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    Plenarprotokoll 12/158 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Hans-Peter Kemper in den Deutschen Bundestag . . 13359 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hermann Schwörer, Karl-Heinz Spilker und Dr. Horst Waffenschmidt 13359 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Uwe Küster als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Gisela Schröter als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß sowie Ausscheiden des Abgeordneten Wolfgang Roth aus dem Gemeinsamen Ausschuß 13359 D Bestimmung der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) als ordentliches Mitglied und Gerlinde Hämmerle als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß sowie Ausscheiden des Abgeordneten Wolfgang Roth aus dem Vermittlungsausschuß . 13359 D Erweiterung der Tagesordnung 13360 A Absetzung der Punkte 3 a, d und f, Punkt 7 sowie Punkt 9 von der Tagesordnung . . 13360A Nachträgliche Überweisung einer Unterrichtung durch die Bundesregierung an den Ausschuß für Frauen und Jugend . . . . 13360A Zusatztagesordnungspunkt 1: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 13359A Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 13359B Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung (Drucksache 12/4888) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 12/4889) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Donaukanalisierung zwischen Vilshofen und Straubing (Drucksache 12/4802) . . . 13360B Tagesordnungspunkt 3: b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1991 über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino (Drucksachen 12/4073, 12/4896) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 12/4075, 12/4897) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesre- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 gierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1993 bei Kapitel 10 02 Titel 652 07 — Zuweisungen für einen soziostrukturellen Einkommensausgleich — (Drucksachen 12/4364, 12/4784) 13360 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz) (Drucksache 12/4887) Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 13361 C Rolf Schwanitz SPD 13363 C Reiner Krziskewitz CDU/CSU 13365 C Günther Bredehorn F D P 13367 A Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . 13368A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13368D Dr. Michael Luther CDU/CSU 13370C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13371C Michael von Schmude CDU/CSU . . . 13373 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13373C, 13377 D Hans-Joachim Hacker SPD 13374 D Dr. Hedda Meseke CDU/CSU . . . . . 13377 A Manfred Hampel SPD 13378 B Reiner Krziskewitz CDU/CSU 13379 C Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . 13379 C Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 13380 C Manfred Hampel SPD 13381 D Margot von Renesse SPD 13382 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 13382 C Dr. Gerald Thalheim SPD 13383 D Wilhelm Rawe CDU/CSU 13384 A Ortwin Lowack fraktionslos 13385 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) . . 13386 B Jan Oostergetelo SPD . . . . . . . . . . 13387 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen 12/3165, 12/4900) Sigrun Löwisch CDU/CSU 13387 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . . . . 13388 D Dr. Bruno Menzel F D P 13390 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 13391 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13391 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3197, 12/4831) Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 13393 A Günter Rixe SPD 13394 A Dirk Hansen F.D.P. 13395 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13396C Maria Eichhorn CDU/CSU 13397 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 13398 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sicherung der Tarifautonomie (Drucksache 12/4818) Rudolf Dreßler SPD 13399B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 13401B Rudolf Dreßler SPD . . . 13401C, 13407 B Renate Jäger SPD 13401 D Bernd Henn PDS/Linke Liste . . . . . 13402 C Paul K. Friedhoff F D P. 13403 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 13404 A Wolfgang Weiermann SPD 13404 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13405A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13405D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 13406C Peter W. Reuschenbach SPD . . . . . 13406 C Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/4884 vom 7. Mai 1993 — Belegungsrecht für Schwangere bei Wohnungsbaugesellschaften MdlAnfr 10, 11 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 13408C 13409A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . 13408 D Erkenntnisse über die durch die Uranverarbeitungsanlage in Sillamäe/Estland verursachte radioaktive Verseuchung MdlAnfr 32 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13409B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 13410A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 III Durchsetzung des Jelzin-Erlasses über den Zugang des russischen Komitees für die Kontrolle von Atomanlagen zu den entsprechenden Objekten einschließlich des Verteidigungsministeriums MdlAnfr 33 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13410B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 13410C Mitfinanzierung von Grenzschutzanlagen der ehemaligen DDR während der Zeit der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt MdlAnfr 37, 38 Karl Stockhausen CDU/CSU Antw Staatsminister Bernd Schmidbauer BK 13410D, 13412B ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 13411A, 13412B ZusFr Peter Conradi SPD . . . . . . . . 13411 C ZusFr Freimut Duve SPD . . . 13411D, 13412C Entlassung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Jürgen Echternach MdlAnfr 40 Peter Conradi SPD Antw Staatsminister Bernd Schmidbauer BK 13413A ZusFr Peter Conradi SPD 13413B ZusFr Freimut Duve SPD 13413 D ZusFr Dr. Marliese Dobberthien SPD . 