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    Plenarprotokoll 12/106 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Maßnahmekatalog zur Förderung des Osthandels der Unternehmen in den neuen Bundesländern; weitere aktuelle Fragen) Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 9049 B Dr. -Ing Rainer Jork CDU/CSU . 9050 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 9050 A Rolf Schwanitz SPD 9050 C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 9050 C Franz Müntefering SPD 9051 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 9051 A Dr. Gerald Thalheim SPD 9051 C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 9051 C Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 9051 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 9051 D Rolf Schwanitz SPD 9052 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 9052 A Uta Zapf SPD 9052 C Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 9052 C Peter Conradi SPD 9053 B Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 9053 B Jürgen W. Möllemann F.D.P. 9053 C Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg . 9053 C Otto Schily SPD 9053 D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9053 D Peter Conradi SPD 9054 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9054 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 3269 vom 18. September 1992 — Anrechnung des von Jugendlichen geleisteten „Freiwilligen Sozialen Dienstes in Europa" auf den Zivildienst MdlAnfr 1 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSin Cornelia Yzer BMF 9054 C ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 9054 D ZusFr Dr. Konrad Elmer SPD 9055 A Gleichstellung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften mit den Zivilbediensteten der Bundeswehr im neuen Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut MdlAnfr 52, 53 Susanne Kastner SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 9055 C ZusFr Susanne Kastner SPD 9055 C Abschluß der Verhandlungen und Unterzeichnung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut MdlAnfr 54 Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 9056 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9056 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 9057 A Verhandlungen mit Polen über Vermögensfragen der Vertriebenen MdlAnfr 55 Ortwin Lowack fraktionslos Antw StMin Helmut Schäfer AA 9057 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . 9057 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 9058 A Entschädigung deutscher Staatsangehöriger für nach 1945 erfolgte Enteignungen in osteuropäischen Staaten MdlAnfr 56, 57 Michael von Schmude CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 9058 B, C ZusFr Michael von Schmude CDU/CSU 9058 D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 9059 B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 9059 C Unterlaufen von Arbeitsplatzzusagen durch privatisierte Betriebe in den neuen Bundesländern MdlAnfr 12, 13 Dr. Konrad Elmer SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 9060 A, B ZusFr Dr. Konrad Elmer SPD 9060 B ZusFr Regina Kolbe SPD 9060 D Höhe der an die DDR gezahlten Transitpauschale nach der Erhöhung auf 560 Mio DM jährlich MdlAnfr 14 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 9061 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 9061 B Einflußnahme der Bundesregierung auf die jüngste Senkung der Leitzinsen MdlAnfr 18 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 9061 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 9061 D Ausmaß der Truppen- und Arbeitsplatzreduzierungen bei den US-Streitkräften sowie Zeitpunkt der Freigabe von Liegenschaften MdlAnfr 21, 22 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 9062 B, 9063 A ZusFr Lydia Westrich SPD 9062 C, 9063 A ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9062 D, 9063 C Kündigungen durch US-Streitkräfte für Zivilbeschäftigte MdlAnfr 23 Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 9063 D ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9063 D Stillegung der russischen Kernkraftwerke