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    Plenarprotokoll 12/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Juli 1992 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Matthias Weisheit in den Deutschen Bundestag für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg) . . . . 8607 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Hans Gottfried Bernrath, Georg Gallus, Dr. Uwe-Jens Heuer, Ferdinand Tillmann, Heinrich Seesing und Otto Schilly 8607 B Bestimmung des Abgeordneten Karl Lamers als stellvertretendes Mitglied in der Gemeinsamen Verfassungskommission für den ausgeschiedenen Abgeordneten Clemens Schwalbe 8607 B Tagesordnungspunkt 1: — Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Lage und Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien und Entscheidung der Bundesregierung über die Beteiligung der Bundeswehr an Überwachungsmaßnahmen von WEU und NATO zur Unterstützung der VN-Resolution 713 und 757 — Aussprache zur aktuellen Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien und Haltung der Bundesregierung zu Einsätzen von Einheiten der Bundeswehr — Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Gansel, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Robert Antretter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 24 und 87a) (Drucksache 12/2895) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: — Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 24 und 87a) (Drucksache 12/3055) — Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Gerd Poppe, Werner Schulz (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Zivilisierung internationaler Beziehungen — Politik nicht-militärischer Konfliktlösung (Drucksache 12/3014) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 8608 C Hans-Ulrich Klose SPD 8613 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 8618 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 8625 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . 8627 D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8629 C Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 8631 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 8634 A Ulrich Irmer F.D.P. 8637 A Günter Verheugen SPD 8638 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 8639 A Norbert Gansel SPD 8640 D Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . 8644 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juli 1992 Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8646 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 8648 A Dr. Werner Hoyer F.D.P. 8649 D Ortwin Lowack fraktionslos . . . . . . 8651 A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 8652 B Paul Breuer CDU/CSU 8654 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . 8654 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvO 16/92 und 17/92 (Drucksache 12/3059) 8654 C Nächste Sitzung 8655 D Berichtigung 8655 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8657* A Anlage 2 Erklärung nach § 30 GO des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) zur Aussprache über Tagesordnungspunkt 1 (Lage und Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien und Entscheidung der Bundesregierung über die Beteiligung der Bundeswehr an Überwachungsmaßnahmen von WEU und NATO zur Unterstützung der VN-Resolution 713 und 757) . . . . . . . . . . . . . . . 8658* B Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) und Dr. Gero Pfennig (CDU/CSU) zur Abstimmung über die in Tagesordnungspunkt 13 der 99. Sitzung vom 25. Juni 1992 aufgeführten Vorlagen (Schutz des ungeborenen Lebens) . 8658* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juli 1992 8607 101. Sitzung Bonn, den 22. Juli 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 99. Sitzung, Seite 8414D, 1. Zeile von oben: Statt „historisch" ist „hysterisch" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 22. 07. 92 Barbe, Angelika SPD 22. 07. 92 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 22. 07. 92 Becker-Inglau, Ingrid SPD 22. 07. 92 Dr. Blank, CDU/CSU 22. 07. 92 Joseph-Theodor Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 22. 07. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 22. 07. 92 Wilfried Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 22. 07. 92 Borchert, Jochen CDU/CSU 22. 07. 92 Brandt, Willy SPD 22. 07. 92 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 22. 07. 92 Catenhusen, SPD 22.07.92 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 22. 07. 92 Conradi, Peter SPD 22. 07. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 22. 07. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Dobberthien, Marliese SPD 22. 07. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 22. 07. 92 Echternach, Jürgen CDU/CSU 22. 07. 92 Engelhard, Hans A. F.D.P. 22. 07. 92 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 22. 07. 92 90/DIE GRÜNEN Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 22. 07. 92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 22. 07. 92 Klaus Gattermann, Hans H. F.D.P. 22. 07. 92 Geiger, Michaela CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 22. 07. 92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 22. 07. 92 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 22. 07. 92 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 22. 07. 92 Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Grünewald, Joachim CDU/CSU 22. 07. 92 Günther (Plauen), F.D.P. 22. 07. 92 Joachim Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 22. 07. 92 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 22. 07. 92 Ibrügger, Lothar SPD 22. 07. 92 Iwersen, Gabriele SPD 22. 07. 92 Dr. Jork, Rainer CDU/CSU 22. 07. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 22. 07. 92 Kastner, Susanne SPD 22. 07. 92 Kleinert (Hannover), F.D.P. 22. 07. 92 Detlef Köppe, Ingrid BÜNDNIS 22. 07. 92 90/DIE GRÜNEN Kolbow, Walter SPD 22. 07. 92 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22. 07. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 22. 07. 92 Rudolf Karl Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 22. 07. 92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 22. 07. 92 Leidinger, Robert SPD 22. 07. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 22. 07. 92 Elke Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 22. 07. 92 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 22. 07. 92 Marienfeld, Claire CDU/CSU 22. 07. 92 Matschie, Christoph SPD 22. 07. 92 Mattischeck, Heide SPD 22. 07. 92 Mehl, Ulrike SPD 22. 07. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 22. 07. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 22. 07. 92 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 22. 07. 92 Müller (Zittau), Christian SPD 22. 07. 92 Oostergetelo, Jan SPD 22. 07. 92 Ost, Friedhelm CDU/CSU 22. 07. 92 Ostertag, Adolf SPD 22. 07. 92 Dr. Otto, Helga SPD 22. 07. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 22. 07. 92 Hans-Joachim Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Penner, Wilfried SPD 22. 07. 92 Pfeffermann, Gerhard O. CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 22. 07. 92 Pfuhl, Albert SPD 22. 07. 92 Poppe, Gerd BÜNDNIS 22. 07. 92 90/DIE GRÜNEN Priebus, Rosemarie CDU/CSU 22. 07. 92 Pützhofen, Dieter CDU/CSU 22. 07. 92 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 22. 07. 92 Regenspurger, Otto CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 22. 07. 92 Rempe, Walter SPD 22. 07. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 22. 07. 92 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 22. 07. 92 Rind, Hermann F.D.P. 22. 07. 92 Rixe, Günter SPD 22. 07. 92 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 22. 07. 92 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 22. 07. 92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 22. 07. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 22. 07. 92 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 22. 07. 92 Graf von Schönburg- CDU/CSU 22. 07. 92 Glauchau, Joachim Schröter, Karl-Heinz SPD 22. 07. 92 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 22. 07. 92 Gmünd), Dieter Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 22. 07. 92 90/DIE GRÜNEN Dr. Schuster, Werner SPD 22. 07. 92 Dr. Schwörer, Hermann CDU/CSU 22. 07. 92 Seidenthal, Bodo SPD 22. 07. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 22. 07. 92 * Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 22. 07. 92 Cornelie Sothmann, Bärbel CDU/CSU 22. 07. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. von Teichman und F.D.P. 22. 07. 92 Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 22. 07. 92 Thierse, Wolfgang SPD 22. 07. 92 Tillmann, Ferdi CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 22. 07. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 22. 07. 92 Verhülsdonk, Roswitha CDU/CSU 22. 07. 92 Dr. Wegner, Konstanze SPD 22. 07. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 22. 07. 92 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 22. 07. 92 Wolfgang Dr. Wieczorek, Norbert SPD 22. 07. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 22. 07. 92 Helmut Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22. 07. 92 Wonneberger, Michael CDU/CSU 22. 07. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 30 GO des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) zur Aussprache über Tagesordnungspunkt 1 (Lage und Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien und Entscheidung der Bundesregierung über die Beteiligung der Bundeswehr an Überwachungsmaßnahmen von WEU und NATO zur Unterstützung der VN-Resolution 713 und 757) In der Debatte hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans-Ulrich Klose, meinen Hinweis auf die Völkermord-Konvention der UNO von 1948 erwähnt. Auch der SPD-Antrag erwähnt dies. Ich möchte hier noch einmal präzisieren, worum es geht, da mich sehr unterschiedliche Reaktionen von politischen Gruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien erreichen: Es geht nicht um pauschale Verdammung des serbischen Volkes. Noch haben wir keine Konvention, die die Vertreibung durch Terror ächtet und ahndet, noch haben wir kein entwickeltes internationales Strafrecht: wo aber Verteilungskämpfe mehr und mehr als Vertreibungsterror ausgetragen werden, ist diese Erweiterung des Völkerrechts dringend. Handlungen, die unter diese Konvention fallen, sind präzis umschrieben. Dazu gehört auch der Terror gegen Zivilisten, der mit dem Ziel durchgeführt wird, das Leben dieser Menschen dort zu beenden. Es geht gerade nicht um die Bezichtigung, ein ganzes Volk sei an Vernichtungsmaßnahmen beteiligt, sondern es geht, fast einmalig im internationalen Recht, um die Feststellung der Handlungen einzelner Soldaten, Tschetnikführer: Sie sind nach dieser Konvention strafrechtlich zu belangen, wenn sie sich beteiligen. Dies ist von großer Bedeutung: Es geht nicht um die Ächtung der Serben als Volk, es geht um die Verfolgung der Verantwortlichen; sie müssen wissen: Ihre Zukunft in der Welt wird vergleichbar sein dem Leben der beiden Lockerbee-Attentäter. Schlimmer noch als der Terror ist der Haß, der weiteren Terror gebiert. Auch darum muß eine Konvention Anwendung finden, die nicht gegen ganze Völker gerichtet ist, sondern gegen erkennbare und benennbare Täter. Völkermordhandlungen sind nicht nur politische Verbrechen, die im Rahmen intakter Staatlichkeit begangen werden, sie sind von Einzelnen begangene Verbrechen; eine Berufung auf Befehlsnotstand gibt es nicht. Ein internationales Strafrechtssystem, das die Einzeltäterschaft in den Vordergrund stellt, könnte den Teufelskreis von Blutrache und Blutrausch, der im ehemaligen Jugoslawien erkennbar wird, durchbrechen. Wir müssen die Konvention von 1948 um eine Konvention gegen die Vertreibung ergänzen. Die Völkergemeinschaft muß über Instrumente nachdenken, mit denen sie der Tatsache begegnet, daß Soldaten und Truppenteile nicht mehr der politischen Kontrolle unterliegen: Der neue serbische Ministerpräsident Panic hat im „Spiegel"-Interview deutlich gemacht, daß die serbische Regierung viele der Bewaffneten nicht kontrolliert, die in ihrem Namen morden. Auch für eine solche dramatische Entwicklung brauchen wir dringend eine internationale Strafgerichtsbarkeit. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) und Dr. Gero Pfennig (CDU/CSU) zur Abstimmung über die in Tagesordnungspunkt 13 der 99. Sitzung vom 25. Juni 1992 aufgeführten Vorlagen (Schutz des ungeborenen Lebens) Dr. Gem Pfennig (CDU/CSU): Bei der namentlichen Abstimmung zur dritten Beratung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 12/2605 (neu) habe ich versehentlich mit der Abstimmungskarte von Frau Pfeiffer mit „ja" gestimmt. Die Abstimmungskarten waren falsch einsortiert. Ich bitte um Berichtigung. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1992, Nr. 12/99 entnehme ich, daß ich bei den Namen, die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juli 1992 8659* gegen den Gruppenantrag 12/2605 (neu) stimmten, nicht aufgeführt bin. Hierzu erkläre ich, daß ich mich bei der Abstimmung nach der 3. Lesung genauso wie nach der 2. Lesung verhalten und somit mit „nein" gestimmt habe. Meine Meinung und mein Verhalten spiegeln sich auch in der persönlichen Erklärung wider, die ich zu Protokoll gab. Mir ist unerklärlich, wie es dazu kam, daß eine rote Stimmkarte — somit nein — mit dem Namen Hinsken fehlte, währenddessen zwei „nein" Stimmkarten mit dem Namen „Hintze" festgestellt wurden. Ich schließe deshalb nicht aus, daß ein Fehler bei der Rücksortierung verbrauchter Stimmkarten passierte und sich somit eine falsche Karte in meinem Stimmkästchen befand (es ist alphabetisch neben dem von Kollegen Hintze), die von mir gezogen und abgegeben wurde. Aus diesem Anlaß möchte ich deshalb nochmals ausdrücklich erklären, daß mein fester Wille war, gegen den Gruppenantrag zu stimmen.
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    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die entsetzlichen Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien sind eine Herausforderung an die Völkergemeinschaft. Die Weltöffentlichkeit reagiert zu Recht fassungslos auf die bedrückenden Bilder über das unsägliche menschliche Leid, die uns täglich über die Medien aus Bosnien-Herzegowina erreichen. Man will nicht glauben, daß es gerade nach dem Wegfall der großen Ost-West-Weltfriedensbedrohung nicht gelingt, diesen Konfliktherd mitten in Europa einzudämmen, und doch ist es so. Ohnmächtige Wut befällt einen.
    Das Kämpfen und Morden in Bosnien-Herzegowina nimmt kein Ende. Auch der letzte Waffenstillstand hatte leider keinen Bestand.
    Dieser Krieg wird immer mehr gegen die Zivilbevölkerung geführt. Eroberung, Vertreibung, Raub und — wo dies nicht ausreicht, um die Menschen zu verjagen — auch der nackte Mord: Das sind die Methoden und die Ziele, mit denen der serbische Extremismus diesen Krieg führt. Richtig ist: Auch die Gegner der Serben können ihre Hände nicht überall in Unschuld waschen. Aber dies ändert nichts daran, daß die Verantwortung für diesen Krieg und vor allem auch dafür, wie er geführt wird, überwiegend bei der politischen und militärischen Führung Serbiens liegt, nicht beim serbischen Volk.
    Trotzdem fällt ein immer dunklerer Schatten auf die ganze serbische Nation, die zuläßt oder zulassen muß, was in ihrem Namen verübt wird. Daher werden uns nur Taten, keine Worte mehr davon überzeugen können, daß man in Belgrad, Banja Luka und in Knin wirklich Frieden will und bereit ist, mit seinen Nachbarn nach den Normen der zivilisierten Welt zusammenzuleben.
    Man soll sich nicht täuschen: Wir werden niemals anerkennen, was mit Waffengewalt und durch Verbrechen erobert und erreicht worden ist.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wir werden diejenigen, die sich mit der „Befreiung" Vukovars gebrüstet und nun Sarajevo und vielen anderen Städten in Bosnien-Herzegowina das gleiche Schicksal bereitet haben, nicht als Mitbürger in ein friedliches und demokratisches Europa aufnehmen.
    Es geht um Menschen, es geht um Kinder, Frauen, alte Menschen, Unschuldige. Das macht uns fassungslos, aufgebracht; leider sind wir letztlich relativ hilflos, ohnmächtig. Und ich füge hinzu: Das macht bitter.
    Dabei sind unter Mitwirkung und teils auf Druck der Bundesregierung seit Beginn der Konflikte im ehemaligen Jugoslawien unzählige Versuche unternommen worden, diesen Brandherd einzudämmen. Es begann mit der Einschaltung des Krisenmechanismus der KSZE, die sich laufend mit dem ehemaligen Jugosla-



