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    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
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    Rede von Ulrike Mascher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Warum bringt die SPD-Bundestagsfraktion, obwohl sie am 21. Juni 1991 zusammen mit der Regierungskoalition dem RentenÜberleitungsgesetz zugestimmt hat, bereits ein Jahr später einen Gesetzentwurf zur Korrektur dieses Gesetzes ein? Ich werde Ihnen die Antwort geben. Lassen Sie mich aber erst kurz etwas zur Vorgeschichte des Renten-Überleitungsgesetzes sagen.
    Angesichts der riesigen Aufgaben, das Rentenrecht Ost und das Rentenrecht West miteinander zu verbinden, hatte die SPD — anders als die Bundesregierung — vorgeschlagen, eine gesamtdeutsche Rentenreform schrittweise zu vollziehen, auch unter Einbeziehung der positiven Bausteine aus dem DDR-Rentenrecht, z. B. die Mindestrente im Alter oder die



    Ulrike Mascher
    Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Aber die Regierung wollte möglichst rasch und ohne einen weitergehenden Bestandsschutz für die DDR-Renten das West-Rentenrecht auf die ehemalige DDR übertragen.
    Vorstellungen, wie sie von der SPD formuliert wurden, in Ost- und Westdeutschland eine soziale Grundsicherung im Alter zu schaffen und eine eigenständige Alterssicherung der Frauen zu entwickeln, wurden damals kategorisch abgelehnt. Das bedeutet, daß im Westen immer noch der Anteil der alten Frauen, die im Alter in Armut leben, weil sie aus Scham nicht den Gang zum Sozialamt antreten, für unser Land ein negatives Kennzeichen, ein Armutszeugnis bleibt. Die Chance, unser Rentenrecht „armutsfest" zu machen, wie es die Caritas in ihrem Armutsbericht formulierte, wurde wieder einmal vertan.
    Nach einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat Sie erinnern sich vielleicht noch; 1991 war es Rheinland-Pfalz — hat die SPD-Bundestagsfraktion die Chance genutzt und eine Reihe von Verbesserungen im Renten-Überleitungsgesetz durchgesetzt, z. B. die Verlängerung und Dynamisierung des Sozialzuschlags in den neuen Bundesländern, was so etwas wie eine Mindestsicherung für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner darstellt, einen verbesserten Bestandsschutz für die Rentenzugänge und den fast vollständigen Verzicht auf einen Mißbrauch des Sozialrechts als Instrument der Abstrafung.
    Die SPD-Fraktion hat nach kontroverser Diskussion dem Renten-Überleitungsgesetz zugestimmt. Aber wir haben angesichts des Zeitdrucks, unter dem das Gesetzgebungsverfahren stand, immer wieder betont, daß wir nach den ersten Erfahrungen, falls erforderlich, rasch eine Korrektur des Renten-Überleitungsgesetzes beantragen werden.
    Das Gesetz trat am 1. Januar 1992 in Kraft. Bereits nach wenigen Wochen gab es heftige Proteste und bittere Kommentare von enttäuschten Rentnerinnen und Rentnern.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Aber auch Zustimmung!)

