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    Plenarprotokoll 12/158 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Hans-Peter Kemper in den Deutschen Bundestag . . 13359 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hermann Schwörer, Karl-Heinz Spilker und Dr. Horst Waffenschmidt 13359 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Uwe Küster als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Gisela Schröter als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß sowie Ausscheiden des Abgeordneten Wolfgang Roth aus dem Gemeinsamen Ausschuß 13359 D Bestimmung der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) als ordentliches Mitglied und Gerlinde Hämmerle als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß sowie Ausscheiden des Abgeordneten Wolfgang Roth aus dem Vermittlungsausschuß . 13359 D Erweiterung der Tagesordnung 13360 A Absetzung der Punkte 3 a, d und f, Punkt 7 sowie Punkt 9 von der Tagesordnung . . 13360A Nachträgliche Überweisung einer Unterrichtung durch die Bundesregierung an den Ausschuß für Frauen und Jugend . . . . 13360A Zusatztagesordnungspunkt 1: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 13359A Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 13359B Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung (Drucksache 12/4888) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 12/4889) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Donaukanalisierung zwischen Vilshofen und Straubing (Drucksache 12/4802) . . . 13360B Tagesordnungspunkt 3: b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1991 über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino (Drucksachen 12/4073, 12/4896) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 12/4075, 12/4897) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesre- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 gierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1993 bei Kapitel 10 02 Titel 652 07 — Zuweisungen für einen soziostrukturellen Einkommensausgleich — (Drucksachen 12/4364, 12/4784) 13360 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz) (Drucksache 12/4887) Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 13361 C Rolf Schwanitz SPD 13363 C Reiner Krziskewitz CDU/CSU 13365 C Günther Bredehorn F D P 13367 A Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . 13368A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13368D Dr. Michael Luther CDU/CSU 13370C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13371C Michael von Schmude CDU/CSU . . . 13373 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13373C, 13377 D Hans-Joachim Hacker SPD 13374 D Dr. Hedda Meseke CDU/CSU . . . . . 13377 A Manfred Hampel SPD 13378 B Reiner Krziskewitz CDU/CSU 13379 C Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . 13379 C Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 13380 C Manfred Hampel SPD 13381 D Margot von Renesse SPD 13382 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 13382 C Dr. Gerald Thalheim SPD 13383 D Wilhelm Rawe CDU/CSU 13384 A Ortwin Lowack fraktionslos 13385 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) . . 13386 B Jan Oostergetelo SPD . . . . . . . . . . 13387 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen 12/3165, 12/4900) Sigrun Löwisch CDU/CSU 13387 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . . . . 13388 D Dr. Bruno Menzel F D P 13390 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 13391 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13391 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3197, 12/4831) Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 13393 A Günter Rixe SPD 13394 A Dirk Hansen F.D.P. 13395 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13396C Maria Eichhorn CDU/CSU 13397 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 13398 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sicherung der Tarifautonomie (Drucksache 12/4818) Rudolf Dreßler SPD 13399B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 13401B Rudolf Dreßler SPD . . . 13401C, 13407 B Renate Jäger SPD 13401 D Bernd Henn PDS/Linke Liste . . . . . 13402 C Paul K. Friedhoff F D P. 13403 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 13404 A Wolfgang Weiermann SPD 13404 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13405A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13405D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 13406C Peter W. Reuschenbach SPD . . . . . 13406 C Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/4884 vom 7. Mai 1993 — Belegungsrecht für Schwangere bei Wohnungsbaugesellschaften MdlAnfr 10, 11 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 13408C 13409A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . 13408 D Erkenntnisse über die durch die Uranverarbeitungsanlage in Sillamäe/Estland verursachte radioaktive Verseuchung MdlAnfr 32 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13409B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 13410A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 III Durchsetzung des Jelzin-Erlasses über den Zugang des russischen Komitees für die Kontrolle von Atomanlagen zu den entsprechenden Objekten einschließlich des Verteidigungsministeriums MdlAnfr 33 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13410B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 13410C Mitfinanzierung von Grenzschutzanlagen der ehemaligen DDR während der Zeit der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt MdlAnfr 37, 38 Karl Stockhausen CDU/CSU Antw Staatsminister Bernd Schmidbauer BK 13410D, 13412B ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 13411A, 13412B ZusFr Peter Conradi SPD . . . . . . . . 13411 C ZusFr Freimut Duve SPD . . . 13411D, 13412C Entlassung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Jürgen Echternach MdlAnfr 40 Peter Conradi SPD Antw Staatsminister Bernd Schmidbauer BK 13413A ZusFr Peter Conradi SPD 13413B ZusFr Freimut Duve SPD 13413 D ZusFr Dr. Marliese Dobberthien SPD . 