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    Plenarprotokoll 12/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 Inhalt: Zur Geschäftsordnung: Peter Conradi SPD 12167 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 12168 B Ina Albowitz F.D.P. 12168 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 12169 B, 12172 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12169 D, 12170 D Otto Reschke SPD 12171 D Ausdruck der Freude und Erleichterung über eine unblutig zu Ende gegangene Flugzeugentführung 12172 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Michael Müller (Düsseldorf), Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Drucksachen 12/3948, 12/4317) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Peter Conradi, Dr. Eckhart Pick, Achim Großmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs —§ 22a — (Drucksachen 12/3626, 12/4317) Peter Götz CDU/CSU 12172 D Peter Conradi SPD 12175 A Dr. Walter Hitschler F D P 12177 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 12178 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12180 B Peter Conradi SPD 12181 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 12181 D, 12184 D, 12193 C Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 12182 D Achim Großmann SPD 12184 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 12185 B Otto Reschke SPD 12186 C Dr. Jürgen Starnick F.D.P 12188 A Dietmar Schütz SPD 12189 A Werner Dörflinger CDU/CSU 12189 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12190 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12191 C Dietmar Schütz SPD 12192 C, 12193 D, 12199 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 Jörg Jordan, Staatsminister des Landes Hessen 12194B Dr. Walter Hitschler F.D.P. 12195 A Georg Gallus F D P 12195 C Klaus Lennartz SPD 12196 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 12198 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 12201 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 12202 C Namentliche Abstimmungen 12203 B, C, D Ergebnisse . 12204 A, 12206 A, 12208 A, 12211 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Appell an die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, in deren Heimat gekämpft wird (Drucksache 12/2818) Freimut Duve SPD 12213 A Meinrad Belle CDU/CSU 12213 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12214 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Ingrid Köppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Grundgesetz (Drucksache 12/3826) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12214 D Freimut Duve SPD 12216 A Heinrich Seesing CDU/CSU 12216 C Dr. Konrad Elmer SPD 12217 C Ulrich Irmer F D P 12218 C Dr. Konrad Elmer SPD 12219 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 12220 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12222 B Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU 12223 B Dr. Peter Glotz SPD 12224 B Ulrich Irmer F.D.P. 12225 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 12225 D Erwin Marschewski CDU/CSU 12226 C Dr. Jürgen Schmude SPD 12227 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12228 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 12229 C Freimut Duve SPD 12230 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 12231 D Dieter Wiefelspütz SPD 12232 C Nächste Sitzung 12233 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12235* A Anlage 2 Berichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 12235* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Tagesordnungspunkt 12a) 12236* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Zusatztagesordnungspunkt 8 (Aktuelle Stunde: Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten) Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 12236* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 12237* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 12167 141. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 4 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 12. 2. 93 Austermann, Dietrich CDU/CSU 12. 2. 93 Becker (Nienberge), SPD 12. 2. 93 Helmuth Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12. 2. 93 Brandt-Elsweier, Anni SPD 12. 2. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 2. 93 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Eckardt, Peter SPD 12. 2. 93 Eich, Ludwig SPD 12. 2. 93 Erler, Gernot SPD 12. 2. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 12. 2. 93 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 2. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 12. 2. 93 Dr. Gautier, Fritz SPD 12. 2. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 12. 2. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 2. 93 Johannes Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 12. 2. 93 Hasenfratz, Klaus SPD 12. 2. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 2. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 2. 93 ** Kastning, Ernst SPD 12. 2. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 2. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 12. 2. 93 Günther Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 12. 2. 93 Lüder, Wolfgang F.D.P. 12. 2. 93 Marx, Dorle SPD 12. 2. 93 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 12. 2. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 12. 2. 93 Gerhard Müller (Pleisweiler), SPD 12. 2. 93 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 12. 2. 93 Neumann (Bremen), CDU/CSU 12. 2. 93 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 12. 2. 93 Oesinghaus, Günther SPD 12. 2. 93 Dr. Olderog, Rolf CDU/CSU 12. 2. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 2. 93 Hans-Joachim Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 12. 2. 93 Pfuhl, Albert SPD 12. 2. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 2. 93 Poß, Joachim SPD 12. 2. 93 Purps, Rudolf SPD 12. 2. 93 Rempe, Walter SPD 12. 2. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 2. 93 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 12. 2. 93 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 12. 2. 93 Ingrid Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmalz, Ulrich CDU/CSU 12. 2. 93 Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 2. 93 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 12. 2. 93* Dr. Schneider CDU/CSU 12. 2. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell, Emil SPD 12. 2. 93 Schulte (Hameln), SPD 12. 2. 93** Brigitte Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 12. 2. 93 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 12. 2. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 2. 93 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 12. 2. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 2. 93 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 2. 93 Verhülsdonk, Roswitha CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 12. 2. 93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 12. 2. 93 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 93 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 12. 2. 93 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 12. 2. 93 Wieczorek (Duisburg), SPD 12. 2. 93 Helmut Wohlleben, Verena SPD 12. 2. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 2. 