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ID1212506700

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    Plenarprotokoll 12/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Inhalt: Erweiterung, Änderung und Abwicklung der Tagesordnung sowie Absetzung von Tagesordnungspunkten 10749A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und der Aktuellen Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzung am 2. Dezember 1992 . 10749B Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer der Republik Italien, Herrn Giorgio Napolitano . . . . 10765 A Tagesordnungspunkt IV: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksachen 12/3000, 12/3541, 12/3501 bis 12/3530, 12/3590, 12/3591) Dr. Klaus Rose CDU/CSU.... 10749D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 10751A Rudi Walther (Zierenberg) SPD 10752D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 10755D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 10758B, 10761C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 10759D Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761C Rudi Walther (Zierenberg) SPD . . . 10763A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . . 10765 B Ina Albowitz F.D.P. 10766C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 10767A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 10770 D Ergebnisse . . . . . . . . . 10772B, 10774B Tagesordnungspunkt V: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 12/3582, 12/3725, 12/3847, 12/3848) Günter Klein (Bremen) CDU/CSU . 10771B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . 10776 C Dr. Günther Krause (Börgerende) CDU/ CSU 10777 C Gerhard Schüßler F.D.P. . . 10778A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 10779A Präsidentin Dr. Rita Süssmuth . 10761C Tagesordnungspunkt VII Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zollrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 12/3436, 12/3734, 12/3860) . . . . . . . . . . . 10780B Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksachen 12/3377, 12/3852, 12/3853) . . . . 10780C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Berichterstatter) 10780 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Tagesordnungspunkt II b: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Drucksache 12/3684 [neu]) und Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rolf Schwanitz, Achim Großmann, Robert Antretter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche — Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerblich genutzte Räume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Drucksachen 12/3447, 12/3862) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Baumeister, Dr. Rita Süssmuth, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Franz Müntefering, Peter Conradi, Gerd Wartenberg (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Jürgen Starnick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung (ZuständigkeitsanpassungsGesetz) (Drucksache 12/3808) . . . 10781 A Tagesordnungspunkt X: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Drucksachen 12/1217, 12/3832) Dr. Eckhart Pick SPD , . . . . . . . . . 10781 D Horst Eylmann CDU/CSU . . , . . . . . 10783 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 10786C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 10788A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 0 10789B Dr. Rolf Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . 10791 A Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 10792D Tagesordnungspunkt XI: Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Verheugen, Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 12/3099) Günter Verheugen SPD . . . . , . . . . 10794 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU.... 10797 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10800A Günter Verheugen SPD 10800 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste , . . 10801 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 10802 C Nächste Sitzung . . ..... . . . 10803 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10805* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, Hans-Dirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg -Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) .. . . . . . . . 10805* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 10806*A Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . . 10806 * A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . . . 10806* B Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . . . . 10806* B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) .. 10806* B Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811 10807 A Anlage 7 Amtliche Mitteilungen..... . 10807 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10749 125. Sitzung Bonn, den 27. November 1992 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt b einschließlich Andres, Gerd SPD 27. 