13413D ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 13414A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum drohenden Ausbildungsnotstand in Ostdeutschland Stephan Hilsberg SPD 13414 C Maria Eichhorn CDU/CSU 13415D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 13416 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13417C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 13418C Dr. Peter Eckhardt SPD 13419A Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . 13420A Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 13420D Josef Grünbeck F.D.P. 13422 A Eckardt Kuhlwein SPD 13422 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 13423 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 13424 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 13425 D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksache 12/3346) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksachen 12/3533, 12/4901) Werner Ringkamp CDU/CSU 13426 D Johannes Singer SPD . . . . . . . . . 13427 D Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU . . . . 13428 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 13429A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 13430A Gudrun Schaich-Walch SPD 13430D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13431D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13432A, 13434 A Johannes Singer SPD 13432D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13433 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen (Drucksache 12/4577) Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 13435A Heinrich Seesing CDU/CSU 13436 A Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . 13436 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13437B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 13438A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . 13438C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 13439 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13441 * A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 Anlage 2 Risikoabschätzung bei der Bewertung der Freisetzungsversuche genmanipulierter Kartoffeln und Rüben MdlAnfr 29 — Drs 12/4884 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13441* C Anlage 3 Leberzirrhose-Erkrankungen von Kindern infolge hoher Kupferkonzentrationen im Trinkwasser; Anwendung von Bakterien als Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten bzw. an Oberflächengewässern MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/4884 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13443* A Anlage 4 Veröffentlichung der Studie über die umweltfreundlichste Verpackung von Frischmilch MdlAnfr 34 — Drs 12/4884 — Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13443* C Anlage 5 Blockadehaltung des hessischen Umweltministers gegenüber der geplanten und fast fertiggestellten MOX-BrennelementeFabrik in Hanau MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/4884 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13444* B Anlage 6 Überwachung inländischer Fernmeldeanschlüsse durch den Bundesnachrichtendienst seit 1980 MdlAnfr 39 — Drs 12/4884 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StM Bernd Schmidbauer BK . 13444* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 13359 158. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1993 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 13. 5. 93 Antretter, Robert SPD 13. 5. 93* Bindig, Rudolf SPD 13. 5. 93" Böhm (Melsungen), CDU/CSU 13. 5. 93* Wilfried Brähmig, Klaus CDU/CSU 13. 5. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 13. 5. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13. 5. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 13. 5. 93 Peter Harry Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 13. 5. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 13. 5. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 13. 5. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 13. 5. 93* Gallus, Georg F.D.P. 13. 5. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 13. 5. 93 Gansel, Norbert SPD 13. 5. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 13. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 13. 5. 93 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 13. 5. 93 Gries, Ekkehard F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 13. 5. 93* Kittelmann, Peter CDU/CSU 13. 5. 93* Klose, Hans-Ulrich SPD 13. 5. 93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 13. 5. 93 Leonhard Koltzsch, Rolf SPD 13. 5. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 13. 5. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 13. 5. 93* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 5. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 13. 5. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 13. 5. 93 Michels, Meinolf CDU/CSU 13. 5. 93* Mischnick, Wolfgang F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 13. 5. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 13. 5. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 13. 5. 93* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 13. 5. 93 Oesinghaus, Günther SPD 13. 5. 93 Philipp, Ingeborg PDS/LL 13. 5. 93 Pofalla, Ronald CDU/CSU 13. 5. 93 Poß, Joachim SPD 13. 5. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 5. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 13. 5. 93' Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 13. 5. 93 Roth, Wolfgang SPD 13. 5. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 13. 5. 93* von Schmude, Michael CDU/CSU 13. 5. 93* Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 13. 5. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 13. 5. 93* Dr. Sprung, Rudolf CDU/CSU 13. 5. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 13. 5. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 13. 5. 93* Terborg, Margitta SPD 13. 5. 93* Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 13. 5. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 13. 5. 93 Karsten D. Weißgerber, Gunter SPD 13. 5. 93 Welt, Jochen SPD 13. 5. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 13. 5. 93 90/DIE GRÜNEN Würfel, Uta F.D.P. 13. 5. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 5. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 29): Zu welchen Erkenntnissen bei der Risikoabschätzung kam das Bundesgesundheitsamt bei der abschließenden Bewertung der Freisetzungsversuche von genmanipulierten Kartoffeln und Rüben in bezug auf die Entwicklung der transgenen Pflanzen zu unerwünschten Wildformen, die unkontrollierte Ausbreitung und Einbürgerung der transgenen Pflanzen in natürliche Ökosysteme, den Gentransfer durch Pollen in artverwandte Pflanzen, andere Pflanzenarten oder auf Mikroorganismen im Boden, die Entwicklung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe durch Änderung des Stoffwechsels in den krankheitsresistenten Zuckerrüben und Kartoffeln und auf die Gefahr, daß die Antibiotikaresistenz der Rüben auf andere Mikroorganismen in der Natur oder auf Escherichia coli im Darm übertragen werden kann, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Erkenntnisse? a) Zum Freisetzungsversuch mit transgenen Zuckerrüben: Eine Verwilderung von Zuckerrüben bzw. die Entstehung von Unkrautrüben ist prinzipiell möglich, hat sich bisher jedoch nur in westeuropäischen Atlantiknahen Ländern (insbes. England, Frankreich, Belgien) als problematisch erwiesen. Im eher kontinentalen Klima Deutschlands bleibt das Auftreten von Unkrautrüben im allgemeinen auf landwirtschaftliche Flächen und direkt angrenzende Weg- oder Böschungsränder begrenzt. Bei Temperaturen unter -9 °C erfrieren Zuckerrüben. Auf Grund dieser natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen sind daher weder eine Etablierung noch eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben zu erwarten. ' Die Vorgehensweise des Freisetzungsversuches schließt eine Entsorgung der gentechnisch veränder- 13442* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 ten Pflanzen durch Zerkleinern und Unterpflügen, eine manuelle Ernte der gentechnisch veränderten Rüben und Samenträger, ein manuelles Köpfen der Rüben sowie eine fünfjährige Überwachung der Versuchsflächen mit ggf. Entfernung nachwachsender Zuckerrüben ein. Die in der Vorgehensweise und den Nebenbestimmungen des Bescheides berücksichtigten Maßnahmen sind ausreichend, um eine Etablierung der freigesetzten, gentechnisch veränderten Pflanzen selbst zu verhindern und eventuell auftretende Durchwuchsrüben zu erfassen und zu beseitigen. b) Zu den Freisetzungsversuchen mit transgenen Kartoffeln: Die Kartoffel befindet sich in Mitteleuropa seit mehreren hundert Jahren im landwirtschaftlichen Anbau. Eine Etablierung von Kartoffeln in natürlichen Ökosystemen wurde dabei in Europa nicht beobachtet. Kartoffeln werden zwar gelegentlich außerhalb kultivierter Flächen angetroffen, jedoch nur auf nichtnatürlichen Standorten, wie Wegrändern und anderen Ruderalflächen. Da Kartoffeln nicht frostresistent sind, kommt es auch an solchen Standorten nicht zu einer dauerhaften Ansiedlung. Auf Grund dieser natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen sind daher weder eine Etablierung noch eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu erwarten. c) Zum Freisetzungsversuch mit transgenen Zuckerrüben: (1) Gentransfer durch Pollen Zuckerrüben gehören zu den Fremdbefruchtem; Selbstbefruchtung kommt jedoch auch vor. Die Bestäubung wird hauptsächlich durch den Wind vollzogen, eine Bestäubung durch Insekten hat nur eine geringe Bedeutung. Eine Pollenverbreitung durch den Wind kann über mehrere Kilometer erfolgen. Zuckerrüben sind mit allen Arten der Sektion Beta kreuzbar. Als mögliche Kreuzungspartner kommen in Deutschland die kultivierten Beta-Arten (Mangold, Runkelrüben, Rote Bete) sowie Wildrüben vor. Wildrüben wachsen in Deutschland auf Helgoland und gelegentlich in Küstenregionen von Schleswig-Holstein. Nach der Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist zur Erzeugung von Basissaatgut für Rüben eine Mindestentfernung von 1 000 m zu Bestäubungsquellen der Gattung Beta einzuhalten. Auf Grund der natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen ist der Gentransfer durch Pollen entweder ausgeschlossen (Standort Oberviehhausen) oder minimiert (Standort Wetze). Die sich aus einem theoretisch möglichen Gentransfer ergebenden Implikationen sind berücksichtigt worden. Am Standort bei Oberviehhausen kann eine Pollenübertragung ausgeschlossen werden, da es dort zu keiner Blüte der gentechnisch veränderten Zuckerrüben kommen wird. Am Standort bei Wetze hingegen sollen insgesamt 150 gentechnisch veränderte Zuckerrüben blühen. Diese Pflanzen sollen in Folienhäusern angebaut werden, die an einer Giebelseite mit einer Öffnung versehen sein werden. An der Seite, an der sich die Öffnung befindet, wird zusätzlich eine Hanfbepflanzung vorgenommen werden, um eventuell aus den Folienhäusern austretenden Pollen abzufangen. Weiterhin werden in einem Umkreis von 1 000 m keine blühenden Kreuzungspartner vorkommen. (2) Gentransfer auf Mikroorganismen Die eingeführten Sequenzen sind stabil in das Genom der Zuckerrüben integriert. Sie unterscheiden sich daher bezüglich einer möglichen Übertragung auf andere Organismen nicht von anderen Sequenzen des Pflanzengenoms. d) Zu den Freisetzungsversuchen mit transgenen Kartoffeln: (1) Gentransfer durch Pollen Versuche zur Kreuzung von Kartoffeln mit in Mitteleuropa vorkommenden Solanaceen waren erfolglos. Unter Freilandbedingungen fand keine Einkreuzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Solanum nigrum (Schwarzer Nachtschatten) statt. Kartoffeln und Solanum dulcemara (Bittersüßer Nachtschatten) erwiesen sich als streng bilateral inkompatible Arten; bei Kreuzungsversuchen kam es nicht zu einer Befruchtung der Samenanlagen. Pollen von Kartoffelpflanzen können durch Insekten oder durch den Wind