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    Plenarprotokoll 12/109 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Situation der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland; Änderungsgesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern; weitere aktuelle Fragen) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9273 B Doris Odendahl SPD 9274 C, 9277 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9274 C Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 9274 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9275 A Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD 9275 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9275 A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 9275 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9275 B Dirk Hansen F.D.P. 9275 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9275 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 9275 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9276 A Eckart Kuhlwein SPD 9276 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9276 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 9276 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9276 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 9277 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9277 B Peter Conradi SPD 9277 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 9277C Ernst Waltemathe SPD 9278 B Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 9278 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 9278 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK 9278 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 9279 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 9279A Friedrich Bohl, Bundesminister BK 9279 A Eckart Kuhlwein SPD 9279 B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 9279C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/3342 vom 2. Oktober 1992 — Auswirkung der EG-Verordnung über umweltschonende landwirtschaftliche Produktionsverfahren auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; Förderung von Natur- und Biotopschutzmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe MdlAnfr 1, 2 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML 9279 D, 9280 C ZusFr Ulrike Mehl SPD 9280 A, C ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 9280 D Vereinbarkeit der zur Finanzierung der Pflegeversicherung vorgesehenen Einführung eines Karenztages mit der Tarifautonomie MdlAnfr 68 Dr. Gisela Babel F.D.P. Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 9281 A ZusFr Dr. Gisela Babel F.D.P. 9281 B ZusFr Rudolf Dreßler SPD 9281 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 Grundlage für die Mieterhöhung in den neuen Bundesländern zum Januar 1993; Zahl der Wohngeldempfänger nach der Erhöhung MdlAnfr 4, 5 Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 9281 C, 9282 B ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 9281 D, 9282 C Kosten der Anzeigenkampagne des Bundesministers für Gesundheit über die geplante Gesundheits-Strukturreform 1993 MdlAnfr 34, 35 Rudolf Dreßler SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 9283 C, 9284 A ZusFr Rudolf Dreßler SPD 9283 C, 9284 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9283 D, 9284 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 9284A, C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 9284 C ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. 9284 D Erstellung vorläufiger Grundbücher in den neuen Bundesländern zur Vermeidung von Investitionshemmnissen im Zusammenhang mit der Belastung von Grundstücken MdlAnfr 10, 11 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 9285 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9285 D ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 9286 D ZusFr Renate Jäger SPD 9286 D Entschädigung für Investitionen in Grundstücke, auf die bis zum Dezember 1992 Restitutionsansprüche gestellt werden können MdlAnfr 12 Renate Jäger SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 9287 A ZusFr Renate Jäger SPD 9287 C Entschädigungsansprüche gegenüber der Treuhandanstalt bei Restitutionsansprüchen von Gemeinden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Betrieben MdlAnfr 17 Renate Jager SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 9288 A ZusFr Renate Jäger SPD 9288 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9288 B Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Carstens zur Einhaltung von Arbeitsplatzzusagen gegenüber der Treuhandanstalt MdlAnfr 18, 19 Regina Kolbe SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 9288 C, 9289 D ZusFr Regina Kolbe SPD 9288 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 9289 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 9289 C Konditionen der Urangewinnung und Verarbeitung in den die Bundesrepublik Deutschland beliefernden Ländern MdlAnfr 21 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 9290 A ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 9290 B Teilnahme des PStSekr Dr. Erich Riedl (BMWi) an der geplanten und auf internationalen Druck wieder abgesagten Gedenkveranstaltung zum 50. Jahrestag des ersten „erfolgreichen" Testflugs des Vorläufermodells der sog. V-2-Rakete in Peenemünde am 3. Oktober 1992 MdlAnfr 22, 23 Uta Zapf SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 9291 A ZusFr Uta Zapf SPD 9291 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 9292 D ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 9293 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 9293 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 9293 C ZusFr Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 9293 D ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU 9294 A Initiator der Gedächtnisveranstaltung zum ersten Raketenabschuß am 3. Oktober 1942; Zeitpunkt der Übernahme der Schirmherrschaft durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Erich Riedl MdlAnfr 24, 25 Siegmar Mosdorf SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 9294 B, 9295 B ZusFr Siegmar Mosdorf SPD 9294 C, 9295 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 9294 D ZusFr Uta Zapf SPD 9295 A ZusFr Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 9295 D ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU 9296 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 9296 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 9296 B ZusFr Renate Jäger SPD 9296 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 III Nächste Sitzung 9297 C Berichtigung 9297 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9299* A Anlage 2 Freiwerdende Mittel zur Finanzierung der Pflegeversicherung bei Wegfall eines gesetzlichen Feiertages MdlAnfr 3 — Drs 12/3342 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA 9299* C Anlage 3 Äußerungen von Bundeskanzler Dr. Kohl über seine innerparteilichen Kritiker und über ihm vorliegende nachrichtendienstliche Informationen MdlAnfr 8, 9 — Drs 12/3342 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 9299* D Anlage 4 Einschränkung der Ermittlung von Fällen der Wirtschaftskriminalität in DDR-Betrieben durch die Treuhandanstalt; Verlängerung der Bearbeitungsdauer durch die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/3342 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 9300* B Anlage 5 Gefährdung von Betrieben angesichts des Verdrängungswettbewerbs der Treuhandanstalt mit subventionierten Kampfpreisen MdlAnfr 20 — Drs 12/3342 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 9300* D Anlage 6 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an der Trauerfeier für einen verstorbenen Soldaten MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/3342 — Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 9301* B Anlage 7 Besoldungsmäßige Gleichbehandlung von Offizieranwärtern im Wehrbereich VII MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/3342 — Brigitte Schulte (Hameln) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 9301+ D Anlage 8 Anteil französischer Truppen am EuroKorps; Stationierung MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/3342 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 9302* B Anlage 9 Verhinderung einer weiteren Abwanderung qualifizierten Apothekenpersonals aus dem Saarland aus Einkommensgründen MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/3342 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 9302* D Anlage 10 Anzahl der auf See- und Binnenschiffen unter deutscher Flagge fahrenden ausländischen Seeleute; Umfang der von dieser Gruppe gezahlten Einkommensteuer; Teilnahme von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr bzw. nachgeordneter Behörden an der Festlegung von Normen für elektrotechnische Navigationsinstrumente und andere technische Einrichtungen MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/3342 — Dr. Margrit Wetzel SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 9303* B Anlage 11 Orientierungshilfe für Ausländer durch die Beschilderung von deutschen Bahnhöfen und mehrsprachige Ansagen in Fernreisezügen nach Vollendung des Binnenmarkts MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/3342 — Ingrid Walz F.D.P. SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 9304* A Anlage 12 Einstellung des weiteren Verkaufs von Regional-Bahnbusgesellschaften MdlAnfr 40 — Drs 12/3342 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 9304* B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 