Protokoll:
12157

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 12

  • date_rangeSitzungsnummer: 157

  • date_rangeDatum: 12. Mai 1993

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:03 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/157 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 157. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/4884 vom 7. Mai 1993 — Regelung der Eigentumsverhältnisse für auf LPG-Grundstücken errichtete Eigenheime MdlAnfr 2 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 13339B ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . 13339 D ZusFr Günther Bredehorn F.D.P. . . . . 13340A Bemühungen der Bundesregierung bei der IWC-Konferenz in Japan um eine uneingeschränkte Fortsetzung des Walfangmoratoriums MdlAnfr 3, 4 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 13340C, 13341 B ZusFr Dietmar Schütz SPD . . 13340C, 13344 B ZusFr Günther Bredehorn F.D.P. . 13341A, C ZusFr Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 13341A, D Geltung des Abstandsgebots zwischen Sozialhilfe und Arbeitseinkommen für Alleinstehende und Familien MdlAnfr 6 Michael Habermann SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 13342B ZusFr Michael Habermann SPD 13342 C ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . 13343 B Vertretung der Vermögensinteressen der deutschen Staatsbürger gegenüber Polen; Rechtslage im Hinblick auf das nordostpreußische Grundeigentum MdlAnfr 41, 42 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StM Helmut Schäfer AA 13343D, 13344 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . 13344A, D Erhöhung der Zahl der direkt gewählten deutschen Europaabgeordneten MdlAnfr 43, 44 Gernot Erler SPD Antw StM Helmut Schäfer AA . . . 13345A, D ZusFr Gernot Erler SPD . . . 13345B, 13346 A Militärische Aktivitäten der ehemaligen DDR in Staaten der Dritten Welt; Bedeutung hinsichtlich der kommunistischen Ideologie MdlAnfr 47 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw StM Helmut Schäfer AA 13346B ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 13346 B Besatzungsvorhaben der ehemaligen DDR nach einer erfolgreichen kommunistischen Aggression gegen die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Planungen hinsichtlich der Behandlung politisch Andersdenkender MdlAnfr 16 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 13347 A ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 13347 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 Krankenstand bei den Bundesbehörden MdlAnfr 17, 18 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 13347D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . 13347D Verwendung eines Teils der Mineralölsteuer für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs MdlAnfr 19, 20 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF . 13348B, 13349A ZusFr Horst Jaunich SPD . . . 13348C, 13349 A Vorwürfe der Zeitschrift „Focus" zur Affäre Sachsenring/Zwickau MdlAnfr 21, 22 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 13349B, C ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . 13349 C Umgehung des Kriegswaffenexportgesetzes durch Ausfuhr von Gewehren der Firma Heckler & Koch über Großbritannien in Drittländer MdlAnfr 26, 27 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 13350A, D ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 13350B, D Nächste Sitzung 13351 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13353* A Anlage 2 Anzahl der beantragten Telefon- und Postsendungsüberwachungen 1991 und 1992 MdlAnfr 1 — Drs 12/4884 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . 13353* C Anlage 3 Beziehungen des Gründers und Präsidenten sowie des deutschen Repräsentanten der amerikanischen Gruppe „Herbalife" zur Scientology-Kirche MdlAnfr 7 — Drs 12/4884 — Günter. Graf SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 13354* C Anlage 4 Wahl von nicht den DIN-Normen entsprechenden Formaten im Rahmen des Konzepts „Brief 2000" MdlAnfr 8, 9 — Drs 12/4884 — Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 13354* D Anlage 5 Abschluß der Risikostudie für Siedewasserreaktoren MdlAnfr 12 — Drs 12/4884 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 13355* A Anlage 6 Beschäftigung von Mitarbeitern aus den östlichen Bundesländern bei den obersten Bundesbehörden in Bonn; Beachtung von Art. 36 GG MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/4884 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13355*B Anlage 7 Kritik an der Kundenpolitik von Banken und Sparkassen gegenüber Minderjährigen MdlAnfr 23 — Drs 12/4884 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 13355* D Anlage 8 Rotationsverfahren für an die Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik abgeordneten Zollbeamten; Nachwuchsförderung in der Zollverwaltung MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/4884 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 13356* A Anlage 9 Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten mittelständischer Unternehmen durch Dumpingangebote von Treuhandunternehmen MdlAnfr 28 — Drs 12/4884 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 13356* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 13339 157. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 12. 5. 93 Bindig, Rudolf SPD 12. 5. 93 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 12. 5. 93* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 12. 5. 93* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 12. 5. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 5. 93 Feilcke, Jochen CDU/CSU 12. 5. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 12. 5. 93 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 5. 93 Klaus Gallus, Georg F.D.P. 12. 5. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 5. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 12. 5. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 5. 93 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 12. 5. 93 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 5. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 12. 5. 93 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 12. 5. 93 * Kittelmann, Peter CDU/CSU 12. 5. 93 * Koltzsch, Rolf SPD 12. 5. 93 Lohmann (Witten), Klaus SPD 12. 5. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 12. 5. 93 * Marten, Günter CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 5. 93 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 12. 5. 93* Michels, Meinolf CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 5. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 12. 5. 93 * Oesinghaus, Günther SPD 12. 5. 93 Pfuhl, Albert SPD 12. 5. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 12. 5. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 12. 5. 93 Roth, Wolfgang SPD 12. 5. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 12. 5. 93 * von Schmude, Michael CDU/CSU 12. 5. 93 * Dr. Soell, Hartmut SPD 12. 5. 93* Stachowa, Angela PDS/LL 12. 5. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 12. 5. 93 * Terborg, Margitta SPD 12. 5. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 12. 5. 93 Welt, Jochen SPD 12. 5. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 5. 93 90/DIE GRÜNEN Würfel, Uta F.D.P. 12. 5. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 12. 5. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/4884 Frage 1): In wie vielen Fällen sind in den Jahren 1991 und 1992 - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern sowie für das Bundeskriminalamt - Telefonüberwachungen gemäß §§ 100 a, 100b StPO jeweils beantragt und richterlich sowie in Eilfällen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet worden, und in wie vielen Fällen hat das Zollkriminalinstitut seit dem 1. März 1992 jeweils auf Grund von Anordnungen des Landgerichts oder - wegen Gefahr im Verzug - des Bundesministeriums der Finanzen Postsendungen oder Fernmeldeverbindungen überwacht? Nach den von der Bundesregierung auf Grund der Erfassung durch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation vorliegenden Zahlen sind im Jahre 1991 2 740 richterliche Anordnungen zu strafprozessualen Maßnahmen der Telefonüberwachung gemäß §.§. 100a, 100b StPO sowie 57 staatsanwaltschaftliche Eilanordnungen wegen Gefahr im Verzug ergangen. Diese Zahlen schlüsseln sich nach Bundesländern wie folgt auf: Land Richterliche Staatsanwaltschaftliche Anordnungen Eilanordnungen Baden-Württemberg 503 23 Bayern 446 11 Berlin 46 1 Bremen 140 3 Hamburg 172 2 Hessen 402 5 Niedersachsen 127 1 Nordrhein-Westfalen 729 11 Rheinland-Pfalz 110 - Saarland 35 - Schleswig-Holstein 30 - Gesamt 2 740 57 Die Gesamtzahl der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnungen betrug 2 797. Für die neuen Bundesländer werden Anordnungen erst seit 1992 erfaßt. Im Jahre 1991 wurden Maßnahmen in den neuen Bundesländern durch Oberpostdirektionen der alten Länder in Patenschaft für die jeweiligen Postdirektionen der neuen Länder miter-faßt. Im Jahre 1992 sind in dem vorgenannten Bereich nach den auf Grund der Erfassung durch den Bundesminister für Post und Telekommunikation vorliegenden Zahlen 3 433 richterliche Anordnungen sowie 66 staatsanwaltschaftliche Eilanordnungen ergangen. Diese Zahlen schlüsseln sich nach Bundesländern wie folgt auf: 13354* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 Land Richterliche Staatsanwaltschaftliche Anordnungen Eilanordnungen Baden-Württemberg 540 19 Bayern 553 7 Berlin 72 0 Bremen 206 0 Hamburg 218 8 Hessen 443 5 Niedersachsen 182 0 Nordrhein-Westfalen 889 23 Rheinland-Pfalz 193 2 Saarland 30 0 Schleswig-Holstein 51 0 Brandenburg 5 1 Sachsen 21 1 Sachsen-Anhalt 11 0 Mecklenburg- Vorpommern 0 0 Thüringen 19 0 Gesamt 3 433 66 Die Gesamtzahl der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnungen betrug 3 499. In den vorstehend wiedergegebenen Zahlen über richterliche und staatsanwaltschaftliche Anordnungen sind auch jeweils die Ermittlungsverfahren enthalten, in denen das Bundeskriminalamt die polizeilichen Ermittlungen durchführte. Eine Aussage darüber, welche polizeilichen Stellen die den jeweiligen Anordnungen zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren führten, wird in diesem Zahlenmaterial nicht getroffen. Im übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Zahl von Anträgen für Maßnahmen zur Telefonüberwachung nach den §§ 100a, 100b StPO vor. Die Frage nach Maßnahmen des Zollkriminalamtes betrifft die — präventiver Zielsetzung dienenden — Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 39ff. des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Bekanntgabe der Anzahl der nach §§ 39ff. Außenwirtschaftsgesetz durchgeführten Überwachungsmaßnahmen verbietet sich nach § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz. Danach unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium des Bundestages über die Durchführung der §§ 39ff. Außenwirtschaftsgesetz. Der Kreis der zu Unterrichtenden ist damit enumerativ bestimmt und die parlamentarische Kontrolle abschließend geregelt. Darüber hinaus unterliegen sämtliche die Überwachungsmaßnahmen (Vorgänge) nach §§ 39 ff. Außenwirtschaftsgesetz betreffenden Vorgänge als Verschlußsache mindestens dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich. Gemäß § 4 der Geheimschutzordnung des Bundestages darf über den Inhalt einer diesem Geheimhaltungsgrad unterliegenden Verschlußsache nicht umfassender und früher unterrichtet werden, als dies aus Gründen der parlamentarischen Arbeit unerläßlich ist. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da die parlamentarische Kontrolle durch die Spezialvorschrift des § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz gewährleistet ist. Hinzu kommt, daß die Bekanntgabe der Anzahl der Überwachungsmaßnahmen den Erfolg weiterer Maßnahmen nach § 39 Außenwirtschaftsgesetz gefährden würde. Überwachungsmaßnahmen nach § 39 Außenwirtschaftsgesetz werden in weitaus begrenzterer Anzahl als solche nach §§ 100a, 100b StPO und nur durch eine Behörde, das Zollkriminalamt, durchgeführt. Die Bekanntgabe der zudem erst seit Oktober 1992 durchgeführten Maßnahmen würde deshalb Rückschlüsse auf Einzelmaßnahmen und die taktische Vorgehensweise des Zollkriminalamts zulassen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 7): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß Mark Hughes, Gründer und Präsident von „Herbalife" in den USA, und Michael J. K., der die Gruppe „Herbalife" in der Bundesrepublik Deutschland vertritt, in irgendeiner Beziehung zu der Scientology Sekte stehen, wenn ja, welcher Gestalt sind die Verbindungen? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse weder über „Herbalife" in den USA noch über „Herbalife" in der Bundesrepublik Deutschland vor, ebensowenig darüber, ob der Gründer und Präsident von „Herbalife" in den USA, Mark Hughes, und Michael J. K., der angeblich die Gruppe „Herbalife" in der Bundesrepublik Deutschland vertritt, in irgendeiner Beziehung zur Scientology-Sekte stehen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 8 und 9): Trifft es zu, daß nach dem Konzept „Brief 2000" Formate als Grundlage für die Gebühren gewählt worden sind, die nicht mit den Normen gemäß DIN übereinstimmen? Was will die Bundesregierung tun, damit deutschen Unternehmen nicht durch Abweichungen zwischen Papierformaten und vorgeschriebenen Umschlaggrößen vermeidbare Portokosten entstehen? Zu Frage 8: Die im Rahmen des Konzepts „Brief 2000" entscheidenden Kriterien für die Festsetzung der Höhe des jeweiligen Leistungsentgelts entsprechen den DIN-Regelungen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 13355* Die Höhe des Leistungsentgelts richtet sich nach Gewicht, Dicke und Mindest- und Höchstmaßen. Die Festsetzung von Mindest- und Höchstmaßen ist wegen des Einsatzes von Maschinen erforderlich. Innerhalb der Mindest- und Höchstmaße bei der jeweiligen Basis-Sendungsart („Standard-", „Kompakt- " , „Groß-" und „Maxibrief") könne alle Formate, also auch die DIN-Formate, verwendet werden. Zu Frage 9: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, da die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundespost POSTDIENST für den Briefdienst Inland" den DIN-Regelungen nicht entgegenstehen. Bezüglich der Preisgestaltung spiegeln dabei die neuen Entgelte die tatsächlichen Bearbeitungskosten wider. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 12): Wann wird nach Meinung der Bundesregierung mit der Vergabe bzw. dem Abschluß der Risikostudie für Siedewasser-reaktoren zu rechnen sein? Die Vergabe einer Risikostudie für Siedewasserreaktoren ist von der Bundesregierung nicht geplant. Der Bundesminister für Forschung und Technologie förderte ein Forschungsvorhaben „Untersuchungen zu auslegungsüberschreitenden Ereignisabläufen in Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktoren", das von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) durchgeführt wurde. Die in diesem Forschungsvorhaben definierten Arbeiten wurden zum Jahresende 1992 abgeschlossen. Der Abschlußbericht befindet sich in der Drucklegung und wird voraussichtlich Mitte Juni 1993 fertiggestellt sein; er steht dann der Öffentlichkeit zur Verfügung. In einem Anschlußvorhaben sollen weitere theoretisch denkbare Ereignisabläufe in Siedewasserreaktoren, die zu einer Kernschädigung führen können, untersucht werden. Im übrigen darf ich auf die ausführliche Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Prof. Dr. Jürgen Meyer von der Fraktion der SPD in der Fragestunde am 4. 2. 1993 hinweisen (Plenarprotokoll 12/137). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/4884 Fragen 14 und 15): Wie viele Beamte bzw. sonstige Mitarbeiter aus den östlichen Bundesländern sind bei den obersten Bundesbehörden in Bonn beschäftigt? Was unternimmt die Bundesregierung, um endlich dem Verfassungsgebot des Artikels 36 Grundgesetz gerecht zu werden? Zu Frage 14: Zahlen der aus den östlichen Bundesländern stammenden Beschäftigten bei den obersten Bundesbehörden liegen nicht vor. Die landsmannschaftliche Herkunft der Mitarbeiter wird statistisch nicht erfaßt. Zu Frage 15: Die Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Art. 36 Abs. 1 GG, bei den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu beschäftigen, ist allgemein von zwei Voraussetzungen abhängig: — Es muß eine entsprechende Zahl von Beamten aus jedem Land für eine Verwendung bei obersten Bundesbehörden Bereitschaft zeigen. — Die Bewerber müssen geeignet sein, da das aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Leistungsprinzip durch Art. 36 Abs. 1 GG nicht eingeschränkt wird. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß der Nachholbedarf der neuen Länder naturgemäß nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne von gut 2 Jahren gedeckt werden kann. Die Regierungen des Bundes und der Lander haben zur Erfüllung des Verfassungsauftrages im Jahre 1954 eine Vereinbarung über den Beamtenersatz bei den obersten Bundesbehörden abgeschlossen; diese Vereinbarung hat weiterhin Gültigkeit. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wird in jedem Jahr der Bedarf an Landesbeamten des gehobenen und des höheren Dienstes bei den obersten Bundesbehörden ermittelt und den Ländern mitgeteilt, damit geeignete Beamte benannt werden können. Zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Innenministern der neuen Lander besteht Einvernehmen, daß diese der Vereinbarung erst nach dem 31. Dezember 1996 beitreten; für die östlichen Lander hat zunächst Vorrang, qualifizierte Mitarbeiter für ihren eigenen Landes- und Kommunaldienst zu behalten, um die Verwaltung schnellstmöglich auf einen Stand zu bringen, der dem der alten Länder entspricht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 23): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Verbraucherschützer an der Kundenpolitik der Banken und Sparkassen gegenüber Minderjährigen, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie, eingerissenen Mißbräuchen entgegenzuwirken? Die in der Öffentlichkeit und von Verbraucherschutzverbänden erhobene Kritik an der Kundenpoli- 13356' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 tik der Kreditinstitute gegenüber Minderjährigen ist der Bundesregierung bekannt. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen prüft derzeit die geschilderten Vorgänge daraufhin, ob und ggf. in welchem Umfang diese unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten Anlaß zu aufsichtsbehördlichem Handeln bieten können. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit weiter im Auge behalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/4884 Fragen 24 und 25): Warum objektiviert die Bundesregierung das Abordnungsverfahren für Zollbeamte zur Verstärkung des GAD an den Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik nicht durch die Einführung eines „Rotationsverfahrens", welches die Beamten im Laufe ihrer meist mehrfachen Abordnungen im Verhältnis der zu besetzenden Stellen in den Genuß der für Abordnungen in das Beitrittsgebiet gewährten Vergünstigungen des Bundesministeriums des Innern kommen läßt? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den zur Personalaufstockung nötigen Zulauf ausgebildeter Nachwuchskräfte an den Ostgrenzen der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, so daß den Binnenzollämtern der Zollverwaltung nicht mehr die zu effizienter Aufgabenerfüllung erforderlichen Personalkräfte fehlen? Zu Frage 24: Zur Intensivierung der Grenzüberwachung an der Grenze zu Polen und zur CR ist die Bundesregierung gehalten, jeweils rd. 100 Beamte vorrangig von der EG-Binnengrenze für jeweils knapp 3 Monate an Grenzhauptzollämter im Beitrittsgebiet sowie im Oberfinanzbezirk Nürnberg abzuordnen. Die Abordnungsaktion ist bis Ende 1993/Anfang 1994 geplant. Dann werden die für diesen Bereich eingestellten Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beendet haben und soweit eingearbeitet sein, daß sie als vollwertige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es ist sichergestellt, daß die Beamten der verschiedenen zur Verstärkung herangezogenen Oberfinanzbezirke gleichmäßig in den Genuß der für Abordnungen in das Beitrittsgebiet vorgesehenen Vergünstigungen kommen. Die Beamten werden während der auf drei Abordnungszeiträume angelegten Aktion höchstens einmal für eine Abordnung in den Oberfinanzbezirk Nürnberg herangezogen. Für die beiden übrigen Verstärkungszeiträume sind Abordnungen in das Beitrittsgebiet unter Gewährung der damit verbundenen Vergünstigungen vorgesehen. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat bereits alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Bereichen an der Ostgrenze alsbald die erforderlichen Nachwuchskräfte zuzuführen. Mehr als zwei Drittel aller derzeitigen Nachwuchskräfte sind für einen Einsatz in diesen Bereichen vorgesehen. Im Jahr 1991 wurden in den Oberfinanzbezirken Chemnitz, Cottbus und Rostock insgesamt etwa 220 Nachwuchskräfte für den mittleren Grenzzoll-dienst eingestellt. Diese Nachwuchskräfte befinden sich derzeit in der Ausbildung und stehen bis Ende dieses Jahres für dienstliche Aufgaben zur Verfügung. Im Jahr 1992 wurden für den Bereich Ostgrenze rd. 210 Nachwuchskräfte eingestellt. Für 1993 wurde den Oberfinanzdirektionen mit Ostgrenze die Ermächtigung für die Einstellung von insgesamt 270 weiteren Nachwuchskräften erteilt. Bis zum Einsatz der Nachwuchskräfte wird durch die bereits angesprochenen Abordnungen von Beamten aus den alten Bundesländern geholfen. Daneben wird zur Verstärkung der Ostgrenze auch auf Beamte der Binnenzollämter der neuen Bundesländer zurückgegriffen. Diese Ämter sind personell so ausgestattet, daß sie ihre Aufgaben dennoch erfüllen können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4884 Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Klagen mittelständischer Unternehmer über Treuhand-subventioniertes Dumping (vgl. z. B. Handelsblatt Nr. 86 vom 5. Mai 1993, S. 16), und was wird unternommen, um Wettbewerbsverzerrungen durch die Treuhandbetriebe zu Lasten der mittelständischen Unternehmen und auf Kosten des Steuerzahlers zu vermeiden? Die Bundesregierung nimmt es nicht hin, wenn Unternehmen der Treuhandanstalt über ungerechtfertigte Preisunterbietungen in wettbewerbswidriger Weise am Markt agieren und darüber die Arbeitsplätze und die Existenz anderer Unternehmen gefährden. Das Wettbewerbsrecht und insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gelten für die Treuhandunternehmen in gleicher Weise wie für die anderen Unternehmen der privaten Wirtschaft. Allen Unternehmen ist von der Treuhandanstalt erklärt worden, daß sie bei der Preisgestaltung das nationale und europäische Wettbewerbsrecht zu beachten haben. Die Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Birgit Breuel, hat ihren in der Öffentlichkeit mißverstandenen Appell an die Treuhandunternehmen zu intensiverem Wettbewerb inzwischen klargestellt. Ein intensiver Preiswettbewerb ist allerdings auch für Treuhandunternehmen ein wichtiges Mittel zur Markterschließung. Treuhandunternehmen sehen sich auf den Westmärkten einer Situation gegenüber, in der die etablierten westlichen Firmen Bekanntheitsgrad, Goodwill und einen Kundenstamm aufgebaut haben. Diese Markteintrittsbarrieren für Treuhandunternehmen werden durch die schwierige konjunkturelle Lage noch verstärkt. In dieser Situation muß es ihnen möglich und zulässig sein, in die Preise der Konkurrenten einzutreten und diese im Einzelfall Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1993 13357* auch zu unterbieten, soweit dies üblichen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht. Die Treuhandanstalt gewährt ihren Unternehmen keine Finanzhilfen, die systematische Preisunterbietungen erlauben würden. Generell gibt die Treuhandanstalt ihren Unternehmen Finanzhilfen nur auf der Basis detaillierter Unternehmens- und Sanierungskonzepte, wenn die mittelfristige Rentabilität des Unternehmens erwartet werden kann und die sinnvolle und zuverlässige Mittelverwendung gesichert ist. Dies gilt auch, wenn es sich um ein Treuhandunternehmen handelt, das durch eine Management KG geführt wird. Was den konkreten Fall angeht, der Hintergrund des zitierten Handelsblatt-Artikels ist, ist die Treuhandanstalt dem Dumping-Vorwurf gegen ihr Beteiligungsunternehmen Maschinenbau Halberstedt GmbH (MBH) nachgegangen. Der Vorwurf betraf einen bedeutenden Auftrag des Chemieanlagenbauers Uhde, um den sich auch der westdeutsche MBH-Konkurrent Neumann & Esser beworben hat. Den Zuschlag erhielt letztlich MBH. Hier war jedoch kein Dumping im Spiel. Nachprüfungen ergaben, daß der Preis kostendeckend kalkuliert war. An der Sanierungsfähigkeit der Fa. MBH besteht bei der THA und der mit der Betreuung beauftragten Urban Management KG kein Zweifel. Bereits für 1994 wird ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis erwartet. Auch in anderen Fällen ist die Bundesregierung nach wie vor bereit, zusammen mit der Treuhandanstalt Dumpingvorwürfen nachzugehen. Es müssen dazu jedoch jeweils konkrete Fakten mit Namen und Daten vorgelegt werden.
Gesamtes Protokol
Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215700000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde
— Drucksache 12/4884 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Rainer Funke zur Verfügung.
Zunächst darf ich dem Haus folgendes bekanntgeben: Die Abgeordnete Ingrid Köppe hat uns mitgeteilt, daß sie die Frage 1 schriftlich beantwortet bekommen will. Wir können so verfahren. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 2 des Abgeordneten Dr. Rainer Jork auf:
Welche vertraglichen gesetzlichen Regelungen gelten oder sind vorgesehen für Personen, die in der damaligen DDR Eigenheime auf von einer LPG bereitgestelltem Grund und Boden errichteten und diesen nun käuflich erwerben wollen, für den Fall, daß sich für dieses Grundstück nun Alteigentümer melden, die den Boden nicht oder nur zu überhöhten Preisen verkaufen wollen?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1215700100
Herr Kollege Dr. Jork, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften konnten nach der Verordnung zur Bereitstellung von genossenschaftlich genutzten Bodenflächen zur Errichtung von Eigenheimen auf dem Lande auf den von ihnen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen Nutzungsrechte zum Bau von Eigenheimen zuweisen.
Diese Nutzungsrechte hat der Einigungsvertrag mit ihrem bisherigen Inhalt und Rang aufrechterhalten, eine spätere Bereinigung solcher Rechtsverhältnisse oder ihre Anpassung an das Bürgerliche Gesetzbuch jedoch vorbehalten. Diese Anpassung soll im Rahmen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erfolgen. Der hierzu vorliegende Referentenentwurf — ich wiederhole: Referentenentwurf — sieht eine hälftige Teilung der heute vorhandenen Bodenwerte zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer vor. Dies soll dadurch erreicht werden, daß dem Nutzer nach seiner Wahl ein Anspruch auf Ankauf des Grundstücks zum halben Preis oder auf Einräumung eines Erbbaurechts zum halben üblichen Erbbauzins gewährt wird. Im Hinblick auf den schwierigen wirtschaftlichen Anpassungsprozeß in den neuen Bundesländern sieht der Entwurf eine neunjährige Eingangsphase vor, in der der Erbbauzins schrittweise auf die Hälfte des üblichen Entgelts angehoben wird.
Die Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz sollen auch bestehen, wenn der frühere Grundstückseigentümer enteignet worden ist. In diesem Fall richtet sich nach dem Entwurf der Anspruch des Nutzers gegen die Körperschaft, der die ehemals volkseigene Fläche nach Maßgabe des Einigungsvertrages zugeordnet wurde. Das ist in den meisten Fällen die Gemeinde. Ein Restitutionsanspruch des Alteigentümers ist nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn ein Dritter an dem betroffenen Grundstück in redlicher Weise ein Nutzungsrecht erworben hat. Der Alteigentümer erhält eine Entschädigung, deren Höhe sich aus dem Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz ergibt, dessen Entwurf morgen in erster Lesung in diesem Hause beraten wird.
Bereits jetzt sieht das Landwirtschaftsanpassungsgesetz ein Bodenordnungsverfahren für die Fälle vor, in denen im landwirtschaftlichen Bereich Grundstücks- und Gebäudeeigentum auseinanderfallen. Soweit ein Landtausch dort nicht zustande kommt, ist die Flurneuordnungsbehörde bereits jetzt bemüht, zwischen den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung mit den im Entwurf des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vorgesehenen Instrumenten und Konditionen herbeizuführen.
Entschuldigen Sie bitte, daß die Antwort etwas länger geworden ist. Aber Ihre Frage war kompliziert. Deswegen brauchen Sie auch eine ausführliche Antwort.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215700200
Haben Sie trotzdem eine Zusatzfrage, Herr Dr. Jork? — Bitte schön.

Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU):
Rede ID: ID1215700300
Weil die Angelegenheit für viele Betroffene sehr akut ist, meine Frage: In welchem zeitlichen Rahmen wird die Findung der gesetzlichen Lösung in etwa erfolgen? Ich frage das auch in Anbetracht der Sorge älterer oder arbeitsloser Eigenheimbesitzer, die nun wohl kaum das Geld



Dr.-Ing. Rainer Jork
aufbringen, auch nur teilweise Entschädigung zu zahlen.
Rainer Funke, Parl. Staatssekretär: Zunächst einmal müssen wir im Bundestag das Sachenrechtsbereinigungsgesetz verabschieden. Ich habe vorhin vorgetragen, daß es sich dabei um einen Referentenentwurf handelt. Dieser Referentenentwurf muß noch abgestimmt und dann dem Kabinett zugeleitet werden. Wir rechnen damit, daß das Sachenrechtsbereinigungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode — Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres — ins Bundesgesetzblatt kommt.
Ich glaube, daß die Regelungen, die ich soeben vorgetragen habe und die der wesentliche Inhalt des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes sind, hier im Hohen Hause konsensfähig sein werden, so daß wir die Sachenrechtsbereinigung mit den genannten Instrumentarien im nächsten Jahr vornehmen können. Diese Verfahren werden dann, so denke ich, sehr schnell durchzuführen sein; denn das Sachenrechtsbereinigungsgesetz beinhaltet — mit Ausnahme der dann noch anzuschließenden Datschenregelung — die völlige Übernahme der einschlägigen Vorschriften des BGB, so daß das alte Recht in den neuen Bundesländern dann in das Bürgerliche Gesetzbuch übergeleitet worden ist.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215700400
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Bredehorn.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1215700500
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie die augenblicklich sicher unbegründete Angst und Sorge den vielen Menschen in den neuen Bundesländern, die hier betroffen sind, genommen werden kann? Sie haben das alles völlig richtig erläutert. Aber trotzdem sind immer noch „Parolen" im Umlauf, die die Menschen „drüben" wirklich bedrücken.
Rainer Funke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bredehorn, wir werden die Beratungen mit einer guten Aufklärungsarbeit begleiten. Das ist bei diesem schwierigen Gesetz auch notwendig. Aber ich glaube, daß die Besorgnis der Bevölkerung angesichts der neunjährigen Eingangsphase — ich nenne sie einmal „Einschleichphase" — völlig unbegründet ist; denn während dieser neunjährigen „Einschleichphase" sind die zu entrichtenden Erbbauzinsen sehr gering. Sie werden sehr viel geringer sein als die Zinsen für die Finanzierung vergleichbarer Mietobjekte.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215700600
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Hier steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Gröbl zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 3 des Abgeordneten Dietmar Schütz auf:
Wird sich die Bundesregierung gemäß einer entsprechenden Aufforderung des Deutschen Bundestages auf der diesjährigen IWC-Konferenz in Kyoto für eine uneingeschränkte Fortsetzung des Walfangmoratoriums einsetzen bzw. den kommerziellen Walfang strikt ablehnen?
Herr Staatssekretär.

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1215700700
Herr Kollege Schütz, die Bundesregierung hat ihre Haltung zum Walfangmoratorium und zur derzeit stattfindenden Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission, der IWC, bereits mehrfach, zuletzt in der Bundestagsdebatte am 29. April 1993, dargelegt. Ich darf insoweit auf meine Ausführungen verweisen.
Die Bundesregierung setzt sich wie bisher mit Nachdruck für den Schutz der Walbestände ein. Sie tritt während der IWC-Jahrestagung in Kyoto grundsätzlich für die Aufrechterhaltung des Walfangmoratoriums ein. Sie ist der Auffassung, daß Ausnahmen vom Moratorium nur unter den Voraussetzungen vorstellbar sind, die im Beschluß des Bundestages vom 8. Oktober 1992 niedergelegt wurden. Diese Voraussetzungen sind derzeit jedoch nicht gegeben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215700800
Zusatzfrage, bitte schön.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1215700900
Herr Staatssekretär, wie hat sich die Bundesregierung bisher in den Abstimmungen verhalten? Mit welchen Ländern hat sie gestimmt?
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es hat eine Abstimmung im Technischen Ausschuß der IWC über den französischen Antrag auf Einrichtung einer Walschutzzone in der Antarktis gegeben. In diesem Technischen Ausschuß hat die deutsche Delegation für diesen Antrag gestimmt.
Eine weitere Abstimmung ist nach meiner Information noch nicht vorgenommen worden; möglicherweise läuft sie gerade. Die deutsche Delegation bemüht sich darum, zusammen mit anderen Ländern Frankreich von seiner Absicht einer förmlichen Abstimmung in diesem Jahr abzubringen, den Antrag positiv weiterzubehandeln und erst im nächsten Jahr, und zwar nach Stellungnahme des Wissenschaftsausschusses der IWC, zur Abstimmung zu bringen. Wir glauben, daß der Antrag dann eher eine Chance hat, die erforderliche Dreiviertelmehrheit zu erhalten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215701000
Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Schütz.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1215701100
In den Nachrichten werden als Befürworter einer Fortsetzung des Moratoriums immer die USA, Großbritannien und Frankreich genannt, aber weniger die Bundesrepublik. Können Sie erklären, woran das liegt?

(Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Das ist eine Journalistenfrage!)

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Das ist eine Frage der Zusammenstellung der Nachrichten durch Sprecher und Moderatoren. Sie wissen, daß wir darauf keinen Einfluß haben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215701200
Danke schön.
Gibt es weitere Fragen zu Frage 3? — Herr Abgeordneter Bredehorn, bitte.




