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    Plenarprotokoll 12/158 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Hans-Peter Kemper in den Deutschen Bundestag . . 13359 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hermann Schwörer, Karl-Heinz Spilker und Dr. Horst Waffenschmidt 13359 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Uwe Küster als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Gisela Schröter als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß sowie Ausscheiden des Abgeordneten Wolfgang Roth aus dem Gemeinsamen Ausschuß 13359 D Bestimmung der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) als ordentliches Mitglied und Gerlinde Hämmerle als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß sowie Ausscheiden des Abgeordneten Wolfgang Roth aus dem Vermittlungsausschuß . 13359 D Erweiterung der Tagesordnung 13360 A Absetzung der Punkte 3 a, d und f, Punkt 7 sowie Punkt 9 von der Tagesordnung . . 13360A Nachträgliche Überweisung einer Unterrichtung durch die Bundesregierung an den Ausschuß für Frauen und Jugend . . . . 13360A Zusatztagesordnungspunkt 1: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 13359A Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 13359B Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung (Drucksache 12/4888) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 12/4889) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Donaukanalisierung zwischen Vilshofen und Straubing (Drucksache 12/4802) . . . 13360B Tagesordnungspunkt 3: b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1991 über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino (Drucksachen 12/4073, 12/4896) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 12/4075, 12/4897) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesre- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 gierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1993 bei Kapitel 10 02 Titel 652 07 — Zuweisungen für einen soziostrukturellen Einkommensausgleich — (Drucksachen 12/4364, 12/4784) 13360 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz) (Drucksache 12/4887) Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 13361 C Rolf Schwanitz SPD 13363 C Reiner Krziskewitz CDU/CSU 13365 C Günther Bredehorn F D P 13367 A Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . 13368A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13368D Dr. Michael Luther CDU/CSU 13370C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13371C Michael von Schmude CDU/CSU . . . 13373 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 13373C, 13377 D Hans-Joachim Hacker SPD 13374 D Dr. Hedda Meseke CDU/CSU . . . . . 13377 A Manfred Hampel SPD 13378 B Reiner Krziskewitz CDU/CSU 13379 C Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . 13379 C Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 13380 C Manfred Hampel SPD 13381 D Margot von Renesse SPD 13382 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 13382 C Dr. Gerald Thalheim SPD 13383 D Wilhelm Rawe CDU/CSU 13384 A Ortwin Lowack fraktionslos 13385 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) . . 13386 B Jan Oostergetelo SPD . . . . . . . . . . 13387 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksachen 12/3165, 12/4900) Sigrun Löwisch CDU/CSU 13387 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . . . . 13388 D Dr. Bruno Menzel F D P 13390 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 13391 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13391 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3197, 12/4831) Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 13393 A Günter Rixe SPD 13394 A Dirk Hansen F.D.P. 13395 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13396C Maria Eichhorn CDU/CSU 13397 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 13398 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sicherung der Tarifautonomie (Drucksache 12/4818) Rudolf Dreßler SPD 13399B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 13401B Rudolf Dreßler SPD . . . 13401C, 13407 B Renate Jäger SPD 13401 D Bernd Henn PDS/Linke Liste . . . . . 13402 C Paul K. Friedhoff F D P. 13403 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 13404 A Wolfgang Weiermann SPD 13404 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13405A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13405D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 13406C Peter W. Reuschenbach SPD . . . . . 13406 C Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/4884 vom 7. Mai 1993 — Belegungsrecht für Schwangere bei Wohnungsbaugesellschaften MdlAnfr 10, 11 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 13408C 13409A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . 13408 D Erkenntnisse über die durch die Uranverarbeitungsanlage in Sillamäe/Estland verursachte radioaktive Verseuchung MdlAnfr 32 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13409B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 13410A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 III Durchsetzung des Jelzin-Erlasses über den Zugang des russischen Komitees für die Kontrolle von Atomanlagen zu den entsprechenden Objekten einschließlich des Verteidigungsministeriums MdlAnfr 33 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13410B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 13410C Mitfinanzierung von Grenzschutzanlagen der ehemaligen DDR während der Zeit der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt MdlAnfr 37, 38 Karl Stockhausen CDU/CSU Antw Staatsminister Bernd Schmidbauer BK 13410D, 13412B ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 13411A, 13412B ZusFr Peter Conradi SPD . . . . . . . . 13411 C ZusFr Freimut Duve SPD . . . 13411D, 13412C Entlassung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Jürgen Echternach MdlAnfr 40 Peter Conradi SPD Antw Staatsminister Bernd Schmidbauer BK 13413A ZusFr Peter Conradi SPD 13413B ZusFr Freimut Duve SPD 13413 D ZusFr Dr. Marliese Dobberthien SPD . 13413D ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 13414A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum drohenden Ausbildungsnotstand in Ostdeutschland Stephan Hilsberg SPD 13414 C Maria Eichhorn CDU/CSU 13415D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 13416 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 13417C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 13418C Dr. Peter Eckhardt SPD 13419A Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . 13420A Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 13420D Josef Grünbeck F.D.P. 13422 A Eckardt Kuhlwein SPD 13422 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 13423 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 13424 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 13425 D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksache 12/3346) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksachen 12/3533, 12/4901) Werner Ringkamp CDU/CSU 13426 D Johannes Singer SPD . . . . . . . . . 13427 D Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU . . . . 13428 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 13429A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 13430A Gudrun Schaich-Walch SPD 13430D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13431D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 13432A, 13434 A Johannes Singer SPD 13432D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13433 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen (Drucksache 12/4577) Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 13435A Heinrich Seesing CDU/CSU 13436 A Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . 13436 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 13437B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 13438A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . 13438C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 13439 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13441 * A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 Anlage 2 Risikoabschätzung bei der Bewertung der Freisetzungsversuche genmanipulierter Kartoffeln und Rüben MdlAnfr 29 — Drs 12/4884 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13441* C Anlage 3 Leberzirrhose-Erkrankungen von Kindern infolge hoher Kupferkonzentrationen im Trinkwasser; Anwendung von Bakterien als Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten bzw. an Oberflächengewässern MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/4884 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13443* A Anlage 4 Veröffentlichung der Studie über die umweltfreundlichste Verpackung von Frischmilch MdlAnfr 34 — Drs 12/4884 — Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13443* C Anlage 5 Blockadehaltung des hessischen Umweltministers gegenüber der geplanten und fast fertiggestellten MOX-BrennelementeFabrik in Hanau MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/4884 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 13444* B Anlage 6 Überwachung inländischer Fernmeldeanschlüsse durch den Bundesnachrichtendienst seit 1980 MdlAnfr 39 — Drs 12/4884 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StM Bernd Schmidbauer BK . 13444* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 13359 158. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1993 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 13. 5. 93 Antretter, Robert SPD 13. 5. 93* Bindig, Rudolf SPD 13. 5. 93" Böhm (Melsungen), CDU/CSU 13. 5. 93* Wilfried Brähmig, Klaus CDU/CSU 13. 5. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 13. 5. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13. 5. 93* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 13. 5. 93 Peter Harry Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 13. 5. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 13. 5. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 13. 5. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 13. 5. 93* Gallus, Georg F.D.P. 13. 5. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 13. 5. 93 Gansel, Norbert SPD 13. 5. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 13. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 13. 5. 93 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 13. 5. 93 Gries, Ekkehard F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 13. 5. 93* Kittelmann, Peter CDU/CSU 13. 5. 93* Klose, Hans-Ulrich SPD 13. 5. 93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 13. 5. 93 Leonhard Koltzsch, Rolf SPD 13. 5. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 13. 5. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 13. 5. 93* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 5. 93* Erich Marten, Günter CDU/CSU 13. 5. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 13. 5. 93 Michels, Meinolf CDU/CSU 13. 5. 93* Mischnick, Wolfgang F.D.P. 13. 5. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 13. 5. 93 Molnar, Thomas CDU/CSU 13. 5. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 13. 5. 93* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 13. 5. 93 Oesinghaus, Günther SPD 13. 5. 93 Philipp, Ingeborg PDS/LL 13. 5. 93 Pofalla, Ronald CDU/CSU 13. 5. 93 Poß, Joachim SPD 13. 5. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 5. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 13. 5. 93' Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 13. 5. 93 Roth, Wolfgang SPD 13. 5. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 13. 5. 93* von Schmude, Michael CDU/CSU 13. 5. 93* Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 13. 5. 93 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 13. 5. 93* Dr. Sprung, Rudolf CDU/CSU 13. 5. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 13. 5. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 13. 5. 93* Terborg, Margitta SPD 13. 5. 93* Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 13. 5. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 13. 5. 93 Karsten D. Weißgerber, Gunter SPD 13. 5. 93 Welt, Jochen SPD 13. 5. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 13. 5. 93 90/DIE GRÜNEN Würfel, Uta F.D.P. 13. 5. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 5. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 29): Zu welchen Erkenntnissen bei der Risikoabschätzung kam das Bundesgesundheitsamt bei der abschließenden Bewertung der Freisetzungsversuche von genmanipulierten Kartoffeln und Rüben in bezug auf die Entwicklung der transgenen Pflanzen zu unerwünschten Wildformen, die unkontrollierte Ausbreitung und Einbürgerung der transgenen Pflanzen in natürliche Ökosysteme, den Gentransfer durch Pollen in artverwandte Pflanzen, andere Pflanzenarten oder auf Mikroorganismen im Boden, die Entwicklung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe durch Änderung des Stoffwechsels in den krankheitsresistenten Zuckerrüben und Kartoffeln und auf die Gefahr, daß die Antibiotikaresistenz der Rüben auf andere Mikroorganismen in der Natur oder auf Escherichia coli im Darm übertragen werden kann, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Erkenntnisse? a) Zum Freisetzungsversuch mit transgenen Zuckerrüben: Eine Verwilderung von Zuckerrüben bzw. die Entstehung von Unkrautrüben ist prinzipiell möglich, hat sich bisher jedoch nur in westeuropäischen Atlantiknahen Ländern (insbes. England, Frankreich, Belgien) als problematisch erwiesen. Im eher kontinentalen Klima Deutschlands bleibt das Auftreten von Unkrautrüben im allgemeinen auf landwirtschaftliche Flächen und direkt angrenzende Weg- oder Böschungsränder begrenzt. Bei Temperaturen unter -9 °C erfrieren Zuckerrüben. Auf Grund dieser natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen sind daher weder eine Etablierung noch eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben zu erwarten. ' Die Vorgehensweise des Freisetzungsversuches schließt eine Entsorgung der gentechnisch veränder- 13442* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 ten Pflanzen durch Zerkleinern und Unterpflügen, eine manuelle Ernte der gentechnisch veränderten Rüben und Samenträger, ein manuelles Köpfen der Rüben sowie eine fünfjährige Überwachung der Versuchsflächen mit ggf. Entfernung nachwachsender Zuckerrüben ein. Die in der Vorgehensweise und den Nebenbestimmungen des Bescheides berücksichtigten Maßnahmen sind ausreichend, um eine Etablierung der freigesetzten, gentechnisch veränderten Pflanzen selbst zu verhindern und eventuell auftretende Durchwuchsrüben zu erfassen und zu beseitigen. b) Zu den Freisetzungsversuchen mit transgenen Kartoffeln: Die Kartoffel befindet sich in Mitteleuropa seit mehreren hundert Jahren im landwirtschaftlichen Anbau. Eine Etablierung von Kartoffeln in natürlichen Ökosystemen wurde dabei in Europa nicht beobachtet. Kartoffeln werden zwar gelegentlich außerhalb kultivierter Flächen angetroffen, jedoch nur auf nichtnatürlichen Standorten, wie Wegrändern und anderen Ruderalflächen. Da Kartoffeln nicht frostresistent sind, kommt es auch an solchen Standorten nicht zu einer dauerhaften Ansiedlung. Auf Grund dieser natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen sind daher weder eine Etablierung noch eine unkontrollierte Überdauerung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu erwarten. c) Zum Freisetzungsversuch mit transgenen Zuckerrüben: (1) Gentransfer durch Pollen Zuckerrüben gehören zu den Fremdbefruchtem; Selbstbefruchtung kommt jedoch auch vor. Die Bestäubung wird hauptsächlich durch den Wind vollzogen, eine Bestäubung durch Insekten hat nur eine geringe Bedeutung. Eine Pollenverbreitung durch den Wind kann über mehrere Kilometer erfolgen. Zuckerrüben sind mit allen Arten der Sektion Beta kreuzbar. Als mögliche Kreuzungspartner kommen in Deutschland die kultivierten Beta-Arten (Mangold, Runkelrüben, Rote Bete) sowie Wildrüben vor. Wildrüben wachsen in Deutschland auf Helgoland und gelegentlich in Küstenregionen von Schleswig-Holstein. Nach der Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung) ist zur Erzeugung von Basissaatgut für Rüben eine Mindestentfernung von 1 000 m zu Bestäubungsquellen der Gattung Beta einzuhalten. Auf Grund der