93 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Berichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (Drucksachen 12/3944, 12/4047, 12/4208, 12/4317) a) In Artikel 1 werden in der Einleitung die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 11 § 8 des Gesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257)" durch die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50)" ersetzt b) In Artikel 1 Nr. 4 Buchst. a) wird ein neuer Buchstabe cc) eingefügt: „cc) In Satz 4 werden die Wörter ,Satz 3' durch die Wörter ,Satz 2' ersetzt." Der bisherige Buchstabe cc) wird Buchstabe dd). 12236* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 c) In Artikel 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: 4 a. In § 22 Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3 bis 7" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 2 bis 6" ersetzt. Artikel 1 Nr. 4 a wird Artikel 1 Nr. 4 b. d) In Artikel 1 Nr. 8 werden in § 124 Abs. 3 Satz 1 die Wörter „im sachlichen Zusammenhang" durch die Wörter „in sachlichem Zusammenhang" ersetzt. e) In Artikel 1 wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt: 9a. In § 145 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 4 bis 6" durch die Wörter „ § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5" ersetzt. f) In Artikel 1 Nr. 14 wird folgender Satz angefügt: „In § 182 Abs. 3 werden nach dem Wort ,Sanierungsgebiet' die Wörter ,oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' sowie nach dem Wort ,Sanierungsmaßnahmen' die Wörter ,oder städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen' eingefügt." g) In Artikel 1 Nr. 20 wird in § 245a Abs. 3 Satz 1 die Zahl „170" durch die Zahl „ 171 " ersetzt. h) In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 246a Abs. 4 Satz 3 das Wort „Teile" durch das Wort „Teilen" ersetzt. i) In Artikel 2 Nr. 2 ist nach Buchstabe c) folgender Buchstabe c 1) einzufügen: c 1) § 5 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 2" ersetzt. bb) In Absatz 2 Halbsatz 2 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 3 und 4" ersetzt. cc) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 7" durch die Wörter „§ 19 Abs. 3 Satz 6" ersetzt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Tagesordnungspunkt 12 a) Ziel der CSU ist es, insbesondere sozial Schwächere vor allem in Ballungsgebieten davor zu schützen, daß sie preisgünstigen Wohnraum verlieren. In den Beratungen zum Gesetzentwurf ist dies leider nicht vollständig gelungen. Ich stimme dem Gesetzentwurf dennoch zu, da er spürbare Verbesserungen für den bedrohten Personenkreis bringen wird. Aus Sicht der CSU besteht aber noch weiterer Handlungsbedarf. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Zusatztagesordnungspunkt 8 (Aktuelle Stunde: Verhältnis zu den osteuropäischen Nachbarstaaten) Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Die Asylvereinbarung vom 6. Dezember des letzten Jahres hat als ein wesentliches Ziel ausdrücklich festgehalten eine gemeinsame europäische Politik, die Fluchtursachen bekämpft und Asyl und Zuwanderung regelt. Der erste Baustein einer solchen Regelung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft waren das Schengener und das Dubliner Abkommen. Vergleichbare Regelungen wollen wir auch mit unseren Nachbarn im Osten erreichen. Mit Polen besteht bereits ein Abkommen, das gegenseitig zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger sowie illegaler Ausländer verpflichtet. Damit es durch die Änderung des deutschen Asylrechts zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der als sichere Drittstaaten festgelegten Länder, wie z. B. Polen, kommt, wurde schon damals außerdem vereinbart, daß Gespräche über Hilfen aufgenommen werden müssen. Diese Gespräche haben begonnen und sind durchaus auf einem guten Weg, wie der gemeinsamen Erklärung zum Abschluß der zweiten Verhandlungsrunde in dieser Woche zu entnehmen ist. Von verschiedenen Seiten ist immer wieder zu hören, daß die am 6. Dezember vereinbarte Drittstaatenregelung für unsere Nachbarn nicht zumutbar sei. Sie würde unseren Nachbarländern eine Last aufbürden, die wir selbst kaum zu tragen imstande sind. Die Verfechter dieser Auffassung müssen sich aber doch fragen lassen: Wollen Sie damit sagen, daß die polnische Seite bei Abschluß des Rücknahmeübereinkommens mit mehreren Schengen-Staaten im Jahre 1991 nicht gewußt hat, was sie unterschreibt? Wollen Sie etwa den Eindruck erwecken, daß die jungen, sich rasch entwickelnden Demokratien des ehemaligen Ostblocks nicht bereit oder in der Lage wären, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren? Bisher haben alle Staaten Europas, sowohl die der EG als auch unsere östlichen Nachbarn, davon profitiert, daß die allermeisten Asylbewerber nach Deutschland wollen. An einer europäischen Lastenverteilung haben sie deshalb — aus ihrer Sicht durchaus verständlich — kein besonderes Interesse. Um so mehr müssen wir selbst uns darum bemühen, diesem Ziel Schritt um Schritt näher zu kommen. Eine Vereinbarung mit Polen und der Tschechischen Republik könnte ein Teil einer gesamteuropäischen Lösung der Asyl- und Flüchtlingsproblematik werden. In den letzten Tagen war von einigen Mitgliedern dieses Hauses zu hören, zwischen der Verabschie- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1993 12237* dung der Asylgesetze und dem Abschluß von Verträgen mit Polen und der Tschechischen Republik bestehe ein Junktim. Dies widerspricht erstens der Vereinbarung vom 6. Dezember 1992, in der ausdrücklich von der Aufnahme von Gesprächen die Rede ist. Zweitens erschwert dies — absichtlich oder unabsichtlich — aber jedenfalls nicht unerheblich die Verhandlungen mit diesen Nachbarstaaten. Auch denen ist das Hemd näher als der Rock. Unverständlich ist mir, wie deutsche Politiker, die ja doch von deutschen Bürgerinnen und Bürgern als ihre Vertreter gewählt sind, so agieren können. Es liegt doch nicht in deutschem Interesse, bei den Nachbarn den Eindruck zu erwecken, daß die aus ihrer Sicht nachteilige Änderung des Asylrechts nur erfolgen wird, wenn sie vorher entsprechende Verträge mit uns abschließen. Die polnische Regierung weiß ihre berechtigten Interessen sehr wohl selbst zu wahren; sie braucht hierzu keine Ratschläge und Handlungsanweisungen von Gegnern des Asylkompromisses in Deutschland. Es zeugt auch von einem eigenartigen Demokratieverständnis, wenn eine in einer wichtigen Frage in der Minderheit gebliebene Gruppe ohne Rücksicht auf einmal gefallene Entscheidungen Stimmung zu machen versucht. Im Hinblick auf den inneren Frieden in unserem Lande hoffe ich sehr, daß dies nicht der erste Schritt auf dem Rückzug von der Asylvereinbarung ist. Vergessen Sie nicht, was — jedenfalls auch — zu der gemeinsamen Vereinbarung geführt hat und dort auch festgehalten wurde: Wie jeder andere Staat muß auch Deutschland Zuwanderung steuern und begrenzen können. Ohne eine solche Möglichkeit werden Ängste und Unsicherheiten verstärkt, die für den inneren Frieden schädlich sind. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/2537 Drucksache 12/3131 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/2520 Nr. 3.1 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2774 Nr. 2.36
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    Rede von Peter Conradi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Nutzung des Bodens ist immer ein Konfliktfall. Boden ist unvermehrbar, vor allem am jeweiligen Ort, und er ist unersetzbar. Da reden die Wohnungsbauer mit und die Naturschützer und der Wasserschutz und die Straßenplaner, die Müllmänner und die Stadtkämmerer.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Und die Landwirtschaft!)

