Rede:
ID1210806700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 82
    1. der: 8
    2. und: 5
    3. die: 4
    4. Drucksache: 3
    5. den: 3
    6. —: 3
    7. auf: 2
    8. Gruppe: 2
    9. BÜNDNIS: 2
    10. 90/DIE: 2
    11. GRÜNEN: 2
    12. zur: 2
    13. an: 2
    14. höre: 2
    15. sehe: 2
    16. keinen: 2
    17. Widerspruch.: 2
    18. Dann: 2
    19. sind: 2
    20. so: 2
    21. beschlossen.Ich: 2
    22. Aussprache: 2
    23. das: 2
    24. Meine: 1
    25. Damen: 1
    26. Herren,: 1
    27. ich: 1
    28. schließe: 1
    29. Aussprache.Die: 1
    30. Entschließungsanträge: 1
    31. Fraktion: 1
    32. SPD: 1
    33. 12/3311: 1
    34. 12/3310: 1
    35. sollen: 1
    36. federführenden: 1
    37. Beratung: 1
    38. EG-Ausschuß,: 1
    39. Entschließungsantrag: 1
    40. zusätzlich: 1
    41. Mitberatung: 1
    42. Rechtsausschuß: 1
    43. überwiesen: 1
    44. werden.Ich: 1
    45. Überweisungen: 1
    46. rufe: 1
    47. nunmehr: 1
    48. Tagesordnungspunkt: 1
    49. 14: 1
    50. auf:Beratung: 1
    51. des: 1
    52. Antrags: 1
    53. Abgeordneten: 1
    54. Gerd: 1
    55. Andres,: 1
    56. Dr.: 1
    57. Ulrich: 1
    58. Böhme: 1
    59. Schaffung: 1
    60. eines: 1
    61. Arbeitsschutzgesetzbuches: 1
    62. 12/2412: 1
    63. —Nach: 1
    64. einer: 1
    65. Vereinbarung: 1
    66. im: 1
    67. Ältestenrat: 1
    68. für: 1
    69. 90: 1
    70. Minuten: 1
    71. vorgesehen.: 1
    72. Ich: 1
    73. auch: 1
    74. dazu: 1
    75. ist: 1
    76. eröffne: 1
    77. erteile: 1
    78. Wort: 1
    79. unserem: 1
    80. Kollegen: 1
    81. Manfred: 1
    82. Reimann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/108 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 108. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. September 1992 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Aktuelle Entwicklung in der Europapolitik Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 9217B Björn Engholm, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . . . . . . . 9221 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. . . . . . . 9224 C Peter Conradi SPD . . . . . . . . . . 9225 D Peter Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 9226 B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 9228A Ingrid Matthäus-Maier SPD. . . . 9228B, 9242 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 9230 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 9232 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 9235 A Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 9236B Dr. Theodor Waigel CDU/CSU . 9236 C Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . 9238 C Dr. Thomas Goppel, Staatsminister des Frei- staates Bayern . . . . . . . . . . . . 9240 C Dr. Norbert Wieczorek SPD . . . . . . . 9242 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 9244 D Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . 9246 B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 9247 B Michael Stübgen CDU/CSU 9248 B Ortwin Lowack fraktionslos . . . . . . 9250B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung eines Arbeitsschutzgesetzbuches (Drucksache 12/2412) Manfred Reimann SPD 9251 B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . 9254 A Petra Bläss PDS/Linke Liste . . . . . . 9255 C Dr. Gisela Babel F.D.P. . . . . . . . . 9257 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 9258 C Ottmar Schreiner SPD 9261 B Dr. Alexander Warrikoff CDU/CSU . . 9263 C Ottmar Schreiner SPD . . . . . . . 9265 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Antifaschistische und antirassistische Aufklärungskampagne (Drucksachen 12/1193, 12/3268, 12/3292) Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 9266 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI , 9267 A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 9267 D Uwe Lambinus SPD 9268 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 9269 A Wolfgang Lüder F.D.P. 9269 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 9270 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9271* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. September 1992 9217 108. Sitzung Bonn, den 25. September 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 25. 09. 92 Andres, Gerd SPD 25. 09. 92 Antretter, Robert SPD 25. 09. 92* Bayha, Richard CDU/CSU 25. 09. 92 Blank, Renate CDU/CSU 25. 09. 92 Bleser, Peter CDU/CSU 25. 09. 92 Brandt, Willy SPD 25. 09. 92 Bredehorn, Günther F.D.P. 25. 09. 92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. von Büllow, Andreas SPD 25. 09. 92 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 25. 09. 