Anlage 13 Verbesserung des Sicherheitsniveaus bzw. Abschaltung sowjetischer Kernkraftwerke MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/3342 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 9304* C Anlage 14 Biotop-Kartierung einschließlich bewaldeter Flächen; Angabe der Entsorgungskosten auf Produkten mit dem Grünen Punkt MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/3342 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 9305* C Anlage 15 Schutz neuer Eigentümer in den neuen Bundesländern vor Verlusten angesichts der Kann-Bestimmung im Hemmnissebeseitigungsgesetz im Zusammenhang mit der Regelung der Altlastensanierung; Kostenübernahme für die Gutachten zur Einschätzung der Gefährdung durch Altlasten MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/3342 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 9305* D Anlage 16 Eingriff der Generaldirektion Telekom in das Strafverfahren wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe und Abrechnung von Bauarbeiten der Oberpostdirektion München MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/3342 — Peter Paterna SPD SchrAntw StSekr French Görts BMPT 9306* C Anlage 17 Vermeidung einer Abwanderung ostdeutscher Wissenschaftler im Zuge des Wissenschaftlichen Integrationsprogramms MdlAnfr 51, 52 — Drs 12/3342 — Dr. Helga Otto SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 9306* D Anlage 18 Anzahl der 1989 an wissenschaftlichen Akademien der früheren DDR arbeitenden Wissenschaftler; Bemühungen um Vermittlung ostdeutscher Wissenschaftler im Zuge des Wissenschaftlichen Integrationsprogramms an Hochschulen und andere Einrichtungen angesichts des sich gleichzeitig vollziehenden wissenschaftlichen Personalabbaus MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/3342 — Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 9307* A Anlage 19 Einsatz deutscher Schützenpanzerwagen und Waffen durch die türkische Armee gegen Kurden MdlAnfr 55 — Drs 12/3342 — Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9307* D Anlage 20 Vorschläge des UN-Generalsekretärs zur Lösung des Zypern-Problems MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/3342 — Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9308* A Anlage 21 Ratifizierung des Protokolls zum AntarktisVertrag betr. den Umweltschutz; Fehlen von Überwachungsbehörden und Haftungsregelungen MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/3342 — Dietmar Schütz SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9308* C Anlage 22 Ziele für die Verhandlungen über das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut mit den USA MdlAnfr 61 — Drs 12/3342 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9309* A Anlage 23 Zusammenhang zwischen der Gewalt gegenüber Asylbewerbern und der Partei „DIE REPUBLIKANER" MdlAnfr 64 — Drs 12/3342 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 9309* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 V Anlage 24 Verhinderung von Aktivitäten der italienischen Mafia, der südamerikanischen Drogenkartelle und anderer Terrororganisationen in Deutschland MdlAnfr 65 — Drs 12/3342 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 9309* C Anlage 25 Benennung von Einzelentscheidern beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch die Bundesländer; Nichtbearbeitung der Bewerbungen wegen fehlender Standortentscheidungen für Erstaufnahmeeinrichtungen MdlAnfr 66 — Drs 12/3342 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 9310* B Anlage 26 Äußerung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über Parallelen zwischen der Weimarer Republik und heute MdlAnfr 67 — Drs 12/3342 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 9310* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 9273 109. Sitzung Bonn, den 7. Oktober 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 99. Sitzung, Seite 8238 B, 18. Zeile von unten: Die Worte „der Abgeordneten Inge Wettig-Danielmeier (SPD) und" sind zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 07. 10. 92 * Bindig, Rudolf SPD 07. 10. 92 * Blunck (Uetersen), SPD 07. 10. 92 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 07. 10. 92 * Wilfried Brandt, Willy SPD 07. 10. 92 * Büchler (Hof), Hans SPD 07. 10. 92 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 07. 10. 92 * Caspers-Merk, Marion SPD 07. 10. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 07. 10. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 07. 10. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 07. 10. 92 Genscher, Hans Dietrich F.D.P. 07. 10. 92 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 07. 10. 92 Großmann, Achim SPD 07. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 07. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 07. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 07. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 07. 10. 92 Jaunich, Horst SPD 07. 10. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 07. 10. 92 * Dr. Kolb, Heinrich F.D.P 07. 10. 92 Leonhard Kossendey, Thomas CDU/CSU 07. 10. 92 Lenzer, Christian CDU/CSU 07. 10. 92 * Marten, Günter CDU/CSU 07. 10. 92 * Meckel, Markus SPD 07. 10. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 07. 10. 92 Gerhard Dr. Modrow, Hans PDS/LL 07. 10. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 07. 10. 92 * Oesinghaus, Günther SPD 07. 10. 92 Opel, Manfred SPD 07. 10. 92 ** Pfuhl, Albert SPD 07. 10. 92 * Dr. Probst, Albert CDU/CSU 07. 10. 92 * Rawe, Wilhelm CDU/CSU 07. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 07. 10. 92 * Reimann, Manfred SPD 07. 10. 92 * Rempe, Walter SPD 07. 10. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 07. 10. 92 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 07. 10. 92 ** Helmut Dr. Scheer, Hermann SPD 07. 10. 92 * Schluckebier, Günther SPD 07. 10. 92 * von Schmude, Michael CDU/CSU 07. 10. 92 * Schwanitz, Rolf SPD 07. 10. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 07. 10. 92 * Terborg, Margitta SPD 07. 10. 92 * Thierse, Wolfgang SPD 07. 10. 92 Vergin, Siegfried SPD 07. 10. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Weisskirchen (Wiesloch), SPD 07. 10. 92 Gert Zierer, Benno CDU/CSU 07. 10. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/3342 Frage 3): Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das für die Finanzierung der Pflegeversicherung freiwerdende Finanzierungspotential bei Wegfall eines gesetzlichen Feiertages, wenn dieser Feiertag der 3. Oktober oder der Pfingstmontag ist, wobei ein voller Arbeitstag ein Finanzierungsvolumen von ca. 6,5 Milliarden DM erbringt? Durch den Wegfall eines auf einen Wochentag fallenden Feiertages ergibt sich eine direkte und eine indirekte Entlastung der Arbeitgeber. Die indirekte Entlastung besteht in einer zusätzlichen Produktion bei grundsätzlich gleichen Arbeitskosten, die direkte Entlastung im Wegfall von Feiertagszuschlägen, die für an diesem Tage ohnehin arbeitende Arbeitnehmer zu zahlen sind. Bewertet man die zusätzliche Produktion rechnerisch mit den je Produktionstag anfallenden Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit, so ergibt sich hierfür auf Basis des Jahres 1991 für die alten Bundesländer ein Betrag von 6,4 Milliarden DM. Der Wegfall von Feiertagszuschlägen bedeutet eine Minderausgabe von 0,6 Milliarden DM, so daß sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von ca. 7 Milliarden DM auf Basis 1991 ergibt. Falls der Pfingstmontag als gesetzlicher Feiertag wegfallen würde, fiele dieser Betrag jedes Jahr an; falls der 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag wegfiele, nur in den Jahren, in denen dieser Tag nicht auf ein Wochenende fällt, dies ist in ca. 70 % aller Jahre der Fall. Die Zahlenangaben beziehen sich auf die alten Bundesländer. Für die neuen Bundesländer kann entsprechend des Verhältnisses der jeweiligen Bruttolohn- und -gehaltsummen mit ca. 10 % zusätzlichem Finanzierungsvolumen gerechnet werden. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 8 und 9): Ist die Darstellung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Mittwoch, dem 9. September 1992, zutreffend, Bundeskanzler Kohl habe am Montag, dem 7. September 1992, in der Sitzung des CDU/CSU-Fraktionsvorstandes seine Kritiker in der CDU 9300* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 gewarnt „zu zündeln" und darauf hingewiesen, „daß man mittlerweile aus den Stasi-Akten genau wisse, wer in der Vergangenheit versucht habe, am Stuhl des Kanzlers und des Parteivorsitzenden zu sägen, und man werde ja auch bald erfahren, wer jetzt an seinem Stuhl säge", und auf welchem Wege sind dem Bundeskanzler solche Informationen über seine innerparteilichen Gegner der Vergangenheit zur Verfügung gestellt worden? Woher nimmt der Bundeskanzler die aus dem oben genannten Zitat erkennbare Gewißheit, er werde auch über seine gegenwärtigen innerparteilichen Kritiker nachrichtendienstliche Informationen erhalten, und gedenkt der Bundeskanzler mit solchen Informationen auch in Zukunft die Kritiker in seiner Partei einzuschüchtern? Zu Frage 8 und 9: Grundsätzlich ist es unüblich, daß fraktionsinterne Vorgänge Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung sind. Die in den Fragestellungen enthaltenen Unterstellungen, der Bundeskanzler habe irgendjemanden unter Hinweis auf Stasi-Akten „gewarnt", sowie die daraus gezogene Folgerung, der Bundeskanzler verschaffe sich unzulässig nachrichtendienstliche Informationen, werden mit Nachdruck zurückgewiesen —sie entbehren jeder Grundlage. Im übrigen habe ich von keinem der Teilnehmer an der Fraktionsvorstandssitzung der CDU/CSU-Fraktion am 7. September 1992 gehört, daß eine vom Bundeskanzler im Bezug auf in Medien veröffentlichte Stasi-Unterlagen gemachte Zwischenbemerkung anders als scherzhaft aufgefaßt worden wäre. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3342 Fragen 15 und 16): Warum schränkt die Stabsstelle der Berliner Treuhandanstalt zur Ermittlung von Wirtschaftskriminalität in ehemaligen DDR-Betrieben ihre Arbeit ein, bzw. warum legt der Oberstaatsanwalt R. sein Amt als Leiter der Stabsstelle nieder? Ist es richtig, daß die Ermittlungen jetzt wesentlich länger dauern, da die Fälle künftig nur noch unbearbeitet an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden und die Staatsanwaltschaft selbst nicht genug Personal hat, um die Ermittlungen ausreichend fortzuführen? Zu Frage 15: Die Stabsstelle Besondere Aufgaben der Treuhandanstalt, die Anfang 1991 zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gegen die Treuhandanstalt und ihre Unternehmen eingerichtet wurde, hat in der Vergangenheit hauptsächlich Vorgänge in den Unternehmen der Treuhandanstalt bearbeitet. Da gegenwärtig nur noch weniger als 20 Prozent der Unternehmen im aktiven Bestand der Treuhandanstalt liegen — mit weiter rasch abnehmender Tendenz —, wird auch die Arbeit der Stabsstelle dementsprechend abnehmen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Stabsstelle aufzulösen. Es soll vielmehr eine Konzentration der Arbeit der Stabsstelle auf Vorwürfe gegen eigene Mitarbeiter der Treuhandanstalt vorgenommen werden. Der Leiter sowie die übrigen Mitarbeiter der Stabsstelle sind überwiegend beurlaubte Beamte des Landes Baden-Württemberg. Die Beurlaubung des Leiters endet mit Ablauf dieses Jahres, und der Betroffene wünscht auch selbst eine Rückkehr zu dem vorgesehenen Termin. Seit Sommer 1992 sucht die Treuhandanstalt einen Nachfolger für den ausscheidenden Beamten. Zu Frage 16: Mit der Einrichtung der Stabsstelle Besondere Aufgaben leistete die Treuhandanstalt, unterstützt durch das Land Baden-Württemberg, einen Beitrag zur Entlastung der Staatsanwaltschaften der Länder. Dieser Beitrag wird im übrigen in einigen Ländern als nicht unproblematisch angesehen, da die Arbeit der Stabsstelle originäre Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden tangiert. Mit zunehmendem Fortschritt der Privatisierung hat die Stabsstelle Besondere Aufgaben auch keine Grundlage mehr für ein Tätigwerden im Bereich der nun unabhängigen Unternehmen. Dies führt zu einem fließenden Übergang an die Länder, denen die Treuhandanstalt in der Aufbauzeit diese Arbeit teilweise abgenommen hat. Die Reduzierung des Aufgabenvolumens der Stabsstelle ist somit Konsequenz des weitergehenden Abbaus des TreuhandUnternehmensbestandes. Es ist Sache der betroffenen Länder, dafür zu sorgen, daß ihre Strafverfolgungsbehörden personell ausreichend ausgestattet sind und keine Verzögerungen bei den Ermittlungsverfahren eintreten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3342 Frage 20): Billigt die Bundesregierung die Aufforderung der Präsidentin der Treuhandanstalt an Unternehmen ihres Verantwortungsbereiches, mit subventionierten Kampfpreisen einen Verdrängungswettbewerb auf bestimmten Gütermärkten zu beginnen, und teilt sie meine Auffassung, daß die Treuhandanstalt nicht mit öffentlichen Mitteln Kampfpreise subventionieren darf, die zu einer Gefährdung von Betrieben führt, die sich am Markt mit eigenen Mitteln behaupten müssen? 1. Die Präsidentin der Treuhandanstalt wird falsch zitiert, wenn von „subventionierten Kampfpreisen" und „Verdrängungswettbewerb" die Rede ist. Sie hat in ihrer Pressekonferenz zum Jahresplan 1993 am 30. September 1992 nach einer ausführlichen Darlegung der Probleme, die auf Treuhandunternehmen insbesondere vor dem Hintergrund der wegbrechenden Märkte in den GUS- und MOE-Staaten zukommen, vielmehr an das Verständnis von Politik und Wirtschaft appelliert, „wenn die Treuhandunternehmen notfalls auch mit Kampfpreisen um Märkte im Westen kämpfen". 2. Mit dieser Formulierung sollte zwar zum Ausdruck gebracht werden, daß die Treuhandunternehmen künftig auch das Instrumentarium einer differenzierten Preispolitik stärker nutzen sollten, um sich auf den Westmärkten durchzusetzen, wo sie bisher noch wenig präsent waren. Keineswegs war damit aber Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 9301* eine Aufforderung zum verbotenen Dumping bezweckt. Das Wettbewerbsrecht und insbesondere auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gelten für Treuhandunternehmen in gleicher Weise wie für Unternehmen der freien Wirtschaft. Startnachteile von Treuhandunternehmen, die vielfach auf Nachholbedarf bei der Qualität, der Sortimentsbreite, der Lieferfähigkeit und und insbesondere der unsicheren Zukunftsaussichten des Unternehmens beruhen, können und müssen jedoch im Preis ihren Niederschlag finden. 3. Einer Subventionierung der Beteiligungsunternehmen durch die Treuhandanstalt, die Anlaß zu Unter-Preis-Verkäufen sein könnte, wird durch folgende Maßnahmen vorgebeugt: — Die Unterstützung der Beteiligungsunternehmen erfolgt auf der Basis von detaillierten Unternehmenskonzepten, die von der THA geprüft und nur dann akzeptiert werden, wenn eine sinnvolle und zulässige Mittelverwendung sichergestellt sowie die mittelfristige Wiedererlangung der Rentabilität des Unternehmens zu erwarten ist. In diesen Konzepten ist kein Raum für unlauteren Wettbewerb mit subventionierten Preisunterbietungen. — Die Finanzhilfe wird ganz überwiegend im Wege von Bürgschaften gewährt. Mit diesen Sicherheiten müssen die einzelnen Treuhandunternehmen dann an die Banken herantreten und dort zu kapitalmarktüblichen Konditionen Darlehen aufnehmen. Die Kalkulationsbasis für Treuhandunternehmen ist daher die gleiche wie für privatisierte Betriebe. Auch wirkt die Treuhandanstalt bei entsprechenden konkreten Hinweisen darauf hin, daß unzulässige Preisunterbietungen unterbleiben. Sollte sich trotzdem im Einzelfall der Vorwurf der unzulässigen Preisunterbietung erhärten, werden das Bundesministerium für Wirtschaft bzw. das Bundeskartellamt solchen Fällen nachgehen. Konkrete Vorwürfe sind dann auch nach wettbewerbsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 12/3342 Fragen 26 und 27): Trifft es zu, daß zu einer Trauerfeier für einen verstorbenen Soldaten die Angehörigen der Einheit des Verstorbenen Urlaub nehmen sowie mit dem privaten Pkw fahren müssen, wenn sie an der Trauerfeier teilnehmen wollen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Teilnahme an einer Trauerfeier für einen verstorbenen Soldaten auch im Sinne von Kameradschaftspflicht zu verstehen ist? Zu Frage 26: Die militärische Ehrenerweisung bei Trauerfeiern/ Bestattungen regelt die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/8 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr" im Kapitel 3 „Trauerfeiern". Zielsetzung der militärischen Ehrenerweisung ist es, in bescheidener, aber würdiger Form die Verbundenheit der Soldaten der Bundeswehr mit dem Verstorbenen und dessen Hinterbliebenen zum Ausdruck zu bringen. Neben der offiziellen Ehrung durch eine Abordnung oder ein militärisches Ehrengeleit können auch Soldaten aus der Einheit des Verstorbenen an der Trauerfeier/Bestattung teilnehmen. Es trifft nicht zu, daß diese Soldaten Urlaub beantragen müssen, vielmehr ist ihnen auf Antrag Dienstbefreiung zu gewähren. Der Einsatz von Dienstfahrzeugen ist bis zu 100 km im Umkreis des Standortes für Abordnung oder Ehrengeleit und im Rahmen des verfügbaren Platzes für weitere Bundeswehrangehörige möglich. Über die 100-km-Grenze hinaus ist grundsätzlich nur die Abordnung vom Truppenteil des verstorbenen Soldaten zu stellen. In begründeten Fällen können Vorgesetzte ab Divisionskommandeur oder Offiziere in vergleichbarer Dienststellung anordnen/genehmigen, daß auch die Totenwachen, der/die Ordenskissenträger und die dem verstorbenen Soldaten dienstlich besonders verbundenen Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Stammtruppenteils der Trauerfeier/ Bestattung beiwohnen. Zu Frage 27: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Teilnahme an einer Trauerfeier für einen verstorbenen Soldaten dem Sinn von Kameradschaft entspricht. Nach Nummer 407 der Zentralen Dienstvorschrift 43/2 „Kraftfahrvorschrift für die Bundeswehr" können Dienstkraftfahrzeuge für Maßnahmen eingesetzt werden, die den kameradschaftlichen Zusammenhalt der Truppe fördern. Dazu gehört neben freudigen Ereignissen wie Hochzeitsfeiern oder Polterabenden auch die Teilnahme von Soldaten an der Trauerfeier für einen verstorbenen Kameraden des Stammtruppenteils. Kameradschaft liegt jedoch nicht in der Verantwortung des Dienstherrn allein, sondern ist in erster Linie eine persönliche Verpflichtung jedes Soldaten der Bundeswehr. Diese äußert sich auch in seiner spontanen Bereitschaft, aus persönlicher Verbundenheit einem verstorbenen Kameraden das letzte Geleit zu erweisen, ohne hieraus besonders Ansprüche abzuleiten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 28 und 29): Trifft es zu, daß ein ab dem 1. Juli 1991 eingestellter Offiziersanwärter der Bundeswehr, wenn er dann zum Offizier des Heeres im Wehrbereich VII ernannt wird, nur 60 % der Bezüge eines westdeutschen Offiziers erhält? 