11. 92 Berger, Hans SPD 27. 11. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 27. 11. 92 ' Wilfried Brandt-Elsweier, Anni SPD 27. 11. 92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 27. 11. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 27. 11. 92 Peter Harry Duve, Freimut SPD 27. 11. 92 Fischer SPD 27. 11.92 (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Unna), Lem CDU/CSU 27. 11. 92 **' Ganseforth, Monika SPD 27. 11. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 27. 11. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 27. 11. 92 Gleicke, Iris SPD 27. 11. 92 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27. 11. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 27. 11. 92 Haack (Extertal), SPD 27. 11. 92 Karl-Hermann Hauser CDU/CSU 27.11.92 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27. 11. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 27. 11. 92 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 92 Ibrügger, Lothar SPD 27. 11. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 27. 11. 92 Kolbe, Regina SPD 27. 11. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 27. 11. 92 Kubatschka, Horst SPD 27. 11. 92 ** Dr. Küster, Uwe SPD 27. 11. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 27. 11. 92 Marx, Dorle SPD 27. 11. 92 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 27. 11. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 27. 11. 92 Albrecht Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oesinghaus, Günther SPD 27. 11. 92 Opel, Manfred SPD 27. 11. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 27. 11. 92 Reimann, Manfred SPD 27. 11. 92 Rempe, Walter SPD 27. 11. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 27. 11. 92 Reuter, Bernd SPD 27. 11. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 27. 11. 92 Ingrid Schmidt (Salzgitter), SPD 27. 11. 92 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 27. 11. 92 Seidenthal, Bodo SPD 27. 11. 92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 27. 11. 92 Dr. Sperling, Dietrich SPD 27. 11. 92 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 27. 11. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 27. 11. 92 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 27. 11. 92 Welt, Jochen SPD 27. 11. 92 Wettig-Danielmeier. Inne SPD 27 11_ 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, HansDirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 5) Die Zustimmung der Mehrheit der sächsischen CDU-Abgeordneten erfolgt mit der Erwartung, daß der während der Beratungen zum Haushalt 1993 zugesagte Nachtragshaushalt zur Finanzierung der weiteren Umsetzung des Erfurter 12-Punkte-Papiers erfolgt und dieser noch im 1. Halbjahr 1993 wirksam wird. *) Vgl. Seite 10770C 10806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arns- berg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) *) Dem Haushaltsgesetz 1993, Drucksachen 12/3000 und 12/3590, habe ich nur unter sehr großen Bedenken zustimmen können. Meine Bedenken richten sich insbesondere gegen die im Haushalt vorprogrammierte Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und eine entsprechende Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge. Die damit bezweckte Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Reserven der Rentenversicherung halte ich für falsch und unverantwortlich. Der damit notwendigerweise verbundene Vertrauensverlust war der Grund, daß ich mich bei der Einzelabstimmung über den Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Stimme enthalten habe. Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 **) Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD): Hiermit versichere ich, daß ich bei der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Haushaltsgesetz 1993 versehentlich mit Nein statt mit Ja gestimmt habe. Ich bitte, im Protokoll festzuhalten, daß ich dem Antrag zustimmen wollte. Wolfgang Vogt (Düren) (CDU/CSU): Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 in der 125. Plenarsitzung habe ich versehentlich eine Ja-Stimmkarte abgegeben. Ich wollte den Entschließungsantrag ablehnen. Dr. Liesel Hartenstein (SPD): An der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 habe ich teilgenommen. Ich erkläre hiermit, daß ich meine blaue Ja-Stimmkarte abgegeben habe. Diese Stimmkarte ist nicht aufgefunden worden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) ***) Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil ich die vorgesehene Ergänzung des § 407 StPO *) Vgl. Seite 10770C **) Vgl. Seite 10770D ***) Vgl. Seite 10794B (Art. 3, 13) für eine verhängnisvolle Fehlentscheidung halte. Alleine die Tatsache, daß in Zukunft auch Freiheitsstrafen im schriftlichen Strafbefehlsverfahren verhängt werden können, ist meines Erachtens