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    536. Uwe-Jens: 1
    537. Höll,: 1
    538. BarbaraJelpke,: 1
    539. UllaDr.: 1
    540. Keller,: 1
    541. DietmarLederer,: 1
    542. AndreaDr.: 1
    543. Modrow,: 1
    544. HansPhilipp,: 1
    545. IngeborgDr.: 1
    546. Schumann: 1
    547. Seifert,: 1
    548. IljaStachowa,: 1
    549. AngelaBÜNDNIS: 1
    550. 90/DIE: 1
    551. GRÜNENDr.: 1
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    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Ratifizierung des vorliegenden Protokolls zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte werden wir einen bedeutsamen Beitrag zur Stärkung des internationalen Schutzes der Menschenrechte leisten. Jeder einzelne soll durch diese völkerrechtliche Vereinbarung das Recht bekommen, sich an den Ausschuß für Menschenrechte der Vereinten Nationen mit der Beschwerde zu wenden, seine bürgerlichen oder politischen Rechte würden verletzt.
    In der Bundesrepublik Deutschland stellen unser innerstaatlicher Rechtsschutz und das Beschwerdeverfahren nach der Europäischen Menschenrechtskonvention schon bisher sicher, daß Rechtsverletzungen kontrolliert und korrigiert werden. Für uns Deutsche liegt die Bedeutung dieser Ratifizierung also vor allem darin, daß wir uns einem Regelwerk unterwerfen, dessen Beachtung wir gleichermaßen von anderen fordern, bei denen die Individualbeschwerde beim Menschenrechtsausschuß der UNO einen wirklichen Zugewinn an Menschenrechtsschutz durch ein Verfahren bringt.
    Erst jetzt, im Herbst des Jahres 1992, kommen wir in Deutschland zur Ratifizierung dieses Protokolls, das bereits seit 1966 zur Unterzeichnung ausliegt. Wir haben uns in der Zwischenzeit mit diesem Vorhaben nicht leichtgetan. Da war von der Schwäche der durch das Protokoll gewährten Rechte die Rede, der eine förmliche Ratifizierung nicht angemessen sei. Der Ertrag lohne den Aufwand nicht, hieß es. Die Sorge wurde geltend gemacht, daß ein zweites Verfahren neben dem Beschwerdeverfahren nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwirrung und zu doppelgleisigen Verfahrensläufen führen könne.



    Dr. Jürgen Schmude
    Bei diesen Vorbehalten sind wir angesichts der eindringlichen Appelle, auch Deutschland möge diesem Protokoll seine Unterstützung nicht versagen, nicht geblieben. Wir mußten in der Tat einsehen, daß in dem schwierigen, immer wieder mit Niederlagen verbundenen Kampf für die internationale Achtung der Menschenrechte auch kleine Fortschritte ein Gewinn sind.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie bilden die Grundlage für weitere Forderungen und Verbesserungen. Wir haben uns u. a. bei einem Besuch unseres Unterausschusses für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen in New York sagen lassen, wie sehr man bei der UNO auf unseren förmlichen Beitritt zu diesem Fakultativprotokoll wartet.
    Bei dem heute zur Schlußabstimmung anstehenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion. Nicht die Bundesregierung, nicht die Regierungskoalition, sondern die Opposition hat diese Initiative eingebracht.