92 Herta Deß, Albert CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Eckardt, Peter SPD 25. 09. 92 Eichhorn, Maria CDU/CSU 25. 09. 92 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 25. 09. 92 Eylmann, Horst CDU/CSU 25. 09. 92 Formanski, Norbert SPD 25. 09. 92 Gallus, Georg F.D.P. 25. 09. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 25. 09. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 25. 09. 92 Wolfgang Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 25. 09. 92 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 25. 09. 92 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 25. 09. 92 Großmann, Achim SPD 25. 09. 92 Harries, Klaus CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 25. 09. 92 Hauser CDU/CSU 25.09.92 (Rednitzhembach), Hansgeorg Hollerith, Josef CDU/CSU 25. 09. 92 Ibrügger, Lothar SPD 25. 09. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 25. 09. 92 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 25. 09. 92 Kampeter, Steffen CDU/CSU 25. 09. 92 Keller, Peter CDU/CSU 25. 09. 92 Klein (München), Hans CDU/CSU 25. 09. 92 Kolbe, Regina SPD 25. 09. 92 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 25. 09. 92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 25. 09. 92 Leidinger, Robert SPD 25. 09. 92 Lennartz, Klaus SPD 25. 09. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 25. 09. 92 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 25. 09. 92 Klaus W. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lühr, Uwe F.D.P. 25. 09. 92 Magin, Theo CDU/CSU 25. 09. 92 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Mescke, Hedda CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 25. 09. 92 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 25. 09. 92 Neumann (Gotha), SPD 25. 09. 92 Gerhard Oesinghaus, Günther SPD 25. 09. 92 Oostergetelo, Jan SPD 25. 09. 92 Ostertag, Adolf SPD 25. 09. 92 Paintner, Johann F.D.P. 25. 09. 92 Peters, Lisa F.D.P. 25. 09. 92 Pfeffermann, Gerhard O. CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 25. 09. 92 Raidel, Hans CDU/CSU 25. 09. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 25. 09. 92* Rempe, Walter SPD 25. 09. 92 Rennebach, Renate SPD 25. 09. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 25. 09. 92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 25. 09. 92 Helmut Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 25. 09. 92 Scheu, Gerhard CDU/CSU 25. 09. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 25. 09. 92 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 25. 09. 92 Cornelia Schmidt (Nürnberg), SPD 25. 09. 92 Renate Dr. Schmude, Jürgen SPD 25. 09. 92 Dr. Schneider CDU/CSU 25. 09. 92 (Nürnberg), Oscar Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 25. 09. 92 Andreas Dr. Soell, Hartmut SPD 25. 09. 92** Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 25. 09. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 25. 09. 92 Terborg, Margitta SPD 25. 09. 92 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 25. 09. 92 Titze, Uta SPD 25. 09. 92 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 25. 09. 92 Hans-Peter Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 25. 09. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 25. 09. 92 Weißgerber, Gunter SPD 25. 09. 92 Welt, Jochen SPD 25. 09. 92 Wissmann, Matthias CDU/CSU 25. 09. 92 Wohlleben, Verena SPD 25. 09. 92 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 25. 09. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ortwin Lowack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat angekündigt, er werde eine große Informationskampagne zu Maastricht starten. Nur, es kann doch wohl nicht darum gehen, daß man eine große Informationskampagne zu Lasten des deutschen Steuerzahlers startet, um über eigene Versäumnisse und Fehler hinwegzutäuschen. Die Bürger haben es längst satt, hinter das Licht geführt und manipuliert zu werden. Leistung muß überzeugen, nicht teure, vom Steuerzahler zu bezahlende Werbung. Der Herr Bundeskanzler will eine interpretierende Erklärung zu Maastricht abgeben. Er will sogar die Regelungswut auf europäischer Ebene abstellen. Ich halte das für einen schlechten Witz. Hat nicht der Bundeskanzler gerade im französischen Fernsehen Maastricht als ein Nonplusultra verteidigt? Was soll denn dann eine interpretierende Erklärung, wo soll sie hinführen, was soll mit ihr erreicht werden? Wer ist denn verantwortlich für die Regelungswut auf der europäischen Ebene, wenn nicht der Bundeskanzler, der die Richtlinien der Politik bestimmt oder zumindest bestimmen sollte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So stellt sich der kleine Max Politik vor!)

