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    Plenarprotokoll 12/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Inhalt: Erweiterung, Abwicklung und Änderung der Tagesordnung sowie Absetzung von Tagesordnungspunkten 10133A, D Begrüßung einer Parlamentarierdelegation aus Pakistan aus Mitgliedern der Nationalversammlung und dem Staatsminister Chaudhey Asad-ur Rehmann 10193A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 12/2766) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (Drucksache 12/3375) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rolf Schwanitz, Achim Großmann, Robert Antretter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche — Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerblich genutzte Räume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Drucksache 12/3447) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Conradi, Dr. Eckhart Pick, Achim Großmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches —§ 22a (Drucksache 12/3626) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1992 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1992) (Drucksache 12/3629) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenarbeit mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und den mittel- und osteuropäischen Staaten in Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drucksache 12/3368) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Adolf Ostertag, Ursula Burchhardt, Gerd Andres und weiterer Abgeordneter: Kein Weiterbau der A 44 (Drucksache 12/3627) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Drucksache 12/3684 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst, Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz) (Drucksache 12/3701) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ökologische Verkehrswende — Wege in eine gesunde Mobilität (Drucksache 12/3659) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Helmut Sauer (Salzgitter), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunk (Lübeck), Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die Zukunft der Vereinten Nationen: Aktive deutsche Mitwirkung an Stärkung und Reform (Drucksache 12/3702) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die zukünftige Rolle der Bundesrepublik Deutschland im System der Vereinten Nationen (Drucksache 12/3703) 10133 D Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" (Drucksachen 12/3376, 12/3679, 12/3680) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz) (Drucksachen 12/3256, 12/3705) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (FGO-Änderungsgesetz) (Drucksachen 12/1061, 12/3676) d) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksachen 12/3356, 12/3596) e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung (Verwendungsförderungsgesetz) (Drucksachen 12/3159, 12/3707, 12/3709) f) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (Drucksachen 12/2686, 12/3571, 12/3572) g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksachen 12/2658, 12/3553) h) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Januar 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/2997) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Swasiland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/2998) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Dezember 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kooperativen Republik Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 12/2999, 12/3673) i) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 III land und der Republik Ungarn über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/3049, 12/3671) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (BWG) (Drucksachen 12/2276, 12/3560) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft — zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. — zum Entschließungsantrag der Gruppe der PDS/Linke Liste Jahreswirtschaftsbericht 1992 der Bundesregierung (Drucksachen 12/2018, 12/2077, 12/2063, 12/2488) l) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ersten Änderung der Richtlinie 88/344 des Rates vom 13. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Drucksachen 12/2257 Nr. 3.56, 12/3604) m) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 7 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/3472) n) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 78 zu Petitionen (Drucksache 12/3621) o) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 79 zu Petitionen (Drucksache 12/3622) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Einlagensicherungssysteme (Drucksachen 12/3182 Nr. 7, 12/3475) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz-Alfred Steiner, Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung der Wohnungsfürsorge für Angehörige der Bundeswehr (Drucksachen 12/2547, 12/3603) 10135A Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie" (Drucksachen 12/8520, 12/3658) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 10139B Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 10141A Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 10143 C Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT . . . . . . . . . . . . . . . . . 10144 D Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 10146D Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . 10147 C Heinrich Seesing CDU/CSU 10148B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 10149D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . 10151A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 10152A Dr. Marliese Dobberthien F.D.P. . . . . . 10154 B Christian Lenzer CDU/CSU . . . . . . 10155 D Josef Vosen SPD 10157 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F D P 10157 D Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU . . . . . 10158 C Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft (Drucksachen 12/3320, 12/3542, 12/3636) Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi . 10160B Albert Pfuhl SPD. 10161 B Renate Blank CDU/CSU 10162 D Ernst Hinsken CDU/CSU 10163 A Albert Pfuhl SPD 10163 D Josef Grünbeck F.D.P. 10165 C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gedenkstätten ehemaliger NS-Konzentrations- und Vernichtungslager in Osteuropa (Drucksache 12/3178) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Siegfried Vergin, Freimut Duve, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Leitlinien zu den Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/3179) Siegfried Vergin SPD 10167 A Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU 10168A Freimut Duve SPD . . . . . . . . . . . 10169 A Wolfgang Lüder F.D.P. 10169 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 10170B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10170D Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) (Drucksachen 12/ 3532, 12/3677, 12/3678) Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 10171D Eva-Maria Kors CDU/CSU . . . . . . 10172 C Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . 10173 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS . . . . . . . . . . . . . . . . . 1017 3 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1992; Fünfter Immissionsschutzbericht der Bundesregierung; Bericht der Bundesregierung zur Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juni 1986 zu Gewalt gegen Frauen; weitere aktuelle Fragen) Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . . 10174D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 10175D Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . . 10176A Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 10176C Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10176C Horst Sielaff SPD 10176D Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10177A Freimut Duve SPD . . . . . . . . . . 10177 B Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . 10177C Jan Oostergetelo SPD . . . . . . . . . . 10177 D Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10178A Klaus Harries CDU/CSU 10178B Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10178B Siegfried Hornung CDU/CSU 10178C Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10178D Karl Stockhausen CDU/CSU 10179A Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10179A Jan Oostergetelo SPD 10179B Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 10179C Walter Kolbow SPD 10179D Friedrich Bohl, Bundesminister (ChefBK) 10179D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/3656 vom 6. November 1992 — Verlegung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes zusammen mit dem Bundesarchiv-Militärarchiv von Freiburg nach Berlin-Gatow; Kosten für Neubau und Umzug MdlAnfr 31, 32 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg 10180B, 10181B ZusFr Gernot Erler SPD . . . 10180C, 10181C ZusFr Walter Kolbow SPD 10180D ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 10181A Gleichbehandlung von verheirateten und in einer eheähnlichen Verbindung lebenden wehrpflichtigen Familienvätern bei der Einberufung zum Wehrdienst MdlAnfr 34, 35 Doris Odendahl SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . 10182A, C ZusFr Doris Odendahl SPD 10182B, D ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . . . 10182B ZusFr Gernot Erler SPD 10183A ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . 10183B Schicksal der vom DDR-Patentamt erteilten Wirtschaftspatente MdlAnfr 1 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 10183 C ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 10183D Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gem. §§ 86 und 86a StGB seit Januar 1990 MdlAnfr 2, 3 Hans-Joachim Hacker SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 10184A, 10185 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 V ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD 10184A, 10185C ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 10184 B ZusFr Dr. Hans de With SPD 10184 C ZusFr Johannes Singer SPD 10184 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 10184 D ZusFr Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10185A Strafzumessungspraxis in Verfahren gemäß §§ 86 und 86a StGB; Herkunft, Alter und Motivation der Verdächtigen MdlAnfr 4, 5 Hermann Bachmaier SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 10186A, 10187 D ZusFr Hermann Bachmaier SPD 10186A, 10188B ZusFr Dr. Hans de With SPD 10186C, 10189B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 10186 D ZusFr Freimut Duve SPD . . . 10187A, 10189D ZusFr Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . 10187 B ZusFr Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . 10187C, 10189 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen Augustinowitz, Ulrich Adam, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Günther Friedrich Nolting, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Humanitäre deutsche Hilfe durch Minenräumen in Staaten der „Dritten Welt" (Drucksache 12/3348) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe bei der Räumung von Minen in ehemaligen Konfliktregionen als Beitrag zum Schutz von Menschen, zum Wiederaufbau von Lebensgrundlagen und zur Bekämpfung von Fluchtursachen (Drucksache 12/3694) Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 10190C Hans Wallow SPD . . . . . . . . . . . 10191 D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste . . . . . . . 10193 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . 10193 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10194D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 10195C Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 12/2866, 12/3711) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 10197A Erika Simm SPD 10198B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 10199C Petra Bläss PDS/Linke Liste 10200 D Josef Hollerith CDU/CSU 10201 D Ralf Walter (Cochem) SPD 10201D Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . 10204 C Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 12/2021, 12/3669) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Conradi, Freimut Duve, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EG-Klage gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 12/2214, 12/3669) Peter Conradi SPD (zu einer Berichtigung) 10206 A Dr. Albert Probst CDU/CSU . . . . . 10206 B Peter Conradi SPD 10207 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . . . . 10208 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . 10209B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 10209 D Freimut Duve SPD . . . . . . . . . . 10210 D Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und vorläufigen Fortführung der Datensammlungen des „Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Krebsregistersicherungsgesetz) (Drucksachen 12/3198, 12/3682, 12/3683) Dr. Else Ackermann CDU/CSU 10211D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 10212C Dr. Bruno Menzel F.D.P. . . . . . . . 10214 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 10214 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 10215 C Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswir- VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 kungen aus dem Uranbergbau und Umgang mit den Altlasten der Wismut in Ostdeutschland (Drucksachen 12/2671, 12/3309) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verantwortung für die Hinterlassenschaften aus fünf Jahrzehnten Uranabbau — Vorsorge für Jahrtausende (Drucksache 12/3648) Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . 10217 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 10219A Siegrun Klemmer SPD 10219D Jürgen Türk F.D.P. . . . . . . . . . . 10220 C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste 10221A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 10222 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Ingeborg Philipp, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Anschubfinanzierung für Produktion des weltweit ersten FCKW-FKW- freien Serienkühlschranks aus dem Bundeshaushalt — keine Abwicklung der Kühlgeräteherstellerfirma dkk Scharfenstein GmbH (Drucksache 12/3160) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 10224 B Monika Ganseforth SPD . . . . . . . . 10225 B Wolfgang Engelmann CDU/CSU . . 10226A Dr. Jürgen Starnick F.D.P. . . . . . . 10227 A Freimut Duve SPD 10227 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 10228 A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 10229A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Peru (Drucksache 12/3704) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rückkehr zur Demokratie in Peru (Drucksache 12/3710) Rainer Eppelmann CDU/CSU . . . . . . 10230A Freimut Duve SPD . . . . . . . . . . . 10231 A Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . 10232 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . 10233A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 10233D Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz) (Drucksache 12/3685 [neu]) Norbert Geis CDU/CSU 10235 A Johannes Singer SPD 10235 D Jürgen Koppelin F.D.P. 10236 C Dr. Hans de With SPD 10237 A Dr. Reinhard Göhner F.D.P. . 10237A, 10238 C Norbert Geis CDU/CSU 10238B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 10238 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 10239C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10240C Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . 10241 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 10242B Nächste Sitzung 10242D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10243* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu den Zusatztagesordnungspunkten 8 und 9 (Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Peru und Antrag der Fraktion der SPD und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rückkehr zur Demokratie in Peru) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10243* C Anlage 3 Ausreichende Rechtskenntnisse zur Wertung der Strafwürdigkeit von Verstößen gegen § 86a StGB MdlAnfr 6 — Drs 12/3656 — Dr. Eckhart Pick SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner . 10244* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 VII Anlage 4 Aufklärung der Bevölkerung und der Strafverfolgungsbehörden über den Inhalt der §§ 86 und 86a StGB MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/3656 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10244 * C Anlage 5 Aufnahme von Bestimmungen in den Strafrechtskatalog zur Verfolgung von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/3656 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10245* A Anlage 6 Kosten der Umrüstung und Möglichkeiten zu einer Nachrüstung durch die Türkei MdlAnfr 30 — Drs 12/3656 — Uta Zapf SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 10245* C Anlage 7 Stationierung französischer Streitkräfte noch 1995 in den bisherigen Standorten; zivile Nutzung der Standorte in Baden-Baden, Rastatt und Bühl nach dem Truppenabzug MdlAnfr 33 — Drs 12/3656 — Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . 10245* D Anlage 8 Verhinderung der Veröffentlichung des kritischen Beitrags eines Bundesbahnbediensteten über den Transrapid durch den Vorstand der Bundesbahn MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/3656 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10246* A Anlage 9 Einflußnahme des Vorstandes der Bundesbahn auf die Veröffentlichung eines kritischen Beitrags eines Mitarbeiters über den Transrapid MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/3656 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10246* B Anlage 10 Veröffentlichungsverbot für einen kritischen Beitrag eines Mitarbeiters der Bundesbahn über den Transrapid MdlAnfr 40 — Drs 12/3656 — Dr. Margrit Wetzel SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10246* C Anlage 11 Auswirkungen der Schließung des Bundesbahn-Ausbesserungswerks SaarbrückenBurbach MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/3656 — Ottmar Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10246* D Anlage 12 Umsetzung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer stärkeren Präsenz von Bundesbehörden im Saarland vor der Schließung des Bundesbahn-Ausbesserungswerks Saarbrücken-Burbach MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/3656 — Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10247* B Anlage 13 Umsetzung von Mitarbeitern des Bundesbahn-Ausbesserungswerks in Kaiserslautern in das Werk von Saarbrücken-Burbach MdlAnfr 45 — Drs 12/3656 — Michael Habermann SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10247* C Anlage 14 Einbeziehung betrieblicher Vergleichsdaten der Bundesbahn-Ausbesserungswerke Kaiserslautern und Saarbrücken in die Entscheidung über die Schließung des Werks in Saarbrücken-Burbach MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/3656 — Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10248* A Anlage 15 Umsetzung von Bundesbahnbediensteten bei Schließung des Bundesbahn-Ausbesserungswerks Saarbrücken nach Kaiserslautern und umgekehrt MdlAnfr 48, 49 — Drs 12/3656 — Lothar Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 10248* C VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Anlage 16 Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wärmenutzungsverordnung MdlAnfr 50 — Drs 12/3656 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 10249* A Anlage 17 Vorwurf von Bundesminister Dr. Klaus Töpfer an die SPD wegen der Verhinderung eines energiepolitischen Konsenses angesichts der Blockierung der „UeberhorstKommission" durch die CDU/CSU MdlAnfr 51, 52 — Drs 12/3656 — Hans Georg Wagner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10249* B Anlage 18 Verhinderung des Verkaufs von in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Anlagen für die chemische Reinigung an Drittländer MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/3656 — Dr. Norbert Rieder CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU . . 10249 * D Anlage 19 Ergebnisse des Besuchs von Bundesminister Dr. Klaus Kinkel in China hinsichtlich der Menschenrechtssituation in China und Tibet; Beitrag des Besuchs von Bundesminister Dr. Klaus Kinkel in Pakistan zur Lösung des Kashmirproblems MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/3656 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10250 * B Anlage 20 Verweigerung der Übernahme von DDR- Verpflichtungen durch die Bundesregierung, insbesondere der Lieferung von Milchpulver an Kuba; Probleme mit den vom VN-Sondergesandten Mohammed Sahnoun kritisierten Hilfslieferungen für Somalia MdlAnfr 57, 58 — Drs 12/3656 — Hans Wallow SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10250* D Anlage 21 Stellung von Asylanträgen durch in Familien untergebrachte Flüchtlinge aus Jugoslawien zur Erlangung von Sozialhilfe MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/3656 — Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 10251* B Anlage 22 Zunehmende Verwendung nationalsozialistischer Symbole durch Rechtsradikale; Nichteinschreiten der Polizei trotz des Verdachts einer Straftat nach § 86a StGB MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/3656 — Dr. Hans de With SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 10251* D Anlage 23 Gegenmaßnahmen bei Verstößen gegen § 86a StGB MdlAnfr 63 — Drs 12/3656 — Dr. Eckhart Pick SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 10252* A Anlage 24 Untersuchung des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien über die Situation der rumänischen Roma als einzige Unterlage für die Verhandlungen mit Rumänien über den Abschiebungsvertrag MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/3656 — Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 10252* B Anlage 25 Angebot des Deutschen Anwaltvereins zum Einsatz von Rechtsanwälten zur Beschleunigung der Asylverfahren MdlAnfr 66 — Drs 12/3656 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 10253* A Anlage 26 Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer MdlAnfr 67, 68 — Drs 12/3656 — Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 10253* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 10133 120. Sitzung Bonn, den 12. November 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 12. 11. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 12. 11. 92 Berger, Johann Anton SPD 12. 11. 92 Bindig, Rudolf SPD 12. 11. 92* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 12. 11. 92 Bulmahn, Edelgard SPD 12. 11. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 12. 11. 92 Peter Harry Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 11. 92 Klaus Gattermann, Hans H. F.D.P. 12. 11. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 12. 11. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 12. 11. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 12. 11. 92 Großmann, Achim SPD 12. 11. 92 Hämmerle, Gerlinde SPD 12. 11. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 12. 11. 92 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 12. 11. 92 Jäger, Claus CDU/CSU 12. 11. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 12. 11. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 12. 11. 92 Kolbe, Regina SPD 12. 11. 92 Koschnick, Hans SPD 12. 11. 92 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 12. 11. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 12. 11. 92 Marten, Günter CDU/CSU 12. 11. 92 Marx, Dorle SPD 12. 11. 92 Meißner, Herbert SPD 12. 11. 92 Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 12. 11. 92 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 12. 11. 92 Molnar, Thomas CDU/CSU 12. 11. 92 Oesinghaus, Günther SPD 12. 11. 92 Paterna, Peter SPD 12. 11. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 12. 11. 92 Poppe, Gerd BÜNDNIS 12. 11. 92 90/DIE GRÜNEN Rempe, Walter SPD 12. 11. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 11. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 12. 11. 92 Ingrid Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 12. 11. 92 Schmidt (Fürth), CDU/CSU 12. 11. 92 Christian Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 12. 11. 92 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 12. 11. 92 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 11. 92 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 12. 11. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 12. 11. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 12. 11. 92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 12. 11. 92 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 12. 11. 92 * Friedrich Weisskirchen (Wiesloch), SPD 12. 11. 92 Gert Wimmer (Neuötting), SPD 12. 11. 92 Hermann Wissmann, Matthias CDU/CSU 12. 11. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 12. 11. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu den Zusatztagesordnungspunkten 8 und 9 (Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Peru und Antrag der Fraktion der SPD und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rückkehr zur Demokratie in Peru)*) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schritt für Schritt wird die erst vor kurzem zum unverzichtbaren Bestandteil der deutschen Entwicklungs- und Außenpolitik erklärte Menschenrechtspolitik zur Makulatur. Belege dafür gibt es bereits mehrere. Bisher deutlichstes Beispiel ist die China-Politik der letzten Monate. Minister Kinkel äußerte vergangene Woche in China angesichts der Fortdauer von Verhaftungen gewaltfreier Oppositioneller und Menschenrechtsaktivisten, von Folter und von Hunderten teils öffentlich vollstreckter Todesurteile, die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und China seien „normal". Wenige Tage später scheiterte ein Antrag aller Fraktionen zu Peru, in dessen Begründung die bedrückenden Berichte peruanischer Menschenrechtler während einer Anhörung in Bonn eingegangen waren. Dank dieser gemeinsamen Informationen gab es keine Kontroversen um den Antrag, bis - so heißt es - auf ausdrückliche Intervention von Minister Spranger eben diese Begründung von den Koalitionsfraktionen zurückgezogen wurde. Sie bildet jetzt den Inhalt des ergänzenden Antrags, der von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam gestellt wird. Denn erst dort wird die gegenwärtige Situation der Menschenrechte in Peru angesprochen, aus der sich die berechtigte Weigerung des Bundestages herleitet, parlamentarische Beobachter während der Wahlen zur Verfassungs- und Gesetzgebenden Versammlung dorthin zu entsenden. Folgen die Rückschritte in der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung auch noch keinem erklärten Konzept, so läßt sich der inhaltliche Zusammenhang zwischen den Äußerungen des Außenministers und der des Ministers für Wirtschaftliche Zusammenarbeit doch kaum mehr leugnen. *) Vgl. Seite 10234D 10244* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Die Darstellungen der peruanischen Menschenrechtsorganisationen haben erschreckend deutlich gemacht, daß zwischen dem Terrorismus des Sendero Luminoso und dem ohne parlamentarische und gerichtliche Kontrolle agierenden Regime Fujimoris die demokratischen Kräfte, die Gewerkschaften und die Bauernligen ebenso zerrieben zu werden drohen wie die Selbsthilfegruppen in den Elendsvierteln und die Vereinigungen zum Schutz der Menschenrechte. Sie alle bedürfen jetzt vernehmbarer europäischer und deutscher Solidarität. Stellvertretend für andere will ich drei Gruppierungen nennen; willkürlich verhaftet wurden im Juni dieses Jahres die gewählten Vertreter der Bauerngemeinschaft von San Ignacio in der Provinz Catamarca, Menschen, die ihr legales Recht auf Kritik des gegenwärtigen Regimes wahrgenommen und die keinerlei Beziehungen zu subversiven oder terroristischen Gruppen haben. Peruanische Menschenrechtsorganisationen wurden in den letzten Wochen durch den Präsidenten Fujimori wiederholt als „nützliche Idioten" des Sendero Luminoso diffamiert. Europäische Peru-Solidaritäts-Gruppen wurden in diese Hetzkampagne gleich mit eingeschlossen. Erst im September, also im Vorfeld der anstehenden Wahlen, haben sich die verschiedensten demokratischen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten, von Christen über Sozialdemokraten und Basisgruppen aus den Elendsvierteln bis zur Vereinigten Linken zu einer Demokratischen Plattform zusammengeschlossen mit dem Ziel, im Kongreß ein Minimum von Kontrolle des zunehmend diktatorischen Regimes durchsetzen zu können. Diesen und allen anderen demokratischen Gruppen und Organisationen muß unsere und muß die Unterstützung deutscher Menschenrechtspolitik insgesamt gelten. Das ist auch das Ziel des ursprünglichen gemeinsamen und jetzt unseres Antrags: Hilfe bei der Verteidigung der Menschenrechte gegen Terroristen und Diktatoren zu sein. In diesem Zusammenhang erst bekommt auch die Verweigerung von demokratischen Feigenblättern für undemokratische Strukturen, z. B. von Wahlbeobachtern für die Wahlen zu Scheinparlamenten, ihren Sinn. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eckhart Pick (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 6) Hält die Bundesregierung das Rechtsbewußtsein und die Rechtskenntnisse der Bevölkerung sowie der Polizeibeamten für hinreichend, um die Strafwürdigkeit der Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen zu erkennen und Verstöße gegen § 86a StGB zu verfolgen? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß die Strafbarkeit insbesondere der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, z. B. des Hakenkreuzes und des sog. Hitlergrußes, nicht in allen Bevölkerungsteilen, insbesondere nicht in den neuen Ländern, in gleicher Weise bekannt ist. Sie geht jedoch davon aus, daß die öffentliche und politische Diskussion über Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit die Sensibilität und auch die Kenntnisse hinsichtlich der Verwendung solcher Kennzeichen in der Bevölkerung erhöhen. Die gemeinsame Konferenz der Innen- und Justizminister am 17. Oktober 1991 hat eine Aufklärungskampagne beschlossen. Sie hat nach Angaben der Landesjustizverwaltungen auch erste Wirkungen gezeigt. Die Strafbarkeit von Handlungen nach § 86a StGB ist Bestandteil jeder polizeilichen Aus- und Fortbildung. Insoweit dürften alle Polizeibeamten über genügende Rechtskenntnisse und Rechtssicherheit verfügen. Darüber hinaus wird in polizeilichen Einsatzbesprechungen — insbesondere in Vorbereitung von Einsätzen anläßlich von Demonstrationen — fortlaufend auf die Strafbarkeit von Handlungen nach § 86 a StGB und auf die Notwendigkeit polizeilichen Einschreitens hingewiesen. Anlage 4 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 7 und 8) Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bevölkerung und die Strafverfolgungsbehörden über den Inhalt der §§ 86 und 86a StGB und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften aufzuklären? Welche weiteren — politischen und rechtlichen — Mittel wird die Bundesregierung einsetzen, um — der Bedeutung des § 86 a StGB als Staatsgefährdungsdelikt entsprechend — andere Begehungsformen (Herstellen, Vorrätighalten und Einführen von Gegenständen, die verfassungswidrige Kennzeichen enthalten) zu unterbinden? Zu Frage 7: Die Bundesregierung geht davon aus, daß den Strafverfolgungsbehörden die Vorschriften der §§ 86, 86a StGB bekannt sind. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß insbesondere durch eine rasche und unnachsichtige Strafverfolgung von Straftaten der angesprochenen Art das Bewußtsein der Bevölkerung für diesen Kriminalitätsbereich sensibilisiert werden kann. Darüber besteht mit den Ländern, in deren Zuständigkeit die Verfolgung von Straftaten nach den §§ 86, 86a StGB fällt, völlige Übereinstimmung. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort auf das von den Innen- und Justizministern beschlossene Aktionsprogramm und insoweit auf meine Antwort zu der Frage des Kollegen Dr. Pick (Frage 14). Besondere Maßnahmen zur Aufklärung der Strafverfolgungsbehörden sind nach Meinung der Bundesregierung nicht erforderlich. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 10245* Zu Frage 8: Das Herstellen, Vorrätighalten und Einführen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist bereits nach geltendem Recht (§ 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB) unter Strafe gestellt. Die Überwachung des Einfuhrverbotes ist durch das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote sichergestellt. Darüber hinaus erwägt die Bundesregierung, § 86 a StGB dahin zu ergänzen, daß auch die Verwendung von verfremdeten und verzerrten Kennzeichen, die den in § 86a Abs. 2 StGB aufgeführten Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sind, unter Strafe gestellt wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/3656 Fragen 9 und 10): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Strafrechtskatalog nicht ausreicht, um Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau wirksam zu bestrafen? Wie gedenkt die Bundesregierung wirksame Mittel im Strafrecht zu verankern, damit Straftaten, die die Intimsphäre der Frau mißachten und verletzen, strafrechtlich sanktioniert werden können? Zu Frage 9: Der Bundesregierung ist aus der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur bekannt, daß bestimmte Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen von den geltenden Straftatbeständen nicht oder nur unvollkommen erfaßt werden. Die Bundesregierung hat hierzu zuletzt in ihrem Bericht zur Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 11. Juni 1986 zur Gewalt gegen Frauen Stellung genommen; dieser Bericht wird voraussichtlich heute [ 12. November 1992] von der Bundesregierung gebilligt. Zum einen sind im Bereich der Tatbestände der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung — die das Erzwingen sexueller Handlungen mit Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Strafe stellen — Fälle aufgetreten, in denen weder das Tatbestandsmerkmal „Gewalt" noch das Tatbestandsmerkmal „Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" erfüllt waren, obwohl diese Fälle ebenso strafwürdig erscheinen wie bei Anwendung von Gewalt oder Drohungen durch den Täter. Schwierigkeiten bereitet auch die Erfassung sexueller Übergriffe von Therapeuten gegenüber ihren Patienten im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen. Nicht unter die geltenden Straftatbestände fallen schließlich Fälle, in denen der Täter das Einverständnis des Opfers mit sexuellen Handlungen durch falsche Angaben — z. B. durch die Behauptung, er sei Krankenpfleger und müsse an dem Opfer Untersuchungen vornehmen — erschleicht, sowie Fälle, in denen das Opfer mit Hilfe einer Videokamera heimlich in intimen Situationen beobachtet wird. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der weitaus überwiegende Teil strafwürdiger Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen durch die geltenden Straftatbestände erfaßt wird. Die Bundesregierung prüft demnach für jeden der genannten Bereiche, ob und welche Ergänzungen oder Korrekturen des geltenden Rechts erforderlich sind. Zu Frage 10: Zu Ihrer zweiten Frage darf ich zunächst auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Februar 1992 auf Ihre damaligen Fragen verweisen. Mit einer entsprechenden Strafvorschrift würde strafrechtliches Neuland betreten; die dabei entstehenden Probleme sind gegenwärtig — auch wegen anderer vorrangiger Gesetzesvorhaben (v. a. Schwangeren- und Familienhilfegesetz; Organisierte Kriminalität; Kinderpornographie) — noch nicht gelöst. Es ist aber vorläufig an eine vorsichtige Erweiterung des § 185 StGB (Beleidigung) in dem Sinne gedacht, daß auch das Eindringen in die Intimsphäre durch entwürdigende Handlungen strafbar wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 30) Welche militärischen Fähigkeiten werden diese umgerüsteten/modernisierten RF-4E Phantom bei Lieferungen an die Türkei haben, und ist eine Nachrüstung der RF-4E Phantom durch die Türkei auf eine Kampfrollenbefähigung möglich? Die Flugzeuge werden die Fähigkeit zu optronischer und radargestützter Aufklärung besitzen. Sie verfügen waffentechnisch nicht über eine „Kampfrollenbefähigung". Eine diesbezügliche Nachrüstung durch die Türkei kann ohne fremde Unterstützung ausgeschlossen werden. Sie könnte nur mit hohem baulichem Aufwand durch Staaten mit entsprechendem technischen Niveau (USA, Israel, Deutschland) durchgeführt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 12/3656 Frage 33) Wie viele französische Soldaten werden an den bisherigen Standorten in Deutschland jeweils im Jahr 1995 noch stationiert sein, und inwiefern wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß der französische Truppenabzug dazu führt, daß möglichst viele städtebaulich und wirtschaftlich attraktive Standorte in BadenBaden, Rastatt und Bühl einer zivilen Nutzung zugeführt werden können? 10246* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Im Rahmen des bereits Ende 1990 zwischen Deutschland und Frankreich begonnenen Konsultationsverfahrens über den Abzug der französischen Streitkräfte aus Deutschland hat die deutsche Seite ihren französischen Gesprächspartnern regelmäßig die Anregungen und Wünsche der betroffenen Landesregierungen zu den jeweils anstehenden Abzugsphasen übermittelt und sich für ihre Berücksichtigung eingesetzt. In den bisher durchgeführten Abzugsphasen I (1991) und II (1992) wurde diesen Wünschen und Anregungen weitestgehend entsprochen. Zu dem für 1993 vorgesehenen Abzug (Phase III) haben die Kosultationen gerade erst begonnen. Die entscheidende Gesprächsrunde ist für Januar 1993 in Bonn vorgesehen. Hiervon werden weitere Informationen von der französischen Seite zur künftigen Entwicklung erwartet. Deshalb ist zur Zeit eine Aussage zur Anzahl der im Jahre 1995 noch in Deutschland stationierten französischen Soldaten nicht möglich. Ihre Anzahl wird davon abhängen, in welchem personellen Umfang sich Frankreich am geplanten Europäischen Korps beteiligt. Was die angesprochenen Standorte anbelangt, so hat Frankreich die Absicht bekundet, 1993 weitere Liegenschaften in Baden-Baden und Bühl aufzugeben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 36 und 37): Trifft ein Pressebericht (Frankfurter Rundschau vom 3. November 1992) zu, nach dem der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Veröffentlichung eines kritischen Beitrags über den „Transrapid" in der Fachzeitschrift „Internationales Verkehrswesen" durch Druck auf den beamteten Autor verhindert hat, und welche Beweggründe hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn gegebenenfalls dafür gehabt? Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, der Veröffentlichung des Beitrags eventuell in einer anderen Publikation bzw. Form zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zuzustimmen, ohne daß dem Autor dadurch Nachteile entstehen? Zu Frage 36: Nach Mitteilung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn trifft dieser Pressebericht nicht zu. Zu Frage 37: Ja, wenn gleichzeitig die Haltung des Vorstandes veröffentlicht wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 38 und 39): Inwieweit ist es üblich, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn — wie im Fall eines kritischen Beitrags zum „Transrapid" (Frankfurter Rundschau vom 3. November 1992) —auf Veröffentlichungen von Mitarbeitern in Fachzeitschriften Einfluß nimmt, soweit sie nicht die offizielle Auffassung ihres Dienstherrn vertreten? Trifft es zu, daß der Autor in seinem Beitrag zum „Transrapid" zu dem Ergebnis kommt, der Einsatz „dieser neuen sehr speziellen und für den klassischen Güterverkehr ungeeigneten Spurführungstechnik inmitten eines dichten und modernisierungsfähigen Eisenbahn-Netzes" sei „nicht zu empfehlen", und wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Zu Frage 38: Der Vorstand der DB hat mir mitgeteilt, daß er den Mitarbeiter keineswegs daran gehindert habe, seinen Artikel zu veröffentlichen. Dieser habe vielmehr die Veröffentlichung des Artikels in der dafür vorgesehenen Fachzeitschrift von sich aus zurückgezogen, um das einheitliche Auftreten des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Zu Frage 39: Dies trifft zu. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die private Auffassung des Autoren zu kommentieren. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Margit Wetzel (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 40): Wie beurteilt die Bundesregierung, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn einem leitenden Mitarbeiter die Veröffentlichung eines kritischen Beitrages zur Magnetschwebebahn „Transrapid" in der Fachzeitschrift „Internationales Verkehrswesen " verboten hat und der Bericht im letzten Moment aus dem Heft genommen wurde (vgl. Frankfurter Rundschau vom 3. November 1992)? Der Vorstand der DB hat nach seinen Aussagen seinem leitenden Mitarbeiter die Veröffentlichung des Beitrags nicht verboten. Vielmehr habe dieser in eigener Entscheidung den Beitrag zurückgezogen, nachdem deutlich geworden war, daß seine persönliche Meinung von der im Vorstand beschlossenen Meinung abwich. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 41 und 42) Inwieweit sind die erheblichen Anstrengungen der Belegschaft im Bundesbahnausbesserungswerk (BAW) SaarbrückenBurbach für eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Werkes bei der Entscheidung des Bahnvorstandes, das BAW Saarbrücken-Burbach auf die Liste der zu schließenden Werke zu setzen, gewürdigt worden? Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Bahnvorstandes auf die Zahl der Ausbildungsplätze und die Möglichkeiten der Übernahme dieser Auszubildenden nach ihrer Ausbildung? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 10247* Zu Frage 41: Wegen der außerordentlich angespannten wirtschaftlichen Lage beider Deutschen Bahnen und der Überkapazitäten im Bereich der Fahrzeug-Instandhaltung in den Ausbesserungs- und Betriebswerken hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn unternehmensintern Auftrag erteilt, den Werkstättendienst langfristig organisatorisch neu zu ordnen, die Personal- und Anlagenkapazitäten sozialverträglich innerhalb eines Zeitraums von mehr als 10 Jahren an den Bedarf anzupassen und die Instandhaltungskosten für das rollende Material auf Dauer nachhaltig zu senken. Da der nach § 12 Bundesbahngesetz erforderliche Beschluß der Verwaltungsräte von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zu den Untersuchungsergebnissen erst für die Dezember-Sitzungen dieser Organe vorgesehen ist, sind dem Bundesminister für Verkehr derzeit weder generelle noch Detailaussagen zu der bislang internen Untersuchung selbst bzw. zu einzelnen Dienststellen möglich. Dies gilt gleichermaßen für alle Ausbesserungs- und Betriebswerke im Bereich beider Bahnen. Zu Frage 42: Die von Ihnen zitierte Entscheidung hat gar keine Auswirkungen, weil diese Vorlage erst noch mit Ländern, Hauptpersonalrat und Gewerkschaften zu diskutieren ist und dann im Dezember den beiden Verwaltungsräten zur Beschlußfassung vorgelegt wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 43 und 44): Warum steht das Güterwagenausbesserungswerk Saarbrükken-Burbach nach dem Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf der Liste der zu schließenden Werke? Inwieweit wurde bei den regional- und strukturpolitischen Kriterien die Tatsache berücksichtigt, daß das Verfassungsgerichtsurteil vom 27. Mai 1992 zur extremen Haushaltsnotlage des Saarlandes ausdrücklich eine stärkere Präsenz von Bundesbehörden und -einrichtungen im Saarland gefordert hat? Zu Frage 43: Wegen der außerordentlich angespannten wirtschaftlichen Lage beider Deutschen Bahnen und der Überkapazitäten im Bereich der Fahrzeug-Instandhaltung in den Ausbesserungs- und Betriebswerken hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn unternehmensintern Auftrag erteilt, den Werkstättendienst langfristig organisatorisch neu zu ordnen, die Personal- und Anlagenkapazitäten sozialverträglich innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 10 Jahren an den Bedarf anzupassen und die Instandhaltungskosten für das rollende Material auf Dauer nachhaltig zu senken. Da der nach § 12 Bundesbahngesetz erforderliche Beschluß der Verwaltungsräte von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zu den Untersuchungsergebnissen erst für die Dezember-Sitzungen dieser Organe vorgesehen ist, sind dem Bundesminister für Verkehr derzeit weder generelle noch Detailaussagen zu der bislang internen Untersuchung selbst bzw. zu einzelnen Dienststellen möglich. Dies gilt gleichermaßen für alle Ausbesserungs- und Betriebswerke im Bereich beider Bahnen. Die der Untersuchung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zugrundeliegenden Kriterien und Gesichtspunkte werden nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn von anderen Ausbesserungswerken besser erfüllt. Zu Frage 44: Sollten Vorstand und Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn eine Stillegung des Ausbesserungswerkes Saarbrükken-Burbach beabsichtigen, so können zu gegebener Zeit regionale und strukturelle Gesichtspunkte sowie das Urteil des Verfassungsgerichts vom Mai 1992 im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung der Landesregierung des Saarlandes gemäß § 44 Bundesbahngesetz gewürdigt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Michael Habermann (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 45): Wie viele derzeit im Bundesbahnausbesserungswerk (BAW) Kaiserslautern beschäftigte Mitarbeiter wohnen im Saarland, und wie viele könnten bei Erhaltung des BAW SaarbrückenBurbach und der Erweiterung um die 3. Stufe der Radsatzaufbereitung nach Saarbrücken umgesetzt werden? Wegen der außerordentlich angespannten wirtschaftlichen Lage beider Deutschen Bahnen und der Überkapazitäten im Bereich der Fahrzeug-Instandhaltung in den Ausbesserungs- und Betriebswerken hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn unternehmensintern Auftrag erteilt, den Werkstättendienst langfristig organisatorisch neu zu ordnen, die Personal- und Anlagenkapazitäten sozialverträglich innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 10 Jahren an den Bedarf anzupassen und die Instandhaltungskosten für das rollende Material auf Dauer nachhaltig zu senken. Da der nach § 12 Bundesbahngesetz erforderliche Beschluß der Verwaltungsräte von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zu den Untersuchungsergebnissen erst für die Dezember-Sitzungen dieser Organe vorgesehen ist, sind dem Bundesminister für Verkehr derzeit weder generelle noch Detailaussagen zu der bislang internen Untersuchung selbst bzw. zu einzelnen Dienststellen möglich. Dies gilt gleichermaßen für alle Ausbesserungs- und Betriebswerke im Bereich beider Bahnen. Im Saarland haben derzeit 50 Mitarbeiter des Ausbesserungswerkes Kaiserslautern ihren Wohnsitz. Da der Vorstand beider Bahnen einen Antrag auf Stillegung des Ausbesserungswerkes Saarbrücken-Burbach kurzfristig nicht beabsichtigt, stellt sich die Frage 10248* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 etwaiger Personalumsetzungen zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken derzeit nicht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 46 und 47): Welche Rolle hat bei dem Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, das Bundesbahnausbesserungswerk (BAW) Saarbrücken-Burbach auf die Liste der zu schließenden Werke zu setzen, die Tatsache gespielt, daß im BAW Saarbrükken-Burbach bereits die Radsatzaufbereitung existiert und für die Durchführung der 3. Stufe ca. 3 Millionen DM an Investitionsmitteln notwendig sind, während im Werk Kaiserslautern, das derzeit nicht über eine