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    wien befaßt hat. Ein Ergebnis war die Entsendung der EG-Beobachter-Mission, die vor Ort noch immer eine wichtige Rolle spielt, ein anderes die Einsetzung der EG-Friedenskonferenz über Jugoslawien, die unter Lord Carrington gegenwärtig eine wenig spektakuläre, aber deshalb nicht weniger intensive und wichtige Tätigkeit entfaltet.
    Die Europäische Gemeinschaft hat sich in zahllosen Treffen um den Konflikt bemüht. Mit nachdrücklicher Unterstützung der Bundesregierung beschloß die Gemeinschaft am 1. Juni 1992 ein Handelsembargo gegenüber Serbien und Montenegro. Die EG-Sanktionen sind zugleich Maßnahmen zur Umsetzung des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. Mai 1992 beschlossenen umfassenden Embargos.
    Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 13. Juni 1992 die entsprechenden EG-Verordnungen in das deutsche Außenwirtschaftsrecht übernommen.
    Die Außenminister der EG, unendlich oft mit diesen Themen befaßt, haben erst vorgestern zwei neue Beschlüsse gefaßt: Die Zwölf werden sich dafür einsetzen, daß den Delegationen der neuen „Bundesrepublik Jugoslawien" in den Vereinten Nationen und in anderen internationalen Organisationen das Recht entzogen wird, den bisherigen Sitz des ehemaligen Jugoslawien einzunehmen. Das ist die Konsequenz aus dem jüngsten Rechtsgutachten der Schiedskommission der EG-Konferenz.
    Ferner wollen die Zwölf Kommissionen zur Untersuchung der Angriffe auf die Zivilbevölkerung entsenden, um den verschiedenen Hinweisen auf Kriegsverbrechen nachzugehen, auch im Hinblick auf die mögliche spätere Verfolgung der Verantwortlichen.
    Die Gemeinschaft beschloß vorgestern Maßnahmen, zusätzlich 120 Millionen ECU für Flüchtlingshilfe bereitzustellen. Diese Gelder sollen nicht nur für Nahrungsmittel, sondern — auf unsere Anregung — auch für die Bezahlung von Unterkünften vor Ort verwendet werden. Ich komme noch darauf zurück.
    Seit Ende vergangenen Jahres befassen sich — nicht zuletzt auf unser Betreiben — die Vereinten Nationen mit dem Konflikt. Dies hat zwei wesentliche Ergebnisse gebracht: die UN-Friedensmission in Kroatien und die Sanktionen gegen Serbien und Montenegro. Die Einschaltung der Vereinten Nationen hat außerdem die humanitäre Operation in Sarajevo möglich gemacht, an der auch wir trotz der damit verbundenen Risiken teilnehmen.
    Die Grauen verbreitende Entwicklung im früheren Jugoslawien hat uns leider vor Augen geführt — es hat keinen Sinn, darüber hinwegzusehen —, daß die traditionellen Instrumente unserer Friedens- und Sicherheitspolitik nicht ausreichen. Die Konflikte sind leider schneller gewachsen, als die Bekämpfungsinstrumente entwickelt werden konnten. Wir müssen demnach allem mehr politischen Nachdruck verleihen, denn es bewahrheitet sich eben leider, daß die Verantwortlichen für Gewalt und Aggression nur dann reagieren, wenn ihnen demonstriert wird, daß ihr verbrecherisches Handeln zu einer Reaktion der internationalen Gemeinschaft führt.
    Daher hat sich der UN-Sicherheitsrat entschlossen, mit den Resolutionen 713 und 757 ein Waffen- bzw. generelles Wirtschaftsembargo gegenüber den Verantwortlichen im ehemaligen Jugoslawien zu verhängen. Für diese UN-Resolutionen hat die Bundesregierung politisch gekämpft, und wir werden auch weiterhin nachdrücklich für ihre Beachtung eintreten. Die WEU und die NATO haben diesen Ansatz der Vereinten Nationen aufgenommen und wollen helfen, ihm Respekt zu verschaffen.
    Meine Damen und Herren, die Maßnahmen von WEU und NATO, über die wir heute sprechen, sind also keine vereinzelten leeren Gesten der Ohnmacht. Sie stehen — so müssen sie gesehen werden — im Gesamtzusammenhang sämtlicher Bemühungen um eine Beendigung des Konflikts und sollen als zusätzliche Instrumente dazu beitragen, daß dem Krieg Einhalt geboten werden kann.
    Darin äußert sich die Erkenntnis, daß die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien eine ganz neuartige Herausforderung an die Staatengemeinschaft darstellen. Der Einsatz von UN-Truppen auf europäischem Gebiet ist ein untrügliches Zeichen dafür. Es ist leider ein Zeichen, daß die Europäer mit ihren eigenen Problemen nicht fertigwerden.
    Die Situation im ehemaligen Jugoslawien ist nicht das einzige, aber eines der schwierigsten Symptome für den Zusammenbruch bisheriger Strukturen und Ordnungsvorstellungen im mittel-, ost- und südeuropäischen Raum. Wir beobachten mit großer Besorgnis kriegerische Auseinandersetzungen auch anderenorts im Bereich des Erbes der früheren Sowjetunion. In Nagorny-Karabach und auch an anderen Stellen im Kaukasus sowie in Moldawien wird auch mit schweren Waffen gekämpft, und täglich sterben viele, viele Menschen. Neuartige Handlungsansätze sind notwendig, die über bisherige Maßnahmen des Dialogs und des Versuchs, die Parteien miteinander ins Gespräch zu bringen und im Gespräch zu halten, hinausreichen.
    In dieser Lage, da alle Welt einen dringenden internationalen Handlungsbedarf sieht, ist auch ein konstruktiver und aktiver deutscher Beitrag gefordert.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Unser Engagement zugunsten von Frieden, Freiheit und Menschenrechten ist nach dem Kriege Gott sei Dank ein fester Bestandteil der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland geworden. Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung ausdrücklich auf eine aktive Politik für Frieden und Menschenrechte.
    Die Erfahrung unserer jüngsten Geschichte, nämlich die Periode der nationalsozialistischen Diktatur mit einem menschenverachtenden und zerstörerischen Regime und das Unrechtsregime anderer Prägung in der früheren DDR, begründet geradezu eine besondere Verpflichtung für die deutsche Außenpolitik, sich aktiv im internationalen Rahmen für Frieden und Menschenrechte einzusetzen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Wie 1941!)




