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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 11583A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Finanzausschuß . . . . 11583D Begrüßung der Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses der Assemblée Nationale 11585C Andrea Lederer PDS/Linke Liste (zur GO) 11583D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 11584 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. (zur GO) . . . 11585A Tagesordnungspunkt 5: Vereinbarte Debatte zur deutsch-französischen Freundschaft anläßlich des 30. Jahrestages des Elysée-Vertrages Dr. Hans Stercken CDU/CSU 11585D Dr. Peter Glotz SPD 11588B Dr. Helmut Haussmann F D P 11590D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 11592A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 11592D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11594 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/4152) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Asylrecht ist unverzichtbar (Drucksache 12/3235) Erwin Marschewski CDU/CSU . . . . . 11595 B Hans-Ulrich Klose SPD 11597 C Jörg van Essen F.D.P. 11599A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11600 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11602D Wolfgang Lüder F.D.P. . . . . . . . 11603 D Dr. Jürgen Schmude SPD 11604 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 11605B, 11609 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11608A, 11612A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11609A Dr. Herbert Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . 11610 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11610D, 11620A Arne Fuhrmann SPD 11611A Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Freistaates Bayern 11612B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11613 D Detlev von Larcher SPD 11615 D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 11618A Detlev von Larcher SPD 11618D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 11620B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 11621D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11622 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. 11622D Horst Peter (Kassel) SPD . . . . . . . 11623 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 11624 A Dr. Jürgen Schmude SPD 11625 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (Erklä- rung nach § 32 GO) 11627B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Berufsverkehr („JobTicket" Gesetz) (Drucksache 12/3573) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung der besoldungs- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zur Benutzung des ÖPNV („JobTicket") (Drucksache 12/4123) Marion Caspers-Merk SPD 11628D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 11630B Horst Friedrich F D P. 11631C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11632C Rainer Brüderle, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 11633 B Elke Ferner SPD 11634 A Theo Magin CDU/CSU 11635 D Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 11637A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/4132 vom 15. Januar 1993 — Vergabe von Aufträgen nach Taiwan angesichts des Auftragseinbruchs im deutschen Schiffbau MdlAnfr 21 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StSekr Dr. Dieter von Würzen BMWi 11638A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 11638A Kenntnis der Bundesregierung über private Waffengeschäfte MdlAnfr 22, 23 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw StSekr Dr. Dieter von Würzen BMWi 11638C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 11638D Einrichtung eines privaten Bahnbewachungsdienstes bei der Bundesbahn nach Zuordnung der Bahnpolizei zum Bundesgrenzschutz MdlAnfr 37 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 11639C ZusFr Horst Kubatschka SPD 11639 C ZusFr Hildegard Wester SPD 11639D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 11640A Reisezeitvorteile beim Ausbau der Eisenbahn im Vergleich zum ostdeutschen Autobahnverkehr MdlAnfr 38 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 11640A ZusFr Horst Kubatschka SPD 11640 C Nichteinhaltung der Fristen beim Beginn der Arbeiten zur Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Neumünster-Kiel MdlAnfr 39, 40 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . 11640D, 11641 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 11641A, B Privatisierung des Fährbetriebes Puttgarden mit Hauptsitz in Rostock; personelle Veränderungen MdlAnfr 41, 42 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . 11641D, 11642C ZusFr Antje-Marie Steen SPD . . . . 11642A, D Erfahrungen mit der Anwendung des Verkehrswegeplanungs-Beschleunigungsgesetzes in den neuen Ländern MdlAnfr 49, 50 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 11643C, D ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 11643 C Störfall im Atomkraftwerk Philippsburg im Dezember 1992 MdlAnfr 51 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 11644C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 11644 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 11645 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 III Einhaltung der Verpackungsverordnung durch die Zigarettenindustrie MdlAnfr 54, 55 Steffen Kampeter CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 11645C, 11646A ZusFr Steffen Kampeter CDU/CSU . . 11645D, 11646A Verfahren bei der Auftragsvergabe für die Informationskampagne „Besser Wohnen" des Bundesbauministeriums; Anforderungen an die Berater MdlAnfr 57, 58 Iris Gleicke SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 11646C, 11647 B ZusFr Iris Gleicke SPD . . . . 11646D, 11647C Versendung von Einladungen durch das Bundesbauministerium zu Seminaren über Wohneigentumsbildung aus der Adressensammlung der Aktion „Besser Wohnen"; Verstoß gegen den Datenschutz MdlAnfr 63, 64 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 11648A, C ZusFr Gabriele Iwersen SPD . . . . 11648A, D ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 11648 C ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . 11649A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Arbeitsmarktsituation und zum Abbau von Arbeitsplätzen Wolfgang Roth SPD 11649 C Jochen Feilcke CDU/CSU 11650C Jürgen Türk F.D.P. . . . . . . . . . . 11651 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 11652 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11653 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11654 C Adolf Ostertag SPD 11656B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . 11657 B Paul K. Friedhoff F D P. 11658A Dr. Uwe Jens SPD 11659B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 11660C Konrad Gilges SPD 11661 C Peter Keller CDU/CSU 11662 C Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 11663 B Vizepräsident Helmuth Becker 11653 C Tagesordnungspunkt 7: a) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verjährung von SED-Unrechtstaten (VerjährungsG) (Drucksache 12/3080) — Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen von DDR-Unrechtstaten (Drucksachen 12/2332, 12/4140) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hans de With, Hermann Bachmaier, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Verfolgungsverjährung von Unrechtstaten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Drucksachen 12/2132, 12/4140) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11664C Dr. Hans de With SPD . . . . . . . . . 