Radsatzaufbereitung verfügt, rund 60 Millionen DM an Investitionsmitteln aufgewendet werden müßten, um die Radsatzaufbereitung durchführen zu können, und wie kann ein um das 20fache höherer Investitionsbedarf unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten begründet werden? Welche betrieblichen und kalkulatorischen Vergleichsdaten der Werke Kaiserslautern und Saarbrücken-Burbach wurden bei der Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, das BAW Saarbrücken-Burbach auf die Liste der zu schließenden Werke zu setzen, in die Entscheidung miteinbezogen, und wie sehen diese Vergleichszahlen aus? Zu Frage 46: Wegen der außerordentlich angespannten wirtschaftlichen Lage beider Deutschen Bahnen und der Überkapazitäten im Bereich der Fahrzeug-Instandhaltung in den Ausbesserungs- und Betriebswerken hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn unternehmensintern Auftrag erteilt, den Werkstättendienst langfristig organisatorisch neu zu ordnen, die Personal- und Anlagenkapazitäten sozialverträglich innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 10 Jahren an den Bedarf anzupassen und die Instandhaltungskosten für das rollende Material auf Dauer nachhaltig zu senken. Da der nach § 12 Bundesbahngesetz erforderliche Beschluß der Verwaltungsräte von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zu den Untersuchungsergebnissen erst für die Dezember-Sitzungen dieser Organe vorgesehen ist, sind dem Bundesminister für Verkehr derzeit weder generelle noch Detailaussagen zu der bislang internen Untersuchung selbst bzw. zu einzelnen Dienststellen möglich. Dies gilt gleichermaßen für alle Ausbesserungs- und Betriebswerke im Bereich beider Bahnen. Bei den Planungen zur langfristigen Neuordnung des Werkstättendienstes (LWO) hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn folgende Kriterien bewertet: 1. Technische und betriebliche Eignung der Werkanlagen, 2. Zustand der Anlagen und künftiger Investitionsbedarf, 3. Lage im Schienennetz, 4. möglichst schnelle Realisierung des wirtschaftlichen Erfolges, 5. sozialverträgliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit der Mitarbeiter, 6. möglichst gleichmäßige Verteilung der Fahrzeugwerke und der DB-Arbeitsplätze in den Regionen. Diese Gesichtspunkte galten gleichermaßen für alle 39 untersuchten Ausbesserungswerke im Bereich der Deutschen Bahnen. Der künftige Investitionsbedarf war für den Vorstand demnach nur ein Kriterium unter vielen. Zu Frage 47: Dem Bundesminister für Verkehr liegen die vorläufigen betrieblichen und kalkulatorischen Vergleichsdaten aus der Bewertung der internen VorstandsArbeitsgruppe nicht vor, weil die Organe der beiden Deutschen Bahnen, Vorstand und Verwaltungsräte, die Langfristplanung für den Werkstättendienst bisher weder ausreichend beraten noch einen Beschluß dazu gefaßt haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Lothar Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 48 und 49): Wie viele Mitarbeiter müßten nach Kaiserslautern umgesetzt werden, und welche erhöhten Fahrzeiten zum Arbeitsplatz müßten diese Mitarbeiter in Kauf nehmen, wenn dem Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, Bundesbahnausbesserungswerk (BAW) Saarbrücken-Burbach auf die Liste der zu schließenden Werke zu setzen, entsprochen würde? Wie viele Mitarbeiter müßten im umgekehrten Fall (Erhalt des Werkes in Burbach — Schließung des Werkes in Kaiserslautern) nach Saarbrücken umgesetzt werden, und wie würden sich dann die Fahrzeiten dieser Mitarbeiter zum und vom Arbeitsplatz erhöhen? Zu Frage 48: Wegen der außerordentlich angespannten wirtschaftlichen Lage beider Deutschen Bahnen und der Überkapazitäten im Bereich der Fahrzeug-Instandhaltung in den Ausbesserungs- und Betriebswerken hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn unternehmensintern Auftrag erteilt, den Werkstättendienst langfristig organisatorisch neu zu ordnen, die Personal- und Anlagenkapazitäten sozialverträglich innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 10 Jahren an den Bedarf anzupassen und die Instandhaltungskosten für das rollende Material auf Dauer nachhaltig zu senken. Da der nach § 12 Bundesbahngesetz erforderliche Beschluß der Verwaltungsräte von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zu den Untersuchungsergebnissen erst für die Dezember-Sitzungen dieser Organe vorgesehen ist, sind dem Bundesminister für Verkehr derzeit weder generelle noch Detailaussagen zu der bislang internen Untersuchung selbst bzw. zu einzelnen Dienststellen möglich. Dies gilt gleichermaßen für alle Ausbesserungs- und Betriebswerke im Bereich beider Bahnen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 10249* Zu Frage 49: Die grundsätzlichen Aussagen zu Frage 48 gelten ggf. auch umgekehrt für die Mitarbeiter des Ausbesserungswerks Kaiserslautern. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 50): Warum liegt die seit Jahren diskutierte und seit Ende 1991 im Entwurf vorliegende Wärmenutzungsverordnung, deren Umsetzung ein hohes CO2-Minderungspotential weitgehend betriebswirtschaftlich lohnend bewegen könnte, noch nicht vor, und wann ist mit der endgültigen Fassung und ihrem Inkrafttreten zu rechnen? In das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde 1985 eine Grundpflicht aufgenommen, nach der entstehende Wärme aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, soweit technisch möglich und zumutbar, für Anlagen des Betreibers genutzt werden sollte. In einer Rechtsverordnung sollten die Anlagen bestimmt werden, bei denen nutzbare Wärme in nicht unerheblichem Umfang entstehen kann. Daraufhin hat das Umweltbundesamt ein umfangreiches Forschungsvorhaben zur Ermittlung eines Anlagenkatalogs vergeben, der den genannten gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. 1989 hat der BMU auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Vorhabens zunächst einen internen Verordnungsentwurf erstellt und hierüber auch Gespräche mit der Wirtschaft und den Ländern geführt. Durch Gesetz vom 11. Mai 1990 wurde die im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankerte Grundpflicht wesentlich verändert. Es wurde die Pflicht der Nutzung von Abwärme unter näher bestimmten Voraussetzungen auf die Abgabe an Dritte ausgedehnt. Weiterhin sollten nun, neben der Bestimmung der Anlagen, die Anforderungen (technische Möglichkeit, Zumutbarkeit) an die Anlagen in der Rechtsverordnung näher konkretisiert werden. Nach Durchführung weiterer Forschungsarbeiten wurde 1991 ein erster Entwurf auf der veränderten gesetzlichen Grundlage erstellt. Zur Zeit laufen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung im Hinblick auf die baldige Versendung des Verordnungsentwurfs an die beteiligten Kreise. Nach Auswertung der Anhörung wird ein Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt und anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Danach soll sie baldmöglichst in Kraft treten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Hans Georg Wagner (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 51 und 52): Wie ist die Äußerung von Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, zu verstehen „Nachdem die SPD 1982 Oppositionspartei im Deutschen Bundestag geworden ist, gibt es in diesem Land keinen energiepolitischen Konsens" (Grußwort vor der Gesellschaft für Reaktorsicherheit am 28. Oktober 1992 in Berlin), angesichts der Tatsache, daß die sog. „Ueberhorst-Kommission" zur Findung eines energiepolitischen Konsenses im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erfolgreich von der Fraktion der CDU/ CSU blockiert wird? Ist der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angesichts der Blockierung der „ Ueberhorst-Kommission " durch seine Fraktion wirklich der Meinung, die Schwierigkeiten eines energiepolitischen Konsenses lägen in der „ideologisch-fundamentalistischen Ablehnung der friedlichen Nutzung der Kernenergie", wie er der SPD vorwirft? Die Äußerung von Bundesminister Töpfer beschreibt die schlichte Tatsache, daß insbesondere in der Frage der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein energiepolitischer Konsens nicht mehr besteht. Spätestens seit dem Nürnberger Parteitagsbeschluß der SPD von 1986 ist es Beschlußlage der SPD, aus der Kernenergie auszusteigen. Diese Linie der SPD ist in diversen Koalitionsvereinbarungen insbesondere mit den GRÜNEN auf Länderebene, entsprechenden Regierungserklärungen auf Länderebene sowie in vielfachen Versuchen der Umsetzung durch „ausstiegsorientierten" Vollzug des Atomgesetzes belegt. Diese Position steht in Widerspruch zur Haltung der Bundesregierung. Sollte beabsichtigt sein, mit den gestellten Fragen eine geänderte Position der SPD in der bisherigen grundsätzlichen ideologisch-fundamentalistischen Ablehnung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und damit zur Konsensfrage zu signalisieren, wird dies von der Bundesregierung begrüßt. Bundesminister Töpfer hat in der in Bezug genommenen Rede die Notwendigkeit eines Konsenses hervorgehoben und dazu Vorschläge gemacht. Neben dem von Bund und Ländern eingesetzten Staatssekretärs-Arbeitskreis zur Lösung der Entsorgungsfrage sowie der Novellierung des Atomgesetzes soll auch die „Kommission für Energiefragen" dazu beitragen, den dringend notwendigen energiepolitischen Konsens auch in der Frage der Nutzung der Kernenergie herbeizuführen. Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 22. Oktober 1992 dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages seine Absicht mitgeteilt, die bestehende Sperre im Hinblick auf das letztgenannte Vorhaben teilweise aufzuheben und hierzu um Einwilligung gebeten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Norbert Rieder (CDU/CSU) (Drucksache 12/3656 Fragen 53 und 54): Kann die Bundesregierung Gerüchte bestätigen, daß derzeit in der Bundesrepublik Deutschland gebrauchte Anlagen zur chemischen Reinigung, die mit halogenierten Kohlenwasserstoffen arbeiten, aufgekauft werden, um in Drittländern zum Einsatz zu kommen? 10250* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch den Betrieb solcher Anlagen in Drittländern die Bemühungen vieler Staaten, die klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren, unterlaufen werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, einer solchen negativen Entwicklung wirksam zu begegnen? Zu Frage 53: Nach Auskunft eines maßgeblichen Anbieters von Chemischreinigungsanlagen sind ausländische Textilreinigungsbetriebe an den hochwertigen Anlagen, die derzeit in Deutschland eingesetzt werden, als gebrauchte Anlagen interessiert. Bis zu etwa 10 % der bei Neuinstallationen zurückgenommenen Anlagen gehen ins Ausland. Es handelt sich dabei um Anlagen für den Einsatz von Tetrachlorethen (Per). Für gebrauchte FCKW-Maschinen besteht so gut wie keine ausländische Nachfrage. Ein Handel in der Form, daß gebrauchte Anlagen zur chemischen Reinigung in Deutschland zum Zwecke des Verkaufs an Drittländer gezielt aufgekauft werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. In der Vergangenheit hat es in Süddeutschland eine Initiative zur Vermittlung von gebrauchten FCKW- Maschinen ins europäische Ausland gegeben. Diese ist aber offensichtlich nicht weitergeführt worden. Zu Frage 54: Die Bundesregierung sieht die in der Frage angesprochene Gefahr nicht. Die ins Ausland verkauften Per-Anlagen entsprechen einem vergleichsweise hohen Emissionsminderungsstandard. Der Beitrag der Per-Emissionen aus diesen Anlagen zum Treibhauseffekt ist unbedeutend. Der Verkauf der Anlagen steht den Bemühungen, die klimaschädigenden Treibhausgase zu reduzieren, nicht entgegen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 55 und 56): Welche konkreten Ergebnisse zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in China und in Tibet hat der Besuch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, in der Volksrepublik China gebracht, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse? Welche Haltung der Bundesregierung hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, bei seinem Besuch in Pakistan zur Kashmirfrage vertreten, und wird die Bundesregierung ihrerseits Bemühungen unterstützen, daß es in absehbarer Zeit zu konkreten Verhandlungen zwischen Indien und Pakistan unter Beteiligung der Betroffenen zur Lösung des Kashmirproblems kommt? Zu Frage 55: Bundesminister Kinkel hat in seinen Gesprächen mit Außenminister Qian Qichen, Parteichef Jang Zemin und Regierungschef Li Peng Menschenrechts- und Demokratiefragen deutlich angesprochen. Die Bundesregierung führt das Gespräch über eine Verbesserung bei Menschenrechtsfragen mit China aus Überzeugung und Solidarität. Sie betrachtet Fortschritte zur Sicherung von menschenrechtlichen Mindeststandards auch als Bestandteil guter politischer Beziehungen zwischen Deutschland und China. Die Gesprächspartner von Bundesminister Kinkel haben das Gespräch mit ihm offen geführt. Sie waren damit einverstanden, daß dieser Dialog fortgesetzt wird. Dies ist ein wichtiges Ergebnis des Besuchs. Unter anderem soll es demnächst zu einem Treffen von Juristen beider Seiten kommen, die ein Menschenrechtssymposium abhalten werden. Bundesminister Kinkel ist im übrigen der Ansicht, daß Bemühungen um einzelne Betroffene am besten diskret unternommen werden. Zu Frage 56: Bundesminister Kinkel hat bei seinen Gesprächen in Pakistan zur Kaschmirfrage folgende Linie verfolgt: Deutschland verfolgt den Konflikt um Kaschmir mit großer Aufmerksamkeit, da sein Destabilisierungspotential über den Subkontinent hinaus Sicherheitsinteressen der ganzen Region berührt. Beide Seiten müssen alles tun, um eine Konfrontation wegen Kaschmir zu vermeiden. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß das Abkommen von Simla den geeigneten Ansatz für eine friedliche Lösung darstellt, da es für die Beilegung von Streitfällen bilaterale Gespräche vorsieht. Deutschland begrüßt alle vertrauensbildend en Maßnahmen zwischen beiden Staaten. Die Begegnung des indischen und pakistanischen Ministerpräsidenten und der Staatssekretäre haben in einzelnen Fragen konkrete Verbesserungen im bilateralen Verhältnis gebracht. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 57 und 58): Wie begründet die Bundesregierung ihre Weigerung, die von der ehemaligen Regierung der DDR eingegangenen Verpflichtungen zu übernehmen, indem sie die vertraglich vereinbarten Lieferungen von Milchpulver an Kuba nicht ausführt? Welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung in den vom VN-Sondergesandten Mohammed Sahnoun als ineffizient kritisierten Hilfslieferungen für Somalia, der nach offizieller Rüge daraufhin zurückgetreten ist? Zu Frage 57: Die Bundesregierung hat in der Zeit vom 30. Oktober bis 2. November 1991 in Havanna gemäß Art. 12 Abs. 1 Einigungsvertrag Konsultationen über das Schicksal der DDR-Verträge mit Kuba durchgeführt. Dabei wurden einige Verträge, darunter auch das Abkommen vom 16. Oktober 1981 über den Austausch von Magermilchpulver gegen Futterhefe, der weiteren Erörterung durch Experten vorbehalten. Die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 10251* deutsche Seite wartet dazu auf einen Terminvorschlag der kubanischen Seite. Zu Frage 58: Die Bundesregierung hat den Rücktritt von Botschafter Sahnoun mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie würdigt seine Bilanz als Vermittler zwischen den somalischen Kriegsparteien und als Koordinator der Tätigkeiten der VN vor Ort. Die Bundesregierung kommentiert weder die Ausführungen von Sahnoun noch die Personalentscheidung des VN-Generalsekretärs. Allerdings liegt auch der Bundesregierung daran, daß jede Möglichkeit zur Steigerung der Effizienz der Hilfslieferungen in Somalia genutzt wird. Die Reise von StM Schäfer nach Somalia im September 1992 diente dazu, der Bundesregierung ein unmittelbar eigenes Bild der Situation zu liefern. In diesem Zusammenhang ergab sich vor allem, daß weitere umfangreiche Hilfe und eine bessere Koordination notwendig sind. Daher hat die Bundesregierung ihre Teilnahme an der Luftbrücke nach Somalia verlängert und sich für die Abhaltung einer Koordinierungskonferenz eingesetzt. Diese hat im Oktober in Genf stattgefunden, und eine Folgekonferenz ist Ende November in Addis Abeba vorgesehen. Die Bundesregierung erwartet, daß Sahnouns Nachfolger Ismat Kittani die bisherigen Bemühungen der VN zur Sicherung der humanitären Lieferungen und zur Befriedung der Situation in Somalia mit der gleichen Tatkraft wie sein Vorgänger weiterverfolgen wird. Sie fordert nachdrücklich, die beabsichtigte weitere Stationierung von VN-Sicherheitskräften in Somalia schnellstmöglich durchzuführen, um den VN und den Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen, ihre wegen der Sicherheitslage bis zum Sommer 1992 verzögerten Lieferungen weiter zu leisten, Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 12/3656 Fragen 59 und 60): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine große Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die in Familien untergebracht werden, aus dem Grund Asylantrag stellt (auch von Gemeinden so beraten wird), um Sozialhilfe zu erhalten, wenn die Gastfamilie für den weiteren Unterhalt nicht mehr aufkommen kann? Denkt die Bundesregierung an eine besondere Regelung für Bürgerkriegsflüchtlinge, die die Gemeinden entlasten und gleichzeitig die unrechtmäßige Einleitung von Asylverfahren ändern könnte? Zu Frage 59: Die Innenministerkonferenz hat am 22. Mai 1992 beschlossen, aus humanitären Gründen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina in Deutschland vorübergehend Aufnahme zu gewähren. Dazu gehört insbesondere auch die Regelung, daß Einreisen erlaubt werden, wenn hier lebende Verwandte oder Bekannte, Wohlfahrtsorganisationen oder Kirchen Obdach und Lebensunterhalt gewähren. Mit diesen Beschlüssen wird auch das Ziel verfolgt, bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren herauszuhalten. Diese Absicht ist allerdings gegen den Willen der Betroffenen nicht durchsetzbar, da die bestehende Rechtslage keinen Ausländer daran hindert, den Weg des Asylverfahrens zu beschreiten. Die Zugangszahlen zeigen indes, daß das Ziel, Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren herauszuhalten, bisher doch weitgehend erreicht worden ist. Wie die Statistik zeigt, ist die Zahl der Asylbewerber aus Bosnien und Herzegowina im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylantragsteller aus dem früheren Jugoslawien relativ gering. In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 1992 haben nämlich insgesamt 36 187 Personen aus dem früheren Jugoslawien Asyl beantragt, darunter aber nur 3 344 aus Bosnien und Herzegowina. Diese Zahlenentwicklung widerlegt auch die immer wieder erhobene Behauptung, daß viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina von den Gemeinden in das Asylverfahren gedrängt würden, wenn sie mangels Leistungsfähigkeit der Gastfamilie der Sozialhilfe zur Last fallen. Zu Frage 60: Nach geltendem Asylrecht kann kein Ausländer daran gehindert werden, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Eine Änderung dieser Sachlage ist nur über eine Modifizierung des materiellen Asylrechts im Grundgesetz möglich. Erst nach einer Einschränkung der gegenwärtigen schrankenlosen Asylrechtsgewährleistung kann eine Sonderregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge über einen Ausschluß dieses Personenkreises vorn Asylverfahren getroffen werden. Eine über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 22. Mai 1992 hinausgehende Sonderregelung ist deshalb zur Zeit nicht beabsichtigt. Diese Beschlüsse sehen eine vorübergehende Aufnahme von bestimmten Gruppen von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans de With (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 61 und 62): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in jüngster Zeit die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB (z. B. Hakenkreuze, „Hitler/Kühnen"Gruß, Fahnen, Parolen etc.) bei öffentlichen Auftritten Rechtsradikaler (in Dresden und etlichen anderen Städten) in besorgniserregender und beschämender Weise zugenommen hat? 10252* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz Verdachts einer Straftat nach § 86 a StGB in zahlreichen Fällen Polizeibeamte nicht eingeschritten sind, um die Fortsetzung dieses rechtswidrigen Handelns zu unterbinden und notwendige Ermittlungen nicht aufgenommen wurden? Zu Frage 61: Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung. Dem Bundeskriminalamt wurden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen (KPMD-S) seit 1990 von den Bundesländern folgende Fälle der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB gemeldet: 1990: 325 Fälle 1991: 565 Fälle 1992: 632 Fälle (bis 6. November 1992) Zu Frage 62: Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Eine Bewertung ist ihr deshalb nicht möglich. Nach Einschätzung der Bundesregierung mangelt es der Polizei weder an Rechtskenntnissen noch am Willen zum Einschreiten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der § 152 Abs. 2 StPO beachtet worden ist. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eckhard Pick (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 63): Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Verbindung mit den Landesregierungen sichergestellt, daß den bei öffentlichen Auftritten massenhaften Verletzungen des § 86a StGB in Zukunft wirkungsvoll — präventiv und repressiv — entgegengetreten wird? Die gewalttätigen Ausschreitungen und anderen strafbaren Handlungen rechtsextremistischer Täter waren mehrfach Gegenstand von Beratungen im Rahmen der Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern, zuletzt am 9. Oktober 1992 anläßlich der Gemeinsamen Sondersitzung der Innen- und der Justizministerkonferenz in Bonn. Hierbei standen Maßnahmen gegen Zuwiderhandlungen gegen den Straftatbestand des § 86a StGB jedoch nicht im Vordergrund. Die Strafverfolgung solcher Delikte obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. Auf das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO), das Polizei und Staatsanwaltschaft von Amts wegen zum Einschreiten verpflichtet, weise ich hin. Anlage 24 Antwort des Pari. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 64 und 65): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung beim Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und Internationale Studien (BIOst) in Köln eine Untersuchung über die Lage der rumänischen Roma in Auftrag gegeben hat? Hat sich die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der rumänischen Regierung über den „Abschiebungsvertrag" ausschließlich der oben erwähnten Studie „Versuch über Geschichte, Gegenwart und soziale Probleme der Zigeuner Rumäniens" aus dem BIOst zu ihrer Information über die Situation der Roma bedient, oder haben ihr auch weitere Berichte vorgelegen? Zu Frage 64: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung beim Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien eine Untersuchung über die Lage der rumänischen Roma in Auftrag gegeben hat. Richtig ist vielmehr, daß der für Südosteuropa zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts aus eigener Initiative im Rahmen der wissenschaftlich unabhängigen Arbeit des Instituts eine Studie mit dem Thema „,Romii' oder ,Tigani' — Versuch über Geschichte, Gegenwart und soziale Probleme der Zigeuner Rumäniens" verfaßt hat. Der Geschäftsführende Direktor des Instituts hat die Verteilung der Studie wegen einiger Formulierungen und Aussagen, die zu Mißdeutungen führen können, unterbunden. Im Bundesministerium des Innern ist die Existenz der Studie und deren Inhalt erst am 28. Oktober 1992 bekannt geworden. Zu Frage 65: Die in der Frage genannte Studie hat bei den Verhandlungen mit Rumänien über die am 1. November 1992 in Kraft getretene Rückübernahmevereinbarung dem für den Abschluß dieser Vereinbarung zuständigen Bundesminister des Innern nicht vorgelegen. Abgesehen davon besteht zwischen beiden wie auch mit etwaigen andern Berichten kein sachlicher Zusammenhang. Die Rückübernahmevereinbarung regelt nicht, ob und unter welchen Voraussetzungen rumänische Staatsangehörige aus dem Bundesgebiet abgeschoben werden dürfen. Diese Frage bestimmt sich allein nach dem deutschen Asyl- und Ausländerrecht und ist nicht Gegenstand irgendwelcher Vereinbarungen mit Rumänien. Die Rückübernahmevereinbarung betrifft also nicht die Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen rumänischen Staatsangehörigen und der Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich die völkerrechtliche Beziehung zwischen Deutschland und Rumänien. Sie regelt auf der Basis der Gegenseitigkeit die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Sie ist in keinem Punkt eine die Gruppe der Roma betreffende Sonderregelung, sondern entspricht vielmehr gleichartigen Abkommen mit anderen europäischen Staaten wie z. B. Benelux, Dänemark, Frankreich, Osterreich, Polen und Schweiz, indem sie lediglich den völkerrechtlichen Grundsatz konkretisiert, daß jeder Staat seine eigenen ausreisepflichtigen Staatsangehörigen rückzuübernehmen hat. Auch mit anderen Staaten werden derzeit entsprechende Abkommen vorbereitet. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1992 10253* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3656 Frage 66) Wird die Bundesregierung das Angebot des Deutschen Anwaltvereins aufgreifen, wie bei den sogenannten Ostprojekten auch für die Beschleunigung der Asylverfahren dazu bereite Rechtsanwälte auf Zeit einzusetzen, und welche Gespräche wurden bisher mit dem Deutschen Anwaltverein darüber geführt? Die Bundesregierung ist daran interessiert, Asylverfahren durch jede geeignete Maßnahme zu beschleunigen. So hat bereits im Oktober dieses Jahres ein Gespräch mit Vertretern des Deutschen Anwaltsvereins stattgefunden, in dem die Möglichkeiten des Einsatzes von Rechtsanwälten — insbesondere auch dienst- und standesrechtliche Aspekte — erörtert worden sind. Mit Rücksicht auf die Haushaltsberatungen wurde vereinbart, daß das Gespräch im Laufe des November 1992 fortgeführt werden soll. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 12/3656 Fragen 67 und 68): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß durch das derzeit noch geltende umständliche und zeitaufwendige Verfahren zur gleichmäßigen Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer nach dem alten Asylverfahrensgesetz die Übererfüllung einzelner Länder wie Nordrhein-Westfalen nicht wirksam abgebaut wird, da diese im Rahmen der Vorabverteilung gleichzeitig wieder Neuankömmlinge aufnehmen müssen, womit eine große finanzielle Mehrbelastung für die betroffenen Länder und ihre Gemeinden verbunden ist, und wie will die Bundesregierung unmittelbar Abhilfe schaffen angesichts der Tatsache, daß durch den langen Zeitraum der noch erfolgenden endgültigen Verteilung von zum Teil 6 bis 10 Monaten menschliche Härten, finanzielle Mehrbelastungen für die Sozialhilfeträger, doppelter verwaltungstechnischer Aufwand und Frustrationen bei den Betreuenden entstehen? Warum kann die Bundesregierung das in dem neuen Asylverfahrensgesetz vom 26. Juni 1992 bereits vorgesehene Verfahren eines sofortigen Länderquotenabgleichs durch eine zentrale Verteilungsstelle des Bundes (§ 46 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz neuer Fassung) erst zum 1. April 1993 umsetzen, während zum Beispiel Nordrhein-Westfalen bei der landesinternen Verteilung auf seine Gemeinden ein entsprechendes Verfahren bereits praktiziert und die gleichmäßige Verteilung durch zeitweise Zuteilungsstopps für überbelastete Gemeinden erreicht, wodurch sich Umverteilungen erübrigen, und wie reagiert die Bundesregierung auf die mehrfach geäußerten Forderungen von Kommunen, Kirchengemeinden, Bürgerinitiativen und des Landes Nordrhein-Westfalen, ein solches Verfahren auch im Verhältnis des Bundes zu seinen Ländern einzuführen? Zu Frage 67: Das Land Nordrhein-Westfalen ist seit mehreren Wochen kein Abgabeland mehr. Zu der Ihrer Frage zugrundeliegenden Situation ist es gekommen, weil das Land Verteilungsentscheidungen des Beauftragten der Bundesregierung in vielen Fällen erst Wochen oder gar Monate später in Zuweisungsentscheidungen umgesetzt hat. Die Bundesregierung bedauert, daß es zu dieser Situation gekommen ist. Die Bundesregierung und der ihrer Fachaufsicht unterstehende Beauftragte für die Verteilung der Asylbewerber haben keine Möglichkeit, für die den Gemeinden vorab zugewiesenen Asylbewerber eine Regelung zu treffen, die den Vorstellungen aller Beteiligten gerecht wird. Dies wäre allein dem Land Nordrhein-Westfalen möglich. Das Land müßte dem Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung in jedem Einzelfall mitteilen, daß der Asylbewerber nicht in die länderübergreifende Verteilung einzubeziehen, sondern auf die Landesquote anzurechnen ist. Die Verteilung würde dann nach Nordrhein-Westfalen erfolgen, und das Land könnte die Asylbewerber danach der jeweiligen Gemeinde endgültig zuweisen. Die angesprochenen negativen Folgen ließen sich so weitgehend vermeiden. Zu Frage 68: Das zum 1. Juli 1992 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens sieht vor, daß Asylbewerber, deren Asylanträge als „offensichtlich unbegründet" zu qualifizieren sind, im Regelfall für eine Dauer von bis zu drei Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder unterzubringen sind (§ 48 AsylVfG), um das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel einer Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren zu erreichen. Bei der Schaffung dieser Regelung ist der Gesetzgeber vond er Prämisse ausgegangen, daß die Länder die für das neue Erstverteilungsverfahren (§ 46 AsylVfG) erforderlichen Unterbringungsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens geschaffen haben. Bis zu dem politisch gewollten Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 1992 war dies jedoch nicht zu erreichen bzw. zu realisieren, so daß im Rahmender Übergangsregelungen (Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens) für einen befristeten Zeitraum bis zum 31. März 1993 die gesetzlichen Regelungen der tatsächlichen Lage angepaßt werden mußten.
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    Rede von Jürgen Augustinowitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland steht mit an der Spitze der Staaten, wenn es um Hilfsmaßnahmen für Gebiete geht, in denen auf Grund von Naturkatastrophen, aber auch auf Grund von menschlichem Einfluß die Bevölkerung in Not geraten ist. Das ist neben der Bundesregierung auch den zahlreichen nichtstaatlichen Organisationen zu verdanken, die auf vielfältige Weise eng mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten. Sie planen und führen effizient, schnell und mit großem Engagement Hilfsmaßnahmen in den betroffenen Gebieten durch.
    Wer von uns hat nicht die Bilder im Kopf, welche Not entsteht, wenn Naturkatastrophen die Infrastruktur eines Landes zerstören, Menschen obdachlos werden und es zu Seuchen und Tod kommt. Die anderen Katastrophen werden vom Menschen verursacht. Wir kennen alle die lang anhaltenden Folgen von Kriegen, Bürgerkriegen und sonstigen bewaffneten Auseinandersetzungen. Sie werden uns gerade jetzt im ehemaligen Jugoslawien oder in Somalia deutlich vor Augen geführt.
    Ein gravierendes Problem ist dabei durch die unsystematische Verlegung von Landminen entstanden. Diese Minen sind die Hinterlassenschaft von schrecklichen Kriegen und Bürgerkriegen. Sie töten und verstümmeln auch jetzt noch nach Beendigung der Kriege die Menschen. Unsystematische Verlegung von Minen, das bedeutet, niemand weiß genau, wo welche Minen liegen. Minenpläne gibt es nicht, so daß schon ein Fehltritt tödlich sein kann. Das bedeutet auch, daß eine Aktion zur Minenräumung schwierig ist.
    Minen sind in den verschiedensten Ländern eingesetzt worden. Beispielsweise in Angola, in Somalia, in Äthiopien, in El Salvador, in Afghanistan, in Pakistan. Die Liste ist noch viel länger.
    In einer Rede über die neuen Chancen und Gefahren nach dem Kalten Krieg sagte der britische Außenminister Douglas Hurd vor der UN-Vollversammlung am 22. September: „Die Förderung freier Wahlen und demokratischer Einrichtungen ist ein Schlüsselfaktor der Friedenschaffung ebenso wie die Minenräumung. Minenbeseitigung muß einen hervorragenden und herausragenden Platz in unserer Agenda einnehmen. " Soweit der britische Außenminister.
    Gerade Dritte-Welt-Staaten sind betroffen, Länder also, die schon von genug anderen Strukturproblemen gebeutelt sind. Weil niemand auch nur annähernd genau weiß, wie und wo diese Minen verlegt worden sind, ist es gewiß, daß etliche Menschen immer wieder darauf treten und schwere körperliche Verletzungen davontragen oder sogar sterben. Die Rehabilitierung von Minenopfern ist langwierig und teuer, die Wiederansiedlung von Menschen wird erheblich verzögert.
    In Angola, einem Land, in dem Minen verlegt worden sind und in dem das Notärztekomitee „Kap Anamur" Minen geräumt hat, haben vor einigen Wochen Wahlen stattgefunden. Nur indem man manche Wege überhaupt minenfrei und annähernd sicher begehbar machte, war es der Bevölkerung möglich, ihr Wahlrecht auszuüben.



    Jürgen Augustinowitz
    In Afghanistan haben sowjetische Soldaten etliche Minen von Hubschraubern abgeworfen, so daß niemand sagen kann, wann in diesem Land eine ordentliche Land- und Viehwirtschaft wieder möglich sein wird. Es gibt Bilder von Schafherden, die über ein Gebiet getrieben werden, damit es anschließend für Menschen begehbar ist.
    In Kambodscha werden Minen auch jetzt noch von den Roten Khmer in ihrem Kampf benutzt, so daß ein Einsatz hier einer meist vergeblichen Arbeit gleicht, aber trotzdem angegangen werden muß.
    Wie ich höre, hat auch die ägyptische Regierung ein Interesse daran, daß die britischen, italienischen und deutschen Minen in der Wüste, die dort als Folge des Afrikafeldzuges noch liegen, geräumt werden.
    Die weltpolitische Lage hat sich nach der Beendigung des Ost-West-Konflikts Gott sei Dank grundlegend Bändert, so daß Hilfe leichter möglich ist. Minenräumen ist dabei sicherlich ein wichtiger Baustein.
    In den letzten Monaten hat ein Minenräumeinsatz des Notärztekomitees „Kap Anamur" in Angola stattgefunden. Ein weiterer Einsatz in Kambodscha ist in der Vorbereitungsphase. Dem Komitee ist für diesen Einsatz sehr zu danken. Grausamkeiten konnten so vermindert werden. Beide Male stellte das Verteidigungsministerium Minenräumgeräte, die nichts, aber auch gar nichts mit Waffen zu tun haben, zur Verfügung. Natürlich gab es in der Anlaufphase einer solchen neuartigen Aktion einige Probleme, aber daraus können wir wichtige Schlüsse ziehen.
    Es gilt, auf die aufgetretene Frage grundsätzlich zu antworten. Und genau dies bereitet der von der CDU/CSU- und F.D.P.-Fraktion hier vorgelegte Antrag vor. Wir nehmen hier die Vorreiterrolle ein. Der Antrag stellt fest, daß Präventivmaßnahmen besser sind als die nachträgliche Behandlung von Minenopfern. Hier sollten wir unsere Hilfe ansetzen. Die Bundeswehr hat vor allem aus alten NVA-Beständen genügend Geräte zur Verfügung, die sofort verwandt werden können. In Angola sind umgerüstete Fahrzeuge aus diesen Beständen benutzt worden.
    Ich möchte hier feststellen: Es ist ein besonders anschauliches und gelungenes Beispiel für Rüstungskonversion von ehemaligen Waffen, die jetzt friedlichen Zwecken dienen. Ein Hauptansatzpunkt ist die Ausbildung von einheimischen Soldaten oder Zivilisten durch die Bundeswehr. Mit der Ausbildungshilfe steht uns hier ein sehr geeignetes Instrument zur Verfügung. Diese Ausbildung kann sowohl in Deutschland als auch in dem jeweiligen Dritte-WeltLand stattfinden.
    Von besonderer Bedeutung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch die logistische Unterstützung der einheimischen Minenräumer durch deutsche Experten vor Ort. Im übrigen können wir hier auch wichtige Erkenntnisse für neue Einsätze dieser Art gewinnen. Ich selbst habe vor einiger Zeit die Pionierbrigade 80 in Storkow in Brandenburg besucht. Dort habe ich den Eindruck gewonnen, daß die Minenräumer in einer mehrwöchigen Ausbildungsphase dort auf den Einsatz gut vorbereitet werden konnten, auch in der Bedienung der Geräte. Eine solche Ausbildungseinrichtung ist auch in Zukunft dringend notwendig. Um dauerhaft und nachhaltig helfen zu können, benötigen wir eine Koordinierungsstelle in Deutschland. Hier müßte das Verteidigungsministerium Ansprechpartner sein, aber darüber hinaus auch das BMZ und das Auswärtige Amt.
    Selbstverständlich ist mit einem solchen Antrag kein Automatismus verbunden, daß nun auf Anforderung allen NGOs Geräte zur Minenräumung zur Verfügung gestellt werden. Die notwendige Kontrolle bei der Zusammenarbeit muß in jedem Fall gewahrt bleiben. Aber ich glaube, daß eine ordentliche und kurzfristige Prüfung des Vorhabens jeweils einen positiven Bescheid einschließen kann. Zu enge Fesseln sollte man sich jedenfalls nicht auferlegen, sonst haben wir viel über das Problem geredet, aber in der Sache wenig erreicht. Außerdem sind wir gut beraten, bei diesen humanitären Aktionen besonders den Sachverstand, die Erfahrung und die Organisationskapazitäten von privaten Unternehmen zu nutzen.
    Ich will an dieser Stelle festhalten: Der Schutz von Leib und Leben der Minenräumer vor Ort hat Vorrang vor dem Einsatz. In vielen Ländern sind Hilfseinsätze wegen zu großer Gefahr nicht möglich. Stabile, friedliche Verhältnisse sind Voraussetzung für einen solchen Einsatz. Um gleich einen Einwand vorwegzunehmen: Das Argument, daß die Kosten für solche Einsätze nicht abzusehen sind, sticht nicht. Die Kosten für die Realisierung wären um ein Vielfaches höher, ganz abgesehen davon, daß das Kostenargument in diesem Zusammenhang ziemlich menschenverachtend wirkt.
    Wir sind mit unserer Politik den Menschen verpflichtet. Mit welcher Methode letztlich die Minen geräumt werden, ist zweitrangig. Um eine großflächige Minenräumung auch auf Dauer ausführen zu können, müssen sich die einzelnen betroffenen Staaten auch selbst darum kümmern. Wir können die Staaten und Länder durch Ausbildung und Hilfe vor Ort unterstützen. Ich finde, wir stehen hier erst am Anfang. Wir sollten am gegebenen Ort das Notwendige tun, um Menschen zu helfen. Das, was wir bisher erreicht haben, ist ermutigend. Minenräumen ist dabei eine besonders kluge und notwendige Maßnahme.
    Die Beseitigung von Waffen ist eine große Aufgabe der Zukunft. Wir sollten uns daran beteiligen und somit einen besonderen deutschen Beitrag der Glaubwürdigkeit leisten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile dem Kollegen Hans Wallow das Wort.

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    Rede von Hans Wallow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Minen gehören zu den grauenhaftesten Waffen, die Kriegswaffenhersteller und Kriegsgegner heute hauptsächlich gegen die Zivilbevölkerung, gegen das humanitäre Völkerrecht einsetzen. Die sogenannten unterschiedslos wirkenden Waffen töten wahllos noch nach Beendigung des Krieges spielende Kinder, Soldaten oder zerfetzen nach Jahren den



    Hans Wallow
    pflügenden Bauern auf dem Land. Wir alle wissen das selbst aus der Vergangenheit unseres eigenen Landes. Ich habe selber erlebt, daß Spielkameraden von mir, Klassenkameraden von mir durch Stabbrandbomben und anderes Dreckszeug die Arme abgerissen wurden.
    Wenn man sich das millionenfache Sterben und Leiden vorstellt, welches durch diese Tötungsautomaten in 176 Kriegen seit 1945 verursacht wurde, dann ist das kaum faßbar. Ich gebe meinem Vorredner, Herrn Augustinowitz, deswegen recht: Es ist richtig, daß unser Land dazu beiträgt, Minen zu beseitigen oder zu zerstören.
    Ich darf an dieser Stelle auch dem Notärztekomitee „Kap Anamur" für seine nicht ungefährliche Arbeit danken. Diese Aufgabe entspricht genau dem, was ich in der Debatte um die Somaliahilfe gesagt habe, daß die Bundesrepublik, unser Land, ihre neue Weltrolle als ein helfendes Volk verstehen sollte.
    Doch zum Lebenretten gehört mehr, als in Ihrem Antrag steht. Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrags — ich zitiere —:
    Statt die Folgen der Gewalt mit hohem Mitteleinsatz zu lindern, sollten besser mit vergleichsweise geringen Mitteln die Ursachen des großen Leidens, das die Minen bewirken, bekämpft werden.
    Einverstanden! Doch zur Bekämpfung der Ursachen dieses großen Leidens gehört nicht nur die Minenräumung, sondern auch, daß die Bundesrepublik Deutschland das im September 1992 beschlossene Waffenabkommen der Vereinten Nationen zur Ächtung der unterschiedslos wirkenden Waffen wie Minen dadurch unterstützt, daß sie grundsätzlich keine Genehmigung zum Export solcher Tötungsapparate erteilt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Leben retten heißt auch, daß die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Außenpolitik zur weltweiten Ächtung von Produktion, Export und Anwendung solcher unterschiedslos wirkenden Waffen, die hauptsächlich gegen Zivilisten gerichtet sind, eintritt. In Ihrem Antrag verzichten Sie darauf, dieses Übel bei der Wurzel zu packen. Warum eigentlich? Sie sollten in der späteren Beratung unseren Absatz 5, der das aufgreift, und unseren Absatz 6 aufnehmen. Sie wollen die Bundeswehr weltweit an Minenräumaktionen beteiligen, ohne daß dafür die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Wir sind damit nicht einverstanden.
    Da wir im Ziel einig sind, Herr Augustinowitz, fordern wir deswegen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, mit uns gemeinsam diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine personelle Beteiligung der Bundeswehr an Minenräumprogrammen im Rahmen der humanitären Hilfeleistungen der Vereinten Nationen zu schaffen. Der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Grundgesetzartikel 24 und 87 a liegt vor — ich darf ihn kurz zitieren —:
    Der Bund kann den Vereinten Nationen Angehörige der Streitkräfte nur für friedenserhaltende Maßnahmen ohne Kampfauftrag unterstellen. Den Vereinten Nationen oder den betroffenen Staaten sollen auf Anforderung unbewaffnete Angehörige der Streitkräfte zur Bekämpfung von Umweltschäden, für humanitäre Hilfeleistungen und Maßnahmen der Katastrophenhilfe zur Verfügung gestellt werden.
    Minenräumen ist mit großem Risiko behaftet, und niemand darf dazu gezwungen werden. Die Gratwanderung zwischen einem militärischen Einsatz und der humanitären Hilfe ist schmal. Nach Einstellung der Kämpfe liegt nach Ihrer und auch nach unserer Definition eine humanitäre Maßnahme vor; aber was ist bei Wiederaufflammen des Krieges, der Kämpfe? Dann kann Minenbeseitigen dazu dienen, ein umkämpftes Land passierbar zu machen, und in der konkreten Situation kann das eben auch bedeuten, daß das von den Konfliktparteien, die ja dann nicht verschwunden sind, als ein militärischer Einsatz gewertet wird.
    Konstruieren wir also hier keine neue Grauzone, in der die Bundeswehr dann später ohne Rechtsklarheit operieren soll. Wir sind uns doch darüber im klaren: Es bleibt nicht bei den Minen; es geht dann über zu Granaten. Unser Nachbarland Österreich ist dabei, im Irak Scud-Raketen zu entschärfen. Diese Aufgabe beginnt mit den Minen und wird mit Sicherheit erweitert werden. Deswegen ist vorher absolute Rechtsklarheit notwendig.
    Völlig abzulehnen ist — und das haben Sie vergessen, Herr Augustinowitz, uns deutlich zu sagen —, daß es sich bei der Ausstattungshilfe in Ihrem Antrag um eine militärische Ausstattungshilfe handelt, die wir einzelnen Staaten bilateral gewähren sollen. Das heißt konkret und im Klartext: von Militär zu Militär und daß dort dann auch Pioniere ausgebildet werden. Es ist aber einfach naiv, zu glauben, daß diese von der Bundeswehr bilateral ausgebildeten Pioniere dann nicht später auch militärisch eingesetzt werden können.
    Die gesamte militärische Ausbildungshilfe ist nach unserem Verständnis ein Relikt aus dem überkommenen Ost-West-Konflikt. Die Bundesregierung sollte sie schleunigst einstellen und die dabei freigewordenen Mittel vollständig zur Aufstockung der humanitären Hilfe einsetzen.
    Mit der Analyse der auftauchenden Probleme ist keine Ablehnung von unserer Seite verbunden. Wir sind im Ziel einig. Im Gegenteil, wir wollen mit der Bildung eines Friedenscorps, das in der Umwelt erhaltend und schützend tätig ist, also eine „ Grünhelmfunktion " übernimmt, in der Katastrophenhilfe und bei erweiterten humanitären Aktionen einsetzbar ist, noch etliche Schritte weitergehen, als es in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt.
    Wir sind heute — ich darf es etwas lax sagen — von Demokratien umzingelt, und nach der Beendigung des Ost-West-Konfliktes sind neue Feindbilder in den Vordergrund gerückt. Ich sehe — und eigentlich auch die Bevölkerung — als neue Unsicherheitslage Hungersnöte, Umweltschäden, Erdbeben, Überschwemmungen, Tankerunglücke, Industriekatastrophen wie



    Hans Wallow
    Bhopal zum Beispiel oder Tschernobyl, auf die die Industrieländer überhaupt nicht vorbereitet sind, Dürren und wieder Flüchtlingsströme und Armutswanderungen. Das bedeutet, wenn man den Gesamtkomplex sieht, daß ein Friedenscorps in Zukunft dringend aufgestellt werden sollte.
    Wir werden nach den jüngsten rassistischen Ausschreitungen von der Welt genau darauf hin beobachtet, was wir in Zukunft mit unserer neu gewonnenen Souveränität anfangen. Da ist das, was Sie vorschlagen, im Ziel richtig. Ich denke, niemand in diesem Hause und in der Bundesregierung sollte die „Rolle rückwärts" versuchen. Die Normalität unter den Völkern ist, daß man sich unterscheidet, und es ist sicherlich keine Sonderrolle, wenn wir unsere Identität in solchen mehr lebenserhaltenden Aufgaben und in ziviler Weltverantwortung finden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)