    — Es gab auch Zustimmung, Frau Dr. Babel, in der Tat. Aber wir wollen versuchen, auch die Proteste und die bitteren Kommentare aufzugreifen.
    Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Erfahrungen mit der Rentenüberleitung und einen möglichen gesetzgeberischen Korrekturbedarf vorgelegt. Ich darf aus der Zusammenfassung dieses Berichtes zitieren:
    Soweit im Rahmen der Rentenüberleitung Verständnisprobleme aufgetreten sind, kann diesen nur durch Aufklärung der Betroffenen begegnet werden. Durch abgestimmte Aufklärungs- und Informationsaktionen aller Beteiligten wurden die Verständnisprobleme in vielen Fällen behoben, aber zumindest abgebaut.
    Wer angesichts der realen Einkommensverluste von verheirateten Rentnern beim Sozialzuschlag von Verständnisproblemen spricht oder die Verbitterung
    bestimmter Berufsgruppen übergeht, weil sie als Zollbedienstete oder Techniker nach einer schematischen Bewertung eine leitende Stellung in staatsnahen Systemen hatten und deswegen eine Begrenzung bei der Berechnung ihrer Rente erfahren, der leistet dem schwierigen Einigungsprozeß, glaube ich, keinen guten Dienst.
    Die SPD hat jedenfalls versucht, in ihrem Gesetzentwurf einige Punkte aufzugreifen. Ich fordere den Bundesarbeitsminister, aber auch die Koalitionsfraktionen auf, doch ernsthaft zu prüfen, ob sie nicht bei einigen Punkten zustimmen können, z. B. dem Bestandsschutz beim Sozialzuschlag für Verheiratete. Bis zum 31. Dezember 1991 bekamen Rentnerehepaare mindestens 1 200 DM, d. h. jeder 600 DM. Ab dem 1. Januar 1992 gab es nur noch 960 DM für ein Rentnerehepaar. Mir ist bewußt, daß zum 1. Juli 1992 dieser Betrag auf 1 054 DM entsprechend der Sozialhilferegelsätze erhöht wurde. Aber am 1. Januar 1993 wird es beim Sozialzuschlag keine Erhöhung der Obergrenzen geben, da es keine entsprechende Erhöhung der Sozialhilferegelsätze gibt.
    Andererseits sind die Renten in Ostdeutschland zum 1. Juli 1992 erhöht worden. Sie steigen zum 1. Januar 1993.
    Ich denke, daß die von der SPD vorgeschlagene Besitzstandswahrung für Rentnerehepaare eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet — auf der einen Seite wegen der regulären Rentenerhöhungen, auf der anderen Seite wegen der Erhöhung der Obergrenzen für den Sozialzuschlag —, die finanziell durchaus vertretbar wäre.
    Unser zweiter Punkt ist, daß wir bei der Begrenzung der Entgeltpunkte in der dynamischen Rente für Sonder- und Zusatzrentner, die in den sogenannten staatsnahen Systemen tätig waren, den Fallbeileffekt endlich beseitigen wollen. Als Mitarbeiter in leitender Stellung gilt, wer mehr als das 1,4fache des DDR-Durchschnittsverdienstes erzielt hat. Ein solcher Leitender erhält bei der Bewertung seiner Arbeitsverdienste nur noch 1,0 Entgeltpunkte. Das bedeutet, daß jemand, der das 1,39fache verdient hat, 1,39 Entgeltpunkte erhält. Bei demjenigen aber, der das 1,40- oder das 1,41fache verdient hat, wird durch das Fallbeil auf 1,0 Entgeltpunkte gekürzt. Das erscheint uns ungerecht. Wir wollen deshalb eine Begrenzung auf höchstens 1,4 Entgeltpunkte und keine Kürzung auf 1,0.
    Ein anderer wichtiger Punkt ist für uns, daß weitere Personengruppen aus der Abwertung ihrer früheren Arbeitsverdienste, also der Kappung der Entgeltpunkte, herausgenommen werden, denen keine besondere Systemträgerschaft — um dieses gräßliche Wort zu verwenden — vorgeworfen werden kann. Dabei denken wir an Schuldirektoren, Zollbedienstete oder Techniker im Bereich des Staatsapparates.
    Ein weiterer Punkt, den wir korrigiert wissen wollen, ist die Berechnung bei den Bestandsrenten. Anders als bei den Neurenten in den neuen Bundesländern, bei denen das Arbeitseinkommen in der tatsächlichen Höhe nachgewiesen werden kann und bei der Rentenberechnung entsprechend berücksichtigt wird, ist eine solche Regelung für die Bestands-