übertragen werden. Eine Übertragung durch den Wind geschieht jedoch nur über kurze Entfernungen. Bei Kartoffeln findet in erster Linie Selbstbefruchtung statt, eine Fremdbefruchtung bereits innerhalb eines blühenden Kartoffelfeldes ist selten. Sie geschieht am ehesten zwischen benachbarten Pflanzen. Sollte es dennoch zu einer Pollenübertragung auf nicht-transgene Kartoffelpflanzen kommen, die zur Erzeugung von Speisekartoffeln angebaut werden, so wäre dadurch nicht mit schädlichen Einwirkungen zu rechnen, weil unter den gegebenen klimatischen Bedingungen auszuschließen ist, daß aus den möglicherweise gebildeten Samen Pflanzen auflaufen würden. (2) Gentransfer auf Mikroorganismen: Es gelten die Erläuterungen, die bezüglich des Gentransfers bei transgenen Zuckerrüben gegeben wurden. In den drei Freisetzungsexperimenten wird nicht beabsichtigt, die transgenen Pflanzen oder Teile von ihnen als Lebensmittel bzw. zur Lebensmittelproduktion oder als Tierfutter zu verwenden. Zum Gentransfer auf Mikroorganismen wurde bereits Stellung genommen. Das Bundesgesundheitsamt ist in Übereinstimmung mit der ZKBS und den Einvernehmensbehörden zu der Überzeugung gelangt, daß nach dem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 Gen TG bezeichneten Rechtsgüter zu erwarten sind und hat die Freisetzungsversuche mit Bescheid vom 8. April 1993 genehmigt. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, diese Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 13443* Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Kastner (SPD) (Drucksache 12/4884 Fragen 30 und 31): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, nachdem in den letzten zwölf Jahren in 22 Fallen in den alten Ländern durch hohe Kupferkonzentrationen im Trinkwasser Kinder an frühkindlicher Leberzirrhose erkrankt bzw. gestorben sind, und welche Maßnahmen will sie in den neuen Ländern durchführen, nachdem dort wegen niedriger ph-Werte und hoher Kupferbelastungen des Trinkwassers im April 1992 in Sachsen ein Kind an Leberzirrhose gestorben ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die zur Bekämpfung des Schwammspinners in Hessen zugelassene Anwendung des biologischen Schädlingsbekämpfungsmittels BTK-Bacillus thuringiensis var. Kurstaki in der Zone II von Wasserschutzgebieten im Hinblick auf eine eventuelle mikrobiologische Verunreinigung des Wassers, und welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Anwendung von Bakterien als Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten bzw. an Oberflächengewässern? Zu Frage 30: In allen bisher aufgetretenen Fällen frühkindlicher Leberzirrhose, bei denen ein Zusammenhang mit dem Kupfergehalt des Trinkwassers vermutet wurde, handelte es sich um nicht gestillte Säuglinge bzw. Kleinkinder. Als Trinkwasserversorgung dienten in diesen Fällen Hausbrunnen (Eigenversorgungsanlagen), deren stark saures Wasser nicht der Trinkwasserverordnung entsprach und das durch Hausinstallationen aus Kupferleitungen geflossen war. Am 29. Februar 1988 fand zu diesem Problem im Bundesgesundheitsamt ein Fachgespräch statt, dessen Ergebnisse und Empfehlungen im bga-pressedienst vom 18. März 1988 veröffentlicht wurde. Ein weiterer bga-pressedienst vom 24. April 1990 wies erneut auf die Gefahr bei Trinkwasser aus Eigenversorgungsanlagen hin, wenn dieses nicht entsäuert wird und für die Installation Kupferrohre verwendet werden. Da die Länder für die Durchführung der Trinkwasserverordnung und die Kontrolle der Wasserqualität zuständig sind, wurden mit Datum 6. April 1992 von der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser des BMG (FKST) im Hinblick auf die besondere Situation in bestimmten Regionen der neuen Länder alle dortigen Gesundheitsämter über die obersten Landesgesundheitsbehörden angeschrieben. Es wurde auf das Problem des zu niedrigen pH-Wertes hingewiesen und insbesondere auf die damit möglicherweise zu hohen Gehalte an Kupfer oder Blei im Trinkwasser. Vom Thüringischen Ministerium für Soziales und Gesundheit wurde zu diesem Thema im September 1992 ein gemeinsam mit der FKST erarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Die FKST wird über die obersten Landesgesundheitsbehörden die Gesundheitsämter der neuen Länder noch in dieser Woche mit einem Rundschreiben erneut bitten, durch entsprechende Veröffentlichungen in Tageszeitungen u. ä. die Verbraucher über die Zusammenhänge zwischen dem pH-Wert des Wassers und dessen Aggressivität zu unterrichten und sie aufzufordern, vor Eigenbaumaßnahmen sich eingehend über die örtliche Wasserbeschaffenheit zu informieren. Außerdem wird ein bga-pressedienst das pH-Wert-Problem ein weiteres Mal behandeln. Zu Frage 31: Das biologische Schädlingsbekämpfungsmittel Bazillus thuringiensis var. Kurstaki hat als Anwendungsbeschränkung eine sog. W2-Auflage, soll also in der Zone II von Wasserschutzgebieten nicht angewandt werden. Diese Wasserschutzgebietsauflage ist als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, um bei eventuell nicht intakten Deckschichten zu verhindern, daß B. thuringiensis ins Grundwasser gelangt, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird. Bei intakten Bodenschichten finden sich bereits in 2 m Bodentiefe kaum noch Bakterien oder deren Sporen. Für alle chemischen und biologischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel gilt gleichermaßen § 6 des Pflanzenschutzgesetztes, wonach Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden dürfen. Zu dieser gehört auch, daß die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muß, daß ihre Anwendung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf Grundwasser oder sonstige erheblich schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat. Darüberhinaus dürfen sie nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Frage 34): Zu welchem genauen Zeitpunkt und in welcher Form wird die Bundesregierung die vor drei Jahren aus Steuermitteln in Auftrag gegebene Studie über die umweltfreundlichste Verpakkung von einem Liter