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    Plenarprotokoll 12/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Alfred Dregger und Peter Conradi . 11039A Verzicht des Abgeordneten Franz Müntefering auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . . . . 11039 B Eintritt des Abgeordneten Walter Schöler in den Deutschen Bundestag . . 11039 B Erweiterung, Änderung und Abwicklung der Tagesordnung sowie Absetzung des Tagesordnungspunktes 3d 11039 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 18 11039D, 11140 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Extremismus und zunehmende Gewaltbereitschaft in Deutschland in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und zunehmende Gewaltbereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/1729, 12/3074) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler BK . . 11040A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 0 . . . . . . . . . . . . . 11043 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 11046A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 11048B, 11058C, 11073 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 11050A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11052 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . . 11053C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11054D, 11055A Wolfgang Thierse SPD 11056A Eduard Oswald CDU/CSU . . . . . . 11058 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D P 11060 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 11061 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 11063 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 11063 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 11064 C Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . 11065 D Freimut Duve SPD 11067 C Günter Graf SPD 11067 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11068D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . 11070A Ortwin Lowack fraktionslos . . 11071A, 11073C Siegfried Vergin SPD 11072A Freimut Duve SPD . . . . . . . . . . 11073 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 11073 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/3921 vom 4. Dezember 1992 — Bedrohungsanalyse für die Anforderungen an den von Bundesminister Volker Rühe geplanten Kampf-Jet MdlAnfr 4 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . . . 11074D ZusFr Hans Wallow SPD . . . . . . . . 11075A ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . 11075C ZusFr Detlev von Larcher SPD . . . . . 11075D Geheime Verhandlungen mit der DDR 1986/87 über die Anerkennung der DDRStaatsbürgerschaft und die Gewährung von Wirtschaftshilfen als Gegenleistung für die Öffnung der Mauer MdlAnfr 14, 15 Detlev von Larcher SPD Antw StMin Anton Pfeifer BK 11076B ZusFr Detlev von Larcher SPD 11076B Gewährleistung eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei Aufhebung der Verpflichtung zum Abschluß einer Kfz-Versicherung MdlAnfr 16 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 11076D ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . 11077 A Ermittlungsverfahren gegen rechtsextremistische und -radikale Organisationen seit Jahresbeginn MdlAnfr 17 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 11077C ZusFr Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11077 D Vorlage des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes MdlAnfr 18 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 11077D ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . 11078A ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . 11078B Vorlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes MdlAnfr 19 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 11078C Mehrbelastung der Arbeiter und Angestellten gegenüber den Beamten und Selbständigen bei der Finanzierung der Deutschen Einheit MdlAnfr 31 Ottmar Schreiner SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107 8 P ZusFr Ottmar Schreiner SPD . . . . . . 11079 A Einrichtung eines Nothilfefonds Altlastensanierung in den neuen Bundesländern mit Hilfe der im Haushalt der Wismut AG gestrichenen Mittel; weitere Förderung von Uran im Bergbaugebiet Königstein trotz der Gefahren für das Trinkwasserreservoir MdlAnfr 34, 35 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 11079D, 11080 C ZusFr Siegrun Klemmer SPD . . . . 11080B, D ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . 11081A Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die neuen Bundesländer aus Steuermitteln oder aus einer Arbeitsmarktabgabe MdlAnfr 45 Ottmar Schreiner SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 11081B ZusFr Ottmar Schreiner SPD . . . . . . 11081 D Verzögerung der Eröffnung eines Goethe-Instituts in Südafrika MdlAnfr 64, 65 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 11082C, 11083A ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . . 11082D Zusage der Bundesregierung für eine finanzielle Unterstützung Israels bei Waffenkäuf en MdlAnfr 67 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 11083B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 11083 B Initiativen der Bundesregierung für eine gewaltsame Öffnung der Zugangswege nach Sarajewo zur Versorgung der Bevölkerung MdlAnfr 68 Claus Jäger CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 11083 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU . . . . . 11084 A ZusFr Norbert Gansel SPD 11084 C ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . 11085A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 III Information des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vor Genehmigung von Rüstungsexporten nach Taiwan MdlAnfr 80 Norbert Gansel SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . , 11085 B ZusFr Norbert Gansel SPD 11085 C ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 11086A ZusFr Gunnar Uldall CDU/CSU 11086B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 11086 C ZusFr Günter Klein (Bremen) CDU/CSU 11086D ZusFr Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 11087 A ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . 11087 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/3630) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (Drucksache 12/3803) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/3791) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (Drucksache 12/3825) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Heilung des Erwerbs von Wohnungseigentum (Drucksache 12/3961) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen Augustinowitz, Heribert Scharrenbroich, Wolfgang Vogt (Düren), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Otto Graf Lambsdorff, Burkhard Zurheide, Klaus Beckmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Keine protektionistische europäische Regelung für die Einfuhr von Bananen (Drucksache 12/3959) . 11087 D Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, Dr. Wolf Bauer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn. weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen im Werkverkehr nach dem Einigungsvertrag (Drucksachen 12/3577, 12/3967) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1991 zu der Vereinbarung vom 8. Oktober 1990 über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (Drucksachen 12/2660, 12/3855) d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (Drucksachen 12/1867, 12/3805) e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Geheimhaltung der dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften übermittelten vertraulichen Daten — SAEG-Übermittlungsschutzgesetz — (Drucksachen 12/2685, 12/3912) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. Liesel Hartenstein, Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung der Situation bei Tiertransporten (Drucksachen 12/2069, 12/ 3716) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckhart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungsland- IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 schaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/3815) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksachen 12/1983, 12/2949) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Finanzierung der Einheit und die Verteilung der Lasten (Drucksachen 12/2235, 12/2840, 12/3760) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission Ersuchen um Zustimmung des Rates und Anhörung des EGKS-Ausschusses, nach Artikel 55 § 2 c) des EGKS-Vertrags zum Entwurf einer Entscheidung der Kommission betreffend Untersuchungen zur Ermittlung des Bedarfs und der Strategien im Bereich der Wohnungen für Arbeitnehmer in den EGKS-Industriegebieten (Drucksachen 12/2636 Nr. 2.17, 12/3762) l) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates, mit dem die Kommission ermächtigt wird, die Europäische Investitionsbank für Verluste zu entschädigen, die ihr aus Darlehen für Vorhaben in bestimmten Ländern außerhalb der Gemeinschaft entstehen (Drucksachen 12/3240 Nr. 3.2, 12/3782) m) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1799/87 über die Sonderregelung zur Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien für den Zeitraum 1987-1991 (Drucksachen 12/3182 Nr. 38, 12/3746) n) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 81 zu Petitionen (Drucksache 12/3859) 11088B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 11090C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Menschenrechte zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: VN-Menschenrechtsgerichtshof und Hochkommissar für Menschenrechte (Drucksachen 12/1753, 12/1715, 12/3904) Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . 11091 C Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . . 11093C Gerhart Rudolf Baum F.D P 11094 D Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste . . . . . 11096 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11096D Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . . 11097D Freimut Duve SPD 11098C Dr. Eberhard Brecht SPD 11099D Jan Oostergetelo SPD 11100A Rudolf Bindig SPD 11100B Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . . . 11101D Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 11102A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 11102D Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Brigitte Adler, Angelika Barbe und weiterer Abgeordneter: Lage der Menschenrechte von Frauen, Jugendlichen und Kindern in Pakistan (Drucksachen 12/2340, 12/3203) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Gernot Erler, Hans Koschnick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gewährleistung der Menschenrechte und Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Kosovo-Albaner (Drucksachen 12/2289, 12/3391) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 V c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationale Initiative zur Rettung bedrohter Menschenleben zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Internationale Initiative zur Rettung bedrohter Menschenleben (Drucksachen 12/3660, 12/3700, 12/3953) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Konvention gegen Vertreibung (Drucksache 12/3369) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Rudolf Bindig, Helmuth Becker (Nienberge), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage und Zukunft der Kurden (Drucksache 12/3720) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Rudolf Bindig, Helmuth Becker (Nienberge), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dringende humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Kurden im Nord-Irak (Drucksache 12/3719) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4 i: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD Festhalten an den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 15. und 23. Juni 1989 zu China (Drucksachen 12/1536, 12/2871) Dr. Edith Niehuis SPD . . . . . . . . . 11105C Freimut Duve SPD . 11106D, 11113A, 11120A Stefan Schwarz CDU/CSU . 11107D, 11114C Uta Würfel F.D.P . . . . . . . . . . . . . 11109 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11111A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 11112D Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11115 A Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . 11115D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 11118A Claus Jäger CDU/CSU . . . . . . . . 11119 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU 11120A Editha Limbach CDU/CSU . . . . . . 11120B Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 11120C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . 11121A Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . 11121 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 11122 C Hans Koschnick SPD . . . . 11123B, 11127A Ursula Männle CDU/CSU . . . . . . . 11124 A Rudolf Bindig SPD 11125 A Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . 11126 A Ulrich Irmer F D P 11126 D Norbert Gansel SPD 11127 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste (Erklä- rung nach § 32 GO) 11128 A Dr. Werner Hoyer F.D.P. (Erklärung nach § 32 G0) 11128C Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 11129A Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 11129 B Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg 11114C Namentliche Abstimmung Ergebnis 11134A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Berichts des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Stiftung für die Opfer ausländerfeindlicher Übergriffe (Drucksachen 12/2084, 12/3715) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste . . . . . . . 11130 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11131C Martin Göttsching CDU/CSU . . . . . 11131 D Jochen Welt SPD 11132 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 11133 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Berichts des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung a) zu dem von demn Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechte von Niederlassungsberechtigten, Einwanderinnen und Einwanderern (Drucksache 12/1714 [neu]) b) zu dem von der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Flüchtlingsgesetz) (Drucksachen 12/2089, 12/3918) Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11136B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 11137 B VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Jochen Welt SPD . . . . . . . . . . . 11137 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11138 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste . . . . . . 11139B Gerhard Reddemann CDU/CSU (Erklärung nach § 27 GO) . . . . . . . . . 11140A Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksache 12/3346) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) (Drucksache 12/3533) . . . . . . . . 11140 B Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Peter Conradi, Achim Großmann, Dr. Eckhart Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Drucksachen 12/1856, 12/3945) 11140D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 11140D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11141* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kersten Wetzel (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der F.D.P. betr. Menschenrechte (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . 11141*C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte über Menschenrechte (Drucksache 12/3960) Jörg Ganschow F.D.P. . . . . . . . . . . 11142 * C Ronald Pofalla CDU/CSU ... . . . 11141* D Stefan Schwarz CDU/CSU 11141* D Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 11142* B Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . . 11142* B Hubert Hüppe CDU/CSU 11142* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988 und Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) Dr. Else Ackermann CDU/CSU . . . . . 11142 * D Johannes Singer SPD . . . . . . . . . . 11143 * C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. . 11144* C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11145* C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 11145' D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . 11146 * B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes) Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11147 * B Dr. Eckhart Pick SPD 11148* B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 11149* B Anlage 6 Gesamtbetrag der Bonuszahlungen an leitende Mitarbeiter der Treuhandanstalt, einschließlich der ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Nomenklatura MdlAnfr 20, 21 Drs 12/3921 Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 11149D Anlage 7 Wettbewerbspolitische Bedeutung der Protokollerklärung des Rats und der Kommission der EG zur Fertigung von Zigaretten aus Feinschnitt durch den Raucher MdlAnfr 22, 23 Drs 12/3921 Martin Grüner F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11150* A Anlage 8 Ausgleich der durch Währungsdisparität (Zinsverteuerung der Altkredite) entstan- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 VII denen höheren Verbindlichkeiten der Staatskreditschuldner der ehemaligen DDR MdlAnfr 26, 27 Drs 12/3921 Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF ..................11150* B Anlage 9 Kontrolle des Verbleibs der Transferrubelzahlungen MdlAnfr 28 Drs 12/3921 Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11150* D Anlage 10 Zinsertrag des sog. Schulsparens MdlAnfr 29, 30 Drs 12/3921 Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11151* B Anlage 11 Zusammenbruch des Osthandels mit der GUS durch die Erschöpfung des Hermes-Kreditplafonds; Regelung der bereits befürworteten, aber nicht mehr bedienten Anträge auf Ausfuhrbürgschaften MdlAnfr 36, 37 Drs 12/3921 Wolfgang Roth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi .................11151*C Anlage 12 Kennzeichnung von ohne Kinderarbeit hergestellten Teppichen MdlAnfr 38 Drs 12/3921 Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi .................11152*B Anlage 13 Britische Anzeigenkampagne zur Abwerbung von Investoren aus Deutschland MdlAnfr 39, 40 Drs 12/3921 Siegmar Mosdorf SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 11152* C Anlage 14 Dauer der Bearbeitung von Rentenanträgen von Arbeitern und Angestellten durch die Rentenversicherungsträger MdlAnfr 41, 42 Drs 12/3921 Gerlinde Hämmerle SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11153* A Anlage 15 Personalausstattung der Arbeitsämter in den neuen Bundesländern MdlAnfr 43, 44 Drs 12/3921 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11153* D Anlage 16 Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitslosenhilfe bei eheähnlichen Gemeinschaften MdlAnfr 46 Drs. 12/3921 Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11154* C Anlage 17 Automatische Befreiung des Handels von der Rücknahme- und Pfandpflicht bei Erfüllung des § 6 Abs. 3 S. 1 Verpackungsverordnung; Fehlen eines Vetorechts der Kommunen gegen die Einführung des Dualen Systems in dieser Verordnung MdlAnfr 58, 59 Drs 12/3921 Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11154* D Anlage 18 Intervention für die Stillegung des Kernkraftwerks Tschernobyl angesichts der hohen Konzentration von Americum 241 MdlAnfr 60 Drs 12/3921 Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11155* B Anlage 19 Nutzung der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf als Zwischenlager für Atommüll MdlAnfr 62 Drs 12/3921 Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11155 * C VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Anlage 20 Entsorgung der ab 1. Januar 1993 in den neuen Bundesländern verbotenen Pflanzenschutzmittel MdlAnfr 63 Drs 12/3921 Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11155* C Anlage 21 Erteilung von Grundbuchauskünften an deutsche Staatsangehörige über ihre Liegenschaften in den Oder-Neiße-Gebieten durch polnische Behörden MdlAnfr 66 Drs 12/3921 Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11156* B Anlage 22 Aufnahme der Vergewaltigung als Kriegsverbrechen in völkerrechtliche Konventionen und Verbesserung der internationalen Strafverfolgung MdlAnfr 69 Drs 12/3921 Maria Michalk CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11156* C Anlage 23 Intervention gegen die Vergewaltigungen in Jugoslawien MdlAnfr 70 Drs 12/3921 Bärbel Sothmann CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11156* D Anlage 24 Vorgehen der EG gegen Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung im ehemaligen Jugoslawien MdlAnfr 71 Drs 12/3921 Ortrun Schätzle CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . 11157* A Anlage 25 Hilfen für die aus ihren Familien ausgeschlossenen Opfer von Vergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien MdlAnfr 72 Drs 12/3921 Siegrun Löwisch CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11157* A Anlage 26 Hilfen für die Opfer von Vergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien bei Schwangerschaft MdlAnfr 73 Drs 12/3921 Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11157* B Anlage 27 Intervention gegen die Vergewaltigung von Frauen in Jugoslawien MdlAnfr 74 Drs 12/3921 Irmgard Karwatzki CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11157* C Anlage 28 Ausmaß der Vergewaltigungen in Jugoslawien, insbesondere durch Serben in Bosnien-Herzegowina MdlAnfr 75 Drs 12/3921 Ursula Männle CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11157* D Anlage 29 Ausbau der Hilfen der VN und anderer internationaler Organisationen für die Opfer der Vergewaltigungen in Jugoslawien MdlAnfr 76 Drs 12/3921 Gabriele Wiechatzek CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11158* A Anlage 30 Ausstattung der deutschen Botschaften im Sonnengürtel der Erde mit Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen mit Ausnahme der Botschaft in Brasilia MdlAnfr 77 Drs 12/3921 Monika Ganseforth SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11158* B Anlage 31 Souveräne Gestaltung der Rechtsverhältnisse der Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften und der Nutzung der Liegenschaften MdlAnfr 78 Drs 12/3921 Hans Wallow SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . 11158* C Anlage 32 Zusicherungen von Rußland und anderen GUS-Staaten im Zusammenhang mit Wirtschaftshilfen zur Zurückhaltung bei Rüstungsexporten in Krisengebiete MdlAnfr 81 Drs 12/3921 Norbert Gansel SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 11158* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 IX Anlage 33 Konzept für die Grenzschutzdienststellen in Niedersachsen, insbesondere in Bad Bentheim und Bunde, bei Wegfall der Grenzkontrollen; sozial verträgliche Regelung für die Bediensteten MdlAnfr 82, 83 Drs 12/3921 Günter Graf SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11159* B Anlage 34 Verteilung der 1985 vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Broschüre „Ihre Verantwortung — unsere Sicherheit" mit überholten Darstellungen der DDR an neue Mitarbeiter der Abgeordneten MdlAnfr 84 Drs 12/3921 Günther Friedrich Nolting F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11159* C Anlage 35 Zahl der Bewerber beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; geschätzte Bewerberzahl bei Inkrafttreten des Beamtenverwendungsgesetzes MdlAnfr 85, 86 Drs 12/3921 Heinz-Dieter Hackel F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11160* A Anlage 36 Kooperationsvertrag des ZDF mit dem amerikanischen Nachrichtensender CNN; medien- und wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte MdlAnfr 87 Drs 12/3921 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11160* B Anlage 37 Zahl der rechtsextremistischen und -radikalen Organisationen MdlAnfr 88 Drs 12/3921 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11160* D Anlage 38 Hissen der Reichskriegsflagge durch ein Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes der Deutschen Industrie; Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung zum 50. Jahrestag des Abschusses der ersten V-2-Rakete in Peenemünde MdlAnfr 89, 90 Drs 12/3921 Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11161* A Anlage 39 Verhinderung der Abschiebung der in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beschäftigten von der ehemaligen DDR angeworbenen ausländischen Arbeitnehmer MdlAnfr 91, 92 Drs 12/3921 Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11161* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11039 128. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 4 *) Anlage 5 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 12. 92 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 10. 12. 92 Brandt-Elsweier, Anni SPD 10. 12. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 10. 12. 92 ' Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 12. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 10. 12. 92 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 10. 12. 92 Herta Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 10. 12. 92 Fischer SPD 10. 12.92 (Gräfenhainichen), Evelin Gattermann, Hans H. F.D.P. 10. 12. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 10. 12. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 10. 12. 92 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 10. 12. 92 Heyenn, Günther SPD 10. 12. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 10. 12. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 10. 12. 92 Homburger, Birgit F.D.P. 10. 12. 92 Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 10. 12. 92 Lenzer, Christian CDU/CSU 10. 12. 92 ' Marx, Dorle SPD 10. 12. 92 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 10. 12. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 10. 12. 92 e Müller (Pleisweiler), SPD 10. 12. 92 Albrecht Oesinghaus, Günther SPD 10. 12. 92 Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 10. 12. 92 Rempe, Walter SPD 10. 12. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 10. 12. 92 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 10. 12. 92 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 12. 92 Graf von CDU/CSU 10. 12. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Steen, Antje-Marie SPD 10. 12. 92 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 10. 12. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 10. 12. 92 Voigt (Frankfurt), SPD 10. 12. 92 Karsten D. Vosen, Josef SPD 10. 12. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 10. 12. 92 Helmut * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kersten Wetzel (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. betr. Menschenrechte (Tagesordnungspunkt 11) Die politische Situation in China ist nach wie vor durch die kommunistische Diktatur geprägt. Wenn gegenwärtig die Führungsfunktionäre der Kommunistischen Partei Chinas versuchen sich ein neues, demokratischeres Gesicht zu geben, dann bewerte ich dies mit meinen Erfahrungen, die ich in der Deutschen Demokratischen Republik machen mußte. Von Propaganda und „Tapetenwechsel" allein sollten wir uns in unseren Entscheidungen nicht leiten lassen. Mir geht es dabei nicht um eine blinde Verlängerung unseres vor zwei Jahren gefaßten Beschlusses. Vielmehr sollten wir unseren damals gefaßten Sanktionsbeschluß angemessen überprüfen und erneut im Parlament behandeln. Nur so können wir den demokratischen Kräften in China helfen und gleichzeitig ein wichtiges Instrumentarium zum Kampf gegen die Menschenrechtsverletzungen in China wirksam einsetzen. Ich kann deshalb dem Antrag meiner Fraktion, der CDU/CSU, und der F.D.P.-Fraktion auf Drucksache 12/3960 nicht zustimmen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte über Menschenrechte (Drucksache 12/3960) Ronald Pofalla und Stefan Schwarz (CDU/CSU): Wir möchten das Mittel der Geschäftsordnung nutzen, um zu erläutern, warum wir dem gemeinsamen Entschließungsantrag unserer Fraktion und der F.D.P.-Fraktion zu den Menschenrechten in der Volksrepublik China nicht zustimmen. Noch immer werden in China die Menschenrechte mit den Füßen getreten, Noch immer ist die Anwendung der Todesstrafe alltäglich. Noch immer wird versucht, von politischen Gefangenen mit Folter und Gewalt ein vermeindliches Geständnis zu erpressen. Ein Bruch der von China selbst mit unterzeichneten Anti-Folter-Konvention der UNO ist in China auch heute leider noch an der Tagesordnung. Die Bundesregierung hat in der letzten Zeit zu Recht Entwicklungshilfeleistungen an die Einhaltung der Menschenrechte gekoppelt. Was für Leistungen der Entwicklungshilfe gilt, muß auch für die Aufhebung der Beschränkungen von Wirtschaftszusammenarbeit gelten. Die dank des Entwicklungshilfekonzepts von Bundesminister Spranger gewonnene Glaubwürdigkeit deutscher Entwicklungshilfepolitik darf gerade 11142* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 am heutigen Tag, dem Tag der Menschenrechte, nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb stimmen wir dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht zu. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Dem o. g. Entschließungsantrag, der u. a. die Forderung zur Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen zur Volksrepublik China beinhaltet, kann ich nicht zustimmen. Dies möchte ich wie folgt begründen: Die Bundesrepublik hat die Beziehungen gegenüber der Volksrepublik China im Jahre 1989 auf Grund der blutigen Niederschlagung der Demokratiebewegung drastisch eingeschränkt. Inzwischen gibt es zwar in der Volksrepublik China verschiedene Reformen auf wirtschaftlicher Ebene, jedoch werden weiterhin Menschenrechte in erschreckender Weise mißachtet. Dies bestätigt u. a. ein aktueller Bericht von amnesty international (ai). Der o. g. Antrag ist aus meiner Sicht also unter dem Thema „Menschenrechte" unangebracht. Mit Recht hat die Bundesregierung in der Vergangenheit auch die wirtschaftlichen Beziehungen als Druckmittel für die Verbesserung von Menschenrechten genutzt (z. B. Nicaragua). Wenn wir aber glaubwürdig sein wollen, dürfen wir dies nicht nur tun, wenn es sich um Staaten handelt, zu denen die Bundesrepublik Deutschland kaum wirtschaftliche Kontakte besitzt, sondern auch, wenn eigene Interessen betroffen sind. Heinz-Adolf Hörsken und Wolfgang Vogt (Düren) (CDU/CSU): Am Tag der Menschenrechte befaßt sich der Deutsche Bundestag mit der Menschenrechtslage in China. Leider sind die vorliegenden Anträge nicht sonderlich hilfreich. An die Adresse der SPD sei gesagt: Es reicht nicht aus, nach zwei Jahren ohne eine erneute, der Situation angemessene Überprüfung einen Sanktionsbeschluß zu verlängern. Notwendig ist, unter vorläufiger Beibehaltung der Sanktionen, eine erneute parlamentarische Behandlung des Themas, die auf eine sachgerechte Entschließung des Deutschen Bundestages abzielt. Aber dieses Ziel erfüllt auch der vorliegende Antrag meiner Fraktion nicht. Amnesty international legt in diesen Tagen einen erschütternden Bericht zur Situation in China vor. Dieser Bericht zeigt, wie sehr die Menschenrechte in der sogenannten „Volksrepublik" mit Füßen getreten werden. Die Situation dort ist, glaubwürdigen Berichten zufolge, schlimmer als vor zwei Jahren. Der Besuch des Bundesaußenministers hat zudem international eine stabilisierende Funktion für das Regime Li Peng gehabt. Die Politik, auf wirtschaftliche Förderung zu setzen und dabei auf vielleicht folgende Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte zu hoffen, wird ja auch im vorliegenden Antrag mit vielen Fragezeichen versehen. Es ist klar die Rede von der „Gefahr von Rückschlägen"; gemeint sind Folter, Elend und Tod für die demokratische Opposition. Eine angestrengte „Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen" und sogar eine „Intensivierung des Handelsaustausches" freut zwar die deutsche und die chinesische Wirtschaft. Diese Absichten sind aber eine Schlag ins Gesicht derer, die sich um eine konkrete Verbesserung der innenpolitischen Situation in China und um Hilfe für die vielen politischen Gefangenen kümmern. Eine Amnestie für die Mitglieder der Demokratiebewegung ist realistischerweise ohne außenpolitischen Druck nicht zu erwarten. Die vielen bereits vollstreckten Todesurteile sprechen eine deutliche Sprache. Die Bundesregierung und dieses Parlament haben die Aufgabe, auf die Achtung der Menschenrechte in allen Staaten dieser Erde hinzuwirken — und dies mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die derzeitige Beschlußlage im Bundestag ist in der momentanen Lage das einzige Mittel, um erfolgreich eine demokratische Entwicklung in China einzuklagen. Der Mehrheitsbeschluß der Ausschüsse und der vorliegende Entschließungsantrag werden in der Öffentlichkeit als Bankrotterklärung der deutschen Menschenrechtspolitik verstanden werden. Wir können deshalb dem Antrag unserer Fraktion nicht zustimmen und fordern auch die Mitglieder unserer Fraktion auf, ihn bei der Abstimmung abzulehnen. Jörg Ganschow (F.D.P.): Ich kann und werde dem Entschließungsantrag der Koalition zu China nicht zustimmen. Wer den Bericht von amnesty international zur Lage der Menschenrechte in China kennt, kann nicht darüber hinwegsehen. Ich halte eine solche EntschlieBung am heutigen Tag der Menschenrechte für ein falsches Signal. Die Verletzung von Menschenrechten in Rotchina wird nicht dadurch weniger grausam, daß dies ein großes Land mit vielen Menschen und Märkten ist oder daß es ein Land mit einem ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat ist. Mit der Lockerung von Sanktionen ist bisher noch kein Land zur Einhaltung der Menschenrechte bewegt worden. Ich stelle mich weiterhin auf die Seite der oppositionellen Kräfte in Rotchina und stimme deshalb einer Abschaffung oder Lockerung von Sanktionen nicht zu. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Vertragsgesetz-Suchtstoffübereinkommen 1988 und Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) Else Ackermann (CDU/CSU): Wer über Drogen spricht, spricht über Sucht, und wer Sucht meint, denkt an Beschaffungskriminalität. Die Beschaffung von Drogen ist für Süchtige zwangsläufig, und sie wird kriminell, wenn das Suchtmittel nicht legal beschafft werden kann. Wer süchtig ist, sucht nicht irgend Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11143* etwas, sondern siecht, ist also krank, und wer krank ist, hat Anspruch auf medizinische Behandlung. Es gibt Suchtmittel mit einer hohen Akzeptanz in unserer Gesellschaft und Suchtmittel, die verteufelt werden. Aber allen Suchtmitteln liegt ein gemeinsamer Mechanismus zugrunde. Alle Suchtformen haben eine milieubedingte Ursache, aber auch eine genetische Anlage. Nicht jeder Suchtmittelmißbrauch endet zwangsläufig in einer krankhaften Abhängigkeit. Das ist nur ein schwacher Trost, denn die gesellschaftliche Dimension der Suchterkrankungen ist in allen hochzivilisierten Leistungsgesellschaften, also auch in Deutschland, besorgniserregend. Die Zahl der Drogentoten hat sich innerhalb von zehn Jahren verfünffacht, aber 100 000 Abhängigen von illegalen Rauschgiften stehen 800 000 Medikamentenabhängige gegenüber, und der Alkohol produziert sogar 2,5 Millionen Alkoholkranke. Diese Zahlen addieren sich zu einer Summe von 3,4 Millionen Abhängigen in Deutschland, d. h. 5 % der Bevölkerung sind von diesem Problem betroffen. Um so unverständlicher ist es, daß bislang noch kein Ruf nach Ursachenforschung oder innovativen Therapiestrategien laut wurde. Schließlich sind die Auswirkungen der Suchterkrankungen auch für unsere Gesellschaft erheblich, denn der volkswirtschaftliche Schaden wird auf 18 Milliarden DM geschätzt. Was kann man weltweit tun, um dieser Entwicklung über nationalstaatliche Grenzen hinweg Einhalt zu gebieten? Vorrangig für den Gesetzgeber ist die systematische Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität. Mit dem 3. Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 haben die Vereinten Nationen die dafür notwendigen Weichen gestellt. Die einzelnen Vertragspartner haben die Aufgabe, die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Vorschriften dieses Übereinkommens zur Anwendung kommen können. Diese stehen hier heute zur Debatte. Bereits 1990 hatte Bundeskanzler Kohl auf der Nationalen Drogenkonferenz darauf verwiesen, daß der finanzielle Profit aus dem Drogengeschäft die Haupttriebfeder des illegalen Drogenhandels ist. Tatsächlich beläuft sich der reine Gewinn aus diesem unsauberen Geschäft für Westeuropa und die USA auf jährlich 200 Milliarden DM. Aus diesem Grund sind die hier vorliegenden Gesetzesinitiativen unerläßlich, denn sie schaffen u. a. die rechtlichen Voraussetzungen, um der Drogenmafia den finanziellen Profit wenigstens zu erschweren, z. B. durch die Strafbarkeit der Geldwäsche. So positiv die Gesetzesvorlage auch einzuschätzen ist, so können wir die Augen nicht davor verschließen, daß damit die Suchtsituation nicht grundsätzlich verbessert wird. Wenn man den illegalen Drogenhandel wirksam bekämpfen will, muß man eine Doppelstrategie entwickeln mit dem Ziel, Angebot und Nachfrage von Drogen zu verringern. Eine Verbotspolitik ist fragwürdig, weil die Süchtigen durch Verbote nicht abstinent werden und weil den Bauern in den meist armen Exportländern keine vergleichbar gewinnbringenden Alternativen geboten wurden. So wird weiter verbraucht und deshalb weiter angebaut, ein verhängnisvoller Kreislauf, der sich nur durch einen drastischen Rückgang der Nachfrage mit einer spürbaren Preissenkung für Drogen durchbrechen läßt. Auch im Drogengeschäft gelten die Marktgesetze, die sich wie überall in der Wirtschaft nicht durch dirigistische Maßnahmen aushebeln lassen. Profitgier war schon immer eine Triebfeder krimineller Handlungen. Deshalb sind Gesetze zu ihrer Eindämmung unverzichtbar. Aber Gesetze beseitigen nicht die Ursache der Profitgier und schon gar nicht von Krankheiten wie die Sucht. Die Suchtforschung auf molekularbiologischer Ebene weist uns bereits den Weg zur Entwicklung von endogenen Substanzen, sogenannten Anticravingsubstanzen, die möglicherweise Antisuchtmittel werden können. Aber die Suchtforschung ist in Deutschland unterentwickelt. Sie bedarf einer ermutigenden Förderung durch das BMFT, damit wir bei der Bekämpfung des Suchtproblems bei den Süchtigen ansetzen und die Nachfrage nach Suchtmitteln drosseln. Unsere Aufgabe muß also vorrangig darin bestehen, die Drogenabhängigen und die ausgebeuteten Kleinbauern der Drogenexportländer durch Hilfe zu entkriminalisieren, die Drogenhändler dagegen mit allen zur Verfügung stehenden und noch neu zu schaffenden rechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Johannes Singer (SPD): Wir befassen uns heute in erster Lesung mit dem Vertragsgesetz und dem Ausführungsgesetz zum Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen von 1988. Hierbei muß sich die Bundesregierung zunächst die Frage gefallen lassen, warum sie von der Unterzeichung am 19. Januar 1988 fast vier Jahre gebraucht hat, um das Übereinkommen dem Bundestag zuzuleiten. Diese nachlässige und säumige Handlungsweise ist zwar kennzeichnend für die gesamte Drogenpolitik der Bundesregierung, wirkt aber hier besonders entlarvend, weil Bestimmungen in dem Ausführungsgesetz, mit dem die Einzelvereinbarungen des UN-Übereinkommens in innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollen, zu einem beträchtlichen Teil schon überholt sind. So wird zum Beispiel eine umfangreiche eigene Bestimmung zur Strafbarkeit der Geldwäsche aufgeführt, obwohl wir eine solche Vorschrift schon am 4. Juni dieses Jahres bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verabschiedet haben. Dabei müssen sich allerdings Bundesregierung und Koalitionsfraktionen die Frage gefallen lassen, warum das von ihnen als wichtige, unbedingt notwendige Ergänzung bezeichnete Gewinnaufspürungsgesetz bis heute nicht beschlossen worden ist. Immer wieder ist von Ihnen darauf hingewiesen worden, daß eine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche ohne die Möglichkeit, die Ströme illegaler Drogengelder aufzuspüren, zu kontrollieren und festzustellen, nicht möglich ist. Gleichwohl können Sie sich bis heute nicht einigen. Sie versagen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und drücken sich vor einer wirksamen Unterbindung des Drogenhandels. Im neuen Jahr werden wir uns in den Ausschüssen mit den beiden Gesetzen zum Suchtstoffübereinkommen befassen. Dabei weise ich jetzt schon darauf 11144 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 hin, daß einige Punkte durchaus unsere Zustimmung finden. Die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe, die demnächst die Vollstreckung ausländischer Strafurteile in Deutschland auch hinsichtlich Nebenstrafen wie zum Beispiel der Gewinnabschöpfung ermöglicht, ist ein wesentlicher Fortschritt. Die Erweiterung der Möglichkeiten im Seeaufgabengesetz, Schiffe, die im Verdacht stehen, Rauschgifttransporte durchzuführen, in erleichtertem Maße aufzubringen, zu durchsuchen und zu beschlagnahmen, wird von mir ebenfalls ausdrücklich begrüßt. Das gleiche gilt für die vorgesehene Erfassung von Chemikalien, die zur Rauschgiftherstellung benötigt werden. Was wir jedoch nicht wollen, und hierzu kündige ich jetzt schon einen Änderungsantrag bei den Ausschußberatungen an, ist, die Strafbarkeit für den reinen oder überwiegenden Drogenkonsumenten uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Sie müssen sich doch einmal ehrlich die Frage beantworten, was das Strafrecht in der Drogenpolitik bewirken kann und bewirken soll. Sicherlich ist es notwendig, mit aller Härte und Unnachsichtigkeit gegen die internationalen Kartelle und Drogenhändlerringe, die sich an der Zerstörung der Gesundheit von Tausenden eine goldene Nase verdienen, vorzugehen. Jedoch verliert das Strafrecht seine abschreckende Wirkung vollständig beim reinen Drogenkonsumenten. Es macht keinen Sinn, Polizei und Justiz hinter jedem Junkie, Fixer oder Hascher hinterherzuhetzen. Hier werden wertvolle Ressourcen bei Polizei und Justiz vergeudet und Kräfte gebunden, die in anderen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung dringend gebraucht werden. Wir sollten dem niederländischen Beispiel folgen und nicht nur den Konsum, sondern auch den Besitz eines Wochenvorrats weicher oder harter Drogen, das spielt gar keine Rolle, für straflos erklären. Die Holländer haben hiermit gute Erfahrungen gemacht. Man sollte gelegentlich auch vom Nachbarn lernen. Der entscheidende Unterschied in der Drogenpolitik zwischen uns und Ihnen besteht jedoch in der Setzung der Prioritäten. Für uns steht nicht die Repression, das heißt die polizeiliche und justitielle Behandlung des Problems im Vordergrund, sondern Prävention, Aufklärung und Prophylaxe. Hier hat die Bundesregierung wenig vorzuweisen. Es werden zwar einige TV-Werbespots demnächst angekündigt. Jedoch hat sich die Bundesregierung zum Beispiel bis heute nicht mit dem Gutachten des Instituts für Therapieforschung in München auseinandergesetzt, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln in Auftrag gegeben worden ist. In diesem Gutachten werden einige Kampagnen der Bundesregierung, so zum Beispiel „Keine Macht den Drogen", geradezu zerrissen. Vor zwei Jahren ist uns im Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan ein Forschungsprojekt zur Prävention versprochen worden. Man erklärte uns, daß man zunächst eine Bedarfsanalyse erstellen und anschließend ein Konzept erarbeiten wolle. Hiervon ist bis heute nichts zu sehen. In den vergangenen Jahren haben wir feststellen müssen, daß noch so große Erfolge der Polizei, zum Beispiel bei der Sicherstellung von Drogen, uns kaum weitergebracht haben. Normalerweise hätten sich die großen Sicherstellungsmengen auf dem Markt durch einen erheblichen Preisanstieg bemerkbar machen müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie können hieran erkennen, daß das, was sichergestellt wird, nur einen geringen Bruchteil der Mengen ausmacht, die tatsächlich auf dem Markt sind und inzwischen nicht nur Großstädte, sondern auch das platte Land überschwemmen. Wir wissen alle, daß es den Königsweg zur Lösung des Drogenproblems nicht gibt und die drogenfreie Gesellschaft eine Illusion bleiben wird. Unsere Aufgabe besteht darin, das Problem einzugrenzen, zurückzudrängen und Drogen sowohl der illegalen wie der legalen Art gesellschaftlich zu ächten und unsere Jugend so stark zu machen, daß sie ihre Probleme ohne Drogen lösen kann. Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (F.D.P.): Um eine effiziente Drogenbekämpfung zu gewährleisten, ist es notwendig, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen einer internationalen Gesamtstrategie zu verbessern. Diesem Zwecke kommt das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen entgegen, das die Bundesrepublik Deutschland 1989 unterzeichnet hat. Das Ausführungsgesetz zum Suchtstoffübereinkommen, das heute zur Entscheidung vorliegt, dient dem Ziel, dieses Übereinkommen innerstaatlich umzusetzen. Es ist dringend erforderlich, alle noch bestehenden Lücken zu schließen und alle Anstrengungen darauf zu verwenden, um den unerlaubten Betäubungsmittelverkehr umfassend zu bekämpfen mit allen damit zusammenhängenden kriminellen Tätigkeiten, den Anbau zu verhindern und den Handel zu unterbinden. Ziel ist also die Bekämpfung des immer stärkeren Zustroms von illegalen Betäubungsmitteln. Dieses Vorhaben erfordert eine enge internationale Zusammenarbeit. Die Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, sagen der Drogenmafia den Kampf an. Wirksam? Wir sollten mit den anvisierten Maßnahmen nicht aus den Augen verlieren, daß nicht der Anbau und die Herstellung, sondern die Nachfrage der Auslöser der Drogenproblematik ist. Am Beispiel Kolumbiens wird sichtbar, daß die Haupt-Herkunftsländer, zumal bei kartellartig organisierter Rauschgiftproduktion, -vertrieb und -handel, einen hoffnungslosen Abwehrkampf führen, wenn sie international nicht unterstützt werden. Die weit verbreitete Korruption in diesen Staaten und die von der Drogenmafia aufgebaute personelle Infrastruktur reicht bis in die höchsten Kreise von Politik, Armee, Banken und Industrie hinein. Sicher ist eine kontinuierliche und gezielte Entwicklungshilfe, die darauf ausgerichtet ist, die Wirtschaft dieser Länder aufzubauen und zu stabilisieren, die beste Hilfe. Diese Länder kämpfen mit Problemen wie Landflucht, Slumbildung, Arbeitslosigkeit und Umweltproblemen von geradezu unvorstellbarem Ausmaß. Dabei ist häufig ein demokratisches Potential vorhanden, das freilich ständig in Gefahr ist, durch Militär oder Diktatoren ausgeschaltet zu werden. Entwicklungspolitische Maßnahmen müssen vor allem langfristig angelegt werden, in Verhandlungen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11145* mit den Drogenproduzentenländern, um diese durch wirtschaftliche Maßnahmen in ihrem Kampf gegen die Drogenmafia zu unterstützen (Ersatzanbau, Infrastruktur-Maßnahmen, Öffnung der Märkte für Produkte aus diesen Ländern). Mit dem Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988 ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines ersten erfolgversprechenden Wegs zur Rauschgiftbekämpfung getan. Dies ist an der Zeit. Der Drogenhandel verzeichnet in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik Zuwachsraten, die — so eine neuere Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht — mit jährlich 1,5 Milliarden DM ansonsten nur im illegalen Waffenhandel erzielt werden. Weltweit wird der Umsatz auf rund 800 Milliarden DM geschätzt. Wir erhoffen uns von dem Ausführungsgesetz eine verbesserte Rauschgiftbekämpfung, daß vor allen Dingen die Geldwäsche und die Abzweigung von Chemikalien für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt werden sowie die Nutzung von Verbrechensgewinnen erschwert wird. Natürlich können wir keine Gegen-Mafia bilden, denn im Rechtsstaat kann es keine „Waffengleichheit" mit dem organisierten Verbrechen geben, es sei denn, um den Preis von staatlich (mit-)organisierter Kriminalität, von staatlicher Machtkonzentration zu Lasten der Bürgerrechte. Machen wir uns nichts vor: Auch mit diesem Gesetz wird der Drogenkonsum und -handel nicht sofort eingedämmt werden. Könnte es aber effektiv umgesetzt werden, wäre es ein wichtiger Mosaikstein in einer neuen, mutigen Drogenpolitik, die den Drogenbossen Zähne zeigt, auch wenn dies ein Kampf David gegen Goliath sein wird. Eine nationale Teil-Legalisierung von bestimmten Drogen — wie sie oft auf diesem Hintergrund diskutiert wird — wäre nur eine Scheinlösung, denn der organisierte Rauschgifthandel würde neben dem massiven Ausbau des legalen Marktes auch illegale Schwarzmärkte aufbauen. Einen Aspekt in diesem Gesetzentwurf möchte ich zum Schluß herausgreifen: Artikel 3 (Straftaten und Sanktionen) des Vertragsgesetzes zum Suchtstoff-übereinkommen sieht vor, dem Grundsatz Therapie vor Strafe, wie er im Betäubungsmittelgesetz seinen Niederschlag gefunden hat, stärker Rechnung zu tragen. Dieses Prinzip kann aber nur dann zur Geltung kommen, wenn genügend Therapieplätze zur Verfügung stehen. Etwa 4 000 Plätze reichen nicht aus, wir benötigen angesichts der monatelangen Wartezeiten in allen Bundesländern mindestens doppelt so viele. Wir müssen wirksame Wege für eine Anti-SuchtPolitik finden. Sucht ist eine Krankheit, die durch das Strafrecht nicht geheilt werden kann. Fazit: Auf der einen Seite ist die Drogenepidemie nur zu bekämpfen, wenn das organisierte Verbrechen angegriffen wird, wenn Kartelle und kriminelle Ersatzgeschäfte getroffen werden. Daher stimmt die F.D.P. dem Ausführungsgesetz in seiner jetzigen Fassung zu. Auf der anderen Seite muß der Schwerpunkt unserer Anti-Sucht-Politik weiterhin bei Prävention, Therapie und Nachsorge liegen. Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das UN-Suchtstoffübereinkommen von 1988 ist maßgeblich auch auf Betreiben der Bundesregierung zustande gekommen. Es schreibt die undifferenziert repressive Linie der Single Convention von 1961 gegenüber kulturfremden Drogen fest. Aus den Erfahrungen während der dazwischen liegenden 27 Jahre, daß nämlich mit diesem Vorgehen die wirklichen Probleme nicht gelöst wurden und vielmehr trotz weltweiten Drogen-Kriegs" noch zunahmen, sind in dem neuen Abkommen keine Konsequenzen gezogen worden. Sofern das Übereinkommen der nationalen Gesetzgebung vor allem strafrechtliche Maßstäbe vorgibt, verengt es die drogenpolitischen Spielräume in den Unterzeichnerstaaten. Damit werden zugleich Wege heraus aus der Sackgasse des Drogenkriegs versperrt. Dies gilt vor allem für Art. 3 Abs. 2 des Abkommens, der grundsätzlich auch die Strafbarkeit des Drogenumgangs zum eigenen Gebrauch vorschreibt. Deshalb treten wir für eine Modifizierung des Abkommens ein und fordern weiterhin folgende Änderungen des Betäubungsmittelrechts und der Drogenpolitik: 1. Straflosigkeit des Umgangs mit Drogen in geringen Mengen zum eigenen Gebrauch. Klare Definition der Mengengrenze. Handel mit diesen Mengen bleibt grundsätzlich weiter strafbar. 2. Erweiterung der Möglichkeiten, u. a. bei Kleinhandel oder geringer Beschaffungskriminalität Abhängiger von Bestrafung abzusehen. 3. Erweiterung des Prinzips „Therapie vor Strafe" und der Strafaussetzung zur Bewährung. 4. Ausweitung der Möglichkeiten und Kapazitäten zur Methadon-Vergabe. 5. Verbot der Tabak- und Alkoholwerbung und entsprechender Automaten. Wir werden diese Anliegen in der weiteren Beratung vorbringen und hoffen auf Ihre Unterstützung! Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Wir begrüßen, daß mit diesen beiden Gesetzen endlich die Voraussetzungen für die Ratifizierung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen" gegeben sind. Die PDS/Linke Liste fordert jedoch aus diesem Anlaß — dem wirksameren Vorgehen gegen die internationale Drogenmafia — die Bundesregierung erneut auf, endlich — auch international beispielgebend — eine neue, andere Drogenpolitik einzuschlagen. Auch die uns gestern zugegangene Antwort der Bundesregierung zur Umsetzung des Nationalen Rauschgiftmittelplanes zeigt wieder den fruchtlosen Ansatz: alles dreht sich um die Droge, nicht um den Menschen in seiner Gefährdung durch gesellschaftliche Bedingungen. In den Leitlinien zur Suchtprävention zeigt sich das exemplarisch. Wenn dort genannt sind: totale Abstinenz von illegalen Drogen, selbstkontrollierter Umgang mit legalen Suchtmitteln, bestimmungsgemäßer 11146* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Gebrauch von Medikamenten, kann ich nur sagen: Thema verfehlt! Alles, was nicht zu einer Gesellschafts- und insbesondere Jugendpolitik führt, die an den Wurzeln des Übels anpackt, wird nicht die gewünschte Wirkung bringen. Mit Genugtuung las ich zunächst, daß erkannt wurde, daß Abschreckung und Information allein wenig bewirken und die Entstehungsbedingungen für Sucht bis zur Perspektivlosigkeit gefaßt wurden. Die Schlußfolgerungen allerdings ließen meine Hoffnungen schwinden. Da soll der Lernprozeß gefördert werden, der jungen Menschen hilft, die Verantwortung für ihren Körper und ihre geistig-seelische Entwicklung zu erkennen und selbst zu übernehmen. Um selbstgetroffenen Handlungsalternativen nachgehen zu können, sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die der Selbstwertstabilisierung dienen sowie Problemlösungs- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln. Und damit kann der einzelne dann Perspektivlosigkeit überwinden? Perspektivlosigkeit als Massenerscheinung hat doch wohl reelle, nämlich gesellschaftliche Ursachen und die kann der einzelne kaum mit „Überlebenstraining" beheben. Da ist schon der Staat gefragt. Aber wie allerorts in dieser Gesellschaft zieht sich der Staat mehr und mehr aus der Verantwortung für die soziale Lage seiner Bürgerinnen und Bürger heraus und deklariert diese als Individualproblem. Dieser Bundesrepublik fehlen keine „Kampagnen zur Herausbildung eines ,Lebensstils' ohne Drogen", sondern ein solides Umdenken, um an die wirklichen Ursachen von Drogenmißbrauch heranzukommen. Das sollte die vornehmste Aufgabe des Nationalen Drogenrates (man beachte die Bezeichnung!) sein, wenn er kommendes Jahr seine Tätigkeit aufnimmt. Natürlich bedürfte die Ursachenbeseitigung eines Umdenkens; die Brisanz der gegenwärtigen nationalen und internationalen Entwicklung sollte Anlaß sein, es zu tun. Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit: Der Bundestag soll heute über ein sehr wichtiges gesundheitspolitisches Thema beraten, nämlich zwei Gesetzentwürfe zur Ratifizierung und Umsetzung des jüngsten Suchtstoffübereinkommens der Vereinten Nationen. Dieses Übereinkommen richtet sich gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, in Deutschland auch kurz „Betäubungsmittel" genannt. Die starke weltweite Zunahme dieses unerlaubten Verkehrs schlägt sich auch bei uns Jahr für Jahr in neuen erschreckenden Zahlen nieder. Die Zahl der erfaßten Erstkonsumenten nimmt zu. Die Zahl der Drogentoten steigt. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres sind 1 769 Menschen durch Drogenkonsum gestorben. Ein weiteres Ansteigen ist zu befürchten. Deshalb müssen wir alles tun, um den Drogenzustrom aus dem Ausland noch wirksamer als bisher einzudämmen. Das Suchtstoffübereinkommen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Denn damit wird die internationale Zusammenarbeit erheblich verbessert. Das Übereinkommen richtet sich gegen alle Aktivitäten des illegalen Drogenverkehrs, angefangen vom Anbau des Opiummohns, des Kokabuschs und der Cannabispflanze über die Lieferung von Chemikalien, die Geldwäsche, die Drogenproduktion und den Drogenschmuggel bis hin zu Handel und Verteilung in der Drogenszene. Die meisten Vorschriften des neuen Übereinkommens sind durch die deutsche Gesetzgebung bereits hinreichend abgedeckt. Das gilt insbesondere für den Straftatenkatalog des Übereinkommens. Hier sind nur wenige Ergänzungen nötig. Die wichtigste, nämlich die Strafbarkeit der Geldwäsche, ist bereits im Gesetz über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfolgt. Jetzt kommt es darauf an, den Rechtshilfeverkehr neu zu regeln. Wir brauchen bessere Möglichkeiten, um ausländische Strafurteile zu vollstrecken, z. B. um das Bankkonto eines ausländischen Drogenhändlers in Deutschland einzuziehen. Und wir brauchen auch bessere Möglichkeiten, um Schiffe aufzubringen, die des Drogenschmuggels verdächtig sind. Das gilt sowohl für die Durchsuchung von Schiffen durch deutsche oder ausländische Vollzugsbeamte als auch für die Regelung von Entschädigungsansprüchen im Falle einer unberechtigten Aufbringung eines Schiffes. Diese Regelungskomplexe machen eine tiefgreifende Reform der betroffenen Gesetze notwendig. Bei den Ausschußberatungen im Bundesrat ist von einigen Ländern die Befürchtung geäußert worden, daß durch die Ratifizierung dieses Übereinkommens angeblich eine notwendige Korrektur der deutschen Drogenpolitik verhindert wird. Es wurde darauf hingewiesen, daß eine unterschiedliche strafrechtliche Behandlung von Drogenkonsumenten einerseits und Drogenhändlern andererseits erfolgen müsse. Diese Einschätzung des Übereinkommens ist falsch. Das Betäubungsmittelgesetz enthält schon lange einen Straftatenkatalog, der dem neuen Übereinkommen entspricht, und zwar einschließlich der Strafbarkeit von Besitz und Erwerb illegaler Drogen zum Eigenkonsum. Daran ändert das Suchtstoffübereinkommen gar nichts. Es sorgt vielmehr für einen einheitlichen Standard in der Welt. Das ist ein großer Fortschritt. Konsumdelikte müssen im übrigen schon nach den beiden von Deutschland ratifizierten Übereinkommen von 1961 und 1971 als Straftaten behandelt werden. Dies schließt aber nicht aus, daß auch bei uns Drogenkonsumenten und Abhängige unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem nicht bestraft werden. Außerdem wenden wir die erweiterten Vorschriften über „Therapie vor Strafe" für Betäubungsmittelabhängige an. Und im September dieses Jahres ist das Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetz in Kraft getreten. Damit werden die Möglichkeiten einer Entkriminalisierung verstärkt. Diese Maßnahmen werden durch das neue Übereinkommen und das Ausführungsgesetz nicht im geringsten beschnitten, sondern sogar ausdrücklich bestätigt. Das Übereinkommen schafft vielmehr einen Ausgleich zwischen den Drogenherkunftsländern und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11147* den Konsumländern. Wenn wir von diesen Ländern die Vernichtung der Rauschgiftkulturen verlangen, müssen wir selbst alles dafür tun, um die Nachfrage einzudämmen. Deshalb können wir auch nicht auf die Strafandrohung für alle Rauschgiftdelikte verzichten. Es bleibt dabei: Der Besitz und Erwerb von Drogen zum Eigenkonsum muß unter Strafe gestellt bleiben. Wie sollen wir sonst der skrupellosen Drogenhändler habhaft werden, die nicht davor zurückschrecken, Kinder auf Schulhöfen trickreich in eine Drogenabhängigkeit zu bringen. Hier ist die volle Härte des Gesetzes gerechtfertigt. Meine Damen und Herren, helfen Sie mit, dem Vertragsgesetz und dem Ausführungsgesetz zu diesem Übereinkommen den Weg zu ebnen! Durch diese Gesetze werden keine Barrieren für künftige Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes aufgebaut. Mit der Unterschrift unter diese Gesetze erfüllt Deutschland seine Verpflichtung, gemeinsam mit den bisherigen 70 Vertragsstaaten den illegalen Drogenverkehr wirksam zu bekämpfen. Deshalb müssen wir jede Verzögerung vermeiden. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes) Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Die Behandlung der Frage der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum gibt Gelegenheit, nochmals auf den gesamten Komplex einzugehen. Zunächst ist es falsch, wenn hier von der einen oder anderen Seite von Blockadepolitik oder Verzögerungstaktik gesprochen wird, sondern es ist ganz einfach ein sehr schwieriger Themenkomplex, der ohne Hektik und Emotionen behandelt werden sollte. Wir haben auf der einen Seite die berechtigten Belange von Mietern, auf der anderen Seite die berechtigten Belange von Wohnhauseigentümern, die miteinander koordiniert werden sollen. Das ursprüngliche, nahezu absolute Verbot der Umwandlung von Altbauwohnungen in Wohnungseigentum durch hochgeschraubte baurechtliche Erfordernisse an Schall- und Wärmevorschriften wird so von niemandem mehr gefordert. Zur Debatte steht — und hier sind ernstzunehmende Gründe vorgetragen —, daß für einen vorübergehenden Zeitraum in Ballungsgebieten, in denen die Wohnraumnot besonders groß ist, die Umwandlung vorübergehend ausgeschlossen werden soll oder einer besonderen Genehmigung unterliegen soll. Ich erinnere dabei an die Debatte vom 7. Mai 1992, in der ich schon ausführte, daß voraussichtlich der Gemeinsame Senat die Praxis der Verwaltungsgerichte, baurechtliche, — d. h. öffentlich-rechtliche — Anforderungen an die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen, aufheben werde, weil Zivilrecht des BGB und des Wohnungseigentumsgesetzes nicht mit baurechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften vermengt werden dürfe. Der Gemeinsame Senat hat so mit Beschluß vom 30. Juni 1992 entschieden, der leider erst jetzt vor wenigen Tagen uns schriftlich vorlag. Wir stehen nun vor der Situation, zu prüfen, ob von Gesetzes wegen eingegriffen werden muß, um Umwandlungen im größeren Umfang zu verhindern, weil durch die Umwandlung und die dadurch mögliche Kündigung der Wohnungseigentümer Mieter nach einer Karenzzeit von fünf Jahren zuzüglich Kündigungszeit und gegebenenfalls Räumungsschutzfrist die zu Wohnungseigentum umgewandelte Wohnng räumen müssen, weil ein potentieller Käufer und Eigentümer diese Wohnung beziehen will. Diese Frage kann nicht nur aus rein rechtlichen Gründen geprüft werden, sondern muß das soziologische und das persönliche Umfeld von Altwohnungen mit berücksichtigen, insbesondere auch Wohndauer und Alter der Bewohner. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, daß insbesondere in Ballungsgebieten es durch die verstärkte Nachfrage zu einer Wohnungsproblematik gekommen ist. Nur fragt es sich, ob diese dadurch gelöst werden kann, daß man die Abgeschlossenheitsbescheinigung für einige Jahre aussetzt. Oberstes Ziel der CDU/CSU-Fraktion ist es, insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Bundesländer, mehr als bisher Wohnungseigentum zu schaffen und insbesondere Wohnungseigentum für die zu schaffen, die bisher Mieter in dieser Wohnung sind. Dies kann dadurch geschehen, daß von einem Umwandlungsverbot diejenigen Wohneinheiten ausgenommen sind, bei denen sich eine qualifizierte Mehrheit von Mietern für die Umwandlung in Wohnungseigentum entschließt, aber auch durch Anreize, Zinsverbilligung oder Steuerpräferenzen für bisherige Mieter im Gegensatz zu sonstigen Erwerbern von umgewandelten Wohnungen oder auch durch eine Art Ankaufsrecht, gegebenenfalls zu einem Marktwerte, auf eine gewisse Zeit für den bisherigen Mieter nach Umwandlung in Wohnungseigentum. Flankierend zu der einen oder anderen Lösung sollte in jedem Fall der Versuch unternommen werden, eine strafrechtliche Bestimmung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, die unredlichen sogenannten „Umwandlungshaien" oder auch „Entmietern" mit drastischen Strafen androht. Für die Erschwerung der Umwandlung liegen verschiedene Gesetzentwürfe einzelner Länder und nun des Bundesrates vor, die durch Aufnahme von Ausnahmebestimmungen z. B. für leerstehende Häuser, Erbengemeinschaften oder Eigentümern, die aus wirtschaftlichen Gründen bei der Renovierung von Mietshäusern auf den Verkauf einzelner Wohnungen zur Finanzierung angewiesen sind, verbessert werden können. Entscheidend ist aber bei all diesen Maßnahmen, genaue Unterlagen darüber zu bekommen, ob der jetzige Antragsboom nicht nur ein Antragsstau aus den vergangenen zwei, drei Jahren ist, in denen die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht gegeben oder restriktiv gehandhabt wurden. Hier liegen schlichtweg zu wenig Zahlen vor, auch wird teilweise noch nicht unterschieden zwischen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung für Neubauwoh- 11148* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 nungen und für Altbauwohnungen und auch die Unterlagen über die vertriebenen Mieter sind sehr unterschiedlich. Beispiele, die einem die Haare zu Berge stehen lassen, werden zwar in Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt, sind aber mindestens nach den vorliegenden, vorsichtig zu behandelnden Zahlen die Ausnahme und könnten über eine Strafrechtsbestimmung minimiert werden. Wenn München z. B. 1983 7 800, 1984 9 000 Anträge aufzuweisen hat und im ersten bis dritten Quartal 1992 7 600 Anträge, so ist dies sicher kein Boom, andererseits, verglichen mit den Jahren 1989, 1990 und 1991, wo es im Durchschnitt 1 100 Anträge waren, eine Vervielfachung, aber wohlgemerkt unter der Voraussetzung der fast regelmäßigen Nichterteilung für Altbauwohnungen. Bei Hamburg liegen die Zahlen ähnlich: 1983 5 900, 1984 7 400, in den ersten drei Quartalen 1992 um 6 000 — auch hier wieder enorm hohe Zahlen nur gegenüber 1989, 1990, 1991, wo nur 866, 463 bzw. 674 Anträge eingingen. In Hannover scheinen die Anträge sogar abgenommen zu haben. Hier ist es bedauerlich, daß man mit Schätzungen und ungefähren Zahlen operieren muß, weil wenige oder ungenaue Zahlen vorliegen. Diese sind aber Voraussetzung für entsprechende gesetzliche Vorschriften und werden nachdrücklich von den Kommunen angefordert. Ziel muß es sein — und ich glaube, hier stimmen wir nahezu in allen Parteien überein —, alte Menschen vor Wohnungshaien zu bewahren, aber auch den Altbestand an Wohnungen vor dem Verfall zu schützen und zu verhindern, daß Wohnraumnot zu Vertreibungsorgien aus den Innenstädten führt. Die CDU/CSU-Fraktion, die hier noch um eine gemeinsame Entscheidung ringt, fordert die beteiligten Ministerien, die Länder und Kommunen auf, möglichst umgehend und schnell das notwendige Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen, damit der Deutsche Bundestag gegebenenfalls kurzfristig notwendige Entscheidungen treffen kann. Dr. Eckhart Pick (SPD): Ich hätte mir meinen Beitrag zu diesem Thema einfach machen können. Ich hätte die Ausführungen des Bürgermeisters der Stadt München sehr ausführlich zitieren können, die er gestern in der Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der SPD zur Wiederherstellung eines sozialen Mietrechts gemacht hat. Ich will ihn in der Tat nicht des längeren wörtlich zitieren. Aber er hat sehr anschaulich geschildert, daß die Umwandlungsproblematik das brennende Problem des Wohnungsmarktes ist. Ich möchte das Problem anhand eines Falles deutlich machen. In den 80er Jahren hat es in München einen Fall der Umwandlung einer Anlage mit Wohnungen gegeben, bei dem mit einem einzigen Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung auf einen Schlag aus 2 000 Mietwohnungen 2 000 Eigentumswohnungen wurden! Was bedeutet dies? Die Umwandlung allein hat zwar nur eine sachenrechtliche Wirkung und ändert zunächst an dem Mietverhältnis nichts. Aber sie hat bereits eine Beunruhigung der Mieter zur Folge. Wer z. B. schon Jahrzehnte in einer preiswerten Altbauwohnung gelebt hat, fürchtet nun nicht zu Unrecht, daß eine solche Eigentumswohnung — seine Wohnung — auch veräußert wird. Denn Aufteilung ist ja nicht das Ende, sondern irgendwann will der Umwandler Geld sehen. Er verkauft — mit Gewinn — an einen Interessenten, der oft selbst Interesse am Bezug hat. Und dann beginnt erst das eigentliche Drama. Der Umwandlungsspekulant seinerseits ist dabei außen vor, schon längst dem nächsten Objekt zugewandt und hat Mieter und Wohnungseigentümer das Feld überlassen. Der Mieter muß sich jetzt mit jemandem auseinandersetzen, der seinerseits auf die Wohnung — aus seiner Sicht zu Recht — reflektiert. Über dem Mieter schwebt ein Damoklesschwert, er weiß, daß er spätestens innerhalb von drei Jahren — in extremen Fällen fünf Jahren — zur Räumung z. B. wegen Eigenbedarfs verpflichtet ist. Das ist aber nicht die einzige Problematik. Ich komme wieder auf das Münchner Beispiel zurück. Inzwischen sind von den ursprünglich 2 000 Mietern rund zwei Drittel dort nicht mehr wohnhaft. Eigentümer oder auch neue Mieter sind an ihre Stelle getreten. Das Mietpreisniveau in diesem Bereich ist inzwischen um 54 % im Durchschnitt gestiegen! Die negativen Folgen bestehen also erstens in einer Zerstörung von preiswertem Wohnraum. Zweitens wird der Druck auf die Mieter, auszuziehen, dadurch verstärkt, daß eine sogenannte mieterfreie Wohnung mit einem Schlag 50 000 bis 100 000 DM mehr beim Verkauf einbringt als eine vermietete. Also versucht der Vermieter mit allen Mitteln, den Mieter zum Auszug zu veranlassen. Drittens ändern sich damit auch sehr schnell die sozialen Strukturen in einem Quartier und in einem Stadtteil. Eine Tatsache, die die Städte in besonderem Maße trifft. Viertens wird die Nachfrage nach noch verbliebenen preiswerten Altbauwohnungen noch größer. Um immer weniger preiswerte Mietwohnungen wird der Verteilungskampf härter. Und deshalb ist es kein Wunder, daß auch der Deutsche Städtetag nach einer Eindämmung der Umwandlungsflut ruft. Denn das ist ja das zentrale Problem der Umwandlung: Sie findet vornehmlich in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt—nämlich den Ballungsgebieten — statt. Ich habe diesen Fall aus München geschildert, um die Dramatik der Entwicklung deutlich zu machen. Und dies ist kein Einzelfall. Die Umfrage des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat ergeben, daß eine Umwandlungswelle urgebremst über die Republik rollt, gespeist aus einer Mischung von Geschäft und Spekulation. Vor diesem Hintergrund ist es kaum zu begreifen, daß die Bundesregierung und die Koalition nicht in der Lage sind, steuernd einzugreifen. Die Koalition ist wieder einmal gelähmt, weil die koalitionsinterne Kraftprobe zwischen CDU/CSU einerseits und der F.D.P. andererseits dazu führt, daß nichts passiert. Im Rechtsausschuß ist das Thema zum wiederholten Male ohne ein Ergebnis auf Antrag