9302* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 Trifft es zu, daß die Luftwaffe und die Marine dieser Ungerechtigkeit dadurch entgehen, daß sie alle Offiziersanwärter im Westen einstellen und auch hier zum Offizier ernennen? Zu Frage 28: Es trifft prinzipiell zu, daß ein im Beitrittsgebiet eingestellter Offizieranwärter nur 60 % der Dienstbezüge erhält, die er im Westen erhalten würde. Um diese Benachteiligung zu vermeiden, hat der Führungsstab des Heeres im November 1991 angeordnet, daß Offizieranwärter (Ost) grundsätzlich im Westen ausgebildet werden und auch im Westen ihre Truppenverwendung als Zugführer ableisten. Offizieranwärter (Ost und West) können allerdings auf freiwilliger Basis im Bereich Korps und Territorialkommando Ost eingestellt werden. Offizieranwärter, die diesen Wunsch äußern, werden auf die unterschiedliche Bezahlung hingewiesen. Aufgrund dieser Sachlage ist bisher kein Offizieranwärter des Heeres im Beitrittsgebiet eingestellt worden. Lediglich fünf Offizieranwärter wurden auf ihren Wunsch nach der Grundausbildung in das Beitrittsgebiet versetzt, erleiden aber dadurch keine finanziellen Nachteile. Zu Frage 29: Luftwaffe und Marine stellen ihre Offizieranwärter zentral beim Luftwaffenausbildungsregiment 3 in Roth bzw. an der Marineschule Mürwik ein. Diese Regelung besteht seit langem und hat nichts mit der unterschiedlichen Bezahlung in Ost und West zu tun. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 30 und 31): Welche Beschlüsse hat die französische Regierung bisher für ihre Anteile am Euro-Korps in bezug auf dem Korps zu unterstellende Truppenteile und deren Stationierung gefaßt? Ist davon auszugehen, daß z. B. der Standort Breisach oder andere bisherige französische Garnisonen in Baden und Rheinland-Pfalz anders als bisher geplant nicht freigezogen werden, da die bisher dort stationierten französischen Einheiten dem Euro-Korps assigniert werden sollen, und um welche Standorte handelt es sich dabei im einzelnen? Zu Frage 30: Eine offizielle Erklärung der französischen Regierung hinsichtlich der Unterstellung und Zuordnung von Truppenteilen zum EUROKORPS liegt nicht vor. Seit dem Gipfel von La Rochelle werden die Gespräche mit Frankreich zur Aufstellung des EUROKORPS auf der Ebene der Führungsstäbe beider Heere fortgesetzt. Eines der Gesprächsthemen ist dabei die Zuordnung von Truppenteilen. Untersuchungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Eine dahin gehende Entscheidung wird von Frankreich in nationaler Zuständigkeit zu treffen sein, jedoch sicherlich mit Blick auf die von Deutschland und gegebenenfalls von anderen Nationen zugeordneten Truppenteilen erfolgen. Nach derzeitigem Sachstand ist lediglich ein grober Rahmen insofern abgesteckt, als Frankreich seine Absicht erklärte, einen Teil der Korpstruppen und eine Panzerdivision bereitstellen zu wollen. Außer einem Fernmelde- und einem Pionierregiment ist die Art, Zusammensetzung und Binnenstruktur dieser Truppenteile noch offen. Es kann noch nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden, wann Frankreich seine Entscheidung bekanntgeben wird. Zu Frage 31: Es ist davon auszugehen, daß die französischen Truppenteile, die derzeit in der Bundesrepublik stationiert sind, dem EUROKORPS zugeordnet werden und auch zukünftig in der Bundesrepublik stationiert bleiben werden. Solange noch keine französische Entscheidung über die Zuordnung von Truppenteilen zum EUROKORPS erfolgt ist, kann keine zuverlässige Aussage über den Erhalt beziehungsweise die Aufgabe von französischen Garnisonen in Baden und RheinlandPfalz getroffen werden. Nach dem derzeitigen Stand der französischen Entscheidungen ist die Auflösung des in Baden-Baden stationierten Stabes des II. französischen Korps und einiger dazugehöriger Einheiten für 1993 vorgesehen. Es sind dies im einzelnen: Feldjägerregiment in ACHERN, Nachschubregiment in BADEN-BADEN, Instandsetzungsregiment in TRIER, Flugabwehrregiment in WITTLICH. Eine Auswirkung dieser Entscheidung auf die militärische Präsenz in den genannten Garnisonsstädten ist noch nicht abschätzbar, da diese Standorte im Rahmen der Aufstellung des EUROKORPS Berücksichtigung finden könnten. Im Januar 1993 wird eine Besprechung mit dem Oberkommando der französischen Streitkräfte in Deutschland stattfinden, das nähere Erkenntnisse erbringen dürfte. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/3342 Fragen 32 und 33): Wie gedenkt die Bundesregierung die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der saarländischen Bevölkerung sicherzustellen, da im Saarland eine verstärkte Abwanderung des qualifizierten Apothekenpersonals zu verzeichnen ist, weil die Mehrzahl der saarländischen Apothekenleiter nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter ist und folglich auch nicht an die Vereinbarungen des bundesweiten Tarifvertrags gebunden ist? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 9303* Wie gedenkt die Bundesregierung auf die saarländische Landesregierung einzuwirken, damit die überdurchschnittlich hohe Beschäftigung von Apothekenpersonal, das nicht für die Beratung über Arzneimittel qualifiziert ist (Apothekenhelfer/in), durch qualifiziertes Apothekenpersonal ersetzt oder ergänzt wird? Zu Frage 32: Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Arzneimittelversorgung im Saarland bisher nicht beeinträchtigt. In diesem Bundesland versorgt eine Apotheke 2 900 Einwohner, damit hat das Saarland die größte Apothekendichte in der Bundesrepublik Deutschland. Im Durchschnitt der alten Bundesländer versorgt eine Apotheke 3 500 Einwohner. Die Anzahl an Apothekern und pharmazeutischtechnischen Assistenten ist im Saarland in den letzten 10 Jahren zwar um 50 % gestiegen, trotzdem ist — bezogen auf die Bevölkerung — im Vergleich zu den anderen Bundesländern der Beschäftigtenanteil an pharmazeutischem Fachpersonal am geringsten. Es mag zutreffen, daß hierfür die von Ihnen geschilderte tarifrechtliche Situation der Apothekenmitarbeiter mit verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang muß die Bundesregierung jedoch auf die Autonomie der Tarifvertragsparteien hinweisen. Zu Frage 33: Die geltende Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, daß „zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Apotheke ... das notwendige pharmazeutische Personal vorhanden sein (muß)". Die Durchführung der Gesetze und damit auch der Apothekenbetriebsordnung liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die auch dafür Sorge tragen, daß offensichtliche Mängel, die den ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb in Frage stellen, beseitigt werden. Seitens des Verordnungsgebers wurde bewußt darauf verzichtet, perfektionistische Regelungen zur Qualifikationsstruktur in Apotheken — etwa in Form von Zahlenverhältnissen — zu treffen, weil damit einerseits erheblich in die unternehmerische Freiheit des Apothekenleiters eingegriffen würde und andererseits solche Regelungen nur schwerlich den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten des einzelnen Apothekenbetriebes gerecht werden könnten. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 36 und 37): Wie hoch ist die Zahl der ausländischen Seeleute, die auf Seeoder Binnenschiffen unter deutscher Flagge im nationalen bzw. im Zweitregister fahren, die entsprechend den Meldegesetzen der Länder am Sitz des jeweiligen Reeders gemeldet sind, und wie hoch ist der Anteil an der Einkommensteuer, der den jeweiligen Städten oder Gemeinden daraus zugute kommt, ohne daß die gemeldeten Einwohner dort leben? Trifft es zu, daß Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr bzw. der zuständigen untergeordneten Behörden an Fachgesprächen der DKE (Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE) mit Vertretern der Industrie u. a. zur Vorbereitung deutscher Forderungen und Ansprüche an die Qualität europäischer Normierungen elektrotechnischer Navigationsinstrumente (und anderer technischer Einrichtungen) bei Sitzungen der IEC nicht teilnehmen können, weil die Haushaltsmittel für die notwendigen Reisekosten nicht in angemessenem Umfang eingeplant werden, und in welcher Höhe müßten diese Mittel in den Haushalt eingestellt werden, um den deutschen Einfluß auf europäischen Sicherheitsstandard zu gewährleisten? Zu Frage 36: Nach den Angaben der See-Berufsgenossenschaft fuhren zum 30. Juni 1992 auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge, die in das deutsche Erstregister eingetragen sind, 4 615 ausländische Seeleute. Zum gleichen Stichtag waren 3 655 ausländische Seeleute auf deutschen Handelsschiffen beschäftigt, die in das Internationale Seeschiffahrtsregister eingetragen sind. Hierzu ist anzumerken, daß die im Seeschiffahrtsregister eingetragenen Schiffe gleichzeitig auch in das Erstregister eingetragen sind, so daß die Zahl der auf Seeschiffahrtsregister-Schiffen beschäftigten Ausländer in der Zahl enthalten ist, die für im Erstregister eingetragene Schiffe angegeben wird. Eine Angabe darüber, ob diese ausländischen Seeleute am Sitz der Reedereien melderechtlich erfaßt sind, läßt sich nicht treffen. Auch würde eine derartige Überprüfung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Für die Binnenschiffahrt werden keine Statistiken geführt, die eine Unterscheidung nach deutschem und ausländischem Personal auf deutschen Binnenschiffen ermöglichen. Es liegen auch keine Zahlen darüber vor, wie hoch der Lohnsteueranteil von beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Seeleuten an der vereinnahmten Lohnsteuer ist. Zu Frage 37: Der deutsche Einfluß auf den nicht nur