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    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gisela Babel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zuerst zur letzten Frage: Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die uns zum Handeln zwingt. Wir sollten von staatlicher Seite nicht so viel fordern, daß nicht einmal das Existenzminimum einer Familie steuerfrei bleibt; da stimme ich Ihnen zu.
    Wir sollten diese beiden Gruppen, die Sie gerade angesprochen haben, in der Tat nicht gegeneinander ausspielen. Wir sollten lieber gemeinsam Arbeitsplätze schaffen und die Anreizstrukturen hierfür erhalten. ABM-Tarife können z. B. im Bergbau von kleineren Betrieben nicht gezahlt werden. Hier ist dann das Entstehen von Arbeitsplätzen angesichts eines relativ hohen Lohnniveaus gehemmt. Um diese Anreizstrukturen geht es mir, nicht um das gegenseitige Ausspielen.

    (Abg. Gerd Andres [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)




    Dr. Gisela Babel
    — — Ich möchte jetzt in meiner Rede fortfahren; ein heiteres Frage-und-Antwort-Spiel ist diesem Thema nicht angemessen.
    Wir sollten auch von den Vorteilen der TeilzeitABM sprechen. Gerade Vertreter der kleineren Betriebe begrüßen sie, und sie geht zum Teil auch auf ihre Anregung zurück. Besser wäre es natürlich, wenn sich die Tarifpartner über solche Fragen einigen könnten — Ansätze dazu gibt es in einigen Gewerkschaften — und nicht der Gesetzgeber eingreifen muß.

    (Renate Rennebach [SPD]: Beide Tarifpartner wollen es nicht!)

    — Frau Rennebach, das stimmt nicht ganz. (Regina Kolbe [SPD]: Tarifautonomie!)

    — Die Tarifautonomie spreche ich gerade an, Frau Kolbe! Die Gewerkschaften sollten hier zugunsten der Menschen umdenken, die sonst keine Chance haben zu arbeiten. Mit Tarifen für AB-Maßnahmen auf einem niedrigeren Level könnte man sehr viel bessere und weitergehende Fortschritte erzielen, als wenn wir als Gesetzgeber das machen müssen.
    Meine Damen und Herren, wichtig ist vor allem der erste Arbeitsmarkt. Er hängt allein von unternehmerischen Entscheidungen ab, und diese hängen wiederum von wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen ab. Die Arbeitsmarktpolitik muß also nicht nur dafür sorgen, daß über ABM und Qualifizierung die Entstehung von Arbeitsplätzen nicht behindert wird, sondern muß sie möglichst nachhaltig und möglichst rasch fördern. Das richtet den Blick unweigerlich auf die Investitionshemmnisse, die sich den Plänen und Vorhaben von Investoren entgegenstellen.
    Als erstes werden immer wieder die langen Bearbeitungszeiten bei Behörden, Grundbuchämtern und Vermögensämtern beklagt. Darüber hat soeben auch der Kollege Schemken zu Recht gesprochen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Herr Franke, hat auf meine drängenden Fragen, was denn nun hier zu tun sei, etwas ungnädig geantwortet, man dürfe als strenger Vater — damit meinte er nicht so sehr sich selbst als vielmehr den Gesetzgeber, also uns — seinen Kindern nicht alles durchgehen lassen. Die Behörden im Osten sollten ihre Leute umschulen, also ihre Hausaufgaben machen, wie es so schön heißt.
    Es kann uns doch aber nicht im Ernst genügen, daß wir uns, wenn die Aktenberge wachsen, wenn 33 000 Grundbuchbeamte fehlen und wenn die Vermögensämter von einer Million Anträgen erst 8 % bearbeitet haben, an ordnungspolitischen Grundsätzen aufhalten, wenn davon Investitionen abhängen und deswegen Arbeitsplätze nicht entstehen. Ich kann mich mit einer solchen Antwort nicht zufriedengeben. Wir müßten hier sehr viel mehr Intitiativen ergreifen, in Kurzkursen ausbilden, akademisch Ausgebildete für diese vorübergehende, aber jetzt drückende Arbeit gewinnen, die Schreibtische vermehren und in den Schulen im Westen in Überlast ausbilden. Das ist eine Aufgabe, für die wir durchaus ältere Arbeitnehmer gewinnen könnten, weil es sich hierbei um eine zeitlich begrenzt zu leistende Arbeit handelt, so daß
    wir mit dieser vorübergehenden Arbeit nicht Jüngeren Chancen nehmen.
    Ebensowenig kann es uns befriedigen, zu hören, daß für Wohngeldbescheide Beamte zuständig sind und die Verantwortung bei den Kommunen liegt, wenn in diesem Winter auf Grund der vom Bund beschlossenen Gesetze ein riesiger Berg von Wohngeldanträgen sich auftürmt und eben nicht bearbeitet wird. Wenn schließlich auf dem Gebiet der Existenzgründungen Qualifikation gebraucht wird, kann man uns nicht mit der ordnungspolitischen Grundüberzeugung kommen, wonach Qualifikationsmaßnahmen nur für unselbständig Beschäftigte gedacht sind und ansonsten Rückzahlungsverpflichtungen nach sich ziehen. Damit wird Initiative erstickt.
    In der Anhörung ist wiederholt gesagt worden, daß im Osten eine ungewöhnlich ernste Situation herrscht. Für Maßnahmen, die drängen und die sinnvoll und notwendig sind, sollten wir den Mut haben, ordnungspolitische und in friedlichen, satten Zeiten sicher richtige Grundsätze beiseite zu schieben.
    Dies zumindest hat die SPD mit ihrem Vorschlag „Arbeit statt Arbeitslosigkeit" gründlich getan. Sie will durch ein Strukturförderprogramm 500 000 Arbeitsplätze schaffen und mit einem zweiten Programm 50 000 neue Arbeitsplätze für Frauen bekommen.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Für das Protokoll: 550 000!)

