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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 9567 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 13 von der Tagesordnung 9567 C Änderung einer Überweisung 9567 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (Drucksache 12/3379) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/3302) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz) (Drucksache 12/3163) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 12/3339) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR) (Drucksache 12/3345) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Zweites Rechtspflege-Anpassungsgesetz) (Drucksache 12/3273) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/3377) h) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichbehandlung von politischen Vereinigungen (Drucksache 12/3267) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Siegfried Vergin, Dr. Egon Jüttner und weiterer Abgeordneter: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer (Sandhofer/Käfertaler) Wald in Hessen/BadenWürttemberg (Drucksache 12/3227) Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/3378) 9567 D Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksachen 12/2472, 12/2509, 12/3384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und der Folgen der SED-Diktatur" und Förderung außerparlamentarischer Initiativen zum gleichen Thema (Drucksachen 12/2220 [neu], 12/2897) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/2836, 12/3301) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2807, 12/3393) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2808, 12/3394) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2834, 12/3395) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 74 zu Petitionen (Drucksache 12/3371) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 75 zu Petitionen (Drucksache 12/3372) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9570 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Asylpolitik Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 9571 A Hans-Ulrich Klose SPD 9574 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 9577 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 9580 A Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9581 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9582 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9583 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 9585 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 9585 D, 9589 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 9587 D, 9589 D Walter Kolbow SPD 9588 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9588 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 9589 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 9589 D Ortwin Lowack fraktionslos 9590 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 9591 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9592 B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 9592 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 9592 D Namentliche Abstimmung 9593 B Ergebnis 9595 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 III Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksachen 12/556, 12/2388) Dr. Jürgen Schmude SPD 9593 C Heinrich Seesing CDU/CSU 9596 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9597 C Jörg van Essen F.D.P 9598 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9598 B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 9599 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9599 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (Drucksachen 12/3211, 12/3327, 12/3363) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/3008, 12/3423, 12/3458, 12/3459) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik: — Arbeit statt Arbeitslosigkeit — (Drucksachen 12/2666, 12/3423) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9600 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9603 B Ottmar Schreiner SPD 9604 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 9606 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9608 C Heinz Schemken CDU/CSU 9609 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9611 C Barbara Weiler SPD 9612 B Anke Fuchs (Köln) SPD 9612 B Renate Rennebach SPD 9612 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 9613 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 9615 C Konrad Gilges SPD 9616 C Anke Fuchs (Köln) SPD 9616 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9619 B Bernd Henn fraktionslos 9621 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU 9622 C Ottmar Schreiner SPD 9623 A Renate Rennebach SPD 9623 C Gerd Andres SPD 9624 A Regina Kolbe SPD 9626 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 9627 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9628 C Adolf Ostertag SPD 9629 D Anke Fuchs (Köln) SPD 9631 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9633 C Namentliche Abstimmung 9634 A Ergebnis Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäre Soforthilfe für die Menschen in Bosnien-Herzegowina gegen die Gefahren des kommenden Winters (Drucksachen 12/3355, 12/3426) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Voraussetzungen der Anerkennung der neuen Bundesrepublik Jugoslawien und Initiativen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2546, 12/3427) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/2939, 12/3437) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksachen 12/2290, 12/3390) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Jugoslawienpolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/3431) Freimut Duve SPD 9635 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9637 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9638 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 9639 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 9640 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9641 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9644 A Dr. Eberhard Brecht SPD 9645 D Meinrad Belle CDU/CSU 9647 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Soziale Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Drucksache 12/2519) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Drucksache 12/2663) Ulrike Mascher SPD 9648 D Heinz Rother CDU/CSU 9650 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 9652 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9654 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9656 C Günther Heyenn SPD 9657 C Ulrich Heinrich F.D.P. 9658 D Volker Kauder CDU/CSU 9659 C Ulrike Mascher SPD 9661 C Renate Jäger SPD 9662 C Volker Kauder CDU/CSU 9662 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9664 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9665 B Günther Heyenn SPD 9666 B Renate Jäger SPD 9666 D Renate Jäger SPD 9668 