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    Plenarprotokoll 12/157 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 157. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/4884 vom 7. Mai 1993 — Regelung der Eigentumsverhältnisse für auf LPG-Grundstücken errichtete Eigenheime MdlAnfr 2 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 13339B ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . 13339 D ZusFr Günther Bredehorn F.D.P. . . . . 13340A Bemühungen der Bundesregierung bei der IWC-Konferenz in Japan um eine uneingeschränkte Fortsetzung des Walfangmoratoriums MdlAnfr 3, 4 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 13340C, 13341 B ZusFr Dietmar Schütz SPD . . 13340C, 13344 B ZusFr Günther Bredehorn F.D.P. . 13341A, C ZusFr Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 13341A, D Geltung des Abstandsgebots zwischen Sozialhilfe und Arbeitseinkommen für Alleinstehende und Familien MdlAnfr 6 Michael Habermann SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 13342B ZusFr Michael Habermann SPD 13342 C ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . 13343 B Vertretung der Vermögensinteressen der deutschen Staatsbürger gegenüber Polen; Rechtslage im Hinblick auf das nordostpreußische Grundeigentum MdlAnfr 41, 42 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StM Helmut Schäfer AA 13343D, 13344 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . 13344A, D Erhöhung der Zahl der direkt gewählten deutschen Europaabgeordneten MdlAnfr 43, 44 Gernot Erler SPD Antw StM Helmut Schäfer AA . . . 13345A, D ZusFr Gernot Erler SPD . . . 13345B, 13346 A Militärische Aktivitäten der ehemaligen DDR in Staaten der Dritten Welt; Bedeutung hinsichtlich der kommunistischen Ideologie MdlAnfr 47 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw StM Helmut Schäfer AA 13346B ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 13346 B Besatzungsvorhaben der ehemaligen DDR nach einer erfolgreichen kommunistischen Aggression gegen die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Planungen hinsichtlich der Behandlung politisch Andersdenkender MdlAnfr 16 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 13347 A ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 13347 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 Krankenstand bei den Bundesbehörden MdlAnfr 17, 18 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 13347D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . 13347D Verwendung eines Teils der Mineralölsteuer für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs MdlAnfr 19, 20 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF . 13348B, 13349A ZusFr Horst Jaunich SPD . . . 13348C, 13349 A Vorwürfe der Zeitschrift „Focus" zur Affäre Sachsenring/Zwickau MdlAnfr 21, 22 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 13349B, C ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . 13349 C Umgehung des Kriegswaffenexportgesetzes durch Ausfuhr von Gewehren der Firma Heckler & Koch über Großbritannien in Drittländer MdlAnfr 26, 27 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 13350A, D ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 13350B, D Nächste Sitzung 13351 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13353* A Anlage 2 Anzahl der beantragten Telefon- und Postsendungsüberwachungen 1991 und 1992 MdlAnfr 1 — Drs 12/4884 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . 13353* C Anlage 3 Beziehungen des Gründers und Präsidenten sowie des deutschen Repräsentanten der amerikanischen Gruppe „Herbalife" zur Scientology-Kirche MdlAnfr 7 — Drs 12/4884 — Günter. Graf SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 13354* C Anlage 4 Wahl von nicht den DIN-Normen entsprechenden Formaten im Rahmen des Konzepts „Brief 2000" MdlAnfr 8, 9 — Drs 12/4884 — Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 13354* D Anlage 5 Abschluß der Risikostudie für Siedewasserreaktoren MdlAnfr 12 — Drs 12/4884 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 13355* A Anlage 6 Beschäftigung von Mitarbeitern aus den östlichen Bundesländern bei den obersten Bundesbehörden in Bonn; Beachtung von Art. 36 GG MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/4884 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13355*B Anlage 7 Kritik an der Kundenpolitik von Banken und Sparkassen gegenüber Minderjährigen MdlAnfr 23 — Drs 12/4884 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 13355* D Anlage 8 Rotationsverfahren für an die Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik abgeordneten Zollbeamten; Nachwuchsförderung in der Zollverwaltung MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/4884 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 13356* A Anlage 9 Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten mittelständischer Unternehmen durch Dumpingangebote von Treuhandunternehmen MdlAnfr 28 — Drs 12/4884 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 13356* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 13339 157. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 12. 5. 93 Bindig, Rudolf SPD 12. 5. 93 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 12. 5. 93* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 12. 5. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 12. 5. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 5. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 12. 5. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 12. 5. 93 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 5. 93 Klaus Gallus, Georg F.D.P. 12. 5. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 5. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 12. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 5. 93 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 12. 5. 93 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 5. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 12. 5. 93 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 12. 5. 93 * Kittelmann, Peter CDU/CSU 12. 5. 93 * Koltzsch, Rolf SPD 12. 5. 93 Lohmann (Witten), Klaus SPD 12. 5. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 12. 5. 93 * Marten, Günter CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 5. 93 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 12. 5. 93* Michels, Meinolf CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 5. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 12. 5. 93 * Oesinghaus, Günther SPD 12. 5. 93 Pfuhl, Albert SPD 12. 5. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 12. 5. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 12. 5. 93 Roth, Wolfgang SPD 12. 5. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 12. 5. 93 * von Schmude, Michael CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Soell, Hartmut SPD 12. 5. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 12. 5. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 12. 5. 93 * Terborg, Margitta SPD 12. 5. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 12. 5. 93 Welt, Jochen SPD 12. 5. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 5. 93 90/DIE GRÜNEN Würfel, Uta F.D.P. 12. 5. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 12. 5. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/4884 Frage 1): In wie vielen Fällen sind in den Jahren 1991 und 1992 - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern sowie für das Bundeskriminalamt - Telefonüberwachungen gemäß §§ 100 a, 100b StPO jeweils beantragt und richterlich sowie in Eilfällen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet worden, und in wie vielen Fällen hat das Zollkriminalinstitut seit dem 1. März 1992 jeweils auf Grund von Anordnungen des Landgerichts oder - wegen Gefahr im Verzug - des Bundesministeriums der Finanzen Postsendungen oder Fernmeldeverbindungen überwacht? Nach den von der Bundesregierung auf Grund der Erfassung durch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation vorliegenden Zahlen sind im Jahre 1991 2 740 richterliche Anordnungen zu strafprozessualen Maßnahmen der Telefonüberwachung gemäß §.§. 100a, 100b StPO sowie 57 staatsanwaltschaftliche Eilanordnungen wegen Gefahr im Verzug ergangen. Diese Zahlen schlüsseln sich nach Bundesländern wie folgt auf: Land Richterliche Staatsanwaltschaftliche Anordnungen Eilanordnungen Baden-Württemberg 503 23 Bayern 446 11 Berlin 46 1 Bremen 140 3 Hamburg 172 2 Hessen 402 5 Niedersachsen 127 1 Nordrhein-Westfalen 729 11 Rheinland-Pfalz 110 - Saarland 35 - Schleswig-Holstein 30 - Gesamt 2 740 57 Die Gesamtzahl der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnungen betrug 2 797. Für die neuen Bundesländer werden Anordnungen erst seit 1992 erfaßt. Im Jahre 1991 wurden Maßnahmen in den neuen Bundesländern durch Oberpostdirektionen der alten Länder in Patenschaft für die jeweiligen Postdirektionen der