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    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Erste Fakultativprotokoll zum Zivilpakt hat uns allen sehr viel Kopfzerbrechen bereitet. Der Kollege Schmude hat ja auch auf seine frühere Eigenschaft als Justizminister hingewiesen und betont, welche Schwierigkeiten die Bundesregierung gesehen hat, dem Protokoll beizutreten.
    Mit dem Zweiten Fakultativprotokoll, das wir vor kurzem verabschiedet haben, haben wir ein deutliches Signal zur Abschaffung der Todesstrafe in aller Welt gesetzt. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, daß wir heute auch über das Erste Fakultativprotokoll zum Zivilpakt beraten. Insoweit stehen wir erfreulicherweise vor einer veränderten Situation; der Kollege van Essen hat darauf bereits hingewiesen.
    Der schnelle Abbau der Ost-West-Spannungen in den vergangenen Jahren hat Auswirkungen auf viele
    Einzelfragen, so auch auf die Beurteilung des Ersten Fakultativprotokolls. Die früheren Bedenken verschiedener Bundesregierungen haben an Gewicht verloren. So überwiegen jetzt die positiven, die für den deutschen Beitritt zum Fakultativprotokoll sprechenden Gesichtspunkte. Die Bundesrepublik kann durch diesen Beitritt die Gedanken der Universalität der Menschenrechte bekräftigen und unserer Forderung nach einer Verbesserung der internationalen Kontrolle der Menschenrechtspraxis Nachdruck verleihen.
    Indem wir nach dem Zweiten Fakultativprotokoll über die Abschaffung der Todesstrafe nun auch dem Ersten Fakultativprotokoll über die Verbesserung der Kontrolle beitreten, unterstreichen wir zugleich unseren Wunsch, daß auch andere Staaten diesen Schritt tun mögen, insbesondere solche Staaten, die sich bisher überhaupt keiner internationalen Kontrolle über Menschenrechtspraxis unterworfen haben. Das ist eine Reihe von Staaten.
    Der Menschenrechtsschutz nach dem Fakultativprotokoll ist nicht optimal. Das war ja auch einer der Gründe, warum wir nicht beigetreten sind. Die Bundesrepublik Deutschland tritt dafür ein, einen Weltgerichtshof für Menschenrechte zu schaffen, der nach dem Muster des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg über Menschenrechtsverletzungen in einem justizförmigen Verfahren durch völkerrechtlich verbindliches Urteil entscheidet. Darauf hat Herr Seesing — für alle Fraktionen verbindlich, wie ich meine — hingewiesen. Solange wir einen solchen Gerichtshof nicht haben, müssen wir die bestehenden Instrumente, trotz ihrer Unvollkommenheit, nutzen und haben dabei die Hoffnung, daß auch hier die Entwicklung weitergehen wird. Die Bundesregierung wird einem deutschen Beitritt zum Fakultativprotokoll aus den genannten Gründen nunmehr aufgeschlossen gegenüberstehen.
    Die Bundesregierung wird prüfen, wie vermieden werden kann, daß es zu einer doppelten Überprüfung von Menschenrechtsverletzungen nach dem Fakultativprotokoll und der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt; denn eine Doppelprüfung würde den Anforderungen eines sinnvollen und angemessenen Menschenrechtsschutzes nicht entsprechen. Mit dem Beitritt zum Fakultativprotokoll folgen wir dem Beispiel vieler Konventions-Staaten, die dem Fakultativprotokoll beigetreten sind, obwohl sie sich dem Individualbeschwerdeverfahren nach der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits unterworfen hatten.
    Der deutsche Beitritt zum Fakultativprotokoll bringt uns in diesem Punkt unseren Partnern in Europa ein Stück näher. Dies ist auch ein Aspekt, den wir in einem zusammenwachsenden Europa besonders begrüßen.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine
Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zum Fakultativprotokoll über bürgerliche und politische Rechte, das Ihnen auf Drucksache