    — Ja, wenn wir das addieren; das können wir machen.
    Für diese Programme sollen nicht die Beitragsmittel der Bundesanstalt herangezogen werden, sondern eine Arbeitsmarktabgabe von Selbständigen, Beamten und nicht beitragzahlenden Einkommensteuerpflichtigen.
    Bei der Beurteilung dieser Strategie ist an drei Punkten anzusetzen: Welche Arbeit soll aus diesem Programm gefördert werden?

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Das steht in diesem Papier!)

    Wie hoch sind die Kosten? Wie ist die vorgeschlagene Arbeitsmarktabgabe zu werten?
    Zur ersten Frage hören wir wenig: Es geht um Arbeiten zu Strukturverbesserungen im Umweltschutz, um soziale Leistungen und um öffentliche Dienstleistungen. Ich will nicht leugnen, daß es an Unterstützung für derlei Aufgaben großen Bedarf gibt; es gibt viel zu tun; es wird nötig sein, mit enormen Geldmitteln Umweltschäden zu beseitigen. In bescheidenem Umfang ist ein solches Projekt in § 249 h AFG bereits begonnen worden. Längerfristig werden hier Arbeitsplätze bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im Umweltbereich über die schon erwähnten Teilzeit-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert.
    Völlig fehlen in dem SPD-Vorschlag aber Überlegungen, wie diese Arbeit und ihre öffentliche Finanzierung auf den ersten Arbeitsmarkt wirkten, ob sie nicht Arbeiten den Betrieben wegnehmen, ob sie wirklich Rahmenbedingungen schaffen und Investi-



    Dr. Gisela Babel
    tionen begünstigen und anlocken. Wie gesagt, es fehlen dazu jegliche Ausführungen.
    Was nicht fehlt, ist der Hinweis, daß aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem jetzigen hohen Niveau erhalten werden muß und nicht unter eine Mindestquote sinken darf. In den Augen der F.D.P. ist der hohe Anteil von Geldmitteln in der Arbeitsmarktpolitik eher Ausdruck einer angespannten, problematischen Situation.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Welche Alternativen haben Sie?)

