich gegen unseren Kollegen Dregger wenden. Er hat den Finger in die Wunde gelegt, die Ihnen weh tut, aber er hat die Wahrheit gesagt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Uwe Lambinus [SPD]: Das sind Töne, die eigentlich der Vergangenheit angehören sollten!)

Wie wollen Sie einer Kriegerwitwe in die Augen sehen, die sich scheut, zum Sozialamt zu gehen, während andere nicht einmal ihre Wohnung sauberhalten? Was sagen Sie den Alleinerziehenden, die keine Wohnungen bekommen, weil die Zahl der



Hans-Joachim Fuchtel
Asylbewerber so hoch ist und die Verfahren zu lange dauern?

(Zurufe von der SPD)

Solche Dinge berühren das Gerechtigkeitsempfinden unserer Menschen aufs tiefste. Sie berühren unsere Menschen nicht zu Unrecht, denn sie fühlen sich vom Staat alleingelassen. Dies müssen wir ändern. Das muß heute auf die richtige Bahn gebracht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ein beachtlicher Teil der SPD-Fraktion auch heute nicht zustimmen will, so zeigt dies, daß Sie das überhaupt noch nicht verstanden haben.

(Lachen bei der SPD — Konrad Weiß [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erklären Sie es doch einmal!)

Es zeigt, wie wenig Sie noch im Volk verankert sind, denn es geht nicht um die Stammtischparolen, die Sie hier dauernd hochhalten, sondern um die Frage, ob das Gerechtigkeitsempfinden von uns Politikern richtig aufgenommen und in eine politische Linie umgesetzt wird, die wieder Zukunft zeigt.
Müssen erst eine Million Asylbewerber kommen, bevor auch Sie klug werden? Oder müssen erst 20 % rechtsradikale Stimmen kommen, bevor Sie aufwachen?

(Uwe Lambinus [SPD]: Sie sind der Wegbereiter!)

Meine Damen und Herren, Sie haben jetzt noch die Chance, Ihre Meinung entsprechend einzubringen.

(Abg. Peter Conradi [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

—Herr Conradi, Sie haben jetzt gerade keine Chance, Sie haben Sendepause. Sie haben schon viel zuviel Unsinn hier in diesem Parlament geredet.

(Peter Conradi [SPD]: Hier spricht der zweite Republikaner! Das wird der zweite Republikaner hier im Hause!)

Ich möchte hier ganz klar sagen: Bitte stimmen Sie diesem Kompromiß zu. Wir, die wir uns mit dem Kompromiß schwertun, stimmen auch zu. Wir können von Ihnen erwarten, daß Sie hier mitstimmen.
Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU — Peter Conradi [SPD]: Republikanergeschwätz ist das! — Weitere Zurufe von der SPD: Pfui Teufel! — Uwe Lambinus [SPD]: Wegbereiter der Republikaner sind Sie! Pfui Teufel!)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216026700
Kollege Fuchtel, hätten Sie eine Zwischenfrage zugelassen?

(Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Nein!) Nein.


(Zurufe von der SPD: Pfui! — Uwe Lambinus [SPD]: Wegbereiter der Republikaner sind Sie!)

Als Nächster hat der Kollege Ludwig Stiegler das Wort.

Ludwig Stiegler (SPD):
Rede ID: ID1216026800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist typisch für die Union, während des ganzen Tages die Solidarität der Demokraten zu beschwören und hier dann die Stammtischrunde loszulassen.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist diese berühmte Gemeinsamkeit. Wir wissen, was wir davon zu halten haben.
Meine Damen und Herren, es hätte dieser Debatte besser angestanden, und es hätte ihr mehr Glaubwürdigkeit gegeben, wenn wir am Vormittag darüber beraten hätten, wie wir mit einem Marshallplan Ost die Fluchtursachen wirklich bekämpfen, statt hier nur über Absperrungen zu reden.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es hätte uns gutgetan, darüber nachzudenken, wie wir gemeinsam die Grenze nach Osten aufgemacht haben. Ich war mit dabei, als der Bundesaußenminister Genscher mit Herrn Dienstbier an der tschechischen Grenze den Grenzzaun abgezwickt hat. Heute müssen wir befürchten, daß er demnächst an der Grenze zur Slowakei wiederverwendet wird.
Es hätte uns gut angestanden, wirklich über die Fluchtursachen nachzudenken und nicht zu glauben, wir könnten die Rolläden herunterziehen, und alle Probleme wären gelöst. Wir müssen auch wieder eine Stunde der Wahrheit gegenüber der Bevölkerung haben und ihr sagen, daß wir hier in Westeuropa keine Ruhe finden werden, wenn nicht andere Menschen Hoffnung zum Bleiben daheim bekommen. Das ist die eigentliche Alternative, vor der wir stehen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Vizepräsidentin Schmidt hat in ihrer Rede die Situation junger Menschen sehr deutlich gemacht. Alle, die hier sitzen, würden sich, wenn sie in den 20er, 30er Jahren wären und in Osteuropa leben müßten, auf den Weg machen. Solange wir es mit unseren Partnern nicht schaffen, diesen Menschen Hoffnung zum Bleiben zu geben, werden wir hier mit Sperrmauern allein keine Ruhe bekommen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir waren am Montag bei der Europäischen Kommission in Brüssel: Dort hat man uns dasselbe für den Süden gesagt. Man hat uns deutlich gemacht, wie wichtig es ist, daß die Lebensumstände für die Menschen besser werden, damit es keine neue Völkerwanderung gibt. Ich erinnere manche an den Film „Der Marsch", der vielleicht dem einen oder anderen noch in Erinnerung ist, damit er sieht, was auf uns zukommt, wenn wir hier nicht anderswo Hoffnung zum Bleiben schaffen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der verfehlte rechtspolitische Weg. Meine Damen und Herren, es ist das erste Gesetz, das sich anmaßt, die Wirklichkeit zu bestimmen. Normalerweise schafft der Gesetzgeber Tatbestände, und der Richter oder der Verwaltungsbeamte prüft, ob die entsprechenden Tatsachen vorliegen. Wir maßen uns im Wiederaufgreifen alter, unseliger rechtspositivistischer Traditio-



Ludwig Stiegler
nen an, als Gesetzgeber zu bestimmen, was die Wirklichkeit ist. Welche Verhöhnung der Wirklichkeit! Die Konzeption der Länderlisten und die Konzeption der „sicheren Herkunftsstaaten" ist mit unserem Rechtsstaatsverständnis nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht Sache des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob Tatsachen vorliegen. Das muß täglich entschieden werden. Sie werden es erleben, daß jeder Richter, dem man vorträgt, daß die Lage, die der Gesetzgeber unterstellt, nicht zutrifft, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen muß, weil er sonst sehenden Auges ein nichtiges Gesetz anwendet.
Meine Damen und Herren, ich empfehle gerade den Kollegen der Union, wieder einmal Hans Welzels Aufsatz „Naturrecht und Rechtspositivismus" nachzulesen. Da werden Sie feststellen, wie weit Sie in die Weimarer Tradition zurückgelaufen sind. Sie meinen, der Gesetzgeber könne alles. Demnächst werden Sie auch noch durch das Gesetz bestimmen, wer Frau und wer Marin ist, meine Damen und Herren.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Ich sage deshalb nein zu diesem Gesetz, weil es die wahren Probleme nicht löst, weil es den Menschen nicht die Wahrheit sagt und die Illusion erweckt, als würden wir die Sorgen, die wir alle haben, los. Ich sage nein, weil diese Verfassungsänderung unserer rechtsstaatlichen Tradition nicht entspricht, und ich sage nein, weil die Überschrift „Politisch Verfolgte haben Asylrecht" durch das Kleingedruckte wieder zurückgenommen wird. Das würde, wenn wir Verbraucherschutzmaßstäbe anlegen würden, unter den Begriff „Mogelpackung" fallen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, so können wir das Problem nicht lösen. Lassen Sie uns deshalb wirklich intensiv die Fluchtursachen angehen, lassen Sie uns den Menschen im bedrängten Osteuropa, von denen wir immer wollten, daß sie wandern können, gemeinsam Hoffnung zum Bleiben geben und nicht glauben, wir könnten sie aussperren!

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216026900
Als nächster hat der Kollege Adolf Ostertag das Wort.

Adolf Ostertag (SPD):
Rede ID: ID1216027000
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entscheidungen zur Asylrechtsänderung sind für mich die schwierigsten in den zweieinhalb Jahren meiner Abgeordnetentätigkeit. Es wird sicherlich vielen so gehen.
Ich weiß, in der Frage der Zuwanderung muß gehandelt werden. Mir ist bewußt, mit den steigenden Zuwanderungszahlen sind die Sorgen vor Ort erheblich angewachsen. Die Probleme der Kommunen bei der Unterbringung der Menschen, die Belastung der öffentlichen Haushalte sind inzwischen für manche Kommune besorgniserregend, auch bei mir.
Wir im Ruhrgebiet sind seit Generationen ein Schmelztiegel der verschiedensten Menschen, der verschiedenen Rassen, der verschiedenen Völker. Wenn man in die Betriebe des Bergbaues geht, wenn man in die Stahlindustrie schaut, wenn man in alte Gießereien geht und bestimmte Betriebe besichtigt, dann trifft man dort 80 bis 90 % ausländische Arbeitnehmer an, seit Generationen.
In Gefahr gerät die seit Jahrzehnten gewachsene gute Zusammenarbeit in Hunderttausenden von Betrieben durch die Zuwanderung nicht; denn die Ursachen liegen am wenigsten bei der Zuwanderung. Sie sind in der wirtschaftlichen Krisensituation mit Massenarbeitslosigkeit, Wohnungsnot, zunehmenden Arbeits- und sozialen Ängsten, sozialen Zukunftsängsten begründet. In diesen Bereichen müßte von der Bundesregierung endlich die politische Verantwortung übernommen werden, für Problemlösungen gesorgt und ein wirklich echter Solidarpakt geschlossen werden, statt weitere Demontagen anzukündigen.

(Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

Der Ausländerhaß und der zunehmende Rechtsextremismus haben dort ihren schrecklichsten Nährboden.
Mit der heutigen Entscheidung wird das Asylrecht faktisch umgekehrt zum Recht auf Abschiebung und Abschottung.
Meine Damen und Herren, niemals dürfen wir vergessen, daß dieses Grundrecht als Konsequenz der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft formuliert und festgeschrieben wurde. Tausende unserer Vorfahren, Zehntausende, Großeltern, Eltern, Juden, Künstler, Christen, Gewerkschafter, Antifaschisten, Demokraten, deren Leben durch die faschistische Diktatur bedroht wurde, konnten sich nur retten, weil Nachbarländer ihnen Zuflucht und auch Asyl gewährt haben.
Sie sind es auch heute, die mahnen und uns auffordern, nicht für eine Grundgesetzänderung zu stimmen. Der Zentralrat der Juden, die Kirchen, die Gewerkschaften, die Betriebsräte und viele Personalräte haben das in Tausenden von Resolutionen und Versammlungen bekundet und eine eindeutige Position bezogen, mit der Mahnung: Ändert das Grundrecht auf Asyl nicht!
Dennoch, ich weiß, weite Bevölkerungskreise erwarten, wir Politiker müssen das Zuwanderungsproblem lösen. Dabei ist nicht das Grundrecht auf politisches Asyl das Kernproblem, sondern die überlange Verfahrensdauer, die unbegründete Asylanträge geradezu prämiert und eine Sogwirkung hat.
Diese Bundesregierung ist seit über zehn Jahren an der Macht, der politischen Macht, und trägt mit ihren Koalitionsparteien die politische Verantwortung. Sie hat diese Zeit nicht genutzt, sogar im Gegenteil; ihre Hinhalte- und Verzögerungspolitik hat die Probleme letztlich verschärft.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Adolf Ostertag
Hunderttausende von Anträgen wurden in Zirndorf nicht bearbeitet. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist nocht nicht richtig in Kraft und schon wieder überholt. Es wurde ganz, ganz zögerlich umgesetzt. Die Frage der sogenannten Scheinasylanten, der vielen Personen, die aus ganz anderen Gründen als wegen politischer Verfolgung zu uns kommen, ist nicht mit einer Scheinlösung zu regeln. Auch nach einer Grundgesetzänderung werden die Armutsflüchtlinge und die Bürgerkriegsflüchtlinge zu uns kommen. Das sollten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ehrlicherweise sagen. Das gehört zur politischen Glaubwürdigkeit.

(Beifall bei der SPD)

Politische Versäumnisse bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot sowie der Wirtschaftskrise und Zurückweichen vor einem drohenden Rechtsruck in der Bevölkerung sind keine hinreichenden Gründe für eine Verfassungsänderung. Deswegen kann ich aus grundsätzlichen Überlegungen und aus persönlicher Überzeugung diesem Asylkompromiß nicht zustimmen.
Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung setzt das individuelle Asylrecht außer Kraft. Mit ihr ist das Hauptkriterium zur Asylaufnahme der Fluchtweg und nicht der Fluchtgrund.
Darüber hinaus brauchen wir ein System von Hilfen, um die Fluchtursachen bekämpfen zu können, um den Menschen ein Verbleiben in ihrer Heimat zu ermöglichen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das differenziert auf die verschiedenen Fluchtgründe antwortet, nach meiner Meinung am sinnvollsten mit einem Zuwanderungsgesetz.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Für ein Zuwanderungsgesetz brauchen wir erst eine Verfassungsänderung!)

Genausowenig brauchen wir ein Asylbewerberleistungsgesetz, das die Asylbewerber sozialpolitisch degradiert. Jeder Mensch in Deutschland soll ein Leben in Würde führen können. Wenn für Flüchtlinge ein geringerer Bedarf zur Führung eines menschenwürdigen Lebens festgesetzt wird, greift dies tief in die Grundwerte unserer Verfassung ein. Es würde bedeuten, daß die Würde des Menschen teilbar ist.
Schließlich sieht der Asylkompromiß die politische Integration der bei uns dauerhaft lebenden Ausländer nicht vor. Nötig ist aber die Erleichterung der Einbürgerung, die doppelte Staatsbürgerschaft und das Kommunalwahlrecht für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die lange hier leben.
Diese Schritte, meine Damen und Herren, würden zu Stabilität und Demokratie, zu gutnachbarlichen Beziehungen und zur Steuerung der Wanderungsbewegung mehr beitragen als diese Grundgesetzänderung.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216027100
Nun spricht der Kollege Wolfgang Ehlers.

Wolfgang Ehlers (CDU):
Rede ID: ID1216027200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige Asylrechtsdebatte ist aus meiner Sicht eine längst überfällige Reaktion auf die berechtigten Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist aus meiner Sicht demzufolge kein Ergebnis der schlimmen Fälle von Ausländerhaß und Ausschreitungen gegen Asylbewerber, leider auch in MecklenburgVorpommern.
In zahlreichen Gesprächen in meinem Wahlkreis Schwerin-Hagenow, insbesondere in Städten mit sehr viel Asylbewerbern, wurde ich immer wieder dringend gebeten, für Änderungen im Asylrecht Sorge zu tragen.

(Peter W. Reuschenbach [SPD]: Für mehr Wohnungen zu sorgen wäre gescheiter!)

Die Menschen, die mit mir sprachen, waren keine gewaltbereiten Bürger, sondern ganz normale Menschen wie Sie und ich. Mit den heutigen Beschlüssen folgt also der Gesetzgeber — wenn wir die Mehrheit erhalten — dem Willen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.
Bevor ich zur Beantwortung der Frage komme, weshalb die Stimmungslage in der Bevölkerung so ist, möchte ich zwei Grundauffassungen nennen, die ich zu Hause immer wieder höre.
Erstens: Die Deutschen, auch unsere Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, sind nicht ausländerfeindlich. Sind sind für ein freundschaftliches Miteinander von Deutschen und Ausländern.
Zweitens. Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür, daß auch in Zukunft wirklich politisch Verfolgten ein gesetzlich garantiertes Recht auf Asyl gewährt wird. Die Menschen sind logischerweise aber gegen den derzeitigen ungezügelten Mißbrauch unseres großzügiges Asylrechts. Dieser Mißbrauch führt meiner Meinung nach leider dazu, daß die Ausländer zunehmend undifferenziert betrachtet werden und schließlich zu verurteilende Übergriffe nicht ausbleiben.
Gerade in den neuen Bundesländern, meine Damen und Herren, ist der Umgang mit dem massenhaften Zustrom von Asylbewerbern vollkommen ungewohnt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren es im vergangenen Jahr über 13 000 zugewiesene Personen. Aber nicht nur diese ungeheure Anzahl von Asylbewerbern bewegt die Menschen. Hinzu kommt, daß sich viele Asylbewerber nicht so verhalten, wie es in Deutschland üblich ist; auch Recht und Gesetz werden mitunter nicht beachtet.
Aus diesen Gründen wächst bei vielen Bürgern die Angst vor Überfällen und Diebstählen, und diese Angst ist, wie zahlreiche Beispiele leider belegen, nicht unbegründet. Darunter leidet natürlich die Akzeptanz der Asylbewerber unter der Bevölkerung, auch derjenigen, die wirklich, auch in Zukunft, Aufnahme finden müssen.