der Koalition vertagt worden. Begründung: man habe noch Bera- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11149* tungsbedarf! Seit nunmehr einem Jahr liegen die Vorschläge der SPD zur Änderung des Rechts der sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung auf dem Tisch des Hauses, schon lange vor der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe in dieser Sache am 30. Juni 1992. Das Makabre dabei ist, daß die Selbstblockade der Koalition auf dem Rücken Hunderttausender von Mietern und Mieterinnen ausgetragen wird! Im dritten Quartal 1992 sind z. B. in Duisburg 1 582, in Frankfurt a. M. 3 208, in Hannover 974, in Karlsruhe 1 016, in Köln 3 252, in Mannheim 1 475, in Nürnberg 3 586 und in München 7 613 Anträge auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt worden! Das besagt aber noch nichts über die Zahl der Wohnungen, denn die Anträge beziehen sich jeweils auf Objekte mit mindestens zwei und bis zu mehreren Hundert Wohnungen. Man muß die Zahlen mit einem Vielfachen multiplizieren, um einen ungefähren Eindruck von der Größe des Problems zu erhalten. Wir appellieren an die Bundesregierung und die Koalition: Handeln Sie endlich! Sitzen Sie das Problem nicht länger aus! Seien Sie sich endlich darüber im klaren, daß eine der Wurzeln des Rechtsradikalismus in der Tatsache begründet ist, daß die Wohnungs- und Mietenpolitik dieser Bundesregierung ein einziges Desaster ist, daß sie mit ein Grund für eine tiefgreifende Verunsicherung der Bevölkerung ist! Und wenn Sie schon der Opposition nicht folgen wollen, dann folgen Sie endlich der großen Mehrheit des Bundesrates einschließlich der von CDU und CSU geführten Bundesländer, die genau in die Richtung geht, die wir Ihnen aufgezeigt haben. Die große Wählerschar der Mieterinnen und Mieter wird es Ihnen danken. Dr. lija Seifert (PDS/Linke Liste): Wie wichtig dem Deutschen Bundestag der ausreichende Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Kündigungen durch Wohnungsumwandlungen ist, läßt sich auch am Bearbeitungstempo des vorliegenden Antrages messen. Am 17. Dezember 1991 von der SPD eingereicht, am 7. Mai 1992 in erster Lesung behandelt und heute nur ein Zwischenbericht. Dies ist meines Erachtens aber nicht dem Unvermögen der Koalitionsfraktionen geschuldet, sondern dem ideologisch behafteten Unwillen zu notwendigen Entscheidungen. Die Marktwirtschaft pur ist nicht in der Lage, das Menschenrecht auf bezahlbare Wohnung für alle zu gewährleisten. Statt angesichts wachsender Wohnungsnot, Obdachlosigkeit und explodierender Wohnkosten grundlegende Veränderungen herbeizuführen, wird am bisherigen Kurs festgehalten; die Schaffung von Wohneigentum aus dem Bestand wird weiterhin großzügig gefördert. Die Grundpositionen der PDS/Linke Liste zum Wohneigentum möchte ich mit folgenden Punkten skizzieren: 1. Das Grundrecht auf angemessene und bezahlbare Wohnung ist nicht an den Besitz von Wohneigentum zu binden. Benötigt wird eine Vielfalt von Wohneigentum, Genossenschaften, aber auch ausreichend, d. h. mindestens 30 %, kommunale Wohnungen als Voraussetzung für eine kommunale Wohnungspolitik zur Lösung sozial dringlicher Wohnungsprobleme. 2. Die PDS ist nicht grundsätzlich gegen die Schaffung von Wohneigentum. Wer ausreichend Vermögen hat und für sich eine Wohnung bzw. ein Einfamilienhaus kaufen will, soll das tun. Der Kauf muß freiwillig sein; niemand darf gezwungen sein, letzte Ersparnisse einzusetzen oder sich gar zu verschulden. Tatsache ist, daß die Mehrzahl der Menschen in Ostdeutschland, aber auch viele in der ehemaligen BRD, mit einem Wohnungskauf finanziell überfordert wären. 3. Durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen werden keine neuen Wohnungen geschaffen, Wohnungsprobleme nicht gelöst. Deswegen sind wir gegen steuerliche Begünstigungen für den Kauf von Wohnungen aus dem Bestand. Wenn überhaupt Wohnungsverkauf, dann nur an die bisherigen Nutzer, und zwar zu Vorzugsbedingungen. 4. Das Vorhaben der Bundesregierung, den gesamten DDR-Wohnungsbestand in den freien Wohnungsmarkt zu überführen und zu privatisieren, ist in seinen Folgen noch nicht in vollem Umfang absehbar. Meines Erachtens kann das in eine sozial- und wohnungspolitische Katastrophe führen. Um so dringlicher ist die Lösung der sogenannten Altschuldenproblematik im Sinne des Antrages der PDS/Linke Liste. Zum Schluß möchte ich Sie nochmals auffordern, dahingehend mitzuwirken, daß durch schnelle Bearbeitung und Annahme der Anträge der SPD und des Bundesrates ein Stoppsignal gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gesetzt wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3921 Fragen 20 und 21): Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den die Treuhandanstalt bisher in 1992 im Rahmen ihres sogenannten Bonussystems an leitende Mitarbeiter ausgezahlt hat? In welcher Höhe hat die Treuhandanstalt Bonusprämien an die 104 Mitarbeiter gezahlt, die laut Bericht des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. September 1992 der ehemaligen DDR-Nomenklatura angehörten und noch immer für die Treuhandanstalt im Dienst sind bzw. darüber hinausgehend an ehemalige Mitarbeiter, die dieser Nomenklatura angehörten und bereits ausgeschieden sind? Zu Frage 20: Die Zahlung erfolgsabhängiger Vergütungen an leitende Mitarbeiter der Treuhandanstalt erfolgt auf der Grundlage von Zielvereinbarungen für das Jahr 1992. Da der Zielerreichungsgrad erst nach Jahresende festgestellt werden kann, können Boni für 1992 naturgemäß auch erst 1993 berechnet und ausgezahlt werden. Zu Frage 21: Es sind keine Bonuszahlungen erfolgt. 11150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Martin Grüner (F.D.P.) (Drucksache 12/3921 Fragen 22 und 23): Welche wettbewerbspolitische Bedeutung hat die Ratsprotokollerklärung vom 15. Oktober 1992: „Der Rat und die Kommission erklären, daß auf ein oder mehrere Papiere aufgebrachte Tabakwaren, die erst geraucht werden können, wenn der Verbraucher den Tabak preßt und das Papier rollt und klebt, nicht als ,Zigaretten' angesehen werden"? Von welchem Mitgliedstaat ist diese Protokollerklärung beantragt worden, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dieser Erklärung zugestimmt? Zu Frage 22: Durch die Protokollerklärung des Rates zu Artikel 2 Nr. 3 der Richtlinie über die Struktur der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren vom 15. Oktober 1992 soll klargestellt werden, daß Zigaretten, die sich der Verbraucher aus „losem" Feinschnittabak selber dreht, nicht als Zigaretten im Sinne der genannten Richtlinie angesehen werden. Diese Klarstellung erschien zweckmäßig, weil künftig Tabakstränge, die durch einen einfachen nicht industriellen Vorgang in eine Zigarettenpapierhülse geschoben werden oder mit einem Zigarettenpapierblättchen umhüllt werden, als Zigaretten gelten. Zu Frage 23: Die Protokollerklärung wurde von Spanien beantragt. Die Bundesregierung hat dieser Erklärung zugestimmt, weil sie sachgerecht und zweckmäßig erscheint. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 26 und 27): Wie bewertet die Bundesregierung die bisher von ihr vertretene Rechtsauffassung, bei den Verbindlichkeiten der Staatskreditschuldner der ehemaligen DDR handele es sich zweifelsfrei um rechtsgültige Schuldverhältnisse, angesichts der Tatsache, daß diese früheren Verbindlichkeiten in Mark der DDR mit systembedingtem Niedrigzins durch die mit der Währungsunion festgelegte Währungsdisparität im Rechtssinne durch staatlichen Eingriff derart umgestaltet wurde, daß die Schuldner bei Vertragstreue durch die erhebliche Verteuerung der Altkredite in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Hochbewertung von Sparund Geschäftskonten in Mark der DDR auf I laben-Basis auf die im gleichen Umfang belasteten Staatskreditschuldner durch entsprechende Ausgieichsforderungen im Verhältnis zur wirtschaftlich feststellbaren Disparität im Faktor 6,5 sicherzustellen? Zu Frage 26: Die Bundesregierung hält an ihrer Rechtsauffassung fest, daß es sich bei den umgestellten DDRAltschulden um rechtsgültige Schuldverhältnisse handelt. In meiner Antwort vom 2. Juni 1992 auf die schriftliche Frage des Kollegen Schröter (Drucksache 12/2773 vom 5. Juni 1992 Nr. 52) habe ich den Standpunkt der Bundesregierung ausführlich dargelegt. Die Kreditnehmer werden durch die Verträge zur Deutschen Einheit nicht unangemessen belastet. Bei den seinerzeit angestellten Überlegungen zum Umstellungsverhältnis stand vor allem auch die Frage der Auswirkung auf die Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre Schuldendienstfähigkeit, im Vordergrund. Von einer erheblichen Verteuerung der Altkredite kann daher aus folgenden Gründen keine Rede sein. Durch die Währungsumstellung wurden die Verbindlichkeiten der Unternehmen halbiert. Demgegenüber haben sich die Zinsen auf Marktzinsniveau erhöht. Der daraus resultierende Gesamteffekt dürfte die Schuldendienstbelastung insgesamt nicht oder nur unwesentlich erhöht haben. Eine weitergehende Abwertung von Altschulden hätte zu einer nicht mehr vertretbaren Erhöhung der Ausgleichsforderungen mit entsprechenden Finanzierungslasten für die öffentliche Hand geführt. Zu Frage 27: Die Bundesregierung hat bereits in den Verträgen zur deutschen Einheit und den darauf beruhenden Rechtsvorschriften Maßnahmen zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile bei den von der Umstellung betroffenen Unternehmen vorgesehen. Eine pauschale Streichung der Altschulden ist jedoch nicht möglich. Dies habe ich bereits in meiner Antwort vom 2. Juni d. J. auf die schriftliche Frage des Kollegen Schröter (Drucksache 12/2773 vom 5. Juni 1992 Nr. 51) unter Hinweis auf einen abgelehnten Antrag der Fraktion der SPD zur „Entschuldung der Treuhand-Unternehmen" betont. Das DM-Bilanzgesetz räumt sanierungsfähigen Treuhand- Unternehmen eine Ausgleichsforderung gegen die Treuhandanstalt ein. Damit wird eine unter anderem aufgrund hoher Altkredite drohende bilanzielle Überschuldung beseitigt. Dieser Anspruch steht nach dem Vermögensgesetz auch reprivatisierten Unternehmen zu. Die Treuhandanstalt übernimmt ferner nach positivem Prüfungsergebnis der Sanierungsfähigkeit einzelner Unternehmen Altkredite, um die Grundlage für die Durchführung von Sanierungskonzepten zu schaffen. Im Ergebnis werden die Unternehmen von ca. 70 % ihrer Kreditverbindlichkeiten entlastet werden. Durch den Einsatz dieses Instrumentariums konnte erreicht werden, daß bisher noch keine Privatisierung oder Sanierung eines Treuhand-Unternehmens an den Altschulden gescheitert ist. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Konzepts ergibt sich daraus, daß der weitaus größte Teil der Altschulden der früheren DDR-Wirtschaft auf Unternehmen der Treuhandanstalt entfällt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/3921 Frage 28): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11151* Wie kontrolliert die Bundesregierung, wohin die sogenannten Transferrubelzahlungen im einzelnen laufen bzw. gelaufen sind? Die Fortführung des Transferrubel-Verrechnungssystems bis Ende 1990 war die praktische Umsetzung des im ersten und zweiten Staatsvertrag zugesicherten Vertrauensschutzes für die „gewachsenen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR, insbesondere für bestehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber den RGW-Ländern". Hierdurch sollten auch Arbeitsplätze in der vom Ostexport abhängigen ostdeutschen Industrie gesichert werden. Die Auszahlung der DM-Gegenwerte für die Transferrubelerlöse der Unternehmen erfolgte durch die mit der Durchführung des Zahlungsverkehrs beauftragten Banken. Als erkennbar wurde, daß wegen des hohen Antragseingangs und bekanntgewordener Mißbräuche die ordnungsgemäße Durchführung des Transferrubel-Verrechnungsverkehrs gefährdet war, wurde im Oktober 1990 eine „Prüfgruppe Transferrubel" eingerichtet. Hierdurch wurden ungerechtfertigte Konvertierungen, Betrügereien in Form von Luftgeschäften, Reexporten und Streckengeschäften in großem Umfang verhindert. Zugleich entstand durch die Einrichtung der Prüfgruppe eine hohe Präventivwirkung. Die Prüfgruppe hat insgesamt 86 000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 10 Mrd. DM geprüft. Die Transferrubel-Geschäfte der Unternehmen in den neuen Bundesländern werden auch weiterhin im Rahmen von gezielten Außenwirtschaftsprüfungen geprüft. Bei Feststellung ungerechtfertigter Konvertierungen werden die zu Unrecht ausgezahlten Beträge von den Unternehmen zurückgefordert und bei Verdacht auf Betrug die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3921 Fragen 29 und 30): Wird in allen Bundesländern, wie z. B. in verschiedenen Regionen des Freistaates Bayern, das sogenannte „Schulsparen" nur über die jeweils örtlichen „Sparkassen" mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,5 % durchgeführt, oder sind auch andere Kreditinstitute einbezogen? Teilt die Bundesregierung die veröffentlichte Meinung verschiedener Presseorgane, daß es jeder ökonomischen Vernunft widerspricht und zur objektiven Entwertung des angelegten Geldes führt, wenn Kinder ihr Geld im „Sparbuch" anlegen, dessen Zinsertrag nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht? Zu Frage 29: Die rechtliche Ausgestaltung des Schulsparens, insbesondere die Frage, welche Kreditinstitute zum Schulsparen zuzulassen sind, gehört zur Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat keinen umfassenden Überblick über die Handhabung des Schulsparens. Diese dürfte unterschiedlich sein. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die Kultusminister der Länder neben den Sparkassen auch andere Kreditinstitutsgruppen zum Schulsparen zuließen. Zu Frage 30: Im Rahmen des Schulsparens werden nur sehr geringe Beträge eingezahlt. Für diese ist das Sparbuch die geeignete Anlageform. Es ist davon auszugehen, daß die Kreditinstitute, wenn die Sparsumme angewachsen ist, auf zinsgünstigere Anlageformen hinweisen. Diese gibt es bereits für kleine Betsäge. Der Bundesschatzbrief ist z. B. schon ab 50,— DM (Typ B) bzw. ab 100,— DM (Typ A) erhältlich. Im übrigen wäre zu wünschen, daß die Kreditinstitute den durch die Aufhebung der „Sparbuchvorschriften" gewonnenen Handlungsspielraum gerade hier positiv nutzen würden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Roth (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 36 und 37): Ist der Bundesregierung bewußt, daß mit der Erschöpfung des Hermes-Kreditplafonds für die GUS ein Zusammenbruch des Osthandels mit den GUS droht, und damit zahlreiche Arbeitsplätze insbesondere in den neuen Bundesländern in Gefahr sind, wenn nicht unmittelbar eine finanzielle Anschlußlösung entweder durch Aufstockung des Kreditplafonds oder in anderer Form gefunden wird, und was gedenkt die Bundesregierung in dieser Hinsicht zu tun? Wie gedenkt die Bundesregierung, entsprechend den Ankündigungen des Bundesministers für Wirtschaft in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. September 1992, in den Fällen zu verfahren, in denen Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland für Ausfuhren in die GUS bereits vor Erschöpfung des Kreditplafonds Anträge auf Ausfuhrbürgschaften gestellt haben und für diese Anträge bereits eine positive Stellungnahme für die Entscheidung des Bürgschaftsausschusses der Hermes-Kreditversicherungs AG vorliegt, und wie hoch ist die Anzahl derartig befürworteter Anträge aus den neuen Bundesländern, die seit Erschöpfung des Kreditplafonds nicht mehr bedient worden sind? Zu Frage 36: Die Bundesregierung ist sich der sehr ernsten Auswirkungen bewußt, die sich aufgrund der nach wie vor bestehenden einseitigen Orientierung vieler Unternehmen auf Exporte in die GUS für Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern ergeben müßten, wenn es zu keiner Anschlußregelung bei den Hermesdeckungen für GUS-Staaten kommt. Sie wird deshalb innerhalb des haushaltsrechtlich Zulässigen alles unternehmen, um Ausfuhren aus den neuen Bundesländern auch in die Staaten der GUS weiter zu fördern, soweit dies für eine Übergangszeit bis zur Umstellung auf Westmärkte notwendig und vertretbar ist. Zusätzliche Ansatzpunkte hierfür bieten besondere Formen der Zusammenarbeit unter Hermesdeckung. Hierzu gehören Gegengeschäfte, Projektfinanzierungen und Geschäfte mit entstaatlichten Betrieben. Parallel dazu kann auch die Zusammenarbeit mit privaten GUS-Banken neue Ansatzpunkte bieten. 