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    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Kauder, ich habe das sehr wohl gelesen. Aber das, was hier diskutiert wird — so haben Sie es vorhin genannt —, ist alter Wein in neuen Schläuchen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Wein war das nicht, das war Sauermilch!)

    Alter Rotwein wird meistens besser, je länger er steht. — In dieser Frage wurde genau das aufgegriffen, was ein alter Mentor der Sozialpolitik, nämlich der leider schon verstorbene Alfred Schmidt, in seinen Thesen der Integration von Mindestsicherung für alte Menschen in das System der Rentenversicherung ausformuliert hat. Urn nichts anderes geht es dabei. Vielleicht machen Sie sich mal die Mühe, diese Papiere durchzulesen. Dann werden Sie begreifen, worum es geht, und nicht vordergründig irgendwelche Ideologien und Frontstellungen aufbauen, die nicht nötig sind.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie können mir ja mal einen Vortrag halten!)

    — Das werde ich gerne tun, und dann werde ich Sie auch mal aufklären.
    Ein Zweites: Das gleiche gilt auch bei unserem Antrag. Es wurde ausdrücklich dargestellt, was hier an Korrekturen für das Renten-Überleitungsgesetz von uns angeregt worden ist. Wenn ich Ihre Worte, Herr Bundesminister, Herr Abgeordneter, in dieser Form ernsthaft aufnehme, dann habe ich eigentlich daraus geschlossen, daß Sie zumindest bereit zu sein scheinen, diese Vorschläge sachgerecht zu prüfen, wie man das in einem Konsensverfahren tut, damit wir nämlich diese Ungerechtigkeiten — die wirklich unser System gefährden können, wenn sie über Jahre hinweg aufrechterhalten bleiben, gerade in der jetzigen Situation — möglichst rasch beseitigen. Denn nur dadurch schaffen wir auch Vertrauen in unser System, wenn das Vertrauen in das Rentensystem bestehen bleibt.
    Ich will Ihnen aus einem Brief zitieren, den ein Verband, der uns nun nicht gerade besonders nahesteht, vor wenigen Tagen an den Bundeskanzler geschrieben hat.

    (Dr. Norbert Blüm [CDU/CSU]: Welcher Verband?)

    — Der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner, und Hinterbliebenen, Deutscher Beamtenbund, der Ihnen mit Sicherheit wesentlich näher steht als uns. Dieser Bundesverband schrieb u. a., ihm gehe es darum — und das ist auch in unserem Antrag entsprechend aufgeführt daß man einfach erstens bei den Bestandsrenten die echten Rentenbeitragszahlungen, die echten Verdienste früher anrechnet. Das ist ein legitimer Anspruch bei alten Menschen, die morgen oder übermorgen nicht mehr leben können, um ihnen heute Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und nicht erst, wenn sie im Grab liegen. Da geht es nämlich nicht mehr.
    Und das zweite, was sie hier aufschreiben — ich darf zitieren, Herr Präsident —:
    Wenn sich die Bundesregierung diesem Wunsch erneut verschließen sollte,
    — schreibt der Verband —so darf sie sich nicht wundern, wenn von den Betroffenen verstärkt der Vorwurf erhoben wird, sie mißbrauche das Rentenrecht als politisches Strafrecht.
    Wir haben Sie bei den Beratungen des RentenÜberleitungsgesetzes, das wir in dieser Frage mit großen Bauchschmerzen mitgetragen haben, darauf hingewiesen. Aber nichts wäre schlimmer, wenn dieser Eindruck sich in dem zusammenwachsenden Deutschland hei einer großen Zahl von Menschen verfestigen könnte. Da wird nämlich mehr Vertrauen zerstört, als wir durch eine solche Korrektur, die Änderungen notwendig macht, wieder aufbauen können.
    Ein Weiteres zu den hier dargestellten Schutzbehauptungen, daß unsere Verwaltung und auch die Rentenversicherungen bestimmte Maßnahmen nicht rechtzeitig ausführen könnte: Auch Professor Ruland, mit dem ich sehr häufig diskutiere, hat natürlich seinen Auftrag, hat seine Verwaltung und die Beamten in seiner Behörde zu schützen. Völlig richtig, das ist sein legitimer Anspruch. Aber wenn Menschen



    Hans Büttner (Ingolstadt)

    ungerecht behandelt werden, ist es unser legitimer Anspruch, die Verwaltung dazu zu bringen und instand zu setzen, daß sie solche Ungerechtigkeiten beseitigt.
    Es wäre eine Verabschiedung vom Parlamentarismus schlechthin, wenn wir Abgeordnete uns nur noch als Schutzwall gegenüber der Bürokratie verständen. Wir haben die Menschen zu vertreten, nicht unsere Bürokratie. Das ist unsere Aufgabe.

    (Beifall bei der SPD)

    Was Sie heute nachmittag dazu teilweise gesagt haben, war nicht mehr parlamentarisch, war in der Tat eine Aufgabe des Vertretungsrechts der Bürger.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber ohne Bürokratie würden Sie auch nichts umsetzen!)

    — Wenn man das umsetzt, dann findet sich auch bei den Rentenversicherungsträgern die nötige Bereitschaft, zumindest bei denen, die vor Ort mit den Problemen zu tun haben. Wenn wir ein bißchen mehr darauf achten würden, was die Behörden in den Fällen sagen, bei denen es um die Menschen geht, wenn wir also auf unteren Ebenen darüber redeten, dann würden wir feststellen, daß diese Umsetzung auch im Zuge des Renten-Überleitungsgesetzes möglich ist.
    Noch etwas dazu: Was Sie hinsichtlich Ihres Eintretens für die Bürokratie hier im Laufe des Tages sonst noch vorgeführt haben, wurde am Verhalten gegenüber den Aussagen der Bundesanstalt für Arbeit zum AFG deutlich. Auch dort haben Ihnen die Zuständigen in der Bürokratie, die die Probleme hautnah erleben, gesagt: Sie verabschieden ein Gesetz, das den Menschen, insbesondere den Ärmsten unter den Armen, Schaden zufügt.
    Die Arbeitsverwaltung in Bayern hat mir gestern in mehreren Gesprächen mitgeteilt, daß die Hälfte der AB-Stellen künftig auf Grund Ihres Gesetzes wegfallen werden. Die Ärmsten der Armen sind davon betroffen. Darauf achten Sie überhaupt nicht. Aber wenn es darum geht, für einige wenige Menschen Verbesserungen durchzuführen, gilt auf einmal das Wort: Die Bürokratie ist so übermächtig, daß man hier nichts mehr ändern kann. Ein komisches Verständnis von Verwaltung.
    Aber um zum Schluß versöhnlich bleiben zu wollen:

    (Dr. Norbert Blüm [CDU/CSU]: Wird aber auch Zeit!)

    — Das muß bei einer Regierung, die sich so unbeweglich und reformunfähig zeigt, nicht sein.

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das kann man nun wirklich nicht sagen!)

    — Das kann man sehr wohl sagen. Wo haben Sie denn versöhnt?
    Wenn ich ernst nehme, was der Herr Abgeordnete Blüm in seiner Eigenschaft als Minister vorhin von diesem Podium aus gesagt hat und wenn Sie das, was wir Ihnen vorgelegt haben, zu lesen in der Lage sind, dann müßte ich daraus eigentlich schließen, daß Sie zustimmen, beide Anträge im Ausschuß zu beraten, um in beiden Fällen zu vernünftigen Reformschritten zu kommen, nämlich zu einer vernünftigen Grundsicherung im Alter und zur Korrektur des RentenÜberleitungssystems.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das veranlaßt mich — wir sind am Ende der Debatte —, zu fragen, ob Sie mit der Überweisung der Anträge, Drucksachen 12/2519 und 12/2663, an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse einverstanden sind. — Andere Vorschläge werden nicht gemacht. Dann darf ich das als beschlossen feststellen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus (23. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs
— Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Rolf Olderog Carl Ewen
Dr. Olaf Feldmann
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von einer Stunde vor. — Das Haus ist offensichtlich damit einverstanden, so daß ich auch dies als beschlossen feststellen kann. Ich erteile dann dem Abgeordneten Dr. Olderog das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Olderog


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Bürgern ist die Politik der Europäischen Gemeinschaften zunehmend ein Argernis. Zentralismus, Bürokratismus und eine schwer erträgliche Regelungswut empfinden viele Bürger und politisch Verantwortliche in den Mitgliedsstaaten als eine Zumutung. Deshalb sollten wir diese Debatte heute — auch wenn sie vor ziemlich leerem Hause stattfindet — nutzen, um auch Grundsätzliches zur europäischen Tourismuspolitik zu klären.
    Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Ich bedauere, daß die Bundesregierung diesem Aktionsplan zur Förderung des Fremdenverkehrs im EG-Ministerrat schon vor der parlamentarischen Sommerpause zugestimmt hat. Es wäre besser gewesen, sie hätte ihre Zustimmung verweigert.
    Was die Europäische Kommission in diesem Aktionsplan, was die EG aber auch in vielen Dokumenten anderer Art an Zielsetzungen, Maßnahmen und Forderungen zur Tourismuspolitik niedergelegt hat, geht weit über ihre Kompetenzen hinaus. Sie maßt sich an — immer weiter und breiter ausufernd —, in jeden nur denkbaren Bereich des Fremdenverkehrs hineinzureden, und schreckt uns durch ihren anscheinend grenzenlosen Aktionismus.
    Sehr viele Vorschläge dieses Aktionsplanes sind an sich zweifellos sinnvoll und sympathisch. Aber wir von der Union richten gegen diesen Plan einen zentralen



    Dr. Rolf Olderog
    ordnungspolitischen Vorwurf: Er verletzt in eklatanter Weise den Grundsatz der Subsidiarität.
    Meine Damen und Herren, die Europäische Gemeinschaft — das sind heute leider zu viele Eurokraten, hoch oben auf dem europäischen Gipfel, weit weg von den Bürgern unten. Soll es wirklich Aufgabe der allerhöchsten europäischen Ebene sein, Vorschläge durchzusetzen, die z. B. regeln, wie in den Museen in München, Flensburg, Kopenhagen oder Palermo Besucher empfangen werden und welche Broschüren und Kataloge dort auszulegen sind? Wissen und schaffen das nicht die Verantwortlichen in den Kommunen, den Regionen, den Ländern oder den Mitgliedsstaaten selbst? Für wie inkompetent und hilflos hält Brüssel die Verantwortlichen unterhalb der europäischen Ebene eigentlich?
    Um ein anderes Beispiel zu nennen: Soll es wirklich Aufgabe der Brüsseler Administration sein, bis ins Detail ein Aktionsprogramm zu erstellen, das für Angebote von Urlaub auf dem Bauernhof sorgt — etwa auf Fehmarn — und auch noch die Verantwortung für Werbung und Marketing übernimmt?

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Im Schwarzwald!)

    Das ist doch die Aufgabe der örtlichen, privaten Werbegemeinschaften

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr wahr!) in Schleswig-Holstein,


    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Bayern nicht vergessen!)

    zumindest aber in Deutschland. Fällt dies nicht in die politische Verantwortung der kommunalen Ebene, vielleicht auch in die einer Ebene darüber? Mit Sicherheit ist es nicht die Aufgabe der Verantwortlichen in Brüssel!

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Wo er recht hat, hat er recht!)

    Gleiches gilt für andere Bereiche aus diesem Dokument: Was ist mit Bildungsreisen und Kulturtourismus? Ist es Aufgabe von Brüssel, eine Vielzahl von Projekten auf die Beine zu stellen und sich damit —ich zitiere — „den Weg zu einem dauerhaften Engagement der Gemeinschaft auf diesem Gebiet zu öffnen"? Soll Brüssel Reiseführer und Karten für europäische Kulturreisen erstellen? — Das ist nun doch wirklich die originäre Aufgabe der örtlichen Fremdenverkehrsämter.
    Es ist zweifellos ein sympathisches Ziel, daß Brüssel mit einem umfangreichen Paket von Maßnahmen dafür sorgen will, daß auch den 40 % der Bevölkerung in der Europäischen Gemeinschaft, die noch nicht Jahr für Jahr eine Reise machen können, zu einer Reise verholfen wird. Aber auch das gehört doch nicht in das Aufgabenfeld der supranationalen europäischen Verwaltung.

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr wahr! — Zuruf von der SPD: Und dann sagt ihr ja zu Maastricht?)

    Auch die Fremdenverkehrswerbung für den Urlaub in
    Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland ist
    nicht die Verwaltungszuständigkeit von Brüssel, sondern am besten die der privaten Fremdenverkehrswirtschaft, allenfalls noch die der Nationalstaaten oder der von ihnen beauftragten Organisationen, die das ja auch tatsächlich ganz ordentlich machen.
    Gott sei es geklagt, daß im EG-Vertrag leider auch die Zuständigkeit für den Fremdenverkehr verankert worden ist. Glücklicherweise aber wurde die Regelungszuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft eindeutig abgelehnt.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch können wir es verhindern!)

    Das für uns Allerwichtigste und Erfreulichste ist, daß in dem Vertrag von Maastricht vor allem ein ganz fundamentales Prinzip einer vernünftigen und bürgernahen Verwaltung und Politik aufgenommen worden ist, der Grundsatz der Subsidiarität, zu deutsch — Blüm hat es so formuliert —, laßt die Kirche im Dorf. Jede Maßnahme in Brüssel muß nach diesem Prinzip zulässig sein. Subsidiarität heißt zunächst einmal, daß die Europäische Gemeinschaft, der Staat, die öffentliche Hand überhaupt nur dann und nur insoweit tätig werden dürfen, als die private Wirtschaft, die freien Verbände und Organisationen eine Aufgabe nicht selbst lösen können

    (Zuruf von der SPD: Oder es nicht tut!)

    — oder es nicht tun, wenn ein Bedarf dafür besteht.
    Zum zweiten heißt Subsidiarität, daß grundsätzlich die untere staatliche Ebene Vorrang vor der höheren hat. Das bedeutet letztlich, daß Brüssel nur dann zuständig ist, wenn weder die Kommunen noch die Länder und Regionen noch die Nationalstaaten zur befriedigenden Lösung des Problems fähig sind. Ich betone mit ganz großem Nachdruck, Fremdenverkehr und Tourismus sind grundsätzlich und vorrangig Aufgabe der privaten Wirtschaft und der im gesellschaftlichen Bereich tätigen Fremdenverkehrsorganisationen. Gibt es einen Handlungsbedarf für die öffentliche Hand, dann stehen am Anfang Kommunen und Länder, erst danach der Bund und schließlich nur ausnahmsweise einmal die EG. Ich will gerne zugeben, daß Brüssel gelegentlich aus besonderem Anlaß für internationalen Informationsaustausch sorgen und Pilotprojekte durchführen darf. Das ist sicher so umfassend aber nicht geboten.
    In dieser ausufernden, flächendeckenden Ausweitung mit diesem im Aktionsplan und in anderen Dokumenten enthaltenen grenzenlosen Aktionismus, his in den letzten Winkel des Tourismusfeldes, ist die Aktivität von Brüssel ein Verstoß gegen die Subsidiarität. Gegen diesen Grundsatz wird in Brüssel täglich und auf allen Feldern immer wieder verstoßen.
    Genau diese schlimme Neigung, sich überall und für alles zuständig zu erklären und mit einer unermüdlichen Regelungswut nicht nur überflüssige, sondern auch meist leider unverständlich formulierte Vorschriften und Aktionspläne zu produzieren, ist eine der Ursachen, daß dieses Europa vielen Menschen in den Mitgliedsstaaten immer ferner, fremder und bedrohlicher wird. Gerade weil ich Europa will und Maastricht für notwendig erachte, kritisiere ich diesen



    Dr. Rolf Olderog
    Fehler der Europäischen Gemeinschaft in aller Schärfe.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Da muß man auch ein paar kleine Macken in Kauf nehmen!)

    — Ob das kleine Macken sind, lieber Herr Feldmann, bezweifle ich. Für mich ist das eine sehr große Macke, und leider eine Macke, mit der wir es tagtäglich zu tun haben.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Aber das Subsidiaritätsprinzip ist in Maastricht noch einmal festgehalten worden!)

    Neuerdings bekennen sich allerdings auch die Beamten und das Europäische Parlament zum Grundsatz der Subsidiarität. So steht es am Ende der Einleitung auf Seite 2 des Papiers, und auf Seite 21 heißt es, ich zitiere:
    Wichtigstes Kriterium ist die Frage, welche zusätzlichen, sonst nicht erzielbaren Wirkungen eine Aktion haben würde.
    Insbesondere geht es um „mögliche Synergien". In den im Anhang angefügten Finanzbogen heißt es im dritten Teil wörtlich:
    Die vorgeschlagenen Aktionen tragen dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung: Ihr Ziel ist
    jetzt kommt die entscheidende Formulierung
    ein Synergiegewinn durch Zusammenfassung von Entscheidungsträgern aller Ebenen.
    Meine Damen und Herren, das kann doch nicht wahr sein. Wenn diese angebliche Synergie durch Zusammenfassung aller Entscheidungsebenen wirklich ausreichte, könnte Brüssel natürlich auf jedem Feld Kompetenzen an sich ziehen. Ich halte diese Argumentation ordnungspolitisch für verfehlt.
    Meine Damen und Herren! Der Aktionsplan der Kommission bemüht sich ja noch, allzu verräterische Formulierungen zu vermeiden. Er spricht immer von Hilfen, Koordinierung, Informationsaustausch usw. Wenn Sie Klartext lesen wollen, was die Tourismuspolitiker in Brüssel wirklich wollen, wes Geistes Kind sie sind, dann sollten Sie sich den Antrag und die Begründung des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments über eine gemeinschaftliche Fremdenverkehrspolitik vom 30. Mai 1991 — Berichterstatter war Eduard McMillan-Scott — zu Gemüte führen.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Der ist allerdings unmöglich, da haben Sie recht!)

