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    Plenarprotokoll 12/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Inhalt: Erweiterung, Änderung und Abwicklung der Tagesordnung sowie Absetzung von Tagesordnungspunkten 10749A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und der Aktuellen Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzung am 2. Dezember 1992 . 10749B Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer der Republik Italien, Herrn Giorgio Napolitano . . . . 10765 A Tagesordnungspunkt IV: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksachen 12/3000, 12/3541, 12/3501 bis 12/3530, 12/3590, 12/3591) Dr. Klaus Rose CDU/CSU.... 10749D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 10751A Rudi Walther (Zierenberg) SPD 10752D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 10755D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 10758B, 10761C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 10759D Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761C Rudi Walther (Zierenberg) SPD . . . 10763A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . . 10765 B Ina Albowitz F.D.P. 10766C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 10767A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 10770 D Ergebnisse . . . . . . . . . 10772B, 10774B Tagesordnungspunkt V: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 12/3582, 12/3725, 12/3847, 12/3848) Günter Klein (Bremen) CDU/CSU . 10771B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . 10776 C Dr. Günther Krause (Börgerende) CDU/ CSU 10777 C Gerhard Schüßler F.D.P. . . 10778A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 10779A Präsidentin Dr. Rita Süssmuth . 10761C Tagesordnungspunkt VII Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zollrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 12/3436, 12/3734, 12/3860) . . . . . . . . . . . 10780B Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksachen 12/3377, 12/3852, 12/3853) . . . . 10780C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Berichterstatter) 10780 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Tagesordnungspunkt II b: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Drucksache 12/3684 [neu]) und Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rolf Schwanitz, Achim Großmann, Robert Antretter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche — Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerblich genutzte Räume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Drucksachen 12/3447, 12/3862) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Baumeister, Dr. Rita Süssmuth, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Franz Müntefering, Peter Conradi, Gerd Wartenberg (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Jürgen Starnick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung (ZuständigkeitsanpassungsGesetz) (Drucksache 12/3808) . . . 10781 A Tagesordnungspunkt X: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Drucksachen 12/1217, 12/3832) Dr. Eckhart Pick SPD , . . . . . . . . . 10781 D Horst Eylmann CDU/CSU . . , . . . . . 10783 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 10786C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 10788A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 0 10789B Dr. Rolf Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . 10791 A Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 10792D Tagesordnungspunkt XI: Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Verheugen, Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 12/3099) Günter Verheugen SPD . . . . , . . . . 10794 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU.... 10797 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10800A Günter Verheugen SPD 10800 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste , . . 10801 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 10802 C Nächste Sitzung . . ..... . . . 10803 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10805* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, Hans-Dirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg -Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) .. . . . . . . . 10805* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 10806*A Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . . 10806 * A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . . . 10806* B Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . . . . 10806* B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) .. 10806* B Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811 10807 A Anlage 7 Amtliche Mitteilungen..... . 10807 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10749 125. Sitzung Bonn, den 27. November 1992 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt b einschließlich Andres, Gerd SPD 27. 11. 92 Berger, Hans SPD 27. 11. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 27. 11. 92 ' Wilfried Brandt-Elsweier, Anni SPD 27. 11. 92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 27. 11. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 27. 11. 92 Peter Harry Duve, Freimut SPD 27. 11. 92 Fischer SPD 27. 11.92 (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Unna), Lem CDU/CSU 27. 11. 92 **' Ganseforth, Monika SPD 27. 11. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 27. 11. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 27. 11. 92 Gleicke, Iris SPD 27. 11. 92 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27. 11. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 27. 11. 92 Haack (Extertal), SPD 27. 11. 92 Karl-Hermann Hauser CDU/CSU 27.11.92 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27. 11. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 27. 11. 92 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 92 Ibrügger, Lothar SPD 27. 11. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 27. 11. 92 Kolbe, Regina SPD 27. 11. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 27. 11. 92 Kubatschka, Horst SPD 27. 11. 92 ** Dr. Küster, Uwe SPD 27. 11. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 27. 11. 92 Marx, Dorle SPD 27. 11. 92 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 27. 11. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 27. 11. 92 Albrecht Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oesinghaus, Günther SPD 27. 11. 92 Opel, Manfred SPD 27. 11. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 27. 11. 92 Reimann, Manfred SPD 27. 11. 92 Rempe, Walter SPD 27. 11. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 27. 11. 92 Reuter, Bernd SPD 27. 11. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 27. 11. 92 Ingrid Schmidt (Salzgitter), SPD 27. 11. 92 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 27. 11. 92 Seidenthal, Bodo SPD 27. 11. 92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 27. 11. 92 Dr. Sperling, Dietrich SPD 27. 11. 92 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 27. 11. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 27. 11. 92 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 27. 11. 92 Welt, Jochen SPD 27. 11. 92 Wettig-Danielmeier. Inne SPD 27 11_ 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, HansDirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 5) Die Zustimmung der Mehrheit der sächsischen CDU-Abgeordneten erfolgt mit der Erwartung, daß der während der Beratungen zum Haushalt 1993 zugesagte Nachtragshaushalt zur Finanzierung der weiteren Umsetzung des Erfurter 12-Punkte-Papiers erfolgt und dieser noch im 1. Halbjahr 1993 wirksam wird. *) Vgl. Seite 10770C 10806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arns- berg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) *) Dem Haushaltsgesetz 1993, Drucksachen 12/3000 und 12/3590, habe ich nur unter sehr großen Bedenken zustimmen können. Meine Bedenken richten sich insbesondere gegen die im Haushalt vorprogrammierte Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und eine entsprechende Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge. Die damit bezweckte Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Reserven der Rentenversicherung halte ich für falsch und unverantwortlich. Der damit notwendigerweise verbundene Vertrauensverlust war der Grund, daß ich mich bei der Einzelabstimmung über den Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Stimme enthalten habe. Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 **) Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD): Hiermit versichere ich, daß ich bei der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Haushaltsgesetz 1993 versehentlich mit Nein statt mit Ja gestimmt habe. Ich bitte, im Protokoll festzuhalten, daß ich dem Antrag zustimmen wollte. Wolfgang Vogt (Düren) (CDU/CSU): Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 in der 125. Plenarsitzung habe ich versehentlich eine Ja-Stimmkarte abgegeben. Ich wollte den Entschließungsantrag ablehnen. Dr. Liesel Hartenstein (SPD): An der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 habe ich teilgenommen. Ich erkläre hiermit, daß ich meine blaue Ja-Stimmkarte abgegeben habe. Diese Stimmkarte ist nicht aufgefunden worden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) ***) Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil ich die vorgesehene Ergänzung des § 407 StPO *) Vgl. Seite 10770C **) Vgl. Seite 10770D ***) Vgl. Seite 10794B (Art. 3, 13) für eine verhängnisvolle Fehlentscheidung halte. Alleine die Tatsache, daß in Zukunft auch Freiheitsstrafen im schriftlichen Strafbefehlsverfahren verhängt werden können, ist meines Erachtens mit den Grundprinzipien des Strafprozeßrechtes nicht zu vereinbaren. Die Freiheitsstrafe ist die schärfste strafrechtliche Sanktion, und es ist unerträglich, daß es in Zukunft möglich sein soll, diese Strafe zu verhängen, ohne daß sich das erkennende Gericht einen persönlichen Eindruck von einem Beschuldigten verschafft. Zu einer wesentlichen Entlastung der Strafgerichte wird diese vorgesehene erweiterte Sanktionsmöglichkeit durch das schriftliche Strafbefehlsverfahren dann führen, wenn dadurch viele der sich heute oft lang hinziehenden Strafverfahren in Fällen der Umwelt-, Steuer- und sonstigen Wirtschaftskriminalität erfaßt werden. Auch wenn in der Begründung des Entwurfes davon nicht die Rede ist, so ist es offensichtlich, daß das Vorhaben unter anderem diese Verfahren ins Auge faßt. In vielen dieser Fälle sind umfangreiche und komplizierte Ermittlungen und somit vorhersehbar lange Beweisaufnahmen bei Hauptverhandlungen an der Tagesordnung. Schon heute werden die komplizierten Ermittlungs- und Beweisprobleme von Strafverteidigern zugunsten der Beschuldigten genutzt. Die Verfahren werden auf die Bereiche der Anklage begrenzt, in denen sich der Beschuldigte zu einem Teilgeständnis bereit findet. Die Folge ist eine gemessen am Ausgangsverdacht relativ milde strafrechtliche Behandlung. Wenn es in Zukunft möglich sein wird, auch begrenzte zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen im Wege von Strafbefehlen zu verhängen, dann kann man unschwer vorhersehen, daß vor allem Verdächtige aus dem Bereich der Umwelt- und Wirtschaftskriminalität in den Genuß dieser Vorschrift kommen werden. Teilgeständnisse wird es in diesen Fällen schon im Vorfeld einer Anklage lediglich um den Preis geben, daß die zu verhängende Strafe den Rahmen des Strafbefehls nicht übersteigt. Umwelt-und sonstige Wirtschaftskriminelle fürchten in aller Regel eine öffentliche Hauptverhandlung mehr als die zu erwartende Strafe. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu sehen, daß durch diese Art der „ökonomischen Verfahrensgestaltung" manch einer zu einer lediglich einjährigen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe kommen wird, der bei einer gründlich durchgeführten öffentlichen Hauptverhandlung eine gravierend höhere und dann nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu erwarten hätte. Dabei ist es aus vielerlei Gründen dringend nötig, daß gerade im Bereich der Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie des illegalen Rüstungsexports die Beschuldigungen minutiös in einer öffentlichen Hauptverhandlung aufgearbeitet werden. Statt dessen sollen ausgerechnet auch noch die Herrschaften aus dem feinen Milieu der „Weiße-Kragen-Kriminalität" vom Platz auf der Anklagebank verschont werden. Die von dieser Gesetzesnovellierung ausgehenden Signale werden in den einschlägigen Kreisen sicher nicht mißverstanden werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10807* Nachdem ich mich seit Jahren mit Fragen einer verbesserten Bekämpfung der Umweltkriminalität und einem besseren strafrechtlichen Schutz im Kampf gegen illegale Rüstungsexporteure beschäftige, empfinde ich die vorgesehene Novellierung des § 407 StPO als einen bitteren Rückschlag auf diesen ohnehin notleidenden Feldern der Kriminalitätsbekämpfung. Der sog. strafprozessuale Deal erfährt eine wesentliche Erweiterung seines bisherigen Anwendungsbereiches. Die Nutznießer werden vor allem gutbetuchte Angeklagte sein. Dies ist der falsche Weg, die Strafrechtspflege zu entlasten. Da es sich bei dem Vorhaben der Novellierung des § 407 StPO um mehr als einen groben Webfehler handelt, sehe ich mich außerstande, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, obwohl die sonstigen in dem Gesetz enthaltenen Regelungen durchaus vernünftige Wirkungen zeitigen werden. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811*) Hiermit versichere ich, daß ich während der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages bei der nament- *) Vgl. 123. Sitzung, Seite 10 573D lichen Abstimmung über den „Änderungsantrag der SPD zur zweiten Beratung des Haushalts 1993 zum Einzelplan 14", Drucksache 12/3811, versehentlich die falsche Stimmkarte abgegeben habe. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 17. November 1992 in sinngemäßer Anwendung des § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Eröffnungsbilanz der Deutschen Reichsbahn (DR) zum 1. Juli 1990 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Eröffnungsbilanz ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen durch Erlaß festgestellt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 12/2989 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/2459 Drucksache 12/2996 (neu) Drucksache 12/3266 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/3240 Nr. 3.6 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/3449 Nr. 2.16
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    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben die Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs hier eingehend beleuchtet. Der jetzt in großem Konsens gefundene Kompromiß entspricht im wesentlichen der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates.
    Ich möchte mich deshalb auf einige Bemerkungen zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs beschränken. Denn das Ziel, die Justiz in den alten Ländern durch ein breitgefächertes Bündel von verfahrensrechtlichen Entlastungsmaßnahmen in die Lage zu versetzen, beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in den neuen Ländern weiterhin personell wirksam zu helfen, diese Hilfe zu verstärken, ist nach wie vor von hoher Aktualität. Die 16 Monate, die seit der Beschlußfassung des Bundesrates vergangen sind, haben daran leider nichts geändert.
    Die Rechtspflege in den neuen Ländern ist zwar von dem -- von vielen vorhergesagten und von manchen befürchteten — Zusammenbruch verschont geblieben, aber sie befindet sich natürlich nach wie vor in einer nicht einfach zu bewältigenden Anpassungsund Aufbauphase. Nach den Erledigungsstatistiken halten sich die Erledigungszahlen ungefähr im Rahmen der Eingänge, und sie halten in manchen



    Pari. Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner Gerichtsbereichen einem Vergleich mit den alten Ländern durchaus stand. Das gilt aber eben nicht überall. Es gibt vor allem keine Gewähr, daß das so bleiben wird.
    Wir wissen, daß das Grundbuchwesen z. B. nach wie vor — aus Gründen, die wir hier mehrfach diskutiert haben — hohe Rückstände aufweist und daß — wie ich bei Besuchen in Grundbuchämtern festgestellt habe — diese in manchen Bereichen sogar anwachsen. In manchen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit — der Zwangsvollstreckung — gibt es Defizite.
    In Zivilsachen und vor allem in Strafsachen ist jetzt verständlicherweise ein Anstieg der Eingänge zu verzeichnen, wobei ich gerade im Hinblick auf Staatsanwaltschaften und Strafgerichte in den neuen Ländern gern eine Bemerkung machen möchte — auch der Kollege Eylmann hat das schon angesprochen —: Ich finde es sehr anerkennenswert, mit welcher Entschlossenheit sich Staatsanwaltschaften und Strafgerichte den neuen Aufgaben in den neuen Bundesländern widmen. Gerade im Hinblick auf die Verfolgung und Ahndung rechtsextremistischer Taten in den neuen Ländern sollten wir dankbar anerkennen, daß dort mit großer Entschlossenheit und hohem Tempo entschieden zu Werke gegangen worden ist. Daran könnten sich manche Justizorgane in den alten Ländern durchaus ein Beispiel nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Auch in der Verwaltungs-, und in der Sozialgerichtsbarkeit nimmt die Geschäftsbelastung deutlich zu. Was die Belastung bei den Arbeitsgerichten angeht, so wissen wir, daß sie die in den alten Ländern deutlich übersteigt.
    Wir müssen aber auch an die Rehabilitierungsangelegenheiten denken. Hier gibt es einen Rückstau von 50 000 Verfahren. Das hier vor einiger Zeit verabschiedete Erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz hat bei den Opfern Erwartungen begründet, die wir nun nicht dadurch enttäuschen dürfen, daß sich die Verfahren verzögern. Insofern gibt es hier anhaltend hohe Anforderungen beim Aufbau der Justiz in den neuen Ländern.