natürlichen Gegebenheiten in Kombination mit den getroffenen Versuchsbedingungen ist der Gentransfer durch Pollen entweder ausgeschlossen (Standort Oberviehhausen) oder minimiert (Standort Wetze). Die sich aus einem theoretisch möglichen Gentransfer ergebenden Implikationen sind berücksichtigt worden. Am Standort bei Oberviehhausen kann eine Pollenübertragung ausgeschlossen werden, da es dort zu keiner Blüte der gentechnisch veränderten Zuckerrüben kommen wird. Am Standort bei Wetze hingegen sollen insgesamt 150 gentechnisch veränderte Zuckerrüben blühen. Diese Pflanzen sollen in Folienhäusern angebaut werden, die an einer Giebelseite mit einer Öffnung versehen sein werden. An der Seite, an der sich die Öffnung befindet, wird zusätzlich eine Hanfbepflanzung vorgenommen werden, um eventuell aus den Folienhäusern austretenden Pollen abzufangen. Weiterhin werden in einem Umkreis von 1 000 m keine blühenden Kreuzungspartner vorkommen. (2) Gentransfer auf Mikroorganismen Die eingeführten Sequenzen sind stabil in das Genom der Zuckerrüben integriert. Sie unterscheiden sich daher bezüglich einer möglichen Übertragung auf andere Organismen nicht von anderen Sequenzen des Pflanzengenoms. d) Zu den Freisetzungsversuchen mit transgenen Kartoffeln: (1) Gentransfer durch Pollen Versuche zur Kreuzung von Kartoffeln mit in Mitteleuropa vorkommenden Solanaceen waren erfolglos. Unter Freilandbedingungen fand keine Einkreuzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Solanum nigrum (Schwarzer Nachtschatten) statt. Kartoffeln und Solanum dulcemara (Bittersüßer Nachtschatten) erwiesen sich als streng bilateral inkompatible Arten; bei Kreuzungsversuchen kam es nicht zu einer Befruchtung der Samenanlagen. Pollen von Kartoffelpflanzen können durch Insekten oder durch den Wind übertragen werden. Eine Übertragung durch den Wind geschieht jedoch nur über kurze Entfernungen. Bei Kartoffeln findet in erster Linie Selbstbefruchtung statt, eine Fremdbefruchtung bereits innerhalb eines blühenden Kartoffelfeldes ist selten. Sie geschieht am ehesten zwischen benachbarten Pflanzen. Sollte es dennoch zu einer Pollenübertragung auf nicht-transgene Kartoffelpflanzen kommen, die zur Erzeugung von Speisekartoffeln angebaut werden, so wäre dadurch nicht mit schädlichen Einwirkungen zu rechnen, weil unter den gegebenen klimatischen Bedingungen auszuschließen ist, daß aus den möglicherweise gebildeten Samen Pflanzen auflaufen würden. (2) Gentransfer auf Mikroorganismen: Es gelten die Erläuterungen, die bezüglich des Gentransfers bei transgenen Zuckerrüben gegeben wurden. In den drei Freisetzungsexperimenten wird nicht beabsichtigt, die transgenen Pflanzen oder Teile von ihnen als Lebensmittel bzw. zur Lebensmittelproduktion oder als Tierfutter zu verwenden. Zum Gentransfer auf Mikroorganismen wurde bereits Stellung genommen. Das Bundesgesundheitsamt ist in Übereinstimmung mit der ZKBS und den Einvernehmensbehörden zu der Überzeugung gelangt, daß nach dem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Einwirkungen auf die in § 1 Nr. 1 Gen TG bezeichneten Rechtsgüter zu erwarten sind und hat die Freisetzungsversuche mit Bescheid vom 8. April 1993 genehmigt. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, diese Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 13443* Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Kastner (SPD) (Drucksache 12/4884 Fragen 30 und 31): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, nachdem in den letzten zwölf Jahren in 22 Fallen in den alten Ländern durch hohe Kupferkonzentrationen im Trinkwasser Kinder an frühkindlicher Leberzirrhose erkrankt bzw. gestorben sind, und welche Maßnahmen will sie in den neuen Ländern durchführen, nachdem dort wegen niedriger ph-Werte und hoher Kupferbelastungen des Trinkwassers im April 1992 in Sachsen ein Kind an Leberzirrhose gestorben ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die zur Bekämpfung des Schwammspinners in Hessen zugelassene Anwendung des biologischen Schädlingsbekämpfungsmittels BTK-Bacillus thuringiensis var. Kurstaki in der Zone II von Wasserschutzgebieten im Hinblick auf eine eventuelle mikrobiologische Verunreinigung des Wassers, und welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Anwendung von Bakterien als Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten bzw. an Oberflächengewässern? Zu Frage 30: In allen bisher aufgetretenen Fällen frühkindlicher Leberzirrhose, bei denen ein Zusammenhang mit dem Kupfergehalt des Trinkwassers vermutet wurde, handelte es sich um nicht gestillte Säuglinge bzw. Kleinkinder. Als Trinkwasserversorgung dienten in diesen Fällen Hausbrunnen (Eigenversorgungsanlagen), deren stark saures Wasser nicht der Trinkwasserverordnung entsprach und das durch Hausinstallationen aus Kupferleitungen geflossen war. Am 29. Februar 1988 fand zu diesem Problem im Bundesgesundheitsamt ein Fachgespräch statt, dessen Ergebnisse und Empfehlungen im bga-pressedienst vom 18. März 1988 veröffentlicht wurde. Ein weiterer bga-pressedienst vom 24. April 1990 wies erneut auf die Gefahr bei Trinkwasser aus Eigenversorgungsanlagen hin, wenn dieses nicht entsäuert wird und für die Installation Kupferrohre verwendet werden. Da die Länder für die Durchführung der Trinkwasserverordnung und die Kontrolle der Wasserqualität zuständig sind, wurden mit Datum 6. April 1992 von der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser des BMG (FKST) im Hinblick auf die besondere Situation in bestimmten Regionen der neuen Länder alle dortigen Gesundheitsämter über die obersten Landesgesundheitsbehörden angeschrieben. Es wurde auf das Problem des zu niedrigen pH-Wertes hingewiesen und insbesondere auf die damit möglicherweise zu hohen Gehalte an Kupfer oder Blei im Trinkwasser. Vom Thüringischen Ministerium für Soziales und Gesundheit wurde zu diesem Thema im September 1992 ein gemeinsam mit der FKST erarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Die FKST wird über die obersten Landesgesundheitsbehörden die Gesundheitsämter der neuen Länder noch in dieser Woche mit einem Rundschreiben erneut bitten, durch entsprechende Veröffentlichungen in Tageszeitungen u. ä. die Verbraucher über die Zusammenhänge zwischen dem pH-Wert des Wassers und dessen Aggressivität zu unterrichten und sie aufzufordern, vor Eigenbaumaßnahmen sich eingehend über die örtliche Wasserbeschaffenheit zu informieren. Außerdem wird ein bga-pressedienst das pH-Wert-Problem ein weiteres Mal behandeln. Zu Frage 31: Das biologische Schädlingsbekämpfungsmittel Bazillus thuringiensis var. Kurstaki hat als Anwendungsbeschränkung eine sog. W2-Auflage, soll also in der Zone II von Wasserschutzgebieten nicht angewandt werden. Diese Wasserschutzgebietsauflage ist als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, um bei eventuell nicht intakten Deckschichten zu verhindern, daß B. thuringiensis ins Grundwasser gelangt, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird. Bei intakten Bodenschichten finden sich bereits in 2 m Bodentiefe kaum noch Bakterien oder deren Sporen. Für alle chemischen und biologischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel gilt gleichermaßen § 6 des Pflanzenschutzgesetztes, wonach Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden dürfen. Zu dieser gehört auch, daß die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muß, daß ihre Anwendung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf Grundwasser oder sonstige erheblich schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat. Darüberhinaus dürfen sie nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Frage 34): Zu welchem genauen Zeitpunkt und in welcher Form wird die Bundesregierung die vor drei Jahren aus Steuermitteln in Auftrag gegebene Studie über die umweltfreundlichste Verpakkung von einem Liter Frischmilch („Ökobilanz Frischmilch"), die inzwischen fertiggestellt ist, der Öffentlichkeit vorstellen, die daran ein großes Interesse und darauf einen berechtigten Anspruch hat? Die Bundesregierung hat keine „Studie über die umweltfreundlichste Verpackung von einem Liter Frischmilch" in Auftrag gegeben. Das