und Ersetzung durch Gasturbinenkraftwerke; finanzielle Unterstützung dieses Projektes durch die EG-Mitgliedstaaten MdlAnfr 24 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 9064 C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 9065 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur wirtschaftlichen und sozialen Situation in Chemnitz Dr. Gerald Thalheim SPD 9065 C Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 9066 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9067 B Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9068 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9069 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9070 B Dr. Helga Otto SPD 9071 C Klaus Reichenbach CDU/CSU 9072 C Ernst Schwanhold SPD 9073 D Rudolf Meinl CDU/CSU 9074 C Dr. Christoph Schnittler F.D.P. 9075 C Wolfgang Engelmann CDU/CSU 9076 C Hinrich Kuessner SPD 9077 C Manfred Kolbe CDU/CSU 9078 B Nächste Sitzung 9079 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9081* A Anlage 2 Berufsbezeichnung der Krankengymnasten und Physiotherapeuten MdlAnfr 2 — Drs 12/3269 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 9081* B Anlage 3 Gewährung einer Umzugsprämie für Bewohner einer größeren Wohnung beim Umzug in eine kleinere; Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 III MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/3269 — Ortrun Schätzle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 9082* A Anlage 4 „Akzeptanzprobleme" bei der multifunktionalen Kommunikation (ISDN-Netz) MdlAnfr 6 — Drs 12/3269 — Dr. Ulrich Briefs fraktionslos SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 9082* B Anlage 5 Erhaltung des in den neuen Bundesländern vorhandenen Forschungs- und Erfinderpotentials MdlAnfr 7 — Drs 12/3269 — Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 9082* C Anlage 6 Deutsch-chinesische Entwicklungszusammenarbeit in der autonomen Region Tibet MdlAnfr 8 — Drs 12/3269 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStS'in Michaela Geiger BMZ 9083* B Anlage 7 Regionale Aufgliederung der TreuhandAusgaben für das Kerngeschäft in den Jahren 1991 und 1992, u. a. für Sanierung und Restrukturierung MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/3269 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 9083* D Anlage 8 Umwandlung von Stellen deutscher Zivilbeschäftigter bei den US-Streitkräften in „amerikanische Stellen" MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/3269 — Horst Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 9084* B Anlage 9 Rückerwerb privaten Eigentums in Polen durch Bürger der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/3269 — Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9084* C Anlage 10 Sozialhilfeleistungen an Deutsche im Ausland MdlAnfr 60, 61 — Drs 12/3269 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9085* A Anlage 11 Teilnahme an den Sitzungen des Unterausschusses der UN-Menschenrechtskommission MdlAnfr 62 — Drs 12/3269 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9085* C Anlage 12 Ausgang der Volksabstimmung in Frankreich über den Vertrag von Maastricht MdlAnfr 63 — Drs 12/3269 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 9085* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 9049 106. Sitzung Bonn, den 23. September 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 23. 09. 92' Brandt, Willy SPD 23. 09. 92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23. 09. 92 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 23. 09. 92 Herta Gattermann, Hans H. F.D.P. 23. 09. 92 Großmann, Achim SPD 23. 09. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 23. 09. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 23. 09. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 23. 09. 92** Lennartz, Klaus SPD 23. 09. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 23. 09. 92 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 23. 09. 92 Marten, Günter CDU/CSU 23. 09. 92** Dr. Müller, Günther CDU/CSU 23. 09. 92** Neumann (Gotha), SPD 23. 09. 92 Gerhard Oesinghaus, Günther SPD 23. 09. 