    Ulrike Mascher
    renten nicht vorgesehen. Wir denken, daß diese Korrekturmöglichkeit auch für Bestandsrenten eröffnet werden sollte. Wir berücksichtigen dabei allerdings die Arbeitsüberlastung der Rentenversicherungsträger, so daß diese Möglichkeit vielleicht erst zum 1. Januar 1995 eröffnet werden sollte.
    Auch die freiwilligen Beiträge sollten in die Berechnung der dynamischen Renten einbezogen werden, wobei bei den Bestandsrenten der Zeitpunkt der Nachberechnung entsprechend der verwaltungsmäßigen Möglichkeiten der Rentenversicherungsträger erfolgen kann.
    Sie sehen, wir haben die Klagen und die Erklärungen der Rentenversicherungsträger angesichts des großen Arbeitsaufwandes und der großen Schwierigkeiten durchaus berücksichtigt. Wir wollen realistische Termine setzen. Wir müssen auch akzeptieren, daß einige unserer Forderungen nach Verbesserung, z. B. die nach der Pauschalumwertung bei Renten aus Zusatzversorgungssystemen oder nach dem Vorziehen des Termins auf Ansprüche auf Berichtigung, angesichts der realen Situation bei den Rentenversicherungsträgern und angesichts des Zeitablaufs nur noch einen begrenzten Wert haben.
    Allerdings packt mich immer noch ein zumindest leiser Zorn, wenn ich an die vollmundigen Erklärungen der Vertreter der Rentenversicherungsträger denke, die vor der Entscheidung über das RentenÜberleitungsgesetz erklärt haben, sie hätten alles im Griff. Diese Kritik soll nicht unsere Anerkennung der großen Leistungen und des Engagements der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen z. B. bei der BfA schmälern, denen unser Dank und unsere Anerkennung gebühren.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Vielleicht war der SPD-Vorschlag eines zeitlich gestuften Vorgehens doch ganz vernünftig und realistisch.
    Zurück zum Korrekturbedarf. Hier ist noch ein Punkt offen. Denn bei einem Unternehmen der DDR, nämlich bei Zeiss Jena, hat es eine besondere Form des Betriebsrentensystems gegeben. Dafür hat das Renten-Überleitungsgesetz keine Regelung vorgesehen. Das ist ein Fehler, der offenbar dem Zeitdruck bei der Beratung des Renten-Überleitungsgesetzes anzulasten ist.
    Wenn ich die ersten Reaktionen aus dem Arbeitsministerium richtig deute, scheint sich hier eine Lösung abzuzeichnen. Ich werte das als ein positives Signal, daß auch bei den anderen Forderungen der SPD, z. B. der Streichung des Fallbeileffektes, beim Ausnahmekatalog für verschiedene Berufsgruppen, aber auch bei der Bestandssicherung beim Sozialzuschlag oder bei der umfassenden Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsentgelte für Bestandsrenten, ein solches positives Nachdenken möglich ist.
    Zusammen mit dem Renten-Überleitungsgesetz haben wir einstimmig einen Entschließungsantrag angenommen, der spätestens für 1996 Regelungen zur Bekämpfung der Altersarmut und für eine eigenständige Alterssicherung der Frau fordert. Die SPD wird
    dafür umfassende Vorschläge vorlegen. Zur Bekämpfung der Altersarmut haben wir heute schon einen gebracht. Ich denke, daß angesichts der realen Probleme im Zusammenhang mit der ständig steigenden Armut in unserem Land — ich gehe davon aus, daß meine Kollegen aus dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, aber auch der Arbeitsminister den Armutsbericht der Caritas gelesen haben — gemeinsame Reformschritte zur Bekämpfung der Altersarmut und für eine bessere Alterssicherung der Frau möglich sind. Ich hoffe hier auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
    Danke.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Heinz Rother, Sie haben das Wort.

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    Rede von Heinz Rother


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle, die wir hier sitzen, haben es sich mit dem Renten-Überleitungsgesetz wahrlich nicht leichtgemacht, waren wir doch alle bestrebt, das Bestmögliche für unsere älteren Menschen zu erreichen. Ich glaube, das ist uns im Rahmen unserer Möglichkeiten auch gelungen. Aber wo Sonne ist, da ist auch Schatten. Ich weiß, daß es einige Härtefälle unter den Rentnern gibt.
    Bitte, glauben Sie mir, daß sich der größte Teil der Rentner über ihre Rente freuen und einen sorgenfreien Lebensabend führen können. In den neuen Bundesländern ist es vielen älteren Menschen noch nie so gut gegangen wie jetzt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das sage ich nicht einfach so. Das weiß ich aus meinen Sprechstunden und aus vielen Gesprächen, die ich mit älteren Menschen geführt habe. Besondere Freude empfinde ich, wenn mir Rentner ein Dankeschön sagen und mir erzählen, wie gut es ihnen geht, weiß ich doch an dieser Stelle: Die vielfältige Arbeit hat sich gelohnt, und unsere gemeinsamen Beschlüsse haben sich bewährt.
    Deshalb ist es mir unverständlich, wieso wir uns hier und heute über die Anträge der SPD-Fraktion auseinandersetzen müssen. Ich finde es gut, wenn um eine Sache gestritten wird. Aber ich finde es nicht gut, wenn versucht wird, ein mit Ihrer Zustimmung, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, beschlossenes Gesetz wieder aufzuweichen,