Günther Bredehorn (FDP):
Rede ID: ID1215701300
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für klug, jetzt wirklich die Ausweitung der Walschutzzone bis zum 40. Breitengrad durchzusetzen?
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hierzu die Untersuchung des Wissenschaftsausschusses der IWC abgewartet werden muß. Diesem Ergebnis wollen wir einfach nicht vorgreifen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215701400
Danke schön.
Noch jemand? — Ach du liebes bißchen! Das Thema ist ja doch interessant.

Peter H. Carstensen (CDU):
Rede ID: ID1215701500
„Liebes bißchen" im Zusammenhang mit Walen, Herr Präsident, bei den großen Tieren!
Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß es unbedingt notwendig ist, den Zusammenhalt und die Beschlußfähigkeit der IWC zu erhalten und nicht einige Mitglieder so zu verschrecken, daß sie eventuell aus der IWC aussteigen?
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Es ist ganz entscheidend für den Schutz der Wale, daß die betroffenen Länder — es handelt sich um Japan und Norwegen — in der IWC bleiben. Denn verlassen sie die IWC, dann sind sie an die Beschlüsse und an die Regeln der IWC nicht gebunden. Das könnte dann bedeuten, daß sie nach ihren jeweiligen nationalen Vorstellungen Walfang betreiben. Deshalb das intensive Bemühen der Bundesregierung, beide Länder in der IWC zu halten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215701600
Nun kommen wir zu Frage 4 des Abgeordneten Schütz:
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Aussage des Leiters der deutschen Delegation in Kyoto, Kleeschulte, wonach eine Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs „trotz des Bundestagsbeschlusses verhandelbar sein wird"?
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Das geht ganz schnell, Herr Präsident.
Der Leiter der deutschen Delegation bei der IWC-Jahrestagung in Kyoto wird in Ihrer Frage falsch zitiert. Deshalb erübrigt sich eine Beurteilung durch die Bundesregierung.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215701700
Erübrigen sich Zusatzfragen auch?

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1215701800
Das hat er mir auch gesagt; aber trotzdem habe ich die Chance der Zusatzfragen.
Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem der Ausdehnung der Fischereizone auf 200 Meilen, was ja von den Walfangnationen auch diskutiert wird? Also, Stichwort: Küstenwalfang.
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Wir sind auch hier der Auffassung, daß wir dazu eine Stellungnahme des Wissenschaftsausschusses der IWC benötigen. Wir gehen davon aus, daß diese in absehbarer Zeit vorgelegt wird.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1215701900
Herr Staatssekretär, ich habe hier ein umfangreiches Papier, in dem das britische Umweltministerium seine Position darstellt. Hat die Bundesregierung so etwas, wie ich es hier von den Briten und auch von den Vereinigten Staaten in der Hand habe, in anderen Ländern ebenfalls gemacht?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215702000
Herr Staatssekretär, ich setze voraus, daß Sie diese Frage beantworten wollen, mache aber darauf aufmerksam, daß der Zusammenhang mit der Frage 4 zur Äußerung von Kleeschulte sehr entfernt ist.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1215702100
Er ist sehr weit.

(Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Das ist bei der SPD in letzter Zeit häufig so!)

— Ja, wir haben weite Zusammenhänge, Herr Kollege.
Von den Briten wird eine Darstellung der Haltung ihrer Regierung zu diesem Thema verteilt. Haben wir so etwas auch gemacht?
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Wir haben selbstverständlich eine interne Darstellung der Problematik, und wir werden in einer Presseerklärung die deutsche Haltung entsprechend erläutern.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215702200
Bitte sehr, Herr Carstensen.

Peter H. Carstensen (CDU):
Rede ID: ID1215702300
Herr Staatssekretär, gestatten Sie mir, der Vollständigkeit halber zu fragen, ob Sie denn auch die Presseerklärung und die Darstellung der norwegischen Regierung kennen. Es gibt ja viele, die im Moment bei uns auf dem Nordmarkt sind.
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Ich bin zunächst nach der deutschen Darstellung und nach der deutschen Presseerklärung gefragt worden, für die wir Verantwortung tragen. Von der norwegischen Regierung kenne ich eine Einladung — die sicherlich auch für Sie interessant ist — zu einem Hearing am 19. Mai ins Wissenschaftszentrum, wo zu dieser ganzen Problematik nicht nur ein Hearing, sondern auch eine Diskussion stattfinden soll.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215702400
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, daß das mit der Äußerung des Verhandlungsleiters Kleeschulte in Kyoto nichts mehr zu tun hat.
Herr Bredehorn, bitte.

Günther Bredehorn (FDP):
Rede ID: ID1215702500
Ich komme jetzt auf Frage 4 zurück, in der es um die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs geht. Dagegen haben sich Bundestag und Bundesregierung ja wohl eindeutig ausgesprochen. Wie steht denn die Bundesregierung zu dem Anliegen der Norweger, das uns bekannt ist, einen gewissen Teil der Zwergwale in diesem und im kommenden Jahr mit Fischkuttern zu fangen? Es ist da von 300 Exemplaren die Rede.
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Sie haben ein wichtiges Stichwort gegeben. Es handelt sich bei dem norwegischen Anliegen um eine Nutzung von Zwerg-



Parl. Staatssekretär Wolfgang Gröbl
walbeständen. Ich habe hier gerade die Zahlen über das Zwergwalvorkommen: 760 000 in den antarktischen Gewässern, 87 000 im Nordostatlantik, 28 000 im zentralen Nordatlantik und 25 000 im Nordpazifik.
Wir haben die norwegische Regierung eindringlich gebeten, ihr Ansinnen innerhalb der IWC zur Diskussion zu stellen und als Grundlage dafür die Empfehlung des Wissenschaftsausschusses zu nehmen. Ich glaube, wir sind verstanden worden.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215702600
Herr Staatssekretär, Ihr Geschäftsbereich ist damit zu Ende. Ich bedanke mich bei Ihnen.
Den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung brauche ich nicht aufzurufen, weil der Abgeordnete Dr. Jüttner seine Frage zurückgezogen hat.
Ich komme nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Senioren. Hier steht uns die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Verhülsdonk zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Habermann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das Abstandsgebot zwischen Sozialhilfeeinkommen und unteren Lohngruppen sich nur auf den Abstand zwischen dem Nettoeinkommen einer/eines zum Tariflohn beschäftigten alleinstehenden Vollzeitarbeitnehmers/Vollzeitarbeitnehmerin und der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums für eine Alleinstehende/einen Alleinstehenden bezieht, da es sich bei den Einkommen aus abhängiger Beschäftigung nicht um Familieneinkommen handelt?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1215702700
Herr Kollege Habermann, das Abstandsgebot, nach dem Sie fragen, ist in § 23 Abs. 3 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes verankert. Dieser Paragraph schreibt vor, daß bei der Festsetzung der Regelsätze im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die zuständigen Landesbehörden — die haben das ja zu machen — jeweils darauf Bedacht zu nehmen ist, daß die Regelsätze zusammen mit den Durchschnittsbeträgen für die Kosten der Unterkunft unter dem im Geltungsbereich der jeweiligen Regelsätze erzielten durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt unterer Lohngruppen, hier auch zuzüglich Kindergeld und Wohngeld, bleiben.
Ich nenne die Bedingungen noch einmal: Es sind jeweils die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft bei der Berechnung hinzuzuzählen; dem ist das Nettoarbeitsentgelt gegenüberzustellen, in diesem Fall zuzüglich Kindergeld und Wohngeld. Es sind immer Durchschnittsberechnungen, die dem zugrunde liegen. Das Ganze soll auf der Ebene der jeweiligen Bundesländer festgesetzt werden. So sieht es das Gesetz vor; denn die Länder beschließen ja die entsprechenden Beträge. Dies zum Inhalt des Gesetzes.
Jetzt die Schlußfolgerung, die sich auf Ihre Frage bezieht: Aus dem Wortlaut dieses gerade von mir im wesentlichen zitierten Gesetzes ergibt sich kein Hinweis darauf, daß lediglich Sozialhilfebedarf und Nettoeinkommen Alleinstehender zu vergleichen sind.
Vielmehr macht ja gerade der Hinweis auf Kindergeld und Wohngeld deutlich, daß das Abstandsgebot grundsätzlich auch für größere Haushaltsgemeinschaften gilt, also nicht, wie Sie unterstellt haben, der Vergleich nur für Einzelpersonen stattzufinden hat.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215702800
Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter Habermann.

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1215702900
Frau Staatssekretärin, Sie haben in einer anderen Fragestunde selbst gesagt, daß es kein Familieneinkommen, kein Familienlohn gibt. Würden Sie es denn für begrüßenswert halten, wenn wir das BSHG genau an dieser Stelle, an der Sie es soeben zitiert haben und an der festgelegt wird, daß mehrere Regelsätze zusammengeführt und addiert werden, um einem Einkommen gegenübergestellt zu werden, ändern würden und wenn eine Änderung des Gesetzes zur Folge hätte, daß, um das Lohnabstandsgebot einzuhalten, nur der Regelsatz eines Alleinstehenden mit dem Einkommen eines Alleinstehenden verglichen würde?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1215703000
Herr Kollege, ich würde das nicht für sinnvoll halten. Wir wissen alle, daß die öffentliche Diskussion um das Bundessozialhilfegesetz nicht zuletzt dadurch ausgelöst wird, daß immer wieder DM-Beträge, die einzelnen sozialhilfeberechtigten Familien zukommen, eine Höhe erreichen, die Erwerbstätige mit Erwerbseinkommen, die ebenfalls eine Haushaltsgröße vergleichbarer Art haben, praktisch nicht erreichen können.
Wir wissen auch, daß es z. B. gerade bei großen Haushalten ein Sonderproblem gibt. Sie sind oft sehr schwierig unterzubringen, und dafür sind manchmal enorm hohe Mieten aufzuwenden. Wenn diese großen Haushalte viele Kinder haben, dann sind erfahrungsgemäß irgendwann darunter auch mehrere große Kinder, für die entsprechend hohe Regelsätze gezahlt werden. Dadurch ergeben sich diese großen Beträge von 4 000 DM und mehr — jeder liest das immer wieder in der Zeitung —, was uns allen keineswegs recht sein kann, da auf diese Weise das Bundessozialhilfegesetz mit seinen vernünftigen Regelungen in der Öffentlichkeit eher diskreditiert wird.
Ich bin aber schon der Meinung, daß ein reiner Vergleich Alleinstehender nicht ausreichen würde, um das Lohnabstandsgebot zu wahren. Wir müssen wohl auch in Zukunft mit den Bedingungen, die im Gesetz stehen, die Sache regeln. Wir wollen sogar bei der Novelle des Bundessozialhilfegesetzes, die jetzt im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Föderalen Konsolidierungsprogramm ansteht, § 22 ändern, und zwar im Hinblick auf § 23, und dort deutlich machen, daß auch größere Haushalte mit einzubeziehen sind.
Nun wissen wir alle genau, daß der Beispielsfall, den ich soeben gebildet habe, der Haushalt mit 4 000 bis 5 000 DM Bedarfssumme inklusive der Kosten für Unterkunft, wirklich ein Ausnahmefall ist. Er wird also an den Durchschnittsberechnungen nichts Wesentliches ändern. Aber ich halte daran fest: Der Vergleich muß schon auch für Haushalte mit mehreren Personen gelten.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn. Mittwoch. den 12. Mai 1993 13343
Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk
Mir persönlich liegt besonders daran, Herr Kollege Habermann, daß in dieser Frage das Regionalprinzip wirklich greift; denn wir wissen doch ganz genau, daß Miethöhen, wie sie in Großstädten zu zahlen sind, Verzerrungen hervorrufen. Deswegen bin ich schon der Meinung, daß die Landesregierungen hier sehr sorgfältig prüfen müssen. Nach dem zu ändernden Gesetz, das wir im Rahmen der Gesetzgebung der übernächsten Woche hier im Deutschen Bundestag beschließen wollen — es gehört ja zum Solidarpakt-paket —, soll den Bundesländern verstärkt deutlich gemacht werden, daß sie in dieser Frage einen Prüfauftrag haben. Die jeweiligen Kabinette der Länder werden diese Aufgabe durchführen, und das Ergebnis wird sein, daß Anhebungen der Regelsätze in den einzelnen Bundesländern tatsächlich unterschiedlich ausfallen, was sich ganz besonders im Hinblick auf die Lage in den neuen Ländern auch anbietet.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215703100
Zu einer weiteren Zusatzfrage, bitte schön.