13413D ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 13414A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum drohenden Ausbildungsnotstand in Ostdeutschland Stephan Hilsberg SPD 13414 C Maria Eichhorn CDU/CSU 13415D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 13416 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13417C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 13418C Dr. Peter Eckhardt SPD 13419A Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . 13420A Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 13420D Josef Grünbeck F.D.P. 13422 A Eckardt Kuhlwein SPD 13422 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 13423 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 13424 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 13425 D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksache 12/3346) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksachen 12/3533, 12/4901) Werner Ringkamp CDU/CSU 13426 D Johannes Singer SPD . . . . . . . . . 13427 D Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU . . . . 13428 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 13429A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 13430A Gudrun Schaich-Walch SPD 13430D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13431D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13432A, 13434 A Johannes Singer SPD 13432D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13433 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen (Drucksache 12/4577) Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 13435A Heinrich Seesing CDU/CSU 13436 A Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . 13436 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13437B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 13438A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . 13438C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 13439 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13441 * A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 Anlage 2 Risikoabschätzung bei der Bewertung der Freisetzungsversuche genmanipulierter Kartoffeln und Rüben MdlAnfr 29 — Drs 12/4884 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13441* C Anlage 3 Leberzirrhose-Erkrankungen von Kindern infolge hoher Kupferkonzentrationen im Trinkwasser; Anwendung von Bakterien als Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten bzw. an Oberflächengewässern MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/4884 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13443* A Anlage 4 Veröffentlichung der Studie über die umweltfreundlichste Verpackung von Frischmilch MdlAnfr 34 — Drs 12/4884 — Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13443* C Anlage 5 Blockadehaltung des hessischen Umweltministers gegenüber der geplanten und fast fertiggestellten MOX-BrennelementeFabrik in Hanau MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/4884 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13444* B Anlage 6 Überwachung inländischer Fernmeldeanschlüsse durch den Bundesnachrichtendienst seit 1980 MdlAnfr 39 — Drs 12/4884 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StM Bernd Schmidbauer BK . 13444* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 13359 158. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1993 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 13. 5. 93 Antretter, Robert SPD 13. 5. 93* Bindig, Rudolf SPD 13. 5. 93" Böhm (Melsungen), CDU/CSU 13. 5. 93* Wilfried Brähmig, Klaus CDU/CSU 13. 5. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 13. 5. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13. 5. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 13. 5. 93 Peter Harry Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 13. 5. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 13. 5. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 13. 5. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 13. 5. 93* Gallus, Georg F.D.P. 13. 5. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 13. 5. 93 Gansel, Norbert SPD 13. 5. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 13. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 13. 5. 93 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 13. 5. 93 Gries, Ekkehard F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 13. 5. 93* Kittelmann, Peter CDU/CSU 13. 5. 93* Klose, Hans-Ulrich SPD 13. 5. 93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 13. 5. 93 Leonhard Koltzsch, Rolf SPD 13. 5. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 13. 5. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 13. 5. 93* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 5. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 13. 5. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 13. 5. 93 Michels, Meinolf CDU/CSU 13. 5. 93* Mischnick, Wolfgang F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 13. 5. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 13. 5. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 13. 5. 93* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 13. 5. 93 Oesinghaus, Günther SPD 13. 5. 93 Philipp, Ingeborg PDS/LL 13. 5. 93 Pofalla, Ronald CDU/CSU 13. 5. 93 Poß, Joachim SPD 13. 5. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 5. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 13. 5. 93' Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 13. 5. 93 Roth, Wolfgang SPD 13. 5. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 13. 5. 93* von Schmude, Michael CDU/CSU 13. 5. 93* Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 13. 5. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 13. 5. 93* Dr. Sprung, Rudolf CDU/CSU 13. 5. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 13. 5. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 13. 5. 93* Terborg, Margitta SPD 13. 5. 93* Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 13. 5. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 13. 5. 93 Karsten D. Weißgerber, Gunter SPD 13. 5. 93 Welt, Jochen SPD 13. 5. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 13. 5. 93 90/DIE GRÜNEN Würfel, Uta F.D.P. 13. 5. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 5. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 29): Zu welchen Erkenntnissen bei der Risikoabschätzung kam das Bundesgesundheitsamt bei der abschließenden Bewertung der Freisetzungsversuche von genmanipulierten Kartoffeln und Rüben in bezug auf die Entwicklung der transgenen Pflanzen zu unerwünschten Wildformen, die unkontrollierte Ausbreitung und Einbürgerung der transgenen Pflanzen in natürliche Ökosysteme, den Gentransfer durch Pollen in artverwandte Pflanzen, andere Pflanzenarten oder auf Mikroorganismen im Boden, die Entwicklung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe durch Änderung des Stoffwechsels in den krankheitsresistenten Zuckerrüben und Kartoffeln und auf die Gefahr, daß die Antibiotikaresistenz der Rüben auf andere Mikroorganismen in der Natur oder auf Escherichia coli im Darm übertragen werden kann, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Erkenntnisse? a) Zum Freisetzungsversuch mit transgenen Zuckerrüben: Eine Verwilderung von Zuckerrüben bzw. die Entstehung von Unkrautrüben ist prinzipiell möglich, hat sich bisher jedoch nur in westeuropäischen Atlantiknahen Ländern (insbes. England, Frankreich, Belgien) als problematisch erwiesen. Im eher kontinentalen Klima Deutschlands bleibt das Auftreten von Unkrautrüben im allgemeinen auf landwirtschaftliche Flächen und direkt angrenzende Weg- oder Böschungsränder begrenzt. Bei Temperaturen unter -9 °C erfrieren Zuckerrüben. Auf Grund dieser natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen sind daher weder eine Etablierung noch eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben zu erwarten. ' Die Vorgehensweise des Freisetzungsversuches schließt eine Entsorgung der gentechnisch veränder- 13442* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 ten Pflanzen durch Zerkleinern und Unterpflügen, eine manuelle Ernte der gentechnisch veränderten Rüben und Samenträger, ein manuelles Köpfen der Rüben sowie eine fünfjährige Überwachung der Versuchsflächen mit ggf. Entfernung nachwachsender Zuckerrüben ein. Die in der Vorgehensweise und den Nebenbestimmungen des Bescheides berücksichtigten Maßnahmen sind ausreichend, um eine Etablierung der freigesetzten, gentechnisch veränderten Pflanzen selbst zu verhindern und eventuell auftretende Durchwuchsrüben zu erfassen und zu beseitigen. b) Zu den Freisetzungsversuchen mit transgenen Kartoffeln: Die Kartoffel befindet sich in Mitteleuropa seit mehreren hundert Jahren im landwirtschaftlichen Anbau. Eine Etablierung von Kartoffeln in natürlichen Ökosystemen wurde dabei in Europa nicht beobachtet. Kartoffeln werden zwar gelegentlich außerhalb kultivierter Flächen angetroffen, jedoch nur auf nichtnatürlichen Standorten, wie Wegrändern und anderen Ruderalflächen. Da Kartoffeln nicht frostresistent sind, kommt es auch an solchen Standorten nicht zu einer dauerhaften Ansiedlung. Auf Grund dieser natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen sind daher weder eine Etablierung noch eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu erwarten. c) Zum Freisetzungsversuch mit transgenen Zuckerrüben: (1) Gentransfer durch Pollen Zuckerrüben gehören zu den Fremdbefruchtem; Selbstbefruchtung kommt jedoch auch vor. Die Bestäubung wird hauptsächlich durch den Wind vollzogen, eine Bestäubung durch Insekten hat nur eine geringe Bedeutung. Eine Pollenverbreitung durch den Wind kann über mehrere Kilometer erfolgen. Zuckerrüben sind mit allen Arten der Sektion Beta kreuzbar. Als mögliche Kreuzungspartner kommen in Deutschland die kultivierten Beta-Arten (Mangold, Runkelrüben, Rote Bete) sowie Wildrüben vor. Wildrüben wachsen in Deutschland auf Helgoland und gelegentlich in Küstenregionen von Schleswig-Holstein. Nach der Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist zur Erzeugung von Basissaatgut für Rüben eine Mindestentfernung von 1 000 m zu Bestäubungsquellen der Gattung Beta einzuhalten. Auf Grund der natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen ist der Gentransfer durch Pollen entweder ausgeschlossen (Standort Oberviehhausen) oder minimiert (Standort Wetze). Die sich aus einem theoretisch möglichen Gentransfer ergebenden Implikationen sind berücksichtigt worden. Am Standort bei Oberviehhausen kann eine Pollenübertragung ausgeschlossen werden, da es dort zu keiner Blüte der gentechnisch veränderten Zuckerrüben kommen wird. Am Standort bei Wetze hingegen sollen insgesamt 150 gentechnisch veränderte Zuckerrüben blühen. Diese Pflanzen sollen in Folienhäusern angebaut werden, die an einer Giebelseite mit einer Öffnung versehen sein werden. An der Seite, an der sich die Öffnung befindet, wird zusätzlich eine Hanfbepflanzung vorgenommen werden, um eventuell aus den Folienhäusern austretenden Pollen abzufangen. Weiterhin werden in einem Umkreis von 1 000 m keine blühenden Kreuzungspartner vorkommen. (2) Gentransfer auf Mikroorganismen Die eingeführten Sequenzen sind stabil in das Genom der Zuckerrüben integriert. Sie unterscheiden sich daher bezüglich einer möglichen Übertragung auf andere Organismen nicht von anderen Sequenzen des Pflanzengenoms. d) Zu den Freisetzungsversuchen mit transgenen Kartoffeln: (1) Gentransfer durch Pollen Versuche zur Kreuzung von Kartoffeln mit in Mitteleuropa vorkommenden Solanaceen waren erfolglos. Unter Freilandbedingungen fand keine Einkreuzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Solanum nigrum (Schwarzer Nachtschatten) statt. Kartoffeln und Solanum dulcemara (Bittersüßer Nachtschatten) erwiesen sich als streng bilateral inkompatible Arten; bei Kreuzungsversuchen kam es nicht zu einer Befruchtung der Samenanlagen. Pollen von Kartoffelpflanzen können durch Insekten oder durch den Wind übertragen