    Lassen wir das aber einmal beiseite und gehen wir davon aus, daß die von der SPD erhofften Arbeitsplätze den ersten Arbeitsmarkt nicht beeinflussen, jedenfalls nicht negativ, sondern sich fördernd und unterstützend auswirken.
    Da stellt sich die Hauptfrage, wie das zu finanzieren wäre. Argumentiert wird, daß Arbeitslosigkeit Geld kostet — 68 % — und daß Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 75 oder mit 80 % des Lohnes im Vergleich nicht sehr viel teurer kommen. Daß dies schöngerechnet ist, daß ein Arbeitsplatz — auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme — mit Sachkosten von etwa 50 000 bis 90 000 DM in Wirklichkeit sehr viel teurer wird, haben die Experten in der Anhörung deutlich gemacht.
    Auf einen Tatbestand — das sei am Rande bemerkt — hat Lothar Späth hingewiesen: Im Osten wie auch im Westen Deutschlands ist die Zukunft nur mit hochqualifizierten, hochtechnischen Arbeitsplätzen zu meistern. Bei Opel in Eisenach sind 1 Milliarde DM für 2 000 Arbeitsplätze oder 500 000 DM pro Arbeitsplatz investiert worden. Das ist die Dimension, um die es in Wahrheit geht.
    Wo soll das Geld für solche Unternehmen herkommen? Ich darf an dieser Stelle einmal den Sachverständigen Dr. Klodt vom Institut für Weltwirtschaft zitieren, der bei unserer Anhörung sowohl zum § 249h unseres Entwurfs als auch zu Ihrem Vorschlag folgendes ausgeführt hat:
    Wenn ich den gesamten Gesetzentwurf oder auch den Vorschlag der SPD betrachte, komme ich zu dem Schluß, daß die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt worden sind. Es steht um die Staatsfinanzen ernster, als es in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt. Sie werden sich in diesem Ausschuß in den nächsten Jahren sicherlich noch mit Dingen befassen müssen, die Ihnen heute völlig unsozial und völlig unzumutbar vorkommen.
    Er fragt am Ende:
    Isoliert betrachtet, glaube ich durchaus, daß der SPD-Vorschlag sicherlich mehr an direkter Beschäftigungswirkung bringt als das, was § 249h überhaupt bringen kann. Aber, wie gesagt, es ist die Frage: Können wir uns das leisten?

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Welche Alternative haben Sie? Erneut teure Arbeitslosigkeit!)

    Ich glaube, daß diese Programme nicht finanzierbar sind und daß wir froh sein müssen, mit dem jetzigen § 249h ein Instrument zu haben, mit dem wir testen können, wie Umweltschäden beseitigt werden.
    Auf eine in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit breit diskutierte Frage will ich noch eingehen, auf die Arbeitsmarktabgabe oder Ergänzungsabgabe. Sie wurde von fast allen Gruppen, die in der Anhörung zu Wort kamen, unterstützt. Vor allem können die Beitragszahler des Versicherungssystems Arbeit nicht die Belastung aus der großen Arbeitslosigkeit in den östlichen Bundesländern tragen.
    Seit Wegfall der Solidarabgabe flammt die Diskussion wieder heftig auf. Zudem sprechen viele Experten und Politiker von der Notwendigkeit, neue und zusätzliche Mittel zur Finanzierung der deutschen Einheit zu gewinnen.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Gerechtigkeit!)

    Das sind noch nicht einmal die Lasten, die wir heute zu finanzieren haben und deretwegen wir in einen Sparhaushalt zurückgehen, sondern das sind neue Lasten, die zu finanzieren sein werden.
    Für mich hätte der während der Anhörung geäußerte Vorschlag sehr viel für sich, die Arbeitsmarktmaßnahmen, insbesondere die für den Osten, als Folgen der deutschen Einheit über Steuern zu finanzieren, im gleichen Zug aber den Satz des Beitrags zur Bundesanstalt zu senken, wodurch gerade die unteren Einkommensschichten stärker entlastet werden könnten, Dies wäre gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung von Lohnnebenkosten.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Das ist es!)