92 Paintner, Johann F.D.P. 23. 09. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 23. 09. 92* Rempe, Walter SPD 23. 09. 92 Schmidt (Nürnberg), SPD 23. 09. 92 Renate Seibel, Wilfried CDU/CSU 23. 09. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 23. 09. 92** Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 23. 09. 92 Dr. Starnick, Jürgen F.D.P. 23. 09. 92 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 23. 09. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 23. 09. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 09. 92 Welt, Jochen SPD 23. 09. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/3269 Frage 2): Wie gedenkt die Bundesregierung den qualitativ guten Ausbildungsstand von deutschen Krankengymnasten/Krankengymnastinnen für die Bevölkerung durch eine entsprechende Bezeichnung in einem neuen Berufsgesetz für Krankengymnasten / Krankengymnastinnen / Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen deutlich zu machen, da die Krankengymnasten und Physiotherapeuten in der Bundesrepublik Deutschland meistens nicht über die Bezeichnung „Diplom" verfügen wie ausländische Krankengymnasten/Krankengymnastinnen oder Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen? Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die dem deutschen Krankengymnasten entsprechenden Ausbildungen und Abschlüsse in anderen Mitgliedstaaten der EG (Ausnahmen Luxemburg und Dänemark) in Bildungseinrichtungen stattfinden, die nach den jeweiligen Bildungssystemen in diesen Ländern der Hochschulebene im weiteren Sinne zugeordnet werden. Dennoch sind diese Abschlüsse zum Beispiel nicht mit dem dortigen akademischen Status des Arztes gleichzusetzen. Entsprechend unterscheiden sich Status, Funktion und Aufgaben sowie gesellschaftliches Prestige dieser Berufe von denen in Deutschland kaum oder gar nicht. Die meisten erreichen nicht die Einkommen eines angestellten oder frei praktizierenden Krankengymnasten in Deutschland. Der Bundesregierung sind ausländische Berufsbezeichnungen für dem deutschen Krankengymnasten entsprechende Berufe, die den Zusatz „Diplom-" tragen oder auf andere Weise auf einen akademischen Abschluß hinweisen, nicht bekannt. Der dem deutschen Krankengymnasten/der deutschen Krankengymnastin entsprechende Beruf des „Physiotherapeuten" oder „Kinesitherapeuten" in Frankreich und Belgien, des „Physiotherapeuten" in den Niederlanden sowie des „Physiotherapisten" in Großbritannien pflegt keine Diplombezeichnungen oder sonstige Zusätze zu führen, die einen „Hochschulabschluß" kenntlich machen. Dieser Sachverhalt ist also zu unterscheiden von dem Tatbestand, daß in Richtlinien der EG (vgl. Ausführungen zu Nr. 3.) bestimmte Abschlüsse als „Diplom" bezeichnet werden. 2. Hinsichtlich der beabsichtigten Neuordnung der deutschen Berufe in der Physiotherapie (Masseure, Masseure und medizinische Bademeister, Krankengymnasten) führt die Bundesregierung z. Z. erneute Gespräche mit den Fachkreisen. Obwohl die künftig zu verwendenden Berufsbezeichnungen noch nicht feststehen, kann jedoch bereits gegenwärtig festgestellt werden, daß die Anhebung der Grundausbildungen der medizinischen Fachberufe in der Physiotherapie auf Hoch- oder Fachhochschulebene und damit die Einführung entsprechender Diplombezeichnungen für die Bundesregierung nicht in Frage kommen. Hierin deckt sich die Auffassung der Bundesregierung voll mit der Ansicht der Länder. Es handelt sich bei den Fachberufen in der Physiotherapie wie bei anderen medizinischen Fachberufen (Heilhilfsberufen) ausschließlich um praktische Assistenzberufe des Arztes, die eine gründliche praxisbezogene Ausbildung auf Fachschulebene erfordern. Eine „Akademisierung" der bundesrechtlich geregelten Erstausbildungen der Heilhilfsberufe, wie von bestimmten Berufskreisen gefordert, würde nach Überzeugung der Bundesregierung weder zu einer Qualitätssteigerung der Ausbildungen noch zur Verbesserung des Gesundheitswesens insgesamt beitragen. Sie würde vielmehr die Praxisorientierung der Ausbildung gefährden sowie zum Ausschluß zahlreicher begabter und motivierter Berufsbewerber führen und damit den Nachwuchsmangel in diesen Berufen, insbesondere in den Krankenpflegeberufen, eher weiter verschärfen. 