europäischen, sondern weltweiten Sicherheitsstandard für nautische Anlagen, Geräte und Instrumente wird durch die Teilnahme von Vertretern aus der deutschen Industrie an den Sitzungen der Internationalen Elektronischen Kommission und durch die Mitarbeit von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie in der Internationalen SeeschiffahrtsOrganisation sichergestellt. Darüber hinaus beteiligt sich das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie auf ausdrücklichen Wunsch der Industrie an den vorbereitenden Abstimmungsgesprächen zu den Sitzungen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission. An den Sitzungen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission nimmt das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie teil, wenn grundlegende Neuentwicklungen auf dem Gebiet der Navigationsgeräte anstehen oder die Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt werden. Eine konkrete Einplanung solcher Reisen in den Reisekostentitel ist vorab nicht möglich, da solche Dienstreisen nicht fest eingeplant werden können. Unabhängig hiervon muß bei Dienstreisen im Hinblick auf die Konsolidierung des Haushalts ganz 9304* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 grundsätzlich äußerst sparsam mit den Reisekostenmitteln gewirtschaftet werden. Die Beteiligung des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie trägt maßgeblich zur Verbesserung des europäischen Sicherheitsstandards bei. Trotzdem ist es derzeit nicht vertretbar, angesichts wichtiger anderer Dienstreisen und unter dem Zwang zur Sparsamkeit Mittel generell für alle Dienstreisen zu Sitzungen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission im Haushalt einzustellen. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Walz (F.D.P.) (Drucksache 12/3342 Fragen 38 und 39): Ist angesichts der Vollendung des europäischen Binnenmarktes 1993 die Beschilderung auf großen Bahnhöfen, vor allem in der Nähe internationaler Flughäfen, nur auf Deutsch und nur mit internationalen Symbolen ausreichend, um eine Orientierung auch für ausländische Reisende zu garantieren? Teilt die Bundesregierung die Meinung der Deutschen Bundesbahn, daß nur bei den EuroCity-Zügen zweisprachige, ansonsten immer deutsche Ansagen — auch bei Fernzügen — ausreichend sind, um eine zuverlässige Information ausländischer Reisender zu gewährleisten? Zu Frage 38: Ja, in aller Regel genügen die im internationalen Verkehr eingeführten und bewährten Symbole, die den ausländischen Reisenden unabhängig von der Vollendung des europäischen Binnenmarktes im allgemeinen bereits vertraut sind. Auf großen Bahnhöfen, vor allem in der Nähe internationaler Flughäfen und mit starkem internationalen Verkehr, werden — soweit erforderlich — darüber hinaus auch weitere Hinweise vor allem in Englisch und Französisch gegeben. Zu Frage 39: Ja, da sich Reisende mit Auskunftswünschen auch direkt an das Service-Personal in den Zügen wenden können. Dessen ungeachtet ist eine Arbeitsgruppe der Bahnen zur Zeit mit der Frage befaßt, wie die Information der Reisenden in Bahnhöfen und Zügen noch weiter verbessert werden kann. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/3342 Frage 40): Gibt es Pläne der Bundesregierung, den weiteren Verkauf der Regional-Bahnbusgesellschaften einzustellen, und wie gedenkt die Bundesregierung in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren? Nein, es gibt keine Pläne der Bundesregierung, den weiteren Verkauf der Regionalbusgesellschaften der Deutschen Bundesbahn einzustellen. Die Aktivitäten zum Verkauf der im Eigentum der Deutschen Bundesbahn stehenden Regionalbusgesellschaften werden durch die hierfür zuständige Bahnbus-Holding GmbH planmäßig weitergeführt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3342 Fragen 41 und 42): Wie ist der derzeitige Sachstand der Verhandlungen zwischen westlichen Industrienationen und den GUS-Staaten, das Sicherheitsniveau sowjetischer Kernkraftwerke sowjetischer Bauart zu verbessern, und hat man sich auf ein gemeinsames Finanzierungsprojekt geeinigt? Besteht Aussicht auf baldige Abschaltung der Kernkraftwerke à la Tschernobyl? Zu Frage 41: Die Sicherheit der Kernkraftwerke in den neuen unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion (GUS) sowie in Mittel- und Osteuropa (MOE) gibt Anlaß zu großer Sorge. Die G-7 haben sich deshalb auf dem Münchener Wirtschaftsgipfel im Juli d. J. auf Grund einer deutschen Initiative intensiv mit diesem Thema befaßt und beschlossen, den betroffenen Staaten ihre Unterstützung im Rahmen eines multilateralen Aktionsprogramms anzubieten. Das Aktionsprogramm soll in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren Sofortmaßnahmen in folgenden Bereichen umfassen: — Erhöhung der Betriebssicherheit — kurzfristige technische Verbesserungen der Kernkraftwerke — Stärkung der staatlichen Kontrolle (Hilfe beim Aufbau von Behördenstrukturen und Sachverständigenorganisationen). Neben diesen Sofortmaßnahmen enthält das multilaterale Aktionsprogramm auch Elemente zur längerfristigen Verbesserung der Sicherheit. Geprüft werden soll: — die Möglichkeit, weniger sichere Kernkraftwerke durch die Entwicklung von Energiealternativen, eine effizientere Energienutzung oder die zügige Fertigstellung von Kernkraftwerken neuerer Bauart zu ersetzen (Studien von Weltbank zusammen mit IEA), — die Möglichkeit, Kernkraftwerke neuerer Bauart nachzurüsten. Die längerfristigen Nachrüstmaßnahmen sollen auf kommerzieller Basis finanziert werden. Die Sofortmaßnahmen, die mit der Erwartung einer baldigen Abschaltung der weniger sicheren Kernkraftwerke verbunden sind, sollen teilweise durch eine verstärkte bilaterale Hilfe, teilweise — soweit bilaterale Programme den Bedarf nicht abdecken — durch einen multilateralen Fonds finanziert werden. Für die Durchführung der Sofortmaßnahmen haben die Gipfelteilnehmer empfohlen, die bestehende G-24-Koor- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 9305* dinierung für das PHARE-Programm der EG auszubauen, auf das Gesamtprogramm der G-7 auszudehnen und wirksamer zu gestalten. Die G-24 haben die Empfehlungen des Wirtschaftsgipfels unmittelbar aufgegriffen und in Sitzungen Mitte Juli und Mitte September 1992 einen entsprechenden Koordinierungsmechanismus geschaffen und dabei die Empfängerländer mit einbezogen. Der neue Mechanismus stützt sich stark auf die Infrastruktur der EG in Brüssel. Die G-24-Koordination ist als Mechanismus zum Abgleich der bilateralen Unterstützungsaktionen zu verstehen. Auch die Programme der EG-Kommission zur wirtschaftlichen Unterstützung der Staaten von MOE und GUS (PHARE = Poland Hungary Assistance for the Reconstruction of the Economy, TACIS = Technical Assistance for the Commonwealth of Independent States) sind mit ihren Nuklearteilen in die G-24-Koordination eingebunden. Eigene Unterstützungsprogramme beabsichtigt der G-24-Koordnierungsmechanismus nicht aufzulegen. Was ein gemeinsames Finanzierungsprojekt angeht, so sind die Gipfelteilnehmer dafür eingetreten, soweit angebracht einen zusätzlichen multilateralen Finanzierungsmechanismus zu schaffen, um zu solchen Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen und der technischen Sicherheit zu gelangen, die nicht durch bilaterale Programme abgedeckt werden. Sie haben die Völkergemeinschaft eingeladen, zur Finanzierung beizutragen. Unabhängig von der beim Sekretariat des G-24-Koordinierungsmechanismus angelaufenen Prüfung, inwieweit die Felder des multilateralen Aktionsprogramms durch die bilateralen Beiträge abgedeckt werden, erarbeitet die G-7-Arbeitsgruppe, welche das multilaterale Aktionsprogramm vorbereitet hat, eine geeignete rechtliche und organisatorische Struktur für einen solchen multilateralen Unterstützungsfonds. Der Fonds soll bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in London angesiedelt werden. Zu Frage 42: Auf westlicher Seite besteht nach wie vor die gemeinsame Auffassung, daß die Kernkraftwerke vom Typ RBMK so schnell wie möglich abgeschaltet werden sollen. In den betroffenen Staaten — Rußland, Ukraine, Litauen — gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen, insbesondere zwischen den Energieministerien und den Kontrollbehörden, die sich für rasche Abschaltung einsetzen. Die Kontrollbehörden werden im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit vom BMU unterstützt. Die Abschaltentscheidungen, die von bzw. in den jeweils betroffenen Staaten getroffen werden, sind einzuordnen in die jeweilige energiewirtschaftliche Situation und die sich daraus ergebenden Sachzwänge; sie hängen damit auch wesentlich von der jeweiligen energiewirtschaftlichen Entwicklung ab. Unbeschadet dessen setzt sich der BMU unverändert dafür ein, daß ein Abschalten dieser Blöcke so schnell wie möglich erfolgt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 43 und 44): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine BiotopKartierung, die auch bewaldete Flächen erfaßt, überflüssig und in ihrer Zielsetzung verfehlt ist, und wenn ja, warum? Hält es die Bundesregierung für rechtlich möglich, den Anteil der Entsorgungskosten am Gesamtpreis gesondert auf Produkten mit dem Grünen Punkt auszuweisen, um so das System für die Verbraucher transparenter zu machen, und wenn nicht, wann wird sie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür schaffen? Zu Frage 43: Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß eine Biotop-Kartierung, die auch bewaldete Flächen erfaßt, überflüssig und in ihrer Zielsetzung verfehlt