    Es muß vermieden werden, daß Deutschland ein unverdaulicher Klotz in Europa würde, meint der Bundeskanzler. Ich frage Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Ist das wirklich das wichtigste Problem? Brauchen wir nicht vielmehr erst eine Stand-
    ortbestimmung für Deutschland, eine Definition unserer langfristigen Interessen und Prioritäten? Müssen wir nicht einmal erst die deutsche Einheit geistig und wenigstens ansatzweise wirtschaftlich vollziehen? Wahrscheinlich übersteigt das den Horizont des Bundeskanzlers. Aber brauchen wir nicht vor allem erst einmal eine Politik, an deren Ende — ich sage das ganz offen, vor allem an junge Menschen gerichtet — Deutschland als eine Hoffnung und Zukunft für Europa steht? Wer sonst soll denn unsere Probleme lösen und Perspektiven vor allem auch für unsere jungen Menschen geben? Wir können doch eine Lösung unserer Probleme nicht von England, Frankreich, Portugal, Spanien oder Irland erwarten. Wir müssen unsere Probleme zuerst bei uns selbst lösen.
    Es wäre erbärmlich, wenn Europa nicht das des Geistes, der Freiheit und großer Ideen, sondern das einer immer mächtiger werdenden und unkontrollierbaren zentralen Institution würde. Maastricht ist leistungsfeindlich. Es schöpft Wirtschaftskraft ab und leitet sie in viele dunkle Kanäle. Es treibt die Inflation an, wie ich Ihnen gerne an vielen Einzelbeispielen erläutern würde, wenn ich dazu einmal die Zeit eingeräumt bekäme. Es treibt die Inflation an und bedeutet neue Leistungen Deutschlands, die wir überhaupt nicht mehr erbringen können. Es ist undemokratisch und perspektivlos gegenüber neuen wichtigen Mitgliedsländern. Ich frage Sie hier im deutschen Parlament: Wo ist denn eigentlich die für uns Deutsche besonders wichtige atlantische Perspektive? Wo ist beispielsweise die Perspektive für Ost- und Mittelostsowie für Südosteuropa, die hier beschworen wurde, ohne daß darüber ein einziges Wort in Maastricht gefallen ist? Wo ist der Aufschrei aus der Fraktion, der einmal Ludwig Erhard angehört hat, daß in Zukunft die Industriepolitik einer Planifikation, einer Reglementierung unterworfen ist? Oder gibt es die Marktwirtschaftler in dieser Fraktion nicht mehr? Und wo ist die Perspektive für die in der Zwischenzeit längst todkranke deutsche Landwirtschaftspolitik?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie wissen, daß wir uns bis zuletzt dagegen gewehrt haben!)

    Offenbar wissen die Leute gar nicht mehr, was sich draußen bei uns abspielt.
    Wenn der Herr Bundeskanzler den miserablen Zustand unserer inneren Sicherheit beklagt und auf Europa hinweist: Die ungeheure Zunahme von Vergehen und Verbrechen in Deutschland hat mit Europa nichts oder am allerwenigsten zu tun. Hier wird doch nur von den eigenen Versäumnissen und der eigenen Unfähigkeit abgelenkt.