    (Ulrike Mascher [SPD]: Zu Verbessern!)

    wo jeder von uns weiß: Hier sind die Grenzen erreicht, wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Dabei brennen uns viele wichtige Probleme unter den Nägeln und können aus Zeitmangel nicht schnell genug gelöst werden.
    Lassen Sie mich einige Ausführungen zu den beiden Anträgen der SPD-Fraktion machen. Eines der grundlegenden Merkmale unseres Rentensystems ist die Leistungsbezogenheit, d. h. die Höhe der zu zahlenden Rente hängt von der Anzahl der Beitragsjahre sowie der Höhe der geleisteten Beiträge ab. Dieses Grundelement darf auf keinen Fall durch eine



    Heinz Rother
    wie auch immer geartete Vermengung von Rentenversicherung und Sozialhilfe verwischt werden. Das aber genau tun Sie, wenn Sie einen pauschalierten Grundbetrag fordern.
    Unser bestehendes Rentensystem funktioniert nur dann, wenn die Menschen möglichst viele und hohe Beiträge zahlen und sie auch wissen, daß sich das später für sie auszahlt, indem sie eine entsprechend hohe Rente bekommen.

    (Ulrike Mascher [SPD]: Und was ist mit den Frauen, die Kinder erziehen?)

    Die Rente ist Alterslohn für erbrachte Leistung. So wie sich im aktiven Arbeitsleben der Lohn nach der Leistung richtet, so muß sich das im Alter bei der Rente fortsetzen. Diesem klaren Grundsatz widerspricht es jedoch, wenn man beitragsfinanzierte und steuerfinanzierte Teile der Rente so vermischt, daß niemand mehr den Unterschied erkennen kann. Die Leistungsbezogenheit der Renten darf man nicht verwischen und nicht verwässern.
    Es ist uns allen bekannt, daß es in der Bundesrepublik auch Fälle von Altersarmut gibt, denen wir in besonderer Weise unsere Aufmerksamkeit und Fürsorge widmen müssen. Daß das geschieht, zeigen die sinkenden Zahlen der Empfänger von Sozialhilfe.

    (Ulrike Mascher [SPD]: Was?)

    Der Anteil der 65jährigen und älteren Personen ist von 1980 bis 1990 von 22 % auf 9 % zurückgegangen.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Wer hat Ihnen diesen Quatsch aufgeschrieben?)

    Das entspricht etwa 2 % der Rentenempfänger der Rentenversicherung. Selbst wenn man noch die Fälle hinzuzieht, die aus Bescheidenheit, Scham oder Unkenntnis nicht zum Sozialamt gehen, so ist der Anteil der Betroffenen doch klein. Dennoch stellt jeder einzelne Fall ein persönliches Schicksal dar, um das wir uns kümmern müssen, aber nicht durch eine Veränderung unseres Sozialsystems.

    (Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern?)