    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Unsere besondere Solidarität gilt den Menschen, die heute unter derartigen Regimen leiden.
    Die internationale politische Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland ist seit der Wiedervereinigung gewachsen. Dies gilt namentlich für die mit unserem Beitritt zur Satzung der Vereinten Nationen übernommene Verpflichtung, die in der UN-Charta angelegten Instrumente kollektiver Friedenssicherung nach Kräften zu unterstützen.
    Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat die Bundesregierung für sich die Verpflichtung hergeleitet, der aktiven Friedenssuche für Jugoslawien ganz überragende Bedeutung beizumessen. Hierin weiß sie sich mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und auch mit unseren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und im Atlantischen Bündnis einig.
    Die Bundesregierung weiß sich aber auch mit unserer Bevölkerung einig, in der sich immer deutlicher ein Gefühl der Ohnmacht und der verzweifelten Ungeduld angesichts der uns täglich aus den Krisengebieten übermittelten Bilder breit macht. Die Menschen erwarten von uns sowohl praktische Maßnahmen zur Linderung des Leidens durch humanitäre Hilfe als auch Hilfsschritte, die zur Beendigung des Leidens beitragen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die bisherige Politik der Bundesregierung dem ehemaligen Jugoslawien gegenüber hat sich als richtig erwiesen.
    Von allen Gebern hat Deutschland bislang für die Opfer des Konflikts die umfangreichste humanitäre Hilfe geleistet. Sie erfolgt sowohl über deutsche und internationale Hilfsorganisationen als auch über das in Zagreb eingerichtete Verbindungsbüro. Seit Anfang Juli beteiligt sich die Bundesluftwaffe mit zwei Flugzeugen an der internationalen Luftbrücke nach Sarajevo. Ich spreche den Flugzeugbesatzungen und all denjenigen, die sich unter schwierigen Umständen in den Konfliktgebieten für die Hilfe einsetzen, den Dank der Bundesregierung aus.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Einige Zahlen: Das Finanzvolumen der bisherigen humanitären Hilfe der Bundesregierung für die Opfer des Konflikts beläuft sich bisher auf 57,6 Millionen DM.
    Der zusätzliche deutsche Anteil an der EG-Hilfe von insgesamt 151 Millionen ECU beträgt weitere 92 Millionen DM. Zusammengerechnet ergibt dies eine bisherige Hilfeleistung der Bundesregierung in Höhe von rund 150 Millionen DM.
    Auch von den Bundesländern sind Hilfsgelder in erheblichem Umfang bereitgestellt worden. Mit Nachdruck möchte ich auch die spontane Solidarität der deutschen Bevölkerung erwähnen, die sich in Spenden an die Hilfsorganisationen wie auch in unzähligen kleinen Privatinitiativen zur Sammlung und zum Transport von Hilfsgütern ausgedrückt hat.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Auch diese eher stille Demonstration von Hilfsbereitschaft verdient besonderen Dank. Ich glaube, daß wir auf unsere Bevölkerung stolz sein können.
    Der tragische Konflikt geht jedoch weiter und verursacht immer neue Flüchtlingswellen, vor allem nach Kroatien, das bisher 680 000 Flüchtlinge beherbergt, darunter über 300 000 Bosnier. Um diese Menschen zu verpflegen und unterzubringen, muß die internationale Hilfe deutlich verstärkt werden. Es ist nach wie vor erfreulich, wie viele Bundesbürger sich melden und Flüchtlinge aus diesen Gebieten aufnehmen wollen.
    Gemeinsam mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Hilfe vor Ort absolute Priorität zukommt. Den Menschen muß ermöglicht werden, wenn irgendwie möglich, in oder nahe ihrer Heimat zu bleiben. Wir dürfen nicht zu ihrer Entwurzelung beitragen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie des Abg. Freimut Duve [SPD])