    Ich freue mich, daß vorhin der Herr Bundesaußenminister klargestellt hat, daß das, was der Bundeskanzler gemeint hat, zum 1. Januar 1993 könnte Maastricht in Kraft treten, so nicht haltbar ist. Aber immerhin, das ist eine offenbare Diskrepanz in der Regierung. Viele Mißstände müßten wir erst einmal in Deutschland und in Europa beseitigen, bevor wir uns neuen Verpflichtungen zuwenden.
    Ich komme politisch aus der europäischen Bewegung, habe an unzähligen europäischen Initiativen und bei der Bildung von europäischen Gruppen mit-



    Ortwin Lowack
    gewirkt. Ich warne vor Maastricht, ich warne vor einem falschen Weg nach Europa.


Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Die Entschließungsanträge der Fraktion der SPD auf der Drucksache 12/3311 und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 12/3310 sollen zur federführenden Beratung an den EG-Ausschuß, der Entschließungsantrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusätzlich zur Mitberatung an den Rechtsausschuß überwiesen werden.
Ich höre und sehe keinen Widerspruch. — Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 14 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Schaffung eines Arbeitsschutzgesetzbuches — Drucksache 12/2412 —
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. — Ich höre und sehe auch dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort unserem Kollegen Manfred Reimann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Reimann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein kleines Wunder, daß wir jetzt endlich, zehn Jahre nach Beginn der Diskussion 1982, hier im Bundestag die Debatte über die Schaffung eines Arbeitsschutzgesetzbuches beginnen. Daß die Regierungskoalition in dieser elementaren Angelegenheit so weit hinter den Gegebenheiten der Arbeitswelt herhinkt, ist teilweise schon ein Armutszeugnis. Ich frage: Warum weigert sich die Bundesregierung eigentlich seit ihrer Amtsübernahme 1983 so beharrlich, einem schon damals vorliegenden guten Gesetzentwurf und Ansatz der SPD entsprechende Taten folgen zu lassen?
    Der Beschluß des Bundestages im Jahre 1981 wollte die in diversen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien aufgesplitterten Einzelregelungen zum Arbeitsschutz — dies sind mittlerweile über 1 000, die selbst einem Fachmann den Überblick verwehren — zu einem einheitlichen, grundlegenden Gesetz zusammenfassen.
    Es war damals ein einstimmiger Beschluß; ich möchte das in Erinnerung rufen. Wir alle, meine Damen und Herren, waren uns darüber einig, daß der deutsche Arbeitsschutz den neuen Erkenntnissen angepaßt gehört, auch weil z. B. der öffentliche Dienst und die Landwirtschaft weitgehend ausgeschlossen waren und weil in der Wirtschaft arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen — man mag es glauben oder nicht — auch von der Größe eines Unternehmens abhängig sind.
    Zum Einstieg wurden von der sozialliberalen Koalition 1983 SPD-Referentenentwürfe hinterlassen. Diese bildeten eine gute Arbeitsbasis, so daß man
    meinen sollte, die Bundesregierung hätte daraus etwas entwickeln können. Sie hat aber nichts daraus entwickelt; das ist sehr bedauerlich.
    Nun drängt die Zeit. Die Regierung wird mit den Zeitvorgaben der EG, zum 1. Januar 1993 ein einheitliches Arbeitsschutzrecht zu schaffen, endlich aus ihrem Dornröschenschlaf herausgerissen. Leider steht zu befürchten, daß auf Grund der jahrelangen Versäumnisse in dieser Regierung zu diesen zentralen Fragen wegen des Drucks seitens der EG jetzt geflickschustert wird, was ich sehr bedauern würde und was wir als Sozialdemokraten auch verhindern möchten. Deshalb haben wir unseren Antrag für heute vorbereitet und eingebracht.