    Vielmehr müssen wir bei diesem Problem die verwaltungsmäßige und organisatorische Zusammenarbeit von Rentenversicherungsträgern und Sozialhilfeträgern verbessern. Das heißt für mich vor allem verbesserte Information und Aufklärung der Menschen über die einzelnen Möglichkeiten der Sozialhilfe. Das könnte organisatorisch durchaus bei den Rentenversicherungsträgern angesiedelt werden, etwa durch die Bereitstellung von geschultem Personal. Auch könnten Verfahrenserleichterungen in der Weise erfolgen, daß Sozialhilfeanträge bei diesen Stellen eingereicht werden können.
    Auf diese Art und Weise können wir das Problem ebenso in den Griff bekommen, ohne gleich unser gesamtes Sozialsystem, das sich meines Erachtens bisher gut bewährt hat, auf den Kopf stellen zu müssen. Deshalb lehnt die CDU/CSU den Antrag der SPD-Fraktion ab.
    Ebenso lehnen wir den zweiten Antrag der SPD, der sich mit der Korrektur des Renten-Überleitungsgesetzes befaßt, ab. Ich meine, daß sich das RentenÜberleitungsgesetz bisher bewährt hat. Es ist hier in großartiger Weise gemeinsam gelungen, in relativ kurzer Zeit die Bürger der ehemaligen DDR an einem der fortschrittlichsten und leistungsstärksten Rentensysteme, die es überhaupt gibt, teilnehmen zu lassen. Dies ist gerade für die Bürger in den neuen Bundesländern so erfreulich, da sie nach dem alten DDR-System in den meisten Fällen als Almosenempfänger behandelt wurden.
    Die bei der Umsetzung aufgetretenen Probleme sind vor allem Verständnisprobleme, aber auch Probleme bei der Verfahrensbeschleunigung. Insoweit sehe ich hier im Moment keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zumindest wäre eine gesetzliche Änderung in der Praxis momentan gar nicht durchführbar, da die Rentenversicherungsträger mit der Umsetzung des Renten-Überleitungsgesetzes vollauf beschäftigt sind.

    (Günther Heyenn [SPD]: Zu Hause reden Sie anders! — Ottmar Schreiner [SPD]: Wenn er überhaupt redet!)

    — Sie wissen nicht, wie ich zu Hause rede.

    (Günther Heyenn [SPD]: Wie reden Sie denn zu Hause? — Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Zu Hause redet er gar nicht!)

    Diese Auffassung wird im übrigen auch von den Rentenversicherungsträgern geteilt.
    Auch dieser Antrag zielt teilweise wieder auf eine unzulässige Vermischung von beitragsabhängiger Rente und steuerfinanzierter Sozialhilfe ab. Hier soll der Steuerzahler wieder dafür herhalten, bestimmte Renten auf eine Höhe zu bringen, die sie auf Grund der Höhe der Beitragszahlungen nicht erreichen können. Dies belastet nicht nur den Steuerzahler unnötig, sondern es ist auch ungerecht gegenüber denjenigen Rentnern, die sich diese Rentenhöhe durch ihre Beiträge erarbeitet haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Sozialhilfe soll eben nur dazu dienen, eine gewisse Grundversorgung zu gewährleisten, nicht aber Renten auf eine bestimmte Höhe zu bringen.
    Mit der Neuregelung im Renten- Überleitungsgesetz wurden zugunsten der Betroffenen mit 600 DM für Alleinstehende sowie 960 DM für Verheiratete Einkommensgrenzen beschlossen, die bereits über den Sozialhilfesätzen liegen. Diese Sätze wurden mittlerweile entsprechend der durchschnittlichen Veränderung des Regelsatzes der Sozialhilfe sogar auf 658 DM für Alleinstehende und 1 054 DM für Verheiratete erhöht. Somit bleibt hier für eine weitere Erhöhung, wie von Ihnen gefordert, kein Raum, ohne das gesamte System in Frage zu stellen.
    Was den Antrag der SPD betrifft, die Begrenzung der Entgeltpunkte für Sonder- und Zusatzrentner in staatsnahen Systemen entfallen zu lassen, so möchte ich Ihnen insoweit zustimmen, daß es hier wirklich zu einigen Pauschalierungen gekommen ist.

    (Renate Jäger [SPD]: Sie haben doch den Antrag gar nicht gelesen!)