    — Die Landwirtschaft redet mit und die Industrie, und außerdem geht es auch noch um Geld.
    Stadtplanung ist ein mühsamer Ausgleich von lebenswichtigen Interessen. Das sind keine willkürlichen Konflikte, sondern ernsthafte Auseinandersetzungen um eine vernünftige menschen- und umweltgerechte Bodennutzung. Wir haben in Westdeutschland gelernt, daß die Verfahrensregeln, nach denen diese Konflikte ausgetragen und entschieden werden, Vertrauen und Verläßlichkeit schaffen, daß sie die Gesellschaft stabilisieren und befrieden.
    Jetzt kommt wieder einmal der Ruf nach dem „kurzen Prozeß" auf: Das alles dauert zu lange, es müssen Fakten geschaffen werden, man muß den Bürokraten Beine machen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist doch so!)

    Dieser Ruf kommt vor allem aus Ostdeutschland, wo sich die Länder und die Gemeinden verständlicherweise mit dem ihnen fremden und komplizierten Planungsrecht schwertun.
    Aber wir haben dieses komplizierte Planungsrecht, verehrter Herr Kollege Hornung, nicht aus Willkür geschaffen, nicht aus Dollerei, sondern wir haben das in den 70er Jahren aus den Erfahrungen schrecklicher Planungs- und Bausünden der 50er und 60er Jahre heraus geschaffen. Wer jetzt darangeht, die Einspruchs- und die Kontrollrechte der Bürger und der
    Verbände einzuschränken und abzubauen, der programmiert die Bausünden, der programmiert die Umweltsünden der 90er Jahre.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die Befürchtung ist doch nicht unbegründet, daß in vielen ostdeutschen Gemeinden diese 90er Jahre zu einer Gründerzeit werden, in der Stadt und Land rücksichtslos zugebaut werden.