vom Umweltbundesamt in Auftrag des Bundesumweltministeriums im Jahr 1990 vergebene Projekt „Ökobilanzen für Verpackungen" betrifft die Erarbeitung eines Methodenkonzepts zu Erstellung von Ökobilanzen sowie die Einrichtung einer umfassenden Datenbank über die Umweltauswirkung von Verpackungen in den einzelnen Lebensphasen von der Herstellung bis zur Entsorgung. Das Methodenkonzept wurde durch die Projektgemeinschaft Ökolbilanzen, das Fraunhofer Institut für Lebensmitteltechnologie und Verpackung (München), das Institut für Energie- und Umweltforschung (Heidelberg) und die Gesellschaft für Verpakkungsmarktforschung (Wiesbaden) bereits erstellt. Die Arbeiten zur Erstellung der Datenbank sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden zum Herbst 1993 voraussichtlich beendet sein. Die ebenfalls durch die Projektgemeinschaft abzuliefernde Pilotlebensweg-Beispielsrechnung für Frischmilch- und Bierverpackungen wird erst in der 13444* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1993 zweiten Jahreshälfte 1993 vorgestellt werden können, da entsprechende Untersuchungen entgegen der in der Fragestellung enthaltenen Behauptung und Darstellungen in der Öffentlichkeit von Februar d. J. noch nicht abgeschlossen sind. Dies haben die mit dem Projekt beauftragten Institute anläßlich eines Gesprächs im Bundesumweltministerium Ende April mitgeteilt. Als Gründe gaben die Institute an, daß — die inzwischen erreichte Komplexität der ÖkoBilanzstudie zusätzliche Zeit für Kontrollarbeiten erfordere, die anfangs deutlich unterschätzt wurde. Insbesondere handelte es sich dabei um das Überprüfen und Testen von Daten und Prozessen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität etc. Diese Kontrollarbeiten, die weiterer Abstimmung der beteiligten Institute untereinander bedürfen, würden in Teilen zu unverzichtbaren Nachbesserungen führen; — aus Gründen einer effizienten Vergleichbarkeit bei sämtlichen Verpackungen sowohl bei Frischmilch als auch bei Bier alle in Frage kommenden Verpackungsarten in die Untersuchung einbezogen werden müßten; — durch notwendige erforderliche Erweiterungen vorher nicht absehbare arbeitsintensive Aufgaben vor allem im Rahmen der EDV-Auswertung zu lösen seien. Aus den genannten Gründen baten die Institute anläßlich der Sitzung im BMU um eine angemessene zusätzliche Frist bis zur Abgabe der endgültigen Ergebnisse der Öko-Bilanzen. Diesem Wunsch wurde trotz der inzwischen sehr unerfreulichen Verzögerungen entsprochen. Nach einem deutlichen und klärenden Gespräch ist davon auszugehen, daß die nunmehr verfügbare Zeit genutzt wird, um die Arbeiten zum Abschluß zu bringen und die Ergebnisse der Studie Hand und Fuß haben werden. Damit wird sichergestellt werden, daß die Öko-Bilanzstudie dann geeignet ist, eine breite Akzeptanz und Zustimmung zu erfahren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 35 und 36): Sieht die Bundesregierung Chancen, daß der hessische Umweltminister seine Blockadehaltung, die in schleppendem Verwaltungshandeln besteht, gegenüber der geplanten und fast fertiggestellten Mox-Brennelemente-Fabrik in Hanau aufgibt? Ist die Bundesregierung ggf. bereit, durch weitere Weisungen Hessen zum gesetzmäßigen Handeln zu zwingen? Mit Weisung vom 21. Januar 1993 hat die Bundesregierung den hessischen Umweltminister angewiesen, bestimmte Errichtungsschritte der von 1987 bis 1991 vollständig genehmigten Anlage zur Fertigung von Mischoxid-Brennelementen in Hanau („MOX-neu") zuzustimmen und zur zügigen Abwicklung des weiteren Verfahrens genehmigungskonforme Verfahrensgrundsätze zugrundezulegen. Die Weisung wurde bisher befolgt. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß künftig weitere bundesaufsichtliche Weisungen zum Vollzug der Genehmigung erlassen werden müssen. Im erforderlichen Umfang ist die Bundesregierung aufgrund ihrer bundesaufsichtlichen Verantwortung, die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung zu überwachen, grundsätzlich bereit, solche Weisungen zu erlassen. Wie die Hessische Landesregierung das Verwaltungsverfahren vor dem Hintergrund des Urteils des Landgerichts Wiesbaden, das ein schuldhaftes pflichtwidriges Handeln zur bestehenden Anlage festgestellt hat, fortführt, kann die Bundesregierung nicht vorhersagen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/4884 Frage 39): Wie viele inländische Fernmeldeanschlüsse sowie Telefonate bzw. sonstige Kommunikationseinheiten mit inländischen Teilnehmern hat der Bundesnachrichtendienst jeweils seit 1980 jährlich im Rahmen der strategischen Überwachung sowie seiner sonstigen Tätigkeit — unbeschadet einer möglichen späteren Löschung — zunächst mitgehört oder aufgezeichnet, und in wie vielen Fallen sind diesbezügliche Erkenntnisse gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz in diesen Jahren jeweils an andere Behörden übermittelt worden? Die von Ihnen gewünschten Zahlenangaben, mit denen ein konkreter Einblick in nachrichtendienstliche Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes gegeben werden müßte, kann die Bundesregierung nicht öffentlich, sondern — soweit solche Angaben möglich sind — nur gegenüber den für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit zuständigen parlamentarischen Gremien machen. Der für die Anordnung von Maßnahmen der strategischen Überwachung zuständige Bundesminister der Verteidigung hat im übrigen nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 GG in regelmäßigen Abständen das dafür zuständige parlamentarische Gremium über die Durchführung dieses Gesetzes unterrichtet.
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    Rede von Rolf Schwanitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zu debattierende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, auf das die Menschen zweieinhalb Jahre warten mußten, ist in einem einzigartigen Beratungshickhack zustande gekommen. Es wurden Referentenentwürfe vorgelegt und in Ressortstreitigkeiten wieder verändert. Es wurde etwas auf Kabinettsitzungen aufgesetzt und wieder verschoben. Schließlich blieb ein ganzes Paket von Problemen für den Bundestag offen — d. h. im Klartext: durch die Bundesregierung nicht festgeklopft. Des weiteren wurde vor zwei Tagen von Minister Bohl angekündigt, daß der mühsam gefundene Kompromiß nun nicht durch weitere Änderungen zerstört werden soll. Das war ein Beratungshickhack, meine Damen und Herren, das nicht nur direkte Auswirkungen auf den Inhalt des Gesetzes hatte, sondern vor dem selbst die streitbarsten Sozialdemokraten vor Neid erblassen müssen. Das will etwas heißen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Dabei geht es im Kern um eine zutiefst ernste Sache. Seit über zweieinhalb Jahren liegen die offenen Vermögensfragen der Konjunktur in Ostdeutschland wie ein Mühlstein am Hals. Unterdessen streitet sich die Bundesregierung mit der Industrie darüber wie viele Milliarden an Investitionen durch die offenen Vermögensfragen in Ostdeutschland nun tatsächlich steckengeblieben sind.
    Dabei geht es nicht nur darum, daß das Vermögensgesetz ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung ist, sondern es geht immer auch um Menschen, für die für Jahre hinweg bezüglich ihres Eigentums, bezüglich ihrer Ansprüche und bezüglich ihrer Wohn- und Lebensperspektive Ungewißheit bleibt. Das ist ein Problem, meine Damen und Herren, bei dem wir noch längst nicht vor einer Lösung stehen, wie uns das monatlich durch Zahlenspielereien immer wieder vorgegaukelt werden soll.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich bringe einfach einmal die Zahlen aus Leipzig von Mitte April 1993 in Erinnerung. Wir haben dort fast 27 000 Anträge auf insgesamt mehr als 56 600 Ansprüche. Davon sind in 45 000 Fällen insgesamt Grundstücke berührt. Statistisch gesehen kommen damit durchschnittlich für die Stadt Leipzig auf ein Grundstück zwei Ansprüche. Bei einer Abarbeitungsquote von 10 bis 13 % — und die Leute, die dorthin gehen, sind wahrlich fleißig — wird dies eine Belastung über Jahre bleiben. Insofern kann man von einer Lösung überhaupt nicht reden.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