    Lassen Sie mich am Schluß einige Bemerkungen zu den Veränderungen machen, die der umstrittene § 128 AFG erfahren hat. Für mich ist das ein Beispiel, wie Politik und Verbände, teilweise unter Klagen der Verbände, Vorschläge der Exekutive zerrupfen und verbessern können.
    Das Verfahren ist nicht einfacher geworden, aber es trägt den verschiedenen Bedenken besser Rechnung. Statt Unternehmen — bis auf die kleinen mit nur 20 Beschäftigten — bei Entlassungen älterer Arbeitnehmer zu Lasten der Arbeitslosen- und Rentenversicherung immer dann in die Erstattungspflicht zu nehmen, wenn keine sozial gerechtfertigte Kündigung möglich war, gibt es jetzt mehrere Stufen: Entlassungen von Arbeitnehmern, die über die übliche Fluktuation der Arbeitnehmer hinausgehen und auf größere betriebliche Strukturveränderungen hindeuten, können ältere Arbeitnehmer in dem Anteil umfassen, der dem in der Belegschaft entspricht. Noch günstiger sieht es bei größeren Entlassungen aus.
    Das heißt nicht, daß Unternehmer von den Vorschriften des Kündigungsschutzes freigestellt würden; das ist manchmal in der Öffentlichkeit nicht ganz deutlich geworden. Das heißt nur, daß Sie das Arbeitslosengeld dem Arbeitsamt nicht zu erstatten haben.
    Schließlich haben wir eine Vorstufe eingerichtet, wonach kleine Betriebe mit 20, 40 oder 60 Beschäftigten zu einem, zwei oder drei Dritteln der Erstattung herangezogen werden. Das bedeutet eine gleitende Belastung für den Mittelstand, die ich sehr begrüße.



    Dr. Gisela Babel
    Daß die Stahlindustrie für drei Jahre frei bleibt, mag manche entrüsten, die das Problem der Frühverrentung überhaupt nur bei Großbetrieben ausmachen. In den Größenordnungen, in denen hier Arbeitsplätze abgebaut werden, ist das aber zu rechtfertigen.
    Alles in allem hoffe ich, daß der § I 28 AFG so, wie er jetzt verabschiedet wird, den Balanceakt vollführt, Anreize zur Frühverrentung zugunsten älterer Arbeitnehmer abzubauen, aber die notwendige Flexibilität für innerbetriebliche Personalentscheidungen beizubehalten.
    Daß die SPD weder über die Notwendigkeit des gesetzgeberischen Handelns noch über den richtigen Weg brauchbare Aussagen gemacht hat, wird sie in der Debatte sicher selbst zum Ausdruck bringen.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Unglaublich! Drei verschiedene Anträge zum Gesetzentwurf haben wir eingebracht!)

    Wie ich anfangs sagte: Der Weg zu diesem Gesetz war dornig; ob er zu Ende ist oder über die Bundesländer verlängert wird, ist offen. Ich appelliere an alle, sich im klaren darüber zu sein, daß die hier vollbrachte Sparleistung schwer genug war, daß sie Anerkennung verdient und daß sie vor allem nicht rückgängig gemacht wird.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Kollegin Christina Schenk hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit soll durch den Gesetzentwurf durch umfassende Leistungskürzungen verringert werden, und zwar vorrangig zu Lasten ohnehin weithin ausgegrenzter Betroffenengruppen. Auf die Situation einer dieser Betroffenengruppen möchte ich hier näher eingehen.
    Die Formulierung „Frauen sind die Verliererinnen der deutschen Einheit" hat ihren Ursprung u. a. in der verheerenden Situation der Erwerbstätigkeit von Frauen sowie im Abbau sozialer Leistungen für Frauen, insbesondere für solche mit Kindern. Somit ist diese Formulierung einerseits Teil der Beschreibung ostdeutscher Realität, andererseits leistet sie einer resignierenden Akzeptanz dieser absolut nicht akzeptablen Situation Vorschub. Sie ist geeignet, den Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik zu verstellen, die es auch in einer kapitalistischen Marktwirtschaft gibt, entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt.
    Aber genau dieser politische Wille fehlt der Bundesregierung. Der massenhafte Arbeitsplatzverlust von Frauen — ihr Anteil an den Erwerbslosen nähert sich mittlerweile der 70-%-Marke — ist nur zum Teil das Ergebnis des Zusammenbruchs der ostdeutschen Wirtschaft, der ja Männer und Frauen betrifft. Zum anderen Teil ist es — ganz offensichtlich und deutlich erkennbar — politische Strategie dieser Bundesregierung, den Arbeitsplatzverlust von Frauen zu einer dauerhaften Ausgrenzung aus der Erwerbsarbeit werden zu lassen.
    Ich erinnere hier nur an die Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Biedenkopf, der von der Notwendigkeit der Rückführung der übersteigerten Erwerbsbeteiligung von Frauen in den ostdeutschen Bundesländern auf ein normales Maß gesprochen hat.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

    Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Herr Franke, hat es noch deutlicher gesagt: Ziel arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ist es, die Quote der erwerbstätigen Frauen in den ostdeutschen Bundesländern von mehr als 90 % auf das altbundesdeutsche Niveau von 55 % zu senken.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Unglaublich!)

    Die Strategie besteht also offenbar darin, die dramatische Arbeitsmarktsituation in den ostdeutschen Bundesländern vor allem über die Ausgrenzung von Frauen aus dem Arbeitsmarkt zu entlasten. Als Alternative wird den Frauen der Rückzug ins Private angeboten. Damit würden Frauen aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden, die Zahl der Arbeitslosen würde sinken, und die Bundesregierung könnte ein weiteres mal verkünden, wie dank ihrer gewaltigen Anstrengungen der Aufschwung Ost voranschreitet.
    Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz hat u. a. ganz offensichtlich die Funktion, die Verdrängung von Frauen vom Arbeitsmarkt weiter zu befördern. Maßnahmen wie die Kürzung der Mittel für berufliche Fortbildung und Umschulung, des Einarbeitungszuschusses, die Streichung der Orientierungskurse, die Kürzung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen insgesamt treffen vor allem Frauen. Sie sind es, denen mit diesen Maßnahmen der Zugang zum sogenannten ersten Arbeitsmarkt und damit zu einer existenzsichernden Erwerbsarbeit noch mehr erschwert werden soll.
    Die Neufassung des § 2 des Arbeitsförderungsgesetzes, dem nun der Satz „Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen gefördert werden" beigefügt wurde, ist in seiner Unverbindlichkeit nicht mehr als ein Feigenblatt für die frauenfeindliche Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung. Für erwerbslose Frauen bietet diese Sollbestimmung keinerlei Handhabe, Arbeitsförderungsmaßanahmen und ihre adäquate Beteiligung an diesen Förderungsmaßnahmen fordern zu können. Das kann so nicht bleiben.
    Das, was die Bundesregierung mit der Novelle zum AFG vorgelegt hat, ist vor allem für Frauen nicht der Ausbau einer ohnehin unzureichenden Arbeitsförderungspolitik — so umfangreich sie auch sein mag —, sondern Teil einer Arbeitsverhinderungspolitik. Das ist vielleicht nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, daß der eigentliche Urheber der Novelle zum AFG nach meiner Vermutung nicht der Arbeitsminister, sondern der Finanzminister ist, dem es offensichtlich gelungen ist, kurzsichtige haushaltspolitische Erfordernisse zum einzigen Kriterium der Novellierung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums zu machen.
    Wie kurzsichtig das ist, müßten eigentlich sowohl der Arbeitsminister als auch der Finanzminister wissen. Es gibt genügend Untersuchungen aus der lang-