3. Aufgrund der Qualität der Ausbildung sowie des mittleren Bildungsabschlusses als Zugangsvorausset- 9082* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 zung nehmen die deutschen Krankengymnasten an der unbeschränkten Freizügigkeit der „Diplom-Inhaber" aus anderen Mitgliedstaaten innerhalb der EG teil. Nach der am 18. Juli 1992 erlassenen Richtlinie 92/51/EWG des Rates über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (Amtsbl. EG Nr. L S. 209/25 vom 24.7. 1992) stehen die deutschen Krankengymnasten auf der gleichen Ebene mit den „Diplominhabern" aus den anderen Mitgliedstaaten und sind ihnen daher in jeder Hinsicht gleichrangig. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Ortrun Schätzle (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3269 Fragen 4 und 5): In wieviel Gemeinden wird eine Umzugsprämie bezahlt, wenn Einwohner eine größere Wohnung gegen eine kleinere Wohnung eintauschen und damit einen Beitrag zum Abbau der Wohnungsnot leisten? In welcher Höhe wurde diese Prämie gewährt, und in welchem Ausmaß hat sie sich am Wohnungsmarkt ausgewirkt? Zu Frage 4: Die Bundesregierung hat — ihrer fehlenden Zuständigkeit entsprechend — keinen genauen Überblick, in welchen Gemeinden Umzugsprämien für den Bezug einer kleineren Wohnung gezahlt werden. Zu Frage 5: Die Höhe der Umzugsprämie ist — soweit überhaupt bekannt — in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. So zahlt Heilbronn unter bestimmten Voraussetzungen bei Freimachung einer Sozialwohnung 2 000 DM für das erste und 500 DM für jedes weitere Zimmer, um das sich der Sozialmieter verkleinert. In Heilbronn ist die Resonanz gering, was auf die strengen, Mitnehmereffekte ausschließenden, Bewilligungsrichtlinien zurückgeführt wird. Stuttgart zahlt eine Umzugsprämie von 200 DM pro freigemachtem Quadratmeter Wohnfläche, um die die neue Wohnung des Mieters kleiner ist, wenn die Wohnung mindestens 3 Räume hat und 75 qm groß ist sowie mindestens 5 Jahre bewohnt gewesen ist. Bisher wurden dort seit der Einführung im Jahre 1979 in gut 600 Fällen insgesamt mehr als 4 Millionen DM gezahlt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) (Drucksache 12/3269 Frage 6): Was versteht die Bundesregierung unter „multifunktionaler Kommunikation", und welche konkreten „Akzeptanzproblemen (BMFT-Mitteilungen vom 4. August 1992) sieht die Bundesregierung bei dieser Kommunikation außer der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Grundgesetzwidrigkeit des ISDN-Telefonnetzes (Az.: 1 BvR 1430/88)? Die Bundesregierung versteht unter „Multifunktionaler Kommunikation" solche Kommunikationsmedien, die Eigenschaften wie Mobilität, Vernetzung, Bildintegration sowie Sprachein- und -ausgabe vereinigen. Die im BMFT-Journal vom 4. August 1992 angesprochenen „Akzeptanfragen" sind im Sinne der Sozialverträglichkeit zu verstehen. Bei jeder Technologie wird davon ausgegangen, daß es Chancen und Risiken gibt. Es ist die Aufgabe der Technikfolgenabschätzung, diese Potentiale abzuschätzen und Schwachstellen zu identifizieren, um die Technik im umwelt- und sozialverträglichen Sinne zu gestalten. Widersprechen muß ich Ihrer Aussage hinsichtlich der Grundgesetzwidrigkeit des ISDN-Telefonnetzes. Diese ist weder vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden, noch läßt sich dieser Schluß aus dem Zusammenhang seiner Ausführungen ziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretär Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Päselt (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Frage 7): Was tut die Bundesregierung, um in den neuen Bundesländern das dort noch vorhandene Forschungs- und Erfinderpotential zu erhalten und zu nutzen, das Voraussetzung für die Regeneration der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist? Der Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) stellt zur Unterstützung der Forschung in den NBL 1992 insgesamt rund 1,6 Mrd. DM und 1993 nach dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 1,75 Mrd. DM