(Zuruf von der SPD)

Wenn ein Gast — das sagen mir meine Wähler zu Hause — schon ungebeten kommt, dann kann man als Gastgeber doch mindestens erwarten, daß er sich ordentlich, entsprechend den Gesetzen, die in Deutschland bestehen, verhält.



Wolfgang Ehlers
Hierbei taucht für mich die Frage auf, weshalb der Asylbewerber nach Deutschland gekommen ist. Ich vertrete auch in Gesprächen im Wahlkreis die feste Überzeugung, daß sich Menschen, die in ihrem Heimatland tatsächlich verfolgt werden, in Deutschland vernünftig verhalten. Sie sind nämlich froh, endlich in einem freien Land leben zu können, und sie werden hier wie alle anderen Mitbürger wohnen und arbeiten wollen. Ich kann mir in solchen Fällen ein genauso ungestörtes Zusammenleben wie mit den zahlreichen ausländischen Mitbürgern, die schon seit Jahren hier leben und arbeiten, vorstellen.
Ein weiterer Fakt, der die Bürgerinnen und Bürger verärgert, besteht in dem Ausnutzen der großzügigen Sozialleistungen unseres Staates. Daß manch ein Asylbewerber nur dieses Ziel verfolgt, wurde in letzter Zeit auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr deutlich. Die Entscheidung unseres Landesinnenministers, Sozialhilfe mit Ausnahme des Taschengelds in Sachleistungen zu gewähren, führte bei einer Reihe von Asylbewerbern zum Zurückziehen ihres Asylantrags.
Ich stelle mir die Frage: Würden sich so wirklich Verfolgte verhalten? Meiner Meinung nach waren es auch keine Verfolgten, die in meinem Bundesland in den letzten Monaten mehrfach Sozialhilfe abkassiert haben.
Mit der Änderung des Grundgesetzes und mit der Verabschiedung von begleitenden Gesetzen werden wir den Asylbewerberstrom stark reduzieren können. Wenn dann nur noch eine ganz geringe Anzahl von wirklich Verfolgten nach Deutschland kommen wird, sehe auch ich persönlich keinerlei Probleme mehr hinsichtlich eines geordneten Zusammenlebens zwischen Deutschen und diesen Asylbewerbern. Ich bin mir ebenso sicher, daß dann auch die Gewalt ganz entscheidend abnehmen und eines Tages hoffentlich wieder ganz verschwinden wird.
Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216027300
Als nächstes hat die Kollegin Brigitte Schulte das Wort.

Brigitte Traupe (SPD):
Rede ID: ID1216027400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte des Deutschen Bundestages hat eine besondere Bedeutung, denn die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl ist nach unserer Geschichte, nach dem Terror der Nationalsozialisten, für viele Kolleginnen und Kollegen eine Gewissensfrage — auch für mich, zumal viele von uns noch Freunde haben, die dieses Land verlassen mußten, und andere, von denen wir wissen, daß sie nicht mehr rechtzeitig das Land verlassen konnten und dafür eben dann in Gefängnissen dem Terror des Nationalsozialismus ausgesetzt waren.
Ich hätte mir deshalb gewünscht, daß eine ganze Reihe von CDU/CSU-Kollegen nicht verführt gewesen wären, die Gründe derjenigen, die glauben, heute nicht zustimmen zu können, so abzutun.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dennoch, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen sich alle Parlamentarier fragen, ob unser 1949 in Kraft getretenes Grundgesetz mit dem bisherigen Art. 16 Abs. 2 noch eine zeitgemäße Antwort auf das Phänomen der Zuwanderung, der weltweiten Bevölkerungsentwicklung und der Asylbewerber darstellt.
Es ist richtig, was hier mehrfach gesagt wurde, daß bereits vor dem Zusammenbruch des Kommunismus in Europa die Zahl der Ausreisewilligen, der Aussiedler und der Asylsuchenden kontinuierlich angestiegen ist. Es ist auch richtig, daß schon vor 1989 die Städte und Landkreise, da sie die Pflicht zur Unterbringung, Betreuung und Finanzausstattung der Hilfesuchenden in unserem Sozialstaat nun einmal tragen, gemahnt haben — jene Landkreise und Städte, deren Sozialämter seit Mitte der 80er Jahre durch eine falsche Politik der Bundesregierung ständig mit Oberproportionalen Sozialausgaben zu kämpfen hatten; denn zu den Zuwanderern kamen die Pflegekosten für ältere und behinderte Menschen sowie die wachsende Zahl der Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Ich darf gerade Kollegen aus Niedersachsen erinnern, daß der Ministerpräsident Albrecht dieses Phänomen der wachsenden Kosten mehrfach angesprochen hat.
Schon 1988 mußten gerade Städte feststellen, daß sie keinen ausreichenden Wohnraum mehr zur Verfügung hatten, daß ihnen Kindergartenplätze fehlten und daß auch soziale Einrichtungen der Altenbetreuung nicht vorhanden waren. Sie hatten auch nicht mehr das Geld, Abhilfe zu schaffen, weil eine verfehlte Wohnungspolitik behauptete, wir hätten genügend Wohnraum in Westdeutschland.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aber, meine Damen und Herren — und das möchte ich jetzt auch an meine Kollegen sagen —, auch wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß es 1982 37 430 Asylsuchende waren und daß es zehn Jahre später eben 438 191 sind. Auch wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß sich nach der Öffnung der Mauer die Zahl der Zuwanderer nach Deutschland exorbitant erhöhte, daß — ich will wegen der Zeit nicht im einzelnen darauf hinweisen —, wenn man die Abwanderer, diejenigen, die fortziehen, abzieht, de facto sowohl 1989 wie 1990 wie 1991 wie 1992 in den alten Bundesländern jeweils eine Million Menschen mehr bei uns blieben. Das heißt, für 4 Millionen Menschen mußten mehr Wohnungen, mußten mehr Arbeitsplätze, mußten mehr Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden.
Das war der Grund, warum die kommunalen Spitzenverbände gefordert haben, das Asylrecht zu ändern. Ich will ehrlicherweise darauf hinweisen: Die meisten der Oberbürgermeister waren sozialdemokratische Oberbürgermeister; das liegt an den Wahlergebnissen. Sie wollten nicht, das Asylsuchende einfach in andere Länder gehen mußten, aber sie sahen, daß sie mit den Problemen, den Folgen nicht fertigwurden.
Eines, meine Damen und Herren, muß hier festgestellt werden: Auch viele der Menschen, die heute aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, wären eine Bereicherung für unser Land, kämen sie nicht alle



Brigitte Schulte (Hameln)

gleichzeitig und kämen sie nicht in einer Zeit sozialer Schwierigkeiten.
Aber es muß auch erwähnt werden, daß die Sozialämter und Ausländerbehörden mit den Problemen nicht mehr fertigwunden und daß sie es waren, die uns baten, eine Änderung vorzunehmen. Die traurigen Höhepunkte der gewalttätigen Ausschreitungen bleiben uns ja wohl allen in Erinnerung und haben dazu geführt, daß wir handeln müssen.
Ich bin nur der Meinung, daß die CDU/CSU, die es sich z. B. als niedersächsische CDU im Kommunalwahlkampf 1991 nicht verkneifen konnte, mit einem miesen Wahlkampf gegen die Asylsuchenden und gegen die Sozialdemokraten anzutreten,

(Zuruf von der CDU/CSU: Für ein gutes Asylgesetz!)

eine sehr unangenehme Rolle gespielt hat. Gott sei Dank hat der Bürger in Niedersachsen Ihnen damals die Quittung dafür gegeben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Fehler!)

Lassen Sie mich mit dem Hinweis abschließen, daß ich glaube, daß auch der heutige Asylkompromiß nur ein Schritt ist, um ein friedliches Zusammenleben zwischen Deutschen und Ausländern zu gewährleisten. Um die innere Stabilität unseres Staates zu sichern, kann ich dieser Gesetzesänderung und der Grundgesetzänderung zustimmen.
Wer aber in Europa offene Grenze erhalten will, der muß mit unseren Nachbarn gemeinsame Spielregeln vereinbaren, und eben dies hat Deutschland noch nicht erreicht. Ein unkontrollierter Zuzug von Menschen aus anderen Ländern und Kontinenten würde auch die Staaten der EG destabilisieren und am Ende unsere Demokratien gefährden.

(Beifall bei der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216027500
Nun hat die Kollegin Dr. Elke Leonhard-Schmid das Wort.

Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD):
Rede ID: ID1216027600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Sympathie gehört an diesem Tage zahlreichen Gläubigen der Kirchen, der jüdischen Gemeinden, den Schriftstellern, die aufklärten, und den vielen jungen Menschen, deren gewaltloses — ich wiederhole: gewaltloses — Engagement in dieser Frage Anlaß zur Hoffnung gibt.

(Beifall bei der SPD, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein Respekt gilt auch jenen meiner Partei und auch auf dieser Seite, die ernsthaft an der Lösung des Zuwanderungsproblems zu arbeiten versucht haben.
Die Masse, meine Damen und Herren, will eine Lösung; aber machen wir uns nichts vor: Hier ist eine gefährliche Energie am Werk, und hier sind Instrumentarien gefragt, die von Gesetzesänderung und Bürokratie weit entfernt sein sollten.
Sigmund Freud analysierte während der Zeit des nationalsozialistischen Massenterrors treffend, der sogenannte gesunde Menschenverstand der Masse
habe schon oft geirrt. Die leidvolle Geschichte unseres Landes gab ihm recht. Aus Jubel wurden Tränen. 60 % der Bevölkerung wollen, angestachelt von pathologischen Verführern, auf Biegen und Brechen jetzt eine Lösung. Es kommt darauf an — lassen Sie mich dies hinzufügen —jener Hysterie klar und unmißverständlich entgegenzusetzen: So nicht!

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage zu Ihnen, Herr Fuchtel als kleinem Dregger und zu dem andern Herrn Dregger: So nicht! Die Zeit der Volksverdummung ist vorbei.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216027700
Frau Kollegin Leonhard, würden Sie eine Zwischenfrage gestatten?

Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD):
Rede ID: ID1216027800
Nein, nicht. — Richtig ist: Die Verhältnisse sind unhaltbar, nicht selten unerträglich. Eine Lösung ist notwendig. Gerade deshalb sind Tragweite und Erfolgsaussicht der anstehenden Entscheidung genau zu untersuchen.
Meine Damen und Herren, machen wir uns bewußt, auch wenn es eine Binsenweisheit zu sein scheint: Zur Diskussion steht nicht die Novellierung einer beliebigen Regelung, sondern die einschneidende Änderung eines Grundrechts, das seinen Ursprung in den bitteren Erfahrungen der deutschen Geschichte hat.

(Beifall bei der SPD)

Zahllose Menschen, die im Deutschland des nationalsozialistischen Terrors erniedrigt wurden, um Leib und Leben bangen mußten, fanden dankenswerterweise in vielen Ländern der Erde Zuflucht, nicht selten eine Heimat. Diese Möglichkeit auch jenen zu gewähren, die heute in den zahlreichen Krisenregionen der Erde Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt sind, ist Sinn des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes — nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Auch dies ist Realität: Wir sind nicht Frankreich. Wir sind auch nicht Großbritannien. Nein, wir sind ein Land, das die eigene Geschichte weder vergessen noch verdrängen darf.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Was hat das mit dem Asylrecht zu tun?)

Aus diesem Bewußtsein und in dieser Haltung erwuchs die Stärke der vergangenen 40 Jahre.
Neben jenem historischen und moralischen Aspekt ist es der außenpolitische und außenwirtschaftliche Aspekt der Entscheidung, der mich in seiner Konsequenz nachdenklich und besorgt macht. Ohne die Drittstaatendebatte wiederholen zu wollen — alle Argumente sind auf dem Tisch —: Es grenzt an Großmannssucht, zu glauben, die globalen Probleme lösen zu können, indem wir die Lasten der gigantischen Völkerbewegung auf unsere schwachen Nachbarn abwälzen. Es ist mehr als fahrlässig, die jungen



Dr. Elke Leonhard-Schmid
Demokratien des Ostens mit diesen Problemen zu konfrontieren und sie damit tief zu erschüttern.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach zähem Kampf um Demokratie und ersten Stabilisierungserfolgen wäre dies ein Sargnagel, den wir verantworten müssen — ich wiederhole: den wir mit der heutigen Entscheidung verantworten müssen.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei allem Respekt vor den Verhandlungspartnern des vorliegenden Kompromisses kann und darf nicht übersehen werden, daß das von Innenpolitikern für Innenpolitik gemachte Konzepte weder außenpolitisch noch außenwirtschaftlich konsequent durchdacht ist. Bleibt die Frage: Kann angesichts der elenden Lage in weiten Teilen der Welt unsere Antwort auf die Zuwanderung tatsächlich eine Festung Deutschland sein? Eine Komödie, wenn nicht die Tragik des Schicksals Tausender dahinterstünde, Tausender, die, von Not und Hunger getrieben, so lange kommen werden, wie Armut unvorstellbaren Ausmaßes in der Mehrzahl der Länder dieser Erde herrscht!
John F. Kennedy brachte die Konsequenz dieses Mechanismus treffend auf den Punkt:
Wenn jene Gesellschaft nicht den vielen helfen kann, die arm sind, dann kann sie niemals jene wenigen retten, die reich sind.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, abschließend die Worte John F. Kennedys in abgewandelter Form zu einem Appell umformulieren: Wenn die Weltwirtschaft nicht endlich Instrumentarien schafft, die den vielen Ländern auf die Beine hilft, die arm sind, dann wird sie auch nicht jene wenigen retten können, die reich sind.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216027900
Das Wort zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Günther Müller.

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID1216028000
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade nach dem, was meine Vorrednerin gesagt hat, möchte ich bitte wieder etwas auf die Realität zurückführen und aufzeigen, um was es eigentlich geht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich habe vor wenigen Wochen einen Besuch in Bulgarien gemacht. Der dortige Staatspräsident und der Innenminister hatten eine Delegation der WEU empfangen. Sie hatten die deutschen Kollegen dringend gebeten, etwas zu tun, damit der Tatbestand, daß mit die meisten der Asylsuchenden in der Bundesrepublik aus Bulgarien kommen, etwas eingeschränkt wird. Der Grund dafür ist, daß das soziale und medizinische Versorgungssystem in Bulgarien zusammenbricht, weil vor allem Krankenpfleger und
Ärzte unter dem Vorwand, politisch verfolgt zu sein, in der Bundesrepublik Asyl suchen.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Wer dies unterstützt, schadet den armen Völkern. Es ist eine völlig falsche Schlachtordnung, so zu tun, als wollten diejenigen, die das verhindern wollen, jenen schaden. Ganz im Gegenteil, wir wollen jenen Menschen helfen, die notwendig Hilfe brauchen.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im vergangenen Jahr 30 000 Akademiker aus Brasilien aufgenommen. Dieser „brain-drain" führt dazu, daß die Entwicklung in Brasilien zurückgefahren wird. Wir, die Industriestaaten, sollten dies nicht unterstützen. Wir sollten im Gegenteil eine Politik betreiben, die den Menschen vor Ort hilft und sie nicht hierher, in die Bundesrepublik, lockt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der SPD: Nicht nur reden, sondern auch handeln!)

Lassen Sie mich hier eine letzte Bemerkung machen: In meinem eigenen Wahlkreis hat eine achtköpfige Asylbewerberfamilie aus Rumänien in 14 Monaten — so lange dauerte das Verfahren —74 800 DM aus öffentlichen Kassen empfangen. Zur selben Zeit wurde im gleichen Ort ein Betrieb einer großen deutschen Schuhfirma geschlossen, weil die Betriebsanlagen genau in das Land verlegt wurden, aus dem die Asylbewerber kamen. Die deutschen Arbeitslosen bekamen nur ein Drittel dessen, was die asylsuchende Familie bekommen hat.