    (Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Schon sind! — Zuruf von der CDU/CSU: Sollen die Menschen denn unter der Brücke schlafen oder wo?)

    — Sie verstehen wirklich nicht, wovon Sie reden; das muß man Ihnen einmal sagen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Oberlehrer!)

    Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist ja keine Willkür. Das sind nicht wildgewordene Bürokraten, sondern das sind Männer und Frauen, die kraft ihres Amtes für sichere Lebensbedingungen, für saubere Luft, für klares Wasser einzutreten haben. Wer die öffentlichen Belange zurückdrängen will, der wird vielleicht die eine oder andere Investition um ein paar Monate beschleunigen, aber um welchen Preis!

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das war schon um einiges überzogen!)

    Der Gesetzentwurf enthält im Stadtplanungsteil einige vernünftige Regelungen, denen die SPD zustimmt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

    — Anders als die Koalitionsfraktionen, die jeden Änderungsantrag der SPD — oft wider besseres Wissen — abgelehnt haben, haben wir überhaupt keine Probleme, dieser Regierung dort zuzustimmen, wo sie etwas Vernünftiges vorlegt. Das unterscheidet uns von Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wir stimmen also der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu, die zum Dauerrecht wird, auch in Ostdeutschland. Wir stimmen der Erweiterung der Vorkaufsrechte zu. Das sind übrigens alte Bekannte. Wir haben diese Maßnahmen in den 70er Jahren ins Bundesbaugesetz hineingeschrieben; Sie haben sie in Ihrer Entregelungseuphorie der 80er Jahre herausgestrichen. Jetzt kommen sie in abgeschwächter Form wieder herein, und das wird uns dann auch noch als großer Fortschritt angepriesen; denn anders kann preisgünstiges Bauland nicht geschaffen werden.
    Wir stimmen dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu. Es wird sich zeigen, ob dieses Instrument die große Erleichterung ist, als die es angepriesen wird.
    Wir sind auch dafür, den Trägern öffentlicher Belange verbindliche Fristen zu setzen, damit nicht eine Behörde die Entscheidung hinauszögern kann.
    Wir stimmen für die Umlegung im Innenbereich, für den Erschließungsvertrag, für den städtebaulichen Vertrag. Wir stimmen auch für die Regelungen für die Parlaments- und Regierungsbauten in Berlin. Es gibt