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9668 C Volker Kauder CDU/CSU 9669A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs (Drucksachen 12/706 Nr. 3.23, 12/3081) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 9670 D Carl Ewen SPD 9673 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9674 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9675 B Antje-Marie Steen SPD 9676 B Dr, Olaf Feldmann F.D.P. 9677 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9678 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 9679 D Tagesordnungspunkt 10 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Kinderbetreuung (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.7, 12/2155) Ilse Falk CDU/CSU 9680 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 9681 B Uta Würfel F.D.P. 9683 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 9683 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 9684 C Nächste Sitzung 9686 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9687* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9687* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) 9688* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen 9689* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig CDU/CSU 9689* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9567 113. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 15. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 10. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 15. 10. 92 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 15. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 15. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 15. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 10. 92 Großmann, Achim SPD 15. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 15. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 15. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 15. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 15. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 15. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 15. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 10. 92 ' Klemmer, Siegrun SPD 15. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 15. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Kretkowski, Volkmar SPD 15. 10. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 10. 92 Marten, Günter CDU/CSU 15. 10. 92 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 15. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 15. 10. 92 Paterna, Peter SPD 15. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 15. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 15. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 10. 92 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 15. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 15. 10. 92 Schulte (Hameln), SPD 15. 10. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 15. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichmann, F.D.P. 15. 10. 92 Cornelia Timm, Jürgen F.D.P. 15. 10. 92 Vosen, Josef SPD 15. 10. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und Gerhart Rudolf Baum (beide F.D.P.) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU/CSU und der F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Text der Erklärung wird unterschiedlich ausgelegt. Das veranlaßt uns zu folgender Klarstellung: 1. Wir werden den Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzen. Das individuelle Grundrecht in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird nicht abgeschafft. Art. 16 GG wird im Hinblick auf notwendige europäische Vereinbarungen geändert, d. h. ergänzt. 2. Die Entschließung hält fest, daß politisch Verfolgte auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Politisch verfolgt ist, wer fürchten muß, wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt zu werden: Das ist die Definition der Genfer Konvention. 3. Asylanträge, die mit großer Wahrscheinlichkeit offensichtlich unbegründet sind, sollen in einem „verkürzten Verfahren" beschieden werden. Diese verkürzten Verfahren müssen den Bedingungen der Genfer Konvention entsprechen: - es muß eine Einzelfallprüfung sein, - es muß rechtliches Gehör gewährt werden, - es muß Gelegenheit sein, die Vermutung zu widerlegen, daß der Antrag unbegründet sei. 4. Die Entschließung erklärt ausdrücklich, daß in jedem Einzelfall der Zugang zu einem geordneten Verfahren' mit rechtlichem Gehör und Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muß. Die Abschiebung eines offensichtlich unbegründeten Antragstellers ist nicht möglich, wenn ihm dadurch irreparable Nachteile drohen könnten. Wir sind der Überzeugung, daß eine Rechtsschutzmöglichkeit die Entscheidung eines Richters voraussetzt. 9688* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 5. Ein Flüchtling kann nur dann in einen anderen Staat weitergeleitet werden, wenn dieser nach einer internationalen Vereinbarung für das Verfahren zuständig ist und die Bedingungen der Genfer Konvention auch tatsächlich beachtet. 6. Die Bundesrepublik muß sich europäischen Regelungen und Absprachen auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik anschließen können. Das muß unsere Verfassung ermöglichen. Eine dahinzielende Änderung des Art. 16 GG darf aber an den dargestellten Grundsätzen nichts ändern. Wir werden auch in Zukunft gesetzlichen Regelungen nicht zustimmen, die diese Mindestbedingungen nicht strikt beachten. Wir sind im übrigen der Überzeugung, daß die schleppende Verwirklichung des längst im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Asylbeschleunigungsgesetzes nicht länger hingenommen werden kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerhard Scheu (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Asylpolitik (Drucksache 12/3428) Der Entschließungsantrag zur Asylpolitik zielt in die richtige Richtung. Insoweit unterstütze ich den Antrag. Gleichwohl enthalte ich mich der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die „Ausgangslage" ist unzureichend beschrieben. Außer Betracht bleiben die wesentlichen Gründe und Ursachen dafür, daß Deutschland inzwischen weltweit zum Asylmißbrauchsland Nr. 1 geworden ist. Eine falsche oder unzureichende Lagebeurteilung induziert mangel- oder fehlerhafte Schlußfolgerungen. Für die eingetretene Entwicklung ist z. B. nicht mehr nur die sozialrechtliche Attraktivität der Bundesrepublik ursächlich. Verantwortlich ist inzwischen ebenso, daß Politik, Gesetzgebung, Gesellschaft und tonangebende Kreise der Bundesrepublik — mit Ausnahme der CSU sich über Jahre hinweg der Erkenntnis der Realität verschlossen und mit allenfalls halbherzigen Maßnahmen begnügt haben. Dies hat zu der Einschätzung geführt, die Bundesrepublik sei nicht in der Lage und nicht willens, sich illegaler Zuwanderungen entschlossen zu erwehren. 