mit den Grundprinzipien des Strafprozeßrechtes nicht zu vereinbaren. Die Freiheitsstrafe ist die schärfste strafrechtliche Sanktion, und es ist unerträglich, daß es in Zukunft möglich sein soll, diese Strafe zu verhängen, ohne daß sich das erkennende Gericht einen persönlichen Eindruck von einem Beschuldigten verschafft. Zu einer wesentlichen Entlastung der Strafgerichte wird diese vorgesehene erweiterte Sanktionsmöglichkeit durch das schriftliche Strafbefehlsverfahren dann führen, wenn dadurch viele der sich heute oft lang hinziehenden Strafverfahren in Fällen der Umwelt-, Steuer- und sonstigen Wirtschaftskriminalität erfaßt werden. Auch wenn in der Begründung des Entwurfes davon nicht die Rede ist, so ist es offensichtlich, daß das Vorhaben unter anderem diese Verfahren ins Auge faßt. In vielen dieser Fälle sind umfangreiche und komplizierte Ermittlungen und somit vorhersehbar lange Beweisaufnahmen bei Hauptverhandlungen an der Tagesordnung. Schon heute werden die komplizierten Ermittlungs- und Beweisprobleme von Strafverteidigern zugunsten der Beschuldigten genutzt. Die Verfahren werden auf die Bereiche der Anklage begrenzt, in denen sich der Beschuldigte zu einem Teilgeständnis bereit findet. Die Folge ist eine gemessen am Ausgangsverdacht relativ milde strafrechtliche Behandlung. Wenn es in Zukunft möglich sein wird, auch begrenzte zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen im Wege von Strafbefehlen zu verhängen, dann kann man unschwer vorhersehen, daß vor allem Verdächtige aus dem Bereich der Umwelt- und Wirtschaftskriminalität in den Genuß dieser Vorschrift kommen werden. Teilgeständnisse wird es in diesen Fällen schon im Vorfeld einer Anklage lediglich um den Preis geben, daß die zu verhängende Strafe den Rahmen des Strafbefehls nicht übersteigt. Umwelt-und sonstige Wirtschaftskriminelle fürchten in aller Regel eine öffentliche Hauptverhandlung mehr als die zu erwartende Strafe. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu sehen, daß durch diese Art der „ökonomischen Verfahrensgestaltung" manch einer zu einer lediglich einjährigen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe kommen wird, der bei einer gründlich durchgeführten öffentlichen Hauptverhandlung eine gravierend höhere und dann nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu erwarten hätte. Dabei ist es aus vielerlei Gründen dringend nötig, daß gerade im Bereich der Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie des illegalen Rüstungsexports die Beschuldigungen minutiös in einer öffentlichen Hauptverhandlung aufgearbeitet werden. Statt dessen sollen ausgerechnet auch noch die Herrschaften aus dem feinen Milieu der „Weiße-Kragen-Kriminalität" vom Platz auf der Anklagebank verschont werden. Die von dieser Gesetzesnovellierung ausgehenden Signale werden in den einschlägigen Kreisen sicher nicht mißverstanden werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10807* Nachdem ich mich seit Jahren mit Fragen einer verbesserten Bekämpfung der Umweltkriminalität und einem besseren strafrechtlichen Schutz im Kampf gegen illegale Rüstungsexporteure beschäftige, empfinde ich die vorgesehene Novellierung des § 407 StPO als einen bitteren Rückschlag auf diesen ohnehin notleidenden Feldern der Kriminalitätsbekämpfung. Der sog. strafprozessuale Deal erfährt eine wesentliche Erweiterung seines bisherigen Anwendungsbereiches. Die Nutznießer werden vor allem gutbetuchte Angeklagte sein. Dies ist der falsche Weg, die Strafrechtspflege zu entlasten. Da es sich bei dem Vorhaben der Novellierung des § 407 StPO um mehr als einen groben Webfehler handelt, sehe ich mich außerstande, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, obwohl die sonstigen in dem Gesetz enthaltenen Regelungen durchaus vernünftige Wirkungen zeitigen werden. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811*) Hiermit versichere ich, daß ich während der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages bei der nament- *) Vgl. 123. Sitzung, Seite 10 573D lichen Abstimmung über den „Änderungsantrag der SPD zur zweiten Beratung des Haushalts 1993 zum Einzelplan 14", Drucksache 12/3811, versehentlich die falsche Stimmkarte abgegeben habe. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 17. November 1992 in sinngemäßer Anwendung des § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Eröffnungsbilanz der Deutschen Reichsbahn (DR) zum 1. Juli 1990 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Eröffnungsbilanz ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen durch Erlaß festgestellt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 12/2989 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/2459 Drucksache 12/2996 (neu) Drucksache 12/3266 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/3240 Nr. 3.6 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/3449 Nr. 2.16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Ich weiß nicht, in welche Kategorie Sie mich einordnen, Herr Präsident.