11664 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 11666 B Jörg van Essen F.D.P. 11667 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 11667C Horst Eylmann CDU/CSU 11668B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11669C Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 über die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte und zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (Drucksache 12/4021) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. März 1992 über den Offenen Himmel (Drucksache 12/4074) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 12/4022) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 12/4072) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1991 über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino (Drucksache 12/4073) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. April 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/4075) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt (Drucksache 12/4081) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (Drucksache 12/4047) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember 1979 über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region (Drucksache 12/4077) j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (Drucksache 12/4071) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 27. November 1990 über den Beitritt der Italienischen Republik, vom 25. Juni 1991 über den Beitritt des Königreichs Spanien und vom 25. Juni 1991 über den Beitritt der Portugiesischen Republik zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 (Gesetz zu Beitritten zum Schengener Übereinkommen) (Drucksache 12/3804) l) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes (Drucksache 12/3977) m) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Hans de With, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Besserer Schutz vor Kfz-Diebstählen (Drucksache 12/4023) n) Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1991 — (Drucksache 12/4063) o) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Deutsche Nuklearexporte in den Irak (Drucksache 12/1984) n Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur langfristigen Verpachtung im Rahmen der Verwertung bisheriger volkseigener Flächen (Drucksache 12/4103) . . . . 11670B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 V Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 616 31 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — (Drucksachen 12/3653, 12/3983) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 836 05 — Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital und am Sonderfonds der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie an der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft — (Drucksachen 12/3490, 12/3984) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 836 04 (Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds) (Drucksachen 12/3420, 12/3985) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1992 bei Kapitel 60 04 Titel 642 31— Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes — (Drucksachen 12/3887, 12/4118) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1992 bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 (Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben) (Drucksachen 12/3886, 12/4119) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1992 bei Kapitel 11 13 Titel 646 11 — Erstattung des Sozialzuschlags für Rentenempfänger in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet — (Drucksachen 12/3888, 12/4120) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 05 Titel 526 04 — Kosten für Sachverständige, Architekten und Spezialingenieure — (Drucksachen 12/3757, 12/4121) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Filmarchivierung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung des Kinematheksverbundes (Drucksachen 12/5233, 12/3569) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 84 zu Petitionen (Drucksache 12/4100) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 85 zu Petitionen (Drucksache 12/4101) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/3479, 12/4162) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertneunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/3278, 12/4163) 11672A Zusatztagesordnungspunkt 8: Wahl der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 12/4161) 11673B Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Hans Gottfried Bernrath, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Fraktion der SPD: Einsatz der Gentechnik und anderer neuartiger biotechnologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion (Drucksache 12/3463) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11673 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 11673A Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 11675D, 11680 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 11678B Dr.-Ing. Karl-Heinz Laermann F.D.P. . 11679B Horst Kubatschka SPD 11680A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11681 D Editha Limbach CDU/CSU 11682 C Dr. Marliese Dobberthien SPD , . . . 11684 A Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 11685B Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . , 11686B Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Rolf Schwanitz, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen erleichterten Altersübergang für Arbeitnehmer und Arbeitslose in den ostdeutschen Bundesländern (Altersübergangsgeldgesetz) (Drucksache 12/3974) b) Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste: Altersübergangsgeld bis 1995 (Drucksache 12/3737) Renate Jäger SPD 11687C Jochen Feilcke CDU/CSU 11688D Dr. Gisela Babel F.D.P. 11689D Petra Bläss PDS/Linke Liste . . . . . . , 11690D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11691D Karl-Josef Laumann CDU/CSU 11692 D Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 11693B Renate Rennebach SPD . . . . . . . . 11694D Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU , . , 11697A Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (... Strafrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 12/1739, 12/4151) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 11698C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . 11699A Dr. Hans de With SPD 11699D Burkhard Zurheide F.D.P 11700C Nächste Sitzung 11701D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11702* A Anlage 2 Urangewinnung der Wismut AG unter Anwendung von Schwefelsäurelaugungen MdlAnfr 25 — Drs 12/4132 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 11702* C Anlage 3 Akzeptanz des Dienstleistungsabends; volkswirtschaftliche Vor- und Nachteile MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/4132 — Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11702* D Anlage 4 Arbeitslosengeldkürzung bei Arbeitnehmern von in Konkurs geratenen Betrieben, z. B. der Karosseriefabrik Voll in Würzburg MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/4132 — Walter Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11703* C Anlage 5 Erfüllung der Beschäftigungspflichtquote für Behinderte in allen Ressorts MdlAnfr 30 — Drs 12/4132 — Regina Kolbe SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . 11703* D Anlage 6 Höhe der vermeidbaren Kosten durch die Weiterführung des aufzulösenden Labors für Munition 2 der ehemaligen NVA in Vogelsesang MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/4132 — Heinz-Alfred Steiner SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11704* B Anlage 7 Ersatz des Sea-King-Rettungshubschraubers in Westerland durch Sea-Lynx ohne witterungsunabhängige SAR-Versorgung MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/4132 — Werner Ringkamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11704* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 VII Anlage 8 Planungen zum Bau der A 44 zwischen Kassel und Eisenach MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/4132 — Joachim Tappe SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 11705* B Anlage 9 Auswirkungen der Privatisierung des Fährbetriebs Puttgarden mit Hauptsitz in Rostock MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/4132 — Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 11705* C Anlage 10 Tarifverträge zwischen der neu gegründeten GmbH des Fährbetriebes Puttgarden und den Beschäftigten; Personalstärke MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/4132 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 11706* A Anlage 11 Nachteilsausgleich für die betroffenen Gemeinden und Einsatz eines zusätzlichen Fährschiffes auf der Vogelfluglinie im Zuge der Privatisierung des Fährbetriebes Putt-garden MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/4132 — Lieselott Blunck (Uetersen) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 11706' B Anlage 12 Konservierungsmittel in lösungsmittelfreien Farben; Umwelt- und Gesundheitsgefahren MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/4132 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 11706* C Anlage 13 Weitere Entwicklung der Städtebauförderung in den alten Bundesländern MdlAnfr 56 — Drs 12/4132 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau . . . . . . . . . . . . . . . . . 11707* A Anlage 14 Interessenkonflikte beim Einsatz von Beratern mit Anstellungsverträgen entsprechender Unternehmen durch das Bundesbauministerium im Zusammenhang mit der Aktion „Besser Wohnen" MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/4132 — Otto Reschke SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau . . . . . . . . . . . . . . . . . 11707* A Anlage 15 Erkenntnisse des Bundesbauministeriums über das Sammeln von Adressen in den Infobussen für die Aktion „Besser Wohnen" durch Berater, insbesondere der Firma „mibeg" MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/4132 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 11707 * C Anlage 16 Maßnahmen zur Förderung der industriellen Sicherheitstechnik MdlAnfr 65, 66 — Drs 12/4132 — Dieter Schanz SPD SchrAntw StSekr Dr. Gebhard Ziller BMFT . . . . . . . . . . . . . . . . . 11707 * D Anlage 17 Kürzung der öffentlichen Fördermittel für FuE-Aktivitäten im Bereich der Sicherheit von Verfahren und Anlagen des Arbeitsschutzes MdlAnfr 67, 68 — Drs 12/4132 — Lothar Fischer (Homburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Gebhard Ziller BMFT 11708 * B Anlage 18 Aufstieg von Angestellten, die für Personalratstätigkeit freigestellt sind, in einerseits den mittleren, andererseits den gehobenen und den höheren Dienst MdlAnfr 69 — Drs 12/4132 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 11708* D Anlage 19 Internationale Handlungsfähigkeit der Bundesregierung; Blauhelm- und Kriegseinsätze auf freiwilliger Basis MdlAnfr 71 — Drs 12/4132 — Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11709* A VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Anlage 20 Politische Stimmen für bzw. gegen eine Übernahme von mehr militärischer Verantwortung durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 72, 73 — Drs .12/4132 — Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11709* B Anlage 21 Vorgehen gegen ungerechtfertigte beleidigende Angriffe von ausländischen Regierungen und Medien auf Deutschland MdlAnfr 74 — Drs 12/4132 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11709* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 11583 134. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 21. 1. 93 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 21. 1. 93 * Wilfried Brandt-Elsweier, Anni SPD 21. 1. 93 Duve, Freimut SPD 21. 1. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 1. 93 ** Klaus Gallus, Georg F.D.P. 21. 1. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 1. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21. 1. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 21. 1. 93 Johannes Graf, Günter SPD 21. 1. 93 Großmann, Achim SPD 21. 1. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 21. 1. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 1. 93 Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 1. 93 Haschke CDU/CSU 21. 1.93 (Großhennersdorf), Gottfried Hasenfratz, Klaus SPD 21. 1. 93 Hilsberg, Stephan SPD 21. 1. 93 Huonker, Gunter SPD 21. 1. 93 Jaunich, Horst SPD 21. 1. 93 Koschnick, Hans SPD 21. 1. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 21. 1. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 21. 1. 93 Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 21. 1. 93 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 21. 1. 93 Marx, Dorle SPD 21. 1. 93 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 21. 1. 93 Mehl, Ulrike SPD 21. 1. 93 Müller (Wesseling), CDU/CSU 21. 1. 93 Alfons Oesinghaus, Günther SPD 21, 1. 93 Pfeifer, Anton CDU/CSU 21. 1. 93 Reimann, Manfred SPD 21. 1. 93 Rempe, Walter SPD 21. 1. 93 Reschke, Otto SPD 21. 1. 93 Rixe, Günter SPD 21. 1. 93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 21. 1. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 1. 93 Ingrid Dr. Starnick, Jürgen F.D.P. 21. 1. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 21. 1. 93** Karsten D. Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 1. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/4132 Frage 25): Trifft es zu, daß die in einer Antwort der Bundesregierung erwähnten „zwischen 500 und maximal 1 200 t Uran", die „in den kommenden Jahren noch anfallen" werden, nicht nur deshalb anfallen, weil sie aus der bereits vor der Wende in das Gestein eingeführten Schwefelsäure gelöst werden müssen, sondern daß die WISMUT beabsichtigt, in Folge von angeblich „aus bergtechnischen Gründen notwendigen" Sprengungen auch heute und/oder in Zukunft Laugungen mit Schwefelsäure durchzuführen, obwohl damit nicht nur Uran, sondern zahlreiche Giftstoffe und Schwermetalle aus dem Boden gelöst werden, obwohl es für deren vollständige Bergung keinerlei Konzept gibt, obwohl erst in mehrjährigen Untersuchungen erforscht werden müßte, ob ein Verzicht auf zusätzliche Laugungen nicht ökologisch sinnvoller wäre, und von welcher Behörde wurden solche Laugungen evtl. schon genehmigt oder liegen Genehmigungsanträge vor? Alle aus der Untertage-Laugung in den kommenden Jahren anfallenden Uranmengen sind Abfallprodukt einer geordneten Stillegung und Sanierung des Bergwerkes Königstein. Dabei unterliegen alle Maßnahmen der Genehmigung der zuständigen Berg- und Umweltbehörden. Die Sanierung des Bergwerkes Königstein erfordert die Lösung einer Vielzahl sehr schwieriger Einzelprobleme. Die Wismut stützt sich bei ihren Sanierungsvorschlägen dabei auch auf den Sachverstand international erfahrener Gutachter. Die wichtigste Zielsetzung der Sanierung besteht darin, die Kontamination eines für die regionale Trinkwasserversorgung wichtigen Grundwasserleiters auch nach der Flutung der Grube zu verhindern. Hierfür müssen die bereits begonnenen Laugungsprozesse planmäßig zu Ende geführt werden. Ob auch die Blöcke gelaugt werden müssen, die im Anschluß an die letzte aus Gründen der Bergsicherheit mit Genehmigung der Bergbehörde im Juni 1992 vorgenommene Sprengung eingrichtet worden sind, wird z. Z. im Genehmigungsverfahren geprüft. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/4132 Fragen 26 und 27): Welche Dienstleistungsbereiche außer dem Einzelhandel haben sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung dem vor drei Jahren eingeführten verkaufsoffenen „Dienstleistungsabend" angeschlossen, und wie wird er vom Verbraucher angenommen? Welche quantifizierbaren volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile ergeben sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung aus dem verkaufsoffenen Donnerstagabend? Zu Frage 26: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wird der Dienstleistungsabend besonders intensiv im Einzelhandel genutzt und ist hier von den Verbrauchern gut angenommen worden. So haben nach einer Darstellung des IFO-Instituts von 1992 von den rd. 400 000 Einzelhandelsunternehmen mit einem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 11703* Ladengeschäft rd. 10 % die Möglichkeit genutzt, „manchmal oder fortlaufend am Donnerstagabend ihr Geschäft bis 20.30 Uhr zu öffnen". In den Hauptzentren der Großstädte beteiligen sich 80 bis 100 % der Einzelhandelsgeschäfte am Dienstleistungsabend. Relativ gering war dagegen die Beteiligung bzw. die Nutzung des Dienstleistungsabends in anderen Dienstleistungsbereichen. Dies wird auch durch eine im Dezember von der Forschungsstelle für den Handel, Berlin vorgelegte Studie bestätigt, die im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu den „Städtebaulichen Auswirkungen veränderter Ladenschlußzeiten (Dienstleistungsabend)" durchgeführt worden ist. Die Studie kommt auf Grund schriftlicher Umfragen bei 280 bundesdeutschen Städten und Fallstudien in 7 aus der schriftlichen Umfrage ausgewählten Städten (Frankfurt am Main, Karlsruhe, Duisburg, Bremen, Lüneburg, Regensburg, Coburg) zum Ergebnis, daß sich an den längeren Öffnungszeiten private und öffentliche Dienstleister nur in geringem Umfang beteiligt haben. Von Ausnahmen abgesehen — in manchen Städten haben Behörden mit Publikumsverkehr am Donnerstag Sprechzeiten bis 18.00 Uhr — beschränkt sich die Abendöffnung auf den Einzelhandel. Auffallend ist jedoch, daß die in der Umfrage ermittelte Beteiligungsquote von privaten und öffentlichen Dienstleistern nahezu gleich ist: — Handwerk — 4,6 % — andere Dienstleistungsbetriebe, wie z. B. Friseure, Reisebüros, Reinigungen — 4,0 %, — Banken-4,3%, — Post — 4,7 % — sonstige Behörden.