    Dem Auftrag des Einigungsvertrages, die Gerichtsstrukturen neu zu ordnen und den Übergangszustand zu überwinden, entsprechen die neuen Länder mit großen Anstrengungen. Das Rechtspflege-Anpassungsgesetz hat hierfür eine wichtige Grundlage geschaffen. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sind in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt bereits errichtet. In Sachsen werden sie Anfang kommenden Jahres vorhanden sein.
    Auch die besonderen Gerichtsbarkeiten sind bereits vielfach verselbständigt worden. Dies erhöht wegen des Wegfalls der verfahrenserleichternden Übergangsregelung die Belastung der Rechtspflege in den neuen Ländern.
    Ohne die massive Unterstützung aus den alten Ländern wäre die bisher insgesamt alles in allem durchaus positive Bilanz nicht zu ziehen. Im Augenblick sind in der Justiz der neuen Länder rund 840 berufserfahrene Richter und Staatsanwälte und 610 Rechtspfleger aus den alten Ländern im Einsatz. Darauf können wir nicht verzichten. Rund 40 % der dort tätigen Richter und Staatsanwälte und ein Drittel der Rechtspfleger kommen aus den alten Ländern.
    Es ist unerläßlich, daß diese Hilfe fortgesetzt und —vielleicht auch als Auswirkung dieses Gesetzes, das wir hier beraten — verstärkt wird. Das berufserfahrene Justizpersonal wird noch für geraume Zeit das Rückgrat der Rechtspflege der neuen Bundesländer sein. Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen, die daran — teilweise unter großen Beschwernissen — mitwirken, herzlich zu danken. Ohne ihren persönlichen Einsatz wäre der Rechtsstaat nicht in einem solchen Tempo aufzubauen, wie es jetzt geschieht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich schließe mich gern dem Dank von Minister Krumsiek an die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger an, die unverändert eine hohe Arbeitslast in den alten Ländern tragen und zum Teil — sehr wohl etwa in den Grundbuchämtern spürbar — die Arbeit mit zu erledigen haben, die die Kollegen nicht erfüllen können, die jetzt in den neuen Ländern im Einsatz sind.
    Deshalb können die alten Länder mit Recht verlangen, daß der Bundesgesetzgeber durch Entlastungsmaßnahmen seinen Teil dazu beiträgt, eine einheitliche rechtsstaatliche Justiz in Deutschland sicherzustellen. Das ist auch ein Teil der Solidarität. Insofern betrachte ich das Ziel dieses Gesetzes nicht als vordergründig. Ich finde, wir sollten dem Bundesrat auch dafür danken, daß er in dieser Frage die Gesetzgebungsinitiative ergriffen hat.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Die Ausschußberatungen haben dem Gesetzentwurf eine Fassung gegeben, die die notwendige Entlastung unserer Justiz erreicht, ohne rechtsstaatliche Erfordernisse und Garantien aufzuheben.
    Ich möchte darauf nur mit zwei Anmerkungen zur Zivilgerichtsbarkeit und zum Strafprozeß eingehen.
    Ich halte es für eine gelungene und gut vertretbare Lösung, daß in dem Verfahren vor dem Landgericht in Zivilsachen der Einzelrichtereinsatz durch eine behutsame Weiterentwicklung des geltenden Rechtes verstärkt werden soll. Man darf wohl kritisch anmerken, daß die bisherigen Möglichkeiten des Gesetzes nicht immer hinreichend ausgeschöpft wurden. Aber gerade deshalb ist die jetzige Lösung vernünftig.
    Die ebenfalls maßvolle Erhöhung verschiedener Wertgrenzen und die Erweiterung der amtsgerichtlichen Zuständigkeiten sind weitere Änderungen, bei denen eine Entlastungswirkung sicher vorauszusehen ist.
    Wir begrüßen aber auch, daß sich der Vorschlag nicht durchgesetzt hat, eine Zulassungsberufung einzuführen. Solche Vorschläge waren unter dem Gesichtspunkt des Ziels, der Justizentlastung, zu prüfen. Diese Entwurfsvorschläge in diesem Zusammenhang waren schwerlich geeignet, den Arbeitsanfall für die Gerichte zu mindern. Auch im Hinblick auf die Zulassungsrevision ist es sicher vernünftig, diesen



    Parl. Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner
    Vorschlag derzeit nicht zu verwirklichen. Noch bleibt abzuwarten, ob sich die Belastung des Bundesgerichtshofs durch den Beitritt der neuen Länder so verstärkt, daß gesetzgeberische Maßnahmen unerläßlich sind.
    Für das Strafverfahren und die Straf gerichtsverfassung ist sicher zu begrüßen, daß die ursprünglich vorgesehenen, in ihrer Summierung bedenklichen Entwurfsvorschläge auf einen Umfang zurückgeführt wurden, der rechtsstaatlichen Mindeststandard nicht beeinträchtigt. Vor allem die Änderungen im Beweisantragsrecht beschränken sich jetzt auf eine behutsame Akzentverschiebung. Die Zuständigkeitserweiterung allerdings für den Strafrichter und das Schöffengericht beim Amtsgericht versprechen eine fühlbare Entlastung der besonders stark beanspruchten erstinstanzlichen Strafkammern. Um diesen Entlastungseffekt ging es.