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag soll heute ein Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege verabschieden. Der ursprünglich vorgelegte Entwurf — das ist heute schon mehrfach gesagt worden — hat in den Justizvereinigungen bis hin zur Bundesrechtsanwaltskammer zum Teil helle Empörung, auf jeden Fall aber heftige Ablehnung hervorgerufen. Das gilt insbesondere für eine Reihe von Änderungen der Strafprozeßordnung, die die formale Sicherung hergebrachter und bislang für unabänderlich gehaltener Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens angriffen. Das betrifft das formale Beweisantragsrecht, auch das nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützte Recht eines jeden Angeklagten, das erstinstanzliche Urteil durch eine weitere Instanz überprüfen zu lassen.
    Mit der Beschlußempfehlung ist der Entwurf in wesentlichen Punkten abgemildert worden. Der Rechtsausschuß hat hier zweifellos eine große Arbeit geleistet. Hinsichtlich des formalen Beweisantragsrechts etwa sind die Bestimmungen nicht aufgenommen worden; darüber ist hier ausführlich gesprochen worden.
    Die Begründung der Gesetzesinitiative und auch manches, was im Beschlußentwurf jetzt noch enthalten ist, lassen mich bestimmte Einwände aufrechterhalten. Die Begründung lautet, daß die deutsche Einheit den Bedarf an Juristen, insbesondere an Richtern, erhöht habe und daß dieses Problem nur durch eine Straffung und Vereinfachung der gerichtlichen Verfahren zu lösen sei.
    Die Bundesrechtsanwaltskammer hat bereits in ihrer Stellungnahme zur Anhörung vor dem Rechtsausschuß dargelegt, daß diese Begründung nicht stichhaltig ist. Herr Kleinert hat heute von einem vordergründigen Hinweis gesprochen. Angesichts der Juristenschwemme, der Möglichkeit einer Verbesserung der gerichtlichen Verwaltung und der Bereitschaft der Anwaltschaft, für eine Übergangszeit erfahrene Juristinnen und Juristen für eine Richtertätigkeit zur Verfügung zu stellen, sind die im Rechtspflegeentlastungsgesetz getroffenen Regelungen nach meiner Ansicht nicht erforderlich. Das Problem kann mit Neueinstellungen und einer Verbesserung der Verwaltungsorganisation gelöst werden. Ich werde in meinen Einwänden auch dadurch bestärkt, daß derartige Angriffe auf rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze in der Vergangenheit — auch in der Form von Gesetzesvorhaben — schon mehrfach geplant waren; darauf hat Herr Eylmann schon hingewiesen. Ich erinnere an die sogenannte Horrorliste der Justizministerkonferenz von 1981.
    Die Fragwürdigkeit dieser Gesetzesinitiative überhaupt läßt mich das gesamte Gesetzesvorhaben — auch die vorliegende Beschlußempfehlung — in Zweifel ziehen. Ich halte es nicht für erforderlich.
    Das Verfahrensrecht sollte behutsam, sparsam und nur dort geändert werden, wo es in der Gerichtspraxis versagt hat. Auch für die Beschlußempfehlung bleibt man in meinen Augen den Nachweis schuldig, daß die Praxis tatsächlich verbessert wird, daß z. B. Richter eingespart werden. Hier ist heute schon gesagt worden, man brauche dann auf der einen Stufe bei den Landgerichten zwar weniger Richter, dagegen bei den Amtsgerichten natürlich mehr. Ich sehe das Ganze als einen Kompromiß an, mit dem ein weitergehender Angriff abgewehrt werden sollte.
    Abzulehnen ist in meinen Augen vor allem die Beschlußempfehlung zur Änderung der Vorschriften über den Strafbefehl, mit der weitgehend die Vorschläge der Bundesregierung übernommen worden sind. Die Änderung bedeutet — das ist hier bereits angedeutet worden —, daß die schwerwiegendste Sanktion, die das Strafrecht kennt, nämlich die Freiheitsstrafe — auch wenn sie zunächst nur zur Bewährung ausgesprochen worden ist —, ohne eigene Beweisaufnahme des Gerichts, ohne persönliche Kenntnis des Angeklagten verhängt wird. Die Gefahr von Fehlentscheidungen ist bei einem solchen Verfahren vorprogrammiert.
    Ich lehne diese Änderung der Strafprozeßordnung auch deshalb ab, weil im Wege einer weitgehenden Entkriminalisierung ein besserer Entlastungseffekt erzielt würde, etwa durch eine Regelung dahin gehend, daß eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr künftig nur noch unter ganz besonderen Umständen verhängt werden kann. Im Bereich der Bagatellkriminalität könnte durch eine solche Regelung zeitraubenden Konflikten in amtsgerichtlichen Hauptverhandlungen begegnet werden.
    Ich meine auch, daß sich das Problem der Entkriminalisierung nicht ohne weiteres mit den §§ 153 und 153a der Strafprozeßordnung lösen läßt. Untersuchungen zeigen nämlich, daß bei der Anwendung dieser Paragraphen schichtenspezifische Ungleichbehandlungen und nicht unerhebliche regionale Anwendungsunterschiede aufgetreten sind. In meinen