werden. Eine Übertragung durch den Wind geschieht jedoch nur über kurze Entfernungen. Bei Kartoffeln findet in erster Linie Selbstbefruchtung statt, eine Fremdbefruchtung bereits innerhalb eines blühenden Kartoffelfeldes ist selten. Sie geschieht am ehesten zwischen benachbarten Pflanzen. Sollte es dennoch zu einer Pollenübertragung auf nicht-transgene Kartoffelpflanzen kommen, die zur Erzeugung von Speisekartoffeln angebaut werden, so wäre dadurch nicht mit schädlichen Einwirkungen zu rechnen, weil unter den gegebenen klimatischen Bedingungen auszuschließen ist, daß aus den möglicherweise gebildeten Samen Pflanzen auflaufen würden. (2) Gentransfer auf Mikroorganismen: Es gelten die Erläuterungen, die bezüglich des Gentransfers bei transgenen Zuckerrüben gegeben wurden. In den drei Freisetzungsexperimenten wird nicht beabsichtigt, die transgenen Pflanzen oder Teile von ihnen als Lebensmittel bzw. zur Lebensmittelproduktion oder als Tierfutter zu verwenden. Zum Gentransfer auf Mikroorganismen wurde bereits Stellung genommen. Das Bundesgesundheitsamt ist in Übereinstimmung mit der ZKBS und den Einvernehmensbehörden zu der Überzeugung gelangt, daß nach dem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 Gen TG bezeichneten Rechtsgüter zu erwarten sind und hat die Freisetzungsversuche mit Bescheid vom 8. April 1993 genehmigt. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, diese Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 13443* Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Kastner (SPD) (Drucksache 12/4884 Fragen 30 und 31): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, nachdem in den letzten zwölf Jahren in 22 Fallen in den alten Ländern durch hohe Kupferkonzentrationen im Trinkwasser Kinder an frühkindlicher Leberzirrhose erkrankt bzw. gestorben sind, und welche Maßnahmen will sie in den neuen Ländern durchführen, nachdem dort wegen niedriger ph-Werte und hoher Kupferbelastungen des Trinkwassers im April 1992 in Sachsen ein Kind an Leberzirrhose gestorben ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die zur Bekämpfung des Schwammspinners in Hessen zugelassene Anwendung des biologischen Schädlingsbekämpfungsmittels BTK-Bacillus thuringiensis var. Kurstaki in der Zone II von Wasserschutzgebieten im Hinblick auf eine eventuelle mikrobiologische Verunreinigung des Wassers, und welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Anwendung von Bakterien als Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten bzw. an Oberflächengewässern? Zu Frage 30: In allen bisher aufgetretenen Fällen frühkindlicher Leberzirrhose, bei denen ein Zusammenhang mit dem Kupfergehalt des Trinkwassers vermutet wurde, handelte es sich um nicht gestillte Säuglinge bzw. Kleinkinder. Als Trinkwasserversorgung dienten in diesen Fällen Hausbrunnen (Eigenversorgungsanlagen), deren stark saures Wasser nicht der Trinkwasserverordnung entsprach und das durch Hausinstallationen aus Kupferleitungen geflossen war. Am 29. Februar 1988 fand zu diesem Problem im Bundesgesundheitsamt ein Fachgespräch statt, dessen Ergebnisse und Empfehlungen im bga-pressedienst vom 18. März 1988 veröffentlicht wurde. Ein weiterer bga-pressedienst vom 24. April 1990 wies erneut auf die Gefahr bei Trinkwasser aus Eigenversorgungsanlagen hin, wenn dieses nicht entsäuert wird und für die Installation Kupferrohre verwendet werden. Da die Länder für die Durchführung der Trinkwasserverordnung und die Kontrolle der Wasserqualität zuständig sind, wurden mit Datum 6. April 1992 von der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser des BMG (FKST) im Hinblick auf die besondere Situation in bestimmten Regionen der neuen Länder alle dortigen Gesundheitsämter über die obersten Landesgesundheitsbehörden angeschrieben. Es wurde auf das Problem des zu niedrigen pH-Wertes hingewiesen und insbesondere auf die damit möglicherweise zu hohen Gehalte an Kupfer oder Blei im Trinkwasser. Vom Thüringischen Ministerium für Soziales und Gesundheit wurde zu diesem Thema im September 1992 ein gemeinsam mit der FKST erarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Die FKST wird über die obersten Landesgesundheitsbehörden die Gesundheitsämter der neuen Länder noch in dieser Woche mit einem Rundschreiben erneut bitten, durch entsprechende Veröffentlichungen in Tageszeitungen u. ä. die Verbraucher über die Zusammenhänge zwischen dem pH-Wert des Wassers und dessen Aggressivität zu unterrichten und sie aufzufordern, vor Eigenbaumaßnahmen sich eingehend über die örtliche Wasserbeschaffenheit zu informieren. Außerdem wird ein bga-pressedienst das pH-Wert-Problem ein weiteres Mal behandeln. Zu Frage 31: Das biologische Schädlingsbekämpfungsmittel Bazillus thuringiensis var. Kurstaki hat als Anwendungsbeschränkung eine sog. W2-Auflage, soll also in der Zone II von Wasserschutzgebieten nicht angewandt werden. Diese Wasserschutzgebietsauflage ist als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, um bei eventuell nicht intakten Deckschichten zu verhindern, daß B. thuringiensis ins Grundwasser gelangt, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird. Bei intakten Bodenschichten finden sich bereits in 2 m Bodentiefe kaum noch Bakterien oder deren Sporen. Für alle chemischen und biologischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel gilt gleichermaßen § 6 des Pflanzenschutzgesetztes, wonach Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden dürfen. Zu dieser gehört auch, daß die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muß, daß ihre Anwendung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf Grundwasser oder sonstige erheblich schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat. Darüberhinaus dürfen sie nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Frage 34): Zu welchem genauen Zeitpunkt und in welcher Form wird die Bundesregierung die vor drei Jahren aus Steuermitteln in Auftrag gegebene Studie über die umweltfreundlichste Verpakkung von einem Liter Frischmilch („Ökobilanz