neuen Länder miter-faßt. Im Jahre 1992 sind in dem vorgenannten Bereich nach den auf Grund der Erfassung durch den Bundesminister für Post und Telekommunikation vorliegenden Zahlen 3 433 richterliche Anordnungen sowie 66 staatsanwaltschaftliche Eilanordnungen ergangen. Diese Zahlen schlüsseln sich nach Bundesländern wie folgt auf: 13354* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 Land Richterliche Staatsanwaltschaftliche Anordnungen Eilanordnungen Baden-Württemberg 540 19 Bayern 553 7 Berlin 72 0 Bremen 206 0 Hamburg 218 8 Hessen 443 5 Niedersachsen 182 0 Nordrhein-Westfalen 889 23 Rheinland-Pfalz 193 2 Saarland 30 0 Schleswig-Holstein 51 0 Brandenburg 5 1 Sachsen 21 1 Sachsen-Anhalt 11 0 Mecklenburg- Vorpommern 0 0 Thüringen 19 0 Gesamt 3 433 66 Die Gesamtzahl der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnungen betrug 3 499. In den vorstehend wiedergegebenen Zahlen über richterliche und staatsanwaltschaftliche Anordnungen sind auch jeweils die Ermittlungsverfahren enthalten, in denen das Bundeskriminalamt die polizeilichen Ermittlungen durchführte. Eine Aussage darüber, welche polizeilichen Stellen die den jeweiligen Anordnungen zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren führten, wird in diesem Zahlenmaterial nicht getroffen. Im übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Zahl von Anträgen für Maßnahmen zur Telefonüberwachung nach den §§ 100a, 100b StPO vor. Die Frage nach Maßnahmen des Zollkriminalamtes betrifft die — präventiver Zielsetzung dienenden — Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 39ff. des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Bekanntgabe der Anzahl der nach §§ 39ff. Außenwirtschaftsgesetz durchgeführten Überwachungsmaßnahmen verbietet sich nach § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz. Danach unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium des Bundestages über die Durchführung der §§ 39ff. Außenwirtschaftsgesetz. Der Kreis der zu Unterrichtenden ist damit enumerativ bestimmt und die parlamentarische Kontrolle abschließend geregelt. Darüber hinaus unterliegen sämtliche die Überwachungsmaßnahmen (Vorgänge) nach §§ 39 ff. Außenwirtschaftsgesetz betreffenden Vorgänge als Verschlußsache mindestens dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich. Gemäß § 4 der Geheimschutzordnung des Bundestages darf über den Inhalt einer diesem Geheimhaltungsgrad unterliegenden Verschlußsache nicht umfassender und früher unterrichtet werden, als dies aus Gründen der parlamentarischen Arbeit unerläßlich ist. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da die parlamentarische Kontrolle durch die Spezialvorschrift des § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz gewährleistet ist. Hinzu kommt, daß die Bekanntgabe der Anzahl der Überwachungsmaßnahmen den Erfolg weiterer Maßnahmen nach § 39 Außenwirtschaftsgesetz gefährden würde. Überwachungsmaßnahmen nach § 39 Außenwirtschaftsgesetz werden in weitaus begrenzterer Anzahl als solche nach §§ 100a, 100b StPO und nur durch eine Behörde, das Zollkriminalamt, durchgeführt. Die Bekanntgabe der zudem erst seit Oktober 1992 durchgeführten Maßnahmen würde deshalb Rückschlüsse auf Einzelmaßnahmen und die taktische Vorgehensweise des Zollkriminalamts zulassen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 7): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß Mark Hughes, Gründer und Präsident von „Herbalife" in den USA, und Michael J. K., der die Gruppe „Herbalife" in der Bundesrepublik Deutschland vertritt, in irgendeiner Beziehung zu der Scientology Sekte stehen, wenn ja, welcher Gestalt sind die Verbindungen? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse weder über „Herbalife" in den USA noch über „Herbalife" in der Bundesrepublik Deutschland vor, ebensowenig darüber, ob der Gründer und Präsident von „Herbalife" in den USA, Mark Hughes, und Michael J. K., der angeblich die Gruppe „Herbalife" in der Bundesrepublik Deutschland vertritt, in irgendeiner Beziehung zur Scientology-Sekte stehen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 8 und 9): Trifft es zu, daß nach dem Konzept „Brief 2000" Formate als Grundlage für die Gebühren gewählt worden sind, die nicht mit den Normen gemäß DIN übereinstimmen? Was will die Bundesregierung tun, damit deutschen Unternehmen nicht durch Abweichungen zwischen Papierformaten und vorgeschriebenen Umschlaggrößen vermeidbare Portokosten entstehen? Zu