    Peter Conradi
    also eine Reihe von Einzelpunkten, denen wir zustimmen.
    Anderen werden wir nicht zustimmen, z. B. dem erneuten Versuch, das Bauen im Außenbereich zu erleichtern. Mit Recht sagt der Bundesrat, daß der Außenbereich nicht die Lösung des Problems der Wohnungsnot in diesem Land schafft. Das sagt übrigens auch der Freistaat Bayern.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Es geht nur um Gebäude, die schon stehen, Herr Conradi! Das wissen Sie doch!)

    — Sie wollen in den Gebäuden, die schon bestehen, zusätzliche Wohnungen schaffen mit allen Folgen der Erschließung wie Abwasser, Straßen und was dazukommt, bis zum Kindertransport in die Schulen. Damit lindern Sie doch die Wohnungsnot nicht, damit machen Sie den Außenbereich kaputt. Und hier zitiere ich den Freistaat Bayern, nicht ein sozialdemokratisch regiertes Bundesland.

    (Zuruf von der SPD: Noch nicht!)

    — Bayern, das noch kein sozialdemokratisch regiertes Bundesland ist. Ich nehme den Zwischenruf gerne auf.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

    Wir stimmen auch den erleichterten Befreiungen und der Entmachtung der höheren Verwaltungsbehörden nicht zu; denn das sind Scheinlösungen. Sie werden das Verfahren nicht beschleunigen, sondern die Prozeßflut vermehren, weil man vorher nicht gründlich genug abgewogen hat.
    Der Baulandmangel schließlich kommt nicht aus der Säumigkeit der Gemeinden, die angeblich kein Bauland ausweisen, wie die Ministerin in ihrer von Kommunalpolitik und Fachwissen ungetrübten Polemik ständig behauptet.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Eine Untersuchung in Niedersachsen hat ergeben, daß ohne einen einzigen Bebauungsplan allein in Baulücken und auf Bauplanungsgebieten 174 600 Wohnungen gebaut werden können. Weitere 290 000 Wohnungen sind in Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Im Freistaat Bayern gab es 1991 Baurecht für 930 000 Wohnungen.

    (Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer: In Flächennutzungsplänen ausgewiesen!)

    — Nein, nicht im Flächennutzungsplan.

    (Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer: Selbstverständlich!)

    In Bebauungsplangebieten und Baulücken Niedersachsens waren es 174 600 Wohnungen. Sie müssen schon zuhören, wenn Sie Zurufe von der Regierungsbank machen. — Weitere 290 000 Wohnungen waren in Flächennutzungsplänen ausgewiesen.
    Wenn es an Wohnbauland fehlt, dann nicht wegen der säumigen Gemeinden, sondern wegen einer Bundesregierung, die sich beharrlich weigert, den Gemeinden die planungsrechtlichen, die enteignungsrechtlichen und die steuerrechtlichen Instrumente zu geben, mit denen sie durchsetzen können, daß Bauland endlich bebaut und nicht spekulativ gehortet wird.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Dieses Gesetz täuscht Aktivitäten vor. Wenn es Ihnen ernst wäre, müßten Sie Maßnahmen vorschlagen, die mit der Immobilienpartei, mit der Partei der leistungslosen Gewinne, die mit der F.D.P. nicht durchsetzbar sind.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Zuruf von der F.D.P.)