    Dr. Uwe-Jens Heuer
    Augen sind materiellrechtliche Lösungen des Problems der Bagatellkriminalität der gerechtere und rechtsstaatlich abgesichertere Weg.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Ihr löst das Problem, indem ihr die Gesetze abschafft!)

    Problematisch sind in meinen Augen auch viele Vorschläge hinsichtlich der Änderung der Zivilprozeßordnung, der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer verfahrensrechtlicher Bereiche. Man bleibt meines Erachtens nach wie vor den Nachweis schuldig, daß durch Einschränkungen in diesen und anderen Bereichen reale Vorteile erlangt werden. Das Gesetz schafft, wie Sachverständige erklärten, kostenträchtige Unsicherheiten und erhöhten Personalbedarf in bestimmten Bereichen.
    Dieses Gesetzesvorhaben hat für mich prinzipiellen Charakter. Was einmal abgeschafft ist, läßt sich schwerlich neu installieren. Die Entlastungsvorschläge sind für mich kein Ausblick auf notwendige Reformen; auch Herr Kleinert hat über — in seinen Augen notwendige — Reformen gesprochen. Ich meine, dies ist ein erster Schritt in Richtung einer Gegenreform. Ein Jahr angestrengter Arbeit des Rechtsausschusses an diesem Gesetzesvorhaben hätte es vielleicht doch ermöglichen können, einen Schritt in Richtung einer wirklichen Reform zu tun. Nach meiner Meinung ist hier eine Möglichkeit verpaßt worden.
    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Kollegen Professor Dr. Jürgen Meyer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Strafverfahrensteil des Rechtspflegeentlastungsgesetzes wechseln in bunter Folge Licht und Schatten. Bei der von allen Sachverständigen gerügten Qualität des vom Bundesrat vorgelegten Entwurfs konnte allerdings auch niemand ein Gesamtkunstwerk erwarten. Eine überzeugende Konzeption zur Entlastung der Strafrechtspflege war nicht erkennbar. Durch die Nachbesserungsbemühungen des Rechtsausschusses ist nunmehr ein Flickenteppich entstanden, dessen politische Bewertung schwerfällt.
    Die SPD-Fraktion steht dem im Gesetzentwurf beschriebenen Ziel der Entlastung auch der Strafrechtspflege durch eine Vereinfachung und Straffung der Verfahren durchaus aufgeschlossen gegenüber. Allerdings sollte man dabei, wie es Herr Kollege Eylmann schon getan hat, neben dem erhofften Einsparungseffekt stärker das rechtsstaatliche Beschleunigungsgebot betonen. Bekanntlich hat der Beschuldigte nach Art. 6 der Menschenrechtskonvention einen unmittelbaren Anspruch auf Beschleunigung. Ein überlanges Strafverfahren kann wegen seiner für den Beschuldigten belastenden Wirkung sogar strafmildernd berücksichtigt werden. Die Straffung des Verfahrens findet aber dort ihre Grenze, wo sie elementare Rechtsstaatsgrundsätze verletzen kann. Das wird in dem nunmehr vorliegenden Entwurf, wie ich noch darlegen werde, nicht überall ausreichend beachtet.
    Wir Sozialdemokraten treten auch weiterhin dafür ein, die notwendige Entlastung der Strafjustiz nicht durch weniger Rechtsstaatlichkeit, sondern durch eine Reduzierung und Eindämmung der auf die Gerichte einstürzenden Prozeßflut zu erreichen. Wir fordern deshalb für den unteren Deliktsbereich materiellrechtliche und prozeßrechtliche Entkriminalisierungsschritte und einen modernen Täter-Opfer-Ausgleich, der Rechtsfrieden herstellen und viele der heutigen Straf- und Zivilprozesse durch mehrere Instanzen überflüssig machen kann. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode Gesetzesinitiativen in dieser Richtung vorlegen.
    Als kleinen Schritt in die richtige Richtung begrüßen wir die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Einstellung von Strafverfahren, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
    Einige Vorschläge des Bundesratsentwurfs sind während der Ausschußberatungen so weiterentwikkelt worden, daß wir ihnen nunmehr zustimmen können. Das gilt insbesondere für die Erweiterung der Zuständigkeit des Einzelrichters auf Strafsachen mit einer Straferwartung bis zu zwei Jahren statt — wie bisher — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Die ursprünglich bestehende Befürchtung einer Austrocknung der Schöffengerichte als des Kernstücks der Laiengerichtsbarkeit in Strafsachen konnte dadurch beseitigt werden, daß auf unseren Vorschlag neben der Zuständigkeit des Einzelrichters auch die der Schöffengerichte erweitert wird, und zwar auf Strafsachen mit einer Straferwartung von vier Jahren statt bislang drei Jahren. Die nunmehr vorgesehene Regelung kann geradezu als Aufwertung des Einzelrichters und als Einstieg in einen dreistufigen Gerichtsaufbau gesehen werden.
    Auf unsere Initiative geht auch die vorgesehene Neuregelung der Verjährungshemmung zurück. Dadurch soll in Großverfahren vor dem Landgericht der Anreiz für Angeklagte und ihre Verteidiger reduziert werden, durch eine Verzögerung des Verfahrens das rettende Ufer der Verjährung zu erreichen. Bei unseren Bemühungen in dieser Richtung sind wir durch das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen unterstützt worden.
    Schließlich hat das Bundesjustizministerium auf unsere Initiative hin ausdrücklich zugesagt, daß im Rahmen der bevorstehenden Neuregelung des Gebührenrechts anwaltliche Tätigkeiten, die zu einer angemessenen Erledigung ohne Hauptverhandlung führen, besser honoriert werden sollen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.])