(Zurufe von der SPD)

Das können Sie der Bevölkerung in Deutschland nicht mehr klarmachen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216028100
Herr Kollege Müller, zur Geschäftsordnung: Eine Kurzintervention sollte sich — ich will kein Zwiegespräch, sondern Ihnen nur einen Hinweis geben — im Regelfall auf konkrete Aussagen des Vorredners, in der ersten Runde meinetwegen auch auf die des Vorvorredners beziehen. Diesen Bezug habe ich nicht ganz erkennen können.
Außerdem sollte sie maximal zwei Minuten dauern, nicht zweieinhalb Minuten.
Als nächster hat nun der Kollege Otto Schily das Wort.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1216028200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein juristisches Gesamtkunstwerk ist dieser verzwickte und vielfach verschraubte Asylkompromiß wahrlich nicht. Zur Kritik allerdings sind am wenigsten jene legitimiert, denen bisher nichts Besseres eingefallen ist, als reichlich realitätsfern offene Grenzen zu propagieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Der Asylkompromiß ist der mühsame Versuch, ethische und rechtsstaatliche Prinzipien den Notwendigkeiten der alltäglichen Praxis anzunähern. Dabei darf jedoch der jahrzehntelange Konsens, den wir gemeinsam gepflegt haben, daß politisch Verfolgte



Otto Schily
bei uns Zuflucht erhalten müssen, auf keinen Fall verlorengehen. Deshalb sollte diese Debatte niemand als moralischen Wettbewerb mißdeuten.
Bei vorurteilsfreier Betrachtung kann nicht bestritten werden, daß die gegenwärtige Verfassung und Rechtslage Zuwanderern, die nicht politisch verfolgt sind, sondern aus verständlichen sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Gründen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit bietet, unter Vorwand von Asylgründen einen länger dauernden Aufenthalt, die Zuweisung einer Unterkunft und die Gewährung von Sozialhilfe zu erzwingen.
Angesichts dieses Sachverhalts erweist sich die ursprüngliche Fassung des Art. 16 des Grundgesetzes als unglückliche Fehlkonstruktion, die für die Lebenswirklichkeit unserer Zeit nicht mehr tauglich ist. Die Schwierigkeit mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl, das in Art. 16 verbürgt ist, liegt nicht in seinem materiellen Gehalt, sondern in seinen verfahrensrechtlichen Auswirkungen.
Wer das individuelle Grundrecht auf Asyl beibehalten will, gleichzeitig aber prozedurale Beschränkungen vornimmt, um die Überfüllung der Asylverfahren zu verhindern, sollte sich nicht wundern, wenn am Ende nur noch die Fassade des individuellen Grundrechts übrigbleibt.
Dabei sollte vor allem nicht übersehen werden, daß die zahlreichen Beschleunigungsgesetze, die dem Asylkompromiß vorausgegangen sind, das individuelle Grundrecht längst beträchtlich ausgehöhlt haben. Die Verfechter eines Individualgrundrechts können daher für sich nicht in Anspruch nehmen, daß ihre Auffassung in größtmöglichem Umfang die uneingeschränkte Gewährleistung des Asyls für politisch Verfolgte sicherstellt. Im Gegenteil: Paradoxerweise führt die Schrankenlosigkeit des individuellen Grundrechts nach Art. 16 zu einer Minderung des Asylschutzes.
Die Gewährleistung des Asyls in Form eines individuellen Grundrechts gehört nicht zu den elementaren Bestandteilen der Verfassungsstruktur des Grundgesetzes.

(Ernst Waltemathe [SPD]: Was ist das denn? Unhistorisch!)

Dem Verfassungsgesetzgeber steht es frei, auch eine andere Form zu wählen, die das Asyl sicherstellt. Nach meiner Überzeugung ist die institutionelle Garantie des Asyls ehrlicher und dem individuellen Grundrecht vorzuziehen. Allerdings müßte in einer institutionellen Garantie der besondere hohe moralische Rang der verfassungsmäßigen Pflicht des Staates zur Aufnahme politischer Flüchtlinge deutlich zum Ausdruck kommen.
Mit einem solchen Verfassungsartikel würde sich der Staat eine Selbstverpflichtung auferlegen, die für das gesamte staatliche Handeln bindend wäre. Grundsätzlich ist in einem Rechtsstaat nicht in jedem Fall eine staatliche Verpflichtung mit einem subjektiven Recht verkoppelt. Von seinem Ursprung her ist das Asyl sowieso ähnlich der Gastfreundschaft ein
Gebot der Moral, des Anstands und der Nächstenliebe.

(Zuruf von der SPD: Und der Willkür!)

Bei nüchterner Prüfung der psychologisch-soziologischen Hintergründe ist die Akzeptanz für Asylgewährung deutlich höher, wenn sie als Erfüllung einer moralischen und verfassungsrechtlichen, freiwillig übernommenen Pflicht der Gesellschaft verstanden wird und nicht als einklagbares Recht des Asylsuchenden. Jedoch hieße die Ersetzung des individuellen Grundrechts auf Asyl durch eine institutionelle Garantie nicht, staatliches Wohlverhalten von jeder Kontrolle freizustellen und die Asylgewährung administrativer Willkür zu überlassen.
Bei Ersetzung des individuellen Grundrechts durch eine institutionelle Garantie müßten innerhalb des Staats- und Gesellschaftsgefüges zusätzliche Kontrollinstanzen geschaffen werden, die darauf achten, daß die Selbstbindung des Staates eingehalten wird. Aufgaben und Befugnisse solcher Kontrollinstanzen müßten verfassungsrechtlich abgesichert werden. Das könnte beispielsweise dadurch geschehen, daß eine unabhängige Bundesbeauftragte für Flüchtlingsfragen eingesetzt und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet wird. Diese neue Institution sollte Flüchtlingsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl ein umfassendes Mitspracherecht einräumen.
Ich weiß, daß dafür im Moment wenig Verständnis zu erlangen ist. Das ist nämlich ein grundlegend anderer Ansatz, um die Richtigkeitsgewähr für Asylentscheidungen zu verbessern und das Verfahren flexibler, aber auch zugleich plausibler zu gestalten. Vielleicht wäre es ein Einstieg in diese neue Denkweise, die natürlich einem sehr verrechtlichen Denken fremd sein muß, wenn wir beispielsweise den christlichen Kirchen das autonome Recht zusprechen würden, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen, die nach ihrer Einschätzung als Asylsuchende schutzbedürftig sind.
Ich werde schweren Herzens der Verfassungsänderung zustimmen, allerdings einer verfassungswidrigen Regelung in § 34 a Abs. 2 meine Zustimmung nicht geben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216028300
Als nächste hat die Kollegin Sigrid Skarpelis-Sperk das Wort.

Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD):
Rede ID: ID1216028400
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Vor knapp 30 Jahren erhielt eine Schülerin in der Reifeprüfung einen Dialog des Philosophen Platon zur Übersetzung und Interpretation. Der Text schilderte eine Geschichte aus dem Leben des Athener Bürgers Sokrates während der Zeit der Tyrannei der Dreißig. Sokrates, so erzählt der Dialog, wurde neben einigen anderen in das Rathaus bestellt. Dort wurden sie angewiesen, auf eine Nachbarinsel zu gehen, um geflohene Anhänger der athenischen Demokratie zu töten, die dort Asyl gefunden hatten. Der Schlußsatz des Dialogs ist mir bis heute im Gedächtnis geblieben: Die anderen gingen nach Salamis, ich aber ging nach Haus. — Im Jahre 399 vor Christus wurde Sokrates wegen Gottlo-



Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
sigkeit zum Tode verurteilt. Er floh nicht. Er wollte nicht als alter Mann in einem anderen Land um Asyl bitten und wurde hingerichtet.
Zur Zeit der griechischen Militärjunta sammelte ich als Frau eines politisch Verfolgten persönliche Erfahrungen, und heute noch werden schreckliche Bilder in mir wach: das im Polizeiverhör gräßlich zerschlagene Gesicht eines Mannes, der eines Nachts übermüdet, abgerissen, mittellos und ohne Papiere verzweifelt vor der Tür stand; der Unterarm eines anderen Mannes mit kaum verheilten Brandwunden, Male durch ausgedrückte Zigaretten, Folge von Verhören durch die griechische Geheimpolizei, sein angstvolles Zusammenzucken bei jedem Anzünden einer Zigarette; schließlich das Wehelächeln meiner Freundin Katja, als sie Jahre später meine Tochter auf meinem Arm sah. Sie selbst war als Schwangere so bestialisch gefoltert worden, daß sie ihr Kind verlor und nie wieder ein Kind empfangen konnte.
Aber es gab in dieser Zeit auch viel Positives, die überwältigende Solidarität mit dem Freiheitskampf im Geburtsland der Demokratie, Freundschaften über Parteien hinweg, die sich in diesen Zeiten unter den Verfolgten auf deutschem Boden und mit uns Deutschen bildeten. Der größte Teil der politischen Führung aller Parteien Griechenlands suchte und fand Asyl in Deutschland, in Europa und in den USA.
Wir sollten bei unserer Debatte also nicht vergessen, daß die Gewährung von Zuflucht für Verfolgte nicht nur eine Last für das Gastland ist, sondern auch und nicht zuletzt eine Chance für mehr Freiheit und Demokratie,

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU])

eine Chance für mehr Freiheit und Demokratie in der Welt, aber auch für ein positives Deutschlandbild.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Heute entscheiden wir als Gesetzgeber darüber, ob das Recht auf Asyl für politisch, religiös und rassisch Verfolgte in Deutschland faktisch noch in Anspruch genommen werden kann oder nur mehr als ein bedeutungsloser Merksatz in Art. 16 des Grundgesetzes verbleibt. Wir entscheiden, ob wir ein uraltes Recht — in primitiven Völkern war es ein religiöses Tabu, und in zivilisierten Völkern, Otto Schily, hieß es Gastrecht und nicht Gastgnade —,

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

ein Recht, das in zivilisierten Völkern lange vor der Antike selbstverständlich war, jetzt noch gewährleisten wollen. Es geht darum, ob wir die ethischen Grundlagen unserer Zivilisation, den Zusammenklang von christlichen, liberalen und sozialistischen Grundwerten, die den breitgetragenen gesellschaftlichen Konsens des Staatswesens Bundesrepublik Deutschland ausmachen, den ersten größeren wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten der Nachkriegsgeschichte opfern wollen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und dies in einer Zeit zunehmender Barbarei und Verfolgung weltweit und vor unserer europäischen Haustür.
Drei Dinge sind es, die mich im Laufe unseres Entscheidungsprozesses besonders bestürzen: Wir schaffen ein Grundrecht ab, ohne die Ursachen der Armutswanderung zu beseitigen oder die Immigration in der Realität auch nur zu begrenzen.

(Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

Wir produzieren eine Scheinlösung, wie bald sichtbar werden wird. Dadurch, daß wir die Zuwanderung auf dem Gesetzespapier abschaffen, verschieben wir die Probleme nur in die Illegalität mit der unausweichlichen Folge steigender Kriminalität.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen das aus anderen Ländern, die kein Asylrecht in unserem Sinne, keine Sozialhilfe kennen. Wozu die Zuwanderung Illegaler in den USA, aber auch in Griechenland führt, können wir sehen: zu mehr Kriminalität und zu nichts anderem.
Ein drittes ist uns im Entscheidungsprozeß um das politische Asyl verlorengegangen: das gemeinsame Suchen und Finden von praktischen und politischen Lösungen für die neuen Probleme, Herausforderungen aller Institutionen und politischen Ebenen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216028500
Frau Kollegin, darf ich Sie bitte an die Zeit erinnern? Die Redezeit ist schon mehr als eine Minute überschritten.

Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD):
Rede ID: ID1216028600
Im Grunde wissen alle, daß wir auch deswegen vor so großen Problemen stehen, weil in einer unverantwortlichen Mischung aus stets zu geringem Organisationsaufwand, stets zu spät bewilligtem Personal, schlecht geregelten Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden und Finanzierungstricks bei den Bürgerkriegsflüchtlingen ein Verwaltungs- und Rechtsprechungsnotstand entstanden ist, über den sich alle zu Recht erregen.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216028700
Frau Kollegin, ich hatte das ernst gemeint.

Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD):
Rede ID: ID1216028800
Diesen Notstand abzuschaffen wäre unsere Aufgabe als Gesetzgeber, nicht, Grundrechte zu ändern.

(Anhaltender Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216028900
Als nächster spricht der Kollege Dr. Walter Hitschler.

Dr. Walter Hitschler (FDP):
Rede ID: ID1216029000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Debatte um die Erhaltung des Grundrechts auf politisches Asyl und die Abwehr eines ungehinderten Zustroms von Scheinasylanten muß darauf hingewiesen werden, daß die praktischen Folgen eines solchen



Dr. Walter Hitschler
ungehemmten Zuzugs letztlich den echten Asylbewerbern die Asylgrundlage entziehen.
Keine Volkswirtschaft ist in der Lage, monatlich die Zuwanderung einer mittleren Kreisstadt mit 40 000 Einwohnern zu verkraften. In dieser Situation befinden wir uns heute, und das ist der falsche Weg.
Die Wohnraumversorgung bereitet den Kommunen immer größere Schwierigkeiten, weil natürlich die Nachfrage in dem Segment preiswerter Wohnungen im Altbestand so außerordentlich stark gestiegen ist, daß ein eklatanter Wohnraummangel insbesondere in den Ballungsgebieten entstanden ist.
Viele Bürgermeister wissen sich nicht mehr zu helfen. Leider sind bisher auch die evangelischen Pfarrhäuser den Asylbewerbern verschlossen geblieben, wo man noch am ehesten eine mitbrüderliche Aufnahme hätte erwarten können.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ein weiterer unkontrollierter Massenzuzug ist daher von der Kapazität unserer Wohnungsmärkte her nicht mehr zu bewältigen.
In vielen Fällen führt die Situation dazu, daß deutsche Wohnungssuchende beispielsweise deshalb keine Wohnung mehr finden, weil Asylbewerber, die auf Grund ihrer Einkommenssituation einen Dringlichkeitsschein für den Sozialwohnungsbezug erhalten, bevorzugte Berücksichtigung finden. Die Probleme der Obdachlosigkeit unserer eigenen Mitbürger werden erheblich verstärkt.
All dies dient sicherlich nicht dem sozialen Frieden und der Akzeptanz von Ausländern allgemein, auf die wir in vielen Bereichen dringend angewiesen sind.
Wir brauchen deshalb eine praktikable Regelung, die den Zuzug von Scheinasylanten hemmt und die geordnete Zuwanderung ermöglicht. Wer die Augen vor diesen praktischen Problemen der Lebenswirklichkeit verschließt und sich auf den Standpunkt zurückzieht: „fiat iustitia, pereat mundus", der übersieht, daß wir in unserer volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überfordert werden. Es ist objektiv unmöglich, alle Armutsflüchtlinge aufzunehmen. Er übersieht vor allem, daß unsere parlamentarische Demokratie Schaden nimmt, weil sich die Bürger von den demokratischen Parteien zu den radikalen Kräften hinwenden, die ihnen Gewaltlösungen anbieten.
Unsere Demokratie muß sich daher wirksam vor dem Mißbrauch des Asylrechts schützen. Wir müssen unsere Bürger vor unzumutbaren Belastungen schützen und eine Zuwanderungsregelung finden, wie es sie auch in anderen Ländern gibt, die es ermöglicht, die ausländerfreundliche Grundhaltung unserer Mitbürger zu bewahren.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216029100
Als nächster spricht der Kollege Gunter Weißgerber.

