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    Plenarprotokoll 12/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Inhalt: Erweiterung, Änderung und Abwicklung der Tagesordnung sowie Absetzung von Tagesordnungspunkten 10749A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und der Aktuellen Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzung am 2. Dezember 1992 . 10749B Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer der Republik Italien, Herrn Giorgio Napolitano . . . . 10765 A Tagesordnungspunkt IV: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksachen 12/3000, 12/3541, 12/3501 bis 12/3530, 12/3590, 12/3591) Dr. Klaus Rose CDU/CSU.... 10749D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 10751A Rudi Walther (Zierenberg) SPD 10752D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 10755D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 10758B, 10761C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 10759D Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761C Rudi Walther (Zierenberg) SPD . . . 10763A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . . 10765 B Ina Albowitz F.D.P. 10766C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 10767A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 10770 D Ergebnisse . . . . . . . . . 10772B, 10774B Tagesordnungspunkt V: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 12/3582, 12/3725, 12/3847, 12/3848) Günter Klein (Bremen) CDU/CSU . 10771B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . 10776 C Dr. Günther Krause (Börgerende) CDU/ CSU 10777 C Gerhard Schüßler F.D.P. . . 10778A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 10779A Präsidentin Dr. Rita Süssmuth . 10761C Tagesordnungspunkt VII Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zollrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 12/3436, 12/3734, 12/3860) . . . . . . . . . . . 10780B Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksachen 12/3377, 12/3852, 12/3853) . . . . 10780C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Berichterstatter) 10780 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Tagesordnungspunkt II b: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Drucksache 12/3684 [neu]) und Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rolf Schwanitz, Achim Großmann, Robert Antretter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche — Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerblich genutzte Räume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Drucksachen 12/3447, 12/3862) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Baumeister, Dr. Rita Süssmuth, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Franz Müntefering, Peter Conradi, Gerd Wartenberg (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Jürgen Starnick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung (ZuständigkeitsanpassungsGesetz) (Drucksache 12/3808) . . . 10781 A Tagesordnungspunkt X: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Drucksachen 12/1217, 12/3832) Dr. Eckhart Pick SPD , . . . . . . . . . 10781 D Horst Eylmann CDU/CSU . . , . . . . . 10783 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 10786C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 10788A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 0 10789B Dr. Rolf Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . 10791 A Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 10792D Tagesordnungspunkt XI: Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Verheugen, Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 12/3099) Günter Verheugen SPD . . . . , . . . . 10794 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU.... 10797 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10800A Günter Verheugen SPD 10800 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste , . . 10801 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 10802 C Nächste Sitzung . . ..... . . . 10803 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10805* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, Hans-Dirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg -Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) .. . . . . . . . 10805* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 10806*A Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . . 10806 * A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . . . 10806* B Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . . . . 10806* B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) .. 10806* B Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811 10807 A Anlage 7 Amtliche Mitteilungen..... . 10807 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10749 125. Sitzung Bonn, den 27. November 1992 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt b einschließlich Andres, Gerd SPD 27. 11. 92 Berger, Hans SPD 27. 11. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 27. 11. 92 ' Wilfried Brandt-Elsweier, Anni SPD 27. 11. 92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 27. 11. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 27. 11. 92 Peter Harry Duve, Freimut SPD 27. 11. 92 Fischer SPD 27. 11.92 (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Unna), Lem CDU/CSU 27. 11. 92 **' Ganseforth, Monika SPD 27. 11. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 27. 11. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 27. 11. 92 Gleicke, Iris SPD 27. 11. 92 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27. 11. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 27. 11. 92 Haack (Extertal), SPD 27. 11. 92 Karl-Hermann Hauser CDU/CSU 27.11.92 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27. 11. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 27. 11. 92 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 92 Ibrügger, Lothar SPD 27. 11. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 27. 11. 92 Kolbe, Regina SPD 27. 11. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 27. 11. 92 Kubatschka, Horst SPD 27. 11. 92 ** Dr. Küster, Uwe SPD 27. 11. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 27. 11. 92 Marx, Dorle SPD 27. 11. 92 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 27. 11. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 27. 11. 92 Albrecht Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oesinghaus, Günther SPD 27. 11. 92 Opel, Manfred SPD 27. 11. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 27. 11. 92 Reimann, Manfred SPD 27. 11. 92 Rempe, Walter SPD 27. 11. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 27. 11. 92 Reuter, Bernd SPD 27. 11. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 27. 11. 92 Ingrid Schmidt (Salzgitter), SPD 27. 11. 92 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 27. 11. 92 Seidenthal, Bodo SPD 27. 11. 92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 27. 11. 92 Dr. Sperling, Dietrich SPD 27. 11. 92 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 27. 11. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 27. 11. 92 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 27. 11. 92 Welt, Jochen SPD 27. 11. 92 Wettig-Danielmeier. Inne SPD 27 11_ 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, HansDirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 5) Die Zustimmung der Mehrheit der sächsischen CDU-Abgeordneten erfolgt mit der Erwartung, daß der während der Beratungen zum Haushalt 1993 zugesagte Nachtragshaushalt zur Finanzierung der weiteren Umsetzung des Erfurter 12-Punkte-Papiers erfolgt und dieser noch im 1. Halbjahr 1993 wirksam wird. *) Vgl. Seite 10770C 10806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arns- berg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) *) Dem Haushaltsgesetz 1993, Drucksachen 12/3000 und 12/3590, habe ich nur unter sehr großen Bedenken zustimmen können. Meine Bedenken richten sich insbesondere gegen die im Haushalt vorprogrammierte Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und eine entsprechende Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge. Die damit bezweckte Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Reserven der Rentenversicherung halte ich für falsch und unverantwortlich. Der damit notwendigerweise verbundene Vertrauensverlust war der Grund, daß ich mich bei der Einzelabstimmung über den Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Stimme enthalten habe. Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 **) Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD): Hiermit versichere ich, daß ich bei der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Haushaltsgesetz 1993 versehentlich mit Nein statt mit Ja gestimmt habe. Ich bitte, im Protokoll festzuhalten, daß ich dem Antrag zustimmen wollte. Wolfgang Vogt (Düren) (CDU/CSU): Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 in der 125. Plenarsitzung habe ich versehentlich eine Ja-Stimmkarte abgegeben. Ich wollte den Entschließungsantrag ablehnen. Dr. Liesel Hartenstein (SPD): An der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 habe ich teilgenommen. Ich erkläre hiermit, daß ich meine blaue Ja-Stimmkarte abgegeben habe. Diese Stimmkarte ist nicht aufgefunden worden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) ***) Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil ich die vorgesehene Ergänzung des § 407 StPO *) Vgl. Seite 10770C **) Vgl. Seite 10770D ***) Vgl. Seite 10794B (Art. 3, 13) für eine verhängnisvolle Fehlentscheidung halte. Alleine die Tatsache, daß in Zukunft auch Freiheitsstrafen im schriftlichen Strafbefehlsverfahren verhängt werden können, ist meines Erachtens mit den Grundprinzipien des Strafprozeßrechtes nicht zu vereinbaren. Die Freiheitsstrafe ist die schärfste strafrechtliche Sanktion, und es ist unerträglich, daß es in Zukunft möglich sein soll, diese Strafe zu verhängen, ohne daß sich das erkennende Gericht einen persönlichen Eindruck von einem Beschuldigten verschafft. Zu einer wesentlichen Entlastung der Strafgerichte wird diese vorgesehene erweiterte Sanktionsmöglichkeit durch das schriftliche Strafbefehlsverfahren dann führen, wenn dadurch viele der sich heute oft lang