    In den rechtspolitischen Diskussionen über den jetzt zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ist zu Beginn der Diskussion vor allem in der Öffentlichkeit Kritik geäußert worden, die der Realität nicht gerecht wird. Jedenfalls ganz sicher in der heute zu beschließenden Form enthält das Gesetz durchaus neue und zukunftsweisende Ansätze und nicht lediglich alte „Ladenhüter" aus dem Arsenal gescheiterter früherer Vorschläge.
    Unberechtigt erscheint mir auch der Vorwurf, daß nur deshalb an der Gesetzgebungsschraube gedreht werde, weil die Justizverwaltung zu einer sachgerechten, modernen und effizienten Justizorganisation nicht in der Lage sei. Die vom Bundesministerium der Justiz zu diesem Punkt veranlaßten Untersuchungen — Herr Kollege Kleinert hat darauf bezug genommen — sind von den Ländern aufgenommen worden. Dort, wo Verbesserungen angezeigt sind, sollen diese zügig verwirklicht werden.
    Ich denke, das Entscheidende an diesem Gesetzentwurf wird angesichts seines Ziels jetzt sein, daß die mögliche Justizentlastung dazu benutzt wird, die personelle Hilfe beim Aufbau des Rechtsstaates in den neuen Ländern zu stärken.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Zur Abstimmung hat der Kollege Bachmaier eine Erklärung gemäß § 31. der Geschäftsordnung hinterlegt.*)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege auf den Drucksachen 12/1217 und 12/3832 in der Ausschußfassung.
Die Fraktion der SPD hat zu einer Vorschrift gesonderte Abstimmung verlangt.
Ich rufe daher zunächst Art. 1 bis 3 Nr. 12 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltun-
*) Anlage 5
gen? — Bei Stimmenthaltung der Gruppe PDS/Linke Liste wurde zugestimmt.
Ich rufe Art. 3 Nr. 13 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 12/3833 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Die Gegenprobe! — Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 3 Nr. 13 in der Ausschußfassung? — Die Gegenprobe! — Mit dem gleichen Stimmenverhältnis ist Art. 3 Nr. 13 angenommen.
Ich rufe nunmehr Art. 3 Nr. 13a bis Art. 18, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Bei Stimmenthaltung der Gruppe PDS/Linke Liste und des Kollegen Bachmaier, der dazu ja etwas erklärt hat, und des Kollegen Meyer (Ulm) sind die aufgerufenen Vorschriften angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Bei Enthaltung des Kollegen Bachmaier und gegen die Stimmen der Gruppe PDS/Linke Liste ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Ich rufe den letzten Punkt der heutigen Tagesordnung auf, den Punkt XI:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Verheugen, Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Nichtverbreitung von Kernwaffen — Drucksache 12/3099 —
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem unserem Kollegen Günter Verheugen das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Verheugen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Sie zunächst davon in Kenntnis setzen, daß wir wohl die Stunde nicht ganz brauchen werden, denn ich habe nicht die Absicht, die der SPD für diese Debatte zustehende Redezeit voll in Anspruch zu nehmen.
    Erinnern Sie sich bitte an den Anfang dieses Jahres. Damals waren die deutschen Zeitungen voll von Erklärungen aller Fraktionen und all derer, die zur Außen- und Sicherheitspolitik etwas beitragen zu können meinen, was für eine dramatische Situation in bezug auf die Weiterverbreitung von Kernwaffen entstanden sei, was für eine unmittelbar drohende Gefahr bestehe, und daß unbedingt etwas dagegen geschehen müsse. Vom damaligen Außenminister bis



    Günter Verheugen
    hin zu denen, die sich immer zu Wort melden, wurden gewaltige Katastrophengemälde entworfen.
    Es ging wie häufig in der Politik: Es stellte sich heraus, daß es die vagabundierenden Atomwaffen, von denen damals die Rede war, doch nicht gab. Dann verlor man das Interesse am Thema, obwohl es eines der wichtigsten der internationalen Politik ist.
    Am 16. März hat die größte deutsche Tageszeitung getitelt — das habe ich mir herausgesucht —: „Die Katastrophe ist da: Die Mullahs haben drei Atombomben. " Mit den Mullahs war der Iran gemeint. Dem war unterstellt worden, er habe Atomwaffen aus den Beständen Kasachstans erworben. Wenig später stellte sich heraus, daß die Meldung falsch war. Aber sie ist immer wieder in anderen Zeitungen aufgetaucht, zuletzt in der von mir sehr geschätzten Süddeutschen Zeitung am 13. Oktober dieses Jahres, die erneut berichtete, der Iran wolle atomare Gefechtsköpfe aus Kasachstan kaufen.
    Dabei ist bekannt, daß Kasachstan im Sommer dieses Jahres sämtliche taktischen Atomwaffen nach Rußland transferiert hat und daß auf seinem Territorium jetzt ausschließlich strategische Atomwaff en sind, deren Sprengköpfe, von Moskau aus ferngesteuert, jederzeit deaktiviert werden können.