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1215703200
Frau Staatssekretärin, würden Sie mir denn bestätigen, daß immer dann die Gefahr besteht, das Lohnabstandsgebot nicht einzuhalten, wenn von einem Erwerbseinkommen mehrere Unterhaltsberechtigte leben müssen, und welche Konsequenzen würden Sie denn, wenn Sie einen Familienlohn nicht wollen, daraus für den Kinderlastenausgleich ziehen?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1215703300
Wir haben im Rahmen der Fragestunde, an der Sie und ich beteiligt waren — Sie haben das soeben angesprochen — , die Frage erörtert: Welche Rolle spielt in dem ganzen Zusammenhang der Familienlastenausgleich? Natürlich spielt er insoweit eine Rolle, als bei der Bemessung des Abstandsgebotes die Familienlastenausgleichsleistungen auf der Seite der Verdiener dazu addiert werden. Ich denke schon, daß es Aufgabe des Bundes ist, die Forderungen, die das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber gestellt hat, in der Zukunft konsequent zu erfüllen, um auf diese Weise das Bedarfsprinzip im Bereich des Familienlastenausgleichs zu verwirklichen, indem sich die vergleichbaren Beträge des Existenzminimums nach dem Sozialhilferecht in entsprechenden Leistungen für Kinder im Rahmen des jetzt bestehenden dualen Systems widerspiegeln.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215703400
Bitte sehr.

Erika Reinhardt (CDU):
Rede ID: ID1215703500
Frau Staatssekretärin, liegt dem Abstandsgebot nicht auch der Gedanke zugrunde, dem Sozialhilfeempfänger den Anreiz zu erhalten, nicht auf Dauer von Sozialhilfe abhängig zu sein, so daß deshalb ein Abstand zum Familieneinkommen herzustellen ist?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1215703600
Ich denke schon, daß es im Interesse des ganzen Hauses sein muß, daß wir nicht in Sozialgesetzen — hier: im Sozialhilfegesetz — Bedingungen schaffen, die dazu führen können, daß sich Personen über lange Zeit im Sozialhilfebereich aufhalten und eventuell Arbeitsmöglichkeiten, die sich bieten, nicht ergreifen. Deswegen weise ich darauf hin, daß in den von mir soeben genannten — im Solidarpaktpaket enthaltenen — Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes an mehreren Stellen wirksame Vorkehrungen getroffen werden, um dieser Tendenz, die es offensichtlich gegeben hat — sonst wären wir nicht gesetzgeberisch tätig geworden —, zu begegnen. Dazu gehören z. B. Regelungen wie Hilfe zur Vermittlung in Arbeit — unter Umständen auch in gemeinnützige Arbeit, die dann für solche Personen, die Sozialhilfe beziehen, vorgeschrieben werden soll. Das könnte dazu führen, daß sich Personen eher daran interessiert zeigen, wieder in Arbeit zu kommen. Wir haben ja — das habe ich in diesem Hause mehrfach öffentlich gesagt — die Tendenz, daß die Zahl junger, arbeitsfähiger, gesunder Sozialhilfebezieher wächst, während die Zahl von Sozialhilfeempfängern im Rentenalter abnimmt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215703700
Frau Staatssekretärin, ich möchte mich bei Ihnen bedanken.
Den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Frauen und Jugend brauche ich nicht aufzurufen, weil der Abgeordnete Günter Graf um schriftliche Beantwortung der Frage 7 gebeten hat. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Um schriftliche Beantwortung seiner Fragen 8 und 9 betreffend den Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation hat der Abgeordnete Erich G. Fritz gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung und Technologie brauche ich ebenfalls nicht aufzurufen, weil der Abgeordnete Kubatschka um schriftliche Beantwortung der Frage 12 gebeten hat. Die Anwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Hier steht uns Staatsminister Helmut Schäfer zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 41 des Abgeordneten Ortwin Lowack auf:
In welcher Weise will die Bundesregierung die Vermögensinteressen der deutschen Staatsbürger gegenüber Polen wahrnehmen, ohne gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag, den Gemeinsamen Brief und den Notenwechsel vom 27./28. Oktober 1990 zu verstoßen?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1215703800
Herr Kollege, der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der Gemeinsame Brief und der mit den drei Westalliierten vollzogene Notenwechsel vom 27./28. September 1990 zur Aufhebung der Bestimmungen des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 treffen keine Regelungen über die Vermögensinteressen deutscher Staatsbürger in Polen. Deshalb konnte die Bundesregierung in Ziffer 5 des Briefwechsels zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 — also nach Inkrafttreten der oben genannten Dokumente — die Vermögensfrage ausdrücklich offenhalten — was Ihnen bekannt ist.
Die Bundesregierung hat die nach dem Krieg in Polen erfolgten Enteignungen und das Unrecht der



Staatsminister Helmut Schäfer
Vertreibung nie gebilligt. Sie wird die Interessen deutscher Staatsbürger gegenüber Polen weiterhin gemäß den Grundsätzen des „Diplomatischen Schutzes" im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten zur Geltung bringen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215703900
Zu einer Zusatzfrage, bitte sehr.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1215704000
Sehr verehrter Herr Staatsminister, gibt es denn, da dieser von Ihnen zitierte deutsch-polnische Vertrag einige Zeit zurückliegt, eine Perspektive, wann man endlich die Vermögensfragen mit einer großen politischen Initiative angehen will, oder liegt der Bundesregierung daran, daß die Berechtigten möglichst bald wegsterben, damit man sich nicht mehr darum zu kümmern braucht?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Auffassung, daß der Vertrag, den wir mit Polen abgeschlosen haben, noch nicht so weit zurückliegt, daß dieses außerordentlich sensible Thema jetzt schon — nach so relativ kurzer Zeit und im Zusammenhang mit sehr vielen wichtigen anderen Fragen, die wir mit Polen zu regeln haben — in den Mittelpunkt unseres Verhältnisses zu Polen gerückt werden sollte.
Die Offenhaltung der Vermögensfrage war, wie Sie wissen, überhaupt nur unter sehr großen Schwierigkeiten zu erreichen. Die Bundesregierung wird über diese Frage zu gegebener Zeit im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens entscheiden. Eine verfrühte einseitige Festlegung würde die Handlungs- und Ermessensfreiheit der Bundesregierung einschränken.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215704100
Zu einer weiteren Zusatzfrage, bitte sehr.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1215704200
Herr Staatsminister, was sind denn so viel wichtigere Fragen, die mit der polnischen Regierung erörtert werden müssen, als die Frage, die schon seit 1945 eigentlich im Mittelpunkt der deutschen Politik stehen müßte?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, ich hatte Ihnen gerade geantwortet — ich glaube, ich habe das schon mehrfach getan, zur gleichen Frage auch meine Kollegin Adam-Schwaetzer —, daß es die Bundesregierung zu gegebener Zeit für richtig halten müsse, zu dieser sehr schwierigen Frage mit Polen in weitere Gespräche einzutreten. Die Bundesregierung hält diese Zeit noch nicht für gegeben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215704300
Dann rufe ich die Frage 42 des Abgeordneten Lowack auf:
Ist das nordostpreußische Grundeigentum, welches seinerzeit von der damaligen UdSSR besetzt worden war und nicht zum Staatsgebiet Polens gehört, Eigentum der vertriebenen Grundeigentümer und deren Rechtsnachfolger geblieben, falls nein, auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Grundeigentum gegebenenfalls konfisziert?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat die Vertreibung der Deutschen aus Ostpreußen immer als völkerrechtliches Unrecht verurteilt und die entschädigungslose Einziehung des deutschen Vermögens nie gebilligt. Nach russischer Auffassung wird dagegen im nördlichen Teil Ostpreußens gelegenes Eigentum als endgültig konfisziert angesehen. Durch die Erstreckung der Gebietshoheit der UdSSR wurden die sowjetischen Gesetze in diesem Gebiet und damit auch die Bestimmungen über die grundsätzliche Nationalisierung des privaten Eigentums angewendet. Die Vielzahl der einschlägigen Dekrete ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt.
Es gilt aber grundsätzlich, daß in der UdSSR Privateigentum nur an Sachen bestehen konnte, die entweder keine Produktionsmittel waren oder wegen ihrer Geringfügigkeit als solche keine Bedeutung hatten. Eine Gesetzgebung zur Rückgängigmachung von Enteignungen existiert in der Russischen Föderation derzeit nicht.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215704400
Eine Zusatzfrage. — Herr Staatsminister, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie etwas lauter sprechen würden. Wir haben hier Probleme.
Helmut Schäfer, Staatsminister: Es tut mir leid, daß sich Ihre Mikrophone — wie in dem anderen, bereits berühmt gewordenen Teil des Deutschen Bundestages — offensichtlich nicht richtig einstellen lassen. Es tut mir leid, aber ich kann mich nicht noch tiefer hinunterbeugen. Offensichtlich funktioniert hier etwas nicht, Herr Präsident.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215704500
Wenn wir uns alle ein bißchen Mühe geben, wird es gehen. Die Tonregie teilt mir mit, sie kann es nicht anders moderieren.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1215704600
Herzlichen Dank. Da ich die Antwort doch einigermaßen gut verstehen konnte, ist mir auch deutlich geworden, daß Sie selbst den Dissens in der rechtlichen Auffassung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, und der damaligen sowjetischen Regierung und heutigen russischen Regierung herausgestellt haben. Aber wäre das nicht Anlaß dafür, daß sich die Bundesregierung darum bemüht, daß eine neue Regelung eben wegen dieses Eigentums getroffen werden kann, gerade weil die Bundesregierung der Auffassung ist, daß das deutsche Eigentum durch diese Maßnahmen eigentlich nicht verlorengegangen sein konnte?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, Ihnen und mir sind die derzeitige Situation, der Russischen Föderation, die schwierige Rolle des Präsidenten und die schweren Auseinandersetzungen in diesem Land über seine Zukunft bekannt. Ich glaube nicht, daß es angebracht wäre, zu diesem Zeitpunkt, wo Rußland um seine Existenz ringt, eine solche Frage, die Ihnen und mir wichtig erscheinen mag, in den Mittelpunkt des deutsch-russischen Verhältnisses zu rücken.
Auch hier muß ich darauf hinweisen, daß man sicher erst einmal die Stabilisierung der Verhältnisse in Rußland abwarten muß, bevor man an solche Fragen, die im Augenblick, auch in Rußland verständlicherweise nicht im Mittelpunkt des Interesses stehen, herangeht, wenn man Erfolg haben will.




Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215704700
Eine zweite Zusatzfrage.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1215704800
Herr Staatsminister, sind Sie zumindest bereit, eine bei den Betroffenen sehr weit verbreitete Meinung zur Kenntnis zu nehmen, daß es weniger um die Frage der Verhandlung mit der russischen Regierung geht, die möglicherweise hier weit offener ist, als Sie es dargestellt haben, sondern um eine deutsche Ängstlichkeit gegenüber polnischen Interventionen?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Ich kann nur wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe, daß sowohl mit Polen als auch mit Rußland diese Fragen in einem Zeitraum angesprochen werden können, wo wirklich die Chance besteht, daß das Verhältnis zu diesen Staaten dadurch nicht belastet wird und daß wir durch eine solche Intervention auch Erfolg haben. Ein Drängen zur unrechten Zeit würde wohl auch nicht im Sinne der von Ihnen beschriebenen Betroffenen sein.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215704900
Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Gernot Erler auf:
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um eine rechtzeitige Ratifizierung des EG-Direktwahlaktes zu erreichen, der durch Änderung des Europawahlgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 99 Plätze im Europäischen Parlament gewährt?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Die Bundesregierung, Herr Kollege, hat umgehend die Vorbereitungen für das in Deutschland erforderliche Ratifizierungsgesetz aufgenommen. Das Kabinett hat den Entwurf am 24. März 1993 verabschiedet. Der Bundesrat hat es bereits auf seiner darauffolgenden Plenarsitzung am 7. Mai behandelt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Ratifikationsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215705000
Eine Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1215705100
Herr Staatsminister, in den Medien war ja zuhören, daß es hier und da vielleicht Versuche unserer europäischen Partner geben könnte, die notwendige Ratifizierung nicht rechtzeitig zu vollziehen. Können Sie sagen, wie die Erkenntnisse der Bundesregierung darüber sind, und zwar differenziert nach Ländern? Welches sind denn die Länder, bei denen eine solche Gefahr droht?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, ich würde nicht auf alle Äußerungen in den Medien so großen Wert legen, wie Sie das offensichtlich tun. Ich kann Ihnen nur sagen, daß wir berechtigte Hoffnungen haben, daß das, was ja beschlossene Sache ist, auch durchgesetzt wird.
Aber wenn Sie mich nach den einzelnen Ländern fragen, dann kann ich Ihnen sagen, daß fünf Länder das Ratifizierungsverfahren bereits eingeleitet haben, und zwar Belgien, Niederlande, Polen, Griechenland und Luxemburg, und daß in Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien das Verfahren zwar noch nicht eingeleitet ist, jedoch wesentlich schneller als bei uns durchgeführt werden kann, weil z. B. in Italien und in Irland die Zustimmung des Parlaments nicht erforderlich ist.
Es ist also wie bei uns. Wir haben auch vielfach, Herr Kollege Erler — das wissen wir aus leidvoller Erfahrung —, eine Fülle von Ratifikationsgesetzen, die wir auf Grund der immer wieder entstehenden neuen aktuellen Notwendigkeiten vor uns herschieben müssen. Ich vestehe, daß das auch in den verschiedenen Nachbarstaaten der Fall ist. Außerdem haben wir Wahlen in einigen dieser Länder gehabt, oder sie stehen unmittelbar vor der Haustür; ich denke z. B. an Spanien. Also, wir sollten hier Geduld haben. Aber ich gehe davon aus, daß es keinen Grund gibt, zu zweifeln, daß das dann auch sinnvoll ratifiziert wird und daß bei der nächsten Europawahl auch die Zahl der deutschen Bewerber entsprechend höher sein kann, weil es mehr Sitze im Europäischen Parlament geben wird.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215705200
Weitere Zusatzfrage, bitte sehr.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1215705300
Herr Staatsminister, ich begrüße es natürlich, daß Sie meine geringfügigen Kenntnisse aus der Presse durch profundes Wissen aus der Bundesregierung ergänzen, und würde Sie auffordern, fortzufahren, indem Sie mir bitte noch sagen, bis zu welchem Zeitpunkt die Ratifizierungen denn abgeschlossen sein müssen, damit garantiert ist, daß bei der geplanten Europawahl im Juni nächsten Jahres die Bundesrepublik tatsächlich über 99 Sitze verfügen wird.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215705400
Herr Abgeordneter, ist das nicht Gegenstand Ihrer nächsten Frage?

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1215705500
Ich glaube, ja.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215705600
Wenn es gleichzeitig in die Beantwortung der Frage 44 mit einbezogen wird, dann ersparen wir uns Zeit.
Helmut Schäfer, Staatsminister: So sehe ich es auch.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215705700
Dann rufe ich auch die Frage 44 des Abgeordneten Erler auf:
Bis wann wird verbindlich geklärt sein, ob durch rechtzeitige Ratifizierung der Änderung die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich über 99 Europamandate nach der nächsten Europawahl im Juni 1994 verfügen wird?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Die Änderung, Herr Kollege, des EG-Direktwahlaktes kann erst dann in Kraft treten, wenn sämtliche Mitgliedstaaten ratifiziert bzw. den Beschluß nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften angenommen haben. Sie müssen nicht alle ratifizieren. Das hängt also nicht nur von uns ab. Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, daß alle Mitgliedstaaten noch in diesem Jahr ratifizieren werden, und das — damit beantworte ich die vorherige Zusatzfrage — würde ausreichen, um bei der Europawahl entsprechend zu verfahren.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215705800
Zusatzfrage.




Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1215705900
Herr Staatsminister, bis wann wird denn die Bundesregierung eine verbindliche Auskunft geben können, z. B. für die Parteien, die ja ihre Kandiaten aufstellen müssen? Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie verbindlich sagen können, wieviel Plätze zur Verfügung stehen?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, ich verstehe, daß aus der derzeitigen Situation in Ihrer eigenen Partei die Frage der Abläufe und Aufstellungen nicht ganz so einfach ist.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1215706000
Nicht nur bei uns, das betrifft, glaube ich, alle Parteien.
Helmut Schäfer, Staatsminister: Ich darf hier nur sagen: Wir werden uns natürlich bemühen, daß alle Parteien — wir sind ja alle betroffen — rechtzeitig diesen Balanceakt — wer kommt in den Bundestag, und wer geht ins Europäische Parlament? — vollziehen können. Jedenfalls sind wir sehr bemüht, in dem Sinne, den ja nicht nur die SPD, sondern auch alle anderen Parteien anmahnen werden, zu verfahren.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215706100
Zusatzfrage? — Keine.
Der Abgeordnete Dr. Klaus Kübler, der die Fragen 45 und 46 gestellt hat, ist, wenn ich das richtig sehe, nicht im Saal. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Dann rufe ich die Frage 47 des Abgeordneten Augustinowitz auf:
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über militärische Aktivitäten der ehemaligen DDR in Staaten der Dritten Welt vor, und welche Bedeutung hatten solche Einsätze mit Blick auf die kommunistische Ideologie?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, die militärischen Aktivitäten der ehemaligen DDR in Staaten der Dritten Welt sind zu ihrer Zeit ausführlich in den Medien, zum Teil auch wissenschaftlich, behandelt worden. Eine Analyse der ideologischen Beweggründe für das militärische Handeln der DDR in diesen Ländern zielt letztlich auf die Gesamtfrage nach dem ideologischen Selbstverständnis der DDR.
Dies ist ein Fragenkomplex, der nach Auffassung der Bundesregierung nur durch eine wissenschaftliche Aufarbeitung, die den Gesamtaspekt DDR in seinem geschichtlichen Zusammenhang behandelt, beantwortet werden kann. Die Bundesregierung kann einen solchen Prozeß lediglich anstoßen, auch das Parlament.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215706200
Zusatzfrage, bitte schön, Herr Augustinowitz.

Jürgen Augustinowitz (CDU):
Rede ID: ID1215706300
Eine Zusatzfrage kann man fast gar nicht stellen. Zu was will man denn hier eine Zusatzfrage stellen? Zu einer Nichtantwort kann man das nicht tun. Aber, ich will es zumindest versuchen: Ist denn die Bundesregierung bereit, mir zur Not schriftlich nachzureichen, in welchen Staaten der Dritten Welt die ehemalige DDR mit militärischen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und was sie dort im einzelnen gemacht hat? Das wird man ja feststellen und sicherlich auch auf einer Seite zusammentragen können.

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1215706400
Herr Kollege, es gibt sicher, was solche Aktivitäten der DDR in Ländern der Dritten Welt betrifft, auch Hinweise. Ich kann nur sagen: Sie können davon ausgehen, daß die Aktivitäten der DDR in der Dritten Welt im wesentlichen nicht militärischer, sondern zum Teil nachrichtendienstlicher oder diplomatischer Art gewesen sind. Sie wissen, daß wir daraus z. B. für das Auswärtige Amt Konsequenzen gezogen haben, als es darum ging, ob man ehemalige Diplomaten der DDR übernehmen kann.
Aber ich kann Ihnen über das, was ich Ihnen gesagt habe, hinaus jetzt keine umfassende Darstellung der Aktivitäten der DDR in der Dritten Welt in militärischer Hinsicht geben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215706500
Herr Augustinowitz.

Jürgen Augustinowitz (CDU):
Rede ID: ID1215706600
Herr Staatsminister, meine Frage — auch die Zusatzfrage war ja darauf ausgerichtet —: Wenn Sie es hier jetzt auch nicht präsent haben, sind Sie doch sicherlich in der Lage, mir die Staaten, die dafür in Frage kommen, nachträglich schriftlich zu nennen, angereichert mit einigen weiteren Angaben dazu, was die DDR früher dort gemacht hat. Ich bin dabei sehr einverstanden, wenn Sie auch nach den verschiedenen Kriterien unterscheiden, die Sie selber hier vorgenommen haben. Sind Sie also bereit, mir eine solche Zusammenstellung nachzureichen?
Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, ich bin gern bereit, Ihnen alles nur Denkbare nachzureichen,

(Jürgen Augustinowitz [CDU/CSU]: Vielen Dank!)

was nicht gleich beantwortet werden kann. Nur muß ich Ihnen sagen, daß Ihre Frage auch etwas schwierig zu beantworten war. So mußte ich Ihnen das sagen, was ich vorher im Auswärtigen Amt mit den Referenten besprochen hatte, weil Sie das ja auch noch eingeengt haben mit Blick auf die kommunistische Ideologie. Ich bitte also um Ihr Verständnis. Das war vielleicht nicht ganz so verständlich.
Wir unterhalten uns also noch einmal. Dann bekommen Sie das nachgereicht.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215706700
Herr Abgeordneter, theoretisch ist es ja auch möglich, daß der Bundesregierung keine Informationen vorliegen. In Ihrer Frage liegt eine Unterstellung. Wenn keine Informationen da sind, kann die Bundesregierung das auch nicht beantworten.