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
12/556 vorliegt. Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 12/2388, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Wer dieser Empfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe die Punkte 5 a und 5 b der Tagesordnung auf:
5. a) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen — Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363 —— Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Ande-rung des Arbeitsförderungsgesetzes (10. AFGAndG)

— Drucksache 12/3008 —

(Erste Beratung 105. Sitzung)

aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 12/3423 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Heinz Schemken Adolf Ostertag
Dr. Gisela Babel
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksachen 12/3458, 12/3459 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Gero Pfennig Ina Albowitz
Karl Diller
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit —— Drucksachen 12/2666, 12/3423 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Heinz Schemken Adolf Ostertag
Dr. Gisela Babel
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Gruppe PDS/Linke Liste und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Ich weise darauf hin, daß wir im Anschluß an die Aussprache über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD namentlich abstimmen werden. Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen eine Debattenzeit von zweieinhalb Stunden. Wenn das Haus damit einverstanden ist — was offensichtlich der Fall ist —, darf ich feststellen, daß das so beschlossen ist.
Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erteile ich dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt Grund zur Sorge auf dem Arbeitsmarkt. Niemand bestreitet das. Wir teilen diese Sorge, aber es gibt auch Zeichen der Hoffnung.
    Sorgen macht uns, daß in der ehemaligen DDR 9,8 Millionen Beschäftigte waren und im gleichen Gebiet jetzt 6 Millionen. Bei den 6 Millionen sind noch die ABM-Beschäftigten und die Kurzarbeiter mitgezählt. Dort ist in drei Jahren mehr als ein Drittel der Beschäftigten abgebaut worden, und jeder kann sich vorstellen, welcher Veränderungsdruck auf den Menschen lastet. Das stellt auch hohe Solidaritätsanforderungen an den Westen. Man muß sich vorstellen, was in Westdeutschland geschehen wäre, wenn in drei Jahren ein Drittel der Beschäftigten ihre Arbeitsplätze hätten aufgeben müssen. In den Proportionen Westdeutschlands wären das mehr als 10 Millionen Beschäftigte gewesen. Ich sage das, damit Sie sich das Ausmaß vorstellen können.
    Es macht auch Sorgen, daß in Westdeutschland der Rückgang der Arbeitslosigkeit unter dem jahresüblichen Wert liegt. Die Kurzarbeit steigt, und in den letzten sechs Monaten stagniert die Zahl der Erwerbstätigen. Wir hatten gute Jahre, in denen wir Jahr für Jahr einen starken Beschäftigungszuwachs hatten.
    Doch, meine Damen und Herren, nicht nur dies gilt es zur Kenntnis zu nehmen; es gibt auch positive Zeichen. Ich möchte diese positiven Zeichen mit dem gleichen Nachdruck vortragen, weil ich denke, wir müssen alles tun, um Resignation zu verhindern. Denn Resignation blockiert Engagement. Wir müssen dort Zuversicht stärken, wo die Zeichen positiv sind, wir müssen auch ihnen Verbreitung und öffentliche Aufmerksamkeit widmen.
    Ein erstes positives Zeichen in Ost- und Westdeutschland, meine Damen und Herren, gab es Ende September: mehr Ausbildungsplätze als Bewerber. Zu diesem Zeitpunkt waren in den neuen Bundesländern 3 232 Lehrplätze noch nicht besetzt. Dem standen 1 219 unvermittelte Bewerber entgegen. Faustregel ist also: Auf einen Bewerber kommen mehr als zwei Lehrplätze, wobei ich zugestehe, daß die Lehrplätze nicht immer vor der Haustüre liegen und daß sie nicht immer der Traumberuf sind. Im Westen ist die Differenz noch größer. In Westdeutschland hatten wir Ende September 123 531 Ausbildungsplätze noch nicht besetzt. Dem standen 11 829 Bewerber entgegen. Auf einen Bewerber kommen also mehr als zehn offene Stellen.
    Meine Damen und Herren, ich will diese Nachricht auch deshalb unter die Leute bringen, damit gezeigt wird, daß man etwas bewirken kann; denn dieses Ergebnis ist nicht vom Himmel gefallen. Da haben Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Betriebsräte und Gewerkschaften mitgewirkt. Das ist ein Zeichen: Wo Wille gebündelt wird, kann man auch etwas bewirken. Im Grunde ist das ein „Lehrstellen-Wunder":