    Im Hinblick auf die europäischen Anforderungen an den Arbeitsschutz muß gesagt werden, daß die von der EG vorgegebenen Richtlinien teilweise auch Lükken in unserem nationalen Recht schließen. So wurde z. B. in diesem Frühjahr hier im Plenum über drei Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation debattiert. Ich rufe in Erinnerung: Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigungen, Lärm und Vibration am Arbeitsplatz, Sicherheit bei der Verwendung von Asbest und Arbeitsschutz im Bauwesen schlechthin.
    Inzwischen wurden diese Gesetzentwürfe ohne Aussprache durch die zweite und dritte Lesung gebracht. Im Prinzip wäre daran nichts auszusetzen, außer: Die genannten Verordnungen und Richtlinien sind nicht weitgehend genug, und sie vergrößern den vorhandenen Vorschriftendschungel. Solche Richtlinien — das ist unsere Meinung — sollten wir als Elemente in ein strukturiertes Regelwerk einbringen.
    Trotzdem muß in diesem Zusammenhang ganz deutlich davor gewarnt werden, sich nur mit den Anforderungen des EG-Rechts — welche Lücken auch immer es ausfüllen mag — zufriedenzugeben. Wir haben die Möglichkeit, über die EG-Anforderungen hinaus unsere eigenen Arbeitsschutzrechte zu gestalten, und wir müssen dies zum Wohle der arbeitenden Bevölkerung der Bundesrepublik auch tun.
    Viele Aspekte im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge sind in anderen Ländern, auch in EG-Mitgliedstaaten, bereits erforscht worden oder werden zur Zeit bearbeitet. Hier erfolgt die Zusammenarbeit — wir reden immer von diesem großen Europa — bedauerlicherweise nur sehr sporadisch. Viele wichtige Forschungsarbeiten werden hier nur per Zufall bekannt. Dabei müßten sie manchmal einfach nur übersetzt werden, und es bräuchte nicht in jedem Land gesondert geforscht zu werden. Mit einer konstruktiven Kooperation über die Grenzen hinweg wären einerseits Millionen an Forschungsgeldern einzusparen, andererseits ist zum Wohle der arbeitenden Menschen der Zeitfaktor von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
    Um ein Arbeitsschutzrecht aus einem Guß zu bekommen, plädieren wir für die Schaffung eines Arbeitsschutzgesetzbuches, analog dem Sozialgesetzbuch, welches sich in mehreren Büchern der Problematik stellt und diese Problematik regelt. Vor allem rechtlich verbindliche Bestimmungen über die



    Manfred Reimann
    Pflichten der Arbeitgeber beim Gesundheitsschutz, der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsförderung sowie der Kontrolle zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und die Schaffung institutioneller Voraussetzungen für die Umsetzung des Arbeitsschutzes sollen Inhalt des Gesetzbuches werden.
    Unter dem Begriff Arbeitsschutz ist mehr als nur der Schutz vor schweren oder gar tödlichen Unfällen zu verstehen. Allein in der Europäischen Gemeinschaft wurden bei mehr als 4,5 Millionen Arbeitsunfällen jährlich nach Aussage der Kommission an die 40 Milliarden für soziale Folgeleistungen ausgegeben.
    Wir wissen, daß an Arbeitsunfällen jährlich ca. 8 000 Personen sterben. Die jährlich betroffene Zahl von Personen, die am Arbeitsplatz Unfälle oder Berufskrankheiten erleiden, wird EG-weit auf ca. 10 Millionen geschätzt.
    Auf Deutschland bezogen — ich beziehe mich auf die Statistiken der alten Länder —, muß man feststellen, daß sich die arbeitende Bevölkerung in drei Drittel aufteilt: Ein Drittel erreicht das Rentenalter nach dem Arbeitsleben ohne nennenswerte Beeinträchtigungen, ein Drittel wird vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig, und ein Drittel stirbt vor Erreichen der Altersgrenze weg. Das macht die Dramatik dieser Arbeitsschutzgesetzgebung im Grunde genommen deutlich.