    Aber wir müssen wohl feststellen, daß die Welt nervöser geworden ist und daß es zunehmend vorstellbar erscheint, daß die Zahl der Atomwaffenmächte sprunghaft wächst und damit die Politik der Nichtweiterverbreitung vollends scheitert. Der Zusammenbruch der Sowjetunion ist nicht der einzige Anhaltspunkt für diese Befürchtung. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen.
    Einer liegt darin, daß Länder, wie auch die Bundesrepublik, in einem unverantwortlichen Maße Technologien und Materialien exportiert haben, die für den Bau von Atomwaffen benutzt werden können.

    (Beifall des Abg. Ludwig Stiegler [SPD])

    Ein anderer Grund ist, daß sich die zivile Kernenergie weltweit ausbreitet und über die zivile Kernenergienutzung Techniken der Urananreicherung und der Wiederaufbereitung erlernt wurden, die eine Eigenproduktion von waffenfähigem Spaltmaterial möglich machen. Die Liste der Länder, die das können — dazu gehören übrigens auch wir —, wird von Jahr zu Jahr länger.
    Nicht zuletzt ist das Vertrauen in die Wirksamkeit des Nichtweiterverbreitungsvertrages dadurch gesunken, daß internationale Organisationen wie die Internationale Atomenergiebehörde, die diese Entwicklung unter Kontrolle halten könnten, mit ihrer Aufgabe überfordert sind. Sie leiden unter Personal-und Finanzkürzungen, und sie haben leider immer noch nicht die notwendigen Kompetenzen für eine effiziente Arbeit.
    Über viele Jahre haben vor allem die beiden Supermächte USA und Sowjetunion die Zahl der Atomwaffenbesitzer begrenzen können. Sie haben den mit ihnen verbündeten oder von ihnen abhängigen Staaten Sicherheitsgarantien geben können und ihren jeweiligen Einflußbereich weitgehend kontrolliert. Diese Zeiten sind vorbei.
    Rußland hat als Nachfolgestaat der Sowjetunion die Macht über deren frühere Klientelstaaten überall in der Welt verloren. Rußland kann nicht einmal die Zuverlässigkeit vertraglicher Verpflichtungen der Ukraine garantieren.
    Auch die Einwirkungsmöglichkeiten der USA sind zurückgegangen. Nukleare Schwellenländer, wie Taiwan, Südkorea, Pakistan oder Brasilien, die früher dem westlichen Lager zugerechnet wurden, lassen sich durch Disziplinierungsversuche des alten Typs nicht mehr beeindrucken. Deshalb brauchen wir für die Politik der Nichtweiterverbreitung eine erneuerte, verbesserte Grundlage.
    Der SPD-Antrag zur Sicherung der Nichtweiterverbreitung, der die Grundlage der heutigen Beratung ist, wird zu einem Zeitpunkt gestellt, von dem ich sagen möchte, daß die Charakterisierung „fünf Minuten vor Zwölf " nicht überdramatisiert ist. Wir stellen den Antrag, bevor die Verbreitung von Kernwaffen außer Kontrolle geraten ist, zu einem Zeitpunkt, wo man noch handeln kann, aber die Chance zur Gefahrenabwehr nicht mehr unbegrenzt lange gegeben sein wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn heute nichts Entscheidendes zur Sicherung des Nichtweiterverbreitungsvertrags getan wird, wird sich der Kreis der Atomwaffenstaaten fast zwangsläufig erweitern. Was das angesichts der wachsenden Krisen in der Welt einschließlich der Krise vor unserer eigenen Haustür bedeutet, kann sich jeder ausmalen.
    Wir verstehen unseren Antrag als einen Beitrag zur Konfliktverhütung. Wir wissen alle, daß bisher die meisten Versuche gescheitert sind, den Ausbruch von Konflikten durch vorbeugende und vorausschauende Maßnahmen zu verhüten. Im Normalfall wird hinterher gehandelt. Das können wir uns aber bei Atomwaffen wahrlich nicht leisten. Wir können nicht warten, bis es zehn oder zwanzig Atommächte gibt. Es muß gehandelt werden. Dazu macht unser Antrag konkrete Vorschläge.
    Die neue Grundlage für eine wirksame Nichtweiterverbreitung kann nicht in einer verstärkten Abschrekkungspolitik gegenüber nuklearen Schwellenländern liegen, nicht in militärischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Atomwaffenproduktion. Wir sehen sie vielmehr in einer umfassenden Nutzung der völkerrechtlichen und der politischen Instrumente.
    Die vertragliche Verpflichtung zum Atomwaffenverzicht muß durch den Ausbau des internationalen Rechts so lückenlos abgesichert werden, daß eine Produktion im verborgenen und eine Vertragsumgehung ausgeschlossen werden. Dazu muß ein enges Netz von Kontrollen geknüpft werden, das sämtliche Stufen und Vorstufen der Atomwaffenproduktion erfaßt und auch die Herstellung von Raketen und anderen Trägersystemen einschließt.