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    In schweren Zeiten allen Bewerbern in Ost- und Westdeutschland, die einen Ausbildungsplatz haben wollen, einen zu besorgen, das halte ich für einen großen Erfolg und für ein Zeichen der Hoffnung.
    Ich will ein zweites nennen: 85 % der Männer und 72 % der Frauen, die im dritten Quartal 1991 an einer Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit zur Anpassungsfortbildung in den neuen Bundesländern teilgenommen haben, bezogen sechs bzw. neun Monate später weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe.

    (Heribert Scharrenbroich [CDU/CSU]: Das ist ganz wichtig!)

    Das ist ein großer Beweis dafür, daß diese Qualifizierung ihren Sinn hat und daß sich Anstrengung lohnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der SPD)

    — Darüber sollten wir uns doch gemeinsam freuen. Es geht nicht um kleine parteipolitische Vorteile.
    Ich will auch noch ein drittes positives Zeichen nennen: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Westdeutschland — darüber liegen die Untersuchungen vor — betrug 1988 im Sommer 685 000, 1992 im Sommer 477 000. Das Programm zum Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit hat gewirkt, und wir sollten uns auch über diesen Erfolg freuen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Neben vielen Feldern des Rückgangs gibt es in den neuen Bundesländern auch Felder, wo das Wachstum spürbar ist. Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie rechnet mit einem realen Wachstum der Bauinvestitionen von 4 %. Damit würde das Wachstum doppelt so stark ausfallen wie noch zur Jahresmitte geschätzt.
    Die Bundesbank vermeldet in ihrem jüngsten Monatsbericht, daß die Nettozuflüsse im sogenannten langfristigen Kapitalverkehr mit dem Ausland im August von 4,7 Milliarden DM auf 9,5 Milliarden DM gestiegen sind. Das kann ja nicht nur an den hohen Zinsen liegen. In ein krisengeschütteltes Land, wie es manche darstellen, kämen solche langfristigen Anlagen nicht. Das ist ein Beweis dafür, daß dem Standort Deutschland noch immer viel Zutrauen in der Welt gilt. Auch wenn es große Probleme gibt: Dieser Standort Deutschland ist auch als Arbeitsstandort noch immer ein Spitzenland in der Welt. Wir sollten ihn nicht zugrunde reden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich will einmal eines sagen: Ich habe viele gute Beziehungen zu meinen Kollegen in den ehemaligen RGW-Ländern. Gemessen an deren Problemen geht es uns sehr gut. Ich erinnere mich an einen Kollegen, der gesagt hat: Deine Sorgen möchte ich einmal haben. — Ich will unsere Sorgen nicht geringachten, messe sie aber auch an der Hinterlassenschaft des Sozialismus in den anderen Ländern. Diese haben es schwerer, aus dem Tal herauszukommen, als wir es zusammen in Deutschland haben werden.
    Unsere Arbeitsmarktpolitik hat dabei den beschäftigungspolitischen Dammbruch verhindert. Sie trägt seit dem 1. Juli 1990, dem Tag der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die Hauptlast, den Beschäftigungseinbruch abzuwenden. Sie ist auch der Teil, der mit großem Erfolg gearbeitet hat. Deshalb rate ich uns, nicht ausgerechnet den Teil, der effektiv war, pausenlos in Frage zu stellen. Da gibt es andere Felder, auf denen man dem Beispiel der Arbeitsmarktpolitik folgen könnte.
    Ich warne auch davor, das Ganze nur mit Geld anzugehen, obwohl wir auch die Zahlen nicht verheimlichen müssen. Prophylaktisch möchte ich dem Kollegen Schreiner, da ich mir seine Rede schon ausdenken kann — ich habe etwas Phantasie —, sagen, daß er vorsichtig mit der Wiederholung seiner alten Kahlschlagthesen sein sollte. 1991 haben wir 19,3 Milliarden DM für den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern aufgewendet; ich wiederhole: 19,3 Milliarden DM in 1991. 1992 sind es 30,6 Milliarden DM. 1993 — für Ihre Rede sollten Sie es mitschreiben, Herr Schreiner —

