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ID1213805600

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    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
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    Rede von Wolfgang Börnsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Verkehrssicherheit ist viel zu ernst, um hier mit Polemik und gegenseitigen Schuldzuweisungen anzukommen.

    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

    Ich möchte vorweg eine Bemerkung zu den Überlegungen der Sozialdemokraten zum Thema Kindersicherung machen. Wir alle waren für eine bessere Kindersicherung durch Rückhaltesysteme. Uns alle trieben die Unfälle um, die dadurch geschehen sind, daß es bisher nicht funktioniert hat, bis hin zu Bundesverkehrsminister Krause, der sich — das wissen Sie — auch persönlich dafür eingesetzt hat. Aber wenn jetzt in den Bundesratsverhandlungen die Geschäftsgrundlage verändert worden ist, dann muß das wieder bei uns auf den Tisch. Die Parlamentarier haben das Wort.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Klaus Daubertshäuser [SPD]: Wenigstens einer, der es kapiert hat!)

    Frau Präsidentin! Vor wenigen Wochen konnte die Verkehrswacht auf ein wichtiges Ereignis aufmerksam machen, das viele gar nicht registriert haben: 40 Jahre Schülerlotsendienst, 40 Jahre erfolgreiche Unfallvermeidung. Seit 1953 hat es dort, wo jährlich 60 000 Mädchen und Jungen und Eltern sichern, keinen Unfall mit tödlichem Ausgang gegeben. —40 Jahre lang ein ehrenamtlicher großartiger Dienst. Wir Parlamentarier haben den zwei Millionen zu danken, die seit vier Jahrzehnten diesen Dienst ausüben.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Wir von der CDU/CSU und F.D.P. haben diese Große Anfrage eingebracht, weil besonders zu Beginn der deutschen Einheit in unserem Lande die Zahl der Verkehrsunfälle im Osten dramatisch zugenommen hat; weil wir die Probleme anpacken und nicht beiseite legen dürfen; weil der Verkehrssicherheit ein Rang zusteht wie der Bekämpfung der Kriminalität, des Umweltschutzes und von Aids; weil die Verkehrssicherheit aus der Tagesroutine heraus muß; weil die Mobilität bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Staaten viel stärker zunimmt und damit neue Herausforderungen schafft; weil Jahr für Jahr eine Million Kraftfahrzeuge mehr auf unseren Straßen zusätzlich zu Staus, zu Streß, aber auch zu Angst und Aggressionen führen; weil über zwei Millionen Verkehrsunfälle bei uns eine permanente Herausforderung sind; aber auch weil jährlich 50 000 Verkehrstote in Europa die ganze Dimension erst deutlich machen, denn neben dem menschlichen Leid verursachen Verkehrsunfälle jährlich über 50 Milliarden DM volkswirtschaftliche Kosten in ganz Europa.
    Aber ausschließlich auf drastische Benzinpreiserhöhung, ausschließlich auf Straßenrückbau, ausschließlich auf Tempobegrenzung und ausschließlich auf Autoverteufelung zu setzen wird der Vielschichtigkeit der Verkehrssicherheitsproblematik nicht gerecht.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt ja auch gar nicht!)

    Wir von der Union wollen die Mobilität unserer Mitbürger. Sie ist ein Teil ihrer und unserer Freiheit.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Mobilität ist nicht an das Auto gebunden, Herr Börnsen!)