Frage 8: Die im Rahmen des Konzepts „Brief 2000" entscheidenden Kriterien für die Festsetzung der Höhe des jeweiligen Leistungsentgelts entsprechen den DIN-Regelungen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 13355* Die Höhe des Leistungsentgelts richtet sich nach Gewicht, Dicke und Mindest- und Höchstmaßen. Die Festsetzung von Mindest- und Höchstmaßen ist wegen des Einsatzes von Maschinen erforderlich. Innerhalb der Mindest- und Höchstmaße bei der jeweiligen Basis-Sendungsart („Standard-", „Kompakt- " , „Groß-" und „Maxibrief") könne alle Formate, also auch die DIN-Formate, verwendet werden. Zu Frage 9: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, da die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundespost POSTDIENST für den Briefdienst Inland" den DIN-Regelungen nicht entgegenstehen. Bezüglich der Preisgestaltung spiegeln dabei die neuen Entgelte die tatsächlichen Bearbeitungskosten wider. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 12): Wann wird nach Meinung der Bundesregierung mit der Vergabe bzw. dem Abschluß der Risikostudie für Siedewasser-reaktoren zu rechnen sein? Die Vergabe einer Risikostudie für Siedewasserreaktoren ist von der Bundesregierung nicht geplant. Der Bundesminister für Forschung und Technologie förderte ein Forschungsvorhaben „Untersuchungen zu auslegungsüberschreitenden Ereignisabläufen in Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktoren", das von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) durchgeführt wurde. Die in diesem Forschungsvorhaben definierten Arbeiten wurden zum Jahresende 1992 abgeschlossen. Der Abschlußbericht befindet sich in der Drucklegung und wird voraussichtlich Mitte Juni 1993 fertiggestellt sein; er steht dann der Öffentlichkeit zur Verfügung. In einem Anschlußvorhaben sollen weitere theoretisch denkbare Ereignisabläufe in Siedewasserreaktoren, die zu einer Kernschädigung führen können, untersucht werden. Im übrigen darf ich auf die ausführliche Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Prof. Dr. Jürgen Meyer von der Fraktion der SPD in der Fragestunde am 4. 2. 1993 hinweisen (Plenarprotokoll 12/137). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 14 und 15): Wie viele Beamte bzw. sonstige Mitarbeiter aus den östlichen Bundesländern sind bei den obersten Bundesbehörden in Bonn beschäftigt? Was unternimmt die Bundesregierung, um endlich dem Verfassungsgebot des Artikels 36 Grundgesetz gerecht zu werden? Zu Frage 14: Zahlen der aus den östlichen Bundesländern stammenden Beschäftigten bei den obersten Bundesbehörden liegen nicht vor. Die landsmannschaftliche Herkunft der Mitarbeiter wird statistisch nicht erfaßt. Zu Frage 15: Die Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Art. 36 Abs. 1 GG, bei den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu beschäftigen, ist allgemein von zwei Voraussetzungen abhängig: — Es muß eine entsprechende Zahl von Beamten aus jedem Land für eine Verwendung bei obersten Bundesbehörden Bereitschaft zeigen. — Die Bewerber müssen geeignet sein, da das aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Leistungsprinzip durch Art. 36 Abs. 1 GG nicht eingeschränkt wird. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß der Nachholbedarf der neuen Länder naturgemäß nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne von gut 2 Jahren gedeckt werden kann. Die Regierungen des Bundes und der Lander haben zur Erfüllung des Verfassungsauftrages im Jahre 1954 eine Vereinbarung über den Beamtenersatz bei den obersten Bundesbehörden abgeschlossen; diese Vereinbarung hat weiterhin Gültigkeit. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wird in jedem Jahr der Bedarf an Landesbeamten des gehobenen und des höheren Dienstes bei den obersten Bundesbehörden ermittelt und den Ländern mitgeteilt, damit geeignete Beamte benannt werden können. Zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Innenministern der neuen Lander besteht Einvernehmen, daß diese der Vereinbarung erst nach dem 31. Dezember 1996 beitreten; für die östlichen Lander hat zunächst Vorrang, qualifizierte Mitarbeiter für ihren eigenen Landes- und Kommunaldienst zu behalten, um die Verwaltung schnellstmöglich auf einen Stand zu bringen, der dem der alten Länder entspricht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 23): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Verbraucherschützer an der Kundenpolitik der Banken und Sparkassen gegenüber Minderjährigen, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie, eingerissenen Mißbräuchen entgegenzuwirken? Die in der Öffentlichkeit und von Verbraucherschutzverbänden erhobene Kritik an der Kundenpoli- 13356' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 tik der Kreditinstitute gegenüber Minderjährigen ist der Bundesregierung bekannt. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen prüft derzeit die geschilderten Vorgänge daraufhin, ob und ggf. in welchem Umfang diese unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten Anlaß zu aufsichtsbehördlichem Handeln bieten können. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit weiter im Auge behalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/4884 Fragen 24 und 25): Warum objektiviert die Bundesregierung das Abordnungsverfahren für Zollbeamte zur Verstärkung des GAD an den Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik nicht durch die Einführung eines „Rotationsverfahrens", welches die Beamten im Laufe ihrer meist mehrfachen Abordnungen im Verhältnis der zu besetzenden Stellen in den Genuß der für Abordnungen in das Beitrittsgebiet gewährten Vergünstigungen des Bundesministeriums des Innern kommen läßt? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den zur Personalaufstockung nötigen Zulauf ausgebildeter Nachwuchskräfte an den Ostgrenzen der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, so daß den Binnenzollämtern der Zollverwaltung nicht mehr die zu effizienter Aufgabenerfüllung erforderlichen Personalkräfte fehlen? Zu Frage 24: Zur Intensivierung der Grenzüberwachung an der Grenze zu Polen und zur CR ist die Bundesregierung gehalten, jeweils rd. 100 Beamte vorrangig von der EG-Binnengrenze für jeweils knapp 3 Monate an Grenzhauptzollämter im Beitrittsgebiet sowie im Oberfinanzbezirk Nürnberg abzuordnen. Die Abordnungsaktion ist bis Ende 1993/Anfang 1994 geplant. Dann werden die für diesen Bereich eingestellten Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beendet haben und soweit eingearbeitet sein, daß sie als vollwertige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es ist sichergestellt, daß die Beamten der verschiedenen zur Verstärkung herangezogenen Oberfinanzbezirke gleichmäßig in den Genuß der für Abordnungen in das Beitrittsgebiet vorgesehenen Vergünstigungen kommen. Die Beamten werden während der auf drei Abordnungszeiträume angelegten Aktion höchstens einmal für eine Abordnung in den Oberfinanzbezirk Nürnberg herangezogen. Für die beiden übrigen Verstärkungszeiträume sind Abordnungen in das Beitrittsgebiet unter Gewährung der damit verbundenen Vergünstigungen vorgesehen. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat bereits alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Bereichen an der Ostgrenze alsbald die erforderlichen Nachwuchskräfte zuzuführen. Mehr als zwei Drittel aller derzeitigen Nachwuchskräfte sind für einen Einsatz in diesen Bereichen vorgesehen. Im Jahr 1991 wurden in den Oberfinanzbezirken Chemnitz, Cottbus und Rostock insgesamt etwa 220 Nachwuchskräfte für den mittleren Grenzzoll-dienst eingestellt. Diese Nachwuchskräfte befinden sich derzeit in der Ausbildung und stehen bis Ende dieses Jahres für dienstliche Aufgaben zur Verfügung. Im Jahr 1992 wurden für den Bereich Ostgrenze rd. 210 Nachwuchskräfte eingestellt. Für 1993 wurde den Oberfinanzdirektionen mit Ostgrenze die Ermächtigung für die Einstellung von insgesamt 270 weiteren Nachwuchskräften erteilt. Bis zum Einsatz der Nachwuchskräfte wird durch die bereits angesprochenen Abordnungen von Beamten aus den alten Bundesländern geholfen. Daneben wird zur Verstärkung der Ostgrenze auch auf Beamte der Binnenzollämter der neuen Bundesländer zurückgegriffen. Diese Ämter sind personell so ausgestattet, daß sie ihre Aufgaben dennoch erfüllen können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Klagen mittelständischer Unternehmer über Treuhand-subventioniertes Dumping (vgl. z. B. Handelsblatt Nr. 86 vom 5. Mai 1993, S. 16), und was wird unternommen, um Wettbewerbsverzerrungen durch die Treuhandbetriebe zu Lasten der mittelständischen Unternehmen und auf Kosten des Steuerzahlers zu vermeiden? Die Bundesregierung nimmt es nicht hin, wenn Unternehmen der Treuhandanstalt über ungerechtfertigte Preisunterbietungen in wettbewerbswidriger Weise am Markt agieren und darüber die Arbeitsplätze und die Existenz anderer Unternehmen