    (Zuruf des Abgeordneten Ottmar Schreiner [SPD])

    — nein, das ist eine Empfehlung — werden es 34 Milliarden DM sein. Das ist also eine weitere Steigerung des Volumens, das wir für den Arbeitsmarkt solidarisch aufwenden.
    Wir haben seit 1991 im Durchschnitt 2 Millionen Menschen die Arbeitslosigkeit mit unserer Arbeitsmarktpolitik erspart. Diese wollen wir gemeinsam verteidigen. Man muß sich einmal vorstellen, wir hätten in einer solchen Lage noch 2 Millionen mehr Arbeitslose: Das wäre ja ein Programm von Hoffnungslosigkeit.
    Nun zu den einzelnen Maßnahmen. Zunächst zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. 1992 hatten wir durchschnittlich 370 000 bis 400 000 ABM-Beschäftigte. Durch diese Novelle wird die Zahl auf 340 000 bis 350 000, also um 30 000 bis 50 000 zurückgehen. Aber diesen Rückgang können und wollen wir durch ein neues Instrument kompensieren: Arbeitsförderung Umwelt Ost. Ich finde, das ist ein ausgesprochen intelligentes und hilfreiches Instrument. Es findet sich in der Novelle, die wir heute hier verabschieden. 249h heißt der Paragraph.
    Das Geld, das die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitslosen zahlen müßte, zahlen wir Trägern, die in der Altlastensanierung tätig werden, weil es vernünftiger ist, Arbeit zu bezahlen als Arbeitslosigkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist die Überführung von konsumtiven in produktive Aufgaben. In der Tat, wir glauben, schon ganz kurzfristig 15 000 Bergleuten bei der Sanierung der Altlasten im Braunkohlebereich damit helfen zu können.
    Das Problem ist, daß wir zu diesem Geld, das die Bundesanstalt bereitstellt, natürlich noch weitere Finanzquellen brauchen: Treuhand, Bund und Länder. Wir haben unsere Bereitschaft dazu ja bereits erklärt.
    Ich will hinzufügen, daß die Novelle auch die Veränderung von Förderungsvoraussetzungen enthält. Wir möchten entweder 80 % der Arbeitszeit oder