    Ziel des Arbeitsschutzes muß es aber sein, allen berufstätigen Menschen einen Ruhestand ohne berufsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Es ist erfreulich, daß wir bei den Arbeitsunfällen mit tödlichem Ausgang einen Rückgang zu verzeichnen haben. Bedauerlich ist es aber, daß wir im Laufe des Jahres 1989 wieder einen Anstieg registrierten, und zwar bei den angezeigten Berufsunfällen um 4,8 %, bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um 6 % und bei den Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung um 9,5 %. Dabei ist erstaunlich, daß im gleichen Zeitraum die Zahl der erstmals entschädigten Berufskrankheiten nur um 1,2 % stieg. Das ist ein Problem, das uns seit Jahren begleitet. Wir sollten uns einmal der Überprüfung dieser Zahlen stellen und festzustellen versuchen, ob restriktive Auslegungen bei den Ärzten und medizinischen Einrichtungen die Ursache dafür sind, daß die Zahlen so weit auseinanderklaffen.
    Aber selbst diese Zahlen sind eigentlich geschönt, weil nur solche Krankheiten als Berufskrankheiten gelten, die in die Berufskrankheitenliste aufgenommen sind und damit anerkannt und statistisch erfaßt werden. Viele Arbeitsstoffe, deren Schädlichkeit auch hinsichtlich Spätfolgen längst nachgewiesen ist, fehlen immer noch in der Liste der Gefahrstoffe, und viele Krankheiten, die durch den Umgang mit gerade diesen Stoffen ausgelöst werden, gelten dementsprechend nicht — noch nicht — als Berufskrankheiten. Dieser Rest geht zu Lasten der allgemeinen Sozialversicherung. Ich nenne an dieser Stelle einmal eine Auswahl der bisher nicht erfaßten Bereiche: Erkrankungen der Gelenke und des Stützapparates, Rheuma, Gefährdungen durch Mehrfachbelastungen, schlechte Arbeitsorganisation, Leistungsdruck, Schichtarbeit, Streß und vieles mehr.
    Neue Erkenntnisse werden nur sehr langsam in gesetzliche Regelungen umgesetzt. Bis die Liste der anerkannten Berufskrankheiten urn einen weiteren Punkt ergänzt werden kann, fließt jeweils noch viel Wasser den Rhein hinunter. Es ist ein aufwendiger und schwieriger Weg, um im Einzelfall eine Erkrankung als berufs- oder arbeitsbedingt anerkannt zu bekommen. Für manche Witwe kommt es noch viel schlimmer, wenn der Lebensgefährte verstorben ist: Es geht bis zum Wiederausgraben von Menschen, um Berufskrankheiten feststellen zu können.
    Die geschätzten Folgekosten arbeitsbedingter, aber nicht als solcher erfaßter Krankheiten und Unfälle belaufen sich auf etwa 80 Milliarden DM jährlich — ebenfalls eine Schätzung für die alten Länder der Bundesrepublik Deutschland.
    Bei der Einführung neuer Technologien, neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe sind ganz besondere Anforderungen zu beachten. Erprobte Problemlösungen können mit Einführung neuer Verfahren sehr schnell hinfällig werden. Dann müssen neue Lösungen parat stehen. Neue Arbeitsstoffe müssen sich hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung oder Strahleneinwirkung genauestens auf etwaige gesundheitsschädigende Effekte überprüfen lassen. Die bestehenden Schutzbestimmungen müssen neuen Arbeitsstoffen fortlaufend angepaßt werden, nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Verwaltung und in Dienstleistungsbetrieben. Der Arbeitsschutz in Deutschland ist bisher viel zu sehr auf den technischen Bereich eingeengt.
    Auch der psychische Bereich darf auf keinen Fall unterschätzt werden. In unserer hochtechnisierten Welt wird in zunehmenden Maße durch den vermehrten Einsatz von Maschinen körperliche Arbeit reduziert. Es entstehen nichtkörperliche Arbeitsarten mit neuartigen Anforderungen an die menschliche Psyche, zugleich aber auch mit zusätzlichen Belastungen.