    Im übrigen liegt die Stärke der Ausschußfassung des Entwurfs noch am ehesten dort, wo er untaugliche und rechtsstaatlich bedenkliche Vorschläge des Bundesratsentwurfs gestrichen hat. Das gilt für die vorgeschlagene Veränderung des Beweisantragsrechts durch eine Verschärfung des Ablehnungsgrundes der Prozeßverschleppung ebenso wie für die vorgeschlagene erleichterte Ablehnung verspäteter Beweisanträge. Von beiden Änderungen war sogar nach der Entwurfsbegründung keine spürbare Entlastung zu erwarten. Das gilt ebenso für die vom Rechtsausschuß abgelehnte Einführung einer Zulassungsrevision.



    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    Und die Sprungrevision soll — entgegen dem Vorschlag des Bundesrates — nicht zuletzt wegen ihrer disziplinierenden Wirkung für die Rechtsstaatlichkeit des erstinstanzlichen Verfahrens beibehalten werden.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kritik der SPD-Fraktion am vorliegenden Entwurf setzt bei der vorgesehenen erleichterten Ablehnung von Auslandszeugen ein. Die Ablehnung entsprechender Beweisanträge soll künftig ebenso wie bei der Einnahme eines Augenscheins möglich sein, wenn die Beweiserhebung nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist. Abgesehen davon, daß die Verteidiger die Vernehmung von Auslandszeugen künftig vorsorglich vor Beginn der Beweisaufnahme beantragen werden, wenn über die Erforderlichkeit noch nichts gesagt und die Ladung allein schon zur Vermeidung späterer Verzögerungen durchgesetzt werden kann, ist die Vorschrift in einem zusammenwachsenden Europa geradezu provinziell. Künftig kann also das Landgericht Freiburg die Ladung eines Zeugen aus dem benachbarten Straßburg leichter ablehnen als aus dem weitaus ferneren Flensburg oder Rostock.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist ein ungeeignetes Beispiel, Herr Meyer!)

    Der Vorschlag ist auch widersprüchlich, weil die Ladung von Auslandszeugen durch die Neuregelung des § 37 StPO gleichzeitig deutlich erleichtert wird, was wir ausdrücklich begrüßen.
    Ähnlich starke Bedenken haben wir gegen die Einführung der Annahmeberufung bei erstinstanzlichen Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen. Geht man einmal davon aus, daß bisher mehr als 40 % — also annähernd die Hälfte — der Berufungen gegen Strafurteile der Amtsgericht erfolgreich waren, ergibt sich folgende paradoxe Konsequenz: Das Berufungsgericht wird die Berufung vor dem Hintergrund dieser Erfahrung bei mindestens der Hälfte der Anträge zulassen. Das Verfahren verlängert sich in diesen Fällen also dadurch, daß nach der förmlichen Zulassungsberufung und dem Austausch entsprechender Schriftsätze die Berufungshauptverhandlung dann doch durchgeführt wird.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist zu kompliziert, was Sie da sagen! So kompliziert machen die Gerichte das nicht!)