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    eine AB-Maßnahme fördern, wenn deren Entgelt niedriger ist als die Entgelte nicht zugewiesener Arbeitnehmer, also außerhalb von AB-Maßnahmen.
    Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür bedanken, daß bereits zwei große Gewerkschaften ihre Bereitschaft erklärt haben, hier mitzuwirken, um zu einer Tarifgestaltung zu kommen, die es ermöglicht, mehr Menschen unterzubringen, als es ohne diese Mitarbeit möglich wäre. Das zeigt, daß noch immer ein hohes Maß an Verantwortung und Sozialpartnerschaft in unserem Land vorhanden ist.
    Zweiter Punkt. In dieser Novelle sind auch die Ausgliederung systemfremder Leistungen und die Verbesserung der Qualität enthalten.
    Zunächst zur Ausgliederung. Wir sind ja dem Ziel schon seit langem auf der Spur, in unserem Sozialsystem genauer zu untersuchen: Was soll denn mit dem Geld der Beitragszahler finanziert werden, und was ist eigentlich Aufgabe der Allgemeinheit und damit die Last der Steuerzahler? Dazu haben wir auch in dieser Novelle unseren Beitrag geleistet. Vorbereitungslehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und allgemeinbildende Kurse werden in Zukunft nicht mehr von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Wieso ist denn der Beitragszahler — das sind Millionen von Arbeitnehmern, darunter auch Handwerksmeister — verpflichtet, mit seinem Beitrag das Versagen von Schulpolitik zu bezahlen? Das sollen die bezahlen, die die Verantwortung dafür tragen, daß der Hauptschulabschluß nicht von allen erreicht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Bundesanstalt ist doch nicht der Lastesel aller Mängel. Denen muß geholfen werden. Ich will ausdrücklich sagen: Der Erwerb des Hauptschulabschlusses muß gefördert werden. Aber ich frage mich: Ist das eine Aufgabe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die beitragspflichtig sind, oder ist das nicht eine klassische Aufgabe aller Steuerzahler? Das kann uns nicht egal sein; denn wenn es nur die Beitragszahler sind, sind es eben nicht alle Staatsbürger. Ein Interesse daran, daß alle ihren Hauptschulabschluß erreichen, haben doch nicht nur die Arbeitnehmer; das ist doch eine gemeinsame Aufgabe.
    Ich will auch darauf hinweisen, daß die Bundesanstalt dennoch weiterhin berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für diesen Personenkreis fördert, auch mit allgemeinbildenden Unterrichtsinhalten. Dennoch muß die berufliche Vorbereitung im Vordergrund stehen. Es ist also nicht so, daß dieser Personenkreis jetzt völlig aus dem Blickfeld der Bundesanstalt verschwindet.
    Dritter Punkt. Eine Neuzuordnung ist die Finanzierung der Aufgabe „Integration der Aussiedler". Wir alle sind in der Pflicht, unseren Mitbürgern, die als Aussiedler zu uns kommen, zu helfen, in der sprachlichen Förderung, in der Eingliederung insgesamt. Aber auch hier gilt die Frage: Ist das Aufgabe der Beitragszahler, oder ist das Aufgabe der Steuerzahler?
    Die Novelle sieht eine vom Bund finanzierte sechsmonatige Sprachförderung oder die dazugehörige Eingliederungshilfe vor. Wäre es dabei geblieben, daß das alles die Bundesanstalt zahlt, dann machte das mehr als 3 Milliarden DM für die Beitragszahler aus, 3 Milliarden DM für eine Aufgabe, die nicht originär den Beitragszahlern zukommt, sondern allen. Das ist auch im Sinne von mehr Genauigkeit, Qualitätsverbesserung bei der Fortbildung und Umschulung.
    Ich habe ja schon vorhin davon gesprochen, welch großen Erfolg Fortbildung und Umschulung haben. Dennoch muß man selbstkritisch fragen, ob alle Bildungsträger wirklich für den Arbeitsmarkt fortgebildet haben. Ich habe — auch im nachhinein — nicht zu kritisieren, daß Bildungsträger im ersten Aufbruch zunächst einmal jeden genommen haben, der zu ihnen kam, und daß das Arbeitsamt auch nicht lange sortiert hat. In der Not braucht man Rettungsringe, keinen kostenlosen Schwimmunterricht. In der Not muß schnell gehandelt werden, und deswegen haben wir schnell gehandelt. Aber das entbindet uns doch nicht von der Pflicht, zu überprüfen, ob alle Bildungsmaßnahmen wirklich zielgerichtet auf Verwertung im Arbeitsmarkt hin angelegt sind und ob sie den Qualitätsstandard erreichen, der für eine Fortbildungsmaßnahme notwendig ist.
    Es handelt sich ja nicht um eine Arbeitnehmerverwahranstalt, sondern es muß eine sinnvolle Bildung sein. Deshalb sieht die Novelle vor, daß ein Abschluß der Überprüfung einer Bildungsmaßnahme durch die Bundesanstalt für Arbeit vor Beginn der Maßnahme stattfindet, denn wenn sie einmal läuft, sind Korrekturen nur schwer möglich.
    In Zukunft muß sich ein Teilnehmer vor Beginn einer Maßnahme auch beraten lassen. Es geht darum, daß man in der Beratung auf die Berufsaussichten nach Absolvierung möglicher Bildungsangebote hinweist und daß man ins Gespräch mit demjenigen kommt, der sich fortbilden will, und damit an schon vorhandene Erfahrungen anknüpft.
    Die Möglichkeit, an einer zweiten Bildungsmaßnahme teilzunehmen, wird eingeschränkt. Ich finde, auch das ist sinnvoll. Die Bundesanstalt kann ja nicht sozusagen permanente Bildung bezahlen. In der Not geht es zunächst einmal darum, dem, der ohne Arbeit ist, den nächsten Schritt durch eine Qualifizierungsmaßnahme zu ermöglichen.

