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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächste hat nun die Kollegin Petra Bläss das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heute zur Entscheidung stehende 10. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz ist alles andere als ein Beitrag zur Beschäftigungsförderung. Die Bundesregierung setzt damit den eingeschlagenen Weg von Kürzungen und Einsparungen fort und das, wie schon gesagt wurde, in einer Situation, in der Ausbau, Mittelaufstockung und ganz neue Impulse im Interesse einer aktiven Arbeitsmarktpolitik vonnöten wären.
Dies jedenfalls war auch die Auffassung von fast allen Experten in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zur AFG-Novelle. Von Gewerkschaften über kommunale Spitzenverbände bis zu Betroffenenorganisationen werden die beabsichtigten arbeitsmarktpolitischen Einschnitte abgelehnt und ihre Wirkung angesichts der katastrophalen Beschäftigungslage, besonders in den neuen Bundesländern, als äußerst kontraproduktiv angesehen. Besonders kritisiert wurde — dem kann ich mich nur anschließen —, daß von den vorgesehenen Einsparungen vor allem jene Beschäftigtengruppen betroffen sind, die ohnehin nur schwer ins Erwerbsleben zu integrieren sind: Langzeitarbeitslose, Jugendliche,
Behinderte, Berufsrückkehrerinnen und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Lassen Sie mich hinzufügen: Mir ist wirklich unverständlich, mit welcher Ignoranz wir z. B. 15 000 Petitionen, die an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gegangen sind, und auch die viele Post, die uns Abgeordneten zugegangen ist, behandelt haben. Kürzungen in der individuellen Förderung von Fortbildung und Umschulung sind in diesem Zusammenhang ebenso fatal wie die Reduzierung der Einarbeitungszuschüsse und die beabsichtigte Abschaffung der Möglichkeit, nachträglich den Hauptschulabschluß zu erwerben. Ähnliches gilt für die Verschärfung der Fördervoraussetzungen für die berufliche Rehabilitation, die Eingliederung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern und die Änderung der ABM-Konditionen.
Lassen Sie mich anfügen: Herr Blüm, Sie haben wieder das Argument einer notwendigen Ausgliederung systemfremder Leistungen gebracht. Ich denke, darüber ist in der Tat zu diskutieren. Aber solange keine Kompensationen für die entstehenden Lücken auf dem Tisch liegen, halte ich solche Entscheidungen für unverantwortlich.

(Zustimmung des Abg. Gerd Andres [SPD])

Mit der 10. Novelle spitzt sich aber nicht nur die Lage der jeweils Betroffenen zu; gefährdet sind dadurch auch eine Vielzahl von Projekten, Initiativen und Einrichtungen, die die soeben genannten Bereiche zum Schwerpunkt ihrer Maßnahmen haben. Durch den Wegfall von Bundeszuschüssen ist ihre Weiterarbeit — teilweise sogar ihre Existenz in Frage gestellt; ebenso die Weiterbeschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Bereichen.
Ein ganzes Netzwerk von kommunalen und anderen Beratungsstellen, das sich um die Qualifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten bemüht, ist durch die Sparnovelle bedroht. Die dort Beschäftigten sind zutiefst verunsichert; dies auch deshalb, weil die örtlichen Arbeitsämter in Ost und West — quasi in Vorwegnahme der Novelle — durch einen Runderlaß des Präsidenten der Bundesanstalt vom 14. Juli dieses Jahres gezwungen sind, bei der Bewilligung von Maßnahmen nach den neuen Konditionen zu verfahren.
Die Sparnovelle hat aber noch einen anderen Aspekt: Sie trägt nicht dem Umstand Rechnung, daß arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bestimmte Anlaufzeiten brauchen, bevor sie wirklich greifen. Hier gab es sicherlich einen Verbesserungsbedarf. Aber jetzt, da in vielen Einrichtungen ein qualifiziertes Angebot entwickelt wurde und das Interesse bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewachsen ist, werden Maßnahmen gestrichen, muß entlassen werden. Das führt zur Verunsicherung bei den Trägern und motiviert nicht gerade dazu, an längerfristigen Konzepten zu arbeiten.
Besonders drastische Auswirkungen wird das mit der 10. Novelle vorgesehene Auslaufen der Sonderkonditionen für AB-Maßnahmen in den neuen Bundesländern haben. Nicht von ungefähr hat der Vertre-