    Wir wollen die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsträger erhalten, weil sie für Arbeit, Wohlstand, Wirtschaft und auch Freizeit grundlegend ist. Aber sie muß ohne eine Verbotspolitik sichergestellt werden.
    Die vergangenen 40 Jahre haben in Deutschland nachweisbar zu mehr Verkehrssicherheit unter extremen Bedingungen geführt. Die Menschen unseres Landes haben daran ebenso ihren Anteil wie alle — ich betone: alle — Bundesregierungen in den letzten Jahrzehnten. Verkehrssicherheit ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Kräfte.
    Trotz einer Verdoppelung des Kfz-Bestandes von 1970 bis 1990 in Deutschland (West) auf jetzt 36,5 Millionen Kraftfahrzeuge reduzierte sich die Zahl der schweren Verkehrsunfälle um mehr als die Hälfte. Trotz rapide gestiegener Fahrleistung um mehr als 50 % ging die Anzahl der getöteten Verkehrsteilnehmer von 18 000 Mitbürgern auf unter 8 000 zurück. 1991— auch das gehört zur Wahrheit — hatten wir mit 7 515 im Verkehr Getöteten den niedrigsten Stand seit Beginn der Verkehrsstatistik 1953.
    Zur Wahrheit gehört aber auch, daß trotz geringerer Mobilität im Jahre 1970 noch 2 167 Kinder im Straßenverkehr tödlich verunglückten. 1990 waren es 355 —355 zuviel. Dieser rapide Rückgang ist kein Trost; denn die Trauer um jedes Verkehrsopfer und die Leere in den betroffenen Familien bleiben.
    Trotz extremer Verkehrsverdichtung in Deutschland kann sich die Verkehrsleistung der letzten Jahrzehnte in der Bundesrepublik international sehen lassen. Bezogen auf tödlich Verunglückte pro 1 Milliarde Fahrzeugkilometer rangiert unser Land unter den 14 größeren Industriestaaten auf dem vierten Platz, zwar nach Holland, Dänemark und Großbritannien, doch vor den USA, Finnland, Frankreich und Japan, obwohl Deutschland Tansitland Nummer eins ist. Wir sind auch das Land mit dem stärksten Verkehrsaufkommen.
    Konsequent wird in unserem Land die Verkehrssicherheit weiter verbessert. Auch in diesem Bereich arbeitet Bundesverkehrsminister Günther Krause konzeptionell.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na!)

    Die von ihm betriebene Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte findet unsere Unterstützung. Sie ist auch deshalb erforderlich, weil wir eine gespaltene Unfallentwicklung in unserem Land haben: kontinuierlicher Rückgang schwerer Unfälle im Westteil unseres Landes, dagegen hochschnellende Zahlen im Osten unseres Landes, Zahlen, die noch 1991 stiegen und erst jetzt, 1992, zurückgegangen sind, aber nur leicht.
    Drei Millionen mehr Kraftfahrzeuge in Deutschland (Ost) bedeuten eine völlig neue Lage, auch für die Menschen dort. Aber der Motorisierungsgrad in Deutschland (Ost) ist erst mit dem in Westdeutschland 1981 vergleichbar. Das heißt, trotz des Versuchs, den Umstieg auf die Bahn und auf den Bus zu schaffen, wird es noch einen größeren Nachholbedarf geben. Darauf haben wir uns einzustellen. Die Gefährdung wird ebenso zunehmen.



    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

    Untersucht man die Struktur der Verkehrsunfälle, kommt man zu folgenden Resultaten, die für Ost und West gleichermaßen gelten: Risikoreich in Deutschland sind Innerortsstraßen. Mehr als 60 % aller Unfälle mit Personenschaden passieren dort. 30 % geschehen auf Außerortsstraßen, auf Landstraßen. Nur 7 % aller schweren Unfälle passieren auf Autobahnen, obwohl dort 30 % der gesamten Verkehrsleistung zu verzeichnen ist. Auch das gehört zur Wahrheit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Risikoreich ist die Verkehrsteilnahme für Jugendliche. Wir haben heute eine ganze Menge jugendlicher Zuschauer. Jeder vierte Getötete und jeder dritte Schwerverletzte ist in einem Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Risikoreich ist aber auch das Verkehrsverhalten der Altersgruppe der 18- bis 24jährigen, deren Anteil bei den Unfallverursachern 30 % beträgt.
    Fast drei Viertel aller Unfälle werden durch Pkw-Fahrer verursacht. Radfahrer folgen mit 8,7 %. Das bedeutet, 30 000 Radfahrer sind an Unfällen beteiligt. Dann folgen die motorisierten Zweiräder und immerhin 16 244 Fußgänger.
    Die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene ist ein Weg, daß Verkehrsniveau insgesamt zu heben, aber ebenso eine stärkere Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs und mehr Maßnahmen zum Umstieg vom Auto auf die Bahn, auf den Bus und auf das Fahrrad. Zwei Drittel aller Kraftfahrzeugfahrten — das muß man wissen — werden für Wege von weniger als 10 km genutzt. Radfahren, finde ich, ist eine erfrischende und gesunde Alternative.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der PDS/Linke Liste und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage läßt viele anerkennenswerte Ansätze erkennen, doch manche sind auch auszubauen.
    Erstens. Mit der deutschen Einheit sind die Bundesmittel für die Verkehrssicherheit Jahr um Jahr gestiegen. Die Ausgaben haben sich bewährt. 36 Millionen DM waren es 1992. Jedoch muß ein 40-Millionen-Etat Richtwert bleiben.
    Zweitens. Umfassender und ideenreicher sind die Aufklärungsmaßnahmen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Verkehrswacht geworden, wie z. B. das „2 000 Moderatorenprogramm" oder die Sicherheitskurse für junge Fahrer. Jedoch sind 50 Trainingsplätze einfach nicht ausreichend. 500 sind mindestens erforderlich. 2 000 Kurse reichen nicht aus, sind nur ein Anfang. Erst 20 000 schaffen Wirksamkeit.
    Drittens. Mit dem „7. Sinn" hat die ARD vor 27 Jahren eine Sendereihe begonnen, die beispielhaft wurde.