    Hier einige Kostproben, wofür nach Meinung des Ausschusses die EG zuständig sein sollte:

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Da haut es jeden aus der Wäsche!)

    Gründung von Schulungszentren für Kunsthandwerk, Musik und Kunst; Pflege und Nutzung lokaler und regionaler Folklore; Pflege von Naturschutzgebieten; Förderung traditioneller, einheimischer Baustile, Restaurierung verwahrloster Baudenkmäler; Ausarbeitung — man kann nur staunen — von Karten und Führern für Radwanderwege und Fahrradwege; Ausarbeitung von touristischen Fernsehprogrammen über benachteiligte Regionen, usw. usw.
    Ich verstehe ja, daß die Damen und Herren Abgeordneten in Straßburg auf der Suche nach interessanten Themen sind, aber alles dies ist ordnungspolitisch nun wirklich nicht akzeptabel. Sprecher der Intergroup Tourisme haben sich noch Mitte dieses Jahres enttäuscht darüber geäußert, daß der Aktionsplan die meisten Vorschläge des Europäischen Parlaments nicht berücksichtigt hat und McMillan-Scott hat auf eben dieser Sitzung erklärt, daß der Aktionsplan der Gemeinschaft nur ein erster Schritt sei. Der Vertrag von Maastricht — so forderte er — müsse für den Fremdenverkehr weiter ausgebaut werden.
    Von gleichem Geist, lieber Herr Feldmann und lieber Carl Ewen, ist auch die europäische Pauschalreiserichtlinie, mit der wir uns Woche für Woche im Ausschuß oder in Gesprächen mit den Verbänden zu unserem permanenten Arger herumschlagen müssen. Das alles ist verfehlt und muß auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, mich nicht falsch zu verstehen. Ich will Brüssel keineswegs alle Kompetenzen absprechen. Es gibt eine Reihe von Fragen, bei denen Brüssel nach meinem Verständnis von Subsidiarität geradezu gefordert ist, tätig zu werden. Einige zentrale Punkte: Herstellung gleicher — ich sage günstiger — Rahmenbedingungen für alle EG-Touristikunternehmen, z. B. Harmonisierung der die Betriebe treffenden Steuern sowie Gewährleistung eines freien Wettbewerbs; Durchsetzung hoher EG-einheitlicher Umwelt- und Hygienestandards; Aufbau einer europaeinheitlichen Fremdenverkehrsstatistik; Herr Feldmann, wie lange wird darüber geredet? Aber es passiert nichts.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Das wollen wir! Aber 1993!)

    — Das wollen wir, ich nenne das ja als unsere Themen. Weitere Punkte sind: Entzerrung der europäischen Ferientermine; Abbau aller Grenzformalitäten;

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Es gibt doch gar keine Grenzen mehr!)

    Beseitigung von Devisenbeschränkungen und -kontrollen im Reiseverkehr; schnellere Abfertigungen im Busverkehr; Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von beruflichen Abschlüssen; einheitliches Bildzeichensystem zur besseren Information der Touristen und schließlich auch Informationsaustausch sowie die wissenschaftliche Forschung zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
    Meine Damen und Herren, ich will noch etwas weiteres Positives zu den Fremdenverkehrspapieren aus Brüssel und Straßburg sagen Es ist erfreulich, daß die Europäische Gemeinschaft die große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung des Fremdenverkehrs erkannt hat. Auch die verabschiedeten Dokumente haben ihren Wert, zwar nicht als Aktionspläne, wohl aber als eine wirklich eindrucksvolle Sammlung hervorragender, touristischer Ideen, von denen viele in den Kommunen, in der freien Wirtschaft und vielleicht auch auf der Ebene der Länder und Nationalstaaten umgesetzt werden können. In



    Dr. Rolf Olderog
    diesem Sinne lohnt es sich denn auch für jeden Touristiker, Kommunalpolitiker, Hotelier, Reiseveranstalter und Kurdirektor sowie für uns hier im Bundestag, die wir Fremdenverkehrspolitik machen, die Dokumente aus Brüssel sorgfältig zu lesen und zu studieren. Die Ideensammlung ist wirklich nahezu perfekt. Daß aber alle diese Ideen zu Maßnahmen der EG-Politik werden, müssen wir im wohlverstandenen Interesse Europas mit aller Entschiedenheit verhindern.
    Ich fordere die Europäische Kommission und vor allem auch die Tourismuspolitiker des Europäischen Parlaments auf, die verfehlte Fremdenverkehrspolitik der EG aufzugeben, sie zu stoppen und die Weichen neu zu stellen.
    herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)