— 4,3 %. Der unzureichende Erfolg des Dienstleistungsabends in diesen Bereichen wird in dieser Untersuchung damit erklärt, daß sich der Dienstleistungsabend zu einem Tag für Familieneinkäufe entwickelt hat, bei dem häufig auch die Gestaltung des Abends nach dem Einkauf (z. B. Kinobesuch, Gaststättenbesuch u. a. m.) von vornherein mit auf dem Programm steht. Zu Frage 27: Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Dienstleistungsabends lassen sich nur schwer quantifizieren. Umsatz- und Beschäftigtenentwicklung sowie die Veränderung der Wettbewerbsverhältnisse sind von vielen Faktoren abhängig, so daß es kaum möglich ist, strukturelle und konjunkturelle Veränderungen einem bestimmten Faktor wie z. B. den geänderten Öffnungszeiten durch die Einführung des Dienstleistungsabends zuzuordnen. Wegen der vergleichsweise begrenzten Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten durch den Dienstleistungsabend können bisher nur Tendenzaussagen gemacht werden. So hat sich nach einigen neueren Untersuchungen z. B. ergeben: Der Erfolg des Dienstleistungsabends ist von einer hohen Beteiligung des Einzelhandels abhängig, da der Verbraucher am Dienstleistungsabend eine Vielzahl von Angeboten miteinander vergleichen will. Zum Teil konnten erhebliche Mehrumsätze besonders bei bestimmten Betriebsformen (Kauf- und Warenhäuser, Filialisten usw.) und bestimmten Standorten (zentrale Lage, periphere Stadtlagen, aber auch Mittel- und Oberzentren) erzielt werden. Diese Mehrumsätze konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche solcher Waren, die „gemeinsam" gekauft werden, wie Textilien, Schuhe, Unterhaltungselektronik, Computertechnik, Autozubehör. Eine zusätzliche Nachfrage nach Arbeitskräften kann bisher kaum festgestellt werden. Im wesentlichen wurden Umschichtungen bzw. zeitliche Umgruppierungen zu Ganztags- und Teilzeitbeschäftigten vorgenommen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Walter Kolbow (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 28 und 29). Wie beurteilt die Bundesregierung die auf Weisung der Bundesanstalt für Arbeit von Arbeitsämtern aufgrund willkürlich fiktiver Festlegung des Bemessungsentgeltes nach § 112 AFG vorgenommene Kürzung des Arbeitslosengeldes der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von in Konkurs gegangenen Betrieben, wie es zuletzt im Dezember 1992 bei etwa 260 Beschäftigten der insolventen Karosseriefabrik Voll in Würzburg der Fall war? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Benachteiligung zu unternehmen? Ob die Entscheidungen des Arbeitsamtes Würzburg, die Sie ansprechen, dem geltenden Recht entsprechen, läßt sich nur auf Grund einer Prüfung im konkreten Einzelfall beurteilen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat eine Überprüfung aller Leistungsfälle veranlaßt. Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie unterrichten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Regina Kolbe (SPD) (Drucksache 12/4132 Frage 30): Was hat die Bundesregierung veranlaßt, in dem Kabinettsbeschluß vom 3. Dezember 1992 auf teilweise Bleichlautende Beschlüsse zurückzugreifen, welche durch das Kabinett schon am 4. Dezember 1991 beschlossen und in der Drucksache 12/2050 veröffentlicht wurden, damit endlich die Beschäftigungspflichtquote von Behinderten in allen Ressorts einschließlich der nachgeordneten Geschäftsbereiche wieder erfüllt wird, und warum glaubt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, daß die Beschlüsse vom 4. Dezember 1992 gerade dieses Mal Signalwirkung haben werden? Der Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1992 über die Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes ist im Zusammenhang mit dem 11704* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 ersten Kabinettsbeschluß vom 4. Dezember 1991 zu sehen. Der Beschluß von 1991 ist gefaßt worden, um der bereits damals absehbaren rückläufigen Beschäftigungsentwicklung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes wirksam zu begegnen. Die besondere Bedeutung, die die Bundesregierung der dauerhaften Eingliederung Schwerbehinderter in ihrem Bereich zumißt, mögen Sie daran kennen, daß der Bundeskanzler die Staatssekretäre mit dieser Aufgabe betraut hat. Auf der Grundlage der Angaben der Ressorts und der Beratungen in zwei Staatssekretärsbesprechungen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für die Kabinettssitzung am 2. Dezember 1992 einen Bericht erstellt. Der Beschluß vom 2. Dezember 1992 greift auf den ersten Beschluß zurück, vertieft ihn und führt ihn weiter. Die Signalwirkung des neuen Kabinettsbeschlusses liegt darin, daß die öffentlichen Arbeitgeber in den Ländern und Gemeinden dazu veranlaßt werden sollen, dem Beispiel des Bundes zu folgen und selbst solche oder ähnliche Maßnahmen zu treffen. Dies gilt gerade im Hinblick auf die unzureichende Erfüllung der Beschäftigungspflicht insbesondere bei den obersten Landesbehörden in den neuen Bundesländern mit Quoten von 0,56 bis 2,6 v. H., aber auch in den alten Ländern (Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen, die Quoten von unter 4 % aufweisen). Aus diesem Grund hat Bundesminister Bohl bereits den ersten Kabinettsbeschluß mit Schreiben vom 21. Februar 1992 den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder übersandt und an sie appelliert, ihrer Beschäftigungspflicht nachzukommen. Es ist beabsichtigt, auch den 2. Kabinettsbeschluß in gleicher Weise den Ländern bekanntzugeben. Die besondere Bedeutung des neuen Kabinettsbeschlusses liegt vor allem in der klaren Aussage, im Jahre 1993 wieder die volle Erfüllung der Pflichtquote (mit 6 %) erreichen zu wollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Heinz-Alfred Steiner (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 31 und 32): Welche Gründe haben dazu geführt, daß das seit August 1991 durch Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung — Rü Z1 — aufgelöste Labor für Munition 2 der ehemaligen NVA in Vogelgesang im September 1992 noch nicht aufgelöst war? Welche vermeidbaren Personal- und Betriebskosten sind durch die Weiterführung der Einrichtung entstanden? Zu Frage 31: Die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung zur Auflösung des Labors für Munition 2 (LfM 2) in Vogelgesang vom 27. August 1991 hat das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung der Wehrbereichsverwaltung VII (WBV VII) mit Schreiben vom 25. September 1991 mitgeteilt und um Kündigung des Personals gebeten. Nach Klärung der Zuständigkeiten forderte die Standortverwaltung (StOV) Leipzig den Leiter des LfM 2 mehrfach auf, die Personalakten zu übergeben. Dies geschah erst nach einem Erlaß der WBV VII vom 22. Januar 1992, der auch die Einleitung der Kündigungsverfahren anordnete. Zu Frage 32: Unter Berücksichtigung eines angemessenen Bearbeitungszeitraumes vom Datum der ministeriellen Auflösungsanweisung, dem 27. August 1991, hätten die Kündigungen für das Personal etwa im Oktober 1991 ausgesprochen werden können. Die Kündigungen sind am 12. Oktober 1992 erfolgt. Es ergeben sich für diesen Zeitraum überschlägig folgende Kosten: Personalkosten ca. 625 000 DM Betriebskosten ca. 125 000 DM gesamt ca. 750 000 DM Im laufenden Schadensbearbeitungsverfahren wird geprüft, inwieweit diese Kosten vermeidbar waren. Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen der StOV Leipzig und dem Leiter des LfM 2, die zu keinem Einvernehmen führten. Die WBV VII ordnete deshalb am 30. März 1992 an, die Kündigungen auszusprechen. Die daraufhin erfolgten Kündigungen scheiterten in der Folgezeit an der Ablehnung des Personalrats, dessen Haltung — Ankündigung von Rechtsbehelfen, die in der Folgezeit nicht eingelegt wurden — zu weiterem Aufschub führte. Am 12. Oktober 1992 kündigte die StOV Leipzig den 12 Mitarbeitern des LfM 2 erneut. Der Personalrat hat auch diesen Kündigungen nicht zugestimmt, im Gegensatz zur ersten Kündigung aber auf Schritte im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes verzichtet. Die Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Auflösung des LfM 2 waren damit abgeschlossen. Das BMVg hat — nachdem es auf diesen Sachverhalt am 6. Oktober 1992 erneut aufmerksam gemacht worden war — eine sofortige Klärung eingeleitet. Der Abschluß der Auflösung wurde inzwischen berichtet. Ob die lange Bearbeitungsdauer auf das Verhalten von Bediensteten zurückzuführen ist, wird gegenwärtig im Rahmen einer Schadensbearbeitung geprüft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/4132 Fragen 33 und 34): Trifft es zu, daß Absichten bestehen, den Sea-King-Rettungshubschrauber von Westerland abzuziehen, bzw. ist er bereits abgezogen und durch Sea-Lynx ersetzt? Trifft es zu, daß der Sea-Lynx eine witterungsunabhängige SAR-Versorgung auf Grund seiner geringeren Flugzeit und technischen Konzeption nicht ermöglicht? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 11705* Zu Frage 33: Es bestehen langfristig keine Absichten, den SEA KING-Rettungshubschrauber von Westerland abzuziehen. Auf Grund einer Engpaßsituation bei den SEA KING-Besatzungen wurde jedoch eine bis zum 1. Oktober 1993 befristete Interimslösung angeordnet. Dabei wird der SEA KING-Rettungshubschrauber auf Westerland von Montag bis Freitag durch SEA LYNX ersetzt. An diesen Tagen wird die SAR-Bereitschaft mit SEA KING in Kiel gestellt, wodurch die verbandsinterne Ausbildung zum notwendigen Aufwuchs von fliegendem Personal gewährleistet ist. An den Wochenenden verlegt der Kieler SEA KING-Bereitschaftshubschrauber jeweils nach Westerland. Zu Frage 34: Der SEA LYNX ist zwar nicht als Rettungshubschrauber konzipiert, kann aber durchaus in den Grenzen seiner Einsatzparameter zum Rettungsdienst eingesetzt werden. Sollten seine Fähigkeiten im Einzelfall überfordert sein, wird auf die SEA KING-Rettungshubschrauber aus Kiel oder Borkum zurückgegriffen. Darüber hinaus ist der SEA LYNX als Bordhubschrauber der Marine grundsätzlich ebenso witterungsunabhängig wie der SEA KING. Seit der vorübergehenden Aufnahme der SAR- Bereitschaft in Westerland mit SEA LYNX waren weder Einsätze im Rahmen der Nothilfe undurchführbar, noch mußte ein Einsatz abgelehnt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 35 und 36): Wie weit und wie konkret sind die Planungen zum Bau der A 44 zwischen Kassel und Eisenach in der Zwischenzeit gediehen? Mit welchen Realisierungszeiträumen für weitere Vorplanungen, für Planfeststellung und für die bauliche Fertigstellung rechnet die Bundesregierung für den Bau dieses Abschnittes? Zu Frage 35: Mit Zustimmung des Bundeskabinetts hat der Bundesminister für Verkehr die A 44 zwischen Kassel und Eisenach als „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" definiert und damit im Vorgriff auf den Bundesverkehrswegeplan 1992 eine schnelle planungsrechtliche Vorbereitung ermöglicht. Schon Mitte Dezember 1992 hat das planende Ing.-Büro Kocks Consult die Endfassung der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung für die A 44 zwischen Kassel und Eisenach anläßlich einer Sitzung des Planungsbeirates vorgestellt. Darin wird die Notwendigkeit für den Bau einer 4streifigen Bundesfernstraße belegt. Die Erhebungen zur Identifizierung relativ konfliktarmer Korridore und Bereiche hoher Konfliktdichte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie werden voraussichtlich in diesem Frühjahr abgeschlossen. Erst dann kann über mögliche Trassenvarianten zum Bau der A 44 entschieden werden; danach beginnt die konkrete Projektplanung. Zu Frage 36: Zwar können beim derzeitigen Planungsstand noch keine konkreten Angaben über Planung und Bau der A 44 getroffen werden. Der Bundesminister für Verkehr wird sich aber angesichts dieser als eines der Projekte Deutsche Einheit wichtigen Maßnahme weiterhin dafür einsetzen, daß von der zuständigen Auftragsverwaltung des Landes Hessen alle Möglichkeiten einer beschleunigten Planung konsequent genutzt werden. Das Bemühen des Bundesministers für Verkehr, die A 44 auf ganze Länge von der Landesgrenze Hessen/ Thüringen bis zur A 7 bei Kassel in den Geltungsbereich des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes einzubeziehen, wurde vom Land Hessen über den Bundesrat verhindert. So kann jetzt nur für den östlichen Teilabschnitt von der Landesgrenze bis zur B 27 bei Oetmannshausen von der Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung Gebrauch gemacht werden. Eine bessere Grundlage für ein beschleunigtes Verfahren bietet dann allerdings das Beschleunigungsgesetz, das als Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen, jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme vorliegt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 43 und 44): Wie wirkt sich die Festlegung auf einen Hauptsitz der Deutschen Fährschiff GmbH in Rostock auf die noch auszubauenden Infrastrukturmaßnahmen in Puttgarden und auf die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Bahnhofes Puttgarden aus, und wo sind die Schnittstellen zwischen der privaten Fährbetrieb GmbH und den anderen Einrichtungen der Deutschen Bundesbahn? Welche Auswirkung hat die Verlegung auf die Beschäftigten der verbleibenden Einrichtungen der Deutschen Bundesbahn (Bahnhof, Restaurant, Abfertigungsanlage)? Zu Frage 43: Die Deutsche Fährgesellschaft Ostsee mbH wird neben ihrem Hauptsitz in Rostock mit eigenständigen Niederlassungen an den Hafenstandorten vertreten sein. Von den beiden Bahnen und der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee mbH werden gegenwärtig die Schnittstellen erarbeitet. Abhängig hiervon ergeben sich anschließlich die Sanierungs- bzw. Investitionsmaßnahmen von Deutscher Fährgesellschaft Ostsee mbH bzw. Deutsche Bundesbahn/Deutsche Reichsbahn. Zu Frage 44: Die Beschäftigten bei den verbleibenden Einrichtungen der Bundesbahn sind von der Gesellschaftsgründung nicht betroffen. 11706* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 45 und 46): Wann und mit welchen Inhalten wurden die Tarifverträge zwischen der neu gegründeten GmbH des Fährbetriebs Puttgarden und den Beschäftigten abgeschlossen, und befinden sich diese in Übereinstimmung mit den in Planung befindlichen Vorgaben der zukünftigen sogenannten Bahnreform? Ist mit Entlassungen bzw. Reduzierung der Personalstärke zu rechnen? tZu Frage 45: Tarifverträge wurden noch nicht abgeschlossen. Die Unterzeichnung des Tarifvertrages wird voraussichtlich im Februar dieses Jahres erfolgen. Der Inhalt der Entwürfe orientiert sich an den Tarifverträgen anderer Reedereien. Es wird davon ausgegangen, daß es nach Vorliegen der konkreten Überleitungsbedingungen im Rahmen der Strukturreform Bahn einer Anpassung bedarf. Zu Frage 46: Im Rahmen der Gesellschaftsgründung sind keine Entlassungen vorgesehen. Die Deutsche Fährgesellschaft Ostsee mbH erarbeitet gegenwärtig mit der DB/DR ein eigenständiges Personalkonzept. Danach werden nichtüberleitwillige Mitarbeiter im Rahmen eines örtlichen Sozialplanes anderweitig bei den Bahnen beschäftigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 47 und 48): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Fährbetrieb Puttgarden in der Region wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt und die Gewerbeansiedlung gegeben hat, und gedenkt die Bundesregierung einen entsprechenden Nachteilsausgleich für die betroffenen Gemeinden zu gewähren? Bleibt es bei dem zugesagten zusätzlichen Fährschiff auf der Vogelfluglinie? Zu Frage 47: Der Bundesregierung ist die Bedeutung des Fährverkehrs für die regionale Wirtschaft bekannt. Durch die Umstrukturierung werden wirtschaftliche Nachteile für die Region nicht entstehen, eher sind durch die größere Flexibilität künftig eine Ausweitung der Geschäftsfelder und damit auch wirtschaftlicher Vorteile zu erwarten. Es ist im übrigen nicht nachvollziehbar, wieso die genannten Impulse für den Arbeitsmarkt und die Gewerbeansiedlung von einer privaten Gesellschaft nicht ausgehen sollen. Zu Frage 48: Die Deutsche Fährgesellschaft Ostsee mbH wird über eine solche Investition nach Erarbeitung ihrer