Frischmilch („Ökobilanz Frischmilch"), die inzwischen fertiggestellt ist, der Öffentlichkeit vorstellen, die daran ein großes Interesse und darauf einen berechtigten Anspruch hat? Die Bundesregierung hat keine „Studie über die umweltfreundlichste Verpackung von einem Liter Frischmilch" in Auftrag gegeben. Das vom Umweltbundesamt in Auftrag des Bundesumweltministeriums im Jahr 1990 vergebene Projekt „Ökobilanzen für Verpackungen" betrifft die Erarbeitung eines Methodenkonzepts zu Erstellung von Ökobilanzen sowie die Einrichtung einer umfassenden Datenbank über die Umweltauswirkung von Verpackungen in den einzelnen Lebensphasen von der Herstellung bis zur Entsorgung. Das Methodenkonzept wurde durch die Projektgemeinschaft Ökolbilanzen, das Fraunhofer Institut für Lebensmitteltechnologie und Verpackung (München), das Institut für Energie- und Umweltforschung (Heidelberg) und die Gesellschaft für Verpakkungsmarktforschung (Wiesbaden) bereits erstellt. Die Arbeiten zur Erstellung der Datenbank sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden zum Herbst 1993 voraussichtlich beendet sein. Die ebenfalls durch die Projektgemeinschaft abzuliefernde Pilotlebensweg-Beispielsrechnung für Frischmilch- und Bierverpackungen wird erst in der 13444* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 zweiten Jahreshälfte 1993 vorgestellt werden können, da entsprechende Untersuchungen entgegen der in der Fragestellung enthaltenen Behauptung und Darstellungen in der Öffentlichkeit von Februar d. J. noch nicht abgeschlossen sind. Dies haben die mit dem Projekt beauftragten Institute anläßlich eines Gesprächs im Bundesumweltministerium Ende April mitgeteilt. Als Gründe gaben die Institute an, daß — die inzwischen erreichte Komplexität der ÖkoBilanzstudie zusätzliche Zeit für Kontrollarbeiten erfordere, die anfangs deutlich unterschätzt wurde. Insbesondere handelte es sich dabei um das Überprüfen und Testen von Daten und Prozessen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität etc. Diese Kontrollarbeiten, die weiterer Abstimmung der beteiligten Institute untereinander bedürfen, würden in Teilen zu unverzichtbaren Nachbesserungen führen; — aus Gründen einer effizienten Vergleichbarkeit bei sämtlichen Verpackungen sowohl bei Frischmilch als auch bei Bier alle in Frage kommenden Verpackungsarten in die Untersuchung einbezogen werden müßten; — durch notwendige erforderliche Erweiterungen vorher nicht absehbare arbeitsintensive Aufgaben vor allem im Rahmen der EDV-Auswertung zu lösen seien. Aus den genannten Gründen baten die Institute anläßlich der Sitzung im BMU um eine angemessene zusätzliche Frist bis zur Abgabe der endgültigen Ergebnisse der Öko-Bilanzen. Diesem Wunsch wurde trotz der inzwischen sehr unerfreulichen Verzögerungen entsprochen. Nach einem deutlichen und klärenden Gespräch ist davon auszugehen, daß die nunmehr verfügbare Zeit genutzt wird, um die Arbeiten zum Abschluß zu bringen und die Ergebnisse der Studie Hand und Fuß haben werden. Damit wird sichergestellt werden, daß die Öko-Bilanzstudie dann geeignet ist, eine breite Akzeptanz und Zustimmung zu erfahren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 35 und 36): Sieht die Bundesregierung Chancen, daß der hessische Umweltminister seine Blockadehaltung, die in schleppendem Verwaltungshandeln besteht, gegenüber der geplanten und fast fertiggestellten Mox-Brennelemente-Fabrik in Hanau aufgibt? Ist die Bundesregierung ggf. bereit, durch weitere Weisungen Hessen zum gesetzmäßigen Handeln zu zwingen? Mit Weisung vom 21. Januar 1993 hat die Bundesregierung den hessischen Umweltminister angewiesen, bestimmte Errichtungsschritte der von 1987 bis 1991 vollständig genehmigten Anlage zur Fertigung von Mischoxid-Brennelementen in Hanau („MOX-neu") zuzustimmen und zur zügigen Abwicklung des weiteren Verfahrens genehmigungskonforme Verfahrensgrundsätze zugrundezulegen. Die Weisung wurde bisher befolgt. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß künftig weitere bundesaufsichtliche Weisungen zum Vollzug der Genehmigung erlassen werden müssen. Im erforderlichen Umfang ist die Bundesregierung aufgrund ihrer bundesaufsichtlichen Verantwortung, die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung zu überwachen, grundsätzlich bereit, solche Weisungen zu erlassen. Wie die Hessische Landesregierung das Verwaltungsverfahren vor dem Hintergrund des Urteils des Landgerichts Wiesbaden, das ein schuldhaftes pflichtwidriges Handeln zur bestehenden Anlage festgestellt hat, fortführt, kann die Bundesregierung nicht vorhersagen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/4884 Frage 39): Wie viele inländische Fernmeldeanschlüsse sowie Telefonate bzw. sonstige Kommunikationseinheiten mit inländischen Teilnehmern hat der Bundesnachrichtendienst jeweils seit 1980 jährlich im Rahmen der strategischen Überwachung sowie seiner sonstigen Tätigkeit — unbeschadet einer möglichen späteren Löschung — zunächst mitgehört oder aufgezeichnet, und in wie vielen Fallen sind diesbezügliche Erkenntnisse gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz in diesen Jahren jeweils an andere Behörden übermittelt worden? Die von Ihnen gewünschten Zahlenangaben, mit denen ein konkreter Einblick in nachrichtendienstliche Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes gegeben werden müßte, kann die Bundesregierung nicht öffentlich, sondern — soweit solche Angaben möglich sind — nur gegenüber den für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit zuständigen parlamentarischen Gremien machen. Der für die Anordnung von Maßnahmen der strategischen Überwachung zuständige Bundesminister der Verteidigung hat im übrigen nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 GG in regelmäßigen Abständen das dafür zuständige parlamentarische Gremium über die Durchführung dieses Gesetzes unterrichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sie haben vollkommen recht, darum bemühen wir uns, und ich gehe auf diesen Aspekt gleich noch ein.
