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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/111 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1992 Inhalt: Nachruf auf den früheren Bundeskanzler Willy Brandt . . . . . . . . . . . . . 9465 A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Kinderpornographie (. . . StrÄndG) (Drucksache 12/3001) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hanna Wolf, Dr. Hans de With, Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (. . . StrÄndG) (Drucksache 12/2975) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . 9466A Erika Simm SPD . . . . . . . . . . . 9467B Heinrich Seesing CDU/CSU 9468 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 9470A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . 9471 A Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . 9472A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 9473A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9474 A Anke Eymer CDU/CSU . . . . . . . . 9475 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, Erika Simm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Drucksache 12/2096) Hanna Wolf SPD 9476 D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . 9478C Petra Bläss PDS/Linke Liste 9479 C Uta Würfel F D P 9480 C Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9482 A Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMFJ 9483 A Dr. Marliese Dobberthien SPD . . . . . 9484 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . 9485D, 9487 A Dr. Marliese Dobberthien SPD . . . . . 9486 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unbeschränkte Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus den Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/2222) Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9487 C Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 9488B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 9488D Wolfgang Lüder F.D.P. . . . . . . . . 9489 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste . . . . . 9490 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 9490 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bleiberecht für „Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeitnehmer" der ehemaligen DDR in Deutschland (Drucksache 12/2778) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1992 Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9491 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 9492 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 9493 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 9493 D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste . . . . . 9494 D Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Privatgirokonto (Drucksache 12/1110) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Lieselott Blunck, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kreditkarten (Drucksache 12/1223) Lieselott Blunck SPD . . . . . . . . . . 9495 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 9497 A Lieselott Blunck SPD . . . . . . . . . 9497 D Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 9498 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9500A Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christel Hanewinckel, Margot von Renesse, Lisa Seuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung (Drucksache 12/1982) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialstaatlichen Gewährleistung von Betreuung, Begleitung, Assistenz, Hilfe und/oder Pflege (Pflege-Assistenz-Gesetz) (Drucksache 12/2628) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Zur Situation behinderter und älterer pflegebedürftiger Menschen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/2375, 12/3253) Lisa Seuster SPD 9501 A Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . 9502 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 9504 A Dr. Eva Pohl F D P 9505 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 9506C Ortrun Schätzle CDU/CSU 9507 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 9507D, 9508 B Gerd Andres SPD 9508 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 9509C, 9511D Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 9511A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 9512C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 9513C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 9513 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. wirtschaftliche Situation in Ostdeutschland/Praktiken der Treuhand am Beispiel der Vorgänge um die Märkische Faser AG in Premnitz Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 9515B Michael Wonneberger CDU/CSU . . . . 9516B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 9517 A Werner Zywietz F.D.P. 9517 D Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 9519A Gunter Weißgerber SPD . . . . . . . 9520 C Susanne Jaffke CDU/CSU . . . . . . . 9521 A Holger Bartsch SPD 9521D Dr. h. c. Adolf Herkenrath CDU/CSU . 9522 D Hinrich Kuessner SPD 9523 C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . 9524 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 9525 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9527 * A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9528 * A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1992 9465 111. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1992 Beginn: 9.32 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 09. 10. 92* Augustin, Anneliese CDU/CSU 09. 10. 92 Berger, Johann Anton SPD 09. 10. 92 Bindig, Rudolf SPD 09. 10. 92* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 09. 10. 92* Wilfried Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 09. 10. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 09. 10. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 09. 10. 92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 09. 10. 92 Caspers-Merk, Marion SPD 09. 10. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 09. 10. 92 Diller, Karl SPD 09. 10. 92 Dörflinger, Werner CDU/CSU 09. 10. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 09. 10. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 09. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 09. 10. 92 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 09. 10. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 09. 10. 92* Formanski, Norbert SPD 09. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 09. 10. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 09. 10. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 09. 10. 92 Glos, Michael CDU/CSU 09. 10. 92 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 09. 10. 92 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 09. 10. 92 Großmann, Achim SPD 09. 10. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 09. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 09. 10. 92 Liste Haack (Extertal), SPD 09. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 09. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 09. 10. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 09. 10. 92 Heistermann, Dieter SPD 09. 10. 92 Heyenn, Günther SPD 09. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 09. 10. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 09. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 09. 10. 92 Jaunich, Horst SPD 09. 10. 92 Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 09. 10. 92 Kastning, Ernst SPD 09. 10. 92 Keller, Peter CDU/CSU 09. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 09. 10. 92* Klemmer, Siegrun SPD 09. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 09. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 09. 10. 92 Leonhard Kolbe, Regina SPD 09. 10. 92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 09. 10. 92 Günther Leidinger, Robert SPD 09. 10. 92 Lenzer, Christian CDU/CSU 09. 10. 92* Dr. Leonhard-Schmid, SPD 09. 10. 92 Elke Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 09. 10. 92 Klaus W. Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 09. 10. 92 Lohmann (Lüdenscheid), CDU/CSU 09. 10. 92 Wolfgang Lühr, Uwe F.D.P. 09. 10. 92 Lummer, Heinrich CDU/CSU 09. 10. 92* Marx, Dorle SPD 09. 10. 92 Matschie, Christoph SPD 09. 10. 92 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 09. 10. 92 Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 09. 10. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 09. 10. 92 Gerhard Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 09. 10. 92 Liste Dr. Müller, Günther CDU/CSU 09. 10. 92* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 09. 10. 92 Oesinghaus, Günther SPD 09. 10. 92 Oostergetelo, Jan SPD 09. 10. 92 Opel, Manfred SPD 09. 10. 92** Peters, Lisa F.D.P. 09. 10. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 09. 10. 92 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 09. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 09. 10. 92 Pfuhl, Albert SPD 09. 10. 92* Pofalla, Ronald CDU/CSU 09. 10. 92 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 09. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 09. 10. 92* Rempe, Walter SPD 09. 10. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 09. 10. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 09. 10. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 09. 10. 92 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 09. 10. 92** Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 09. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 09. 10. 92* Schluckebier, Günther SPD 09. 10. 92* Schmidbauer (Nürnberg), SPD 09. 10. 92 Horst Schmidt (Fürth), CDU/CSU 09. 10. 92 Christian Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schmude, Jürgen SPD 09. 10. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 09. 10. 92* Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 09. 10. 92 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 09. 10. 92 Gmünd), Dieter Schuster, Hans Paul F.D.P. 09. 10. 92 Hermann Seehofer, Horst CDU/CSU 09. 10. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 09. 10. 92* Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 09. 10. 92 Wolfgang Dr. von Teichman, F.D.P. 09. 10. 92 Cornelia Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 09. 10. 92 Türk, Jürgen F.D.P. 09. 10. 92 Vosen, Josef SPD 09. 10. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 09. 10. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 09. 10. 92 Wester, Hildegard SPD 09. 10. 92 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 09. 10. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 09. 10. 92 Wissmann, Matthias CDU/CSU 09. 10. 92 Wohlleben, Verena SPD 09. 10. 92 Ingeburg Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 09. 10. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 09. 10. 92* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gemäß Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) Erstes Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SEDUnrechtsbereinigungsgesetz - 1. SED-UnBerG) Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 12/1251 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1785 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/311 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2520 Nr. 3.9 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/1681 Nr. 3.9 Drucksache 12/3182 Nm. 60, 61 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/2257 Nr. 3.68 Drucksache 12/2582 Nr. 2.31 Drucksache 12/2636 Nr. 2.16
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    Rede von Anke Eymer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende dieser Debatte kann ich Sie sicherlich nicht mit meinem Redebeitrag erfrischen. Es ist ein zu ernstes Thema. Es ist kein spaßiges Thema. Es geht uns allen unter die Haut. Einmal hatte ich Gelegenheit, ein paar Aufnahmen sehen zu müssen. Ich muß sagen, ich habe mich angewidert abgewendet.
    Es ist ein Jahr her, daß wir hier auf Grund einer interfraktionellen Initiative über Kinderpornographie debattierten. Heute beraten wir einen Gesetzentwurf gegen Kinderpornographie, der seinen Ursprung in dieser Initiative hat. Kinderpornographie ist die Vermarktung kindlicher Sexualität. Dabei ist die Spannbreite weit. Sie reicht von der Produktion pornographischer Filme und Magazine bis hin zur gewerblichen Prostitution.