Gunter Weißgerber (SPD):
Rede ID: ID1216029200
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist seit 1989 für einen großen Teil der Menschheit freier, jedoch nicht sicherer geworden. Da der industrielle Norden es bisher nicht verstand, die Probleme des Südens lösen zu helfen, ist anzunehmen, daß ihm dies mit der gegenwärtigen wirtschaftlichen Talfahrt noch viel weniger gelingt. Der Druck der Einwanderung nach Europa und Deutschland wird also zunehmen. Die Einwanderungswilligen treffen aber gerade in Ostdeutschland — ich spreche hier als Ostdeutscher — auf Menschen, die durch den Zusammenbruch ihrer bisherigen scheinsicheren Welt verängstigt sind, die ihre neue Umwelt erst lernen müssen. Dies sind Menschen, denen wir Zeit geben müssen, Zeit, die andere in Europa reichlich zur Verfügung hatten.
Die in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns Politikern Taten, welche ihre eigene Lage sicherer machen. Angst um Arbeitsplätze, Angst um geringer werdende Sozialleistungen und die Realität von knappem und oft unbezahlbarem Wohnraum schaffen kein Vertrauen Fremden gegenüber. Dies ist bedrückend, trotzdem aber real.
Im Osten Deutschlands ist Massenarbeitslosigkeit die beklemmende Normalität. In Sachsen, meiner engeren Heimat, bleibt vom industriellen Schaffen allenfalls der frühere Ruf. Dies erzeugt kein Klima von Weltoffenheit. Weltoffenheit hat etwas mit Selbstsicherheit, nichts aber mit ungelösten Problemen zu tun. Wir müssen den Menschen Gelegenheit zum SichZurechtfinden in ungewohnten Verhältnissen geben. Diesem Zweck dient aus meiner Sicht der sogenannte Asylkompromiß.
An einer Überforderung der hier lebenden Bürger kann uns nicht gelegen sein. Wir verschaffen uns aber lediglich Luft zum Handeln im eigenen Land. Wehe, wir lassen diese Chance verstreichen!
Allerdings — dies sage ich ganz deutlich — löst die Grundgesetzänderung die eigentlichen Probleme nicht. Solange Armut und Unterdrückung auf dieser Erde eine Heimstatt haben, werden Menschen plausible Gründe für Auswanderung finden. Die Deutschen werden mit gesteuerter Einwanderung leben müssen, und dies mit Sicherheit nicht zu ihrem Schaden.
Es ist ehrenhaft, das Schicksal sämtlicher Notleidender in der Welt zu bedenken, doch werden wir Verbesserungen in anderen Weltteilen nur gemeinsam mit unserer Bevölkerung, nicht gegen diese erreichen.
Die Zukunft dieses Gemeinwesens steht auf dem Spiel. Im Osten spüren wir dies möglicherweise stärker als im Westen unseres Landes. Ich werde für den Asylkompromiß stimmen und hoffe, damit dem Gemeinwesen tatsächlich zu dienen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Eine abgewählte Demokratie in diesem Land vermag niemandem mehr zu helfen. In diesem Sinn bitte



Gunter Weißgerber
ich alle Kolleginnen und Kollegen, der Grundgesetzänderung zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Den vom differenzierten Verhalten meiner Partei Enttäuschten sage ich: Der Streit ging um die bestmögliche Erhaltung von Menschenrechten. Dieser Streit für Menschlichkeit ist ein sehr ehrenvoller Disput. Dafür müssen wir Sozialdemokraten uns weder schämen noch entschuldigen.
Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der F.D.P.)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216029300
Als nächster spricht der Kollege Dr. Gerhard Friedrich.

Dr. Gerhard Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1216029400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Vorredner herzlich für seine sachliche Rede danken, aber ihn um Verständnis dafür bitten, daß ich mich jetzt nicht mit ihm, sondern mit den Neinsagern in seiner Fraktion beschäftigen möchte.

(Dr. Günther Müller [CDU/CSU]: Das ist auch wichtiger! — Norbert Geis [CDU/CSU]: Die sind auch gefährlicher!)

Ich beginne mit Frau Skarpelis-Sperk, die hier in einer sehr beeindruckenden Weise persönliche Schicksale geschildert hat. Dann kam eine Aussage zur Bedeutung des Asylrechts in der Geschichte, und die war völlig falsch. Ich werde Ihnen Unterlagen zuschicken, in denen Sie nachlesen können, daß Asylrecht historisch immer ein Recht des asylgewährenden Staates und keine Pflicht dieses Staates und kein Anspruch des Flüchtlings war.
Ansonsten haben Sie gesagt, wir schafften das Asylrecht faktisch ab. Damit haben Sie einen Denkfehler gemacht. Sie lesen in Abs. 2 z. B., wen wir abschieben können. Sie übersehen, daß wir nicht jeden abschieben wollen, den wir nach Abs. 2 abschieben können. Lesen Sie den Vertrag mit Polen!
Sie übersehen weiter, daß wir manche abschieben können, daß wir aber niemanden finden, der sie uns abnimmt. Deshalb wird das Asylrecht eine viel größere Bedeutung haben, als Sie glauben.

(Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Ich möchte noch kurz auf zwei Redner eingehen. Dann, Herr Kollege Ullmann, bin ich gerne bereit, Fragen zu beantworten.
Ich halte es nämlich für unbedingt notwendig, auf das einzugehen, was die Frau Leonhard-Schmid gesagt hat. Es war für mich schon interessant, zu hören, wie arrogant eine Sozialistin über die Massen redet. Das war eine unerträgliche Arroganz einer Vertreterin einer Volkspartei.

(Zurufe von der SPD)

Der Kollege Stiegler hat nicht verächtlich von den Massen, sondern von den Stammtischparolen geredet. Dabei hat er zunächst einmal geschickt verschwiegen, daß er sich an den Stammtischen sehr wohlfühlt; ich kenne ihn nämlich.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Da hat er an sich gedacht!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auch ich halte manches, was dort geredet wird, für sehr dumm, aber ich warne den Kollegen Stiegler, das Pauschalurteil einiger Bildungsbürger — bezogen auf die Stammtischleute — zu übernehmen. Das sind Bildungsbürger, die in tollen Villenvierteln wohnen. Sie laufen natürlich überhaupt kein Risiko, daß in ihrer Straße ein Asylantenheim eingerichtet wird. Der Herr Psychologieprofessor hat natürlich überhaupt keine Angst, daß ihm ein Asylant nach zwei Jahren den Arbeitsplatz abnimmt. Darum versteht er die Stammtischleute überhaupt nicht, und er ist nicht in der Lage, das Vernünftige an den Stammtischparolen zu erkennen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Noch eine letzte Anmerkung zu meinen Vorrednern. Das ist relativ einfach; ich kann es nicht im Detail begründen. Es ist gesagt worden, der Parlamentarische Rat habe Art. 16 des Grundgesetzes unter dem Eindruck von Millionen von Flüchtlingen beschlossen. Ich weiß nicht mehr, wer das gesagt hat, aber er hat keine Ahnung vom Asylrecht. Diese Vertriebenen und Kriegsflüchtlinge sind doch keine politisch Verfolgten.

(Uwe Lambinus [SPD]: Ihr werft doch immer alles in einen Topf!)

Derjenige, der das gesagt hat, sollte wirklich einmal nachlesen, worum es bei Art. 16 des Grundgesetzes geht.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216029500
Kollege Friedrich, wie steht es denn nun mit der Zwischenfrage?

Dr. Gerhard Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1216029600
Ich bin jetzt bereit, eine Zwischenfrage zuzulassen, Herr Kollege Ullmann.

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216029700
Ich bin vielleicht ein Bildungsbürger, obwohl ich nicht in einer Villa wohne, aber ich erlaube mir, eine kleine Frage zu Ihrem historischen Exkurs zu stellen.

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Eine Frage stellen, keine Kurzintervention!)

Lieber Herr Kollege Friedrich, halten Sie die Bischöfe zur Zeit der Kaiser Theodosius, Valentinian III. und Justinian, die das Asylrecht wahrnahmen, für Staatsbeamte?

Dr. Gerhard Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1216029800
Historisch bin ich nicht so bewandert.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Dr. Gerhard Friedrich
Herr Kollege Ullmann, ich lese einiges nach, und dann lade ich Sie zum Abendessen ein.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Lachen bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Rudolf Bindig [SPD]: An den Stammtisch! —Uwe Lambinus [SPD]: Jeder blamiert sich so gut, wie er kann!)

Ich mache jetzt noch einen kurzen Versuch, aufzuzeigen, warum der Asylkompromiß aus meiner Sicht gar nicht so toll ist. Ich danke dem Kollegen Schily — er wird es jetzt als Bösartigkeit auslegen —, daß er lupenrein das Stoiber-Konzept vorgetragen hat.

(Lachen bei der SPD)

— Lupenrein! — Herr Schily, ich weiß, das bringt Sie in Schwierigkeiten. Das ist aus meiner Sicht ein Lob; denn Stoiber schätze ich fast so hoch wie meinen Parteivorsitzenden ein. Das war ein Lob.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

— Es war ein Lob, Herr Schily.

(Zurufe von der SPD)

Ich sage Ihnen jetzt ganz kurz, weshalb der Kollege Schily recht hatte, als er auf die Mängel des Kompromisses hingewiesen hat. Lesen Sie die Ausführungen der Sachverständigen nach.
Erstens. Die Verfassungsregelung ist viel zu kompliziert. Wir werden bestimmte Lücken nicht erkennen und von so mancher Auslegung überrascht sein. Wir werden es tief bereuen, daß die Korrektur nur durch den Verfassungsgesetzgeber erfolgen kann und nicht durch den einfachen Gesetzgeber.
Zweitens. In Abs. 5 fehlt die Möglichkeit, daß wir uns einem materiellen europäischen Asylrecht anschließen. Wir können nur harmonisieren, wenn wir die Verfassung nochmals ändern.
Dritter Mangel: In Abs. 2 nehmen wir Bezug auf zwei internationale Verträge. Diese sind fürchterlich kompliziert. Jeder in der Welt wendet sie anders an, und fast jeder in der Welt legt sie anders aus. Diese Auslegungsprobleme werden jetzt zu Auslegungsproblemen unserer Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht wird sich damit quälen. Es ist überfordert, den Weltgerichtshof zu spielen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216029900
Nun erhält der Kollege Otto Schily das Wort zu einer Kurzintervention von maximal zwei Minuten.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1216030000
Herr Kollege Friedrich, es ist in der Tat richtig, daß auch Herr Stoiber für eine institutionelle Garantie eintritt. Das hat er hier auch schon im Bundestag erklärt. Ich würde mich mit Herrn Stoiber auch ohne weiteres einigen können, wenn er die zweite Komponente einer solchen institutionellen Garantie akzeptieren würde, nämlich daß es, einen unabhängigen Bundesbeauftragten gibt, der Entscheidungen unter Einbeziehung des Rates von Pro Asyl und von amnesty international souverän treffen
kann. Ich bin nämlich der Überzeugung, gerade in einer solchen Institution wird viel schneller evident, wer politisch Verfolgter ist und wer aus anderen Gründen kommt. Eine solche Differenzierung kann dort viel schneller vorgenommen werden. Wenn wir uns so einigen könnten, bin ich zu Gesprächen in dieser Richtung selbstverständlich bereit.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216030100
Zu einer kurzen Erwiderung hat der Kollege Friedrich das Wort.

Dr. Gerhard Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1216030200
Es langt ein Satz. Der Kollege Schily hat jetzt das Stoiber-Konzept etwas ausführlicher dargestellt. Ich schicke Ihnen das zu.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216030300
Als nächste hat die Kollegin Margitta Terborg das Wort.

Margitta Terborg (SPD):
Rede ID: ID1216030400
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Diesen Tag empfinde ich nicht als eine Sternstunde des Parlaments.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Ihr Fehler!)

Und vor dieser Rede fürchte ich mich auch ein bißchen. Ich werde vermutlich nicht die Kraft haben, die Mehrheit in diesem Hause umzustimmen. Es wird mir nicht einmal gelingen, einen Teil der Mitglieder meiner Fraktion von meiner Haltung zu überzeugen.
Darauf allerdings kann ich keine Rücksicht nehmen, wenn ein Grundrecht unserer Verfassung faktisch zu Grabe getragen wird. Ich kann nicht taktische Überlegungen walten lassen, wenn ich davon überzeugt bin, daß Sie mit der faktischen Aushebelung der Rechtswegegarantie ein weiteres Grundrecht verstümmeln.
Und ich kann mich schon gar nicht an der kollektiven Schwindelei beteiligen, mit einer Verfassungsänderung ließen sich die Armutsströme der Welt an unseren Grenzen stoppen.
Ich kann meine Stimme nicht dazu hergeben, daß Sie die Asylproblematik über unsere östlichen Grenzen exportieren, und ich kann die kollektive Heuchelei von den angeblich sicheren Drittstaaten, die man sicher — „leider" jetzt noch nicht, aber künftig nach Belieben — aussuchen wird, nicht mitmachen.
Es schmerzt mich wirklich, das in dieser Deutlichkeit sagen zu müssen und dennoch zu wissen, daß keines meiner Worte Ihr Ohr, schon gar nicht Ihr Herz erreicht. Ich werde daher die „Ergänzung" des Art. 16a des Grundgesetzes nicht mittragen.
Ich werde den Entwurf des Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher Vorschriften wegen einzelner gravierender Bestimmungen ablehnen. Denn Sie wollen beispielsweise in § 34a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz Asylbewerbern ein weiteres Grundrecht, das Recht auf richterliches Gehör und auf die aufschiebende Wirkung richterlicher Entscheidungen, verweigern. Schon vorher ist das ganze Verfahren ziemlich „wackelig" geworden. Das ist nach meinem



Margitta Terborg
Verständnis schlicht verfassungswidrig. Dazu gebe ich mich nicht her.
Was Sie heute beschließen wollen — nicht mit meiner Stimme —, treibt künftige Asylbewerber von vornherein in die Illegalität, befördert das Geschäft der Schlepperbanden und ist die zweitmiserabelste Antwort auf die Frage, wie Sie denn die Armutswanderung an unseren Grenzen wirklich stoppen wollen.
Die miserabelste Antwort — aber vermutlich auch die wirksamste — wäre, eine neue Mauer, einen neuen Eisernen Vorhang zu errichten. Sie sind nicht mehr so weit von diesem Gedanken entfernt.

(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: So ein Quatsch!)

Sie nutzen schon jetzt die Grenzsperrtechniken der weiland DDR. Sie werden sie mit deutscher Gründlichkeit verfeinern, bis irgendwann jemand den ersten Schritt wagt und erklärt, ein Eiserner Vorhang sei zur Rettung unserer Verfassung vonnöten. Auch diese reale Vision erschreckt mich am heutigen Tage, macht mich betroffen und zwingt mich, den ersten Schritt zum Unmenschlichen nicht mitzutun. Deshalb — vor allem deshalb — werde ich mich verweigern.

(Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216030500
Als nächster spricht der Kollege Horst Peter.

Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID1216030600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eine Debatte hinter uns, in der wir viele beachtenswerte Beiträge sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Asylkompromisses gehört haben. Ich bin dennoch mit der Debatte und mit dem Verfahren, das zu dieser Debatte geführt hat, zutiefst unzufrieden. Ich glaube, Verfahren und Debatte haben darunter gelitten, daß ein Teil der Menschen, die es angeht, außerhalb des Parlaments geblieben sind, obwohl ständig über sie geredet wurde. Das heißt, bei dieser Debatte hat sich gezeigt, daß wir im Deutschen Bundestag in wichtigen, an den Kern, an die Substanz der Gesellschaft gehenden Fragen nicht den richtigen Weg kennen und nicht wissen, wie wir miteinander diskutieren sollen.

(Zuruf des Abg. Bartholomäus Kalb [CDU/ CSU])

An dieser Stelle — ich habe es auch in meinem Redemanuskript stehen — pflegt der Abgeordnete Pfeffermann — er ist heute nicht da — dazwischenzurufen: Oberlehrer. Diesmal hat das der Kollege Kalb gemacht. Ich kann damit leben.
Die vielen Menschen, die uns mit ihren Argumenten, mit ihren Ängsten, mit ihren Überforderungen und mit ihren Wünschen angesprochen haben, um sich demokratisch einzumischen, sind politisch „verwertet" und nicht als Subjekte einbezogen worden. Es wurde von der „Straße", es wurde vom „Volk" geredet. Viele der Experten, die im Verfahren gesagt haben: So wie es vorgesehen ist, geht das nicht, sind in dem, was heute zur Abstimmung steht, nicht wieder
aufgetaucht. Dabei tut es uns gut, daran zu denken, daß es in der Tat Menschen sind, die von uns etwas erwarten, und zwar Unterschiedliches.
Wir stehen vor der Schwierigkeit, daß die Menschen bei unserer heutigen Entscheidung mit ihren unterschiedlichen Erwartungen mit uns leben müssen. Das gilt im Prinzip für Gegner wie für Befürworter der Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes. Ausnahmen sind diejenigen, die versucht haben, uns mit Gewaltandrohungen unter Zwang zu setzen. Ich möchte hier meine persönliche Erfahrung nennen: Ich fand es nicht gut, daß ich Morddrohungen von rechts erhalten habe. Ich finde es allerdings noch schlimmer, daß in den Medien nur von Morddrohungen und Gewaltandrohungen von links geredet worden ist und nicht von rechts, obwohl dort der Kern der Gewalt in dieser Gesellschaft sitzt.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist doch nicht wahr!)