    Heute, im Zeitalter weltumspannender computergestützter Datenspeicherung und Information, ist es durchaus möglich, Informationen über die Produktion, den Import und den Export von nuklearem Material und charakteristischen technischen Kompo-



    Günter Verheugen
    nenten so zu erfassen, daß man frühzeitig ein Bild über Absichten einer Atomwaffenherstellung erhält.
    Ich möchte an einem Bild verdeutlichen, was ich meine: Ich stelle mir eine Art internationale Rasterfahndung vor, wo in einer Zentralstelle die Informationen über Export von sensitiver Technologie, aber auch die Anfragen nach Import von sensitiver Technologie zusammenlaufen, so daß sich aus den eingehenden Informationen über Importwünsche und Exportlieferungen ein Bild darüber ergibt, was ein bestimmter Staat mit einer Export- oder Importpolitik anfangen kann, vor allem dann, wenn er seine Wünsche diversifiziert, wie wir das in der Praxis einiger Schwellenländer, z. B. Pakistans, in den letzen Jahren erlebt haben.
    Wir wollen früh ein Bild über die Absichten gewinnen, ob jemand Atomwaffen herstellen will oder kann. Voraussetzung ist, daß die Unterzeichnerstaaten des Nichtverbreitungsvertrags wahrheitsgemäß und detailiert über private und staatliche Aktivitäten im Bereich der sensiblen Technologie und sensiblen Stoffe informieren.
    Der Fall Irak hat gezeigt, daß es dafür keine Garantie gibt. Darum können wir hier nicht allein nach dem Grundsatz von Treue und Glauben handeln, sondern es muß Sanktionen und ein funktionierendes System internationaler Kontrolle und Kontrollinstanzen geben. Diese Kontrollinstanzen müssen die Befugnis erhalten, Verdachtskontrollen durchzuführen, um mit besonderen Inspektionen auch nicht erklärte verdeckte Anlagen ausfindig machen zu können.

    (Unruhe)

    — Ich weiß nicht, ob ich die Unruhe bei Ihnen, Herr Kollege, so verstehen darf, daß das die F.D.P. für eine nicht marktwirtschaftliche Lösung hält.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Ich sage gleich etwas dazu!)

    Ich stimme dem zu, daß das nicht sehr marktwirtschaftlich ist, muß allerdings sagen, daß die Anwendung der Grundsätze der Marktwirtschaft beim Export und Import von Technologien zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen mit Sicherheit der falsche Maßstab ist.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Hier darf es nicht um Geschäfte gehen, sondern hier kann es nur um Sicherheit gehen.
    Ich möchte Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, daß die Einführung des Instruments von Verdachtskontrollen bei Inspektionen im Abrüstungsbereich zu den wirklich bedeutenden Leistungen des früheren Bundesaußenministers gehört.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Da stimmen wir überein!)

    Da es sich hier um einen Abrüstungstatbestand handelt, sähe ich es gern, wenn dieses Instrument der Verdachtskontrolle und der besonderen Inspektion in dem allergefährlichsten Bereich von Waffen, nämlich dem der Massenvernichtungswaffen, ebenfalls eingeführt würde. Ich glaube nicht, daß wir da weit auseinander sein werden.
    Die Entscheidung über den Nichtweiterverbreitungsvertrag muß 1995 fallen. Dann muß er entweder verlängert werden, oder er scheitert. Die Bundesregierung und die Fraktionen — natürlich auch die SPD-Fraktion — sind sich über die Notwendigkeit der Verlängerung des Nichtweiterverbreitungsvertrags einig. Aber die Verlängerung wird nicht automatisch eintreten.
    Mehr und mehr wichtige Länder vor allem der Dritten Welt sind es leid, weiterhin akzeptieren zu sollen, daß die offiziellen Atommächte ihre Waffen ständig modernisieren und nicht einmal bereit sind, ihre Nuklearwaffentests endgültig zu beenden, während alle anderen an der Entwicklung von Atomwaffen gehindert werden sollen.
    Die Großmächte — das muß man nun deutlich an deren Adresse sagen — nehmen für sich Rechte in Anspruch, die sie anderen vorenthalten. Das wird von vielen als Ungerechtigkeit und als Dominanzstreben empfunden, auch von den Staaten, die selber keine Absicht haben, sich Atomwaffen zuzulegen.
    Ich muß noch einmal daran erinnern, was die Grundlage des Nichtweiterverbreitungsvertrags von 1970 war: Der Vertrag ist nur deshalb zustande gekommen, weil die Großmächte, also die Atomwaffenbesitzer, damals erklärt haben, daß sie die Atomwaffenbestände drastisch abbauen werden. An diese Vereinbarung haben sie sich nicht gehalten.

    (Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU]: Sehr wohl!)