    Erschreckend ist, wie lange dieses Thema verdrängt wurde. Die Vorstellung, die Familie, der eigentlich sicherste Ort für Kinder, könnte der Ort furchtbarer sexueller Mißhandlungen sein, fügte sich nicht so recht in unser Bild von der Familie. Die Wirklichkeit hat uns eingeholt und eines Besseren belehrt. Tatort ist zumeist die Familie. Es sind die Väter, die netten Onkel, der vertraute Nachbar, ja, oftmals die ganze Familie, die ein Kind sexuell mißbrauchen. Dabei gibt
    es — wir hörten es schon von meinem Vorredner — keine sozialen Unterschiede. Kinderpornographie ist in allen sozialen Schichten anzutreffen.
    Die Opfer sind ihren Peinigern schutzlos ausgeliefert. Selbst dann, wenn ein Opfer den Mut faßt anzuklagen, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, bleibt es wehrlos. Wer seinen Vater, seinen Onkel, eben die ganze Familie anklagen muß, ist in der Defensive, gilt als Nestbeschmutzer, als derjenige, der den Zusammenhalt der Familie zerstört.
    Wer sind diese Opfer, die diese Wehrlosigkeit ertragen müssen? Es sind Kinder, ja Kleinkinder, auch schon im Alter unter drei Jahren, die sexuell mißbraucht werden. Es gibt pornographische Darstellungen selbst von elf Monate alten Säuglingen; man mag es sich gar nicht vorstellen.
    Die Fotos, Filme und vor allem Videos werden gleichermaßen für den privaten Gebrauch wie für Verleih und Verkauf produziert. Die Folgen sind gravierend. Das Leben der Opfer ist in der Regel zerstört. Schwerste körperliche und seelische Schäden sind die Folgen eines solchen Mißbrauchs.
    Das Geschäft dagegen blüht, der Markt ist international. Die erzielten Umsätze liegen in Millionenhöhe. Hergestellt werden die Kontakte über Chiffre-Anzeigen, anonymisiert durch Postfächerangaben, Postlagerkarten oder Postcodewörter. Anbieter und Konsumenten halten sich bedeckt. Allein der Kreis der sogenannten Sammler, der kinderpornographische Filme über Videoaustauschnetze vermittelt, umfaßt in Deutschland mindestens 30 000 Personen.
    Meine Damen und Herren, Kinder brauchen unsere Hilfe. Kinder haben keine Lobby. Kinder können sich nicht frei entscheiden. Sie werden gezwungen, gepeinigt, mißbraucht — alles für die Geldgier anderer.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht an wichtigen Eckpunkten nicht weit genug.
    Erstens. Die Strafandrohung ist zu niedrig. (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern für die Neufassung des § 184 Absatz 3 und 4 StGB einen höheren Strafrahmen für die Verbreitung und das gewerbsmäßige Vertreiben von Kinderpornographie. Wir alle wissen: Im Strafmaß kommt zum Ausdruck, welche Verwerflichkeit einem Handeln beigemessen wird. Die Strafbarkeit hat auch maßgeblichen Einfluß auf die Bewußtseinsbildung der Bevölkerung.
    Um dem sich immer weiter ausdehnenden Markt der Kinderpornographie erfolgreich zu begegnen, muß sich auch die Einstellung der Menschen zu den Besitzern und Herstellern von Kinderpornographie verändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Mißhandlung von Kindern als solche wird von niemandem gebilligt. Es darf aber auch die Kinderpornographie nicht als weniger verwerflich angesehen werden. Kinderpornographie ist sexueller Mißbrauch von Kindern. Wir dürfen keine Unterschiede aufkommen



    Anke Eymer
    lassen. Die Strafdrohung für Kinderpornographie muß sich daher an der Strafdrohung für den sexuellen Mißbrauch von Kindern orientieren. Nur wenn Kinderpornographie von uns allen, von der gesamten Gesellschaft, abgelehnt und geächtet wird und die Ächtung der Täter kompromißlos ist, kann es gelingen, den Absatzmarkt auszudörren.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Mit Kinderpornographie werden Millionen verdient. Ich sagte es bereits. Eine Geldstrafe nimmt sich gegenüber solchen Umsatzdimensionen als kleineres Betriebsrisiko aus. Das gilt ebenso für die Konsumenten. Die Summen, die für Filme, Magazine und Videos gezahlt werden, sind beträchtlich. Schon deshalb muß die Strafandrohung Händler wie Konsumenten mit aller Härte treffen. Es gilt, Händler und Konsumenten durch ein höheres Strafmaß abzuschrecken.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zweitens. In das Konzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie müssen Auslandsstraftaten mit einbezogen werden. Es soll auch der Bestrafung unterliegen, wenn die Verbreitung kinderpornographischer Erzeugnisse im Ausland erfolgt und wenn die Herstellung von Kinderpornographie durch einen deutschen Staatsangehörigen im Ausland mit ausländischen Kindern erfolgt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie werden mir sicherlich alle zustimmen: Es macht keinen Unterschied in der Verwerflichkeit, ob ein deutsches Kind in Deutschland oder ein ausländisches Kind im Ausland von einem Deutschen sexuell mißbraucht wird.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Angesichts des heutigen Sextourismus ist diese Gesetzesänderung dringend geboten. Wir würden nicht sehr glaubwürdig wirken, wenn wir in unserem Land die Taten verfolgten, es uns dann aber nicht weiter interessierte, wenn Kinder im Ausland mißbraucht werden.