    Deshalb hat die Bundesregierung gestern beschlossen, umgehend weitere 50 Millionen DM zur Verfügung zu stellen, um die Errichtung von Unterkünften in Kroatien zu ermöglichen. GTZ-Experten befinden sich zu diesem Zweck bereits auf der Reise dorthin. Damit erreicht die deutsche Hilfe über 200 Millionen DM. Unabhängig hiervon waren und sind wir zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland vor allem unter humanitären Gesichtspunkten bereit. Grundlage hierfür ist der Beschluß der Innenministerkonferenz der Länder vom Mai 1992 über ein erleichtertes Sichtvermerkverfahren. Seit Beginn der Feindseligkeiten — das wird immer wieder falsch dargestellt und auch leicht vergessen — haben insgesamt mehr als 200 000 Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien bei uns Aufnahme gefunden, darunter allein über 140 000 Asylbewerber.

    (Zurufe von der SPD)

    Mehr als 10 000 Einreisesichtvermerke nach dem erleichterten Verfahren sind erteilt worden. Täglich werden rund 250 Visa zusätzlich erteilt.
    Die Bundesregierung ist entschieden der Auffassung, den Bürgerkriegsflüchtlingen aus Jugoslawien nicht den Weg in das Asylverfahren zu weisen, sondern ihnen ein Bleiberecht im Rahmen des Ausländergesetzes zu gewähren.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Soso!)

    Die Bundesregierung hat außerdem gestern beschlossen, zusätzlich 5 000 Flüchtlinge — vor allem aus den Zügen, über die uns so schreckliche Bilder vermittelt wurden — aufzunehmen. Sie wird 50 % der Kosten übernehmen, die den Ländern dadurch entstehen.
    Bedauerlicherweise ist es mir vorgestern beim Außenministertreffen der EG noch nicht gelungen, bei allen unseren Partnern eine Kontingentregelung zur Aufnahme besonders hilfsbedürftiger Flüchtlinge durchzusetzen. Ich bin ein bißchen traurig über die Art und Weise der diesbezüglichen Berichterstattung. Diejenigen, die dabei waren, können bezeugen, daß



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    ich bis an den Rand dessen, was überhaupt noch vertretbar war, um diese Kontingentregelung gerungen habe. In einer Tischumfrage haben mich schließlich sechs der zwölf Länder unterstützt, drei haben nein gesagt, und drei haben sich nicht geäußert. Ich habe aus meiner Meinung keinen Hehl gemacht.

    (Hans-Ulrich Klose [SPD]: Da sehen Sie, was die gemeinsame Außenpolitik wert ist!)

    Immerhin haben sich die Zwölf ausdrücklich zu ihrer Verantwortung in dieser Frage bekannt. Die Bundesregierung wird sich im Bereich der Innen- und der Außenminister massiv dafür einsetzen, daß eine solche Kontingentregelung kommt, und appelliert erneut auch hier aus dem Deutschen Bundestag an ihre Partner in der Gemeinschaft, sich durch die Aufnahme von Flüchtlingen einer europäischen Geste der Menschlichkeit anzuschließen

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    und die hauptbelasteten Länder Österreich, Italien und die Bundesrepublik zu entlasten. Aber humanitäre Hilfe allein reicht nicht aus. Sie lindert Leiden, kann sie aber nicht beenden. Immer dringlicher entsteht neben der Notwendigkeit humanitärer Hilfe Bedarf an weiteren internationalen Maßnahmen, die zu einer Beendigung der brutalen Gewaltanwendung durch serbische Kräfte führen können. Es müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Beschlüssen der Vereinten Nationen Geltung zu verschaffen. Wir sind aus unserem Selbstverständnis heraus gefordert, auch hierzu einen aktiven deutschen Beitrag zu leisten.
    In Anbetracht der schrecklichen Entwicklung der kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien haben die Außenminister der WEU und der NATO-Staaten am 10. Juli in Helsinki beschlossen, bei der Überwachung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den Resolutionen 713 und 757 verhängten Embargomaßnahmen mitzuwirken. Damit soll die Autorität der von den Vereinten Nationen gegenüber Serbien und Montenegro ergriffenen Maßnahmen verstärkt werden. Es soll den Verantwortlichen im ehemaligen Jugoslawien, aber auch in anderen Staaten, die meinen, die UN-Beschlüsse ignorieren zu können, verdeutlicht werden, daß die internationale Staatengemeinschaft dies nicht einfach hinnehmen wird. Die Bundesregierung unterstützt voll dieses Anliegen. Ich frage Sie: Hätten wir beiseite stehen sollen?

    (Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl: Sehr gut!)

    In der WEU wurde beschlossen, zu diesem Zweck mehrere Kriegsschiffe, Seeraumüberwachungsflugzeuge sowie einige landgestützte Hubschrauber im Mittelmeer in internationalen Gewässern einzusetzen. Die Nordatlantische Allianz hat beschlossen, sich an Überwachungsmaßnahmen mit ihrem Ständigen Einsatzverband Mittelmeer zu beteiligen. Die Aktionen der WEU und der NATO werden eng miteinander abgestimmt. Das Operationsgebiet der NATO liegt im Seegebiet unmittelbar nördlich des von der WEU beobachteten Gebietes; beide in den internationalen
    Gewässern vor der ehemals jugoslawischen Küste außerhalb des Küstenmeeres.
    Sowohl die WEU als auch die NATO beschränken sich ausdrücklich auf die Überwachung der Embargobeschlüsse der Vereinten Nationen.

    (Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Wie lange?)

    Dies kommt auch in den konkreten Operationsbefehlen an die beteiligten Einheiten zum Ausdruck.
    Die Marineverbände werden Erkenntnisse über den Schiffsverkehr von und nach dem ehemaligen Jugoslawien sammeln und sie an den UN-Sicherheitsrat weiterleiten. Weitergehende Maßnahmen, insbesondere zur zwangsweisen Durchsetzung des UN-Embargos, sind ausgeschlossen. Sie bedürften einer neuen Entscheidung des UN-Sicherheitsrats und danach einer erneuten Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung in der WEU und der NATO.
    Wir haben in Helsinki dafür gesorgt, daß die Beschlüsse ausdrücklich die Klarstellung enthalten, daß „die Teilnahme der jeweiligen Mitgliedstaaten unter dem Vorbehalt der Regelung ihrer nationalen Verfassung steht".

    (Zuruf von der SPD: Aha!)