hinziehenden Strafverfahren in Fällen der Umwelt-, Steuer- und sonstigen Wirtschaftskriminalität erfaßt werden. Auch wenn in der Begründung des Entwurfes davon nicht die Rede ist, so ist es offensichtlich, daß das Vorhaben unter anderem diese Verfahren ins Auge faßt. In vielen dieser Fälle sind umfangreiche und komplizierte Ermittlungen und somit vorhersehbar lange Beweisaufnahmen bei Hauptverhandlungen an der Tagesordnung. Schon heute werden die komplizierten Ermittlungs- und Beweisprobleme von Strafverteidigern zugunsten der Beschuldigten genutzt. Die Verfahren werden auf die Bereiche der Anklage begrenzt, in denen sich der Beschuldigte zu einem Teilgeständnis bereit findet. Die Folge ist eine gemessen am Ausgangsverdacht relativ milde strafrechtliche Behandlung. Wenn es in Zukunft möglich sein wird, auch begrenzte zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen im Wege von Strafbefehlen zu verhängen, dann kann man unschwer vorhersehen, daß vor allem Verdächtige aus dem Bereich der Umwelt- und Wirtschaftskriminalität in den Genuß dieser Vorschrift kommen werden. Teilgeständnisse wird es in diesen Fällen schon im Vorfeld einer Anklage lediglich um den Preis geben, daß die zu verhängende Strafe den Rahmen des Strafbefehls nicht übersteigt. Umwelt-und sonstige Wirtschaftskriminelle fürchten in aller Regel eine öffentliche Hauptverhandlung mehr als die zu erwartende Strafe. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu sehen, daß durch diese Art der „ökonomischen Verfahrensgestaltung" manch einer zu einer lediglich einjährigen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe kommen wird, der bei einer gründlich durchgeführten öffentlichen Hauptverhandlung eine gravierend höhere und dann nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu erwarten hätte. Dabei ist es aus vielerlei Gründen dringend nötig, daß gerade im Bereich der Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie des illegalen Rüstungsexports die Beschuldigungen minutiös in einer öffentlichen Hauptverhandlung aufgearbeitet werden. Statt dessen sollen ausgerechnet auch noch die Herrschaften aus dem feinen Milieu der „Weiße-Kragen-Kriminalität" vom Platz auf der Anklagebank verschont werden. Die von dieser Gesetzesnovellierung ausgehenden Signale werden in den einschlägigen Kreisen sicher nicht mißverstanden werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10807* Nachdem ich mich seit Jahren mit Fragen einer verbesserten Bekämpfung der Umweltkriminalität und einem besseren strafrechtlichen Schutz im Kampf gegen illegale Rüstungsexporteure beschäftige, empfinde ich die vorgesehene Novellierung des § 407 StPO als einen bitteren Rückschlag auf diesen ohnehin notleidenden Feldern der Kriminalitätsbekämpfung. Der sog. strafprozessuale Deal erfährt eine wesentliche Erweiterung seines bisherigen Anwendungsbereiches. Die Nutznießer werden vor allem gutbetuchte Angeklagte sein. Dies ist der falsche Weg, die Strafrechtspflege zu entlasten. Da es sich bei dem Vorhaben der Novellierung des § 407 StPO um mehr als einen groben Webfehler handelt, sehe ich mich außerstande, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, obwohl die sonstigen in dem Gesetz enthaltenen Regelungen durchaus vernünftige Wirkungen zeitigen werden. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811*) Hiermit versichere ich, daß ich während der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages bei der nament- *) Vgl. 123. Sitzung, Seite 10 573D lichen Abstimmung über den „Änderungsantrag der SPD zur zweiten Beratung des Haushalts 1993 zum Einzelplan 14", Drucksache 12/3811, versehentlich die falsche Stimmkarte abgegeben habe. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 17. November 1992 in sinngemäßer Anwendung des § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Eröffnungsbilanz der Deutschen Reichsbahn (DR) zum 1. Juli 1990 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Eröffnungsbilanz ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen durch Erlaß festgestellt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 12/2989 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/2459 Drucksache 12/2996 (neu) Drucksache 12/3266 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/3240 Nr. 3.6 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/3449 Nr. 2.16
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident, ich bedanke mich für die freundliche Begrüßung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Entlastung der Rechtspflege ist für die Länder so wichtig, daß ich um Verständnis bitte, wenn ich in diesem Hohen Hause als Landesjustizminister einige Sätze zur Begründung beitragen möchte.
    Meine Damen und Herren, unsere Forderungen waren nicht vordergründig. Die neuen Länder brauchen zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz noch auf Jahre Hilfe erfahrener Richter und Staatsanwälte. Solche Richter und Staatsanwälte gibt es nur in den alten Ländern. Glücklicherweise sind immer noch genügend Mitarbeiter zu dieser Hilfe bereit. Dafür möchte ich öffentlich Dank sagen:

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    den Richtern, den Staatsanwälten, die in die neuen Länder gehen, und auch denen, die hierbleiben und die Mehrarbeit erledigen; die werden nämlich oft vergessen. Das gilt genauso für die Rechtspfleger und den mittleren Dienst.
    Der Umfang unserer personellen Hilfe ist beträchtlich. Die Justiz schickt mehr Mitarbeiter in die neuen Länder als alle anderen Fachressorts der Länder.

    (Dr. Eckhard Pick [SPD]: Hört! Hört!)

    Ich will das an Nordrhein-Westfalen belegen: Nordrhein-Westfalen hat in das Partnerland Brandenburg und in den Bezirk Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern über 480 Jusitzbedienstete entsandt, davon über 200 Richter und Staatsanwälte"
    Über die Abordnung von Personal hinaus leisten wir vielfältige Hilfe durch Partnerschaften zwischen den Gerichten und Staatsanwaltschaften beider Länder. Die Partner in den neuen Ländern werden vor allem durch kurzfristige Personalentsendung zur Beratung vor Ort und zur Fortbildung unterstützt. Hinzu kommen umfangreiche Hilfen zur Aus- und Fortbildung von Bediensteten der neuen Länder in allen Sachbereichen.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sagen Sie das einmal Ihrem Kollegen in Hessen, damit er das auch so macht!)

    Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens allein für die Hilfe im Bereich der Justiz werden 1992 über 48 Millionen DM betragen.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, wenn auch Richter und Staatsanwälte und andere Justizangehörige dankenswerterweise bereit sind, in die neuen Länder zu gehen, so haben wir in den Altländern das Problem, wie wir die Erledigung der Arbeit bei uns gewährleisten, die ja nicht weniger geworden ist. Damit die Altländer Richter und Staatsanwälte für die neuen Länder freigeben können, müssen wir unsere seit vielen Jahren ohnehin überlastete Justiz nach Möglichkeit entlasten.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: So ist es!)

    Es ist unmöglich, das durch Schaffung von immer neuen Richterplanstellen oder neuen Planstellen überhaupt zu tun. Die Haushaltslage der Länder erlaubt die Schaffung neuer Planstellen einfach nicht mehr. Ohnehin haben wir die höchste Richterdichte der Welt.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!)

    Deshalb müssen wir in unserem Gerichtsaufbau mehr Aufgaben dorthin verlagern, wo sie mit weniger Personalaufwand erledigt werden können. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß in Zivilsachen ein Richter am Amtsgericht mindestens dreimal so viel Prozesse erledigt wie ein Richter am Landgericht. Deshalb müssen mehr Prozesse auf die Amtsgerichte verlagert werden, und die Amtsgerichte müssen gestärkt werden.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das ist der ganz einfache Grund, warum die Anhebung der Zuständigkeitsgrenze für die Amtsgerichte auf den neuen Streitwert von 10 000 DM

    (Dieter Wiefelspütz [SPD]: Mit Zustimmung von Herrn Kleinert!)

    die wichtigste Entlastungsmaßnahme dieses Gesetzes sein wird.
    Sehr begrüßenswert ist die Übertragung der zivilprozessualen Einzelrichterlösung auf die Verwaltungsgerichtsordnung. Es wäre unvertretbar gewesen, auch die einfachste Beihilfesache beim Verwaltungsgericht weiterhin von drei Berufsrichtern entscheiden zu lassen, wenn in Zukunft alle Zivilprozesse bis 10 000 DM Streitwert vom Amtsrichter allein entschieden werden.
    Meine Damen und Herren, sie haben hier im Gesetz die Formulierung gewählt: „soll in der Regel". Ich will nur darauf hinweisen, daß von der Kann-Bestimmung des § 76 des Asylverfahrensgesetzes, nämlich die



    Minister Dr. Rolf Krumsiek (Nordrhein-Westfalen)

    Entscheidung in Asylsachen auf den Einzelrichter zu übertragen, in der Praxis bisher kaum Gebrauch gemacht wird.
    Dankenswert ist auch die Erweiterung des Strafrahmens für das Schöffengericht bis vier Jahre Freiheitsstrafe. Die Überlastung der Strafkammern beim Landgericht ist ja allgemein bekannt.
    Meine Damen und Herren, ich hätte mir eine noch stärkere Prozeßbeschleunigung in Strafsachen gewünscht. Ich halte es wie Sie, Herr Kollege Kleinert, für unerträglich, daß es dann, wenn das deutsche Fernsehen Verbrechensgeschehen begleitet hat, anschließend noch zu einer Prozeßdauer von einem Jahr kommt. — Ich habe das ja in Nordrhein-Westfalen erlebt. — Aber um das zu vermeiden, hätten Sie in der Strafprozeßordnung ganz andere Einschnitte vornehmen müssen. Nur, bei der Rechtsprechung unserer Obergerichte und des Bundesverfassungsgerichts werden wir wohl nicht die Verfahrensbeschleunigung in Strafsachen erreichen, die wir uns gewünscht hätten.

    (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Die Möglichkeit besteht!)