2. Das Festhalten an euphorischen Verheißungen unseres überkommenen Asylrechts hat die Grundlage dieses Rechts selbst in ernste Gefahr gebracht. Das Volk wird ein Asylrecht nur so lange bejahen, wie es weiß und sicher sein kann, daß Asylmißbrauch praktisch nicht zugelassen wird. Ebensowenig wird das Volk akzeptieren, daß die Bundesrepublik weiterhin allen Verfolgten der Erde Zuflucht verspricht. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich und überfordert das Land. Ein Recht, das Unmögliches verspricht, ist Mißbrauchsgesetzgebung. 3. Der Entschließungsantrag beantwortet nicht, ob es weiterhin ein subjektiv-öffentliches Individualrecht der politisch Verfolgten — gleich ob auf Ebene der Verfassung oder auf einfachgesetzlicher Grundlage — geben soll oder kann. Der Hinweis auf die Genfer Konvention ist mißverständlich: Die Konvention selbst gewährt kein Individualrecht auf Asyl, sondern regelt nur die „Rechte im Asyl". Demgegenüber sprechen der Entschließungsantrag „weiterhin" vom „Recht auf Asyl", ebenso die Bundesministerin der Justiz (Interview vom 14. Oktober) und ebenso ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 14. Oktober). 4. Von der Klarstellung dieser Frage hängt in Hinsicht auf das formelle Hauptgrundrecht des Artikels 19 Abs. 4 GG aber ab, ob der in Ziffer 1I.5 angesprochene „Sofortvollzug" ohne gerichtlichen Rechtsschutz statthaft ist oder nicht. Artikel 19 Abs. 4 GG gibt jedermann, der hinreichend behauptet, in seinen „Rechten" verletzt zu sein, einen Anspruch auf Nachprüfung der angefochtenen Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein Gericht. Ziffer II.2 des Entschließungsantrages schließt in den aufgeführten Fällen nicht die Asylgewährung aus, sondern will lediglich ermöglichen, daß darüber „in einem verkürzten Verfahren beschieden" werden kann. Ob die genannten Kriterien erfüllt sind oder nicht, ob „irreparable Nachteile" drohen oder nicht, unterfällt nach Art. 19 IV GG der Rechtsschutzgarantie. 5. Im Kern geht es bei der Asylrechtsreform um Artikel 16 und ebenso um das Problem des Rechtsschutzes. Der Entschließungsantrag hält „Folgerungen" bei Artikel 19 Abs. 4 nicht für notwendig. Insoweit bleibt er in einem zentralen Punkt hinter den Anforderungen zurück. 6. Offen läßt der Antrag, welches konkrete Ziel die Reform der Asylpolitik erreichen will und muß. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion (Interview vom 11. Oktober) verspricht, „daß wir mehr als die Hälfte der Asylbewerber wieder unmittelbar in ihre Heimatländer zurückschicken könnten", der Parl. Geschäftsführer der CDU/CSU (Interview vom 14. Oktober) schätzt, „daß wir über 70 Prozent der bisherigen Asylanten dann nicht mehr im Land haben werden", der Vorsitzende der F.D.P.-Fraktion sieht „Asylantragsteller schon nach wenigen Tagen wieder in dem Herkunftsland erscheinen" (Interview vom 13. Oktober) und ein sty. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion „beteiligt sich nicht an diesen Schätzereien" und sagt nur, „es werden weniger sein" (Interview vom 14. Oktober). Eine derart diffuse Zielbeschreibung erlaubt Zweifel an der Effektivität des Konzepts. 7. Die Zugrundelegung der Schätzgröße „50 %" würde angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen bedeuten, daß die Ausländerbehörden — jedenfalls anfänglich — Woche für Woche rd. 5 000 abgelehnte Asylbewerber (soviel wie 1990 insgesamt) unmittelbar in die Heimatländer abzuschieben hätten. Rückführungen solchen Ausmaßes erfordern einen umfangreichen logistischen Apparat, gewaltige personelle Kapazitäten, länderübergreifende Koordination und Führung und außerordentliche finanzielle Mittel. Nirgendwo sehe ich Anzeichen, daß die Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 9689* desrepublik sich wirklich darauf vorbereitet oder daß das öffentliche Bewußtsein diese Konsequenzen bereits nachvollzogen hat. Gesetze ohne Vollzug sind Papier. Es ist ein entscheidender Mangel des Entschließungsantrages, daß Ziel und Konsequenzen nicht klar ausgesprochen werden. 8. Sofern die Außerlandesschaffung eine Einschließung des Ausländers (Abschiebungshaft) erfordert — und das ist angesichts der hohen Quote (bis zu 40 %) der aus dem Asylverfahren Untertauchenden vielfach erforderlich — ist hierfür nach geltendem Recht (§ 103 Abs. 2 AuslG, Artikel 104 Abs. 2 GG) stets eine richterliche Anordnung — mit eigenem Rechtsschutzverfahren — erforderlich. Die Erfahrungen der Praxis belegen, daß eine Kompetenz der Ausländerbehörden (oder des Bundesamtes) geboten wäre, in Fällen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Ziffer II.5 und 11.9 den Ausländer zunächst — etwa bis zur Dauer von 4 Wochen — aufgrund behördlicher Anordnung in Abschiebungsgewahrsam nehmen zu können, wie es z. B. nach dem Recht der Schweiz möglich ist. Der in Ziffer II.5 vorgesehene Rechtsschutz hätte diese Frage im Sinne einer umfassenden Konzentration mit zu umfassen; die Frist des Art. 104 Abs. 2 GG müßte für diese Fälle entsprechend erweitert werden. 9. Irgendein „Zuwanderungsgesetz" (Ziffer II.12) über das geltende Ausländerrecht hinaus halte ich für völlig unnötig und lehne ich ab. 10. Zu der in Ziffer II.6 angesprochenen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen fehlt die Festlegung, daß die Bundesrepublik erwarten muß und darf, daß die übrigen Staaten der europäischen Gemeinschaft sich in gleicher Weise wie die Bundesrepublik an ihrer Aufnahme beteiligen. Diese Quote haben wir längst übererfüllt. Die (richtige) Herausnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Asylverfahren bedeutet im übrigen, daß ihre wohnungsmäßige Unterbringung den Gemeinden überantwortet wird und kann nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, daß die Gemeinden demnächst zur Beschlagnahme privater Unterkünfte (leerstehenden Wohnraums) schreiten müssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Udo Haschke (Jena), Norbert Otto (Erfurt), Heinz-Jürgen Kronberg, Kersten Wetzel, Dr. Harald Kahl, Manfred Heise, Gerhard Reddemann und Claudia Nolte (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Landesgruppe Thüringen werden der heute zu verabschiedenden Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes zustimmen, aber nur deshalb, weil sonst die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer ersatzlos auslaufen würden und weil die Regierung des Landes Thüringen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses eintreten wird. Denn die vorgesehenen Einsparungen bei der BfA werden den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in den neuen Bundesländern erheblich erschweren. Die Ausgangslage in Thüringen mit derzeit knapp 184 000 Arbeitslosen und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in Treuhandbetrieben und im öffentlichen Dienst verlangt aber leider noch weitere erhebliche arbeitsmarktpolitische Anstrengungen, verlangt unser aller Solidarität. Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf den von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Solidarpakt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die heutige Debatte zur Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zur Unterrichtung der Bundesregierung „Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Fremdenverkehrs" ist eine gute Gelegenheit, auch im Hinblick auf den vor der Tür stehenden EG-Binnenmarkt ab 1. 1. 1993, den Wirtschaftszweig Tourismus mit seiner nationalen und europäischen Dimension, einmal aus der Sicht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus des Deutschen Bundestages zu erörtern. Bedenklich ist die gedachte Regelungstiefe im Aktionsplan, die eindeutig das System der Subsidiarität, das sich bei uns in Deutschland bewährt hat, verletzt. Unumstritten ist wohl, daß alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Gemeinschaft und so auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Debakel der dänischen Abstimmung über den Vertrag von Maastricht wesentlich sensibler geworden sind. Im Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus wurde begrüßt, daß sich die Europäische Gemeinschaft auf den verschiedenen Gebieten des Fremdenverkehrs vor allem um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung von Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Statistik, gesundheitliche Hygienebestimmungen und den allgemeinen Schutz von Touristen erwähnen. Sicherlich erscheint es auch notwendig, eine einheitliche Verantwortung der stark expandierenden Tourismuswirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft für die Bewahrung der Umwelt noch stärker und deutlicher werden zu lassen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus versucht in sieben Aktionsfeldern — dem ländlichen Tourismus, dem Kulturtourismus, dem Tourismus und Umwelt, der Aus- und Fortbil- 9690* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1992 dung, dem Sozial- und Jugendtourismus sowie durch transnationale Vorhaben, wie beispielsweise die Entwicklung der touristischen Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, und durch die Werbung in Drittländern — die Entwicklung eines europäischen Fremdenverkehrs einzuleiten. Hierauf möchte ich im Anschluß noch auf praktische Beispiele aus meinem Wahlkreis näher eingehen. Unumstritten ist, daß sich das Europäische Parlament intensiv mit Fragen des Tourismus als eines der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Europa befaßt. So haben auch nicht zuletzt wir im Deutschen Bundestag dem Tourismus als einem nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor durch die Gründung des Vollausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus in der 12. Legislaturperiode Rechnung getragen. Als positiv darf bemerkt werden, daß es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelungen ist, weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen gerade im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus an sich zu ziehen. Das Prinzip der Subsidiarität hat für die Europapartei CDU/CSU oberste Priorität. Unser aller Anliegen muß es sein, ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Bürokraten zu schaffen. Im EG-Programm „Ländlicher Raum" sind erhebliche Mittel bereitgestellt worden. Somit ist es erforderlich, Teile des Programms auch umzusetzen, obwohl von Bundesregierung und Ausschüssen dies mit großen Vorbehalten gesehen wird. Um so wichtiger erscheint es mir, gerade die strukturschwachen Räume in den ostdeutschen Ländern noch stärker zusätzlich in den Genuß von EG-Fördermitteln kommen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Förderprogramme insgesamt transparenter zu gestalten, die Zweckbindung zu lockern und die Bearbeitungs- und Ausschreibungsfristen von Programmen zu verkürzen und zu vereinfachen. Vor allem die fünf neuen Bundesländer, so auch der Freistaat Sachsen, sind mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 nicht nur in das föderale System der Bundesrepublik integriert worden, sondern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 auch und vor allem zum Vollmitglied der Europäischen Gemeinschaft geworden. Ein Anpassungszeitraum, der anderen Neumitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, wie Spanien und Portugal, selbstverständlich eingeräumt wurde, ist den neuen Bundesländern nicht zuteil geworden. Als Abgeordneter eines der wichtigsten ostdeutschen Fremdenverkehrsgebiete, der Sächsischen Schweiz, eines Wahlkreises an der EG-Außengrenze, bin ich der festen Überzeugung, daß ich auch weiterhin nur für Europa werben kann, wenn die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen ein Europa zum Anfassen vor Ort mit mir gemeinsam realisieren können. Eine nicht unerhebliche Bedeutung leisten in Sachsen die „Euregios" mit ihren grenzüberschreitenden Gemeinschaftsobjekten mit Polen und Böhmen, die politisch gewollt und auch von einer erheblichen Akzeptanz der Bürger begleitet werden. Näher darauf eingehend, möchte ich mich auf den Bereich touristische Geschäftsbeziehungen zu Osteuropa, hier vor allem die „Euregio Elbe/Labe", beschränken, deren Zentrum in meinen Wahlkreis liegt. Am Beispiel des Herzstücks der „Euregio Elbe/Labe" , der böhmischsächsischen Schweiz, gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten mit sehr guter Wirkung vor Ort, die Impulse nach Osteuropa verleihen. Nicht verschweigen darf man in diesem Zusammenhang, daß die Zentralbehörden in Prag mit Skepsis dem Engagement der grenznahen Kommunen und Städte gegenüberstehen. Dessen ungeachtet bemühen sich Verbände, Institutionen und politisch Verantwortliche auf beiden Seiten der Grenze Teile der Aktionsfelder des Programms schon jetzt in die Praxis vor Ort umzusetzen. Der grenzüberschreitende Nationalpark SächsischBöhmische Schweiz, Fährverbindungen, Kulturaustausch, Festivalaktivitäten („Sandstein und Musik"), der Ausbau von Infrastrukturvorhaben im Abwasserbereich und gemeinsame Präsentationen auf Fachmessen seien hier nur beispielhaft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen, die ich soeben aufgezählt habe, eine größtmögliche Effizienz finden? Und wo sollten besser als in den Gebietskörperschaften die Maßnahmen im Umweltschutz, im Denkmalschutz, in der Werbung für Kunst und Kultur sowie auf Messen die größtmögliche Wirksamkeit hervorrufen? Mein persönliches Engagement gilt dem Europa der Regionen, wo wir als Freistaat Sachsen durch Vielfalt und Traditionen Wesentliches in die Europäische Gemeinschaft eingebracht haben und noch einbringen werden. Ich selbst bin fest entschlossen, in meinem Wahlkreis die europäischen Behörden mit ihren theoretischen Aussagen — nicht nur dieses genannten Aktionsprogrammes, sondern auch in anderen Bereichen — auf deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster spricht der Abgeordnete Dr. Hermann Otto Solms.


Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vielzitierten Väter des Grundgesetzes

(Ingrid Matthäus-Maier waren mit Recht stolz auf die in ihrer Schlichtheit eindrucksvolle Asylrechtsgarantie in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Einfacher und klarer kann man es nicht sagen. (Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genauso ist es!)

Dieser einfache Satz war die Konsequenz aus schlimmen Erfahrungen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. In einem neuen, nämlich
demokratischen, Deutschland sollten politisch Verfolgte Zuflucht finden können. Kein Gnadenerweis sollte dies sein, sondern die Erfüllung eines von der Verfassung gewährten individuellen Anspruchs. Wir Freien Demokraten wollen das Recht auf Asyl für wirklich politisch Verfolgte erhalten.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wie Sie aus dem zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag ersehen, ist dies der gemeinsame Wille der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Mir ist soeben mitgeteilt worden, daß bei der Anmoderierung der Übertragung dieser Debatte der Berichterstatter zum Ausdruck gebracht habe, das Asylrecht werde aufgegeben, die Freien Demokraten seien umgefallen. Ich kann dem Herrn nur empfehlen, sich an den eigentlichen Quellen zu orientieren und nicht seine eigene Meinung zum besten zu geben.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Deswegen will ich — falls das so stattgefunden haben sollte, ich selbst habe es nicht hören können — auch den Fernsehzuschauern klarmachen, daß in Punkt II 1 der Entschließung, die heute zur Abstimmung steht, zu lesen ist: „Politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention werden auch weiterhin in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt."