    (Heribert Scharrenbroich I CDU/CSU): Es

    wird aber schwieriger, dem zuzustimmen,
    wenn so verfahren wird! Ich bedaure das
    sehr!)
    — Moment, ich werde auch Sie zufriedenstellen. — Sie hat dafür in den Ausschüssen die Zustimmung aller Fraktionen bekommen, so daß wir das Gesetz jetzt verabschieden können.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Leicht war dieses Ergebnis nicht zu erreichen. Nachdem sich die Bundesregierung lange Jahre hindurch geweigert hatte, ein Ratifizierungsgesetz vorzulegen, traf die SPD-Initiative zunächst auf massiven Widerspruch aus dem Regierungslager. Ich bin froh und dankbar dafür, daß die Ausschußberatungen zu intensiven und sachlichen Erörterungen der Problematik geführt haben, denen sich die Koalitionsfraktionen geöffnet haben.
    Wir Sozialdemokraten selbst konnten zur Verständigung — herr Scharrenbroich, jetzt sollten Sie zuhören — durch das freimütige Eingeständnis beitragen, daß auch wir in der Vergangenheit eine Zeitlang die Ratifizierung dieses Protokolls abgelehnt haben, und zwar aus den gleichen Gründen, die später die jetzige Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen vorgebracht haben.
    Das gilt auch für mich, meine Damen und Herren. Während ich mich jetzt als Berichterstatter des Rechtsausschusses über den erfolgreichen Beratungsabschluß zur Ratifizierung hin freue, habe ich vor gut zehn Jahren als Bundesjustizminister die Ratifizierung für entbehrlich gehalten und keine Schritte zu ihrer Einleitung unternommen. Das will ich hier klarstellen.
    Über den menschenrechtlichen Gegenstand hinaus haben wir in diesem Beratungsprozeß bemerkenswerte Klarstellungen erreicht, deren künftige Beachtung die Rechte des Bundestages stärken wird. So war
    im Regierungsbereich längere Zeit umstritten, ob es nicht das Recht der Regierung sein und bleiben müsse, die Initiative zur Ratifizierung internationaler Vereinbarungen selbst zu ergreifen. In sorgfältiger Prüfung der Rechtslage und in Würdigung der bisherigen Parlamentspraxis sind wir im Rechtsausschuß übereinstimmend, auch in Übereinstimmung mit der Bundesregierung, zu der Überzeugung gekommen, daß das Parlament sehr wohl ein solches Initiativrecht hat.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich [CDU/CSU])

    Gleichermaßen haben wir im Rechtsausschuß unter Hinweis auf die frühere Parlamentspraxis klargestellt, daß es zur Ratifizierung einer völkerrechtlichen Vereinbarung nicht der vorherigen Zeichnung durch die Bundesregierung bedarf.
    Schließlich hatten wir uns auch mit der Auffassung zu befassen, es handele sich bei dem Fakultativprotokoll überhaupt nicht um einen ratifizierungsfähigen Vertrag im Sinne des Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes, weil Gegenstände der Bundesgesetzgebung nicht betroffen seien. Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland brauche doch nur unverändert zu bleiben, um den Anforderungen des Protokolls zu genügen. Auch das aber, der völkerrechtliche Ausschluß bestimmter Rechtsänderungen, betrifft die innerstaatliche Gesetzgebung. Und deshalb bedarf es der Ratifizierung.
    In allen drei Punkten werden die erreichten Klärungen für künftige Verfahren bedeutsam sein.
    Mit der jetzt anstehenden Ratifizierung unternimmt die Bundesrepublik Deutschland in ihrem ausdauernden und nachdrücklichen Ringen um die internationale Gewährleistung der Menschenrechte einen weiteren wichtigen Schritt. Dabei erinnere ich daran, daß das Zweite Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe, dessen Ratifizierungsgesetz wir im März im Bundestag ohne Aussprache beschlossen haben, auf eine 1980 von der Bundesregierung in der UNO ergriffene Initiative zurückgeht. Immer noch wird diese brutale, zutiefst unmenschliche Strafe in vielen Ländern praktiziert. Das beharrliche Bemühen um ihre Abschaffung hat in Europa erfreuliche Erfolge gebracht, darüber hinaus aber — auch in den USA! — leider noch viel zuwenig bewirkt.
    Auf dem noch unabsehbaren langen Weg zur wirklichen Sicherung der Menschenrechte in der Welt sind die beiden Fakultativprotokolle nur Stationen nach jeweils kurzen Strecken. Immerhin: Auch durch diese kleinen Schritte wird dem Einwand der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Landes, den wir gegen das Einfordern von Menschenrechten oft hören, ein weiteres Stück Bodens entzogen. Wer als anerkannter Staat zur Völkergemeinschaft gehören will, wer völkerrechtlichen Normen zum Schutz der Menschen beigetreten ist, der kann das Recht auf ungestörte Willkür nicht beanspruchen. Sein Einwand der Einmischung ist allenfalls ein qualifiziertes Geständnis der Rechtsverstöße.
    Wir müssen, meine Damen und Herren, damit fortfahren, die Menschenrechte von Zeit zu Zeit zum