    Die von der WEU und der NATO am 10. Juli beschlossenen Maßnahmen umreißen einen klar begrenzten militärischen Auftrag für die beteiligten Einheiten — und dies für einen eindeutigen, für jedermann transparenten Zweck. Sie unterstreichen die Entschlossenheit der beteiligten Staaten, den UN-Resolutionen Respekt zugunsten einer politischen Lösung zu verschaffen. Sie sollen und können im Kontext zu allen anderen Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, die weitere Zuführung von Nachschub für den Krieg im ehemaligen Jugoslawien von See her abzuschneiden. Im übrigen hat die vor Ort präsente sichtbare Überwachung des Embargos größere Wirkung, als genauso notwendige und auch stattfindende Überwachungsmaßnahmen mit Hilfe von Satelliten oder nachrichtendienstlichen Mitteln sie haben können.
    Im übrigen hat die Bundesregierung — darauf lege ich großen Wert — die Länder, die angeblich — ich betone: angeblich; denn das ist bisher nur schwer beweisbar, und ich bin dem im einzelnen sehr genau nachgegangen — die Embargomaßnahmen umgehen, unmißverständlich auf die Notwendigkeit solidarischen Handelns hingewiesen, und sie wird dies auch weiter tun.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die beschlossenen und seit einigen Tagen mit Erfolg durchgeführten Maßnahmen der WEU und der NATO bewegen sich eindeutig unterhalb des Einsatzes von Blauhelmsoldaten. Das Sammeln von Informationen auf hoher See beinhaltet keinerlei Ausübung hoheitlicher Funktionen oder Befugnisse gegenüber dem ehemaligen Jugoslawien oder den beobachteten Schiffen.
    Das Bundeskabinett hat am 15. Juli beschlossen, daß sich erstens die Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Beiträgen an der Durchführung der



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Beschlüsse der WEU und der NATO beteiligen wird und daß zweitens hierfür die Bundesmarine drei Seeraumüberwachungsflugzeuge der Marinefliegerkräfte sowie die derzeit am Ständigen Einsatzverband Mittelmeer der NATO teilnehmende Schiffseinheit, den Zerstörer „Bayern", der am 30./31. Juli durch die Fregatte „Niedersachsen" abgelöst werden soll, bereitstellen wird.
    Die Bundesregierung hat sich gerade in Anbetracht der lebhaften und notwendigen Debatte in unserem Land diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Sie ist aber zu dem Ergebnis gekommen, daß gegen die dargelegte Teilnahme der Bundesmarine an den Maßnahmen nach völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken bestehen und daß eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland aus politischen Gründen wichtig ist.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Wir stellen durch unsere Teilnahme nicht zuletzt auch unsere Bündnisfähigkeit unter Beweis, und es ist auch für unsere Soldaten wichtig, daß sie sich bei dieser Gelegenheit nicht aus dem Schiffsverband verabschieden müssen, mit dem sie seit Jahren im Mittelmeer zusammen üben.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die von der WEU und der NATO beschlossenen Überwachungsmaßnahmen stehen eindeutig im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat unter Berufung auf Kapitel VII der Charta gegen Jugoslawien ein Waffenembargo und gegen die Föderative Republik Jugoslawien die Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen und des Luftverkehrs verhängt. In der Resolution 757 werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ausdrücklich aufgerufen, den Vereinten Nationen Erkenntnisse zur Einhaltung bzw. Nichteinhaltung des Embargos zu übermitteln. Dabei steht es den Mitgliedern frei, sich einzeln oder gemeinsam, auch im Rahmen internationaler Organisationen, Informationen darüber zu verschaffen, ob die vom Sicherheitsrat verfügten Maßnahmen eingehalten werden.
    Beobachtungs- und Aufklärungsmaßnahmen, die nicht mit der Ausübung von Zwang einhergehen, sind im übrigen auch ohne ausdrückliche Ermächtigung des Sicherheitsrats zulässig. Dies ist auch insofern klar, als die beschlossenen Maßnahmen zur Beobachtung außerhalb des Küstenmeeres, also in internationalen Gewässern, durchgeführt werden. In beiden Fällen geht es um friedliche Sanktionen gemäß Art. 41 der UN-Charta, d. h. Maßnahmen „unter Ausschluß von Waffengewalt".
    Meine Damen und Herren, die Bestimmungen des Grundgesetzes stehen der von mir dargelegten Entscheidung der Bundesregierung nicht entgegen. Diese Rechtsauffassung wird im übrigen einstimmig vom Völkerrechtswissenschaftlichen Beirat geteilt, der am 17. Juli 1992 im Auswärtigen Amt getagt hat. Entscheidend für uns ist, daß sich die fraglichen Einheiten an den beschlossenen Maßnahmen unter Ausschluß von Waffengewalt beteiligten. Nach der Beschlußlage in den Vereinten Nationen und auch in der WEU und der NATO ist weder die Ausübung von
    Zwang noch der Einsatz von Waffengewalt geplant. Deshalb liegt hier auch kein Einsatz im Sinne des Art. 87a Abs. 2 des Grundgesetzes vor. Die Einheiten werden auf der Hohen See nur beobachtend tätig. Die Hohe See gehört aber nicht zum Hoheitsgebiet irgendeines Staates. Wir schalten uns auch nicht mit hoheitlichen Maßnahmen in einen Streitfall ein. Wir sammeln lediglich frei zugängliche Informationen über die Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats. Dies ist weit weniger als etwa — ich betone dies noch einmal — die Beteiligung an einer BlauhelmAktion.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch zu dem Vorwurf Stellung nehmen, die Bundesregierung habe es darauf angelegt, in dieser wichtigen Angelegenheit das Parlament zu umgehen. Dies ist nicht der Fall.

    (Lachen bei der SPD) — Hören Sie bitte zu.

    Die Entscheidung des WEU- und NATO-Ministerrats fiel am 10. Juli in Helsinki, also nach Beginn der Sommerpause des Bundestages. Die Maßnahme fällt in den Eigenverantwortungsbereich der Exekutive. Die Bundesregierung hat aber, schon im Zusammenhang mit den Hilfsflügen der Bundeswehr nach Sarajevo, ausdrücklichen Wert auf vorherige Konsultationen mit dem Bundestag gelegt. Ich selber habe vor der Kabinettssitzung vom 15. Juli 1992 intensive Kontakte zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse gesucht, insbesondere auch der SPD, um sie zu informieren und zu konsultieren. Mir wurde dabei von der SPD deutlich gesagt, daß sie diese Entscheidung nicht mittragen kann. Damit war die Sache klar.
    Im übrigen wurde am 16. Juli 1992 in der gemeinsamen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses die Beteiligung der Bundesmarine an den Überwachungsmaßnahmen im Mittelmeer eingehend erörtert. Ich möchte nachdrücklich betonen, daß der Bundesregierung außerordentlich viel an der Beteiligung des Parlaments bei der Suche nach einem überparteilichen Konsens in so wichtigen Fragen liegt.

    (Unruhe bei der SPD)

    Aber die Bundesregierung hatte in der konkreten Situation zügig zu entscheiden, und sie hat es getan, wissend, daß sie die Mehrheit des Deutschen Bundestages hinter sich hat —

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Unruhe bei der SPD)

    und wissend,

    (Zuruf von der SPD: Dann können Sie ja immer so handeln!)

    daß die SPD diese Entscheidung nicht mittragen würde.

    (Hans-Ulrich Klose [SPD]: Das heißt, Sie wollten den Konsens nicht mehr!)

    Deutschland konnte und kann sich seiner gewachsenen Verantwortung nicht entziehen.

    (Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl: Sehr gut!)




    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Dabei geht es nicht um die Demonstration militärischer Macht, sondern um einen Beitrag zur Stärkung der Instrumente der kollektiven Friedenssicherung.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die Entscheidung der Bundesregierung vom 15. Juli ist ein Beitrag zu aktiver internationaler Friedenspolitik. Den Menschen in Bosnien-Herzegowina und anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawiens wird diese Maßnahme allein — das wissen wir sehr genau — natürlich nicht Frieden bringen. Aber: Zusammen mit allen anderen Maßnahmen wird sie ihnen Hoffnung geben auf eine Lösung dieses Konflikts durch starke internationale, auch deutsche Solidarität und Entschlossenheit.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Wichtig sollte für uns alle sein: Es muß der Völkergemeinschaft gelingen, diesem schrecklichen Morden im früheren Jugoslawien mitten im Herzen Europas ein Ende zu bereiten.