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wer berechtigt ist, genießt ein Recht. Er hat einen Anspruch, einen einklagbaren Anspruch. Das ist überhaupt nicht mißzuverstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

Angesichts der immer schneller steigenden Asylbewerberzahlen ist die Sicherung des Asylrechts zur Zeit jedoch nicht mehr gewährleistet: Über 250 000 Flüchtlinge waren es im Vorjahr, fast 320 000 in den vergangenen neun Monaten — mit steigender Tendenz.
Dies überfordert Bund, Land und Kommunen, beunruhigt die Bevölkerung und gefährdet in letzter Konsequenz unser aller Gemeinwesen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Es ist richtig, was in den hinter uns liegenden Diskussionen zum Asylrecht immer wieder betont wurde: Auch der Parlamentarische Rat hat bei seinen Beratungen durchaus Überlegungen angestellt, in welcher Weise die zukünftige Bundesrepublik überhaupt in der Lage sein würde, politisches Asyl zu gewähren, wenn man bedenkt, daß damals das Land in Schutt und Asche lag und selbst auf Hilfe von außen angewiesen war.
Liest man die Protokolle über die Beratungen, so sieht man ganz eindeutig, daß der Parlamentarische Rat auf Grund der Erfahrungen aus der Naziherrschaft beabsichtigte, daß politische Asylrecht denen zukommen zu lassen, die politisch mit Konsequenzen für Leib und Leben bedroht waren. Diesen wollte er eine Zuflucht gewähren.



Dr. Hermann Otto Solms
Der Parlamentarische Rat hat die Konsequenz nicht vorhersehen können und auch nicht beabsichtigt, daß dieses Recht von einer großen Zahl von Menschen beansprucht werden würde, die gewiß in Not sind, für die es aber nicht gedacht war. Man konnte natürlich nicht voraussehen, welches schwierige, komplizierte Regelwerk spätere deutsche Gesetzgeber, Gerichte und Regierungen in Bund und Ländern und deren Verwaltungen aus diesem einfachen Satz in der Verfassung gemacht haben.
Durch Vorschriften, die immer wieder geändert wurden und durch eine Rechtsprechung bis in die feinsten Verästelungen hinein, die kaum noch einer versteht und deren Durchführung nicht mehr gelingt, haben wir es geschafft, uns in einem unauflösbaren Verfahrensgestrüpp zu verfangen.

(Günter Schluckebier [SPD]: Bereinigt das doch!)

Dadurch haben wir unsere Handlungsfähigkeit so weit eingeschränkt, daß wir dem Massenzustrom, den wir heute gewärtigen, nicht mehr gewachsen sind.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Genau das ist das Problem!)