Ich möchte ein Beispiel nennen: Ich bin heute morgen zwar in den Saal gegangen, aber ich bin dann auch wieder hinausgegangen, weil ich gedacht habe: Es kann doch nicht sein, daß wir von Einzelinformationen über das, was vor dem Bundestag außerhalb der Bannmeile passiert, leben müssen, die natürlich den Charakter von Polizeiberichten haben. Ich habe anderthalb Stunden lang dort mit Demonstranten geredet und festgestellt: Viele, die mit Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, Ausländern und Ausländerinnen arbeiten, sind dort gewesen und haben auf Gespräche mit dem Parlament gehofft. Sie haben diese Gespräche nicht erhalten, sondern sind in vielen Beiträgen hier mit denjenigen in einen Topf geworfen worden, die mit Provokationen auch Gewalt erzeugt haben; sie sind da mit untergemischt worden. Wenn das im Parlament, im Deutschen Bundestag geschieht, ist das nicht richtig, sondern falsch und führt zur Entfremdung von Politik. Ich meine, das sollte man nicht mitmachen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Für uns stellt sich die Frage, wie wir bei dieser Unterschiedlichkeit mit Problemen umgehen. Ich meine, die einzige mögliche Antwort ist, daß wir den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, daß wir Abwägungen treffen. Ich habe viele Abwägungen mit unterschiedlichem Ergebnis gehört. Für mich ist die entscheidende Abwägung: Welche Richtung schlägt die deutsche Demokratie mit diesen Entscheidungen mittelfristig ein?
Ich glaube, eine Entscheidung, die Abschreckung und Abschottung zum Prinzip erhoben hat, wird im Ergebnis, wenn sie nicht erfolgreich ist, weitere Abschottung und weitere Abschreckung zur Folge haben. Und das gefährdet die Demokratie in diesem Lande.
Die zweite Abwägung, die ich treffe, ist: Wenn man die Überforderung der Gesellschaft in die schwächeren Länder und Staaten, nach Osteuropa exportiert, dann ist das nicht der Beginn einer Europäisierung, sondern eine Osteuropäisierung mit gleichzeitig damit verbundenem Wiedererwecken von Nationalismus in den westlichen, starken Industriestaaten. Das ist die falsche Richtung. Wir brauchen die umgekehrte



Horst Peter (Kassel)

Richtung: Nach Westen brauchen wir dieses, wie es auf neudeutsch heißt, burden-sharing.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Leider hat die Bundesregierung versäumt, das bei den Verhandlungen von Maastricht einzubringen.
Meine Damen und Herren, wenn wir an die Zukunft denken, dann sollten wir die heutige Auseinandersetzung nicht in den kommenden Bundestagswahlkampf hinein verlängern. Herr Kollege Schäuble und Herr Kollege Hintze, was ich heute von Ihnen gehört habe, klang mir sehr stark danach, als ob Sie dabei seien, die Startposition für den kommenden Bundestagswahlkampf zu graben. Das wäre dann der unredliche Ton. Das haben weder die Asylbewerber noch die Bürger dieses Landes verdient. Da werden wir nicht mitmachen.

(Beifall bei der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216030700
Herr Kollege Peter, Sie haben Ihre Redezeit weit überzogen. Ich würde bitten, daß Sie jetzt wirklich den letzten Satz sagen.

Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID1216030800
Der letzte Satz lautet: Ich begrüße, daß diese Abwägungen zu unterschiedlichen Entscheidungen bei der Sozialdemokratischen Partei und bei der Freien Demokratischen Partei geführt haben. Ich bedauere, daß bisher nicht erkennbar war, daß in den Reihen der Union auch abgewogen worden ist. Da wußte man offensichtlich alles vorher schon besser.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216030900
Nun erhält das Wort die Kollegin Frau Professor Dr. Rita Süssmuth.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216031000
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn ich kurz das Wort ergreife, dann möchte ich hier doch noch einmal klarstellen: Wir alle hätten uns heute eine Parlamentsdebatte gewünscht, ohne daß wir die Polizei hätten einsetzen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Ich glaube, für die allermeisten hier im Hause sagen zu können, daß wir sehr wohl unterscheiden zwischen friedlichen Demonstranten und denjenigen, die sie durch ihre Gewalttätigkeit in Mißkredit bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Ich füge hinzu — ob es sich nun um Polizeiberichte, Berichte von Abgeordneten, Mitarbeitern oder Bürgern und Bürgerinnen handelt —, an einer Wahrheit geht kein Weg vorbei: Es ist heute zu üblen Gewalttätigkeiten gegen Personen und zu Sachbeschädigungen gekommen. Ich sage dies, weil es an diesem
Abend gilt — es war ein schwieriger Tag —, der Polizei zu danken.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es gab auf seiten der Polizei 14 Verletzte.
Es gibt vier oder fünf Leichtverletzte bei den Demonstranten; das war vorhin noch nicht ganz genau bekannt.
Ich denke, wir hätten heute ohne den Polizeieinsatz nicht ungestört debattieren können; das gleiche gilt für unsere unmittelbar bevorstehende Entscheidung.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich hätte mir für den heutigen Tag auch gewünscht, daß nicht erneut Bilder um die Welt gehen, die im Zusammenhang mit dieser Asyldebatte gewalttätige Auseinandersetzungen im Umfeld des Deutschen Bundestages mit einer Blockade des Regierungsviertels zeigen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das hat unsere Demokratie nicht verdient; auch das füge ich hinzu.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Lassen Sie mich weiter sagen: Ich glaube nicht, daß es irgend jemandem von uns dient, wenn jetzt die einen sagen, die CDU/CSU hat es sich leichtgemacht, während die anderen für sich in Anspruch nehmen, es sich schwergemacht zu haben. Nehmen Sie allen Abgeordneten ab — jeder sicherlich in unterschiedlicher Sichtweise —, daß sich niemand die Entscheidung leichtgemacht hat, daß eine Grundgesetzänderung überhaupt keine leichte Sache ist, sondern sehr verantwortlich vorgenommen werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Gerlinde Hämmerle [SPD])

Eines möchte ich weder in die Bundesrepublik noch ins Ausland verbreitet wissen: Da fragen die einen, schiebt ihr jetzt nach Verabschiedung des Gesetzes gleich 600 000 ab, werdet ihr eine totale Festung sein? Andererseits hört man, daß ebenso hohe Zahlen über zukünftige Einwanderungen — auch illegale — genannt werden. Ich glaube, wir alle erweisen uns keinen Dienst, wenn wir die jetzt notwendige Steuerung der Zuwanderung als „Festung Bundesrepublik" ausgeben und erklären: Es gibt zwar noch politisches Asyl, aber nicht mehr in Deutschland.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Deswegen möchte ich hier klar sagen: Meine Zustimmung gilt einer notwendigen Änderung des Grundgesetzes, mit allen Schwierigkeiten, die darin stecken, weil wir anders nicht verantwortlich handeln können — so sehe ich es; andere sehen es anders —; denn ich habe mich in der heutigen Debatte beim Zuhören immer wieder gefragt: Was ist die Alternative? Hier sind zwar Alternativen entwickelt worden,



Dr. Rita Süssmuth
aber bei vielen mache ich ein großes Fragezeichen, ob wir damit das Grundrecht auf politisches Asyl noch lange werden halten können.
Ich wehre mich auch noch einmal dagegen, daß wir von „der Straße" sprechen. Gewiß gibt es Stammtischgespräche, aber wir haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Sorgen und Ängsten mindestens so ernst zu nehmen wie unsere eigenen Sorgen und Ängste.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Viele haben zu Recht gesagt: Dort, wo die Wohnungen nicht vorhanden sind, wo die schulischen Verhältnisse Spannungen hervorbringen, wo die Arbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen, wo Unruhe in der Umgebung entsteht, können Bürgermeister, Kirchengemeinden und viele, die für Asylsuchende eine Menge getan haben, ihr Bestes tun, aber auch sie stoßen an Grenzen.
Ich füge hier hinzu: Wir haben unsere Bürgerinnen und Bürger zu einem erheblichen Teil nicht unterfordert, sondern überfordert. — Damit meine ich überhaupt nicht jene Stammtischgespräche, denen wir entgegenzuwirken haben. — Ich glaube, die Überforderung müssen wir ebenfalls sehen und sie ernst nehmen.
Deswegen meine Bitte: Heute abend wird entschieden. Tragen wir gemeinsam dafür Sorge, daß unser Land ein gutes Miteinander mit den hier seit langem lebenden Ausländern, mit den Fremden beibehält!
Viele haben heute von den Bürgerkriegsflüchtlingen gesprochen. Ich sage abschließend noch einmal: Ich habe kein schlechtes Gefühl, wenn ich daran denke, was dieses Land — nicht nur die Regierungen auf Bundes- und Länderebene, sondern auch die Bürger und Bürgerinnen — für Menschen in Bedrängnis tut.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Dabei ist der Appell wichtig: Wir brauchen eine gemeinsame europäische Lösung, die gerade die jungen Demokratien mit einbindet. Sie dürfen sich von uns nicht ausgegrenzt fühlen, sie dürfen uns nicht als Festung sehen.
Wenn wir daran gemeinsam arbeiten, dann, glaube ich, können wir uns in unseren Beschlüssen heute abend respektieren. Ich persönlich möchte sagen: Ich halte diese Entscheidung für eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig und werde auch entsprechend stimmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1216031100
Nun hat der Kollege Dr. Heiner Geißler das Wort.

Dr. Heiner Geißler (CDU):
Rede ID: ID1216031200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bekenne, daß ich mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD zu denjenigen gehöre, die — wie er gesagt hat — nicht ungeteilt glücklich sind über die heute zu treffende Entscheidung und die mit Zweifeln kämpfen, aber nicht deswegen, weil das Kompromisse eben so an sich haben. Das Gewissen ist berührt, die Gesinnung, die Moral, und betroffen sind die Schicksale von Hunderttausenden von Menschen.
Die Drittstaatenregelung ist rechtsstaatlich unter der Voraussetzung, daß wir in das Gesetz die richtigen Staaten hineinschreiben. Das Problem besteht ja zusätzlich darin, daß wir eben aus unserem Herzen heraus, aus unserer Gesinnung, aus den Gründen der Nächstenliebe im Grunde genommen nicht nur diejenigen schützen wollen, die politisch oder religiös verfolgt sind, sondern auch diejenigen, die wegen der Kriegsgefahr, wegen der Bürgerkriege, wegen allgemeiner schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte, wegen schwerwiegender Diskriminierung, z. B. weil sie Frauen sind, weil sie einem bestimmten Volk angehören, oder aus ökologischen Gründen in ihrer Existenz bedroht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dazu kommen diejenigen, die hungern. Wir führen diese Diskussion auf dem Hintergrund der Tatsache, daß Rumänien, das derzeitige Hauptherkunftsland der Asylbewerber, gemessen am Bruttosozialprodukt pro Kopf, 31mal ärmer ist als die Bundesrepublik Deutschland.
Ersparen Sie mir, heute abend noch einmal das globale Elend zu schildern. Ein Viertel der Weltbevölkerung lebt ohne festes Obdach oder wohnt in Elendsquartieren, um nur diese eine Zahl zu nennen.
Aber es liegt auf der Hand — und das braucht man nicht weiter zu begründen —, daß wir dieses Elend und diese globale Not nicht auf den Sozialämtern in Bonn oder in Lübeck oder in Dresden lösen können. Aber die Vorboten dieser aufziehenden globalen sozialen und ökologischen Revolution klopfen an die Türen unserer Sozialämter und unserer Flüchtlingsämter. Wir haben heute noch nicht einmal die Möglichkeit, dort nach der Schwere der Not zu entscheiden, sondern die Zuwanderung vollzieht sich ungesteuert und willkürlich, und zwar über Artikel 16 des Grundgesetzes. Das ist die Situation.
Was wir heute machen, das ist kein Gesamtkonzept zur Beantwortung dieser Herausforderungen, son-dem lediglich die rechtliche Neuordnung eines kleinen Teils dieses Problems, nämlich des Asylrechts für politisch und religiös Verfolgte, damit wenigstens diese Verfolgten rechtsstaatlich einwandfrei zu ihrem Recht kommen können, was wir glauben und hoffen.
Wer aber den Eindruck erweckt, das damit das globale Flüchtlingsproblem gelöst wäre, der würde unser Volk täuschen. Wir brauchen eine Gesamtkonzeption, innerhalb derer die Asylrechtsfrage ein Teil ist. Ihre Lösung allerdings ist die Voraussetzung dafür, daß wir die moralische und politische Kraft und auch die Zeit bekommen, um die Bekämpfung der Migrationsursachen, die Regelungen für eine gesteuerte und sachlich richtige Zuwanderung und die Änderungen und Verbesserung unseres Einbürgerungsrechts zu erreichen. Wer diesen Asylkompromiß scheitern läßt, verhindert diese Gesamtkonzeption und verlän-



Dr. Heiner Geißler
gert das politische Elend, in dem wir uns alle miteinander in der Ausländerfrage befinden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der Parteitagsbeschluß der Sozialdemokraten vom Oktober 1992 kam spät, aber nicht zu spät. Es war eine Entscheidung für eine sinnvolle Verständigung mit den anderen Parteien. Und die Entscheidung der Union für die Beibehaltung des Asylrechts als Individualrecht war die Basis für eine große Verfassungskoalition der Verantwortung und der Vernunft zur Regelung des Asylrechts.
Wenn es nach den Zweifeln, von denen ich vorhin geredet habe, und nach den Gesinnungen vieler in allen drei Parteien gegangen wäre, dann wäre nicht die Verfassungskoalition, sondern eine Verfassungsblockade das Ergebnis gewesen.
Es ist nicht das erste Mal und wird auch nicht das letzte Mal sein, daß wir in unserer Verantwortung als Abgeordnete nicht in erster Linie nach unserer Gesinnung und nach dem entscheiden dürfen, was wir mit unserem Herzen möchten, sondern nach dem, was uns die Verantwortung für das Gemeinwohl und die Güterabwägung hinsichtlich der Folgen unserer Entscheidungen auferlegen.
Auch meine Fraktion hat solche Zerreißproben schon bestehen müssen. Am 17. Mai 1972 hat sich die Unionsfraktion bei der Verabschiedung der Ostverträge der Stimme enthalten. 238 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen standen gegen 248 Ja-Stimmen. Hätte die Unionsfraktion mit Nein gestimmt, wären die Ostverträge damals gescheitert. Kurt Georg Kiesinger sagte damals, daß diese Haltung der Fraktion der Union das Ziel habe, ein Scheitern der Ostverträge zu vermeiden und eine möglichst große Zustimmung für eine gemeinsame Entschließung aller Parteien zu ermöglichen.
Was wäre denn passiert, wenn die Union 1972 ihren Gefühlen, ihrer Gesinnung, ihren Emotionen und ihrem Rechtsempfinden allein und nicht auch ihrer politischen Gesamtverantwortung gefolgt wäre? — Willy Brandt sagte damals: Die Weltgeschichte ist kein Amtsgericht. — Die seinerzeitige Entscheidung der Union hat uns jahrelang belastet und für einen Streit gesorgt, der eigentlich erst mit der Einheit Deutschlands zu seinem Ende kam.
Heute stehen Sie, die Sozialdemokraten, in einer ähnlichen Auseinandersetzung zwischen Verantwortung und Gesinnung, Realpolitik und Wunschdenken, Vernunft und Gefühl.
So wie die Union damals muß die SPD heute die Folgen abwägen und werten, wenn dieser Kompromiß scheiterte. Und das Ergebnis ist für mich eindeutig: Unionsparteien, SPD und F.D.P. stehen vor einer der größten Bewährungsproben der letzten Jahrzehnte.

(V o r s i t z: Präsidentin Dr. Rita Süssmuth)

Ich greife jetzt nicht zu hoch: Ein Scheitern würde zu einer Staatskrise führen. Auf dem Spiel steht die Fähigkeit der politischen Parteien, in einer zentralen Frage ihre Entscheidungsfähigkeit zu beweisen und damit auch das Vorurteil von Inkompetenz und Konzeptlosigkeit zu widerlegen.
Wer diesen Asylkompromiß heute scheitern läßt, der nimmt auch in Kauf, daß der unselige Streit zwischen den Parteien, vor allem zwischen der Union und der SPD, weitergeht, und er schafft geradezu die Voraussetzungen dafür, daß die Ausländerpolitik, die Asylpolitik — was die Rechtsradikalen ja wollen — zum Gegenstand der Wahlkämpfe des Jahres 1994 gemacht wird. Er lenkte reißende Ströme auf die Mühlen der Rechtsradikalen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Man kann nur mit Schrecken etwa an den August und an den September 1991 denken. Das Asylproblem wurde zum erstenmal in der Wahlkampfgeschichte zu einem Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht. Massenblätter erschienen mit handbreiten Schlagzeilen.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216031300
Herr Dr. Geißler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freimut Duve?