    (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Ich komme sodann zu dem heißdiskutierten § 128 des Arbeitsförderungsgesetzes. Auch dazu möchte ich zunächst einmal grundsätzlich etwas sagen. Es hat sich so eingeschlichen, daß die Bundesanstalt auch betriebliche Personalpolitik bezahlt. Viele, gerade die Großkonzerne, haben sich ihre betriebliche Personalpolitik von allen Arbeitnehmern und allen Arbeitgebern bezahlen lassen, selbst von den Arbeitnehmern, die in Kleinbetrieben gearbeitet haben und nie in den Genuß eines solchen Zuschusses gekommen sind, selbst von den Arbeitgebern, die gar nicht das Geld hatten, in ihren Betrieben solche Sozialpläne anzubieten. Das kann doch nicht solidarisch sein. Die Sozialkasse ist doch nicht die Abholerkasse für die



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    Starken. Deshalb, finde ich, muß dem ein Riegel vorgeschoben werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf des Abg. Manfred Reimann [SPD])

    —Ja, das weiß ich. Aber wir stimmen doch hoffentlich darin überein, daß die Bundesanstalt keine Ersatzkasse für betriebliche Personalplanung ist, denn es bezahlen doch alle Arbeitnehmer, auch diejenigen, die gar nicht in den Genuß der Leistungen der Bundesanstalt kommen können, und alle Arbeitgeber. Der kleine Schlossermeiser konnte sich das nie leisten, aber er hat mit seinem Beitrag über Jahre hinweg die betriebliche Personalplanung großer Firmen finanziert.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: So ist es!)

    Ich will noch einen zweiten Aspekt hinzufügen. Was mir Kummer bereitet, ist die Tatsache, daß sich mit all diesen Maßnahmen — mit der Frühverrentung, auch mit AlÜG, einer Notmaßnahme — langsam eine Gewohnheit auf unserem Arbeitsmarkt einstellt, die ich im Hinblick auf die Menschlichkeit des Arbeitsmarktes für gefährlich halte. Es schleicht sich die Gewohnheit ein, daß die Fünfzigjährigen schon zum alten Eisen gehören. Wenn wir so weitermachen und eine Notmaßnahme an die andere reihen, dann wird das plötzlich selbstverständlich, dann ist das nicht mehr die Ausnahme. Dann leisten wir einem Jugendtick in unserer Gesellschaft mit viel Geld Vorschub.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das kann bei Gott nicht unsere Sozialpolitik sein, zumal hier ja auch ein großer Schatz an Berufserfahrung vorhanden ist. Das ist doch das, was die älteren Arbeitnehmer einbringen. Gegenüber Vorteilen, die die Jüngeren einbringen, bringen sie den großen Vorteil eines Schatzes an reicher Berufserfahrung ein. Eine Gesellschaft handelt verschwenderisch, wenn sie die Berufserfahrung gerade der älteren Frauen und Männer brachliegen läßt.