In typisch deutschem Drang nach perfekten Regeln und größter Einzelfallgerechtigkeit laufen wir Gefahr, das Asylrecht, das wir eigentlich schützen wollten, zu gefährden. Auch hier bewahrheitet sich die alte Weisheit „summum ius summa iniuria". Das bedeutet: Wenn man die Einzelfallgerechtigkeit in der Gesetzgebung vorhersehend perfekt gestalten will, erreichen wir einen Zustand, daß Recht nicht mehr umgesetzt werden kann, daß es schlußendlich zur Rechtsverweigerung führt.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Der große Andrang der Flüchtlinge bei nur geringer Anerkennungsquote, die Überlastung der Behörden und Gerichte und die Unruhe in der Bevölkerung haben einen Zustand herbeigeführt, der die Asylrechtsgewährung für politisch wirklich Verfolgte in Gefahr bringt. Deshalb müssen wir handeln. Deshalb müssen wir auch handeln. Hier ist die Politik gefordert. Hier hat sie Wege zu zeigen, wie das Grundrecht auf Asyl in Übereinstimmung mit allen gesellschaftlich relevanten Kräften bewahrt werden kann. Wir müssen den massenhaften Asylmißbrauch im Interesse des zweifelsfrei Verfolgten und Bedrängten mit einfachen praktikablen Regelungen bekämpfen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ziel muß es sein, die offensichtlich unberechtigten Asylantragsteller sofort in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken, wenn ihnen keine irreparablen Nachteile drohen. So haben wir es in unserem Antrag formuliert.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Nur dann kann es gelingen, den Anreiz zur Einwanderung in diesen Fällen zu beseitigen. Nur dann wird
es gelingen, dem Schlepperunwesen, das immer mehr
um sich greift, die Geschäftsgrundlage zu entziehen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Diesen beiden Zielen dient der Entschließungsantrag der Koalition, nämlich die Asylrechtsgarantie für die wirklich politisch Verfolgten zu sichern und den Asylrechtsmißbrauch zu stoppen. Dem dient auch die geplante Verfassungs- und Gesetzesänderung. Ich sage hier mit Nachdruck: Eine Verfassungsänderung, die diese Ziele nicht erreicht, die nicht zu einer deutlichen Verbesserung bei der Bekämpfung des Mißbrauchs führt, würde das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates noch mehr erschüttern und ist daher nicht zu verantworten.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Daran werden sich die F.D.P. und — wie Herr Schäuble gerade zum Ausdruck gebracht hat — auch die CDU/CSU-Fraktion nicht beteiligen. Dabei haben wir in unserem Antrag eines unmißverständlich klargestellt: Auch in Zukunft wird das individuelle Asylrecht für wirklich politisch Verfolgte garantiert.
Wenn, Herr Kollege Klose, der Antrag auch aus Ihrer Sicht etwas bewirken sollte oder bewirken kann, dann doch das, daß diese Garantie des Asylrechts von den Koalitionsfraktionen nunmehr eindeutig und unmißverständlich bestätigt wird. Ich bedanke mich bei dem Parteivorsitzenden der CDU, dem Bundeskanzler Helmut Kohl, daß er mit der Zustimmung zu diesem Antrag zum Ausdruck gebracht hat, daß er unter einem heiligen Recht, wie er es vor über einem Jahr genannt hat, ein einklagbares Recht versteht; denn diese Klärung mußte herbeigeführt werden.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Dieses Recht wird gesichert und nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention ersetzt, wie vielfach fälschlicherweise in den Zeitungen gestern und heute kommentiert worden ist. Ich denke, wir sind uns in diesem Wunsch mit der großen Mehrheit des Hauses einig. Aber natürlich müssen wir jetzt auch gemeinsam dafür sorgen, daß unser Wunsch verwirklicht werden kann. Dazu gehört, daß wir für die große Zahl der offensichtlich unbegründeten Asylanträge ein verkürztes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeiten mit dem Ergebnis schaffen, daß diese Personen innerhalb weniger Tage in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden können.
Ich will hier ganz deutlich sagen, daß wir den Vorschlag der CSU, Beschwerdeausschüsse einzurichten, für den falschen Weg halten.

(Beifall bei der F.D.P.)

Aber das sind Fragen, die dann im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden können.
Dr. Wolfgang Bötsch [CDU/CSU]: Die Entschließung läßt dies aber offen, Herr
Solms!)
— Die Entschließung läßt dies offen. Ich sagte ja: Das muß im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Ich will hier die Meinung der F.D.P.-Fraktion zum Ausdruck bringen.



Dr. Hermann Otto Solms
Ich möchte nur ein Wort zu den Anzeigen sagen, die gegenwärtig von der CSU geschaltet worden sind. Ich kommentiere und bewerte das nicht; das werden die Bürger, die Wähler bewerten, denn das ist deren Aufgabe.

(Beifall bei der F.D.P. und bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich solche Aktionen in der Regel gegen diejenigen richten, die sie veranlaßt haben.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nur wenn es gelingt, diese Verfahren so zu gestalten, daß die nicht berechtigten Asylantragsteller in wenigen Tagen zurückgeschickt werden können, kann der Mißbrauch erfolgreich unterbunden werden. Wer aus einem sogenannten Nichtverfolgerstaat oder aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommt, kann nicht mit längerem Aufenthalt rechnen.
Dazu gehört, daß die finanziellen Anreize zur Einreise für politisch nicht Verfolgte gemindert werden müssen. Das Sozialhilferecht ist so zu ändern, daß die Leistungen auf das Notwendigste beschränkt werden und daß Geldleistungen weitestgehend in Sachleistungen umgewandelt werden.