Petra Bläss
ter des Arbeitslosenverbandes — und ich füge hinzu: typischerweise wieder der einzige Experte aus dem Osten — bei der Anhörung davor gewarnt, ABM in Größenordnungen von 100 000 Stellen zu streichen. Damit droht die soziale Infrastruktur vieler Kommunen und Regionen zusammenzubrechen. So richtig Zweckmäßigkeitsprüfungen für Fort- und Umschulungsmaßnahmen sind, so wichtig ist es auch, daß es dafür verbindliche und durchschaubare Kriterien gibt. Es darf eben nicht passieren, daß in Berlin eine Maßnahme vom Arbeitsamt Hohenschönhausen als ungeeignet abgelehnt und dieselbe vom Arbeitsamt Neukölln empfohlen wird. Qualitätserlasse bedeuten, wenn sie nicht reine Willkürakte bleiben sollen, allerdings höhere Personalkosten; darüber müßte sich die Bundesregierung im klaren sein.
Meine Damen und Herren, es gibt auch einen neuen Gedanken im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die beabsichtigte Einführung des § 249h AFG folgt dem Motto, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Nachdem sich sogar die Vertreter des Arbeitgeberverbandes zu dieser Formel durchgerungen haben und das Deutsche Institut für Wirtschaft nachweist, daß sich ein solches Konzept sogar rechnet — der Kollege Schreiner hat bereits darauf verwiesen —, hat die Bundesregierung nun das Projekt „Umwelt Ost" aufgelegt.
Auch wir sind der Auffassung, daß es allemal besser ist, Arbeitsplätze zu schaffen, als massenhaft Qualifikation und Fähigkeit brachliegen zu lassen. Und eine Verbindung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik entspricht unseren Forderungen ebenso. Was die Bundesregierung allerdings aus diesem Konzept mit § 249h AFG macht, halten wir für unvertretbar. Die dort aufgestellten Konditionen lehnen wir als verantwortungslos ab.
Wir wenden uns vor allem gegen die Kürzung der Regelarbeitszeit auf 80 % und die damit verbundene Einkommenskürzung. Das bedeutet für viele Beschäftigte ein Einkommen am Rande des Existenzminimums. Es gibt dafür auch keinen ersichtlichen Grund. Ich verweise hier noch einmal auf Modellrechnungen des DIW. Auch 100 % Zuschüsse rechnen sich.
Wir betrachten diese Regelung zudem als Angriff auf die Tarifautonomie.
Darüber hinaus lehnen wir den Zuweisungszwang ab, weil damit die Zumutbarkeitsregelung weiter verschärft wird; denn Beschäftigte können in Jobs vermittelt werden, die weit unter ihrem Qualifikationsniveau liegen. Eine Welle von Dequalifikationen wäre die Folge.
Schließlich fürchten wir, daß mit einem Projekt „Umwelt Ost" Frauen eher ausgegrenzt denn gefördert werden. Eine Koppelung von Arbeitsmarkt- und Strukturmaßnahmen unter frauenspezifischen Gesichtspunkten muß auf den Bereich der sozialen Infrastruktur, z. B. Beratung, Versorgung, Dienstleistungen sowie kulturelle Initiativen, ausgedehnt werden.
Meine Damen und Herren, in dem heute zur Abstimmung stehenden Änderungsantrag der PDS/ Linke Liste haben wir unsere Forderung an eine Novellierung des AFG aufgenommen. Wir halten es
für notwendig, daß mit einer Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes die Chancen der auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Beschäftigungsgruppen verbessert werden. Dies gilt insbesondere für Frauen, die in den neuen Bundesländern inzwischen zwei Drittel der Erwerbslosen stellen. Wir fordern deshalb, die vor allem Frauen benachteiligenden Vorschriften des AFG zu beseitigen und sie durch solche zu ersetzen, die dem Leben von Frauen in der Bundesrepublik gerecht werden.
Im einzelnen sieht unser Antrag zur Aufhebung von frauendiskriminierenden Vorschriften im AFG folgendes vor:
Erstens: Frauenförderung durch verbindliche Quoten. Die Bundesregierung schlägt in ihrem Novellierungsentwurf zwar vor, unter den arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des AFG die besondere Förderung von Frauen vorzusehen, sie beschränkt sich aber auf eine Soll-Vorschrift.
Nach allen Erfahrungen bewegen Appelle und Soll-Vorschriften nichts. Als weitergehende Regelungen schlagen wir deshalb eine verbindliche Quote vor, die insbesondere in den Vorschriften für die berufliche Bildung und die Vergabe von ABM ihren Niederschlag finden muß. Frauen müssen entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen gefördert werden, wobei sich der Anteil nicht nur aus der Zahl der registrierten Arbeitslosen errechnen darf.
Zweitens: Beitragspflicht für kurzzeitige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Beschäftigte, die weniger als 18 Stunden wöchentlich arbeiten, zahlen bisher keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Das bedeutet aber auch eine Gleichsetzung dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse mit Nichterwerbsarbeit, bezogen auf Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes, sprich: fehlende Anwartschaftszeiten bei späterer Arbeitslosigkeit oder Umschulung. Knapp 30 % aller Teilzeitkräfte haben solche Arbeitsverhältnisse, über 90 % davon sind Frauen. Damit künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der ersten Stunde an Beiträge in die Arbeitslosenversicherung und andere Sparten des Sozialversicherungssystems zahlen, ist § 169 a AFG ersatzlos zu streichen.
Drittens: Anerkennung von Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege und ehrenamtlicher Tätigkeit für Anwartschaften im Sinne des AFG. Der unterschiedliche Umgang mit Nichterwerbszeiten von Männern und Frauen — im Gegensatz zu Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege wird der Wehrund Ersatzdienst einer Beschäftigungszeit im Sinne des AFG gleichgestellt — beinhaltet eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Frauen und ist nichts anderes als mittelbare Diskriminierung.
Wir halten daher eine generelle Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und ihre Anpassung an veränderte Arbeitsmarktbedingungen, Beschäftigtenstruktur und Erwerbsbiographien für notwendig. Anwartschaften dürfen nicht länger an beitragspflichtige Erwerbsarbeit gekoppelt werden.
Eine Reform des AFG im Interesse von Frauen erfordert, daß bestimmte Formen von Nichterwerbsarbeit, z. B. Kindererziehung, Zeiten der Pflege oder