    Dr. Jürgen Schmude
    Gegenstand von Bundestagsdebatten zu machen. Und wir müssen sie in allen politischen Bereichen zur Sprache bringen, in denen sie mitbetroffen sind: in der Außenpolitik, in der Außenwirtschaftspolitik und demnächst besonders sorgfältig in der Asylpolitik.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen nunmehr das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und F D.P. zur Asylpolitik, Drucksache 12/3428, bekanntgeben.
Abgegebene Stimmen: 390. Mit Ja haben 364 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 24 Abgeordnete gestimmt. Zwei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 391; davon
ja: 365
nein: 24
enthalten: 2
Ja
CDU/CSU
Dr. Ackermann, Else Adam, Ulrich
Dr. Altherr, Walter Augustin, Anneliese Augustinowitz, Jürgen Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günther
Dr. Bauer, Wolf Baumeister, Brigitte Bayha, Richard Belle, Meinrad
Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bierling, Hans-Dirk
Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate
Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter
Dr. Blüm, Norbert
Böhm (Melsungen), Wilfried Dr. Böhmer, Maria
Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang
Bohl, Friedrich Bohlsen, Wilfried Borchert, Jochen Brähmig, Klaus Breuer, Paul
Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bühler (Bruchsal), Klaus Büttner (Schönebeck),
Hartmut
Buwitt, Dankward
Carstens (Emstek), Manfred Dehnel, Wolfgang
Deres, Karl
Deß, Albert
Diemers, Renate Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen
Dr. Dregger, Alfred
Echternach, Jürgen
Ehlers, Wolfgang
Ehrbar, Udo
Eichhorn, Maria
Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer
Eylmann, Horst
Eymer, Anke
Falk, Ilse
Dr. Faltlhauser, Kurt
Feilcke, Jochen
Dr. Fell, Karl
Fischer (Hamburg), Dirk Erik Fischer (Unna), Leni Fockenberg, Winfried Francke (Hamburg), Klaus Frankenhauser, Herbert
Dr. Friedrich, Gerhard Fritz, Erich G.
Fuchtel, Hans-Joachim
Ganz (St. Wendel), Johannes Geiger, Michaela
Dr. Geiger (Darmstadt), Sissy Geis, Norbert
Dr. Geißler, Heiner
Dr. von Geldern, Wolfgang Gerster (Mainz), Johannes Gibtner, Horst
Glos, Michael
Dr. Göhner, Reinhard
Götz, Peter
Dr. Götzer, Wolfgang
Gres, Joachim
Grochtmann, Elisabeth Gröbl, Wolfgang
Grotz, Claus-Peter
Dr. Grünewald, Joachim Günther (Duisburg), Horst Frhr. von Hammerstein,
Carl-Detlev
Harries, Klaus
Haschke (Großhennersdorf), Gottfried
Haschke (Jena-Ost), Udo Hasselfeldt, Gerda
Haungs, Rainer
Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg
Hedrich, Klaus-Jürgen Heise, Manfred
Dr. Hellwig, Renate
Dr. h. c. Herkenrath, Adolf Hinsken, Ernst
Hintze, Peter
Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim
Dr. Hoffacker, Paul Hollerith, Josef
Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried
Hüppe, Hubert
Jäger, Claus
Jaffke, Susanne
Jagoda, Bernhard Dr. Jahn (Münster),
Friedrich-Adolf Janovsky, Georg Jeltsch, Karin
Dr. Jobst, Dionys
Dr.-Ing. Jork, Reiner Dr. Jüttner, Egon