    — Ja, wir wissen das; wir haben es auch schon einmal versucht.
    Damit zum letzten traurigen Kapitel, zu Art. 11 a dieses Gesetzes. Wir haben im Dezember 1991, vor mehr als einem Jahr, vorgeschlagen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Die Bundesregierung hatte nichts zu bieten, hatte Bedenken. Die Koalitionsfraktionen haben gemosert und gemauert. Dann kam die befürchtete Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichte, die Abgeschlossenheitserklärung sei zur Bekämpfung der Umwandlungsspekulation ungeeignet.
    Darauf haben wir einen neuen Antrag eingebracht — ebenso die Länder —, der es den Gemeinden ermöglichen soll, so wie in Fremdenverkehrsgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen; selbstverständlich mit Ausnahmeregelungen für die Mieter, die ihre Wohnungen kaufen. Auch diesen Gesetzentwurf haben Sie monatelang liegen gelassen.
    Die Kommunalpolitiker Ihrer Partei drängen Sie. Alle Bauminister mit Ausnahme der Bundesbauministerin sind der Meinung, das sollte geregelt werden. Die Oberbürgermeister der deutschen Großstädte — und Herr Diepgen und Herr Rommel sind ja wohl kaum sozialdemokratischer Umtriebe verdächtig — haben den Bundeskanzler in einem dringenden Brief gebeten, das endlich zu regeln. Nichts geschieht.
    Aber am Mittwoch dieser Woche, zehn Minuten vor Ende der Ausschußberatung, legen Sie uns einen Wechselbalg vor, einen Art. 11 a, eine Sozialklausel zum BGB, rechtssystematisch ein Waisenkind — Herr Ullmann, ich bin entsetzt, daß Sie da zugestimmt haben —, undurchdacht, verworren, vor allem unwirksam; denn wenn erst einmal umgewandelt ist, dann wird auch entmietet.
    Wissen Sie eigentlich nicht, mit welchen Gemeinheiten Menschen in deutschen Städten aus ihren umgewandelten Wohnungen herausgetrieben werden, zum Teil durch kriminelle Entmietungsfirmen?

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Was weiß eigentlich die Bauministerin davon, die Grußworte für Unternehmen schreibt, die an Umwandlungen interessiert sind und zu Umwandlungen beraten?

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genauso ist es!)




    Peter Conradi
    Ihre Sozialklausel soll Alte und Kranke schützen; aber für die Alleinerziehenden, für die Kinderreichen haben Sie nichts übrig. Zu Recht hat Herr Stoiber das gerügt.
    Wenn ich daran denke, mit welch großen Worten die Union hier vor einigen Monaten das Lebensrecht ungeborener Kinder beschworen hat, und wenn ich jetzt sehe, wie die Alleinerziehenden und Kinderreichen schäbig den Entmietungsspekulanten preisgegeben werden, wird mir speiübel.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Dr. -Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)

    Wieder einmal hat die Union vor der Immobilienpartei F.D.P. gekuscht. Die Quittung werden Sie bekommen; Sie werden sie schon bei der hessischen Kommunalwahl bekommen.
    Wir werden über unseren Gesetzentwurf namentlich abstimmen lassen, damit jede Mieterin, jeder Mieter in jeder deutschen Stadt, in München und in Stuttgart, in Hamburg, in Frankfurt, in Berlin, in jeder Stadt weiß, wie sich die CDU- und CSU-Abgeordneten dieser Städte für die Rechte von Mietern eingesetzt haben. Da werden wir sehen, wie wichtig Ihnen das Wohl von Menschen ist, ob Ihnen die Spekulanten wichtiger sind oder die betroffenen Mieter.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Reine Polemik!)