    Kenntnis und guter Wille der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reichen häufig nicht aus, um sicherzustellen, daß Arbeit am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung nicht krank macht. Deshalb müssen in angemessenem Maße Normen zur Stützung gesundheitsfördernden Verhaltens entwickelt werden. Hier ist auch die Eigeninitiative der Belegschaft gefordert.
    Eine viel zu häufig unterschätzte Belastung stürmt in den letzten Jahren auf die Betroffenen ein und wirkt kontraproduktiv auf deren eigenes, gesundheitlich orientiertes Engagement: die Angst vor der steigenden Arbeitslosigkeit. Es ist dringend davor zu warnen, daß sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Druck setzen lassen, so daß die Qualität des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz zu ihren eigenen Lasten geht. Wir brauchen letztlich eine ganzheitliche Betrachtung der Arbeitssituation, eine Betrachtung also, die sowohl die betriebliche als auch die private Lebenswirklichkeit der arbeitenden Bevölkerung berücksichtigt.
    Meine Damen und meine Herren, ohne unser heutiges Thema zu verlassen, möchte ich Sie an die aktuelle Debatte zur Gesundheitsreform erinnern. Gestatten Sie mir den Hinweis: Auch verantwortungsbewußte



    Manfred Reimann
    Arbeitsschutzbestimmungen leisten in erheblichem Maße ihren Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems. Denn eine humane Arbeitswelt und ein ökonomischer Erfolg schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern im Gegenteil, sie ergänzen einander notwendig und stärken letztlich den Wirtschaftsstandort Deutschland, dessen angebliche Gefährdung in letzter Zeit so leichtfertig geradezu herbeigeredet wird. Vorbeugender Gesundheitsschutz ist kein Luxusartikel. Das muß an dieser Stelle noch einmal ganz klar und deutlich betont werden.
    Unser Antrag, im stichwortartigen Überblick dargestellt, heißt:
    Erstens. Das Arbeitsschutzrecht muß — ähnlich wie das Sozialgesetzbuch — zu einem Arbeitsschutzgesetzbuch, das aus mehreren Einzelbüchern besteht, zusammengefaßt werden. Ich sagte dies schon am Anfang. Nach einem allgemeinen Teil sollen in jeweils eigenen Büchern folgende Bereiche normiert werden: innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung; Geräte- und Anlagensicherheitsrecht; Arbeitszeitrecht; Gesundheitsschutz für besonders schutzbedürftige Personengruppen sowie Gesundheitsschutz der Beschäftigten vor besonderen Gefahren, Gefahrstoffen und Einwirkungen.
    Zweitens. Ausweitung des betrieblichen Gesundheitsschutzes über die engen Grenzen des traditionell technisch orientierten Arbeitsschutzes hinaus in Richtung auf Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge.
    Die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie Leben und körperliche Unversehrtheit stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Diese elementaren Grundrechte sollte der Gesetzgeber mit einem umfassenden Schutz des Lebens und der Gesundheit in der Arbeitswelt gewährleisten, und zwar auf der Basis des jeweils neuesten Standes der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene plus sonstigen aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
    Drittens. Informations- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes, einschließlich des Rechts auf Verweigerung der Arbeitsleistung bei begründetem Verdacht auf eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, die zu Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer führen könnte.
    Viertens. Schaffung von mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzten Arbeitsschutzbeiräten. Außerdem haben die unteren Landesbehörden Vertrauensbeamte für die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu bestellen.
    Fünftens. Es ist eine der EG-Rahmenrichtlinie entsprechende Generalklausel der Arbeitgeberverpflichtung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten aufzunehmen. Die bisherige Generalklausel in § 120a Gewerbeordnung, die den Gesundheitsschutz der Beschäftigten unter die wirtschaftliche Prämisse der „Natur des Betriebs" stellt, ist zu streichen.
