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    Plenarprotokoll 12/154 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 154. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesundheitsforschung 2000; Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung; Jahresabrüstungsbericht 1992) Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13153 B Josef Vosen SPD 13154 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13154 B Christian Lenzer CDU/CSU 13154 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13154 D Eckart Kuhlwein SPD 13154 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13155A Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 13155 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13155 B Dr. Helga Otto SPD 13155 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13155 D Brigitte Baumeister CDU/CSU 13155 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13155 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 13156 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13156 A Bärbel Sothmann CDU/CSU 13156B Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13156 B Horst Kubatschka SPD 13156 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13156 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 13156 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13156 D Klaus Kirschner SPD 13157 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13157 B Edelgard Bulmahn SPD 13157 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13157 D Johannes Nitsch CDU/CSU 13158 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13158 B Antje-Marie Steen SPD 13158 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13158 D Bärbel Sothmann CDU/CSU 13159 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13159 A Trudi Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 13159B Matthias Wissmann, Bundesminister BMFT 13159 B Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 13159 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 13159 D Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 13160 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 13160 A Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 13160B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 13160 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/4791 vom 23. April 1993 — Anstieg der Herstellung und Verbreitung von Falschgeld MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Jürgen Grünewald BMF 13160 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 13160 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 Anrechnung der Tätigkeit von Arbeitnehmern bei verbündeten Streitkräften auf die Dienstzeit im öffentlichen Dienst MdlAnfr 9 Siegfried Vergin SPD Antw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 13161 C ZusFr Siegfried Vergin SPD 13161 D Kriterien für die Vergabe des EG-Programms KONVER innerhalb der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 15, 16 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13162B, D ZusFr Lydia Westrich SPD 13163A ZusFr Horst Kubatschka SPD 13163 B Integration deutscher Soldaten in internationalen, vor allem in binationalen Verbänden MdlAnfr 19, 20 Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg 13163 D, 13164 C ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP 13163D ZusFr Horst Kubatschka SPD 13164 B Nächste Sitzung 13164 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13165* A Anlage 2 Kürzung der Renten von SS-Angehörigen; Kürzung der Rente für Hansjoachim Tiedge MdlAnfr 2, 3 — Drs 12/4791 — Dr. Else Ackermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 13165* C Anlage 3 Zahlen über die von Ausländern begangenen Vergewaltigungen MdlAnfr 4 — Drs 12/4791 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 13166* A Anlage 4 Schließung von Postämtern und Poststellen im Regierungsbezirk Darmstadt MdlAnfr 5 — Drs 12/4791 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 13166* C Anlage 5 Aussage eines Stasi-Offiziers über die Tätigkeit eines Stasi-Spions in der SPD-Spitze MdlAnfr 6 — Drs 12/4791 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 13166* D Anlage 6 Einsatz früherer Stasi-Offiziere als Leibwächter für Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 7 — Drs 12/4791 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 13167* A Anlage 7 Zumutbare Nachteile für einbürgerungswillige Iraner bei der Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft MdlAnfr 8 — Drs 12/4791 — Ottmar Schreiner SPD SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 13167* B Anlage 8 Erkenntnisse über die diesjährigen Ostermärsche; Rolle der PDS MdlAnfr 10 — Drs 12/4791 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 13168* B Anlage 9 Haltung der USA zum Urheberpersönlichkeitsrecht bei den GATT-Verhandlungen MdlAnfr 11 — Drs 12/4791 —Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 13168* C Anlage 10 Vergabe des EG-Programms KONVER innerhalb der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 14 — Drs 12/4791 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13169* A Anlage 11 Anteil ostdeutscher Firmen am Auftrag der russischen Regierung über 600 Eisenbahnwagen MdlAnfr 17 — Drs 12/4791 — Renate Jager SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 13169* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 III Anlage 12 Beurteilung der ablehnenden Haltung der Bevölkerung zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr im Rahmen der UNO MdlAnfr 18 — Drs 12/4791 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 13169* C Anlage 13 Abweichende Meßdaten über die Lärmbelastung durch die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem; Termine zum Truppenrückzug der verbündeten Streitkräfte und zur Schließung militärischer Liegenschaften in der Eifel MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/4791 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 13170* A Anlage 14 Zeitgewinn durch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bei Projekten in den neuen Bundesländern; Gerichtsverfahren gegen die Anwendung dieses Gesetzes MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/4791 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 13170* C Anlage 15 Detailliertere Informationen über die Angebote der Deutschen Bahnen in der Broschüre „Ferien-Fahrt '93" MdlAnfr 25 — Drs 12/4791 — Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 13171* A Anlage 16 Gestaltung und Verbreitung der Broschüre des Bundesverkehrsministers „FerienFahrt '93" MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/4791 — Elke Ferner SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 13171* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 13153 154. Sitzung Bonn, den 28. April 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker (Nienberge), SPD 28. 4. 93 Helmuth Blunck (Uetersen), SPD 28. 4. 93* Lieselott Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 28. 4. 93 Wolfgang, Brähmig, Klaus CDU/CSU 28. 4. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 28. 4. 93 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 28. 4. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 28. 4. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 28. 4. 93 Genscher, Hans Dietrich F.D.P. 28. 4. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 28. 4. 93 Johannes Heyenn, Günther SPD 28. 4. 93 Hilsberg, Stephan SPD 28. 4. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 28. 4. 93 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 28. 4. 93 Marten, Günter CDU/CSU 28. 4. 93 ** Dr. Matterne, Dietmar SPD 28. 4. 93 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 28. 4. 93 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 28. 4. 93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 28. 4. 93 Gerhard Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 28. 4. 93 Liste Oesinghaus, Günther SPD 28. 4. 93 Pfuhl, Albert SPD 28. 4. 93 Reimann, Manfred SPD 28. 4. 93 * Roth, Wolfgang SPD 28. 4. 93 Rühe, Volker CDU/CSU 28. 4. 93 Schluckebier, Günther SPD 28. 4. 93 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 28. 4. 93 Andreas Schüßler, Gerhard F.D.P. 28. 4. 93 Schwanhold, Ernst SPD 28. 4. 93 Sielaff, Horst SPD 28. 4. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 28. 4. 93 ** Stachowa, Angela PDS/Linke 28. 4. 93 Liste Steiner, Heinz-Alfred SPD 28. 4. 93 ** Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 28. 4. 93 Wartenberg (Berlin), SPD 28. 4. 93 Gerd Wester, Hildegard SPD 28. 4. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 28. 4. 93 Würfel, Uta F.D.P. 28. 4. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 28. 4. 93 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Else Ackermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/4791 Fragen 2 und 3): Wurden im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland Verstrickungen aus der Zeit des Nationalsozialismus bei Rentenanwärtern berücksichtigt bzw. die Renten bei SS-Angehörigen gekürzt? Hat der in die DDR geflüchtete Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Tiedge, eine Einschränkung seines Rentenrechts erfahren? Zu Frage 2: Eine nationalsozialistische Belastung hat sich auf die Alterssicherung der Betreffenden je nach dem Personenkreis und der Art seiner Alterssicherung unterschiedlich ausgewirkt. In der Reihenfolge der typischen Belastung sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Beschäftigte der NSDAP und ihrer Gliederungen hatten bis Ende 1942 Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und danch einem Sonderversorgungssystem angehört. Die Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem sind ersatzlos weggefallen. Eine Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgte nur insoweit, als für Zeiten vor 1943 Beiträge zur Rentenversicherung an das Sonderversorgungssystem abgeführt worden waren. Bei militärischem Dienst kommt eine Berücksichtigung als Ersatzzeit in Betracht. 2. Für die berufsmäßigen Angehörigen der SS gilt grundsätzlich dasselbe. Sie haben ebenfalls ab 1943 einem Sonderversorgungssystem angehört und die sich hieraus ergebenden Ansprüche und Anwartschaften verloren. Nachversichert wurden nur Personen, die in der Waffen-SS wie berufsmäßige Angehörige der Wehrmacht eingesetzt wurden. Angehörige der allgemeinen SS und KZ-Bewachungsmannschaften wurden nicht nachversichert. Als Ersatzzeiten werden Dienstzeiten in der allgemeinen SS nur insoweit berücksichtigt, als es sich um Zeiten eines militärischen Dienstes handelte (also auch hier keine Berücksichtigung von Dienstzeiten in den Hauptämtern und anderen Verwaltungsstellen der SS oder in Konzentrationslagern). 