zur Verfügung. Davon entfallen in diesem Jahr auf — die Projektförderung aus dem Einzelplan 30 750 Mio. DM, — die institutionelle Förderung 590 Mio. DM, — den Aufschwung Ost (Einzelplan 60) 80 Mio. DM — das Wissenschaftler-Integrations-Programm und das Hochschulerneuerungsprogramm (Einzelplan 60) 226 Mio. DM. Entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats wurden im Geschäftsbereich des BMFT folgende Forschungseinrichtungen neu gegründet: — 3 Großforschungseinrichtungen (GFE) und 8 GFE- Außenstellen, — 24 Einrichtungen der Blauen Liste (BLE) und 4 Außenstellen von BLE, — 9 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und 12 Außenstellen der FhG, — 2 Institute, 28 Arbeitsgruppen und 7 geisteswissenschaftliche Zentren der Max-Planck-Gesellschaft. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 9083* Zur Stabilisierung der Industrieforschung der NBL wurde von der Bundesregierung ebenfalls eine ganze Reihe von Maßnahmen in Gang gesetzt: a) FuE-Projekte erhalten im Rahmen der Fachprogramme des BMFT eine um 10 %-Punkte höhere Förderung. b) BMFT hat für die NBL folgende Sonderprogramme aufgelegt: — die Förderung der Auftragsforschung und -entwicklung. Damit soll die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen der NBL gestärkt werden. — Die Förderung der Auftragsforschung und -entwicklung West-Ost. Sie trägt dazu bei, FuE-Einrichtungen in den NBL zu erhalten und stärker mit Aufträgen außerhalb der NBL auszulasten. — Die FuE-Personal-Zuwachsförderung. Hier soll der Aufbau von neuen FuE-Kapazitäten in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt werden (Förderung der Einstellung zusätzlicher FuE-Mitarbeiter). — Die Förderung der Gründung von jungen technologieorientierten Unternehmen als Keimzelle eines innovativen Mittelstandes. Hierbei haben auch Erfinder eine Chance, wenn sie ein Unternehmen gründen wollen und sie ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen können. c) Sondermaßnahmen des Bundesministers für Wirtschaft (BMWi) für die NBL: — das Innovationsförderprogramm des BMWi zur Unterstützung unternehmenseigener FuE -Vorhaben. — Die FuE-Personalförderung Ost des BMWi. Damit wird seit März 1992 zum Erhalt vorhandener FuE-Potentiale beigetragen. d) Förderung einer technologieorientierten öffentlichen Beratungs- und Transferinfrastruktur in den NBL. Hierzu zählen z. B. Technologie- und Gründerzentren, Innovationsberatungsstellen, Agenturen zur Technologievermittlung, Demonstrationszentren für den Transfer moderner Technologien. e) Im Rahmen des Gemeinschaftswerkes „Aufschwung Ost" werden durch BMFT und BMWi wirtschaftsnahe FuE-Einrichtungen gefördert (insbesondere sog. ,,Forschungs-GmbH's"). Anlaufstelle für private Erfinder ist neben den nichtstaatlichen Erfinderverbänden die Patentstelle für die Deutsche Forschung der Fraunhofer-Gesellschaft, die gezielt Einzelerfinder bei Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten unterstützt. Ferner sind hier zu nennen die Patentschriftenauslegestellen, die gerade in den neuen Bundesländern mit größerer Dichte vorhanden sind. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/3269 Frage 8): Welche Projekte der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit gibt es in der autonomen Region Tibet, und ist gewährleistet, daß die in Tibet durchgeführten Projekte tatsächlich den Tibetern und nicht eingewanderten Chinesen zugute kommen? Die Bundesregierung hat in der Autonomen Region Tibet im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) zwei Projekte zugesagt. Es handelt sich um die Lederfabrik Lhasa und eine Kashmirwollverarbeitungsanlage. Für die Lederfabrik Lhasa wurden 14,1 Mio. DM bereitgestellt. Das Projekt ist inzwischen gut angelaufen. Ziel des Projektes ist es, die Ausrüstungsanlage für eine Gerberei und die Produktion von Schuhen für den lokalen Markt aufzubauen, sowie die Umstellung der Produktionsprozesse auf umweltgerechte Verarbeitung einschließlich einer Abwasserkläranlage zu erreichen. Die Rohstoffe (Häute) kommen ausschließlich von der einheimischen Bevölkerung (Nomaden), die insoweit von der Vermarktung