Jahres- und Mittelfristplanung eigenständig zu befinden haben. Diese Entscheidung wird entscheidend von der Linienplanung der Gesellschaft abhängen und frühestens Ende 1993 zu beantworten sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 52 und 53): Welche Konservierungsmittel werden in lösungsmittelfreien Farben verwendet, und welche Umwelt- und Gesundheitsgefahren gehen von ihnen möglicherweise aus? Wie beurteilt die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse der schwedischen Naturschutzbehörde in bezug auf schädliche Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der biologischen Reinigungsstufe in Kläranlagen durch Konservierungsmittel in lösungsmittelfreien Farben, und wie soll der Gewässer- und Gesundheitsschutz in diesem Fall sichergestellt werden? Zu Frage 52: Beim Biozideinsatz für Farben ist zwischen Topfkonservierung, d. h. befristeter Konservierung angebrochener Gebinde und der Biozidausrüstung eines Farbanstrichs, welche diesen langfristig gegen einen mikrobiellen Angriff schützen soll, zu unterscheiden. Rezepturmeldungen an das Umweltbundesamt zu „schadstoffarmen Lacken" ergeben, daß in 80 bis 90 % aller Fälle Isothiazoline (allein oder auch zusammen mit anderen Bioziden) als konservierende Wirkstoffe eingesetzt werden. Andere Wirkstoffe sind z. B. Carbamate, Benzimidazole und Harnstoffderivate. Die Biozidkonzentration topfkonservierter Farben orientiert sich an der minimalen Wirkkonzentration des Biozids, während bei der Konservierung des Farbanstrichs von einem Mehrfachen dieser Konzentration auszugehen ist. Konservierungsmittel können bei besonders empfindlichen Personen Kontaktallergien hervorrufen. Dies kann noch dadurch begünstigt werden, daß wasserlösliche Farben in der Handhabung angenehmer sind und deshalb Schutzmaßnahmen bei der Anwendung weniger notwendig erscheinen lassen. Darüber hinausgehende Kenntnisse der umwelt- und gesundheitsrelevanten Eigenschaften der in wasserlöslichen Farben eingesetzten Konservierungsmittel liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Der Einsatz von Konservierungsmitteln und ggf. von Fungiziden ist jedoch für alle Arten von Farben üblich und damit kein besonderes Problem „lösungsmittelfreier" Farben. Unter Umwelt- und Gesundheitsaspekten ist der Verzicht auf lösungsmittelhaltige Farben als überaus positive Entwicklung zu werten. Zu Frage 53: Der Bundesregierung sind die Untersuchungen der schwedischen Naturschutzbehörde über mögliche Auswirkungen von Konservierungsmitteln in lösungsmittelfreien Farben auf die Funktionsfähigkeit der biologischen Reinigungsstufe in Kläranlagen bisher nicht bekannt. Das Umweltbundesamt hat jedoch Anfang Januar den Auftrag erhalten, zu der angesprochenen Problematik eine fachliche Stellungnahme abzugeben, in die auch die schwedischen Untersuchungen einfließen sollen. Nach Vorliegen des Berichtes werde ich Ihnen gerne eine ergänzende schriftliche Antwort zukommen lassen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 11707* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/4132 Frage 56): Wie stellt sich die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Städtebauförderung in den alten Bundesländern vor, und teilt sie die Überzeugung, daß die Städtebauförderung auch in den alten Bundesländern für eine positive Konjunkturentwicklung vor allem in den strukturschwachen Regionen notwendig ist? In der mit den Regierungen der alten Ländern auf der Grundlage des Artikels 104a Abs. 4 Grundgesetz abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung in der Fassung vom 2. Mai/17. Dezember 1991 sind, vorbehaltlich einer Bestätigung durch den Haushaltsgesetzgeber und nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplans, für 1994 Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 380 Mio. DM zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Über die Umsetzung dieser Vereinbarung wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1994 entscheiden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 59 und 60): Welche Bedenken hatte das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wegen der Tatsache, daß es zu Interessenkonflikten kommen mußte, weil Berater eingesetzt wurden, die bereits Anstellungsverträge von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche in der Tasche hatten? Wer führte die Aufsicht über die Berater? Zu Frage 59: Ein Interessenkonflikt läßt sich nicht aus der Tatsache herleiten, daß einige Berater bereits vor Beendigung ihrer Ausbildung Anstellungsverträge mit Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche hatten. Der Umstand, daß die Berater im Rahmen ihrer Ausbildung auf Gebieten unterrichtet worden waren, die für die Beratungstätigkeit notwendig waren (Vertragsrecht, Steuerrecht, Baufinanzierung, Wohnungsbauförderung) und daß die Qualität ihrer Ausbildung offenbar so gut war, daß sie bereits vor Abschluß ihrer Schulung Anstellungszusagen hatten, machte sie für diese Aufgabe besonders geeignet. Zu Frage 60: Die Berater wurden vor Ort jeweils von einem Teamleiter der Firma „mibeg" geführt. Dessen Aufgabe umfaßte Personalführung und Aufsicht über die inhaltliche und organisatorische Beratungstätigkeit. Darüber hinaus führte auch die Firma Severin & Partner die Aufsicht vor Ort. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 61 und 62): War das Sammeln von Adressen in den Informationsbussen durch Berater und die Durchführung von Beratungsseminaren Bestandteil des Beratungskonzepts? Hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau von der Tatsache, daß die von der Firma „mibeg" in den Informationsbussen der Bundesregierung im Rahmen der Aktion „Besser Wohnen" eingesetzten Berater Adressen von Ratsuchenden gesammelt haben, erst durch die Veröffentlichung im Magazin „Stern" erfahren, oder seit wann waren dem Ministerium diese Vorgänge bekannt? Zu Frage 61: Gegenstand des Beratungsauftrages war, die Bürger über die Mietenreform, das Sonderwohngeld, das Bau- und Planungsrecht und alle mit den Wohnungsbauförderungsprogrammen der Bundesregierung zusammenhängenden Fragen zu informieren. Zum Beratungsauftrag gehörte es, Adressen dann aufzuschreiben, soweit von den Fragestellern zusätzliche schriftliche Ausführungen durch das Bundesbauministerium gewünscht wurden. Die Absicht der Firma „mibeg", über den Beratungsauftrag hinaus zu kostenlosen Seminaren einzuladen, war dem Bundesbauministerium nicht bekannt. Zu Frage 62: Soweit Adressen notiert wurden, um den Bürgern zusätzliche schriftliche Ausführungen seitens des Bundesbauministeriums zukommen zu lassen, war dies bekannt und Gegenstand des Auftrages. Über den Auftragsumfang hinaus wurde den Ratsuchenden die kostenlose Teilnahme an einem Baufinanzierungsseminar angeboten. Davon hat das Bundesbauministerium erstmals am 12. Januar 1993 erfahren. Soweit von den Ratsuchenden Name und Anschrift notiert wurde, geschah dies nach Auskunft der Firma „mibeg" auf deren ausdrücklichen Wunsch nach zusätzlicher Information und Beratung mit dem Ziel, eine Einladung zu einem Seminar über die Schaffung und den Erwerb von Wohneigentum zu erhalten. Diese Seminare wurden durchgeführt von der Firma „Contact GmbH", einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft der Firma „mibeg". Die Teilnahme an dem Seminar war kostenlos. Personal- und Sachkosten der Seminare wurden zu 100 % aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Gebhard Ziller auf die Frage des Abgeordneten Dieter Schanz (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 65 und 66): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß — trotz anerkennenswerter freiwilliger Maßnahmen und Beteiligung der Industrie — durch langfristige staatliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (Fuß-Aktivitäten), die der Sicherheit von Verfahren und Anlagen sowie dem Umwelt- und 11708* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Arbeitsschutz dienen, dafür gesorgt werden muß, daß ein Höchstmaß an speziellem sicherheitstechnischen Know-how zum Erreichen dieses Zieles zur Verfügung steht? Hält die Bundesregierung die Entwicklung der Sicherheitsforschung zur Vermeidung und Begrenzung von Störfällen und zur Bewältigung von Notfällen, soweit sie sich auf technische Einrichtungen