Jürgen Augustinowitz (CDU):
Rede ID: ID1215706800
Herr Präsident, der Bundesregierung liegt so viel umfassendes Material vor, daß uns Hören und Sehen vergehen würde.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215706900
Ich mache nur auf die theoretische Möglichkeit aufmerksam.
Aber Sie können stehenbleiben, Herr Abgeordneter Augustinowitz; denn Sie kommen gleich wieder dran.



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
Die Frage 48 des Abgeordneten Wallow ist zurückgezogen.
Herr Staatsminister, ich bedanke mich bei Ihnen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern.
Da der Abgeordnete Dr. Egon Jüttner nicht im Raum ist, wird mit seiner Frage 13 so verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Die Fragen 14 und 15 des Abgeordneten Manfred Kolbe sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Augustinowitz auf:
Welche Besatzungsmaßnahmen hatte die ehemalige DDR nach einer erfolgreichen kommunistischen Aggression gegen die Bundesrepublik Deutschland vorbereitet, und welche Planungen gab es für die Behandlung politisch Andersdenkender?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1215707000
Herr Kollege Augustinowitz, die Antwort lautet wie folgt: Im Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Berlin wurde zu Beginn dieses Jahres ein Dokument über die Planungen des ehemaligen MfS im Falle einer erfolgreichen Besetzung von Berlin (West) aufgefunden.
Um den Rahmen dieser Fragestunde allerdings nicht zu sprengen, werde ich mich, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auf den wesentlichen Inhalt dieses Papiers beschränken. Die Übernahme des Sprachgebrauchs des MfS soll der Verdeutlichung der geplanten Maßnahmen dienen. Dort heißt es also:
— Festnahme, Isolation bzw. Internierung feindlicher Kräfte, Fahndung und Unschädlichmachung untergetauchter Feindkräfte,
— Besetzung und Sicherung bedeutsamer Zentren des Feindes,
— Operative Absicherung der Funktionstüchtigkeit aller lebenswichtigen Bereiche,
— Operative Maßnahmen zur Sicherstellung materieller und kultureller Werte,
— Organisierung des politisch-operativen
Kampfes gegen die zu erwartende Aktivierung der Feindtätigkeit, Penetrierung und Unschädlichmachung der Feindkräfte, Brechen des gegnerischen Widerstandes
— Aufbau demokratischer Organe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Schon in Friedenszeiten hat das totalitäre Regime der SED Andersdenkenden eine Entfaltung versagt, wie wir alle wissen, wie sie etwa in einem freiheitlichen Rechtsstaat selbstverständlich ist.
Es ist davon auszugehen, daß es im Gesamtzusammenhang der hier in Frage stehenden militärischen Planung der ehemaligen DDR in Berlin (West) wie auch sonst im Bundesgebiet zu noch weitergehenden Verfolgungen politisch Andersdenkender gekommen wäre.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215707100
Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Augustinowitz.

Jürgen Augustinowitz (CDU):
Rede ID: ID1215707200
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Um welchen Personenkreis könnte es sich denn handeln, wenn wir von politisch Andersdenkenden ausgehen?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, der Begriff braucht nicht näher erläutert zu werden: wer eben seinerzeit anders als die SED gedacht hat.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215707300
Weitere Zusatzfrage.

Jürgen Augustinowitz (CDU):
Rede ID: ID1215707400
Welche Rolle spielte in diesem Zusammenhang die DKP? Liegen dazu Informationen vor?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Keine erkennbaren.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215707500
Nun rufe ich die Frage 17 des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer auf:
Wie hoch ist der Krankenstand bei Bundesbehörden, und zwar sowohl gemessen an der Krankheitsquote als auch durch die Fehlquote?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ramsauer, ich hätte Ihre beiden Fragen gern zusammen beantwortet. Sind Sie einverstanden?

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Bitte, einverstanden!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215707600
Dann rufe ich auch die Frage 18 des Abgeordneten Peter Ramsauer auf:
Welche Unterschiede gibt es beim Krankenstand im Hinblick auf die verschiedenen Dienstgruppen (Beamte, Angestellte, Arbeiter), und wie verhält er sich in den einzelnen Hierarchieebenen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst)?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Die Antworten lauten: Der Bundesregierung liegen die von Ihnen erbetenen Angaben für die Bundesverwaltung nicht vor.
Art und Umfang der über das Personal des öffentlichen Dienstes zu führenden Statistiken sind in § 6 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes festgelegt. Die Erfassung des Krankenstandes der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gehört danach nicht zu den gesetzlichen Erhebungsmerkmalen. Auch aus anderen Erhebungen oder sonstigen Unterlagen stehen diese Angaben nicht zur Verfügung.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215707700
Herr Abgeordneter Dr. Ramsauer, Sie haben jetzt viermal die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen, um diesen Sachverhalt zu klären.

Dr. Peter Ramsauer (CSU):
Rede ID: ID1215707800
Herr Präsident, das deckt sich exakt mit meiner Berechnung. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß eine solche Erhebung die personalwirtschaftliche Effizienz im öffentlichen Dienst erheblich steigern könnte?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ramsauer, möglicherweise ja.




Dr. Peter Ramsauer (CSU):
Rede ID: ID1215707900
Steht die Nichterhebung solcher Daten in extremem Gegensatz zu jeder betriebswirtschaftlichen Führung einer Behörde?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Wir haben uns, ehrlich gesagt, auch etwas gewundert, daß darüber auch bei den einzelnen Bundesbehörden keine Daten vorliegen. Allerdings muß ich dazusagen: Bundespost, Bundesbahn, die insbesondere auch wirtschaftlich organisiert sind oder sich bemühen, sich wirtschaftlich zu organisieren, haben diese Daten offenbar doch. Aber es gibt eben bei den Bundesbehörden keine allgemeine Übung der Feststellung dieser Daten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215708000
Weitere Zusatzfrage.

Dr. Peter Ramsauer (CSU):
Rede ID: ID1215708100
Dann können bedauerlicherweise also die Gerüchte auch nicht entkräftet werden, daß in der öffentlichen Verwaltung mehr blaugemacht wird als in der Privatwirtschaft.
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Das wäre uns sicherlich aufgefallen. Insoweit bin ich schon in der Lage, solche Gerüchte zurückzuweisen. Aber ich kann es nicht exakt statistisch belegen. Das ist zutreffend.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215708200
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Peter Ramsauer (CSU):
Rede ID: ID1215708300
Ich stelle meine vierte und letzte Zusatzfrage. Dann wäre es doch höchste Zeit, auch für den öffentlichen Dienst die Messung des Krankenstandes einzuführen.
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Ich will dem nicht uneingeschränkt widersprechen. Zumindest wäre zu überlegen, wo in Zukunft solche Daten sinnvollerweise erhoben werden sollten. Ich sage Ihnen zu, daß wir diese Überlegungen auch anstellen werden.

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Besten Dank!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215708400
Herr
Staatssekretär, damit sind Sie schon am Ende Ihrer Beantwortung.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf. Hier steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Jürgen Echternach zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 19 des Abgeordneten Jaunich auf:
Was hindert die Bundesregierung daran, einen zweckgebundenen Anteil der Mineralölsteuer für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vorzusehen, wie es die Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der Presseinformation Nr. 34/93 vom 23. April 1993 fordert?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Jürgen Echternach (CDU):
Rede ID: ID1215708500
Herr Kollege Jaunich, nach § 10 Abs. 1 des Gemeindefinanierungsgesetzes sind jährlich 3,280 Milliarden DM aus dem Mineralölsteueraufkommen zweckgebunden für investive Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu verwenden.
Mit dem Föderalen Konsolidierungsprogramm vom 21. Januar 1993 hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und damit diese Zweckbindung aufzuheben. Zum Ausgleich dafür wollte der Bund von den Ländern Finanzierungslasten übernehmen, die im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung entstanden sind.
Im Laufe der Gespräche zum Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms ist entschieden worden, diesen Vorschlag nicht weiter zu verfolgen.
Die Zweckbindung des Mineralölsteueraufkommens bleibt somit entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelung erhalten. Es ist nicht vorgesehen, an dieser Regelung etwas zu ändern.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215708600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1215708700
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob von diesem Erkenntnisstand auch die Bundesministerin Adam-Schwaetzer informiert war und, wenn ja, was sie denn bewogen haben könnte, in ihrer Presseerklärung vom 23. April das auszuführen, was mich dazu veranlaßt hat, diese Frage hier zu stellen?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215708800
Herr Abgeordneter, es steht mir nicht an, Sie zu korrigieren. Aber ich mache darauf aufmerksam, daß „Adam" weg ist. Es gibt nur noch Frau Dr. Schwaetzer.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1215708900
Entschuldigung!
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie üblich hat die Bundesregierung die Fragen, in die auch andere Häuser einbezogen sind, mit den anderen Häusern abgestimmt. Die von mir gegebene Antwort ist also ebenso wie die Antwort auf die folgende Frage, die sich ja noch sehr direkt auf den Sachverhalt bezieht, mit der Bundesbauministerin abgestimmt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215709000
Eine Zusatzfrage.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1215709100
Herr Staatssekretär, ich darf daraus doch schließen, daß eine wie auch immer geartete Befürchtung, daß es zu einer Veränderung kommen sollte, von der Bundesregierung bestritten wird, daß also eine Unterrichtung, wie Frau Schwaetzer sie Kommunalpolitikern der F.D.P. zuteil werden ließ, keine Grundlage hat?
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir gehen davon aus, daß ein Teil der Mittel wie bisher für die Aufgaben der Gemeindeverkehrsfinanzierung gesetzlich gebunden bleibt. Sie können auch aus der Pressemitteilung der F.D.P. etwas Gegenteiliges nicht herauslesen.




Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215709200
Wir kommen zur Frage 20 des Abgeordneten Horst Jaunich:
Hat die Bundesministerin in der zitierten Presseinformation die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Frage wiedergegeben, oder gibt es in der Bundesregierung dazu keine abgestimmte Meinung?
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Fortbestand der teilweise zweckgebundenen Verwendung des Mineralölsteueraufkommens im Rahmen des GVFG ist die einvernehmliche Auffassung der Bundesregierung. Eine abweichende Auffassung ist der von Ihnen zitierten Äußerung der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nicht zu entnehmen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215709300
Eine Zusatzfrage, bitte schön, Herr Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1215709400
Herr Staatssekretär, wenn man etwas fordert, was bereits vorhanden ist, ist das dann der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit, an die sich eine Presseinformation des Ministeriums wohl wendet, noch begreiflich zu machen?
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann hier natürlich nur die Haltung der Bundesregierung interpretieren, und ich kann Ihnen dazu sagen: Es gibt eine abgestimmte Meinung innerhalb der Bundesregierung. Von daher sehe ich keinen Anlaß, im Hinblick auf irgendwelche Presseerklärungen an dieser Aussage der Bundesregierung zu zweifeln.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215709500
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jaunich, bitte schön.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1215709600
Auch wenn es schwerfällt: Kann man davon ausgehen, daß eine Presseinformation wie die von mir in Bezug genommene aus dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Nr. 34/93 vom 23. April 1993 einen Informationswert hat?
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Ich sehe keinen Widerspruch zwischen dieser Presseerklärung und der abgestimmten Linie der Bundesregierung, wie ich sie eben vorgetragen habe.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215709700
Danke schön.
Wir kommen nunmehr zur Frage 21 des Abgeordneten Dr. Michael Luther:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorwürfe der Zeitschrift „Focus" 18/1993, „Affäre bei Sachsenring — Selbstbedienung in Zwickau", Seiten 22 bis 23?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Luther, die in der Zeitschrift „Focus " unter dem Titel „Affäre bei Sachsenring" mitgeteilten Tatsachen treffen im wesentlichen zu. Die Vorgänge wurden seit Juni 1992 durch die interne Revision der Treuhandanstalt geprüft. Gleichzeitig wurden erste Maßnahmen der Revision zur Korrektur der Verträge mit Prof. Abelein und Dr. Frantz eingeleitet. Ein abschließender Bericht ist am 15. Dezember 1992 vorgelegt worden.
Nachdem erste Ergebnisse der Revision vorlagen, ergriff die Treuhandanstalt zeitgleich erste Maßnahmen zur Korrektur der Beraterverträge mit Prof. Abelein und Dr. Frantz. Durch die Einschaltung der internen Revision erfolgt damit noch zu einem frühen Zeitpunkt eine effektive Schadensbegrenzung.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215709800
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Luther.

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1215709900
Welche Konsequenzen werden bezüglich des Geschäftsführers, Herrn Dr. Meyer, der in dem Artikel ja auch angesprochen wird, gezogen?
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Der Geschäftsführer Meyer ist, wie die Presse ja in diesen Tagen gemeldet hat, aus seiner Funktion ausgeschieden.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215710000
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 22 des Abgeordneten Dr. Luther auf:
Welche Schritte will die Bundesregierung ggf. gegen solche „Selbstbedienung" unternehmen, wenn die Informationen in „Focus" den Tatsachen entsprechen?
Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Luther, die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Rechts- und Fachaufsicht über die Treuhandanstalt für die Einrichtung des nötigen Instrumentariums zur Verhinderung von Mißbräuchen gesorgt.
Bereits mit Schreiben vom 6. September 1991 an die Vorsitzenden der Aufsichtsräte von Treuhandunternehmen hat die Präsidentin der Treuhandanstalt auf mögliche Interessenkollisionen aufmerksam gemacht, die bei Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern entstehen können. Nach § 114 Abs. 1 des Aktiengesetzes bedürfen Beraterverträge von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Unternehmen, das sie kontrollieren, der Zustimmung des Aufsichtsrates. Beraterverträge, die ohne Zustimmung des Aufsichtsrates mit einzelnen Aufsichtsratmitgliedern geschlossen werden, sind unwirksam. Aufsichtsratsmitglieder von Treuhandunternehmen wurden gebeten, vor dem Abschluß eines Beratervertrages das Einvernehmen mit der zuständigen Personaldirektion der Treuhandanstalt bzw. zuständigen Niederlassung der Treuhandanstalt herzustellen.
Auf Initiative der Bundesregierung hat die Treuhandanstalt darüber hinaus die Effektivität ihres Vertrags-Controlling gesteigert. Durch den verstärkten Einsatz der internen Revision ist es zunehmend möglich, Unregelmäßigkeiten bei der Veräußerung von Vermögenswerten sowie bei der Abrechnung von Beratungsleistungen aufzudecken. In besonders gravierenden Fällen kommt es zu einer engen Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Recht und den Ermittlungsbehörden.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215710100
Zusatzfragen werden nicht gewünscht.
Die Frage 23 des Abgeordneten Ludwig Stiegler und die Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid werden auf Wunsch der Fragestel-



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
ler schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär, dann bedanke ich mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Hier steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner zur Verfügung.
Ich rufe auf die Frage 26 des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Heckler & Koch Präzisionsgewehre ohne Schlagbolzen nach England exportiert, dort vervollständigt und dann durch eine Tochterfirma in Lander verkauft hat, die sie von der Bundesrepublik Deutschland aus nicht hätte beliefern dürfen?

Dr. Reinhard Göhner (CDU):
Rede ID: ID1215710200
Herr Kollege Hirsch, der Bundesregierung ist bekannt, daß die Firma Heckler & Koch einzelne Waffenteile nach England geliefert hat und liefert. Empfänger dieser Sendungen war das britische Staatsunternehmen Royal Small Arms Factory und nach dessen Privatisierung im Jahre 1985 ein heute zu British Aerospace gehörendes Nachfolgeunternehmen. Die von diesen Unternehmen gehaltenen Produktions- und Vertriebslizenzen wurden vor über 20 Jahren an die britische Regierung vergeben.
Den Lieferungen aus Deutschland nach Großbritannien lagen Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz zugrunde. Erkenntnisse, in welche Länder die später in Großbritannien gefertigten Waffen exportiert wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Für die Ausfuhren der fertigen Handfeuerwaffen aus Großbritannien sind nach britischem Recht britische Exportgenehmigungen erforderlich gewesen.
Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit, ob bei bestimmten Ausfuhren der Firma Bestimmungen des KWKG verletzt sein könnten. Das Ergebnis dieser Untersuchungen liegt allerdings noch nicht vor.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215710300
Eine Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1215710400
Herr Staatssekretär, Sie haben so vornehm umschrieben: „Waffenteile" oder „Handfeuerwaffen". Bin ich richtig informiert, daß es sich um Handfeuerwaffen bzw. Waffenteile handelt, die in zusammengesetztem Zustand als Präzisionsgewehre ohne Schlagbolzen bezeichnet werden?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Ja, Herr Kollege, das ist so, wobei ich mir habe erklären lassen, daß diese Schlagbolzen in einer außerordentlich schwierigen und komplizierten Weise hergestellt werden müssen, und zwar werden da Speziallegierungen eingesetzt, so daß die Fertigung unter Einsatz hochpräziser Dreh-, Richt- und Schleifmaschinen in häufig über 20 verschiedenen Arbeitsschritten erfolgen muß.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215710500
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1215710600
Herr Staatssekretär, da man wohl annehmen muß, daß Präzisionsgewehre ohne Schlagbolzen nicht als Dekorationswaffen in Wohnstuben britischer Oberschichtangehöriger enden, sondern vor Ort mit Schlagbolzen funktionsfähig gemacht werden: Hat sich denn derjenige oder die Behörde, die für die Exportgenehmigung zuständig war, Gedanken darüber gemacht, daß hier vielleicht doch eine schlichte Umgehung deutscher Exportbestimmungen vorliegt, um die damalige Deutsche Demokratische Republik mit Waffen zu beliefern?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hirsch, das war zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigungen offenbar nicht erkennbar. Die Ausfuhr von Kriegwaffen auch in Teilen unterliegt natürlich den Genehmigungserfordernissen des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Das gilt natürlich auch dann, wenn bestimmte Teile fehlen, auch wenn diese Teile leicht beschaffbar sind. Aber unabhängig davon ist die Ausfuhr von Teilen von Kriegswaffen auch nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungsbedürftig. Die Frage der Umgehung war zum Zeitpunkt dieser Genehmigung offenbar nicht erkennbar.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215710700
Ich rufe auf die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch:
Sind der Bundesregierung weitere derartige Umgehungen des Kriegswaffenexportgesetzes bekannt, und was hat sie dagegen unternommen?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Im Zusammenhang mit dem in der Frage 26 angesprochenen Sachverhalt sind der Bundesregierung keine Fälle bekannt geworden, in denen Ausfuhren ohne die erforderlichen Genehmigungen durchgeführt wurden. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für strafbare Handlungen würde die Bundesregierung wie üblich natürlich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215710800
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1215710900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie auf die vorhergehende Frage gesagt haben, daß über den Verbleib dieser Präzisionsgewehre nichts bekannt sei, muß ich hier noch einmal insistieren und fragen: Gibt es denn andere Fälle, die der Bundesregierung bekannt geworden sind, bei denen auf diesem verschlungenen Wege Waffen an die Deutsche Demokratische Republik geliefert worden sind?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Ja, solche Erkenntnisse gibt es, wobei ich noch einmal klarstellen darf, daß sich meine Antwort auf Ihre vorherige Frage darauf bezog, wohin solche Waffen oder Waffenteile von England aus geliefert worden sind. Es gibt Erkenntnisse darüber, daß offensichtlich über Umwege solche Lieferungen beispielsweise in die DDR erfolgt sind. Das ist Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Sowohl vom Tatsächlichen als auch vom Rechtlichen her wird mit der notwendigen Sorgfalt aufgeklärt.




Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215711000
Zusatzfrage, bitte sehr.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1215711100
Herr Staatssekretär, wenn wir nicht nur aus einem, sondern aus mehreren Fällen wissen, daß in doloser Weise die unterschiedlichen Waffenexportpolitiken der europäischen Länder derart ausgenutzt werden, daß zunächst harmlos scheinende Teile der Waffenstücke in ein Land geliefert werden, das beim Export sehr viel großzügiger ist und Waffen — ich sage das einmal — in aller Herren Länder exportiert, was nicht nur Großbritannien tut, halten Sie es dann nicht doch für notwendig, die Einhaltung des deutschen Gesetzes nicht nur dem nacheilenden Eifer der Staatsanwaltschaft zu überlassen, sondern auch die Frage zu prüfen, ob wir das Gesetz ändern müßten, um zu erreichen, daß der Wille des Gesetzgebers tatsächlich verwirklicht wird?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Ich glaube nicht, daß diese Problematik mit einer gesetzlichen Änderung zu bewältigen ist. Es geht hier um den Sachverhalt, daß ein ehemaliges britisches Staatsunternehmen auf Grund einer entsprechenden Lizenz nach erfolgter Genehmigung, also auch unter behördlicher Aufsicht, nach England liefert. Wir haben keine Erkenntnisse darüber, daß von England aus etwa unter Umgehung des dortigen Rechtes beispielsweise in die DDR geliefert worden ist.
Offensichtlich ist es so, daß Umgehungen auf Grund von genehmigten Exportlieferungen aus England in andere Länder stattgefunden haben. Aber die Umgehung erfolgte dort sozusagen bei den genehmigten britischen Exporten. Das ist jedenfalls der Erkenntnisstand, wie er sich nach unseren Kenntnissen uns heute präsentiert.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1215711200
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Die Frage 28 des Abgeordneten Stiegler soll auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 13. Mai 1993, 9 Uhr ein und wünsche Ihnen noch einen erfolgreichen Arbeitstag.
Die Sitzung ist geschlossen.