    Zu Recht, glaube ich, wird kritisiert, daß die Protokollerklärung des Bundeskabinetts zur Möglichkeit des Naturalausgleichs bisher nach meiner Überzeugung nicht ausreicht. Wir müssen mehr tun. Wir sollten den Anteil des Ausgleichs in natura erhöhen, ohne natürlich die Menschen, die den redlichen Erwerb getätigt haben, zu gefährden oder das in Frage zu stellen. Hier darf natürlich kein neues Unrecht entstehen. Darüber sind wir uns auch einig. Aber altes Unrecht muß soweit wie möglich wiedergutgemacht werden, und zwar möglichst schnell, damit die Alteigentümer, die dazu in der Lage und bereit sind, sich unverzüglich und motiviert am Wiederaufbau beteiligen können. Die Entschädigungsfrage darf sich nicht noch weiter zum Investitionshemmnis auswachsen.
    Für mich als Liberalen kommt dazu aber noch ein anderer, sehr viel wichtigerer grundsätzlicher Punkt. Die Behandlung der Entschädigungsfrage darf nicht dazu führen, daß die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie ausgehöhlt oder gar schleichend in Frage gestellt wird. Ich habe großes Verständnis für die durch die Enteignungen Betroffenen, die so etwas befürchten. Sie wurden enteignet, sie wurden aus ihrer Heimat vertrieben und müssen jetzt nach dem Glücksfall der Einigung feststellen, daß der Staat abermals ihre Eigentumsrechte schmälert. Wir wollen und müssen alles tun, um das Grundvertrauen in die Eigentumsgarantie zu erhalten.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Es dürfen sich hier keine Leichtfertigkeiten einschleichen. Das Recht auf Eigentum darf nicht auf die schiefe Bahn geraten. Die Eigentumsgarantie im Grundgesetz ist ein hohes Gut und die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Privates Eigentum motiviert und sichert unsere marktwirtschaftliche Ordnung. Daß wir es mit der Eigentumsgarantie ernst meinen, ist auch im Hinblick auf die Menschen in den neuen Bundesländern wichtig, die in einem sozialistischen System indoktriniert wurden. Es muß deutlich gesagt werden: Das Eigentumsrecht ist keine Beliebigkeit.
    Neben den Alteigentümern, die bereit sind, sich wieder für ihr Eigentum zu engagieren, hat dies in der Landwirtschaft auch Bedeutung für ehemalige LPG-Mitglieder, die ein Anrecht auf Privatisierung gemeinsam geschaffenen Eigentums haben. Gleiches gilt für Landwirte, die durch die sogenannten Kreispachtverträge geschädigt wurden. Ich bin daher im Gegensatz zu den Kollegen in der SPD der Auffassung, daß der immer wieder genannte soziale Frieden in den Dörfern eher von Dauer sein wird, wenn die Entschädigungsfragen im Einklang mit der Eigentumsgarantie geregelt werden, als wenn man um den Preis kurzfristiger Befriedung dieses Grundrecht zu Lasten der ehemaligen Eigentümer beugt.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich abschließend feststellen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Das uns vorliegende Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz erfordert von uns allen noch harte Arbeit in den Ausschüssen und Fraktionen. Dabei haben wir eine große Verantwortung, dieses Gesetz im Interesse der betroffenen Menschen und der Weiterentwicklung der inneren Einigung unseres Volkes noch zu verbessern. Dabei müssen die enteigneten und vertriebenen Alteigentümer zu ihrem Recht kommen. Dasselbe Recht haben aber auch die Menschen, die oft jahrzehntelang in der LPG gearbeitet und in der DDR ausgeharrt haben. Auch diese Menschen brauchen ihre Chancen für ihre Zukunft. Abraham Lincoln hat einmal gesagt: „Nichts ist geregelt, es sei denn, es ist gerecht geregelt."