in besonderer Weise profitieren. Durch die Verarbeitung der Häute in Tibet selbst entsteht die gewünschte Wertschöpfung für die lokale Wirtschaft. Das Projekt sieht auch wesentliche Verbesserungen der Hygiene und im Umweltbereich vor, die unmittelbar der tibetanischen Belegschaft zugute kommen. Ferner sind der Fabrikationsanlage auch eine Sanitätsstation und ein Kindergarten speziell für die im Betrieb beschäftigten tibetanischen Frauen angeschlossen. Der Betrieb beschäftigt 375 Mitarbeiter. Davon sind 290 aktiv tätig, 85 Personen werden als Pensionäre mitgeführt. Von allen Mitarbeitern stellen die Tibeter 66 %. 40 % der Gesamtbelegschaft sind Frauen. Der Betrieb wird von einem tibetanischen Generaldirektor geleitet, der von zwei weiteren chinesischen Direktoren unterstützt wird. Diese beiden Han-Chinesen leben seit langer Zeit in Tibet und sind beide mit Tibeterinnen verheiratet. Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen i. R. des Projekts kam es zu starken Veränderungen auch im Bereich des mittleren Managements, das jetzt einheitlich aus Tibetern besteht. Für die Kashmirwollverarbeitung sind zwar vorläufig 5 Mio. DM im Rahmen der TZ bereitgestellt. Das Projekt befindet sich jedoch noch in der Vorbereitung. Augenblicklich ist nicht sicher, ob das Projekt überhaupt realisiert werden kann, da noch Fragen der Wirtschaftlichkeit geklärt werden müssen. Wegen der in Tibet nicht vorhandenen modernen Verarbeitungstechnologie wäre im Anfangsstadium des Projekts der chinesische Einfluß stärker als dies bei der traditionell bekannten Verarbeitung von Häuten im vorbenannten Projekt der Fall war. Anlage 7 Antwort des Pari. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3269 Fragen 10 und 11): 9084* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 Wie gliedern sich die Ausgaben der Treuhandanstalt für das Kerngeschäft (1991 20,350 Mrd. DM und 1992 voraussichtlich 31,333 Mrd. DM) in den Jahren 1991 und 1992 regional auf, d. h. welche Ausgaben wurden absolut und pro Kopf der Bevölkerung in den einzelnen östlichen Bundesländern geleistet? Wie gliedern sich die zu den Ausgaben für das Kerngeschäft der Treuhandanstalt gehörenden Ausgaben für Sanierung und Restrukturierung (1991 9,9 Mrd. DM und 1992 voraussichtlich 11,515 Mrd. DM) regional auf, d. h. welche Ausgaben wurden absolut und pro Kopf der Bevölkerung in den einzelnen östlichen Bundesländern geleistet? Nach § 2 Treuhandgesetz hat die Treuhandanstalt den Auftrag, „die Strukturanpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes zu fördern, indem sie insbesondere auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und deren Privatisierung Einfluß nimmt". Die Ausgaben der Treuhandanstalt werden von ihr unternehmensbezogen geleistet, d. h. gegenüber Unternehmen, die sich noch im Bestand der Treuhandanstalt befinden oder aufgrund bereits abgeschlossener Privatisierungsverträge neue Eigentümer gefunden haben. Dabei fließen die Geldmittel den Unternehmen zu. Da Treuhandunternehmen oftmals über mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Bundesländern verfügen, können keine aussagefähige Aufteilungen über die geleisteten Ausgaben nach einzelnen östlichen Bundesländern gemacht werden. Die Zuordnung der Gelder ist letztendlich Sache des empfangenden Unternehmens. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Horst Sielaff (SPD) (Drucksache 12/3269 Fragen 19 und 20): Wie viele Stellen bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland, die bislang mit deutschen Zivilbeschäftigten besetzt waren, wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung in „amerikanische Stellen" umgewandelt? Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß Stellen deutscher Zivilbeschäftigter bei den US-Streitkräften in „amerikanische Stellen" umgewandelt werden und angesichts der Tatsache, daß sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Bernd Wilz, gegen eine solche Umwandlung von Arbeitsplätzen aussprach („Die Rheinpfalz" 17. September 1992), zu unternehmen, um diese Position bei den US-Streitkräften durchzusetzen? Zu Frage 19: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob und ggf. wieviele Stellen für örtliche Arbeitnehmer in Stellen für amerikanische Staatsangehörige umgewandelt werden bzw. worden sind. Ihr ist jedoch bekannt, daß die amerikanischen Streitkräfte als Konsequenz aus der Truppenreduzierung in Europa eine neue Personalstruktur ausgearbeitet haben, die zu einer wesentlichen Verringerung des örtlichen Zivilpersonals führt. Nähere gesicherte Einzelheiten sind nicht bekannt. Zu Frage 20: Nach Artikel 56 Absatz 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestimmen allein die amerikanischen Streitkräfte Zahl und Art der von ihnen benötigten Arbeitsplätze für das Zivilpersonal. Da die Entsendestaaten auch die Löhne und Gehälter ihres örtlichen Zivilpersonals aus eigenen Mitteln finanzieren, hat die Bundesregierung naturgemäß keine Einflußmöglichkeiten auf die Personalplanung der Streitkräfte. Die Bundesregierung hat sich gleichwohl stets für die Erhaltung der Arbeitsplätze für die deutschen Arbeitnehmer eingesetzt. Sie hat insbesondere darauf gedrängt, daß bei Arbeitsplätzen, auf denen örtliche Arbeitnehmer beschäftigt werden, niemand entlassen wird, damit die US-Streitkräfte auf diesen Arbeitsplätzen eigene Staatsangehörige beschäftigen können. Hier hat die Bundesregierung eine entsprechende Zusage erreicht und sie hat keine Erkenntnisse darüber, daß diese nicht eingehalten worden sei. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Fragen 58 und 59): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Rückerwerb privaten Eigentums im jetzigen Polen durch Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, angesichts der bisherigen Weigerung der polnischen Behörden, Eigentumserwerbsanträge und Rückübereignungsanträge überhaupt entgegenzunehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Erwerb von Gewerbegrundstücken in Polen durch Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland behördlicherseits verhindert wird? Zu Frage 58: Der Bundesregierung ist eine Praxis polnischer Behörden, den Erwerb von Grundbesitz in Polen durch Deutsche bewußt zu verhindern, nicht bekannt. Deutsche bildeten im Gegenteil im Jahre 1991 mit 111 Genehmigungen für den Erwerb von Grundbesitz die zahlenmäßig stärkste Gruppe von ausländischen Grunderwerbern in Polen. Den von polnischer Seite veröffentlichten Zahlen ist nicht zu entnehmen, ob es sich um Neuerwerb oder Rückerwerb früher enteigneten Eigentums handelt. Insgesamt ist festzustellen, daß der überwiegende Teil der nicht sehr zahlreichen Anträge deutscher Bürger genehmigt wurde. Für Deutsche, die nach 1945 zunächst in Polen geblieben und von Enteignungsmaßnahmen durch polnische Stellen verschont geblieben sind oder ihr Grundeigentum bestätigt bekommen haben und bei ihrer späteren Ausreise nach Deutschland ihren Grundbesitz unter Zwang an die jeweiligen Wohngemeinden übereignen mußten, besteht nunmehr in beschränktem Maße die Möglichkeit, ihr früheres Grundeigentum wiederzuerlangen, wenn mit einer Nichtigkeitsklage vor einem polnischen Gericht der damalige Zwang zur Veräußerung des Grundstücks nachgewiesen werden kann. In beiden angesprochenen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines polnischen Rechtsanwalts. Die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. September 1992 9085* Deutsche Botschaft in Warschau ist bei der Vermittlung deutschsprechender und mit der Rechtsmaterie vertrauter Anwälte behilflich. Zu Frage 59: Hier verweise ich auf die soeben gegebene Antwort. Eine solche Praxis der polnischen Behörden kann nicht festgestellt werden. Polen versucht im Gegenteil, ausländisches Investitionskapital ins Land zu locken. Zwar ist die Genehmigung zum Erwerb von Gewerbegrundstücken an gewisse Auflagen geknüpft, doch sind diese für alle ausländischen Antragsteller gleich. Die Bundesregierung benutzt im übrigen ihre politischen Kontakte mit Polen, um darauf hinzuweisen, daß Polen mehr ausländische Investitionen braucht. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Fragen 60 und 61): Wieso ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Entwicklung der Sozialhilfezahlungen an im Ausland befindliche Deutsche festzustellen, nachdem diese Sozialhilfe über die Botschaften ausbezahlt wird? Nach welchen Grundsätzen wird die Sozialhilfeleistung für Deutsche im Ausland bemessen, und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der vergangenen Jahre? Zu Frage 60: Die Sozialhilfe für Deutsche im Ausland wird zwar über die Botschaften und Konsulate ausbezahlt, die sachliche Zuständigkeit für die Bewilligung dieser Sozialhilfeleistungen liegt jedoch allein bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern der Länder. Die Empfänger von Sozialhilfe im Ausland werden daher im Auswärtigen Amt statistisch nicht erfaßt. Zu Frage 61: Die Bemessungsgrundsätze für die Gewährung dieser Hilfe werden von den sachlich zuständigen, überörtlichen Sozialhilfeträgern der Länder festgelegt. Nach § 119 Abs. 4 BSHG richten sich Art, Form und Maß der Hilfe sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in der Regel anhand von Regelsätzen bemessen, bei deren Festsetzung diese gesetzliche Bestimmung zu beachten ist. Hierbei sind das allgemeine Lebensniveau und die Einkommensverhältnisse der arbeitenden Bevölkerung in dem jeweiligen Aufenthaltsland zu berücksichtigen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, daß die Gesamtausgaben der an Deutsche im Ausland gewährten Sozialhilfe weitgehend konstant geblieben sind. (Sie beliefen sich auf: 1986: 14,6 Mio. DM 1987: 13,6 Mio. DM 1988: 13,3 Mio. DM 1989: 12,9 Mio. DM 1990: 14,0 Mio. DM 1991: 14,7 Mio. DM). Das Auswärtige Amt sieht keinen Anlaß, diese Entwicklung sowie die von den Ländern geübte Praxis bei der Gewährung dieser Hilfe zu kritisieren. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/3269 Frage 62): Trifft es zu, daß die Bundesregierung bislang nicht an den Sitzungen des Unterausschusses der Menschenrechtskommission teilgenommen hat, und wird sie in Zukunft daran teilnehmen? Die Bundesregierung nimmt regelmäßig als Beobachter an den Sitzungen des Unterausschusses zur Diskriminierungsverhütung und Minderheitenschutz der Menschenrechtskommission teil und wird dies auch in Zukunft tun. Unter den 26 Mitgliedern des Unterausschusses ist kein Deutscher. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Frage 63): Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausgang des Referendums in Frankreich über den Vertrag von Maastricht? Die Bundesregierung beglückwünscht die französische Regierung und das französische Volk zu dem positiven Ausgang des Referendums am 20. September 1992. Die französischen Wähler haben damit der Sache der Europäischen Einigung einen großen Dienst getan. Der positive, wenn auch mit 51,05 % knappe Ausgang des Referendums wird dem Prozeß der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht auch in den übrigen Mitgliedstaaten neuen Antrieb geben. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß auch Bundestag und Bundesrat die notwendigen Voraussetzungen für eine Ratifikation noch vor Ende dieses Jahres schaffen werden. Wenn die Mitgliedstaaten, nunmehr ermutigt durch das französische Referendum, konsequent an der Ratifikation des Vertrages festhalten, wird sich am Ende auch ein Weg für Dänemark finden lassen, sich dem Vertrag anzuschließen. Die Volksabstimmung in Frankreich trägt dazu bei, daß die 40-jährige Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung fortgeführt werden kann, von der alle Europäer, aber gerade auch die Deutschen größten Nutzen gezogen haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage.


Rede von Jürgen Augustinowitz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, hat der Bundeskanzler mit Blick auf das Referendum in Frankreich irgendeinen Einfluß auf diese zinspolitische Entscheidung genommen?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Die Bundesbank ist, wie ich soeben zum Ausdruck gebracht habe, unabhängig. Daß Gespräche stattgefunden haben, habe ich bestätigt. Aber es ist seit 20 oder 30 Jahren durchaus üblich, vor wichtigen Entscheidungen miteinander zu sprechen; Einfluß genommen wurde nicht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zweite Zusatzfrage.