hinsichtlich der Prozeßführung bei der Produktion, zur Lagerung, zum Umschlag und zum Transport von gefährlichen Stoffen bezieht, für abgeschlossen, oder geht sie davon aus, daß diese Aufgaben allein durch eigenverantwortliches Handeln und durch Selbstverpflichtungserklärungen durch die Industrie zu bewältigen sind? Zu Frage 65: Das angefragte Ziel interpretiere ich als Streben nach einem Höchstmaß an Sicherheit beim Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen aus Gründen des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Die Bundesrepublik Deutschland ist hochindustrialisiert mit einem hohen Anteil verfahrenstechnischer Industrie und besitzt eine hohe Bevölkerungsdichte. Aus der Schadensstatistik des Verbandes der Sachversicherer ergibt sich, daß dies ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt bedeutet. Diese Gefährdung muß und kann, wie die Vergangenheit gezeigt hat, mit einem hohen Stand von Wissen und Verantwortung beherrscht werden. Viele technische Neuentwicklungen bergen neuartige Risiken. Um den erreichten Stand der Sicherheit zu halten und nach Möglichkeit weiter zu verbessern, ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, sicherheitsrelevante Forschungsarbeiten parallel zur technologischen Entwicklung zu betreiben und laufend weiter zu entwikkeln. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und in welcher Höhe, ungeachtet der Verpflichtung der Wirtschaft, für die Sicherheit ihrer Verfahren und Anlagen zu sorgen, weiterhin eine staatliche Forschungsförderung notwendig ist. Zu Frage 66: Wie zu Nr. 65 bereits beantwortet hält die Bundesregierung Sicherheitsforschung für eine langfristige Aufgabe, wobei der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen einen Schwerpunkt bildet. Die Bundesregierung hat u. a. mit der Bildung des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit und der Störfallkommission am 15. Januar 1992 amtlich gemacht, daß es eine hoheitliche Aufgabe ist, die Voraussetzungen für eine sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu schaffen. Ob eigenverantwortliches Handeln und Selbstverpflichtungserklärungen der Industrie ausreichen, um die erforderliche Sicherheit im Umgang mit der Technik zu garantieren, müßte sorgfältig geprüft werden. Derartige Angebote der Wirtschaft liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Gebhard Ziller auf die Fragen des Abgeordneten Lothar Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 67 und 68): Warum beabsichtigt die Bundesregierung die Kürzung der öffentlichen Fördermittel für FuE-Aktivitäten im Bereich der Sicherheit von Verfahren und Anlagen des Arbeitsschutzes? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch diese Kürzung insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, die einen wesentlichen Bereich unserer Volkswirtschaft ausmachen, benachteiligt werden? Zu Frage 67: Es bestehen keine Kürzungsabsichten. FuE-Vorhaben zur Sicherheit von Verfahren und Anlagen des Arbeitsschutzes werden unterstützt: — durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Dortmund. Sie befaßt sich seit Jahren in dem Programmschwerpunkt „Sicherheitstechnik" mit dem Gebiet „Sicherheit von Verfahren und Anlagen" . Gegenwärtig laufen 13 Vorhaben in diesem Schwerpunkt mit einem Gesamtfördervolumen von über 2 Millionen DM. In der Forschungsplanung dieser Bundesanstalt befinden sich derzeit 13 Vorhaben zu dieser Thematik mit einem geschätzten Fördervolumen von rund 2,4 Millionen DM. — im Förderschwerpunkt „Laserforschung und Lasertechnik " des Bundesministeriums für Forschung und Technologie beschäftigen sich 20 deutsche Forschergruppen als Teil zweier europäisch angelegter Verbundvorhaben (EU 642, EU 643) mit der Sekundärgefährdung von Laseranwendungen in der industriellen Materialbearbeitung (Fördersumme ca. 9 Millionen DM; 1991 bis 1994) sowie der Laseranwendung in der Medizin (Fördersumme ca. 7 Millionen DM; 1991 bis 1994). Zu Frage 68: Nein, denn wie dargelegt bestehen Kürzungsabsichten nicht. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Druck-. sache 12/4132 Frage 69): Welche besondere persönliche Qualifikation (evtl. Parteizugehörigkeit) muß vorliegen, damit ein(e) Angestellte(r) des Auswärtigen Dienstes, die (der) wegen Tätigkeit im Personalrat freigestellt wurde, vom mittleren in den gehobenen und vom gehobenen in den höheren Angestelltendienst aufsteigen kann, ohne die jeweils ausgeschriebene Stelle überhaupt angetreten zu haben, und warum gibt es, im Gegensatz hierzu, ein echtes Auswahl- und Prüfungsverfahren beim Aufstieg vom einfachen in den mittleren Angestelltendienst? Im Bereich des Auswärtigen Amts werden Stellen für den sogenannten Angestelltenaufstieg ohne Ausnahme ausgeschrieben, wobei sich jeder geeignete Bedienstete bewerben kann. Die Auswahl erfolgt allein nach Leistungsgesichtspunkten. Hierbei können sich auch freigestellte Mitglieder des Personalrats bewerben, die gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG nicht benachteiligt werden dürfen. Das Verbot personalratsbedingter Nachteile hat der BMI mit Rundschreiben vom 9. Juni 1987 dahin konkretisiert, daß ein vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied auch dann zu befördern bzw. höherzugruppieren ist, wenn von vornherein feststeht, daß Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 11709* dieser Bedienstete wegen seiner Freistellung auf dem in Betracht kommenden Dienstposten nicht eingesetzt werden kann. Das Auswahl- und Besetzungsverfahren erfolgt in Abstimmung und unter Beteiligung des Personalrats. Das formalisierte Auswahlverfahren beim Aufstieg vom einfachen in den mittleren Angestelltendienst wurde im September 1992 abgeschafft. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/4132 Frage 71): Wie begründet der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, seine Auffassung, daß die außenpolitische internationale Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nur mit sogenannten, nach der Charta der Vereinten Nationen freiwillig zu leistenden Blauhelm- und Kriegseinsätzen gewährleistet sei, angesichts der Tatsache, daß Japan als UNO-Mitglied und zweitgrößte Industrienation der Welt seine militärische Beteiligung bei der UNO auf 2 000 Soldaten mit eingeschränkten Blauhelmfunktionen beschränkt hat? Die Position Japans ist mit der des wiedervereinigten Deutschland insofern nicht vergleichbar, als Deutschland Mitglied von EG, WEU und NATO ist und deshalb darauf achten muß, daß es auf Dauer keine Sonderrechte innerhalb dieser Wertegemeinschaft in Anspruch nehmen kann. Im übrigen kann Japan aufgrund gesetzlicher Regelung schon heute mit militärischem Personal an friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen teilnehmen. Darüber hinaus hat in Japan eine Diskussion darüber eingesetzt, ob die Verfassung nicht mit dem Ziel geändert werden muß, japanischen Streitkräften die Beteiligung an weitergehenden Einsätzen der Vereinten Nationen zu ermöglichen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/4132 Fragen 72 und 73): Welches sind aus der Sicht der Bundesregierung die zehn wichtigsten zitierbaren internationalen Wortmeldungen, unter Nennung der Namen, des Datums und der jeweiligen Fundstelle, aus dem mehrfach von der Bundesregierung angesprochenen Chor von Politikern unterschiedlicher Länder, die Bonn mit Nachdruck drängen, endlich mehr militärische Verantwortung bei multilateralen militärischen Aktionen zu übernehmen? Hat die Bundesregierung auch gegenteilige Stimmen verzeichnet, die Deutschland eher zur Zurückhaltung in der Frage der Beteiligung an multinationalen Militäraktionen auffordern, und welches sind hierbei die aus der Sicht der Bundesregierung gewichtigsten? Zu Frage 72: Der Generalsekreätr der Vereinten Nationen erklärte während seines Deutschlandbesuchs am 12. Januar 1993 in SAT 1 (News): „Ich möchte nicht in innere Angelegenheiten eingreifen. Aber ich hoffe, daß Deutschland bei allen militärischen friedenssichernden Maßnahmen dabei sein wird. Deutschland trägt als bedeutende Macht Verantwortung und müßte mitmachen." Vor der Bundespressekonferenz erklärte er am 11. Januar 1992: „Wir brauchen eine vollständige Teilnahme der Bundesrepublik an friedenserhaltenden, friedensschaffenden, friedensdurchsetzenden Maßnahmen. Dies ist ein Muß für stärkere Vereinte Nationen. ... das ist die Ansicht der internationalen Gemeinschaft." Von einer Reihe befreundeter Regierungen ist der Bundesregierung bekannt, daß sie ähnliche Erwartungen an uns richten wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen. Dies gilt insbesondere für unsere Partner in EG, WEU und NATO. Zu Frage 73: Die Bundesregierung hat solche Stimmen nicht verzeichnet. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4132 Frage 74): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. was plant sie für die Zukunft, um Deutschland und seine Bürger vor ungerechtfertigten, falschen, beleidigenden verbalen Angriffen von ausländischen Regierungen und ausländischen Medien zu schützen? Die Bundesregierung hat sich des Themas „Rechtsextremistische Gewaltkriminalität gegen Ausländer in Deutschland" im Rahmen der Politischen Öffentlichkeitsarbeit im Ausland bereits seit Ende 1991 angenommen und die ausländische Öffentlichkeit objektiv über — die den hiesigen Behörden bekannten Fakten, — die von Justiz und Sicherheitsbehörden ergriffenen Maßnahmen, — die Entschlossenheit der Bundesregierung, der ausländerfeindlichen Gewalt mit politischen und erzieherischen Mitteln gegenzusteuern — sowie über Stellungnahmen sowohl deutscher Politiker als auch aus anderen Teilen der Gesellschaft unterrichtet. Unsere Auslandsvertretungen haben insbesondere im vergangenen Jahr, als diese Gewaltkriminalität einen Höhepunkt erreichte, umfangreiches Material erhalten, das sie in die Lage versetzte, die ausländische Öffentlichkeit — insbesondere die dortigen Medien sowie Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung — über die getroffenen Gegenmaßnahmen und die Haltung der Bundesregierung zu unterrichten. 11710* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1993 Bundesminister Kinkel hat sich persönlich eingeschaltet und in einem Namensartikel, der von zahlreichen wichtigen ausländischen Zeitungen abgedruckt wurde, die Gewaltakte deutlich verurteilt und darauf hingewiesen, daß diese Täter und ihr Umfeld in der deutschen Gesellschaft nur eine kleine Minderheit darstellen, deren Gewalttaten von der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung verurteilt wird. Gerade auf letztere Tatsache hat sich unsere Öffentlichkeitsarbeit angesichts eindrucksvoller Demonstrationen und Lichterketten seit November 1992 stützen können. Den von Ihnen angesprochenen Schutz hat — neben anderen Aktivitäten — z. B. der Namensartikel von Bundesminister Kinkel bewirkt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das ausländische Medienecho zu den Vorgängen in Deutschland insgesamt kaum anders ausgefallen als in deutschen Medien. Neben unverhohlener Kritik, teilweise auch unsachlichen und verzerrten Darstellungen, finden sich differenzierte Berichte und Meinungsäußerungen, die es an Verständnis für die schwierige Lage Deutschlands nach der Vereinigung nicht fehlen lassen. Die Bundesregierung wird die ausländische Öffentlichkeit auch weiterhin gezielt und umfassend über ihre Maßnahmen und deren Wirkung unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der nächste Redner ist unser Kollege Andreas Schmidt (Mülheim).


Rede von Andreas Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir, Herr Kollege Ullmann, die CDU/CSU- Bundestagsfraktion, halten es für ein berechtigtes Anliegen, die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung auf die Tagesordnung der politischen Beratungen zu setzen.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Rechtsgüter, die von der Frage der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung tangiert sind, sind in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat von elementarer Bedeutung. Es geht hierbei um folgende zu schützende Rechtsgüter: Es geht um den Grundsatz gleicher Möglichkeiten zur Beeinflussung der Legislative, um das demokratische Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürger, um den Schutz der Funktionsfähigkeit des repräsentativen Systems sowie, meine Damen und Herren — das ist das Allerwichtigste —, um die Wahrung des öffentlichen Vertrauens in die Integrität der Parlamente und der Mandatsträger.
In einer Zeit zunehmender Politikverdrossenheit und Skepsis gegenüber parlamentarischen Entscheidungen ist es unsere Pflicht, in allen Bereichen der Politik Zeichen zu setzen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit und Sachbezogenheit politischer Entscheidungen zu stärken.
Wir lehnen daher die Gesetzesvorlage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht generell ab, sondern wir wollen uns ihrem Anliegen in einem fairen Dialog öffnen.
Wir geben allerdings zu bedenken, daß die Problematik der Abgeordnetenbestechung bisher weder unter Staats- noch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten genügend beleuchtet worden ist. So findet sich in der wissenschaftlichen Diskussion — mit Ausnahme großer Rechtskommentare — kaum ein Dutzend verwertbarer Aufsätze und Monographien zu diesem Thema. Daher schlagen wir vor, zunächst die Anhörung des Rechtsausschusses, die nunmehr auf den 3. März dieses Jahres festgesetzt worden ist, abzuwarten, um anschließend fundierter in die Diskussion einsteigen zu können.
Gerade das Strafrecht als Ultima ratio darf in keinem Fall mit einer heißen Nadel gestrickt werden. Rechtsstaatliche Strickfehler könnten nämlich dazu führen, daß das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger noch um vieles mehr erschüttert wird, als ich es eingangs bereits angedeutet habe.
Wenn wir auch im politischen Bereich die Sanktionswürdigkeit der Abgeordnetenbestechung durchaus anerkennen, müssen wir uns zunächst mit den rechtlichen Fragen beschäftigen, die mit der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung verbunden sind. Ich möchte hier nur einige heikle Bereiche skizzieren, ohne abschließend zu den Rechtsfragen Stellung zu nehmen; Klarheit erhoffen wir uns schließlich von der bevorstehenden Anhörung.
Erstens. Es ist fraglich, ob ein eigener Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung bzw. -bestechlichkeit mit der Immunitätsregelung des Art. 46 des Grundgesetzes vereinbar ist. In dieser Norm ist ausdrücklich angeordnet, daß ein Abgeordneter auf Grund seines Abstimmungsverhaltens gerichtlich nicht verfolgt werden darf.
Zweitens. Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen: Welche Anforderungen sind unter dem Gesichtspunkt des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes gemäß Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes an eine Strafnorm der Abgeordnetenbestechung zu stellen? Es ist die Frage zu klären: Was ist genau unter dem Begriff des Kaufens bzw. Verkaufens einer Stimme zu verstehen?
Wir müssen uns auch mit der Frage auseinandersetzen, ob es bei den vielfältigen Formen moderner Mandatsausübung mit dem Ziel der Einflußnahme auf Entscheidungen der Fraktionen, Parlamente und Regierungen überhaupt ausreicht, die Strafbarkeit ausschließlich an die Stimmabgabe in den zuständigen parlamentarischen Gremien zu binden.
Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden dem wichtigen Thema der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung gerechter, wenn wir die vorbezeichneten Fragestellungen zunächst ausführlich erörtern.
Ich will aber auch sehr deutlich sagen: Wer die Augen offen hält, um Kritik formulieren zu können, darf nicht verkennen, daß viele Länder, darunter Portugal, Spanien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Großbritannien und die USA, die Sanktionierung der Abgeordnetenbestechung bereits kennen. Die Bestrafung erfolgt teils aus Gewohnheitsrecht, teils aus einer weiten Fassung der allgemeinen Bestechungsdelikte, aber auch aus eigens eingeführten Tatbeständen.
Für all die Abwägungen zwischen den berechtigten Anliegen des Gesetzentwurfs und den genannten Fragestellungen sollten wir uns Zeit lassen und nach der Durchführung der Expertenanhörung noch einmal in den Ausschüssen und hier im Plenum diskutieren.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


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    Rede von Helmuth Becker


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