    (Lebhafter Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Fraktionsvorsitzende der SPD, der Abgeordnete Hans-Ulrich Klose.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren mit Blick auf die entsetzliche Lage im ehemaligen Jugoslawien wichtige Fragen, die der Klärung bedürfen. Diese Klärung kann nicht ohne das Parlament am Bundestag vorbei erfolgen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Der tatsächliche Ablauf zwingt uns jetzt zur Debatte. Wir können nicht bis zur ersten normalen Sitzung nach der Sommerpause warten; die Ereignisse warten auch nicht. Wir, die Opposition in diesem Hause, sind jedenfalls davon überzeugt, daß wir unsere Aufgabe verfehlen würden, wenn wir diese Sondersitzung des Deutschen Bundestages nicht beantragt hätten.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Parlament, Herr Außenminister, muß mitwirken, nicht einzelne Parlamentarier. So ist jedenfalls unser Parlamentsverständnis.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Die wichtigste Frage, in der Tat, ist: Wie können wir den Menschen im und aus dem ehemaligen Jugoslawien helfen? Die Lage dort ist — ich wiederhole es — entsetzlich. Während wir hier tagen, sterben dort Menschen, werden Menschen verwundet, hungern und werden vertrieben. Mein Fraktionskollege Freimut Duve hat recht: Was in Bosnien-Herzegowina geschieht, ist Völkermord, vor allem am muslimischen Teil der Bevölkerung. Wir sollten bei der UNO darauf drängen, daß dies förmlich festgestellt wird.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Vielleicht würde es doch einige der Mordakteure bei der serbischen Soldateska beeindrucken, wenn sie wüßten, daß sie sich irgendwann vor Gerichten für ihre Untaten zu verantworten haben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Bei dieser Gelegenheit, Herr Außenminister: Ich glaube schon, daß die serbischen Altkommunisten um Milosevic und die serbische Armee die Hauptschuldigen sind. Daß sie alleinschuldig sind, bezweifle ich.
    Immerhin erinnere ich mich und Sie daran, daß serbische und kroatische Politiker vor einiger Zeit unter der Hand über die Aufteilung von Bosnien und Herzegowina miteinander gesprochen haben. Fakten muß man zur Kenntnis nehmen, auch wenn sie nicht ins deutsche Weltbild passen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Was können wir für die geplagten Menschen tun? Humanitäre Hilfe: ja, in jeder Form und in großem Umfang. Die Luftbrücke nach Sarajevo ist eine solche Hilfsmaßnahme, zu der wir sofort ja gesagt haben, wohl wissend, daß diese Hilfeleistung mit erheblichen Gefahren für die Besatzungen verbunden ist. Wir danken den Soldaten, die die Maschinen nach Sarajevo und zurück fliegen, für diesen Einsatz.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir hoffen, daß bei diesem Einsatz keiner zu Schaden kommt. Das hoffen wir natürlich auch für die Soldaten auf der „Bayern" und in den Aufklärungsflugzeugen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Bundesregierung bitten wir wie auch in der gemeinsamen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses, bei der UNO darauf hinzuwirken, daß die Flugzeuge auf dem Rückweg von Sarajevo Kinder und vor allem Verwundete ausfliegen dürfen. Es ist unverständlich, daß sie es bisher nicht dürfen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Um die Flüchtlinge müssen wir uns kümmern, meine Damen und Herren. Es ist bedrückend, mit ansehen zu müssen, daß Tausende von Flüchtlingen tagelang in plombierten Zügen festgehalten werden, weil niemand sie aufnehmen will.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS/Linke Liste)

    Es ist beschämend — ich verstehe Ihre Enttäuschung,
    Herr Außenminister —, daß die EG-Europäer, die über
    eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik



    Hans-Ulrich Klose
    reden, eine Vereinbarung über die Aufnahme der Flüchtlinge nicht zustande bringen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Aber es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bundesregierung erklärt, sie sei bereit, zusätzlich 5 000 dieser unglücklichen Menschen aufzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    5 000 bei Hunderttausenden, die auf der Flucht sind: Das ist zu wenig. Hier muß mehr geschehen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich sage das, obwohl ich sehr wohl weiß, daß die Länder und Kommunen schon heute große Probleme haben, die zu uns strömenden Menschen unterzubringen, und daß es Widerstände in der Bevölkerung gegen allzu viele Flüchtlinge gibt. Bitte unternehmen wir eine gemeinsame Anstrengung, um den Menschen hier zu sagen, was nötig ist, und sie zu überzeugen, daß wir helfen müssen. Das ist unsere humanitäre Pflicht.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Was sonst können wir tun? Dafür sorgen, daß das vom Sicherheitsrat der UNO beschlossene Embargo wirkt, um, wie der Kollege Rühe sagt, den Krieg auszutrocknen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na eben!)

    Aber es wirkt nicht, weil es nicht nur von See her, sondern vor allem auf dem Landweg unterlaufen wird. Ich gebe zu: Die Datenlage ist unsicher. Griechenland, Rumänien, aber auch Rußland werden in diesem Zusammenhang genannt. Hier sind politische Aktivitäten nötig. Militärische Optionen gibt es nicht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Herr Außenminister, was an Zulieferung über See erfolgt, könnte durch Satellitenaufklärung oder mit Hilfe von AWACS-Flugzeugen oder durch Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel natürlich leicht geklärt werden. Dazu bedarf es nicht dieses umstrittenen Adria-Einsatzes der WEU und der NATO. Dieser Einsatz hilft den Menschen konkret überhaupt nicht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, gibt es überhaupt militärische Mittel, um zu helfen? Darüber nachzudenken ist legitim, es sei denn, daß man solche Mittel aus ganz grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Ja, es gibt Pazifisten in meiner Fraktion. Ich bin stolz darauf, daß es sie gibt, auch wenn ich nicht zu ihnen gehöre.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich persönlich denke auch über solche Optionen nach, weil mich das Morden im ehemaligen Jugoslawien genauso umtreibt wie viele andere. Aber ich sehe solche Möglichkeiten nicht, auch nicht die Bereitschaft im Bündnis, mit einem Kampfeinsatz zu intervenieren. Denn alle, die ernstlich darüber nachdenken, wissen: Ein Kampfeinsatz im ehemaligen Jugoslawien würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem noch größeren Blutbad führen als jenem, das wir Tag für Tag im Fernsehen mit ansehen müssen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Der Kollege Dr. Hoyer hat in diesem Zusammenhang, wie ich den Meldungen entnommen habe, von „Wahnsinn" gesprochen. Ich stimme ihm zu.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Die militärische Option, über die viele aus Wut oder Verzweiflung nachdenken — was ich verstehe —, gibt es im konkreten Fall nicht, schon gar nicht für die Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das weiß auch die Bundesregierung — so hoffe ich jedenfalls.

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Sie sagt ja auch nichts anderes!)

    Der Bundeskanzler hat noch am 27. November vergangenen Jahres im Bundestag erklärt:
    Deswegen ist es doch ganz klar — darüber braucht man wirklich nicht zu sprechen; ich habe es immer wieder gesagt, auch die Bundesregierung hat es gesagt —, daß es in Europa — wie man auch über einen Truppeneinsatz in Jugoslawien entscheiden mag — einige Gebiete gibt — dazu gehört mit Sicherheit auch Jugoslawien —, bei denen man sich nicht vorstellen kann, daß dort deutsche Soldaten eingesetzt werden. Das ist keine Diskriminierung der Deutschen; das ist ein Akt politischer Vernunft.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der F.D.P.)

    Ich würde den Herrn Bundeskanzler, wenn ich seiner ansichtig wäre, gerne fragen, ob das noch gilt. Ich muß das ausdrücklich fragen. Denn inzwischen haben sich zwei CDU-Politiker, die Kollegen Lamers und Gerster, für einen UNO-Militäreinsatz gegen Restjugoslawien ausgesprochen.

    (Zuruf von der SPD: Unerhört!)

    Von einem „schnellen Militäreinsatz" hat der Kollege Lamers gesprochen und von einem „gezielten Schlag gegen Luftwaffe, Flugplätze und Raketenbasen der Serben" der Kollege Gerster. Der Bundesminister Carl-Dieter Spranger hat in der „Berliner Zeitung", BZ, die Auffassung vertreten — so die Meldung —, daß sich Deutschland an einer solchen Militäraktion beteiligen könne. Das ist ein Mitglied dieser Regierung!