    — Ja, Herr Kollege Geis, es erfordert genaues Nachdenken, um dieses festzustellen.
    Für die andere Hälfte der Verfahren tritt an die Stelle der Berufungshauptverhandlung das schriftliche Verfahren über die Zulassung der Berufung. Und das Berufungsgericht hat kaum weniger Arbeit als bei der heutigen Praxis, dem in erster Instanz Verurteilten und seinem Verteidiger bei Beginn der Berufungshauptverhandlung zur Rücknahme der Berufung zu raten.

    (V o r sitz : Vizepräsident Helmuth Becker)

    Es kommt hinzu, daß es eine besondere Schicht von Angeklagten ist, die hier betroffen sein könnte, nämlich sozial Schwächere: nicht nur mit der für sie typischen Kleinkriminalität, sondern vor allem auch dem Nachteil, sich keinen Verteidiger für die erfolgreiche Durchführung des Zulassungsverfahrens leisten zu können,

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Jetzt werden Sie auch noch polemisch, Herr Meyer! Das steht Ihnen nicht gut an!)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, der größte Schwachpunkt des vorliegenden Entwurfs aber ist der darin vorgesehene Strafbefehl über Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit Bewährung. Dabei soll nicht übersehen werden, daß der Rechtsausschuß einen von uns in der ersten Lesung gerügten Schwachpunkt des Bundesratsentwurfs auf unsere Initiative hin korrigiert hat. Das Privileg, der Prangerwirkung einer öffentlichen Hauptverhandlung durch Annahme eines Strafbefehls entgehen zu können, wird nicht auf Angeschuldigte beschränkt, die sich einen Verteidiger leisten können. Vielmehr soll nunmehr entsprechend unserer Forderung dem Angeschuldigten für derartige Verfahren künftig ein Pflichtverteidiger beigeordnet,

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das war auch unsere Forderung, Herr Meyer! Da waren wir uns doch alle einig!)

    der Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe also als Fall der notwendigen Verteidigung anerkannt werden. Ich freue mich, daß die Vertreter der Regierungskoalition unserer Initiative entsprochen haben.

    (Beifall bei der SPD — Norbert Geis [CDU/ CSU]: Das war auch unsere Initiative!)

    Entscheidend ist aber, daß der Richter künftig Freiheitsstrafen im schriftlichen Verfahren verhängen können soll, ohne den Angeschuldigten überhaupt zu Gesicht bekommen zu haben. Das ist ein tiefer Einschnitt in die Struktur unseres Strafverfahrens, der dem „deal", dem in vielen Fällen nur so zu charakterisierenden Kuhhandel zwischen Staatsanwalt und Verteidiger, neue Dimensionen eröffnet.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann müssen Sie den Strafbefehl insgesamt abschaffen! Dann können Sie den Strafbefehl gleich aufheben!)

    Wir Sozialdemokraten werden die Entwicklung sehr genau und kritisch beobachten. Wir wissen doch, daß etwa 40 % der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen am Ende, nach Widerruf der Bewährung, schließlich doch vollstreckt werden. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, wollen also allen Ernstes, daß unsere Richter in Zukunft Tausende von Angeklagten hinter Schloß und Riegel bringen können, ohne sie auch nur angehört zu haben.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir haben doch jetzt schon den Strafbefehl, Herr Meyer!)

    — Wir haben zwar schon jetzt den Strafbefehl, aber nicht über Freiheitsstrafen; das wissen Sie genau, Herr Geis.
    Wir haben während der Ausschußberatungen einen Formulierungsvorschlag des Bundesjustizministeriums zur Abstimmung gestellt, wonach das Gericht dem Angeschuldigten vor Erlaß des Strafbefehls



    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung geben soll. Wir wiederholen heute diesen Antrag.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann können Sie gleich die Hauptverhandlung ansetzen!)

    Mit dem Strafbefehl über Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ohne Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht überschreitet der Gesetzgeber nach unserer Überzeugung die Grenzen des Vertretbaren. Fiskalische Interessen werden höher eingestuft als Grundprinzipien unseres Strafverfahrens.
    Wir fordern Sie deshalb auf: Denken Sie daran, daß Strafverfahrensrecht angewandtes Verfassungsrecht ist, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, ohne dessen Annahme wir diesem Teil des Gesetzes nicht zustimmen werden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)