    Wir hätten gern auch die Berufungssumme von 1 200 DM auf 2 000 DM erhöht, weil dies die einzige Maßnahme ist, durch die Verfahren echt wegfallen. Wir wären damit immer noch deutlich unter der Berufungsgrenze in Frankreich und in Holland geblieben. Sie haben als Kompromiß lediglich 1 500 DM akzeptiert.
    Auch in anderen Punkten hätte ich mir eine noch weitergehende Entlastung vorstellen können, z. B. bei den Rechtsmitteln. Aber im Interesse eines breiten Konsenses für diesen Gesetzentwurf unterstütze ich ausdrücklich den hier gefundenen Kompromiß.
    Ich bin den Kollegen außerordentlich dankbar, die im Rechtsausschuß des Bundestages die Beratungen über diese rechtspolitisch sicher nicht einfachen Fragen mit besonderer Überzeugungskraft jetzt zu einem guten Abschluß gebracht haben.
    Zu den praktischen Auswirkungen der Streitwertänderung nur eine Zahl: Allein in Nordrhein-Westfalen liegt der rechnerische Gewinn durch die erweiterte Zuständigkeit der Amtsgerichte per saldo in der Größenordnung von fast 200 Richterarbeitskräften.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist doch ein Wort!)

    Die organisatorischen Probleme dieser Auf gabenverlagerung sind lösbar. Die Zahl der Richterstellen, die an die Amtsgerichte verlagert werden müssen, entspricht bei uns etwa einem Einstellungsjahrgang an Nachwuchskräften. Selbst wenn sich kein Richter vom Landgericht versetzen ließe, brauchten wir also nur den normalen Nachwuchs ein Jahr lang ausschließlich an die Amtsgerichte zu lenken.
    Der Mehrbedarf der Amtsgerichte an Diensträumen wird in engen Grenzen bleiben. Gerade die großen Amtsgerichte, bei denen dies am ehesten eine Rolle spielt, liegen meistens zugleich auch am Sitz eines Landgerichts, so daß Verschiebungen leichter sind. Jedenfalls kann diese Frage kein ernsthaftes Hindernis für eine strukturell notwendige Aufgabenverlagerung sein.
    Man muß natürlich berücksichtigen, daß auf die Amtsgerichte nun auch schwierigere Rechtsstreitigkeiten zukommen. Ich habe keinen Zweifel, daß unsere Amtsrichter qualifiziert genug sind, auch solche Fälle zu entscheiden.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das Pensum der Amtsrichter muß dazu angemessen verbessert werden. Ich trete mit Nachdruck dafür ein, daß dies rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes geschieht.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir werden darauf achten, daß bei dieser Gelegenheit nicht allgemeine Begehrlichkeit auf allen Stufen des Gerichtsaufbaus ausbricht. Sonst könnte schnell der Punkt erreicht werden, wo statt Entlastung mehr Stellenanforderungen herauskommen.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das wollen wir natürlich nicht!)

    Das können, wollen und werden wir nicht zulassen.
    Das Ziel des Gesetzes ist die Entlastung der Justiz, die wir dringend brauchen, um den neuen Ländern weiterhin zu helfen. Ich bitte Sie, uns dies zu ermöglichen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, unserem Kollegen Dr. Reinhard Göhner, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben die Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs hier eingehend beleuchtet. Der jetzt in großem Konsens gefundene Kompromiß entspricht im wesentlichen der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates.
    Ich möchte mich deshalb auf einige Bemerkungen zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs beschränken. Denn das Ziel, die Justiz in den alten Ländern durch ein breitgefächertes Bündel von verfahrensrechtlichen Entlastungsmaßnahmen in die Lage zu versetzen, beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in den neuen Ländern weiterhin personell wirksam zu helfen, diese Hilfe zu verstärken, ist nach wie vor von hoher Aktualität. Die 16 Monate, die seit der Beschlußfassung des Bundesrates vergangen sind, haben daran leider nichts geändert.
    Die Rechtspflege in den neuen Ländern ist zwar von dem -- von vielen vorhergesagten und von manchen befürchteten — Zusammenbruch verschont geblieben, aber sie befindet sich natürlich nach wie vor in einer nicht einfach zu bewältigenden Anpassungsund Aufbauphase. Nach den Erledigungsstatistiken halten sich die Erledigungszahlen ungefähr im Rahmen der Eingänge, und sie halten in manchen