3. Personen, die als Beamte, Richter oder Berufssoldaten Ansprüche oder Anwartschaften auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen hatten, sind nach dem G 131 von einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ausgeschlossen worden, soweit sie während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Ernennungen und Beförderungen, die auf einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruhten, wurden versorgungsrechtlich nicht berücksichtigt. Personen, die keine Versorgungsansprüche hatten, wurden in der Rentenversicherung nachversichert. 4. Personen, die bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis standen, haben auf Grund ihrer seinerzeitigen versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. 13166* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 Aus den — ggf. durch eine Nachversicherung erworbenen — Beitragszeiten sind unter den allgemeinen Voraussetzungen entsprechende Ansprüche aus der Rentenversicherung erwachsen. Zu Frage 3: Der Bundesregierung ist über die Rentenansprüche von Herrn Tiedge nichts bekannt. Sie wäre im übrigen auch aus Gründen des Sozialdatenschutzes gehindert, Einzelheiten über individuelle Leistungsansprüche zu veröffentlichen. Allgemein kann festgestellt werden, daß Beamte, die ohne Anspruch auf Versorgung aus einem Beamtenverhältnis ausscheiden, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind. Die Höhe der auf die im Beamtenverhältnis zurückgelegten Zeiten entfallenden Rentenanwartschaften richtet sich nach der Höhe der Bezüge, für die eine Nachversicherung durchgeführt wird. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 4): Welche Zahlen (absolut und in Prozent in bezug auf die Zahl der begangenen Vergewaltigungen sowie die Zahl der Täter) sind der Bundesregierung über Vergewaltigungen bekannt, die von Ausländern bzw. von Personen in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren begangen worden sind? Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen vor: I. Aus der polizeilichen Kriminalstatistik Straftatbestand Vergewaltigung (§ 177 StGB) 1991 ermittelte Tatverdächtige 3 793 — davon nichtdeutsche Tatverdächtige 1 348 = 35,5 % — davon Asylbewerber 364 = 9,6 % 1992 ermittelte Tatverdächtige 4 026 — davon nichtdeutsche Tatverdächtige 1 552 = 38,5 % — davon Asylbewerber 459 = 11,4 % Die polizeiliche Kriminalstatistik enthält nur die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen. Sie weist einen im Vergleich zur Bevölkerungsquote erhöhten Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger aus. Allerdings steht einem wertenden Vergleich entgegen, daß die tatsächliche Belastung von hier lebenden Nichtdeutschen im Vergleich zu den Deutschen aus mehreren Gründen nicht bestimmbar ist, z. B. wegen der Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur zwischen der deutschen und ausländischen Wohnbevölkerung. II. Aus der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 1990 (neuere Angaben liegen noch nicht vor) 1. Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verurteilte 4 779 — davon Ausländer 744 = 15,6 % 2. Verurteilungen wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) Verurteilte 922 davon Ausländer 222 = 24,1 %. Angaben über eventuelle laufende oder abgeschlossene Asylverfahren der Verurteilten enthält die Strafverfolgungsstatistik nicht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 5): Wie ist der Stand der Planungen der Deutschen Bundespost POSTDIENST und POSTBANK für den Regierungsbezirk Darmstadt, und welche Postämter und Poststellen müssen demnach mit einer Schließung rechnen? Im Regierungsbezirk Darmstadt ist die Schließung folgender Vertriebsstellen geplant: — Poststelle II Alsbach-Hähnlein 3 (Sandwiese) Schließungszeitpunkt: 1. 5. 93 — Poststelle II Bensheim 8 (Hochstädten) Schließungszeitpunkt: voraussichtlich 1. 8. 93 — Poststelle I Mühltal 4 (Trautheim) Schließungszeitpunkt: 1. 6. 93 In größeren städtischen Bereichen läßt gegenwärtig die Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST bundesweit, also auch im Regierungsbezirk Darmstadt, untersuchen, ob und in welchem Umfang Strukturanpassungen des Filialnetzes zur Verbesserung der Angebotsqualität und der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind. Eine Entscheidung über diese Frage also auch über die mögliche Schließung von Postämtern und Poststellen in größeren städtischen Bereichen wird voraussichtlich erst im Laufe des Sommers erfolgen. Unabhängig davon wird zum 1. 6. 93 in Hanau, Darmstadt und Babenhausen je eine Vertriebsfiliale auf US-Kasernengelände geschlossen. Diese Filialen waren und sind jedoch nicht, oder nur eingeschränkt für die Allgemeinheit zugänglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/4791 Frage 6): Ist der in FOCUS 11/1993 zitierte ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, der den Verfassungsschutz im Oktober 1991 auf den ehemaligen SPD-Pressereferenten Nilius als Stasi-Quelle hingewiesen haben soll und Nilius „auf Grund des Bildes in der Führungsakte" beim Berliner Bundesparteitag der SPD wiedererkannt haben will, nach Erkenntnissen der Bundesregierung identisch mit dem in dem Buch „Spionage auf deutsch — wie ich über Nacht zum Top-Agent wurde" genannten MfS-Führungsoffizier des Autors Bernd Michels mit dem Deck- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 13167+ narren „Jürgen", der ebenfalls auf jenem Parteitag mit der SPD-Spitze verkehrt haben soll, und inwieweit trifft die weitere Darstellung bei Michels zu, der Stasi-Offizier „Jürgen" stehe nach der Wende ,,unter dem Schutz einer Bundesbehörde" und habe seine Mitarbeit davon abhängig gemacht, nicht in einem Strafverfahren gegen Michels aussagen zu müssen? Die Bundesregierung nimmt zu Behauptungen und Sachverhalten, die die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Sie sieht sich deshalb auch nicht in der Lage, Betrachtungen über Autoren und Buchinhalte anzustellen, die nachrichtendienstliche Vorgänge zum Gegenstand haben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4791 Frage 7): Bei welchen Mitgliedern der Bundesregierung sind frühere Offiziere der Stasi-Hauptabteilung Personenschutz als Leibwächter eingesetzt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache? Beim Bundeskriminalamt — Abteilung Sicherungsgruppe — sind derzeit insgesamt 44 ehemalige Mitarbeiter der Hauptabteilung Personenschutz des früheren Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bzw. Amt für nationale Sicherheit tätig; davon nehmen 28 Personenschutzaufgaben wahr. Für unmittelbare Personenschutzmaßnahmen — den sog. Begleitschutz — sind ehemalige Personenschutzkräfte der früheren DDR lediglich bei drei Mitgliedern der Bundesregierung aus dem Bereich der neuen und der alten Bundesländer eingesetzt; überwiegend sind die ehemaligen POS-Kräfte im Bereich des sog. Innenschutzes bzw. als Kraftfahrer tätig. Der Entscheidung der Bundesregierung, nach eingehender Prüfung des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der ehemaligen DDR noch junge Menschen auch beim Bundeskriminalamt zu beschäftigen, liegt die Überzeugung zugrunde, daß es weder mit dem Anspruch nach Gerechtigkeit noch dem Ziel der Herbeiführung der inneren Einheit Deutschlands vereinbar wäre, einzelne Berufsgruppen aus bestimmten Tätigkeitsbereichen von vornherein und undifferenziert auszugrenzen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 8): Welche Nachteile sind nach Ansicht der Bundesregierung für einbürgerungswillige Iraner und ihre Angehörigen zumutbar, um durch Entlassungsbemühungen aus der iranischen Staatsbürgerschaft ihre hiesige Einbürgerung zu ermöglichen, und welche nicht? Bei Einbürgerungsbegehren von Iranern ergibt sich die Notwendigkeit von formgerechten und nachhaltigen Entlassungsbemühungen nicht nur aus den allgemeinen Bestimmungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, sondern zusätzlich aus Kapitel II des Schlußprotokolls zu dem nach wie vor geltenden Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17. Februar 1929. Danach darf eine Einbürgerung nur nach Zustimmung der iranischen Behörden, die regelmäßig durch Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit erfolgt, vorgenommen werden. Ein Einbürgerungsanspruch, bzw. ein sog. Regelanspruch auf Einbürgerung, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen, in denen die Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit nicht erreicht werden kann, eine Einbürgerung auch ohne Beachtung es genannten Abkommens ermöglicht, ist nach § 86 des Ausländergesetzes (AuslG) frühestens nach einem rechtmäßigen Inlandsaufenthalt von 15 Jahren und für junge Ausländer (16-23 Jahre) gem. § 85 Ausländergesetz nach einem rechtmäßigen Inlandsaufentahlt von 8 Jahren gegeben. Diese Vorschriften setzen jedoch voraus, daß der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert oder, daß nach der Ausnahmevorschrift des § 87 AuslG im Einzelfall von dieser Voraussetzung abgesehen werden kann. Das ist anzunehmen wenn — das Recht des Heimatstaats das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht (§ 87 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 AuslG). Das iranische Recht kennt aber die Möglichkeit der Entlassung. — der Heimatstaat die Entlassung regelmäßig verweigert — von den Ländern werden aber Entlassungen aus der iranischen Staatsangehörigkeit mitgeteilt —, und der Ausländer der Einbürgerungsbehörde einen Entlassungsantrag zur amtlichen Weiterleitung an seinen Heimatstaat übergeben hat (§ 87 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 AuslG) — der Heimatstaat die Entlassung willkürhaft versagt oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nach Lage des Einzelfalls nicht in angemessener Zeit entschieden hat (§ 87 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 AuslG). Das ist frühestens nach nachhaltigen und formgerechten vergeblichen Entlassungsbemühungen von zweijähriger Dauer anzunehmen, wenn ein Fortgang des Verfahrens nicht mehr zu erwarten ist. — bei Angehörigen bestimmter Personengruppen, insbesondere politischen Flüchtlingen — ausländischen Flüchtlingen, die in deutsche Obhut übernommen sind — die Forderung nach Entlassung (z. B. wegen eines nachgewiesenen besonderen persönlichen Verfolgungsschicksals) eine unzumutbare Härte bedeuten würde. (§ 87 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 AuslG). Für asylberechtigte Iraner werden Entlassungsbemühungen nach Ablauf der gesamten notwendigen Inlandsaufenthaltszeiten zunächst allein deswegen für unzumutbar gehalten, weil von iranischer Seite die Bearbeitung des Entlassungsantrages z. Z. von der Aufgabe des Asylstatus abhängig gemacht wird. 13168* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 Außerdem kann von der Anspruchsvoraussetzung des Verlusts der bisherigen Staatsangehörigkeit abgesehen werden bei einem Ausländer, der den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Bundesgebiet in die deutschen Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist, wenn der Heimatstaat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht (§ 87 Abs. 2 AuslG). Und schließlich kann nach Ansicht der Bundesregierung und der meisten Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder nach § 87 Abs. 1 Satz 1 von der Notwendigkeit des Verlusts der bisherigen Staatsangehörigkeit abgesehen werden, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit (aus anderen als den genannten Gründen) nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Nach ständiger Verwaltungspraxis ist das z. B. dann der Fall, wenn im jeweiligen Einzelfall nachgewiesen ist, daß der Einbürgerungsbewerber mit einem Entlassungsantrag sich oder seine Angehörigen gefährden würde. Eine generelle Gefährdungslage ist nach den Feststellungen des Auswärtigen Amtes nicht anzunehmen. Bloße wirtschaftlich begründete Vorbehalte des Einbürgerungsbewerbers reichen für eine Ausnahme vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit nicht aus, zumal die deutsche Botschaft in Teheran erst kürzlich berichtet hat, daß Immobilienbesitz und zu erwartende Erbrechte lediglich innerhalb eines Jahres nach Verlust der iranischen Staatsangehörigkeit veräußert werden müssen; von einem materiellen Verlust kann folglich nicht ausgegangen werden. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß sich die Fragen der Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen im Einzelfall immer erst nach Erfüllung der in den §§ 85, 86 AuslG genannten Inlandsaufenthaltsfristen stellt, weil vorher kein Anspruch auf Einbürgerung bestehen kann, der ein Absehen von dem o. g. Niederlassungsabkommen ermöglicht. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4791 Frage 10): Welche sicherheitsrelevanten Informationen liegen der Bundesregierung — aus ihrem Zuständigkeitsbereich — über die diesjährigen Ostermärsche bzw. deren Organisatoren vor, und welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die PDS? Funktionäre und Mitglieder der „Deutschen Kommunistischen Partei" und ihrer Bündnisorganisationen beteiligten sich auch 1993 führend an der Vorbereitung und Koordinierung von „Osteraktionen" und „Ostermärschen". Das zentrale Ostermarschbüro war wieder in Frankfurt, zentraler Koordinator ein Spitzenfunktionär einer DKP-Umfeldorganisation. Anhänger der „Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) beteiligten sich nach Pressemeldungen vor allem in den neuen Bundesländern an solchen Aktionen, ohne allerdings besonders herausragend in Erscheinung zu treten. 1993 konnte nicht wie vor 1989 eine einheitliche Ausrichtung der jetzt vielfach nur von regionalen Themen beherrschten Osteraktionen erreicht werden. Hauptthemen der Agitation waren die Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr am Nato-Einsatz zur Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien, Widerstand gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Kampfansage an nationalistische Verblendung, Rassismus und Neonazismus, die Sicherung der Stahlarbeitsplätze im Ruhrgebiet und die Arbeitsplatzlage in den neuen Bundesländern. Die Angaben zu den Teilnehmern der „Ostermärsche 1993" schwanken sehr deutlich. Da in diesem Zeitraum nicht nur „Ostermärsche" durchgeführt wurden, sondern auch andere politische Aktionen, ist vielfach nicht eindeutig feststellbar, ob es sich im Einzelfall überhaupt um einen „Ostermarsch" im klassischen Sinn handelte. Vor diesem Hintergrund gehen Sicherheitsbehörden von einer Teilnehmerzahl unter 40 000 aus. 1989 waren es noch fast doppelt so viele. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im GATT-Dokument betreffend die „Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights" (TRIPS) auf Veranlassung der USA das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht aufgeführt ist, und was wird sie unternehmen, um diesen Versuch, im Gegensatz zum „Droit moral" das Copy-Right-Law international festzuschreiben, zu verhindern? Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf eines Abkommens über Handelsaspekte des Geistigen Eigentums (TRIPS, Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) in der Fassung des Kompromißpapiers des GATT-Generalsekretärs Dunkel. Zum Urheberrecht sieht dieser Entwurf vor, daß die Vertragsparteien den Schutz nach der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) vorsehen müssen, jedoch nicht verpflichtet sind, das in Artikel 6 dieser Übereinkunft geregelte Urheberpersönlichkeitsrecht zu gewähren. Das ist aus deutscher Sicht und aus Sicht der Mehrheit der EG-Staaten sicher sehr bedauerlich. Eine bessere Regelung war aber gegen den Widerstand der USA nicht durchsetzbar. Die fragliche Regelung in Artikel 9 des TRIPS-Abkommensentwurfs kann jedoch weder das urheberrechtliche Schutzniveau in Deutschland oder der EG verringern noch die europäische Position im Streit über die Schutzwürdigkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts negativ präjudizieren. Sie ist als Ausnahme formuliert, die den Vertragsstaaten freigestellt ist. Im Rahmen der TRIPS-Verhandlungen wurden zuletzt bewußt alle Fragen, in denen zwischen den Industriestaaten Auffassungsunterschiede bestanden, ausgeklammert. Die von der Bundesregierung mitgetragene Verhandlungslinie der EG war dabei, ein möglichst hohes Schutzniveau festzuschreiben, das von allen Industriestaaten mitgetragen werden kann. Im GATT-Kontext geht es um die für den internationalen Handel relevanten Aspekte des geistigen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 13169* Eigentums. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Fragen des Urheberpersönlichkeitsrechts eine erheblich geringere Relevanz für — und Auswirkung auf — den Handel haben als Rechtsunterschiede im Bereich der wirtschaftlichen Rechte der Urheber. Aus diesem pragmatischen Grund ist die Ausklammerung des Urheberpersönlichkeitsrechts erträglicher, als es bei grundsätzlicher Betrachtungsweise erscheinen würde. Der TRIPS-Abkommensentwurf wird die bestehenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der Revidierten Berner Übereinkunft nicht berühren. Auch die USA sind inzwischen mit Wirkung zum 1. März 1989 der Revidierten Berner Übereinkunft beigetreten. Nach wie vor bestehen Meinungsverschiedenheiten mit den USA — wie auch innerhalb der USA — über den Umfang, in dem die USA die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse des Urhebers nach Artikel 6 der Revidierten Berner Übereinkunft in ihr nationales Recht umsetzen müssen. Es erschien der Bundesregierung und der EG aber nicht sinnvoll und auch nicht notwendig, diese Kontroverse im Rahmen der Verhandlungen über das TRIPS-Abkommen zu einer abschließenden Lösung zu bringen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/4791 Frage 14): In welcher Form wird das im Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Regionalfonds und des Sozialfonds vorgesehene Gemeinschaftsprogramm KONVER in der Bundesrepublik Deutschland wirksam, und welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung durch die notwendigen Komplementärmittel fördern? Die Gemeinschaftsmaßnahme KONVER der EG-Kommission für 1993 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht formell verabschiedet. Nach einem Entwurf der Kommission ist geplant, für Deutschland im Jahre 1993 einen Gesamtbetrag in Höhe von 38,2 Millionen ECU bereitzustellen. Die Kofinanzierung dieser EFRE-Hilfen liegt bei den Ländern. Der Bund stellt den Ländern im Zusammenhang mit der Abrüstung in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung: Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Steueränderungsgesetz 1992 ist der Umsatzsteueranteil der Länder in den Jahren 1993 und 1994 von 35 auf 37 v. H. erhöht worden. Mit den Mehreinnahmen von rd. 9 Milliarden DM sind die Länder auch in die Lage versetzt, die strukturpolitischen Folgen des Truppenabbaus in eigener Verantwortung zu bewältigen. Die Kommission sieht im Rahmen der KONVER- Aktion eine große Bandbreite von förderfähigen Maßnahmen vor. Diese müssen von den Ländern kofinanziert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Ländern zunächst die Entscheidung über die Priorität der mit KONVER-Mitteln zu fördernden Regionen und Projekte zu überlassen. Ferner erwartet die Bundesregierung von den Ländern einen Vorschlag zur Aufteilung der EG-Mittel auf die Bundesländer. Der Bund wird jedoch seine Koordinierungsfunktion gegenüber der EG auf Grund des Außenvertretungsrechts wahrnehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 17): Welchen Anteil haben ostdeutsche Firmen an dem Auftrag der russischen Regierung, die — lt. Pressemeldungen — in diesem Jahr 600 und im nächsten Jahr 620 Eisenbahnpassagierwaggons in Deutschland erwerben wird? Die Lieferungen von Eisenbahnpersonenwaggons nach Rußland erfolgen ausschließlich durch ostdeutsche Firmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die durch drei führende Meinungsforschungsinstitute ermittelte ablehnende Haltung der Bevölkerung zu weltweiten Kampfeinsätzen der Bundeswehr — die Zustimmung beträgt laut Forsa 15 % (Dezember 1992), laut Infas 19 % (Januar 1993), laut dem Allensbacher Institut 26 % (Februar 1993) — im Rahmen von VN-Einsätzen? Die Bundesregierung beobachtet die Haltung der Bevölkerung zu Einsätzen der Bundeswehr, die über den Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung hinausgehen, mit besonderer Aufmerksamkeit. Sie hält es nicht für vertretbar, Soldaten in Einsätze zu entsenden, für die ein breiter öffentlicher Rückhalt nicht gegeben ist. Die von Ihnen genannten Zustimmungswerte sind der Bundesregierung bekannt; sie sind jedoch für die konkreten Anforderungen der Völkergemeinschaft zu militärischen Beiträgen Deutschlands nur von begrenztem Aussagewert. Die bei den von Ihnen zitierten Befragungen verwendeten Formulierungen wie „weltweite Kampfeinsätze" oder „UNO-Kampfeinsätze" suggerieren eine Beliebigkeit militärischer Einsatzoptionen, die weder den Absichten noch den Interessen der Bundesregierung entspricht. In die Beurteilung der Bundesregierung fließt deshalb der Teil des öffentlichen Meinungsbildes besonders ein, der die Auffassung der Bevölkerung über eine Bundeswehrbeteiligung an Friedensmissionen der Vereinten Nationen betrifft. Für diesen Bereich liegen Umfrageergebnisse vor, die — insbesondere was sogenannte „Blauhelmeinsätze" angeht — Zustimmungswerte von mehr als zwei Dritteln der Bevölkerung widerspiegeln. Ich darf hier an meine Ausführungen auf Ihre Fragen in der Fragestunde vom 3. März 1993 erinnern. 13170* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/4791 Fragen 21 und 22): Wie erklärt die Bundesregierung die starke Abweichung der Prognosedaten der Flugplatzbetreiber in Bitburg und Spangdahlem von den Messungen der umliegenden Ortsgemeinden, die schon vor der Auslastungserhöhung des Flugplatzes die damaligen Prognosedaten überschreitende Lärmbelastung belegen, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die tatsächliche Nutzung der Flugplätze nicht erneut über die den Prognosedaten zugrundeliegende Zahl der projektierten Flugbewegungen hinausgeht? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um der Eifelregion Planungssicherheit in Form von konkreten Daten und Terminen zum Truppenrückzug der Stationierungsstreitkräfte und zur Schließung von militärischen Liegenschaften zu verschaffen? Zu Frage 21: Nach § 3 des Fluglärmgesetzes sind die Lärmschutzbereiche an den militärischen Flugplätzen unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebes auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklungen für den jeweiligen Flugplatz festzusetzen. Danach ist es notwendig, Prognosen für die Stationierung, den Flugbetrieb und die damit zusammenhängende Lärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. In den Datensatz fließen alle lärmrelevanten Flugplatz- und Flugbetriebsdaten für die sechs verkehrsreichsten Monate der Prognosejahre ebenso ein wie die gemessenen Emissionsdaten der den Flugplatz nutzenden Flugzeugtypen. Dieses im Fluglärmgesetz festgesetzte Verfahren, das auch bei der zur Zeit laufenden Überprüfung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze Bitburg und Spangdahlem angewendet wird, garantiert exakte, ermessensfreie, reproduzierbare und die Rechtssicherheit gewährleistende Grenzverläufe der festzusetzenden Lärmschutzzonen. Die Verbandsgemeinde Bitburg-Land übersandte mit Schreiben vom 12. August 1991 dem Bundesministerium der Verteidigung Ergebnisse von Fluglärmmessungen am militärischen Flugplatz Bitburg zusammen mit einem Bericht der „Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH" (FIRU). Für die in der Verbandsgemeinde Bitburg-Land durchgeführten Fluglärmmessungen wurden innerhalb einer Ortsgemeinde als auch zwischen den Gemeinden zeitweise zwei bis drei Meßgeräte eingesetzt. Die Geräuschmessungen erfolgten zu unterschiedlichen Tageszeiten und über Zeiträume von mehreren Stunden. Im Vergleich zu dem im Fluglärmgesetz festgesetzten Verfahren repräsentieren die so erzielten Meßergebnisse jedoch nicht die Lärmbelastung während der für den Flugplatz Bitburg sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres. Die in der Verbandsgemeinde Bitburg-Land durchgeführten Fluglärmmessungen zeigen, daß ein mittlerer Langzeitlärmpegel, der die tatsächliche Lärmbelastung der Betroffenen widerspiegelt und eine objektive Differenzierung der Fluglärmbelastung ermöglicht, durch Immissionsmessungen vor Ort mit angemessenem Aufwand nicht bestimmt werden kann. Stichprobenartige Untersuchungen — und um solche handelt es sich — an ausgewählten Meßorten in der Flugplatzumgebung und an wenigen Tagen im Jahr können nur der groben Orientierung dienen und sind nicht geeignet, den Langzeitlärmpegel zu widerlegen. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, die nach dem Fluglärmgesetz ermittelten Prognosedaten für die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem mit den Meßdaten zu vergleichen, die durch die Verbandsgemeinde Bitburg-Land vorgelegt wurden. Zu Frage 22: Die Entscheidungen zur Reduzierung ihrer Truppen und die damit verbundenen Freigaben von Liegenschaften werden von den jeweiligen Regierungen der verbündeten Streitkräfte getroffen. Das deutsche Interesse, über solche Planungen möglichst frühzeitig unterrichtet zu werden, ist den Regierungen bekannt. Sie kommen diesem Wunsch auch nach, sobald sich entsprechende Planungen konkretisieren lassen. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/4791 Fragen 23 und 24): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zeitlichen Gewinn bei wie vielen Projekten ein, auf die in den neuen Bundesländern bisher das dort befristet geltende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz angewandt wurde? Bei wie vielen Projekten in den neuen Bundesländern führte die Anwendung des dort befristet geltenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bisher zur Einleitung von dagegen gerichteten Gerichtsverfahren bzw. zu gerichtlichen Urteilen, die welche Aussage über den gerichtlichen Bestand der Anwendung dieses Gesetzes zulassen? Zu Frage 23: Die Anwendung des im Dezember 1991 in Kraft getretenen Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes hat zu Beschleunigungswirkungen auf allen Planungsstufen geführt: Bei der Linienbestimmung, im Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren und auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Bei der Vielzahl der Anwendungsfälle und der oft nicht vergleichbaren Problemlage verbietet sich allerdings eine Einzelaufschlüsselung des Zeitgewinns. Als konkrete Beispiele besonders zügiger Planung können jedoch folgende Fälle genannt werden. a) Schiene — Planfeststellungsverfahren für einen Abschnitt der Ausbaustrecke Bebra-Erfurt in rd. 10 Monaten — Planfeststellungsverfahren für einen Abschnitt der Ausbaustrecke Hannover-Berlin in rd. 9 Monaten b) Straße — Plangenehmigung für die Brücke Torgau in rd. 3 Monaten — Plangenehmigung für den 6streifigen Ausbau der A 4 (6 km) in rd. 3 Monaten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1993 13171* — Plangenehmigung für den 6streifigen Ausbau der A 9 (5 km) in rd. 4 Monaten In allen genannten Fällen sind erhebliche Zeitgewinne erzielt worden. Zu Frage 24: Im Planungsverfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz sind bislang 13 Klagen zu verzeichnen. Von diesen Klagen wurden 3 durch Abweisung beschieden und in einem Fall ein Vergleich erzielt. In einem weiteren Fall laufen Vergleichsverhandlungen. Die restlichen 8 Fälle sind noch anhängig. Aus den bisherigen Entscheidungen haben sich Bedenken gegen die Anwendung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes nicht ergeben. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 12/4791 Frage 25): Warum sind in die Broschüre „Ferien-Fahrt '93" außer kurzen Notizen zu Autoreisezügen und der BahnCard keine detaillierten Informationen über die Angebote der Deutschen Bahnen etwa über Autoreisezüge, das EC/IC/ICE-Netz, Fernzüge in Feriengebiete, Beispiele zur Zeit- und Preisgestaltung von den Deutschen Bahnen und Sondertarife von den Deutschen Bahnen aufgenommen worden? Die Broschüre „Ferienfahrt" ist in erster Linie eine Information für den Autofahrer. Daneben gibt es von der Bundesbahn Informationen für die Bahnfahrer. Der Urlaubsreisende hat auf der Straße keine Möglichkeit, sich über die Straßenverhältnisse zu informieren, es sei denn, er ist Mitglied in einem Verein oder Club, wie zum Beispiel dem ADAC, dem ACE, dem AvD oder ähnlichem. Vor diesem Hintergrund gibt die Ferienfahrt Tips und Hinweise vor allem mit dem Ziel, den zu erwartenden Urlaubsreiseverkehr auf der Straße sicherer und flüssiger zu machen. Die über den Bereich des Straßenverkehrs hinausgehenden Informationen sind lediglich als Anregung für alternative Reisemittel zu verstehen. Die Broschüre kann nicht umfassend über die Angebotspalette einzelner Verkehrsträger Auskunft geben. Die Deutschen Bahnen informieren über das Reisen mit der Bahn mit eigenen Materialien und meines Erachtens völlig ausreichend. Es ist deshalb derzeit auch nicht beabsichtigt, die „Ferienfahrt" über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 12/4791 Fragen 26 und 27): Wie wurden Verbände, Versicherungen, Vereine, Gewerkschaften etc. auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, die Broschüre „Ferien-Fahrt '93" in größerer Anzahl zu bestellen und mit eigenen Mantelumschlägen versehen zu verteilen, und wie viele Exemplare haben die einzelnen Gewerkschaften angefordert und erhalten? Ist aus der Antwort der Bundesregierung vom 19. April 1993 auf meine schriftlichen Fragen in Drucksache 12/4792 zu schließen, daß die Broschüre „Ferien-Fahrt '93" den bestellenden Verbänden, Versicherungen, Vereinen, Gewerkschaften etc. ungeheftet zur Verfügung gestellt werden, und wie ist angesichts der Gestaltung von Broschüre und Mantelumschlägen und die Art ihrer Zusammenheftung erkennbar, daß es sich nicht um eine Parteinahme des Bundesministeriums für Verkehr zugunsten eines Verbandes, einer Versicherung, eines Vereins, einer Gewerkschaft etc. handelt? Zu Frage 26: Die Broschüre „Ferienfahrt" wird nach einem jährlich aktualisierten Verteilerschlüssel (über 2 000 Adressen) allen Verbänden, Versicherungen, Vereinen, Betrieben, Gewerkschaften etc., die sich seit Jahren als Multiplikatoren der Broschüre bewährt haben, und all denen, die in irgendeiner Weise Interesse an der Broschüre bekundet haben, angeboten. So werden die Verteilungskosten der Broschüre für das Bundesministerium für Verkehr deutlich gesenkt. Auf die Möglichkeit, die Broschüre mit Mantelumschlägen der Abnehmer (halbseitiges Deckblatt, ganzseitiger Rücken) zu versehen, wird vom Bundesministerium für Verkehr nicht ausdrücklich hingewiesen, auf Wunsch der Besteller wird dieser Bitte aber entsprochen. Die Kosten trägt der jeweilige Besteller. 1993 wurden 8,7 Millionen Exemplare der Ferienfahrt '93 bestellt, die alle zur Versendung kamen. Zu Frage 27: Nach Absprachen mit den Bestellern sind die Broschüren auch ungeheftet mit der Maßgabe abgegeben worden, daß durch ein maximal halbseitiges Deckblatt der Herausgeber der Broschüre (Bundesverkehrsministerium) eindeutig erkennbar ist. Eine Parteinahme des Bundesverkehrsministeriums zugunsten von Verbänden, Versicherungen, Vereinen, Betrieben, Gewerkschaften etc. ist somit ausgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zweite Frage, Herr Kollege Kubatschka.


Rede von Horst Kubatschka
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ein Entwurf der Kommission liegt über das Schreiben an die Bundesregierung schon vor. Es zeichnet sich die
Tendenz ab, daß alles genommen wird, was geboten wird. Es liegt also einzig und allein im Willen der Bundesregierung, was durchgeführt wird. Stimmt diese Beurteilung?
Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kubatschka, Sie haben recht, der Katalog der Maßnahmen, die durch das KONVER-Programm gefördert werden können, ist in der Tat sehr umfangreich. Ich will jetzt darauf verzichten, diesen Katalog vorzulegen, aber ich habe noch einmal deutlich zu machen, daß Vorschläge von den Ländern kommen müssen. Sofern sie mit dem Katalog vereinbar sind, müßte es auch möglich sein, diese dann im Rahmen des Gesamtprogramms zu fördern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfragen dazu? — Das ist nicht der Fall.
    Herr Parlamentarischer Staatssekretär, die Frage 17 soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bernd Wilz ist zur Beantwortung erschienen.
    Herr Kollege Wilz, die Frage 18 soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Dr. Wolfgang Weng auf und bitte um Beantwortung:
    Welche politischen und militärischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der zunehmenden Integration deutscher Soldaten in internationalen, vor allem binationalen Verbänden?