    Ich bin sicher, daß der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen wird. Ich hoffe, daß der Vermittlungsausschuß dann das schafft, zu dem diese kraftlose Regierung den Mut nicht hat.
    Wir werden dem Gesetz auf Grund der geschilderten Defizite nicht zustimmen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Abgeordnete Dr. Walter Hitschler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Hitschler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung vor, der genau dem Rechnung trägt, was in unserer gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation not tut: alles ins Werk zu setzen, was geeignet erscheint, Bauinvestitionen insbesondere in den neuen Bundesländern zu erleichtern, Bauland zu mobilisieren und zusätzliches Wohnbauland bereitzustellen. Denn die Wohnungsmärkte sind gegenwärtig im Westen wie im Osten Stützen unserer Konjunktur, und sie können künftig darüber hinaus zum Motor einer neuen Aufschwungbewegung werden.
    Diese Chance gilt es zu nutzen, weshalb kein wehleidiges Lamentieren über die Schnelligkeit des Verfahrens oder angeblich zuwenig ausreichende Beratungszeit hilft, schon gar nicht, wenn man an den Beratungen nicht teilgenommen hat. In dieser Situation ist das Parlament nicht zur Arbeitszeitverkürzung
    aufgerufen, sondern zur Ableistung von Überstunden.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das haben wir getan. Deshalb danken wir bei dieser Gelegenheit all denen, die mitgeholfen haben, diese Aufgabe in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit zu bewältigen.
    In der letzten Woche wurde uns ein Bericht der sogenannten Waffenschmidt-Kommission in gedruckter Form vorgelegt, in dem all die sich in der wirtschaftlichen Praxis in den neuen Ländern auswirkenden Hemmnisse und Investitionsbehinderungen untersucht und aufgezeigt wurden. Die Unsicherheit und Unkenntnis im Umgang mit der neuen Rechtsordnung und den neuen Verwaltungsstrukturen wurde als eine der wichtigsten Verzögerungsursachen ermittelt. Bau- und umweltrechtliche Genehmigungsverfahren spielen dabei eine bedeutsame Rolle sowohl für gewerbliche als auch für Wohnungsbauinvestitionen.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Dilemma angepackt. Er weist neue Wege zur erheblichen Straffung von Verfahren im Bauplanungs- und Raumordnungsrecht sowie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Dies wird durch Fristenverkürzungen, durch das Ausscheiden von doppelten Prüfungen zu unterschiedlichen Verfahrenszeiten, durch Straffung des Rechtsmittelweges im Verwaltungsstreitverfahren, durch Verkürzen der Verwaltungswege, durch Wegfall von Genehmigungserfordernissen und auch durch die verstärkten Möglichkeiten freiwilliger vertraglicher Vereinbarungen geleistet. Diese Bestimmungen dienen der Verwaltungsvereinfachung und dem Abbau von Bürokratie.
    Doch kaum packt jemand dies es Thema ernsthaft an und setzt es in einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben um, prangern dieselben, die vordem Investitionshemmnisse lautstark wie Klageweiber beweinten, das Fehlen möglichst zahlreicher Kontrollinstanzen, Genehmigungsbehörden und Prüfverfahren an.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Regelungen, die den Behörden beispielsweise im Raumordnungsverfahren oder bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mehr Freiräume zur eigenen Gestaltung auf Grund der Sachkenntnis vor Ort einräumen, werden nunmehr als Ausbund der Verwerflichkeit skizziert. Beim heiligen Bürokratius ist nichts unmöglich.
    Wir bleiben dabei: Eine Schlankheitskur für die Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren ist das Gebot der Stunde. Es gilt, verwaltungstechnische Fettpolster abzuspecken.

    (Dietmar Schütz [SPD]: Das wäre gut!)

    Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die jetzt gefunden wurde, ist ein Sieg der Vernunft über die Schwärmerei.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Ein Blick auf die Effekte der Planungszeitverkürzung beweist: Diesem Anspruch wird das Gesetz gerecht, ohne, Herr Conradi, daß die Qualität der Planung Schaden nehmen müßte; denn die Qualität der Pla-