gefährden. Das Wettbewerbsrecht und insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gelten für die Treuhandunternehmen in gleicher Weise wie für die anderen Unternehmen der privaten Wirtschaft. Allen Unternehmen ist von der Treuhandanstalt erklärt worden, daß sie bei der Preisgestaltung das nationale und europäische Wettbewerbsrecht zu beachten haben. Die Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Birgit Breuel, hat ihren in der Öffentlichkeit mißverstandenen Appell an die Treuhandunternehmen zu intensiverem Wettbewerb inzwischen klargestellt. Ein intensiver Preiswettbewerb ist allerdings auch für Treuhandunternehmen ein wichtiges Mittel zur Markterschließung. Treuhandunternehmen sehen sich auf den Westmärkten einer Situation gegenüber, in der die etablierten westlichen Firmen Bekanntheitsgrad, Goodwill und einen Kundenstamm aufgebaut haben. Diese Markteintrittsbarrieren für Treuhandunternehmen werden durch die schwierige konjunkturelle Lage noch verstärkt. In dieser Situation muß es ihnen möglich und zulässig sein, in die Preise der Konkurrenten einzutreten und diese im Einzelfall Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 13357* auch zu unterbieten, soweit dies üblichen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht. Die Treuhandanstalt gewährt ihren Unternehmen keine Finanzhilfen, die systematische Preisunterbietungen erlauben würden. Generell gibt die Treuhandanstalt ihren Unternehmen Finanzhilfen nur auf der Basis detaillierter Unternehmens- und Sanierungskonzepte, wenn die mittelfristige Rentabilität des Unternehmens erwartet werden kann und die sinnvolle und zuverlässige Mittelverwendung gesichert ist. Dies gilt auch, wenn es sich um ein Treuhandunternehmen handelt, das durch eine Management KG geführt wird. Was den konkreten Fall angeht, der Hintergrund des zitierten Handelsblatt-Artikels ist, ist die Treuhandanstalt dem Dumping-Vorwurf gegen ihr Beteiligungsunternehmen Maschinenbau Halberstedt GmbH (MBH) nachgegangen. Der Vorwurf betraf einen bedeutenden Auftrag des Chemieanlagenbauers Uhde, um den sich auch der westdeutsche MBH-Konkurrent Neumann & Esser beworben hat. Den Zuschlag erhielt letztlich MBH. Hier war jedoch kein Dumping im Spiel. Nachprüfungen ergaben, daß der Preis kostendeckend kalkuliert war. An der Sanierungsfähigkeit der Fa. MBH besteht bei der THA und der mit der Betreuung beauftragten Urban Management KG kein Zweifel. Bereits für 1994 wird ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis erwartet. Auch in anderen Fällen ist die Bundesregierung nach wie vor bereit, zusammen mit der Treuhandanstalt Dumpingvorwürfen nachzugehen. Es müssen dazu jedoch jeweils konkrete Fakten mit Namen und Daten vorgelegt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Augustinowitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Welche Rolle spielte in diesem Zusammenhang die DKP? Liegen dazu Informationen vor?
    Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Keine erkennbaren.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun rufe ich die Frage 17 des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer auf:
Wie hoch ist der Krankenstand bei Bundesbehörden, und zwar sowohl gemessen an der Krankheitsquote als auch durch die Fehlquote?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ramsauer, ich hätte Ihre beiden Fragen gern zusammen beantwortet. Sind Sie einverstanden?

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Bitte, einverstanden!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dann rufe ich auch die Frage 18 des Abgeordneten Peter Ramsauer auf:
    Welche Unterschiede gibt es beim Krankenstand im Hinblick auf die verschiedenen Dienstgruppen (Beamte, Angestellte, Arbeiter), und wie verhält er sich in den einzelnen Hierarchieebenen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst)?
    Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Die Antworten lauten: Der Bundesregierung liegen die von Ihnen erbetenen Angaben für die Bundesverwaltung nicht vor.
    Art und Umfang der über das Personal des öffentlichen Dienstes zu führenden Statistiken sind in § 6 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes festgelegt. Die Erfassung des Krankenstandes der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gehört danach nicht zu den gesetzlichen Erhebungsmerkmalen. Auch aus anderen Erhebungen oder sonstigen Unterlagen stehen diese Angaben nicht zur Verfügung.