Petra Bläss
ehrenamtlicher Tätigkeit, Anwartschaften im Sinne des AFG begründen, indem sie beitragspflichtigen Tätigkeiten gleichgesetzt werden.
Viertens: Abschaffung von Verfügbarkeitsregelungen. Laut § 103 AFG werden Leistungen für Arbeitslose und Umschülerinnen und Umschüler nur bewilligt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Von dieser Regelung sind wiederum vor allem Frauen betroffen. Sie stehen dann dem Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht zur Verfügung, wenn sie Aufgaben in der Kindererziehung oder in der Pflege wahrnehmen. Diskriminierend für Frauen ist der von Arbeitsämtern verlangte Nachweis, ob die Betreuung ihrer Kinder gesichert ist, während Männer danach nicht gefragt werden.

(Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das ist wahr!)

Bei der Arbeitslosenhilfe wird die Verfügbarkeit gar an die Nachfrage nach einem Vollzeitjob geknüpft. Frauen, die nur teilzeitarbeiten können, verlieren ihren Anspruch. Wir fordern daher eine Novellierung des § 103 AFG, die solcher Art Diskriminierung ein Ende macht.
Fünftens: Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung. Da sich die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe nach der Bedürftigkeit von Antragstellerinnen und Antragstellern richtet, werden Unterhaltsansprüche und Vermögensverhältnisse überprüft. Dies geschieht teilweise in unwürdiger, die Intimsphäre verletzender Weise. Durch die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Schlechterstellung auf dem Arbeitsmarkt sind es in erster Linie Frauen, die davon betroffen sind.
Ein Anspruch entfällt nach bisheriger Gesetzeslage auch, wenn ein fiktiver Unterhalt angenommen werden kann, aber von den Betroffenen nicht realisiert wird, z. B. wenn Mütter sich schämen, ihren Kindern zur Last zu fallen. Der § 137 AFG muß so formuliert werden, daß auch Frauen einen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben.
Wer es also mit seinen Bekenntnissen zur Gleichberechtigung der Frau ernst meint, sollte dem Änderungsantrag der PDS/Linke Liste und unserem Entschließungsantrag zustimmen.
Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung mit der 10. Novelle des AFG an ihrem Kurs des Sozialabbaus, der Deregulierung und Abwälzung der Kosten auf Länder und Kommunen festhält, wird die PDS/Linke Liste gegen die heute vorliegende Beschlußempfehlung stimmen. Da wir die Forderung „Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit" teilen und in ihrer Umsetzung den richtigen Weg sehen, unterstützen wir den Entschließungsantrag der SPD.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Und nun hat die Kollegin Dr. Gisela Babel das Wort.

    (Gerd Andres [SPD]: Jetzt gibt es eine Täterrede! Jetzt kommen die eigentlichen Überzeugungstäter! )