Jung (Limburg), Michael Junghanns, Ulrich
Dr. Kahl, Harald Kalb, Bartholomäus
Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker
Keller, Peter
Kiechle, Ignaz
Kittelmann, Peter
Klein (Bremen), Günter Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich
Köhler (Hainspitz),
Hans-Ulrich
Dr. Köhler (Wolfsburg), Volkmar
Dr. Kohl, Helmut Kolbe, Manfred
Kors, Eva-Maria
Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf
Dr. Krause (Börgerende), Günther
Dr. Krause (Bonese), Rudolf Karl
Krause (Dessau), Wolfgang Krey, Franz Heinrich Kriedner, Arnulf
Kronberg, Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul Krziskewitz, Reiner Eberhard Lamers, Karl
Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Johannes Lattmann, Herbert
Dr. Laufs, Paul
Laumann, Karl Josef Lehne, Klaus-Heiner Lenzer, Christian
Dr. Lieberoth, Immo Limbach, Editha
Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard
Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W.
Dr. sc. Lischewski, Manfred Löwisch, Sigrun
Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang
Louven, Julius
Lummer, Heinrich Dr. Luther, Michael
Maaß (Wilhelmshaven), Erich Männle, Ursula
Magin, Theo
Dr. Mahlo, Dietrich Marienfeld, Claire Marschewski, Erwin Dr. Mayer (Siegertsbrunn),
Martin
Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf Horst
Dr. Merkel, Angela Dorothea Dr. Meseke, Hedda
Dr. Meyer zu Bentrup, Reinhard
Michalk, Maria
Michels, Meinolf
Dr. Mildner, Klaus Gerhard Dr. Möller, Franz
Molnar, Thomas
Müller (Kirchheim), Elmar Müller (Wadern), Hans-Werner
Müller (Wesseling), Alfons Nelle, Engelbert
Dr. Neuling, Christian Neumann (Bremen), Bernd Nitsch, Johannes
Nolte, Claudia
Dr, Olderog, Rolf Ost, Friedhelm
Oswald, Eduard
Otto (Erfurt), Norbert Dr. Päselt, Gerhard
Dr. Paziorek, Peter Paul Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich
Pfeffermann, Gerhard O. Pfeifer, Anton
Pfeiffer, Angelika Dr. Pfennig, Gero Dr. Pinger, Winfried Pofalla, Ronald
Dr. Pohler, Hermann Priebus, Rosemarie Dr. Probst, Albert Dr. Protzner, Bernd Pützhofen, Dieter
Rahardt-Vahldieck, Susanne Raidel, Hans
Dr. Ramsauer, Peter Rau, Rolf
Rauen, Peter Harald Rawe, Wilhelm
Reddemann, Gerhard Regenspurger, Otto Reichenbach, Klaus Dr. Reinartz, Berthold Reinhardt, Erika
Repnik, Hans-Peter Dr. Rieder, Norbert
Dr. Riedl (München), Erich Riegert, Klaus
Dr. Riesenhuber, Heinz Ringkamp, Werner Rode (Wietzen), Helmut Romer, Franz-Xaver
Dr. Rose, Klaus
Rossmanith, Kurt J. Roth (Gießen), Adolf Rother, Heinz
Dr. Ruck, Christian Rühe, Volker
Dr. Rüttgers, .Jürgen Sauer (Salzgitter), Helmut Sauer (Stuttgart), Roland Scharrenbroich, Heribert Schätzle, Ortrun
Dr. Schäuble, Wolfgang Schemken, Heinz Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian
Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim
Schmidt (Mühlheim), Andreas Schmidt (Spiesen), Trudi Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
von Schmude, Michael Dr. Schneider (Nürnberg), Oscar
Dr. Schockenhoff, Andreas



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
Graf von Schönburg-
Glauchau, Joachim Dr. Scholz, Rupert Frhr. von Schorlemer,
Reinhard

(Schwäbisch Gmünd)

Schulz (Leipzig), Gerhard Schwalbe, Clemens
Dr. Schwörer, Hermann Seehofer, Horst
Seesing, Heinrich
Seibel, Winfried
Seiters, Rudolf
Sikora, Jürgen
Skowron, Werner
Dr. Sopart, Hans-Joachim Sothmann, Bärbel
Spilker, Karl-Heinz Dr. Sprung, Rudolf
Steinbach-Hermann, Erika Dr. Stercken, Hans
Dr. Frhr. von Stetten,
Wolfgang
Stockhausen, Karl
Dr. Stoltenberg, Gerhard Strube, Hans-Gerd Stübgen, Michael
Dr. Süssmuth, Rita Susset, Egon
Tillmann, Ferdinand Dr. Töpfer, Klaus
Dr, Uelhoff, Klaus-Dieter Uldall, Gunnar
Verhülsdonk, Roswitha Vogel (Ennepetal), Friedrich Vogt (Düren), Wolfgang
Dr. Voigt (Northeim),
Hans-Peter
Dr. Vondran, Ruprecht Dr. Waffenschmidt, Horst Dr. Waigel, Theodor
Graf von Waldburg-Zeil, Alois Dr. Warnke, Jürgen
Dr, Warrikoff, Alexander Werner (Ulm), Herbert Wetzel, Kersten
Wiechatzek, Gabriele
Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram
Dr. Wilms, Dorothee Wilz, Bernd
Wimmer (Neuss), Willy Dr. Wisniewski, Roswitha Wissmann, Matthias
Dr. Wittmann, Fritz Wittmann (Tännesberg),
Simon
Wonneberger, Michael Wülfing, Elke
Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia
Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno
Zöller, Wolfgang
F.D.P.
Albowitz, Ina
Dr. Babel, Gisela
Baum, Gerhart Rudolf Bredehorn, Günther Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius
Eimer (Fürth), Norbert Engelhard, Hans A. van Essen, Jörg
Dr. Feldmann, Olaf Friedrich, Horst
Funke, Rainer
Dr. Funke-Schmitt-Rink, Margret
Ganschow, Jörg Genscher, Hans-Dietrich Gries, Ekkehard Grüner, Martin
Günther (Plauen), Joachim Hansen, Dirk
Dr. Haussmann, Helmut Heinrich, Ulrich
Dr. Hirsch, Burkhard
Dr. Hitschler, Walter
Dr. Hoth, Sigrid Dr. Hoyer, Werner Irmer, Ulrich
Kleinert (Hannover), Detlef Dr. Kolb, Heinrich Leonhard Koppelin, Jürgen
Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto Leutheusser-Schnarrenberger,
Sabine
Lühr, Uwe
Dr. Menzel, Bruno Mischnick, Wolfgang
Nolting, Günther Friedrich Otto (Frankfurt),
Hans-Joachim Paintner, Johann Peters, Lisa
Dr. Pohl, Eva
Richter (Bremerhaven), Manfred
Rind, Hermann Dr. Röhl, Klaus
Schmalz-Jacobsen, Cornelia Dr. Schmieder, Jürgen
Dr. Schnittler, Christoph Schüßler, Gerhard Schuster, Hans
Dr. Schwaetzer, Irmgard Sehn, Marita
Seiler-Albring, Ursula
Dr. Semper, Sigrid
Dr. Solms, Hermann Otto
Dr. Starnick, Jürgen Thiele, Carl-Ludwig Dr. Thomae, Dieter Türk, Jürgen
Walz, Ingrid
Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgang
Wolfgramm (Göttingen), Torsten
Würfel, Uta
Zurheide, Burkhard Zywietz, Werner
Fraktionslos Lowack, Ortwin
Nein
F.D.P.
Dr. Blunk (Lübeck), Michaela Lüder, Wolfgang
PDS/Linke Liste
Bläss, Petra
Dr. Enkelmann, Dagmar Dr. Fuchs, Ruth
Dr. Heuer, Uwe-Jens Dr. Höll, Barbara
Jelpke, Ulla
Dr. Keller, Dietmar
Lederer, Andrea
Dr. Modrow, Hans
Philipp, Ingeborg
Dr. Schumann (Kroppenstedt), Fritz
Dr. Seifert, Ilja
Stachowa, Angela
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Feige, Klaus-Dieter Poppe, Gerd
Schenk, Christina
Schulz (Berlin), Werner Dr. Ullmann, Wolfgang Weiß (Berlin), Konrad Wollenberger, Vera
Fraktionslos
Dr. Briefs, Ulrich Henn, Bernd
Enthalten
CDU/CSU Scheu, Gerhard
F.D.P.
Homburger, Birgit
Der guten Ordnung halber stelle ich fest, daß sich die SPD-Fraktion an der Abstimmung nicht beteiligt hat. Der Entschließungsantrag ist angenommen.
Nunmehr erteile ich dem Abgeordneten Seesing das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In mehreren Reden im Deutschen Bundestag habe ich schon Gelegenheit gehabt, in unterschiedlichen Fragestellungen zur Menschenrechtspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung zu nehmen. Das ist mir bisher immer verhältnismäßig leichtgefallen, weil in fast allen Fällen die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen einer Meinung waren. Auch bei der heutigen Verabschiedung eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 ist das wieder so, und dennoch ist alles anders. Wir folgen dem Antrag, also dem Gesetzentwurf einer Bundestagsfraktion, einem internationalen Pakt zuzustimmen.
    Es geht zunächst um die Grundfrage, ob der Bundestag überhaupt berechtigt ist, Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen aus seiner Mitte heraus einzubringen. Noch bis in die Ausschußberatung hinein wurde von der Bundesregierung darauf hingewiesen, daß ein solches Initiativrecht gegen die Grundprinzipien der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten bei völkervertraglichen Beziehungen verstoße. Der Rechtsausschuß hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen. Im übrigen sitzen im Rechtsausschuß genügend Mitglieder, die selbst Gesetzesinitiativen zu Vertragsgesetzen eingebracht haben. Ich gehöre auch dazu. Wir haben also keinen Grund gesehen, diese parlamentarische Praxis nunmehr wieder zu ändern.