    (Zuruf von der SPD: Unglaublich!) Dazu muß der Bundeskanzler Stellung nehmen.


    (Beifall bei der SPD)

    Ich frage, ob er, ob diese Regierung überhaupt und
    unter Beteiligung der Bundeswehr eine militärische



    Hans-Ulrich Klose
    Option im ehemaligen Jugoslawien sieht. Die deutsche Öffentlichkeit hat Anspruch auf eine klare Antwort.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Wir Sozialdemokraten sehen eine solche militärische Option nicht. Wir wollen sie auch nicht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Wir finden es geradezu schockierend, wenn der Kollege Spranger erklärt, man werde es dann auch in dieser Frage auf eine Verfassungsklage der SPD ankommen lassen.

    (Zurufe von der SPD)

    Ist das, meine Damen und Herren von der Koalition, der richtige Umgang mit der Verfassung? Teilen Sie, teilt die Regierung die Auffassung des Kabinettskollegen Spranger?
    Bisher gab es bei der Frage, was die Bundeswehr darf — genauer: was die Politik mit der Bundeswehr darf —, einen Konsens zwischen Regierung und Opposition. Aus meiner Sicht bleibt es dabei: Der Auftrag der Bundeswehr ist in Art. 87 a unseres Grundgesetzes abschließend geregelt. Es ist ein reiner Verteidigungsauftrag, den wir nach Art. 24 im Bündnis erfüllen. Eine inhaltliche Veränderung ergibt sich durch diese Bündnisklausel für die Bundeswehr nicht. Sie ist eine Verteidigungsarmee, keine Interventionsarmee.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Auch NATO-Vertrag und WEU-Vertrag machen es ganz klar: Es handelt sich um Verteidigungsbündnisse und sonst gar nichts.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Meine Damen und Herren, welche Rechtsauffassung die Bundesregierung derzeit vertritt, ist mir nicht völlig klar. Aussagen aus den Reihen der Koalition lassen jedenfalls erkennen, daß sich eine Neudefinition des Bundeswehrauftrags andeutet. Argumentiert wird mit Art. 24 des Grundgesetzes. Es wird gesagt, daß mit diesem Artikel bereits heute die volle Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am UNOMechanismus möglich sei. Das will im Klartext sagen: auch an Kampfhandlungen. Der Kollege Schäuble hat sich so geäußert. Ich finde es gut, daß Sie das so offen sagen. Den Kollegen Spranger nannte ich schon. Er ist offenbar entschlossen, die Grenzen der Belastbarkeit unserer Verfassung auszutesten. Die Justizministerin hat ihm, jedenfalls was Kampfhandlungen angeht, widersprochen. Sie hält eine Verfassungsänderung für notwendig, der Kollege Kinkel, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auch schon bei BlauhelmEinsätzen.
    Wenn ich mir das alles ansehe, komme ich zu der Feststellung: Schon von einem Konsens in Ihren eigenen Reihen kann gar keine Rede mehr sein.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Hauptsache, Sie wissen, was Sie wollen! — Dr. Wolfgang Bötsch [CDU/CSU]: „Haltet den Dieb! ")

    Nur das steht fest: Die bisherige konsensuale Verfassungsinterpretation gibt es nicht mehr. Dieser Konsens galt noch 1988. Damals hat der Bundesminister des Auswärtigen, der Kollege Genscher, in einem Brief an meinen Fraktionskollegen Ehmke erklärt:
    Art. 87 a des Grundgesetzes bestimmt, daß die Streitkräfte „zur Verteidigung" und in den vom Grundgesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen (Art. 35 Abs. 2 und 3, Art. 87a Abs. 3 und 4) eingesetzt werden dürfen. Die Bundesregierung ist dementsprechend der Auffassung, daß Einsätze der Streitkräfte grundsätzlich nur zur Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland, d. h. zur Selbstverteidigung, einschließlich der kollektiven Selbstverteidigung im Rahmen der Bündnisse, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört, infrage kommen. Die Bundeswehr erfüllt ihren Auftrag in diesem Rahmen.
    An einer anderen Stelle des Briefes heißt es:
    Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum herrscht die Auffassung vor, der in Art. 87 a GG verwandte Begriff des „Einsatzes" umfasse nicht rein technische Hilfeleistungen. Für den übrigen Bereich läßt sich eine große Meinungsvielfalt feststellen. Auch im Hinblick hierauf scheint mir die vorsichtige, auf Achtung verfassungsrechtlicher Bedenken ausgerichtete Politik der Bundesregierung angemessen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Der Kollege Genscher hat diese Position übrigens immer vertreten, auch zu Zeiten der sozialliberalen Koalition, als es ihm gelang, sogar den damaligen Justizminister Vogel zu überzeugen. Und das will etwas heißen.

    (Heiterkeit bei der SPD — Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Politisch hat er ihn überzeugt, aber verfassungsrechtlich war Herr Vogel anderer Meinung!)

    Sie selbst, Herr Bundeskanzler, haben sich noch im Jahre 1991 mehrfach zu dieser Frage geäußert. Zum Beispiel sagten Sie in den „Tagesthemen" wörtlich:
    Und ich will die Grundgesetzänderung, wobei ich gar nicht untersuche, ob sie notwendig ist oder nicht: sie ist politisch notwendig.

    (Zuruf von der SPD: Aha!)

    Ein anderes Zitat von Ihnen, Herr Bundeskanzler, aus der Rede vor dem „Forum Deutschland" in Berlin:
    Wir sind Mitglied der Vereinten Nationen und also auch zur Teilnahme an den in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehenen Maßnahmen kollektiver Sicherheit verpflichtet. Unsere Verfassung und auch die Teilung unseres Landes haben uns bisher bei der Wahrnehmung dieser Pflichten Schranken auferlegt. Das vereinte Deutschland ist jedoch in einer neuen Lage. Wir



    Hans-Ulrich Klose
    müssen jetzt die verfassungspolitischen Konsequenzen ziehen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Dr. Peter Struck [SPD] — Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/ CSU]: Politisch!)

    Meine Damen und Herren, man kann die politischen Notwendigkeiten ja so sehen, unbestritten. Aber darauf kommt es bei der Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen nicht an.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Worauf es in diesem Zusammenhang ankommt, ist, daß Sie bisher der Auffassung waren, für einen Einsatz der Bundeswehr über den Verteidigungsauftrag hinaus müßten verfassungspolitische Konsequenzen gezogen werden. Das war der Grundkonsens. Davon wollen Sie jetzt offensichtlich abweichen. Sie versuchen es jedenfalls, indem Sie Fakten schaffen und die Grauzone ausdehnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Genau das, Herr Bundeskanzler, die faktische scheibchenweise Ausdehnung der Grauzone, können wir, die Opposition, nicht zulassen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Wir sind unverändert der Auffassung, daß die Bundeswehr nach unserem Grundgesetz nur zu Zwecken der Verteidigung eingesetzt werden darf, nicht aber zu militärischen Einsätzen jenseits des Verteidigungsauftrags. Dafür bedürfte es einer Verfassungsänderung.
    Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sehen das heute offenbar anders. Das nehmen wir zur Kenntnis. Meinungsverschiedenheiten in Verfassungsfragen sind erlaubt. Wenn es aber— das sage ich mit großem Nachdruck — um die Frage geht, was die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer bewaffneten Macht tun darf, dann jedenfalls ist eines klar: daß es bei dieser Frage Unklarheiten nicht geben darf,

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

    und zwar weder aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger noch gar aus der Sicht der beteiligten Soldaten. Hier muß Klarheit geschaffen werden!