Frischmilch"), die inzwischen fertiggestellt ist, der Öffentlichkeit vorstellen, die daran ein großes Interesse und darauf einen berechtigten Anspruch hat? Die Bundesregierung hat keine „Studie über die umweltfreundlichste Verpackung von einem Liter Frischmilch" in Auftrag gegeben. Das vom Umweltbundesamt in Auftrag des Bundesumweltministeriums im Jahr 1990 vergebene Projekt „Ökobilanzen für Verpackungen" betrifft die Erarbeitung eines Methodenkonzepts zu Erstellung von Ökobilanzen sowie die Einrichtung einer umfassenden Datenbank über die Umweltauswirkung von Verpackungen in den einzelnen Lebensphasen von der Herstellung bis zur Entsorgung. Das Methodenkonzept wurde durch die Projektgemeinschaft Ökolbilanzen, das Fraunhofer Institut für Lebensmitteltechnologie und Verpackung (München), das Institut für Energie- und Umweltforschung (Heidelberg) und die Gesellschaft für Verpakkungsmarktforschung (Wiesbaden) bereits erstellt. Die Arbeiten zur Erstellung der Datenbank sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden zum Herbst 1993 voraussichtlich beendet sein. Die ebenfalls durch die Projektgemeinschaft abzuliefernde Pilotlebensweg-Beispielsrechnung für Frischmilch- und Bierverpackungen wird erst in der 13444* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 zweiten Jahreshälfte 1993 vorgestellt werden können, da entsprechende Untersuchungen entgegen der in der Fragestellung enthaltenen Behauptung und Darstellungen in der Öffentlichkeit von Februar d. J. noch nicht abgeschlossen sind. Dies haben die mit dem Projekt beauftragten Institute anläßlich eines Gesprächs im Bundesumweltministerium Ende April mitgeteilt. Als Gründe gaben die Institute an, daß — die inzwischen erreichte Komplexität der ÖkoBilanzstudie zusätzliche Zeit für Kontrollarbeiten erfordere, die anfangs deutlich unterschätzt wurde. Insbesondere handelte es sich dabei um das Überprüfen und Testen von Daten und Prozessen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität etc. Diese Kontrollarbeiten, die weiterer Abstimmung der beteiligten Institute untereinander bedürfen, würden in Teilen zu unverzichtbaren Nachbesserungen führen; — aus Gründen einer effizienten Vergleichbarkeit bei sämtlichen Verpackungen sowohl bei Frischmilch als auch bei Bier alle in Frage kommenden Verpackungsarten in die Untersuchung einbezogen werden müßten; — durch notwendige erforderliche Erweiterungen vorher nicht absehbare arbeitsintensive Aufgaben vor allem im Rahmen der EDV-Auswertung zu lösen seien. Aus den genannten Gründen baten die Institute anläßlich der Sitzung im BMU um eine angemessene zusätzliche Frist bis zur Abgabe der endgültigen Ergebnisse der Öko-Bilanzen. Diesem Wunsch wurde trotz der inzwischen sehr unerfreulichen Verzögerungen entsprochen. Nach einem deutlichen und klärenden Gespräch ist davon auszugehen, daß die nunmehr verfügbare Zeit genutzt wird, um die Arbeiten zum Abschluß zu bringen und die Ergebnisse der Studie Hand und Fuß haben werden. Damit wird sichergestellt werden, daß die Öko-Bilanzstudie dann geeignet ist, eine breite Akzeptanz und Zustimmung zu erfahren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 35 und 36): Sieht die Bundesregierung Chancen, daß der hessische Umweltminister seine Blockadehaltung, die in schleppendem Verwaltungshandeln besteht, gegenüber der geplanten und fast fertiggestellten Mox-Brennelemente-Fabrik in Hanau aufgibt? Ist die Bundesregierung ggf. bereit, durch weitere Weisungen Hessen zum gesetzmäßigen Handeln zu zwingen? Mit Weisung vom 21. Januar 1993 hat die Bundesregierung den hessischen Umweltminister angewiesen, bestimmte Errichtungsschritte der von 1987 bis 1991 vollständig genehmigten Anlage zur Fertigung von Mischoxid-Brennelementen in Hanau („MOX-neu") zuzustimmen und zur zügigen Abwicklung des weiteren Verfahrens genehmigungskonforme Verfahrensgrundsätze zugrundezulegen. Die Weisung wurde bisher befolgt. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß künftig weitere bundesaufsichtliche Weisungen zum Vollzug der Genehmigung erlassen werden müssen. Im erforderlichen Umfang ist die Bundesregierung aufgrund ihrer bundesaufsichtlichen Verantwortung, die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung zu überwachen, grundsätzlich bereit, solche Weisungen zu erlassen. Wie die Hessische Landesregierung das Verwaltungsverfahren vor dem Hintergrund des Urteils des Landgerichts Wiesbaden, das ein schuldhaftes pflichtwidriges Handeln zur bestehenden Anlage festgestellt hat, fortführt, kann die Bundesregierung nicht vorhersagen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/4884 Frage 39): Wie viele inländische Fernmeldeanschlüsse sowie Telefonate bzw. sonstige Kommunikationseinheiten mit inländischen Teilnehmern hat der Bundesnachrichtendienst jeweils seit 1980 jährlich im Rahmen der strategischen Überwachung sowie seiner sonstigen Tätigkeit — unbeschadet einer möglichen späteren Löschung — zunächst mitgehört oder aufgezeichnet, und in wie vielen Fallen sind diesbezügliche Erkenntnisse gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz in diesen Jahren jeweils an andere Behörden übermittelt worden? Die von Ihnen gewünschten Zahlenangaben, mit denen ein konkreter Einblick in nachrichtendienstliche Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes gegeben werden müßte, kann die Bundesregierung nicht öffentlich, sondern — soweit solche Angaben möglich sind — nur gegenüber den für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit zuständigen parlamentarischen Gremien machen. Der für die Anordnung von Maßnahmen der strategischen Überwachung zuständige Bundesminister der Verteidigung hat im übrigen nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 GG in regelmäßigen Abständen das dafür zuständige parlamentarische Gremium über die Durchführung dieses Gesetzes unterrichtet.
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    Die Ausgleichsleistungen durch Rückgabe oder Teilrückgabe in Naturalien müssen im Gesetz festgeschrieben werden.
    Herr Kollege Ullmann, ich kann Ihnen bei Ihren Ausführungen zu den Forderungen der Jewish Claims Conference nicht folgen. Wir haben ausdrücklich das Schicksal der Betroffenen gewürdigt und sie, wie auch die übrigen NS-Verfolgten, so behandelt, daß Enteignungen in der Bodenreformzeit durch Naturalrückgabe, durch Restitution wieder ausgeglichen werden. Wir haben für sie außerdem bei der Vermögensabgabe bereits einen Abschlag von 25 % vorgesehen. Ich glaube nicht, daß wir unter Gleichheits- und unter finanziellen Gesichtspunkten noch weitergehende Forderungen erfüllen können. Die Konferenz hat im übrigen gefordert, zum heutigen Verkehrswert zu entschädigen. Ich glaube, das macht deutlich, daß wir dies nicht können und es deshalb ablehnen müssen.
    Im Gegensatz zu den Heimatvertriebenen in den alten Bundesländern haben Vertriebene in den neuen Bundesländern keinen Lastenausgleich erhalten. Die pauschale Abgeltung in Höhe von 4 000 DM hat sicher nur einen Wiedergutmachungscharakter. Nur, die Fälligkeit dieser Leistungen muß 1994, spätestens 1995 eintreten, und zwar einheitlich, unabhängig vom Alter. Wir können uns keine neue TrümmerfrauenDiskussion erlauben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Auszahlung der Entschädigungsausgleichsleistungen selbst soll ab Januar 1996 erfolgen. Deshalb ist es auch richtig, daß wir das bisher unbefristete Wahlrecht zwischen Rückgabe und Entschädigung nun auf zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes befristen.
    Die Finanzierung der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen soll über den Fonds geregelt werden. Ob wir mit 5,5 Milliarden DM auskommen werden, die die Treuhand, der Bund und die Gebietskörperschaften aus den nicht rückgebbaren Vermögenswerten aufbringen, mit den 3 Milliarden DM aus dem Lastenausgleich und der geplanten Vermögensabgabe, werden wir noch einmal rechnen müssen. Aber da der Personenkreis, der von einer Rückgabe nach dem Vermögensgesetz begünstigt wird, oft bessergestellt wird — nicht in jedem Fall — als die durch Bargeld Entschädigten, ist diese Vermögensabgabe vorgesehen. Hier gibt es aber noch erheblichen Diskussionsbedarf, wobei ich das vorgesehene Abinvestieren dieser Abgabe ausdrücklich begrüße.
    Der Bundesfinanzminister muß nun seine Berechnungsgrundlagen für den Entschädigungsfonds detailliert für eine wirklich kritische Überprüfung und Bewertung durch das Parlament auf den Tisch legen.
    Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird der Versuch unternommen, im Rahmen des Machbaren und des Möglichen Entschädigung und Ausgleich im Sinne von Wiedergutmachung zu leisten. Dieser Versuch kann nur unvollkommen bleiben, weil es unmöglich ist, jedem Betroffenen mit seinem Schicksal gerecht zu werden. Die langen Schatten der Bodenreform und der Unrechtshandlungen in der früheren DDR mahnen uns, auch bei den Ausschußberatungen noch einmal sehr sorgfältig die Interessen aller Geschädigten, insbesondere der Bodenreformopfer, abzuwägen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Abgeordnete Hans-Joachim Hacker.

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    Rede von Hans-Joachim Hacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen gehören zu den komplizierten Bereichen, die im Zuge der Herstellung der wirtschaftlichen und sozialen Einheit Deutschlands zu regeln sind. Über 40 Jahre unterschiedlicher gesellschaftlicher Entwicklung haben insbesondere bei den Eigentumsverhältnissen und im Rechtswesen zu gravierenden Unterschieden geführt. Ein verträglicher Ausgleich der Interessen im Bereich der Eigentums- und Nutzungsrechte an Immobilien war und ist für die innere Vereinigung der Deutschen unerläßlich.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Die rasche Erfüllung der sich daraus ergebenden Aufgaben und die kreative Gestaltung dieses Prozesses wären Aufgaben der Bundesregierung gewesen. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat auf diesem wichtigen Politikfeld versagt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Die Gemeinsame Vereinbarung vom 15. Juni 1990 zwischen den beiden deutschen Regierungen wäre eine entsprechende Grundlage gewesen, hätte als Grundlage dienen können, den erträglichen Interessenausgleich herbeizuführen. Dagegen wurde mit dem Einigungsvertrag das Investitionshemmnis „Rückgabe vor Entschädigung" eingeführt, an dem wir mit zwei Novellierungen des Vermögensgesetzes herumgedoktert haben.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Und da ist kein Ende abzusehen!)




    Hans-Joachim Hacker
    Den gravierenden Mangel, den Restitutionsberechtigten keine überzeugende Alternative zur Rückgabe anzubieten, will die Bundesregierung nun nach monatelangem Gezerre in der Koalition beseitigen. Das alles kommt zu spät, denn jetzt sind die Verkehrswerte davongaloppiert, der Ausgleich der objektiv unterschiedlichen Interessenlagen wird immer komplizierter.
    Die Behandlung des Gesetzentwurfes wird Gelegenheit bieten, notwendige Nachbesserungen und Ergänzungen vorzunehmen. Ebenso sehen wir Sozialdemokraten es als dringend notwendig an, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Damit ist schon heute klar: Das Gesetz kann erst im Herbst des Jahres verabschiedet werden.