    Meine Damen und Herren, diese verfahrene Situation ist durch einen zentralen Mangel im Vermögensgesetz zusätzlich verschärft worden. Dieser Mangel besteht darin, daß bei der Gestaltung des Vermögensgesetzes 1990 ein Entschädigungsanspruch geregelt worden ist, ohne daß die detaillierten Einzelbestimmungen für die Entschädigung im Gesetz enthalten sind. Die Folge davon war, daß jeder Anspruchsberechtigte in die Restitution strömte, weil hier natürlich



    Rolf Schwanitz
    der höchste Gegenwert am wahrscheinlichsten war. Ein riesiger Restitutionsstau, der zur Notgeschäftsführung bei Immobilien führte und Investitionen über viele Jahre verhindert hat! Der erste Prüfstein für dieses Entschädigungsgesetz ist deshalb für uns die Frage, was er zum Abbau dieses Restitutionsstaus beiträgt.

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, der Beitrag, den dieser Gesetzentwurf zur Linderung des Restitutionsdrucks in Ostdeutschland leistet, ist aus unserer Sicht gleich Null.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Die Höhe der Entschädigung bietet keinen Anreiz für die Wahl der Entschädigung.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Bundesregierung unternimmt offensichtlich noch nicht einmal den Versuch, die Attraktivität der Entschädigung zu verbessern. Folglich wird nach dem Willen der Bundesregierung bei der Wahl zwischen Restitution und Entschädigung auch nur eine Entscheidungsfrist von zwei Monaten eingeräumt, ein Zeitraum, der lächerlich kurz ist und kaum geeignet sein kann, ernsthaft eine Auswahl zwischen Restitution und Entschädigung zu ermöglichen.