Dr. Heiner Geißler (CDU):
Rede ID: ID1216031400
Jetzt lieber nicht.
Hier in Bonn — ich schäme mich heute noch, daß wir das unwidersprochen haben durchgehen lassen — ist das Asylproblem in mannshohen Leuchtreklamen an den Omnibushaltestellen dramatisiert worden. Wochenblätter haben mehrmals mit solchen Titelgeschichten aufgemacht. Das Ergebnis war verheerend. Am 17. September begannen die Krawalle in Hoyerswerda. Danach stieg die Zahl der Brand- und Mordanschläge sprunghaft. Die Zahl der Brand- und Mordanschläge war in den letzten drei Monaten des Jahres um ein Vielfaches höher als in den Monaten zuvor. Was im Jahre 1992 geschah, weiß jedermann.
Seit Mölln hat sich das Klima allerdings verändert; das ist richtig. Aber wie ist es eigentlich um die Bewußtseinslage einer Gesellschaft bestellt, die drei Morde braucht, um aufzuwachen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Müssen drei Türkinnen verbrennen, damit es Lichterketten gibt?
Für das Klima in einem Land, auch Ausländern gegenüber, Asylbewerbern gegenüber, sind nicht in erster Linie die Ausländer und Asylbewerber selber, sondern diejenigen verantwortlich, die über die Macht der Entscheidung und die Macht des Wortes verfügen.
Manche sagen, dieser Asylkompromiß sei lediglich die angsterfüllte Reaktion auf dumpfe Stammtischparolen und rechtsradikale Aggressionen. Das haben wir auch heute gehört. In Wirklichkeit beendet dieser Asylkompromiß die unselige Eskalation der Auseinandersetzung zwischen den großen demokratischen Parteien. Ich hoffe es sehr. Die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls erwarten dies von uns.
Es gab heute und in den vergangenen Monaten Anmerkungen und Töne, z. B. derart, daß man sich angesichts der großen Zahl von Asylbewerbern nicht



Dr. Heiner Geißler
wundern dürfe, wenn das Volk reagiere. Es gab schlimme Äußerungen.

(Beifall der Abg. Lieselott Blunck [SPD])

Ich will dazu folgendes feststellen. Wenn im letzten Jahr statt 400 000 Asylbewerbern 500 000 oder 600 000 zu uns gekommen wären, dann könnte auch dies in einer zivilisierten Kulturnation niemals in irgendeiner Form begründen und rechtfertigen, daß andere Menschen, nur weil sie eine andere Hautfarbe, Herkunft oder Muttersprache haben, abgefackelt und ihnen die Dächer über dem Kopf angezündet werden.

(Beifall im ganzen Hause)

Nur darf diese richtige moralische Position von uns allen nicht dazu führen, alles so zu lassen, wie es ist. Den rechtsradikalen Sumpf können wir nur dadurch austrocknen, daß wir, die überwiegende Mehrheit dieses Parlaments, durch unsere Entscheidungsfähigkeit und den Nachweis kompetenter Lösungen ein politisches und gesellschaftliches Klima schaffen, in dem die Menschen wieder Vertrauen in die Politik und das Parlament gewinnen können.
Eine verantwortungsethische Abwägung der Folgen unserer heutigen Entscheidung zwingt uns aber auch, fair miteinander umzugehen, d. h. den ganzen Kompromiß zu bejahen. Das ist für mich eine wichtige Voraussetzung dafür, der Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen.
Wenn dieser Kompromiß scheitert, dann scheitert mehr als die Änderung des Grundgesetzes. Dann scheitern die grundsätzliche Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren, die einvernehmliche Erleichterung der Einbürgerung und die Ablösung des aus dem wilhelminischen Kaiserreich stammenden Staatsangehörigkeitsrechts.
Glaubt denn jemand im Ernst, daß bei einem Scheitern des Kompromisses und der Fortführung der unseligen Auseinandersetzungen über dieses Thema wir alle miteinander noch die politische Kraft besäßen, uns auf unsere Hauptaufgabe zu besinnen, nämlich die Ursachen der Migrationsbewegung zu bekämpfen, wenn nicht gar zu beseitigen? Wie sollen wir denn die Zeit und die politische Kraft behalten, die gewaltigen Anstrengungen zu machen, die Kräfte zu mobilisieren, um diese neue internationale soziale Frage zu lösen und daran mitzuwirken, die Bürgerkriege zu beenden?
Wird bei einem Scheitern des Asylkompromisses das friedliche Zusammenleben von 74 Millionen Deutschen und 6,5 Millionen Ausländern erschwert oder erleichtert? Sind wir dann noch in der Lage, mehr für die Integration der hier lebenden ausländischen Mitbürger zu tun?
Wir haben die Äußerung des Bundeskanzlers zur doppelten Staatsangehörigkeit gehört.

(Abg. Lieselott Blunck [SPD]: Ja! Ja!)

Wir sollten sie zum Anlaß nehmen, auch in dieser Frage über die Parteigrenzen hinweg aufeinander zuzugehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber diese Möglichkeiten können wir, wenn dieser Kompromiß scheitert, ebenso abschreiben, wie eine vernünftige Aufgabenteilung innerhalb der europäischen Lander. „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun", hat Molière einmal gesagt, „sondern auch für das, was wir unterlassen."

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216031500
Als nächster hat der Kollege Hans Gottfried Bernrath das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1216031600
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! Niemand hier im Raum, glaube ich, gibt sich der Illusion hin, die Zuwanderung nach Deutschland wäre mit den heute zu verabschiedenden Gesetzen schon gemeistert. Eine Begrenzung der Zuwanderung — insonderheit die Eindämmung der mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylrechts — ist allerdings zum allerwenigsten ein rechtspolitisches Problem. Alle Bemühungen der vergangenen 15 Jahre beweisen das eindeutig. Sämtliche acht Initiativen des Bundes seit 1978 haben Symptome korrigiert, nicht aber den Kern des Problems getroffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dafür brauchen wir ohnehin ein in sich geschlossenes Einwanderungs-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

Flüchtlinge aus Asien und Afrika, dem Mittleren und dem Fernen Osten, neuerdings und zunehmend aus Ost- und Südosteuropa machen sich auch heute in wachsender Zahl auf den Weg in die reichen Industriestaaten, weil es sie in ihren Ländern nicht mehr hält. Sie haben meist triftige Gründe, ihre Heimat, ihre gewohnte Umgebung, ihren Kulturkreis zu verlassen. Politische Gründe aber sind es überwiegend nicht.
Nach wie vor gibt es Zehntausende, ja Hunderttausende unerledigte Anträge auf Gewährung von Asyl. Behörden sind mit der gebotenen Einzelfallprüfung überfordert. Die Verwaltungsgerichte für alle Streitigkeiten mit öffentlich-rechtlichem Streitstoff, zuständig mit insgesamt nur 1 800 Richtern, sind ohnehin überfordert.
Wie schon früher verschiedentlich geht es darum immer wieder um Billigkeitsregelungen für diese vielen einstweilen ungeklärten Einzelschicksale von Personen, die seit Jahren im ungewissen darüber sind, ob sie bleiben dürfen oder nicht. Die Bürokratie und ihr folgend die Politik sprechen dann von Altfallregelungen, mit denen wir uns zunächst sehr schwertun, die aber doch irgendwie gelöst werden müssen. Wie bisher, trotz der in der Zwischenzeit vorgenommenen zahlreichen Rechtsänderungen, werden Städte und Gemeinden die ganz besondere Last der Zuwande-



Hans Gottfried Bernrath
rung zu tragen haben, und sie werden immer mehr und immer häufiger auf die Rechtslage, die geändert werden müsse — —

(Unruhe)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216031700
Herr Bernrath, darf ich kurz unterbrechen. Ich finde, Sie haben es verdient, daß Ihnen zugehört wird.

(Beifall im ganzen Hause)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1216031800
Die Gemeinden werden immer wieder auf ihre Lasten hinweisen. Dabei werden die einen mehr auf die Rechtslage, die geändert werden müsse, verweisen, die anderen werden mehr den ungeliebten Bund oder die politisch mißliebige Landesregierung im Visier haben, je nach politischem Standort.
Wie früher schon, aber verstärkt in den letzten Jahren, werden, wenn wir nicht handeln, jene sich des Themas annehmen, die schon den Holocaust nicht wahrhaben wollen, ihn insgeheim für von den Opfern selbst verschuldet erklären, für die Heldentum und Krieg nur einander bedingende Größen sind, die „Deutsch" wieder ganz groß oder doch jedenfalls wesentlich größer schreiben wollen, die Sauberkeit, Anstand und Ordnung mystifizieren, ohne sich selber daran zu halten, die Ausländern gegenüber in ihren billigen Vorurteilen verharren. Dürfen wir dem durch Untätigkeit Vorschub leisten? Wie sehen das unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger?
Die Kirchen beispielsweise, so meinen viele, sind auch hier zuständig für guten Rat, auch für die Moral. Sie haben sich auch beim Asyl nachhaltig zu Wort gemeldet; aber sie haben Gedanken darüber vermissen lassen, daß Zuwanderung in diesem Umfang auch ausgehalten werden muß und daß die Lasten von denen getragen werden müssen, die ohnehin nicht zu den Starken in unserer Gesellschaft gehören. Übrigens — das darf ich am Rande sagen — im neuen Katechismus, doch wohl einer Lebenshilfe und Orientierung für Katholiken, gibt es kein Stichwort zu Asyl, zu Flucht, zu Flüchtlingen oder zu Verfolgung. Dort finden wir keinen Rat.
Die Bürger beurteilen uns. Sie sehen die christlichen Parteien, etwa die CDU/CSU, anders, eher konservativ, ohne daß sie sich auch in diesen Fragen von den Fesseln bisheriger Symbolpolitik erkennbar befreien könnte, und ohne in der Lage zu sein, die offene Flanke rechts befriedigend zu schließen, ständig in der Gefahr, von rechts infiziert und okkupiert zu werden. Daraus ergibt sich die in diesem Sinne oft verständlich starre Haltung in den Verhandlungen.
Die SPD verkörpert beides, so meinen die Leute: den Willen zu praktischen Lösungen, die nie vollkommen sein können, und das Beharren auf Prinzipien mit bisweilen missionarischen Zügen, ständig in der Gefahr, dem zu erliegen, aber auch in der Gefahr, ohne befreienden politischen Ausweg zu bleiben. Das enttäuscht unsere Mitbürger.
Die F.D.P. bewertet die Fragen der Migration aus der Sicht ihrer einseitigen Klientel und nicht aus der ihres Kollegen Hirsch und weniger seiner engeren Freunde. Ihre Haltung ist darum widersprüchlich.
Die GRÜNEN, auch in der Vergangenheit häufig in weltenfernem Schwarm kompetent, möchten am liebsten die ganze Menschheit, so sie es wollte, in Deutschland aufnehmen, möglichst rückwirkend, wenn es ginge.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In Gesprächen mit Andersdenkenden aber sind sie
— auch und besonders in den Kommunen — selten
präsent und werden sie in der Bürgerschaft vermißt.
Wie bisher schon wird von der einen Seite sozusagen als Positivum hervorgehoben werden, wie wichtig der Beitrag der fremden Gäste für unser Gemeinwesen sei, beispielsweise für den Arbeitsmarkt, beispielsweise für die Sicherung der Renten, beispielsweise für die kulturelle Entwicklung und natürlich der demographischen Unebenheiten wegen. Alles Egoismen!

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216031900
Herr Dr. Bernrath, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Konrad Weiß?

Hans Gottfried Bernrath (SPD):
Rede ID: ID1216032000
Ja. Einen Moment! — Die andere Folge der unkontrollierten Einwanderung aber wird wie bisher verschwiegen, zumindest nicht bedacht. Die Beschwernisse des Integrierens, Angelegenheiten des grauen Alltags, werden meist denen zugemutet, die es ohnehin schwerer im Leben haben als andere; denn, um im Beispiel zu bleiben, in den Arbeiterwohnvierteln werden meist die Unterkünfte für Fremde eingerichtet.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Dies gilt auch für die kleineren Gemeinden und die Dörfer. Das hat Folgen für die Kindergartenplätze, für den Unterricht an Grundschulen beispielsweise, für Wohnraum — nicht zu vergessen — und, dem folgend, für die Mieten.
Die dort lebenden Einheimischen wollen endlich entlastet werden, können und wollen nicht allein diese Lasten tragen, haben auch alles andere verdient, als mit ihren Besorgnissen allein gelassen zu werden und auch noch gewissermaßen zum Ausgleich mit Schmähvokabeln wie „ausländerfeindlich" bedacht zu werden,

(Beifall bei der SPD)

Menschen im übrigen, die überwiegend schon gefühlsmäßig von sich aus Menschen in Not in bewundernswürdiger Weise helfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216032100
Herr Weiß.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216032200
Herr Kollege Bernrath, darf ich Sie daran erinnern, daß wir — BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — nicht die ganze Welt nach Deutschland einladen wollen, sondern daß wir ein Einwanderungsgesetz vorgelegt haben, über das Sie und alle anderen Abgeordneten dieses Hohen Hauses heute abend auch entscheiden werden, in dem es Quoten für eine Begrenzung der Einwanderung gibt?




Hans Gottfried Bernrath (SPD):
Rede ID: ID1216032300
Eine löbliche Forderung! Aber sie ist unrealistisch, weil dieser Antrag auf Ihrem Parteitag abgelehnt worden ist.

(Werner Schulz GRÜNEN)

Es hilft diesen Menschen bei den Tatsachen, denen wir gegenüberstehen, wenig, wenn sich manche öffentlich unserer Asylpolitik wegen besorgt zeigen, aber ebenso nachhaltig protestieren oder gar fehlen, wenn es um die Einrichtung von Fremdenunterkünften ganz in ihrer Nähe geht und wenn wir sie bräuchten, um diese Notwendigkeit unseren Mitbürgern gegenüber zu vertreten.
Eben wurden in diesem Zusammenhang — ich möchte das unterstreichen — auch die leerstehenden Pfarrhäuser erwähnt. In jeder Gemeinde ein großes Ärgernis: Sie kommen zum Bürgermeister, zu den Pfarrgemeinderäten und verlangen Sorge um die aufzunehmenden Flüchtlinge, aber ihrerseits sind sie, jedenfalls überwiegend, nicht bereit, diese Menschen in ihre Liegenschaften aufzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist im übrigen kommunaler Alltag. Die Arbeitsteilung, daß die einen die Moral predigen und die anderen sie zu exekutieren haben, kann nicht aufgehen,

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

auch dann nicht, wenn sich beide Seiten darüber einig sein dürften, daß an allem die Politiker schuld seien. Das ist, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein brüchiger Steg. Den Flüchtlingen kann beim Gehen über diesen Steg nicht geholfen werden.
Was ist zu tun? Wir müssen mehr als bisher den Sinn für politische Realitäten wecken. Das heißt, daß sich Deutschland als größter Staat Zentraleuropas mit über 4 500 km Landgrenzen nicht von der Flüchtlingsbewegung freihalten kann. Daraus folgt umgekehrt aber auch, daß Deutschland nicht stellvertretend für Europa das Flüchtlingsproblem allein lösen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der F.D.P.)

Da unsere Partnerländer dies überwiegend anders sehen möchten und wir durch Beharren auf innerstaatlichen Rechtsprinzipien dazu beitragen, müssen wir über die Schaffung eines gesamteuropäischen Flüchtlingsraums daran gehen, Verteilungsverfahren für die europäischen Mitgliedstaaten etwa nach dem Vorbild unserer innerstaatlichen Regelungen durchzusetzen.
Es muß auch durchgesetzt werden — das gehört zum Asylrecht unverbrüchlich —, daß diejenigen, die auf Dauer nicht bleiben dürfen, zurückkehren müssen. Gewiß, dabei können starre Verfahrensregelungen helfen. Viel entscheidender aber wird es sein, daß die Rückführung tatsächlich stattfindet. Sonst wird es so kommen wie bisher: Die Zahl der Abschiebungen entspricht nicht annähernd der Zahl aussichtsloser Asylbegehren. Diese unbestrittenen Schwächen der Exekutive der Länder können nicht durch noch so
lautstarkes Rufen nach Rechtsänderungen weggeredet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Eine so praktizierte politische und administrative Konsequenz darf allerdings nicht den Blick dafür verstellen, daß damit die Ursachen der Flucht nicht behoben werden und daß wir gemeinsam mit den anderen Ländern auch im eigenen Interesse die Behebung der Fluchtursachen als vorrangige eigene Aufgabe begreifen und praktizieren müssen. Denn kein Abwehrrecht der Welt wird halten, wenn sich Millionen, von Not, Panik und Hunger getrieben, nach Westen auf den Weg machen und hier vor der Tür stehen. Die einzige Antwort darauf wären ein Grenzsicherungssystem, Mauer und Stacheldraht an der Ost- und Südostgrenze, wo wir entgegen unseren politischen Zielsetzungen heute schon nicht mehr auf Grenzkontrollen verzichten können. Das können wir ernstlich nicht wollen. Das dürfen wir auch nicht zulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin der Überzeugung, daß ein Wert der heute zu verabschiedenden Vorlage auch darin besteht, daß die Parteien in zentralen Fragen überwiegend noch gemeinsam handlungsfähig sind. Aber die eigentliche Bewährung einer solchen Zusammenarbeit wird erst kommen, wenn wir Geld, Sachmittel, personelle Hilfe für die Länder, aus denen die Flüchtlinge kommen, hier ebenfalls beschließen müssen.