    (Manfred Richter [Bremerhaven] [F.D.P.]: Super ist die!)

    Acht Millionen Zuschauer schalten sie ein. Auch das ZDF, viele Rundfunksender und viele Zeitungen produzieren pädagogisch perfekt Verkehrssicherheitsinformationen. Jedoch bleiben die Privaten noch draußen vor der Tür. Auch sie sind zur Mitverantwortung in der Verkehrssicherheit aufgefordert.
    Viertens. Mehr auf die Atemalkoholanalyse will die Bundesregierung in Zukunft setzen. Andere Länder praktizieren sie bereits seit Jahren; sie kommt schneller und humaner zu beweissichernden Resultaten. Wir erwarten ihre Zulassung noch in diesem Jahr. Jedoch bleibt jede Autofahrt nach übermäßigem Alkoholgenuß eine kriminelle Tat.

    (Beifall des Abg. Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Bei 83 400 eingezogenen Führerscheinen im ersten Halbjahr 1992 wurden allein 70 400 Fahrverbote — nach Angaben des KBA in Flensburg — ausschließlich wegen Trunkenheit verhängt. Das betraf hauptsächlich junge Männer.
    Von 3 185 Führerscheinentzügen im ersten Halbjahr 1992 allein in Schleswig-Holstein gingen 2 800 auf das Konto Alkohol. Null Promille sollte meiner Meinung nach für jeden Autofahrer ein moralisches Gebot sein. Eine gesetzliche Regelung kann ich mir bei 0,5 Promille vorstellen.
    Fünftens. Mit dem Führerschein auf Probe für 18- bis 19jährige konnten die Verkehrsgefahren um 5 % verringert werden, oft nur innerorts. Jedoch bleibt der männliche junge Fahrer ein Hauptrisikofaktor im Straßenverkehr. Eine längere Probezeit und härtere Sanktionen für die „schwarzen Schafe" in dieser Altersgruppe sind notwendig. Nur so kann man Rasern und Rowdys das Handwerk legen.
    Sechstens. Mehr als 3 200 km Radwege sind in den vergangenen zehn Jahren allein an West-Bundesstraßen mit einem Aufwand von 990 Millionen DM gebaut worden. Solche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit kommen in den neuen Bundesländern jedoch nur langsam in Gang, weil überzogene Planungsauflagen diese Maßnahmen beeinträchtigen. Verkürzung und Vereinfachung — ohne Blockierung von Bürgerrechten — müssen dort in Zukunft möglich sein. Wer hier bremst, schadet seinen Mitmenschen.
    Mit der Aktion „Rücksicht kommt an" wird in der Verkehrssicherheit auf Nachbarschaft und Partnerschaft gesetzt.
    Reißerische Reklame mancher Autokonzerne für das „sportliche Super-Auto", das „kompakte Kraftpaket", den „heißen Flitzer" sind jedoch das Gegenteil von Selbstbeschränkung.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Sie ist ein folgenreicher Verführer zum Temporausch. Es gilt, das sichere, das umweltfreundliche Auto zu propagieren.
    Achtens. Mehr als alle andere Maßnahmen können intelligente Verkehrsflug- und Informationssysteme zur Sicherheits- und Umweltverbesserung beitragen. Dort, wo sie installiert wurden, ging die Zahl der Unfälle um fast 30 % zurück. Jedoch kann die vorgesehene Investition von 550 Millionen DM bis zum Jahr 1995 nur als Erstbehelf verstanden werden. Eine Aufstockung des Betrages bleibt dringende Forderung.
    Verkehrssicherheit hängt im wesentlichen von drei Faktoren ab: von verantwortungsbewußtem und rücksichtsvollem Verhalten im Straßenverkehr, von siche-