(Beifall bei der F.D.P. und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dazu gehört schließlich, daß erheblich straffällig gewordene Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden, einerlei, ob sie Asylbewerber sind oder nicht.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Für all dies und für weitere notwendige Änderungen zeigt unser Entschließungsantrag die Richtung auf: Wir können die Augen nicht davor verschließen, daß die Bundesrepublik der bevorzugte Aufnahmestaat für Flüchtlinge in Europa geworden ist. Notwendig ist daher auch eine international verbindliche Verständigung über ein burden sharing in diesem Bereich. Ziel ist eine einheitliche europäische Asylrechtskonvention, an der alle europäischen Staaten mit gleichen Rechten und Pflichten teilnehmen. Auch hierfür ist die Grundgesetzänderung notwendig.
Wir können uns nicht einbilden, daß sich elf europäische Staaten danach richten, was in der Bundesrepublik Deutschland Praxis ist,

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

sondern das sind selbständige Staaten, die ihre Normen selber bilden. Die gemeinsame europäische Grundlage, die alle anerkennen, sind die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Daran werden sich alle diese Staaten orientieren.
Es ist nicht länger hinnehmbar, daß wir mit einem Bevölkerungsanteil von 20 % 70 % der Asylbewerber in Europa aufnehmen. Um dem weltweiten Wande-rungs- und Flüchtlingsproblem begegnen zu können, müssen wir in Europa auch auf eine gemeinsame Zuwanderungsbegrenzungsregelung hinwirken. Dazu wird in dem Antrag ein Prüfungsauftrag erteilt.
Wir müssen ferner eine europäische Initiative starten, um die Ursachen für Flucht und Wanderung in den Ursprungsländern zu bekämpfen. Nur dadurch ist der Wanderungsdruck auf Dauer erfolgreich zu mindern.

(Beifall bei der F.D.P. und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit diesem Entschließungsantrag verbinden wir den Wunsch und die Bitte — ich will das so formulieren — an die SPD-Bundestagsfraktion, nun bald zu gemeinsamem Handeln im Bereich des Asylrechts bereit zu sein. Die Diskussion hat doch nicht erst jetzt begonnen. Herr Kollege Klose, es ist wenig überzeugend, zu sagen, Sie hätten den Entschließungsantrag erst jetzt auf den Tisch bekommen. Er liegt seit Dienstag auf Ihrem Tisch.

(Widerspruch bei der SPD)

— Meine Damen und Herren, es ist in diesem Hause auf allen Seiten üblich, Entschließungsanträge kurz vor den Debatten vorzulegen. Das Thema ist ja nun wirklich nicht neu.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ich verstehe diesen Entschließungsantrag als eine Einladung an die SPD, sich an der Lösung dieses Problems zu beteiligen. Die klassischen Fraktionen dieses Hauses sind aufgerufen, dies zu tun. Schon wegen der verfassungsändernden Mehrheit müssen alle daran mitwirken.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wenn Sie meinen, daß diese Entschließung die Absicht hätte, Druck auszuüben oder die SPD vorzuführen, so ist das nicht richtig.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich weiß ja auch aus vielerlei Gesprächen mit Kollegen von Ihnen, daß sie mit dem Inhalt dieses Entschließungsantrages sehr zufrieden sind.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Peter W. Reuschenbach [SPD]: Da irren Sie sich aber gewaltig!)

Ich weiß aber auch, daß ein ganz anderer Druck auf Sie ausgeübt wird, nämlich der Druck Ihres Parteitages, der vor Ihnen liegt.

(Dr. Wolfgang Bötsch [CDU/CSU]: Das ist es! Und die Wiederaufstellung!)

Ich will das nicht aberkennen; das ist für eine demokratische Partei normal. Deswegen sind wir bereit, zu warten, bis Sie Ihren Parteitag hinter sich gebracht haben,

(Zurufe von der SPD)

um dann aber umgehend über konkrete Verhandlungen zu Entscheidungen zu kommen; denn wir müssen noch in diesem Jahr diese Diskussion beenden.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Sie wissen wie wir, daß wir nun handeln müssen. Wir müssen in einem demokratischen Diskussionsvorgang die Lösungen erarbeiten, und wir müssen dann gemeinsam entscheiden. Dazu rufen wir Sie auf.



Dr. Hermann Otto Solms Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächste spricht die Abgeordnete Frau Andrea Lederer.