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

    Denn auch Ihnen, Herr Bundeskanzler, muß klar sein, daß es unerträglich ist, Soldaten in einen Einsatz zu schicken, von dem nicht eindeutig gesagt werden kann, daß er verfassungsrechtlich in Ordnung sei.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Wir haben unsererseits, um eine Klärung herbeizuführen, einen Antrag zur Ergänzung des Grundgesetzes eingebracht. Diese Klarstellung wollen Sie nicht. Sie wollen mehr, nämlich die Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen, und das, obwohl der Kollege Rühe wiederholt erklärt hat, er könne sich Kampfeinsätze der Bundeswehr in den nächsten zehn Jahren ohnehin nicht vorstellen. Wenn Sie dabei bleiben, Herr Kollege Rühe — ich stimme Ihnen ja zu —, was soll dann um Gottes willen dieser Streit? Lassen Sie uns doch gemeinsam tun, was jetzt im Konsens möglich ist. Wenn Sie das aber nicht für ausreichend halten, dann legen Sie doch Ihrerseits endlich einen Antrag vor, aus dem sich ergibt, was Sie wirklich wollen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Was soll um Gottes willen dieses dauernde Versteck- und Verwirrspiel? Sagen Sie doch klar und deutlich, was Sie wollen. Dann können wir uns streiten und sehen, ob wir uns verständigen. Auch wenn wir uns nicht verständigten, brächte der Streit Klarheit. Was wir jedenfalls nicht akzeptieren können und werden, ist eine schleichende Veränderung der bisherigen konsensualen Praxis. Das machen wir nicht mit!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Eben deswegen widersprechen wir dem Einsatz deutscher Marineeinheiten in der Adria. Dieser militärische Einsatz — daß es einer ist, sollten Sie nicht leugnen — ist durch die bestehende Verfassungsrechtslage nicht gedeckt.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wenn es nicht anders möglich ist — es ist derzeit offenbar nicht möglich —, muß das Verfassungsgericht in dieser Frage Klarheit schaffen. Wir haben uns entschieden, diesen Weg, den zweitbesten Weg, zu gehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gute Reise!)

    Meine Damen und Herren, Sie werfen uns vor, wir nähmen die veränderten Realitäten in der Welt nicht zur Kenntnis und seien nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen. In besonders übler Weise, finde ich, hat sich der Kollege Rüttgers dazu geäußert.

    (Zurufe von der SPD: Pfui! — Unerhört! — Schäbig!)

    Ich wünschte, er oder ein anderer Sprecher der Koalition würde das korrigieren, damit nicht im Verlauf dieser Debatte alle Maßstäbe des Anstandes über Bord gehen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Aber das ist Ihre Sache. Zur Sache selbst bestreite ich, daß die Präsenz eines deutschen Kreuzers in der Adria und der Einsatz dreier Flugzeuge den Menschen in Sarajevo oder anderswo irgendwie hilft.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Daß Sie selbst an der Logik dieses Einsatzes zweifeln, das haben Sie, Herr Außenminister, in der gemeinsamen Ausschußsitzung doch eingeräumt. Dieser Einsatz, sagten Sie, sei nicht Ihre Erfindung



    Hans-Ulrich Klose
    oder die des Bundeskanzlers. Sie hätten sich dem aber, da er von den Beamten der WEU vorprogrammiert gewesen sei, nicht mehr entziehen können.

    (Lachen bei der SPD)

    Wenn das so richtig ist, Herr Außenminister — und wie könnte ich an Ihren eigenen Worten zweifeln? —, dann jedenfalls ist die Behauptung, mit dem Einsatz der Marine in der Adria solle den Menschen in Sarajevo geholfen werden, falsch. Ja, sie ist falsch!

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Wenn wir beide — Sie doch in Wahrheit auch — das so sehen, dann frage ich: Was soll denn dieser Einsatz in der Adria?

    (Zuruf von der SPD: Muskelspiel!) Was bedeutet er aus deutscher Sicht wirklich?

    Auf diese Frage gibt es nach meiner Einschätzung vier Antworten.
    Erstens. Es ist eine Geste, die im Sinne von Hilfe nichts bewirkt, eine hilflose Geste.
    Zweitens. Es ist aus deutscher Sicht eine Demonstration: Seht her! Wir treten aus dem Schatten der Vergangenheit heraus und kehren zurück in die europäische und deutsche Normalität.
    Eine Mailänder Zeitung, „Il Giorno", meinte kommentierend, mit der Beteiligung an der Adria-Aktion melde sich Deutschland als Militärmacht zurück, und zwar mit dem Gewicht, daß seiner ökonomischen Bedeutung entspricht. — Ich glaube, daß diese Bewertung richtig ist.

    (Unruhe bei der CDU/CSU)

    Drittens. Es ist eine Geste, die deutsche Bündnisfähigkeit demonstrieren soll. Daß dies ein ganz entscheidendes Motiv für die Bundesregierung war und ist, belegen die vielfachen Äußerungen von Mitgliedern dieser Regierung und der sie tragenden Koalition, auch die heutige Erklärung des Außenministers.
    Am deutlichsten hat es der Außenminister in der erwähnten gemeinsamen Sitzung von Auswärtigem Ausschuß und Verteidigungsausschuß vorgetragen: Wir konnten, sagte er sinngemäß, nicht schon wieder nein sagen; unsere Bündnispartner hätten das nicht verstanden.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    — Ja, Herr Außenminister und meine Damen und Herren von der Koalition, ich verstehe das durchaus, ich besonders, da ich wiederholt von der notwendigen Bündnis- und Partnerfähigkeit der Deutschen gesprochen habe.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Nur gesprochen: Das ist der Unterschied!)

    Es geht allerdings nicht um eine abstrakte Bündnisfähigkeit, sondern urn ganz konkrete Bündnisse. Diese verändern sich derzeit faktisch oder gewollt, ohne daß präzise erkennbar wäre, wohin die Reise geht. Ich
    glaube, Herr Außenminister, Sie wissen es selber nicht.

    (Beifall bei der SPD)

    In Ihrer bemerkenswerten Rede vor dem Präsidialausschuß der WEU am 25. Juni in Bonn haben Sie gesagt, mit der Revision des WEU-Vertrages — Sie meinten die formelle Revision — solle bis 1996 gewartet werden, denn — so wörtlich — „wir werden dann über die künftige Sicherheitsstruktur Europas ein klareres Bild haben". — Dem widerspreche ich nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na also! Was soll das dann?)

    Zugleich muß ich aber darauf hinweisen, daß mit der sogenannten Petersberger Erklärung vom 19. Juni eine wichtige Veränderung in der Bündnisstruktur und im Bündnisauftrag schon vollzogen ist. Nur vor dem Hintergrund dieser Veränderung macht der Einsatz in der Adria überhaupt Sinn.
    In dieser Erklärung heißt es unter II.4 — ich muß das zitieren —:
    Militärische Einheiten der WEU-Mitgliedstaaten, die unter der Befehlsgewalt der WEU eingesetzt werden, könnten neben ihrem Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Washingtoner Vertrags bzw. Artikel V des geänderten Brüsseler Vertrags auch für folgende Zwecke eingesetzt werden:
    — humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze;
    — friedenserhaltende Aufgaben;
    — Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens.
    In der erwähnten Rede vor dem Präsidialausschuß, Herr Außenminister, haben Sie es deutlicher gesagt und nicht mehr im Konjunktiv. Da lautete die Einleitung — ich zitiere —:
    Der wichtigste Beschluß des Bonner Treffens war die Entscheidung, die WEU in Ergänzung ihres Verteidigungsauftrags in Zukunft auch einzusetzen:.. .
    Dann nennen Sie die Zwecke.
    Eine Seite weiter lesen wir — Zitat —:
    Mit diesen Beschlüssen erhält die WEU eine neue sicherheitspolitische und militärische Qualität. Sie steht künftig im Rahmen der neuen europäischen Sicherheitsarchitektur für die Unterstützung friedenserhaltender und unter besonderen Voraussetzungen auch friedensschaffender Aktionen der Vereinten Nationen zur Verfügung.

    (Zuruf von der SPD: Und alles am Parlament vorbei!)

    Meine Damen und Herren, spätestens an dieser Stelle sollte Ihnen klar werden, warum wir, die Opposition, wegen einer vergleichsweise unbedeutenden Militäraktion in der Adria so pointiert reagieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)




    Hans-Ulrich Klose
    Wir vermuten nicht nur, wir behaupten, daß Sie im Begriff sind, scheibchenweise eine fundamentale Veränderung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik vorzunehmen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Sie tun das scheibchenweise und ohne es klar und deutlich zu sagen.