    Wenn man z. B. die Zusatzversorgungssysteme der
    technischen Intelligenz betrachtet, so muß man sich



    Heinz Rother
    durchaus eingestehen, daß nicht automatisch jeder, der dieser Gruppe angehörte, als systemkonform und systemstabilisierend eingeordnet werden kann.
    Bei den Zusatzversorgungssystemen sind mir aus meiner Praxis natürlich auch Härtefälle bekannt. Ich denke da z. B. an einen Professor — so wird es weitere Intelligenzler geben —, der mit mir gemeinsam aktiv bei der Wende mitgearbeitet hat, sich also für Besseres eingesetzt hat und nun zum Schluß weniger Rente bekommt. Meinen Sie im Ernst, daß wir an solche Menschen nicht denken, daß wir nicht versuchen, diese Härtefälle zu lösen?

    (Günther Heyenn [SPD]: Wie denn? Wo und wann?)

    — Im Moment sind uns die Hände gebunden, weil wir die Umsetzung des Renten-Überleitungsgesetzes nicht gefährden wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie dies nicht ganz genau wissen.
    Nach übereinstimmender Aussage der Rentenversicherungsträger sind diese mit der Umsetzung des neuen Rentenrechts über ihre Kapazitätsgrenze hinaus so belastet, daß jede weitere Änderung zu einem Kollaps führen würde. Ich meine, im Sinne einer möglichst raschen Umsetzung der bisherigen Regelungen sollte man auf wünschenswerte, aber nicht durchführbare Maßnahmen verzichten,
    Ähnlich gelagert ist der Antrag, den Termin für einen Rechtsanspruch auf Berichtigung der Umwertung gerade für ältere Rentner vorzuziehen. Dies ist ebenfalls wünschenswert, aber praktisch nicht durchführbar. Das Datum 1. Januar 1994 wurde ja nicht einfach aus der Luft gegriffen, vielmehr sollten die Rentenversicherungsträger in die Lage versetzt werden, die Arbeiten, die mit dem Renten-Überleitungsgesetz im Zusammenhang stehen, zunächst einmal zügig durchzuführen. Durch diesen Termin wird nicht ausgeschlossen, daß, soweit Kapazitäten vorhanden sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Überprüfung erfolgen kann. Es nützt uns deshalb wenig, jetzt Daten zu beschließen, die in der Praxis mangels vorhandener Kapazität sowieso nicht eingehalten werden können.
    Die Forderung nach der Möglichkeit des Nachweises höherer Einkommen auch bei Bestandsrenten ist ebenfalls nicht realistisch, weil dies zu Ungerechtigkeiten gegenüber den Zugangsrentnern führen würde. In Anbetracht der hohen Zahl der Bestandsrenten wurde ein vereinfachtes Umwertungsverfahren durchgeführt. Danach wurden alle Beitragszeiten zum Teil auch durch solche Zeiten anerkannt, die nach dem jetzt geltenden Recht z. B. als Ersatzzeiten niedriger bewertet würden. Somit muß man konsequenterweise auf der anderen Seite auch die Nachteile akzeptieren, daß höhere Einkommen nicht nachgewiesen werden können.
    Da Sie, meine Damen und Herren von der SPD — das setze ich jetzt voraus —, mit den Menschen an der Basis gut zusammenarbeiten, wissen Sie mit Gewißheit, daß es in den neuen Bundesländern Rentner gibt, deren Rente noch nicht berechnet werden konnte, und zwar einfach auf Grund der Fülle der neuen Aufgaben der Rentenversicherungsträger und der gegebenen Möglichkeiten der technischen Abarbeitung. Da wollen Sie nun schon wieder verändern. Ist Ihnen der dabei zu betreibende Arbeitsaufwand bekannt?

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Wenn es um den Menschen geht, ja!)

    Ich habe das Gefühl, daß Sie nach dem Bau eines guten, stabilen Hauses, welches „Renten-Überleitungsgesetz" heißt, das wir gemeinsam geschaffen und auf das wir gerade die Richtkrone gesetzt haben, schon wieder an den Fundamenten rütteln wollen.

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Nein, wir wollen die Heizung einbauen, damit die Menschen nicht frieren!)

    Ich denke, wir sollten gerade auch an dieser Stelle den vielen Handwerkern, die dieses Haus mit errichtet haben — das sind auch die vielen Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger — für ihren Fleiß und ihre Einsatzbereitschaft bei der Umsetzung des RentenÜberleitungsgesetzes herzlich danken.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)