    Ich möchte jetzt auf einige Kernpunkte eingehen, bei denen die SPD erheblichen Diskussionsbedarf sieht. Erstens. Es bleibt Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, durch gesetzliche Regelungen den Entscheidungsprozeß der Restitutionsberechtigten in Richtung Entschädigung zu lenken. Damit würden die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen entlastet werden. Zugleich könnten Investitionsblockaden abgebaut werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zweimonatsfrist zur Wahl zwischen Rückgabe und Entschädigung wird dazu führen, daß die meisten nicht die Entschädigung wählen oder sich gar nicht äußern werden. Innerhalb einer so kurzen Frist wird es nicht möglich sein, sich grundlegend über die Auswirkungen im Einzelfall kundig zu machen. Wir fordern eine Verlängerung der Wahlfrist auf zwölf Monate. Innerhalb dieser Frist kann der einzelne klären, welche Entschädigungsleistung er zu erwarten hat bzw. mit welchen Belastungen er bei der Rückgabe des Grundstückes rechnen muß.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Zweitens. Das im Art. 2 des Gesetzentwurfes verankerte Ausgleichsleistungsgesetz für Betroffene der Bodenreform sieht vor, die Ausgleichsleistungen in der Höhe an die Leistungen nach dem Entschädigungsgesetz anzupassen und eine Restitution für bewegliche Werte einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen in seinem Urteil vom 23. April 1991 lediglich den Ausschluß jeglicher Ausgleichsleistungen als mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar bezeichnet. Danach ist eine niedrigere Bemessung der Ausgleichsleistungen als der Entschädigungen angezeigt.
    Statt dessen ist im Gesetzentwurf sogar eine Bevorzugung des Personenkreises der Ausgleichsberechtigten durch die Bundesregierung insoweit beabsichtigt, als bewegliche Güter zurückgegeben werden sollen, soweit dem kein öffentliches Interesse entgegensteht.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist doch wohl das Selbstverständlichste!)

    Dieses Vorhaben läuft auf eine Revision des Einigungsvertrages hinaus.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Unfug!)

    Dann müssen wir uns eben dazu verständigen. Die Verständigung werden Sie mit uns aber nicht in der Weise erreichen können, daß wir die Vereinbarung vom 15. Juni 1990 zwischen den beiden deutschen Regierungen aufknacken.
    Unser Konzept lautet: Erstens. Die Ausgleichsleistungen müssen auf den Einheitswert von 1935 reduziert werden. Zweitens. Die Restitution beweglicher Sachen muß ausgeschlossen bleiben.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich fordere die Bundesregierung auf: Bleiben Sie bei der Geschäftsgrundlage, die sich aus der Vereinbarung vom 15. Juni 1990 und aus den Regelungen des Einigungsvertrages ergibt.
    Ihren Seiltanz, Herr Kollege Bredehorn, verstehe ich nicht. Und ich verstehe Sie doch nicht so, Herr von Stetten, daß Sie an der Stelle fordern, daß die Bodenreform generell oder zumindest partiell in Frage gestellt wird. Ich käme sonst noch einmal zu dem Ergebnis: Dann stellen Sie entscheidende Regelungen des Einigungsvertrages in Frage.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Gucken Sie doch in die Zusatzerklärung!)

    An dieser Stelle unterstreiche ich die Aussagen der SPD-Bundestagsfraktion in anderen Plenardebatten, daß eine gesetzliche Regelung über die Rückgabe landwirtschaftlicher Flächen, die im Rahmen der Bodenreform in Anspruch genommen wurden, abzulehnen ist. Dies würde zu zusätzlichen sozialen Spannungen in den Dörfern der neuen Länder führen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Vielmehr muß endlich die langjährige Pacht geregelt werden, damit landwirtschaftliche Unternehmen in den neuen Ländern kreditwürdig werden und damit eine wichtige Voraussetzung für ihre wirtschaftliche Perspektive geschaffen wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Drittens. Ich komme jetzt zu dem zum wiederholten Mal in der Plenardebatte angesprochenen Thema, nämlich zu dem Problem der Ausgleichsleistungen gegenüber den Vertriebenen, die ihren Wohnsitz im Bereich der früheren SBZ bzw. DDR genommen haben. Zuletzt ist in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 9. Dezember 1992 versucht worden, dieses Problem einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Ich erinnere daran, daß gerade von CDU/CSU-Seite vor der Bundestagswahl 1990 den Verbänden oder Gruppierungen der Heimatvertriebenen in den neuen Ländern gerade in dieser Richtung deutliche Wahlversprechen gegeben worden sind. Wir wollten das gemeinsam in der Sitzung des Vermittlungsausschusses regeln. Das ist an der Blockadehaltung der CDU/CSU- und F.D.P.-Seite im Vermittlungsausschuß gescheitert.
    Ich sage an dieser Stelle auch: Es ist auch deswegen gescheitert, weil sich Funktionäre des Bundes der



    Hans-Joachim Hacker
    Vertriebenen hier auf die Seite der CDU/CSU-Fraktion geschlagen und die Interessen der Heimatvertriebenen in den neuen Ländern in Bonn nicht nachdrücklich vertreten haben.
    Die Zusage, die der Vermittlungsausschuß der Bundesregierung abringen konnte, war, daß ein deutliches Bekenntnis zu dem Entschädigungsbetrag in Höhe von 4 000 DM abgegeben wurde und die Bundesregierung — hören Sie bitte genau zu — Anfang 1993 den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf zuleiten wollte, wobei die älteren Berechtigten frühzeitig und zuerst bedacht werden sollten.

    (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

    Weder hat die Bundesregierung die Terminzusage eingehalten, noch hat sie in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Zusage für die älteren Berechtigten eingelöst.