    Erlauben Sie noch einen weiteren Hinweis: Dem Problem der Kinderpornographie werden wir mit einer Änderung des Strafrechts allein nicht gerecht. Wir brauchen zusätzlich Änderungen im Strafprozeßrecht. Die Konfrontation der Opfer mit dem Peiniger und dem Erlebten muß auf ein Minimum beschränkt werden. Wir brauchen ein umfassendes Aufklärungs- und Schulungsprogramm, und ich bin sehr froh, Frau Ministerin Rönsch, daß Sie schon ankündigten, daß hier etwas auf den Weg gebracht werden soll.
    Lehrer, Ärzte, Pastoren, Jugendpfleger, aber auch Kriminalbeamte und Richter, überhaupt Menschen, die auf Grund ihrer beruflichen Stellung in der Situation sind, mit Opfern sexuellen Mißbrauchs zusammenzutreffen, müssen hierauf vorbereitet werden. Die Vorbereitung muß zudem darauf ziehlen, daß Anhaltspunkte erkannt werden können, die auf sexuellen Mißbrauch bei Kindern hindeuten. Nur so kann es für die Zukunft gelingen, Fälle aufzudecken, die viel zu oft im dunkeln bleiben. Nur so kann den Opfern
    geholfen werden, die stumm und wehrlos ihren Peinigern ausgeliefert sind.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Jetzt sind wir wirklich am Ende der Aussprache.
Ich kann Ihnen mitteilen, daß der Ältestenrat Ihnen vorschlägt, die Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 12/3001 und 12/2975 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorzunehmen. Kommen aus dem Haus weitere Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die Überweisung als beschlossen feststellen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 13 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, Erika Simm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz — Drucksache 12/2096 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Frauen und Jugend (federführend) Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Der Ältestenrat schlägt Ihnen hier ebenfalls eine Debattenzeit von einer Stunde vor. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. — Das ist offensichtlich der Fall.
Dann kann ich die Debatte eröffnen und der Abgeordneten Frau Hanna Wolf das Wort erteilen.

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    Rede von Hanna Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sekretärin, seit sechs Jahren in einem Unternehmen beschäftigt, wird von dem Verkaufsleiter, ihrem Vorgesetzten, über Jahre hinweg mit verbalen Anzüglichkeiten und sexuell bezogenen Tätigkeiten belästigt. Trotz ihrer Aufforderung, das zu unterlassen, setzt er sein Verhalten fort. Eine Beschwerde an den Betriebsrat führt dazu, daß dieser sich für die Kollegin einsetzt und von der Geschäftsführung verlangt einzugreifen. Der Verkaufsleiter bestreitet die sexuellen Belästigungen. Die Sekretärin wird kurz darauf entlassen mit der Begründung, daß sie durch ihre Beschuldigungen das Betriebsklima gestört habe.
    Ist das ein Ausnahmefall? In der Tat hat dieser Fall von sexueller Belästigung in zwei Punkten eher Ausnahmecharakter; denn meistens wagen die betroffenen Frauen gar nicht erst den Weg der Beschwerde, oder der Betriebsrat geht der Beschwerde nicht oder nur unzureichend nach. Aus Angst oder Scham gehen Frauen häufig nicht gegen den Belästiger vor. Weder wollen sie als sogenannte zickige Emanze gelten noch ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung wird auch vom Gesetzgeber weitgehend ignoriert.
    Schon um die Jahrhundertwende brandmarkte der Strafrechtsautor Rudolf Quanter sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz. Die Probleme sexueller Belästigung



    Hanna Wolf
    am Arbeitsplatz sind aber erst in den letzten zehn Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Erhebungen und Untersuchungen geworden. 1979 wurde in den USA eine breite Umfrage im öffentlichen Dienst durchgeführt. 42 % der befragten Arbeitnehmerinnen hatten sexuelle Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz erlebt. Seither gibt es auch mehrere Umfragen und Untersuchungen in der Bundesrepublik, insbesondere von Plogstedt und Bode, außerdem eine InfasUmfrage sowie eine Untersuchung der Hamburger Gleichstellungsstelle und zuletzt eine umfassende Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund.
    Nach diesen neuesten Studien werden mehr als zwei Drittel der befragten erwerbstätigen Frauen am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Das reicht von anzüglichen Bemerkungen über pornographische Bilder am Arbeitsplatz bis zu unerwünschten körperlichen Annäherungen und Übergriffen. Die spontane Abwehrreaktion bleibt oft deshalb unterdrückt, weil diese Übergriffe unerwartet kommen.
    Die Studien zeigen auch, daß Männer sehr wohl zwischen Flirt und unerwünschter Anmache zu unterscheiden wissen. Sie wissen, wann sie sich einer Frau aufdrängen, sie belästigen, sich über ihre Willen hinwegsetzen. Und sie tun es doch!
    Der Arbeitsplatz ist also neben der Familie der häufigste Ort, an dem sexuelle Übergriffe auf Frauen stattfinden. Ähnlich wie bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Familienbereich wird versucht, die sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz zu bagatellisieren und mit Witzen abzutun.
    Was hat nun die Bundesregierung bisher getan? Weder ist bis heute die Vergewaltigung in der Ehe strafbar, trotz mehrfacher gesetzgeberischer Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion und der GRÜNEN, noch hat die Bundesregierung Schutzgesetze gegen sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz vorgelegt. Das geltende Strafrecht versagt hier. Die Arbeitsschutzgesetze gelten in erster Linie für technische Gefährdungen der Gesundheit. Vor sexuellen Übergriffen ihrer männlichen Vorgesetzten oder Kollegen schützen sie die Frauen nicht. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten gebietet Schutz vor Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte.

    (Beifall der Abgeordneten Uta Würfel [F.D.P])

    Sie gebietet Schutz vor gesundheitlichen und seelischen Gefahren. Die Arbeitgeber haben bis heute diese Verpflichtung nicht erfüllt. Sie haben keine präventiven Maßnahmen ergriffen, um Frauen vor sexuellen Belästigungen zu schützen.

    (Beifall bei der SPD, der F.D.P., der PDS/ Linke Liste und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Beschwerden von belästigten Frauen gehen sie in der Regel nicht ernsthaft nach, obwohl die Belästigungen eine Beeinträchtigung des Betriebsfriedens und eine Behinderung der Arbeitsfähigkeit der Frauen bewirken. Beschweren sich Frauen, werden sie und nicht etwa der Belästiger gekündigt, versetzt oder auf eine
    andere Weise benachteiligt. Einer DGB-Studie zufolge kündigen 6 % der betroffenen Frauen das Arbeitsverhältnis sogar selbst.
    Auch die meisten männlichen Betriebs- und Personalräte stellen sich nicht selten auf die Seite der Belästiger. Gewerkschaftsfrauen haben sich deshalb dafür stark gemacht, daß Betriebsvereinbarungen über ein innerbetriebliches Vorgehen gegen sexuelle Belästigungen zwischen Arbeitgebervertretungen festgelegt werden.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der PDS/Linke Liste)

    Dies wäre ein geeignetes Mittel, diese Probleme anzugehen. Nur, diese Vorschläge haben bei den Betriebs- und Personalräten kaum ein Echo gehabt.
    Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre ist deshalb davon auszugehen, daß mit einem breiten freiwilligen Abschluß von Betriebsvereinbarungen — wie Ministerin Merkel das am Anfang der Behandlung dieses Themas ja vorgeschlagen hat — über sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz nicht zu rechnen ist. Inzwischen hat die Frau Ministerin selbst erkannt, daß gesetzliche Regelungen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Betriebsvereinbarungen sozusagen jetzt angegangen werden müssen. Wir brauchen also gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, und zwar sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für die privaten Unternehmen.