    (Zurufe von der CDU/CSU — Gegenrufe von der SPD)

    Diese Konstruktion, meine Damen und Herren, ist eine Kapitulation der Bundesregierung vor den festgefahrenen Vermögensfragen, der wir im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs im Osten nicht folgen können.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Worum es gehen muß ist folglich, die Schere zwischen Restitution und Entschädigung zu verringern. Wir werden uns deshalb für eine Verzinsung des Entschädigungsanspruchs ab 3. Oktober 1990 einsetzen und gleichzeitig eine Erhöhung der Vermögensabgabe fordern.
    Damit dabei keine unvertretbaren Härten und Nachteile, insbesondere auch für ostdeutsche Unternehmen, entstehen, muß die Möglichkeit der Abinvestierbarkeit der Vermögenssabgabe drastisch verbessert werden.
    Gleichzeitig ist die Wahlfrist zwischen Restitution und Entschädigung so weit zu verlängern, daß ein hinreichender Entscheidungsspielraum für den Anspruchsberechtigten eröffnet wird.
    Durch diese Vorschläge ist nicht nur eine Milderung des Restitutionsdrucks bei den offenen Vermögensfragen zu erwarten, es werden vielmehr gleichzeitig auch zusätzliche Investitionen nach Ostdeutschland gelenkt, zwei positive Wirkungen, die im Ergebnis des Regierungsentwurfs nicht zu erwarten sind.
    Der zweite Prüfstein für das Entschädigungsgesetz, meine Damen und Herren, ist der Gerechtigkeitsaspekt, ist die Frage, ob Nutzen und Lasten auf die beteiligten Personen gerecht verteilt worden sind. Die
    Bundesregierung hat sich bei dieser Frage sehr schwer getan. Sie hat den Gesetzentwurf auf Grund des Drucks von verschiedenen Seiten mehrfach angehalten und geändert. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an den Druck von seiten der Bodenreformopfer für eine möglichst maximale Entschädigung

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    und an die Diskussion über die Vermögensabgabepflicht der sogenannten redlichen Erwerber. Das, was sich im Tauziehen zwischen den Ressorts nun als Ergebnis herausgeschält hat, kann nach unserer Auffassung nicht den Anspruch erheben, eine einigermaßen gerechte Lastenverteilung zu sein.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Das Vermögensgesetz regelt im Kern eine Auseinandersetzung zwischen dem Staat und jenen Personen, die zu DDR-Zeiten auf unredliche Art und Weise, durch Repression und Druck durch den Staat um ihr Eigentum gebracht worden sind. Soweit möglich, sollen diese Personen ihr Eigentum vom Staat zurückerhalten. Geht das nicht, soll der Eigentumsverlust entschädigt werden.
    Gleichzeitig hat der DDR-Staat vor 1989 an bestimmte Personen Häuser und nach 1989 Bodenflächen aus dem Volkseigentum verkauft. Diese Personen sind in den Genuß eines Eigentumserwerbs aus Volkseigentum gekommen, und zwar zu aus heutiger Sicht äußerst günstigen Konditionen. Das ist nichts Verwerfliches, aber es bleibt ein Faktum, daß dieser Personenkreis mit den ehemals volkseigenen Immobilien heute in den vollen Genuß der einigungsbedingten Wertsteigerungen kommt.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Besonders hat trifft dieser Sachverhalt jene Personen, die bereits in der DDR dingliche Nutzer volkseigener Flächen waren, diese nach dem sogenannten Modrow-Gesetz nach 1990 käuflich erwerben wollten, ohne jedoch, wie der gelernte DDR-Bürger sagen muß, daß nötige Vitamin B, also die notwendigen Beziehungen gehabt zu haben und dadurch den Kauf nicht eigentumswirksam in das Grundbuch zur Eintragung bringen konnten.
    Dieser durch Zufälligkeiten zusammengestellte Personenkreis soll nach dem Sachenrechtsänderungsgesetz künftig die Bodenflächen zum hälftigen Verkehrswert erwerben können. So weit die dinglich genutzten Flächen nicht Volks-, sondern Privateigentum waren — und dies ist in vielen landwirtschaftlichen Bereichen der Fall —, erfolgt ein solcher an den Verkehrswert gebundener Erwerb nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz bereits heute.
    Während die einen noch Volkseigentum erwerben konnten und die einigungsbedingten Wertsteigerungen quasi als Extragewinn zum Nulltarif einstecken konnten, müssen die anderen für ihn heute und morgen bezahlen — und dies teuer. Wegen dieser ungerechten, weil von Zufälligkeiten geprägten Lastenverteilung sprechen wir uns dafür aus, daß jene Personen, die zu DDR-Zeiten Haus- oder Grundver-



    Rolf Schwanitz
    mögen aus Volkseigentum erworben haben, zur Zahlung einer geringfügigeren Vermögensabgabe verpflichtet werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit diesem kleinen Lastenausgleich wird ein Teil des mit der deutschen Vereinigung entstandenen Wertzuwachses abgeschöpft.
    Um dies eindeutig an dieser Stelle klarzustellen: Es geht nicht um das Eigentum an Eigenheimen oder in sonstiger Weise durch eigene Tätigkeit geschaffenen Wert. Diese Wertelemente sind in dieser Kombination überhaupt nicht erfaßt. Es handelte sich hier niemals um Volkseigentum. Außerdem kann die Einführung einer Freigrenze soziale Härten zusätzlich kompensieren. Und es geht vor allen Dingen auch nicht um einen Lastenausgleich, bei dem der Osten für den Westen zahlt. Die Ausgleichsrichtung ist nicht geographischer, sondern sachlicher Natur. Es geht im Kern darum, daß diejenigen, welche zu günstigen Konditionen Volkseigentum erwerben konnten und Nutznießer des einheitsbedingten Wertzuwachses geworden sind, einen Beitrag für jene leisten, die heute nur noch einen geringerwertigen Entschädigungsanspruch für das in Volkseigentum übergeführte und damit entzogene Privatvermögen erhalten können.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Dies, meine Damen und Herren, ist der sachliche Zusammenhang, und hier ist eine Solidarleistung gerecht.
    Meine Damen und Herren, abschließend noch eine Bemerkung dazu, weshalb wir Sozialdemokraten diese schwierigen Themen überhaupt aufgreifen. Die SPD hat 1990 dieses Vermögensgesetz und diesen auch aus heutiger Sicht immer noch so unseligen Grundsatz der Rückgabe vor Entschädigung nicht gewollt. Wir hätten uns aus diesem Grunde heute eigentlich ruhig zurücklehnen und zuschauen können, wie die Bundesregierung nun mit dem Scherbenhaufen fertig wird, den dieser Grundsatz in Ostdeutschland angerichtet hat.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Zuruf von der F.D.P.)

    Wir wollten dies nicht tun, meine Damen und Herren, im Gegenteil. Wenn die Politikverdrossenheit in diesem Land etwas damit zu tun hat, daß die Menschen das Gefühl haben, ihnen wird nicht mehr die Wahrheit gesagt, dann müssen Mut und Verantwortung blanken Opportunismus, blanken Populismus ersetzen. Dann kann man keinen Entwurf hinlegen, meine Damen und Herren, in dem möglichst alle viel erhalten sollen und in dem möglichst keiner etwas bezahlen muß.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Sehr wahr!)

    Ich sage dies insbesondere an die Adresse der ostdeutschen CDU-Abgeordneten aus der Koalitionsfraktion.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Ja, wir haben uns nicht zurückgelehnt!)

    Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, daß wir über dieses Gesetz noch intensiv streiten werden. Aber wir müssen statt dessen auch einen gerechten Ausgleich in dieser Diskussion suchen, der nur zustande kommt, wenn mit Mut auch bittere Wahrheiten genannt werden, auch gegenüber den eigenen Landsleuten in den Wahlkreisen. Wir werden die Bundesregierung bei den Gesetzesberatungen mit diesen Wahrheiten konfrontieren, weil man aus unserer Sicht vor der Realität nicht davonlaufen kann.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Abgeordnete Reiner Krziskewitz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reiner Krziskewitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was kann in diesem Problemkreis ein Gesetz leisten? Was wird ein Gesetz nie leisten können?

    (Zuruf von der SPD: Dann können wir es lassen!)

    Dieses Gesetz kann Unrecht lindern. Es kann helfen, noch nach Jahrzehnten schmerzende Wunden zu heilen. Es kann Wiedergutmachung leisten.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Es kann auch weiße Salbe sein!)

    All dies — und darüber muß man sich im klaren sein — wird nur in höchst unvollkommener Art und Weise möglich sein. Man kann ein halbes Jahrhundert leidvoller geschichtlicher Entwicklung nicht einfach zurückdrehen, nicht ungeschehen machen, nicht einen Status davor erreichen. Nicht die Wiederherstellung eines alten Besitzstandes, sondern das Prinzip der Wiedergutmachung muß hier im Vordergrund stehen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Uwe Küster [SPD]: Protokollvermerk: Spärlicher Beifall!)

    Große historische Übereinkommen sind klugerweise immer von diesem Grundsatz ausgegangen. So hat der Wiener Kongreß von 1815, darum wohl wissend, den Reichsdeputationshauptschluß auch nicht aufgehoben und die Entwicklung zurückgedreht.
    Welche Problemfelder zeigen sich?
    Erstens. Zwischen Rückgabe und Entschädigung klafft eine Lücke, da sich die beabsichtigten Entschädigungsleistungen am Einheitswert von 1935 orientieren und die Rückgabe je nach Zustand oder Grad der Verwahrlosung des betreffenden Objektes zu einem höheren Wert tendiert. So wird vielfach die Forderung erhoben, einen höheren Entschädigungsfaktor in Ansatz zu bringen.
    Meine Damen und Herren, zu beachten ist hierbei, daß Enteignungen, die in der DDR auf Grund des Aufbaugesetzes oder anderer Vorschriften vorgenommen wurden, im Falle einer Entschädigung mit eben diesem Einheitswert bewertet worden sind; und das kann man nicht ungeschehen machen. Der Staat wäre