    (Beifall des Abg. Heribert Scharrenbroich [CDU/CSU])

    Im übrigen kann ich auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Schmude verweisen, der auf die verfahrens- und verfassungsrechtlichen Probleme eingehend hingewiesen hat.
    Man kann sich aber nunmehr die Frage stellen, warum dann die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgerechnet einem Antrag der SPD-Opposition folgt. Die Antwort ist in der Sache zu sehen. Ausgehen muß



    Heinrich Seesing
    man dabei von der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der UNO vom 10. Dezember 1948. In ihr wird das Ziel der UNO verdeutlicht, die Menschenrechte zu achten und zu verwirklichen. Die Fassung ist ziemlich weit und umfaßt die von uns als klassisch eingestuften politischen Menschenrechte und die neuen sozialen Menschenrechte.
    Es ist der UNO dann noch gelungen, die Programmsätze der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in die Form von zwei Pakten umzugießen, nämlich in den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in den Pakt über bürgerliche und politische Rechte, und um den letzteren geht es heute.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat den Pakt am 17. Dezember 1973 ratifiziert, am 28. März 1979 ist er in Kraft getreten. Der Pakt geht davon aus, daß der einzelne Mensch nur dann seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann, wenn die entsprechenden rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse geschaffen sind. Die Vereinten Nationen erhoffen, daß sich das Ideal des freien Menschen, auch frei von Not und Angst, weltweit durchsetzt und von den Unterzeichnerstaaten auch besonders gefördert wird.
    Der Pakt ist mehr als Absichtserklärung zu verstehen. Die Maßnahmen der UNO zum konkreten Schutz der Menschenrechte einzelner durch Organe der UNO erschöpfen sich neben dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung in dem heute zur Debatte stehenden Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
    Deswegen waren und sind wir der Überzeugung, daß sich auch die Bundesrepublik Deutschland dem einzig möglichen Verfahren öffnet, das die UNO hier zuläßt: Der Ausschuß für Menschenrechte ist berechtigt, Mitteilungen von Personen entgegenzunehmen und zu prüfen, die behaupten, in ihren im genannten Pakt angeführten Rechten verletzt worden zu sein.
    Leider sind Beschlüsse über Individualbeschwerden völkerrechtlich unverbindlich. Der Ausschuß veröffentlicht sie im Anhang zu seinem Jahresbericht. Damit bleibt das Beschwerdeverfahren unbestreitbar hinter den Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zurück. Weil aber auch wir dem Ziel der weltweiten Anerkennung von Individualbeschwerden näherkommen wollen, sprechen wir uns für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls aus.
    Wir haben nachweisen können, daß schon viele Staaten, die der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, auch das Fakultativprotokoll ratifiziert haben, ohne daß es in der Praxis zu Überschneidungen, wechselseitigen Beeinflussungen oder zu Störungen gekommen ist. Wir sind im Gegenteil der Auffassung, daß wir weltweit ein Signal geben, damit auch andere Staaten nunmehr das Fakultativprotokoll ratifizieren.
    Im übrigen bleibt aber auch unsere schon häufiger geäußerte Forderung bestehen, daß ein internationaler Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen werden muß.
    Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)