    Meine Damen und Herren, wir haben eine große Aufgabe vor uns, eine große Aufgabe für die Politik, und ich freue mich, daß wir daran gemeinsam arbeiten können.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Abgeordnete Dr. Dietmar Keller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dietmar Keller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die schnelle Verabschiedung eines Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes wäre angesichts des nunmehr fast dreijährigen Streites dringend geboten, zumal die fehlende Regelung vieles blockiert. Wir sind also auch für eine schnelle Gesetzesregelung. Wir sind aber für eine gute und vernünftige Gesetzesregelung. Und da uns das zweite aus dem vorliegenden Entwurf nicht ersichtlich erscheint, können wir diesem Entwurf so nicht zustimmen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Ich möchte einige davon anführen.
    Erstens enthüllt die Begründung des Gesetzentwurfs, daß die Politik der faktischen Aushöhlung der Bodenreform, der teilweisen Restauration der ostdeutschen Eigentums- und Besitzverhältnisse vor 1945, ihre juristische Absegnung erfahren soll. So wird z. B. zu Art. 2 § 2 ausdrücklich auf zweierlei verwiesen, nämlich einerseits auf die Absicht der Treuhandanstalt und der Bundesvermögensverwaltung, beim Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke den Alteigentümern ohne Restitutionsanspruch den Vorzug zu geben, wenn diese ein gleichwertiges Angebot unterbreiten, und andererseits auf die im Konzept „Verwertung ehemals volkseigener Flächen" als Landerwerbsprogramm vorgesehene Möglichkeit, statt Ausgleichsleistungen in Geld eine Übereignung land- und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich aufstehender Gebäude — wenn möglich aus dem früheren Grundvermögen — einzuräumen.
    Beide Elemente, die Privilegierung beim Rückerwerb und das Landerwerbsprogramm, stehen im



    Dr. Dietmar Keller
    Gegensatz zum Gesetz der Volkskammer vom 22. Juli 1990 über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger, das laut Einigungsvertrag fortgeltendes DDR-Recht ist und bleibt. Sie bedeuten in ihrer praktischen Wirkung auch die Aufhebung des Grundsatzes der Nichtrückgabe von zwischen 1945 und 1949 enteigneten Grundstücken,

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Leider noch nicht, aber das kommt noch!)

    wie er im Einigungsvertrag und im Grundgesetz enthalten ist und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist nicht richtig! Das ist eine falsche Interpretation!)

    Der letzte Ministerpräsident der DDR, Herr de Maizière, der Ihrer Partei angehört, äußerte sich im Februar in einem Interview wie folgt — ich zitiere —: „Nur weil der Staat, der seinerzeit diese Forderung für unabdingbar hielt, nun untergegangen ist", wird heute alles anders gesehen. Er sagte weiter:
    Es war keine zufällige Reihenfolge. Der Gesetzgeber wählt mitunter Reihenfolgen, um Prioritäten zu setzen. Und genau dies war die Absicht bei dem Gesetz vom 22. 7.
    Die Begründung dafür war, daß die überwiegende Mehrzahl der ostdeutschen Bauern in Genossenschaften oder in anderen Formen juristischer Personen weiter Landwirtschaft betreiben wollte und, wie die heutige Realität zeigt, auch weiterhin betreiben will. Das entsprach und entspricht auch ihrer Ausbildungssituation als Tierzüchter oder Pflanzenproduzenten, ferner dem Umstand, daß die wenigsten von ihnen in der Lage waren und sind, eine Einzelwirtschaft betriebswirtschaftlich zu führen, und nicht zuletzt ihren sozialen Erfahrungen mit der Gemeinschaftsarbeit. Sie hätten sich gerne — ich zitiere wiederum Herrn de Maizière — „in solche genossenschaftlichen Formen eingebracht und dort angelehnt".
    Ich zitiere weiter:
    Wir haben dieses Gesetz nicht ohne Grund im Einigungsvertrag als dort geltendes Recht festgeschrieben. Der Einigungsvertrag ist in seiner Philosophie gedacht, daß man sagt, dies sind die Bedingungen, zu denen die Menschen aus dem Osten Deutschlands, aus der DDR, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
    Wie wahr!
    Aus diesen Gründen lehnt die PDS/Linke Liste die doppelte Privilegierung der durch die Bodenreform Enteigneten ab

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Der größte Unfug: „doppelte Privilegierung " ! )

    und fordert, daß mindestens die Gleichberechtigung
    der ortsansässigen Landwirte beim Erwerb ehemaliger volkseigener Flächen gesichert wird, wobei wir
    nicht zwischen Einzellandwirten und aktiven Gesellschaftern juristischer Personen differenzieren.
    Im übrigen sei auch daran erinnert: Die Nichtinfragestellung der Bodenreform war auch Wahlaussage aller in der damaligen DDR zur ersten freien demokratischen Volkskammerwahl angetretenen Parteien. Keiner der im Deutschen Bundestag sitzenden OstAbgeordneten der letzten Volkskammer der DDR vertrat damals eine andere Position. Es wäre also konsequent, sich bei der Abstimmung und bei der weiteren Diskussion an die damalige Haltung zu erinnern.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Zweitens heißt es in der Begründung, daß ein Anliegen der Wiedergutmachung die Herstellung einer normalen Eigentumsordnung ist. Ich frage mich: Ist es normal, daß diejenigen, die Grundstücke besitzen, deren Preise in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen sind, profitieren sollen, ohne daß diese Nutznießer für die Steigerung des Bodenwertes in den letzten vier bis zwei Jahrzehnten etwas Konkretes geleistet haben?