    Pari. Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner Gerichtsbereichen einem Vergleich mit den alten Ländern durchaus stand. Das gilt aber eben nicht überall. Es gibt vor allem keine Gewähr, daß das so bleiben wird.
    Wir wissen, daß das Grundbuchwesen z. B. nach wie vor — aus Gründen, die wir hier mehrfach diskutiert haben — hohe Rückstände aufweist und daß — wie ich bei Besuchen in Grundbuchämtern festgestellt habe — diese in manchen Bereichen sogar anwachsen. In manchen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit — der Zwangsvollstreckung — gibt es Defizite.
    In Zivilsachen und vor allem in Strafsachen ist jetzt verständlicherweise ein Anstieg der Eingänge zu verzeichnen, wobei ich gerade im Hinblick auf Staatsanwaltschaften und Strafgerichte in den neuen Ländern gern eine Bemerkung machen möchte — auch der Kollege Eylmann hat das schon angesprochen —: Ich finde es sehr anerkennenswert, mit welcher Entschlossenheit sich Staatsanwaltschaften und Strafgerichte den neuen Aufgaben in den neuen Bundesländern widmen. Gerade im Hinblick auf die Verfolgung und Ahndung rechtsextremistischer Taten in den neuen Ländern sollten wir dankbar anerkennen, daß dort mit großer Entschlossenheit und hohem Tempo entschieden zu Werke gegangen worden ist. Daran könnten sich manche Justizorgane in den alten Ländern durchaus ein Beispiel nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Auch in der Verwaltungs-, und in der Sozialgerichtsbarkeit nimmt die Geschäftsbelastung deutlich zu. Was die Belastung bei den Arbeitsgerichten angeht, so wissen wir, daß sie die in den alten Ländern deutlich übersteigt.
    Wir müssen aber auch an die Rehabilitierungsangelegenheiten denken. Hier gibt es einen Rückstau von 50 000 Verfahren. Das hier vor einiger Zeit verabschiedete Erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz hat bei den Opfern Erwartungen begründet, die wir nun nicht dadurch enttäuschen dürfen, daß sich die Verfahren verzögern. Insofern gibt es hier anhaltend hohe Anforderungen beim Aufbau der Justiz in den neuen Ländern.
    Dem Auftrag des Einigungsvertrages, die Gerichtsstrukturen neu zu ordnen und den Übergangszustand zu überwinden, entsprechen die neuen Länder mit großen Anstrengungen. Das Rechtspflege-Anpassungsgesetz hat hierfür eine wichtige Grundlage geschaffen. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sind in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt bereits errichtet. In Sachsen werden sie Anfang kommenden Jahres vorhanden sein.
    Auch die besonderen Gerichtsbarkeiten sind bereits vielfach verselbständigt worden. Dies erhöht wegen des Wegfalls der verfahrenserleichternden Übergangsregelung die Belastung der Rechtspflege in den neuen Ländern.
    Ohne die massive Unterstützung aus den alten Ländern wäre die bisher insgesamt alles in allem durchaus positive Bilanz nicht zu ziehen. Im Augenblick sind in der Justiz der neuen Länder rund 840 berufserfahrene Richter und Staatsanwälte und 610 Rechtspfleger aus den alten Ländern im Einsatz. Darauf können wir nicht verzichten. Rund 40 % der dort tätigen Richter und Staatsanwälte und ein Drittel der Rechtspfleger kommen aus den alten Ländern.
    Es ist unerläßlich, daß diese Hilfe fortgesetzt und —vielleicht auch als Auswirkung dieses Gesetzes, das wir hier beraten — verstärkt wird. Das berufserfahrene Justizpersonal wird noch für geraume Zeit das Rückgrat der Rechtspflege der neuen Bundesländer sein. Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen, die daran — teilweise unter großen Beschwernissen — mitwirken, herzlich zu danken. Ohne ihren persönlichen Einsatz wäre der Rechtsstaat nicht in einem solchen Tempo aufzubauen, wie es jetzt geschieht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich schließe mich gern dem Dank von Minister Krumsiek an die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger an, die unverändert eine hohe Arbeitslast in den alten Ländern tragen und zum Teil — sehr wohl etwa in den Grundbuchämtern spürbar — die Arbeit mit zu erledigen haben, die die Kollegen nicht erfüllen können, die jetzt in den neuen Ländern im Einsatz sind.
    Deshalb können die alten Länder mit Recht verlangen, daß der Bundesgesetzgeber durch Entlastungsmaßnahmen seinen Teil dazu beiträgt, eine einheitliche rechtsstaatliche Justiz in Deutschland sicherzustellen. Das ist auch ein Teil der Solidarität. Insofern betrachte ich das Ziel dieses Gesetzes nicht als vordergründig. Ich finde, wir sollten dem Bundesrat auch dafür danken, daß er in dieser Frage die Gesetzgebungsinitiative ergriffen hat.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Die Ausschußberatungen haben dem Gesetzentwurf eine Fassung gegeben, die die notwendige Entlastung unserer Justiz erreicht, ohne rechtsstaatliche Erfordernisse und Garantien aufzuheben.
    Ich möchte darauf nur mit zwei Anmerkungen zur Zivilgerichtsbarkeit und zum Strafprozeß eingehen.
    Ich halte es für eine gelungene und gut vertretbare Lösung, daß in dem Verfahren vor dem Landgericht in Zivilsachen der Einzelrichtereinsatz durch eine behutsame Weiterentwicklung des geltenden Rechtes verstärkt werden soll. Man darf wohl kritisch anmerken, daß die bisherigen Möglichkeiten des Gesetzes nicht immer hinreichend ausgeschöpft wurden. Aber gerade deshalb ist die jetzige Lösung vernünftig.
    Die ebenfalls maßvolle Erhöhung verschiedener Wertgrenzen und die Erweiterung der amtsgerichtlichen Zuständigkeiten sind weitere Änderungen, bei denen eine Entlastungswirkung sicher vorauszusehen ist.
    Wir begrüßen aber auch, daß sich der Vorschlag nicht durchgesetzt hat, eine Zulassungsberufung einzuführen. Solche Vorschläge waren unter dem Gesichtspunkt des Ziels, der Justizentlastung, zu prüfen. Diese Entwurfsvorschläge in diesem Zusammenhang waren schwerlich geeignet, den Arbeitsanfall für die Gerichte zu mindern. Auch im Hinblick auf die Zulassungsrevision ist es sicher vernünftig, diesen