    Dr. Walter Hitschler
    nung hängt nicht im wesentlichen von den Gesetzgebungskonstruktionen ab, sondern von der Qualität der Personen, die diese Planungen betreiben.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf genießt darüber hinaus den Vorzug, daß die Bürger nicht durch zusätzliche Abgaben belastet werden und das Bauen nicht verteuert, sondern im Gegenteil durch die Beschleunigungseffekte sogar verbilligt wird.
    So begrüßen wir es, daß die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung keine Ausgleichsabgabe vorsieht. Wir begrüßen auch den Verzicht auf die Einführung einer Baulandsteuer, die auf die Baulandpreise umgelegt würde.
    Den Verzicht auf einen steuerrechtlichen Teil in diesem Wohnbaulandgesetz betrachten wir nicht als Manko, sondern als Vorzug, weil es hilft, das Bauen zu fördern. Jede zusätzliche Belastung wirkt hinderlich, da sie das Bauen verteuert und die Investitionslust bremst.
    Wir sollten uns auch vor dem Irrglauben bewahren, wir sollten oder könnten unsere Wohnungsversorgungsprobleme durch weitere Innenverdichtung lösen. Wir brauchen zusätzliches Bauland und zu seiner Schaffung über die Bebauungspläne hinaus geeignete Instrumente.
    Dieses Gesetz überführt die städtebaulichen Erschließungsmaßnahmen ins Baugesetzbuch. Die Erfahrungen, die mit diesem Instrument bisher gemacht wurden, haben zu Verbesserungen und Verfeinerungen seiner rechtlichen Ausgestaltung geführt. Insbesondere die den Eingangswert der Grundstücke betreffende Bestimmung konnte verbessert werden. Die Rückerwerbsmöglichkeit für die ehemaligen Eigentümer sichert darüber hinaus eine spätere wirtschaftliche Nutzung.
    An Kosten können nur solche Maßnahmen verrechnet werden, die allein den Eigentümern im Entwicklungsgebiet zugute kommen. Es ist sichergestellt, daß keine Maßnahmen in die Kosten eingerechnet werden können, die nicht in sachlichem Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme stehen, wobei von der sehr engen Auslegung ausgegangen wird, wie sie bisher von der Verwaltungsgerichtsbarkeit definiert wurde.
    Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird ein Instrument ins Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz übernommen, das für viele Gemeinden, die sich selbst finanziell nicht in der Lage sehen, ein Erschließungsvorhaben zu finanzieren, die Möglichkeit bietet, einen privaten Vorhabenträger einzuschalten, der sich nach einem mit der Gemeinde abgestimmten Plan zur Durchführung verpflichtet. Dieses Instrument ist nicht nur für den Bereich gewerblicher Ansiedlungen von Bedeutung, sondern auch für die Erschließung neuer Wohngebiete.
    Diese beiden Instrumente dienen der Bereitstellung zusätzlichen Baulandes ebenso wie die Möglichkeit des Erlasses einer Abrundungssatzung an unseren Ortsrändern.
    Der Baulandmobilisierung dient ein gemeindliches Vorkaufsrecht im Innenbereich für Wohngrundstücke und die dadurch erleichterte Erschließung von 34er Gebieten, damit auf sie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht angewandt wird.
    Schließlich sind wir froh darüber, daß wir mit der neuen Außenbereichsregelung den Landwirten, die sich in der Umstrukturierung befinden, als zweites Standbein zur Einkommenssicherung die Vermietungsmöglichkeit dreier zusätzlicher Wohnungen bieten können.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen konnten sich im Rahmen dieses Gesetzes darüber hinaus verständigen, die Umwandlungsproblematik erheblich zu entschärfen. Es wurde dabei eine mietrechtliche Lösung bevorzugt, die der Argumentationslinie des Urteils des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichte folgt, nicht die Wohneigentumsbildung zu erschweren, sondern den Kündigungsschutz der Mieter zu verbessern. Wir wollen kein flächendeckendes Umwandlungsverbot mit einigen wenigen Ausnahmen. Für die F.D.P. ist und bleibt die Wohneigentumsbildung ein wünschenswertes politisches Ziel.
    Dazu gehört auch, daß wir die Privatisierung der kommunalen Wohnungen in den neuen Ländern voranbringen wollen. Umwandlungsverbote sind da wenig hilfreich. Eine Regelung des § 22 a des Baugesetzbuches, wie dies die Opposition wünscht, würde dazu führen, daß die Investoren den Bau von Mietwohnungen einstellen.
    Der verstärkte Mieterschutz hilft denen dauerhaft, die des dauerhaften Schutzes bedürfen, nämlich alten und gebrechlichen Menschen. Insofern ist die Merkmalsabgrenzung gegenüber jenen gerechtfertigt, die lediglich eines vorübergehenden Schutzes, der zeitlich auf sieben Jahre verlängert wurde, bedürfen, denen aber auch zuzumuten ist, daß sie in eine angebotene angemessene Ersatzwohnung einziehen.
    Nach all diesen positiven Inhaltsmerkmalen, die ich Ihnen schildern konnte, darf ich Ihnen die Annahme dieses außerordentlich bedeutsamen Gesetzeswerkes empfehlen. Länder und Gemeinden sind nunmehr gehalten, das ihre zur raschen Umsetzung zu leisten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)