(Beifall des Abg. Siegfried Vergin [SPD])

Ich bin der Überzeugung, daß wir es schaffen. Ich bin mir aber auch bewußt, daß mit dem heute vorliegenden Ergebnis nur ein Teilaspekt der zugrunde liegenden Anlässe berührt wird. Ich weiß, daß manche Regeln sehr kompliziert und — wenn wir die Randbedingungen nicht verbessern — auf ein in der Sache untaugliches Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte, Richter und Verwaltungsbeamte hinauslaufen könnten.
Mir ist durchaus geläufig, daß einige Vorschriften verfassungsrechtliche Diskussionen ausgelöst haben, die nicht einfach vom Tisch zu wischen sind. Sie sind allerdings um so ernster zu nehmen, je weniger sie auf eine Verknüpfung mit der unveränderbaren Fassung des Art. 1 unserer Verfassung aus sind. Ich akzeptiere auch, daß das Zuwanderungsproblem politisch demnächst wieder auf der Tagesordnung stehen kann.
Es wäre nicht schmählich für die heute zu verabschiedenden Gesetze, wenn sie nur einige Zeit hülfen. Andere Länder haben bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, beispielsweise die Niederlande, Dänemark, auch Schweden, nicht zu vergessen Frankreich, die im übrigen allesamt ungleich selbstsicherer mit dieser politischen Frage umgehen als wir, was nicht zu schaden braucht und sich im übrigen immer innerhalb der Genfer Flüchtlingskonvention vollzogen hat.
So richtig es ist, daß gerade bei der Zuwanderung verantwortungsbewußtes Handeln geboten ist, so unabweisbar muß die Einsicht sein, daß es die mathematische Lösung für diese Frage nicht gibt. Wir haben die Pflicht, und wir sind es unseren Mitbürgerinnen



Hans Gottfried Bernrath
und Mitbürgern und auch den mit uns lebenden Ausländern schuldig, sorgsam mit diesen Fragen umzugehen, nicht zuletzt weil es um menschliche Schicksale und auch um den Sinn für das Asylrecht bei uns allgemein und damit um gegenseitiges Vertrauen geht.
Gegen die Sucht nach nationaler Verengung müssen wir eine Brandmauer errichten. Deshalb darf der Dialog besonders mit den Partnerstaaten in Europa nie abreißen; er muß eher verstärkt werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Denn eines ist gewiß: National hätte auf Dauer kein Staat in Europa eine Chance, mit der Migration allein fertig zu werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Darum ist es richtig, das individuelle Recht auf Asyl zu erhalten, die Verfahrensregeln aber so zu ändern, daß wir nicht zuletzt auf diese Weise zu einer engeren europäischen Zusammenarbeit kommen.
Deutschland wird auch nach einem Beschluß dieser Gesetze noch die liberalsten Asylgesetze und das nobelste Asylangebot in Europa haben.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216032400
Als nächste spricht die Abgeordnete Andrea Lederer.

Andrea Lederer (PDS):
Rede ID: ID1216032500
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bundeskanzler Helmut Kohl ist 1982 mit dem Versprechen einer geistig-moralischen Wende in diesem Land angetreten. Er hat sie spätestens heute mit der Entscheidung — wenn sie so fällt, wie es beabsichtigt ist — durchgesetzt, und er wird sie weiter mit einer Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Kampfeinsätzen zu zementieren versuchen.
Das ist eine Wende zutiefst reaktionärer Art — in humanistischer, in demokratischer und in liberaler Hinsicht. Diese Wende wird heute übrigens — zumindest in einem Abstimmungsbündnis — erstmals mit einem Abgeordneten, der den Republikanern angehört, durchgeführt.

(Peter Conradi [SPD]: Einem?)

Wir haben von dieser Bundesregierung allerdings nichts anderes erwartet, wenngleich wir auch weiterhin dagegen angehen werden, gemeinsam mit anderen, die diese Wende verhindern bzw. zurückschrauben wollen.
Viel schlimmer ist aber folgendes: Dieser Schritt hätte heute tatsächlich verhindert werden können, und zwar durch die Stimmen der SPD. Ich drücke an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich unseren Respekt vor denjenigen aus, die aus guten Gründen bei ihrem „Nein" geblieben sind; das geht sowohl an die Kollegen in der SPD-Fraktion als auch an die Kollegen in der F.D.P.-Fraktion. Aber das ist an diesem heutigen Tag die historische Verantwortung
der SPD-Führung und der Mehrheit der SPD-Fraktion.
Ich glaube durchaus, daß es ihr schwergefallen ist, ja zu sagen. Ich glaube durchaus, daß Sie versucht haben, abzuwägen. Aber gleichzeitig erschreckt mich und meine Gruppe zutiefst, mit welcher Argumentation über die Zweifel hinweggegangen wird und wie im Grunde genommen einer Staatsräson das Wort geredet wird, ohne letztlich die Zweifel, die immerhin die Schicksale von Menschen betreffen, wirklich zur Grundlage einer Gewissensentscheidung zu machen.

(Beifall der Abg. Christina Schenk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es war heute die Rede vom Frösteln; ich glaube, der Kollege Duve sprach davon. Es war bei vielen Rednerinnen und Rednern, die ihr Ja begründet haben, die Rede von größten verfassungsrechtlichen Bedenken. Es wird ständig geäußert — soeben schon wieder —, daß die bestehenden Probleme, was Migration anbelangt, was die Frage des inneren Friedens auch in diesem Lande anbelangt, mit diesen Maßnahmen nicht gelöst werden können. Um welchen Preis um Himmels willen und aus welcher Räson können Sie einen dermaßen tiefen Einschnitt in diese Gesellschaft, einen solchen Demokratieabbau und die Abschaffung von Rechtsschutz für Menschen bestimmter Nationalität in Kauf nehmen? Was nützen den Flüchtlingen diese Bedenken, wenn sie an den Grenzen zurückgehalten und in den Flughäfen festgehalten werden, um dann wieder abgeschoben zu werden?

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)

Wie lautet da Ihre Argumentation? Sie bauen doch Luftschlösser auf, indem Sie suggerieren: Wir schieben nur in sichere Staaten ab. Abgesehen davon, daß das nicht stimmt, ist es so, daß Sie die Last — heute war oft von Last die Rede, was schrecklich genug ist — in andere Länder abschieben, bis durch den ökonomischen Druck in diesen Ländern die Menschen letztlich vermutlich wieder in ihren Herkunftsländern landen.
Wo sind die von Ihnen versprochenen Paketleistungen? Sie haben versprochen: Eine Änderung der Verfassung gibt es nur, wenn es im Gegenzug weitaus liberalere Regelungen bei der Staatsbürgerschaft, hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft, hinsichtlich der Rechtswegegarantie und hinsichtlich des Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge gibt. Wo sind all diese Regelungen? Übriggeblieben ist ein überaus mickriger Änderungsantrag zu § 34 a, wozu uns selbst die Enthaltung schwerfällt, weil an Rechtsschutz für diese Menschen wirklich fast nichts übriggeblieben ist.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

Am allerschlimmsten finde ich, wenn in Interviews auch noch durchsickert, daß die Zustimmung zu diesem sogenannten Kompromiß, der keiner ist, zur Wiederherstellung der Politik- und Handlungsfähigkeit der SPD führen soll. Das ist makaber. Das kann keinem Menschen irgend etwas nützen.



Andrea Lederer
Warum bringt die SPD in einer Zeit, in der die allgemeine Rechtsentwicklung auch ihr den Boden unter den Füßen wegzieht, nicht wenigstens das Rückgrat auf, in diesen Kardinalfragen der Politik der Bundesregierung wirklich Einhalt zu gebieten? Was haben wir angesichts dieses Opportunismus künftig zu erwarten, wenn es noch drastischer als heute um die Frage von Krieg und Frieden geht?
Ich appelliere noch einmal an Sie, Ihre berechtigten Zweifel an dieser Verfassungsänderung inklusive all dieser Folgen voranzustellen und sie zur Grundlage Ihrer Entscheidung zu machen. Die Folgen der heutigen Entscheidung sind so gravierend, daß sie keinerlei taktisches Kalkül zulassen. Sie sind prinzipieller Natur. Vor allem sind sie irreversibel für die Menschen, die von diesen Regelungen betroffen sein werden. Deswegen kann es heute nur eine Antwort geben: die rote Karte, ein Nein.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216032600
Als nächster spricht der Abgeordnete Hans-Joachim Otto.

Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1216032700
Frau Kollegin Lederer, wenn ich mir Ihre Reden anhöre, dann frage ich mich wirklich, in welcher Welt Sie leben.

(Beifall bei der F.D.P.)

Sie hätten sich wenigstens einmal an dem Kollegen Bernrath ein Beispiel nehmen können. Bei seiner Rede konnte man nämlich die Wirkung der vernunfttreibenden Realitätskontakte eines Kommunalpolitikers merken. Meine Damen und Herren, Sie sehen, daß die PDS den tatsächlichen Problemen, vor denen wir in Deutschland stehen, sehr weit entrückt ist.
Wir haben heute hier eine engagierte, kontroverse und — bis auf die Beiträge der PDS — auch sachliche und sensible Debatte geführt.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

Die Behandlung des Asylthemas hier im Hause wurde der vielschichtigen Problematik weit besser gerecht als der chaotische Mummenschanz, den einige der sogenannten Demonstranten rund ums Parlamentsviertel abgezogen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

Mit ihrer gewaltsamen Blockadeaktion, mit ihren Angriffen auf Abgeordnete, Mitarbeiter, Journalisten und Polizeibeamte haben sie auch dem von ihnen selbst verfolgten Anliegen mit Sicherheit geschadet. Mich beschleicht das ungute Gefühl, daß manche das Asylrecht für völlig andere Zwecke instrumentalisieren.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

Bei den heutigen gewalttätigen Aktionen sind leider auch einige Polizeibeamte leicht verletzt worden. Wir wünschen ihnen von hier aus gute Besserung. Wir danken allen Beamten dafür, daß sie unter schwierigen Bedingungen unsere freie Willensbetätigung heute geschützt haben.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Natürlich — darüber gibt es keinen Zweifel — sind bei weitem nicht alle Demonstranten gewaltbereit. Ich respektiere viele Argumente der Kritiker des Asylkompromisses innerhalb und außerhalb dieses Hauses. Ich respektiere auch alle Kolleginnen und Kollegen, die nachher aus Gewissensgründen mit Nein stimmen werden. Aber auch diejenigen, die nach sorgfältiger Gewissensprüfung für die Annahme des Asylpaketes entscheiden werden, haben Anspruch darauf, geachtet und nicht verunglimpft zu werden. Jeder von uns macht von seinem individuellen Gewissen Gebrauch.

(Beifall bei der F.D.P.)

Wir beugen uns mitnichten dem Druck der Straße, sondern wir halten angesichts der dramatischen Entwicklung bei den Asylbewerberzahlen und bei den Unterbringungsproblemen das vorgesehene Maßnahmenpaket für ethisch vertretbar und für politisch geboten.
Für diese unsere Auffassung sehen wir uns heute leider zum wiederholten Male seitens einiger Kollegen von der linken Seite des Raumes und von vielen Demonstranten dem Vorwurf des Rassismus und des Populismus ausgesetzt. Diese Vorwürfe möchte ich zum Ende der heutigen Debatte nochmals mit allem Nachdruck, ja sogar mit Leidenschaft zurückweisen. Sie sind ehrabschneidend, und sie sind objektiv unbegründet.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Der Verlauf der heutigen Debatte beweist doch, daß sich keiner seine Entscheidung leichtgemacht hat.
Ich möchte aber im übrigen davor warnen, an den heute zu treffenden Asylbeschluß zu hohe Erwartungen — seien es Hoffnungen, seien es Befürchtungen — zu knüpfen. Mit der heutigen Entscheidung wird weder das Grundrecht abgeschafft, noch wird Deutschland total abgeschottet oder gar die demokratische Substanz unseres Landes verändert, wie dies einige Vorredner behauptet haben. Es ist z. B. total unsinnig zu behaupten, daß Deutschland jetzt zu einer Festung ausgebaut werde und nur noch mit dem Paddelboot oder dem Fallschirm von Flüchtlingen zu erreichen sei. Ich prophezeie Ihnen: Auch in Zukunft wird es mit Sicherheit nicht zu wenige, sondern immer noch zu viele Asylbewerber geben.
Die beabsichtigten Auswirkungen des Asylkompromisses lassen sich auf zwei zentrale Punkte konzentrieren. Erstens. Es soll endlich eine faire und ausgewogene Verteilung der Flüchtlingsströme, also ein burden sharing, in Europa stattfinden. Es war doch bisher ein untragbarer Zustand, daß die Bundesrepublik Deutschland doppelt so viele Asylbewerber unterzubringen hatte wie alle übrigen elf EG-Partner zusammen.

(Peter W. Reuschenbach [SPD]: Das ändert sich doch gar nicht!)

Mit der Drittstaatenregelung übernehmen wir den Grundgedanken des Schengener Abkommens. Auch in Zukunft werden wir Deutschen selbstverständlich tatsächlich Verfolgten Asyl gewähren. Aber wir können nicht — darauf haben viele Vorredner, insbesondere auch Herr Dr. Geißler, hingewiesen — die Ar-



Hans-Joachim Otto
mutsproblmee in Osteuropa und in der Dritten Welt allein schultern.
Zweitens. Gerade den offenkundigen Mißbrauchsfällen kann mit dem Asylkompromiß in Zukunft wirkungsvoller begegnet werden. Es kann doch z. B. wirklich nicht angehen, daß auf Anweisung skrupelloser Schlepperbanden bisher über 90 % aller auf dem Luftwege einreisenden Asylbewerber ihre Pässe vernichtet oder verfälscht haben und wir ihnen dennoch die Einreise genehmigen mußten mit der häufigen Folge, sie später nie wieder abschieben zu können. Solche zunehmenden Mißbrauchsfälle haben das Asylrecht und die wenigen tatsächlich politisch Verfolgten diskreditiert.
Wenn es uns jetzt gelingt, zumindest den Anreiz für die schlimmsten Mißbrauchsversuche zu beseitigen und damit die Gesamtzahl der Asylbewerber zu senken, so dient dies nicht zuletzt gerade den wirklich Asylberechtigten. Das beschleunigte Verfahren dient ja nicht nur dazu, unberechtigte Anträge schneller ablehnen zu können, sondern auch dazu, berechtigte Anträge schneller anerkennen zu können. Wenn somit für Hunderttausende von Flüchtlingen und ihre Familien die Zeitspanne quälender Ungewißheit und häufig auch menschenunwürdiger Unterbringung spürbar verkürzt werden kann, so ist das keinesfalls ein Akt der Unmenschlichkeit, sondern ganz im Gegenteil ein Gebot der Humanität.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Geben wir uns dennoch keiner Selbsttäuschung hin. Ebenso wie Herr Klose und auch Herr Geißler eben empfinden wir Liberalen kein Glücksgefühl bei der Verabschiedung dieses allzu komplizierten und, wie Herr Schily gesagt hat, verschraubten Gesetzeswerkes. Es besteht beileibe kein Anlaß zu satter Selbstzufriedenheit. Wir sind uns der Schwächen und wir sind uns auch der Probleme dieses Gesetzeswerkes voll bewußt.
Ich möchte auch nicht bestreiten, daß ich z. B. ein verfassungsrechtliches Restrisiko sehe, soweit Bewerbern aus sicheren Drittstaaten nach § 34 a der Rechtsweg abgeschnitten wird. Da wir aber die politische Notwendigkeit dieser Drittstaatenregelung sehen und anerkennen, hätten wir uns eine entsprechende Klarstellung in Art. 16a des Grundgesetzes gewünscht. Dies war leider wegen der fehlenden Zustimmung der SPD-Fraktion nicht möglich.
Wir sind uns auch dessen bewußt, daß die Drittstaatenregelung in gewissem Umfang die illegale Zuwanderung prämiert, weil sie den Illegalen zumindest ein verkürztes Verfahren einräumt. Dies ist aber nicht etwa, wie manche Vorredner behauptet haben, eine Unsinnigkeit dieses Gesetzeswerkes, sondern das ist die notwendige Folge der Genfer Flüchtlingskonvention, die — was die Kritiker häufig verschweigen — unverändert ebenso fortgilt wie die Europäische Menschenrechtskonvention.
Viele Vorredner haben es bereits unterstrichen: Mit dem neuen Asylrecht können nicht die Ursachen der weltweiten Armutswanderung bekämpft werden. Dies hat aber auch niemand behauptet. Die heutige Entscheidung bildet deshalb nur eine notwendige
Zwischenstation, keinesfalls aber den Zielpunkt. Sie bedeutet — wie Johannes Rau es gestern formuliert hat — einen schweren Schritt auf einem richtigen Weg.
Unser langfristiges Ziel als Liberale ist es, die bisher ungeregelte Zuwanderung unter Mißbrauch des Asylrechts durch ein umfassendes europäisches Einwanderungs- und Integrationskonzept zu ersetzen. Alle Experten bestätigen uns: Deutschland bleibt auf den Zuzug von Menschen dauerhaft angewiesen. Wir wollen jedoch, daß dies in einem geordneten Verfahren und unter konkreten Auswahlkriterien geschieht.
Ich möchte deshalb die Forderung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Solms nach einem Einwanderungsgesetz, aber auch nach einer grundlegenden Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes unterstreichen. Wir Liberalen wollen dazu beitragen, daß hier die notwendigen Entscheidungen kurzfristig getroffen werden können.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt, wie ich hoffe, das Gesetzespaket mit der erforderlichen Mehrheit annehmen und in Kraft setzen, so beweist dies die Handlungs- und Konsensfähigkeit der demokratischen Parteien Deutschlands.