    Christina Schenk
    jährigen Erfahrung der Altbundesrepublik mit der Arbeitslosigkeit, die belegen, daß, langfristig gesehen, die Finanzierung von Arbeitslosigkeit teurer wird als die Finanzierung von Arbeit. Der Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik schiebt die Haushaltsprobleme nur vor sich her. Denn nicht die Erwerbslosen, sondern die in Erwerbsarbeit Befindlichen vergrößern die Einnahmen des Bundes.
    Eine Politik der Finanzierung der Arbeitslosigkeit hingegen erhöht auf Dauer die Kosten. Es sind nicht nur Lohnersatzleistungen zu zahlen, sondern es wächst mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit der Aufwand, der erforderlich wird, um Menschen sowohl fachlich als auch mental wieder zur Teilnahme am Erwerbsleben zu befähigen.
    Die Denkhaltung, die in der vorliegenden Novelle des AFG durchscheint, ist für mich nur unter der Annahme erklärbar, daß wir es mit einem Bundesfinanzminister zu tun haben, der hofft, für die Haushaltsdefizite der Zukunft nicht mehr einstehen zu müssen. Wenn ich mir die Situation im Osten ansehe, scheint er mit dieser Hoffnung durchaus Chancen auf Realisierung zu haben.
    Es gehört auch nicht viel prophetisches Geschick dazu, vorauszusagen, daß angesichts der zu erwartenden Dauer der Arbeitsmarktprobleme in den ostdeutschen Bundesländern die unvermeidbaren Sekundäreffekte der Arbeitslosigkeit, wie Qualifikationsverlust und eine allgemeine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, an Gewicht gewinnen und letztlich den Aufbau der ostdeutschen Wirtschaft behindern werden. Dies ließe sich nur dann vermeiden, wenn der Übergangsprozeß von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik begleitet würde.
    Aber genau bei den in diesem Zusammenhang relevanten Maßnahmen, z. B. ABM, Fortbildung und Umschulung, wurde der Rotstift angesetzt. Zu Ihrer Erinnerung: Heute liegt die durchschnittliche Dauer der Erwerbslosigkeit in den ostdeutschen Bundesländern für Männer bei 36 Wochen, für Frauen schon bei 44 Wochen. Ein weiteres Steigen der Zeitdauer der Erwerbslosigkeit bei Frauen dürfte angesichts der Politik der Bundesregierung sicher sein.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein Argument eingehen, das Herr Blüm in seiner Rede zur Begründung der Novelle am 11. September den Anwesenden zugemutet hat. Er begründete die bei ABM und bei den im Umweltbereich geplanten Maßnahmen vorgesehene Beschränkung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt mit dem Satz: „Es muß ein Anreiz bestehen bleiben, aus den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den normalen Arbeitsmarkt überzuwechseln. "
    Herr Blüm, gehen Sie doch einmal mit dieser Argumentation in ein x-beliebiges Arbeitsamt oder ein x-beliebiges Projekt, das auf der Grundlage von ABM funktioniert! Fragen Sie die Menschen dort, ob sie irgendeines Anreizes bedürfen, um den Willen nach einem festen, dauerhaften, tariflichen bezahlten Arbeitsplatz zu entwickeln! Die Menschen im Osten haben bewiesen, daß sie in der Wahl ihrer Mittel nicht zimperlich sind, wenn sie mit dieser Art von Zynismus
    und Ignoranz gegenüber ihren wirklichen Problemen konfrontiert werden.
    Zum anderen möchte ich Sie daran erinnern, daß es die Idee dieser Bundesregierung war, im Rahmen des Gemeinschaftswerks Ost den Kommunen die Umwandlung fester Arbeitsplätze im sozialpflegerischen Bereich, in dem vor allem Frauen beschäftigt sind, in ABM zu empfehlen. Eine solche Formulierung verhöhnt also auch alle, deren einzige Chance darin bestand, auf der Grundlage dieser Orientierung ihren festen Arbeitsplatz in Kindereinrichtungen und Pflegestationen gegen eine befristete ABM-Stelle einzutauschen.
    Die Kommunen sichern heute einen großen Teil ihrer sozialen Infrastruktur über ABM. ABM sind also keine vom Arbeitsamt finanzierte Hängematte, sondern in der gegenwärtigen Situation von existentieller Wichtigkeit sowohl für die Gewährleistung sozialer Aufgaben in den Kommunen als auch für die Menschen, die jetzt real keine andere Möglichkeit haben, der Arbeitslosigkeit zu entgehen.
    Es ist Selbstbetrug, nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, daß die Kommunen, zumal die im Osten, für eine längere Übergangszeit auf ABM-Mittel schlichtweg angewiesen sein werden.
    Die vom Arbeitsminister geäußerte Unterstellung — quasi in Form eines Bequemlichkeits- oder gar Faulheitsverdachts — negiert außerdem, daß die Arbeit, die gerade in alternativen Projekten, z. B. den Frauen-, Jugend- und Antigewaltprojekten, geleistet wird, schon heute viel Idealismus von denen verlangt, die sie tun.
    Die bürokratischen Anforderungen, die diese Projekte beim Kampf um Räume, Geld und ABM-Stellen zu erfüllen haben, sind in der Regel so groß, daß sie nur selten in der regulären Arbeitszeit erledigt werden können, wenn die inhaltliche Arbeit nicht gefährdet werden soll. Die Stop-and-go-Politik der Bundesanstalt für Arbeit tut da ein übriges und führt zu einer Verunsicherung all derer, die — oftmals schon in selbstausbeuterischer Weise — mit diesem Instrumentarium arbeiten müssen.
    Die Diskriminierung der in den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geleisteten Arbeit muß endlich aufhören. Gebraucht wird eine Politik, die die Notwendigkeit der in den ABM-Projekten geleisteten Arbeit anerkennt, die diesen Projekten eine Perspektive gibt und sie von den Grenzen befreit, die mit dem Zwang zum Denken in Bewilligungszeiträumen entstehen.
    Dazu gehört auch eine ABM-Politik der Bundesanstalt für Arbeit, die berechenbar ist und nicht von Runderlaß zu Runderlaß ihre Bedingungen ändert.
    In diesem Zusammenhang verdient die Tatsache Erwähnung, daß die Bundesanstalt für Arbeit bereits im August dieses Jahres in einem Runderlaß die Arbeitsämter anwies, vom Bundestag noch nicht beschlossene Änderungen zum AFG umzusetzen. Frau Bläss hat bereits darauf hingewiesen.
    Das hierin deutlich werdende Defizit an Demokratie fand seine Fortschreibung in der Art und Weise, wie die Damen und Herren von der Regierungskoalition im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit



    Christina Schenk
    den Aussagen umgegangen sind, die von den Expertinnen und Experten in der eigens zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchgeführten Anhörung getroffen worden waren und die auch in zahlreichen Petitionen und sonstigen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht werden.
    Die wichtigsten Neuregelungen zum AFG, die die zehnte Novelle vorsieht, sind von Gewerkschaften und Verbänden und Interessenvertretungen der Betroffenen in bemerkenswerter Einhelligkeit als sozial- und arbeitsmarktpolitisch unverantwortlich abgelehnt worden.
    Im übrigen wurde dabei nicht nur kritisiert, sondern es wurden gleichzeitig viele Vorschläge zur wirklichen Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums gemacht, die u. a. vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung entwickelten Modelle ihrer Finanzierung inbegriffen.
    Es steht außer Frage, daß das Arbeitsförderungsgesetz einer grundlegenden Reform bedarf, aber nicht in der Weise, wie das hier versucht wird.
    Der von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Entschließungsantrag umreißt, worum es hier nach unserer Meinung gehen muß, insbesondere vor dem Hintergrund der jetzigen Situation in Ostdeutschland. Ich nenne nur einige Eckpunkte.
    In der gegenwärtigen Situation darf es in Ostdeutschland keinen Abbau von AB-Maßnahmen und beruflichen Bildungsangeboten geben. Diese müssen vielmehr erhalten und ausgebaut werden.
    Die frauendiskriminierenden Bestimmungen im AFG sind skandalös und müssen endlich aufgehoben werden. Der Anteil der Frauen an den AB-Maßnahmen muß entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen durch einklagbare Quoten garantiert werden.
    Die Orientierungskurse nach § 41a sind beizubehalten. Sie geben vor allem Berufsrückkehrerinnen wertvolle Entscheidungshilfen. Die Möglichkeit mehrstufiger Bildungsmaßnahmen ist beizubehalten.
    Im Interesse einer dauerhaften sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen darf es keine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen in der beruflichen Qualifikation geben.
    Zum Schluß: Arbeitslosen muß der Schutz des Arbeits- und Tarifrechts in vollem Umfang garantiert werden.
    Ich meine, daß die Verwirklichung dieser in unserem Entschließungsantrag gemachten Vorschläge kein nennenswertes Problem mehr sein sollte. Es liegen dafür zahlreiche Hinweise, zahlreiche Konzepte, zahlreiche Vorschläge und Vorstellungen bereits vor. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste und bei Abgeordneten der SPD)