    Parl. Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner
    Vorschlag derzeit nicht zu verwirklichen. Noch bleibt abzuwarten, ob sich die Belastung des Bundesgerichtshofs durch den Beitritt der neuen Länder so verstärkt, daß gesetzgeberische Maßnahmen unerläßlich sind.
    Für das Strafverfahren und die Straf gerichtsverfassung ist sicher zu begrüßen, daß die ursprünglich vorgesehenen, in ihrer Summierung bedenklichen Entwurfsvorschläge auf einen Umfang zurückgeführt wurden, der rechtsstaatlichen Mindeststandard nicht beeinträchtigt. Vor allem die Änderungen im Beweisantragsrecht beschränken sich jetzt auf eine behutsame Akzentverschiebung. Die Zuständigkeitserweiterung allerdings für den Strafrichter und das Schöffengericht beim Amtsgericht versprechen eine fühlbare Entlastung der besonders stark beanspruchten erstinstanzlichen Strafkammern. Um diesen Entlastungseffekt ging es.
    In den rechtspolitischen Diskussionen über den jetzt zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ist zu Beginn der Diskussion vor allem in der Öffentlichkeit Kritik geäußert worden, die der Realität nicht gerecht wird. Jedenfalls ganz sicher in der heute zu beschließenden Form enthält das Gesetz durchaus neue und zukunftsweisende Ansätze und nicht lediglich alte „Ladenhüter" aus dem Arsenal gescheiterter früherer Vorschläge.
    Unberechtigt erscheint mir auch der Vorwurf, daß nur deshalb an der Gesetzgebungsschraube gedreht werde, weil die Justizverwaltung zu einer sachgerechten, modernen und effizienten Justizorganisation nicht in der Lage sei. Die vom Bundesministerium der Justiz zu diesem Punkt veranlaßten Untersuchungen — Herr Kollege Kleinert hat darauf bezug genommen — sind von den Ländern aufgenommen worden. Dort, wo Verbesserungen angezeigt sind, sollen diese zügig verwirklicht werden.
    Ich denke, das Entscheidende an diesem Gesetzentwurf wird angesichts seines Ziels jetzt sein, daß die mögliche Justizentlastung dazu benutzt wird, die personelle Hilfe beim Aufbau des Rechtsstaates in den neuen Ländern zu stärken.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)