    — Nein. Ich muß Sie leider eines Besseren belehren. Denn selbst die jüngsten quantitativ weitreichenden Vereinbarungen bedeuten nicht, daß die frühere Sowjetunion oder die USA mit ihren Kernwaffenbeständen den Stand von 1970, als der Vertrag abgeschlossen wurde, wieder erreicht hätten. Sie liegen auch nach Vollzug der neuesten Abkommen weit über den Kernwaffenbeständen von 1970, als sie eine Abrüstungsvereinbarung unterschrieben. Darum kann es für mich keinen Zweifel geben, daß die USA und die frühere Sowjetunion ihre Verpflichtungen aus dem Nichtweiterverbreitungsvertrag in gefährlicher Weise verletzt haben.
    Bei der Forderung nach Beendigung der Atomwaffentests hat es allerdings Fortschritte gegeben. Zur Zeit testet nur die Volksrepublik China. Rußland, die USA und Frankreich haben einseitige Moratorien erlassen, die für Rußland und die USA bis zum Juli 1993 und für Frankreich bis Ende 1992 befristet sind.
    Ich möchte auch an dieser Stelle an die testenden Atommächte appellieren, dieses lebensgefährliche Unternehmen endlich zu unterlassen. Solange Atomwaffen getestet werden, wird es neue geben. Der Teststopp ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, daß das Nichtweiterverbreitungssystem auch in Zukunft funktioniert. Ich bitte die Bundesregierung dringend, gegenüber den Atommächten eine intensive und aktive Politik in der Absicht zu betreiben, daß die Atomwaffentests umfassend und lückenlos beendigt werden.
    Ich freue mich, daß die neue amerikanische Regierung unter Präsident Clinton die bisherige Position der



    Günter Verheugen
    USA überprüfen wird. Die Bundesregierung sollte die Chance der Zusammenarbeit mit der neuen amerikanischen Regierung nutzen. Da sie als Nichtnuklearwaffenstaat besondere Interessen zu vertreten hat, scheint mir diese Zusammenarbeit besonders dringlich zu sein.
    Es geht aber nicht nur um die USA, sondern auch um China, das nach wie vor Atomwaffen mit einer Stärke im Megatonnenbereich zur Explosion bringt. Außenminister Kinkel besteht darauf, die Beziehungen zu China zu intensivieren. Darüber will ich jetzt nicht diskutieren. Aber ich denke, zum politischen Dialog mit China gehört, daß wir uns nicht nur um die Interessen der deutschen Exportwirtschaft kümmern, sondern daß auch unsere Sicherheitsinteressen beachtet werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Es geht auch um die KSZE-Mitglieder Rußland, Frankreich und England, zu denen wir beste Beziehungen haben. Diese Beziehungen müssen mehr als bisher dafür eingesetzt werden, daß die Atomwaffentests beendet werden.
    Unabhängig davon wünschen wir einen aktiven Einsatz für die Verlängerung des Nichtweiterverbreitungsvertrags. Der sicherheitspolitische Wert dieses Vertrags ist so hoch, daß es selbstschädigend wäre, wenn wir die Atommächte für ihr fortgesetztes Testen und Rüsten dadurch strafen wollten, daß wir den Vertrag in Frage stellten. Das Gegenteil ist richtig. Die Einhaltung des Vertrags muß verbessert und die Zeit, die uns bleibt, klug genutzt werden.
    Wenn wir wollen, daß die Kernwaffen derjenigen Staaten, die früher zur Sowjetunion gehörten, und die Kernwaffen der anderen Atommächte unter internationale Kontrolle gestellt werden und die kostspielige Vernichtung vorhandener Atomwaffen tatsächlich stattfindet, dann müssen wir uns mit größeren Beiträgen als bisher an internationalen Aufgaben beteiligen.
    Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Bundestag einen Kostenplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie hoch die Belastung für eine künftige effiziente Kontrolle der vorhandenen Atomwaffen sein werden.
    Die Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion kann für uns nur die sein, daß wir den nichtnuklearen Nationen mehr Interesse für ihre nationale und wirtschaftliche Situation entgegenbringen müssen, wenn wir verhindern wollen, daß das Beispiel einiger Nachfolgerstaaten der Sowjetunion Nachahmer findet, ein Beispiel, das sich darin widerspiegelt, daß ökonomisch schwach entwickelte Staaten als Atomwaffenbesitzer plötzlich in den Kreis der mächtigen Nationen der Welt aufzurücken glauben und sich entsprechend verhalten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Bundesrepublik ist in allen wichtigen Gremien vertreten, die diese Aufgaben wahrnehmen können: in der G-7-Gruppe, in der Weltbank, im Internationalen Währungsfonds und in der Europäischen Gemeinschaft. Niemand hindert die Bundesregierung daran, in diesen Organen ihrer Verantwortung für die Stärkung der Nichtweiterverbreitung nachzukommen. Sie muß es nur wollen. Wir fordern sie dazu auf.
    Der vorliegende Antrag gibt Anregungen und bietet Initiativen an, diese Politik zu betreiben. Wir wären dankbar, wenn wir uns mit den anderen Fraktionen in den Ausschußberatungen auf einen Text verständigen könnten, der am Ende eine gemeinsame Initiative des Deutschen Bundestages ausdrückt.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)