ist. Zuständig für Biotop-Kartierungen sind allerdings die Länder, Zu Frage 44: Die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 steht der Ausweisung des Anteils der Entsorgungskosten am Gesamtpreis eines Produktes nicht entgegen. Allerdings bedarf es einer eingehenderen Prüfung, ob wettbewerbsrechtliche Regelungen solche Kostenausweisungen ermöglichen oder nicht. Eine rechtliche Verpflichtung, den Anteil der Entsorgungskosten am Gesamtpreis von Produkten auszuweisen, besteht jedenfalls nicht. Eine solche Maßnahme ist von der Bundesregierung auch nicht geplant. Im Rahmen der durch die Verpakkungsverordnung geforderten neuen Produktverantwortung wird die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen eine Aufgabe der Wirtschaft, wie z. B. die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb eines Produktes. Konsequenterweise sollen dann aber auch für diese eigenverantwortliche Entsorgungsaufgabe marktwirtschaftliche Mechanismen gelten. So müssen auf einem Produkt auch nicht separat die Entwicklungs- bzw. Produktionskosten angegeben werden. Solche Detailangaben sind nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht aus Gründen der Transparenz für den Bürger notwendig. Es ist davon auszugehen, daß die Entsorgungskosten Bestandteil des Gesamtproduktpreises werden und der Verbraucher anhand von Preisvergleichen feststellen kann, welche Verpackungen einer Produktgruppe kostengünstiger verwertet werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 45 und 46): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelung der Altlastensanierung in den neuen Bundesländern nach dem Hemmnisbeseitigungsgesetz (BGBl. I 1991 Nr. 20, S. 766), der zufolge die zuständige Behörde den Erwerber von der Verantwortung dafür freistellen kann, als bloße Kann-Bestimmung 9306* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 ungenügend ist, um die neuen Eigentümer von großen Verlusten bzw. vor dem Risiko des Existenzverlustes zu schützen, und hat sie die Absicht, eine neue Altlastenregelung vorzuschlagen, die die neuen Unternehmen von der Unsicherheit dieser Bestimmung befreit? Wer trägt die Kosten für die von den Eigentümern in Auftrag gegebenen Gutachten zur Einschätzung der Gefährdung durch Altlasten, die von der Behörde in Verbindung mit dem Freistellungsantrag verlangt werden, allgemein und im speziellen Fall, daß die Freistellung noch nicht bestätigt wurde? Zu Frage 45: Nein: Vor dem Hintergrund der finanziellen Dimension der Freistellungsfolgen hält die Bundesregierung es für richtig, daß die Erklärung der Altlastenfreistellung auch weiterhin im Ermessen der zuständigen Landesbehörden liegt. Nach den verfassungsrechtlichen Regelungen (Art. 30, 83 GG) sind die Länder für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten — und damit auch für den Vollzug der Altlastenfreistellungsregelung — zuständig. Entsprechend dem Konnexitätsgrundsatz (Art. 104a Abs. 1 GG) haben die Länder die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergebenden Ausgaben selbst zu tragen. Den Behörden in den neuen Bundesländern liegen etwa 45 000 Anträge auf Altlastenfreistellung vor. Die sich aus einer Freistellung ergebenden Kosten müssen grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Länder finanziert werden. Dabei stehen weniger die Kosten für die administrative Durchführung dieser Verfahren im Vordergrund, sondern vielmehr die sich aus der Freistellung ergebenden Folgekosten: Soweit Freistellungen ausgesprochen werden und keine Hand-lungs- oder Zustandsstörer für Maßnahmen zur Abwehr der von Altlasten ausgehenden Gefahren herangezogen werden können, sind diese Kosten vom jeweiligen Land selbst zu tragen. Würden die Länder nach entsprechender Änderung der Altlastenfreistellungsregelung verpflichtet werden, alle Freistellungsanträge positiv zu bescheiden, so dürfte dies die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Landeshaushalte bei weitem übersteigen. Um das Altlastenrisiko der Länder zu begrenzen und um sicherzustellen, daß diese Freistellungen zügig und in dem zur Beseitigung des Investitionshemmnisses „Altlasten" gebotenen Umfang erklärt werden, verhandelt die Bundesregierung mit den neuen Bundesländern über finanzielle Hilfen. Zu Frage 46: Die Kosten der für die von den Erwerbern, Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken anläßlich eines Freistellungsantrages in Auftrag gegebenen Gutachten zur Einschätzung der Gefährdungen durch Altlasten hat der Antragsteller zu tragen. Diese Gutachten dienen der Begründung seines Antrages. Es handelt sich um Kosten der Antragstellung, die die Länder dem Antragsteller auch dann nicht erstatten, wenn keine Freistellung erklärt wird. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Frerich Görts auf die Fragen des Abgeordneten Peter Paterna (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 49 und 50): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Tatsache, daß die Generaldirektion TELEKOM mit einem Schreiben in das vor dem Landgericht München laufende Strafverfahren gegen H. und W. eingegriffen hat, bei dem es um Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe und Abrechnung von Bauarbeiten der Oberpostdirektion München geht, die vom damaligen Präsidenten Alfred Meier aufgedeckt wurden, und was ist der Inhalt dieser Intervention? Ist das Vorgehen der Generaldirektion TELEKOM mit dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation abgestimmt oder sogar von diesem veranlaßt? Zu Frage 49: Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Tatsache, daß die Generaldirektion Telekom mit Schreiben vom 15. 9. 1992 eine Anfrage des Verteidigers des Angeklagten Hoffmann beantwortet hat. Dieses Schreiben der Generaldirektion Telekom wurde vom Präsidenten der Oberpostdirektion München an die Große Strafkammer des Landgerichts München I sowie an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I weitergeleitet und wurde Teil der Verfahrensakte des Landgerichts. Bei der Beantwortung der Anfrage des Verteidigers des Herrn Hoffmann handelt es sich weder um einen Eingriff in das laufende Strafverfahren noch um eine Intervention seitens der Bundesregierung oder der Generaldirektion Telekom. Zu Frage 50: Die Beantwortung der Anfrage des Verteidigers von Herrn Hoffmann erfolgte mit Zustimung der Bundesregierung, wurde jedoch von ihr nicht veranlaßt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Helga Otto (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 51 und 52): Zieht die Bundesregierung in Erwägung, den WIP (Wissenschaftler-Integrationsprogramm)-Gruppen auch andere Möglichkeiten der Integration als die in die Universitäten zu ermöglichen? Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß bei weiterem Zuwarten und der nun schon zwei Jahre andauernden Unsicherheit bei zum Teil ungenügenden Arbeitsbedingungen weitere Wissenschaftler auswandern und die ostdeutsche Forschungslandschaft weiter ausdünnt? Zu Frage 51: Bund und neue Länder haben sich darauf verständigt, den Kreis der „Integrationsadressen" zu erweitern. Zielinstitutionen für WIP-Geförderte sind Universitäten, gleichgestellte Hochschulen, Fachhochschulen und An-Institute der neuen Länder und Berlins sowie hochschulnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Länder, sofern die Einbindung in die Lehre gewährleistet ist. Integration in Hochschulen der alten Länder ist in begründeten Ausnahmefällen nicht ausgeschlossen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 9307* Zu Frage 52: Die Bundesregierung führt keine Statistik zur Mobilität von Wissenschaftlern in Deutschland. Sie weiß freilich, daß sich die Arbeits- und Lebensbedingungen der Wissenschaftler in West und Ost noch unterscheiden. Diese Unterschiede werden schrittweise ausgeglichen, beispielsweise durch die Verbesserung der Infrastruktur von Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland. Insbesondere im Bereich der außeruniversitären Forschung haben BMFT und neue Länder einen stabilen Kernbereich der neuen Forschungslandschaft geschaffen. Dieser soll und wird auch zur Stabilisierung in der Hochschulforschung und in der wirtschaftsnahen Forschung beitragen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Evelin Fischer (Gräfenhainichen) (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 53 und 54): Wie viele Wissenschaftler arbeiteten 1989 an den wissenschaftlichen Akademien der DDR, und wie viele sind davon in das Wissenschaftler-Integrationsprogramm (WIP) übernommen worden? Wie hoch ist die Zahl der Wissenschaftler, die bereits bis Mitte des Jahres an Hochschulen und anderen Integrationsadressaten integriert worden sind, und sieht die Bundesregierung ihre Zielvorstellung, 50 % der Wissenschaftler bis 1995 durch das WIP zu integrieren, durch den sich gleichzeitig vollziehenden wissenschaftlichen Personalabbau an den Hochschulen in den neuen Ländern in Gefahr? Zu Frage 53: An der Akademie der Wissenschaften (AdW) waren Ende 1989 rd. 24 000 Personen beschäftigt, darunter Hochschulabsolventen im Bereich Forschung und Entwicklung 9153. Die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften hatte rd. 12 000 Beschäftigte, davon 2 767 Hoch- und Fachschulabsolventen in FuE. An der Bauakademie waren rd. 4 300 Mitarbeiter beschäftigt. Der Wissenschaftsrat hatte insgesamt ca. 2 000 Personen zur Rückführung an die Hochschulen empfohlen. Im Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP) werden 1920 Personen gefördert, darunter 1 330 Wissenschaftler. 