    Reiner Krziskewitz
    überfordert und würde sich jenseits der Grenzen seiner Möglichkeiten bewegen, sollte er die Flächen, die beispielsweise der Lausitzer Braunkohle oder dem Neubaugebiet von Halle-Neustadt zum Opfer gefallen sind, im nachhinein ebenfalls noch höher entschädigen wollen. Das alles muß man dabei berücksichtigen.
    Zur wenigstens teilweisen Schließung dieser Wertschere sieht das Gesetz eine Vermögensabgabe vor. Selbstverständlich wird diese Maßnahme von den Betroffenen nicht begrüßt werden. Für die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion aus den neuen Bundesländern war es deshalb von größter Wichtigkeit, Komponenten einer sozialen Verträglichkeit einzubringen. So sieht dieses Gesetz eine Sozialklausel vor, die bei Bürgern mit geringen Einkommen — wir denken hier an Rentner oder Arbeitslose — zu einer Abgabenbefreiung führt.
    Für Berechtigte, die keinen Lastenausgleich empfangen haben — darunter fallen wohl generell die Bürger aus den neuen Bundesländern — wurde eine Freigrenze von 70 000 DM eingeführt, oberhalb derer dann die Vermögensabgabe erst wirksam wird. Wir sind der Meinung, daß diese Freigrenze noch deutlich erhöht werden muß, und zwar auf 100 000 DM.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Damit wollen wir nicht nur den unterschiedlichen Biographien in Ost und West, sondern der ungleichen wirtschaftlichen Situation Rechnung tragen. Es wäre ein tragischer Irrtum und eine große Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren, Ungleiches gleichbehandeln zu wollen.
    Zweitens. Dieses Gesetz darf nicht durch die Vermögensabgabe zu einem Investitionshemmnis werden. Wir begrüßen deshalb die vorgeschlagene Möglichkeit, die Vermögensabgabe mit Investitionen zu verrechnen. Wir sind der Meinung, daß im Laufe der parlamentarischen Beratung über die einzelnen Faktoren und Modalitäten noch beraten werden muß. Das gilt ganz besonders — das möchte ich ausdrücklich betonen — für die Behandlung der 1972 enteigneten Betriebe.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, es kann doch auch keinen Sinn machen, auf der einen Seite Investitionszulagen zu geben und auf der anderen Seite eine Vermögensabgabe zu erheben, die diese Investitionszulagen wieder neutralisiert.
    Dieser Gesetzentwurf wird verständlicherweise Einwände, Wünsche nach Verbesserungen, ja die Frage nach völlig anderen Konzeptionen hervorrufen. Alle Vorschläge, den vorgegebenen haushaltspolitischen Rahmen generell zu durchbrechen und Entschädigungsleistungen etwa in Höhe eines pauschalierten Verkehrswertes einzusetzen, sind verständlich, würden uns aber in Größenordnungen von über 100 Milliarden DM bringen, die wir nicht leisten können. Die Gefahr sehe ich hier in einem Dominoeffekt. Denn eine Vielzahl weiterer Forderungen aus der Geschichte der DDR würde dann folgen.
    Ich halte auch Vorschläge, solch eine Summe dann in den sogenannten Erblastenfonds abzuschieben oder durch eine generelle, ganz Deutschland umfassende Vermögensabgabe ein lastenausgleichsähnliches Modell wiederaufleben zu lassen, nicht für realisierbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Drittens. Ein spezieller Teil dieses Gesetzespaketes ist das Vertriebenenzuwendungsgesetz, nach dem den Heimatvertriebenen in den neuen Bundesländern, die das Vertreibungsschicksal selbst erlebt hatten, ein einmaliger Pauschalbetrag von 4 000 DM zukommt. Meine Damen und Herren, die Verabschiedung eines solchen Gesetzes ist längst überfällig. Sicher erfüllt dieses Gesetz nicht alle Wünsche. Es geht aber von einer realistischen Grundlage aus, besonders was die Höhe dieser Leistungen betrifft. Als nicht realistisch und als nicht annehmbar sehen wir jedoch die Auszahlungsmodalitäten an. Die vorgesehene Zeitschiene kann von uns so nicht akzeptiert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU, bei der F.D.P., der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    80jährigen, meine Damen und Herren, kann nicht zugemutet werden, bis zum Jahre 1996 zu warten.
    Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Innenpolitik und den Vertriebenenpolitikern unserer Fraktion fordern wir, das Gesetz so zu gestalten, daß mit der Auszahlung für die ältesten Jahrgänge bereits im Jahre 1994 begonnen werden kann. Wir drängen deshalb auf eine zügige Beratung und schnelle Verabschiedung, um die gesetzliche Grundlage für die Registrierung und Erfassung der Berechtigten in den neuen Bundesländern zu schaffen.
    Sollte sich im Laufe der Beratungen herausstellen, daß sich die Verabschiedung des gesamten Gesetzespaketes zeitlich so weit nach hinten verschiebt, daß ein ordnungsgemäßer Beginn der Registrierung der Heimatvertriebenen nicht mehr möglich ist, dann werden wir vorschlagen, das Vertriebenenzuwendungsgesetz gesondert zu beraten und zu beschließen, um die nötigen zeitlichen Vorläufe zu gewährleisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

    Lassen Sie mich zu einer Schlußbemerkung kommen. Das Gesamtgesetz stellt in einem sehr hohen Maße Anforderungen an die Kompromißfähigkeit der Beratenden. Es gilt, unterschiedlichste Standpunkte auf gegensätzliche Interessen und Positionen zu vereinigen. Andererseits gibt es aber wohl kaum Zweifel an der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung dieses gesamten Bereiches. Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, daß wir jenseits von Fraktions- und anderen Interessen die jetzt vor uns liegenden Beratungen besonders unter diesem letzten Aspekt führen.



    Reiner Krziskewitz Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Uwe Küster [SPD]: Das aus dem Munde eines CDU-Abgeordneten! Aber der Mut fehlt!)