    Wir halten es für äußerst fragwürdig, daß in der Begründung auf das Konzept zur Verwertung des ehemals volkseigenen Grund und Bodens verwiesen wird, das unterhalb der Schwelle eines Gesetzes liegt. Es gibt lediglich den Privatisierungsauftrag nach § 1 Treuhandgesetz. Hierzu hat unsere Gruppe bekanntlich eine andere Position. Noch sind keine 3 % des ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Bodens verkauft. Noch ist also die Chance gegeben, eine sozial gerechte Lösung per Gesetz herbeizuführen.
    Das Vernünftigste wäre die Übertragung der volkseigenen Grundstücke in das Eigentum der Kommunen, verbunden mit der Verpflichtung, diesen Grund und Boden ausschließlich oder zumindest vorrangig in Pacht, Erbbaurecht oder in anderen Nutzungsrechten zu vergeben.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Auch so kommt Boden in privatwirtschaftliche Nutzung. Das hätte auch Vorteile:
    Erstens sicherten sich die Kommunen eine dauerhafte Einnahmequelle; und die ostdeutschen Kommunen benötigen dringend solche Einnahmequellen.

    (Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Die müssen die Schulden für die Wirtschaft zahlen!)

    Zur Zeit verkaufen viele Gemeinden im Osten ihre kommunalen Grundstücke nur, um Haushaltslöcher zu stopfen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die müssen die Schulden bezahlen!)

    —Ja, nur um Haushaltslöcher zu stopfen. Das ist nicht unverständlich, denn sie können nicht anders. Es ist aber kurzsichtig, denn Sie verkaufen Ihr Tafelsilber auch nicht.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)




    Dr. Dietmar Keller
    Zweitens würden die Kommunen in die Lage versetzt, eine vernünftigte Politik der Gewerbeansiedlung, der Vergabe von Bauland für Eigentumswohnbauten, des finanzierbaren Baus von Sozialwohnungen und anderen gesellschaftlich dringenden Bauten zu betreiben.
    Drittens würde verhindert, daß der ehemals volkseigene Boden wieder in die Hände von Privateigentümern gelangt,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das wollt ihr!)

    die ihn nicht selbst bewirtschaften, d. h. Einkommen erzielen, ohne zu arbeiten. Unsere Option lautet, daß leistungslose Bodenrenten der Gemeinschaft zufließen sollten.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sozialistisches Gefasel ist das!)

    — Es ist doch ganz normal, daß Sie eine andere Politik vertreten. Sie vertreten eine andere Klientel; wir vertreten andere Wähler.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es geht um Rechte, nicht um Interessen!)

    — Wir werden die Haltung dem Eigentum gegenüber, die Sie demonstrieren, nicht akzeptieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Damit haben Sie doch den Staat kaputtgemacht!)

    Sie werden sich daran gewöhnen müssen, daß es im Deutschen Bundestag eine Opposition gibt, die eine andere Meinung hat, als Sie sie haben.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Das ist bei euch immer in die Parteikasse geflossen! — Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wirklich unglaublich! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Natürlich ergeben sich die genannten Vorteile nicht automatisch. Es bedarf vielmehr einer anderen Handhabung und eventuell auch der Novellierung beispielsweise des bestehenden Erbbaurechts, um die auch bei diesem Rechtsinstitut gegebene und in den alten Bundesländern anzutreffende Spekulation auszuschließen.
    Wir sind schließlich deshalb gegen diesen Gesetzentwurf, weil es eine der verschiedenen Merkwürdigkeiten der ganzen Gesetzgebung um die Eigentumsverhältnisse in den neuen Bundesländern ist, daß das entscheidende Gesetz zur Regelung der noch offenen Vermögensfragen, ein sogenanntes Sachenrechtsbereinigungsgesetz, das vor allem die elementaren Interessen einer großen Anzahl von Eigenheimbesitzern berührt, immer noch nicht vorliegt. Versandt wurde bisher nur ein Referentenentwurf des Justizministeriums. Aber bereits dieser Diskussionsentwurf zeigt, daß angesichts der erheblichen Schwächen des Vermögensgesetzes nur von einem solchen Sachenrechtsbereinigungsgesetz Lösungen zur Klärung der Eigentumsverhältnisse in den neuen Bundesländern zu erwarten sind.
    Für entscheidend halte ich dabei die dem Diskussionsentwurf zu entnehmende Absicht, für bestimmte
    Fälle des Eigenheimbaus, des staatlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus sowie für bestimmte Gebäude, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder öffentlichen Zwecken dienen, insbesondere zur Absicherung baulicher Investitionen, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, Erbbaurechte zu bestellen oder die Grundstücke ankaufen zu können.
    Der Diskussionsentwurf zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz offenbart aber auch erhebliche Widersprüche zum vorliegenden Entschädigungsgesetz. Damit ist ein neues Konfliktpotential vorprogrammiert. Um solches zu vermeiden, bedarf es eines Gesetzespaketes, in dem die neuen Intentionen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes mit dem Vermögensgesetz und den Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungsgesetz paßfähig sind, denn sonst taumeln wir von einer Nachbesserungsaktion in die nächste. Wir sind für Tempo, wir sind aber auch für eine vernünftige Qualität.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)