65 Personen (davon 46 Wissenschaftler) haben mit Stand vom 1. September 1992 einen Arbeitsvertrag mit einer Hochschule abgeschlossen. In den neuen außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden etwa 6 900 Stellen von BMFT und den Ländern gemeinsam finanziert. Hinzu kommen 223 Stellen in Langzeitvorhaben im Rahmen des Akademieprogramms, ferner rund 900 Stellen an Landesforschungseinrichtungen sowie 2 200 Stellen in von anderen Bundesministerien finanzierten Einrichtungen unterhalten im Rahmen der Ressortforschung und Einrichtungen der Blauen Liste. Die Landesforschungsminister haben in der Sitzung am 17. September 1992 unter Vorsitz des Bundesforschungsministers mit Befriedigung festgestellt, da! die außenuniversitäre Forschung der stabilste und geordnetste Bereich der neuen Forschungslandschaft ist. Sie haben darauf hingewiesen, daß in den Forschungseinrichtungen eine Personalausstattung erreicht werden konnte, die insgesamt über die Empfehlungen des Wissenschaftsrats hinausgeht. Zu Frage 54: Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, die WIP-Geförderten bis zum 31. Dezember 1993 zu integrieren. Dem dient insbesondere auch die im Juli 1992 beschlossene Revision des Hochschulerneuerungsprogramms: Verlängerung der Laufzeit des WIP um 3 Jahre bis 1996, Verlängerung des Integrationszeitraumes bis Ende 1993. Die dadurch erreichte Planungssicherheit erhöht die Chancen der Integration. Die Personalstruktur an den Hochschulen in den neuen Ländern wird von diesen Ländern gestaltet und verantwortet; die Bundesregierung kann und will dies nicht bewerten. Sie war sich aber bei der Revision des HEP mit den neuen Ländern einig, daß die Länder im Haushalt 1993 die entsprechenden Stellenplanmaßnahmen an den Hochschulen geschaffen haben müssen, damit die Aufnahme von Wissenschaftlern aus den Akademien in die Hochschulen nicht dazu führt, daß diese besetzte Stellen finanzieren und Personal zusätzlich entlassen müssen. Die Wissenschaftsminister der neuen Länder hatten allerdings an die Hochschulen appelliert, dem WIP zum Erfolg zu verhelfen. Auf der Sitzung mit dem Bundesforschungsminister am 17. September 1992 haben sie noch einmal ihren Willen bekräftigt, auf die Verwirklichung des WIP trotz aller strukturellen Schwierigkeiten in den einzelnen Ländern hinzuwirken. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/3342 Frage 55): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dagegen ergriffen, daß die türkische Armee trotz anderslautender Versicherungen nun doch wiederum Schützenpanzerwagen und Waffen, die aus der Bundesrepublik Deutschland geliefert wurden, in Kämpfen gegen kurdische Städte und Dörfer in der Osttürkei einsetzt? Die deutsche und die türkische Regierung haben mit dem Briefwechsel der Außenminister im Mai dieses Jahres klargestellt, daß von Deutschland gelieferte Waffen durch türkische Streitkräfte nur im Rahmen des NATO-Auftrags, d. h. zur Landesverteidigung eingesetzt werden dürfen. Der türkische Außenminister Çetin hat Außenminister Kinkel bei einem Treffen in New York am 21. September noch einmal ausdrücklich bestätigt, daß von türkischer Seite alles getan werde, damit deutsche Waffen nicht in dem Konflikt in Südostanatolien zum Einsatz kommen, und 9308* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 daß sich die türkische Regierung an das gegebene Versprechen halte. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an der Einhaltung des von der türkischen Regierung wiederholt gemachten Versprechens zu zweifeln, zumal gegenteilige verwertbare Informationen, aus denen sie Konsequenzen zu ziehen hätte, bisher nicht vorliegen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 12/3342 Fragen 56 und 57): Wie bewertet die Bundesregierung das „Ideenpaket" des VN-Generalsekretärs zur Lösung des Zypern-Problems? Wie bewertet sie das Ergebnis der Zypern-Gespräche vom 15. Juli bis 14. August 1992 in New York? Zu Frage 56: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das „Ideenpaket" des VN-Generalsekretärs die richtige Basis für einen erfolgreichen Abschluß der Zyperngespräche ist. Der Sicherheitsrat der VN hat in der Resolution Nr. 774 vom 26. August 1992 noch einmal das Vermittlungsmandat des Generalsekretärs bekräftigt und den Prinzipienrahmen für eine Lösung, nämlich Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität und Blockfreiheit bestätigt. Ferner hat der Sicherheitsrat das Prinzip der „political equity" der beiden Volksgruppen anerkannt. Die entschlossene Verhandlungsführung des Generalsekretärs hat bereits zu Fortschritten in den Gesprächen — z. B. in der Flüchtlings- und Eigentumsfrage sowie zu einer gewissen Annäherung in der Territorialfrage — geführt, die zeigen, daß der eingeschlagene Weg durchaus zu der Hoffnung berechtigt, daß die Wiederaufnahme der Gespräche am 26. Oktober zu weiteren Fortschritten führen wird. Zu Frage 57: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das bisherige Ergebnis der Zyperngespräche im Rahmen der Vermittlungsbemühungen des VN-Generalsekretärs in einigen Punkten bereits zu einer Annäherung der Standpunkte der zyprischen Regierung und der türkischzyprischen Volksgruppe geführt hat und daß damit eine Grundlage für die erfolgreiche Weiterführung der Gespräche gegeben ist. Die Bundesregierung hat von Anfang an die seit 1970 laufenden Bemühungen der Vereinten Nationen unterstützt und auf die beteiligten Parteien eingewirkt, die für eine tragfähige Lösung erforderliche Kompromißbereitschaft zu zeigen. Die Bundesregie - rung wird zusammen mit anderen westlichen Partnerländern ihre Bemühungen fortsetzen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schütz (SPD) (Drucksache 12/3342 Fragen 58 und 59): Welche Gründe sind dafür verantwortlich, daß die Bundesregierung das „Protokoll zum Antarktis-Vertrag betreffend den Umweltschutz" auch ein Jahr nach der Zeichnung noch immer nicht ratifiziert hat, bzw. wann ist mit einer Ratifizierung seitens der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen? Wie sollen angesichts des Fehlens einer unabhängigen Überwachungsbehörde sowie jeglicher Haftungsregelungen im Falle von Umweltschäden nach Ansicht der Bundesregierung die im Protokoll und den Anhängen festgelegten Schutzbestimmungen überwacht bzw. deren Übertretung sanktioniert werden? Zu Frage 58: Bei dem „Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag" handelt es sich um ein sehr komplexes Regelungswerk, dessen Umsetzung in nationales Recht nicht nur der Beteiligung verschiedener Ressorts und wissenschaftlicher Institutionen, sondern auch sorgfältiger und eingehender Prüfung und Ausarbeitung verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher und technisch- organisatorischer Vorfragen und Optionen bedarf. Dieser Prozeß benötigt intensive Konsultationen und Zeit, zumal er im Umweltrecht Neuland betritt. Das Risiko von Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen wird allerdings dadurch schon weitgehend ausgeschlossen, daß alle in der Antarktis tätigen Forschungseinrichtungen unmittelbar zur Befolgung der Umweltschutzbestimmungen des Umweltschutzprotokolls auch schon vor der Ratifizierung angewiesen wurden. Besondere Schwierigkeiten bereiten die Ausarbeitung von Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Suche nach einer unabhängigen, aber doch fachkundigen Überwachungsbehörde und die Harmonisierung der neuen Regelungen mit zum Teil schon vorhandenen Geboten anderer internationaler Abkommen (z. B. MARPOL). Den Ressorts liegen jetzt Entwürfe für ein Zustimmungs- und ein Ausführungsgesetz vor. Es ist geplant, daß die Gesetzentwürfe Ende 1992 bzw. Anfang 1993 dem Kabinett zur Billigung übersandt und sodann dem Bundestag vorgelegt werden. Von den übrigen Antarktisvertragsstaaten hat nach uns vorliegenden Informationen nur Spanien das Umweltschutzprotokoll bereits ratifiziert. Andere wichtige Antarktisvertragsstaaten (z. B. F, GB, NL und USA) befinden sich in uns vergleichbarer Phase der Ratifizierungsvorbereitungen. Die Implementierung des Umweltschutzprotokolls steht auf der Tagesordnung der bevorstehenden XVII. Konsultativtagung der Antarktisvertragsstaaten vom 11. bis 20. November 1992 in Venedig. Zu Frage 59: Das Umweltschutzprotokoll sieht kein unabhängiges Überwachungsorgan außerhalb der Konsultativtagung vor. Verbesserte Kontrollmöglichkeiten werden hingegen durch eine verstärkte Informationspflicht und den Ausbau des Inspektionswesens, das insbesondere auch gemeinsame Inspektionen vorsieht, eingeführt. Im nationalen Bereich stehen wir ebenfalls wie andere Partnerländer vor dem Problem, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 9309* eine möglichst unabhängige, aber auch fachkundige Stelle für Überwachungs- und Genehmigungsfunktionen betreffend Tätigkeiten in der Antarktis zu finden. Die Erarbeitung eines Haftungsregimes für den Umweltschutz in der Antarktis, wie dies Art. 16 des Umweltschutzprotokolls fordert, gehört zu den schwierigsten und mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Antarktisstaaten sensibelsten Aufgaben der kommenden Konsultativtagungen. Deutschland hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, daß dieser Komplex baldmöglichst einer intensiveren Diskussion unterzogen wird, damit die Antarktisstaaten ihre Glaubwürdigkeit in der Durchsetzung des Umweltschutzes auf dem 6. Kontinent unter Beweis stellen. Daher wird auch die XVII. Konsultativtagung in Venedig das Thema Haftung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tönnesberg) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3342 Frage 61): Welche konkreten Verhandlungsziele hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, und teilt sie die Meinung, daß eines der Verhandlungsziele eine Vereinbarung sein sollte, daß alle benötigten zivilen Arbeitsplätze von Ortsansässigen besetzt werden? Die Bundesregierung verfolgt bei den Verhandlungen mit den USA und den anderen Entsendestaaten das Ziel der Anpassung des Zusatzabkommens an die veränderte Sicherheitslage: Das Zusatzabkommen wurde 1959 unter der damaligen verteidigungspolitischen Konstellation einer Bedrohung durch den Warschauer Pakt abgeschlossen. Nach Wegfall dieser Bedrohung ist Deutschland kein Frontstaat mehr. Daher ist es nötig geworden, die Rechtsstellung der hier stationierten Truppen in einer Reihe von Punkten neu zu definieren. In Verfolgung dieses Ziels wird über eine Änderung zahlreicher Bestimmungen verhandelt. Wegen der vereinbarten Vertraulichkeit der Verhandlungen kann ich jedoch auf einzelne Bestimmungen nicht eingehen. Die Bundesregierung hat sich — und damit komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage — in den Verhandlungen stets für die Erhaltung eines hohen Anteils der deutschen Zivilbediensteten bei den Stationierungsstreitkräften eingesetzt. Wir werden diese Zielsetzung gegenüber den Entsendestaaten auch weiterhin mit Nachdruck vertreten. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Stationierungsstreitkräfte von Anfang an bestimmte Funktionen mit Angehörigen ihres zivilen Gefolges — wie in Art. I Abs. 1 (b) des NATO-Truppenstatuts vorgesehen — besetzt haben. Dies gilt insbesondere für leitende und sicherheitsempfindliche Positionen. Die Bundesregierung setzt sich jedoch mit Entschiedenheit dafür ein, daß auch dieser Bereich nicht zu Lasten der deutschen Zivilbediensteten ausgebaut wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/3342 Frage 64): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Zusammenwirken von Gewalttätern, die Asylbewerber sowie andere ausländische Mitbürger verfolgen, und der vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen als rechtsextremistisch eingestuften Partei „Die Republikaner"? Den Verfassungsschutzbehörden liegen keine Erkenntnisse über ein solches Zusammenwirken vor. In Einzelfällen bezeichnen sich Beteiligte an Gesetzesverletzungen dieser Art als Sympathisanten der Partei „Die Republikaner". Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/3342 Frage 65): Teilt die Bundesregierung die Beurteilung, daß Deutschland bereits eine Drehscheibe für die Aktivitäten der italienischen Mafia, der südamerikanischen Drogen-Kartelle und anderer Terror-Organisationen geworden ist, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die verbrecherische Tätigkeit solcher Terrororganisationen auf deutschem Boden zu unterbinden? Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluß zu, daß die MAFIA die Bundesrepublik Deutschland sowohl als Rückzugs- und sog. Ruheraum nutzt, sie aber aufgrund der hervorragenden Infrastruktur, des Bankwesens und des Wirtschaftslebens auch zunehmend als Aktionsfeld erschließt. Dabei steht die Ausnutzung sowohl illegaler als auch legaler Profitmöglichkeiten im Vordergrund. Nach einer Analyse des Bundeskriminalamtes für den Zeitraum von 1989 bis 1991 wurden 68 Ermittlungsverfahren geführt, die der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) zugerechnet werden können. Seitens der südamerikanischen Kokainkartelle hat eine Umorientierung in Richtung europäischer Markt stattgefunden. Die Gründe hierfür dürften insbesondere die Sättigung des amerikanischen Marktes, die höhere Gewinnspanne für Kokain in Europa im Vergleich mit den USA, die verstärkten Abwehrmaßnahmen der USA an ihren Südgrenzen sowie die zunehmende Attraktivität Europas (Grenzkontrollabbau, unkomplizierter Personen-, Waren- und Geldverkehr) sein. Die Bundesregierung teilt jedoch nicht die Auffassung, daß Deutschland bereits zu einer Drehscheibe für die Aktivitäten der italienischen Mafia und der südamerikanischen Drogenkartelle geworden ist. Die Bundesregierung hat mit gesetzlichen Regelungen auf die Veränderungen der Kriminalität reagiert. Am 22. September 1992 trat das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität in Kraft. Dieses Gesetz enthält umfangreiche Maßnah- 9310* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Oktober 1992 men zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Drogenkriminalität. Der in meinem Haus erarbeitete Entwurf eines Gewinnaufspürungsgesetzes befindet sich gegenwärtig in der Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Das Gewinnaufspürungsgesetz verfolgt das Ziel, zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Geldbewegungen insbesondere im Bankenverkehr transparent zu machen, Geldwäschevorgänge zu entdecken und für die Strafverfolgungsbehörden Ansatzpunkte für Ermittlungen zu liefern. Es schafft damit wichtige Voraussetzungen für die strafrechtliche Verfolgung der Geldwäsche. Außerdem bewirkt es die Erschwerung der Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf. Sowohl bei der Justiz als auch bei der Polizei wurden Spezialdienststellen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eingerichtet. Dem BKA wurden 389 zusätzliche Stellen für diese Aufgabe bewilligt, die nunmehr besetzt werden. Das Netz der Verbindungsbeamten wird vor allem in Osteuropa ausgebaut, wobei diese Beamten auch für den Bereich Organisierte Kriminalität zuständig sind. In Absprache der Innenminister Italiens und der Bundesrepublik Deutschlands soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern noch enger gestaltet werden. Hierzu wird derzeit eine entsprechende Vereinbarung vorbereitet. Mit der Einrichtung des Europäischen Polizeiamtes EUROPOL wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität getan. Der Arbeitsstab „EUROPOL" hat zur Vorbereitung der zwischen den EG-Staaten vereinbarten 1. Stufe, die zunächst der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität dienen soll, am 1. September 1992 unter deutscher Federführung seine Arbeit in Straßburg aufgenommen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3342 Frage 66): Welche Länder haben bisher konkret Bewerberinnen und Bewerber für Einzelentscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge benannt, und wie viele Bewerbungen können nur deshalb nicht bearbeitet werden, weil Standortentscheidungen der Länder für eine Erstaufnahmeeinrichtung nicht erfolgt sind? In der Besprechung beim Bundeskanzler am 10. Oktober 1991 war vereinbart worden, daß die Bundesländer dem Bundesamt 500 Einzelentscheider zur Verfügung stellen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein haben dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge insgesamt 195 Bedienstete namentlich benannt. Darüber hinaus haben die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dem Bundesamt 307 Bewerbungen zugeleitet, die nach ausdrücklichem Hinweis nicht in das Kontingent einzubeziehen sind. Die Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und NordrheinWestfalen haben dem Bundesamt ca. 1 950 Bewerbungen zugeleitet mit der Bitte, eine Personalauswahl selbst zu treffen. Auch Bewerbungen für noch nicht festgelegte Standorte werden bearbeitet. In diesen Fällen werden den Bewerbern Alternativstandorte angeboten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/3342 Frage 67): Teilt die Bundesregierung die Meinung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Werthebach, der direkte Parallelen zwischen der Weimarer Republik und heute sieht? Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat in einem allgemeinen historischen Bezug darauf hingewiesen, daß es gewisse Parallelerscheinungen gibt, nämlich die wechselseitigen Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremisten. Bis September 1992 wurden den Verfassungsschutzbehörden 162 Übergriffe von Linksextremisten gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche Rechtsextremisten bekannt, im selben Zeitraum wurden 53 Gewaltaktionen mutmaßlicher Rechtsextremisten gegen politische Gegner erfaßt. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr erheblich erhöht. Es gehört zu den Aufgaben des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf solche Entwicklungen hinzuweisen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Dreßler, bitte.


Rede von Rudolf Dreßler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Her Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß in dem Ministerium, dem Sie angehören, u. a. eine völlig gegenläufige Stellungnahme zu der erarbeitet wurde, die Sie jetzt als die offizielle des Ministeriums verlautbart haben?
Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär: Das kann ich nicht bestätigen. Sollte irgendeine Arbeit in dieser Richtung im Ministerium gemacht worden sein, ist sie mir persönlich nicht bekannt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfragen zu dieser Frage werden nicht gestellt. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich bedanke mich für die Beantwortung.
    Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung ist der Parlamentarische Staatssekretär Jürgen Echternach erschienen.
    Ich rufe die Frage 4, gestellt vom Kollegen Dr. Ilja Seifert, auf:
    Welche Einkommensanalysen dienten der Bundesregierung als Grundlage für die Beschlüsse zur Anhebung der Mieten zum 1. Januar 1993 in den ostdeutschen Ländern?
    Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.