    Meine Damen und Herren, das, was in Art. 9 des Gesetzentwurfes den Heimatvertriebenen angeboten wird, ist für sie erschütternd, ja pietätlos.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Dr. Luther, hier ist kein Platz für Fröhlichkeit, die Sie jetzt verkünden. Wir können nicht froh sein, daß das heute endlich auf die Tagesordnung gesetzt wird. Das ist von uns bereits im Jahre 1991 thematisiert worden.
    Hier hilft den Leuten auch kein Hinweis darauf, daß Sie gegebenenfalls bereit sind, wenn es mit dem Gesetzpaket nicht klappt, dann das Vertriebenenzuwendungsgesetz vorzuziehen. Wir wissen alle, wie für Gesetzgebungsverfahren in Bonn die Zeiten gestellt sind. Ich denke, auch ein Vorziehen bringt für die Betroffenen überhaupt keinen Gewinn.
    Wie die Bundesregierung mit den Hoffnungen und Erwartungen der betroffenen Gruppe umgeht, ist ein Skandal. Auch wenn die Bundesregierung nicht das Ziel einer „biologischen Lösung" anstrebt, wird bei den Vertriebenen dieser Vorwurf immer lauter.

    (Rolf Schwanitz [SPD]: So ist es!)

    In bürokratischer Art und Weise sind die Anliegen dieser Menschen bisher behandelt worden. Jetzt wird erneut ein Leistungsmodell angeboten, das von den Betroffenen als Verhöhnung empfunden wird und daher auf Ablehnung stößt.
    Es zeugt von völligem Unverständnis und von Ignoranz gegenüber den Hoffnungen der Heimatvertriebenen, daß ihnen in § 3 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes Schuldverschreibungen angeboten werden, die für die Gruppe der vor 1916 Geborenen am 1. Januar 1996 fällig werden und für diejenigen, die vor 1928 geboren worden sind, am 1. Januar 1998 fällig werden sollen. Alle übrigen würden nach dem Gesetzentwurf ihre Ansprüche erst am 1. Januar 2000 einlösen können.

    (Rolf Schwanitz [SPD]: Ungeheuerlich!)

    Für die SPD-Bundestagsfraktion unterstreiche ich nachdrücklich: Wir sind für einen Beginn der Auszahlungen an die ältesten Bürger ab 1994.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wir sind für eine Staffelung der Auszahlungstermine nach dem Lebensalter. Und — das nicht zuletzt — wir sind für ein einfaches und für die Betroffenen überschaubares Verfahren in bezug auf die Antragstellung und Nachweisführung.
    Bisher ist auch im letztgenannten Punkt die Bundesregierung nicht der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 9. Dezember 1992 nachgekommen, eine Regelung zu treffen, wonach die Vertriebeneneigenschaft schon vor Inkrafttreten des vorgesehenen Gesetzes festgestellt werden kann. Zuständig für derartige Bestätigungen wären die jeweiligen Heimatortskarteien. Bei der Heimatortskartei Lübeck liegen derzeit ca. 15 000 Anträge, die nicht bearbeitet werden, vor, weil die Bundesregierung die zugesagte Verwaltungsanweisung nicht erteilt hat. Antragsteller erhalten von allen Heimatortskarteien eine formelle Mitteilung, aus der hervorgeht, daß hier weiterhin das Prinzip „Warten" gilt. Das führt zu Verdruß. Die Bundesregierung muß jetzt die Hausaufgaben erledigen und endlich konkrete Vorstellungen entwickeln, welches Antrags- und Nachweisverfahren Anwendung finden soll. Das ist nämlich bisher überhaupt noch nicht bedacht worden.
    Die Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, vor allem aus den neuen Ländern, fordere ich auf: Lösen Sie sich von dem fiskalischen Ansatz bei der Lösung der Frage der Zuwendungen für die Heimatvertriebenen, und schließen Sie sich jetzt den Vorstellungen der SPD an. Stehen Sie zu dem, was heute einige Vertreter von Ihnen gesagt haben.
    Meine Damen und Herren, am Schluß möchte ich auf zwei Probleme eingehen, die wir bei den Beratungen in den Ausschüssen aufgreifen und einer Lösung zuführen sollten, ja müssen. Erstens. Nach wie vor bestehen Unterschiede in der Behandlung von Ansprüchen der politisch Verfolgten in der Zeit nach 1945 auf dem Gebiet der damaligen SBZ bzw. DDR. Das Prinzip der Gleichbehandlung gebietet es und fordert uns dazu auf, bestehende unbegründete Differenzierungen zu beseitigen. Die nun vorgesehene Novellierung des Vermögensgesetzes in Art. 10 des Gesetzentwurfes bietet dazu die Gelegenheit.
    Zweitens. Eine Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion in Leipzig zu den Wirkungen des zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes hat ergeben, daß die gegenwärtigen Regelungen und die Verfahrenspraxis bei der Bearbeitung von Anträgen auf Rückgabe jüdischen Eigentums nicht befriedigen können. Ich befinde mich hier weitestgehend in Übereinstimmung mit dem, was Herr Kollege Dr. Ullmann gesagt hat.
    Die nachrangige Behandlung von Ansprüchen von NS-Opfern dürfen wir im Deutschen Bundestag nicht länger dulden. Die SPD schließt sich insbesondere dem Vorschlag von Fachleuten an, zur Bearbeitung der offenen Vermögensfragen für NS-Verfolgte eine zentrale Stelle einzurichen, z. B. bei der Oberfinanzdirektion in Berlin, um auch dadurch deutlich zu



    Hans-Joachim Hacker
    machen, daß in diesem Falle eine besondere Verpflichtung besteht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Dies muß jetzt ohne Zeitverzug eingelöst werden. Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)