11152* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Die Bundesregierung berät intensiv über die Möglichkeit einer Anschlußregelung nach der Erschöpfung des 5 Milliarden DM-Rahmens. Dabei sind aber schwierige haushaltsrechtliche Fragen zu klären, insbesondere die Frage, ob der Bund GUS-Risiken noch ohne besondere Sicherheiten übernehmen kann. Die Prüfung und Diskussion dieser Fragen ist innerhalb der Ressorts noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 37: Alle sogenannten Grundsatzzusagen (positive Stellungnahmen, die der interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgewährleistungen auf Antrag schon während des Stadiums der Verhandlungen über die Export- und Finanzierungsverträge abgibt), sind ausdrücklich und schriftlich unter den Vorbehalt gestellt worden, daß im Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung über die Hermesdeckung noch ausreichend Raum innerhalb des 5 Milliarden DM-Rahmens ist. Mit der vollen Belegung dieses Rahmens wurden diese Grundsatzzusagen also gegenstandslos. Dies ist allen betroffenen Antragstellern mitgeteilt worden. Eine Deckung dieser Geschäfte ist nur möglich, wenn es zu einer Anschlußregelung kommt. Die Zahl der Grundsatzzusagen für ostdeutsche Ausfuhren, die nicht innerhalb des 5 Milliarden DM-Rahmens berücksichtigt werden konnten, beträgt 625, das Volumen der Auftragswerte hierfür beträgt ca. 14 Milliarden DM. In etwa 113 Fällen (Volumen 2,24 Milliarden DM) liegen die Voraussetzungen vor, die nach dem bisherigen Verfahren eine endgültige Entscheidung ermöglicht hätten, wenn der Rahmen nicht erschöpft gewesen wäre. Falls die Bundesregierung eine Anschlußregelung beschließen sollte, werden die hier angesprochenen Vorhaben nach den sachlichen Kriterien aus dem Kabinettbeschluß vom 23. September 1992 im Einzelfallverfahren entschieden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 38): Wie beurteilt die Bundesregierung Initiativen, Teppiche, die garantiert ohne den Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden, durch ein Gütesiegel besonders zu kennzeichnen, und ist die Bundesregierung bereit, eventuell bestehende juristische Hürden für die Einführung eines solchen Gütezeichens in der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen? Der Begriff „Gütesiegel" bezieht sich üblicherweise auf die Qualität eines Produkts, weniger auf die Art seiner Herstellung. Abgesehen davon ist die Bundesregierung nicht davon überzeugt, daß die Markierung von Teppichen der beschriebenen Art einen effektiven Beitrag zur Beseitigung von Kinderarbeit leisten könnte. Andererseits wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn von privater Seite eine Kennzeichnung organisiert würde. Juristische Hürden für die Einführung eines solchen Gütezeichens von privater Seite sind nicht ersichtlich, wobei die Bundesregierung davon ausgeht, daß unter dem Gesichtspunkt des lauteren Wettbewerbs keine Bedenken bestehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Siegmar Mosdorf (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 39 und 40): Sieht die Bundesregierung in der breit angelegten AnzeigenKampagne in renomierten Wirtschaftsmagazinen wie z. B. der „Wirtschaftswoche" Nr. 47 vom 13. November 1992 und Nr. 48 vom 20. November 1992, mit der die englische Regierung Investoren aus Deutschland abwerben will, eine Art von Piraterie im gemeinsamen europäischen Haus? Welche Standortfaktoren Deutschlands wird die Bundesregierung den englischen Argumenten entgegenhalten, und wie fördert sie diese Faktoren? Zu Frage 39: Nein, die Bundesregierung sieht das Werben der britischen Regierung um Investoren aus Deutschland nicht als eine Art Piraterie im gemeinsamen europäischen Haus an. So wie die Bundesregierung im europäischen Ausland für die Plazierung von Investitionen in Deutschland wirbt, muß es auch der britischen Regierung erlaubt sein, ihrerseits die Vorzüge des Standortes Großbritannien in den Vordergrund zu stellen. Zu Frage 40: Im internationalen Wettbewerb der Investitionsstandorte sieht die Bundesregierung für die alten Bundesländer insbesondere folgende positive Standort- und Wettbewerbsfaktoren: Ein hohes Ausbildungsniveau der Arbeitskräfte, eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein hohes Maß an sozialem und politischem Frieden, einen modernen Produktionsapparat, eine differenzierte und regional breitgestreute Forschungslandschaft. Um den Standort Ostdeutschland für nationale und internationale Investoren attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen, verfolgt die Bundesregierung drei zentrale Ziele und Aufgaben: Erstens, den Auf- und Ausbau der Infrastruktur sowie die Sanierung von Umweltschäden, zweitens, die Effizienzsteigerung der Verwaltung und drittens die Unterstützung der wirtschaftlichen Erneuerung. Insbesondere die Investitionsförderung auf hohem Niveau durch Zuschüsse, Zulagen, Darlehen und Steuervergünstigungen soll noch bestehende Standortnachteile kompensieren und Investoren zu einem Engagement veranlassen. Die Bundesregierung sieht wie der Sachverständigenrat die Qualitätspflege des Standorts Bundesrepublik als Daueraufgabe an. Sie hat breit angelegte Initiativen ergriffen zur Beseitigung von Standortnachteilen bei einer Vielzahl von Einflußfaktoren. Stichworte sind: Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, Reform der Unternehmensbesteuerung, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vereinfachung, Beschleunigung und stärkere Berechenbarkeit von Pla- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11153* nungs- und Genehmigungsverfahren, Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur. Die im internationalen Vergleich hohen deutschen Arbeitskosten zeigen deutlich, wie wichtig für die Sicherung des Standortes Deutschland eine moderate und an den gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten orientierte Lohnpolitik ist. Dies gilt auch für die Personalzusatzkosten, bei denen wir einsamer Spitzenreiter sind. Tarifpartner und Politik müssen hier gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um einem weiteren Anstieg entgegenzuwirken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Gerlinde Hämmerle (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 41 und 42): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter bisher offensichtlich nicht in der Lage sind, Rentenansprüche aus nach dem 31. Dezember 1991 eingetretenen Versicherungsfällen endgültig festzustellen, und wie bewertet sie ggf. diese Situation auch vor dem Hintergrund, daß seit der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes 1992 im November 1989 bereits drei Jahre vergangen sind? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß dies auch für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gilt, und welche Maßnahmen wird sie ggf. ergreifen, um einerseits den Rentenversicherungsträgern insgesamt eine stärkere Beachtung ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Versicherten aufzuerlegen und andererseits den Rentenantragsstellern eine unzumutbar lange Unsicherheit über ihre Rentenansprüche zu nehmen? Die erste Frage betrifft die Rentenbearbeitungsdauer bei den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter. Sie geht von der Annahme aus, daß diese allgemein noch nicht in der Lage seien, Rentenbescheide nach dem ab 1. Januar 1992 geltenden neuen Recht zu erteilen. Das ist so nicht richtig. Die west- und süddeutschen Landesversicherungsanstalten können bereits seit Juli bzw. August dieses Jahres endgültige Rentenbescheide nach neuem Recht erteilen. Die von Ihnen angesprochenen Probleme beschränken sich weitgehend auf die Landesversicherungsanstalten in den neuen Bundesländern. Doch auch diese Träger werden noch in diesem Monat mit der Erteilung endgültiger Rentenbescheide nach neuem Recht beginnen können. Grund für die Verzögerungen waren Schwierigkeiten bei der Erstellung der Rentenberechnungsprogramme. Bei der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes im November 1989 konnte noch niemand den Zeitpunkt der Herstellung der staatlichen Einheit und deren Folgen absehen. Um der staatlichen Einheit so schnell wie möglich auch die soziale Einheit folgen zu lassen, waren daher noch vor dem Inkrafttreten des neuen Rentenrechts am 1. Januar 1992 umfangreiche Änderungen dieses Rechts erforderlich, die im Rentenüberleitungsgesetz vom 31. Juli 1991 getroffen wurden, das Ende 1991 noch einmal geändert wurde. Damit hatte der Gesetzgeber den Rentenversicherungsträgern die Erstellung grundlegend neuer Rentenberechnungsprogramme auferlegt. Die Erarbeitung solcher Programme erfordert in der Regel mindestens ein Jahr. Dem Gesetzgeber war dies bewußt. Er hat die sich daraus ergebende vorübergehend längere Rentenbearbeitungsdauer jedoch in Kauf genommen, um die Vergünstigungen des westdeutschen Rentenrechts zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes auch den Mitbürgern der neuen Bundesländer zugute kommen zu lassen, wobei er für diesen Personenkreis zusätzlich noch besondere Vertrauensschutzregelungen geschaffen hat. Die damit verbundene zusätzliche Programmierarbeit betraf alle Programmierkreise der Rentenversicherung, vornehmlich aber die Programmierkreise derjenigen Träger, die die Bevölkerung in den neuen Bundesländern betreuen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Diese Frage betrifft die Rentenbearbeitungsdauer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Auch hier ist die der Frage zugrundeliegende Annahme nicht mehr zutreffend. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist seit Anfang November in der Lage, endgültige Bescheide nach dem VI. Buch Sozialgesetzbuch zu erteilen. Das geschieht auch. Für die Fälle, in denen eine Vergleichsberechnung nach früherem DDR-Recht in Betracht kommt, wird durch einen entsprechenden Zusatz in dem Bescheid vermerkt, daß sie nach Vorliegen des hierfür erforderlichen zusätzlichen Rentenberechnungsprogramms alsbald nachgereicht wird. Dementsprechend hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte inzwischen mit der Aufarbeitung der aufgelaufenen Rückstände begonnen. Bis zur vollen Aufarbeitung wird sie — ebenso wie die Landesversicherungsanstalten — vorübergehend auch bei Neuanträgen weiterhin nur Vorschüsse oder vorläufige Renten zahlen können. Diese Leistungen werden jedoch auf Antrag schnell und unbürokratisch und in einer Höhe gezahlt, die dem endgültigen Rentenzahlbetrag ziemlich nahe kommt. Wie sich hieraus ergibt, sind sich die Rentenversicherungsträger ihrer Verantwortung gegenüber den Rentenantragstellern voll bewußt. Die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger — vor allem auch der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — haben mit unzähligen Überstunden und teilweise mit Nachtarbeit mehr geleistet, als man erwarten durfte. Hinter dem bisher Erreichten steht ein gewaltiger Arbeitsaufwand und Arbeitseinsatz. Es ist daher zu erwarten, daß sich die Verhältnisse bald normalisieren. Bei dieser Sachlage sind zusätzliche Initiativen der Bundesregierung zur Verkürzung der Rentenbearbeitungsdauer bei den Rentenversicherungsträgern nicht angezeigt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Fragen 43 und 44): 11154* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß die Personalausstattung der Arbeitsämter in den neuen Bundesländern unter den gleichen Gesichtspunkten wie in den alten Bundesländern, also in Relation zur Bevölkerungsstruktur erfolgt oder sind Zuschläge in Anbetracht der aktuellen Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern über die Möglichkeiten der Nutzung von ABM auch bei der Beschäftigung auf Arbeitsämtern hinaus vorgesehen? Wie wird für eine Übergangszeit bis zu einer vergleichbaren Situation auf dem Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern, bezogen auf die Situation in den alten Bundesländern, die Personalausstattung auf den Arbeitsämtern in den neuen Bundesländern vorgesehen und wird eingeschätzt, daß diese Ausstattung dem Bedarf entspricht? Anhaltspunkte für die Personalausstattung in den Arbeitsämtern der alten Bundesländer hat in der Vergangenheit u. a. das Personalbemessungssystem der Bundesanstalt für Arbeit gegeben, das z. Z. von der Bundesanstalt für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof überarbeitet wird. Für die Personalausstattung der Arbeitsverwaltung in den neuen Bundesländern hat man im Jahr 1990 als ersten Anhaltspunkt einen Vergleich zu der Personalausstattung der Arbeitsverwaltung im Landesarbeitsamtsbezirk Nordrhein-Westfalen gezogen, der hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Zahl der Arbeitsämter mit den neuen Bundesländern vergleichbar ist. Mit Rücksicht auf die sich verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt und der damit verbundenen steigenden Arbeitsbelastung der Arbeitsverwaltung in den neuen Bundesländern wurden bereits im Jahr 1991 zusätzliche Planstellen genehmigt. Im Jahr 1992 wurden diese noch einmal aufgestockt. Von ursprünglich 17 099 erhöhte sich die Zahl der Planstellen auf 21 472. Zusätzlich sind im Jahresdurchschnitt 1992 rd. 2 000 Kräfte aus den alten Bundesländern in die Arbeitsämter der neuen Bundesländer abgeordnet. Durch rd. 3 000 Ermächtigungen für befristet zu beschäftigende Arbeitnehmer konnte eine weitere Verbesserung der Personalausstattung bewirkt werden. Tatsächlich sind z. Z. 27 100 Arbeitnehmer in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer (einschl. Arbeiter und Nachwuchskräfte ohne abgeordnete Arbeitnehmer aus dem Westen) beschäftigt. Eine Nutzung der ABM-Förderung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in den Arbeitsämtern scheidet aus, da Pflichtaufgaben öffentlich-rechtlicher Körperschaften nicht über ABM gefördert werden können. Die Bundesregierung wird der besonderen Arbeitsmarktsituation in den neuen Bundesländern bei der Genehmigung des Personalhaushalts der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1993 nach Maßgabe der hierzu verabschiedeten Entschließung des Haushaltsausschusses vom 5. November 1992 Rechnung tragen. Dabei erkennt sie die Unterstützung der Beschäftigten der Arbeitsverwaltung der alten Bundesländer für die neuen Bundesländer ausdrücklich an. Sie geht davon aus, daß eine Hilfestellung auch weiterhin erfolgt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 46): In welcher Weise wird die Bundesregierung die Vorgabe des jüngsten Karlsruher Urteils zur Gestaltung der Arbeitslosenhilfe bei Ehepaaren und Paaren von Lebensgemeinschaften umsetzen, und bis wann ist mit entsprechenden Initiativen zu rechnen? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. November 1992 die sogenannte verschärfte Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe für verfassungswidrig erklärt. Es hat außerdem angeordnet, daß bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber die Einkommensanrechnung bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft in der Form der individuellen Bedürftigkeitsprüfung vorzunehmen ist. Das bedeutet, daß kein Schwebezustand bis zu einer gesetzlichen Neuregelung besteht. Zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit stehen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die Prüfung, welche verwirklicht werden soll, wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Falls die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete individuelle Bedürftigkeitsprüfung nicht beibehalten werden soll, ist mit einer entsprechenden Initiative der Bundesregierung im Laufe des Jahres 1993 zu rechnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 58 und 59): Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung eines Gutachtens von Prof. Dr. Hans-Ulrich Gallwas, nach der die Befreiung des Handels von der Rücknahme- und Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) automatisch eintritt, sobald die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 VerpackV erfüllt sind, da die Freistellungserklärung durch die jeweilige Landesregierung lediglich eine rechtssichernde Funktion habe, eine Befreiung von der Pfand- und Rücknahmepflicht mithin auch dann wirksam würde, wenn die Landesregierung die Freistellung nicht oder nicht rechtzeitig erklärt, und wenn ja, hat die Bundesregierung eine derartige Rechtsauffassung mit der Formulierung der VerpackV gewollt? Teilt die Bundesregierung die in demselben Gutachten dargelegte Rechtsauffassung, daß die entsorgungspflichtigen Körperschaften gegenüber dem Dualen System insoweit keine eigenständige Rechtsposition haben, als diese Körperschaften kein Vetorecht gegen die Einführung des Dualen Systems haben, wenn das Duale System objektiv darlegen kann, daß es die Belange der jeweiligen Kommune berücksichtigt hat und wenn ja, hat die Bundesregierung eine derartige Rechtsauffassung mit der Formulierung der VerpackV gewollt? Zu Frage 58: Dem Bundesumweltministerium ist die gutachtliche Stellungnahme zu Fragen nach § 6 Abs. 3 VerpackV von Prof. Dr. Hans-Ulrich Gallwas, die im Auftrag der Landeshauptstadt München und des Landkreises Fürstenfeldbruck erstellt wurde, bekanntgemacht worden. Eine umfassende rechtliche Bewertung dieser Stellungnahme ist noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11155* Unabhängig hiervon kann aber festgehalten werden, daß die Bundesregierung die in der Stellungnahme zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 3 Satz 6 VerpackV habe lediglich deklaratorische Bedeutung, nicht teilt. Satz 7 des § 6 Abs. 3 VerpackV regelt eindeutig, daß die Freistellung nach Satz 1 vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung — gemeint ist der Allgemeinverfügung — an wirksam wird. Unabhängig von dieser Fragestellung bleibt die Frage, ob ein Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Feststellung nach § 6 Abs. 3 VerpackV hat, wenn die Feststellungsvoraussetzungen vorliegen. Zu Frage 59: Ja. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Rechtsauffassung, daß entsorgungspflichtige Körperschaften aus § 6 Abs. 3 VerpackV kein irgendwie geartetes Vetorecht gegen die Einführung eines Systems gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV haben. Die Bestimmung bezweckt, daß bei der Einrichtung eines privatwirtschaftlichen Erfassungssystems für gebrauchte Verkaufsverpackungen diejenigen, die dieses System einrichten, in den Kommunen vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme möglichst in ihr System integrieren sollen. Insoweit hat eine Abstimmung mit den Kommunen zu erfolgen. Den Kommunen wird damit aber nicht die Rechtsposition eingeräumt, darüber zu entscheiden, ob die Einrichtung sog. Dualer Systeme erfolgen kann oder nicht. Dies ist auch mit der Verpackungsverordnung so beabsichtigt. Die Feststellung der Errichtung Dualer Systeme soll jeweils landesweit getroffen werden, damit einerseits landesweit ein und dieselbe Rechtslage gilt und andererseits eine flächendeckende Errichtung solcher Systeme ermöglicht wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 60): Wie beurteilt die Bundesregierung die Berichte ukrainischer Wissenschaftler, wonach in der Sperrzone um das Atomkraftwerk Tschernobyl besorgniserregende Konzentrationen des Elements Americum 241 festgestellt wurden, und wird die Bundesregierung in Konsequenz daraus ihre Bestrebungen zu einer endgültigen Stillegung von Tschernobyl verstärken? Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch radioaktiven Zerfall von Plutonium 241, das aus dem havarierten Block 4 des KKW Tschernobyl stammt, Americium 241 entsteht. Hierduch wird in der Sperrzone (30 km —Radius um das Kraftwerk), in der das Plutonium 241 praktisch ausschließlich abgelagert ist, die Bodenstrahlung auch in den nächsten Jahren um deutlich weniger als 1 % verändert. Gegenüber Plutonium 241 ist das Inhalationsrisiko durch Americium 241 allerdings um den Faktor 2 bis 3 größer. Die in der Sperrzone beschäftigten Personen werden durch Atemschutzmaßnahmen, die seit dem Unglück in Anwendung sind, gegen diese erhöhte Belastung geschützt. Die Bundesregierung tritt nach wie vor für die Stillegung vom KKW Tschernobyl ein und erwartet, daß die Entscheidung des ukrainischen Parlaments, Tschernobyl 1993 stillzulegen, nicht revidiert wird. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 62): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Kernenergiewirtschaft in Abstimmung mit der Bundesregierung beabsichtigen soll, das Brennelemente-Eingangslager der inzwischen aufgegebenen Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf künftig als Zwischenlager für Atommüll zu nutzen, und wie ist nach den Informationen der Bundesregierung der Stand der Planungen zur Verwirklichung einer solchen Absicht? Die genannten Pressemeldungen treffen in keiner Weise zu. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 63): Wie wird sichergestellt, daß die ab 1. Januar 1993 in den neuen Bundesländern verbotenen Pflanzenschutzmittel nicht mehr in Verkehr gebracht und umweltverträglich entsorgt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung den neuen Ländern zu helfen, daß Umwelt- und Gesundheitsschäden durch die in den neuen Ländern lagernden, seit langem bzw. ab 1. Januar 1993 verbotenen Pflanzenschutzmittel möglichst schnell vermieden werden? Nach Maßgabe des Einigungsvertrages (Anlage I, Kapitel VI, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 6) endet die Möglichkeit der Anwendung der nach den Vorschriften der ehemaligen DDR zugelassenen Pflanzenschutzmittel in den neuen Bundesländern am 31. Dezember 1992, es sei denn, das Inverkehrbringen im Beitrittsgebiet wird im Einzelfall über den 31. Dezember 1992 hinaus durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft genehmigt. Die Bundesregierung hatte deshalb bereits im Juli 1992 die für die Entsorgung zuständigen Länderbehörden darauf hingewiesen, daß nach dem 31. Dezember 1992 zusätzlich zu den bisher erfaßten Pflanzenschutzmittelabfällen weitere Pflanzenschutzmittel als Abfall zu entsorgen seien und zur Vorbereitung der Entsorgung dieser Pflanzenschutzmittel unverzüglich Maßnahmen einzuleiten seien. Als Hilfestellung hatte die Bundesregierung ein Konzept zur endgültigen Entsorgung der Pflanzenschutzmittel-Reste erarbeitet und den für die Umsetzung zuständigen Umweltministern der neuen Länder zur Anwendung empfohlen. Damit soll insbesondere 11156* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 auch einem illegalen Export derartiger Stoffe durch die Länder vorgebeugt werden. Das Konzept berücksichtigt u. a. die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens aus 1989, die als Bericht des Umweltbundesamtes „Einsatz und Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln sowie Erstellung einer Konzeption zur umweltfreundlichen Beseitigung von Pflanzenschutzmittelresten" vorgelegt wurden. Für die Pflanzenschutzmittel mit fester Konsistenz sieht das Konzept die Untertagedeponierung im Salzgestein entsprechend TA Abfall, Teil 1, für die Pflanzenschutzmittel mit flüssiger Konsistenz die Verbrennung bzw. die chemisch-physikalische Behandlung als Entsorgungsweg vor. Auf Initiative der Bundesregierung hatten der Betreiber der Untertagedeponie Herfa-Neurode (Hessen) sowie die Aufsichtsbehörden die Annahme der festen Pflanzenschutzmittel nach geeigneter Vorbehandlung zugesagt. Weiterhin hat die Bundesregierung den Vollzugsbehörden Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflanzenschutzmittel empfohlen, durch die sich die Gefährdungspotentiale kurzfristig reduzieren ließen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die zuständigen Länder mit Nachdruck an der Entsorgung entsprechend den Empfehlungen des Konzepts arbeiten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf einen Gesetzesantrag des Landes Thüringen, den der Bundesrat am 27. November 1992 beschlossen hat (BRat-Drucksache 725/90). Der Antrag sieht vor, daß die Übergangsfristen der noch anwendbaren Pflanzenschutzmittel aus der ehemaligen DDR unter Beachtung des Gesundheits- und Umweltschutzes noch bis Ende 1994 verlängert werden. Die Bundesregierung erkennt das Anliegen des Bundesrates im Grundsatz an, eine Verlängerung des Inverkehrbringens und der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel zu erwirken, da noch erhebliche Mengen in den neuen Bundesländern lagern, die unter vorrangiger Berücksichtigung der Vorschriften der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zur Anwendung kommen könnten. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzesantrag wird z. Z. vorbereitet und anschließend zusammen mit dem Gesetzesantrag dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung zugeleitet. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/3921 Frage 66): Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die Verpflichtung Polens gemäß Artikel 33 des Nachbarschaftsvertrages von polnischen Behörden eingehalten und es damit deutschen Staatsbürgern ermöglicht wird, Grundbuchauskünfte über die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften in den Oder-NeißeGebieten zu erhalten? Artikel 33 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages gewährt kein subjektives Recht auf Erteilung von Grundbuchauskünften. Durch diese Vorschrift verpflichten sich die Vertragsparteien lediglich zur Weiterentwicklung, Intensivierung und Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs. Wie diese Ziele erreicht und durch welche subjektiven Rechte für die betroffenen Bürger sie noch konkret ausgefüllt werden sollen, läßt der Vertrag offen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 69): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, Vergewaltigung als Kriegsverbrechen in völkerrechtliche Konventionen aufzunehmen und die institutionellen Möglichkeiten der internationalen Strafverfolgung zu verbessern? Die berichteten grauenhaften Vergewaltigungen an Mädchen und Frauen in Bosnien und Herzegowina durch serbische Truppen oder Freischärler sind bereits nach den geltenden Normen des Völkerrechts verboten und als Kriegsverbrechen zu beurteilen. Eine institutionalisierte „internationale Strafverfolgung" gibt es im herrschenden Völkerrechtssystem generell noch nicht. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Sothmann (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 70): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, daß die Vereinten Nationen und Internationale Hilfsorganisationen wegen der systematischen Vergewaltigung von Frauen im ehemaligen Jugoslawien intervenieren, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Interventionen zu initiieren? Die VN-Menschenrechtskommission hat am 30. November und 1. Dezember 1992 in Genf getagt. Auf diesem Treffen wurden die bosnischen Serben wegen ihrer Politik der ethnischen Säuberung und anderen Verletzungen der Menschenrechte verurteilt. Der Sonderberichterstatter der VN zu Menschenrechtsfragen, Herr Tadeusz Mazowiecki, hat in seinem Bericht auch auf die Vergewaltigungen von Frauen hingewiesen. Nach Auffassung von Bundesminister Kinkel bedarf es jedoch dringend einer noch eingehenderen Untersuchung dieser grauenhaften Vorwürfe. Er hat deshalb am 2. Dezember 1992 einen Brief an Herrn Mazowiecki gerichtet mit dem er ihn gebeten hat, auf die Problematik der systematischen Vergewaltigung von Frauen zukünftig ein besonderes Augenmerk zu richten. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11157* Anlage 24 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Ortun Schätzle (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 71): Beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zu ergreifen, damit die Europäischen Gemeinschaften gegen Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung im ehemaligen Jugoslawien gemeinsam vorgehen? Systematische Vergewaltigungen von Frauen, auf die sich die Hinweise verdichten, sind ein besonders grausamer Bestandteil der Terrorisierung vor allem der Zivilbevölkerung. Bundesminister Kinkel hat sich deshalb am 2. Dezember 1992 an den britischen Außenminister Hurd gewandt, damit Großbritannien in seiner Funktion als EG-Präsidentschaft die Zwölf zu gemeinsamer Hilfe für die betroffenen Frauen und Mädchen auffordert. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Sigrun Löwisch (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 72): Wie wird die Bundesregierung den Opfern von Vergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien, die aus ihren Familien ausgeschlossen werden, helfen? Die Bundesregierung bereitet die Einrichtung eines Hauses in Zagreb für „Frauen in Not" zur medizinischen und psychologischen Betreuung der Mädchen und Frauen vor. Dies schließt alle Frauen ein, insbesondere in Fällen, in denen die Betroffenen von ihren Familien ausgeschlossen werden sollten. Ein Arzt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes ist in der vergangenen Woche nach Zagreb gereist, wo sich eine wachsende Zahl der Betroffenen befindet. Gemeinsam mit Ärztinnen vor Ort werden die schnellst- und in der Kürze der Zeit bestmöglichen Maßnahmen vorbereitet. Die Arbeit dieser ersten Anlaufstelle soll möglichst noch diese Woche beginnen. Weitere Schritte und Maßnahmen sollen folgen, sobald feststeht, was im Hinblick auf die Notlage der Frauen und Mädchen sinnvoll und wirksam ist. Der Bundeskanzler hat sich dafür ausgesprochen, daß die Bundesrepublik Deutschland, soweit dies möglich ist, einem Teil der Frauen Aufnahme gewährt. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sissy Geiger (Darmstadt) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 73): Sind von der Bundesregierung besondere Hilfsangebote für Frauen geplant, die auf Grund von Vergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien schwanger sind? Die Bundesregierung bereitet die Einrichtung eines Hauses in Zagreb für „Frauen in Not" zur medizinischen und psychologischen Betreuung der Mädchen und Frauen vor. Dies schließt alle Frauen ein, insbesondere in Fällen, in denen die Betroffenen von ihren Familien ausgeschlossen werden sollten. Bei medizinischer und psychologischer Betreuung wird selbstverständlich auf die zusätzlichen Probleme, verursacht durch erzwungene Schwangerschaften, eingegangen. Ein Arzt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes ist in der vergangenen Woche nach Zagreb gereist, wo sich eine wachsende Zahl der Betroffenen befindet. Gemeinsam mit Ärztinnen vor Ort werden die schnellst- und in der Kürze der Zeit bestmöglichen Maßnahmen vorbereitet. Die Arbeit dieser ersten Anlaufstelle soll möglichst noch diese Woche beginnen. Weitere Schritte und Maßnahmen sollen folgen, sobald feststeht, was im Hinblick auf die Notlage der Frauen und Mädchen sinnvoll und wirksam ist. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Irmgard Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 74): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die systematische Vergewaltigung von Frauen, die Verbrechen an Frauen im ehemaligen Jugoslawien, sofort eingestellt werden? Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, unmittelbar auf die Kriegsgeschehnisse in Bosnien-Herzegowina einzuwirken. Bundesminister Kinkel hat dem Ministerpräsidenten der „Bundesrepublik Jugoslawien" mitgeteilt, daß er dessen Regierung für die schweren Menschenrechtsverletzungen, also auch für die Vergewaltigung von Frauen, politisch mitverantwortlich macht und hat ihn aufgefordert, für eine sofortige Beendigung dieser menschenverachtenden Praktiken zu sorgen. Der Bundesminister hat zudem angekündigt, daß er sich persönlich für eine strafrechtliche Verfolgung der Täter einsetzen wird. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Ursula Männle (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 75): Liegen der Bundesregierung gesicherte Informationen über das Ausmaß von Vergewaltigungen im „jugoslawischen Kriegsgebiet", vor allem durch serbische Truppen in Bosnien-Herzegowina, vor? Der Bundesregierung liegen derzeit keine gesicherten, durch eine unabhängige Internationale Organisation geprüften und bestätigten Zahlen vor. Bisherige Zeugenaussagen sind nur als Indizien zu werten und ergeben noch kein schlüssiges Gesamtbild über den gesamten Umfang der Vergewaltigungen. Die Frage der Vergewaltigungen ist vor allem für viele der betroffenen Frauen ein tabuisiertes Thema, was eine 11158* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 rasche Datenerhebung sehr erschwert. Der verständliche Wunsch nach genauerer Information, darf nicht zu Lasten der betroffenen Frauen verwirklicht werden. Die Bundesregierung war als erste intensiv darum bemüht, über die deutschen Vertretungen und das Büro „Deutsche Humanitäre Hilfe" in Zagreb zusätzlich juristisch haltbare Beweise zu sammeln. Die gleichen Bitten hat auch BM Kinkel an den VN-Sonderberichterstatter Mazowiecki gerichtet. Anlage 29 Antwort des Staaatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Wiechatzek (CDU/CSU) (Drucksache 12/3921 Frage 76): Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Hilfen der Vereinten Nationen und Internationaler Organisationen für die Opfer von Vergewaltigung im ehemaligen Jugoslawien ausgebaut werden? Bundesminister Kinkel hat bereits mit Briefen an die britische EG-Präsidentschaft und an VN-Sonderberichterstatter Mazowiecki die Vereinten Nationen und die Europäische Gemeinschaft eingeschaltet. Die Bundesregierung selbst ist, wie schon früher gesagt, als erste zur Betreuung der Opfer von Vergewaltigungen aktiv. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 77): Hält die Bundesregierung die gezielte beispielhafte Ausstattung der deutschen Botschaften im Sonnengürtel der Erde mit Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen für einen Beitrag zur notwendigen Umstrukturierung der Energieversorgung, und aus welchem Grund werden beispielsweise bei der neugebauten deutschen Botschaft in Brasilia keine Sonnenkollektoren zur Erwärmung des Brauchwassers verwendet? 1. Mit Rücksicht auf die gesetzlichen Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung kann eine gezielte beispielhafte Ausstattung deutscher Vertretungen mit Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen erst erwogen werden, wenn sowohl deren Leistungsfähigkeit als auch deren Wirtschaftlichkeit außer Frage stehen. 2. Das Auswärtige Amt verfolgt die Forschung, Entwicklung und Einsatzerprobung von erneuerbaren Energien mit großer Aufmerksamkeit. Gerade auch auf Grund der Tatsache, daß an vielen Dienstorten in der dritten Welt die Zuverlässigkeit der örtlichen Energieversorgung stetig abnimmt. Ein konkretes Vorhaben zur Einsatzerprobung war bereits auf Initiative des Auswärtigen Amtes für den Neubau einer Botschafterresidenz in N'Djamena baufachlich genehmigt, mußte jedoch wegen einer Statusänderung der Auslandsvertretung in eine Außenstelle der Botschaft Jaounde aufgegeben werden. 3. In Brasilia besteht angesichts der günstigen Tarife und bisher problemlosen Energieversorgung zur Zeit keine Veranlassung, Mittel für Sonnenkollektoren einzusetzen. 4. Das Auswärtige Amt wird auch in Zukunft darauf achten, daß bei den in Frage kommenden Auslandsbauvorhaben jede sich bietende Gelegenheit zur Erprobung erneuerbarer Energien genutzt wird. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 78): Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um über das Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut die volle Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowohl bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse von Zivilbeschäftigten bei den NATO-Streitkräften als auch bei der Verfügungsgewalt der Bundesrepublik Deutschland über die Nutzung, Entsorgung und Verwertung der Liegenschaften, die die NATO-Streitkräfte in Besitz haben, zu erreichen? Die Bundesregierung führt seit September 1991 Verhandlungen zur Überprüfung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Ein wesentliches Ziel der Verhandlungen ist es, das Zusatzabkommen von 1959 an die gegenwärtigen Erfordernisse anzupassen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es scheint aber, daß sie einem Ergebnis zugeführt werden können, das in fast allen Bereichen zufriedenstellend ist. Zu den schwierigeren Materien, die noch nicht völlig gelöst sind, gehört dabei die Gestaltung der Rechtsverhältnisse der örtlichen Zivilbeschäftigten bei den Streitkräften der Entsendestaaten. Hier finden derzeit Kontakte auf Ministerebene statt. Fragen im Zusammenhang mit den den alliierten Streitkräften zur Nutzung überlassenen Liegenschaften sind demgegenüber weitestgehend verhandelt. Einzelheiten können im derzeitigen Stadium noch nicht mitgeteilt werden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/3921 Frage 81): Wie beurteilt die Bundesregierung die Rüstungsexporte von Rußland und anderen GUS-Staaten in Krisengebiete, und hat es Zusicherungen im Zusammenhang mit Wirtschaftshilfen an die Sowjetunion und die GUS-Staaten gegeben, daß sich diese Staaten bei Rüstungsexporten zurückhalten würden? Die Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten, um die Regierungen der Staaten der ehemaligen Sowjetunion zu drängen, eine ähnlich restriktive Rüstungsexportpolitik wie Deutschland zu verfolgen. Das Thema konventionelle Rüstungsexporte spielte in den Gesprächen der G 7-Staats- und Regierungschefs mit Präsident Jelzin nach dem Weltwirtschaftsgipfel in München eine wichtige Rolle. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11159* Die Bundesregierung hatte schon vor dem Münchner Gipfel mit anderen G 7-Partnern eine hochrangige Delegation in acht Nachfolgestaaten der Sowjetunion entsandt, um die Regierungen dieser Staaten auf die Wichtigkeit von Exportkontrollen für Waffen und sensitive Güter zu verpflichten, sie zum Beitritt zu den internationalen Nichtverbreitungsregimen aufzufordern und um die bereits praktizierten Exportkontrollen zu analysieren. Die Gefährlichkeit von Rüstungsexporten ist diesen Staaten bewußt. Sie sind alle Mitglieder der KSZE. Die KSZE-Staaten haben auf AM-Ebene am 30./31. Januar 1992 eine „Erklärung über Nichtverbreitung und Waffentransfer" verabschiedet. Sie haben darin ihre Verpflichtung erklärt, „sich mit der Gefahr einer übermäßigen Anhäufung konventioneller Waffen auf der Grundlage der Prinzipien der Transparenz, Konsultation und Zurückhaltung zu befassen und sich verpflichtet, Verantwortungsbewußtsein zu zeigen, insbesondere im Hinblick auf den Waffentransfer in Staaten, die eine solche übermäßige Anhäufung betreiben, sowie in Spannungsgebiete". Zusicherungen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Hilfe an die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, daß sich diese Staaten bei Rüstungsexporten zurückhalten, sind der Bundesregierung nicht bekannt. In diesem Zusammenhang wird an die Komplexität der Konversion der Rüstungsindustrie erinnert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 82 und 83): Welche Konzeption verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Wegfalls der Grenzkontrollen zum 1. Januar 1993 (Schengener Abkommen) hinsichtlich der Grenzschutzdienststellen im Bereich des Landes Niedersachsen, und welche personellen Folgerungen ergeben sich daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenzschutzstellen Bad Bentheim/BAB und Bunde aufzulösen, und in welcher Form ist daran gedacht, das vorhandene Personal sozialverträglich umzusetzen? Zu Frage 82: Nach der Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990, mit der im Laufe des Jahres 1993 zu rechnen ist, werden die Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Schengener Vertragsstaaten vollständig entfallen. Dennoch wird der Bundesgrenzschutz dort vorläufig mit einer Teilorganisation präsent bleiben. Er wird fortbestehende Serviceaufgaben wahrnehmen sowie den Umstellungsprozeß zur Herbeiführung der Kontrollfreiheit absichern und auf seine Auswirkungen hin beobachten. Entlang der Binnengrenzen sind zehn Dienststellen vorgesehen, von denen zwei — Bad Bentheim/BAB und Bunde — im Bereich des Landes Niedersachsen liegen. Zu Frage 83: Die veranschlagte Personalstärke der Dienststellen Bad Bentheim/BAB und Bunde ermöglicht es, daß alle Stammbeamten an ihrem bisherigen Dienstort weiterverwendet werden können, solange die Restorganisation des Bundesgrenzschutzes an den Binnengrenzen besteht. Im Bereich der BAT-Kräfte lassen sich Veränderungen indes nicht vermeiden. Die beiden Dienststellen verfügen bei einer derzeitigen Beschäftigungszahl von insgesamt zehn Arbeitnehmern lediglich über jeweils zwei BAT-Stellen. Den Angestellten, die nicht in andere Funktionsbereiche übernommen werden können, werden Umschulungsangebote zur Vorbereitung auf einen Übertritt in die Wirtschaft oder zu anderen Verwaltungen unterbreitet. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, insbesondere bei nahegelegenen Bahnpolizeidienststellen unterzukommen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)(Drucksache 12/3921 Frage 84): Hält es die Bundesregierung für zeitgemäß, daß zwei Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit an wissenschaftliche Mitarbeiter von Abgeordneten nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung die vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Auftrag des Bundesministers des Innern 1985 herausgegebene Broschüre „Ihre Verantwortung — unsere Sicherheit", 3. Auflage Juni 1988, verteilt wird, in der unter anderem die DDR und ihr Staatssicherheitsdienst als die Hauptgegner der Bundesrepublik Deutschland und „Der Weg eines Einreiseantrages durch die DDR-Instanzen" dargestellt werden? Die Bundesregierung hält es nicht für zeitgemäß, die für jedermann erkennbar überholte Broschüre „Ihre Verantwortung — unsere Sicherheit" z. B. bei Ermächtigungen zum Zugang zu Verschlußsachen nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung an Betroffene auszuhändigen. Aus diesem Grunde haben die Bundesressorts diese Broschüre durch aktuelle Informationen ersetzt. Das Bundesministerium des Innern verwendet bei Ermächtigungen, Beauftragungen u. ä. Anlässen die von ihm verfaßten „Informationen für Geheimnisträger und Mitarbeiter in sicherheitsempfindlichen Bereichen" . Im konkreten Fall ist der wissenschaftliche Mitarbeiter des Abgeordneten bei der Aushändigung der Broschüre ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß — die Passagen, die die ehemalige DDR betreffen, überholt seien und — die Aushändigung nur wegen der im übrigen anschaulichen Ausführungen über den personellen und materiellen Geheimschutz erfolge. 11160* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Heinz-Dieter Hackel (F.D.P.) (Drucksache 12/3921 Fragen 85 und 86): Wie viele Bewerber haben sich far offene Positionen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf und die Außenstellen gemeldet, und wie viele sind bisher eingestellt worden? Mit wie vielen Bewerbern rechnet die Bundesregierung für das Bundesamt und seine Außenstellen bei Inkrafttreten des Beamtenverwendungsgesetzes? Mit dem Haushalt 1992 wurde der Stellenbestand des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) von 1 176 auf 3 599 erweitert. Im Haushalt 1993 ist eine weitere Zunahme um 1 950 Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen. Mit Inkrafttreten des Haushalts 1993 hat sich damit das Stellenvolumen seit 1991 nahezu vervierfacht. Dem BAFl sind bis zum 1. Dezember 1992 rd. 15 000 Bewerbungen zugegangen. Diese Bewerbungen beziehen sich auf vom BMI veranlaßte Ausschreibungen in regionalen und überregionalen Zeitschriften, aber auch auf Ausschreibungen der Länder, die diese Vermittlung teilweise als Erfüllung ihrer Verpflichtung, dem Bund 500 als Einzelentscheider geeignete Mitarbeiter zu benennen, betrachten. Zum 1. Dezember 1992 konnten auf der Grundlage der vom BAR und dem BMI getroffenen Personalauswahlen 1 910 Stellen besetzt werden. Darüber hinaus wurden 1 196 schriftliche Einstellungszusagen erteilt. Vorbehaltlich ihrer Realisierung, die maßgeblich auch von den personalabgebenden Einrichtungen und den Betroffenen selbst bestimmt ist, ist auf der Grundlage des Haushalts 1992 von rd. 500 Vakanzen auszugehen, die sich unter Berücksichtigung des Haushalts 1993 auf rd. 2 450 erweitern werden. Die Gewinnung qualifizierten Personals gestaltet sich schwierig. Die Asylmaterie wird von vielen Angehörigen des öffentlichen Dienstes als unattraktiv empfunden. Die Konkurrenz zu Verwendungen in den Verwaltungen des Beitrittsgebiets ist ebenso spürbar wie die Endlichkeit des Personalpotentials vor allem im gehobenen Dienst und Schreibdienst. Mittelfristig wird jedoch auch im Hinblick auf das sich aus dem Verwendungsförderungsgesetz ergebenden Bewerberpotential mit einer Entspannung auf dem Personalsektor des BAFl gerechnet werden können. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 12/3921 Frage 87): Wie beurteilt die Bundesregierung den vom ZDF geplanten Kooperationsvertrag mit dem amerikanischen Nachrichtensender CNN unter medien- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten? Das Zweite Deutsche Fernsehen ist durch Staatsvertrag der Länder vom 6. Juni 1961, novelliert durch Artikel 3 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991, als Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft der Länder errichtet worden. Es hat den Auftrag, ein Fernsehvollprogramm für Deutschland zu veranstalten. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem ersten Fernsehurteil aus dem Jahre 1961 gibt es keine Kompetenz des Bundes, die sich auf das ZDF erstreckt. Der Bund war weder an der Errichtung des ZDF beteiligt, noch ist er zur Ausübung der Rechtsaufsicht über das ZDF befugt. Die Rechtsaufsicht obliegt vielmehr gemäß § 31 des ZDF-Staatsvertrages ausschließlich den Landesregierungen, die sie in zweijährigem Wechsel nach der alphabetischen Reihenfolge der Lander ausüben. Die Bundesregierung hat in Bezug auf das ZDF lediglich das Recht, drei Vertreter in den Fernsehrat und einen Vertreter in den Verwaltungsrat der Anstalt zu entsenden. Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage enthält sich die Bundesregierung einer Beurteilung des vom ZDF geplanten Kooperationsvertrages mit dem amerikanischen Nachrichtensender CNN. Da die Mitglieder des Fernsehrates und des Verwaltungsrates gemäß §§ 21 Abs. 9 und 24 Abs. 5 des ZDF-Staatsvertrages an Weisungen nicht gebunden sind, hätte die Bundesregierung auch mittels ihrer Vertreter in den Gremien keine Handhabe, auf das vom ZDF geplante Vorhaben Einfluß zu nehmen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretär Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (F.D.P.) (Drucksache 12/3921 Frage 88): Wie viele rechtsradikale/rechtsextreme Organisationen sind bekannt, und wie ist der Organisationsgrad (Strukturierungen und Bewertungen) dieser Gruppierungen? Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 77 rechtsextremistische Organisationen und sonstige Personenzusammenschlüsse. Dabei wird unterschieden zwischen militanten Rechtsextremisten, insbesondere rechtsextremistischen Skinheads in zahlreichen, meist strukturarm ausgestalteten Personenzusammenschlüssen auf regionaler und lokaler Ebene, nicht gewaltbereiten neonationalsozialistischen Gruppen, „national-freiheitlichen" („Deutsche Volksunion"/DVU), „nationaldemokratischen" („Nationaldemokratische Partei Deutschland "/NPD) und sonstigen Organisationen (z. B. „Deutsche Liga für Volk und Heimat" , „Gesellschaft für freie Publizistik" und „Wiking-Jugend e. V."). Wegen der Struktur dieser Personenzusammenschlüsse und der in Einzelfällen bestehenden Zusammenarbeit untereinander wird auf den Verfassungsschutzbericht 1991 verwiesen. Anhaltspunkte für eine zentrale Steuerung der Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation durch neonationalsozialistische Organisationen liegen nicht vor. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992 11161* Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 89 und 90): Welche Auswirkungen für das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland wird es nach Meinung der Bundesregierung haben, daß im Vorstand des größten deutschen Rüstungskonzerns ein Mitglied sitzt, das es für richtig hält, auf seinem Grundstück die Reichskriegsflagge, inzwischen „Symbol der Gewalt von Skinheads und Neonazis" („Badische Zeitung", 2. Dezember 1992), aufzuziehen, und daß nach Bekanntwerden dieses Verhaltens derselbe Mann in das Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) gewählt worden ist? Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Initiative des genannten Managers und neuen Mitgliedes des BDI-Präsidiums, eine Gedenkveranstaltung zum 50. Jahrestag des Abschusses der ersten deutschen V-2-Rakete in Peenemünde vorzubereiten, sowie dem privaten Hissen der Reichskriegsflagge, und welche praktischen Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus solchen Erkenntnissen? Die Fragen sprechen einen Vorgang im nichtregierungsamtlichen Bereich an; die Bundesregierung sieht sich nicht veranlaßt, dazu Stellung zu nehmen. Allerdings zeugt es nicht von Besonnenheit und Verantwortungsbewußtsein, wenn Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens von Neonazis als Ersatzsymbol benutzte Zeichen oder Gegenstände in der Öffentlichkeit verwenden. Im übrigen wird der Vertreter der Bundesregierung in der Ältestenratssitzung dieser Woche die Zulässigkeit derartiger Fragen ansprechen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nils Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 91 und 92): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Arbeitsimmigranten der ehemaligen DDR (z. B. Vietnamesen, Mosambikaner, Angolaner) zu ermöglichen, sich über 1992 hinaus in Deutschland aufzuhalten, falls die Betroffenen dies wünschen, d. h. wird sie die Initiative des Landes Brandenburg im Bundesrat aufgreifen, und stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß diese Menschen, die von Deutschen ins Land geholt worden sind, grundsätzlich ähnlich zu behandeln sind, wie die „Gastarbeitnehmer", die die alte Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den 50er und 60er Jahren nach Deutschland eingeladen hat? Billigt die Bundesregierung die Verhaltensweisen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und auch des Landes Thüringen, auch Arbeitnehmer, die in Lohn und Brot stehen und offenkundig benötigt werden, am Ende des Jahres 1992 abzuschieben? Zu Frage 91: Im Rahmen der Verhandlungen zu Asyl und Zuwanderung am 5./6. Dezember 1992 haben die Fraktionen beschlossen, die Regierungschefs von Bund und Länder zu bitten, sich mit der Lage der Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR zu befassen, um eine humanitäre Lösung unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und der tatsächlich erreichten Integration dieses Personenkreises zu finden. Zu Frage 92: Die ausländerrechtlichen Bestimmungen werden im Bundesgebiet nach Artikel 83 Grundgesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Der Kabinettbeschluß des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Oktober 1992, daß der Aufenthalt der ehemaligen DDR-Vertragsarbeitnehmer entsprechend der geltenden Rechtslage fristgerecht beendet wird, ist deshalb nicht zu beanstanden. Das Aufenthaltsrecht der ehemaligen DDR-Vertragsarbeitnehmer ist derzeit in 11 Abs. 2 und 3 Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV) geregelt. Danach erhält dieser Personenkreis eine Aufenthaltsbewilligung, die nur bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Beschäftigungsdauer (im allgemeinen fünf Jahre) verlängert werden darf. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur denjenigen erteilt werden, die am 1. Januar 1991 bereits länger als acht Jahre in Deutschland waren. Das gleiche gilt für die Entscheidung des Landes Thüringen, die Abschiebung dieser ausreisepflichtigen Personen nur noch bis zum 31. Januar 1993 auszusetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie noch eine weitere Frage des Kollegen Koschnick? — Bitte, Herr Kollege Koschnick.


Rede von Hans Koschnick
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich verstehe Ihre Erregung, Herr Kollege Lamers. Dennoch bleibe ich dabei: Wann beginnt die Regierung, eine Führungsfunktion mit Klarheit für das Parlament wahrzunehmen und zu sagen, dies möchten wir? Ich stelle mich der Diskussion. Aber solange Sie im eigenen Lager nicht fertig werden, beschimpfen Sie bitte nicht die Opposition.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Lamers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Koschnick, ich beschimpfe Sie schon einmal gar nicht, aber auch nicht die SPD-Fraktion. Das ist kein Beschimpfen; das wissen Sie auch. Mir liegt ungewöhnlich an einem Konsens in dieser für die Zukunft unseres Landes wirklich so entscheidenden Frage. Deswegen ist das kein Beschimpfen, sondern das ist ein Appell. Ich finde, die heutige Debatte hat doch gezeigt, daß es so nicht weitergeht. Ich appelliere in der Tat auch an die Bundesregierung, sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Frage durch eine größere Klarheit in ihren eigenen Reihen bewußt zu werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Nachsicht. Ich hatte eigentlich ganz anders reden wollen. Aber es war mir klar, nachdem der Kollege Schwarz geredet hat und der Bundesaußenminister gottlob auch darauf eingegangen ist und nicht seine vorbereitete Rede gehalten hat, daß ich nur so reden konnte. Vielleicht hilft diese Debatte, daß wir uns morgen ein wenig näher kommen und dieses schreckliche Dilemma, in dem wir uns befinden, besser lösen können.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    11124 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1992