(Unruhe)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216032800
Ich bin nicht bereit, die letzten Redner vor so einem lärmenden Haus reden zu lassen. Ich finde, diese paar Minuten — es ist spät am Abend — sollten wir jetzt noch durchhalten. Es muß noch der Redner lauter sein als das Haus selbst.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1216032900
Danke, Frau Präsidentin.
Im Interesse unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen, über Fraktionsgrenzen hinweg einen umfassenden Kompromiß zu erzielen. Die Kompromißsuche war lang, streckenweise quälend. Aber wir haben uns letztlich zu einem gemeinsamen Ergebnis durchringen können.
Wir wissen, daß dies insbesondere für Ulrich Klose und manche aus der SPD-Fraktion besonders schwierig war. Diese Leistung verdient Respekt, denn die fraktionsübergreifende Entscheidungsfähigkeit ist ein hoffnungserweckendes Signal für weitere wichtige Entscheidungen von nationaler Bedeutung, die jetzt anstehen.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten von uns Abgeordneten jetzt eine Entscheidung. Mit der heutigen Verabschiedung der Asylrechtsänderung wird der Deutsche Bundestag seiner Verantwortung gerecht.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216033000
Als letzter Redner in dieser Debatte spricht der Abgeordnete Werner Schulz.

Werner Schulz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1216033100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!



Werner Schulz (Berlin)

Ich bitte Sie nur noch um fünf Minuten Aufmerksamkeit.

(Zurufe von der CDU/CSU: Drei!)

— Wenn Sie mich ausreden lassen, mache ich es auch in drei Minuten.
Wir haben heute viel davon gehört, daß die vorliegende Grundgesetzänderung die Garantie für den inneren Frieden bedeute, als wäre der innere Frieden schon ein Wert an sich und würde alles besagen. Herr Schäuble und Herr Seiters, ich muß Ihnen sagen: Ich habe einen inneren Frieden erlebt, der fürchterlich war.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Wir haben in diesem Parlamentsviertel heute einen Frieden, der, glaube ich, viel mehr Symbolkraft hat, als uns wahrscheinlich lieb und Ihnen, uns allen wünschenswert ist. Ich befürchte, daß wir momentan auf einen komfortablen Frieden zugehen, den wir uns durch Abschottung erkaufen, der aber überhaupt nichts mit der Realität auf diesem Kontinent, mit der Realität auf dieser Welt zu tun hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben heute viel davon gehört, daß der eine oder andere die Wahrheit verbreitet haben möchte, die heute aus diesem Haus herausgehen soll. Wir wissen alle, daß es nicht die Wahrheit gibt. Sie haben sie nicht, ich habe sie nicht, sie ist nicht absolut.

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Aber die Unwahrheit kann man schon definieren!)

— Wir können sicher auch über Unwahrheiten streiten. Darin sind Sie Meister, Herr Schäuble.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD — Claus Jäger [CDU/CSU]: Unverschämtheit!)

— Nein. Ich glaube, hier geht es um politische Ansichten. Sie haben die politische Ansicht, hier werde eine Grundgesetzänderung verabschiedet, die eine vernünftige Regelung der Zuwanderung biete. Ich sage: Das glatte Gegenteil ist der Fall.
Es ist Ihnen gelungen, den einfachen Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" stehenzulassen, aber er ist ein Placebo geworden. Er ist sinnentleert und wirkungslos. Es ist ein Wortgebirge davorgestellt worden, das normalerweise nur in Kommentaren und Erläuterungsteilen zur Verfassung vorkommt, was dort überhaupt nichts zu suchen hat. Aber auch das ist symbolisch.
Wir sind sicherlich das Land, das die großzügigste Regelung im Asylrecht hat. Dafür gibt es aber auch einen Grund. Lieber Kollege Otto, denn wir haben nicht die Last der Dritten Welt auf unsere Schultern geladen, sondern wir haben die Schuld des Dritten Reiches abzutragen. Das ist ein Schuldanerkenntnis und eine Wiedergutmachung. Ich habe die Sorge, daß das drei Jahre nach der deutschen Vereinigung verlorengeht. Das halte ich wirklich für eine Katastrophe.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)

Natürlich brauchen wir eine europäische Asylregelung; das ist überhaupt keine Frage. Der polnische Präsident Walesa, mit dem wir übrigens auch im Gespräch sind und den wir schon sehr lange kennen, glaubt, daß man sich damit eine Ruhe vor dem Sturm erkauft. Er hält es für eine sehr fragile Lösung. Glauben Sie nicht, daß der so lange den Grenzwächter für unsere Probleme spielen wird. Da täuschen Sie sich.
Ich habe wie Sie auch, Herr Seiters, auf dem Balkon der Prager Botschaft erlebt, wie ein System zusammenbricht, das vermeintlich fest ist. Im Grunde genommen sind nur die Leute auf die Straße gegangen und haben dieses System erschüttert. Ich habe im Moment den Eindruck, daß die Völker auf der Straße sind und dieses schöne Schengen-Land, was konstruiert wurde, auch erschüttern, und zwar relativ rasant.
Ich stimme Ihnen in einem Punkt zu: Wir brauchen eine Grundgesetzergänzung — das ist überhaupt keine Frage —, weil man natürlich der Zuwanderung nach Deutschland mit der gegenwärtigen Regelung nicht gerecht wird. Aber warum kann denn dort nicht dieser einfache Satz stehen: Die Einwanderung und die Aufnahme von Flüchtlingen wird durch Gesetz geregelt? Das hat mir in dieser Debatte keiner verständlich machen können.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Aber natürlich, sofort!)

— Daß Sie sich da empören, ist mir klar. — Aber ich glaube, aus Ihnen spricht die Unsicherheit, daß Sie vor einer ziemlich radikalen Forderung des Jesus von Nazareth stehen, die Sie erfüllen müssen.
Eines macht mich allerdings betroffen. Herr Klose — Sie winken ab, aber Sie haben heute Ihre Unsicherheit zum Ausdruck gebracht —, Sie sagten, die innere Stimmung in der SPD ist anders als das, was heute zum Ausdruck gebracht wird. Ich frage Sie: Warum gehorchen Sie denn nicht Ihrer inneren Stimme? Warum sagen Sie denn nicht, daß das überhaupt kein Kompromiß ist?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

Was haben Sie denn erreicht? Sie haben kein Einwanderungsgesetz, kein Flüchtlingsgesetz, kein Staatsbürgerschaftsgesetz, kein kommunales Wahlrecht für Ausländer erreicht. Jetzt rennen Sie diesen Sachen durch Zeitungsartikel hinterher. Sie werden sie nicht bekommen. Die Schlacht im Wahlkampf werden Sie bekommen. Das ist Ihnen heute doch schon angedeutet worden. Das ist der Lohn für Ihr Zugeständnis.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Werner Schulz (Berlin)

Ich sage Ihnen eines: Wenn dieses Asylpaket heute durchgeht, verliert das erste gesamtdeutsche Parlament für meine Begriffe seine politische Unschuld.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 'sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste — Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216033200
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Es ist folgende Reihenfolge vorgesehen. Wir beginnen mit der Änderung des Grundgesetzes. Es folgen die einfachen Gesetze, nämlich das Verfahrensgesetz und das Leistungsgesetz, sodann die weiteren in der Tagesordnung genannten Vorlagen.
Wir werden vier namentliche Abstimmungen durchführen.
Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur Änderung der Art. 16 und 18 des Grundgesetzes auf den Drucksachen 12/4152 und 12/4984 Nr. 1 ab.
Die Fraktion der SPD wünscht zu einem Absatz von Art. 16a Grundgesetz getrennte Abstimmung.
Ich rufe zunächst Art. 1 Nr. 1 sowie Nr. 2 des Gesetzentwurfs — hier Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes — auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. —Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 16a Abs. 2 des Grundgesetzes auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Auch Art. 16a Abs. 2 ist bei Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. 16a Abs. 3 bis 5 Grundgesetz in der Ausschußfassung sowie Nr. 3 und Art. 2, Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Damit ist der Gesetzentwurf in der Ausschußfassung in zweiter Beratung insgesamt angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Hierzu ist interfraktionell namentliche Abstimmung verlangt.
Ich weise darauf hin, daß zur Annahme des Gesetzentwurfs nach Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages — das sind 442 Stimmen — erforderlich ist.
Ich eröffne die Abstimmung. —
Haben alle ihre Stimmkarte abgegeben? — Das scheint der Fall zu sein. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa 10 Minuten.

(Unterbrechung von 21.55 bis 22.03 Uhr)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216033300
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Art. 16 und 18 des Grundgesetzes auf den Drucksachen 12/4152 und 12/4984 bekannt. Abgegebene Stimmen: 654, davon ungültige Stimmen: keine. Mit Ja gestimmt haben 521,

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

mit Nein 132. Enthaltungen: eine.
Damit ist der Gesetzentwurf mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften auf den Drucksachen 12/4450 und 12/4984 Nr. 2. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/5019 vor, über den später namentlich abgestimmt werden soll.
Außerdem wird von der Fraktion der SPD für eine Reihe von Vorschriften getrennte Abstimmung gewünscht.
Ich rufe Art. 1 Nr. 1 bis 14 a in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 15, hier: § 26 a Abs. 1 Asylverfahrensgesetz, auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist bei Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe § 26 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz mit der in Bezug genommenen Anlage I in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist bei Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe § 26 a Abs. 3 Asylverfahrensgesetz auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? —§ 26 a Abs. 3 ist bei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 16 und 17 des Gesetzentwurfs in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Art. 1 Nr. 16 und 17 sind bei Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 18, hier: § 29a Abs. 1 Asylverfahrensgesetz, in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist bei Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe § 29 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz mit der in Bezug genommenen Anlage II in der Ausschußfas-



Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
sung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist bei Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe § 29a Abs. 3 Asylverfahrensgesetz auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenstimmen? —Enthaltungen? — § 29 a Abs. 3 ist bei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 19 bis 22 des Gesetzentwurfs in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 23, hier: § 34 a Asylverfahrensgesetz, auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/5019 vor, mit dem zugleich ein Art. 2 b eingefügt werden soll. Wir stimmen zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich eröffne die Abstimmung. —
Hat jeder seine Stimme abgegeben? — Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung, und wir unterbrechen kurz die Sitzung, bis das Ergebnis bekannt ist.

(Unterbrechung von 22.16 bis 22.23 Uhr)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216033400
Meine Damen und Herren, das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften liegt vor.
Abgegebene Stimmen: 655, ungültige Stimmen: keine. Mit Ja haben gestimmt: 233, mit Nein haben gestimmt: 391, Enthaltungen: 31. Der Antrag ist somit abgelehnt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich setze die Abstimmung fort:

Wer stimmt für Art. 1 Nr. 23, § 34 a Asylverfahrensgesetz, in der Ausschußfassung? — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 34 a ist in der Ausschußfassung bei einer Enthaltung und vielen Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 24 bis 46 des Gesetzentwurfs sowie Art. 2 bis 5, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung, auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei zahlreichen Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung insgesamt angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Hier ist interfraktionell namentliche Abstimmung verlangt.
Ich eröffne die Abstimmung.
Haben alle Ihre Stimmzettel abgegeben? — Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche kurz, bis wir das Ergebnis haben.

(Unterbrechung von 22.30 bis 22.38 Uhr)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1216033500
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.
Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführer ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Abgegebene Stimmen: 656, davon ungültige Stimmen: keine. Mit Ja haben gestimmt: 497, mit Nein haben gestimmt: 158, Enthaltungen: 1. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber auf den Drucksachen 12/4451 und 12/5008 Nr. 1. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Auch hier ist namentliche Abstimmung verlangt.
Ich eröffne die Abstimmung.
Haben alle ihre Stimmen abgegeben?

(Widerspruch))

Wir setzen die Abstimmungen fort. Das Ergebnis wird erst später bekanntgegeben.
Haben alle ihre Stimme abgegeben? — Ich schließe die namentliche Abstimmung.
Ich setze unter Nr. 3 der Beschlußempfehlung fort. Auf Drucksache 12/4984 empfiehlt der Innenausschuß, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 12/2112 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
Der Ausschuß für Familie und Senioren empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlußempfehlung auf Drucksache 12/5008, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. auf Drucksache 12/3686 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Regelung der Rechte von niederlassungsberechtigten Einwanderinnen und Einwanderern auf Drucksache 12/1714. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 12/4984 unter Nr. 4, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Gruppe



Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 12/1714 abstimmen.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei einigen Enthaltungen und den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Rechtsstellung von Flüchtlingen auf Drucksache 12/2089. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 12/4984 unter Nr. 5, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 12/2089 abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei einigen Enthaltungen abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 12/4984 unter Nr. 6 weiterhin, den Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Unverzichtbarkeit des Asylrechtes abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist bei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Unter Nr. 7 seiner Beschlußempfehlung schließlich empfiehlt der Innenausschuß, den Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 12/1216 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist bei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Damit komme ich zum Schluß der Abstimmung. Ich stelle fest, daß weit über 100 Erklärungen nach § 31
unserer Geschäftsordnung abgegeben worden sind und daß diese Erklärungen zu Protokoll gegeben werden. * )
Jetzt warten wir noch auf das Abstimmungsergebnis, und dann sind wir fertig.
Da ich sehe, daß nicht alle auf das Abstimmungsergebnis warten wollen, möchte ich Ihnen sagen: Sie können jetzt, wie gewohnt, die Wagen bestellen. Die Polizei hat uns mitgeteilt, daß die Ausfahrtwege frei sind.
Liebe noch anwesende Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der letzten namentlichen Abstimmung bekannt. Es handelt sich um die Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber auf Drucksache 12/4451 und die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Familie und Senioren auf Drucksache 12/5008: Abgegebene Stimmen: 651, davon ungültige Stimmen: keine. Mit Ja haben gestimmt: 540 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt: 98 Abgeordnete, Enthaltungen: 13. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.
Ich danke bei dieser Gelegenheit den Schriftführern für das schnelle Auszählen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung,

(Beifall)

und ich danke allen, die mitgeholfen haben, daß die heutige Sitzung so abgehalten werden konnte.
Ich schließe unsere heutige Tagesordnung und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, 27. Mai 1993, 9 Uhr, ein.
Ich wünsche noch einen guten Restabend. Die Sitzung ist geschlossen.