    Sechstens. Das neue Gesetzbuch muß einheitlich für alle abhängig Beschäftigten gelten, also auch für den öffentlichen Dienst, Beamtinnen und Beamte, aber auch für Berufsausbildungen und berufsausbildungsähnliche Verhältnisse, Heimarbeit und Praktika. Ferner müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Fremdfirmen den eigenen Arbeitern im Arbeitsschutz gleichgestellt werden, falls die Arbeitsbedingungen der Fremdfirma schlechter sind.
    Siebtens. Verpflichtung des Arbeitgebers zur systematischen Erfassung betrieblicher Belastungsdaten und deren Auswertung und Umsetzung in betriebliche Arbeitsschutzprogramme. Die systematische Erfassung der betrieblichen Belastungsdaten ist im Hinblick auf die Zunahme chronischer Gesundheitsschädigungen oder Langzeitgesundheitsschädigungen der Beschäftigten ein Mittel der Prävention. Dies wird zu einer zentralen Frage der Bekämpfung der Ursachen von Krankheiten am Arbeitsplatz.
    Achtens. In bestimmten Arbeitsbereichen — besondere Gefahren, hohe Belastungen usw. — muß ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eingeführt werden.
    Neuntens. Die Aufhebung der besonderen Geheimhaltungspflicht soll Behörden und Wissenschaft ermöglichen, Datendokumentationen auszuwerten.
    Zehntens. Bündelung der Gewerbeaufsichtsdienste der Länder und der Technischen Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) zur Effektivierung der Überwachungstätigkeit in den Betrieben.
    Elftens. Einführung der Beweislastumkehr bei der Anerkennung von Berufskrankheiten durch die Unfallversicherungsträger. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist in ein- bis zweijährigen Abständen dem jeweiligen Stand der arbeitsmedizinischen und epidemiologischen Erkenntnisse anzupassen. Ich bin mir sicher, daß bei uns gerade dieser Punkt noch lebendige Debatten auslösen wird. Ich glaube, es ist die einzige Chance für den sozial Schwachen, zu seinem Recht zu kommen, wenn die Beweislastumkehr zugunsten des sozial Schwachen eingeführt wird.
    Zwölftens. Neuregelung des Arbeitszeitrechts mit einer Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf acht Stunden, der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Stunden und fünf Tage sowie der Beschränkung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
    Darüber hinaus müssen spezielle Regelungen in bezug auf Dritt- und Umweltschutz — z. B. Chemikalienrecht, Gentechnikrecht — ihre Gültigkeit behalten. Es muß eine Integration des existierenden Gerätesicherheitsgesetzes in ein Buch über Geräte- und Anlagensicherheitsrecht erfolgen.
    Diese zwölf Punkte machen klar, daß sich die bundesdeutsche Gesetzgebung im Arbeitsschutz auf Dauer keinesfalls mit den jetzigen Lösungen zufriedengeben darf. Wie sollen wir denn jemals wirksamere Maßnahmen in unserem Land — von einer europäischen Lösung ganz abgesehen — in den Griff bekommen, wenn nicht endlich die Arbeitsschutznormen an die veränderten Realitäten der Arbeitswelt angepaßt werden? Lassen Sie mich noch einmal sagen: Bei einer ausreichenden Prävention im



    Manfred Reimann
    Arbeitsleben lassen sich nicht nur Millionen, sondern Milliarden einsparen, abgesehen von dem sozialen Elend, welches man den arbeitenden Menschen, die von Unfällen und Krankheit verschont bleiben, ersparen kann.
    Wir als Vertreter der Legislative haben eine sozialpolitische Fürsorgepflicht gegenüber den arbeitenden Menschen. Wir sollten dieser Fürsorgepflicht gerecht werden. Ich bin mir darüber im klaren, daß diese schwierige Materie, die sicherlich nicht ganz so strittig ist wie vieles andere in der politischen Debatte, einer Regelung zugeführt werden muß, die vielen Millionen arbeitenden Menschen und ihren Familien in der Bundesrepublik dient. Dies hat oft einen wesentlich höheren politischen Stellenwert und ist von einer höheren politischen Brisanz als manches, über das wir hier oft und viel diskutieren.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD)