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    Vokabeln: 4
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Herr: 1
    3. Kollege: 1
    4. Ostertag.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/148 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 Inhalt: Begrüßung des Ältestenrats der Nationalversammlung der Republik Korea . . . 12670 B Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu der nicht abreißenden Serie von Chemieunfällen Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 12669A Ulrich Klinkert CDU/CSU 12670 B Dr. Jürgen Starnick F.D.P. . . . . . . 12671 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 12672A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12672 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 12673 D Hans Eichel, Ministerpräsident des Landes Hessen 12676 A Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . 12677 C Marion Caspers-Merk SPD 12678 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . 12679 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 12680C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 12681B Thea Bock SPD 12682 B Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 12683 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . 12683 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12684 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksachen 12/4590 vom 19. März 1993 und 12/4607 vom 23. März 1993 — Lohnkostenzuschuß für die Haushaltshilfe von Bundesminister Dr. Günther Krause; Maßnahmen der Bundesregierung gegen die mißbräuchliche Inanspruchnahme wirtschaftlicher und sozialer Leistungen des Arbeitgebers DringlAnfr 1, 2 Ottmar Schreiner SPD Antw BM Dr. Norbert Blüm BMA . . . 12685 D ZusFr Ottmar Schreiner SPD 12686 D ZusFr Günther Heyenn SPD 12688 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 12689D ZusFr Gerd Andres SPD 12690B ZusFr Barbara Weiler SPD . . . . . . 12690 D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 12691 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU - 12691 D ZusFr Konrad Gilges SPD 12692 A Enttarnung von ehemaligen Stasi-Agenten MdlAnfr 6 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 12692D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 12692 D Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf in Deutschland entstandene Aufwendungen; Änderung des § 13 Abs. 2 der Beihilfeverordnung hinsichtlich der vertrauensärztlichen Regelungen MdlAnfr 9, 10 Werner Ringkamp CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 12693B, C ZusFr Werner Ringkamp CDU/CSU . . . 12693 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 Ausgleich der finanziellen Nachteile für gehörlose Menschen durch die höheren Gebühren bei Benutzung von Schreibtelefonen MdlAnfr 26 Dr. Ilja Seifert PDS/LL Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 12694 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . 12694 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 12694 D Anzahl der nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz realisierten Projekte MdlAnfr 31 Adolf Ostertag SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . 12695 A ZusFr Adolf Ostertag SPD 12695 A Abwicklung der aufgrund des Solidarpakts vereinbarten AB-Maßnahmen MdlAnfr 32 Adolf Ostertag SPD Artw PStSekr Horst Günther BMA . . 12695 C ZusFr Adolf Ostertag SPD 12695D Sozialpläne in der Stahlindustrie; finanzielle Beteiligung des Bundes MdlAnfr 33, 34 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 12696 A ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU 12696 C ZusFr Dr. Joachim Grünewald CDU/CSU 12697 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 12697 B Struktur und Ergebnisse des innerhalb der Treuhandanstalt ausgebauten Controlling-Instrumentariums; Erfolge westdeutscher Unternehmer durch Übernahme von Treuhandunternehmen MdlAnfr 16, 17 Josef Grünbeck F.D.P. Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 12697C, 12698B ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . 12698A, B Verlagerung der Gehaltszahlungen für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf das Monatsende; Einsparungen MdlAnfr 18 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 12698D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . 12698D Regelungen für die Beseitigung von Altlasten auf früheren militärischen Einrichtungen in den alten Bundesländern MdlAnfr 19, 20 Gudrun Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 12699B, C ZusFr Gudrun Weyel SPD 12699B, D Erhaltung des Textilwerks Crimmitschau als Industriedenkmal bzw. Museum MdlAnfr 21, 22 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 12700A, B ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU 12700A, C Diebstähle auf Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn MdlAnfr 37, 38 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Manfred Carstens BMV 12701A, D ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 12701A, D ZusFr Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12701 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 12702 B Künftige Führung der Bundesbahndirektion Saarbrücken; Schließung weiterer Bundesbahneinrichtungen im Saarland MdlAnfr 39, 40 Elke Ferner SPD I Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 12702B, 12703A ZusFr Elke Ferner SPD . . . . 12702C, 12703 B ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . . 12702D Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung (Dritter Tropenwaldbericht; Änderung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen; weitere aktuelle Themen) Jochen Borchert, Bundesminister BML . 12703 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 12704D Jochen Borchert, Bundesminister BML 12705A Dr. Liesel Hartenstein SPD 12705 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 12705 B Gudrun Weyel SPD 12705 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 12705D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/ CSU 12706A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 III Jochen Borchert, Bundesminister BML 12706B Horst Kubatschka SPD 12706 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 12706 C Dr. Liesel Hartenstein SPD 12706 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 12706 D Gudrun Weyel SPD 12707A Jochen Borchert, Bundesminister BML 12707 A Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/ CSU 12707 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 12707 B Horst Kubatschka SPD 12707 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 12707 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 12708 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12709* A Anlage 2 Bericht des Europäischen Parlaments über die Diskriminierung von Menschen aus der früheren DDR MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/4590 — Dr. Dietmar Keller PDS/LL SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 12709* D Anlage 3 Militärische Bedrohung der NATO durch ballistische Raketen MdlAnfr 4 — Drs 12/4590 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU PStSekr'in Michaela Geiger BMVg . . 12710* A Anlage 4 Wirtschaftlichkeit der Versorgung abgelegener Wohnhäuser mit Sonnenstrom über Photovoltaikzellen MdlAnfr 5 — Drs 12/4590 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw StSekr Dr. Gebhard Ziller BMFT . . . . . . . . . . . . . . . . . 12710* D Anlage 5 Anzahl der ab Juli 1992 und Januar 1993 von der Zweigstelle Hamm des Bundesverwaltungsamts Köln unter Nichtbeachtung der im BVerwG-Urteil vom 3. November 1992 enthaltenen grundsätzlichen Erwägungen und unter Anwendung der erst ab Januar 1993 geltenden Vorschriften abgelehnten Anträge auf Anerkennung als Aussiedler MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/4590 — Angelika Pfeiffer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 12711* A Anlage 6 Bereitstellung von Antragsformularen für die Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG bei der Berliner Stiftung für ehemalige politische Häftlinge; Auszahlung der Kapitalentschädigung MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/4590 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 12711* C Anlage 7 Betreuung von Treuhandbetrieben während der Sanierungsphase durch Branchendirektorate MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/4590 — Paul K. Friedhoff F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 12712* A Anlage 8 Treuhandunternehmen aus der Entflechtung von Kombinaten MdlAnfr 15 — Drs 12/4590 — Jürgen Türk F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 12712* B Anlage 9 Deutscher Anteil an den TACIS- und PHARE-Hilfsprogrammen der EG für Osteuropa MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/4590 — Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 12712* C Anlage 10 Abbau von ABM-Stellen im ostdeutschen Umweltbereich und im Bereich der Frauenarbeit in Berlin in den nächsten drei bis fünf Jahren MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/4590 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 12713* B Anlage 11 Regionale Verteilung von AB-Maßnahmen; Anteil von Frauen und älteren Arbeitnehmern MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/4590 — Dr. Maria Böhmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 12713* C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 Anlage 12 Einbeziehung Nürnbergs bei der Streckenführung der ICE-Züge zwischen Würzburg und München MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/4590 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 12714* C Anlage 13 Schließung des Rangierbahnhofs und weiterer DB-Einrichtungen in Saarbrücken MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/4590 — Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 12714* D Anlage 14 Auflösung der Bundesbahndirektion Saarbrücken MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/4590 — Michael Habermann SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 12715* B Anlage 15 Anbringung von 220-V-Steckdosen in Reisezügen der Bundesbahn MdlAnfr 45 — Drs 12/4590 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 12715* C Anlage 16 Forderung des Bundesministers für Verkehr, Dr. Günther Krause, auf Heraufsetzung von Konzentrationswerten für die Luftschadstoffe Benzol und Dieselruß im Zuge der sog. Sommer-Smog-Verordnung; Gesundheitsgefährdungen MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/4590 — Birgit Homburger F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12715* D Anlage 17 Vorlage einer sog. Sommer-Smog-Verordnung MdlAnfr 48 — Drs 12/4590 — Gerhart Rudolf Baum F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12716* C Anlage 18 Einführung des in Brasilien hergestellten, toxikologisch bedenklichen FCKW-Ersatzstoffes R 134a durch die Hoechst AG MdlAnfr 49 — Drs 12/4590 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12716* D Anlage 19 Angebot Chinas zur Lagerung deutschen Atommülls in Tibet und zur Aufarbeitung deutscher Brennstäbe in China; Abnahme der Ozonschicht über Deutschland und Maßnahmen gegen die daraus entstehende Bedrohung MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/4590 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12717* A Anlage 20 Bergung von beschädigten Kobalt-60-Sonden aus Brunnen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/4590 — Klaus Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12717* D Anlage 21 Entsorgung der Kobalt-60-Sonden aus Brunnen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/4590 — Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12718* A Anlage 22 Sicherung der mit Kobalt-60-Sonden versehenen Brunnen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/4590 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 12718* C Anlage 23 Verhandlungen mit Polen über das geraubte deutsche Eigentum in den OderNeiße-Gebieten MdlAnfr 58 — Drs 12/4590 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 12718* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 V Anlage 24 Unterrichtung der Öffentlichkeit in Rußland über den serbischen Völkermord in Bosnien MdlAnfr 59 — Drs 12/4590 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 12719* A Anlage 25 Bemühungen der Bundesregierung im Jugoslawienkonflikt; humanitäre Hilfe MdlAnfr 60, 61 — Drs 12/4590 — Gernot Erler SPD SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 12719* B Anlage 26 Maßnahmen gegen die Verfolgung der Bahais im Iran MdlAnfr 62 — Drs 12/4590 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 12719* D Anlage 27 Taiwan-Politik der Bundesregierung MdlAnfr 63 — Drs 12/4590 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 12720* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 12669 148. Sitzung Bonn, den 24. März 1993 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 24.3.93 Antretter, Robert SPD 24.3.93* Bartsch, Holger SPD 24.3.93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 24.3.93 Bindig, Rudolf SPD 24.3.93 * Blunck (Uetersen), SPD 24.3.93* Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 24.3.93 * Wilfried Brähmig, Klaus CDU/CSU 24.3.93 Büchler (Hof), Hans SPD 24.3.93* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 24.3.93 Dreßler, Rudolf SPD 24.3.93 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 24.3.93 90/DIE GRÜNEN Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 24.3.93* Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 24.3.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 24.3.93 * Fuchs (Verl), Katrin SPD 24.3.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 24.3.93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 24.3.93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 24.3.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 24.3.93 Dr. Holtz, Uwe SPD 24.3.93 * Jelpke, Ulla PDS/LL 24.3.93 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 24.3.93 * Kittelmann, Peter CDU/CSU 24.3.93 * Klemmer, Siegrun SPD 24.3.93 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 24.3.93 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 24.3.93 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 24.3.93 Karl-Hans Lambinus, Uwe SPD 24.3.93 Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 24.3.93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 24.3.93* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 24.3.93 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 24.3.93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 24.3.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 24.3.93* Reinhard Michalk, Maria CDU/CSU 24.3.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 24.3.93 * Müller (Zittau), Christian SPD 24.3.93 Neumann (Gotha), SPD 24.3.93 * Gerhard Oesinghaus, Günther SPD 24.3.93 Opel, Manfred SPD 24.3.93 Dr. Otto, Helga SPD 24.3.93 Paintner, Johann F.D.P. 24.3.93 Paterna, Peter SPD 24.3.93 Pfuhl, Albert SPD 24.3.93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Probst, Albert CDU/CSU 24.3.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 24.3.93* Reimann, Manfred SPD 24.3.93 ' Rempe, Walter SPD 24.3.93 Rennebach, Renate SPD 24.3.93 Richter (Bremerhaven), F.D.P. 24.3.93 Manfred Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 24.3.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 24.3.93 * Schluckebier, Günther SPD 24.3.93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 24.3.93 Dr. Sperling, Dietrich SPD 24.3.93 Dr. Sprung, Rudolf CDU/CSU 24.3.93 * Steiner, Heinz-Alfred SPD 24.3.93 * Dr. von Teichman, F.D.P. 24.3.93* Cornelia Tietjen, Günther SPD 24.3.93 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 24.3.93 * Friedrich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 24.3.93 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 24.3.93 Würfel, Uta F.D.P. 24.3.93 Zierer, Benno CDU/CSU 24.3.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietmar Keller (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/4590 Fragen 1 und 2): Wie bewertet die Bundesregierung die im ersten Bericht des Europäischen Parlaments über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft geäußerten Besorgnisse darüber, daß und wie in der Bundesrepublik Deutschland Menschen aus der früheren DDR politisch diskriminiert werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den in diesem Bericht enthaltenen schwerwiegenden Vorwürfen - wie Einführen einer „klaren politischen Kategorie der Bewertung von Personen" durch das Kriterium der „Staatsnähe"; Kontrollen und Ablehnungen von Lehrern und Hochschullehrern, Anwälten und Notaren und anderen Personengruppen des öffentlichen Dienstes der DDR, die „unter Mißachtung der Rechtsnormen und der Regeln für das Ermittlungsverfahren durchgeführt werden und eine Beeinträchtigung der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit darstellen" - die Grundlage zu entziehen? Die vom Europäischen Parlament am 9. März 1993 verabschiedete Entschließung zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft bedarf genauer Prüfung. Für die in der Entschließung angesprochenen Fragen sind in wesentlichen Bereichen die Länder zuständig. Trotz dieses Vorbehalts möchte ich betonen, daß die Bundesregierung den Vorwurf, Menschen aus der früheren DDR würden politisch diskriminiert, entschieden zurückweist. Auch entsprechende Besorgnisse entbehren jeder Grundlage. Soweit der Bericht in den Nummern 100 12710* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 bis 103 auf die Lage der Angehörigen des öffentlichen Dienstes in der früheren DDR eingeht, beruht er auf unrichtigen Einschätzungen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Übergangsregelungen im Einigungsvertrag für den öffentlichen Dienst rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen. Dies wird durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bestätigt. Unabhängig davon steht es den Betroffenen frei, gegen konkrete Maßnahmen Rechtsschutz bei den unabhängigen Gerichten zu suchen. Daß bei der Übernahme von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in der früheren DDR in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland auch die Frage eine Rolle spielen muß, inwieweit sich die Betroffenen mit dem Unrechtsregime der früheren DDR identifiziert haben, ist nicht willkürlich. Dieser Frage nachzugehen, ist vielmehr im Interesse des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der Herstellung des erforderlichen Vertrauens der Bevölkerung in die neue Verwaltung in den fünf neuen Ländern notwendig. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4590 Frage 4): Wie schätzt die Bundesregierung eine mögliche Bedrohung Deutschlands und seiner NATO-Partner durch ballistische Raketen anderer Staaten ein, und welche Schutzmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu ergreifen? 1. Die neue sicherheitspolitische Weltlage hat sich für Deutschland und seine NATO-Verbündeten auch in diesem Punkt grundsätzlich geändert. Eine definierte militärische Bedrohung seitens der GUS-Staaten existiert nicht mehr. Dennoch bleibt das Militärpotential der GUS und Chinas grundsätzlich ein Risiko. Ein Einsatz gegen Deutschland wie auch gegen die NATO-Partner ist jedoch derzeit wenig wahrscheinlich. Realistische Risiken erwachsen heute aus politischen Instabilitäten weltweit, die zum Teil von militärischer Hochrüstung begleitet werden. 2. Der Krieg am Golf hat zuletzt die militärische und politische Bedeutung ballistischer Flugkörper auch für Staaten insbesondere der Dritten Welt deutlich werden lassen und in der Krisenzone Marokko bis Indien zu intensiven Rüstungsanstrengungen auf diesem Gebiet geführt. Eine besondere Qualität erfährt diese Aufrüstung durch die angestrebte Kombination dieser Trägersysteme mit nicht konventionellen Gefechtsköpfen. Mögliche Reichweitensteigerungen würden zunehmend NATO-Staaten in den Wirkungsbereich solcher Waffen aus Ländern der Dritten Welt rücken lassen. 3. Der aktuelle Stand der Ausrüstung mit einsatzbereiten ballistischen Flugkörpern außerhalb der NATO zeigt folgendes Bild: — Deutschland liegt im Bereich der Intercontinental Ballistic Missiles (ICBM)/Sea Launched Ballistic Missiles (SLBM) der GUS und Chinas. — NATO-Territorium liegt im Wirkungsbereich von ballistischen Flugkörpern mit konventionellen und chemischen Gefechtsköpfen aus dem Iran und Syrien, möglicherweise auch aus dem Irak. Sollte die angestrebte Reichweitensteigerung der ballistischen Raketen in der Dritten Welt Erfolg haben, sind sämtliche Mittelmeeranrainer einer Gefährdung ausgesetzt. Ferner gilt, daß in der Dritten Welt eingesetzte Krisenreaktionskräfte zunehmend dem Risiko des Angriffs mit ballistischen Flugkörpern ausgesetzt sind. 4. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um eine Stärkung der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln weiterhin mit hoher Priorität verfolgen. Im Rahmen einer kooperativen, auf Vertrauensbildung angelegten Politik bemüht sich die Bundesregierung um den Abbau von Spannungen als Ursache militärischer Aufrüstung. Jedoch kann eine aktive Nichtverbreitungspolitik auf absehbare Zeit die mit der Proliferation (Weitergabe von Atomwaffen) verbundenen Risiken nicht beseitigen. Aus diesem Grund werden komplementär dazu langfristige Planungen eingeleitet, bereits vorhandene oder in der Entwicklung befindliche Luftverteidigungssysteme mit einer begrenzten Fähigkeit auch zur Abwehr ballistischer Raketen auszustatten. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Gebhard Ziller auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4590 Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen von Vereinen, daß zumindest für abgelegene Wohnhäuser mittels Photovoltaikzellen die Versorgung mit Sonnenstrom bereits jetzt billiger als die konventionelle Energieversorgung sei? Bei abgelegenen Wohnhäusern, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, können die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses deutlich höher liegen als die Investitionskosten für eine autarke photovoltaische Energieversorgungsanlage. Diese Investitionskosten sind jedoch, absolut genommen, nach wie vor sehr hoch, u. a. wegen des erforderlichen Batteriespeichers und des meistens zur Unterstützung für sonnenarme Zeiten integrierten Diesel- bzw. Gasgenerators. Der Kilowattstundenpreis für Strom aus dieser sogenannten „solaren Insel-Stromversorgung" dürfte in Deutschland derzeit noch bei 5 bis 10 DM pro Kilowattstunde anzusetzen sein. Im Hinblick auf zahlreiche Wohnhäuser in Deutschland, die ohne Netzanbindung sind (nach Schätzung eines Fachinstitutes etwa 10 000), vor allem aber im Hinblick auf Anwendungen in Ländern mit einer wenig ausgeprägten Energieversorgungsinfrastruktur, fördert das Bundesministerium für Forschung und Technologie die Erprobung und Demonstration photovoltaischer Inselstromversorgung in einer Reihe von Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 12711* Projekten. Ein Beispiel ist das Projekt „Unterkrummenhof " im Schwarzwald, über das in der FAZ vom 6. März 1993 ausführlich berichtet wurde. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Angelika Pfeiffer (CDU/CSU) (Drucksache 12/4590 Fragen 7 und 8): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge von Personen auf Aufnahme als Aussiedler im Zeitraum vom 1. Juli 1992 bis 31. Dezember 1992 und ab dem 1. Januar 1993 im Anerkennungs- und im Aufnahmeverfahren für Aussiedler von der Zweigstelle Hamm des Bundesverwaltungsamts Köln unter Nichtbeachtung der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1992 enthaltenen grundsätzlichen Erwägungen, jedoch unter Anwendung der erst seit dem 1. Januar 1993 — lange nach der Antragstellung — geltenden Vorschriften abgelehnt worden sind? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit verhindert wird, daß bei Entscheidungen von Bundesbehörden Gesetze angewendet werden, denen eine Rückwirkung nicht zukommt? Zu Frage 7: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 3. November 1992 befaßt sich mit Aufnahmeanträgen von Deutschen aus Polen. In der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 31. Dezember 1992 sind in der Außenstelle Hamm des Bundesverwaltungsamtes Aufnahmeanträge aus Polen für 13 225 Personen abgelehnt worden. Die Ablehnungsgründe des Einzelfalles sind statistisch nicht erfaßt. Das Bundesverwaltungsamt hat die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aufgestellten Grundsätze bei seinen Entscheidungen über Aufnahmeanträge aus Polen entsprechend den Anordnungen des Bundesministeriums des Innern stets beachtet. Diese sind in Übereinstimmung mit den Ländern erlassen worden und entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Für diesen Personenkreis war Vertreibungsdruck wiederlegbar zu vermuten, wie es das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Urteil ausführt. Nur ausnahmsweise war Vertreibungsdruck zu prüfen, wenn Tatsachen vorlagen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergab, was durch das Gesetz vermutet wurde. Mit Inkrafttreten des von breitem politischen Konsens getragenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1. Januar 1993 ist durch Änderung des § 4 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz festgelegt worden, daß ein deutscher Volkszugehöriger aus Polen nur dann Spätaussiedler werden kann, wenn er glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund seiner deutschen Volkszugehörigkeit unterlag. In der Außenstelle Hamm des Bundesverwaltungsamtes sind vom 1. Januar 1993 bis zum 28. Februar 1993 auf dieser gesetzlichen Grundlage Anträge für 5 554 Personen aus Polen abgelehnt worden. Das Bundesverwaltungsamt hat stets die zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen gültige Rechtslage zu berücksichtigen. Dies bezieht sich auch auf Anträge, die vor Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes gestellt worden sind. Zu Frage 8: Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, Übergangsvorschriften für Anträge zu erlassen, die vor Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes gestellt wurden. Alle Behörden haben daher, wie bereits dargelegt, das seit 1. Januar 1993 geltende Recht anzuwenden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 11 und 12): Wann stehen der Berliner Stiftung für ehemalige politische Häftlinge die Formulare zur Beantragung einer Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG für die Betroffenen, die sich gemäß § 25 Abs. 2 StrRehaG an diese Behörde wenden müssen, zur Verfügung? Durch welche Finanzzuweisungen in welcher Höhe will die Bundesregierung in den Jahren bis einschließlich 1999 sicherstellen, daß die Berliner Stiftung für ehemalige politische Häftlinge die Kapitalentschädigung an die Betroffenen, deren Anträge abschließend bearbeitet wurden, noch im selben Kalenderjahr auszahlen kann? Zu Frage 11: Die Formulare sind fertiggestellt und können von Verlagen bezogen werden. Sie dienen lediglich der Vereinfachung der Verwaltung, sind jedoch nicht voraussetzung für die Gewährung der Kapitalentschädigung. Zu Frage 12: Im Bundeshaushalt 1993 sind in Einzelplan 60 Kapitel 6003 Titel 642 01 für Zahlungen nach dem Ersten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht 196 Millionen DM ausgewiesen. Für die Jahre bis einschließlich 1999 wird mit einem vergleichbaren Mittelbedarf gerechnet. Die Bundesregierung hat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die in ihre Zuständigkeit fallende Durchführung der Auszahlung der Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) einen ersten Teilbetrag in Höhe von 15 Millionen DM überwiesen. Weitere Mittelzuweisungen werden im Laufe dieses Jahres folgen. Die Reihenfolge der Gewährung der Leistungen durch die Stiftung richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf Grund der vorgesehenen Verteilung der Auszahlung der Kapitalentschädigung bis zum 31. Dezember 1999 wird es — insbesondere bei jüngeren Betroffenen, bei ehemaligen politischen Häftlingen mit einer Gewahrsamsdauer von weniger als drei 12712* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 Jahren sowie bei Berechtigten, die als Rechtsnachfolger eines ehemaligen politischen Häftlings Ansprüche geltend machen — nicht möglich sein, die Leistungen auf Grund abschließend bearbeiteter Anträge noch im selben Jahr auszuzahlen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) (Drucksache 12/4590 Fragen 13 und 14): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorhaben der Treuhandanstalt, daß die Treuhandbetriebe während der Sanierungsphase wie bisher von den Branchendirektoraten betreut werden? Glaubt die Bundesregierung, daß die Treuhandanstalt unter Beibehaltung der bisherigen Betreuungspraxis der sanierungsfähigen Treuhandbetriebe während der Sanierungsphase die dringend erforderlichen zusätzlichen hochqualifizierten Manager gewinnen kann? Zu Frage 13: Die Sanierung eines Unternehmens ist eine Aufgabe, die in erster Linie vom Management vor Ort zu erfüllen ist. Die Treuhandanstalt begleitet diesen Prozeß unter Einbeziehung aller relevanten Arbeitseinheiten. Die Branchendirektorate/Niederlassungen sind dabei der wichtigste Ansprechpartner der Unternehmen in der Treuhandanstalt. Die Branchendirektorate nehmen wie auch in privaten Konzernstrukturen die Aufgaben der Beteiligungsführung wahr. Ebenso wie in der privaten Wirtschaft ist die Enge der Anbindung abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen. Die Bundesregierung hält diese Prinzipien für richtig. Zu Frage 14: Ja. Die Beibehaltung der bisherigen Betreuungspraxis ist kein Hindernis für die Gewinnung qualifizierter Manager. Die Treuhandanstalt hat sich stets bemüht, für ihre Unternehmen ein qualifiziertes und erfahrenes Management aufzubauen und durchsetzungsstarke Fachleute für die Aufsichtsräte und Vorstände zu finden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Türk (F.D.P.) (Drucksache 12/4590 Frage 15): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über TreuhandUnternehmen, die durch eine entsprechende Entflechtung aus Kombinaten in Einzelunternehmen aufgelöst und fortgeführt wurden? Die Treuhandanstalt hat per 31. Januar 1993 von 232 Treuhandanstalt-Konzernen 42 komplett privatisiert, 72 wurden liquidiert bzw. befinden sich in Liquidation. Für den Restbestand von 118 TreuhandanstaltKonzernen ergibt sich folgender Stand der Entflechtung: — Für 58 Treuhandanstalt-Konzerne ist keine Entflechtung vorgesehen. — Für 10 Treuhandanstalt-Konzerne ist die Entflechtung in Bearbeitung. — Für 50 Treuhandanstalt-Konzerne ist der Entflechtungsvorgang abgeschlosen. Somit ist die Entflechtungsfrage für keinen Treuhandanstalt-Konzern mehr offen. Über die Fortführung der aus der Entflechtung hervorgegangenen Unternehmen liegen der Treuhandanstalt keine abrufbereiten Daten vor. Sie könnten lediglich für die noch im Treuhandanstalt-Portfolio geführten Unternehmen ermittelt werden, allerdings nicht ohne einen unvertretbar hohen Aufwand. Für die bereits privatisierten bzw. liquidierten Treuhandanstalt-Konzerne können diese Angaben nicht ermittelt werden. Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 12/4590 Fragen 24 und 25): Wie hoch ist der jährliche Anteil Deutschlands an den EG- Programmen TACIS (technische Unterstützung der GUS-Staaten und Georgien) und PHARE (technische Unterstützung für ehemalige RGW-Staaten)? Und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß deutsche Unternehmen an diesen Programmen entsprechend dem deutschen EG-Finanzierungsanteil partizipieren? Zu Frage 24: Die Programme TACIS als auch PHARE werden nicht aus gesonderten Zahlungen der Mitgliedstaaten finanziert, sondern sind Bestandteil des Gesamthaushalts der EG. Wie Sie wissen, beträgt der deutsche Anteil am EG-Gesamthaushalt ca. 28 %. Damit beteiligt sich Deutschland mit dieser Quote an der Finanzierung von TACIS und PHARE. Zu Frage 25: Die Bundesregierung ist sich mit den übrigen EG- Mitgliedstaaten einig, daß bei den Ausschreibungsverfahren im Rahmen von TACIS und PHARE ausschließlich das Kriterium der Leistungsfähigkeit der Unternehmen ausschlaggebend sein darf. Eine Quotierung in Anlehnung an den Finanzierungsanteil der EG-Mitgliedstaaten am EG-Haushalt wäre nicht im Sinne der mit den Programmen verfolgten Ziele. Dennoch ist die Bundesregierung der Auffassung, daß angesichts der großen Erfahrungen der deutschen Unternehmen in Osteuropa eine hohe Beteiligungs- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 12713* quote erreichbar sein muß, sofern sich eine ausreichende Zahl deutscher Beratungsunternehmen beteiligen. Die EG-Kommission hat im Dezember eine Übersicht über die Verteilung der bis Mitte November 1992 im Rahmen von TACIS erteilten Aufträge auf die EG-Mitgliedstaaten vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 130 Millionen ECU von insgesamt 400 Millionen ECU aus 1991, d. h. ca. 1/3 vergeben; aus den Mitteln des Haushaltes 1992 war zu diesem Zeitpunkt noch kein Projekt vergeben. Nach der vorgelegten Übersicht lag zu diesem Zeitpunkt D mit einem Anteil von ca. 11,5 % am bislang vergebenen Gesamtvolumen an 3. Stelle, hinter UK und F (je 18 %) und vor I (11,3 %) und NL (9,5 %). Mittlerweile hat sich die deutsche Beteiligung bei den Vergaben nach Auskunft von Kommissionsmitgliedern erheblich erhöht. Die EG-Kommission in Brüssel hat eine aktualisierte offizielle Übersicht über den Stand der Vergaben für die nächste Zeit angekündigt. Die von der Kommission vorgelegten offiziellen Statistiken sind jedoch nur bedingt aussagekräftig. An den Ausschreibungen im Rahmen von TACIS beteiligen sich sehr viele internationale Konsortien. Aufträge, die an derartige Konsortien gehen, werden in den Statistiken vollständig dem Land des Federführers der Konsortien zugeordnet. Vor kurzem geführte Gespräche mit der Kommission haben ergeben, daß deutsche Firmen im großen Umfang an derartigen Konsortien beteiligt sind. Für das EG-Programm PHARE zugunsten der mittel- und osteuropäischen Staaten können Aussagen über die Beteiligung deutscher Firmen noch nicht gemacht werden, da die Kommission hierzu noch keine aussagekräftige Übersicht vorgelegt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 27 und 28): In welcher Größenordnung bewegt sich der von der Bundesregierung infolge der vorgenommenen Kürzungen für die kommenden drei bis fünf Jahre erwartete Abbau von ABM-Stellen im Umweltbereich in den neuen Bundesländern, nach Bundesland und Branche aufgeschlüsselt? In welcher Größenordnung bewegt sich der von der Bundesregierung für die kommenden drei bis fünf Jahre erwartete Abbau von ABM-Stellen im Umweltbereich bzw. im Bereich der Frauenarbeit in Berlin? Zu Frage 27: Damit bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Neu- und Weiterbewilligungen sofort wieder möglich werden, wurden im Rahmen des Solidarpaktes 2 Milliarden DM zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geht davon aus, daß auch ABM im Umweltbereich neu- oder weiterbewilligt werden. Soweit die gesetzliche Förderhöchstdauer für ABM bei einer Vielzahl von Maßnahmen bereits erschöpft ist, ist für Maßnahmen im Umweltbereich die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen nach § 249 h AFG zu beginnen. Exakte Angaben lassen sich über Auslaufen von ABM und Beginn von Maßnahmen nach § 249 h wegen der noch laufenden Verhandlungen der Bundesanstalt für Arbeit mit den verantwortlichen Trägern, insbesondere den Ländern, nicht machen. Zu Frage 28: Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über die zukünftige Entwicklung bei ABM folgender Haushaltsjahre im Umweltbereich und im Frauenbereich in Berlin. Im Rahmen der Haushaltsansätze des jeweiligen Jahres ist für die Verteilung des Geldes für ABM alleine die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß ABM im Umweltbereich auch in Berlin zukünftig möglich sein werden. Alternativ verweist die Bundesregierung auf die Nutzungsmöglichkeiten des neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes ,,Arbeitsförderung Ost (§ 249h AFG)". Die Bundesregierung geht ferner davon aus, daß Frauen sowohl bei ABM als auch bei Maßnahmen nach § 249h AFG angemessene Berücksichtigung finden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU). (Drucksache 12/4590 Fragen 29 und 30): Wie sieht die regionale Verteilung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in absoluten Zahlen sowie in Relation zur regionalen Verteilung der Arbeitslosigkeit aus? Wie sieht die regionale Verteilung von Frauen und älteren Arbeitnehmern, die an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen, in den neuen Bundesländern aus, absolut und in bezug auf ihre jeweilige regionale Arbeitslosigkeit? Zu Frage 29: Die regionale Verteilung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nach Zahl der ABM-Beschäftigten ergibt absolut folgendes Bild (Stand Februar 1993): ABM-West (Verteilung nach Landesarbeitsamtsbezirken): Nord (ohne Mecklenburg-Vorpommern) 6 956 Niedersachsen-Bremen 13 443 Nordrhein-Westfalen 20 635 Hessen 2 773 Rheinland-Pfalz/Saarland 3 891 Baden-Württemberg 2 699 Nordbayern 2 949 Südbayern 1 454 Berlin-Brandenburg (ohne Berlin Teil Ost und Brandenburg) 6 299 ZAV 47 12714* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 ABM-Ost (Verteilung nach Bundesländern): Mecklenburg-Vorpommern 36 879 Brandenburg 46 858 Sachsen-Anhalt 71 553 Sachsen 89 997 Thüringen 45 141 Berlin (Ostteil) 24 116 In Relation zur Arbeitslosigkeit in der jeweiligen Region ergibt sich, gemessen an der Zahl der ABM- Beschäftigten je 100 Arbeitslose folgendes Bild: ABM-West (nach Landesarbeitsamtsbezirken): Nord (ohne Mecklenburg-Vorpommern) 4,3 Niedersachsen-Bremen 3,9 Nordrhein-Westfalen 3,0 Hessen 1,6 Rheinland-Pfalz-Saarland 2,4 Baden-Württemberg 1,0 Nordbayern 1,7 Südbayern 0,8 Berlin-Brandenburg 5,1 (ohne Berlin Teil Ost und Brandenburg) ABM-Ost (nach Bundesländern): Mecklenburg-Vorpommern 24,1 Brandenburg 25,6 Sachsen-Anhalt 31,5 Sachsen 28,3 Thüringen 22,8 Berlin (Ostteil) 26,0 Zu Frage 30: Die Bundesanstalt für Arbeit erhebt derzeit noch keine Daten über den Umfang der Beteiligung von älteren Arbeitnehmern an ABM in den neuen Bundesländern. Die Zahl der in ABM beschäftigten Frauen in den neuen Bundesländern gliedert sich (Stand Februar 1993) regional (nach Bundesländern) wie folgt auf: Mecklenburg-Vorpommern 17 269 Brandenburg 22 163 Sachsen-Anhalt 28 639 Sachsen 37 387 Thüringen 23 031 Berlin (Ostteil) 12 680 In Relation zur Zahl der arbeitslosen Frauen in der jeweiligen Region ergibt sich, gemessen an der Zahl der in ABM beschäftigten Frauen folgendes Bild (nur nach Landesarbeitsämtern möglich): Nord (nur Mecklenburg-Vorpommern) 18,5 Berlin-Brandenburg (Berlin nur Ostteil) 21,3 Sachsen-Anhalt-Thüringen 19,4 Sachsen 18,1 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 35 und 36): Aufgrund welcher Überlegungen und Informationen hat sich die Deutsche Bundesbahn dafür entschieden, künftig ICE-Züge zwischen Würzburg und München nicht mehr über Nürnberg verkehren zu lassen, und aus welchem Grunde ist es nach Auffassung der Bundesregierung angebracht, für den Ballungsraum Nürnberg-Erlangen-Fürth-Schwabach mit mehr als einer Million Einwohner das ICE-Netz der Deutschen Bundesbahn erheblich einzuschränken? Sind Meldungen in verschiedenen Presseorganen zutreffend, daß die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn auf eine Intervention des Bundesministers Dr. Wolfgang Bötsch zurückzuführen ist, und wird die Bundesregierung diese für den Ballungsraum Nürnberg-Erlangen-Fürth-Schwabach negative Entscheidung noch einmal überdenken? Zu Frage 35: Die Deutsche Bundesbahn richtet die Linienführung und die Halte ihrer Fernverkehrszüge nach kaufmännischen Grundsätzen kontinuierlich an der Nachfrage aus. Sie sieht zum Jahresfahrplan 1994/95 eine teilweise Änderung der ICE-Linienführung Norddeutschland-München vor. Mit dem direkten Weg über Ansbach soll für einen Teil der ICE-Züge eine kürzere Reisezeit und damit auch eine deutliche Nachfragesteigerung erreicht und zudem das Gesamtangebot für den Raum Franken verbessert werden. Nürnberg behält in der Verbindung nach München und auch von und nach Norddeutschland mit ICE- und IC-Zügen einen Stundentakt. Zu Frage 36: Es trifft zu, daß sich der jetzige Bundesminister Dr. Bötsch noch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag in dieser Frage engagiert hat, wie im übrigen andere Abgeordnete auch. Da die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn, wie in der Antwort auf die Frage 35 beschrieben, nach objektiven Gesichtspunkten erfolgte, kann ich Ihre Frage zusammenfassend mit Nein beantworten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 41 und 42): Treffen Meldungen zu, nach denen der Rangierbahnhof in Saarbrücken und weitere DB-Einrichtungen in Saarbrücken geschlossen werden sollen, und wie bewertet die Bundesregierung den drohenden Verlust von mindestens 500 Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Ankündigung der DB, bei einer Verwirklichung des Auflassungsbeschlusses für das BAW SB- Burbach Ersatzarbeitsplätze in diesen DB-Einrichtungen Saarbrückens zu schaffen? Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung eine voll ausgebildete Eisenbahninfrastruktur für die wirtschaftlichen Weiterentwicklungschancen einer Region, und wie bewertet die Bundesregierung die Stillegungsvorschläge des DB-Vorstandes für DB-Einrichtungen im Saarland vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteiles zur Haushaltsnotlage des Saarlandes und Bremens und dem Auftrag, die Bundespräsenz im Saarland zu stärken sowie den allgemeinen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 12715* Bemühungen, angesichts der Entwicklung bei Kohle und Stahl die wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes voranzubringen? Zu Frage 41: Die Bundesbahn richtet ihre unternehmensinternen Planungen an den Prognosen für das Verkehrswachstum insgesamt sowie für den davon auf den Schienenverkehr entfallenden Anteil aus, der in den kommenden Jahren erheblich steigen soll. Von dieser Entwicklung ist abhängig, an welchem Ort und in welcher Form künftig Produktionsstätten vorzuhalten sind. Maßgebliches Kriterium ist dabei, wie die Produktivität verbessert und gesteigert werden kann. Dies ist auch ein wesentliches Ziel der Bahnstrukturreform. Die Deutsche Bundesbahn entwickelt somit zunächst Grundsatzkonzepte. Dabei standen Entscheidungen zu Einzelmaßnahmen noch nicht an. Dies wäre auch verfrüht. Es ist zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn im Bezirk der Bundesbahndirektion Saarbrücken Untersuchungen mit dem Ziel eingeleitet hat, die Aufgabenstellung im Güterverkehr neu zu ordnen. In diesem Zusammenhang ist daran gedacht, die heutigen Aufgaben des Rangierbahnhofs Saarbrücken zu erweitern und außerdem in einen Knotenpunkt-Bahnhof für den Wagenladungsverkehr und für den hochwertigen Güterschnellverkehr umzuwandeln. Zu Frage 42: Eine voll ausgebildete Eisenbahninfrastruktur beurteilt die Bundesregierung für die wirtschaftlichen Weiterentwicklungschancen einer Region selbstverständlich positiv. Voraussetzung für ein weiteres Vorhalten einer solchen Infrastruktur durch ein Wirtschaftsunternehmen ist jedoch eine ausreichende Nachfrage durch die Nutzer. Die allgemeinen Bemühungen um die wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes wird die Bundesregierung auch weiterhin unterstützen. Dies kann aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nicht dazu führen, im Verkehrsbereich die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns gänzlich außer Betracht zu lassen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Michael Habermann (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 43 und 44): Unterstützt die Bundesregierung Pläne des DB-Vorstandes zur stückweisen Auflösung der Bundesbahndirektion Saarbrücken, und wie will die Bundesregierung die Präsenz der Deutschen Bundesbahn im Saarland mit allen infrastrukturellen Einrichtungen sicherstellen? Wie wird die Bundesregierung auf den DB-Vorstand Einfluß nehmen, um die Realisierung der Stillegungsvorschläge des DB-Vorstandes für DB-Einrichtungen im Saarland zu verhindern und die DB-Direktion als wie bisher funktionsfähigen DB- Standort zu erhalten? Zu Frage 43: Derzeit ist nicht beabsichtigt, Bundesbahndirektionen aufzulösen. Zu Frage 44: Auf meine Antwort zu Frage Nr. 43 nehme ich Bezug. Das geltende Bundesbahngesetz wird mit Inkrafttreten der von der Bundesregierung am 17. Februar 1993 beschlossenen Gesetzentwürfe zur Strukturreform der Bundeseisenbahnen außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung über Standorte des Unternehmens trifft dann ausschließlich die Unternehmensleitung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4590 Frage 45): Wird die Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einwirken, in Abteilen der Fernzüge (IC, ICE, EC und InterRegio) 220-Volt-Steckdosen installieren zu lassen, um z. B. den Anschluß von Computern zu ermöglichen? Die Vorstände der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn entscheiden über derartige Angelegenheiten der beiden Unternehmen in eigener Kompetenz. In den Konferenzabteilen der ICE-Wagen sind die Steckdosen bereits für den Anschluß von Computern und anderen elektronischen Kleingeräten geeignet. Der vorhandene ältere Wagenpark des IC/EC- und Interregio-Verkehrs soll wegen des unverhältnismäßigen Aufwands aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachgerüstet werden. Vorgesehen ist aber, alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge des Fernverkehrs mit einer ausreichenden Anzahl computertauglicher Steckdosen auszurüsten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Birgit Homburger (F.D.P.) (Drucksache 12/4590 Fragen 46 und 47): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, im Rahmen der Ressortabstimmung zur Verordnung nach § 40 Abs. 2 BImSchG (sog. Sommer-Smog-Verordnung) die Heraufsetzung von Konzentrationswerten für die Luftschadstoffe Benzol und Dieselruß verlangt? Wie bewertet die Bundesregierung diese Forderungen im Hinblick auf die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen? Zu Frage 46: Zur Klarstellung des Ziels der geplanten Verordnung möchte ich zunächst einen Hinweis geben. Es handelt sich hier nicht um eine spezielle „SommerSmog-Verordnung". Unter Sommer-Smog wird die erhöhte bodennahe Ozon-Belastung verstanden, wie 12716* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 sie unter bestimmten meteorologischen und topografischen Bedingungen im Sommer anzutreffen ist. Die Verordnung sieht ausdrücklich nicht die Messung von Ozon vor und regelt auch keine Maßnahmen bei erhöhten Ozonkonzentrationen. Sie dient der Festlegung von Konzentrationswerten für ausgewählte Luftverunreinigungen und der Verbesserung der Luftsituation in vom Verkehr belasteten Gebieten. Durch die Reduzierung der Ozon-Vorläufersubstanzen aus dem Verkehrsbereich (Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen) können die Maßnahmen nach § 40 Abs. 2 BImSchG unter bestimmten Bedingungen zu einer gewissen Absenkung der Ozonkonzentration führen. In den Gebieten selbst kann die Ozonkonzentration aufgrund der Verringerung der Emissionen des ozonabbauenden Stickstoffmonoxids auch ansteigen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird auch über die Höhe der Konzentrationswerte verhandelt, insbesondere trifft dies für Benzol zu. Da mit den gegenwärtig verfügbaren Meßverfahren eine selektive Messung von Dieselruß nicht möglich ist, wurde in den Verordnungs-Entwurf der Schadstoff Ruß aufgenommen. Die Konzentrationswerte für Ruß und Benzol stehen nicht in Beziehung zu Grenzwerten. Die anzustrebende Höhe soll sich in etwa an der derzeitigen Konzentration in verkehrlich nicht stark belasteten städtischen Gebieten orientieren. Zu Frage 47: Entsprechend der Mitteilung der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe „Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte" ist Benzol ein eindeutig als krebserzeugend ausgewiesener Arbeitsstoffe, der beim Menschen erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste zu verursachen vermag (Klasse III. A 1); auch die Rußpartikel der Dieselmotoremissionen sind ausgewiesen als krebserzeugende Arbeitsstoffe, die sich jedoch nach Meinung der Kommission bislang nur im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben, und zwar unter Bedingungen, die der möglichen Exponierung des Menschen am Arbeitsplatz vergleichbar sind, bzw. aus denen Vergleichbarkeit abgeleitet werden kann (Klasse III. A 2). Zwischenzeitlich gibt es auf der Grundlage neuer Ergebnisse der Wirkungsforschung begründete Hinweise, daß Dieselruß wie auch andere Rußkerne bei Versuchen mit Ratten nur bei „mechanischer" Oberladung der Lunge krebserzeugend wirkt. Für solche Stoffe können Immissionswerte, die den Schutz vor Gesundheitsgefahren sicherstellen, nicht bestimmt werden. Deshalb sind diese Stoffe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so weit wie möglich zu begrenzen. Bei höheren Konzentrationswerten ist grundsätzlich eine mögliche höhere Gesundheitsgefährdung anzunehmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum (F.D.P.) (Drucksache 12/4590 Frage 48): Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der Verordnung nach § 40 Abs. 2 BlmSchG (sog. Sommer-Smog-Verordnung) bei, und wann ist mit einer Kabinettsvorlage zu rechnen? Zur Sommer-Smog-Verordnung gilt das von mir gesagte zur Frage 46 der Kollegin Homburger. Die zuständige Behörde muß bei den vorgesehenen Maßnahmen die Verkehrsbedürfnisse und die städtebaulichen Belange berücksichtigen, da zum einen die unabweisbaren Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung in dem betreffenden Gebiet befriedigt werden müssen als auch zum anderen vermieden werden muß, daß der Verkehr in Bereiche ausweicht, die — wie etwa verkehrsberuhigte Bereiche in Wohngebieten — eines besonderen Schutzes bedürfen. Diese Maßnahmen werden zur Verbesserung der Luftbelastung in bestimmten, räumlich engbegrenzten Gebieten beitragen. Auf Grund des erforderlichen Aufbaus der Meßnetze sowie der umfangreichen landesweiten Messungen wird die gegenwärtig vorhandene punktuelle Datenlage insbesondere für Ruß und Benzol erheblich verbessert. Die Kabinettvorlage wird unmittelbar nach Beendigung der Ressortabstimmung erstellt werden. Ein Termin steht noch nicht fest. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/4590 Frage 49): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Hoechst den umstrittenen FCKW-Ersatzstoff R 134 a, dessen Produktion in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht genehmigt ist und der nicht nur ein sehr wirksames Treibhausgas ist, sondern bei dessen Abbau toxikologisch und ökotoxikologisch bedenkliche Substanzen entstehen können, in Brasilien herstellen und im großen Maßstab in die Bundesrepublik Deutschland exportieren will, und was wird sie dagegen tun? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Firma Hoechst AG den FCKW-Ersatzstoff R 134 a in Brasilien herstellt und derzeit auf dem deutschen Markt vertreibt. Es ist jedoch unzutreffend, daß der Hoechst AG keine Produktionsgenehmigung in Deutschland erteilt worden sei. Die Hoechst AG besitzt vielmehr seit dem Sommer 1992 eine Genehmigung des Regierungspräsidenten Darmstadt für den Produktionsstandort Frankfurt-Höchst. Mit einer Produktionsaufnahme im Herbst 1993 wird gerechnet. Unzutreffend ist auch die Aussage, daß R 134 a ein sehr wirksames Treibhausgas sei. R 134a hat im Gegensatz zum FCKW R 12 — den es sehr schnell ersetzen kann — einen um mindestens 90 % geringeren Treibhauseffekt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 12717* Zur Toxikologie und Ökotoxikologie des Stoffes ist anzumerken, daß nach Feststellung des Umweltbundesamtes von den möglichen Abbauprodukten — auf Grund der niedrigen Immissionswerte — keine Gefahren für die Umwelt ausgehen. Toxikologische Bedenken hinsichtlich der Abbauprodukte bestehen daher ebenfalls nicht. Da die Firma Hoechst AG über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt, sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 50 und 51): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die chinesische Regierung in den Jahren 1987/88 an deutsche KernenergieVertreter mit Angeboten zur Lagerung bundesdeutschen Atommülls in Tibet herangetreten ist, und liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß die chinesische Regierung seitdem erneute Angebote zur Lagerung deutschen Atommülls in Tibet und zur Aufarbeitung deutscher Brennstäbe in China unterbreitet hat? Bis wann rechnet die Bundesregierung aufgrund der jüngsten Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, die eine stark zunehmende Ausdünnung der Ozonschicht auch über der nördlichen Hemisphäre belegen, auch für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Auftreten eines für den Menschen sowie für die Tier- und Pflanzenwelt gefährlichen Ozonloches, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegen diese Bedrohung zu ergreifen? Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag am 5. November 1987 mit der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rust, Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/1102) ausführlich über die nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China unterrichtet. Im Zusammenhang mit den Bemühungen der deutschen Industrie, sich am Ausbau der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Volksrepublik China zu beteiligen, war damals auf chinesisches Verlangen auch darüber verhandelt worden, geringe Mengen bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zu übertragen. Darüber hinausgehende Informationen über konkrete Verhandlungen zwischen der deutschen Kernenergiewirtschaft und der chinesischen Regierung über die Lagerung radioaktiver Abfälle oder zur Aufarbeitung deutscher Brennelemente liegen der Bundesregierung weder aus den Jahren 1987/88 noch für einen späteren Zeitpunkt vor. Allerdings tauchen in regelmäßigen Abständen Gerüchte über vergleichbare Vorgänge auf, in denen die Lagerung radioaktiver Abfälle aus Deutschland in China, Namibia, Sudan, Brasilien, Australien usw. behauptet wird; die bisherigen Überprüfungen, in die auch das Bundesausfuhramt als Genehmigungsbehörde für derartige Ausfuhren eingeschaltet war, haben aber stets zu dem Ergebnis geführt, daß diesen Meldungen eine Falschinformation zugrunde lag. Zu Frage 51: Es ist nicht möglich, auf Grund der jüngsten Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorauszusagen, ob es in den kommenden Jahren über der nördlichen Hemisphäre zu einem sogenannten Ozonloch kommen wird. Von einem Ozonloch spricht man bei einer Ozonabnahme um mehr als 50 %. Nach Meldungen der WMO (World Meteorological Organization) lagen die Ozonkonzentrationen im Februar 1993 über Europa größtenteils um mehr als 20 % unter dem langjährigen Mittelwert. Damit hat es in diesem Jahr ebenso wie im vergangenen Jahr über Europa und Deutschland kein Ozonloch gegeben. Eine Gefährdung des Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt hängt aber nicht primär vom Ausmaß der Ozonabnahme, sondern vom Anstieg der UVB-Strahlung ab. Das Umweltbundesamt nimmt im Verlauf dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die meßtechnisch schwierige Überwachung der UV-B-Strahlung auf. Damit wird es möglich sein, die Bevölkerung bei einem etwaigen Anstieg dieser Strahlung entsprechend zu informieren. Bisherige sporadische Messungen der UV-B-Strahlung ließen allerdings in unseren Breiten noch keinen Intensitätsanstieg erkennen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der WMO, daß unter den gegenwärtigen Bedingungen keinerlei Notwendigkeit besteht, sich vor einem etwaigen Anstieg der UV-B-Strahlung zu schützen, weil die Perioden mit äußerst niedrigen Ozonkonzentrationen nur wenige Tage andauern und die Sonne zu dieser Jahreszeit noch sehr niedrig steht. Anlage 20 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Lennartz (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 52 und 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr der Grundwasserbelastung durch Kobalt-60-Sonden, die in Trinkwasserbrunnen in den neuen Ländern zwischenlagern bzw. festgeklemmt, von der Nylon-Aufhängung abgerissen, im Schlamm versunken oder versandet sind, und wie beurteilt sie die Tatsache, daß die Sonden korrodieren und dadurch undicht werden können? Welche Möglichkeiten gibt es, die in den Trinkwasserbrunnen festgeklemmten, versunkenen oder versandeten Kobalt-60- Sonden kurzfristig zu bergen, und welche Gefahren können bei der Bergung für die damit Beauftragten entstehen? Zu Frage 52: Die Bundesregierung weist — wie bereits in der Fragestunde am 11. März 1993 — darauf hin, daß keine Strahlenquellen mehr in Brunnen eingesetzt werden, die der Trinkwassergewinnung dienen. Seit Herbst 1990 wurden ca. 4 000 Strahlenquellen aus ca. 200 Brunnen ausgebaut; darunter befanden sich auch Brunnen, bei denen Strahlenquellen verklemmt, abgerissen oder im Brunnenboden versunken waren. Dabei hat es den zuständigen Landesbehörden zufolge keine Hinweise gegeben, daß Strahlenquellen durch Korrosion oder andere Einflüsse 12718* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 undicht geworden waren. Die Bundesregierung sieht daher keine Gefahr durch Kontamination des Wassers mit Kobalt-60. Sie setzt sich jedoch aus Gründen der Vorsorge dafür ein, daß die in ca. 100 stillgelegten oder nur noch zu Brauchwasserzwecken genutzten Brunnen noch vorhandenen Strahlenquellen unverzüglich ausgebaut werden. Zu Frage 53: Bei den ca. 20 Brunnen, deren Strahlenquellen sich nicht auf die vorgesehene Weise ausbauen lassen, werden im Brunnen- und Tiefbau übliche Verfahren wie z. B. Spülen oder Aufbohren angewandt. Diese Bergungsarbeiten werden sorgfältig geplant und schrittweise ausgeführt, um die Strahlenquellen nicht zu beschädigen und das eingesetzte Personal vor Strahlenexpositionen zu schützen. Besondere Vorkommnisse hat es bei den Bergungen bisher nicht gegeben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 54 und 55): Wie wurden die bisher aus den Trinkwasserbrunnen in den neuen Bundesländern entfernten Kobalt-60-Sonden entsorgt bzw. wieder verwendet, und wie sollen die noch nicht geborgenen Sonden entsorgt werden? Wer ist für die Bergung und Entsorgung der Kobalt-60-Sonden verantwortlich, und welche Kosten sind bisher angefallen bzw. werden noch für die Bergung und Entsorgung anfallen? Zu Frage 54: Aus einem Teil der Strahlenquellen fertigt ein Hersteller von Strahlenquellen in Großbritannien neue Strahler für andere Zwecke. Die übrigen ausgebauten Strahlenquellen lagern in abgeschirmten Behältnissen bis diese Fertigung fortgesetzt oder eine ähnliche Verwendung eingeleitet werden kann. In gleicher Weise soll mit den noch auszubauenden Strahlenquellen verfahren werden; eine anderweitige Nutzung hat Vorrang vor einer Beseitigung als radioaktiver Abfall. Zu Frage 55: Die Verantwortung für die Aufsicht über die Bergung und die Entsorgung haben die zuständigen Länderbehörden. Im übrigen sind je nach Vertragsgestaltung die Wasserwerke und die mit der Bergung und Entsorgung der Strahlenquellen beauftragten Firmen verantwortlich. Die Kosten der Bergung werden von den Wasserwerken getragen; über ihre Höhe liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 56 und 57): Was wurde unternommen, um die Havariebrunnen mit Kobalt-60-Sonden in den neuen Ländern zu sichern, und mit welchen Ergebnissen wurden Grundwasserkontrollen in Nachbarbrunnen bzw. im Umkreis der Brunnen durchgeführt? Wie können die Bevölkerung und insbesondere Kinder vor Verstrahlungen durch Kobalt-60-Sonden aus Trinkwasserbrunnen in den neuen Bundesländern geschützt werden, und für welche Zwecke wird Brauchwasser aus solchen Brunnen z. Z. noch genutzt? Zu Frage 56: Die Brunnen, deren Strahlenquellen sich nicht auf die vorgesehene Weise ausbauen lassen, sind stillgelegt. Die Strahlenquellen befinden sich ausreichend abgeschirmt mehrere Meter tief unter Erdreich, Kies und Wasser. Den zuständigen Landesbehörden zufolge ist an den Probenahmestellen keine Kontamination des Wassers mit Kobalt-60 festgestellt worden. Zu Frage 57: Wie bereits ausgeführt, sind die Strahlenquellen in der Tiefe ausreichend abgeschirmt. Nachdem jedoch 1988 Kinder Strahlenquellen hochgezogen hatten, ließ die zuständige Behörde der DDR die Abdeckung der Brunnen verbessern. Die zuständigen Behörden der neuen Bundesländer veranlaßten weitere Verbesserungen, wie z. B. neue Verriegelungen und Spezialschlösser; seitdem ist ein unbefugter Zugang nicht festgestellt worden. Vorsorglich wird der BMU die zuständigen Länderbehörden bitten, häufiger die Sicherungen der Brunnen zu kontrollieren. Brauchwasser nutzen überwiegend Industriezweige der Energieerzeugung und der Petrochemie. Vollständige Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/4590 Frage 58): Wird die Bundesregierung nunmehr endlich mit den längst fälligen Verhandlungen mit Polen über das geraubte deutsche Eigentum in den Oder-Neiße-Gebieten beginnen, nachdem Vermögensansprüche bei Abschluß der deutsch/polnischen Verträge ausdrücklich ausgenommen und damit späteren Verhandlungen vorbehalten waren? Wie Ihnen bekannt ist, ist es der Bundesregierung gelungen, in schwierigen Verhandlungen über den deutsch-polnischen Vertrag vom 17. Juni 1991 über gute Nachbarschaft und freundliche Zusammenarbeit die Vermögensfragen offenzuhalten. Diese Offenhaltung ist in Ziffer 5 des Briefwechsels der Außenminister zum Vertrag ausdrücklich von beiden Seiten übereinstimmend festgehalten. Die Ziffer 5 lautet: „Beide Seiten erklären übereinstimmend: Dieser Ver- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 12719* trag befaßt sich nicht mit Fragen der Staatsangehörigkeit und nicht mit Vermögensfragen." Damit wird nicht, wie von Ihnen unterstellt, die Aufnahme bilateraler Verhandlungen postuliert und insbesondere auch keine zeitliche Frist für die Aufnahme solcher Verhandlungen festgelegt. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/4590 Frage 59): Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die anderen europäischen Regierungen ergriffen, um dafür zu sorgen, daß die Öffentlichkeit in Rußland ausführlich über den serbischen Völkermord in Bosnien und die dabei an den Tag gelegte Brutalität und Menschenverachtung informiert wird, und werden derartige Bemühungen von der russischen Regierung unterstützt oder eher behindert? Die Politische Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Auslandsvertretungen verfolgt vorrangig das Ziel, im Gastland die Haltung der Bundesregierung zu wichtigen nationalen und internationalen Fragen zu verdeutlichen. Das Auswärtige Amt stellt die hierfür erforderlichen Materialien bereit. Seit Ausbruch des Konflikts haben die deutschen Auslandsvertretungen in den Mittel- und Osteuropäischen Staaten sowie in der GUS kontinuierlich amtliche Stellungnahmen der Bundesregierung zu den kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien erhalten. Hierzu gehören auch Informationen über die menschenrechtlichen Aspekte des Konflikts. Die Botschaft Moskau hat in großem Umfang Informationsmaterial, z. B. Reden und Interviews des Bundesministers des Auswärtigen zum Thema Jugoslawien, erhalten und dieses im Rahmen ihrer Presse- und Politischen Öffentlichkeitsarbeit aktiv umgesetzt. Die Informationsarbeit der Deutschen Botschaft in Moskau wird im Zuge der Liberalisierung bereits seit Jahren nicht mehr durch die russische Regierung behindert. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/4590 Fragen 60 und 61): Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher zur politischen Lösung des Jugoslawien-Konflikts unternommen? Welche Mittel hat die Bundesregierung bisher für humanitäre Hilfen zugunsten der Bewohner des ehemaligen Jugoslawien zur Verfügung gestellt, und wie viele dieser Bewohner sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von internationalen Hilfslieferungen abhängig? Zu Frage 60: Die Bundesregierung ist überzeugt, daß eine politische Lösung des Jugoslawien-Konflikts angesichts der fortdauernden serbischen Aggression nur durch eine geschlossene Haltung der internationalen Gemeinschaft erreicht werden kann. Diese Haltung wurde in den verbindlichen Prinzipien und Forderungen der Londoner Konferenz im August 1992 niedergelegt. Die EG-Außenminister haben auf der Konferenz Lord Owen für die EG mit der Verhandlungsführung beauftragt, die er gemeinsam mit Cyrus Vance für die Vereinten Nationen innehat. Die Bundesregierung unterstützt zusammen mit den EG-Partnern nachdrücklich die Verhandlungsführung der beiden Ko-Vorsitzenden und das von ihnen vorgelegte Lösungspaket. Allerdings können diese Verhandlungen nicht endlos fortgeführt werden. Sollte es nicht bald zu einer Einigung mit allen Parteien kommen, müßte die Konferenz zur Erhöhung des politischen Drucks auf die serbische Seite erneut kurzfristig einberufen werden. Ziel der Konferenz wäre dann, entweder die rasche Implementierung des Lösungspakets oder, bei fortgesetzter Obstruktion der Serben, weitere Sanktionen zu beschließen. Dieser Vorschlag findet unter unseren Partnern immer breitere Zustimmung. Zu Frage 61: Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der als sog. „lead agency" die VN-Maßnahmen im ehemaligen Jugoslawien koordiniert, schätzt die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen vor Ort, d. h. auf jugoslawischem Boden, auf insgesamt 2,053 Millionen (Stand Ende Februar 1993). Die Bundesregierung geht davon aus, daß nicht nur diese Menschen von internationalen Hilfslieferungen abhängig sind, sondern daß infolge des wirtschaftlichen Niedergangs zunehmend auch Teile der übrigen Bevölkerung mitversorgt werden müssen. Es liegen allerdings keine Anhaltspunkte dafür vor, um welche Größenordnung es sich handelt. Die Bundesregierung hat seit Beginn des Konflikts insgesamt 380 Millionen DM an humanitärer Hilfe im ehemaligen Jugoslawien geleistet. Der deutsche Anteil an der EG-Hilfe (162 Millionen DM) sowie Leistungen aus dem Haushalt des BMVg, u. a. für die Luftbrücke nach Sarajewo und UNPROFOR (30 Millionen DM), sind einbezogen. Im internationalen Vergleich steht die Bundesregierung damit weit an der Spitze. Das Auswärtige Amt hat über die deutsche Hilfe für das ehemalige Jugoslawien einen Bericht mit ausführlichen Zahlenangaben einschließlich Vergleichszahlen erstellt. Diesen Bericht stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/4590 Frage 62): 12720* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1993 Was hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung des Irans unternommen oder welche Schritte gedenkt sie etwa im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zu initiieren, um gegen die — auf Anordnung des iranischen Staatspräsidenten Rafsandschani bereits im Februar 1991 verabschiedete, jetzt auf der in Genf tagenden VN-Menschenrechtskommission bekanntgegebene — in einem Geheimpapier zur Baha'i-Frage geplante umfassende Achtung und Diskriminierung der Bahá'iReligionsgemeinschaft, zu der sich allein im Iran etwa 300 000 Menschen bekennen, mit Entschiedenheit zu protestieren? Der Bundesregierung ist das „Geheimpapier" zur Lösung der Baha'i-Frage erst seit kurzer Zeit bekannt. Es wurde vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Iran, Prof. Galindo Pohl, in seinem der Menschenrechtskommission in Genf vorgelegten Bericht zur Menschenrechtslage in Iran erstmals erwähnt. Die Bundesregierung hat die notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um Echtheit und Verbindlichkeit dieser Veröffentlichung des Obersten RevolutionsKulturrats prüfen zu lassen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, daß dieses Grundsatzpapier tatsächlich von der iranischen Regierung gebilligt wird und seine diskriminierende Zielsetzung für alle Staatsorgane verbindlich ist, würde schon wegen seines grenzüberschreitenden Charakters (Lösung der Baha'i-Frage im In- und Ausland) mit Nachdruck auf die Unvereinbarkeit der Direktive mit dem Völkerrecht hingewiesen werden. Darüber hinaus würde die Bundesregierung auch wegen der menschenrechtswidrigen Zielsetzung mit Entschiedenheit auf eine klare Distanzierung der iranischen Regierung von diesem Beschluß hinwirken. Die zu unternehmenden Schritte werden im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der EG zu gegebener Zeit abgestimmt. Die Baha'i-Frage wurde im übrigen von uns, zusammen mit unseren europäischen Partnern, bei der Menschenrechtskommission in Genf angesprochen und in den von uns mitgetragenen Resolutionstext aufgenommen. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4590 Frage 63): Wie sieht die Taiwan-Politik der Bundesregierung aus, und ist die Bundesregierung bereit, diese gegebenenfalls zu modifizieren? Die Bundesregierung verfolgt eine einheitliche Chinapolitik, in der Taiwan als wachsendes Wirtschaftszentrum einen wichtigen Platz einnimmt. Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Volksrepublik China im Jahre 1972 hat die Bundesrepublik Deutschland eine politische und völkerrechtliche Entscheidung getroffen: Für eine Ein-ChinaPolitik und dafür, daß dieses China durch Peking repräsentiert wird. Die Bundesrepublik Deutschland hatte vor 1972 nie diplomatische Beziehungen zu Taipeh. Sie mußte diese Beziehungen also damals nicht abbrechen. Zu Taiwan bestehen intensive wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen, die sich kontinuierlich fortentwickeln. Die Bundesregierung ist an dem Ausbau dieser Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen interessiert. Sie fördert sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir kommen jetzt zur Frage 32 des Kollegen Ostertag:
    Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für Arbeit vor dem Hintergrund, daß die Vergabe der im Solidarpakt vereinbarten 2 Mrd. DM für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unter Umgehung des üblichen Verfahrens lediglich in Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erfolgt, und in welcher
    Weise wird sich die Bundesregierung aufgrund ihrer Ankündigung, das Geld für ABM-Beschäftigte in eine „vernünftige Relation" zu den Einkommen auf dem „ersten Arbeitsmarkt" zu stellen, an tarifvertragliche Regelungen halten?
    Herr Staatssekretär, bitte.
    Horst Günther, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ostertag, die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit hat eine wichtige Funktion bei der Gestaltung des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
    Der Bundesanstalt für Arbeit wird die Durchführung des ABM-Stabilisierungsprogramms durch Verwaltungsvereinbarung übertragen. Innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit ist der Vorstand und somit ein Organ der Selbstverwaltung für den Abschluß einer solchen Vereinbarung zuständig. Die Gewährung der Zuschüsse aus dem ABM-Stabilisierungsprogramm an die ABM-Träger erfolgt analog den Regelungen von ABM nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Das heißt, sowohl die von der Selbstverwaltung erlassene ABM-Anordnung als auch die mit der Selbstverwaltung abgestimmten Durchführungsanweisungen und Erlasse finden entsprechende Anwendung.
    Um mit den zur Verfügung gestellten Mitteln möglichst vielen zu helfen, ist vorgesehen, daß das für die Förderung maßgebliche Arbeitsentgelt für Vollzeitarbeit bei Beginn der Maßnahme 2 500 DM brutto monatlich nicht übersteigen darf. Sofern das tarifliche Entgelt höher ist, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn die Arbeitszeit entsprechend herabgesetzt wird. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, daß ein Wechsel in ein urgefördertes Arbeitsverhältnis attraktiv bleibt.


Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Herr Kollege Ostertag.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Ostertag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wie kann die Bundesregierung und auch die Bundesanstalt solch eine Anordnung in Übereinstimmung bringen, mit ihrer Verpflichtung zur Neutralität, nicht in die Tarifautonomie einzugreifen? Dies bedeutet ja faktisch, daß auch untertarifliche Löhne gezahlt werden.
    Horst Günther, Parl. Staatssekretär: Nein, diese Ansicht, Herr Kollege Ostertag, teile ich überhaupt nicht. Im Rahmen dieser 2 500 DM kann der Vertrag durchaus mit tariflichen Leistungen in entsprechender Weise ausgestaltet werden. Es ist lediglich ausgeschlossen, daß Beschäftigungen angenommen werden können, die eine höhere Bezahlung mit sich bringen. Die Tarifautonomie ist hierbei absolut gewahrt.