    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

    ren Fahrzeugen und von sicheren Straßen. In allen drei Bereichen gilt es weiter voranzukommen. Doch ein Bürgerbewußtsein zu mehr Eigen- und Mitverantwortung hat erste Priorität.
    Wir von der Union werden alles daran setzen, die Verkehrssicherheit weiter voranzubringen. Um ein Randproblem wieder zu einem Rangproblem zu machen, schlagen wir die Durchführung einer nationalen Verkehrssicherheitskampagne vor.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Abgeordnete Heide Mattischeck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heide Mattischeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zum Thema „Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" und die Antwort der Bundesregierung darauf gehen nach meiner Meinung an den Realitäten auf deutschen Straßen weitgehend vorbei. Wer die Realitäten nicht sieht, kann auch keine Konsequenzen daraus ziehen, um Unfallursachen zu bekämpfen, schon gar nicht bei Unfällen mit Personenschaden oder Todesfolge.
    In der alten Bundesrepublik starben von 1953 bis 1982 440 000 Menschen bei Verkehrsunfällen. Allein 1991 gab es rund 2 Millionen Unfälle; dabei starben 11 250 Menschen. In den letzten zehn Jahren wurden über 1,6 Millionen Menschen auf den Straßen schwer verletzt, über 15 000 Kinder unter 15 Jahren starben bei Verkehrsunfällen. Rund 70 000 Menschen — auch das muß man sich immer wieder vor Augen führen — bleiben jährlich nach schweren Unfällen dauerhaft behindert.
    Eigentlich haben wir uns ja schon an diese Zahlen gewöhnt. Spektakuläre Unfälle, wie wir sie auch heute morgen den Ticker-Meldungen entnehmen konnten, Massenkarambolagen im Nebel finden ihren Niederschlag in den Medien. Aber erschrecken sie eigentlich noch jemanden? Der alltägliche Verkehrstod wird ohne großes Aufsehen quasi als Schicksal hingenommen.
    Dabei gibt es Ursachen für diese Unfälle, Ursachen, denen man mit verkehrspolitischen Mitteln entgegenwirken könnte. Natürlich könnte man, wenn man die Kollegen der Koalitionsfraktionen hört, sagen: Wir haben § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, der eigentlich für alle Bedürfnisse in unserem Lande ausreicht, und wir setzen auf die Vernunft der Menschen. Wir wissen aber, daß das nicht geht. Wenn Sie sagen, Sie seien gegen Verbote, dann verstehe ich eigentlich nicht, warum Sie nicht die 0,8-Promille-Grenze aufheben und auf die Vernunft der Menschen setzen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ursache Nummer eins der Verkehrsunfälle ist überhöhte Geschwindigkeit. „Nicht angepaßte Geschwindigkeit" kann ja nur heißen „überhöhte Geschwindigkeit" . Ursache Nummer zwei sind Vorfahrtsfehler, gefolgt von ungenügendem Sicherheitsabstand. Auch diese beiden Dinge haben ja etwas mit Geschwindigkeit zu tun. Jeder vierte Unfall wurde 1991 durch Einwirkung von Alkohol verursacht.
    Bei diesen Ursachen gilt es anzusetzen. Da reicht es nicht, auf Verkehrserziehung und Aufklärung zu setzen. Selbstverständlich sind solche Maßnahmen richtig und notwendig. Auch der weitere Ausbau der Straßeninfrastruktur, wie die Bundesregierung ihn fordert, ist ein durchaus umstrittenes Mittel, was die Unfallverhinderungswirkung angeht.

    (Dr. Dionys Jobst [CDU/CSU]: Frau Kollegin, das stimmt nicht!)

    — Ich habe gesagt: umstritten. Von den anderen Dingen will ich überhaupt nicht sprechen.
    Ein wirksames Mittel zur Unfallverhinderung ist und bleibt das Tempolimit. Nehmen wir z. B. — das ist auch von meinem Vorredner gesagt worden — den innerörtlichen Bereich. 65 % aller Unfälle mit Verletzten oder Toten ereignen sich innerorts. Hauptunfallopfer sind dem Verkehrsmittel nach Fußgänger und Radfahrer, dem Alter nach Kinder, Jugendliche und alte Menschen. Beim Verkehrsgeschehen und in der Verkehrsplanung wird auf diese Gruppen am allerwenigsten geachtet und Rücksicht genommen. Gerade sie kommen dadurch am häufigsten in potentielle Unfallsituationen.
    Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine ,,Autoverkehrs-Ordnung", das Auto ist immer der Stärkere. Verbesserte Verkehrserziehung allein — ich wiederhole es — reicht deshalb nicht aus. Umfassende Versuche und Erfahrungen mit flächendeckenden Tempo-30-Zonen beweisen, daß sie ein sehr wirksames und obendrein sehr billiges Mittel sind, die Stadt als Lebensraum wieder sicherer zu machen.
    Noch einmal für die Kollegen und Kolleginnen der Koalitionsfraktionen, vielleicht zum Mitschreiben, damit sie es sich einmal merken können: Aufprallgeschwindigkeiten bis zu Tempo 20 verursachen häufig keine oder nur ganz geringe Verletzungen.