    Folgendes wollen wir mit unserem Antrag erreichen: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, um sexuelle Belästigungen im Betrieb zu verhindern. Sie müssen auf das Verbot sexueller Belästigungen in den Geschäftsräumen und in den Verwaltungsräumen hinweisen. Kommt es dennoch zu sexuellen Belästigungen, ist ein innerbetriebliches Beschwerdeverfahren durchzuführen. Nur ein wirksames Beschwerdeverfahren kann den Frauen nämlich helfen.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Wir sehen daher in unserem Antrag vor, daß sich die betroffene Frau mit ihrer Beschwerde über sexuelle Belästigungen an die Gleichstellungsbeauftragte des Betriebes bzw. der Verwaltung wenden kann. Daneben sind Beschwerdekommissionen einzurichten, die sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen mit einem Frauenanteil von 50 % zusammensetzen sollen. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Beschwerdekommission müssen jeder Beschwerde einer Frau über sexuelle Belästigungen nachgehen und bei konkreten Anhaltspunkten von sich aus ein Verfahren einleiten. Die Beschwerdekommission schlägt im Falle von sexuellen Belästigungen Maßnahmen vor. Kommt der Arbeitgeber diesen nicht nach, muß eine Einigungsstelle verbindlich entscheiden.
    Wann es sich um sexuelle Belästigungen handelt, ist aus der Sicht der betroffenen Frauen zu beurteilen.

    (Beifall bei der SPD, der F.D.P., der PDS/ Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




    Hanna Wolf
    Dies entspricht auch einer Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Würde man dagegen versuchen, auf einen sogenannten objektiven Kriterienkatalog abzustellen, würde eine männliche Sichtweise zugrunde gelegt, wie wir es heute leider immer noch erleben.
    Die Sanktionen im Falle sexueller Belästigung sind jeweils nach der Schwere der Belästigung abzustufen, die sich danach richtet, wie groß die psychischen und physischen Folgen für die Frau sind. Danach wird beurteilt, ob der Belästiger wiederholt gehandelt hat. Die Sanktionen reichen daher von einem persönlichen Gespräch und dem Hinweis auf das Verbot der sexuellen Belästigung über eine Verpflichtung zur offiziellen Entschuldigung bis hin zur Versetzung oder Kündigung, auch fristlosen Kündigung.
    Wir halten eine breite Aufklärung über das Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und die Folgen für Frauen für notwendig. Die Bundesregierung fordern wir deshalb auf, Aufklärungsmaterialien über Rechts- und Beschwerdemöglichkeiten für belästigte Frauen in Betrieben und im öffentlichen Dienst zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, daß die Verantwortlichen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch Schulungsprogramme für diese Probleme sensibilisiert werden.
    Werfen wir einen Blick über die Grenzen: Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat die Mitgliedstaaten 1991 aufgefordert, Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz zu ergreifen. In den USA gibt es bereits seit langem die Verpflichtung des Arbeitgebers, Beschwerden über sexuelle Belästigungen nachzugehen; es sind erhebliche Schadensersatzansprüche wegen sexueller Belästigung festgelegt. In Frankreich ist vor kurzem ein Gesetz verabschiedet worden, das sexuelle Belästigungen mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ahndet. Jegliche Benachteiligung von Frauen infolge sexueller Belästigung, insbesondere Kündigung, ist verboten.
    Meine Damen und Herren, ich komme zur abschließenden Bewertung: Sexuelle Belästigung ist das Gegenteil von Flirt und Werbung. Sexuelle Belästigung ist immer der Versuch, die Person bzw. die Arbeitsleistung einer Frau zu entwerten. Sexuelle Belästigung ist der Versuch, eine Hierarchie zwischen dem Belästiger und dem Belästigten herzustellen und zu erhalten.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Insofern ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht ein Randproblem einer Wohlstandsgesellschaft, wie manche es so gerne definieren möchten, sondern die Grundwelle einer patriarchalen Gesellschaft, deren Merkmale von einem Drittel weniger Lohn für Frauen bis zum Frauenanteil von zwei Dritteln an der Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland reichen. Dies ist ein Unrecht!
    Das Unrechtsbewußtsein im Falle der sexuellen Belästigung muß bei den Belästigern offenbar erst geschärft werden. Wie in allen Unrechtsfällen, muß diese Bewußtseinsschärfung durch Gesetze unterstützt werden. Ich fordere Sie daher auf, endlich auch
    in der Bundesrepublik die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und dem SPD-Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])