    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Am besten zu Fuß gehen!)

    Unfälle mit Tempo 30 führen selten zu Invalidität und Tod. Ab Tempo 30 steigt die Zahl der Todesfälle zunächst langsam und ab Tempo 40 rapide an. Wir sollten uns diese Zahlen vor Augen halten. Das sind wissenschaftlich erforschte Dinge, die ich zur Kenntnis genommen wissen möchte.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich bedauere außerordentlich, daß der Antwort auf die Große Anfrage die bei uns inzwischen so genannte „No-name-Ausarbeitung" aus dem Verkehrsministerium zum Thema Tempolimit nicht beigefügt wurde. Denn diese Ausarbeitung untermauert unsere Forderung nach einem allgemeinen Tempolimit ganz nachhaltig.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich zitiere daraus:
    Ein weiterer Forschungsbedarf wird in diesem Zusammenhang nicht gesehen, weil wissenschaftlich die deutlichen Vorteile eines Tempolimits für die Verkehrssicherheit als gesichert gelten.



    Heide Mattischeck
    Entgegenstehende wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse sind nicht bekannt. Im übrigen bräuchte man, so meine ich, auch keine großen Feldstudien mehr, denn die physikalischen Gesetze — das hat auch Herr Feige gesagt — sprechen eigentlich für sich.
    Übrigens ein Angebot meinerseits an die Koalitionsfraktionen: Ich persönlich wäre gern bereit, auf ein schadenfrohes „Na endlich! " zu verzichten, wenn Sie der Vernunft endlich eine Chance geben könnten.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Der Forderung nach einem Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen wird häufig entgegengehalten — das ist ja heute wieder passiert —, Autobahnen seien eh die sichersten Straßen, dort passierten die wenigsten Unfälle. Das ist richtig und unbestritten. Aber das ist doch nicht auf die Devise „Freie Fahrt für freie Bürger" zurückzuführen, sondern darauf, daß Autobahnen kreuzungsfrei sind, daß es Leitplanken gibt und daß die Autos dort unter sich sind. Zugegebenermaßen sind es relativ wenige Autofahrer, die sehr hohe Geschwindigkeiten fahren, aber der Anteil der Raser steigt; das wissen wir auch. Hohe Geschwindigkeiten wirken sich negativ auf das Fahrverhalten insgesamt aus.
    Die Eliminierung dieser Spitzengeschwindigkeiten und die Verringerung der Differenzgeschwindigkeit führen zu einem homogeneren Verkehrsfluß, zu einer gelasseneren und stetigeren Fahrweise, ermöglichen in gefährlichen Situationen mehr Zeit zu angemessenen Reaktionen. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen hat dämpfende und beruhigende Wirkung auf das gesamte Straßennetz, z. B. auch an Baustellen; denn die plötzliche Umstellung von 200 oder 180 km/h auf 50 oder 60 km/h gelingt in der Regel nur schwer.
    Die richtige Frage — um auch das aufzunehmen, was vorhin gesagt wurde — kann doch wohl nicht lauten, ob die Autobahnen unsere sichersten Straßen sind, sondern muß lauten, ob ein Tempolimit einen weiteren Sicherheitsgewinn bringen wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch die Behauptung, der Vergleich mit dem europäischen Ausland würde ein Tempolimit nicht begründen, geht an der Sache vorbei. Die Kernfrage ist nicht, ob wir im Vergleich gut liegen, sondern die, wie wir die Sicherheit auf unseren Autobahnen weiter verbessern können.
    Ich möchte noch einmal auf das Thema Fußgänger und Radfahrer zurückkommen. Darüber, ihre Rolle im Straßenverkehr zu verbessern, finde ich in der Koalitionsanfrage und in der Antwort kein Wort. Es ist dringend notwendig, die Straßenverkehrs-Ordnung im Hinblick auf mehr Rechte für Fußgänger und Radfahrer zu überarbeiten, damit Chancengleichheit für alle Verkehrsteilnehmer herrscht.